← Sitzung des Ferienausschusses (22.04.2020)
Sitzung gesamt öffentlich
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Sitzungsunterlagen
Sitzung des Ferienausschusses
(findet anstelle der entfallenden
Fachgremien statt)
22.04.2020
Inhaltsverzeichnis
Sitzungsdokumente
Tagesordnung -öffentlichVorlagendokumente
TOP Ö 2 Verstetigung der „Mittleren Ebene an beruflichen Schulen“ (MEBS) an
städtischen beruflichen Schulen in Nürnberg mit Evaluation des Modellprojekts
Sitzungsvorlage 3. BM/085/2020
Sachverhalt 3. BM/085/2020
MEBS-Profil - Ebermannstadt - 2018 3. BM/085/2020
MEBS-Evaluation-II 3. BM/085/2020
Vermerk MEBS vom 19.03.2020 Ref. I/II 3. BM/085/2020
TOP Ö 3 Bundeswettbewerb InnoVET, hier: Beteiligung der Beruflichen Schulen B2 und
B4 sowie SchB am Projekt „Bereichsübergreifende Bildungsangebote für Industrie 4.0 auf
der Plattform der DQR-Stufe 5 als Katalysator der Durchlässigkeit“ (BIRD) der FAU
Sitzungsvorlage 3. BM/086/2020
Sachverhalt 3. BM/086/2020
* TOP Ö 4 Ausbildungsmarkt, Verstärkung der schulischen Berufsausbildung für den
Abschlussjahrgang 2020 im nächsten Schuljahr
Sitzungsvorlage 3. BM/088/2020
* TOP Ö 5 Konsequenzen aus der Statistik und Schulraumplanung – Antrag auf
Genehmigung zweier Gymnasien und einer weiteren Realschule in Nürnberg
Sitzungsvorlage 3. BM/087/2020
* TOP Ö 6 Angebote der Kindertagesbetreuung in Nürnberg – Fortschreibung der
kleinräumigen Bedarfs- und Ausbauplanung bis 2030 (inklusive Vorschlag für ein
Kita-Notprogramm)
Sitzungsvorlage J/075/2020
Sachverhalt_Bedarfsfortschreibung Kita 2020+Notprogramm J/075/2020
Beilage 1_Maßnahmenübersicht Kita-Notprogramm J/075/2020
TOP Ö 8 Weiterentwicklung des Pflegestützpunktes Nürnberg
Sitzungsvorlage SHA/062/2020
Sachverhalt Weiterentwicklung Pflegestützpunkt SHA/062/2020
TOP Ö 9 Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan, 15. Änderung: Bereich
Meistersingerhalle, Prüfung der Stellungnahmen
Sitzungsvorlage Stpl/163/2020
Entscheidungsvorlage Stpl/163/2020
Anlage zur Entscheidungsvorlage Stpl/163/2020
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan, 15. Änderung (Plan-Nr. FNP15 - F
- 05 vom 19.03.2020) Stpl/163/2020
Begründung vom 23.03.2020 Stpl/163/2020
Umweltbericht vom 16.03.2020 Stpl/163/2020
TOP Ö 10 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160, Prüfung der Stellungnahmen und
Erlass der Satzung
Sitzungsvorlage Stpl/162/2020
Entscheidungsvorlage Stpl/162/2020
Anlage 1 zur Entscheidungsvorlage Stpl/162/2020
Übersichtsplan Stpl/162/2020
Änderungssatzung Stpl/162/2020
2
4
4
7
7
7
11
23
24
57
58
58
62
67
67
69
69
71
71
75
88
90
90
93
97
97
101
107
110
111
152
191
191
195
208
256
257
Lesefassung der Satzung Stpl/162/2020
Begründung Stpl/162/2020
Umweltbericht Stpl/162/2020
TOP Ö 11 Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 84, Erlass der Satzung
Sitzungsvorlage Stpl/164/2020
Entscheidungsvorlage Stpl/164/2020
Übersichtsplan Stpl/164/2020
Satzung Stpl/164/2020
TOP Ö 12 Digitalisierung und Elektrifizierung von Parkraum
Sitzungsvorlage Vpl/144/2020
TOP Ö 13 Bennostraße, Einbau einer Fußgängerschutzinsel
Sitzungsvorlage Vpl/145/2020
Straßenplan_2.2114.2.1 Vpl/145/2020
TOP Ö 14 Radschnellverbindung Nürnberg-Erlangen - Abschnitt 1
Sitzungsvorlage Vpl/146/2020
Entscheidungsvorlage Vpl/146/2020
Straßenplan_2_2305_2_1a_28_01_20 Vpl/146/2020
Straßenplan_2_2305_2_1b_11_11_19 Vpl/146/2020
Straßenplan_2_2305_2_1c_10_09_19 Vpl/146/2020
Straßenplan_2_2305_2_1d_27_03_20 Vpl/146/2020
Straßenplan_2_2305_2_1e_27_03_20 Vpl/146/2020
TOP Ö 15 Hintere Marktstraße, Erschließung einer Wohnbebauung
Sitzungsvorlage Vpl/147/2020
Entscheidungsvorlage Vpl/147/2020
Straßenplan_2_2332_2_1_04_03_20 Vpl/147/2020
Tabelle Kostenaufteilung Entwässerungs- und Verkehrsanlagen Vpl/147/2020
TOP Ö 16 Amberger Straße 25, Georg-Paul-Amberger-Schule
Sitzungsvorlage H/052/2020
Entscheidungsvorlage H/052/2020
TOP Ö 17 Benennung von drei Wegen und einem Platz im Bereich Siedlungen Süd
(Falkenheim)
Sitzungsvorlage Geo/021/2020
Entscheidungsvorlage Geo/021/2020
Planbeilage zu den drei Wegen Geo/021/2020
Planbeilage zum Siedlerfestplatz Geo/021/2020
TOP Ö 18 Benennung des Durchgangs von der Königstraße zum Klarissenplatz als
"Richard-Lindner-Gasse"
Sitzungsvorlage Geo/022/2020
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 05.03.2018 Geo/022/2020
Entscheidungsvorlage Geo/022/2020
Lageplan Geo/022/2020
TOP Ö 19 Benennung Tafelhofpalais nach Dr. Helmut Kohl
Sitzungsvorlage Geo/023/2020
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 20.06.2017 Geo/023/2020
Entscheidungsvorlage Geo/023/2020
Planbeilage Geo/023/2020
3
265
272
317
382
382
386
388
389
390
390
394
394
398
399
399
403
405
406
407
408
409
410
410
414
416
417
418
418
421
423
423
426
427
428
429
429
432
434
435
436
436
439
440
441
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Ferienausschusses
(findet anstelle der entfallenden Fachgremien statt)
Sitzungszeit
Mittwoch, 22.04.2020, 15:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1.
Corona-Virus – Aktueller Sachstand
2.
Verstetigung der „Mittleren Ebene an beruflichen Schulen“
(MEBS) an städtischen beruflichen Schulen in Nürnberg mit
Evaluation des Modellprojekts
Beschluss
3. BM/085/2020
Gsell, Klemens, Dr.
3.
Bundeswettbewerb InnoVET, hier: Beteiligung der Beruflichen
Beschluss
Schulen B2 und B4 sowie SchB am Projekt
3. BM/086/2020
„Bereichsübergreifende Bildungsangebote für Industrie 4.0 auf
der Plattform der DQR-Stufe 5 als Katalysator der Durchlässigkeit“
(BIRD) der FAU
Gsell, Klemens, Dr.
4.
Ausbildungsmarkt, Verstärkung der schulischen
Berufsausbildung für den Abschlussjahrgang 2020 im nächsten
Schuljahr
Beschluss
3. BM/088/2020
Gsell, Klemens, Dr.
- Unterlagen werden nachgereicht 5.
Konsequenzen aus der Statistik und Schulraumplanung – Antrag
auf Genehmigung zweier Gymnasien und einer weiteren
Realschule in Nürnberg
Gsell, Klemens, Dr.
- Unterlagen werden nachgereicht -
4
Beschluss
3. BM/087/2020
6.
Angebote der Kindertagesbetreuung in Nürnberg –
Fortschreibung der kleinräumigen Bedarfs- und Ausbauplanung
bis 2030 (inklusive Vorschlag für ein Kita-Notprogramm)
Beschluss
J/075/2020
Prölß, Reiner
- Unterlagen werden nachgereicht 7.
„Koalition der Willigen“: Aufnahme von unbegleiteten
minderjährigen Ausländern (umA) in Nürnberg –
Koalitionsbeschlusses der Bundesregierung vom 08.03.2020
hier: Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis90/Die Grünen vom
27.01.2020
Beschluss
J/074/2020
Prölß, Reiner
- Unterlagen werden nachgereicht 8.
Weiterentwicklung des Pflegestützpunktes Nürnberg
Beschluss
SHA/062/2020
Prölß, Reiner
9.
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan,
15. Änderung: Bereich Meistersingerhalle
Prüfung der Stellungnahmen - abschließende Behandlung
Feststellungsbeschluss
Beschluss
Stpl/163/2020
Ulrich, Daniel
10.
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160
für das Gebiet zwischen Bayernstraße, Münchener Straße,
Parsifalstraße, Platz der Opfer des Faschismus, Schultheißallee
einschließlich einer Teilfläche südlich der Bayernstraße (in
Verlängerung der Schultheißallee)
Prüfung der Stellungnahmen und Erlass der Satzung
Beschluss
Stpl/162/2020
Ulrich, Daniel
11.
Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 84
für ein Gebiet östlich der Sibeliusstraße, Fl.Nr. 229/14, Gmkg.
Erlenstegen
Erlass der Satzung
Beschluss
Stpl/164/2020
Ulrich, Daniel
12.
Digitalisierung und Elektrifizierung von Parkraum
Beschluss
Vpl/144/2020
Ulrich, Daniel
13.
Bennostraße, Einbau einer Fußgängerschutzinsel
Ulrich, Daniel
5
Beschluss
Vpl/145/2020
14.
Radschnellverbindung Nürnberg-Erlangen - Abschnitt 1
Beschluss
Vpl/146/2020
Ulrich, Daniel
15.
Hintere Marktstraße, Erschließung einer Wohnbebauung
Beschluss
Vpl/147/2020
Ulrich, Daniel
16.
Amberger Straße 25, Georg-Paul-Amberger-Schule
Dachsanierung
Beschluss
H/052/2020
Ulrich, Daniel
17.
Benennung von drei Wegen und einem Platz im Bereich
Siedlungen Süd (Falkenheim)
Beschluss
Geo/021/2020
Fraas, Michael, Dr.
18.
Benennung des Durchgangs von der Königstraße zum
Klarissenplatz als "Richard-Lindner-Gasse"
Beschluss
Geo/022/2020
Fraas, Michael, Dr.
19.
Benennung der Freifläche im Innenbereich des ''Tafelhofpalais"
(Nähe Bahnhofsplatz / Bahnhofstraße) als Dr.-Helmut-Kohl-Platz
nach dem langjährigen Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl
Fraas, Michael, Dr.
20.
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 01.04.2020,
öffentlicher Teil
6
Beschluss
Geo/023/2020
Ö 2
Beschlussvorlage
3. BM/085/2020
Beratung
Datum
Ferienausschuss
Behandlung
Ziel
öffentlich
Beschluss
Betreff:
Verstetigung der „Mittleren Ebene an beruflichen Schulen„ (MEBS) an städtischen
beruflichen Schulen in Nürnberg mit Evaluation des Modellprojekts
Sachverhalt (kurz):
Ab dem nächsten Schuljahr 2020/21 soll die "Mittlere Ebene an beruflichen Schulen" (MEBS)
an den beteiligten Pilotschulen Städtische Berufsschule 1 (B1), B2, B4 und B10 verstetigt
werden. Um die kontniuierliche Fortführung des im Modellversuch Erarbeiteten zu gewähren
und um den Schulen eine stabile Basis zur Personaldisposition für das neue Schuljahr zu
ermöglichen, erfolgt in diesem Schulausschuss die Vorlage dieses Antrags.
Zum Hintergrund:
Mit dem Beschluss des Schulausschusses vom 15.07.2016 wurde das auf drei Jahre
anberaumte Modellprojekt "Mittlere Ebene an beruflichen Schulen" (MEBS) an den beteiligten
Pilotschulen zum Schuljahr 2016/17 eingeführt. Ein Zwischenbericht erfolgte im
Schulausschuss am 23.02.2018. Im Schulaussuss vom 27.06.2019 wurde die Verlängerung
der Projektlaufzeit um ein Jahr beschlossen.
Mit der Einführung der Mittleren Ebene ist ein nachhaltiger Prozess zur weiteren Steigerung der
Unterrichtsqualität und der Personalentwicklung unter den Bedingungen der Nürnberger
Bildungs- und Schulentwicklungspolitik an den Schulen B1, B2, B4 und B10 implementiert.
Durch die Partizipation der Lehrkräfte an Entscheidungen, durch ihr selbstständiges und
teamorien-tiertes Handeln sowie klare Regeln der Kommunikation und des Miteinanders,
unterstützt durch pass-genaue und motivierende Fortbildungsprogramme, ist eine bereits jetzt
erkennbare agile Schulent-wicklungskultur entstanden. Dies ist ein erfolgreicher Schritt in
Richtung einer eigenverantwortlichen Schule, die sich kontinuierlich und flexibel auf neue
pädagogische Herausforderungen einstellen und diese meistern kann.
1.
Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Die finanziellen Auswirkungen haben sich im Vergleich zum Schulausschuss vom
15.07.2016 verändert (Erhöhung der durchschn. Personalkosten des "Musterlehrers"
zwischen den Jahren 2016 und 2019; Anzahl der Lehrkräfte an den vier Schulen).
(→ weiter bei 2.)
Nein
(→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
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7
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage 3. BM/085/2020
192.996 € Folgekosten
Gesamtkosten
davon investiv
€ pro Jahr
dauerhaft
nur für einen begrenzten Zeitraum
€ davon Sachkosten
€ pro Jahr
192.996 € davon Personalkosten
davon konsumtiv
€ pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Nein
StK/1 in Kenntnis gesetzt.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
(→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von
Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein
3.
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
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8
Stadt Nürnberg
4.
Beschlussvorlage 3. BM/085/2020
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. I/II, StK (Vermerk vom 19.03.2020)
Ref. I/II, DIP/I-II (Vermerk vom 19.03.2020)
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9
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage 3. BM/085/2020
Beschlussvorschlag:
1) Der Schulausschuss begutachtet die Verstetigung der „Mittlere Ebene an beruflichen
Schulen“ (MEBS) für die Beruflichen Schulen 1, 2, 4 und 10.
2) Der Schulausschuss befürwortet, dass es bei Vorliegen eines Beschlusses der
Lehrerkonferenz (gem. 6 BaySchO) der Rudolf-Dieses-Fachschule, als Teil des Direktorates 2,
offensteht, die „Mittlere Ebene an beruflichen Schulen“ ebenso einzuführen.
3) Der Schulausschuss empfiehlt die Beibehaltung der im Modellversuch erprobten Ausstattung
mit zwei Anrechnungsstunden je 14 Lehrkräften für die Mitglieder der mittleren Ebene sowie
anteilig für IPSN.
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10
Ö 2
Modellprojekt „Mittlere Ebene an beruflichen Schulen“ (MEBS) –
Konzept für eine nachhaltige Schulentwicklung
- Antrag auf Verstetigung der „Mittleren Ebene an beruflichen Schulen“
an städtischen beruflichen Schulen in Nürnberg mit Evaluation des Modellprojekts (2016/17 – 2019/20) 1 Hintergrund des Modellprojekts
Mit dem Beschluss des Schulausschusses vom 15.07.2016 wurde das auf drei Jahre angelegte Modellprojekt "Mittlere Ebene an beruflichen Schulen" (MEBS) an den beteiligten Pilotschulen Städtische Berufsschule 1 (B1), B2, B4 und B10 zum Schuljahr 2016/17 eingeführt.
Im Schulausschuss vom 23.02.2018 erfolgte ein Zwischenbericht. Mit Beschluss des Schulausschusses
vom 27.06.2019 wurde das Pilotprojekt um ein Jahr verlängert. Das Modellprojekt endet mit Abschluss
des Schuljahres 2019/20.
In den oben genannten Vorlagen wurden die Ziele und Rahmenbedingungen des Modellprojekts bereits
dargestellt. Die Mittlere Ebene wurde im Zeitraum Dezember 2019 bis Februar 2020 vollständig an allen
beteiligten Schulen durch den Lehrstuhl für Wirtschaftspädagogik und Personalführung (Prof. Dr. Karl
Wilbers, FAU) evaluiert. Der Fokus dieser Vorlage ist die auf diesen wissenschaftlichen Erkenntnissen
sowie den Erfahrungsberichten aus den beteiligten Modellschulen basierende Gesamtbewertung des
Modellprojekts und die Darstellung der daraus zu ziehenden Schlüsse.
2 Wissenschaftliche und schulische Bewertung des Modellprojekts
2.1 Wissenschaftliche Evaluation
In der Sitzung der MEBS-Leitungsebene1 am 14.05.2018 stellte Prof. Wilbers ein zweistufiges Evaluationskonzept vor:
1
Teilnehmende: Prof. Wilbers, Dr. Greubel, B1/D; B2/D, B4/D; B10/D, SchB/D, SchB/DV, IPSN/DV
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11
In einer ersten Evaluation wurden alle Schulleiter, Team- und Bereichsbetreuer/-innen2 sowie die Lehrkräfte der B2 und B10 befragt. An der Gesamtevaluation II nahmen alle Lehrkräfte, Team- und Bereichsbetreuungen sowie alle Schulleiter der vier Projektschulen teil. Die fragebogenbasierte Online-Befragung wurde zwischen dem 15.12.2019 und dem 31.01.2020 vom Lehrstuhl Prof. Wilbers durchgeführt.
Die Einzelergebnisse sowie das Gesamtergebnis ist bitte der angefügten Dokumentation zu entnehmen
(vgl. Anlage I: MEBS-Evaluation II.pptx).
Zusammenfassend zeigen sich folgende zentrale Erkenntnisse:
o Schulleitungen werden heute mit stetig steigenden Organisationsaufgaben konfrontiert. Für die
Entwicklung der Ausbildungsqualität auf Bereichsebene im Rahmen des Nürnberger Qualitätsmanagements für berufliche Schulen und die professionelle Entwicklung der Lehrkräfte im Bereich müssen die Arbeit in Teams und die Team- bzw. Bereichsleitungen gestärkt werden. Dieser, aus der Umfrage direkt entnommenen Aussage stimmten 79% der Lehrkräfte und 100% der
Team- und Bereichsbetreuer/-innen zu.
o Die befragten Lehrkräfte zeigten ein überwiegend differenziertes und im Vergleich zur Evaluation I deutlich positiveres Verständnis für die Bedeutung von MEBS.
o Das Verständnis für die Bedeutung von MEBS orientiert sich bei den Team- und Bereichsbetreuungen sowie den Schulleitungen am zwischen den Pilotschulen vereinbarten Profil (Veranstaltung Burg Feuerstein, Ebermannstadt, 27.04.2018). Es ist bei dieser Gruppe fest verankert und
klar umrissen.
o Für Team- und Bereichsbetreuungen ist die Entwicklung der Ausbildungsqualität im jeweiligen
Bereich mit dem höchsten Aufwand verbunden.
o Das mit großem Engagement betriebene „Kollegiale Entwicklungsgespräch“ (KEG) als ein Teil
von MEBS, wird von allen Befragten als positiv bis sehr positiv eingeschätzt. Dabei ist festzustellen, dass mit zunehmender Erfahrung im Umgang mit diesem Instrument die Zustimmung zum
KEG steigt.
o Die Übernahme von Verantwortung durch die Mittlere Ebene ist für alle Befragten (ziemlich/außerordentlich) sinnvoll. (Lehrkräfte: 68%, Team- und Bereichsleitungen: 84%, Schulleitungen:
100%)
o Ca. 10 % der befragten Lehrkräfte lehnen MEBS als Schulentwicklungskonzept klar ab.
Als besonders herausfordernd wird v. a. die hohe zeitliche Belastung bei der Durchführung der Kollegialen Entwicklungsgespräche gesehen. Weiterhin sind das dem Modell MEBS zugrundeliegende laterale
Führungsverständnis sowie der Umgang mit bei Einzelgesprächen mitunter auftretenden Konflikten Ansatzpunkte, die einer weitergehenden Personalentwicklungsstrategie für die Mitglieder der Mittleren
Ebene bedürfen.
Zudem sind Erfahrungen und Entwicklungsimpulse aus Individualfeedbacks (z. B. Befragung der Auszubildenden oder kollegiale Hospitation) sowie Ziele und Maßnahmen, die aus den Bereichen/Teams ihre
Wirkung auf der Ebene der gesamten Schule entfalten, einer höheren Aufmerksamkeit zu unterziehen.
Grafisch lässt sich MEBS als Grundkonzept für eine nachhaltige Schulentwicklung an den beruflichen
Pilotschulen der Stadt Nürnberg wie folgt zusammenfassen:
2
Teambetreuungen kommen für den untersuchungsrelevanten Bereich der Mittleren Ebene aufgrund der organisatorischen Gegebenheiten
nur bei der B10 vor. Daher sind die Ergebnisse gesondert zu würdigen. Bereichsbetreuungen existieren in geringen Umfang auch an der B10. Im
Wesentlichen ist die Bedeutung aber deckungsgleich mit den Betreuungen der Berufsbereiche an der B1, B2 und B4.
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12
Quelle: Mittlere Ebene an beruflichen Schulen der Stadt Nürnberg (MEBS), Evaluation 2020, Prof. Wilbers, S. 31.
2.2 Gesamtbewertung der Projektschulen
Wie in den vorangegangenen Projektjahren auch, sind alle Pilotschulen verpflichtet, fragengeleitete Zwischenberichte zu erstellen und diese beim Amt für Berufliche Schulen einzureichen. Die Zwischenberichte haben das Ziel, einen Überblick über den Stand der aktuellen Prozessfortschritte zu erhalten. Darüber hinaus werden noch zu bewältigende Arbeitsschritte und Fortbildungsbedarfe sichtbar.
Die Ergebnisse bilden das Fundament für die abschließende Bewertung der Pilotphase. Sie ermöglichen
zudem einen Ausblick auf die weitere notwendige Arbeit an den Pilotschulen.
Den für die Schulausschussvorlage von den Pilotschulen angefertigten Berichten lassen sich, nach relevanten Themen gegliedert, folgende Befunde entnehmen:
Arbeitsweise der MEBS-Teams
Die Arbeitsweise sowie die verwendeten Kommunikationsverfahren der MEBS-Teams haben sich
inzwischen etabliert. Die MEBS-Teams trafen sich in allen Schulen regelmäßig. In die Entscheidungsprozesse wird der örtliche Personalrat einbezogen und das Kollegium in Berufsbereichs-, Schulentwicklungs- oder Lehrerkonferenzen über den aktuellen Stand informiert. MEBS-Mitglieder sind meist
gleichzeitig Mitglieder in den NQS-Teams der Schulen. Spätestens seit der Einführung des Kollegialen Entwicklungsgespräches (KEG) sind alle Lehrkräfte Teil des MEBS-Prozesses.
Unterrichts-, Organisations- und Personalentwicklung
Erklärtes Ziel der Schulentwicklung an allen Projektschulen ist eine systematische Ausbildungsentwicklung mit einer hohen Unterrichtsqualität, vergleichbaren Anforderungen und praxisorientierten
Inhalten. Unterstützt wird dies durch organisatorische Maßnahmen, die es ermöglichen, Lehrkräfte
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13
kompetenzorientiert einzusetzen und neue Kolleginnen und Kollegen gezielt auf die bevorstehenden
Aufgaben vorzubereiten damit sie das im jeweiligen Bereich geforderte methodisch-didaktische Niveau erreichen.
Ausgerichtet sind alle Maßnahmen auf eine individuelle, nachhaltige und zukunftsfähige Kompetenzförderung der Lernenden.
Es ist festzuhalten, dass einzelne organisatorische Prozesse am Ende der Projektlaufzeit bereits effektiver und effizienter gestaltet werden, sodass sich das Handeln zunehmend in Richtung Unterrichtsentwicklung verschiebt. Bei allen Schulen zeigt sich jedoch, dass die im Modellversuch eingeführten Prozesse zur Unterrichtsentwicklung erst ihr volles Potential entfalten können, wenn sie auf
längere Zeit angelegt sind und nach jedem Zyklus hinterfragt („Entwicklung einer Kultur des Hinterfragens“) und gegebenenfalls weiterentwickelt werden können.
Kollegiales Entwicklungsgespräch (KEG) und Mitarbeitergespräch (MAG)
Seit der Einführung des KEG an den MEBS-Schulen wird über die Abgrenzung zwischen KEG und
MAG diskutiert. Irritationen treten vorwiegend an den Schulen auf, die keine MEBS-Pilotschulen sind.
Der Rahmen und die Inhalte des KEG sind in der Schulausschussvorlage vom 27.06.2019 skizziert,
worauf an dieser Stelle verwiesen wird. Aus der folgenden Tabelle gehen die jeweiligen Merkmale
und Schwerpunkte der KEG und MAG hervor, die Abgrenzung zwischen den beiden Steuerungsinstrumenten wird deutlich:
Formale Grundlage
Wer führt das Gespräch?
Form des Gesprächs
Rhythmus des Gesprächs
Themen des Gesprächs
Kollegiales Entwicklungsgespräch (KEG)
MEBS-Profil, durch die vier
MEBS-Pilotschulen beschlossen am 27.04.2018.
Ab 20.02.2020 Profil 1.1.
Lehrkraft mit MEBS-Mitglied
(i. d. R. Abteilungsbetreuung)
Oder: Fachbereichsbetreuer/innen mit Team
Einzelgespräch mit jeder Lehrkraft des Bereichs (B1, B2, B4)
Teamgespräch (B10)
Einmal pro Jahr (B1, B2, B4)
Drei Gespräche je Fachbereich
pro Jahr (B10)
o Aufgabengestaltung und
Arbeitssituation (keine
dienstrechtliche Bewertung
der Arbeitsleistung)
o Persönliche Zusammenarbeit auf Augenhöhe
o Reflexion des Unterrichtsjahres/-geschehens
o Kurzfristige bis mittelfristige Kompetenz- und Einsatzplanung
o Niederschwellige Klärung
von pädagogischen Herausforderungen
Mitarbeitergespräch (MAG)
AdO 1 A vom 19.01.2007
Lehrkraft mit Schulleiterin/Schulleiter
Einzelgespräch
An Schulen:
Alle zwei Jahre
Mindestbestandteile:
o Aufgabengestaltung und
Arbeitssituation (inkl.
dienstrechtlicher Bewertung der Arbeitsleistung)
o Persönliche Zusammenarbeit (inkl. Führungsverhalten der Vorgesetzten/des
Vorgesetzten)
o Entwicklungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten
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o Vertiefte Abstimmung pädagogischer oder fachlicher
Themenbereiche
o Weitere Themen sind bedarfsabhängig und schulindividuell festzulegen
Dienstrechtliche Auswirkungen
des Gesprächs
Zugrundeliegendes Führungsverständnis
Dauer des Gesprächs
Verpflichtung der Teilnahme
Festhalten der Gesprächsergebnisse
Ziele des Gesprächs
Nein
Ja
Kollegial - lateral
Kollegial - hierarchisch
i. d. R. 45 Minuten
B10: mind. 90 Minuten
Für MEBS-Mitglieder ist KEG
verpflichtend durchzuführen.
o Gesprächsergebnisse und
Beschlüsse (Maßnahmen)
der Individual-KEG werden
zwischen den Beteiligten
vertraulich behandelt.
o Team-KEG werden protokollarisch dokumentiert.
o Die Art und Speicherung
der Dokumentation regeln
(nach Vorgabe der Datenschutzbestimmungen) die
Profilschulen.
Der Zugriff ist auf die jeweils
gesprächsführenden MEBSMitglieder beschränkt, Details
regeln die Profilschulen
Wertschätzung und Motivation
der Lehrkraft auf Augenhöhe
sowie Festlegung der kurz- bis
mittelfristigen pädagogischen
Schwerpunkte des Einzelnen
und des Bereichs
Nicht festgelegt
Für alle Lehrkräfte verpflichtend
Absprachen und Zielvereinbarungen werden in gegenseitigem Einvernehmen durch die
Schulleitung dokumentiert.
Beurteilung, Wertschätzung
und Motivation der Lehrkraft
sowie Festlegung der langfristigen Entwicklungsziele der
Lehrkräfte
Quelle: eigene Erstellung, SchB
Als Hauptziel des KEG wird neben der individuellen, fachlichen Weiterentwicklung der Lehrkräfte in
den Teams, eine kurz- bis mittelfristige, sinnvolle Personalplanung und eine kontinuierliche Verbesserung der Ausbildungsqualität genannt. KEG wird als eine nachhaltige Möglichkeit gesehen, Unterrichtentwicklung und flexible Einsetzbarkeit in den Berufsbereichen/Abteilungen3 zu kombinieren.
Schulentwicklung wird auf eine breite Basis gestellt, es führt zu einer verbesserten internen Kommunikation.
Unter Einbeziehung der technischen, wie pädagogischen Herausforderungen z. B. durch die rasch
fortschreitende Digitalisierung, bietet das KEG ein agiles Organisations- und Kommunikationsformat, um zeitnah und im MEBS-Team abgesprochen auf Veränderungen praxisgerecht reagieren zu
können. KEG gewährt daher die bei agilen Organisationen erforderliche Kommunikations- und Entscheidungsdichte, die, durch die nur im 2-jährigen Rhythmus durchzuführenden MAG (bedingt durch
die große Leitungsspanne an Schulen), nicht im nötigen Umfang möglich ist.
3
Lernfelder, die nahezu inhaltsgleich in unterschiedlichen Berufsbereichen unterrichtet werden müssen, können durch Lehrkräfte bereichsübergreifend flexibel abgedeckt werden.
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15
Ziele, Maßnahmen, Zukunft
Bei den zu Beginn des Projekts von den beteiligten Schulen festgelegten Zielen ist eine große Bandbreite zu erkennen, die sich zwar am Rahmen des dem Prozess bislang zu Grunde liegenden MEBSProfils orientieren, jedoch die Unterschiedlichkeit der Schulen widerspiegeln.
Bei allen Schulen ist feststellbar, dass die zu Beginn des Projektzeitraumes definierten Ziele in einem
hohen Maß erreicht sind, Prozesse erprobt und implementiert oder während der Projektlaufzeit auf
Basis durchgeführter (interner) Evaluationen an die Bedürfnisse vor Ort angepasst wurden.
Als zukünftiger Schwerpunkt ist die Weiterentwicklung der Ausbildungsqualität in den einzelnen
Schulbereichen deutlich zu erkennen. Gekoppelt ist dies mit der Erarbeitung von Qualitätsindikatoren und der im Sinne eines PDCA-Zyklus durchzuführenden Evaluation der Maßnahmen, v. a. im Hinblick auf ihre Wirksamkeit.
Als Erfolgsindikatoren für eine positive Gesamtentwicklung an den Schulen werden u. a. genannt:
o Schaffung einer engeren Verzahnung von fachpraktischen und fachtheoretischen Inhalten
o Schaffung von Freiräumen für die MEBS-Arbeit mit dem Kollegium (z. B. Workshops, Klausurtage, Schilfs)
o Konstruktive Diskussionen und zielorientiertes Arbeiten im MEBS-Team
o Transparente Kommunikation und gute Kooperation zwischen allen am Gelingen des schulischen Prozesses Beteiligten
o Vertrauensvolle, wertschätzende und konstruktive Schulkultur
o Steigende Bereitschaft zur Eigenverantwortung innerhalb der MEBS-Teams verbunden mit
einem gewachsenen Vertrauensverhältnis zwischen und innerhalb der Bereiche
o Klare Beschreibung der internen Aufgabenverteilungen, regelmäßige Anpassung von Checklisten
o Klärung der Kompetenzen zwischen MEBS und der Schulleitung sowie zwischen MEBS und
den Lehrkräften
Offen angesprochen wird aber, dass für die Bedeutung einzelner Zielsetzungen, welche die Abteilungen
sowie die Schule als Gesamteinheit betrafen, erst ein Bewusstsein geschaffen werden musste. Der mit
der Einführung von MEBS einhergehende hohe Entwicklungs- und Umsetzungsaufwand führt inzwischen zu einem routinierten Umgang mit der Gestaltung, Durchführung und Anpassung von die Schulentwicklung maßgeblich und positiv beeinflussenden Prozessen.
Exemplarisch sei hier auf den Offboarding-Prozess4 der B1 verwiesen:
4 Ein Offboarding-Prozess beschreibt den bewusst gestalteten Übergangs- und Wissenstransfer mit einer Lehrkraft. Er ist immer dann einzulei-
ten, wenn eine Kollegin oder ein Kollege die Schule verlässt (z.B. Pensionierung, Elternzeit, Mutterschutz). Es soll v. a. ein Verlust an (System)Wissen verhindert werden.
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16
Quelle: Finaler Zwischenbericht MEBS, Schuljahr 2019/20, B1
NQS und MEBS
Die MEBS-Mitglieder sind meist Teil des NQS-Teams und bilden das Bindeglied zu den Abteilungen.
Sie bringen die Ideen aus den Bereichen in die Schulentwicklungsprozesse ein und spiegeln die Entwicklung der Gesamtschule in die Abteilung zurück. Etablierte NQS-Prozesse an den Schulen sind die
Basis für das Funktionieren von MEBS.
Die Abteilungsziele, wie auch die Bereichsziele gewinnen durch MEBS bei den Lehrkräften inzwischen an Bedeutung. Die gesamtschulische Koordination der unterschiedlichen Abteilungsziele obliegt der NQS-Gruppe.
Prozessbegleitung durch SchB und IPSN
Die Projektsteuerung durch SchB und die unterstützenden, zielgerichteten Fortbildungen, v. a. zur
„lateralen Führung“ bei IPSN waren sinnvoll und notwendig. Auch über den Projektzeitraum hinaus
werden am Bedarf der einzelnen Schulen orientierte Unterstützungsmaßnahmen sowie ein regelmäßiger Austausch der Mitglieder der MEBS-Ebene gefordert, der auf die Bedürfnisse der einzelnen
Schulen abgestimmt ist. Gemeinsame Standards können weiterentwickelt, aber auch aktuelle Herausforderungen an den jeweiligen Pilotschulen diskutiert werden.
3 Strukturelemente von MEBS – Profil 1.1
Wie bereits in den vorangegangenen Berichten dargestellt, ist das handlungsleitende Moment von
MEBS, das bei der Veranstaltung auf Burg Feuerstein in Ebermannstadt am 27.04.2018 festgelegte
MEBS-Profil (Vgl. Anlage II: MEBS-Profil – Ebermannstaft – 2018). Während der Pilotphase zeichneten
sich Fragestellungen ab, die mit diesem Profil jedoch nicht beantwortet werden konnten. Im Wesentlichen waren dies folgende Themenbereiche:
o Wie wird man ein MEBS-Mitglied?
o Wo und wie werden die Aufgabenfelder der Mittleren Ebene dokumentiert? Mit wem werden
diese abgestimmt?
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17
o
Wer bestimmt über die Einführung (ggf. die Beendigung) von MEBS an einer Schule/einem Direktorat?
Unter Einbeziehung der aus der Pilotphase gewonnenen Erkenntnissen und der Expertise des Personalamtes (Herr Heyer, PA/1), der Friedrich-Alexander-Universität (Herr Prof. Wilbers, Herr Dr. Greubel) und
IPSN (Herr Fuchs) hat SchB ein Profil 1.1 entwickelt, das den Vertreterinnen und Vertretern der Pilotschulen (Team-/Bereichsleitungen, Schulleitungen, örtliche Personalvertretungen) sowie dem Vertreter
des Stufenpersonalrats am 20.02.2020 zur Diskussion und Abstimmung vorgelegt wurden.
Nach einem fachlich intensiven Abstimmungsprozess, wurde das folgende Profil 1.1 einstimmig beschlossen:
Profil der Mittleren Ebene (MEBS) an den beruflichen Schulen der Stadt Nürnberg – Version 1.1
Die mittlere Ebene übernimmt schulspezifische Aufgaben. Diesen Aufgaben steht schulübergreifend folgender
Rahmen zur Verfügung:
1.
Entwicklung der Ausbildungsqualität auf Bereichsebene im Rahmen des Nürnberger Qualitätsmanagements für
berufliche Schulen (NQS)
Die mittlere Ebene ist verantwortlich für die Entwicklung der Ausbildungsqualität in ihrem Bereich. Sie steuert daher die bereichsspezifischen NQS-Prozesse, d. h. sie stellt sicher, dass der Qualitätsregelkreis (Plan, Do, Check und
Act) im Schuljahr durchlaufen wird und die ihm eigenen Planungs-, Umsetzungs- und Reflexionsprozesse ausgelöst
werden. Je nach organisatorischem Aufbau der Schule ist die Implementierung der mittleren Ebene in den NQSProzess vor Ort zu gestalten. Die mittlere Ebene wirkt auch an der Weiterentwicklung der gesamten Schule mit.
2. Professionelle Entwicklung der Lehrkräfte im Bereich
Die mittlere Ebene fördert die Lehrkräfte in ihrem Bereich. Sie verantwortet Kollegiale Entwicklungsgespräche
(KEG) zur professionellen Entwicklung der Lehrkraft in ihrem Team bzw. der Teams und ihren Lehrkräften. Die
mittlere Ebene kann bei der Auswahl von Lehrkräften mitwirken, die in einem bestimmten Bereich tätig sein sollen.
Die Einarbeitung, der Wiedereinstieg, der Ausstieg der Lehrkräfte eines Bereichs wird von der mittleren Ebene koordiniert.
3. Aufgabenfelder für MEBS-Mitglieder
Die Aufgabenfelder der MEBS-Mitglieder sind in jeder Schule in einer innerdienstlichen Aufgabenbeschreibung für
Mitglieder der Mittleren Ebene dokumentiert und zwischen Schulleitung, örtlicher Personalvertretung und den Mitgliedern der Mittleren Ebene abgestimmt. Die festgelegten Aufgabenfelder der MEBS-Mitglieder sind mit den Inhalten der relevanten Funktionsstellenbeschreibungen in Einklang zu bringen.
Die innerdienstliche Aufgabenbeschreibung sollte folgende Merkmale aufweisen:
1. Bezeichnung der MEBS-Stelle
2. Organisatorische Einordnung (Vorgesetze Person, Zuordnung zu einem Berufs-/Fach-/Schulbereich, Vertretung der Stelleninhaber-/in, keine Vorgesetztenfunktion)
3. Eigenständige Darstellung der Aufgabenfelder des Mitglieds der Mittleren Ebene
4. Definition der erwarteten Kompetenzen (Kompetenzprofil)
Die Schulleitung trägt die Verantwortung, dass die Arbeitsbelastung der MEBS-Mitglieder nicht zu hoch wird.
4. Verfahren zur Auswahl/Festlegung von (Neu-)MEBS-Mitgliedern
Das Verfahren zur Auswahl/Festlegung von MEBS-Mitgliedern sowie Änderungen des Verfahrens werden in jedem
Direktorat mit Beschluss der Lehrerkonferenz festgelegt (gem. § 6 BaySchO).
Die Auswahlmodalitäten des Gesamtverfahrens müssen transparent und mit dem örtlichen Personalrat abgestimmt sein. Für die finale Auswahl der Mitglieder ist die Schulleitung verantwortlich. Diese berücksichtigt die zur
Aufgabenerfüllung notwendigen Kompetenzen.
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18
5. Einführung von MEBS an einer Schule/einem Direktorat
Die Einführung der Mittleren Ebene an einer Schule/einem Direktorat kann nur nach einem Beschluss der Lehrerkonferenz erfolgen, der den Maßgaben des § 6 BaySchO folgt.
Zur Einführung der Mittleren Ebene an einer Schule/einem Direktorat ist ein Beschluss des Schulausschusses notwendig.
Nürnberg, 20.02.2020
Das MEBS-Profil 1.1 knüpft am bisherigen Profil an und ergänzt darüber hinaus die noch offenen Themenbereiche. Es stellt einen nachvollziehbaren und umfassenden Rahmen dar, der den aktuellen, aber
auch zukünftigen MEBS-Schulen die Chance bietet, die Mittlere Ebene zielgerichtet, nachhaltig und zur
jeweiligen Schule passend ein- bzw. weiterzuführen. Im Unterschied zum anfänglichen Projektgedanken, jede Projektschule könne frei ihr eigenes Konzept erstellen, bietet das entstandene MEBS-Profil
eine klare Orientierung bei großer Gestaltungsfreiheit innerhalb der gegebenen Bedingungen.
Es ist damit möglich, überprüfbare Routinen zu schaffen, durch die eine gezielte Personalentwicklung
zur Verbesserung der Wirksamkeit des Unterrichts und der Initiierung eines nötigen Kulturwandels (Änderung des Kommunikationsverhaltens, Partizipation an pädagogischen Entwicklungs- und Innovationsprozessen) an den Schulen unterstützt wird.
4 Ressourcen
Das Modellprojekt MEBS wurde vom Schulausschuss am 15.07.2016 im Rahmen des vorhandenen Stellenplanes im Bereich Lehrkräfte befristet für drei Jahre beschlossen, mit Beschluss des Schulausschusses
vom 27.06.2019 um ein Jahr verlängert.
Alle vier Pilotschulen sind an einer über die Pilotphase hinausgehenden Fortführung von MEBS stark interessiert.
Daher ist es Ziel dieser Vorlage, auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse das Modell der Mittleren Ebene
für die Beruflichen Schulen 1, 2, 4 und 10 zu verstetigen. Die Berechnungsgrundlagen für die benötigten
Mittel entsprechen jenen aus 2016.5
Darüber hinaus soll die Einbindung der Lehrkräfte der Rudolf-Diesel-Fachschule (RDF) ab dem Schuljahr
2020/21 in das bisher nur an der Berufsschule des Direktorats 2 bestehende MEBS-Konzept ermöglicht
werden. Die untenstehende Berechnung zeigt die entstehenden Kosten mit und ohne RDF auf.
Die zeitliche Honorierung ist vorrangig auf die Personen der Mittleren Ebene der Pilotschulen zu verteilen.
IPSN begleitet den permanent anzupassenden Weiterentwicklungsprozess (PDCA-Zyklus) durch einschlägige Fortbildungskonzepte, gezielte Beratung einzelner Schulen sowie die Durchführung von pädagogischen und organisatorischen Austauschtreffen der MEBS-Teams aller, auch zukünftiger MEBSSchulen. Daher soll IPSN (Herr Fuchs) für die beschriebene Unterstützung bis einschließlich Schuljahr
2022/23 weiterhin 2,4 Lehrerwochenstunden/Schuljahr als Anteil aus dem für die Mittlere Ebene bereitgestellten Gesamtbudget erhalten.
5
An Ressourcen sind analog den Regelungen der erweiterten Schulleitung des Freistaats Bayern je 2 Anrechnungsstunden pro 14 Lehrkräfte
vorgesehen. Dabei gelten die ersten 14 Köpfe an jeder Schule als bereits durch die Schulleitung „abgedeckt“ (vgl. KMBek Az. II-BS4424.0/10/7
vom 03.07.2019 i. V. m. § 1 Abs. 2 Satz 3 ErwSchLV).
Seite 9
19
Berechnung (Stand der Lehrkräfte: 20.10.2019):
Name des Direktorates
B1
B2 (Berufsschule)
B2 (Rudolf-Diesel-Fachschule, RDF)
B4
B10
Summe (ohne RDF)
Summe (mit RDF)
Anzahl der Lehrkräfte (LK)
71
61
42
69
81
282
324
Berechnungsgrundlage (mit RDF):
Berechnung
Kommentierung
Gesamtzahl der Lehrkräfte abzüglich der bereits durch die vier Schulleitungen „abgedeckten“ Lehrkräfte („Führungsspanne“ der Schulleitung)
Führungsspannenanteile, die auf die mittlere
Ebene übertragen werden
2 Anrechnungsstunden je Anteil
Umrechnung der Anrechnungsstunden in
Vollzeitstellen.
324 LK - (4 x 14 LK) = 268 LK
268 LK : 14 LK = 19,4
19,4 x 2 Anrechnungsstd. = 38,28 Anr.std.
38,28 Anr.std. : 24 Pflichtwochenstunden (QE 4) =
1,60 Vollzeitstellen
Berechnungsgrundlage (ohne RDF)
Berechnung
Kommentierung
Gesamtzahl der Lehrkräfte abzüglich der bereits durch die vier Schulleitungen „abgedeckten“ Lehrkräfte („Führungsspanne“ der Schulleitung)
Führungsspannenanteile, die auf die mittlere
Ebene übertragen werden
2 Anrechnungsstunden je Anteil
Umrechnung der Anrechnungsstunden in
Vollzeitstellen.
282 LK - (4 x 14 LK) = 226 LK
226 LK : 14 LK = 16,1
16,1 x 2 Anrechnungsstd. = 32,2 Anr.std.
32,2 Anr.std. : 24 Pflichtwochenstunden (QE 4)
= 1,34 Vollzeitstellen
Die Personalkosten (inkl. RDF) betragen insgesamt 192.996,80 € p. a. (1 x Vollzeit-Lehrkraft in A13/A14:
120.623,00 €; Grundlage: durchschnittliche Personalkosten 2019). Die Personalkosten ohne der RDF betragen 161.634,82 €. Eine Stellenneuschaffung ist in beiden Fällen nicht erforderlich; die Stellen können
aus dem bestehenden Stellenplan für Lehrkräfte gedeckt werden.
Eine Refinanzierung im Rahmen der staatlichen Lehrpersonalbezuschussung wird weiterhin eingefordert. Bisher wurde die Bezuschussung für das Schuljahr 2016/17 von der Regierung von Mittelfranken mit
Schreiben vom 10.04.2019 abgelehnt. Begründung: Die Gewinnung von Anrechnungsstunden ist gem.
Art. 57a BayEUG staatlichen Schulen vorbehalten. Eine analoge Entscheidung ist für die Schuljahre
2017/18 bis 2019/20 sowie die Folgejahre zu erwarten.
Mit der Gesetzesänderung des BayEUG zum 01.08.2019 wurde der Artikel 52a BayEUG um einen Absatz
5 erweitert. Dieser lautet:
Seite 10
20
„(5) 1An kommunalen Schulen kann durch Entscheidung des Schulträgers eine erweiterte Schulleitung
eingerichtet werden. 2Die Abs. 1 bis 3 gelten entsprechend.“6
Damit besteht seit dem Schuljahr 2019/20 die Möglichkeit, dass kommunale Schulen das staatliche Modell der „erweiterten Schulleitung“ nach Entscheidung des kommunalen Schulträgers übernehmen können. Um das staatliche Modell der „erweiterten Schulleitung“ zu implementieren, wäre folgende Vorgehensweise nötig:
1) Entscheidung des Schulträgers, dass die „erweiterte Schulleitung“ an beruflichen Schulen eingerichtet
werden darf.
2) Jede Schulleiterin, jeder Schulleiter stellt beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus (StMUK) auf Basis des an der Schule vorhandenen Konzepts einen Antrag zur Einrichtung einer
„erweiterten Schulleitung“. Die Antragstellung muss bis 31. Januar des Jahres erfolgen, in dem das
Modell an den Schulen eingerichtet werden soll. (z. B. 31.01.20 für Schuljahr 2020/21)7
3) Die Entscheidung des Freistaates über den Antrag erfolgt nach Maßgabe der im Staatshaushalt bereitgestellten Stellen und Mittel.
Es ist allerdings festzustellen, dass die Zielrichtung des staatlichen Modells von der des Nürnberger Modells abweicht: Liegt beim staatlichen Modell der Fokus auf der Erweiterung und damit der Entlastung
der Schulleitung, ist im Gegensatz dazu das Ziel des Nürnberger Modells eine Verbesserung der Kommunikation auf der „mittleren Ebene“ der Schule verbunden mit einer nachhaltigen Verbesserung der
Unterrichtsqualität und Personalentwicklung.
Die Voraussetzungen zur Einführung des staatlichen Modells und der damit einhergehenden Möglichkeit der staatlichen Bezuschussung, wurden in den oben dargestellten drei Schritte aufgezeigt. Die
Wahrnehmung dieser Option wäre ein Paradigmenwechsel hinsichtlich der nicht nur in den Pilotschulen
gelebten Schulentwicklungs- und Schulleitungskultur.
5 MEBS – ein agiles Modell für die Zukunft
Mit der Einführung der Mittleren Ebene ist ein nachhaltiger Prozess zur weiteren Steigerung der Unterrichtsqualität und der Personalentwicklung unter den Bedingungen der Nürnberger Bildungs- und Schulentwicklungspolitik an den Schulen B1, B2, B4 und B10 implementiert.
Durch die Partizipation der Lehrkräfte an Entscheidungen, durch ihr selbstständiges und teamorientiertes Handeln sowie klare Regeln der Kommunikation und des Miteinanders, unterstützt durch passgenaue und motivierende Fortbildungsprogramme, ist eine bereits jetzt erkennbare agile Schulentwicklungskultur entstanden. Dies ist ein erfolgreicher Schritt in Richtung einer eigenverantwortlichen Schule,
6
Art. 57a BayEUG - Erweiterte Schulleitung
(1) 1An staatlichen Schulen kann das zuständige Staatsministerium auf Antrag der Schulleiterin oder des Schulleiters zur Unterstützung bei der
Erledigung der Aufgaben gemäß Art. 57 Abs. 1 bis 3 eine erweiterte Schulleitung einrichten. 2Die Entscheidung über den Antrag erfolgt nach
Maßgabe der im Staatshaushalt bereitgestellten Stellen und Mittel.
(2) 1Voraussetzung für die Einrichtung einer erweiterten Schulleitung ist, dass dies auf Grund der Zahl der an der Schule tätigen staatlichen
Lehrkräfte sowie auf Grund der Struktur der Schulart zweckdienlich ist. 2Dabei sind auch die Schulen, mit deren Leitung die Schulleiterin oder
der Schulleiter gemäß Art. 57 Abs. 1 Satz 2 betraut ist, einzubeziehen, soweit sie einer Schulart angehören, welche die für die Einrichtung einer
erweiterten Schulleitung erforderliche Struktur gemäß Satz 1 aufweist.
(3) 1Die erweiterte Schulleitung besteht aus dem ständigen Vertreter sowie erforderlichenfalls weiteren staatlichen Lehrkräften mit Führungsund Personalverantwortung nach Maßgabe der Rechts- und Verwaltungsvorschriften. 2Die Mitglieder der erweiterten Schulleitung sind gegenüber den ihnen von der Schulleiterin oder dem Schulleiter zugeordneten Lehrkräften weisungsberechtigt.
[…]
7
vgl. beispielhaft: Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 7. Januar 2020, Az. II-BS4244.0/11/6
(BayMBl. Nr. 27)
Seite 11
21
die sich kontinuierlich und flexibel auf neue pädagogische Herausforderungen einstellen und diese meistern kann.
Um dieses Erfolgsmodell an weiteren Schulen einführen zu können, ist ein Beschluss der betreffenden
Lehrerkonferenz Voraussetzung (vgl. Profil 1.1, Abs. 5).
Bislang hat noch kein weiteres Direktorat die Einführung der Mittleren Ebene zum Schuljahr 2020/21 beschlossen. Gleichwohl sind bereits Schulen am Konzept der Mittleren Ebene interessiert. Diese haben
jetzt mit dem verbindlichen Profil 1.1 und den vorliegenden Evaluationsergebnissen eine klare Basis, um
fundiert in den Kollegien entscheiden zu können.
Vor der Einführung der Mittleren Ebene an weiteren Schulen oder Direktoraten ist nach erfolgter Genehmigung durch die jeweilige Lehrerkonferenz ein erneuter Beschluss des Schulausschusses notwendig.
Aufgrund der Ergebnisse des Evaluationsberichtes erscheint es darüber hinaus sinnvoll, zukünftige Mitglieder der Mittleren Ebene durch gezielte Schulungen, z. B. im Bereich Gesprächsführung, Moderationstechniken, laterale Führung und Zeitmanagement vorab auf ihre neue Rolle vorzubereiten.
Durch die gewonnenen Erkenntnisse wird außerdem eine extern zu begleitende, zeitliche und inhaltliche
Prozesssteuerung dringend empfohlen.
6 Beschlussvorschlag
1) Der Schulausschuss begutachtet die Verstetigung der „Mittlere Ebene an beruflichen Schulen“ (MEBS)
für die Beruflichen Schulen 1, 2, 4 und 10.
2) Der Schulausschuss befürwortet, dass es bei Vorliegen eines Beschlusses der Lehrerkonferenz (gem. 6
BaySchO) der Rudolf-Dieses-Fachschule, als Teil des Direktorates 2, offensteht, die „Mittlere Ebene an
beruflichen Schulen“ ebenso einzuführen.
Der Schulausschuss empfiehlt die Beibehaltung der im Modellversuch erprobten Ausstattung mit zwei
Anrechnungsstunden je 14 Lehrkräften für die Mitglieder der mittleren Ebene sowie anteilig für IPSN.
Anlagen:
Anlage I: MEBS-Evaluation II.pptx
Anlage II: MEBS-Profil – Ebermannstaft – 2018.docx
Seite 12
22
Ö 2
Profil der Mittleren Ebene (MEBS) an den beruflichen Schulen der Stadt Nürnberg
Die mittlere Ebene übernimmt schulspezifische Aufgaben. Daneben stellen sich schulübergreifend für
die mittlere Ebene die folgenden Aufgaben:
1. Entwicklung der Ausbildungsqualität auf Bereichsebene im Rahmen des Nürnberger
Qualitätsmanagements für berufliche Schulen (NQS): Die mittlere Ebene ist verantwortlich für
die Entwicklung der Ausbildungsqualität in ihrem Bereich. Sie steuert daher die
bereichsspezifischen NQS-Prozesse, d. h. sie stellt sicher, dass der Qualitätsregelkreis (Plan, Do,
Check und Act) in jedem Schuljahr durchlaufen wird und die ihm eigenen Planungs-, Prüf- und
Reflexionsprozesse ausgelöst werden. Die mittlere Ebene ist nicht nur verantwortlich für die
Unterrichtsentwicklung in ihrem Bereich, sondern wirkt an der Entwicklung der gesamten Schule
mit.
2. Professionelle Entwicklung der Lehrkräfte im Bereich: Die mittlere Ebene fördert die Lehrkräfte
in ihrem Bereich. Sie verantwortet Kollegiale Entwicklungsgespräche (KEG) zur professionellen
Entwicklung der Lehrkraft in ihrem Team bzw. der Teams und ihren Lehrkräften. Die mittlere
Ebene wirkt an der Auswahl von Lehrkräften, die in einem bestimmten Bereich tätig sein sollen,
mit. Die Einarbeitung, der Wiedereinstieg, der Ausstieg der Lehrkräfte eines Bereichs wird von
der mittleren Ebene koordiniert.
Ebermannstadt, 27.4.2018
23
Ö 2
Mittlere Ebene an beruflichen
Schulen der Stadt Nürnberg (MEBS)
Evaluation 2020
Prof. Dr. Karl Wilbers
Lehrstuhl für Wirtschaftspädagogik und Personalentwicklung
Februar 2020
24
1
MEBS im Licht der Betroffenen und Beteiligten
25
2
MEBS im Licht der Betroffenen
Zielgruppen: Lehrkräfte, Bereichs-/Teamleitungen, Schulleitungen
Alle betroffenen Schulen (B1, B2, B4, B10)
Feldzeit: 15.12.2019 – 31.01.2020
Lehrkräfte
Volumen erreichbare Zielgruppe lt. Angaben SL: 221
Unschärfe Volumen durch Erkrankungen, Elternzeit, rechtlicher Status
Gesamtsample: 165 (= 74,7% des Volumens)
Mittlere Bearbeitungszeit (Median): 18 Minuten
Bereichsleitungen
Volumen erreichbare Zielgruppe lt. Angaben SL: 38
Gesamtsample: 38 (= 100% des Volumens)
Mittlere Bearbeitungszeit (Median): 35 Minuten
26
3
MEBS: Verständnis & Notwendigkeit aus Sicht der verschiedenen Gruppen
27
4
MEBS: Verständnis verschiedene Zielgruppen (offen)
Die mittlere Ebene (MEBS) ist ein Projekt, das neue Strukturen und Prozesse in
beruflichen Schulen erprobt. Was verstehen Sie unter der mittleren Ebene? Versuchen
Sie dies bitte in wenigen Sätzen zu erklären, so wie Sie dies einer Kollegin bzw. einem
Kollegen einer anderen Schule erklären würden.
Lehrkräfte
Überwiegend differenziertes Verständnis
Deutlich ausdifferenzierter als bei letzter Evaluation
Einzelne Stimmen reduziertes Verständnis („MEBS = KEG“)
Ausnahmen: Unkenntnis oder Protest („sinnlos“, „Kontrollinstrument“)
BL/TL & SL
Sehr ausdifferenziertes Verständnis
Weitestgehend deckungsgleich mit Feuerstein-Profil
28
5
MEBS: Notwendigkeit
Der Schulleitung obliegt die dienstliche Beurteilung. Dazu brauchen
sie direkte oder indirekte Unterstützung bei der dienstlichen
Beurteilung der Lehrkräfte (L: 9%, BL/TL: 0%)
Schulleitungen werden heute mit stetig steigenden
Organisationsaufgaben konfrontiert. Für die Entwicklung der
Ausbildungsqualität auf Bereichsebene im Rahmen des Nürnberger
Qualitätsmanagements für berufliche Schulen und die professionelle
Entwicklung der Lehrkräfte im Bereich muss die Arbeit in Teams und
die Team- bzw. Bereichsleitungen gestärkt werden (L: 79%, BL/TL:
100%)
Die Schulleitung müssen von diesen Aufgaben durch Delegation an
die Bereichs- und Teamleitungen entlastet werden (L: 13%, BL/TL:
0%)
29
6
Bereichs- und Teamleitungen: Aufgabenprofil in MEBS
30
7
Verteilung Aufwand der Bereichsleitungen
22,69%
Entwicklung der Ausbildungsqualität
durch gemeinsam getragene Ziele
ausrichten
Ausbildungsqualität durch konkrete
Maßnahmen im Bereich entwickeln
21,13%
20,56%
Ausbildungsqualität überprüfen bzw.
reflektieren
13,13%
Personalentwicklung (einschließlich
KEG)
11,25%
6,75%
4,50%
Planung des Personaleinsatzes
(lang- und mittelfristig, ohne
Vertretungsplanung)
Vertretungsplanung
Administration (Finanz-, Lernmittel-,
Raummanagement)
31
8
Verteilung Aufwand der Teamleitungen
Entwicklung der Ausbildungsqualität
durch gemeinsam getragene Ziele
ausrichten
Ausbildungsqualität durch konkrete
Maßnahmen im Bereich entwickeln
25,07%
19,33%
Ausbildungsqualität überprüfen bzw.
reflektieren
16,73% 17,00%
12,20%
Personalentwicklung (einschließlich
KEG)
Planung des Personaleinsatzes
(lang- und mittelfristig, ohne
Vertretungsplanung)
Vertretungsplanung
8,33%
1,33%
32
Administration (Finanz-, Lernmittel-,
Raummanagement)
9
Verteilung des Aufwandes der BL/TL aus Sicht der
Schulleitungen
Entwicklung der Ausbildungsqualität
durch gemeinsam getragene Ziele
ausrichten
Ausbildungsqualität durch konkrete
Maßnahmen im Bereich entwickeln
25,00%
20,20%
19,20%
Ausbildungsqualität überprüfen bzw.
reflektieren
15,20%
Personalentwicklung (einschließlich
KEG)
11,60%
Planung des Personaleinsatzes
(lang- und mittelfristig, ohne
Vertretungsplanung)
Vertretungsplanung
4,00%
4,80%
Administration (Finanz-, Lernmittel-,
Raummanagement)
33
10
Professionelle Entwicklung der Lehrkräfte
34
11
Kollegiales Entwicklungsgespräch (KEG): Verständnis
& Erfahrungen
Verständnis von KEG
Lehrkräfte
Ausdifferenzierte Sichtweise
Fast ausschließlich positive Funktionalität für die Lehrkraft (z.B.
