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← Sitzung des Ferienausschusses (22.04.2020)

Sitzung gesamt öffentlich

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Sitzungsunterlagen Sitzung des Ferienausschusses (findet anstelle der entfallenden Fachgremien statt) 22.04.2020 Inhaltsverzeichnis Sitzungsdokumente Tagesordnung -öffentlichVorlagendokumente TOP Ö 2 Verstetigung der „Mittleren Ebene an beruflichen Schulen“ (MEBS) an städtischen beruflichen Schulen in Nürnberg mit Evaluation des Modellprojekts Sitzungsvorlage 3. BM/085/2020 Sachverhalt 3. BM/085/2020 MEBS-Profil - Ebermannstadt - 2018 3. BM/085/2020 MEBS-Evaluation-II 3. BM/085/2020 Vermerk MEBS vom 19.03.2020 Ref. I/II 3. BM/085/2020 TOP Ö 3 Bundeswettbewerb InnoVET, hier: Beteiligung der Beruflichen Schulen B2 und B4 sowie SchB am Projekt „Bereichsübergreifende Bildungsangebote für Industrie 4.0 auf der Plattform der DQR-Stufe 5 als Katalysator der Durchlässigkeit“ (BIRD) der FAU Sitzungsvorlage 3. BM/086/2020 Sachverhalt 3. BM/086/2020 * TOP Ö 4 Ausbildungsmarkt, Verstärkung der schulischen Berufsausbildung für den Abschlussjahrgang 2020 im nächsten Schuljahr Sitzungsvorlage 3. BM/088/2020 * TOP Ö 5 Konsequenzen aus der Statistik und Schulraumplanung – Antrag auf Genehmigung zweier Gymnasien und einer weiteren Realschule in Nürnberg Sitzungsvorlage 3. BM/087/2020 * TOP Ö 6 Angebote der Kindertagesbetreuung in Nürnberg – Fortschreibung der kleinräumigen Bedarfs- und Ausbauplanung bis 2030 (inklusive Vorschlag für ein Kita-Notprogramm) Sitzungsvorlage J/075/2020 Sachverhalt_Bedarfsfortschreibung Kita 2020+Notprogramm J/075/2020 Beilage 1_Maßnahmenübersicht Kita-Notprogramm J/075/2020 TOP Ö 8 Weiterentwicklung des Pflegestützpunktes Nürnberg Sitzungsvorlage SHA/062/2020 Sachverhalt Weiterentwicklung Pflegestützpunkt SHA/062/2020 TOP Ö 9 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan, 15. Änderung: Bereich Meistersingerhalle, Prüfung der Stellungnahmen Sitzungsvorlage Stpl/163/2020 Entscheidungsvorlage Stpl/163/2020 Anlage zur Entscheidungsvorlage Stpl/163/2020 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan, 15. Änderung (Plan-Nr. FNP15 - F - 05 vom 19.03.2020) Stpl/163/2020 Begründung vom 23.03.2020 Stpl/163/2020 Umweltbericht vom 16.03.2020 Stpl/163/2020 TOP Ö 10 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160, Prüfung der Stellungnahmen und Erlass der Satzung Sitzungsvorlage Stpl/162/2020 Entscheidungsvorlage Stpl/162/2020 Anlage 1 zur Entscheidungsvorlage Stpl/162/2020 Übersichtsplan Stpl/162/2020 Änderungssatzung Stpl/162/2020 2 4 4 7 7 7 11 23 24 57 58 58 62 67 67 69 69 71 71 75 88 90 90 93 97 97 101 107 110 111 152 191 191 195 208 256 257 Lesefassung der Satzung Stpl/162/2020 Begründung Stpl/162/2020 Umweltbericht Stpl/162/2020 TOP Ö 11 Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 84, Erlass der Satzung Sitzungsvorlage Stpl/164/2020 Entscheidungsvorlage Stpl/164/2020 Übersichtsplan Stpl/164/2020 Satzung Stpl/164/2020 TOP Ö 12 Digitalisierung und Elektrifizierung von Parkraum Sitzungsvorlage Vpl/144/2020 TOP Ö 13 Bennostraße, Einbau einer Fußgängerschutzinsel Sitzungsvorlage Vpl/145/2020 Straßenplan_2.2114.2.1 Vpl/145/2020 TOP Ö 14 Radschnellverbindung Nürnberg-Erlangen - Abschnitt 1 Sitzungsvorlage Vpl/146/2020 Entscheidungsvorlage Vpl/146/2020 Straßenplan_2_2305_2_1a_28_01_20 Vpl/146/2020 Straßenplan_2_2305_2_1b_11_11_19 Vpl/146/2020 Straßenplan_2_2305_2_1c_10_09_19 Vpl/146/2020 Straßenplan_2_2305_2_1d_27_03_20 Vpl/146/2020 Straßenplan_2_2305_2_1e_27_03_20 Vpl/146/2020 TOP Ö 15 Hintere Marktstraße, Erschließung einer Wohnbebauung Sitzungsvorlage Vpl/147/2020 Entscheidungsvorlage Vpl/147/2020 Straßenplan_2_2332_2_1_04_03_20 Vpl/147/2020 Tabelle Kostenaufteilung Entwässerungs- und Verkehrsanlagen Vpl/147/2020 TOP Ö 16 Amberger Straße 25, Georg-Paul-Amberger-Schule Sitzungsvorlage H/052/2020 Entscheidungsvorlage H/052/2020 TOP Ö 17 Benennung von drei Wegen und einem Platz im Bereich Siedlungen Süd (Falkenheim) Sitzungsvorlage Geo/021/2020 Entscheidungsvorlage Geo/021/2020 Planbeilage zu den drei Wegen Geo/021/2020 Planbeilage zum Siedlerfestplatz Geo/021/2020 TOP Ö 18 Benennung des Durchgangs von der Königstraße zum Klarissenplatz als "Richard-Lindner-Gasse" Sitzungsvorlage Geo/022/2020 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 05.03.2018 Geo/022/2020 Entscheidungsvorlage Geo/022/2020 Lageplan Geo/022/2020 TOP Ö 19 Benennung Tafelhofpalais nach Dr. Helmut Kohl Sitzungsvorlage Geo/023/2020 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 20.06.2017 Geo/023/2020 Entscheidungsvorlage Geo/023/2020 Planbeilage Geo/023/2020 3 265 272 317 382 382 386 388 389 390 390 394 394 398 399 399 403 405 406 407 408 409 410 410 414 416 417 418 418 421 423 423 426 427 428 429 429 432 434 435 436 436 439 440 441 TAGESORDNUNG Sitzung Sitzung des Ferienausschusses (findet anstelle der entfallenden Fachgremien statt) Sitzungszeit Mittwoch, 22.04.2020, 15:00 Uhr Sitzungsort Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal TAGESORDNUNG Öffentliche Sitzung 1. Corona-Virus – Aktueller Sachstand 2. Verstetigung der „Mittleren Ebene an beruflichen Schulen“ (MEBS) an städtischen beruflichen Schulen in Nürnberg mit Evaluation des Modellprojekts Beschluss 3. BM/085/2020 Gsell, Klemens, Dr. 3. Bundeswettbewerb InnoVET, hier: Beteiligung der Beruflichen Beschluss Schulen B2 und B4 sowie SchB am Projekt 3. BM/086/2020 „Bereichsübergreifende Bildungsangebote für Industrie 4.0 auf der Plattform der DQR-Stufe 5 als Katalysator der Durchlässigkeit“ (BIRD) der FAU Gsell, Klemens, Dr. 4. Ausbildungsmarkt, Verstärkung der schulischen Berufsausbildung für den Abschlussjahrgang 2020 im nächsten Schuljahr Beschluss 3. BM/088/2020 Gsell, Klemens, Dr. - Unterlagen werden nachgereicht 5. Konsequenzen aus der Statistik und Schulraumplanung – Antrag auf Genehmigung zweier Gymnasien und einer weiteren Realschule in Nürnberg Gsell, Klemens, Dr. - Unterlagen werden nachgereicht - 4 Beschluss 3. BM/087/2020 6. Angebote der Kindertagesbetreuung in Nürnberg – Fortschreibung der kleinräumigen Bedarfs- und Ausbauplanung bis 2030 (inklusive Vorschlag für ein Kita-Notprogramm) Beschluss J/075/2020 Prölß, Reiner - Unterlagen werden nachgereicht 7. „Koalition der Willigen“: Aufnahme von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (umA) in Nürnberg – Koalitionsbeschlusses der Bundesregierung vom 08.03.2020 hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom 27.01.2020 Beschluss J/074/2020 Prölß, Reiner - Unterlagen werden nachgereicht 8. Weiterentwicklung des Pflegestützpunktes Nürnberg Beschluss SHA/062/2020 Prölß, Reiner 9. Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan, 15. Änderung: Bereich Meistersingerhalle Prüfung der Stellungnahmen - abschließende Behandlung Feststellungsbeschluss Beschluss Stpl/163/2020 Ulrich, Daniel 10. 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160 für das Gebiet zwischen Bayernstraße, Münchener Straße, Parsifalstraße, Platz der Opfer des Faschismus, Schultheißallee einschließlich einer Teilfläche südlich der Bayernstraße (in Verlängerung der Schultheißallee) Prüfung der Stellungnahmen und Erlass der Satzung Beschluss Stpl/162/2020 Ulrich, Daniel 11. Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 84 für ein Gebiet östlich der Sibeliusstraße, Fl.Nr. 229/14, Gmkg. Erlenstegen Erlass der Satzung Beschluss Stpl/164/2020 Ulrich, Daniel 12. Digitalisierung und Elektrifizierung von Parkraum Beschluss Vpl/144/2020 Ulrich, Daniel 13. Bennostraße, Einbau einer Fußgängerschutzinsel Ulrich, Daniel 5 Beschluss Vpl/145/2020 14. Radschnellverbindung Nürnberg-Erlangen - Abschnitt 1 Beschluss Vpl/146/2020 Ulrich, Daniel 15. Hintere Marktstraße, Erschließung einer Wohnbebauung Beschluss Vpl/147/2020 Ulrich, Daniel 16. Amberger Straße 25, Georg-Paul-Amberger-Schule Dachsanierung Beschluss H/052/2020 Ulrich, Daniel 17. Benennung von drei Wegen und einem Platz im Bereich Siedlungen Süd (Falkenheim) Beschluss Geo/021/2020 Fraas, Michael, Dr. 18. Benennung des Durchgangs von der Königstraße zum Klarissenplatz als "Richard-Lindner-Gasse" Beschluss Geo/022/2020 Fraas, Michael, Dr. 19. Benennung der Freifläche im Innenbereich des ''Tafelhofpalais" (Nähe Bahnhofsplatz / Bahnhofstraße) als Dr.-Helmut-Kohl-Platz nach dem langjährigen Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl Fraas, Michael, Dr. 20. Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 01.04.2020, öffentlicher Teil 6 Beschluss Geo/023/2020 Ö 2 Beschlussvorlage 3. BM/085/2020 Beratung Datum Ferienausschuss Behandlung Ziel öffentlich Beschluss Betreff: Verstetigung der „Mittleren Ebene an beruflichen Schulen„ (MEBS) an städtischen beruflichen Schulen in Nürnberg mit Evaluation des Modellprojekts Sachverhalt (kurz): Ab dem nächsten Schuljahr 2020/21 soll die "Mittlere Ebene an beruflichen Schulen" (MEBS) an den beteiligten Pilotschulen Städtische Berufsschule 1 (B1), B2, B4 und B10 verstetigt werden. Um die kontniuierliche Fortführung des im Modellversuch Erarbeiteten zu gewähren und um den Schulen eine stabile Basis zur Personaldisposition für das neue Schuljahr zu ermöglichen, erfolgt in diesem Schulausschuss die Vorlage dieses Antrags. Zum Hintergrund: Mit dem Beschluss des Schulausschusses vom 15.07.2016 wurde das auf drei Jahre anberaumte Modellprojekt "Mittlere Ebene an beruflichen Schulen" (MEBS) an den beteiligten Pilotschulen zum Schuljahr 2016/17 eingeführt. Ein Zwischenbericht erfolgte im Schulausschuss am 23.02.2018. Im Schulaussuss vom 27.06.2019 wurde die Verlängerung der Projektlaufzeit um ein Jahr beschlossen. Mit der Einführung der Mittleren Ebene ist ein nachhaltiger Prozess zur weiteren Steigerung der Unterrichtsqualität und der Personalentwicklung unter den Bedingungen der Nürnberger Bildungs- und Schulentwicklungspolitik an den Schulen B1, B2, B4 und B10 implementiert. Durch die Partizipation der Lehrkräfte an Entscheidungen, durch ihr selbstständiges und teamorien-tiertes Handeln sowie klare Regeln der Kommunikation und des Miteinanders, unterstützt durch pass-genaue und motivierende Fortbildungsprogramme, ist eine bereits jetzt erkennbare agile Schulent-wicklungskultur entstanden. Dies ist ein erfolgreicher Schritt in Richtung einer eigenverantwortlichen Schule, die sich kontinuierlich und flexibel auf neue pädagogische Herausforderungen einstellen und diese meistern kann. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die finanziellen Auswirkungen haben sich im Vergleich zum Schulausschuss vom 15.07.2016 verändert (Erhöhung der durchschn. Personalkosten des "Musterlehrers" zwischen den Jahren 2016 und 2019; Anzahl der Lehrkräfte an den vier Schulen). (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Seite 1 von 4 7 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage 3. BM/085/2020 192.996 € Folgekosten Gesamtkosten davon investiv € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum € davon Sachkosten € pro Jahr 192.996 € davon Personalkosten davon konsumtiv € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Nein StK/1 in Kenntnis gesetzt. 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein 3. Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Seite 2 von 4 8 Stadt Nürnberg 4. Beschlussvorlage 3. BM/085/2020 Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Ref. I/II, StK (Vermerk vom 19.03.2020) Ref. I/II, DIP/I-II (Vermerk vom 19.03.2020) Seite 3 von 4 9 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage 3. BM/085/2020 Beschlussvorschlag: 1) Der Schulausschuss begutachtet die Verstetigung der „Mittlere Ebene an beruflichen Schulen“ (MEBS) für die Beruflichen Schulen 1, 2, 4 und 10. 2) Der Schulausschuss befürwortet, dass es bei Vorliegen eines Beschlusses der Lehrerkonferenz (gem. 6 BaySchO) der Rudolf-Dieses-Fachschule, als Teil des Direktorates 2, offensteht, die „Mittlere Ebene an beruflichen Schulen“ ebenso einzuführen. 3) Der Schulausschuss empfiehlt die Beibehaltung der im Modellversuch erprobten Ausstattung mit zwei Anrechnungsstunden je 14 Lehrkräften für die Mitglieder der mittleren Ebene sowie anteilig für IPSN. Seite 4 von 4 10 Ö 2 Modellprojekt „Mittlere Ebene an beruflichen Schulen“ (MEBS) – Konzept für eine nachhaltige Schulentwicklung - Antrag auf Verstetigung der „Mittleren Ebene an beruflichen Schulen“ an städtischen beruflichen Schulen in Nürnberg mit Evaluation des Modellprojekts (2016/17 – 2019/20) 1 Hintergrund des Modellprojekts Mit dem Beschluss des Schulausschusses vom 15.07.2016 wurde das auf drei Jahre angelegte Modellprojekt "Mittlere Ebene an beruflichen Schulen" (MEBS) an den beteiligten Pilotschulen Städtische Berufsschule 1 (B1), B2, B4 und B10 zum Schuljahr 2016/17 eingeführt. Im Schulausschuss vom 23.02.2018 erfolgte ein Zwischenbericht. Mit Beschluss des Schulausschusses vom 27.06.2019 wurde das Pilotprojekt um ein Jahr verlängert. Das Modellprojekt endet mit Abschluss des Schuljahres 2019/20. In den oben genannten Vorlagen wurden die Ziele und Rahmenbedingungen des Modellprojekts bereits dargestellt. Die Mittlere Ebene wurde im Zeitraum Dezember 2019 bis Februar 2020 vollständig an allen beteiligten Schulen durch den Lehrstuhl für Wirtschaftspädagogik und Personalführung (Prof. Dr. Karl Wilbers, FAU) evaluiert. Der Fokus dieser Vorlage ist die auf diesen wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie den Erfahrungsberichten aus den beteiligten Modellschulen basierende Gesamtbewertung des Modellprojekts und die Darstellung der daraus zu ziehenden Schlüsse. 2 Wissenschaftliche und schulische Bewertung des Modellprojekts 2.1 Wissenschaftliche Evaluation In der Sitzung der MEBS-Leitungsebene1 am 14.05.2018 stellte Prof. Wilbers ein zweistufiges Evaluationskonzept vor: 1 Teilnehmende: Prof. Wilbers, Dr. Greubel, B1/D; B2/D, B4/D; B10/D, SchB/D, SchB/DV, IPSN/DV Seite 1 11 In einer ersten Evaluation wurden alle Schulleiter, Team- und Bereichsbetreuer/-innen2 sowie die Lehrkräfte der B2 und B10 befragt. An der Gesamtevaluation II nahmen alle Lehrkräfte, Team- und Bereichsbetreuungen sowie alle Schulleiter der vier Projektschulen teil. Die fragebogenbasierte Online-Befragung wurde zwischen dem 15.12.2019 und dem 31.01.2020 vom Lehrstuhl Prof. Wilbers durchgeführt. Die Einzelergebnisse sowie das Gesamtergebnis ist bitte der angefügten Dokumentation zu entnehmen (vgl. Anlage I: MEBS-Evaluation II.pptx). Zusammenfassend zeigen sich folgende zentrale Erkenntnisse: o Schulleitungen werden heute mit stetig steigenden Organisationsaufgaben konfrontiert. Für die Entwicklung der Ausbildungsqualität auf Bereichsebene im Rahmen des Nürnberger Qualitätsmanagements für berufliche Schulen und die professionelle Entwicklung der Lehrkräfte im Bereich müssen die Arbeit in Teams und die Team- bzw. Bereichsleitungen gestärkt werden. Dieser, aus der Umfrage direkt entnommenen Aussage stimmten 79% der Lehrkräfte und 100% der Team- und Bereichsbetreuer/-innen zu. o Die befragten Lehrkräfte zeigten ein überwiegend differenziertes und im Vergleich zur Evaluation I deutlich positiveres Verständnis für die Bedeutung von MEBS. o Das Verständnis für die Bedeutung von MEBS orientiert sich bei den Team- und Bereichsbetreuungen sowie den Schulleitungen am zwischen den Pilotschulen vereinbarten Profil (Veranstaltung Burg Feuerstein, Ebermannstadt, 27.04.2018). Es ist bei dieser Gruppe fest verankert und klar umrissen. o Für Team- und Bereichsbetreuungen ist die Entwicklung der Ausbildungsqualität im jeweiligen Bereich mit dem höchsten Aufwand verbunden. o Das mit großem Engagement betriebene „Kollegiale Entwicklungsgespräch“ (KEG) als ein Teil von MEBS, wird von allen Befragten als positiv bis sehr positiv eingeschätzt. Dabei ist festzustellen, dass mit zunehmender Erfahrung im Umgang mit diesem Instrument die Zustimmung zum KEG steigt. o Die Übernahme von Verantwortung durch die Mittlere Ebene ist für alle Befragten (ziemlich/außerordentlich) sinnvoll. (Lehrkräfte: 68%, Team- und Bereichsleitungen: 84%, Schulleitungen: 100%) o Ca. 10 % der befragten Lehrkräfte lehnen MEBS als Schulentwicklungskonzept klar ab. Als besonders herausfordernd wird v. a. die hohe zeitliche Belastung bei der Durchführung der Kollegialen Entwicklungsgespräche gesehen. Weiterhin sind das dem Modell MEBS zugrundeliegende laterale Führungsverständnis sowie der Umgang mit bei Einzelgesprächen mitunter auftretenden Konflikten Ansatzpunkte, die einer weitergehenden Personalentwicklungsstrategie für die Mitglieder der Mittleren Ebene bedürfen. Zudem sind Erfahrungen und Entwicklungsimpulse aus Individualfeedbacks (z. B. Befragung der Auszubildenden oder kollegiale Hospitation) sowie Ziele und Maßnahmen, die aus den Bereichen/Teams ihre Wirkung auf der Ebene der gesamten Schule entfalten, einer höheren Aufmerksamkeit zu unterziehen. Grafisch lässt sich MEBS als Grundkonzept für eine nachhaltige Schulentwicklung an den beruflichen Pilotschulen der Stadt Nürnberg wie folgt zusammenfassen: 2 Teambetreuungen kommen für den untersuchungsrelevanten Bereich der Mittleren Ebene aufgrund der organisatorischen Gegebenheiten nur bei der B10 vor. Daher sind die Ergebnisse gesondert zu würdigen. Bereichsbetreuungen existieren in geringen Umfang auch an der B10. Im Wesentlichen ist die Bedeutung aber deckungsgleich mit den Betreuungen der Berufsbereiche an der B1, B2 und B4. Seite 2 12 Quelle: Mittlere Ebene an beruflichen Schulen der Stadt Nürnberg (MEBS), Evaluation 2020, Prof. Wilbers, S. 31. 2.2 Gesamtbewertung der Projektschulen Wie in den vorangegangenen Projektjahren auch, sind alle Pilotschulen verpflichtet, fragengeleitete Zwischenberichte zu erstellen und diese beim Amt für Berufliche Schulen einzureichen. Die Zwischenberichte haben das Ziel, einen Überblick über den Stand der aktuellen Prozessfortschritte zu erhalten. Darüber hinaus werden noch zu bewältigende Arbeitsschritte und Fortbildungsbedarfe sichtbar. Die Ergebnisse bilden das Fundament für die abschließende Bewertung der Pilotphase. Sie ermöglichen zudem einen Ausblick auf die weitere notwendige Arbeit an den Pilotschulen. Den für die Schulausschussvorlage von den Pilotschulen angefertigten Berichten lassen sich, nach relevanten Themen gegliedert, folgende Befunde entnehmen:  Arbeitsweise der MEBS-Teams Die Arbeitsweise sowie die verwendeten Kommunikationsverfahren der MEBS-Teams haben sich inzwischen etabliert. Die MEBS-Teams trafen sich in allen Schulen regelmäßig. In die Entscheidungsprozesse wird der örtliche Personalrat einbezogen und das Kollegium in Berufsbereichs-, Schulentwicklungs- oder Lehrerkonferenzen über den aktuellen Stand informiert. MEBS-Mitglieder sind meist gleichzeitig Mitglieder in den NQS-Teams der Schulen. Spätestens seit der Einführung des Kollegialen Entwicklungsgespräches (KEG) sind alle Lehrkräfte Teil des MEBS-Prozesses.  Unterrichts-, Organisations- und Personalentwicklung Erklärtes Ziel der Schulentwicklung an allen Projektschulen ist eine systematische Ausbildungsentwicklung mit einer hohen Unterrichtsqualität, vergleichbaren Anforderungen und praxisorientierten Inhalten. Unterstützt wird dies durch organisatorische Maßnahmen, die es ermöglichen, Lehrkräfte Seite 3 13 kompetenzorientiert einzusetzen und neue Kolleginnen und Kollegen gezielt auf die bevorstehenden Aufgaben vorzubereiten damit sie das im jeweiligen Bereich geforderte methodisch-didaktische Niveau erreichen. Ausgerichtet sind alle Maßnahmen auf eine individuelle, nachhaltige und zukunftsfähige Kompetenzförderung der Lernenden. Es ist festzuhalten, dass einzelne organisatorische Prozesse am Ende der Projektlaufzeit bereits effektiver und effizienter gestaltet werden, sodass sich das Handeln zunehmend in Richtung Unterrichtsentwicklung verschiebt. Bei allen Schulen zeigt sich jedoch, dass die im Modellversuch eingeführten Prozesse zur Unterrichtsentwicklung erst ihr volles Potential entfalten können, wenn sie auf längere Zeit angelegt sind und nach jedem Zyklus hinterfragt („Entwicklung einer Kultur des Hinterfragens“) und gegebenenfalls weiterentwickelt werden können.  Kollegiales Entwicklungsgespräch (KEG) und Mitarbeitergespräch (MAG) Seit der Einführung des KEG an den MEBS-Schulen wird über die Abgrenzung zwischen KEG und MAG diskutiert. Irritationen treten vorwiegend an den Schulen auf, die keine MEBS-Pilotschulen sind. Der Rahmen und die Inhalte des KEG sind in der Schulausschussvorlage vom 27.06.2019 skizziert, worauf an dieser Stelle verwiesen wird. Aus der folgenden Tabelle gehen die jeweiligen Merkmale und Schwerpunkte der KEG und MAG hervor, die Abgrenzung zwischen den beiden Steuerungsinstrumenten wird deutlich: Formale Grundlage Wer führt das Gespräch? Form des Gesprächs Rhythmus des Gesprächs Themen des Gesprächs Kollegiales Entwicklungsgespräch (KEG) MEBS-Profil, durch die vier MEBS-Pilotschulen beschlossen am 27.04.2018. Ab 20.02.2020 Profil 1.1. Lehrkraft mit MEBS-Mitglied (i. d. R. Abteilungsbetreuung) Oder: Fachbereichsbetreuer/innen mit Team Einzelgespräch mit jeder Lehrkraft des Bereichs (B1, B2, B4) Teamgespräch (B10) Einmal pro Jahr (B1, B2, B4) Drei Gespräche je Fachbereich pro Jahr (B10) o Aufgabengestaltung und Arbeitssituation (keine dienstrechtliche Bewertung der Arbeitsleistung) o Persönliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe o Reflexion des Unterrichtsjahres/-geschehens o Kurzfristige bis mittelfristige Kompetenz- und Einsatzplanung o Niederschwellige Klärung von pädagogischen Herausforderungen Mitarbeitergespräch (MAG) AdO 1 A vom 19.01.2007 Lehrkraft mit Schulleiterin/Schulleiter Einzelgespräch An Schulen: Alle zwei Jahre Mindestbestandteile: o Aufgabengestaltung und Arbeitssituation (inkl. dienstrechtlicher Bewertung der Arbeitsleistung) o Persönliche Zusammenarbeit (inkl. Führungsverhalten der Vorgesetzten/des Vorgesetzten) o Entwicklungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten Seite 4 14 o Vertiefte Abstimmung pädagogischer oder fachlicher Themenbereiche o Weitere Themen sind bedarfsabhängig und schulindividuell festzulegen Dienstrechtliche Auswirkungen des Gesprächs Zugrundeliegendes Führungsverständnis Dauer des Gesprächs Verpflichtung der Teilnahme Festhalten der Gesprächsergebnisse Ziele des Gesprächs Nein Ja Kollegial - lateral Kollegial - hierarchisch i. d. R. 45 Minuten B10: mind. 90 Minuten Für MEBS-Mitglieder ist KEG verpflichtend durchzuführen. o Gesprächsergebnisse und Beschlüsse (Maßnahmen) der Individual-KEG werden zwischen den Beteiligten vertraulich behandelt. o Team-KEG werden protokollarisch dokumentiert. o Die Art und Speicherung der Dokumentation regeln (nach Vorgabe der Datenschutzbestimmungen) die Profilschulen. Der Zugriff ist auf die jeweils gesprächsführenden MEBSMitglieder beschränkt, Details regeln die Profilschulen Wertschätzung und Motivation der Lehrkraft auf Augenhöhe sowie Festlegung der kurz- bis mittelfristigen pädagogischen Schwerpunkte des Einzelnen und des Bereichs Nicht festgelegt Für alle Lehrkräfte verpflichtend Absprachen und Zielvereinbarungen werden in gegenseitigem Einvernehmen durch die Schulleitung dokumentiert. Beurteilung, Wertschätzung und Motivation der Lehrkraft sowie Festlegung der langfristigen Entwicklungsziele der Lehrkräfte Quelle: eigene Erstellung, SchB Als Hauptziel des KEG wird neben der individuellen, fachlichen Weiterentwicklung der Lehrkräfte in den Teams, eine kurz- bis mittelfristige, sinnvolle Personalplanung und eine kontinuierliche Verbesserung der Ausbildungsqualität genannt. KEG wird als eine nachhaltige Möglichkeit gesehen, Unterrichtentwicklung und flexible Einsetzbarkeit in den Berufsbereichen/Abteilungen3 zu kombinieren. Schulentwicklung wird auf eine breite Basis gestellt, es führt zu einer verbesserten internen Kommunikation. Unter Einbeziehung der technischen, wie pädagogischen Herausforderungen z. B. durch die rasch fortschreitende Digitalisierung, bietet das KEG ein agiles Organisations- und Kommunikationsformat, um zeitnah und im MEBS-Team abgesprochen auf Veränderungen praxisgerecht reagieren zu können. KEG gewährt daher die bei agilen Organisationen erforderliche Kommunikations- und Entscheidungsdichte, die, durch die nur im 2-jährigen Rhythmus durchzuführenden MAG (bedingt durch die große Leitungsspanne an Schulen), nicht im nötigen Umfang möglich ist. 3 Lernfelder, die nahezu inhaltsgleich in unterschiedlichen Berufsbereichen unterrichtet werden müssen, können durch Lehrkräfte bereichsübergreifend flexibel abgedeckt werden. Seite 5 15  Ziele, Maßnahmen, Zukunft Bei den zu Beginn des Projekts von den beteiligten Schulen festgelegten Zielen ist eine große Bandbreite zu erkennen, die sich zwar am Rahmen des dem Prozess bislang zu Grunde liegenden MEBSProfils orientieren, jedoch die Unterschiedlichkeit der Schulen widerspiegeln. Bei allen Schulen ist feststellbar, dass die zu Beginn des Projektzeitraumes definierten Ziele in einem hohen Maß erreicht sind, Prozesse erprobt und implementiert oder während der Projektlaufzeit auf Basis durchgeführter (interner) Evaluationen an die Bedürfnisse vor Ort angepasst wurden. Als zukünftiger Schwerpunkt ist die Weiterentwicklung der Ausbildungsqualität in den einzelnen Schulbereichen deutlich zu erkennen. Gekoppelt ist dies mit der Erarbeitung von Qualitätsindikatoren und der im Sinne eines PDCA-Zyklus durchzuführenden Evaluation der Maßnahmen, v. a. im Hinblick auf ihre Wirksamkeit. Als Erfolgsindikatoren für eine positive Gesamtentwicklung an den Schulen werden u. a. genannt: o Schaffung einer engeren Verzahnung von fachpraktischen und fachtheoretischen Inhalten o Schaffung von Freiräumen für die MEBS-Arbeit mit dem Kollegium (z. B. Workshops, Klausurtage, Schilfs) o Konstruktive Diskussionen und zielorientiertes Arbeiten im MEBS-Team o Transparente Kommunikation und gute Kooperation zwischen allen am Gelingen des schulischen Prozesses Beteiligten o Vertrauensvolle, wertschätzende und konstruktive Schulkultur o Steigende Bereitschaft zur Eigenverantwortung innerhalb der MEBS-Teams verbunden mit einem gewachsenen Vertrauensverhältnis zwischen und innerhalb der Bereiche o Klare Beschreibung der internen Aufgabenverteilungen, regelmäßige Anpassung von Checklisten o Klärung der Kompetenzen zwischen MEBS und der Schulleitung sowie zwischen MEBS und den Lehrkräften Offen angesprochen wird aber, dass für die Bedeutung einzelner Zielsetzungen, welche die Abteilungen sowie die Schule als Gesamteinheit betrafen, erst ein Bewusstsein geschaffen werden musste. Der mit der Einführung von MEBS einhergehende hohe Entwicklungs- und Umsetzungsaufwand führt inzwischen zu einem routinierten Umgang mit der Gestaltung, Durchführung und Anpassung von die Schulentwicklung maßgeblich und positiv beeinflussenden Prozessen. Exemplarisch sei hier auf den Offboarding-Prozess4 der B1 verwiesen: 4 Ein Offboarding-Prozess beschreibt den bewusst gestalteten Übergangs- und Wissenstransfer mit einer Lehrkraft. Er ist immer dann einzulei- ten, wenn eine Kollegin oder ein Kollege die Schule verlässt (z.B. Pensionierung, Elternzeit, Mutterschutz). Es soll v. a. ein Verlust an (System)Wissen verhindert werden. Seite 6 16 Quelle: Finaler Zwischenbericht MEBS, Schuljahr 2019/20, B1  NQS und MEBS Die MEBS-Mitglieder sind meist Teil des NQS-Teams und bilden das Bindeglied zu den Abteilungen. Sie bringen die Ideen aus den Bereichen in die Schulentwicklungsprozesse ein und spiegeln die Entwicklung der Gesamtschule in die Abteilung zurück. Etablierte NQS-Prozesse an den Schulen sind die Basis für das Funktionieren von MEBS. Die Abteilungsziele, wie auch die Bereichsziele gewinnen durch MEBS bei den Lehrkräften inzwischen an Bedeutung. Die gesamtschulische Koordination der unterschiedlichen Abteilungsziele obliegt der NQS-Gruppe.  Prozessbegleitung durch SchB und IPSN Die Projektsteuerung durch SchB und die unterstützenden, zielgerichteten Fortbildungen, v. a. zur „lateralen Führung“ bei IPSN waren sinnvoll und notwendig. Auch über den Projektzeitraum hinaus werden am Bedarf der einzelnen Schulen orientierte Unterstützungsmaßnahmen sowie ein regelmäßiger Austausch der Mitglieder der MEBS-Ebene gefordert, der auf die Bedürfnisse der einzelnen Schulen abgestimmt ist. Gemeinsame Standards können weiterentwickelt, aber auch aktuelle Herausforderungen an den jeweiligen Pilotschulen diskutiert werden. 3 Strukturelemente von MEBS – Profil 1.1 Wie bereits in den vorangegangenen Berichten dargestellt, ist das handlungsleitende Moment von MEBS, das bei der Veranstaltung auf Burg Feuerstein in Ebermannstadt am 27.04.2018 festgelegte MEBS-Profil (Vgl. Anlage II: MEBS-Profil – Ebermannstaft – 2018). Während der Pilotphase zeichneten sich Fragestellungen ab, die mit diesem Profil jedoch nicht beantwortet werden konnten. Im Wesentlichen waren dies folgende Themenbereiche: o Wie wird man ein MEBS-Mitglied? o Wo und wie werden die Aufgabenfelder der Mittleren Ebene dokumentiert? Mit wem werden diese abgestimmt? Seite 7 17 o Wer bestimmt über die Einführung (ggf. die Beendigung) von MEBS an einer Schule/einem Direktorat? Unter Einbeziehung der aus der Pilotphase gewonnenen Erkenntnissen und der Expertise des Personalamtes (Herr Heyer, PA/1), der Friedrich-Alexander-Universität (Herr Prof. Wilbers, Herr Dr. Greubel) und IPSN (Herr Fuchs) hat SchB ein Profil 1.1 entwickelt, das den Vertreterinnen und Vertretern der Pilotschulen (Team-/Bereichsleitungen, Schulleitungen, örtliche Personalvertretungen) sowie dem Vertreter des Stufenpersonalrats am 20.02.2020 zur Diskussion und Abstimmung vorgelegt wurden. Nach einem fachlich intensiven Abstimmungsprozess, wurde das folgende Profil 1.1 einstimmig beschlossen: Profil der Mittleren Ebene (MEBS) an den beruflichen Schulen der Stadt Nürnberg – Version 1.1 Die mittlere Ebene übernimmt schulspezifische Aufgaben. Diesen Aufgaben steht schulübergreifend folgender Rahmen zur Verfügung: 1. Entwicklung der Ausbildungsqualität auf Bereichsebene im Rahmen des Nürnberger Qualitätsmanagements für berufliche Schulen (NQS) Die mittlere Ebene ist verantwortlich für die Entwicklung der Ausbildungsqualität in ihrem Bereich. Sie steuert daher die bereichsspezifischen NQS-Prozesse, d. h. sie stellt sicher, dass der Qualitätsregelkreis (Plan, Do, Check und Act) im Schuljahr durchlaufen wird und die ihm eigenen Planungs-, Umsetzungs- und Reflexionsprozesse ausgelöst werden. Je nach organisatorischem Aufbau der Schule ist die Implementierung der mittleren Ebene in den NQSProzess vor Ort zu gestalten. Die mittlere Ebene wirkt auch an der Weiterentwicklung der gesamten Schule mit. 2. Professionelle Entwicklung der Lehrkräfte im Bereich Die mittlere Ebene fördert die Lehrkräfte in ihrem Bereich. Sie verantwortet Kollegiale Entwicklungsgespräche (KEG) zur professionellen Entwicklung der Lehrkraft in ihrem Team bzw. der Teams und ihren Lehrkräften. Die mittlere Ebene kann bei der Auswahl von Lehrkräften mitwirken, die in einem bestimmten Bereich tätig sein sollen. Die Einarbeitung, der Wiedereinstieg, der Ausstieg der Lehrkräfte eines Bereichs wird von der mittleren Ebene koordiniert. 3. Aufgabenfelder für MEBS-Mitglieder Die Aufgabenfelder der MEBS-Mitglieder sind in jeder Schule in einer innerdienstlichen Aufgabenbeschreibung für Mitglieder der Mittleren Ebene dokumentiert und zwischen Schulleitung, örtlicher Personalvertretung und den Mitgliedern der Mittleren Ebene abgestimmt. Die festgelegten Aufgabenfelder der MEBS-Mitglieder sind mit den Inhalten der relevanten Funktionsstellenbeschreibungen in Einklang zu bringen. Die innerdienstliche Aufgabenbeschreibung sollte folgende Merkmale aufweisen: 1. Bezeichnung der MEBS-Stelle 2. Organisatorische Einordnung (Vorgesetze Person, Zuordnung zu einem Berufs-/Fach-/Schulbereich, Vertretung der Stelleninhaber-/in, keine Vorgesetztenfunktion) 3. Eigenständige Darstellung der Aufgabenfelder des Mitglieds der Mittleren Ebene 4. Definition der erwarteten Kompetenzen (Kompetenzprofil) Die Schulleitung trägt die Verantwortung, dass die Arbeitsbelastung der MEBS-Mitglieder nicht zu hoch wird. 4. Verfahren zur Auswahl/Festlegung von (Neu-)MEBS-Mitgliedern Das Verfahren zur Auswahl/Festlegung von MEBS-Mitgliedern sowie Änderungen des Verfahrens werden in jedem Direktorat mit Beschluss der Lehrerkonferenz festgelegt (gem. § 6 BaySchO). Die Auswahlmodalitäten des Gesamtverfahrens müssen transparent und mit dem örtlichen Personalrat abgestimmt sein. Für die finale Auswahl der Mitglieder ist die Schulleitung verantwortlich. Diese berücksichtigt die zur Aufgabenerfüllung notwendigen Kompetenzen. Seite 8 18 5. Einführung von MEBS an einer Schule/einem Direktorat Die Einführung der Mittleren Ebene an einer Schule/einem Direktorat kann nur nach einem Beschluss der Lehrerkonferenz erfolgen, der den Maßgaben des § 6 BaySchO folgt. Zur Einführung der Mittleren Ebene an einer Schule/einem Direktorat ist ein Beschluss des Schulausschusses notwendig. Nürnberg, 20.02.2020 Das MEBS-Profil 1.1 knüpft am bisherigen Profil an und ergänzt darüber hinaus die noch offenen Themenbereiche. Es stellt einen nachvollziehbaren und umfassenden Rahmen dar, der den aktuellen, aber auch zukünftigen MEBS-Schulen die Chance bietet, die Mittlere Ebene zielgerichtet, nachhaltig und zur jeweiligen Schule passend ein- bzw. weiterzuführen. Im Unterschied zum anfänglichen Projektgedanken, jede Projektschule könne frei ihr eigenes Konzept erstellen, bietet das entstandene MEBS-Profil eine klare Orientierung bei großer Gestaltungsfreiheit innerhalb der gegebenen Bedingungen. Es ist damit möglich, überprüfbare Routinen zu schaffen, durch die eine gezielte Personalentwicklung zur Verbesserung der Wirksamkeit des Unterrichts und der Initiierung eines nötigen Kulturwandels (Änderung des Kommunikationsverhaltens, Partizipation an pädagogischen Entwicklungs- und Innovationsprozessen) an den Schulen unterstützt wird. 4 Ressourcen Das Modellprojekt MEBS wurde vom Schulausschuss am 15.07.2016 im Rahmen des vorhandenen Stellenplanes im Bereich Lehrkräfte befristet für drei Jahre beschlossen, mit Beschluss des Schulausschusses vom 27.06.2019 um ein Jahr verlängert. Alle vier Pilotschulen sind an einer über die Pilotphase hinausgehenden Fortführung von MEBS stark interessiert. Daher ist es Ziel dieser Vorlage, auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse das Modell der Mittleren Ebene für die Beruflichen Schulen 1, 2, 4 und 10 zu verstetigen. Die Berechnungsgrundlagen für die benötigten Mittel entsprechen jenen aus 2016.5 Darüber hinaus soll die Einbindung der Lehrkräfte der Rudolf-Diesel-Fachschule (RDF) ab dem Schuljahr 2020/21 in das bisher nur an der Berufsschule des Direktorats 2 bestehende MEBS-Konzept ermöglicht werden. Die untenstehende Berechnung zeigt die entstehenden Kosten mit und ohne RDF auf. Die zeitliche Honorierung ist vorrangig auf die Personen der Mittleren Ebene der Pilotschulen zu verteilen. IPSN begleitet den permanent anzupassenden Weiterentwicklungsprozess (PDCA-Zyklus) durch einschlägige Fortbildungskonzepte, gezielte Beratung einzelner Schulen sowie die Durchführung von pädagogischen und organisatorischen Austauschtreffen der MEBS-Teams aller, auch zukünftiger MEBSSchulen. Daher soll IPSN (Herr Fuchs) für die beschriebene Unterstützung bis einschließlich Schuljahr 2022/23 weiterhin 2,4 Lehrerwochenstunden/Schuljahr als Anteil aus dem für die Mittlere Ebene bereitgestellten Gesamtbudget erhalten. 5 An Ressourcen sind analog den Regelungen der erweiterten Schulleitung des Freistaats Bayern je 2 Anrechnungsstunden pro 14 Lehrkräfte vorgesehen. Dabei gelten die ersten 14 Köpfe an jeder Schule als bereits durch die Schulleitung „abgedeckt“ (vgl. KMBek Az. II-BS4424.0/10/7 vom 03.07.2019 i. V. m. § 1 Abs. 2 Satz 3 ErwSchLV). Seite 9 19 Berechnung (Stand der Lehrkräfte: 20.10.2019): Name des Direktorates B1 B2 (Berufsschule) B2 (Rudolf-Diesel-Fachschule, RDF) B4 B10 Summe (ohne RDF) Summe (mit RDF) Anzahl der Lehrkräfte (LK) 71 61 42 69 81 282 324 Berechnungsgrundlage (mit RDF): Berechnung Kommentierung Gesamtzahl der Lehrkräfte abzüglich der bereits durch die vier Schulleitungen „abgedeckten“ Lehrkräfte („Führungsspanne“ der Schulleitung) Führungsspannenanteile, die auf die mittlere Ebene übertragen werden 2 Anrechnungsstunden je Anteil Umrechnung der Anrechnungsstunden in Vollzeitstellen. 324 LK - (4 x 14 LK) = 268 LK 268 LK : 14 LK = 19,4 19,4 x 2 Anrechnungsstd. = 38,28 Anr.std. 38,28 Anr.std. : 24 Pflichtwochenstunden (QE 4) = 1,60 Vollzeitstellen Berechnungsgrundlage (ohne RDF) Berechnung Kommentierung Gesamtzahl der Lehrkräfte abzüglich der bereits durch die vier Schulleitungen „abgedeckten“ Lehrkräfte („Führungsspanne“ der Schulleitung) Führungsspannenanteile, die auf die mittlere Ebene übertragen werden 2 Anrechnungsstunden je Anteil Umrechnung der Anrechnungsstunden in Vollzeitstellen. 282 LK - (4 x 14 LK) = 226 LK 226 LK : 14 LK = 16,1 16,1 x 2 Anrechnungsstd. = 32,2 Anr.std. 32,2 Anr.std. : 24 Pflichtwochenstunden (QE 4) = 1,34 Vollzeitstellen Die Personalkosten (inkl. RDF) betragen insgesamt 192.996,80 € p. a. (1 x Vollzeit-Lehrkraft in A13/A14: 120.623,00 €; Grundlage: durchschnittliche Personalkosten 2019). Die Personalkosten ohne der RDF betragen 161.634,82 €. Eine Stellenneuschaffung ist in beiden Fällen nicht erforderlich; die Stellen können aus dem bestehenden Stellenplan für Lehrkräfte gedeckt werden. Eine Refinanzierung im Rahmen der staatlichen Lehrpersonalbezuschussung wird weiterhin eingefordert. Bisher wurde die Bezuschussung für das Schuljahr 2016/17 von der Regierung von Mittelfranken mit Schreiben vom 10.04.2019 abgelehnt. Begründung: Die Gewinnung von Anrechnungsstunden ist gem. Art. 57a BayEUG staatlichen Schulen vorbehalten. Eine analoge Entscheidung ist für die Schuljahre 2017/18 bis 2019/20 sowie die Folgejahre zu erwarten. Mit der Gesetzesänderung des BayEUG zum 01.08.2019 wurde der Artikel 52a BayEUG um einen Absatz 5 erweitert. Dieser lautet: Seite 10 20 „(5) 1An kommunalen Schulen kann durch Entscheidung des Schulträgers eine erweiterte Schulleitung eingerichtet werden. 2Die Abs. 1 bis 3 gelten entsprechend.“6 Damit besteht seit dem Schuljahr 2019/20 die Möglichkeit, dass kommunale Schulen das staatliche Modell der „erweiterten Schulleitung“ nach Entscheidung des kommunalen Schulträgers übernehmen können. Um das staatliche Modell der „erweiterten Schulleitung“ zu implementieren, wäre folgende Vorgehensweise nötig: 1) Entscheidung des Schulträgers, dass die „erweiterte Schulleitung“ an beruflichen Schulen eingerichtet werden darf. 2) Jede Schulleiterin, jeder Schulleiter stellt beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) auf Basis des an der Schule vorhandenen Konzepts einen Antrag zur Einrichtung einer „erweiterten Schulleitung“. Die Antragstellung muss bis 31. Januar des Jahres erfolgen, in dem das Modell an den Schulen eingerichtet werden soll. (z. B. 31.01.20 für Schuljahr 2020/21)7 3) Die Entscheidung des Freistaates über den Antrag erfolgt nach Maßgabe der im Staatshaushalt bereitgestellten Stellen und Mittel. Es ist allerdings festzustellen, dass die Zielrichtung des staatlichen Modells von der des Nürnberger Modells abweicht: Liegt beim staatlichen Modell der Fokus auf der Erweiterung und damit der Entlastung der Schulleitung, ist im Gegensatz dazu das Ziel des Nürnberger Modells eine Verbesserung der Kommunikation auf der „mittleren Ebene“ der Schule verbunden mit einer nachhaltigen Verbesserung der Unterrichtsqualität und Personalentwicklung. Die Voraussetzungen zur Einführung des staatlichen Modells und der damit einhergehenden Möglichkeit der staatlichen Bezuschussung, wurden in den oben dargestellten drei Schritte aufgezeigt. Die Wahrnehmung dieser Option wäre ein Paradigmenwechsel hinsichtlich der nicht nur in den Pilotschulen gelebten Schulentwicklungs- und Schulleitungskultur. 5 MEBS – ein agiles Modell für die Zukunft Mit der Einführung der Mittleren Ebene ist ein nachhaltiger Prozess zur weiteren Steigerung der Unterrichtsqualität und der Personalentwicklung unter den Bedingungen der Nürnberger Bildungs- und Schulentwicklungspolitik an den Schulen B1, B2, B4 und B10 implementiert. Durch die Partizipation der Lehrkräfte an Entscheidungen, durch ihr selbstständiges und teamorientiertes Handeln sowie klare Regeln der Kommunikation und des Miteinanders, unterstützt durch passgenaue und motivierende Fortbildungsprogramme, ist eine bereits jetzt erkennbare agile Schulentwicklungskultur entstanden. Dies ist ein erfolgreicher Schritt in Richtung einer eigenverantwortlichen Schule, 6 Art. 57a BayEUG - Erweiterte Schulleitung (1) 1An staatlichen Schulen kann das zuständige Staatsministerium auf Antrag der Schulleiterin oder des Schulleiters zur Unterstützung bei der Erledigung der Aufgaben gemäß Art. 57 Abs. 1 bis 3 eine erweiterte Schulleitung einrichten. 2Die Entscheidung über den Antrag erfolgt nach Maßgabe der im Staatshaushalt bereitgestellten Stellen und Mittel. (2) 1Voraussetzung für die Einrichtung einer erweiterten Schulleitung ist, dass dies auf Grund der Zahl der an der Schule tätigen staatlichen Lehrkräfte sowie auf Grund der Struktur der Schulart zweckdienlich ist. 2Dabei sind auch die Schulen, mit deren Leitung die Schulleiterin oder der Schulleiter gemäß Art. 57 Abs. 1 Satz 2 betraut ist, einzubeziehen, soweit sie einer Schulart angehören, welche die für die Einrichtung einer erweiterten Schulleitung erforderliche Struktur gemäß Satz 1 aufweist. (3) 1Die erweiterte Schulleitung besteht aus dem ständigen Vertreter sowie erforderlichenfalls weiteren staatlichen Lehrkräften mit Führungsund Personalverantwortung nach Maßgabe der Rechts- und Verwaltungsvorschriften. 2Die Mitglieder der erweiterten Schulleitung sind gegenüber den ihnen von der Schulleiterin oder dem Schulleiter zugeordneten Lehrkräften weisungsberechtigt. […] 7 vgl. beispielhaft: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 7. Januar 2020, Az. II-BS4244.0/11/6 (BayMBl. Nr. 27) Seite 11 21 die sich kontinuierlich und flexibel auf neue pädagogische Herausforderungen einstellen und diese meistern kann. Um dieses Erfolgsmodell an weiteren Schulen einführen zu können, ist ein Beschluss der betreffenden Lehrerkonferenz Voraussetzung (vgl. Profil 1.1, Abs. 5). Bislang hat noch kein weiteres Direktorat die Einführung der Mittleren Ebene zum Schuljahr 2020/21 beschlossen. Gleichwohl sind bereits Schulen am Konzept der Mittleren Ebene interessiert. Diese haben jetzt mit dem verbindlichen Profil 1.1 und den vorliegenden Evaluationsergebnissen eine klare Basis, um fundiert in den Kollegien entscheiden zu können. Vor der Einführung der Mittleren Ebene an weiteren Schulen oder Direktoraten ist nach erfolgter Genehmigung durch die jeweilige Lehrerkonferenz ein erneuter Beschluss des Schulausschusses notwendig. Aufgrund der Ergebnisse des Evaluationsberichtes erscheint es darüber hinaus sinnvoll, zukünftige Mitglieder der Mittleren Ebene durch gezielte Schulungen, z. B. im Bereich Gesprächsführung, Moderationstechniken, laterale Führung und Zeitmanagement vorab auf ihre neue Rolle vorzubereiten. Durch die gewonnenen Erkenntnisse wird außerdem eine extern zu begleitende, zeitliche und inhaltliche Prozesssteuerung dringend empfohlen. 6 Beschlussvorschlag 1) Der Schulausschuss begutachtet die Verstetigung der „Mittlere Ebene an beruflichen Schulen“ (MEBS) für die Beruflichen Schulen 1, 2, 4 und 10. 2) Der Schulausschuss befürwortet, dass es bei Vorliegen eines Beschlusses der Lehrerkonferenz (gem. 6 BaySchO) der Rudolf-Dieses-Fachschule, als Teil des Direktorates 2, offensteht, die „Mittlere Ebene an beruflichen Schulen“ ebenso einzuführen. Der Schulausschuss empfiehlt die Beibehaltung der im Modellversuch erprobten Ausstattung mit zwei Anrechnungsstunden je 14 Lehrkräften für die Mitglieder der mittleren Ebene sowie anteilig für IPSN. Anlagen: Anlage I: MEBS-Evaluation II.pptx Anlage II: MEBS-Profil – Ebermannstaft – 2018.docx Seite 12 22 Ö 2 Profil der Mittleren Ebene (MEBS) an den beruflichen Schulen der Stadt Nürnberg Die mittlere Ebene übernimmt schulspezifische Aufgaben. Daneben stellen sich schulübergreifend für die mittlere Ebene die folgenden Aufgaben: 1. Entwicklung der Ausbildungsqualität auf Bereichsebene im Rahmen des Nürnberger Qualitätsmanagements für berufliche Schulen (NQS): Die mittlere Ebene ist verantwortlich für die Entwicklung der Ausbildungsqualität in ihrem Bereich. Sie steuert daher die bereichsspezifischen NQS-Prozesse, d. h. sie stellt sicher, dass der Qualitätsregelkreis (Plan, Do, Check und Act) in jedem Schuljahr durchlaufen wird und die ihm eigenen Planungs-, Prüf- und Reflexionsprozesse ausgelöst werden. Die mittlere Ebene ist nicht nur verantwortlich für die Unterrichtsentwicklung in ihrem Bereich, sondern wirkt an der Entwicklung der gesamten Schule mit. 2. Professionelle Entwicklung der Lehrkräfte im Bereich: Die mittlere Ebene fördert die Lehrkräfte in ihrem Bereich. Sie verantwortet Kollegiale Entwicklungsgespräche (KEG) zur professionellen Entwicklung der Lehrkraft in ihrem Team bzw. der Teams und ihren Lehrkräften. Die mittlere Ebene wirkt an der Auswahl von Lehrkräften, die in einem bestimmten Bereich tätig sein sollen, mit. Die Einarbeitung, der Wiedereinstieg, der Ausstieg der Lehrkräfte eines Bereichs wird von der mittleren Ebene koordiniert. Ebermannstadt, 27.4.2018 23 Ö 2 Mittlere Ebene an beruflichen Schulen der Stadt Nürnberg (MEBS) Evaluation 2020 Prof. Dr. Karl Wilbers Lehrstuhl für Wirtschaftspädagogik und Personalentwicklung Februar 2020 24 1 MEBS im Licht der Betroffenen und Beteiligten 25 2 MEBS im Licht der Betroffenen  Zielgruppen: Lehrkräfte, Bereichs-/Teamleitungen, Schulleitungen  Alle betroffenen Schulen (B1, B2, B4, B10)  Feldzeit: 15.12.2019 – 31.01.2020  Lehrkräfte  Volumen erreichbare Zielgruppe lt. Angaben SL: 221  Unschärfe Volumen durch Erkrankungen, Elternzeit, rechtlicher Status  Gesamtsample: 165 (= 74,7% des Volumens)  Mittlere Bearbeitungszeit (Median): 18 Minuten  Bereichsleitungen  Volumen erreichbare Zielgruppe lt. Angaben SL: 38  Gesamtsample: 38 (= 100% des Volumens)  Mittlere Bearbeitungszeit (Median): 35 Minuten 26 3 MEBS: Verständnis & Notwendigkeit aus Sicht der verschiedenen Gruppen 27 4 MEBS: Verständnis verschiedene Zielgruppen (offen) Die mittlere Ebene (MEBS) ist ein Projekt, das neue Strukturen und Prozesse in beruflichen Schulen erprobt. Was verstehen Sie unter der mittleren Ebene? Versuchen Sie dies bitte in wenigen Sätzen zu erklären, so wie Sie dies einer Kollegin bzw. einem Kollegen einer anderen Schule erklären würden.  Lehrkräfte  Überwiegend differenziertes Verständnis  Deutlich ausdifferenzierter als bei letzter Evaluation  Einzelne Stimmen reduziertes Verständnis („MEBS = KEG“)  Ausnahmen: Unkenntnis oder Protest („sinnlos“, „Kontrollinstrument“)  BL/TL & SL  Sehr ausdifferenziertes Verständnis  Weitestgehend deckungsgleich mit Feuerstein-Profil 28 5 MEBS: Notwendigkeit  Der Schulleitung obliegt die dienstliche Beurteilung. Dazu brauchen sie direkte oder indirekte Unterstützung bei der dienstlichen Beurteilung der Lehrkräfte (L: 9%, BL/TL: 0%)  Schulleitungen werden heute mit stetig steigenden Organisationsaufgaben konfrontiert. Für die Entwicklung der Ausbildungsqualität auf Bereichsebene im Rahmen des Nürnberger Qualitätsmanagements für berufliche Schulen und die professionelle Entwicklung der Lehrkräfte im Bereich muss die Arbeit in Teams und die Team- bzw. Bereichsleitungen gestärkt werden (L: 79%, BL/TL: 100%)  Die Schulleitung müssen von diesen Aufgaben durch Delegation an die Bereichs- und Teamleitungen entlastet werden (L: 13%, BL/TL: 0%) 29 6 Bereichs- und Teamleitungen: Aufgabenprofil in MEBS 30 7 Verteilung Aufwand der Bereichsleitungen 22,69% Entwicklung der Ausbildungsqualität durch gemeinsam getragene Ziele ausrichten Ausbildungsqualität durch konkrete Maßnahmen im Bereich entwickeln 21,13% 20,56% Ausbildungsqualität überprüfen bzw. reflektieren 13,13% Personalentwicklung (einschließlich KEG) 11,25% 6,75% 4,50% Planung des Personaleinsatzes (lang- und mittelfristig, ohne Vertretungsplanung) Vertretungsplanung Administration (Finanz-, Lernmittel-, Raummanagement) 31 8 Verteilung Aufwand der Teamleitungen Entwicklung der Ausbildungsqualität durch gemeinsam getragene Ziele ausrichten Ausbildungsqualität durch konkrete Maßnahmen im Bereich entwickeln 25,07% 19,33% Ausbildungsqualität überprüfen bzw. reflektieren 16,73% 17,00% 12,20% Personalentwicklung (einschließlich KEG) Planung des Personaleinsatzes (lang- und mittelfristig, ohne Vertretungsplanung) Vertretungsplanung 8,33% 1,33% 32 Administration (Finanz-, Lernmittel-, Raummanagement) 9 Verteilung des Aufwandes der BL/TL aus Sicht der Schulleitungen Entwicklung der Ausbildungsqualität durch gemeinsam getragene Ziele ausrichten Ausbildungsqualität durch konkrete Maßnahmen im Bereich entwickeln 25,00% 20,20% 19,20% Ausbildungsqualität überprüfen bzw. reflektieren 15,20% Personalentwicklung (einschließlich KEG) 11,60% Planung des Personaleinsatzes (lang- und mittelfristig, ohne Vertretungsplanung) Vertretungsplanung 4,00% 4,80% Administration (Finanz-, Lernmittel-, Raummanagement) 33 10 Professionelle Entwicklung der Lehrkräfte 34 11 Kollegiales Entwicklungsgespräch (KEG): Verständnis & Erfahrungen  Verständnis von KEG  Lehrkräfte Ausdifferenzierte Sichtweise  Fast ausschließlich positive Funktionalität für die Lehrkraft (z.B. Entwicklungsperspektiven, eigene Bedürfnisse)  Ausnahmen: Kritische Stimmen (z.B. „Zeitverschwendung“), zum Teil sehr laut („Kacke“)   BL/TL & SL Sehr ausdifferenzierte Sichtweise  Professionelle Sichtweise  Einzelgespräche oder Teamgespräche   Erfahrungen (quantitativ)  Unterschiede in den Schulen (nicht alle Schulen umfangreiche Erfahrungen) 35 12 KEG: Erfahrungen der Lehrkräfte: Überwiegend positiv  „Das KEG hat unserer Abteilung sehr gut getan“  „Ich habe positive Erfahrungen gemacht, da im Schulalltag für solche Gespräche kein Raum ist“  „Guter Austausch, strukturierte Vorgehensweise, Schaffen von Verbindlichkeiten“  „zeitintensiv, aber sehr konstruktiv“  „Ich sehe das KEG als extrem sinnvoll an. Als Lehrkraft fühlt man sich ernst genommen und gehört“  „Sehr gute. Allerdings nimmt es zusätzlich viel Zeit in Anspruch, hier wären Anrechnungsstunden sinnvoll“  „Weil es einfach super ist im Team zu arbeiten und nicht mehr lauter Einzelkämpfer wie (….) als ich an die Schule kam. Es gibt endlich Absprachen und ein gemeinsames Arbeiten in der Fachgruppe“  „Ich war schon an einigen Schulen. Ideen und Vorschläge bekammen oft keine Rückmeldung. Eine gute Möglichkeit die Sichtweise und Einschätzung gegenseitig zu kommunizieren. Direkter mitwirken.“  „Bereichsleiter hat sehr guten Einblick in den Alltag des Lehrers, kennt die Schwächen und Stärken der Lehrkraft“  „Man fühlt sich als Kollege wahrgenommen.“ 36 13 KEG: Erfahrungen der Lehrkräfte: Wenige Ausnahmen  Vereinzelte Durchführungsprobleme  BL nicht ausreichend Zeit genommen  BL schlecht vorbereitet  „Kaffee fehlte“  Unsicherheiten im Verfahren  „Unklar, wie mit „Ergebnissen“ des Gesprächs verfahren wird.“  Vereinzelte abstrakte Vorbehalte  „Kollegiale Entwicklungsgespräche und jahrelange Übung im Duckmäusertum a la Bayern widersprechen sich“  „zusätzlicher, unnötiger Aufwand für Lehrer (neben unbezahlten Tätigkeiten wie Bildungstag, Tag der offenen Tür, Elternsprechabende, Raumbetreuungen und unzählige Konferenzen)“ 37 14 MEBS: Erfahrungen der BL/TL  Fast ausschließlich positive Erfahrungen  „Angenehme Gespräche erlebt“  „Das KEG ist ein sehr wertvolles Instrument, dass die Zufriedenheit (Arbeitsklima) der LK fördert und somit indirekt z ne besseren Ausbildungsqualität führen kann. Keine zufällige Personalentwicklung und Unterrichtsentwicklung mehr!“  „Im KEG findet ein strukturierter Austausch statt, der Vertrauen schafft, die Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kolle fördert, Wertschätzung ausdrückt, Einsatz- und Unterstützungsmöglichkeiten aufzeigt und die Ausbildungsqualität stärkt sichert“  „Sehr positive Erfahrungen, da der Austausch sehr konstruktiv und zielgerichtet ist. Außerdem kann in der Gruppe durch ähnliche Erfahrungen sehr zielgerichtet gearbeitet werden“  Schwierige Punkte für die BL/TL  „Es ist oft "führen ohne Mittel„  „Oft extrem belastend wenn Konflikte auftreten“  „Viel Planungsaufwand“  „inhaltlich sehr aufwendig“ 38 15 Kollegiales Entwicklungsgespräch (KEG): Themen (alle)  Fachliche/Fachwissenschaftliche Fragen, zum Beispiel fachliche Grundlagen des Unterrichts (2,92)  Didaktische/pädagogische Fragen, zum Beispiel Didaktische Jahresplanung (3,04)  Ziele unseres Bereichs (3,62)  Ziele und Maßnahmen in anderen Bereichen/Teams bzw. auf der Ebene der gesamten Schule (2,79)  Individuelle Herausforderungen der einzelnen Lehrkraft (3,53)  Individuelle Stärken und Schwächen der einzelnen Lehrkraft (3,33)  Individuelle Planung des Unterrichtseinsatzes (3,15)  Erfahrungen und Entwicklungsimpulse aus dem Individualfeedback (z. B. Befragung der Azubis oder kollegiale Hospitation) (2,60)  Persönliches Qualitätsverständnis (3,12)  Engagement in Teams (3,54) 39 16 Kollegiales Entwicklungsgespräch: Profile  KEG als Einzelgespräche mit der BL  KEG als Teamgespräche mit der TL  Breit gestreut über das  Fachliche Fragen und Feuerstein-Profil  Individuelle professionelle Personalentwicklung als zentrale Aufgabe neben Förderung Ausbildungsqualität fachdidaktische Fragen im Vordergrund  Individuelle professionelle Personalentwicklung spielt kaum eine Rolle 40 17 Kollegiales Entwicklungsgespräch (KEG): Sinn?  Einschätzung der Lehrkräfte  Schulen mit breiterer Erfahrung: KEG aus Sicht der Lehrkräfte sinnvoll (10 bis 15 % gar nicht/kaum sinnvoll)  Einschätzung der BL/TL  Sehr positive Einschätzung durch BL (außerordentlich sinnvoll: 81%)  Sehr positive Einschätzung durch SL (außerordentlich sinnvoll: 100%)  Positive Einschätzung der TL (außerordentlich/ziemlich sinnvoll: 87%) 41 18 Kollegiales Entwicklungsgespräch (KEG): Sinn (TL/BL)*  Das KEG ist grundsätzlich eine gute Sache, aber es bedeutet für mich eine starke zusätzliche Belastung (3,29)  Das KEG ist grundsätzlich eine gute Sache, aber ich fühle mich noch nicht hinreichend darauf vorbereitet bzw. begleitet (1,81)  Das KEG ist grundsätzlich eine gute Sache, aber mir fehlt noch die Routine im Umgang mit KEGs (1,97)  KEG halte ich grundsätzlich für keine gute Idee (2,16) * Zustimmungsgrad auf Skala von 1 bis 5 42 19 Professionelle Entwicklung Lehrkräfte: Mitwirkung*  Auswahl von Lehrkräften (heute: 1,9 – Zukunft: 3,4)  Planung des Einsatzes von Lehrkräften (heute: 3,1, Zukunft: 3,7)  Einarbeitung von Lehrkräften (heute: 4,3 – Zukunft: 4,2)  Bereitstellung von Unterrichtsunterlagen für neue Lehrkräfte (heute: 4,3 – Zukunft: 3,9)  Personalentwicklung, zum Beispiel Planung der Fortbildung (heute: 3,5 – Zukunft: 3,9)  Wiedereinstieg von Lehrkräften (heute: 2,6 – Zukunft: 3,5)  Ausstieg von Lehrkräften (Ausstieg: 2,4 – Zukunft: 3,1) * Zustimmungsgrad auf Skala von 1 bis 5 43 20 Entwicklung der Ausbildungsqualität im Rahmen NQS 44 21 Durchlaufen der PDCA-Zyklen in NQS  Gemeinsame Erarbeitung und Definition von Qualitätszielen einschließlich Indikatoren im Bereich (L: 3,2 – BL/TL: 4,0)  Unterstützung von Maßnahmen zur Erreichung der Qualitätsziele im Bereich (L: 3,2 – BL/TL: 4,0)  Evaluation des Erfolgs von Maßnahmen (Wirkung bei Lernenden) (L: 2,8 – BL/TL: 3.61)  Unterstützung bei der gemeinsamen Erarbeitung und Umsetzung von Konsequenzen nach Evaluationen (L: 2,9 – BL/TL: 3,55) * Zustimmungsgrad auf Skala von 1 bis 5 45 22 Koordination und Übernahme der Verantwortung  Für Lehrkräfte überwiegend sinnvoll (ziemlich/außerordentlich sinnvoll: 68%, Mittelwert: 3,7)  Für BL/TL sehr sinnvoll (ziemlich/außerordentlich sinnvoll: 84%, Mittelwert: 4,3)  Für SL sehr sinnvoll (ziemlich/außerordentlich: 100%, Mittelwert: 4,6) * Zustimmungsgrad auf Skala von 1 bis 5 46 23 Begründungen der Lehrkräfte (I)  „Im Sinne des PDCA-Zyklus kann nur so eine Qualitätssteigerung der gesamten Abteilung und der Schule erreicht werden“  „Eine Anordnung von "oben" durch die Schulleitung ist nicht zielführend. Aber im Gespräch mit dem Berufsbereichsleiter, der in den gleichen Klassen unterrichtet und die gleichen Probleme kennt, ergibt sich eine andere und erfolgversprechendere Gesprächsebene.“  „Berufsbereiche sind aus meiner Sicht wie Abteilungen im Unternehmen mit Eigenverantwortung zu verstehen. Daher ist die Stärkung des Berufsbereichsleiters sinnvoll“  „Der Schulleiter ist zu weit weg vom Geschehen in den Berufsbereichen und kann das zeitmäßig nicht leisten“  „Schulleitung hat kein Detailwissen. Fachbereichsleiter ist thematisch drin und durch die überschaubare Anzahl des Kollegiums besser integriert“  „Ein Schulleiter kann nicht für alle Lehrkräfte und jeden Bereich da sein! Dazu ist eine B Schule zu groß. Entsprechend braucht er eine untergeordnete Ebene die Ihm v.a. alltägliche Arbeit abnimmt um Luft für Strategie / Vision und Schulentwicklung zu haben“ 47 24 Begründungen der Lehrkräfte (II)  „In der gesamten Schule tauchen aufgrund der großen Bandbreite in Schülerklientel unterschiedlichste Probleme auf. Dafür in der kompletten Lehrerschaft Interesse und die Bereitschaft zu Lösungen zu finden ist schwierig. Leichter lassen sich Lösungen in kleineren Teams erarbeiten, die direkt mit einzelnen Herausforderungen konfrontiert sind.“  „Pädagogische Entwicklung / Unterrichtsentwicklung ist die Kernaufgabe jeder LK, damit in besonderem Maße auch die der Bereichsbetreuungen. Päd. Entwicklung muss von den Berufsbereichen ausgehen, da jeder BB unterschiedliche Bedingungen hat (Lehrpersonal, Schüler*innen, Ansprüche (auch Kooperationsmöglichkeiten) der Ausb.betriebe. Ohne jedoch Gesamtschule aus dem Fokus zu verlieren - bedingt enge Zusammenarbeit der mittleren Ebene einer Schule untereinander Vorher: hohe Belastung der Berufsbereichsbetreuungen durch reine Verwaltungsaufgaben; "keine / wenig Zeit für päd. Aufgaben„“  „Weil man als Kollegd nicht mehr alleine da steht, sondern Unterstützung hat“ 48 25 Wenige Bedenken der Lehrkräfte  „Weil die mittlerer 'Ebene keine spezielle Qualifikation für den Bereich vorweisen muss. Man hat den Eindruck, dass Kollegen die schon lange unterrichten auch automatisch gute Bereichsleiter sind. Dabei haben diese häufig kaum bis gar keine Ausbildung in Personalführung. Eigentlich sollte sich ein BBB wie ein Dirigent sehen, der dafür verantwortlich ist, dass sein Orchester gut zusammenspielt und harmoniert. Nicht jeder sollte eine Solostimme besetzen“  „Mittlere Ebene setzt semantisch eine ernsthafte Führungsebene voraus davon kann im Schulwesen dieser Art keine Rede sein. Leider muss Nürnberg ( im Gegensatz zur Bundesliga ) nicht ernsthaft in Konkurrenz zu gesunden Systemen treten“  „Es entsteht ein System wie "Flüsterpost"- man ist zu abhängig von der Informationsweitergabe einzelner...“  „Oft ist ein Austausch auf Augenhöhe sinnvoller. Allerdings sind die Kollegen in der mittleren Ebene ungewollt Prellböcke zwischen den Anliegen der Kollegen und den Anforderungen und Weisungen der SL. Dies ist ein schwieriges und unliebsames Befangen“ 49 26 Einschätzung von NQS durch die Lehrkräfte NQS Gar nicht sinnvoll 12,35 Kaum sinnvoll 12,35 Mittelmäßig sinnvoll 20,99 50 Ziemlich sinnvoll 41,98 Außerordentlich 12,35 27 Größte Herausforderungen bei der Qualitätsentwicklung aus Sicht der Lehrkräfte  Digitalisierung (häufig genannt)  Größe der Klassen vs. Individualisierung  Heterogenität, insbesondere Leistungsheterogenität, Motivation der Schüler(innen)  Nachwuchs bei Lehrkräften  Fächerübergreifende Vernetzung  Überforderung der Lehrkräfte durch Themen, die „von oben“ gesetzt werden 51 28 MEBS-Gesamtbetrachtung der Betroffenen & Beteiligten 52 29 Aussagen  MEBS erscheint mir insgesamt wichtig für die Schule (L: 3,8- BL/TL: 4,4)  MEBS ist in unserem Bereich der Schule ein wichtiger Faktor, der zur Verbesserung der Ausbildungsqualität beiträgt (L: 3,6 – BL/TL: 4,2)  MEBS ist in unserem Bereich der Schule ein wichtiger Faktor, der zu einer Unterstützung von Lehrkräften beiträgt (L: 3,6 – BL/TL: 4,4)  Mit der Einführung von MEBS arbeiten wir intensiver zusammen bzw. werden das in Zukunft tun (L: 3,6 – BL/TL: 4,2)  MEBS hat schon jetzt dazu beigetragen, dass ich mich in der Schule wohler fühle, oder wird wahrscheinlich es in Zukunft tun (L: 3,0 – 3,6)  Ich halte MEBS für eine Fehlentwicklung (L: 2,2 – BL/TL: 1,5)  Ich erwarte, dass durch MEBS vor allem die Schülerinnen und Schüler besser werden (L: 2,6 – BL/TL: 3,5)  Durch MEBS wird die Arbeit im Qualitätsmanagement (NQS) zielführender und nachhaltiger (L: 3,3 – BL/TL: 4,0) 53 30 Gesamtnote für MEBS 60 Wie schätzen Sie das Grundkonzept von MEBS ein? 58,06 43,59 40 22,58 16,67 15,38 12,9 14,1 6,45 Sehr gut Gut Befriedigend SL Ausreichend BL/TL 54 5,13 5,13 0 0 Mangelhaft Ungenügend L 31 Aktueller Entwicklungsstand 120 Wie bewerten Sie den aktuellen Entwicklungsstand von MEBS? 100 100 80 60 48,39 40 29,03 25,64 23,08 21,79 19,35 20 11,54 10,25 0 0 3,23 Sehr gut 0 Gut Befriedigend SL BL/AL 55 0 0 Ausreichend Mangelhaft 0 7,69 0 0 Ungenügend L 32 Einzelstimmen zur Fortentwicklung (Auswahl)  „genaue Beschreibung der Arbeit der Akteure der mittleren Ebene - breite und dauerhafte Fortbildungsmodule für die Akteure der mittleren Ebene (wg. geänderter Rolle, geänderten Kommunikationsanforderungen) - regelmäßige wirkungsorientierte Überprüfung der festgelegten Ziele (PDCA-Zyklus ist Pflicht!) - weiterhin keine Einbindung der mittleren Ebene in die Beurteilungen der SL „  „Das Konzept wird zu wenig in das Kollegium getragen. Ein Großteil des Kollegiums weiß nichts damit anzufangen. Die Vermittlung wäre wichtig.“  „Weiter so! Aber wir benötigen mehr Ressourcen für die ME. Anrechnungsstunden“  „Weg damit und eine fundierte Ausbildung der Lehrkräfte hin zu Vorbildern für Schülerinnen und Schüler“  „Die "MEBS" müssen auch mit disziplinarischen Werkzeugen ausgestattet werden.“  „Ne ordentliche Portion an Verfügungsstunden für alle in Verantwortung“ 56 33 Ö 2 57 Ö 3 Beschlussvorlage 3. BM/086/2020 Beratung Datum Ferienausschuss Behandlung Ziel öffentlich Beschluss Betreff: Bundeswettbewerb InnoVET, hier: Beteiligung der Beruflichen Schulen B2 und B4 sowie SchB am Projekt „Bereichsübergreifende Bildungsangebote für Industrie 4.0 auf der Plattform der DQR-Stufe 5 als Katalysator der Durchlässigkeit„ (BIRD) der FAU Sachverhalt (kurz): Beteiligung der Direktorate B2 und B4 sowie des Amtes für Berufliche Schulen an der Erprobungs- und Umsetzungsphase des InnoVET-Projekts BIRD der FAU: Das InnoVET-Projekt „Bereichsübergreifende Bildungsangebote für Industrie 4.0 auf der Plattform der DQR-Stufe 5 als Katalysator der Durchlässigkeit (BIRD)“ schöpft die mit der Reform des BBiG geschaffenen Möglichkeiten aus. Konzipiert und erprobt werden innovative Wege zur Verbesserung der Durchlässigkeit zwischen den Bildungsniveaustufen 4 bis 6 des DQR. Adressaten für eine Qualifizierung auf der Niveaustufe 5 des DQR sind Auszubildende, die nach ihrer beruflichen Erstausbildung eine berufliche Weiterqualifizierung zum/zur Geprüften Berufsspezialisten/-in an-streben, Berufsspezialisten/-innen, die später eine Weiterqualifizierung zur Niveaustufe 6 aufnehmen möchten sowie „Abbrecher/-innen“, die an einer beruflichen Erstausbildung mit der Möglichkeit der Weiterqualifizierung interessiert sind. Die bestandene Prüfung zum/zur Geprüften Berufsspezia-listen/-in soll auf eine spätere Qualifizierung zum Bachelor (erreichbar an Fachschulen, Fachaka-demien, Hochschulen und Universitäten sowie privaten Weiterbildungsinstitutionen) anrechenbar sein. Eine Beteiligung der Direktorate B2 und B4 sowie des Amtes für Berufliche Schulen an der Erpro-bungs- und Umsetzungsphase des InnoVET-Projekts BIRD ist eine herausragende Chance für die beruflichen Schulen in Nürnberg. Erfahrungen und Erkenntnisse könnten enorm zur Schulentwick-lung an städtischen beruflichen Schulen beitragen. Deshalb wird eine Teilnahme am Projekt befürwortet, falls das BMBF das InnoVET-Projekt BIRD in der Erprobungs- und Umsetzungsphase als förderungswürdig auswählt. Seite 1 von 4 58 Stadt Nürnberg 1. Beschlussvorlage 3. BM/086/2020 Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ob das Projekt BIRD durch das BMBF gefördert wird, ist aktuell nicht bekannt (Antragsstadium). (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt € Folgekosten Gesamtkosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Personalkosten werden im Falle einer Zusage des BMBF durch das StMUK bezuschusst. Der verbleibende Aufwand wird von SchB getragen. 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt Seite 2 von 4 59 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage 3. BM/086/2020 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein 3. Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Stk Seite 3 von 4 60 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage 3. BM/086/2020 Beschlussvorschlag: Der Schulausschuss befürwortet die Teilnahme der Beruflichen Schulen Direktorate 2 und 4 sowie des Amtes für Berufliche Schulen an der Erprobungs- und Umsetzungsphase des Projekts BIRD – Bereichsübergreifende Bildungsangebote für Industrie 4.0 auf der Plattform der DQR-Stufe 5 als Katalysator der Durchlässigkeit (BIRD) - und beauftragt SchB und die Direktorate 2 und 4 als Projekt-partner der FAU die Erprobung und Umsetzung des Projekts im Falle eines Zuschlags durch das BMBF zu unterstützen. Seite 4 von 4 61 Ö 3 Bundeswettbewerb InnoVET; hier: Beteiligung der Beruflichen Schulen B2 und B4 sowie SchB am Projekt „Bereichsübergreifende Bildungsangebote für Industrie 4.0 auf der Plattform der DQR-Stufe 5 als Katalysator der Durchlässigkeit“ (BIRD) hier: Sachverhalt Projektziele und Projektträger Die Digitalisierung, neue Technologien, Flexibilisierungen, Globalisierung und demografische Entwicklung verändern den Arbeitsmarkt erheblich. Diese Herausforderungen müssen von qualifizierten Fachkräften angegangen werden. Um sie zu gewinnen, müssen attraktive und hochwertige Qualifizierungsangebote entwickelt werden, die auf dem Arbeitsmarkt Akzeptanz finden und mit anderen höherqualifizierenden Bildungsgängen gleichwertig sind. Sie richten sich an leistungsstarke Jugendliche ebenso wie an Jugendliche, die beim Einstieg in das Berufsleben Schwierigkeiten haben.1 Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zu Beginn des Jahres 2019 einen Wettbewerb mit dem Titel „Zukunft gestalten – Innovationen für eine exzellente berufliche Bildung“ – kurz InnoVET ausgerufen. Ziel dieses Wettbewerbs ist es mit neuen strukturbildenden Konzepten die berufliche Bildung zukunftssicher zu machen und dabei die Gleichwertigkeit dualer und akademischer Bildung zu betonen. Die Ziele des Wettbewerbs im Einzelnen sind:  Steigerung der Attraktivität, Qualität und Gleichwertigkeit der beruflichen Bildung  Unterstützung von Unternehmen, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), bei der Gewinnung und Ausbildung von zukünftigen Fachkräften, Führungskräften und Unternehmensnachfolgerinnen und Unternehmensnachfolgern  Ausbau der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung zu einem innovativen, durchlässigen und qualitativ hochwertigen System  Entwicklung von innovativen Angeboten im Segment Aus- und Weiterbildung / Aufstiegsfortbildung insbesondere auch oberhalb der DQR Stufe 5, die sich an den Bedarfen der Unternehmen orientieren und Anreize für junge Menschen zum Einstieg in die berufliche Bildung setzen  Schaffung neuartiger, qualitativ hochwertiger Lernortkooperationen, zum Beispiel zum Transfer von Wissen und neuen Entwicklungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen über den Weg der beruflichen Aus- und Weiterbildung in die betriebliche Praxis, insbesondere in KMU  Frühzeitiges Aufgreifen neuer Entwicklungen in der beruflichen Bildung, wie z. B. künstliche Intelligenz und Entwicklung von entsprechenden Qualifizierungskonzepten für die berufliche Bildung Träger des Wettbewerbs ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Kooperationspartner Antragsteller des InnoVET-Projekts Bereichsübergreifende Bildungsangebote für Industrie 4.0 auf der Plattform der DQR-Stufe 5 als Katalysator der Durchlässigkeit (BIRD) war für die Konzeptphase und ist für die Erprobungs- und Umsetzungsphase die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU). Auf Initiative von Prof. Wilbers (Lehrstuhl für Wirtschaftspädagogik und Personalentwicklung, FAU) haben sich folgende Partner zusammengeschlossen, die sich am Projekt als regional vernetzte Einheiten beteiligen:  Kontext Nürnberg (städtischer Raum): 1 vgl. https://www.bmbf.de/innovet, Stand 05.03.2020 Seite 1 von 5 62 o o IHK Nürnberg für Mittelfranken Stadt Nürnberg, Amt für Berufliche Schulen, Städtische Berufliche Schulen B2, B4 (B1 und B9 gehören einem „erweiterten Kreis“ an) o Lehrstuhl Prof. Wilbers  Kontext Bayreuth (ländlicher Raum): o IHK für Oberfranken o Staatliche Berufsschule 1, Bayreuth o Universität Bayreuth  Kontextübergreifende Partner o Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, München o Qualitus GmbH, Köln Unter der Projektbezeichnung BIRD („Bereichsübergreifende Bildungsangebote für Industrie 4.0 auf der Plattform der DQR-Stufe 5 als Katalysator der Durchlässigkeit“), verfolgen die Beteiligten folgende Projektziele:  Entwicklung und Erprobung neuer „durchlässiger“ Bildungsmodelle in der beruflichen Bildung auf den DQR-Niveaus 5 und 6 in den Bildungsbereichen schulische Fortbildung, IHKFortbildung und akademische Bildung  Entwicklung und Erprobung von Bildungsangeboten zu Industrie 4.0/digitaler Transformation  Didaktische Konzepte zur Nutzung von digitalen Arbeits- und Lernmedien unter dem Aspekt der Durchlässigkeit Das Projekt zielt insgesamt auf die Entwicklung und Erprobung von bereichsübergreifenden, kaufmännischen und gewerblich-technischen Bildungsangeboten zu Industrie 4.0 mit der DQR-Stufe 5 als Kooperationsplattform hin. Diese berufliche Fortbildungsstufe ist im § 53b BBiG grundgelegt: Der Fortbildungsabschluss führt nach bestandener Prüfung zum/zur Geprüften Berufsspezialisten/-in.2 Angebote beruflicher Bildung auf der DQR-Stufe 5 sind in Deutschland aktuell dennoch recht selten. International ist diese Bildungsstufe stärker ausgeprägt und besetzt. Sie ist gleichzeitig für die Durchlässigkeit von akademischer und beruflicher Bildung von großer strategischer Bedeutung. Im Rahmen des Projekts soll daher auf Stufe DQR 5 ein bedarfsgerechtes Fortbildungsangebot etabliert werden, das flexibel kaufmännische und technische Inhalte kombiniert. Die Fortbildung wird als Qualifizierung für mittlere Führungspositionen in Unternehmen entworfen, die eine anschließende Weiterqualifizierung auf DQR-Stufe 6 ermöglicht. Das Projekt fokussiert auf die folgenden drei Zielgruppen: 2 Vgl. § 53b (1) bis (3) BBiG Seite 2 von 5 63 Quelle: Prof. Wilbers, FAU Projektphasen I und II Der BMBF-Wettbewerb ist in zwei Phasen gegliedert. Für das Projekt BIRD ist entsprechend den Vorgaben des BMBF folgender Zeitplan festgelegt: 1. Konzeptphase Die Antragsteller waren aufgefordert, ihre Förderanträge bis zum 26. April 2019 beim BMBF einzureichen. Das BMBF wählte gemeinsam mit einer Jury die innovativsten Ideen aus. Antragsteller, die in dieser Phase zum Zuge kamen, erhielten für die Ausarbeitung ihrer Konzeptideen eine Förderung für bis zu sechs Monate mit einem maximalen Fördervolumen von 100.000 Euro für Personalausgaben und Dienstreisen. Das Projekt BIRD der FAU hatte einen Zuschlag erhalten. Die Projektpartner konnten deshalb in den letzten sechs Monaten ein Konzept für die zweite Phase des InnoVET Bundeswettbewerbs entwickeln. 2. Erprobungs- und Umsetzungsphase Die Projektpartner erarbeiteten im Herbst/Winter 2019/20 einen detaillierten Rahmen zur Erprobung und Umsetzung der BIRD-Projektziele. Die Ergebnisse wurden im zweiten Antrag zusammengefasst. Am Ende der Konzeptphase reichte die FAU einen Antrag auf die Förderung der Erprobung und Umsetzung fristgerecht bis 29.02.2020 beim BMBF ein. Das BMBF begutachtet nun mit einer Jury die vorgelegten Projektanträge und entscheidet über Förderzusagen. Die maximale Laufzeit der Erprobungs- und Umsetzungsphase beträgt 48 Monate. Der aktuelle Stand des Projekts lässt sich gut folgender Mail von Prof. Wilbers (03.03.2020) an die Projektteilnehmer entnehmen: Seite 3 von 5 64 „Liebe Projektpartner, letzte Woche haben wir fristgerecht, vor dem 29.02, den Projektantrag beim Bundesinstitut für Berufsbildung eingereicht. Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, um mich bei Ihnen für die gute Zusammenarbeit in den letzten sechs Monaten zu bedanken. Ich denke, dass wir gemeinsam ein innovatives, schlagkräftiges Konzept entwickelt haben, mit dem wir hoffentlich sehr gute Chancen haben, in die Projekt- und Umsetzungsphase zu gelangen. Dass es uns gelungen ist, eine bereichsübergreifende Zusammenarbeit aus beruflichen Schulen, Kammern und Hochschulen in zwei Kontexten zu entwickeln ist wirklich ein großer Gewinn hinsichtlich der Stärkung der beruflichen Bildung. Da der Projektträger und die Jury nun eine Vielzahl an Unterlagen aus vermutlich 30 eingereichten Anträgen zu bearbeiten haben, wird es einige Zeit dauern, bis wir über das Ergebnis Bescheid bekommen. Das genaue interne Timing wurde nicht bekannt gemacht. Es kommt zu einem Votum der Jury und dann zu einer Förderentscheidung durch das BMBF. Es liegt auch keine Aussage vor, wie viele Projekte in der Erprobungs- und Umsetzungsphase gefördert werden. Der voraussichtliche Projektbeginn soll der 01.10.2020 sein. Das Projektende ist für den 30.09.2024 vorgesehen. Wir werden, sobald uns ein Ergebnis vorliegt, wieder auf Sie zukommen. Viele Grüße! K. Wilbers Prof. Dr. Karl Wilbers Lehrstuhl für Wirtschaftspädagogik und Personalentwicklung Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (WiSo) Lange Gasse 20 | D-90403 Nürnberg T +49-911-5302-322 | F +49-911-5302-354 E karl.wilbers@fau.de | W www.wirtschaftspaedagogik.de OER www.wirtschaftsunterricht-gestalten.de“ Sollte die FAU für das Projekt BIRD einen Zuschlag erhalten, dann kommen auf die Projektbeteiligten Schulen insbesondere folgende Aufgaben zu:         Beschreibung der Lernergebniseinheiten Revision der Beschreibung der Lernergebniseinheiten Entwicklung der Lernergebniseinheiten (Präsenz) Durchführung der Lernergebniseinheiten (Präsenz) Durchführung des Selbstlernangebots Revision der Lernergebniseinheiten Revision der Selbstlernmedien Durchführung des Orientierungskonzepts: Information, Beratung, (Selbst-)Reflexion und Anrechnung Pro Schule wird dazu jeweils ein Team von etwa sechs Lehrkräften gebildet, die für die Realisierung der Projektaufgaben zuständig sind. Das Amt für Berufliche Schulen würde das Projekt BIRD im Falle einer Förderzusage in der Erprobungs- und Umsetzungsphase bei der Durchführung von Tagungen für die bayerischen Schulen, z. B. durch Anschreiben der Schulen, Teilnahme an den Sitzungen im Rahmen des Projekts und Übernahme der Reisekosten der Mitarbeiter/-innen von SchB unterstützen. Wird der FAU für die Erprobungs- und Umsetzungsphase des Projekts BIRD eine Förderung in Aussicht gestellt, dann stellt das Bayerische Kultusministerium den beteiligten Schulen für den durch das Projekt BIRD verursachten Mehraufwand pro Schuljahr acht Anrechnungsstunden zur Verfügung. Für die Durchführung der Lernergebniseinheiten an den Projektschulen stehen weiterhin jeder der beteiligten Schulen sechs Budgetstunden im Grundbedarf zu. Der verbleibende Personalaufwand wird von SchB getragen. Seite 4 von 5 65 Fazit Das InnoVET-Projekt3 „Bereichsübergreifende Bildungsangebote für Industrie 4.0 auf der Plattform der DQR-Stufe 5 als Katalysator der Durchlässigkeit (BIRD)“ schöpft die mit der Reform des BBiG geschaffenen Möglichkeiten aus. Konzipiert und erprobt werden innovative Wege zur Verbesserung der Durchlässigkeit zwischen den Bildungsniveaustufen 4 bis 6 des DQR.4 Adressaten für eine Qualifizierung auf der Niveaustufe 5 des DQR sind Auszubildende, die nach ihrer beruflichen Erstausbildung eine berufliche Weiterqualifizierung zum/zur Geprüften Berufsspezialisten/-in anstreben, Berufsspezialisten/-innen, die später eine Weiterqualifizierung zur Niveaustufe 6 aufnehmen möchten sowie „Abbrecher/-innen“, die an einer beruflichen Erstausbildung mit der Möglichkeit der Weiterqualifizierung interessiert sind. Die bestandene Prüfung zum/zur Geprüften Berufsspezialisten/-in soll auf eine spätere Qualifizierung zum Bachelor (erreichbar an Fachschulen, Fachakademien, Hochschulen und Universitäten sowie privaten Weiterbildungsinstitutionen) anrechenbar sein. Exemplarisch ist geplant, mit dem Projekt BIRD in der Erprobungs- und Umsetzungsphase Weiterqualifizierungen als blended-learning Angebote für die Ausbildungsberufe Industriemechaniker/-in, Industriekaufleute sowie Mechatroniker/-innen zu entwickeln. Diese werden in sich kohärent, flexibel und bedarfsgerecht kaufmännische und gewerblich-technische Lernergebniseinheiten umfassen mit einem für KMU passenden Zuschnitt. Digitale Medien werden als Lern- und Arbeitsinstrumente eingesetzt. Die Selbstlernangebote für die Teilnehmer/innen sollen etwa 50 Prozent der gesamten Lernergebniseinheiten umfassen. Eine Beteiligung der Direktorate B2 und B4 sowie des Amtes für Berufliche Schulen an der Erprobungs- und Umsetzungsphase des InnoVET-Projekts BIRD ist eine herausragende Chance für die beruflichen Schulen in Nürnberg. Erfahrungen und Erkenntnisse könnten enorm zur Schulentwicklung an städtischen beruflichen Schulen beitragen. Deshalb ist eine Teilnahme sehr gewünscht, falls das BMBF das InnoVET-Projekt BIRD in der Erprobungs- und Umsetzungsphase als förderungswürdig auswählt. Beschlussvorschlag Der Schulausschuss befürwortet die Teilnahme der Beruflichen Schulen Direktorate 2 und 4 sowie des Amtes für Berufliche Schulen an der Erprobungs- und Umsetzungsphase des Projekts BIRD – Bereichsübergreifende Bildungsangebote für Industrie 4.0 auf der Plattform der DQR-Stufe 5 als Katalysator der Durchlässigkeit - und beauftragt SchB und die Direktorate 2 und 4 als Projektpartner die Erprobung und Umsetzung des Projekts im Falle eines Zuschlags durch das BMBF zu unterstützen. 3 vgl. InnoVET „Zukunft gestalten – Innovationen für exzellente berufliche Bildung“, https://www.bmbf.de/de/innovet.html, Stand 06.03.2020 4 zum Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen, vgl. https://www.dqr.de/, Stand 06.03.2020 Seite 5 von 5 66 Ö 4 Beschlussvorlage 3. BM/088/2020 Beratung Datum Ferienausschuss Behandlung Ziel öffentlich Beschluss Betreff: Ausbildungsmarkt, Verstärkung der schulischen Berufsausbildung für den Abschlussjahrgang 2020 im nächsten Schuljahr Sachverhalt (kurz): Erste Anzeichen deuten darauf hin, dass bedingt durch die Rezession in Folge der CoronaPandemie auch der Ausbildungsmarkt deutlich schlechtere Versorgungchancen erzielt. Genaue Zahlen können derzeit noch nicht abgegeben werden, dazu sind die Grundzahlen noch jahreszeitlich viel zu gering. Dennoch ist es sinnvoll sich in einem Plan B die Chance zu ermöglichen die Nürnberger Schülerinnen und Schüler beruflich auszubilden. Dafür ist das bewährte Instrumentarium der BVJ-Klassen eine Chance. Damit würden berufsschulpflichtige Schülerinnen und Schüler aus Nürnberg in schulische Ausbildung aufgenommen und mit Praktika in die Fachpraxis eingeführt. Die Erfahrung zeigt, dass ein erheblicher Teil nach einem Jahr schulischer Ausbildung den Übertritt ins duale System schafft. Details über diesen Plan B werden schriftlich mit einem Beschlussvorschlag nachgereicht. Zugleich ist seitens der Stadt und der Konzerntöchter die Erhöhung der eigenen Ausbildungskapazitäten in Bearbeitung. Kosten unbekannt. Seite 1 von 2 67 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage 3. BM/088/2020 Seite 2 von 2 68 Ö 5 Beschlussvorlage 3. BM/087/2020 Beratung Datum Behandlung Ziel Ferienausschuss 22.04.2020 öffentlich Beschluss Betreff: Konsequenzen aus der Statistik und Schulraumplanung – Antrag auf Genehmigung zweier Gymnasien und einer weiteren Realschule in Nürnberg Sachverhalt (kurz): Die Stadtratssitzung am 04.03.2020 enthielt als Berichtspunkt die Darstellung der statistischen Erwartungen für die Stadt und die daraus abzuleitenden Konsequenzen im Schul- und Betreuungsbereich. Eine der Aussagen war, dass die zunehmenden Geburtenzahlen, verbunden mit der Auswirkung des G 9, gesamtstädtisch eine Zunahme von ca. 160-170 Klassen im Bereich der Gymnasien und ca. 35-40 Klassen bei den Realschulen bewirken werde. Dies kann nicht durch Anbauten bei den bestehenden Schulen beantwortet werden und löst damit die Errichtung zweier Gymnasien und einer Realschule aus. Die Terminplanung sieht die Anträge zur Genehmigung der Neuerrichtungen im II Quartal 2020 beim Freistaat vor. Um diesen Zeitplan einzuhalten war vorgesehen im Schulausschuss April 2020 diese Anträge einzubringen. Das ist Corona bedingt nicht möglich. Die Details der Anträge und der Begründung werden bis zur Sitzung des Ferienausschusses nachgeliefert. Seite 1 von 2 69 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage 3. BM/087/2020 Seite 2 von 2 70 Ö 6 Beschlussvorlage J/075/2020 Beratung Datum Behandlung Ziel Ferienausschuss 22.04.2020 öffentlich Beschluss Betreff: Angebote der Kindertagesbetreuung in Nürnberg – Fortschreibung der kleinräumigen Bedarfs- und Ausbauplanung bis 2030 (inklusive Vorschlag für ein Kita-Notprogramm) Anlagen: Sachverhalt_Bedarfsfortschreibung Kita 2020+Notprogramm Beilage 1_Maßnahmenübersicht Kita-Notprogramm Sachverhalt (kurz): Über die Befunde der Ende 2019 aktualisierten kleinräumigen Bevölkerungsprognose und die damit verbundenen Auswirkungen auf den Kita-Ausbau hat die Verwaltung bereits am 4. März 2020 im Stadtrat berichtet. Dort erging der Beschluss, die notwendigen Planungen zum Kita-Ausbau einschließlich eines zusätzlichen Kita-Notprogramms auf Basis der neuen Prognosedaten fortzuschreiben und nach Beschluss im Jugendhilfeausschuss in das BIC- bzw. MIP-Verfahren einzuspeisen und alle Möglichkeiten der Beschleunigung auszuschöpfen. Der vorliegende Bericht trägt dem Auftrag aus dem Stadtrat Rechnung. Er beinhaltet für den Bereich aktuell geltender Rechtsansprüche im Krippen- und Kindergartenalter die Fortschreibung der kleinräumigen Bedarfs- und Ausbauplanung bis 2030. Zudem wird ein Umsetzungsvorschlag für ein „Kita-Notprogramm“ zum Beschluss vorgelegt, um zeitnah mit kurzfristig wirksamen Maßnahmen auf die neuen Herausforderungen adäquat reagieren zu können. Die Behandlung der Ausschussvorlage findet außerplanmäßig im Ferienausschuss statt, da die im April angesetzte Sitzung des Jugendhilfeausschusses anlässlich des ausgerufenen Katastrophenfalls (Coronavirus) entfällt. Die Mitglieder des Jugendhilfeauschusses werden dennoch parallel durch die Verwaltung informiert und der Bericht in der nächsten regulären Sitzung nachgeholt. Ein Bericht zur Bestands- und Bedarfssituation sowie weiteren Ausbauplanung im Bereich ganztägiger Bildung, Betreuung und Erziehung im Grundschulalter wird noch 2020 separat im gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschuss vorgelegt und ist deshalb nicht Gegenstand der Betrachtung. Damit wird vor allem folgende Leitlinie für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und Sozialpolitik verfolgt: Leitlinie 1: Familie stärken, Erziehung unterstützen und Leitlinie 2: Bildung fördern, früh beginnen. Seite 1 von 4 71 Stadt Nürnberg 1. Beschlussvorlage J/075/2020 Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt € Folgekosten Gesamtkosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Einspeisung in laufende BIC- und MIP-Anmeldungen: KitaNotprogramm nach Detailplanung zu Einzelmaßnahmen (s. Beilage 1)+ Bauinvest-Kosten für zus. Krippen- u. KiGa-Plätze (s. Sachverhalt/Punkt 4.3) 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von 1 Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt Seite 2 von 4 72 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage J/075/2020 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: siehe Abstimmung in Referentenrunde zur Vorbereitung auf den Stadtrat am 04. März 2020 3. 4. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der gleichberechtigten Teilhabe am Erwerbsleben sowie aller Kinder an frühkindlicher Bildung unabhängig von sozialer und kultureller Herkunft. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) BgA/Stadtentwicklung Ref. I/II Seite 3 von 4 73 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage J/075/2020 Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird mit der Umsetzung eines Kita-Notprogramms und der Einspeisung der dafür vorgelegten oder wenn nötig alternativen Maßnahmen in das BIC- und MIP-Verfahren beauftragt. In Abstimmung mit Ref I/II, H und wbgK sind alle Möglichkeiten der Beschleunigung auszuschöpfen. Zur Umsetzung der Maßnahmen soll die Verwaltung zudem die erforderlichen Ressourcen sowohl im Jugendamt als auch bei H sicherstellen. Seite 4 von 4 74 Ö 6 zur Sitzung des Ferienausschusses vom 22.04.2020 Angebote der Kindertagesbetreuung in Nürnberg – Fortschreibung der kleinräumigen Bedarfs- und Ausbauplanung bis 2030 (inklusive Vorschlag für ein Kita-Notprogramm) 1. Einleitung Mit der jährlichen Fortschreibung der kleinräumigen Bedarfs- und Ausbauplanung für den Krippen-, Tagespflege-, Kindergarten- und Hortbereich überprüft das Jugendamt gemäß seiner Planungsverantwortung laut § 80 SGB VIII die Ausbaugrößen zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebots der Kindertagesbetreuung in Nürnberg. Basis der Fortschreibungen ist die jährlich im Herbst aktualisierte kleinräumige Bevölkerungsprognose des Amts für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und Fürth, in welcher auch die jährlich aktualisierten Annahmen des Stadtplanungsamts zur Wohnraumentwicklung (Neubaubezieherprognose) einfließen. Demgegenüber gestellt wird der aktuelle Ausbaustand an Kita-Plätzen sowie die konkret in Planung befindlichen Plätze für die nächsten Jahre. Auf dieser Datenbasis kann die aktuelle Versorgungssituation bewertet und der weitere Ausbaubedarf kleinräumig bestimmt und gesteuert werden. Wie in den Berichten der Vorjahre gilt der Hinweis, dass die Planungen zum Kitaausbau einer sehr dynamischen Bevölkerungsentwicklung unterliegen. Nürnberg ist und bleibt eine wachsende Stadt. Auf Grundlage der Befunde der Ende 2019 vorgelegten neuen kleinräumigen Bevölkerungsprognose für Nürnberg wird die Nachfrage nach Kita-Plätzen noch deutlicher zunehmen als bisher angenommen, denn die Annahmen zum Wachstum der Kinderzahlen wurden nochmals deutlich nach oben korrigiert. War vor einem Jahr noch davon auszugehen, mit den bereits laufenden Standortplanungen im Bereich geltender Rechtsansprüche (für unter 3-Jährige und für Kinder ab dem 3. Lebensjahr bis zur Einschulung) bereits auf einem sehr guten Weg zu sein, stellen die aktuellen Zahlen wieder neue Herausforderungen für den Kitaausbau, auf die die Stadt zeitnah reagieren muss. Über die Befunde der aktuellen Bevölkerungsprognose und die damit verbundenen Auswirkungen auf den Kita-Ausbau hat die Verwaltung bereits am 4. März 2020 im Stadtrat berichtet. Dort erging der Beschluss, die notwendigen Planungen zum Kita-Ausbau (einschließlich eines zusätzlichen KitaNotprogramms, welches bereits im Vorfeld der Stadtratssitzung in der Referentenrunde behandelt wurde) auf Basis der aktualisierten Bevölkerungsprognose fortzuschreiben und nach Beschluss im Jugendhilfeausschuss in das BIC- bzw. MIP-Verfahren einzuspeisen und alle Möglichkeiten der Beschleunigung auszuschöpfen. Der vorliegende Bericht trägt dem Auftrag aus dem Stadtrat Rechnung. Er beinhaltet für den Bereich aktuell geltender Rechtsansprüche – sprich für die Betreuung im Krippen- und Kindergartenalter die Fortschreibung der kleinräumigen Bedarfs- und Ausbauplanung bis 2030 vor dem Hintergrund der aktualisierten kleinräumigen Bevölkerungsprognose. Zudem wird ein Umsetzungsvorschlag für ein „Kita-Notprogramm“ zum Beschluss vorgelegt, um zeitnah mit kurzfristig wirksamen Maßnahmen auf die neuen Herausforderungen adäquat reagieren zu können. Die Behandlung der Ausschussvorlage findet außerplanmäßig im Ferienausschuss statt, da die im April angesetzte Sitzung des Jugendhilfeausschusses anlässlich des ausgerufenen Katastrophenfalls (Coronavirus) entfällt. Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses werden dennoch parallel durch die Verwaltung informiert und der Bericht in der nächsten regulären Sitzung nachgeholt. Ein Bericht zur weiteren Ausbauplanung im Bereich der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung im Grundschulalter wird noch 2020 separat im gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschuss vorgelegt. Die Darstellung der aktuellen Versorgungssituation, die Analyse der kleinräumigen Bestands- und Bedarfssituation sowie Darstellung der weiteren Planung für Kinder im Grundschulalter sind deshalb nicht Gegenstand der Betrachtung. 1 75 2. Aktueller Ausbaustand und Versorgungssituation in Nürnberg Derzeit geht das Jugendamt davon aus, dass im Rahmen der geltenden Rechtsansprüche für 48% aller Kinder unter drei Jahren und für alle Kinder zwischen drei Jahren und der Einschulung ausreichend Plätze vorgehalten werden müssen. Zum Stand Dezember 2019 standen in der Stadt Nürnberg für  37% (= 1.175 Tagespflege- und 4.687 Krippenplätze) der unter 3-Jährigen,  für 91% (= 15.334 Plätze) der Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung Plätze im Bereich der Kindertagesbetreuung zur Verfügung. Stand 12/2018 Stand 12/2019 2002 2007 (JHA 17.10.02) (JHA 05.07.07) Plätze für unter 3-Jährige Kinderzahl ~12.700 Kinderzahl ~12.500 Kinderzahl ~15.700 Kinderzahl ~15.700 in Kinderkrippen / Häusern für Kinder 235 370 611 520 4.600 1.086 4.687 1.175 Versorgungsquote 4,8% 9,1% 36% 37% Plätze für 3- bis 6-Jährige Kinderzahl ~14.900 Kinderzahl 14.800 Kinderzahl ~16.600 Kinderzahl ~16.900 in Kindergärten / Häusern für Kinder 12.876 13.203 15.196 15.344 Versorgungsquote 86% 89% 92% 91% Plätze - insgesamt 13.481 14.334 20.882 21.206 in Tagespflege / Großtagespflege (JHA 11.04.19) (JHA 23.04.19) Ausbau 12/2018 bis 12/2019 Geschaffene Plätze seit 2002 bis 12/2019 87 89 4.452 805 148 2.468 324 7.725 Um die hoch gesteckten Ausbauziele erreichen zu können, arbeiten das Dienstleistungszentrum KitaAusbau, Einrichtungsträger und Investoren Hand in Hand bei der Suche und Realisierung neuer Standorte und Objekte für Kindertageseinrichtungen. Parallel dazu wurden in den vergangenen Jahren die Kapazitäten zur Realisierung von Bauvorhaben bei H und der wbgK ausgebaut. Doch trotz aller Bemühungen und Erfolge beim Kita-Ausbau wird es immer schwieriger, mit der dynamischen Bevölkerungsentwicklung 1:1 Schritt zu halten. Und der Blick auf die neue Prognose zur Entwicklung der Kinderzahlen (siehe Punkt 3) macht deutlich, dass es weiterer Anstrengungen und zusätzlicher Sondermaßnahmen bedarf, um sowohl kurz- und mittelfristig entstehende Versorgungsengpässe so klein wie möglich zu halten als auch langfristig Nürnberger Familien eine bedarfsdeckende Infrastruktur mit Kita-Plätzen anbieten zu können. Erschwert wird die Situation dadurch, dass das verfügbare Raum- und Flächenangebot in der Stadt zunehmend knapper wird und man bei der Suche nach geeigneten Mietobjekten und Standorten für Kita-Neubauten in Konkurrenz zu den Bedarfen nach Wohnraum-, Grün-, Gewerbe- und Industrieflächen tritt. Verschiebungen von Bauvorhaben sowie zwischenzeitliche Platzverluste aufgrund von Sanierungen bzw. Ersatzneubauten als auch die Schließung von Einrichtungen verschärfen zusätzlich die Versorgungssituation zumindest zeitweise. Das alles ist Grund dafür, dass in den vergangenen beiden Jahren trotz umfangreicher Platzschaffungen keine signifikanten Steigerungen bei den Versorgungsquoten erzielt werden konnten. Mit der im Jugendhilfeausschuss vom 19.04.2018 beschlossenen Umsetzung einer zeitnahen Sondermaßnahme zur Schaffung von zusätzlichen sog. „Regionalkindergärten“ hat die Verwaltung zur Abfederung von Versorgungsengpässen bereits einen wichtigen Meilenstein auf den Weg gebracht. So entstehen bis zum Frühjahr 2021 kurzfristig im Norden (Großreutherstr.115) und Süden (Zugspitzstr. 175) zwei zusätzliche Einrichtungen mit einem Platzangebot für insgesamt 200 Kinder. 2 76 3. Veränderungen der Rahmenbedingungen zum Kita-Ausbau durch die aktualisierte kleinräumige Bevölkerungsprognose für Nürnberg Folgend werden unter Berücksichtigung der kleinräumigen Bevölkerungsprognose für die Bereiche der Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern im Krippen- und Kindergartenalter die aktuelle Versorgungssituation auf gesamtstädtischer Ebene bewertet und der zusätzliche Ausbaubedarf ausgehend vom aktuellen Platzbestand und unter Berücksichtigung schon laufender Planungen bis zum Jahr 2030 beschrieben1. 3.1 Bildung, Betreuung und Erziehung unter 3-Jähriger Auf Basis der kleinräumigen Bevölkerungsprognose von 2018 war davon auszugehen, dass es keinen weiteren Anstieg von unter 3-Jährigen mehr zu erwarten gibt, und die Anzahl der Kinder dieser Altersgruppe in den nächsten Jahren wieder leicht rückläufig sein wird. Legt man nun die Zahlen der Ende 2019 aktualisierten Bevölkerungsprognose zugrunde, stellt sich die Situation allerdings anders dar: Die Anzahl der unter 3-Jährigen wird in den nächsten vier Jahren zunächst einmal konstant hoch bleiben und eine Abnahme der Kinderzahlen ist dann erst ab 2025 zu erwarten. Hinzu kommt, dass der Rückgang der Kinderzahlen bis 2030 insgesamt aber niedriger ausfällt, sprich man auch langfristig mit mehr Kindern in dieser Altersgruppe rechnen muss. Dies hat zur Folge, dass unter Berücksichtigung der bereits laufenden Standortplanungen (für rd. 800 Krippenplätze bis 2030) langfristig noch weitere rd. 500 Krippenplätze für einen bedarfsgerechten Ausbau der Betreuungsinfrastruktur (Ziel = 48% Versorgungsquote) fehlen. Unter der Prämisse eines zeitlich gestreckten und stufenweisen Ausbaus der Betreuungsinfrastruktur in diesem Bereich bedarf es kurzfristig (bis 2022/2023) noch zusätzlich rd. 125 Krippenplätze, mittelfristig (zw. 2022 - 2026) weitere rd. 125 Krippenplätze und langfristig (zw. 2026 - 2030) dann nochmals rd. 250 Krippenplätze2. 3.2 Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern ab 3 Jahren bis zur Einschulung Im Bereich der Kindergärten ist die Stadt mit den bereits laufenden Standortplanungen (rd. 2.100 Plätze bis 2030) sehr gut aufgestellt, da man z.B. mit den Regional-Kindergärten im Norden und Süden bereits flexible Zwischenlösungen geschaffen hat, die nun auch langfristig als Kindergarten genutzt werden können. Außerdem wurde aufgrund wissenschaftlicher Empfehlungen bereits in den letzten Jahren kleinräumig mit einer Versorgungsquote von bis zu 105% geplant. Legt man die vom JHA stadtweit geltende Versorgungsquote von 102% an, dann fehlen aufgrund der neuen Prognosedaten zur Entwicklung der Kinderzahlen bis 2030 daher rechnerisch nur noch rd. 125 zusätzliche Kindergartenplätze. Das Problem besteht hier allerdings darin, dass ein Großteil der geplanten Standorte im Zeitverlauf zu spät greifen, da aufgrund der aktualisierten Prognosedaten man bereits kurz- bis mittelfristig (2021 2026) mit deutlich höheren Kinderzahlen rechnen muss. Somit entstehen vor allem in den nächsten fünf Jahren regional konzentrierte Versorgungsengpässe (insb. im Norden, Süden und Westen – näheres unter Punkt 4). Demzufolge werden kurzfristig (bis 2022/2023) rd. 600 temporäre Kindergartenplätze zusätzlich benötigt. Dieser Mehrbedarf wird sich dann zwischen 2022 - 2026 aufgrund der Realisierung bestehender Standortplanungen auf rd. 150-200 Kindergartenplätze reduzieren. Parallel zu diesen zeitlich befristeten und sich im Zeitverlauf abschmelzenden Bedarfsspitzen gilt es dann noch rd. weitere 125 Kindergartenplätze (bis 2030) zu schaffen. 4. Fortschreibung der kleinräumigen Bedarfsanalyse und Ausbauplanung bis 2030 4.1 Erläuterungen zum methodischen Vorgehen Eine wohnortnahe Versorgung mit Kitaplätzen gemäß dem Motto „Kurze Beine – kurze Wege“ war und ist auch weiterhin zentrale Richtschnur der kommunalen Jugendhilfeplanung in Nürnberg. Dieser Planungsmaxime entsprechend, erfolgt bis dato die jährliche kleinräumige Bedarfsanalyse und Ausbauplanung für das gesamte Stadtgebiet unterteilt nach 48 Kindergartenplanungszonen. Alle bereits 1 Ausführliche Darstellung zur Datenlage siehe Bericht „Aktuelle Bevölkerungsvorausberechnung 2019-2035 – Auswirkungen auf Kita-Ausbau und Schulraumplanung“ im Stadtrat vom 4. März 2020. 2 Der weitere Ausbau der Angebote zur Bildung, Betreuung und Erziehung unter 3-Jähriger stützt sich im Wesentlichen auf die Schaffung von Krippenplätzen. Die Ausweitung der Kapazitäten im Bereich der Tagespflege bleiben das Ziel, diese Säule der Kindertagesbetreuung ist auch weiterhin wichtig. Zuwächse gelingen allerdings nur langsam; primäres Ziel ist daher die Absicherung des aktuellen Bestandsangebots in diesem Bereich. 3 77 aktuell laufenden Standortplanungen im Krippen- und Kindergartenbereich entsprechen dieser Vorgabe. Doch künftig wird das Prinzip der wohnortnahen Versorgung (=Bedarfsdeckung innerhalb der bisherigen Kindergartenplanungszonen) vor allem in den Stadtgebieten, in welchen man auf Basis der neuen Daten zur Bevölkerungsprognose kurz-, mittel- und langfristig mit deutlich mehr Kindern rechnen muss, nicht allerorts zu gewährleisten sein. Dies liegt vor allem darin begründet, dass über die bestehenden Standortplanungen hinaus kurzfristig nutzbare Flächen bzw. bestehende Immobilien zur Schaffung weiterer Kita-Plätze nur noch sehr begrenzt verfügbar sind. Wenn direkt vor Ort keine Lösungen gefunden werden können, sind zur zeitlich flexiblen Abfederung auftretender Versorgungslücken deshalb ergänzend (ähnlich wie bei den Regionalkindergärten und Zentralhorten) räumlich weiter gefasste Versorgungskonzepte unabkömmlich. Um hierzu die kleinräumigen Bedarfe planerisch sinnvoll zusammenfassen und bedienen zu können, ist eine Kindergartenplanungszonen-übergreifende Betrachtungsweise nötig. Hierzu wurden die 48 Planungszonen in zehn übergeordnete Planungsregionen zusammengefasst. Diese zehn Planungsregionen wurden so gebildet, dass nahezu alle Kindergartenplanungszonen sich vollständig und eindeutig einer Planungsregion zuordnen lassen, dass die Bezüge zu Bürgerversammlungsgebieten weitestgehend erhalten bleiben und das alle Einrichtungen innerhalb der Planungsregion für alle dort wohnenden Familien ohne unzumutbare Anfahrzeiten zu erreichen sind (sprich eine Erreichbarkeit innerhalb einer ½ -Stunde mit ÖPNV möglich ist). Auf Ebene der zehn Planungsregionen werden unter Punkt 4.2 die Herausforderungen für die kleinräumige Ausbauplanung skizziert, welche sich insbesondere vor dem Hintergrund der neuen Bevölkerungsprognose neu ergeben. 4.2 Herausforderungen zum weiteren Ausbaubedarf auf Ebene der zehn Planungsregionen Der Fokus der folgenden Darstellung liegt auf der Identifikation zusätzlicher Ausbaubedarfe über bestehende Standortplanungen hinaus, die sich insbesondere vor dem Hintergrund der aktualisierten Bevölkerungsprognose auf kleinräumiger Ebene ergeben. Auch hier gilt nach wie vor der Hinweis aus den Planungsberichten der Vorjahre: Die hier vorgelegte Fortschreibung der Jugendhilfeplanung ist als eine Momentaufnahme in einem nach wie vor sehr dynamischen Planungsfeld zu bewerten. Der Bericht benennt auf Basis des heutigen Wissenstandes zur künftigen Entwicklung der Kinderzahlen deshalb „Korridore“ für die weitere Ausbauplanung und zeigt kleinräumige Entwicklungsbedarfe auf. Es wird jedoch weiterhin nötig sein, auf Basis aktualisierter kleinräumiger Bevölkerungsprognosen die getroffenen Annahmen zur Bedarfsentwicklung zu überprüfen und bei Bedarf die Ausbauplanungen flexibel anzupassen. Planungsregion 1 (Nordwestliche Vorstadtgebiete) Die Planungsregion 1 umfasst die Kindergartenplanungszonen Großgründlach, Boxdorf, Neunhof, Buch und Almoshof. 1 (Nordwestliche Vorstadtgebiete) unter 3 Jährige Entwicklung Kinderzahl Entwicklung Platzbestand Entwicklung Platzbedarf Entwicklung Versorgungsquote Überhang (+) / Fehlbedarf (-) in Plätzen Ausbauziele (Versorgungsquote) 2019 380 158 141 42% 17 37% 2020 351 158 134 45% 24 38% 2021 338 158 132 47% 26 39% 2022 333 170 130 51% 40 39% 2023 336 170 138 51% 32 41% 2024 346 170 145 49% 25 42% 2025 353 170 152 48% 18 43% 2026 360 170 158 47% 12 44% 2027 360 170 162 47% 8 45% 2028 358 170 165 47% 5 46% 2029 359 170 169 47% 1 47% 2030 360 170 173 47% -3 48% 3-6,5 Jährige Entwicklung Kinderzahl Entwicklung Platzbestand Entwicklung Platzbedarf Entwicklung Versorgungsquote Überhang (+) / Fehlbedarf (-) in Plätzen Ausbauziele (Versorgungsquote) 2019 448 431 426 96% 5 95% 2020 456 431 433 95% -2 95% 2021 443 426 421 96% 5 95% 2022 431 501 409 116% 92 95% 2023 426 501 409 118% 92 96% 2024 424 501 411 118% 90 97% 2025 426 501 418 117% 83 98% 2026 431 476 427 110% 49 99% 2027 433 476 433 110% 43 100% 2028 435 476 439 109% 37 101% 2029 438 476 442 109% 34 101% 2030 440 476 449 108% 27 102% Entwicklung der Kinderzahlen: Sowohl im Krippen- wie auch Kindergartenalter bleibt laut Prognose die Anzahl der zu versorgenden Kinder im Zeitverlauf relativ konstant. 4 78 Versorgungssituation im Krippenbereich: Hier verfügt die Planungsregion bereits heute über eine gute Versorgungssituation, welche deutlich über dem städtischen Durchschnitt liegt. Mit der Planung einer weiteren Krippengruppe (12 Plätze) werden die Bedarfe in der Planungsregion langfristig abgedeckt. Versorgungssituation im Kindergartenbereich. Auch hier besteht aktuell eine bedarfsdecke Versorgung und mit der Planung von drei weiteren Kindergartengruppen (75 Plätze) werden die langfristigen Ausbauziele erreicht. Bis zum Abbau der 25 Plätze in der Neunhofer Hauptstr. 73a wird es zwischenzeitlich sogar eine Überversorgung in der Region geben. Planungsregion 2 (Nordöstliche Vorstadt) Die Planungsregion 2 umfasst die Kindergartenplanungszonen Buchenbühl, Ziegelstein und Schoppershof. 2 (Nordöstliche Vorstadt) unter 3 Jährige Entwicklung Kinderzahl Entwicklung Platzbestand Entwicklung Platzbedarf Entwicklung Versorgungsquote Überhang (+) / Fehlbedarf (-) in Plätzen Ausbauziele (Versorgungsquote) 2019 762 371 282 49% 89 37% 2020 769 371 292 48% 79 38% 2021 751 371 293 49% 78 39% 2022 740 371 289 50% 82 39% 2023 729 371 299 51% 72 41% 2024 715 371 301 52% 70 42% 2025 701 371 302 53% 69 43% 2026 686 371 302 54% 69 44% 2027 672 371 302 55% 69 45% 2028 660 371 304 56% 67 46% 2029 647 371 304 57% 67 47% 2030 636 371 305 58% 66 48% 3-6,5 Jährige Entwicklung Kinderzahl Entwicklung Platzbestand Entwicklung Platzbedarf Entwicklung Versorgungsquote Überhang (+) / Fehlbedarf (-) in Plätzen Ausbauziele (Versorgungsquote) 2019 843 857 801 102% 56 95% 2020 848 857 805 101% 52 95% 2021 870 857 827 98% 30 95% 2022 869 857 825 99% 32 95% 2023 863 857 829 99% 28 96% 2024 853 957 828 112% 129 97% 2025 841 957 824 114% 133 98% 2026 831 957 823 115% 134 99% 2027 818 957 818 117% 139 100% 2028 804 957 812 119% 145 101% 2029 787 957 794 122% 163 101% 2030 771 957 786 124% 171 102% Entwicklung der Kinderzahlen: Im Trend der nächsten zehn Jahre ist die Anzahl der zu versorgenden Kinder sowohl im Krippen- wie auch im Kindergartenalter rückläufig. Lediglich im Kindergartenalter erhöht sich die Anzahl in den nächsten drei Jahren nochmals leicht, und wird erst danach konstant rückläufig sein. Versorgungssituation im Krippenbereich: Die aktuelle Versorgungssituation in der Planungsregion ist überdurchschnittlich. Es ist bekannt, dass insbesondere in Ziegelstein Einrichtungen überregional belegt sind und in Teilen auch zur Bedarfsdeckung im Nürnberger Norden (Planungsregion 3) beitragen. Versorgungssituation im Kindergartenbereich: Analog zum Krippenbereich stellt sich die Situation im Kindergartenbereich dar. Auch hier gibt es deutliche Überhänge, die wiederum aktuell und auch künftig einen wichtigen Beitrag zur Bedarfsdeckung in der angrenzende Planungsregion 3 darstellen. Planungsregion 3 (Nürnberg Nord) Die Planungsregion 3 umfasst die Kindergartenplanungszonen Schniegling, St. Johannis, St. Sebald, Thon, Nordstadt und Rennweg. 3 (Nürnberg Nord) unter 3 Jährige Entwicklung Kinderzahl Entwicklung Platzbestand Entwicklung Platzbedarf Entwicklung Versorgungsquote Überhang (+) / Fehlbedarf (-) in Plätzen Ausbauziele (Versorgungsquote) 2019 3249 1121 1202 35% -81 37% 2020 3256 1121 1237 34% -116 38% 2021 3272 1133 1276 35% -143 39% 2022 3233 1167 1261 36% -94 39% 2023 3216 1191 1318 37% -127 41% 2024 3221 1215 1353 38% -138 42% 2025 3224 1215 1386 38% -171 43% 2026 3221 1329 1417 41% -88 44% 2027 3226 1329 1452 41% -123 45% 2028 3215 1377 1479 43% -102 46% 2029 3188 1377 1499 43% -122 47% 2030 3165 1377 1519 44% -142 48% 3-6,5 Jährige Entwicklung Kinderzahl Entwicklung Platzbestand Entwicklung Platzbedarf Entwicklung Versorgungsquote Überhang (+) / Fehlbedarf (-) in Plätzen Ausbauziele (Versorgungsquote) 2019 3034 2477 2882 82% -405 95% 2020 3172 2577 3013 81% -436 95% 2021 3231 2727 3069 84% -342 95% 2022 3267 2877 3104 88% -227 95% 2023 3270 2877 3139 88% -262 96% 2024 3292 2927 3193 89% -266 97% 2025 3315 2927 3248 88% -321 98% 2026 3327 3112 3294 94% -182 99% 2027 3334 3112 3334 93% -222 100% 2028 3330 3187 3363 96% -176 101% 2029 3310 3187 3343 96% -156 101% 2030 3289 3187 3355 97% -168 102% 5 79 Entwicklung der Kinderzahlen: Mit Blick auf die generelle Entwicklung der Kinderzahlen in obiger Tabelle wird deutlich, dass der Nachfragedruck im Nürnberger Norden in den nächsten Jahren hoch bleiben wird. Im Krippenalter bleibt die Anzahl der Kinder in den nächsten Jahren relativ konstant und wird erst langfristig sinken, und im Kindergartenalter steigen diese nochmals deutlich an und bleiben auch in den nächsten zehn Jahren deutlich über dem heutigen Ausgangswert. Zudem ist im Nürnberger Norden laut neuer Prognose mit deutlich mehr Kindern rechnen. Die Anzahl derer im Krippenalter liegt im Jahr 2022 um 300 Kinder und im Jahr 2030 um 200 Kinder über den Zahlen, die in der alten Prognose vorausberechnet wurde. Ein ähnliches Bild ergibt sich für das Kindergartenalter: Die Anzahl derer liegt im Jahr 2022 um 200 Kinder und im Jahr 2030 um 300 Kinder über den Zahlen der alten Prognose. Versorgungssituation im Krippenbereich: Die Versorgungsquote im Nürnberger Norden liegt unter dem städtischen Durchschnitt. Die Bedarfsdeckung der vor Ort wohnenden Familien erfolgt zum Teil in angrenzenden Planungsregionen, insbesondere über die Angebote im Nordosten (Planungsregion 2) und Osten (Planungsregion 4). Mit den bestehenden Standortplanungen für rd. 250 zusätzliche Plätze (21 Gruppen) bis 2030 wird erst langfristig eine Entspannung eintreten. Versorgungsengpässe bestehen jedoch insbesondere in den nächsten fünf Jahren. Unter Berücksichtigung der Überhänge in den angrenzenden Planungsregionen beläuft sich die Versorgungslücke bis zum Jahr 2022 auf schätzungsweise drei Krippengruppen, zwischen 2022-2026 steigt diese kurzfristig auf sechs Gruppen an, um sich dann bis 2030 wieder auf drei bis vier Krippengruppen einzupendeln. Würde man die Annahmen zur Entwicklung der Kinderzahlen der Vorjahresprognose zugrundlegen, bestünde im Krippenbereich weder 2022, noch 2026 und 2030 eine signifikante Versorgungslücke! Unter den Annahmen der Vorjahresprognose hätte man mit den bestehenden Planungen die langfristigen Ausbauziele bis 2030 mit einer Versorgungsquote von 46 % nahezu erreicht. Versorgungssituation im Kindergartenbereich. In noch deutlicherem Ausmaß entstehen Versorgungsengpässe im Kindergartenbereich, welche durch die bereits laufenden Standortplanungen für rd. 700 zusätzliche Plätze (28 Gruppen) bis 2030 nicht aufgefangen werden können. Unter Berücksichtigung der Überhänge in angrenzenden Planungsregionen 2 und 4 beläuft sich die Versorgungslücke bis zum Jahr 2022 auf schätzungsweise sechs bis acht Kindergartengruppen. Zwischen 2022-2026 steigt diese kurzfristig auf bis zu neun Gruppen an, um sich dann ab 2026 wieder auf drei bis vier Kindergartengruppen einzupendeln. Im Jahr 2030 bestünde durch die Möglichkeiten der Bedarfsdeckung in angrenzenden Planungsregionen dann nur noch eine Versorgungslücke in Höhe von zwei bis drei Gruppen. Würde man auch hier die Annahmen zur Entwicklung der Kinderzahlen der Vorjahresprognose zugrundlegen, bestünde im Kindergartenbereich weder 2022 noch 2026 und 2030 eine Versorgungslücke! Unter den Annahmen der Vorjahresprognose hätte man mit den bestehenden Planungen die langfristigen Ausbauziele bis 2030 vollständig erreicht. Planungsregion 4 (Nürnberg Ost) Die Planungsregion 4 umfasst die Kindergartenplanungszonen Erlenstegen, St. Jobst, Mögeldorf, Laufamholz, Wöhrd und Zabo. 4 (Nürnberg Ost) unter 3 Jährige Entwicklung Kinderzahl Entwicklung Platzbestand Entwicklung Platzbedarf Entwicklung Versorgungsquote Überhang (+) / Fehlbedarf (-) in Plätzen Ausbauziele (Versorgungsquote) 2019 1663 711 615 43% 96 37% 2020 1679 711 638 42% 73 38% 2021 1686 711 658 42% 53 39% 2022 1719 723 670 42% 53 39% 2023 1740 771 714 44% 57 41% 2024 1734 771 728 44% 43 42% 2025 1729 771 743 45% 28 43% 2026 1696 807 746 48% 61 44% 2027 1660 807 747 49% 60 45% 2028 1628 831 749 51% 82 46% 2029 1598 831 751 52% 80 47% 2030 1573 831 755 53% 76 48% 3-6,5 Jährige Entwicklung Kinderzahl Entwicklung Platzbestand Entwicklung Platzbedarf Entwicklung Versorgungsquote Überhang (+) / Fehlbedarf (-) in Plätzen Ausbauziele (Versorgungsquote) 2019 1835 1870 1743 102% 127 95% 2020 1897 1870 1802 99% 68 95% 2021 1946 1820 1849 94% -29 95% 2022 1972 1845 1873 94% -28 95% 2023 1982 2020 1902 102% 118 96% 2024 1977 2020 1918 102% 102 97% 2025 1976 2020 1937 102% 83 98% 2026 1961 2035 1942 104% 93 99% 2027 1942 2035 1942 105% 93 100% 2028 1918 2160 1937 113% 223 101% 2029 1892 2160 1911 114% 249 101% 2030 1861 2160 1898 116% 262 102% 6 80 Entwicklung der Kinderzahlen: Im Krippenalter wird sich die Zahl der Kinder in den nächsten 5 Jahren nochmals leicht erhöhen bleibt, erst ab 2025 ist nach Erkenntnissen der aktuellen Prognose mit einem leichten Rückgang zu rechnen. Gleiches gilt für die Anzahl der Kinder im Kindergartenalter. Versorgungssituation im Krippenbereich: Die aktuelle und künftige Versorgungssituation in der Planungsregion ist überdurchschnittlich. Auch hier ist anzunehmen, dass das Angebot in Teilen zur Bedarfsdeckung im Nürnberger Norden (Planungsregion 3) beiträgt. Versorgungssituation im Kindergartenbereich: Auch hier ist aktuell ein rechnerischer Überhang an Plätzen durch Einrichtungen mit einer überregionalen Belegung zu verzeichnen. Dies trägt insbesondere zur Bedarfsdeckung im Nürnberger Norden wie auch im Nürnberger Süden (hier insb. durch die Überhänge in Zabo) bei. Dies wird auch langfristig seinen Bestand haben, da durch die aktuellen Standortplanungen bis 2030 Plätze deutlich über dem Bedarf des Nürnberger Ostens hinaus geschaffen werden. Planungsregion 5 (Nürnberg West) Die Planungsregion 5 umfasst die Kindergartenplanungszonen Muggenhof, Gostenhof, St. Lorenz, Schweinau, St. Leonhard und Leyh/Höfen. 5 (Nürnberg West) unter 3 Jährige Entwicklung Kinderzahl Entwicklung Platzbestand Entwicklung Platzbedarf Entwicklung Versorgungsquote Überhang (+) / Fehlbedarf (-) in Plätzen Ausbauziele (Versorgungsquote) 2019 2837 1083 1050 38% 33 37% 2020 2866 1083 1089 38% -6 38% 2021 2953 1083 1152 37% -69 39% 2022 3000 1083 1170 36% -87 39% 2023 3011 1095 1235 36% -140 41% 2024 3035 1095 1275 36% -180 42% 2025 3040 1095 1307 36% -212 43% 2026 3047 1215 1341 40% -126 44% 2027 3058 1215 1376 40% -161 45% 2028 3056 1275 1406 42% -131 46% 2029 3062 1275 1439 42% -164 47% 2030 3047 1275 1463 42% -188 48% 3-6,5 Jährige Entwicklung Kinderzahl Entwicklung Platzbestand Entwicklung Platzbedarf Entwicklung Versorgungsquote Überhang (+) / Fehlbedarf (-) in Plätzen Ausbauziele (Versorgungsquote) 2019 3054 2897 2901 95% -4 95% 2020 3159 2897 3001 92% -104 95% 2021 3209 2897 3048 90% -151 95% 2022 3236 2932 3074 91% -142 95% 2023 3223 2957 3094 92% -137 96% 2024 3254 2957 3156 91% -199 97% 2025 3292 2957 3227 90% -270 98% 2026 3332 3119 3298 94% -179 99% 2027 3366 3094 3366 92% -272 100% 2028 3383 3169 3416 94% -247 101% 2029 3397 3169 3431 93% -262 101% 2030 3395 3169 3463 93% -294 102% Entwicklung der Kinderzahlen: Mit Blick auf die generelle Entwicklung der Kinderzahlen in obiger Tabelle wird deutlich, dass der Versorgungsdruck im Nürnberger Westen durch steigende Kinderzahlen sowohl im Krippen- als auch im Kindergartenbereich noch deutlich zunehmen wird. Und was schon für den Nürnberger Norden galt, trifft auch für den Nürnberger Westen zu: Auch hier ist laut Befundlage der aktualisierten kleinräumigen Bevölkerungsprognose künftig mit deutlich mehr Kindern zu rechnen. In Bezug auf das Krippenalter sind dies zwischen den Jahren 2022 bis 2030 im Schnitt rund 200 Kinder mehr. Und in Bezug auf das Kindergartenalter gilt festzuhalten, dass deren Anzahl im Jahr 2022 um 200 Kinder und im Jahr 2030 um 350 Kinder über den Zahlen der alten Prognose liegt. Versorgungssituation im Krippenbereich: Die Versorgungsquote im Nürnberger Westen liegt im Krippenbereich aktuell noch leicht über dem städtischen Durchschnitt. Doch mit den bestehenden Standortplanungen für rd. 200 zusätzliche Plätze (17 Gruppen) bis 2030 können die steigenden Bedarfe aufgrund des Anstiegs der Kinderzahlen nicht bedient werden. Bis 2025 wird sich die Versorgungslage gegenüber heute sogar verschlechtern. Bis weitere Planungen greifen, entsteht im Nürnberger Westen je nach Entwicklung der Nachfrage eine Versorgungslücke von schätzungsweise fünf bis sieben Gruppen. Wie groß die langfristige Versorgungslücke im Stadtteil sein wird, lässt sich aus heutiger Sicht schwer beziffern, da das Nachfrageverhalten nach Betreuungsplätzen für unter 3Jährige sozialräumlich stark variiert. Würde man die stadtweit angestrebte Versorgungsquote von 48% zugrunde legen, bestünde unter Berücksichtigung der bereits laufenden Planungen im Jahr 2030 noch ein Fehlbedarf in Höhe von 15 Gruppen. Bei einer Versorgungsquote von 45% wären dies dann nur noch acht Gruppen und zur Erreichung einer Versorgungsquote von 42% würden die bereits bestehenden Planungen ausreichen. Würde man die Annahmen zur Entwicklung der Kinderzahlen der Vorjahresprognose zugrundlegen, bestünde im Krippenbereich weder 2022, noch 2026 und 2030 eine signifikante Versorgungslücke! Unter den Annahmen der Vorjahresprognose hätte man mit den bestehenden Planungen die langfristigen Ausbauziele mit einer Versorgungsquote von 45 % in weiten Teilen schon erreicht. 7 81 Versorgungssituation im Kindergartenbereich: Auch hier entstehen aufgrund steigender und insgesamt höherer Kinderzahlen Versorgungsengpässe in den nächsten Jahren, welche durch die bereits laufenden Standortplanungen für rund 270 zusätzliche Plätze (11 Gruppen) bis 2030 nicht aufgefangen werden können. Zur Erreichung der anvisierten Versorgungsziele würde bis 2022 rein rechnerisch eine Versorgungslücke fünf bis sechs Kindergartengruppen, die zwischen 2022-2026 auf bis zu zehn Gruppen ansteigen würde, um sich dann 2026 wieder auf sieben Kindergartengruppen einzupendeln. Bis zum Jahr 2030 würde sich unter Berücksichtigung der bestehenden Planungen die Versorgungslücke dann wieder auf 12 Gruppen erhöhen. In dieser Planungsregion ergeben sich aufgrund der neuen Befunde zur kleinräumigen Bevölkerungsentwicklung die größten Herausforderungen für den weiteren Ausbau im Kindergartenbereich. Würde man auch hier die Annahmen zur Entwicklung der Kinderzahlen der Vorjahresprognose zugrundlegen, bestünde im Kindergartenbereich weder 2022, noch 2026 und 2030 eine Versorgungslücke! Unter den Annahmen der Vorjahresprognose hätte man mit den bestehenden Planungen die Ausbauziele bis 2030 vollständig erreicht. Planungsregion 6 (Nürnberg Südstadt) Die Planungsregion 6 umfasst die Kindergartenplanungszonen St. Peter, Sandreuth, Werderau, Bleiweiß, Hasenbuck, Galgenhof und Steinbühl3. 6 (Nürnberg Südstadt) unter 3 Jährige Entwicklung Kinderzahl Entwicklung Platzbestand Entwicklung Platzbedarf Entwicklung Versorgungsquote Überhang (+) / Fehlbedarf (-) in Plätzen Ausbauziele (Versorgungsquote) 2019 3399 1136 1258 33% -122 37% 2020 3424 1136 1301 33% -165 38% 2021 3366 1136 1313 34% -177 39% 2022 3364 1160 1312 34% -152 39% 2023 3342 1160 1370 35% -210 41% 2024 3304 1160 1388 35% -228 42% 2025 3262 1160 1402 36% -242 43% 2026 3210 1188 1413 37% -225 44% 2027 3161 1188 1423 38% -235 45% 2028 3123 1188 1437 38% -249 46% 2029 3088 1188 1452 38% -264 47% 2030 3063 1188 1470 39% -282 48% 3-6,5 Jährige Entwicklung Kinderzahl Entwicklung Platzbestand Entwicklung Platzbedarf Entwicklung Versorgungsquote Überhang (+) / Fehlbedarf (-) in Plätzen Ausbauziele (Versorgungsquote) 2019 3425 3057 3254 89% -197 95% 2020 3476 3057 3303 88% -246 95% 2021 3594 3037 3414 85% -377 95% 2022 3613 3037 3432 84% -395 95% 2023 3603 3037 3459 84% -422 96% 2024 3565 3037 3458 85% -421 97% 2025 3534 3037 3463 86% -426 98% 2026 3515 3270 3480 93% -210 99% 2027 3483 3270 3483 94% -213 100% 2028 3448 3270 3482 95% -212 101% 2029 3404 3270 3438 96% -168 101% 2030 3366 3270 3433 97% -163 102% Entwicklung der Kinderzahlen: Die Nürnberger Südstadt ist neben den Norden (Planungsregion 3) und dem Westen (Planungsregion 5) die dritte Planungsregion, in welcher sich die künftige Anzahl der zu versorgenden Kinder gegenüber der Vorjahresprognose signifikant unterscheidet. So muss man im Krippenbereich kurz- und mittelfristig mit mehr Kindern rechnen (2022: + rd. 80 Kinder; 2026: + rd. 120 Kinder). Mit Blick auf das Jahr 2030 unterscheidet sich dann die vorausberechnete Kinderzahl nur noch kaum voneinander. Im Kindergartenbereich dagegen fällt die vorausberechnete Kinderzahl gegenüber der Vorjahresprognose durchgehend höher aus (2022: + rd. 270 Kinder; 2026: + rd. 300 Kinder; 2030: + rd. 200 Kinder). Und auch der Blick auf die generelle Entwicklung der Kinderzahlen in obiger Tabelle macht deutlich, dass der Nachfragedruck im Nürnberger Süden in den nächsten Jahren zunächst einmal hoch bleiben wird. Dies gilt insbesondere für den Kindergartenbereich: Dort steigt die Anzahl der Kinder bis 2023 nochmals deutlich an, um dann in den Folgejahren bis 2030 in etwa auf das heutige Niveau wieder abzusinken. Versorgungssituation im Krippenbereich: Die Versorgungsquote im Nürnberger Süden liegt im Krippenbereich aktuell unter dem städtischen Durchschnitt. Durch die im Zuge der neuen Prognose deutlich nach oben korrigierten Kinderzahlen sowie das generelle Problem im Süden neue Standorte für Krippenplätze zu erschließen, verschärft sich die Situation zunehmend. Geht man davon aus, dass auch in den nächsten Jahren das Nachfrageverhalten nach Betreuungsangeboten für unter 3-Jährige im Nürnberger Süden vergleichsweise gering ausfällt und man dementsprechend die Ausbauziele 3 Die Planungen zum Stadtteilentwicklungsprozess „Brunecker-Areal“ (Modul 1 und 2) sind in der Darstellung zur Planungsregion 6 (sowohl in Bezug auf die Entwicklung der Kinderzahlen wie auch die Infrastrukturentwicklung im Bereich der Kindertagesbetreuung) noch nicht enthalten, da langfristig hier voraussichtlich eine neue Kindergartenplanungszone entstehen wird. Hierzu findet ein separates Behördenbeteiligungsverfahren statt, in welchem das Jugendamt zur Bedarfsdeckung vor Ort zwei Häuser für Kinder angemeldet hat. 8 82 zunächst einmal nach unten anpasst, so bestünde dennoch im Jahr 2022 für eine z.B. 37%ige Versorgungsquote eine Lücke von mindestens sieben Gruppen, die bis 2030 dann für eine z.B. 42%ige Versorgungsquote auf 8 Gruppen noch anwachsen würde. Wie groß die langfristige Versorgungslücke im Stadtteil sein wird, lässt sich aus heutiger Sicht für die Südstadt schwer abschätzen, denn auch hier scheint es ähnlich wie im Nürnberger Westen ein abweichendes Nachfrageverhalten nach Betreuungsplätzen für unter 3-Jährige zu geben. Würde man die stadtweit angestrebte Versorgungsquote von 48% zugrunde legen, bestünde unter Berücksichtigung der bereits laufenden Standortplanungen bis im Jahr 2030 noch ein Fehlbedarf in Höhe von 23 Gruppen. Bei einer Versorgungsquote von 45 % reduziert sich diese auf 16 Gruppen, bei 42% auf 8 Gruppen und bei 40% dann auf 3 Gruppen. Dass es im Krippenbereich für die Nürnberger Südstadt weitere umfassende Anstrengungen bedarf wird darin deutlich, dass mit den bereits bestehenden Standortplanungen bis 2030 nur eine Versorgungsquote von 39% erreicht werden kann. Würde man die Zahl der prognostizierten Kinder der Vorjahresprognose zugrundlegen, hätte man mit den bereits laufenden Planungen bis 2026 zumindest schon einer Versorgungsquote von 39% sichergestellt. Versorgungssituation im Kindergartenbereich: Auch hier liegt die aktuelle Versorgungsquote deutlich unter dem städtischen Durchschnitt. Ein Teil der Kinder in der Südstadt, allen voran aus Galgenhof und Steinbühl dürften jedoch über die Platzüberhänge in Zabo mitversorgt werden, was die Situation etwas entschärft. Aktuell gibt es zumindest bisher noch keine laufenden Rechtsklagen aufgrund nicht bedienter Platznachfragen aus der Südstadt. Dennoch werden aufgrund steigender und insgesamt höherer Kinderzahlen Versorgungsengpässe in den nächsten Jahren entstehen, welche durch die bereits laufenden Standortplanungen für rd. 200 zusätzliche Plätze (8 Gruppen) bis 2030 nicht aufgefangen werden können. Zur Erreichung der anvisierten Versorgungsziele würde bis 2022 rein rechnerisch eine Versorgungslücke von 16 Kindergartengruppen, 2026 eine von acht Gruppen und 2030 von sechs Gruppen bestehen. Diesen Versorgungslücken sind jedoch auch dauerhaft die Überhänge in Zabo (Planungsregion 4) sowie das Platzangebot im neuen Regionalkindergarten in der Zugspitzstraße (Planungsregion 8) gegenüberzustellen. Hierdurch würden sich die genannten Versorgungslücken zwar nicht aufheben, aber zumindest halbieren lassen. Würde man auch hier die Annahmen zur Entwicklung der Kinderzahlen der Vorjahresprognose zugrundlegen, bestünde zumindest mittel- und langfristig gesehen keine Versorgungslücken und die Ausbauziele bis 2030 wären mit den bereits bestehenden Standortplanungen vollständig erreicht. Planungsregion 7 (Südwestliche Vorstadt) Die Planungsregion 7 umfasst die Kindergartenplanungszonen Eibach, Röthenbach, Gebersdorf und Reichelsdorf (einschließlich Reichelsdorfer Keller). 7 (Südwestliche Vorstadt) unter 3 Jährige Entwicklung Kinderzahl Entwicklung Platzbestand Entwicklung Platzbedarf Entwicklung Versorgungsquote Überhang (+) / Fehlbedarf (-) in Plätzen Ausbauziele (Versorgungsquote) 2019 1165 471 431 40% 40 37% 2020 1169 471 444 40% 27 38% 2021 1184 459 462 39% -3 39% 2022 1187 459 463 39% -4 39% 2023 1183 459 485 39% -26 41% 2024 1167 459 490 39% -31 42% 2025 1143 459 492 40% -33 43% 2026 1120 495 493 44% 2 44% 2027 1103 495 496 45% -1 45% 2028 1089 495 501 45% -6 46% 2029 1076 495 506 46% -11 47% 2030 1065 495 511 46% -16 48% 3-6,5 Jährige Entwicklung Kinderzahl Entwicklung Platzbestand Entwicklung Platzbedarf Entwicklung Versorgungsquote Überhang (+) / Fehlbedarf (-) in Plätzen Ausbauziele (Versorgungsquote) 2019 1350 1173 1282 87% -109 95% 2020 1377 1173 1308 85% -135 95% 2021 1381 1170 1312 85% -142 95% 2022 1386 1220 1316 88% -96 95% 2023 1384 1220 1329 88% -109 96% 2024 1383 1220 1341 88% -121 97% 2025 1372 1220 1345 89% -125 98% 2026 1357 1320 1344 97% -24 99% 2027 1343 1320 1343 98% -23 100% 2028 1328 1320 1342 99% -22 101% 2029 1310 1320 1324 101% -4 101% 2030 1293 1320 1319 102% 1 102% Entwicklung der Kinderzahlen: Die Anzahl der zu versorgenden Kinder im Krippen- und Kindergartenalter bleibt die nächsten fünf Jahre relativ konstant und nimmt erst danach leicht ab. Versorgungssituation im Krippenbereich: Die Versorgungsquote im Krippenbereich liegt aktuell über dem städtischen Durchschnitt. Erst durch die anstehende Schließung einer Einrichtung (Neumühlweg 2) entsteht mittelfristig eine zeitlich begrenzte Versorgungslücke von zwei Gruppen. Zur Erreichung der langfristigen Ausbauziele ist über die bestehenden Standortplanungen hinaus zum Jahr 2030 nur noch eine weitere Krippengruppe zu schaffen. 9 83 Versorgungssituation im Kindergartenbereich. Die Versorgungsquote im Kindergartenbereich liegt unter dem städtischen Durchschnitt. Bis 2025 gilt es hier noch eine zeitlich begrenzte Versorgungslücke von schätzungsweise vier bis fünf Gruppen zu schließen. Danach greifen dann die umfassenden Planungen in der Region (+150 Plätze), wodurch langfristig die Ausbauziele erreicht werden. Planungsregion 8 (Südöstliche Vorstadt) Die Planungsregion 8 umfasst die Kindergartenplanungszonen Bauernfeind, Neuselsbrunn, Langwasser-NO, Langwasser-SO, Langwasser-SW sowie die weite Teile der Gartenstadt. 8 (Südöstliche Vorstadt) unter 3 Jährige Entwicklung Kinderzahl Entwicklung Platzbestand Entwicklung Platzbedarf Entwicklung Versorgungsquote Überhang (+) / Fehlbedarf (-) in Plätzen Ausbauziele (Versorgungsquote) 2019 1311 470 485 36% -15 37% 2020 1271 470 483 37% -13 38% 2021 1275 470 497 37% -27 39% 2022 1269 470 495 37% -25 39% 2023 1260 470 517 37% -47 41% 2024 1246 494 523 40% -29 42% 2025 1227 494 528 40% -34 43% 2026 1208 530 532 44% -2 44% 2027 1192 530 536 44% -6 45% 2028 1179 530 542 45% -12 46% 2029 1160 530 545 46% -15 47% 2030 1143 530 549 46% -19 48% 3-6,5 Jährige Entwicklung Kinderzahl Entwicklung Platzbestand Entwicklung Platzbedarf Entwicklung Versorgungsquote Überhang (+) / Fehlbedarf (-) in Plätzen Ausbauziele (Versorgungsquote) 2019 1611 1491 1530 93% -39 95% 2020 1624 1491 1543 92% -52 95% 2021 1590 1591 1511 100% 80 95% 2022 1574 1591 1496 101% 95 95% 2023 1546 1591 1484 103% 107 96% 2024 1528 1641 1482 107% 159 97% 2025 1520 1641 1490 108% 151 98% 2026 1509 1641 1494 109% 147 99% 2027 1492 1641 1492 110% 149 100% 2028 1475 1641 1489 111% 152 101% 2029 1449 1641 1464 113% 177 101% 2030 1425 1641 1453 115% 188 102% Entwicklung der Kinderzahlen: Im Trend der nächsten zehn Jahre ist die Anzahl der zu versorgenden Kinder sowohl im Krippen- wie auch im Kindergartenalter rückläufig. Versorgungssituation im Krippenbereich: Die Versorgungsquote im Krippenbereich entspricht aktuell etwa dem städtischen Durchschnitt. Langfristig werden mit den bereits laufenden Standortplanungen die Ausbauziele nahezu erreicht. Je nach Entwicklung der tatsächlichen Nachfrage vor Ort besteht in den nächsten Jahren jedoch eine zeitlich begrenzte Versorgungslücke zwischen ein bis drei Krippengruppen. Versorgungssituation im Kindergartenbereich: Die Versorgungsquote im Kindergartenbereich liegt aktuell leicht unter dem städtischen Durchschnitt; mit dem Bestandsangebot können jedoch alle aktuellen Nachfragen bedient werden. In den nächsten Jahren entstehen in diesem Stadtgebiet dann weitere 150 Plätze (6 Gruppen); davon ab 2021 100 Plätze im neuen Regionalkindergarten in der Zugspitzstraße. Hierdurch erklären sich auch größtenteils die rechnerischen Überhänge an Plätzen, welche künftig vorrangig zur Bedarfsdeckung der angrenzenden Südstadt (Planungsregion 6) vorzuhalten sind. Planungsregion 9 (weitere südöstliche Vorstadtgebiete) Die Planungsregion 9 umfasst die Kindergartenplanungszonen Fischbach und Altenfurt. 9 (weitere südöstliche Vorstadtgebiete) unter 3 Jährige Entwicklung Kinderzahl Entwicklung Platzbestand Entwicklung Platzbedarf Entwicklung Versorgungsquote Überhang (+) / Fehlbedarf (-) in Plätzen Ausbauziele (Versorgungsquote) 2019 395 123 146 31% -23 37% 2020 388 147 148 38% -1 38% 2021 389 147 152 38% -5 39% 2022 392 147 153 38% -6 39% 2023 390 147 160 38% -13 41% 2024 395 147 166 37% -19 42% 2025 388 147 167 38% -20 43% 2026 381 147 168 39% -21 44% 2027 372 147 168 39% -21 45% 2028 364 147 168 40% -21 46% 2029 366 147 172 40% -25 47% 2030 368 147 177 40% -30 48% 3-6,5 Jährige Entwicklung Kinderzahl Entwicklung Platzbestand Entwicklung Platzbedarf Entwicklung Versorgungsquote Überhang (+) / Fehlbedarf (-) in Plätzen Ausbauziele (Versorgungsquote) 2019 513 437 487 85% -50 95% 2020 508 442 483 87% -41 95% 2021 489 442 464 90% -22 95% 2022 487 442 462 91% -20 95% 2023 488 442 468 91% -26 96% 2024 492 442 477 90% -35 97% 2025 482 442 472 92% -30 98% 2026 466 414 461 89% -47 99% 2027 461 414 461 90% -47 100% 2028 457 414 461 91% -47 101% 2029 463 414 468 89% -54 101% 2030 469 414 478 88% -64 102% 10 84 Entwicklung der Kinderzahlen: Im Trend der nächsten Jahre ist die Anzahl der zu versorgenden Kinder sowohl im Krippen- wie auch im Kindergartenalter relativ konstant; erst längerfristig ist mit einer leichten Abnahme der Kinderzahlen zu rechnen. Versorgungssituation im Krippenbereich: Mit der Schaffung zwei weiterer Krippengruppen in Altenfurt wird das Versorgungsniveau ab dem nächsten Jahr deutlich verbessert. Zur Erreichung der Ausbauziele gilt es darüber hinaus je nach Nachfrageentwicklung langfristig noch einen Bedarf in Höhe von ein bis zwei weiteren Krippengruppen zu bedienen. Versorgungssituation im Kindergartenbereich. Die Versorgungsquote im Kindergartenbereich liegt aktuell unter dem städtischen Durchschnitt. Langfristig besteht noch ein Ausbaubedarf im Umfang von zwei Gruppen, insb. auch deshalb, weil die Einrichtung in der Brunner Hauptstraße 45 dauerhaft nicht weiter betrieben werden kann. Zwischenzeitlich können über den Regionalkindergarten in der Zugspitzstraße unversorgte Kinder mit betreut werden. Planungsregion 10 (südliche Vorstadtgebiete) Die Planungsregion 10 umfasst die Kindergartenplanungszonen Katzwang, Herpersdorf und Kornburg. 10 (südliche Vorstadtgebiete) unter 3 Jährige Entwicklung Kinderzahl Entwicklung Platzbestand Entwicklung Platzbedarf Entwicklung Versorgungsquote Überhang (+) / Fehlbedarf (-) in Plätzen Ausbauziele (Versorgungsquote) 2019 522 218 193 42% 25 37% 2020 530 218 201 41% 17 38% 2021 525 218 205 42% 13 39% 2022 529 228 206 43% 22 39% 2023 530 228 217 43% 11 41% 2024 536 228 225 43% 3 42% 2025 532 228 229 43% -1 43% 2026 528 252 232 48% 20 44% 2027 513 252 231 49% 21 45% 2028 500 252 230 50% 22 46% 2029 509 252 239 49% 13 47% 2030 516 252 248 49% 4 48% 3-6,5 Jährige Entwicklung Kinderzahl Entwicklung Platzbestand Entwicklung Platzbedarf Entwicklung Versorgungsquote Überhang (+) / Fehlbedarf (-) in Plätzen Ausbauziele (Versorgungsquote) 2019 731 654 695 89% -41 95% 2020 692 679 657 98% 22 95% 2021 669 704 636 105% 68 95% 2022 662 704 629 106% 75 95% 2023 657 704 630 107% 74 96% 2024 663 699 643 105% 56 97% 2025 671 699 657 104% 42 98% 2026 677 774 670 114% 104 99% 2027 664 774 664 116% 110 100% 2028 646 774 652 120% 122 101% 2029 645 774 652 120% 122 101% 2030 650 774 663 119% 111 102% Entwicklung der Kinderzahlen: Im Trend der nächsten Jahre ist die Anzahl der zu versorgenden Kinder im Krippenalter relativ konstant; erst längerfristig ist hier mit einer leichten Abnahme der Kinderzahlen zu rechnen. Für Kinder im Kindergartenalter ist laut aktueller Bevölkerungsprognose von einer stetigen Abnahme in den nächsten Jahren auszugehen. Diese Abnahme fällt im Vergleich zur Prognose des Vorjahres sogar noch etwas höher aus. Versorgungssituation im Krippenbereich: Die Versorgungsquote für Kinder im Krippenalter liegt aktuell über dem städtischen Durchschnitt. Mit den bereits bestehenden Standortplanungen werden langfristig die Ausbauziele erreicht. Versorgungssituation im Kindergartenbereich. Die Versorgungsquote für Kinder im Kindergartenalter liegt aktuell noch unter dem städtischen Durchschnitt. Doch mit dem schrittweisen Ausbau des Bestands in der Region im Umfang von zusätzlichen 120 Plätzen werden langfristig die Ausbauziele nicht nur erreicht, sondern es entstehen auch deutliche Überhänge im Umgang von rund 4 Kindergartengruppen. Abhängig von etwaig weiteren Wohnbebauungen, welche aktuell noch nicht in der kleinräumigen Bevölkerungsprognose enthalten sind, gilt es die aktuellen Standortplanungen (insb. die am Bruckweg) zu überprüfen und ggf. anzupassen. 4.3 Vorschlag für ein Kita-Notprogramm Um auf die zuvor skizzierten neuen Bedarfsanzeigen im Bereich geltender Rechtsansprüche für Krippen- und Kindergartenkinder adäquat reagieren zu können, bedarf es zusätzlich zu den bereits bestehenden Standortplanungen ein „Kita-Notprogramm“ mit kurzfristig wirksamen Maßnahmen aufzulegen. Besonderer Handlungsbedarf besteht im Nürnberger Norden (Planungsregion 3), Westen (Planungsregion 5) und Süden (Planungsregion 6). 11 85 Ziele des Kita-Notprogramms Das Kita-Notprogramm dient der Abfederung von kurz- und mittelfristigen Versorgungsengpässen aufgrund der steigenden Bedarfe durch die neuen Zahlen zur Bevölkerungsentwicklung. Erforderlich sind dabei sowohl Sofortmaßnahmen zur Abfederung von Bedarfsspitzen bis Herbst 2022 als auch weitere schnelle Maßnahmen zur Abdeckung von mittelfristig erwartbaren Bedarfsspitzen zwischen den Jahren 2022-2026. Damit dies gelingen kann ist ein Mix aus temporär befristeten Interimslösungen bzw. Umnutzungen für Kindergartenplätze als auch langfristige Platzschaffungen zur flexiblen Nutzung für unterschiedliche Betreuungsbedarfe (Krippe/Kindergarten/Hort) erforderlich. Kurz und mittelfristige Platzschaffungen sind im Stadtgebiet vor allem im Norden, Süden und Westen zu verorten. Dabei wird es nicht immer möglich sein, das Prinzip der wohnortnahen Versorgung (innerhalb der bisherigen Kita-Planungszonen) zu gewährleisten. Eltern werden teilweise mit längeren Wegen rechnen müssen. Das Kita-Notprogramm dient v.a. der Sicherstellung eines Mindestversorgungsstandards im Bereich geltender Rechtsansprüche für einen mittelfristigen Zeitraum. Es kann und wird aber nicht alle Bedarfe kurz- und mittelfristig abdecken können. Deshalb ist aktuell nicht absehbar, ob, wann und in welchem Ausmaß die Stadt Nürnberg mit Rechtsklagen rechnen muss. Umsetzungsvorschlag Die Verwaltung schlägt zur Umsetzung des Kita-Notprogramms folgende Maßnahmen vor: 1. Vorziehen von bestehenden Standortplanungen 2. Zusätzliche Plätze durch Baumaßnahmen freier Träger 3. Zusätzliche Plätze durch städtische Baumaßnahmen 4. Zusätzliche Plätze durch zeitlich befristete Umnutzung von Einrichtungen, insb. in solchen Einrichtungen, die in den nächsten drei Jahren neu eröffnet werden. Entsprechend des oben dargestellten Umsetzungsvorschlags hat die Verwaltung des Jugendamts systematisch alle Regionen und Standorte abgeprüft, um konkrete Maßnahmen zum Beschluss vorzulegen. Das Ergebnis der Standortprüfungen ist der Beilage 1 im ERiS-Laufwerk zu entnehmen. In Beilage 1 wird zu jeder Maßnahme dargestellt, in welcher Planungsregion diese innerhalb des Stadtgebietes liegt, wie viele Plätze zusätzlich zu den bereits bestehenden Standortplanungen dort geschaffen werden können und welcher Betriebsbeginn angestrebt wird. Durch das Kita-Notprogramm können zusätzlich zu den bereits bestehenden Standortplanungen bis zu 156 Krippenplätze (13 Gruppen) und 935 Kindergartenplätze (38 Gruppen) geschaffen werden. Die Maßnahmen tragen dazu bei, insbesondere im Norden (Planungsregion 3) und Westen (Planungsregion 5) Versorgungsengpässe sowohl im Krippen- und Kindergartenbereich als auch im Süden (Planungsregion 6) Versorgungsengpässe im Kindergartenbereich deutlich abzufedern. Und auch in den übrigen Planungsregionen können die unter Punkt 4 beschriebenen Bedarfsanzeigen weitgehend aufgefangen werden. Unbefriedigend ist die Versorgungssituation in der Südstadt (Planungsregion 6) für Kinder im Krippenalter. Dort lassen sich kurzfristig keine weiteren Standorte schaffen. Ohne zusätzliche Platzschaffungen ist hier die Versorgungssituation vor allem in den nächsten Jahren als angespannt zu bewerten. Dies unterstreicht nochmals die Dringlichkeit, bei allen strukturwandelbedingten Veränderungen auf bisher gewerblich genutzten Arealen der Südstadt die Schaffung weiterer Kita-Plätze seitens der Stadt prioritär zu verfolgen (siehe Beilage 1 / Punkt 5). Mit Blick auf die Maßnahmenliste muss jedoch beachtet werden, dass trotz eines heute hoch eingeschätzten Realisierungspotenzials erfahrungsgemäß 15-25% der Maßnahmen u.a. wegen der überhitzten Baukonjunktur entweder zeitlich verzögert oder aufgrund von Planungsänderungen nicht realisiert werden können. Und aufgrund der Corona-Lage gelten nunmehr selbsterklärend bei sämtlichen Bauvorhaben zusätzliche Verzögerungsrisiken. 