Entwicklungsperspektiven, eigene Bedürfnisse)
Ausnahmen: Kritische Stimmen (z.B. „Zeitverschwendung“), zum Teil sehr laut
(„Kacke“)
BL/TL & SL
Sehr ausdifferenzierte Sichtweise
Professionelle Sichtweise
Einzelgespräche oder Teamgespräche
Erfahrungen (quantitativ)
Unterschiede in den Schulen (nicht alle Schulen umfangreiche
Erfahrungen)
35
12
KEG: Erfahrungen der Lehrkräfte: Überwiegend positiv
„Das KEG hat unserer Abteilung sehr gut getan“
„Ich habe positive Erfahrungen gemacht, da im Schulalltag für solche Gespräche kein
Raum ist“
„Guter Austausch, strukturierte Vorgehensweise, Schaffen von Verbindlichkeiten“
„zeitintensiv, aber sehr konstruktiv“
„Ich sehe das KEG als extrem sinnvoll an. Als Lehrkraft fühlt man sich ernst
genommen und gehört“
„Sehr gute. Allerdings nimmt es zusätzlich viel Zeit in Anspruch, hier wären
Anrechnungsstunden sinnvoll“
„Weil es einfach super ist im Team zu arbeiten und nicht mehr lauter Einzelkämpfer
wie (….) als ich an die Schule kam. Es gibt endlich Absprachen und ein
gemeinsames Arbeiten in der Fachgruppe“
„Ich war schon an einigen Schulen. Ideen und Vorschläge bekammen oft keine
Rückmeldung. Eine gute Möglichkeit die Sichtweise und Einschätzung gegenseitig zu
kommunizieren. Direkter mitwirken.“
„Bereichsleiter hat sehr guten Einblick in den Alltag des Lehrers, kennt die
Schwächen und Stärken der Lehrkraft“
„Man fühlt sich als Kollege wahrgenommen.“
36
13
KEG: Erfahrungen der Lehrkräfte: Wenige Ausnahmen
Vereinzelte Durchführungsprobleme
BL nicht ausreichend Zeit genommen
BL schlecht vorbereitet
„Kaffee fehlte“
Unsicherheiten im Verfahren
„Unklar, wie mit „Ergebnissen“ des Gesprächs verfahren wird.“
Vereinzelte abstrakte Vorbehalte
„Kollegiale Entwicklungsgespräche und jahrelange Übung im
Duckmäusertum a la Bayern widersprechen sich“
„zusätzlicher, unnötiger Aufwand für Lehrer (neben unbezahlten Tätigkeiten
wie Bildungstag, Tag der offenen Tür, Elternsprechabende,
Raumbetreuungen und unzählige Konferenzen)“
37
14
MEBS: Erfahrungen der BL/TL
Fast ausschließlich positive Erfahrungen
„Angenehme Gespräche erlebt“
„Das KEG ist ein sehr wertvolles Instrument, dass die Zufriedenheit (Arbeitsklima)
der LK fördert und somit indirekt z ne besseren Ausbildungsqualität führen kann.
Keine zufällige Personalentwicklung und Unterrichtsentwicklung mehr!“
„Im KEG findet ein strukturierter Austausch statt, der Vertrauen schafft, die
Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kolle fördert, Wertschätzung ausdrückt,
Einsatz- und Unterstützungsmöglichkeiten aufzeigt und die Ausbildungsqualität stärkt
sichert“
„Sehr positive Erfahrungen, da der Austausch sehr konstruktiv und zielgerichtet ist.
Außerdem kann in der Gruppe durch ähnliche Erfahrungen sehr zielgerichtet
gearbeitet werden“
Schwierige Punkte für die BL/TL
„Es ist oft "führen ohne Mittel„
„Oft extrem belastend wenn Konflikte auftreten“
„Viel Planungsaufwand“
„inhaltlich sehr aufwendig“
38
15
Kollegiales Entwicklungsgespräch (KEG): Themen (alle)
Fachliche/Fachwissenschaftliche Fragen, zum Beispiel fachliche
Grundlagen des Unterrichts (2,92)
Didaktische/pädagogische Fragen, zum Beispiel Didaktische
Jahresplanung (3,04)
Ziele unseres Bereichs (3,62)
Ziele und Maßnahmen in anderen Bereichen/Teams bzw. auf der Ebene
der gesamten Schule (2,79)
Individuelle Herausforderungen der einzelnen Lehrkraft (3,53)
Individuelle Stärken und Schwächen der einzelnen Lehrkraft (3,33)
Individuelle Planung des Unterrichtseinsatzes (3,15)
Erfahrungen und Entwicklungsimpulse aus dem Individualfeedback (z.
B. Befragung der Azubis oder kollegiale Hospitation) (2,60)
Persönliches Qualitätsverständnis (3,12)
Engagement in Teams (3,54)
39
16
Kollegiales Entwicklungsgespräch: Profile
KEG als Einzelgespräche mit
der BL
KEG als Teamgespräche mit
der TL
Breit gestreut über das
Fachliche Fragen und
Feuerstein-Profil
Individuelle professionelle
Personalentwicklung als zentrale
Aufgabe neben Förderung
Ausbildungsqualität
fachdidaktische Fragen im
Vordergrund
Individuelle professionelle
Personalentwicklung spielt kaum
eine Rolle
40
17
Kollegiales Entwicklungsgespräch (KEG): Sinn?
Einschätzung der Lehrkräfte
Schulen mit breiterer Erfahrung: KEG aus Sicht der Lehrkräfte sinnvoll (10
bis 15 % gar nicht/kaum sinnvoll)
Einschätzung der BL/TL
Sehr positive Einschätzung durch BL (außerordentlich sinnvoll: 81%)
Sehr positive Einschätzung durch SL (außerordentlich sinnvoll: 100%)
Positive Einschätzung der TL (außerordentlich/ziemlich sinnvoll: 87%)
41
18
Kollegiales Entwicklungsgespräch (KEG): Sinn (TL/BL)*
Das KEG ist grundsätzlich eine gute Sache, aber es bedeutet für
mich eine starke zusätzliche Belastung (3,29)
Das KEG ist grundsätzlich eine gute Sache, aber ich fühle mich
noch nicht hinreichend darauf vorbereitet bzw. begleitet (1,81)
Das KEG ist grundsätzlich eine gute Sache, aber mir fehlt noch
die Routine im Umgang mit KEGs (1,97)
KEG halte ich grundsätzlich für keine gute Idee (2,16)
* Zustimmungsgrad auf Skala von 1 bis 5
42
19
Professionelle Entwicklung Lehrkräfte: Mitwirkung*
Auswahl von Lehrkräften (heute: 1,9 – Zukunft: 3,4)
Planung des Einsatzes von Lehrkräften (heute: 3,1, Zukunft: 3,7)
Einarbeitung von Lehrkräften (heute: 4,3 – Zukunft: 4,2)
Bereitstellung von Unterrichtsunterlagen für neue Lehrkräfte
(heute: 4,3 – Zukunft: 3,9)
Personalentwicklung, zum Beispiel Planung der Fortbildung
(heute: 3,5 – Zukunft: 3,9)
Wiedereinstieg von Lehrkräften (heute: 2,6 – Zukunft: 3,5)
Ausstieg von Lehrkräften (Ausstieg: 2,4 – Zukunft: 3,1)
* Zustimmungsgrad auf Skala von 1 bis 5
43
20
Entwicklung der Ausbildungsqualität im Rahmen NQS
44
21
Durchlaufen der PDCA-Zyklen in NQS
Gemeinsame Erarbeitung und Definition von Qualitätszielen
einschließlich Indikatoren im Bereich (L: 3,2 – BL/TL: 4,0)
Unterstützung von Maßnahmen zur Erreichung der Qualitätsziele
im Bereich (L: 3,2 – BL/TL: 4,0)
Evaluation des Erfolgs von Maßnahmen (Wirkung bei Lernenden)
(L: 2,8 – BL/TL: 3.61)
Unterstützung bei der gemeinsamen Erarbeitung und Umsetzung
von Konsequenzen nach Evaluationen (L: 2,9 – BL/TL: 3,55)
* Zustimmungsgrad auf Skala von 1 bis 5
45
22
Koordination und Übernahme der Verantwortung
Für Lehrkräfte überwiegend sinnvoll (ziemlich/außerordentlich
sinnvoll: 68%, Mittelwert: 3,7)
Für BL/TL sehr sinnvoll (ziemlich/außerordentlich sinnvoll: 84%,
Mittelwert: 4,3)
Für SL sehr sinnvoll (ziemlich/außerordentlich: 100%, Mittelwert:
4,6)
* Zustimmungsgrad auf Skala von 1 bis 5
46
23
Begründungen der Lehrkräfte (I)
„Im Sinne des PDCA-Zyklus kann nur so eine Qualitätssteigerung der
gesamten Abteilung und der Schule erreicht werden“
„Eine Anordnung von "oben" durch die Schulleitung ist nicht zielführend.
Aber im Gespräch mit dem Berufsbereichsleiter, der in den gleichen
Klassen unterrichtet und die gleichen Probleme kennt, ergibt sich eine
andere und erfolgversprechendere Gesprächsebene.“
„Berufsbereiche sind aus meiner Sicht wie Abteilungen im Unternehmen mit
Eigenverantwortung zu verstehen. Daher ist die Stärkung des
Berufsbereichsleiters sinnvoll“
„Der Schulleiter ist zu weit weg vom Geschehen in den Berufsbereichen
und kann das zeitmäßig nicht leisten“
„Schulleitung hat kein Detailwissen. Fachbereichsleiter ist thematisch drin
und durch die überschaubare Anzahl des Kollegiums besser integriert“
„Ein Schulleiter kann nicht für alle Lehrkräfte und jeden Bereich da sein!
Dazu ist eine B Schule zu groß. Entsprechend braucht er eine
untergeordnete Ebene die Ihm v.a. alltägliche Arbeit abnimmt um Luft für
Strategie / Vision und Schulentwicklung zu haben“
47
24
Begründungen der Lehrkräfte (II)
„In der gesamten Schule tauchen aufgrund der großen Bandbreite in
Schülerklientel unterschiedlichste Probleme auf. Dafür in der kompletten
Lehrerschaft Interesse und die Bereitschaft zu Lösungen zu finden ist
schwierig. Leichter lassen sich Lösungen in kleineren Teams erarbeiten, die
direkt mit einzelnen Herausforderungen konfrontiert sind.“
„Pädagogische Entwicklung / Unterrichtsentwicklung ist die Kernaufgabe
jeder LK, damit in besonderem Maße auch die der Bereichsbetreuungen.
Päd. Entwicklung muss von den Berufsbereichen ausgehen, da jeder BB
unterschiedliche Bedingungen hat (Lehrpersonal, Schüler*innen, Ansprüche
(auch Kooperationsmöglichkeiten) der Ausb.betriebe. Ohne jedoch
Gesamtschule aus dem Fokus zu verlieren - bedingt enge Zusammenarbeit
der mittleren Ebene einer Schule untereinander Vorher: hohe Belastung der
Berufsbereichsbetreuungen durch reine Verwaltungsaufgaben; "keine /
wenig Zeit für päd. Aufgaben„“
„Weil man als Kollegd nicht mehr alleine da steht, sondern Unterstützung
hat“
48
25
Wenige Bedenken der Lehrkräfte
„Weil die mittlerer 'Ebene keine spezielle Qualifikation für den Bereich
vorweisen muss. Man hat den Eindruck, dass Kollegen die schon lange
unterrichten auch automatisch gute Bereichsleiter sind. Dabei haben diese
häufig kaum bis gar keine Ausbildung in Personalführung. Eigentlich sollte
sich ein BBB wie ein Dirigent sehen, der dafür verantwortlich ist, dass sein
Orchester gut zusammenspielt und harmoniert. Nicht jeder sollte eine
Solostimme besetzen“
„Mittlere Ebene setzt semantisch eine ernsthafte Führungsebene voraus davon kann im Schulwesen dieser Art keine Rede sein. Leider muss
Nürnberg ( im Gegensatz zur Bundesliga ) nicht ernsthaft in Konkurrenz zu
gesunden Systemen treten“
„Es entsteht ein System wie "Flüsterpost"- man ist zu abhängig von der
Informationsweitergabe einzelner...“
„Oft ist ein Austausch auf Augenhöhe sinnvoller. Allerdings sind die
Kollegen in der mittleren Ebene ungewollt Prellböcke zwischen den
Anliegen der Kollegen und den Anforderungen und Weisungen der SL. Dies
ist ein schwieriges und unliebsames Befangen“
49
26
Einschätzung von NQS durch die Lehrkräfte
NQS
Gar nicht sinnvoll
12,35
Kaum sinnvoll
12,35
Mittelmäßig sinnvoll
20,99
50
Ziemlich sinnvoll
41,98
Außerordentlich
12,35
27
Größte Herausforderungen bei der
Qualitätsentwicklung aus Sicht der Lehrkräfte
Digitalisierung (häufig genannt)
Größe der Klassen vs. Individualisierung
Heterogenität, insbesondere Leistungsheterogenität, Motivation
der Schüler(innen)
Nachwuchs bei Lehrkräften
Fächerübergreifende Vernetzung
Überforderung der Lehrkräfte durch Themen, die „von oben“
gesetzt werden
51
28
MEBS-Gesamtbetrachtung der Betroffenen & Beteiligten
52
29
Aussagen
MEBS erscheint mir insgesamt wichtig für die Schule (L: 3,8- BL/TL: 4,4)
MEBS ist in unserem Bereich der Schule ein wichtiger Faktor, der zur
Verbesserung der Ausbildungsqualität beiträgt (L: 3,6 – BL/TL: 4,2)
MEBS ist in unserem Bereich der Schule ein wichtiger Faktor, der zu
einer Unterstützung von Lehrkräften beiträgt (L: 3,6 – BL/TL: 4,4)
Mit der Einführung von MEBS arbeiten wir intensiver zusammen bzw.
werden das in Zukunft tun (L: 3,6 – BL/TL: 4,2)
MEBS hat schon jetzt dazu beigetragen, dass ich mich in der Schule
wohler fühle, oder wird wahrscheinlich es in Zukunft tun (L: 3,0 – 3,6)
Ich halte MEBS für eine Fehlentwicklung (L: 2,2 – BL/TL: 1,5)
Ich erwarte, dass durch MEBS vor allem die Schülerinnen und Schüler
besser werden (L: 2,6 – BL/TL: 3,5)
Durch MEBS wird die Arbeit im Qualitätsmanagement (NQS)
zielführender und nachhaltiger (L: 3,3 – BL/TL: 4,0)
53
30
Gesamtnote für MEBS
60
Wie schätzen Sie das
Grundkonzept von MEBS ein?
58,06
43,59
40
22,58
16,67
15,38
12,9
14,1
6,45
Sehr gut
Gut
Befriedigend
SL
Ausreichend
BL/TL
54
5,13
5,13
0
0
Mangelhaft
Ungenügend
L
31
Aktueller Entwicklungsstand
120
Wie bewerten Sie den aktuellen
Entwicklungsstand von MEBS?
100
100
80
60
48,39
40
29,03
25,64
23,08
21,79
19,35
20
11,54
10,25
0
0
3,23
Sehr gut
0
Gut
Befriedigend
SL
BL/AL
55
0
0
Ausreichend
Mangelhaft
0
7,69
0
0
Ungenügend
L
32
Einzelstimmen zur Fortentwicklung (Auswahl)
„genaue Beschreibung der Arbeit der Akteure der mittleren Ebene - breite und
dauerhafte Fortbildungsmodule für die Akteure der mittleren Ebene (wg. geänderter
Rolle, geänderten Kommunikationsanforderungen) - regelmäßige wirkungsorientierte
Überprüfung der festgelegten Ziele (PDCA-Zyklus ist Pflicht!) - weiterhin keine
Einbindung der mittleren Ebene in die Beurteilungen der SL „
„Das Konzept wird zu wenig in das Kollegium getragen. Ein Großteil des Kollegiums
weiß nichts damit anzufangen. Die Vermittlung wäre wichtig.“
„Weiter so! Aber wir benötigen mehr Ressourcen für die ME. Anrechnungsstunden“
„Weg damit und eine fundierte Ausbildung der Lehrkräfte hin zu Vorbildern für
Schülerinnen und Schüler“
„Die "MEBS" müssen auch mit disziplinarischen Werkzeugen ausgestattet werden.“
„Ne ordentliche Portion an Verfügungsstunden für alle in Verantwortung“
56
33
Ö 2
57
Ö 3
Beschlussvorlage
3. BM/086/2020
Beratung
Datum
Ferienausschuss
Behandlung
Ziel
öffentlich
Beschluss
Betreff:
Bundeswettbewerb InnoVET, hier: Beteiligung der Beruflichen Schulen B2 und B4 sowie
SchB am Projekt „Bereichsübergreifende Bildungsangebote für Industrie 4.0 auf der
Plattform der DQR-Stufe 5 als Katalysator der Durchlässigkeit„ (BIRD) der FAU
Sachverhalt (kurz):
Beteiligung der Direktorate B2 und B4 sowie des Amtes für Berufliche Schulen an der
Erprobungs- und Umsetzungsphase des InnoVET-Projekts BIRD der FAU:
Das InnoVET-Projekt „Bereichsübergreifende Bildungsangebote für Industrie 4.0 auf der
Plattform der DQR-Stufe 5 als Katalysator der Durchlässigkeit (BIRD)“ schöpft die mit der
Reform des BBiG geschaffenen Möglichkeiten aus. Konzipiert und erprobt werden innovative
Wege zur Verbesserung der Durchlässigkeit zwischen den Bildungsniveaustufen 4 bis 6 des
DQR. Adressaten für eine Qualifizierung auf der Niveaustufe 5 des DQR sind Auszubildende,
die nach ihrer beruflichen Erstausbildung eine berufliche Weiterqualifizierung zum/zur
Geprüften Berufsspezialisten/-in an-streben, Berufsspezialisten/-innen, die später eine
Weiterqualifizierung zur Niveaustufe 6 aufnehmen möchten sowie „Abbrecher/-innen“, die an
einer beruflichen Erstausbildung mit der Möglichkeit der Weiterqualifizierung interessiert sind.
Die bestandene Prüfung zum/zur Geprüften Berufsspezia-listen/-in soll auf eine spätere
Qualifizierung zum Bachelor (erreichbar an Fachschulen, Fachaka-demien, Hochschulen und
Universitäten sowie privaten Weiterbildungsinstitutionen) anrechenbar sein.
Eine Beteiligung der Direktorate B2 und B4 sowie des Amtes für Berufliche Schulen an der
Erpro-bungs- und Umsetzungsphase des InnoVET-Projekts BIRD ist eine herausragende
Chance für die beruflichen Schulen in Nürnberg. Erfahrungen und Erkenntnisse könnten enorm
zur Schulentwick-lung an städtischen beruflichen Schulen beitragen. Deshalb wird eine
Teilnahme am Projekt befürwortet, falls das BMBF das InnoVET-Projekt BIRD in der
Erprobungs- und Umsetzungsphase als förderungswürdig auswählt.
Seite 1 von 4
58
Stadt Nürnberg
1.
Beschlussvorlage 3. BM/086/2020
Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ob das Projekt BIRD durch das BMBF gefördert wird, ist aktuell nicht bekannt
(Antragsstadium).
(→ weiter bei 2.)
Nein
(→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
€ Folgekosten
Gesamtkosten
€ pro Jahr
dauerhaft
nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv
€ davon Sachkosten
€ pro Jahr
davon konsumtiv
€ davon Personalkosten
€ pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Die Personalkosten werden im Falle einer Zusage des BMBF durch das
StMUK bezuschusst. Der verbleibende Aufwand wird von SchB
getragen.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
(→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von
Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Seite 2 von 4
59
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage 3. BM/086/2020
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein
3.
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
4.
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Stk
Seite 3 von 4
60
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage 3. BM/086/2020
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss befürwortet die Teilnahme der Beruflichen Schulen Direktorate 2 und 4
sowie des Amtes für Berufliche Schulen an der Erprobungs- und Umsetzungsphase des
Projekts BIRD – Bereichsübergreifende Bildungsangebote für Industrie 4.0 auf der Plattform
der DQR-Stufe 5 als Katalysator der Durchlässigkeit (BIRD) - und beauftragt SchB und die
Direktorate 2 und 4 als Projekt-partner der FAU die Erprobung und Umsetzung des Projekts im
Falle eines Zuschlags durch das BMBF zu unterstützen.
Seite 4 von 4
61
Ö 3
Bundeswettbewerb InnoVET; hier: Beteiligung der Beruflichen Schulen B2 und B4
sowie SchB am Projekt „Bereichsübergreifende Bildungsangebote für Industrie 4.0
auf der Plattform der DQR-Stufe 5 als Katalysator der Durchlässigkeit“ (BIRD)
hier: Sachverhalt
Projektziele und Projektträger
Die Digitalisierung, neue Technologien, Flexibilisierungen, Globalisierung und demografische Entwicklung verändern den Arbeitsmarkt erheblich. Diese Herausforderungen müssen von qualifizierten Fachkräften angegangen werden. Um sie zu gewinnen, müssen attraktive und hochwertige
Qualifizierungsangebote entwickelt werden, die auf dem Arbeitsmarkt Akzeptanz finden und mit
anderen höherqualifizierenden Bildungsgängen gleichwertig sind. Sie richten sich an leistungsstarke Jugendliche ebenso wie an Jugendliche, die beim Einstieg in das Berufsleben Schwierigkeiten haben.1 Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung
(BMBF) zu Beginn des Jahres 2019 einen Wettbewerb mit dem Titel „Zukunft gestalten – Innovationen für eine exzellente berufliche Bildung“ – kurz InnoVET ausgerufen.
Ziel dieses Wettbewerbs ist es mit neuen strukturbildenden Konzepten die berufliche Bildung zukunftssicher zu machen und dabei die Gleichwertigkeit dualer und akademischer Bildung zu betonen.
Die Ziele des Wettbewerbs im Einzelnen sind:
Steigerung der Attraktivität, Qualität und Gleichwertigkeit der beruflichen Bildung
Unterstützung von Unternehmen, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU),
bei der Gewinnung und Ausbildung von zukünftigen Fachkräften, Führungskräften und Unternehmensnachfolgerinnen und Unternehmensnachfolgern
Ausbau der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung zu einem innovativen, durchlässigen
und qualitativ hochwertigen System
Entwicklung von innovativen Angeboten im Segment Aus- und Weiterbildung / Aufstiegsfortbildung insbesondere auch oberhalb der DQR Stufe 5, die sich an den Bedarfen der Unternehmen orientieren und Anreize für junge Menschen zum Einstieg in die berufliche Bildung setzen
Schaffung neuartiger, qualitativ hochwertiger Lernortkooperationen, zum Beispiel zum
Transfer von Wissen und neuen Entwicklungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen über den Weg der beruflichen Aus- und Weiterbildung in die betriebliche Praxis, insbesondere in KMU
Frühzeitiges Aufgreifen neuer Entwicklungen in der beruflichen Bildung, wie z. B. künstliche
Intelligenz und Entwicklung von entsprechenden Qualifizierungskonzepten für die berufliche Bildung
Träger des Wettbewerbs ist das Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Kooperationspartner
Antragsteller des InnoVET-Projekts Bereichsübergreifende Bildungsangebote für Industrie 4.0 auf
der Plattform der DQR-Stufe 5 als Katalysator der Durchlässigkeit (BIRD) war für die Konzeptphase und ist für die Erprobungs- und Umsetzungsphase die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU). Auf Initiative von Prof. Wilbers (Lehrstuhl für Wirtschaftspädagogik und
Personalentwicklung, FAU) haben sich folgende Partner zusammengeschlossen, die sich am Projekt als regional vernetzte Einheiten beteiligen:
Kontext Nürnberg (städtischer Raum):
1 vgl. https://www.bmbf.de/innovet, Stand 05.03.2020
Seite 1 von 5
62
o
o
IHK Nürnberg für Mittelfranken
Stadt Nürnberg, Amt für Berufliche Schulen, Städtische Berufliche Schulen B2, B4
(B1 und B9 gehören einem „erweiterten Kreis“ an)
o Lehrstuhl Prof. Wilbers
Kontext Bayreuth (ländlicher Raum):
o IHK für Oberfranken
o Staatliche Berufsschule 1, Bayreuth
o Universität Bayreuth
Kontextübergreifende Partner
o Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, München
o Qualitus GmbH, Köln
Unter der Projektbezeichnung BIRD („Bereichsübergreifende Bildungsangebote für Industrie 4.0
auf der Plattform der DQR-Stufe 5 als Katalysator der Durchlässigkeit“), verfolgen die Beteiligten
folgende Projektziele:
Entwicklung und Erprobung neuer „durchlässiger“ Bildungsmodelle in der beruflichen Bildung auf den DQR-Niveaus 5 und 6 in den Bildungsbereichen schulische Fortbildung, IHKFortbildung und akademische Bildung
Entwicklung und Erprobung von Bildungsangeboten zu Industrie 4.0/digitaler Transformation
Didaktische Konzepte zur Nutzung von digitalen Arbeits- und Lernmedien unter dem Aspekt der Durchlässigkeit
Das Projekt zielt insgesamt auf die Entwicklung und Erprobung von bereichsübergreifenden, kaufmännischen und gewerblich-technischen Bildungsangeboten zu Industrie 4.0 mit der DQR-Stufe 5
als Kooperationsplattform hin.
Diese berufliche Fortbildungsstufe ist im § 53b BBiG grundgelegt: Der Fortbildungsabschluss führt
nach bestandener Prüfung zum/zur Geprüften Berufsspezialisten/-in.2
Angebote beruflicher Bildung auf der DQR-Stufe 5 sind in Deutschland aktuell dennoch recht selten. International ist diese Bildungsstufe stärker ausgeprägt und besetzt. Sie ist gleichzeitig für die
Durchlässigkeit von akademischer und beruflicher Bildung von großer strategischer Bedeutung.
Im Rahmen des Projekts soll daher auf Stufe DQR 5 ein bedarfsgerechtes Fortbildungsangebot
etabliert werden, das flexibel kaufmännische und technische Inhalte kombiniert. Die Fortbildung
wird als Qualifizierung für mittlere Führungspositionen in Unternehmen entworfen, die eine anschließende Weiterqualifizierung auf DQR-Stufe 6 ermöglicht.
Das Projekt fokussiert auf die folgenden drei Zielgruppen:
2 Vgl. § 53b (1) bis (3) BBiG
Seite 2 von 5
63
Quelle: Prof. Wilbers, FAU
Projektphasen I und II
Der BMBF-Wettbewerb ist in zwei Phasen gegliedert. Für das Projekt BIRD ist entsprechend den
Vorgaben des BMBF folgender Zeitplan festgelegt:
1. Konzeptphase
Die Antragsteller waren aufgefordert, ihre Förderanträge bis zum 26. April 2019 beim BMBF einzureichen. Das BMBF wählte gemeinsam mit einer Jury die innovativsten Ideen aus. Antragsteller,
die in dieser Phase zum Zuge kamen, erhielten für die Ausarbeitung ihrer Konzeptideen eine Förderung für bis zu sechs Monate mit einem maximalen Fördervolumen von 100.000 Euro für Personalausgaben und Dienstreisen.
Das Projekt BIRD der FAU hatte einen Zuschlag erhalten. Die Projektpartner konnten deshalb in
den letzten sechs Monaten ein Konzept für die zweite Phase des InnoVET Bundeswettbewerbs
entwickeln.
2. Erprobungs- und Umsetzungsphase
Die Projektpartner erarbeiteten im Herbst/Winter 2019/20 einen detaillierten Rahmen zur Erprobung und Umsetzung der BIRD-Projektziele. Die Ergebnisse wurden im zweiten Antrag zusammengefasst.
Am Ende der Konzeptphase reichte die FAU einen Antrag auf die Förderung der Erprobung und
Umsetzung fristgerecht bis 29.02.2020 beim BMBF ein. Das BMBF begutachtet nun mit einer Jury
die vorgelegten Projektanträge und entscheidet über Förderzusagen. Die maximale Laufzeit der
Erprobungs- und Umsetzungsphase beträgt 48 Monate.
Der aktuelle Stand des Projekts lässt sich gut folgender Mail von Prof. Wilbers (03.03.2020) an die
Projektteilnehmer entnehmen:
Seite 3 von 5
64
„Liebe Projektpartner,
letzte Woche haben wir fristgerecht, vor dem 29.02, den Projektantrag beim Bundesinstitut für Berufsbildung eingereicht.
Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, um mich bei Ihnen für die gute Zusammenarbeit in den letzten sechs Monaten zu
bedanken. Ich denke, dass wir gemeinsam ein innovatives, schlagkräftiges Konzept entwickelt haben, mit dem wir hoffentlich sehr gute Chancen haben, in die Projekt- und Umsetzungsphase zu gelangen.
Dass es uns gelungen ist, eine bereichsübergreifende Zusammenarbeit aus beruflichen Schulen, Kammern und Hochschulen in zwei Kontexten zu entwickeln ist wirklich ein großer Gewinn hinsichtlich der Stärkung der beruflichen Bildung.
Da der Projektträger und die Jury nun eine Vielzahl an Unterlagen aus vermutlich 30 eingereichten Anträgen zu bearbeiten haben, wird es einige Zeit dauern, bis wir über das Ergebnis Bescheid bekommen. Das genaue interne Timing wurde
nicht bekannt gemacht. Es kommt zu einem Votum der Jury und dann zu einer Förderentscheidung durch das BMBF. Es
liegt auch keine Aussage vor, wie viele Projekte in der Erprobungs- und Umsetzungsphase gefördert werden.
Der voraussichtliche Projektbeginn soll der 01.10.2020 sein. Das Projektende ist für den 30.09.2024 vorgesehen. Wir
werden, sobald uns ein Ergebnis vorliegt, wieder auf Sie zukommen.
Viele Grüße!
K. Wilbers
Prof. Dr. Karl Wilbers
Lehrstuhl für Wirtschaftspädagogik und Personalentwicklung
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU)
Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (WiSo)
Lange Gasse 20 | D-90403 Nürnberg
T +49-911-5302-322 | F +49-911-5302-354
E karl.wilbers@fau.de | W www.wirtschaftspaedagogik.de
OER www.wirtschaftsunterricht-gestalten.de“
Sollte die FAU für das Projekt BIRD einen Zuschlag erhalten, dann kommen auf die Projektbeteiligten Schulen insbesondere folgende Aufgaben zu:
Beschreibung der Lernergebniseinheiten
Revision der Beschreibung der Lernergebniseinheiten
Entwicklung der Lernergebniseinheiten (Präsenz)
Durchführung der Lernergebniseinheiten (Präsenz)
Durchführung des Selbstlernangebots
Revision der Lernergebniseinheiten
Revision der Selbstlernmedien
Durchführung des Orientierungskonzepts: Information, Beratung, (Selbst-)Reflexion und
Anrechnung
Pro Schule wird dazu jeweils ein Team von etwa sechs Lehrkräften gebildet, die für die Realisierung der Projektaufgaben zuständig sind.
Das Amt für Berufliche Schulen würde das Projekt BIRD im Falle einer Förderzusage in der Erprobungs- und Umsetzungsphase bei der Durchführung von Tagungen für die bayerischen Schulen,
z. B. durch Anschreiben der Schulen, Teilnahme an den Sitzungen im Rahmen des Projekts und
Übernahme der Reisekosten der Mitarbeiter/-innen von SchB unterstützen.
Wird der FAU für die Erprobungs- und Umsetzungsphase des Projekts BIRD eine Förderung in
Aussicht gestellt, dann stellt das Bayerische Kultusministerium den beteiligten Schulen für den
durch das Projekt BIRD verursachten Mehraufwand pro Schuljahr acht Anrechnungsstunden zur
Verfügung. Für die Durchführung der Lernergebniseinheiten an den Projektschulen stehen weiterhin jeder der beteiligten Schulen sechs Budgetstunden im Grundbedarf zu. Der verbleibende Personalaufwand wird von SchB getragen.
Seite 4 von 5
65
Fazit
Das InnoVET-Projekt3 „Bereichsübergreifende Bildungsangebote für Industrie 4.0 auf der Plattform
der DQR-Stufe 5 als Katalysator der Durchlässigkeit (BIRD)“ schöpft die mit der Reform des BBiG
geschaffenen Möglichkeiten aus. Konzipiert und erprobt werden innovative Wege zur Verbesserung der Durchlässigkeit zwischen den Bildungsniveaustufen 4 bis 6 des DQR.4 Adressaten für
eine Qualifizierung auf der Niveaustufe 5 des DQR sind Auszubildende, die nach ihrer beruflichen
Erstausbildung eine berufliche Weiterqualifizierung zum/zur Geprüften Berufsspezialisten/-in anstreben, Berufsspezialisten/-innen, die später eine Weiterqualifizierung zur Niveaustufe 6 aufnehmen möchten sowie „Abbrecher/-innen“, die an einer beruflichen Erstausbildung mit der Möglichkeit der Weiterqualifizierung interessiert sind. Die bestandene Prüfung zum/zur Geprüften Berufsspezialisten/-in soll auf eine spätere Qualifizierung zum Bachelor (erreichbar an Fachschulen,
Fachakademien, Hochschulen und Universitäten sowie privaten Weiterbildungsinstitutionen) anrechenbar sein.
Exemplarisch ist geplant, mit dem Projekt BIRD in der Erprobungs- und Umsetzungsphase Weiterqualifizierungen als blended-learning Angebote für die Ausbildungsberufe Industriemechaniker/-in,
Industriekaufleute sowie Mechatroniker/-innen zu entwickeln.
Diese werden in sich kohärent, flexibel und bedarfsgerecht kaufmännische und gewerblich-technische Lernergebniseinheiten umfassen mit einem für KMU passenden Zuschnitt. Digitale Medien
werden als Lern- und Arbeitsinstrumente eingesetzt. Die Selbstlernangebote für die Teilnehmer/innen sollen etwa 50 Prozent der gesamten Lernergebniseinheiten umfassen.
Eine Beteiligung der Direktorate B2 und B4 sowie des Amtes für Berufliche Schulen an der Erprobungs- und Umsetzungsphase des InnoVET-Projekts BIRD ist eine herausragende Chance für die
beruflichen Schulen in Nürnberg. Erfahrungen und Erkenntnisse könnten enorm zur Schulentwicklung an städtischen beruflichen Schulen beitragen. Deshalb ist eine Teilnahme sehr gewünscht,
falls das BMBF das InnoVET-Projekt BIRD in der Erprobungs- und Umsetzungsphase als förderungswürdig auswählt.
Beschlussvorschlag
Der Schulausschuss befürwortet die Teilnahme der Beruflichen Schulen Direktorate 2 und 4 sowie
des Amtes für Berufliche Schulen an der Erprobungs- und Umsetzungsphase des Projekts BIRD –
Bereichsübergreifende Bildungsangebote für Industrie 4.0 auf der Plattform der DQR-Stufe 5 als
Katalysator der Durchlässigkeit - und beauftragt SchB und die Direktorate 2 und 4 als Projektpartner die Erprobung und Umsetzung des Projekts im Falle eines Zuschlags durch das BMBF zu
unterstützen.
3 vgl. InnoVET „Zukunft gestalten – Innovationen für exzellente berufliche Bildung“,
https://www.bmbf.de/de/innovet.html, Stand 06.03.2020
4 zum Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen, vgl. https://www.dqr.de/, Stand 06.03.2020
Seite 5 von 5
66
Ö 4
Beschlussvorlage
3. BM/088/2020
Beratung
Datum
Ferienausschuss
Behandlung
Ziel
öffentlich
Beschluss
Betreff:
Ausbildungsmarkt, Verstärkung der schulischen Berufsausbildung für den
Abschlussjahrgang 2020 im nächsten Schuljahr
Sachverhalt (kurz):
Erste Anzeichen deuten darauf hin, dass bedingt durch die Rezession in Folge der CoronaPandemie auch der Ausbildungsmarkt deutlich schlechtere Versorgungchancen erzielt.
Genaue Zahlen können derzeit noch nicht abgegeben werden, dazu sind die Grundzahlen
noch jahreszeitlich viel zu gering.
Dennoch ist es sinnvoll sich in einem Plan B die Chance zu ermöglichen die Nürnberger
Schülerinnen und Schüler beruflich auszubilden. Dafür ist das bewährte Instrumentarium der
BVJ-Klassen eine Chance. Damit würden berufsschulpflichtige Schülerinnen und Schüler aus
Nürnberg in schulische Ausbildung aufgenommen und mit Praktika in die Fachpraxis
eingeführt. Die Erfahrung zeigt, dass ein erheblicher Teil nach einem Jahr schulischer
Ausbildung den Übertritt ins duale System schafft.
Details über diesen Plan B werden schriftlich mit einem Beschlussvorschlag nachgereicht.
Zugleich ist seitens der Stadt und der Konzerntöchter die Erhöhung der eigenen
Ausbildungskapazitäten in Bearbeitung.
Kosten unbekannt.
Seite 1 von 2
67
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage 3. BM/088/2020
Seite 2 von 2
68
Ö 5
Beschlussvorlage
3. BM/087/2020
Beratung
Datum
Behandlung
Ziel
Ferienausschuss
22.04.2020
öffentlich
Beschluss
Betreff:
Konsequenzen aus der Statistik und Schulraumplanung – Antrag auf Genehmigung zweier
Gymnasien und einer weiteren Realschule in Nürnberg
Sachverhalt (kurz):
Die Stadtratssitzung am 04.03.2020 enthielt als Berichtspunkt die Darstellung der statistischen
Erwartungen für die Stadt und die daraus abzuleitenden Konsequenzen im Schul- und
Betreuungsbereich.
Eine der Aussagen war, dass die zunehmenden Geburtenzahlen, verbunden mit der Auswirkung des G
9, gesamtstädtisch eine Zunahme von ca. 160-170 Klassen im Bereich der Gymnasien und ca. 35-40
Klassen bei den Realschulen bewirken werde. Dies kann nicht durch Anbauten bei den bestehenden
Schulen beantwortet werden und löst damit die Errichtung zweier Gymnasien und einer Realschule aus.
Die Terminplanung sieht die Anträge zur Genehmigung der Neuerrichtungen im II Quartal 2020 beim
Freistaat vor. Um diesen Zeitplan einzuhalten war vorgesehen im Schulausschuss April 2020 diese
Anträge einzubringen. Das ist Corona bedingt nicht möglich. Die Details der Anträge und der
Begründung werden bis zur Sitzung des Ferienausschusses nachgeliefert.
Seite 1 von 2
69
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage 3. BM/087/2020
Seite 2 von 2
70
Ö 6
Beschlussvorlage
J/075/2020
Beratung
Datum
Behandlung
Ziel
Ferienausschuss
22.04.2020
öffentlich
Beschluss
Betreff:
Angebote der Kindertagesbetreuung in Nürnberg – Fortschreibung der kleinräumigen
Bedarfs- und Ausbauplanung bis 2030 (inklusive Vorschlag für ein Kita-Notprogramm)
Anlagen:
Sachverhalt_Bedarfsfortschreibung Kita 2020+Notprogramm
Beilage 1_Maßnahmenübersicht Kita-Notprogramm
Sachverhalt (kurz):
Über die Befunde der Ende 2019 aktualisierten kleinräumigen Bevölkerungsprognose und die
damit verbundenen Auswirkungen auf den Kita-Ausbau hat die Verwaltung bereits am
4. März 2020 im Stadtrat berichtet. Dort erging der Beschluss, die notwendigen Planungen zum
Kita-Ausbau einschließlich eines zusätzlichen Kita-Notprogramms auf Basis der neuen
Prognosedaten fortzuschreiben und nach Beschluss im Jugendhilfeausschuss in das BIC- bzw.
MIP-Verfahren einzuspeisen und alle Möglichkeiten der Beschleunigung auszuschöpfen. Der
vorliegende Bericht trägt dem Auftrag aus dem Stadtrat Rechnung. Er beinhaltet für den
Bereich aktuell geltender Rechtsansprüche im Krippen- und Kindergartenalter die
Fortschreibung der kleinräumigen Bedarfs- und Ausbauplanung bis 2030. Zudem wird ein
Umsetzungsvorschlag für ein „Kita-Notprogramm“ zum Beschluss vorgelegt, um zeitnah mit
kurzfristig wirksamen Maßnahmen auf die neuen Herausforderungen adäquat reagieren zu
können. Die Behandlung der Ausschussvorlage findet außerplanmäßig im Ferienausschuss
statt, da die im April angesetzte Sitzung des Jugendhilfeausschusses anlässlich des
ausgerufenen Katastrophenfalls (Coronavirus) entfällt.
Die Mitglieder des Jugendhilfeauschusses werden dennoch parallel durch die Verwaltung
informiert und der Bericht in der nächsten regulären Sitzung nachgeholt. Ein Bericht zur
Bestands- und Bedarfssituation sowie weiteren Ausbauplanung im Bereich ganztägiger
Bildung, Betreuung und Erziehung im Grundschulalter wird noch 2020 separat im
gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschuss vorgelegt und ist deshalb nicht Gegenstand
der Betrachtung.
Damit wird vor allem folgende Leitlinie für eine nachhaltige Jugend-, Familien-, Bildungs- und
Sozialpolitik verfolgt:
Leitlinie 1: Familie stärken, Erziehung unterstützen und Leitlinie 2: Bildung fördern, früh
beginnen.
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71
Stadt Nürnberg
1.
Beschlussvorlage J/075/2020
Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein
(→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
€ Folgekosten
Gesamtkosten
€ pro Jahr
dauerhaft
nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv
€ davon Sachkosten
€ pro Jahr
davon konsumtiv
€ davon Personalkosten
€ pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Einspeisung in laufende BIC- und MIP-Anmeldungen: KitaNotprogramm nach Detailplanung zu Einzelmaßnahmen (s. Beilage 1)+
Bauinvest-Kosten für zus. Krippen- u. KiGa-Plätze (s.
Sachverhalt/Punkt 4.3)
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
(→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von 1 Vollkraftstellen (Einbringung und
Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Seite 2 von 4
72
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage J/075/2020
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
siehe Abstimmung in Referentenrunde zur Vorbereitung auf den Stadtrat am
04. März 2020
3.
4.
Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, der gleichberechtigten
Teilhabe am Erwerbsleben sowie aller Kinder an frühkindlicher Bildung
unabhängig von sozialer und kultureller Herkunft.
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
BgA/Stadtentwicklung
Ref. I/II
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73
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage J/075/2020
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird mit der Umsetzung eines Kita-Notprogramms und der Einspeisung der
dafür vorgelegten oder wenn nötig alternativen Maßnahmen in das BIC- und MIP-Verfahren
beauftragt.
In Abstimmung mit Ref I/II, H und wbgK sind alle Möglichkeiten der Beschleunigung
auszuschöpfen. Zur Umsetzung der Maßnahmen soll die Verwaltung zudem die erforderlichen
Ressourcen sowohl im Jugendamt als auch bei H sicherstellen.
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74
Ö 6
zur Sitzung des Ferienausschusses vom 22.04.2020
Angebote der Kindertagesbetreuung in Nürnberg –
Fortschreibung der kleinräumigen Bedarfs- und Ausbauplanung bis 2030
(inklusive Vorschlag für ein Kita-Notprogramm)
1. Einleitung
Mit der jährlichen Fortschreibung der kleinräumigen Bedarfs- und Ausbauplanung für den Krippen-,
Tagespflege-, Kindergarten- und Hortbereich überprüft das Jugendamt gemäß seiner Planungsverantwortung laut § 80 SGB VIII die Ausbaugrößen zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebots der
Kindertagesbetreuung in Nürnberg. Basis der Fortschreibungen ist die jährlich im Herbst aktualisierte
kleinräumige Bevölkerungsprognose des Amts für Stadtforschung und Statistik für Nürnberg und
Fürth, in welcher auch die jährlich aktualisierten Annahmen des Stadtplanungsamts zur Wohnraumentwicklung (Neubaubezieherprognose) einfließen. Demgegenüber gestellt wird der aktuelle Ausbaustand an Kita-Plätzen sowie die konkret in Planung befindlichen Plätze für die nächsten Jahre. Auf
dieser Datenbasis kann die aktuelle Versorgungssituation bewertet und der weitere Ausbaubedarf
kleinräumig bestimmt und gesteuert werden.
Wie in den Berichten der Vorjahre gilt der Hinweis, dass die Planungen zum Kitaausbau einer sehr
dynamischen Bevölkerungsentwicklung unterliegen. Nürnberg ist und bleibt eine wachsende Stadt.
Auf Grundlage der Befunde der Ende 2019 vorgelegten neuen kleinräumigen Bevölkerungsprognose
für Nürnberg wird die Nachfrage nach Kita-Plätzen noch deutlicher zunehmen als bisher angenommen, denn die Annahmen zum Wachstum der Kinderzahlen wurden nochmals deutlich nach oben
korrigiert. War vor einem Jahr noch davon auszugehen, mit den bereits laufenden Standortplanungen
im Bereich geltender Rechtsansprüche (für unter 3-Jährige und für Kinder ab dem 3. Lebensjahr bis
zur Einschulung) bereits auf einem sehr guten Weg zu sein, stellen die aktuellen Zahlen wieder neue
Herausforderungen für den Kitaausbau, auf die die Stadt zeitnah reagieren muss.
Über die Befunde der aktuellen Bevölkerungsprognose und die damit verbundenen Auswirkungen auf
den Kita-Ausbau hat die Verwaltung bereits am 4. März 2020 im Stadtrat berichtet. Dort erging der
Beschluss, die notwendigen Planungen zum Kita-Ausbau (einschließlich eines zusätzlichen KitaNotprogramms, welches bereits im Vorfeld der Stadtratssitzung in der Referentenrunde behandelt
wurde) auf Basis der aktualisierten Bevölkerungsprognose fortzuschreiben und nach Beschluss im
Jugendhilfeausschuss in das BIC- bzw. MIP-Verfahren einzuspeisen und alle Möglichkeiten der Beschleunigung auszuschöpfen.
Der vorliegende Bericht trägt dem Auftrag aus dem Stadtrat Rechnung. Er beinhaltet für den Bereich
aktuell geltender Rechtsansprüche – sprich für die Betreuung im Krippen- und Kindergartenalter die
Fortschreibung der kleinräumigen Bedarfs- und Ausbauplanung bis 2030 vor dem Hintergrund der
aktualisierten kleinräumigen Bevölkerungsprognose. Zudem wird ein Umsetzungsvorschlag für ein
„Kita-Notprogramm“ zum Beschluss vorgelegt, um zeitnah mit kurzfristig wirksamen Maßnahmen auf
die neuen Herausforderungen adäquat reagieren zu können.
Die Behandlung der Ausschussvorlage findet außerplanmäßig im Ferienausschuss statt, da die im
April angesetzte Sitzung des Jugendhilfeausschusses anlässlich des ausgerufenen Katastrophenfalls
(Coronavirus) entfällt. Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses werden dennoch parallel durch die
Verwaltung informiert und der Bericht in der nächsten regulären Sitzung nachgeholt.
Ein Bericht zur weiteren Ausbauplanung im Bereich der ganztägigen Bildung, Betreuung und Erziehung im Grundschulalter wird noch 2020 separat im gemeinsamen Jugendhilfe- und Schulausschuss
vorgelegt. Die Darstellung der aktuellen Versorgungssituation, die Analyse der kleinräumigen Bestands- und Bedarfssituation sowie Darstellung der weiteren Planung für Kinder im Grundschulalter
sind deshalb nicht Gegenstand der Betrachtung.
1
75
2. Aktueller Ausbaustand und Versorgungssituation in Nürnberg
Derzeit geht das Jugendamt davon aus, dass im Rahmen der geltenden Rechtsansprüche für 48%
aller Kinder unter drei Jahren und für alle Kinder zwischen drei Jahren und der Einschulung ausreichend Plätze vorgehalten werden müssen.
Zum Stand Dezember 2019 standen in der Stadt Nürnberg für
37% (= 1.175 Tagespflege- und 4.687 Krippenplätze) der unter 3-Jährigen,
für 91% (= 15.334 Plätze) der Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung
Plätze im Bereich der Kindertagesbetreuung zur Verfügung.
Stand
12/2018
Stand
12/2019
2002
2007
(JHA
17.10.02)
(JHA
05.07.07)
Plätze für unter 3-Jährige
Kinderzahl
~12.700
Kinderzahl
~12.500
Kinderzahl
~15.700
Kinderzahl
~15.700
in Kinderkrippen / Häusern für Kinder
235
370
611
520
4.600
1.086
4.687
1.175
Versorgungsquote
4,8%
9,1%
36%
37%
Plätze für 3- bis 6-Jährige
Kinderzahl
~14.900
Kinderzahl
14.800
Kinderzahl
~16.600
Kinderzahl
~16.900
in Kindergärten / Häusern für Kinder
12.876
13.203
15.196
15.344
Versorgungsquote
86%
89%
92%
91%
Plätze - insgesamt
13.481
14.334
20.882
21.206
in Tagespflege / Großtagespflege
(JHA 11.04.19) (JHA 23.04.19)
Ausbau
12/2018
bis 12/2019
Geschaffene
Plätze seit 2002
bis 12/2019
87
89
4.452
805
148
2.468
324
7.725
Um die hoch gesteckten Ausbauziele erreichen zu können, arbeiten das Dienstleistungszentrum KitaAusbau, Einrichtungsträger und Investoren Hand in Hand bei der Suche und Realisierung neuer
Standorte und Objekte für Kindertageseinrichtungen. Parallel dazu wurden in den vergangenen Jahren die Kapazitäten zur Realisierung von Bauvorhaben bei H und der wbgK ausgebaut. Doch trotz
aller Bemühungen und Erfolge beim Kita-Ausbau wird es immer schwieriger, mit der dynamischen
Bevölkerungsentwicklung 1:1 Schritt zu halten. Und der Blick auf die neue Prognose zur Entwicklung
der Kinderzahlen (siehe Punkt 3) macht deutlich, dass es weiterer Anstrengungen und zusätzlicher
Sondermaßnahmen bedarf, um sowohl kurz- und mittelfristig entstehende Versorgungsengpässe so
klein wie möglich zu halten als auch langfristig Nürnberger Familien eine bedarfsdeckende Infrastruktur mit Kita-Plätzen anbieten zu können.
Erschwert wird die Situation dadurch, dass das verfügbare Raum- und Flächenangebot in der Stadt
zunehmend knapper wird und man bei der Suche nach geeigneten Mietobjekten und Standorten für
Kita-Neubauten in Konkurrenz zu den Bedarfen nach Wohnraum-, Grün-, Gewerbe- und Industrieflächen tritt. Verschiebungen von Bauvorhaben sowie zwischenzeitliche Platzverluste aufgrund von Sanierungen bzw. Ersatzneubauten als auch die Schließung von Einrichtungen verschärfen zusätzlich
die Versorgungssituation zumindest zeitweise. Das alles ist Grund dafür, dass in den vergangenen
beiden Jahren trotz umfangreicher Platzschaffungen keine signifikanten Steigerungen bei den Versorgungsquoten erzielt werden konnten.
Mit der im Jugendhilfeausschuss vom 19.04.2018 beschlossenen Umsetzung einer zeitnahen Sondermaßnahme zur Schaffung von zusätzlichen sog. „Regionalkindergärten“ hat die Verwaltung zur
Abfederung von Versorgungsengpässen bereits einen wichtigen Meilenstein auf den Weg gebracht.
So entstehen bis zum Frühjahr 2021 kurzfristig im Norden (Großreutherstr.115) und Süden (Zugspitzstr. 175) zwei zusätzliche Einrichtungen mit einem Platzangebot für insgesamt 200 Kinder.
2
76
3. Veränderungen der Rahmenbedingungen zum Kita-Ausbau durch die aktualisierte kleinräumige Bevölkerungsprognose für Nürnberg
Folgend werden unter Berücksichtigung der kleinräumigen Bevölkerungsprognose für die Bereiche
der Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern im Krippen- und Kindergartenalter die aktuelle
Versorgungssituation auf gesamtstädtischer Ebene bewertet und der zusätzliche Ausbaubedarf ausgehend vom aktuellen Platzbestand und unter Berücksichtigung schon laufender Planungen bis zum
Jahr 2030 beschrieben1.
3.1 Bildung, Betreuung und Erziehung unter 3-Jähriger
Auf Basis der kleinräumigen Bevölkerungsprognose von 2018 war davon auszugehen, dass es keinen
weiteren Anstieg von unter 3-Jährigen mehr zu erwarten gibt, und die Anzahl der Kinder dieser Altersgruppe in den nächsten Jahren wieder leicht rückläufig sein wird. Legt man nun die Zahlen der Ende
2019 aktualisierten Bevölkerungsprognose zugrunde, stellt sich die Situation allerdings anders dar:
Die Anzahl der unter 3-Jährigen wird in den nächsten vier Jahren zunächst einmal konstant hoch bleiben und eine Abnahme der Kinderzahlen ist dann erst ab 2025 zu erwarten. Hinzu kommt, dass der
Rückgang der Kinderzahlen bis 2030 insgesamt aber niedriger ausfällt, sprich man auch langfristig mit
mehr Kindern in dieser Altersgruppe rechnen muss.
Dies hat zur Folge, dass unter Berücksichtigung der bereits laufenden Standortplanungen (für rd. 800
Krippenplätze bis 2030) langfristig noch weitere rd. 500 Krippenplätze für einen bedarfsgerechten
Ausbau der Betreuungsinfrastruktur (Ziel = 48% Versorgungsquote) fehlen. Unter der Prämisse eines
zeitlich gestreckten und stufenweisen Ausbaus der Betreuungsinfrastruktur in diesem Bereich bedarf
es kurzfristig (bis 2022/2023) noch zusätzlich rd. 125 Krippenplätze, mittelfristig (zw. 2022 - 2026) weitere rd. 125 Krippenplätze und langfristig (zw. 2026 - 2030) dann nochmals rd. 250 Krippenplätze2.
3.2 Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern ab 3 Jahren bis zur Einschulung
Im Bereich der Kindergärten ist die Stadt mit den bereits laufenden Standortplanungen (rd. 2.100 Plätze bis 2030) sehr gut aufgestellt, da man z.B. mit den Regional-Kindergärten im Norden und Süden
bereits flexible Zwischenlösungen geschaffen hat, die nun auch langfristig als Kindergarten genutzt
werden können. Außerdem wurde aufgrund wissenschaftlicher Empfehlungen bereits in den letzten
Jahren kleinräumig mit einer Versorgungsquote von bis zu 105% geplant. Legt man die vom JHA
stadtweit geltende Versorgungsquote von 102% an, dann fehlen aufgrund der neuen Prognosedaten
zur Entwicklung der Kinderzahlen bis 2030 daher rechnerisch nur noch rd. 125 zusätzliche Kindergartenplätze.
Das Problem besteht hier allerdings darin, dass ein Großteil der geplanten Standorte im Zeitverlauf zu
spät greifen, da aufgrund der aktualisierten Prognosedaten man bereits kurz- bis mittelfristig (2021 2026) mit deutlich höheren Kinderzahlen rechnen muss. Somit entstehen vor allem in den nächsten
fünf Jahren regional konzentrierte Versorgungsengpässe (insb. im Norden, Süden und Westen – näheres unter Punkt 4). Demzufolge werden kurzfristig (bis 2022/2023) rd. 600 temporäre Kindergartenplätze zusätzlich benötigt. Dieser Mehrbedarf wird sich dann zwischen 2022 - 2026 aufgrund der Realisierung bestehender Standortplanungen auf rd. 150-200 Kindergartenplätze reduzieren. Parallel zu
diesen zeitlich befristeten und sich im Zeitverlauf abschmelzenden Bedarfsspitzen gilt es dann noch
rd. weitere 125 Kindergartenplätze (bis 2030) zu schaffen.
4. Fortschreibung der kleinräumigen Bedarfsanalyse und Ausbauplanung bis 2030
4.1 Erläuterungen zum methodischen Vorgehen
Eine wohnortnahe Versorgung mit Kitaplätzen gemäß dem Motto „Kurze Beine – kurze Wege“ war
und ist auch weiterhin zentrale Richtschnur der kommunalen Jugendhilfeplanung in Nürnberg. Dieser
Planungsmaxime entsprechend, erfolgt bis dato die jährliche kleinräumige Bedarfsanalyse und Ausbauplanung für das gesamte Stadtgebiet unterteilt nach 48 Kindergartenplanungszonen. Alle bereits
1 Ausführliche Darstellung zur Datenlage siehe Bericht „Aktuelle Bevölkerungsvorausberechnung 2019-2035 –
Auswirkungen auf Kita-Ausbau und Schulraumplanung“ im Stadtrat vom 4. März 2020.
2 Der weitere Ausbau der Angebote zur Bildung, Betreuung und Erziehung unter 3-Jähriger stützt sich im Wesentlichen auf die Schaffung von Krippenplätzen. Die Ausweitung der Kapazitäten im Bereich der Tagespflege
bleiben das Ziel, diese Säule der Kindertagesbetreuung ist auch weiterhin wichtig. Zuwächse gelingen allerdings
nur langsam; primäres Ziel ist daher die Absicherung des aktuellen Bestandsangebots in diesem Bereich.
3
77
aktuell laufenden Standortplanungen im Krippen- und Kindergartenbereich entsprechen dieser Vorgabe.
Doch künftig wird das Prinzip der wohnortnahen Versorgung (=Bedarfsdeckung innerhalb der bisherigen Kindergartenplanungszonen) vor allem in den Stadtgebieten, in welchen man auf Basis der neuen
Daten zur Bevölkerungsprognose kurz-, mittel- und langfristig mit deutlich mehr Kindern rechnen
muss, nicht allerorts zu gewährleisten sein. Dies liegt vor allem darin begründet, dass über die bestehenden Standortplanungen hinaus kurzfristig nutzbare Flächen bzw. bestehende Immobilien zur
Schaffung weiterer Kita-Plätze nur noch sehr begrenzt verfügbar sind. Wenn direkt vor Ort keine Lösungen gefunden werden können, sind zur zeitlich flexiblen Abfederung auftretender Versorgungslücken deshalb ergänzend (ähnlich wie bei den Regionalkindergärten und Zentralhorten) räumlich weiter
gefasste Versorgungskonzepte unabkömmlich. Um hierzu die kleinräumigen Bedarfe planerisch sinnvoll zusammenfassen und bedienen zu können, ist eine Kindergartenplanungszonen-übergreifende
Betrachtungsweise nötig. Hierzu wurden die 48 Planungszonen in zehn übergeordnete Planungsregionen zusammengefasst.
Diese zehn Planungsregionen wurden so gebildet, dass nahezu alle Kindergartenplanungszonen sich
vollständig und eindeutig einer Planungsregion zuordnen lassen, dass die Bezüge zu Bürgerversammlungsgebieten weitestgehend erhalten bleiben und das alle Einrichtungen innerhalb der Planungsregion für alle dort wohnenden Familien ohne unzumutbare Anfahrzeiten zu erreichen sind
(sprich eine Erreichbarkeit innerhalb einer ½ -Stunde mit ÖPNV möglich ist).
Auf Ebene der zehn Planungsregionen werden unter Punkt 4.2 die Herausforderungen für die kleinräumige Ausbauplanung skizziert, welche sich insbesondere vor dem Hintergrund der neuen Bevölkerungsprognose neu ergeben.
4.2 Herausforderungen zum weiteren Ausbaubedarf auf Ebene der zehn Planungsregionen
Der Fokus der folgenden Darstellung liegt auf der Identifikation zusätzlicher Ausbaubedarfe über bestehende Standortplanungen hinaus, die sich insbesondere vor dem Hintergrund der aktualisierten
Bevölkerungsprognose auf kleinräumiger Ebene ergeben.
Auch hier gilt nach wie vor der Hinweis aus den Planungsberichten der Vorjahre: Die hier vorgelegte
Fortschreibung der Jugendhilfeplanung ist als eine Momentaufnahme in einem nach wie vor sehr dynamischen Planungsfeld zu bewerten. Der Bericht benennt auf Basis des heutigen Wissenstandes zur
künftigen Entwicklung der Kinderzahlen deshalb „Korridore“ für die weitere Ausbauplanung und zeigt
kleinräumige Entwicklungsbedarfe auf. Es wird jedoch weiterhin nötig sein, auf Basis aktualisierter
kleinräumiger Bevölkerungsprognosen die getroffenen Annahmen zur Bedarfsentwicklung zu überprüfen und bei Bedarf die Ausbauplanungen flexibel anzupassen.
Planungsregion 1 (Nordwestliche Vorstadtgebiete)
Die Planungsregion 1 umfasst die Kindergartenplanungszonen Großgründlach, Boxdorf, Neunhof,
Buch und Almoshof.
1 (Nordwestliche Vorstadtgebiete)
unter 3 Jährige
Entwicklung Kinderzahl
Entwicklung Platzbestand
Entwicklung Platzbedarf
Entwicklung Versorgungsquote
Überhang (+) / Fehlbedarf (-) in Plätzen
Ausbauziele (Versorgungsquote)
2019
380
158
141
42%
17
37%
2020
351
158
134
45%
24
38%
2021
338
158
132
47%
26
39%
2022
333
170
130
51%
40
39%
2023
336
170
138
51%
32
41%
2024
346
170
145
49%
25
42%
2025
353
170
152
48%
18
43%
2026
360
170
158
47%
12
44%
2027
360
170
162
47%
8
45%
2028
358
170
165
47%
5
46%
2029
359
170
169
47%
1
47%
2030
360
170
173
47%
-3
48%
3-6,5 Jährige
Entwicklung Kinderzahl
Entwicklung Platzbestand
Entwicklung Platzbedarf
Entwicklung Versorgungsquote
Überhang (+) / Fehlbedarf (-) in Plätzen
Ausbauziele (Versorgungsquote)
2019
448
431
426
96%
5
95%
2020
456
431
433
95%
-2
95%
2021
443
426
421
96%
5
95%
2022
431
501
409
116%
92
95%
2023
426
501
409
118%
92
96%
2024
424
501
411
118%
90
97%
2025
426
501
418
117%
83
98%
2026
431
476
427
110%
49
99%
2027
433
476
433
110%
43
100%
2028
435
476
439
109%
37
101%
2029
438
476
442
109%
34
101%
2030
440
476
449
108%
27
102%
Entwicklung der Kinderzahlen: Sowohl im Krippen- wie auch Kindergartenalter bleibt laut Prognose
die Anzahl der zu versorgenden Kinder im Zeitverlauf relativ konstant.
4
78
Versorgungssituation im Krippenbereich: Hier verfügt die Planungsregion bereits heute über eine
gute Versorgungssituation, welche deutlich über dem städtischen Durchschnitt liegt. Mit der Planung
einer weiteren Krippengruppe (12 Plätze) werden die Bedarfe in der Planungsregion langfristig abgedeckt.
Versorgungssituation im Kindergartenbereich. Auch hier besteht aktuell eine bedarfsdecke Versorgung und mit der Planung von drei weiteren Kindergartengruppen (75 Plätze) werden die langfristigen Ausbauziele erreicht. Bis zum Abbau der 25 Plätze in der Neunhofer Hauptstr. 73a wird es zwischenzeitlich sogar eine Überversorgung in der Region geben.
Planungsregion 2 (Nordöstliche Vorstadt)
Die Planungsregion 2 umfasst die Kindergartenplanungszonen Buchenbühl, Ziegelstein und Schoppershof.
2 (Nordöstliche Vorstadt)
unter 3 Jährige
Entwicklung Kinderzahl
Entwicklung Platzbestand
Entwicklung Platzbedarf
Entwicklung Versorgungsquote
Überhang (+) / Fehlbedarf (-) in Plätzen
Ausbauziele (Versorgungsquote)
2019
762
371
282
49%
89
37%
2020
769
371
292
48%
79
38%
2021
751
371
293
49%
78
39%
2022
740
371
289
50%
82
39%
2023
729
371
299
51%
72
41%
2024
715
371
301
52%
70
42%
2025
701
371
302
53%
69
43%
2026
686
371
302
54%
69
44%
2027
672
371
302
55%
69
45%
2028
660
371
304
56%
67
46%
2029
647
371
304
57%
67
47%
2030
636
371
305
58%
66
48%
3-6,5 Jährige
Entwicklung Kinderzahl
Entwicklung Platzbestand
Entwicklung Platzbedarf
Entwicklung Versorgungsquote
Überhang (+) / Fehlbedarf (-) in Plätzen
Ausbauziele (Versorgungsquote)
2019
843
857
801
102%
56
95%
2020
848
857
805
101%
52
95%
2021
870
857
827
98%
30
95%
2022
869
857
825
99%
32
95%
2023
863
857
829
99%
28
96%
2024
853
957
828
112%
129
97%
2025
841
957
824
114%
133
98%
2026
831
957
823
115%
134
99%
2027
818
957
818
117%
139
100%
2028
804
957
812
119%
145
101%
2029
787
957
794
122%
163
101%
2030
771
957
786
124%
171
102%
Entwicklung der Kinderzahlen: Im Trend der nächsten zehn Jahre ist die Anzahl der zu versorgenden Kinder sowohl im Krippen- wie auch im Kindergartenalter rückläufig. Lediglich im Kindergartenalter erhöht sich die Anzahl in den nächsten drei Jahren nochmals leicht, und wird erst danach konstant
rückläufig sein.
Versorgungssituation im Krippenbereich: Die aktuelle Versorgungssituation in der Planungsregion
ist überdurchschnittlich. Es ist bekannt, dass insbesondere in Ziegelstein Einrichtungen überregional
belegt sind und in Teilen auch zur Bedarfsdeckung im Nürnberger Norden (Planungsregion 3) beitragen.
Versorgungssituation im Kindergartenbereich: Analog zum Krippenbereich stellt sich die Situation
im Kindergartenbereich dar. Auch hier gibt es deutliche Überhänge, die wiederum aktuell und auch
künftig einen wichtigen Beitrag zur Bedarfsdeckung in der angrenzende Planungsregion 3 darstellen.
Planungsregion 3 (Nürnberg Nord)
Die Planungsregion 3 umfasst die Kindergartenplanungszonen Schniegling, St. Johannis, St. Sebald,
Thon, Nordstadt und Rennweg.
3 (Nürnberg Nord)
unter 3 Jährige
Entwicklung Kinderzahl
Entwicklung Platzbestand
Entwicklung Platzbedarf
Entwicklung Versorgungsquote
Überhang (+) / Fehlbedarf (-) in Plätzen
Ausbauziele (Versorgungsquote)
2019
3249
1121
1202
35%
-81
37%
2020
3256
1121
1237
34%
-116
38%
2021
3272
1133
1276
35%
-143
39%
2022
3233
1167
1261
36%
-94
39%
2023
3216
1191
1318
37%
-127
41%
2024
3221
1215
1353
38%
-138
42%
2025
3224
1215
1386
38%
-171
43%
2026
3221
1329
1417
41%
-88
44%
2027
3226
1329
1452
41%
-123
45%
2028
3215
1377
1479
43%
-102
46%
2029
3188
1377
1499
43%
-122
47%
2030
3165
1377
1519
44%
-142
48%
3-6,5 Jährige
Entwicklung Kinderzahl
Entwicklung Platzbestand
Entwicklung Platzbedarf
Entwicklung Versorgungsquote
Überhang (+) / Fehlbedarf (-) in Plätzen
Ausbauziele (Versorgungsquote)
2019
3034
2477
2882
82%
-405
95%
2020
3172
2577
3013
81%
-436
95%
2021
3231
2727
3069
84%
-342
95%
2022
3267
2877
3104
88%
-227
95%
2023
3270
2877
3139
88%
-262
96%
2024
3292
2927
3193
89%
-266
97%
2025
3315
2927
3248
88%
-321
98%
2026
3327
3112
3294
94%
-182
99%
2027
3334
3112
3334
93%
-222
100%
2028
3330
3187
3363
96%
-176
101%
2029
3310
3187
3343
96%
-156
101%
2030
3289
3187
3355
97%
-168
102%
5
79
Entwicklung der Kinderzahlen: Mit Blick auf die generelle Entwicklung der Kinderzahlen in obiger
Tabelle wird deutlich, dass der Nachfragedruck im Nürnberger Norden in den nächsten Jahren hoch
bleiben wird. Im Krippenalter bleibt die Anzahl der Kinder in den nächsten Jahren relativ konstant und
wird erst langfristig sinken, und im Kindergartenalter steigen diese nochmals deutlich an und bleiben
auch in den nächsten zehn Jahren deutlich über dem heutigen Ausgangswert. Zudem ist im Nürnberger Norden laut neuer Prognose mit deutlich mehr Kindern rechnen. Die Anzahl derer im Krippenalter
liegt im Jahr 2022 um 300 Kinder und im Jahr 2030 um 200 Kinder über den Zahlen, die in der alten
Prognose vorausberechnet wurde. Ein ähnliches Bild ergibt sich für das Kindergartenalter: Die Anzahl
derer liegt im Jahr 2022 um 200 Kinder und im Jahr 2030 um 300 Kinder über den Zahlen der alten
Prognose.
Versorgungssituation im Krippenbereich: Die Versorgungsquote im Nürnberger Norden liegt unter
dem städtischen Durchschnitt. Die Bedarfsdeckung der vor Ort wohnenden Familien erfolgt zum Teil
in angrenzenden Planungsregionen, insbesondere über die Angebote im Nordosten (Planungsregion
2) und Osten (Planungsregion 4). Mit den bestehenden Standortplanungen für rd. 250 zusätzliche
Plätze (21 Gruppen) bis 2030 wird erst langfristig eine Entspannung eintreten. Versorgungsengpässe
bestehen jedoch insbesondere in den nächsten fünf Jahren. Unter Berücksichtigung der Überhänge in
den angrenzenden Planungsregionen beläuft sich die Versorgungslücke bis zum Jahr 2022 auf schätzungsweise drei Krippengruppen, zwischen 2022-2026 steigt diese kurzfristig auf sechs Gruppen an,
um sich dann bis 2030 wieder auf drei bis vier Krippengruppen einzupendeln.
Würde man die Annahmen zur Entwicklung der Kinderzahlen der Vorjahresprognose zugrundlegen,
bestünde im Krippenbereich weder 2022, noch 2026 und 2030 eine signifikante Versorgungslücke!
Unter den Annahmen der Vorjahresprognose hätte man mit den bestehenden Planungen die langfristigen Ausbauziele bis 2030 mit einer Versorgungsquote von 46 % nahezu erreicht.
Versorgungssituation im Kindergartenbereich. In noch deutlicherem Ausmaß entstehen Versorgungsengpässe im Kindergartenbereich, welche durch die bereits laufenden Standortplanungen für rd.
700 zusätzliche Plätze (28 Gruppen) bis 2030 nicht aufgefangen werden können. Unter Berücksichtigung der Überhänge in angrenzenden Planungsregionen 2 und 4 beläuft sich die Versorgungslücke
bis zum Jahr 2022 auf schätzungsweise sechs bis acht Kindergartengruppen. Zwischen 2022-2026
steigt diese kurzfristig auf bis zu neun Gruppen an, um sich dann ab 2026 wieder auf drei bis vier Kindergartengruppen einzupendeln. Im Jahr 2030 bestünde durch die Möglichkeiten der Bedarfsdeckung
in angrenzenden Planungsregionen dann nur noch eine Versorgungslücke in Höhe von zwei bis drei
Gruppen.
Würde man auch hier die Annahmen zur Entwicklung der Kinderzahlen der Vorjahresprognose zugrundlegen, bestünde im Kindergartenbereich weder 2022 noch 2026 und 2030 eine Versorgungslücke! Unter den Annahmen der Vorjahresprognose hätte man mit den bestehenden Planungen die
langfristigen Ausbauziele bis 2030 vollständig erreicht.
Planungsregion 4 (Nürnberg Ost)
Die Planungsregion 4 umfasst die Kindergartenplanungszonen Erlenstegen, St. Jobst, Mögeldorf,
Laufamholz, Wöhrd und Zabo.
4 (Nürnberg Ost)
unter 3 Jährige
Entwicklung Kinderzahl
Entwicklung Platzbestand
Entwicklung Platzbedarf
Entwicklung Versorgungsquote
Überhang (+) / Fehlbedarf (-) in Plätzen
Ausbauziele (Versorgungsquote)
2019
1663
711
615
43%
96
37%
2020
1679
711
638
42%
73
38%
2021
1686
711
658
42%
53
39%
2022
1719
723
670
42%
53
39%
2023
1740
771
714
44%
57
41%
2024
1734
771
728
44%
43
42%
2025
1729
771
743
45%
28
43%
2026
1696
807
746
48%
61
44%
2027
1660
807
747
49%
60
45%
2028
1628
831
749
51%
82
46%
2029
1598
831
751
52%
80
47%
2030
1573
831
755
53%
76
48%
3-6,5 Jährige
Entwicklung Kinderzahl
Entwicklung Platzbestand
Entwicklung Platzbedarf
Entwicklung Versorgungsquote
Überhang (+) / Fehlbedarf (-) in Plätzen
Ausbauziele (Versorgungsquote)
2019
1835
1870
1743
102%
127
95%
2020
1897
1870
1802
99%
68
95%
2021
1946
1820
1849
94%
-29
95%
2022
1972
1845
1873
94%
-28
95%
2023
1982
2020
1902
102%
118
96%
2024
1977
2020
1918
102%
102
97%
2025
1976
2020
1937
102%
83
98%
2026
1961
2035
1942
104%
93
99%
2027
1942
2035
1942
105%
93
100%
2028
1918
2160
1937
113%
223
101%
2029
1892
2160
1911
114%
249
101%
2030
1861
2160
1898
116%
262
102%
6
80
Entwicklung der Kinderzahlen: Im Krippenalter wird sich die Zahl der Kinder in den nächsten 5 Jahren nochmals leicht erhöhen bleibt, erst ab 2025 ist nach Erkenntnissen der aktuellen Prognose mit
einem leichten Rückgang zu rechnen. Gleiches gilt für die Anzahl der Kinder im Kindergartenalter.
Versorgungssituation im Krippenbereich: Die aktuelle und künftige Versorgungssituation in der
Planungsregion ist überdurchschnittlich. Auch hier ist anzunehmen, dass das Angebot in Teilen zur
Bedarfsdeckung im Nürnberger Norden (Planungsregion 3) beiträgt.
Versorgungssituation im Kindergartenbereich: Auch hier ist aktuell ein rechnerischer Überhang an
Plätzen durch Einrichtungen mit einer überregionalen Belegung zu verzeichnen. Dies trägt insbesondere zur Bedarfsdeckung im Nürnberger Norden wie auch im Nürnberger Süden (hier insb. durch die
Überhänge in Zabo) bei. Dies wird auch langfristig seinen Bestand haben, da durch die aktuellen
Standortplanungen bis 2030 Plätze deutlich über dem Bedarf des Nürnberger Ostens hinaus geschaffen werden.
Planungsregion 5 (Nürnberg West)
Die Planungsregion 5 umfasst die Kindergartenplanungszonen Muggenhof, Gostenhof, St. Lorenz,
Schweinau, St. Leonhard und Leyh/Höfen.
5 (Nürnberg West)
unter 3 Jährige
Entwicklung Kinderzahl
Entwicklung Platzbestand
Entwicklung Platzbedarf
Entwicklung Versorgungsquote
Überhang (+) / Fehlbedarf (-) in Plätzen
Ausbauziele (Versorgungsquote)
2019
2837
1083
1050
38%
33
37%
2020
2866
1083
1089
38%
-6
38%
2021
2953
1083
1152
37%
-69
39%
2022
3000
1083
1170
36%
-87
39%
2023
3011
1095
1235
36%
-140
41%
2024
3035
1095
1275
36%
-180
42%
2025
3040
1095
1307
36%
-212
43%
2026
3047
1215
1341
40%
-126
44%
2027
3058
1215
1376
40%
-161
45%
2028
3056
1275
1406
42%
-131
46%
2029
3062
1275
1439
42%
-164
47%
2030
3047
1275
1463
42%
-188
48%
3-6,5 Jährige
Entwicklung Kinderzahl
Entwicklung Platzbestand
Entwicklung Platzbedarf
Entwicklung Versorgungsquote
Überhang (+) / Fehlbedarf (-) in Plätzen
Ausbauziele (Versorgungsquote)
2019
3054
2897
2901
95%
-4
95%
2020
3159
2897
3001
92%
-104
95%
2021
3209
2897
3048
90%
-151
95%
2022
3236
2932
3074
91%
-142
95%
2023
3223
2957
3094
92%
-137
96%
2024
3254
2957
3156
91%
-199
97%
2025
3292
2957
3227
90%
-270
98%
2026
3332
3119
3298
94%
-179
99%
2027
3366
3094
3366
92%
-272
100%
2028
3383
3169
3416
94%
-247
101%
2029
3397
3169
3431
93%
-262
101%
2030
3395
3169
3463
93%
-294
102%
Entwicklung der Kinderzahlen: Mit Blick auf die generelle Entwicklung der Kinderzahlen in obiger
Tabelle wird deutlich, dass der Versorgungsdruck im Nürnberger Westen durch steigende Kinderzahlen sowohl im Krippen- als auch im Kindergartenbereich noch deutlich zunehmen wird. Und was
schon für den Nürnberger Norden galt, trifft auch für den Nürnberger Westen zu: Auch hier ist laut
Befundlage der aktualisierten kleinräumigen Bevölkerungsprognose künftig mit deutlich mehr Kindern
zu rechnen. In Bezug auf das Krippenalter sind dies zwischen den Jahren 2022 bis 2030 im Schnitt
rund 200 Kinder mehr. Und in Bezug auf das Kindergartenalter gilt festzuhalten, dass deren Anzahl im
Jahr 2022 um 200 Kinder und im Jahr 2030 um 350 Kinder über den Zahlen der alten Prognose liegt.
Versorgungssituation im Krippenbereich: Die Versorgungsquote im Nürnberger Westen liegt im
Krippenbereich aktuell noch leicht über dem städtischen Durchschnitt. Doch mit den bestehenden
Standortplanungen für rd. 200 zusätzliche Plätze (17 Gruppen) bis 2030 können die steigenden Bedarfe aufgrund des Anstiegs der Kinderzahlen nicht bedient werden. Bis 2025 wird sich die Versorgungslage gegenüber heute sogar verschlechtern. Bis weitere Planungen greifen, entsteht im Nürnberger Westen je nach Entwicklung der Nachfrage eine Versorgungslücke von schätzungsweise fünf
bis sieben Gruppen. Wie groß die langfristige Versorgungslücke im Stadtteil sein wird, lässt sich aus
heutiger Sicht schwer beziffern, da das Nachfrageverhalten nach Betreuungsplätzen für unter 3Jährige sozialräumlich stark variiert. Würde man die stadtweit angestrebte Versorgungsquote von
48% zugrunde legen, bestünde unter Berücksichtigung der bereits laufenden Planungen im Jahr 2030
noch ein Fehlbedarf in Höhe von 15 Gruppen. Bei einer Versorgungsquote von 45% wären dies dann
nur noch acht Gruppen und zur Erreichung einer Versorgungsquote von 42% würden die bereits bestehenden Planungen ausreichen.
Würde man die Annahmen zur Entwicklung der Kinderzahlen der Vorjahresprognose zugrundlegen,
bestünde im Krippenbereich weder 2022, noch 2026 und 2030 eine signifikante Versorgungslücke!
Unter den Annahmen der Vorjahresprognose hätte man mit den bestehenden Planungen die langfristigen Ausbauziele mit einer Versorgungsquote von 45 % in weiten Teilen schon erreicht.
7
81
Versorgungssituation im Kindergartenbereich: Auch hier entstehen aufgrund steigender und insgesamt höherer Kinderzahlen Versorgungsengpässe in den nächsten Jahren, welche durch die bereits laufenden Standortplanungen für rund 270 zusätzliche Plätze (11 Gruppen) bis 2030 nicht aufgefangen werden können. Zur Erreichung der anvisierten Versorgungsziele würde bis 2022 rein rechnerisch eine Versorgungslücke fünf bis sechs Kindergartengruppen, die zwischen 2022-2026 auf bis zu
zehn Gruppen ansteigen würde, um sich dann 2026 wieder auf sieben Kindergartengruppen einzupendeln. Bis zum Jahr 2030 würde sich unter Berücksichtigung der bestehenden Planungen die Versorgungslücke dann wieder auf 12 Gruppen erhöhen. In dieser Planungsregion ergeben sich aufgrund
der neuen Befunde zur kleinräumigen Bevölkerungsentwicklung die größten Herausforderungen für
den weiteren Ausbau im Kindergartenbereich.
Würde man auch hier die Annahmen zur Entwicklung der Kinderzahlen der Vorjahresprognose zugrundlegen, bestünde im Kindergartenbereich weder 2022, noch 2026 und 2030 eine Versorgungslücke! Unter den Annahmen der Vorjahresprognose hätte man mit den bestehenden Planungen die
Ausbauziele bis 2030 vollständig erreicht.
Planungsregion 6 (Nürnberg Südstadt)
Die Planungsregion 6 umfasst die Kindergartenplanungszonen St. Peter, Sandreuth, Werderau, Bleiweiß, Hasenbuck, Galgenhof und Steinbühl3.
6 (Nürnberg Südstadt)
unter 3 Jährige
Entwicklung Kinderzahl
Entwicklung Platzbestand
Entwicklung Platzbedarf
Entwicklung Versorgungsquote
Überhang (+) / Fehlbedarf (-) in Plätzen
Ausbauziele (Versorgungsquote)
2019
3399
1136
1258
33%
-122
37%
2020
3424
1136
1301
33%
-165
38%
2021
3366
1136
1313
34%
-177
39%
2022
3364
1160
1312
34%
-152
39%
2023
3342
1160
1370
35%
-210
41%
2024
3304
1160
1388
35%
-228
42%
2025
3262
1160
1402
36%
-242
43%
2026
3210
1188
1413
37%
-225
44%
2027
3161
1188
1423
38%
-235
45%
2028
3123
1188
1437
38%
-249
46%
2029
3088
1188
1452
38%
-264
47%
2030
3063
1188
1470
39%
-282
48%
3-6,5 Jährige
Entwicklung Kinderzahl
Entwicklung Platzbestand
Entwicklung Platzbedarf
Entwicklung Versorgungsquote
Überhang (+) / Fehlbedarf (-) in Plätzen
Ausbauziele (Versorgungsquote)
2019
3425
3057
3254
89%
-197
95%
2020
3476
3057
3303
88%
-246
95%
2021
3594
3037
3414
85%
-377
95%
2022
3613
3037
3432
84%
-395
95%
2023
3603
3037
3459
84%
-422
96%
2024
3565
3037
3458
85%
-421
97%
2025
3534
3037
3463
86%
-426
98%
2026
3515
3270
3480
93%
-210
99%
2027
3483
3270
3483
94%
-213
100%
2028
3448
3270
3482
95%
-212
101%
2029
3404
3270
3438
96%
-168
101%
2030
3366
3270
3433
97%
-163
102%
Entwicklung der Kinderzahlen: Die Nürnberger Südstadt ist neben den Norden (Planungsregion 3)
und dem Westen (Planungsregion 5) die dritte Planungsregion, in welcher sich die künftige Anzahl der
zu versorgenden Kinder gegenüber der Vorjahresprognose signifikant unterscheidet. So muss man im
Krippenbereich kurz- und mittelfristig mit mehr Kindern rechnen (2022: + rd. 80 Kinder; 2026: + rd. 120
Kinder). Mit Blick auf das Jahr 2030 unterscheidet sich dann die vorausberechnete Kinderzahl nur
noch kaum voneinander. Im Kindergartenbereich dagegen fällt die vorausberechnete Kinderzahl gegenüber der Vorjahresprognose durchgehend höher aus (2022: + rd. 270 Kinder; 2026: + rd. 300 Kinder; 2030: + rd. 200 Kinder).
Und auch der Blick auf die generelle Entwicklung der Kinderzahlen in obiger Tabelle macht deutlich,
dass der Nachfragedruck im Nürnberger Süden in den nächsten Jahren zunächst einmal hoch bleiben
wird. Dies gilt insbesondere für den Kindergartenbereich: Dort steigt die Anzahl der Kinder bis 2023
nochmals deutlich an, um dann in den Folgejahren bis 2030 in etwa auf das heutige Niveau wieder
abzusinken.
Versorgungssituation im Krippenbereich: Die Versorgungsquote im Nürnberger Süden liegt im
Krippenbereich aktuell unter dem städtischen Durchschnitt. Durch die im Zuge der neuen Prognose
deutlich nach oben korrigierten Kinderzahlen sowie das generelle Problem im Süden neue Standorte
für Krippenplätze zu erschließen, verschärft sich die Situation zunehmend. Geht man davon aus, dass
auch in den nächsten Jahren das Nachfrageverhalten nach Betreuungsangeboten für unter 3-Jährige
im Nürnberger Süden vergleichsweise gering ausfällt und man dementsprechend die Ausbauziele
3 Die Planungen zum Stadtteilentwicklungsprozess „Brunecker-Areal“ (Modul 1 und 2) sind in der Darstellung zur
Planungsregion 6 (sowohl in Bezug auf die Entwicklung der Kinderzahlen wie auch die Infrastrukturentwicklung
im Bereich der Kindertagesbetreuung) noch nicht enthalten, da langfristig hier voraussichtlich eine neue Kindergartenplanungszone entstehen wird. Hierzu findet ein separates Behördenbeteiligungsverfahren statt, in welchem das Jugendamt zur Bedarfsdeckung vor Ort zwei Häuser für Kinder angemeldet hat.
8
82
zunächst einmal nach unten anpasst, so bestünde dennoch im Jahr 2022 für eine z.B. 37%ige Versorgungsquote eine Lücke von mindestens sieben Gruppen, die bis 2030 dann für eine z.B. 42%ige
Versorgungsquote auf 8 Gruppen noch anwachsen würde. Wie groß die langfristige Versorgungslücke
im Stadtteil sein wird, lässt sich aus heutiger Sicht für die Südstadt schwer abschätzen, denn auch
hier scheint es ähnlich wie im Nürnberger Westen ein abweichendes Nachfrageverhalten nach Betreuungsplätzen für unter 3-Jährige zu geben. Würde man die stadtweit angestrebte Versorgungsquote von 48% zugrunde legen, bestünde unter Berücksichtigung der bereits laufenden Standortplanungen bis im Jahr 2030 noch ein Fehlbedarf in Höhe von 23 Gruppen. Bei einer Versorgungsquote von
45 % reduziert sich diese auf 16 Gruppen, bei 42% auf 8 Gruppen und bei 40% dann auf 3 Gruppen.
Dass es im Krippenbereich für die Nürnberger Südstadt weitere umfassende Anstrengungen bedarf
wird darin deutlich, dass mit den bereits bestehenden Standortplanungen bis 2030 nur eine Versorgungsquote von 39% erreicht werden kann.
Würde man die Zahl der prognostizierten Kinder der Vorjahresprognose zugrundlegen, hätte man mit
den bereits laufenden Planungen bis 2026 zumindest schon einer Versorgungsquote von 39% sichergestellt.
Versorgungssituation im Kindergartenbereich: Auch hier liegt die aktuelle Versorgungsquote deutlich unter dem städtischen Durchschnitt. Ein Teil der Kinder in der Südstadt, allen voran aus Galgenhof und Steinbühl dürften jedoch über die Platzüberhänge in Zabo mitversorgt werden, was die Situation etwas entschärft. Aktuell gibt es zumindest bisher noch keine laufenden Rechtsklagen aufgrund
nicht bedienter Platznachfragen aus der Südstadt. Dennoch werden aufgrund steigender und insgesamt höherer Kinderzahlen Versorgungsengpässe in den nächsten Jahren entstehen, welche durch
die bereits laufenden Standortplanungen für rd. 200 zusätzliche Plätze (8 Gruppen) bis 2030 nicht
aufgefangen werden können. Zur Erreichung der anvisierten Versorgungsziele würde bis 2022 rein
rechnerisch eine Versorgungslücke von 16 Kindergartengruppen, 2026 eine von acht Gruppen und
2030 von sechs Gruppen bestehen. Diesen Versorgungslücken sind jedoch auch dauerhaft die Überhänge in Zabo (Planungsregion 4) sowie das Platzangebot im neuen Regionalkindergarten in der
Zugspitzstraße (Planungsregion 8) gegenüberzustellen. Hierdurch würden sich die genannten Versorgungslücken zwar nicht aufheben, aber zumindest halbieren lassen.
Würde man auch hier die Annahmen zur Entwicklung der Kinderzahlen der Vorjahresprognose zugrundlegen, bestünde zumindest mittel- und langfristig gesehen keine Versorgungslücken und die Ausbauziele bis 2030 wären mit den bereits bestehenden Standortplanungen vollständig erreicht.
Planungsregion 7 (Südwestliche Vorstadt)
Die Planungsregion 7 umfasst die Kindergartenplanungszonen Eibach, Röthenbach, Gebersdorf und
Reichelsdorf (einschließlich Reichelsdorfer Keller).
7 (Südwestliche Vorstadt)
unter 3 Jährige
Entwicklung Kinderzahl
Entwicklung Platzbestand
Entwicklung Platzbedarf
Entwicklung Versorgungsquote
Überhang (+) / Fehlbedarf (-) in Plätzen
Ausbauziele (Versorgungsquote)
2019
1165
471
431
40%
40
37%
2020
1169
471
444
40%
27
38%
2021
1184
459
462
39%
-3
39%
2022
1187
459
463
39%
-4
39%
2023
1183
459
485
39%
-26
41%
2024
1167
459
490
39%
-31
42%
2025
1143
459
492
40%
-33
43%
2026
1120
495
493
44%
2
44%
2027
1103
495
496
45%
-1
45%
2028
1089
495
501
45%
-6
46%
2029
1076
495
506
46%
-11
47%
2030
1065
495
511
46%
-16
48%
3-6,5 Jährige
Entwicklung Kinderzahl
Entwicklung Platzbestand
Entwicklung Platzbedarf
Entwicklung Versorgungsquote
Überhang (+) / Fehlbedarf (-) in Plätzen
Ausbauziele (Versorgungsquote)
2019
1350
1173
1282
87%
-109
95%
2020
1377
1173
1308
85%
-135
95%
2021
1381
1170
1312
85%
-142
95%
2022
1386
1220
1316
88%
-96
95%
2023
1384
1220
1329
88%
-109
96%
2024
1383
1220
1341
88%
-121
97%
2025
1372
1220
1345
89%
-125
98%
2026
1357
1320
1344
97%
-24
99%
2027
1343
1320
1343
98%
-23
100%
2028
1328
1320
1342
99%
-22
101%
2029
1310
1320
1324
101%
-4
101%
2030
1293
1320
1319
102%
1
102%
Entwicklung der Kinderzahlen: Die Anzahl der zu versorgenden Kinder im Krippen- und Kindergartenalter bleibt die nächsten fünf Jahre relativ konstant und nimmt erst danach leicht ab.
Versorgungssituation im Krippenbereich: Die Versorgungsquote im Krippenbereich liegt aktuell
über dem städtischen Durchschnitt. Erst durch die anstehende Schließung einer Einrichtung (Neumühlweg 2) entsteht mittelfristig eine zeitlich begrenzte Versorgungslücke von zwei Gruppen. Zur Erreichung der langfristigen Ausbauziele ist über die bestehenden Standortplanungen hinaus zum Jahr
2030 nur noch eine weitere Krippengruppe zu schaffen.
9
83
Versorgungssituation im Kindergartenbereich. Die Versorgungsquote im Kindergartenbereich liegt
unter dem städtischen Durchschnitt. Bis 2025 gilt es hier noch eine zeitlich begrenzte Versorgungslücke von schätzungsweise vier bis fünf Gruppen zu schließen. Danach greifen dann die umfassenden
Planungen in der Region (+150 Plätze), wodurch langfristig die Ausbauziele erreicht werden.
Planungsregion 8 (Südöstliche Vorstadt)
Die Planungsregion 8 umfasst die Kindergartenplanungszonen Bauernfeind, Neuselsbrunn, Langwasser-NO, Langwasser-SO, Langwasser-SW sowie die weite Teile der Gartenstadt.
8 (Südöstliche Vorstadt)
unter 3 Jährige
Entwicklung Kinderzahl
Entwicklung Platzbestand
Entwicklung Platzbedarf
Entwicklung Versorgungsquote
Überhang (+) / Fehlbedarf (-) in Plätzen
Ausbauziele (Versorgungsquote)
2019
1311
470
485
36%
-15
37%
2020
1271
470
483
37%
-13
38%
2021
1275
470
497
37%
-27
39%
2022
1269
470
495
37%
-25
39%
2023
1260
470
517
37%
-47
41%
2024
1246
494
523
40%
-29
42%
2025
1227
494
528
40%
-34
43%
2026
1208
530
532
44%
-2
44%
2027
1192
530
536
44%
-6
45%
2028
1179
530
542
45%
-12
46%
2029
1160
530
545
46%
-15
47%
2030
1143
530
549
46%
-19
48%
3-6,5 Jährige
Entwicklung Kinderzahl
Entwicklung Platzbestand
Entwicklung Platzbedarf
Entwicklung Versorgungsquote
Überhang (+) / Fehlbedarf (-) in Plätzen
Ausbauziele (Versorgungsquote)
2019
1611
1491
1530
93%
-39
95%
2020
1624
1491
1543
92%
-52
95%
2021
1590
1591
1511
100%
80
95%
2022
1574
1591
1496
101%
95
95%
2023
1546
1591
1484
103%
107
96%
2024
1528
1641
1482
107%
159
97%
2025
1520
1641
1490
108%
151
98%
2026
1509
1641
1494
109%
147
99%
2027
1492
1641
1492
110%
149
100%
2028
1475
1641
1489
111%
152
101%
2029
1449
1641
1464
113%
177
101%
2030
1425
1641
1453
115%
188
102%
Entwicklung der Kinderzahlen: Im Trend der nächsten zehn Jahre ist die Anzahl der zu versorgenden Kinder sowohl im Krippen- wie auch im Kindergartenalter rückläufig.
Versorgungssituation im Krippenbereich: Die Versorgungsquote im Krippenbereich entspricht aktuell etwa dem städtischen Durchschnitt. Langfristig werden mit den bereits laufenden Standortplanungen die Ausbauziele nahezu erreicht. Je nach Entwicklung der tatsächlichen Nachfrage vor Ort
besteht in den nächsten Jahren jedoch eine zeitlich begrenzte Versorgungslücke zwischen ein bis drei
Krippengruppen.
Versorgungssituation im Kindergartenbereich: Die Versorgungsquote im Kindergartenbereich liegt
aktuell leicht unter dem städtischen Durchschnitt; mit dem Bestandsangebot können jedoch alle aktuellen Nachfragen bedient werden. In den nächsten Jahren entstehen in diesem Stadtgebiet dann weitere 150 Plätze (6 Gruppen); davon ab 2021 100 Plätze im neuen Regionalkindergarten in der
Zugspitzstraße. Hierdurch erklären sich auch größtenteils die rechnerischen Überhänge an Plätzen,
welche künftig vorrangig zur Bedarfsdeckung der angrenzenden Südstadt (Planungsregion 6) vorzuhalten sind.
Planungsregion 9 (weitere südöstliche Vorstadtgebiete)
Die Planungsregion 9 umfasst die Kindergartenplanungszonen Fischbach und Altenfurt.
9 (weitere südöstliche Vorstadtgebiete)
unter 3 Jährige
Entwicklung Kinderzahl
Entwicklung Platzbestand
Entwicklung Platzbedarf
Entwicklung Versorgungsquote
Überhang (+) / Fehlbedarf (-) in Plätzen
Ausbauziele (Versorgungsquote)
2019
395
123
146
31%
-23
37%
2020
388
147
148
38%
-1
38%
2021
389
147
152
38%
-5
39%
2022
392
147
153
38%
-6
39%
2023
390
147
160
38%
-13
41%
2024
395
147
166
37%
-19
42%
2025
388
147
167
38%
-20
43%
2026
381
147
168
39%
-21
44%
2027
372
147
168
39%
-21
45%
2028
364
147
168
40%
-21
46%
2029
366
147
172
40%
-25
47%
2030
368
147
177
40%
-30
48%
3-6,5 Jährige
Entwicklung Kinderzahl
Entwicklung Platzbestand
Entwicklung Platzbedarf
Entwicklung Versorgungsquote
Überhang (+) / Fehlbedarf (-) in Plätzen
Ausbauziele (Versorgungsquote)
2019
513
437
487
85%
-50
95%
2020
508
442
483
87%
-41
95%
2021
489
442
464
90%
-22
95%
2022
487
442
462
91%
-20
95%
2023
488
442
468
91%
-26
96%
2024
492
442
477
90%
-35
97%
2025
482
442
472
92%
-30
98%
2026
466
414
461
89%
-47
99%
2027
461
414
461
90%
-47
100%
2028
457
414
461
91%
-47
101%
2029
463
414
468
89%
-54
101%
2030
469
414
478
88%
-64
102%
10
84
Entwicklung der Kinderzahlen: Im Trend der nächsten Jahre ist die Anzahl der zu versorgenden
Kinder sowohl im Krippen- wie auch im Kindergartenalter relativ konstant; erst längerfristig ist mit einer
leichten Abnahme der Kinderzahlen zu rechnen.
Versorgungssituation im Krippenbereich: Mit der Schaffung zwei weiterer Krippengruppen in Altenfurt wird das Versorgungsniveau ab dem nächsten Jahr deutlich verbessert. Zur Erreichung der Ausbauziele gilt es darüber hinaus je nach Nachfrageentwicklung langfristig noch einen Bedarf in Höhe
von ein bis zwei weiteren Krippengruppen zu bedienen.
Versorgungssituation im Kindergartenbereich. Die Versorgungsquote im Kindergartenbereich liegt
aktuell unter dem städtischen Durchschnitt. Langfristig besteht noch ein Ausbaubedarf im Umfang von
zwei Gruppen, insb. auch deshalb, weil die Einrichtung in der Brunner Hauptstraße 45 dauerhaft nicht
weiter betrieben werden kann. Zwischenzeitlich können über den Regionalkindergarten in der
Zugspitzstraße unversorgte Kinder mit betreut werden.
Planungsregion 10 (südliche Vorstadtgebiete)
Die Planungsregion 10 umfasst die Kindergartenplanungszonen Katzwang, Herpersdorf und Kornburg.
10 (südliche Vorstadtgebiete)
unter 3 Jährige
Entwicklung Kinderzahl
Entwicklung Platzbestand
Entwicklung Platzbedarf
Entwicklung Versorgungsquote
Überhang (+) / Fehlbedarf (-) in Plätzen
Ausbauziele (Versorgungsquote)
2019
522
218
193
42%
25
37%
2020
530
218
201
41%
17
38%
2021
525
218
205
42%
13
39%
2022
529
228
206
43%
22
39%
2023
530
228
217
43%
11
41%
2024
536
228
225
43%
3
42%
2025
532
228
229
43%
-1
43%
2026
528
252
232
48%
20
44%
2027
513
252
231
49%
21
45%
2028
500
252
230
50%
22
46%
2029
509
252
239
49%
13
47%
2030
516
252
248
49%
4
48%
3-6,5 Jährige
Entwicklung Kinderzahl
Entwicklung Platzbestand
Entwicklung Platzbedarf
Entwicklung Versorgungsquote
Überhang (+) / Fehlbedarf (-) in Plätzen
Ausbauziele (Versorgungsquote)
2019
731
654
695
89%
-41
95%
2020
692
679
657
98%
22
95%
2021
669
704
636
105%
68
95%
2022
662
704
629
106%
75
95%
2023
657
704
630
107%
74
96%
2024
663
699
643
105%
56
97%
2025
671
699
657
104%
42
98%
2026
677
774
670
114%
104
99%
2027
664
774
664
116%
110
100%
2028
646
774
652
120%
122
101%
2029
645
774
652
120%
122
101%
2030
650
774
663
119%
111
102%
Entwicklung der Kinderzahlen: Im Trend der nächsten Jahre ist die Anzahl der zu versorgenden
Kinder im Krippenalter relativ konstant; erst längerfristig ist hier mit einer leichten Abnahme der Kinderzahlen zu rechnen. Für Kinder im Kindergartenalter ist laut aktueller Bevölkerungsprognose von
einer stetigen Abnahme in den nächsten Jahren auszugehen. Diese Abnahme fällt im Vergleich zur
Prognose des Vorjahres sogar noch etwas höher aus.
Versorgungssituation im Krippenbereich: Die Versorgungsquote für Kinder im Krippenalter liegt
aktuell über dem städtischen Durchschnitt. Mit den bereits bestehenden Standortplanungen werden
langfristig die Ausbauziele erreicht.
Versorgungssituation im Kindergartenbereich. Die Versorgungsquote für Kinder im Kindergartenalter liegt aktuell noch unter dem städtischen Durchschnitt. Doch mit dem schrittweisen Ausbau des
Bestands in der Region im Umfang von zusätzlichen 120 Plätzen werden langfristig die Ausbauziele
nicht nur erreicht, sondern es entstehen auch deutliche Überhänge im Umgang von rund 4 Kindergartengruppen. Abhängig von etwaig weiteren Wohnbebauungen, welche aktuell noch nicht in der kleinräumigen Bevölkerungsprognose enthalten sind, gilt es die aktuellen Standortplanungen (insb. die am
Bruckweg) zu überprüfen und ggf. anzupassen.
4.3 Vorschlag für ein Kita-Notprogramm
Um auf die zuvor skizzierten neuen Bedarfsanzeigen im Bereich geltender Rechtsansprüche für Krippen- und Kindergartenkinder adäquat reagieren zu können, bedarf es zusätzlich zu den bereits bestehenden Standortplanungen ein „Kita-Notprogramm“ mit kurzfristig wirksamen Maßnahmen aufzulegen. Besonderer Handlungsbedarf besteht im Nürnberger Norden (Planungsregion 3), Westen (Planungsregion 5) und Süden (Planungsregion 6).
11
85
Ziele des Kita-Notprogramms
Das Kita-Notprogramm dient der Abfederung von kurz- und mittelfristigen Versorgungsengpässen
aufgrund der steigenden Bedarfe durch die neuen Zahlen zur Bevölkerungsentwicklung.
Erforderlich sind dabei sowohl Sofortmaßnahmen zur Abfederung von Bedarfsspitzen bis Herbst 2022
als auch weitere schnelle Maßnahmen zur Abdeckung von mittelfristig erwartbaren Bedarfsspitzen
zwischen den Jahren 2022-2026. Damit dies gelingen kann ist ein Mix aus temporär befristeten Interimslösungen bzw. Umnutzungen für Kindergartenplätze als auch langfristige Platzschaffungen zur
flexiblen Nutzung für unterschiedliche Betreuungsbedarfe (Krippe/Kindergarten/Hort) erforderlich.
Kurz und mittelfristige Platzschaffungen sind im Stadtgebiet vor allem im Norden, Süden und Westen
zu verorten. Dabei wird es nicht immer möglich sein, das Prinzip der wohnortnahen Versorgung (innerhalb der bisherigen Kita-Planungszonen) zu gewährleisten. Eltern werden teilweise mit längeren
Wegen rechnen müssen.
Das Kita-Notprogramm dient v.a. der Sicherstellung eines Mindestversorgungsstandards im Bereich
geltender Rechtsansprüche für einen mittelfristigen Zeitraum. Es kann und wird aber nicht alle Bedarfe
kurz- und mittelfristig abdecken können. Deshalb ist aktuell nicht absehbar, ob, wann und in welchem
Ausmaß die Stadt Nürnberg mit Rechtsklagen rechnen muss.
Umsetzungsvorschlag
Die Verwaltung schlägt zur Umsetzung des Kita-Notprogramms folgende Maßnahmen vor:
1. Vorziehen von bestehenden Standortplanungen
2. Zusätzliche Plätze durch Baumaßnahmen freier Träger
3. Zusätzliche Plätze durch städtische Baumaßnahmen
4. Zusätzliche Plätze durch zeitlich befristete Umnutzung von Einrichtungen, insb. in solchen Einrichtungen, die in den nächsten drei Jahren neu eröffnet werden.
Entsprechend des oben dargestellten Umsetzungsvorschlags hat die Verwaltung des Jugendamts
systematisch alle Regionen und Standorte abgeprüft, um konkrete Maßnahmen zum Beschluss vorzulegen. Das Ergebnis der Standortprüfungen ist der Beilage 1 im ERiS-Laufwerk zu entnehmen. In
Beilage 1 wird zu jeder Maßnahme dargestellt, in welcher Planungsregion diese innerhalb des Stadtgebietes liegt, wie viele Plätze zusätzlich zu den bereits bestehenden Standortplanungen dort geschaffen werden können und welcher Betriebsbeginn angestrebt wird.
Durch das Kita-Notprogramm können zusätzlich zu den bereits bestehenden Standortplanungen bis zu 156 Krippenplätze (13 Gruppen) und 935 Kindergartenplätze (38 Gruppen) geschaffen werden.
Die Maßnahmen tragen dazu bei, insbesondere im Norden (Planungsregion 3) und Westen (Planungsregion 5) Versorgungsengpässe sowohl im Krippen- und Kindergartenbereich als auch im Süden (Planungsregion 6) Versorgungsengpässe im Kindergartenbereich deutlich abzufedern. Und auch
in den übrigen Planungsregionen können die unter Punkt 4 beschriebenen Bedarfsanzeigen weitgehend aufgefangen werden. Unbefriedigend ist die Versorgungssituation in der Südstadt (Planungsregion 6) für Kinder im Krippenalter. Dort lassen sich kurzfristig keine weiteren Standorte schaffen. Ohne
zusätzliche Platzschaffungen ist hier die Versorgungssituation vor allem in den nächsten Jahren als
angespannt zu bewerten. Dies unterstreicht nochmals die Dringlichkeit, bei allen strukturwandelbedingten Veränderungen auf bisher gewerblich genutzten Arealen der Südstadt die Schaffung weiterer
Kita-Plätze seitens der Stadt prioritär zu verfolgen (siehe Beilage 1 / Punkt 5).
Mit Blick auf die Maßnahmenliste muss jedoch beachtet werden, dass trotz eines heute hoch eingeschätzten Realisierungspotenzials erfahrungsgemäß 15-25% der Maßnahmen u.a. wegen der überhitzten Baukonjunktur entweder zeitlich verzögert oder aufgrund von Planungsänderungen nicht realisiert werden können. Und aufgrund der Corona-Lage gelten nunmehr selbsterklärend bei sämtlichen
Bauvorhaben zusätzliche Verzögerungsrisiken.
12
86
Notwendige Grundvoraussetzungen zur Umsetzung der dringend notwendigen Maßnahmen
zum Kita-Notprogramm sind:
Berücksichtigung des Kita-Notprogramms im MIP (einschließlich Umpriorisierung BIC+MIP siehe Maßnahmenliste in Beilage 1):
o zusätzlich rd. 500 Krippenplätze bis 2030 (Bauinvest/netto rd.10 Mio. €)
+ Personalkosten für 130 FKs über alle Träger
o zusätzlich rund 125 Kindergartenplätze bis 2030 (Bauinvest/netto rd. 2 Mio. €)
+ Personalkosten für rd. 15 FKs über alle Träger
o Bauinvestitionskosten und Personalbedarfe für zusätzliche Interimslösungen lassen sich
aktuell noch nicht beziffern, da diese im Zuge unterschiedlicher Umsetzungsmodelle (z.B.
temporäre Aufstockungen/Umwidmungen im Bestand sowie in neu zu schaffenden Einrichtungen) unterschiedlich zu Buche schlagen. Eine Einspeisung ins MIP-Verfahren erfolgt nach den jeweiligen Detailplanungen pro Maßnahme.
Ressourcenausbau und Priorisierung von Kita-Maßnahmen bei H und wbgK:
a) Sicherstellung der Umsetzung bestehender Planungen ohne Zeitverzug
b) Vorziehen von bestehenden Planungen
c) Umsetzung zusätzlicher Planungen
Ressourcenausbau J/Team Bau zur Begleitung der Planungsprozesse:
Anmeldung einer E11-Stelle zum Stellenschaffungsverfahren 2021
Um dieses anspruchsvolle Programm umzusetzen, bedarf es der nachdrücklichen Unterstützung von zahlreichen Stellen innerhalb, aber auch außerhalb der Verwaltung, da viele Maßnahme nur dann für Eltern wirksam werden können, wenn sie auch kurzfristig realisiert werden. Dazu setzt die Verwaltung des Jugendamts auf die weiterhin gute Zusammenarbeit und
Kooperation im DLZ-Kita-Ausbau und der wbgK.
Nächste Schritte
Mit Beschluss zum Kita-Notprogramm wird die Verwaltung des Jugendamts
die Umsetzung der beschriebenen Baumaßnahmen freier Träger mit diesen abstimmen und die
entsprechenden Mittel im MIP anmelden.
die Umsetzung der beschriebenen städtischen Baumaßnahmen sowie das Vorziehen von bestehenden Standortplanungen mit H und wbgK abstimmen und in das BIC-/MIP-Verfahren zeitnah
einspeisen.
die erforderlichen Schritte zur zeitlich befristeten Umnutzung von Einrichtungen für die Betreuung
von Kindergartenkindern in die Wege leiten (u.a. Nutzungsänderungen, bauliche Ertüchtigungen,
Außenflächen, Brandschutz, technische Ausstattung, Anpassung der Betriebserlaubnis).
Zur weiteren Verbesserung der Planungs- und Entscheidungsgrundlagen für den Kita-Ausbau finden
2020 folgende jugendhilfeplanerische Aktivitäten statt:
Eine kleinräumige Auswertung der Daten zur Platzverwaltung und Anmeldesituation im Kita Portal
Nürnberg: Dadurch wird es möglich sein, belegte Plätze nach dem Wohnort der Kinder auszuwerten. Die bisher amtlich verfügbaren Daten aus dem KiBiG.web geben hierzu keine Auskunft. Durch
die neuen Auswertungsmöglichkeiten im Kita Portal kann man somit erstmalig Informationen darüber gewinnen, in welchem Umfang Versorgungslücken in den jeweiligen Planungsgebieten durch
angrenzende Stadtgebiete mitversorgt werden. Dies sind für die kleinräumige Steuerung der weiteren Ausbauplanung wertvolle Informationen.
Zudem findet gemäß Beschluss des Jugendhilfeausschusses aus dem Jahr 2016 die Wiederholungsbefragung zur Bedarfserhebung bei Eltern für die Betreuung unter 3-Jähriger statt. Auf Basis
der kleinräumigen Ermittlung der Betreuungsbedarfe soll das weitere Vorgehen im Sinne eines stufenweisen und je nach regionalen Besonderheiten zeitlich gestreckten und sozialraumdifferenzierten Ausbaukonzepts konkretisiert werden.
13
87
Beilage 1
zur Sitzung des Ferienausschusses vom 22.04.2020
Maßnahmenübersicht zum Kita-Notprogramm (Planungsstand 01.04.2020)
1) Vorziehen von bestehenden Planungen
Region
Krippe
KiGa
Betriebsbeginn
Neubau Bielefelderstr. (wbg-K)
Norden
24
50
ab 2024
Neubau Nördliche Parlerstr. (wbgK)
Norden
24
75
ab 2024
Summe 1
48
125
2) Zusätzliche Platzschaffungen durch städtische Baumaßnahmen
Region
Krippe
KiGa
Betriebsbeginn
Reutersbrunnenstr. 12/ Alte Feuerwache (Container auf Parkplatzfläche für zwei Jahre
/ 2021-2023; Maßnahme ist bereits mit GB 3.BM/SchA abgestimmt)
Ossietzkystr. 2 (Prüfung Weiterbetrieb KiGa statt Umwidmung zum Hort/Sanierung);
Abhängig Inbetriebnahme Kollwitzstr.
Elsa-Brändström-Str./Dunantstr. (Interimsbau + Neubau)
Westen
50
ab 2021
Westen
35
ab 2021
25
ab 2021/2022
Lortzingstr. 8-10 (Abriss von 1 Kiga mit SVE/Neubau zur Kita);
abhängig Umsetzung Elsa-Brändström-Str. (im Anschluss dazu)
Fürther Tor (Neubau mit Spendengelder Weihnachtstombola Wöhrl)
Westen
24
75
ab 2026
Westen
12
25
ab 2026
Summe 2
36
210
3) Zusätzliche Platzschaffungen durch Baumaßnahmen freier Träger
Region
Krippe
KiGa
Innsbrucker Str. 11b (Umbau ehem. Pfarrhaus zum KiGa;
Sonderfinanzierung ohne Zuschuss -> ist mit StK abgestimmt)
Fischbacher Hauptstr. (Kita in neuer Schutzhütte)
Süden
25
Betriebsbeginn
ab 2021
süd-östl. Vororte
20
ab 2022
Aufseßplatz/Am Schocken (Umbau)
Süden
75
ab 2024
Brunn (Neubau)
süd-östl. Vororte
12
50
ab 2024
Züricher Straße (weitere Maßnahme im Kontext des Wohnbauprojekts mit wbg prüfen)
Westen
24
50
ab 2026
Geisseestr. (Aufstockung Neubau)
Westen
25
ab 2026
Roßtaler Str. 18 (Erweiterung Bestandsbau); Abhängig Prüfung Außengelände
Umspannwerk Gebersdorf (Aufstockung Neubau)
Westen
Süd-Westen
24
25
25
ab 2026
ab 2026
Innstr./Hafen (Neubau)
Süd-Westen
Summe 3
12
72
25
320
ab 2026
1
88
Westen
Ö 6
Beilage 1
zur Sitzung des Ferienausschusses vom 22.04.2020
4) Zusätzliche Platzschaffungen im KiGa-Bereich durch temporäre
Umnutzungen von Hortplätzen
Christian- Hessel- Str. (Interimskita)
(Verlängerung der Anmietung; Umnutzung in KiGa)
Forsthofstr./Hort (Umwidmung tlw. Hort- in KiGa -Plätze1)
Weiltinger Str./Zentralhort (Umwidmung tlw. Hort- in KiGa-Plätze)
Georgstraße (Umwidmung tlw. Hort- in KiGa -Plätze)
In der Büg/Hort (Umwidmung tlw. Hort- in KiGa -Plätze)
Bauernfeindstr./Hort (Umwidmung tlw. Hort- in KiGa -Plätze)
Zentralhort Ahornstraße (Umwidmung tlw. in KiGa-Plätze)
Region
KiGa
Westen
65
Süden
Süd-Westen
Süd-Westen
Süd-Osten
Süd-Osten
Süd-Westen
Summe 4
25
25
40
25
25
75
280
Betriebsbeginn
ab 2020
ab 2020
ab 2020
ab 2021
ab 2021
ab 2020
ab 2025
5) Erschließung / Bereitstellung weiterer Flächen für Kita-Bedarfe in der Südstadt
Zusätzlich zu den unter Punkt 1-4 aufgeführten Maßnahmen gilt es bei allen strukturwandelbedingten Veränderungen auf bisher gewerblich genutzten Arealen der Südstadt die Schaffung weiterer Kita-Plätze seitens der Stadt prioritär zu verfolgen. Großes Potenzial
bietet hier u.a. das N-ERGIE-Grundstück in der Volkmannstr. Hier sollte sich die Stadt bei den künftigen Verhandlungen für die Sicherung eines Standorts zur Nutzung für Kindertagesbetreuung ggf. in Verbindung mit weiteren für die Südstadt bedarfsrelevanten Infrastrukturen der Jugendhilfe (z.B. Kinder- und Jugendarbeit, Beratungsangebote für Familien) stark machen.