12 86 Notwendige Grundvoraussetzungen zur Umsetzung der dringend notwendigen Maßnahmen zum Kita-Notprogramm sind:  Berücksichtigung des Kita-Notprogramms im MIP (einschließlich Umpriorisierung BIC+MIP siehe Maßnahmenliste in Beilage 1): o zusätzlich rd. 500 Krippenplätze bis 2030 (Bauinvest/netto rd.10 Mio. €) + Personalkosten für 130 FKs über alle Träger o zusätzlich rund 125 Kindergartenplätze bis 2030 (Bauinvest/netto rd. 2 Mio. €) + Personalkosten für rd. 15 FKs über alle Träger o Bauinvestitionskosten und Personalbedarfe für zusätzliche Interimslösungen lassen sich aktuell noch nicht beziffern, da diese im Zuge unterschiedlicher Umsetzungsmodelle (z.B. temporäre Aufstockungen/Umwidmungen im Bestand sowie in neu zu schaffenden Einrichtungen) unterschiedlich zu Buche schlagen. Eine Einspeisung ins MIP-Verfahren erfolgt nach den jeweiligen Detailplanungen pro Maßnahme.  Ressourcenausbau und Priorisierung von Kita-Maßnahmen bei H und wbgK: a) Sicherstellung der Umsetzung bestehender Planungen ohne Zeitverzug b) Vorziehen von bestehenden Planungen c) Umsetzung zusätzlicher Planungen  Ressourcenausbau J/Team Bau zur Begleitung der Planungsprozesse: Anmeldung einer E11-Stelle zum Stellenschaffungsverfahren 2021 Um dieses anspruchsvolle Programm umzusetzen, bedarf es der nachdrücklichen Unterstützung von zahlreichen Stellen innerhalb, aber auch außerhalb der Verwaltung, da viele Maßnahme nur dann für Eltern wirksam werden können, wenn sie auch kurzfristig realisiert werden. Dazu setzt die Verwaltung des Jugendamts auf die weiterhin gute Zusammenarbeit und Kooperation im DLZ-Kita-Ausbau und der wbgK. Nächste Schritte Mit Beschluss zum Kita-Notprogramm wird die Verwaltung des Jugendamts  die Umsetzung der beschriebenen Baumaßnahmen freier Träger mit diesen abstimmen und die entsprechenden Mittel im MIP anmelden.  die Umsetzung der beschriebenen städtischen Baumaßnahmen sowie das Vorziehen von bestehenden Standortplanungen mit H und wbgK abstimmen und in das BIC-/MIP-Verfahren zeitnah einspeisen.  die erforderlichen Schritte zur zeitlich befristeten Umnutzung von Einrichtungen für die Betreuung von Kindergartenkindern in die Wege leiten (u.a. Nutzungsänderungen, bauliche Ertüchtigungen, Außenflächen, Brandschutz, technische Ausstattung, Anpassung der Betriebserlaubnis). Zur weiteren Verbesserung der Planungs- und Entscheidungsgrundlagen für den Kita-Ausbau finden 2020 folgende jugendhilfeplanerische Aktivitäten statt:  Eine kleinräumige Auswertung der Daten zur Platzverwaltung und Anmeldesituation im Kita Portal Nürnberg: Dadurch wird es möglich sein, belegte Plätze nach dem Wohnort der Kinder auszuwerten. Die bisher amtlich verfügbaren Daten aus dem KiBiG.web geben hierzu keine Auskunft. Durch die neuen Auswertungsmöglichkeiten im Kita Portal kann man somit erstmalig Informationen darüber gewinnen, in welchem Umfang Versorgungslücken in den jeweiligen Planungsgebieten durch angrenzende Stadtgebiete mitversorgt werden. Dies sind für die kleinräumige Steuerung der weiteren Ausbauplanung wertvolle Informationen.  Zudem findet gemäß Beschluss des Jugendhilfeausschusses aus dem Jahr 2016 die Wiederholungsbefragung zur Bedarfserhebung bei Eltern für die Betreuung unter 3-Jähriger statt. Auf Basis der kleinräumigen Ermittlung der Betreuungsbedarfe soll das weitere Vorgehen im Sinne eines stufenweisen und je nach regionalen Besonderheiten zeitlich gestreckten und sozialraumdifferenzierten Ausbaukonzepts konkretisiert werden. 13 87 Beilage 1 zur Sitzung des Ferienausschusses vom 22.04.2020 Maßnahmenübersicht zum Kita-Notprogramm (Planungsstand 01.04.2020) 1) Vorziehen von bestehenden Planungen Region Krippe KiGa Betriebsbeginn Neubau Bielefelderstr. (wbg-K) Norden 24 50 ab 2024 Neubau Nördliche Parlerstr. (wbgK) Norden 24 75 ab 2024 Summe 1 48 125 2) Zusätzliche Platzschaffungen durch städtische Baumaßnahmen Region Krippe KiGa Betriebsbeginn Reutersbrunnenstr. 12/ Alte Feuerwache (Container auf Parkplatzfläche für zwei Jahre / 2021-2023; Maßnahme ist bereits mit GB 3.BM/SchA abgestimmt) Ossietzkystr. 2 (Prüfung Weiterbetrieb KiGa statt Umwidmung zum Hort/Sanierung); Abhängig Inbetriebnahme Kollwitzstr. Elsa-Brändström-Str./Dunantstr. (Interimsbau + Neubau) Westen 50 ab 2021 Westen 35 ab 2021 25 ab 2021/2022 Lortzingstr. 8-10 (Abriss von 1 Kiga mit SVE/Neubau zur Kita); abhängig Umsetzung Elsa-Brändström-Str. (im Anschluss dazu) Fürther Tor (Neubau mit Spendengelder Weihnachtstombola Wöhrl) Westen 24 75 ab 2026 Westen 12 25 ab 2026 Summe 2 36 210 3) Zusätzliche Platzschaffungen durch Baumaßnahmen freier Träger Region Krippe KiGa Innsbrucker Str. 11b (Umbau ehem. Pfarrhaus zum KiGa; Sonderfinanzierung ohne Zuschuss -> ist mit StK abgestimmt) Fischbacher Hauptstr. (Kita in neuer Schutzhütte) Süden 25 Betriebsbeginn ab 2021 süd-östl. Vororte 20 ab 2022 Aufseßplatz/Am Schocken (Umbau) Süden 75 ab 2024 Brunn (Neubau) süd-östl. Vororte 12 50 ab 2024 Züricher Straße (weitere Maßnahme im Kontext des Wohnbauprojekts mit wbg prüfen) Westen 24 50 ab 2026 Geisseestr. (Aufstockung Neubau) Westen 25 ab 2026 Roßtaler Str. 18 (Erweiterung Bestandsbau); Abhängig Prüfung Außengelände Umspannwerk Gebersdorf (Aufstockung Neubau) Westen Süd-Westen 24 25 25 ab 2026 ab 2026 Innstr./Hafen (Neubau) Süd-Westen Summe 3 12 72 25 320 ab 2026 1 88 Westen Ö 6 Beilage 1 zur Sitzung des Ferienausschusses vom 22.04.2020 4) Zusätzliche Platzschaffungen im KiGa-Bereich durch temporäre Umnutzungen von Hortplätzen Christian- Hessel- Str. (Interimskita) (Verlängerung der Anmietung; Umnutzung in KiGa) Forsthofstr./Hort (Umwidmung tlw. Hort- in KiGa -Plätze1) Weiltinger Str./Zentralhort (Umwidmung tlw. Hort- in KiGa-Plätze) Georgstraße (Umwidmung tlw. Hort- in KiGa -Plätze) In der Büg/Hort (Umwidmung tlw. Hort- in KiGa -Plätze) Bauernfeindstr./Hort (Umwidmung tlw. Hort- in KiGa -Plätze) Zentralhort Ahornstraße (Umwidmung tlw. in KiGa-Plätze) Region KiGa Westen 65 Süden Süd-Westen Süd-Westen Süd-Osten Süd-Osten Süd-Westen Summe 4 25 25 40 25 25 75 280 Betriebsbeginn ab 2020 ab 2020 ab 2020 ab 2021 ab 2021 ab 2020 ab 2025 5) Erschließung / Bereitstellung weiterer Flächen für Kita-Bedarfe in der Südstadt Zusätzlich zu den unter Punkt 1-4 aufgeführten Maßnahmen gilt es bei allen strukturwandelbedingten Veränderungen auf bisher gewerblich genutzten Arealen der Südstadt die Schaffung weiterer Kita-Plätze seitens der Stadt prioritär zu verfolgen. Großes Potenzial bietet hier u.a. das N-ERGIE-Grundstück in der Volkmannstr. Hier sollte sich die Stadt bei den künftigen Verhandlungen für die Sicherung eines Standorts zur Nutzung für Kindertagesbetreuung ggf. in Verbindung mit weiteren für die Südstadt bedarfsrelevanten Infrastrukturen der Jugendhilfe (z.B. Kinder- und Jugendarbeit, Beratungsangebote für Familien) stark machen. Je nachdem, wie sich auf die einzelnen Regionen bezogen (insb. im Norden, Süden und Westen) die unter Punkt 1-4 aufgeführten Maßnahmen nicht realisieren lassen oder durch neue Prognosen in den nächsten Jahren dort die Bedarfe nochmals weiter ansteigen werden, bedarf es ggf. der Bereitstellung weiterer Flächen für kurzfristige Containerlösungen und/oder langfristig zu schaffende Einrichtungen. 1 Damit die Umwidmung von Hort- in Kindergartenplätze in der Forsthofstraße erfolgen kann, gilt es parallel die 15 Mittagsbetreuungsplätze vom Diakonieverein St. Peter im Gemeindehaus (Pfründnerstr. 20) zu erhalten. Die dafür erforderliche Bezuschussung durch die Stadt ist mit StK bereits abgestimmt. 2 89 Ö 8 Beschlussvorlage SHA/062/2020 Beratung Datum Ferienausschuss Behandlung Ziel öffentlich Beschluss Betreff: Weiterentwicklung des Pflegestützpunktes Nürnberg Sachverhalt (kurz): Durch die Verabschiedung eines neuen Rahmenvertrages zur Arbeit und zur Finanzierung der Pflegestützpunkte nach § 7c Abs. 6 SGB XI in Bayern zwischen den Kassen und den kommunalen Vertretern auf der Landesebene bieten sich für den Pflegestützpunkt Nürnberg neue Gestaltungsoptionen hinsichtlich Struktur, Organisation, Finanzierung, Personalentwicklung und Aufgabenstellungen.Von Seiten des Referates für Jugend, Familie und Soziales, des Seniorenamtes sowie der örtlichen Kassenvertreter wird die Umsetzung des sog. Angestelltenmodell favorisiert. Hinsichtlich der künftigen Personalausstattung ist von Seiten der Stadt Nürnberg eine Steigerung der Personalkapazität von bisher 1,5 VK schrittweise auf künftig 3 Stellen notwendig. Für das Haushaltsjahr 2021 wird eine Stellenmehrung um 0,5 Stellen als notwendig erachtet. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Seite 1 von 3 90 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SHA/062/2020 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Nein 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von 0,5 Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Vor dem Hintergrund der aktuellen Pandemie-Situation konnte eine Abstimmung nicht fristgerecht erfolgen 3. 4. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Pflegestützupunkt richtet sich an alle Hilfesuchende und bietet Beratung für Menschen unterschiedlichen Alters, Geschlecht, Herkunft, und sozialer Lage. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Seite 2 von 3 91 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage SHA/062/2020 Beschlussvorschlag: Der Ausschuss begrüßt und untersützt die Umsetzung des sog. Angestelltenmodells für den Pflegestützpunkt Nürnberg im Rahmen des neuen Rahmenvertrages zur Arbeit und zur Finanzierung der Pflegestützpunkte nach § 7c Abs. 6 SGB XI in Bayern. Die Verwaltung wird beauftragt, ein entsprechendes Betriebskonzept zu erstellen und die dafür notwendigen Mittel im Haushaltsverfahren und Stellenplanverfahren zu beantragen. Seite 3 von 3 92 Ö 8 Beilage zur Sitzung des Ältestenrates und Finanzausschuss am 22.04.2020 Sachverhalt Weiterentwicklung des Pflegestützpunktes Nürnberg Durch die Verabschiedung eines neuen Rahmenvertrages zur Arbeit und zur Finanzierung der Pflegestützpunkte nach § 7c Abs. 6 SGB XI in Bayern zwischen den Kassen und den kommunalen Vertretern auf der Landesebene bieten sich für den Pflegestützpunkt Nürnberg neue Gestaltungsoptionen hinsichtlich der künftigen Struktur, Organisation, Finanzierung, Personalentwicklung und Aufgabenstellungen. Nachfolgend werden die derzeitige Situation und die Optionen beschrieben, die die Umsetzung des sog. Angestelltenmodells für den Pflegestützpunkt Nürnberg bieten. Von Seiten des Referates für Jugend, Familie und Soziales, des Seniorenamtes sowie der örtlichen Kassenvertreter wird die Umsetzung des Angestelltenmodells favorisiert. Die Zustimmung zum Betrieb des Pflegestützpunktes in Form des Angestelltenmodells von Seiten der Kassen liegt vor. Hinsichtlich der künftigen Personalausstattung ist von Seiten der Stadt Nürnberg eine Steigerung der Personalkapazität von bisher 1,5 VK schrittweise auf künftig 3 Stellen notwendig. Für das Haushaltsjahr 2021 wird eine Stellenmehrung um mindestens 0,5 Stellen als notwendig erachtet. Aufgrund der aktuellen Situation sollte ein entsprechender Beschluss ggf. im Ferienausschuss gefasst und die Verwaltung mit der Konzepterarbeitung zur Umsetzung des Angestelltenmodells und Beantragung entsprechender Personal und Haushaltsmittel beauftragt werden 1. Ausgangslage (IST-Situation): Der Pflegestützpunkt Nürnberg (PSP) besteht seit 2011 und ist einer von insgesamt 9 PSP in Bayern Die Träger des PSP sind bisher die Pflege- und Krankenkassen sowie die Stadt Nürnberg. Beide Träger teilen sich die Sachkosten zu jeweils 50 Prozent. Die Personalausstattung im Umfang von 3,0 VK wird ebenfalls jeweils hälftig vom jeweiligen Träger gestellt (sog. Kooperationsmodell). Die Stadt hat einen Sicherstellungsauftrag im Bereich der Pflege. Der Pflegestützpunkt berät kostenlos und neutral zu allen Fragen rund um die Pflege und zur Versorgung im Alter. Hier sind Angehörige und Pflegebedürftige immer am „richtigen Ort“, weil der Pflegestützpunkt die fachlichen Kompetenzen verschiedener Organisationen bündelt. Neben den städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind dies die Fachkräfte der Pflegekassen, auch der Bezirk Mittelfranken hat hier seinen festen Beratungstag und das Sozialamt schaltet sich bei Bedarf ein. Dazu kommen Mitarbeiterinnen der Angehörigenberatung e.V., einer vom Freistaat und der Stadt Nürnberg geförderten Fachstelle für pflegende Angehörige, die besonders auf die Entlastung pflegender Angehöriger von Menschen mit Demenzerkrankungen spezialisiert ist. Das Spektrum der Beratungstätigkeit ist dabei sehr breit gefächert: Klärung von Leistungsarten sowie gesetzlichen und finanziellen Ansprüchen, Vermittlung bestehender Hilfsangebote und Aspekte der individuellen Vorsorge beinhalten eine enorme Vielfalt von Einzelfragen, zu denen der Pflegestützpunkt kompetent und verbindlich beraten kann. Damit fördert er nicht zuletzt auch die Selbsthilfepotenziale, Eigenkräfte und Kompetenzen der Ratsuchenden selbst. 1 93 Die Beratungszahlen im PSP nehmen sei Jahren kontinuierlich zu, die Personalressourcen wurden seit Gründung nicht an diese Steigerung angepasst. Aus dem demographischen Wandel und den aktuellen Herausforderungen im Bereich der Pflege ergeben sich weitere und neue Aufgabenfelder, die es zukünftig zu bedienen gilt. Hierzu zählen beispielsweise:  Die Erschließung neuer Zielgruppen (junge pflegende Angehörige, Menschen mit Zuwanderungsgeschichte etc.).  Der Aufbau einer dezentralen Beratung.  Die neuen Aufgaben zur Pflegeberatung in der Häuslichkeit. Die Rahmenvereinbarungen der PSP Bayern wurden im Jahr 2017 gekündigt, der neue Rahmenvertrag ist abgeschlossen und bietet neue Bedingungen zur Ausgestaltung von Pflegestützpunkten 2. Neue Rahmenvereinbarungen der PSPs für Bayern 2020: Wesentliche Möglichkeiten, die der neue Rahmenvertrag bietet:     Die Wählbarkeit zwischen „Angestelltenmodell“ und „Kooperationsmodell“ (dieses Modell besteht bisher für alle PSP in Bayern). Eine Personalquote im „Angestelltenmodell“ von 1:60 000 Einwohnerinnen und Einwohnern Die neue Kostenaufteilung (in Zukunft 1/3 Pflegekasse, 1/3 Krankenkasse, 1/3 gemeinsam von den Trägern der Hilfe zur Pflege und den Trägern der Altenhilfe Kommune und Bezirk). Die Möglichkeit der §7a Pflegeberatung in der Häuslichkeit. Gegenüberstellung Kooperationsmodell versus Anstellungsmodell Anstellungsmodell Alle Kosten (Sach – und Personalkosten werden „Spitz abgerechnet“). Die Kosten werden paritätisch (1/3 kommunale Träger, 1/3 Krankenkassen, 1/3 Pflegekassen) zwischen den Trägern aufgeteilt. Als Gesamtsumme pro VZ-Stelle sind bis zu max. 102.220,11 € abrechenbar. Personalzuordnung Jeder Träger stellt eigenes Die Kommune stellt das gesamte Personal zur Verfügung (bisher Personal zur Verfügung MA von AOK, MA von MD(Anstellungsträger ist Consult, MA Kommune) Betriebsträger) - 5 Organisationen insgesamt - 3 Organisationen insgesamt Personalumfang Jeder Träger bringt 60 WAS in Die Personalquote hat den PSP ein Entwicklungsmöglichkeiten laut Eine Erhöhung der Rahmenvertrag bis zu 1:60.000 Personalquote muss (orientiert an Einwohnerzahl). paritätisch erfolgen. Finanzierung Kooperationsmodell Personalkosten (auch Qualifizierungsmaßnahmen) übernimmt jeder Träger selbst. Sachkosten werden von den Trägern halbiert und „Spitz abgerechnet“. 2 94 Anpassung von Personalkapazitäten bisher nur sehr aufwendig möglich (Erfahrungen aus anderen bayerischen PSPs). Leitung Es gibt eine kommunale Gesamtleitung vom PSP Nürnberg. Die stellvertr. Leitung wird von den Kassen gestellt. Die MA sind jedoch dem jeweiligen Träger unterstellt z.B. MA Führung, Arbeitszeitgestaltung etc.. Ausstattung ITBisher externer DL, da Infrastruktur und Kommune(OrgA) bisher keine Telekommunikation „externen MA“ zugelassen hat. Im Bedarfsfall hohe Kosten, lange Wartezeiten und große Abhängigkeiten. Datensicherheitslevel nicht beurteilbar. Es gibt eine kommunale Gesamtleitung vom PSP Nürnberg. Die stellvertr. Leitung wir von der Kommune gestellt. Die Mitarbeiter sind alle bei der Stadt angestellt. Städtische Infrastruktur kann von allen MA genutzt werden z.B. DIP, Intranet). Datensicherheitslevel hoch. Keine separaten externen Telefonanschlüsse nötig. Bewertung Die neuen Rahmenvereinbarungen bieten mit dem Anstellungsmodell gute Bedingungen zur weiteren strategischen Weiterentwicklung des PSP in Nürnberg. Strukturen und Abläufe können neu ausgerichtet werden mit dem Ziel effizienter zu arbeiten. Strategische Ziele können weiter ausgebaut werden (neue Zielgruppen, neue Beratungsformate etc.). Finanzierung/Personalquote Die neuen Rahmenvereinbarungen reduzieren grundsätzlich die Kostenanteile der Kommune am PSP. Konkret bedeutet dies, dass sich die Kommune (und ggf. der Bezirk) mit 1/3 der Gesamtkosten beteiligt. Bisher hat die Kommune 50% der Kosten übernommen. Real werden sich die Gesamtkosten für den PSP jedoch sukzessive erhöhen, da in Zukunft von einer Personalquote auf der Basis von 1:60.000 kalkuliert werden kann. Dieser Schlüssel reagiert auf die demografische Entwicklung und die damit verbundenen Entwicklungen im Bereich der Pflege in Form zunehmenden Inanspruchnahme der Pflegeberatung. Derzeit ist der PSP mit 3 VZ – Stellen ausgestattet. (niedrigster Personalschlüssel der PSP in Bayern umgerechnet auf Einwohnerzahl für die Kommune derzeit 1,5 Stellen). Mit der neuen Quote ist eine Ausweitung bis 9 VZ - Stellen im PSP Nürnberg sukzessive möglich. 3 95 Personalanteile der Träger nach unterschiedlichen PSP-Personalkapazitäten (Der Bezirk ist bisher kein Träger des PSP) ANTEIL DES JEWEILIGEN TRÄGERS IM ANGESGTELLTENMODELL STELLENUMFANG PSP NÜRNBERG STADT NÜRNBERG JEW . ANTEIL NÜRNERBG UND BEZIRK PFLEGEKASSEN KRANKENKASSEN 3 VZ 1 0.5 1 1 4,5 VZ 1,5* 0.75 1.5 1.5 6 VZ 2** 1 2 2 9 VZ 3 1,5*** 3 3 * entspricht dem aktuellen kommunalen Stellenanteil ** entspricht dem beantragten Aufwuchs um 0,5 Stellen *** sollte der Bezirk den PSP strukturell mitfinanzieren, bleibt der bisherige kommunale Anteil 4 96 Ö 9 Beschlussvorlage Stpl/163/2020 Beratung Datum Behandlung Ziel Ferienausschuss 22.04.2020 öffentlich Beschluss Betreff: Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan, 15. Änderung: Bereich Meistersingerhalle Prüfung der Stellungnahmen - abschließende Behandlung Feststellungsbeschluss Anlagen: Entscheidungsvorlage Anlage zur Entscheidungsvorlage Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan, 15. Änderung (Plan-Nr. FNP15 - F - 05 vom 19.03.2020) Begründung vom 23.03.2020 Umweltbericht vom 16.03.2020 Sachverhalt (kurz): Der vom Stadtrat gebilligte Entwurf zur 15. Änderung des Flächennutzungsplans wurde im Zeitraum vom 19.12.2019 bis einschließlich 31.01.2020 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Vorgebrachte Anregungen bzw. ablehnende Stellungnahmen bezogen sich überwiegend auf die Beinträchtigung des Baumbestands - vor allem im Bereich westlich des geplanten Konzerthauses -, allgemein die Wahl des Standortes sowie die verkehrliche Situation. Teilweise entsprachen sie im Grundsatz den bereits in den vorausgegangenen Planungsstufen abgegebenen Stellungnahmen und lagen jetzt in detaillierterer Form vor. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft. Die Würdigung der einzelnen Belange führt nicht zu einer Änderung der Planung. In der Begründung und im Umweltbericht wurden lediglich redaktionelle Änderungen vorgenommen sowie in der Begründung die Abwägung der Belange ergänzt. Die Abwägung ist in der Entscheidungsvorlage enthalten.Ergänzend wird eine Anlage mit der detaillierten Aufstellung der Einzeleinwendungen beigelegt. Nach der Prüfung und abschließenden Behandlung der Stellungnahmen soll die Änderung des Flächennutzungsplanes durch Beschluss festgestellt werden. Hierzu werden die erforderlichen Gutachten bzw. Beschlüsse begehrt. Seite 1 von 4 97 Stadt Nürnberg 1. Beschlussvorlage Stpl/163/2020 Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt € Folgekosten Gesamtkosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt Seite 2 von 4 98 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/163/2020 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein 3. 4. Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Verträgliche Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild des Luitpoldhains und Gewährleistung der guten Erreichbarkeit entsprechend der jeweiligen Mobilität Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Seite 3 von 4 99 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/163/2020 Gutachtenvorschlag (AfS 30.04.2020): Der Stadtplanungsausschuss begutachtet und empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen: 1. dass die Prüfung der vorgebrachten Stellungnahmen zum Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan, 15 Änderung: Bereich Meistersingerhalle folgendes Ergebnis ergibt: Gemäß dem Ergebnis der Abwägung in der Entscheidungsvorlage soll nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander der vorliegenden Planung der Vorrang eingeräumt werden. 2. den Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan, 15. Änderung (Plan-Nr. FNP15 F -05 vom 19.03.2020 mit der Begründung vom 23.03.2020 und dem Umweltbericht vom 16.03.2020 abschließend zu behandeln und durch Beschluss festzustellen. Beschlussvorschlag (StR 11.05.2020): Entsprechend dem Gutachten des Stadtplanungsausschusses vom 30.04.2020 1. prüft und beschließt der Stadtrat die vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis: Gemäß dem Ergebnis der Abwägung in der Entscheidungsvorlage wird nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander der vorliegenden Planung der Vorrang eingeräumt. 2. wird der vorliegende Plan (Plan-Nr. FNP15 - F - 05 vom 19.03.2020) mit der Begründung vom 23.03.2020 und dem Umweltbericht vom 16.03.2020 abschließend behandelt und durch Beschluss festgestellt. Seite 4 von 4 100 Ö 9 Beilage Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) 15. Änderung: Bereich Meistersingerhalle Prüfung der Stellungnahmen – abschließende Behandlung – Feststellungsbeschluss Entscheidungsvorlage 1. Ausgangssituation Mit der 15. Änderung des Flächennutzungsplans werden die Voraussetzungen für die Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160 geschaffen, mit dem dem bereits seit längerer Zeit bestehenden Bedarf an einem weiteren Veranstaltungsort im Format einer Konzerthalle im Stadtgebiet Rechnung getragen werden soll. Nach Prüfung verschiedener Standortalternativen im Stadtgebiet wurde mit Stadtratsbeschluss vom 29.07.2015 der Standort an der Meistersingerhalle (MSH) und mit Stadtratsbeschluss vom 26.07.2017 der Standort westlich der MSH für den Neubau der Konzert- und Veranstaltungshalle festgelegt. Mit dem Bau eines neuen Konzerthauses mit einer städtebaulichen und architektonischen Strahlkraft soll die Position der Stadt Nürnberg als überregionaler Musikstandort gefestigt werden. Gleichzeitig werden mit der anschließenden Zwischennutzung der MSH als Interimsstandort für die Oper die Voraussetzungen für die erforderliche Sanierung des Opernhauses geschaffen. Nach Abschluss der Nutzung als Operninterim kann die MSH einer neuen Nutzung als Kongressund Tagungszentrum zugeführt werden. Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB muss der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt sein. Da die Darstellungen des wirksamen FNP nicht umfänglich der angestrebten Entwicklung entsprechen, wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB auch die Änderung des FNP im Parallelverfahren erforderlich. Der entsprechende Billigungsbeschluss für die Änderungen wurde im Stadtrat vom 21.11.2019 gefasst. 2. Planung Zur Sicherung der städtebaulichen Qualitäten wurde durch die Stadt Nürnberg ein zweiphasiger, offener Realisierungswettbewerb durchgeführt. Über das Ergebnis wurde am 06.06.2018 im Stadtrat berichtet. Gemäß dem Ergebnis des durch die Stadt Nürnberg als Ausloberin durchgeführten Wettbewerbs erfolgt die Errichtung des Konzerthauses im Bereich des jetzigen Parkplatzes West und wird dadurch mit der Meistersingerhalle zu einem Gesamtensemble verbunden. Zur Umsetzung dieser Planung ist die Änderung des Flächennutzungsplans als Voraussetzung für die Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160 erforderlich. 3. Mobilitätskonzept Um die verkehrlichen Auswirkungen auf die Umgebung so gering wie möglich zu halten, sollen Maßnahmen realisiert werden, die zu einer Verlagerung der Fahrten der Konzertbesucherinnen und -besucher vom Auto auf den Umweltverbund (ÖPNV, Radverkehr, Fußverkehr) beitragen. Hierzu wurde von einem externen Büro ein Mobilitätskonzept erarbeitet, das verschiedene 1 101 Maßnahmen empfiehlt. Als wichtige Maßnahmen werden im Mobilitätskonzept unter anderem die Einführung eines Kombi-Tickets für jede Veranstaltung, die Aufwertung der Haltestelle „Meistersingerhalle“, die Takterhöhung bei der Straßenbahn in den Abendstunden, die Anpassung der Parkgebührenordnung sowie die Schaffung qualitativ hochwertiger Radabstellanlagen empfohlen. Bei den vom Gutachterbüro empfohlenen Maßnahmen handelt es sich um solche, die nicht auf bauleitplanerischer Ebene festgelegt werden können. Die vertiefte Planung der einzelnen empfohlenen Maßnahmen und die Vorlage im zuständigen Ausschuss zur Beschlussfassung über die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt zum gegebenen Zeitpunkt. 4. Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichen Auslegung Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 19.12.2019 bis 31.01.2020 durchgeführt. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung ging eine Stellungnahme eines Verbandes sowie zwei Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit ein. Diese sind nachstehend aufgeführt. Die Stellungnahmen sind inhaltlich in gekürzter Form widergegeben. Die Originalschreiben befinden sich in der Flächennutzungsplan-Akte, die in der Sitzung des Stadtplanungsausschusses aufliegt und dort wie vorher bereits im Stadtplanungsamt, Lorenzer Straße 30, Zimmer 413 (4. Obergeschoss) während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr) eingesehen werden kann. Die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen sind zu prüfen. Das Ergebnis ist den Beteiligten mitzuteilen (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch). Landesbund für Vogelschutz: Die Standortentscheidung des Stadtrats sei ohne rechtzeitige vorherige Beteiligung der Bürger und Verbände im Vorfeld erfolgt. Auf Grund der erheblichen finanziellen Vorleistungen gehe man davon aus, dass eine Änderung nicht mehr erfolgen wird. Diese Vorgehensweise unter fehlender Berücksichtigung der stadtklimatischen Auswirkungen und Artenvielfalt sei leider symptomatisch für die planerische Vorgehensweise. Es sei eine Tatsache, dass der gewählte Standort von allen Alternativen um die Meistersingerhalle wegen des bedeutenden Alteichenbestands die erheblichsten Eingriffe bedeute. Der Standort auf dem Großparkplatz wäre mit vergleichsweise geringeren Eingriffen zur Verfügung gestanden. Es seien aber zum Beispiel Aspekte der Verkehrsanbindung höher gewertet worden, als das Stadtklima und der Artenschutz. Dies sei für die Zukunft der Stadt und der Bürger eine falsche Gewichtung. Der LBV lehne die Darstellungen im Flächennutzungsplan und Bebauungsplan ab. Zudem stelle man sich die Frage, für was es einen Umweltbericht brauche, wenn aus den klaren Aussagen des Umweltberichts keine Konsequenzen gezogen würden. Der LBV nehme trotz der geringen Chancen auf Berücksichtigung Stellung, vor allem vor dem Hintergrund, dass kein Einverständnis mit der Planung bestehe. 2 102 Bürger aus der Bismarckstraße Motorisierter Individualverkehr / Stellplatzanzahl Nach Berechnung des Bürgers hält die Stadt Nürnberg derzeit etwa 690 Stellplätze und künftig nach Errichtung des Konzerthauses etwa 530 Stellplätze über den erforderlichen Bedarf gemäß Stellplatzsatzung der Stadt Nürnberg vor. Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) Widersprüchliche Angabe zu den Taktzeiten der Buslinie 55 und damit auch Zweifel, dass von einer guten Anbindung auszugehen sei. Der Verweis auf die Straßenbahnhaltestelle „Platz der Opfer des Faschismus“ sei beim Bebauungsplan als nebensächlich angeführt. Rad- und Fußgängerverkehr Verständnisfragen zu Radverkehrsführung Standortentscheidung Argument einer erforderlichen Tiefgarage bei Standort Ost wird angezweifelt. Es sei kein vernünftiger Grund gegen Baufeld Ost angeführt und damit sei die Planung am Standort West zu überprüfen. Erläuterung der Zugangs-/Zufahrtssituation zum Konzerthaus von der Münchener Straße aus Im Planentwurf zum FNP sei – wie auch im Entwurf zur Änderung des Bebauungsplans – die Situation nicht erkennbar. Baustelle / Bauphase Kritisiert wird die Aussage, die Baustellenlogistik und -einrichtung an diesem Standort stelle eine gewisse Herausforderung dar. Verkehrliche Erschließung / Mobilitätskonzept Busstellplätze, Behindertenstellplätze sowie eine Taxihaltezone und Geh- und Radwege seien im B-Plan-Entwurf nicht zu erkennen, noch weniger im FNP-Entwurf. Um Erläuterung werde gebeten. Zum Mobilitätskonzept sei die Aussage zu ergänzen, dass die meisten Maßnahmen sinnvollerweise baldmöglichst, unabhängig vom Bau des Konzerthauses umgesetzt werden sollten. Eingriffe in die Umwelt und Ausgleich / Auswirkung und Abwägung Die erheblich nachteiligen Auswirkungen seien bekannt. Man könne die Stadtverwaltung nicht an der Ausführung hindern, die Bürger würden für das Falsch-Handeln haften. Zusammenfassung Umweltbericht / Untersuchung der Schutzgüter Zweifel an der Aussage, alle Schutzgüter seien untersucht worden, da dies für andere Standortvarianten, die im Vorfeld geprüft wurden, nicht zutreffe. Die Zusammenfassende Bewertung der Schutzgüter zeige ein trostloses Bild, u.a. deswegen solle der FNP-Änderungsentwurf nicht weitergeführt werden. Bürger aus der Rankestraße Der Bürger äußert sich entsetzt über den möglichen Verlust wertvoller alter Bäume im Bereich des Luitpoldhains im Zuge des geplanten Konzertbaus, für deren Erhalt er sich einsetze. Ebenso solle die Grünfläche nördlich der Bayernstraße nicht spürbar verringert werden. Wenn der bestehende Parkplatz vor der Meistersingerhalle als Bauplatz nicht ausreiche, sei ein anderer Standort zu wählen. Die Konzentration im Ensemble aus kleiner und großer Meistersingerhalle 3 103 und dem neuen Konzertbau sei nicht als zwingend anzusehen, da man kaum jemals von einer Veranstaltung im einen Gebäude zu einer anderen in einem benachbarten Gebäude gehe. 5. Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 19.12.2019 bis 31.01.2020 durchgeführt. Im Rahmen der Trägerbeteiligung gingen keine Stellungnahmen ein. 6. Behandlung der Stellungnahmen Wie in der Zusammenfassung dargestellt, setzen sich die Stellungnahmen in der Öffentlichkeitsbeteiligung ausschließlich mit öffentlichen Belangen auseinander. Dem Baumschutz und den verkehrlichen Belangen wird ein hohes Gewicht beigemessen und zahlreiche Sachverhalte werden kritisiert und eine andere Gewichtung dieser Belange im Hinblick auf die Planungsentscheidungen gefordert. Private Belange wurden von den Verfasserinnen und Verfassern der Stellungnahmen nicht erkennbar geltend gemacht. In der Auseinandersetzung mit den vorgebrachten Argumenten geht es daher vorrangig um eine Erläuterung der Planung und des Planungsprozesses sowie der damit verbundenen Gutachten bzw. von Richtigstellungen, wo diese erforderlich scheinen. Die Behandlung der Stellungnahmen erfolgt thematisch. Die detaillierten Stellungnahmen zu den Einwendungen sind der besseren Übersicht und Handhabung halber in tabellarischer Form als Anlage beigefügt. Standortentscheidung Die Standortwahl innerhalb der Stadt Nürnberg wurde bereits zur Billigung im Entwurf zur 15. Änderung des FNP ausführlich dargestellt (Anlage zur Begründung: bgsm, München, Städtebauliche Standortuntersuchung Veranstaltungs- und Konzerthalle mit Interimsnutzung im Stadtgebiet von Nürnberg, Zusammenfassung Teil 4, Stand Mai 2015). Bei der Standortentscheidung handelt sich um einen abgeschichteten Planungsprozess, der seit 2014 ausgehend von der Standortsuche im gesamten Stadtgebiet schließlich in der engeren Standortwahl im räumlichen Zusammenhang der Meistersingerhalle mündete. Unter Berücksichtigung der Flächenanforderungen an den Neubau eines Konzerthauses und die Interimsnutzung der Oper wurden vier Standorte im Stadtgebiet näher untersucht. Eine derart detaillierte Erhebung aller Information und gutachterliche Untersuchung aller Aspekte, wie sie nun für den Standort West im Rahmen der Änderung des Bebauungsplanes vorliegt, konnte und kann nicht für alle Standorte in gleicher Tiefe erfolgen. Im Ergebnis hat man sich aufgrund der wirtschaftlichen Vorteile im Betrieb durch Synergieeffekte, die gute Einfügung ins städtebauliche Umfeld sowie eine sehr gute Anbindung an das (überregionale) Verkehrswegenetz für den Standort der Meistersingerhalle entschieden. Für den Standort spricht ebenfalls die bereits vorhandene hohe Akzeptanz und Wertschätzung der MSH als Veranstaltungsort. In der weiteren Abschichtung wurde die Positionierung des Neubaus im Bereich der Meistersingerhalle geprüft. Der Standort südlich der Meistersingerhalle wurde insbesondere aufgrund des Eingriffs in komplett unversiegelte Flächen in der denkmalgeschützten Parklandschaft ausgeschlossen. Dem Umweltbericht zufolge sei der Eingriff auf der Ostseite der MSH geringer als derjenige auf der Westseite. Hierbei ist zu bedenken, dass seit der Entscheidung für den aktuellen Standort die Planung weitergelaufen und vertieft worden ist. Die 4 104 Bewertung hinsichtlich des Standorts auf der Ostseite weist keine vergleichbare Tiefe auf. Die Tiefe der erforderlichen Baugrube und die damit verbundene Grundwasserabsenkung während der Bauzeit hätten womöglich erhebliche Auswirkungen auf die Flora im Luitpoldhain gehabt. Derartige Auswirkungen sind in der Bewertung jedoch nicht berücksichtigt. Letztendlich ist ein seriöser Vergleich von Alternativen, die nicht auf einer Ebene des planerischen Entscheidungsbaums liegen, schlicht nicht möglich. Auch wenn am Standort Ost aufgrund des vorhandenen Parkplatzes ein geringerer Eingriff in Natur und Landschaft erfolgt wäre, so überwiegen hier die Nachteile, wie aufwendiger Schallschutz, höhere Baumasse aufgrund erforderlicher Tief- und Hochgaragen mit entsprechendem finanziellen Aufwand durch Eingriff ins anstehende Grundwasser, Wegfall fast aller Stellplätze während der Bauzeit, Einschnitt in die Kaltluftzufuhr aus dem Süden Richtung Innenstadt, Beeinträchtigung der Sichtbeziehungen und Wegfall eines direkten Zugangs zum Luitpoldhain. Der Standort West stellt darüber hinaus die städtebaulich attraktivere Alternative dar, da der Neubau an prominenter Stelle und in Korrespondenz mit dem N-ERGIE-Hochhaus auf der gegenüberliegenden Seite der Kreuzung zu liegen kommt. Die Situierung bietet zudem die Möglichkeit einer qualitativ wertvollen Vorplatzgestaltung zwischen MSH und Neubau. Die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen beschränken sich auf ein Minimum. Baumbestand /Ausgleich/Artenschutz Durch die Wahl des Standortes des geplanten Konzerthauses im Bereich des kleinen Parkplatzes im Westen der Meistersingerhalle erfolgen Eingriffe teilweise auf Flächen, die schon versiegelt sind. Unbestritten ist, dass es trotzdem es zu einem Verlust von wertvollem Baumbestand kommt, der bei Rückgriff auf einen anderen Standort hätte vermieden werden können. Die anderen Standortalternativen sind aber aus verschiedenen städtebaulichen, technischen und baulichen Gründen ausgeschieden. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen sind in Bezug auf die geplante Änderung der FNP-Darstellungen nicht notwendig. Gleichwohl sind in Bezug auf die im Rahmen des Verfahrens zur Änderung des B-Plans Nr. 4160 zu bewertenden konkreten Eingriffe in Natur und Umwelt konfliktmindernde Maßnahmen sowie Maßnahmen hinsichtlich der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sowie des europäischen und nationalen Artenschutzes erforderlich; für nähere Angaben hierzu wird auf den Umweltbericht zur Änderung des B-Plans Nr. 4160 verwiesen. 7. Kosten Der Stadt Nürnberg entstehen für entsprechende Maßnahmen durch die Umsetzung der Planung Kosten, diese werden derzeit ermittelt. Neben den Planungs- und Baukosten zählen dazu auch alle Kosten für Ausgleich und Kompensation unvermeidbarer Eingriffe, die durch die Planung entstehen. Die anfallenden Kosten sind Teil der Maßnahme „Neubau eines Konzerthauses“ und sollen gemeinsam mit den entsprechenden Baukosten dem Stadtrat vor der Sommerpause 2020 zur Genehmigung vorgelegt werden. 8. Zeitliche Umsetzung Der Feststellungsbeschluss zum FNP, 15.Änderung: Bereich Meistersingerhalle soll nach Begutachtung im AfS am 30.04.2020 im auf den AfS-Termin folgenden StR (11.-13.05.2020) gefasst werden. Daran anschließend muss die Änderung des FNP durch die Regierung von Mittelfranken (RvM) genehmigt werden. Bis zur Genehmigung der FNP-Änderung durch die RvM ist von einem Zeitraum von ca. drei Monaten auszugehen, so dass mit dieser bis zum 3. Quartal 2020 gerechnet werden kann. Nach der Genehmigung durch die RvM wird mit der Bekanntmachung im Amtsblatt die 15. Änderung des FNP wirksam. Gleichzeitig kann der Satzungsbeschluss zum B-Plan bekannt gemacht werden, womit er in Kraft tritt. 5 105 9. Fazit Durch die Flächennutzungsplan-Änderung werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Satzungsbeschluss für die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160 und dadurch auch für den Neubau eines Konzerthauses geschaffen. Dieses wird künftig der Raum für Konzerte sein, während die denkmalgeschützte MSH (großer und kleiner Saal) nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des neuen Konzerthauses zunächst für einige Jahre als Interimsspielstätte der Musiktheatersparte des Staatstheaters Nürnberg (Opernhaus) dient. Im Anschluss daran erfolgt eine Generalssanierung der MSH für eine künftige Nutzung als Tagungs- und Kongresszentrum. Nach dem nun Trägerbeteiligung und öffentliche Auslegung durchgeführt wurden, soll nach Begutachtung im Stadtplanungsausschuss der Feststellungsbeschluss zum FNP, 15.Änderung: Bereich Meistersingerhalle gefasst werden. 6 106 FNP15_MSH_Stell_Festst_Entsch_Anlage_2020-04-30-t.xlsx Anlage zur Entscheidungsvorlage BürgerIn/ Institution Landesbund Vogelschutz LBV vom 19.12.2019 Bezug auf Ö 9 Bürger-Kommentar/ Stellungnahme Abwägung - kritisiert die Standortentscheidung des Stadtrats auf der Grundlage des Verwaltungsvorschlags Standortentscheidung wurde in den vorausgegangen Gutachten aufgrund bestimmter Kriterien zugunsten eines Standorts westlich der Meistersingerhalle ohne rechtzeitige vorherige getroffen. Diese Entscheidung wurde der weiteren Planung mit Stadtratsbeschluss vom 26.07.2017 Beteiligung der Bürger und Verbände im Vorfeld zugrunde gelegt. - geht davon aus, dass auch wegen der erheblichen finanziellen Vorleistungen für die Davon ist beim jetzigen Stand (Vorbereitung des Feststellungsbeschluss zum FNP) auszugehen vorbereitenden Planungs- und Gutachterleistungen eine Änderung der Entscheidung zu diesem späten Zeitpunkt nicht mehr erfolgen wird - kritisiert die fehlende ausreichende Berücksichtigung der stadtklimatischen Auswirkungen und Auch bei den Alternativstandorten wären entsprechende Auswirkungen zu berücksichtigen, zu der der Artenvielfalt Quantität dieser Auswirkungen siehe unten. - der gewählte Standort verursache von allen Alternativen um die Meistersingerhalle wegen des Alternativstandorte wurden nicht in gleicher Tiefe untersucht, um das so beurteilen zu können. bedeutenden Alteichenbestandes die erheblichsten Eingriffe " - Alternative auf dem Großparkplatz östlich der Meistersingerhalle wäre ein Standort mit vergleichsweise geringeren Eingriffen - hält die Standortwahl für eine falsche Entscheidung, lehnt die Darstellung im FNP und Bebauungsplan grundsätzlich ab " " - stellt sich die Frage, warum Umweltberichte mit ebenfalls klaren Aussagen in dieser Richtung überhaupt erstellt werden, wenn daraus keine Konsequenzen gezogen werden Bürger aus der Bismarckstraße 31.01.2020 I.1 ANLASS UND ERFORDERNIS DER PLANUNG Da die Darstellungen des wirksamen FNP nicht umfänglich der angestrebten Entwicklung entsprechen, wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB auch die Änderung des FNP im Parallelverfahren erforderlich. 3 Klartext: es soll auf bisherige Grünfläche/Parkanlage ein grosses Gebäude errichtet werden. Das soll mit der Änderung des FNP und des Bebauungsplans ermöglicht werden. 4 Bürger-Stellungnahme zum B-Plan-Entwurf 4160 vom 31.01.2020 Wenn die [dort] aufgeführten Zahlen der Tabelle stimmen, so hält die Stadt Nürnberg derzeit etwa 690 Stellplätze, zukünftig (mit Kh) etwa 530 Stellplätze über die nach Satzung erforderliche Zahl hinaus vor. Zahl der Stellplätze geht über nach Stellplatzsatzung erforderliche Zahl hinaus, u.a., da Stellplätze für die umliegenden Schulstandorte dort nachgewiesen werden: Reduzierung wird nicht in Betracht gezogen, da auftretende Spitzen bei Veranstaltungen abgefangen werden und Parksuchverkehr in den umliegenden Wohngebieten verhindert wird. [S. 6/7] Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) Die Straßenbahn und die Buslinie 36 verkehren werktags im 10-Minutentakt. ab 20.00 Uhr und sonntags im 20-Minutentakt, die Buslinie 55 werktags überwiegend im 20 -Minutentakt ab 20.00 Uhr und sonntags im 40-Minuten Takt. An Sonn- und Feiertagen pendeln die Linien alle 20 Minuten. Bei Sonderveranstaltungen wird die Taktung am Abend verdichtet (z.B. Volksfest und Klassik Open-Air). 5 Bürger-Stellungnahme zum B-Plan-Entwurf 4160 vom 31.01.2020 Textlich wohl so zu/aus [11] - Mobilitätskonzept zum B-Plan-Entwurf Rot angestrichen der Widerspruch - "sonntags im 40-Minuten-Takt. An Sonntagen alle 20 Minuten". Falsch abgeschrieben von [11] [S.7] Widersprüchliche Aussage zu den Taktzeiten am Sonntag und Feiertagen bei der Buslinie 55 wird korrigiert. [S. 7] Rad- und Fußgängerverkehr Die Meistersingerhalle ist gut in das übergeordnete Radroutennetz integriert. Entlang der Hainstraße - Münchener Straße verläuft eine Hauptroute. Umgebende Straßen sind mit separaten Radwegen ausgestattet. 6 Bürger-Stellungnahme zum B-Plan-Entwurf 4160 vom 31.01.2020 – Radroutennetz: darunter wird allgemein ein Netz von Radfahrmöglichkeiten auf Fahrbahnen verstanden. Ist das so gemeint? – Hauptroute - im B-Pl-Entwurf nur von Norden nach Süden nutzbar angegeben [S. 5/6] I.3. GRUNDLAGEN DER PLANUNG I.3.1. BESTANDSANALYSE ÄNDERUNGSBEREICH Motorisierter Individualverkehr: Die Parkplätze der Meistersingerhalle werden über die Schultheißallee erschlossen. Das Hotel südlich der Meistersingerhalle wird über den westlichen Parkplatz von der Schultheißallee erreicht. Insgesamt sind derzeit ca. 760 PKW Stellplätze und ca. 8 Busstellplätze an der Meistersingerhalle, (160 westIich, ca.600 östlich) vorhanden – Welche umgebenden Strassen mit welchen separaten Radwegen? [S. 11/12] Variante Ost Während der Bauzeit stünden für den Betrieb der MSH allerdings keine Parkplätze zur Verfügung. Beim Bau einer Tiefgarage wäre neben dem hohen finanziellen Aufwand auch die Gründungstiefe wegen anstehendem Grundwasser (ab etwa fünf Metern Tiefe) zu beachten. Die dabei notwendige Wasserhaltung könnte den Landschaftsraum Luitpoldhain in Teilbereichen beeinträchtigen. Aufwändige Maßnahmen zur Rückführung des Grundwassers wären nötig. 7 Bürger-Stellungnahme zum B-Plan-Entwurf 4160 vom 31.01.2020 Für Baufeld "Parkplatz West" ist anzusetzen: – aus Gründen der städt. Stellplatzsatzung ist eine Tiefgarage völlig überflüssig - siehe oben – der Keller des Kh soll bis 2 m in Grundwasser einbinden [BPl-03] – geschlossene Wasserhaltung wg Keller des Kh [BPl-03] – Bohrpfähle + Ableitung Grundwasser vorgesehen [BPl-03] Insgesamt ist für mich kein vernünftiger Grund gegen Baufeld Ost hier angeführt - im Vergleich zu Baufeld West SCHLUSSFOLGERUNG: Planung am Standort West ist zu überprüfen S. 12] Eine Saalhöhe von ca. 25 Metern würde städtebaulich gut mit dem gegenüberliegenden N-Ergie-Hochhaus (Hainstraße 34) korrespondieren. 8 Eintrag im BPl-Entwurf TH 29,00 m Traufhöhe somit 4 m höher als mit ca 25 Metern angegeben. Im Baukunstbeirat der Stadt Nürnberg wurde kürzlich von einem geplanten Abriss des ehemaligen "N-ERGIE"-Gebäudes berichtet [S. 13] Die Anbindung an den ÖPNV (Straßenbahn- und Bushaltestelle) ist gut (Straßenbahnhaltestelle „Platz der Opfer des Faschismus"). 9 Bürger-Stellungnahme zum B-Plan-Entwurf 4160 vom 31.01.2020 Die Anbindung als solche ist gut, aber 20 bzw. sogar 40 Minuten bei Kälte im Regen stehen ist unakzeptabel. Die Strassenbahnhaltestelle "Platz der Opfer des Faschismus" ist im B-PlEntwurf als nebensächlich angeführt Seite 1 107 Mit dem Begriff „Radroutennetz" sind mit einem Ziel und Unterzielen beschilderte Routen für den Radverkehr gemeint, nicht nur Radfahrmöglichkeiten auf der Fahrbahn. Die ,,Nord-Süd gerichtete" Hauptroute bedeutet, dass diese Route Norden und Süden miteinander verbindet und in beiden Richtungen befahren werden kann. Radverkehrsführung und Straßen im Umfeld sind im Mobilitätskonzept ausführlich erläutert (S. 10 - 12) Aussagen in Begründung bezogen sich auf Variante Ost Auswirkungen während der Bauphase sind, bis auf die erforderlichen Angaben dazu im Umweltbericht, nicht im FNP zu untersuchen. Es wird jedoch ein Baustellenmanagement geben, z.B. auch im Rahmen einer ökologischen Baubegleitung, das sich mit den Anregungen und Hinweisen auseinandersetzen wird. Zitat aus Standortuntersuchungen, keine verbindliche Festlegung - im FNP nicht vorzunehmen. Die Aussage stammt aus der vorausgegangenen Variantenuntersuchung aus dem Jahr 2017, die der Grundsatzentscheidung des Stadtrats v. 26.07.17 zugrunde lag. BürgerIn/ Institution vom Bezug auf [S. 13] Der Grünraum zwischen Münchener Straße und Radweg kann größtenteils erhalten werden, jedoch ist eine neue Zu- und Abfahrtssituation für die Anlieferung des Konzertsaals und für das Hotel zu schaffen. die auch einen LKW Verkehr ermöglichen muss. Dies erfordert einen Eingriff in den straßenraumbegleitenden Grünzug. Bürger-Kommentar/ Stellungnahme 10 Bürger-Stellungnahme zum B-Plan-Entwurf 4160 vom 31.01.2020 Aus dem B-Plan-Entwurf kann ich leider die angegebene "Erschliessung der Gebäude" nicht klar erkennen. Weder sind die vorgesehenen Gebäudeeinfahrten zur Anlieferung der geplanten Konzerthalle zu erkennen. (Aber vielleicht darf man ja sowas nicht im B-Plan-Entwurf darstellen). Dem FNP-15.Änd.-Entwurf kann ich die Situation überhaupt nicht entnehmen. Da ist Zweckbestimmung "Öffentliche Park- und Grünanlage". Bitte erklären Abwägung [S. 13] Die Baustellenlogistik und - einrichtung stellt an diesem Standort eine gewisse Herausforderung dar, weil von engen Platzverhältnissen während der Bauzeit auszugehen ist." 11 Bürger-Stellungnahme zum B-Plan-Entwurf 4160 vom 31.01.2020 ["Die Baustellenlogistik ist an diesem Standort aufgrund der engen Platzverhältnisse sehr anspruchsvoll."] Das nenne ich nach jahrzehntelanger Gebäudeplanung mit Bauleitung eine euphemistische Äusserung. Aber nicht realitätsnahe. Alle mir bekannten Baustellen der Stadt Nürnberg mit ähnlichen geringen Freiflächen neben dem zu errichtenden Gebäude (einschl. Baugrube, für Baustelleneinrich-tung einschl. Zu- und Abfahrten zu den öffentlichen Strassen) sind negativ aufgefallen: seitlich daneben keine richtliniengemässen Wege für Fussgänger und Radfahrer. Die ADFC-Bewertung "ungenügend" zu Nürnberger Baustellen passt m.E. zutreffend. Darauf soll hier im Vorfeld hingewiesen werden. Eine unzureichende Baustellenlogistik für eine Bauzeit von mehreren Jahren könnte für die Stadt Nürnberg unerfreuliche Konsequenzen haben; z.B. lediglich ein paar Verkehrszeichen "Verbot für Fussgänger" / "Verbot für Radfahrer" genügt nicht! Die FNP-Begründung versteigt sich sogar zu "gewisse Herausforderung". (So wie für einen Stubenhocker der Mount Everest.) Zitat aus Voruntersuchungen s.o. Baustellenlogistik wird in den nachfolgenden Planungsstufen geregelt. [S. 14] I.4.2. VERKEHR Besucher erreichen das neue Konzerthaus ebenso wie das künftige Tagungs- und Kongresszentrum von der Schulheißallee aus. Oberirdisch sind Busstellplätze, Behindertenstellplätze sowie eine Taxihaltezone und Geh- und Radwege vorgesehen. 12 Bürger-Stellungnahme zum B-Plan-Entwurf 4160 vom 31.01.2020 Im B-Plan-Entwurf kann ich leider die angegebenen "Busstellplätze, Behindertenstellplätze sowie eine Taxihaltezone und Geh- und Radwege" nicht erkennen. Noch weniger im FNP-Entwurf - bitte erläutern [S. 14] Darüber hinaus sollen Maßnahmen realisiert werden, die zu einer Verlagerung der Fahrten der Konzertbe-sucherinnen und -besucher vom Auto auf den Umweltverbund (ÖPNV, Radverkehr. Fußverkehr) beitragen. Hierfür wurde von einem externen Büro ein Mobilitätskonzept erarbeitet, das verschiedene Maßnahmen empfiehlt. [S. 15] Als wichtige Maßnahmen mit hohem Wirkungsgrad werden im Mobilitätskonzept unter anderem die Einführung eines Kombi-Tickets für jede Veranstaltung, die Aufwertung der Haltestelle „Meistersingerhalle“, die Takterhöhung bei der Straßenbahn in den Abendstunden, die Anpassung der Parkgebührenordnung sowie die Schaffung qualitativ hochwertiger Radabstellanlagen empfohlen. 13 Bürger-Stellungnahme zum B-Plan-Entwurf 4160 vom 31.01.2020 Darüber hinaus sollen Maßnahmen realisiert werden: Hierzu siehe Stellungnahme oben bei Seite 7 + 8 zu [11] Was fehlt ist eine klare Aussage, dass die meisten Massnahmen sinnvollerweise baldmöglichst, unabhängig von einem Kh-Bau umgesetzt werden sollten. [S. 16] I.5. INHALT DER ÄNDERUNG I.5.1. DERZEIT WIRKSAME DARSTELLUNG Am westlichen Rand des Änderungsbereichs ist parallel zur Münchener Straße eine übergeordnete Freiraumverbindung dargestellt. 14 Ein langer Blick in den FNP-Entwurf zeigt: Freiraumverbindung in der Zeichenerklärung der FNP-Änderung. Im Plan ist es allerdings eine nur in kleinen Bereiche zur Münchener Strasse parallele Freiraumverbindung. Erfahrungsgemäss wird es weit mehr als "eine gewisse Herausforderung" werden, die über die Jahre der Bauzeit des Konzerthauses aufrecht zu erhalten [S. 17] Eingriffe in die Umwelt und Ausgleich Die Realisierung der Planung ist mit teilweise erheblich nachteiligen Auswirkungen auf die Schutzgüter verbunden. Der Verlust des wertvollen, teils über 200 Jahre alten Baumbestandes mit z.T. sehr großen Bäumen mit einem Stammumfang weit über 2,0 Meter vermindert den ökologischen Wert der Grünanlage stark. Die großen alten Laubbäume sind Zeitzeugen einer wechselvollen Geschichte und haben einen unwiederbringlichen kulturhistorischen und naturschutzfachlichen Wert. [S. 19/20 I.6. PLANRECHTFERTIGUNG /AUSWIRKUNGEN/ABWÄGUNG Auswirkungen und Abwägung Bei diesem Standort sind die Eingriffe in den wertvollen Baumbestand gravierender als beim Standort Ost. Obwohl der Bau im Bereich des sag. Kleinen Parkplatzes westlich der Meistersingerhalle, also in schon teilweise versiegelten und entsprechend genutzten Bereichen, realisiert wird, kommt es zu einem Verlust von wertvollem Baumbestand. Eine Erhaltung des Baumbestandes ist hier nicht möglich. [S. 21] Ziel war die größtmögliche Erhaltung des verbleibenden Baumbestandes. Erfordernisse, wie die Zugänglichkeit der Gebäude und deren Erschließung erfordern aber auch Eingriffe in Baumbestand außerhalb der überbaubaren Flächen, auch durch die Gestaltung der Freiflächen als Plätze und für Wege. Dies wird in Abwägung der verschiedenen Belange hingenommen. Aussage bezieht sich auf Bplan. Aufgrund des Darstellungsstandards im FNP auch nicht üblich. Dargestellt wird die Art der Nutzung. "Öffentliche Park- und Grünanlage"wird auch künftig im Bereich des Radwegs und des verbleibenden Grünstreifens dargestellt und dient der Sicherung der übergeordneten Freiraumverbindung. entspricht nicht dem Darstellungsstandard des FNP, ausschließlich textliche Erwähnung. Maßnahmen sind im Mobilitätskonzept erläutert nicht bauleitplanerische Ebene Anmerkung z.K. 15 Festzuhalten ist: die erheblich nachteiligen Auswirkungen sind bekannt. Wenn die Stadtverwaltung das so durchführen wird kann ich sie nicht daran hindern. Wir Bürgen haften aber für Falsch-Handeln unsere Verwaltung Ausführlich abgehandelt in Auswirkungen und Abwägung auf S. 20, Fazit siehe Einwand 17 16 Festzuhalten ist: die erheblich nachteiligen Auswirkungen sind bekannt. Wenn die Stadtverwaltung das so durchführen wird kann ich sie nicht daran hindern. Wir Bürgen haften aber für Falsch-Handeln unsere Verwaltung Ausführlich abgehandelt in Auswirkungen und Abwägung auf S. 20, Fazit siehe Einwand 17 17 Festzuhalten ist: die erheblich nachteiligen Auswirkungen sind bekannt. Wenn die Stadtverwaltung das so durchführen wird kann ich sie nicht daran hindern. Wir Bürgen haften aber für Falsch-Handeln unsere Verwaltung s.o. Seite 2 108 BürgerIn/ Institution vom Bezug auf [S. 21] Das Erfordernis der Schaffung eines Kultur- und Kongresszentrums mit dem neu zu errichtenden Konzerthaus mit Kongresszentrum für Nürnberg mit einer sehr guten Anbindung an den ÖPNV und der zusätzlichen Infrastruktur überwiegen den Belang der zusätzlichen Belastungen durch den Verkehr und des Verlusts eines ökologisch hochwertigen Teilbereichs mit umfangreichen Baumfällungen. [S. 21] I.7. ZUSAMMENFASSUNG UMWELTBERICHT Im Umweltbericht werden alle Schutzgüter hinsichtlich der Bedeutung der Bestandssituation sowie der zu erwartenden Auswirkungen bei Verwirklichung der Planung untersucht. [S. 22] Tabelle 1: Zusammenfassende Bewertung der Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung auf die Schutzgüter [Ausschnitt] Bürger-Kommentar/ Stellungnahme 18 Bürger-Stellungnahme zum B-Plan-Entwurf 4160 vom 31.01.2020 erfordert eine sehr gute Anbindung an den ÖPNV: Hierzu siehe zu [11] [S.53] dort steht " verfügt der Standort über eine gute ÖPNV-Anbindung". Dem habe ich zugestimmt. Es besteht m.E. eine gute Anbindung bei unzureichender Taktung zu den Veranstaltungsenden. Das ist sehr offensichtlich. überwiegen den Belang ... Festzuhalten ist: die erheblich nachteiligen Auswirkungen sind bekannt. Abwägung 19 Festzuhalten ist, das dort "Schutzgüter" behandelt werden, allerdings bestehen Zweifel, ob wirklich alle Schutzgüter untersucht wurden. Dies gibt der Umweltbericht ja selbst zu: [S. 35] "Es erfolgte im Vorfeld eine Untersuchung unterschiedlicher Standortvarianten im Stadtgebiet, die teils auch Umweltbelange als Kriterium berücksichtigte." Aussage im Umweltbericht bezieht sich auf den jetzt gewählten Standort Bei den Standortvarianten wurden teils auch Umweltbelange berücksichtigt, also unterschiedliche Untersuchungstiefe. 20 Die Tabelle zeigt ein trostloses Bild. Auch aufgrund dessen soll m.E. der FNP Änderungs-Entwurf in dieser Form nicht weiter geführt werden. Die Entscheidung zur Weiterführung wurde bereits auf Grundlage der o.e. Abwägung im Stadtrat vom 21.11.2019 beschlossen. siehe Ausführungen im Mobilitätskonzept, Verbesserung der Taktdichte wird angestrebt siehe Fazit 15-17 Umweltbelang / Schutzgut Bewertung der Auswirkungen Fläche nicht erheblich nachteilig Boden erheblich nachteilig Wasser erheblich nachteilig Pflanzen erheblich nachteilig Tiere erheblich nachteilig Biologische Vielfalt erheblich nachteilig Landschaft erheblich nachteilig Menschliche Gesundheit erheblich nachteilig Erholung erheblich nachteilig Lärm erheblich nachteilig Bürger aus der Rankestraße 31.01.2020 Ich bin entsetzt über den möglichen Verlust wertvoller alter Bäume im Bereich des Luitpoldhains im Zuge des geplanten Konzertbaus. Ich möchte, daß diese Bäume erhalten werden, und daß die Grünfläche nördlich der Bayernstraße nicht spürbar verringert wird. Wenn der bestehende Parkplatz vor der Meistersingerhalle nicht ausreicht als Bauplatz, dann muß ein anderer Standort gefunden werden. Ein Ensemble aus kleiner und großer Meistersingerhalle und dem neuen Konzertbau ist zwar nichts Verwerfliches, aber zwingend ist diese Konzentration von Kulturstätten nicht, da man kaum jemals von einer Veranstaltung im einen Gebäude zu einer anderen in einem benachbarten Gebäude geht. Seite 3 109 Die Entscheidung zur Weiterführung des FNP-Verfahrens an diesem Standort wurde bereits auf Grundlage der o.e. Abwägung im Stadtrat vom 21.11.2019 beschlossen. Standort West wird aufgrund der städtebaulichen Rahmenbedingungen in Verbindung mit der Meistersingerhalle als am besten geeignet hinsichtlich attraktiver Vorplatzgestaltung und Adressbildung sowie der funktionalen Verbindungen zum Bestand und der Synergien im Technikbereich erachtet. Ö 9 110 Ö 9 Stadtplanungsamt Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) 15. Änderung: Bereich Meistersingerhalle BEGRÜNDUNG 111 BEGRÜNDUNG Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) 15. Änderung: Bereich Meistersingerhalle INHALTSVERZEICHNIS BEGRÜNDUNG 1 I. PLANBERICHT ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 4 I.1. ANLASS UND ERFORDERNIS DER PLANUNG 4 I.2. RECHTSGRUNDLAGEN UND VERFAHREN 4 I.2.1. RECHTSGRUNDLAGEN 4 I.2.2. VERFAHRENSABLAUF 5 I.3. GRUNDLAGEN DER PLANUNG 5 I.3.1. BESTANDSANALYSE ÄNDERUNGSBEREICH 5 I.3.2. PLANERISCHE VORGABEN 7 I.3.2.1. Planungsrechtliche Vorgaben I.3.2.2. Fachrecht 7 8 I.3.3. SONSTIGE RAHMENBEDINGUNGEN 8 I.4. ZIELE UND ZWECKE DER PLANUNG 8 I.4.1. KONZEPT UND PRÜFUNG VON PLANUNGSALTERNATIVEN 8 I.4.2. VERKEHR 14 I.4.3. LANDSCHAFTSPLANUNG 15 I.4.4. GENDER UND DIVERSITY ASPEKTE 15 I.5. INHALT DER ÄNDERUNG 16 I.5.1. DERZEIT WIRKSAME DARSTELLUNG 16 I.5.2. KÜNFTIGE DARSTELLUNG INKL. KENNZEICHNUNGEN 16 I.5.3. WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG 17 I.5.4. FLÄCHENBILANZ 19 I.6. PLANRECHTFERTIGUNG /AUSWIRKUNGEN/ ABWÄGUNG 19 I.7. ZUSAMMENFASSUNG UMWELTBERICHT 22 II. UMWELTBERICHT als gesonderter Textteil Anlage: bgsm, München, Städtebauliche Standortuntersuchung Veranstaltungs- und Konzerthalle mit Interimsnutzung im Stadtgebiet von Nürnberg, Zusammenfassung Teil 4, Stand Mai 2015 2 112 III. QUELLENANGABEN • actori GmbH, München, Markt- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für eine neue Veranstaltungs- und Konzerthalle in Nürnberg, Teile 1 - 3, Stand 31. Mai 2014 • Masterplan Freiraum, Gesamtstädtisches Freiraumkonzept, Stadt Nürnberg, Umweltreferat, Februar 2014 • bgsm, München, Städtebauliche Standortuntersuchung Veranstaltungs- und Konzerthalle mit Interimsnutzung im Stadtgebiet von Nürnberg, Zusammenfassung Teil 4, Stand Mai 2015 • BEVENUE GmbH, München, Machbarkeitsstudie bezgl. der Eignung der Meistersingerhalle Nürnberg als Tagungs- und Kongresszentrum, 14.07.2015 • Umweltanalytik Nürnberg (SUN), Bodenuntersuchung Neubau Konzertsaal und Nachuntersuchung PAK in Bohrung B6; 03.08.2016 und 23.08.2016 • 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplanes - Regierung von Mittelfranken SG 50 / Umweltamt Stadt Nürnberg, Stand September 2017 • Wolfgang Sorge, Ingenieurbüro für Bauphysik, Nürnberg, Schwingungs- und Erschütterungsschutz, Grobprognose, 31.08.2017 • Wolfgang Sorge, Ingenieurbüro für Bauphysik, Nürnberg, Bebauungsplan Nr. 4160, Schallimmissionsschutztechnische Untersuchung gemäß der technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm vom 07.11. 2018 • Wolfgang Sorge, Ingenieurbüro für Bauphysik, Nürnberg, Bebauungsplan Nr. 4160, Ermittlung der zulässigen Emissionskontingente für Anlagengeräusche gemäß DIN 45691 vom 05.08.2019 • Wolfgang Sorge, Ingenieurbüro für Bauphysik, Nürnberg, Bebauungsplan Nr. 4160, Untersuchung der Verkehrsgeräuschimmissionen im Umfeld des Bauvorhabens vom 27.02.2020 • Erläuterungen zum Entwässerungskonzept Konzerthaus Nürnberg vom 29.05.2019 TOPOTEK 1, Berlin • Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP), 20.08.2019, Grosser-Seeger & Partner, 90419 Nürnberg 3 113 BEGRÜNDUNG Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) 15. Änderung: Bereich Meistersingerhalle I. PLANBERICHT ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN I.1. ANLASS UND ERFORDERNIS DER PLANUNG Schon seit längerem gab es Bestrebungen, in Nürnberg eine größere Konzert- und Veranstaltungshalle neu zu bauen. Daneben ist – zunächst unabhängig davon - eine grundlegende Sanierung des Opernhauses dringend erforderlich. Für diese Sanierungsphase braucht die Musiktheatersparte des Staatstheaters Nürnberg für geschätzte zwei bis drei Spielzeiten eine Ausweichspielstätte. Hinsichtlich der Etablierung eines Konzertsaals wurden im Vorfeld Gutachten zur Marktsituation und Wirtschaftlichkeit, zur Prüfung der Standortvarianten und zur Machbarkeit und Eignung der Meistersingerhalle (MSH) beauftragt. Mit dem Stadtratsbeschluss vom 29.07.2015 wurde die Grundsatzentscheidung gefasst, neben der MSH einen neuen Veranstaltungs- und Konzertsaal zu errichten. Nach dessen Fertigstellung soll für die Sanierungsphase des Opernhauses die MSH als Interimsstandort dienen. Im Anschluss an diese Nutzung als Ausweichspielstätte soll die Meistersingerhalle saniert und zum Tagungs- und Kongresszentrum aufgewertet werden. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die angestrebte Nutzung ist die Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 4160 notwendig, für die am 17.09.2015 im Stadtplanungsausschuss (AfS) der Aufstellungsbeschluss gefasst wurde. Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB muss der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan (FNP) entwickelt sein. Da die Darstellungen des wirksamen FNP nicht umfänglich der angestrebten Entwicklung entsprechen, wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB auch die Änderung des FNP im Parallelverfahren erforderlich. I.2. RECHTSGRUNDLAGEN UND VERFAHREN I.2.1. RECHTSGRUNDLAGEN Grundlagen für die Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans sind das Baugesetzbuch (BauGB), neugefasst durch Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I. S. 3634), und die Baunutzungsverordnung (BauNVO), neugefasst durch Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBI. I S. 3786). Parallel zu der städtebaulichen Planung werden nach den Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 13. Mai 2019 (BGBl. I S. 706) geändert worden ist, und des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) vom 23. Februar 2011 (GVBl. S. 82, BayRS 7911-U), das zuletzt durch Gesetz v. 24. Juli 2019 (GVBl. S. 405) und durch § 1 des Gesetzes vom 24. Juli 2019 (GVBl. S. 408) geändert worden ist, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege aufgezeigt und in die Änderung des FNP einbezogen. Der Umweltbericht (UB) als Ergebnis der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB bildet einen gesonderten Teil der Begründung zur Änderung des FNP. 4 114 I.2.2. VERFAHRENSABLAUF - EINLEITUNGSBESCHLUSS Das Verfahren zur 15. Änderung des FNP ist mit Beschluss des Stadtrates der Stadt Nürnberg (StR) nach Vorbehandlung durch den Stadtplanungsausschuss (AfS) am 22.09.2016 in der Sitzung am 28.09.2016 eingeleitet worden (1. Beschluss). Dies wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im Amtsblatt der Stadt Nürnberg Nr. 21 vom 19.10.2016 öffentlich bekannt gemacht. - FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB hat auf der Grundlage des Vorentwurfsplans Nr. FNP15 - V – 02 vom 20.08.2018 und der Begründung vom 23.08.2018 in der Zeit vom 27.08.2018 bis einschließlich 05.10.2018 stattgefunden. - FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB hat auf der Grundlage des Vorentwurfsplans Nr. FNP15 - V – 02 vom 20.08.2018 und der Begründung vom 23.08.2018 in der Zeit vom 05.11.2018 bis einschließlich 30.11.2018 stattgefunden. - BILLIGUNGSBESCHLUSS Der Beschluss zur Billigung wurde mit Beschluss des Stadtrates der Stadt Nürnberg (StR) nach Vorbehandlung durch den Stadtplanungsausschuss (AfS) am 14.11.2019 in der Sitzung am 21.11.2019 gefasst worden (2. Beschluss). Dies wurde gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amtsblatt der Stadt Nürnberg Nr. 25 vom 11.12.2019 öffentlich bekannt gemacht. - BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB hat auf der Grundlage des Entwurfsplans Nr. FNP15 - E – 04 vom 21.10.2019 und der Begründung vom 25.10.2019 in der Zeit vom 19.12.2019 bis einschließlich 31.01.2020 stattgefunden. - ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB hat auf der Grundlage des Entwurfsplans Nr. FNP15 - E– 04 vom 21.10.2019 und der Begründung vom 25.10.2019 in der Zeit vom 19.12.2019 bis einschließlich 31.01.2020 stattgefunden. I.3. GRUNDLAGEN DER PLANUNG I.3.1. BESTANDSANALYSE ÄNDERUNGSBEREICH Das Planungsgebiet liegt im Süden Nürnbergs im Bezirk Ludwigsfeld. Im Westen, Norden und Osten grenzen öffentliche Verkehrsflächen an, im Süden die öffentliche Park- und Grünanlage Luitpoldhain. Der Umgriff des Änderungsbereiches umfasst eine Fläche von 11,73 ha. Das Gelände im Bereich um die Meistersingerhalle ist weitgehend eben. Zentrales Element des Gebietes ist die im Jahr 1963 erbaute und seit 2007 unter Denkmalschutz stehende Meistersingerhalle. Zwei oberirdische Parkplätze grenzen unmittelbar daran an: im Westen der kleinere (154 PKW Stellplätze) und im Osten der größere (598 PKW Stellplätze, 8 Bus Stellplätze) Parkplatz. Unmittelbar südwestlich der Meistersingerhalle schließt ein Hotelbau an. 5 115 Grünanlage Luitpoldhain Die südlich angrenzende öffentliche Park- und Grünanlage des Luitpoldhains ist Teil der „Urbanen Parklandschaft Dutzendteich & Co“ (aus: Masterplan Freiraum, Gesamtstädtisches Freiraumkonzept, Stadt Nürnberg, 2014, hier: Entwicklungskonzept Urbane Parklandschaften) und bildet zusammen mit dem Volkspark Dutzendteich ein bedeutendes, als Flächendenkmal (Landschaftsgarten/ -parkanlage) geschütztes Naherholungsgebiet. Die Parklandschaft „Dutzendteich & Co.“ stellt die größte öffentliche Grünfläche in Nürnberg dar und fungiert als „grüne Lunge“ der mit Grün stark unterversorgten Südstadt. Somit hat diese eine große Bedeutung für das Stadtklima, für Naherholungs- und Freizeitnutzung sowie für Sport, Messe und Kultur. Im Luitpoldhain selbst befinden sich ein öffentlicher Spielplatz, Freizeitsportanlagen sowie ein weiterer oberirdischer Parkplatz. Im Osten der Parkanlage steht die denkmalgeschützte „Ehrenhalle“. Am östlichen Rand befindet sich eine unter Denkmalschutz stehende ehemalige Fabrikantenvilla neben einem solitären, siebengeschossigen Wohngebäude mit Garagenhof. Die nordöstliche Umgebung der Meistersingerhalle ist geprägt von Wohn- und Bürogebäuden sowie Kultur- und Bildungseinrichtungen, wie z.B. das nördlich gelegene Martin-Behaim-Gymnasium. Die Wohngebiete sind mit Ausnahme eines Streifens mit Wohnbebauung an der Schultheißallee durch Grünzüge klar abgegrenzt. Kulturstandort Meistersingerhalle Die am 07.09.1963 eröffnete Meistersingerhalle fügt sich trotz ihrer Grundfläche von ca.12.000 m² sehr gut in die Landschaft ein. Die Denkmalliste weist sie als „Kubischen, die Horizontale betonenden Baukörper mit Innenhöfen und vorgelagertem Eingangsbereich, Stahlbetonbau mit Flachdach und Travertin- und Quarzitwandverkleidung“ aus. Beim Bau wurde darauf geachtet, dass die Parkanlage Luitpoldhain mit ihrem alten Baumbestand so wenig wie möglich verändert wurde. So stehen an einigen Stellen alte Bäume direkt an den Außenmauern des Gebäudes und auch im Innenhof finden sich noch ein Baum aus einer Zeit lange vor dem Bau der Meistersingerhalle. Um die Wirkung der Verbindung von Bau und Natur noch zu verstärken, erweiterte man den alten Baumbestand um zusätzliche Edelgehölze. Das vielfältige Programm des Kultur- und Kongresszentrums umfasst klassische Konzerte, Rock- & Pop-Shows, Musicals, Bälle, Jubiläumsfeiern, Tagungen und Kongresse sowie Ausstellungen. Hotel Das 4-Sterne-Superior Hotel einer internationalen Hotelkette mit 200 Zimmern und Suiten verfügt über einen direkten Zugang zur Meistersingerhalle. Es ist integraler Bestandteil des Gesamtkonzepts und soll vom Grundsatz her am Standort erhalten bleiben. Motorisierter Individualverkehr: Über die Straßen Schultheißallee, Bayernstraße und An der Ehrenhalle besteht eine direkte Anbindung an das innerstädtische Hauptverkehrsstraßennetz. Zudem binden diese Straßen das Gebiet unmittelbar an die Münchener Straße und Frankenstraße an, welche eine direkte Verknüpfung mit den überörtlichen Verkehrswegen bieten. Durch die umliegenden Veranstaltungsorte (Meistersingerhalle, Luitpoldhain, Frankenstadion, Arena, Volksfestplatz, Messe) sind die Straßen durch hohe bis sehr hohe Belastungen geprägt. Entsprechend der Belastung ist das Straßennetz durchgehend mit zwei Richtungsfahrbahnen ausgebaut. Die Knotenpunkte sind durch zusätzliche Spuren ertüchtigt. Die Verkehrsbelastungen auf der Nord-Süd-Achse Hainstraße – Münchener Straße bewegen sich an einem Normalwerktag zwischen 29.000 und 31.500 Kfz/24h, auf der Bayernstraße liegt die Verkehrsbelastung bei rund 30.500 Kfz/24h an einem Normalwerktag. Der Straßenzug Schultheißallee 6 116 – An der Ehrenhalle ist mit bis zu 9.000 Kfz/ 24h an einem Normalwerktag deutlich geringer frequentiert. Die Parkplätze der Meistersingerhalle werden über die Schultheißallee erschlossen. Aufgrund der Straßenbahngleise zwischen den Richtungsfahrbahnen kann der Parkplatz nur von Nordwesten angefahren und Richtung Südosten verlassen werden (rechts rein und rechts raus). Das Hotel südlich der Meistersingerhalle wird über den westlichen Parkplatz von der Schultheißallee erreicht. Insgesamt sind derzeit ca. 760 PKW Stellplätze und ca. 8 Busstellplätze an der Meistersingerhalle (ca. 160 westlich, ca. 600 östlich) vorhanden. Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV): Die Haupterschließung mit öffentlichen Verkehrsmitteln übernehmen die Straßenbahn (derzeitige Linie 8) sowie die Buslinien 36 und 55 mit Haltepunkten an der Schultheißallee (Platz der Opfer des Faschismus und Meistersingerhalle) bzw. am Doku-Zentrum. Die Straßenbahn und die Buslinie 36 verkehren werktags im 10-Minutentakt, ab 20.00 Uhr und sonntags im 20-Minutentakt, die Buslinie 55 werktags überwiegend im 20-Minutentakt ab 20:00Uhr und sonntags im 40-Minuten Takt. An Sonn- und Feiertagen pendeln die Linien alle 20 Minuten. Bei Sonderveranstaltungen wird die Taktung am Abend verdichtet (z.B. Volksfest und Klassik Open-Air). Rad- und Fußgängerverkehr Die Meistersingerhalle ist gut in das übergeordnete Radroutennetz integriert. Entlang der Hainstraße – Münchener Straße verläuft eine Hauptroute. Umgebende Straßen sind mit separaten Radwegen ausgestattet. Der Luitpoldhain ist mit dem weitläufigen Fußwegenetz des südlich anschließenden Naherholungsgebiets „Volkspark Dutzendteich“ verknüpft. I.3.2. PLANERISCHE VORGABEN I.3.2.1. Planungsrechtliche Vorgaben Raumordnung (LEP- Ziele der Raumordnung, Regionalplan Region Nürnberg) Gemäß dem Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) ist Nürnberg Teil der Metropole Nürnberg/Fürth/Erlangen/Schwabach. Die Ziele und Grundsätze werden durch Regionalpläne in fachlicher und räumlicher Hinsicht konkretisiert. Die anzustrebende räumliche Ordnung und Entwicklung einer Planungsregion wird im Regionalplan festgelegt. Im Regionalplan der Region Nürnberg (noch nicht fortgeschriebener Teil) ist Nürnberg noch als Oberzentrum dargestellt. Maßgeblich hinsichtlich Kunst- und Kulturpflege ist für die Stadt Nürnberg in der kommunalen Bauleitplanung gemäß § 1 Abs. 4 BauGB insbesondere in Kapitel 8 Soziale und kulturelle Infrastruktur des Regionalplans der Region Nürnberg das Ziel 8.4.1.1 Theater und Musikpflege, wonach die Städtischen Bühnen Nürnberg (heute: Staatstheater Nürnberg) in ihrer regionalen Bedeutung erhalten und weiter ausgebaut werden sollen. In der Begründung des Regionalplans wird hierzu ergänzend ausgeführt, dass die Städtischen Bühnen Nürnberg (Staatstheater Nürnberg) mit ihren Sparten Musiktheater und Schauspiel auch in Zukunft eine ihrer Bedeutung angemessene Unterstützung erfordern, um die Aufgaben einer überkommunalen Kultureinrichtung erfüllen zu können. Daneben wird der Funktion als Oberzentrum mit dem Angebot des neuen Konzerthauses als Teil des künftigen Kultur-und Kongresszentrums in Anbindung an die Meistersingerhalle Rechnung getragen. Die Ziele des Regionalplans sind für alle öffentlichen Planungsträger verbindlich. Vorhandenes Planungsrecht Für den FNP-Änderungsbereich liegen die planungsrechtlichen Festsetzungen des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 4160 vor, der seit dem 27.01.1982 rechtsverbindlich ist. Darin ist als Art der baulichen Nutzung im Bereich der Meistersingerhalle und des Hotels ein Sondergebiet (SO) für Kultur- und Kongresszentrum gemäß § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt. In einem Teilbereich östlich der Straße „An der Ehrenhalle“ setzt der Bebauungsplan ein Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO fest. Beidseitig der Meistersingerhalle 7 117 befinden sich die Parkplätze mit der Festsetzung „Öffentliche Grünfläche – Parkplatz“. Der größte Teil des Plangebiets – mit Ausnahme der Straßenverkehrsflächen - ist als Öffentliche Grünfläche – Parkanlage festgesetzt. Die Änderung des Bebauungsplans wurde mit Beschluss des Stadtplanungsausschusses vom 17.09.2015 eingeleitet. Für die Umgebung existieren folgende Bebauungspläne: Im Westen der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan Nr. 4135, im Norden der rechtverbindliche Bebauungsplan Nr. 3524 und im Osten der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 3767. I.3.2.2. Fachrecht Im Änderungsbereich befinden sich keine förmlich ausgewiesenen Landschafts-, Natur-, Wasser- oder Waldschutzgebiete. Die Eiche im Innenhof der Meistersingerhalle ist als Naturdenkmal Nr. 89 der Stadt Nürnberg nach § 28 BNatSchG geschützt. Dies wird gem. § 5 Abs. 4 BauGB nachrichtlich übernommen. Das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet des Gewässersystems Fischbach tangiert im nordöstlichen Gebiet an der Schultheißallee – An der Ehrenhalle sowie im Gebiet südlich der Meistersingerhalle den Änderungsbereich. Dazu wird der Vermerk gem. § 5 Abs. 4a Satz 2 BauGB in den Plan aufgenommen. I.3.3. SONSTIGE RAHMENBEDINGUNGEN Alle Flächen im Änderungsbereich mit Ausnahme des Hotelgrundstücks befinden sich im Eigentum der Stadt Nürnberg. I.4. ZIELE UND ZWECKE DER PLANUNG I.4.1. KONZEPT UND PRÜFUNG VON PLANUNGSALTERNATIVEN Die Stadt Nürnberg plant, mit der 15. Änderung des Flächennutzungsplans: Bereich Meistersingerhalle und der im Parallelverfahren durchgeführten Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160, den Bedarf an einem weiteren Veranstaltungsort im Format einer Konzerthalle im Stadtgebiet zu decken. Schon 2009 war erstmals über den Bedarf für einen neuen Konzertsaal in Nürnberg im Kulturausschuss der Stadt Nürnberg berichtet worden. Daneben wurde die Dringlichkeit der Sanierung des Opernhauses erkennbar und damit das Erfordernis einer Ausweichspielstätte. Statt eines temporären Ausweichquartiers sollte der langjährigen Forderung aus der Musikszene entsprochen werden und ein dauerhaftes Gebäude entstehen, das nach der Interimsnutzung als Konzerthaus genutzt werden kann. Im Vorfeld der Planungen für das Konzerthaus wurden dazu mehrere Untersuchungen in Auftrag gegeben: • Im Rahmen der Markt- und Wirtschaftlichkeitsstudie für den neuen Veranstaltungs- und Konzertsaal wurde von actori GmbH, München ein erstes Nutzungskonzept erstellt. Dieses diente als Grundlage für die Standortprüfung. • Im Juli 2014 bestätigten die Untersuchungsergebnisse des actori Gutachtens zudem die grundsätzlich wirtschaftliche Realisierbarkeit des Vorhabens. Es wurden zwei Modelle untersucht – Modell A am Standort Meistersingerhalle (MSH) „Konzertsaal neben der Meistersingerhalle“ und Modell B an einem anderen geeigneten Standort „Neubau Konzertsaal als solitäres Gebäude“. Der Wirtschaftlichkeitsvergleich erbrachte im laufenden Betrieb einen deutlichen Vorteil zu Gunsten des Konzerthauses neben der MSH. 8 118 • Zudem stellte die Machbarkeitsstudie einen Bedarf am Kongresszentrum für Tagungs- und Kongressnutzung von 500 bis 1.000 Teilnehmern fest. • Ein weiteres Gutachten befasste sich mit der detaillierten Standortprüfung (bgsm, München). Darin wurden, aufbauend auf den Erkenntnissen und Empfehlungen der Markt- und Wirtschaftlichkeitsanalyse (actori GmbH), stadtweit acht Standorte für eine Veranstaltungs- und Konzerthalle in der Stadt Nürnberg untersucht. Im ersten Teil der Standortuntersuchung wurde die Ausgangssituation der acht Standorte und deren Umfeld bezüglich Städtebau, Nutzungsumfeld, Baurecht, Baugrund und Altlasten, naturräumlichen Gegebenheiten, Naturschutz, Erschließung, Lärmschutz sowie zeitlichen und finanziellen Anforderungen untersucht und vergleichend dargestellt. Im zweiten Teil wurden auf Basis des Raumprogramms aus der Markt- und Wirtschaftlichkeitsanalyse unterschiedliche und auf die spezifischen Gegebenheiten vor Ort angepasste städtebauliche Entwürfe für diese Standorte erarbeitet. In einem dritten Teil wurde die Eignung der verbleibenden Standorte für eine Interimsnutzung durch die Opernsparte des Staatstheaters untersucht. Dies erfolgte durch die Erarbeitung von Entwürfen in Form von Funktionsflächendarstellungen auf Basis einer Flächenaufstellung des Staatstheaters Nürnberg. Die Auswahl dieser Standorte erfolgte unter Einbindung der bisher beteiligten Fachdienststellen sowie von politischen Vertretern der Stadt Nürnberg. Am 24. September 2014 wurden die Ergebnisse des Zwischenberichts den Fraktionen des Nürnberger Stadtrats in einer Präsentation vorgestellt und erläutert. Die Vertreter des Stadtrates entschieden im Rahmen dieser Vorstellung, dass die Standorte weitergehend untersucht werden sollen, die im Zwischenbericht Teil 2 für eine vertiefende Untersuchung empfohlen oder eingeschränkt empfohlen wurden. Dabei handelte es sich um die Standorte Meistersingerhalle, Südlicher Altstadtring AOK, ehemaliges Quelle-Areal und Kohlenhof. Im Rahmen dieser weitergehenden Untersuchung wurde geprüft ob und in wie weit die erforderlichen Flächen der Interimsnutzung mit Volumen und Struktur des für die Konzertnutzung entwickelten Flächenentwurfs vereinbar sind. Im Ergebnis erschien der Standort an der Meistersingerhalle zur Realisierung des geplanten Vorhabens am geeignetsten. Im vierten Teil wurden die Untersuchungsergebnisse der vorangegangenen Teile vergleichend zusammengefasst (Auszug aus bgsm, München, Städtebauliche Standortuntersuchung Veranstaltungs- und Konzerthalle mit Interimsnutzung im Stadtgebiet von Nürnberg, Zusammenfassung Teil 4, Stand Mai 2015 wird als Anlage der Begründung beigefügt): Meistersingerhalle „Aufgrund der in diesem Gutachten untersuchten Themen wird der Standort als eigeschränkt geeignet bewertet. Der durch separate Gutachten prognostizierte Synergieeffekt mit den bestehenden Nutzungen der Meistersingerhalle kann durch eine betriebswirtschaftliche Betrachtung zur Einwertung als geeigneter Standort führen.“ AOK Südlicher Altstadtring „Da es sich um ein Fremdgrundstück mit Gebäudebestand und hohem, bestehendem Baurecht in prominenter Lage handelt, können durch den Erwerb erhebliche Kosten entstehen. Zudem bestehen für die zeitliche Entwicklung große Abhängigkeiten mit der Grundstückseigentümerin, die das Gebäude derzeit noch selbst nutzt. Für den Abriss des bestehenden Gebäudes und der zugehörigen, sehr großen Tiefgarage ist ebenfalls mit nicht unerheblichen Kosten zu rechnen. Das Areal ist aus diesen Gründen als Standort für die geplanten Nutzungen nur eingeschränkt geeignet.“ Quelle Areal 9 119 „Aufgrund der Tatsache, dass die für einen uneingeschränkten Veranstaltungsbetrieb notwendigen baulichen und/oder organisatorischen Maßnahmen gegen Gewerbelärm nicht umgesetzt werden können eignet sich das Areal nicht als Standort für eine Veranstaltungsund Konzerthalle.“ Kohlenhof „Da es sich bei dem Fremdgrundstück um eine ehemalige Bahnfläche ohne Gebäudebestand in derzeit weniger attraktiven Lage handelt, entstehen der Stadt durch den Erwerb zusätzliche Kosten. Bezüglich der zeitlichen Entwicklung können sich die Verhandlungen mit der Grundstückseigentümerin und das bereits laufende Bebauungsplanverfahren als relevant erweisen. Bei der Umsetzung können, aufgrund der umfangreichen Umstrukturierung des Gesamtareals, provisorische Zwischenzustände oder Konflikte mit benachbarten Entwicklungsmaßnahmen nicht ausgeschlossen werden. Eine koordinierte Abstimmung der Prozesse ist anzustreben. Wesentlicher Aspekt für die Einwertung des Areals als geeigneter Standort liegt in der sehr guten Erschließung, insbesondere durch den ÖPNV, aber vor allem in dem Entwicklungsimpuls für den gesamten Stadtteil begründet.“ Letztlich favorisierte die Verwaltung den Standort MSH für einen neuen Konzertsaal mit Ausweichmöglichkeit während der Generalsanierung von Opernhaus und MSH. Für den Standort MSH sprechen – neben den im Weiteren noch folgenden wirtschaftlichen Vorteilen im Betrieb durch Synergieeffekte – v. a. die gute Einfügung ins städtebauliche Umfeld sowie eine sehr gute Anbindung an das (überregionale) Verkehrswegenetz, verbunden mit der Tatsache, dass die MSH als hervorragend eingeführter Veranstaltungsstandort hohe Akzeptanz und Wertschätzung genießt. • Unter Einschaltung eines externen Spezialisten für den Tagungs- und Kongressmarkt, der Bevenue GmbH, wurde die Machbarkeit und Eignung der MSH bezüglich der Tagungsund Kongressnutzung genauer beleuchtet. Die Erweiterung der Tagungs- und Kongressräumlichkeiten der MSH sowie eine Sanierung und Optimierung des Bestandes sind Voraussetzung für die Deckung des festgestellten Bedarfs im Kongresssegment. Der Stadtrat legte daher mit Beschluss vom 29.07.2015 den Standort Meistersingerhalle als Standort für den Neubau der Konzert- und Veranstaltungshalle mit 1500 Sitzplätzen fest. Gleichzeitig wurde entschieden, das Bestandsgebäude der Meistersingerhalle zu sanieren und zu ertüchtigen, um dem festgestellten Bedarf an Kongress- und Tagungsräumlichkeiten (500 – 1000 Teilnehmer) zu entsprechen. Gesamtziel ist der Betrieb des baulichen Ensembles „Meistersingerhalle“ als Kulturveranstaltungs-, Tagungs- und Kongresszentrum. • Dabei war ursprünglich von einem Standort östlich der Meistersingerhalle ausgegangen worden. In der Folge wurden mehrere Varianten zur Positionierung des Gebäudekörpers im direkten Umfeld der Meistersingerhalle untersucht (Auszug aus Entscheidungsvorlage zur Stadtratssitzung vom 26.07.2017): 10 120 Variante Ost „Der Standort im Osten umfasst eine Fläche von ca. 23.000 m². Er ist im Westen vom Bestandsgebäude MSH (Garderobenhalle und Foyer Großer Saal sowie Künstlereingang mit Bühnenanlieferung) begrenzt. Im Südwesten des Standorts erfolgt die Anlieferung der MSH und des Hotels mittels einer Rampe ins Untergeschoß. Auf der Fläche befinden sich derzeit 650 KFZ-Stellplätze; sie ist weitgehend versiegelt (geringer Ökoausgleich). Am nördlichen Rand (Schultheißallee) befindet sich eine Biotopfläche. Bei einer Bebauung dieser Fläche wären Maßnahmen zum Schallschutz der Wohnbebauung an der Schultheißallee notwendig. Die Möglichkeit der Fortschreibung eines denkmalverträglichen baulichen Konzepts mit Blick auf das Bestandsgebäude MSH wäre an diesem Standort gegeben. Er würde eine hohe Flexibilität des Baukörpers (z.B. längs/ quer) ermöglichen. Die Bebauung durch den Konzertsaal und der notwendigen KFZ-Stellplätze in Hoch- und Tiefgaragen würden jedoch zu einem massiven Baukörper führen. Städtebaulich unterbräche ein massiver Baukörper an dieser Stelle die Kaltluftzufuhr aus dem Süden über den Luitpoldhain in den innerstädtischen Raum. Überdies wäre der direkte Zugang für die Bevölkerung in den Luitpoldhain über den derzeitigen Parkplatz (östlich an der MSH) nicht mehr möglich. Ebenso hätte die Höhe des neuen Gebäudes Auswirkungen auf die Sichtbeziehungen der Wohnbebauung an der Schultheißallee in Richtung Parkanlage Luitpoldhain. Die Realisierung von 900 Stellplätzen wäre auf der Fläche grundsätzlich möglich, die Stellplätze im Westen der MSH (Eingang Kleiner Saal) blieben erhalten. Während der Bauzeit stünden für den Betrieb der MSH allerdings keine Parkplätze zur Verfügung. Beim Bau einer Tiefgarage wäre neben dem hohen finanziellen Aufwand auch die Gründungstiefe wegen anstehendem Grundwasser (ab etwa fünf Metern Tiefe) zu beachten: Die dabei notwendige Wasserhaltung könnte den Landschaftsraum Luitpoldhain in Teilbereichen beeinträchtigen. Aufwändige Maßnahmen zur Rückführung des Grundwassers wären nötig. Die Adressbildung der Halle im Osten wäre mit großer Wahrscheinlichkeit hin zur Schultheißallee zu erwarten. In diesem Fall könnte eine direkte Verbindung zu Foyer und Garderoben der MSH angedacht werden. 11 121 Jedoch entstünde ein kritischer Kreuzungspunkt von Anlieferverkehren und der Wegebeziehungen zum Park südwestlich des Neubaus. Die Anbindung an den ÖPNV (Straßenbahn- und Bushaltestelle Meistersingerhalle) wäre gut.“ Variante Süd „Der Standort im Süden liegt auf der Rückseite der MSH. Die mögliche Fläche ist Bestandteil des Baudenkmals „Volkspark Dutzendteich“ des ehemaligen Reichsparteitagsgeländes. Der Standort ist im Westen vom Hotel begrenzt, nördlich befinden sich der jetzige große Parkplatz und das Bestandsgebäude MSH mit der Anlieferung für Halle und Hotel über eine Rampe ins UG. Mit dieser rückwärtigen Lage würde sich ein neuer Konzertsaal städtebaulich hinter der Meistersinghalle „verstecken“ und im Vergleich zu den anderen Standorten eine geringere Präsenz erreichen. Die Adressbildung wäre an der südöstlichen Ecke des Bestandsgebäudes zu erwarten, eine Fortführung des baulichen Konzeptes im landschaftlichen Raum mit Öffnung in den Luitpoldhain somit denkbar. Gute funktionale Anbindungsmöglichkeiten an den Bestand und die sich daraus ergebenden Synergien insbesondere in den Bereichen Küche, Anlieferung und Entsorgung, könnten genutzt werden. Problematisch wäre hier die zu erwartende Überschneidung von Eingangsbereich und Anlieferverkehr. Das Bauwerk müsste komplett auf einer unversiegelten Fläche errichtet werden, was einen großen ökologischen Eingriff in die denkmalgeschützte Parklandschaft bedeuten würde; der Ökoausgleich an diesem Standort wäre demnach am größten. Demzufolge spricht sich das Umweltamt daher dezidiert gegen diesen Standort aus. Die Entfernung zum ÖPNV (Straßenbahn- und Bushaltestelle) wäre mit ca. 250 Metern Luftlinie relativ groß. 150 Parkplätze im Westen könnte man erhalten. Die notwendigen Ergänzungen wären auf den jetzigen Stellflächen im Osten als Hochgarage denkbar.“ Variante West „Der Standort im Westen umfasst eine Fläche von bis zu 10.000 m². Er wird östlich begrenzt durch das Bestandsgebäude MSH (Bereich Kleiner Saal), im Süden befindet sich das Hotel mit Vorfahrt und Zufahrt zur hoteleigenen Tiefgarage; die Bebauungsmöglichkeit endet im Westen am Radweg und im Norden grenzt der Standort an die Schultheißallee. Auf der versiegelten Fläche befinden sich derzeit ca. 150 KFZ-Stellplätze, die bei einer Bebauung entfallen würden. Die Fortschreibung eines denkmalverträglichen baulichen Konzepts ist im Westen an sehr prominenter Stelle zwischen Münchener Straße und Schultheißallee möglich und würde zu einer entsprechenden Präsenz des Neubaus führen. Dadurch bietet der Standort insbesondere in Hinblick auf die Vermarktung des neuen Konzertsaals wegen der hohen Sichtbarkeit einen erheblichen Wert. Außerdem wären an dieser Stelle keine Maßnahmen zum Schallschutz von Wohngebieten nötig. Die Adressbildung des neuen Konzertsaals wäre in Richtung Norden/ Nordosten zu erwarten und würde die Chance auf eine neue Vorplatzgestaltung zwischen der Garderobenhalle des Bestandsgebäudes MSH und dem Eingang zum neuen Konzertsaal, unter Einbeziehung des wertvollen Baumbestands und der nördlichen Fassade des denkmalgeschützten Bestandsgebäudes, eröffnen. Eine Saalhöhe von ca. 25 Metern würde städtebaulich gut mit dem gegenüberliegenden N-Ergie-Hochhaus (Hainstraße 34) korrespondieren. Der Bedarf von 900 Stellplätzen wäre auf der Fläche im Osten mit Parkdecks grundsätzlich zu realisieren. Dabei sind Maßnahmen zum Schallschutz des gegenüberliegenden Wohngebiets zu erwarten. Der Bau einer Tiefgarage im Westen ist im Rahmen des Wettbewerbes durch die Stadt Nürnberg nicht geplant. 12 122 Eine direkte Verbindung zu Foyer und Garderoben der MSH wäre denkbar, schwierig jedoch auch hier der Kreuzungspunkt von Anlieferverkehr und Wegebeziehungen zum Hotel südlich des Neubaus. Die Anbindung an den ÖPNV (Straßenbahn- und Bushaltestelle) ist gut (Straßenbahnhaltestelle „Platz der Opfer des Faschismus“). Der Grünraum zwischen Münchener Straße und Radweg kann größtenteils erhalten werden, jedoch ist eine neue Zu- und Abfahrtssituation für die Anlieferung des Konzertsaals und für das Hotel zu schaffen, die auch einen LKW-Verkehr ermöglichen muss. Dies erfordert einen Eingriff in den straßenraumbegleitenden Grünzug. Die Baustellenlogistik und -einrichtung stellt an diesem Standort eine gewisse Herausforderung dar, weil von engen Platzverhältnissen während der Bauzeit auszugehen ist.“ Nach eingehender Betrachtung aller Chancen und Risiken sowie in Abwägung insbesondere der städtebaulichen Vor- und Nachteile der untersuchten Standorte empfahl die Verwaltung dem Stadtrat, sich für den Standort „West“ mit einem entsprechend eng gewählten Wettbewerbsumgriff für den Neubaustandort des Konzertsaals zu entscheiden und die Thematik „Parken“ am Standort „Ost“ lösen zu lassen. Der Standort „West“ stellt sich im Vergleich mit den anderen Standorten als am geeignetsten dar. Ausschlaggebend waren hier vor allem städtebauliche Erwägungen. So bietet die prominente Lage an Münchener Straße und Schultheißallee im Standortvergleich die besten städtebaulichen Rahmenbedingungen und lässt in Verbindung mit der MSH eine attraktive neue Vorplatzgestaltung und Adressbildung erwarten. Funktionale Verbindungen zum Bestand der MSH, insbesondere in den Kellerbereichen, ermöglichen Synergien im Bereich der Technik. Zwar sind die Eingriffe in den wertvollen Baumbestand gravierender als beim Standort Ost. Jedoch wäre auch beim Standort Ost nicht auszuschließen, dass durch die erforderliche Tiefgarage und den damit verbundenen Auswirkungen auf das Grundwasser der angrenzende Baumbestand im Luitpoldhain geschädigt würde. Eine Tiefgarage wäre zudem mit erheblich höheren Kosten verbunden und die Sichtbeziehungen von der Schultheißallee in den Luitpoldhain würden unterbrochen. Beim Standort Süd wären die Eingriffe noch gravierender, bei geringer städtebaulicher Präsenz. Die abschließende Festlegung auf den westlich angrenzenden Standort erfolgte durch Beschluss des Stadtrats am 26.07.2017. Gleichzeitig wurde beschlossen, den neuen Konzertsaal von Beginn an für Konzerte, Bühnenshows etc. zu nutzen und die MSH– nach entsprechender Ertüchtigung – als Interimsspielstätte für die Musiktheatersparte des Staatstheaters während der Opernhaussanierung zu belegen. So steht der neue Konzertsaal von Anfang an für die eigentliche Nutzung zur Verfügung, zusätzliche oder nachträgliche Ein- und Umbauten werden vermieden. Nach Abschluss der Nutzung als Operninterim kann die MSH ihrer neuen Nutzung als Kongress- und Tagungszentrum zugeführt werden. Nach dem Stadtratsbeschluss wurde durch die Stadt Nürnberg als Ausloberin ein zweiphasiger, offener Realisierungswettbewerb durchgeführt. Die Wettbewerbsentscheidung erfolgte am 20.04.2018. Das Preisgericht entschied sich einstimmig für die Arbeit der Bietergemeinschaft Johannes Kappler Architektur und Städtebau GmbH, Nürnberg, Super Future Collective, Nürnberg, sowie der Topotek 1 Gesellschaft von Landschaftsarchitekten mbH, Berlin als Objektplaner für die Freianlagen und empfahl der Ausloberin, diese mit der weiteren Bearbeitung gemäß Auslobung zu beauftragen Am 06.06.2018 wurde im Stadtrat über das Ergebnis berichtet. 13 123 Grundsätzliche Planungsziele sind die: I.4.2. • planungsrechtliche Sicherung des Standorts einer neuen Konzert- und Veranstaltungshalle neben der Meistersingerhalle • Integration des Neubaus unter Berücksichtigung der umgebenden Nutzungen einschließlich der Erholungs- und Freiraumfunktion des Luitpoldhains • Förderung der Wirtschaft durch Aufwertung des Standorts Meistersingerhalle als Tagungs- und Kongresszentrum mit einer Sanierung sowie Optimierung des Bestandes und Erweiterung der Kongress- und Tagungsräumlichkeiten • Schaffung weiterer Arbeitsplätze im Kultur - und Kongresszentrum und ihrer Folgenutzungen • Aufwertung und Ergänzung des kulturellen Angebotes der Stadt Nürnberg für die Nürnberger Bürger und mit Ausstrahlung in die Metropolregion (entsprechend der Funktion als Oberzentrum) • Aufwertung des unmittelbaren Umfelds von Hotel, Meistersingerhalle und neuer Konzerthalle entsprechend von Forderungen aus der Musikszene nach einem belebten urbanen Umfeld (erhöhte Aufenthaltsqualität, Nutzung von Synergieeffekten - Gastronomie, Café) VERKEHR Besucher erreichen das neue Konzerthaus ebenso wie das künftige Tagungs- und Kongresszentrum von der Schultheißallee aus. Oberirdisch sind Busstellplätze, Behindertenstellplätze sowie eine Taxihaltezone und Geh- und Radwege vorgesehen. Die Nutzung als Kultur- und Kongresszentrum dieser Größenordnung erfordert eine sehr gute Anbindung an den ÖPNV, weshalb eine Verdichtung des Takts bei der Straßenbahn in den Abendstunden im Mobilitätskonzept (siehe unten) empfohlen wird. Die Anlieferung für das neue Konzerthaus erfolgt über eine Zufahrt von der Münchener Straße, die gleichzeitig auch der Zufahrt zur Tiefgarage des Kongresshotels dient. Die Anlieferung zur Meistersingerhalle erfolgt über einen Anlieferhof als Tiefhof mit einer von Osten kommenden Rampe als Zu- und Abfahrt. Die Anlieferungsmöglichkeiten werden auch unter den Gesichtspunkten des Lärmschutzes optimiert (z.B. durch Einhausung) Der ruhende Besucher-Verkehr wird auf dem bestehenden großen Parkplatz östlich der MSH untergebracht mit Zu- und Abfahrt von der Schultheißallee. Hier stehen für das neue Konzerthaus und die Meistersingerhalle mit rund 600 Stellplätzen nach Stellplatzsatzung der Stadt Nürnberg ausreichend Stellplätze zur Verfügung. Auch wenn man den Bedarf der Meistersingerhalle, die im Endzustand als Kongresszentrum genutzt werden soll, mit einbezieht, liegt die vorhandene Stellplatzzahl noch über der laut Stellplatzsatzung benötigten Stellplatzzahl. Berücksichtigt man, dass das Kongresszentrum vorwiegend tagsüber genutzt wird, stehen in der Regel mehr als ausreichend Stellplätze für das Konzerthaus zur Verfügung. Darüber hinaus sollen Maßnahmen realisiert werden, die zu einer Verlagerung der Fahrten der Konzertbesucherinnen und -besucher vom Auto auf den Umweltverbund (ÖPNV, Radverkehr, Fußverkehr) beitragen. Hierfür wurde von einem externen Büro ein Mobilitätskonzept erarbeitet, das verschiedene Maßnahmen empfiehlt. 14 124 Als wichtige Maßnahmen mit hohem Wirkungsgrad werden im Mobilitätskonzept unter anderem die Einführung eines Kombi-Tickets für jede Veranstaltung, die Aufwertung der Haltestelle „Meistersingerhalle“, die Takterhöhung bei der Straßenbahn in den Abendstunden, die Anpassung der Parkgebührenordnung sowie die Schaffung qualitativ hochwertiger Radabstellanlagen empfohlen. I.4.3. LANDSCHAFTSPLANUNG Der Luitpoldhain ist Teil der „Urbanen Parklandschaft Dutzendteich & Co.“, welche die größte öffentliche Grünfläche in Nürnberg darstellt und von enormer Bedeutung für die mit Grün stark unterversorgte Südstadt ist (vgl. Masterplan Freiraum, Gesamtstädtisches Freiraumkonzept, Stadt Nürnberg, 2014). Bei der Südstadt, welche die höchsten innerstädtischen Defizite an öffentlichen Grünflächen aufweist, handelt es sich um ein Stadtgebiet mit hoher Bevölkerungsund Wohnbebauungsdichte sowie einer hohen Anzahl an Kindern und Jugendlichen, wodurch sich der hohe Bedarf für ausreichende Naherholungs- und Freizeitnutzungen ableitet. Der Luitpoldhain bietet als Landschaftspark mit altem Baumbestand vielfältige Möglichkeiten zur ruhigen Erholung und zur Ausübung von Freizeitsport (Joggen, Nordic Walking). Gezielt für die jüngeren Altersgruppen bestehen im Südwesten der Parkanlage Angebote wie ein Kinderspielplatz sowie Hartplätze zum Ballspiel. Der Luitpoldhain hat in den vergangenen Jahren aber auch wieder eine Bedeutung für Großveranstaltungen erlangt. So findet hier jährlich das Klassik Open Air auf den zentralen Wiesenflächen vor dem Ehrenmal statt. Nach dem 2013 beschlossenen Parkpflegewerk ist der Leitgedanke für die künftige Entwicklung des Luitpoldhains seine Erhaltung und die behutsame und gezielte Weiterentwicklung für die Grünversorgung der Südstadt und der Stadt Nürnberg insgesamt. Auf diese übergeordneten Funktionen für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen versucht auch die Planung im Nordwesten einzugehen. Der Siegerentwurf für das Konzerthaus situiert die Zugänge zum Gebäude nach Osten und gibt damit der Freifläche nördlich der Meistersingerhalle eine neue Funktion. Von Bedeutung ist hier der räumliche Bezug zu den Haltestellen des ÖPNV, gerade für Menschen mit eingeschränkter Mobilität. In die Gestaltung wird der auf der Freifläche zwischen Konzerthausneubau und Eingangshalle MSH vorhandene alte und raumprägende Baumbestand soweit möglich erhalten und integriert. Der Bereich südlich des Konzerthauses dient zwar auch der Erschließung der Gebäude, gleichzeitig aber auch als neue Platzfläche mit Bestandsbäumen und Neupflanzungen als weiterer Zugang des Parks von der Stadtseite. Trotz Baumneupflanzungen im Luitpoldhain sollen die offenen Wiesenflächen als wichtige freiraumplanerische Elemente erhalten bleiben, da sie vielfältige Nutzungen innerhalb des Parks erlauben. Der eigentliche Park des Luitpoldhains wird im Westen von weiteren Grünflächen und Flächen für Straßenbegleitgrün entlang der Münchener Straße flankiert. Die Aufenthaltsqualität ist hier aufgrund des Verkehrslärms geringer, der Grünzug stellt aber eine wichtige Freiraumachse dar und ergänzt die Funktionen des Luitpoldhains. Entlang des Straßenbegleitgrüns der Münchener Straße und in den Grünflächen westlich davon werden neue Laubbäume gepflanzt. Die Gehölzbestände im Norden des Großen Parkplatzes und das Straßenbegleitgrün in den Verkehrsflächen, welches sich ebenfalls durch alten Baumbestand auszeichnet, werden auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung als solches gesichert. I.4.4. GENDER UND DIVERSITY ASPEKTE Als öffentlicher Belang ist Gender Mainstreaming gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB in der Bauleitplanung zu berücksichtigen. Unter dem Begriff Gender wird das Geschlecht als gesellschaftliche Strukturierungskategorie betrachtet. 15 125 Die sich hieraus ergebenden spezifischen Lebenssituationen mit unterschiedlichen Bedürfnissen sollen „chancengleich“ behandelt werden. Ziel ist es, Chancengleichheit in der Stadtentwicklung und Städtebaupolitik herzustellen, so dass Räume gleichberechtigt durch Mädchen und Jungen, Jugendliche, Frauen und Männer genutzt werden und eine gleichberechtigte Teilhabe an ihnen besteht. Durch den Konzerthausbau wird das kulturelle Angebot Nürnbergs erkennbar gestärkt und der Standort der Meistersingerhalle aufgewertet. Diese Aspekte stehen in Konkurrenz zu den Lärmschutzinteressen der Anwohner und der Erholungsfunktion des Luitpoldhains. Die geplante Konzert- und Veranstaltungshalle mit ihrer Infrastruktur und ihren Außenanlagen muss deshalb so konzipiert sein, dass eine verträgliche Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild des Luitpoldhains erreicht wird. Die gute Erreichbarkeit je nach Mobilität der unterschiedlichen Personengruppen ist zu beachten (Besucherinnen und Besucher sowohl motorisiert, wie per ÖPNV und Rad). Weitere Faktoren, welche aufgrund ihres Detaillierungsgrades keine FNP-Relevanz haben (barrierefreie Lage der Baukörper, Zugänge und Stellplätze, Lage und Ausführung von Fahrradabstellplätzen, Ausleuchtung von Gebäude und Freianlagen, offene Wegebeziehungen zur Vermeidung von Angsträumen) fließen in die verbindliche Bauleitplanung bzw. die Ausführungsplanung ein. I.5. INHALT DER ÄNDERUNG I.5.1. DERZEIT WIRKSAME DARSTELLUNG Der wirksame Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan stellt die Fläche der Meistersingerhalle als Gemeinbedarfsfläche/ kulturellen Zwecken dienende Einrichtung und das angrenzende Hotel als Sonderbaufläche/ Hotel dar. Mit Ausnahme der randlich gelegenen Flächen, die als überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen inkl. einer Straßenbahnlinie in der Schultheißallee nachrichtlich übernommen sind, sind alle übrigen Bereiche als Grünflächen/öffentliche Park- und Grünanlage dargestellt. Am westlichen Rand des Änderungsbereichs ist parallel zur Münchener Straße eine übergeordnete Freiraumverbindung dargestellt. Da sich der geplante Gebäudestandort für das Konzerthaus im Bereich der derzeit als öffentliche Grünfläche/öffentliche Park- und Grünanlage dargestellten Fläche befindet, ist die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. I.5.2. KÜNFTIGE DARSTELLUNG INKL. KENNZEICHNUNGEN Künftig wird im FNP der Bereich für das neue Konzerthaus, der bestehenden Gebäude der Meistersingerhalle, der östlich angrenzenden Parkplatzflächen und des Hotels als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Kultur- und Kongresszentrum dargestellt werden. Die Bereiche westlich des neuen Konzerthauses und des Hotels sowie südlich der Meistersingerhalle werden als Grünflächen/öffentliche Park- und Grünanlage dargestellt, die angrenzenden Straßen werden weiterhin als überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen mit der Straßenbahnlinie in der Schultheißallee nachrichtlich übernommen. Die in die Darstellung der Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Kultur- und Kongresszentrum einbezogenen Bereiche wurden weit möglichst reduziert und gegenüber den umgebenden Grünflächen/öffentliche Park- und Grünanlage auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt. Die Einbeziehung des Hotelgrundstücks in diese Sonderbaufläche ist einer Vereinheitlichung der Systematik der Bebauungsplan Festsetzung geschuldet, da in der Sonderbaufläche neben Anlagen für kulturelle Zwecke, Versammlungsstätten und Konferenzräumen, auch Restaurants und Betriebe des Beherbergungsgewerbes zulässig sind. 16 126 Die Eiche im Innenhof der Meistersingerhalle wird als geschütztes Naturdenkmal gem. § 5 Abs. 4 BauGB nachrichtlich übernommen. Zum vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet des Gewässersystems Fischbach wird der Vermerk gem. § 5 Abs. 4a Satz 2 BauGB in den Plan aufgenommen. I.5.3. WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG Mit der 15. Änderung des Flächennutzungsplans und der Änderung des B-Plans Nr. 4160 im Parallelverfahren werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Kultur-, Veranstaltungs-, Tagungs- und Kongresszentrum im Umfeld der Meistersingerhalle und des Luitpoldhains geschaffen. Die übergeordnete Freiraumverbindung östlich der Münchener Straße bleibt bestehen, die vorhandenen Grünflächen/öffentliche Park- und Grünanlage werden jedoch reduziert. Durch die Schaffung einer neuen Veranstaltungsstätte wird mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen (Ziel- und Quellverkehr) zu rechnen sein. Im Mobilitätskonzept (siehe I.4.2.) werden Möglichkeiten zur Minderung der Emissionen aufgezeigt. Konkrete Aussagen hierzu werden in den nachfolgenden Planungsebenen Bebauungsplan und Projektplanung festgelegt. Eingriffe in die Umwelt und Ausgleich Durch die Wahl des Standortes des geplanten Konzerthauses im Bereich des kleinen Parkplatzes im Westen der Meistersingerhalle erfolgen Eingriffe teilweise auf Flächen, die schon versiegelt sind. Trotzdem kommt es zu einem Verlust von wertvollem Baumbestandes, der bei Rückgriff auf einen anderen Standort hätte vermieden werden können. Die anderen Standortalternativen sind aber aus verschiedenen städtebaulichen, technischen und baulichen Gründen ausgeschieden (vgl. hierzu Kap. I.4.1.). Die Realisierung der Planung ist mit teilweise erheblich nachteiligen Auswirkungen auf die Schutzgüter verbunden. Der Verlust des wertvollen, teils über 200 Jahre alten Baumbestandes mit z.T. sehr großen Bäumen mit einem Stammumfang weit über 2,0 Meter vermindert den ökologischen Wert der Grünanlage stark. Die großen alten Laubbäume sind Zeitzeugen einer wechselvollen Geschichte und haben einen unwiederbringlichen kulturhistorischen und naturschutzfachlichen Wert. Die Kompensation der Eingriffe durch Ökokontoflächen im Knoblauchsland stellt daher nur einen quantitativen Ersatz, aber keinen funktionalen Ausgleich der erheblichen Eingriffe dar. Aufgrund des gestalterischen Gesamtkonzepts für den Luitpoldhain können hier nicht alle theoretisch erforderlichen Ersatzpflanzungen stattfinden. Um (zumindest langfristig) einen funktionalen Ersatz für die durch das Vorhaben zu fällenden Bäume zu ermöglichen, verpflichtet sich die Stadt Nürnberg, bis 2030 weitere Bäume vorzugsweise im Umfeld des Vorhabens zu pflanzen. Potentielle Baumstandorte werden im Rahmen des Freiraumkonzeptes Nürnberger Süden ermittelt. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen in Bezug auf die geplanten Änderungen wurden im Rahmen des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160 umfassend geprüft. Es wird dazu auf die Begründung des Bebauungsplans mit Umweltbericht als separatem Textteil verwiesen. 17 127 Artenschutz Die Änderung der FNP-Darstellung bereitet die Baurechtschaffung durch die Bebauungsplanänderung vor. Für die Realisierung des Bebauungsplanes bzw. die Umsetzung des Konzerthaus-Vorhabens ist die Fällung alten Baumbestandes erforderlich. Dieser stellt Lebensraum seltener und geschützter Tierarten (z.B. Fledermäuse, höhlenbrütende Vogelarten, totholzbewohnende Käferarten) dar. Daher wurde zur Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Aspekte eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt. Eine Betroffenheit von Vögeln und Fledermäusen wurde erkannt. Hierfür wurden Vorkehrungsmaßnahmen benannt, die erforderlich sind, um Gefährdungen von Tier- und Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH--Richtlinie und von Vogelarten entsprechend der Vogelschutzrichtlinie (Vermeidung des Eintritts von Verbotstatbeständen gemäß § 44 BNatSchG) zu vermeiden. Zudem wurden vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) vorgeschlagen. Die Maßnahmen wurden im Rahmen des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160 umfassend geprüft und - soweit dies planungsrechtlich zulässig ist – im Bebauungsplan festgesetzt. Es wird dazu auf die Begründung des Bebauungsplans mit Umweltbericht als separatem Textteil verwiesen. Immissionsschutz Das für die Bauleitplanung maßgebliche Gebot der Konfliktbewältigung wird im Hinblick auf den Immissionsschutz durch den im § 50 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) formulierten Trennungsgrundsatz konkretisiert. Danach sind Baugebiete mit Wohnnutzung oder anderen schutzbedürftigen Nutzungen einerseits und emittierende Nutzungen andererseits räumlich zu trennen. In der Praxis des Lärmschutzes, besonders bei Planungen im Bestand, lässt sich dieser Grundsatz jedoch selten idealtypisch umsetzen, so dass Abweichungen von den Orientierungswerten der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) vorkommen können. Welche Orientierungswerte einschlägig sind, ergibt sich aus der jeweiligen der in der Umgebung vorhandenen Nutzungsstruktur. Der FNP enthält in der Planlegende eine textliche Darstellung zum Immissionsschutz: „Die Immissionsschutzanforderungen zwischen Gebieten, deren Nutzungen sich gegenseitig beeinträchtigen können, sind zu untersuchen. Dies ist vor allem der Fall bei Wohnbauflächen und gemischten Bauflächen einerseits und Sonderbauflächen, gewerblichen Bauflächen, Flächen für Gemeinbedarf und Grünflächen mit der Zweckbestimmung Freizeitanlagen, Sportanlagen und Festplatz sowie Verkehrsflächen andererseits.“ Entsprechende Untersuchungen wurden im Rahmen des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160 durchgeführt (Schallimmissionsschutztechnische Untersuchung, Ermittlung der zulässigen Emissionskontingente für Anlagengeräusche, Untersuchung der Verkehrsgeräuschimmissionen) und planungsrechtlich abgesichert. Es wird dazu auf die Begründung des Bebauungsplans mit Umweltbericht als separatem Textteil verwiesen. 18 128 I.5.4. FLÄCHENBILANZ Die Größe des Änderungsbereichs beträgt ca. 11,73 Hektar (ha). Art der Darstellung Künftige FNP- Darstellung Darstellung Änderung ca. ha Anteil ca. ha Anteil ca. ha 0 0% 7,13 61% + 7,13 Flächen für Gemeinbedarf/ kulturellen Zwecken dienende Einrichtung 2,55 22% 0 0% - 2,55 Sonderbauflächen/Hotel 0,52 4% 0 0% - 0,52 Grünflächen/öffentliche Parku. Grünanlage 6,09 52% 2,03 17 % -4,06 Straßen/überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen 2,57 22 % 2,57 22 % 0 Änderungsbereich 11,73 100% 11,73 100% - Sonderbauflächen/Kultur- und Kongresszentrum I.6. Bisherige FNP- PLANRECHTFERTIGUNG /AUSWIRKUNGEN/ ABWÄGUNG Ziel der Stadt Nürnberg ist es, am Standort der Meistersingerhalle (MSH) durch den Neubau des Konzerthauses einerseits ein attraktives Angebot im Veranstaltungsbereich zu bieten und andererseits mit der Zwischennutzung der MSH als Interimsstandort für die Oper die Voraussetzungen für die erforderliche Sanierung des Opernhauses zu schaffen. Nach Abschluss der Sanierung der Oper schließt die MSH mit einer erweiterten Nutzung als Kongress- und Tagungszentrum ein bisher fehlendes Veranstaltungssegment in Nürnberg. Der Ausbau der Tagungs- und Kongressräumlichkeiten der MSH sowie eine Sanierung und Optimierung des Bestandes sind Voraussetzung für die Deckung des festgestellten Bedarfs im Kongresssegment. Gesamtziel ist der Betrieb des Gesamtensembles Meistersingerhalle als Kultur-, Veranstaltungs-, Tagungs- und Kongresszentrum. Mit der 15. Änderung des Flächennutzungsplans: Bereich Meistersingerhalle und der im Parallelverfahren durchgeführten Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden. Äußerungen aus den frühzeitigen Beteiligungen Die Äußerungen zu dieser Planung aus den frühzeitigen Beteiligungen (siehe I.2.2.) wurden eingehend geprüft und soweit möglich und erforderlich wie folgt in der vorliegenden Planung berücksichtigt. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange weist der Regionsbeauftragte der Region Nürnberg darauf hin, dass Baumbestände, die im Rahmen des Bauvorhabens gerodet werden müssen, ggf. Wald im Sinne des Bayerischen Waldgesetzes sein können. 19 129 Er empfiehlt, keine Einwendungen zu erheben, falls eine Abstimmung mit den forstwirtschaftlichen Fachstellen erfolgt und - falls einschlägig - das Walderhaltungsziel des Regionalplans beachtet wird. Die Überprüfung bei der zuständigen Fachdienststelle (Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Bereich Forsten) ergab, dass bei den von der Planung betroffenen Flächen, die mit Waldbäumen bestockt sind, es sich nicht um Wald i. S. d. § 2 Abs. 1 des Bundeswaldgesetzes handelt. Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ging eine Stellungnahme des ADFC und die eines Bürgers ein. • Die Äußerungen des ADFC bezogen sich auf die Radwegeführung an den umgebenden Straßen sowie die erforderlichen Abstellanlagen für Fahrräder bei den Eingangsbereichen, die aufgrund ihres Konkretisierungsgrades keine FNP-Relevanz haben. Aussagen dazu finden sich in der Begründung zur Änderung des Bebauungsplan Nr. 4160. • Ein Bürger bedauerte die Lage des neuen Konzerthauses im Außenbereich ohne U-BahnAnschluss und fragte, warum nicht das ehemalige Kaufhaus Schocken mit einem bereits vorhandenen Parkhaus oder die ehemalige Quelle gewählt wurde. Dazu wird auf die Städtebauliche Standortuntersuchung Veranstaltungs- und Konzerthalle mit Interimsnutzung im Stadtgebiet von Nürnberg, bgsm, München, Stand April 2015, Zusammenfassung Teil 4, die als Anlage der Begründung beigefügt ist, verwiesen. Darin wurde unter anderen eingehend der Standort ehemaliges Quellegebäude untersucht mit dem Ergebnis, dass aufgrund der Tatsache, dass die für einen uneingeschränkten Veranstaltungsbetrieb notwendigen baulichen und/oder organisatorischen Maßnahmen gegen Gewerbelärm nicht umgesetzt werden können, sich das Areal nicht als Standort für eine Veranstaltungs- und Konzerthalle eignet. Das ehemalige Kaufhaus Schocken war aufgrund anderer ungünstiger Rahmenbedingungen von Beginn an nicht in die Auswahl der infrage kommenden geeigneten Standorte mit der Prüfung in der oben genannten Untersuchung einbezogen worden. Stellungnahmen aus den Beteiligungen Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen keine Stellungnahmen ein, im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gi ng eine Stellungnahme eines Verbandes sowie zwei Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit ein. Die Stellungnahmen zu dieser Planung aus der Beteiligung der Öffentlichkeit (siehe auch I.2.2.) wurden eingehend geprüft. Die Prüfung der Stellungnahmen, die sich ausschließlich mit öffentlichen Belangen auseinandersetzte, wurde ausführlich in der Entscheidungsvorlage zum Feststellungsbeschluss und der dazugehörigen Anlage vorgenommen. Private Belange wurden von den Verfasserinnen und Verfassern der Stellungnahmen nicht erkennbar geltend gemacht. In der Auseinandersetzung mit den vorgebrachten Argumenten geht es daher dabei vorrangig um eine Erläuterung der Planung und des Planungsprozesses sowie der damit verbundenen Gutachten bzw. von Richtigstellungen, wo diese erforderlich scheinen. Fazit: Zusammenfassend wird festgestellt, dass sich nach allen Beteiligungen zum Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP), 15. Änderung: Bereich Meistersingerhalle keine geänderte Beurteilung ergibt, so dass weiterhin an der vorgesehenen Planung festgehalten werden kann. 20 130 Auswirkungen und Abwägung Nach eingehender Betrachtung aller Chancen und Risiken sowie in Abwägung insbesondere der städtebaulichen Vor- und Nachteile der untersuchten Standorte hatte die Verwaltung dem Stadtrat empfohlen, sich für den Standort für das Konzerthaus im Bereich westlich der Meistersingerhalle mit einem entsprechenden Wettbewerbsumgriff für den Neubaustandort des Konzertsaals zu entscheiden und die Thematik „Parken“ am Standort „Ost“ lösen zu lassen. Der Standort „West“ stellt sich im Vergleich mit den anderen Standorten insgesamt als am geeignetsten dar. Ausschlaggebend waren hier vor allem städtebauliche Erwägungen. So bietet die prominente Lage an Münchener Straße und Schultheißallee im Standortvergleich die besten städtebaulichen Rahmenbedingungen und lässt in Verbindung mit der MSH eine attraktive neue Vorplatzgestaltung und Adressbildung erwarten. Funktionale Verbindungen zum Bestand der MSH, insbesondere in den Kellerbereichen, ermöglichen Synergien im Bereich der Technik. Bei diesem Standort sind die Eingriffe in den wertvollen Baumbestand gravierender als beim Standort Ost. Obwohl der Bau im Bereich des sog. Kleinen Parkplatzes westlich der Meistersingerhalle, also in schon teilweise versiegelten und entsprechend genutzten Bereichen, realisiert wird, kommt es zu einem Verlust von wertvollem Baumbestand. Eine Erhaltung des Baumbestandes ist hier nicht möglich. Aufgrund der geringen Größe der geplanten Innenhöfe ist im Unterschied z.B. zur Meistersingerhalle, wo eine alte Eiche im Innenhof steht, auch keine Integration von bestehenden Bäumen möglich, da Eingriffe in Kronen- und Wurzelbereiche zu umfangreich gewesen wären. Ziel war die größtmögliche Erhaltung des verbleibenden Baumbestandes. Erfordernisse, wie die Zugänglichkeit der Gebäude und deren Erschließung erfordern aber auch Eingriffe in Baumbestand außerhalb der überbaubaren Flächen, auch durch die Gestaltung der Freiflächen als Plätze und für Wege. Dies wird in Abwägung der verschiedenen Belange hingenommen. Veränderte Ziel- und Quellverkehre sowie entstehende Fassadenreflexionen an Gebäuden aufgrund der gegenständlichen Planung führen zu einer Änderung der Verkehrslärmsituation in der bestehenden Nachbarschaft. Zwecks Beurteilung der Betroffenheit wurden die in der Umgebung des Vorhabens liegenden Gebäude im Rahmen des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160 untersucht. Es wird dazu auf die Begründung mit Umweltbericht als separatem Textteil verwiesen. Die durch die geringfügige Erhöhung gegebenen zusätzlichen Belastungen für die Umgebung, die durch die Planung entstehen, werden in der Abwägung der privaten Belange der Betroffenen gegenüber den für die Stadtentwicklung besonders gewichtigen öffentlichen Belangen hintangestellt. Die Stadt Nürnberg reagiert mit der Planung auf den bereits seit längerer Zeit bestehenden Bedarf an einem weiteren Veranstaltungsort im Format einer Konzerthalle im Stadtgebiet sowie auf den Bedarf für ein Kongresszentrum im Veranstaltungssegment. Kulturelle Infrastruktur ist ein wichtiger Standortfaktor und auch Teil eines kommunalen Bildungsauftrags. Nürnberg ist als Oberzentrum ein Standort mit einem Angebot an hoch qualifizierten und spezialisierten Einrichtungen. Dazu gehören neben z.B. Museen und Galerien, Sporthallen und Stadien, Krankenhäusern, Fachhochschulen, Hochschulen, zentralen Bibliotheken, Behörden, Gerichten sowie umfassenden Einkaufsmöglichkeiten auch kulturelle Angebote wie Theater, Konzerthäuser, Großraum- und Kongresshallen. Das Erfordernis der Schaffung eines Kultur- und Kongresszentrums mit dem neu zu errichtenden Konzerthaus mit Kongresszentrum für Nürnberg mit einer sehr guten Anbindung an den 21 131 ÖPNV und der zusätzlichen Infrastruktur überwiegen den Belang der zusätzlichen Belastungen durch den Verkehr und des Verlusts eines ökologisch hochwertigen Teilbereichs mit umfangreichen Baumfällungen. Für den letztlich einvernehmlich favorisierten Standort MSH für einen neuen Konzertsaal mit Ausweichmöglichkeit während der Generalsanierung von Opernhaus und MSH sprechen – neben den wirtschaftlichen Vorteilen im Betrieb – v. a. die gute Einfügung ins städtebauliche Umfeld sowie eine sehr gute Anbindung an das (überregionale) Verkehrswegenetz, verbunden mit der Tatsache, dass die MSH als hervorragend eingeführter Veranstaltungsstandort eine hohe Akzeptanz und Wertschätzung genießt. Die Planung wird auch die angrenzende Nachbarbebauung aufwerten. I.7. ZUSAMMENFASSUNG UMWELTBERICHT Westlich der Meistersingerhalle im nördlichen Bereich des Luitpoldhains im Südosten von Nürnberg soll ein Neubau eines Konzerthauses entstehen. Hierfür ist die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4160 und im Parallelverfahren die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Nürnberg erforderlich. Der Luitpoldhain ist Bestandteil der zusammenhängenden Parkflächen von „Dutzendteich & Co.“ und soll gemäß den Zielvorgaben des Masterplans Freiraum als „Urbane Parklandschaft“ entwickelt werden. Im Umweltbericht werden alle Schutzgüter hinsichtlich der Bedeutung der Bestandssituation sowie der zu erwartenden Auswirkungen bei Verwirklichung der Planung untersucht. Grundlage hierfür stellt der vorliegende Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes dar, der im Geltungsbereich zukünftig eine Sonderbaufläche (Zweckbestimmung „Kultur- und Kongresszentrum“) sowie Grünflächen darstellt. Zuvor waren neben einer Fläche für Gemeinbedarf (Kulturellen Zwecken dienende Einrichtung) und einer Sonderbaufläche für ein Hotel nur Grünflächen (Parkanlage) dargestellt. Tabelle 1: Zusammenfassende Bewertung der Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung auf die Schutzgüter Umweltbelang / Schutzgut Bewertung der Auswirkungen Fläche nicht erheblich nachteilig Boden erheblich nachteilig Wasser erheblich nachteilig Pflanzen erheblich nachteilig Tiere erheblich nachteilig Biologische Vielfalt erheblich nachteilig Landschaft erheblich nachteilig Menschliche Gesundheit • Erholung erheblich nachteilig • Lärm erheblich nachteilig • Störfallvorsorge nicht betroffen Luft nicht erheblich nachteilig Klima nicht erheblich nachteilig Abfall nicht erheblich nachteilig Kultur- und Sachgüter nicht erheblich nachteilig 22 132 Aufgrund der weitgehenden Inanspruchnahme schon genutzter Bereiche im Innenbereich sind die Auswirkungen für das Schutzgut Fläche nicht erheblich. Es werden zwar Grünflächen zu Bauflächen umgewandelt, aber kein Wald oder landwirtschaftlich genutzte Flächen und auch keine naturnahen Bereiche oder großflächige natürliche Lebensräume. Nachteilige Auswirkungen auf Natur und Landschaft bestehen durch die vorbereitete Überbauung bisheriger Freiflächen und der damit einhergehenden Versiegelung und Beeinträchtigungen der Schutzgüter Boden und Wasser. Durch die absehbare Inanspruchnahme von Grünflächen und der Rodung von altem Baumbestand erfolgen sowohl für das Schutzgut Pflanzen, als auch Tiere, erheblich nachteilige Auswirkungen. Für betroffene Artengruppen (insbesondere Vögel, Fledermäuse und totholzbewohnenden Käfer) gehen wertgebende Lebensraumstrukturen in Form von Höhlen-/Biotopbäumen verloren. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf die biologische Vielfalt, die ebenfalls zu erheblich nachteiligen Auswirkungen für dieses Schutzgut führen. Beim Schutzgut Landschaft sind auf Ebene des Flächennutzungsplanes erheblich nachteilige Auswirkungen zu befürchten, da für das Landschaftsbild prägende Strukturen bei der Umsetzung der Planung beseitigt werden. Für das Schutzgut Mensch sind für die Bereich „Erholung“ und „Lärm“ erheblich nachteilige Beeinträchtigungen zu erwarten. Durch Umsetzung des Konzerthausneubaus entstehen neue Nutzungsangebote, die zu einem Mehrverkehr führen, der die Verkehrszahlen im Umfeld erhöht. Durch Verkehrslärm kommt es im Umfeld zu geringfügigen Pegelerhöhungen um bis zu 0,4 dB(A), allerdings bestehen im Umfeld durch die Vorbelastungen bereits hohe Schallleistungspegel, die über den einschlägigen Orientierungs- und Immissionsgrenzwerten liegen. Durch die Planung kann umgekehrt der Beitrag des Gewerbelärms an der Immissionssituation nach Neubau des Konzerthauses und Umnutzung der Meistersingerhalle sogar etwas gesenkt werden. Interimsweise bestehen während der Nutzung der Meistersingerhalle als Oper-Standort aber noch Überschreitungen von bis zu 3 dB(A) an den maßgeblichen Immissionsorten im Umfeld. In der Summe werden die Auswirkungen durch das geplante Vorhaben daher als erheblich nachteilig bewertet. Aufgrund der hohen Vorbelastungen sind in der Planung alle Möglichkeiten zum aktiven Schallschutz und zur Reduzierung der Ursachen (z.B. über Mobilitätskonzept) erforderlich. Bei den Schutzgütern Klima und Luft können durch zusätzliche Bauflächen die üblichen lokalklimatischen Veränderungen auftreten, die eine Überbauung und Versiegelung von Freiflächen auslöst, also Verlust von Kalt- und Frischluftentstehungsgebieten, Überwärmung und Barrieren für den Luftaustausch. Der Neubau des Konzerthauses entsteht im Nordwesten der Meistersingerhalle, wo zusammen mit dem Hotel bereits eine Strömungsbarriere für Kalt- und Frischluft besteht. Diese wird durch das zusätzliche Gebäude weiter eingeengt. Weitere Beschneidungen der dortigen Frischluftschneise werden kritisch für die davon profitierenden Wohnquartiere gesehen und sind daher zu vermeiden. Durch geeignete Maßnahmen auf Ebene des B-Plans (u.a. Dachbegrünung) können lokal-klimatische Auswirkungen in gewissem Maße auch gemindert werden. Weitere Maßnahmen sollten im Hinblick auf die Klimaanpassung vorgesehen werden. In der Summe werden die Auswirkungen auf die Schutzgüter Klima und Luft als nicht erheblich nachteilig bewertet. Abfälle und Abwässer entstehen im üblichen Rahmen und führen zu keinen erheblich nachteiligen Beeinträchtigungen. Da das gesamte Areal des Luitpoldhains als Baudenkmal denkmalgeschützt ist (ehem. NSReichsparteitagsgelände) und auch der Bau der Meistersingerhalle unter Denkmalschutz steht, ist das Schutzgut Kulturgüter hier von hoher Bedeutung. Die Planung hat laut Einschätzung der Unteren Denkmalschutzbehörde, trotz der Eingriffe in den als Denkmal geschützten Landschaftspark, insbesondere in den alten Baumbestand, insgesamt keine erheblich nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter. 23 133 Im B-Planänderungsverfahren können verschiedene Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen berücksichtigt werden, die eine effektive Verringerung der Eingriffe darstellen. Diese können bei der Flächennutzungsplanänderung noch nicht berücksichtigt werden. Erhaltungsziele und Schutzzwecke der oben genannten Gebiete des Schutzgebietssystems NATURA 2000 sind von der Planung nicht betroffen. Inwieweit artenschutzrechtliche Verbotstatbestände durch die Planung erfüllt werden, ist auf Ebene des Bebauungsplanes geprüft worden. Bei Umsetzung von Vermeidungs- und vorlaufenden Ersatzmaßnahmen werden artenschutzrechtliche Verbotstatbestände durch die Planung nicht erfüllt. Vorlaufende Ersatzmaßnahmen (CEF) können alle im räumlichen Zusammenhang umgesetzt werden. Es erfolgte im Vorfeld eine Untersuchung unterschiedlicher Standortvarianten im Stadtgebiet, die teils auch Umweltbelange als Kriterium berücksichtigte. Nürnberg, 23.03.2020 Stadtplanungsamt gez. Dengler Leiter Stadtplanungsamt 24 134 Städtebauliche Standortuntersuchung Veranstaltungs- und Konzerthalle mit Interimsnutzung im Stadtgebiet von Nürnberg Teil 4 Zusammenfassung ? Quelle: *HREDVLVGDWHQ‹%D\HULVFKH9HUPHVVXQJVYHUZDOWXQJ 189 135 Auftraggeberin Stadt Nürnberg Stadtplanungsamt Lorenzer Straße 30 D - 90402 Nürnberg Projekt-Team Verkehr Michael Angelsberger Färberstraße 39 D - 83022 Rosenheim Ansprechpartner: Claudia Leibl Telefon: +49 (0)89 54215521 planung@angelsberger-verkehr.de Stand Schallimmissionen, Erschütterungen Mai 2015 Müller-BBM GmbH Robert-Koch-Str. 11 D - 82152 Planegg Telefon: +49 (0)89 85602 0 www.MuellerBBM.de Ansprechpartner: Anne Kraft, Wolfgang Daiminger Natur- und Artenschutz WGF Landschaft Landschaftsarchitekten GmbH Vordere Cramergasse 11 D - 90478 Nürnberg Telefon: +49 (0)911 94603 0 www.wgf-nuernberg.de Städtebau, Baustruktur, Koordination bgsm Architekten Stadtplaner Weißenburger Platz 4 D - 81667 München Telefon: +49 (0)89 447712 3 www.bgsm.de Ansprechpartner: Juri Goebel, Katharina Nicolait Mitarbeit: Caroline Mittag Ansprechpartner: Michael Voit, Dorothea Roßner Baugrund, Altlasten, Gebäudebestand SakostaCAU GmbH Holzstraße 28 D - 90763 Fürth Telefon: +49 (0)911 7406949 www.sakostaCAU.de Ansprechpartner: Dr. Rainer Zänglein 190 136 Städtebauliche Standortuntersuchung für eine Veranstaltungs- und Konzerthalle mit Interimsnutzung im Stadtgebiet von Nürnberg Quelle: *HREDVLVGDWHQ‹%D\HULVFKH9HUPHVVXQJVYHUZDOWXQJ 233 137 Inhalt Aufgabenstellung .......................................................................................................................................7 Teil 1 Bestand 1.1 Bewertungskriterien, Legenden................................................................................................................8 1.2 Bestandsanalyse der Standorte..............................................................................................................13 1.2.1 Standort Meistersingerhalle ....................................................................................................................13 1.2.2 Standort Norikus ......................................................................................................................................25 1.2.3 Standort Tafelhalle ...................................................................................................................................37 1.2.4 Standort Südlicher Altstadtring AOK .....................................................................................................49 1.2.5 Standort Quelle Areal...............................................................................................................................61 1.2.6 Standort Ostendstraße ............................................................................................................................73 1.2.7 Standort Kohlenhof..................................................................................................................................85 1.2.8 Standort Augustinerareal ........................................................................................................................97 Teil 2 Entwurf 2.1 Grundlagen ............................................................................................................................................. 117 2.1.1 Entwurfsgrundlagen .............................................................................................................................. 118 2.1.2 Bewertungskriterien, Legenden............................................................................................................120 2.2 Entwürfe Konzert- und Veranstaltungshalle an den Standorten ....................................................... 125 2.2.1 Standort Meistersingerhalle ..................................................................................................................125 2.2.2 Standort Norikus ....................................................................................................................................133 2.2.3 Standort Tafelhalle .................................................................................................................................141 2.2.4 Standort AOK Südlicher Altstadtring ...................................................................................................149 2.2.5 Standort Quelle Areal.............................................................................................................................157 2.2.6 Standort Ostendstraße ..........................................................................................................................165 2.2.7 Standort Kohlenhof................................................................................................................................173 2.2.8 Standort Augustinerareal ......................................................................................................................181 Teil 3 Interimsnutzung 3.1 Grundlagen .............................................................................................................................................195 3.1.1 Entwurfsgrundlagen ..............................................................................................................................196 3.1.2 Bewertungskriterien, Legenden............................................................................................................198 3.2 Entwürfe Interimsnutzung an ausgewählten Standorten ................................................................... 201 3.2.1 Standort Meistersingerhalle ..................................................................................................................201 3.2.2 Standort AOK Südlicher Altstadtring ...................................................................................................209 3.2.3 Standort Quelle Areal.............................................................................................................................217 3.2.4 Standort Kohlenhof................................................................................................................................225 Teil 4 Zusammenfassung 4.1 Erläuterung .............................................................................................................................................237 4.2 Bewertungskriterien...............................................................................................................................238 4.3 Zusammenfassende Bewertung der ausgewählten Standorte .......................................................... 