Je nachdem, wie sich auf die einzelnen Regionen bezogen (insb. im Norden, Süden und Westen) die unter Punkt 1-4 aufgeführten Maßnahmen nicht
realisieren lassen oder durch neue Prognosen in den nächsten Jahren dort die Bedarfe nochmals weiter ansteigen werden, bedarf es ggf. der Bereitstellung weiterer Flächen für kurzfristige Containerlösungen und/oder langfristig zu schaffende Einrichtungen.
1 Damit die Umwidmung von Hort- in Kindergartenplätze in der Forsthofstraße erfolgen kann, gilt es parallel die 15 Mittagsbetreuungsplätze vom Diakonieverein St.
Peter im Gemeindehaus (Pfründnerstr. 20) zu erhalten. Die dafür erforderliche Bezuschussung durch die Stadt ist mit StK bereits abgestimmt.
2
89
Ö 8
Beschlussvorlage
SHA/062/2020
Beratung
Datum
Ferienausschuss
Behandlung
Ziel
öffentlich
Beschluss
Betreff:
Weiterentwicklung des Pflegestützpunktes Nürnberg
Sachverhalt (kurz):
Durch die Verabschiedung eines neuen Rahmenvertrages zur Arbeit und zur Finanzierung der
Pflegestützpunkte nach § 7c Abs. 6 SGB XI in Bayern zwischen den Kassen und den
kommunalen Vertretern auf der Landesebene bieten sich für den Pflegestützpunkt Nürnberg
neue Gestaltungsoptionen hinsichtlich Struktur, Organisation, Finanzierung,
Personalentwicklung und Aufgabenstellungen.Von Seiten des Referates für Jugend, Familie
und Soziales, des Seniorenamtes sowie der örtlichen Kassenvertreter wird die Umsetzung des
sog. Angestelltenmodell favorisiert.
Hinsichtlich der künftigen Personalausstattung ist von Seiten der Stadt Nürnberg eine
Steigerung der Personalkapazität von bisher 1,5 VK schrittweise auf künftig 3 Stellen
notwendig. Für das Haushaltsjahr 2021 wird eine Stellenmehrung um 0,5 Stellen als notwendig
erachtet.
1.
Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein
(→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten
€ Folgekosten
€ pro Jahr
dauerhaft
nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv
€ davon Sachkosten
€ pro Jahr
davon konsumtiv
€ davon Personalkosten
€ pro Jahr
Seite 1 von 3
90
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage SHA/062/2020
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Nein
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
(→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von 0,5 Vollkraftstellen (Einbringung und
Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Vor dem Hintergrund der aktuellen Pandemie-Situation konnte eine
Abstimmung nicht fristgerecht erfolgen
3.
4.
Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
Der Pflegestützupunkt richtet sich an alle Hilfesuchende und bietet Beratung
für Menschen unterschiedlichen Alters, Geschlecht, Herkunft, und sozialer
Lage.
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Seite 2 von 3
91
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage SHA/062/2020
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss begrüßt und untersützt die Umsetzung des sog. Angestelltenmodells für den
Pflegestützpunkt Nürnberg im Rahmen des neuen Rahmenvertrages zur Arbeit und zur
Finanzierung der Pflegestützpunkte nach § 7c Abs. 6 SGB XI in Bayern.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein entsprechendes Betriebskonzept zu erstellen und die dafür
notwendigen Mittel im Haushaltsverfahren und Stellenplanverfahren zu beantragen.
Seite 3 von 3
92
Ö 8
Beilage
zur Sitzung des Ältestenrates und Finanzausschuss am 22.04.2020
Sachverhalt
Weiterentwicklung des Pflegestützpunktes Nürnberg
Durch die Verabschiedung eines neuen Rahmenvertrages zur Arbeit und zur Finanzierung
der Pflegestützpunkte nach § 7c Abs. 6 SGB XI in Bayern zwischen den Kassen und den
kommunalen Vertretern auf der Landesebene bieten sich für den Pflegestützpunkt Nürnberg
neue Gestaltungsoptionen hinsichtlich der künftigen Struktur, Organisation, Finanzierung,
Personalentwicklung und Aufgabenstellungen.
Nachfolgend werden die derzeitige Situation und die Optionen beschrieben, die die
Umsetzung des sog. Angestelltenmodells für den Pflegestützpunkt Nürnberg bieten. Von
Seiten des Referates für Jugend, Familie und Soziales, des Seniorenamtes sowie der
örtlichen Kassenvertreter wird die Umsetzung des Angestelltenmodells favorisiert. Die
Zustimmung zum Betrieb des Pflegestützpunktes in Form des Angestelltenmodells von
Seiten der Kassen liegt vor.
Hinsichtlich der künftigen Personalausstattung ist von Seiten der Stadt Nürnberg eine
Steigerung der Personalkapazität von bisher 1,5 VK schrittweise auf künftig 3 Stellen
notwendig. Für das Haushaltsjahr 2021 wird eine Stellenmehrung um mindestens 0,5 Stellen
als notwendig erachtet. Aufgrund der aktuellen Situation sollte ein entsprechender Beschluss
ggf. im Ferienausschuss gefasst und die Verwaltung mit der Konzepterarbeitung zur
Umsetzung des Angestelltenmodells und Beantragung entsprechender Personal und
Haushaltsmittel beauftragt werden
1. Ausgangslage (IST-Situation):
Der Pflegestützpunkt Nürnberg (PSP) besteht seit 2011 und ist einer von insgesamt 9 PSP in
Bayern Die Träger des PSP sind bisher die Pflege- und Krankenkassen sowie die Stadt
Nürnberg. Beide Träger teilen sich die Sachkosten zu jeweils 50 Prozent. Die
Personalausstattung im Umfang von 3,0 VK wird ebenfalls jeweils hälftig vom jeweiligen
Träger gestellt (sog. Kooperationsmodell).
Die Stadt hat einen Sicherstellungsauftrag im Bereich der Pflege. Der Pflegestützpunkt berät
kostenlos und neutral zu allen Fragen rund um die Pflege und zur Versorgung im Alter. Hier
sind Angehörige und Pflegebedürftige immer am „richtigen Ort“, weil der Pflegestützpunkt die
fachlichen Kompetenzen verschiedener Organisationen bündelt. Neben den städtischen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind dies die Fachkräfte der Pflegekassen, auch der Bezirk
Mittelfranken hat hier seinen festen Beratungstag und das Sozialamt schaltet sich bei Bedarf
ein. Dazu kommen Mitarbeiterinnen der Angehörigenberatung e.V., einer vom Freistaat und
der Stadt Nürnberg geförderten Fachstelle für pflegende Angehörige, die besonders auf die
Entlastung pflegender Angehöriger von Menschen mit Demenzerkrankungen spezialisiert ist.
Das Spektrum der Beratungstätigkeit ist dabei sehr breit gefächert: Klärung von
Leistungsarten sowie gesetzlichen und finanziellen Ansprüchen, Vermittlung bestehender
Hilfsangebote und Aspekte der individuellen Vorsorge beinhalten eine enorme Vielfalt von
Einzelfragen, zu denen der Pflegestützpunkt kompetent und verbindlich beraten kann. Damit
fördert er nicht zuletzt auch die Selbsthilfepotenziale, Eigenkräfte und Kompetenzen der
Ratsuchenden selbst.
1
93
Die Beratungszahlen im PSP nehmen sei Jahren kontinuierlich zu, die Personalressourcen
wurden seit Gründung nicht an diese Steigerung angepasst.
Aus dem demographischen Wandel und den aktuellen Herausforderungen im Bereich der
Pflege ergeben sich weitere und neue Aufgabenfelder, die es zukünftig zu bedienen gilt.
Hierzu zählen beispielsweise:
Die Erschließung neuer Zielgruppen (junge pflegende Angehörige, Menschen mit
Zuwanderungsgeschichte etc.).
Der Aufbau einer dezentralen Beratung.
Die neuen Aufgaben zur Pflegeberatung in der Häuslichkeit.
Die Rahmenvereinbarungen der PSP Bayern wurden im Jahr 2017 gekündigt, der neue
Rahmenvertrag ist abgeschlossen und bietet neue Bedingungen zur Ausgestaltung von
Pflegestützpunkten
2. Neue Rahmenvereinbarungen der PSPs für Bayern 2020:
Wesentliche Möglichkeiten, die der neue Rahmenvertrag bietet:
Die Wählbarkeit zwischen „Angestelltenmodell“ und „Kooperationsmodell“ (dieses Modell
besteht bisher für alle PSP in Bayern).
Eine Personalquote im „Angestelltenmodell“ von 1:60 000 Einwohnerinnen und
Einwohnern
Die neue Kostenaufteilung (in Zukunft 1/3 Pflegekasse, 1/3 Krankenkasse, 1/3
gemeinsam von den Trägern der Hilfe zur Pflege und den Trägern der Altenhilfe Kommune und Bezirk).
Die Möglichkeit der §7a Pflegeberatung in der Häuslichkeit.
Gegenüberstellung Kooperationsmodell versus Anstellungsmodell
Anstellungsmodell
Alle Kosten (Sach – und
Personalkosten werden „Spitz
abgerechnet“).
Die Kosten werden paritätisch
(1/3 kommunale Träger, 1/3
Krankenkassen, 1/3
Pflegekassen) zwischen den
Trägern aufgeteilt. Als
Gesamtsumme pro VZ-Stelle sind
bis zu max. 102.220,11 €
abrechenbar.
Personalzuordnung Jeder Träger stellt eigenes
Die Kommune stellt das gesamte
Personal zur Verfügung (bisher Personal zur Verfügung
MA von AOK, MA von MD(Anstellungsträger ist
Consult, MA Kommune)
Betriebsträger)
- 5 Organisationen insgesamt
- 3 Organisationen insgesamt
Personalumfang
Jeder Träger bringt 60 WAS in Die Personalquote hat
den PSP ein
Entwicklungsmöglichkeiten laut
Eine Erhöhung der
Rahmenvertrag bis zu 1:60.000
Personalquote muss
(orientiert an Einwohnerzahl).
paritätisch erfolgen.
Finanzierung
Kooperationsmodell
Personalkosten (auch
Qualifizierungsmaßnahmen)
übernimmt jeder Träger selbst.
Sachkosten werden von den
Trägern halbiert und „Spitz
abgerechnet“.
2
94
Anpassung von
Personalkapazitäten bisher nur
sehr aufwendig möglich
(Erfahrungen aus anderen
bayerischen PSPs).
Leitung
Es gibt eine kommunale
Gesamtleitung vom PSP
Nürnberg.
Die stellvertr. Leitung wird von
den Kassen gestellt.
Die MA sind jedoch dem
jeweiligen Träger unterstellt
z.B. MA Führung,
Arbeitszeitgestaltung etc..
Ausstattung ITBisher externer DL, da
Infrastruktur und
Kommune(OrgA) bisher keine
Telekommunikation „externen MA“ zugelassen hat.
Im Bedarfsfall hohe Kosten,
lange Wartezeiten und große
Abhängigkeiten.
Datensicherheitslevel nicht
beurteilbar.
Es gibt eine kommunale
Gesamtleitung vom PSP
Nürnberg. Die stellvertr. Leitung
wir von der Kommune gestellt.
Die Mitarbeiter sind alle bei der
Stadt angestellt.
Städtische Infrastruktur kann von
allen MA genutzt werden z.B.
DIP, Intranet).
Datensicherheitslevel hoch.
Keine separaten externen
Telefonanschlüsse nötig.
Bewertung
Die neuen Rahmenvereinbarungen bieten mit dem Anstellungsmodell gute Bedingungen zur
weiteren strategischen Weiterentwicklung des PSP in Nürnberg. Strukturen und Abläufe
können neu ausgerichtet werden mit dem Ziel effizienter zu arbeiten. Strategische Ziele
können weiter ausgebaut werden (neue Zielgruppen, neue Beratungsformate etc.).
Finanzierung/Personalquote
Die neuen Rahmenvereinbarungen reduzieren grundsätzlich die Kostenanteile der
Kommune am PSP. Konkret bedeutet dies, dass sich die Kommune (und ggf. der Bezirk) mit
1/3 der Gesamtkosten beteiligt. Bisher hat die Kommune 50% der Kosten übernommen.
Real werden sich die Gesamtkosten für den PSP jedoch sukzessive erhöhen, da in Zukunft
von einer Personalquote auf der Basis von 1:60.000 kalkuliert werden kann. Dieser
Schlüssel reagiert auf die demografische Entwicklung und die damit verbundenen
Entwicklungen im Bereich der Pflege in Form zunehmenden Inanspruchnahme der
Pflegeberatung.
Derzeit ist der PSP mit 3 VZ – Stellen ausgestattet. (niedrigster Personalschlüssel der PSP
in Bayern umgerechnet auf Einwohnerzahl für die Kommune derzeit 1,5 Stellen). Mit der
neuen Quote ist eine Ausweitung bis 9 VZ - Stellen im PSP Nürnberg sukzessive möglich.
3
95
Personalanteile der Träger nach unterschiedlichen PSP-Personalkapazitäten
(Der Bezirk ist bisher kein Träger des PSP)
ANTEIL DES JEWEILIGEN TRÄGERS IM ANGESGTELLTENMODELL
STELLENUMFANG
PSP NÜRNBERG
STADT
NÜRNBERG
JEW . ANTEIL
NÜRNERBG
UND BEZIRK
PFLEGEKASSEN
KRANKENKASSEN
3 VZ
1
0.5
1
1
4,5 VZ
1,5*
0.75
1.5
1.5
6 VZ
2**
1
2
2
9 VZ
3
1,5***
3
3
* entspricht dem aktuellen kommunalen Stellenanteil
** entspricht dem beantragten Aufwuchs um 0,5 Stellen
*** sollte der Bezirk den PSP strukturell mitfinanzieren, bleibt der bisherige kommunale Anteil
4
96
Ö 9
Beschlussvorlage
Stpl/163/2020
Beratung
Datum
Behandlung
Ziel
Ferienausschuss
22.04.2020
öffentlich
Beschluss
Betreff:
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan,
15. Änderung: Bereich Meistersingerhalle
Prüfung der Stellungnahmen - abschließende Behandlung
Feststellungsbeschluss
Anlagen:
Entscheidungsvorlage
Anlage zur Entscheidungsvorlage
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan, 15. Änderung (Plan-Nr. FNP15 - F - 05
vom 19.03.2020)
Begründung vom 23.03.2020
Umweltbericht vom 16.03.2020
Sachverhalt (kurz):
Der vom Stadtrat gebilligte Entwurf zur 15. Änderung des Flächennutzungsplans wurde im
Zeitraum vom 19.12.2019 bis einschließlich 31.01.2020 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
ausgelegt.
Vorgebrachte Anregungen bzw. ablehnende Stellungnahmen bezogen sich überwiegend auf
die Beinträchtigung des Baumbestands - vor allem im Bereich westlich des geplanten
Konzerthauses -, allgemein die Wahl des Standortes sowie die verkehrliche Situation.
Teilweise entsprachen sie im Grundsatz den bereits in den vorausgegangenen Planungsstufen
abgegebenen Stellungnahmen und lagen jetzt in detaillierterer Form vor.
Die eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft. Die Würdigung der einzelnen Belange
führt nicht zu einer Änderung der Planung. In der Begründung und im Umweltbericht wurden
lediglich redaktionelle Änderungen vorgenommen sowie in der Begründung die Abwägung der
Belange ergänzt.
Die Abwägung ist in der Entscheidungsvorlage enthalten.Ergänzend wird eine Anlage mit der
detaillierten Aufstellung der Einzeleinwendungen beigelegt.
Nach der Prüfung und abschließenden Behandlung der Stellungnahmen soll die Änderung des
Flächennutzungsplanes durch Beschluss festgestellt werden. Hierzu werden die erforderlichen
Gutachten bzw. Beschlüsse begehrt.
Seite 1 von 4
97
Stadt Nürnberg
1.
Beschlussvorlage Stpl/163/2020
Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein
(→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
€ Folgekosten
Gesamtkosten
€ pro Jahr
dauerhaft
nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv
€ davon Sachkosten
€ pro Jahr
davon konsumtiv
€ davon Personalkosten
€ pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
(→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von
Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Seite 2 von 4
98
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage Stpl/163/2020
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein
3.
4.
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
Verträgliche Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild des Luitpoldhains
und Gewährleistung der guten Erreichbarkeit entsprechend der jeweiligen
Mobilität
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Seite 3 von 4
99
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage Stpl/163/2020
Gutachtenvorschlag (AfS 30.04.2020):
Der Stadtplanungsausschuss begutachtet und empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen:
1. dass die Prüfung der vorgebrachten Stellungnahmen zum Flächennutzungsplans mit
integriertem Landschaftsplan, 15 Änderung: Bereich Meistersingerhalle folgendes Ergebnis
ergibt:
Gemäß dem Ergebnis der Abwägung in der Entscheidungsvorlage soll nach Abwägung der
öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander der vorliegenden Planung
der Vorrang eingeräumt werden.
2. den Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan, 15. Änderung (Plan-Nr. FNP15 F -05 vom 19.03.2020 mit der Begründung vom 23.03.2020 und dem Umweltbericht vom
16.03.2020 abschließend zu behandeln und durch Beschluss festzustellen.
Beschlussvorschlag (StR 11.05.2020):
Entsprechend dem Gutachten des Stadtplanungsausschusses vom 30.04.2020
1. prüft und beschließt der Stadtrat die vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis:
Gemäß dem Ergebnis der Abwägung in der Entscheidungsvorlage wird nach Abwägung der
öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander der vorliegenden Planung
der Vorrang eingeräumt.
2. wird der vorliegende Plan (Plan-Nr. FNP15 - F - 05 vom 19.03.2020) mit der Begründung
vom 23.03.2020 und dem Umweltbericht vom 16.03.2020 abschließend behandelt und durch
Beschluss festgestellt.
Seite 4 von 4
100
Ö 9
Beilage
Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP)
15. Änderung: Bereich Meistersingerhalle
Prüfung der Stellungnahmen – abschließende Behandlung –
Feststellungsbeschluss
Entscheidungsvorlage
1.
Ausgangssituation
Mit der 15. Änderung des Flächennutzungsplans werden die Voraussetzungen für die Änderung
des Bebauungsplans Nr. 4160 geschaffen, mit dem dem bereits seit längerer Zeit bestehenden
Bedarf an einem weiteren Veranstaltungsort im Format einer Konzerthalle im Stadtgebiet
Rechnung getragen werden soll. Nach Prüfung verschiedener Standortalternativen im
Stadtgebiet wurde mit Stadtratsbeschluss vom 29.07.2015 der Standort an der Meistersingerhalle
(MSH) und mit Stadtratsbeschluss vom 26.07.2017 der Standort westlich der MSH für den
Neubau der Konzert- und Veranstaltungshalle festgelegt.
Mit dem Bau eines neuen Konzerthauses mit einer städtebaulichen und architektonischen
Strahlkraft soll die Position der Stadt Nürnberg als überregionaler Musikstandort gefestigt werden.
Gleichzeitig werden mit der anschließenden Zwischennutzung der MSH als Interimsstandort für
die Oper die Voraussetzungen für die erforderliche Sanierung des Opernhauses geschaffen.
Nach Abschluss der Nutzung als Operninterim kann die MSH einer neuen Nutzung als Kongressund Tagungszentrum zugeführt werden.
Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB muss der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt
sein. Da die Darstellungen des wirksamen FNP nicht umfänglich der angestrebten Entwicklung
entsprechen, wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB auch die Änderung des FNP im Parallelverfahren
erforderlich. Der entsprechende Billigungsbeschluss für die Änderungen wurde im Stadtrat vom
21.11.2019 gefasst.
2.
Planung
Zur Sicherung der städtebaulichen Qualitäten wurde durch die Stadt Nürnberg ein zweiphasiger,
offener Realisierungswettbewerb durchgeführt. Über das Ergebnis wurde am 06.06.2018 im
Stadtrat berichtet.
Gemäß dem Ergebnis des durch die Stadt Nürnberg als Ausloberin durchgeführten Wettbewerbs
erfolgt die Errichtung des Konzerthauses im Bereich des jetzigen Parkplatzes West und wird
dadurch mit der Meistersingerhalle zu einem Gesamtensemble verbunden. Zur Umsetzung dieser
Planung ist die Änderung des Flächennutzungsplans als Voraussetzung für die Änderung des
Bebauungsplans Nr. 4160 erforderlich.
3.
Mobilitätskonzept
Um die verkehrlichen Auswirkungen auf die Umgebung so gering wie möglich zu halten, sollen
Maßnahmen realisiert werden, die zu einer Verlagerung der Fahrten der Konzertbesucherinnen
und -besucher vom Auto auf den Umweltverbund (ÖPNV, Radverkehr, Fußverkehr) beitragen.
Hierzu wurde von einem externen Büro ein Mobilitätskonzept erarbeitet, das verschiedene
1
101
Maßnahmen empfiehlt. Als wichtige Maßnahmen werden im Mobilitätskonzept unter anderem die
Einführung eines Kombi-Tickets für jede Veranstaltung, die Aufwertung der Haltestelle
„Meistersingerhalle“, die Takterhöhung bei der Straßenbahn in den Abendstunden, die
Anpassung der Parkgebührenordnung sowie die Schaffung qualitativ hochwertiger
Radabstellanlagen empfohlen. Bei den vom Gutachterbüro empfohlenen Maßnahmen handelt es
sich um solche, die nicht auf bauleitplanerischer Ebene festgelegt werden können.
Die vertiefte Planung der einzelnen empfohlenen Maßnahmen und die Vorlage im zuständigen
Ausschuss zur Beschlussfassung über die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt zum gegebenen
Zeitpunkt.
4.
Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichen Auslegung
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 19.12.2019 bis
31.01.2020 durchgeführt.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung ging eine Stellungnahme eines Verbandes sowie zwei
Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit ein. Diese sind nachstehend aufgeführt.
Die Stellungnahmen sind inhaltlich in gekürzter Form widergegeben. Die Originalschreiben
befinden sich in der Flächennutzungsplan-Akte, die in der Sitzung des Stadtplanungsausschusses aufliegt und dort wie vorher bereits im Stadtplanungsamt, Lorenzer Straße 30,
Zimmer 413 (4. Obergeschoss) während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag und
Donnerstag von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr)
eingesehen werden kann. Die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen sind zu prüfen. Das
Ergebnis ist den Beteiligten mitzuteilen (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch).
Landesbund für Vogelschutz:
Die Standortentscheidung des Stadtrats sei ohne rechtzeitige vorherige Beteiligung der Bürger
und Verbände im Vorfeld erfolgt. Auf Grund der erheblichen finanziellen Vorleistungen gehe man
davon aus, dass eine Änderung nicht mehr erfolgen wird. Diese Vorgehensweise unter fehlender
Berücksichtigung der stadtklimatischen Auswirkungen und Artenvielfalt sei leider symptomatisch
für die planerische Vorgehensweise. Es sei eine Tatsache, dass der gewählte Standort von allen
Alternativen um die Meistersingerhalle wegen des bedeutenden Alteichenbestands die
erheblichsten Eingriffe bedeute.
Der Standort auf dem Großparkplatz wäre mit vergleichsweise geringeren Eingriffen zur
Verfügung gestanden. Es seien aber zum Beispiel Aspekte der Verkehrsanbindung höher
gewertet worden, als das Stadtklima und der Artenschutz. Dies sei für die Zukunft der Stadt und
der Bürger eine falsche Gewichtung.
Der LBV lehne die Darstellungen im Flächennutzungsplan und Bebauungsplan ab. Zudem stelle
man sich die Frage, für was es einen Umweltbericht brauche, wenn aus den klaren Aussagen
des Umweltberichts keine Konsequenzen gezogen würden.
Der LBV nehme trotz der geringen Chancen auf Berücksichtigung Stellung, vor allem vor dem
Hintergrund, dass kein Einverständnis mit der Planung bestehe.
2
102
Bürger aus der Bismarckstraße
Motorisierter Individualverkehr / Stellplatzanzahl
Nach Berechnung des Bürgers hält die Stadt Nürnberg derzeit etwa 690 Stellplätze und künftig
nach Errichtung des Konzerthauses etwa 530 Stellplätze über den erforderlichen Bedarf gemäß
Stellplatzsatzung der Stadt Nürnberg vor.
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Widersprüchliche Angabe zu den Taktzeiten der Buslinie 55 und damit auch Zweifel, dass von
einer guten Anbindung auszugehen sei. Der Verweis auf die Straßenbahnhaltestelle „Platz der
Opfer des Faschismus“ sei beim Bebauungsplan als nebensächlich angeführt.
Rad- und Fußgängerverkehr
Verständnisfragen zu Radverkehrsführung
Standortentscheidung
Argument einer erforderlichen Tiefgarage bei Standort Ost wird angezweifelt. Es sei kein
vernünftiger Grund gegen Baufeld Ost angeführt und damit sei die Planung am Standort West zu
überprüfen.
Erläuterung der Zugangs-/Zufahrtssituation zum Konzerthaus von der Münchener Straße aus
Im Planentwurf zum FNP sei – wie auch im Entwurf zur Änderung des Bebauungsplans – die
Situation nicht erkennbar.
Baustelle / Bauphase
Kritisiert wird die Aussage, die Baustellenlogistik und -einrichtung an diesem Standort stelle eine
gewisse Herausforderung dar.
Verkehrliche Erschließung / Mobilitätskonzept
Busstellplätze, Behindertenstellplätze sowie eine Taxihaltezone und Geh- und Radwege seien im
B-Plan-Entwurf nicht zu erkennen, noch weniger im FNP-Entwurf. Um Erläuterung werde
gebeten.
Zum Mobilitätskonzept sei die Aussage zu ergänzen, dass die meisten Maßnahmen
sinnvollerweise baldmöglichst, unabhängig vom Bau des Konzerthauses umgesetzt werden
sollten.
Eingriffe in die Umwelt und Ausgleich / Auswirkung und Abwägung
Die erheblich nachteiligen Auswirkungen seien bekannt. Man könne die Stadtverwaltung nicht an
der Ausführung hindern, die Bürger würden für das Falsch-Handeln haften.
Zusammenfassung Umweltbericht / Untersuchung der Schutzgüter
Zweifel an der Aussage, alle Schutzgüter seien untersucht worden, da dies für andere
Standortvarianten, die im Vorfeld geprüft wurden, nicht zutreffe.
Die Zusammenfassende Bewertung der Schutzgüter zeige ein trostloses Bild, u.a. deswegen
solle der FNP-Änderungsentwurf nicht weitergeführt werden.
Bürger aus der Rankestraße
Der Bürger äußert sich entsetzt über den möglichen Verlust wertvoller alter Bäume im Bereich
des Luitpoldhains im Zuge des geplanten Konzertbaus, für deren Erhalt er sich einsetze. Ebenso
solle die Grünfläche nördlich der Bayernstraße nicht spürbar verringert werden. Wenn der
bestehende Parkplatz vor der Meistersingerhalle als Bauplatz nicht ausreiche, sei ein anderer
Standort zu wählen. Die Konzentration im Ensemble aus kleiner und großer Meistersingerhalle
3
103
und dem neuen Konzertbau sei nicht als zwingend anzusehen, da man kaum jemals von einer
Veranstaltung im einen Gebäude zu einer anderen in einem benachbarten Gebäude gehe.
5.
Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
wurde in der Zeit vom 19.12.2019 bis 31.01.2020 durchgeführt.
Im Rahmen der Trägerbeteiligung gingen keine Stellungnahmen ein.
6.
Behandlung der Stellungnahmen
Wie in der Zusammenfassung dargestellt, setzen sich die Stellungnahmen in der
Öffentlichkeitsbeteiligung ausschließlich mit öffentlichen Belangen auseinander. Dem Baumschutz und den verkehrlichen Belangen wird ein hohes Gewicht beigemessen und zahlreiche
Sachverhalte werden kritisiert und eine andere Gewichtung dieser Belange im Hinblick auf die
Planungsentscheidungen gefordert. Private Belange wurden von den Verfasserinnen und
Verfassern der Stellungnahmen nicht erkennbar geltend gemacht. In der Auseinandersetzung mit
den vorgebrachten Argumenten geht es daher vorrangig um eine Erläuterung der Planung und
des Planungsprozesses sowie der damit verbundenen Gutachten bzw. von Richtigstellungen, wo
diese erforderlich scheinen.
Die Behandlung der Stellungnahmen erfolgt thematisch.
Die detaillierten Stellungnahmen zu den Einwendungen sind der besseren Übersicht und
Handhabung halber in tabellarischer Form als Anlage beigefügt.
Standortentscheidung
Die Standortwahl innerhalb der Stadt Nürnberg wurde bereits zur Billigung im Entwurf zur
15. Änderung des FNP ausführlich dargestellt (Anlage zur Begründung: bgsm, München,
Städtebauliche Standortuntersuchung Veranstaltungs- und Konzerthalle mit Interimsnutzung im
Stadtgebiet von Nürnberg, Zusammenfassung Teil 4, Stand Mai 2015).
Bei der Standortentscheidung handelt sich um einen abgeschichteten Planungsprozess, der seit
2014 ausgehend von der Standortsuche im gesamten Stadtgebiet schließlich in der engeren
Standortwahl im räumlichen Zusammenhang der Meistersingerhalle mündete. Unter
Berücksichtigung der Flächenanforderungen an den Neubau eines Konzerthauses und die
Interimsnutzung der Oper wurden vier Standorte im Stadtgebiet näher untersucht. Eine derart
detaillierte Erhebung aller Information und gutachterliche Untersuchung aller Aspekte, wie sie nun
für den Standort West im Rahmen der Änderung des Bebauungsplanes vorliegt, konnte und kann
nicht für alle Standorte in gleicher Tiefe erfolgen. Im Ergebnis hat man sich aufgrund der
wirtschaftlichen Vorteile im Betrieb durch Synergieeffekte, die gute Einfügung ins städtebauliche
Umfeld sowie eine sehr gute Anbindung an das (überregionale) Verkehrswegenetz für den
Standort der Meistersingerhalle entschieden. Für den Standort spricht ebenfalls die bereits
vorhandene hohe Akzeptanz und Wertschätzung der MSH als Veranstaltungsort.
In der weiteren Abschichtung wurde die Positionierung des Neubaus im Bereich der
Meistersingerhalle geprüft. Der Standort südlich der Meistersingerhalle wurde insbesondere
aufgrund des Eingriffs in komplett unversiegelte Flächen in der denkmalgeschützten
Parklandschaft ausgeschlossen. Dem Umweltbericht zufolge sei der Eingriff auf der Ostseite der
MSH geringer als derjenige auf der Westseite. Hierbei ist zu bedenken, dass seit der
Entscheidung für den aktuellen Standort die Planung weitergelaufen und vertieft worden ist. Die
4
104
Bewertung hinsichtlich des Standorts auf der Ostseite weist keine vergleichbare Tiefe auf. Die
Tiefe der erforderlichen Baugrube und die damit verbundene Grundwasserabsenkung während
der Bauzeit hätten womöglich erhebliche Auswirkungen auf die Flora im Luitpoldhain gehabt.
Derartige Auswirkungen sind in der Bewertung jedoch nicht berücksichtigt. Letztendlich ist ein
seriöser Vergleich von Alternativen, die nicht auf einer Ebene des planerischen
Entscheidungsbaums liegen, schlicht nicht möglich.
Auch wenn am Standort Ost aufgrund des vorhandenen Parkplatzes ein geringerer Eingriff in
Natur und Landschaft erfolgt wäre, so überwiegen hier die Nachteile, wie aufwendiger
Schallschutz, höhere Baumasse aufgrund erforderlicher Tief- und Hochgaragen mit
entsprechendem finanziellen Aufwand durch Eingriff ins anstehende Grundwasser, Wegfall fast
aller Stellplätze während der Bauzeit, Einschnitt in die Kaltluftzufuhr aus dem Süden Richtung
Innenstadt, Beeinträchtigung der Sichtbeziehungen und Wegfall eines direkten Zugangs zum
Luitpoldhain. Der Standort West stellt darüber hinaus die städtebaulich attraktivere Alternative
dar, da der Neubau an prominenter Stelle und in Korrespondenz mit dem N-ERGIE-Hochhaus
auf der gegenüberliegenden Seite der Kreuzung zu liegen kommt. Die Situierung bietet zudem
die Möglichkeit einer qualitativ wertvollen Vorplatzgestaltung zwischen MSH und Neubau. Die
erforderlichen Schallschutzmaßnahmen beschränken sich auf ein Minimum.
Baumbestand /Ausgleich/Artenschutz
Durch die Wahl des Standortes des geplanten Konzerthauses im Bereich des kleinen Parkplatzes
im Westen der Meistersingerhalle erfolgen Eingriffe teilweise auf Flächen, die schon versiegelt
sind. Unbestritten ist, dass es trotzdem es zu einem Verlust von wertvollem Baumbestand kommt,
der bei Rückgriff auf einen anderen Standort hätte vermieden werden können. Die anderen
Standortalternativen sind aber aus verschiedenen städtebaulichen, technischen und baulichen
Gründen ausgeschieden.
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen sind
in Bezug auf die geplante Änderung der FNP-Darstellungen nicht notwendig. Gleichwohl sind in
Bezug auf die im Rahmen des Verfahrens zur Änderung des B-Plans Nr. 4160 zu bewertenden
konkreten Eingriffe in Natur und Umwelt konfliktmindernde Maßnahmen sowie Maßnahmen
hinsichtlich der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sowie des europäischen und nationalen
Artenschutzes erforderlich; für nähere Angaben hierzu wird auf den Umweltbericht zur Änderung
des B-Plans Nr. 4160 verwiesen.
7. Kosten
Der Stadt Nürnberg entstehen für entsprechende Maßnahmen durch die Umsetzung der Planung
Kosten, diese werden derzeit ermittelt. Neben den Planungs- und Baukosten zählen dazu auch
alle Kosten für Ausgleich und Kompensation unvermeidbarer Eingriffe, die durch die Planung
entstehen. Die anfallenden Kosten sind Teil der Maßnahme „Neubau eines Konzerthauses“ und
sollen gemeinsam mit den entsprechenden Baukosten dem Stadtrat vor der Sommerpause 2020
zur Genehmigung vorgelegt werden.
8. Zeitliche Umsetzung
Der Feststellungsbeschluss zum FNP, 15.Änderung: Bereich Meistersingerhalle soll nach
Begutachtung im AfS am 30.04.2020 im auf den AfS-Termin folgenden StR (11.-13.05.2020)
gefasst werden. Daran anschließend muss die Änderung des FNP durch die Regierung von
Mittelfranken (RvM) genehmigt werden. Bis zur Genehmigung der FNP-Änderung durch die RvM
ist von einem Zeitraum von ca. drei Monaten auszugehen, so dass mit dieser bis zum 3. Quartal
2020 gerechnet werden kann. Nach der Genehmigung durch die RvM wird mit der
Bekanntmachung im Amtsblatt die 15. Änderung des FNP wirksam. Gleichzeitig kann der
Satzungsbeschluss zum B-Plan bekannt gemacht werden, womit er in Kraft tritt.
5
105
9.
Fazit
Durch die Flächennutzungsplan-Änderung werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für
den Satzungsbeschluss für die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160 und dadurch auch
für den Neubau eines Konzerthauses geschaffen. Dieses wird künftig der Raum für Konzerte
sein, während die denkmalgeschützte MSH (großer und kleiner Saal) nach Fertigstellung und
Inbetriebnahme des neuen Konzerthauses zunächst für einige Jahre als Interimsspielstätte der
Musiktheatersparte des Staatstheaters Nürnberg (Opernhaus) dient. Im Anschluss daran erfolgt
eine Generalssanierung der MSH für eine künftige Nutzung als Tagungs- und Kongresszentrum.
Nach dem nun Trägerbeteiligung und öffentliche Auslegung durchgeführt wurden, soll nach
Begutachtung im Stadtplanungsausschuss der Feststellungsbeschluss zum FNP, 15.Änderung:
Bereich Meistersingerhalle gefasst werden.
6
106
FNP15_MSH_Stell_Festst_Entsch_Anlage_2020-04-30-t.xlsx
Anlage zur Entscheidungsvorlage
BürgerIn/ Institution
Landesbund Vogelschutz LBV
vom
19.12.2019
Bezug auf
Ö 9
Bürger-Kommentar/ Stellungnahme
Abwägung
- kritisiert die Standortentscheidung des Stadtrats auf der Grundlage des Verwaltungsvorschlags Standortentscheidung wurde in den vorausgegangen Gutachten aufgrund bestimmter Kriterien
zugunsten eines Standorts westlich der Meistersingerhalle ohne rechtzeitige vorherige
getroffen. Diese Entscheidung wurde der weiteren Planung mit Stadtratsbeschluss vom 26.07.2017
Beteiligung der Bürger und Verbände im Vorfeld
zugrunde gelegt.
- geht davon aus, dass auch wegen der erheblichen finanziellen Vorleistungen für die
Davon ist beim jetzigen Stand (Vorbereitung des Feststellungsbeschluss zum FNP) auszugehen
vorbereitenden Planungs- und Gutachterleistungen eine Änderung der Entscheidung zu diesem
späten Zeitpunkt nicht mehr erfolgen wird
- kritisiert die fehlende ausreichende Berücksichtigung der stadtklimatischen Auswirkungen und Auch bei den Alternativstandorten wären entsprechende Auswirkungen zu berücksichtigen, zu der
der Artenvielfalt
Quantität dieser Auswirkungen siehe unten.
- der gewählte Standort verursache von allen Alternativen um die Meistersingerhalle wegen des Alternativstandorte wurden nicht in gleicher Tiefe untersucht, um das so beurteilen zu können.
bedeutenden Alteichenbestandes die erheblichsten Eingriffe
"
- Alternative auf dem Großparkplatz östlich der Meistersingerhalle wäre ein Standort mit
vergleichsweise geringeren Eingriffen
- hält die Standortwahl für eine falsche Entscheidung, lehnt die Darstellung im FNP und
Bebauungsplan grundsätzlich ab
"
"
- stellt sich die Frage, warum Umweltberichte mit ebenfalls klaren Aussagen in dieser Richtung
überhaupt erstellt werden, wenn daraus keine Konsequenzen gezogen werden
Bürger aus der Bismarckstraße
31.01.2020
I.1 ANLASS UND ERFORDERNIS DER PLANUNG
Da die Darstellungen des wirksamen FNP nicht umfänglich der angestrebten Entwicklung
entsprechen, wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB auch die Änderung des FNP im
Parallelverfahren erforderlich.
3 Klartext: es soll auf bisherige Grünfläche/Parkanlage ein grosses Gebäude
errichtet werden.
Das soll mit der Änderung des FNP und des Bebauungsplans ermöglicht werden.
4 Bürger-Stellungnahme zum B-Plan-Entwurf 4160 vom 31.01.2020
Wenn die [dort] aufgeführten Zahlen der Tabelle stimmen, so hält die Stadt
Nürnberg derzeit etwa 690 Stellplätze, zukünftig (mit Kh) etwa 530 Stellplätze
über die nach Satzung erforderliche Zahl hinaus vor.
Zahl der Stellplätze geht über nach Stellplatzsatzung erforderliche Zahl hinaus, u.a., da
Stellplätze für die umliegenden Schulstandorte dort nachgewiesen werden: Reduzierung
wird nicht in Betracht gezogen, da auftretende Spitzen bei Veranstaltungen abgefangen
werden und Parksuchverkehr in den umliegenden Wohngebieten verhindert wird.
[S. 6/7] Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
Die Straßenbahn und die Buslinie 36 verkehren werktags im 10-Minutentakt. ab 20.00 Uhr
und sonntags im 20-Minutentakt, die Buslinie 55 werktags überwiegend im 20 -Minutentakt ab
20.00 Uhr und sonntags im 40-Minuten Takt. An Sonn- und Feiertagen pendeln die Linien alle
20 Minuten. Bei Sonderveranstaltungen wird die Taktung am Abend verdichtet (z.B. Volksfest
und Klassik Open-Air).
5 Bürger-Stellungnahme zum B-Plan-Entwurf 4160 vom 31.01.2020
Textlich wohl so zu/aus [11] - Mobilitätskonzept zum B-Plan-Entwurf
Rot angestrichen der Widerspruch - "sonntags im 40-Minuten-Takt. An
Sonntagen alle 20 Minuten". Falsch abgeschrieben von [11] [S.7]
Widersprüchliche Aussage zu den Taktzeiten am Sonntag und Feiertagen bei der
Buslinie 55 wird korrigiert.
[S. 7] Rad- und Fußgängerverkehr
Die Meistersingerhalle ist gut in das übergeordnete Radroutennetz integriert. Entlang der
Hainstraße - Münchener Straße verläuft eine Hauptroute. Umgebende Straßen sind mit
separaten Radwegen ausgestattet.
6 Bürger-Stellungnahme zum B-Plan-Entwurf 4160 vom 31.01.2020
– Radroutennetz: darunter wird allgemein ein Netz von Radfahrmöglichkeiten
auf Fahrbahnen verstanden. Ist das so gemeint?
– Hauptroute - im B-Pl-Entwurf nur von Norden nach Süden nutzbar angegeben
[S. 5/6] I.3. GRUNDLAGEN DER PLANUNG
I.3.1. BESTANDSANALYSE ÄNDERUNGSBEREICH
Motorisierter Individualverkehr:
Die Parkplätze der Meistersingerhalle werden über die Schultheißallee erschlossen.
Das Hotel südlich der Meistersingerhalle wird über den westlichen Parkplatz von der
Schultheißallee erreicht. Insgesamt sind derzeit ca. 760 PKW Stellplätze und ca. 8
Busstellplätze an der Meistersingerhalle, (160 westIich, ca.600 östlich) vorhanden
– Welche umgebenden Strassen mit welchen separaten Radwegen?
[S. 11/12] Variante Ost
Während der Bauzeit stünden für den Betrieb der MSH allerdings keine Parkplätze zur
Verfügung. Beim Bau einer Tiefgarage wäre neben dem hohen finanziellen Aufwand auch
die Gründungstiefe wegen anstehendem Grundwasser (ab etwa fünf Metern Tiefe) zu
beachten. Die dabei notwendige Wasserhaltung könnte den Landschaftsraum Luitpoldhain in
Teilbereichen beeinträchtigen. Aufwändige Maßnahmen zur Rückführung des Grundwassers
wären nötig.
7 Bürger-Stellungnahme zum B-Plan-Entwurf 4160 vom 31.01.2020
Für Baufeld "Parkplatz West" ist anzusetzen:
– aus Gründen der städt. Stellplatzsatzung ist eine Tiefgarage völlig
überflüssig - siehe oben
– der Keller des Kh soll bis 2 m in Grundwasser einbinden [BPl-03]
– geschlossene Wasserhaltung wg Keller des Kh [BPl-03]
– Bohrpfähle + Ableitung Grundwasser vorgesehen [BPl-03]
Insgesamt ist für mich kein vernünftiger Grund gegen Baufeld Ost hier
angeführt - im Vergleich zu Baufeld West
SCHLUSSFOLGERUNG: Planung am Standort West ist zu überprüfen
S. 12] Eine Saalhöhe von ca. 25 Metern würde städtebaulich gut mit dem
gegenüberliegenden N-Ergie-Hochhaus (Hainstraße 34) korrespondieren.
8 Eintrag im BPl-Entwurf TH 29,00 m Traufhöhe somit 4 m höher als mit ca 25
Metern angegeben.
Im Baukunstbeirat der Stadt Nürnberg wurde kürzlich von einem geplanten
Abriss des ehemaligen "N-ERGIE"-Gebäudes berichtet
[S. 13] Die Anbindung an den ÖPNV (Straßenbahn- und Bushaltestelle) ist gut
(Straßenbahnhaltestelle „Platz der Opfer des Faschismus").
9 Bürger-Stellungnahme zum B-Plan-Entwurf 4160 vom 31.01.2020
Die Anbindung als solche ist gut, aber 20 bzw. sogar 40 Minuten bei Kälte im
Regen stehen ist unakzeptabel.
Die Strassenbahnhaltestelle "Platz der Opfer des Faschismus" ist im B-PlEntwurf als nebensächlich angeführt
Seite 1
107
Mit dem Begriff „Radroutennetz" sind mit einem Ziel und Unterzielen beschilderte
Routen für den Radverkehr gemeint, nicht nur Radfahrmöglichkeiten auf der Fahrbahn.
Die ,,Nord-Süd gerichtete" Hauptroute bedeutet, dass diese Route Norden und Süden
miteinander verbindet und in beiden Richtungen befahren werden kann.
Radverkehrsführung und Straßen im Umfeld sind im Mobilitätskonzept ausführlich
erläutert (S. 10 - 12)
Aussagen in Begründung bezogen sich auf Variante Ost
Auswirkungen während der Bauphase sind, bis auf die erforderlichen Angaben dazu im
Umweltbericht, nicht im FNP zu untersuchen. Es wird jedoch ein Baustellenmanagement
geben, z.B. auch im Rahmen einer ökologischen Baubegleitung, das sich mit den
Anregungen und Hinweisen auseinandersetzen wird.
Zitat aus Standortuntersuchungen, keine verbindliche Festlegung - im FNP nicht vorzunehmen.
Die Aussage stammt aus der vorausgegangenen Variantenuntersuchung aus dem Jahr
2017, die der Grundsatzentscheidung des Stadtrats v. 26.07.17 zugrunde lag.
BürgerIn/ Institution
vom
Bezug auf
[S. 13] Der Grünraum zwischen Münchener Straße und Radweg kann größtenteils erhalten
werden, jedoch ist eine neue Zu- und Abfahrtssituation für die Anlieferung des Konzertsaals
und für das Hotel zu schaffen. die auch einen LKW Verkehr ermöglichen muss. Dies erfordert
einen Eingriff in den straßenraumbegleitenden Grünzug.
Bürger-Kommentar/ Stellungnahme
10 Bürger-Stellungnahme zum B-Plan-Entwurf 4160 vom 31.01.2020
Aus dem B-Plan-Entwurf kann ich leider die angegebene "Erschliessung der
Gebäude" nicht klar erkennen. Weder sind die vorgesehenen Gebäudeeinfahrten
zur Anlieferung der geplanten Konzerthalle zu erkennen. (Aber vielleicht
darf man ja sowas nicht im B-Plan-Entwurf darstellen).
Dem FNP-15.Änd.-Entwurf kann ich die Situation überhaupt nicht entnehmen.
Da ist Zweckbestimmung "Öffentliche Park- und Grünanlage". Bitte erklären
Abwägung
[S. 13] Die Baustellenlogistik und - einrichtung stellt an diesem Standort eine gewisse
Herausforderung dar, weil von engen Platzverhältnissen während der Bauzeit auszugehen
ist."
11 Bürger-Stellungnahme zum B-Plan-Entwurf 4160 vom 31.01.2020 ["Die
Baustellenlogistik ist an diesem Standort aufgrund der engen
Platzverhältnisse sehr anspruchsvoll."]
Das nenne ich nach jahrzehntelanger Gebäudeplanung mit Bauleitung eine
euphemistische Äusserung. Aber nicht realitätsnahe. Alle mir bekannten
Baustellen der Stadt Nürnberg mit ähnlichen geringen Freiflächen neben dem
zu errichtenden Gebäude (einschl. Baugrube, für Baustelleneinrich-tung
einschl. Zu- und Abfahrten zu den öffentlichen Strassen) sind negativ
aufgefallen: seitlich daneben keine richtliniengemässen Wege für Fussgänger
und Radfahrer. Die ADFC-Bewertung "ungenügend" zu Nürnberger
Baustellen passt m.E. zutreffend. Darauf soll hier im Vorfeld hingewiesen
werden. Eine unzureichende Baustellenlogistik für eine Bauzeit von mehreren
Jahren könnte für die Stadt Nürnberg unerfreuliche Konsequenzen haben;
z.B. lediglich ein paar Verkehrszeichen "Verbot für Fussgänger" / "Verbot für
Radfahrer" genügt nicht!
Die FNP-Begründung versteigt sich sogar zu "gewisse Herausforderung". (So
wie für einen Stubenhocker der Mount Everest.)
Zitat aus Voruntersuchungen s.o.
Baustellenlogistik wird in den nachfolgenden Planungsstufen geregelt.
[S. 14] I.4.2. VERKEHR
Besucher erreichen das neue Konzerthaus ebenso wie das künftige Tagungs- und
Kongresszentrum von der Schulheißallee aus. Oberirdisch sind Busstellplätze,
Behindertenstellplätze sowie eine Taxihaltezone und Geh- und Radwege vorgesehen.
12 Bürger-Stellungnahme zum B-Plan-Entwurf 4160 vom 31.01.2020
Im B-Plan-Entwurf kann ich leider die angegebenen "Busstellplätze,
Behindertenstellplätze sowie eine Taxihaltezone und Geh- und Radwege"
nicht erkennen.
Noch weniger im FNP-Entwurf - bitte erläutern
[S. 14] Darüber hinaus sollen Maßnahmen realisiert werden, die zu einer Verlagerung der
Fahrten der Konzertbe-sucherinnen und -besucher vom Auto auf den Umweltverbund (ÖPNV,
Radverkehr. Fußverkehr) beitragen. Hierfür wurde von einem externen Büro ein
Mobilitätskonzept erarbeitet, das verschiedene Maßnahmen empfiehlt. [S. 15] Als wichtige
Maßnahmen mit hohem Wirkungsgrad werden im Mobilitätskonzept unter anderem die
Einführung eines Kombi-Tickets für jede Veranstaltung, die Aufwertung der Haltestelle
„Meistersingerhalle“, die Takterhöhung bei der Straßenbahn in den Abendstunden, die
Anpassung der Parkgebührenordnung sowie die Schaffung qualitativ hochwertiger
Radabstellanlagen empfohlen.
13 Bürger-Stellungnahme zum B-Plan-Entwurf 4160 vom 31.01.2020
Darüber hinaus sollen Maßnahmen realisiert werden: Hierzu siehe
Stellungnahme oben bei Seite 7 + 8 zu [11]
Was fehlt ist eine klare Aussage, dass die meisten Massnahmen
sinnvollerweise baldmöglichst, unabhängig von einem Kh-Bau umgesetzt
werden sollten.
[S. 16] I.5. INHALT DER ÄNDERUNG
I.5.1. DERZEIT WIRKSAME DARSTELLUNG
Am westlichen Rand des Änderungsbereichs ist parallel zur Münchener Straße eine
übergeordnete Freiraumverbindung dargestellt.
14 Ein langer Blick in den FNP-Entwurf zeigt: Freiraumverbindung in der
Zeichenerklärung der FNP-Änderung.
Im Plan ist es allerdings eine nur in kleinen Bereiche zur Münchener Strasse
parallele Freiraumverbindung. Erfahrungsgemäss wird es weit mehr als "eine
gewisse Herausforderung" werden, die über die Jahre der Bauzeit des
Konzerthauses aufrecht zu erhalten
[S. 17] Eingriffe in die Umwelt und Ausgleich
Die Realisierung der Planung ist mit teilweise erheblich nachteiligen Auswirkungen auf die
Schutzgüter verbunden. Der Verlust des wertvollen, teils über 200 Jahre alten Baumbestandes
mit z.T. sehr großen Bäumen mit einem Stammumfang weit über 2,0 Meter
vermindert den ökologischen Wert der Grünanlage stark. Die großen alten Laubbäume sind
Zeitzeugen einer wechselvollen Geschichte und haben einen unwiederbringlichen
kulturhistorischen und naturschutzfachlichen Wert.
[S. 19/20 I.6. PLANRECHTFERTIGUNG /AUSWIRKUNGEN/ABWÄGUNG
Auswirkungen und Abwägung
Bei diesem Standort sind die Eingriffe in den wertvollen Baumbestand gravierender als beim
Standort Ost. Obwohl der Bau im Bereich des sag. Kleinen Parkplatzes westlich der
Meistersingerhalle, also in schon teilweise versiegelten und entsprechend genutzten
Bereichen, realisiert wird, kommt es zu einem Verlust von wertvollem Baumbestand.
Eine Erhaltung des Baumbestandes ist hier nicht möglich.
[S. 21] Ziel war die größtmögliche Erhaltung des verbleibenden Baumbestandes.
Erfordernisse, wie die Zugänglichkeit der Gebäude und deren Erschließung erfordern aber
auch Eingriffe in Baumbestand außerhalb der überbaubaren Flächen, auch durch die
Gestaltung der Freiflächen als Plätze und für Wege. Dies wird in Abwägung der
verschiedenen Belange hingenommen.
Aussage bezieht sich auf Bplan.
Aufgrund des Darstellungsstandards im FNP auch nicht üblich. Dargestellt wird die Art
der Nutzung. "Öffentliche Park- und Grünanlage"wird auch künftig im Bereich des Radwegs und des verbleibenden Grünstreifens dargestellt und dient der Sicherung der
übergeordneten Freiraumverbindung.
entspricht nicht dem Darstellungsstandard des FNP, ausschließlich textliche Erwähnung.
Maßnahmen sind im Mobilitätskonzept erläutert
nicht bauleitplanerische Ebene
Anmerkung z.K.
15 Festzuhalten ist: die erheblich nachteiligen Auswirkungen sind bekannt.
Wenn die Stadtverwaltung das so durchführen wird kann ich sie nicht daran
hindern. Wir Bürgen haften aber für Falsch-Handeln unsere Verwaltung
Ausführlich abgehandelt in Auswirkungen und Abwägung auf S. 20,
Fazit siehe Einwand 17
16 Festzuhalten ist: die erheblich nachteiligen Auswirkungen sind bekannt.
Wenn die Stadtverwaltung das so durchführen wird kann ich sie nicht daran
hindern. Wir Bürgen haften aber für Falsch-Handeln unsere Verwaltung
Ausführlich abgehandelt in Auswirkungen und Abwägung auf S. 20,
Fazit siehe Einwand 17
17 Festzuhalten ist: die erheblich nachteiligen Auswirkungen sind bekannt.
Wenn die Stadtverwaltung das so durchführen wird kann ich sie nicht daran
hindern. Wir Bürgen haften aber für Falsch-Handeln unsere Verwaltung
s.o.
Seite 2
108
BürgerIn/ Institution
vom
Bezug auf
[S. 21] Das Erfordernis der Schaffung eines Kultur- und Kongresszentrums mit dem neu zu
errichtenden Konzerthaus mit Kongresszentrum für Nürnberg mit einer sehr guten
Anbindung an den ÖPNV und der zusätzlichen Infrastruktur überwiegen den Belang der
zusätzlichen Belastungen durch den Verkehr und des Verlusts eines ökologisch hochwertigen
Teilbereichs mit umfangreichen Baumfällungen.
[S. 21] I.7. ZUSAMMENFASSUNG UMWELTBERICHT
Im Umweltbericht werden alle Schutzgüter hinsichtlich der Bedeutung der Bestandssituation
sowie der zu erwartenden Auswirkungen bei Verwirklichung der Planung untersucht.
[S. 22] Tabelle 1: Zusammenfassende Bewertung der Auswirkungen der
Flächennutzungsplanänderung auf die Schutzgüter [Ausschnitt]
Bürger-Kommentar/ Stellungnahme
18 Bürger-Stellungnahme zum B-Plan-Entwurf 4160 vom 31.01.2020
erfordert eine sehr gute Anbindung an den ÖPNV: Hierzu siehe zu [11]
[S.53] dort steht " verfügt der Standort über eine gute ÖPNV-Anbindung".
Dem habe ich zugestimmt.
Es besteht m.E. eine gute Anbindung bei unzureichender Taktung zu den
Veranstaltungsenden. Das ist sehr offensichtlich.
überwiegen den Belang ... Festzuhalten ist: die erheblich nachteiligen
Auswirkungen sind bekannt.
Abwägung
19 Festzuhalten ist, das dort "Schutzgüter" behandelt werden, allerdings
bestehen Zweifel, ob wirklich alle Schutzgüter untersucht wurden. Dies gibt
der Umweltbericht ja selbst zu: [S. 35] "Es erfolgte im Vorfeld eine
Untersuchung unterschiedlicher Standortvarianten im Stadtgebiet, die teils
auch Umweltbelange als Kriterium berücksichtigte."
Aussage im Umweltbericht bezieht sich auf den jetzt gewählten Standort
Bei den Standortvarianten wurden teils auch Umweltbelange berücksichtigt,
also unterschiedliche Untersuchungstiefe.
20 Die Tabelle zeigt ein trostloses Bild. Auch aufgrund dessen soll m.E.
der FNP Änderungs-Entwurf in dieser Form nicht weiter geführt werden.
Die Entscheidung zur Weiterführung wurde bereits auf Grundlage der o.e. Abwägung im
Stadtrat vom 21.11.2019 beschlossen.
siehe Ausführungen im Mobilitätskonzept, Verbesserung der Taktdichte wird angestrebt
siehe Fazit 15-17
Umweltbelang /
Schutzgut Bewertung der Auswirkungen
Fläche
nicht erheblich nachteilig
Boden
erheblich nachteilig
Wasser
erheblich nachteilig
Pflanzen
erheblich nachteilig
Tiere
erheblich nachteilig
Biologische Vielfalt
erheblich nachteilig
Landschaft
erheblich nachteilig
Menschliche Gesundheit erheblich nachteilig
Erholung
erheblich nachteilig
Lärm
erheblich nachteilig
Bürger aus der Rankestraße
31.01.2020
Ich bin entsetzt über den möglichen Verlust wertvoller alter Bäume im Bereich des
Luitpoldhains im Zuge des geplanten Konzertbaus. Ich möchte, daß diese Bäume
erhalten werden, und daß die Grünfläche nördlich der Bayernstraße nicht spürbar
verringert wird. Wenn der bestehende Parkplatz vor der Meistersingerhalle nicht
ausreicht als Bauplatz, dann muß ein anderer Standort gefunden werden. Ein
Ensemble aus kleiner und großer Meistersingerhalle und dem neuen Konzertbau ist
zwar nichts Verwerfliches, aber zwingend ist diese Konzentration von Kulturstätten
nicht, da man kaum jemals von einer Veranstaltung im einen Gebäude zu einer
anderen in einem benachbarten Gebäude geht.
Seite 3
109
Die Entscheidung zur Weiterführung des FNP-Verfahrens an diesem Standort wurde
bereits auf Grundlage der o.e. Abwägung im Stadtrat vom 21.11.2019 beschlossen.
Standort West wird aufgrund der städtebaulichen Rahmenbedingungen in Verbindung
mit der Meistersingerhalle als am besten geeignet hinsichtlich attraktiver Vorplatzgestaltung und Adressbildung sowie der funktionalen Verbindungen zum Bestand und
der Synergien im Technikbereich erachtet.