242 4.3.1 Standort Meistersingerhalle ..................................................................................................................242 4.3.2 Standort AOK Südlicher Altstadtring ...................................................................................................244 4.3.3 Standort Quelle Areal.............................................................................................................................246 3.3.4 Standort Kohlenhof................................................................................................................................248 235 138 4.1 Erläuterung Die Stadt Nürnberg beabsichtigt eine neue Konzert- und zept und die räumliche Anordnung der Nutzungen auf Veranstaltungshalle zu errichten. Diese soll zunächst als dem einzelnen Grundstück exemplarisch entwickelt. Die Ausweichquartier des Opernensembles zur Überbrückung möglichen Lösungsansätze und die Auswirkungen auf die der mehrjährigen Sanierungsphase des Operhauses Umgebung ermittelt wurden mit Fachingenieuren in einem dienen und im Anschluss nachhaltig, sinnvoll und wirt- iterativen Prozess abgestimmt. Ergebnis ist die Einwer- schaftlich betrieben werden können. tung des Standortes bezüglich ihrer Eignung als Standort für eine Konzert- und Veranstaltungshalle. Im vorliegenden städtebaulichen Gutachten wurden, aufbauend auf den Erkenntnissen und Empfehlungen einer Standorte, die sich für eine Realisierung einer Konzert- Markt- und Wirtschaftlichkeitsanalyse (actori GmbH), acht und Veranstaltungshalle weniger oder nicht eignen, Standorte für eine Veranstaltungs- und Konzerthalle in der wurden von der weiteren Untersuchung ausgenommen. Stadt Nürnberg untersucht. Es soll in Verbindung mit o.g. Markt- und Wirtschaftlichkeitsanalyse dem Stadtrat als In einem dritten Teil wurde die Eignung der verbleibenden Grundlage zur endgültigen Standortentscheidung dienen. Standorte für eine Interimsnutzung durch die Opernsparte des Staatstheaters untersucht. Dies erfolgte durch die Die Standorte wurden im gesamten Untersuchungs- (UDUEHLWXQJYRQ(QWZUIHQLQ)RUPYRQ)XQNWLRQVÁlFKHQ- prozess über einen Anforderungs- und Kriterienkatalog darstellungen auf Basis einer Flächenaufstellung des vergleichend dargestellt, der die Nutzung von Potentialen Staatstheaters Nürnberg. Hierbei wurde geprüft ob und in RGHUGDV$XIWUHWHQYRQ.RQÁLNWHQDXI]HLJW(LQH%HZHU- wie weit das erforderliche Raumprogramm der Interims- tung über ein Ampelsystem ermöglicht es, die Einwertun- nutzung mit dem exemplarischen Gebäudeentwurf aus gen des jeweiligen Standortes im Verhältnis zu anderen Teil 2 vereinbar sind. Umfang struktureller Umbauten und einzuordnen und so eine vergleichende, zusammenfas- sonstiger Maßnahmen, die bei einem Nutzungswechsel sende Bewertung der Standorte zu erhalten. notwendig werden sowie die alternative Anordnung von Nutzungen in temporären Bauten wurden beispielhaft Im ersten Teil der Standortuntersuchung wurde die ermittelt. Die sich aus der neuen Nutzung ergebenden Ausgangssituation der acht Standorte und deren Umfeld Auswirkungen der Änderungen wurden, soweit erforder- bezüglich Städtebau, Nutzungsumfeld, Baurecht, Bau- lich, durch die Fachingenieure und Fachplaner beurteilt. grund und Altlasten, naturräumlichen Gegebenheiten, Naturschutz, Erschließung, Lärmschutz sowie zeitlichen Das Gutachten wurde durch die Fachdienststellen der XQGÀQDQ]LHOOHQ$QIRUGHUXQJHQXQWHUVXFKWXQGYHUJOHL- Stadt Nürnberg begleitet, Zwischenergebnisse in Form chend dargestellt. Hierbei wurden die grundsätzlichen von Zwischenberichten erläutert, abgestimmt und in den Vor- und Nachteile der jeweiligen Areale im Bestandszu- einzelnen Teilgutachten berücksichtigt. Die Auswahl der stand aufgezeigt und die Standorte sowohl hinsichtlich geeigneten Standorte zur vertiefenden Untersuchung für Eignung und notwendiger Rahmenbedingungen detailliert die Interimsnutzung erfolgte ebenfalls unter Einbindung untersucht. der beteiligten Fachdienststellen sowie von politischen Vertretern der Stadt Nürnberg im Rahmen einer Vorstel- Darauf aufbauend wurden im zweiten Teil der Standort- lung der Ergebnisse des zweiten Teils des Gutachtens im untersuchung auf Basis des Raumprogramms aus der September 2014. Markt- und Wirtschaftlichkeitsanalyse unterschiedliche XQGDXIGLHVSH]LÀVFKHQ*HJHEHQKHLWHQYRU2UWDQJHSDV- Der vorliegende vierte Teil fasst die Untersuchungsergeb- ste städtebauliche Entwürfe erarbeitet. nisse der vorangegangenen Teile allgemein verständlich und unter Verwendung der Bewertungsmatrix verglei- Hierfür wurden, unter Berücksichtigung der individuellen chend zusammen. Problemstellungen an jedem Standort, in einem iterativen Prozess die Gebäudetypologie, ein Erschließungskon- 237 139 4.2 Bewertungskriterien Städtebauliches Umfeld Einbindung in Natur und Landschaft Das Bauvolumen fügt sich gut in das Umfeld ein. Zur Einfügung des Bauvolumens ist mit einem erhöhWHQSODQHULVFKHQRGHUÀQDQ]LHOOHP$XIZDQG]XUUHFKQHQ Das Bauvolumen ist nicht oder nur unter hohem Auf- Ansprechende Freiräume im Umfeld tragen zur Qualität des Standorts bei. Der Entwurf zeichnet sich durch ein ansprechendes Umfeld aus und wirkt im vorhandenen Grünraum nicht störend. wand in das städtebauliche Umfeld zu integrieren. Ein ansprechendes Umfeld wird umgesetzt, dennoch sind weiterhin Störungen vorhanden bzw. weitere Maß- Nutzungen im Umfeld Die Nutzung fügt sich nahtlos in die Nutzungsmischung des Umfelds ein. Es kann zu Synergien mit ande- nahmen zur Aufwertung des Umfeldes sind notwendig. ODER: Der Entwurf hat negative Auswirkungen auf den vorhandenen Grünraum. ren Nutzungen kommen. Ein ansprechendes, störungsfreies Umfeld lässt sich Die Nutzung fügt sich in die Nutzungen der Umge- nicht umsetzen. Die landschaftlichen Beeinträchtigungen bung ein. Es ist planerisch auf das Umfeld zu reagieren. des Entwurfs auf den vorhandenen Grünraum sind erheb- Die Nutzung liegt isoliert in einem Umfeld mit einem lich. anderen Nutzungsschwerpunkt. Auswirkungen auf Vegetation und Tierwelt Flächennutzungsplan Es ist keine Änderung des FNP notwendig. Es werden keine seltenen Arten oder wertvolle Lebensräume durch den Entwurf beeinträchtigt. Es ist eine Änderung des FNP notwendig. Eine Änderung des FNP ist notwendig und wird als Beeinträchtigungen seltener Arten oder wertvoller Lebensräume lassen sich nicht vermeiden, können aber schwierig eingeschätzt. ausgeglichen werden. Bestehendes Baurecht Lebensräume können nicht ausgeglichen werden. Beeinträchtigungen seltener Arten oder wertvoller Es ist keine Änderung bzw. Aufstellung eines Bebauungplans notwendig. Naturschutzrechtliche Erfordernisse Die Aufstellung eines neuen bzw. Änderung eines bestehenden Bebauungsplans ist notwendig. Naturschutz- oder artenschutzrechtliche Ausgleichserfordernisse sind im Entwurf umsetzbar. Die Neuaufstellung bzw. Änderung eines Bebauungs- Naturschutz- oder artenschutzrechtlicher Ausgleich plans ist notwendig und wird als schwierig eingeschätzt. lässt sich mit geringem / mittlerem Aufwand umsetzten. Denkmalschutz lässt sich nur mit großem Aufwand oder auf externen Naturschutz- oder artenschutzrechtlicher Ausgleich Es bestehen keine Anforderungen bezüglich des Flächen umsetzen. Denkmalschutzes. Es bestehen Anforderungen bezüglich des Denkmal- Lage im Verkehrsnetz schutzes. Es bestehen sehr hohe Anforderungen bezüglich des Direkte Verknüpfung mit dem örtlichen Hauptstraßennetz und überregionalen Netz. Denkmalschutzes. Örtliches Hauptstraßennetz in Reichweite. Unbefriedigende Anbindung an das örtliche Hauptstra- Eigentum ßennetz. $OOH*UXQGVWFNHEHÀQGHQVLFKLP(LJHQWXPGHU6WDGW Nürnberg. Ein Erwerb von Grundstücken ist notwendig und mögOLFKPLWDQJHPHVVHQHPÀQDQ]LHOOHP$XIZDQG Ein Erwerb der Grundstücke ist notwendig und mit ÀQDQ]LHOOHPXQG]HLWOLFKHQ8QZHJEDUNHLWHQYHUEXQGHQ 238 140 Zusammenfassung Einbindung ins Fuß- und Radwegenetz Außenlärmsituation Gute Integration, umgebendes Straßennetz mit Rad- Geringes Geräuschaufkommen durch umliegende wegen ausgestattet (hohe Verkehrssicherheit) bzw. durch Verkehrswege und Anlagen (gewerbliche bzw. industrielle Ausbau gute Integration möglich. Anlagen, Sport- und Freizeitanlagen). Mittelhohes Geräuschaufkommen, durch das etwas Befriedigende Integration, Zuwegung oder Radroutennetz bedarf einer Verbesserung, Straße als Barriere. Keine bzw. ungenügende Integration, fehlende Fuß- höhere Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile resultieren. Sehr hohes Geräuschaufkommen, durch das hohe und Radwege (keine Verkehrssicherheit). Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile Öffentliche Anbindung (ÖPNV) resultieren. Unmittelbar im Einzugsbereich leistungsfähiger Verkehrsmittel (U- /S-Bahn), durchgehend hohe Taktfrequenz Zuzurechnender Verkehr auf öffentlichen Straßen bzw. Erhöhung der Taktfrequenz ohne Einschränkung (Verkehrslärmerhöhung) Schallemissionspegel erhöht sich im Prognose- möglich, Zugang barrierefrei.  9HUNHKUVPLWWHOLQIX‰OlXÀJHU5HLFKZHLWH7DNWIUHTXHQ] Planfall im Vergleich zum Prognose-Nullfall nicht oder um am Abend und Sonn-/Feiertags ausgedünnt, Zugang weniger als 2,1 dB und die enteignungsrechtliche Zumut- bedingt barrierefrei. barkeitsschwelle wird durch den zusätzlichen Verkehr Keine Verkehrsmittel in Reichweite, durchgehend voraussichtlich nicht überschrittenen. Schallemissionspegel erhöht sich im Prognose- lange Taktfolgen. Planfall im Vergleich zum Prognose-Nullfall nicht oder um Ausbauzustand und Leistungsfähigkeit Leistungsfähig ausgebautes Straßennetz, Kapazitäten sind vorhanden. Leistungsfähig mit leichten Einschränkungen zu den weniger als 2,1 dB, allerdings kann nicht ausgeschlossen werden, dass die enteignungsrechtliche Zumutbarkeitsschwelle durch den zusätzlichen Verkehr überschritten wird. +DXSWYHUNHKUV]HLWHQE]ZKlXÀJH9HUDQVWDOWXQJHQLP Schallemissionspegel erhöht sich um mehr als 2,1 dB Umgriff mit höherem Kfz-Aufkommen. Verkehrsertüchti- und die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV werden gende Maßnahmen werden empfohlen. überschritten und es kann nicht ausgeschlossen werden, Straßennetz bzw. Knotenpunkte stetig an der Leis- dass die enteignungsrechtliche Zumutbarkeitsschwelle tungsgrenze, zu den Hauptverkehrszeiten überlastet. Ein durch den zusätzlichen Verkehr des Bauvorhabens über- leistungsfähiger Ausbau ist nur eingeschränkt umsetzbar. schritten wird. Ruhender Verkehr Vom Grundstück ausgehender Gewerbelärm Schalltechnische Anforderungen können voraussicht- Es kann auf bestehende Parkierungsanlagen zurückgegriffen werden bzw. die erforderlichen Stellplätze lich ohne zusätzliche Schallschutzmaßnahmen eingehal- können uneingeschränkt nachgewiesen werden. ten werden. Stellplätze können nachgewiesen werden, aber auf- Schalltechnische Anforderungen können voraussicht- JUXQGGHU7RSRJUDÀHDXIZHQGLJE]ZWDJHV]HLWOLFKHLQJH lich mit zusätzlichen Schallschutzmaßnahmen eingehal- schränkte Erschließung. ten werden. Ersatz entfallender Stellplätze, die am Standort zu Schalltechnische Anforderungen können voraussicht- 100% nachgewiesen werden müssen; ungenügende lich selbst mit zusätzlichen Schallschutzmaßnahmen nicht (keine leistungsfähige) Erschließung; Erschließung über eingehalten werden. Fremdgrundstücke; Parkdruck in den angrenzenden Wohngebieten 239 141 4.2 Bewertungskriterien Erschütterungen Sparten Gesamtkomplex kann außerhalb der Schutzabstände Müssen im üblichen Umfang angepast werden. platziert werden, Maßnahmen werden nicht notwendig. Müssen in erhöhtem Umfang angepasst werden. Konzertsaal kann außerhalb der Schutzabstände Anpassung unter erheblichen Aufwendungen nötig. platziert werden, Maßnahmen werden für den Saal nicht notwendig, wenn er baulich vom Gebäude getrennt wird. Entwicklungsimpuls Konzertsaal kann nicht außerhalb der Schutzabstände Es ist mit einem deutlich positivem Entwicklungsim- platziert werden, Maßnahmen werden für den Gesamt- puls für das nähere Umfeld zu rechenen. komplex notwendig.  (VLVWPLWNHLQHPVLJQLÀNDQWHQ(QWZLFNOXQJVLPSXOVIU das nähere Umfeld zu rechnen. Altlasten Keine Altlast gemäß BBodSch. Es ist kein Bodenaus- Durch die Maßnahme werden Bestandssituation oder EHVWHKHQGH(QWZLFNOXQJV]LHOHQHJDWLYEHHLQÁXVVW hub geplant, so dass keine bzw. nur geringe schadstoffbedingten Mehrkosten zu erwarten sind. Gebäudeentwurf Kein Altlastenverdacht gemäß BBodSchG. Geplanter Das Raumprogamm kann gut und vielfältig organisiert Bodenaushub mit zu erwartenden schadstoffbedingten werden, funktionale Einschränkungen sind nicht zu erwar- Mehrkosten. ten. Es liegt ein Altlastenverdacht gemäß BBodSchG vor. Eine Gefährdungsabschätzung ist noch durchzuführen. Das Raumprogamm kann organisiert werden, funktionale Einschränkungen sind zu erwarten. Geplanter Bodenaushub mit zu erwartenden schadstoffbedingten Mehrkosten. Es liegt eine Altlast gemäß BBodSchG vor. Sanie- Das Raumprogamm kann kaum untergebracht werden, große funktionale Einschränkungen sind schon jetzt absehbar. rungsmaßnahmen sind durchzuführen / werden durchgeführt. Geplanter Bodenaushub mit zu erwartenden Flächenentwurf Interim schadstoffbedingten Mehrkosten. Das Raumprogamm kann entweder im Volumen der Konzerthalle untergebracht oder teilweise in temporäre Grundwasser/ Baugrund Bauten in unmittelbarer Nähe ausgelagert werden, die Einfache Bauwerke auf ebenem, tragfähigem Grund, baulich mit dem Konzerthaus verbunden werden können. die weder die Umgebung noch das Grundwasser beein- Funktionale Einschränkungen sind nur in untergeordne- ÁXVVHQ tem Umfang zu erwarten. Durchschnittliche Baugrundverhältnisse, die nicht in Das Raumprogamm kann nur schwer oder nicht voll- Kategorie 1 oder Kategorie 3 fallen. Bauwerkssohle liegt ständig im Volumen der Konzerthalle organisiert werden. WLHIHUDOVGLHIUHLH*UXQGZDVVHUREHUÁlFKH Flächen müssen teilweise in temporären Gebäuden im Bauvorhaben mit schwierigen Konstruktionen und Umfeld untergebracht werden. Eine bauliche Verbindung schwierigen Baugrundverhältnissen, die erweiterte geo- ist nicht oder nur schwer möglich. Es ist mit funktionalen technische Kenntnisse erfordern. Einschränkungen zu rechnen. Das Raumprogamm kann nicht vollständig unterge- Gebäudetechnik /-schadstoff Baujahr vor 1960 oder nach 1990. Schadstoffbedingte Mehrkosten werden als gering erwartet. bracht werden, die Auslagerung in temporäre Bauten ist kaum möglich, große funktionale Einschränkungen sind schon jetzt absehbar. Baujahr zwischen 1960 und 1990 oder vorhandene Untersuchungen auf Gebäudeschadstoffe bzw. sichtbare schadstoffhaltige Bauteile oder Industriegebäude. Schadstoffbedingten Mehrkosten werden als erhöht erwartet. 240 142 Zusammenfassung Umbaumaßnahmen Es sind voraussichtlich keine strukturellen Umbauten notwendig. Maßnahmen betreffen vorwiegend nichttragende Bauteile und technische Infrastruktur. Ein Umbau ist zügig und unter normalem Kostenaufwand möglich. Es sind voraussichtlich nur strukturelle Umbauten in mäßigem Umfang sowie Umbauten nichttragender Bauteile und technischer Infrastruktur notwendig. Es ist mit erhöhten Kosten und einer längeren Umbauzeit zu rechnen. Es sind voraussichtlich zusätzlich zu Umbauten nichttragender Bauteile und technischer Infrastruktrur erhebliche strukturelle Umbauten notwendig. Es ist mit hohen Kosten und langer Umbauzeit zu rechnen. 241 143 4.2.1 Standort Meistersingerhalle Luftbild Meistersingerhalle Quelle: *HREDVLVGDWHQ‹%D\HULVFKH9HUPHVVXQJVYHUZDOWXQJ Zusammenfassende Bewertung Verkehr Das Volumen und die Nutzung der Veranstaltungs- und Trotz seiner sehr guten Lage im Verkehrswegenetz sind Konzerthalle können sehr gut ins bestehende städte- .RQÁLNWHEHLGHU.I](UVFKOLH‰XQJVHKUZDKUVFKHLQOLFK bauliche Umfeld eingefügt werden. Die landschaftliche Selbst durch die nachfolgenden Maßnahmen ist eine Einfügung und die notwendige Rücksichtnahme auf den leistungsfähige Verkehrsabwicklung nur schwer möglich, Denkmalschutz (Luitpoldhain und Meistersingerhalle) insbesondere wenn bei Vollauslastung beider Veranstal- können sich hingegen restriktiv auf die Gebäudegestalt tungsstätten weitere (Groß-)Veranstaltungen im Umfeld auswirken. VWDWWÀQGHQ Eine Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungs- - besonders auf den Erhalt des Baumbestands zu achten. - Naturschutzrechtlich ist bei einer Bebauung des östlich 3DUNSODW]HVQLFKWPLW.RQÁLNWHQ]XUHFKQHQ'HUEHGHX- Unterbringung der neuen und der bestehenden Stellplätze östlich der Meistersingerhalle, - tende Baumbestand westlich und nördlich der Meistersin- Situierung der Stellplatzausfahrt derart, dass die bestehende Wendemöglichkeit in der Schultheißallee gerhalle sind unbedingt zu erhalten. Das Raumprogramm für die Konzerthalle kann beispiel- Beschränkung der Stellplatzanzahl westlich der Meistersingerhalle auf den heutigen Bestand, SODQVLVWQRWZHQGLJ+LHUEHLLVW]XU.RQÁLNWYHUPHLGXQJ genutzt werden kann, - Erweiterung und Anpassung von Ampel-Sonderpro- haft in einem Baukörper umgesetzt werden, der die Struk- grammen an den signalisierten Knotenpunkten im tur und Dimensionen der denkmalgeschützten Meister- Umfeld (Knoten Münchener Straße/Schultheißallee, singerhalle aufnimmt und fortführt. Das umfangreichere Knoten Münchener Straße/Bayerstraße, Knoten Bay- Raumprogramm der Interimsnutzung kann innerhalb des erstraße/Schultheißallee/An der Ehrenhalle) vorgeschlagenen Baukörpers und im Bereich des innen - liegenden Hofes untergebracht werden. die späten Abendstunden sowohl an Werktagen wie Es wird voraussichtlich zu keinem wesentlichen Entwicklungsimpuls im Umfeld kommen. Taktverdichtung des öffentlichen Nahverkehrs bis in an Sonn-/Feiertagen - 242 144 ggf. Einrichtung eines Shuttle-Busses zur S-Bahn Zusammenfassung Lärm Eine über das bestehende Maß hinaus gehende Anzahl Der von Außen auf das Gebäude einwirkende Lärm ist an Stellplätzen westlich der Meistersingerhalle kann bautechnisch zu bewältigen. verkehrstechnisch nicht bewältigt werden. Östlich ist Die Zunahme des in der Nachbarschaft zu erwartenden die Errichtung eines Parkhauses denkbar. Dabei ist Verkehrslärms aus der neuen Nutzung (Verkehrslär- mit erhöhtem Aufwand zu rechnen, um zum einen den merhöhung) ist gegenüber der Bestandssituation nicht Lärmschutz der Nachbarschaft und zum anderen die maßgeblich, solange die enteignungsrechtliche Zumut- landschaftsplanerische und gestalterische Einfügung des barkeitsschwelle nicht erstmals oder weitergehend über- Gebäudes zu gewährleisten. Es wird daher die Unterbrin- schritten wird. Die ergänzemde Variantenuntersuchung gung aller Stellplätze in einer Tiefgarage empfohlen. für diesen Standort hat ergeben, dass dies an zahlreichen Gebäuden an der Bayern-, Hain-, Parsival- und Wodan- Aufgrund der in diesem Gutachten untersuchten Themen straße der Fall ist, wobei die Erhöhung maximal 0,3 dB wird der Standort als eigeschränkt geeignet bewertet. Der beträgt. Hier sind im weiteren Verfahren Schallschutz- durch separate Gutachten prognostizierte Synergieeffekt maßnahmen zum Schutz der betroffenen Fassaden und mit den bestehenden Nutzungen der Meistersingehalle die ggf. hierdurch entstehenden Kosten zu prüfen. kann durch eine betriebswirtschaftliche Betrachtung zur Die Bewältigung des Schutzes der Nachbarschaft vor Einwertung als geeigneter Standort führen. dem Gewerbelärm aus der neuen Nutzung erfordert voraussichtlich die Umsetzung umfangreicher bautechni- Zusammenfassende Darstellung der Bewertungskriterien scher und organisatorischer Maßnahmen: Städtebaul. Umfeld Einhaltung von Vorgaben zu Lage, Ausbildung und Nutzungen im Umfeld Organisation der Stellplatzzufahrt und der Anlieferung, Flächennutzungsplan - Bestehendes Baurecht - Lärmschutzmaßnahmen außerhalb des Grundstücks. Erschütterung Denkmalschutz Der Schutzabstand zwischen Gebäude und Erschütte- Eigentum rungsquelle (Straßenbahn) kann eingehalten werden. Einbindung Landschaft Dieser sollte auch bei der Lage von Gebäudeteilen unter Vegetation und Tierwelt dem Gelände berücksichtigt werden. Naturschutz Baugrund Lage im Netz Die Tragfähigkeit des Bodens ist grundsätzlich gegeben, Fuss- und Radwege Anomalien sind jedoch nicht auszuschließen. Einbindung ÖPNV Grundwasser Leistungsfähigkeit Bei Unterbringung aller Stellplätze in einer mehrgeschos- Ruhender Verkehr sigen Tiefgarage und gleichzeitig größtmöglichem Erhalt Außenlärmbelastung des wertvollen Baumbestandes im Nordwesten besteht Verkehrslärmerhöhung die Eventualität, dass die Untergeschosse in das Grund- Gewerbelärm wasser einbinden (Flurabstand 5-7 m). Altlasten Aufschüttungen im Bereich südlich und östlich der Meistersingerhalle können Altlasten enthalten. Sparten Ein Sammelkanal sowie ein verrohrtes Gewässer müssen voraussichtlich verlegt werden. Die Tatsache, dass auch die vorhandenen ca. 600 Stellplätze in einer Tiefgarage oder in einem Parkhaus unterzubringen sind, wird sich wesentlich in den Kosten Erschütterungen Altlasten Grundwasser/Baugrund Gebäudeschadstoff Sparten Entwicklungsimpuls Gebäudeentwurf Kosten Sonstiges (...) Flächenentwurf Interim Umbaumaßnahmen widerspiegeln. 243 145 4.2.2 Standort AOK Südlicher Altstadtring Luftbild AOK Südlicher Altstadtring Quelle: *HREDVLVGDWHQ‹%D\HULVFKH9HUPHVVXQJVYHUZDOWXQJ Zusammenfassende Bewertung Die geplanten Nutzungen sind gut in die gemischte werden beispielhaft ca. 9.300 m2 an zusätzlichen Flächen Nutzungsstruktur der Umgebung zu integrieren. Städte- vorgesehen. Ein Teil dieser Flächen kann zeitweilig zur baulich ist ein Volumen wünschenswert, das den Block Unterbringung des umfangreicheren Raumprogramms der nach Osten hin abschließt. Diese erfordert jedoch ein Interimsnutzung dienen. Raumprogramm, das über dem des derzeitigen Bedarfs liegt. Aufgrund der Flächengröße und der Lage zwischen Es kommt durch eine Umsetzung der Konzert- und Ver- drei Straßen kann dem Gebäude nur eine schmale Frei- anstaltungshalle an diesem Standort zu keinem wesentli- ÁlFKHPLWHLQJHVFKUlQNWHU$XIHQWKDOWVTXDOLWlWYRUJHODJHUW chen Entwicklungsimpuls im Umfeld. werden. Verkehr Es gilt ein Baulinienplan, der für das Grundstück Das Planungsgebiet ist für alle Verkehrsarten sehr gut Baugrenzen festsetzt. Diese können durch eine Neube- und ausreichend leistungsfähig erschlossen. Der hoch- bauung prinzipiell eingehalten werden. Städtebaulich ist frequentierte Altstadtring bedingt allerdings Vorgaben, die GLH$XIQDKPHGHU*HElXGHÁXFKWHQWODQJGHV)UDXHQ- bei der Erschließung des Grundstücks zu beachten sind: torgrabens wünschenswert. Dies könnte die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig machen. Aufgrund der - Rahmenbedingungen ist nicht mit erheblichen natur- und - die Zufahrt hat von der Sandstraße aus zu erfolgen, die Ausfahrt in den Frauentorgraben ist tagsüber nur schwer möglich und sollte auf den Lieferverkehr DUWHQVFKXW]UHFKWOLFKHQ.RQÁLNWHQ]XUHFKQHQ beschränkt werden, Das Raumprogramm für die Veranstaltungs- und Konzert- - nachts ist eine Ausfahrt nach Norden ohne nennenswerte Einschränkungen möglich. halle kann in einem Baukörper umgesetzt werden, der den Blockrand schließt. Zur städtebaulichen Einbindung 244 146 Zusammenfassung Lärm Da es sich um ein Fremdgrundstück mit Gebäudebestand Auf die sehr hohen Außenlärmbelastungen muss bau- und hohem, bestehendem Baurecht in prominenter Lage technisch reagiert werden. handelt, können durch den Erwerb erhebliche Kosten Die Zunahme des Verkehrslärms aus der neuen Nutzung entstehen. Zudem bestehen für die zeitliche Entwicklung (Verkehrslärmerhöhung) ist gegenüber der Bestandssitua- große Abhängigkeiten mit der Grundstückseigentümerin, tion nicht maßgeblich, solange die enteignungsrechtliche die das Gebäude derzeit noch selbst nutzt. Für den Abriss Zumutbarkeitsschwelle nicht erstmals oder weitergehend des bestehenden Gebäudes und der zugehörigen, sehr überschritten wird. großen Tiefgarage ist ebenfalls mit nicht unerheblichen Die Bewältigung des Schutzes der umgebenden Bebau- Kosten zu rechnen. Das Areal ist aus diesen Gründen als ung vor dem Gewerbelärm, aus der neuen Nutzung Standort für die geplanten Nutzungen nur eingeschränkt erfordert voraussichtlich die Umsetzung umfangreicher geeignet. bautechnischer und organisatorischer Maßnahmen: - Organisation der Anlieferverkehre tags wie nachts, - Einhaltung von Vorgaben zu Lage, Ausbildung und Organisation der Zu- und Ausfahrt, differenziert nach Tages- und Nachtzeit,  Vorgaben zu Lage und Ausbildung des nächtlichen Besucherausgangs Zusammenfassende Darstellung der Bewertungskriterien %HVFKUlQNXQJGHV%HWULHEVGHU)UHLVFKDQNÁlFKHDXI Städtebaul. Umfeld den Tagzeitraum Nutzungen im Umfeld sowie nachfolgende Rahmenbedingungen außerhalb des Flächennutzungsplan Planungsgebietes: Bestehendes Baurecht  Denkmalschutz DPGLUHNWZHVWOLFKDQVFKOLH‰HQGHQ*HElXGHEHÀQGHW sich derzeit und zukünftig keine Wohnnutzung, Eigentum - Einbindung Landschaft an den Wohngebäuden im Norden ist keine Lärmvor- belastung zu berücksichtigen. Vegetation und Tierwelt Naturschutz Erschütterung Lage im Netz Der Veranstaltungssaal kann außerhalb des Schutzab- Fuss- und Radwege standes für Erschütterung (U-Bahn) angeordnet werden, Einbindung ÖPNV sodass bautechnische Maßnahmen voraussichtlich auf Leistungsfähigkeit weniger sensible Nutzungen beschränkt bleiben können. Ruhender Verkehr Außenlärmbelastung Baugrund Verkehrslärmerhöhung Die Tragfähigkeit des Bodens ist grundsätzlich gegeben. Gewerbelärm Grundwasser Altlasten Bei Unterbringung der Stellplätze in einer Tiefgarage besteht ab dem 4. Untergeschoss die Eventualität, dass die Untergeschosse in das Grundwasser einbinden (Flurabstand 10 m). Altlasten Es besteht kein Altlastenverdacht. Erschütterungen Grundwasser/Baugrund Gebäudeschadstoff Sparten Entwicklungsimpuls Gebäudeentwurf Kosten Sonstiges (...) Flächenentwurf Interim Umbaumaßnahmen 245 147 4.2.3 Standort Quelle Areal Luftbild Quelle Areal Quelle: *HREDVLVGDWHQ‹%D\HULVFKH9HUPHVVXQJVYHUZDOWXQJ 246 148 Zusammenfassung Zusammenfassende Bewertung Denkmalschutz Aufgrund der Tatsache, dass die für einen uneinge- Aufgrund der umfangreichen Eingriffe in die denkmal- schränkten Veranstaltungsbetrieb notwendigen baulichen JHVFKW]WH%DXVXEVWDQ]GLHZHJHQGHQVSH]LÀVFKHQ und/oder organisatorischen Maßnahmen gegen Gewer- Anforderungen der geplanten Nutzungen notwendig belärm nicht umgesetzt werden können eignet sich das sind, scheint eine wesentliche Kostenersparnis durch die Areal nicht als Standort für eine Veranstaltungs- und Nutzung des Baubestandes gegenüber einem Neubau Konzerthalle. nicht gegeben. Zudem können sich aus der Denkmaleigenschaft des Gebäudes Einschränkungen insbesondere Erschließung, Anlieferung bei der Fassadengestaltung ergeben. Wegen der Anordnung innerhalb des gesamten Gebäudekomplexes kann die Erschließung ausschließlich von Osten über die Adam-Klein-Straße organisiert werden. Durch die östlich angrenzende Wohnnutzung ist eine nächtliche Anlieferung aus lärmschutztechnischer Sicht nur möglich, wenn diese in den Nachtstunden (22 bis 6 Uhr) ohne Rangiervorgänge im Freien oder eine LKW-Ausfahrt an anderer Stelle erfolgt. Dies kann innerhalb des Gesamtkomplexes nicht bewältigt werden. Zusammenfassende Darstellung der Bewertungskriterien Bauliche Lärmschutzmaßnahmen außerhalb des Gebäu- Städtebaul. Umfeld des sind aufgrund der grenzständigen Bebauung nicht Nutzungen im Umfeld möglich. Flächennutzungsplan Bestehendes Baurecht Verkehr, Baugrund, Altlasten, Natur-/Artenschutz Denkmalschutz Die Einwertung bleibt auch unter Berücksichtigung der Eigentum sehr guten Erschließungssituation, des geringen Kon- Einbindung Landschaft ÁLNWSRWHQWLDOVPLWGHP1DWXUVFKXW]XQG$UWHQVFKXW]GHU Vegetation und Tierwelt möglichen Synergieeffekte mit angrenzenden Nutzungen Naturschutz und des Impulses zur Weiterentwicklung des Quelle- Lage im Netz Areals bestehen. Fuss- und Radwege Auch die weiteren untersuchten Themen Baugrund, Altla- Einbindung ÖPNV sten und Gebäudebestand treten im Vergleich zum nicht Leistungsfähigkeit lösbaren Gewerbelärm in den Hintergrund. Ruhender Verkehr Außenlärmbelastung Erschütterung, Lärm Verkehrslärmerhöhung Ob Erschütterungen oder die bestehende Außenlärm- Gewerbelärm belastung wesentliche Auswirkungen auf die Nutzungsmöglichkeiten des Gebäudebestandes haben und ob ggf. notwendige Maßnahmen innerhalb der bestehenden Trag- und Fassadenkonstruktion umgesetzt werden können, wurde nicht abschließend untersucht. Der Veranstaltungssaal kann grundsätzlich außerhalb des Schutzabstandes für Erschütterung (U-Bahn) angeordnet werden. Erschütterungen Altlasten Grundwasser/Baugrund Gebäudeschadstoff Sparten Entwicklungsimpuls Gebäudeentwurf Kosten Sonstiges (...) Flächenentwurf Interim Umbaumaßnahmen 247 149 4.2.4 Standort Kohlenhof Luftbild Kohlenhof Quelle: *HREDVLVGDWHQ‹%D\HULVFKH9HUPHVVXQJVYHUZDOWXQJ Zusammenfassende Bewertung 'DV*UXQGVWFNLVW7HLOGHVLQ$XIVWHOOXQJEHÀQGOLFKHQ Die konkrete Verortung der Stellplätze kann im Rahmen Bebauungsplans Nr. 4535, der den Ausbau der Kohlen- der Bauleitplanung erfolgen. Eine Unterbringung ist in KRIVWUD‰HHLQHJUR‰H|IIHQWOLFKH*UQÁlFKHXQGHLQH einer Tiefgarage unter dem Gebäude, unter dem Platz Bebauung mit vier- bis fünfgeschossigen Büro- und oder oberirdisch in einem Parkhaus im Umfeld möglich. Gewerbebauten vorsieht. Eine Konzert- und Veranstaltungshalle führt voraus- Nutzung und Kubatur der Veranstaltungs- und Konzert- sichtlich zu einem erheblichen Entwicklungsimpuls für halle fügt sich sehr gut in das geplante Umfeld und ist mit das gesamte Entwicklungsgebiet und sein Umfeld. Die den Entwicklungszielen der Rahmenplanung zum Bebau- Ansiedlung einer derart öffentlichkeitswirksamen Nutzung ungsplan vereinbar. Die notwendigen Anpassungen sind hat das Potential, dem Gebiet ein positives Image zu innerhalb des laufenden Verfahrens möglich. verleihen und die Attraktivität zu erhöhen. Die Ansied- Bezüglich der Gestaltungsmöglichkeiten von Freiraum lung höherwertiger Nutzungen und die Aufwertung des und Gebäude sind kaum Einschränkungen zu erwarten. Bestands könnten die Folge sein. Die Strahlkraft kann Lage und Flächenzuschnitt von Baufeld und Platzraum durch die Ausbildung eines eigenständigen Baukörpers VLQGGHU]HLWQRFKYDULDEHO6WlGWHEDXOLFKZlUHHLQSURÀO- mit herausragender Gestaltung in Verbindung mit einem überragendes Gebäude mit Fernwirkung wünschenswert. attraktiven Vorfeld, noch verstärkt werden. Dies kann mit einem Raumprogramm erreicht werden, Verkehr, Naturschutz, Sparten das zusätzliche Flächen anbietet. Zum Teil kann dieses Im Rahmen der Gesamtentwicklung scheinen die Themen zur Unterbringung des umfangreicheren Raumprogramms Verkehrserschließung, Lärmschutz der Nachbarschaft der Interimsnutzung genutzt werden. Alternativ können sowie natur- und artenschutzfachliche Erfordernisse diese Flächen aufgrund der zur Verfügung stehenden lösbar. Die zur Bewältigung notwendigen Maßnahmen Flächengröße auch außerhalb des Gebäudes in temporä- sollten innerhalb der Bauleitplanung gesichert und umge- ren Bauten untergebracht werden und zur Fassung eines setzt werden. Die Spartenversorgung ist im Zusammen- attraktiven Vorplatzes beitragen. hang mit der Gesamtentwicklung zu planen. 248 150 Zusammenfassung Lärm, Erschütterungen Da es sich bei dem Fremdgrundstück um eine ehemalige Durch die Lage zwischen stark frequentierten Verkehrs- %DKQÁlFKHRKQH*HElXGHEHVWDQGLQGHU]HLWZHQLJHU wegen für Kfz, Bahn und Straßenbahn muss in dem attraktiven Lage handelt, entstehen der Stadt durch den Gebäude bautechnisch auf die hohe Außenlärmbelastung Erwerb zusätzliche Kosten. Bezüglich der zeitlichen sowie die von zwei Seiten auf das Areal einwirkenden Entwicklung können sich die Verhandlungen mit der Erschütterungen reagiert werden. Aufgrund der Nähe Grundstückseigentümerin und das bereits laufende des im Rahmenplan ausgewiesenen Baufeldes zu den Bebauungsplanverfahren als relevant erweisen. Gleisanlagen kann der exemplarische Gebäudekomplex Bei der Umsetzung können, aufgrund der umfangreichen nicht und der Saal nur schwer in ausreichendem Abstand Umstrukturierung des Gesamtareals, provisorische Zwi- zu den Erschütterungsquellen positioniert werden, sodass VFKHQ]XVWlQGHRGHU.RQÁLNWHPLWEHQDFKEDUWHQ(QWZLFN- ohne Anpassung des Baufeldes voraussichtlich Maßnah- lungsmaßnahmen nicht ausgeschlossen werden. Eine men zum Erschütterungsschutz sowohl am Saal als auch koordinierte Abstimmung der Prozesse ist anzustreben. am Gebäude notwendig werden. Wesentlicher Aspekt für die Einwertung des Areals als Die Zunahme des Verkehrslärms aus der neuen Nutzung geeigneter Standort liegt in der sehr guten Erschließung, (Verkehrslärmerhöhung) ist gegenüber der Bestandssitua- insbesondere durch den ÖPNV, aber vor allem in dem tion nicht maßgeblich, solange die enteignungsrechtliche Entwicklungsimpulses für den gesamten Stadtteil begrün- Zumutbarkeitsschwelle nicht erstmals oder weitergehend det. überschritten wird. Dies ist vorraussichtlich durch den Bau Zusammenfassende Darstellung der Bewertungskriterien der neuen Kohlenhofstraße gegeben. Im Rahmen der Städtebaul. Umfeld Bauleitplanung für das Gesamtareal sind Schallschutz- Nutzungen im Umfeld maßnahmen an den betroffenen Fassaden und die ggf. Flächennutzungsplan hierdurch entstehenden Kosten zu prüfen. Bestehendes Baurecht Die Bewältigung des Schutzes der Nachbarschaft vor Denkmalschutz dem Gewerbelärm aus der neuen Nutzung erfordert Eigentum voraussichtlich die Umsetzung umfangreicher bautechni- Einbindung Landschaft scher und organisatorischer Maßnahmen: Vegetation und Tierwelt - Einhaltung von Vorgaben zu Lage und Ausbildung der Naturschutz Tiefgaragenzufahrt Lage im Netz sowie nachfolgende Rahmenbedingungen außerhalb des Fuss- und Radwege Planungsgebietes: Einbindung ÖPNV - an den dem Bauvorhaben zugewandten Fassaden der Leistungsfähigkeit direkt angrenzenden geplanten Gebäude im Gewer Ruhender Verkehr begebiet sind keine Wohnnutzungen zulässig, Außenlärmbelastung an der Westfassade des Gebäudes östlich des Bau Verkehrslärmerhöhung vorhabens ist keine maßgebliche Geräuschvorbela Gewerbelärm - stung zu berücksichtigen bzw. alternativ dürfen an dieser Fassade keine Fenster schutzbedürftiger Auf enthaltsräume angeordnet werden. Altlasten, Baugrund $XIJUXQGGHU(LQZHUWXQJDOV$OWODVWHQYHUGDFKWVÁlFKHLVW mit zu beseitigenden Altlasten zu rechnen. Die Tragfähigkeit des Bodens ist grundsätzlich gegeben. Grundwasser Bei Unterbringung der Stellplätze in einer Tiefgarage besteht ab dem 2. Untergeschoss die Eventualität, dass die Untergeschosse in das Grundwasser einbinden (Flur- Erschütterungen Altlasten Grundwasser/Baugrund Gebäudeschadstoff Sparten Entwicklungsimpuls Gebäudeentwurf Kosten Sonstiges (...) Flächenentwurf Interim Umbaumaßnahmen abstand 3-5 m). 249 151 Ö 9 Umweltprüfung in der Bauleitplanung 15. Änderung Flächennutzungsplan „Bereich Meistersingerhalle“ Umweltbericht 16.03.2020 Luftbild Nürnberg © Hajo Dietz Großweidenmühlstr. 28 a-b 90419 Nürnberg Tel. 0911-310427-10 Fax 0911-310427-61 www.grosser-seeger.de 152 2 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ Auftraggeber: Stadt Nürnberg Planungs- und Baureferat Bauhof 9 90402 Nürnberg Auftragnehmer: Büro Grosser-Seeger & Partner Stadtplaner - Landschaftsarchitekt - Bauingenieur Großweidenmühlstraße 28 a-b 90419 Nürnberg Telefon (09 11) 31 04 27 - 10 Telefax (09 11) 31 04 27 - 61 www.grosser-seeger.de Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bernhard Walk Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 16.03.2020 153 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 3 Inhaltsverzeichnis 1 EINLEITUNG ............................................................................................................................ 5 1.1 1.2 ZIELE DES BAULEITPLANS BZW. BESCHREIBUNG DES VORHABENS............................................. 5 PLANGRUNDLAGEN ................................................................................................................. 6 2 BESTANDSANALYSE UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN / PROGNOSE BEI DURCHFÜHRUNG DER PLANUNG ................................................................... 7 2.1 FLÄCHE .................................................................................................................................. 8 2.1.1 Ausgangssituation ....................................................................................................... 8 2.1.2 Umweltauswirkungen und Prognose ........................................................................... 8 2.2 BODEN ................................................................................................................................... 9 2.2.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ......................................................... 9 2.2.2 Bewertung der Umweltauswirkungen ........................................................................ 10 2.3 WASSER .............................................................................................................................. 11 2.3.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ....................................................... 11 2.3.2 Bewertung der Umweltauswirkungen ........................................................................ 12 2.4 PFLANZEN, TIERE, BIOLOGISCHE VIELFALT ............................................................................ 13 2.4.1 Pflanzen ..................................................................................................................... 13 2.4.1.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ................................................................. 13 2.4.1.2 Umweltauswirkungen und Prognose .................................................................................. 14 2.4.2 Tiere ........................................................................................................................... 14 2.4.2.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ................................................................. 14 2.4.2.2 Umweltauswirkungen und Prognose .................................................................................. 16 2.4.3 Biologische Vielfalt..................................................................................................... 17 2.5 LANDSCHAFT ........................................................................................................................ 17 2.5.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ....................................................... 17 2.5.2 Umweltauswirkungen und Prognose ......................................................................... 18 2.6 MENSCHLICHE GESUNDHEIT .................................................................................................. 18 2.6.1 Erholung..................................................................................................................... 18 2.6.1.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ................................................................. 18 2.6.1.2 Umweltauswirkungen und Prognose .................................................................................. 19 2.6.2 Lärm ........................................................................................................................... 19 2.6.2.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ................................................................. 19 2.6.2.2 Umweltauswirkungen und Prognose .................................................................................. 21 2.6.3 Störfallvorsorge / Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen ...................... 23 2.7 LUFT .................................................................................................................................... 23 2.7.1 Bestand und Bewertung der lufthygienischen Ausgangssituation ............................ 23 2.7.2 Umweltauswirkungen und Prognose ......................................................................... 24 2.8 KLIMA................................................................................................................................... 25 2.8.1 Bestand und Bewertung der klimatischen Ausgangssituation................................... 25 2.8.2 Umweltauswirkungen und Prognose ......................................................................... 25 2.9 ABFALL UND ABWÄSSER........................................................................................................ 26 2.10 KULTUR- UND SACHGÜTER................................................................................................ 26 2.10.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ................................................... 26 2.10.2 Umweltauswirkungen und Prognose ..................................................................... 27 2.11 WECHSELWIRKUNGEN ...................................................................................................... 28 3 PROGNOSE BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG (NULLVARIANTE) .............. 28 4 KUMULATIVE AUSWIRKUNGEN ZUSAMMEN MIT ANDEREN PLANUNGEN ................. 28 5 MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, VERRINGERUNG UND ZUM AUSGLEICH NACHTEILIGER UMWELTAUSWIRKUNGEN .............................................................................. 29 6 GEBIETE VON GEMEINSCHAFTLICHER BEDEUTUNG (FAUNA-FLORA-HABITAT) UND EUROPÄISCHE VOGELSCHUTZGEBIETE IM SINNE DES BUNDESNATURSCHUTZGESETZES ........................................................................................... 29 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 16.03.2020 154 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 4 7 GEPRÜFTE ALTERNATIVEN ............................................................................................... 29 8 METHODIK / HINWEISE AUF SCHWIERIGKEITEN UND KENNTNISLÜCKEN ................. 30 9 MAßNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG (MONITORING) ...................................................... 32 10 ZUSAMMENFASSUNG ......................................................................................................... 33 11 ANHANG ................................................................................................................................ 36 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 16.03.2020 155 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 1 5 Einleitung Die Stadt Nürnberg plant den Neubau eines Konzerthauses neben der Meistersingerhalle im Nürnberger Südosten. Hierzu ist der seit 1982 rechtsverbindliche Bebauungsplan (BPlan) Nr. 4160 zu ändern. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen ist nicht nur eine Bebauungsplanänderung notwendig, sondern auch die Änderung des Flächennutzungsplanes, denn ein Bebauungsplan muss aus dem Flächennutzungsplan entwickelt sein. Dieser stellt am favorisierten Standort aber bisher neben Bauflächen auch Grünflächen dar. Der Einleitungsbeschluss für das Verfahren zur 15. Änderung des FNP „Bereich Meistersingerhalle“ erfolgte mit Beschluss des Stadtrates am 28.09.2016. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst eine Fläche von ca. 11,4 ha. Dieser umfasst den nördlichen Teil des Luitpoldhains mit angrenzenden Verkehrsflächen. Für die Belange des Umweltschutzes ist gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, um die sachgerechte Behandlung der Umweltbelange zu gewährleisten. Im Rahmen dieser Umweltprüfung werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen, auf die Fläche, die Landschaft, die biologische Vielfalt, sowie Kulturgüter und sonstige Sachgüter in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet. In diesem Zusammenhang ist auch die Kumulierung mit Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete zu beschreiben und zu bewerten. Die Durchführung der Umweltprüfung und die Erstellung des Umweltberichtes erfolgt auf Grundlage des 2017 novellierten BauGB1. Die vorliegende Fassung des Umweltberichtes bezieht sich auf die 15. Änderung des FNP „Bereich Meistersingerhalle“ und wurde im Auftrag der Stadt Nürnberg vom Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg, erstellt. 1.1 Ziele des Bauleitplans bzw. Beschreibung des Vorhabens Das wesentliche Ziel ist die planungsrechtliche Änderung der geltenden FNP-Darstellungen zu Sonderbaufläche (Zweckbestimmung Kultur- und Kongresszentrum), um den Bau eines neuen Konzerthauses zu ermöglichen. Laut Angaben des Stadtplanungsamtes (Stpl) stellen sich die derzeitigen Verhältnisse bzw. entsprechenden Zielsetzungen wie folgt dar (siehe auch Begründung zur FNP-Änderung): Die Meistersingerhalle befindet sich am nördlichen Rand des Luitpoldhains. Südwestlich davon befindet sich noch ein Hotelgebäude. Im Osten und Westen der Meistersingerhalle befinden sich Parkplatzflächen, die im Flächennutzungsplan als Grünflächen dargestellt sind. Nach Süden hin erstreckt sich die eigentliche Parkfläche des Luitpoldhains. Der Luitpoldhain bildet zusammen mit dem Volkspark Dutzendteich ein bedeutendes, als Flächendenkmal geschütztes Naherholungsgebiet innerhalb der Stadt Nürnberg. Da das geplante Konzerthaus zusätzlich zu Meistersingerhalle und Hotel im dortigen Bereich lokalisiert wird, erfolgt die Zusammenlegung der bisherigen Sonderbaufläche für das Hotel (0,6 ha) und der Fläche für Gemeinbedarf (2,7 ha) zu einer neuen Sonderbaufläche und deren Erweiterung um den Standort des Konzerthauses auf nunmehr insgesamt 7,1 ha. Dabei wurde auch der Bereich des großen Parkplatzes im Osten mit in die Sonderbaufläche aufgenommen. Die Zweckbestimmung der Sonderbaufläche als Kulturund Kongresszentrum wurde beibehalten. Die Darstellung eines schmalen Streifens Grünfläche im Westen entlang der Münchener Straße einschließlich einer dort verlaufenden, übergeordneten Freiraumverbindung und von Grünflächen (öffentliche Park- und Grünanlage) im Süden bleibt bestehen. Auch die Darstellung der Verkehrsflächen mit Straßenbahnlinie entspricht den bisherigen Darstellungen. Neu wurden ein Naturdenkmal im Atrium der Meistersingerhalle sowie die 1 Baugesetzbuch, Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und 2a BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 16.03.2020 156 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 6 Abgrenzung des vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebietes des Fischbachs nachrichtlich übernommen. Aufgrund der Maßstabsebene der vorbereitenden Bauleitplanung können keine weiteren detaillierten Planungsziele dargestellt werden. Diese sind im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplanung) zu benennen und festzusetzen. 1.2 Plangrundlagen Das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) aus dem Jahr 2013, geändert am 01.03.2018, weist Nürnberg zusammen mit Fürth/Erlangen/Schwabach als gemeinsame Metropole im selben Verdichtungsraum aus. Im Regionalplan der Region Nürnberg ist Nürnberg noch als Oberzentrum dargestellt. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) ist der Bereich des Planungsgebiets durch die über-/örtlichen Hauptverkehrsstraßen Münchener Straße im Westen und Schultheißallee im Norden begrenzt. Im nördlichen Bereich der Schultheißallee und im weiteren Verlauf der Straße „An der Ehrenhalle“ verläuft auch eine Straßenbahntrasse. Die Meistersingerhalle selbst und ihr nördliches Vorfeld ist als „Fläche für den Gemeinbedarf – Kulturellen Zwecken dienende Einrichtung“ dargestellt, das Hotel als Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung „Hotel“. Der übrige Bereich des Luitpoldhains ist als Grünfläche mit Zweckbestimmung „öffentliche Park- und Grünanlage“ dargestellt. Durch den Luitpoldhain verläuft eine übergeordnete Freiraumverbindung 2. Priorität, die einen Weg, abseits des motorisierten Verkehrs, für Fahrradfahrer und Fußgänger darstellt, um von den innerstädtischen Bereichen zu den Naherholungsflächen des Dutzendteichs zu gelangen. Diese verläuft westlich der Meistersingerhalle auf dem dortigen Rad-/Fußweg entlang der Münchener Straße. Bereiche entlang der Schultheißallee im Norden, der Straße „An der Ehrenhalle“ sowie die zentralen Wiesenbereiche westlich der Ehrenhalle sind als Überschwemmungsgebiet des Fischbachs vorläufig gesichert (Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 15 der Stadt Nürnberg vom 26.07.2017). Wasserschutzgebiete oder weitere wasserrechtlichen Festlegung sind im Änderungsbereich nicht bekannt. Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete und geschützte Landschaftsbestandteile sowie geschützte Lebensräume nach § 30 BNatSchG bzw. Art. 23 BayNatSchG sind im Planungsgebiet nicht vorhanden. Die Stiel-Eiche im Innenhof der Meistersingerhalle ist seit 2015 als Naturdenkmal Nr. 89 der Stadt Nürnberg nach § 28 BNatSchG geschützt. Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) oder Europäische Vogelschutzgebiete (SPA-Gebiete) sind von der Planung nicht betroffen. Folgende Biotope der Stadtbiotopkartierung liegen (zumindest teilweise) im Geltungsbereich der FNP-Änderung: - N-1411 Grünanlage Münchener Straße - N-1414 Bäume und Baumgruppen nordwestlich Luitpoldhain - N-1415 Grünanlage Luitpoldhain Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 16.03.2020 157 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 7 Im Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) für die Stadt Nürnberg aus dem Jahr 1996 wurde der Luitpoldhain (ohne Meistersingerhalle, Hotel und Stellplatzanlagen) als regional bedeutsamer Lebensraum Nr. 634 erfasst. Zum Luitpoldhain liegt ein Parkpflegewerk vor, mit der die Pflege des Luitpoldhains optimiert, aber auch Entwicklungsmöglichkeiten aufgezeigt werden sollen. Leitgedanke für die Entwicklung des Parks ist „seine Erhaltung und behutsame und gezielte Weiterentwicklung für die Grünversorgung der Südstadt und der Stadt Nürnberg insgesamt“. Dieser Plan deckt allerdings nicht die Teile westlich und nördlich der Meistersingerhalle sowie entlang der Schultheißallee ab, sondern nur die südlich von Gebäudekomplex und großem Parkplatz liegenden Flächen. Im Rahmen des gesamtstädtischen Freiraumkonzepts mit Aktionsplan "Kompaktes Grünes Nürnberg 2020" (Masterplan Freiraum) wurde das Entwicklungskonzept „Urbane Parklandschaft 21. Jahrhundert“ entwickelt. Mit „urbaner Parklandschaft“ soll sich ein Anspruch auf vielfältige Freiraumtypen, -qualitäten und -nutzungen verbinden. Der Luitpoldhain ist Bestandteil des Teilbereichs „Dutzendteich & Co.“. Der Bereich um die Meistersingerhalle soll als Eingangsbereich für diese Parklandschaft gestaltet/aufgewertet werden. Im Integrierten Stadtteilentwicklungskonzept (INSEK) Südost (Stand: November 2015) wird der Luitpoldhain zusammen mit dem Dutzendteichgelände als für den Tourismus bedeutsamer Kultur- und Freizeitort bezeichnet. Der Neubau des Konzerthauses ist als Impulsprojekt bereits im Luitpoldhain verortet. Das Areal unterliegt einem hohen Nutzungsdruck und Nutzungskonflikten (Event vs. Naherholung). Die südliche Eingangssituation soll aufgewertet und so eine bessere Vernetzung mit dem Dutzendteichgelände erzielt werden. Für den gesamten Bereich soll ein Entwicklungsplan und ein einheitliches Gestaltungskonzept aufgestellt werden. 2 Bestandsanalyse und Bewertung der Umweltauswirkungen / Prognose bei Durchführung der Planung Inwieweit bei der Aufstellung der 15. FNP-Änderung die Umweltbelange gem. § 1 Abs. 6 und § 1a BauGB als auch die umweltrelevanten Ziele aus Fachgesetzen und -plänen (vgl. Anhang) berücksichtigt wurden, wird nachfolgend beschrieben. Eine ausdrückliche Unterscheidung zwischen bau- und betriebsbedingten Auswirkungen auf die Umweltbelange erfolgt, soweit eine Unterscheidung möglich ist und hierfür konkrete Anhaltspunkte bestehen. Auf Ebene der Flächennutzungsplanung sind bau- und betriebsbedingte Auswirkungen i.d.R. auch noch nicht im erforderlichen Detaillierungsgrad bekannt. Einleitend wird darauf hingewiesen, dass die Umweltprüfung für das FNP-Änderungsverfahren – der zweistufigen Systematik der Bauleitplanung folgend – ausschließlich auf die geplante Änderung der FNP-Darstellungen abstellt (Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung), d.h. nicht auf die mit der Umsetzung der parallelen Änderung des B-Plans Nr. 4160 verbundenen, konkreten Eingriffe in Natur und Umwelt. Die schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung der Gesamtauswirkungen auf die Umweltbelange, die durch die Realisierung der Festsetzungen des B-Plans entstehen, erfolgt im Rahmen der Umweltprüfung zur Änderung des B-Plans Nr. 4160 (Ebene der verbindlichen Bauleitplanung); siehe hierfür Umweltbericht zur Änderung des B-Plan Nr. Nr. 4160. Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 16.03.2020 158 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 2.1 Fläche 2.1.1 Ausgangssituation 8 Der Geltungsbereich der FNP-Änderung liegt im Südosten von Nürnberg in der Gemarkung Gleißhammer und umfasst eine Fläche von ca. 11,4 ha. Beim Änderungsbereich handelt es sich um den nördlichen Teil des Luitpoldhains, der zusammen mit dem Volkspark Dutzendteich ein bedeutendes Naherholungsgebiet innerhalb der Stadt Nürnbergs bildet, und angrenzende Verkehrs- und weitere öffentliche Grünflächen. Der Änderungsbereich wird im Norden von den angrenzenden Bauflächendarstellungen und im Westen durch die öffentliche Grünfläche westlich der Münchener Straße begrenzt. Südlich des Änderungsbereichs schließt die öffentliche Grünfläche des Luitpoldhains an. Bauliche Nutzungen finden sich im Änderungsbereich mit der Meistersingerhalle und einem Hotelgebäude. Große Teile des Änderungsbereiches sind außerdem im Umfeld der Gebäude sowie im Bereich des „Großen Parkplatzes“ östlich und des „Kleinen Parkplatzes“ westlich der Meistersingerhalle entsprechend genutzt und versiegelt (Asphaltflächen, Betonpflaster etc). Die größten Anteile des Parks sind aber unversiegelt und als Wiesen- oder Gehölzflächen angelegt. 2.1.2 Umweltauswirkungen und Prognose Die städtebauliche Entwicklung soll nach § 1 Abs. 5 BauGB vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen. Dabei sollen nach § 1a Abs. 2 BauGB die Möglichkeiten der Wiedernutzung von Brachflächen, Nachverdichtungen und andere Maßnahmen der Innenentwicklung genutzt werden. Bei der im Vorfeld durchgeführten „Städtebaulichen Standortuntersuchung“ (bgsm, Mai 2015) wurden auch Brach- und Konversionsflächen im gesamten Stadtgebiet als Standortalternativen mit untersucht (siehe Kap.7). Es erfolgt im vorliegenden Fall aber keine Inanspruchnahme von land- oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen bzw. Wald und auch nicht von besonders naturbelassenen Flächen oder großflächigen natürlichen Lebensräumen. Da es sich bei dem betrachteten Bereich um innerstädtisches Gebiet handelt, trifft die Vorgabe nach § 1 Abs. 5 BauGB, dass städtebauliche Entwicklungen vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen sollen, grundsätzlich zu, auch wenn der Standort des geplanten Konzerthauses funktional dem Luitpoldhain als öffentliche Grünfläche zuzurechnen ist. Die Erweiterung der Darstellung der Sonderbauflächen auf bisher als Grünflächen dargestellten Bereichen betrifft auch schon jetzt als Stellplatzanlagen genutzte Flächen. Die eigentliche Neuinanspruchnahme von Fläche ist daher geringer als die reine Bilanz zwischen bestehenden Darstellungen als Sonderbaufläche bzw. Fläche für Gemeinbedarf (insg. 3,3 ha) auf nunmehr 7,1 ha Sonderbaufläche vermuten ließe. Auf FNP-Ebene ist der tatsächliche Umfang der späteren Bebauung und Versiegelung nicht exakt zu bilanzieren. Hilfsweise kann hier auf Angaben aus der Änderung des B-Plan Nr. 4160 zurückgegriffen werden. Durch die B-Planänderung wird der Bau eines Konzerthauses mit einer Grundfläche von ca. 8.700 m² ermöglicht. Obwohl der Bau im Bereich des sog. „Kleinen Parkplatzes“ westlich der Meistersingerhalle, also in schon teilweise versiegelten und entsprechend genutzten Bereichen, realisiert wird, erhöht sich der Anteil überbauter und versiegelter Bereiche auch durch die Gestaltung der Freiflächen als Plätze und für Wege. Im Hinblick auf das Schutzgut Fläche bestehen bereits im Bestand Nutzungen für den ruhenden Verkehr, so dass die Auswirkungen für das Schutzgut begrenzt sind. Dennoch werden ca. 8.200 m² bisher als Grün- bzw. Pflanzflächen gestaltete Bereiche durch Überbauung und Umgestaltung neu in Anspruch genommen. Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 16.03.2020 159 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 9 Die begrenzte Inanspruchnahme von bisher unversiegelten Grünflächen für die Umwandlung in Baufläche hat damit keine erheblich nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche. 2.2 Boden 2.2.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation Entsprechend der vom Bayerischen Geologischen Landesamt 1977 herausgegebenen Geologischen Karte Nürnberg-Fürth-Erlangen und Umgebung (Maßstab 1 : 50.000) wird der natürliche Untergrund des Änderungsbereichs zum Großteil durch pleistozänen Flugsand (ds) gebildet. Erst in der Tiefe folgen die Sandsteine des Mittleren Keupers. Der komplette südliche Teil des Luitpoldhains ist im Bereich der ehemaligen Luitpoldarena als künstliche Auffüllung gekennzeichnet, da es hier zu umfangreichen Erdbewegungen gekommen ist. Da Großteile des Geländes vor allem durch den Umbau zur Luitpoldarena, eines Bestandteils des Reichsparteitagsgeländes, während des NS-Regimes von 1933 bis 1937 und durch den Rückbau nach Kriegsende zum Volkspark Luitpoldhain wesentlich umgestaltet wurden, finden sich im Änderungsbereich künstliche Auffüllungen in einer Mächtigkeit zwischen 0,6 m bis zu 3,55 m Tiefe. Am geringmächtigsten waren die Auffüllungen im Bereich des künftigen Standortes des Konzerthauses. (SPOTKA GEOTECHNIK, 08.07.2016) Im Bereich des Baufeldes für das künftige Konzerthaus lag allerdings nur ein einziger Bohrpunkt, so dass 2018 und 2019 ergänzende Untersuchungen im Nordwesten des Änderungsbereiches erfolgten, wo Bohrungen bis auf 21,0 m unter Geländeoberkante abgeteuft wurden (SCHULZE & LANG, 08.02.2019 sowie 07.08.2019). Die Ergebnisse der Voruntersuchung konnten im Wesentlichen bestätigt werden: Nordwestlich der Meistersingerhalle wurden Auffüllungen bis 2,50 m unter Geländeoberkante (GOK) angetroffen, die u.a. auch Betonstücke und Brandschutzreste enthielten. Unter den Auffüllungen folgten in Tiefen von 16,90 m bis zu 18,40 m unter GOK Sande mit wechselnder Kornzusammensetzung und Beimengung von Kiesen, sowie schluffig/tonige Anteile. Darunter folgen erst der Sandstein bzw. Sandsteinfaulfels. Natürliche Bodentypen sind aufgrund der gestörten Verhältnisse daher nicht mehr vorhanden. Aus dem aufgefüllten humosen Oberboden in den Freiflächen entwickeln sich i.d.R. sog. Hortisole. Große Teile sind aber auch überbaut bzw. asphaltiert oder gepflastert und damit versiegelt. Die ökologische Bodenfunktion ist laut Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) der Stadt Nürnberg im Änderungsbereich weitgehend intakt für den Bereich der Freiflächen mit geringem Versiegelungsgrad. Für die bebauten Bereiche um die Meistersingerhalle ab einem Versiegelungsgrad von 30% wurden die vorliegenden Böden in ihrer Bodenfunktion als eingeschränkt intakt bewertet. In Bodenproben wurden Belastungen mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK), Arsen und/oder Schwermetallen (Kupfer, Blei, Zink) festgestellt, die aus den Auffüllungen resultieren. Im Bereich des geplanten Konzerthauses westlich der Meistersingerhalle konnten in der Bodenprobe dagegen keine auffälligen Werte von Schadstoffen festgestellt werden. (Umweltanalytik Nürnberg, 03. + 23.08.2016) Bei den Untersuchungen 2018 erfolgte zunächst keine weitere Untersuchung auf Schadstoffe (SCHULZE & LANG, 08.02.2019). Aufgrund der festgestellten Bestandteile und organoleptischer Auffälligkeiten wurden bei den ergänzenden Bohrungen im Juni/Juli 2019 aber auch Schadstoffuntersuchungen durchgeführt (SCHULZE & LANG, 07.08.2019 sowie Prüfberichte von Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 16.03.2020 160 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 10 SUN/U 11.07. und 05./06.08.2019). Dabei hat sich gezeigt, dass v.a. in den oberflächennahen Auffüllungen erhöhte Schadstoffkonzentrationen angetroffen wurden. Es handelt sich hier v.a. um Schwermetalle (Blei, Kupfer, Quecksilber, Antimon), in geringerer Konzentration auch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Festgestellt wurden auch erhöhte Werte für den Summenparameter TOC (gesamte organische Kohlenstoff) im Feststoff. Dieser ist ein Maß für den Anteil organischen Kohlenstoffes in Bodenproben, der in bestimmten Lagen (z.B. Auen, Niedermooren) auch natürlicherweise erhöht sein kann. In Zusammenhang mit den festgestellten Schwermetallgehalten, ist allerdings eine uneingeschränkte Verwertbarkeit des angetroffenen Bodens nicht möglich, ggf. ist dieser sogar zu entsorgen. Kennzeichnung: Im Änderungsbereich sind keine Altlasten- oder Altlastenverdachtsflächen aufgrund umweltrelevanter, gewerblicher Nutzungen beim Umweltamt bekannt. In Zusammenschau aller Ergebnisse der Bodenuntersuchungen aus 2016 und 2019 ist davon auszugehen, dass ausschließlich abfallrelevante Bodenbelastungen zu berücksichtigen sind, während altlastenrelevante Bodenkontaminationen im Sinne der BBodSchV nicht vorliegen. Im FNP sind gem. § 5 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 BauGB für bauliche Nutzungen vorgesehene Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, zu kennzeichnen. Ein Kennzeichnungserfordernis liegt hier jedoch nicht vor. Daneben sind Kampfmittelfunde aufgrund der Lage im Bereich des früheren Reichsparteitagsgeländes zu vermuten. Das Schutzgut Boden ist im Untersuchungsbereich bereits stark verändert und durch Bebauung und wiederholte Umgestaltung der Flächen hat sich ein anthropogen überprägter Stadtboden ergeben. Der Boden ist in seiner natürlichen Funktion großteils gestört oder verändert und weist zum Teil Schadstoffbelastungen auf. 2.2.2 Bewertung der Umweltauswirkungen Versiegelte Flächen verlieren ihre natürliche Bodenfunktion als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und als Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen aufgrund ihrer Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften (insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers). Durch die geplante Änderung der FNP-Darstellung eines Teils der Grünfläche/öffentliche Park- und Grünanlage in Sonderbaufläche wird grundsätzlich die Möglichkeit einer Bebauung und damit Versiegelung des Bodenkörpers ermöglicht. Die Darstellung als Grünflächen im wirksamen FNP entspricht zwar nicht der tatsächlichen Situation mit in weiten Teilen großflächig versiegelten Stellplatzflächen, es wird aber das Planungsziel einer Grünfläche aufgegeben. Auf FNP-Ebene kann die tatsächlich zulässige Überbauung bzw. Versieglung von Boden auch nur abgeschätzt werden, vor dem Hintergrund der bekannten Planungen auf Vorhabenebene für das geplante Konzerthaus wird es aber zu zusätzlichen Versiegelungen kommen. Genauere Bewertungen müssen hier auf Ebene der Bebauungsplanung durchgeführt werden. Die bloße Änderung der Darstellungskategorien in eine gemeinsame Sonderbaufläche stellt dagegen keine weitere Beeinträchtigung dar, zumal hier auch schon Bebauung besteht. Trotz der schon bestehenden Vorbelastungen stellt die FNP-Änderung aufgrund der Änderung von Grünflächen in Sonderbauflächen erhebliche Auswirkungen für das Schutzgut Boden dar. Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 16.03.2020 161 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 2.3 Wasser 2.3.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation 11 Natürliche Oberflächengewässer sind im Änderungsbereich in Form des verrohrten Nummerleinskanals vorhanden. Dieser bildete früher ein offenes Gewässer, das vom Dutzendteich in den Fischbach im Norden fließt (vgl. Abbildung 1). Nördlich der Schultheißallee verläuft außerdem in Teilbereichen noch offen der Fischbach. Abbildung 1: Historischer Verlauf des Nummerleinskanals (blaue Linie) und heutiger Verlauf des Kanals (hellblau gestrichelt) (Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung, Kanaldaten © SUN) Bereiche entlang der Schultheißallee im Norden, der Straße „An der Ehrenhalle“ sowie die zentralen Wiesenbereiche westlich der Ehrenhalle und von dort in Richtung Südosten sind als Überschwemmungsgebiet des Fischbachs gem. § 76 Abs. 3 WHG vorläufig gesichert (Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 15 der Stadt Nürnberg vom 26.07.2017). Wasserschutzgebiete oder weitere wasserrechtliche Festlegungen bestehen im Änderungsbereich nicht. Grundwasser wurde im Untersuchungsgebiet im Norden bei allen acht durchgeführten Teufen im Rahmen der geotechnischen Vorerkundung erbohrt. Der Grundwasserflurabstand wurde zwischen 4,3 m und 5,7 m unter Geländeoberkante ermittelt, was einem Grundwasserstand zwischen 308,8 m ü. NN und 310,2 m ü. NN entspricht. Am Standort des geplanten Konzerthauses im Nordwesten lag der Grundwasserflurabstand bei 4,7 m unter GOK. Dies entspricht auch den Werten aus der Grundwassergleichenkarte sowie den Grundwasserständen der Grundwassermessstelle B1031 an der Nordostecke der Meistersingerhalle. (SPOTKA GEOTECHNIK, 08.07.2016) Bei den Untersuchungen im Dezember 2018 nordwestlich der Meistersingerhalle wurde Grundwasser dagegen bei 5,11 m bis 5,70 m unter Geländeoberkante erbohrt, was einem Grundwasserstand zwischen 308,30 m ü. NN und 309,37 m ü. NN entspricht. Diese Werte sind vergleichbar mit den Ergebnissen von 2016 (SCHULZE & LANG, 08.02.2019). Aufgrund der Trocken- Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 16.03.2020 162 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 12 perioden ist allerdings grundsätzlich mit etwas höheren Grundwasserständen zu rechnen, was auch der Grund dafür ist, dass bei den Bohrungen im Juni/Juli 2019 noch tiefere Grundwasserstände von 5,80 m bis 6,10 m unter GOK bzw. zwischen 307,84 m ü. NN und 309,38 m ü. NN erbohrt wurden (SCHULZE & LANG, 07.08.2019). Ähnliche Verhältnisse treten auch im südlichen Bereich des Luitpoldhains auf. Die Grundwassergleichenkarte zeigt an, dass das Grundwasser etwa in Richtung Nordwesten fließt, also Richtung Fischbach ausgelegt ist (Grundwasserbericht Stadt Nürnberg 2017), was auch die bemessenen Grundwasserspiegel aus den Geotechnischen Berichten bestätigen. Östlich der Eingangshalle zur Meistersingerhalle befindet sich auf dem Fl. Nr. 330/3 (Gmkg. Gleißhammer) der Trinkwassernotbrunnen 102a. Hinsichtlich des Schutzgutes Wasser verläuft zwar ein Gewässer innerhalb des Änderungsbereiches, welches aber schon seit langer Zeit verrohrt ist. Der Grundwasserflurabstand ist hoch, allerdings resultiert aus den teils mit persistenten Schadstoffen belasteten Böden ein potentielles Kontaminationsrisiko für das Grundwasser über den Eintragspfad Boden-Wasser. Gerade die sandigen Böden können Schadstoffe schlecht adsorbieren und sind zudem durch hohe Durchlässigkeit gekennzeichnet. 2.3.2 Bewertung der Umweltauswirkungen Analog zum Schutzgut Boden ist die Bewertung der Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser. Auswirkungen auf Oberflächengewässer sind nicht zu erwarten, aber auf den Grundwasserkörper in Form von Versiegelung (Reduzierung der Grundwasserneubildung) sowie mögliche Einbindung von Bauwerken in den Grundwasserkörper. Auch hier kann auf FNP-Ebene die spätere Überbauung bzw. Versieglung nur abgeschätzt werden. Grundsätzlich ist aber eine Versickerung unbelasteter oder maximal gering belasteter Niederschlagswässer vorgesehen. Genauere Bewertungen müssen hier auf Ebene der Bebauungsplanung durchgeführt werden. Die Änderung der Darstellung von Grünflächen in Sonderbauflächen lässt aber auch hier grundsätzlich Verschlechterungen für das Schutzgut Wasser erwarten. Im Bereich des vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebietes des Fischbachs wird die Darstellung als Grünfläche (im Süden) bzw. als Verkehrsfläche (an Schultheißallee) beibehalten und dadurch keine zusätzlichen Beeinträchtigungen ausgelöst. Die bloße Änderung der Darstellungskategorien in eine gemeinsame Sonderbaufläche stellt dagegen keine weitere Beeinträchtigung dar, zumal hier auch schon Bebauung besteht. Trotz der schon bestehenden Vorbelastungen stellt die FNP-Änderung aufgrund der Änderung von Grünflächen in Sonderbauflächen und damit einhergehenden, potenziellen Beeinträchtigungen für die Grundwasserneubildung und Eingriffen in den Grundwasserkörper erhebliche Auswirkungen für das Schutzgut Wasser dar. Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 16.03.2020 163 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 2.4 13 Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt 2.4.1 Pflanzen 2.4.1.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation Die Biotop-/Nutzungstypen wurden im Sommer 2016 aufgenommen und 2018 aktualisiert. Es konnte auch auf Daten des Baumkatasters des Servicebetriebs Öffentlicher Raum (SÖR) der Stadt Nürnberg (Stand: 01.06.2016) zurückgegriffen werden. Beim Änderungsbereich handelt es sich um einen Ausschnitt aus dem Volkspark „Luitpoldhain“, der hier im Wesentlichen in drei Bereiche unterteilt werden kann:    Nördlicher Teil mit Gebäudekomplex Meistersingerhalle und Hotel sowie Parkplatzanlagen Parkanlage mit Alt-Eichen-Bestand im Westen an der Münchener Straße und im Norden entlang Schultheißallee Offene, mit Bäumen überstandene Wiesenfläche südlich der Meistersingerhalle Die häufigste Baumart ist in diesem Bereich des Luitpoldhains die Stiel-Eiche (Quercus robur), gefolgt von Spitz-Ahorn (Acer platanoides). Daneben gibt es viele Hainbuchen (Carpinus betulus), Sommer-Linden (Tilia platyphyllos), Feld-Ahorn (Acer campestre) und Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus) auf dem Gelände, aber auch viele nicht heimische Arten, so dass insgesamt 42 verschiedene Baumarten vertreten sind. Innerhalb des Änderungsbereichs ist weniger als die Hälfte der Gesamtfläche nicht versiegelt und steht noch als Vegetationsraum zur Verfügung. Der Rest ist überbaut und versiegelt. In der Stadtbiotopkartierung wurden 2006 große Teile des Luitpoldhains als Biotop „N-1415 „Grünanlage Luitpoldhain“ erfasst. Teile des Baumbestandes entlang der Schultheißallee sind Bestandteil des kartierten Biotops N-1414 „Bäume und Baumgruppen nordwestlich Luitpoldhain“ und der Mittelstreifen der Münchener Straße der Biotop N-1411 „Grünanlage Münchener Straße“. Der nördliche Teil des Luitpoldhains ist überprägt vom großen Gebäudekomplex der Meistersingerhalle und des Hotelgebäudes sowie den Zufahrten zu den großen, asphaltierten Stellplatzanlagen westlich und v.a. östlich der Meistersingerhalle (dort allein ca. 22.000 m² versiegelte Bereiche). Der große Parkplatz im Osten ist teils mit Bäumen überstellt, worunter aber sehr viele nicht heimische Baumarten (u.a. Robinie, Gleditschie, Rot-Eiche) zu finden sind. Aufgrund kleiner Baumscheiben und extremer Bedingungen (Versiegelung, Aufwärmung des Asphalts) sind diese Bäume in ihrer Vitalität eingeschränkt und manche Baumscheiben gar nicht mehr besetzt. Die Wege und Aufenthaltsbereiche rund um die Meistersingerhalle sind mit Beton-Platten belegt. In den Randbereichen finden sich Pflanzbeete mit Stauden und Ziersträuchern sowie Bauminseln. Auch hier kümmern einige der Bäume aufgrund der beeinträchtigten Standortverhältnisse und sind mittelfristig wohl auch abgängig. Die Grünflächen rund um die Meistersingerhalle setzen sich vorwiegend aus strukturarmen Rasenflächen zusammen und tragen weiter keine wertvollen Pflanzenbestände. Im Innenhof der Meistersingerhalle wurde eine alte Stiel-Eiche aus dem Jahr 1872 erhalten. Diese ist mittlerweile als Naturdenkmal ausgewiesen. Neben weiterem Baumbestand ist der Bereich gärtnerisch gestaltet. Auch im Traufbereich des Hotels finden sich gärtnerisch gestaltete Pflanzflächen. Die naturschutzfachlich wertvollsten Bereiche befinden sich innerhalb eines 35 m bis 50 m breiten Streifens entlang der Münchener Straße, auf einer Fläche nördlich der Meister- Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 16.03.2020 164 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 14 singerhalle und entlang der Schultheißallee. Dort befinden sich die ältesten Bäume (bis zu 200 Jahre alt) und diejenigen mit den größten Stammdurchmessern (über 75 cm). Meist handelt es sich hier um Stiel-Eichen (Quercus robur). Viele dieser Bäume weisen aufgrund ihres Alters naturschutzfachlich relevante Strukturen wie Höhlungen und Spalten auf, die gerade aus faunistischer Sicht wichtige Habitatelemente darstellen (vgl. Kap. 2.4.2 und saP, GROSSER-SEEGER & PARTNER, 20.08.2019) und damit den Bestand besonders schützenswert machen. Durch Fuß- und Radwege, die Zufahrten und benachbarte Stellplatzanlagen ist der Bestand randlich beeinträchtigt. Die Rasen-/Wiesenflächen unter den Bäumen sind vegetationskundlich ohne größere Bedeutung. Östlich des Hotels und südlich der Meistersingerhalle hat der Luitpoldhain generell eher den Charakter einer locker von Bäumen überstandenen Wiese. Weiter südlich befinden sich fast nur noch Wiesenbereiche, in denen auch die zentralen Veranstaltungsflächen (z.B. für das Klassik-Open-Air) liegen. Die Wiesenbereiche bzw. der Extensivrasen unterliegen im Anschluss an die Meistersingerhalle noch nicht einem so starken Nutzungsdruck durch Erholungssuchende oder durch Großveranstaltungen wie weiter südlich. Es finden sich hier die üblichen, schnittverträglichen typischen Scherrasen-Arten. Besondere oder gefährdete Pflanzenarten konnten keine festgestellt werden. 2.4.1.2 Umweltauswirkungen und Prognose Durch die FNP-Änderung werden teils schon versiegelte Bereiche mit keiner oder nur sehr geringer Bedeutung als Lebensraum als Sonderbauflächen dargestellt, teils aber auch naturschutzfachlich hochwertige Baumbestände in den Grünflächen (insbesondere im Nordwesten). Die Schwere der zu erwartenden Eingriffe rührt hier von der Zerstörung alter Baumbestände, die erst in sehr langen Zeiträumen wiederhergestellt werden können. Neupflanzungen können diese Eingriffe nicht kompensieren. Die genaue Bewertung der Eingriffe ist auch hier erst auf Bebauungsplan- oder gar Vorhabenebene möglich, es sind aber schon jetzt erhebliche nachteilige Beeinträchtigungen absehbar. Hier ist ergänzend anzuführen, dass ein Großteil der Stadtbäume ohnehin unter den Auswirkungen des Stadtklimas und auch der Extremereignisse der letzten Jahre (Hitze, Trockenheit) zu leiden hat, so dass viele unter ihrer Lebenserwartung bleiben. Umso bedeutender ist daher die Erhaltung alten Baumbestandes in großflächig unversiegelten Bereichen. Die durch die weitere Umsetzung der Planung auf Bebauungsplan- und Vorhabenebene zu erwartenden Eingriffe sind aufgrund der zu erwartenden Rodung alten Baumbestandes als erheblich nachteilige Auswirkung auf das Schutzgut Pflanzen zu bewerten. 2.4.2 Tiere 2.4.2.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation Im Änderungsbereich wurden 2016 im Rahmen von Kartierungen planungsrelevante Artengruppen erfasst. Zu diesen Artengruppen zählen Vögel, Fledermäuse, Reptilien (Zauneidechse) und totholzbewohnende Käfer (Eremit). Für den südlichen Luitpoldhain, der aber außerhalb des Änderungsbereiches liegt, erfolgten 2019 Nacherfassungen. Die weiteren Angaben greifen auf diese Ergebnisse zurück, die zusammenfassend im Gutachten zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) zur B-Planänderung dargestellt sind (GROSSER-SEEGER & PARTNER, 20.08.2019). Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 16.03.2020 165 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 15 Ferner liegen für Teile des Änderungsbereiches und seines Umfeldes verschiedene Artnachweise in der Artenschutzkartierung (ASK, Stand: 30.04.2019) vor. Im Untersuchungsbereich konnten sieben verschiedene Fledermausarten im Laufe des Sommers festgestellt werden. Der Luitpoldhain stellt ein wichtiges Jagdhabitat für Fledermäuse dar, da es in Nähe zu bedeutenden Fledermausquartieren im Stadtgebiet liegt. Mit dem Dutzendteich befindet sich außerdem ein weiteres wichtiges Jagdhabitat in unmittelbarer Nähe. Dominierende Art war während der nächtlichen Aktivitätsphasen die Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus), gefolgt vom Großabendsegler. Der Park bietet mit seinem Baumbestand aber auch verschiedene Quartiermöglichkeiten. Vom Großabendsegler (Nyctalus noctula) konnten im Änderungsbereich zwei besetzte Quartierbäume erfasst werden. Dabei handelte es sich um Balzquartiere. Ein Quartiernachweis an den Gebäuden von Meistersingerhalle und Hotel gelang nicht. Bei den Erfassungen wurden außerdem mehrfach Feldhasen (Lepus europaeus) beobachtet. In den Baumbeständen konnten Siebenschläfer (Glis glis) nachgewiesen werden. Es konnten außerdem insgesamt 40 Brutvogelarten im Luitpoldhain festgestellt werden. Davon gelang für 23 Arten ein Brutnachweis bzw. es besteht Brutverdacht. Es handelt sich dabei hauptsächlich um baum- und gehölzbrütende, meist häufige Arten. Die übrigen Arten waren lediglich als Nahrungsgäste im Gebiet anwesend, weitere drei Vogelarten konnten regelmäßig beim Überflug beobachtet werden. Bedeutung haben der Luitpoldhain und speziell auch der Änderungsbereich für Spechte und höhlenbrütende Arten. Nachgewiesen werden konnte Bunt-, Grün- und Mittelspecht, alle drei hatten aber keine aktuell besetzten Brutstätten im Luitpoldhain. Die Folgenutzer von Spechthöhlen profitieren von deren Aktivitäten. Auffallend war die hohe Besetzung von Specht- oder Asthöhlen durch den Star (Sturnus vulgaris). Im Unterschied dazu nutzte der Feldsperling (Passer montanus) nahezu ausschließlich die im Gebiet vorhandenen Nistkästen aus Holzbeton oder Holz. Für die Meisenarten blieben die nicht besetzten Vogelkästen, kleine Baumhöhlen oder ebenfalls das Gebäude der Meistersingerhalle als Brutplatz. Von den größeren und v.a. früh mit dem Brutgeschäft beginnenden Arten sind hier Bruten der Wacholderdrossel (Turdus pilaris), der Ringeltaube (Columba palumbus) und der Rabenkrähe (Corvus corone) mit Nestfunden belegt. Bei den kleineren bzw. den später im Gebiet ankommenden Brutvogelarten (Zilpzalp, Waldlaubsänger etc.) gelangen dagegen in der Mehrzahl der Fälle daher nur Feststellungen der Revierzentren über die Gesänge. Greifvögel konnten im Luitpoldhain nicht als Brutpaare festgestellt werden. Turm- und Wanderfalke (Falco tinnunculus et peregrinus) konnten aber als Nahrungsgast beobachtet werden. Zu erwarten wäre z.B. auch der Sperber (Accipiter nisus). Eulen wurden nur 2019 gezielt erfasst. Der Waldkauz (Strix aluco) wurde nur einmal rufend festgestellt, danach gelangen keine Nachweise mehr. Im Luitpoldhain gibt es keine für den Waldkauz ausreichend große Baumhöhlen, die für eine Brut geeignet wären. Es hängt im westlichen Bereich ein Waldkauzkasten, der aber nicht belegt war. Dagegen konnte die Waldohreule (Asio otus) mit einer erfolgreichen Brut nördlich der Ehrenhalle sowie einer weiteren Brut westlich der Münchener Straße aus dem Innenhof eines Wohnblocks an der Rankestraße festgestellt werden. Zu den im Untersuchungsgebiet festgestellten Gebäudebrütern kann man Haussperling, Hausrotschwanz und Bachstelze zählen. Der Mauersegler brütet auch an Gebäuden, war hier aber nur zur Nahrungssuche anwesend. Von keiner dieser Arten konnten an den Gebäuden von Meistersingerhalle und Hotel Nester festgestellt werden. Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 16.03.2020 166 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 16 Entsprechend der Lebensraumstrukturen ist das vorgefundene Artenspektrum von baumund gehölzbrütenden Vogelarten geprägt. Es treten dabei schwerpunktmäßig Vogelarten auf, die entweder in den Baumkronen oder in Baumhöhlen brüten. Etwas unterrepräsentiert sind dagegen Arten, die eher im Strauchwerk oder Unterholz oder ganz auf dem Boden brüten, was angesichts der eher lichten Gehölzbereiche nicht überrascht. Zudem sind hier auch Störaspekte (z.B. durch Hunde) nicht zu unterschätzen. Dichtere Gehölzbereiche sind nur im Osten und Süden des Luitpoldhains zu finden. Der Untersuchungsbereich zeichnet sich in Bezug auf seine Größe durch einen mäßigen Artenreichtum aus, bemerkenswert sind v.a. aber die hohen Individuendichten an Vögeln. Dies rührt daher, dass der Luitpoldhain nicht nur Brut- sondern auch Nahrungshabitat ist. So nutzen viele Vögel, die in den umliegenden Wohnquartieren oder Gehölzbeständen brüten, diesen als wichtigen Nahrungslebensraum. Avifaunistisch von absolut untergeordneter Bedeutung sind dagegen die großen versiegelten Stellplatzflächen im Osten der Meistersingerhalle. In den dortigen Bäumen konnten auch keine Bruten festgestellt werden. Reptilien konnten bei vier Begehungen im Frühjahr und Sommer 2016 nicht festgestellt werden, da letztendlich für Arten wie die Zauneidechse (Lacerta agilis) auch essentielle Lebensraumstrukturen fehlen. Auch geeignete Flächen für Amphibien, insbesondere Laichgewässer, fehlen völlig. Für die Vorkommen besonderer oder seltener Arten von Wirbellosen (Spinnen, Insekten etc.) bietet der Luitpoldhain potentiellen Lebensraum. Eine geringe Bedeutung dürfte für Artengruppen wie Tagfalter und Heuschrecken gegeben sein, da geeignete Lebensräume beschränkt sind und durch die Parkpflege und -nutzungen Beeinträchtigungen bestehen. Das Habitatpotenzial für totholzbewohnende (xylobionte) Käfer im Allgemeinen und für den Eremiten (Osmoderma eremita) im Speziellen ist maßgeblich vom Vorhandensein alter und sehr alter Bäume abhängig, die über größere Mulmhöhlen verfügen. Diese stehen v.a. im Westteil des Änderungsbereichs sowie nördlich der Meistersingerhalle und allgemein entlang der Schultheißallee. Vorkommen des Eremiten (Osmoderma eremita) konnten im gesamten Luitpoldhain nicht festgestellt werden. Auch in den begutachteten Baumkronen fanden sich keine Hinweise auf geeignete, großvolumige Höhlungen. Ein Vorkommen im Kronenbereich erscheint daher unwahrscheinlich. Die Baumbestände sind aktuell relativ arm an großen Mulmhöhlen, weisen aber infolge von Pflegeeingriffen zur Verkehrssicherung umfangreiche Mengen an kleinen Asteinfaulungen (künftige Mulmhöhlen) und Kleinstrukturen auf. Totäste und Stammtotholz werden aus Gründen der Verkehrssicherung dagegen regelmäßig entfernt. Einige der vorgefundenen Mulmhöhlen im Stammbereich sind aber potentiell für den Eremiten geeignet. Aufgrund der benachbarten Funde des Eremiten (insb. im Bereich des Dutzendteichs) sind alle aktuellen und in der Entstehung befindlichen, geeigneten Habitatstrukturen insb. an Eiche im Luitpoldhain als Teillebensraum dieser größeren Eremitenpopulation im Nürnberger Süden aufzufassen. An weiteren totholzbewohnenden Käferarten wurden Rosenkäferartige (Cetonia aurata oder Protaetia spp.) und auch der Nashornkäfer (Oryctes nasicornis) festgestellt (BUFOS, 2019). 2.4.2.2 Umweltauswirkungen und Prognose Die Bedeutung der Lebensräume ist eng verknüpft mit deren Bedeutung für die Tierwelt. Für die hauptsächlich betroffenen Artengruppen, also Fledermäuse, Vögel und totholzbewohnende Käfer, sind die Altbaumbestände mit ihrem Struktur- und Höhlenreichtum teils Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 16.03.2020 167 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 17 essentielle Habitate. Eine Ersetzbarkeit ist nur in beschränktem Maße gegeben. Eingriffe in reine Nahrungshabitate (Wiesenflächen) wiegen dagegen weniger schwer. Durch die Änderung der Darstellungen des FNP wird in Sonderbauflächen die Baurechtschaffung vorbereitet und später über die Bebauungsplanänderung eine Bebauung ermöglicht. Die Auswirkungen auf die Tierwelt, für die das besondere Artenschutzrecht gilt, wurden auch im Rahmen einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) geprüft (GROSSER-SEEGER & PARTNER, 20.08.2019). Damit sind aber auch alle planungsrelevanten Arten erfasst. Bei Ergreifen von Vermeidungs- und vorlaufenden Ersatzmaßnahmen werden artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG nicht einschlägig und somit können auch nachhaltige Beeinträchtigungen für die Tierwelt ausgeschlossen werden. Alle CEF-Maßnahmen können in räumlicher Nähe umgesetzt werden. Aufgrund des in Folge der Planung zunächst zu erwartenden Wegfalls wichtiger Habitatstrukturen (Alteichen) ist für das Schutzgut Tiere mit erheblichen nachteiligen Auswirkungen zu rechnen, obwohl alle geplanten, vorlaufenden Ersatzmaßnahmen im räumlichen Zusammenhang ausgeglichen werden können. 2.4.3 Biologische Vielfalt Da die Erhaltung der Artenvielfalt wesentlicher Bestandteil der Biodiversität ist, ist hierdurch ein direkter Bezug zu den Bewertungen hinsichtlich der Schutzgüter Pflanzen und Tiere sowie ihrer natürlichen Lebensräume (siehe Kap. 2.4.1 und 2.4.2) und auch in Bezug auf das Schutzgut Landschaft (biologische Vielfalt i.S.v. Strukturvielfalt, siehe Kap. 2.5) gegeben. Da zumindest für die Schutzgüter Tiere und Pflanzen erheblich nachteilige Auswirkungen zu erwarten sind und die Strukturvielfalt abnimmt, sind die Auswirkungen auf das Schutzgut biologische Vielfalt ebenfalls als erheblich nachteilig zu bewerten. 2.5 Landschaft 2.5.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation Das Planungsgebiet liegt in der naturräumlichen Haupteinheit „113 Mittelfränkisches Becken“. Im ABSP wird das Untersuchungsgebiet zur Untereinheit „113-53 Stadtgebiet Nürnberg-Fürth“ gezählt. Der Luitpoldhain ist eine durch den Menschen überprägte Landschaft mit vielen naturnahen Elementen im innerstädtischen Bereich. Für das Landschaftsbild von besonderer Bedeutung ist der alte Baumbestand entlang Münchener Straße und Schultheißallee. Die alten Eichen weisen aufgrund ihres Wuchses und ihrer Größe eine besondere Eigenart auf, die den städtischen Raum hier prägt. Sie sind vom Straßenraum aus erlebbar und tragen auch zu einer besonderen Eingangssituation im nördlichen Vorfeld der Meistersingerhalle bei. Diese Bäume rahmen den massigen Gebäudekomplex von Meistersingerhalle und Hotel ein und bilden gleichzeitig auch ein Gegengewicht zur Architektur, das jüngere Bäume nicht in dem Maße leisten könnten. Die denkmalgeschützte Architektur der Meistersingerhalle leistet aber auch selbst einen Anteil an der Eigenart des Ortes durch seine kubische, die Horizontale betonende Bauform. Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 16.03.2020 168 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 18 Die sehr stark überprägten, da großflächig asphaltierten Bereiche v.a. im östlichen Teil des Änderungsbereichs, stehen hierzu im Kontrast. Selbst die erfolgte Überstellung der Parkplatzflächen mit Bäumen kann den naturfernen Charakter kaum aufheben. Eine Baumhecke zu den eigentlichen Parkflächen des Luitpoldhains im Süden stellt eine optische Trennung dar, die auch beim Blick von Süden nach Norden eine grüne Kulisse ergibt. Die nur von einzelnen Bäumen überstellten Wiesenflächen des Parks im Süden bieten weite Blickbeziehungen und ergeben einen anderen landschaftlichen Akzent. Der Luitpoldhain setzt sich im Süden im Volkspark „Dutzendteich“ fort, was die Bedeutung als grüne Verbindungsachse unterstreicht und daher eine hohe Bedeutung für das Schutzgut Landschaftsbild verleiht. 2.5.2 Umweltauswirkungen und Prognose Die Änderung der Darstellung von Grünflächen zu Sonderbauflächen stellt eine deutliche Veränderung zur bisherigen Planungssituation dar und lässt auch negative Veränderung des Landschaftsbildes erwarten. Es ist der Verlust von mit Altbäumen bestandenen Grünflächen zu erwarten, die im Zusammenhang mit Baumbestand im Mittelstreifen der Münchener Straße und westlich davon den landschaftlichen Charakter des Luitpoldhains nach Norden fortgesetzt haben. Diese Entrée-Situation geht mit der Planänderung verloren und kann auch durch Baumneupflanzungen zunächst nicht kompensiert werden. Mögliche minimierende Maßnahmen auf Ebene des B-Plans können hier noch keine Berücksichtigung finden. Durch die Ausweitung von Sonderbauflächen erfolgen erheblich nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft. 2.6 Menschliche Gesundheit Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes Mensch bilden generell gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Erholungseignung des Gebiets. 2.6.1 Erholung 2.6.1.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation Der Änderungsbereich weist mit Teilen des Luitpoldhains als öffentliche Grünanlage eine sehr hohe Bedeutung als Naherholungsgebiet auf. Er wird nicht nur von den Bewohnern der angrenzenden Wohnquartiere genutzt, sondern er hat auch darüber hinaus für die Stadt eine wichtige Bedeutung. Dementsprechend ist das Naherholungspotential im ABSP der Stadt Nürnberg hier als „hoch“ bewertet. Laut Jugendhilfeplan „Spielen in der Stadt“ besteht im Planungsbereich Glockenhof/ Gleißhammer (Nr. 6), zu dem der Luitpoldhain zählt, derzeit ein ungedeckter Bedarf an ca. 71.252 m² öffentlicher Spielplatzfläche. Nach dem Gesamtstädtischen Freiraumkonzept (GFK) von 2013 beläuft sich das Defizit an öffentlichen Grünflächen in diesem Planungsbereich auf 18,9 ha womit eine starke Unterversorgung verbunden ist. Unter diesem Aspekt ist die Bedeutung des Luitpoldhains als Naherholungsgebiet noch deutlicher hervorzuheben. Ausgestattet mit weitläufigen Rasenflächen, einzelnstehenden Bäumen, Baumgruppen und Hainen mit teils sehr alten Eichenbeständen bietet die Parkanlage viel Raum und Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 16.03.2020 169 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 19 Abwechslung zum erholsamen Verweilen. Geh- und Radwege erschließen den Park und führen weiter zum Dutzendteich. Seit 2000 wird der Luitpoldhain wieder für Großveranstaltungen, wie das zweimal jährlich im Sommer stattfindende „Klassik Open-Air“ genutzt. Die Veranstaltungsfläche liegt in den zentralen Wiesenflächen (außerhalb des Änderungsbereichs), bei solchen Veranstaltungen unterliegt aber der gesamte Park einem hohen Nutzungsdruck. Gleiches gilt für andere Veranstaltungen wie z.B. „Rock im Park“ wo Teilbereiche zum Zelten genutzt werden können. 2.6.1.2 Umweltauswirkungen und Prognose Die Rücknahme von Grünflächen zugunsten von Sonderbauflächen stellt zunächst eine Einschränkung der zur Verfügung stehenden Flächen dar. Allerdings werden diese Bereiche derzeit zum großen Teil zum Parken (großer und kleiner Parkplatz neben der Meistersingerhalle) genutzt. Dieser Bereich hat lediglich Hinführungscharakter zum eigentlichen Park und unterliegt durch den Straßenverkehr entsprechenden Lärmeinflüssen. Es geht der „grüne“ Eingangsbereich mit dem Alt-Eichen-Beständen im Nordwesten verloren und es erfolgt eine weitere Versiegelung von Freiraum, die den Nutzungsdruck auf den Luitpoldhain aufgrund kleiner werdender Fläche erhöhen kann. Dies ist auch vor dem Hintergrund des Grünflächendefizits im Planungsbereich Glockenhof/Gleißhammer zu beachten. In Bezug auf die Erholungsfunktion des Gebietes werden durch die Flächennutzungsplanänderung daher erheblich nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch (Erholung) gesehen. 2.6.2 Lärm 2.6.2.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation Verkehrslärm Der Luitpoldhain grenzt an das Untersuchungsgebiet 001 „Südstadt“ des Lärmaktionsplans der Stadt Nürnberg nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz, der vom Stadtrat am 28.10.2015 beschlossen wurde. Untersuchungsgebiete wurden dort festgelegt, wo mindestens 50 Einwohner leben, die einer Lärmbelastung von mehr als LDEN 70 dB(A) oder LNight 60 dB(A) ausgesetzt sind, also Werte im Bereich der schädlichen Umwelteinwirkungen i.S.d. BImSchG. Die Untersuchungsgebiete zählen im Stadtgebiet zu den besonders kritischen Bereichen hinsichtlich der Lärmeinwirkungen, das Untersuchungsgebiet 001 sogar zu dem mit Abstand höchsten Belastungskonzentration (Noise Score) in der ganzen Stadt. Der Änderungsbereich ist von großen Straßen umgeben und damit in einem Gebiet mit hohem Geräuschpegel gelegen. Es sind u.a. folgende Lärmemittenten maßgeblich (Angabe der Durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke DTV in Kfz/24 h für den Prognose-Nullfall 2035, Verkehrsplanungsamt, 27.03.2019):     Verkehrslärm durch die Münchener Straße im Westen (südlich Wodanstraße) (DTV von 31.000 Kfz/24 h) Verkehrslärm durch Bayernstraße im Süden (DTV = 31.900 Kfz/24 h) Verkehrslärm durch Schultheißallee im Norden (nördlich „An der Ehrenhalle“) (DTV = 12.100 Kfz/24 h) Verkehrslärm durch Straße „An der Ehrenhalle“ im Osten (DTV = 5.800 Kfz/24 h) Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 16.03.2020 170 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“  20 Verkehrslärm durch Straßenbahnlinie in der Schultheißallee (223 Züge) Der Prognose-Nullfall stellt die Lärmsituation im Prognosejahr (hier: 2035) dar, wenn es zu keinem Neubau eines Konzerthauses und keinem Umbau der Meistersingerhalle kommt. Hierbei ist nur der Status quo mit der allgemein prognostizierten Zunahme der Verkehrszahlen berücksichtigt. Ermittelt wurden die Beurteilungspegel an den zu den Verkehrsanlagen nächstgelegenen Gebäudefassaden in den umliegenden Gebieten (IfB Sorge, 27.02. 2020). Lärmeinwirkungen bestehen vor allem unmittelbar entlang der Hauptverkehrsstraßen, aber auch noch deutlich abseits. Es zeigt sich, dass im Bereich der Hainstraße zwischen Baaderstraße und Hallerhüttenstraße tags Beurteilungspegel von 70,7 bis 72,2 dB(A) auftreten würden. Auch im übrigen Verlauf der Hainstraße liegen die Werte nur knapp unter 70 dB(A). Solche hohen Werte liegen auch an je einem Immissionsort an der Ecke Bayernstraße/Schultheißallee und an der Frankenstraße vor. An Münchener Straße und Schultheißallee liegen die ermittelten Beurteilungspegel tags meist unter 64 dB(A) (Immissionsgrenzwert für MI), es erfolgen aber auch hier Überschreitungen. Im Änderungsbereich selbst wurden an den Fassaden des Hotels Beurteilungspegel bis 63,2 dB(A) ermittelt. An keinem Straßenabschnitt können die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für allgemeine Wohngebiete von tags 59 dB(A) eingehalten werden, geschweige denn die niedrigeren Orientierungswerte der DIN 18005. Nachts ist die Situation grundsätzlich vergleichbar. Auch hier sind die Straßenabschnitte mit den stärksten Belastungen die vorgenannten, zusätzlich aber auch Teile der Wodanstraße und der Parsifalstraße. An der Hainstraße werden dabei maximale Immissionswerte von bis zu 64,4 dB(A) erreicht. Im Änderungsbereich selbst wurden an den Fassaden des Hotels nachts Beurteilungspegel bis 54,5 dB(A) ermittelt. Auch hier können an keinem Straßenabschnitt die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für allgemeine Wohngebiete von nachts 49 dB(A) eingehalten werden und auch nicht die niedrigeren Orientierungswerte der DIN 18005. Gewerbelärm Vom Änderungsbereich selbst gehen derzeit auch Lärmemissionen aus und zwar in Form von Parkplatzlärm. Hinzu kommen mögliche Geräuschemissionen aus Haustechnikanlagen sowie der Anlieferungsverkehr für Meistersingerhalle und Hotel. Dieser Lärm gilt als Gewerbelärm, so dass hierfür die Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) Anwendung findet. Die Richtwerte der TA Lärm sind bei der Vorhabengenehmigung verbindlich und unterscheiden sich insoweit von den Zielwerten der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“. Es erfolgte hinsichtlich des Gewerbelärms eine Ermittlung der Anlagengeräusche und des auftretenden Parkplatzlärms im Ist-Zustand (nur Betrieb Hotel und Meistersingerhalle) (Schallimmissionsschutztechnische Untersuchung, IFB SORGE, 07.11.2018). Im Ergebnis konnten an keinen der relevanten Immissionsorte in der Umgebung eine Überschreitung der Orientierungs- oder Immissionsgrenzwerte während der Tagzeiten festgestellt werden. Nachts (22 Uhr bis 6 Uhr) bestehen derzeit an einzelnen Wohngebäuden an der Schultheißallee aufgrund der Nähe zum „Großen Parkplatz“ Überschreitungen des Orientierungs- bzw. Immissionsgrenzwertes für Mischgebiete um bis zu 3 dB(A). Die derzeitige Bedeutung des Änderungsbereichs aber auch seines Umfeldes für das Schutzgut Mensch (Lärm) ist durch Vorbelastungen durch Lärmimmissionen geprägt. Die Vorbelastungen erfordern besondere Maßnahmen beim Schallschutz in der verbindlichen Bauleitplanung. Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 16.03.2020 171 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 21 2.6.2.2 Umweltauswirkungen und Prognose Auf Ebene der Flächennutzungsplanung können abschließende Bewertungen der künftigen Immissionssituation nicht getroffen werden, da die bloße Darstellung einer Baufläche noch keine Aussage über die Stellung künftiger Baukörper oder die Nutzungsintensität aussagt. Im parallelen Änderungsverfahren zum B-Plan Nr. 4160 wurden entsprechende schallschutztechnische Untersuchungen erstellt, die auf das konkrete Planungskonzept eingehen. Diese Gutachten finden hier Berücksichtigung, da die FNP-Änderung dazu dient, dass die B-Planänderung aus dem FNP entwickelt ist und letztlich der Realisierung des Vorhabens dient. Durch die Planung wird ein Mehrverkehr (Besucher- und Anlieferverkehr) durch neue Nutzungen ausgelöst. Ferner sind Anlagen der Haustechnik sowie Reflexionen an neuen Gebäudefassaden (Konzerthaus) zu berücksichtigen. Die Immissionen wurden wieder getrennt nach ihrer Herkunft (Verkehrs- und Gewerbelärmemissionen) ermittelt, da unterschiedliche Orientierungs- und Grenzwerte gelten. Immissionen auf den Neubau des Konzerthauses selbst wurden nicht weiter vertiefend untersucht, da aufgrund der Nutzung des Gebäudes für Konzerte erhöhte Anforderungen an die Schalldämmung der gesamten Gebäudehülle zu stellen waren und damit eine Schallübertragung von innen nach außen und umgekehrt vernachlässigt werden konnte. Verkehrslärm Hinsichtlich des Lärms erfolgten Immissionsprognosen für den Planfall im Prognosejahr 2035 mit dem dann zu erwartenden Verkehrslärm (zu erwartender Zusatzverkehr durch die Planung) (Untersuchung Verkehrsgeräuschimmissionen im Umfeld, IFB SORGE, 27.02. 2020). Dabei wurden neben den auftretenden Beurteilungspegeln in unterschiedlichen Geschosshöhen an den relevanten Immissionsorten im Umfeld auch die Differenzpegel zum Prognose-Nullfall (ohne eine Veränderung der baulichen Nutzungen) ermittelt. Ferner erfolgte eine Untersuchung, wie sich eine Verringerung der zulässigen Geschwindigkeit auf der Münchener Straße von derzeit 70 km/h auf 50 km/h auswirken würde. Die gutachterliche Betrachtung ergibt, dass durch Zusatzverkehre Pegelerhöhungen sowohl tags als auch nachts im Ausmaß bis 0,4 dB auftreten, in weiter entfernten Lagen auch keine Erhöhungen errechnet wurden. Betroffen von Pegelerhöhungen sind insbesondere Wohngebäude an der Parsifalstraße und am Platz der Opfer des Faschismus, aber auch an der Schultheißallee wurde noch eine Pegelerhöhung von 0,2 dB im lautesten Stockwerk (hier 1. OG) ermittelt. Nachts sind mehr Immissionsorte von Pegelerhöhungen betroffen als tags, jedoch beträgt auch hier die maximale Pegeldifferenz nur 0,4 dB(A). Die Pegelerhöhungen liegen deutlich unter 1,0 dB(A) und sind somit für das menschliche Gehör nicht/kaum wahrnehmbar. Erstmalige Überschreitungen der sog. Sanierungsrenzwerte (Auslösewerte), also Lärmpegel die einen Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen an Verkehrs- oder Schienenwegen auslösen bzw. nach denen die Dringlichkeit für eine Lärmsanierung im Rahmen der Lärmschutzprogramme des Bundes ermittelt wird, treten aber an keinem Immissionsort auf. Es treten aber Erhöhungen der einwirkenden Pegel an Immissionsorten auf (hier: Wodanstraße und Hainstraße), wo bereits jetzt schon Werte von 60 dB(A) nachts überschritten werden. Jeder weitere Beitrag an Lärmimmissionen, auch wenn er scheinbar nur gering ist, führt hier zu nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch. Auswirkungen auf die Freizeitnutzungen im Luitpoldhain wurden nicht untersucht, da hierfür kein Immissionsort angesetzt wurde. Aus den angrenzenden Immissionsorten an Parsifalstraße und Schultheißallee sowie vom Hotel lassen sich aber die Auswirkungen auf den Luitpoldhain ableiten, die nur in geringem Umfang in den Randbereichen und für den Menschen kaum wahrnehmbar auftreten. Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 16.03.2020 172 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 22 Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Münchener Straße würde sich pegelmindernd auswirken. Die größten Minderungen treten dabei im südlichen Teil der Parsifalstraße auf und betragen bis zu 2 dB(A). Im übrigen Bereich dagegen sind die Minderungen deutlich geringer, da sich die niedrigeren Fahrgeschwindigkeiten für den weiteren Verlauf in der Hainstraße, Wodanstraße und Schultheißallee nicht mehr auswirken. Gerade dort treten aber Pegelerhöhungen um bis zu 0,4 dB auf. Eine Geschwindigkeitsreduzierung ist über den Bebauungsplan aber nicht festsetzbar. Der Anteil des motorisierten Individualverkehrs von Besuchern von Konzerthaus und Meistersingerhalle soll ergänzend durch verschiedene Maßnahmen im Rahmen eines Mobilitätskonzeptes reduziert werden. Das Mobilitätskonzept wird derzeit noch erstellt, könnte auf Ebene des FNP aber nicht berücksichtigt werden. Somit ist festzuhalten, dass im Umfeld des Luitpoldhains enorme Lärmbelastungen bestehen, die auch Wohnnutzungen betreffen. Durch das Vorhaben kommt es zu einem gewissen Mehrverkehr auf den umliegenden Straßen und damit zu Erhöhungen der Lärmpegel an den schon belasteten Immissionsorten. Die rechnerisch ermittelten Auswirkungen des Verkehrslärms liegen in einem geringen Rahmen, allerdings führen sie zu weiteren Erhöhungen an schon erheblich belasteten Immissionsorten. Deswegen werden die Auswirkungen der Planung als erheblich nachteilig für das Schutzgut Mensch – Lärm bewertet. Gewerbelärm Hinsichtlich des Gewerbelärms erfolgten im Rahmen der B-Planänderung Prognosen für die zukünftige Nutzungssituation (Schallimmissionsschutztechnische Untersuchung, IFB SORGE, 07.11.2018). Dabei wurde auch untersucht, welche Auswirkungen die Interimsnutzung der Meistersingerhalle als Oper-Standort nach Fertigstellung des Konzerthauses hat. Es wurde aber auch der Ausnahmefall von sog. „seltenen Ereignissen“ betrachtet, also der Extremfall beim Zusammentreffen verschiedener Veranstaltungen bzw. bei besonders großen Veranstaltungen. Auch bei der Prognose konnten in keinem der untersuchten Planfälle Überschreitungen der Orientierungs- oder Immissionsgrenzwerte an den benachbarten Immissionsorten (Schultheißallee, Parsifalstraße, Platz der Opfer des Faschismus, Wodanstraße, Hainstraße) zu den Tagzeiten (6 Uhr bis 22 Uhr) festgestellt werden. Lediglich zu den Nachtzeiten erfolgen während der Interimsnutzung der Meistersingerhalle Überschreitungen des Orientierungs- bzw. Immissionsgrenzwertes für Mischgebiete im bisher schon bestehenden Rahmen von bis zu 3 dB(A) an einzelnen Immissionsorten gegenüber an der Schultheißallee. Nach Umbau der Meistersingerhalle zum Kongresszentrum sind zukünftig keine Überschreitungen mehr zu erwarten. Auch das sog. Spitzenpegelkriterium bei seltenen Ereignissen (größere Veranstaltungen) kann sowohl tags als auch nachts eingehalten werden. (Schallimmissionsschutztechnische Untersuchung, IFB SORGE, 07.11.2018) Der Grund hierfür liegt darin, dass beim „Endzustand“ mit dem Betrieb eines Konzerthauses und eines Kongresszentrums sich die Nutzung des „Großen Parkplatzes“ voraussichtlich auf die Tagstunden und die frühen Nachtstunden verteilen wird, so dass Nutzungsspitzen in der Nacht ausbleiben. Um zusätzliche Auswirkungen durch Anlagenlärm auf das Umfeld ausschließen zu können, ist in der Bebauungsplanänderung auch die Festsetzung einer Emissionskontingentierung (vgl. Ermittlung der zulässigen Emissionskontingente, IfB Sorge, 05.08.2019) vorgesehen. Über diese Kontingentierung kann der an den Immissionsorten einwirkende Lärm wirkungsvoll begrenzt werden, doch auch dies kann nur auf B-Planebene berücksichtigt werden. Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 16.03.2020 173 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 23 Die Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung auf das Schutzgut Mensch (Lärm) hinsichtlich ihrer Erheblichkeit muss unter Verweis auf die erfolgten Untersuchungen zum Immissionsschutz auf Ebene der Bebauungsplanung als erheblich nachteilig bewertet werden, da es zu weiteren Erhöhungen der Immissionspegel kommt. Die hohen Vorbelastungen erfordern in der nachgeordneten Planung auch eine Ausnutzung aller Möglichkeiten zum aktiven Schallschutz und zur Reduzierung der Ursachen (z.B. über Mobilitätskonzept). 2.6.3 Störfallvorsorge / Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen Störfallvorsorge i.S.d. § 50 Abs. 1 BImSchG Der Änderungsbereich liegt derzeit nicht im potentiellen Einwirkbereich eines Betriebes nach Störfall-Verordnung2. Umgekehrt ist in der geplanten Sonderbaufläche auch nicht die Ansiedlung eines Störfallbetriebes möglich. Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen Im Änderungsbereich wird eine Sonderbaufläche „Kultur- und Kongresszentrum“ sowie Grünflächen dargestellt. Aufgrund der grundsätzlich dort später zu erwartenden Nutzungen besteht keine besondere Anfälligkeit für schwere Unfälle. Der Änderungsbereich befindet sich nicht in einem Bereich, in dem mit besonderen Auswirkungen durch Katastrophen (z.B. Erdbebengebiet) zu rechnen ist. Die zentralen Wiesenflächen des Luitpoldhains südlich der Meistersingerhalle sowie Teile der Schultheißallee und der Straße „An der Ehrenhalle“ liegen aber im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet des Fischbachs und können bei Hochwasser- oder auch Starkregenereignissen überflutet werden. Dieser Bereich ist in der verbindlichen Bauleitplanung zu berücksichtigen und von baulichen Anlagen und anderen, die Funktion des Überschwemmungsgebietes beeinträchtigenden Faktoren, frei zu halten. In der Flächennutzungsplanänderung erfolgt ein entsprechender Vermerk. Im Stadtgebiet von Nürnberg ist generell mit Bombenblindgängern oder anderen Kampfmitteln aus dem II. Weltkrieg zu rechnen. Gerade aufgrund der Lage im Bereich des früheren Reichsparteitagsgeländes besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit bisher unentdeckter Blindgänger. Bei allen weiteren Baumaßnahmen und Eingriffen in den Boden ist daher eine vorherige Kampfmittelerkundung erforderlich. 2.7 Luft 2.7.1 Bestand und Bewertung der lufthygienischen Ausgangssituation Negativ stellt sich die Verkehrsbelastung des umgebenden Straßennetzes in Bezug auf Luftschadstoffe durch Kfz-Verkehr (NO2- und Feinstaubkonzentrationen) dar. Mittlerweile ist der Kfz-Verkehr im Stadtgebiet von Nürnberg der Hauptverursacher der Stickstoffdioxidbelastung in der Umwelt. Im Zuge der flächendeckenden Messungen zur Luftqualität im Stadtgebiet von Nürnberg in den Jahren 2002 bis 2011 betrug der Mittelwert über das gesamte Stadtgebiet 34 μg/m³. Für den Bereich, in dem der Änderungsbereich liegt, wurden 2004/2005 mobile, dis2 Abstandsgebot nach Art. 13 der Seveso-III-Richtlinie Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 16.03.2020 174 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 24 kontinuierliche Messungen durchgeführt. Hier ergaben sich Belastungen mit NO2 von 36 μg/m³ und für Benzol von 1,4 μg/m³. Während der Benzol-Wert als unkritisch anzusehen ist (Ganzjahresgrenzwert liegt bei 5,0 μg/m³) lagen die Stickstoffdioxid-Gehalte nur wenig unter dem aktuell gültigen NO2-Ganzjahresgrenzwert der 39. BlmSchV von 40 μg/m³.3 Aufgrund der angewandten, diskontinuierlichen Messmethode und der Messzeiten (nur Messungen zu den verkehrsreicheren Tagzeiten, d.h. ohne Nachtmessungen) besitzt ein direkter Vergleich mit dem Ganzjahresgrenzwert allerdings nur orientierenden Charakter. Neuere Modellrechnungen zur NO2-Belastung einzelner Straßenabschnitte im Stadtgebiet Nürnberg (BÜRO LOHMEYER, 2018) weisen für Münchener Straße und die Schultheißallee im Änderungsbereich keine NO2-Jahres-Konzentrationen aus, die über dem Ganzjahresgrenzwert für Stickstoffdioxid (von 40 µg/m³) liegen. Aufgrund der breiten Grünzüge und der Entfernung der Randbebauung werden auch im näheren Umfeld des Änderungsbereichs aktuell keine Grenzwertüberschreitungen für Stickstoffdioxid an Bestandsgebäuden prognostiziert, lediglich in einem Bereich an einem Wohnquartier an Wodan- und Rankestraße im Westen. Um konkrete Zahlen für den Änderungsbereich zu erlangen, erfolgte 2019 durch die Stadt die Aufstellung einer mobilen Messstation unmittelbar nordwestlich der Meistersingerhalle an der Einmündung der Schultheißallee in die Münchener Straße. Es liegen bisher Daten für die Monate April bis Juli 2019 vor. Für NO2 wurden Monatsmittelwerte zwischen 20 und 23 µg/m³ ermittelt. Der Ganzjahresgrenzwert wird damit im Betrachtungszeitraum nicht überschritten. Für Feinstaub PM10 wurden Monatsmittelwerte von 13 bis 22 µg/m³ gemessen. Diese Werte sind im Vergleich mit dem Jahresgrenzwert (40 µg/m³) ebenfalls unkritisch. Es kam im bisherigen Messzeitraum zu keiner Überschreitung des zulässigen Tagesmittelwertes (von 50 µg/m³) (schriftl. Mittl. SUN/U-M, 12.08.2019). Gewerbebetriebe mit hinsichtlich der Lufthygiene relevanten Emissionsquellen bestehen im näheren Umfeld nicht. Der Baumbestand des Luitpoldhains weist hier eine sehr hohe Bedeutung für die lufthygienische Situation auf, da er staub- und schadstoffbindend wirkt und zur Frischluftproduktion beiträgt. 2.7.2 Umweltauswirkungen und Prognose Die Änderung der FNP-Darstellung von Grünfläche zu Sonderbaufläche ermöglicht die Festsetzung von Baugebieten im B-Plan und somit eine Bebauung. Damit wäre ein Wegfall von Grün- und Baumbestand verbunden, was die Staubbindung an der Vegetation reduziert. Angesichts des verbleibenden Baumbestands im Luitpoldhain werden hier aber noch keine erheblichen Auswirkungen gesehen. Die Vergrößerung der Sonderbaufläche kann zu neuen Emittenten im Gebiet führen. Auf Vorhabenebene ist die Versorgung des geplanten Konzerthauses mit Fernwärme aber bereits vorgesehen, so dass es nicht zu Emissionen aus Hausbrand im Änderungsbereich kommen wird. Eine mögliche Zunahme von Emissionen aus neuem Ziel- und Quellverkehr ist aber trotz des geplanten Mobilitätskonzeptes nicht auszuschließen, da immer auch ein entsprechender Anteil der künftigen Konzerthausbesucher mit dem motorisierten Individualverkehr (MIV) anreisen wird (vgl. Verkehrszahlen Prognose-Planfall 2035, Verkehrs- 3 Stadtentwässerung und Umweltanalytik in Nürnberg (SUN): Die Luftqualität in Nürnberg - Fünf Jahrzehnte Luftuntersuchungen in Nürnberg, Juli 2012 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 16.03.2020 175 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 25 planungsamt, Februar 2019). Allerdings ist das Gebiet über Busse und Straßenbahnen durch den ÖPNV gut erschlossen und die Zuwächse betragen ≤ 5%. Basierend auf einer für das Jahr 2020 erstellten Immissionsprognose zeigen die o.a. Modellrechnungen, dass auch 2020 in verkehrsnahen Lagen Überschreitungen des NO2Grenzwertes in der Umgebung nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden können (BÜRO LOHMEYER, 2018). Dies betrifft aber nur Bereiche außerhalb des Änderungsbereiches. Für den Luitpoldhain ist hingegen nicht von Überschreitungen des Jahresgrenzwertes für Stickstoffdioxid aufgrund der insgesamt offenen Bebauungsstruktur der Umgebung mit weiten Frischluftkorridoren auszugehen. Die Werte für Feinstaub weisen schon heute keine Grenzwertüberschreitungen auf. Übertragen auf den Änderungsbereich bedeutet dies, dass hier auch in verkehrsnaher Lage nicht mit einer Überschreitung der Grenzwerte der 39. BlmSchV für Feinstaub zu rechnen ist. Bezüglich des Schutzgutes Luft wird daher noch nicht von erheblich nachteiligen Auswirkungen durch die Planung ausgegangen. 2.8 Klima 2.8.1 Bestand und Bewertung der klimatischen Ausgangssituation Die Stadt Nürnberg liegt im Übergangsbereich zwischen kontinentalem und ozeanischem Klima. Charakteristisch sind hohe Sommertemperaturen, vergleichsweise milde Winter und eine insgesamt geringe Niederschlagsmenge. Mit durchschnittlich 645 mm Niederschlag pro Jahr zählt Nürnberg zu den trockensten Gebieten Bayerns. Der Änderungsbereich wird in der Klimafunktionskarte des Stadtklimagutachtens Nürnberg (GEO-NET UMWELTCONSULTING GmbH, Mai 2014) bezüglich der Parkflächen des Luitpoldhains als Ausgleichsraum mit einem mäßigen Kaltluftvolumenstrom bewertet. Das Strömungsbild zeigt nur einen geringen Zustrom von Kaltluft aus Süden und Osten vom Dutzendteichgelände. Im Kaltluftströmungsfeld ist auch erkennbar, dass der Gebäudekomplex von Meistersingerhalle und Hotel eine Abflussbarriere für die entstandene Kaltluft darstellt, die nach Norden in die dortigen Wohngebiete abfließt. Die bioklimatische Situation wird in diesem Bereich daher als weniger günstig eingeschätzt. Für eine windstille Sommernacht wurden im Klimagutachten für die Stadt Nürnberg im Planungsgebiet Temperaturunterschiede von etwa 2°C zwischen Gebäudekomplex mit versiegelten Parkplatzflächen und den umgebenden Freiräumen des Parks mit Baumbestand ermittelt. Der Baumbestand dient auch der Frischluftbildung. Aufgrund des Umfelds wird dem Luitpoldhain aber eine „sehr hohe bioklimatische Bedeutung“ bescheinigt. (Stadtklimagutachten Nürnberg, GEO-NET UMWELTCONSULTING GmbH, Mai 2014) Der Luitpoldhain wird im Gesamtstädtischen Freiraumkonzept Nürnberg (2013) als Parkanlage über 2,5 ha auch als „potenzieller Kühlraum“ geführt. 2.8.2 Umweltauswirkungen und Prognose Die „sehr hohe bioklimatische Bedeutung“ des Luitpoldhains schlägt sich in einer sehr hohen Empfindlichkeit gegenüber Nutzungsintensivierungen nieder. Eine solche wird auch durch die Erweiterung von Bauflächen in der Flächennutzungsplanänderung vorbereitet. Schon jetzt ist die Auswirkung durch den bestehenden Gebäudekomplex feststellbar. Über die Grünzüge entlang der Münchener Straße und der Schultheißallee kann den Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 16.03.2020 176 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 26 Wohnquartieren im Westen und Norden noch ausreichend Frischluft zuströmen, dennoch sind diese zusätzlichen Einschränkungen kritisch zu sehen, da die angrenzenden Siedlungsgebiete eben schon jetzt bioklimatisch belastet sind. Jede weitere Verschlechterung kann hier zu merklichen Einflüssen auf das Lokalklima führen. Der verbleibende Frischluftkorridor darf daher in der Zukunft nicht weiter verengt werden. Im Bereich der neu dargestellten Baufläche im Nordwesten gehen ohnehin Teilflächen eines Kalt- und Frischluftgebietes verloren und es ist im Bereich der neuen Bebauung und Versiegelungen mit einer weiteren Überwärmung zu rechnen. Bei den vorgesehenen Nutzungserweiterungen und den damit auf Ebene des Bebauungsplans verbundenen tatsächlichen Auswirkungen der Realisierung der Bauflächen sind auch die zu erwartenden klimatischen Veränderungen zu berücksichtigen. Dies betrifft insbesondere die prognostizierte Zunahme von Extremwetterlagen (Hitzetage/-wellen, Starkregenereignisse). Durch die Planung und Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen auf B-Planebene (vgl. auch Umweltbericht zur Änderung des B-Plans Nr. 4160, Kap. 4) kann dem entgegengewirkt werden. Bausteine hierfür sind das Mobilitätskonzept (Vermeidung von CO2-Emissionen), grünordnerische Maßnahmen (Baumpflanzungen, Schaffung von Schattenplätzen etc.) sowie Maßnahmen, die an der Hochbauplanung (Fassadengestaltung, Dachbegrünung) ansetzen. Die bestehende Strömungsbarriere für Kalt- und Frischluft an den bestehenden Baukörpern im Nordwesten des Luitpoldhains wird weiter eingeengt. Aufgrund der verbleibenden Fläche des Luitpoldhains, die sich klimatisch ausgleichend auswirkt, werden die Auswirkungen der Planung für das Schutzgut Klima als nicht erheblich nachteilig bewertet. 2.9 Abfall und Abwässer Nähere Angaben zu Art und Menge der durch die Realisierung der Planung erzeugten Abfälle (i.d.R. hausmüllähnliche Abfälle, Verpackungsabfälle) und ihrer Beseitigung und Verwertung sind auf Flächennutzungsplanebene nicht detailliert zu klären. Durch die Nutzungserweiterung ist mit einer Zunahme von Müll aus verschiedenen Fraktionen zu rechnen. Bei der Baufeldfreimachung sind die einschlägigen Regelwerke für Rückbau und Entsorgung (incl. Beprobung) zu beachten, da bereits erhöhte Werte einzelner Bodenparameter festgestellt wurden. Dabei sind auch Funde von Kampfmitteln nicht ausgeschlossen (siehe auch Kap. 2.6.3). Anfallende Schmutzwässer können ins städtische Kanalsystem eingeleitet und der Reinigung im Klärwerk zugeführt werden. Bezüglich der Punkte Abfall und Abwässer werden keine erheblich nachteiligen Auswirkungen gesehen. 2.10 Kultur- und Sachgüter 2.10.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation Mit Ausnahme der Schultheißallee ist nahezu der gesamte Änderungsbereich Bestandteil des Baudenkmals „Volkspark Dutzendteich, ehem. Reichsparteitagsgelände“ (D-5-64-0002367). Der Luitpoldhain wurde erst 1906 für die Bayerische Landesausstellung errichtet. Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 16.03.2020 177 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 27 Während der NS-Zeit wurde er umgestaltet zur Luitpoldarena und bildete als Aufmarschgelände den nördlichen Endpunkt des Reichsparteitagsgeländes. Es kam hier zu umfangreichen baulichen Maßnahmen, die auch zu einem Verlust alten Baumbestandes führten. Lediglich in den Randbereichen, außerhalb der Arena, wie z.B. im Umfeld der heutigen Meistersingerhalle, blieben Bäume aus der Zeit der Landesausstellung und vorher bestehen. Nach Ende des Krieges wurde das Gelände 1959/60 wieder zum Volkspark umgestaltet. Dabei verblieben weiter im Süden auch Reste der Steintribüne, die teilweise heute noch sichtbar sind, im Nordteil aber größtenteils mit Erde überdeckt (so z.B. südlich des Hotels) und bepflanzt oder eingesät wurden. Der alte Baumbestand wurde in die Planungen einbezogen und stellt heute die prägende Kulisse für den Landschaftspark dar und ist somit auch Bestandteil des Baudenkmals. Daneben ist ein weiteres Baudenkmal die Meistersingerhalle selbst, die seit 2007 unter Denkmalschutz steht (D-5-64-000-2517). Die Konzerthalle ist als kubischer, die Horizontale betonender Stahlbetonbau mit Flachdach von Harald Loebermann entworfen worden. Das Gebäude wurde 1960-63 realisiert. Als Sachgut ist neben der Meistersingerhalle auch der 1979 hinzugekommene Hotelbau mit ca. 200 Betten zu erwähnen. Weitere Sachgüter bestehen in der Parkausstattung und dem Freiflächenmobiliar. Ferner bestehen verschiedene Infrastrukturleitungen (Gas, Kanal, Strom etc.). 2.10.2 Umweltauswirkungen und Prognose Durch umfassende Veränderungen ist aus der Zeit der ursprünglichen Anlage des Luitpoldhains zur Landesausstellung 1906 im Luitpoldhain nur noch wenig ablesbar. Gerade im Eingriffsbereich nordwestlich der Meistersingerhalle befindet sich alter Baumbestand aus dieser Zeit und davor. In diesen Bestand wird eingegriffen und so gehen nicht nur Zeugnisse der damaligen Zeit verloren, sondern es erfolgt auch ein Eingriff in die denkmalgeschützte Parkanlage. Der Bau der Luitpoldarena erfolgte weiter südlich, so dass Eingriffe in diese Denkmalsubstanz nicht befürchtet werden müssen. Die Flächennutzungsplanänderung hat zunächst keine direkten Auswirkungen auf die Baudenkmäler. Durch die Erweiterung der Bauflächen über den Bestand hinaus, kann über die Änderung des B-Plan Nr. 4160 Baurecht für neue Gebäude geschaffen werden, die bei Realisierung das Erscheinungsbild der alten Meistersingerhalle verändern können. Die Einzelstellung der Meistersingerhalle ist aber schon durch den Hotelbau 1979 aufgegeben worden. Dem Siegerentwurf des neuen Konzerthauses wurde im Preisgericht des Realisierungswettbewerbes aber bescheinigt, eine Verbindung zwischen denkmalgeschützter Meistersingerhalle und dem Neubau zu einem Ensemble zu schaffen. Negative Auswirkungen auf die Meistersingerhalle werden daher nicht gesehen. Sachgüter sind durch die Planung nur mittelbar betroffen. Dies betrifft z.B. die Zuwegungen zum Hotelgebäude oder die Verlegung von Sparten. Diese Punkte sind in der B-Planung zu berücksichtigen, aber auch grundsätzlich zu bewältigen. Trotz der Eingriffe in den alten Baumbestand, der auch Bestandteil des denkmalgeschützten Landschaftsparks ist, werden laut Einschätzung der Unteren Denkmalschutzbehörde weder für das Schutzgut Kulturgüter noch das Schutzgut Sachgüter erheblich nachteilige Auswirkungen durch die Planung gesehen. Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 16.03.2020 178 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 28 2.11 Wechselwirkungen Die ermittelten Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter und Umweltbelange berücksichtigen auch das Wirkungs-/Prozessgefüge zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes. Darüberhinausgehende erhebliche Beeinträchtigungen infolge von Wechselwirkungen sind nicht zu erwarten. In Einzelfällen kann es aber später auf Vorhabeneben (z.B. bei baubedingter Bauwasserhaltung) zu Beeinträchtigungen von Gehölzbestand kommen, in deren Folge auch ein Absterben von Bäumen zu befürchten ist. Auf Ebene des Flächennutzungsplans sind diese Punkte noch nicht abzusehen, nach aktueller Planung ist beim Bau aber keine Grundwasserabsenkung geplant (SCHULZE & LANG, 08.02.2019). Dies kann nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt verhindern. 3 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Die so genannte Nullvariante, also der Verzicht auf die Planung, würde ein Fortbestehen der aktuellen Situation an der Meistersingerhalle zur Folge haben. Dies würde in etwa der beschriebenen Ausgangssituation zu den jeweiligen Umweltbelangen entsprechen und hätte daher insbesondere für die Schutzgüter Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt sowie auch für die Schutzgüter Boden, Wasser, Landschaft, Menschliche Gesundheit - Erholung und Klima zunächst positive Auswirkungen. Es gäbe nicht die Möglichkeit, weiteres Baurecht zu schaffen und es käme in deren Folge zu keinen baulich bedingten Eingriffen in Baumbestände und Freiflächen. Aufgrund der Verkehrssicherungspflichten in der Parkanlage würden aber dennoch alte Bäume entfernt werden – wie schon in den vergangenen Jahren, so dass Konflikte mit dem Artenschutz bestehen, die das bestehende Parkpflegewerk bislang nicht abschließend lösen konnte. 4 Kumulative Auswirkungen zusammen mit anderen Planungen Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist grundsätzlich nicht isoliert, sondern in Zusammenhang mit weiteren Planungen im Umfeld, die zu kumulativen Auswirkungen4 führen können, zu betrachten. Zu erwarten ist, dass sich die Auswirkungen anderer Planungen gegenseitig beeinflussen. Die Wirkungen können sich dabei auch steigern bzw. verstärken. Derzeit ist im Umfeld an relevanten Flächennutzungsplanänderungen lediglich die Planung im Bereich des ehemaligen Südbahnhofs an der Brunecker Straße relevant. Hier wurde die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes eingeleitet. Dieses Änderungsverfahren wurde aufgrund des unterschiedlichen Planungsfortschrittes der unterschiedlichen Bereiche für Wohnen und den neuen Hochschulstandort in Teilverfahren aufgesplittet. Für die Änderung Nr. 8a erfolgte bereits die Genehmigung, wirksam soll diese Änderung im Herbst 2019 werden. Das Änderungsverfahren für den zweiten Teil, die Änderung Nr. 8b Brunecker Straße / Ingolstädter Straße soll gegen Ende des Jahres 2019 erst eingeleitet werden. Diese Planung befindet sich in gut 850 m Entfernung im Süden. Es erfolgt dort die Änderung der Darstellungen des Flächennutzungsplanes von Bahnflächen und gewerblichen Bauflächen in Wohnbau- und Grünflächen. Später sind noch Sonderbauflächen für einen 4 gemäß Anlage 1 Nr. 2 b) ff) BauGB n.F. ist die Kumulierung mit Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete zu beschreiben Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 16.03.2020 179 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 29 neuen Universitätsstandort vorgesehen. Die Umweltauswirkungen der dortigen Planung betreffen andere Gegebenheiten, so dass eine Verstärkung der Auswirkungen mit der vorliegenden Planung nicht zu besorgen ist. Insbesondere sind dort andere Lebensräume (Schutzgut Tiere und Pflanzen) betroffen, als hier im Luitpoldhain. Klimatische Auswirkungen haben hier ebenfalls keine funktionalen Zusammenhänge. Eine mögliche Auswirkung könnte in einer Zunahme des Ziel- und Quellverkehrs bestehen, die auch eine Zunahme des Verkehrs auf der Münchener Straße mit sich bringen könnte. Auf Ebene der Flächennutzungsplanung ist dies aber nicht abzuschätzen, zumal die Verkehrsflüsse hier nicht nur nach Norden gehen, sondern ein Großteil des Verkehrs über den Ring sowie die Ausfallstraße nach Süden abgehen dürfte. Die Planungen hinsichtlich des Hochschulstandortes sind außerdem noch nicht abgeschlossen. Es sind daher keine kumulativen Auswirkungen zusammen mit anderen Planungen zu betrachten. 5 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen sind in Bezug auf die geplante Änderung der FNP-Darstellungen nicht notwendig. Gleichwohl sind in Bezug auf die im Rahmen des Verfahrens zur Änderung des B-Plans Nr. 4160 zu bewertenden konkreten Eingriffe in Natur und Umwelt konfliktmindernde Maßnahmen sowie Maßnahmen hinsichtlich der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sowie des europäischen und nationalen Artenschutzes erforderlich; für nähere Angaben hierzu wird auf den Umweltbericht zur Änderung des B-Plans Nr. 4160 verwiesen. 6 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Fauna-Flora-Habitat) und europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes Aufgrund der Entfernung des Änderungsbereiches zum FFH-Gebiet DE 6532-371 „Tiergarten Nürnberg mit Schmausenbuck“ von knapp 1,8 km und von gut 1,5 km zum Europäischen Vogelschutzgebiet DE 6533-471 „Nürnberger Reichswald“ werden keine Auswirkungen auf die Erhaltungsziele dieser Gebiete des Netzes NATURA 2000 durch die Planung erwartet, zumal funktionale Beziehungen auch aufgrund dazwischenliegender Siedlungsbereiche ausgeschlossen werden können. 7 Geprüfte Alternativen Bereits im Vorfeld wurden im Rahmen einer „Städtebaulichen Standortuntersuchung“ (bgsm, Mai 2015) insgesamt acht verschiedene Flächen im gesamten Stadtgebiet als Standort für den Bau eines Konzerthauses untersucht. Dabei wurden u.a. folgende Bewertungskriterien zugrunde gelegt, die auch Umweltbelange berücksichtigen:       Einbindung in Natur und Landschaft Auswirkungen auf Vegetation und Tierwelt Naturschutzrechtliche Erfordernisse Außenlärmsituation Verkehrslärmerhöhung Ausgehender Gewerbelärm vom Grundstück Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 16.03.2020 180 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“       30 Erschütterungen Altlasten Grundwasser Denkmalschutz Einbindung ins Fuß- und Radwegenetz Öffentliche Anbindung (ÖPNV) Neben technischen und wirtschaftlichen Aspekten spielten auch diese Kriterien eine Rolle bei der Entscheidungsfindung. Unter diesen Alternativen wurden vier Standorte (Südlicher Altstadtring AOK, ehemaliges Quelle-Areal Fürther Straße, Kohlenhof und Meistersingerhalle) vertieft untersucht. Dabei handelte es sich bei den ersten beiden Standorten um bereits bebaute und weitgehend versiegelte Flächen, beim Kohlenhof und eine Konversionsfläche der Bahn. Allen Standorten gemein waren mögliche Auswirkungen aufgrund schon bestehender Lärmbelastungen durch Verkehrslärm. Bei den beiden schon bebauten Standorten hätte es hingegen bezüglich der anderen Schutzgüter i.d.R. keine erheblichen Auswirkungen gegeben. Im Rahmen von grünordnerischen Maßnahmen hätten auf diesen Standorten sogar Verbesserungen bei verschiedenen Schutzgütern (z.B. durch Entsiegelungen, Dach- und Fassadenbegrünung etc.) eintreten können. Das Quelle-Gebäude steht allerdings unter Denkmalschutz und hätte massive Einschränkungen im Hinblick auf den erforderlichen Umbau erbracht. Lediglich am Kohlenhof und an der Meistersingerhalle hätte es aufgrund von bekannten oder zu erwartenden Vorkommen geschützter Arten relevante Auswirkungen auf die Tierwelt gegeben. Lebensräume sind allein bei der Meistersingerhalle in Form der Parkflächen mit dem alten Baumbestand in deutlichem Maße betroffen gewesen, da am Kohlenhof „nur“ Ruderalflächen vorlagen. Bei der damaligen Standortfestlegung wurde aber noch der Standort östlich der Meistersingerhalle für das neue Konzerthaus mit in Betracht gezogen, wo die Eingriffe in Natur und Landschaft (v.a. bei den biotischen Faktoren) deutlich geringer gewesen wären, als westlich der Meistersingerhalle. Im Wesentlichen wurde bei der Standortfindung neben den technischen und wirtschaftlichen Aspekten auch den organisatorischen Belangen für künftige Betriebsabläufen der Vorzug gegeben. Als grundsätzlicher Standort für den Neubau eines Konzerthauses wurde mit Stadtratsbeschluss vom 29.07.2015 dann der Umgriff der bestehenden Meistersingerhalle gewählt. Dieser Beschluss ist auch die Grundlage für die Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich. Auch auf die ausführliche Darlegung der Planungsalternativen in Kap. I.4.1. der Begründung zur FNP-Änderung wird verwiesen. Über den Realisierungswettbewerb wurden schon auf Vorhabenebene verschiedene Alternativen für das neue Konzerthaus vorgelegt. Weitere Planoptimierungen basierend auf dem Siegerentwurf können und müssen auf Ebene der Bebauungsplanung erfolgen. 8 Methodik / Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken Der Umweltbericht gemäß Anlage 1 des BauGB soll den aktuellen Zustand des Änderungsbereichs (Basisszenario) und die Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die Umweltbelange gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB beschreiben und bewerten. Auch Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 16.03.2020 181 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 31 die Entwicklung der einzelnen Schutzgüter bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante, Kapitel 3) soll ermittelt und bewertet werden. Die vorliegende Fassung des Umweltberichtes wurde vom Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg, erstellt. Es werden Angaben zu Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gemacht (Kapitel 2) und grundsätzliche Aussagen zur umweltfachlichen Optimierung der Planung bzw. zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen dargestellt (Kapitel 5). Der Umweltbericht beschreibt den Änderungsbereich in dem durch das Bauvorhaben für das Konzerthaus auch die eigentlichen Eingriffe zu erwarten sind. Für einzelne Schutzgüter haben sich über diese Grenze hinausgehende Betrachtungen als sinnvoll erwiesen. Auf sie wird in den jeweiligen Kapiteln hingewiesen, eine generelle Festlegung als statisches Gebiet ist nicht sinnvoll, da sich die räumlichen Ausmaße der Umweltwirkungen fallweise unterscheiden. Folgende Informationsquellen wurden für die Erstellung des Umweltberichtes herangezogen (die genannten Datengrundlagen liegen dem Verfasser vor bzw. wurden von der Stadt Nürnberg zur Verfügung gestellt):                     Wirksamer Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan Stadtklimagutachten (GEO-NET Umweltconsulting GmbH 2014) Klimafahrplan Nürnberg 2010-2050 (2014) Handbuch Klimaanpassung (2012) Masterplan Freiraum Gesamtstädtisches Freiraumkonzept Nürnberg (bgmr Landschaftsarchitekten 2013) Stadtbiotopkartierung (2008) Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) der Stadt Nürnberg (1996) Artenschutzkartierung Bayern (ASK-Datenbank des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, LfU), Kartenblatt TK 6532, Abfrage am 30.04.2019) Bay. Geologisches Landesamt: Geologische Karte 1 : 50.000 Nürnberg-Fürth-Erlangen und Umgebung (1977) bzw. UmweltAtlas Bayern (Zugriff 13.07.2018) Grundwasserbericht der Stadt Nürnberg (2017) Strategische Lärmkarte LFU 2012 (Straßenlärm) bzw. UmweltAtlas Bayern (Zugriff 12.06.2019) Schallimmissionsschutztechnische Untersuchung gemäß der technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (Planungsstand Oktober 2018) (IfB Sorge, 07.11.2018) Untersuchung der Verkehrsgeräuschimmissionen im Umfeld des Bauvorhabens Neubau Konzerthaus (IfB Sorge, 27.02.2020) Ermittlung der zulässigen Emissionskontingente für Anlagengeräusche gemäß DIN 45691 Neubau Konzerthaus (IfB Sorge, 05.08.2019 Schwingungs- und Erschütterungsschutz, Messung von Erschütterungseinwirkungen durch den Straßenbahnverkehr, Prognose für den geplanten Konzertsaal (IfB Sorge, 12.02.2019) Lärmaktionsplan der Stadt Nürnberg gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (erstellt von ACCON GmbH, vom Stadtrat beschlossen am 28.10.2015) Masterplan für die Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität in Nürnberg (Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co KG, Bericht Juni 2018) 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für das Stadtgebiet der Stadt Nürnberg (September 2017) Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) Änderung Bebauungsplan Nr. 4160 Konzerthaus, Stadt Nürnberg (Grosser-Seeger & Partner 20.08.2019) Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 16.03.2020 182 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“         32 Geplanter Neubau Konzerthaus Nürnberg, Grunduntersuchung Eremit, Mulmhöhlenbäume und xylobionte Käfer: Schlussbericht (bufos (Büro für faunistisch-ökologische Studien), 06.05.2019). Ortsbegehungen (Erfassung Biotop-/Nutzungstypen) in 2016, Überprüfung in 2018 1. Geotechnischer Bericht (Vorerkundung) BV Nürnberg, Münchener Straße 21, Neubau Konzertsaal, (Spotka Geotechnik 08.07.2016) Bodenuntersuchung Neubau Konzertsaal (Umweltanalytik Nürnberg (SUN), 03.08.2016 incl. Nachuntersuchung 23.08.2016) 1. und 2. Geotechnischer Bericht, BV Nürnberg Münchener Straße 21, Neubau Konzerthaus, Ingenieurbüro für Bodenuntersuchung Schulze und Lang, 08.02.2019 sowie 07.08.2019 Bodenuntersuchung Neubau Konzerthaus (Umweltanalytik Nürnberg (SUN/U), 11.07. und 05./06.08.2019) Erläuterung zum Entwässerungskonzept, TOPOTEK 1 GmbH, 29.05.2019 Städtebauliche Standortuntersuchung Veranstaltungs- und Konzerthalle mit Interimsnutzung im Stadtgebiet von Nürnberg, bgsm, München, Stand Mai 2015 Aussagen in diesem Umweltbericht wurden aufgrund der vorliegenden Grundlagendaten und Erkenntnisse (siehe oben) getroffen. In einigen Bereichen konnten derzeit nur Annahmen getroffen werden, da auf Ebene der Flächennutzungsplanung der Detaillierungsgrad deutlich geringer ist, als auf B-Plan-Ebene. Auf etwaige Unwägbarkeiten oder methodische Schwierigkeiten wird ergänzend bei den einzelnen Schutzgütern eingegangen. 9 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) Gemäß § 4c BauGB sind die erheblichen Umweltauswirkungen (und auch nur diese), die aufgrund der Durchführung eines Bauleitplanes eintreten, zu überwachen. Ziel dieser Überwachung ist die frühzeitige Ermittlung insbesondere unvorhergesehener Auswirkungen und ggf. das Ergreifen von Abhilfemaßnahmen. Gegenstand der Überwachung ist auch die Durchführung von Darstellungen oder Festsetzungen gemäß § 1a Abs. 3 S. 2 BauGB und von Maßnahmen gemäß § 1a Abs. 3 S. 4 BauGB (naturschutzrechtliche Eingriffsregelung). Die geplanten Überwachungsmaßnahmen sind im Umweltbericht darzustellen. Die gemeindliche Überwachung ist jedoch nicht auf die im Umweltbericht dargestellten Maßnahmen beschränkt. Monitoringmaßnahmen sind in Bezug auf die angestrebte Änderung der FNP-Darstellungen allerdings nicht erforderlich. Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 16.03.2020 183 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 33 10 Zusammenfassung Westlich der Meistersingerhalle im nördlichen Bereich des Luitpoldhains im Südosten von Nürnberg soll ein Neubau eines Konzerthauses entstehen. Hierfür ist die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4160 und im Parallelverfahren die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Nürnberg erforderlich. Der Luitpoldhain ist Bestandteil der zusammenhängenden Parkflächen von „Dutzendteich & Co.“ und soll gemäß den Zielvorgaben des Masterplans Freiraum als „Urbane Parklandschaft“ entwickelt werden. Im Umweltbericht werden alle Schutzgüter hinsichtlich der Bedeutung der Bestandssituation sowie der zu erwartenden Auswirkungen bei Verwirklichung der Planung untersucht. Grundlage hierfür stellt die vorliegende Änderung des Flächennutzungsplanes dar, der im Geltungsbereich zukünftig eine Sonderbaufläche (Zweckbestimmung „Kultur- und Kongresszentrum“) sowie Grünflächen darstellt. Zuvor waren neben einer Fläche für Gemeinbedarf (Kulturellen Zwecken dienende Einrichtung) und einer Sonderbaufläche für ein Hotel nur Grünflächen (Parkanlage) dargestellt. Tabelle 1: Zusammenfassende Bewertung der Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung auf die Schutzgüter Umweltbelang / Schutzgut Bewertung der Auswirkungen Fläche nicht erheblich nachteilig Boden erheblich nachteilig Wasser erheblich nachteilig Pflanzen erheblich nachteilig Tiere erheblich nachteilig Biologische Vielfalt erheblich nachteilig Landschaft erheblich nachteilig Menschliche Gesundheit  Erholung erheblich nachteilig  Lärm erheblich nachteilig  Störfallvorsorge nicht betroffen Luft nicht erheblich nachteilig Klima nicht erheblich nachteilig Abfall nicht erheblich nachteilig Kultur- und Sachgüter nicht erheblich nachteilig Aufgrund der weitgehenden Inanspruchnahme schon genutzter Bereiche im Innenbereich sind die Auswirkungen für das Schutzgut Fläche nicht erheblich. Es werden zwar Grünflächen zu Bauflächen umgewandelt, aber kein Wald oder landwirtschaftlich genutzte Flächen und auch keine naturnahen Bereiche oder großflächige natürliche Lebensräume. Nachteilige Auswirkungen auf Natur und Landschaft bestehen durch die vorbereitete Überbauung bisheriger Freiflächen und der damit einhergehenden Versiegelung und Beeinträchtigungen der Schutzgüter Boden und Wasser. Durch die absehbare Inanspruchnahme von Grünflächen und der Rodung von altem Baumbestand erfolgen sowohl für das Schutzgut Pflanzen, als auch Tiere, erheblich Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 16.03.2020 184 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 34 nachteilige Auswirkungen. Für betroffene Artengruppen (insbesondere Vögel, Fledermäuse und totholzbewohnenden Käfer) gehen wertgebende Lebensraumstrukturen in Form von Höhlen-/Biotopbäumen verloren. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf die biologische Vielfalt, die ebenfalls zu erheblich nachteiligen Auswirkungen für dieses Schutzgut führen. Beim Schutzgut Landschaft sind auf Ebene des Flächennutzungsplanes erheblich nachteilige Auswirkungen zu befürchten, da für das Landschaftsbild prägende Strukturen bei der Umsetzung der Planung beseitigt werden. Für das Schutzgut Mensch sind für die Bereiche „Erholung“ und „Lärm“ erheblich nachteilige Beeinträchtigungen zu erwarten. Durch Umsetzung des Konzerthausneubaus entstehen neue Nutzungsangebote, die zu einem Mehrverkehr führen, der die Verkehrszahlen im Umfeld erhöht. Durch Verkehrslärm kommt es im Umfeld zu geringfügigen Pegelerhöhungen um bis zu 0,4 dB(A), allerdings bestehen im Umfeld durch die Vorbelastungen bereits hohe Schallleistungspegel, die über den einschlägigen Orientierungsund Immissionsgrenzwerten liegen. Durch die Planung kann umgekehrt der Beitrag des Gewerbelärms an der Immissionssituation nach Neubau des Konzerthauses und Umnutzung der Meistersingerhalle sogar etwas gesenkt werden. Interimsweise bestehen während der Nutzung der Meistersingerhalle als Oper-Standort aber noch Überschreitungen von bis zu 3 dB(A) an den maßgeblichen Immissionsorten im Umfeld. In der Summe werden die Auswirkungen durch das geplante Vorhaben daher als erheblich nachteilig bewertet. Aufgrund der hohen Vorbelastungen sind in der Planung alle Möglichkeiten zum aktiven Schallschutz und zur Reduzierung der Ursachen (z.B. über Mobilitätskonzept) erforderlich. Bei den Schutzgütern Klima und Luft können durch zusätzliche Bauflächen lokalklimatische Veränderungen auftreten, die eine Überbauung und Versiegelung von Freiflächen auslöst, also Verlust von Kalt- und Frischluftentstehungsgebieten, Überwärmung und Barrieren für den Luftaustausch. Der Neubau des Konzerthauses entsteht im Nordwesten der Meistersingerhalle, wo zusammen mit dem Hotel bereits eine Strömungsbarriere für Kaltund Frischluft besteht. Diese wird durch das zusätzliche Gebäude weiter eingeengt. Weitere Beschneidungen der dortigen Frischluftschneise werden kritisch für die davon profitierenden Wohnquartiere gesehen und sind daher zu vermeiden. Durch geeignete Maßnahmen auf Ebene des B-Plans (u.a. Dachbegrünung) können lokal-klimatische Auswirkungen in gewissem Maße auch gemindert werden. Weitere Maßnahmen sollten im Hinblick auf die Klimaanpassung vorgesehen werden. In der Summe werden die Auswirkungen auf die Schutzgüter Klima und Luft als nicht erheblich nachteilig bewertet. Abfälle und Abwässer entstehen im üblichen Rahmen und führen zu keinen erheblich nachteiligen Beeinträchtigungen. Da das gesamte Areal des Luitpoldhains als Baudenkmal denkmalgeschützt ist (ehem. NSReichsparteitagsgelände) und auch der Bau der Meistersingerhalle unter Denkmalschutz steht, ist das Schutzgut Kulturgüter hier von hoher Bedeutung. Die Planung laut Einschätzung der Unteren Denkmalschutzbehörde, trotz der Eingriffe in den als Denkmal geschützten Landschaftspark, insbesondere in den alten Baumbestand, insgesamt keine erheblich nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter. Im B-Planänderungsverfahren können verschiedene Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen berücksichtigt werden, die eine effektive Verringerung der Eingriffe darstellen. Diese können bei der Flächennutzungsplanänderung noch nicht berücksichtigt werden. Erhaltungsziele und Schutzzwecke der oben genannten Gebiete des Schutzgebietssystems NATURA 2000 sind von der Planung nicht betroffen. Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 16.03.2020 185 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP . B EREICH MEISTERSINGERHALLE" 35 Inwieweit artenschutzrechtliche Verbotstatbestände durch die Planung erfüllt werden , ist auf Ebene des Bebauungsplanes geprüft worden . Bei Umsetzung von Vermeidungs- und vorlaufenden Ersatzmaßnahmen werden artenschutzrechtliche Verbotstatbestände durch die Planung nicht erfüllt. Vorlaufende Ersatzmaßnahmen (CEF) können alle im räumlichen Zusammenhang umgesetzt werden. Es erfolgte im Vorfeld eine Untersuchung unterschiedlicher Standortvarianten im Stadtgebiet, die teils auch Umweltbelange als Kriterium berücksichtigte. Stand: 16.03.2020 Büro Grosser-Seeger & Partner, NOrnberg 186 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 36 11 Anhang Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen Grund und Boden, Fläche, Wasser ABSP der Stadt Nürnberg: Eine Reihe von Bodenschutzzielen ist hier formuliert. Insbesondere sollen ökologisch wertvolle Bereiche von Versiegelung freigehalten werden. § 1a Baugesetzbuch (BauGB) / Landesentwicklungsprogramm (LEP) Bayern 2013: Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden, d.h. der Flächenverbrauch soll verringert und einer Innenverdichtung Vorrang gegeben werden. Bodenversiegelungen sollen auf das notwendige Maß begrenzt werden. Die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlich oder als Wald genutzter Flächen soll begründet werden; dabei sollen Ermittlungen zu den Möglichkeiten der Innenentwicklung zugrunde gelegt werden, zu denen insbesondere Brachflächen, Gebäudeleerstand, Baulücken und andere Nachverdichtungsmöglichkeiten zählen können. Gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) hat die erneute Inanspruchnahme bereits bebauter Flächen sowie die Bebauung unbebauter Flächen im beplanten und unbeplanten Innenbereich, soweit sie nicht für Grünflächen vorgesehen sind, Vorrang vor der Inanspruchnahme von Freiflächen im Außenbereich. Gemäß dem Grundsatz des LEP sollen land- und forstwirtschaftlich genutzte Gebiete erhalten werden. Insbesondere hochwertige Böden sollen nur in dem unbedingt notwendigen Umfang für andere Nutzungen in Anspruch genommen werden. Gemäß Bundesnaturschutzgesetz sind historisch gewachsene Kulturlandschaften vor Verunstaltung, Zersiedelung und sonstigen Beeinträchtigungen zu bewahren. § 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG): Niederschlagswasser soll ortsnah versickert oder verrieselt werden, soweit dem weder wasserrechtliche oder sonstige öffentlichrechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen. Des Weiteren gibt die Entwässerungssatzung der Stadt Nürnberg der Versickerung von Niederschlagswässern bzw. deren sonstiger alternativer Ableitung den Vorrang. Mit Einführung des getrennten Gebührenmaßstabs für Niederschlagswasser und Abwasser seit 01.01.2000 wird dies auch in der entsprechenden Gebührensatzung berücksichtigt. Stadtratsbeschluss vom 27.06.2012: Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (InSEK) „Nürnberg am Wasser“ beinhaltet Leitlinien für künftige gesamtstädtische Planungen und Konzepte in Bezug auf die Gemeinschaftsaufgabe Wasser. Beschluss des Umweltausschusses vom 09.10.2013 und des Stadtplanungsausschusses vom 07.11.2013: Die Stadtverwaltung prüft in jedem Bauleitplanverfahren, der eine Neubauplanung vorsieht (einschließlich Konversionsflächen) die Möglichkeiten und die Realisierbarkeit eines nachhaltigen Umgangs mit und einer ortsnahen Beseitigung des anfallenden Niederschlagswassers. Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG): Die Funktionen des Bodens sollen nachhaltig gesichert, schädliche Bodenveränderungen abgewehrt und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden getroffen werden. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen der natürlichen Funktionen soweit wie möglich vermieden werden. Artenschutz und Biologische Vielfalt Die Rechtsvorgaben für den speziellen Artenschutz sind in den §§ 44 u. 45 BNatSchG geregelt. Aussagen zum NATURA 2000Konzept der EU finden sich in den §§ 31 bis 36 BNatSchG. Die Rechtsgrundlagen zum speziellen Artenschutz unterliegen nicht der Abwägung im Rahmen der Bauleitplanung. Die Bayerische Biodiversitätsstrategie, beschlossen vom Bayerischen Ministerrat am 01. April 2008, nennt u.a. folgenden Hand- Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 16.03.2020 187 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ lungsschwerpunkt: Berücksichtigung der Aspekte des Artenschutzes und des Biotopverbunds sowie des Ziels der Erhaltung von Gebieten mit hoher biologischer Vielfalt bei der Trassierung von Verkehrswegen und der Ausweisung neuer Siedlungs- und Gewerbeflächen. 37 Im Parkpflegewerk zum Luitpoldhain ist die Lebensraumfunktion ein Teilziel. Die Funktion für Arten und Lebensräume ist dauerhaft zu erhalten. Bäume mit Potenzial für den Artenschutz sind langfristig zu erhalten und zu entwickeln. Natur und Landschaft Nach § 1 BNatSchG ist die biologische Vielfalt dauerhaft zu sichern. Die §§ 23 bis 29 BNatSchG treffen Aussagen zum Schutz bestimmter Flächen und einzelner Bestandteile der Natur. In § 20 BNatSchG ist das Ziel festgesetzt, mind. 10% der Landesfläche als Netz verbundener Biotope zu sichern. Der Biotopverbund dient u.a. der dauerhaften Si- cherung der Populationen wildlebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Lebensgemeinschaften sowie der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen. Menschliche Gesundheit: Lärm, Luft, Grün- und Freiraum, Erholung, Störfallvorsorge überschritten werden dürfen. Die Regelungen der TA Lärm bestimmen die Grenze der Abwägung für Gewerbe- bzw. Anlagenlärm, da ein Bebauungsplan keine Festsetzungen treffen darf, die nicht vollziehbar sind. DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau): gibt aus Sicht des Schallschutzes im Städtebau erwünschte Orientierungswerte vor. 16. BImSchV (Sechzehnte Verordnung zur Durchführung d. Bundes-Immissionsschutzgesetzes – Verkehrslärmschutzverordnung): legt Grenzwerte für den Bau oder die wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen sowie von Schienenwegen der Eisenbahnen und Straßenbahnen fest. 18. BImSchV (Achtzehnte Verordnung zur Durchführung d. Bundes-Immissionsschutzgesetzes – Sportanlagenlärmschutzverordnung): gilt für Errichtung, Beschaffenheit und Betrieb von Sportanlagen, soweit sie zum Zwecke der Sportausübung betrieben werden und einer Genehmigung nach BImSchG nicht bedürfen. Sie legt gebietsbezogene Immissionsrichtwerte für Sportlärm fest, die am Immissionsort in der Summe nicht überschritten werden dürfen. Die Regelungen der Sportanlagenlärmschutzverordnung bestimmen die Grenze der Abwägung für Sportlärm, da ein Bebauungsplan keine Festsetzungen treffen darf, die nicht vollziehbar sind. In Bayern soll die 18. BImSchV auch für Freizeitlärm (ausgenommen traditionelle Volksfeste und Kirchweihen) Anwendung finden. § 47d BImSchG (Lärmaktionsplan): Auf Basis der Strategischen Lärmkarten hat die Stadt Nürnberg einen Lärmaktionsplan (LAP) erstellt, der am 27.01.2016 in Kraft getreten ist. Der LAP soll die Lärmprobleme und -auswirkungen regeln und die ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms schützen. Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm): dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor sowie der Vorsorge gegen schädliche(n) Umwelteinwirkungen durch Geräusche. Sie gilt für Anlagen, die als (nicht) genehmigungsbedürftige Anlagen den Anforderungen des BImSchG (Zweiter Teil) unterliegen im bau-/ immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren sowie bei Nachbarschaftsbeschwerden. Sie legt u.a. gebietsbezogene Immissionsrichtwerte für Anlagenlärm fest, die am Immissionsort in der Summe nicht Freizeitlärmrichtlinie LAI (Länderausschuss für Immissionsschutz, Stand März 2015): dient als Erkenntnisquelle und gibt Hinweise zur Beurteilung von Freizeitanlagen bzw. Grundstücken, die nicht nur gelegentlich für Freizeitgestaltung bereitgestellt werden, bezüglich der Unvermeidbarkeit und Zumutbarkeit von Freizeitlärm. Die Freizeitlärmrichtlinie soll in Bayern nur für traditionelle Volksfeste und Kirchweihen Anwendung finden. Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 16.03.2020 188 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 38 Gesamtstädtisches Freiraumkonzept mit Aktionsplan "Kompaktes Grünes Nürnberg 2020": Der Luitpoldhain als Bestandteil von „Dutzendteich & Co.“ soll als „Urbane Parklandschaft 21. Jahrhundert“ entwickelt werden. Der Bereich um die Meistersingerhalle soll als Eingangsbereich für diese Parklandschaft gestaltet/aufgewertet werden. Gesetz über Anforderungen an den Lärmschutz bei Kinder- und Jugendspieleinrichtungen – KJG): regelt in Bayern die Zulässigkeit von Immissionen durch Geräusche von Kinder- und Jugendspieleinrichtungen in der Nachbarschaft von Wohnbebauung. Es legt u.a. fest, dass die natürlichen Lebensäußerungen von Kindern, die Ausdruck natürlichen Spielens oder anderer kindlicher Verhaltensweisen sind, im Wohnumfeld als sozialadäquat hinzunehmen sind. Das KJG lockert für Jugendspieleinrichtungen einige Regelungen der Sportanlagenlärmschutzverordnung. Parkpflegewerk zum Luitpoldhain: Der Leitgedanke für die künftige Entwicklung des Parks ist „seine Erhaltung und behutsame und gezielte Weiterentwicklung für die Grünversorgung der Südstadt und der Stadt Nürnberg insgesamt“. § 47 BImSchG (Luftreinhalteplan): Die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für das Stadtgebiet Nürnberg wurde am 15.09.2017 von der Regierung von Mittelfranken in Kraft gesetzt; darin enthalten ist u.a. eine Maßnahmenübersicht des bestehenden Luftreinhalte-/Aktionsplans (2004) sowie dessen 1. Fortschreibung (2010) und deren jeweiliger Umsetzungsstand, sowie weitere (geplante) relevante Maßnahmen zur Luftreinhaltung. Baulandbeschluss (2017): Der Baulandbeschluss wurde am 24.05.2017 durch den Stadtrat beschlossen und trat am 14.06.2017 in Kraft; er ist für die Verwaltung bindend. Der Baulandbeschluss trifft für die Bauleitplanung von Wohnbau- und Gewerbeflächen einheitliche Regelungen in Bezug auf städtebauliche und umweltplanerische Standards und Qualitäten sowie zu Folgekostenregelungen. Bezüglich der Luftbelastung gelten die Grenzwerte der 39. BImSchV; sie betreffen überwiegend das Schutzgut „Menschliche Gesundheit“, einzelne Grenzwerte zielen auch auf den Schutz der Vegetation. BauGB § 1 Abs. 6 Nr. 7j (Anfälligkeit für schwere Unfällen oder Katastrophen): Die BauGB-Novellierung vom 13.05.2017 führt durch Aufnahme der Störfallvorsorge i.S. des immissionsschutzrechtlichen Trennungsgrundsatzes gemäß § 50 Abs. 1 BImSchG in den Katalog der zu berücksichtigenden Umweltbelange sowie durch das Einfügen hierfür differenzierterer Festsetzungsmöglichkeiten in § 9 BauGB zu einer erhöhten Gewichtung dieses Belangs in der Bauleitplanung. Des Weiteren besteht nunmehr die Pflicht zur Berücksichtigung der Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen (außerhalb des Störfallrechts) zu erwarten sind, auf die Belange nach den Buchstaben a bis d und i. Beschluss des Stadtplanungsausschusses vom 09.07.2009: Es wurden Richtwerte für die Ausstattung mit öffentlichen Grünflächen in Bebauungsplänen und städtebaulichen Verträgen festgelegt: öffentliche Grünfläche pro Einwohner im Geschosswohnungsbau: 20 m², öffentliche Grünfläche pro Einwohner im Einfamilienhausgebiet 10 m²; davon jeweils Spielfläche pro Einwohner: 3,4 m². Beschluss des Umweltausschusses vom 12.03.2014 und des Stadtplanungsausschusses vom 27.03.2014: Das gesamtstädtische Freiraumkonzept (GFK) und das Leitbild „Kompaktes Grünes Nürnberg 2030“ bilden die Grundlage der Grün- und Freiraumplanungen der Stadt Nürnberg. Klima sparsame und effiziente Nutzung von Energie gehören zu einer gemeindlichen Aufgabe im Rahmen der Bauleitplanung. Am 30. Juni BauGB § 1 Abs. 5 und 6: Der globale Klimaschutz, der Einsatz und die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 16.03.2020 189 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 39 schen Anforderungen an Neubauten sind zum 01. Januar 2016 weiter angehoben worden und sind ein wichtiger Zwischenschritt hin zum EU-Niedrigstenergiegebäudebestand, der ab spätestens 2021 gilt. 2011 hat der Bundestag die Novellierung des BauGB durch das „Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden“ beschlossen (BauGB-Klimanovelle 2011). Die Belange des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel sind dadurch erweitert worden. Bauleitpläne sollen dazu beitragen, den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insb. auch in der Stadtentwicklung, zu fördern. Gemeinsamer Beschluss des Stadtplanungsund Umweltausschusses v. 26.06.2014: Das Stadtklimagutachten stellt eine Grundlage für alle weiteren Planungen der Stadt Nürnberg dar und ist bei anstehenden Planungsvorhaben zu berücksichtigen. Mit dem Stadtklimagutachten liegt eine aktuelle Datengrundlage und Analyse der klimaökologischen Funktionen für das Nürnberger Stadtklima vor. Wichtige Ergebnisse und Empfehlungen für die weitere städtebauliche Entwicklung werden in einer Klimafunktionsund einer Planungshinweiskarte dargestellt. BauGB § 1a Abs. 5: Es soll den Erfordernissen des Klimaschutzes sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden. Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie (2010/31/EU) v. 19.05.2010: Alle Neubauten sind ab 2021 als Niedrigstenergiegebäude auszuführen, d.h. der Energiebedarf ist sehr gering oder liegt fast bei null. Er sollte zu einem wesentlichen Teil aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Stadtratsbeschluss v. 23.07.2014: Der maßnahmenbezogene Klimafahrplan 2010 – 2050 umfasst die Bereiche Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel. Die CO2-Emissionen in Nürnberg sollen, gegenüber den Werten von 1990, bis 2030 um 50% (Zielsetzung des Klimabündnisses der europäischen Städte), bis 2050 um 80% reduziert werden (Zielsetzung der Bundesregierung). Bis zum Jahr 2020 soll das EU20-20-20-Ziel (CO2-Reduktion um 20%, Effizienzsteigerung um 20%, Anteil der erneuerbaren Energien von 20%) erreicht werden. Zur Anpassung an den Klimawandel werden die vorgeschlagenen Maßnahmen sukzessive ergänzt und aktualisiert. Im Kontext mit den Zielvorgaben des Masterplans Freiraum und des Stadtklimagutachtens werden Umsetzungsstrategien entwickelt. Erneuerbares-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG): Alle Eigentümer von Gebäuden sind zu einer anteiligen Nutzung von regenerativen Energien verpflichtet. Umweltausschussbeschluss v. 23.01.2013: In Bebauungsplanverfahren oder anderen städtebaulichen Vorhaben sind grundsätzlich Energiekonzepte zu erstellen mit dem Ziel, eine CO2-neutrale Energieversorgung für den Neubau zu erreichen. EnEV: Die neue Energieeinsparverordnung ist am 01. Mai 2014 in Kraft getreten. Die energeti- Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 16.03.2020 190 Ö 10 Beschlussvorlage Stpl/162/2020 Beratung Datum Behandlung Ziel Ferienausschuss 22.04.2020 öffentlich Beschluss Betreff: 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160 für das Gebiet zwischen Bayernstraße, Münchener Straße, Parsifalstraße, Platz der Opfer des Faschismus, Schultheißallee einschließlich einer Teilfläche südlich der Bayernstraße (in Verlängerung der Schultheißallee) Prüfung der Stellungnahmen und Erlass der Satzung Anlagen: Entscheidungsvorlage Anlage 1 zur Entscheidungsvorlage Übersichtsplan Änderungssatzung Lesefassung der Satzung Begründung Umweltbericht Sachverhalt (kurz): Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160 für ein Gebiet zwischen Bayernstraße, Münchener Straße, Parsifalstraße, Platz der Opfer des Faschismus, Schultheißallee einschließlich einer Teilfläche südlich der Bayernstraße (in Verlängerung der Schultheißallee) wurde am 17.09.2015 durch Beschluss des Stadtplanungsausschusses eingeleitet. Ziel des Änderungsverfahrens ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Konzerthauses auf dem Standort westlich der Meistersingerhalle zu schaffen. Der Bebauungsplan-Entwurf wurde auf Grundlage der im April 2018 getroffenen Wettbewerbsentscheidung erstellt. Parallel zur Bebauungsplanänderung wird derzeit die 15. Änderung des Flächennutzungsplans bearbeitet (Behandlung in gleicher Sitzung). Im Zuge der öffentlichen Auslegung vom 19.12.2019 bis 31.01.2020 gingen vier Stellungnahmen von Vereinen und Verbänden und sieben Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern ein. Es wurde Stellung genommen zu den Themen Standortwahl, Radverkehr, Baumbestand/Ausgleich, Artenschutz, Bauphase, Stellplätze, Mobilitätskonzept sowie Klimaschutz/Energieeinsparung. Über die Stellungnahmen soll beschlossen werden. Ebenso soll der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt nach Genehmigung der 15. FNP-Änderung durch die Regierung von Mittelfranken wird der Bebauungsplan rechtsverbindlich. Seite 1 von 4 191 Stadt Nürnberg 1. Beschlussvorlage Stpl/162/2020 Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt € Folgekosten Gesamtkosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ein Finanzierungsvorschlag ist zu gegebener Zeit zu erarbeiten 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt Seite 2 von 4 192 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/162/2020 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein 3. 4. Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja siehe Begründung Kap. I.4.4 Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Seite 3 von 4 193 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/162/2020 Beschlussvorschlag: 1. Der Stadtplanungsausschuss prüft die vorgebrachten Stellungnahmen und Einwendungen zum Entwurf der Ersten Änderung des Bebauungsplans für das Gebiet zwischen Bayernstraße, Münchener Straße, Parsifalstraße, Platz der Opfer des Faschismus, Schultheißallee einschließlich einer Teilfläche südlich der Bayernstraße (in Verlängerung der Schultheißallee) vom 30.10.2019 mit folgendem Ergebnis: Dem Bebauungsplan in der Fassung vom 30.10.2019 ist nach Abwägung der öffentlichen Belange untereinander und mit den privaten Belangen Dritter gemäß der Darstellung in der Entscheidungsvorlage der Vorrang einzuräumen. 2. Der Stadtplanungsausschuss beschließt die Erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160 für das Gebiet zwischen Bayernstraße, Münchener Straße, Parsifalstraße, Platz der Opfer des Faschismus, Schultheißallee einschließlich einer Teilfläche südlich der Bayernstraße (in Verlängerung der Schultheißallee) vom 30.10.2019 mit der Begründung vom 13.03.2020 und dem Umweltbericht vom 12.03.2020 unter Hinweis auf die Entscheidungsvorlage als Satzung. Dies ist ortsüblich bekanntzumachen. Seite 4 von 4 194 Ö 10 Beilage Betreff: 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160 für das Gebiet zwischen Bayernstraße, Münchener Straße, Parsifalstraße, Platz der Opfer des Faschismus, Schultheißallee einschließlich einer Teilfläche südlich der Bayernstraße (in Verlängerung der Schultheißallee) Prüfung der Stellungnahmen und Erlass der Satzung Entscheidungsvorlage 1. Ausgangssituation Die Stadt Nürnberg reagiert mit der Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160 auf den bereits seit längerer Zeit bestehenden Bedarf an einem weiteren Veranstaltungsort im Format einer Konzerthalle im Stadtgebiet. Nach erfolgter Prüfung verschiedener Standortalternativen im Stadtgebiet wurde mit Stadtratsbeschluss vom 29.07.2015 der Standort an der Meistersingerhalle (MSH) und mit Stadtratsbeschluss vom 26.07.2017 der Standort westlich der MSH für den Neubau der Konzert- und Veranstaltungshalle festgelegt. Mit dem Bau eines neuen Konzerthauses mit einer städtebaulichen und architektonischen Strahlkraft soll die Position der Stadt Nürnberg als überregionaler Musikstandort gefestigt werden. Gleichzeitig werden mit der anschließenden Zwischennutzung der MSH als Interimsstandort für die Oper die Voraussetzungen für die erforderliche Sanierung des Opernhauses geschaffen. Nach Abschluss der Nutzung als Operninterim kann die MSH einer neuen Nutzung als Kongressund Tagungszentrum zugeführt werden. Um den Neubau auf dem westlich der MSH bestehenden Parkplatz realisieren zu können, ist eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich. Derzeit ist die betreffende Fläche als öffentliche Grünfläche mit Zweckbestimmung Parkplatz festgesetzt. 2. Planung Zur Sicherung der städtebaulichen Qualitäten wurde durch die Stadt Nürnberg ein zweiphasiger, offener Realisierungswettbewerb durchgeführt. Das Preisgericht entschied sich einstimmig für die Arbeit der Bietergemeinschaft Johannes Kappler Architektur und Städtebau GmbH, Nürnberg, Super Future Collective, Nürnberg, Topotek 1 Architektur GmbH, Berlin sowie der Topotek 1 Gesellschaft von Landschaftsarchitekten mbH, Berlin. Über das Ergebnis wurde am 06.06.2018 im Stadtrat berichtet. Der Planentwurf des Preisträgers ist so konzipiert, dass sich das neue Konzerthaus mit der MSH zu einem Gesamtensemble verbindet. Dies wird dadurch erreicht, dass die prägenden Elemente der MSH (Foyer, Atrien, durchgehender Sockel) aufgenommen werden und sich zu einem fließenden Raum aus Veranstaltungssälen und öffentlichen Begegnungszonen verbinden. Die Haupterschließung für das neue Konzerthaus erfolgt von der Schultheißallee aus, wobei der Besucherparkplatz auf dem bestehenden „großen Parkplatz“ östlich der MSH untergebracht wird. Hier stehen für das neue Konzerthaus und die MSH mit rund 600 Stellplätzen ausreichend Stellplätze zur Verfügung. Die Anlieferung für das neue Konzerthaus erfolgt über eine Zufahrt von der Münchener Straße, die gleichzeitig auch der Zufahrt zum Kongresshotel dient. Die Anlieferung zur MSH erfolgt weiterhin über den bestehenden Tiefhof vom östlich gelegenen „großen Parkplatz“ mit einer von Osten kommenden Rampe als Zu- und Abfahrt. 1 195 3. Mobilitätskonzept Um die verkehrlichen Auswirkungen auf die Umgebung so gering wie möglich zu halten, sollen Maßnahmen realisiert werden, die zu einer Verlagerung der Fahrten der Konzertbesucherinnen und -besucher vom Auto auf den Umweltverbund (ÖPNV, Radverkehr, Fußverkehr) beitragen. Hierzu wurde von einem externen Büro ein Mobilitätskonzept erarbeitet, das verschiedene Maßnahmen empfiehlt. Als wichtige Maßnahmen werden im Mobilitätskonzept unter anderem die Einführung eines Kombi-Tickets für jede Veranstaltung, die Aufwertung der Haltestelle „Meistersingerhalle“, die Takterhöhung bei der Straßenbahn in den Abendstunden, die Anpassung der Parkgebührenordnung sowie die Schaffung qualitativ hochwertiger Radabstellanlagen empfohlen. Bei den vom Gutachterbüro empfohlenen Maßnahmen handelt es sich um solche, die nicht im Bebauungsplan festgesetzt werden können. Die vertiefte Planung der einzelnen empfohlenen Maßnahmen und die Vorlage im zuständigen Ausschuss zur Beschlussfassung über die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt zum gegebenen Zeitpunkt. 4. Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichen Auslegung Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 19.12.2019 bis 31.01.2020 durchgeführt. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gingen vier Stellungnahmen von Verbänden und Vereinen sowie sieben Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit ein. Diese sind nachstehend aufgeführt. Die Stellungnahmen sind inhaltlich in gekürzter Form widergegeben. Die Originalschreiben befinden sich in der Bebauungsplan - Akte, die in der Sitzung des Stadtplanungsausschusses aufliegt und dort wie vorher bereits im Stadtplanungsamt, Lorenzer Straße 30, Zimmer 502a (5. Obergeschoss) während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr) eingesehen werden kann. Die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen sind zu prüfen. Das Ergebnis ist den Beteiligten mitzuteilen (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch). Landesbund für Vogelschutz: Die Standortentscheidung des Stadtrats sei ohne rechtzeitige vorherige Beteiligung der Bürger und Verbände im Vorfeld erfolgt. Auf Grund der erheblichen finanziellen Vorleistungen gehe man davon aus, dass eine Änderung nicht mehr erfolgen wird. Diese Vorgehensweise unter fehlender Berücksichtigung der stadtklimatischen Auswirkungen und Artenvielfalt sei leider symptomatisch für die planerische Vorgehensweise. Es sei eine Tatsache, dass der gewählte Standort von allen Alternativen um die Meistersingerhalle wegen des bedeutenden Alteichenbestands die erheblichsten Eingriffe bedeute. Der Standort auf dem Großparkplatz wäre mit vergleichsweise geringeren Eingriffen zur Verfügung gestanden. Es seien aber zum Beispiel Aspekte der Verkehrsanbindung höher gewertet worden, als das Stadtklima und der Artenschutz. Dies sei für die Zukunft der Stadt und der Bürger eine falsche Gewichtung. Der LBV lehne die Darstellungen im Flächennutzungsplan und Bebauungsplan ab. Zudem stelle man sich die Frage, für was es einen Umweltbericht brauche, wenn aus den klaren Aussagen des Umweltberichts keine Konsequenzen gezogen würden. Der LBV nehme trotz der geringen Chancen auf Berücksichtigung Stellung, vor allem vor dem Hintergrund, dass kein Einverständnis mit der Planung bestehe. Allgemeiner Deutscher Fahrrad Club Die vorliegenden Planungen sähen keinen Radweg auf der Südseite der Schultheißallee mit Weiterführung entlang der Parkplätze an der Meistersingerhalle zum Rad- und Gehweg „An der Ehrenhalle“ vor. Die Radfahrer müssten sich auf dem 200 m langen Abschnitt von der Münchener 2 196 Straße bis zum Parkplatz die Fläche mit den Fußgängern teilen (Gehweg /Radfahrer frei). Die Radfahrer müssten zudem ohne Furt über die Zufahrt zum Parkplatz und durch eine der Parkgassen fahren und dann über die Ausfahrt aus den Parkplätzen ebenfalls ohne Furt in den sonstigen Radweg weiter Richtung Bayernstraße / Große Straße. Radfahrer von Ost nach West würden nur diese Fahrtmöglichkeit haben. Radfahrer von West nach Ost müssten die Straße nutzen, wenn sie zügig weiterfahren wollten. Der Radverkehr sei in den vorliegenden Planungen nicht angemessen berücksichtigt. Bereits heute sei die Begegnungsfläche für Radfahrer und Fußgänger im Bereich der Straßenbahn und zu den Parkplätzen zu eng und nicht eindeutig gekennzeichnet. Künftig würde die Nutzung der Gehwege durch Parkplätze für Konzertbesucher im Bereich der Bundesagentur für Arbeit, durch mehr querende Straßenbahn Fahrgäste und auch beim späteren Ausbau der Meistersingerhalle zum Kongresszentrum zunehmen. Daraus würde sich eine Verschlechterung der Situation für Radfahrende aber auch Fußgänger ergeben. Nach den geltenden Empfehlungen für die Anlage von Radwegen und Gehwegen seien gemeinsame Führungen nur dort vorzusehen, wo insgesamt geringere Fußgänger- und Radfahrermengen herrschen würden. Dies sei hier aktuell und künftig nicht der Fall. Es seien für zukunftstaugliche Entwicklungen in diesem Bereich gesonderte Radwege einzuplanen. In der Ausschreibung zum Konzerthaus wäre dies auch so vorgesehen gewesen. Die vorliegenden Pläne wären deswegen zu korrigieren. Die endgültige Ausgestaltung des Verkehrsraums sei letztendlich eine Frage der Verkehrsplanung, aber der Bebauungsplan lege faktisch fest, ob genug Platz für angemessene Radverkehrsanlagen und angemessene Flächen für Fußgänger zu Verfügung stünden. BUND Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Nürnberg Anmerkung: Die Stellungnahme wird gekürzt widergegeben. Zur detaillierten Aufzählung der Einwände wird auf die Anlage verwiesen. Der Luitpoldhain habe als Grünfläche für die stark unterversorgte Südstadt und wegen seiner stadtklimatischen Funktion eine bedeutende Funktion. Der alte Baumbestand mit mehreren Naturdenkmälern habe enorme Wichtigkeit für die urbane Biodiversität, eine auch nur teilweise Zerstörung der Parkanlage sei also in keiner Form ersetzbar. Der vorgelegte Bebauungsplan habe erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt, Landschaft sowie menschliche Gesundheit und Erholung; eine Kompensation dieser Nachteile könne wegen der baulichen Maßnahme auf dem geplanten Gelände nicht erfolgen. Der vorgelegte Bebauungsplan und der Neubau der Konzerthalle an der geplanten Stelle werde wegen des massiven Eingriffs in eine innerstädtische Parkanlage grundsätzlich abgelehnt. Die Höhe der Baukörper behindere einen Frischlufttransport in die benachbarten Stadtteile, da durch die großflächige Fällung von Bäumen eine positive Klimawirkung (Kühlung) weiter reduziert werde. Nürnberg sei als Großstadt dramatisch vom Klimawandel betroffen, die Überhitzung von Stadtteilen in heißen Sommern werde zunehmend zum drängenden Gesundheitsproblem für die Bewohner. Die Verschlechterung der lufthygienischen Situation im Umfeld sei aufgrund von Rodung wertvollen Baumbestands (Filterwirkung) zusammen mit einer starken PKW-Erschließung und der Blockade von Frischluftströmen durch den Baukörper zu befürchten, ebenso ein Anstieg der Belastung mit Stickoxiden und Feinstaub in den umliegenden Stadtteilen. 3 197 Die Einschränkung der Erholungswirkung durch Zerstörung der Parkanlage, ebenso wie die Entwertung des Parks während der Baumaßnahme für einen langen Zeitraum durch Lärm und Baustellenverkehr sei zu befürchten. Auf das Grünflächendefizit in der Südstadt sei verwiesen. Es erfolge eine Vernichtung wertvoller und unverzichtbarer Lebensräume für Vögel, Fledermäuse und Kleintiere in Form des Baumbestands mit Höhlen, Rissen und Spalten, die durch Neupflanzungen erst nach vielen Generationen ersetzt werden könnten. Nistkästen seien oft nur unzureichende Alternativquartiere, da Kleintiere, wie der Eremitenkäfer, auf Totholz alter Bäume angewiesen sei, die Rodung des Baumbestands stelle daher einen unersetzlichen Verlust dar. Alternatives Verkehrskonzept Das Areal sei zentral und mit einer Straßenbahntrasse gut erschlossen. Geringfügige Verbesserungen beim ÖPNV können die primäre Erschließung des Geländes über Privat-PKW jedoch nur unzureichend kompensieren. Zwar würden im Westen Parkplätze wegfallen, die hohe Anzahl ebenerdiger Parkplätze im Osten entspräche nicht den Forderungen nach einer zukunftsgerechten Mobilität. Ebenerdige Parkplätze sollten entfallen, da im Umfeld genügend Parkplätze vorhanden seien (Bundesanstalt für Arbeit, Volksfestgelände), die z.B. über Shuttlebusse erschlossen werden könnten. Die frei werdenden Flächen könnten für die Neupflanzung von Bäumen verwendet werden. Die Verbindung An der Ehrenhalle / Schultheißallee trenne im Osten einen größeren Teil ·des Parks ab; die Straße sei zur Verkehrserschließung des Geländes weitgehend verzichtbar, wie auch die aktuelle Sperrung zeige. Die Straße einschließlich der Parkplätze könne rückgebaut werden mit Schaffung mehrerer gesicherter Übergänge über die Straßenbahngleise für Besucher. Fahrradstellplätze im Baukörper ohne Neuversiegelung vor sowie zusätzliche Abstellmöglichkeiten in der Nähe der Eingänge seien zu schaffen. Mangelhafter Ausgleich Die vorgeschlagenen Ausgleichspflanzungen seien ungeeignet, den massiven stadtklimatischen Eingriff in den nächsten Jahrzehnten zu kompensieren. 84 zu entfernenden Bäumen stünden nur 70 Neupflanzungen gegenüber, es werde daher mindestens eine Verdoppelung der nachzupflanzenden Bäume im Umfeld oder in unmittelbar benachbarten Stadtteilen gefordert. Der Luitpoldhain biete zahlreiche Möglichkeiten, einen Ausgleich benachbart zu den Eingriffen zu realisieren. Ausgleichsmaßnahmen in weit entfernten Stadtteilen aus dem Ökokonto (Neunhof) seien daher unnötig. Geeignet sei hierfür der Parkplatz an der Bayernstraße, der großflächig entsiegelt und mit Gehölzbestand bepflanzt werden könnte. Weiterhin sei eine komplett versiegelte Fläche im westlichen Vorfeld der Ehrenhalle, die weder zum historischen Gebäudekomplex gehöre, noch als Rad- oder Fußweg genutzt werde, zu entsiegeln. Auch könne die Minigolfanlage, die seit etlichen Jahren außer Betrieb sei und verfalle, beseitigt und mit Gehölzen begrünt werden. Die Kartbahn/ Verkehrsübungsbereich stelle ebenfalls eine zweckfremde, stark versiegelte Nutzung dar und solle daher ebenfalls aufgegeben werden; der Standort sei gut geeignet, Ausgleichsmaßnahmen umzusetzen. Ungenügende saP Die saP sei für den gesamten Bereich des Bebauungsplans zu erstellen. Die vorliegende saP würde schwerwiegende fachliche Mängel aufweise, die korrigiert werden müssten. Im Einzelnen seien Kartierungen von zwei Teilbereiche in den Jahren 2016 und 2019 in unterschiedlichen Intensitäten durchgeführt worden. Die Nachweisdaten seien nicht homogen, die Daten aus 2016 seien evtl. veraltet, es fehle eine Erklärung / Beurteilung, inwiefern dieses Vorgehen zulässig sei, die Vögel hätten 2019 im ganzen Bereich (zeitgleich) kartiert werden sollen. Weiterhin sei nur der Nordteil des Untersuchungsbereichs für die saP hinsichtlich der Baumstrukturkarte bearbeitet, der Südteil fehle, es fehlten Nachweise von artenschutzrechtlichen Habitatstrukturen (nur Potenzialangaben für Fledermäuse und Eremit), Spechthöhlen etc. sowie größere Nester. In der saP fehle ein Plan mit Eingriffsbereich. Insbesondere sei nicht ersichtlich, was verlorengehe, wo sich Baustelleneinrichtung befänden und welche Tabuzonen einzuhalten seien. 4 198 Es fehle eine Erläuterung, wie sich die Anzahl der Nistkästen/-höhlen begründet. Die Nisthöhlen (CEF-Maßnahme1) seien an Altbäumen in unmittelbarer Nähe der Konzerthalle anzubringen. Der Luitpoldhain werde zusammen mit dem Volkspark Dutzendteich von vielen Vogelarten als einheitliches Revier genutzt (Uhu, Waldohreule) daher seien die Gebäude mit einer breiten Palette von Gebäudebrüterkästen auszustatten (Uhu, Wanderfalke, Turmfalke, Mauersegler, Haussperling). In Tab. 3 „Schutzstatus und Gefährdung der im Untersuchungsraum nachgewiesenen Fledermausarten" seien Fledermausarten aufgeführt, die nicht nachgewiesen wurden, dies sei zu begründen. Die Abhandlung sei insgesamt unverständlich, es sei sinnvoller, die Arten dahingehend zu gruppieren, ob sie evtl. auch in Bäumen überwintern. Die Wetterdaten der Kartierungen der Zauneidechsen seien etwas „kühl", die UNB Nürnberg fordere bei Zauneidechse Kartierungs-Temperaturen von 22- 30° C, Kartierung sei zu wiederholen Einige der zahlreichen Eremit - Verdachtsbäume müssten auch gefällt werden, hier sei eine ökologische Baubegleitung erforderlich. Dies sei bei den Vermeidungsmaßnahmen bei V1 zu ergänzen! Die Waldohreule brüte in alten Krähennestern und Legebeginn könne schon Ende Februar sein. In der Revierkarte Brutvögel (Faunistische Erfassungen Karte 1 vom 29.11.2016) seien etliche Rabenkrähenester dargestellt. Diese wären potenzielle Waldohreulen-Brutplätze und dürften nicht bis Ende Februar gefällt werden, Hinweis würden in den Vermeidungsmaßnahmen fehlen. Ökologische Nutzung der Dachflächen und Fassaden Für das Oberflächenwasser der Dächer seien eine unterirdische Wasserspeicherung als Wasserreserve zur Bewässerung der vorhandenen Grünbestände zu installieren; andernfalls solle die oberflächige Ableitung in die angrenzenden. außerhalb des Baugebiets liegenden offenporigen Grünflächen erfolgen. Das Dach sei intensiv zu begrünen (Rückhaltekapazitäten für Regenwasser/ Verdunstung/ positive stadtklimatische Wirkung). Zusätzlich sei eine großflächige Photovoltaikanlage auf dem Dach einzurichten, mit Südausrichtung und 30° Neigung. Eine Fassadenbegrünung könne die erheblichen stadtklimatischen Nachteile des Neubaus geringfügig ausgleichen. Weitere Anregungen:  Das Ramada-Parkhotel solle oben einen Aussichtspunkt erhalten, der frei zugänglich sein solle für die Öffentlichkeit (Vogelbeobachtung).  Für den Park sei ein Parkpflegewerk mit ökologischer Ausrichtung zu erstellen.  An der Bayernstraße solle in Höhe der Bushaltestelle (Volksfestplatz) ein neuer Zugang zum Luitpoldhain geschaffen werden.  In der Masterarbeit von L. Dittrich 2018/19 sei ein interessantes Konzept zur Anlage von vier Geschichtswegen im Luitpoldhain enthalten. Die Wege könnten unter Beachtung des Natur- ·und Artenschutzes realisiert werden; der Geschichtsweg im Südosten solle über die Bayernstraße hinweg eine Verlängerung zum Dokuzentrum erhalten.  Der Park weise eine Vielzahl unterschiedlicher Baumarten in stattlicher Größe auf. Ein Baumlehrpfad könne dieses Potenzial aufgreifen und sei einzurichten. Nürnberger Energiewendebündnis Die Notwendigkeiten des Klimaschutzes seien vollständig zu berücksichtigen und notfalls das architektonische Konzept zu überarbeiten. Zusammenfassung der wichtigsten Kritikpunkte: Minimierung der „Grauen Energie“ durch angepasste Bauweise (Holz vs. Beton) Einhaltung des Passivhaus-Standards Angemessene Berücksichtigung der CO2-Emission der Nürnberger Fernwärme Reduktion des Kühlbedarfs durch angepasste Architektur (Fenstergrößen) 5 199 Konventionelle Bauweise mit Beton und großflächigen Glasfassaden (graue Energie) sei nicht nachhaltig, in der Energiebilanz solle dies berücksichtigt werden. Die obligatorischen Passivhausstandards für städtische Neubauten (Verweis auf: seit 2009 gültigen „Leitlinien zum energieeffizienten, wirtschaftlichen und nachhaltigen Bauen und Sanieren bei Hochbaumaßnahmen der Stadt Nürnberg - Standards und Planungsvorgaben“) seien einzuhalten. Die gesetzlichen Standards EnEV und EEWärmeG in der aktuellen Fassung, die voraussichtlich bald durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst werden, blieben deutlich hinter dem für Nürnberger Neubauten seit langem vorbildlich umgesetzten Passivhausstandard zurück. Es werde vermutet, dass die in der Begründung zum Entwurf I.4.8 angekündigte Prüfung (im Rahmen der Hochbauplanung) je nach Kenntnisstand des beauftragten Architekturbüros sehr unterschiedlich ausfalle. Ein niedriger Heizwärmebedarf sei ein wesentlicher Aspekt des Passivhausstandards. Die Heizung mit Fernwärme (Primärenergiefaktor von null) werde grundsätzlich positiv gesehen. Der in Deutschland gesetzlich als maßgebliche Größe festgelegte Primärenergiebedarf eines Gebäudes erlaube es auch in gewissem Rahmen (HT´ als zweites Kriterium), mäßig energieeffizient zu bauen, wenn der Primärenergiefaktor nur klein genug sei. Auch erneuerbare Energien seien kostbar und nur beschränkt verfügbar. Daher solle jeder Neubau die Möglichkeiten von Energieeffizienz voll ausschöpfen. Ein Primärenergiefaktor von null bedeute nicht, dass bei der Herstellung der Fernwärme kein CO2 emittiert werde. Auch bei Beheizung mit Fernwärme solle der Heizwärmebedarf des Gebäudes daher so klein wie möglich gehalten werden. Die großflächigen Glasfassaden ergäben einen hohen Kühlbedarf. Der Kühlbedarf sei im vornherein zu reduzieren. Es sei zu prüfen, ob ein unvermeidlicher Rest an Kühlbedarf evtl. durch „Kälte-aus-Wärme- Anlagen“ (z.B. Absorptionskältemaschinen) mit Hilfe der Fernwärme abzudecken sei, anstelle stromintensiver Kältetechnik. Im Klimanotstandsbeschluss vom 24. Juli 2019 hieße es: "Klimaschutz ist zentrale Zukunftsaufgabe bei der Stadt Nürnberg". Als Kulturhauptstadt würde es ihr gut zu Gesicht stehen, nicht nur einen akustisch, sondern auch energetisch perfekten Bau zu realisieren. Bürger aus der Montessoristraße Die Umstellung vom Gauß-Krüger- auf das UTM-Koordinatensystem sei die 1. aufgeführte Notwendigkeit zur Änderung des Bebauungsplans. Die Planung der Konzerthalle scheine nebensächlich, da es sich nur um eine Festschreibung einer bereits abgeschlossenen Planung handeln würde, schließlich seien die vorgegebenen Baulinien städtebaulich nicht zu begründen. Auch der ursprüngliche Bebauungsplan würde nur den gesetzten Bestand nachzeichnen. Es sei zielführender sich in der Baugenehmigung auf den Bebauungsplan zu berufen, als Abweichungen und deren 44 seitige Begründung aufzuführen und einen Einspruch zu riskieren. In der Baugenehmigung hätten auch Wirtschaftlichkeitsüberlegungen, alternative Standorte oder unrealistische Nachnutzungsüberlegungen (NCC Süd) nichts verloren. Direkt würden die Baulinien in der Begründung nicht thematisiert werden. Es läge am Raumprogramm, dass man so nah an die Straße rutschen müsste, dass sich Fußweg und übergeordneter Fahrradhighway vereinen. Ob man ein architektonisch Zeichen setzen wolle, eine Art roten Stuhl der kulturellen Potenz? Die Neuerrichtung des Hotels werde als Möglichkeit erwähnt, im Zuge einer möglichen Durchwegung. Die Traufhöhe bliebe bei 40 % der Konzerthalle. Dies sei restriktiv für das Hotel. Vielleicht gehe es um eine Bauverhinderung wie beim ersten Bebauungsplan hinsichtlich eines 6 200 Jugendzentrums. Es müsse nicht jeder Hotelier einen Mehrwert aus den kommunalen Angeboten ziehen. Im Bereich der alten Kongresshalle solle der Bebauungsplan aktualisiert werden. Die Realität des Parkplatzes solle als Verkehrsfläche übernommen werden und die dauerhafte Nutzung eines Palazzo legalisiert werden. Die festgesetzte Grünfläche würde nicht der Nutzung entsprechen. Die festgesetzte Nutzung des Minigolfplatzes dürfe nicht entfallen, nur weil der derzeitige Zustand einer Ruine gleiche. Er könne durch eine gleichwertige Nutzung – Boulodrome – ersetzt werden. Dies sei für das Gelände bedeutender als die Kennzeichnung eines Überschwemmungsgebiets. Es solle die Nutzung des Wohnhauses bei den Stallungen der Maschinenfabrik übernommen werden, also das allgemeine Wohngebiet entsprechend umfahren werden. Dies solle man im faktischen Außenbereich mit theoretisch erforderlichen Ersatzpflanzungen fordern können. Die 51 zu pflanzenden Bäume könnten im Sturmschadensbereich des neugestalteten Überschwemmungsgebiets Fischbach am Märzfeld locker aufgestellt werden. Bürgerin aus der Waldmüllerstraße Für den Bau der neuen Konzerthalle würden mindestens 50 wertvolle Altbäume gefällt werden, Trotz Ersatzpflanzung sei kein kurz- und auch mittelfristiger Ausgleich bezüglich Luft- und Erholungsqualität gegeben. Es stelle sich die Frage nach der Verträglichkeit der Zustimmung des Stadtrats zu dem Plan mit dem Fazit der Umweltprüfung, dass der Bau der Konzerthalle an dieser Stelle eindeutig erhebliche negative Auswirkungen auf die Umweltbelange habe. In diesem Zusammenhang verweise man auf den Beschluss der Stadt vom 24.07.2019 „"Klimaschutz ist zentrale Zukunftsaufgabe bei der Stadt Nürnberg". Es werde vom Nürnberger Stadtrat erwartet, dass er eine Umplanung in Auftrag gebe, die der breitgefächerten Aufgabe des Klimaschutzes in jeder Hinsicht Rechnung trage. Die Beibehaltung des jetzigen Planungsstandes wäre verwerflich. Bürger aus der Waldmüllerstraße Der Luitpoldhain habe eine enorme Bedeutung als Grünfläche für die stark unterversorgte Südstadt. Der Bebauungsplan hätte erhebliche, nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt, Landschaft sowie menschliche Gesundheit und Erholung. Eine Kompensation dieser Nachteile sei wegen der baulichen Maßnahmen auf dem geplanten Gelände nicht möglich. Der Bebauungsplan und der Neubau der Konzerthalle an der geplanten Stelle werde auf Grund der nachfolgenden Punkte grundsätzlich abgelehnt:        Verschlechterung der stadtklimatischen und lufthygienischen Situation Verschlechterung der Erholungswirkung Vernichtung wertvoller Lebensräume für Pflanzen und Tiere mangelhafter Ausgleich, da die Planung einen kurz- bis mittelfristigen geeigneten Ausgleich innerhalb des Bebauungsplans vermissen lassen würde Es fehlten Angaben über die Nutzung der Dachflächen z.B. intensive und extensive Bepflanzung oder auch Sonnenenergie Eine Fassadenbegrünung wäre nicht enthalten Die Nutzung des Grauwassers als Gießwasser sei nicht vorgeschrieben. Bürger aus der Mittleren Kanalstraße Alle Gebäude des Bebauungsplans sollten in Plus-Energiebauweise realisiert werden (Passivhausniveau + Photovoltaik am Dach). Die Stadt Nürnberg habe sich im Juli 2019 7 201 verpflichtet, alle in ihrem Einflussbereich möglichen Klimaschutzmaßnahmen zu einzusetzen mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2035. Bürgerin aus der Johannisstraße Dem Klimaschutz sei Vorrang einzuräumen. Das Konzerthaus sei umzuplanen, da der Nürnberger Stadtrat im Juli faktisch den Klimanotstand ausgerufen habe, d.h., dass bei jedem Projekt vorher geprüft werden müsse, ob es klimaverträglich sei. Der Energieeffizienz-Standard für den Konzerthausneubau sei zwingend zu verbessern. Außerdem solle so geplant werden, dass nicht – wie jetzt vorgesehen – alter Baumbestand dem Bau geopfert werde. Ein Baum mit großer Krone sei nicht mit einem kleinen Bäumchen als Ersatzpflanzung zu ersetzen, auch nicht mit zehn oder 20 Bäumen. Bäume in der Stadt seien wichtig für das Stadtklima, um heiße Sommer zu überstehen. Die Architekten müssten den Auftrag bekommen, Baum erhaltend und im Passivhausstandard zu planen Bürger aus der Bismarckstraße Anmerkung: Die Stellungnahme wird stark gekürzt widergegeben. Verständnisfragen sowie redaktionelle Hinweise werden nicht aufgeführt. Zur detaillierten Aufzählung der Einwände wird auf die Anlage verwiesen. Der Verweis auf „den derzeitigen Planungsstand“ sei ungenügend, da dieser nicht hinreichend bekannt sei. Der jeweilige Planungsstand sei durch die Stadt Nürnberg regelmäßig zu veröffentlichen. Stellplatzsatzung: Die Stellplatzsatzung sei mit Verkündigungsdatum zu nennen. Diese sei hier laut Begründung „übererfüllt“; es sei ein Wirtschaftlichkeitsnachweis der Übererfüllung zu leisten. Standortwahl: Es sei zu fragen, wie im Rahmen der Standortauswahl der MSH die westliche und die nördliche Grenze definiert sei und es sei zu hinterfragen, ob seit dem Stadtratsbeschluss das Gebäude "gewaltig gewachsen“ sei. Es sei zu kritisieren, dass Umwelteinwirkungen, besonders der Eingriff in den Baumbestand, als erforderlich akzeptiert würden. Es sei festzustellen, dass der Umweltbericht zum FNP fachliche Kritik bei Betrachtung der Alternativem zum Standort „Parkplatz West“ enthalte. Generell sei aufgrund der Auswirkungen auf die Schutzgüter der Bebauungsplan nicht weiterzuführen. Die Ergebnisse des Bodengutachtens vom August 2019 zur westlichen Baufläche seien hinsichtlich Grundwasser und Wasserhaltung problematischer als bisher bekannt einzustufen und es sei zu fragen, ob diesbezüglich eine Hinterfragung des Standorts stattgefunden habe. Man halte die Entscheidung zum Architektenwettbewerb trotz der vorliegenden fachlichen Vorgaben von Grosser-Seeger zu schutzwürdigen Bäumen usw. für eine nicht vertrauensbildende Entscheidung des Bauherrn. Baustelle / Bauphase Die Aussage zur anspruchsvollen Baustellenlogistik sei euphemistisch. Es werde eine ausführlichere Prognose der Schutzgüter für die Bauzeit mit ggfs. erforderlichen Gegenmaßnahmen gefordert zum Schutz der Umwelt sowie Fußgängern und Radfahrern. Es sei sicherzustellen, dass auch während der Bauphase der Radverkehr so gestaltet werde, dass dieser ohne Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmern (Fußgänger, MIV) stattfinden könne. Verkehrliche Erschließung / Mobilitätskonzept Busstellplätze, Behindertenstellplätze sowie eine Taxihaltezone und Geh- und Radwege seien im B-Plan-Entwurf nicht zu finden. Ebenso fehlten Angaben zu einer Wendespur im Mittelbereich Münchener Straße im Text. 8 202 Der erforderlichen Taktverdichtung sei zuzustimmen. Zum Mobilitätskonzept sei die Aussage zu ergänzen, dass die meisten Maßnahmen sinnvollerweise baldmöglichst, unabhängig vom Neubau umgesetzt werden sollten. Es sei kritisiert, dass der räumliche Bezug zu den Haltestellen des ÖPNV nicht erkennbar sei, weder die vorgesehenen Gebäudeeingänge der geplanten Konzerthalle, noch die bestehenden Eingangspforten zu Kleinem und Großen Saal der MSH seien zu erkennen. Die Leitlinien und Methodenstandards zur Beurteilung der Erreichbarkeit mit ÖPNV, sowie die gezogenen Schlussfolgerungen seien zu kritisieren. Es sei zu erwähnen, dass sich die „gute Anbindung“ lediglich auf den Kfz-Verkehr beziehe, andere überregionale Verkehrswege fänden keine Berücksichtigung. Die „ideale Anbindung an den ÖPNV“ sei nicht zutreffend. Die Verkehrsabwicklung für Autoverkehr mit Auto-Parken sei "eine besondere Herausforderung" und Oberthema der Konzerthaus-Planung. Die Parkgebühr (4 Euro Tagessatz) sei gegenüber den ÖPNV-Kosten zu niedrig. Dem Mobilitätskonzept sei eine Windschutzscheiben-Perspektive zu unterstellen. Die Abbildung 10 sei mangelhaft, es sollten überregional ausgewiesene Radrouten ergänzt werden. Es seien darüber hinaus für eine stadtverträgliche Mobilität zu wenige sichere Querungsmöglichkeiten in Bezug zur Straßenlänge gegeben; die Abbildung 12 sei mangelhaft. Es sei zu kritisieren, dass eine konkrete Straßenplanung bisher nicht vorläge, diese sei durch die Stadt Nürnberg zu erstellen. Im Fazit seien zahlreiche Schlussfolgerungen zu kritisieren. Die Besucherbefragungen seien u.a. hinsichtlich Umfang und Zeitpunkt ebenfalls zu kritisieren. die Aussagekraft der ÖPNVNutzerbefragung sei daher zu hinterfragen. Grünordnung / Baumbestand / Ausgleich / Umweltbericht Die Ausführungen zum Baumbestand im Umfeld der Meistersingerhalle seien eine Bestätigung der Stellungnahme zur frühzeitigen Beteiligung, man halte die Stellungnahme vom 30.11.2018 aufrecht. Die Einschätzung als § 35 BauGB und die dadurch gesparten Baumpflanzungen nach BaumSchVO sei kritisch zu sehen. Die durch den Luitpoldhain verlaufende übergeordnete Freiraumverbindung 2. Priorität sei im Plan darzustellen. In Bezug auf die Darstellung der versiegelten Flächen werde eine Diskrepanz zwischen BP und FNP gesehen. Es sei bemängelt, dass zum Bau der Erschließung, hier U-Turn Münchener Str., keine erläuternden Angaben im Umweltbericht vorlägen, diese seien nachzureichen. Auch hier bedaure man den Verlust von wertvollem Baumbestand. Es werde unterstellt, dass Unterlagen zurückgehalten wurden (hier: Begutachtung des Baumbestands). Klimaschutz Die Architektur mit großen Glasfassaden sei in Zeiten des Klimawandels als kritisch zu betrachten. Es sei zu hinterfragen, ob die vorgesehenen Glasfassaden wirtschaftlich darstellbar sind, analog der "Wirtschaftlichkeitsprüfung". Der sommerliche Wärmeschutz aufgrund der Glasfassaden sei eine große Herausforderung, technisch aufwändig und energiefressend. Dies sei durch Experten auch gegenüber der Öffentlichkeit darzulegen. Weiterhin würden Aussagen zur Klimatisierung des Gebäudes in der Begründung fehlen. Die Mindestanforderungen bei Einhaltung des Energie-Verbrauchs als Lösungsansatz sei keinesfalls akzeptabel. Es sei eine Alternativ-Untersuchung zur "Wirtschaftlichkeit" des Passivhaus-Standards im Vergleich zum derzeitigen gesetzlichen Mindest-Standard zu ergänzen. Die Bewertung der Nürnberger Fernwärme der N-ERGIE AG mit dem PE- Faktor Null sei zu kritisieren, da Fernwärme aus Gas-Heiz(Kraft)werken CO2 in sehr großem Umfang freisetze. Der Satz zum Beschluss des Stadtrates hinsichtlich Klimaschutz vom 23.07.2014 sei zu streichen. Es werde erwartet, dass die einschlägigen Vorschriften für Neubauten selbstverständlich seien. Grundsätzlich sei zu fragen, ob die Planung den Forderungen des BauGB gemäß § 1a Abs. 5 (Klimaschutz) entspräche. Es sei gefordert, die vom Hochbauamt erarbeiteten „Leitlinien zum energieeffizienten, wirtschaftlichen und nachhaltigen Bauen und 9 203 Sanieren“ an das demnächst zu erwartende Gebäudeenergiegesetz (GEG) anzupassen und dem Bauvorhaben zugrunde zu legen. Weiterhin werde gefragt, ob der gemeinsame Beschluss des Stadtplanungs- und Umweltausschusses v. 26.06.2014 (Stadtklimagutachten) bei der Planung berücksichtigt werde. Immissionsschutz Im Hinblick auf den Dieselskandal sei der Verweis auf die „Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen durch den Gesetzgeber und die konsequente Umsetzung durch die Automobilindustrie zur Lösung der Abgasproblematik an der Quelle“ kritisch zu sehen. Gemäß Gutachten führe eine Reduzierung der Richtgeschwindigkeit von 70 km/h auf 50 km/h zu einer wesentlichen Schallminderung. Da dies nicht im Bebauungsplan festsetzbar sei, werde angeregt, dies auf einer anderen Ebene beschließen zu lassen. Bürger aus der Rankestraße Der Bürger äußert sich entsetzt über den möglichen Verlust wertvoller alter Bäume im Bereich des Luitpoldhains im Zuge des geplanten Konzertbaus, für deren Erhalt er sich einsetze. Ebenso solle die Grünfläche nördlich der Bayernstraße nicht spürbar verringert werden. Wenn der bestehende Parkplatz vor der Meistersingerhalle als Bauplatz nicht ausreiche, sei ein anderer Standort zu wählen. Die Konzentration im Ensemble aus kleiner und großer Meistersingerhalle und dem neuen Konzertbau sei nicht als zwingend anzusehen, da man kaum jemals von einer Veranstaltung im einen Gebäude zu einer anderen in einem benachbarten Gebäude gehe. Bürger aus der Velburger Straße Die Bürger wollten auf die fehlende Radverbindung im Bereich der Schultheißallee in stadtauswärtiger Richtung und An der Ehrenhalle Richtung Dokuzentrum und Dutzendteich hinweisen. Die Verbindung wäre für Menschen aus der Innenstadt und der Südstadt zum Erreichen der Naherholungsgebiete sowie von Kultur- und Sporteinrichtungen am Dutzendteich und Stadion elementar. Die Wege im Luitpoldhain würden keine Alternative darstellen, da diese mit anderen Belangen (Naherholung, Kinderspiel, Fußgänger) konkurrierten. Das Mehr an Verkehr durch den Neubau des Konzerthauses müsse durch größere Dimensionierungen und sichere Ausgestaltung der Rad- und Gehwege ausgeglichen werden. Dies sei so auch in der Ausschreibung zum Wettbewerb enthalten gewesen. Die Radverbindung sei deshalb im Bebauungsplan festzusetzen, möglichst als Zweirichtungsradweg mit sicherer und komfortabler Querung der Bayernstraße. Die Fahrbahn wäre dort aktuell überdimensioniert und böte ausreichend Platz für die Führung eines Zweirichtungsradweges. Ziel aller städtischen Planungen sei eine nachhaltige Mobilität; es sollten keine Anreize geschaffen werden, mit dem Auto in die/der Stadt zu fahren. Die Verkehrsfläche sei ausreichend groß, eine bedarfsgerechte und zeitgemäße Radinfrastruktur zu schaffen. Ohne Festsetzung im BP würde der völlig unzulängliche Status Quo auf Jahre festgeschrieben. 5. Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 19.12.2019 bis 31.01.2020 durchgeführt. Im Rahmen der Trägerbeteiligung gingen sieben Stellungnahmen ein, Änderungen des Bebauungsplanes wurden dadurch nicht veranlasst. 10 204 6. Behandlung der Stellungnahmen Wie in der Zusammenfassung dargestellt, setzen sich die Stellungnahmen in der Öffentlichkeitsbeteiligung ausschließlich mit öffentlichen Belangen auseinander. Dem Klimaschutz, dem Baumschutz und den verkehrlichen Belangen wird ein hohes Gewicht beigemessen und zahlreiche Sachverhalte werden kritisiert und eine andere Gewichtung dieser Belange im Hinblick auf die Planungsentscheidungen gefordert. Private Belange wurden von den Verfasserinnen und Verfassern der Stellungnahmen nicht erkennbar geltend gemacht. In der Auseinandersetzung mit den vorgebrachten Argumenten geht es daher vorrangig um eine Erläuterung der Planung und des Planungsprozesses sowie der damit verbundenen Gutachten bzw. von Richtigstellungen, wo diese erforderlich scheinen. Die Behandlung der Stellungnahmen erfolgt thematisch. Die detaillierten Stellungnahmen zu den Einwendungen zum einen des Bund Naturschutz und zum anderen des Bürgers an der Bismarckstraße sind der besseren Übersicht und Handhabung halber in tabellarischer Form als Anlage beigefügt. Standortentscheidung Die Standortwahl innerhalb der Stadt Nürnberg wird im Rahmen der 15. Änderung des FNP bereits ausführlich dargestellt. In der weiteren Abschichtung wurde die Positionierung des Neubaus im Bereich der Meistersingerhalle geprüft. Der Standort südlich der Meistersingerhalle wurde insbesondere aufgrund des Eingriffs in komplett unversiegelte Flächen in der denkmalgeschützten Parklandschaft ausgeschlossen. Dem Umweltbericht zufolge sei der Eingriff auf der Ostseite der MSH geringer als derjenige auf der Westseite. Hierbei ist zu bedenken, dass seit der Entscheidung für den aktuellen Standort die Planung weiter gelaufen und vertieft worden ist. Die Bewertung hinsichtlich des Standorts auf der Ostseite weist keine vergleichbare Tiefe auf. Die Tiefe der erforderlichen Baugrube und die damit verbundene Grundwasserabsenkung während der Bauzeit hätten womöglich erhebliche Auswirkungen auf die Flora im Luitpoldhain gehabt. Derartige Auswirkungen sind in der Bewertung jedoch nicht berücksichtigt. Letztendlich ist ein seriöser Vergleich von Alternativen, die nicht auf einer Ebene des planerischen Entscheidungsbaums liegen, schlicht nicht möglich. Auch wenn am Standort Ost aufgrund des vorhandenen Parkplatzes ein geringerer Eingriff in Natur und Landschaft erfolgt wäre, so überwiegen hier die Nachteile, wie aufwendiger Schallschutz, höhere Baumasse aufgrund erforderlicher Tief- und Hochgaragen mit entsprechendem finanziellen Aufwand durch Eingriff ins anstehende Grundwasser, Wegfall fast aller Stellplätze während der Bauzeit, Einschnitt in die Kaltluftzufuhr aus dem Süden Richtung Innenstadt, Beeinträchtigung der Sichtbeziehungen und Wegfall eines direkten Zugangs zum Luitpoldhain. Der Standort West stellt darüber hinaus die städtebaulich attraktivere Alternative dar, da der Neubau an prominenter Stelle und in Korrespondenz mit dem N-ERGIE-Hochhaus auf der gegenüberliegenden Seite der Kreuzung zu liegen kommt. Die Situierung bietet zudem die Möglichkeit einer qualitativ wertvollen Vorplatzgestaltung zwischen MSH und Neubau. Die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen beschränken sich auf ein Minimum. Baumbestand /Ausgleich / Umgestaltung des Luitpoldhains Entgegen der Aussagen der Stellungnahmen ist im Bebauungsplan – neben Neupflanzungen auch ein Baumerhalt festgesetzt. Es können daher auch im Hinblick auf die Bestandsbäume nicht alle Neupflanzungen in unmittelbarer Nähe des Eingriffsortes erfolgen. Aufgrund des Parkpflegewerkes und der Zweckbestimmung „Öffentliche Grünfläche“ mit entsprechender Satzung ist der Luitpoldhain nur begrenzt für Nachpflanzungen heranzuziehen. Ein Großteil der Ersatzpflanzungen erfolgt aber im räumlichen Zusammenhang zum Luitpoldhain. Von den Anregern wurden in Hinblick auf den erforderlichen Ausgleich Umgestaltungswünsche im Luitpoldhain hervorgebracht. Hierzu zählen z.B. weitere Zugänge, sowie verschiedene Entsiegelungen. Die Umgestaltungswünsche sind insofern nicht relevant für den Bebauungsplan, 11 205 als dieser lediglich den Bestand nachzeichnet (i.d.R. Festsetzung als Grünfläche). Im Rahmen des fortzuschreibenden Parkpflegewerkes können hier – sofern dies die städtischen Gremien so beschließen – entsprechende Maßnahmen im Bereich des Luitpoldhains entworfen und umgesetzt werden. Einer entsprechenden Bebauungsplanung bedarf es dazu regelmäßig nicht. Artenschutz Entgegen der Stellungnahmen sind die Kartierungen bzw. faunistischen Erhebungen und die saP regelkonform erarbeitet. Der Eingriffsbereich ist der Nordbereich, hier fand eine höhere Untersuchungsintensität statt. Der Süden wurde dann der Vollständigkeit halber nachkartiert, hier sind keine Eingriffe vorgesehen, eine tiefere Betrachtung würde daher keinen Erkenntnisgewinn für die Planung nach sich ziehen. Eine zeitgleiche Gesamtkartierung ist allein schon aufgrund der Größe des Geltungsbereichs nicht gegeben. Die Gutachten sind keine 5 Jahre alt und daher als aktuell zu betrachten. Eine andere/erneute Kartierung würde kein anderes Ergebnis hervorbringen. Die als fehlend erachteten Unterlagen liegen vor, wurden jedoch in ihrem Umfang für die Planunterlagen reduziert, um diese übersichtlicher zu gestalten. Die Artenschutzmaßnahmen am Silberbuck sind noch im räumlichen Zusammenhang zu sehen; Maßnahmen im Luitpoldhain sind aus den o.g. Gründen nicht möglich (öffentliche Grünfläche), und auch aufgrund der bereits vorhandenen Strukturen nicht sinnvoll. Eine ökologische Baubegleitung ist während der Bauphase zur Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange vorgesehen. Hier ist die Abstimmung des Leistungsumfangs mit der UNB erforderlich. Die Anregungen aus den Stellungnahmen werden berücksichtigt. Zur detaillierten Auseinandersetzung mit den Einwänden wird auf die Anlage verwiesen. Auswirkungen in Bauphase Auswirkungen während der Bauphase sind, bis auf die erforderlichen Angaben dazu im Umweltbericht, nicht relevant für den Bebauungsplan, da Festsetzungen dazu nicht erfolgen können. Es wird jedoch ein Baustellenmanagement geben, z.B. auch im Rahmen einer ökologischen Baubegleitung, das sich mit den Anregungen und Hinweisen auseinandersetzen wird. Radverkehr Der Einwand, dass für den Radverkehr kein eigenständiger Weg auf der Südseite der Schultheißallee im Bereich der Platzfläche vor der geplanten Konzerthalle vorgesehen ist, ist berechtigt. Allerdings wird im Zuge der Gestaltung des Vorplatzes zur Konzerthalle ein guter Kompromiss zwischen Gestaltung und Radwegführung angestrebt. Im Bereich des Parkplatzes soll der Radverkehr weitgehend wie im Bestand geführt werden. In der Straße An der Ehrenhalle besteht zudem ein ausreichend breiter gemeinsamer Geh-/ Radweg, so dass ein Ausweichen in den Luitpoldhain nicht erforderlich ist. Auch eine sichere Querungsmöglichkeit der Bayernstraße ist mit der Signalanlage im Bestand vorhanden, die im Zuge der Sanierung der Bayernstraße weiter verbessert wird. In der Schultheißallee soll im Bereich des Vorplatzes zur Konzerthalle und der Fußgängerquerung zur Straßenbahnhaltestelle eine Fahrspur zugunsten einer Bushaltestelle entfallen. Die im Bebauungsplan festgesetzten Verkehrsflächen weisen entsprechende Dimensionierungen auf; eine konkrete Straßenplanung erfolgt unabhängig vom Bebauungsplan. Mobilitätskonzept Die Stellungnahmen zum Mobilitätskonzept sind insgesamt zurückzuweisen. Inhaltlich wurde das Konzept fachgerecht erarbeitet, eine Überarbeitung ist aufgrund der Stellungnahmen nicht erforderlich. Zur detaillierten Auseinandersetzung mit den Einwänden wird auf die Anlage verwiesen. Stellplatzsatzung Es ist korrekt, dass die Stellplätze auf dem Parkplatz westlich der Meistersingerhalle über den gemäß Stellplatzsatzung erforderlichen Bedarf bei Umsetzung aller geplanten Nutzungen hinausgehen. Anzumerken ist hier aber, dass auf dem Parkplatz zusätzlich auch Stellplätze für die umliegenden Schulstandorte nachgewiesen werden. Eine Reduzierung der vorhandenen 12 206 Stellplätze und damit eine Teilentsiegelung des Parkplatzes wird daher aktuell nicht in Betracht gezogen. Zudem können so gelegentlich auftretende Spitzen bei Veranstaltungen abgefangen und damit der Parksuchverkehr in umliegenden (Wohn-)Gebieten verhindert werden. Klimaschutz / Energieeinsparung Klimaschutzwirksame Maßnahmen, wie Dachbegrünung und Photovoltaik, sind bereits in den Planungen berücksichtigt. Dies ist in den Entwurfsunterlagen bereits so enthalten. Aktuell erfolgen auf Vorhabenebene Prüfungen hinsichtlich Möglichkeiten der Energieeinsparung, konkrete Ergebnisse stehen noch aus. Der Bebauungsplan läuft in dieser Hinsicht der Gebäudeplanung zeitlich voran, so dass ein detailliertes Eingehen auf konkrete Maßnahmen zur Gebäudeenergieeinsparung zu diesem Zeitpunkt nicht möglich ist. Da die Stadt das Gebäude selbst errichtet, ist die Festschreibung von Standards zur Gebäudeenergiestandards aber entbehrlich, da sie es selbst in der Hand hat, alle selbst gesetzten Ziele, Wirtschaftlichkeitsprüfungen etc. im Rahmen der Ausführungsplanung zu überprüfen und umzusetzen. 7. Kosten Der Stadt Nürnberg entstehen für entsprechende Maßnahmen durch die Umsetzung der Planung Kosten, diese werden derzeit ermittelt. Neben den Planungs- und Baukosten zählen dazu auch alle Kosten für Ausgleich und Kompensation unvermeidbarer Eingriffe, die durch die Planung entstehen. Die anfallenden Kosten sind Teil der Maßnahme „Neubau eines Konzerthauses“ und sollen gemeinsam mit den entsprechenden Baukosten dem Stadtrat vor der Sommerpause 2020 zur Genehmigung vorgelegt werden. 8. Zeitliche Umsetzung Der Satzungsbeschluss der Bebauungsplanänderung soll im AfS am 30.04.2020, der Feststellungsbeschluss der FNP-Änderung soll im auf den AfS-Termin folgenden StR (11.13.05.2020) gefasst werden. Daran anschließend muss die Änderung des FNP durch die Regierung von Mittelfranken (RMFR) genehmigt werden. Bis zur Genehmigung der FNPÄnderung durch die RMFR ist von einem Zeitraum von ca. drei Monaten auszugehen, so dass mit dieser bis zum 3. Quartal 2020 gerechnet werden kann. Mit der Genehmigung durch die RMFR sowie deren Bekanntmachung im Amtsblatt wird die FNP-Änderung Nr. 15 wirksam. Gleichzeitig kann der Satzungsbeschluss zum B-Plan bekannt gemacht werden, womit er in Kraft tritt. 9. Fazit Durch die Bebauungsplan-Änderung werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Konzerthauses geschaffen. Dieses wird künftig der Raum für Konzerte sein, während die denkmalgeschützte MSH (großer und kleiner Saal) nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des neuen Konzerthauses zunächst für einige Jahre als Interimsspielstätte der Musiktheatersparte des Staatstheaters Nürnberg (Opernhaus) dient. Im Anschluss daran erfolgt eine Generalssanierung der MSH für eine künftige Nutzung als Tagungs- und Kongresszentrum. Nach dem nun Trägerbeteiligung und öffentliche Auslegung durchgeführt wurden, soll die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160 vom Stadtplanungsausschuss als Satzung beschlossen werden. 13 207 Ö 10 1Stpi-Nr. BUND - ·. . . . ~ . 2020 Bund Naturschutz in Bayern e.V. • Endterstraße 14 · 90459 Nürnberg t ·u ,-, Stadt Nürnberg Stadtplanungsamt Stadtteilplanung / Verbindliche Bauleitplanung 90402 Nürnberg, Lorenzer Str. 30 Br-20-002 28.01.20 Naturschutz in Bayern e.V. Kreisgruppe Nürnberg Endterstraße 14 90459 Nürnberg Tel. 0911 45 7606 Fax 0911 447926 EcMail: info@bundnaturschutz-nbg.de www.nuernberg-stadt. bund-naturschutz.de Änderung zum Bebauungsplan Nr. 4160 für das Gebiet zwischen Bayernstraße, Münchener Straße, · Parsifalstraße, Platz der Opfer des Faschismus, Schultheißallee einschließlich einer Teilfläche südlich der Bayernstraße (in Verlängerung der Schultheißallee) Mitwirkungsmöglichkeit nach § 63 BNatSchG in Verbindung mit Art. 45 BayNatSchG Hier: Stellungnahme des BUND Naturschutz in Bayern e. V., Kreisgruppe Nürnberg Sehr geehrte Damen und Herren, der BUND Naturschutz bedankt sich für die Beteilig_ung am oben genannten Verfahren und nimmt dazu wie folgt Stellung. Grundsatzposition: Der Luitpoldhain hat enorme Bedeutung als Grünfläche für die stark unterversorgte Südstadt. Seine stadtklimatische Funktion zur Frischluft- und Kaltluftproduktion für die benachbarten Wohngebiete ist erheblich. Der z.T. über 200 Jahre alte Baumbestand mit mehreren Nc1turdenkmälern spielt eine große Rolle für die urbane Biodiversität. Eine auch nur teilweise Zers örung der Parkanlage ist- also in keiner Form ersetzbar. Der vorgelegte Bebauung:splan hat erhebliche nachteilige Auswirkungen aut die Schutzgüter Boden, Wasser, Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt, Landschaft sowie menschliche Gesu,1dheit und Erholung. Eine Kompensation dieser Nachteile kann wegen de, bauli hen Maßnahme auf dem geplanten Gelände nicht erfolgen. 1 Bankverbindun~: Sgarl«r~se NQrnberg · IBAN: DE12 7605 01010001, 0445 08 · ~IC1S$KNDE7r)(. X 208 Der wertvolle Baumbestand des Baugebietes wird komplett im Westen und Norden bis zur Straße bzw. Rad- und Fußweg gerodet, es sind keinerlei Neupflanzungen von Bäumen und Sträuchern in unmittelbarer Nähe des Baukörpers vorgesehen und die Vorflächen werden komplett versiegelt. Der BUND Naturschutz lehnt den vorgelegten Bebauungsplan und den Neubau der Konzerthalle an der geplanten Stelle wegen des massiven Eingriffs in eine innerstädtisch Parkanlage grundsätzlich ab. Insbesondere kritisiert der BUND Naturschutz: Verschlechterung der stadtklimatischen Situation Die Höhe der Baukörper behindert einen Frischlufttransport in die benachbarten Stadtteile. Mit der großflächigen Fällung von Bäumen wird eine positive Klimawirkung (Kühlung) weiter reduziert. Nürnberg ist als Großstadt dramatisch vom Klimawandel betroffen. Die Überhitzung von Stadtteilen in heißen Sommern wird zunehmend zum drängenden Gesundheitsproblem für die Bewohner. Bei Temperaturen von 40° Celsius wird Arbeit und alltägliches Leben dort stark eingeschränkt. Verschlechterung der lufthygienischen Situation Die Rodung wertvollen Baumbestandes (Filterwirkung) zusammen mit einer starken PKW-Erschließung und der Blockade von Frischluftströmen durch den Baukörper verschlechtert die lufthygienische Situation im Umfeld bedenklich. Die Belastung mit Stickoxiden und Feinstaub wird für die umliegenden Stadtteile ansteigen. Verschlechterung der Erholungswirkung Der Luitpoldhain ist in fußläufiger Entfernung für Gleißhammer und etliche Teile der Nürnberger Südstadt. Er hat als großflächige Parkanlage enorme Bedeutung für die Naherholung, da er auch Freiflächen ohne größere Verkehrsbelastung bietet. Die Zerstörung der Parkanlage für das Konzerthaus schränkt die Erholungswirkung gerade im siedlungsnahen Umfeld ein. Die Baumaßnahme entwertet den Park für einen langen Zeitraum über Lärm und Baustellenverkehr. Gerade die Südstadt hat mit dem Bevölkerungswachstum viele Grünstrukturen verloren, wie der BN nachweisen konnte. Wer ohne absolut zwingenden Bedarf weitere Parkflächen im Umfeld zerstört, verstärkt den Grünflächenmangel hier nochmals dramatisch. 2 209 Vernichtung wertvoller Lebensräume Der afte Baumbestand insbesondere mit Eichen ist unverzichtbarer Lebensraum für Vögel , Fledermäuse und Kleintiere. Wichtige -Strukturen, wie Höhlen, Risse und Spalten können nicht ersetzt werden. Nachgepflanzte Bäume bilden diese Biotopelemente erst nach vielen Generationen. Nistkästen sind oft nur unzureichende Alternativquartiere. Kleintiere, wie der vom Aussterben bedrohte Eremitenkäfer, sind auf das Totholz alter Bäume angewiesen. Die Rodung des Baumbestandes stellt daher einen unersetzlichen Verlust dar. Sollte der Eingriff dennoch realisiert werden. bringt der BUND Naturschutz folgende Anregungen und Bedenken vor: Alternatives Verkehrskonzept Das Areal ist zentral und mit einer Straßenbahntrasse gut erschJossen. Geringfügige Verbesserungen beim ÖPNV können die primäre E chUeßung des Geländes über Priva -PKW Jedoch nur unzureichend kompensieren. Zwar fallen im Westen Parkplätze weg. Die hohe Anzahl ebenerdiger Parkplätze im Osten entspricht in keinster Weise den Forderungen nach einer zukunftsgerechten .Mobilität und dem. weitgehenden Verzi ht auf private Kfz im urbanen Umfeld. Gute Parkmöglichkeiten wirken als Konkurrenz zum öffentlichen Personennahverkehr. Ebenerdige Parkplätze können aus Sicht des BUND Naturschutz entfallen. Im Umfeld sind genügend Parkplätze vorhar1den ,(Bundesanstalt für Arbeit, ·Volksfestge1ände), die z.B. über Shuttlebusse erschlossen werden können. Freiwerdende Flä hen köm1en für die Neupflanzung von Bäumen verwendet werden. Die Verbindung An de, Ehrt,~halle / Schultheißallee trennt im O~ten einen größeren Teil ·des Parks ab. Dieses Areal ist für Parkbesucher daher nur sehr eingeschränkt nutzbar und könnte aus Sicht des BN deutlich frequentierter sein. Nach Meinung des BN ist die Straße für die Verkehrser chließung des Geländes weitgehend verzichtbar, wie auch die aktuelle Sperrung zeigt. Die Straße ist einschließlich der Parkplätze rückzubauen. Für aesucher sind an den Straßenbahngleis~n mehrere gesicherte Übergänge zu schaffen. Die Parkplätze ~;m der Bayernstraße (Stellplatz für Palazzo) sind . ebenfalls ein erheblicher Fremdkörper in der Pa,kc:ttilage und vernichten wertvolle Ruhe~or1e11 .für die Besucher. Sie können aus Sicht des BN entfalJen. 3 210 ~ür Fahrradfahrer sind Abstellmöglichkeiten im Baukörper ohne Neuversiegelung vorzusehen. Zusätzlich sind AbstellmögHchkeiten im Gebäudeesemble in der Nähe der -ingänge vorzusehen. Mangelhafter Ausgleich Die vorgeschlagenen Ausgleichspflanzungen sind in keiner Weise geaignet, den massiven stadtklimatischen Eingriff in den nächsten Jahrzehnten 7U kompensieren. · 84 zu entfernenden Bäumen stehen nur 70 Neupflanzungen gegenüber. Der BUND Naturschutz ford rt daher mindestens eine Verdoppelung der nachzupflanzenden Bäume im Umfeld oder in unmittelbar benachbarten Stadtteflen. Der Luitpoldhain bietet zahlreiche Möglichkeiten, einen Ausgleich benachbart zu den Eingriffen zu realisieren. Ausgleichsmaßnahmen in weit entfernten Stadtteilen aus dem Ökokonto (Neunhof) sind aus Sicht des BUND Naturschutz weitgehend unnötig. Der Parkplatz an der Bayernstraße (innerhalb des Luitpoldha·ins) ist hierfür sehr gut geeignet. Hier kann großflächig entsiegelt und neuer Gehölzbestand gepflanzt werden. Parkplätze sind auf dem Volksfestgelände ausreichend vorhanden. Im westlichen Vorfeld der Ehrenhalle ist eine kompJett versiegelte Ftäche, die weder zum historischen Gebäudekomplex gehört, noch als Rad- oder Fußweg genutzt wird. Diese Fläche an der Ehrenhalle sollte entsiegelt werden. Die Minigolfanlage ist seit etlichen Jahren außer Betrieb und verfällt zusehends. Das Areal ist für Besucher nicht nutzbar u.nd stellt eine Barriere in der Parkan1age dar. Die Anlage ist zu beseitigen. Freie Standorte sind mit Gehölzen zu begrünen. Die Kartbahn / Verkehrsübungsbereich stellt aus Sicht des BUND Naturschutz ebenfalls eine zweckfremde Nutzung für die naturnahe Parkanlage dar und ist i·n einem hohen Maß mit Bodenversiegelung verbunden. Aus Sicht des B'N sollte die Nutzung ebenfalls aufgegeben werden. Der Standort ist gut geeignet, Ausgleichsmaßnahmen umzusetzen. 4 211 Ungenügende saP Die spezielle artenschutzrechttiche Prüfung (saP) weist eine Reihe schwerwiegender fachlicher Mängel auf, die korrigiert werden müssen. Zudem wurde sie leider nicht für den vollständigen Geltungsbereich des Bebauungsplans erstellt und ist damit benfaMs zu kritisieren. Der BUND Naturschutz: fordert, für den gesamten Bereich des Bebau.ungsplan eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zu erstellen und vorzulegen. Folgende Schwachstellen der saP fallen auf: • Kartierungen: das Planungsgebiet wurde nicht gleichmäßig untersucht, sondern es wurden zwei Teilbereiche unterschiedlich bearbeitet. Es wurden ein Nord- und ein Südteil unterschieden, und es .wurden Kartier mgen in den Jahren 2016 und 2019 in u11terschiedlichen Intensitäten durchgeführt. Die Brutvögel wurden 2016 im Nordteil, ·2019· im Südteil kartiert (S. 4). Die Fledermäuse wurden 2016 -im Nordteil mit Quartiersuche kartiert, im Südteil ohne (S.16), Horchboxen wurden 2016 an 2 Terminen (mit 2 und 5 Nächten Standzeit) und 2019 an 3 Terminen (mit je 1 Nacht) ausgebracht (S. 18). ·=> Die Nachweisdaten s·ind nicht homogen (s. Hinweis auf Revierverschiebungen im Kap. Vögel, S. 36). => Die Daten aus 2016 sind evtl. veraltet => Es fehlt eine Erklärung/ Beurteilung, inwiefern di.eses Vorgehen zulässig ist. => Die Vögel hätten 2019 im ganzen Bereich (zeitgleich) kartiert werden sollen. o „Karte 3 Baumstrukturen": => Hier ist nur Nordteil des Untersuchungsbereiches für die saP bearbeitet, der Südteil fehlt. ;;:> Die Karte enthält keine NachweJse von artenschutzrechtlichen Habitatstrukturen (nur otenzialangaben für Fledermäuse und E-remit), keine Spechthöhlen etc., keine größeren Nester · o In der saP fehlt ein Plan mit Eingriffsbereich. Insbesondere ist nicht ersichtlich, was verlorengeht, wo sich Baustelleneinrichtung befindet und welche Tabuzonen einzuhalten sind ... o . CEF-Maßnahmen (.S. 10): es werden „mindestens a · ht Bä1Jme mit Höhlen oder anderen faunistisch relevan en S rukturen fz.B. Stammrisse, Zwiesel)" gefällt, daraus wird die AnLcltll de~ Ersatzkäste., e1111itt~lt (12 Flederm-auskästen, 12 Kleinvögel, 1 Waldkauz) .. Eme genauere rläuterung fehlt, wie diese Zahlen begrunctet werden 5 212 ;::> Es gab keine Kartierung der tatsächlichen Baum-Habitate! Diese i t nachzuholen und v6'rzulegen. => Die genaue Zahl der tatsächl'ichen relevanten, genutzten Quartiere - oder zumindest Habitatstrukturen - ist nicht bekannt. Sie ist zu ermitteln und vorzulegen. => ,,Zwiesel" ist nicht automatisch ein artenschutzrechtlich relevantes Habitat. • Die Nisthöhlen (CEF-Maßnahme 1) sind an Altbäumen in unmittelbarer Nähe der Konzerthalle anzubringen, Wie ·ursprünglich vorgeschlagen. Der Luitpoldhain wird zusammen mit dem Volkspark Dutzendteich von vielen Vogelarten als einheitliches Revier genutzt. Unter anderem sind hier Uhu und Waldohreule nachgewiesen. Die hohen Gebäude sind daher mit einer breiten Palette Von Gebäudebrüterkäs en auszustatten (Uhu. Wanderfalke, Turmfalke, Mauersegler, Haussperling). • Fledermäuse: in Tab. 3 „Schutzstatus und Gefährdung der 'im Untersuchungsra m nachg.ewiesenen Flede-rmausarten" sind auch vier Arten aufgeführt, die ni ht nachgewiesen wurden (Bechstein-, Breitflüg.el-, Zweifarbfledermaus, Kleinabendsegter) => Die Begründi.Jng fehJt und ist nachzuholen_ In den Artenbögen (S. 20 - 27) sind vier Arten im Einzelnen behandelt (Bechsteinfledermaus, Großer Abendsegler, MücKen- und Zwergfledermaus), dann s•ind sechs Arten als Ökologische Gilde "Baumfledermäuse" zusammen abgehandelt (S. 28 - 29) => Das ist unverständlich, da auch die einzeln behandelten Arten in Bäumen hausen. => Es wäre sinnvoller gewesen, die Arten dahingehend zu gruppieren, ob sie evtl. auch in Bäumen überwintern. Das ist wichtig für den Zeitraum, in dem die Bäume mit möglichen Winterquartieren gefällt werden dürfen (Bäume mit potenziellem Winterquartier nur im Oktober!). In den Artenbögen fehlt die Behandlung der Zweifarbfledermaus. => Das ist ein Fehler, der zu korrigieren ist. • Zauneidechse: die Wetterdaten der Kartierungen (S. 30) sind etwas ,;kühl": die UN.B Nürnberg fordert bei Zauneidechse Kartierungs-Temperal uren von 22 - 30° C. Die Kartierung ist zu wiederholen und erneut vorzulegen. 6 213 • Eremit Es gibt zahlreiche Verdachtsbäume. Davon müssen auch welche gefällt werden. Bei der Fällung dieser Bäume ist eine ökologische Baubegleitung - unmittelba vor Ort-erforderlich! Kommt erst im Artenbogen (S. 34) => Dies ist bei den Vermeidungsmaßnahmen bei V1 zu ergänzen (S. 8)! Artenbogen Punkt 2.2: Störungen der lokalen Population sind angeblich nicht zu erwarten. Was ist jedoch, wenn in einem gefällten Verdachtsbaum doch eine Population ·entdeckt wird? Das EremitenGutachten Schmidl (2019), S. 4 sagt aus: .,Jede Mulmhöhle ist Lebensraum". => Bei „Verdachtsbäumen" ist das Vorkommen von lokalen Popuiationen (1 Mulmhöhle mit Eremit= 1 lokale Population) nicht auszuschließen; sondern als „worst case" anzunehmen => Dies muss diskutiert werden! • Vögel: Es wurde keine Anzahl von Spechthöhlen ·ermittelt (s.o. CEF). Bei den Artenbögen Bunt-, Grün und Mittelspecht wird erwähnt, dass, „von den festgestellten Bäumen mit Spechthöhlen ... mehrere gefällt werden." milssen. => · Hier fehlt genaue Zahl. Diese ist zu ergänzen! Potenziell könnte Mittelspecht in einer oder mehreren Buntspechthöhlen brüten.· Der Mittelspecht ist lärmempfindlich. => Es wäre wichtig zu wissen, ob in der Nähe der Ba~~ elle Bäume mit Buntspechthöhlen stehen bleiben, für Lärmschutzmaßnahmen · während der Mittelspecht-Brutz~it Waldohreule: Sie brütet nach s··dbeck et al. (2005) in alten Krähennestern und Legebeginn kann schon Ende Februar sein. In der Revierkarle Brutvögel (Faunisti ehe Erfa sungen Karte 1 vorn 29.11.2016)·sind etliche Rabenkrähenester dargestellt. Diese wären potenzieUe Waldohreulen-Brutplätze und dürften nicht bis Ende Februar gefällt-werden · =-> Es fehlt Hinweis in den Vermeidungsmaßnahmen (V2). Ökologische Nutzung der Dachflächen nd .Fassaden Für · das Oberflächenwasser der Dächer ist ~ine unterirdische Wasserspeicherung alt> Wa::sserreserve für die Bewässerung der "orha,,denen Grünbestände zu installieren. An ernfalls ist eine oberflächige Ableitung in die angrenzenden. außerhal des Baugebiets liegenden offenpor1gen Grunfläcnen vorzuseh_ en. 7 214 Das Dach sollte ihtensiv begrünt werden , um weitere Rückhaltekapazitäten für Regenwasser zu schaffen und über die Verdur1stung eine positive stadtklimatische Wirkung zu erzielen. Zusätzlich ist eine großflächige PhotovoHaikanlage auf dem Dach einzurichten. die mit Südausrichtung und 0° Neigung enerQieeffizient gestaltet werden muss. Weiterhin ist eine umfassende Fassadenbegrünung vmzusehen, die die erheblichen stadtklimatischen Nachteile des Neubaus geringfügig ausgleichen kann. Weitere Anregungen: 1. D~s Ramada-Parkhotel sollte oben einen Aussichtspunkt erhalten, der frei zugänglich sein soll für die Öffentlichkeit (Vogelbeobachtung). 2. Der Luitpoldhain hat aufgrund seines alten Baumbestandes erhebliche Bedeutung für den Artenschutz und die innerstädtische Biodivetsitat Für den Park ist ein Parkpflegewerk mit ökologischer Ausrichtung zu erstellen. 3. An der Bayernstraße sollte in Höhe der Bushaltestelle (Volksfestplatz) ein neuer Zugang zum Luitpoldhain geschaffen werden. 4. In der Masterarbeit von L. Dittrich 2018/19 ist ein interessantes Konzept zur Anlage von vier Geschichtswegen im Luitpoldhain. Die Wege können unter Beachtung des Natur- und Artenschutzes realisiert werdeh. Der Geschichtsweg im Südosten soUte über die Bayernstraße hinweg eine Verlängerung zum Dokuzentrum erhalten. 5. Der Park weist eine Vielzahl unterschiedlicher Baumarten in stattlicher Größe au . Ein Baumlehrpfad kann dieses Potenzial aufgreifen und ist einzurichten. Wir bitten um B.erücksichtigung unserer Anregungen und .Bedenken und verbleiben mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Otto Heimbucher 1. Vorsitzender BUND Naturschutz Nürnberg Wolfgang Oötsch Geschäftsführer Diplom-Biologe 8 215 Übertragungsnummer: 20200131745680684003 Stadt Nürnberg Hinweis: Passend für Fensterkuvert Stadtplanungsamt Stadt Nürnberg Stadtplanungsamt Lorenzer Straße 30 90402 Nürnberg Sie erreichen uns Mo, Di, Do 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr Mi, Fr 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr Tel.: +49 (0)9 11 / 2 31 – 49 00 Fax.: +49 (0)9 11 / 2 31 – 49 63 stadtplanung.nuernberg.de Öffentlichkeitsbeteiligung zu Bauleitplanverfahren - online Auswahl Verfahren Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160 Angaben zum/r Absender/in Anmeldung für Name Straße Vorname oder Ansprechpartner/ in Hausnummer Postleitzahl Bismarckstrasse Postfach Ort Nürnberg Telefon Email Wie sind Sie betroffen? Fachkundiger Bürger Ihre Stellungnahme Siehe Anhänge Anschreiben U131_BPl.pdf mit Adresse und Unterschrift sowie 3 im Anschreiben erwähnte weitere Anlagen  Mit der Speicherung meiner Daten bin ich einverstanden Stadt Nürnberg 610006 07.2019 www.online-dienste.nuernberg.de Öffentlichkeitsbeteiligung Wir bestätigen den Eingang Ihrer Stellungnahme, die einen Beitrag zum Bauleitplanverfahren enthält. Die von Ihnen zu o. g. Verfahren abgegebenen Darlegungen werden geprüft und dem Stadtplanungsausschuss / Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt, was naturgemäß einen längeren Zeitraum, der jetzt noch nicht absehbar ist, erfordert. Das Ergebnis der Prüfung, über das zu gegebener Zeit in öffentlicher Sitzung beschlossen wird, wird Ihnen unaufgefordert mitgeteilt. Sollten mehr als fünfzig Personen Anregungen mit im wesentlichen gleichen Inhalt vorbringen, kann die Mitteilung des Ergebnisses der Prüfung auch dadurch ersetzt werden, dass Einsicht in das Prüfungsergebnis ermöglicht wird. Die Stelle, bei der Einsicht während der Dienststunden genommen werden kann, wird dann im Amtsblatt der Stadt Nürnberg bekannt gemacht. Bitte haben Sie bis dahin Geduld. Falls mehrere Personen Urheber der Stellungnahme sind, bitte diese Information entsprechend weiterleiten/ verteilen. Datenschutzhinweis: Die Verarbeitung Ihrer Daten beruht auf Art. 6 Abs. 1 DSGVO i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB. Nach § 3 Abs. 2 BauGB sind die Daten für die Verwendung im Rahmen des Bauleitplanverfahrens erforderlich. Ohne Angabe ist eine Behandlung im Bauleitplanverfahren nicht möglich. Im Rahmen von Bauleitplanverfahren erfolgt eine dauerhafte Aufbewahrung der Daten. Die Daten werden im weiteren Verfahren verwendet bzw. sind im Akt des Bebauungsplans einsehbar. 216 31.01.2020 An die Stadt Nürnberg Stadtplanungsamt www.nuernberg.de/internet/stadtplanung/ oeffentlichkeitsbeteiligung.html Bebauungsplan-Entwurf 4160 „Bayernstr. / Münchener Str. / .. / Schultheissallee“ Stellungnahme zum Verfahren – ABl 25/2019 S. 466 ff Die Stellungnahme bezieht sich bewusst nur auf wenige Aspekte der Planung. Digitale Version der Unterlagen Von der Site der Stadt Nürnberg wurden die in Anhang BPL_00.pdf bezeichneten Unterlagen heruntergeladen. Soweit in den nachfolgenden Unterlagen Bezeichnungen wie [02] erscheinen beziehen sich diese auf die Unterlage 02 dieser Liste, hier also die „Begründung zu Bebauungsplan“. Der überraschend grosse Umfang der Unterlagen – umgerechnet etwa 700 DIN A 4-Seiten führt nun dazu, erst spät, fast in letzter Minute die Stellungnahme einzureichen. [02] Stellungnahme vom 31.01.2020 zur Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf vom 30.10.2019 Die Stellungnahme BPl_02.pdf mit 16 Seiten zeigt auf der linken Seite die von mir aufgegriffenen Punkte der Begründung bzw. dazugehöriger anderer Unterlagen, auf der rechten Seite meine Stellungnahmen mit Fragen, Bitten um Klärung usw. [03] Stellungnahme vom 31.01.2020 zum Umweltbericht zum Bebauungsplan-Entwurf vom 24.10.2019 Die Stellungnahme BPl_03.pdf mit 7 Seiten zeigt auf der linken Seite die von mir aufgegriffenen Punkte des Umweltberichts bzw. dazugehöriger anderer Unterlagen, auf der rechten Seite meine Stellungnahmen mit Fragen, Bitten um Klärung usw. Insgesamt sehe ich realistisch wenig Chancen mit meinen Fragen, Einwendungen und Anregungen im Verfahren eine wesentliche Änderung zu erreichen. Die Stadtverwaltung will dort ein Konzerthaus hinstellen, trotz aller erkennbaren Nachteile. In Diskussionen mit Bekannten und Kollegen war zwar wenig Bereitschaft erkennbar, selbst aktiv einige der 700 Seiten durchzusehen, aber doch Interesse hinterher die Antworten der Stadtverwaltung auf meine Stellungnahme gemeinsam durchzusehen auf Plausibilität und Vollständigkeit. Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung, gerne über E-Mail. Mit freundlichen Grüssen 217 Stellungnahmen von "Bürger" BPl-Entwurf 4160 Konzerthaus - Übersicht der aufliegenden Unterlagen Aus dem Internet: www.nuernberg.de/Internet/stadtplanung Aus dem Amtsblatt 25/2019 vom 11.12.2019 S. 466/467 Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und liegen – soweit nicht unten abweichend angegeben – zur Einsichtnahme vor (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 BauGB). Folgende Unterlagen stehen zur Verfügung. 01a 01b 01c 01d 02 03 04a 04a Plan [Entwurf von 2019 = 4,8 MB] Bebauungsplan Nr. 4160 [BPl 4160 1982 = 7,4 MB] Satzung zur Änderung Satzung zum Bebauungsplan Nr. 4160 (Lesefassung) Begründung Umweltbericht Umweltrelevante Stellungnahmen - Stadt intern Umweltrelevante Stellungnahmen - Externe Behörden 7.4 MB 7.4 MB 109 KB 78 KB 976 KB 6.3 MB 4.5 MB 899 KB 218 04b Umweltrelevante Stellungnahmen - Verbände 236 KB 04c Umweltrelevante Stellungnahmen - Öffentlichkeit 156 KB 05 Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) 5.3 MB 06 07 08 09 Grunduntersuchung Eremit, Mulmhöhlenbäume und 844 KB xylobionte Käfer Schwingungs- und Erschütterungsschutz 2.7 MB Untersuchung der Verkehrsgeräuschimmissionen im Umfeld 1.5 MB des Bauvorhabens Schallimmissionsschutztechnische Untersuchung 1.4 MB (Anlagenlärm) 1 Bebauungsplan und Satzung vom 30.10.2019 2 Begründung zum Bebauungsplan vom 30.10.2019 3 Umweltbericht zum Bebauungsplan vom 24.10.2019 04a Eingegangene umweltrelevante Stellungnahme der Behörden o Wasserwirtschaftsamt, Planungsverband, o stadtinterne Dienststellen 04b Eingegangene umweltrelevante Stellungnahmen von Verbänden o Allgemeiner Deutscher Fahrradclub vom 04.10.2018 04c Eingegangene umweltrelevante Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit o Bürger aus der Bismarckstrasse vom 30.11.2018 Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) vom 5 20.08.2019 6 Grunduntersuchung Eremit, Mulmhöhlenbäume und xylobionte Käfer vom 06.05.2019 7 Schwingungs- und Erschütterungsschutz vom 31.08.2017 Untersuchung der Verkehrsgeräuschimmissionen im Umfeld des Bauvorhabens vom 26.08.2019 Schallimmissionsschutztechnische Untersuchung gemäß der technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm vom 07.11.2018 Ermittlung der zulässigen Emissionskontingente für Anlagengeräusche gemäß DIN 45691 vom 05.08.2019 Mobilitätskonzept Konzerthaus Nürnberg vom September 2019 Orientierende geophysikalische Erkundung vom 22.03.2019 Baugrunduntersuchung vom 05.08.2019 Geotechnischer Bericht vom 07.08.2019 Fledermauserfassung vom 29.11.2016 Revierkartierung Brutvögel vom 29.11.2016 Bericht zu faunistischen Erfassungen im Umfeld des geplanten Neubaus Konzertsaal vom 29.11.2016 Baumstrukturen vom 29.11.2019 8 9 10 Emissionskontingente für Anlagengeräusche 3.7 MB 10 11 12 13 14 15 16 Mobilitätskonzept Konzerthaus Nürnberg Orientierende geophysikalische Erkundung Baugrunduntersuchung Geotechnischer Bericht Fledermauserfassung Revierkartierung Brutvögel 15.1 MB 10.7 MB 16.0 MB 2.4 MB 537 KB 533 KB 11 12 13 14 15 16 17 Bericht zu faunistischen Erfassungen 2.4 MB 17 18 Baumstrukturen 541 KB 18 [..] Übersicht Unterlagen zu [02] + [03] Stand 31.01.2020 BPl_00 Stellungnahme von "Bürger " BPl-Entwurf 4160 Konzerthaus - zu [02] Begründung vom 30.10.2019 Stand 31.01.2020 Vorgabe zur BPl-Änderung [02] Stpl Stadt Nürnberg 30.10.2019 Bürger-Kommentar/Stellungnahme 31.01.2020 [02] Stadtplanungsamt BEGRÜNDUNG zum ENTWURF DER 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4160 Stand Oktober 2019 [Seite 6] ... soll hier .. entstehen ... ein architektonisches Zeichen, das seine Funktion und Bedeutung selbstbewusst repräsentiert. Um den Neubau der Konzert- und Veranstaltungshalle ... auf dem westlich der Meistersingerhalle bestehenden Parkplatz realisieren zu können, ist eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich. Derzeit ist die betreffende Fläche planungsrechtlich als öffentliche Grünfläche mit Zweckbestimmung Parkplatz und in Teilen als (öffentliche Grünanlage) Parkanlage festgesetzt. "ein architektonisches Zeichen, das seine Funktion und Bedeutung selbstbewusst repräsentiert" Planer-Sprech! Frage: Wo ist "die betreffende Fläche" definiert? Falls das Baufeld der Konzerthalle gemeint ist: 3 . Teilfläche bisher SO Sondergebiet . Teilfläche Öffentliche Grünfläche - Parkanlage . Teilfläche Öffentliche Grünfläche - Parkplatz . Teilfläche Strassen- und sonstige Verkehrsflächen Aufgabe des Stpl ist es die Teilflächen in m2 anzugeben 219 In einer Begründung erwarte ich die Nennung der Stellplatzsatzung mit dem [S. 6] I.3.1.2. Gegenwärtige Nutzungen und Baustruktur Verkündigungsdatum. ... ein kleiner Parkplatz (ca.165 PKW Stellplätze gem. Bebauungsplan, 154 real) und .. ein Nachdem Besucher-Zahlen vielfach genannt sind - konkret [11] S. 1] großer (598 PKW Stellplätze gem. BPlan, 8 Bus Stellplätze) Parkplatz an. . 1.620 für das Konzerthaus Kh Der Konzerthausneubau soll auf dem Areal des kleinen Parkplatzes errichtet werden. Die hier . 2.640 für die Meistersingerhalle MSH befindlichen Stellplätze werden derzeit sowohl von Besuchern der MSH als auch von Gästen 4 sollte es leicht möglich sein hier die konkreten Zahlen zu nennen. des Hotels sowie Park-besuchern genutzt. Diese Stellplätze sind jedoch nicht für den Das Wort "übererfüllt" - was das wohl bedeutet? Stellplatznachweis nach der Stellplatzsatzung der Stadt Nürnberg (StS) erforderlich. Vielmehr ist mit den Stellplätzen auf dem „großen Parkplatz“ östlich der MSH der Stellplatznachweis Nachdem jedoch nichts vorgelegt wurde: sowohl für die derzeitige Nutzung der MSH als auch für die künftigen Nutzungen übererfüllt. Bürger-EXKURS zur Stellplatzsatzung EXKURS: Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen (StellplatzS – StS) Vom 14. Dezember 2007 (Amtsblatt S. 457, ber. 2008 S. 15), zuletzt geändert durch Satzung vom 15. Dezember 2016 (Amtsblatt S. 436) EXKURS: § 1 Geltungsbereich (1) Diese Satzung regelt die Herstellung und Bereithaltung von Kraftfahrzeugstellplätzen und Fahrradabstellplätzen, deren Nachweis .. EXKURS: § 2 Anzahl der notwendigen Stellplätze und Abstellplätze (1) Die Anzahl der notwendigen Stellplätze und Abstellplätze ist anhand der Richtzahlen-liste zu ermitteln, die als Anlage Bestandteil dieser Satzung ist. (4) In der Zone 1 müssen Kraftfahrzeugstellplätze nur zu 80 v. H. der jeweils notwendigen Stellplatzzahl nachgewiesen werden. Die Zone 1 befindet sich innerhalb des Rings der Bundesstraße 4R, .. . Im Bereich der Zone 2 (außerhalb der Zone 1) sind Kraftfahrzeugstellplätze in der rechnerisch ermittelten Anzahl nachzuweisen. (6) Im gesamten Stadtgebiet sind Fahrradabstellplätze in der rechnerisch ermittelten Anzahl nachzuweisen [...] Übersicht siehe BPl_00 BPl_02 Bürger-EXKURS: Diese Satzung ist genannt in [02] und [11] Die Satzung wurde am 30.01.2020 vom Server der Stadt Nürnberg geladen. Es wird 5 vorausgesetzt, dass diese Satzung damit gültiges Recht darstellt 6 Bürger-EXKURS: Diese Satzung ist genannt in [02] und [11] Die Satzung wurde am 30.01.2020 vom Server der Stadt Nürnberg geladen. Es wird vorausgesetzt, dass diese Satzung damit gültiges Recht darstellt Bürger-EXKURS: Diese Satzung ist genannt in [02] und [11] Die Satzung wurde am 30.01.2020 vom Server der Stadt Nürnberg geladen. Es wird vorausgesetzt, dass diese Satzung damit gültiges Recht darstellt 7 Seite 1 von 16 Stellungnahme von "Bürger " BPl-Entwurf 4160 Konzerthaus - zu [02] Begründung vom 30.10.2019 Stand 31.01.2020 Vorgabe zur BPl-Änderung [02] Stpl Stadt Nürnberg 30.10.2019 Bürger-Kommentar/Stellungnahme 31.01.2020 EXKURS: Auszug aus der Richtzahlenliste - Zone 1 Bürger-EXKURS: Dieser Anhang der Satzung wurde am 30.01.2020 vom Server der Stadt Nürnberg geladen. Es wird vorausgesetzt, dass diese Satzung damit gültiges Recht darstellt (BP = Besucherplätze) Richtzahlenliste (Anlage zu § 2 Abs. 1 StS) Nr. Nutzung 4. Versammlungsstätten, Kirchen Versammlungsstätten von überörtlicher Bedeutung (z. B. Theater, Konzerthäuser, Mehrzweckhallen) 4.1 Zahl der Kraftfahrzeugstellplätze (St.) Zahl der Fahrradabstellplätze (ASt) 8 1 St./50 BP 1 ASt./25 BP EXKURS: Bearbeiteter Auszug aus der Richtzahlenliste - für Zone 2 = innerhalb des Mittleren Rings. D.h. einschl. des Gebietes des Bebauungsplans 4160 Richtzahlenliste (Anlage zu § 2 Abs. 1 StS) mit Abminderung nach § 2 (4) 80 % der Kfz-Stellplätze Zahl der KraftfahrZahl der FahrradNr. Nutzung zeugstellplätze (St.) abstellplätze (ASt) 4. Versammlungsstätten, Kirchen Versammlungsstätten von überörtlicher 1 St./50 BP 4.1 Bedeutung (z. B. Theater, Konzerthäuser, -> abgemindert auf 1 1 ASt./25 BP Mehrzweckhallen) St./62,5 BP Bürger-EXKURS: Diese Tabelle zum Anhang der Satzung wurde am 30.01.2020 von "Bürger" für die Objekte "Meistersingerhalle" und "Konzerthaus" im Gebiet des Bebauungsplan-Entwurfs 4160 aufgrund der o.a. Satzung bearbeitet 9 220 EXKURS: Bearbeiteter Auszug aus der Richtzahlenliste - für Zone 2 = innerhalb des Mittleren Rings. D.h. innerhalb Bebauungsplans 4160 - für Objekte MSH + Kh Richtzahlenliste (Anlage zu § 2 Abs. 1 StS) mit Abminderung nach § 2 (4) 80 % der Kfz-Stellplätze Zahl der KraftfahrZahl der FahrradNr. Nutzung zeugstellplätze (St.) abstellplätze (ASt) 4. Versammlungsstätten, Kirchen Versammlungsstätten von überörtlicher 1 St./50 BP 4.1 Bedeutung (z. B. Theater, Konzerthäuser, -> abgemindert auf 1 1 ASt./25 BP Mehrzweckhallen) St./62,5 BP Meistersingerhalle 2.640 BP 2640 / 62,5 2.640 / 25 Meistersingerhalle 2.640 BP (ab-/aufgerundet) 42 106 Überschlag Konzerthaus 1.620 BP 1.620 / 62,5 1.620 / 25 Konzerthaus 1.620 BP (ab-/aufgerundet) 26 65 Summe MSH + Kh 68 171 Wieder zu [02] Begründung zum B-Plan-Entwurf [S. 7] Die Parkplätze der Meistersingerhalle werden über die Schultheißallee erschlossen. Das Hotel südlich der Meistersingerhalle wird über den westlichen Parkplatz von der Schultheißallee erreicht. Insgesamt sind derzeit ca. 760 PKW Stellplätze und ca. 8 Busstellplätze an der Meistersingerhalle (ca. 160 westlich, ca. 600 östlich) vorhanden. [...] Übersicht siehe BPl_00 BPl_02 Bürger-EXKURS: Diese Tabelle zum Anhang der Satzung wurde am 30.01.2020 von "Bürger" für die Objekte "Meistersingerhalle" und "Konzerthaus" im Gebiet des Bebauungsplan-Entwurfs 4160 aufgrund der o.a. Satzung und der öffentlich bekannten Besucherplätze bearbeitet In einer Begründung erwarte ich die Nennung der Stellplatz-Mindestzahlen vergebens! 10 Nachdem Besucher-Zahlen vielfach genannt sind - konkret [11] S. 1] . 1.620 für das Konzerthaus Kh . 2.640 für die Meistersingerhalle MSH ist es möglich hier Zahlen zu den erforderlichen Stellplätzen nennen Antrag: Bitte weisen Sie, wenn möglich, den Fehler in meiner Berechnung nach und listen Sie die nach Ihrer Auffassung zutreffenden Zahlen auf. Wenn die aufgeführten Zahlen der Tabelle stimmen, so hält die Stadt Nürnberg derzeit etwa 690 Stellplätze, zukünftig (mit Kh) etwa 530 Stellplätze über die nach Satzung erforderliche Zahl hinaus vor. 11 Bitte weisen Sie die Wirtschaftlichkeit dieses Stellplatz-Überhang nach Seite 2 von 16 Stellungnahme von "Bürger " BPl-Entwurf 4160 Konzerthaus - zu [02] Begründung vom 30.10.2019 Vorgabe zur BPl-Änderung [02] Stpl Stadt Nürnberg 30.10.2019 Stand 31.01.2020 Bürger-Kommentar/Stellungnahme 31.01.2020 [11] [S. 2] 2 Methodisches Vorgehen Welche "vorliegenden Unterlagen" - im Mobilitätskonzept keine Auflistung Auf Basis der vorliegenden Unterlagen wurde zunächst eine umfassende Bestandsanalyse für 12 vgl. [05 S. 3/4 "Datengrundlagen] + [08 S. 4] + [10 S. 3 + 4] + [12 S. 3] Wie und wo ist "das Untersuchungsgebiet" definiert? Wie das "Umfeld"? alle Verkehrsträger im Umfeld des Untersuchungsgebiets vorgenommen. [11] [S. 3] 3.1 Kfz-Verkehr 3.1.1 Fließender Kfz-Verkehr Auf Grund der komplexen Verkehrsführung im Untersuchungsgebiet wird zwischen dem Anund Abreiseverhalten differenziert. Die Anreise erfolgt über ... Aus allen Richtungen laufen die Verkehre am Knotenpunkt Münchener Straße/Schultheißallee zusammen. 13 Frage zu An-/Abreiseverhalten aller Verkehrsträger: Vergleiche hier Kfz-An-/Abreise mit (unten) S. 6 ff ÖPNV Auch für ÖPNV + Rad nicht nur sinnvoll, sondern auch erforderlich Verkehrsabwicklung für Autoverkehr mit Auto-Parken "eine besondere Herausforderung": Oberthema der Konzerthaus-Planung 14 Siehe oben Stellungnahme zu [02] S. 7 [11] [S. 4/5] Die Parkplätze an der Meistersingerhalle weisen derzeit ein Angebot von ca. 750 Stellplätzen auf. .. südöstlich der Meistersingerhalle .. ca. 600 Stellplätze .. ca. 150 Stellplätzen ... nordwestlich der Meistersingerhalle. Verkehrsabwicklung für Autoverkehr mit Auto-Parken "eine besondere Herausforderung": Oberthema der Konzerthaus-Planung! Die Luftlinienentfernung [s.u.] zum östlichen Parkplatz beträgt nach 15 Auswertung von Abb. 4 1 bis max. 4 Min. Das soll im Auge behalten werden im Vergleich zu "ÖPNV-Luftlinie! Dort erheblich weiter! [11] [S. 5] Das Nutzen der beiden Parkplätze ist kostenpflichtig. Die Parkgebühr beträgt für den gesamten Tag 4,00 €. "Die Parkgebühr beträgt für den gesamten Tag 4,00 €." Diesen Betrag halte ich für unangemessen niedrig. 1 Ticket für 2 Personen 16 mit dem ÖPNV innerhalb Nürnbergs - hin + zurück kostet ein Mehrfaches! Der Nürnberger Bürger + ÖPNV-Nutzer subventioniert damit erkennbar das Parken an der MSH Textlich wohl so zu/aus [11] - Mobilitätskonzept - mehr dazu nachfolgend Rot angestrichen der Widerspruch - "sonntags im 40-Minuten-Takt. An Sonntagen alle 20 Minuten". Falsch abgeschrieben von [11] [S.7] s.u. 221 [11] [S. 4] 3.1.2 Ruhender Kfz-Verkehr Parkplatzangebot Für die Besucher der Meistersingerhalle stehen heute neben zwei kostenpflichtigen Parkplätzen zahlreiche weitere Parkstände im öffentlichen Straßenraum zur Verfügung. [S. 8] Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV): Die Haupterschließung mit öffentlichen Verkehrsmitteln übernehmen die Straßenbahn .. sowie die Buslinien 36 und 55 mit Haltepunkten an der Schultheißallee (Platz der Opfer des Faschismus und Meister-singerhalle) bzw. am Doku-Zentrum. Die Straßenbahn und die Buslinie 36 verkehren werktags im 10-Minuten-takt, ab 20.00 Uhr und sonntags im 20Minutentakt, die Buslinie 55 werktags überwiegend im 20-Minutentakt ab 20:00 Uhr und sonntags im 40-Minuten Takt. An Sonn- und Feiertagen pendeln die Linien alle 20 Minuten [11] [S. 6] 3.2 Öffentlicher Personennahverkehr 3.2.1 Anbindungsqualität Die Beurteilung der Erschließungsqualität erfolgt über Richtwerte für die zumutbare Luftlinienentfernung von Haltestellen in Abhängigkeit des Verkehrsmittels. [...] Übersicht siehe BPl_00 BPl_02 17 "zumutbare Luftlinienentfernung von Haltestellen" - was bedeutet das? Luftlinie - unabhängig von einem möglichen bzw. rechtlich zulässigen Weg 18 vom jeweiligen Verkehrsmittel bis zum Eingang des jeweiligen Ziels? Also z.B. unterschieden nach Eingang der Kleinen MSH/Eingang der Grossen MSH/Eingang des Kh? Seite 3 von 16 Stellungnahme von "Bürger " BPl-Entwurf 4160 Konzerthaus - zu [02] Begründung vom 30.10.2019 Vorgabe zur BPl-Änderung [02] Stpl Stadt Nürnberg 30.10.2019 Stand 31.01.2020 Bürger-Kommentar/Stellungnahme 31.01.2020 [11] [S. 6] Die Leitlinie sieht in Kernbereichen von Ober- und Mittelzentren für Busse und Straßenbahnen einen Einzugsbereich von 300 m und für S-Bahnen von 600 m vor. [11] [S. 6] Im Umfeld der Meistersingerhalle verkehren zwei Straßenbahnlinien (T6 und T8). Lediglich die Haltestellen „Platz der Opfer des Faschismus“ und „Meistersingerhalle“ der Straßenbahnlinie 8 liegen jedoch im Einzugsbereich der Leitlinien. [11] [S. 6] Da sich die Haltestellen „Doku-Zentrum“ der Straßenbahnlinie 6 in einer fußläufigen Entfernung von lediglich 700 m befinden, wird diese dennoch mitberücksichtigt. 19 Das ist erheblich weiter als zu den Kfz-Parkplätzen - und damit wenig geeignet als Anreiz für einen Wechsel vom Kfz auf ÖPNV "liegen jedoch im Einzugsbereich der Leitlinien" bedeutet definitiv mit Warten 20 an Ampeln im Schnitt mehr als 5 Minuten Fussweg zum ÖPNV 21 "lediglich 700 m" bedeutet definitiv mit Warten an Ampeln im Schnitt etwa 10 12 Minuten Fussweg zu Haltestelle [11] [S. 6] Darüber hinaus verkehren vier Buslinien (B36, B45, B55, B65) im näheren Umfeld. "liegen jedoch im Einzugsbereich der Leitlinien" bedeutet definitiv mit Warten Die Haltestellen „Platz der „Opfer des Faschismus“ und „Meistersingerhalle“ der Buslinien 36 22 an Ampeln im Schnitt etwa 4 - 6 Minuten Fussweg zum ÖPNV, also und 55 liegen im fußläufigen Einzugsbereich der Leitlinien. erheblich weiter als zu Kfz auf dem östlichen Parkplatz [11] [S. 6] Da jedoch die Haltestelle „Doku-Zentrum“ der Buslinien 45 und 65 ebenfalls in "lediglich 700 m" bedeutet definitiv mit Warten an Ampeln im Schnitt etwa 10 einer noch akzeptablen fußläufigen Entfernung von 700 m liegt, werden diese miteinbezogen. 23 12 Minuten Fussweg zu Haltestelle [11] [S. 6] Auch die S-Bahnlinie S2 verkehrt im näheren Umfeld. Mit einer Entfernung von "1.000 m" bedeutet definitiv mit Warten an Ampeln im Schnitt hier mehr als 1.000 m liegt die Haltestelle „Dutzendteich“ zwar außerhalb des Einzugsbereichs, wird jedoch 24 15 Minuten Fussweg zu Haltestelle ebenfalls weiterhin mitbetrachtet. 222 [11] [S. 7] Da beide Haltestellen sowohl von der Straßenbahn (T6) als auch von Linienbussen Stellungnahme: "ausreichende Erschliessungsqualität" wird entsprechend (B36 und B55) bedient werden, ist eine ausreichende Erschließungsqualität gewährleistet. 25 dem "Schulnoten-Schlüssel als Note 4 gewertet. Zeitnahe Verbesserungen sind also not-wendig! [11] [S. 7] Ergänzend zu den Einzugsradien wurden die Taktungen der einzelnen ÖPNVLinien ausgewertet (vgl. Abb. 8). Hier wurden zwei Straßenbahnlinien, eine S-Bahn-Linie, sowie vier Buslinien untersucht. [11] [S. 7] Ergänzt wurden die Linien von zwei Nachtbuslinien, die jedoch lediglich am Wochenende verkehren. [11] [S. 7] Die Betriebszeiten aller Linien liegen in der Regel zwischen 04:00 und 01:00 Uhr. ... Die beiden Nachtbusse verkehren in der Nacht von Freitag auf Samstag sowie von Samstag auf Sonntag von 01:00 bis 05:00 im 60-Minuten-Takt. Die Veranstaltungen in der Meistersingerhalle finden in der Regel, mit Berücksichtigung der An- und Abreise, zwischen 17:00 und 00:00 Uhr statt. Abb. 8 - löblich, aber Die Darstellung in Abb. 8 ist in der gezeigten Form nicht 26 hilfreich: Zu klein, der entscheidende Ausschnitt rechts kaum lesbar. 27 Ergebnis - siehe unten: kaum bis nie brauchbar Nachtbus kein erkennbarer Sinn für MSH-/Kh-Besucher!: Die Veranstaltungsenden sind spätestens 00:00, die Nachtbusse verkehren 28 ab 01:00. Bedeutet also mindestens 1 Stunde warten, meist wesentlich mehr. Schlussfolgerung: Die Nachtbusse sind für MSH/Kh-Besucher "für die Katz" nicht geeignet. Siehe Abb. 8! [11] [S. 7] Während werktags tagsüber von den Straßenbahnlinien T6 und T8 sowie den Wenig aussagekräftig! Entscheidend sollte die Abreise sein - d.h. i.d.Regel Buslinien 36, 55 und 65 ein 10-Minuten-Takt angeboten wird, sind abends und am ab 21 Uhr! Die Darstellung in Abb. 8 ist in der gezeigten Form nicht hilfreich Wochenende überwiegend 20- bis 40-Minuten-Takte vorzufinden. 29 [11] [S. 7/8] ... besteht dennoch in jede Zielrichtung (Tram - Hauptbahnhof, Bus 36 Nordstadt, Bus 55 - Süden) nur im 20-Min-Takt ein Angebot bzw. nach Süden sogar nur im 40Min-Takt. [...] Übersicht siehe BPl_00 BPl_02 Seite 4 von 16 Stellungnahme von "Bürger " BPl-Entwurf 4160 Konzerthaus - zu [02] Begründung vom 30.10.2019 Vorgabe zur BPl-Änderung [02] Stpl Stadt Nürnberg 30.10.2019 Stand 31.01.2020 Bürger-Kommentar/Stellungnahme 31.01.2020 [11] [S. 7/8] Auch wenn das fußläufig erreichbare Angebot insgesamt als gut zu bewerten ist, "fussläufiger Bereich" "insgesamt als gut zu bewerten ist". Bis 1.000 m Luftlinie - Keine Werbung für MSH + Kh! Deutlicher Widerspruch gegen diese ... 30 Einschätzung "gut" [S. 10] 3.2.3 Haltestelle Meistersingerhalle Da sich die Haltestelle Meistersingerhalle in unmittelbarer Nähe zum Eingang befindet, wird diese Haltestelle in der Regel von den Besuchern als Einstiegs- und Ausstiegspunkt genutzt. "unmittelbarer Nähe zum Eingang" - missverständliche Formulierung! Bezieht sich das jetzt auf . Eingang Kleine MSH / Grosse MSH / Konzerthaus? 31 . Bus-Halte oder Tram-Halte . Haltestellen für Ankunft oder Abreise Vor Ort umsehen - da besteht Unterschied von einigen Minuten Fussweg! [S. 10] .... Bewertung der Haltestelle [Meistersingerhalle] hinsichtlich Wegeverbindung und Qualität gelegt. Hier sind zwei wesentliche Defizite zu erkennen. Zum einen befindet sich die gesicherte Querungsmöglichkeit nicht unmittelbar auf direktem Weg von der Haltestelle zur Meistersingerhalle. Um keine Umwege in Kauf nehmen zu müssen, queren die Besucher daher vermehrt willkürlich, auf kürzestem Weg "Wegeverbindung" - unklare Formulierung! Bezieht sich das jetzt auf . Eingang Kleine MSH / Grosse MSH / Konzerthaus? 32 . Bus-Halte oder Tram-Halte . Haltestellen für Ankunft oder Abreise Vor Ort umsehen - da bestehen grosse Unterschiede zum Fussweg! [S. 10] Des Weiteren ist der Haltestellenbereich nur sehr schmal ausgebaut, so dass dieser nicht unbedingt zum angenehmen Verweilen und Überbrücken der Wartezeit einlädt. 223 "Haltestellenbereich" - Formulierung für 5 unterschiedliche Haltestellen! Bezieht sich das jetzt auf 33 . Bus-Halte B36 / B55 oder Tram-Halte T8 . Haltestellen für Ankunft oder Abreise Vor Ort umsehen - da bestehen grosse Unterschiede bei den Haltestellen! [S. 10] Auch für größere Menschenmengen ist der Wartebereich (gerade die stadtein-wärtige "Wartebereich" - siehe oben - "stadteinwärtig" = 2 unterschiedliche Richtung) sehr schmal dimensioniert. Haltestellen! 34 Bezieht sich das jetzt auf Tram-Halt T8 - dann fehlen Angaben zu Bus-Halte B36 / B55 Vor Ort umsehen - da bestehen grosse Unterschiede bei den Haltestellen! "könnte dies die Besucher" [S. 10] Da kein ausreichender Witterungsschutz vorhanden ist, könnte dies die Besucher vor . warum wurde dies denn nicht abgefragt - siehe unten Zi. 4.1 allem in den kälteren Jahreszeiten oder bei niederschlagsstärkeren Bedingungen davon abhalten den ÖPNV zu nutzen. . m.E. ist "könnte" durch "wird häufig" zu ersetzen 35 Ein sehr gutes Mobilitätskonzept mit dem Ziel "Umsteigen vom Kfz" hätte diese Frage an Auto-Besucher unbedingt beinhaltet. Wann wird das nachgeholt? [S. 8] Rad- und Fußgängerverkehr . Radroutennetz: darunter wird allgemein ein Netz von Radfahrmöglichkeiten Das Plangebiet ist in das übergeordnete Radroutennetz integriert. Entlang der Hainstraße – auf Fahrbahnen verstanden. Ist das so gemeint? Münchener Straße verläuft eine Nord-Süd gerichtete Hauptroute. Eine separate Geh. Nord-Süd-gerichtete Hauptroute - also nur von Norden nach Süden 36 nutzbar? Radwegverbindung verläuft entlang der Münchener Straße. Der Luitpoldhain ist mit dem weitläufigen Fußwegenetz des südlich anschließenden Naher. Geh-/Radwegverbindung entlang der Münchener Strasse. Ist diese im Plan holungsgebiets des ehemaligen Reichsparteitagsgeländes/Volkspark Dutzendteich verknüpft. dargestellt? [...] Übersicht siehe BPl_00 BPl_02 Seite 5 von 16 Stellungnahme von "Bürger " BPl-Entwurf 4160 Konzerthaus - zu [02] Begründung vom 30.10.2019 Vorgabe zur BPl-Änderung [02] Stpl Stadt Nürnberg 30.10.2019 Stand 31.01.2020 Bürger-Kommentar/Stellungnahme 31.01.2020 224 [11] [S. 10] 3.3 Rad- und Fußverkehr Rad- und Fußverkehrsführung An den Hauptverkehrsstraßen sind jeweils Radwege vorhanden, die teilweise in beide Richtungen freigegeben sind (vgl. Abb. 10). Ein sehr gutes Mobilitätskonzept mit dem Ziel "Umsteigen vom Kfz" hätte unbedingt getrennt aufgeführt: . welche Hauptverkehrsstrasse - auf welcher Seite - welche Fahrtrichtung . welche Art von Radweg - entsprechend Verwaltungsvorschrift zur StVO "Benutzungspflichtig" bzw. "Sonstiger Radweg" bzw. "Fussweg/Radfahrer 37 frei" Der Verweis auf Abb. 10 ist nicht hilfreich; die Abbildung enthält für Kenner wesentliche Mängel und Fehler. Ich stelle hiermit den Antrag dies kurzfristig nachzuholen und in die Begründung [02] einzuarbeiten. [11] [S. 10] Darüber hinaus verläuft eine überregional ausgewiesene Radroute westlich der Meistersingerhalle. Ein sehr gutes Mobilitätskonzept mit dem Ziel "Umsteigen vom Kfz" hätte "die überregional ausgewiesene Radroute" unbedingt in Abb. 10 38 eingetragen/aufgeführt: Ich stelle hiermit den Antrag dies kurzfristig nachzuholen und in die Begründung [02] einzuarbeiten. [11] [S. 11] Abb. 10 Radverkehrsführung im näheren Umfeld Quelle Kartengrundlage: © Openstreetmap, CC-BY-SA Diese Karte Abb. 10 enthält m. E. viele sachliche Fehler. 39 Frage: wurde der Karteninhalt vor Ort von SHP oder Nürnberger Verkehrsplanung auf Übereinstimmung mit der Wirklichkeit gecheckt? [11] [S. 11] Querungsmöglichkeiten Für den Rad- und Fußverkehr stehen im Untersuchungsgebiet zahlreiche sichere Querungsmöglichkeiten zur Verfügung (vgl. Abb. 12 [s. unten]). Diese ermöglichen kurze Wege und tragen zu einer guten Vernetzung mit dem Umfeld bei. Wie und wo ist "das Untersuchungsgebiet" definiert? "zahlreiche sichere Querungsmöglichkeiten" - Definition? Diese Karte Abb. 12 zeigt für mehrere hundert Meter Strassenlänge jeweils nur ganz wenige "sichere Querungsmöglichkeiten". Aus meiner Sicht viel zu 40 wenig, um "kurze Wege" und "gute Vernetzung" insbesondere für Fussgänger zu bedeuten. Ich widerspreche hiermit der Einschätzung von SHP - es sind vielmehr m.E. viel zu wenige für eine stadtverträgliche Mobilität [11] [S. 12] Abb. 12 Querungsmöglichkeiten im näheren Umfeld Quelle Kartengrundlage: © Openstreetmap, CC-BY-SA Diese Karte Abb. 12 enthält m. E. viele sachliche Fehler und Unklarheiten: z.B. was bedeutet "Hauptbahnhof ... 24 Min. - Legende fehlt 41 Frage: wurde der Karteninhalt von SHP oder Nürnberger Verkehrsplanung auf Übereinstimmung mit der Wirklichkeit gecheckt? [11] [S. 12/13] Radabstellanlagen und Fahrradleihstation Das Angebot an Radabstellanlagen ist sowohl qualitativ als auch quantitativ ungenügend (vgl. Abb. 14 links). Lediglich eine Radabstellmöglichkeit, die Platz für zehn Fahrräder bietet, ist auf den Außenanlagen der Meistersingerhalle vorzufinden. [11] [S. 13] Abb. 14 Fahrradabstellanlage und Leihstation (VAG-Rad), eigene Aufnahmen [...] Übersicht siehe BPl_00 BPl_02 42 43 Hier stimme ich SHP: die derzeitige Quantität an der MSH (10 Stck für derzeit 2.640 Besucher, zusätzlich Beschäftigte) ist mehr als mangelhaft Hier stimme ich SHP zu: die Qualität (vorhandene "Felgenkiller" - siehe Foto) ist mangelhaft Seite 6 von 16 Stellungnahme von "Bürger " BPl-Entwurf 4160 Konzerthaus - zu [02] Begründung vom 30.10.2019 Vorgabe zur BPl-Änderung [02] Stpl Stadt Nürnberg 30.10.2019 Stand 31.01.2020 Bürger-Kommentar/Stellungnahme 31.01.2020 [11] [S. 13] . Des Weiteren befindet sich südwestlich vom Knotenpunkt Münchener Straße/ Schultheißallee eine Fahrradleihstation der VAG (vgl. Abb. 14 rechts). Abb. 14 Fahrradabstellanlage und Leihstation (VAG-Rad), eigene Aufnahmen Ein sehr gutes Mobilitätskonzept mit dem Ziel "Umsteigen vom Kfz" hätte die Anregung gegeben den Standort nicht so auf einen "Fuss-/Radweg" zu 44 platzieren, dass die nach Verwaltungsvorschrift zur StVO verbindlichen Masse deutlich unterschritten würden Dieser Einschätzung schliesse ich mich weitgehend an, ergänzt um den [04b] von ADFC Nürnberg vom 04.10.2018 Passus "auch während der Bauzeit KH + Umbau MSH" [S. 2] Zukunftsfähig ist die Infrastruktur für Radverkehr im Umfeld des neuen Konzert-hauses 45 Eine entsprechende Planung dazu liegt jedoch bisher nicht vor! nur dann, wenn sie den im Umfang wachsenden Radverkehr und das Fahren entlang der Forderung: entsprechende Verkehrsplanung durch Stadt Nürnberg, betroffenen Gebiete ohne Konflikte zwischen Radfahrern und Fußgängern sowie zwischen Verkehrsplanungsamt Radfahrern und motorisiertem Individualverkehr auch bei Veranstaltungen ermöglicht. [11] [S. 24/25] 5.3 Verkehrliche Beeinträchtigungen Die geschilderten "verkehrlichen Beeinträchtigungen" lassen m.E. Die Verkehrsbeobachtung erfolgte am 19.02.2019 beim Konzert der Kastelruther Spatzen, unübersehbar sehr deutlich eine Windschutzscheiben-Perspektive des sowohl zur Anreise- als auch zur Abreisezeit. "Mobilitätskonzepts" erkennen. Immerhin wurde beschrieben, dass ein mit Im Anreisezeitraum konnten zeitweise minimale Rückstaus auf der Schultheißallee, vor dem "Grünphasen" geschilderter "sicherer Übergang" vgl. oben S. 11/12 Abbiegen auf den großen Parkplatz, beobachtet werden. 46 vermutlich die auf der Münchener Strasse von Süden anreisenden Autos Auf der Münchener Straße konnte eine phasenweise Überstauung des rechten Fahrstreifens betraf, die in die Schultheissallee einbogen. Ein sehr gutes Mobilitätskonzept hätte sicher auch auf die für Abbieger schlecht einsehbare Furt für erfasst werden. Da während der Grünphasen dem Rad- und Fußverkehr Vorfahrt Fussgänger und Radfahrer als verbesserungswürdig beschrieben. gewährt werden muss, konnten die veranstaltungsbedingt vermehrten Rechtsabbieger in Richtung des Parkplatzes nur stockend abfließen. 225 [11] [S. 26] 5.4 Zwischenfazit Die Veranstaltungsanalysen lassen folgende Schlussfolgerungen zu: ... - Da das zukünftige Ziel der Nicht-Anstieg bzw. die Verringerung des Kfz-Veranstaltungsverkehrs ist, sind zukünftige Überlagerungen mit anderen Verkehren zu beachten, stellen aber nicht das Hauptproblem dar. " Überlagerungen mit anderen Verkehren" meint Tram- undBusverkehr? Oder was? 47 Was ist "das Hauptproblem"? Bitte nennen. "Unter der Massgabe... ergibt sich ein veränderter Modal-Split" legt nahe, [11] [S. 29/30] Unter der Maßgabe, dass das Stellplatzangebot auch in den nachfolgen-den dass sich der Modal-Split von selbst ändert. Dies ist aber nicht anzunehmen. Phasen I und II (auf 600 Stellplätze verringertes Angebot und Erhöhung der Kapazität auf Vielmehr sind eine Reihe von Massnahmen erforderlich. Die beste 2.620 Besucher) ausreichen soll, ergibt sich ein veränderter Modal-Split, der im rechten Massnahme ist nach Überzeugung von Fachleuten eine Verringerung des Diagramm dargestellt ist. ... Die notwendigen Veränderungen im Modal-Split können erreicht 48 Stellplatzangebots bei gleichzeitiger wesentlicher Verteuerung. Aber: werden, wenn entsprechende Maßnahmen zur Angebotserweiterung im Mobilitätssektor umgesetzt werden. Mit dem reduzierten Stellplatzangebot ergibt sich eine Restriktion für den Verkehrsabwicklung für Autoverkehr mit Auto-Parken "eine besondere Kfz-Verkehr, die das erleichtert. Diese Ansätze werden in einem integrierten Mobilitätskonzept Herausforderung": Oberthema der Konzerthaus-Planung - Nur nicht mit (vgl. Kapitel 7) festgehalten. Autofahrern anlegen [11] [S. 53] 8 Fazit Verkehrsabwicklung für Autoverkehr mit Auto-Parken "eine besondere Westlich der Meistersingerhalle, im Luitpoldhain, wird ein neues Konzerthaus entstehen. ... In Herausforderung": Oberthema der Konzerthaus-Planung der Zwischenphase wird die Besucherkapazität auf 2.620 Besucher um mehr als 20% 49 Völlig unabhängig dass vorhandenen Parkplätze die Forderungen der gegenüber dem Bestand gesteigert und dabei das Angebot an Stellplätzen reduziert, da eine Stellplatzsatzung mehr als 8-fach übersteigen der Parkplatzflächen das Baufeld für die Konzerthalle darstellt. Siehe oben nachgewiesen [...] Übersicht siehe BPl_00 BPl_02 Seite 7 von 16 Stellungnahme von "Bürger " BPl-Entwurf 4160 Konzerthaus - zu [02] Begründung vom 30.10.2019 Vorgabe zur BPl-Änderung [02] Stpl Stadt Nürnberg 30.10.2019 Stand 31.01.2020 Bürger-Kommentar/Stellungnahme 31.01.2020 [11] [S. 53] Nach der Reduzierung des Stellplatzangebots (um ca. 150) auf dem Gelände werden neben den im Umfeld vorhandenen Parkmöglichkeiten zukünftig noch 600 Besucherstellplätze zur Verfügung stehen. [11] [S. 53] Zusätzlich verfügt der Standort über eine gute ÖPNV-Anbindung trotz der niedrigeren Taktdichte in den späten Abendstunden. Verkehrsabwicklung für Autoverkehr mit Auto-Parken "eine besondere Herausforderung": Oberthema der Konzerthaus-Planung 50 Nach Stellplatzsatzung erforderlich 68 Plätze - vorhanden ca 600 - wo ist das rechtliche Problem? 51 Die Anbindung als solche ist gut, aber 20 bzw. sogar 40 Minuten bei Kälte im Regen stehen ist unakzeptabel. [11] [S. 53] Eine gute Erreichbarkeit des Standorts zu Fuß oder mit dem Fahrrad ist gegeben, Zutreffender ist m.E.: Eine gute Erreichbarkeit der Standorte MSH und Kh zu wenngleich die Quantität und Qualität der Abstellanlagen sich als ungenügend darstellen. 52 Fuß ist gegeben. Mit dem Fahrrad sind sie ebenfalls zu erreichen, allerdings ist dort die Quantität und Qualität der Abstellanlagen ungenügend. [11] [S. 53] Die Verkehrsmittelwahl heute zeigt einen Anteil von bis zu 85% im Kraftfahrzeugverkehr auf. Dies ist ein für Nürnberger Verhältnisse und auch verglichen mit dem Modal Split anderer Veranstaltungsorte (bundesweit) sehr hoher MIV-Anteil. Beim durchschnittlichen Modal Split Nürnbergs liegt der MIV-Anteil bei 40% 53 Ein sehr gutes Mobilitätskonzept hatte die über-grosse Zahl der Stellplätze mehr im Augegehabt 226 [11] [S. 14] 4 Besucherbefragungen Kalender: Samstag 16.02.2019 / Dienstag 19.02.2019 4.1 Fragebogen Ein sehr gutes Mobilitätskonzept hätte Wochentag und in etwa die 54 Wetterbedingungen als "Randbedingungen" angegeben. Am 16.02.2019 erfolgte dies im Rahmen eines Klassik-Konzerts der Nürnberger Zudem nur 2 Termine in der Grossen MSH - evtl bei Kleiner MSH und Symphoniker. insbesondere zukünftig bei Kh anders! Am 19.02.2019 traten die Volksmusiker Kastelruther Spatzen auf. [11] [S. 14] 4.2 Auswertung Unter Fachleuten ist bekannt, dass Hochrechnungen dieser Art (von 34% auf Da nur ein bestimmter Anteil an Besuchern befragt wurde, wurden die Antworten der 100% zu schliessen) nur bedingt aussagekräftig sind (grosse 55 Fehlermöglichkeit). Gründe für die Einschränkung wurden nicht genannt, Befragten auf die jeweilige gesamte Besucheranzahl hochgerechnet. ebenso wenig welche Fehl-Interpretationen sich daraus ergeben bzw. Modal Split ergeben können. Das Konzert der Nürnberger Symphoniker besuchten ca. 1.500 Personen. Davon wurden 514 [11] [S. 14] Der MIV-Anteil lag bei 79,6%. Im Vergleich zum Modal Split der Stadt Nürnberg Am Samstag 16.02.2019 Konzert der Nürnberger Symphoniker ist dieser Anteil verhältnismäßig hoch. Eine Ursache dafür könnte ggfs. das hohe Angebot an MIV 79,6 % (Fehler-Quote s.o.) 56 Stellplätzen sein. Der Rad- und Fußverkehrsanteil war mit insgesamt 6,1% sehr gering. Rad/Fuss 6,1 % (Fehler-Quote s.o.) ÖPNV 13,7 % (Fehler-Quote s.o.) Weitere 13,7% reisten mit dem ÖPNV an [11] [S. 15] Das Konzert der Kastelruther Spatzen war mit ca. 1.800 Personen deutlich stärker besucht. Mit 913 Besuchern wurden rund 51% befragt. Das Verkehrsmittelwahlverhalten weichte deutlich zum Verhalten der Besucher des Konzerts der Nürnberger Symphoniker ab (vgl. Abb. 16). Vor allem der MIV-Anteil lag leicht höher (86,8%). Der Anteil der ÖPNV-Nutzer war dagegen mit 5,7% deutlich geringer. [11] [S. 16/17] ÖPNV Die Auswertung der ÖPNV-Nutzer zeigt, dass bei beiden Veranstaltungen am häufigsten die Straßenbahn genutzt wurde (vgl. Abb. 18). [...] Übersicht siehe BPl_00 BPl_02 Am Dienstag 19.02.2019 Konzert der Kastelruther Spatzen MIV 86,8 % (Fehler-Quote s.o.) 57 Rad/Fuss o.a. ÖPNV 5,7 % (Fehler-Quote s.o.) Der Abb. 18 ist zu entnehmen, dass jeweils mehr als 15 % "U-Bahn" 58 angaben. Da sich in fussläufiger Entfernung keine U-Bahnstation befindet wäre ein erklärender Text dazu erforderlich. Seite 8 von 16 Stellungnahme von "Bürger " BPl-Entwurf 4160 Konzerthaus - zu [02] Begründung vom 30.10.2019 Vorgabe zur BPl-Änderung [02] Stpl Stadt Nürnberg 30.10.2019 Stand 31.01.2020 Bürger-Kommentar/Stellungnahme 31.01.2020 [11] [S. 17] ÖPNV Wie schon oben zu Seite 10 ausgeführt existieren insgesamt 4 Halte-stellen Abschließend wurden die ÖPNV-Nutzer gefragt, welche Haltestelle sie zum Ausstieg nutzten. "Meistersingerhalle". Aus Richtung Ost + West je 2. Dies Frage ergab ein eindeutiges Ergebnis. Beim Konzert der Nürnberger Symphoniker Ohne Unterscheidung zwischen den Bushaltestellen + den Tram-Halte-stellen gaben 83% an, bei der Haltestelle Meistersingerhalle ausgestiegen zu sein. Beim Konzert der 59 ist die Aussagekraft dieser Befragung, insbesondere auch für die Zukunft mit Kastelruther Spatzen waren es etwas weniger der Befragten (75%). Die beiden Haltestellen Konzerthaus m.E. ohne zureichenden Belang. Platz der Opfer des Faschismus und Doku-Zentrum, welche sich ebenfalls in fußläufiger Äusserst sinnvoll wäre zusätzlich die Frage nach der beabsichtigten Entfernung zur Meistersingerhalte befinden, wurden dagegen kaum genannt. Rückfahrt-Haltestelle gewesen. [S. 12] I.3.2.2.b. Denkmalschutz/ Bodendenkmäler Anfrage: Was ist bekannt zu Bodendenkmalen, analog Bebauungsplan 4522 60 Hainstr./Scharrerstr. Dort - also in Entfernung von einigen Minuten Fussweg Nahezu das gesamte Plangebiet ist Bestandteil des Baudenkmals „Volkspark Dutzendteich, - ist ein solches Bodendenkmal ausgewiesen. ehem. Reichsparteitagsgelände“ (D-5-64-000-2367). ... Anfrage: Den Planangaben nach [03] S. 13] fliesst der Nummerleinskanal [S, 12] I.3.2.2.c. Hochwasserschutz / Gewässer/ wasserrechtliche Bindungen Natürliche Oberflächengewässer sind im Plangebiet in Form des verrohrten Nummerleinsnördlich der Schultheissallee/östlich der Weddingenstrasse in den dort kanals vorhanden. Dieser bildete früher ein offenes Gewässer, das vom Dutzendteich in den 61 offenen Fischbach. Die Fliess-Sohle des Fischbachs dürfte dort bei etwa 1,5 Fischbach im Norden floss. Die Kanalsohle verläuft in etwa in 2 m bis 3 m unter der heutigen m unter Gelände liegen. Denkbar wäre deshalb eine höhere Kanalsohle des Geländeoberfläche. Nummerleinskanals. 227 [S. 14] I.3.3.2.b. Standortauswahl im Bereich der MSH Standort im Westen der MSH Der Standort wird östlich begrenzt durch das Bestandsgebäude MSH, im Süden befindet sich das Hotel mit Zufahrt zur hoteleigenen Tiefgarage. Frage: Wie bitte genau wurde die westliche und die nördliche Grenze definiert? Die Luftbild zum FNP "Standortuntersuchung - Varianten MSH" [01] S. 242 zeigt eindeutig eine östlichere Westkante und eine südlichere Nordkante als der jetzige Entwurf des Bebauungsplans. D.h. das Gebäude ist seit dem Stadtratsbeschluss "gewaltig gewachsen". Gut erkennbar bei Übereinanderlegen der entsprechenden Karten! 62 [...] Übersicht siehe BPl_00 BPl_02 Seite 9 von 16 Stellungnahme von "Bürger " BPl-Entwurf 4160 Konzerthaus - zu [02] Begründung vom 30.10.2019 Stand 31.01.2020 Vorgabe zur BPl-Änderung [02] Stpl Stadt Nürnberg 30.10.2019 Bürger-Kommentar/Stellungnahme 31.01.2020 [S. 14] Allerdings befindet sich auch auf dem künftigen Baufeld wertvoller Baumbestand der nicht erhalten werden kann. Die Anbindung an den ÖPNV ist gut. Der Grünraum zwischen Münchener Straße und Radweg kann größtenteils erhalten bleiben, jedoch ist südlich des künftigen Baufeldes eine neue Zu- und Abfahrt für die Anlieferung des Konzerthauses sowie für die Hotelvorfahrt zu schaffen. Dies erfordert einen Eingriff in den straßenbegleitenden Grünzug. [S. 14] Die Baustellenlogistik ist an diesem Standort aufgrund der engen Platzverhältnisse sehr anspruchsvoll. Verkehrsabwicklung für Autoverkehr mit Auto-Parken ": Oberthema der Konzerthaus-Planung Weiter und ausführlicher Stellungnahmen hierzu an anderer Stelle 228 [S. 17] Durch die Änderung des Bebauungsplanes wird nördlich des Hotels eine Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung festgesetzt, die im weiteren straßenrechtlich gewidmet werden soll und damit öffentliche Verkehrsfläche wird. ... Das Hotel grenzt künftig unmittelbar an eine öffentliche Verkehrsfläche [der Münchener Strasse??] und wird hierüber erschlossen. [S. 18] I.4.3. VERKEHRLICHE ERSCHLIESSUNG Besucher erreichen das neue Konzerthaus ebenso wie das künftige Tagungs- und Kongresszentrum von der Schultheißallee aus. Oberirdisch sind Busstellplätze, Behindertenstellplätze sowie eine Taxihaltezone und Geh- und Radwege vorgesehen 63 Das nenne ich nach jahrzehntelanger Gebäudeplanung mit Bauleitung eine euphemistische Äusserung. Aber nicht realitätsnahe. Alle mir bekannten Baustellen der Stadt Nürnberg mit ähnlichen geringen Freiflächen neben dem zu errichtenden Gebäude (einschl. Baugrube, für Baustelleneinrich-tung einschl. Zu- und Abfahrten zu den öffentlichen Strassen) sind negativ aufgefallen: seitlich daneben keine richtliniengemässen Wege für Fuss64 gänger und Radfahrer. Die ADFC-Bewertung "ungenügend" zu Nürnberger Baustellen passt m.E. zutreffend. Darauf soll hier im Vorfeld hingewiesen werden. Eine unzureichende Baustellenlogistik für eine Bauzeit von mehreren Jahren könnte für die Stadt Nürnberg unerfreuliche Konse-quenzen haben; z.B. lediglich ein paar Verkehrszeichen "Verbot für Fussgänger" / "Verbot für Radfahrer" genügt nicht! Das heisst doch im Klartext: Das Hotel grenzt künftig unmittelbar an die öffentliche Verkehrsfläche der Münchener Strasse und wird hierüber 65 erschlossen. Die Münchener Strasse ist damit nicht mehr "anbaufrei". Im B-Plan-Entwurf kann ich leider die angegebenen "Busstellplätze, Behindertenstellplätze sowie eine Taxihaltezone und Geh- und Radwege" 66 nicht erkennen. Bitte erklären! "erfordert eine sehr gute Anbindung an den ÖPNV": Hierzu siehe zu [11] [S.53] dort steht " verfügt der Standort über eine gute ÖPNV-Anbindung". 67 Dem habe ich zugestimmt. Es besteht m.E. eine gute Anbindung bei unzureichender Taktung zu den Veranstaltungsenden. Das ist sehr offensichtlich. [S. 18] Die Anlieferung für das neue Konzerthaus erfolgt über eine Zufahrt von der Münchener Siehe auch oben Stellungnahme zu Seite 17 Straße, die gleich-zeitig auch der Zufahrt zur Tiefgarage des Kongresshotels dient. .. Die 68 Anlieferungsmöglichkeiten werden auch unter den Gesichtspunkten des Lärmschutzes optimiert (z.B. durch Einhausung) [S. 18] Die Nutzung als Kultur- und Kongresszentrum dieser Größenordnung erfordert eine sehr gute Anbindung an den ÖPNV, weshalb eine Verdichtung des Takts bei der Straßenbahn in den Abendstunden im Mobilitäts-konzept (siehe unten) empfohlen wird. [...] Übersicht siehe BPl_00 BPl_02 Seite 10 von 16 Stellungnahme von "Bürger " BPl-Entwurf 4160 Konzerthaus - zu [02] Begründung vom 30.10.2019 Vorgabe zur BPl-Änderung [02] Stpl Stadt Nürnberg 30.10.2019 Stand 31.01.2020 Bürger-Kommentar/Stellungnahme 31.01.2020 [S. 18] Der ruhende Besucher-Verkehr [ohne Erwähnung: Kfz-Besucher] wird auf dem bestehenden großen Parkplatz östlich der MSH untergebracht mit Zu- und Abfahrt von der Schultheißallee. "ruhende Besucher-Verkehr" [ohne Erwähnung: Kfz-Besucher]: Hierzu siehe Stellungnahme zu [11] 69 Verkehrsabwicklung für Autoverkehr mit Auto-Parken ": Oberthema der Konzerthaus-Planung [S.18/19] Mobilitätskonzept Darüber hinaus sollen Maßnahmen realisiert werden, die zu einer Verlagerung der Fahrten der Konzert-besucherinnen und -besucher vom Auto auf den Umweltverbund (ÖPNV, Radverkehr, Fußverkehr) beitragen. Hierfür wurde von einem externen Büro ein Mobilitätskonzept erarbeitet, das verschiedene Maßnahmen empfiehlt. Als wichtige Maßnahmen mit hohem Wirkungsgrad werden im Mobilitätskonzept unter anderem die Einführung eines Kombi-Tickets für jede Veranstaltung, die Aufwertung der Haltestelle „Meistersingerhalle“, die Takterhöhung bei der Straßenbahn in den Abendstunden, die Anpassung der Parkgebührenordnung sowie die Schaffung qualitativ hochwertiger Radabstellanlagen empfohlen. "Darüber hinaus sollen Maßnahmen realisiert werden": Hierzu siehe Stellungnahme oben bei Seite 7 + 8 zu [11] Was fehlt ist eine klare Aussage, dass die meisten Massnahmen sinnvollerweise baldmöglichst, unabhängig von einem Kh-Bau umgesetzt werden sollte. 