Ö 9
110
Ö 9
Stadtplanungsamt
Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg
mit integriertem Landschaftsplan (FNP)
15. Änderung: Bereich Meistersingerhalle
BEGRÜNDUNG
111
BEGRÜNDUNG
Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP)
15. Änderung: Bereich Meistersingerhalle
INHALTSVERZEICHNIS
BEGRÜNDUNG
1
I.
PLANBERICHT ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
4
I.1.
ANLASS UND ERFORDERNIS DER PLANUNG
4
I.2.
RECHTSGRUNDLAGEN UND VERFAHREN
4
I.2.1.
RECHTSGRUNDLAGEN
4
I.2.2.
VERFAHRENSABLAUF
5
I.3.
GRUNDLAGEN DER PLANUNG
5
I.3.1.
BESTANDSANALYSE ÄNDERUNGSBEREICH
5
I.3.2.
PLANERISCHE VORGABEN
7
I.3.2.1. Planungsrechtliche Vorgaben
I.3.2.2. Fachrecht
7
8
I.3.3.
SONSTIGE RAHMENBEDINGUNGEN
8
I.4.
ZIELE UND ZWECKE DER PLANUNG
8
I.4.1.
KONZEPT UND PRÜFUNG VON PLANUNGSALTERNATIVEN
8
I.4.2.
VERKEHR
14
I.4.3.
LANDSCHAFTSPLANUNG
15
I.4.4.
GENDER UND DIVERSITY ASPEKTE
15
I.5.
INHALT DER ÄNDERUNG
16
I.5.1.
DERZEIT WIRKSAME DARSTELLUNG
16
I.5.2.
KÜNFTIGE DARSTELLUNG INKL. KENNZEICHNUNGEN
16
I.5.3.
WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG
17
I.5.4.
FLÄCHENBILANZ
19
I.6.
PLANRECHTFERTIGUNG /AUSWIRKUNGEN/ ABWÄGUNG
19
I.7.
ZUSAMMENFASSUNG UMWELTBERICHT
22
II.
UMWELTBERICHT als gesonderter Textteil
Anlage:
bgsm, München, Städtebauliche Standortuntersuchung Veranstaltungs- und Konzerthalle mit
Interimsnutzung im Stadtgebiet von Nürnberg, Zusammenfassung Teil 4, Stand Mai 2015
2
112
III.
QUELLENANGABEN
•
actori GmbH, München, Markt- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für eine neue Veranstaltungs- und Konzerthalle in Nürnberg, Teile 1 - 3, Stand 31. Mai 2014
•
Masterplan Freiraum, Gesamtstädtisches Freiraumkonzept, Stadt Nürnberg, Umweltreferat,
Februar 2014
•
bgsm, München, Städtebauliche Standortuntersuchung Veranstaltungs- und Konzerthalle
mit Interimsnutzung im Stadtgebiet von Nürnberg, Zusammenfassung Teil 4, Stand Mai
2015
•
BEVENUE GmbH, München, Machbarkeitsstudie bezgl. der Eignung der Meistersingerhalle
Nürnberg als Tagungs- und Kongresszentrum, 14.07.2015
•
Umweltanalytik Nürnberg (SUN), Bodenuntersuchung Neubau Konzertsaal und Nachuntersuchung PAK in Bohrung B6; 03.08.2016 und 23.08.2016
•
2. Fortschreibung des Luftreinhalteplanes - Regierung von Mittelfranken SG 50 / Umweltamt Stadt Nürnberg, Stand September 2017
•
Wolfgang Sorge, Ingenieurbüro für Bauphysik, Nürnberg, Schwingungs- und Erschütterungsschutz, Grobprognose, 31.08.2017
•
Wolfgang Sorge, Ingenieurbüro für Bauphysik, Nürnberg, Bebauungsplan Nr. 4160, Schallimmissionsschutztechnische Untersuchung gemäß der technischen Anleitung zum Schutz
gegen Lärm vom 07.11. 2018
•
Wolfgang Sorge, Ingenieurbüro für Bauphysik, Nürnberg, Bebauungsplan Nr. 4160, Ermittlung der zulässigen Emissionskontingente für Anlagengeräusche gemäß DIN 45691 vom
05.08.2019
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Wolfgang Sorge, Ingenieurbüro für Bauphysik, Nürnberg, Bebauungsplan Nr. 4160, Untersuchung der Verkehrsgeräuschimmissionen im Umfeld des Bauvorhabens vom 27.02.2020
•
Erläuterungen zum Entwässerungskonzept Konzerthaus Nürnberg vom 29.05.2019 TOPOTEK 1, Berlin
•
Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP),
20.08.2019, Grosser-Seeger & Partner, 90419 Nürnberg
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113
BEGRÜNDUNG
Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP)
15. Änderung: Bereich Meistersingerhalle
I.
PLANBERICHT ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
I.1.
ANLASS UND ERFORDERNIS DER PLANUNG
Schon seit längerem gab es Bestrebungen, in Nürnberg eine größere Konzert- und Veranstaltungshalle neu zu bauen. Daneben ist – zunächst unabhängig davon - eine grundlegende Sanierung des Opernhauses dringend erforderlich. Für diese Sanierungsphase braucht die Musiktheatersparte des Staatstheaters Nürnberg für geschätzte zwei bis drei Spielzeiten eine
Ausweichspielstätte.
Hinsichtlich der Etablierung eines Konzertsaals wurden im Vorfeld Gutachten zur Marktsituation und Wirtschaftlichkeit, zur Prüfung der Standortvarianten und zur Machbarkeit und Eignung der Meistersingerhalle (MSH) beauftragt. Mit dem Stadtratsbeschluss vom 29.07.2015
wurde die Grundsatzentscheidung gefasst, neben der MSH einen neuen Veranstaltungs- und
Konzertsaal zu errichten. Nach dessen Fertigstellung soll für die Sanierungsphase des Opernhauses die MSH als Interimsstandort dienen. Im Anschluss an diese Nutzung als Ausweichspielstätte soll die Meistersingerhalle saniert und zum Tagungs- und Kongresszentrum aufgewertet werden.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die angestrebte Nutzung ist die
Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 4160 notwendig, für die am
17.09.2015 im Stadtplanungsausschuss (AfS) der Aufstellungsbeschluss gefasst wurde.
Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB muss der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan (FNP)
entwickelt sein. Da die Darstellungen des wirksamen FNP nicht umfänglich der angestrebten
Entwicklung entsprechen, wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB auch die Änderung des FNP im
Parallelverfahren erforderlich.
I.2.
RECHTSGRUNDLAGEN UND VERFAHREN
I.2.1.
RECHTSGRUNDLAGEN
Grundlagen für die Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans sind das Baugesetzbuch
(BauGB), neugefasst durch Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I. S. 3634),
und die Baunutzungsverordnung (BauNVO), neugefasst durch Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBI. I S. 3786).
Parallel zu der städtebaulichen Planung werden nach den Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 13. Mai 2019 (BGBl. I S. 706) geändert worden ist, und des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) vom 23. Februar 2011 (GVBl. S. 82, BayRS 7911-U), das zuletzt durch Gesetz v. 24. Juli 2019 (GVBl. S. 405) und durch § 1 des Gesetzes
vom 24. Juli 2019 (GVBl. S. 408) geändert worden ist, die Ziele des Naturschutzes und der
Landschaftspflege aufgezeigt und in die Änderung des FNP einbezogen.
Der Umweltbericht (UB) als Ergebnis der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB bildet einen
gesonderten Teil der Begründung zur Änderung des FNP.
4
114
I.2.2.
VERFAHRENSABLAUF
- EINLEITUNGSBESCHLUSS
Das Verfahren zur 15. Änderung des FNP ist mit Beschluss des Stadtrates der Stadt Nürnberg (StR) nach Vorbehandlung durch den Stadtplanungsausschuss (AfS) am 22.09.2016
in der Sitzung am 28.09.2016 eingeleitet worden (1. Beschluss). Dies wurde gemäß
§ 2 Abs. 1 BauGB im Amtsblatt der Stadt Nürnberg Nr. 21 vom 19.10.2016 öffentlich bekannt gemacht.
- FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs.1 BauGB hat auf der Grundlage des Vorentwurfsplans Nr. FNP15 - V – 02 vom
20.08.2018 und der Begründung vom 23.08.2018 in der Zeit vom 27.08.2018 bis einschließlich 05.10.2018 stattgefunden.
- FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB hat auf der Grundlage des Vorentwurfsplans Nr. FNP15 - V – 02 vom 20.08.2018 und der Begründung vom
23.08.2018 in der Zeit vom 05.11.2018 bis einschließlich 30.11.2018 stattgefunden.
- BILLIGUNGSBESCHLUSS
Der Beschluss zur Billigung wurde mit Beschluss des Stadtrates der Stadt Nürnberg (StR)
nach Vorbehandlung durch den Stadtplanungsausschuss (AfS) am 14.11.2019 in der Sitzung am 21.11.2019 gefasst worden (2. Beschluss). Dies wurde gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
im Amtsblatt der Stadt Nürnberg Nr. 25 vom 11.12.2019 öffentlich bekannt gemacht.
- BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs.2 BauGB hat auf der Grundlage des Entwurfsplans Nr. FNP15 - E – 04 vom
21.10.2019 und der Begründung vom 25.10.2019 in der Zeit vom 19.12.2019 bis einschließlich 31.01.2020 stattgefunden.
- ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB hat auf der Grundlage des Entwurfsplans Nr. FNP15 - E– 04 vom 21.10.2019 und der Begründung vom 25.10.2019 in der
Zeit vom 19.12.2019 bis einschließlich 31.01.2020 stattgefunden.
I.3.
GRUNDLAGEN DER PLANUNG
I.3.1.
BESTANDSANALYSE ÄNDERUNGSBEREICH
Das Planungsgebiet liegt im Süden Nürnbergs im Bezirk Ludwigsfeld. Im Westen, Norden und
Osten grenzen öffentliche Verkehrsflächen an, im Süden die öffentliche Park- und Grünanlage
Luitpoldhain. Der Umgriff des Änderungsbereiches umfasst eine Fläche von 11,73 ha. Das
Gelände im Bereich um die Meistersingerhalle ist weitgehend eben.
Zentrales Element des Gebietes ist die im Jahr 1963 erbaute und seit 2007 unter Denkmalschutz stehende Meistersingerhalle. Zwei oberirdische Parkplätze grenzen unmittelbar daran
an: im Westen der kleinere (154 PKW Stellplätze) und im Osten der größere (598 PKW Stellplätze, 8 Bus Stellplätze) Parkplatz. Unmittelbar südwestlich der Meistersingerhalle schließt
ein Hotelbau an.
5
115
Grünanlage Luitpoldhain
Die südlich angrenzende öffentliche Park- und Grünanlage des Luitpoldhains ist Teil der „Urbanen Parklandschaft Dutzendteich & Co“ (aus: Masterplan Freiraum, Gesamtstädtisches
Freiraumkonzept, Stadt Nürnberg, 2014, hier: Entwicklungskonzept Urbane Parklandschaften)
und bildet zusammen mit dem Volkspark Dutzendteich ein bedeutendes, als Flächendenkmal
(Landschaftsgarten/ -parkanlage) geschütztes Naherholungsgebiet. Die Parklandschaft „Dutzendteich & Co.“ stellt die größte öffentliche Grünfläche in Nürnberg dar und fungiert als „grüne
Lunge“ der mit Grün stark unterversorgten Südstadt. Somit hat diese eine große Bedeutung
für das Stadtklima, für Naherholungs- und Freizeitnutzung sowie für Sport, Messe und Kultur.
Im Luitpoldhain selbst befinden sich ein öffentlicher Spielplatz, Freizeitsportanlagen sowie ein
weiterer oberirdischer Parkplatz. Im Osten der Parkanlage steht die denkmalgeschützte „Ehrenhalle“. Am östlichen Rand befindet sich eine unter Denkmalschutz stehende ehemalige
Fabrikantenvilla neben einem solitären, siebengeschossigen Wohngebäude mit Garagenhof.
Die nordöstliche Umgebung der Meistersingerhalle ist geprägt von Wohn- und Bürogebäuden
sowie Kultur- und Bildungseinrichtungen, wie z.B. das nördlich gelegene Martin-Behaim-Gymnasium. Die Wohngebiete sind mit Ausnahme eines Streifens mit Wohnbebauung an der
Schultheißallee durch Grünzüge klar abgegrenzt.
Kulturstandort Meistersingerhalle
Die am 07.09.1963 eröffnete Meistersingerhalle fügt sich trotz ihrer Grundfläche von
ca.12.000 m² sehr gut in die Landschaft ein. Die Denkmalliste weist sie als „Kubischen, die
Horizontale betonenden Baukörper mit Innenhöfen und vorgelagertem Eingangsbereich,
Stahlbetonbau mit Flachdach und Travertin- und Quarzitwandverkleidung“ aus.
Beim Bau wurde darauf geachtet, dass die Parkanlage Luitpoldhain mit ihrem alten Baumbestand so wenig wie möglich verändert wurde. So stehen an einigen Stellen alte Bäume direkt
an den Außenmauern des Gebäudes und auch im Innenhof finden sich noch ein Baum aus
einer Zeit lange vor dem Bau der Meistersingerhalle. Um die Wirkung der Verbindung von Bau
und Natur noch zu verstärken, erweiterte man den alten Baumbestand um zusätzliche Edelgehölze.
Das vielfältige Programm des Kultur- und Kongresszentrums umfasst klassische Konzerte,
Rock- & Pop-Shows, Musicals, Bälle, Jubiläumsfeiern, Tagungen und Kongresse sowie Ausstellungen.
Hotel
Das 4-Sterne-Superior Hotel einer internationalen Hotelkette mit 200 Zimmern und Suiten verfügt über einen direkten Zugang zur Meistersingerhalle. Es ist integraler Bestandteil des Gesamtkonzepts und soll vom Grundsatz her am Standort erhalten bleiben.
Motorisierter Individualverkehr:
Über die Straßen Schultheißallee, Bayernstraße und An der Ehrenhalle besteht eine direkte
Anbindung an das innerstädtische Hauptverkehrsstraßennetz. Zudem binden diese Straßen
das Gebiet unmittelbar an die Münchener Straße und Frankenstraße an, welche eine direkte
Verknüpfung mit den überörtlichen Verkehrswegen bieten.
Durch die umliegenden Veranstaltungsorte (Meistersingerhalle, Luitpoldhain, Frankenstadion,
Arena, Volksfestplatz, Messe) sind die Straßen durch hohe bis sehr hohe Belastungen geprägt. Entsprechend der Belastung ist das Straßennetz durchgehend mit zwei Richtungsfahrbahnen ausgebaut. Die Knotenpunkte sind durch zusätzliche Spuren ertüchtigt. Die Verkehrsbelastungen auf der Nord-Süd-Achse Hainstraße – Münchener Straße bewegen sich an einem
Normalwerktag zwischen 29.000 und 31.500 Kfz/24h, auf der Bayernstraße liegt die Verkehrsbelastung bei rund 30.500 Kfz/24h an einem Normalwerktag. Der Straßenzug Schultheißallee
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– An der Ehrenhalle ist mit bis zu 9.000 Kfz/ 24h an einem Normalwerktag deutlich geringer
frequentiert.
Die Parkplätze der Meistersingerhalle werden über die Schultheißallee erschlossen. Aufgrund
der Straßenbahngleise zwischen den Richtungsfahrbahnen kann der Parkplatz nur von Nordwesten angefahren und Richtung Südosten verlassen werden (rechts rein und rechts raus).
Das Hotel südlich der Meistersingerhalle wird über den westlichen Parkplatz von der Schultheißallee erreicht. Insgesamt sind derzeit ca. 760 PKW Stellplätze und ca. 8 Busstellplätze an
der Meistersingerhalle (ca. 160 westlich, ca. 600 östlich) vorhanden.
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV):
Die Haupterschließung mit öffentlichen Verkehrsmitteln übernehmen die Straßenbahn (derzeitige Linie 8) sowie die Buslinien 36 und 55 mit Haltepunkten an der Schultheißallee (Platz der
Opfer des Faschismus und Meistersingerhalle) bzw. am Doku-Zentrum. Die Straßenbahn und
die Buslinie 36 verkehren werktags im 10-Minutentakt, ab 20.00 Uhr und sonntags im 20-Minutentakt, die Buslinie 55 werktags überwiegend im 20-Minutentakt ab 20:00Uhr und sonntags
im 40-Minuten Takt. An Sonn- und Feiertagen pendeln die Linien alle 20 Minuten. Bei Sonderveranstaltungen wird die Taktung am Abend verdichtet (z.B. Volksfest und Klassik Open-Air).
Rad- und Fußgängerverkehr
Die Meistersingerhalle ist gut in das übergeordnete Radroutennetz integriert. Entlang der Hainstraße – Münchener Straße verläuft eine Hauptroute. Umgebende Straßen sind mit separaten
Radwegen ausgestattet. Der Luitpoldhain ist mit dem weitläufigen Fußwegenetz des südlich
anschließenden Naherholungsgebiets „Volkspark Dutzendteich“ verknüpft.
I.3.2.
PLANERISCHE VORGABEN
I.3.2.1. Planungsrechtliche Vorgaben
Raumordnung (LEP- Ziele der Raumordnung, Regionalplan Region Nürnberg)
Gemäß dem Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) ist Nürnberg Teil der Metropole
Nürnberg/Fürth/Erlangen/Schwabach. Die Ziele und Grundsätze werden durch Regionalpläne
in fachlicher und räumlicher Hinsicht konkretisiert. Die anzustrebende räumliche Ordnung und
Entwicklung einer Planungsregion wird im Regionalplan festgelegt. Im Regionalplan der Region Nürnberg (noch nicht fortgeschriebener Teil) ist Nürnberg noch als Oberzentrum dargestellt.
Maßgeblich hinsichtlich Kunst- und Kulturpflege ist für die Stadt Nürnberg in der kommunalen
Bauleitplanung gemäß § 1 Abs. 4 BauGB insbesondere in Kapitel 8 Soziale und kulturelle Infrastruktur des Regionalplans der Region Nürnberg das Ziel 8.4.1.1 Theater und Musikpflege,
wonach die Städtischen Bühnen Nürnberg (heute: Staatstheater Nürnberg) in ihrer regionalen
Bedeutung erhalten und weiter ausgebaut werden sollen. In der Begründung des Regionalplans wird hierzu ergänzend ausgeführt, dass die Städtischen Bühnen Nürnberg (Staatstheater Nürnberg) mit ihren Sparten Musiktheater und Schauspiel auch in Zukunft eine ihrer Bedeutung angemessene Unterstützung erfordern, um die Aufgaben einer überkommunalen Kultureinrichtung erfüllen zu können. Daneben wird der Funktion als Oberzentrum mit dem Angebot des neuen Konzerthauses als Teil des künftigen Kultur-und Kongresszentrums in Anbindung an die Meistersingerhalle Rechnung getragen.
Die Ziele des Regionalplans sind für alle öffentlichen Planungsträger verbindlich.
Vorhandenes Planungsrecht
Für den FNP-Änderungsbereich liegen die planungsrechtlichen Festsetzungen des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 4160 vor, der seit dem 27.01.1982 rechtsverbindlich ist. Darin ist als
Art der baulichen Nutzung im Bereich der Meistersingerhalle und des Hotels ein Sondergebiet
(SO) für Kultur- und Kongresszentrum gemäß § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt. In einem Teilbereich östlich der Straße „An der Ehrenhalle“ setzt der Bebauungsplan
ein Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO fest. Beidseitig der Meistersingerhalle
7
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befinden sich die Parkplätze mit der Festsetzung „Öffentliche Grünfläche – Parkplatz“. Der
größte Teil des Plangebiets – mit Ausnahme der Straßenverkehrsflächen - ist als Öffentliche
Grünfläche – Parkanlage festgesetzt.
Die Änderung des Bebauungsplans wurde mit Beschluss des Stadtplanungsausschusses vom
17.09.2015 eingeleitet.
Für die Umgebung existieren folgende Bebauungspläne: Im Westen der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan Nr. 4135, im Norden der rechtverbindliche Bebauungsplan Nr. 3524 und
im Osten der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 3767.
I.3.2.2. Fachrecht
Im Änderungsbereich befinden sich keine förmlich ausgewiesenen Landschafts-, Natur-, Wasser- oder Waldschutzgebiete.
Die Eiche im Innenhof der Meistersingerhalle ist als Naturdenkmal Nr. 89 der Stadt Nürnberg
nach § 28 BNatSchG geschützt. Dies wird gem. § 5 Abs. 4 BauGB nachrichtlich übernommen.
Das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet des Gewässersystems Fischbach tangiert
im nordöstlichen Gebiet an der Schultheißallee – An der Ehrenhalle sowie im Gebiet südlich
der Meistersingerhalle den Änderungsbereich. Dazu wird der Vermerk gem.
§ 5 Abs. 4a Satz 2 BauGB in den Plan aufgenommen.
I.3.3.
SONSTIGE RAHMENBEDINGUNGEN
Alle Flächen im Änderungsbereich mit Ausnahme des Hotelgrundstücks befinden sich im Eigentum der Stadt Nürnberg.
I.4.
ZIELE UND ZWECKE DER PLANUNG
I.4.1.
KONZEPT UND PRÜFUNG VON PLANUNGSALTERNATIVEN
Die Stadt Nürnberg plant, mit der 15. Änderung des Flächennutzungsplans: Bereich Meistersingerhalle und der im Parallelverfahren durchgeführten Änderung des Bebauungsplans
Nr. 4160, den Bedarf an einem weiteren Veranstaltungsort im Format einer Konzerthalle im
Stadtgebiet zu decken.
Schon 2009 war erstmals über den Bedarf für einen neuen Konzertsaal in Nürnberg im Kulturausschuss der Stadt Nürnberg berichtet worden. Daneben wurde die Dringlichkeit der Sanierung des Opernhauses erkennbar und damit das Erfordernis einer Ausweichspielstätte. Statt
eines temporären Ausweichquartiers sollte der langjährigen Forderung aus der Musikszene
entsprochen werden und ein dauerhaftes Gebäude entstehen, das nach der Interimsnutzung
als Konzerthaus genutzt werden kann.
Im Vorfeld der Planungen für das Konzerthaus wurden dazu mehrere Untersuchungen in Auftrag gegeben:
•
Im Rahmen der Markt- und Wirtschaftlichkeitsstudie für den neuen Veranstaltungs- und
Konzertsaal wurde von actori GmbH, München ein erstes Nutzungskonzept erstellt. Dieses
diente als Grundlage für die Standortprüfung.
•
Im Juli 2014 bestätigten die Untersuchungsergebnisse des actori Gutachtens zudem die
grundsätzlich wirtschaftliche Realisierbarkeit des Vorhabens. Es wurden zwei Modelle untersucht – Modell A am Standort Meistersingerhalle (MSH) „Konzertsaal neben der Meistersingerhalle“ und Modell B an einem anderen geeigneten Standort „Neubau Konzertsaal
als solitäres Gebäude“. Der Wirtschaftlichkeitsvergleich erbrachte im laufenden Betrieb einen deutlichen Vorteil zu Gunsten des Konzerthauses neben der MSH.
8
118
•
Zudem stellte die Machbarkeitsstudie einen Bedarf am Kongresszentrum für Tagungs- und
Kongressnutzung von 500 bis 1.000 Teilnehmern fest.
•
Ein weiteres Gutachten befasste sich mit der detaillierten Standortprüfung (bgsm, München). Darin wurden, aufbauend auf den Erkenntnissen und Empfehlungen der Markt- und
Wirtschaftlichkeitsanalyse (actori GmbH), stadtweit acht Standorte für eine Veranstaltungs- und Konzerthalle in der Stadt Nürnberg untersucht.
Im ersten Teil der Standortuntersuchung wurde die Ausgangssituation der acht Standorte
und deren Umfeld bezüglich Städtebau, Nutzungsumfeld, Baurecht, Baugrund und Altlasten, naturräumlichen Gegebenheiten, Naturschutz, Erschließung, Lärmschutz sowie zeitlichen und finanziellen Anforderungen untersucht und vergleichend dargestellt.
Im zweiten Teil wurden auf Basis des Raumprogramms aus der Markt- und Wirtschaftlichkeitsanalyse unterschiedliche und auf die spezifischen Gegebenheiten vor Ort angepasste
städtebauliche Entwürfe für diese Standorte erarbeitet.
In einem dritten Teil wurde die Eignung der verbleibenden Standorte für eine Interimsnutzung durch die Opernsparte des Staatstheaters untersucht. Dies erfolgte durch die Erarbeitung von Entwürfen in Form von Funktionsflächendarstellungen auf Basis einer Flächenaufstellung des Staatstheaters Nürnberg. Die Auswahl dieser Standorte erfolgte unter
Einbindung der bisher beteiligten Fachdienststellen sowie von politischen Vertretern der
Stadt Nürnberg.
Am 24. September 2014 wurden die Ergebnisse des Zwischenberichts den Fraktionen des
Nürnberger Stadtrats in einer Präsentation vorgestellt und erläutert. Die Vertreter des
Stadtrates entschieden im Rahmen dieser Vorstellung, dass die Standorte weitergehend
untersucht werden sollen, die im Zwischenbericht Teil 2 für eine vertiefende Untersuchung
empfohlen oder eingeschränkt empfohlen wurden. Dabei handelte es sich um die Standorte Meistersingerhalle, Südlicher Altstadtring AOK, ehemaliges Quelle-Areal und Kohlenhof.
Im Rahmen dieser weitergehenden Untersuchung wurde geprüft ob und in wie weit die
erforderlichen Flächen der Interimsnutzung mit Volumen und Struktur des für die Konzertnutzung entwickelten Flächenentwurfs vereinbar sind. Im Ergebnis erschien der Standort
an der Meistersingerhalle zur Realisierung des geplanten Vorhabens am geeignetsten.
Im vierten Teil wurden die Untersuchungsergebnisse der vorangegangenen Teile vergleichend zusammengefasst (Auszug aus bgsm, München, Städtebauliche Standortuntersuchung Veranstaltungs- und Konzerthalle mit Interimsnutzung im Stadtgebiet von Nürnberg,
Zusammenfassung Teil 4, Stand Mai 2015 wird als Anlage der Begründung beigefügt):
Meistersingerhalle
„Aufgrund der in diesem Gutachten untersuchten Themen wird der Standort als eigeschränkt geeignet bewertet. Der durch separate Gutachten prognostizierte Synergieeffekt
mit den bestehenden Nutzungen der Meistersingerhalle kann durch eine betriebswirtschaftliche Betrachtung zur Einwertung als geeigneter Standort führen.“
AOK Südlicher Altstadtring
„Da es sich um ein Fremdgrundstück mit Gebäudebestand und hohem, bestehendem Baurecht in prominenter Lage handelt, können durch den Erwerb erhebliche Kosten entstehen.
Zudem bestehen für die zeitliche Entwicklung große Abhängigkeiten mit der Grundstückseigentümerin, die das Gebäude derzeit noch selbst nutzt. Für den Abriss des bestehenden
Gebäudes und der zugehörigen, sehr großen Tiefgarage ist ebenfalls mit nicht unerheblichen Kosten zu rechnen. Das Areal ist aus diesen Gründen als Standort für die geplanten
Nutzungen nur eingeschränkt geeignet.“
Quelle Areal
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„Aufgrund der Tatsache, dass die für einen uneingeschränkten Veranstaltungsbetrieb notwendigen baulichen und/oder organisatorischen Maßnahmen gegen Gewerbelärm nicht
umgesetzt werden können eignet sich das Areal nicht als Standort für eine Veranstaltungsund Konzerthalle.“
Kohlenhof
„Da es sich bei dem Fremdgrundstück um eine ehemalige Bahnfläche ohne Gebäudebestand in derzeit weniger attraktiven Lage handelt, entstehen der Stadt durch den Erwerb
zusätzliche Kosten. Bezüglich der zeitlichen Entwicklung können sich die Verhandlungen
mit der Grundstückseigentümerin und das bereits laufende Bebauungsplanverfahren als
relevant erweisen. Bei der Umsetzung können, aufgrund der umfangreichen Umstrukturierung des Gesamtareals, provisorische Zwischenzustände oder Konflikte mit benachbarten
Entwicklungsmaßnahmen nicht ausgeschlossen werden. Eine koordinierte Abstimmung
der Prozesse ist anzustreben.
Wesentlicher Aspekt für die Einwertung des Areals als geeigneter Standort liegt in der sehr
guten Erschließung, insbesondere durch den ÖPNV, aber vor allem in dem Entwicklungsimpuls für den gesamten Stadtteil begründet.“
Letztlich favorisierte die Verwaltung den Standort MSH für einen neuen Konzertsaal mit Ausweichmöglichkeit während der Generalsanierung von Opernhaus und MSH. Für den Standort
MSH sprechen – neben den im Weiteren noch folgenden wirtschaftlichen Vorteilen im Betrieb
durch Synergieeffekte – v. a. die gute Einfügung ins städtebauliche Umfeld sowie eine sehr
gute Anbindung an das (überregionale) Verkehrswegenetz, verbunden mit der Tatsache, dass
die MSH als hervorragend eingeführter Veranstaltungsstandort hohe Akzeptanz und Wertschätzung genießt.
•
Unter Einschaltung eines externen Spezialisten für den Tagungs- und Kongressmarkt, der
Bevenue GmbH, wurde die Machbarkeit und Eignung der MSH bezüglich der Tagungsund Kongressnutzung genauer beleuchtet. Die Erweiterung der Tagungs- und Kongressräumlichkeiten der MSH sowie eine Sanierung und Optimierung des Bestandes sind Voraussetzung für die Deckung des festgestellten Bedarfs im Kongresssegment.
Der Stadtrat legte daher mit Beschluss vom 29.07.2015 den Standort Meistersingerhalle als
Standort für den Neubau der Konzert- und Veranstaltungshalle mit 1500 Sitzplätzen fest.
Gleichzeitig wurde entschieden, das Bestandsgebäude der Meistersingerhalle zu sanieren
und zu ertüchtigen, um dem festgestellten Bedarf an Kongress- und Tagungsräumlichkeiten
(500 – 1000 Teilnehmer) zu entsprechen. Gesamtziel ist der Betrieb des baulichen Ensembles
„Meistersingerhalle“ als Kulturveranstaltungs-, Tagungs- und Kongresszentrum.
•
Dabei war ursprünglich von einem Standort östlich der Meistersingerhalle ausgegangen
worden. In der Folge wurden mehrere Varianten zur Positionierung des Gebäudekörpers
im direkten Umfeld der Meistersingerhalle untersucht (Auszug aus Entscheidungsvorlage
zur Stadtratssitzung vom 26.07.2017):
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120
Variante Ost
„Der Standort im Osten umfasst eine Fläche von ca. 23.000 m². Er ist im Westen vom
Bestandsgebäude MSH (Garderobenhalle und Foyer Großer Saal sowie Künstlereingang
mit Bühnenanlieferung) begrenzt. Im Südwesten des Standorts erfolgt die Anlieferung der
MSH und des Hotels mittels einer Rampe ins Untergeschoß. Auf der Fläche befinden sich
derzeit 650 KFZ-Stellplätze; sie ist weitgehend versiegelt (geringer Ökoausgleich). Am
nördlichen Rand (Schultheißallee) befindet sich eine Biotopfläche.
Bei einer Bebauung dieser Fläche wären Maßnahmen zum Schallschutz der Wohnbebauung an der Schultheißallee notwendig.
Die Möglichkeit der Fortschreibung eines denkmalverträglichen baulichen Konzepts mit
Blick auf das Bestandsgebäude MSH wäre an diesem Standort gegeben. Er würde eine
hohe Flexibilität des Baukörpers (z.B. längs/ quer) ermöglichen. Die Bebauung durch den
Konzertsaal und der notwendigen KFZ-Stellplätze in Hoch- und Tiefgaragen würden jedoch zu einem massiven Baukörper führen.
Städtebaulich unterbräche ein massiver Baukörper an dieser Stelle die Kaltluftzufuhr aus
dem Süden über den Luitpoldhain in den innerstädtischen Raum. Überdies wäre der direkte Zugang für die Bevölkerung in den Luitpoldhain über den derzeitigen Parkplatz (östlich an der MSH) nicht mehr möglich. Ebenso hätte die Höhe des neuen Gebäudes Auswirkungen auf die Sichtbeziehungen der Wohnbebauung an der Schultheißallee in Richtung Parkanlage Luitpoldhain.
Die Realisierung von 900 Stellplätzen wäre auf der Fläche grundsätzlich möglich, die Stellplätze im Westen der MSH (Eingang Kleiner Saal) blieben erhalten. Während der Bauzeit
stünden für den Betrieb der MSH allerdings keine Parkplätze zur Verfügung. Beim Bau
einer Tiefgarage wäre neben dem hohen finanziellen Aufwand auch die Gründungstiefe
wegen anstehendem Grundwasser (ab etwa fünf Metern Tiefe) zu beachten: Die dabei
notwendige Wasserhaltung könnte den Landschaftsraum Luitpoldhain in Teilbereichen
beeinträchtigen. Aufwändige Maßnahmen zur Rückführung des Grundwassers wären nötig.
Die Adressbildung der Halle im Osten wäre mit großer Wahrscheinlichkeit hin zur Schultheißallee zu erwarten. In diesem Fall könnte eine direkte Verbindung zu Foyer und Garderoben der MSH angedacht werden.
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Jedoch entstünde ein kritischer Kreuzungspunkt von Anlieferverkehren und der Wegebeziehungen zum Park südwestlich des Neubaus. Die Anbindung an den ÖPNV (Straßenbahn- und Bushaltestelle Meistersingerhalle) wäre gut.“
Variante Süd
„Der Standort im Süden liegt auf der Rückseite der MSH. Die mögliche Fläche ist Bestandteil des Baudenkmals „Volkspark Dutzendteich“ des ehemaligen Reichsparteitagsgeländes. Der Standort ist im Westen vom Hotel begrenzt, nördlich befinden sich der jetzige
große Parkplatz und das Bestandsgebäude MSH mit der Anlieferung für Halle und Hotel
über eine Rampe ins UG.
Mit dieser rückwärtigen Lage würde sich ein neuer Konzertsaal städtebaulich hinter der
Meistersinghalle „verstecken“ und im Vergleich zu den anderen Standorten eine geringere
Präsenz erreichen. Die Adressbildung wäre an der südöstlichen Ecke des Bestandsgebäudes zu erwarten, eine Fortführung des baulichen Konzeptes im landschaftlichen Raum
mit Öffnung in den Luitpoldhain somit denkbar.
Gute funktionale Anbindungsmöglichkeiten an den Bestand und die sich daraus ergebenden Synergien insbesondere in den Bereichen Küche, Anlieferung und Entsorgung, könnten genutzt werden. Problematisch wäre hier die zu erwartende Überschneidung von Eingangsbereich und Anlieferverkehr.
Das Bauwerk müsste komplett auf einer unversiegelten Fläche errichtet werden, was einen großen ökologischen Eingriff in die denkmalgeschützte Parklandschaft bedeuten
würde; der Ökoausgleich an diesem Standort wäre demnach am größten. Demzufolge
spricht sich das Umweltamt daher dezidiert gegen diesen Standort aus. Die Entfernung
zum ÖPNV (Straßenbahn- und Bushaltestelle) wäre mit ca. 250 Metern Luftlinie relativ
groß. 150 Parkplätze im Westen könnte man erhalten. Die notwendigen Ergänzungen
wären auf den jetzigen Stellflächen im Osten als Hochgarage denkbar.“
Variante West
„Der Standort im Westen umfasst eine Fläche von bis zu 10.000 m². Er wird östlich begrenzt durch das Bestandsgebäude MSH (Bereich Kleiner Saal), im Süden befindet sich
das Hotel mit Vorfahrt und Zufahrt zur hoteleigenen Tiefgarage; die Bebauungsmöglichkeit endet im Westen am Radweg und im Norden grenzt der Standort an die Schultheißallee. Auf der versiegelten Fläche befinden sich derzeit ca. 150 KFZ-Stellplätze, die
bei einer Bebauung entfallen würden. Die Fortschreibung eines denkmalverträglichen
baulichen Konzepts ist im Westen an sehr prominenter Stelle zwischen Münchener Straße
und Schultheißallee möglich und würde zu einer entsprechenden Präsenz des Neubaus
führen. Dadurch bietet der Standort insbesondere in Hinblick auf die Vermarktung des
neuen Konzertsaals wegen der hohen Sichtbarkeit einen erheblichen Wert. Außerdem
wären an dieser Stelle keine Maßnahmen zum Schallschutz von Wohngebieten nötig.
Die Adressbildung des neuen Konzertsaals wäre in Richtung Norden/ Nordosten zu erwarten und würde die Chance auf eine neue Vorplatzgestaltung zwischen der Garderobenhalle des Bestandsgebäudes MSH und dem Eingang zum neuen Konzertsaal, unter
Einbeziehung des wertvollen Baumbestands und der nördlichen Fassade des denkmalgeschützten Bestandsgebäudes, eröffnen. Eine Saalhöhe von ca. 25 Metern würde städtebaulich gut mit dem gegenüberliegenden N-Ergie-Hochhaus (Hainstraße 34) korrespondieren.
Der Bedarf von 900 Stellplätzen wäre auf der Fläche im Osten mit Parkdecks grundsätzlich zu realisieren. Dabei sind Maßnahmen zum Schallschutz des gegenüberliegenden
Wohngebiets zu erwarten. Der Bau einer Tiefgarage im Westen ist im Rahmen des
Wettbewerbes durch die Stadt Nürnberg nicht geplant.
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Eine direkte Verbindung zu Foyer und Garderoben der MSH wäre denkbar, schwierig jedoch auch hier der Kreuzungspunkt von Anlieferverkehr und Wegebeziehungen zum Hotel südlich des Neubaus. Die Anbindung an den ÖPNV (Straßenbahn- und Bushaltestelle)
ist gut (Straßenbahnhaltestelle „Platz der Opfer des Faschismus“).
Der Grünraum zwischen Münchener Straße und Radweg kann größtenteils erhalten werden, jedoch ist eine neue Zu- und Abfahrtssituation für die Anlieferung des Konzertsaals
und für das Hotel zu schaffen, die auch einen LKW-Verkehr ermöglichen muss. Dies erfordert einen Eingriff in den straßenraumbegleitenden Grünzug. Die Baustellenlogistik und
-einrichtung stellt an diesem Standort eine gewisse Herausforderung dar, weil von engen
Platzverhältnissen während der Bauzeit auszugehen ist.“
Nach eingehender Betrachtung aller Chancen und Risiken sowie in Abwägung insbesondere
der städtebaulichen Vor- und Nachteile der untersuchten Standorte empfahl die Verwaltung
dem Stadtrat, sich für den Standort „West“ mit einem entsprechend eng gewählten Wettbewerbsumgriff für den Neubaustandort des Konzertsaals zu entscheiden und die Thematik „Parken“ am Standort „Ost“ lösen zu lassen.
Der Standort „West“ stellt sich im Vergleich mit den anderen Standorten als am geeignetsten
dar. Ausschlaggebend waren hier vor allem städtebauliche Erwägungen. So bietet die prominente Lage an Münchener Straße und Schultheißallee im Standortvergleich die besten städtebaulichen Rahmenbedingungen und lässt in Verbindung mit der MSH eine attraktive neue
Vorplatzgestaltung und Adressbildung erwarten. Funktionale Verbindungen zum Bestand der
MSH, insbesondere in den Kellerbereichen, ermöglichen Synergien im Bereich der Technik.
Zwar sind die Eingriffe in den wertvollen Baumbestand gravierender als beim Standort Ost.
Jedoch wäre auch beim Standort Ost nicht auszuschließen, dass durch die erforderliche Tiefgarage und den damit verbundenen Auswirkungen auf das Grundwasser der angrenzende
Baumbestand im Luitpoldhain geschädigt würde. Eine Tiefgarage wäre zudem mit erheblich
höheren Kosten verbunden und die Sichtbeziehungen von der Schultheißallee in den Luitpoldhain würden unterbrochen. Beim Standort Süd wären die Eingriffe noch gravierender, bei geringer städtebaulicher Präsenz.
Die abschließende Festlegung auf den westlich angrenzenden Standort erfolgte durch Beschluss des Stadtrats am 26.07.2017. Gleichzeitig wurde beschlossen, den neuen Konzertsaal
von Beginn an für Konzerte, Bühnenshows etc. zu nutzen und die MSH– nach entsprechender
Ertüchtigung – als Interimsspielstätte für die Musiktheatersparte des Staatstheaters während
der Opernhaussanierung zu belegen. So steht der neue Konzertsaal von Anfang an für die
eigentliche Nutzung zur Verfügung, zusätzliche oder nachträgliche Ein- und Umbauten werden
vermieden. Nach Abschluss der Nutzung als Operninterim kann die MSH ihrer neuen Nutzung
als Kongress- und Tagungszentrum zugeführt werden.
Nach dem Stadtratsbeschluss wurde durch die Stadt Nürnberg als Ausloberin ein zweiphasiger, offener Realisierungswettbewerb durchgeführt. Die Wettbewerbsentscheidung erfolgte
am 20.04.2018. Das Preisgericht entschied sich einstimmig für die Arbeit der Bietergemeinschaft Johannes Kappler Architektur und Städtebau GmbH, Nürnberg, Super Future Collective, Nürnberg, sowie der Topotek 1 Gesellschaft von Landschaftsarchitekten mbH, Berlin als
Objektplaner für die Freianlagen und empfahl der Ausloberin, diese mit der weiteren Bearbeitung gemäß Auslobung zu beauftragen Am 06.06.2018 wurde im Stadtrat über das Ergebnis
berichtet.
13
123
Grundsätzliche Planungsziele sind die:
I.4.2.
•
planungsrechtliche Sicherung des Standorts einer neuen Konzert- und Veranstaltungshalle neben der Meistersingerhalle
•
Integration des Neubaus unter Berücksichtigung der umgebenden Nutzungen einschließlich der Erholungs- und Freiraumfunktion des Luitpoldhains
•
Förderung der Wirtschaft durch Aufwertung des Standorts Meistersingerhalle als Tagungs- und Kongresszentrum mit einer Sanierung sowie Optimierung des Bestandes und
Erweiterung der Kongress- und Tagungsräumlichkeiten
•
Schaffung weiterer Arbeitsplätze im Kultur - und Kongresszentrum und ihrer Folgenutzungen
•
Aufwertung und Ergänzung des kulturellen Angebotes der Stadt Nürnberg für die Nürnberger Bürger und mit Ausstrahlung in die Metropolregion (entsprechend der Funktion als
Oberzentrum)
•
Aufwertung des unmittelbaren Umfelds von Hotel, Meistersingerhalle und neuer Konzerthalle entsprechend von Forderungen aus der Musikszene nach einem belebten urbanen
Umfeld (erhöhte Aufenthaltsqualität, Nutzung von Synergieeffekten - Gastronomie, Café)
VERKEHR
Besucher erreichen das neue Konzerthaus ebenso wie das künftige Tagungs- und Kongresszentrum von der Schultheißallee aus. Oberirdisch sind Busstellplätze, Behindertenstellplätze
sowie eine Taxihaltezone und Geh- und Radwege vorgesehen.
Die Nutzung als Kultur- und Kongresszentrum dieser Größenordnung erfordert eine sehr gute
Anbindung an den ÖPNV, weshalb eine Verdichtung des Takts bei der Straßenbahn in den
Abendstunden im Mobilitätskonzept (siehe unten) empfohlen wird.
Die Anlieferung für das neue Konzerthaus erfolgt über eine Zufahrt von der Münchener Straße,
die gleichzeitig auch der Zufahrt zur Tiefgarage des Kongresshotels dient. Die Anlieferung zur
Meistersingerhalle erfolgt über einen Anlieferhof als Tiefhof mit einer von Osten kommenden
Rampe als Zu- und Abfahrt. Die Anlieferungsmöglichkeiten werden auch unter den Gesichtspunkten des Lärmschutzes optimiert (z.B. durch Einhausung)
Der ruhende Besucher-Verkehr wird auf dem bestehenden großen Parkplatz östlich der MSH
untergebracht mit Zu- und Abfahrt von der Schultheißallee.
Hier stehen für das neue Konzerthaus und die Meistersingerhalle mit rund 600 Stellplätzen
nach Stellplatzsatzung der Stadt Nürnberg ausreichend Stellplätze zur Verfügung. Auch wenn
man den Bedarf der Meistersingerhalle, die im Endzustand als Kongresszentrum genutzt werden soll, mit einbezieht, liegt die vorhandene Stellplatzzahl noch über der laut Stellplatzsatzung benötigten Stellplatzzahl. Berücksichtigt man, dass das Kongresszentrum vorwiegend
tagsüber genutzt wird, stehen in der Regel mehr als ausreichend Stellplätze für das Konzerthaus zur Verfügung.
Darüber hinaus sollen Maßnahmen realisiert werden, die zu einer Verlagerung der Fahrten
der Konzertbesucherinnen und -besucher vom Auto auf den Umweltverbund (ÖPNV, Radverkehr, Fußverkehr) beitragen. Hierfür wurde von einem externen Büro ein Mobilitätskonzept
erarbeitet, das verschiedene Maßnahmen empfiehlt.
14
124
Als wichtige Maßnahmen mit hohem Wirkungsgrad werden im Mobilitätskonzept unter anderem die Einführung eines Kombi-Tickets für jede Veranstaltung, die Aufwertung der Haltestelle
„Meistersingerhalle“, die Takterhöhung bei der Straßenbahn in den Abendstunden, die Anpassung der Parkgebührenordnung sowie die Schaffung qualitativ hochwertiger Radabstellanlagen empfohlen.
I.4.3.
LANDSCHAFTSPLANUNG
Der Luitpoldhain ist Teil der „Urbanen Parklandschaft Dutzendteich & Co.“, welche die größte
öffentliche Grünfläche in Nürnberg darstellt und von enormer Bedeutung für die mit Grün stark
unterversorgte Südstadt ist (vgl. Masterplan Freiraum, Gesamtstädtisches Freiraumkonzept,
Stadt Nürnberg, 2014). Bei der Südstadt, welche die höchsten innerstädtischen Defizite an
öffentlichen Grünflächen aufweist, handelt es sich um ein Stadtgebiet mit hoher Bevölkerungsund Wohnbebauungsdichte sowie einer hohen Anzahl an Kindern und Jugendlichen, wodurch
sich der hohe Bedarf für ausreichende Naherholungs- und Freizeitnutzungen ableitet.
Der Luitpoldhain bietet als Landschaftspark mit altem Baumbestand vielfältige Möglichkeiten
zur ruhigen Erholung und zur Ausübung von Freizeitsport (Joggen, Nordic Walking). Gezielt
für die jüngeren Altersgruppen bestehen im Südwesten der Parkanlage Angebote wie ein Kinderspielplatz sowie Hartplätze zum Ballspiel. Der Luitpoldhain hat in den vergangenen Jahren
aber auch wieder eine Bedeutung für Großveranstaltungen erlangt. So findet hier jährlich das
Klassik Open Air auf den zentralen Wiesenflächen vor dem Ehrenmal statt.
Nach dem 2013 beschlossenen Parkpflegewerk ist der Leitgedanke für die künftige Entwicklung des Luitpoldhains seine Erhaltung und die behutsame und gezielte Weiterentwicklung für
die Grünversorgung der Südstadt und der Stadt Nürnberg insgesamt.
Auf diese übergeordneten Funktionen für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen versucht
auch die Planung im Nordwesten einzugehen. Der Siegerentwurf für das Konzerthaus situiert
die Zugänge zum Gebäude nach Osten und gibt damit der Freifläche nördlich der Meistersingerhalle eine neue Funktion. Von Bedeutung ist hier der räumliche Bezug zu den Haltestellen
des ÖPNV, gerade für Menschen mit eingeschränkter Mobilität. In die Gestaltung wird der auf
der Freifläche zwischen Konzerthausneubau und Eingangshalle MSH vorhandene alte und
raumprägende Baumbestand soweit möglich erhalten und integriert.
Der Bereich südlich des Konzerthauses dient zwar auch der Erschließung der Gebäude,
gleichzeitig aber auch als neue Platzfläche mit Bestandsbäumen und Neupflanzungen als weiterer Zugang des Parks von der Stadtseite. Trotz Baumneupflanzungen im Luitpoldhain sollen
die offenen Wiesenflächen als wichtige freiraumplanerische Elemente erhalten bleiben, da sie
vielfältige Nutzungen innerhalb des Parks erlauben.
Der eigentliche Park des Luitpoldhains wird im Westen von weiteren Grünflächen und Flächen
für Straßenbegleitgrün entlang der Münchener Straße flankiert. Die Aufenthaltsqualität ist hier
aufgrund des Verkehrslärms geringer, der Grünzug stellt aber eine wichtige Freiraumachse
dar und ergänzt die Funktionen des Luitpoldhains. Entlang des Straßenbegleitgrüns der Münchener Straße und in den Grünflächen westlich davon werden neue Laubbäume gepflanzt.
Die Gehölzbestände im Norden des Großen Parkplatzes und das Straßenbegleitgrün in den
Verkehrsflächen, welches sich ebenfalls durch alten Baumbestand auszeichnet, werden auf
der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung als solches gesichert.
I.4.4.
GENDER UND DIVERSITY ASPEKTE
Als öffentlicher Belang ist Gender Mainstreaming gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB in der Bauleitplanung zu berücksichtigen. Unter dem Begriff Gender wird das Geschlecht als gesellschaftliche Strukturierungskategorie betrachtet.
15
125
Die sich hieraus ergebenden spezifischen Lebenssituationen mit unterschiedlichen
Bedürfnissen sollen „chancengleich“ behandelt werden. Ziel ist es, Chancengleichheit in der
Stadtentwicklung und Städtebaupolitik herzustellen, so dass Räume gleichberechtigt durch
Mädchen und Jungen, Jugendliche, Frauen und Männer genutzt werden und eine
gleichberechtigte Teilhabe an ihnen besteht.
Durch den Konzerthausbau wird das kulturelle Angebot Nürnbergs erkennbar gestärkt und der
Standort der Meistersingerhalle aufgewertet. Diese Aspekte stehen in Konkurrenz zu den
Lärmschutzinteressen der Anwohner und der Erholungsfunktion des Luitpoldhains.
Die geplante Konzert- und Veranstaltungshalle mit ihrer Infrastruktur und ihren Außenanlagen
muss deshalb so konzipiert sein, dass eine verträgliche Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild des Luitpoldhains erreicht wird.
Die gute Erreichbarkeit je nach Mobilität der unterschiedlichen Personengruppen ist zu beachten (Besucherinnen und Besucher sowohl motorisiert, wie per ÖPNV und Rad). Weitere Faktoren, welche aufgrund ihres Detaillierungsgrades keine FNP-Relevanz haben (barrierefreie
Lage der Baukörper, Zugänge und Stellplätze, Lage und Ausführung von Fahrradabstellplätzen, Ausleuchtung von Gebäude und Freianlagen, offene Wegebeziehungen zur Vermeidung
von Angsträumen) fließen in die verbindliche Bauleitplanung bzw. die Ausführungsplanung
ein.
I.5.
INHALT DER ÄNDERUNG
I.5.1.
DERZEIT WIRKSAME DARSTELLUNG
Der wirksame Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan stellt die Fläche der
Meistersingerhalle als Gemeinbedarfsfläche/ kulturellen Zwecken dienende Einrichtung und
das angrenzende Hotel als Sonderbaufläche/ Hotel dar. Mit Ausnahme der randlich gelegenen
Flächen, die als überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen inkl. einer Straßenbahnlinie in
der Schultheißallee nachrichtlich übernommen sind, sind alle übrigen Bereiche als Grünflächen/öffentliche Park- und Grünanlage dargestellt. Am westlichen Rand des Änderungsbereichs ist parallel zur Münchener Straße eine übergeordnete Freiraumverbindung dargestellt.
Da sich der geplante Gebäudestandort für das Konzerthaus im Bereich der derzeit als öffentliche Grünfläche/öffentliche Park- und Grünanlage dargestellten Fläche befindet, ist die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.
I.5.2.
KÜNFTIGE DARSTELLUNG INKL. KENNZEICHNUNGEN
Künftig wird im FNP der Bereich für das neue Konzerthaus, der bestehenden Gebäude der
Meistersingerhalle, der östlich angrenzenden Parkplatzflächen und des Hotels als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Kultur- und Kongresszentrum dargestellt werden.
Die Bereiche westlich des neuen Konzerthauses und des Hotels sowie südlich der Meistersingerhalle werden als Grünflächen/öffentliche Park- und Grünanlage dargestellt, die angrenzenden Straßen werden weiterhin als überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen mit der Straßenbahnlinie in der Schultheißallee nachrichtlich übernommen.
Die in die Darstellung der Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Kultur- und Kongresszentrum einbezogenen Bereiche wurden weit möglichst reduziert und gegenüber den umgebenden Grünflächen/öffentliche Park- und Grünanlage auf das unbedingt erforderliche Maß
beschränkt. Die Einbeziehung des Hotelgrundstücks in diese Sonderbaufläche ist einer Vereinheitlichung der Systematik der Bebauungsplan Festsetzung geschuldet, da in der Sonderbaufläche neben Anlagen für kulturelle Zwecke, Versammlungsstätten und Konferenzräumen,
auch Restaurants und Betriebe des Beherbergungsgewerbes zulässig sind.
16
126
Die Eiche im Innenhof der Meistersingerhalle wird als geschütztes Naturdenkmal gem.
§ 5 Abs. 4 BauGB nachrichtlich übernommen.
Zum vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet des Gewässersystems Fischbach wird
der Vermerk gem. § 5 Abs. 4a Satz 2 BauGB in den Plan aufgenommen.
I.5.3.
WESENTLICHE AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG
Mit der 15. Änderung des Flächennutzungsplans und der Änderung des B-Plans Nr. 4160 im
Parallelverfahren werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Kultur-, Veranstaltungs-, Tagungs- und Kongresszentrum im Umfeld der Meistersingerhalle und des Luitpoldhains geschaffen.
Die übergeordnete Freiraumverbindung östlich der Münchener Straße bleibt bestehen, die vorhandenen Grünflächen/öffentliche Park- und Grünanlage werden jedoch reduziert.
Durch die Schaffung einer neuen Veranstaltungsstätte wird mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen (Ziel- und Quellverkehr) zu rechnen sein. Im Mobilitätskonzept (siehe I.4.2.) werden
Möglichkeiten zur Minderung der Emissionen aufgezeigt. Konkrete Aussagen hierzu werden
in den nachfolgenden Planungsebenen Bebauungsplan und Projektplanung festgelegt.
Eingriffe in die Umwelt und Ausgleich
Durch die Wahl des Standortes des geplanten Konzerthauses im Bereich des kleinen Parkplatzes im Westen der Meistersingerhalle erfolgen Eingriffe teilweise auf Flächen, die schon
versiegelt sind. Trotzdem kommt es zu einem Verlust von wertvollem Baumbestandes, der bei
Rückgriff auf einen anderen Standort hätte vermieden werden können. Die anderen Standortalternativen sind aber aus verschiedenen städtebaulichen, technischen und baulichen Gründen ausgeschieden (vgl. hierzu Kap. I.4.1.).
Die Realisierung der Planung ist mit teilweise erheblich nachteiligen Auswirkungen auf die
Schutzgüter verbunden. Der Verlust des wertvollen, teils über 200 Jahre alten Baumbestandes
mit z.T. sehr großen Bäumen mit einem Stammumfang weit über 2,0 Meter vermindert den
ökologischen Wert der Grünanlage stark. Die großen alten Laubbäume sind Zeitzeugen einer
wechselvollen Geschichte und haben einen unwiederbringlichen kulturhistorischen und naturschutzfachlichen Wert.
Die Kompensation der Eingriffe durch Ökokontoflächen im Knoblauchsland stellt daher nur
einen quantitativen Ersatz, aber keinen funktionalen Ausgleich der erheblichen Eingriffe dar.
Aufgrund des gestalterischen Gesamtkonzepts für den Luitpoldhain können hier nicht alle theoretisch erforderlichen Ersatzpflanzungen stattfinden. Um (zumindest langfristig) einen funktionalen Ersatz für die durch das Vorhaben zu fällenden Bäume zu ermöglichen, verpflichtet
sich die Stadt Nürnberg, bis 2030 weitere Bäume vorzugsweise im Umfeld des Vorhabens zu
pflanzen. Potentielle Baumstandorte werden im Rahmen des Freiraumkonzeptes Nürnberger
Süden ermittelt.
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen in
Bezug auf die geplanten Änderungen wurden im Rahmen des Verfahrens zur Änderung des
Bebauungsplans Nr. 4160 umfassend geprüft. Es wird dazu auf die Begründung des Bebauungsplans mit Umweltbericht als separatem Textteil verwiesen.
17
127
Artenschutz
Die Änderung der FNP-Darstellung bereitet die Baurechtschaffung durch die Bebauungsplanänderung vor. Für die Realisierung des Bebauungsplanes bzw. die Umsetzung des Konzerthaus-Vorhabens ist die Fällung alten Baumbestandes erforderlich. Dieser stellt Lebensraum seltener und geschützter Tierarten (z.B. Fledermäuse, höhlenbrütende Vogelarten, totholzbewohnende Käferarten) dar.
Daher wurde zur Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Aspekte eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt. Eine Betroffenheit von Vögeln und Fledermäusen
wurde erkannt.
Hierfür wurden Vorkehrungsmaßnahmen benannt, die erforderlich sind, um Gefährdungen von
Tier- und Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH--Richtlinie und von Vogelarten entsprechend
der Vogelschutzrichtlinie (Vermeidung des Eintritts von Verbotstatbeständen gemäß § 44
BNatSchG) zu vermeiden. Zudem wurden vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) vorgeschlagen.
Die Maßnahmen wurden im Rahmen des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplans Nr.
4160 umfassend geprüft und - soweit dies planungsrechtlich zulässig ist – im Bebauungsplan
festgesetzt. Es wird dazu auf die Begründung des Bebauungsplans mit Umweltbericht als separatem Textteil verwiesen.
Immissionsschutz
Das für die Bauleitplanung maßgebliche Gebot der Konfliktbewältigung wird im Hinblick auf
den Immissionsschutz durch den im § 50 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG)
formulierten Trennungsgrundsatz konkretisiert. Danach sind Baugebiete mit Wohnnutzung
oder anderen schutzbedürftigen Nutzungen einerseits und emittierende Nutzungen andererseits räumlich zu trennen. In der Praxis des Lärmschutzes, besonders bei Planungen im Bestand, lässt sich dieser Grundsatz jedoch selten idealtypisch umsetzen, so dass Abweichungen von den Orientierungswerten der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) vorkommen
können. Welche Orientierungswerte einschlägig sind, ergibt sich aus der jeweiligen der in der
Umgebung vorhandenen Nutzungsstruktur.