70 " Besuchende und Mitarbeitende haben künftig die Möglichkeit, über die bestehenden bzw. verbesserten ÖPNV-Verbindungen" Es wird erstens zur Kenntnis genommen, dass es auch Mitarbeitende in MSH und Kh gibt. Es 71 wird zweitens erwähnt, dass künftig ÖPNV-Verbindungen zum Plangebiet bestehen bzw. verbessert werden. Wie ist das zu verstehen? Erscheint Wortgeschwurbel zu sein. [04a] [S. 30] SÖR 23.09.2019 2. Hinweise: 2.1 Erschließungsanlagen: Münchener Straße ... Die Maßnahmen in Münchener Straße (Abbiegespur und Wendemöglichkeit für den stadtauswärtigen Verkehr) dienen ausschließlich der Zufahrt zur Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung, die von der Münchener Straße abzweigt und über die die Anlieferung für das Konzerthaus und die Zufahrt zur Tiefgarage des Kongresshotels erfolgt, und sind somit dieser zuzurechnen. Durch den Ausbau des östlichen Rad-/Gehwegs der -in diesem Bereich anbaufreien Münchener Straße verläuft dieser am Grundstück des neuen Konzerthauses entlang Feststellung: In dieser Begründung ist zu den beiden oben angegebenen Massnahmen nichts beschrieben. . Abbiegespur und Wendemöglichkeit . Ausbau des östlichen Rad-/Gehwegs 72 Forderung: Angaben nachreichen 229 [S. 19] Besuchende und Mitarbeitende haben künftig die Möglichkeit, über die bestehenden bzw. verbesserten ÖPNV-Verbindungen das Plangebiet zu erreichen. Feststellung: In dieser Begründung ist zu den beiden oben angegebenen [04a] [S. 37] Massnahmen nichts beschrieben. Zu 1): Stpl: Planteil Vorentwurf (Stand: 29.08.2019) . Abbiegespur und Wendemöglichkeit Wie in anderen B-Plänen üblich, sollten zur besseren Nachvollziehbarkeit die erfolgten Änderungen an den Verkehrsflächen, insb. an der Münchener Straße (neuer U-Turn 73 . Ausbau des östlichen Rad-/Gehwegs Forderung: Angaben nachreichen südwestlich des Hotels, Rechtsab-biegerspur, Ein-/Ausfahrt zur Konzerthalle, etc.), aber auch entlang der Schultheißallee in rot dargestellt werden (unter Hinweise / Planung), da damit insb. auch Baumfällungen einhergehen. [...] Übersicht siehe BPl_00 BPl_02 Seite 11 von 16 Stellungnahme von "Bürger " BPl-Entwurf 4160 Konzerthaus - zu [02] Begründung vom 30.10.2019 Vorgabe zur BPl-Änderung [02] Stpl Stadt Nürnberg 30.10.2019 Stand 31.01.2020 Bürger-Kommentar/Stellungnahme 31.01.2020 [S. 20/21] I.4.6. GRÜNORDNUNG / AUSGLEICHSMASSNAHMEN I.4.6.1. Grünordnerisches Konzept Der Siegerentwurf für das Konzerthaus situiert die Zugänge zum Gebäude nach Osten und gibt damit der Freifläche nördlich der Meistersingerhalle eine neue Funktion. Von Bedeutung ist hier der räumliche Bezug zu den Haltestellen des ÖPNV, gerade für Menschen mit eingeschränkter Mobilität. In die Gestaltung wird der auf der Freifläche zwischen Konzerthausneubau und Eingangshalle MSH vorhan-dene alte und raumprägende Baumbestand integriert und soweit möglich erhalten Aus dem B-Plan-Entwurf kann ich leider den angegebenen "räumlichen Bezug zu den Haltestellen des ÖPNV" nicht erkennen. Weder sind die vorgesehenen Gebäudeeingänge der geplanten Konzerthalle, noch die bestehenden Eingangspforten zu Kleinem und Grossen Saal der MSH zu 74 erkennen. . vielleicht darf man ja sowas nicht im B-Plan-Entwurf darstellent Bitte erklären! Beachten: Architektur mit grossen Glasfassaden in Zeiten des Klimawandels [S. 20/21] I.4.6.1. Grünordnerisches Konzept als Sachzwang genannt. Weitere Maßnahmen wie z.B. eine Fassadenbegrünung sind aufgrund des architekto-nischen 75 Frage: sind die vorgesehenen Glasfassaden wirtschaftlich darstellbar, analog Konzeptes mit großen Glasfassaden nicht realisierbar gewesen der "Wirtschaftlichkeitsprüfung" zu I.4.8? [S. 21] Der Bereich südlich des Konzerthauses dient zwar auch der Erschließung der Gebäude, gleichzeitig entsteht hier jedoch eine neue Platzfläche mit Bestandsbäumen und Neupflanzungen und somit auch eine repräsentative Hotelvorfläche 230 Ausserdem [01c] [01c] Stadtplanungsamt SATZUNG ZUR ÄNDERUNG DER BEBAUUNGSPLANSATZUNG NR. 4160 n g) Nach Nr. „5 Nebenanlagen“ wird folgende Nr. 6 eingefügt: Innerhalb der „Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung – Aufstellfläche Übertragungswagen“ an der Münchener Straße, westlich des neuen Konzerthauses ist ausschließlich das Abstellen von Fahrzeugen, die der Produktion und Übertragung von Rundfunk- und Fernsehsendungen sowie Streamingdiensten dienen, zulässig.“ Aus dem B-Plan-Entwurf kann ich leider die angegebene "Erschliessung der Gebäude" nicht klar erkennen. Weder sind die vorgesehenen Gebäudeeinfahrten zur Anlieferung der geplanten Konzerthalle zu erkennen. (Aber vielleicht darf man ja sowas nicht im B-Plan-Entwurf darstellen). Bitte erklären! 76 Zur der in diesem Bereich im B-Plan-Entwurf vorgesehenen "Verkehrs- fläche besondere Zweckbestimmung - Aufstellfläche Übertragungswagen" kann ich leider textlich nichts in der Begründung erkennen. Bitte erklären was hier vorgesehen ist, ob es sich dabei z.B. um mehrere LKW handelt, die da von der Münchener Strassen-Fahrbahn auf diese Fläche hinschweben und Tage dort stehen. Erfreut darf ich feststellen, dass meine Stellungnahme vom 30.11.2018 zu [S. 21/22] I.4.6.2. Baum-/Gehölzerhalt und Baumneupflanzungen diesem Thema damit ausdrücklich bestätigt wird. Der Baumbestand im Umfeld der Meistersingerhalle am Nordrand des Luitpoldhains, aber auch entlang der umgebenden Verkehrsflächen, zeichnet sich durch einen sehr hohen Anteil an alten Laubbäumen, v.a. Eichen aus. Diese sind aus Gründen des Ortsbildes, aus Gründen 77 des Klima-schutzes (z.B. für das Lokalklima aufgrund der Kühlung durch Verdunstung) und der Lufthygiene sowie aus Gründen des Arten- und Biotopschutzes von großer Bedeutung und in hohem Maße erhaltungswürdig. [...] Übersicht siehe BPl_00 BPl_02 Seite 12 von 16 Stellungnahme von "Bürger " BPl-Entwurf 4160 Konzerthaus - zu [02] Begründung vom 30.10.2019 Stand 31.01.2020 Vorgabe zur BPl-Änderung [02] Stpl Stadt Nürnberg 30.10.2019 Bürger-Kommentar/Stellungnahme 31.01.2020 [S. 22] Insgesamt müssen durch den Bau des Konzerthauses aber auch 84 Bäume gefällt werden, davon aber 18 mit einem Stammumfang kleiner als 80 cm. Ich bleibe bei meiner Stellungnahme vom 30.11.2018: Es ist für mich nicht entschuldbar, dass "trotz der Kenntnis der erheblichen Nachteile der Planung an dieser Stelle festgehalten wird". Genauere Zahlen "als 18 mit einem Stammumfang > 80 cm" nennt [03] S. 17/18], von mir zusammengefasst: 78 231 [S. 25] für das gesamte Areal zwischen Münchener Straße, Schultheißallee und Bayernstraße ist aber von einer planungsrechtlichen Beurteilung nach § 35 BauGB, also von einem faktischen Außenbereich, auszugehen. Damit findet die BaumschutzVO rechtlich keine Anwendung. Für die Ermittlung des funktionalen Ausgleichs erfolgte dennoch vergleichend die Ermittlung des theoretischen Ausgleichsbedarfs, wenn die BaumschutzVO anzuwenden wäre: zu fällende Bäume nach Stammumfang 0 cm - 79 cm 80 cm - 150 cm > 150 cm - 250 cm > 250 cm Summe: Anzahl 18 22 33 11 84 theoretisch erforderliche Ersatzpflanzung nach BaumschutzVO 0 22 66 33 121 Anzahl 9 9 9 13 17 16 11 84 Diese Klarstellung ist wenig akzeptabel: Vom "kleinen Häuslebesitzer" wird die Einhaltung der Baumschutzverordnung verlangrt, aber die Stadt Nürnberg stellt sich selbst davon frei. Dazu noch die offene Frage des Baurechts: Bebauungsplan mit Sondergebiet SO und unmittelbar daneben "Aussenbereich nach § 35" - wie ohne 79 bestehenden Bebauungsplan betrachten. Köstliche Konstruktion von Juristen. Der Nachweis: da spart die Stadt Nürnberg als 37 Baum-Neupflanzungen. Eine Berücksichtigung der Forderung aus den Stellungnahmen der Dienststellen, für jeden gefällten Baum 2 (in Worten zwei) neue Bäume zu pflanzen - unvorstellbar. Der erste Satzteil "Für den Neubau des Konzerthauses wurden in einem ein Mobilitätskonzept (I.4.3)" ist semantisch unverständlich! Bitte erklären, was 80 damit gemeint ist. Im zweiten Satzteil ist mit "Individualverkehr" vermutlich gemeint der Motorisierte Individualverkehr MIV, typisch Windschutzscheibenblick. [S. 25] I.4.7. IMMISSIONSSCHUTZ I.4.7.1. Lufthygiene Für den Neubau des Konzerthauses wurden in einem ein Mobilitätskonzept (I.4.3) Maßnahmen erarbeitet, die ebenso zu einer Minderung der Emissionen durch Individualverkehr beitragen werden. [...] Übersicht siehe BPl_00 Baumart mit Stammumfang (StU) StU < 49 cm StU 50 cm - 79 cm StU 80 cm - 99 cm StU 100 cm - 149 cm StU 150 cm - 199 cm StU 200 cm - 249 cm StU > 250 cm Gesamt: BPl_02 Seite 13 von 16 Stellungnahme von "Bürger " BPl-Entwurf 4160 Konzerthaus - zu [02] Begründung vom 30.10.2019 Vorgabe zur BPl-Änderung [02] Stpl Stadt Nürnberg 30.10.2019 Stand 31.01.2020 Bürger-Kommentar/Stellungnahme 31.01.2020 [S. 25] Durch Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen durch den Gesetzgeber und Der Satzteil "die konsequente Umsetzung durch die Automobilindustrie zur die konsequente Umsetzung durch die Automobilindustrie zur Lösung der Abgasproble-matik Lösung der Abgasproblematik an der Quelle" ist nach meinem Verständnis an der Quelle sollte es insgesamt möglich sein die lokale Belastung durch Luftschad-stoffe völlig unzutreffend. Der "Diesel-Skandal bzw. Diesel-Betrug" der Autoher81 steller VW, Daimler usw. sollte auch im Stadtplanungsamt bekannt sein. Bitte deutlich herabzusetzen. begründen Sie Ihren Text, falls Sie weiterhin an diesem Satzteil in dieser Begründung festhalten wollen. Hierzu [09] Anlage 6 Seite 19] Auszug [S. 29] I.4.7.3.d. Umfang und Ergebnisse der schallimmissionstechnischen Untersuchungen Berechnungsvariante D – Konzerthaus & Meistersingerhalle, Ausnahmefall zum vorliegenden Planungskonzept „Extrem“ Anlagenlärm Hinsichtlich der Anlagengeräusche (Gewerbelärm) wurden die aus schallimmissionsschutzKonzerthaus, Lkw Anfahrt über die Münchener Straße, Fahrweg, 82 technischer Sicht wesentlichen Schallquellen berücksichtigt. Dazu zählen .. die An- und Fahrzeuggeräusche, Ladetätigkeiten und beschleunigte Abfahrt über die Abfahrt von Lkw an der Ladezone .. des neuen Konzerthauses. Hierbei wurde berückMünchener Straße. Zwei von drei Lkw fahren über die Schultheißallee auf den Parkplatz und werden abgestellt. Nach der Veranstaltung fahren diese sichtigt, dass die Lkw-Anlieferzone für das neue Konzerthaus vollständig in das Gebäude des wieder über die Münchener Straße zum Ladebereich des Konzerthauses Konzerthauses integriert ist, mit Ein- und Ausfahrt über Zufahrt an der Münchner Straße. [S. 29] Anlagenlärm Weiterhin wurden die Kommunikationsgeräusche bei Ein- und Ausgang der Besucher ... berücksichtigt 232 Hierzu [09] Anlage 6 Seite 19] Auszug Kommunikationsgeräusche MSH im Freien 2.640 Personen vor Eingang, Einwirkzeit Tag/Nacht TE = 30/15 Minuten 83 Kommunikationsgeräusche Neubau im Freien 1.620 Personen zwischen dem Neubau und dem bestehenden Eingang der Meistersingerhalle, Einwirkzeit Tag/Nacht TE = 30/15 Minuten . Bestätigung der Besucherzahlen . Bestätigung von Störungen [09] [Anl. 2 "Seite 15"] Maximale Besucherzahlen Meistersingerhalle-Konzerthaus[Nachfolgender Tabellenteil zu links von "Bürger" umgestellt] Operninterim [Ausschnitt] Eine der aktuell größten Veranstaltungen in der Meistersingerhalle ist der „Ball der Union" mit A Ist-Zustand MSH gesamt --KIeiner Saal Großer Saal rund 3.000 Besucherinnen und Besuchern gleichzeitig an einem Abend. 84 2.640 --520 2.120 D [S. 31] I.4.8. ENERGIEEINSPARUNG Der energetische Standard wird die Mindestanforderungen der EnEV 2018/2019 bzw. eines dann gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllen. Im Rahmen der Hochbauplanungen wird geprüft, ob die Ausführung des Wärmeschutzes in Anlehnung an den Passivhausstandard wirtschaftlich darstellbar ist. [...] Übersicht siehe BPl_00 BPl_02 Ausnahmefall "Extrem" Gesamt 4.260 Konzerthaus 1.620 MSH Vollfläche 2.640 Mindestanforderungen bei Einhaltung des Energie-Verbrauchs als Lösungsansatz ist keinesfalls akzeptabel. Die Alternativ-Untersuchung zur "Wirtschaftlichkeit" des Passivhaus-Standards im Vergleich zum derzeitigen 85 gesetzlichen Mindest-Standard ist zeitnah zu erstellen und dann öffentlich zugänglich zu machen. Parallel zum Wirtschaftlichkeitsnachweis des Parkplatz der Meistersingerhalle. Seite 14 von 16 Stellungnahme von "Bürger " BPl-Entwurf 4160 Konzerthaus - zu [02] Begründung vom 30.10.2019 Vorgabe zur BPl-Änderung [02] Stpl Stadt Nürnberg 30.10.2019 Stand 31.01.2020 Bürger-Kommentar/Stellungnahme 31.01.2020 [S. 31] Der Heizenergiebedarf wird mit der primärenergetisch mit dem Faktor „Null“ bewerteten Fernwärme gedeckt. Die Nürnberger Fernwärme der N-ERGIE AG wird derzeit noch mit dem PEFaktor Null bewertet; trotzdem wird dabei CO2 in sehr grossem Umfang 86 freigesetzt. Das ist beim erkennbaren Klimawandel für ein öffentliches Gebäude nicht akzeptabel [S. 31] Lösungen für Kühlbedarf, Lüftung und sommerlichen Wärmeschutz erfüllen Energieeffizienzkriterien. 87 Bitte angeben, welche Energieeffizienzkriterien vorgesehen sind. Die Mindestanforderungen sind nicht akzeptabel [S. 31/32] I.5. ERFORDERLICHE FESTSETZUNGEN UND KENNZEICHNUNGEN Im Text links sind bei weitem nicht alle Änderungen aufgeführt. Insbesondere Den Planteil betreffend beschränken sich die Änderungen von Festsetzungen im fehlen Angaben zu Wendespur im Mittelbereich Münchener Str. .... siehe Wesentlichen auf den Bereich des Sondergebiets mit den östlich und westlich sich 88 auch oben zu Seite 19 der Begründung anschließenden Parkplatzflächen, sowie einige an das Sondergebiet unmittelbar angrenzende Bäume, deren Erhalt festgesetzt werden sollte. [S. 36] I.5.8. ÖFFENTLICHE .. GRÜNFLÄCHEN / GRÜNORDNUNG Fassadenbegrünung [S. 36] Eine Festsetzung von Fassadenbegrünungen erfolgte nicht, auch wenn neben stadtökologische Gründen, wie z.B. Klimaverbesserung, auch bauphysikalische Gründe (Verbesserung des sommerlichen Wärme- und winterlichen Kälteschutzes) für eine Begrünung mit Kletter- und Rankpflanzen sprechen. Zutreffende bauphysikalische Gründe für Fassadenbegrünungen werden genannt. Was allerdings "winterlicher Kälteschutz" sein soll erschliesst sich aus 89 fachlicher Sicht nicht 233 Beachten: Architektur mit grossen Glasfassaden in Zeiten des Klimawandels [S. 36] I.5.8. ÖFFENTLICHE .. GRÜNFLÄCHEN / GRÜNORDNUNG tatsächlich als Sachzwang genannt - vgl oben Zi. I.4.6.1 Fassadenbegrünung ... Bei der Architektur des Konzerthauses mit einem hohen Anteil an Glasfassaden ist jedoch eine Fassadenbegrünung nicht nur nicht möglich, sondern auch gestalterisch nicht gewollt, da 90 gerade die Aspekte Transparenz und fließender Übergang von Innen- und Außenraum ein wichtiges Gestaltungskriterium des Konzerthauses darstellen. [S. 38] I.5.13. KENNZEICHNUNGEN / NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN / VERMERKE Im Text links sind bei weitem nicht alle Änderungen aufgeführt. Insbesondere In der Neufassung der Planurkunde wurde das vorläufig gesicherte Überschwemmungsfehlen Angaben zu Wendespur im Mittelbereich Münchener Str. .... siehe gebiet Fischbach gem. §9 Abs.6a Satz 2 BauGB vermerkt. Denkmäler wie z.B. die auch oben zu Seite 19 der Begründung 91 Meistersingerhalle und Volkspark Dutzendteich sowie 2 Naturdenkmäler (1 Eiche im Innenhof der MSH und Eichen auf dem Grundstück Schultheißallee) wurden nachrichtlich übernommen, soweit sie nicht bereits in der 1. Fassung dargestellt waren. [S. 41/42] I.7. BETEILIGUNGEN I.7.2. FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG GEMÄSS § 3 ABS. 1 BAUGB Ein separater Rad-, Gehweg wird entlang der Münchener Straße sowie im Kreuzungsbereich Münchener Straße / Schultheißallee durchgängig vorgesehen. [...] Übersicht siehe BPl_00 BPl_02 Plan-Nachweis um dies beurteilen zu können fehlt. Forderung: Verkehrsplan vorlegen und vom Stadtrat beschliessen lassen, 92 dann erst weiter mit P-Plan-Verfahren Seite 15 von 16 Stellungnahme von "Bürger " BPl-Entwurf 4160 Konzerthaus - zu [02] Begründung vom 30.10.2019 Vorgabe zur BPl-Änderung [02] Stpl Stadt Nürnberg 30.10.2019 Stand 31.01.2020 Bürger-Kommentar/Stellungnahme 31.01.2020 [S. 42] Entlang der Schultheißallee wird der getrennte Radweg in einen gemeinsamen Gehund Radweg über die bis zur Straße vorgezogene Platzfläche überführt. Eine Trennung zum Bereich der Taxivorfahrten und der barrierefreien Stellplätze wird vorgesehen. Plan-Nachweis um dies beurteilen zu können fehlt. 93 Forderung: Verkehrsplan vorlegen und vom Stadtrat beschliessen lassen, dann erst weiter mit P-Plan-Verfahren [S. 42] Fahrradabstellanlagen sind über das Gesamtgelände von Konzerthaus und Meistersinger halle verteilt geplant. Überdachte Fahrradabstellanlagen werden im zentralen Platzbereich zwischen den Zugängen zur Meister-singerhalle und zum neuen Konzerthaus vorgesehen Plan-Nachweis um dies beurteilen zu können fehlt. Forderung: Verkehrsplan vorlegen und vom Stadtrat beschliessen lassen, 94 dann erst weiter mit P-Plan-Verfahren [S. 42] . Die Hotelzufahrt/ Zufahrt zum Erschließungsbereich Hotel/ Konzerthaus wird so gestaltet, dass für Fußgänger und Radfahrer keine Gefährdungssituation entsteht. Plan-Nachweis um dies beurteilen zu können fehlt. 95 Forderung: Verkehrsplan vorlegen und vom Stadtrat beschliessen lassen, dann erst weiter mit P-Plan-Verfahren Der Bürger nimmt zur Kenntnis, dass eine vorher im Amtsblatt 20/2018 Seite [S. 42] . Weiterhin wurde auf den Baumverlust bei Herstellung einer Rechtsabbiegespur an der Münchener Straße hingewiesen. Da keine Rechtsabbiegespur geplant ist, ist dieser Punkt 401 angekündigte Verkehrsplanung nicht durchgeführt wird: 96 "2. Höhengleiche Knoten: a.) Ertüchtigung Kreuzung Münchener hinfällig. Str./Schultheißallee inkl. Rechtsabbiegefahrstreifen" 234 [S. 42 - 44] I.8. PLANRECHTFERTIGUNG /AUSWIRKUNGEN/ ABWÄGUNG/ MASSNAHMEN: Zusammenfassung Planrechtfertigung Für den letztlich einvernehmlich favorisierten Standort MSH für einen neuen Konzertsaal mit Ausweichmög-lichkeit während der Generalsanierung von Opernhaus und MSH sprachen – neben den wirtschaftlichen Vorteilen im Betrieb – v. a. die gute Einfügung ins städtebauliche Umfeld sowie eine sehr gute Anbindung an das (überregionale) Verkehrswegenetz [= Kfz], verbunden mit der Tatsache, dass die MSH als hervorragend eingeführter Veranstaltungsstandort eine hohe Akzeptanz und Wertschätzung genießt. 97 "eine sehr gute Anbindung an das (überregionale) Verkehrswegenetz" bezieht [S. 44] Der Bedarf nach einem Konzerthaus mit Kongresszentrum für Nürnberg, die ideale Anbindung an den ÖPNV und der zusätzlichen Infrastruktur, überwiegen den Belang der zusätzlichen Belastungen. Die Planung wird "die ideale Anbindung an den ÖPNV": Hierzu siehe Stellungnahme zu [11] siehe oben Stellungnahme zu S. 18 - dort nur "erfordert eine sehr gute 98 Anbindung an den ÖPNV". Der Einschätzung der Begründung als Zusammenfassung ist unzutreffend, da nicht begründet! [...] Übersicht siehe BPl_00 BPl_02 sich ja wohl ausschliesslich auf Kfz-Verkehr. Es soll auch noch andere überregionale Verkehrswege geben. Stichwort: überregionaler Bahnverkehr. Zugegeben: Über den Main-Donau-Kanal kommen eher weniger Besucher. Seite 16 von 16 Stellungnahme von "Bürger´" BPl-Entwurf 4160 Konzerthaus - [03] Umweltbericht 24.10.2019 Vorgabe zur BPl-Änderung [03] von Büro Grosser-Seeger 24.10.2019 Stand 31.01.2020 Bürger-Kommentar/Stellungnahme 31.01.2020 [S. 7] Durch den Luitpoldhain verläuft eine übergeordnete Freiraumverbindung 2. Priorität, die "Übergeordnete Freiraumverbindung 2.Priorität" einen Weg, abseits des motorisierten Verkehrs, für Fahrradfahrer und Fußgänger darstellt, . im B-Plan-Entwurf dargestellt? 3 . in welchem Plan von Grosser-Seeger wo/wie dargestellt? um von den innerstädtischen Bereichen zu den Naherholungsflächen des Dutzendteichs zu gelangen. Diese verläuft westlich der Meister-singerhalle auf dem dortigen Rad-/Fußweg Bitte klarstellen entlang der Münchener Straße. "Soweit möglich" ist m.E. kein akzeptables Planungskriterium. Vielmehr ist [S. 8] 2 Bestandsanalyse und Bewertung der Umweltauswirkungen / Prognose bei eine Prognose "während der Bauphase" not-wendig, um die Schutzgüter Durchführung der Planung nach BauGB zu benennen und Gegenmassnahmen gegen VerschlechteSoweit möglich erfolgt eine Prognose auch für die erheblichen Auswirkungen während der Bau- und Betriebsphase. 4 rungen zu nennen. Aufgrund der sehr schlechten Er-fahrungen mit der Berücksichtigung von Umwelt sowie von nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmern an Baustellen der Stadt Nürnberg in der Vergangenheit wird dies von mir expilziet gefordert. [S. 10] Baubedingt wird keine zusätzliche Inanspruchnahme erwartet, da erforderliche Flächen für die Baustelleneinrichtung (insb. Kranstandorte), die für den Bau des Konzerthauses erforderlich sind, nach derzeitigem Planungsstand in den aktuell oder zukünftig versiegelten Bereichen liegen. 235 [S. 12] 2.2.2 Bewertung der Umweltauswirkungen Im Bereich des neuen Baukörpers des Konzerthauses sowie erforderlicher Zufahrten und durch Umgestaltung der Freiflächen wird der Bodenkörper versiegelt. Teilweise erfolgt dies auf schon jetzt versiegelten Bereichen (kleiner Parkplatz), es werden aber auch Flächen vollständig neu versiegelt werden. Der Anteil überbauter und versiegelter Bereiche im Norden des Geltungsbereichs (Untersuchungsgebiet) erhöht sich von derzeit 5,4 ha bzw. 42,1% auf insgesamt 6,4 ha bzw. knapp 50%. "wird nicht erwartet" - m.E. unzureichende Argumentation. Baustelleneinrichtung erfordert weit mehr als "Kranstandorte". Wer sich mit 5 Baustelleneinrichtungen auf engstem Raum herumschlagen durfte weiss ein Klagelied darüber zu singen. Siehe meine Stellungnahme oben zu S. 8 sowie Stellungnahme zu [02] Siehe hierzu FNP-Änderung-15-Entwurf [01] Begründung Seite 19 Auszug aus Tabelle. Dort ist die Zahl - 4,06 ha = 40.600 m2 angegeben als Wegfall von Parkfläche. 6 Art der Darstellung Grünflächen/öffentliche Park- u. Grünanlage Änderungsbereich Bisherige FNPDarstellung ca. ha Anteil 6,09 52% Künftige FNPDarstellung ca. ha Anteil 2,03 17 % Änderung 11,73 11,73 -- 100% 100% ca. ha -4,06 Klare Aussage. Die Umsetzung der Planung ...nachteilig. Aber die Stadtspitze [S. 12] Aufgrund der Neu-Versiegelung von Bodenflächen auf ca. 0,8 ha führt die Umset7 will ja Konzerthaus mit vielen, vielen Parkplätzen daneben zung der Planung zu erheblichen nachteiligen Auswirkungen für das Schutzgut Boden. (SCHULZE & LANG, 08.02.2019 liegt nicht als Unterlage zum B-Plan-Entwurf S. 14] Das Konzerthaus soll in Teilen für Funktionsbereiche unterkellert werden. Der Baukörper würde mit Fundamen-tierung ca. 5 m tief in das Gelände reichen und bei ca. vor und kann deshalb nicht beurteilt werden. 308,00 m ü. NN liegen (vgl. Siegerentwurf Kappler Architektur und Städtebau GmbH et al.) Feststellung: auch dies stellt die Auswahl des westlichen Baufläche und würde damit je nach Grundwasserstand um bis zu 2 m in das Grundwasser wesentlich anders dar als bisher! 8 (Bemessungswasserstand wird mit 310,00 m ü. NN angenommen) einbinden. Die Frage. Bei der Entscheidung gegen die östliche Baufläche wurden u.a. Kellerfundamente der Meistersingerhalle binden dagegen nicht ganz so tief ein. Die Gründung mögliche Probleme dort mit Grundwasser als Gegenargumente genannt. des Bauwerkes muss allerdings noch statisch geprüft werden, gemäß des geotechnischen Aber es kommen ja noch die geplanten Bohrpfahlwände und die Berichtes (SCHULZE & LANG, 08.02.2019 sowie 07.08.2019) Wasserhaltung während der langen Bauzeit dazu - siehe unten. [...] Übersicht siehe BPl_00 BPl_03 Seite 1 von 7 Stellungnahme von "Bürger´" BPl-Entwurf 4160 Konzerthaus - [03] Umweltbericht 24.10.2019 Vorgabe zur BPl-Änderung [03] von Büro Grosser-Seeger 24.10.2019 Stand 31.01.2020 Bürger-Kommentar/Stellungnahme 31.01.2020 236 [14] (SCHULZE & LANG, 07.08.2019)] Seite 3 Die Unterkante dieser Bodenplatte liegt bei -8,01 m von +0,00. Die Baugrube für das UG wird mit einer umschließenden Bohrpfahlwand gesichert. Nach Angaben des Statikers, Ing.Büro LAP, Nürnberg, liegt die Unterkante der Bohrpfähle bei -13,80 m von +0,00. [S. 10] wurde die Einrichtung einer geschlossenen Wasserhaltung geprüft. [S. 11] Um die Einleitungsgebühren in das öffentliche Kanalnetz einzusparen, erfolgt die Ableitung des Pumpwassers in den nahe gelegenen Vorfluter. .. westlich des Bauvorhabens in Form des sog. Fischbaches. ... Die zu fördernde Pumpwassermenge ... wurde überschläglich mit ca. 80 bis 140 l/sec berechnet. Feststellung: dies ist eine völlig neue Situation, die so für die westliche Baufläche nicht angesetzt worden war. Bei der Entscheidung für die westliche Baufläche - bei der Variantenauswahl wurde u.a. Grundwasser und Wasserhaltung für das Konzerthaus überhaupt nicht berücksichtigt [FNP9 Unterlage 01 - Seite 243] Frage: wurde nach Klarwerden der zusätzlich erforderlichen umweltschädlichen Bau-Massnahmen seitens des Bauherrn nochmals über den Standort nachgedacht? [17] [S. 18] [17] Grosser-Seeger Fauna 29.11.2016 Der komplette, innerhalb des ursprünglich vorgegebenen Untersuchungsbe-reiches vorhandene Baumbestand (484 Bäume) wurde hierzu am 21.04. und am 25.04.2016 im laubfreien Zustand begutachtet. Mit anderen Worten: zur Bürgerbeteiligung 2018 lagen mehr als ausreichend Daten zu den Bäumen vor, die aber zurückgehalten wurden. 10 M.E. keine vertrauensbildende Entscheidung des Bauherrn. [17] [S. 27] [17] Grosser-Seeger Fauna 29.11.2016 5 Empfehlungen für die weiteren Planungen und Planabläufe Aus artenschutzrechtlicher und artenschutzfachlicher Sicht wird der Erhaltung der Altbaumbestände höchste Priorität zuerkannt. .... Dieses Ziel sollte daher als verpflichtende Vorgabe im Realisierungswettbewerb zum Neubau des Konzertsaals formuliert sein. ... Bei einem Sieger-Entwurf, der Umweltbelange negiert oder nur ungenügend berücksichtigt hat, kann nachträglich nur mit hohen Erschwernissen eine vernünftige Vermeidungsstrategie erarbeitet werden, die auch den rechtlichen Anforderungen des Artenschutzes genügt. Mit anderen Worten: zum Architektenwettbewerb lagen fachliche Vorgaben seitens Grosse-Seeger zu schutzwürdigen Bäumen usw vor, die aber (spätestens bei der Entscheidung zum Architekten-Wettbewerbs) nicht mehr verpflichtend waren. 11 M.E. keine vertrauensbildende Entscheidung des Bauherrn. [S. 17] 2.4.1.2 Umweltauswirkungen und Prognose Der Neubau erfolgt zwar teilweise auf dem „Kleinen Parkplatz“ westlich der Meistersingerhalle, dennoch wird hierdurch in alten Baumbestand eingegriffen. Weitere Fällungen sind durch die Umgestaltung der Freiflächen und Schaffung neuer Zuwegungen erforderlich. Baubedingte Eingriffe können ausgeschlossen werden, da die Baustelleneinrichtung nach derzeitigem Planungsstand auf schon jetzt oder zukünftig versiegelten Flächen erfolgt und dadurch keine zusätzlichen Eingriffe erfolgen. Auch die Spartenverlegung führt nicht zu zusätzlichen Eingriffen in den Baumbestand. Die Umwelteinwirkungen, besonders der Eingriff in alten, überaus wertvollen Baumbestand sind bekannt und werden beklagt - aber als "erforderlich" akzeptiert. Zum Passus "Baubedingte Eingriffe können ausgeschlossen werden - nach 12 derzeitigem Planungsstand" siehe oben meine Stellungnahme zu Seite 10. Dort steht allerdings noch "erwartet"! Frage: wie ist "der derzeitige Planungsstand" dazu? Antrag: die Stadt Nürnberg veröffentlicht diesen Planungsstand und aktualisiert ihn dann regelmässig, als vertrauensbildende Massnahme [S. 17/18] Nach aktuellen Planungen müssen für den Neubau des Konzerthauses, den Bau der Erschließung (U-turn in Münchener Straße) und die Umgestaltung der Außenanlagen folgende Bäume gefällt werden: [...] Übersicht siehe BPl_00 BPl_03 "Den Bau der Erschliessung - U-turn in Münchener Str." - hierzu liegen keine 13 erläuternden Angaben in diesem Umweltbericht vor. Bitte unverzüglich nachreichen Seite 2 von 7 Stellungnahme von "Bürger´" BPl-Entwurf 4160 Konzerthaus - [03] Umweltbericht 24.10.2019 Vorgabe zur BPl-Änderung [03] von Büro Grosser-Seeger 24.10.2019 Bürger-Kommentar/Stellungnahme 31.01.2020 [Zusammenfassung nach Stamm-Umfang] Baumart mit Stammumfang (StU) StU < 49 cm StU 50 cm - 79 cm StU 80 cm - 99 cm StU 100 cm - 149 cm StU 150 cm - 199 cm StU 200 cm - 249 cm StU > 250 cm Gesamt: Stand 31.01.2020 Ich habe mir erlaubt die fachlich überzeugende lange Auflistung über 2 Seiten auf eine kurze Zusammenfassung zusammenzufügen, als Übersicht was da bewusst "kaputt gemacht werden wird". Stammdurchmesser 0,50 m ergibt Stammumfang von 1,57 m Stammdurchmesser 0,80 m ergibt Stammumfang von 2,51 m 14 Meine Stellungnahme 2018: "Bei Betrachtung der Luftbilder mit den grossen alten – zu fällenden - Bäumen an dieser Stelle wird mir wehmütig zumute". Polemisch: Die Stadtverwaltung setzt die Priorität auf Parkplatz statt auf ParkErhalt Anzahl 9 9 9 13 17 16 11 84 237 "Freiraumverbindung" - ist das die oben [S. 7] erwähnte Verbindung? [S. 25] 2.6.1.2 Umweltauswirkungen und Prognose Bitte um Klarstellung und zeichnerische Darstellung Im Nordwesten des Luitpoldhains bestehen schon Beeinträchtigungen der Erholungsnut-zung durch den angrenzenden Straßenverkehr, aber auch Einschränkungen durch die 15 Stellplatzanlage westlich der Meistersingerhalle. ... Es erfolgt eine weitere Versiegelung von Freiraum und ein Entzug nutzbarer Freiflächen entlang der Freiraumverbindung an der Münchener Straße, die den Nutzungsdruck auf den Luitpoldhain aufgrund kleiner werdender Fläche entsprechend erhöhen können [S. 28] 2.6.2.2 Umweltauswirkungen und Prognose Durch die Umsetzung der Planung wird ein Mehrverkehr (Besucher- und Durch die Planung wird ein Mehrverkehr (Besucher- und Anlieferverkehr) durch neue Anlieferverkehr), vor allem durch Kraftfahrzeuge und durch neue Nutzungen Nutzungen ausgelöst. (Konzerthaus) ausgelöst. 16 Verkehrslärm So lese ich diesen Satz - richtig interpretiert? Ferner erfolgte eine Untersuchung, wie sich eine Verringerung der zulässigen Geschwindig"Verringerung der zulässigen Geschwindigkeit" - siehe [08] [S. 9] Ergebnis: keit auf der Münchener Straße von derzeit 70 km/h auf 50 km/h auswirken würde. positiv! Als Anwohner der Münchener Strasse würde ich jetzt .... EXKURS [08] Büro Sorge 26.08.2019 "Verkehrslärm" [S. 9] Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Münchener Strasse von derzeit 70 auf 50 km/h wirkt sich verbessernd ... aus. [S. 29] Eine Geschwindigkeitsreduzierung ist über den Bebauungsplan aber nicht festsetzbar. Den Angaben des Fachplaners entnehme ich, dass 70 km/h -> 50 km/h zu 17 einer wesentlichen Schallminderung führt. 18 EXKURS [08] Büro Sorge 26.08.2019 "Verkehrslärm" [S. 6] 4.2 Berechnungseingangsdaten - Es werden folgende Verkehrszahlen für die schallimmissionsschutztechnischen Berechnungen berücksichtigt: Straßenverkehr Straße Wodanstraße, westlich Hainstr. [...] Übersicht siehe BPl_00 Prognosenullfall DTV 24h / 2035 PrognosePlanfall DTV 24h/2035 Nachtanteil in % 13.600 13.750 8 Lkw Anteil in % Tag Nacht 3 2 Geschwindigkeit Pkw/Lkw Tag Nacht 70 70 BPl_03 Es sollte aber Anstoss für die Entscheidungsträger sein, dies zu beschliessen, ehe z.B. eine Bürgerinitiative dies aufgreift. Den Angaben des Fachplaners entnehme ich, dass für 2035 in der Wodanstrasse eine Geschwindigkeit von 70 km/h angenommen wird. Fehler oder vorgesehen? 19 Seite 3 von 7 Stellungnahme von "Bürger´" BPl-Entwurf 4160 Konzerthaus - [03] Umweltbericht 24.10.2019 Vorgabe zur BPl-Änderung [03] von Büro Grosser-Seeger 24.10.2019 Stand 31.01.2020 Bürger-Kommentar/Stellungnahme 31.01.2020 [S. 29] Der Anteil des motorisierten Individualverkehrs von Besuchern von Konzerthaus und Meistersingerhalle soll ergänzend durch verschiedene Maßnahmen im Rahmen eines Mobilitätskonzeptes reduziert werden. Das Mobilitätskonzept wird derzeit noch erstellt. [S. 31] 2.7 Luft 2.7.1 Bestand und Bewertung der lufthygienischen Ausgangssituation Negativ stellt sich die Verkehrsbelastung des umgebenden Straßennetzes in Bezug auf Luftschadstoffe durch Kfz-Verkehr (NO2- und Feinstaubkonzentrationen) dar. Mittlerweile ist der Kfz-Verkehr im Stadtgebiet von Nürnberg der Hauptverursacher der Stickstoffdioxidbelastung in der Umwelt. [S. 34] 2.8.2 Umweltauswirkungen und Prognose Lokalklima Der geplante Bau der Konzerthalle sieht auch große Glasfassaden vor. Stahl und Glas erwärmen sich tagsüber stark und geben nachts die Wärme an die Umgebungsluft ab. Dies wird den Kaltluftvolumenstrom negativ beeinflussen und damit auch seine ausgleichende, abkühlende Wirkung für die umliegenden Wohngebiete. Feststellung: Dieser Umweltbericht [03] mit Datum 24.10.2019 kennt das 20 Mobilitätskonzept [11] vom September 2019 anscheindend nicht! Forderung: Nachholen + auf Umwelt-Belange checken + Bericht ergänzen 21 Feststellung: [04a] Seite 4 - Stellungnahme Gesundheitsamt enthält leider zu dieser gesundheitlich wichtigen Frage keine Aussage Forderung: nachholen 238 Betrifft vor allem die "[02] S. 15] .. verträgliche Architektur" mit grossen Glasfassaden nach Westen . Der Sommerliche Wärmeschutz für das Gebäude ist eine grosse Herausforderung! Lösbar, aber entweder technisch aufwendig und energiefressend (angesichts der hierzu bekannten negativen Auswirkungen des 22 Klimawandels) oder weniger tauglich für das Wohlbefinden für tausende Menschen auf engstem bei sommerlichen Temperaturen. Frage: welche Antworten geben darauf die beauftragten Experten? Antrag: Vor weiterer Bearbeitung des B-Plan-Entwurfs Kenntnissetzung der Öffentlichkeit, analog zu den Untersuchungen [05] bis [18] [S. 34] Gleichzeitig ist der energetische Aufwand für die Klimatisierung des Gebäudes grundsätzlich höher als bei der Verwendung natürlicher Baumaterialien wie Holz oder massiven Baustoffen wie Ziegel oder Kalkstein. 23 Klimatisierung wird nicht nur Kühlung verstanden! Nichts davon steht in der Hier wird "Klimatisierung des Gebäudes" angesprochen. Unter [S. 34] Aus stadtklimatischen Gründen und als Maßnahme für den Klimaschutz sind bei der Ausführung der geplanten Glasfassade deshalb Maßnahmen zu treffen, die diese Auswirkungen auf ein Mindestmaß reduzieren. Was ist ein Mindestmass? Wenn ein Maximum an Glas-Architektur von der 24 Stadt Nürnberg als Bauherrn als werbewirksam betrachtet wird, dann müssen "die Techniker das halt hinkriegen" - so wie Entrauchung beim Berliner BER! rechts-verbindlichen Begründung [02]. Siehe auch oben! "die CO2-Emissionen Nürnbergs bis 2020 gegenüber den Werten von 1990" [S. 35] Klimaschutz Dieser Satzteil ist m.E. sinnlos! Da fehlt doch was - eine Zahl, wieviel bis Die Stadt Nürnberg hat sich mit Beschluss des Stadtrates vom 23.07.2014 das Ziel gesetzt, die CO2-Emissionen Nürnbergs bis 2020 gegenüber den Werten von 1990 bis 2030 um 50% 25 2020 erreicht werden soll! Aber ja, ich weiss: wir sind schon im Jahr 2020 - also was sollte bis 2020 und bis 2050 um 80% zu reduzieren. erreicht sein Einhalten einschlägiger Vorschriften sollte so selbstverständlich sein, dass es [S. 35] Bei Neubauten sind einschlägige Vorschriften (EnEV, EEWärmeG) zu beachten, nicht weiter erwähnt werden müsste. die eine Reduzierung des Energieverbrauchs und eine Einsparung von CO2-Emissionen zum Ziel haben, wie durch die Vorgabe entsprechender Energiestandards oder die Nutzung 26 Von einer Bewerberin "Europäische Kulturhauptstadt" erwarte ich darüber hinaus einiges! Eine Kultur der Nachhaltigkeit! erneuerbarer Energien. Bitte berichten [...] Übersicht siehe BPl_00 BPl_03 Seite 4 von 7 Stellungnahme von "Bürger´" BPl-Entwurf 4160 Konzerthaus - [03] Umweltbericht 24.10.2019 Vorgabe zur BPl-Änderung [03] von Büro Grosser-Seeger 24.10.2019 Stand 31.01.2020 Bürger-Kommentar/Stellungnahme 31.01.2020 [S. 59/60] Entspricht die Planung für den Neubau des Konzerthauses den selbstgeStadtratsbeschluss v. 23.07.2014: steckten Zielen der Stadt Nürnberg, insbesondere dem Stadtratsbeschluss Der maßnahmenbezogene Klimafahrplan 2010 – 2050 umfasst die Bereiche Klimaschutz und vom 23.07.2014? Anpassung an den Klimawandel. Die CO2-Emissionen in Nürnberg sollen, gegenüber den Bitte berichten Werten von 1990, bis 2030 um 50% (Zielsetzung des Klimabündnisses der europäischen Städte), bis 2050 um 80% reduziert werden (Zielsetzung der Bundesregierung). Bis zum Jahr 27 2020 soll das EU20-20-20-Ziel (CO2-Reduktion um 20%, Effizienzsteigerung um 20%, Anteil der erneuerbaren Energien von 20%) erreicht werden. Zur Anpassung an den Klimawandel werden die vorgeschlagenen Maßnahmen sukzessive ergänzt und aktualisiert. Im Kontext mit den Zielvorgaben des Masterplans Freiraum und des Stadtklimagutachtens werden Umsetzungsstrategien entwickelt. [S. 35] Nach dem Beschluss des Umweltausschusses vom 23.01.2013 sollen in Bebauungsplanverfahren grundsätzlich Energiekonzepte mit dem Ziel, eine CO2-neutrale Energieversorgung für den Neubau zu erreichen, erstellt werden. 239 [S. 59/60] Umweltausschussbeschluss v. 23.01.2013: In Bebauungsplanverfahren oder anderen städtebaulichen Vorhaben sind grundsätzlich Energiekonzepte zu erstellen mit dem Ziel, eine CO2-neutrale Energieversorgung für den Neubau zu erreichen. Warum wurde dann - analog dem Verkehrskonzept - im Zuge des B-Plan28 Entwurfs für das Konzerthaus kein Energiekonzet der Öffentlichkeit vorgelegt? Frage: wann und wo wird das gemäss Beschluss zu erstellende "Energiekonzept" der Öffentlichkeit vorgestellt? 29 Frage: Entspricht die Planung den Forderungen des BauGB? BauGB § 1a Abs. 5: Es soll den Erfordernissen des Klimaschutzes sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegen-wirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden. [S. 35] Eine Erhöhung von Verbrauchsquellen durch den Neubau belastet die CO2-Bilanz Nürnbergs nicht, da ein Anschluss des Gebäudes an die Fernwärmeversorgung vorgesehen ist. [...] Übersicht siehe BPl_00 BPl_03 Fernwärme Nürnberg: N-ERGIE Heizkraftwerk Sandreuth . tlw. Abwärme des Gas-Heizkraftwerks, . tlw. Abwärme der Thermischen Abfallverwertung; . tlw. Holzhackschnitzel-HeizKraftwerk Genaue Anteile kann N-ERGIE nennen; aber es ist sicher, dass der Grossteil 30 der Fernwärme aus dem Gas-Heizkraftwerk bzw. sogar aus Gas-Heizwerken stammt und damit nicht nachhaltig ist. Alleine deswegen schon ist geboten, damit sparsam umzugehen. Die im Umweltbericht vorliegende Darstellung ("belastet CO2-Bilanz nicht") lässt nicht erkennen, dass dem Rechnung getragen werden soll. Sie entspricht nicht m.E. den Anforderungen des Stadtratsbeschlusses Seite 5 von 7 Stellungnahme von "Bürger´" BPl-Entwurf 4160 Konzerthaus - [03] Umweltbericht 24.10.2019 Vorgabe zur BPl-Änderung [03] von Büro Grosser-Seeger 24.10.2019 Stand 31.01.2020 Bürger-Kommentar/Stellungnahme 31.01.2020 240 [S. 35] Die vom Hochbauamt der Stadt Nürnberg erarbeiteten „Leitlinien zum energieeffizienten, wirtschaftlichen und nachhaltigen Bauen und Sanieren bei Hochbaumaß-nahmen der Stadt Nürnberg - Standards und Planungsvorgaben“ finden entsprechende Anwendung Die vom Bau- und Vergabeausschuss des Nürnberger Stadtrats am 17.11.2009 beschlossenen "Leitlinien" sind zwar nicht aktueler Stand, aber trotzdem in die Begründung [02] nicht eingearbeitet. Forderungen: 31 . die Leitlinien sind an das demnächst zu erwartende Gebäudeenergiegesetz des Bundes GEG einzuarbeitenz . die angepassten Leitlinien sind dann - nach entsprechendem Stadtratsbeschluss - dem Bauvorhaben zugrundezulegen [S. 59/60] Gemeinsamer Beschluss des Stadtplanungs- und Umweltausschusses v. 26.06.2014: Das Stadtklimagutachten stellt eine Grundlage für alle weiteren Planungen der Stadt Nürnberg dar und ist bei anstehenden Planungsvorhaben zu berücksichtigen. Mit dem Stadtklimagutachten liegt eine aktuelle Datengrundlage und Analyse der klimaökolo-gischen Funktionen für das Nürnberger Stadtklima vor. Wichtige Ergebnisse und Empfehlungen für die weitere städtebauliche Entwicklung werden in einer Klimafunktions- und einer Planungshinweiskarte dargestellt. [S. 38] 2.11 Wechselwirkungen Baubedingte Einflüsse durch eine Bauwasserhaltung, die z.B. zu Beeinträchtigungen von Gehölzbestand führen, in deren Folge auch ein Absterben von Bäumen zu befürchten wäre, sind nicht zu besorgen. Zur Bewältigung des Grundwasserandrangs ist nämlich keine Grundwasserabsenkung, sondern eine Sohlabdichtung geplant (SCHULZE & LANG, 08.02.2019). Entspricht die Planung den selbstgesteckten Zielen der Stadt Nürnberg? Siehe [03] Anhang Seiten 32 (SCHULZE & LANG, 08.02.2019 liegt nicht als Unterlage zum B-Plan-Entwurf vor und kann deshalb nicht beurteilt werden. 33 Siehe oben meine Stellungnahme zu S. 14 [S. 48] 7 Geprüfte Alternativen Allerdings ist den Unterlagen zum FNP - 15. Änderung nur winzige ... insgesamt acht verschiedene Flächen im Stadtgebiet als Standort für den Bau des Ausschnitte zu einzelnen der Alternativen, noch dazu in schlecht lesbarer Konzerthauses untersucht. Hinsichtlich dieser Alternativen wird auf die im Parallelverfahren Qualität, im Anhang zur Begründung enthalten. So m.E. kaum brauchbar. durchgeführte 15. Änderung des Flächennutzungsplanes verwiesen. Im Umweltbericht zur 15. 34 Flächennutzungsplanänderung wird auf die unterschiedlichen Auswirkungen auf die Der Umweltbericht zum FNP 15.Änd. enthält allerdings m.E. auf S. 30 eine Schutzgüter eingegangen. deutliche fachliche Kritik am Standort "Parkplatz West". [S. 49] Für die übrigen Standorte erfolgte zum damaligen Zeitpunkt (2016) eine Prüfung auf Siehe hierzu auch Stellungnahme zu [02] Seite 14 Die Luftbild zum FNP Basis der Annahme eines Gebäudes von ca. 60 m x 60 m und eines weiteren "Standortuntersuchung - Varianten MSH" S. 242 zeigt eindeutig eine Gestaltungsbereichs in einer Tiefe von ca. 15 m um das Gebäude. ..Der jetzt zur Realisierung östlichere Westkante und eine südlichere Nordkante als der jetzige Entwurf 35 des Bebauungsplans. D.h. das Gebäude ist seit dem Stadtratsbeschluss vorgesehene Wettbewerbsentwurf sieht allein eine Grundfläche des Konzertgebäudes von ca. 70 m x 120 m vor. "gewaltig gewachsen". Gut erkennbar bei Übereinanderlegen der entsprechenden Karten! [...] Übersicht siehe BPl_00 BPl_03 Seite 6 von 7 Stellungnahme von "Bürger´" BPl-Entwurf 4160 Konzerthaus - [03] Umweltbericht 24.10.2019 Stand 31.01.2020 Vorgabe zur BPl-Änderung [03] von Büro Grosser-Seeger 24.10.2019 Bürger-Kommentar/Stellungnahme 31.01.2020 [S. 54] Tabelle 4: Zusammenfassende Bewertung der Auswirkungen des B-Plans auf die Schutzgüter [Ausschnitt] Die Tabelle zeigt ein trostloses Bild. Auch aufgrund dessen soll m.E. der BPlan-Entwurf in dieser Form nicht weiter geführt werden. Umweltbelang / Schutzgut Fläche Boden Wasser Pflanzen Tiere Biologische Vielfalt Landschaft Menschliche Gesundheit . Erholung . Lärm Bewertung der Auswirkungen nicht erheblich nachteilig erheblich nachteilig erheblich nachteilig erheblich nachteilig erheblich nachteilig erheblich nachteilig erheblich nachteilig 36 erheblich nachteilig erheblich nachteilig 241 [...] Übersicht siehe BPl_00 BPl_03 Seite 7 von 7 Änderungsverfahren Bebauungsplan Konzerthaus, Einwendungen hier: E-Mail von Ref. VI/PBD vom 11.02.2020 1. Vpl nimmt zu den eingegangenen Einwendungen im Rahmen des Änderungsverfahrens zum BPlan Konzerthaus wie folgt Stellung: Schreiben des ADFC vom 27.01.2020 Der Einwand, dass für den Radverkehr kein eigenständiger Weg auf der Südseite der Schultheißallee im Bereich der Platzfläche vor der geplanten Konzerthalle vorgesehen ist, ist berechtigt. Allerdings wird im Zuge der Gestaltung des Vorplatzes zur Konzerthalle ein guter Kompromiss zwischen Gestaltung und Radwegführung angestrebt. Im Bereich des Parkplatzes soll der Radverkehr weitgehend wie im Bestand geführt werden. Schreiben Ursula Kaiser, Anna und Bettina Klose vom 31.01.2020 Es fehlt lediglich auf der Südseite der Schultheißallee im Bereich der Platzfläche ein geeigneter Radweg. Allerdings wird im Zuge der Gestaltung des Vorplatzes zur Konzerthalle ein guter Kompromiss zwischen Gestaltung und Radwegführung angestrebt. In der Straße An der Ehrenhalle besteht ein ausreichend breiter gemeinsamer Geh-/ Radweg, so dass ein Ausweichen in den Luitpoldhain nicht erforderlich ist. Auch eine sichere Querungsmöglichkeit der Bayernstraße ist mit der Signalanlage im Bestand vorhanden, die im Zuge der Sanierung der Bayernstraße weiter verbessert wird. In der Schultheißallee soll im Bereich des Vorplatzes zur Konzerthalle und der Fußgängerquerung zur Straßenbahnhaltestelle eine Fahrspur zugunsten einer Bushaltestelle entfallen. Schreiben Michae1 Gietl vom 31.01 ,2020 Hinweis: Die Nummer des Einwandes bezieht sich auf die Zahl zwischen den beiden Spalten der Tabelle des Bürgers vom 31.01.2020. Einwand 12: Das Büro, das für die Stadt Nürnberg mit der Erstellung des Mobilitätskonzeptes beauftragt wurde, hat alle erforderlichen Daten zur Verkehrssituation im Umfeld erhalten. So wurden z.B. für alle angrenzenden Straßen die Verkehrsbelastungen differenziert nach Fahrzeugarten im Tagesverlauf, Fahrgastzahlen für die im Einzugsbereich der Meistersingerhalle verkehrenden Straßenbahnen und Busse, Pläne mit Wegeverbindungen für den Fußgängerund Radverkehr, die Veranstaltungen im Verlauf eines Jahres sowohl in der Meistersingerhalle als auch in der Messe, im Stadion, in der ARENA und am Dutzendteichgelände zur Verfügung gestellt. Das Untersuchungsgebiet wird aus den Grafiken im Gutachten ersichtlich, z.B. auf den Seiten 3, 4, 11, 12. Einwand 13: Für das Mobilitätskonzept hat der Gutachter auch die Situation mit öffentlichen Verkehrsr11itteln, Rad und zu Fuß untersucht (Seite 6 ff) und daraus abgeleitet Maßnahmen genannt, mit denen die An- und Abreise mit diesen Verkehrsarten gefördert werden kann. Die Abfahrt mit Kfz musste gesondert betrachtet werden, da der Parkplatz nur in eine Richtung verlassen werden kann und sich daraus eine andere Verkehrsverteilung als bei der Anfahrt ergibt. Straßenbahn und Bus fahren hin und zurück jeweils die selbe Route und Fußgängerund Radverkehr können jed~ beliebige Kichtung wählen. Einwand 15. 49, 50: Das Mobilitätskonzept sollte untersuchen, ob die gegenüber dem Bestand reduzierte Stellplatzanzahl auch für den Betrieb der Meistersingerhalle und der Konzerthalle funktioniert. Deshalb musste der Kfz-Verkehr ebenso geprüft werden wie die Situation des ÖPNV, Fußgänger- und Radverkehrs. Es sollte darüber hinaus Maßnahmen aufzeigen, die geeignet sind, den Kfz-Verkehrs zu den Veranstaltungen zu reduzieren. -2242 -2- Einwand 16: Das Mobilitätskonzept beinhaltet in seiner Maßnahmenauflistung einen Vorschlag zur Gestaltung der Parkgebühren. Einwand 18: Dä die Haltestelle sehr nah zu allen Eingängen liegt, spielt die exakte Lage der Eingänge bei der Bewertung der ÖPNV-Erreichbarkeit hier keim~ zentrale Rolle. Auch bei den Wegen zu den ParkplätzAn wurde nicht nach den unterschiedlichen Eingängen differenziert. Das Mobilitätskonzept kommt trotzdem zum Schluss, dass die Situation für die Fahrgäste des ÖPNV verbessert werden muss So sollten z.B. die Straßenquerungen fußgängerfreundlich und die Wartehallen größer, mit besserem Witterungsschutz und ansprechender gestaltet werden. Ein~ar,d 19 bis 26: Die Einwände sind nicht nachvollziehbar. Das Mobilitätskonzept beschreibt die Bestandssituation und verweist informell auf diP- in Bayern geltende Leitlinie. Näher als die Haltestelle Meistersingerhalle kann eine Haltestelle nicht zur Konzerthalle und Meistersingerhalle liegen. Es sei denn, die Konzerthalle würde ohne Vorplatz geplant. Einwand 27, 28: Die Erwähnung der Nachtbusse diente der vollständigen Darstellung der Bestandssituation bei der ÖPNV-Bedienung. Darüber hinaus sind für bestimmte Veranstaltungen mit offenem Ende, wie z.B. Bälle, die Nightliner von Bedeutung, wenn die Gäste öffentliche Verkehrsmittel nutzen wollen. Einwand 29: Die ÖPNV-Bedienung am Vor- und Nachmittag spielt für die An- und Abreise zu Veranstaltungen eine Rolle, die tagsüber stattfinden. Solche gibt es bereits heute und mit der geplanten Nutzung der Meistersingerhalle als Kongresszentrum wird diese Anzahl deutlich zunehmen. Einwand 30: In 1.000 m Luftlinienentfernung befindet sich nur der S-Bahnhof Dutzendteich, der für die Besucher der Meistersingerhalle nur eine marginale Rolle spielt. Alle anderen Haltestellen liegen wesentlich näher zu den verschiedenen Eingängen der Meistersingerhalle und der geplanten Konzerthalle. Das fußläufig erreichbare Angebot ist deshalb korrekt als „gut" bewertet. Einwand 31, 32. 33. 34: Hier wird die Bestandssituation beschrieben. Straßenbahn- und Bushaltestelle, sowohl stadteinwärts als auch Richtung Bayernstraße, liegen nah beieinander und in unmittelbarer Nähe zu allen bestehenden und geplanten Eingängen. Da in den Folgesätzen des Mobilitätskonzeptes auf die Defizite der Haltestellen, Straßenquerungen und der Zuwegung eingegangen wird, spielt der Unterschied von wenigen Metern zwischen Ein- und Ausstiegsstelle sowie Haupteingang oder Eingang kleiner Saal keine erkennbare Rolle. Würde aus der Vereinfachung der Schluss gezogen, dass kein Handlungsbedarf bestünde, könnte eine Differenzierung hilfreich sein. Dies ist hier aber nicht der Fall. Einwand 35: Mit der Besucherbefragung sollte die Verkehrsmittelwahl für die jeweilige Veranstaltung untersucht werden. Eine Antwort auf die Frage, ob die Besucherinnen und Besucher bei einer besseren Haltestellensituation die Straßenbahn oder den Bus genutzt hätten, ist hypothetischer Natur und ließe ebenso wenig eine gesicherte Aussage zu . Aufgrund der guten Erfahrungen mit komfortablen Haltestellen in anderen Städten, empfiehlt eine Maßnahme des Gutachtens die Verbesserung der Haltestellensituation. Zudem lässt bereits der gesunde Menschenverstand auf den Zusammenhang zwischen komfortabler Situation für den ÖPNV und der Bereitschaft, diesen zu nutzen, schließen. Die Wiederholung der Befragung ist nicht erforderlich. Einwand 36: Mit dem Begriff „Radroutennetz" sind mit einem Ziel und Unterzielen beschilderte Routen für den Radverkehr gemeint, nicht nur Radfahrmöglichkeiten auf der Fahrbahn. Die Abbildung 10 auf Seite 11 im Mobilitätskonzept zeigt die bestehenden Radwege und Radrouten im Umfeld, auch die entlang der Münchener Straße. ,,Nord-Süd gerichtete" Hauptroute bedeutet, dass diese Route Norden und Süden miteinander verbindet und in beiden Richtungen befahren werden kann. V:\Vpl1 \Register\Projekte\Konzerthaus\B-PlanAnderung\Einwendungen\Mr_2002_Anderung_B_Plan_Konzerthaus_Einwendungen_Vermerk_Vpl.docx- 3 - 243 -3Einwand 37, 38, 39: Das Mobilitätskonzept enthält mit der Abbildung auf Seite 11 eine ausreichend gute Darstellung der Radverkehrsführung im Umfeld der Meistersingerhalle. Eine Ergänzung des Mobilitätskonzeptes ist nicht erforderlich. Die überregional ausgewiesene Radroute entlang der Münchener Straße ist Teil des Fünf Flüsse-Radweges und ist in der Darstellung auf Seite 11 enthalten. Ziel der Kartendarstellung ist die Sichtbarmachung der wichtigsten Radverkehrsverbindungen und damit der Erreichbarkeit der geplanten Konzerthalle auch mit dem Rad aus allen Richtungen. Ob es sich dabei um eigenständige Radwege oder gemeinsame Geh-/ Radwege, um benutzungspflichtige oder nicht benutzungspflichtige Radwege handelt, bringt keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn für die Frage der Erreichbarkeit der Konzerthalle mit dem Rad. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ingenieursbüros waren mehrfach vor Ort. Einwand 40: ,,Untersuchungsgebiet" siehe Antwort zu Einwand 12. Sichere Querungsmöglichkeiten sind Lichtsignalanlagen, Mittelinsel, Unterführungen oder Überführungen . Im Fall der Konzerthallenplanung sind Querungsmöglichkeiten insbesondere an den Haltestellen von Bussen und Bahnen sowie dort erforderlich oder sinnvoll, wo Zu Fuß Gehende oder Radfahrende weiterführende Geh- und/oder Radwege ins angrenzende Gebiet vorfinden. Sichere Querungsmöglichkeiten sind somit an allen wichtigen Stellen im unmittelbaren Umfeld vorhanden . Einwand 41: Die Abbildung 12 ist selbsterklärend. Der dargestellte Sachverhalt wird darüber hinaus im Text erläutert. Die Pfeildarstellungen bieten eine Zusatzinformation und zeigen jeweils ein Ziel, die Entfernung und die benötigte Zeit, um dorthin zu Fuß zu gelangen. Einwand 44: Die Lage der Verleihstation reduziert den Geh-/Radweg lediglich auf einer Länge von ca. 5 Metern auf eine Breite von rd. 2, 10 Metern. Sie stellt einen Kompromiss zwischen den Belangen der Grünfläche und denen der Fußgänger und Radfahrer dar. Es war nicht Aufgabe des Mobilitätskonzeptes, die konkrete Lage der VAG-Radstation zu bewerten. Einwand 45: Grundsätzlich ist die Einschätzung des ADAC richtig. Die Radverkehrsinfrastruktur wird entsprechend dem im Runden Tisch Radverkehr auch mit dem ADAC und anderen Verbänden abgestimmten und priorisierten Bauprogramm ausgebaut. Einwand 46: Der Einwand ist nicht nachvollziehbar. Das MobilitätsKonzept beschreibt lediglich die Situation für den Kfz-Verkehr bei der Anfahrt zu einer gut besuchten Veranstaltung, was für eine ganzheitliche Analyse der Bestandssituation notwendig ist. Mit der Beschreibung werden keine Maßnahmen zur Verbesserung der Situation für den MIV begründet, sondern sie dient dazu aufzuzeigen, dass ausreichend Stellplätze bestehen und Maßnahmen zur Förderung der Anfahrt mit dem Rad oder dem ÖPNV erforderlich sind. Einwand 47: Mit der Form ulierung ,, ... Überlagerung mit anderen Verkehren ... " ist die gleichzeitige Abwicklung des Veranstaltungsverkehrs der Konzerthalle mit Kfz-Verkehren zu anderen Ve anstaltur1gen (z.B. im Bereich Messe, Stadion ARENA) sowie mit der bestehenden KfzBelastung im Hauptverkehrsstraßennetz im Umfeld. In dem Spiegel&trich sagt das Gutachten aus, dass nicht der Verkehr zur Konzerthalle der Hauptverursacher der Verkehrsbelastung im umliegenden Hauptverkehrsstraßennetz ist, sondern der sonstige Verkehr, der das Straßennetz bereits heute belastet. Dieser stellt das Hauptproblem dar. Einwand 48: Mit der Formulierung ,, ... ergibt sich ein veränderter Modal-Split..." ist gemeint, dass der Modal Split ein anderer sein muss, damit die Stellplätze auch für eine größere Besucherzahl ausreichen. Diese Lesart erschließt sich im gesamten Kapitel 6 ab Seite 27. Hier wird Schritt für Schritt dargestellt, wie das Gutachten zur Aussage kom m , dass Maßnahmen zur Redui:ieruny des Kfz-Verkehrs erforderlich sind und dass die reduzierte Stellplatzanzahl gegenüber dem Bestand einen Baustein zu einer Änderung der Verkt:hrsmittelwahl darstellt. V:\Vpl1\Register\Projekte\Konzerthaus\B-PlanAnderung\Einwc:mdungen\Mr_2002_Anderung_B_Plan_ Konzerthaus_ Einwendungen_Vermerk_Vpl.docx- 4 - 244 -4Einwand 51, 67: Um die ÖPNV-Anbindung zu verbessern, schlägt das Gutachten eine Taktverdichtung der Straßenbahnlinie und zusätzliche Verstärkerfahrten zum Veranstaltungsende vor. Einwand 54: Es wurden in Abstimmung mit dem Verkehrsplanungsamt bewusst zwei Veranstaltungen im großen Saal der Meistersingerhalle ausgewählt, da zu diesen deutlich mehr Besucherinnen und Besucher anreisen. Zudem wurde darauf geachtet, dass eine Veranstaltung mit regionalem Publikum und eine mit überregionalem Einzugsbereich gewählt wurde. Da bekannt ist, dass je nach Veranstalhmgsart ein anderes Publikum mit einem anderen Anreiseverhalten zu erwarten ist, schlägt das Mobilitätskonzept bewusst auch Maßnahmen vor, die die An- und Abfahrt mit dem Rad, zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln fördern. Einwand 55: Eine Befragung von 34 % bzw. 51 % d r Besucherinnen und Besucher gilt als repräsentativ. Eine Quote von 100 % kann bei einer Besucherbefragung von Veranstaltungen nie erreicht werden. Einwand 58: Genannt wurde das Verkehrsmittel, mit dem die weiteste Strecke zurückgelegt wurde. Deshalb tauchen in der Grafik auch Fernzug und S-Bahn auf. Für die Kernaussage, wie hoch der Anteil der ÖPNV-Nutzer ist, ist die Differenzierung unerheblich. Einwand 59: Der Einwand ist nicht nachvollziehbar. Die Haltebereiche von Straßenbahn und Bus liegen sehr nah zueinander und sind annähernd gleich weit entfernt von den Eingängen. Das Mobilitätskonzept schlägt als eine Maßnahme die deutliche Aufwertung der Haltestelle Meistersingerhalle und der Zuwegung zur Konzerthalle und zur Meistersingerhalle vor. Die Frage nach der Rückfahrthaltestelle hätte keinen erkennbaren Mehrwert gebracht. Einwand 66: Die Bus-, Behinderten-und Taxistellplätze werden in einer gesonderten Planung konkretisiert, die derzeit erarbeitet wird . Einwand 97: Der Standort ist mit der Straßenbahn zum Hauptbahnhof auch gut an das (überregionale) Bahnnetz angebunden. II . Stpl/2 - z 1.,_.,-J • "=i;c- /.S .).Jn Nürnberg, 20.02.2020 Verkehrsplanungsamt (4919) 610-21-51/Schultheißallee Vpl/S Vpl/M Vpl/P Vpl/M-Mr Ref. VI/PBD V:\Vpl1 \Register\Projekte\Konzerthaus\B-Plan- Änderung\Einwendungen\Mr_2002_Änderung_B_Plan_Konzertha us_Einwendungen_Vermerk_Vpl.docx 245 Stellungnahme BN zur 1. Änd. BP 4160 Grundsatzposition: Der Luitpoldhain hat enorme Bedeutung als Grünfläche für die stark unterversorgte Südstadt Seine stadtklimatische Funktion zur Frischluft- und Kaltluftproduktion für die benachbarten Wohngebiete ist erheblich. Der z.T. über 200 Jahre alte Baumbestand mit mehreren Naturdenkmälern spielt eine große Rolle für die urbane Biodiversität. Eine auch nur teilweise Zerstörung der Parkanlage ist also in keiner Form ersetzbar. Der vorgelegte Bebauungsplan hat erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt, Landschaft sowie menschliche Gesundheit und Erholung. Eine Kompensation dieser Nachteile kann wegen der baulichen Maßnahme auf dem geplanten Gelände nicht erfolgen. Der wertvolle Baumbestand des Baugebietes wird komplett im Westen und Norden bis zur Straße bzw. Rad- und Fußweg gerodet, es sind keinerlei Neupflanzungen von Bäumen und Sträuchern in unmittelbarer Nähe des Baukörpers vorgesehen und die Vorflächen werden komplett versiegelt. Der BUND Naturschutz lehnt den vorgelegten Bebauungsplan und den Neubau der Konzerthalle an der geplanten Stelle wegen des massiven Eingriffs in eine innerstädtisch Parkanlage grundsätzlich ab. Insbesondere kritisiert der BUND Naturschutz: Verschlechterung der stadtklimatischen Situation Die Höhe der Baukörper behindert einen Frischlufttransport in die benachbarten Stadtteile. Mit der großflächigen Fällung von Bäumen wird eine positive Klimawirkung (Kühlung) weiter reduziert. Nürnberg ist als Großstadt dramatisch vom Klimawandel betroffen. Die Überhitzung von Stadtteilen in heißen Sommern wird zunehmend zum drängenden Gesundheitsproblem für die Bewohner. Bei Temperaturen von 40° Celsius wird Arbeit und alltägliches Leben dort stark eingeschränkt. Verschlechterung der lufthygienischen Situation Die Rodung wertvollen Baumbestandes (Filterwirkung) zusammen mit einer starken PKW-Erschließung und der Blockade von Frischluftströmen durch den Baukörper verschlechtert die lufthygienische Situation im Umfeld bedenklich. Die Belastung mit Stickoxiden und Feinstaub wird für die umliegenden Stadtteile ansteigen. Verschlechterung der Erholungswirkung Der Luitpoldhain ist in fußläufiger Entfernung für Gleißhammer und etliche Teile Anmerkung G-S & P Kenntnisnahme Kenntnisnahme So nicht richtig, da im BP zeichnerisch sowohl Baumerhalt als auch Neupflanzungen festgesetzt sind. Wo erhalten wird, kann nichts Neues gepflanzt werden. Kenntnisnahme. Berücksichtigung in der Abwägung. Im Umweltbericht Kap. 2.8.2 werden Auswirkungen auf das Lokalklima bewertet, die Auswirkungen aufgrund der bestehenden Strömungsbarriere von Hotel und Meistersingerhalle aber noch nicht als erheblich nachteilig gesehen. Basis für diese Einschätzung ist das nicht öffentliche Klimagutachten zum Hotel-Neubau, bei dem als Basis der Beurteilung der Auswirkungen die Konzerthalle bereits als „gesetzt“ angenommen wurde (GEO-NET Umweltconsulting GmbH, 27.11.2018) und Abstimmung mit UwA (vgl. auch Stellungnahme UwA 18.09.2019 im Rahmen der Instruktion). Im Umweltbericht Kap. 2.7.2 sind Auswirkungen dezidiert ausgeführt. Von einer bedenklichen Verschlechterung kann nicht ausgegangen werden (so auch Tenor von SUN/U-M, mail vom 14.06.2019). Eingriffe geschehen in einem Teil des Parks der aktuell durch Münchener aufgestellt: Grosser-Seeger & Partner, Dipl.-Ing. B. Walk, Nürnberg, 28.02.2020, ergänzt am 12.03.2020 246 S. 1 Stellungnahme BN zur 1. Änd. BP 4160 Anmerkung G-S & P der Nürnberger Südstadt Er hat als großflächige Parkanlage enorme Bedeutung für die Naherholung, da er auch Freiflächen ohne größere Verkehrsbelastung bietet. Die Zerstörung der Parkanlage für das Konzerthaus schränkt die Erholungswirkung gerade im siedlungsnahen Umfeld ein. Die Baumaßnahme entwertet den Park für einen langen Zeitraum über Lärm und Baustellenverkehr. Gerade die Südstadt hat mit dem Bevölkerungswachstum viele Grünstrukturen verloren, wie der BN nachweisen konnte. Wer ohne absolut zwingenden Bedarf weitere Parkflächen im Umfeld zerstört, verstärkt den Grünflächenmangel hier nochmals dramatisch. Straße, Schultheißallee und den Parkplatz westlich der Meistersingerhalle geprägt ist und somit nicht die Kernzonen des Luitpoldhains. Die Verkleinerung der erholungswirksamen Flächen ist aber bekannt. Beeinträchtigungen durch Baulärm sind nie ganz auszuschließen, beschränken sich aber auf den Nordwestteil. Der Baustellenverkehr wird aber über öffentliche Verkehrsflächen abgewickelt und geht nicht durch den Park. Die umgebenden Straßen stellen auch schon jetzt Lärmquellen dar und sind nicht wegzudiskutieren. Auch andere Baustellen (wie z.B. aktuell in der Bayernstraße) sind hinzunehmende Tatsachen in einer Stadt. Vernichtung wertvoller Lebensräume Der alte Baumbestand insbesondere mit Eichen ist unverzichtbarer Lebensraum für Vögel, Fledermäuse und Kleintiere. Wichtige Strukturen, wie Höhlen, Risse und Spalten können nicht ersetzt werden. Nachgepflanzte Bäume bilden diese Biotopelemente erst nach vielen Generationen. Nistkästen sind oft nur unzureichende Alternativquartiere. Kleintiere, wie der vom Aussterben bedrohte Eremitenkäfer, sind auf das Totholz alter Bäume angewiesen. Die Rodung des Baumbestandes stellt daher einen unersetzlichen Verlust dar. Im artenschutzrechtlichen Gutachten wurde festgestellt, dass durch Vermeidungs- und Ersatzmaßnahmen keine Verbotstatbestände eintreten. Diese Aussage ist auch auf andere Arten, die nicht dem speziellen Artenschutzrecht unterliegen, übertragbar. Es ist grundsätzlich richtig, dass alter Baumbestand nicht einfach ersetzt werden kann, durch die ergriffenen Maßnahmen (z.B. Baumerhalt im Gebiet, Sicherung Habitatbäume und Schaffung von Ersatzquartieren auf externen Flächen) wird diesen Auswirkungen aber ausreichend entgegnet. Der Eremit wurde im Übrigen im Baufeld bisher nicht nachgewiesen. Sollte der Eingriff dennoch realisiert werden. bringt der BUND Naturschutz folgende Anregungen und Bedenken vor: Alternatives Verkehrskonzept Das Areal ist zentral und mit einer Straßenbahntrasse gut erschlossen. Geringfügige Verbesserungen beim ÖPNV können die primäre Erschließung des Geländes über Privat-PKW jedoch nur unzureichend kompensieren. Zwar fallen im Westen Parkplätze weg. Die hohe Anzahl ebenerdiger Parkplätze im Osten entspricht in keinster Weise den Forderungen nach einer zukunftsgerechten Mobilität und dem weitgehenden Verzicht auf private Kfz im urbanen Umfeld. Gute Parkmöglichkeiten wirken als Konkurrenz zum öffentlichen Personennahverkehr. Ebenerdige Parkplätze können aus Sicht des BUND Naturschutz entfallen. Im Umfeld sind genügend Parkplätze vorhanden (Bundesanstalt für Arbeit, Volksfestgelände), die z.B. über Shuttlebusse erschlossen werden können. Freiwerdende Flächen könnten für die Neupflanzung von Bäumen verwendet werden. Die Verbindung An der Ehrenhalle/Schultheißallee trennt im Osten einen Ein Mobilitätskonzept wurde erstellt. Durch die Überbauung des Parkplatzes westlich der Meistersingerhalle erfolgt bereits eine Reduzierung der Stellplatzanzahlen zum Status quo. Eine weitere Reduzierung ist nicht vorgesehen, um bei zeitgleichen Veranstaltungen auf Volksfestgelände, Meistersingerhalle und Konzerthaus nicht die umliegenden Gebiete zu belasten. Der nördliche Teil dieser Grünanlage dient als Hundeauslaufzone. Es ist daher aufgestellt: Grosser-Seeger & Partner, Dipl.-Ing. B. Walk, Nürnberg, 28.02.2020, ergänzt am 12.03.2020 247 S. 2 Stellungnahme BN zur 1. Änd. BP 4160 Anmerkung G-S & P größeren Teil des Parks ab. Dieses Areal ist für Parkbesucher daher nur sehr eingeschränkt nutzbar und könnte aus Sicht des BN deutlich frequentierter sein. Nach Meinung des BN ist die Straße für die Verkehrserschließung des Geländes weitgehend verzichtbar, wie auch die aktuelle Sperrung zeigt. Die Straße ist einschließlich der Parkplätze rückzubauen. Für Besucher sind an den Straßenbahngleisen mehrere gesicherte Übergänge zu schaffen. Die Parkplätze an der Bayernstraße (Stellplatz für Palazzo) sind ebenfalls ein erheblicher Fremdkörper in der Parkanlage und vernichten wertvolle Ruhezonen für die Besucher. Sie können aus Sicht des BN entfallen. Für Fahrradfahrer sind Abstellmöglichkeiten im Baukörper ohne Neuversiegelung vorzusehen. Zusätzlich sind Abstellmöglichkeiten im Gebäudeensemble in der Nähe der Eingänge vorzusehen. nicht verwunderlich, dass dieser Bereich nicht wie der Rest des Luitpoldhains zu Freizeitnutzungen wie Lagern auf der Wiese genutzt wird. Relevant sind hier aber auch die Wegebeziehungen der Nutzer, die eben z.B. in Richtung Volkspark Dutzendteich nach Süden ausgerichtet sind und nicht nach Osten. Ein Rückbau der Schultheißallee ist jedenfalls nicht vorgesehen. Mangelhafter Ausgleich Die vorgeschlagenen Ausgleichspflanzungen sind in keiner Weise geeignet, den massiven stadtklimatischen Eingriff in den nächsten Jahrzehnten zu kompensieren. 84 zu entfernenden Bäumen stehen nur 70 Neupflanzungen gegenüber. Der BUND Naturschutz fordert daher mindestens eine Verdoppelung der nachzupflanzenden Bäume im Umfeld oder in unmittelbar benachbarten Stadtteilen. Der Luitpoldhain bietet zahlreiche Möglichkeiten, einen Ausgleich benachbart zu den Eingriffen zu realisieren. Ausgleichsmaßnahmen in weit entfernten Stadtteilen aus dem Ökokonto (Neunhof) sind aus Sicht des BUND Naturschutz weitgehend unnötig. Der Parkplatz an der Bayernstraße (innerhalb des Luitpoldhains) ist hierfür sehr gut geeignet. Hier kann großflächig entsiegelt und neuer Gehölzbestand gepflanzt werden. Parkplätze sind auf dem Volksfestgelände ausreichend vorhanden. Im westlichen Vorfeld der Ehrenhalle ist eine komplett versiegelte Fläche, die weder zum historischen Gebäudekomplex gehört, noch als Rad- oder Fußweg genutzt wird. Diese Fläche an der Ehrenhalle sollte entsiegelt werden. Die Minigolfanlage ist seit etlichen Jahren außer Betrieb und verfällt zusehends. Das Areal ist für Besucher nicht nutzbar und stellt eine Barriere in der Parkanlage dar. Die Anlage ist zu beseitigen. Freie Standorte sind mit Gehölzen zu begrünen. Die Kartbahn/Verkehrsübungsbereich stellt aus Sicht des BUND Naturschutz ebenfalls eine zweckfremde Nutzung für die naturnahe Parkanlage dar und ist in einem hohen Maß mit Bodenversiegelung verbunden. Aus Sicht des BN sollte die Nutzung ebenfalls aufgegeben werden. Der Standort ist gut geeignet, Abwägung durch Stadt Eine Unterbringung innerhalb des Baukörpers ist nicht möglich/vorgesehen. Ansonsten werden Abstellmöglichkeiten auf Vorhabenebene berücksichtigt. Seitens des Anregers wird negiert, dass seitens der Stadt zusätzlich weitere, mindestens 51 Bäume innerhalb des Mittleren Rings gepflanzt werden sollen. Eine Standortsuche läuft bereits, somit ist der Anregung zumindest teilweise entsprochen, da eine verbindliche Festsetzung im BP nicht erfolgt. Möglichkeiten zur Nachpflanzung innerhalb des Luitpoldhains wurden alle ausgereizt. Weiteren Pflanzungen stehen schon vorhandener Baumbestand oder die Zielsetzungen des Parkpflegewerkes entgegen. Eine Auflassung des Parkplatzes an der Bayernstraße ist derzeit nicht vorgesehen. Eine Entsiegelung der Flächen vor der Ehrenhalle ist nicht vorgesehen. Im BP ist die bisherige zeichnerische Festsetzung zur Minigolfanlage bereits entfallen. Eine weitere Umplanung unterliegt SÖR im Rahmen der weiteren Ertüchtigung des Luitpoldhains. Eine Umnutzung soll nicht im Rahmen des BP-Verfahrens erfolgen, sondern obliegt SÖR im Rahmen der weiteren Ertüchtigung des Luitpoldhains. . aufgestellt: Grosser-Seeger & Partner, Dipl.-Ing. B. Walk, Nürnberg, 28.02.2020, ergänzt am 12.03.2020 248 S. 3 Stellungnahme BN zur 1. Änd. BP 4160 Anmerkung G-S & P Ausgleichsmaßnahmen umzusetzen. Ungenügende saP Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) weist eine Reihe schwerwiegender fachlicher Mängel auf, die korrigiert werden müssen. Zudem wurde sie leider nicht für den vollständigen Geltungsbereich des Bebauungsplans erstellt und ist damit ebenfalls zu kritisieren. Der BUND Naturschutz: fordert, für den gesamten Bereich des Bebauungsplans eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zu erstellen und vorzulegen. Das spezielle Artenschutzrecht greift auf Vorhabenebene, also wenn der tatsächliche Eingriff vollzogen wird. Auf Ebene des Bebauungsplanes ist daher zunächst nur zu prüfen, ob einer Umsetzung des Bebauungsplanes artenschutzrechtliche Verbote entgegenstehen, die nicht durch Vermeidungsoder vorlaufende Ersatzmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) umgangen werden können. Es ist daher grundsätzlich legitim, sich in der Bauleitplanung nur auf die Eingriffsbereiche (hier: Neubau Konzerthaus) zu konzentrieren. Es muss nicht zwingend der gesamte Geltungsbereich eines Bebauungsplans überprüft werden, um artenschutzrechtlich auf der sicheren Seite zu sein. So werden große Bereiche des Geltungsbereichs ja lediglich auf neuer Kartengrundlage neu gezeichnet, es sind hier aber keine zusätzlichen Eingriffe vorgesehen (z.B. östlich Straße „An der Ehrenhalle“, südlicher Bereich des Luitpoldhains, westlich der Münchener Straße). Folgende Schwachstellen der saP fallen auf:  Kartierungen: das Planungsgebiet wurde nicht gleichmäßig untersucht, sondern es wurden zwei Teilbereiche unterschiedlich bearbeitet. Es wurden ein Nord- und ein Südteil unterschieden, und es wurden Kartierungen in den Jahren 2016 und 2019 in unterschiedlichen Intensitäten durchgeführt. Die Brutvögel wurden 2016 im Nordteil, ·2019·im Südteil kartiert (S. 4). Die Fledermäuse wurden 2016 im Nordteil mit Quartiersuche kartiert, im Südteil ohne (S.16), Horchboxen wurden 2016 an 2 Terminen (mit 2 und 5 Nächten Standzeit) und 2019 an 3 Terminen (mit je 1 Nacht) ausgebracht (S. 18). => Die Nachweisdaten sind nicht homogen (s. Hinweis auf Revierverschiebungen im Kap. Vögel, S. 36). => Die Daten aus 2016 sind evtl. veraltet => Es fehlt eine Erklärung/Beurteilung, inwiefern dieses Vorgehen zulässig ist. =>Die Vögel hätten 2019 im ganzen Bereich (zeitgleich) kartiert werden sollen. Die vom BN angesprochenen methodischen Fehler beziehen sich u.a. auch auf die Erfassungen in unterschiedlichen Jahren. Die Erfassungen im nördlichen Bereich erfolgten 2016 und sind hinsichtlich ihres Alters damit noch belastbar („Verfallsdatum“ > 5 Jahre, was 2021 eintreten würde). Der Eremit wurde 2019 im gesamten Luitpoldhain untersucht, hier erfolgte also eine einheitliche Erfassung. Kritisiert wurde, dass die Erhebungen im südlichen Teil eine geringere Intensität hatten als 2016, was aufgrund des oben beschriebenen Sachverhaltes (Konzentration auf Eingriffsbereich) aber nicht grundsätzlich zu beanstanden ist, da die Nacherhebungen den Mindeststandards genügten. Auch ohne die Nacherhebungen im Süden wären nach gutachterlicher Aussage die Kartierungen 2016 (mit Ausnahme des Eremiten) für die Bewertung des Eingriffs ausreichend gewesen. Eine Beanstandung wäre nur zulässig, wenn unterschiedliche Erfassungsintensitäten zu einer Verzerrung der Datenbasis geführt hätte, was hier nicht der Fall ist.  Karte 3 Baumstrukturen": => Hier ist nur Nordteil des Untersuchungsbereiches für die saP bearbeitet, der Südteil fehlt. => Die Karte enthält keine Nachweise von artenschutzrechtlichen Habitatstrukturen (nur Potenzialangaben für Fledermäuse und Eremit), keine Spechthöhlen etc., keine größeren Nester Detaillierte Untersuchung aller Bäume erfolgten nur im Eingriffsbereich, was im Rahmen einer Abschichtung möglich ist. Für den südlichen Teil erfolgte aber auch eine Erhebung von Höhlenbäumen (= „potenzielle Quartierbäume“ in Karte 2 des saP-Gutachtens). Der Karte liegt eine Detailkartierung zugrunde, die die vom BN geforderten Informationen zu den artenschutzfachlich relevanten Strukturen enthält. Im aufgestellt: Grosser-Seeger & Partner, Dipl.-Ing. B. Walk, Nürnberg, 28.02.2020, ergänzt am 12.03.2020 249 S. 4 Stellungnahme BN zur 1. Änd. BP 4160 Anmerkung G-S & P Gutachten müssen nicht alle Erhebungen detailgetreu wiedergegeben werden.  In der saP fehlt ein Plan mit Eingriffsbereich. Insbesondere ist nicht ersichtlich, was verlorengeht, wo sich Baustelleneinrichtung befindet und welche Tabuzonen einzuhalten sind … In Zusammenschau mit den Unterlagen zur Bebauungsplanänderung (insbesondere dem Umweltbericht) ist der Eingriffsbereich eindeutig und beschränkt sich auf die Bauflächen und schon versiegelte Flächen (vgl. saP, S. 5).  CEF-Maßnahmen (S. 10): es werden „mindestens acht Bäume mit Höhlen oder anderen faunistisch relevanten Strukturen (z.B. Stammrisse, Zwiesel)“ gefällt, daraus wird die Anzahl der Ersatzkästen ermittelt (12 Fledermauskästen, 12 Kleinvögel, 1 Waldkauz). Eine genauere Erläuterung fehlt, wie diese Zahlen begründet werden. => Es gab keine Kartierung der tatsächlichen Baum-Habitate! Diese ist nachzuholen und vorzulegen. => Die genaue Zahl der tatsächlichen relevanten, genutzten Quartiere – oder zumindest Habitatstrukturen – ist nicht bekannt. Sie ist zu ermitteln und vorzulegen. => „Zwiesel“ ist nicht automatisch ein artenschutzrechtlich relevantes Habitat. In saP ist dies erläutert (S. 10): „Daher wird als adäquater Ausgleich für einen gefällten Höhlenbaum der Ersatz durch drei Kästen angesetzt.“ Die Verteilung der Kästen erfolgte auf die betroffenen Artengruppen, die Kastentypen wurden entsprechend der vorkommenden Arten ausgewählt. Das ist ausreichend.  Die Nisthöhlen (CEF-Maßnahme 1) sind an Altbäumen in unmittelbarer Nähe der Konzerthalle anzubringen, Wie ·ursprünglich vorgeschlagen. Der Luitpoldhain wird zusammen mit dem Volkspark Dutzendteich von vielen Vogelarten als einheitliches Revier genutzt. Unter anderem sind hier Uhu und Waldohreule nachgewiesen. Die hohen Gebäude sind daher mit einer breiten Palette von Gebäudebrüterkästen auszustatten (Uhu, Wanderfalke, Turmfalke, Mauersegler, Haussperling). Aufhängung von Nistkästen im Luitpoldhain war nicht möglich, außerdem hängen hier bereits mehr als zwei Dutzend Kästen für unterschiedliche Arten. Am Silberbuck mit dem dort noch vergleichsweise jungen Baumbestand sind Baumhöhlen dagegen Mangelware und die Maßnahme dort sinnvoll situiert. . Alle vorgesehenen artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen befinden sich zudem im räumlichen Zusammenhang zum Eingriffsort. Für die Ausstattung der Gebäude mit Gebäudebrüterkästen gibt es keine artenschutzrechtliche Begründung. Dies könnte höchstens eine freiwillige Leistung sein.  Fledermäuse: in Tab. 3 „Schutzstatus und Gefährdung der ‚im Untersuchungsraum nachgewiesenen Fledermausarten“ sind auch vier Arten aufgeführt, die nicht nachgewiesen wurden (Bechstein-, Breitflügel-, Zweifarbfledermaus, Kleinabendsegler) => Die Begründung fehlt und ist nachzuholen. In den Artenbögen (S. 20 – 27) sind vier Arten im Einzelnen behandelt (Bechsteinfledermaus, Großer Abendsegler, Mückenund Zwergfledermaus), dann sind sechs Arten als Ökologische Gilde „Baumfledermäuse“ zusammen abgehandelt (S. 28 – 29) => Das ist unverständlich, da auch die einzeln behandelten Arten in Bäumen hausen. Doch, siehe oben, eine Vorlage ist entbehrlich, auch im Bauleitplanverfahren sind nicht alle vorhandenen Akten auszulegen. Sowohl in der Brutvogelkartierung, als auch bei der Fledermauserfassung (Karten 1 und 2 in saP-Anhang sind tatsächliche Brutstätten und genutzte Baumquartiere dargestellt. Wenn dem so ist, müsste man ggf. die Anzahl der erforderlichen Kästen in der CEF-Maßnahme reduzieren. Auf Wunsch von UwA wurden auch potentiell vorkommende Arten wie die Bechsteinfledermaus aufgenommen. Gerade die Bechsteinfledermaus ist methodisch nicht immer sicher nachzuweisen bzw. ein Vorkommen sicher auszuschließen. Im Sinne einer umfassenden Betrachtung wurden diese Arten daher mit einbezogen. Die Abhandlung orientierte sich an der Bedeutung (Abendsegler, Mücke- und Zwergfledermaus mit konkreten Nachweisen, Bechsteinfledermaus als Anhang II-Art). Grundsätzlich hätte man auch nur auf Ebene der ökologischen Gilde abhandeln können. Weitere Ausführungen sind hierzu nicht nötig, da sie keinen Einfluss auf das Ergebnis der artenschutzrechtlichen Prüfung haben. aufgestellt: Grosser-Seeger & Partner, Dipl.-Ing. B. Walk, Nürnberg, 28.02.2020, ergänzt am 12.03.2020 250 S. 5 Stellungnahme BN zur 1. Änd. BP 4160 => Es wäre sinnvoller gewesen, die Arten dahingehend zu gruppieren, ob sie evt. auch in Bäumen überwintern. Das ist wichtig für den Zeitraum, in dem die Bäume mit möglichen Winterquartieren gefällt werden dürfen (Bäume mit potenziellem Winterquartier nur im Oktober!). In den Artenbögen fehlt die Behandlung der Zweifarbfledermaus. => Das ist ein Fehler, der zu korrigieren ist. Anmerkung G-S & P Zitat saP (S. 19): „Eine separate Betrachtung für die Breitflügel- und die Zweifarbfledermaus, die keine baumhöhlenbewohnenden Arten sind, ist entbehrlich, da sie von der Planung nicht betroffen sind (keine Gebäudequartiere im Geltungsbereich, keine relevanten Auswirkungen auf das Jagdhabitat).“  Zauneidechse: die Wetterdaten der Kartierungen (S. 30) sind etwas „kühl“: die UNB Nürnberg fordert bei Zauneidechse Kartierungs-Temperaturen von 22-30 °C. Die Kartierung ist zu wiederholen und erneut vorzulegen. Die vom BN zitierte Temperaturvorgabe zur Kartierung der Zauneidechse entstammt dem Heft „Leistungsbeschreibung für faunistische Untersuchungen“ von Albrecht et al. (2015) und bezieht sich allgemein auf die Artengruppe Reptilien. In der Fachwelt sind Erfassungen der Zauneidechse bei Temperaturen, wie an den Kontrolltagen 2016 herrschend, aber anerkannt. Die Erhebungen zur Zauneidechse orientierten sich an deren Aktivitätsphasen über den Tag. Eine gute Erfassung ist nur gegeben, wenn die Tiere auch gesehen werden können und nicht sofort flüchten. Daher wird vormittags in den Aufwärmphasen nachgesehen. In der Literatur werden für die Aufwärmphasen die meisten Sichtungen bei Temperaturen unter 22 °C erbracht. Bei Temperaturen darüber wäre die Erfassungswahrscheinlichkeit deutlich geringer. Die Kartierung ist daher nicht zu wiederholen.  Eremit Es gibt zahlreiche Verdachtsbäume. Davon müssen auch welche gefällt werden. Bei der Fällung dieser Bäume ist eine ökologische Baubegleitungunmittelbar vor Ort – erforderlich! Kommt erst im Artenbogen (S. 34) => Dies ist bei den Vermeidungsmaßnahmen bei V1 zu ergänzen (S. 8)! Artenbogen Punkt 2.2: Störungen der lokalen Population sind angeblich nicht zu erwarten. Was ist jedoch, wenn in einem gefällten Verdachtsbaum doch eine Population entdeckt wird? Das Eremiten Gutachten Schmidl (2019), S. 4 sagt aus: „Jede Mulmhöhle ist Lebensraum“. => Bei „Verdachtsbäumen“ ist das Vorkommen von lokalen Populationen (1 Mulmhöhle mit Eremit = 1 lokale Population) nicht auszuschließen; sondern als „worst case“ anzunehmen => Dies muss diskutiert werden! Eine Umweltbaubegleitung hat alle artenschutzrechtlichen Erfordernisse mit zu berücksichtigen. Dazu zählen ggf. auch vorher nicht festgestellte Sachverhalte, wie sie z.B. durch Neuentstehung von Baumhöhlen durch Aktivität von Spechten geschehen können. Auch bei Entdeckung übersehener Vorkommen hat die Umweltbaubegleitung einzugreifen. Eine weitere Darlegung im saPGutachten zu den Aufgaben einer Umweltbaubegleitung und der Abdeckung aller möglicher Eventualitäten ist aber nicht erforderlich. Aufgrund der Erkenntnisse aus der Begutachtung der Bäume im Hinblick auf Vorkommen des Eremiten lassen sich zunächst keine weiteren Maßnahmen zwingend ableiten. Zitat Gutachten Schmidl: „Vorkommen des Eremiten (Osmoderma eremita) konnten im untersuchten bodennahen Bereich bis 4 m im Eingriffsbereich wie im gesamten Luitpoldhain nicht festgestellt werden. Auch in den per Fernglas begutachteten Baumkronen fanden sich keine Hinweise auf geeignete größervolumige Höhlungen, ein Vorkommen im Kronenbereich erscheint daher unwahrscheinlich.“ aufgestellt: Grosser-Seeger & Partner, Dipl.-Ing. B. Walk, Nürnberg, 28.02.2020, ergänzt am 12.03.2020 251 S. 6 Stellungnahme BN zur 1. Änd. BP 4160 Anmerkung G-S & P  Vögel: Es wurde keine Anzahl von Spechthöhlen ·ermittelt (s.o. CEF). Bei den Artenbögen Bunt-, Grün und Mittelspecht wird erwähnt, dass, „von den festgestellten Bäumen mit Spechthöhlen … mehrere gefällt werden.“ Müssen. => ·Hier fehlt genaue Zahl. Diese ist zu ergänzen! Potenziell könnte Mittelspecht in einer oder mehreren Buntspechthöhlen brüten. Der Mittelspecht ist lärmempfindlich. => Es wäre wichtig zu wissen, ob in der Nähe der Baustelle Bäume mit Buntspechthöhlen stehen bleiben, für Lärmschutzmaßnahmen während der Mittelspecht-Brutzeit Waldohreule: Sie brütet nach Südbeck et al. (2005) in alten Krähennestern und Legebeginn kann schon Ende Februar sein. In der Revierkarte Brutvögel (Faunistische Erfassungen Karte 1 vom 29.11.2016) sind etliche Rabenkrähenester dargestellt. Diese wären potenzielle WaldohreulenBrutplätze und dürften nicht bis Ende Februar gefällt werden =-> Es fehlt Hinweis in den Vermeidungsmaßnahmen (V2). Für die Höhlenbrüter ist die Art der Entstehung von Baumhöhlen (Specht oder Fäulnis) nicht relevant. Eine aktuelle Brut von Spechtarten im Luitpoldhain konnte bis auf einen Brutverdacht des Buntspechtes weder 2016 noch 2019 nachgewiesen werden. Eine Brut des Mittelspechtes konnte nicht festgestellt werden, dieser war lediglich bei der Nahrungssuche anzutreffen. Aufgrund der Verlärmung durch Verkehr auf der Münchener Straße wäre nach den Angaben des BN zur Lärmempfindlichkeit des Mittelspechtes eine Brut im Baufeld ohnehin ausgeschlossen. Ökologische Nutzung der Dachflächen und Fassaden Für das Oberflächenwasser der Dächer ist eine unterirdische Wasserspeicherung als Wasserreserve für die Bewässerung der vorhandenen Grünbestände zu Installieren. Andernfalls ist eine oberflächige Ableitung in die angrenzenden. außerhalb des Baugebiets liegenden offenporigen Grünflächen vorzusehen. Das Dach sollte intensiv begrünt werden, um weitere Rückhaltekapazitäten für Regenwasser zu schaffen und über die Verdunstung eine positive stadtklimatische Wirkung zu erzielen. Zusätzlich ist eine großflächige Photovoltaikanlage auf dem Dach einzurichten, die mit Südausrichtung und 30° Neigung energieeffizient gestaltet werden muss. Weiterhin ist eine umfassende Fassadenbegrünung vorzusehen, die die erheblichen stadtklimatischen Nachteile des Neubaus geringfügig ausgleichen kann. Weitere Anregungen: 1. Das Ramada-Parkhotel sollte oben einen Aussichtspunkt erhalten, der frei zugänglich sein soll für die Öffentlichkeit (Vogelbeobachtung). 2. Der Luitpoldhain hat aufgrund seines alten Baumbestandes erhebliche Bedeutung für den Artenschutz und die innerstädtische Biodiversität Für den Park ist ein Parkpflegewerk mit ökologischer Ausrichtung zu erstellen. 3. An der Bayernstraße sollte in Höhe der Bushaltestelle (Volksfestplatz) ein Im engeren Baustellenbereich befand sich 2016 lediglich ein Horst der Rabenkrähe auf einer Eiche, der 2019 nicht mehr vorhanden war. Neuanlagen von Nestern sind im Zuge der Umweltbaubegleitung zu prüfen, ebenso wie eine dann ggf. mögliche Brut der Waldohreule im Baufeld. Der Legebeginn der Waldohreule erfolgt im Übrigen überwiegend ab Mitte März und nur in besonderen Jahren schon ab Ende Februar. Wurde im Verfahren ausreichend diskutiert. Anregungen beziehen sich überwiegend auf die Vorhabenebene. Eine Fassadenbegrünung ist aufgrund des Glaskubus nicht möglich. Dieser entspricht dem Wettbewerbsergebnis. Für Bauleitplanverfahren irrelevante Anmerkungen. Parkpflegewerk besteht bereits, soll aber fortgeschrieben werden. aufgestellt: Grosser-Seeger & Partner, Dipl.-Ing. B. Walk, Nürnberg, 28.02.2020, ergänzt am 12.03.2020 252 S. 7 Stellungnahme BN zur 1. Änd. BP 4160 Anmerkung G-S & P neuer Zugang zum Luitpoldhain geschaffen werden. 4. In der Masterarbeit von L. Dittrich 2018/19 ist ein interessantes Konzept zur Anlage von vier Geschichtswegen im Luitpoldhain. Die Wege können unter Beachtung des Natur- und Artenschutzes realisiert werdet! Der Geschichtsweg im Südosten sollte über die Bayernstraße hinweg eine Verlängerung zum Dokuzentrum erhalten. 5. Der Park weist eine Vielzahl unterschiedlicher Baumarten in stattlicher Größe auf. Ein Baumlehrpfad kann dieses Potenzial aufgreifen und ist einzurichten. aufgestellt: Grosser-Seeger & Partner, Dipl.-Ing. B. Walk, Nürnberg, 28.02.2020, ergänzt am 12.03.2020 253 S. 8 Paizs, Franziska Von: Gesendet: An: Betreff: Paizs, Franziska Dienstag, 17. März 2020 07:26 Paizs, Franziska WG: Änd. BP 4160 - weitere Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Von: Bernhard Walk <Walk@grosser‐seeger.de> Gesendet: Freitag, 28. Februar 2020 13:29 An: Ref.VI‐PBD‐Konzertsaal <PBD‐Konzertsaal@stadt.nuernberg.de> Betreff: Änd. BP 4160 ‐ weitere Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit Sehr geehrte Frau Winkler, zu den weiteren Stellungnahmen aus der Öffentlichen Auslegung, wo StPl uns in der Abwägungstabelle für einen möglichen Rücklauf zu umweltrelevanten Belangen genannt hat, ist folgendes zu sagen, soweit nicht schon durch StPl vorgegeben: Bürger (30.01.2020): Die Begründungen der Stellungnahmen entsprechen im Wesentlichen den Argumenten aus der Stellungnahme des BN, siehe daher dort. Bezüglich des Standortes an der Meistersingerhalle ist zuvor eine Grundsatzentscheidung getroffen worden. Bürgerin(31.01.2020): Argumente sind auf der politischen Ebene zu beantworten bezüglich einer Bevorzugung des Standorts an der Meistersingerhalle gegenüber der Berücksichtigung anderer Umweltaspekte wie Baum‐ und Klimaschutz. Bürger Bismarkstraße (31.01.2020)  Viele Punkte sind von anderern Fachstellen zu beantworten, insbesondere zur BP‐Begründung.  Anregung zu S. 36 der BP‐Begründung: I.5.8 – Mit dem sommerlichen Wärme‐ und winterlichen Kälteschutz ist die temperaturausgleichende Funktion von Fassadenbegrünung auf die Fassadenoberflächen gemeint, d.h. es werden Hitze‐ und Kältespitzen gekappt. Damit sind die Fassadenoberflächen nicht so einer extremen Temperaturspanne ausgesetzt. Dieser Aspekt wird ja deshalb auch unter dem Punkt Bauphysik erwähnt.  Anregung zu S. 8 UB: Bemängelung der Prognose für Bau‐ und Betriebsphase – Im BP können noch nicht alle Punkte auf Vorhabenebene abschließend geklärt sein, daher konnten gerade dezidierte Aussagen zur Bau‐ und Betriebsphase zum derzeitigen Kenntnisstand nur „soweit möglich“ getroffen werden. Dies stellt aber keinen Mangel an der Umweltprüfung dar.  Anregung zu S. 10 UB: Baustelleneinrichtung – Im BP können noch nicht alle Punkte auf Vorhabenebene abschließend geklärt sein, dazu zählen auch Fragen der Baustelleneinrichtung. Dies stellt aber keinen Mangel an der Umweltprüfung dar. Im UB wurde auf den aktuellen Kenntnisstand zurückgegriffen.  Anregung zu S. 12 UB: Flächenbilanz Versiegelung – Im BP wird auf den realen Zustand in der Bilanz abgestellt, bei der FNP‐Änderung auf die Darstellungen des FNP.  Anregung zu S. 14 UB: Grundwasserhaltung – Ergebnisse des Gutachtens von Schulze & Lang vom 08.02.2019 sind im Wesentlichen im Gutachten vom 07.08.2019 enthalten. Östlich der Meistersingerhalle ähnliche Grundwasserflurabstände wie im Westen und somit ähnlicher Aufwand. Nur hier noch zusätzlich verrohrter Verlauf des Nummerleinskanals, der zu beachten ist. Im Übrigen wird der Sachverhalt vom Anreger verkannt, da bei einer Inanspruchnahme des Großen Parkplatzes eine mehrgeschossige Tiefgarage aufgrund des Wegfalls von Stellplätzen erforderlich geworden wäre, die zu deutlich erheblicheren Eingriffen in den Grundwasserkörper geführt hätte.  Anregung zu S. 18 UB: Baumbestand – Es handelte sich hier bei den Baumbestandsdaten zu faunistisch relevanten Strukturen, die im „Bericht zu den faunistischen Erfassungen“ ( Grosser‐Seeger & Partner, 29.11.2016) eingeflossen sind. Ein qualifizierter Baumbestandsplan wurde erst nach Fertigstellung der Unterlagen zum Rahmenplan erstellt.  Anregung zu S. 17/18 UB: Fällungen für U‐Turn – Der Umweltbericht prüft die Auswirkungen der Bebauungsplanänderung an sich. Es muss keine Prüfung oder gar Darlegung erfolgen, welcher Baum wegen welcher Maßnahme (Neubau Konzerthaus, Spartenverlegung, Erschließung, Umgestaltung Freiflächen, Verkehrssicherungspflicht) gefällt werden muss oder wie sich bestimmte Eingriffe begründen. Diese 1 254 Detaillierung würde den Umfang des Umweltberichtes sprengen und dem Bürger keine verständliche Bewertung der Maßnahme an die Hand geben. Die Darlegungen des Anregers zur Umrechnung von Stammdurchmesser zu Stammumfang können nicht zugeordnet werden. Im Umweltbericht werden zu den zu fällenden Bäumen die Angaben bereits nach Stammumfang angegeben.  Anregung zu S. 25 UB: Freiraumverbindung – Es handelt sich hier um die im FNP dargestellte Freiraumverbindung entlang der Münchener Straße. Eine eigene zeichnerische Darstellung oder weitere Darlegung ist nicht erforderlich.  Anregung zu S. 28/29 UB: Verkehrslärm – Kenntnisnahme. Wie ausgeführt, kann ein Bebauungsplan keine verkehrsrechtlichen Anordnungen, wie z.B. eine Geschwindigkeitsvorgabe festsetzen. Fehlerhafte Angabe zu Geschwindigkeit in Wodanstraße in Gutachten IfB Sorge wird korrigiert.  Anregung zu S. 29 UB: Mobilitätskonzept – Umweltbericht wurde erstellt, als Mobilitätskonzept nur im Entwurfsstadium vorlag. Die wesentlichen Aussagen haben daher Berücksichtigung gefunden. Eine weitere dezidierte Prüfung ist nicht erforderlich, da sie zu keiner anderen Bewertung der Erheblichkeiten führen würden.  Anregung zu S. 31 UB: Lufthygiene – Stellungnahmen der Fachstellen beziehen sich auf im Hinblick auf die Planung relevante Sachverhalte und nicht auf allgemeine Darlegungen von grundsätzlichen Sachverhalten. Weitere Stellungnahme ist nicht veranlasst.  Anregung zu S. 34 UB: Wärmeschutz bei Glasfassaden, Klimatisierung – In der Detaillierung nicht relevant auf BP‐Ebene. Ergriffene technische Lösungen bei Ref. VI erfragen.  Anregung zu S. 35 UB: Klimaschutz – Angaben im UB so ausreichend.  Anregung zu S. 35 UB: Einschlägige Vorschriften EnEV, EEWärmeG – Die einschlägigen Vorschriften schaffen mittlerweile einen derart hohen Standard, so dass frühere Vorgaben der Stadt Nürnberg zur Übererfüllung dieser Standards heute nicht mehr technisch und wirtschaftlich darstellbar sind. Abklärung mit UwA  Anregung zu S. 59/60 UB: Umweltrelevante Ziele, hier: Klimafahrplan – Die Umsetzung der Planung hat Auswirkungen auf das Schutzgut Klima, die aber als nicht erheblich nachteilig in der Umweltprüfung bewertet wurden.  Anregung zu S. 35 und 59/60 UB: Energiekonzept, Übereinstimmung mit BauGB – Klärung Energiekonzept durch Ref. VI. Bezüglich der Erfordernisse des BauGB ist zu sagen, dass es sich hier zum einen um Soll‐ Formulierungen handelt, zum anderen um öffentliche Belange, die zusammen mit den privaten Belangen gegeneinander und untereinander im Verfahren abgewogen werden. Dies ist bei diesem Bauleitplanverfahren erfolgt.  Anregung zu S. 35 UB: Fernwärme – Abklärung Ref. VI, UwA und ggf. N‐Ergie (vgl. auch Stellungnahme von Bündnis Energiewende)  Anregung zu S. 35 UB: Anpassung der „Leitlinien zum energieeffizienten …“ – GEG noch nicht verabschiedet. Überarbeitung der Leitlinien nicht Bestandteil des Bauleitplanverfahrens.  Anregung zu S. 59/60 UB: Stadtklimagutachten – Die Umsetzung der Planung hat Auswirkungen auf das Schutzgut Klima, die aber als nicht erheblich nachteilig in der Umweltprüfung bewertet wurden. Standortentscheidung sowie Billigung der BP‐Änderung ist unter Abwägung aller Punkte getroffen worden.  Anregung zu S. 38 UB: Gutachten Schulze & Lang 08.02.2019 – Ergebnisse des Gutachtens von Schulze & Lang vom 08.02.2019 sind im Wesentlichen im Gutachten vom 07.08.2019 enthalten.  Anregung zu S. 48 UB: Alternativen – Kenntnisnahme. Standortentscheidung ist unter Abwägung aller Punkte getroffen worden.  Anregung zu S. 49 UB: Alternativen – Es liegt in der Natur der Sache, dass sich Planungen verändern. Standortentscheidung ist unter Abwägung aller bekannter Punkte getroffen worden. Umweltprüfung bezieht sich bei der Prüfung auf die nun vorliegende Planung.  Anregung zu S. 54 UB: Zusammenfassende Tabelle – Kenntnisnahme. Standortentscheidung sowie Billigung der BP‐Änderung ist unter Abwägung aller Punkte getroffen worden. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen, Dipl.-Ing. Bernhard Walk Landschaftsplaner Großweidenmühlstr. 28a-b 2 255 Ö 10 256 Ö 10 00848084.docx SATZUNG ZUR ÄNDERUNG DER BEBAUUNGSPLANSATZUNG NR. 4160 umfassend ein Gebiet zwischen Bayernstraße, Münchener Straße, Parsifalstraße, Platz der Opfer des Faschismus, Schultheißallee einschließlich einer Teilfläche südlich der Bayernstraße (in Verlängerung der Schultheißallee) Vom ...................... Die Stadt Nürnberg erlässt gemäß Beschluss des Stadtplanungsausschusses vom ....................... auf Grund von §§ 9, 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB), neugefasst durch Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I. S. 3634), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung – BauNVO), neugefasst durch Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBI. I S. 3786), § 44 Abs. 5 Satz 3 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz-BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Art. 18 des Gesetzes vom 13. Mai 2019 (BGBl. I S. 706), Art. 4 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (Bayerisches Naturschutzgesetz – BayNatSchG) vom 23. Februar 2011 (GVBl S. 82, BayRS 791-1-U), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 339 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) und Art. 81 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2, Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588), zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2019 (GVBl. S. 408) folgende Satzung zur Änderung der Bebauungsplan-Satzung Nr. 4160 Art. 1 Der Bebauungsplan Nr. 4160 umfassend ein Gebiet zwischen Bayernstraße, Münchener Straße, Parsifalstraße, Platz der Opfer des Faschismus, Schultheißallee einschließlich einer Teilfläche südlich der Bayernstraße (in Verlängerung der Schultheißallee) vom 21.01.1982 (Amtsblatt S.20) wird wie folgt geändert: 1. In § 1 der Satzung wird folgender Satz angefügt: „Der Planteil ist Bestandteil dieser Satzung“ 2. Der Planteil des Bebauungsplans vom 21.01.1982 wird durch den Planteil vom 30.10.2019 ersetzt. 3. § 2 der Satzung wird wie folgt geändert: a) Nr. 1 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 1 werden die Wörter „gemäß § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO)“ gestrichen. bb) Vor den Wörtern „Das Sondergebiet“ wird die Nummerierung „1.1“ eingefügt. cc) In Nr. 1.1 wird hinter dem Wort „Sondergebiet“ der Klammerzusatz „(SO)“ eingefügt. S. 1 257 00848084.docx b) Nach Nr. 1.1 wird folgende Nr. 1.2 eingefügt: „1.2 Emissionskontingente Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die in der folgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente LEK nach DIN 456911 weder tags (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) noch nachts (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) überschreiten: Teilfläche Emissionskontingent gemäß DIN 45691 LEK in dB tags (6.00 Uhr - 22.00 Uhr) nachts (22.00 Uhr - 6.00 Uhr) Teilfläche 1 58 53 (55) * Teilfläche 2 55 52 Teilfläche 3 57 52 * In Richtung Westen, die Immissionsorte IO 01 bis IO 04 an der Parsifalstraße betreffend, wird für die Teilfläche 1 nachts ein Zusatzkontingent von 2 dB zugelassen. Immissionsorte: In Richtung Westen, gilt für das Grundkontingent und das Zusatzkontingent: IO 2 (Wohnhaus Parsifalstraße 16-18, Ostfassade, alle Geschosse) In Richtung Norden und Osten, gilt für das Grundkontingent: IO 8 (Wohnhaus Schultheißallee 5, Südwestfassade, alle Geschosse) Immissionsort Adresse Fassade IO 01 Parsifalstraße 24 Ostfassade IO 02 Parsifalstraße 16-18 Ostfassade IO 03 Parsifalstraße 12 Ostfassade IO 04 Parsifalstraße 4 Ostfassade IO 05 Platz der Opfer des Faschismus 6 Südostfassade IO 06 Hainstraße 34 Südfassade (Hochhaus) IO 07 Schultheißallee 1 Südwestfassade (Ostflügel) IO 08 Schultheißallee 5 Südwestfassade IO 09 Schultheißallee 11 Südwestfassade IO 10 Schultheißallee 21 Südwestfassade Ein Vorhaben erfüllt auch dann die schalltechnischen Festsetzungen des Bebauungsplans, wenn der Beurteilungspegel den Immissionsrichtwert nach TA Lärm um mindestens 15 dB unterschreitet (Relevanzgrenze). 1 Die DIN 45691 kann über das Stadtplanungsamt der Stadt Nürnberg, Lorenzer Straße 30, 90402 Nürnberg in der Planauflage sowie beim Patentzentrum Nürnberg, Tillystraße 2, 90431 Nürnberg eingesehen werden. Sie kann auch über die Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin bezogen werden. S. 2 258 00848084.docx Die in der Tabelle angegebenen Emissionskontingente gelten pro m² der jeweiligen Teilfläche (TF) des Sondergebiets Kultur- und Kongresszentrum. Maßgebliche Bezugsfläche für die Umrechnung der betrieblichen Schallleistungspegel sind die im Plan gekennzeichneten Teilflächen im Sondergebiet Kultur- und Kongresszentrum.“ c) Nr. „3. Maß der baulichen Nutzung“ erhält folgende Fassung: „Das höchstzulässige Maß der baulichen Nutzung ergibt sich im allgemeinen Wohngebiet aus der überbaubaren Grundstücksfläche, die der zulässigen Größe der Grundfläche der baulichen Anlage entspricht, in Verbindung mit der Zahl der Vollgeschosse bzw. im Sondergebiet Kultur- und Kongresszentrum aus den überbaubaren Grundstücksflächen in Verbindung mit den im Planteil festgesetzten Traufhöhen. Die Traufhöhe bezieht sich auf die Bezugsebene Erdgeschoß +/- 0,00 m ≙ 314,15 m ü. NN.“ d) Nach Nr. „3. Maß der baulichen Nutzung“ wird Nr. „3a. Bauweise“ eingefügt: „3a. Bauweise Es gilt eine abweichende Bauweise. Innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sind durchgehende Baukörper - auch über 50 m Länge - zulässig.“ e) Nach Nr. „3a Bauweise“ wird folgende Nr. 4 eingefügt: „4. Nicht überbaubare Grundstücksflächen Der östlich des Kongresszentrums zwischen Hauptgebäude und Eingangshalle und westlich des großen Parkplatzes vorhandene Trinkwassernotbrunnen und eine Fläche mit Durchmesser von 3 m, gemessen vom Mittelpunkt des Brunnendeckels, darf nicht überbaut oder unterbaut werden.“ f) Nr. 4 wird wie folgt geändert: aa) Aus Nr. „4. Nebenanlagen und Garagen“ wird Nr. „5. Nebenanlagen“. bb) Satz 1 erhält folgende Fassung: „Außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sind Nebenanlagen im Sinne des §14 BauNVO nur für die Müll- und Wertstoffentsorgung, für das Abstellen von Fahrrädern, für die Versorgung des Baugebiets mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser sowie zur Ableitung und Speicherung von Regenwasser zulässig. Im Allgemeinen Wohngebiet sind Nebenanlagen und Einrichtungen für die Kleintierhaltung auch innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen unzulässig.“ g) Nach Nr. „5 Nebenanlagen“ wird folgende Nr. 6 eingefügt: „6. Stellplätze, Aufstellflächen, Garagen und Tiefgaragen mit ihren Zufahrten Außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sind Stellplätze und Tiefgaragen mit ihren Zufahrten nur in den im Planteil dafür festgesetzten Flächen zulässig. Garagen sind nur im Allgemeinen Wohngebiet und dort nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen und den im Planteil dafür festgesetzten Flächen zulässig. Innerhalb der „Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung – Aufstellfläche Übertragungswagen“ an der Münchener Straße, westlich des neuen Konzerthauses S. 3 259 00848084.docx ist ausschließlich das Abstellen von Fahrzeugen, die der Produktion und Übertragung von Rundfunk- und Fernsehsendungen sowie Streamingdiensten dienen, zulässig.“ h) Nach Nr. „6. Stellplätze, Aufstellflächen, Garagen und Tiefgaragen mit ihren Zufahrten“ werden folgende Nrn. 7-11 eingefügt: „7. Versickerung von Niederschlagswasser Im Sondergebiet ist unbelastetes Niederschlagswasser von versiegelten Flächen, Dachflächen und Fassaden vor Ort dezentral in den im Planteil hinweislich dargestellten unterirdischen Rohrrigolen zur Versickerung zu bringen. Teilflächen der befestigten Flächen können bei geeigneter Gefälleausbildung auch direkt in benachbarte private Grünflächen entwässert werden.“ „8. öffentliche und private Grünflächen / Grünordnung 8.1. Erhaltenswerter Baumbestand Die zum Erhalt festgesetzten Bäume sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgängigkeit durch klimaangepasste und standortgerechte Bäume mit einem Stammumfang von 25 – 30 cm, gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden, zu ersetzen. Die Ersatzpflanzung ist standortnah, maximal 5 m vom Bestandsbaum entfernt, vorzunehmen. Die Bodenfläche unter dem Kronentraufbereich ist zuzüglich 2,0 m von jeglicher Beeinträchtigung frei zu halten bzw. es sind geeignete Maßnahmen zur Vermeidung (z.B. Wurzelbrücken, Wurzelschutz) zu ergreifen. Unzulässig sind auch Veränderungen des Geländeniveaus (Abgrabungen und Aufschüttungen). 8.2. Neupflanzungen von Bäumen Die im Planteil mittels Hinweis zur Pflanzung vorgesehenen 39 Bäume sind zu pflanzen. Die Anzahl der dargestellten Bäume darf nicht unterschritten werden. Für die Pflanzungen sind standortgerechte, klimaangepasste Laubbäume als Hochstamm, 4 – 5x verpflanzt, aus extra weitem Stand, Solitärbaum, Stammumfang 25-30 cm, gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden, zu verwenden. Bei Abgängigkeit eines Baums ist dieser durch einen klimaangepassten und standortgerechten Baum gleicher Qualität zu ersetzen. Die Ersatzpflanzung ist standortnah, maximal 5 m vom Bestandsbaum entfernt, vorzunehmen. 8.3. Wurzelraum Im Bereich befestigter Flächen sind Baumstandorte mit mindestens 16 m² großen bodenoffenen Baumscheiben herzustellen und gegen Überfahren zu sichern. Der durchwurzelbare Bodenraum muss spartenfrei sein und darf ein Volumen von 16 m³ nicht unterschreiten, die Vegetationsschicht muss mindestens 1,0 m stark sein. Darüber hinaus muss die Baumscheibe eine Breite von mindestens 2,5 m aufweisen. Im Ausnahmefall kann die bodenoffene Fläche auf 6 m² reduziert werden, unter der Voraussetzung, dass 16 m³ luft- und wasserdurchlässiges überpflasterbares Baumsubstrat einschließlich Belüftungssystem angrenzt. 8.4. Dachbegrünung und Innenhöfe Flachdächer und Dächer von Gebäuden im Sondergebiet mit einer Neigung bis zu 20° ab einer Gesamtfläche von 100 m² sind mit Ausnahme erforderlicher Dachdurchdringungen und technischer Einrichtungen mit mindestens einer extensiven Dachbegrünung (Kraut- und/oder Grasvegetation) auszustatten, sofern S. 4 260 00848084.docx keine Gründe des Denkmalschutzes entgegenstehen. Die Vegetationstragschicht muss mindestens 10 cm stark sein. Die Ausführung einschichtiger Bauweisen ist nicht zulässig. Dies ist bei Statik und Konstruktion zu berücksichtigen. Eine Befreiung von der Festsetzung erfordert die Durchführung von Ersatzmaßnahmen, um die in der Eingriffsbilanzierung eingestellte Anzahl an Wertpunkten auszugleichen. Die Dachbegrünung ist auf Dauer zu erhalten. Begrünte Innenhöfe Im nordwestlichen Bereich des Sondergebiets sind innerhalb der Baugrenzen, die im Planblatt mit „Konzerthaus“ bezeichnet sind, begrünte Innenhöfe mit einer Grundfläche von insgesamt mind. 500 m² anzulegen und auf Dauer zu unterhalten. Die Vegetationstragschicht muss mindestens 80 cm betragen. 8.5. Versickerungsfähige Beläge Ebenerdige Stellplätze sowie sonstige befestigte Flächen wie Zufahrten und Zuwegungen sind versickerungsfähig herzustellen, oder dort anfallende Oberflächenwasser seitlich zu versickern. Das Material für die Tragschicht ist so zu wählen, dass eine Versickerung des Oberflächenwassers möglich ist. 9. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft / Artenschutzmaßnahmen 9.1. Funktionaler Ausgleich zum Ersatz von Bäumen In der festgesetzten öffentlichen Grünfläche zwischen der Münchener Straße im Westen und der Straße An der Ehrenhalle im Osten sind insgesamt 26 Bäume zu pflanzen, zu entwickeln und dauerhaft zu erhalten. Weitere fünf standortgerechte und heimische Laubbäume (Stiel- oder TraubenEichen) sind im Bereich des Straßenbegleitgrüns entlang der Münchener Straße sowie der festgesetzten öffentlichen Grünfläche westlich davon zu pflanzen, zu entwickeln und dauerhaft zu erhalten. Für die Pflanzungen sind standortgerechte Bäume als Hochstamm, 4 – 5x verpflanzt, aus extra weitem Stand, Solitärbaum, Stammumfang 25-30 cm, gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden, zu verwenden. Bei Abgängigkeit eines Baums ist dieser durch einen standortgerechten und heimischen Baum gleicher Qualität zu ersetzen. Die Ersatzpflanzung ist standortnah, maximal 5 m vom Bestandsbaum entfernt, vorzunehmen. 9.2. Artenschutzrechtliche Ersatzmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) Folgende vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen i.S.v. § 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG sind zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität der Fortpflanzungs- und Ruhestätten wildlebender Tiere zu ergreifen und durch fachgerechte Pflege auf Dauer zu unterhalten: CEF-Maßnahme 1 – Künstliche Nisthöhlen: Für den Verlust von Höhlenbäumen als Quartier für Fledermäuse und Brutstätte von Vögeln sind insgesamt 8 Fledermaushöhlen, 4 Fledermausflachkästen, 12 künstliche Nisthöhlen für höhlenbrütende Vogelarten und 1 Nistkasten für den Waldkauz aufzuhängen und zu erhalten. Die Aufhängung erfolgt auf den Fl.Nr. 455, 457 und 466/281 in der Gmkg. Gibitzenhof sowie auf Fl.Nr. 359 in der Gmkg. Gleißhammer. CEF-Maßnahme 2 – Optimierung der Habitatfunktion von Altbäumen: S. 5 261 00848084.docx Freistellung von 8 geeigneten Laubbäumen und Aus-der-Nutzungnahme in Waldbeständen in der Gmkg. Langwasser Fl. Nr. 138/2. CEF-Maßnahme 3 – Nachpflanzung von Bäumen: Im Geltungsbereich sind die gemäß Nr. 9.1 festgesetzten, insgesamt 31 Bäume, davon 29 Laubbäume (davon mind. 10 Stiel- oder Trauben-Eichen) zu pflanzen. 9.3. Artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen Folgende Maßnahmen sind zur Vermeidung von Beeinträchtigungen wildlebender Tiere zu ergreifen: a) Verhinderung von Vogelschlag an großflächigen Glasflächen Zur Minderung des Kollisionsrisikos an Glasfassaden sind diese entsprechend vogelschonend auszubilden durch z.B. - Einsatz von Vogelschutzglas, Einsatz gerippten, geriffelten, mattierten, sandgestrahlten, geätzten, eingefärbten, mit Laser bearbeiteten oder bedruckten Glases. - Wahl transluzenter Materialien (z. B. Milchglas) - Flächige, außenseitige Markierungen (mind. 25% Deckungsgrad) - Wahl von Scheiben mit geringem Außenreflexionsgrad (max. 15%) - Montieren von Insektenschutzgittern b) Verwendung umweltschonender Außenbeleuchtung Zur Vermeidung der Attraktion von Insekten während der Nachtstunden an künstlichen Lichtquellen sind diese entsprechend auszubilden durch z.B. - Verwendung von Natriumniederdrucklampen oder Lampen mit LEDs (Ausschluss von Lampen mit einem Spektrum < 540 nm und/oder einer korrelierten Farbtemperatur CCT > 2.700 K). - Vermeidung von Streulicht nach oben durch Einsatz von Blenden“ „10. Maßnahmen zum Schutz vor Außenlärm Sofern im Sondergebiet zu schützende Räume (Wohn- und Schlafräume, Büroräume, Sozialräume) errichtet werden, sind besondere bauliche Schallschutzmaßnahmen bezüglich der einwirkenden Verkehrsgeräusche vorzusehen. Diese sind nach DIN 41092 - Abschnitt Schutz gegen Außenlärm - in der jeweils gültigen Ausgabe zu planen. Beurteilungspegel* nachts an den Außenfassaden“ Immissionsorte IO A (Westfassade Hotel) IO B (Nordfassade Hotel) IO C (Ostfassade Hotel) IO D (Südfassade Hotel) Beurteilungspegel 55 dB(A) 50 dB(A) 45 dB(A) 52 dB(A) *bezogen auf den Ausbauzustand mit Konzerthaus und Kongresszentrum 2 Die DIN 4109 kann über das Stadtplanungsamt der Stadt Nürnberg, Lorenzer Straße 30, 90402 Nürnberg in der Planauflage sowie beim Patentzentrum Nürnberg, Tillystraße 2, 90431 Nürnberg eingesehen werden. Sie kann auch über die Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin bezogen werden. S. 6 262 00848084.docx „11. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen 11.1. Im Sondergebiet - Kultur- und Kongresszentrum sind nur Flachdächer zulässig. 11.2. Im Sondergebiet - Kultur- und Kongresszentrum sind Dachaufbauten nur über der Decke des jeweils höchsten Dachabschlusses und nur für die Unterbringung technischer Anlagen (z.B. lüftungstechnische Anlagen, Kühlung, Aufzugsmaschinenräume, Rauchabzug, Oberlichter) bis zu einer Höhe von maximal 2,50 m über Decke (= Dachhaut) des Geschosses zulässig. Ihre Grundfläche darf nicht mehr als 20 % der Geschossfläche der letzten Geschossebene betragen. Die technischen Einrichtungen sind mindestens um das Maß ihrer Höhe von der Vorderkante der Attika zurückzusetzen. 11.3. Auf Dächern von Sockelgeschossen mit der Traufhöhe 7.65 m sind Dachaufbauten – auch für die Unterbringung technischer Anlagen - nicht zulässig. Der obere Abschluss der Dachhaut darf jedoch die festgesetzte Traufhöhe ab einem Mindestabstand von 1,00 m zur Dachaußenkante um maximal 50 cm überschreiten.“ 4. Nach § 2 wird folgender § 3 eingefügt: „§ 3 Flächen und Maßnahmen zum Ausgleich Zum Ausgleich der Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungsund Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts in seinen in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a BauGB bezeichneten Bestandteilen bei der Realisierung der Festsetzungen dieses Bebauungsplanes werden gemäß § 9 Abs. 1a BauGB folgende Flächen und Maßnahmen festgesetzt Die planexternen Flächen für ökologische Ausgleichsmaßnahmen auf Grundstücken der Stadt Nürnberg aus dem Ökokonto mit der - Fl.Nr. 847 (Gmkg. Neunhof). Auf 2.390 m² Anlage einer Ackerbrache / kurzlebiger Ruderalfluren, - Fl.Nr. 870 (Gmkg. Neunhof). Auf 926 m² Anlage eines heimischen, standortgerechten Ufergehölzsaumes und auf 3.519 m² die Entwicklung einer Feuchtwiese, - Fl.Nr. 883 (Gmkg. Neunhof). Auf 1.914 m² die Anlage eines heimischen, standortgerechten Ufergehölzsaumes und auf 3.089 m² die Entwicklung einer Feuchtwiese sowie - Fl.Nr. 884 (Gmkg. Neunhof). Auf 487 m² die Aufwertung eines Auwaldbereichs.“ Art. 2 Die Satzung zur Änderung des Bebauungsplans tritt mit der Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft. Art. 3 Die Verwaltung wird beauftragt, die Bebauungsplan-Satzung mit dem Planteil in der sich aus dieser Änderungssatzung ergebenden Fassung unter Verzicht auf die Wiedergabe der gesetzlichen Grundlagen im Einleitungssatz und unter Zugrundelegung einer aktuellen kartografischen S. 7 263 00848084.docx Grundlage neu zu fassen und im Amtsblatt auf die Neufassung, sowie darauf hinzuweisen, wo der Bebauungsplan in der Neufassung eingesehen werden kann. Nürnberg, Stadt Nürnberg Dr. Ulrich Maly Oberbürgermeister S. 8 264 Ö 10 00848085.docx LESEFASSUNG Zeichenerklärung: rot = neu eingefügt in ursprüngliche Satzung gestrichen = entfällt aus ursprünglicher Satzung Nr. 4160 Die Stadt Nürnberg erlässt gemäß Stadtratsbeschluss vom 28.09.81 aufgrund von § 10 des Bundesbaugesetzes (BBauG) vom 18.08.1976 (BGBl. I So 2256) Art. 107 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) folgende von der Regierung von Mittelfranken mit Schreiben Nr.220-603.4- 17/80 vom 30.11.1989 genehmigte1 Bebauungsplansatzung §1 Für das Gebiet zwischen Bayernstraße, Münchener Straße, Parsifalstraße, Platz der Opfer des Faschismus, Schultheißallee einschließlich einer Teilfläche südlich der Bayernstraße (in Verlängerung der Schultheißallee) wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Planteil ist Bestandteil dieser Satzung. §2 In Ergänzung der im Planteil getroffenen Festsetzungen wird folgendes festgesetzt 1. Art der baulichen Nutzung im Sondergebiet - Kultur- und Kongresszentrum – gemäß § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) 1.1. Das Sondergebiet (SO) dient vorwiegend der Unterbringung von Anlagen und Einrichtungen für Kultur und Kongresse. Zulässig sind Anlagen für kulturelle Zwecke, Versammlungsstätten, Konferenzräume, Restaurants, Betriebe des Beherbergungsgewerbes sowie in untergeordnetem Maße Verwaltungsräume und Bedienstetenwohnungen, soweit diese mit der besonderen Zweckbestimmung in direktem Zusammenhang stehen. 1.2. Emissionskontingente Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die in der folgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente LEK nach DIN 456912 weder tags (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) noch nachts (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) überschreiten: 1 entspricht der Fassung der Satzung vom 21.01.1981 2 Die DIN 45691 kann über das Stadtplanungsamt der Stadt Nürnberg, Lorenzer Straße 30, 90402 Nürnberg in der Planauflage sowie beim Patentzentrum Nürnberg, Tillystraße 2, 90431 Nürnberg eingesehen werden. Sie kann auch über die Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin bezogen werden. 1 265 00848085.docx Emissionskontingent gemäß DIN 45691 LEK in dB Teilfläche tags nachts (6.00 Uhr - 22.00 Uhr) (22.00 Uhr - 6.00 Uhr) Teilfläche 1 58 53 (55) * Teilfläche 2 55 52 Teilfläche 3 57 52 * In Richtung Westen, die Immissionsorte IO 01 bis IO 04 an der Parsifalstraße betreffend, wird für die Teilfläche 1 nachts ein Zusatzkontingent von 2 dB zugelassen. Immissionsorte: In Richtung Westen, gilt für das Grundkontingent und das Zusatzkontingent: IO 2 (Wohnhaus Parsifalstraße 16-18, Ostfassade, alle Geschosse) In Richtung Norden und Osten, gilt für das Grundkontingent: IO 8 (Wohnhaus Schultheißallee 5, Südwestfassade, alle Geschosse) Immissionsort Adresse Fassade IO 01 Parsifalstraße 24 Ostfassade IO 02 Parsifalstraße 16-18 Ostfassade IO 03 Parsifalstraße 12 Ostfassade IO 04 Parsifalstraße 4 Ostfassade IO 05 Platz der Opfer des Faschismus 6 Südostfassade IO 06 Hainstraße 34 Südfassade (Hochhaus) IO 07 Schultheißallee 1 Südwestfassade (Ostflügel) IO 08 Schultheißallee 5 Südwestfassade IO 09 Schultheißallee 11 Südwestfassade IO 10 Schultheißallee 21 Südwestfassade Ein Vorhaben erfüllt auch dann die schalltechnischen Festsetzungen des Bebauungsplans, wenn der Beurteilungspegel den Immissionsrichtwert nach TA Lärm um mindestens 15 dB unterschreitet (Relevanzgrenze). Die in der Tabelle angegebenen Emissionskontingente gelten pro m² der jeweiligen Teilfläche (TF) des Sondergebiets Kultur- und Kongresszentrum. Maßgebliche Bezugsfläche für die Umrechnung der betrieblichen Schallleistungspegel sind die im Plan gekennzeichneten Teilflächen im Sondergebiet Kultur- und Kongresszentrum. 2. Art der baulichen Nutzung im Allgemeinen Wohngebiet Im Allgemeinen Wohngebiet sind Anlagen und Einrichtungen nach § 4 Abs.3 BauNVO auch ausnahmsweise nicht zulässig. 2 266 00848085.docx 3. Maß der baulichen Nutzung Soweit dDas höchstzulässige Maß der baulichen Nutzung nicht durch den festgesetzten Wert der Baumassenzahl bestimmt ist, ergibt es sich im allgemeinen Wohngebiet aus der den überbaubaren Grundstücksflächen, die der zulässigen Größe der Grundfläche der baulichen Anlage entspricht, in Verbindung mit der Zahl der Vollgeschosse bzw. im Sondergebiet Kultur- und Kongresszentrum aus den überbaubaren Grundstücksflächen in Verbindung mit den im Planteil festgesetzten Traufhöhen. Die Traufhöhe bezieht sich auf die Bezugsebene Erdgeschoß +/- 0,00m ≙ 314,15 m ü. NN. 3a. Bauweise Es gilt eine abweichende Bauweise gemäß § 22 Abs. 4 BauNVO. Innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sind durchgehende Baukörper - auch über 50 m Länge - zulässig. 4. Nicht überbaubare Grundstücksflächen Der östlich des Kongresszentrums zwischen Hauptgebäude und Eingangshalle und westlich des großen Parkplatzes vorhandene Trinkwassernotbrunnen und eine Fläche mit Durchmesser von 3 m, gemessen vom Mittelpunkt des Brunnendeckels, darf nicht überbaut oder unterbaut werden. 5. Nebenanlagen und Garagen Außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sind Nebenanlagen im Sinne des §1423 Abs.5 BauNVO nur für die Müll- und Wertstoffentsorgung, für das Abstellen von Fahrrädern, für die Versorgung des Baugebiets mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser sowie zur Ableitung und Speicherung von Regenwasser sowie Garagen im Sinne das Art.7 Abs.5 Bayerische Bauordnung nicht zulässig. Im Allgemeinen Wohngebiet sind Nebenanlagen und Einrichtungen für die Kleintierhaltung auch innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen unzulässig. 6. Stellplätze, Aufstellflächen, Garagen und Tiefgaragen mit ihren Zufahrten, Außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sind Stellplätze und Tiefgaragen mit ihren Zufahrten nur in den im Planteil dafür festgesetzten Flächen zulässig. Garagen sind nur im Allgemeinen Wohngebiet und dort nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen und den im Planteil dafür festgesetzten Flächen zulässig. Innerhalb der „Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung – Aufstellfläche Übertragungswagen“ an der Münchener Straße, westlich des neuen Konzerthauses ist ausschließlich das Abstellen von Fahrzeugen, die der Produktion und Übertragung von Rundfunk- und Fernsehsendungen sowie Streamingdiensten dienen, zulässig. 7. Versickerung von Niederschlagswasser Im Sondergebiet ist unbelastetes Niederschlagswasser von versiegelten Flächen, Dachflächen und Fassaden vor Ort dezentral in den im Planteil hinweislich dargestellten unterirdischen Rohrrigolen zur Versickerung zu bringen. Teilflächen der befestigten Flächen können bei geeigneter Gefälleausbildung auch direkt in benachbarte private Grünflächen entwässert werden. 3 267 00848085.docx 8. 8.1. Öffentliche und private Grünflächen / Grünordnung Erhaltenswerter Baumbestand Die zum Erhalt festgesetzten Bäume sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgängigkeit durch klimaangepasste und standortgerechte Bäume mit einem Stammumfang von 25 – 30 cm, gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden, zu ersetzen. Die Ersatzpflanzung ist standortnah, maximal 5 m vom Bestandsbaum entfernt, vorzunehmen. Die Bodenfläche unter dem Kronentraufbereich ist zuzüglich 2,0 m von jeglicher Beeinträchtigung frei zu halten bzw. es sind geeignete Maßnahmen zur Vermeidung (z.B. Wurzelbrücken, Wurzelschutz) zu ergreifen. Unzulässig sind auch Veränderungen des Geländeniveaus (Abgrabungen und Aufschüttungen). 8.2. Neupflanzungen von Bäumen Die im Planteil mittels Hinweis zur Pflanzung vorgesehenen 39 Bäume sind zu pflanzen. Die Anzahl der dargestellten Bäume darf nicht unterschritten werden. Für die Pflanzungen sind standortgerechte, klimaangepasste Laubbäume als Hochstamm, 4 – 5x verpflanzt, aus extra weitem Stand, Solitärbaum, Stammumfang 25-30 cm, gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden, zu verwenden. Bei Abgängigkeit eines Baums ist dieser durch einen klimaangepassten und standortgerechten Baum gleicher Qualität zu ersetzen. Die Ersatzpflanzung ist standortnah, maximal 5 m vom Bestandsbaum entfernt, vorzunehmen. 8.3. Wurzelraum Im Bereich befestigter Flächen sind Baumstandorte mit mindestens 16 m² großen bodenoffenen Baumscheiben herzustellen und gegen Überfahren zu sichern. Der durchwurzelbare Bodenraum muss spartenfrei sein und darf ein Volumen von 16 m³ nicht unterschreiten, die Vegetationsschicht muss mindestens 1,0 m stark sein. Darüber hinaus muss die Baumscheibe eine Breite von mindestens 2,5 m aufweisen. Im Ausnahmefall kann die bodenoffene Fläche auf 6 m² reduziert werden, unter der Voraussetzung, dass 16 m³ luftund wasserdurchlässiges überpflasterbares Baumsubstrat einschließlich Belüftungssystem angrenzt. 8.4. Dachbegrünung und Innenhöfe Flachdächer und Dächer von Gebäuden im Sondergebiet mit einer Neigung bis zu 20° ab einer Gesamtfläche von 100 m² sind mit Ausnahme erforderlicher Dachdurchdringungen und technischer Einrichtungen mit mindestens einer extensiven Dachbegrünung (Kraut- und/oder Grasvegetation) auszustatten, sofern keine Gründe des Denkmalschutzes entgegenstehen. Die Vegetationstragschicht muss mindestens 10 cm stark sein. Die Ausführung einschichtiger Bauweisen ist nicht zulässig. Dies ist bei Statik und Konstruktion zu berücksichtigen. Eine Befreiung von der Festsetzung erfordert die Durchführung von Ersatzmaßnahmen, um die in der Eingriffsbilanzierung eingestellte Anzahl an Wertpunkten auszugleichen. Die Dachbegrünung ist auf Dauer zu erhalten. Im nordwestlichen Bereich des Sondergebiets sind innerhalb der Baugrenzen, die im Planblatt mit „Konzerthaus“ bezeichnet sind, begrünte Innenhöfe mit einer Grundfläche von insgesamt mind. 500 m² anzulegen und auf Dauer zu unterhalten. Die Vegetationstragschicht muss mindestens 80 cm betragen. 8.5. Versickerungsfähige Beläge Ebenerdige Stellplätze sowie sonstige befestigte Flächen wie Zufahrten und Zuwegungen sind versickerungsfähig herzustellen, oder dort anfallende Oberflächenwasser seitlich zu versickern. Das Material für die Tragschicht ist so zu wählen, dass eine Versickerung des Oberflächenwassers möglich ist. 4 268 00848085.docx 9. 9.1. Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft / Artenschutzmaßnahmen Funktionaler Ausgleich zum Ersatz von Bäumen In der festgesetzten öffentlichen Grünfläche zwischen der Münchener Straße im Westen und der Straße An der Ehrenhalle im Osten sind insgesamt 26 Bäume zu pflanzen, zu entwickeln und dauerhaft zu erhalten. Weitere fünf standortgerechte und heimische Laubbäume (Stiel- oder Trauben-Eichen) sind im Bereich des Straßenbegleitgrüns entlang der Münchener Straße sowie der festgesetzten öffentlichen Grünfläche westlich davon zu pflanzen, zu entwickeln und dauerhaft zu erhalten. Für die Pflanzungen sind standortgerechte Bäume als Hochstamm, 4 – 5x verpflanzt, aus extra weitem Stand, Solitärbaum, Stammumfang 25-30 cm, gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden, zu verwenden. Bei Abgängigkeit eines Baums ist dieser durch einen standortgerechten und heimischen Baum gleicher Qualität zu ersetzen. Die Ersatzpflanzung ist standortnah, maximal 5 m vom Bestandsbaum entfernt, vorzunehmen. 9.2. Artenschutzrechtliche Ersatzmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) Folgende vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen i.S.v. § 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG sind zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität der Fortpflanzungs- und Ruhestätten wildlebender Tiere zu ergreifen und durch fachgerechte Pflege auf Dauer zu unterhalten: CEF-Maßnahme 1 – Künstliche Nisthöhlen: Für den Verlust von Höhlenbäumen als Quartier für Fledermäuse und Brutstätte von Vögeln sind insgesamt 8 Fledermaushöhlen, 4 Fledermausflachkästen, 12 künstliche Nisthöhlen für höhlenbrütende Vogelarten und 1 Nistkasten für den Waldkauz aufzuhängen und zu erhalten. Die Aufhängung erfolgt auf den Fl.Nr. 455, 457 und 466/281 in der Gmkg. Gibitzenhof sowie auf Fl.Nr. 359 in der Gmkg. Gleißhammer. CEF-Maßnahme 2 – Optimierung der Habitatfunktion von Altbäumen: Freistellung von 8 geeigneten Laubbäumen und Aus-der-Nutzungnahme in Waldbeständen in der Gmkg. Langwasser Fl. Nr. 138/2. CEF-Maßnahme 3 – Nachpflanzung von Bäumen: Im Geltungsbereich sind die gemäß Nr. 9.1 festgesetzten, insgesamt 31 Bäume, davon 29 Laubbäume (davon mind. 10 Stiel- oder Trauben-Eichen) zu pflanzen. 9.3. Artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen Folgende Maßnahmen sind zur Vermeidung von Beeinträchtigungen wildlebender Tiere zu ergreifen: a) Verhinderung von Vogelschlag an großflächigen Glasflächen Zur Minderung des Kollisionsrisikos an Glasfassaden sind diese entsprechend vogelschonend auszubilden durch z.B. - Einsatz von Vogelschutzglas, Einsatz gerippten, geriffelten, mattierten, sandgestrahlten, geätzten, eingefärbten, mit Laser bearbeiteten oder bedruckten Glases. - Wahl transluzenter Materialien (z. B. Milchglas) - Flächige, außenseitige Markierungen (mind. 25% Deckungsgrad) - Wahl von Scheiben mit geringem Außenreflexionsgrad (max. 15%) - Montieren von Insektenschutzgittern 5 269 00848085.docx b) Verwendung umweltschonender Außenbeleuchtung Zur Vermeidung der Attraktion von Insekten während der Nachtstunden an künstlichen Lichtquellen sind diese entsprechend auszubilden durch z.B. - Verwendung von Natriumniederdrucklampen oder Lampen mit LEDs (Ausschluss von Lampen mit einem Spektrum < 540 nm und/oder einer korrelierten Farbtemperatur CCT > 2.700 K). - Vermeidung von Streulicht nach oben durch Einsatz von Blenden 10. Maßnahmen zum Schutz vor Außenlärm Sofern im Sondergebiet zu schützende Räume (Wohn- und Schlafräume, Büroräume, Sozialräume) errichtet werden, sind besondere bauliche Schallschutzmaßnahmen bezüglich der einwirkenden Verkehrsgeräusche vorzusehen. Diese sind nach DIN 4109 - Abschnitt Schutz gegen Außenlärm - in der jeweils gültigen Ausgabe zu planen. Beurteilungspegel nachts* an den Außenfassaden Immissionsorte IO A (Westfassade Hotel) IO B (Nordfassade Hotel) IO C (Ostfassade Hotel) IO D (Südfassade Hotel) Außenlärmpegel 55 dB(A) 50 dB(A) 45 dB(A) 52 dB(A) *bezogen auf den Ausbauzustand mit Konzerthaus und Kongresszentrum 11. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen 11.1. Im Sondergebiet - Kultur- und Kongresszentrum sind nur Flachdächer zulässig. 11.2. Im Sondergebiet - Kultur- und Kongresszentrum sind Dachaufbauten nur über der Decke des jeweils höchsten Dachabschlusses und nur für die Unterbringung technischer Anlagen (z.B. lüftungstechnische Anlagen, Kühlung, Aufzugsmaschinenräume, Rauchabzug, Oberlichter) bis zu einer Höhe von maximal 2,50 m über Decke (= Dachhaut) des Geschosses zulässig. Ihre Grundfläche darf nicht mehr als 20 % der Geschossfläche der letzten Geschossebene betragen. Die technischen Einrichtungen sind mindestens um das Maß ihrer Höhe von der Vorderkante der Attika zurückzusetzen. 11.3. Auf Dächern von Sockelgeschossen mit der Traufhöhe 7.65 m sind Dachaufbauten – auch für die Unterbringung technischer Anlagen - nicht zulässig. Der obere Abschluss der Dachhaut darf jedoch die festgesetzte Traufhöhe ab einem Mindestabstand von 1,00 m zur Dachaußenkante um maximal 50 cm überschreiten. 6 270 00848085.docx §3 Flächen und Maßnahmen zum Ausgleich Zum Ausgleich der Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts in seinen in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a BauGB bezeichneten Bestandteilen bei der Realisierung der Festsetzungen dieses Bebauungsplanes werden gemäß § 9 Abs. 1a BauGB folgende Flächen und Maßnahmen festgesetzt: Die planexternen Flächen für ökologische Ausgleichsmaßnahmen auf Grundstücken der Stadt Nürnberg aus dem Ökokonto mit der - Fl.Nr. 847 (Gmkg. Neunhof). Auf 2.390 m² die Anlage einer Ackerbrache / kurzlebiger Ruderalfluren, - Fl.Nr. 870 (Gmkg. Neunhof). Auf 926 m² die Anlage eines heimischen, standortgerechten Ufergehölzsaumes und auf 3.519 m² die Entwicklung einer Feuchtwiese, - Fl.Nr. 883 (Gmkg. Neunhof). Auf 1.914 m² die Anlage eines heimischen, standortgerechten Ufergehölzsaumes und auf 3.089 m² die Entwicklung einer Feuchtwiese sowie - Fl.Nr. 884 (Gmkg. Neunhof). Auf 487 m² die Aufwertung eines Auwaldbereichs. § 34 Der Bebauungsplan wird mit der Bekanntmachung nach § 12 BBauG im Amtsblatt der Stadt Nürnberg rechtsverbindlich. Gleichzeitig treten frühere planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften, die diesem Bebauungsplan entsprechen oder widersprechen, außer Kraft.3 Nürnberg, 21.01.1982 gez. Dr. Urschlechter Oberbürgermeister 3 entspricht der Fassung der Satzung vom 21.01.1981 7 271 Ö 10 Stadtplanungsamt BEGRÜNDUNG ZUR ERSTEN ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4160 für das Gebiet zwischen Bayernstraße, Münchener Straße, Parsifalstraße, Platz der Opfer des Faschismus und Schultheißallee einschließlich einer Teilfläche südlich der Bayernstraße (in Verlängerung der Schultheißallee) Stand: März 2020 Luftbild Nürnberg Hajo Dietz 272 BEGRÜNDUNG zur ERSTEN ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4160 für das Gebiet zwischen Bayernstraße, Münchener Straße, Parsifalstraße, Platz der Opfer des Faschismus und Schultheißallee einschließlich einer Teilfläche südlich der Bayernstraße (in Verlängerung der Schultheißallee) INHALTSVERZEICHNIS I. PLANBERICHT 5 I.1. ALLGEMEINES (GEBIET / RECHTSGRUNDLAGEN / VERFAHREN) 5 I.2. ANLASS ZUR AUFSTELLUNG – PLANUNGSZIELE 5 I.3. GRUNDLAGEN DER PLANUNG 6 I.3.1. ANALYSE DES BESTANDS 6 I.3.1.1. I.3.1.2. I.3.1.3. I.3.1.4. 6 6 7 I.3.1.5. Lage im Stadtgebiet / Topographie Gegenwärtige Nutzungen und Baustruktur Verkehr Natürliche Grundlagen / Bestandsaufnahme und Bewertung des vorhandenen Zustands von Natur und Landschaft Vorbelastungen (Altlasten, Lufthygiene, Lärm, Erschütterungen, etc.) I.3.2. PLANERISCHE VORGABEN / VORHANDENES PLANUNGSRECHT 11 I.3.2.1. I.3.2.2. Planungsrechtliche Vorgaben Fachrecht 11 12 I.3.3. SONSTIGE RAHMENBEDINGUNGEN 13 I.3.3.1. I.3.3.2. I.3.3.3. Eigentumsverhältnisse Kommunalpolitische Gründe / sonst. Stadtratsbeschlüsse Beschränkungen 13 13 16 I.4. PLANUNGSKONZEPT 17 I.4.1. NUTZUNGSKONZEPT 17 I.4.2. ANGESTREBTE BAUSTRUKTUR 18 I.4.3. VERKEHRLICHE ERSCHLIESSUNG 18 I.4.4. GENDER UND DIVERSITY 19 I.4.5. VERSORGUNG / ENTWÄSSERUNG 19 I.4.6. GRÜNORDNUNG / AUSGLEICHSMASSNAHMEN 21 I.4.6.1. I.4.6.2. I.4.6.3. I.4.6.4. Grünordnerisches Konzept Baum-/Gehölzerhalt und Baumneupflanzungen Gebot der Vermeidung; Verminderung Ausgleich und Kompensation unvermeidbarer Eingriffe 21 22 23 24 I.4.7. IMMISSIONSSCHUTZ 25 I.4.7.1. I.4.7.2. I.4.7.3. Lufthygiene Erschütterungsschutz Lärmimmissionsschutz 25 25 25 I.4.8. ENERGIEEINSPARUNG 32 2/45 273 8 9 I.5. ERFORDERLICHE FESTSETZUNGEN UND KENNZEICHNUNGEN 32 I.5.1. ART DER BAULICHEN NUTZUNG (EINSCHLIESSLICH EMISSIONSKONTINGENTIERUNG) 32 I.5.2. MASS DER BAULICHEN NUTZUNG 34 I.5.3. NICHT ÜBERBAUBARE GRUNDSTÜCKSFLÄCHEN 34 I.5.4. BAUWEISE 34 I.5.5. NEBENANLAGEN 34 I.5.6. STELLPLÄTZE, GARAGEN UND TIEFGARAGEN MIT IHREN EINFAHRTEN 34 I.5.7. RÜCKHALTUNG UND VERSICKERUNG VON NIEDERSCHLAGSWASSER 34 I.5.8. ÖFFENTLICHE UND PRIVATE GRÜNFLÄCHEN / GRÜNORDNUNG 35 I.5.9. FLÄCHEN ODER MASSNAHMEN ZUM SCHUTZ ZUR PFLEGE UND ZUR ENTWICKLUNG VON BODEN, NATUR UND LANDSCHAFT 37 I.5.10. MAßNAHMEN ZUM SCHUTZ VOR AUßENLÄRM 37 I.5.11. ÄUSSERE GESTALTUNG BAULICHER ANLAGEN 37 I.5.12. MASSNAHMEN FÜR DEN ARTENSCHUTZ 38 I.5.13. KENNZEICHNUNGEN / NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN / VERMERKE 39 I.5.14. BAUNUTZUNGSVERORDNUNG 39 I.6. ZUSAMMENFASSUNG UMWELTBERICHT 39 I.7. BETEILIGUNGEN 42 I.7.1. FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN UND DER SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE GEMÄSS § 4 ABS. 1 BAUGB 42 I.7.2. FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG GEMÄSS § 3 ABS. 1 BAUGB 42 I.7.3. BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN UND DER SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE (TÖB) GEMÄSS § 4 ABS. 2 43 I.7.4. ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG GEMÄSS § 3 ABS. 2 BAUGB 43 I.8. PLANRECHTFERTIGUNG /AUSWIRKUNGEN/ ABWÄGUNG/ MASSNAHMEN: 43 I.9. KOSTEN 45 II. UMWELTBERICHT (STAND 12.03.2020) ALS GESONDERTER TEXTTEIL 3/45 274 III. QUELLENANGABEN  actori GmbH, München, Markt- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für eine neue Veranstaltungs- und Konzerthalle in Nürnberg, Teile 1 - 3, Stand 31. Mai 2014  Masterplan Freiraum, Gesamtstädtisches Freiraumkonzept, Stadt Nürnberg, Umweltreferat, Februar 2014  bgsm, München, Städtebauliche Standortuntersuchung Veranstaltungs- und Konzerthalle mit Interimsnutzung im Stadtgebiet von Nürnberg, Zusammenfassung Teil 4, Stand Mai 2015  BEVENUE GmbH, München, Machbarkeitsstudie bezgl. der Eignung der Meistersingerhalle Nürnberg als Tagungs- und Kongresszentrum, 14.07.2015  Lärmaktionsplan der Stadt Nürnberg gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (erstellt von ACCON GmbH & Co KG, Bericht Juni 2018)  1.Geotechnischer Bericht (Vorerkundung), Neubau Konzerthaus, Spotka Geotechnik, 08.07.2016  Umweltanalytik Nürnberg (SUN), Bodenuntersuchung Neubau Konzertsaal und Nachuntersuchung PAK in Bohrung B6; 03.08.2016 und 23.08.2016  Umweltanalytik Nürnberg (SUN), Bodenuntersuchung Neubau Konzerthaus, 11.07. und 05./06.08.2019 (Prüfberichte 20191716/ -1750/ -1751/ -1487)  1. und 2. Geotechnischer Bericht, Neubau Konzerthaus, Ingenieurbüro Schulze und Lang, 08.02.2019 und 07.08.2019  2. Fortschreibung des Luftreinhalteplanes - Regierung von Mittelfranken SG 50 / Umweltamt Stadt Nürnberg, Stand September 2017  Wolfgang Sorge, Ingenieurbüro für Bauphysik, Nürnberg, Schwingungs- und Erschütterungsschutz, Grobprognose, 31.08.2017  Wolfgang Sorge, Ingenieurbüro für Bauphysik, Nürnberg, Bebauungsplan Nr. 4160, Schallimmissionsschutztechnische Untersuchung gemäß der technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm vom 07.11. 2018  Wolfgang Sorge, Ingenieurbüro für Bauphysik, Nürnberg, Bebauungsplan Nr. 4160, Ermittlung der zulässigen Emissionskontingente für Anlagengeräusche gemäß DIN 45691 vom 05.08.2019  Wolfgang Sorge, Ingenieurbüro für Bauphysik, Nürnberg, Bebauungsplan Nr. 4160, Untersuchung der Verkehrsgeräuschimmissionen im Umfeld des Bauvorhabens vom 27.02.2020  Erläuterungen zum Entwässerungskonzept Konzerthaus Nürnberg vom 29.05.2019 TOPOTEK 1, Berlin  Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP), 20.08.2019, Grosser-Seeger & Partner, 90419 Nürnberg  FRIEDRICH, Vom Hesperidengarten zum Volkspark, 1993 4/45 275 BEGRÜNDUNG zur ERSTEN ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4160 für das Gebiet zwischen Bayernstraße, Münchener Straße, Parsifalstraße, Platz der Opfer des Faschismus und Schultheißallee einschließlich einer Teilfläche südlich der Bayernstraße (in Verlängerung der Schultheißallee) I. PLANBERICHT I.1. ALLGEMEINES (GEBIET / RECHTSGRUNDLAGEN / VERFAHREN) Für das Gebiet zwischen Bayernstraße, Münchener Straße, Parsifalstraße, Platz der Opfer des Faschismus und Schultheißallee einschließlich einer Teilfläche südlich der Bayernstraße (in Verlängerung der Schultheißallee) gelten die planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 4160, der seit dem 27.01.1982 rechtverbindlich ist. Das Plangebiet befindet sich im Süden der Stadt Nürnberg im Stadtteil Gleißhammer und umfasst eine Fläche von ca. 41,5 ha. Da die Kartengrundlagen auf ein neues Koordinatensystem umgestellt werden müssen (UTM statt bisher Gauß-Krüger) und neue Abgrenzungen wie z.B. das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet Fischbach eingetragen werden sollen, ist eine neue Fassung der Bebauungsplan - Urkunde zu erstellen. Die Änderung des Bebauungsplans ist erforderlich, um die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke im Planungsbereich nach Maßgabe des Baugesetzbuchs (BauGB) vorzubereiten und zu leiten. Rechtsgrundlage für die Änderung eines Bebauungsplans ist das BauGB und die aufgrund dieses BauGB erlassenen Vorschriften. Zuständig für die Änderung von Bebauungsplänen ist die Gemeinde. Das Verfahren selbst ist in den §§ 1 bis 10 BauGB geregelt. Die Einleitung des Änderungsverfahrens wurde am 17.09.2015 im Stadtplanungsausschuss (AfS) beschlossen. I.2. ANLASS ZUR AUFSTELLUNG – PLANUNGSZIELE Die Stadt Nürnberg reagiert mit der Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160 auf den bereits seit längerer Zeit bestehenden Bedarf an einem weiteren Veranstaltungsort im Format einer Konzerthalle im Stadtgebiet. Der grundlegende Sanierungs- und Umbaubedarf des Opernhauses ist evident. Die angestrebte Sanierung bedingt, dass vor Beginn der Baumaßnahmen eine Ausweichmöglichkeit für die Opernsparte während der Dauer von mehreren Spielzeiten konzipiert, umgesetzt und vorgehalten werden muss (Operninterim). Hinzu kommt der seit Längerem in der Nürnberger Öffentlichkeit und Kulturszene geäußerte Wunsch nach einer Alternative zu den vorhandenen Konzertorten. Bereits in einem Bericht im Kulturausschuss am 10.07.2009 war festgestellt worden, dass ein weiterer Saal für Veranstaltungen jeder Art in Nürnberg fehlt. In der Markt- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der actori GmbH, München in 2014 wurde der Bedarf konkretisiert und ein gangbarer Weg aufgezeigt, einen solchen Veranstaltungsort wirtschaftlich zu betreiben. Ziel der Stadt Nürnberg ist es, am Standort der Meistersingerhalle (MSH) durch den Neubau des Konzerthauses einerseits ein attraktives Angebot im Veranstaltungsbereich zu bieten und andererseits mit der Zwischennutzung der MSH als Interimsstandort für die Oper die Voraussetzungen für die erforderliche Sanierung des Opernhauses zu schaffen. Nach Abschluss der Sanierung der Oper schließt die MSH mit einer erweiterten Nutzung als Kongress- und Tagungszentrum (siehe I.3.3.2.a) ein bisher fehlendes Veranstaltungssegment in Nürnberg. Der Ausbau der Tagungs- und Kongressräumlichkeiten der MSH sowie eine Sa- 5/45 276 nierung und Optimierung des Bestandes sind Voraussetzung für die Deckung des festgestellten Bedarfs im Kongresssegment. Gesamtziel ist der Betrieb des Gesamtensembles Meistersingerhalle als Kultur-, Veranstaltungs-, Tagungs- und Kongresszentrum. Zusammen mit dem Konzerthaus soll hier nicht nur ein neues kulturelles Zentrum entstehen, sondern auch ein architektonisches Zeichen, das seine Funktion und Bedeutung selbstbewusst repräsentiert. Um den Neubau der Konzert- und Veranstaltungshalle entsprechend der Standortuntersuchung (siehe I.3.3.2.b) auf dem westlich der Meistersingerhalle bestehenden Parkplatz realisieren zu können, ist eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich. Derzeit ist die betreffende Teilfläche planungsrechtlich als öffentliche Grünfläche mit Zweckbestimmung Parkplatz und in Teilen als (öffentliche Grünanlage) Parkanlage festgesetzt. Als Planungsziele sind insbesondere zu nennen: • • • • • • • die planungsrechtliche Sicherung des Standorts einer neuen Konzert- und Veranstaltungshalle neben der Meistersingerhalle Förderung der Wirtschaft durch Aufwertung des Standorts Meistersingerhalle als Tagungs- und Kongresszentrum mit einer Sanierung sowie Optimierung des Bestands und Ertüchtigung der Kongress- und Tagungsräumlichkeiten. die Schaffung weiterer Arbeitsplätze im Konzert- und Kongresszentrum Aufwertung des unmittelbaren Umfelds von Hotel, Meistersingerhalle und neuem Konzerthaus Sicherung des Gehölzstreifens zwischen Münchener Straße und Baufeld sowie von erhaltenswerten Einzelbäumen Kompensation von Eingriffen Regelung der neuen Zu- und Ausfahrt zu Konzerthaus, Tagungs- und Kongresszentrum sowie Hotel I.3. GRUNDLAGEN DER PLANUNG I.3.1. ANALYSE DES BESTANDS I.3.1.1. Lage im Stadtgebiet / Topographie Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4160 liegt im Süden von Nürnberg in den Gemarkungen Gleißhammer und Gibitzenhof. Das Gebiet ist vollständig von öffentlichen Verkehrsflächen umschlossen. Der Umgriff umfasst derzeit eine Fläche von ca. 41,5 ha. Die Topographie ist nahezu eben. Der Luitpoldhain weist in den westlichen Randbereichen Modellierungen mit Terrassenbildung auf. I.3.1.2. Gegenwärtige Nutzungen und Baustruktur Im Norden des Geltungsbereichs befindet sich die unter Denkmalschutz stehende Meistersingerhalle. An diese schließen nach Westen ein kleiner Parkplatz (ca.165 PKW Stellplätze gem. Bebauungsplan, 154 real) und nach Osten ein großer (598 PKW Stellplätze gem. BPlan, 8 Bus Stellplätze) Parkplatz an. Südlich der Meistersingerhalle befindet sich der bis zu 4-geschossige Baukörper des Ramada Park Hotels. Der Konzerthausneubau soll auf dem Areal des kleinen Parkplatzes errichtet werden. Die hier befindlichen Stellplätze werden derzeit sowohl von Besuchern der MSH als auch von Gästen des Hotels sowie Parkbesuchern genutzt. Diese Stellplätze sind jedoch nicht für den Stellplatznachweis nach der Stellplatzsatzung der Stadt Nürnberg (StS) erforderlich. Vielmehr ist mit den Stellplätzen auf dem „großen Parkplatz“ östlich der MSH der Stellplatznachweis sowohl für die derzeitige Nutzung der MSH, als auch für die künftigen Nutzungen übererfüllt. Das Hotel führt seinen eigenen Nachweis in der zugehörigen Tiefgarage. 6/45 277 Ein Großteil des Geltungsbereichs umfasst die öffentliche Grünanlage des Luitpoldhains. Diese ist Teil der „Urbanen Parklandschaft Dutzendteich & Co.“ (aus: Masterplan Freiraum, Gesamtstädtisches Freiraumkonzept, Stadt Nürnberg, 2014, hier: Entwicklungskonzept Urbane Parklandschaften) und bildet zusammen mit dem Volkspark Dutzendteich ein bedeutendes, als Flächendenkmal (Landschaftsgarten/ -parkanlage) geschütztes Naherholungsgebiet. Die Parklandschaft „Dutzendteich & Co.“ stellt die größte öffentliche Grünfläche in Nürnberg dar und fungiert als „grüne Lunge“ der mit Grün stark unterversorgten Südstadt. Somit hat diese eine große Bedeutung für das Stadtklima, für Naherholungs- und Freizeitnutzung sowie für Sport, Messe und Kultur. Der Luitpoldhain wurde von 1900 bis 1906 im Rahmen der 3. Bayerischen Landes-, Industrie-, Gewerbe- und Kunstausstellung als Park auf dem Dutzendteichgelände angelegt. Noch heute sind die Spuren der wechselvollen Geschichte auf dem sich südlich anschließenden Areal des Volksparks Dutzendteich und des Luitpoldhains ablesbar. Zum Luitpoldhain liegt ein Parkpflegewerk vor, mit der die Pflege des Luitpoldhains optimiert, aber auch Entwicklungsmöglichkeiten aufgezeigt werden sollen. Leitgedanke für die Entwicklung des Parks ist „seine Erhaltung und behutsame und gezielte Weiterentwicklung für die Grünversorgung der Südstadt und der Stadt Nürnberg insgesamt“. Dieser Plan deckt allerdings nicht die Teile westlich und nördlich der Meistersingerhalle sowie entlang der Schultheißallee ab, sondern nur die südlich von Gebäudekomplex und großem Parkplatz liegenden Flächen. Da die Laufzeit des derzeitigen Parkpflegewerks beendet ist, wird es ein Anschlusswerk geben, in dem der aktuellen Situation Rechnung getragen wird. Im Luitpoldhain befinden sich ein öffentlicher Spielplatz und Freizeitsportanlagen sowie ein weiterer oberirdischer Parkplatz. Im Osten der Parkanlage steht die denkmalgeschützte Ehrenhalle, ein Denkmal für die Gefallenen des Ersten Weltkriegs. Am östlichen Rand des Geltungsbereichs befindet sich eine unter Denkmalschutz stehende ehemalige Fabrikantenvilla neben einem solitären, sieben geschossigen Wohngebäude mit Garagenhof. Die weitere Umgebung ist geprägt von Wohn- und Bürogebäuden, Kultur- und Bildungseinrichtungen. Die Wohngebiete sind mit Ausnahme einer Wohnbebauung nordöstlich der Schultheißallee durch Grünzüge klar abgegrenzt. I.3.1.3. Verkehr Motorisierter Individualverkehr: Über die Straßen Schultheißallee, Bayernstraße und An der Ehrenhalle besteht eine direkte Anbindung an das innerstädtische Hauptverkehrsstraßennetz. Zudem binden diese Straßen das Gebiet unmittelbar an die Münchener Straße und Frankenstraße an, welche eine direkte Verknüpfung mit den überörtlichen Verkehrswegen bieten. Durch die umliegenden Veranstaltungsorte (Meistersingerhalle, Luitpoldhain, Frankenstadion, Arena, Volksfestplatz, Messe) sind die Straßen durch hohe bis sehr hohe Belastungen geprägt. Entsprechend der Belastung ist das Straßennetz durchgehend mit zwei Richtungsfahrbahnen ausgebaut. Die Knotenpunkte sind durch zusätzliche Spuren ertüchtigt. Die Verkehrsbelastungen auf der Nord-/ Süd-Achse Hainstraße – Münchener Straße bewegen sich an einem Normalwerktag zwischen 29.000 und 31.500 Kfz/24h, auf der Bayernstraße liegt die Verkehrsbelastung bei rund 30.500 Kfz/24h an einem Normalwerktag. Der Straßenzug Schultheißallee – An der Ehrenhalle ist mit bis zu 9.000 Kfz/ 24h an einem Normalwerktag deutlich geringer frequentiert. Die Parkplätze der Meistersingerhalle werden über die Schultheißallee erschlossen. Aufgrund der Straßenbahngleise zwischen den Richtungsfahrbahnen kann der Parkplatz nur von Nordwesten angefahren und Richtung Südosten verlassen werden (rechts rein und rechts raus). Das Hotel südlich der Meistersingerhalle wird über den westlichen Parkplatz von der Schultheißallee erreicht. Insgesamt sind derzeit ca. 760 PKW Stellplätze und ca. 8 Busstellplätze an der Meistersingerhalle (ca. 160 westlich, ca. 600 östlich) vorhanden. 7/45 278 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV): Die Haupterschließung mit öffentlichen Verkehrsmitteln übernehmen die Straßenbahn (derzeitige Linie 8) sowie die Buslinien 36 und 55 mit Haltepunkten an der Schultheißallee (Platz der Opfer des Faschismus und Meistersingerhalle) bzw. am Doku-Zentrum. Die Straßenbahn und die Buslinie 36 verkehren werktags im 10-Minutentakt, ab 20.00 Uhr und sonn- und feiertags im 20-Minutentakt, die Buslinie 55 werktags überwiegend im 20-Minutentakt ab 20:00 Uhr und sonn- und feiertags im 40-Minuten Takt. Bei Sonderveranstaltungen wird die Taktung am Abend verdichtet (z.B. Volksfest und Klassik Open-Air). Die nächste fußläufig erreichbare S-Bahn-Station ist mit rund 1 km Entfernung „Dutzendteich“. Diese ist zudem über die Buslinie 55 angebunden. Anbindung an die S-Bahn-Station „Dürrenhof“ besteht über die Buslinie 36. Rad- und Fußgängerverkehr Das Plangebiet ist in das übergeordnete Radroutennetz integriert. Entlang der Hainstraße – Münchener Straße verläuft eine Nord-Süd gerichtete Hauptroute. Eine separate Geh-Radwegverbindung verläuft entlang der Münchener Straße. Der Luitpoldhain ist mit dem weitläufigen Fußwegenetz des südlich anschließenden Naherholungsgebiets des ehemaligen Reichsparteitagsgeländes / Volkspark Dutzendteich verknüpft. I.3.1.4. Natürliche Grundlagen / Bestandsaufnahme und Bewertung des vorhandenen Zustands von Natur und Landschaft Der Standort der Konzerthalle ist Bestandteil der urbanen Parklandschaft „Dutzendteich & Co“, deren Entwicklung eine Schlüsselmaßnahme im Gesamtstädtischen Freiraumkonzept (GFK) darstellt. Auch im Aktionsplan „Kompaktes Grünes Nürnberg 2020“ zum Masterplan Freiraum wurde ein Entwicklungskonzept für das Areal stadtintern priorisiert. Im Integrierten Stadtentwicklungskonzept (INSEK) Südost kommt dieser urbanen Parklandschaft eine hervorgehobene Bedeutung zu. Die Meistersingerhalle ist im Norden umgeben von einem großen, sehr markanten Baumhain, der maßgeblich zum Charakter der Halle beiträgt und den öffentlichen Raum prägt. Auch angrenzend an den westlichen Parkplatz und im Luitpoldhain befinden sich mächtige, sehr alte und große Stiel-Eichen (bis Ø > 1,0 m; Höhe bis ca. 25 m). Der östliche Parkplatz dagegen weist jüngere Bäume mit geringerer Qualität auf. Hier sind große Flächen versiegelt und nur kleine Baumscheiben vorhanden. Der Neubau erfolgt auf dem „Kleinen Parkplatz“ westlich der Meistersingerhalle, hierdurch wird in alten Baumbestand eingegriffen. Eine genaue Aufstellung der Eingriffe in den Baumbestand ist dem Umweltbericht (2.4.1.2 Umweltauswirkungen und Prognose) zu entnehmen. Im Arten- und Biotopschutz-Programm der Stadt Nürnberg wird der Luitpoldhain als regional bedeutsamer Lebensraum eingestuft. Die Grünflächen und Baumbestände des Luitpoldhains und auch westlich der Münchener Straße sind in der amtlichen Biotopkartierung erfasst und den Biotoptypen „Alleen, Baumreihen, Baumgruppen“ sowie „Parks, Haine, Grünanlagen mit Baumbestand“ zugeordnet. Die Grünflächen besitzen mit ihrem Baumbestand vielfältige ökologische Funktionen für das Stadtklima und den Artenschutz. Der Luitpoldhain wird in der Klimafunktionskarte des Stadtklimagutachtens Nürnberg mit den Parkflächen als klimatisch wirkender Ausgleichsraum mit einem mäßigen Kaltluftvolumenstrom bewertet. Er hat eine wichtige Bedeutung für die angrenzenden Wohnbereiche im Norden als Lieferant von Kalt- und Frischluft. Durch den teilweisen Verlust des Baumbestands im Bereich des geplanten Konzerthauses geht ein Teil der schattenspendenden und damit klimatisch ausgleichenden Wirkung verloren. Artenschutzrechtlich hat der Baumbestand im Luitpoldhain eine sehr hohe Bedeutung. Vor allem die alten Eichen mit ihrem arttypischen Totholz-Anteil bieten Lebensraum z.B. für Fledermausarten, Vögel und Totholzkäfer. Das Vorkommen von Siebenschläfern ist aktuell belegt. Für den Totholzkäfer Eremit (Osmoderma eremita) erfolgte kein aktueller Nachweis, der Luitpoldhain ist aber als Teillebensraum einer Eremitenpopulation im Nürnberger Süden auf8/45 279 zufassen. Detaillierte Beschreibungen sind den Naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP vom 20.08.2019, Grosser-Seeger & Partner), Kap. 3 bzw. dem Umweltbericht zu entnehmen. I.3.1.5. Vorbelastungen (Altlasten, Lufthygiene, Lärm, Erschütterungen, etc.) (detaillierte Angaben zu Vorbelastungen sind im Umweltbericht zu finden) Altlasten Die vorliegenden Bodenuntersuchungen der Umweltanalytik Nürnberg (SUN) vom 03.08.2016 und 23.08.2016 ergaben in den Auffüllungen im nördlichen Bereich im Umfeld der Meistersingerhalle in nahezu allen Bodenproben Belastungen mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK), Arsen und/ oder Schwermetallen (Kupfer, Blei, Zink). Für die Verwertung des Bodenmaterials aus dem Untersuchungsbereich sieht die Einstufung nach LAGA-Boden (Bund-/ Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall) teils noch einen eingeschränkten Einbau mit definierten Sicherheitsmaßnahmen vor (bis Z 2), teils wird diese Klasse aber schon überschritten. Im Bereich des geplanten Konzerthauses westlich der Meistersingerhalle konnten 2016 in der einen dort genommenen Bodenprobe dagegen keine auffälligen Werte von Schadstoffen festgestellt werden. Bei den Untersuchungen 2018 erfolgte zunächst keine weitere Untersuchung auf Schadstoffe (SCHULZE & LANG, 08.02.2019). Aufgrund der festgestellten Bestandteile und organoleptischer Auffälligkeiten wurden bei den ergänzenden Bohrungen im Juni/Juli 2019 aber auch Schadstoffuntersuchungen durchgeführt (SCHULZE & LANG, 07.08.2019 sowie Prüfberichte von SUN/U 11.07. und 05./06.08.2019). In Zusammenschau aller Ergebnisse der Bodenuntersuchungen aus 2016 und 2019 ist davon auszugehen, dass ausschließlich abfallrelevante Bodenbelastungen zu berücksichtigen sind, während altlastenrelevante Bodenkontaminationen im Sinne der BBodSchV nicht vorliegen. Im Bebauungsplänen sind gem. § 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB für bauliche Nutzungen vorgesehene Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, zu kennzeichnen. Ein Kennzeichnungserfordernis liegt hier jedoch nicht vor. Auf die detaillierten Ausführungen im Umweltbericht Kap.2.2 Boden wird verwiesen. Kampfmittel Da das Areal im Bereich des früheren Reichsparteitagsgeländes liegt, müssen im Vorfeld von Baumaßnahmen Untersuchungen bezüglich evtl. vorhandener Kriegsaltlasten (Luftbildauswertung) durchgeführt werden. Erste Luftbildauswertungen lassen Bombenkrater im Umfeld erkennen. Erschütterung Durch den oberirdischen Verkehr der nördlich des Baufeldes verlaufenden Straßenbahnlinie in der Schultheißallee sowie durch den Schwerlastverkehr (Lkw und Busse) auf den umgebenden Straßen (Münchener Straße und Schultheißallee) können der anstehende Untergrund sowie Bauwerke in unmittelbarer Nähe schwingungsangeregt werden. Diese Schwingungen werden innerhalb von Gebäuden als Erschütterungen spürbar bzw. als Sekundärluftschall hörbar. Erschütterungserzeugende Betriebe oder andere technische Einrichtungen sind nicht vorhanden. Lärm Die vorhandene Lärmsituation in Plangebiet und Umgebung stellt sich wie folgt dar: Die innerhalb des Plangebiets entstehenden Anlagengeräusche (Gewerbelärm) werden durch die oberirdischen Parkplatzanlagen um die Meistersingerhalle/ Hotel verursacht. Hinzu kommen mögliche Geräuschemissionen aus Haustechnikanlagen sowie die Anlieferung der MSH und des Hotels durch LKW Verkehre. Die derzeitige Verkehrslärmsituation wird durch die Straßen Wodanstraße, Schultheißallee, An der Ehrenhalle und Münchener Straße bestimmt. Während für die Münchener Straße der 9/45 280 Lärm durch Kfz Verkehre ausschlaggebend ist, sind für die Wodanstraße und die Schultheißallee auch die Auswirkungen des Lärms durch die hier verlaufende Straßenbahnlinie zu berücksichtigen. An den Straßen liegen schutzbedürftige Nutzungen. So ist die Wodanstraße im Bereich der Kreuzung mit der Münchener Straße, ebenso wie der Platz der Opfer des Faschismus, durch Wohnnutzungen in gründerzeitlicher Blockrandbebauung geprägt. Auch die vierspurig ausgebaute Münchener Straße, eine der großen Einfallstraßen Nürnbergs die außerhalb des Rings (Franken- und Bayernstraße) den Charakter einer Bundesstraße besitzt (B 8) und einen alleeartigen Charakter aufweist, wird im Bereich der bestehenden Meistersingerhalle an ihrer Westseite von gründerzeitlicher Blockrandbebauung gesäumt. Die Wohnbebauung grenzt in diesem Bereich allerdings nicht unmittelbar an die Münchener Straße an, sondern ist über die Parsifalstraße erschlossen, die durch einen 30 bis 70 m breiten baumbestandenen Grünstreifen von der Münchener Straße getrennt ist. Wie bei vielen gründerzeitlichen Gebäuden üblich, weisen diese zum Teil Grundrisse mit überwiegend zu den Straßen hin orientierten Aufenthaltsräumen auf. Auch die Schultheißallee weist Wohnnutzungen auf, so befinden sich nordöstlich auf Höhe des großen Parkplatzes der Meistersingerhalle freistehende Mehrfamilienhäuser und Wohngebäude, im weiter südlichen Verlauf der Straße befindet sich ein kleines allgemeines Wohngebiet, das noch im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4160 liegt. Insgesamt weisen die umgebenden Straßen eine hohe Verkehrsbelastung auf. Straße Münchener Str. (südl. Wodanstraße) Wodanstraße (westlich Hainstraße) Hainstraße (nördl. Münchener Straße) Schultheißallee (nördl. An der Ehrenhalle) Kfz/24 h Nachtanteil Anteil Kfz > 2,8t tags nachts 29.000 9% 5% 4% 12.000 8% 3% 2% 31.500 9% 5% 4% 10.500 10 % 6% 3% Für das vorgenannte Plangebiet und Umgebung besteht somit eine Geräuschvorbelastung durch den Straßenverkehrslärm der genannten Straßen. In der weiteren Planung wurden aufgrund der anstehenden städtebaulichen Entwicklungen im Nürnberger Süden (Baugebiet Hainstraße, Baugebiet Hasenbuck, Universitätsstandort Brunecker Straße etc.) in den Berechnungen nicht die derzeitige Verkehrsbelastung, sondern die Prognosedaten, also die anzunehmende verkehrliche Entwicklung (Prognose 2035) zugrunde gelegt. Angrenzend an das Plangebiet mit Umgebung befindet sich das Untersuchungsgebiet 001 „Südstadt“ des Lärmaktionsplans der Stadt Nürnberg nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz, der vom Stadtrat am 28.10.2015 beschlossen wurde. Untersuchungsgebiete wurden dort festgelegt, wo mindestens 50 Einwohner leben, die einer Lärmbelastung von mehr als LDEN (Lärmindex Day-Evening-Night) 70 dB(A) oder LNight (A-bewerteter äquivalenter Dauerschallpegel in Dezibel im Beurteilungszeitraum Nacht 22.00 bis 06.00 Uhr) 60 dB(A) ausgesetzt sind, also Werte im Bereich der schädlichen Umwelteinwirkungen i.S. des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG). Die Untersuchungsgebiete zählen im Stadtgebiet zu den besonders kritischen Bereichen hinsichtlich der Lärmeinwirkungen. Darüber hinaus wirken auf das Plangebiet und die Umgebung die Geräuschimmissionen der Sportanlagen nördlich und nordöstlich der Schultheißallee ein. Ca. 500 m südlich befindet sich der Volksfestplatz durch den beim Festbetrieb ebenfalls mit Lärmeinwirkungen zu rechnen ist. Zudem ist der Luitpoldhain im Sommer Schauplatz für Open Air Veranstaltungen mit mehreren Tausend Besuchern. 10/45 281 Auf die detaillierten Ausführungen im Umweltbericht, Punkt 2.6.2.1 „Bestand und Bewertung der Ausgangssituation“ wird verwiesen. I.3.2. PLANERISCHE VORGABEN / VORHANDENES PLANUNGSRECHT I.3.2.1. Planungsrechtliche Vorgaben I.3.2.1.a. Raumordnung (LEP- Ziele der Raumordnung, Regionalplan Region Nürnberg) Die anzustrebende räumliche Ordnung und Entwicklung einer Planungsregion wird im Regionalplan festgelegt. Die Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) werden durch Regionalpläne in fachlicher und räumlicher Hinsicht konkretisiert. Die Ziele des Regionalplans sind für alle öffentlichen Planungsträger verbindlich. Der Regionalplan der Region Nürnberg (vormals: Industrieregion Mittelfranken) ist am 01.07.1988 in Kraft getreten. Er wurde in der Zuständigkeit des Planungsverbandes Region Nürnberg (vormals: Planungsverband Industrieregion Mittelfranken) aufgestellt und wird durch Fortschreibungen den aktuellen Verhältnissen und Erfordernissen angepasst. Gesetzliche Grundlage ist das Bayerische Landesplanungsgesetz. Maßgeblich hinsichtlich Kunst- und Kulturpflege ist für die Stadt Nürnberg in der kommunalen Bauleitplanung gemäß § 1 Abs. 4 BauGB insbesondere das das Ziel 8.4.1.1 Theater und Musikpflege des Regionalplans der Region Nürnberg, wonach die Städtischen Bühnen Nürnberg (heute: Staatstheater Nürnberg) in ihrer regionalen Bedeutung erhalten und weiter ausgebaut werden sollen. In der Begründung des Regionalplans wird hierzu ergänzend ausgeführt, dass die Städtischen Bühnen Nürnberg (Staatstheater Nürnberg) mit ihren Sparten Musiktheater und Schauspiel auch in Zukunft eine ihrer Bedeutung angemessene Unterstützung erfordern, um die Aufgaben einer überkommunalen Kultureinrichtung erfüllen zu können. Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160 wird unter Berücksichtigung dieser Ziele und Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung aufgestellt (§ 1 Abs. 4 BauGB). I.3.2.1.b. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP) Der wirksame Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP) stellt die Fläche der Meistersingerhalle als Gemeinbedarfsfläche/ kulturellen Zwecken dienende Einrichtung und das angebundene Hotel als Sonderbaufläche Hotel dar. Die im Osten befindliche Wohnbebauung ist als Wohnbaufläche ausgewiesen. Ausgenommen der öffentlichen Straßen, sind die übrigen Flächen als öffentliche Grünfläche Parkanlage dargestellt. Der geplante Gebäudestandort westlich der Meistersingerhalle ist derzeit als Grünfläche/öffentliche Park- und Grünanlage dargestellt, die geplanten Festsetzungen der Bebauungsplan-Änderung entsprechen nicht den Darstellungen des wirksamen FNPs, weshalb bereits in der Sitzung des Stadtrats vom 28.09.2016 die Einleitung des Verfahrens zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen wurde. Die Änderung des FNP erfolgt somit im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB. I.3.2.1.c. Bebauungspläne Für das Plangebiet liegen die planungsrechtlichen Festsetzungen des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 4160 vor, der seit dem 27.01.1982 rechtsverbindlich ist. Darin ist als Art der baulichen Nutzung im Bereich der Meistersingerhalle und des Hotels ein Sondergebiet (SO) für Kultur- und Kongresszentrum gemäß § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt. In einem Teilbereich westlich der Straße „An der Ehrenhalle“ setzt der Bebauungsplan ein Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO fest. Beidseitig der Meistersingerhalle befinden sich die Parkplätze mit der Festsetzung „Öffentliche Grünfläche 11/45 282 – Parkplatz“. Der größte Teil des Plangebiets – mit Ausnahme der Straßenverkehrsflächen ist als Öffentliche Grünfläche – Parkanlage festgesetzt. Das Maß der baulichen Nutzung ist im SO über eine Baumassenzahl und unterschiedliche Traufhöhen geregelt. Im WA sind Geschoßhöhen festgesetzt. I.3.2.1.d. Zulässigkeit von Bauvorhaben Zum Zeitpunkt der Planaufstellung richtet sich die Zulässigkeit von Vorhaben nach den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 4160. I.3.2.2. Fachrecht I.3.2.2.a. Naturschutz/ Wasserschutz Im Hinblick auf Natur-, Wasser- und Waldschutzgebiete liegen keine förmlichen Ausweisungen für das Planungsgebiet vor. Die Eiche im Innenhof der Meistersingerhalle ist als Naturdenkmal Nr. 89 der Stadt Nürnberg nach § 28 BNatSchG geschützt, außerdem auch die Eichen auf dem Grundstück Schultheißallee 34-38 (ND Nr. 98). I.3.2.2.b. Denkmalschutz/ Bodendenkmäler Nahezu das gesamte Plangebiet ist Bestandteil des Baudenkmals „Volkspark Dutzendteich, ehem. Reichsparteitagsgelände“ (D-5-64-000-2367). Weiterhin befinden sich im Umgriff des Bebauungsplans folgende eingetragene Denkmäler:  Konzerthalle, sogenannte Meistersingerhalle, Münchener Straße 19 - 21; Schultheißallee 2 - 4(D-5-64-000-2517)  Ehrenhalle, An der Ehrenhalle 25 (D-5-64-000-104) und Gefallenendenkmal (D-5-64000-105)  Fabrikantenvilla, Schultheißallee 30 (D-5-64-000-1803) Artikel 6 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes ist zu beachten. I.3.2.2.c. Hochwasserschutz / Gewässer/ wasserrechtliche Bindungen Natürliche Oberflächengewässer sind im Plangebiet in Form des verrohrten Nummerleinskanals vorhanden. Dieser bildete früher ein offenes Gewässer, das vom Dutzendteich in den Fischbach im Norden floss. Die Kanalsohle verläuft in etwa in 2 m bis 3 m unter der heutigen Geländeoberfläche. Bereiche entlang der Schultheißallee im Norden, der Straße „An der Ehrenhalle“ sowie die zentralen Wiesenbereiche westlich der Ehrenhalle sind als Überschwemmungsgebiet des Fischbachs vorläufig gesichert. Weitere förmliche Ausweisungen im Hinblick auf Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebiete bzw. andere wasserrechtliche Bindungen nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG). kommen im Plangebiet nicht vor. Die Grundwasserfließrichtung ist in Richtung Nordwesten, der Grundwasserflurabstand beträgt im Bereich der Meistersingerhalle zwischen 4,30 m und 5,70 m, weiter östlich auch unter 3,00 m. I.3.2.2.d. Bevölkerungsschutz Östlich der Eingangshalle zur MSH, Schultheißallee 2, befindet sich auf dem Grundstück Gmkg. Gleißhammer/ Fl.Nr.330/3, der Trinkwassernotbrunnen 102a. Im Zuge und in Folge der Bautätigkeit darf aufgrund dessen keine Beeinträchtigung sowohl der Wasserqualität als auch der Wasserquantität entstehen. 12/45 283 I.3.3. SONSTIGE RAHMENBEDINGUNGEN I.3.3.1. Eigentumsverhältnisse Nahezu alle Flächen im Geltungsbereich befinden sich im Eigentum der Stadt Nürnberg. Ausnahmen bilden hier das Hotelgrundstück (Fl.Nr.330/83, Gemarkung Gleißhammer) die Grundstücke des allgemeinen Wohngebiets an der Schultheißallee einschließlich der benachbarten, denkmalgeschützten Fabrikantenvilla (Fl. Nrn. 280/9 und 279, Gemarkung Gleißhammer) sowie ein Grundstück an der Bayernstraße (Fl.Nr. 280/7, Gemarkung Gleißhammer). I.3.3.2. Kommunalpolitische Gründe / sonst. Stadtratsbeschlüsse I.3.3.2.a. Chronologie der Planung Die erforderliche grundlegende Sanierung des Nürnberger Opernhauses bedingt, dass vor Beginn der Baumaßnahmen eine Ausweichmöglichkeit für das Opernensemble während der Dauer von mindestens 2 Spielzeiten bereitgestellt wird. Bereits im April 2013 wurde eine Zeltlösung als Operninterim sowie eine Umnutzung bestehender Immobilien in der Metropolregion durch den Stadtrat als ungeeignet beschrieben. Statt eines temporären Ausweichquartiers sollte daher der langjährigen Forderung aus der Musikszene entsprochen werden und ein dauerhaftes Gebäude entstehen, das nach der Interimsnutzung als Konzerthaus genutzt werden kann. Es erfolgte eine Detail-Standortprüfung von Standorten im gesamten Stadtgebiet (bgsm, München), sowie Untersuchungen zu Marktsituation und Wirtschaftlichkeit (actori GmbH, München) einer zusätzlichen, neuen Konzert- und Veranstaltungshalle, die im Zeitraum der Opernhaussanierung als Interimsspielort genutzt werden könnte. Im Juli 2014 bestätigten die Untersuchungsergebnisse die grundsätzliche wirtschaftliche Realisierbarkeit des Vorhabens. Es waren zwei Modelle untersucht worden – Modell A am Standort Meistersingerhalle (MSH) „Konzertsaal neben der Meistersingerhalle“ und Modell B an einem anderen geeigneten Standort „Neubau Konzertsaal als solitäres Gebäude“. Der Wirtschaftlichkeitsvergleich erbrachte im laufenden Betrieb einen deutlichen Vorteil zu Gunsten des Konzerthauses neben der MSH. Zudem zeigte die Machbarkeitsstudie (Bevenue), dass in Nürnberg unabhängig von einem neuen Konzerthaus ein Bedarf für ein Kongresszentrum im Veranstaltungssegment von 500 bis 1.000 Teilnehmern besteht. Durch Umbaumaßnahmen in der Meistersingerhalle und Verlagerung von Nutzungen in das neue Konzerthaus bestünde die Möglichkeit, den Standort zum Tagungs- und Kongresszentrum umzuwidmen. Der Stadtrat legte daher mit Beschluss vom 29.07.2015 den Standort Meistersingerhalle als Standort für den Neubau der Konzert- und Veranstaltungshalle mit 1500 Sitzplätzen fest, als Grundlage für das Nutzungs- und Raumkonzept dienten die Studien von Bevenue und Actori, die zusammengeführt wurden. Gleichzeitig wurde entschieden, das Bestandsgebäude der Meistersingerhalle zu sanieren und zu ertüchtigen, um dem festgestellten Bedarf an Kongress- und Tagungsräumlichkeiten (500 – 1000 Teilnehmer) zu entsprechen. Gesamtziel ist der Betrieb des baulichen Ensembles „Meistersingerhalle“ als Kulturveranstaltungs-, Tagungs- und Kongresszentrum. Zur Sicherung der städtebaulichen Qualität wurde außerdem die Durchführung eines Realisierungswettbewerbs beschlossen. Im weiteren Verlauf ergaben nähere Untersuchungen, dass die Unterbringung der Interimsspielstätte für die Musiktheatersparte im neu zu schaffenden Konzerthaus mit entsprechenden Nachteilen verbunden wäre. Die räumlichen Anforderungen an ein Operninterim unterscheiden sich deutlich von denen an ein reines Konzerthaus. Die für einen Konzertbetrieb 13/45 284 notwendigen Flächen reichen bei weitem nicht aus, um den Flächenbedarf der Oper während der Sanierungsphase zu decken. Während des zeitlich befristeten Umzugs der Oper in das Konzerthaus müssten daher zusätzliche Flächen zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus stünde der neue Konzertsaal bei einer Nutzung als Operninterim erst nach Abschluss der Opernhaussanierung und den dann sich anschließenden Um- und Rückbauten – voraussichtlich erst nach ca. 4 Jahren - in seiner eigentlichen Funktion als Konzertsaal zur Verfügung. Die Meistersingerhalle selbst verfügt hingegen bereits weitgehend über alle Flächen, die der Opernspielbetrieb im Interim für Probenräume, Werkstätten, Lager etc. erfordert. Darüber hinaus steht die Generalsanierung der MSH ebenfalls an, die Ertüchtigung als Operninterim ermöglicht in Teilen vorgezogene synergetische Sanierungsmaßnahmen im Hinblick auf die spätere Nutzung. Der Stadtrat beschloss daher in seiner Sitzung am 26.07.2017, den neuen Konzertsaal von Beginn an für Konzerte, Bühnenshows etc. zu nutzen und die MSH – nach entsprechender Ertüchtigung – als Interimsspielstätte für die Musiktheatersparte des Staatstheaters während der Opernhaussanierung zu belegen. So steht der neue Konzertsaal von Anfang an für die eigentliche Nutzung zur Verfügung, zusätzliche oder nachträgliche Ein- und Umbauten werden vermieden. Nach Abschluss der Nutzung als Operninterim kann die MSH ihrer neuen Nutzung als Kongress- und Tagungszentrum zugeführt werden. I.3.3.2.b. Standortauswahl im Bereich der MSH Gegenstand der Sitzung des Stadtrats vom 26.07.2017 war ebenfalls die Situierung des neuen Konzerthauses im Umfeld der MSH. Nach der erfolgten städtebaulichen Standortuntersuchung im gesamten Stadtgebiet (Machbarkeitsstudie von bgsm) mit Entscheidung für den Standort MSH in 2015, waren mehrere Standorte im Umfeld der MSH untersucht worden. In die engere Auswahl kamen die folgenden drei Standortvarianten. Standort im Osten der MSH auf dem großen Parkplatz Der Standort wird westlich begrenzt vom Bestandsgebäude der MSH, im Südwesten erfolgt die Anlieferung der MSH und des Hotels mittels einer Rampe ins Untergeschoß. Auf der Fläche befinden sich derzeit 600 KFZ-Stellplätze, sie ist weitgehend versiegelt (geringer Eingriff gem. § 1a BauGB). Bei einer Bebauung dieser Fläche wären Maßnahmen zum Schallschutz der Wohnbebauung an der Schultheißallee notwendig. Vorteil wäre die Möglichkeit der Fortschreibung eines denkmalverträglichen baulichen Konzepts sowie die hohe Flexibilität der Baukörperpositionierung. Die Bebauung durch das Konzerthaus und der notwendigen KFZ- Stellplätze in Hoch- und Tiefgaragen würden jedoch zu einem massiven Baukörper führen. Dieser unterbräche die Kaltluftzufuhr aus dem Süden über den Luitpoldhain in den innerstädtischen Raum. Überdies wäre der direkte Zugang für die Bevölkerung in den Luitpoldhain über den derzeitigen Parkplatz nicht mehr möglich. Die Sichtbeziehungen in Richtung Luitpoldhain wären unterbrochen. Beim Bau einer Tiefgarage wäre neben dem hohen finanziellen Aufwand auch die Gründungstiefe wegen anstehendem Grundwasser zu beachten: die dabei notwendige Wasserhaltung könnte den Landschaftsraum Luitpoldhain in Teilen beeinträchtigen. Die Adressbildung wäre zur Schultheißallee zu erwarten, jedoch entstünde ein kritischer Kreuzungspunkt von Anlieferung und Wegebeziehungen zum Park südwestlich des Neubaus. Die Anbindung an den ÖPNV wäre gut. Standort im Süden der MSH Der Standort liegt auf der Rückseite der MSH. Mit dieser Lage würde sich ein neues Konzerthaus hinter der MSH „verstecken“ und im Vergleich zu den anderen Standorten eine geringere Präsenz erreichen. Positiv wäre eine mögliche Öffnung in den Luitpoldhain sowie die 14/45 285 guten funktionalen Anbindungsmöglichkeiten an den Bestand und die sich daraus ergebenden Synergien. Problematisch wäre auch hier die zu erwartende Überschneidung von Eingangsbereich und Anlieferverkehr. Das Bauwerk müsste komplett auf einer unversiegelten Fläche errichtet werden, was einen großen ökologischen Eingriff in die denkmalgeschützte Parklandschaft bedeuten würde, der erforderliche ökologische Ausgleich gem. § 1a BauGB wäre hier am größten. Die Anbindung an den ÖPNV ist aufgrund der größeren Entfernung nicht optimal. Standort im Westen der MSH Der Standort wird östlich begrenzt durch das Bestandsgebäude MSH, im Süden befindet sich das Hotel mit Zufahrt zur hoteleigenen Tiefgarage. Auf der versiegelten Fläche befinden sich ca.160 Stellplätze, die entfallen würden. Die Fortschreibung eines denkmalverträglichen baulichen Konzepts ist an dieser prominenten Stelle zwischen Münchener Straße und Schultheißallee möglich und würde zu einer entsprechenden Präsenz des Neubaus führen. Dadurch bietet der Standort insbesondere im Hinblick auf die Vermarktung des neuen Konzerthauses wegen der hohen Sichtbarkeit einen erheblichen Lagevorteil. Die Adressbildung wäre in Richtung Norden / Nordosten zu erwarten und würde die Chance auf eine neue Vorplatzgestaltung unter Einbeziehung des dort vorhandenen wertvollen Baumbestands eröffnen. Allerdings befindet sich auch auf dem künftigen Baufeld wertvoller Baumbestand der nicht erhalten werden kann. Die Anbindung an den ÖPNV ist gut. Der Grünraum zwischen Münchener Straße und Radweg kann größtenteils erhalten bleiben, jedoch ist südlich des künftigen Baufeldes eine neue Zu- und Abfahrt für die Anlieferung des Konzerthauses sowie für die Hotelvorfahrt zu schaffen. Dies erfordert einen Eingriff in den straßenbegleitenden Grünzug. Die Baustellenlogistik ist an diesem Standort aufgrund der engen Platzverhältnisse sehr anspruchsvoll. Abbildung 1: Lageplan Meistersingerhalle mit Verortungsmöglichkeiten 15/45 286 Kartengrundlage Amt für Geoinformation und Bodenordnung Geobasisdaten: Bayrische Vermessungsverwaltung Fazit der Standortuntersuchungen Der Standort „West“ stellt sich im Vergleich mit den anderen Standorten als am geeignetsten dar. Ausschlaggebend waren hier vor allem städtebauliche Erwägungen. So bietet die prominente Lage an Münchener Straße und Schultheißallee im Standortvergleich die besten städtebaulichen Rahmenbedingungen und lässt in Verbindung mit der MSH eine attraktive neue Vorplatzgestaltung und Adressbildung erwarten. Funktionale Verbindungen zum Bestand der MSH, insbesondere in den Kellerbereichen, ermöglichen Synergien im Bereich der Technik. Zwar sind die Eingriffe in den wertvollen Baumbestand gravierender als beim Standort Ost. Jedoch wäre auch beim Standort Ost nicht auszuschließen, dass durch die erforderliche Tiefgarage und den damit verbundenen Auswirkungen auf das Grundwasser der angrenzende Baumbestand im Luitpoldhain geschädigt würde. Eine Tiefgarage wäre zudem mit erheblich höheren Kosten verbunden und die Sichtbeziehungen von der Schultheißallee in den Luitpoldhain würden unterbrochen. Beim Standort Süd wären die Eingriffe noch gravierender, bei geringerer städtebaulicher Präsenz. Nach eingehender Betrachtung aller Chancen und Risiken fiel daher die Standortwahl auf den Standort „West“ und für einen entsprechend eng gewählten Wettbewerbsumgriff. Der eng geführte Wettbewerbsumgriff erhöhte die Chance, städtebaulich, architektonisch, funktional und wirtschaftlich eine optimale Wettbewerbslösung zu erzielen. Ein Wettbewerbsumgriff, der alle Standorte (Süd, West und Ost) zugelassen hätte, hätte zudem die Vergleichbarkeit der eingereichten Entwürfe erschwert. I.3.3.2.c. Wettbewerbsverfahren Nach Stadtratsbeschluss vom 26.07.2017 wurde durch die Stadt Nürnberg als Ausloberin ein zweiphasiger, offener Realisierungswettbewerb durchgeführt, mit dem Ziel einen Entwurf zu finden, der das neue Konzerthaus an der Meistersingerhalle zu einem Ort macht, der sowohl den höchstmöglichen musikalischen Ansprüchen von Publikum und Künstlern genügt, als auch die Stadt – zusammen mit der renommierten Meistersingerhalle – um ein architektonisch herausragendes Ensemble bereichert. Die geplante Konzert- und Veranstaltungshalle sollte gegenüber der denkmalgeschützten Meistersingerhalle eine verträgliche Architektur aufweisen. Ebenso war eine verträgliche Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild des Luitpoldhains durch eine angemessene Außenanlagen- und Grünplanung zu berücksichtigen. Von den insgesamt 246 eingereichten Arbeiten wurden für die 2. Phase 20 Arbeiten ausgewählt, die sich intensiver und detaillierter mit der Aufgabe auseinandersetzten. Das Preisgericht entschied sich einstimmig für die Arbeit der Bietergemeinschaft Johannes Kappler Architektur und Städtebau GmbH, Nürnberg, Super Future Collective, Nürnberg, sowie der Topotek 1 Gesellschaft von Landschaftsarchitekten mbH, Berlin als Objektplaner für die Freianlagen und empfahl der Ausloberin, diese mit der weiteren Bearbeitung gemäß Auslobung zu beauftragen. Der zweiphasige Wettbewerb führte zu einer städtebaulich angemessenen und gleichzeitig identitätsstiftenden Lösung, die mit einer herausragenden Architektur, Funktionalität und zu erwartenden Wirtschaftlichkeit in Erstellung und Nutzung überzeugen konnte. Über das Ergebnis wurde am 06.06.2018 im Stadtrat berichtet. I.3.3.3. Beschränkungen Leitungstrassen Von Südosten über den Luitpoldhain kommend in Richtung Nordwesten, diagonal über den westlichen (kleinen) Parkplatz der Meistersingerhalle, verläuft ein Regenwasserkanal (DN 16/45 287 400B). Für den Neubau des Konzerthauses auf dem kleinen Parkplatz ist die Umverlegung des Kanals erforderlich. Über den östlichen Parkplatz der Meistersingerhalle und weiter am östlichen Rand des Luitpoldhains (Fl. Nr. 280/4 und 330) verläuft ein Zuleitungskanal zum Fischbach DN 1000 (Tieflage ca. 2 m). In ca. 30 m Abstand zu diesem Kanal nach Osten befindet sich ein Mischwasserkanal Ei 700/1050 (Tieflage ca. 5 m). Beide Kanäle sind zu erhalten. Die Entwässerungskanäle des Parkplatzes östlich der Meistersingerhalle sind Privatkanäle der Stadt Nürnberg. Östlich der Meistersingerhalle befindet sich eine Fernwärmeversorgungsleitung. Die Verteilerstation liegt an der Kreuzung Schultheißallee / Weddigenstraße. Die Wasserversorgung der Meistersingerhalle erfolgt von der Schultheißallee über den östlichen Parkplatz. Die Leitung verläuft weiter nach Südosten über den Luitpoldhain. Eine Gasleitung befindet sich in der Schultheißallee. Die Meistersingerhalle und das Hotel sind über den westlichen Parkplatz daran angeschlossen. Eine Verlegung der Leitung ist erforderlich. Geh- und Fahrtrechte/ Dienstbarkeiten Die Fl.-Nrn. 330 und 330/4 sind zugunsten des Hotelgrundstückes (Fl.-Nr. 330/83, Gem. Gleißhammer) mit Grunddienstbarkeiten – Geh- und Fahrrecht – belastet, weil das Hotelgrundstück derzeit nicht an eine öffentliche Verkehrsfläche angrenzt. Die Dienstbarkeiten sind dabei eingeschränkt: Die Verkehrsflächen von der Schultheißallee auf Fl.-Nr. 330/4 dürfen ausschließlich als Zufahrt, die Verkehrsflächen zur Münchener Straße auf Fl.-Nr. 330 ausschließlich als Abfahrt genutzt werden. Im Kaufvertrag über das Hotelgrundstück von 1997 ist geregelt, dass die Stadt Nürnberg berechtigt ist, bei Änderung der gegenwärtigen Verkehrsführung im Bereich der Münchener Straße und der Schultheißallee die Zu-/Abfahrt zum Hotelgrundstück entsprechend der künftigen Verkehrsführung neu zu regeln. Der jeweilige Grundstückseigentümer des berechtigten Grundstückes ist verpflichtet, dann der erforderlichen Inhaltsänderung der Grunddienstbarkeit zuzustimmen. Durch die Änderung des Bebauungsplanes wird nördlich des Hotels eine Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung festgesetzt, die im weiteren straßenrechtlich gewidmet werden soll und damit öffentliche Verkehrsfläche wird. Der geänderte Bebauungsplan schafft damit die Voraussetzung für eine Änderung der Verkehrsführung auch im kaufvertraglichen Sinne. Das Hotel grenzt künftig unmittelbar an eine öffentliche Verkehrsfläche und wird hierüber erschlossen. Die Geh- und Fahrrechte auf den Fl.-Nrn. 330 und 330/4 für die Zu- und Abfahrt zum und vom Hotel sind für die Erschließung des Hotels nicht mehr erforderlich. Entsprechend der kaufvertraglichen Vereinbarung sind die betroffenen Grunddienstbarkeiten zu löschen (erforderliche Inhaltsänderung). I.4. PLANUNGSKONZEPT I.4.1. NUTZUNGSKONZEPT Im Rahmen der Markt- und Wirtschaftlichkeitsstudie für den neuen Veranstaltungs- und Konzertsaal wurde von der Actori GmbH, München, ein erstes Nutzungskonzept erstellt. Dieses diente zusammen mit der Studie von Bevenue als Grundlage für die Standortprüfung. Weitere Untersuchungen ergaben, dass neben einer Konzertsaalnutzung auch zusätzliche Tagungs- und Kongressflächen für einen wirtschaftlichen Betrieb der Meistersingerhalle notwendig sind (siehe I.3.3.2.a). Der tatsächliche Raum- und Flächenbedarf für das neue Gebäude wurde gemeinsam mit den Nutzern und externen Beratern ermittelt. Das Ergebnis stellte die Basis für den zweistufigen Realisierungswettbewerb dar. 17/45 288 Der neue Saal im Konzerthaus wird künftig der Raum für Konzerte sein. Neben allen Formaten der „Klassik“ werdendort Pop-, Rock-, und Showveranstaltungen aller Art stattfinden. Die denkmalgeschützte Meistersingerhalle (großer und kleiner Saal) dient nach Fertigstellung und Inbetriebnahme des neuen Konzerthauses zunächst für einige Jahre als Interimsspielstätte der Musiktheatersparte des Staatstheaters Nürnberg. Im Anschluss daran erfolgt eine Generalssanierung. Dabei liegt der Fokus auf einer Ertüchtigung, Modifizierung und (durch Nutzungsverlagerung) Erweiterung der Flächen für eine künftige Nutzung als Tagungs- und Kongresszentrum für bis zu 1.000 Teilnehmende. I.4.2. ANGESTREBTE BAUSTRUKTUR Das neue Konzerthaus soll sich mit der Meistersingerhalle zu einem Ensemble verbinden. Dies wird dadurch erreicht, dass die prägenden Elemente der MSH (Foyer, Atrien, durchgehender Sockel) aufgenommen werden und sich zu einem fließenden Raum aus Konzertsälen und öffentlichen Begegnungszonen verbinden. Der Sockel führt die Traufhöhe der MSH fort und die großvolumigen Konzertsäle sind - ebenso wie bei der MSH - eingerückt. Durch das Ausnutzen des Baufelds entsteht ein dreiseitig gefasster Platz, von dem aus alle Gebäudeteile/ Nutzungen erschlossen werden. Dort vorhandene Bestandsbäume bekommen dadurch eine Fassung und bilden das prägende Element des Stadtplatzes. Das Konzerthaus besteht aus drei Funktionsbereichen: Konzertsaal, Vorderhaus und Hinterhaus. Der Konzertsaal bildet dabei das Herzstück des Hauses. Er ist als sog. „Schuhschachtel“ angelegt, dessen wesentliches Merkmal die Frontalausrichtung des Publikums auf die Bühne darstellt. Zentraler Grund für diese Gestaltung sind akustische Gesetzmäßigkeiten zur Ausbreitung von Schall im Raum, denen mit dieser Gestaltung am besten entsprochen werden kann. Das Vorderhaus umfasst die öffentlichen Räume wie z.B. Foyerflächen, gastronomische Angebote, Garderoben- und Sanitärbereiche. Das Hinterhaus umfasst die für den Betrieb notwendigen nichtöffentlichen Räume inklusive Verwaltung, Aufenthaltsbereiche für Künstler und veranstaltungstechnisches Personal, Lager- und Technikflächen, Werkstatt und Pforte. Alle wesentlichen Funktionen des Vorderhauses werden im Erdgeschoß angeordnet, das Hinterhaus orientiert sich im rückwärtigen Bereich zweigeschossig um einen weiteren Hof. I.4.3. VERKEHRLICHE ERSCHLIESSUNG Besucher erreichen das neue Konzerthaus ebenso wie das künftige Tagungs- und Kongresszentrum von der Schultheißallee aus. Oberirdisch sind Busstellplätze, Behindertenstellplätze sowie eine Taxihaltezone und Geh- und Radwege vorgesehen. Die Nutzung als Kultur- und Kongresszentrum dieser Größenordnung erfordert eine sehr gute Anbindung an den ÖPNV, weshalb eine Verdichtung des Takts bei der Straßenbahn in den Abendstunden im Mobilitätskonzept (siehe unten) empfohlen wird. Die Anlieferung für das neue Konzerthaus erfolgt über eine Zufahrt von der Münchener Straße, die gleichzeitig auch der Zufahrt zur Tiefgarage des Kongresshotels dient. Die Anlieferung zur Meistersingerhalle erfolgt über einen Anlieferhof als Tiefhof mit einer von Osten kommenden Rampe als Zu- und Abfahrt. Die Anlieferungsmöglichkeiten werden auch unter den Gesichtspunkten des Lärmschutzes optimiert (z.B. durch Einhausung) Der ruhende Besucher-Kfz-Verkehr wird auf dem bestehenden großen Parkplatz östlich der MSH untergebracht mit Zu- und Abfahrt von der Schultheißallee. Hier stehen für das neue Konzerthaus und die Meistersingerhalle mit rund 600 Stellplätzen nach Stellplatzsatzung der Stadt Nürnberg ausreichend Stellplätze zur Verfügung. Auch 18/45 289 wenn man den Bedarf der Meistersingerhalle, die im Endzustand als Kongresszentrum genutzt werden soll, mit einbezieht, liegt die vorhandene Stellplatzzahl noch über der laut Stellplatzsatzung benötigten Stellplatzzahl. Berücksichtigt man, dass das Kongresszentrum vorwiegend tagsüber genutzt wird, stehen in der Regel mehr als ausreichend Stellplätze für das Konzerthaus zur Verfügung. Mobilitätskonzept Darüber hinaus sollen Maßnahmen realisiert werden, die zu einer Verlagerung der Fahrten der Konzertbesucherinnen und -besucher vom Auto auf den Umweltverbund (ÖPNV, Radverkehr, Fußverkehr) beitragen. Hierfür wurde von einem externen Büro ein Mobilitätskonzept erarbeitet, das verschiedene Maßnahmen empfiehlt. Als wichtige Maßnahmen mit hohem Wirkungsgrad werden im Mobilitätskonzept unter anderem die Einführung eines KombiTickets für jede Veranstaltung, die Aufwertung der Haltestelle „Meistersingerhalle“, die Takterhöhung bei der Straßenbahn in den Abendstunden, die Anpassung der Parkgebührenordnung sowie die Schaffung qualitativ hochwertiger Radabstellanlagen empfohlen. I.4.4. GENDER UND DIVERSITY Als öffentlicher Belang ist Gender Mainstreaming gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB in der Bauleitplanung zu berücksichtigen. Unter dem Begriff Gender wird das Geschlecht als gesellschaftliche Strukturierungskategorie betrachtet. Die sich hieraus ergebenden spezifischen Lebenssituationen mit unterschiedlichen Bedürfnissen sollen „chancengleich“ behandelt werden. Diversität oder Vielfalt sind Begriffe, die ursprünglich aus der Wirtschaft und Soziologie stammen und für die Chancengleichheit der Menschen stehen. Unabhängig von Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion, sexueller Orientierung oder anderen Merkmalen gilt es, die Unterschiedlichkeit von Menschen zu respektieren und zu fördern. Ziel ist es, Chancengleichheit in der Stadtentwicklung und Städtebaupolitik herzustellen, so dass Räume gleichberechtigt durch Bevölkerungsgruppen genutzt werden und eine gleichberechtigte Teilhabe an ihnen besteht. Die städtebauliche und bauliche Konzeption für das Konzerthaus sieht eine besucherfreundliche, barrierefreie Lage der Baukörper, ihrer Zugänge und Stellplätze vor. Die Anlieferung soll separiert von Besucherverkehren geführt werden. Sämtliche Zugänge werden barrierefrei ausgebildet, Gebäude und Freianlagen ausgeleuchtet, Wegebeziehungen werden offen und frei von Angsträumen gestaltet. Die Umsetzung dieser Ziele erfolgt im Rahmen der weiterführenden Genehmigungs- und Ausführungsplanung. Besuchende und Mitarbeitende haben künftig die Möglichkeit, über die bestehenden bzw. verbesserten ÖPNV-Verbindungen das Plangebiet zu erreichen. I.4.5. VERSORGUNG / ENTWÄSSERUNG VERSORGUNG Die Versorgung der neuen Konzerthalle mit Strom, Gas, Fernwärme und Wasser ist, ausgehend von den vorhandenen Versorgungsnetzen, sichergestellt. Details der Ver- und Entsorgung der Konzerthalle werden im Rahmen der Hochbauplanung in Absprache mit den jeweils zuständigen Behörden und Stellen geregelt. Im Einzelnen sind folgende technischen Infrastruktureinrichtungen vorhanden: Wasser Die Wasserversorgung der MSH erfolgt von Osten, die Zuleitung verläuft über den Parkplatz. Weitere Wasserleitungen verlaufen im Südwesten der MSH und ab Höhe MSH in der Schultheißallee. 19/45 290 Fernwärme Die Versorgung der MSH erfolgt derzeit von der Ostseite über eine Leitung am Westrand des Parkplatzes; die Verteilerstation liegt an der Kreuzung Schultheißallee/ Weddigenstraße. Gas Die Versorgung der MSH erfolgt von Westen, die Leitung quert den dortigen Parkplatz, eine Verlegung der Leitung ist erforderlich. Die nächstliegende Gasleitung verläuft in der Schultheißallee. Elektrizität Im Bereich der Parkplätze westlich und östlich der MSH sind Leitungen für die Parkplatzbeleuchtung verlegt. Die Versorgung der MSH erfolgt vorrangig von Südwesten aus der Münchener Straße, teils auch von Südosten mit etwas Abstand um den Parkplatz. Im weiteren Verfahren ist zu prüfen, ob zur Versorgung mit Elektrizität auf dem Grundstück eine Trafostation erforderlich ist. ENTWÄSSERUNG Von Südosten über den Luitpoldhain kommend in Richtung Nordwesten, diagonal über den westlichen (kleinen) Parkplatz der Meistersingerhalle, verläuft ein Regenwasserkanal (DN 400B – siehe I.3.3.3). Eine Überbauung der Anlagen der Stadtentwässerung ist nicht zulässig, es ist daher vorgesehen, den Kanal bereits in der Bayernstraße umzuschließen und das durch den Luitpoldhain laufende Kanalstück stillzulegen. Schmutzwasser Die Ableitung des Schmutzwassers in die vorhandenen Kanäle ist gewährleistet. Oberflächenentwässerung Anfallendes Niederschlagswasser ist entsprechend dem Versickerungs- und Ableitungsgebot gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) auf dem eigenen Grundstück zu versickern. Dazu wurde durch das Ingenieurbüro Emch + Berger ein Entwässerungskonzept erstellt, das eine örtliche Versickerung über ein Rigolensystem (Rohr-Kies- Rigolen) vorsieht. Die zu entwässernden Flächen umfassen, neben dem Neubau des Konzerthauses selbst, auch dessen Umfeld entlang der Schultheißallee und der bestehenden Meistersingerhalle sowie der Münchener Straße bis zum Anschlussgrundstück des Parkhotels. Zum erweiterten Planungsbereich gehören darüber hinaus die beiden Flanken der Meistersingerhalle östlich zum Parkplatz und südlich zum Luitpoldhain. Die Oberflächenentwässerung beinhaltet neben den genannten Freiflächen die Dachflächen sowie die Fassadenentwässerung. Das anfallende Wasser der Dachflächen wird über Dachabläufe (Dachdurchdringungen) in innenliegende Fallrohre geleitet und in geeigneter Höhe unterhalb der Erdgeschoßebene umgelenkt und den Rigolen zugeführt. Die Dachfläche wird als Flachdach ausgeführt mit einer extensiven Dachbegrünung (Kraut- und/oder Grasvegetation) ausgestattet. In den Freiflächen sind die Oberflächengefälle grundsätzlich vom Gebäude weggeführt. In geeigneter Anordnung werden Linien- und Punktentwässerungen zur Aufnahme des Oberflächenwassers angeordnet und ebenfalls an die jeweilige Rigole des Bereichs angeschlossen. Teilflächen der befestigten Flächen können und sollen bei geeigneter Gefälleausbildung auch direkt in benachbarte Grünflächen, vor allem mit Baumstandorten entwässern. Hierzu werden geeignete Anschlüsse planerisch ausgeformt (z.B. Bodenanschluss mit geringem Höhenversatz in die Pflanzfläche, Modellierung Geländeanschluss). Im Bereich der unversiegelten Freiflächen werden die Anforderungen der Bodenschutzgesetze für den Wirkungspfad Boden-Mensch berücksichtigt. Die Verkehrsflächen für Anlieferung, Bus- und Pkw-Stellflächen und der Hotelvorfahrt südlich des Konzerthaus Neubaus können als gering belastete Verkehrsfläche ebenfalls direkt an die Rigole angeschlossen werden. 20/45 291 I.4.6. GRÜNORDNUNG / AUSGLEICHSMASSNAHMEN I.4.6.1. Grünordnerisches Konzept Der Luitpoldhain ist Teil der „Urbanen Parklandschaft Dutzendteich & Co.“, welche die größte öffentliche Grünfläche in Nürnberg darstellt und von enormer Bedeutung für die mit Grün stark unterversorgte Südstadt ist (vgl. Masterplan Freiraum, Gesamtstädtisches Freiraumkonzept, Stadt Nürnberg, 2014). Bei der Südstadt handelt es sich um ein Stadtgebiet mit hoher Bevölkerungs- und Wohnbebauungsdichte sowie einer hohen Anzahl an Kindern und Jugendlichen, wodurch sich der hohe Bedarf für ausreichende Naherholungs- und Freizeitnutzungen ableitet. Die Umgestaltung des Luitpoldhains nach dem II. Weltkrieg zum Landschaftspark sollte diesem Areal nach den Jahren der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und der Nutzung als Parteitagsarena wieder einer friedlichen Nutzung durch die Bevölkerung zuführen. Durch den Bau der Meistersingerhalle im Norden sollte auch eine Aufwertung als Kulturstandort erfolgen (FRIEDRICH, Vom Hesperidengarten zum Volkspark, 1993). Der Luitpoldhain bietet als Landschaftspark mit altem Baumbestand vielfältige Möglichkeiten zur ruhigen Erholung und zur Ausübung von Freizeitsport (Joggen, Nordic Walking). Gezielt für die jüngeren Altersgruppen bestehen im Südwesten der Parkanlage Angebote wie ein Kinderspielplatz sowie Hartplätze zum Ballspiel. Der Luitpoldhain hat in den vergangenen Jahren aber auch wieder eine Bedeutung für Großveranstaltungen erlangt. So findet hier jährlich das Klassik Open Air auf den zentralen Wiesenflächen vor dem Ehrenmal statt. Östlich der Straße „An der Ehrenhalle“ befindet sich in den dortigen Grünflächen auch eine Hundefreilaufzone. Nach dem Parkpflegewerk ist der Leitgedanke für die künftige Entwicklung des Luitpoldhains seine Erhaltung und die behutsame und gezielte Weiterentwicklung für die Grünversorgung der Südstadt und der Stadt Nürnberg insgesamt. Der eigentliche Park des Luitpoldhains wird gerade im Westen von weiteren Grünflächen und Flächen für Straßenbegleitgrün entlang der Münchener Straße flankiert. Die Aufenthaltsqualität ist hier aufgrund des Verkehrslärms geringer, der Grünzug stellt aber eine wichtige Freiraumachse dar und ergänzt die Funktionen des Luitpoldhains. Auf diese übergeordneten Funktionen für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen versucht auch die Planung im Nordwesten einzugehen. Der Siegerentwurf für das Konzerthaus situiert die Zugänge zum Gebäude nach Osten und gibt damit der Freifläche nördlich der Meistersingerhalle eine neue Funktion. Von Bedeutung ist hier der räumliche Bezug zu den Haltestellen des ÖPNV, gerade für Menschen mit eingeschränkter Mobilität. In die Gestaltung wird der auf der Freifläche zwischen Konzerthausneubau und Eingangshalle MSH vorhandene alte und raumprägende Baumbestand integriert und soweit möglich erhalten. Diese Fläche soll zukünftig einen repräsentativen Charakter erhalten. Hierzu wird die bisherige Rasenfläche überwiegend durch eine Bepflanzung aus Gräsern und Stauden ersetzt. Durch die Baumerhaltung bleiben gleichzeitig Schattenplätze erhalten, was im Hinblick auf Auswirkungen zukünftig zu erwartender Klimaveränderungen von großer Bedeutung ist. Unterstützt werden diese Maßnahmen durch Pflanzungen weiterer Bäume klimaangepasster Arten. Im Sockelbereich des Konzerthauses sind zwei Patios (kleine Innenhöfe) vorgesehen, die begrünt werden. Während einer der beiden Innenhöfe (Foyerhof) unbegehbar bleiben soll und lediglich ästhetische Funktionen hat, übernimmt der andere Innenhof (Intendanzhof) neben der Begrünung auch die Funktion als Aufenthaltsraum für Musiker und Beschäftigte des Konzerthauses. Neben diesen begrünten Innenhöfen sollen auch die Dächer extensiv begrünt werden. Auf dem Saalkubus ist zusätzlich eine Photovoltaik-Anlage vorgesehen. Weitere Maßnahmen wie z.B. eine Fassadenbegrünung sind aufgrund des architektonischen Konzeptes mit großen Glasfassaden nicht realisierbar gewesen. 21/45 292 Der Verbindungsbau zwischen bestehender Meistersingerhalle und Hotel kann bei einer Neuerrichtung des Hotels zukünftig entfallen. Dadurch ergäbe sich eine neue, direkte Verbindung zwischen dem Konzerthaus im Nordwesten und dem Luitpoldhain südlich der Meistersingerhalle. Der Bereich südlich des Konzerthauses dient zwar auch der Erschließung der Gebäude, gleichzeitig entsteht hier jedoch eine neue Platzfläche mit Bestandsbäumen und Neupflanzungen und somit auch eine repräsentative Hotelvorfläche mit ggf. (bei Neuerrichtung des Hotels) direktem Zugang zum Luitpoldhain. I.4.6.2. Baum-/Gehölzerhalt und Baumneupflanzungen Der Baumbestand im Umfeld der Meistersingerhalle am Nordrand des Luitpoldhains, aber auch entlang der umgebenden Verkehrsflächen, zeichnet sich durch einen sehr hohen Anteil an alten Laubbäumen, v.a. Eichen aus. Diese sind aus Gründen des Ortsbildes, aus Gründen des Klimaschutzes (z.B. für das Lokalklima aufgrund der Kühlung durch Verdunstung) und der Lufthygiene sowie aus Gründen des Arten- und Biotopschutzes von großer Bedeutung und in hohem Maße erhaltungswürdig. Aufgrund äußerer Einflüsse (teils Versiegelung bis an die Stammfüße, extreme Witterungsperioden mit heißen und sehr trockenen Phasen in den letzten Jahren) haben viele der Bäume allerdings eine geminderte Vitalität. Bei manchen Bäumen ist kurz- bis mittelfristig eine Abgängigkeit zu befürchten. Am Standort des geplanten Konzerthauses nordwestlich der Meistersingerhalle werden teils schon versiegelte Bereiche des Kleinen Parkplatzes überbaut, teils aber auch Bereiche der Grünflächen mit altem Baumbestand. Eine Erhaltung des Baumbestandes ist hier nicht möglich. Aufgrund der geringen Größe der geplanten Innenhöfe ist im Unterschied z.B. zur Meistersingerhalle, wo eine alte Eiche im Innenhof steht, auch keine Integration von bestehenden Bäumen möglich, da Eingriffe in Kronen- und Wurzelbereiche zu umfangreich gewesen wären. Ziel war die größtmögliche Erhaltung des verbleibenden Baumbestandes. Erfordernisse, wie die Zugänglichkeit der Gebäude und deren Erschließung erfordern aber auch Eingriffe in Baumbestand außerhalb der überbaubaren Flächen. Baumbestand im Eingriffsbereich, der erhalten werden kann, wurde daher unabhängig von seiner Vitalität aus Gründen des Baum-, aber auch Artenschutzes, zum Erhalt festgesetzt. Mit den beiden als Naturdenkmal gesicherten Eichen, wurden im Geltungsbereich insgesamt 71 Bäume zum Erhalt festgesetzt (66 im Bereich des geplanten Konzerthauses, 5 innerhalb des WA an der Schultheißallee). Auch wenn Bäume darunter sind, die nur noch eine geringe Lebenserwartung haben oder noch sehr jung sind, so wird durch diese Festsetzung gewährleistet, dass nach einem Abgang an Ort und Stelle wieder ein Baum nachgepflanzt wird. Damit können die mit dem Baumbestand verbundenen günstigen Funktionen (u.a. Luftreinhaltung, Klimaausgleich, Schattenspender) dauerhaft gewährleistet werden und das Freiraumkonzept bleibt erhalten. Am Nordostrand des Großen Parkplatzes wurde außerdem Baumbestand auch flächig gesichert. Für die Erhaltung der Bäume sind aufgrund der anstehenden Bauarbeiten und auch neuer Flächenversiegelung sowie der Anlage von Versickerungsanlagen Maßnahmen zu deren Schutz erforderlich. Dies betrifft nicht nur den Schutz während der Bauzeiten, sondern auch dauerhaften Schutz durch Einplanung von Wurzelbrücken oder ein Schutz vor Über- oder Anfahren. Insgesamt müssen durch den Bau des Konzerthauses aber auch 84 Bäume gefällt werden, davon aber 18 mit einem Stammumfang kleiner als 80 cm. Dem wird zum einen durch 39 Neupflanzungen an Ort und Stelle im Rahmen der Neuanlage der Freiflächen um das Konzerthaus begegnet, zum anderen durch die Festsetzung von weiteren 26 zu pflanzenden Bäumen im Luitpoldhain. Diese Nachpflanzungen folgen auf Grundlage eines im Vorfeld festgelegten gestalterischen Gesamtkonzepts, das für den Luitpoldhain definiert wurde. Im Rahmen dieses Parkpflegewerks wurden für die historische, denkmalgeschützte Parkanlage, die zu den größten und bedeutendsten Parkanlagen in der mit Grünflächen stark unterversorgten 22/45 293 Südstadt gehört, Gestaltungsprämissen entwickelt, die die Belange der Denkmalpflege mit den aktuellen Nutzungsansprüchen vereint. Das Parkpflegewerk wurde 2013 verabschiedet und ist damit bindend. Die Anzahl der zu ergänzenden Bäume ist begrenzt, um die Raumwirkungen in der Grünanlage nicht zu beeinträchtigen. Darüber hinaus werden entlang des Straßenbegleitgrüns der Münchener Straße und in den Grünflächen westlich davon 5 weitere Laubbäume gepflanzt. Somit können zumindest 2/3 der Bäume ersetzt werden, die für den Bau des Konzerthauses weichen müssen. Eine höhere Anzahl zu pflanzender Bäume ist im Luitpoldhain nicht realisierbar, da die Bäume auch ausreichend Platz für eine Entwicklung benötigen und nicht nur waldartige Bestände den Park prägen sollen. Gerade die offenen Wiesenflächen sind wichtige freiraumplanerische Elemente, die dadurch auch vielfältige Nutzungen innerhalb des Parks erlauben. Abbildung 2: Vorgesehene Standorte für die Ausgleichspflanzung von 31 Bäumen (grüne Punkte) im Geltungsbereich, die nur textlich festgesetzt wurden, sowie der beiden innerhalb des Geltungsbereichs zu verpflanzenden Bäume (rote Punkte) (Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung 2019) Ferner wurden Gehölzbestände im Norden des Großen Parkplatzes und das Straßenbegleitgrün in den Verkehrsflächen als solches gesichert. Wie schon oben erwähnt, zeichnet sich das Straßenbegleitgrün hier ebenfalls durch alten Baumbestand aus. I.4.6.3. Gebot der Vermeidung; Verminderung Über die mögliche Vermeidung, den Ausgleich und Ersatz ist nach den Vorschriften des § 1a BauGB zu entscheiden. Im Vordergrund stehen zunächst die Vermeidung und die Minderung 23/45 294 von Konflikten. In der verbindlichen Bauleitplanung wurden im Falle einer Überplanung von erhaltenswerten Grünstrukturen die Gründe zur Unausweichlichkeit der Überplanung zur Realisierung des Vorhabens ausführlich dargelegt. Durch die Wahl des Standorts des geplanten Konzerthauses im Bereich des kleinen Parkplatzes im Westen der Meistersingerhalle erfolgen Eingriffe teilweise auf Flächen, die schon versiegelt sind. Die getroffenen Festsetzungen zum Baum- und Gehölzerhalt stellen hier wichtige Vermeidungsmaßnahmen dar, da es trotzdem zu einem Verlust wertvollen Baumbestandes kommt, der bei Rückgriff auf einen anderen Standort hätte vermieden werden können. Die anderen Standortalternativen um die Meistersingerhalle sind aber aus verschiedenen städtebaulichen, technischen und baulichen Gründen ausgeschieden (vgl. hierzu I.3.3.2.b). Für weitere Ausführungen zu den Planungsalternativen wird auf den Umweltbericht verwiesen, ebenso hinsichtlich der ergriffenen Vermeidungsmaßnahmen. I.4.6.4. Ausgleich und Kompensation unvermeidbarer Eingriffe Für die erfolgenden Eingriffe im Plangebiet ist ein Ausgleich nach § 1a BauGB erforderlich. Hierzu erfolgte im Umweltbericht eine Bilanzierung des Eingriffs, der sich in diesem Fall auf den Bereich des geplanten Konzerthauses und die umgebenden Flächen beschränkte. Zur Kompensation der vorbereiteten Eingriffe erfolgt zum einen ein funktionaler Ausgleich in Form von Neupflanzungen von Bäumen, der aber keinen vollständigen Ausgleich erbringt. Der Eingriff wird daher quantitativ durch folgende, weitere Maßnahmen auf externen Flächen aus dem städtischen Ökokonto gedeckt (weitere Ausführungen hierzu siehe Umweltbericht):     Anlage einer Ackerbrache / Ruderalflur auf einer städtischen Fläche (kommunales Ökokonto) in der Gemarkung Neunhof, Flst. Nr. 847 auf 2.390 m² Anlage eines heimischen, standortgerechten Ufergehölzsaumes auf städtischen Flächen (kommunales Ökokonto) in der Gemarkung Neunhof, Teilflächen der Flst. Nr. 870 und 883 auf insg. 2.840 m² Anlage einer Feuchtwiese auf städtischen Flächen (kommunales Ökokonto) in der Gemarkung Neunhof, Teilflächen der Flst. Nr. 870 und 883 auf insg. 6.608 m² Aufwertung eines teilweise degradierten Auwaldes auf einer städtischen Fläche (kommunales Ökokonto) in der Gemarkung Neunhof, Flst. Nr. 884 auf 487 m² Mit den Maßnahmen ist eine naturschutzfachliche Aufwertung um insg. 3.157 Wertpunkte möglich, mit der der im Umweltbericht ermittelte naturschutzrechtlich erforderliche Ausgleich für die Eingriffe von 3.157 Wertpunkten vollständig erbracht werden kann. Der quantitative Ausgleich ist damit erbracht. Funktional geht durch die Planänderung alter Baumbestand verloren, der auch durch Neupflanzungen aufgrund der langen Entwicklungszeiten zunächst nur bedingt ausgeglichen werden kann. Im Rahmen der Freiflächenplanung ist auch die Neupflanzung von Bäumen im Umfeld des geplanten Vorhabens vorgesehen. 39 davon wurden im Bebauungsplan auch verbindlich festgesetzt. Weitere 31 Bäume sollen im Luitpoldhain und in den Grünflächen entlang der Münchener Straße gepflanzt werden. Dem stehen erforderliche Fällungen von 84 Bäumen entgegen. Die BaumschutzVO der Stadt Nürnberg umfasst lediglich den Baumbestand „innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile“. Das Vorhabengrundstück für den Neubau des Konzerthauses liegt zwar im Geltungsbereich des qualifizierten B-Plans Nr. 4160 und somit im beplanten Bereich nach § 30 Abs. 1 BauGB, für das gesamte Areal zwischen Münchener Straße, Schultheißallee und Bayernstraße ist aber von einer planungsrechtlichen Beurteilung nach § 35 BauGB, also von einem faktischen Außenbereich, auszugehen. Damit findet die BaumschutzVO rechtlich keine Anwendung. Für die Ermittlung des funktionalen Ausgleichs erfolgte dennoch vergleichend die Ermittlung des theoretischen Ausgleichsbedarfs, wenn die BaumschutzVO anzuwenden wäre: 24/45 295 zu fällende Bäume nach Stammumfang 0 cm - 79 cm 80 cm - 150 cm > 150 cm - 250 cm > 250 cm Summe: Anzahl 18 22 33 11 84 theoretisch erforderliche Ersatzpflanzung nach BaumschutzVO 0 22 66 33 121 Der theoretisch erforderlichen Ersatzpflanzung von 121 Bäumen stehen somit nur 70 realisierbare Neupflanzungen im Geltungsbereich gegenüber. Wie schon oben ausgeführt, können aufgrund des gestalterischen Gesamtkonzepts für den Luitpoldhain, das im Parkpflegewerk niedergelegt ist, keine weiteren Pflanzungen hier stattfinden. Dennoch sollen weitere Anstrengungen unternommen werden, um einen adäquaten funktionalen Ersatz für die durch das Vorhaben zu fällenden Bäume zu ermöglichen. Dazu verpflichtet sich die Stadt Nürnberg, zeitnah (spätestens bis 2030) innerhalb des Mittleren Rings (südlicher Teil), vorzugsweise in der Nähe des Vorhabens, mindestens 51 Bäume zu pflanzen. I.4.7. IMMISSIONSSCHUTZ I.4.7.1. Lufthygiene Eine Erhöhung von Verbrauchsquellen durch den Neubau verändert die Emissionssituation im Plangebiet bzw. im unmittelbaren Umfeld nicht, da ein Anschluss des Gebäudes an die Fernwärmeversorgung vorgesehen ist. Durch die Schaffung einer neuen Veranstaltungsstätte wird mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen (Ziel- und Quellverkehr) zu rechnen sein. In der 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Nürnberg – Fürth – Erlangen für das Stadtgebiet Nürnberg der Regierung von Mittelfranken vom September 2017 sind Maßnahmen formuliert, wie entsprechend der Anforderungen der Luftqualitätsrahmenrichtlinie der Europäischen Union und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes konstruktiv weitere Maßnahmen entwickelt werden können, die geeignet sind, zu einer Senkung der Luftschadstoffbelastung beizutragen. Für den Neubau des Konzerthauses wurden in einem Mobilitätskonzept (I.4.3) Maßnahmen erarbeitet, die ebenso zu einer Minderung der Emissionen durch Individualverkehr beitragen werden. Untersuchungen des Landesamts für Umwelt machen jedoch sehr deutlich, dass Maßnahmen an der Quelle unvermeidbar sind. Durch Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen durch den Gesetzgeber und die konsequente Umsetzung durch die Automobilindustrie zur Lösung der Abgasproblematik an der Quelle sollte es insgesamt möglich sein die lokale Belastung durch Luftschadstoffe deutlich herabzusetzen. I.4.7.2. Erschütterungsschutz Als Grundlage für die Auslobung des Wettbewerbs wurde eine Grobprognose zum Schwingungs- und Erschütterungsschutz durch das Ingenieurbüro für Bauphysik (August 2017, IfB Sorge, Nürnberg) erstellt. In dem Gutachten wurde für den Erschütterungsschutz die vorhandene Vorbelastung im Baugrund durch den oberirdischen Schienenverkehr der VAG AG sowie durch den Schwerlastverkehr auf den angrenzenden Straßen messtechnisch ermittelt. Auf Grundlage der Messergebnisse wurden die im möglichen Baufeld (zum Zeitpunkt der Auslobung) zu erwartenden Erschütterungseinwirkungen prognostiziert. Des Weiteren wurde der zu erwartende sekundäre Luftschalleintrag für den Konzertsaal berechnet. Die Ergebnisse fließen in die Objektplanung ein. I.4.7.3. Lärmimmissionsschutz I.4.7.3.a. Ziele und Umgang mit Schallimmissionen 25/45 296 Das für die Bauleitplanung maßgebliche Gebot der Konfliktbewältigung wird im Hinblick auf den Immissionsschutz durch den im § 50 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) formulierten Trennungsgrundsatz konkretisiert. Danach sind Baugebiete mit Wohnnutzung oder anderen schutzbedürftigen Nutzungen einerseits und emittierende Nutzungen andererseits räumlich zu trennen. In der Praxis des Lärmschutzes, besonders bei Planungen im Bestand, lässt sich dieser Grundsatz jedoch selten idealtypisch umsetzen, so dass Abweichungen von den Orientierungswerten der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) vorkommen können. Welche Orientierungswerte einschlägig sind, ergibt sich aus der jeweiligen der in der Umgebung vorhandenen Nutzungsstruktur. In der nachfolgenden Tabelle werden die in der jeweiligen Gebietskategorie möglichen und je nach Lärmart einschlägigen Orientierungswerte aufgeführt. Diese basieren auf der DIN 18005 Teil 1 „Schallschutz im Städtebau“ vom Juli 2002 in Verbindung mit dem Beiblatt 1 zur DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ Teil 1 „Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung“ vom Mai 1987. Lärmwerte in Abhängigkeit von Lärmart und Gebietskategorie: Verkehrslärm Mischgebiet Gewerbelärm tags 06:00 – 22:00 nachts 22:00 – 06:00 tags 06:00 – 22:00 nachts 22:00 – 06:00 OW / IGW OW / IGW OW / IRW OW / IRW 60 / 64 50 / 54 60 / 60 45 / 45 Allgemeines 55 / 59 45 / 49 55 / 55 Wohngebiet OW – Orientierungswert gemäß DIN 18005, Beiblatt 1 IGW – Immissionsgrenzwert gemäß 16. BImSchV IRW – Immissionsrichtwert gemäß TA Lärm (Gewerbelärm) 40 / 40 I.4.7.3.b. Vorliegende schalltechnische Untersuchungen - Chronologie Zur Beurteilung der zu erwartenden schallimmissionstechnischen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung wurden bereits für die Standortuntersuchung im gesamten Stadtgebiet durch bgsm durch das Büro Müller-BBM Untersuchungen zum Schallimmissions- und Erschütterungsschutz durchgeführt. Die Ergebnisse sind in den Bericht zur Standortuntersuchung (bgsm, München, Städtebauliche Standortuntersuchung Veranstaltungs- und Konzerthalle mit Interimsnutzung im Stadtgebiet von Nürnberg, 2015) eingeflossen: Zur Bewertung der einzelnen Standorte für das neue Konzerthaus im Stadtgebiet wurde eine Vielzahl von Beurteilungskriterien herangezogen. U.a. wurden die unterschiedlichen Standorte auf ihre Eignung hinsichtlich Einfügen ins städtebauliche Umfeld, Planungsrecht, Denkmalschutz, Eigentumsverhältnisse, Naturschutzrechtliche Erfordernisse, verkehrliche Erschließung, Altlasten, Grundwasser und Baugrund, Gebäudetechnik und Sparten, Entwicklungsimpuls für die Umgebung geprüft. Hinsichtlich Immissionsschutz waren neben der bestehenden Geräuschvorbelastung und möglichen Quellen von Erschütterungen auch die Auswirkungen auf die Nachbarschaft ein wichtiges Beurteilungskriterium. Der Standort Meistersingerhalle war - in Bezug auf den letztgenannten Aspekt – als konfliktreich gesehen worden, da sich in der Nachbarschaft schutzbedürftige Nutzungen befinden. Jedoch wurde relativiert, dass dies wesentlich abhängig ist von Anordnung und Ausführung der Geräuschquellen des Vorhabens, insbesondere der Anliefer- und Parkmöglichkeiten. Im Vergleich zu den anderen untersuchten Standorten zeigte sich, dass auch an jenen zum Teil mit erheblichen Lärmkonflikten zu rechnen wäre. Von den im Eigentum der Stadt befindlichen und damit realistisch und kurzfristig verfügbaren Standorten war keiner im Hinblick auf 26/45 297 die Auswirkungen auf die Nachbarschaft als weniger konfliktreich oder konfliktarm einzustufen. Im Juni 2015 wurde ebenfalls durch Müller BBM eine ergänzende schalltechnische Variantenbetrachtung für den Standort Meistersingerhalle durchgeführt. Bei diesem Gutachten wurden noch 4 mögliche Varianten untersucht, wobei diese im Wesentlichen verschiedene Parkierungsmöglichkeiten (Parkhaus, Tiefgarage, Kombinationen mit oberirdischen Stellplätzen) bei einer Situierung des Konzerthauses auf dem großen Parkplatz zum Gegenstand hatten. In den weiteren konzeptionellen Überlegungen wurde von diesen Varianten mit ihren Parkierungsmöglichkeiten Abstand genommen, weshalb die Ergebnisse des Gutachtens im Weiteren nicht mehr herangezogen wurden. Neben wirtschaftlichen Gründen waren im Hinblick auf Parkhäuser v.a. städtebauliche Aspekte ausschlaggebend, da Parkhäuser das Orts- und Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen würden. In Vorbereitung des Wettbewerbes wurden schließlich 3 mögliche Baufelder (Ost, West, Süd, siehe I.3.3.2.b) an der Meistersingerhalle untersucht, wobei lediglich beim Standort Ost noch eine Tiefgarage als erforderlich erachtet wurde. Betrachtet man die 2 nicht favorisierten Standorte (Ost und Süd), so stellt man fest, dass bei allen untersuchten Standorten die Rahmenbedingungen sowohl für Verkehrslärm als auch für Gewerbelärm im Wesentlichen gleichbleiben:  Standort Ost – großer Parkplatz: das Konzerthaus würde zwar von der Wohnbebauung westlich der Münchener Straße abrücken, dafür jedoch an die Wohnbebauung an der Schultheißallee heranrücken. Die Notwendigkeit einer Tiefgarage mit Zufahrt über die Schultheißallee führt dazu, dass die Verkehrslärmerhöhung für die Umgebung im Vergleich zum Standort West gleichbliebe. Der kleine Parkplatz im Westen bliebe bestehen und würde weiterhin Emissionen in Richtung Münchener Straße erzeugen.  Standort Süd: hier ähneln die Einwirkbereiche des Lärms denen des Standorts West, der große Parkplatz im Osten bliebe mit seinen Auswirkungen ebenso wie der kleine Parkplatz im Westen bestehen. Nach Standortentscheidung und Vorliegen des Wettbewerbsergebnisses wurden auf Basis der genauen Gebäudeform und Situierung weitere Gutachten durch das Ingenieurbüro für Bauphysik Sorge erstellt. Zu betrachten waren zum einen die Lärmemissionen, die durch den Betrieb von Konzerthaus Meistersingerhalle und Hotel auf die Umgebung wirken (Anlagenbzw. Gewerbelärm) und die Ermittlung von zulässigen Emissionskontingenten für Anlagengeräusche.   Wolfgang Sorge, Ingenieurbüro für Bauphysik, Nürnberg, Bebauungsplan Nr. 4160, Schallimmissionsschutztechnische Untersuchung gemäß der technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm vom 07.11. 2018 Wolfgang Sorge, Ingenieurbüro für Bauphysik, Nürnberg, Bebauungsplan Nr. 4160, Ermittlung der zulässigen Emissionskontingente für Anlagengeräusche gemäß DIN 45691 vom 05.08.2019 In einem weiteren Gutachten wurde die Verkehrslärmsituation untersucht, die entsteht, wenn mit dem geplanten Betrieb der neuen Konzerthalle zusätzliche Fahrverkehre im öffentlichen Straßenraum entstehen (Verkehrslärm). 27/45 298 Wolfgang Sorge, Ingenieurbüro für Bauphysik, Nürnberg, Bebauungsplan Nr. 4160, Untersuchung der Verkehrsgeräuschimmissionen im Umfeld des Bauvorhabens vom 26.08.2019 mit Aktualisierung aufgrund Korrektur1 vom 27.02.2020. Für die Beurteilung der gesamten schallimmissionsschutztechnischen Situation wurden die Umgebung betreffend Einstufungen vorgenommen. Zunächst ist festzustellen, dass das Umfeld des geplanten Konzerthauses aus einer sehr heterogenen Nutzungsstruktur besteht, nur in einem Teilbereich zwischen Schultheißallee und Dutzendteichstraße liegt ein qualifizierter Bebauungsplan (Nr. 3767) vor, der die Art der Nutzung regelt. Westlich wird das Baufeld, mit seinen umgebenden Nutzungen Meistersingerhalle und Kongresshotel, von der Münchener Straße begrenzt. Hier befindet sich, separat erschlossen durch die Parsifalstraße, überwiegend gründerzeitliche Wohnbebauung, die aufgrund ihrer Homogenität den Schutzcharakter eines Allgemeinen Wohngebiets besitzt. Nördlich und nordöstlich der das Baufeld mit Meistersingerhalle umgrenzenden Schultheißallee befinden sich Bildungseinrichtungen (Gymnasien, Erziehungswissenschaftliche Fakultät)), die Bundesagentur für Arbeit (Bundesbehörde), Sportflächen und ebenfalls Wohnnutzungen: Abbildung 3: Nutzungsstrukturen Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung Dieses Teilgebiet wurde aufgrund seiner Größe, dem geringen Anteil an Wohnnutzung in unmittelbarer Nachbarschaft zum Plangebiet und der insgesamt inhomogenen Struktur als 1 Bei der Korrektur handelt es sich um die redaktionelle Änderung eines Tippfehles auf Seite 6 des Gutachtens. Die zulässige Geschwindigkeit auf der Wodanstraße beträgt 50 km/h, anstatt 70 km/h. 28/45 299 Großgemengenlage eingestuft. Lärmtechnisch wird ein Schutzstatus dem eines Mischgebiets entsprechend als angemessen angesehen. Im Süden befindet sich der Luitpoldhain, eine öffentliche Grünfläche. I.4.7.3.c. Konzeptionelle Überlegungen - Aktiver Lärmschutz Aufgrund des Grundstückszuschnitts und der beengten Lage des Baufeldes West ist es nicht möglich, zu den Seiten, an denen schutzbedürftige Nutzungen liegen, einen ausreichenden Abstand einzuhalten. Die Möglichkeiten zu aktiven Schallschutzmaßnahmen zur Abschirmung von Verkehrslärm sind begrenzt. So wären Lärmschutzwände (LSW)– sollen Sie einen nennenswerten Effekt erzielen – sehr hoch auszubilden und daher aus städtebaulichen Gründen nicht zu verwirklichen. Darüber hinaus wären für die vierspurige Münchener Straße aufgrund ihrer Breite eine Anordnung von mindestens 2 LSW`s unmittelbar an der Schallquelle (je Richtungsfahrbahn) erforderlich. Für geschlossene Wälle fehlen die notwendigen Flächen, bzw. würden diese zu erheblichen Eingriffen in Baumbestand führen (zwischen Münchener Straße und Parsifalstraße). Die angeführten aktiven Lärmschutzmaßnahmen wären zudem im gegebenen Umfeld städtebauliche Fremdkörper, die die Einbindung in das Stadtgefüge massiv behindern würden und dem Denkmalschutz entgegenstehen würden. Maßnahmen, die beim vorliegenden Plankonzept umgesetzt werden, sind Einhausung von Anlieferungsbereichen, sowie die Minimierung von Besucherverkehren durch ein Mobilitätskonzept. I.4.7.3.d. Umfang und Ergebnisse der schallimmissionstechnischen Untersuchungen zum vorliegenden Planungskonzept Da sowohl für das Gebäude der Meistersingerhalle als auch mit dem Bau des neuen Konzerthauses sehr hohe Anforderungen an die Schalldämmung der gesamten Gebäudehülle zu stellen sind, wurde die Schallübertragung von innen nach außen im Weiteren vernachlässigt. Aus dem gleichen Grund wurden die auf das geplante Konzerthaus von außen einwirkenden Geräusche zur Feststellung der Wahrung der gesunden Arbeitsverhältnisse im Inneren des Gebäudes nicht weiter untersucht. Lediglich für den Hotelstandort (Bestand und ggf. Neubau) waren die Einwirkungen auf das Gebäude zu untersuchen und Maßnahmen zum Schutz vor Außenlärm vorzuschlagen. Um die Auswirkungen der Planung für vorhandene schutzbedürftige Nutzungen außerhalb des Plangebietes zu ermitteln, wurden in den schallimmissionstechnischen Untersuchungen des Büros für Bauphysik Wolfgang Sorge - getrennt nach den beiden Lärmarten - jeweils die derzeitige Situation an allen benachbarten Wohngebäuden sowie die künftige Situation untersucht. Anlagenlärm (Quelle: Wolfgang Sorge, Ingenieurbüro für Bauphysik, Bebauungsplan Nr. 4160, Schallimmissionsschutztechnische Untersuchung gemäß der technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm, Planungsstand: 07.11. 2018, Nr. 13713.4) Hinsichtlich der Anlagengeräusche (Gewerbelärm) wurden die aus schallimmissionsschutztechnischer Sicht wesentlichen Schallquellen berücksichtigt. Dazu zählen die Pkw-Fahrverkehre von und zu den Pkw-Stellplätzen am großen Parkplatz östlich der Meistersingerhalle, die An- und Abfahrt von Lkw an der Ladezone der Meistersingerhalle bzw. des neuen Konzerthauses. Hierbei wurde berücksichtigt, dass die Lkw-Anlieferzone für das neue Konzerthaus vollständig in das Gebäude des Konzerthauses integriert ist, mit Ein- und Ausfahrt über Zufahrt an der Münchner Straße. Anlieferungen zur Meistersingerhalle erfolgen jetzt und zukünftig an der Ostseite des Gebäudes, die Ein- und Ausfahrt erfolgt über die Schultheißallee. 29/45 300 Weiterhin wurden die Kommunikationsgeräusche bei Ein- und Ausgang der Besucher am nördlichen Bereich der Meistersingerhalle bzw. östlich des neuen Konzerthauses berücksichtigt sowie der Betrieb der technischen Anlagen auf dem Gebäude Ramada-Parkhotel Nürnberg und Meistersingerhalle (gemäß den Ergebnissen der Bestandsmessungen). Es wurde die schallimmissionsschutztechnische Situation auf der Grundlage der anzuwendenden Regelwerke für alle relevanten Schallquellen für folgende Szenarien untersucht und beurteilt:     Situation A: Ist-Zustand, das heißt Nutzung der Meistersingerhalle Situation B: Neubau Konzerthaus und Nutzung der Meistersingerhalle als Opernhausinterim Situation C: Nutzung des Konzerthauses und Umbau der Meistersingerhalle als Kongresszentrum Situation D: Betrachtung des Ausnahmefalles „Extrem“ für seltene Veranstaltungen Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass im Beurteilungszeitraum tags sowohl derzeit als auch zukünftig zu erwarten ist, dass die schallimmissionsschutztechnischen Anforderungen erfüllt bzw. noch deutlich unterschritten sind. Im Beurteilungszeitraum nachts ist ebenfalls davon auszugehen, dass mit Ausnahme einzelner Immissionsorte an der Schultheißallee, die schallimmissionsschutztechnischen Anforderungen erfüllt sind. Im unmittelbaren Einwirkungsbereich einiger Wohngebäude gegenüber dem großen Parkplatz der Meistersingerhalle können derzeit und auch in der Übergangssituation (Nutzung der Meistersingerhalle als Opernhausinterim) Überschreitungen um bis zu 3 dB auftreten. Zukünftig ist jedoch auch hier zu erwarten, dass bei Fertigstellung des neuen Konzerthauses und der neuen Kongresshalle die schallimmissionsschutztechnischen Anforderungen eingehalten werden. Dies ist darauf zurückzuführen, dass beim Endzustand Betrieb von Konzerthaus und Kongresszentrum sich die Nutzung des großen Parkplatzes voraussichtlich auf die Tagstunden und die frühen Nachtstunden verteilen wird, so dass Nutzungsspitzen ausbleiben. Verkehrslärm: (Quelle: Wolfgang Sorge, Ingenieurbüro für Bauphysik, Nürnberg, Bebauungsplan Nr. 4160, Untersuchung der Verkehrsgeräuschimmissionen im Umfeld des Bauvorhabens vom 27.02.2020) Es wurde untersucht, ob im Umfeld des Vorhabens eine Änderung der Verkehrsgeräuschimmissionen zu erwarten ist, insbesondere wurde auch betrachtet, ob Lärmsanierungswerte von tags/nachts LIGW = 70/60dB(A) erreicht oder überschritten werden. Neben der DIN 18005, die für Allgemeine Wohngebiete (hier: Wohngebäude westlich der Münchener Straße bzw. Parsifalstraße) tags Orientierungswerte von maximal 55 dB(A) und nachts von 45 dB(A) (Verkehrslärm), für Parkanlagen Werte von 55 dB(A) tags und nachts sowie für Mischgebiete (hier: Hotel, Gebiet nordöstlich der Schultheißallee, zur Einstufung siehe: I.4.7.3.b) tags 60 dB(A) und nachts 50 dB(A) vorgibt, ist auch die VerkehrslärmSchutzverordnung (16. BImSchV) von Bedeutung. Sie legt für den Neubau und die wesentliche Änderung von Straßen und Schienenwegen verbindlich einzuhaltende Grenzwerte fest, die von den Orientierungswerten der DIN 18005 abweichen. Für allgemeine Wohngebiete (WA) gelten dabei Immissionsgrenzwerte von maximal 59 dB(A) tags und von 49 dB(A) nachts, in Mischgebieten (MI) liegen die Werte jeweils um 5 dB höher. Auch wenn vorliegend die 16. BImSchV nicht direkt anwendbar sind (kein Straßenneubau), spielt sie für die städtebauliche Planung eine Rolle, da hier Schwellenwerte definiert werden. Nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 der 16. BImSchV findet die Verordnung ab der Erhöhung des Straßenlärms durch den baulichen Eingriff um 3 dB(A) oder auf 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts (wesentliche Änderung) auch Anwendung. In der Rechtsprechung wird in der Regel davon ausgegangen, dass bei Erreichen dieser Werte eine Gesundheitsgefährdung nicht mehr ausgeschlossen werden kann. 30/45 301 Bei der Berechnung des Verkehrslärms wurden für die vorhandenen Nutzungen die Unterschiede zwischen den Situationen Prognosenullfall – zukünftige Situation ohne Realisierung der durch die Bebauungsplanänderung ermöglichten Planung und Prognoseplanfall – zukünftige Situation nach Realisierung der durch den Bebauungsplan ermöglichten Planung ermittelt. Bezüglich der verkehrlichen Entwicklung wurde dabei auf das Prognosejahr 2035 abgestellt. Zusätzlich zur Zunahme des Verkehrs durch Besucher des Konzerthauses wurde außerdem die Schallreflexion durch den Neubau des Konzerthauses bei der Berechnung berücksichtigt. Prognose Nullfall Bei Betrachtung des Prognose-Nullfalls für das Prognosejahr 2035 ist festzustellen, dass im Tagzeitraum der Schwellenwert von 70 dB(A) im Bereich der Hainstraße zwischen Baaderstraße und Hallerhüttenstraße und im Bereich der Frankenstraße und Bayernstraße/Ecke Schultheißallee überschritten, ansonsten an den anderen untersuchten Immissionsorten eingehalten würden. Es würden hier Pegelwerte zwischen 70,2 dB(A) (Bayernstraße/Ecke Schultheißallee) und 72,2 dB(A) (Hainstraße) auftreten. Im Beurteilungszeitraum nachts würde der Schwellenwert von 60dB(A) im Bereich der Hainstraße (bis zu 64,4 dB(A)), Wodanstraße (bis zu 60,6 db(A)), der südlichen Parsifalstraße (bis zu 61,6 db(A)) · sowie der Franken- und Bayemstraße (mit bis zu 62,7 db(A)) überschritten bzw. ansonsten eingehalten. Prognose Planfall Bei Betrachtung des Prognose-Planfalls (entspricht dem Endausbau, „Situation C“ beim Anlagenlärm - Nutzung von Konzerthaus und umgebauter Meistersingerhalle als Kongresszentrum) für das Prognosejahr 2035 ergab die Untersuchung, dass im Tagzeitraum der Schwellenwert von 70 dB(A) im Bereich der Hainstraße zwischen Baaderstraße und Hallerhüttenstraße und im Bereich der Frankenstraße und Bayernstraße/Ecke Schultheißallee überschritten, ansonsten an den anderen untersuchten Immissionsorten eingehalten ist. Für diese Bereiche ist aber festzustellen, dass die Überschreitungen bereits im Prognosenullfall auftreten, durch das Vorhaben kommt es hier zu keiner weiteren Pegelerhöhung (Pegelerhöhung ΔL = 0,0 dB). Dies gilt auch für den Bereich der Bayemstraße/Ecke Schultheißallee. Die Bereiche mit Pegelerhöhungen zwischen ΔL = 0,1 und 0,4 dB (z.B. Parsifalstraße, Platz der Opfer des Faschismus) bleiben alle unter dem Schwellenwert für den Tagzeitraum von 70 dB(A). Im Beurteilungszeitraum nachts wird der Schwellenwert 60dB(A) im Bereich der Hainstraße (bis zu 64,4 dB(A), Wodanstraße (bis zu 60,9 dB(A)), der südlichen Parsifalstraße (bis zu 61,6 dB(A)) sowie der Franken- und Bayernstraße (bis zu 62,7 dB(A)) überschritten in allen übrigen untersuchten Bereichen eingehalten. Es treten durch das Vorhaben keine Überschreitungen der Schwellenwerte an Gebäuden auf, an denen die Werte bisher eingehalten wurden. Die im Einzelnen ermittelten Pegelerhöhungen liegen im Bereich von ΔL = 0,1 – 0,4dB. Für einen Teilbereich der Wodanstraße und den südlichen Teil der Haistraße kann festgestellt werden, dass der Schwellenwert nachts von 60 dB(A) überschritten wird und durch das Vorhaben Pegelerhöhungen zwischen ΔL = 0,1 (südl. Hainstraße) und 0,2 dB (Wodanstraße) auftreten können. Ursächlich sind hier im Wesentlichen die Erhöhung der Verkehrsmengen sowie, an nahegelegenen Immissionsorten, die Anteile einzelner Reflexionen vom zukünftigen Gebäude des Konzerthauses. Maßnahmen zur Minderung der Reflexionen festzusetzen ist nicht vorgesehen, da das gestalterische Konzept des Konzerthauses mit der angestrebten Transparenz nur mittels Glasfassaden zu erreichen ist und die Nachweisführung der Wirksamkeit von schallabsorbierenden Fassaden schwierig ist. Dies gilt insbesondere in Bereichen von 0,1 bis 0,2 dB, da Pegelzunahmen von unter 1 dB in der Regel vom menschlichen Gehör nicht wahrnehmbar sind und als geringfügig angesehen werden können. 31/45 302 Die Verkehrsplanung sieht in einer Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Münchener Straße von derzeit 70 auf 50 km/h Verbesserungsmöglichkeiten in der Verkehrsabwicklung, die sich auch verbessernd auf den südlichen Teil der Parsifalstraße auswirken wird. Die Pegelminderung beträgt hier ca. ΔL = 2dB. I.4.8. ENERGIEEINSPARUNG Der energetische Standard wird die Mindestanforderungen der EnEV 2018/2019 bzw. eines dann gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllen. Im Rahmen der Hochbauplanungen wird geprüft, ob die Ausführung des Wärmeschutzes in Anlehnung an den Passivhausstandard wirtschaftlich darstellbar ist. Eine Photovoltaikanlage zur Eigenstromnutzung wird konzipiert, ebenso Dachbegrünungsflächen. Der Heizenergiebedarf wird mit der primärenergetisch mit dem Faktor „Null“ bewerteten Fernwärme gedeckt. Lösungen für Kühlbedarf, Lüftung und sommerlichen Wärmeschutz erfüllen Energieeffizienzkriterien. I.5. ERFORDERLICHE FESTSETZUNGEN UND KENNZEICHNUNGEN Den Planteil betreffend beschränken sich die Änderungen von Festsetzungen im Wesentlichen auf den Bereich des Sondergebiets mit den östlich und westlich sich anschließenden Parkplatzflächen, sowie einige an das Sondergebiet unmittelbar angrenzende Bäume, deren Erhalt festgesetzt werden sollte. Lediglich im Südosten des Geltungsbereichs, an der Ecke Münchener Straße/ Bayernstraße ist die dort in der Parkanlage festgesetzte Zweckbestimmung „Minigolfplatz“ weggefallen, um nicht mehr erforderliche Bindungen für die künftige Parkgestaltung zu bereinigen. Weiterhin wurden im gesamten Planteil nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffene Festsetzungen sowie Denkmäler nach Landesrecht nachrichtlich übernommen bzw. das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet Fischbach vermerkt. Die textlichen Festsetzungen wurden insgesamt den Planungszielen der Änderung entsprechend ergänzt und geändert. I.5.1. ART DER BAULICHEN NUTZUNG (EINSCHLIESSLICH EMISSIONSKONTINGENTIERUNG) Das festgesetzte Sondergebiet (SO) – Kultur- und Kongresszentrum - wird nach Westen um die Fläche des Konzerthauses und nach Osten um die vorhandene Parkplatzfläche ergänzt. Die Einbeziehung der Parkplatzflächen in die Sondergebietsfläche ist einer zeitgemäßen Festsetzungspraxis geschuldet, da die bisherige Festsetzung als öffentliche Grünfläche – Parkplatz – nicht der tatsächlich ausgeübten Nutzung entspricht. Weiterhin ist die Erweiterung der SO-Fläche erforderlich, um auch der Parkplatzfläche entsprechend ihrer Nutzung ein Emissionskontingent zuweisen zu können (s. nächsten Punkt). Emissionskontingentierung Zur planungsrechtlichen Absicherung zukünftiger bebauungsplankonformer Nutzungen wurde im Rahmen des Schallgutachtens (Quelle: Wolfgang Sorge, Ingenieurbüro für Bauphysik, Nürnberg, Ermittlung der zulässigen Emissionskontingente für Anlagengeräusche gemäß DIN 45691 vom 05.08.2019) unter Beachtung der Schutzwürdigkeit der angrenzenden Gebiete sowie der Vorbelastung eine Emissionskontingentierung gemäß DIN 45691/200612 für das Plangebiet durchgeführt und Emissionskontingente festgesetzt. Die DIN 45691 wurde eingeführt, um standardisierte Bedingungen für die Ermittlung und Kontingentierung von Geräuschemissionen zu treffen. Der Bezug auf die DIN erspart es dem 32/45 303 Plangeber alle Randbedingungen dazu in der Satzung niederzulegen und eine städtebauliche Satzung mit technischen Festlegungen zu überfrachten. Die DIN stellt darauf ab, dass die Geräuschemissionen auf die Grundstücksfläche bezogen werden. Ähnlich wie bei einer GRZ (Grundflächenzahl) oder GFZ (Geschossflächenzahl) bedeutet es nicht, dass jeder einzelne Quadratmeter nur mit dem jeweiligen Maß bebaut werden darf, sondern die grundsätzlich auf den Quadratmeter bezogenen zulässigen Emissionen ergeben ein Emissionskontingent, das sich auf das Baugrundstück bzw. auf eine Teilfläche bezieht. Lärmkonflikte sind dann nicht zu erwarten, wenn an jedem Immissionsort der Planwert (LPl) das heißt, die Summe aller auf den Immissionsort einwirkenden Geräusche von Betrieben und Anlagen im Plangebiet sowie der gewerblichen Vorbelastung durch Gewerbegeräusche bestehender bzw. geplanter Betriebe (Lvor), den Gesamt-Immissionswert (LGl) nicht überschreitet. Das geplante Sondergebiet wurde in drei Teilflächen (Tf) aufgeteilt, für die einzelne Emissionskontingente bestimmt wurden. Die Tf wurden in der Planzeichnung festgesetzt, sie umfassen jeweils die überbaubaren und die nicht überbaubaren Grundstücksflächen der Sondergebiete. Die Nr. 1.2 der Satzung setzt fest, dass Vorhaben (Betriebe und Anlagen) zulässig sind, deren Geräusche die in der Tabelle angegebenen Emissionskontingente (LEK) nach DIN 45691/2006-12 weder tags (06.00 h bis 22.00 h) noch nachts (22.00 h bis 06.00 h) überschreiten. Die Prüfung der Einhaltung erfolgt nach der vorgenannten DIN, Abschnitt 5. Mit der Emissionskontingentierung wird sichergestellt, dass der Betrieb der im Plangebiet zulässigen Anlagen (Hotel sowie Konzerthaus mit Kongresszentrum) gewährleistet ist, ohne dass an einem der im Einwirkungsbereich des Plangebiets untersuchten Immissionsorte der Planwert (Richtwert) durch die energetische Summe (Gesamtbelastung) aus Immissionskontingenten der 3 Teilflächen (Zusatzbelastung) und Immissionen vorhandener Nutzungen (Vorbelastung) überschritten wird. Eine Ausnahme bildet die Wohnbebauung in Richtung Westen. Hier wird nachts ohne Zusatzkontingent der Immissionsrichtwert für allgemeine Wohngebiete von 40 dB(A) um 0,6 dB und mit dem Zusatzkontingent von 2 dB für die Teilfläche 1 um insgesamt 1,6 dB überschritten, bleibt aber immer noch unter dem Immissionsrichtwert gemäß TA Lärm von 45 dB(A) für Mischgebiete. Auch wenn in der Rechtsprechung (OVG Münster, Urteil vom 30.01.2018 – 2D 102/14) für Sondergebiete (ebenso wie für Gewerbegebiete) eine anlagenbezogene Zuweisung von Emissionskontingenten gefordert wird, wird in der Festsetzung „pro m² der jeweiligen Teilfläche“ kein Konflikt gesehen. In der folgenden Tabelle, Spalte 4, sind die Gesamtschallleistungspegel für die jeweilige Teilfläche angegeben, wobei die jeweiligen flächenbezogenen Emissionskontingente (LEK) nach der Formel Lw = LEK + 10logFläche in dB(A) berechnet werden: Teilfläche Zeitraum Lek dB(A)/m² 58 Lw dB(A) 95 Nacht 22-6 Uhr ohne Zusatzkontingent Nacht 22-6 Uhr mit Zusatzkontingent Tag 6-22 Uhr 53 90 55 92 55 100 Nacht 22-6 Uhr 52 97 Tag 6-22 Uhr Teilfläche 1 4.803 m² Teilfläche 2 31.039 m² 33/45 304 Teilfläche 3 22.457 m² Tag 6-22 Uhr 57 101 Nacht 22-6 Uhr 52 96 Im Rahmen von Baugenehmigungen würde mit dem Gesamtkontingent mittels o.g. Formel wiederum nur die eigentlich relevante Größe nämlich der je Teilfläche zulässige Immissionsanteil bestimmt. Die Tf 2 und 3 sind nur einem Betrieb (Anlage) zugeordnet, nämlich Konzerthaus mit Kongresszentrum mit nur einem Betreiber, der Stadt Nürnberg. Die Tf 1 umfasst mit dem Hotelgrundstück ebenfalls nur einen Betrieb/ Betreiber. Somit würde sich in diesem Fall bei Festsetzung von Gesamtkontingenten nichts am Ergebnis ändern. I.5.2. MASS DER BAULICHEN NUTZUNG Das Maß der baulichen Nutzung wird nunmehr ausschließlich über die festgesetzte überbaubare Grundstücksfläche in Verbindung mit der Anzahl der Geschosse (im allgemeinen Wohngebiet) bzw. in Verbindung mit der Traufhöhe (im SO) geregelt. Die Festsetzung einer Baumassenzahl ist für die Steuerung des Maßes der baulichen Nutzung des SO – Kultur-und Kongresszentrum nicht mehr erforderlich und kann daher entfallen. I.5.3. NICHT ÜBERBAUBARE GRUNDSTÜCKSFLÄCHEN Im Bereich des Kongresszentrums zwischen großem Parkplatz und dem Bestandsgebäude (Meistersingerhalle) befindet sich ein Brunnen der Trinkwassernotversorgung der Stadt Nürnberg mit der Bezeichnung NB 102a, der für den Katastrophenfall vorgesehen ist. Dieser muss immer zugänglich gehalten werden und darf nicht überbaut werden. Der Zugang zum Brunnen muss frei bleiben, es dürfen keine Einfriedungen oder andere bauliche Maßnahmen den Zugang zum Brunnen versperren. I.5.4. BAUWEISE Die Bauweise wird im Sondergebiet als abweichende Bauweise gemäß § 22 Abs. 4 BauNVO festgesetzt. Das heißt, dass die Länge der Gebäude auch über 50 m betragen darf. Diese Regelung ersetzt die Festsetzung der geschlossenen Bauweise. I.5.5. NEBENANLAGEN Die bestehenden Regelungen zu Nebenanlagen sind sinnvoll und bleiben bestehen, die Regelungen zu Garagen werden nunmehr gesondert aufgeführt. I.5.6. STELLPLÄTZE, AUFSTELLFLÄCHEN, GARAGEN UND TIEFGARAGEN MIT IHREN EINFAHRTEN Da eine Zulässigkeit normaler (PKW-) Garagen im Bereich des SO nicht gewünscht ist, ist die Differenzierung zwischen Stellplätzen und Tiefgaragen im Allgemeinen und Garagen im allgemeinen Wohngebiet erforderlich. Für das Aufstellen von Übertragungswagen der Rundfunk- und Fernsehanstalten bei besonderen Veranstaltungen ist eine Fläche westlich des Konzerthauses im Bereich der Münchener Straße als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung festgesetzt. Diese ist so dimensioniert, dass beidseitig ausreichend Platz für den hier verlaufenden Rad- und Fußweg verbleibt. Die angestrebte– auch überregionale - Bedeutung des Konzerthauses macht es erforderlich, für diese Nutzung eine Fläche festzusetzen, die darüber hinaus bereits mit den technisch erforderlichen Anschlüssen ausgestattet werden kann. I.5.7. RÜCKHALTUNG UND VERSICKERUNG VON NIEDERSCHLAGSWASSER 34/45 305 Der Bebauungsplan regelt, dass unbelastetes Niederschlagswasser zur Versickerung zu bringen ist. Ein wichtiger Baustein des Entwässerungskonzeptes ist die festgesetzte extensive Dachbegrünung. Damit wird der Abflussbeiwert deutlich reduziert, das Regenwasser zurückgehalten und kann verdunsten. Das Wasser von Dachflächen, das nicht verdunstet, soll über ein Rigolensystem versickert werden. Vorgesehen sind Rohr-Kies-Rigolen östlich und südlich des geplanten Konzerthauses. Diese liegen größtenteils unter versiegelten Flächen und sind im Planteil hinweislich, d.h. nicht ortsgebunden, dargestellt. Dadurch wird sichergestellt, dass bei der Detailplanung der Entwässerung auf Vorhabenebene ausreichend Spielraum besteht, den vorhandenen und zum Erhalt festgesetzten Baumbestand zu berücksichtigen. I.5.8. ÖFFENTLICHE UND PRIVATE GRÜNFLÄCHEN / GRÜNORDNUNG Die größten Teile des Geltungsbereichs werden wieder als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage festgesetzt. Dem bisherigen Bebauungsplan und der aktuellen Nutzung entsprechend bleiben Teilbereiche auch mit der Zweckbestimmung Spielplatz oder Parkplatz festgesetzt. Dies dient der konkreten Situierung bestimmter Nutzungen innerhalb des Luitpoldhains. Die Zweckbestimmung "Minigolfplatz“ im Südwesten ist entfallen, um nicht mehr erforderliche Bindungen für die künftige Parkgestaltung zu bereinigen. Die beiden Grünflächen südlich und östlich des geplanten Konzerthauses werden dagegen als private Grünflächen festgesetzt, da sie in erster Linie dem Konzerthaus und der Meistersingerhalle funktional zugeordnet sind. Sie bleiben auch öffentlich zugänglich und erlebbar. Erhaltenswerter Baumbestand Die beiden bestehenden Naturdenkmale sowie weitere 69 Bäume werden zum Erhalt festgesetzt. Die Festsetzung erfolgte i.d.R. nur innerhalb der Bauflächen und der privaten Grünflächen. Im Landschaftspark selbst ist die Erhaltung des Baumbestandes ein grundsätzliches Ziel der Parkpflege und im Parkpflegewerk auch so fixiert. Eine Regelung über den Bebauungsplan war hier nur im unmittelbaren Umfeld der Baugebiete erforderlich. Damit wird die zwingende Berücksichtigung des Baumschutzes auch bei Bau- sowie Sanierungsarbeiten hier zum Ausdruck gebracht, um den alten Baumbestand zu erhalten. Die Festsetzungen zum Baumerhalt dienen der Aufrechterhaltung wichtiger Umweltfunktionen (Staubbindung, Frischlufterzeugung, Schattenspender), aber auch der Erhaltung als Habitat für seltene Tierarten, die auf alte Bäume angewiesen sind, v.a. wenn diese über bestimmte Strukturen (z.B. Totholz, Baumhöhlen) verfügen. Die wertvollen Altbäume, v.a. im Nordosten des Luitpoldhains werden festgesetzt, weil die Raumwirksamkeit und ökologische Bedeutung von alten Bäumen bei Neupflanzungen erst nach vielen Jahren erreicht werden kann. Für das Orts- und Landschaftsbild sind die festgesetzten Altbaumbestände daher prägend und wertgebend. Die Festsetzung zum Erhalt beinhaltet gleichzeitig auch die Forderung, die Bodenfläche unter dem Kronentraufbereich zuzüglich 2,0 m von jeglicher Beeinträchtigung frei zu halten. Dies dient der Erhaltung günstiger Wuchsbedingungen. Wenn durch Wegebau oder neue Beläge in diese Bereiche eingegriffen werden soll, so ist durch geeignete Maßnahmen (z.B. Wurzelbrücken, Wurzelschutz) diese Beeinträchtigung zu vermeiden. Ebenso sind die Bäume während Bauzeiten durch entsprechende Schutzmaßnahmen gemäß DIN 18920 und RAS-LP 4 vor Beeinträchtigungen zu schützen. Unzulässig sind auch Veränderungen des Geländeniveaus (Abgrabungen und Aufschüttungen). Abgängige Bäume sind möglichst an gleichem Ort durch Pflanzung eines neuen, klimaangepassten und standortgerechten Baumes zu ersetzen. Da die Pflanzung am selben Ort nicht in allen Fällen sinnvoll und möglich ist, kann die Nachpflanzung auch standortnah bis zu einer maximalen Entfernung von 5,0 m vom Bestandsbaum durchgeführt werden. Neupflanzung von Bäumen 35/45 306 Um wegfallenden Baumbestand zu kompensieren, aber auch zur Gestaltung der Freiflächen wurden 39 standortgerechte, klimaangepasste Laubbäume zeichnerisch im Eingriffsbereich als zu pflanzend festgesetzt und weitere 31 Bäume textlich. Letztere sind innerhalb des Geltungsbereichs zu pflanzen (vgl. Abbildung 2, Seite 23). Die zeichnerisch festgesetzten Bäume sind an den dargestellten Standorten zu pflanzen. Ist aus zwingenden Gründen die Baumpflanzung nicht an den festgesetzten Stellen durchführbar, ist diese möglichst ortsnah an einem geeigneten Standort durchzuführen. Für die Pflanzung sind standortgerechte, klimaangepasste Bäume mindestens in der Pflanzqualität 4-5x verschulter Hochstamm mit einem Stammumfang von 25-30 cm, gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden, zu verwenden. Damit wird zeitnah auch eine entsprechende Raumwirksamkeit der Bäume erreicht. Auch hier sind abgängige Bäume an Ort und Stelle bzw. standortnah bis zu einer maximalen Entfernung von 5,0 m vom Bestandsbaum nachzupflanzen und zwar wieder als klimaangepasster und standortgerechter Baum in gleicher Qualität. Wurzelraum Die Festsetzung zu pflanzender Bäume erfolgt zum Teil auch auf den Platzflächen zwischen Konzerthaus, Meistersingerhalle und Hotel und somit auch in versiegelten Bereichen. Um den Bäumen ausreichende Entwicklungschancen zu geben, erfolgte eine Festsetzung von Mindestgrößen für den Wurzelraum, die dann von Bedeutung sind, wenn keine offenen Baumscheiben zur Verfügung stehen. Der geforderte Pflanzraum von 16 m³ kann z.B. auch über unterirdische Baumquartiere gewährleistet werden. Die offene oder mit einem dauerhaft luft- und wasserdurchlässigen Belag versehene Fläche muss dabei aber mindestens 6,0 m² betragen. Die Zusammensetzung der Vegetationstragschicht ist gemäß den „Zusätzlichen technischen Vorschriften für die Herstellung und den Einbau verbesserter Vegetationstragschichten" (ZTV-Vegtra-Mü) vorzunehmen. Dachbegrünung Der Geltungsbereich liegt nahe zu Gebieten mit thermischer Belastung im Sommer. Die insgesamt hohe Bau- und Versiegelungsdichte mit geringem Grünanteil im Umfeld führt hier zu einer Überwärmung der Siedlungsfläche und einer unzureichenden Durchlüftung (vgl. auch Stadtklimagutachten Nürnberg). In stark verdichtet bebauten Bereichen sind die positiven Auswirkungen begrünter Dächer, wie verzögerter Abfluss der Niederschläge und die Verbesserung des Stadtklimas durch Verdunstung, von großer Bedeutung. Dächer von Gebäuden im Sondergebiet, die bis max. 20° Dachneigung ausgeführt sind, sind daher unter Berücksichtigung von Flächen, die aus technischen Gründen nicht begrünt werden können (hierzu zählen z.B. Lüftungs- und Kühlanlagen, Dachdurchdringungen z.B. für Belichtungs- und Belüftungseinrichtungen) mit einer extensiven Dachbegrünung (Kraut- und/oder Grasvegetation) auszuführen. Die Vegetationstragschicht muss mindestens 10 cm stark sein. Die Ausführung einschichtiger Bauweisen ist nicht zulässig. Dies ist bereits bei Statik und Konstruktion zu berücksichtigen. Die extensive Dachbegrünung ist entsprechend der einschlägigen Richtlinien (FLL- Dachbegrünungsrichtlinien – Richtlinien für Planung, Bau und Instandhaltungen von Dachbegrünungen) auf Dauer zu unterhalten. Damit können die Auswirkungen der neuen Bebauung (Erhöhung des Niederschlagswasserabflusses, stärkere Erwärmung durch Wegfall von Verdunstungskälte etc.) verringert werden. Dies gilt nicht für Gebäude, deren Grundfläche kleiner als 20 m² ist und für die unter Denkmalschutz stehenden Gebäude. Eine Dachbegrünung auf der denkmalgeschützten Meistersingerhalle ist damit aber nicht ausgeschlossen. Eine Dachbegrünung kann hier im Rahmen der anstehenden Sanierung geprüft werden. Zum einen sind statische Erfordernisse zu prüfen, zum anderen sind Abstimmungen mit dem Denkmalschutz erforderlich. Versickerungsfähige Beläge Im Geltungsbereich des Bebauungsplans sind als Beitrag zum Bodenschutz und Wasserhaushalt Bodenbefestigungen zu reduzieren. Wege und ebenerdige Stellplätze sind daher 36/45 307 mit versickerungsfähigen Belägen (Rasenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen) herzustellen, soweit Belange und Erfordernisse des technischen Umweltschutzes nicht entgegenstehen. Dabei ist bereits das Material für die Tragschicht so zu wählen, dass eine Versickerung der Oberflächenwässer möglich ist. Aufgrund der stärkeren Nutzung sowie aus Gründen der Barrierefreiheit kann dies nicht auf allen Wegen und Plätzen im Geltungsbereich gewährleistet werden, so dass bei diesen das anfallende Niederschlagswasser seitlich zu versickern ist. Fassadenbegrünung Eine Festsetzung von Fassadenbegrünungen erfolgte nicht, auch wenn neben stadtökologische Gründen, wie z.B. Klimaverbesserung, auch bauphysikalische Gründe (Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes) für eine Begrünung mit Kletter- und Rankpflanzen sprechen. Bei der Architektur des Konzerthauses mit einem hohen Anteil an Glasfassaden ist jedoch eine Fassadenbegrünung nicht nur nicht möglich, sondern auch gestalterisch nicht gewollt, da gerade die Aspekte Transparenz und fließender Übergang von Innen- und Außenraum ein wichtiges Gestaltungskriterium des Konzerthauses darstellen. Eine Fassadenbegrünung wäre aber grundsätzlich zulässig (z.B. bei allen anderen Gebäuden im Geltungsbereich). I.5.9. FLÄCHEN ODER MASSNAHMEN ZUM SCHUTZ ZUR PFLEGE UND ZUR ENTWICKLUNG VON BODEN, NATUR UND LANDSCHAFT Im Regelverfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans ist die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung zu berücksichtigen. Die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4160 umfasst zwar den gesamten, bisherigen Geltungsbereich, allerdings erfolgen mit Ausnahme des Nordwestens lediglich Anpassungen an die neue Kartengrundlage und die tatsächlichen Verhältnisse vor Ort. Neues Baurecht wird nur am Standort des geplanten Konzerthauses geschaffen. Im Umweltbericht erfolgte daher auch nur für diesen Bereich eine Bilanzierung nach der Satzung der Stadt Nürnberg zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen. Es wurde hierbei hilfsweise ein Vergleich der tatsächlichen Bestandssituation mit der Planungssituation durchgeführt, da der alleinige Vergleich auf Basis der bisherigen und der zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes zu ungenau gewesen wäre, da z.B. der Anteil versiegelter Flächen nur ungenau hätte abgeschätzt werden können. Im vorliegenden Fall werden im B-Plan Festsetzungen für Maßnahmen innerhalb des Geltungsbereichs getroffen, die zu einer naturschutzfachlichen Aufwertung führen können. Dies sind v.a. die Dachbegrünung, die begrünten Innenhöfe sowie zeichnerisch und textlich festgesetzte Baumpflanzungen (insgesamt 70 Stück). Weitere Ausgleichsmaßnahmen gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB zur Bewältigung der Eingriffsfolgen des Bebauungsplanes erfolgen auf externen Flächen aus dem kommunalen Ökokonto. Diese werden zur Sicherung textlich festgesetzt. Nähere Informationen hierzu finden sich in Kapitel 5 des Umweltberichts. I.5.10. MAßNAHMEN ZUM SCHUTZ VOR AUßENLÄRM Für den im unmittelbaren Einwirkungsbereich des Konzerthaus Neubaus gelegenen Hotelstandort sieht der Bebauungsplan Festsetzungen zum Schutz vor Außenlärm vor. Durch diese Festsetzungen wird sichergestellt, dass bei Neuerrichtung für zu schützende Räume (Wohn- und Schlafräume, Büroräume, Sozialräume) besondere bauliche Schallschutzmaßnahmen bezüglich der einwirkenden Verkehrsgeräusche vorgesehen werden. Diese sind nach DIN 4109 - Abschnitt Schutz gegen Außenlärm - in der jeweils gültigen Ausgabe zu planen. Die maßgeblichen Außengeräuschpegel als Tabelle in der Satzung, die entsprechenden Immissionsorte hinweislich im Planteil dargestellt. I.5.11. ÄUSSERE GESTALTUNG BAULICHER ANLAGEN 37/45 308 Als Dachform wird im SO – Kultur- und Kongresszentrum das Flachdach festgesetzt. Zur Sicherung einer hohen gestalterischen Qualität wird die Errichtung von Anlagen der Gebäudetechnik oberhalb der obersten Geschosse auf ein geringes Gesamtmaß von maximal 20 % sowie eine Höhe von maximal 2,50 m über der Dachhaut begrenzt. Weiterhin sind Dachaufbauten um das Maß ihrer Höhe von der Vorderkante der Attika zurückzusetzen. Dadurch soll erreicht werden, dass sich die Wahrnehmbarkeit vom Straßenraum und aus der Fußgängerperspektive verringert. Der Ausschluss von Technikaufbauten auf den Sockelgeschossen mit Traufhöhe H = 7,65 m ist neben der Wahrnehmbarkeit aus Fußgängerperspektive auch dem Denkmalschutz geschuldet, der diese Höhe als Entsprechung der Sockelhöhe der denkmalgeschützten Meistersingerhalle als Gestaltungsmerkmal der Neubauten vorgibt. I.5.12. MASSNAHMEN FÜR DEN ARTENSCHUTZ Für die Realisierung des Bebauungsplanes bzw. die Umsetzung des Konzerthaus-Vorhabens ist die Fällung alten Baumbestandes erforderlich. Dieser stellt Lebensraum seltener und geschützter Tierarten (z.B. Fledermäuse, höhlenbrütende Vogelarten, totholzbewohnende Käferarten) dar. Daher wurde zur Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Aspekte eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt (Grosser-Seeger & Partner; Fassung vom 20.08.2019). Eine Betroffenheit von Vögeln und Fledermäusen wurde erkannt und hierfür bestimmte Maßnahmen vorgeschlagen, die im Zuge der Baufeldfreimachung zu berücksichtigen sind. Für den Totholzkäfer Eremit (Osmoderma eremita) erfolgte kein aktueller Nachweis, der Luitpoldhain ist aber als Teillebensraum einer Eremitenpopulation im Nürnberger Süden aufzufassen. Detaillierte Beschreibungen der Maßnahmen sind dem Gutachten zur saP (Kap. 3) bzw. dem Umweltbericht zu entnehmen. Folgende Vorkehrungsmaßnahmen sind erforderlich, um Gefährdungen von Tier- und Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH--Richtlinie und von Vogelarten entsprechend der Vogelschutzrichtlinie (Vermeidung des Eintritts von Verbotstatbeständen gemäß § 44 BNatSchG) zu vermeiden: V1: Durchführung einer Umweltbaubegleitung V2: Durchführung der Rodungs- und Fällungsarbeiten von Gehölzbeständen außerhalb der Brutzeit von Vögeln oder der Wochenstubenzeit von Fledermäusen (also nicht vom 01. März bis zum 30. September) V3: Verschluss von Gebäudenischen V4: Erhaltung von Altbäumen V5: Erhaltung der vorhandenen künstlichen Nisthöhlen V6: Vermeidung von Vogelschlag an Glasfassaden V7: Vermeidung der Attraktion von nachtaktiven Insekten an Lichtquellen CEF1: Ersatz verloren gehender Baumhöhlenquartiere durch künstliche Quartiere CEF2: Optimierung der Habitatfunktion von Altbäumen CEF3: Nachpflanzung von Laubbäumen Alle Maßnahmen sind im Rahmen einer fachkundigen Umweltbaubegleitung zu überwachen (Monitoring, siehe Kap. 9 im Umweltbericht). 38/45 309 Die Maßnahmen sind – soweit dies planungsrechtlich zulässig ist – im Bebauungsplan festgesetzt. Ein Teil der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) kann im Geltungsbereich umgesetzt werden, ein Teil wird außerhalb, aber noch innerhalb des Stadtgebietes realisiert (CEF 1 und CEF 2). Der räumliche Zusammenhang bleibt dabei gewahrt, so dass eine artenschutzrechtliche Ausnahme nicht notwendig wird. I.5.13. KENNZEICHNUNGEN / NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN / VERMERKE In der Neufassung der Planurkunde wurde das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet Fischbach gem. §9 Abs.6a Satz 2 BauGB vermerkt. Denkmäler wie z.B. die Meistersingerhalle und Volkspark Dutzendteich sowie 2 Naturdenkmäler (1 Eiche im Innenhof der MSH und Eichen auf dem Grundstück Schultheißallee) wurden nachrichtlich übernommen, soweit sie nicht bereits in der 1. Fassung dargestellt waren. Anpassungen wurden vorgenommen soweit sich diese aus vorangegangenen Planfeststellungsverfahren (hier: Verschwenk der Straßenbahntrasse an der Straße An der Ehrenhalle, auf Höhe der Ehrenhalle) ergaben. Ein Kennzeichnungserfordernis gem. § 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB für bauliche Nutzungen vorgesehene Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, liegt für das Plangebiet nicht vor (siehe I.3.1.5). I.5.14. BAUNUTZUNGSVERORDNUNG Für das Sondergebiet ist künftig die BauNVO in der Fassung vom 21.November 2017 anzuwenden. Da im WA keine Änderungen erfolgen gelten hier weiter die Vorschriften der BauNVO in der Fassung von 1968, eine Anpassung an die aktuelle BauNVO ist nicht veranlasst. I.6. ZUSAMMENFASSUNG UMWELTBERICHT Westlich der Meistersingerhalle im nördlichen Bereich des Luitpoldhains im Südosten von Nürnberg soll ein Neubau eines Konzerthauses entstehen. Hierfür ist die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4160 und des Flächennutzungsplanes der Stadt Nürnberg erforderlich. Der Luitpoldhain ist Bestandteil der zusammenhängenden Parkflächen von „Dutzendteich & Co.“ und soll gemäß den Zielvorgaben des Masterplans Freiraum als „Urbane Parklandschaft“ entwickelt werden. Im Umweltbericht werden alle Schutzgüter hinsichtlich der Bedeutung der Bestandssituation sowie der zu erwartenden Auswirkungen bei Verwirklichung der Planung untersucht. Grundlage hierfür stellt die vorliegende Bebauungsplanänderung dar. Tabelle: Zusammenfassende Bewertung der Auswirkungen des B-Plans auf die Schutzgüter Umweltbelang Schutzgut / Bewertung der Auswirkungen Fläche nicht erheblich nachteilig Boden erheblich nachteilig Wasser erheblich nachteilig Pflanzen erheblich nachteilig Tiere erheblich nachteilig Biologische Vielfalt erheblich nachteilig 39/45 310 erheblich nachteilig Landschaft Menschliche sundheit Ge-  Erholung erheblich nachteilig  Lärm erheblich nachteilig  Erschütterungen, Sekundärluftschall nicht erheblich nachteilig  Störfallvorsorge nicht betroffen Luft nicht erheblich nachteilig Klima nicht erheblich nachteilig Abfall nicht erheblich nachteilig Kultur- und Sachgüter nicht erheblich nachteilig Das Planvorhaben soll nordwestlich der Meistersingerhalle realisiert werden, wo der Bebauungsplan bisher Grünflächen (Parkanlage sowie Parkplatz) festsetzt. Aktuell befinden sich dort eine Stellplatzanlage sowie Grünflächen mit altem Baumbestand. Aufgrund der überwiegenden Inanspruchnahme bereits genutzter Bereiche im Innenbereich sind die Auswirkungen für das Schutzgut Fläche insgesamt als noch nicht erheblich nachteilig zu bewerten. Es werden zwar Grünflächen zu Bauflächen umgewandelt, aber kein Wald oder landwirtschaftlich genutzten Flächen und auch keine naturnahen Bereiche oder großflächige natürliche Lebensräume. Auswirkungen auf Natur und Landschaft bestehen im Wesentlichen durch die Überbauung bisheriger Grün-/Freiflächen und der damit einhergehenden Versiegelung und Beeinträchtigungen der Schutzgüter Boden und Wasser. Zusätzlich erfolgen Eingriffe in den Grundwasserkörper durch Einbindung der Gründung des geplanten Gebäudes. Dies und die Überbauung bzw. Neuversiegelung von ca. 8.200 m² bisher unversiegelter Bereiche wirkt sich auf beide Schutzgüter erheblich nachteilig aus. Durch die erforderliche Rodung von altem Baumbestand erfolgen sowohl für das Schutzgut Pflanzen, als auch Tiere, erhebliche nachteilige Auswirkungen. Für betroffene Artengruppen (insbesondere Vögel, Fledermäuse und totholzbewohnenden Käfer) gehen wertgebende Lebensraumstrukturen in Form von Höhlen-/Biotopbäumen verloren. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf die biologische Vielfalt, die ebenfalls zu erheblichen nachteiligen Auswirkungen für dieses Schutzgut führen. Die Situierung neben der Meistersingerhalle erfolgt in vorbelastete Bereiche durch das städtische Umfeld. Beim Schutzgut Landschaft treten dennoch bereits erhebliche nachteilige Auswirkungen auf, da für das Landschaftsbild prägende Strukturen durch die Umsetzung der Planung beseitigt werden. Für das Schutzgut Mensch sind für den Bereich „Erholung“ und „Lärm“ erheblich nachteilige Beeinträchtigungen zu erwarten. Durch Umsetzung des Konzerthausneubaus entstehen neue Nutzungsangebote, die zu einem Mehrverkehr führen, der die Verkehrszahlen im Umfeld erhöht. Durch Verkehrslärm kommt es im Umfeld zu geringfügigen Pegelerhöhungen um 40/45 311 bis zu 0,4 dB(A), allerdings bestehen im Umfeld durch die Vorbelastungen bereits hohe Schallleistungspegel, die über den einschlägigen Orientierungs- und Immissionsgrenzwerten liegen. Durch die Planung kann umgekehrt der Beitrag des Gewerbelärms an der Immissionssituation nach Neubau des Konzerthauses und Umnutzung der Meistersingerhalle sogar etwas gesenkt werden. Interimsweise bestehen während der Nutzung der Meistersingerhalle als Oper-Standort aber noch Überschreitungen von bis zu 3 dB(A) an den maßgeblichen Immissionsorten im Umfeld. In der Summe werden die Auswirkungen durch das geplante Vorhaben daher als erheblich nachteilig bewertet. Aufgrund der hohen Vorbelastungen sind in der Planung alle Möglichkeiten zum aktiven Schallschutz und zur Reduzierung der Ursachen (z.B. über Mobilitätskonzept) erforderlich. Beim Schutzgut Klima/Luft werden durch den Neubau lokalklimatische Veränderungen auftreten, die eine Überbauung und Versiegelung von Freiflächen auslöst, also Verlust von Kaltund Frischluftentstehungsgebieten, Überwärmung und Barrieren für den Luftaustausch. Der Neubau des Konzerthauses entsteht im Nordwesten der Meistersingerhalle, wo zusammen mit dem Hotel bereits eine Strömungsbarriere für Kalt- und Frischluft besteht. Diese wird durch das zusätzliche Gebäude weiter eingeengt. Weitere Beschneidungen der dortigen Frischluftschneise werden kritisch für die davon profitierenden Wohnquartiere gesehen und sind daher zu vermeiden. Durch geeignete Maßnahmen (u.a. Dachbegrünung) können lokalklimatische Auswirkungen in gewissem Maße auch gemindert werden. Weitere Maßnahmen sollten im Hinblick auf die Klimaanpassung vorgesehen werden. In der Summe werden die Auswirkungen auf die Schutzgüter Klima und Luft als nicht erheblich nachteilig bewertet. Abfälle und Abwässer entstehen im üblichen Rahmen und führen zu keinen erheblichen nachteiligen Beeinträchtigungen. Da das gesamte Areal des Luitpoldhains als Baudenkmal denkmalgeschützt ist (ehem. NSReichsparteitagsgelände) und auch der Bau der Meistersingerhalle unter Denkmalschutz steht, ist das Schutzgut Kulturgüter hier von hoher Bedeutung. Die Planung hat laut Einschätzung der Unteren Denkmalschutzbehörde, trotz der Eingriffe in den als Denkmal geschützten Landschaftspark, insbesondere in den alten Baumbestand, insgesamt keine erheblich nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter. Im Bebauungsplan werden verschiedene Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen berücksichtigt und festgesetzt, die in gewissem Umfang eine Verringerung der Eingriffe darstellen. Die Eingriffsbilanzierung wurde auf Basis der Bebauungsplanänderung sowie des aktuellen Stands der Freiraumplanung durchgeführt. Es wurde ein Kompensationsdefizit von 3.363 Biotopwertpunkten ermittelt. Das Defizit wird über Ersatzpflanzungen im Geltungsbereich und einen externen Ausgleich über das städtische Ökokonto gedeckt. Aufgrund der Entfernung des Untersuchungsbereichs zum FFH-Gebiet DE 6532-371 „Tiergarten Nürnberg mit Schmausenbuck“ von knapp 1,8 km und von gut 1,5 km zum Europäischen Vogelschutzgebiet DE 6533-471 „Nürnberger Reichswald“ werden keine Auswirkungen auf die Erhaltungsziele dieser Gebiete des Netzes NATURA 2000 erwartet, zumal funktionale Beziehungen auch aufgrund dazwischenliegender Siedlungsbereiche ausgeschlossen werden. Bei Umsetzung von Vermeidungs- und vorlaufenden Ersatzmaßnahmen werden artenschutzrechtliche Verbotstatbestände durch die Planung nicht erfüllt. Da die vorlaufenden Ersatzmaßnahmen zeitgerecht erstellt werden können, ist eine artenschutzrechtliche Ausnahme nicht erforderlich. Es erfolgte im Vorfeld des Realisierungswettbewerbs und der Bebauungsplanänderung eine Untersuchung unterschiedlicher Varianten im Umfeld der Meistersingerhalle im Hinblick auf die zu erwartenden Auswirkungen auf die Schutzgüter. Ferner wurden bei dem nun verfolgten Standort unterschiedliche Möglichkeiten der Erschließung sowie der Dachbegrünung geprüft. 41/45 312 I.7. BETEILIGUNGEN I.7.1. FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN UND DER SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE GEMÄSS § 4 ABS. 1 BAUGB Die frühzeitige Beteiligung der Behörden fand in der Zeit vom 27.08.2018 bis 05.10.2018 statt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden eingehend geprüft und soweit möglich und erforderlich in der vorliegenden Planung berücksichtigt. Folgende Belange konnten nicht berücksichtigt werden: Die Telekom fordert, dass Verkehrswege so angepasst werden, dass die Leitungen nicht verändert oder verlegt werden müssen und bittet um Festsetzung von 0,3 m Leitungszone in Straßen und Gehwegen. Diese Belange können im Bebauungsplan nicht berücksichtigt werden, im Zuge der Ausführungsplanung erfolgt jedoch eine Spartenabstimmung, die alle Belange auch die Baumstandorte betreffend berücksichtigen wird. Die VAG weist darauf hin, dass zur Abwicklung mehrerer Großveranstaltungen in dem Bereich ein Ausbau der Straßenbahninfrastruktur mit Ausbau der Wende- und Hinterstellmöglichkeiten für Straßenbahnfahrzeuge im Bereich Dutzendteich/ Doku-Zentrum/ Luitpoldhain notwendig ist. Die Hinterstellmöglichkeit für Straßenbahnzüge bei Parallelveranstaltungen wird nicht ursächlich durch den Neubau des Konzerthauses verursacht, entsprechende Flächen sind in gesonderten Verfahren zu sichern. Im Mobilitätskonzept wurde die Optimierung der ÖPNV Anbindung einschließlich Taktverdichtung zu Konzertzeiten in Abstimmung mit der VAG entwickelt. I.7.2. FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG GEMÄSS § 3 ABS. 1 BAUGB Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde in der Zeit vom 05.11.2018 bis einschließlich 30.11.2018 durchgeführt. Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ging eine Stellungnahme des ADFC und die eines Bürgers ein. Die Stellungnahmen wurden eingehend geprüft und, soweit möglich und erforderlich, wie folgt in der vorliegenden Planung berücksichtigt. Die Stellungnahme des ADFC bezog sich vorwiegend auf die Ausstattung mit Radwegen in der Umgebung des geplanten Konzerthauses. Unstimmigkeiten in der Begründung wurden – soweit zutreffend – angepasst. Ein separater Rad-, Gehweg wird entlang der Münchener Straße sowie im Kreuzungsbereich Münchener Straße / Schultheißallee durchgängig vorgesehen. Entlang der Schultheißallee wird der getrennte Radweg in einen gemeinsamen Geh- und Radweg über die bis zur Straße vorgezogene Platzfläche überführt. Eine Trennung zum Bereich der Taxivorfahrten und der barrierefreien Stellplätze wird vorgesehen. Fahrradabstellanlagen sind über das Gesamtgelände von Konzerthaus und Meistersingerhalle verteilt geplant. Überdachte Fahrradabstellanlagen werden im zentralen Platzbereich zwischen den Zugängen zur Meistersingerhalle und zum neuen Konzerthaus vorgesehen. Die Hotelzufahrt/ Zufahrt zum Erschließungsbereich Hotel/ Konzerthaus wird so gestaltet, dass für Fußgänger und Radfahrer keine Gefährdungssituation entsteht. Das Anliegen, eine gute Erreichbarkeit von MSH und Konzerthaus durch Fahrradfahrer, die aus Richtung Süden über den Kurt-Klutentreter-Steg und den Luitpoldhain kommen, zu schaffen, wird grundsätzlich unterstützt und es ist geplant, durch eine entsprechende Beschilderung eine Lösung auf den bestehenden Wegen zu ermöglichen. Die Stellungnahme des Bürgers bezog sich auf die zum Zeitpunkt der Beteiligung noch nicht dargestellten zu fällenden Bäume, im Bebauungsplan sind diese nun hinweislich dargestellt, außerdem wird im Kap.I.4.6.2., „Baum-/Gehölzerhalt und Baumneupflanzungen“ darauf eingegangen. Weiterhin wurde grundsätzlich die Standortwahl kritisiert, die den Verlust von Baumbestand in Kauf nimmt. Die Kriterien, die bei der Standortwahl herangezogen wurden 42/45 313 sind ausführlich in Kapitel I.3.3.2.b dargelegt, zudem wird auf die Städtebauliche Standortuntersuchung Veranstaltungs- und Konzerthalle mit Interimsnutzung im Stadtgebiet von Nürnberg von bgsm, München vom Mai 2015 verwiesen. Weiterhin wurde auf den Baumverlust bei Herstellung einer Rechtsabbiegespur an der Münchener Straße hingewiesen. Da keine Rechtsabbiegespur geplant ist, ist dieser Punkt hinfällig. I.7.3. BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN UND DER SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE (TÖB) GEMÄSS § 4 ABS. 2 Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte vom 19.12.2019 bis einschließlich 31.01.2020. Es gingen sieben Stellungnahmen ein. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden eingehend geprüft. Folgende konnten nicht berücksichtigt werden: Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) bat um Abstimmung bezüglich der Planung Durchführung der Ausgleichsmaßnahme in der Gemarkung Neuhof. Da es sich hier aber um eine Maßnahme des kommunalen Ökokontos handelt, ist sie bereits umgesetzt worden, eine vorhergehende Abstimmung daher nicht mehr möglich. Das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg (WWA) regte die Prüfung der Teilöffnung und Wiederherstellung des Nummerleinskanals im Bereich des Luitpoldhains an. Dies ist nicht Gegenstand der Bebauungsplanänderung, wird aber als Anregung zur Prüfung im Rahmen der Fortschreibung des Parkpflegewerks des Luitpoldhains aufgenommen. I.7.4. ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG GEMÄSS § 3 ABS. 2 BAUGB Die Öffentliche Auslegung fand vom 19.12.2019 bis einschließlich 31.01.2020 statt. Es gingen elf Stellungnahmen ein, die sich intensiv mit öffentlichen Belangen auseinandersetzen (Energie, Klima, Verkehr, Baumbestand, ökologische Belange). Die Stellungnahmen wurden eingehend geprüft. In der Begründung bzw. im Umweltbericht und dem Schallgutachten wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen. Änderungen an der Planung sind aufgrund der Stellungnahmen nicht veranlasst. Es wird auf die Entscheidungsvorlage zum Satzungsbeschluss für den AfS am 30.04.2020 verwiesen. I.8. PLANRECHTFERTIGUNG /AUSWIRKUNGEN/ ABWÄGUNG/ MASSNAHMEN: Verkehrliche Auswirkungen auf die Nachbarschaft Veränderte Ziel- und Quellverkehre sowie entstehende Fassadenreflexionen an Gebäuden aufgrund der gegenständlichen Bebauungsplanänderung führen zu einer Änderung der Verkehrslärmsituation in der bestehenden Nachbarschaft. Im Bereich der südlichen Hainstraße und der Wodanstraße, Ecke Platz der Opfer des Faschismus, werden durch die Planung erhöhte Schallpegel erwartet. Zwecks Beurteilung der Betroffenheit wurden die in der Umgebung des Vorhabens liegenden Gebäude untersucht. Im Ergebnis werden die gesundheitsgefährdenden Verkehrslärmpegel von 70/60 dB(A) tags/nachts bereits ohne Berücksichtigung der gegenständlichen Planung (Prognosenullfall) überschritten und werden durch das Vorhaben minimal erhöht. Die prognostische Erhöhung der Pegel an einzelnen Wohnungen bewegt sich mit Werten zwischen 0,1 und 0,2 dB in einem Bereich, der vom menschlichen Gehör nicht wahrnehmbar ist. Mit dem Schallschutzfensterprogramm fördert die Stadt Nürnberg den Einbau von Schallschutzfenstern in bestehenden Gebäuden an Hauptverkehrsstraßen, in denen Lärmwerte in Höhe von mindestens 67 dB(A) tagsüber oder mindestens 57 dB(A) nachts gemessen werden. 43/45 314 Eine Überprüfung der Förderfähigkeit hat ergeben, dass die betroffenen Gebäude an der Wodanstraße, bei denen es sich um Wohngebäude handelt, förderfähig sind. Hier wurden im Prognoseplanfall Pegelerhöhungen von Δ = 0,2 dB errechnet. Eine objektive Ermittlung, ob sich die Erhöhung der Schallwerte im prognostizierten Umfang ergeben wird, ist erst mit bzw. nach der baulichen Umsetzung der Planungsmaßnahmen möglich. Bei den Gebäuden an der südlichen Hainstraße handelt es sich um Verwaltungsgebäude. Die Anwesen sind daher bisher nicht in das Schallschutzfensterprogramm der Stadt Nürnberg aufgenommen. Die planungsrechtliche Beurteilung erfolgt hier gem. § 30 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 34 BauGB. Der Gebietscharakter nach § 34 Abs. 2 BauGB entspricht einem Mischgebiet gemäß § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Damit sind auch Wohnnutzungen grundsätzlich an dieser Stelle zulässig. Da die gesundheitsgefährdenden Verkehrslärmpegel von 70/60 dB(A) tags/nachts bereits ohne Berücksichtigung der gegenständlichen Planung (Prognosenullfall) überschritten werden, ist für den Fall, dass eine Nutzungsänderung zu Wohnen oder eine Neubebauung mit Wohngebäuden auf den betroffenen Grundstücken angestrebt werden sollte, im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren mittels Auflagen ohnehin sicher zu stellen, dass die Einwirkungen hinsichtlich der Lärmbelastung entsprechend bei der Planung berücksichtigt (z. B. Grundrissgestaltung) und die zulässigen Lärmwerte eingehalten werden. Damit ist gewährleistet, dass auch bei der errechneten Pegelerhöhung von Δ = 0,1 dB im Prognoseplanfall die Wahrung von gesunden Wohnverhältnissen gesichert ist. Auswirkungen auf die Nachbarschaft durch Anlieferung (Anlagenlärm) Mit der Emissionskontingentierung wird sichergestellt, dass an keinem Gebäude in der Umgebung die Richtwerte gemäß TA Lärm durch den Betrieb von Konzerthaus, Kongresszentrum und Hotel und durch die Immissionen vorhandener Nutzungen (Vorbelastung) überschritten wird. Eine Ausnahme bildet die Wohnbebauung in Richtung Westen (Parsifalstraße). Hier wird nachts ohne Zusatzkontingent der Immissionsrichtwert von 40 dB(A) um 0,6 dB und mit dem Zusatzkontingent von 2 dB für die Teilfläche 1 (Hotel) um insgesamt 1,6 dB überschritten. Dies wurde erforderlich, damit der geplante Betrieb der Nachtabfahrten am Konzerthaus und der Fahrverkehr zum Hotel abwickelbar ist. Damit bleibt der Wert immer noch deutlich unter dem gemäß TA Lärm für Mischgebiete geltenden Richtwert von 45 dB(A). Punktuelle Überschreitungen der Orientierungswerte für allgemeine Wohngebiete um bis zu 5 dB (entspricht der Differenz zum Mischgebietswert) wären in dieser großstädtischen Lage, umgeben von hoch belasteten Verkehrswegen und anderen Bereichen immissionsträchtiger Nutzungen, noch als hinnehmbar zu betrachten, da der Gesetzgeber Wohnen in Mischgebieten für allgemein zulässig erachtet und somit auch dann noch von gesunden Wohnverhältnissen ausgegangen werden kann. Zusammenfassung Planrechtfertigung Die durch die geringfügige Erhöhung gegebenen zusätzlichen Belastungen für die Umgebung, die durch die Planung entstehen, werden in der Abwägung der privaten Belange der Betroffenen gegenüber den für die Stadtentwicklung besonders gewichtigen öffentlichen Belangen hintangestellt. Die Stadt Nürnberg reagiert mit der Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160 auf den bereits seit längerer Zeit bestehenden Bedarf an einem weiteren Veranstaltungsort im Format einer Konzerthalle im Stadtgebiet sowie auf den Bedarf für ein Kongresszentrum im Veranstaltungssegment. Kulturelle Infrastruktur ist ein wichtiger Standortfaktor und auch Teil eines kommunalen Bildungsauftrags. Für den letztlich einvernehmlich favorisierten Standort MSH für einen neuen Konzertsaal mit Ausweichmöglichkeit während der Generalsanierung von Opernhaus und MSH sprachen – neben den wirtschaftlichen Vorteilen im Betrieb – v. a. die gute Einfügung ins städtebauliche 44/45 315 Umfeld sowie eine sehr gute Anbindung an das (überregionale) Verkehrswegenetz, verbunden mit der Tatsache, dass die MSH als hervorragend eingeführter Veranstaltungsstandort eine hohe Akzeptanz und Wertschätzung genießt. Nürnberg ist als Oberzentrum ein Standort mit einem Angebot an hoch qualifizierten und spezialisierten Einrichtungen. Dazu gehören neben z.B. Museen und Galerien, Sporthallen und Stadien, Krankenhäusern, Fachhochschulen, Hochschulen, zentralen Bibliotheken, Behörden, Gerichten sowie umfassenden Einkaufsmöglichkeiten auch kulturelle Angebote wie Theater, Konzerthäuser, Großraum- und Kongresshallen. Der Bedarf nach einem Konzerthaus mit Kongresszentrum für Nürnberg, die ideale Anbindung an den ÖPNV und der zusätzlichen Infrastruktur, überwiegen den Belang der zusätzlichen Belastungen. Die Planung wird auch die angrenzende Nachbarbebauung aufwerten. I.9. KOSTEN Der Stadt Nürnberg entstehen für entsprechende Maßnahmen durch die Umsetzung der Planung Kosten, diese werden im weiteren Verfahrensverlauf ermittelt. Neben den Planungsund Baukosten zählen dazu auch alle Kosten für Ausgleich und Kompensation unvermeidbarer Eingriffe (I.4.6.4), die durch die Planung entstehen. Die anfallenden Kosten sind Teil der Maßnahme „Neubau eines Konzerthauses“ und sollen gemeinsam mit den entsprechenden Baukosten dem Stadtrat vor der Sommerpause 2020 zur Genehmigung vorgelegt werden. Nürnberg, den 13.03.2020 Stadtplanungsamt gez. i. V. Faßbender Dengler Leiter Stadtplanungsamt 45/45 316 Ö 10 Umweltprüfung in der Bauleitplanung 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 4160 Umweltbericht 12.03.2020 Luftbild Nürnberg © Hajo Dietz Großweidenmühlstr. 