Der FNP enthält in der Planlegende eine textliche Darstellung zum Immissionsschutz:
„Die Immissionsschutzanforderungen zwischen Gebieten, deren Nutzungen sich gegenseitig
beeinträchtigen können, sind zu untersuchen. Dies ist vor allem der Fall bei Wohnbauflächen
und gemischten Bauflächen einerseits und Sonderbauflächen, gewerblichen Bauflächen,
Flächen für Gemeinbedarf und Grünflächen mit der Zweckbestimmung Freizeitanlagen,
Sportanlagen und Festplatz sowie Verkehrsflächen andererseits.“
Entsprechende Untersuchungen wurden im Rahmen des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160 durchgeführt (Schallimmissionsschutztechnische Untersuchung, Ermittlung der zulässigen Emissionskontingente für Anlagengeräusche, Untersuchung der Verkehrsgeräuschimmissionen) und planungsrechtlich abgesichert. Es wird dazu auf die Begründung des Bebauungsplans mit Umweltbericht als separatem Textteil verwiesen.
18
128
I.5.4.
FLÄCHENBILANZ
Die Größe des Änderungsbereichs beträgt ca. 11,73 Hektar (ha).
Art der Darstellung
Künftige FNP-
Darstellung
Darstellung
Änderung
ca. ha
Anteil
ca. ha
Anteil
ca. ha
0
0%
7,13
61%
+ 7,13
Flächen für Gemeinbedarf/ kulturellen Zwecken dienende
Einrichtung
2,55
22%
0
0%
- 2,55
Sonderbauflächen/Hotel
0,52
4%
0
0%
- 0,52
Grünflächen/öffentliche Parku. Grünanlage
6,09
52%
2,03
17 %
-4,06
Straßen/überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen
2,57
22 %
2,57
22 %
0
Änderungsbereich
11,73
100%
11,73
100%
-
Sonderbauflächen/Kultur- und
Kongresszentrum
I.6.
Bisherige FNP-
PLANRECHTFERTIGUNG /AUSWIRKUNGEN/ ABWÄGUNG
Ziel der Stadt Nürnberg ist es, am Standort der Meistersingerhalle (MSH) durch den Neubau
des Konzerthauses einerseits ein attraktives Angebot im Veranstaltungsbereich zu bieten und
andererseits mit der Zwischennutzung der MSH als Interimsstandort für die Oper die Voraussetzungen für die erforderliche Sanierung des Opernhauses zu schaffen. Nach Abschluss der
Sanierung der Oper schließt die MSH mit einer erweiterten Nutzung als Kongress- und Tagungszentrum ein bisher fehlendes Veranstaltungssegment in Nürnberg. Der Ausbau der Tagungs- und Kongressräumlichkeiten der MSH sowie eine Sanierung und Optimierung des Bestandes sind Voraussetzung für die Deckung des festgestellten Bedarfs im Kongresssegment.
Gesamtziel ist der Betrieb des Gesamtensembles Meistersingerhalle als Kultur-, Veranstaltungs-, Tagungs- und Kongresszentrum.
Mit der 15. Änderung des Flächennutzungsplans: Bereich Meistersingerhalle und der im Parallelverfahren durchgeführten Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden.
Äußerungen aus den frühzeitigen Beteiligungen
Die Äußerungen zu dieser Planung aus den frühzeitigen Beteiligungen (siehe I.2.2.) wurden
eingehend geprüft und soweit möglich und erforderlich wie folgt in der vorliegenden Planung
berücksichtigt.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange weist der Regionsbeauftragte der Region Nürnberg darauf hin, dass Baumbestände, die
im Rahmen des Bauvorhabens gerodet werden müssen, ggf. Wald im Sinne des Bayerischen
Waldgesetzes sein können.
19
129
Er empfiehlt, keine Einwendungen zu erheben, falls eine Abstimmung mit den forstwirtschaftlichen Fachstellen erfolgt und - falls einschlägig - das Walderhaltungsziel des Regionalplans
beachtet wird. Die Überprüfung bei der zuständigen Fachdienststelle (Amt für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten, Bereich Forsten) ergab, dass bei den von der Planung betroffenen
Flächen, die mit Waldbäumen bestockt sind, es sich nicht um Wald i. S. d. § 2 Abs. 1 des
Bundeswaldgesetzes handelt.
Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ging eine Stellungnahme des ADFC und
die eines Bürgers ein.
•
Die Äußerungen des ADFC bezogen sich auf die Radwegeführung an den umgebenden
Straßen sowie die erforderlichen Abstellanlagen für Fahrräder bei den Eingangsbereichen,
die aufgrund ihres Konkretisierungsgrades keine FNP-Relevanz haben. Aussagen dazu
finden sich in der Begründung zur Änderung des Bebauungsplan Nr. 4160.
•
Ein Bürger bedauerte die Lage des neuen Konzerthauses im Außenbereich ohne U-BahnAnschluss und fragte, warum nicht das ehemalige Kaufhaus Schocken mit einem bereits
vorhandenen Parkhaus oder die ehemalige Quelle gewählt wurde.
Dazu wird auf die Städtebauliche Standortuntersuchung Veranstaltungs- und Konzerthalle
mit Interimsnutzung im Stadtgebiet von Nürnberg, bgsm, München, Stand April 2015, Zusammenfassung Teil 4, die als Anlage der Begründung beigefügt ist, verwiesen.
Darin wurde unter anderen eingehend der Standort ehemaliges Quellegebäude untersucht
mit dem Ergebnis, dass aufgrund der Tatsache, dass die für einen uneingeschränkten Veranstaltungsbetrieb notwendigen baulichen und/oder organisatorischen Maßnahmen gegen Gewerbelärm nicht umgesetzt werden können, sich das Areal nicht als Standort für
eine Veranstaltungs- und Konzerthalle eignet. Das ehemalige Kaufhaus Schocken war
aufgrund anderer ungünstiger Rahmenbedingungen von Beginn an nicht in die Auswahl
der infrage kommenden geeigneten Standorte mit der Prüfung in der oben genannten Untersuchung einbezogen worden.
Stellungnahmen aus den Beteiligungen
Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gingen
keine Stellungnahmen ein, im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gi ng eine Stellungnahme eines Verbandes sowie zwei Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit ein.
Die Stellungnahmen zu dieser Planung aus der Beteiligung der Öffentlichkeit (siehe auch
I.2.2.) wurden eingehend geprüft. Die Prüfung der Stellungnahmen, die sich ausschließlich mit
öffentlichen Belangen auseinandersetzte, wurde ausführlich in der Entscheidungsvorlage zum
Feststellungsbeschluss und der dazugehörigen Anlage vorgenommen. Private Belange wurden von den Verfasserinnen und Verfassern der Stellungnahmen nicht erkennbar geltend gemacht. In der Auseinandersetzung mit den vorgebrachten Argumenten geht es daher dabei
vorrangig um eine Erläuterung der Planung und des Planungsprozesses sowie der damit verbundenen Gutachten bzw. von Richtigstellungen, wo diese erforderlich scheinen.
Fazit:
Zusammenfassend wird festgestellt, dass sich nach allen Beteiligungen zum Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP), 15. Änderung: Bereich
Meistersingerhalle keine geänderte Beurteilung ergibt, so dass weiterhin an der vorgesehenen
Planung festgehalten werden kann.
20
130
Auswirkungen und Abwägung
Nach eingehender Betrachtung aller Chancen und Risiken sowie in Abwägung insbesondere
der städtebaulichen Vor- und Nachteile der untersuchten Standorte hatte die Verwaltung dem
Stadtrat empfohlen, sich für den Standort für das Konzerthaus im Bereich westlich der Meistersingerhalle mit einem entsprechenden Wettbewerbsumgriff für den Neubaustandort des
Konzertsaals zu entscheiden und die Thematik „Parken“ am Standort „Ost“ lösen zu lassen.
Der Standort „West“ stellt sich im Vergleich mit den anderen Standorten insgesamt als am
geeignetsten dar. Ausschlaggebend waren hier vor allem städtebauliche Erwägungen. So bietet die prominente Lage an Münchener Straße und Schultheißallee im Standortvergleich die
besten städtebaulichen Rahmenbedingungen und lässt in Verbindung mit der MSH eine attraktive neue Vorplatzgestaltung und Adressbildung erwarten. Funktionale Verbindungen zum
Bestand der MSH, insbesondere in den Kellerbereichen, ermöglichen Synergien im Bereich
der Technik.
Bei diesem Standort sind die Eingriffe in den wertvollen Baumbestand gravierender als beim
Standort Ost. Obwohl der Bau im Bereich des sog. Kleinen Parkplatzes westlich der Meistersingerhalle, also in schon teilweise versiegelten und entsprechend genutzten Bereichen, realisiert wird, kommt es zu einem Verlust von wertvollem Baumbestand.
Eine Erhaltung des Baumbestandes ist hier nicht möglich. Aufgrund der geringen Größe der
geplanten Innenhöfe ist im Unterschied z.B. zur Meistersingerhalle, wo eine alte Eiche im Innenhof steht, auch keine Integration von bestehenden Bäumen möglich, da Eingriffe in Kronen- und Wurzelbereiche zu umfangreich gewesen wären.
Ziel war die größtmögliche Erhaltung des verbleibenden Baumbestandes. Erfordernisse, wie
die Zugänglichkeit der Gebäude und deren Erschließung erfordern aber auch Eingriffe in
Baumbestand außerhalb der überbaubaren Flächen, auch durch die Gestaltung der Freiflächen als Plätze und für Wege. Dies wird in Abwägung der verschiedenen Belange hingenommen.
Veränderte Ziel- und Quellverkehre sowie entstehende Fassadenreflexionen an Gebäuden
aufgrund der gegenständlichen Planung führen zu einer Änderung der Verkehrslärmsituation
in der bestehenden Nachbarschaft. Zwecks Beurteilung der Betroffenheit wurden die in der
Umgebung des Vorhabens liegenden Gebäude im Rahmen des Verfahrens zur Änderung des
Bebauungsplans Nr. 4160 untersucht. Es wird dazu auf die Begründung mit Umweltbericht als
separatem Textteil verwiesen.
Die durch die geringfügige Erhöhung gegebenen zusätzlichen Belastungen für die Umgebung,
die durch die Planung entstehen, werden in der Abwägung der privaten Belange der Betroffenen gegenüber den für die Stadtentwicklung besonders gewichtigen öffentlichen Belangen
hintangestellt.
Die Stadt Nürnberg reagiert mit der Planung auf den bereits seit längerer Zeit bestehenden
Bedarf an einem weiteren Veranstaltungsort im Format einer Konzerthalle im Stadtgebiet sowie auf den Bedarf für ein Kongresszentrum im Veranstaltungssegment. Kulturelle Infrastruktur ist ein wichtiger Standortfaktor und auch Teil eines kommunalen Bildungsauftrags.
Nürnberg ist als Oberzentrum ein Standort mit einem Angebot an hoch qualifizierten und spezialisierten Einrichtungen. Dazu gehören neben z.B. Museen und Galerien, Sporthallen und
Stadien, Krankenhäusern, Fachhochschulen, Hochschulen, zentralen Bibliotheken, Behörden,
Gerichten sowie umfassenden Einkaufsmöglichkeiten auch kulturelle Angebote wie Theater,
Konzerthäuser, Großraum- und Kongresshallen.
Das Erfordernis der Schaffung eines Kultur- und Kongresszentrums mit dem neu zu errichtenden Konzerthaus mit Kongresszentrum für Nürnberg mit einer sehr guten Anbindung an den
21
131
ÖPNV und der zusätzlichen Infrastruktur überwiegen den Belang der zusätzlichen Belastungen durch den Verkehr und des Verlusts eines ökologisch hochwertigen Teilbereichs mit umfangreichen Baumfällungen.
Für den letztlich einvernehmlich favorisierten Standort MSH für einen neuen Konzertsaal mit
Ausweichmöglichkeit während der Generalsanierung von Opernhaus und MSH sprechen –
neben den wirtschaftlichen Vorteilen im Betrieb – v. a. die gute Einfügung ins städtebauliche
Umfeld sowie eine sehr gute Anbindung an das (überregionale) Verkehrswegenetz, verbunden
mit der Tatsache, dass die MSH als hervorragend eingeführter Veranstaltungsstandort eine
hohe Akzeptanz und Wertschätzung genießt. Die Planung wird auch die angrenzende Nachbarbebauung aufwerten.
I.7.
ZUSAMMENFASSUNG UMWELTBERICHT
Westlich der Meistersingerhalle im nördlichen Bereich des Luitpoldhains im Südosten von
Nürnberg soll ein Neubau eines Konzerthauses entstehen. Hierfür ist die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4160 und im Parallelverfahren die Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Nürnberg erforderlich. Der Luitpoldhain ist Bestandteil der zusammenhängenden
Parkflächen von „Dutzendteich & Co.“ und soll gemäß den Zielvorgaben des Masterplans Freiraum als „Urbane Parklandschaft“ entwickelt werden.
Im Umweltbericht werden alle Schutzgüter hinsichtlich der Bedeutung der Bestandssituation
sowie der zu erwartenden Auswirkungen bei Verwirklichung der Planung untersucht.
Grundlage hierfür stellt der vorliegende Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes
dar, der im Geltungsbereich zukünftig eine Sonderbaufläche (Zweckbestimmung „Kultur- und
Kongresszentrum“) sowie Grünflächen darstellt. Zuvor waren neben einer Fläche für Gemeinbedarf (Kulturellen Zwecken dienende Einrichtung) und einer Sonderbaufläche für ein Hotel
nur Grünflächen (Parkanlage) dargestellt.
Tabelle 1: Zusammenfassende Bewertung der Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung auf
die Schutzgüter
Umweltbelang / Schutzgut
Bewertung der Auswirkungen
Fläche
nicht erheblich nachteilig
Boden
erheblich nachteilig
Wasser
erheblich nachteilig
Pflanzen
erheblich nachteilig
Tiere
erheblich nachteilig
Biologische Vielfalt
erheblich nachteilig
Landschaft
erheblich nachteilig
Menschliche Gesundheit
•
Erholung
erheblich nachteilig
•
Lärm
erheblich nachteilig
•
Störfallvorsorge
nicht betroffen
Luft
nicht erheblich nachteilig
Klima
nicht erheblich nachteilig
Abfall
nicht erheblich nachteilig
Kultur- und Sachgüter
nicht erheblich nachteilig
22
132
Aufgrund der weitgehenden Inanspruchnahme schon genutzter Bereiche im Innenbereich sind
die Auswirkungen für das Schutzgut Fläche nicht erheblich. Es werden zwar Grünflächen zu
Bauflächen umgewandelt, aber kein Wald oder landwirtschaftlich genutzte Flächen und auch
keine naturnahen Bereiche oder großflächige natürliche Lebensräume.
Nachteilige Auswirkungen auf Natur und Landschaft bestehen durch die vorbereitete Überbauung bisheriger Freiflächen und der damit einhergehenden Versiegelung und Beeinträchtigungen der Schutzgüter Boden und Wasser.
Durch die absehbare Inanspruchnahme von Grünflächen und der Rodung von altem Baumbestand erfolgen sowohl für das Schutzgut Pflanzen, als auch Tiere, erheblich nachteilige Auswirkungen. Für betroffene Artengruppen (insbesondere Vögel, Fledermäuse und totholzbewohnenden Käfer) gehen wertgebende Lebensraumstrukturen in Form von Höhlen-/Biotopbäumen verloren. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf die biologische Vielfalt, die ebenfalls zu erheblich nachteiligen Auswirkungen für dieses Schutzgut führen.
Beim Schutzgut Landschaft sind auf Ebene des Flächennutzungsplanes erheblich nachteilige
Auswirkungen zu befürchten, da für das Landschaftsbild prägende Strukturen bei der Umsetzung der Planung beseitigt werden.
Für das Schutzgut Mensch sind für die Bereich „Erholung“ und „Lärm“ erheblich nachteilige
Beeinträchtigungen zu erwarten. Durch Umsetzung des Konzerthausneubaus entstehen neue
Nutzungsangebote, die zu einem Mehrverkehr führen, der die Verkehrszahlen im Umfeld erhöht.
Durch Verkehrslärm kommt es im Umfeld zu geringfügigen Pegelerhöhungen um bis zu
0,4 dB(A), allerdings bestehen im Umfeld durch die Vorbelastungen bereits hohe Schallleistungspegel, die über den einschlägigen Orientierungs- und Immissionsgrenzwerten liegen.
Durch die Planung kann umgekehrt der Beitrag des Gewerbelärms an der Immissionssituation
nach Neubau des Konzerthauses und Umnutzung der Meistersingerhalle sogar etwas gesenkt
werden. Interimsweise bestehen während der Nutzung der Meistersingerhalle als Oper-Standort aber noch Überschreitungen von bis zu 3 dB(A) an den maßgeblichen Immissionsorten im
Umfeld. In der Summe werden die Auswirkungen durch das geplante Vorhaben daher als erheblich nachteilig bewertet. Aufgrund der hohen Vorbelastungen sind in der Planung alle Möglichkeiten zum aktiven Schallschutz und zur Reduzierung der Ursachen (z.B. über Mobilitätskonzept) erforderlich.
Bei den Schutzgütern Klima und Luft können durch zusätzliche Bauflächen die üblichen lokalklimatischen Veränderungen auftreten, die eine Überbauung und Versiegelung von Freiflächen auslöst, also Verlust von Kalt- und Frischluftentstehungsgebieten, Überwärmung und
Barrieren für den Luftaustausch. Der Neubau des Konzerthauses entsteht im Nordwesten der
Meistersingerhalle, wo zusammen mit dem Hotel bereits eine Strömungsbarriere für Kalt- und
Frischluft besteht. Diese wird durch das zusätzliche Gebäude weiter eingeengt. Weitere Beschneidungen der dortigen Frischluftschneise werden kritisch für die davon profitierenden
Wohnquartiere gesehen und sind daher zu vermeiden. Durch geeignete Maßnahmen auf
Ebene des B-Plans (u.a. Dachbegrünung) können lokal-klimatische Auswirkungen in gewissem Maße auch gemindert werden. Weitere Maßnahmen sollten im Hinblick auf die Klimaanpassung vorgesehen werden. In der Summe werden die Auswirkungen auf die Schutzgüter
Klima und Luft als nicht erheblich nachteilig bewertet.
Abfälle und Abwässer entstehen im üblichen Rahmen und führen zu keinen erheblich nachteiligen Beeinträchtigungen.
Da das gesamte Areal des Luitpoldhains als Baudenkmal denkmalgeschützt ist (ehem. NSReichsparteitagsgelände) und auch der Bau der Meistersingerhalle unter Denkmalschutz
steht, ist das Schutzgut Kulturgüter hier von hoher Bedeutung. Die Planung hat laut Einschätzung der Unteren Denkmalschutzbehörde, trotz der Eingriffe in den als Denkmal geschützten
Landschaftspark, insbesondere in den alten Baumbestand, insgesamt keine erheblich nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter.
23
133
Im B-Planänderungsverfahren können verschiedene Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen berücksichtigt werden, die eine effektive Verringerung der Eingriffe darstellen. Diese
können bei der Flächennutzungsplanänderung noch nicht berücksichtigt werden.
Erhaltungsziele und Schutzzwecke der oben genannten Gebiete des Schutzgebietssystems
NATURA 2000 sind von der Planung nicht betroffen.
Inwieweit artenschutzrechtliche Verbotstatbestände durch die Planung erfüllt werden, ist auf
Ebene des Bebauungsplanes geprüft worden. Bei Umsetzung von Vermeidungs- und vorlaufenden Ersatzmaßnahmen werden artenschutzrechtliche Verbotstatbestände durch die Planung nicht erfüllt. Vorlaufende Ersatzmaßnahmen (CEF) können alle im räumlichen Zusammenhang umgesetzt werden.
Es erfolgte im Vorfeld eine Untersuchung unterschiedlicher Standortvarianten im Stadtgebiet,
die teils auch Umweltbelange als Kriterium berücksichtigte.
Nürnberg, 23.03.2020
Stadtplanungsamt
gez.
Dengler
Leiter Stadtplanungsamt
24
134
Städtebauliche Standortuntersuchung
Veranstaltungs- und Konzerthalle mit Interimsnutzung
im Stadtgebiet von Nürnberg
Teil 4
Zusammenfassung
?
Quelle: *HREDVLVGDWHQ%D\HULVFKH9HUPHVVXQJVYHUZDOWXQJ
189
135
Auftraggeberin
Stadt Nürnberg
Stadtplanungsamt
Lorenzer Straße 30
D - 90402 Nürnberg
Projekt-Team
Verkehr
Michael Angelsberger
Färberstraße 39
D - 83022 Rosenheim
Ansprechpartner: Claudia Leibl
Telefon: +49 (0)89 54215521
planung@angelsberger-verkehr.de
Stand
Schallimmissionen, Erschütterungen
Mai 2015
Müller-BBM GmbH
Robert-Koch-Str. 11
D - 82152 Planegg
Telefon: +49 (0)89 85602 0
www.MuellerBBM.de
Ansprechpartner: Anne Kraft, Wolfgang Daiminger
Natur- und Artenschutz
WGF Landschaft
Landschaftsarchitekten GmbH
Vordere Cramergasse 11
D - 90478 Nürnberg
Telefon: +49 (0)911 94603 0
www.wgf-nuernberg.de
Städtebau, Baustruktur, Koordination
bgsm
Architekten Stadtplaner
Weißenburger Platz 4
D - 81667 München
Telefon: +49 (0)89 447712 3
www.bgsm.de
Ansprechpartner: Juri Goebel, Katharina Nicolait
Mitarbeit: Caroline Mittag
Ansprechpartner: Michael Voit, Dorothea Roßner
Baugrund, Altlasten, Gebäudebestand
SakostaCAU GmbH
Holzstraße 28
D - 90763 Fürth
Telefon: +49 (0)911 7406949
www.sakostaCAU.de
Ansprechpartner: Dr. Rainer Zänglein
190
136
Städtebauliche Standortuntersuchung für eine
Veranstaltungs- und Konzerthalle mit Interimsnutzung
im Stadtgebiet von Nürnberg
Quelle: *HREDVLVGDWHQ%D\HULVFKH9HUPHVVXQJVYHUZDOWXQJ
233
137
Inhalt
Aufgabenstellung .......................................................................................................................................7
Teil 1
Bestand
1.1
Bewertungskriterien, Legenden................................................................................................................8
1.2
Bestandsanalyse der Standorte..............................................................................................................13
1.2.1
Standort Meistersingerhalle ....................................................................................................................13
1.2.2
Standort Norikus ......................................................................................................................................25
1.2.3
Standort Tafelhalle ...................................................................................................................................37
1.2.4
Standort Südlicher Altstadtring AOK .....................................................................................................49
1.2.5
Standort Quelle Areal...............................................................................................................................61
1.2.6
Standort Ostendstraße ............................................................................................................................73
1.2.7
Standort Kohlenhof..................................................................................................................................85
1.2.8
Standort Augustinerareal ........................................................................................................................97
Teil 2
Entwurf
2.1
Grundlagen ............................................................................................................................................. 117
2.1.1
Entwurfsgrundlagen .............................................................................................................................. 118
2.1.2
Bewertungskriterien, Legenden............................................................................................................120
2.2
Entwürfe Konzert- und Veranstaltungshalle an den Standorten ....................................................... 125
2.2.1
Standort Meistersingerhalle ..................................................................................................................125
2.2.2
Standort Norikus ....................................................................................................................................133
2.2.3
Standort Tafelhalle .................................................................................................................................141
2.2.4
Standort AOK Südlicher Altstadtring ...................................................................................................149
2.2.5
Standort Quelle Areal.............................................................................................................................157
2.2.6
Standort Ostendstraße ..........................................................................................................................165
2.2.7
Standort Kohlenhof................................................................................................................................173
2.2.8
Standort Augustinerareal ......................................................................................................................181
Teil 3
Interimsnutzung
3.1
Grundlagen .............................................................................................................................................195
3.1.1
Entwurfsgrundlagen ..............................................................................................................................196
3.1.2
Bewertungskriterien, Legenden............................................................................................................198
3.2
Entwürfe Interimsnutzung an ausgewählten Standorten ................................................................... 201
3.2.1
Standort Meistersingerhalle ..................................................................................................................201
3.2.2
Standort AOK Südlicher Altstadtring ...................................................................................................209
3.2.3
Standort Quelle Areal.............................................................................................................................217
3.2.4
Standort Kohlenhof................................................................................................................................225
Teil 4
Zusammenfassung
4.1
Erläuterung .............................................................................................................................................237
4.2
Bewertungskriterien...............................................................................................................................238
4.3
Zusammenfassende Bewertung der ausgewählten Standorte .......................................................... 242
4.3.1
Standort Meistersingerhalle ..................................................................................................................242
4.3.2
Standort AOK Südlicher Altstadtring ...................................................................................................244
4.3.3
Standort Quelle Areal.............................................................................................................................246
3.3.4
Standort Kohlenhof................................................................................................................................248
235
138
4.1 Erläuterung
Die Stadt Nürnberg beabsichtigt eine neue Konzert- und
zept und die räumliche Anordnung der Nutzungen auf
Veranstaltungshalle zu errichten. Diese soll zunächst als
dem einzelnen Grundstück exemplarisch entwickelt. Die
Ausweichquartier des Opernensembles zur Überbrückung
möglichen Lösungsansätze und die Auswirkungen auf die
der mehrjährigen Sanierungsphase des Operhauses
Umgebung ermittelt wurden mit Fachingenieuren in einem
dienen und im Anschluss nachhaltig, sinnvoll und wirt-
iterativen Prozess abgestimmt. Ergebnis ist die Einwer-
schaftlich betrieben werden können.
tung des Standortes bezüglich ihrer Eignung als Standort
für eine Konzert- und Veranstaltungshalle.
Im vorliegenden städtebaulichen Gutachten wurden, aufbauend auf den Erkenntnissen und Empfehlungen einer
Standorte, die sich für eine Realisierung einer Konzert-
Markt- und Wirtschaftlichkeitsanalyse (actori GmbH), acht
und Veranstaltungshalle weniger oder nicht eignen,
Standorte für eine Veranstaltungs- und Konzerthalle in der
wurden von der weiteren Untersuchung ausgenommen.
Stadt Nürnberg untersucht. Es soll in Verbindung mit o.g.
Markt- und Wirtschaftlichkeitsanalyse dem Stadtrat als
In einem dritten Teil wurde die Eignung der verbleibenden
Grundlage zur endgültigen Standortentscheidung dienen.
Standorte für eine Interimsnutzung durch die Opernsparte
des Staatstheaters untersucht. Dies erfolgte durch die
Die Standorte wurden im gesamten Untersuchungs-
(UDUEHLWXQJYRQ(QWZUIHQLQ)RUPYRQ)XQNWLRQVÁlFKHQ-
prozess über einen Anforderungs- und Kriterienkatalog
darstellungen auf Basis einer Flächenaufstellung des
vergleichend dargestellt, der die Nutzung von Potentialen
Staatstheaters Nürnberg. Hierbei wurde geprüft ob und in
RGHUGDV$XIWUHWHQYRQ.RQÁLNWHQDXI]HLJW(LQH%HZHU-
wie weit das erforderliche Raumprogramm der Interims-
tung über ein Ampelsystem ermöglicht es, die Einwertun-
nutzung mit dem exemplarischen Gebäudeentwurf aus
gen des jeweiligen Standortes im Verhältnis zu anderen
Teil 2 vereinbar sind. Umfang struktureller Umbauten und
einzuordnen und so eine vergleichende, zusammenfas-
sonstiger Maßnahmen, die bei einem Nutzungswechsel
sende Bewertung der Standorte zu erhalten.
notwendig werden sowie die alternative Anordnung von
Nutzungen in temporären Bauten wurden beispielhaft
Im ersten Teil der Standortuntersuchung wurde die
ermittelt. Die sich aus der neuen Nutzung ergebenden
Ausgangssituation der acht Standorte und deren Umfeld
Auswirkungen der Änderungen wurden, soweit erforder-
bezüglich Städtebau, Nutzungsumfeld, Baurecht, Bau-
lich, durch die Fachingenieure und Fachplaner beurteilt.
grund und Altlasten, naturräumlichen Gegebenheiten,
Naturschutz, Erschließung, Lärmschutz sowie zeitlichen
Das Gutachten wurde durch die Fachdienststellen der
XQGÀQDQ]LHOOHQ$QIRUGHUXQJHQXQWHUVXFKWXQGYHUJOHL-
Stadt Nürnberg begleitet, Zwischenergebnisse in Form
chend dargestellt. Hierbei wurden die grundsätzlichen
von Zwischenberichten erläutert, abgestimmt und in den
Vor- und Nachteile der jeweiligen Areale im Bestandszu-
einzelnen Teilgutachten berücksichtigt. Die Auswahl der
stand aufgezeigt und die Standorte sowohl hinsichtlich
geeigneten Standorte zur vertiefenden Untersuchung für
Eignung und notwendiger Rahmenbedingungen detailliert
die Interimsnutzung erfolgte ebenfalls unter Einbindung
untersucht.
der beteiligten Fachdienststellen sowie von politischen
Vertretern der Stadt Nürnberg im Rahmen einer Vorstel-
Darauf aufbauend wurden im zweiten Teil der Standort-
lung der Ergebnisse des zweiten Teils des Gutachtens im
untersuchung auf Basis des Raumprogramms aus der
September 2014.
Markt- und Wirtschaftlichkeitsanalyse unterschiedliche
XQGDXIGLHVSH]LÀVFKHQ*HJHEHQKHLWHQYRU2UWDQJHSDV-
Der vorliegende vierte Teil fasst die Untersuchungsergeb-
ste städtebauliche Entwürfe erarbeitet.
nisse der vorangegangenen Teile allgemein verständlich
und unter Verwendung der Bewertungsmatrix verglei-
Hierfür wurden, unter Berücksichtigung der individuellen
chend zusammen.
Problemstellungen an jedem Standort, in einem iterativen
Prozess die Gebäudetypologie, ein Erschließungskon-
237
139
4.2 Bewertungskriterien
Städtebauliches Umfeld
Einbindung in Natur und Landschaft
Das Bauvolumen fügt sich gut in das Umfeld ein.
Zur Einfügung des Bauvolumens ist mit einem erhöhWHQSODQHULVFKHQRGHUÀQDQ]LHOOHP$XIZDQG]XUUHFKQHQ
Das Bauvolumen ist nicht oder nur unter hohem Auf-
Ansprechende Freiräume im Umfeld tragen zur Qualität des Standorts bei. Der Entwurf zeichnet sich durch
ein ansprechendes Umfeld aus und wirkt im vorhandenen
Grünraum nicht störend.
wand in das städtebauliche Umfeld zu integrieren.
Ein ansprechendes Umfeld wird umgesetzt, dennoch
sind weiterhin Störungen vorhanden bzw. weitere Maß-
Nutzungen im Umfeld
Die Nutzung fügt sich nahtlos in die Nutzungsmischung des Umfelds ein. Es kann zu Synergien mit ande-
nahmen zur Aufwertung des Umfeldes sind notwendig.
ODER: Der Entwurf hat negative Auswirkungen auf den
vorhandenen Grünraum.
ren Nutzungen kommen.
Ein ansprechendes, störungsfreies Umfeld lässt sich
Die Nutzung fügt sich in die Nutzungen der Umge-
nicht umsetzen. Die landschaftlichen Beeinträchtigungen
bung ein. Es ist planerisch auf das Umfeld zu reagieren.
des Entwurfs auf den vorhandenen Grünraum sind erheb-
Die Nutzung liegt isoliert in einem Umfeld mit einem
lich.
anderen Nutzungsschwerpunkt.
Auswirkungen auf Vegetation und Tierwelt
Flächennutzungsplan
Es ist keine Änderung des FNP notwendig.
Es werden keine seltenen Arten oder wertvolle
Lebensräume durch den Entwurf beeinträchtigt.
Es ist eine Änderung des FNP notwendig.
Eine Änderung des FNP ist notwendig und wird als
Beeinträchtigungen seltener Arten oder wertvoller
Lebensräume lassen sich nicht vermeiden, können aber
schwierig eingeschätzt.
ausgeglichen werden.
Bestehendes Baurecht
Lebensräume können nicht ausgeglichen werden.
Beeinträchtigungen seltener Arten oder wertvoller
Es ist keine Änderung bzw. Aufstellung eines Bebauungplans notwendig.
Naturschutzrechtliche Erfordernisse
Die Aufstellung eines neuen bzw. Änderung eines
bestehenden Bebauungsplans ist notwendig.
Naturschutz- oder artenschutzrechtliche Ausgleichserfordernisse sind im Entwurf umsetzbar.
Die Neuaufstellung bzw. Änderung eines Bebauungs-
Naturschutz- oder artenschutzrechtlicher Ausgleich
plans ist notwendig und wird als schwierig eingeschätzt.
lässt sich mit geringem / mittlerem Aufwand umsetzten.
Denkmalschutz
lässt sich nur mit großem Aufwand oder auf externen
Naturschutz- oder artenschutzrechtlicher Ausgleich
Es bestehen keine Anforderungen bezüglich des
Flächen umsetzen.
Denkmalschutzes.
Es bestehen Anforderungen bezüglich des Denkmal-
Lage im Verkehrsnetz
schutzes.
Es bestehen sehr hohe Anforderungen bezüglich des
Direkte Verknüpfung mit dem örtlichen Hauptstraßennetz und überregionalen Netz.
Denkmalschutzes.
Örtliches Hauptstraßennetz in Reichweite.
Unbefriedigende Anbindung an das örtliche Hauptstra-
Eigentum
ßennetz.
$OOH*UXQGVWFNHEHÀQGHQVLFKLP(LJHQWXPGHU6WDGW
Nürnberg.
Ein Erwerb von Grundstücken ist notwendig und mögOLFKPLWDQJHPHVVHQHPÀQDQ]LHOOHP$XIZDQG
Ein Erwerb der Grundstücke ist notwendig und mit
ÀQDQ]LHOOHPXQG]HLWOLFKHQ8QZHJEDUNHLWHQYHUEXQGHQ
238
140
Zusammenfassung
Einbindung ins Fuß- und Radwegenetz
Außenlärmsituation
Gute Integration, umgebendes Straßennetz mit Rad-
Geringes Geräuschaufkommen durch umliegende
wegen ausgestattet (hohe Verkehrssicherheit) bzw. durch
Verkehrswege und Anlagen (gewerbliche bzw. industrielle
Ausbau gute Integration möglich.
Anlagen, Sport- und Freizeitanlagen).
Mittelhohes Geräuschaufkommen, durch das etwas
Befriedigende Integration, Zuwegung oder Radroutennetz bedarf einer Verbesserung, Straße als Barriere.
Keine bzw. ungenügende Integration, fehlende Fuß-
höhere Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile resultieren.
Sehr hohes Geräuschaufkommen, durch das hohe
und Radwege (keine Verkehrssicherheit).
Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile
Öffentliche Anbindung (ÖPNV)
resultieren.
Unmittelbar im Einzugsbereich leistungsfähiger Verkehrsmittel (U- /S-Bahn), durchgehend hohe Taktfrequenz
Zuzurechnender Verkehr auf öffentlichen Straßen
bzw. Erhöhung der Taktfrequenz ohne Einschränkung
(Verkehrslärmerhöhung)
Schallemissionspegel erhöht sich im Prognose-
möglich, Zugang barrierefrei.
9HUNHKUVPLWWHOLQIXOlXÀJHU5HLFKZHLWH7DNWIUHTXHQ]
Planfall im Vergleich zum Prognose-Nullfall nicht oder um
am Abend und Sonn-/Feiertags ausgedünnt, Zugang
weniger als 2,1 dB und die enteignungsrechtliche Zumut-
bedingt barrierefrei.
barkeitsschwelle wird durch den zusätzlichen Verkehr
Keine Verkehrsmittel in Reichweite, durchgehend
voraussichtlich nicht überschrittenen.
Schallemissionspegel erhöht sich im Prognose-
lange Taktfolgen.
Planfall im Vergleich zum Prognose-Nullfall nicht oder um
Ausbauzustand und Leistungsfähigkeit
Leistungsfähig ausgebautes Straßennetz, Kapazitäten
sind vorhanden.
Leistungsfähig mit leichten Einschränkungen zu den
weniger als 2,1 dB, allerdings kann nicht ausgeschlossen
werden, dass die enteignungsrechtliche Zumutbarkeitsschwelle durch den zusätzlichen Verkehr überschritten
wird.
+DXSWYHUNHKUV]HLWHQE]ZKlXÀJH9HUDQVWDOWXQJHQLP
Schallemissionspegel erhöht sich um mehr als 2,1 dB
Umgriff mit höherem Kfz-Aufkommen. Verkehrsertüchti-
und die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV werden
gende Maßnahmen werden empfohlen.
überschritten und es kann nicht ausgeschlossen werden,
Straßennetz bzw. Knotenpunkte stetig an der Leis-
dass die enteignungsrechtliche Zumutbarkeitsschwelle
tungsgrenze, zu den Hauptverkehrszeiten überlastet. Ein
durch den zusätzlichen Verkehr des Bauvorhabens über-
leistungsfähiger Ausbau ist nur eingeschränkt umsetzbar.
schritten wird.
Ruhender Verkehr
Vom Grundstück ausgehender Gewerbelärm
Schalltechnische Anforderungen können voraussicht-
Es kann auf bestehende Parkierungsanlagen zurückgegriffen werden bzw. die erforderlichen Stellplätze
lich ohne zusätzliche Schallschutzmaßnahmen eingehal-
können uneingeschränkt nachgewiesen werden.
ten werden.
Stellplätze können nachgewiesen werden, aber auf-
Schalltechnische Anforderungen können voraussicht-
JUXQGGHU7RSRJUDÀHDXIZHQGLJE]ZWDJHV]HLWOLFKHLQJH
lich mit zusätzlichen Schallschutzmaßnahmen eingehal-
schränkte Erschließung.
ten werden.
Ersatz entfallender Stellplätze, die am Standort zu
Schalltechnische Anforderungen können voraussicht-
100% nachgewiesen werden müssen; ungenügende
lich selbst mit zusätzlichen Schallschutzmaßnahmen nicht
(keine leistungsfähige) Erschließung; Erschließung über
eingehalten werden.
Fremdgrundstücke; Parkdruck in den angrenzenden
Wohngebieten
239
141
4.2 Bewertungskriterien
Erschütterungen
Sparten
Gesamtkomplex kann außerhalb der Schutzabstände
Müssen im üblichen Umfang angepast werden.
platziert werden, Maßnahmen werden nicht notwendig.
Müssen in erhöhtem Umfang angepasst werden.
Konzertsaal kann außerhalb der Schutzabstände
Anpassung unter erheblichen Aufwendungen nötig.
platziert werden, Maßnahmen werden für den Saal nicht
notwendig, wenn er baulich vom Gebäude getrennt wird.
Entwicklungsimpuls
Konzertsaal kann nicht außerhalb der Schutzabstände
Es ist mit einem deutlich positivem Entwicklungsim-
platziert werden, Maßnahmen werden für den Gesamt-
puls für das nähere Umfeld zu rechenen.
komplex notwendig.
(VLVWPLWNHLQHPVLJQLÀNDQWHQ(QWZLFNOXQJVLPSXOVIU
das nähere Umfeld zu rechnen.
Altlasten
Keine Altlast gemäß BBodSch. Es ist kein Bodenaus-
Durch die Maßnahme werden Bestandssituation oder
EHVWHKHQGH(QWZLFNOXQJV]LHOHQHJDWLYEHHLQÁXVVW
hub geplant, so dass keine bzw. nur geringe schadstoffbedingten Mehrkosten zu erwarten sind.
Gebäudeentwurf
Kein Altlastenverdacht gemäß BBodSchG. Geplanter
Das Raumprogamm kann gut und vielfältig organisiert
Bodenaushub mit zu erwartenden schadstoffbedingten
werden, funktionale Einschränkungen sind nicht zu erwar-
Mehrkosten.
ten.
Es liegt ein Altlastenverdacht gemäß BBodSchG vor.
Eine Gefährdungsabschätzung ist noch durchzuführen.
Das Raumprogamm kann organisiert werden, funktionale Einschränkungen sind zu erwarten.
Geplanter Bodenaushub mit zu erwartenden schadstoffbedingten Mehrkosten.
Es liegt eine Altlast gemäß BBodSchG vor. Sanie-
Das Raumprogamm kann kaum untergebracht
werden, große funktionale Einschränkungen sind schon
jetzt absehbar.
rungsmaßnahmen sind durchzuführen / werden durchgeführt. Geplanter Bodenaushub mit zu erwartenden
Flächenentwurf Interim
schadstoffbedingten Mehrkosten.
Das Raumprogamm kann entweder im Volumen der
Konzerthalle untergebracht oder teilweise in temporäre
Grundwasser/ Baugrund
Bauten in unmittelbarer Nähe ausgelagert werden, die
Einfache Bauwerke auf ebenem, tragfähigem Grund,
baulich mit dem Konzerthaus verbunden werden können.
die weder die Umgebung noch das Grundwasser beein-
Funktionale Einschränkungen sind nur in untergeordne-
ÁXVVHQ
tem Umfang zu erwarten.
Durchschnittliche Baugrundverhältnisse, die nicht in
Das Raumprogamm kann nur schwer oder nicht voll-
Kategorie 1 oder Kategorie 3 fallen. Bauwerkssohle liegt
ständig im Volumen der Konzerthalle organisiert werden.
WLHIHUDOVGLHIUHLH*UXQGZDVVHUREHUÁlFKH
Flächen müssen teilweise in temporären Gebäuden im
Bauvorhaben mit schwierigen Konstruktionen und
Umfeld untergebracht werden. Eine bauliche Verbindung
schwierigen Baugrundverhältnissen, die erweiterte geo-
ist nicht oder nur schwer möglich. Es ist mit funktionalen
technische Kenntnisse erfordern.
Einschränkungen zu rechnen.
Das Raumprogamm kann nicht vollständig unterge-
Gebäudetechnik /-schadstoff
Baujahr vor 1960 oder nach 1990. Schadstoffbedingte
Mehrkosten werden als gering erwartet.
bracht werden, die Auslagerung in temporäre Bauten ist
kaum möglich, große funktionale Einschränkungen sind
schon jetzt absehbar.
Baujahr zwischen 1960 und 1990 oder vorhandene
Untersuchungen auf Gebäudeschadstoffe bzw. sichtbare
schadstoffhaltige Bauteile oder Industriegebäude. Schadstoffbedingten Mehrkosten werden als erhöht erwartet.
240
142
Zusammenfassung
Umbaumaßnahmen
Es sind voraussichtlich keine strukturellen Umbauten
notwendig. Maßnahmen betreffen vorwiegend nichttragende Bauteile und technische Infrastruktur. Ein Umbau
ist zügig und unter normalem Kostenaufwand möglich.
Es sind voraussichtlich nur strukturelle Umbauten
in mäßigem Umfang sowie Umbauten nichttragender
Bauteile und technischer Infrastruktur notwendig. Es ist
mit erhöhten Kosten und einer längeren Umbauzeit zu
rechnen.
Es sind voraussichtlich zusätzlich zu Umbauten
nichttragender Bauteile und technischer Infrastruktrur
erhebliche strukturelle Umbauten notwendig. Es ist mit
hohen Kosten und langer Umbauzeit zu rechnen.
241
143
4.2.1 Standort Meistersingerhalle
Luftbild Meistersingerhalle
Quelle: *HREDVLVGDWHQ%D\HULVFKH9HUPHVVXQJVYHUZDOWXQJ
Zusammenfassende Bewertung
Verkehr
Das Volumen und die Nutzung der Veranstaltungs- und
Trotz seiner sehr guten Lage im Verkehrswegenetz sind
Konzerthalle können sehr gut ins bestehende städte-
.RQÁLNWHEHLGHU.I](UVFKOLHXQJVHKUZDKUVFKHLQOLFK
bauliche Umfeld eingefügt werden. Die landschaftliche
Selbst durch die nachfolgenden Maßnahmen ist eine
Einfügung und die notwendige Rücksichtnahme auf den
leistungsfähige Verkehrsabwicklung nur schwer möglich,
Denkmalschutz (Luitpoldhain und Meistersingerhalle)
insbesondere wenn bei Vollauslastung beider Veranstal-
können sich hingegen restriktiv auf die Gebäudegestalt
tungsstätten weitere (Groß-)Veranstaltungen im Umfeld
auswirken.
VWDWWÀQGHQ
Eine Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungs-
-
besonders auf den Erhalt des Baumbestands zu achten.
-
Naturschutzrechtlich ist bei einer Bebauung des östlich
3DUNSODW]HVQLFKWPLW.RQÁLNWHQ]XUHFKQHQ'HUEHGHX-
Unterbringung der neuen und der bestehenden
Stellplätze östlich der Meistersingerhalle,
-
tende Baumbestand westlich und nördlich der Meistersin-
Situierung der Stellplatzausfahrt derart, dass die
bestehende Wendemöglichkeit in der Schultheißallee
gerhalle sind unbedingt zu erhalten.
Das Raumprogramm für die Konzerthalle kann beispiel-
Beschränkung der Stellplatzanzahl westlich der
Meistersingerhalle auf den heutigen Bestand,
SODQVLVWQRWZHQGLJ+LHUEHLLVW]XU.RQÁLNWYHUPHLGXQJ
genutzt werden kann,
-
Erweiterung und Anpassung von Ampel-Sonderpro-
haft in einem Baukörper umgesetzt werden, der die Struk-
grammen an den signalisierten Knotenpunkten im
tur und Dimensionen der denkmalgeschützten Meister-
Umfeld (Knoten Münchener Straße/Schultheißallee,
singerhalle aufnimmt und fortführt. Das umfangreichere
Knoten Münchener Straße/Bayerstraße, Knoten Bay-
Raumprogramm der Interimsnutzung kann innerhalb des
erstraße/Schultheißallee/An der Ehrenhalle)
vorgeschlagenen Baukörpers und im Bereich des innen
-
liegenden Hofes untergebracht werden.
die späten Abendstunden sowohl an Werktagen wie
Es wird voraussichtlich zu keinem wesentlichen Entwicklungsimpuls im Umfeld kommen.
Taktverdichtung des öffentlichen Nahverkehrs bis in
an Sonn-/Feiertagen
-
242
144
ggf. Einrichtung eines Shuttle-Busses zur S-Bahn
Zusammenfassung
Lärm
Eine über das bestehende Maß hinaus gehende Anzahl
Der von Außen auf das Gebäude einwirkende Lärm ist
an Stellplätzen westlich der Meistersingerhalle kann
bautechnisch zu bewältigen.
verkehrstechnisch nicht bewältigt werden. Östlich ist
Die Zunahme des in der Nachbarschaft zu erwartenden
die Errichtung eines Parkhauses denkbar. Dabei ist
Verkehrslärms aus der neuen Nutzung (Verkehrslär-
mit erhöhtem Aufwand zu rechnen, um zum einen den
merhöhung) ist gegenüber der Bestandssituation nicht
Lärmschutz der Nachbarschaft und zum anderen die
maßgeblich, solange die enteignungsrechtliche Zumut-
landschaftsplanerische und gestalterische Einfügung des
barkeitsschwelle nicht erstmals oder weitergehend über-
Gebäudes zu gewährleisten. Es wird daher die Unterbrin-
schritten wird. Die ergänzemde Variantenuntersuchung
gung aller Stellplätze in einer Tiefgarage empfohlen.
für diesen Standort hat ergeben, dass dies an zahlreichen
Gebäuden an der Bayern-, Hain-, Parsival- und Wodan-
Aufgrund der in diesem Gutachten untersuchten Themen
straße der Fall ist, wobei die Erhöhung maximal 0,3 dB
wird der Standort als eigeschränkt geeignet bewertet. Der
beträgt. Hier sind im weiteren Verfahren Schallschutz-
durch separate Gutachten prognostizierte Synergieeffekt
maßnahmen zum Schutz der betroffenen Fassaden und
mit den bestehenden Nutzungen der Meistersingehalle
die ggf. hierdurch entstehenden Kosten zu prüfen.
kann durch eine betriebswirtschaftliche Betrachtung zur
Die Bewältigung des Schutzes der Nachbarschaft vor
Einwertung als geeigneter Standort führen.
dem Gewerbelärm aus der neuen Nutzung erfordert
voraussichtlich die Umsetzung umfangreicher bautechni-
Zusammenfassende Darstellung der Bewertungskriterien
scher und organisatorischer Maßnahmen:
Städtebaul. Umfeld
Einhaltung von Vorgaben zu Lage, Ausbildung und
Nutzungen im Umfeld
Organisation der Stellplatzzufahrt und der Anlieferung,
Flächennutzungsplan
-
Bestehendes Baurecht
-
Lärmschutzmaßnahmen außerhalb des Grundstücks.
Erschütterung
Denkmalschutz
Der Schutzabstand zwischen Gebäude und Erschütte-
Eigentum
rungsquelle (Straßenbahn) kann eingehalten werden.
Einbindung Landschaft
Dieser sollte auch bei der Lage von Gebäudeteilen unter
Vegetation und Tierwelt
dem Gelände berücksichtigt werden.
Naturschutz
Baugrund
Lage im Netz
Die Tragfähigkeit des Bodens ist grundsätzlich gegeben,
Fuss- und Radwege
Anomalien sind jedoch nicht auszuschließen.
Einbindung ÖPNV
Grundwasser
Leistungsfähigkeit
Bei Unterbringung aller Stellplätze in einer mehrgeschos-
Ruhender Verkehr
sigen Tiefgarage und gleichzeitig größtmöglichem Erhalt
Außenlärmbelastung
des wertvollen Baumbestandes im Nordwesten besteht
Verkehrslärmerhöhung
die Eventualität, dass die Untergeschosse in das Grund-
Gewerbelärm
wasser einbinden (Flurabstand 5-7 m).
Altlasten
Aufschüttungen im Bereich südlich und östlich der Meistersingerhalle können Altlasten enthalten.
Sparten
Ein Sammelkanal sowie ein verrohrtes Gewässer müssen
voraussichtlich verlegt werden.
Die Tatsache, dass auch die vorhandenen ca. 600
Stellplätze in einer Tiefgarage oder in einem Parkhaus
unterzubringen sind, wird sich wesentlich in den Kosten
Erschütterungen
Altlasten
Grundwasser/Baugrund
Gebäudeschadstoff
Sparten
Entwicklungsimpuls
Gebäudeentwurf
Kosten
Sonstiges (...)
Flächenentwurf Interim
Umbaumaßnahmen
widerspiegeln.
243
145
4.2.2 Standort AOK Südlicher Altstadtring
Luftbild AOK Südlicher Altstadtring
Quelle: *HREDVLVGDWHQ%D\HULVFKH9HUPHVVXQJVYHUZDOWXQJ
Zusammenfassende Bewertung
Die geplanten Nutzungen sind gut in die gemischte
werden beispielhaft ca. 9.300 m2 an zusätzlichen Flächen
Nutzungsstruktur der Umgebung zu integrieren. Städte-
vorgesehen. Ein Teil dieser Flächen kann zeitweilig zur
baulich ist ein Volumen wünschenswert, das den Block
Unterbringung des umfangreicheren Raumprogramms der
nach Osten hin abschließt. Diese erfordert jedoch ein
Interimsnutzung dienen.
Raumprogramm, das über dem des derzeitigen Bedarfs
liegt. Aufgrund der Flächengröße und der Lage zwischen
Es kommt durch eine Umsetzung der Konzert- und Ver-
drei Straßen kann dem Gebäude nur eine schmale Frei-
anstaltungshalle an diesem Standort zu keinem wesentli-
ÁlFKHPLWHLQJHVFKUlQNWHU$XIHQWKDOWVTXDOLWlWYRUJHODJHUW
chen Entwicklungsimpuls im Umfeld.
werden.
Verkehr
Es gilt ein Baulinienplan, der für das Grundstück
Das Planungsgebiet ist für alle Verkehrsarten sehr gut
Baugrenzen festsetzt. Diese können durch eine Neube-
und ausreichend leistungsfähig erschlossen. Der hoch-
bauung prinzipiell eingehalten werden. Städtebaulich ist
frequentierte Altstadtring bedingt allerdings Vorgaben, die
GLH$XIQDKPHGHU*HElXGHÁXFKWHQWODQJGHV)UDXHQ-
bei der Erschließung des Grundstücks zu beachten sind:
torgrabens wünschenswert. Dies könnte die Aufstellung
eines Bebauungsplans notwendig machen. Aufgrund der
-
Rahmenbedingungen ist nicht mit erheblichen natur- und
-
die Zufahrt hat von der Sandstraße aus zu erfolgen,
die Ausfahrt in den Frauentorgraben ist tagsüber
nur schwer möglich und sollte auf den Lieferverkehr
DUWHQVFKXW]UHFKWOLFKHQ.RQÁLNWHQ]XUHFKQHQ
beschränkt werden,
Das Raumprogramm für die Veranstaltungs- und Konzert-
-
nachts ist eine Ausfahrt nach Norden ohne nennenswerte Einschränkungen möglich.
halle kann in einem Baukörper umgesetzt werden, der
den Blockrand schließt. Zur städtebaulichen Einbindung
244
146
Zusammenfassung
Lärm
Da es sich um ein Fremdgrundstück mit Gebäudebestand
Auf die sehr hohen Außenlärmbelastungen muss bau-
und hohem, bestehendem Baurecht in prominenter Lage
technisch reagiert werden.
handelt, können durch den Erwerb erhebliche Kosten
Die Zunahme des Verkehrslärms aus der neuen Nutzung
entstehen. Zudem bestehen für die zeitliche Entwicklung
(Verkehrslärmerhöhung) ist gegenüber der Bestandssitua-
große Abhängigkeiten mit der Grundstückseigentümerin,
tion nicht maßgeblich, solange die enteignungsrechtliche
die das Gebäude derzeit noch selbst nutzt. Für den Abriss
Zumutbarkeitsschwelle nicht erstmals oder weitergehend
des bestehenden Gebäudes und der zugehörigen, sehr
überschritten wird.
großen Tiefgarage ist ebenfalls mit nicht unerheblichen
Die Bewältigung des Schutzes der umgebenden Bebau-
Kosten zu rechnen. Das Areal ist aus diesen Gründen als
ung vor dem Gewerbelärm, aus der neuen Nutzung
Standort für die geplanten Nutzungen nur eingeschränkt
erfordert voraussichtlich die Umsetzung umfangreicher
geeignet.
bautechnischer und organisatorischer Maßnahmen:
-
Organisation der Anlieferverkehre tags wie nachts,
-
Einhaltung von Vorgaben zu Lage, Ausbildung und
Organisation der Zu- und Ausfahrt, differenziert nach
Tages- und Nachtzeit,
Vorgaben zu Lage und Ausbildung des nächtlichen
Besucherausgangs
Zusammenfassende Darstellung der Bewertungskriterien
%HVFKUlQNXQJGHV%HWULHEVGHU)UHLVFKDQNÁlFKHDXI
Städtebaul. Umfeld
den Tagzeitraum
Nutzungen im Umfeld
sowie nachfolgende Rahmenbedingungen außerhalb des
Flächennutzungsplan
Planungsgebietes:
Bestehendes Baurecht
Denkmalschutz
DPGLUHNWZHVWOLFKDQVFKOLHHQGHQ*HElXGHEHÀQGHW
sich derzeit und zukünftig keine Wohnnutzung,
Eigentum
-
Einbindung Landschaft
an den Wohngebäuden im Norden ist keine Lärmvor-
belastung zu berücksichtigen.
Vegetation und Tierwelt
Naturschutz
Erschütterung
Lage im Netz
Der Veranstaltungssaal kann außerhalb des Schutzab-
Fuss- und Radwege
standes für Erschütterung (U-Bahn) angeordnet werden,
Einbindung ÖPNV
sodass bautechnische Maßnahmen voraussichtlich auf
Leistungsfähigkeit
weniger sensible Nutzungen beschränkt bleiben können.
Ruhender Verkehr
Außenlärmbelastung
Baugrund
Verkehrslärmerhöhung
Die Tragfähigkeit des Bodens ist grundsätzlich gegeben.
Gewerbelärm
Grundwasser
Altlasten
Bei Unterbringung der Stellplätze in einer Tiefgarage
besteht ab dem 4. Untergeschoss die Eventualität, dass
die Untergeschosse in das Grundwasser einbinden (Flurabstand 10 m).
Altlasten
Es besteht kein Altlastenverdacht.
Erschütterungen
Grundwasser/Baugrund
Gebäudeschadstoff
Sparten
Entwicklungsimpuls
Gebäudeentwurf
Kosten
Sonstiges (...)
Flächenentwurf Interim
Umbaumaßnahmen
245
147
4.2.3 Standort Quelle Areal
Luftbild Quelle Areal
Quelle: *HREDVLVGDWHQ%D\HULVFKH9HUPHVVXQJVYHUZDOWXQJ
246
148
Zusammenfassung
Zusammenfassende Bewertung
Denkmalschutz
Aufgrund der Tatsache, dass die für einen uneinge-
Aufgrund der umfangreichen Eingriffe in die denkmal-
schränkten Veranstaltungsbetrieb notwendigen baulichen
JHVFKW]WH%DXVXEVWDQ]GLHZHJHQGHQVSH]LÀVFKHQ
und/oder organisatorischen Maßnahmen gegen Gewer-
Anforderungen der geplanten Nutzungen notwendig
belärm nicht umgesetzt werden können eignet sich das
sind, scheint eine wesentliche Kostenersparnis durch die
Areal nicht als Standort für eine Veranstaltungs- und
Nutzung des Baubestandes gegenüber einem Neubau
Konzerthalle.
nicht gegeben. Zudem können sich aus der Denkmaleigenschaft des Gebäudes Einschränkungen insbesondere
Erschließung, Anlieferung
bei der Fassadengestaltung ergeben.
Wegen der Anordnung innerhalb des gesamten Gebäudekomplexes kann die Erschließung ausschließlich von
Osten über die Adam-Klein-Straße organisiert werden.
Durch die östlich angrenzende Wohnnutzung ist eine
nächtliche Anlieferung aus lärmschutztechnischer Sicht
nur möglich, wenn diese in den Nachtstunden (22 bis
6 Uhr) ohne Rangiervorgänge im Freien oder eine
LKW-Ausfahrt an anderer Stelle erfolgt. Dies kann
innerhalb des Gesamtkomplexes nicht bewältigt werden.