28 a-b 90419 Nürnberg Tel. 0911-310427-10 Fax 0911-310427-61 www.grosser-seeger.de 317 2 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 Auftraggeber: Stadt Nürnberg Planungs- und Baureferat Bauhof 9 90402 Nürnberg Auftragnehmer: Büro Grosser-Seeger & Partner Stadtplaner - Landschaftsarchitekt - Bauingenieur Großweidenmühlstraße 28 a-b 90419 Nürnberg Telefon (09 11) 31 04 27 - 10 Telefax (09 11) 31 04 27 - 61 www.grosser-seeger.de Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bernhard Walk Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 12.03.2020 318 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 3 Inhaltsverzeichnis 1 EINLEITUNG ............................................................................................................................ 5 1.1 1.2 ZIELE DES BAULEITPLANS BZW. BESCHREIBUNG DES VORHABENS............................................. 5 PLANGRUNDLAGEN ................................................................................................................. 7 2 BESTANDSANALYSE UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN / PROGNOSE BEI DURCHFÜHRUNG DER PLANUNG ................................................................... 8 2.1 FLÄCHE .................................................................................................................................. 9 2.1.1 Ausgangssituation ....................................................................................................... 9 2.1.2 Umweltauswirkungen und Prognose ........................................................................... 9 2.2 BODEN ................................................................................................................................. 10 2.2.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ....................................................... 10 2.2.2 Bewertung der Umweltauswirkungen ........................................................................ 12 2.3 WASSER .............................................................................................................................. 13 2.3.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ....................................................... 13 2.3.2 Bewertung der Umweltauswirkungen ........................................................................ 14 2.4 PFLANZEN, TIERE, BIOLOGISCHE VIELFALT ............................................................................ 15 2.4.1 Pflanzen ..................................................................................................................... 15 2.4.1.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ................................................................. 15 2.4.1.2 Umweltauswirkungen und Prognose .................................................................................. 17 2.4.2 Tiere ........................................................................................................................... 19 2.4.2.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ................................................................. 19 2.4.2.2 Umweltauswirkungen und Prognose .................................................................................. 22 2.4.3 Biologische Vielfalt..................................................................................................... 23 2.5 LANDSCHAFT ........................................................................................................................ 23 2.5.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ....................................................... 23 2.5.2 Umweltauswirkungen und Prognose ......................................................................... 24 2.6 MENSCHLICHE GESUNDHEIT .................................................................................................. 25 2.6.1 Erholung..................................................................................................................... 25 2.6.1.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ................................................................. 25 2.6.1.2 Umweltauswirkungen und Prognose .................................................................................. 25 2.6.2 Lärm ........................................................................................................................... 26 2.6.2.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ................................................................. 26 2.6.2.2 Umweltauswirkungen und Prognose .................................................................................. 28 2.6.3 Erschütterungen und Sekundärluftschall ................................................................... 30 2.6.3.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ................................................................. 30 2.6.3.2 Umweltauswirkungen und Prognose .................................................................................. 30 2.6.4 Störfallvorsorge / Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen ...................... 30 2.7 LUFT .................................................................................................................................... 31 2.7.1 Bestand und Bewertung der lufthygienischen Ausgangssituation ............................ 31 2.7.2 Umweltauswirkungen und Prognose ......................................................................... 32 2.8 KLIMA................................................................................................................................... 33 2.8.1 Bestand und Bewertung der klimatischen Ausgangssituation................................... 33 2.8.2 Umweltauswirkungen und Prognose ......................................................................... 34 2.9 ABFALL UND ABWÄSSER........................................................................................................ 36 2.10 KULTUR- UND SACHGÜTER................................................................................................ 37 2.10.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ................................................... 37 2.10.2 Umweltauswirkungen und Prognose ..................................................................... 37 2.11 WECHSELWIRKUNGEN ...................................................................................................... 38 3 PROGNOSE BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG (NULLVARIANTE) .............. 38 4 KUMULATIVE AUSWIRKUNGEN ZUSAMMEN MIT ANDEREN PLANUNGEN ................. 38 5 MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, VERRINGERUNG UND ZUM AUSGLEICH NACHTEILIGER UMWELTAUSWIRKUNGEN .............................................................................. 39 5.1 AUSGLEICHSBILANZIERUNG (EINGRIFFSREGELUNG NACH BAUGB) .......................................... 42 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 12.03.2020 319 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 5.2 4 EUROPÄISCHER UND NATIONALER ARTENSCHUTZ ................................................................... 45 6 GEBIETE VON GEMEINSCHAFTLICHER BEDEUTUNG (FAUNA-FLORA-HABITAT) UND EUROPÄISCHE VOGELSCHUTZGEBIETE IM SINNE DES BUNDESNATURSCHUTZGESETZES ........................................................................................... 48 7 GEPRÜFTE ALTERNATIVEN ............................................................................................... 48 8 METHODIK / HINWEISE AUF SCHWIERIGKEITEN UND KENNTNISLÜCKEN ................. 50 9 MAßNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG (MONITORING) ...................................................... 52 10 ZUSAMMENFASSUNG ......................................................................................................... 54 11 ANHANG ................................................................................................................................ 57 Kartenanhang Bestandsaufnahme Biotop-/Nutzungstypen zur Änderung des BP Nr. 4160 1 : 2.000 Planungssituation Biotop-/Nutzungstypen zur Änderung des BP Nr. 4160 1 : 2.000 Baumbestandsplan 1 . 500 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 12.03.2020 320 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 1 5 Einleitung Die Stadt Nürnberg plant den Neubau eines Konzerthauses neben der Meistersingerhalle. Hierzu ist der seit 1982 rechtsverbindliche Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 4160 zu ändern. Der Einleitungsbeschluss für das Änderungsverfahren erfolgte im Stadtplanungsausschuss (AfS) am 17.09.2015. Die denkmalgeschützte Meistersingerhalle befindet sich am nördlichen Rand des Luitpoldhains, im Nürnberger Südosten. Im Osten und Westen der Meistersingerhalle befinden sich Parkplatzflächen. Nach Süden hin erstreckt sich, neben einem Hotelgebäude, die Parkfläche des Luitpoldhains. Der Luitpoldhain bildet zusammen mit dem Volkspark Dutzendteich ein bedeutendes, als Flächendenkmal geschütztes Naherholungsgebiet innerhalb der Stadt Nürnberg. Zur Änderung des B-Plans Nr. 4160 liegt seitens des Stadtplanungsamtes (Stpl) der Stadt Nürnberg der Rechtsplan vor. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 41,5 ha. Dies umfasst den gesamten bestehenden B-Plan Nr. 4160, Änderungen für den geplanten Neubau des Konzerthauses sind aber nur im nördlichen Teil erforderlich. Da die in Aussicht genommenen Festsetzungen des geänderten Bebauungsplans als nicht aus dem gültigem FNP (Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan) entwickelbar einzustufen sind, wird dieser im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB geändert (siehe Verfahren zur 15. FNP-Änderung). Für die Belange des Umweltschutzes ist gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, um die sachgerechte Behandlung der Umweltbelange zu gewährleisten. Im Rahmen dieser Umweltprüfung werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen, auf die Fläche, die Landschaft, die biologische Vielfalt, sowie Kulturgüter und sonstige Sachgüter in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet. In diesem Zusammenhang ist auch die Kumulierung mit Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete zu beschreiben und zu bewerten. Die Durchführung der Umweltprüfung und die Erstellung des Umweltberichtes erfolgt auf Grundlage des 2017 novellierten BauGB1. Der Umweltbericht wurde im Auftrag der Stadt Nürnberg vom Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg, erstellt. Der Umweltbericht behandelt die durch den geplanten Neubau des Konzerthauses erforderliche Änderung des Bebauungsplanes. Daher erfolgen die Beschreibungen und Bewertungen zu den Schutzgütern vorrangig für den nördlichen Teilbereich, welcher detaillierter untersucht wurde und knapp 12 ha umfasst. 1.1 Ziele des Bauleitplans bzw. Beschreibung des Vorhabens Der Bebauungsplan Nr. 4160 ist seit dem 27.01.1982 rechtsverbindlich. Er setzt im Nordwesten ein Sondergebiet (SO) „Kultur- und Kongresszentrum“ fest. Die Baugrenzen definieren exakt den in den 1960er-Jahren errichteten Gebäudekomplex von Meistersingerhalle und das 1979 hinzugekommene Hotel. Das Maß der baulichen Nutzung ist im SO über eine Baumassenzahl und unterschiedliche Traufhöhen geregelt. Im Osten sind an der Schultheißallee Bestandsgebäude als Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO festgesetzt. Die Ehrenhalle im Luitpoldhain ist als Baudenkmal gekennzeichnet. 1 Baugesetzbuch, Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und 2a BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 12.03.2020 321 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 6 Die Verkehrsflächen um den Luitpoldhain wie Münchener Straße, An der Ehrenhalle, Schultheißallee und Bayernstraße sowie die unmittelbar daran angrenzenden Flächen sind als Verkehrsflächen festgesetzt. Die restlichen Bereiche wurden als „Öffentliche Grünfläche“ mit unterschiedlichen Zweckbestimmungen festgesetzt: So die Stellplatzanlagen als „Parkplatz“ und die übrigen Freiflächen im Luitpoldhain als „Parkanlage“, „Spiel- und Bolzplatz“ oder „Minigolfplatz“. Grundlage für die Änderung des Bebauungsplanes ist ein Rahmenplan, der auf dem Siegerentwurf des 2017/2018 durchgeführten Realisierungswettbewerbs fußt. Dieser Entwurf stammt vom Büro Johannes Kappler Architektur und Städtebau GmbH in Zusammenarbeit mit Super Future Collective, Nürnberg sowie Topotek 1 Architektur GmbH, Berlin/Zürich. Änderungen des Bebauungsplanes umfassen in erster Linie den nördlichen Geltungsbereich, wo sich das neue Konzerthaus mit der Meistersingerhalle zu einem Ensemble verbinden soll. Die angrenzenden Frei- und Erschließungsflächen müssen an das Bauvorhaben angepasst werden. Dazu werden das Sondergebiet (SO) sowie die Baugrenzen für den Neubau erweitert. Dies geht zu Lasten der in der bisherigen SO-Fläche zum Erhalt festgesetzten Bäume sowie der im B-Plan als „Öffentliche Grünfläche“ festgesetzten Bereiche mitsamt der dort hinweislich dargestellten Bestandsbäume. Aufgrund der Umstellung der zugrundeliegenden Flurkarte auf ein neues Koordinatensystem (UTM) wurde der bisher rechtsverbindliche Bebauungsplan komplett neu digitalisiert/gezeichnet. In Teilbereichen erfolgten daher auch geringfügige Anpassungen an die tatsächlichen Verhältnisse sowie eine Klarstellung von zeichnerischen Festsetzungen. So wird z.B. der Große Parkplatz östlich der Meistersingerhalle in weiten Teilen nicht mehr als „Öffentliche Grünfläche – Parkplatz“ festgesetzt, sondern als Sondergebiet (SO) Kulturund Kongresszentrum mit der Umgrenzung „Fläche für Nebenanlagen, Zweckbestimmung: Stellplätze“. An der planungsrechtlichen Zulässigkeit ändert sich hierdurch nichts und somit gehen von diesen Änderungen keine (nachteiligen) Umweltauswirkungen aus. Ergänzend wird der Gehölzbereich südlich der Schultheißallee künftig als Fläche zum Erhalt und zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern festgesetzt. Weiterhin erfolgten in der B-Planzeichnung hinweisliche Ergänzungen, wie z.B. die Darstellung von Straßenbegleitgrün entlang der umgebenden Verkehrsflächen, da diese hier relativ große Bereiche einnehmen. Auch nachrichtliche Übernahmen (bzw. Vermerke gem. § 9 Abs 6a, Satz 2 BauGB) wurden aktualisiert, im vorliegenden Fall die Übernahme der Umgrenzung des vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiets des Fischbachs und die Lage von geschützten Naturdenkmalen. Die konkreten Planänderungen zur bisherigen Fassung des B-Plans sind folgende:     Planungsrechtliche Sicherung des Standorts einer neuen Konzert- und Veranstaltungshalle neben der Meistersingerhalle durch Erweiterung des Sondergebietes (SO) (Zweckbestimmung Kultur- und Kongresszentrum; wie bisher) und Erweiterung der Baugrenzen im Nordwesten des Geltungsbereiches Anpassung der zeichnerischen Festsetzungen an den Bestand (u.a. Festsetzung des „Großen Parkplatzes“ östlich der Meistersingerhalle als Sondergebiet und nicht mehr als Grünfläche Begrenzung der Höhenentwicklung von Gebäuden durch zeichnerische oder textliche Festsetzung von Traufhöhen (entspricht hier der maximal zulässigen Gebäudehöhen) Festsetzung des Gehölzstreifens nordöstlich des Großen Parkplatzes zum Erhalt Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 12.03.2020 322 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160        1.2 7 Festsetzung von Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung zur Erschließung des neuen Konzerthauses und des benachbarten Hotels Festsetzung von privaten Grünflächen westlich und nördlich der Meistersingerhalle Zeichnerische Festsetzung 71 zu erhaltender und 39 zu pflanzender Bäume im Sondergebiet und in den privaten und öffentlichen Grünflächen Textliche Festsetzung weiterer 31 zu pflanzender Bäume im Geltungsbereich Festsetzung von Teilflächen innerhalb des Sondergebietes (SO) für eine Emissionskontingentierung zum Immissionsschutz (Teilflächen: Konzerthaus und Meistersingerhalle, Hotel, Großer Parkplatz) Klarstellung von Festsetzungen in unterschiedlichen Baugebietstypen (Sondergebiet, Wohngebiet im Südosten), z.B. zu Nebenanlagen und Garagen Die Zweckbestimmung „Minigolfplatz“ im Süden des Luitpoldhains wurde nicht mehr festgesetzt. Plangrundlagen Das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) aus dem Jahr 2013, geändert am 01.03.2018, weist Nürnberg zusammen mit Fürth/Erlangen/Schwabach als gemeinsame Metropole im selben Verdichtungsraum aus. Im Regionalplan der Region Nürnberg ist Nürnberg noch als Oberzentrum dargestellt. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) ist der Bereich des Planungsgebiets durch die über-/örtlichen Hauptverkehrsstraßen Münchener Straße im Westen, Bayernstraße im Süden und Schultheißallee im Norden und Nordosten begrenzt. Auf der Schultheißallee bzw. auf der Straße „An der Ehrenhalle“ verläuft auch eine Straßenbahntrasse. Die Meistersingerhalle selbst und ihr nördliches Vorfeld ist als „Fläche für den Gemeinbedarf – Kulturellen Zwecken dienende Einrichtung“ dargestellt, das Hotel als Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung „Hotel“. Im Osten ist eine Wohnbaufläche dargestellt. Der übrige Bereich des Luitpoldhains, sowie auch die Freiräume westlich der Münchener Straße und östlich der Straße „An der Ehrenhalle“ sind als Grünfläche mit Zweckbestimmung „öffentliche Park- und Grünanlage“ dargestellt. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert (Verfahren 15. FNP-Änderung). Durch den Luitpoldhain verläuft eine übergeordnete Freiraumverbindung 2. Priorität, die einen Weg, abseits des motorisierten Verkehrs, für Fahrradfahrer und Fußgänger darstellt, um von den innerstädtischen Bereichen zu den Naherholungsflächen des Dutzendteichs zu gelangen. Diese verläuft westlich der Meistersingerhalle auf dem dortigen Rad-/Fußweg entlang der Münchener Straße. Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete und geschützte Landschaftsbestandteile sowie Wasserschutzgebiete und geschützte Lebensräume nach § 30 BNatSchG bzw. Art. 23 BayNatSchG sind im Planungsgebiet nicht vorhanden. Die Stiel-Eiche (Quercus robur) im Innenhof der Meistersingerhalle aus dem Jahr 1872 mit einem Stammumfang von 332 cm ist seit 2015 als Naturdenkmal Nr. 89 der Stadt Nürnberg nach § 28 BNatSchG geschützt, außerdem auch die zweistämmige Eiche auf dem Grundstück Schultheißallee 34-38 (ND Nr. 98). Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) oder Europäische Vogelschutzgebiete (SPA-Gebiete) sind von der Planung nicht betroffen. Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 12.03.2020 323 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 8 Folgende Biotope der Stadtbiotopkartierung liegen (zumindest teilweise) im Geltungsbereich: - N-1410 Grünanlage westlich Meistersingerhalle - N-1411 Grünanlage Münchener Straße - N-1414 Bäume und Baumgruppen nordwestlich Luitpoldhain - N-1415 Grünanlage Luitpoldhain - N-1416 Volkspark Dutzendteich (nur nördlicher Rand mit Baumstreifen in Bayernstraße) Im Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) für die Stadt Nürnberg aus dem Jahr 1996 wurde der Luitpoldhain (ohne Meistersingerhalle, Hotel und Stellplatzanlagen, aber mit der Grünanlage westlich der Münchener Straße) als regional bedeutsamer Lebensraum Nr. 634 erfasst. Zum Luitpoldhain liegt ein Parkpflegewerk vor, mit der die Pflege des Luitpoldhains optimiert, aber auch Entwicklungsmöglichkeiten aufgezeigt werden sollen. Leitgedanke für die Entwicklung des Parks ist „seine Erhaltung und behutsame und gezielte Weiterentwicklung für die Grünversorgung der Südstadt und der Stadt Nürnberg insgesamt“. Dieser Plan deckt allerdings nicht die Teile westlich und nördlich der Meistersingerhalle sowie entlang der Schultheißallee ab, sondern nur die südlich von Gebäudekomplex und großem Parkplatz liegenden Flächen. Im Rahmen des gesamtstädtischen Freiraumkonzepts mit Aktionsplan "Kompaktes Grünes Nürnberg 2020" (Masterplan Freiraum) wurde das Entwicklungskonzept „Urbane Parklandschaft 21. Jahrhundert“ entwickelt. Mit „urbaner Parklandschaft“ soll sich ein Anspruch auf vielfältige Freiraumtypen, -qualitäten und -nutzungen verbinden. Der Luitpoldhain ist Bestandteil des Teilbereichs „Dutzendteich & Co.“. Der Bereich um die Meistersingerhalle soll als Eingangsbereich für diese Parklandschaft gestaltet/aufgewertet werden. Im Integrierten Stadtteilentwicklungskonzept (INSEK) Südost (Stand: November 2015) wird der Luitpoldhain zusammen mit dem Dutzendteichgelände als für den Tourismus bedeutsamer Kultur- und Freizeitort bezeichnet. Der Neubau des Konzerthauses ist als Impulsprojekt bereits im Luitpoldhain verortet. Das Areal unterliegt einem hohen Nutzungsdruck und Nutzungskonflikten (Event vs. Naherholung). Die südliche Eingangssituation soll aufgewertet und so eine bessere Vernetzung mit dem Dutzendteichgelände erzielt werden. Für den gesamten Bereich soll ein Entwicklungsplan und ein einheitliches Gestaltungskonzept aufgestellt werden. 2 Bestandsanalyse und Bewertung der Umweltauswirkungen / Prognose bei Durchführung der Planung Inwieweit bei der Änderung des B-Plans Nr. 4160 die Umweltbelange gemäß § 1 Abs. 6 und § 1a BauGB als auch die umweltrelevanten Ziele aus Fachgesetzen und -plänen (vgl. Anhang) berücksichtigt wurden, wird nachfolgend beschrieben. Soweit möglich erfolgt eine Prognose auch für die erheblichen Auswirkungen während der Bau- und Betriebsphase. Die Planung sieht vor, im nordwestlichen Teil des Luitpoldhains ein neues Konzerthaus mitsamt umgebender Erschließungs- und Freiflächen zu errichten. Bei der Bestandsanalyse der Schutzgüter und der Bewertung der Umweltauswirkungen wurde die Betrachtung daher schwerpunktmäßig auf den nördlichen Teil des Luitpoldhains (Untersuchungsbereich) gelegt (vgl. Kartenanhang), da im Süden des Luitpoldhains keine unmittelbaren Auswirkungen zu erwarten sind. Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 12.03.2020 324 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 2.1 Fläche 2.1.1 Ausgangssituation 9 Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im Südosten von Nürnberg in den Gemarkungen Gleißhammer und Gibitzenhof. Beim Plangebiet handelt es sich um den Luitpoldhain, der zusammen mit dem Volkspark Dutzendteich ein bedeutendes Naherholungsgebiet innerhalb der Stadt Nürnbergs bildet, und angrenzende Verkehrs- und weitere öffentliche Grünflächen. Bauliche Nutzungen finden sich nur im Nordwesten mit der Meistersingerhalle und einem Hotelgebäude, im Osten mit Wohnbebauung an der Schultheißallee und einzelnen baulichen Anlagen im Park (wie z.B. der Ehrenhalle oder Kiosk, WC und Versorgungsbauten im Süden). Im Untersuchungsgebiet im Norden sind derzeit von insgesamt 128.600 m² ca. 41% bzw. 52.500 m² bebaut oder versiegelt (Asphaltflächen, Betonpflaster etc.) (vgl. Tabelle 5 im Anhang). Hierzu tragen v.a. die Gebäude von Meistersingerhalle und Hotel bei, aber auch der „Große Parkplatz“ östlich sowie der „Kleine Parkplatz“ westlich der Meistersingerhalle und die Verkehrsflächen. Im übrigen Luitpoldhain sind nur noch die Wege sowie der Parkplatz im Süden an der Bayernstraße, dort angrenzende Bereiche mit Kiosk und Minigolfanlage sowie Bereiche um die Ehrenhalle bebaut bzw. versiegelt. Die größten Anteile des Parks sind somit unversiegelt als Wiesen- oder Gehölzflächen. An der Schultheißallee besteht als Bebauung eine alte Villa und ein siebengeschossiger Wohnblock mit Garagenhof. 2.1.2 Umweltauswirkungen und Prognose Die städtebauliche Entwicklung soll nach § 1 Abs. 5 BauGB vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen. Dabei sollen nach § 1a Abs. 2 BauGB die Möglichkeiten der Wiedernutzung von Brachflächen, Nachverdichtungen und andere Maßnahmen der Innenentwicklung genutzt werden. Die Umnutzung von landwirtschaftlich genutzten Flächen, Wald oder zu Wohnzwecken genutzten Flächen soll nur im notwendigen Umfang erfolgen. Die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlich oder als Wald genutzter Flächen soll begründet werden. Es erfolgt im vorliegenden Fall aber keine Inanspruchnahme von land- oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen bzw. Wald und auch nicht von besonders naturbelassenen Flächen oder großflächigen, natürlichen Lebensräumen. Da es sich bei dem betrachteten Bereich um innerstädtisches Gebiet handelt, trifft die Vorgabe nach § 1 Abs. 5 BauGB, dass städtebauliche Entwicklungen vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen sollen, grundsätzlich zu, auch wenn der Eingriffsbereich funktional dem Luitpoldhain als öffentliche Grünfläche zuzurechnen ist. Bei der im Vorfeld durchgeführten „Städtebaulichen Standortuntersuchung“ (bgsm, Mai 2015) wurden auch Brach- und Konversionsflächen im gesamten Stadtgebiet mit untersucht (z.B. Bereich Tafelhalle), aber auch bereits bebaute Bereiche (z.B. Quelle-Areal). Hierzu wird auf Kap. 7 sowie auch auf den Umweltbericht zur 15. Flächennutzungsplanänderung verwiesen, da auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung (FNP) die Standortalternativen diskutiert und auch in der dazugehörigen Begründung thematisiert werden. Durch die Änderung des B-Plan Nr. 4160 wird der Bau eines Konzerthauses mit einer Grundfläche von ca. 8.700 m² ermöglicht. Obwohl der Bau im Bereich des sog. „Kleinen Parkplatzes“ westlich der Meistersingerhalle, also in schon teilweise versiegelten und ent- Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 12.03.2020 325 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 10 sprechend genutzten Bereichen, realisiert wird, erhöht sich der Anteil überbauter und versiegelter Bereiche im Norden des Geltungsbereichs (Untersuchungsgebiet) auch durch die Gestaltung der Freiflächen als Plätze und für Wege. Dies zeigt in erster Linie auf andere Schutzgüter Auswirkungen (siehe hierzu die nachfolgenden Kapitel). Im Hinblick auf das Schutzgut Fläche bestehen bereits im Bestand Nutzungen für den ruhenden Verkehr, so dass die Auswirkungen für das Schutzgut begrenzt sind. Im bestehenden Bebauungsplan sind Teile der Gehölzbestände und Freiflächen auch nicht als Grünflächen, sondern als Verkehrsflächen festgesetzt, dennoch werden ca. 8.200 m² bisher als Grün- bzw. Pflanzflächen gestaltete Bereiche durch Überbauung und Umgestaltung neu in Anspruch genommen. Baubedingt wird keine zusätzliche Inanspruchnahme erwartet, da erforderliche Flächen für die Baustelleneinrichtung (insb. Kranstandorte), die für den Bau des Konzerthauses erforderlich sind, nach derzeitigem Planungsstand in den aktuell oder zukünftig versiegelten Bereichen liegen. Die begrenzte Inanspruchnahme von bisher unversiegelten Grünflächen für die Umwandlung in Bau-, Verkehrs- und versiegelte Freiflächen führt insgesamt zu keinen erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche. 2.2 Boden 2.2.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation Entsprechend der vom Bayerischen Geologischen Landesamt 1977 herausgegebenen Geologischen Karte Nürnberg-Fürth-Erlangen und Umgebung (Maßstab 1 : 50.000) wird der natürliche Untergrund des Plangebiets zum Großteil durch pleistozänen Flugsand (ds) gebildet, der hier über 10 m mächtig ist, da es sich um eine Talrinne der Ur-Pegnitz handelt, die später überdeckt wurde (vgl. auch SPÖCKER 1964). Erst in der Tiefe folgen die Sandsteine des Mittleren Keupers. Nur ganz im Westen steht in einem kleinen Areal direkt Unterer Burgsandstein (kbu) an. Der komplette südliche Teil des Luitpoldhains ist im Bereich der ehemaligen Luitpoldarena (Umgestaltung des Parks von 1933 bis 1937 als Aufmarschfläche) bis hin zur Bayernstraße als künstliche Auffüllung gekennzeichnet, da es hier zu umfangreichen Erdbewegungen gekommen ist. Da Großteile des Geländes vor allem durch den Umbau zur Luitpoldarena, eines Bestandteils des Reichsparteitagsgeländes, während des NS-Regimes von 1933 bis 1937 und durch den Rückbau nach Kriegsende zum Volkspark Luitpoldhain wesentlich umgestaltet wurden, finden sich im Untersuchungsbereich im Norden künstliche Auffüllungen in einer Mächtigkeit zwischen 0,6 m bis zu 3,55 m2 Tiefe. Am geringmächtigsten waren die Auffüllungen im Bereich des künftigen Standortes des Konzerthauses. Dort bestehen die Auffüllungen überwiegend aus sandigen, schluffigen oder kiesigen Anteilen. Die Auffüllungen am Parkplatz östlich der Meistersingerhalle bestanden aus Sand teils mit starkem Ölgeruch und schwarzer Farbe. Erst darunter folgen bis zu den Bohrendtiefen die anstehenden, nicht bindigen bis schwach kiesigen Flugsande mitteldichter bis dichter Lagerung (SPOTKA GEOTECHNIK, 08.07.2016). Im Bereich des Baufeldes für das künftige Konzerthaus lag allerdings nur ein einziger Bohrpunkt, so dass 2018 und 2019 ergänzende Untersuchungen im Nordwesten des Geltungsbereiches erfolgten, wo Bohrungen bis auf 21,0 m unter Geländeoberkante abgeteuft wurden (SCHULZE & LANG, 08.02.2019 sowie 07.08.2019). Die Ergebnisse der Voruntersuchung konnten im Wesentlichen bestätigt werden: Nordwestlich der Meistersingerhalle wurden Auffüllungen bis 2,50 m unter 2 Die Bohrung mit der größten Mächtigkeit an künstlicher Auffüllung lag im Bereich des historischen Verlaufs des Nummerleinkanals, allerdings ist hier auch ein verfüllter Bombentrichter nicht auszuschließen. Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 12.03.2020 326 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 11 Geländeoberkante (GOK) angetroffen, die u.a. auch Betonstücke und Brandschutzreste enthielten. Unter den Auffüllungen folgten in Tiefen von 16,90 m bis zu 18,40 m unter GOK Sande mit wechselnder Kornzusammensetzung und Beimengung von Kiesen, sowie schluffig/tonige Anteile. Darunter folgen erst der Sandstein bzw. Sandsteinfaulfels. Detaillierte Bodenuntersuchungen im südlichen Teil des Luitpoldhains wurden nicht unternommen, dort ist aber auch mit Auffüllungen zu rechnen. In Teilen des Luitpoldhains befinden sich auch noch Fundamentreste der ehemaligen Luitpoldarena bzw. unter dem südlichen Parkplatz an der Bayernstraße auch die Fundamente der nach dem II. Weltkrieg abgerissenen Luitpoldhalle. Natürliche Bodentypen sind aufgrund der gestörten Verhältnisse daher nicht mehr vorhanden. Aus dem aufgefüllten humosen Oberboden in den Freiflächen entwickeln sich i.d.R. sog. Hortisole. Große Teile sind aber auch überbaut bzw. asphaltiert oder gepflastert und damit versiegelt. Die ökologische Bodenfunktion ist laut ABSP der Stadt Nürnberg im Geltungsbereich weitgehend intakt für den Bereich der Freiflächen mit geringem Versiegelungsgrad. Für die bebauten Bereiche um die Meistersingerhalle ab einem Versiegelungsgrad von 30% wurden die vorliegenden Böden in ihrer Bodenfunktion als eingeschränkt intakt bewertet. Die Versickerungseigenschaften der Böden im Untersuchungsgebiet wurden über Sickerversuche ermittelt. Es wurden kf-Werte von 1,44 bis 1,56 x 10-5 m/s festgestellt (SCHULZE & LANG, 07.08.2019). Kennzeichnung: Im Planungsbereich sind keine Altlasten- oder Altlastenverdachtsflächen aufgrund umweltrelevanter, gewerblicher Nutzungen beim Umweltamt bekannt. In Zusammenschau aller Ergebnisse der Bodenuntersuchungen aus 2016 und 2019 ist davon auszugehen, dass ausschließlich abfallrelevante Bodenbelastungen zu berücksichtigen sind, während altlastenrelevante Bodenkontaminationen im Sinne der BBodSchV nicht vorliegen. Im BPlan sind gem. § 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB für bauliche Nutzungen vorgesehene Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, zu kennzeichnen. Ein Kennzeichnungserfordernis liegt hier jedoch nicht vor. Die Untersuchung nahezu aller Bodenproben im nördlichen Geltungsbereich (vor allem derjenigen mit mächtigen künstlichen Auffüllungen östlich der Meistersingerhalle) ergaben Belastungen mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK), Arsen und/oder Schwermetallen (Kupfer, Blei, Zink). Für die Verwertung des Bodenmaterials aus dem Untersuchungsbereich sieht die Einstufung nach LAGA-Boden teils noch einen eingeschränkten Einbau mit definierten Sicherheitsmaßnahmen vor (bis Z 2), teils wird diese Klasse aber auch überschritten (Umweltanalytik Nürnberg, 03. + 23.08.2016). Im Bereich des geplanten Konzerthauses westlich der Meistersingerhalle konnten 2016 in der einen dort genommenen Bodenprobe dagegen keine auffälligen Werte von Schadstoffen festgestellt werden (Umweltanalytik Nürnberg SUN/U, 03. + 23.08.2016). Bei den Untersuchungen 2018 erfolgte zunächst keine weitere Untersuchung auf Schadstoffe (SCHULZE & LANG, 08.02.2019). Aufgrund der festgestellten Bestandteile und organoleptischer Auffälligkeiten wurden bei den ergänzenden Bohrungen im Juni/Juli 2019 aber auch Schadstoffuntersuchungen durchgeführt (SCHULZE & LANG, 07.08.2019 sowie Prüfberichte von SUN/U 11.07. und 05./06.08.2019). Dabei hat sich gezeigt, dass v.a. in den oberflächennahen Auffüllungen erhöhte Schadstoffkonzentrationen angetroffen wurden. Es handelt sich hier v.a. um Schwermetalle (Blei, Kupfer, Quecksilber, Antimon), in geringerer Konzentration auch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Festgestellt wurden auch erhöhte Werte für den Summenparameter TOC (gesamte organische Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 12.03.2020 327 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 12 Kohlenstoff) im Feststoff. Dieser ist ein Maß für den Anteil organischen Kohlenstoffes in Bodenproben, der in bestimmten Lagen (z.B. Auen, Niedermooren) auch natürlicherweise erhöht sein kann. In Zusammenhang mit den festgestellten Schwermetallgehalten, ist allerdings eine uneingeschränkte Verwertbarkeit des angetroffenen Bodens nicht möglich, ggf. ist dieser sogar zu entsorgen. Daneben sind Kampfmittelfunde aufgrund der Lage im Bereich des früheren Reichsparteitagsgeländes zu vermuten, was es im Rahmen der Bauvorbereitung und -durchführung zu berücksichtigen gilt. Das Schutzgut Boden ist im Untersuchungsbereich bereits stark verändert und durch Bebauung und wiederholte Umgestaltung der Flächen hat sich ein anthropogen überprägter Stadtboden ausgeprägt. Der Boden ist in seiner natürlichen Funktion großteils gestört oder verändert und weist zum Teil Schadstoffbelastungen auf. 2.2.2 Bewertung der Umweltauswirkungen Im Bereich des neuen Baukörpers des Konzerthauses sowie erforderlicher Zufahrten und durch Umgestaltung der Freiflächen wird der Bodenkörper versiegelt. Teilweise erfolgt dies auf schon jetzt versiegelten Bereichen (kleiner Parkplatz), es werden aber auch Flächen vollständig neu versiegelt werden. Der Anteil überbauter und versiegelter Bereiche im Norden des Geltungsbereichs (Untersuchungsgebiet) erhöht sich von derzeit 5,4 ha bzw. 42,1% auf insgesamt 6,4 ha bzw. knapp 50%. Flächen für die Baustelleneinrichtung (insbesondere Kranstandorte), die für den Bau des Konzerthauses erforderlich sind, liegen nach derzeitigem Planungsstand in den aktuell oder zukünftig versiegelten Bereichen, so dass hier keine zusätzlichen negativen Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Versiegelte Flächen verlieren ihre natürliche Bodenfunktion als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und als Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen aufgrund ihrer Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften (insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers). Obwohl der Bau des Konzerthauses im Bereich der bestehenden und schon versiegelten Stellplatzflächen westlich der Meistersingerhalle erfolgt, kommt es durch die Schaffung von Platzflächen und neuen Zuwegungen zusammen mit der Bebauung zu Neu-Versiegelungen im Umfang von ca. 8.200 m². Entsiegelungen erfolgen nur in geringem Umfang, da z.B. der Wegfall der baulichen Verbindung zwischen Hotel im Südwesten und der Meistersingerhalle wieder befestigt wird. Weitere Entsiegelungsmaßnahmen wurden geprüft, sind in größerem Umfang aber nicht möglich. So hätte eine Erweiterung der Baumscheiben im Bereich des „Großen Parkplatzes“ eine weitere Reduzierung der Stellplatzflächen ergeben, was aufgrund des Entfalls des „Kleinen Parkplatzes“ nicht zusätzlich möglich war. Da aus statischen Gründen die vorhandenen Auffüllungen nicht zur Gründung geeignet sind, müssen diese im Bereich des gesamten Baufeldes des geplanten Konzerthauses bis zum gewachsenen Sand abgetragen werden (SCHULZE & LANG, 08.02.2019 sowie 07.08.2019). Für den Umgang mit den Auffüllungen und deren Entsorgung sind entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Unterschiedlich belastete Bodenpartien sind zu separieren und entsprechend zu deklarieren. Der Ausbau ist gutachterlich zu begleiten. Aufgrund der Neu-Versiegelung von Bodenflächen auf ca. 0,8 ha führt die Umsetzung der Planung zu erheblichen nachteiligen Auswirkungen für das Schutzgut Boden. Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 12.03.2020 328 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 13 2.3 Wasser 2.3.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation Natürliche Oberflächengewässer sind im Geltungsbereich in Form des verrohrten Nummerleinskanals vorhanden. Dieser bildete früher ein offenes Gewässer, das vom Dutzendteich in den Fischbach im Norden fließt (vgl. Abbildung 1). Die Kanalsohle verläuft in etwa in 2 m bis 3 m unter der heutigen Geländeoberfläche. Die Verrohrung dürfte beim Bau der Luitpoldarena vollzogen worden sein, da in alten Plänen der Landesausstellung von 1906 noch ein Gewässerlauf am Ostrand erkennbar ist3. Nördlich der Schultheißallee verläuft außerdem in Teilbereichen noch offen der Fischbach. Bereiche entlang der Schultheißallee im Norden sowie die zentralen Wiesenbereiche westlich der Ehrenhalle und von dort in Richtung Südosten sind als Überschwemmungsgebiet des Fischbachs gem. § 76 Abs. 3 WHG vorläufig gesichert (Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 15 der Stadt Nürnberg vom 26.07.2017). Wasserschutzgebiete oder weitere wasserrechtliche Festlegungen bestehen im Plangebiet nicht. Abbildung 1: Historischer Verlauf des Nummerleinskanals (blaue Linie) und heutiger Verlauf des Kanals (hellblau gestrichelt) (Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung, Kanaldaten © SUN) Grundwasser wurde im Untersuchungsgebiet im Norden bei allen acht durchgeführten Teufen im Rahmen der geotechnischen Vorerkundung erbohrt. Der Grundwasserflurabstand wurde 2016 zwischen 4,3 m und 5,7 m unter Geländeoberkante ermittelt, was einem Grundwasserstand zwischen 308,8 m ü. NN und 310,2 m ü. NN entspricht. Am Standort des geplanten Konzerthauses lag der Grundwasserflurabstand bei 4,7 m unter GOK. Dies entspricht auch den Werten aus der Grundwassergleichenkarte sowie den Grundwasserständen der Grundwassermessstelle B1031 an der Nordostecke der Meistersingerhalle (SPOTKA GEOTECHNIK, 08.07.2016). Bei den Untersuchungen im Dezember 3 Siehe Plan der Landesausstellung in FRIEDRICH (1993): Vom Hesperidengarten zum Volkspark. – Verlag Edelmann, Nürnberg Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 12.03.2020 329 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 14 2018 nordwestlich der Meistersingerhalle wurde Grundwasser dagegen bei 5,11 m bis 5,70 m unter Geländeoberkante erbohrt, was einem Grundwasserstand zwischen 308,30 m ü. NN und 309,37 m ü. NN entspricht. Diese Werte sind vergleichbar mit den Ergebnissen von 2016 (SCHULZE & LANG, 08.02.2019). Aufgrund der Trockenperioden ist allerdings grundsätzlich mit etwas höheren Grundwasserständen zu rechnen, was auch der Grund dafür ist, dass bei den Bohrungen im Juni/Juli 2019 noch tiefere Grundwasserstände von 5,80 m bis 6,10 m unter GOK bzw. zwischen 307,84 m ü. NN und 309,38 m ü. NN erbohrt wurden (SCHULZE & LANG, 07.08.2019). Ähnliche Verhältnisse treten auch im südlichen Bereich des Luitpoldhains auf. Noch höhere Grundwasserflurabstände sind südlich und südwestlich des Hotels entlang der Münchener Straße zu erwarten, wo das Gelände entsprechend ansteigt. Niedrigere Grundwasserflurabstände unter 3 m treten dagegen im Osten des Geltungsbereiches zwischen der Straße „An der Ehrenhalle“ und der Schultheißallee auf. Die Grundwassergleichenkarte zeigt an, dass das Grundwasser etwa in Richtung Nordwesten fließt, also in Richtung des Fischbachs ausgerichtet ist (Grundwasserbericht Stadt Nürnberg 2017), was auch die bemessenen Grundwasserspiegel aus den Geotechnischen Berichten bestätigen. Östlich der Eingangshalle zur Meistersingerhalle befindet sich auf dem Flurstück Nr. 330/3 (Gmkg. Gleißhammer) der Trinkwassernotbrunnen 102a. Hinsichtlich des Schutzgutes Wasser verläuft zwar ein kleineres Gewässer innerhalb des Geltungsbereiches, welches aber schon seit langer Zeit verrohrt ist. Der Grundwasserflurabstand ist überwiegend hoch, allerdings resultiert aus den teils mit persistenten Schadstoffen kontaminierten Böden ein potentielles Kontaminationsrisiko für das Grundwasser über den Eintragspfad Boden-Wasser. Gerade sandige Böden können Schadstoffe schlecht adsorbieren und sind zudem durch hohe Durchlässigkeiten gekennzeichnet. 2.3.2 Bewertung der Umweltauswirkungen Durch die zusätzliche Überbauung und Versiegelung auf ca. 8.200 m² bisher unversiegelter Bereiche wird die Versickerung von Niederschlagswasser unterbunden und damit auch die Grundwasserneubildung beeinträchtigt. Unbelastete Oberflächenwässer könnten aufgrund der geeigneten Versickerungseigenschaften der Böden und ausreichender Grundwasserflurabstände vor Ort versickert werden. Eine Versickerung über Bereichen mit schadstoffbelasteten Böden kann jedoch nicht stattfinden, ggf. ist in diesen Bereichen ein Bodenaustausch erforderlich. Unbelastete Niederschlagswässer von den Dachflächen des Konzerthauses und befestigten Freiflächen, aber auch von den gering belasteten Verkehrsflächen (Anlieferung, Busund Pkw-Stellplätze um den Konzerthausneubau, Hotelvorfahrt) sollen in einem örtlichen Rigolensystem aus Rohr-Kies-Rigolen versickert werden. Diese sind in zwei Bereichen, südlich des Konzerthauses sowie östlich davon, unter befestigten Flächen angeordnet. Das Konzerthaus soll in Teilen für Funktionsbereiche unterkellert werden. Der Baukörper würde mit Fundamentierung ca. 5 m tief in das Gelände reichen und bei ca. 308,00 m ü. NN liegen (vgl. Siegerentwurf Kappler Architektur und Städtebau GmbH et al.) und würde damit je nach Grundwasserstand um bis zu 2 m in das Grundwasser (Bemessungswasserstand wird mit 310,00 m ü. NN angenommen) einbinden. Die Kellerfundamente der Meistersingerhalle binden dagegen nicht ganz so tief ein. Die Gründung des Bauwerkes muss allerdings noch statisch geprüft werden, gemäß des geotechnischen Berichtes (SCHULZE Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 12.03.2020 330 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 15 & LANG, 08.02.2019 sowie 07.08.2019) wird eine Flachgründung für realisierbar gehalten, während für Pfahlgründungen keine ausreichende Aufschlusstiefe gegeben ist. Die Einbindung in den Grundwasserkörper kann im Anstrombereich zu einem Anstau führen (SCHULZE & LANG, 08.02.2019). Weitergehende Untersuchungen sind im Rahmen des wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens noch auf Vorhabenebene durchzuführen. Eingriffe in Oberflächengewässer sind nicht zu erwarten. Trotz Situierung des Baukörpers in teilversiegelten Bereichen erfolgen neue Versiegelungen, die negative Auswirkungen auf die Grundwasserneubildung haben. Unbelastete Oberflächenwässer können zwar versickert werden, dennoch verringert sich die Grundwasserneubildung. Dies und Eingriffe in den Grundwasserkörper durch Einbindung der Gründung führen zu einer erheblichen nachteiligen Beeinträchtigung des Schutzgutes Wasser. 2.4 Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt 2.4.1 Pflanzen 2.4.1.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation Die Biotop-/Nutzungstypen wurden im Rahmen verschiedener Begehungen des Untersuchungsbereiches im Sommer 2016 aufgenommen, 2018 aktualisiert und sind in den Karten im Anhang dargestellt. Es konnte auch auf Daten des Baumkatasters des Servicebetriebs Öffentlicher Raum (SÖR) der Stadt Nürnberg mit Angaben zu Baumarten, Stammdurchmessern, Alter der Bäume und Vitalitätsklassen (Stand: 01.06.2016) zurückgegriffen werden. Es wurden Daten zu 520 Bäumen mit Lage im Untersuchungsbereich (ohne Bereich Münchener Straße) übermittelt. Die häufigste Baumart ist in diesem Bereich des Luitpoldhains mit 177 Bäumen die StielEiche (Quercus robur), gefolgt von 90 Exemplaren Spitz-Ahorn (Acer platanoides). Daneben gibt es viele Hainbuchen (Carpinus betulus), Sommer-Linden (Tilia platyphyllos), Feld-Ahorn (Acer campestre) und Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus) auf dem Gelände, aber auch viele nicht heimische Arten, so dass insgesamt 42 verschiedene Baumarten vertreten sind. Zum Baumbestand erfolgte für den Bereich um die Meistersingerhalle ein lagerichtiges Aufmaß aller Bäume. Vitalität und Erhaltungswürdigkeit der Bäume wurde bewertet und in einem Baumbestandsplan (siehe Anhang, Grosser-Seeger & Partner, 08.10.2018, aktualisiert 14.10.2019) dargestellt. Beim Untersuchungsgebiet handelt es sich um einen Ausschnitt aus dem Volkspark „Luitpoldhain“, der hier im Wesentlichen in vier Bereiche unterteilt werden kann:     Nördlicher Teil mit Gebäudekomplex Meistersingerhalle und Hotel sowie Parkplatzanlagen Parkanlage mit Alt-Eichen-Bestand im Westen an der Münchener Straße und im Norden entlang Schultheißallee Offene, mit Bäumen überstandene Wiesenflächen südlich der Meistersingerhalle Wiesen und waldartige Gehölzbestände im Süden und Südosten Innerhalb des Untersuchungsbereiches ist mit etwa 7,3 ha etwas mehr als die Hälfte der Gesamtfläche nicht versiegelt und steht als Vegetationsraum zur Verfügung. Der Rest ist überbaut und versiegelt. In der Stadtbiotopkartierung wurden 2006 große Teile des Luit- Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 12.03.2020 331 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 16 poldhains als Biotop N-1415 „Grünanlage Luitpoldhain“ erfasst. Teile des Baumbestandes entlang der Schultheißallee sind Bestandteil des kartierten Biotops N-1414 „Bäume und Baumgruppen nordwestlich Luitpoldhain“. Auch der Baumstreifen in der Münchener Straße und die Grünanlage westlich davon sind kartierte Biotope (N-1410 und N-1411). Der nördliche Teil des Luitpoldhains ist überprägt vom großen Gebäudekomplex der Meistersingerhalle und des Hotelgebäudes, sowie den Zufahrten zu den großen, asphaltierten Stellplatzanlagen westlich und v.a. östlich der Meistersingerhalle (dort allein ca. 22.000 m² versiegelte Bereiche). Der große Parkplatz im Osten ist teils mit Bäumen überstellt, worunter aber sehr viele nicht heimische Baumarten (u.a. Robinie, Gleditschie, Rot-Eiche) zu finden sind. Aufgrund kleiner Baumscheiben und extremer Bedingungen (Versiegelung, Aufwärmung des Asphalts) sind diese Bäume in ihrer Vitalität erheblich eingeschränkt und manche Baumscheiben nicht mehr besetzt. Die Wege und Aufenthaltsbereiche rund um die Meistersingerhalle sind mit Beton-Platten belegt. Je nach Nutzungsintensität hat sich eine Pflasterritzenvegetation etablieren können, die teils auch größeren Stauden wie Einjährigem Berufskraut (Erigeron annuus) oder Goldrute (Solidago canadensis) noch einen Wuchsort bietet. In den Randbereichen finden sich Pflanzbeete mit Stauden und Ziersträuchern sowie Bauminseln. Auch hier kümmern einige der Bäume aufgrund der beeinträchtigten Standortverhältnisse und sind mittelfristig wohl auch abgängig. Die Grünflächen rund um die Meistersingerhalle setzen sich vorwiegend aus strukturarmen Rasenflächen zusammen und tragen weiter keine wertvollen Pflanzenbestände. Im Innenhof der Meistersingerhalle wurde eine alte Stiel-Eiche aus dem Jahr 1872 erhalten. Diese ist mittlerweile als Naturdenkmal (Nr. 89) ausgewiesen. Neben weiterem Baumbestand ist der Bereich gärtnerisch gestaltet. Auch im Traufbereich des Hotels finden sich gärtnerisch gestaltete Pflanzflächen. Die naturschutzfachlich wertvollsten Bereiche befinden sich entlang eines 35 m bis 50 m breiten Streifens entlang der Münchener Straße, auf einer Fläche nördlich der Meistersingerhalle und entlang der Schultheißallee. Dort befinden sich die ältesten Bäume (bis zu 200 Jahre alt) und diejenigen mit den größten Stammdurchmessern (über 75 cm). Meist handelt es sich hier um Stiel-Eichen (Quercus robur), es sind aber auch Buchen (Fagus sylvatica), Winter-Linden (Tilia cordata) und Berg- und Spitz-Ahorne (Acer platanoides et pseudoplatanus) darunter. Viele dieser Bäume weisen aufgrund ihres Alters naturschutzfachlich relevante Strukturen wie Höhlungen und Spalten auf, die gerade aus faunistischer Sicht wichtige Habitatelemente darstellen (vgl. Kap. 2.4.2 und saP, GROSSERSEEGER & PARTNER, 20.08.2019) und damit den Bestand besonders schützenswert machen. Durch Fuß- und Radwege, die Zufahrten und benachbarte Stellplatzanlagen ist der Bestand randlich beeinträchtigt. Die Rasen-/ Wiesenflächen unter den Bäumen sind vegetationskundlich ohne größere Bedeutung. Südlich des Hotels steht jüngerer Baumbestand, der hier teils auch dicht von Sträuchern unterstellt ist. Östlich des Hotels und südlich der Meistersingerhalle hat der Luitpoldhain generell eher den Charakter einer locker von Bäumen überstandenen Wiese. In diesem Bereich stocken auch einige der wenigen Nadelbäume (Schwarz-Kiefer). Weiter südlich befinden sich fast nur noch Wiesenbereiche; hier liegen auch die zentralen Veranstaltungsflächen (z.B. für das „Klassik-Open-Air“). Der Baumbestand ist auch hier deutlich jünger als in den übrigen Bereichen. Gerade südlich der Meistersingerhalle und nördlich der Ehrenhalle erfolgten in den letzten Jahren auch Nachpflanzungen von Bäumen. Die Wiesenbereiche bzw. der Extensivrasen unterliegen im Anschluss an die Meistersingerhalle noch nicht einem so starken Nutzungsdruck durch Erholungssuchende oder Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 12.03.2020 332 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 17 bei Großveranstaltungen wie weiter südlich. Es finden sich hier die üblichen, schnittverträglichen typischen Scherrasen-Arten. Besondere oder gefährdete Pflanzenarten konnten keine festgestellt werden. Im Unterschied dazu befinden sich im Südosten des Untersuchungsbereiches, also zwischen großem Parkplatz und Ehrenhalle und südöstlich davon, waldartige Gehölzbereiche, die überwiegend erst nach dem Zweiten Weltkrieg gepflanzt wurden. Diese wechseln sich ab mit offenen Wiesenflächen, auf denen aber in Teilbereichen jüngst Linden verpflanzt wurden und die sich gemäß Parkpflegewerk zu einem Parkwald entwickeln sollen. In den Gehölzen dominieren Spitz-Ahorn, Hainbuchen und Eichen. Im Unterwuchs, der hier etwas stärker als anderswo im Park vertreten ist, finden sich verschiedene Sträucher wie z.B. Liguster (Ligustrum vulgare), Kornelkirsche (Cornus mas), Hartriegel (Cornus sanguinea) und verschiedene Baumsämlinge. In Teilen sind die Bäume und auch der Boden dicht mit Efeu (Hedera helix) bewachsen. Der südliche Teil des Luitpoldhains ist ähnlich aufgebaut: Im Südwesten sind dichtere Gehölzbestände um die dortigen Anlagen (Kiosk, Minigolfanlage oder Parkplatz) vorhanden, weiter östlich eher lichtere Bereiche. Alter Eichenbestand findet sich hier v.a. an der Straße „An der Ehrenhalle“ und weiter Richtung Schultheißallee im Osten. 2.4.1.2 Umweltauswirkungen und Prognose Durch die Planung des neuen Konzerthauses wird teils in schon versiegelte Bereiche mit keiner oder nur sehr geringer Bedeutung als Lebensraum eingegriffen, teils aber auch in naturschutzfachlich hochwertige Baumbestände in den Grünflächen. Die Eingriffsschwere rührt hier nicht von der Zerstörung von Wuchsorten gefährdeter oder seltener Pflanzenarten, sondern von der Zerstörung alter Baumbestände, die erst in sehr langen Zeiträumen wiederhergestellt werden können. Neupflanzungen können diese Eingriffe aufgrund der längeren Entwicklungszeiten nicht kompensieren. Der Neubau erfolgt zwar teilweise auf dem „Kleinen Parkplatz“ westlich der Meistersingerhalle, dennoch wird hierdurch in alten Baumbestand eingegriffen. Weitere Fällungen sind durch die Umgestaltung der Freiflächen und Schaffung neuer Zuwegungen erforderlich. Baubedingte Eingriffe können ausgeschlossen werden, da die Baustelleneinrichtung nach derzeitigem Planungsstand auf schon jetzt oder zukünftig versiegelten Flächen erfolgt und dadurch keine zusätzlichen Eingriffe erfolgen. Auch die Spartenverlegung führt nicht zu zusätzlichen Eingriffen in den Baumbestand. Nach aktuellen Planungen müssen für den Neubau des Konzerthauses, den Bau der Erschließung (U-turn in Münchener Straße) und die Umgestaltung der Außenanlagen folgende Bäume gefällt werden: Baumart mit Stammumfang (StU) Anzahl StU < 49 cm Hahnendorn (Crataegus crus-galli) 1 Magnolie (Magnolia spec.) 1 Manna-Esche (Fraxinus ornus) 2 Rotblühende Ross-Kastanie (Aesculus carnea) 2 Spitz-Ahorn (Acer platanoides) 2 Zier-Apfel (Malus spec.) 1 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 12.03.2020 333 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 18 Baumart mit Stammumfang (StU) Anzahl StU 50 cm - 79 cm Baum-Hasel (Corylus colurna) Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus) Berg-Ulme (Ulmus glabra) Feld-Ahorn (Acer campestre) Hainbuche (Carpinus betulus) Spitz-Ahorn (Acer platanoides) 1 1 1 1 2 3 StU 80 cm - 99 cm Baum-Hasel (Corylus colurna) Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus) Hainbuche (Carpinus betulus) Kaukasische Flügelnuss (Pterocarya fraxinifolia) Rot-Eiche (Quercus rubra) Stiel-Eiche (Quercus robur) 1 1 4 1 1 1 StU 100 cm - 149 cm Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus) Eschen-Ahorn (Acer negundo) Feld-Ahorn (Acer campestre) Hainbuche (Carpinus betulus) Kaukasische Flügelnuss (Pterocarya fraxinifolia) Rot-Buche (Fagus sylvatica) Spitz-Ahorn (Acer platanoides) Stiel-Eiche (Quercus robur) Winter-Linde (Tilia cordata) 1 1 1 1 1 2 1 3 2 StU 150 cm - 199 cm Rot-Eiche (Quercus rubra) Spitz-Ahorn (Acer platanoides) Stiel-Eiche (Quercus robur) Tulpenbaum (Liriodendron tulipifera) Winter-Linde (Tilia cordata) 2 2 9 1 3 StU 200 cm - 249 cm Rot-Buche (Fagus sylvatica) Rot-Eiche (Quercus rubra) Spitz-Ahorn (Acer platanoides) Stiel-Eiche (Quercus robur) Winter-Linde (Tilia cordata) 1 2 1 11 1 StU > 250 cm Rot-Buche (Fagus sylvatica) Spitz-Ahorn (Acer platanoides) Stiel-Eiche (Quercus robur) 2 2 7 Gesamt: Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg 84 Stand: 12.03.2020 334 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 19 Von den zu fällenden Bäumen können zwei Bäume (Rot-Eiche, StU 90 cm und BaumHasel StU 60 cm) an andere Stelle im Luitpoldhain verpflanzt werden. Vorgesehen ist der Bereich zwischen „Großem Parkplatz“ und Ehrenhalle, der sich zu Parkwald entwickeln soll. Weitere Bäume eignen sich aufgrund ihrer geringen Vitalität oder ihrer Größe nicht mehr für eine Verpflanzung. Es ist ergänzend anzuführen, dass ein Großteil der Stadtbäume unter den Auswirkungen des Stadtklimas und auch der Extremereignisse der letzten Jahre (Hitze, Trockenheit) zu leiden hat, so dass viele Exemplare unter ihrer natürlichen Lebenserwartung bleiben. Umso bedeutender ist daher die Erhaltung alten Baumbestandes in großflächig unversiegelten Bereichen. Die durch die Umsetzung der Planung zu erwartenden Eingriffe sind aufgrund der erforderlichen Rodung alten und wertvollen Baumbestandes als erhebliche nachteilige Auswirkung auf das Schutzgut Pflanzen zu bewerten. 2.4.2 Tiere 2.4.2.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation Im Untersuchungsbereich im nördlichen Geltungsbereich wurden 2016 die planungsrelevanten Artengruppen erfasst. 2019 erfolgten Nacherfassungen, v.a. auch im südlichen Geltungsbereich. Zu diesen Artengruppen zählen Vögel, Fledermäuse, Reptilien (Zauneidechse) und totholzbewohnende Käfer (Eremit). Die weiteren Angaben greifen auf diese Ergebnisse zurück, die zusammenfassend im Gutachten zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) dargestellt sind (GROSSER-SEEGER & PARTNER, 20.08.2019). Ferner liegen für Teile des Geltungsbereiches und seines Umfeldes verschiedene Artnachweise in der Artenschutzkartierung (ASK, Stand: 30.04.2019) vor. Säugetiere Im Untersuchungsbereich konnten in den beiden Erfassungsjahren 2016 und 2019 sieben verschiedene Fledermausarten festgestellt werden. Der Luitpoldhain stellt ein wichtiges Jagdhabitat für Fledermäuse dar, da es in Nähe zu bedeutenden Fledermausquartieren im Stadtgebiet liegt. Mit dem Dutzendteich befindet sich außerdem ein weiteres wichtiges Jagdhabitat in unmittelbarer Nähe. Der Park bietet mit seinem Baumbestand aber auch verschiedene Quartiermöglichkeiten. Vom Großabendsegler (Nyctalus noctula) konnten vier besetzte Quartierbäume (zwei nördlich der Meistersingerhalle, zwei im Mittelstreifen der Münchener Straße) erfasst werden. Dabei handelte es sich um Balzquartiere. Ein Quartiernachweis an den Gebäuden von Meistersingerhalle, Hotel und Ehrenhalle gelang nicht, zumindest einzelne Fledermäuse sind dort aber nicht gänzlich auszuschließen. Dominierende Art war während der nächtlichen Aktivitätsphasen die Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus), gefolgt vom Großabendsegler. Mit deutlich geringerer Aktivität oder gar nur als einzelne Ereignisse konnten auch Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus), Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii), Braunes Langohr (Plecotus auritus), Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus cf.) und Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) nachgewiesen werden. Bei den Erfassungen wurden außerdem im gesamten Luitpoldhain mehrfach Feldhasen (Lepus europaeus) beobachtet. In den Baumbeständen konnten Siebenschläfer (Glis glis) nachgewiesen werden, die dort Baumhöhlen nutzen, aber auch in den künstlichen Nist- Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 12.03.2020 335 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 20 höhlen im Gebiet anzutreffen sind. Auch der Steinmarder (Martes foina) ist im Gebiet anwesend. Derzeit ist für die gesamte Artengruppe, v.a. aber für die Fledermäuse, von einer hohen Bedeutung des Untersuchungsgebietes auszugehen. Vögel Zur Erhebung der Vogelwelt gab es zwischen Ende März und Ende Juni jeweils sechs Begehungen, 2016 im nördlichen Teil des Luitpoldhains, 2019 im südlichen. Außerdem erfolgten 2019 Erfassungen von Eulenvorkommen im Luitpoldhain. Insgesamt konnten 40 Brutvogelarten festgestellt werden. Davon gelang für 23 Arten ein Brutnachweis bzw. es besteht Brutverdacht, fünf Arten sind nur möglicherweise brütend. Es handelt sich dabei hauptsächlich um baum- und gehölzbrütende, meist häufige Arten. Die übrigen 12 Arten waren lediglich als Nahrungsgäste im Gebiet anwesend, weitere drei Vogelarten (Graugans, Graureiher, Kormoran) konnten regelmäßig beim Überflug beobachtet werden. Bedeutung haben der Luitpoldhain und speziell auch der Untersuchungsbereich für Spechte und höhlenbrütende Arten. Nachgewiesen werden konnte Bunt-, Grün- und Mittelspecht, alle drei hatten aber keine aktuell besetzten Brutstätten im Luitpoldhain. Weitere Spechtarten wie der Kleinspecht, der aufgrund des Lebensraumpotenzials nicht ganz ausgeschlossen werden kann, konnte nicht angetroffen werden. Die Folgenutzer von Spechthöhlen profitieren von deren Aktivitäten. Unter den Arten, die ausschließlich oder zumindest auch in Baumhöhlen brüten, konnten Kohl- und Blaumeise, Haus- und Feldsperling, der Gartenbaumläufer, der Kleiber und der Star nachgewiesen werden. Gartenbaumläufer (Certhia brachydactyla) und Kleiber (Sitta europaea) traten in weiten Teilen des Untersuchungsgebietes auf, der Gartenbaumläufer aber v.a. im Süden des Hotelgebäudes. Auffallend war die hohe Besetzung von Specht- oder Asthöhlen durch den Star (Sturnus vulgaris), der mit insgesamt 12 Brutpaaren unter den Brutvögeln eine der häufigen Arten war. Er nutzte mit wenigen Ausnahmen ausschließlich Eichen. Ein Brutpaar brütete auch in der Fassade der Meistersingerhalle. Im Unterschied dazu nutzte der Feldsperling (Passer montanus) nahezu ausschließlich die im Gebiet vorhandenen Nistkästen aus Holzbeton oder Holz. Insgesamt wurden 11 Brutpaare festgestellt, die ausschließlich im Norden lagen. Für die Meisenarten blieben die nicht besetzten Vogelkästen, kleine Baumhöhlen oder ebenfalls das Gebäude der Meistersingerhalle als Brutplatz. Der Trauerschnäpper (Ficedula hypoleuca) konnte dagegen nicht nachgewiesen werden, obwohl er früher in Nistkästen belegt ist. Von den größeren und v.a. früh mit dem Brutgeschäft beginnenden Arten sind hier Bruten der Wacholderdrossel (Turdus pilaris), der Ringeltaube (Columba palumbus) und der Rabenkrähe (Corvus corone) mit Nestfunden belegt. Bei den kleineren bzw. den später im Gebiet ankommenden Brutvogelarten (Zilpzalp, Waldlaubsänger etc.) gelangen dagegen in der Mehrzahl der Fälle nur Feststellungen der Revierzentren über die Gesänge. Lediglich 2016 konnten Stieglitz (Carduelis carduelis) und Kernbeißer (Coccothraustes coccothraustes) beim Nestbau beobachtet werden. Der Pirol (Oriolus oriolus) ist aktuell kein Brutvogel, da er lediglich einmal rufend nachgewiesen wurde. Greifvögel konnten im Untersuchungsgebiet nicht als Brutpaare festgestellt werden. Turmund Wanderfalke (Falco tinnunculus et peregrinus) konnten aber als Nahrungsgast beobachtet werden. Zu erwarten wäre z.B. auch der Sperber (Accipiter nisus). Eulen wurden nur 2019 gezielt erfasst. Der Waldkauz (Strix aluco) wurde nur einmal rufend festgestellt, danach gelangen keine Nachweise mehr. Im Luitpoldhain gibt es keine für den Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 12.03.2020 336 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 21 Waldkauz ausreichend große Baumhöhlen, die für eine Brut geeignet wären. Es hängt im westlichen Bereich ein Waldkauzkasten, der aber nicht belegt war. Dagegen konnte die Waldohreule (Asio otus) mit einer erfolgreichen Brut nördlich der Ehrenhalle sowie einer weiteren Brut westlich der Münchener Straße aus dem Innenhof eines Wohnblocks an der Rankestraße festgestellt werden. Zu den im Untersuchungsgebiet festgestellten Gebäudebrütern kann man Haussperling, Hausrotschwanz und Bachstelze zählen. Der Mauersegler brütet auch an Gebäuden, war hier aber nur zur Nahrungssuche anwesend. Von keiner dieser Arten konnten an den Gebäuden von Meistersingerhalle und Hotel Nester festgestellt werden, Bruten sind aber zu erwarten. Neben den Brutvögeln konnten auch immer wieder größere Trupps von nahrungssuchenden Vögeln festgestellt werden. Zu erwähnen sind hier Schwärme von Rabenkrähe (Nichtbrüter) und Straßentauben (bis zu 60 Individuen). Entsprechend der Lebensraumstrukturen ist das vorgefundene Artenspektrum von baumund gehölzbrütenden Vogelarten geprägt. Es treten dabei schwerpunktmäßig Vogelarten auf, die entweder in den Baumkronen oder in Baumhöhlen brüten. Etwas unterrepräsentiert sind dagegen Arten, die eher im Strauchwerk oder Unterholz oder ganz auf dem Boden brüten, was angesichts der eher lichten Gehölzbereiche nicht überrascht. Zudem sind hier auch Störaspekte (z.B. durch Hunde) nicht zu unterschätzen. Dichtere Gehölzbereiche sind nur im Osten und Süden zu finden. Der Luitpoldhain zeichnet sich in Bezug auf seine Größe durch einen mäßigen Artenreichtum aus, bemerkenswert sind v.a. aber die hohen Individuendichten an Vögeln. Dies rührt daher, dass der Untersuchungsbereich nicht nur Brut-, sondern auch Nahrungshabitat ist. So nutzen viele Vögel, die in den umliegenden Wohnquartieren oder Gehölzbeständen brüten, den Luitpoldhain als wichtigen Nahrungslebensraum. Avifaunistisch von absolut untergeordneter Bedeutung sind dagegen die großen versiegelten Stellplatzflächen im Osten der Meistersingerhalle. In den dortigen Bäumen konnten auch keine Bruten festgestellt werden. Der Untersuchungsbereich weist für die Artengruppe Vögel daher eine mittlere bis hohe Bedeutung auf, auch wenn keine extrem seltenen Arten nachgewiesen wurden. Nur mit Star (Rote Liste 3 D) und Waldlaubsänger (Rote Liste 2 BY) treten zwei gefährdete Arten auf. Reptilien Bei vier Begehungen im Frühjahr und Sommer 2016 konnten im Untersuchungsbereich keine Reptilien festgestellt werden. Letztendlich fehlen für Arten wie die Zauneidechse (Lacerta agilis) auch essentielle Lebensraumstrukturen, z.B. offene, sandige Bereiche zur Eiablage. Außerdem unterliegt sie hier auch einem hohen Störungsdruck durch die Freizeitnutzung und die vielen Veranstaltungen. Zum anderen dürfte die übliche Parkpflege, bei der alle Wiesenflächen auf einmal gemäht werden, für ihre Beutetiere (z.B. Heuschrecken) suboptimal sein. Aufgrund der wenigen, nur mäßig geeigneten Strukturen für Reptilien kann dem Gebiet für diese Artengruppe nur eine geringe Bedeutung zugewiesen werden. Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 12.03.2020 337 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 22 Amphibien Geeignete Flächen für Amphibien, insbesondere Laichgewässer, fehlen völlig. Denkbar wäre lediglich, dass Tiere in geschützten Gehölzbereichen als Sommerlebensraum vorkommen. Aufgrund der viel befahrenen Straßen um den Luitpoldhain ist die Etablierung einer größeren Population auch eher unwahrscheinlich. Damit kann dem Plangebiet nur eine sehr geringe Bedeutung für Amphibien zugewiesen werden. Käfer und andere Wirbellose Für die Vorkommen besonderer oder seltener Arten von Wirbellosen (Spinnen, Insekten etc.) bietet der Luitpoldhain potentiellen Lebensraum. Eine geringe Bedeutung dürfte für Artengruppen wie Tagfalter und Heuschrecken gegeben sein, da geeignete Lebensräume beschränkt sind und durch die Parkpflege und -nutzungen Beeinträchtigungen bestehen. Das Habitatpotential für totholzbewohnende (xylobionte) Käfer im Allgemeinen und für den Eremiten (Osmoderma eremita) im Speziellen ist maßgeblich vom Vorhandensein alter und sehr alter Bäume abhängig, die über größere Mulmhöhlen verfügen. Diese stehen verteilt im ganzen Luitpoldhain und allgemein entlang der Schultheißallee und der Münchener Straße. Die flächigen und waldartigen Gehölzbestände setzen sich dagegen aus deutlich jüngeren Bäumen zusammen. Vorkommen des Eremiten (Osmoderma eremita) konnten im gesamten Luitpoldhain nicht festgestellt werden. Auch in den begutachteten Baumkronen fanden sich keine Hinweise auf geeignete, großvolumige Höhlungen. Ein Vorkommen im Kronenbereich erscheint daher unwahrscheinlich. Die Baumbestände sind aktuell relativ arm an großen Mulmhöhlen, weisen aber infolge von Pflegeeingriffen zur Verkehrssicherung umfangreiche Mengen an kleinen Asteinfaulungen (künftige Mulmhöhlen) und Kleinstrukturen auf. Totäste und Stammtotholz werden aus Gründen der Verkehrssicherung dagegen regelmäßig entfernt. Einige der vorgefundenen Mulmhöhlen im Stammbereich sind aber potentiell für den Eremiten geeignet. Aufgrund der benachbarten Funde des Eremiten (insb. im Bereich des Dutzendteichs) sind alle aktuellen und in der Entstehung befindlichen, geeigneten Habitatstrukturen insb. an Eiche im Luitpoldhain als Teillebensraum dieser größeren Eremitenpopulation im Nürnberger Süden aufzufassen. An weiteren totholzbewohnenden Käferarten wurden Rosenkäferartige (Cetonia aurata oder Protaetia spp.) und auch der Nashornkäfer (Oryctes nasicornis) festgestellt (BUFOS, 2019). Der Geltungsbereich hat aufgrund des alten Baumbestandes für die Artengruppe der totholzbewohnenden Käfer eine sehr hohe Bedeutung. 2.4.2.2 Umweltauswirkungen und Prognose Die Bedeutung der Lebensräume ist eng verknüpft mit deren Bedeutung für die Tierwelt. Für die hauptsächlich betroffenen Artengruppen, also Fledermäuse, Vögel und totholzbewohnende Käfer, sind die Altbaumbestände mit ihrem Struktur- und Höhlenreichtum teils essentielle Habitate. Eine Ersetzbarkeit (z.B. durch künstliche Nisthöhlen) ist nur in beschränktem Maße gegeben. Eingriffe in reine Nahrungshabitate (Wiesenflächen) wiegen dagegen weniger schwer. Wie schon in Kap. 2.4.1.2 ausgeführt, müssen allein 44 Bäume mit einem Stammumfang größer 150 cm gefällt werden, was in etwa einem Stammdurchmesser größer 50 cm entspricht. Diese weisen allesamt ein hohes Entwicklungspotenzial als Höhlenbäume auf. Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 12.03.2020 338 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 23 Sehr kritisch sind Baumfällungen zu bewerten, wenn davon hochgradig gefährdete Arten mit sehr speziellen Lebensraumansprüchen betroffen sind. Im Untersuchungsbereich ist dies weder bei den angetroffenen Vogel- noch bei Fledermausarten der Fall. Der Großabendsegler findet z.B. sowohl in Gebäuden als auch in Bäumen Quartiere und ist diesbezüglich flexibler als andere Arten (auch wenn Quartierknappheit oftmals der begrenzende Faktor ist). Anders sieht es aber bei der totholzbewohnenden Käferart des Eremiten aus, der zwingend auf alte Bäume mit Mulmhöhlen angewiesen ist. Ein Wegfall eines solchen Spezialhabitats ist nicht zu kompensieren. Derzeit konnten keine Bäume mit offensichtlich geeigneten oder gar besetzten Mulmhöhlen im engeren Eingriffsbereich nordwestlich der Meistersingerhalle festgestellt werden. Die Auswirkungen auf die Tierwelt, für die das besondere Artenschutzrecht gilt, wurden auch im Rahmen einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) geprüft. Damit sind aber auch alle planungsrelevanten Arten erfasst. Bei Ergreifen von Vermeidungs- und vorlaufenden Ersatzmaßnahmen werden artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG nicht einschlägig und somit können auch nachhaltige Beeinträchtigungen für die Tierwelt ausgeschlossen werden (vgl. Kap. 5.2 Europäischer und nationaler Artenschutz). Alle CEF-Maßnahmen können in räumlicher Nähe umgesetzt werden. Unabhängig von der artenschutzrechtlichen Bewertung treten durch die Änderung des Bebauungsplanes und die Umsetzung der Planung zunächst erhebliche Beeinträchtigungen für das Schutzgut Tiere durch den Verlust wichtiger Habitatstrukturen (v.a. Alteichen) auf. Obwohl alle geplanten, vorlaufenden Ersatzmaßnahmen im räumlichen Zusammenhang ausgeglichen werden können, ist auch nach deren Umsetzung von erheblich nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere im Geltungsbereich auszugehen. 2.4.3 Biologische Vielfalt Da die Erhaltung der Artenvielfalt wesentlicher Bestandteil der Biodiversität ist, ist hierdurch ein direkter Bezug zu den Bewertungen hinsichtlich der Schutzgüter Pflanzen und Tiere sowie ihrer natürlichen Lebensräume (siehe Kap. 2.4.1 und 2.4.2) und auch in Bezug auf das Schutzgut Landschaft (biologische Vielfalt i.S.v. Strukturvielfalt, siehe Kap. 2.5) gegeben. Da für die Schutzgüter Tiere und Pflanzen erhebliche nachteilige Auswirkungen zu erwarten sind und die Strukturvielfalt abnimmt, sind die Auswirkungen auf das Schutzgut biologische Vielfalt ebenfalls als erheblich nachteilig zu bewerten. 2.5 Landschaft 2.5.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation Das Planungsgebiet liegt in der naturräumlichen Haupteinheit „113 Mittelfränkisches Becken“. Im ABSP wird das Untersuchungsgebiet zur Untereinheit „113-53 Stadtgebiet Nürnberg-Fürth“ gezählt. Der Luitpoldhain und die angrenzenden Grünflächen sind eine durch den Menschen überprägte Landschaft im innerstädtischen Bereich, die aber viele naturnahe Elemente aufweist. Für das Landschaftsbild von besonderer Bedeutung ist der alte Baumbestand entlang Münchener Straße und Schultheißallee. Die alten Eichen weisen aufgrund ihres unterschiedlichen Wuchses und ihrer Größe eine besondere Eigenart, Vielfalt und Schönheit auf, die den städtischen Raum hier in besonderem Maße prägt. Sie sind vom Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 12.03.2020 339 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 24 Straßenraum aus erlebbar und tragen auch zu einer besonderen Eingangssituation im nördlichen Vorfeld der Meistersingerhalle bei. Diese Bäume rahmen den massigen Gebäudekomplex von Meistersingerhalle und Hotel ein und bilden gleichzeitig auch ein Gegengewicht zur Architektur, das jüngere Bäume nicht in dem Maße leisten könnten. Die denkmalgeschützte Architektur der Meistersingerhalle leistet aber auch selbst einen Anteil an der Eigenart des Ortes durch seine kubische, die Horizontale betonende Bauform. Die sehr stark überprägten, da großflächig asphaltierten Bereiche v.a. östlich der Meistersingerhalle oder im Süden des Luitpoldhains, stehen hierzu im Kontrast. Selbst die erfolgte Überstellung der Parkplatzflächen mit Bäumen kann den naturfernen Charakter kaum aufheben. Eine Baumhecke zu den eigentlichen Parkflächen des Luitpoldhains im Süden stellt eine optische Trennung dar, die auch beim Blick von Süden nach Norden eine grüne Kulisse ergibt. Die nur von einzelnen Bäumen überstellten Wiesenflächen des Parks im Süden bieten weite Blickbeziehungen und ergeben einen anderen landschaftlichen Akzent. Im Gegensatz dazu stehen die eher naturnahen Bereiche der geschlossenen Gehölzbereiche südlich des Hotels, aber v.a. zwischen großem Parkplatz und Ehrenhalle. Auch die Bereiche im Südwesten des Luitpoldhains mit Minigolfanlage, Kiosk etc. und dem Parkplatz an der Bayernstraße sind stärker von diesen Nutzungen überprägt. Der Luitpoldhain setzt sich im Süden im Volkspark „Dutzendteich“ fort, was die Bedeutung als grüne Verbindungsachse unterstreicht. Das Untersuchungsgebiet weist derzeit trotz der überbauten und versiegelten Bereiche eine hohe Bedeutung für das Landschaftsbild auf. 2.5.2 Umweltauswirkungen und Prognose Jeder Neubau führt auch zu einer Veränderung des Landschaftsbildes. Der Standort des geplanten Konzerthauses nordwestlich der Meistersingerhalle nutzt bereits teilversiegelte Flächen in der Nähe zu der großen Straßenkreuzung von Wodanstraße / Schultheißallee und Münchener Straße / Hainstraße. Dennoch gehen durch den Neubau mit Altbäumen bestandene Grünflächen verloren, die im Zusammenhang mit Baumbestand im Mittelstreifen der Münchener Straße und westlich davon den landschaftlichen Charakter des Luitpoldhains nach Norden fortgesetzt haben. Diese Entrée-Situation geht mit der Umsetzung der Planung vollständig verloren bzw. verändert sich durch das neue Gebäude an dieser Stelle völlig und kann auch durch Baumneupflanzungen zunächst nicht kompensiert werden. Baumbestandene Grünflächen (v.a. mit Altbäumen) sind das elementare Charakteristikum dieses Parks und diese gehen im Nordwesten verloren. Dagegen treten im südlichen Bereich des Luitpoldhains kaum Auswirkungen für den Betrachter auf, da der Neubau durch das bestehende Hotel und die Meistersingerhalle weitgehend abgeschirmt wird. Vorgesehene Baumneupflanzungen im Luitpoldhain wirken sich im Hinblick auf das Landschaftsbild nicht aus, da Baumkulissen bereits vorhanden sind. Wie im Rahmen des Preisgerichts des Realisierungswettbewerbs dargestellt wurde, schafft der Siegerentwurf eine Verbindung zwischen denkmalgeschützter Meistersingerhalle und dem Neubau zu einem Ensemble. Negative Auswirkungen auf die Erlebbarkeit der alten Meistersingerhalle werden daher nicht gesehen. Im Hinblick auf die wegfallenden Baumkulissen im Nordwesten treten negative Veränderungen für das Landschaftsbild auf, die trotz des städtischen Kontextes als erhebliche nachteilige Auswirkung zu bewerten sind. Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 12.03.2020 340 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 2.6 25 Menschliche Gesundheit Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes Mensch bilden generell gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Erholungseignung des Gebiets. 2.6.1 Erholung 2.6.1.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation Der Geltungsbereich weist mit dem Luitpoldhain als öffentliche Grünanlage eine sehr hohe Bedeutung als Naherholungsgebiet auf. Er wird nicht nur von den Bewohnern der angrenzenden Wohnquartiere genutzt, sondern hat auch darüber hinaus für die Stadt eine wichtige Bedeutung. Dementsprechend ist das Naherholungspotential im ABSP der Stadt Nürnberg hier als „hoch“ bewertet. Laut Jugendhilfeplan „Spielen in der Stadt“ besteht im Planungsbereich Glockenhof / Gleißhammer (Nr. 6), zu dem der Luitpoldhain zählt, derzeit ein ungedeckter Bedarf an ca. 71.252 m² öffentlicher Spielplatzfläche. Nach dem Gesamtstädtischen Freiraumkonzept (GFK) von 2013 beläuft sich das Defizit an öffentlichen Grünflächen in diesem Planungsbereich auf 18,9 ha, womit eine starke Unterversorgung verbunden ist. Der Luitpoldhain hat aber einen Einzugsbereich der Erholungssuchenden, der den gesamten Stadtsüden umfasst. Allein im benachbarten Planungsbereich Galgenhof / Hasenbuck (Nr. 7), für deren Bewohner der Luitpoldhain die nächstgelegene größere Parkanlage ist, besteht ein weiteres Defizit an öffentlichen Grünflächen von 65,0 ha. Unter diesem Aspekt ist die Bedeutung des Luitpoldhains als Naherholungsgebiet noch deutlicher hervorzuheben. Ausgestattet mit weitläufigen Rasenflächen, einzelnstehenden Bäumen, Baumgruppen und Hainen mit teils sehr alten Eichenbeständen sowie im südlichen und östlichen Teil kleinflächigen, waldartigen Gehölzbeständen bietet die Parkanlage viel Raum und Abwechslung zum erholsamen Verweilen. Geh- und Radwege erschließen den Park und führen weiter zum Dutzendteich. Parkbänke entlang der Wege bieten Ruhemöglichkeiten. Der Park wird auch intensiv für sportliche Betätigungen wie Joggen oder Nordic Walking genutzt, sowie für den Hundeauslauf. Auf der Anhöhe südlich des Hotels wird an dessen Hang im Winter auch Schlitten gefahren. Seit 2000 wird der Luitpoldhain wieder für Großveranstaltungen, wie das zweimal jährlich im Sommer stattfindende „Klassik Open-Air“ genutzt. Die Veranstaltungsfläche liegt in den zentralen Wiesenflächen, bei solchen Veranstaltungen unterliegt aber der gesamte Park einem hohen Nutzungsdruck. Gleiches gilt für andere Veranstaltungen, wie z.B. „Rock im Park“, wo Teilbereiche zum Zelten genutzt werden können. Der Geltungsbereich weist für das Schutzgut Mensch eine sehr hohe Erholungseignung auf. 2.6.1.2 Umweltauswirkungen und Prognose Im Nordwesten des Luitpoldhains bestehen schon Beeinträchtigungen der Erholungsnutzung durch den angrenzenden Straßenverkehr, aber auch Einschränkungen durch die Stellplatzanlage westlich der Meistersingerhalle. Die dortigen Grünflächen haben im Vergleich zu anderen Bereichen des Luitpoldhains keine besonders erholungsrelevanten Strukturen. Gleichwohl stellen sie den „grünen“ Eingangsbereich mit Alt-Eichen-Beständen dar und gehen durch die Planung verloren. Es erfolgt eine weitere Versiegelung von Freiraum und ein Entzug nutzbarer Freiflächen entlang der Freiraumverbindung an der Münchener Straße, die den Nutzungsdruck auf den Luitpoldhain aufgrund kleiner werdender Fläche entsprechend erhöhen können. Dies ist auch vor dem Hintergrund des Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 12.03.2020 341 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 26 bestehenden hohen Grünflächendefizits im Planungsbereich Glockenhof / Gleißhammer sowie Galgenhof / Hasenbuck zu beachten. In Bezug auf die Erholungsfunktion des Gebietes werden durch die Bebauungsplanänderung daher erhebliche nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch (Erholung) gesehen. 2.6.2 Lärm 2.6.2.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation Auf das Planungsgebiet wirken Lärmimmissionen unterschiedlicher Emittenten ein. Hieraus ergeben sich unterschiedlich starke Beeinträchtigungen für den Menschen. Nachfolgend werden die Regelwerke aufgeführt, nach denen die Geräuscheinwirkungen zu beurteilen sind. In der für die Bauleitplanung relevanten DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ werden für Allgemeine Wohngebiete, also für die Wohngebäude an den umliegenden Straßen, tags Orientierungswerte von maximal 55 dB(A) und nachts von 45 dB(A) (Verkehrslärm) und 40 dB(A) (Gewerbelärm) angegeben. Für Parkanlagen gibt die DIN 18005 Werte von 55 dB(A) tags und nachts an. Das Hotel im Südwesten ist als gewerbliche Nutzung aufzufassen. Hier sind die Werte für Mischgebiete anzusetzen, die tags bei maximal 60 dB(A) und nachts bei 50 dB(A) (Verkehrslärm) bzw. 45 dB(A) (Gewerbelärm) liegen. Neben der DIN 18005 ist die Verkehrslärm-Schutzverordnung (16. BImSchV) von Bedeutung. Sie legt für den Neubau von Straßen und Schienenwegen im Unterschied zur genannten DIN 18005 verbindlich einzuhaltende Grenzwerte fest. Auch wenn vorliegend die Richtwerte der 16. BImSchV nicht direkt anwendbar sind (kein Straßenneubau), spielen sie für die städtebauliche Planung eine Rolle. Mit den Richtwerten der 16. BImSchV hat der Gesetzgeber die Grenze des Vorliegens schädlicher Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes abschließend definiert. Nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 der 16. BImSchV findet die Verordnung ab der Erhöhung des Straßenlärms durch den baulichen Eingriff um 3 dB(A) oder auf 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts (wesentliche Änderung) auch Anwendung. Für allgemeine Wohngebiete (WA) gelten dabei Immissionsgrenzwerte von maximal 59 dB(A) tags und von 49 dB(A) nachts, in Mischgebieten (MI) liegen die Werte jeweils um 5 dB höher. Verkehrslärm Der Luitpoldhain grenzt an das Untersuchungsgebiet 001 „Südstadt“ des Lärmaktionsplans der Stadt Nürnberg nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz, der vom Stadtrat am 28.10.2015 beschlossen wurde. Untersuchungsgebiete wurden dort festgelegt, wo mindestens 50 Einwohner leben, die einer Lärmbelastung von mehr als LDEN 70 dB(A) oder LNight 60 dB(A) ausgesetzt sind, also Werte im Bereich der schädlichen Umwelteinwirkungen i.S.d. BImSchG. Die Untersuchungsgebiete zählen im Stadtgebiet zu den besonders kritischen Bereichen hinsichtlich der Lärmeinwirkungen, das Untersuchungsgebiet 001 sogar zu dem mit Abstand höchsten Belastungskonzentration (Noise Score) in der ganzen Stadt. Der Geltungsbereich ist von großen Straßen umgeben und damit in einem Gebiet mit hohem Geräuschpegel gelegen. Es sind u.a. folgende Verkehrslärmemittenten maßgeblich (Angabe der Durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke DTV in Kfz/24 h für den Prognose-Nullfall 2035, Verkehrsplanungsamt, 27.03.2019): Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 12.03.2020 342 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160      27 Verkehrslärm durch die Münchener Straße im Westen (südlich Wodanstraße) (DTV von 31.000 Kfz/24 h) Verkehrslärm durch Bayernstraße im Süden (DTV = 31.900 Kfz/24 h) Verkehrslärm durch Schultheißallee im Norden (nördlich „An der Ehrenhalle“) (DTV = 12.100 Kfz/24 h) Verkehrslärm durch Straße „An der Ehrenhalle“ im Osten (DTV = 5.800 Kfz/24 h) Verkehrslärm durch Straßenbahnlinie in der Schultheißallee (223 Züge) Der Prognose-Nullfall stellt die Lärmsituation im Prognosejahr (hier: 2035) dar, wenn es zu keinem Neubau eines Konzerthauses und keinem Umbau der Meistersingerhalle kommt. Hierbei ist nur der Status quo mit der allgemein prognostizierten Zunahme der Verkehrszahlen berücksichtigt. Ermittelt wurden die Beurteilungspegel an den zu den Verkehrsanlagen nächstgelegenen Gebäudefassaden in den umliegenden Gebieten (IfB Sorge, 27.02.2020). Es liegt dabei keine Karte zur freien Schallausbreitung vor, sondern lediglich eine Angabe der Schallleistungspegel an den relevanten Immissionsorten. Lärmeinwirkungen bestehen vor allem unmittelbar entlang der Hauptverkehrsstraßen, aber auch noch deutlich abseits. Es zeigt sich, dass im Bereich der Hainstraße zwischen Baaderstraße und Hallerhüttenstraße tags Beurteilungspegel von 70,7 bis 72,2 dB(A) auftreten würden. Auch im übrigen Verlauf der Hainstraße liegen die Werte nur knapp unter 70 dB(A). Solche hohen Werte liegen auch an je einem Immissionsort an der Ecke Bayernstraße/Schultheißallee und an der Frankenstraße vor. An Münchener Straße und Schultheißallee liegen die ermittelten Beurteilungspegel tags meist unter 64 dB(A) (Immissionsgrenzwert für MI), es erfolgen aber auch hier Überschreitungen. Im Plangebiet selbst wurden an den Fassaden des Hotels Beurteilungspegel bis 63,2 dB(A) und am Wohngebäude an der Schultheißallee von bis zu 64,2 dB(A) ermittelt. An keinem Straßenabschnitt können die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für allgemeine Wohngebiete von tags 59 dB(A) eingehalten werden, geschweige denn die niedrigeren Orientierungswerte der DIN 18005. Nachts ist die Situation grundsätzlich vergleichbar. Auch hier sind die Straßenabschnitte mit den stärksten Belastungen die vorgenannten, zusätzlich aber auch Teile der Wodanstraße und der Parsifalstraße. An der Hainstraße werden dabei maximale Immissionswerte von bis zu 64,4 dB(A) erreicht. Im Plangebiet selbst wurden an den Fassaden des Hotels nachts Beurteilungspegel bis 54,5 dB(A) und am Wohngebäude an der Schultheißallee von bis zu 55,6 dB(A) ermittelt. Auch hier können an keinem Straßenabschnitt die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für allgemeine Wohngebiete von nachts 49 dB(A) eingehalten werden und auch nicht die niedrigeren Orientierungswerte der DIN 18005. Gewerbelärm Vom Plangebiet selbst gehen derzeit auch Lärmemissionen aus und zwar in Form von Parkplatzlärm. Hinzu kommen mögliche Geräuschemissionen aus Haustechnikanlagen sowie der Anlieferungsverkehr für Meistersingerhalle und Hotel. Dieser Lärm gilt als Gewerbelärm, so dass hierfür die Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) Anwendung findet. Die Richtwerte der TA Lärm sind bei der Vorhabengenehmigung verbindlich und unterscheiden sich insoweit von den Zielwerten der DIN 18005. Es erfolgte hinsichtlich des Gewerbelärms eine Ermittlung der Anlagengeräusche und des auftretenden Parkplatzlärms im Ist-Zustand (nur Betrieb Hotel und Meistersingerhalle) (Schallimmissionsschutztechnische Untersuchung, IFB SORGE, 07.11.2018). Im Ergebnis konnten an keinen der relevanten Immissionsorte in der Umgebung eine Überschreitung der Orientierungs- oder Immissionsgrenzwerte während der Tagzeiten festgestellt werden. Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 12.03.2020 343 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 28 Nachts (22 Uhr bis 6 Uhr) bestehen derzeit an einzelnen Wohngebäuden an der Schultheißallee aufgrund der Nähe zum „Großen Parkplatz“ Überschreitungen des Orientierungs- bzw. Immissionsgrenzwertes für Mischgebiete um bis zu 3 dB(A). Die derzeitige Bedeutung des Plangebiets aber auch seines Umfeldes für das Schutzgut Mensch (Lärm) ist durch Vorbelastungen durch Lärmimmissionen geprägt. Die Vorbelastungen erfordern besondere Maßnahmen beim Schallschutz in der weiteren Planung. 2.6.2.2 Umweltauswirkungen und Prognose Durch die Planung wird ein Mehrverkehr (Besucher- und Anlieferverkehr) durch neue Nutzungen ausgelöst. Ferner sind Anlagen der Haustechnik sowie Reflexionen an neuen Gebäudefassaden (Konzerthaus) zu berücksichtigen. Die Immissionen wurden wieder getrennt nach ihrer Herkunft (Verkehrs- und Gewerbelärmemissionen) ermittelt, da unterschiedliche Orientierungs- und Grenzwerte gelten. Immissionen auf den Neubau des Konzerthauses selbst wurden nicht weiter vertiefend untersucht, da aufgrund der Nutzung des Gebäudes für Konzerte erhöhte Anforderungen an die Schalldämmung der gesamten Gebäudehülle zu stellen waren und damit eine Schallübertragung von innen nach außen und umgekehrt vernachlässigt werden konnte. Verkehrslärm Hinsichtlich des Lärms erfolgten Immissionsprognosen für den Planfall im Prognosejahr 2035 mit dem dann zu erwartenden Verkehrslärm (zu erwartender Zusatzverkehr durch die Planung) (Untersuchung Verkehrsgeräuschimmissionen im Umfeld, IFB SORGE, 27.02. 2020). Dabei wurden neben den auftretenden Beurteilungspegeln in unterschiedlichen Geschosshöhen an den relevanten Immissionsorten im Umfeld auch die Differenzpegel zum Prognose-Nullfall (ohne eine Veränderung der baulichen Nutzungen) ermittelt. Ferner erfolgte eine Untersuchung, wie sich eine Verringerung der zulässigen Geschwindigkeit auf der Münchener Straße von derzeit 70 km/h auf 50 km/h auswirken würde. Die gutachterliche Betrachtung ergibt, dass durch Zusatzverkehre Pegelerhöhungen sowohl tags als auch nachts im Ausmaß bis 0,4 dB auftreten, in weiter entfernten Lagen auch keine Erhöhungen errechnet wurden. Betroffen von Pegelerhöhungen sind insbesondere Wohngebäude an der Parsifalstraße und am Platz der Opfer des Faschismus, aber auch an der Schultheißallee wurde noch eine Pegelerhöhung von 0,2 dB im lautesten Stockwerk (hier 1. OG) ermittelt. Nachts sind mehr Immissionsorte von Pegelerhöhungen betroffen als tags, jedoch beträgt auch hier die maximale Pegeldifferenz nur 0,4 dB(A). Die Pegelerhöhungen liegen deutlich unter 1,0 dB(A) und sind somit für das menschliche Gehör nicht/kaum wahrnehmbar. Erstmalige Überschreitungen der sog. Sanierungsrenzwerte (Auslösewerte), also Lärmpegel die einen Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen an Verkehrs- oder Schienenwegen auslösen bzw. nach denen die Dringlichkeit für eine Lärmsanierung im Rahmen der Lärmschutzprogramme des Bundes ermittelt wird, treten aber an keinem Immissionsort auf. Es treten aber Erhöhungen der einwirkenden Pegel an Immissionsorten auf (hier: Wodanstraße und Hainstraße), wo bereits jetzt schon Werte von 60 dB(A) nachts überschritten werden. Jeder weitere Beitrag an Lärmimmissionen, auch wenn er scheinbar nur gering ist, führt hier zu nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch. Auswirkungen auf die Freizeitnutzungen im Luitpoldhain wurden nicht untersucht, da hierfür kein Immissionsort angesetzt wurde. Aus den angrenzenden Immissionsorten an Parsifalstraße und Schultheißallee sowie vom Hotel lassen sich aber die Auswirkungen auf den Luitpoldhain ableiten, die nur in geringem Umfang in den Randbereichen und für den Menschen kaum wahrnehmbar auftreten. Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 12.03.2020 344 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 29 Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Münchener Straße würde sich pegelmindernd auswirken. Die größten Minderungen treten dabei im südlichen Teil der Parsifalstraße auf und betragen bis zu 2 dB(A). Im übrigen Bereich dagegen sind die Minderungen deutlich geringer, da sich die niedrigeren Fahrgeschwindigkeiten für den weiteren Verlauf in der Hainstraße, Wodanstraße und Schultheißallee nicht mehr auswirken. Gerade dort treten aber Pegelerhöhungen um bis zu 0,4 dB auf. Eine Geschwindigkeitsreduzierung ist über den Bebauungsplan aber nicht festsetzbar. Der Anteil des motorisierten Individualverkehrs von Besuchern von Konzerthaus und Meistersingerhalle soll ergänzend durch verschiedene Maßnahmen im Rahmen eines Mobilitätskonzeptes reduziert werden. Das Mobilitätskonzept wird derzeit noch erstellt. Somit ist festzuhalten, dass im Umfeld des Luitpoldhains enorme Lärmbelastungen bestehen, die auch Wohnnutzungen betreffen. Durch das Vorhaben kommt es zu einem gewissen Mehrverkehr auf den umliegenden Straßen und damit zu Erhöhungen der Lärmpegel an den schon belasteten Immissionsorten. Die rechnerisch ermittelten Auswirkungen des Verkehrslärms liegen in einem geringen Rahmen, allerdings führen sie zu weiteren Erhöhungen an schon erheblich belasteten Immissionsorten. Deswegen werden die Auswirkungen der Planung als erheblich nachteilig für das Schutzgut Mensch – Lärm bewertet. Gewerbelärm Hinsichtlich des Gewerbelärms erfolgten Prognosen für die zukünftige Nutzungssituation (Schallimmissionsschutztechnische Untersuchung, IFB SORGE, 07.11.2018). Dabei wurde auch untersucht, welche Auswirkungen die Interimsnutzung der Meistersingerhalle als Oper-Standort nach Fertigstellung des Konzerthauses hat. Es wurde aber auch der Ausnahmefall von sog. „seltenen Ereignissen“ betrachtet, also der Extremfall beim Zusammentreffen verschiedener Veranstaltungen bzw. bei besonders großen Veranstaltungen. Zugrunde gelegt wurde in der Prognose, dass Lkw-Anlieferungen für das neue Konzerthaus in einer sog. Einhausung (baulich vollständig umschlossener Gebäudeteil) im Westen des Konzerthausgebäudes durchgeführt werden. Die Ein- und Ausfahrt erfolgen über die Münchner Straße. Anlieferungen zur Meistersingerhalle erfolgen dagegen jetzt und zukünftig auf deren Ostseite, die An- und Ausfahrt über die Schultheißallee. Weiterhin wurden mögliche Kommunikationsgeräusche von Veranstaltungsbesuchern am nördlichen Bereich der Meistersingerhalle bzw. östlich des neuen Konzerthauses berücksichtigt sowie der Betrieb der technischen Anlagen auf dem Hotelgebäude und der Meistersingerhalle. Auch bei der Prognose konnten in keinem der untersuchten Planfälle Überschreitungen der Orientierungs- oder Immissionsgrenzwerte an den benachbarten Immissionsorten (Schultheißallee, Parsifalstraße, Platz der Opfer des Faschismus, Wodanstraße, Hainstraße) zu den Tagzeiten (6 Uhr bis 22 Uhr) festgestellt werden. Lediglich zu den Nachtzeiten erfolgen während der Interimsnutzung der Meistersingerhalle Überschreitungen des Orientierungs- bzw. Immissionsgrenzwertes für Mischgebiete im bisher schon bestehenden Rahmen von bis zu 3 dB(A) an einzelnen Immissionsorten gegenüber an der Schultheißallee. Nach Umbau der Meistersingerhalle zum Kongresszentrum sind zukünftig keine Überschreitungen mehr zu erwarten. Auch das sog. Spitzenpegelkriterium bei seltenen Ereignissen (größere Veranstaltungen) kann sowohl tags als auch nachts eingehalten werden. (Schallimmissionsschutztechnische Untersuchung, IFB SORGE, 07.11.2018) Der Grund hierfür liegt darin, dass beim „Endzustand“ mit dem Betrieb eines Konzerthauses und eines Kongresszentrums sich die Nutzung des „Großen Parkplatzes“ voraussichtlich Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 12.03.2020 345 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 30 auf die Tagstunden und die frühen Nachtstunden verteilen wird, so dass Nutzungsspitzen in der Nacht ausbleiben. Um zusätzliche Auswirkungen durch Anlagenlärm auf das Umfeld ausschließen zu können, erfolgte in der Bebauungsplanänderung auch die Festsetzung einer Emissionskontingentierung für die drei Teilflächen „Konzerthaus und Meistersingerhalle“, „Hotel“ und „Großer Parkplatz“ (vgl. auch Ermittlung der zulässigen Emissionskontingente, IfB Sorge, 05.08.2019). Über diese Kontingentierung kann der an den Immissionsorten einwirkende Lärm wirkungsvoll begrenzt werden. Erhöhungen der Verkehrsmengen führen zu einer geringen Zunahme an Verkehrslärm. Diese erfolgt aber in schon stark belasteten Bereichen. Interimsweise bleiben auch hinsichtlich des Gewerbelärms jetzt schon vorhandene Belastungen bestehen, zukünftig gehen diese aber zurück. Die Auswirkungen der Bebauungsplanänderung auf das Schutzgut Mensch (Lärm) werden in der Gesamtbetrachtung aufgrund des höheren Verkehrslärms als erheblich nachteilig bewertet. Die hohen Vorbelastungen erfordern in der Planung eine Ausnutzung aller Möglichkeiten zum aktiven Schallschutz und zur Reduzierung der Ursachen (z.B. über Mobilitätskonzept). 2.6.3 Erschütterungen und Sekundärluftschall 2.6.3.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation Durch den oberirdischen Verkehr der Straßenbahn in der Schultheißallee und weiter Richtung Kongresshalle sowie Schwerlastverkehr auf den umgebenden Straßen können der anstehende Untergrund und in weiterer Folge Bauwerke in unmittelbarer Nähe schwingungsangeregt werden. Diese Schwingungen werden innerhalb von Gebäuden als Erschütterungen spürbar bzw. als Sekundärluftschall hörbar. 2.6.3.2 Umweltauswirkungen und Prognose Der geplante Bau des Konzerthauses liegt mit knapp 30 m Abstand zur Straßenbahntrasse noch nicht in ausreichender Entfernung. Es erfolgte eine gutachterliche Untersuchung (Schwingungs- und Erschütterungsschutz, IfB Sorge, 12.02.2019), inwieweit bei dem gewählten Standort relevante Erschütterungen im Gebäudeinneren bzw. Sekundärluftschall auftritt. Es erfolgten Empfehlungen zur Gebäudegründung und -lagerung, um zu erwartende Effekte zu vermeiden. Bei der geplanten Nutzung ist dies aber ein technischer und kein Umweltbelang. Durch den Neubau des Konzerthauses selbst werden keine Erschütterungen im betrieblichen Ablauf erzeugt, die nach außen wirken. Durch die Planung treten keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen im Hinblick auf das Schutzgut Mensch (Erschütterungen) auf. 2.6.4 Störfallvorsorge / Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen Störfallvorsorge i.S.d. § 50 Abs. 1 BImSchG Das Plangebiet liegt derzeit nicht im potentiellen Einwirkbereich eines Betriebes nach Störfall-Verordnung4. 4 Abstandsgebot nach Art. 13 der Seveso-III-Richtlinie Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 12.03.2020 346 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 31 Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen Im Geltungsbereich besteht ein Sondergebiet „Kultur- und Kongresszentrum“, das für den Neubau des Konzerthauses erweitert wird. Aufgrund der zulässigen Nutzungen besteht dort keine besondere Anfälligkeit für schwere Unfälle. Das geplante Konzerthaus, für den die Bebauungsplanänderung durchgeführt wird, befindet sich nicht in einem Bereich, in dem mit besonderen Auswirkungen durch Katastrophen (z.B. überschwemmungsgefährdeter Bereich, Erdbebengebiet) zu rechnen ist. Niedrige Grundwasserflurabstände unter 3 m treten nur im Osten des Geltungsbereiches zwischen der Straße An der Ehrenhalle und der Schultheißallee auf. Die zentralen Wiesenflächen des Luitpoldhains südlich der Meistersingerhalle liegen allerdings im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet des Fischbachs. Beide Bereiche liegen jedoch außerhalb der geplanten Bauvorhaben. Im Stadtgebiet von Nürnberg ist generell mit Bombenblindgängern oder anderen Kampfmitteln aus dem II. Weltkrieg zu rechnen. Gerade aufgrund der Lage im Bereich des früheren Reichsparteitagsgeländes besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit bisher unentdeckter Blindgänger. Bei allen weiteren Baumaßnahmen und Eingriffen in den Boden ist daher eine vorherige Kampfmittelerkundung erforderlich. 2.7 Luft 2.7.1 Bestand und Bewertung der lufthygienischen Ausgangssituation Negativ stellt sich die Verkehrsbelastung des umgebenden Straßennetzes in Bezug auf Luftschadstoffe durch Kfz-Verkehr (NO2- und Feinstaubkonzentrationen) dar. Mittlerweile ist der Kfz-Verkehr im Stadtgebiet von Nürnberg der Hauptverursacher der Stickstoffdioxidbelastung in der Umwelt. Im Zuge der flächendeckenden Messungen zur Luftqualität im Stadtgebiet von Nürnberg in den Jahren 2002 bis 2011 betrug der Mittelwert über das gesamte Stadtgebiet 34 μg/m³. Für den Bereich, in dem das Plangebiet liegt, wurden 2004/2005 mobile, diskontinuierliche Messungen durchgeführt. Hier ergaben sich Belastungen mit NO2 von 36 μg/m³ und für Benzol von 1,4 μg/m³. Während der Benzol-Wert als unkritisch anzusehen ist (Ganzjahresgrenzwert liegt bei 5,0 μg/m³) lagen die Stickstoffdioxid-Gehalte nur wenig unter dem aktuell gültigen NO2-Ganzjahresgrenzwert der 39. BlmSchV von 40 μg/m³.5 Aufgrund der angewandten, diskontinuierlichen Messmethode und der Messzeiten (nur Messungen zu den verkehrsreicheren Tagzeiten, d.h. ohne Nachtmessungen) besitzt ein direkter Vergleich mit dem Ganzjahresgrenzwert allerdings nur orientierenden Charakter. Neuere Modellrechnungen zur NO2-Belastung einzelner Straßenabschnitte im Stadtgebiet Nürnberg (BÜRO LOHMEYER, 2018) weisen für Münchener Straße und die Schultheißallee im Geltungsbereich keine NO2-Jahres-Konzentrationen aus, die über dem Ganzjahresgrenzwert für Stickstoffdioxid (von 40 µg/m³) liegen. Aufgrund der breiten Grünzüge und der Entfernung der Randbebauung werden auch im näheren Umfeld des Plangebietes aktuell keine Grenzwertüberschreitungen für Stickstoffdioxid an Bestandsgebäuden prognostiziert, lediglich in einem Bereich an einem Wohnquartier an Wodan- und Rankestraße im Westen. 5 Stadtentwässerung und Umweltanalytik in Nürnberg (SUN): Die Luftqualität in Nürnberg - Fünf Jahrzehnte Luftuntersuchungen in Nürnberg, Juli 2012 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 12.03.2020 347 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 32 Um konkrete Zahlen für das Plangebiet zu erlangen, erfolgte 2019 durch die Stadt die Aufstellung einer mobilen Messstation unmittelbar nordwestlich der Meistersingerhalle an der Einmündung der Schultheißallee in die Münchener Straße. Es liegen bisher Daten für die Monate April bis Juli 2019 vor. Für NO2 wurden Monatsmittelwerte zwischen 20 und 23 µg/m³ ermittelt. Der Ganzjahresgrenzwert wird damit im Betrachtungszeitraum nicht überschritten. Für Feinstaub PM10 wurden Monatsmittelwerte von 13 bis 22 µg/m³ gemessen. Diese Werte sind im Vergleich mit dem Jahresgrenzwert (40 µg/m³) ebenfalls unkritisch. Es kam im bisherigen Messzeitraum zu keiner Überschreitung des zulässigen Tagesmittelwertes (von 50 µg/m³) (schriftl. Mittl. SUN/U-M, 12.08.2019). Gewerbebetriebe mit hinsichtlich der Lufthygiene relevanten Emissionsquellen bestehen im näheren Umfeld nicht. Der Baumbestand des Luitpoldhains weist hier eine sehr hohe Bedeutung für die lufthygienische Situation auf, da er staub- und schadstoffbindend wirkt und zur Frischluftproduktion beiträgt. 2.7.2 Umweltauswirkungen und Prognose Der Wegfall von Baumbestand reduziert die Staubbindung an der Vegetation. Angesichts des verbleibenden Baumbestands im Luitpoldhain werden hier aber noch keine erheblichen Auswirkungen gesehen. Neue Emittenten entstehen durch die Planung im Gebiet nicht. So ist die Versorgung des Konzerthauses mit Fernwärme vorgesehen, so dass es nicht zu Emissionen aus Hausbrand im Geltungsbereich kommen wird. Eine mögliche Zunahme von Emissionen aus neuem Ziel- und Quellverkehr ist aber trotz des geplanten Mobilitätskonzeptes nicht auszuschließen, da immer auch ein entsprechender Anteil der künftigen Konzerthausbesucher mit dem motorisierten Individualverkehr (MIV) anreisen wird (vgl. Verkehrszahlen Prognose-Planfall 2035, Verkehrsplanungsamt, Februar 2019). Allerdings ist das Gebiet über Busse und Straßenbahnen durch den ÖPNV gut erschlossen und die Zuwächse betragen ≤ 5%. Basierend auf einer für das Jahr 2020 erstellten Immissionsprognose zeigen die o.a. Modellrechnungen, dass auch 2020 in verkehrsnahen Lagen Überschreitungen des NO2Grenzwertes in der Umgebung nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden können (BÜRO LOHMEYER, 2018). Dies betrifft aber nur Bereiche außerhalb des Geltungsbereiches. Für den Luitpoldhain ist hingegen nicht von Überschreitungen des Jahresgrenzwertes für Stickstoffdioxid aufgrund der insgesamt offenen Bebauungsstruktur der Umgebung mit weiten Frischluftkorridoren auszugehen. Die Werte für Feinstaub weisen schon heute keine Grenzwertüberschreitungen auf. Übertragen auf den Geltungsbereich bedeutet dies, dass hier auch in verkehrsnaher Lage nicht mit einer Überschreitung der Grenzwerte der 39. BlmSchV für Feinstaub zu rechnen ist. Bezüglich des Schutzgutes Luft wird insgesamt noch nicht von erheblichen nachteiligen Auswirkungen durch die Umsetzung der Planung ausgegangen. Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 12.03.2020 348 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 33 2.8 Klima 2.8.1 Bestand und Bewertung der klimatischen Ausgangssituation Die Stadt Nürnberg liegt im Übergangsbereich zwischen kontinentalem und ozeanischem Klima. Charakteristisch sind hohe Sommertemperaturen, vergleichsweise milde Winter und eine insgesamt geringe Niederschlagsmenge. Mit durchschnittlich 645 mm Niederschlag pro Jahr zählt Nürnberg zu den trockensten Gebieten Bayerns. Der Geltungsbereich wird in der Klimafunktionskarte des Stadtklimagutachtens Nürnberg (GEO-NET UMWELTCONSULTING GmbH, Mai 2014) bezüglich der Parkflächen des Luitpoldhains als Ausgleichsraum mit einem mäßigen Kaltluftvolumenstrom bewertet. Das Strömungsbild zeigt nur einen geringen Zustrom von Kaltluft aus Süden und Osten vom Dutzendteichgelände (siehe Abbildung 2). Im Kaltluftströmungsfeld ist auch erkennbar, dass der Gebäudekomplex von Meistersingerhalle und Hotel eine Abflussbarriere für die entstandene Kaltluft darstellt, die nach Norden in die dortigen Wohngebiete abfließt. Die bioklimatische Situation wird in diesem Bereich daher als weniger günstig eingeschätzt. Für eine windstille Sommernacht wurden im Klimagutachten für die Stadt Nürnberg im Planungsgebiet Temperaturunterschiede von etwa 2°C zwischen Gebäudekomplex mit versiegelten Parkplatzflächen und den umgebenden Freiräumen des Parks mit Baumbestand ermittelt. Der Baumbestand dient auch der Frischluftbildung. Abbildung 2: Ausschnitt Kaltluftvolumenstrom und autochthones Windfeld während einer aus¬ tauscharmen Strahlungswetternacht (Anhang zum Stadtklimagutachten 2014, GEONET UMWELTCONSULTING GMBH). Der Geltungsbereich des B-Plan Nr. 4160 ist schwarz gestrichelt umrandet. Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 12.03.2020 349 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 34 Aufgrund des Umfelds wird dem Luitpoldhain aber eine „sehr hohe bioklimatische Bedeutung“ bescheinigt. (Stadtklimagutachten Nürnberg, GEO-NET UMWELTCONSULTING GmbH, Mai 2014) Der Luitpoldhain wird im Gesamtstädtischen Freiraumkonzept Nürnberg (2013) als Parkanlage über 2,5 ha auch als „potenzieller Kühlraum“ geführt. Insgesamt ist die Bedeutung des Untersuchungsgebiets für das Schutzgut wegen der aktuellen Klimafunktionen als hoch einzustufen. 2.8.2 Umweltauswirkungen und Prognose Lokalklima Die „sehr hohe bioklimatische Bedeutung“ des Luitpoldhains schlägt sich in einer sehr hohen Empfindlichkeit gegenüber Nutzungsintensivierungen nieder. Schon jetzt ist die Auswirkung durch den bestehenden Gebäudekomplex feststellbar. Durch die Situierung des geplanten Konzerthauses im Nordwesten der Meistersingerhalle liegt der Baukörper aber in der Richtung des Kaltluftabflusses, wo Hotel und Meistersingerhalle bereits eine Strömungsbarriere bilden. Eine dadurch bedingte Verstärkung des Barriereeffektes ist relativ gering, wobei zu beachten ist, dass die Gebäudehöhe des neuen Konzerthauses von knapp 23 m, die Meistersingerhalle noch um 5,3 m überragt. Es kommt daher an dem hohen Gebäude auch zu einer Reduktion der Windgeschwindigkeit und Wirbelbildung am Bauwerk. Es dürfte sich aufgrund dessen in der angrenzenden Wohnbebauung noch keine nennenswerte Verschlechterung der klimaökologischen Situation ergeben. Vielmehr ist zu erwarten, dass sich die Auswirkungen auf das engste Umfeld beschränken und über die Grünzüge entlang der Münchener Straße und der Schultheißallee den Wohnquartieren im Westen und Norden noch ausreichend Frischluft zuströmen kann. Dennoch sind diese zusätzlichen Einschränkungen kritisch zu sehen, da die angrenzenden Siedlungsgebiete eben schon jetzt bioklimatisch belastet sind. Jede weitere Verschlechterung kann hier zu merklichen Einflüssen auf das Lokalklima führen. Der verbleibende Frischluftkorridor darf daher in der Zukunft nicht weiter verengt werden. Wird eine bisher unversiegelte Freifläche in Anspruch genommen, so führt dies außerdem zu einem Verlust von Teilen eines Kaltluftentstehungsgebiets in Nähe zu thermisch belasteten Bereichen, außerdem zu einer Erhöhung der Temperatur bodennaher Luftschichten. Durch den Neubau nimmt die vorhandene Versiegelung (Parkplatz) erheblich zu, der massive Baukörper führt in Hitzeperioden zu einer Überwärmung des Gebietes. Diese Auswirkungen können durch die vorgesehene Dachbegrünung nur teilweise gemindert werden. Zudem ist eine Fassadenbegrünung nicht vorgesehen, da diese in den architektonischen Entwurf nicht integrierbar ist. Der geplante Bau der Konzerthalle sieht auch große Glasfassaden vor. Stahl und Glas erwärmen sich tagsüber stark und geben nachts die Wärme an die Umgebungsluft ab. Dies wird den Kaltluftvolumenstrom negativ beeinflussen und damit auch seine ausgleichende, abkühlende Wirkung für die umliegenden Wohngebiete. Gleichzeitig ist der energetische Aufwand für die Klimatisierung des Gebäudes grundsätzlich höher als bei der Verwendung natürlicher Baumaterialien wie Holz oder massiven Baustoffen wie Ziegel oder Kalkstein. Aus stadtklimatischen Gründen und als Maßnahme für den Klimaschutz sind bei der Ausführung der geplanten Glasfassade deshalb Maßnahmen zu treffen, die diese Auswirkungen auf ein Mindestmaß reduzieren. Der Luitpoldhain im Süden der Meistersingerhalle wird als zusammenhängendes und ausgleichendes Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet durch die Planung ansonsten aber nicht beeinträchtigt. Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 12.03.2020 350 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 35 Klimaschutz Die Stadt Nürnberg hat sich mit Beschluss des Stadtrates vom 23.07.2014 das Ziel gesetzt, die CO2-Emissionen Nürnbergs bis 2020 gegenüber den Werten von 1990 bis 2030 um 50% und bis 2050 um 80% zu reduzieren. Bei Neubauten sind einschlägige Vorschriften (EnEV, EEWärmeG) zu beachten, die eine Reduzierung des Energieverbrauchs und eine Einsparung von CO2-Emissionen zum Ziel haben, wie durch die Vorgabe entsprechender Energiestandards oder die Nutzung erneuerbarer Energien. Nach dem Beschluss des Umweltausschusses vom 23.01.2013 sollen in Bebauungsplanverfahren grundsätzlich Energiekonzepte mit dem Ziel, eine CO2-neutrale Energieversorgung für den Neubau zu erreichen, erstellt werden. Eine Erhöhung von Verbrauchsquellen durch den Neubau belastet die CO2-Bilanz Nürnbergs nicht, da ein Anschluss des Gebäudes an die Fernwärmeversorgung vorgesehen ist. Durch die Schaffung einer neuen Veranstaltungsstätte wird mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen (Ziel- und Quellverkehr) zu rechnen sein. Trotz der bestehenden ÖPNV-Anbindung muss mit einer zusätzlichen Erhöhung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) gerechnet werden (vgl. Verkehrszahlen Prognose-Planfall 2035, Verkehrsplanungsamt, Februar 2019). Über das noch in Erstellung befindliche Mobilitätskonzept können aber geeignete Maßnahmen ergriffen werden, den MIV-Anteil zu senken. Hierzu zählen u.a. die nachstehenden Maßnahmen, die aber i.d.R. nicht in einem B-Plan festsetzbar sind:      Einführung eines Kombi-Tickets für jede Veranstaltung Aufwertung der Haltestelle „Meistersingerhalle“ Takterhöhung bei der Straßenbahn in den Abendstunden Anpassung der Parkgebührenordnung sowie Schaffung qualitativ hochwertiger Radabstellanlagen Die Bauweise des Neubaus und eine Ausführung mit Flachdach führt zu einem guten Oberflächen-/Volumenverhältnis und trägt damit dem Gedanken des Klimaschutzes Rechnung. Das Aufheizen der Oberfläche sowie die Wärmeabgabe aus dem Gebäude könnte durch angepasste Planung minimiert werden. Die vorgesehene Dachbegrünung wirkt sich darüber hinaus klimatisch positiv aus, weswegen dieser Anteil im Vergleich zu früheren Planungen auf 55% der Dachfläche erhöht wurde. Er bleibt jedoch unter dem technisch Möglichen zurück und sollte daher möglichst noch weiter erhöht werden. Die vom Hochbauamt der Stadt Nürnberg erarbeiteten „Leitlinien zum energieeffizienten, wirtschaftlichen und nachhaltigen Bauen und Sanieren bei Hochbaumaßnahmen der Stadt Nürnberg - Standards und Planungsvorgaben“ finden entsprechende Anwendung. Klimaanpassung Aufgrund der allgemein zu erwartenden klimatischen Veränderungen6 sind bereits ohne Planung Auswirkungen auf das Gebiet zu erwarten. Die Klimaänderungen betreffen vor allem eine Zunahme von heißen und trockenen Sommern, Extremwetterlagen und von Starkregenereignissen. Gerade die Zunahme von Hitzeereignissen hat auch direkten Ein6 Für den Raum Nürnberg ist mit einer weiteren Zunahme der Sommertage (Tageshöchsttemperatur 25 °C oder darüber) bis zum Jahr 2100 von mindestens 20 bis maximal sogar 35 Tage auszugehen. Für die mittlere Temperatur wird ein Anstieg von 2,0 bis 3,5 °C erwartet und für die sog. heißen Tage (Tageshöchsttemperatur 30 °C oder darüber) eine Erhöhung um mindestens 10 Tage bis maximal 35 Tage (vgl. hierzu auch das statistische Regionalisierungsmodell WETTREG, UBA 2007). Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 12.03.2020 351 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 36 fluss auf die gesundheitliche Belastung der Bevölkerung. Die angrenzenden Siedlungsgebiete sind nach den Ergebnissen des Stadtklimagutachtens schon jetzt bioklimatisch belastet. Diese Situation wird sich im Zuge der klimatischen Veränderungen noch verschärfen. Die geplante Bebauung wird diesen Prozess durch das erhöhte Bauvolumen (v.a. Überwärmung) und die barrierehafte Wirkung zusätzlich verstärken. In dem Siedlungsgebiet nördlich der Wodanstraße liegt eine hohe Einwohnerdichte, gekoppelt mit einem hohen Anteil an jungen und alten Menschen, vor. Diese Bevölkerungsgruppen sind durch Hitzeereignisse gesundheitlich besonders gefährdet. Die Planung und Realisierung von Klimaanpassungsmaßnahmen gewinnt deshalb auch für das Schutzgut Menschliche Gesundheit noch an Bedeutung. Durch die Planung (zusätzlicher Baukörper und neue Versiegelungen auf ca. 0,8 ha) sind zusätzliche Auswirkungen zu erwarten, die sich aber (vgl. Ausführungen zum Lokalklima) nicht derart stark auf das Schutzgut auswirken. Minderungen der Auswirkungen erfolgen bereits durch eine Dachbegrünung, die allerdings nur auf 55% der Dachfläche umgesetzt werden kann. Weitere Maßnahmen (z.B. Verwendung heller Farben für Fassade und Bodenbelägen) sollten im weiteren Verlauf der Planung geprüft und möglichst bei der Realisierung umgesetzt werden, sowie auch die Erhaltung des nicht von den Fällungen betroffenen Baumbestands und unversiegelter Flächen. Die bestehende Strömungsbarriere für Kalt- und Frischluft an den bestehenden Baukörpern im Nordwesten des Luitpoldhains wird weiter eingeengt. Aufgrund der verbleibenden Fläche des Luitpoldhains, die sich klimatisch ausgleichend auswirkt, werden die Auswirkungen der Planung für das Schutzgut Klima als nicht erheblich nachteilig bewertet. 2.9 Abfall und Abwässer Nähere Angaben zu Art und Menge der durch die Realisierung der Planung erzeugten Abfälle (i.d.R. hausmüllähnliche Abfälle, Verpackungsabfälle, ggf. aber auch Sondermüll aus z.B. Leuchtmitteln oder Reinigungslösungen) und ihrer Beseitigung und Verwertung sind im weiteren Planungsprozess zu beachten. Zur Freimachung des Baufeldes sind (bis auf die bauliche Verbindung zwischen Hotel und Meistersingerhalle) keine Gebäude abzureißen, sondern lediglich die bestehenden Bodenbeläge aufzunehmen. Hier sind die einschlägigen Regelwerke für Rückbau und Entsorgung (incl. Beprobung) zu beachten. Der darunter liegende Boden bzw. die festgestellten Auffüllungen waren organoleptisch auffällig und aufgrund der Bestandteile abfallrechtlich zu beurteilen (SCHULZE & LANG, 08.02.2019 sowie Prüfberichte von SUN/U 11.07. und 05./06.08.2019). Während des Aushubs sind entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um belastete Bodenpartien zu separieren, entsprechend zu deklarieren und danach einer geordneten Wiederverwertung oder auch Deponierung zuzuführen. Der Ausbau ist gutachterlich zu begleiten. Bei der Baufeldfreimachung sind außerdem Funde von Kampfmitteln nicht ausgeschlossen (siehe auch Kap. 2.6.4). Anfallende Schmutzwässer können ins städtische Kanalsystem eingeleitet und der Reinigung im Klärwerk zugeführt werden. Bezüglich der Punkte Abfall und Abwässer werden keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen gesehen. Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 12.03.2020 352 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 37 2.10 Kultur- und Sachgüter 2.10.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation Mit Ausnahme der Schultheißallee ist nahezu der gesamte Geltungsbereich Bestandteil des Baudenkmals „Volkspark Dutzendteich, ehem. Reichsparteitagsgelände“ (D-5-64-0002367). Der Luitpoldhain wurde erst 1906 für die Bayerische Landesausstellung errichtet. Während der NS-Zeit wurde er umgestaltet zur Luitpoldarena und bildete als Aufmarschgelände den nördlichen Endpunkt des Reichsparteitagsgeländes. Es kam hier zu umfangreichen baulichen Maßnahmen, die auch zu einem Verlust alten Baumbestandes führten. Lediglich in den Randbereichen, außerhalb der Arena, wie z.B. im Umfeld der heutigen Meistersingerhalle, blieben Bäume aus der Zeit der Landesausstellung und vorher bestehen. Nach Ende des Krieges wurde das Gelände 1959/60 wieder zum Volkspark umgestaltet. Dabei verblieben Reste der Steintribüne, die teilweise heute noch sichtbar sind, im Nordteil aber größtenteils mit Erde überdeckt (so z.B. südlich des Hotels) und bepflanzt oder eingesät wurden. Der alte Baumbestand wurde in die Planungen einbezogen und stellt heute die prägende Kulisse für den Landschaftspark dar und ist somit auch Bestandteil des Baudenkmals. Daneben ist ein weiteres Baudenkmal die Meistersingerhalle selbst, die seit 2007 unter Denkmalschutz steht (D-5-64-000-2517). Diese Konzerthalle ist als kubischer, die Horizontale betonender Stahlbetonbau mit Flachdach von Harald Loebermann entworfen worden. Das Gebäude wurde 1960-63 realisiert. Die Fassaden sind mit Travertin und Quarzit verkleidet. Im Luitpoldhain befinden sich außerdem die denkmalgeschützte Ehrenhalle, ein Denkmal für die Gefallenen des Ersten Weltkriegs (D-5-64-000-104 und D-5-64-000-104). Am östlichen Rand des Geltungsbereichs befindet sich eine unter Denkmalschutz stehende ehemalige Fabrikantenvilla (Schultheißallee 30) mit dazugehöriger Garteneinfriedung und Resten der Gewächshausanlage von 1903 (D-5-64-000-1803). Als Sachgut ist neben der Meistersingerhalle auch der 1979 hinzugekommene Hotelbau mit ca. 200 Betten zu erwähnen. Weitere Sachgüter bestehen in der Parkausstattung, den Freizeitflächen im Süden (Kiosk, WC, Minigolfanlage) und dem Freiflächenmobiliar. Im Südosten des Geltungsbereiches gibt es Wohnbebauung. Ferner bestehen verschiedene Infrastrukturleitungen (Gas, Kanal, Strom etc.). 2.10.2 Umweltauswirkungen und Prognose Durch umfassende Veränderungen ist aus der Zeit der ursprünglichen Anlage des Luitpoldhains zur Landesausstellung 1906 im Luitpoldhain nur noch wenig ablesbar. Gerade im Eingriffsbereich nordwestlich der Meistersingerhalle befindet sich alter Baumbestand aus dieser Zeit und davor. In diesen Bestand wird eingegriffen und so gehen nicht nur Zeugnisse der damaligen Zeit verloren, sondern es erfolgt auch ein Eingriff in die denkmalgeschützte Parkanlage. Der Bau der Luitpoldarena erfolgte weiter südlich, so dass Eingriffe in diese Denkmalsubstanz nicht befürchtet werden müssen. Durch die Platzierung des neuen Konzertbaus neben die Architektur der alten Meistersingerhalle wird deren Erscheinungsbild verändert. Die Einzelstellung der Meistersingerhalle ist aber schon durch den Hotelbau 1979 aufgegeben worden. Dem Siegerentwurf wurde im Preisgericht des Realisierungswettbewerbes aber bescheinigt, eine Verbindung zwischen denkmalgeschützter Meistersingerhalle und dem Neubau zu einem Ensemble zu schaffen. Negative Auswirkungen auf Meistersingerhalle werden daher nicht gesehen. Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 12.03.2020 353 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 38 Sachgüter sind durch die Planung nur mittelbar betroffen. Dies betrifft z.B. die Zuwegungen zum Hotelbau oder die Verlegung von Sparten. Diese Punkte sind in der weiteren Planung und Realisierung zu berücksichtigen, aber auch grundsätzlich zu bewältigen. Trotz der Eingriffe in den alten Baumbestand, der auch Bestandteil des denkmalgeschützten Landschaftsparks ist, werden laut Einschätzung der Unteren Denkmalschutzbehörde weder für das Schutzgut Kulturgüter noch das Schutzgut Sachgüter erheblich nachteilige Auswirkungen durch die Planung gesehen. 2.11 Wechselwirkungen Die ermittelten Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter und Umweltbelange berücksichtigen auch das Wirkungs-/Prozessgefüge zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes. Darüberhinausgehende erhebliche Beeinträchtigungen infolge von Wechselwirkungen sind nicht zu erwarten. Baubedingte Einflüsse durch eine Bauwasserhaltung, die z.B. zu Beeinträchtigungen von Gehölzbestand führen, in deren Folge auch ein Absterben von Bäumen zu befürchten wäre, sind nicht zu besorgen. Zur Bewältigung des Grundwasserandrangs ist nämlich keine Grundwasserabsenkung, sondern eine Sohlabdichtung geplant (SCHULZE & LANG, 08.02.2019). Dies kann nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt verhindern. 3 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Die so genannte Nullvariante, also der Verzicht auf die Planung, würde ein Fortbestehen der aktuellen Situation an der Meistersingerhalle zur Folge haben. Dies würde in etwa der beschriebenen Ausgangssituation zu den jeweiligen Umweltbelangen entsprechen und hätte daher insbesondere für die Schutzgüter Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt sowie auch für die Schutzgüter Boden, Wasser, Landschaft, Menschliche Gesundheit - Erholung und Klima zunächst positive Auswirkungen. Es käme zu keinen baulich bedingten Eingriffen in Baumbestände und Freiflächen und in dessen Folge zu keiner Verschlechterung der Erholungseignung des Luitpoldhains. Aufgrund der Verkehrssicherungspflichten in der Parkanlage würden aber dennoch alte Bäume entfernt werden – wie schon in den vergangenen Jahren, so dass Konflikte mit dem Artenschutz bestehen, die auch das bestehende Parkpflegewerk (zumindest für dessen Wirkungsbereich) bislang nicht abschließend lösen konnte. 4 Kumulative Auswirkungen zusammen mit anderen Planungen Die Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160 ist nicht isoliert, sondern in Zusammenhang mit weiteren Planungen im Umfeld, die zu kumulativen Auswirkungen7 führen können, zu betrachten. Zu erwarten ist, dass sich die Auswirkungen der einzelnen Planvorhaben gegenseitig beeinflussen. Die Wirkungen können sich dabei auch steigern bzw. verstärken. 7 gemäß Anlage 1 Nr. 2 b) ff) BauGB n.F. ist die Kumulierung mit Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete zu beschreiben Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 12.03.2020 354 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 39 Im Umfeld des Luitpoldhaines wurden jüngst folgende Bebauungspläne rechtskräftig bzw. befinden sich in Aufstellung:   Bebauungsplanverfahren Nr. 4522 „Hainstraße, Scharrerstraße“ Bebauungsplanverfahren Nr. 4600 „Brunecker Straße“ und hieraus entwickelt - Bebauungsplanverfahren Nr. 4635 „Hasenbuck Süd“ - Bebauungsplanverfahren Nr. 4652 „Ingolstädter Straße“ In allen genannten B-Plänen kommt es zu Nachverdichtungen von baulich genutzten Bereichen oder Konversionen. Durch die Ansiedlung auch von Wohnnutzungen wird der Ziel- und Quellverkehr in diesen Gebieten steigen und sich auf die umliegenden Verkehrsnetze auswirken. Dabei von Bedeutung ist als Verkehrsachse insbesondere die Münchener Straße und in Fortführung nach Norden die Hainstraße, die Verkehr aus den genannten Gebieten aufnimmt. Damit werden höhere Lärmimmissionen einhergehen. Da die Verkehrsflüsse aus diesen unterschiedlichen B-Plangebieten derzeit nicht genau prognostizierbar sind (insb. beim B-Plan Nr. 4600 mit geplanten Hochschulnutzungen) sind an dieser Stelle bzw. zum jetzigen Zeitpunkt keine abschließenden Aussagen möglich. Da die Auswirkungen der Änderung des B-Plans Nr. 4160 mit dem Bau des geplanten Konzerthauses aber auf das unmittelbare Umfeld beschränkt sind und die Pegelerhöhungen maximal 0,4 dB betragen (IFB SORGE, 27.02.2020), werden kumulative Effekte durch das vorliegende Vorhaben in relevantem Umfang nicht gesehen. Kumulative Effekte, die sich auf andere Schutzgüter (z.B. Tiere und Pflanzen, Wasser) auswirken könnten, werden aufgrund der unterschiedlichen umweltfachlichen Voraussetzungen und Gegebenheiten in den Plangebieten nicht gesehen. 5 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen Den Umgang mit nachteiligen Umweltauswirkungen regeln verschiedene, eigenständige Rechtsinstrumente. Die angewandten Bewertungskriterien und die betrachteten Schutzgüter / Umweltbelange sind dabei nicht deckungsgleich. Die Umweltprüfung ermittelt als Trägerverfahren die voraussichtlichen Umweltauswirkungen für alle Belange des Umweltschutzes und stellt das Ergebnis im Umweltbericht dar. Durch die Anwendung verschiedener Instrumente können sich jedoch unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben. Tabelle 1: Instrumente des Umweltrechtes Rechtsinstrument Umweltbelange Rechtsfolgen BauGB8 Voraussichtliche erhebliche Auswirkungen auf die Umweltbelange gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 und gem. § 1a BauGB n.F. Abwägungsrelevanz / Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen, welche durch die Realisierung der Planung entstehen, sind im Umweltbericht darzustellen. Voraussichtliche erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungsund Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes Abwägungsrelevanz und konkrete Entscheidung über Vermeidung und Ausgleich Umweltprüfung BNatSchG9 (Eingriffsregelung) gem. § 1a BauGB i.V.m. §§ 15 und 18 BNatSchG 8 Baugesetzbuch, Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) 9 Bundesnaturschutzgesetz i.d.F. vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434) Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 12.03.2020 355 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 Rechtsinstrument Artenschutz / saP10 FFH-/SPA – Verträglichkeitsabschätzung / ggf. prüfung 40 Umweltbelange Rechtsfolgen Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 Nrn. 1-3 BNatSchG, ggf. naturschutzrechtliche Voraussetzungen für Ausnahme gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG; Einschlägigkeit des § 18 BNatSchG i.V.m. BauGB Je nach Ergebnis: CEF11-/FCS12-Maßnahmen; wenn diese nicht möglich oder nicht funktionierend, dann Beurteilung durch die Höhere Naturschutzbehörde (Reg. von Mittelfranken), ob Ausnahmetatbestand gegeben oder nicht; bei NichtRegelbarkeit des speziellen Artenschutzes ist der Bauleitplan rechtlich nicht vollziehbar. Beeinträchtigung der Erhaltungsziele bzw. Schutzzwecke von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung und europäischen Vogelschutzgebieten gem. § 32 BNatSchG Je nach Ergebnis Abwägungsrelevanz, Beurteilung durch die Höhere Naturschutzbehörde (Reg. von Mittelfranken), ob ausnahmsweise Zulässigkeit oder Unzulässigkeit der Planung gegeben ist. Die Umsetzung der Maßnahmen hängt davon ab, in welchen Umfang diese in die Planung einfließen können. Die nachfolgende Aufstellung zeigt die konkret im B-Plan festgesetzten Maßnahmen auf, aber auch Maßnahmen, die erst auf Vorhaben-/ Genehmigungsebene realisierbar sind. Tabelle 2: Konfliktmindernde Maßnahmen (* Art der Maßnahme: Vm Vermeidung, Vr Verringerung, A Ausgleich) nachteilige Umweltauswirkung bei Realisierung der Planung (inkl. Betrachtung der bau- und betriebsbedingten Auswirkungen) Versiegelung bzw. Verlust von Boden bzw. unversiegelter Flächen Abflussverschärfung und Verringerung der Grundwasserneubildung Störung von Vogelbruten und Fledermäusen, Gefahr der Tötung und des Verlusts von Gelegen Verlust von Lebensraumstrukturen und Habitat- vorgeschlagene Maßnahme Nr. (Art*) - Vermeidung bzw. Verringerung der Neuversiegelung durch Maßnahmen der Grünordnung I (Vm, Vr) - Wasserdurchlässige Befestigung von Wegen, Plätzen und Stellplätzen - Wasserdurchlässige Befestigung von Wegen, Plätzen und Stellplätzen - Dezentrale Versickerung von Oberflächenwässern - Dachbegrünung bei Flachdächern - Baufeldfreimachung bzw. Vergrämung (Verschluss Gebäudenischen) außerhalb der gesetzlichen Vogelbrutzeit - Erhaltung von (Alt-) Bäumen/ Gehölzen II (Vr) positiv für Schutzgut/ -güter bzw. Umweltbelang(e) Vm: Fläche Vr: Boden, Wasser, Pflanzen, Tiere, Klima Boden, Wasser Umsetzung / Sicherung durch (z.B. textliche/ zeichnerische Festsetzung im B-Plan) III (Vr) Boden, Wasser Textliche Festsetzung IV (Vr) V (Vr) VI (Vm) Boden, Wasser Wasser, Klima, Luft Tiere, biologische Vielfalt Textliche Festsetzung VII (Vm) Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt Zeichnerische Festsetzungen Textliche Festsetzung Textliche Festsetzung § 39 Abs. 5 BNatSchG Textliche und zeichnerische Festsetzung 10 saP = spezielle artenschutzrechtliche Prüfung in der Bauleitplanung CEF = Continuous Ecological Functionality, d.h. Maßnahmen für die dauerhafte ökologische Funktion 12 FCS = Favourable Conservation Status, d.h. Maßnahmen zur Wahrung eines günstigen Erhaltungszustandes von Populationen 11 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 12.03.2020 356 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 nachteilige Umweltauswirkung bei Realisierung der Planung (inkl. Betrachtung der bau- und betriebsbedingten Auswirkungen) elementen (insbesondere alter Baumbestand) Vogelschlag an Fassaden Attraktion von Insekten an Lichtquellen (Reduzierung Beutetierdichten) Neubebauung und versiegelung führt zu einer Veränderung des Lokalklimas Erhöhter CO2-Ausstoß durch Verkehr und Hausbrand Auswirkungen zukünftig zu erwartender Klimaveränderungen13 Gesundheitliche Belastungen durch Aufheizung des Baugebietes 41 vorgeschlagene Maßnahme Nr. (Art*) - Erhaltung vorhandener Nistkästen VIII (Vm) - Neupflanzung von (Laub)Bäumen IX (A) - Umsetzung artenschutzrechtlich erforderlicher CEF-Maßnahmen (Nistkästen, Habitatbäume) - Minderung des Kollisionsrisikos (z.B. Einsatz mattiertes Glas) - Verzicht auf Anstrahlung, Reduzierung von Außenbeleuchtung - Begrünung und gärtnerische Anlage der öffentlichen Freiflächen - Dachbegrünung bei Flachdächern - Erhaltung von Bäumen/ Gehölzen im Umfeld des Neubaus - Durchgrünung der Freiflächen mit Bäumen X (A) XI (Vm) XII (Vr) XIII (Vr) XIV (Vr) XV (Vm) XVI (Vr) - Reduzierung des Primärenergiebedarfs, Nutzung erneuerbarer Energien (u.a. über Fernwärme) XVII (Vm, Vr) - Schaffung von Schattenplätzen/-zonen in den öffentlichen Freiräumen - Verwendung von wasserdurchlässigen Bodenbelägen zur Schaffung von Versickerungsflächen - Ausschluss dunkler Fassadenfarben und Verwendung heller Baumaterialien auf Straßen und Plätzen (Albedo-Effekt) - Dachbegrünung bei Flachdächern XVIII (Vr) XIX (Vr) positiv für Schutzgut/ -güter bzw. Umweltbelang(e) Tiere, biologische Vielfalt Tiere, biologische Vielfalt, Klima, Landschaft Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt Tiere, biologische Vielfalt Tiere, biologische Vielfalt Klima, Pflanzen, Tiere Wasser, Klima, Luft Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt Klima, Luft, Pflanzen, Tiere Klima Klima, Mensch – Gesundheit Klima, Boden, Wasser Umsetzung / Sicherung durch (z.B. textliche/ zeichnerische Festsetzung im B-Plan) Hinweis in Begründung Textliche und zeichnerische Festsetzung Textliche Festsetzung Textliche Festsetzung Textliche Festsetzung, Art. 11a BayNatSchG Textliche und zeichnerische Festsetzung Textliche Festsetzung Textliche und zeichnerische Festsetzung Textliche und zeichnerische Festsetzung Anwendung „Leitlinien zum energieeffizienten, wirtschaftlichen und nachhaltigen Bauen und Sanieren bei Hochbaumaßnahmen der Stadt Nürnberg Standards und Planungsvorgaben“; Fernwärme: N-ERGIE AG Hinweise in der Begründung Textliche Festsetzung XX (Vr) Klima, Mensch – Gesundheit Hinweise in der Begründung XXI (Vr) Wasser, Klima, Luft Textliche Festsetzung 13 Es handelt sich hierbei nicht um unmittelbare Auswirkungen, die durch die Planung entstehen, aber um zu erwartende Änderungen, auf die die Planung reagieren muss. Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 12.03.2020 357 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 nachteilige Umweltauswirkung bei Realisierung der Planung (inkl. Betrachtung der bau- und betriebsbedingten Auswirkungen) Zunahme von Luftschadstoffen durch Verkehr Verlust von landschafts- und ortsbildprägenden Strukturen Überschreitung der Orientierungswerte zu Lärm für angrenzende Wohngebiete Verlust von Flächen zur Erholung 42 vorgeschlagene Maßnahme Nr. (Art*) - Durchgrünung der Freiflächen mit Bäumen XXII (Vr) - Erhaltung von Gehölzen XXIII (Vm) - Erstellung und Umsetzung XXIV eines Mobilitätskonzeptes (Vm) - Gute Anbindung an den XXV ÖPNV zur Reduzierung (Vm, des motorisierten IndiviVr) dualverkehrs (MIV) XXVI - Bereitstellung von Lade(Vr) einrichtungen für E-Bikes und Elektroautos - Erhaltung schutzwürdiger XXVII (Vm) Altbäume - Emissionskontingentierung XXVIII zur Beschränkung von (Vm, Vr) Lärmemissionen - Gestaltung der Freiräume XXIX (Vr) als Hinführung zum Park - Qualitative Aufwertung des XXX (A) Luitpoldhains positiv für Schutzgut/ -güter bzw. Umweltbelang(e) Klima, Luft, Pflanzen, Tiere Klima, Luft, Pflanzen, Tiere Klima, Luft Klima, Luft Umsetzung / Sicherung durch (z.B. textliche/ zeichnerische Festsetzung im B-Plan) Textliche und zeichnerische Festsetzung Textliche und zeichnerische Festsetzung Hinweise in der Begründung Hinweise in der Begründung Klima, Luft Pflanzen, Tiere, Landschaft Mensch – Gesundheit Textliche und zeichnerische Festsetzung Textliche und zeichnerische Festsetzung Mensch (Erholung) Mensch (Erholung) Die oben beschriebenen Maßnahmen zur Vermeidung (Vm), Verringerung (Vr) und zum Ausgleich (A) der (erheblichen) nachteiligen Umweltauswirkungen können die Eingriffsschwere mindern und sind bei der weiteren Planung und Durchführung zu berücksichtigen. Eine Vielzahl der in Tabelle 2 aufgeführten Maßnahmen ist für mehrere Schutzgüter gleichzeitig wirksam (= Wechselwirkungen). Sofern keine verbindliche Festsetzung im BPlan möglich ist, sind die Maßnahmen als (möglichst zu realisierende) Vorschläge auf Vorhaben-/Genehmigungsebene im Rahmen der Ausführungsplanung aufzugreifen. Als weitere noch vorstellbare Klimaanpassungsmaßnahmen sind außenliegende Verschattungselemente am geplanten Gebäude, Integration von Wasserplätzen im Außenraum (z.B. Wasserspiele, Brunnenanlagen) sowie Trinkwasserstellen sowohl im Außen- als auch im Innenbereich des Konzerthauses zu nennen. 5.1 Ausgleichsbilanzierung (Eingriffsregelung nach BauGB) Im Plangebiet liegen mit Ausnahme der beiden Naturdenkmale Nr. 89 und 98 (Eiche im Atrium der Meistersingerhalle, Eichen bei Schultheißallee 34-38) keine naturschutzrechtlich unter Schutz gestellten Objekte bzw. Gebiete (NSG, LSG, und/oder gLB) oder Wasserschutzgebiete (WSG) vor. Bereiche entlang der Schultheißallee im Norden sowie die zentralen Wiesenbereiche westlich der Ehrenhalle und von dort in Richtung Südosten sind als Überschwemmungsgebiet des Fischbachs vorläufig gesichert (Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 15 der Stadt Nürnberg vom 26.07.2017). Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 12.03.2020 358 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 43 Keiner der im Untersuchungsgebiet festgestellten Biotoptypen stellt einen geschützten Lebensraum nach § 30 BNatSchG bzw. Art. 23 BayNatSchG oder einen Lebensraum nach Anhang I der FFH-Richtlinie dar. Im Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) der Stadt Nürnberg aus dem Jahr 1996 wurde der Luitpoldhain (ohne Meistersingerhalle, Hotel und Stellplatzanlagen, aber mit der Grünanlage westlich der Münchener Straße) als regional bedeutsamer Lebensraum Nr. 634 erfasst. Im Geltungsbereich befinden sich keine als Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes oder des Bayerischen Waldgesetzes eingestuften Gehölzbestände. Die Ermittlung des Kompensationsbedarfs erfolgt in Anwendung der Anlage 2 zur Satzung der Stadt Nürnberg zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen (KostenErstS, Stand: 21.07.2006). Die Ermittlung erfolgte nur für den nördlichen Teil des Geltungsbereiches (Untersuchungsgebiet), in dem auch Eingriffe/Veränderungen durch den Bau des Konzerthauses und Umgestaltung der Freiflächen zu erwarten sind. Zunächst werden die betroffenen Biotoptypen flächenmäßig erfasst, in einer Karte dargestellt und den nach der Anlage 2 der KostenErstS vorgegebenen „ökologischen Wertfaktoren (Bestand)“ zugeordnet. Aus der Multiplikation der Fläche (in m²) und dem Wertfaktor ergibt sich der Bestandswert der Fläche. Eine Erhöhung des ökologischen Wertfaktors für die Bereiche mit den Alt-Eichen aufgrund des Auftretens besonders geschützter Tierarten (Rote-Liste-Arten) um 0,1 gemäß Punkt 11.2 der Anlage 2 der KostenErstS erfolgte nicht, da überwiegend häufige Arten anzutreffen waren. Auch eine Zusatzbewertung nach Punkt 11.4 der KostenErstS „Erhöhung des ökologischen Wertfaktors für Flächen innerhalb des mittleren Ringes in Bereichen hoher Versiegelungsgrade“ kam nicht zum Tragen, da der Änderungsbereich zwar innerhalb des mittleren Ringes liegt, aber selbst keinen Bereich mit hohen Versiegelungsgraden darstellt. Im ABSP Nürnberg wird hier von einem mittleren Versiegelungsgrad (30% - 70%) ausgegangen. Dem Bestandswert wird der zukünftige Wert des Planungsbereichs entgegengesetzt, indem analog zu oben die Planung flächenmäßig getrennt nach Biotop-/Nutzungstypen ermittelt und diesen der „ökologische Wertfaktor (Entwicklung)“ zugeordnet wird. Die Differenz zwischen Planungs- und Bestandswert ergibt den auszugleichenden Biotopwert. Basis für diese Ermittlung ist der vorliegende Bebauungsplan. Bei den Biotop-/Nutzungstypen 5.1 und 5.2 (strukturreiche Grünanlagen) ist Baumbestand ein Bestandteil des Nutzungstyps, so dass hier keine separate Bilanzierung der Traufbereiche erfolgte. Der Planungssituation wurde die Bebauungsplanänderung zugrunde gelegt, dabei aber schon die detailliertere Freiflächenplanung berücksichtigt, da nur hieraus die Anteile der tatsächlich später versiegelten Bereiche ablesbar sind. Beim Konzerthaus wurde nur ein Anteil von 55% begrünter Dachfläche angenommen, aber die Begrünung der festgesetzten Innenhöfe berücksichtigt. Es wurden außerdem Neupflanzungen innerhalb der Bauflächen mit angesetzt. Da hier nur klimaangepasste Arten verwendet werden sollen, bei denen es sich zu einem hohen Anteil um nicht heimische Arten handelt, wurde für diese Pflanzungen ausschließlich der Biotop/Nutzungstyp 1.2 angesetzt. Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 12.03.2020 359 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 44 Die Ermittlung der Biotopwerte für die Bestands- und Planungssituation ist im Anhang in Tabelle 5 und Tabelle 6 dargestellt. Folgende Bilanzierung ergibt sich bei der Ermittlung der Differenz zwischen Bestandswert abzüglich des Planungswertes: 42.992 – 39.629 = 3.363 Biotopwertpunkten Ein vollständiger Ausgleich des Kompensationsdefizits von 3.363 Biotopwertpunkten im Rahmen der Planung ist somit nicht möglich. Es wurde aber textlich die Pflanzung von 31 weiteren Bäumen im Luitpoldhain und den Grünflächen entlang der Münchener Straße festgesetzt. Die Pflanzungen erfolgen auf dem Nutzungstyp 5.4 „Extensivrasen, Wiesen im besiedelten Bereich“ mit einem Wertfaktor von 0,4. Biotop-/Nutzungstyp Wertfaktor Differenz Fläche Aufwertung Kronentraufe Wertpunkte 1.1 Heimische und standortgerechte Einzelbäume (Ansatz Fläche unter Kronentraufe je Baum 20 m²), 24 St. 0,8 0,4 480 m² 192 1.2 Nicht heimische, nicht standortgerechte Einzelbäume (Ansatz Fläche unter Kronentraufe je Baum 20 m²), 7 St. 0,5 0,1 140 m² 14 620 m² 206 Gesamt: Mit dieser Maßnahme kann somit im Geltungsbereich eine Aufwertung um 206 Wertpunkte vollzogen werden, die den Ausgleichsbedarf auf 3.157 Wertpunkte reduziert. Der verbleibende Kompensationsbedarf wird durch folgende weitere Maßnahme aus dem Ökokonto der Stadt Nürnberg gedeckt: - Auf dem Flst. Nr.: 847 (Gmkg. Neunhof) erfolgt durch die Stadt Nürnberg auf 2.390 m² die Stilllegung einer intensiv genutzten Ackerfläche zu einer Ackerbrache (9.11) bzw. zu kurzlebigen Ruderalfluren (10.1). Die naturschutzfachliche Aufwertung beträgt 239 Wertpunkte. - Die Flst. Nr. 870 und 883 (Gmkg. Neunhof) umfassen insgesamt 10.310 m². Durch beide Flurstücke fließt randlich die Gründlach, wo auf kleiner Fläche auch gewässerbegleitender Auwald stockt. Diese Flächen bleiben erhalten. Auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen (extensive Wiese, intensiver Acker), aber auch Brache und Ruderalfluren, soll auf insg. 2.840 m² ein heimischer, standortangepasster Ufergehölzsaum (Biotoptyp 2.1) entstehen. Die übrige Fläche wird durch die Stadt Nürnberg auf insg. 6.608 m² zu einer extensiv genutzten Feuchtwiese (Biotoptyp 9.2) entwickelt. Die naturschutzfachliche Aufwertung beträgt auf beiden Flurstücken insg. 2.820,3 Wertpunkte. - Auch das Flst. Nr. 884 (Gmkg. Neunhof, Gesamtfläche 610 m²) wird randlich von der Gründlach durchflossen. Hier stockt auf 487 m² degradierter Auwald (3.1), der durch punktuelle Gehölzpflanzungen verbessert werden soll. Die naturschutzfachliche Aufwertung beträgt 97,4 Wertpunkte. Die Flächen sind derzeit im Ökokonto bevorratet, die Aufwertungsmaßnahmen werden noch durch die Stadt Nürnberg durchgeführt. Insgesamt kann mit diesen Maßnahmen eine Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 12.03.2020 360 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 45 Aufwertung um 3.157 Wertpunkte erzielt werden, womit das Kompensationsdefizit für die 1. Änderung des B-Plan Nr. 4160 ausgeglichen ist. Neben der rein quantitativen Bewältigung der Eingriffsfolgen, sind auch die qualitativen Folgen zu berücksichtigen. Für die Fällung von Baumbestand erfolgen in den Freianlagen um den Konzerthausneubau Kompensationen in Form von Neupflanzungen. Auch im Luitpoldhain und den angrenzenden Baumbeständen entlang der Münchener Straße sollen Bäume neu gepflanzt werden. Den 84 zu entfernenden Bäumen stehen insgesamt 70 Neupflanzungen gegenüber. Zwei Bäume können verpflanzt werden. Damit kann der Verlust an Bäumen nicht gänzlich ausgeglichen werden, zumal ja auch ein zeitlicher Verzug bei der Entwicklung gegeben ist. Viele Funktionen, die alte Bäume übernehmen (Staubbindung, Sauerstoffproduktion, klimatischer Ausgleich, Habitatfunktion), können durch Neupflanzungen erst nach vielen Jahren Entwicklungszeit und dann auch erst annähernd übernommen werden. Dennoch stellt die Gesamtheit dieser Maßnahmen einen Beitrag zum funktionalen Ausgleich dar. Weitere Baumpflanzungen im Luitpoldhain waren aufgrund der Vorgaben des Parkpflegewerks, in welchem verbindliche Gestaltungsprämissen entwickelt wurden, um die Belange der Denkmalpflege mit den aktuellen Nutzungsansprüchen zu vereinen, nicht möglich. Die Anzahl der zu ergänzenden Bäume war daher begrenzt, um die Raumwirkungen in der Grünanlage nicht zu beeinträchtigen. Die Pflanzung von Straßenbäumen im unmittelbaren Umfeld schied aufgrund von zu dichten Sparten (unterirdische Leitungstrassen) aus. Es wird hier auch auf die weiteren Ausführungen zum funktionalen Ausgleich in der Begründung zum B-Plan in Kap. I.4.6.4 verwiesen. 5.2 Europäischer und nationaler Artenschutz Aufgrund der Anforderungen des § 44 BNatSchG (und den diesbezüglichen Empfehlungen der Höheren Naturschutzbehörde bei der Regierung von Mittelfranken) wird im Interesse der Rechtssicherheit der Planung die Durchführung einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) empfohlen. Im Rahmen der saP wird umfassend und systematisch ermittelt, ob die Planung auf unüberwindliche artenschutzrechtliche Hindernisse, insbesondere das Eintreten von Verbotstatbeständen gemäß § 44 BNatSchG, treffen könnte. Die Verbote treten zwar erst direkt mit Realisierung eines Vorhabens ein, allerdings muss im Rahmen der Bauleitplanung bereits geprüft werden, ob die Umsetzung eines Bebauungsplanes bzw. dessen Änderung aus artenschutzrechtlichen Gründen möglich ist. Ein (geänderter) Bebauungsplan kann seine Planrechtfertigung verlieren, wenn seiner Umsetzung dauerhaft Vollzugshindernisse entgegenstehen, zu denen auch die artenschutzrechtlichen Bestimmungen des § 44 BNatSchG zählen. Eine Abwägung der artenschutzrechtlichen Belange im B-Planverfahren ist nicht möglich. Um die Auswirkungen auf geschützte Tierarten und eine Erfüllung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG genauer zu prüfen, wurden Erhebungen zu verschiedenen Artengruppen durchgeführt und hierzu eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) durchgeführt (Büro Grosser-Seeger & Partner, 20.08. 2019). Die 2016 und 2019 durchgeführten Erhebungen umfassten die Artengruppe der Vögel und der Fledermäuse sowie Überprüfungen von Vorkommen der Zauneidechse (Lacerta agilis) und des Eremiten (Osmoderma eremita). Die Vorkommen weiterer streng geschützter und zu berücksichtigender Arten konnten im Zuge einer Potenzialabschätzung auf Grundlage der Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen ausgeschlossen werden. Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 12.03.2020 361 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 46 Von der Artengruppe der Fledermäuse konnten im Geltungsbereich sieben Fledermausarten sicher nachgewiesen werden. Darunter dominierte im Hinblick auf die Jagdaktivität die Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus). Genutzte Fledermausquartiere konnten nur vom Großen Abendsegler (Nyctalus noctula) in Höhlenbäumen festgestellt werden. Es handelte sich dabei um Paarungsquartiere, eine Wochenstube konnte nicht festgestellt werden. Hier besteht insbesondere eine Betroffenheit hinsichtlich der Zerstörung von Lebensstätten im Baufeld. In den beiden Erfassungsjahren konnten 40 Brutvogelarten im Luitpoldhain bzw. unmittelbar angrenzend festgestellt werden. Davon gelang für 23 Arten ein Brutnachweis bzw. es besteht Brutverdacht, fünf Arten sind nur möglicherweise brütend und die übrigen 12 Arten waren lediglich als Nahrungsgäste im Gebiet anwesend. Weitere drei Vogelarten konnten regelmäßig beim Überflug beobachtet werden, diese brüten aber nicht im Luitpoldhain. Auch für die europäischen Vogelarten besteht die Beeinträchtigung in erster Linie in Form der Zerstörung von (potenziellen) Brutstätten, aber auch allgemein in Form des Wegfalls von Nahrungslebensräumen. Durch den Bau des Konzerthauses mit großflächigen Glasfassaden kann auch ein Verbotstatbestand hinsichtlich des Tötungsund Verletzungsverbotes durch Vogelschlag eintreten. Aufgrund des alten Eichenbestandes, der teils auch große Höhlungen aufweist, waren Vorkommen des Eremiten (Osmoderma eremita) nicht auszuschließen. Detaillierte Untersuchungen erbrachten zwar keinen Nachweis im Luitpoldhain, aufgrund der benachbarten Funde des Eremiten (insbesondere beim Dutzendteich) sind alle aktuellen und in der Entstehung befindlichen, geeigneten Habitatstrukturen insbesondere an Eichen im Luitpoldhain aber als Teillebensraum dieser Eremitenpopulation im Nürnberger Süden aufzufassen. Für andere Arten(gruppen) (wie z.B. Zauneidechse, Amphibien, weitere Insektenarten und andere Wirbellose) fehlen im Planungsraum essentielle Lebensraumstrukturen, diese können daher im Gebiet ausgeschlossen werden. Für Pflanzenarten, für die der spezielle Artenschutz relevant ist, gibt es im Geltungsbereich keine geeigneten Wuchsorte. Um keine Erfüllung von Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG auszulösen, werden folgende Vermeidungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF-Maßnahmen) für notwendig erachtet:  V1: Durchführung einer Umweltbaubegleitung Die Umsetzung aller Vermeidungs- und auch der CEF-Maßnahmen ist durch eine Umweltbaubegleitung zu sichern. Diese soll die Effizienz der Maßnahmen sicherstellen und die Erreichung der Funktionalität gewährleisten.  V2: Durchführung der Rodungs- und Fällungsarbeiten von Gehölzbeständen außerhalb der Brutzeit von Vögeln oder der Wochenstubenzeit von Fledermäusen (also nicht vom 01. März bis zum 30. September) Zur Vermeidung von Tötungen oder Verletzungen von baum- und heckenbrütenden Vogelarten sind notwendige Baumfällungen oder Gehölzrückschnitt nur im Zeitraum von Oktober bis Ende Februar durchzuführen. Zum Schutz von Fledermäusen ist eine Beschränkung der Fällung von Bäumen mit Potenzial als Baumquartier (vgl. Karte hierzu im Gutachten zur saP) auf den Zeitraum Oktober erforderlich, da zu diesem Zeitpunkt die Wochenstubenzeit bereits abgeschlossen ist, der Winterschlaf aber noch nicht begonnen hat.  V3: Verschluss von Gebäudenischen Im Westen der Meistersingerhalle soll eine bauliche Verbindung mit dem neuen Konzerthaus erfolgen. Da an der dortigen Fassade bzw. Vorbauten höhlenbrütende Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 12.03.2020 362 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 47 Vogelarten nisten, sind diese Brutmöglichkeiten vor Baubeginn außerhalb der Brutzeiten, also nur im Oktober zu verschließen oder anderweitig unbrauchbar zu machen.  V4: Erhaltung von Altbäumen Zur Erhaltung von Nistmöglichkeiten, v.a. aber als Potenzialbäume für die Ausbildung von Baum- bzw. Mulmhöhlen, werden alte Bäume erhalten und dauerhaft gesichert. Zu erhaltender Baum- und Gehölzbestand, der an Baufelder oder an zu bauende Erschließungswege angrenzt, ist während der Bauzeiten entsprechend zu schützen (z.B. ortsfeste Zäune aus Holzlatten).  V5: Erhaltung der vorhandenen künstlichen Nisthöhlen Im Gebiet hängen derzeit mehre künstliche Nisthöhlen, die zum Teil auch durch Vögel zum Brüten genutzt werden. Sofern die Kästen nicht am Standort erhalten werden können, sind die Kästen an zu erhaltende Bäume im Umfeld umzuhängen.  V6: Vermeidung von Vogelschlag an Glasfassaden Zur Vermeidung bzw. Minimierung von Vogelschlag an neu entstehende Glasfassaden am Neubau des Konzerthauses sind auf Vorhabenebene geeignete Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere da das geplante Konzerthaus unmittelbar an Baum- und Gehölzbestände angrenzt.  V7: Vermeidung der Attraktion von nachtaktiven Insekten an Lichtquellen Um die Attraktion von Insekten während der Nachtstunden an künstlichen Lichtquellen zu minimieren, sind als Leuchtmittel für die Außenbeleuchtung umweltfreundliche Natriumniederdrucklampen oder Lampen mit LED’s (Ausschluss von Lampen mit einem Spektrum < 540 nm und/oder einer korrelierten Farbtemperatur CCT > 2.700 K) zu verwenden. Es ist darauf zu achten, dass Streulicht (v.a. nach oben) weitgehend vermieden wird (z.B. Einsatz von Blenden).  CEF1: Ersatz verloren gehender Baumhöhlenquartiere durch künstliche Quartiere Mindestens acht Bäume mit Höhlen oder anderen faunistisch relevanten Strukturen (z.B. Stammrisse, Zwiesel) müssen innerhalb des Baufeldes des geplanten Konzerthauses und der geplanten Freianlagen im Geltungsbereich gefällt werden. Daher sind an geeigneter Stelle z.B. an Bäumen in ca. 3,0 – 4,0 m Höhe Fledermauskästen und Nisthöhlen aus Holzbeton aufzuhängen. Es sind 8 Fledermaushöhlen, 4 Fledermausflachkästen, 12 künstliche Nisthöhlen für Höhlenbrüter sowie eine Nisthilfe für den Waldkauz aufzuhängen. Als Aufhängeort wurden Gehölzbereiche am Silberbuck im Süden in nur ca. 2 km Entfernung zum Eingriffsbereich und somit im räumlichen Zusammenhang ausgewählt.  CEF2: Optimierung der Habitatfunktion von Altbäumen Neben der Erhaltung von Altbäumen im Eingriffsbereich (vgl. V4) sollten weitere Altbäume erhalten und gefördert werden. Da innerhalb des Geltungsbereiches erhöhte Anforderungen an die Verkehrssicherung bestehen, werden diese Maßnahmen extern erfolgen. Bevorzugt sollten hierfür alte Eichen oder andere Laubbäume herangezogen werden. Diese sollten in ihrer Vitalität und hinsichtlich ihrer Funktion als Habitatbaum gefördert werden. Damit werden diese Bäume nicht nur langfristig erhalten, sondern auch das Nahrungsangebot für bestimmte Tierarten (z.B. Spechte, Fledermäuse) durch den höheren Insektenreichtum (bezogen auf Arten und Individuen) verbessert. Ziel ist dabei auch, mittel- bis langfristig geeignete Mulmhöhlen an den Bäumen zu erzeugen, die vom Eremiten besiedelt werden können. Hierzu wurden 8 geeignete Bäume in Waldbereichen östlich der Großen Straße und nördlich der Karl-Schönleben-Straße entlang des Langwassergrabens und somit ca. 2,5 km südöstlich des Eingriffs ausgewählt. Diese sind in ihrem Traufbereich zuzüglich eines Umfeldes von 5 m von bedrängendem Gehölzbewuchs frei zu stellen. Die Bäume sind dauerhaft aus der Nutzung zu nehmen.  CEF3: Nachpflanzung von Laubbäumen Durch die Baumfällungen gehen viele ältere Bäume verloren. Hierzu sind mind. 29 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 12.03.2020 363 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 48 Laubbäume an geeigneter Stelle im Geltungsbereich des Bebauungsplanes möglichst als Baumgruppe oder -reihe zu pflanzen. Um speziell für den Eremiten auch zukünftig Potenzialbäume im räumlichen Verbund zu haben, sollten mind. 10 der vorgesehenen Pflanzungen Stiel- oder Trauben-Eichen (Quercus robur vel petraea) sein. Alternativ können auch Bäume anderer Laubbaum-Gattungen gepflanzt werden, die ebenso vom Eremiten besiedelt werden, wie z.B. Linden, Buchen, Rosskastanie oder Eschen. Die Maßnahmen werden – sofern dies aus planungsrechtlicher Sicht möglich ist – im Bebauungsplan (textlich) festgesetzt. Ein Teil der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) kann im Geltungsbereich umgesetzt werden, ein Teil wird außerhalb realisiert. Da dabei der räumliche Zusammenhang gewahrt bleibt sind unter der Voraussetzung der vorlaufenden Umsetzung keine artenschutzrechtlichen Ausnahmen erforderlich. Alle Maßnahmen sind im Rahmen einer fachkundigen Umweltbaubegleitung (V1) zu überwachen (vgl. hierzu auch die Ausführungen in Kap. 9 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)). 6 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Fauna-Flora-Habitat) und europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes Erhaltungsziele und Schutzzwecke der oben genannten Gebiete des Schutzgebietssystems NATURA 2000 sind von der Planung nicht betroffen. In knapp 1,8 km Entfernung befindet sich aber das FFH-Gebiet 6532-372 „Tiergarten Nürnberg mit Schmausenbuck“, dessen Erhaltungsziel u.a. auch der Eremit (Osmoderma eremita) ist. Derartig weite Strecken werden von diesem Käfer i.d.R. nicht mehr direkt überflogen, so dass funktionale Beziehungen hier ausgeschlossen werden können. Das europäische Vogelschutzgebiet 6533-471 „Nürnberger Reichswald“ liegt vom Untersuchungsbereich nur gut 1,5 km entfernt. Dazwischen liegen aber Siedlungsbereiche und Sportanlagen. Die Erhaltungsziele des Vogelschutzgebietes zielen schwerpunktmäßig mit wenigen Ausnahmen (z.B. Heidelerche, Eisvogel, Baumpieper) auf Waldvögel ab. Arten wie Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis), Mittelspecht (Dendrocopos medius) oder Pirol (Oriolus oriolus), könnten aber auch im Luitpoldhain vorkommen bzw. wurden auch schon nachgewiesen. Ein direkter funktionaler Zusammenhang zum Untersuchungsbereich wird aber aufgrund der Entfernung und der trennenden Siedlungsbereiche nicht gesehen. 7 Geprüfte Alternativen Als grundsätzlicher Standort für den Neubau eines Konzerthauses wurde mit Stadtratsbeschluss vom 29.07.2015 der Umgriff der bestehenden Meistersingerhalle gewählt. Bereits im Vorfeld wurden im Rahmen einer „Städtebaulichen Standortuntersuchung“ (bgsm, Mai 2015) insgesamt acht verschiedene Flächen im Stadtgebiet als Standort für den Bau des Konzerthauses untersucht. Hinsichtlich dieser Alternativen wird auf die im Parallelverfahren durchgeführte 15. Änderung des Flächennutzungsplanes verwiesen. Im Umweltbericht zur 15. Flächennutzungsplanänderung wird auf die unterschiedlichen Auswirkungen auf die Schutzgüter eingegangen. Eine Festlegung auf einen konkreten Standort an der Meistersingerhalle erfolgte mit dem Stadtratsbeschluss von 2015 noch nicht. Es waren hier insbesondere der nun auch verfolgte Standort im Westen/Nordwesten der Meistersingerhalle in der Diskussion, sowie ein Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 12.03.2020 364 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 49 Standort auf dem großen Parkplatz östlich der Meistersingerhalle. Im Vorfeld des Realisierungswettbewerbes erfolgte aber sowohl aus städtebaulich-architektonischer Sichtweise, als auch aus Sicht der zu prüfenden Umweltbelange eine Untersuchung von insgesamt 7 unterschiedlichen Standortvarianten an der Meistersingerhalle. Diese umfassten neben den beiden genannten Orten noch einen Standort direkt im Norden sowie im Süden der Meistersingerhalle, sowie einen am bestehenden Hotel-Standort. Die in der Diskussion auch vorgebrachte Alternative, das Konzerthaus durch Aufstockung der Meistersingerhalle zu realisieren, wurde frühzeitig aus Kostengründen und aufgrund der denkmalgeschützten Substanz verworfen. Für die übrigen Standorte erfolgte zum damaligen Zeitpunkt (2016) eine Prüfung auf Basis der Annahme eines Gebäudes von ca. 60 m x 60 m und eines weiteren Gestaltungsbereichs in einer Tiefe von ca. 15 m um das Gebäude. Damit war nur eine überschlägige Prüfung möglich. Vor diesem Hintergrund ist auch die Einschätzung der Erheblichkeit zu verstehen, die auf den damaligen Planannahmen basierte. Der jetzt zur Realisierung vorgesehene Wettbewerbsentwurf sieht allein eine Grundfläche des Konzertgebäudes von ca. 70 m x 120 m vor. Damals wurde auch noch davon ausgegangen, dass zusätzliche Parkplätze im Umfeld der Meistersingerhalle neu geschaffen werden müssen, was die Auswirkungen für das Schutzgut Mensch (Lärm) in allen untersuchten Varianten erheblich gemacht hätte. In Einzelfällen wurde diese Bewertung in Tabelle 3 an neue Erkenntnisse angepasst. Im Ergebnis wurde für den Realisierungswettbewerb ein Standort in Anlehnung an die Variante West festgelegt und damit für einen Standort, der eine Errichtung des Konzerthauses auf teilversiegelten Flächen ermöglichte. Daher waren für das Schutzgut Boden und Wasser geringere negative Auswirkungen zu erwarten, als auf bisher vollständig unversiegelten Bereichen. Es verblieben aber erhebliche Auswirkungen insbesondere auf die Schutzgüter Pflanzen, Tiere und das Landschaftsbild. Tabelle 3: Bewertungsübersicht zu den Schutzgütern (Bei jedem Schutzgut erfolgte noch einmal eine Bewertung, welche Variante noch am günstigsten ist, sofern eine Unterscheidung möglich war. Die positivste Variante wurde mit einer Raute ♦ gekennzeichnet.) (verändert nach Umweltbericht, 1. Fassung zur Änderung des BP Nr. 4160, GROSSER-SEEGER & PARTNER, Stand: 07.12.2016; sehr ähnliche Varianten wurden hier zusammengefasst) Auswirkungen Variante West Variante Nord Variante Ost Variante Süd Variante Hotel erheblich erheblich nicht erheblich ♦ erheblich nicht erheblich Schutzgut Boden Wasser gleiche Bewertung wie Schutzgut „Boden“, Beurteilung noch abhängig von der Tiefe der Kellergeschosse* Pflanzen erheblich erheblich nicht erheblich ♦ erheblich nicht erheblich Tiere erheblich erheblich nicht erheblich ♦ nicht erheblich (nicht) erheblich* Landschafts bild erheblich erheblich nicht erheblich ♦ erheblich nicht erheblich Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 12.03.2020 365 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 50 Auswirkungen Variante West Variante Nord Variante Ost Variante Süd Variante Hotel Mensch – Gesundheit, Lärm erheblich erheblich erheblich erheblich erheblich Mensch Erholung erheblich (nicht) erheblich* nicht erheblich ♦ erheblich erheblich Schutzgut Kultur- und Sachgüter Luft / Klima Beurteilung erst nach Vorliegen architektonischer Entwürfe möglich* nicht erheblich nicht erheblich nicht erheblich Ausgleichsdefizit ♦ spezieller Artenschutz ♦ erheblich nicht erheblich ♦ ♦ * abschließende Beurteilung erst nach Vorliegen detaillierter Planungen oder Fachgutachten möglich Auf Ebene der Vorhabenplanung, aus welcher letztendlich auch die Vorgaben für die BPlanänderung resultierten, wurden verschiedene Optionen zur verkehrlichen Erschließung des Geländes über Zufahrten geprüft. Aufgrund technischer Zwänge und verkehrlicher Aspekte waren die Varianten mit den geringsten Eingriffen nicht möglich. Im Ergebnis wurde eine Lösung gefunden, die dennoch im Vergleich mit anderen Optionen zu wenigen zusätzlichen Baumfällungen führt. Eine Erhöhung des Anteils begrünter Dachflächen des Konzerthauses zur Verminderung der Auswirkungen auf die Schutzgüter Klima und Wasser war im Vergleich zu früheren Planungsstadien möglich. Aufgrund der Installation von Photovoltaik (PV)-Anlagen gab es einen Zielkonflikt, der nun dahingehend gelöst wurde, dass auch Flächen unter den PVAnlagen begrünt werden. Aufgrund verschiedener technischer Einrichtungen, die auf den Dachflächen untergebracht werden können, ist aber nur ein Anteil von 55% der Dachfläche sicher begrünbar. Zusätzlich werden mind. 500 m² der beiden geplanten Innenhöfe begrünt. 8 Methodik / Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken Der Umweltbericht gemäß Anlage 1 des BauGB soll den aktuellen Zustand des Plangebietes (Basisszenario) und die Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die Umweltbelange gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB beschreiben und bewerten. Auch die Entwicklung der einzelnen Schutzgüter bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante, Kapitel 3) soll ermittelt und bewertet werden. Die vorliegende Fassung des Umweltberichtes wurde vom Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg, erstellt. Es werden Angaben zu Umfang und Detaillierungsgrad der Umwelt- Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 12.03.2020 366 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 51 prüfung gemacht (Kapitel 2) und Maßnahmen zur umweltfachlichen Optimierung der Planung bzw. zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen dargestellt (Kapitel 5). Der Umweltbericht beschreibt den Geltungsbereich, konzentriert sich aber auf den nördlichen Teil des Luitpoldhains, in dem durch das Bauvorhaben für das Konzerthaus auch die eigentlichen Eingriffe zu erwarten sind. Für einzelne Schutzgüter haben sich über diese Grenze hinausgehende Betrachtungen als sinnvoll bzw. erforderlich erwiesen. Auf sie wird in den jeweiligen Kapiteln hingewiesen, eine generelle Festlegung als statisches Gebiet ist nicht sinnvoll, da sich die räumlichen Ausmaße der Umweltwirkungen fallweise unterscheiden. Folgende Informationsquellen und Gutachten wurden für die Erstellung des Umweltberichtes herangezogen (die genannten Datengrundlagen liegen dem Verfasser vor bzw. wurden von der Stadt Nürnberg zur Verfügung gestellt):                       Wirksamer Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan Stadtklimagutachten (GEO-NET Umweltconsulting GmbH 2014) Klimafahrplan Nürnberg 2010-2050 (2014) Handbuch Klimaanpassung (2012) Masterplan Freiraum Gesamtstädtisches Freiraumkonzept Nürnberg (bgmr Landschaftsarchitekten 2013) Stadtbiotopkartierung (2008) Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) der Stadt Nürnberg (1996) Artenschutzkartierung Bayern (ASK-Datenbank des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, LfU), Kartenblatt TK 6532, Abfrage am 30.04.2019) Bay. Geologisches Landesamt: Geologische Karte 1 : 50.000 Nürnberg-Fürth-Erlangen und Umgebung (1977) bzw. UmweltAtlas Bayern (Zugriff 13.07.2018) Grundwasserbericht der Stadt Nürnberg (2017) Strategische Lärmkarte LFU 2017 (Straßenlärm) bzw. UmweltAtlas Bayern (Zugriff 12.06.2019) Schallimmissionsschutztechnische Untersuchung gemäß der technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (Planungsstand Oktober 2018) (IfB Sorge, 07.11.2018) Untersuchung der Verkehrsgeräuschimmissionen im Umfeld des Bauvorhabens Neubau Konzerthaus (IfB Sorge, 27.02.2020) Ermittlung der zulässigen Emissionskontingente für Anlagengeräusche gemäß DIN 45691 Neubau Konzerthaus (IfB Sorge, 05.08.2019) Schwingungs- und Erschütterungsschutz, Messung von Erschütterungseinwirkungen durch den Straßenbahnverkehr, Prognose für den geplanten Konzertsaal (IfB Sorge, 12.02.2019) Lärmaktionsplan der Stadt Nürnberg gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (erstellt von ACCON GmbH, vom Stadtrat beschlossen am 28.10.2015) Masterplan für die Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität in Nürnberg (Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co KG, Bericht Juni 2018) 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für das Stadtgebiet der Stadt Nürnberg (September 2017) Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) Änderung Bebauungsplan Nr. 4160 Konzerthaus, Stadt Nürnberg (Grosser-Seeger & Partner, 20.08.2019) Geplanter Neubau Konzerthaus Nürnberg, Grunduntersuchung Eremit, Mulmhöhlenbäume und xylobionte Käfer: Schlussbericht (bufos (Büro für faunistisch-ökologische Studien), 06.05.2019). Ortsbegehungen (Erfassung Biotop-/Nutzungstypen) in 2016, Überprüfung in 2018 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 12.03.2020 367 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160       52 1. Geotechnischer Bericht (Vorerkundung) BV Nürnberg, Münchener Straße 21, Neubau Konzertsaal, (Spotka Geotechnik 08.07.2016) Bodenuntersuchung Neubau Konzertsaal (Umweltanalytik Nürnberg (SUN/U), 03.08.2016 incl. Nachuntersuchung 23.08.2016) 1. und 2. Geotechnischer Bericht, BV Nürnberg Münchener Straße 21, Neubau Konzerthaus, Ingenieurbüro für Bodenuntersuchung Schulze und Lang, 08.02.2019 sowie 07.08.2019 Bodenuntersuchung Neubau Konzerthaus (Umweltanalytik Nürnberg (SUN/U), 11.07. und 05./06.08.2019) Erläuterung zum Entwässerungskonzept, TOPOTEK 1 GmbH, 29.05.2019 Städtebauliche Standortuntersuchung Veranstaltungs- und Konzerthalle mit Interimsnutzung im Stadtgebiet von Nürnberg, bgsm, München, Stand Mai 2015 Aussagen in diesem Umweltbericht wurden aufgrund der vorliegenden Grundlagendaten und Erkenntnisse (siehe oben) getroffen. Nicht durchgeführt wurden bisher vertiefte Untersuchungen zu einem möglichen Grundwasseranstau durch die Einbindung der Gründung in den Grundwasserkörper (vgl. Hinweise bei SCHULZE & LANG, 08.02.2019), der auf Vorhabenebene durchgeführt werden kann. Auf etwaige Unwägbarkeiten oder methodische Schwierigkeiten wird ergänzend bei den einzelnen Schutzgütern eingegangen. 9 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) Gemäß § 4c BauGB sind die erheblichen Umweltauswirkungen (und auch nur diese), die aufgrund der Durchführung eines Bauleitplanes eintreten, zu überwachen. Ziel dieser Überwachung ist die frühzeitige Ermittlung insb. unvorhergesehener Auswirkungen und ggf. das Ergreifen von Abhilfemaßnahmen. Gegenstand der Überwachung ist auch die Durchführung von Darstellungen oder Festsetzungen gemäß § 1a Abs. 3 S. 2 BauGB und von Maßnahmen gemäß § 1a Abs. 3 S. 4 BauGB (naturschutzrechtliche Eingriffsregelung). Die geplanten Überwachungsmaßnahmen sind im Umweltbericht darzustellen. Die gemeindliche Überwachung ist jedoch nicht auf die im Umweltbericht dargestellten Maßnahmen beschränkt. Für zahlreiche Umweltauswirkungen bestehen in Deutschland bereits engmaschig fachgesetzliche Überwachungs- und Kontrollverfahren (z.B. Grundwassermessstellen im „flexiblen 1x1 km Raster“ innerhalb des Stadtgebiets). Diese können im Rahmen des Monitorings von der Gemeinde für die Überwachung genutzt werden. Die Fachbehörden sind dabei gemäß § 4 Abs. 3 BauGB verpflichtet, die Gemeinde über ihnen vorliegende Informationen über erhebliche Umweltauswirkungen eines Bauleitplanes zu unterrichten. Bei der weiteren Planumsetzung ist eine gutachterliche Begleitung des Bodenaushubs im Hinblick auf mögliche Bodenbelastungen erforderlich. Im Rahmen der allgemeinen Bauaufsicht ist auf die Einhaltung der textlichen und zeichnerischen Festsetzungen des Bebauungsplans zu achten. Dies betrifft auch Festsetzungen zu Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich von nachteiligen Auswirkungen. Die Überwachungspflicht betrifft allerdings nur die erheblichen Umweltauswirkungen, die sich aus der B-Planänderung ergeben. Im Gutachten zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) wird ein Monitoring im Hinblick auf die Ausgleichsmaßnahmen erforderlich. Dieses Monitoring umfasst neben einer Wirkungskontrolle der durchgeführten Maßnahmen auch ein Monitoring zur Überwachung der Populationsentwicklung der durch die Planung Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 12.03.2020 368 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 53 voraussichtlich betroffenen Tierarten (höhlenbrütende Brutvögel, Fledermäuse). Im Gutachten werden zu den Ersatzmaßnahmen folgende Monitoringmaßnahmen vorgegeben, die verbindlich durchzuführen sind: • Monitoring zu CEF 1 (Ersatz verloren gehender Baumhöhlenquartiere durch künstliche Quartiere): Jährliche Kontrolle der künstlichen Nisthöhlen auf Besatz sowie Dokumentation, Reinigung und ggf. auch Wartung (z.B. Austausch oder Reparatur beschädigter Kästen) für eine Dauer von 10 Jahren. • Monitoring zu CEF 2 (Optimierung der Habitatfunktion von Altbäumen): Jährliche Kontrolle auf Besatz für 10 Jahre. Für die Dauer von 20 Jahren alle vier Jahre Prüfung der Besonnung (ggf. erneute Freistellungsmaßnahmen vorsehen) sowie ggf. Nacharbeiten der Höhleneingänge. • Monitoring zu CEF 3 (Nachpflanzung von Laubbäumen): Kein artenschutzrechtliches Monitoring erforderlich. Die gepflanzten Bäume sind aber zu entwickeln, fachgerecht zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Nach den Ergebnissen des Monitorings werden ggf. erforderliche Maßnahmen zum Risikomanagement in Abstimmung mit dem Umweltamt der Stadt Nürnberg eingeleitet, um bei Nicht-Erfolg der Maßnahmen gegenzusteuern. Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 12.03.2020 369 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 54 10 Zusammenfassung Westlich der Meistersingerhalle im nördlichen Bereich des Luitpoldhains im Südosten von Nürnberg soll ein Neubau eines Konzerthauses entstehen. Hierfür ist die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4160 und des Flächennutzungsplanes der Stadt Nürnberg erforderlich. Der Luitpoldhain ist Bestandteil der zusammenhängenden Parkflächen von „Dutzendteich & Co.“ und soll gemäß den Zielvorgaben des Masterplans Freiraum als „Urbane Parklandschaft“ entwickelt werden. Im Umweltbericht werden alle Schutzgüter hinsichtlich der Bedeutung der Bestandssituation sowie der zu erwartenden Auswirkungen bei Verwirklichung der Planung untersucht. Grundlage hierfür stellt die vorliegende Bebauungsplanänderung dar. Tabelle 4: Zusammenfassende Bewertung der Auswirkungen des B-Plans auf die Schutzgüter Bewertung der Auswirkungen Umweltbelang / Schutzgut Fläche nicht erheblich nachteilig Boden erheblich nachteilig Wasser erheblich nachteilig Pflanzen erheblich nachteilig Tiere erheblich nachteilig Biologische Vielfalt erheblich nachteilig Landschaft erheblich nachteilig Menschliche Gesundheit  Erholung erheblich nachteilig  Lärm erheblich nachteilig  Erschütterungen, Sekundärluftschall nicht erheblich nachteilig  Störfallvorsorge nicht betroffen Luft nicht erheblich nachteilig Klima nicht erheblich nachteilig Abfall nicht erheblich nachteilig Kultur- und Sachgüter nicht erheblich nachteilig Das Planvorhaben soll nordwestlich der Meistersingerhalle realisiert werden, wo der Bebauungsplan bisher Grünflächen (Parkanlage sowie Parkplatz) festsetzt. Aktuell befinden sich dort eine Stellplatzanlage sowie Grünflächen mit altem Baumbestand. Aufgrund der überwiegenden Inanspruchnahme bereits genutzter Bereiche im Innenbereich sind die Auswirkungen für das Schutzgut Fläche insgesamt als noch nicht erheblich nachteilig zu bewerten. Es werden zwar Grünflächen zu Bauflächen umgewandelt, aber kein Wald oder landwirtschaftlich genutzten Flächen und auch keine naturnahen Bereiche oder großflächige natürliche Lebensräume. Auswirkungen auf Natur und Landschaft bestehen im Wesentlichen durch die Überbauung bisheriger Grün-/Freiflächen und der damit einhergehenden Versiegelung und Beeinträchtigungen der Schutzgüter Boden und Wasser. Zusätzlich erfolgen Eingriffe in den Grund- Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 12.03.2020 370 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 55 wasserkörper durch Einbindung der Gründung des geplanten Gebäudes. Dies und die Überbauung bzw. Neuversiegelung von ca. 8.200 m² bisher unversiegelter Bereiche wirkt sich auf beide Schutzgüter erheblich nachteilig aus. Durch die erforderliche Rodung von altem Baumbestand erfolgen sowohl für das Schutzgut Pflanzen, als auch Tiere, erhebliche nachteilige Auswirkungen. Für betroffene Artengruppen (insbesondere Vögel, Fledermäuse und totholzbewohnenden Käfer) gehen wertgebende Lebensraumstrukturen in Form von Höhlen-/Biotopbäumen verloren. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf die biologische Vielfalt, die ebenfalls zu erheblichen nachteiligen Auswirkungen für dieses Schutzgut führen. Die Situierung neben der Meistersingerhalle erfolgt in vorbelastete Bereiche durch das städtische Umfeld. Beim Schutzgut Landschaft treten dennoch bereits erhebliche nachteilige Auswirkungen auf, da für das Landschaftsbild prägende Strukturen durch die Umsetzung der Planung beseitigt werden. Für das Schutzgut Mensch sind für den Bereich „Erholung“ und „Lärm“ erheblich nachteilige Beeinträchtigungen zu erwarten. Durch Umsetzung des Konzerthausneubaus entstehen neue Nutzungsangebote, die zu einem Mehrverkehr führen, der die Verkehrszahlen im Umfeld erhöht. Durch Verkehrslärm kommt es im Umfeld zu geringfügigen Pegelerhöhungen um bis zu 0,4 dB(A), allerdings bestehen im Umfeld durch die Vorbelastungen bereits hohe Schallleistungspegel, die über den einschlägigen Orientierungs- und Immissionsgrenzwerten liegen. Durch die Planung kann umgekehrt der Beitrag des Gewerbelärms an der Immissionssituation nach Neubau des Konzerthauses und Umnutzung der Meistersingerhalle sogar etwas gesenkt werden. Interimsweise bestehen während der Nutzung der Meistersingerhalle als Oper-Standort aber noch Überschreitungen von bis zu 3 dB(A) an den maßgeblichen Immissionsorten im Umfeld. In der Summe werden die Auswirkungen durch das geplante Vorhaben daher als erheblich nachteilig bewertet. Aufgrund der hohen Vorbelastungen sind in der Planung alle Möglichkeiten zum aktiven Schallschutz und zur Reduzierung der Ursachen (z.B. über Mobilitätskonzept) erforderlich. Beim Schutzgut Klima/Luft werden durch den Neubau lokalklimatische Veränderungen auftreten, die eine Überbauung und Versiegelung von Freiflächen auslöst, also Verlust von Kalt- und Frischluftentstehungsgebieten, Überwärmung und Barrieren für den Luftaustausch. Der Neubau des Konzerthauses entsteht im Nordwesten der Meistersingerhalle, wo zusammen mit dem Hotel bereits eine Strömungsbarriere für Kalt- und Frischluft besteht. Diese wird durch das zusätzliche Gebäude weiter eingeengt. Weitere Beschneidungen der dortigen Frischluftschneise werden kritisch für die davon profitierenden Wohnquartiere gesehen und sind daher zu vermeiden. Durch geeignete Maßnahmen (u.a. Dachbegrünung) können lokalklimatische Auswirkungen in gewissem Maße auch gemindert werden. Weitere Maßnahmen sollten im Hinblick auf die Klimaanpassung vorgesehen werden. In der Summe werden die Auswirkungen auf die Schutzgüter Klima und Luft als nicht erheblich nachteilig bewertet. Abfälle und Abwässer entstehen im üblichen Rahmen und führen zu keinen erheblichen nachteiligen Beeinträchtigungen. Da das gesamte Areal des Luitpoldhains als Baudenkmal denkmalgeschützt ist (ehem. NSReichsparteitagsgelände) und auch der Bau der Meistersingerhalle unter Denkmalschutz steht, ist das Schutzgut Kulturgüter hier von hoher Bedeutung. Die Planung hat laut Einschätzung der Unteren Denkmalschutzbehörde, trotz der Eingriffe in den als Denkmal geschützten Landschaftspark, insbesondere in den alten Baumbestand, insgesamt keine erheblich nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter. Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 12.03.2020 371 56 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 Im Bebauungsplan werden verschiedene Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen berücksichtigt und festgesetzt, die in gewissem Umfang eine Verringerung der Eingriffe darstellen. Die Eingriffsbilanzierung wurde auf Basis der Bebauungsplanänderung sowie des aktuellen Stands der Freiraumplanung durchgeführt. Es wurde ein Kompensationsdefizit von 3.363 Biotopwertpunkten ermittelt. Das Defizit wird über Ersatzpflanzungen im Geltungsbereich und einen externen Ausgleich über das städtische Ökokonto gedeckt. Aufgrund der Entfernung des Untersuchungsbereiches zum FFH-Gebiet OE 6532-371 "Tiergarten Nürnberg mit Schmausenbuck" von knapp 1,8 km und von gut 1,5 km zum Europäischen Vogelschutzgebiet OE 6533-471 "Nürnberger Reichswald" werden keine Auswirkungen auf die Erhaltungsziele dieser Gebiete des Netzes NATURA 2000 erwartet, zumal funktionale Beziehungen auch aufgrund dazwischenliegender Siedlungsbereiche ausgeschlossen werden . Bei Umsetzung von Vermeidungs- und vorlaufenden Ersatzmaßnahmen werden artenschutzrechtliche Verbotstatbestände durch die Planung nicht erfüllt. Da die vorlaufenden Ersatzmaßnahmen zeitgerecht erstellt werden können, ist eine artenschutzrechtliche Ausnahme nicht erforderlich. Es erfolgte im Vorfeld des Realisierungswettbewerbs und der Bebauungsplanänderung eine Untersuchung unterschiedlicher Varianten im Umfeld der Meistersingerhalle im Hinblick auf die zu erwartenden Auswirkungen auf die Schutzgüter. Ferner wurden bei dem nun verfolgten Standort unterschiedliche Möglichkeiten der Erschließung sowie der Dachbegrünung geprüft. ~"t:- P..RCHtr~lrh Für die Richtigkeit Nürnberg, 12.03.2020 ~ .__) " /~coO ~~~~t;_EHAFTs. (('~ ~ ~" ~ I [3)J' I<TfN '~ cy,.~ ~ \.~ /\Fv/ . Dipl.-lng. Daniela Bock ~B ~ 172885 / ' Landschaftsarchitekt und Stadt(l~aner , ,c/ 11 Inhaber ·~"~""'"''\' . Stand: 12.03.2020 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg 372 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 57 11 Anhang Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen Grund und Boden, Fläche, Wasser ABSP der Stadt Nürnberg: Eine Reihe von Bodenschutzzielen ist hier formuliert. Insbesondere sollen ökologisch wertvolle Bereiche von Versiegelung freigehalten werden. § 1a Baugesetzbuch (BauGB) / Landesentwicklungsprogramm (LEP) Bayern 2013: Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden, d.h. der Flächenverbrauch soll verringert und einer Innenverdichtung Vorrang gegeben werden. Bodenversiegelungen sollen auf das notwendige Maß begrenzt werden. Die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlich oder als Wald genutzter Flächen soll begründet werden; dabei sollen Ermittlungen zu den Möglichkeiten der Innenentwicklung zugrunde gelegt werden, zu denen insbesondere Brachflächen, Gebäudeleerstand, Baulücken und andere Nachverdichtungsmöglichkeiten zählen können. Gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) hat die erneute Inanspruchnahme bereits bebauter Flächen sowie die Bebauung unbebauter Flächen im beplanten und unbeplanten Innenbereich, soweit sie nicht für Grünflächen vorgesehen sind, Vorrang vor der Inanspruchnahme von Freiflächen im Außenbereich. Gemäß dem Grundsatz des LEP sollen land- und forstwirtschaftlich genutzte Gebiete erhalten werden. Insbesondere hochwertige Böden sollen nur in dem unbedingt notwendigen Umfang für andere Nutzungen in Anspruch genommen werden. Gemäß Bundesnaturschutzgesetz sind historisch gewachsene Kulturlandschaften vor Verunstaltung, Zersiedelung und sonstigen Beeinträchtigungen zu bewahren. § 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG): Niederschlagswasser soll ortsnah versickert oder verrieselt werden, soweit dem weder wasserrechtliche oder sonstige öffentlichrechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen. Des Weiteren gibt die Entwässerungssatzung der Stadt Nürnberg der Versickerung von Niederschlagswässern bzw. deren sonstiger alternativer Ableitung den Vorrang. Mit Einführung des getrennten Gebührenmaßstabs für Niederschlagswasser und Abwasser seit 01.01.2000 wird dies auch in der entsprechenden Gebührensatzung berücksichtigt. Stadtratsbeschluss vom 27.06.2012: Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (InSEK) „Nürnberg am Wasser“ beinhaltet Leitlinien für künftige gesamtstädtische Planungen und Konzepte in Bezug auf die Gemeinschaftsaufgabe Wasser. Beschluss des Umweltausschusses vom 09.10.2013 und des Stadtplanungsausschusses vom 07.11.2013: Die Stadtverwaltung prüft in jedem Bauleitplanverfahren, der eine Neubauplanung vorsieht (einschließlich Konversionsflächen) die Möglichkeiten und die Realisierbarkeit eines nachhaltigen Umgangs mit und einer ortsnahen Beseitigung des anfallenden Niederschlagswassers. Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG): Die Funktionen des Bodens sollen nachhaltig gesichert, schädliche Bodenveränderungen abgewehrt und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden getroffen werden. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen der natürlichen Funktionen soweit wie möglich vermieden werden. Artenschutz und Biologische Vielfalt Die Rechtsvorgaben für den speziellen Artenschutz sind in den §§ 44 u. 45 BNatSchG geregelt. Aussagen zum NATURA 2000Konzept der EU finden sich in den §§ 31 bis 36 BNatSchG. Die Rechtsgrundlagen zum speziellen Artenschutz unterliegen nicht der Abwägung im Rahmen der Bauleitplanung (siehe auch Kapitel 5.2). Die Bayerische Biodiversitätsstrategie, beschlossen vom Bayerischen Ministerrat am 01. April 2008, nennt u.a. folgenden Hand- Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 12.03.2020 373 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 58 lungsschwerpunkt: Berücksichtigung der Aspekte des Artenschutzes und des Biotopverbunds sowie des Ziels der Erhaltung von Gebieten mit hoher biologischer Vielfalt bei der Trassierung von Verkehrswegen und der Ausweisung neuer Siedlungs- und Gewerbeflächen. Im Parkpflegewerk zum Luitpoldhain ist die Lebensraumfunktion ein Teilziel. Die Funktion für Arten und Lebensräume ist dauerhaft zu erhalten. Bäume mit Potenzial für den Artenschutz sind langfristig zu erhalten und zu entwickeln. Natur und Landschaft Nach § 1 BNatSchG ist die biologische Vielfalt dauerhaft zu sichern. Die §§ 23 bis 29 BNatSchG treffen Aussagen zum Schutz bestimmter Flächen und einzelner Bestandteile der Natur. In § 20 BNatSchG ist das Ziel festgesetzt, mind. 10% der Landesfläche als Netz verbundener Biotope zu sichern. Der Biotopverbund dient u.a. der dauerhaften Si- cherung der Populationen wildlebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Lebensgemeinschaften sowie der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen. Menschliche Gesundheit: Lärm, Luft, Grün- und Freiraum, Erholung, Störfallvorsorge werden dürfen. Die Regelungen der TA Lärm bestimmen die Grenze der Abwägung für Gewerbe- bzw. Anlagenlärm, da ein Bebauungsplan keine Festsetzungen treffen darf, die nicht vollziehbar sind. DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau): gibt aus Sicht des Schallschutzes im Städtebau erwünschte Orientierungswerte vor. 16. BImSchV (Sechzehnte Verordnung zur Durchführung d. Bundes-Immissionsschutzgesetzes – Verkehrslärmschutzverordnung): legt Grenzwerte für den Bau oder die wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen sowie von Schienenwegen der Eisenbahnen und Straßenbahnen fest. 18. BImSchV (Achtzehnte Verordnung zur Durchführung d. Bundes-Immissionsschutzgesetzes – Sportanlagenlärmschutzverordnung): gilt für Errichtung, Beschaffenheit und Betrieb von Sportanlagen, soweit sie zum Zwecke der Sportausübung betrieben werden und einer Genehmigung nach BImSchG nicht bedürfen. Sie legt gebietsbezogene Immissionsrichtwerte für Sportlärm fest, die am Immissionsort in der Summe nicht überschritten werden dürfen. Die Regelungen der Sportanlagenlärmschutzverordnung bestimmen die Grenze der Abwägung für Sportlärm, da ein Bebauungsplan keine Festsetzungen treffen darf, die nicht vollziehbar sind. In Bayern soll die 18. BImSchV auch für Freizeitlärm (ausgenommen traditionelle Volksfeste und Kirchweihen) Anwendung finden. § 47d BImSchG (Lärmaktionsplan): Auf Basis der Strategischen Lärmkarten hat die Stadt Nürnberg einen Lärmaktionsplan (LAP) erstellt, der am 27.01.2016 in Kraft getreten ist. Der LAP soll die Lärmprobleme und -auswirkungen regeln und die ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms schützen. Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm): dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor sowie der Vorsorge gegen schädliche(n) Umwelteinwirkungen durch Geräusche. Sie gilt für Anlagen, die als (nicht) genehmigungsbedürftige Anlagen den Anforderungen des BImSchG (Zweiter Teil) unterliegen im bau-/ immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren sowie bei Nachbarschaftsbeschwerden. Sie legt u.a. gebietsbezogene Immissionsrichtwerte für Anlagenlärm fest, die am Immissionsort in der Summe nicht überschritten Freizeitlärmrichtlinie LAI (Länderausschuss für Immissionsschutz, Stand März 2015): dient als Erkenntnisquelle und gibt Hinweise zur Beurteilung von Freizeitanlagen bzw. Grundstücken, die nicht nur gelegentlich für Freizeitgestaltung bereitgestellt werden, bezüglich der Unvermeidbarkeit und Zumutbarkeit von Freizeitlärm. Die Freizeitlärmrichtlinie soll in Bayern nur für traditionelle Volksfeste und Kirchweihen Anwendung finden. Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 12.03.2020 374 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 59 Gesamtstädtisches Freiraumkonzept mit Aktionsplan "Kompaktes Grünes Nürnberg 2020": Der Luitpoldhain als Bestandteil von „Dutzendteich & Co.“ soll als „Urbane Parklandschaft 21. Jahrhundert“ entwickelt werden. Der Bereich um die Meistersingerhalle soll als Eingangsbereich für diese Parklandschaft gestaltet/aufgewertet werden. Gesetz über Anforderungen an den Lärmschutz bei Kinder- und Jugendspieleinrichtungen – KJG): regelt in Bayern die Zulässigkeit von Immissionen durch Geräusche von Kinder- und Jugendspieleinrichtungen in der Nachbarschaft von Wohnbebauung. Es legt u.a. fest, dass die natürlichen Lebensäußerungen von Kindern, die Ausdruck natürlichen Spielens oder anderer kindlicher Verhaltensweisen sind, im Wohnumfeld als sozialadäquat hinzunehmen sind. Das KJG lockert für Jugendspieleinrichtungen einige Regelungen der Sportanlagenlärmschutzverordnung. Parkpflegewerk zum Luitpoldhain: Der Leitgedanke für die künftige Entwicklung des Parks ist „seine Erhaltung und behutsame und gezielte Weiterentwicklung für die Grünversorgung der Südstadt und der Stadt Nürnberg insgesamt“. § 47 BImSchG (Luftreinhalteplan): Die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für das Stadtgebiet Nürnberg wurde am 15.09.2017 von der Regierung von Mittelfranken in Kraft gesetzt; darin enthalten ist u.a. eine Maßnahmenübersicht des bestehenden Luftreinhalte-/Aktionsplans (2004) sowie dessen 1. Fortschreibung (2010) und deren jeweiliger Umsetzungsstand, sowie weitere (geplante) relevante Maßnahmen zur Luftreinhaltung. Baulandbeschluss (2017): Der Baulandbeschluss wurde am 24.05.2017 durch den Stadtrat beschlossen und trat am 14.06.2017 in Kraft; er ist für die Verwaltung bindend. Der Baulandbeschluss trifft für die Bauleitplanung von Wohnbau- und Gewerbeflächen einheitliche Regelungen in Bezug auf städtebauliche und umweltplanerische Standards und Qualitäten sowie zu Folgekostenregelungen. Bezüglich der Luftbelastung gelten die Grenzwerte der 39. BImSchV; sie betreffen überwiegend das Schutzgut „Menschliche Gesundheit“, einzelne Grenzwerte zielen auch auf den Schutz der Vegetation. BauGB § 1 Abs. 6 Nr. 7j (Anfälligkeit für schwere Unfällen oder Katastrophen): Die BauGB-Novellierung vom 13.05.2017 führt durch Aufnahme der Störfallvorsorge i.S. des immissionsschutzrechtlichen Trennungsgrundsatzes gemäß § 50 Abs. 1 BImSchG in den Katalog der zu berücksichtigenden Umweltbelange sowie durch das Einfügen hierfür differenzierterer Festsetzungsmöglichkeiten in § 9 BauGB zu einer erhöhten Gewichtung dieses Belangs in der Bauleitplanung. Des Weiteren besteht nunmehr die Pflicht zur Berücksichtigung der Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen (außerhalb des Störfallrechts) zu erwarten sind, auf die Belange nach den Buchstaben a bis d und i. Beschluss des Stadtplanungsausschusses vom 09.07.2009: Es wurden Richtwerte für die Ausstattung mit öffentlichen Grünflächen in Bebauungsplänen und städtebaulichen Verträgen festgelegt: öffentliche Grünfläche pro Einwohner im Geschosswohnungsbau: 20 m², öffentliche Grünfläche pro Einwohner im Einfamilienhausgebiet 10 m²; davon jeweils Spielfläche pro Einwohner: 3,4 m². Beschluss des Umweltausschusses vom 12.03.2014 und des Stadtplanungsausschusses vom 27.03.2014: Das gesamtstädtische Freiraumkonzept (GFK) und das Leitbild „Kompaktes Grünes Nürnberg 2030“ bilden die Grundlage der Grün- und Freiraumplanungen der Stadt Nürnberg. Klima gehören zu einer gemeindlichen Aufgabe im Rahmen der Bauleitplanung. Am 30. Juni 2011 hat der Bundestag die Novellierung des BauGB durch das „Gesetz zur Förderung des BauGB § 1 Abs. 5 und 6: Der globale Klimaschutz, der Einsatz und die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 12.03.2020 375 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 60 zum 01. Januar 2016 weiter angehoben worden und sind ein wichtiger Zwischenschritt hin zum EU-Niedrigstenergiegebäudebestand, der ab spätestens 2021 gilt. Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden“ beschlossen (BauGB-Klimanovelle 2011). Die Belange des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel sind dadurch erweitert worden. Bauleitpläne sollen dazu beitragen, den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insb. auch in der Stadtentwicklung, zu fördern. Gemeinsamer Beschluss des Stadtplanungsund Umweltausschusses v. 26.06.2014: Das Stadtklimagutachten stellt eine Grundlage für alle weiteren Planungen der Stadt Nürnberg dar und ist bei anstehenden Planungsvorhaben zu berücksichtigen. Mit dem Stadtklimagutachten liegt eine aktuelle Datengrundlage und Analyse der klimaökologischen Funktionen für das Nürnberger Stadtklima vor. Wichtige Ergebnisse und Empfehlungen für die weitere städtebauliche Entwicklung werden in einer Klimafunktions- und einer Planungshinweiskarte dargestellt. BauGB § 1a Abs. 5: Es soll den Erfordernissen des Klimaschutzes sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden. Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie (2010/31/EU) v. 19.05.2010: Alle Neubauten sind ab 2021 als Niedrigstenergiegebäude auszuführen, d.h. der Energiebedarf ist sehr gering oder liegt fast bei null. Er sollte zu einem wesentlichen Teil aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Stadtratsbeschluss v. 23.07.2014: Der maßnahmenbezogene Klimafahrplan 2010 – 2050 umfasst die Bereiche Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel. Die CO2-Emissionen in Nürnberg sollen, gegenüber den Werten von 1990, bis 2030 um 50% (Zielsetzung des Klimabündnisses der europäischen Städte), bis 2050 um 80% reduziert werden (Zielsetzung der Bundesregierung). Bis zum Jahr 2020 soll das EU20-20-20-Ziel (CO2-Reduktion um 20%, Effizienzsteigerung um 20%, Anteil der erneuerbaren Energien von 20%) erreicht werden. Zur Anpassung an den Klimawandel werden die vorgeschlagenen Maßnahmen sukzessive ergänzt und aktualisiert. Im Kontext mit den Zielvorgaben des Masterplans Freiraum und des Stadtklimagutachtens werden Umsetzungsstrategien entwickelt. Erneuerbares-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG): Alle Eigentümer von Gebäuden sind zu einer anteiligen Nutzung von regenerativen Energien verpflichtet. Umweltausschussbeschluss v. 23.01.2013: In Bebauungsplanverfahren oder anderen städtebaulichen Vorhaben sind grundsätzlich Energiekonzepte zu erstellen mit dem Ziel, eine CO2-neutrale Energieversorgung für den Neubau zu erreichen. EnEV: Die neue Energieeinsparverordnung ist am 01. Mai 2014 in Kraft getreten. Die energetischen Anforderungen an Neubauten sind Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 12.03.2020 376 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 61 Tabellen zur Eingriffsbilanzierung Tabelle 5: Ermittlung des Bestandswertes für den Untersuchungsbereich in Anwendung der Anlage 2 zur KostenErstS der Stadt Nürnberg Biotop-/Nutzungstyp Wertfaktor Fläche Wertpunkte 1.1 Heimische, standortgerechte Einzelbäume, Baumgruppen, Alleen (Fläche unter Kronentraufe) 0,8 18.332 m² 14.666 1.2 Nicht heimische, nicht standortgerechte Einzelbäume, Baumgruppen, Alleen (Fläche unter Kronentraufe) 0,5 2.409 m² 1.205 2.3 Großflächige Feldgehölze, Baumhecken 0,7 8.601 m² 6.021 5.1 Öffentliche Parks (große strukturreiche öffentliche Grünanlagen) 0,6 14.517 m² 8.710 5.2 Arten- und strukturreiche Hausgärten, alte, strukturreiche Kleingartenanlagen mit Großbäumen, Grünanlagen, arten- und strukturreiche Abstandsgrünflächen bzw. Tiefgaragenoberflächen 0,5 130 m² 65 5.3 Hausgärten, kleine öffentliche, strukturarme Grünanlagen, Abstandsgrünflächen bzw. Tiefgaragenoberflächen, Grabeland, Kleingärten 0,3 4.155 m² 1.247 5.4 Extensivrasen, Wiesen im besiedelten Bereich 0,4 26.718 m² 10.687 5.6 Extensiv gepflegte Straßenränder und Mittelstreifen (unbelegte Baumscheiben auf Parkplatz) 0,3 397 m² 119 7.1 Extensiv begrünte Dachfläche 0,4 490 m² 196 7.4 Unbefestigte Wege, Plätze und Stellplatzflächen, Schotterrasen 0,2 369 m² 74 7.5 Durchlässige Beläge, z.B. Schotter-, Kies- und Sandflächen, -wege, -plätze, Rasenpflaster, Rasengittersteine 0,1 23 m² 2 7.6 Versiegelte Fläche (Gebäudebestand) 0,0 14.709 m² 0 7.6 Versiegelte Fläche (Verkehrsflächen, Stellplätze, Wege) 0,0 37.755 m² 0 128.605 m² 42.992 Gesamt: Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 12.03.2020 377 UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160 62 Tabelle 6: Ermittlung des Planungswertes für den Untersuchungsbereich in Anwendung der Anlage 2 zur KostenErstS der Stadt Nürnberg Biotop-/Nutzungstyp Wertfaktor Fläche Wertpunkte 1.1 Heimische, standortgerechte Einzelbäume, Baumgruppen, Alleen (Fläche unter Kronentraufe) 0,8 13.384 m² 10.707 1.2 Nicht heimische, nicht standortgerechte Einzelbäume, Baumgruppen, Alleen (Fläche unter Kronentraufe) 0,5 2.528 m² 1.264 2.3 Großflächige Feldgehölze, Baumhecken 0,7 8.717 m² 6.102 5.1 Öffentliche Parks (große strukturreiche öffentliche Grünanlagen) 0,6 14.435 m² 8.661 5.2 Arten- und strukturreiche Hausgärten, alte, strukturreiche Kleingartenanlagen mit Großbäumen, Grünanlagen, arten- und strukturreiche Abstandsgrünflächen bzw. Tiefgaragenoberflächen 0,5 130 m² 65 5.3 Hausgärten, kleine öffentliche, strukturarme Grünanlagen, Abstandsgrünflächen bzw. Tiefgaragenoberflächen, Grabeland, Kleingärten 0,3 4.578 m² 1.373 5.3 kleine öffentliche, strukturarme Grünanlagen, bzw. Tiefgaragenoberflächen (hier: begrünte Innenhöfe) 0,3 500 m² 150 5.4 Extensivrasen, Wiesen im besiedelten Bereich 0,4 21.596 m² 8.638 5.6 Extensiv gepflegte Straßenränder und Mittelstreifen (unbelegte Baumscheiben auf Parkplatz) 0,3 397 m² 119 7.1 Extensiv begrünte Dachfläche (Neubau Konzerthalle, 55% der Dachfläche) 0,4 4.319 m² 1.728 7.4 Unbefestigte Wege, Plätze und Stellplatzflächen, Schotterrasen 0,2 344 m² 69 7.6 Versiegelte Fläche (Gebäudebestand) 0,0 14.709 m² 0 7.6 Versiegelte Fläche (Verkehrsflächen, Stellplätze, Wege) 0,0 35.434 m² 0 8.3 Versiegelte Fläche, die versickert wird (Neubau Konzerthalle, 45% der Dachfläche) 0,1 3.534 m² 353 8.3 Versiegelte Fläche, die versickert wird (Annahme für befestigte Flächen um den Neubau) 0,1 4.000 m² 400 128.605 m² 39.629 Gesamt: Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 12.03.2020 378 6 16 4 /1 9 38II 36 II 3 4II 22 15 8 /1 16 4 /3 3 II 16 4 /1 16 4 /6 218 32 7 /3 30 II 16 4 /1 8 16 4 /9 I 21 164/15 ra nk - St ra ße 6 VII 5.4 8V 10VI 70 V 18V 5.4 1.1 7.4 5.4 1.1 5.3 1.1 5.3 1.1 5.3 1.2 22 V 25 IV 26 VI 1.1 37 1.1 5.4 1.1 1.1 330/83 1.2 1.2 5.3 1.2 1.2 7.6 1.1 5.3 1.1 1.2 5.3 5.31.2 5.3 1.2 5.3 7.6 7.6 1.1 5.3 7.6 1.1 5.35.3 5.4 5.3 5.3 1.1 1.1 1.1 1.2 1.1 1.2 7.6 5.3 1.2 1.2 1.2 1.1 1.1 1.1 5.1 1.1 1.1 1.1 5.6 1.2 1.2 5.6 1.25.6 5.6 1.2 1.1 1.1 1.1 5.4 1.1 1.1 1.2 1.2 5.6 1.2 1.2 5.6 5.6 5.6 1.15.6 1.2 1.1 1.1 11 1.2 1.2 III 281/4 19 II FI 281/5 21 1.15.6 0 Z III 1.1 7.6 1.1 1.1 Öffentliche Parks (große öffentliche Grünanlagen) kleine, öffentliche, strukturreiche Grünanlagen, Abstandsflächen Hausgärten, kleine, öffentliche, strukturarme Grünanlagen, Abstandsgrünflächen 5.4 Extensivrasen, Rasen in besiedeltem Gebiet 5.6 Extensiv gepflegte Straßenränder 7.1 Extensiv begrünte Dachfläche 7.4 Unbefestigte Wege, Plätze und Stellplätze, Schotterrasen 7.5 Durchlässige Beläge, z.B. Schotter, Rasenpflaster 7.6 Versiegelte Flächen 7.6 Gebäude Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4160 5.3 1.1 1.1 5.3 280/8 5.3 1.1 330/85 5.3 5.4 2.3 An de r Eh renhalle 7.6 330 Kartengrundlage : DSGK: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung 2.3 1.1 1.1 5.1 25 I 5.4 1.1 Großflächige Feldgehölze, Baumhecken Untersuchungsgebiet 281/10 FII 1.1 5.4 1.1 F II F II FII 5.3 1.1 1.1 1.1 281/6 Z III 23 5.4 1.1 5.6 17 II III all ee 5.6 1.1 1.1 5.4 th eiß 281/1 1.1 5.3 1.1 1.1 1.1 1.1 1.2 1.25.6 5.3 1.1 1.1 1.2 1.1 13 II III 9 Sc hu l 5.6 5.6 1.1 1.1 1.1 1.1 28 1 /2 284 1.1 1.2 1.1 1.1 2.3 II 7 280/4 1.1 1.1 1.2 1.1 5.6 5.6 1.1 1.1 1.1 1.2 5.6 1.2 1.1 1.1 1.2 5.6 1.2 1.2 5.6 1.1 5.4 1.1 1.2 1.1 5.1 7.6 7.5 330/8 4 1.1 1.1 1.1 1.1 330 1.1 281 I 1.1 1.1 5.3 1.1 5.3 7.1 5X VI 1.1 1.1 1.1 1.1 I 5.3 7.6 24V 5.1 5.2 296/2 1.2 1.1 7.6 5.4 5.1 5.4 5.3 5.3 I 1.1 330/3 1.1 1.1 1.1 5.4 7.4 5.4 1.2 5.3 5.4 7.6 1.1 1.1 1.1 7.6 20 V 1.1 7.6 5.4 1.2 164/14 1.1 1 /8 28 5.4 5.4 330/4 1.1 1.1 1.1 1.1 1.1 1.1 5.3 5.3 Nichtheimische Bäume, Baumgruppen, Alleen 1 /7 28 5.4 5.4 7.61.1 7.6 1.2 1.2 5.4 5.4 1.1 1.1 1.1 1.1 1.2 1.1 1.2 lle ha en 5.1 1.1 1.2 1.2 1.1 5.4 3a 1.1 r Eh 1.11.1 1.1 5.4 5.1 5.1 1.1 1.2 1.1 1.1 1.2 1.1 1.1 5.1 1.17.6 5.3 21 16 V 5.4 1.2 7.6 5.4 1.1 5.4 1.1 1.1 5.4 1.2 1.1 5.4 1.1 1.1 r de 1.1 1.1 5.4 5.4 1.1 1.1 An 1.1 1.1 285 19 1.1 12 VII 1.1 1.1 1.1 5.4 5.4 1.2 5.4 1.1 5.3 1.2 5.3 1.2 1.1 r de An Parsifalstraße 25 4 VII 2V 5.4 1.1 4 1.2 5.4 1.1 5.3 Heimische Bäume, Baumgruppen, Alleen 164/22 173 2I 5.3 5.3 1.1 5.2 40 I 5.4 1.1 5.3 1.1 25 I 27 16 4 /2 16 4 /2 1 16 4 /1 1 164/10 21 I 23 I 34 II gF 38 II 36 II Lu dw i 17 I 19 I II 164/8 164/2 8V 11 I 13 I 15 I 22 II 164/7 298 Biotop-/Nutzungstypen nach Anlage 2 zur KostenerstattungsbetragsS der Stadt Nürnberg 15 a 32 18 S III S F III II F II 20 II 14 II 86 V 284 IV 9 I 16 10 II 80 82 V 7 6V 12 II 84 V 6 /1 28 164 4V 16 4 /4 164/12 I I I 24 II 8I I II 286/18 /32 164/5 286/25 9 4 1 215 II XIII 164/17 27 /1 286 III I 286/20 214 6 V lle ha ren Eh Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160 44 II Biotop-/ Nutzungstypen Bestandssituation F I 50 II 48 0 379 100 Meter Großweidenmühlstr. 28a-b 90419 Nürnberg Tel.: 0911/310427-10 Fax: 0911/310427-61 1:2.000 Nürnberg, den 24.10.2019 Bearbeitung: BW, MW, SG 6 16 4 /1 9 38II 36 II 3 4II 22 15 8 /1 16 4 /3 3 II 16 4 /1 16 4 /6 218 32 7 /3 30 II 16 4 /1 8 16 4 /9 I 21 164/15 ra nk - St ra ße 2V 1.1 4 VII 1.1 1.1 1.2 5.4 5.4 5.4 12 VII 70 V 18V 16 V 5.1 1.1 7.4 24V 7.6 330/83 I 25 IV 22 V 20 V 7.6 1.2 1.2 5.3 1.2 7.6 26 VI 5.2 5.1 5.4 1.1 296/2 37 5.4 7.6 1.2 330/8 4 5.3 1.2 5.3 5.3 5.3 1.2 5.3 1.2 5.3 7.6 7.6 7.6 1.1 1.2 1.1 1.1 1.1 1.2 1.1 1.2 1.2 1.2 1.2 5.4 1.1 1.1 5.3 7.6 5.4 1.1 5.1 5.6 5.4 1.1 1.1 1.1 1.2 1.2 5.6 1.2 1.1 1.1 5.4 1.1 1.1 1.2 1.2 5.6 1.2 1.1 1.2 5.6 5.6 5.6 1.15.6 1.2 1.1 1.1 11 1.2 1.2 III 281/4 19 II FI 281/5 21 1.15.6 F II F II 1.1 7.6 1.1 1.1 1.1 1.1 Öffentliche Parks (große öffentliche Grünanlagen) kleine, öffentliche, strukturreiche Grünanlagen, Abstandsflächen Hausgärten, kleine, öffentliche, strukturarme Grünanlagen, Abstandsgrünflächen 5.4 Extensivrasen, Rasen in besiedeltem Gebiet 5.6 Extensiv gepflegte Straßenränder 7.1 Extensiv begrünte Dachfläche (Anteil 40%) 7.4 Unbefestigte Wege, Plätze und Stellplätze, Schotterrasen 7.5 Durchlässige Beläge, z.B. Schotter, Rasenpflaster 7.6 Versiegelte Flächen 7.6 Gebäude 8.3 Technische Regenwasserversickerung bzw. Trennsystem 281/10 25 I Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4160 5.3 1.1 1.1 5.3 280/8 5.3 1.1 330/85 5.3 5.4 2.3 An de r Eh renhalle 7.6 330 5.4 1.1 5.1 Untersuchungsgebiet Z III FII 1.1 5.4 1.1 Z III FII 5.3 1.1 1.1 1.1 281/6 23 5.4 1.1 5.6 17 II III all ee 5.6 1.1 Kartengrundlage : DSGK: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung 2.3 1.2 1.1 r de An Parsifalstraße lle ha ren Eh 42 II 40 II th eiß 281/1 1.1 5.3 1.1 1.1 1.1 1.1 1.2 1.25.6 1.1 1.1 1.2 1.1 1.1 5.3 1.1 1.1 1.1 1.1 1.2 1.1 5.6 5.6 1.1 1.1 1.1 5.3 1.2 Sc hu l 5.6 5.6 1.1 1.1 1.1 9 1.1 1.1 5.1 1.25.6 5.6 1.2 5.4 5.4 5.3 1.1 330 1.2 5.6 Großflächige Feldgehölze, Baumhecken 1 /8 28 5.4 1.1 1.1 284 280/4 1.1 13 II III lle ha en 1.2 5.3 1.2 1.1 5.6 1.2 1.2 1.1 5.3 1.1 1.1 5.6 1.2 1.1 1.2 28 1 /2 r Eh 1.2 1.2 1.2 1.2 1.2 5.3 1.2 1.2 1.2 1.2 1.1 5.3 I 7.6 7 1.1 5.3 1.1 281 I 1.1 1.1 1.1 1.2 5.3 1.1 1.2 1.1 1.1 5.3 5.3 5.3 330/3 1.2 1.1 7.6 5X VI r de 5.4 5.4 5.4 1.1 5.3 1.1 An 5.4 330/4 5.3 1.1 21 7.61.1 5.4 1.1 7.6 1.2 5.4 1.2 5.3 1.2 7.1/8.3 19 5.4 1.1 164/14 1.1 2.3 1 /7 28 10VI 8V 6 VII 5.4 3a 1.1 1.1 1.2 1.2 1.2 1.2 1.1 1.1 5.41.2 1.2 1.1 1.1 5.4 1.2 5.4 1.2 1.1 1.2 1.1 1.1 5.4 1.1 7.61.2 1.15.4 1.1 5.4 1.11.1 1.1 5.4 1.2 7.65.4 1.2 1.1 5.4 1.1 0 16 4 /2 1.25.4 1.2 Nichtheimische Bäume, Baumgruppen, Alleen 5.3 285 1.25.3 1.2 1.2 II 5.3 1.2 5.3 1.2 1.2 1.2 5.3 Heimische Bäume, Baumgruppen, Alleen 5.2 25 1.2 1.2 1.2 5.3 5.31.2 1.2 1.2 5.3 4 1.2 5.4 1.2 5.3 1.1 164/22 173 2I 1.2 5.3 5.3 1.2 1.2 25 I 27 40 I 5.4 1.1 1.2 16 4 /2 1 16 4 /1 1 164/10 21 I 23 I 34 II gF 38 II 36 II Lu dw i 17 I 19 I II 80 82 V 8V 11 I 13 I 15 I 164/8 164/2 Biotop-/Nutzungstypen nach Anlage 2 zur KostenerstattungsbetragsS der Stadt Nürnberg 15 a 22 II 164/7 298 I 32 18 S III S F III II F II 20 II 14 II 86 V 284 IV 9 I 16 10 II 84 V 7 6V 12 II II 6 /1 28 164 4V 16 4 /4 164/12 I I 24 II 8I I 4 286/18 /32 164/5 286/25 9 II 1 215 6 XIII 164/17 27 /1 286 III I 286/20 214 25 79 V Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160 44 II Biotop-/ Nutzungstypen Planungssituation F I 287/3 50 II 48 0 380 100 Meter Großweidenmühlstr. 28a-b 90419 Nürnberg Tel.: 0911/310427-10 Fax: 0911/310427-61 1:2.000 Nürnberg, den 24.10.2019 Bearbeitung: BW, MW, SG 164 II s u ism h sc a F I III Fis chb a ch 284 Schulth eißallee 2 1341 4 F TS 214 1337 A 330/4 1339 165 138 BB 1338 1335 AA Z 110 119 139 109 137 Y 171 108 107 X 96 136 1392 120 95 111 1393 W 100 1328 94 97 99 121 93 1334 U 140 aße V 106 112 113 1333 ener St r T 98 118 122 1330 92 1332 S 89 101 88 135 117 115 R Q Münch 91 105 87 114 1331 P 116 330/3 134 1329 86 85 104 124 O 102 2 I CC 126 N 1327 103 125 148 149 1324 1323 83 82 147 159 127 158 133 1326 M 128 157 156 1321 73 B 81 72 L 129 K 1319 381 19 I 1317 I 1314 131 1315 1316 231 1312 80 141 185 1313 142 188 143 132 1311 1009 146 1008 Meister singerh 186 21 I 330 1010 1006 1004 79 alle 144 H 145 1005 1308 1307 162 1007 1012 1306 1003 C 1305 1013 D 1015 1014 E 330/83 330/84 1002 4 I G 179M 180M I I 1016 GG EE 1001 FF 170M 178M DD 1017 171M 1000 169M 165M 164M 25 IV 1063 163M 173M 172M 177M 1065 168M 166M 176M 181M 845 175M 174M 802 M:\Projekte_Nürnberg\Stadt_Nürnberg\Meistersingerhalle\Grundlagen\Baumbestand\Baumbestand_Neubau_Konzerthaus_aktueller_Bestand_GK_20190820.dwg es d er 295 846 182M 801 1018 183M 1019 190M 998 184M 1025 191M Nr. Art der Änderungen bzw. Ergänzungen Datum Zeichen 5 Ergänzung Bäume südlich und westlich Hotel, gefällte Bäume 14.10.2019 HE 4 Ergänzung Erhaltungswürdigkeit Baum Nr. 162 14.08.2019 SG 3 Ergänzung Bäume Südseite Meistersingerhalle 31.07.2019 NW 2 Anpassung Standort Baum: 80, 120, 121, 122, 162, D, E 19.11.2018 HE 1 Anpassung Kronenverlauf 15.11.2018 HE 1024 1026 189M 188M 1021 187M 1029 1028 185M 1031 1027 1030 1022 Grundlagenplan 186M 1032 1033 Auftraggeber: Begutachtungsbereich 330 Baumdarstellung Stadtgrundkarte 330 Stadt Nürnberg Planungs- und Baureferat Stab Projektbaudienststelle Kulturgroßbauprojekte Bauhof 9 90402 Nürnberg 1 Baum Bestand Bauvorhaben: 1 0 DSGK aus Geobasisdaten: © Bayerische Vermessungsverwaltung 50 m Großweidenmühlstr. 28a-b 90419 Nürnberg Tel.: 0911/310427-10 Fax: 0911/310427-61 Baum gefällt (Oktober 2019) Hinweis: Baumstandorte basierend auf Bestandsplan vom 31.07.2019 Amt für Geoinformation und Bodenordung NO34-01-01 Neubau Konzerthaus Schultheißallee Baumbestandsplan 90478 Nürnberg Nürnberg, den 08.10.2018 RS, KW, HE M 1:500 A0 Ö 11 Beschlussvorlage Stpl/164/2020 Beratung Datum Behandlung Ziel Ferienausschuss 22.04.2020 öffentlich Beschluss Betreff: Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 84 für ein Gebiet östlich der Sibeliusstraße, Fl.Nr. 229/14, Gmkg. Erlenstegen Erlass der Satzung Anlagen: Entscheidungsvorlage Übersichtsplan Satzung Sachverhalt (kurz): Für das an der Sibeliusstraße gelegene Grundstück Fl.Nr. 229/14, Gemarkung Erlenstegen, wurde am 21.03.2018 ein Bauantrag zur Errichtung eines 2-gruppigen Kindergartens, einer Tagesbetreuung für Senioren mit Hausmeisterwohnung und Tiefgarage eingereicht. Dem entgegen steht die Zielsetzung der Änderung des Bebauungsplans Nr. 3656, die planungsrechtliche Sicherung der bestehenden Grünfläche als "Öffentliche Grünfläche Parkanlage" entsprechend der Darstellung im wirksamen Flächennutzungsplan zu verfolgen. Das Änderungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 3656 wurde in der Sitzung des Stadtplanungsausschusses vom 26.04.2018 eingeleitet. Die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ist für das 2. Quartal 2020 vorgesehen. Da die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 3656 noch nicht rechtsverbindlich ist, wird zur Sicherung der grünordnerischen Ziele die Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 84 um ein Jahr erforderlich. Die Satzung über die Verlängerung wird anschließend ortsüblich im Amtsblatt bekanntgemacht. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Seite 1 von 4 382 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/164/2020 € Folgekosten Gesamtkosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Nein 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein 3. Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Veränderungssperre sichert lediglich eine Planung. Daher ist die DiversityRelevanz im Rahmen der Bebauungsplanänderung zu überprüfen. Seite 2 von 4 383 Stadt Nürnberg 4. Beschlussvorlage Stpl/164/2020 Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Seite 3 von 4 384 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Stpl/164/2020 Beschlussvorschlag: Der Stadtplanungsausschuss beschließt die erstmalige Verlängerung der Satzung über die Veränderungssperre Nr. 84 für ein Gebiet östlich der Sibeliusstraße, Fl.Nr. 229/14, Gemarkung Erlenstegen, wie es sich aus dem beiliegenden Satzungsentwurf ergibt. Seite 4 von 4 385 Ö 11 Beilage Betreff: Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 84 für ein Gebiet östlich der Sibeliusstraße, Fl.Nr. 229/14, Gmkg. Erlenstegen Erlass der Satzung Entscheidungsvorlage Ausgangssituation Das an der Sibeliusstraße gelegene Grundstück Fl.Nr. 229/14, Gemarkung Erlenstegen, befand sich vormals im Eigentum der katholischen Kirchenstiftung St. Karl Borromäus und hat sich im Laufe der Jahre zu einem Teil der Parklandschaft entwickelt. Die Kirchenstiftung hat das Grundstück zwischenzeitlich an einen Privateigentümer veräußert. Mit Eingangsdatum 21.03.2018 lag bei der Bauordnungsbehörde ein Bauantrag zur Errichtung eines 2-gruppigen Kindergartens und einer Tagesbetreuung für Senioren mit Hausmeisterwohnung und Tiefgarage vor. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 3656, der seit dem 21.06.1972 rechtsverbindlich ist und hier ein Allgemeines Wohngebiet mit der Zweckbestimmung „Baugrundstück für den Gemeinbedarf - Kirche und Kindergarten“ festsetzt. Die Darstellung im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg widerspricht den Festsetzungen im Bebauungsplan, da hier im Zuge der Neuaufstellung des FNP eine Einbeziehung in die angrenzende Flächendarstellung des Platnersbergs als Freifläche öffentliche Park- und Grünanlage - erfolgte. Das beantragte Vorhaben ist nach derzeitigem Planungsrecht wohl als zulässig zu beurteilen. Die Verwirklichung würde zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Parkanlage Platnersberg führen und einen weiteren Verlust ökologisch sensibler Grünflächen im Stadtgebiet darstellen. Am 26.04.2018 wurde daher die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3656 für das Gebiet zwischen Schubertstraße, Platnersberg, Erlenstegenstraße, Grimmstraße und Steinplattenweg eingeleitet. Zwischenzeitlich wurden intensiv Standortalternativen geprüft. Kurzfristig verfügbare geeignete Standorte, die auch die Zustimmung des Antragstellers gefunden hätten, wurden jedoch nicht gefunden. Auch die Bedarfssituation in Erlenstegen wurde vertieft betrachtet, mit dem Ergebnis, dass in Erlenstegen derzeit kein weiterer Kita-Bedarf im Krippen-, Kindergartenund Hortbereich bestätigt werden kann. Da die Änderung zum Bebauungsplan Nr. 3656 noch nicht rechtsverbindlich ist, die Rechtsverbindlichkeit kurzfristig nicht erzielt werden kann und die Durchführung durch das in dem Bauantrag dargestellte Vorhaben unmöglich gemacht bzw. wesentlich erschwert werden würde, ist es zur Sicherung der grünordnerischen Ziele erforderlich, die Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 84 zu erlassen. Nach der Beschlussfassung durch den Stadtplanungsausschuss wird die Satzung im Amtsblatt ortsüblich bekanntgemacht (§ 16 Abs. 2 Baugesetzbuch). Im II. Quartal 2020 sollen nunmehr die frühzeitigen Beteiligungen zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 3656 durchgeführt werden. Kosten Durch den Erlass der Verlängerung der Veränderungssperre entstehen keine Kosten. Durch die Sicherung der Planungsziele und der damit erforderlichen Änderung des Bebauungsplans Nr. 3656 entstehen unter Umständen Entschädigungsansprüche des Eigentümers gegen die Stadt Nürnberg. Dies ist im Rahmen des Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. 3656 genauer zu betrachten. 1 386 Zeitliche Umsetzung Die Stadt verlängert die Geltungsdauer der Veränderungssperren um ein Jahr. Wenn besondere Umstände es erfordern, kann die Veränderungssperre nochmals um ein Jahr verlängert werden (§ 17 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch). Fazit Anlässlich der Sicherung der Planungsziele der am 02.05.2018 eingeleiteten Änderung des Bebauungsplans Nr. 3656 für das Gebiet zwischen Schubertstraße, Platnersberg, Erlenstegenstraße, Grimmstraße und Steinplattenweg, Gmkg. Erlenstegen soll die Veränderungssperre Nr. 84 verlängert werden. 2 387 ÜBERSICHTSPLAN ZUR VERÄNDERUNGSSPERRE NR. 84 "SIBELIUSSTRASSE" Ö 11 229/ 23 für ein Gebiet östlich der Sibeliusstraße, Fl. Nr. 229/14, Gmkg. Erlenstegen Sib e raß lius e 18 s2t2r9a/ 1ß6 e 16 8 229 /25 229/24 10 21 229 /15 14 229/26 12 19 229/30 229/27 a /17 17 17 9 22 12a 229/6 9/1 22 1 229/9 35 229/14 el 229 b b Si b 13 229/13 35 262/10 tra ss iu a 31 13 a 262/11 31 262/12 262/13 b 29 3 229/37 3a 3b 13 229/18 262/9 b 31 ße /38 9 22 22 1 a 11 229/32 262/15 229/19 229/36 11 5 7/2 22 227/15 227/7 227/19 229/34 228/10 229/39 7 229/35 262/14 229/33 9 8 227/6 /14 227 /21 229/20 228/8 228/7 17b 227 227/8 228/4 8/5 22 23 228/2 17a 25 228/9 21 19 6 227/13 15 227/9 Grenze des räumlichen Geltungsbereichs 227/18 /6 GMKG: 228 ERLENSTEGEN ohne Maßstab Stadtplanungsamt / Verbindliche Bauleitplanung Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung / Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet. 388 PLANNAME: 84_EINL_20180417_sr-UE 8 227 a Ö 11 SATZUNG ÜBER DIE VERLÄNGERUNG DER VERÄNDERUNGSSPERRE NR. 84 Vom ........................ Die Stadt Nürnberg erlässt aufgrund der §§ 14,16 und 17 des Baugesetzbuchs (BauGB), neugefasst durch Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I. S. 3634) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 5 Abs. 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 737) folgende Satzung: §1 Die Geltungsdauer der Veränderungssperre Nr. 84, umfassend das im Plan des Stadtplanungsamtes vom 12.04.2018 (Maßstab 1:1000) durch die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs begrenzte Gebiet östlich der Sibeliusstraße, Fl.Nr. 229/14, Gemarkung Erlenstegen, Satzung der Stadt Nürnberg vom 30.05.2018 Amtsblatt (Seite 232), wird um ein Jahr verlängert. Der Plan ist als Anlage Bestandteil dieser Satzung. Die Veränderungssperre tritt somit unter Abweichung von § 3 der Satzung vom 25.05.2018 spätestens mit Ablauf des 30.05.2021 außer Kraft. Eine etwaige nochmalige Verlängerung ihrer Geltungsdauer nach § 17 Abs. 2 BauGB bleibt unberührt. §2 Diese Satzung über die Veränderungssperre Nr. 84 tritt mit ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft. Nürnberg, Stadt Nürnberg Oberbürgermeister 389 Ö 12 Beschlussvorlage Vpl/144/2020 Beratung Datum Behandlung Ziel Ferienausschuss 22.04.2020 öffentlich Beschluss Betreff: Digitalisierung und Elektrifizierung von Parkraum Sachverhalt (kurz): Im Zusammenhang mit den Förderprogrammen des Bundes zur Reduzierung der Emissionen durch den Kfz-Verkehr in den von Stickoxidgrenzwertüberschreitungen betroffenen Kommunen hat die N-ERGIE das Projekt „Digitalisierung und Elektrifizierung von Parkräumen“ initiiert und eine Förderzusage aus dem Sofortprogramm Saubere Luft in Höhe von rd. 3,8 Millionen Euro erhalten. Davon sollen Stellplätze mit Parkraumsensorik ausgestattet, intelligente Wandladestationen für E-Autos errichtet sowie Daten zur Parkplatzverfügbarkeit und zur Steuerung von Parktarifen bereitgestellt werden. Ziel ist es, den notwendigen Kfz-Verkehr in und nach Nürnberg nachhaltiger und emissionsärmer zu gestalten. Von der N-ERGIE wurden neben drei Standorten in Fürth im Nürnberger Stadtgebiet private Parkflächen am Flughafen und in der Sandreuthstraße sowie die öffentlichen Park&RideAnlagen Langwasser Süd, Herrnhütte und Am Wegfeld ausgewählt. Langwasser Süd und Herrnhütte sollen je mit 40 E-Ladepunkten ausgestattet werden, Am Wegfeld mit 32 ELadepunkten. Alle Stellplätze erhalten Parksensoren. So soll die Auslastung identifiziert und anhand dieser sowie aktueller Luftschadstoffwerte und Verkehrsbelastungen die Höhe des Parktarifs angepasst werden. Ziel ist außerdem, die Intermodalität von Wegeketten durch die Verknüpfung der Parkflächen mit umweltfreundlichen und/ oder innovativen Verkehrsmitteln, insbesondere ÖPNV, Fahrrad- und E-Scooter-Verleihsystemen oder (E)-Carsharing herzustellen bzw. zu verbessern. Die intensive Ausstattung der Park&Ride-Anlagen mit Ladeinfrastruktur fördert den Ausbau der Elektromobilität. Es gelten die Bedingungen des Rahmenvertrags zum Ausbau von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge zwischen Stadt Nürnberg und N-ERGIE. Aus städtischer Perspektive wird das Projekt grundsätzlich unterstützt, da die Ziele den nichtnotwendigen Kfz-Verkehr möglichst auf die Verkehrsmittel des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad, Fuß) zu verlagern und gleichzeitig Anreize geschaffen werden den notwendigen Kfz-Verkehr möglichst emmissionsfrei abzuwickeln, unterstützt wird. Allerdings muss im Zuge der Umsetzung die Flexibilität gewährleistet bleiben, gegebenenfalls Installationen rückzubauen oder nicht in Anspruch zu nehmen. Durch die Errichtung von 20 bzw. 16 Ladesäulen mit je zwei Ladepunkten entfallen dementsprechend Stellplätze für konventionell betriebene Fahrzeuge, die bislang von Park&Ride-Kunden sehr gut angenommen werden. Somit besteht das Risiko, langjährige Park&Ride-Nutzende dazu zu bewegen, die jeweiligen Wege vollständig mit dem privaten Pkw zurückzulegen, statt für eine Teilstrecke auf den ÖPNV umzusteigen. Die Vernetzung der erhobenen Parkgebühren mit aktuell gemessenen Verkehrs- und Luftschadstoffdaten darf bei niedrigen Belastungen keinen zusätzlichen Anreiz für die Nutzung des eigenen Pkws liefern. Sollte sich daher abzeichnen, dass das Projekt nicht zu umwelt- und stadtverträglicherem Verkehr beiträgt oder anderweitige Konflikte entstehen, muss sich die Stadt vorbehalten, gegenzusteuern. Seite 1 von 4 390 Stadt Nürnberg 1. Beschlussvorlage Vpl/144/2020 Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt € Folgekosten Gesamtkosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt Seite 2 von 4 391 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Vpl/144/2020 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein 3. Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Seite 3 von 4 392 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Vpl/144/2020 Beschlussvorschlag: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, das Projekt "Digitalisierung und Elektrifizierung" zu begleiten mit dem Ziel, Verbesserungen für die Park&Ride-Situation in Nürnberg zu erreichen. Es sollen die Bedingungen des Rahmenvertrags zum Aufbau von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge zwischen Stadt Nürnberg und N-ERGIE gelten. Seite 4 von 4 393 Ö 13 Beschlussvorlage Vpl/145/2020 Beratung Datum Behandlung Ziel Ferienausschuss 22.04.2020 öffentlich Beschluss Betreff: Bennostraße, Einbau einer Fußgängerschutzinsel Anlagen: Straßenplan_2.2114.2.1 Sachverhalt (kurz): Seit einigen Jahren erreichen die Verwaltung immer wieder Anfragen aus der Bürgerschaft, wie der Schulweg entlang der Schafhofstraße zur Paul-Moor-Schule sicherer gestaltet und verbessert werden kann. In der Bürgerversammlung am 06. März 2018 wurde bemängelt, dass Schulkinder nur schwer die Bennostraße queren können. In einem ersten Schritt wurde für die Erreichbarkeit der Schule aus Richtung Norden an der Kreuzung der Neumeyerstraße vom Verkehrsausschuss am 19.09.2019 der Neubau einer Lichtsignalanlage beschlossen. Für die Schüler, die aus Richtung Süden zur Schule gehen, ist die Querung der Bennostraße notwendig. Dafür wurde der Einbau einer Fußgängerschutzinsel geplant. In der Bennostraße wurden 2015 der südliche Gehweg saniert und beidseitig Radstreifen markiert. Der nördliche Gehweg ist aktuell nur provisorisch befestigt. Durch parkende Fahrzeuge halb auf dem Gehweg ist der Bereich für Fußgänger eingeengt und der Radstreifen wird immer wieder zugeparkt. Mit dem Bau einer Längsparkbucht und der endgültigen Befestigung des Gehweges wird dieser Missstand beseitigt. Zusätzlich können in der Bennostraße vier Bäume gepflanzt werden. Durch die Neuordnung des Querschnittes kann die Grundstücksgrenze östlich des Anwesens Bennostraße 9 angepasst und die nicht mehr benötigte Fläche verkauft werden. Die Maßnahme soll voraussichtlich im Jahr 2021 umgesetzt werden. Die geschätzten Kosten betragen ca. 469.000 €. Die Finanzierung erfolgt aus dem "Straßenherstellung und -ausbau". Seite 1 von 4 394 Stadt Nürnberg 1. Beschlussvorlage Vpl/145/2020 Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt 469.000 € Folgekosten Gesamtkosten 4.345 € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Finanzierung erfolgt aus dem Straßenherstellung und -ausbau. 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt Seite 2 von 4 395 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Vpl/145/2020 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein 3. 4. Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Durch den Einbau einer Fußgängerschutzinsel können zukünftig auch mobilitätseingeschränkte Personen die Bennostraße sicherer queren. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) VB Seite 3 von 4 396 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Vpl/145/2020 Beschlussvorschlag: Der Verkehrsausschuss beschließt den Einbau einer Fußgängerschutzinsel gemäß Straßenplan Nr. 2.2114.2.1 vom 22.09.2014 mit letzter Änderung vom 02.10.2019 und empfiehlt die erforderlichen Grundstücksgeschäfte zu tätigen. Seite 4 von 4 397 I 5 III /28 3 I 652 7 II /38 9 /26 347 3 /8 Bennostraß e 652 351/4 /24 652 /6 I 6 652 Bäcker 351/5 e raß t s no Ben 77 10 652 /3 652/31 Ötterichweg 652/23 I 652 Schafhofstr aße 652/10 652 Ö 13 /1 3 344 I 398 Ö 14 Beschlussvorlage Vpl/146/2020 Beratung Datum Behandlung Ziel Ferienausschuss 22.04.2020 öffentlich Beschluss Betreff: Radschnellverbindung Nürnberg-Erlangen - Abschnitt 1 Anlagen: Entscheidungsvorlage Straßenplan_2_2305_2_1a_28_01_20 Straßenplan_2_2305_2_1b_11_11_19 Straßenplan_2_2305_2_1c_10_09_19 Straßenplan_2_2305_2_1d_27_03_20 Straßenplan_2_2305_2_1e_27_03_20 Sachverhalt (kurz): Die im Rahmen der Machbarkeitsstudie für Radschnellverbindungen in der Metropolregion projektierte Trasse zwischen Nürnberg und Erlangen wurde weiter beplant. Im dicht bebauten Abschnitt der Nürnberger Nordstadt verläuft die Radschnellverbindung zwischen dem Maxtor und dem Nordring. Der Radverkehr wird dort über Fahrradstraßen geführt und priorisiert. Diese Fahrradstraßen verlaufen auf insgesamt ca. 1,7 km über die Friedrichstraße, Schweppermannstraße, Pilotystraße und den Kleinreuther Weg bis zum Nordring. Hierfür wird in Teilen der Straßenquerschnitt geändert, Parkplätze (neu) geordnet, das Kopfsteinplaster teilweise entfernt, Bäume gepflanzt und in Kreuzungsbereichen durch Beschilderung und Rotmarkierung Vorrang für den Radverkehr geschaffen. Die Fahrradstraßen sollen unter Berücksichtigung der hohen Förderanforderungen ausschließlich für den Anlieger-Kfz-Verkehr freigegeben werden, um den Radverkehr möglichst weitreichend zu priorisieren. Dies ist aufgrund des geringen Durchgangsverkehrsanteils verkehrlich und straßenverkehrsrechtlich möglich. Für die gesamte Maßnahme fallen grob geschätzte Kosten in Höhe von ca. 2,3 Mio € an. Die Finanzierung - insbesondere unter Berücksichtigung von Fördermöglichkeiten des Bundes bzw. des Freistaat Bayerns - wird im Detail noch geklärt. Hierzu erfolgen Gespräche mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und den Institutionen des Freistaat Bayerns. Seite 1 von 4 399 Stadt Nürnberg 1. Beschlussvorlage Vpl/146/2020 Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten 2.300.000 € Folgekosten dauerhaft davon investiv € pro Jahr nur für einen begrenzten Zeitraum 2.300.000 € davon Sachkosten € davon Personalkosten davon konsumtiv € pro Jahr € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt Seite 2 von 4 400 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Vpl/146/2020 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein 3. 4. Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Schaffung von Radschnellverbindungen fördern den Radverkehr und erweitern zukünftig die Möglichkeiten für den Pendlerverkehr. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) VB SÖR Seite 3 von 4 401 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Vpl/146/2020 Beschlussvorschlag: Der Verkehrsausschuss beschließt die Straßenpläne 2.2305.2.1a vom 02.08.2018 mit letzter Änderung vom 28.01.2020 2.2305.2.1b vom 02.08.2018 mit letzter Änderung vom 11.11.2019 2.2305.2.1c vom 02.08.2018 mit letzter Änderung vom 10.09.2019 2.2305.2.1d vom 02.08.2018 mit letzter Änderung vom 27.03.2020 2.2305.2.1e vom 02.08.2018 mit letzter Änderung vom 27.03.2020 Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung die Finanzierung unter Berücksichtigung der Fördermöglichkeiten für Radschnellverbindungen zu klären. Seite 4 von 4 402 Ö 14 Radschnellverbindung Nürnberg-Erlangen - Abschnitt 1 Entscheidungsvorlage Im Rahmen der 2017 erstellten Machbarkeitsstudie für Radschnellverbindungen in der Metropolregion Nürnberg haben sich sieben näher zu untersuchende Trassen für Radschnellverbindungen ergeben, von den fünf auf Nürnberg Stadtgebiet liegen. Eine dieser Radschnellverbindungen ist die Trasse Nürnberg – Erlangen. Für die Trasse wurde bereits 2019 eine Planungsvereinbarung mit dem staatlichen Bauamt geschlossen, die die Zuständigkeiten der Planung der einzelnen Teilabschnitte regelt. Die Radschnellverbindung führt gemäß der Machbarkeitsstudie vom Nürnberger Maxtor über die Friedrichstraße, Schweppermannstraße, Pilotystraße und Kleinreuther Weg nach Norden bis zum Nordring. Die weitere Führung ist noch nicht festgelegt. Die Route weiter Richtung Erlangen spätestens ab Marienbergstraße erfolgt westlich der Erlanger Straße und ab dem Verschwenk der Stadt-Umland-Bahn westlich von dieser bis zum Reutleser Weg an der Stadtgrenze Nürnbergs. Entlang der Erlanger Straße verläuft der Radschnellweg entlang der geplanten Trasse der Stadtumlandbahn und wird mit dieser geplant. Als erster Teil der gesamten Radschnellverbindung wurden nun Straßenpläne für den ca. 1,7 km langen Abschnitt zwischen Maxtor und Nordring in der Nürnberger Nordstadt erstellt. Friedrichstraße In der Friedrichstraße wird das in Resten noch verbliebene Kopfsteinpflaster im Straßenraum entfernt und durch Asphalt ersetzt, um dem hohen Standard einer Radschnellverbindung zu entsprechen. Willkommener Nebeneffekt ist mehr Ruhe für die Anwohner und verbesserte Verkehrssicherheit des neuen Belages. Zwischen Meuschelstraße und Schweppermannstraße wird aufgrund der hochwertigen städtebaulichen Bebauung (Ensembleschutz) das Kopfsteinpflaster durch einen hochwertigen Pflasterbereich (analog Gestalthandbuch / Ausbauzustand U-Bahnhof), der radverkehrstauglich ist, ausgetauscht. Im Zuge dessen wird auch der Straßenquerschnitt neugestaltet. Parkbuchten werden geordnet, Bäume – wo möglich - im Duktus einer Allee gepflanzt, eine LSA im Knotenpunkt mit der Pirckheimerstraße errichtet und Kreuzungsbereiche beschildert und rot markiert. Schweppermannstraße In der Schweppermannstraße werden die Kreuzungsbereiche angepasst, beschildert und rot markiert, um dem Radverkehr Vorrang zu geben. Pilotystraße In der Pilotystraße werden die Kreuzungsbereiche angepasst, beschildert und rot markiert, um dem Radverkehr Vorrang zu geben 403 Quartiersplatz Kleinreuther Weg Der Platz wird komplett neugestaltet. Der Rad- und Fußverkehr fügt sich in die bestehende Situation rund um die dortigen Baumstandorte ein. Der Radverkehr wird in einer definierten Route von der Pilotystraße über den Quartiersplatz in den Kleinreuther Weg geleitet. Die Engstelle in der Radschnellverbindung wird im Sinne einer Platzgestaltung vor Ort hingenommen. Verhandlungen um erforderliche Flächen im nördlichen Bereich des Platzes zur Realisierung der Planung sind bereits in Abstimmung zwischen LA und den Grundstückseigentümern. Kleinreuther Weg Im Kleinreuther Weg werden die Kreuzungsbereiche angepasst, beschildert und rot markiert, um dem Radverkehr Vorrang zu geben. Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen Die gesamte Strecke wird künftig als Fahrradstraße beschildert. Eine Fahrradstraße ist eine ausdrücklich für Radfahrende vorgesehene Straße. Hier haben sie Vorrang und dürfen nebeneinander fahren. Per Zusatzschild wird der Kfz-Verkehr nur für Anlieger freigegeben. Als Höchstgeschwindigkeit gilt Tempo 30. Im Zuge der Fahrradstraße wird die „rechts vor links“Regelung aufgehoben. Lichtsignalanlage Friedrichstraße / Pirckheimerstraße Im Knotenpunkt Pirckheimerstraße – Friedrichstraße wird eine neue Lichtsignalanlage errichtet. Sie dient den Radfahrenden im Zuge der Radschnellverbindung für eine zügige und vor allem sichere Querung der stark befahren Pirckheimerstraße. Kosten und Förderung Für die gesamte Maßnahme fallen voraussichtlich Kosten in Höhe von rund 2,3 Mio. € an. Die Finanzierung – insbesondere unter Berücksichtigung von Fördermöglichkeiten - wird im Detail aktuell geklärt. Die Verwaltung befindet sich derzeit in intensivem Austausch mit Bundund Landesministerien zur Klärung versprochener Finanzmittelförderungen für Radschnellverbindungen, da die Förderregularien noch nicht klar sind. Derzeit sind laut Aussage der Ministerien kaum Gelder für RSV-Projekte abgerufen worden, weshalb Planungen zügig in formlosen Anträgen eingereicht werden sollen. Die Verwaltung begehrt einen Beschluss für den ersten Abschnitt einer Radschnellverbindung Richtung Erlangen. Damit soll die Verwaltung die Finanzierung unter Berücksichtigung der Fördermöglichkeiten klären und die Planung vorantreiben. 404 25 VZ 274.1 354/3 siehe Detail 1 sie he ys t 2 308/2 4/29 308/13 308/20 307 frei 6 308/4 307/13 Cranachstr aße gez. Wunder Piktogramm Fahrradstraße 1,00m x 1,20m Zusatzschild Kraftfahrzeuge frei Abstand Breitstrich zu Fläche "rot gefärbt" Lageplan 2.2305 .2.1a 10 96/6 12 95/11 13 95/9 4/9 aß e Gä rtn er str 95/10 95 11 14 9 95/5 1 95/8 95/7 14 3 405 4/14 4/4 96/3 95/13 94/14 95/12 87/12 83 9 16 9 5 5/ 1 gez. Jülich Bräuning-Fürbach G är tn er st ra ße 8 308/16 307/12 65 21 308/15 306/10 23 306 Detail 3 Meier 95/6 292 65a 83/2 308 308/11 308/19 /3 308/3 308/5 307/4 75 65b 83/3 308/6 /2 307 73 6/6 30 7 71 30 49a 69 67 63a 83/4 41 63 306/11 308/12 61 57 306/2 55 306/3 45a 306/4 49 306/5 47a 306/7 47 87/18 Detail 2 Detail 1 53 18 Nordring VZ 138-10 51 15 0 8 /1 30 Fahrradstraße 16 Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet 45 VZ 244.1 mit Zusatzschild siehe Detail 2 20 18 Dieser Plan ist urheberrechtlich geschützt 43 VZ 205 VZ 274.2 39 VZ 274.1 37 VZ 301 1 VZ 244.2 VZ 274.1 VZ 244.1 mit Zusatzschild siehe Detail 2 Quartiersplatz 309/2 22 20 Plangrundlage: Amt für Geoinformation und Bodenordnung 0 cm siehe Detail 1 3 VZ 274.1 entfernen 315/2 S - 3/3 309/22 m r We g 32 38a 3c Kleinreuthe eg g dw Ra ierun k r Ma 6385 Kleinreuther Weg siehe Detail 1 Kleinreuther Weg VZ 274.2 n nge it dlu arke n a b erh nst in V die 5 LA Grund r. 31 Fl.N um 36a 62 78 /1 315 320/1 56a VZ 301 siehe Detail 1 Legende Quartiersplatz: Plan-Nr. Stpl/3-04/2018 begehbare Kalkschotterdecke Planung offene Baumscheiben Planung Betonsteinpflaster 16 x 16 VZ 244.1 mit Zusatzschild siehe Detail 2 38 50 54 56 305/3 76 305 305/12 58 305/6 68 74 3 22 /7 316 316 294 70 ra ße De ta il 1 305/2 305/11 305/4 60 294/2 72 /8 305/8 294/6 29 354 80a VZ 244.2 3cm 0cm 5 Cranachstraße Nordring 294/3 354/2 31 6 40 VZ 205 VZ 274.2 VZ 244.2 VZ 274.1 42 52 60a VZ 244.1 mit Zusatzschild siehe Detail 2 Ö 14 lo t /5 316 316/1 297/5 294/5 26 66 82 Pi 9 302/1 296 353/1 28 298/5 31 34a 30 VZ 138-10 298/4 VZ 274.2 entfernen e raß hst rric Ha 44 16.08.18 Meier Bestandsaufnahme 03.05.19 Br-Fürbach Instruktionserg. 02.08.19 Br-Fürbach Umbau Variante C 10.09.19 Br-Fürbach Instruktionserg. intern 11.11.19 Br-Fürbach Grunddienstbarkeit 28.01.20 Br-Fürbach Baumscheibe Kleinreuther Weg Variante C zw. Nordring und Harrichstraße /3 317 26 8 raß e erst 22 59/ 2 642/7 54 er g K ob 58/2 56 13 57 17 642 /6 /6 316 VZ 244.1 mit Zusatzschild siehe Detail 2 66 62 VZ 301 VZ 205 VZ 274.2 VZ 301 60 m 3cm 311 /5 11/1 4 11/5 8 11/5 6 11/5 7 gez. Wunder Meier Fahrradstraße 11/5 2 62 Kober gerstra ße 9/4 3 9 /1 0 9 /1 7a Piktogramm Fahrradstraße 1,00m x 1,20m Zusatzschild Kraftfahrzeuge frei Abstand Breitstrich zu Fläche "rot gefärbt" Lageplan 2.2305 .2.1b 1 11/1 6 11/4 4 6 1 2 17 /1 2 the rW eg 11/4 2 28 16 5 lei nre u 311 3 4/2 9 rK 26 310 In n e re VZ 138 -10 310 /4 66 9 /1 11/4 3 7 11/4 5 11/ 5 2 9 /1 /11 311 73 310/3 gez. Jülich Bräuning-Fürbach 64 311 /10 314/3 314 11/5 4 9/2 traß e Gro la 11 313 /5 art ier spl Qu 9 /1 4 frei 71 308 /2 Detail 3 nds 311 313 313 /3 313 /6 atz 4 9/7 322/1 11/5 5 60 9/8 83 315 9/9 316/5 9 81 5 79 316/7 77 315 /2 75 316 /1 61 316 59 3/ Detail 2 Detail 1 69 31 30 VZ 205 VZ 274.2 VZ 274.1 14 Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet 57 0cm 12 Dieser Plan ist urheberrechtlich geschützt 73 VZ 244.1 mit Zusatzschild siehe Detail 2 VZ 205 VZ 274.2 VZ 244.1 mit Zusatzschild siehe Detail 2 16 32 51 il 1 Deta siehe VZ 274.2 0c m 3 /3 VZ 274.1 VZ 244.1 mit Zusatzschild siehe Detail 2 LA in Verhandlungen um Grunddienstbarkeit Fl.Nr. 315 S- ße 49 m VZ 301 67 3c a tystr o l i P siehe Detail 1 47 VZ VZ 244.2 274 .1 Pilotystraße 3 cm 65 Harrichstraße Leg Pla ende n-N Qu r. S arti tpl/ ers pla 3beg 04/20 tz: e offe hba 18 Be ne B re Ka ton aum lks c ste inp sche hotte flas ibe rde ter n P cke 16 lan x 1 ung Planu VZ 6 ng 274 .2 Radweg Markierung VZ 301 78 82 48 Pilotystraße siehe Detail 1 siehe Detail 1 330/2 50 3c siehe Detail 1 76 VZ 138 -10 50a 52 58 3cm 72 80 6385 58/20 645/2 VZ 274.1 6 11 58 330 /2 316 VZ 205 VZ 274.2 55 VZ 274.1 45 330 /3 59 VZ 244.1 mit Zusatzschild siehe Detail 2 74 Plangrundlage: Amt für Geoinformation und Bodenordnung 5 4 /3 329 56/ 2 58/2 54 Gro l an 21 19 316/4 1 /5 642 15 12 /3 24 316 28a 55 d st r aße 2 10 10 8 56/4 70 mit VZ 2 44 Z sie usatz .1 he De schild tail 2 56/3 Großsteinpflaster im Bereich Radfurt durch Asphalt mit Rot-Einfärbung ersetzen 68 316/8 Ö 14 Reic hs traße 16.08.18 Meier Bestandsaufnahme 03.05.19 Br-Fürbach Instruktionserg. 02.08.19 Br-Fürbach Umbau Variante C 10.09.19 Br-Fürbach Instruktionserg. intern 11.11.19 Br-Fürbach Grunddienstbarkeit Pilotystraße Variante C zw. Harrichstraße und Haus Nr. 45 14 12 406 57/20 Uhlandstraße 13 7 5 z at pl Piktogramm Fahrradstraße 1,00m x 1,20m /2 52 66 11 66/60 Großsteinpflaster im Bereich Radfurt durch Asphalt mit Rot-Einfärbung ersetzen VZ 244.1 mit Zusatzschild siehe Detail 2 66/58 27 VZ 205 VZ 274.2 VZ 301 39 49 51 53 VZ 274.1 siehe Detail 1 36 38 40 44 VZ 274.1 28 29 7 18 VZ 205 VZ 274.2 VZ 301 VZ 244.1 mit Zusatzschild siehe Detail 2 VZ 205 VZ 274.2 53 VZ 205 VZ 274.2 46 VZ 244.1 mit Zusatzschild siehe Detail 2 52 VZ 244.1 mit Zusatzschild siehe Detail 2 VZ 274.1 80/50 80/51 80/5 3 /3 6 80 80/49 80/38 10 51/ 80/37 80/41 80/34 80/40 49 25 9 51/ Kaulbachstra ße 27 80/57 80 /61 dstraß e 5 Uhlan 80/55 Meier 80/35 24 36 3 80/58 14 51/8 26 51/7 51/11 80/54 Lageplan 2.2305 .2.1c 80/56 47 50 22 23 gez. Jülich Bräuning-Fürbach Krelingstraße 20 16 51/12 gez. Wunder 80/39 51 /1 4 /1 3 51 51 51 80/52 22 11/40 siehe Detail 1 51/15 14/2 Schweppermannstraße siehe Detail 1 VZ 274.1 38 78 16.08.18 Meier Bestandsaufnahme 03.05.19 Br-Fürbach Instruktionserg. 02.08.19 Br-Fürbach Umbau Variante C 10.09.19 Br-Fürbach Instruktionserg. intern Schwepppermannstraße Variante C zw. Pilotystraße 45 und Krelingstraße 80/33 80/59 1 3 17 80/30 80/18 80/16 80/14 Kaulbachstraße Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet siehe Detail 1 m VZ 301 VZ 274.1 61 59 57 VZ 301 51/2 VZ 301 11/41 e straß Piloty Dieser Plan ist urheberrechtlich geschützt 3c 40 Plangrundlage: Amt für Geoinformation und Bodenordnung 3c m 26 VZ 244.1 mit Zusatzschild siehe Detail 2 VZ 205 VZ 274.2 siehe Detail 1 Schweppermannstraße siehe Detail 1 28 siehe Detail 1 55 VZ 244.1 mit Zusatzschild siehe Detail 2 3c m VZ 244.1 mit Zusatzschild siehe Detail 2 41 m 3c 3c m VZ 274.1 66/44 66/56 VZ 274.1 VZ 205 VZ 274.2 66/57 66/54 52/8 9 VZ 102 VZ 301 entfernen 6385 /7 66/55 VZ 205 VZ 274.2 Abstand Breitstrich zu Fläche "rot gefärbt" /53 3 53/7 VZ 244.1 mit Zusatzschild siehe Detail 2 Zusatzschild Kraftfahrzeuge frei 66/59 VZ 301 25 Fahrradstraße 54 43 frei 9 20 VZ 274.1 23 35 Detail 3 52/ 52 11/12 21 61 h 32 45 h ac lb /6 Detail 2 ße rt a s 10 /6 44 11/13 15 u Ka 52/11 52 c ba l u Ka 37 52/ 53 5 3 /3 Großsteinpflaster durch Asphalt ersetzen. Im Bereich Radfurt Rot-Einfärbung siehe Detail 1 11/10 13 22 46 VZ 244.1 mit Zusatzschild siehe Detail 2 52/5 24 53/5 53/12 11/11 39 52/12 48 11/14 11 34 50 e aß str oty Pil 9 Ö 14 Detail 1 57/26 57/9 11/58 41 /2 7 15 /25 38 57 26 50a 47 /2 8 57/29 57 57/19 11/57 57 57/21 407 57 7 66/ 76 17 72 66/ 6 69/ 3 9 67/1 8 hw ep Fahrradstraße 16 69/ 7 Hausnr. 52 67/ 2,5% frei Sc 1,5% 75 1,5% Detail 3 69/ 77 61/ ca.2,6% Hausnr. 43 74 Planung Neu Bestand M 1:100 72 pe rm an ns tra ß 12 e a 15a Legende: Schnitt A-A Detail 2 Detail 1 53 134 / 67/4 6 67/ Gehweg 8 6 9 /1 1 6385 68 Parken 5 Straße Abstand Breitstrich zu Fläche "rot gefärbt" 79/ Parken 320,07NN 319,90NN 319,83NN 2 319,87NN Zusatzschild Kraftfahrzeuge frei 68 Gehweg 319,83NN 79/ 319,90NN 320,02 319,85 73 320,08NN 319,85 43 51 79/ 69/ 9 7 0 /1 38 66/ FWPfosten VZ 301 3cm B 8 siehe Detail 1 42 70 VZ 301 VZ 244.1 mit Zusatzschild siehe Detail 2 A VZ 274.1 40 76 53 55 VZ 102 59 78/ 2 49 57 6 51 58/ 49 VZ 244.1 mit Zusatzschild siehe Detail 2 47 VZ 205 VZ 274.2 45 Hydrant versetzten 43 Friedrichstraße siehe Detail 1 Friedrichstraße siehe Detail 1 3cm VZ 274.1 3cm Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet VZ 301 VZ 274.1 3cm 78/5 siehe Detail 1 Fri ed VZ 244.1 mit Zusatzschild siehe Detail 2 78/6 ric h str 78/3 79/ 10 58 79/ 8 8 VZ 205 VZ 274.2 45 gez. Wunder 7 9 /1 1 3cm B 69/ 6 66/ 46 Meier 3cm 31 6 66/ 66 47 6 48 7 9/ 42 66/ 9 33 66/45 38 aß e 63 4 75/ 41 6 6 /4 75/ 75/ 2 75/ 8 74/ 4 13 16.08.18 Meier Bestandsaufnahme 03.05.19 Br-Fürbach Instruktionserg. 13.08.19 Pfindel Umbau Variante C 10.09.19 Br-Fürbach Instruktionserg. intern 09.12.19 Br-Fürbach Schnitt A-A 28.01.20 27.03.20 Br-Fürbach Pfindel Baumsch./Maste Baumsch./Belag Friedrichstraße Variante C zw. Koberger Platz und Haus Nr. 31 74/ 7 75/ 1 2 75/ he ls Me u sc 75/ 1 tra ße 37 35 nns rma Sc hw epp e 59 59 2.2305 .2.1d 5 tr a ße 61 66/ 66/ 66/ 54a 66/51 38 0 54 tr. b.-S 38 Kaul 45 60 63 3 erp l at z 5 66/ 11 Lageplan 29 erg 39 4 6 6 /4 9 40 Ko b gez. Jülich Bräuning-Fürbach 4 408 Dieser Plan ist urheberrechtlich geschützt 46 56 58 50 52 54 41 25 Ko be rge rpl atz 66 68 70 VZ 301 62 64 VZ 205 VZ 274.2 A VZ 244.1 mit Zusatzschild siehe Detail 2 72 VZ 244.1 mit Zusatzschild siehe Detail 2 VZ 274.1 66/37 Plangrundlage: Amt für Geoinformation und Bodenordnung 66 VZ 205 VZ 274.2 3 79/ 4 67/ 7 6 6/ 320,02NN 66/ 27 70 Piktogramm Fahrradstraße 1,00m x 1,20m Ö 14 Pirc 134/5 65 134/9 134/14 15 134/2 134/12 23b 31 63 129/4 n 69 be Planung Neu Bestand M 1:100 3,5% ca.3% 23a 134/8 117 e 102/3 101 3cm 3cm 102/2 /4 102 100 66/40 8 ußerstraße 116/4 53 51 107 113/4 114/2 99 99/4 112/2 112 113 113/2 114 116/3 114/4 7b 74/2 51 7a 74/3 7 74/5 11a 75/6 5 75/10 en 74/8 3 75/11 gez. Jülich Bräuning-Fürbach Baumsch. Lageplan Vest nerto rgrab 25 53 9 29 75/12 Pfindel 99/3 15 27 75/13 Meier 2.2305 .2.1e 99/2 33 75/5 Abstand Breitstrich zu Fläche "rot gefärbt" 27.03.20 Schwanhä 3cm / 18 6 123/2 122 13 13 11 3cm 15 /9 74/7 Zusatzschild Kraftfahrzeuge frei gez. Wunder 11 VZ 274.1 entfernen Piktogramm Fahrradstraße 1,00m x 1,20m 12 Friedrichstraße 19 3cm 150 4 124 124/2 123 120 117/3 118/4 14 17 131/13 20 16 31 75/2 3cm 127 125 122/2 120/3 118/2 119/2 57 117/7 117/4 74 12 Fahrradstraße 5 75/14 Detail 3 7 75/3 126 traße 120/2 59 117/9 57a 134/4 Pirckheimers 61 117/2 70/1 134/10 70 128 134 22 3cm VZ 244.1 mit Zusatzschild siehe Detail 2 3 VZ 205 vorhanden Detail 2 VZ 274.1 VZ 301 siehe Detail 1 50 entfernen Detail 1 siehe Detail 1 10 3cm VZ 244.2 VZ 605-10 VZ205 VZ 274.2 VZ 244.2 LSA 253 NEU 74 VZ 267 + ZZ 1022-10 frei 24 siehe Detail 1 74/6 VZ 274.2 VZ 244.2 VZ 244.1 mit Zusatzschild siehe Detail 2 VZ 274.2 entfernen 3cm B VZ 244.1 mit Zusatzschild siehe Detail 2 Gehweg VZ 205 vorhanden 34 3cm Parken 5 134/11 36 Straße 6385 1 VZ 244.1 mit Zusatzschild siehe Detail 2 VZ 274.1 entfernen 3cm 319,62NN 319,43NN 319,33NN 16 38 Friedrichstra ße Parken 319,37NN VZ 274.1 entfernen 3cm 40 319,33NN VZ 222 319,55NN 319,35NN siehe Detail 1 9 75/4 traß VZ 267 52 409 Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet ners 7 319,35 319,42NN Gehweg 54 42 Dieser Plan ist urheberrechtlich geschützt Roll Hausnr. 42 5 319,60NN B Plangrundlage: Amt für Geoinformation und Bodenordnung 2,5% 7 319,54 8 1,5% 1,5% 1,5% 134/15 Hausnr. 33 961 117/8 gra Legende: Schnitt B-B 2 r xto Ma 8 16.08.18 Meier Bestandsaufnahme 03.05.19 Br-Fürbach Instruktionserg. 13.08.19 Pfindel Umbau Variante C 10.09.19 Br-Fürbach Instruktionserg. intern 11.11.19 Br-Fürbach Blindenleitsystem 09.12.19 28.01.20 Br-Fürbach Br-Fürbach Schnitt B-B Baumsch./Maste Friedrichstraße Variante C zw. Haus Nr. 31 und Maxtorgraben 9 Ö 14 Ö 15 Beschlussvorlage Vpl/147/2020 Beratung Datum Behandlung Ziel Ferienausschuss 22.04.2020 öffentlich Beschluss Betreff: Hintere Marktstraße, Erschließung einer Wohnbebauung Anlagen: Entscheidungsvorlage Straßenplan_2_2332_2_1_04_03_20 Tabelle Kostenaufteilung Entwässerungs- und Verkehrsanlagen Sachverhalt (kurz): Das Evangelische Siedlungswerk in Bayern Bau-und Siedlungsgesellschaft mbH (ESW) hat eine Teilfläche aus den Grundstücken Fl. Nr. 183 und 184 je Gemarkung Schweinau erworben und beabsichtigt den Bau von Wohngebäuden mit Tiefgarage. Diese Wohnbebauung wird über die Hintere Marktstraße erschlossen. Als Grundlage für den Abschluss eines erforderlichen Erschließungsvertrages mit dem ESW dient der zu beschließende Straßenplan. Die Baugenehmigung wird erst mit Vorliegen einer gesicherten Erschließung erteilt. Die vorliegende Straßenplanung wurde von Extern in enger Zusammenarbeit mit der Verwaltung erstellt und dann innerhalb der Verwaltung abgestimmt. Die Baukosten werden vom Veranlasser übernommen. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Seite 1 von 4 410 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Vpl/147/2020 € Folgekosten Gesamtkosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Nein 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein 3. Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Keine Betroffenheiten. Seite 2 von 4 411 Stadt Nürnberg 4. Beschlussvorlage Vpl/147/2020 Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) SÖR SUN Seite 3 von 4 412 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Vpl/147/2020 Beschlussvorschlag: Der Verkehrsausschuss beschließt den Straßenplan "ESW Bayern Bau- und Siedlungs GmbH, Baugebiet Hintere Marktstraße", Vpl-Nr. 2.2332.2.1 vom 04.03.2020 als Bestandteil des Erschließungsvertrags zwischen Stadt und Veranlasser. Seite 4 von 4 413 Ö 15 Ausführliche Sachverhaltsdarstellung: Anlass: Das Evangelische Siedlungswerk in Bayern Bau-und Siedlungsgesellschaft mbH (ESW) hat eine Teilfläche aus den Grundstücken Fl. Nr. 183 und 184 je Gemarkung Schweinau erworben und beabsichtigt den Bau von Wohngebäuden mit Tiefgarage. Diese Wohnbebauung wird über die Hintere Marktstraße erschlossen. Es liegt kein Bebauungsplan vor. Allerdings liegt die Wohnfläche im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 4633. (Aufstellungsbeschluss vom 17.09.2015 und Bericht über die Ergebnisse der frühzeitigenÖffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vom 09.06.2016). Die planungsrechtliche Beurteilung wird gemäß §34 BauGB erfolgen. Es wurde vertraglich vereinbart, dass die gesamte verkehrliche und technische Erschließung vom Käufer auf eigene Kosten herzustellen ist. Straßenplanung: Ein vorhandener Rad-/Gehweg entlang der Kleingärten wird zur Erschließung des Wohnbauvorhabens, inclusive einer Tiefgarage, zu einer Stichstraße mit Wendekehre ausgebaut. Das zwischen der geplanten Wohnbebauung und der Hinteren Marktstraße liegende städtische Grundstück Fl.Nr. 185/2 Gemarkung Schweinau soll ebenfalls über die geplante Stichstraße erschlossen werden, um eine aufwendige und kostspielige Verlegung der Bushaltestelle zu vermeiden. Dieses Grundstück Fl. Nr. 185/2 Gemarkung Schweinau muss an den früheren Eigentümer (Eisenbahn- Wohnungsbaugesellschaft vertreten durch Vonovia) nach Abschluss des Erschließungsvertrages unentgeldlich zurück gegeben werden. Die anfallenden Erschließungskosten für dieses Grundstück müssen dann bei der Rückübertragung erstattet werden. Die entsprechenden Verträge werden von SÖR geschlossen. Das Evangelische Siedlungswerk in Bayern Bau-und Siedlungsgesellschaft mbH (ESW) hat eine Teilfläche aus den Grundstücken Fl. Nr. 183 und 184 je Gemarkung Schweinau erworben und beabsichtigt den Bau von Wohngebäuden mit Tiefgarage. Diese Wohnbebauung wird über die Hintere Marktstraße erschlossen. Als Grundlage für den Abschluss eines erforderlichen Erschließungsvertrages mit dem ESW dient der zu beschließende Straßenplan. Die Baugenehmigung wird erst mit Vorliegen einer gesicherten Erschließung erteilt. Die vorliegende Straßenplanung wurde von Extern in enger Zusammenarbeit mit der Verwaltung erstellt und dann innerhalb der Verwaltung abgestimmt. Die Baukosten werden vom Veranlasser übernommen. Zur Entwässerung der Stichstraße, die der Erschließung des Neubauvorhabens dient, ist ein Kanalanschluss erforderlich. Ein öffentlicher Kanal soll in einer öffentlich gewidmeten Straße liegen. Im Rahmen der Prüfung nach Wasserhaushaltsgesetz wurde für den privaten, sowie öffentlichen Bereich der Straße eine mögliche Versickerung des Regenwassers untersucht. Abschließend wurde festgestellt, dass eine Bewirtschaftung des Regenwassers mit Versickerung nicht möglich ist. -2414 -2Daraufhin wurde festgelegt, dass ein Stauraumkanal zur Rückhaltung des Regenwassers innerhalb der neuen Straße benötigt wird. Dieser Stauraumkanal dient nun der Rückhaltung von Regenwasser aus dem Gebiet des ESW, der Straße, des vorderliegenden Grundstücks der Vonovia und einer weiteren Verbesserung der in diesem Bereich vorhandenen Mischwasserkanalisation. Entsprechend den Anteilen der verschiedenen Nutzungen wurde von SUN die Aufteilung der Kosten vorgenommen. Die detaillierte Kostenaufteilung zwischen den Beteiligten kann der Tabelle Anlage 1 entnommen werden. Da der Kanal sehr nah an westlichen Grundstücksgrenze liegt, wird entlang der Straße auf dem Privatgrundstück eine Grunddienstbarkeit zugunsten SUN benötigt. Es wird von der Kanalachse ein ca. 5,30m breiter Streifen in Richtung Westen benötigt. Rechtlich wird dies in dem zu schließenden Vertrag geregelt. Als Grundlage für den Abschluss eines Erschließungsvertrages mit dem ESW dient der zu beschließende Straßenplan. Die Baugenehmigung wird erst mit Vorliegen einer gesicherten Erschließung erteilt. 415 Ö 15 lag rd 1cm Ansch 15,55 311.29 0+080.00 P 9 hla 2 rd fbo 311,54 P 311.51 311.52 311.43 311.44 311.68 311.61 311.77 311.71 311.86 311.80 311.74 1,20 % m 114 14m 11. % .609 11.1 0% 2.10 = 311 2.1 h TS km +00 0.000 0 0 0 + =0 gez. Jülich 311.27 311.25 311.25 311.17 0.05 0.07 0.08 0+085.22 0+088.11 0+088.86 Ing. - Gesellschaft für Tiefbau mbH Lageplan M = 1 : 250 1,20 % de assenibe p u z n a sche Baum 311.65 im g e w 311.75 Geh er neuen r e d hen m ch d beste ngsberei ufahrt zu ken u Z n d e n n s e ü t Einm rgeordne W ist abzu S e t E un des ebiet Baug 0+000 2.2332.2.1 Hintere Marktstraße 311,68 Bauvorhaben 0+089 ng Richtu uthstraße e r Sand 1 P 0.00 0+00 Regelquerschnitt 1:50 Regelquerschnitt ße ung Richt iesenstra w z l Ho R=∞ 1 e 0 0 Achs 0 . 0 -2.50% P2 0.00 0+01 -1.20% der assen anzup eg Gehw -1.20% Linker Fahrbahnrand Rechter Fahrbahnrand re. FBR Fahrbahn 7,00m 0,49m 12 cm Straßen nebenfläche 0,69m variable breiter Streifen mit Gehwegplatten Ho re Hinte straße t Mark 311.83 bestehendes Schachtbauwerk 311.85 nkung Abse Bord- g 311.29 dQ=-0.04% Achse Fahrbahn der assen anzup eg 311,88 Gehw schla cm An 6 1 d chbor 311.26 0.03 0+080.00 Querneigung mögliche Straßenbeleuchtung 1m 13.37 0.50% 6 08.29 .842 = 311 h TS 0.043 f= H=5 tstraße k r a M Hintere 0+ 311.39 0.00 0+060.00 dQ=0.04% 311,71 311.78 311,94 km = 311.45 gez. Wunder Pongratz 311.84 311.89 R=¥ 0+030.00 P 4 311,76 usch Austa egplatten w h Ge Zeichen R=50.00mL=0.75m L=2.89m 311,58 311.82 bestehende Zufahrt auflösen Randeinfassung durchziehen R=¥ L=66.74m dQ=-5563.05% P P R=¥ R=8.78m L=15.26m L=3.22m dQ=5563.05% 311.76 Kurve Krümmung1 Rechts R Links 0,68 2.50% 7,00 -2.50% 0,49 li. FBR 14 011.1 Datum 311,57 0+020.00 P3 R=9 Art der Änderungen bzw. Ergänzungen 2,50 % 311,67 5.262 R=∞ 0+01 311.52 311.51 311.82 311.82 311.81 311.81 311.80 311.79 311.77 311.73 311.60 311.80 1 Pongratz - Ing.- Gesellschaft für Tiefbau mbH Grundstücksgrenze angrenzende Schrebergärten 1.70% 17.038 m 1 311.60 311.61 km = 0+024.4 85 R=9 2 0+040.00 P5 311,63 0+018.477 R=∞ -0.14 Stationierung 5 0+048.50 ,6 44 km = 0+041.5 23 0.01 -0.03 6 0+040.00 0+041.52 0.50% 47.335m 311,57 311.56 Einschnitt Höhendifferenz 311,60 0.50% 13.371m h TS = 311.7 75 f = 0.008 311.36 0+050.00 P ggf. Zufahrtsstraße Grundstück Flur-Nr. 185 / 2 H = 460.413 311.44 2.50% PS 311.54 1.20% Cm SOA APL 1.70% 17.038 m PS f = 0.021 6 H = 1168.93 5 h TS = 311.4 8 33 iefg ge 1,925 34 rt T ara te genkan Tiefgara 4,251 312,09 TG 311,38 Ge f. fah Neigungsbrechpunkt mit Angabe von Ausrundungshalbmesser und Längsneigung und Abstand zum nächsten Neigungsbrechpunkt Damm -0.04 -0.05 -0.11 -0.07 0.02 0.08 0.11 0.08 0.02 -Ab 35 Geländehöhe H=15000m 1.5% 0.7% 1531.00m 725.50m Ausrundungsbeginn Kuppe / Ausrundungsende Wanne 0+015.18 0+015.26 0+017.72 0+018.48 0+020.00 0+021.73 0+024.48 0+027.24 0+034.55 5,5 % An Gradiententiefpunkt 311.52 Anschlag 312,09 Tiefbord 3cm 1% . Gradientenhochpunkt 0+060.00 P 7 311.39 OKF= 0 +311,2 14% Gef 311,46 2,50 % TG 311,38 312,09 Gradientenhöhe 311.52 5% 9 Zeichenerklärung Höhenplan 311.78 311,86 2% 311.31 Tiefbord 3cm 4,221 311.39 Anschlag 312,15 PR müNN308.00 0,68 P 311.48 7,2 % aufmarkierte Stellplätze 2,20m*5,50m 311,33 -0.01 1,5 % 312,18 311,70 312,00 P 0+011.11 312,12 Sinkkasten 1.20% Am Bestandshöhen 310.00 311.61 312,15 PR 312,18 312,15 Tiefbord 2cm 312,15 TG 311,60 1% 312,18 1,5 % 36 TG 311,60 311,57 8 7,00 Anschlag 312,18 311.27 Deckenhöhe auf Asphalt, gemessen an Randeinfassung 0+070.00 P 0,49 311,62 311.35 X 504.50m ü.NN Höhenplan: HP1 sc 311,70 5 NE 0.0 312,15 TS= 311.49 m 311.61 NE 0,00m OKF= +/4 NE 0.0 15m OKR=-0, b Fahrkor m 110x140c Querneigungspfeil Station: 0+000.000 - 0+088.858 0.02 311.43 NE 0.06 311.21 2,50 % AC Neigungsbrechpunkt mit Angabe von Ausrundungshalbmesser und Längsneigung 2,50 % 311.70 311.60 +/-0,00m NE0.01 15m OKR=-0, Fahrbahn gepflastert (Diagonal-Verband od. Ellenbogen-Verband) TS= 311.78 m Achse: Achse1 cm Fahrkorb m 110x140c -0.50% 47.335m H=15000m 1.5% 0.7% An 3 NE 0.0 312,18 OKFFB= Gehweg (Gehwegplatten) Randeinfassung 312.00 311.61 312,18 -1.70% 17.038m Achse1 R=∞ 0+088.858 0,68 g 2,58 312,18 0+088.45 P10 Tie a 2,38 OKM 31 Haus B 311,15 312,18 OKM 31 3,5 % CBF 311.16 312,18 312,10 Straßennebenflächen Seitenstreifen für Straßenbeleuchtung (Gehwegplatten) Fahrbahn gepflastert (H-Verbund) TS= 311.84 m Haus C a 3,5 % 312,04 AC 312,18 Dammböschung H = 1168.94m T = 6.98m f = 0.02m 0.05 2,58 OKM 31 8 312,5 OKM 2,16 3,5 % 312,07 311,71 314.00 -0.50% 13.371m +2.10% m 11.114 Fahrbahn H = 460.41m T = 2.76m f = 0.01m 0+004.51 OKM 312,16 311,92 H = 508.30m T = 6.61m f = 0.04m 0.00 OKM 312,38 311,76 311,85 OKM 31 ACE 311,96 Einschnittsböschung Tiefbord 3cm Anschlag Tiefbord 1cm 312,02 Planung 0+000.00 3,5 % 1,7 % 311,18 311.25 Anschlag Tiefbo Zufahrt zu Bauvorhaben anpassen 2,3% neu 1,0% 311,90 ACE ACE neu 2,0% 10,60 R= ∞ Zeichenerklärung Lageplan 311,14 311,16 311,14 311.54 0+088.113 R=∞ 0+085.219 RR==5500 1:500 416 Winkelstützwand zum Ausgleich Höhendifferenz zwischen Bestand und Planung km = 0+088.858 Höhenplan bestehender Rad- u. Fu ßweg anpassen 1:250 0.50% 47.335m h TS = 311.247 Lageplan 90489 Nürnberg - Georg-Strobel-Straße 3b - Ruf (0911) 919 666 40 Ausführungsplanung Vorhaben : ESW Bayern Bau- und Siedlungs GmbH Baugebiet Hintere Marktstraße Verkehrsanlage 2,5% Projekt-NR : Einzelheit : Lageplan Gesamtanlage Erschließung Hintere Marktstraße unterschiedliche bestehende Randeinfassungen aus z.B. Granitpalisaden Granitgroßsteinpflaster 16/16/16 Granitbordstein A2 15/18/25 Beton Gehwegplatte 30/30/8 auf geschalter Beton Rückenstütze ----------Maßstab : 1 : 1000 Örtliche Anpassungen und Festlegungen der Ausführung sind erforderlich. Datum Name Aug.2019 Rauh bearb. : Aug.2019 W-P gez. : geänd. : Plan Nr. Nürnberg 13. August 2019 1.0.1 -------------------------------------( Unterschrift ) O:\PROJEKTE\NÜRNBERG\201715 Baugebiet Hintere Marktstrasse\03_Plaene\04_Ausfuehrung\Civil3D\2020-03-04_LP_VA_001.dwg Anlage 1 zur AfV- Sachverhaltsdarstellung Ö 15 0301_Nü-HMS_Erschließung Baugebiet Nürnberg Hintere Marktstraße Kostenaufteilung Entwässerungs- und Vekehrsanlagen Kostenberechnung IB Pongratz vom 03.09.2019 Stand 18.12.2019 BK netto 12% BNK BK+BNK netto 19% MwSt brutto Teil 1: Verkehrsanlagen 157.275,00 € 18.873,00 € 176.148,00 € 218.705,00 € 26.244,60 € 244.949,60 € 33.468,12 € 0,00 € 46.540,42 € 209.616,12 € Teil 2: Entwässerungsanlagen 2.720,00 € 326,40 € 3.046,40 € 578,82 € 3.625,22 € Erschließungskosten brutto 378.700,00 € 45.444,00 € 424.144,00 € 80.587,36 € 504.731,36 € Teil 2: Entwässerungsanlagen BK 218.705,00 € 26.244,60 € 244.949,60 € 46.540,42 € 291.490,02 € 91.675,00 € -11.001,00 € -102.676,00 € -19.508,44 € -122.184,44 € 127.030,00 € 15.243,60 € 142.273,60 € 27.031,98 € 169.305,58 € Anteil 41% 12% 7% 40% Kostenanteil € 69.930,57 € 20.243,06 € 11.041,67 € 68.090,29 100% € 169.305,58 3.470 m² 742 m² 4.212 m² 82% 18% 100% Teil 4: Sparten abzügl. allgemeine Erschließung DN 300 Kosten Stauraumvolumen - 291.490,02 € Vorschlag Herr Drewes zur Kostenbeteiligung SUN vom 13.09.2019 Entwässerungsbereiche Hauptgrundstück Teilfl. Aus Fl.Nr. 183 u. 184 Nebengrundstück Fl.Nr. 185/2 Straßengrundstück SUN Kanalhydraulik Gesamt Fläche [m²] 3.470,00 742 800 - Drosselabfluss [l/s] erf. Speichervolumen [m³] 3,47 38 0,81 11 8 6 37 5.080,00 12,28 92 Kostenaufteilung Verteilerschlüssel, Flächenverhältnis Grundstücke Hauptgrundstück Teilfl. Aus Fl.Nr. 183 u. 184, ESW Nebengrundstück Fl.Nr. 185/2, Vonovia ESW 82% Teil 1: Verkehrsanlagen Teil 2: Entwässerungsanlagen allgemeine Erschließung Hauptgrundstück Teilfl. aus Fl.Nr. 183 u. 184 Nebengrundstück Fl.Nr. 185/2 Straßengrundstück SUN Kanalhydraulik Teil 4: Sparten Erschließungskosten brutto Vonovia 18% SUN 171.885,22 € 37.730,90 € 209.616,12 € 100.191,24 € 69.930,57 € 21.993,20 € 122.184,44 € 69.930,57 € 20.243,06 € 11.041,67 € 68.090,29 € 9.054,17 € 20.243,06 € 1.987,50 € 68.090,29 € 2.972,68 € 652,54 € 354.033,87 € 82.607,20 € 417 3.625,22 € 68.090,29 € 504.731,36 € Ö 16 Beschlussvorlage H/052/2020 Beratung Datum Behandlung Ziel Ferienausschuss 22.04.2020 öffentlich Beschluss Betreff: Amberger Straße 25, Georg-Paul-Amberger-Schule Dachsanierung Anlagen: Entscheidungsvorlage Sachverhalt (kurz): An der Georg-Paul-Amberger-Schule weist das gesamte Dach gravierende technische als auch sicherheitsrelevante Mängel auf, wodurch stetig Feuchte in die Dachkonstrukion eindringt. In den letzten Jahren hat sich der Zustand der Dachziegel extrem verschlechtert, sodass trotz jährlicher Begehungen durch Fachfirmen die Sicherheit für Personen und Objekt nicht gewährleistet werden kann. Um die Dachkonstruktion sanieren zu können, muss die gesamte Deckung, Lattung und Entwässerung erneuert werden. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten 1.630.465 € Folgekosten dauerhaft davon investiv davon konsumtiv € pro Jahr nur für einen begrenzten Zeitraum 1.630.465 € davon Sachkosten € davon Personalkosten € pro Jahr € pro Jahr Seite 1 von 3 418 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage H/052/2020 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Nein 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein 3. Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Seite 2 von 3 419 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage H/052/2020 Beschlussvorschlag: Der Bau- und Vergabeausschuss genehmigt den Objektplan für die Maßnahme Amberger Str. 25, Dachsanierung. Nach der Kostenberechnung vom 04.03.2019 betragen die voraussichtlichen Gesamtkosten 1.685.000,00 € Seite 3 von 3 420 Ö 16 Beilage Amberger Str. 25, Georg-Paul-Amberger-Schule Dachsanierung hier: Objektplan Entscheidungsvorlage: Bestand: Bei der Grundschule Georg-Paul-Amberger handelt es sich um ein Einzeldenkmal, das im Jahr 1910 erbaut worden ist. Die bestehende Eindeckung kann vom Alter her nicht genau bestimmt werden. Vermutlich ist es eine Mischdeckung von den Nachkriegsjahren bis in die 1980er-Jahre. Das gesamte Dach weist gravierende technische als auch sicherheitsrelevante Mängel auf. Technisch gesehen dringt Flugschnee bzw. Regen in die Gaubenanschlüsse und im Bereich der Kehlen ein. Durch die stetige Feuchte wird die Dachkonstruktion auf Dauer geschädigt, was immense Kosten nach sich führt. Die Sparren der betroffenen Bereiche sind oberseitig schon geschädigt. Vom Sicherheitsaspekt her muss darauf hingewiesen werden, dass in den letzten Jahren immer wieder Dachziegel in die umliegenden Bereiche des Baukörpers fielen. Trotz jährlicher Begehungen durch Fachfirmen kann nicht gewährleistet werden, dass sich Dachziegel lösen und herunterfallen. Dies geschieht meist durch erodierte Nasen der Ziegel, die in den Latten eingehängt sind. Als Sicherungsmaßnahme wurde im Jahr 2015 an den Eingangsbereichen sowie der Pausenhofzufahrt ein Schutzgerüst gestellt. Des Weiteren wurde im Pausenhof eine Sicherheitszone durch Bauzäune geschaffen. Die Sicherungsmaßnahmen ziehen seitdem erhebliche Kosten mit sich. Vorgesehene Maßnahmen: Um die gesamte Dachkonstruktion unter denkmalrechtlichen Gesichtspunkten einerseits und dem Stand der Technik andererseits zu sanieren, muss die gesamte Deckung, Lattung und Entwässerung demontiert werden. Hierzu muss das gesamte Objekt eingerüstet werden. Die denkmalrechliche Anordnung wurde per Bescheid bereits bewilligt. Die Eindeckung erfolgt mit Biberschwanzziegel Naturrot. Die Entwässerung und Blecharbeiten werden in Kupfer ausgeführt. Die Dachziegel werden sturmverklammert, was bei diesem exponierten Bauwerk die Sicherheit wesentlich erhöht. Der Blitzschutz wird in diesem Zuge mit erneuert. Terminplanung: Geplanter Baubeginn August 2020 Beginn der Dachdeckungsarbeiten Herbst 2020 Geplante Fertigstellung August 2021 / 07.04.2020 / S: [1/2] 421 Kosten: Aufgliederung der Gesamtbaukosten nach DIN 276 Kostengruppe 100 200 300 400 500 600 700 Bezeichnung Grundstück Herrichten und Erschließen Bauwerk - Baukonstruktion Bauwerk Technische Anlagen Außenanlagen Ausstattung und Kunstwerke Baunebenkosten ohne BVK Sonstiges Zwischensumme Mehrwertsteuer 19% Aufrundung Gesamtkosten brutto ohne BVK Kosten in EUR 1.154.015,92 EUR 24.184,68 EUR 1.631,33 EUR 1.179.831,93 EUR 224.168,07 EUR 1.404.000,00 EUR Bauverwaltungskosten, BVK 226.465,20 EUR Gesamtkosten brutto mit BVK 1.630.465,20 EUR Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des MIP, 1054 – Georg-Paul-Amberger-Schule, Dachsanierung. / 07.04.2020 / S: [2/2] 422 Ö 17 Beschlussvorlage Geo/021/2020 Beratung Datum Behandlung Ziel Ferienausschuss 22.04.2020 öffentlich Beschluss Betreff: Benennung von drei Wegen und einem Platz im Bereich Siedlungen Süd (Falkenheim) Anlagen: Entscheidungsvorlage Planbeilage zu den drei Wegen Planbeilage zum Siedlerfestplatz Sachverhalt (kurz): Es wird vorgeschlagen, den Weg südlich abgehend von der Germersheimer Straße bis zum zukünftigen Falkenheimweg als "Ziegelweg", den Weg vom Schultze-Delitzsch-Weg zum zukünftigen Ziegelweg als "Falkenheimweg", den Weg von der Mettlacher Straße zum zukünftigen Ziegelweg als "Am Schießplatzwäldchen" und den Platz an der Wendelsteiner Straße als "Siedlerfestplatz" zu benennen. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Seite 1 von 3 423 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Geo/021/2020 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Nein 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein 3. 4. Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es gibt keine Hinweise darauf, dass bestimmte Personengruppen durch die Benennung besonders benachteiligt sind. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Seite 2 von 3 424 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Geo/021/2020 Beschlussvorschlag: Der Ferienausschuss beschließt, wie in den Beilagen dargestellt, den Weg südlich abgehend von der Germersheimer Straße bis zum zukünftigen Falkenheimweg als "Ziegelweg", den Weg vom Schultze-Delitzsch-Weg zum zukünftigen Ziegelweg als "Falkenheimweg", den Weg von der Mettlacher Straße zum zukünftigen Ziegelweg als "Am Schießplatzwäldchen" und den Platz an der Wendelsteiner Straße als "Siedlerfestplatz" zu benennen. Seite 3 von 3 425 Beilage______________ Entscheidungsvorlage Im Gebiet der Siedlung Falkenheim sollen drei Wege und ein Platz neu benannt werden. Die Namensgebung orientiert sich dabei an historischen bzw. lokalen Gegebenheiten. Es wird vorgeschlagen, den Weg südlich abgehend von der Germersheimer Straße bis zum zukünftigen Falkenheimweg als Ziegelweg (nach einer historischen Forstkartenbezeichnung ) zu benennen. Es wird vorgeschlagen, den Weg vom Schultze-Delitzsch-Weg zum zukünftigen Ziegelweg als Falkenheimweg (nach der umliegenden Siedlung Falkenheim) zu benennen. Es wird vorgeschlagen, den Weg von der Mettlacher Straße zum zukünftigen Ziegelweg als Am Schießplatzwäldchen (nach dem angrenzenden ehemaligen Schießplatz) zu benennen. Es wird vorgeschlagen,den Platz an der Wendelsteiner Straße als Siedlerfestplatz (nach der Nutzung der Freifläche um die Wendelsteiner Straße) zu benennen. 426 Ö 17 Ö 17 Am Sch ieß platz wäld chen Zie gel we g Mettlacher St ra ß e Beilage: .................... Fa lk en h ei m w eg © Stadt Nürnberg Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung Nutzung ist ausschließlich zur Erfüllung dienstlicher Aufgaben zulässig 427 Ö 17 Beilage: .................... © Stadt Nürnberg Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung Nutzung ist ausschließlich zur Erfüllung dienstlicher Aufgaben zulässig 428 Ö 18 Beschlussvorlage Geo/022/2020 Beratung Datum Behandlung Ziel Ferienausschuss 22.04.2020 öffentlich Beschluss Betreff: Benennung des Durchgangs von der Königstraße zum Klarissenplatz als "Richard-LindnerGasse" Anlagen: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 05.03.2018 Entscheidungsvorlage Lageplan Sachverhalt (kurz): Es wird vorgeschlagen, den Durchgang von der Königstraße zum Klarissenplatz als "RichardLindner-Gasse" nach dem Künstler Richard Lindner zu benennen. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Seite 1 von 3 429 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Geo/022/2020 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Nein 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein 3. 4. Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Es gibt keine Hinweise darauf, dass bestimmte Personengruppen durch die Benennung besonders benachteiligt sind. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Av Seite 2 von 3 430 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Geo/022/2020 Beschlussvorschlag: Der Ferienausschuss beschließt, wie in den Beilagen dargestellt, den Durchgang von der Königstraße zum Klarissenplatz als "Richard-Lindner-Gasse" zu benennen. Seite 3 von 3 431 432 Ö 18 433 Beilage______________ Entscheidungsvorlage Der Durchgang von der Königstraße zum Klarissenplatz soll nach dem deutschjüdischen Künstler Richard Lindner benannt werden. Richard Lindner, der langjährig in Nürnberg lebte, sah sich als Jude und SPD-Mitglied 1933 genötigt, nach Frankreich auszuwandern. Im März 1941 emigrierte er in die USA. Dort arbeitete er zunächst als Zeichner, Maler und Grafiker für die Zeitschriften „Esquire“, „Fortune“, „Harperʼs Bazar“, „McCallʼs“, „Seventeen“ und „Vogue“, bevor er den mit Erfolg ausgeübten Illustratorenberuf aufgab und sich ab den frühen 1950er Jahren als freischaffender Künstler weitgehend auf die Malerei konzentrierte. Sein Werk war stark vom Kubismus und Surrealismus beeinflusst und lehnte sich später enger an die Welt des Pop Art und des Hard Edge an, ohne dieser, so seine eigene Überzeugung, wirklich anzugehören, genauso wenig fühlte er sich der zeitgenössischen USamerikanischen Gegenwartskunst allzu sehr verbunden. Tatsächlich entwickelte er einen ganz eigenen, bewusst „gekünstelten“ und ausdrucksstarken Stil, seine völlig „abstrahierten, grellbunten, gliederpuppenartig gebildeten Frauen- und Männerfiguren scheinen aus der Welt der Comic Strips u. der Werbeplakate hervorzugehen. Aufgrund seines Bezugs zu Nürnberg, seiner Bedeutung als Graphiker und vor allem als Maler des 20. Jahrhunderts, wird vorgeschlagen, den Durchgang von der Königstraße zum Klarissenplatz und damit in Richtung des „Neuen Museums - Staatliches Museum für Kunst und Design Nürnberg“ als Richard-Lindner-Gasse (nach Richard Lindner 1901-1978) zu benennen. 434 Ö 18 Ö 18 Beilage: .................... Neues Museum Staatliches Museum für Kunst und Design Nürnberg © Stadt Nürnberg Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung Nutzung ist ausschließlich zur Erfüllung dienstlicher Aufgaben zulässig 435 Ö 19 Beschlussvorlage Geo/023/2020 Beratung Datum Behandlung Ziel Ferienausschuss 22.04.2020 öffentlich Beschluss Betreff: Benennung der Freifläche im Innenbereich des ''Tafelhofpalais" (Nähe Bahnhofsplatz / Bahnhofstraße) als Dr.-Helmut-Kohl-Platz nach dem langjährigen Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl Anlagen: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 20.06.2017 Entscheidungsvorlage Planbeilage Sachverhalt (kurz): Es wird vorgeschlagen, die Freifläche im Innenbereich des ''Tafelhofpalais'' (Nähe Bahnhofsplatz / Bahnhofstraße) nach dem langjährigen Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl als Dr.Helmut-Kohl-Platz zu benennen. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Seite 1 von 3 436 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Geo/023/2020 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Nein 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Es gibt keine Hinweise darauf, dass bestimmte Personengruppen durch die Benennung besonders benachteiligt sind. 3. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Av Seite 2 von 3 437 Stadt Nürnberg Beschlussvorlage Geo/023/2020 Beschlussvorschlag: Der Ferienausschuss beschließt, wie in den Beilagen dargestellt, die Benennung der Freifläche im Innenbereich des ''Tafelhofpalais" (Nähe Bahnhofsplatz / Bahnhofstraße) als Dr.-HelmutKohl-Platz nach dem langjährigen Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl. Seite 3 von 3 438 439 Ö 19 Beilage______________ Entscheidungsvorlage Die Freifläche im Innenbereich des neuen "Tafelhofpalais" in der Nähe des Bahnhofsplatzes bzw. der Bahnhofstraße soll nach dem langjährigen Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl benannt werden. Helmut Kohl, am 3. April 1930 geboren, studierte Rechts- Sozial- und Staatswissenschaften sowie Geschichte an den Universitäten Frankfurt am Main und Heidelberg und promovierte im Jahr 1958. Schon früh folgte Helmut Kohl seinem Interesse für Politik. So wurde er im Jahr 1947 Mitglied der CDU, war Mitbegründer der Jungen Union (JU) in Ludwigshafen und in Rheinland-Pfalz und gehörte ab 1959 dem Landtag von Rheinland-Pfalz an. Im Jahr 1969 wurde er in Rheinland-Pfalz zum seinerzeit jüngsten Ministerpräsidenten der Bundesrepublik Deutschland gewählt. Nachdem er ab dem Jahr 1976 Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion und Oppositionsführer im Deutschen Bundestag war, wählte ihn der Deutsche Bundestag im Jahr 1982 im Wege eines Konstruktiven Misstrauensvotums zum Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland. Dieses Amt hatte er bis zum Jahr 1998 inne. Ein großes Anliegen war für Helmut Kohl das Eintreten für Frieden und Sicherheit auf internationaler Ebene sowie die europäische Integration, die im eine Herzensangelegenheit war. Die Intensivierung der deutsch-französischen Freundschaft war im sehr wichtig. Symbolträchtig deutlich wurde dies in Verdun, als Helmut Kohl am 22. September 1984 mit dem französischen Staatspräsidenten François Mitterrand, Hand in Hand stehend, der Toten der beiden Weltkriege gedachte, während die Hymnen beider Nationen abgespielt wurden. Gleiche Freundschaftsbekundung erfolgten auch mit Ronald Reagan, dem damaligen Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika. Die Ostpolitik seiner sozialdemokratischen Vorgänger Willy Brandt und Helmut Schmidt setzte er fort. Nach dem Zusammenbruch der DDR gelang es Helmut Kohl in den Jahren 1989 und 1990 mit Geschick, die deutsche Einheit zu verwirklichen. Hierbei kamen ihm die guten Beziehungen zu den wichtigsten ausländischen Staats- und Regierungschefs zugute, insbesondere zum damaligen sowjetischen Staats- und Parteichef Michail Gorbatschow und zum damaligen amerikanischen Präsidenten George Herbert Walker Bush. Helmut Kohl war ein leidenschaftlicher Verfechter der europäischen Idee und trieb maßgeblich die europäische Integration voran. Mit der Unterzeichnung des Vertrages von Maastricht im Jahr 1992 wurden aus den damaligen Europäischen Gemeinschaften (EG, EGKS und Euratom) die Europäische Union gebildet sowie die Grundlagen zur Europäischen Währungsunion und zur späteren Enführung des Euro gelegt. Helmut Kohl ist bislang der Bundeskanzler mit der längsten Amtszeit (1982-1998). Er erhielt vielfältige Ehrungen und Auszeichnungen, wie z.B. das Großkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland in besonderer Ausführung mit Lorbeerkranz, den Internationalen Karlspreis zu Aachen oder den Titel "Ehrenbürger Europas", um nur einige zu nennen. Helmut Kohl starb nach längerer Krankheit am 16. Juni 2017 im Alter von 87 Jahren in Ludwigshafen-Oggersheim am Rhein. Es wird vorgeschlagen, die Freifläche im Innenbereich des neuen "Tafelhofpalais" in der Nähe des Bahnhofsplatzes bzw. der Bahnhofstraße als Dr.-Helmut-Kohl-Platz 1930-2017, deutscher Politiker (CDU), Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz (1969-1976) und Bundeskanzler (1982-1998), zu benennen. 440 Ö 19 Ö 19 Beilage: .................... Dr. Helmut­Kohl­Platz © Stadt Nürnberg Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung Nutzung ist ausschließlich zur Erfüllung dienstlicher Aufgaben zulässig 441

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