Zusammenfassende Darstellung der Bewertungskriterien
Bauliche Lärmschutzmaßnahmen außerhalb des Gebäu-
Städtebaul. Umfeld
des sind aufgrund der grenzständigen Bebauung nicht
Nutzungen im Umfeld
möglich.
Flächennutzungsplan
Bestehendes Baurecht
Verkehr, Baugrund, Altlasten, Natur-/Artenschutz
Denkmalschutz
Die Einwertung bleibt auch unter Berücksichtigung der
Eigentum
sehr guten Erschließungssituation, des geringen Kon-
Einbindung Landschaft
ÁLNWSRWHQWLDOVPLWGHP1DWXUVFKXW]XQG$UWHQVFKXW]GHU
Vegetation und Tierwelt
möglichen Synergieeffekte mit angrenzenden Nutzungen
Naturschutz
und des Impulses zur Weiterentwicklung des Quelle-
Lage im Netz
Areals bestehen.
Fuss- und Radwege
Auch die weiteren untersuchten Themen Baugrund, Altla-
Einbindung ÖPNV
sten und Gebäudebestand treten im Vergleich zum nicht
Leistungsfähigkeit
lösbaren Gewerbelärm in den Hintergrund.
Ruhender Verkehr
Außenlärmbelastung
Erschütterung, Lärm
Verkehrslärmerhöhung
Ob Erschütterungen oder die bestehende Außenlärm-
Gewerbelärm
belastung wesentliche Auswirkungen auf die Nutzungsmöglichkeiten des Gebäudebestandes haben und ob
ggf. notwendige Maßnahmen innerhalb der bestehenden
Trag- und Fassadenkonstruktion umgesetzt werden
können, wurde nicht abschließend untersucht.
Der Veranstaltungssaal kann grundsätzlich außerhalb des
Schutzabstandes für Erschütterung (U-Bahn) angeordnet
werden.
Erschütterungen
Altlasten
Grundwasser/Baugrund
Gebäudeschadstoff
Sparten
Entwicklungsimpuls
Gebäudeentwurf
Kosten
Sonstiges (...)
Flächenentwurf Interim
Umbaumaßnahmen
247
149
4.2.4 Standort Kohlenhof
Luftbild Kohlenhof
Quelle: *HREDVLVGDWHQ%D\HULVFKH9HUPHVVXQJVYHUZDOWXQJ
Zusammenfassende Bewertung
'DV*UXQGVWFNLVW7HLOGHVLQ$XIVWHOOXQJEHÀQGOLFKHQ
Die konkrete Verortung der Stellplätze kann im Rahmen
Bebauungsplans Nr. 4535, der den Ausbau der Kohlen-
der Bauleitplanung erfolgen. Eine Unterbringung ist in
KRIVWUDHHLQHJURH|IIHQWOLFKH*UQÁlFKHXQGHLQH
einer Tiefgarage unter dem Gebäude, unter dem Platz
Bebauung mit vier- bis fünfgeschossigen Büro- und
oder oberirdisch in einem Parkhaus im Umfeld möglich.
Gewerbebauten vorsieht.
Eine Konzert- und Veranstaltungshalle führt voraus-
Nutzung und Kubatur der Veranstaltungs- und Konzert-
sichtlich zu einem erheblichen Entwicklungsimpuls für
halle fügt sich sehr gut in das geplante Umfeld und ist mit
das gesamte Entwicklungsgebiet und sein Umfeld. Die
den Entwicklungszielen der Rahmenplanung zum Bebau-
Ansiedlung einer derart öffentlichkeitswirksamen Nutzung
ungsplan vereinbar. Die notwendigen Anpassungen sind
hat das Potential, dem Gebiet ein positives Image zu
innerhalb des laufenden Verfahrens möglich.
verleihen und die Attraktivität zu erhöhen. Die Ansied-
Bezüglich der Gestaltungsmöglichkeiten von Freiraum
lung höherwertiger Nutzungen und die Aufwertung des
und Gebäude sind kaum Einschränkungen zu erwarten.
Bestands könnten die Folge sein. Die Strahlkraft kann
Lage und Flächenzuschnitt von Baufeld und Platzraum
durch die Ausbildung eines eigenständigen Baukörpers
VLQGGHU]HLWQRFKYDULDEHO6WlGWHEDXOLFKZlUHHLQSURÀO-
mit herausragender Gestaltung in Verbindung mit einem
überragendes Gebäude mit Fernwirkung wünschenswert.
attraktiven Vorfeld, noch verstärkt werden.
Dies kann mit einem Raumprogramm erreicht werden,
Verkehr, Naturschutz, Sparten
das zusätzliche Flächen anbietet. Zum Teil kann dieses
Im Rahmen der Gesamtentwicklung scheinen die Themen
zur Unterbringung des umfangreicheren Raumprogramms
Verkehrserschließung, Lärmschutz der Nachbarschaft
der Interimsnutzung genutzt werden. Alternativ können
sowie natur- und artenschutzfachliche Erfordernisse
diese Flächen aufgrund der zur Verfügung stehenden
lösbar. Die zur Bewältigung notwendigen Maßnahmen
Flächengröße auch außerhalb des Gebäudes in temporä-
sollten innerhalb der Bauleitplanung gesichert und umge-
ren Bauten untergebracht werden und zur Fassung eines
setzt werden. Die Spartenversorgung ist im Zusammen-
attraktiven Vorplatzes beitragen.
hang mit der Gesamtentwicklung zu planen.
248
150
Zusammenfassung
Lärm, Erschütterungen
Da es sich bei dem Fremdgrundstück um eine ehemalige
Durch die Lage zwischen stark frequentierten Verkehrs-
%DKQÁlFKHRKQH*HElXGHEHVWDQGLQGHU]HLWZHQLJHU
wegen für Kfz, Bahn und Straßenbahn muss in dem
attraktiven Lage handelt, entstehen der Stadt durch den
Gebäude bautechnisch auf die hohe Außenlärmbelastung
Erwerb zusätzliche Kosten. Bezüglich der zeitlichen
sowie die von zwei Seiten auf das Areal einwirkenden
Entwicklung können sich die Verhandlungen mit der
Erschütterungen reagiert werden. Aufgrund der Nähe
Grundstückseigentümerin und das bereits laufende
des im Rahmenplan ausgewiesenen Baufeldes zu den
Bebauungsplanverfahren als relevant erweisen.
Gleisanlagen kann der exemplarische Gebäudekomplex
Bei der Umsetzung können, aufgrund der umfangreichen
nicht und der Saal nur schwer in ausreichendem Abstand
Umstrukturierung des Gesamtareals, provisorische Zwi-
zu den Erschütterungsquellen positioniert werden, sodass
VFKHQ]XVWlQGHRGHU.RQÁLNWHPLWEHQDFKEDUWHQ(QWZLFN-
ohne Anpassung des Baufeldes voraussichtlich Maßnah-
lungsmaßnahmen nicht ausgeschlossen werden. Eine
men zum Erschütterungsschutz sowohl am Saal als auch
koordinierte Abstimmung der Prozesse ist anzustreben.
am Gebäude notwendig werden.
Wesentlicher Aspekt für die Einwertung des Areals als
Die Zunahme des Verkehrslärms aus der neuen Nutzung
geeigneter Standort liegt in der sehr guten Erschließung,
(Verkehrslärmerhöhung) ist gegenüber der Bestandssitua-
insbesondere durch den ÖPNV, aber vor allem in dem
tion nicht maßgeblich, solange die enteignungsrechtliche
Entwicklungsimpulses für den gesamten Stadtteil begrün-
Zumutbarkeitsschwelle nicht erstmals oder weitergehend
det.
überschritten wird. Dies ist vorraussichtlich durch den Bau
Zusammenfassende Darstellung der Bewertungskriterien
der neuen Kohlenhofstraße gegeben. Im Rahmen der
Städtebaul. Umfeld
Bauleitplanung für das Gesamtareal sind Schallschutz-
Nutzungen im Umfeld
maßnahmen an den betroffenen Fassaden und die ggf.
Flächennutzungsplan
hierdurch entstehenden Kosten zu prüfen.
Bestehendes Baurecht
Die Bewältigung des Schutzes der Nachbarschaft vor
Denkmalschutz
dem Gewerbelärm aus der neuen Nutzung erfordert
Eigentum
voraussichtlich die Umsetzung umfangreicher bautechni-
Einbindung Landschaft
scher und organisatorischer Maßnahmen:
Vegetation und Tierwelt
-
Einhaltung von Vorgaben zu Lage und Ausbildung der
Naturschutz
Tiefgaragenzufahrt
Lage im Netz
sowie nachfolgende Rahmenbedingungen außerhalb des
Fuss- und Radwege
Planungsgebietes:
Einbindung ÖPNV
-
an den dem Bauvorhaben zugewandten Fassaden der
Leistungsfähigkeit
direkt angrenzenden geplanten Gebäude im Gewer
Ruhender Verkehr
begebiet sind keine Wohnnutzungen zulässig,
Außenlärmbelastung
an der Westfassade des Gebäudes östlich des Bau
Verkehrslärmerhöhung
vorhabens ist keine maßgebliche Geräuschvorbela
Gewerbelärm
-
stung zu berücksichtigen bzw. alternativ dürfen an
dieser Fassade keine Fenster schutzbedürftiger Auf
enthaltsräume angeordnet werden.
Altlasten, Baugrund
$XIJUXQGGHU(LQZHUWXQJDOV$OWODVWHQYHUGDFKWVÁlFKHLVW
mit zu beseitigenden Altlasten zu rechnen.
Die Tragfähigkeit des Bodens ist grundsätzlich gegeben.
Grundwasser
Bei Unterbringung der Stellplätze in einer Tiefgarage
besteht ab dem 2. Untergeschoss die Eventualität, dass
die Untergeschosse in das Grundwasser einbinden (Flur-
Erschütterungen
Altlasten
Grundwasser/Baugrund
Gebäudeschadstoff
Sparten
Entwicklungsimpuls
Gebäudeentwurf
Kosten
Sonstiges (...)
Flächenentwurf Interim
Umbaumaßnahmen
abstand 3-5 m).
249
151
Ö 9
Umweltprüfung in der Bauleitplanung
15. Änderung Flächennutzungsplan
„Bereich Meistersingerhalle“
Umweltbericht
16.03.2020
Luftbild Nürnberg © Hajo Dietz
Großweidenmühlstr. 28 a-b
90419 Nürnberg
Tel. 0911-310427-10
Fax 0911-310427-61
www.grosser-seeger.de
152
2
UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“
Auftraggeber:
Stadt Nürnberg
Planungs- und Baureferat
Bauhof 9
90402 Nürnberg
Auftragnehmer:
Büro Grosser-Seeger & Partner
Stadtplaner - Landschaftsarchitekt - Bauingenieur
Großweidenmühlstraße 28 a-b
90419 Nürnberg
Telefon
(09 11) 31 04 27 - 10
Telefax
(09 11) 31 04 27 - 61
www.grosser-seeger.de
Bearbeitung:
Dipl.-Ing. Bernhard Walk
Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg
Stand: 16.03.2020
153
UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“
3
Inhaltsverzeichnis
1
EINLEITUNG ............................................................................................................................ 5
1.1
1.2
ZIELE DES BAULEITPLANS BZW. BESCHREIBUNG DES VORHABENS............................................. 5
PLANGRUNDLAGEN ................................................................................................................. 6
2
BESTANDSANALYSE UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN /
PROGNOSE BEI DURCHFÜHRUNG DER PLANUNG ................................................................... 7
2.1 FLÄCHE .................................................................................................................................. 8
2.1.1 Ausgangssituation ....................................................................................................... 8
2.1.2 Umweltauswirkungen und Prognose ........................................................................... 8
2.2 BODEN ................................................................................................................................... 9
2.2.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ......................................................... 9
2.2.2 Bewertung der Umweltauswirkungen ........................................................................ 10
2.3 WASSER .............................................................................................................................. 11
2.3.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ....................................................... 11
2.3.2 Bewertung der Umweltauswirkungen ........................................................................ 12
2.4 PFLANZEN, TIERE, BIOLOGISCHE VIELFALT ............................................................................ 13
2.4.1 Pflanzen ..................................................................................................................... 13
2.4.1.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ................................................................. 13
2.4.1.2 Umweltauswirkungen und Prognose .................................................................................. 14
2.4.2
Tiere ........................................................................................................................... 14
2.4.2.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ................................................................. 14
2.4.2.2 Umweltauswirkungen und Prognose .................................................................................. 16
2.4.3 Biologische Vielfalt..................................................................................................... 17
2.5 LANDSCHAFT ........................................................................................................................ 17
2.5.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ....................................................... 17
2.5.2 Umweltauswirkungen und Prognose ......................................................................... 18
2.6 MENSCHLICHE GESUNDHEIT .................................................................................................. 18
2.6.1 Erholung..................................................................................................................... 18
2.6.1.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ................................................................. 18
2.6.1.2 Umweltauswirkungen und Prognose .................................................................................. 19
2.6.2
Lärm ........................................................................................................................... 19
2.6.2.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ................................................................. 19
2.6.2.2 Umweltauswirkungen und Prognose .................................................................................. 21
2.6.3 Störfallvorsorge / Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen ...................... 23
2.7 LUFT .................................................................................................................................... 23
2.7.1 Bestand und Bewertung der lufthygienischen Ausgangssituation ............................ 23
2.7.2 Umweltauswirkungen und Prognose ......................................................................... 24
2.8 KLIMA................................................................................................................................... 25
2.8.1 Bestand und Bewertung der klimatischen Ausgangssituation................................... 25
2.8.2 Umweltauswirkungen und Prognose ......................................................................... 25
2.9 ABFALL UND ABWÄSSER........................................................................................................ 26
2.10
KULTUR- UND SACHGÜTER................................................................................................ 26
2.10.1
Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ................................................... 26
2.10.2
Umweltauswirkungen und Prognose ..................................................................... 27
2.11
WECHSELWIRKUNGEN ...................................................................................................... 28
3
PROGNOSE BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG (NULLVARIANTE) .............. 28
4
KUMULATIVE AUSWIRKUNGEN ZUSAMMEN MIT ANDEREN PLANUNGEN ................. 28
5
MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, VERRINGERUNG UND ZUM AUSGLEICH
NACHTEILIGER UMWELTAUSWIRKUNGEN .............................................................................. 29
6
GEBIETE VON GEMEINSCHAFTLICHER BEDEUTUNG (FAUNA-FLORA-HABITAT) UND
EUROPÄISCHE VOGELSCHUTZGEBIETE IM SINNE DES
BUNDESNATURSCHUTZGESETZES ........................................................................................... 29
Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg
Stand: 16.03.2020
154
UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“
4
7
GEPRÜFTE ALTERNATIVEN ............................................................................................... 29
8
METHODIK / HINWEISE AUF SCHWIERIGKEITEN UND KENNTNISLÜCKEN ................. 30
9
MAßNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG (MONITORING) ...................................................... 32
10
ZUSAMMENFASSUNG ......................................................................................................... 33
11
ANHANG ................................................................................................................................ 36
Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg
Stand: 16.03.2020
155
UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“
1
5
Einleitung
Die Stadt Nürnberg plant den Neubau eines Konzerthauses neben der Meistersingerhalle
im Nürnberger Südosten. Hierzu ist der seit 1982 rechtsverbindliche Bebauungsplan (BPlan) Nr. 4160 zu ändern. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen ist
nicht nur eine Bebauungsplanänderung notwendig, sondern auch die Änderung des
Flächennutzungsplanes, denn ein Bebauungsplan muss aus dem Flächennutzungsplan
entwickelt sein. Dieser stellt am favorisierten Standort aber bisher neben Bauflächen auch
Grünflächen dar. Der Einleitungsbeschluss für das Verfahren zur 15. Änderung des FNP
„Bereich Meistersingerhalle“ erfolgte mit Beschluss des Stadtrates am 28.09.2016.
Der Geltungsbereich der Änderung umfasst eine Fläche von ca. 11,4 ha. Dieser umfasst
den nördlichen Teil des Luitpoldhains mit angrenzenden Verkehrsflächen.
Für die Belange des Umweltschutzes ist gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung
durchzuführen, um die sachgerechte Behandlung der Umweltbelange zu gewährleisten.
Im Rahmen dieser Umweltprüfung werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft,
Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen, auf die Fläche, die Landschaft, die
biologische Vielfalt, sowie Kulturgüter und sonstige Sachgüter in einem Umweltbericht
beschrieben und bewertet. In diesem Zusammenhang ist auch die Kumulierung mit
Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete zu beschreiben und zu bewerten.
Die Durchführung der Umweltprüfung und die Erstellung des Umweltberichtes erfolgt auf
Grundlage des 2017 novellierten BauGB1. Die vorliegende Fassung des Umweltberichtes
bezieht sich auf die 15. Änderung des FNP „Bereich Meistersingerhalle“ und wurde im
Auftrag der Stadt Nürnberg vom Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg, erstellt.
1.1
Ziele des Bauleitplans bzw. Beschreibung des Vorhabens
Das wesentliche Ziel ist die planungsrechtliche Änderung der geltenden FNP-Darstellungen zu Sonderbaufläche (Zweckbestimmung Kultur- und Kongresszentrum), um den
Bau eines neuen Konzerthauses zu ermöglichen. Laut Angaben des Stadtplanungsamtes
(Stpl) stellen sich die derzeitigen Verhältnisse bzw. entsprechenden Zielsetzungen wie
folgt dar (siehe auch Begründung zur FNP-Änderung):
Die Meistersingerhalle befindet sich am nördlichen Rand des Luitpoldhains. Südwestlich
davon befindet sich noch ein Hotelgebäude. Im Osten und Westen der Meistersingerhalle
befinden sich Parkplatzflächen, die im Flächennutzungsplan als Grünflächen dargestellt
sind. Nach Süden hin erstreckt sich die eigentliche Parkfläche des Luitpoldhains. Der Luitpoldhain bildet zusammen mit dem Volkspark Dutzendteich ein bedeutendes, als Flächendenkmal geschütztes Naherholungsgebiet innerhalb der Stadt Nürnberg.
Da das geplante Konzerthaus zusätzlich zu Meistersingerhalle und Hotel im dortigen Bereich lokalisiert wird, erfolgt die Zusammenlegung der bisherigen Sonderbaufläche für das
Hotel (0,6 ha) und der Fläche für Gemeinbedarf (2,7 ha) zu einer neuen Sonderbaufläche
und deren Erweiterung um den Standort des Konzerthauses auf nunmehr insgesamt
7,1 ha. Dabei wurde auch der Bereich des großen Parkplatzes im Osten mit in die
Sonderbaufläche aufgenommen. Die Zweckbestimmung der Sonderbaufläche als Kulturund Kongresszentrum wurde beibehalten. Die Darstellung eines schmalen Streifens Grünfläche im Westen entlang der Münchener Straße einschließlich einer dort verlaufenden,
übergeordneten Freiraumverbindung und von Grünflächen (öffentliche Park- und
Grünanlage) im Süden bleibt bestehen.
Auch die Darstellung der Verkehrsflächen mit Straßenbahnlinie entspricht den bisherigen
Darstellungen. Neu wurden ein Naturdenkmal im Atrium der Meistersingerhalle sowie die
1
Baugesetzbuch, Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und 2a BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634)
Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg
Stand: 16.03.2020
156
UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“
6
Abgrenzung des vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebietes des Fischbachs
nachrichtlich übernommen.
Aufgrund der Maßstabsebene der vorbereitenden Bauleitplanung können keine weiteren
detaillierten Planungsziele dargestellt werden. Diese sind im Rahmen der verbindlichen
Bauleitplanung (Bebauungsplanung) zu benennen und festzusetzen.
1.2
Plangrundlagen
Das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) aus dem Jahr 2013, geändert am
01.03.2018, weist Nürnberg zusammen mit Fürth/Erlangen/Schwabach als gemeinsame
Metropole im selben Verdichtungsraum aus. Im Regionalplan der Region Nürnberg ist
Nürnberg noch als Oberzentrum dargestellt.
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan
(FNP) ist der Bereich des Planungsgebiets durch die über-/örtlichen Hauptverkehrsstraßen
Münchener Straße im Westen und Schultheißallee im Norden begrenzt. Im nördlichen
Bereich der Schultheißallee und im weiteren Verlauf der Straße „An der Ehrenhalle“
verläuft auch eine Straßenbahntrasse.
Die Meistersingerhalle selbst und ihr nördliches Vorfeld ist als „Fläche für den Gemeinbedarf – Kulturellen Zwecken dienende Einrichtung“ dargestellt, das Hotel als Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung „Hotel“. Der übrige Bereich des Luitpoldhains ist als
Grünfläche mit Zweckbestimmung „öffentliche Park- und Grünanlage“ dargestellt.
Durch den Luitpoldhain verläuft eine übergeordnete Freiraumverbindung 2. Priorität, die
einen Weg, abseits des motorisierten Verkehrs, für Fahrradfahrer und Fußgänger darstellt,
um von den innerstädtischen Bereichen zu den Naherholungsflächen des Dutzendteichs
zu gelangen. Diese verläuft westlich der Meistersingerhalle auf dem dortigen Rad-/Fußweg
entlang der Münchener Straße.
Bereiche entlang der Schultheißallee im Norden, der Straße „An der Ehrenhalle“ sowie die
zentralen Wiesenbereiche westlich der Ehrenhalle sind als Überschwemmungsgebiet des
Fischbachs vorläufig gesichert (Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 15 der Stadt Nürnberg
vom 26.07.2017). Wasserschutzgebiete oder weitere wasserrechtlichen Festlegung sind
im Änderungsbereich nicht bekannt.
Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete und geschützte Landschaftsbestandteile
sowie geschützte Lebensräume nach § 30 BNatSchG bzw. Art. 23 BayNatSchG sind im
Planungsgebiet nicht vorhanden. Die Stiel-Eiche im Innenhof der Meistersingerhalle ist seit
2015 als Naturdenkmal Nr. 89 der Stadt Nürnberg nach § 28 BNatSchG geschützt.
Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) oder Europäische Vogelschutzgebiete (SPA-Gebiete) sind von der Planung nicht betroffen.
Folgende Biotope der Stadtbiotopkartierung liegen (zumindest teilweise) im Geltungsbereich der FNP-Änderung:
- N-1411 Grünanlage Münchener Straße
- N-1414 Bäume und Baumgruppen nordwestlich Luitpoldhain
- N-1415 Grünanlage Luitpoldhain
Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg
Stand: 16.03.2020
157
UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“
7
Im Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) für die Stadt Nürnberg aus dem Jahr 1996
wurde der Luitpoldhain (ohne Meistersingerhalle, Hotel und Stellplatzanlagen) als regional
bedeutsamer Lebensraum Nr. 634 erfasst.
Zum Luitpoldhain liegt ein Parkpflegewerk vor, mit der die Pflege des Luitpoldhains optimiert, aber auch Entwicklungsmöglichkeiten aufgezeigt werden sollen. Leitgedanke für die
Entwicklung des Parks ist „seine Erhaltung und behutsame und gezielte Weiterentwicklung
für die Grünversorgung der Südstadt und der Stadt Nürnberg insgesamt“. Dieser Plan
deckt allerdings nicht die Teile westlich und nördlich der Meistersingerhalle sowie entlang
der Schultheißallee ab, sondern nur die südlich von Gebäudekomplex und großem
Parkplatz liegenden Flächen.
Im Rahmen des gesamtstädtischen Freiraumkonzepts mit Aktionsplan "Kompaktes Grünes
Nürnberg 2020" (Masterplan Freiraum) wurde das Entwicklungskonzept „Urbane Parklandschaft 21. Jahrhundert“ entwickelt. Mit „urbaner Parklandschaft“ soll sich ein Anspruch auf
vielfältige Freiraumtypen, -qualitäten und -nutzungen verbinden. Der Luitpoldhain ist Bestandteil des Teilbereichs „Dutzendteich & Co.“. Der Bereich um die Meistersingerhalle soll
als Eingangsbereich für diese Parklandschaft gestaltet/aufgewertet werden.
Im Integrierten Stadtteilentwicklungskonzept (INSEK) Südost (Stand: November 2015) wird
der Luitpoldhain zusammen mit dem Dutzendteichgelände als für den Tourismus bedeutsamer Kultur- und Freizeitort bezeichnet. Der Neubau des Konzerthauses ist als Impulsprojekt bereits im Luitpoldhain verortet. Das Areal unterliegt einem hohen Nutzungsdruck
und Nutzungskonflikten (Event vs. Naherholung). Die südliche Eingangssituation soll
aufgewertet und so eine bessere Vernetzung mit dem Dutzendteichgelände erzielt werden.
Für den gesamten Bereich soll ein Entwicklungsplan und ein einheitliches Gestaltungskonzept aufgestellt werden.
2
Bestandsanalyse und Bewertung der Umweltauswirkungen / Prognose
bei Durchführung der Planung
Inwieweit bei der Aufstellung der 15. FNP-Änderung die Umweltbelange gem. § 1 Abs. 6
und § 1a BauGB als auch die umweltrelevanten Ziele aus Fachgesetzen und -plänen (vgl.
Anhang) berücksichtigt wurden, wird nachfolgend beschrieben. Eine ausdrückliche
Unterscheidung zwischen bau- und betriebsbedingten Auswirkungen auf die Umweltbelange erfolgt, soweit eine Unterscheidung möglich ist und hierfür konkrete Anhaltspunkte
bestehen. Auf Ebene der Flächennutzungsplanung sind bau- und betriebsbedingte
Auswirkungen i.d.R. auch noch nicht im erforderlichen Detaillierungsgrad bekannt.
Einleitend wird darauf hingewiesen, dass die Umweltprüfung für das FNP-Änderungsverfahren – der zweistufigen Systematik der Bauleitplanung folgend – ausschließlich auf
die geplante Änderung der FNP-Darstellungen abstellt (Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung), d.h. nicht auf die mit der Umsetzung der parallelen Änderung des B-Plans
Nr. 4160 verbundenen, konkreten Eingriffe in Natur und Umwelt. Die schutzgutbezogene
Beschreibung und Bewertung der Gesamtauswirkungen auf die Umweltbelange, die durch
die Realisierung der Festsetzungen des B-Plans entstehen, erfolgt im Rahmen der
Umweltprüfung zur Änderung des B-Plans Nr. 4160 (Ebene der verbindlichen
Bauleitplanung); siehe hierfür Umweltbericht zur Änderung des B-Plan Nr. Nr. 4160.
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UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“
2.1
Fläche
2.1.1
Ausgangssituation
8
Der Geltungsbereich der FNP-Änderung liegt im Südosten von Nürnberg in der Gemarkung
Gleißhammer und umfasst eine Fläche von ca. 11,4 ha. Beim Änderungsbereich handelt
es sich um den nördlichen Teil des Luitpoldhains, der zusammen mit dem Volkspark
Dutzendteich ein bedeutendes Naherholungsgebiet innerhalb der Stadt Nürnbergs bildet,
und angrenzende Verkehrs- und weitere öffentliche Grünflächen. Der Änderungsbereich
wird im Norden von den angrenzenden Bauflächendarstellungen und im Westen durch die
öffentliche Grünfläche westlich der Münchener Straße begrenzt. Südlich des Änderungsbereichs schließt die öffentliche Grünfläche des Luitpoldhains an. Bauliche Nutzungen finden sich im Änderungsbereich mit der Meistersingerhalle und einem Hotelgebäude.
Große Teile des Änderungsbereiches sind außerdem im Umfeld der Gebäude sowie im
Bereich des „Großen Parkplatzes“ östlich und des „Kleinen Parkplatzes“ westlich der
Meistersingerhalle entsprechend genutzt und versiegelt (Asphaltflächen, Betonpflaster
etc). Die größten Anteile des Parks sind aber unversiegelt und als Wiesen- oder Gehölzflächen angelegt.
2.1.2
Umweltauswirkungen und Prognose
Die städtebauliche Entwicklung soll nach § 1 Abs. 5 BauGB vorrangig durch Maßnahmen
der Innenentwicklung erfolgen. Dabei sollen nach § 1a Abs. 2 BauGB die Möglichkeiten
der Wiedernutzung von Brachflächen, Nachverdichtungen und andere Maßnahmen der
Innenentwicklung genutzt werden. Bei der im Vorfeld durchgeführten „Städtebaulichen
Standortuntersuchung“ (bgsm, Mai 2015) wurden auch Brach- und Konversionsflächen im
gesamten Stadtgebiet als Standortalternativen mit untersucht (siehe Kap.7).
Es erfolgt im vorliegenden Fall aber keine Inanspruchnahme von land- oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen bzw. Wald und auch nicht von besonders naturbelassenen
Flächen oder großflächigen natürlichen Lebensräumen. Da es sich bei dem betrachteten
Bereich um innerstädtisches Gebiet handelt, trifft die Vorgabe nach § 1 Abs. 5 BauGB,
dass städtebauliche Entwicklungen vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung
erfolgen sollen, grundsätzlich zu, auch wenn der Standort des geplanten Konzerthauses
funktional dem Luitpoldhain als öffentliche Grünfläche zuzurechnen ist.
Die Erweiterung der Darstellung der Sonderbauflächen auf bisher als Grünflächen dargestellten Bereichen betrifft auch schon jetzt als Stellplatzanlagen genutzte Flächen. Die
eigentliche Neuinanspruchnahme von Fläche ist daher geringer als die reine Bilanz zwischen bestehenden Darstellungen als Sonderbaufläche bzw. Fläche für Gemeinbedarf
(insg. 3,3 ha) auf nunmehr 7,1 ha Sonderbaufläche vermuten ließe.
Auf FNP-Ebene ist der tatsächliche Umfang der späteren Bebauung und Versiegelung
nicht exakt zu bilanzieren. Hilfsweise kann hier auf Angaben aus der Änderung des B-Plan
Nr. 4160 zurückgegriffen werden. Durch die B-Planänderung wird der Bau eines
Konzerthauses mit einer Grundfläche von ca. 8.700 m² ermöglicht. Obwohl der Bau im
Bereich des sog. „Kleinen Parkplatzes“ westlich der Meistersingerhalle, also in schon
teilweise versiegelten und entsprechend genutzten Bereichen, realisiert wird, erhöht sich
der Anteil überbauter und versiegelter Bereiche auch durch die Gestaltung der Freiflächen
als Plätze und für Wege. Im Hinblick auf das Schutzgut Fläche bestehen bereits im Bestand
Nutzungen für den ruhenden Verkehr, so dass die Auswirkungen für das Schutzgut
begrenzt sind. Dennoch werden ca. 8.200 m² bisher als Grün- bzw. Pflanzflächen
gestaltete Bereiche durch Überbauung und Umgestaltung neu in Anspruch genommen.
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159
UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“
9
Die begrenzte Inanspruchnahme von bisher unversiegelten Grünflächen für die Umwandlung in Baufläche hat damit keine erheblich nachteiligen Auswirkungen auf das
Schutzgut Fläche.
2.2
Boden
2.2.1
Bestand und Bewertung der Ausgangssituation
Entsprechend der vom Bayerischen Geologischen Landesamt 1977 herausgegebenen
Geologischen Karte Nürnberg-Fürth-Erlangen und Umgebung (Maßstab 1 : 50.000) wird
der natürliche Untergrund des Änderungsbereichs zum Großteil durch pleistozänen
Flugsand (ds) gebildet. Erst in der Tiefe folgen die Sandsteine des Mittleren Keupers. Der
komplette südliche Teil des Luitpoldhains ist im Bereich der ehemaligen Luitpoldarena als
künstliche Auffüllung gekennzeichnet, da es hier zu umfangreichen Erdbewegungen
gekommen ist.
Da Großteile des Geländes vor allem durch den Umbau zur Luitpoldarena, eines Bestandteils des Reichsparteitagsgeländes, während des NS-Regimes von 1933 bis 1937 und
durch den Rückbau nach Kriegsende zum Volkspark Luitpoldhain wesentlich umgestaltet
wurden, finden sich im Änderungsbereich künstliche Auffüllungen in einer Mächtigkeit zwischen 0,6 m bis zu 3,55 m Tiefe. Am geringmächtigsten waren die Auffüllungen im Bereich
des künftigen Standortes des Konzerthauses. (SPOTKA GEOTECHNIK, 08.07.2016)
Im Bereich des Baufeldes für das künftige Konzerthaus lag allerdings nur ein einziger
Bohrpunkt, so dass 2018 und 2019 ergänzende Untersuchungen im Nordwesten des
Änderungsbereiches erfolgten, wo Bohrungen bis auf 21,0 m unter Geländeoberkante
abgeteuft wurden (SCHULZE & LANG, 08.02.2019 sowie 07.08.2019). Die Ergebnisse der
Voruntersuchung konnten im Wesentlichen bestätigt werden: Nordwestlich der Meistersingerhalle wurden Auffüllungen bis 2,50 m unter Geländeoberkante (GOK) angetroffen,
die u.a. auch Betonstücke und Brandschutzreste enthielten. Unter den Auffüllungen folgten
in Tiefen von 16,90 m bis zu 18,40 m unter GOK Sande mit wechselnder Kornzusammensetzung und Beimengung von Kiesen, sowie schluffig/tonige Anteile. Darunter
folgen erst der Sandstein bzw. Sandsteinfaulfels.
Natürliche Bodentypen sind aufgrund der gestörten Verhältnisse daher nicht mehr vorhanden. Aus dem aufgefüllten humosen Oberboden in den Freiflächen entwickeln sich
i.d.R. sog. Hortisole. Große Teile sind aber auch überbaut bzw. asphaltiert oder gepflastert
und damit versiegelt.
Die ökologische Bodenfunktion ist laut Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) der Stadt
Nürnberg im Änderungsbereich weitgehend intakt für den Bereich der Freiflächen mit
geringem Versiegelungsgrad. Für die bebauten Bereiche um die Meistersingerhalle ab
einem Versiegelungsgrad von 30% wurden die vorliegenden Böden in ihrer Bodenfunktion
als eingeschränkt intakt bewertet.
In Bodenproben wurden Belastungen mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK), Arsen und/oder Schwermetallen (Kupfer, Blei, Zink) festgestellt, die aus den
Auffüllungen resultieren. Im Bereich des geplanten Konzerthauses westlich der Meistersingerhalle konnten in der Bodenprobe dagegen keine auffälligen Werte von Schadstoffen
festgestellt werden. (Umweltanalytik Nürnberg, 03. + 23.08.2016) Bei den Untersuchungen
2018 erfolgte zunächst keine weitere Untersuchung auf Schadstoffe (SCHULZE & LANG,
08.02.2019). Aufgrund der festgestellten Bestandteile und organoleptischer Auffälligkeiten
wurden bei den ergänzenden Bohrungen im Juni/Juli 2019 aber auch Schadstoffuntersuchungen durchgeführt (SCHULZE & LANG, 07.08.2019 sowie Prüfberichte von
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UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“
10
SUN/U 11.07. und 05./06.08.2019). Dabei hat sich gezeigt, dass v.a. in den oberflächennahen Auffüllungen erhöhte Schadstoffkonzentrationen angetroffen wurden. Es handelt
sich hier v.a. um Schwermetalle (Blei, Kupfer, Quecksilber, Antimon), in geringerer Konzentration auch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Festgestellt wurden
auch erhöhte Werte für den Summenparameter TOC (gesamte organische Kohlenstoff) im
Feststoff. Dieser ist ein Maß für den Anteil organischen Kohlenstoffes in Bodenproben, der
in bestimmten Lagen (z.B. Auen, Niedermooren) auch natürlicherweise erhöht sein kann.
In Zusammenhang mit den festgestellten Schwermetallgehalten, ist allerdings eine
uneingeschränkte Verwertbarkeit des angetroffenen Bodens nicht möglich, ggf. ist dieser
sogar zu entsorgen.
Kennzeichnung:
Im Änderungsbereich sind keine Altlasten- oder Altlastenverdachtsflächen aufgrund
umweltrelevanter, gewerblicher Nutzungen beim Umweltamt bekannt. In Zusammenschau
aller Ergebnisse der Bodenuntersuchungen aus 2016 und 2019 ist davon auszugehen,
dass ausschließlich abfallrelevante Bodenbelastungen zu berücksichtigen sind, während
altlastenrelevante Bodenkontaminationen im Sinne der BBodSchV nicht vorliegen. Im FNP
sind gem. § 5 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 BauGB für bauliche Nutzungen vorgesehene Flächen,
deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, zu kennzeichnen.
Ein Kennzeichnungserfordernis liegt hier jedoch nicht vor.
Daneben sind Kampfmittelfunde aufgrund der Lage im Bereich des früheren Reichsparteitagsgeländes zu vermuten.
Das Schutzgut Boden ist im Untersuchungsbereich bereits stark verändert und durch Bebauung und wiederholte Umgestaltung der Flächen hat sich ein anthropogen überprägter
Stadtboden ergeben. Der Boden ist in seiner natürlichen Funktion großteils gestört oder
verändert und weist zum Teil Schadstoffbelastungen auf.
2.2.2
Bewertung der Umweltauswirkungen
Versiegelte Flächen verlieren ihre natürliche Bodenfunktion als Lebensraum für Tiere und
Pflanzen und als Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen
aufgrund ihrer Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften (insbesondere auch
zum Schutz des Grundwassers).
Durch die geplante Änderung der FNP-Darstellung eines Teils der Grünfläche/öffentliche
Park- und Grünanlage in Sonderbaufläche wird grundsätzlich die Möglichkeit einer Bebauung und damit Versiegelung des Bodenkörpers ermöglicht. Die Darstellung als Grünflächen im wirksamen FNP entspricht zwar nicht der tatsächlichen Situation mit in weiten
Teilen großflächig versiegelten Stellplatzflächen, es wird aber das Planungsziel einer
Grünfläche aufgegeben. Auf FNP-Ebene kann die tatsächlich zulässige Überbauung bzw.
Versieglung von Boden auch nur abgeschätzt werden, vor dem Hintergrund der bekannten
Planungen auf Vorhabenebene für das geplante Konzerthaus wird es aber zu zusätzlichen
Versiegelungen kommen. Genauere Bewertungen müssen hier auf Ebene der Bebauungsplanung durchgeführt werden.
Die bloße Änderung der Darstellungskategorien in eine gemeinsame Sonderbaufläche
stellt dagegen keine weitere Beeinträchtigung dar, zumal hier auch schon Bebauung besteht.
Trotz der schon bestehenden Vorbelastungen stellt die FNP-Änderung aufgrund der
Änderung von Grünflächen in Sonderbauflächen erhebliche Auswirkungen für das
Schutzgut Boden dar.
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2.3
Wasser
2.3.1
Bestand und Bewertung der Ausgangssituation
11
Natürliche Oberflächengewässer sind im Änderungsbereich in Form des verrohrten
Nummerleinskanals vorhanden. Dieser bildete früher ein offenes Gewässer, das vom
Dutzendteich in den Fischbach im Norden fließt (vgl. Abbildung 1). Nördlich der Schultheißallee verläuft außerdem in Teilbereichen noch offen der Fischbach.
Abbildung 1: Historischer Verlauf des Nummerleinskanals (blaue Linie) und heutiger Verlauf des
Kanals (hellblau gestrichelt) (Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung,
Kanaldaten © SUN)
Bereiche entlang der Schultheißallee im Norden, der Straße „An der Ehrenhalle“ sowie die
zentralen Wiesenbereiche westlich der Ehrenhalle und von dort in Richtung Südosten sind
als Überschwemmungsgebiet des Fischbachs gem. § 76 Abs. 3 WHG vorläufig gesichert
(Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 15 der Stadt Nürnberg vom 26.07.2017). Wasserschutzgebiete oder weitere wasserrechtliche Festlegungen bestehen im Änderungsbereich
nicht.
Grundwasser wurde im Untersuchungsgebiet im Norden bei allen acht durchgeführten
Teufen im Rahmen der geotechnischen Vorerkundung erbohrt. Der Grundwasserflurabstand wurde zwischen 4,3 m und 5,7 m unter Geländeoberkante ermittelt, was einem
Grundwasserstand zwischen 308,8 m ü. NN und 310,2 m ü. NN entspricht. Am Standort
des geplanten Konzerthauses im Nordwesten lag der Grundwasserflurabstand bei 4,7 m
unter GOK. Dies entspricht auch den Werten aus der Grundwassergleichenkarte sowie
den Grundwasserständen der Grundwassermessstelle B1031 an der Nordostecke der
Meistersingerhalle. (SPOTKA GEOTECHNIK, 08.07.2016) Bei den Untersuchungen im
Dezember 2018 nordwestlich der Meistersingerhalle wurde Grundwasser dagegen bei
5,11 m bis 5,70 m unter Geländeoberkante erbohrt, was einem Grundwasserstand
zwischen 308,30 m ü. NN und 309,37 m ü. NN entspricht. Diese Werte sind vergleichbar
mit den Ergebnissen von 2016 (SCHULZE & LANG, 08.02.2019). Aufgrund der Trocken-
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162
UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“
12
perioden ist allerdings grundsätzlich mit etwas höheren Grundwasserständen zu rechnen,
was auch der Grund dafür ist, dass bei den Bohrungen im Juni/Juli 2019 noch tiefere
Grundwasserstände von 5,80 m bis 6,10 m unter GOK bzw. zwischen 307,84 m ü. NN und
309,38 m ü. NN erbohrt wurden (SCHULZE & LANG, 07.08.2019).
Ähnliche Verhältnisse treten auch im südlichen Bereich des Luitpoldhains auf.
Die Grundwassergleichenkarte zeigt an, dass das Grundwasser etwa in Richtung Nordwesten fließt, also Richtung Fischbach ausgelegt ist (Grundwasserbericht Stadt Nürnberg
2017), was auch die bemessenen Grundwasserspiegel aus den Geotechnischen Berichten
bestätigen.
Östlich der Eingangshalle zur Meistersingerhalle befindet sich auf dem Fl. Nr. 330/3
(Gmkg. Gleißhammer) der Trinkwassernotbrunnen 102a.
Hinsichtlich des Schutzgutes Wasser verläuft zwar ein Gewässer innerhalb des Änderungsbereiches, welches aber schon seit langer Zeit verrohrt ist. Der Grundwasserflurabstand ist hoch, allerdings resultiert aus den teils mit persistenten Schadstoffen belasteten Böden ein potentielles Kontaminationsrisiko für das Grundwasser über den Eintragspfad Boden-Wasser. Gerade die sandigen Böden können Schadstoffe schlecht adsorbieren und sind zudem durch hohe Durchlässigkeit gekennzeichnet.
2.3.2
Bewertung der Umweltauswirkungen
Analog zum Schutzgut Boden ist die Bewertung der Auswirkungen auf das Schutzgut
Wasser. Auswirkungen auf Oberflächengewässer sind nicht zu erwarten, aber auf den
Grundwasserkörper in Form von Versiegelung (Reduzierung der Grundwasserneubildung)
sowie mögliche Einbindung von Bauwerken in den Grundwasserkörper. Auch hier kann auf
FNP-Ebene die spätere Überbauung bzw. Versieglung nur abgeschätzt werden.
Grundsätzlich ist aber eine Versickerung unbelasteter oder maximal gering belasteter
Niederschlagswässer vorgesehen. Genauere Bewertungen müssen hier auf Ebene der
Bebauungsplanung durchgeführt werden. Die Änderung der Darstellung von Grünflächen
in Sonderbauflächen lässt aber auch hier grundsätzlich Verschlechterungen für das
Schutzgut Wasser erwarten.
Im Bereich des vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebietes des Fischbachs wird die
Darstellung als Grünfläche (im Süden) bzw. als Verkehrsfläche (an Schultheißallee) beibehalten und dadurch keine zusätzlichen Beeinträchtigungen ausgelöst.
Die bloße Änderung der Darstellungskategorien in eine gemeinsame Sonderbaufläche
stellt dagegen keine weitere Beeinträchtigung dar, zumal hier auch schon Bebauung besteht.
Trotz der schon bestehenden Vorbelastungen stellt die FNP-Änderung aufgrund der
Änderung von Grünflächen in Sonderbauflächen und damit einhergehenden,
potenziellen Beeinträchtigungen für die Grundwasserneubildung und Eingriffen in
den Grundwasserkörper erhebliche Auswirkungen für das Schutzgut Wasser dar.
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UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“
2.4
13
Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt
2.4.1 Pflanzen
2.4.1.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation
Die Biotop-/Nutzungstypen wurden im Sommer 2016 aufgenommen und 2018 aktualisiert.
Es konnte auch auf Daten des Baumkatasters des Servicebetriebs Öffentlicher Raum
(SÖR) der Stadt Nürnberg (Stand: 01.06.2016) zurückgegriffen werden.
Beim Änderungsbereich handelt es sich um einen Ausschnitt aus dem Volkspark „Luitpoldhain“, der hier im Wesentlichen in drei Bereiche unterteilt werden kann:
Nördlicher Teil mit Gebäudekomplex Meistersingerhalle und Hotel sowie Parkplatzanlagen
Parkanlage mit Alt-Eichen-Bestand im Westen an der Münchener Straße und im
Norden entlang Schultheißallee
Offene, mit Bäumen überstandene Wiesenfläche südlich der Meistersingerhalle
Die häufigste Baumart ist in diesem Bereich des Luitpoldhains die Stiel-Eiche (Quercus
robur), gefolgt von Spitz-Ahorn (Acer platanoides). Daneben gibt es viele Hainbuchen
(Carpinus betulus), Sommer-Linden (Tilia platyphyllos), Feld-Ahorn (Acer campestre) und
Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus) auf dem Gelände, aber auch viele nicht heimische
Arten, so dass insgesamt 42 verschiedene Baumarten vertreten sind.
Innerhalb des Änderungsbereichs ist weniger als die Hälfte der Gesamtfläche nicht
versiegelt und steht noch als Vegetationsraum zur Verfügung. Der Rest ist überbaut und
versiegelt. In der Stadtbiotopkartierung wurden 2006 große Teile des Luitpoldhains als
Biotop „N-1415 „Grünanlage Luitpoldhain“ erfasst. Teile des Baumbestandes entlang der
Schultheißallee sind Bestandteil des kartierten Biotops N-1414 „Bäume und Baumgruppen
nordwestlich Luitpoldhain“ und der Mittelstreifen der Münchener Straße der Biotop N-1411
„Grünanlage Münchener Straße“.
Der nördliche Teil des Luitpoldhains ist überprägt vom großen Gebäudekomplex der
Meistersingerhalle und des Hotelgebäudes sowie den Zufahrten zu den großen, asphaltierten Stellplatzanlagen westlich und v.a. östlich der Meistersingerhalle (dort allein ca.
22.000 m² versiegelte Bereiche). Der große Parkplatz im Osten ist teils mit Bäumen
überstellt, worunter aber sehr viele nicht heimische Baumarten (u.a. Robinie, Gleditschie,
Rot-Eiche) zu finden sind. Aufgrund kleiner Baumscheiben und extremer Bedingungen
(Versiegelung, Aufwärmung des Asphalts) sind diese Bäume in ihrer Vitalität eingeschränkt
und manche Baumscheiben gar nicht mehr besetzt.
Die Wege und Aufenthaltsbereiche rund um die Meistersingerhalle sind mit Beton-Platten
belegt. In den Randbereichen finden sich Pflanzbeete mit Stauden und Ziersträuchern
sowie Bauminseln. Auch hier kümmern einige der Bäume aufgrund der beeinträchtigten
Standortverhältnisse und sind mittelfristig wohl auch abgängig. Die Grünflächen rund um
die Meistersingerhalle setzen sich vorwiegend aus strukturarmen Rasenflächen zusammen und tragen weiter keine wertvollen Pflanzenbestände.
Im Innenhof der Meistersingerhalle wurde eine alte Stiel-Eiche aus dem Jahr 1872 erhalten. Diese ist mittlerweile als Naturdenkmal ausgewiesen. Neben weiterem Baumbestand ist der Bereich gärtnerisch gestaltet. Auch im Traufbereich des Hotels finden sich
gärtnerisch gestaltete Pflanzflächen.
Die naturschutzfachlich wertvollsten Bereiche befinden sich innerhalb eines 35 m bis 50 m
breiten Streifens entlang der Münchener Straße, auf einer Fläche nördlich der Meister-
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UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“
14
singerhalle und entlang der Schultheißallee. Dort befinden sich die ältesten Bäume (bis zu
200 Jahre alt) und diejenigen mit den größten Stammdurchmessern (über 75 cm). Meist
handelt es sich hier um Stiel-Eichen (Quercus robur). Viele dieser Bäume weisen aufgrund
ihres Alters naturschutzfachlich relevante Strukturen wie Höhlungen und Spalten auf, die
gerade aus faunistischer Sicht wichtige Habitatelemente darstellen (vgl. Kap. 2.4.2 und
saP, GROSSER-SEEGER & PARTNER, 20.08.2019) und damit den Bestand besonders
schützenswert machen. Durch Fuß- und Radwege, die Zufahrten und benachbarte
Stellplatzanlagen ist der Bestand randlich beeinträchtigt. Die Rasen-/Wiesenflächen unter
den Bäumen sind vegetationskundlich ohne größere Bedeutung.
Östlich des Hotels und südlich der Meistersingerhalle hat der Luitpoldhain generell eher
den Charakter einer locker von Bäumen überstandenen Wiese. Weiter südlich befinden
sich fast nur noch Wiesenbereiche, in denen auch die zentralen Veranstaltungsflächen
(z.B. für das Klassik-Open-Air) liegen. Die Wiesenbereiche bzw. der Extensivrasen unterliegen im Anschluss an die Meistersingerhalle noch nicht einem so starken Nutzungsdruck
durch Erholungssuchende oder durch Großveranstaltungen wie weiter südlich. Es finden
sich hier die üblichen, schnittverträglichen typischen Scherrasen-Arten. Besondere oder
gefährdete Pflanzenarten konnten keine festgestellt werden.
2.4.1.2 Umweltauswirkungen und Prognose
Durch die FNP-Änderung werden teils schon versiegelte Bereiche mit keiner oder nur sehr
geringer Bedeutung als Lebensraum als Sonderbauflächen dargestellt, teils aber auch
naturschutzfachlich hochwertige Baumbestände in den Grünflächen (insbesondere im
Nordwesten). Die Schwere der zu erwartenden Eingriffe rührt hier von der Zerstörung alter
Baumbestände, die erst in sehr langen Zeiträumen wiederhergestellt werden können.
Neupflanzungen können diese Eingriffe nicht kompensieren. Die genaue Bewertung der
Eingriffe ist auch hier erst auf Bebauungsplan- oder gar Vorhabenebene möglich, es sind
aber schon jetzt erhebliche nachteilige Beeinträchtigungen absehbar.
Hier ist ergänzend anzuführen, dass ein Großteil der Stadtbäume ohnehin unter den
Auswirkungen des Stadtklimas und auch der Extremereignisse der letzten Jahre (Hitze,
Trockenheit) zu leiden hat, so dass viele unter ihrer Lebenserwartung bleiben. Umso
bedeutender ist daher die Erhaltung alten Baumbestandes in großflächig unversiegelten
Bereichen.
Die durch die weitere Umsetzung der Planung auf Bebauungsplan- und Vorhabenebene zu erwartenden Eingriffe sind aufgrund der zu erwartenden Rodung alten
Baumbestandes als erheblich nachteilige Auswirkung auf das Schutzgut Pflanzen
zu bewerten.
2.4.2
Tiere
2.4.2.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation
Im Änderungsbereich wurden 2016 im Rahmen von Kartierungen planungsrelevante Artengruppen erfasst. Zu diesen Artengruppen zählen Vögel, Fledermäuse, Reptilien (Zauneidechse) und totholzbewohnende Käfer (Eremit). Für den südlichen Luitpoldhain, der aber
außerhalb des Änderungsbereiches liegt, erfolgten 2019 Nacherfassungen. Die weiteren
Angaben greifen auf diese Ergebnisse zurück, die zusammenfassend im Gutachten zur
speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) zur B-Planänderung dargestellt sind
(GROSSER-SEEGER & PARTNER, 20.08.2019).
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UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“
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Ferner liegen für Teile des Änderungsbereiches und seines Umfeldes verschiedene Artnachweise in der Artenschutzkartierung (ASK, Stand: 30.04.2019) vor.
Im Untersuchungsbereich konnten sieben verschiedene Fledermausarten im Laufe des
Sommers festgestellt werden. Der Luitpoldhain stellt ein wichtiges Jagdhabitat für Fledermäuse dar, da es in Nähe zu bedeutenden Fledermausquartieren im Stadtgebiet liegt. Mit
dem Dutzendteich befindet sich außerdem ein weiteres wichtiges Jagdhabitat in unmittelbarer Nähe. Dominierende Art war während der nächtlichen Aktivitätsphasen die
Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus), gefolgt vom Großabendsegler.
Der Park bietet mit seinem Baumbestand aber auch verschiedene Quartiermöglichkeiten.
Vom Großabendsegler (Nyctalus noctula) konnten im Änderungsbereich zwei besetzte
Quartierbäume erfasst werden. Dabei handelte es sich um Balzquartiere. Ein Quartiernachweis an den Gebäuden von Meistersingerhalle und Hotel gelang nicht.
Bei den Erfassungen wurden außerdem mehrfach Feldhasen (Lepus europaeus) beobachtet. In den Baumbeständen konnten Siebenschläfer (Glis glis) nachgewiesen werden.
Es konnten außerdem insgesamt 40 Brutvogelarten im Luitpoldhain festgestellt werden.
Davon gelang für 23 Arten ein Brutnachweis bzw. es besteht Brutverdacht. Es handelt sich
dabei hauptsächlich um baum- und gehölzbrütende, meist häufige Arten. Die übrigen Arten
waren lediglich als Nahrungsgäste im Gebiet anwesend, weitere drei Vogelarten konnten
regelmäßig beim Überflug beobachtet werden.
Bedeutung haben der Luitpoldhain und speziell auch der Änderungsbereich für Spechte
und höhlenbrütende Arten. Nachgewiesen werden konnte Bunt-, Grün- und Mittelspecht,
alle drei hatten aber keine aktuell besetzten Brutstätten im Luitpoldhain. Die Folgenutzer
von Spechthöhlen profitieren von deren Aktivitäten. Auffallend war die hohe Besetzung von
Specht- oder Asthöhlen durch den Star (Sturnus vulgaris). Im Unterschied dazu nutzte der
Feldsperling (Passer montanus) nahezu ausschließlich die im Gebiet vorhandenen
Nistkästen aus Holzbeton oder Holz. Für die Meisenarten blieben die nicht besetzten
Vogelkästen, kleine Baumhöhlen oder ebenfalls das Gebäude der Meistersingerhalle als
Brutplatz.
Von den größeren und v.a. früh mit dem Brutgeschäft beginnenden Arten sind hier Bruten
der Wacholderdrossel (Turdus pilaris), der Ringeltaube (Columba palumbus) und der
Rabenkrähe (Corvus corone) mit Nestfunden belegt. Bei den kleineren bzw. den später im
Gebiet ankommenden Brutvogelarten (Zilpzalp, Waldlaubsänger etc.) gelangen dagegen
in der Mehrzahl der Fälle daher nur Feststellungen der Revierzentren über die Gesänge.
Greifvögel konnten im Luitpoldhain nicht als Brutpaare festgestellt werden. Turm- und
Wanderfalke (Falco tinnunculus et peregrinus) konnten aber als Nahrungsgast beobachtet
werden. Zu erwarten wäre z.B. auch der Sperber (Accipiter nisus).
Eulen wurden nur 2019 gezielt erfasst. Der Waldkauz (Strix aluco) wurde nur einmal rufend
festgestellt, danach gelangen keine Nachweise mehr. Im Luitpoldhain gibt es keine für den
Waldkauz ausreichend große Baumhöhlen, die für eine Brut geeignet wären. Es hängt im
westlichen Bereich ein Waldkauzkasten, der aber nicht belegt war.
Dagegen konnte die Waldohreule (Asio otus) mit einer erfolgreichen Brut nördlich der
Ehrenhalle sowie einer weiteren Brut westlich der Münchener Straße aus dem Innenhof
eines Wohnblocks an der Rankestraße festgestellt werden.
Zu den im Untersuchungsgebiet festgestellten Gebäudebrütern kann man Haussperling,
Hausrotschwanz und Bachstelze zählen. Der Mauersegler brütet auch an Gebäuden, war
hier aber nur zur Nahrungssuche anwesend. Von keiner dieser Arten konnten an den
Gebäuden von Meistersingerhalle und Hotel Nester festgestellt werden.
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UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“
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Entsprechend der Lebensraumstrukturen ist das vorgefundene Artenspektrum von baumund gehölzbrütenden Vogelarten geprägt. Es treten dabei schwerpunktmäßig Vogelarten
auf, die entweder in den Baumkronen oder in Baumhöhlen brüten. Etwas unterrepräsentiert
sind dagegen Arten, die eher im Strauchwerk oder Unterholz oder ganz auf dem Boden
brüten, was angesichts der eher lichten Gehölzbereiche nicht überrascht. Zudem sind hier
auch Störaspekte (z.B. durch Hunde) nicht zu unterschätzen. Dichtere Gehölzbereiche
sind nur im Osten und Süden des Luitpoldhains zu finden.
Der Untersuchungsbereich zeichnet sich in Bezug auf seine Größe durch einen mäßigen
Artenreichtum aus, bemerkenswert sind v.a. aber die hohen Individuendichten an Vögeln.
Dies rührt daher, dass der Luitpoldhain nicht nur Brut- sondern auch Nahrungshabitat ist.
So nutzen viele Vögel, die in den umliegenden Wohnquartieren oder Gehölzbeständen
brüten, diesen als wichtigen Nahrungslebensraum.
Avifaunistisch von absolut untergeordneter Bedeutung sind dagegen die großen versiegelten Stellplatzflächen im Osten der Meistersingerhalle. In den dortigen Bäumen
konnten auch keine Bruten festgestellt werden.
Reptilien konnten bei vier Begehungen im Frühjahr und Sommer 2016 nicht festgestellt
werden, da letztendlich für Arten wie die Zauneidechse (Lacerta agilis) auch essentielle
Lebensraumstrukturen fehlen. Auch geeignete Flächen für Amphibien, insbesondere
Laichgewässer, fehlen völlig.
Für die Vorkommen besonderer oder seltener Arten von Wirbellosen (Spinnen, Insekten
etc.) bietet der Luitpoldhain potentiellen Lebensraum. Eine geringe Bedeutung dürfte für
Artengruppen wie Tagfalter und Heuschrecken gegeben sein, da geeignete Lebensräume
beschränkt sind und durch die Parkpflege und -nutzungen Beeinträchtigungen bestehen.
Das Habitatpotenzial für totholzbewohnende (xylobionte) Käfer im Allgemeinen und für den
Eremiten (Osmoderma eremita) im Speziellen ist maßgeblich vom Vorhandensein alter und
sehr alter Bäume abhängig, die über größere Mulmhöhlen verfügen. Diese stehen v.a. im
Westteil des Änderungsbereichs sowie nördlich der Meistersingerhalle und allgemein
entlang der Schultheißallee.
Vorkommen des Eremiten (Osmoderma eremita) konnten im gesamten Luitpoldhain nicht
festgestellt werden. Auch in den begutachteten Baumkronen fanden sich keine Hinweise
auf geeignete, großvolumige Höhlungen. Ein Vorkommen im Kronenbereich erscheint
daher unwahrscheinlich. Die Baumbestände sind aktuell relativ arm an großen Mulmhöhlen, weisen aber infolge von Pflegeeingriffen zur Verkehrssicherung umfangreiche
Mengen an kleinen Asteinfaulungen (künftige Mulmhöhlen) und Kleinstrukturen auf. Totäste und Stammtotholz werden aus Gründen der Verkehrssicherung dagegen regelmäßig
entfernt. Einige der vorgefundenen Mulmhöhlen im Stammbereich sind aber potentiell für
den Eremiten geeignet. Aufgrund der benachbarten Funde des Eremiten (insb. im Bereich
des Dutzendteichs) sind alle aktuellen und in der Entstehung befindlichen, geeigneten
Habitatstrukturen insb. an Eiche im Luitpoldhain als Teillebensraum dieser größeren
Eremitenpopulation im Nürnberger Süden aufzufassen. An weiteren totholzbewohnenden
Käferarten wurden Rosenkäferartige (Cetonia aurata oder Protaetia spp.) und auch der
Nashornkäfer (Oryctes nasicornis) festgestellt (BUFOS, 2019).
2.4.2.2 Umweltauswirkungen und Prognose
Die Bedeutung der Lebensräume ist eng verknüpft mit deren Bedeutung für die Tierwelt.
Für die hauptsächlich betroffenen Artengruppen, also Fledermäuse, Vögel und totholzbewohnende Käfer, sind die Altbaumbestände mit ihrem Struktur- und Höhlenreichtum teils
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UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“
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essentielle Habitate. Eine Ersetzbarkeit ist nur in beschränktem Maße gegeben. Eingriffe
in reine Nahrungshabitate (Wiesenflächen) wiegen dagegen weniger schwer.
Durch die Änderung der Darstellungen des FNP wird in Sonderbauflächen die Baurechtschaffung vorbereitet und später über die Bebauungsplanänderung eine Bebauung
ermöglicht. Die Auswirkungen auf die Tierwelt, für die das besondere Artenschutzrecht gilt,
wurden auch im Rahmen einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) geprüft
(GROSSER-SEEGER & PARTNER, 20.08.2019). Damit sind aber auch alle planungsrelevanten Arten erfasst. Bei Ergreifen von Vermeidungs- und vorlaufenden Ersatzmaßnahmen werden artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG nicht
einschlägig und somit können auch nachhaltige Beeinträchtigungen für die Tierwelt
ausgeschlossen werden. Alle CEF-Maßnahmen können in räumlicher Nähe umgesetzt
werden.
Aufgrund des in Folge der Planung zunächst zu erwartenden Wegfalls wichtiger Habitatstrukturen (Alteichen) ist für das Schutzgut Tiere mit erheblichen nachteiligen
Auswirkungen zu rechnen, obwohl alle geplanten, vorlaufenden Ersatzmaßnahmen
im räumlichen Zusammenhang ausgeglichen werden können.
2.4.3
Biologische Vielfalt
Da die Erhaltung der Artenvielfalt wesentlicher Bestandteil der Biodiversität ist, ist hierdurch ein direkter Bezug zu den Bewertungen hinsichtlich der Schutzgüter Pflanzen und
Tiere sowie ihrer natürlichen Lebensräume (siehe Kap. 2.4.1 und 2.4.2) und auch in Bezug
auf das Schutzgut Landschaft (biologische Vielfalt i.S.v. Strukturvielfalt, siehe Kap. 2.5)
gegeben.
Da zumindest für die Schutzgüter Tiere und Pflanzen erheblich nachteilige Auswirkungen zu erwarten sind und die Strukturvielfalt abnimmt, sind die Auswirkungen
auf das Schutzgut biologische Vielfalt ebenfalls als erheblich nachteilig zu bewerten.
2.5
Landschaft
2.5.1
Bestand und Bewertung der Ausgangssituation
Das Planungsgebiet liegt in der naturräumlichen Haupteinheit „113 Mittelfränkisches
Becken“. Im ABSP wird das Untersuchungsgebiet zur Untereinheit „113-53 Stadtgebiet
Nürnberg-Fürth“ gezählt.
Der Luitpoldhain ist eine durch den Menschen überprägte Landschaft mit vielen naturnahen Elementen im innerstädtischen Bereich. Für das Landschaftsbild von besonderer
Bedeutung ist der alte Baumbestand entlang Münchener Straße und Schultheißallee. Die
alten Eichen weisen aufgrund ihres Wuchses und ihrer Größe eine besondere Eigenart
auf, die den städtischen Raum hier prägt. Sie sind vom Straßenraum aus erlebbar und
tragen auch zu einer besonderen Eingangssituation im nördlichen Vorfeld der Meistersingerhalle bei. Diese Bäume rahmen den massigen Gebäudekomplex von Meistersingerhalle und Hotel ein und bilden gleichzeitig auch ein Gegengewicht zur Architektur,
das jüngere Bäume nicht in dem Maße leisten könnten. Die denkmalgeschützte Architektur
der Meistersingerhalle leistet aber auch selbst einen Anteil an der Eigenart des Ortes durch
seine kubische, die Horizontale betonende Bauform.
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UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“
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Die sehr stark überprägten, da großflächig asphaltierten Bereiche v.a. im östlichen Teil des
Änderungsbereichs, stehen hierzu im Kontrast. Selbst die erfolgte Überstellung der Parkplatzflächen mit Bäumen kann den naturfernen Charakter kaum aufheben. Eine Baumhecke zu den eigentlichen Parkflächen des Luitpoldhains im Süden stellt eine optische
Trennung dar, die auch beim Blick von Süden nach Norden eine grüne Kulisse ergibt. Die
nur von einzelnen Bäumen überstellten Wiesenflächen des Parks im Süden bieten weite
Blickbeziehungen und ergeben einen anderen landschaftlichen Akzent.
Der Luitpoldhain setzt sich im Süden im Volkspark „Dutzendteich“ fort, was die Bedeutung
als grüne Verbindungsachse unterstreicht und daher eine hohe Bedeutung für das Schutzgut Landschaftsbild verleiht.
2.5.2
Umweltauswirkungen und Prognose
Die Änderung der Darstellung von Grünflächen zu Sonderbauflächen stellt eine deutliche
Veränderung zur bisherigen Planungssituation dar und lässt auch negative Veränderung
des Landschaftsbildes erwarten. Es ist der Verlust von mit Altbäumen bestandenen
Grünflächen zu erwarten, die im Zusammenhang mit Baumbestand im Mittelstreifen der
Münchener Straße und westlich davon den landschaftlichen Charakter des Luitpoldhains
nach Norden fortgesetzt haben. Diese Entrée-Situation geht mit der Planänderung verloren
und kann auch durch Baumneupflanzungen zunächst nicht kompensiert werden.
Mögliche minimierende Maßnahmen auf Ebene des B-Plans können hier noch keine Berücksichtigung finden.
Durch die Ausweitung von Sonderbauflächen erfolgen erheblich nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft.
2.6
Menschliche Gesundheit
Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes Mensch bilden generell gesunde Wohn- und
Arbeitsverhältnisse sowie die Erholungseignung des Gebiets.
2.6.1
Erholung
2.6.1.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation
Der Änderungsbereich weist mit Teilen des Luitpoldhains als öffentliche Grünanlage eine
sehr hohe Bedeutung als Naherholungsgebiet auf. Er wird nicht nur von den Bewohnern
der angrenzenden Wohnquartiere genutzt, sondern er hat auch darüber hinaus für die
Stadt eine wichtige Bedeutung. Dementsprechend ist das Naherholungspotential im ABSP
der Stadt Nürnberg hier als „hoch“ bewertet.
Laut Jugendhilfeplan „Spielen in der Stadt“ besteht im Planungsbereich Glockenhof/
Gleißhammer (Nr. 6), zu dem der Luitpoldhain zählt, derzeit ein ungedeckter Bedarf an ca.
71.252 m² öffentlicher Spielplatzfläche. Nach dem Gesamtstädtischen Freiraumkonzept
(GFK) von 2013 beläuft sich das Defizit an öffentlichen Grünflächen in diesem Planungsbereich auf 18,9 ha womit eine starke Unterversorgung verbunden ist. Unter diesem
Aspekt ist die Bedeutung des Luitpoldhains als Naherholungsgebiet noch deutlicher
hervorzuheben.
Ausgestattet mit weitläufigen Rasenflächen, einzelnstehenden Bäumen, Baumgruppen
und Hainen mit teils sehr alten Eichenbeständen bietet die Parkanlage viel Raum und
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UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“
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Abwechslung zum erholsamen Verweilen. Geh- und Radwege erschließen den Park und
führen weiter zum Dutzendteich.
Seit 2000 wird der Luitpoldhain wieder für Großveranstaltungen, wie das zweimal jährlich
im Sommer stattfindende „Klassik Open-Air“ genutzt. Die Veranstaltungsfläche liegt in den
zentralen Wiesenflächen (außerhalb des Änderungsbereichs), bei solchen Veranstaltungen unterliegt aber der gesamte Park einem hohen Nutzungsdruck. Gleiches gilt für
andere Veranstaltungen wie z.B. „Rock im Park“ wo Teilbereiche zum Zelten genutzt
werden können.
2.6.1.2 Umweltauswirkungen und Prognose
Die Rücknahme von Grünflächen zugunsten von Sonderbauflächen stellt zunächst eine
Einschränkung der zur Verfügung stehenden Flächen dar. Allerdings werden diese Bereiche derzeit zum großen Teil zum Parken (großer und kleiner Parkplatz neben der
Meistersingerhalle) genutzt. Dieser Bereich hat lediglich Hinführungscharakter zum eigentlichen Park und unterliegt durch den Straßenverkehr entsprechenden Lärmeinflüssen. Es
geht der „grüne“ Eingangsbereich mit dem Alt-Eichen-Beständen im Nordwesten verloren
und es erfolgt eine weitere Versiegelung von Freiraum, die den Nutzungsdruck auf den
Luitpoldhain aufgrund kleiner werdender Fläche erhöhen kann. Dies ist auch vor dem
Hintergrund des Grünflächendefizits im Planungsbereich Glockenhof/Gleißhammer zu
beachten.
In Bezug auf die Erholungsfunktion des Gebietes werden durch die Flächennutzungsplanänderung daher erheblich nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch (Erholung) gesehen.
2.6.2
Lärm
2.6.2.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation
Verkehrslärm
Der Luitpoldhain grenzt an das Untersuchungsgebiet 001 „Südstadt“ des Lärmaktionsplans
der Stadt Nürnberg nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz, der vom Stadtrat am
28.10.2015 beschlossen wurde. Untersuchungsgebiete wurden dort festgelegt, wo mindestens 50 Einwohner leben, die einer Lärmbelastung von mehr als LDEN 70 dB(A) oder
LNight 60 dB(A) ausgesetzt sind, also Werte im Bereich der schädlichen Umwelteinwirkungen i.S.d. BImSchG. Die Untersuchungsgebiete zählen im Stadtgebiet zu den besonders
kritischen Bereichen hinsichtlich der Lärmeinwirkungen, das Untersuchungsgebiet 001
sogar zu dem mit Abstand höchsten Belastungskonzentration (Noise Score) in der ganzen
Stadt.
Der Änderungsbereich ist von großen Straßen umgeben und damit in einem Gebiet mit
hohem Geräuschpegel gelegen. Es sind u.a. folgende Lärmemittenten maßgeblich
(Angabe der Durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke DTV in Kfz/24 h für den
Prognose-Nullfall 2035, Verkehrsplanungsamt, 27.03.2019):
Verkehrslärm durch die Münchener Straße im Westen (südlich Wodanstraße) (DTV
von 31.000 Kfz/24 h)
Verkehrslärm durch Bayernstraße im Süden (DTV = 31.900 Kfz/24 h)
Verkehrslärm durch Schultheißallee im Norden (nördlich „An der Ehrenhalle“) (DTV
= 12.100 Kfz/24 h)
Verkehrslärm durch Straße „An der Ehrenhalle“ im Osten (DTV = 5.800 Kfz/24 h)
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UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“
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Verkehrslärm durch Straßenbahnlinie in der Schultheißallee (223 Züge)
Der Prognose-Nullfall stellt die Lärmsituation im Prognosejahr (hier: 2035) dar, wenn es zu
keinem Neubau eines Konzerthauses und keinem Umbau der Meistersingerhalle kommt.
Hierbei ist nur der Status quo mit der allgemein prognostizierten Zunahme der Verkehrszahlen berücksichtigt. Ermittelt wurden die Beurteilungspegel an den zu den Verkehrsanlagen nächstgelegenen Gebäudefassaden in den umliegenden Gebieten (IfB Sorge, 27.02.
2020).
Lärmeinwirkungen bestehen vor allem unmittelbar entlang der Hauptverkehrsstraßen, aber
auch noch deutlich abseits. Es zeigt sich, dass im Bereich der Hainstraße zwischen
Baaderstraße und Hallerhüttenstraße tags Beurteilungspegel von 70,7 bis 72,2 dB(A)
auftreten würden. Auch im übrigen Verlauf der Hainstraße liegen die Werte nur knapp unter
70 dB(A). Solche hohen Werte liegen auch an je einem Immissionsort an der Ecke
Bayernstraße/Schultheißallee und an der Frankenstraße vor. An Münchener Straße und
Schultheißallee liegen die ermittelten Beurteilungspegel tags meist unter 64 dB(A) (Immissionsgrenzwert für MI), es erfolgen aber auch hier Überschreitungen. Im
Änderungsbereich selbst wurden an den Fassaden des Hotels Beurteilungspegel bis
63,2 dB(A) ermittelt. An keinem Straßenabschnitt können die Immissionsgrenzwerte der
16. BImSchV für allgemeine Wohngebiete von tags 59 dB(A) eingehalten werden,
geschweige denn die niedrigeren Orientierungswerte der DIN 18005.
Nachts ist die Situation grundsätzlich vergleichbar. Auch hier sind die Straßenabschnitte
mit den stärksten Belastungen die vorgenannten, zusätzlich aber auch Teile der Wodanstraße und der Parsifalstraße. An der Hainstraße werden dabei maximale Immissionswerte
von bis zu 64,4 dB(A) erreicht. Im Änderungsbereich selbst wurden an den Fassaden des
Hotels nachts Beurteilungspegel bis 54,5 dB(A) ermittelt. Auch hier können an keinem
Straßenabschnitt die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für allgemeine Wohngebiete
von nachts 49 dB(A) eingehalten werden und auch nicht die niedrigeren Orientierungswerte der DIN 18005.
Gewerbelärm
Vom Änderungsbereich selbst gehen derzeit auch Lärmemissionen aus und zwar in Form
von Parkplatzlärm. Hinzu kommen mögliche Geräuschemissionen aus Haustechnikanlagen sowie der Anlieferungsverkehr für Meistersingerhalle und Hotel. Dieser Lärm gilt
als Gewerbelärm, so dass hierfür die Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm
(TA Lärm) Anwendung findet. Die Richtwerte der TA Lärm sind bei der Vorhabengenehmigung verbindlich und unterscheiden sich insoweit von den Zielwerten der
DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“.
Es erfolgte hinsichtlich des Gewerbelärms eine Ermittlung der Anlagengeräusche und des
auftretenden Parkplatzlärms im Ist-Zustand (nur Betrieb Hotel und Meistersingerhalle)
(Schallimmissionsschutztechnische Untersuchung, IFB SORGE, 07.11.2018). Im Ergebnis
konnten an keinen der relevanten Immissionsorte in der Umgebung eine Überschreitung
der Orientierungs- oder Immissionsgrenzwerte während der Tagzeiten festgestellt werden.
Nachts (22 Uhr bis 6 Uhr) bestehen derzeit an einzelnen Wohngebäuden an der
Schultheißallee aufgrund der Nähe zum „Großen Parkplatz“ Überschreitungen des
Orientierungs- bzw. Immissionsgrenzwertes für Mischgebiete um bis zu 3 dB(A).
Die derzeitige Bedeutung des Änderungsbereichs aber auch seines Umfeldes für das
Schutzgut Mensch (Lärm) ist durch Vorbelastungen durch Lärmimmissionen geprägt. Die
Vorbelastungen erfordern besondere Maßnahmen beim Schallschutz in der verbindlichen
Bauleitplanung.
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2.6.2.2 Umweltauswirkungen und Prognose
Auf Ebene der Flächennutzungsplanung können abschließende Bewertungen der künftigen Immissionssituation nicht getroffen werden, da die bloße Darstellung einer Baufläche
noch keine Aussage über die Stellung künftiger Baukörper oder die Nutzungsintensität
aussagt. Im parallelen Änderungsverfahren zum B-Plan Nr. 4160 wurden entsprechende
schallschutztechnische Untersuchungen erstellt, die auf das konkrete Planungskonzept
eingehen. Diese Gutachten finden hier Berücksichtigung, da die FNP-Änderung dazu dient,
dass die B-Planänderung aus dem FNP entwickelt ist und letztlich der Realisierung des
Vorhabens dient.
Durch die Planung wird ein Mehrverkehr (Besucher- und Anlieferverkehr) durch neue
Nutzungen ausgelöst. Ferner sind Anlagen der Haustechnik sowie Reflexionen an neuen
Gebäudefassaden (Konzerthaus) zu berücksichtigen. Die Immissionen wurden wieder getrennt nach ihrer Herkunft (Verkehrs- und Gewerbelärmemissionen) ermittelt, da unterschiedliche Orientierungs- und Grenzwerte gelten. Immissionen auf den Neubau des Konzerthauses selbst wurden nicht weiter vertiefend untersucht, da aufgrund der Nutzung des
Gebäudes für Konzerte erhöhte Anforderungen an die Schalldämmung der gesamten
Gebäudehülle zu stellen waren und damit eine Schallübertragung von innen nach außen
und umgekehrt vernachlässigt werden konnte.
Verkehrslärm
Hinsichtlich des Lärms erfolgten Immissionsprognosen für den Planfall im Prognosejahr
2035 mit dem dann zu erwartenden Verkehrslärm (zu erwartender Zusatzverkehr durch die
Planung) (Untersuchung Verkehrsgeräuschimmissionen im Umfeld, IFB SORGE, 27.02.
2020). Dabei wurden neben den auftretenden Beurteilungspegeln in unterschiedlichen
Geschosshöhen an den relevanten Immissionsorten im Umfeld auch die Differenzpegel
zum Prognose-Nullfall (ohne eine Veränderung der baulichen Nutzungen) ermittelt. Ferner
erfolgte eine Untersuchung, wie sich eine Verringerung der zulässigen Geschwindigkeit
auf der Münchener Straße von derzeit 70 km/h auf 50 km/h auswirken würde.
Die gutachterliche Betrachtung ergibt, dass durch Zusatzverkehre Pegelerhöhungen
sowohl tags als auch nachts im Ausmaß bis 0,4 dB auftreten, in weiter entfernten Lagen
auch keine Erhöhungen errechnet wurden. Betroffen von Pegelerhöhungen sind
insbesondere Wohngebäude an der Parsifalstraße und am Platz der Opfer des
Faschismus, aber auch an der Schultheißallee wurde noch eine Pegelerhöhung von 0,2 dB
im lautesten Stockwerk (hier 1. OG) ermittelt. Nachts sind mehr Immissionsorte von
Pegelerhöhungen betroffen als tags, jedoch beträgt auch hier die maximale Pegeldifferenz
nur 0,4 dB(A). Die Pegelerhöhungen liegen deutlich unter 1,0 dB(A) und sind somit für das
menschliche Gehör nicht/kaum wahrnehmbar. Erstmalige Überschreitungen der sog.
Sanierungsrenzwerte (Auslösewerte), also Lärmpegel die einen Anspruch auf
Lärmschutzmaßnahmen an Verkehrs- oder Schienenwegen auslösen bzw. nach denen die
Dringlichkeit für eine Lärmsanierung im Rahmen der Lärmschutzprogramme des Bundes
ermittelt wird, treten aber an keinem Immissionsort auf. Es treten aber Erhöhungen der
einwirkenden Pegel an Immissionsorten auf (hier: Wodanstraße und Hainstraße), wo
bereits jetzt schon Werte von 60 dB(A) nachts überschritten werden. Jeder weitere Beitrag
an Lärmimmissionen, auch wenn er scheinbar nur gering ist, führt hier zu nachteiligen
Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch.
Auswirkungen auf die Freizeitnutzungen im Luitpoldhain wurden nicht untersucht, da
hierfür kein Immissionsort angesetzt wurde. Aus den angrenzenden Immissionsorten an
Parsifalstraße und Schultheißallee sowie vom Hotel lassen sich aber die Auswirkungen auf
den Luitpoldhain ableiten, die nur in geringem Umfang in den Randbereichen und für den
Menschen kaum wahrnehmbar auftreten.
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UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“
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Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Münchener Straße würde
sich pegelmindernd auswirken. Die größten Minderungen treten dabei im südlichen Teil
der Parsifalstraße auf und betragen bis zu 2 dB(A). Im übrigen Bereich dagegen sind die
Minderungen deutlich geringer, da sich die niedrigeren Fahrgeschwindigkeiten für den
weiteren Verlauf in der Hainstraße, Wodanstraße und Schultheißallee nicht mehr auswirken. Gerade dort treten aber Pegelerhöhungen um bis zu 0,4 dB auf. Eine Geschwindigkeitsreduzierung ist über den Bebauungsplan aber nicht festsetzbar.
Der Anteil des motorisierten Individualverkehrs von Besuchern von Konzerthaus und
Meistersingerhalle soll ergänzend durch verschiedene Maßnahmen im Rahmen eines
Mobilitätskonzeptes reduziert werden. Das Mobilitätskonzept wird derzeit noch erstellt,
könnte auf Ebene des FNP aber nicht berücksichtigt werden.
Somit ist festzuhalten, dass im Umfeld des Luitpoldhains enorme Lärmbelastungen bestehen, die auch Wohnnutzungen betreffen. Durch das Vorhaben kommt es zu einem
gewissen Mehrverkehr auf den umliegenden Straßen und damit zu Erhöhungen der Lärmpegel an den schon belasteten Immissionsorten. Die rechnerisch ermittelten Auswirkungen
des Verkehrslärms liegen in einem geringen Rahmen, allerdings führen sie zu weiteren
Erhöhungen an schon erheblich belasteten Immissionsorten. Deswegen werden die
Auswirkungen der Planung als erheblich nachteilig für das Schutzgut Mensch – Lärm
bewertet.
Gewerbelärm
Hinsichtlich des Gewerbelärms erfolgten im Rahmen der B-Planänderung Prognosen für
die zukünftige Nutzungssituation (Schallimmissionsschutztechnische Untersuchung,
IFB SORGE, 07.11.2018). Dabei wurde auch untersucht, welche Auswirkungen die Interimsnutzung der Meistersingerhalle als Oper-Standort nach Fertigstellung des Konzerthauses
hat. Es wurde aber auch der Ausnahmefall von sog. „seltenen Ereignissen“ betrachtet, also
der Extremfall beim Zusammentreffen verschiedener Veranstaltungen bzw. bei besonders
großen Veranstaltungen.
Auch bei der Prognose konnten in keinem der untersuchten Planfälle Überschreitungen
der Orientierungs- oder Immissionsgrenzwerte an den benachbarten Immissionsorten
(Schultheißallee, Parsifalstraße, Platz der Opfer des Faschismus, Wodanstraße, Hainstraße) zu den Tagzeiten (6 Uhr bis 22 Uhr) festgestellt werden. Lediglich zu den Nachtzeiten erfolgen während der Interimsnutzung der Meistersingerhalle Überschreitungen des
Orientierungs- bzw. Immissionsgrenzwertes für Mischgebiete im bisher schon bestehenden Rahmen von bis zu 3 dB(A) an einzelnen Immissionsorten gegenüber an der Schultheißallee. Nach Umbau der Meistersingerhalle zum Kongresszentrum sind zukünftig keine
Überschreitungen mehr zu erwarten. Auch das sog. Spitzenpegelkriterium bei seltenen
Ereignissen (größere Veranstaltungen) kann sowohl tags als auch nachts eingehalten
werden. (Schallimmissionsschutztechnische Untersuchung, IFB SORGE, 07.11.2018) Der
Grund hierfür liegt darin, dass beim „Endzustand“ mit dem Betrieb eines Konzerthauses
und eines Kongresszentrums sich die Nutzung des „Großen Parkplatzes“ voraussichtlich
auf die Tagstunden und die frühen Nachtstunden verteilen wird, so dass Nutzungsspitzen
in der Nacht ausbleiben.
Um zusätzliche Auswirkungen durch Anlagenlärm auf das Umfeld ausschließen zu können,
ist in der Bebauungsplanänderung auch die Festsetzung einer Emissionskontingentierung
(vgl. Ermittlung der zulässigen Emissionskontingente, IfB Sorge, 05.08.2019) vorgesehen.
Über diese Kontingentierung kann der an den Immissionsorten einwirkende Lärm wirkungsvoll begrenzt werden, doch auch dies kann nur auf B-Planebene berücksichtigt
werden.
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UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“
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Die Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung auf das Schutzgut Mensch
(Lärm) hinsichtlich ihrer Erheblichkeit muss unter Verweis auf die erfolgten Untersuchungen zum Immissionsschutz auf Ebene der Bebauungsplanung als erheblich
nachteilig bewertet werden, da es zu weiteren Erhöhungen der Immissionspegel
kommt. Die hohen Vorbelastungen erfordern in der nachgeordneten Planung auch
eine Ausnutzung aller Möglichkeiten zum aktiven Schallschutz und zur Reduzierung
der Ursachen (z.B. über Mobilitätskonzept).
2.6.3 Störfallvorsorge / Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen
Störfallvorsorge i.S.d. § 50 Abs. 1 BImSchG
Der Änderungsbereich liegt derzeit nicht im potentiellen Einwirkbereich eines Betriebes
nach Störfall-Verordnung2. Umgekehrt ist in der geplanten Sonderbaufläche auch nicht die
Ansiedlung eines Störfallbetriebes möglich.
Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen
Im Änderungsbereich wird eine Sonderbaufläche „Kultur- und Kongresszentrum“ sowie
Grünflächen dargestellt. Aufgrund der grundsätzlich dort später zu erwartenden Nutzungen
besteht keine besondere Anfälligkeit für schwere Unfälle.
Der Änderungsbereich befindet sich nicht in einem Bereich, in dem mit besonderen Auswirkungen durch Katastrophen (z.B. Erdbebengebiet) zu rechnen ist. Die zentralen
Wiesenflächen des Luitpoldhains südlich der Meistersingerhalle sowie Teile der Schultheißallee und der Straße „An der Ehrenhalle“ liegen aber im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet des Fischbachs und können bei Hochwasser- oder auch Starkregenereignissen überflutet werden. Dieser Bereich ist in der verbindlichen Bauleitplanung
zu berücksichtigen und von baulichen Anlagen und anderen, die Funktion des
Überschwemmungsgebietes beeinträchtigenden Faktoren, frei zu halten. In der Flächennutzungsplanänderung erfolgt ein entsprechender Vermerk.
Im Stadtgebiet von Nürnberg ist generell mit Bombenblindgängern oder anderen Kampfmitteln aus dem II. Weltkrieg zu rechnen. Gerade aufgrund der Lage im Bereich des
früheren Reichsparteitagsgeländes besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit bisher unentdeckter Blindgänger. Bei allen weiteren Baumaßnahmen und Eingriffen in den Boden ist
daher eine vorherige Kampfmittelerkundung erforderlich.
2.7
Luft
2.7.1
Bestand und Bewertung der lufthygienischen Ausgangssituation
Negativ stellt sich die Verkehrsbelastung des umgebenden Straßennetzes in Bezug auf
Luftschadstoffe durch Kfz-Verkehr (NO2- und Feinstaubkonzentrationen) dar. Mittlerweile
ist der Kfz-Verkehr im Stadtgebiet von Nürnberg der Hauptverursacher der Stickstoffdioxidbelastung in der Umwelt.
Im Zuge der flächendeckenden Messungen zur Luftqualität im Stadtgebiet von Nürnberg
in den Jahren 2002 bis 2011 betrug der Mittelwert über das gesamte Stadtgebiet 34 μg/m³.
Für den Bereich, in dem der Änderungsbereich liegt, wurden 2004/2005 mobile, dis2
Abstandsgebot nach Art. 13 der Seveso-III-Richtlinie
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UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“
24
kontinuierliche Messungen durchgeführt. Hier ergaben sich Belastungen mit NO2 von
36 μg/m³ und für Benzol von 1,4 μg/m³. Während der Benzol-Wert als unkritisch anzusehen
ist (Ganzjahresgrenzwert liegt bei 5,0 μg/m³) lagen die Stickstoffdioxid-Gehalte nur wenig
unter dem aktuell gültigen NO2-Ganzjahresgrenzwert der 39. BlmSchV von 40 μg/m³.3
Aufgrund der angewandten, diskontinuierlichen Messmethode und der Messzeiten (nur
Messungen zu den verkehrsreicheren Tagzeiten, d.h. ohne Nachtmessungen) besitzt ein
direkter Vergleich mit dem Ganzjahresgrenzwert allerdings nur orientierenden Charakter.
Neuere Modellrechnungen zur NO2-Belastung einzelner Straßenabschnitte im Stadtgebiet
Nürnberg (BÜRO LOHMEYER, 2018) weisen für Münchener Straße und die Schultheißallee
im Änderungsbereich keine NO2-Jahres-Konzentrationen aus, die über dem Ganzjahresgrenzwert für Stickstoffdioxid (von 40 µg/m³) liegen. Aufgrund der breiten Grünzüge und
der Entfernung der Randbebauung werden auch im näheren Umfeld des
Änderungsbereichs aktuell keine Grenzwertüberschreitungen für Stickstoffdioxid an
Bestandsgebäuden prognostiziert, lediglich in einem Bereich an einem Wohnquartier an
Wodan- und Rankestraße im Westen.
Um konkrete Zahlen für den Änderungsbereich zu erlangen, erfolgte 2019 durch die Stadt
die Aufstellung einer mobilen Messstation unmittelbar nordwestlich der Meistersingerhalle
an der Einmündung der Schultheißallee in die Münchener Straße. Es liegen bisher Daten
für die Monate April bis Juli 2019 vor. Für NO2 wurden Monatsmittelwerte zwischen 20 und
23 µg/m³ ermittelt. Der Ganzjahresgrenzwert wird damit im Betrachtungszeitraum nicht
überschritten. Für Feinstaub PM10 wurden Monatsmittelwerte von 13 bis 22 µg/m³
gemessen. Diese Werte sind im Vergleich mit dem Jahresgrenzwert (40 µg/m³) ebenfalls
unkritisch. Es kam im bisherigen Messzeitraum zu keiner Überschreitung des zulässigen
Tagesmittelwertes (von 50 µg/m³) (schriftl. Mittl. SUN/U-M, 12.08.2019).
Gewerbebetriebe mit hinsichtlich der Lufthygiene relevanten Emissionsquellen bestehen
im näheren Umfeld nicht.
Der Baumbestand des Luitpoldhains weist hier eine sehr hohe Bedeutung für die lufthygienische Situation auf, da er staub- und schadstoffbindend wirkt und zur Frischluftproduktion beiträgt.
2.7.2
Umweltauswirkungen und Prognose
Die Änderung der FNP-Darstellung von Grünfläche zu Sonderbaufläche ermöglicht die
Festsetzung von Baugebieten im B-Plan und somit eine Bebauung. Damit wäre ein Wegfall
von Grün- und Baumbestand verbunden, was die Staubbindung an der Vegetation
reduziert. Angesichts des verbleibenden Baumbestands im Luitpoldhain werden hier aber
noch keine erheblichen Auswirkungen gesehen.
Die Vergrößerung der Sonderbaufläche kann zu neuen Emittenten im Gebiet führen. Auf
Vorhabenebene ist die Versorgung des geplanten Konzerthauses mit Fernwärme aber
bereits vorgesehen, so dass es nicht zu Emissionen aus Hausbrand im Änderungsbereich
kommen wird. Eine mögliche Zunahme von Emissionen aus neuem Ziel- und Quellverkehr
ist aber trotz des geplanten Mobilitätskonzeptes nicht auszuschließen, da immer auch ein
entsprechender Anteil der künftigen Konzerthausbesucher mit dem motorisierten Individualverkehr (MIV) anreisen wird (vgl. Verkehrszahlen Prognose-Planfall 2035, Verkehrs-
3 Stadtentwässerung und Umweltanalytik in Nürnberg (SUN): Die Luftqualität in Nürnberg - Fünf
Jahrzehnte Luftuntersuchungen in Nürnberg, Juli 2012
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UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“
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planungsamt, Februar 2019). Allerdings ist das Gebiet über Busse und Straßenbahnen
durch den ÖPNV gut erschlossen und die Zuwächse betragen ≤ 5%.
Basierend auf einer für das Jahr 2020 erstellten Immissionsprognose zeigen die o.a.
Modellrechnungen, dass auch 2020 in verkehrsnahen Lagen Überschreitungen des NO2Grenzwertes in der Umgebung nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden
können (BÜRO LOHMEYER, 2018). Dies betrifft aber nur Bereiche außerhalb des
Änderungsbereiches. Für den Luitpoldhain ist hingegen nicht von Überschreitungen des
Jahresgrenzwertes für Stickstoffdioxid aufgrund der insgesamt offenen Bebauungsstruktur
der Umgebung mit weiten Frischluftkorridoren auszugehen.
Die Werte für Feinstaub weisen schon heute keine Grenzwertüberschreitungen auf. Übertragen auf den Änderungsbereich bedeutet dies, dass hier auch in verkehrsnaher Lage
nicht mit einer Überschreitung der Grenzwerte der 39. BlmSchV für Feinstaub zu rechnen
ist.
Bezüglich des Schutzgutes Luft wird daher noch nicht von erheblich nachteiligen
Auswirkungen durch die Planung ausgegangen.
2.8
Klima
2.8.1
Bestand und Bewertung der klimatischen Ausgangssituation
Die Stadt Nürnberg liegt im Übergangsbereich zwischen kontinentalem und ozeanischem
Klima. Charakteristisch sind hohe Sommertemperaturen, vergleichsweise milde Winter und
eine insgesamt geringe Niederschlagsmenge. Mit durchschnittlich 645 mm Niederschlag
pro Jahr zählt Nürnberg zu den trockensten Gebieten Bayerns.
Der Änderungsbereich wird in der Klimafunktionskarte des Stadtklimagutachtens Nürnberg
(GEO-NET UMWELTCONSULTING GmbH, Mai 2014) bezüglich der Parkflächen des Luitpoldhains als Ausgleichsraum mit einem mäßigen Kaltluftvolumenstrom bewertet. Das
Strömungsbild zeigt nur einen geringen Zustrom von Kaltluft aus Süden und Osten vom
Dutzendteichgelände. Im Kaltluftströmungsfeld ist auch erkennbar, dass der Gebäudekomplex von Meistersingerhalle und Hotel eine Abflussbarriere für die entstandene
Kaltluft darstellt, die nach Norden in die dortigen Wohngebiete abfließt. Die bioklimatische
Situation wird in diesem Bereich daher als weniger günstig eingeschätzt. Für eine windstille
Sommernacht wurden im Klimagutachten für die Stadt Nürnberg im Planungsgebiet
Temperaturunterschiede von etwa 2°C zwischen Gebäudekomplex mit versiegelten Parkplatzflächen und den umgebenden Freiräumen des Parks mit Baumbestand ermittelt. Der
Baumbestand dient auch der Frischluftbildung.
Aufgrund des Umfelds wird dem Luitpoldhain aber eine „sehr hohe bioklimatische Bedeutung“ bescheinigt. (Stadtklimagutachten Nürnberg, GEO-NET UMWELTCONSULTING GmbH,
Mai 2014) Der Luitpoldhain wird im Gesamtstädtischen Freiraumkonzept Nürnberg (2013)
als Parkanlage über 2,5 ha auch als „potenzieller Kühlraum“ geführt.
2.8.2
Umweltauswirkungen und Prognose
Die „sehr hohe bioklimatische Bedeutung“ des Luitpoldhains schlägt sich in einer sehr
hohen Empfindlichkeit gegenüber Nutzungsintensivierungen nieder. Eine solche wird auch
durch die Erweiterung von Bauflächen in der Flächennutzungsplanänderung vorbereitet.
Schon jetzt ist die Auswirkung durch den bestehenden Gebäudekomplex feststellbar. Über
die Grünzüge entlang der Münchener Straße und der Schultheißallee kann den
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UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“
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Wohnquartieren im Westen und Norden noch ausreichend Frischluft zuströmen, dennoch
sind diese zusätzlichen Einschränkungen kritisch zu sehen, da die angrenzenden Siedlungsgebiete eben schon jetzt bioklimatisch belastet sind. Jede weitere Verschlechterung
kann hier zu merklichen Einflüssen auf das Lokalklima führen. Der verbleibende Frischluftkorridor darf daher in der Zukunft nicht weiter verengt werden. Im Bereich der neu dargestellten Baufläche im Nordwesten gehen ohnehin Teilflächen eines Kalt- und Frischluftgebietes verloren und es ist im Bereich der neuen Bebauung und Versiegelungen mit
einer weiteren Überwärmung zu rechnen.
Bei den vorgesehenen Nutzungserweiterungen und den damit auf Ebene des Bebauungsplans verbundenen tatsächlichen Auswirkungen der Realisierung der Bauflächen sind
auch die zu erwartenden klimatischen Veränderungen zu berücksichtigen. Dies betrifft
insbesondere die prognostizierte Zunahme von Extremwetterlagen (Hitzetage/-wellen,
Starkregenereignisse). Durch die Planung und Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen auf B-Planebene (vgl. auch Umweltbericht zur Änderung des B-Plans
Nr. 4160, Kap. 4) kann dem entgegengewirkt werden. Bausteine hierfür sind das
Mobilitätskonzept (Vermeidung von CO2-Emissionen), grünordnerische Maßnahmen
(Baumpflanzungen, Schaffung von Schattenplätzen etc.) sowie Maßnahmen, die an der
Hochbauplanung (Fassadengestaltung, Dachbegrünung) ansetzen.
Die bestehende Strömungsbarriere für Kalt- und Frischluft an den bestehenden
Baukörpern im Nordwesten des Luitpoldhains wird weiter eingeengt. Aufgrund der
verbleibenden Fläche des Luitpoldhains, die sich klimatisch ausgleichend auswirkt,
werden die Auswirkungen der Planung für das Schutzgut Klima als nicht erheblich
nachteilig bewertet.
2.9
Abfall und Abwässer
Nähere Angaben zu Art und Menge der durch die Realisierung der Planung erzeugten
Abfälle (i.d.R. hausmüllähnliche Abfälle, Verpackungsabfälle) und ihrer Beseitigung und
Verwertung sind auf Flächennutzungsplanebene nicht detailliert zu klären. Durch die
Nutzungserweiterung ist mit einer Zunahme von Müll aus verschiedenen Fraktionen zu
rechnen.
Bei der Baufeldfreimachung sind die einschlägigen Regelwerke für Rückbau und Entsorgung (incl. Beprobung) zu beachten, da bereits erhöhte Werte einzelner Bodenparameter festgestellt wurden. Dabei sind auch Funde von Kampfmitteln nicht ausgeschlossen
(siehe auch Kap. 2.6.3).
Anfallende Schmutzwässer können ins städtische Kanalsystem eingeleitet und der Reinigung im Klärwerk zugeführt werden.
Bezüglich der Punkte Abfall und Abwässer werden keine erheblich nachteiligen Auswirkungen gesehen.
2.10 Kultur- und Sachgüter
2.10.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation
Mit Ausnahme der Schultheißallee ist nahezu der gesamte Änderungsbereich Bestandteil
des Baudenkmals „Volkspark Dutzendteich, ehem. Reichsparteitagsgelände“ (D-5-64-0002367). Der Luitpoldhain wurde erst 1906 für die Bayerische Landesausstellung errichtet.
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UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“
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Während der NS-Zeit wurde er umgestaltet zur Luitpoldarena und bildete als Aufmarschgelände den nördlichen Endpunkt des Reichsparteitagsgeländes. Es kam hier zu umfangreichen baulichen Maßnahmen, die auch zu einem Verlust alten Baumbestandes
führten. Lediglich in den Randbereichen, außerhalb der Arena, wie z.B. im Umfeld der
heutigen Meistersingerhalle, blieben Bäume aus der Zeit der Landesausstellung und
vorher bestehen. Nach Ende des Krieges wurde das Gelände 1959/60 wieder zum
Volkspark umgestaltet. Dabei verblieben weiter im Süden auch Reste der Steintribüne, die
teilweise heute noch sichtbar sind, im Nordteil aber größtenteils mit Erde überdeckt (so
z.B. südlich des Hotels) und bepflanzt oder eingesät wurden. Der alte Baumbestand wurde
in die Planungen einbezogen und stellt heute die prägende Kulisse für den Landschaftspark dar und ist somit auch Bestandteil des Baudenkmals.
Daneben ist ein weiteres Baudenkmal die Meistersingerhalle selbst, die seit 2007 unter
Denkmalschutz steht (D-5-64-000-2517). Die Konzerthalle ist als kubischer, die Horizontale betonender Stahlbetonbau mit Flachdach von Harald Loebermann entworfen worden.
Das Gebäude wurde 1960-63 realisiert.
Als Sachgut ist neben der Meistersingerhalle auch der 1979 hinzugekommene Hotelbau
mit ca. 200 Betten zu erwähnen. Weitere Sachgüter bestehen in der Parkausstattung und
dem Freiflächenmobiliar. Ferner bestehen verschiedene Infrastrukturleitungen (Gas,
Kanal, Strom etc.).
2.10.2 Umweltauswirkungen und Prognose
Durch umfassende Veränderungen ist aus der Zeit der ursprünglichen Anlage des Luitpoldhains zur Landesausstellung 1906 im Luitpoldhain nur noch wenig ablesbar. Gerade
im Eingriffsbereich nordwestlich der Meistersingerhalle befindet sich alter Baumbestand
aus dieser Zeit und davor. In diesen Bestand wird eingegriffen und so gehen nicht nur
Zeugnisse der damaligen Zeit verloren, sondern es erfolgt auch ein Eingriff in die denkmalgeschützte Parkanlage. Der Bau der Luitpoldarena erfolgte weiter südlich, so dass Eingriffe
in diese Denkmalsubstanz nicht befürchtet werden müssen.
Die Flächennutzungsplanänderung hat zunächst keine direkten Auswirkungen auf die
Baudenkmäler. Durch die Erweiterung der Bauflächen über den Bestand hinaus, kann über
die Änderung des B-Plan Nr. 4160 Baurecht für neue Gebäude geschaffen werden, die bei
Realisierung das Erscheinungsbild der alten Meistersingerhalle verändern können. Die
Einzelstellung der Meistersingerhalle ist aber schon durch den Hotelbau 1979 aufgegeben
worden. Dem Siegerentwurf des neuen Konzerthauses wurde im Preisgericht des Realisierungswettbewerbes aber bescheinigt, eine Verbindung zwischen denkmalgeschützter
Meistersingerhalle und dem Neubau zu einem Ensemble zu schaffen. Negative Auswirkungen auf die Meistersingerhalle werden daher nicht gesehen.
Sachgüter sind durch die Planung nur mittelbar betroffen. Dies betrifft z.B. die Zuwegungen
zum Hotelgebäude oder die Verlegung von Sparten. Diese Punkte sind in der B-Planung
zu berücksichtigen, aber auch grundsätzlich zu bewältigen.
Trotz der Eingriffe in den alten Baumbestand, der auch Bestandteil des denkmalgeschützten Landschaftsparks ist, werden laut Einschätzung der Unteren Denkmalschutzbehörde weder für das Schutzgut Kulturgüter noch das Schutzgut Sachgüter erheblich nachteilige Auswirkungen durch die Planung gesehen.
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UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“
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2.11 Wechselwirkungen
Die ermittelten Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter und Umweltbelange berücksichtigen auch das Wirkungs-/Prozessgefüge zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes. Darüberhinausgehende erhebliche Beeinträchtigungen infolge von Wechselwirkungen sind nicht zu erwarten.
In Einzelfällen kann es aber später auf Vorhabeneben (z.B. bei baubedingter Bauwasserhaltung) zu Beeinträchtigungen von Gehölzbestand kommen, in deren Folge auch ein
Absterben von Bäumen zu befürchten ist. Auf Ebene des Flächennutzungsplans sind diese
Punkte noch nicht abzusehen, nach aktueller Planung ist beim Bau aber keine
Grundwasserabsenkung geplant (SCHULZE & LANG, 08.02.2019). Dies kann nachteilige
Auswirkungen auf die Schutzgüter Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt verhindern.
3
Prognose bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante)
Die so genannte Nullvariante, also der Verzicht auf die Planung, würde ein Fortbestehen
der aktuellen Situation an der Meistersingerhalle zur Folge haben. Dies würde in etwa der
beschriebenen Ausgangssituation zu den jeweiligen Umweltbelangen entsprechen und
hätte daher insbesondere für die Schutzgüter Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt sowie
auch für die Schutzgüter Boden, Wasser, Landschaft, Menschliche Gesundheit - Erholung
und Klima zunächst positive Auswirkungen.
Es gäbe nicht die Möglichkeit, weiteres Baurecht zu schaffen und es käme in deren Folge
zu keinen baulich bedingten Eingriffen in Baumbestände und Freiflächen. Aufgrund der
Verkehrssicherungspflichten in der Parkanlage würden aber dennoch alte Bäume entfernt
werden – wie schon in den vergangenen Jahren, so dass Konflikte mit dem Artenschutz
bestehen, die das bestehende Parkpflegewerk bislang nicht abschließend lösen konnte.
4
Kumulative Auswirkungen zusammen mit anderen Planungen
Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist grundsätzlich nicht isoliert, sondern in Zusammenhang mit weiteren Planungen im Umfeld, die zu kumulativen Auswirkungen4
führen können, zu betrachten. Zu erwarten ist, dass sich die Auswirkungen anderer
Planungen gegenseitig beeinflussen. Die Wirkungen können sich dabei auch steigern bzw.
verstärken.
Derzeit ist im Umfeld an relevanten Flächennutzungsplanänderungen lediglich die Planung
im Bereich des ehemaligen Südbahnhofs an der Brunecker Straße relevant. Hier wurde
die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes eingeleitet. Dieses Änderungsverfahren wurde aufgrund des unterschiedlichen Planungsfortschrittes der unterschiedlichen Bereiche
für Wohnen und den neuen Hochschulstandort in Teilverfahren aufgesplittet. Für die
Änderung Nr. 8a erfolgte bereits die Genehmigung, wirksam soll diese Änderung im Herbst
2019 werden. Das Änderungsverfahren für den zweiten Teil, die Änderung Nr. 8b
Brunecker Straße / Ingolstädter Straße soll gegen Ende des Jahres 2019 erst eingeleitet
werden.
Diese Planung befindet sich in gut 850 m Entfernung im Süden. Es erfolgt dort die Änderung der Darstellungen des Flächennutzungsplanes von Bahnflächen und gewerblichen
Bauflächen in Wohnbau- und Grünflächen. Später sind noch Sonderbauflächen für einen
4
gemäß Anlage 1 Nr. 2 b) ff) BauGB n.F. ist die Kumulierung mit Auswirkungen von Vorhaben
benachbarter Plangebiete zu beschreiben
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neuen Universitätsstandort vorgesehen. Die Umweltauswirkungen der dortigen Planung
betreffen andere Gegebenheiten, so dass eine Verstärkung der Auswirkungen mit der
vorliegenden Planung nicht zu besorgen ist. Insbesondere sind dort andere Lebensräume
(Schutzgut Tiere und Pflanzen) betroffen, als hier im Luitpoldhain. Klimatische Auswirkungen haben hier ebenfalls keine funktionalen Zusammenhänge.
Eine mögliche Auswirkung könnte in einer Zunahme des Ziel- und Quellverkehrs bestehen,
die auch eine Zunahme des Verkehrs auf der Münchener Straße mit sich bringen könnte.
Auf Ebene der Flächennutzungsplanung ist dies aber nicht abzuschätzen, zumal die
Verkehrsflüsse hier nicht nur nach Norden gehen, sondern ein Großteil des Verkehrs über
den Ring sowie die Ausfallstraße nach Süden abgehen dürfte. Die Planungen hinsichtlich
des Hochschulstandortes sind außerdem noch nicht abgeschlossen.
Es sind daher keine kumulativen Auswirkungen zusammen mit anderen Planungen zu
betrachten.
5
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
nachteiliger Umweltauswirkungen
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen
sind in Bezug auf die geplante Änderung der FNP-Darstellungen nicht notwendig. Gleichwohl sind in Bezug auf die im Rahmen des Verfahrens zur Änderung des B-Plans Nr. 4160
zu bewertenden konkreten Eingriffe in Natur und Umwelt konfliktmindernde Maßnahmen
sowie Maßnahmen hinsichtlich der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sowie des
europäischen und nationalen Artenschutzes erforderlich; für nähere Angaben hierzu wird
auf den Umweltbericht zur Änderung des B-Plans Nr. 4160 verwiesen.
6
Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Fauna-Flora-Habitat) und
europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des
Bundesnaturschutzgesetzes
Aufgrund der Entfernung des Änderungsbereiches zum FFH-Gebiet DE 6532-371 „Tiergarten Nürnberg mit Schmausenbuck“ von knapp 1,8 km und von gut 1,5 km zum Europäischen Vogelschutzgebiet DE 6533-471 „Nürnberger Reichswald“ werden keine
Auswirkungen auf die Erhaltungsziele dieser Gebiete des Netzes NATURA 2000 durch die
Planung erwartet, zumal funktionale Beziehungen auch aufgrund dazwischenliegender
Siedlungsbereiche ausgeschlossen werden können.
7
Geprüfte Alternativen
Bereits im Vorfeld wurden im Rahmen einer „Städtebaulichen Standortuntersuchung“
(bgsm, Mai 2015) insgesamt acht verschiedene Flächen im gesamten Stadtgebiet als
Standort für den Bau eines Konzerthauses untersucht. Dabei wurden u.a. folgende Bewertungskriterien zugrunde gelegt, die auch Umweltbelange berücksichtigen:
Einbindung in Natur und Landschaft
Auswirkungen auf Vegetation und Tierwelt
Naturschutzrechtliche Erfordernisse
Außenlärmsituation
Verkehrslärmerhöhung
Ausgehender Gewerbelärm vom Grundstück
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UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“
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Erschütterungen
Altlasten
Grundwasser
Denkmalschutz
Einbindung ins Fuß- und Radwegenetz
Öffentliche Anbindung (ÖPNV)
Neben technischen und wirtschaftlichen Aspekten spielten auch diese Kriterien eine Rolle
bei der Entscheidungsfindung. Unter diesen Alternativen wurden vier Standorte (Südlicher
Altstadtring AOK, ehemaliges Quelle-Areal Fürther Straße, Kohlenhof und
Meistersingerhalle) vertieft untersucht.
Dabei handelte es sich bei den ersten beiden Standorten um bereits bebaute und weitgehend versiegelte Flächen, beim Kohlenhof und eine Konversionsfläche der Bahn. Allen
Standorten gemein waren mögliche Auswirkungen aufgrund schon bestehender Lärmbelastungen durch Verkehrslärm. Bei den beiden schon bebauten Standorten hätte es
hingegen bezüglich der anderen Schutzgüter i.d.R. keine erheblichen Auswirkungen gegeben. Im Rahmen von grünordnerischen Maßnahmen hätten auf diesen Standorten sogar
Verbesserungen bei verschiedenen Schutzgütern (z.B. durch Entsiegelungen, Dach- und
Fassadenbegrünung etc.) eintreten können.
Das Quelle-Gebäude steht allerdings unter Denkmalschutz und hätte massive Einschränkungen im Hinblick auf den erforderlichen Umbau erbracht.
Lediglich am Kohlenhof und an der Meistersingerhalle hätte es aufgrund von bekannten
oder zu erwartenden Vorkommen geschützter Arten relevante Auswirkungen auf die Tierwelt gegeben. Lebensräume sind allein bei der Meistersingerhalle in Form der Parkflächen
mit dem alten Baumbestand in deutlichem Maße betroffen gewesen, da am Kohlenhof „nur“
Ruderalflächen vorlagen.
Bei der damaligen Standortfestlegung wurde aber noch der Standort östlich der Meistersingerhalle für das neue Konzerthaus mit in Betracht gezogen, wo die Eingriffe in Natur
und Landschaft (v.a. bei den biotischen Faktoren) deutlich geringer gewesen wären, als
westlich der Meistersingerhalle.
Im Wesentlichen wurde bei der Standortfindung neben den technischen und wirtschaftlichen Aspekten auch den organisatorischen Belangen für künftige Betriebsabläufen der
Vorzug gegeben. Als grundsätzlicher Standort für den Neubau eines Konzerthauses wurde
mit Stadtratsbeschluss vom 29.07.2015 dann der Umgriff der bestehenden Meistersingerhalle gewählt. Dieser Beschluss ist auch die Grundlage für die Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich. Auch auf die ausführliche Darlegung der Planungsalternativen in Kap. I.4.1. der Begründung zur FNP-Änderung wird verwiesen.
Über den Realisierungswettbewerb wurden schon auf Vorhabenebene verschiedene Alternativen für das neue Konzerthaus vorgelegt. Weitere Planoptimierungen basierend auf
dem Siegerentwurf können und müssen auf Ebene der Bebauungsplanung erfolgen.
8
Methodik / Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken
Der Umweltbericht gemäß Anlage 1 des BauGB soll den aktuellen Zustand des Änderungsbereichs (Basisszenario) und die Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die
Umweltbelange gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB beschreiben und bewerten. Auch
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UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“
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die Entwicklung der einzelnen Schutzgüter bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante, Kapitel 3) soll ermittelt und bewertet werden.
Die vorliegende Fassung des Umweltberichtes wurde vom Büro Grosser-Seeger & Partner,
Nürnberg, erstellt. Es werden Angaben zu Umfang und Detaillierungsgrad der
Umweltprüfung gemacht (Kapitel 2) und grundsätzliche Aussagen zur umweltfachlichen
Optimierung der Planung bzw. zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
nachteiliger Auswirkungen dargestellt (Kapitel 5).
Der Umweltbericht beschreibt den Änderungsbereich in dem durch das Bauvorhaben für
das Konzerthaus auch die eigentlichen Eingriffe zu erwarten sind. Für einzelne Schutzgüter
haben sich über diese Grenze hinausgehende Betrachtungen als sinnvoll erwiesen. Auf
sie wird in den jeweiligen Kapiteln hingewiesen, eine generelle Festlegung als statisches
Gebiet ist nicht sinnvoll, da sich die räumlichen Ausmaße der Umweltwirkungen fallweise
unterscheiden.
Folgende Informationsquellen wurden für die Erstellung des Umweltberichtes herangezogen (die genannten Datengrundlagen liegen dem Verfasser vor bzw. wurden von der
Stadt Nürnberg zur Verfügung gestellt):
Wirksamer Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan
Stadtklimagutachten (GEO-NET Umweltconsulting GmbH 2014)
Klimafahrplan Nürnberg 2010-2050 (2014)
Handbuch Klimaanpassung (2012)
Masterplan Freiraum
Gesamtstädtisches Freiraumkonzept Nürnberg (bgmr Landschaftsarchitekten 2013)
Stadtbiotopkartierung (2008)
Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) der Stadt Nürnberg (1996)
Artenschutzkartierung Bayern (ASK-Datenbank des Bayerischen Landesamtes für Umwelt,
LfU), Kartenblatt TK 6532, Abfrage am 30.04.2019)
Bay. Geologisches Landesamt: Geologische Karte 1 : 50.000 Nürnberg-Fürth-Erlangen und
Umgebung (1977) bzw. UmweltAtlas Bayern (Zugriff 13.07.2018)
Grundwasserbericht der Stadt Nürnberg (2017)
Strategische Lärmkarte LFU 2012 (Straßenlärm) bzw. UmweltAtlas Bayern (Zugriff
12.06.2019)
Schallimmissionsschutztechnische Untersuchung gemäß der technischen Anleitung zum
Schutz gegen Lärm (Planungsstand Oktober 2018) (IfB Sorge, 07.11.2018)
Untersuchung der Verkehrsgeräuschimmissionen im Umfeld des Bauvorhabens Neubau
Konzerthaus (IfB Sorge, 27.02.2020)
Ermittlung der zulässigen Emissionskontingente für Anlagengeräusche gemäß DIN 45691
Neubau Konzerthaus (IfB Sorge, 05.08.2019
Schwingungs- und Erschütterungsschutz, Messung von Erschütterungseinwirkungen durch
den Straßenbahnverkehr, Prognose für den geplanten Konzertsaal (IfB Sorge, 12.02.2019)
Lärmaktionsplan der Stadt Nürnberg gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (erstellt von ACCON GmbH, vom Stadtrat beschlossen am 28.10.2015)
Masterplan für die Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität in Nürnberg
(Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co KG, Bericht Juni 2018)
2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für das Stadtgebiet der Stadt Nürnberg (September 2017)
Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)
Änderung Bebauungsplan Nr. 4160 Konzerthaus, Stadt Nürnberg (Grosser-Seeger &
Partner 20.08.2019)
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Geplanter Neubau Konzerthaus Nürnberg, Grunduntersuchung Eremit, Mulmhöhlenbäume
und xylobionte Käfer: Schlussbericht (bufos (Büro für faunistisch-ökologische Studien),
06.05.2019).
Ortsbegehungen (Erfassung Biotop-/Nutzungstypen) in 2016, Überprüfung in 2018
1. Geotechnischer Bericht (Vorerkundung) BV Nürnberg, Münchener Straße 21, Neubau
Konzertsaal, (Spotka Geotechnik 08.07.2016)
Bodenuntersuchung Neubau Konzertsaal (Umweltanalytik Nürnberg (SUN), 03.08.2016
incl. Nachuntersuchung 23.08.2016)
1. und 2. Geotechnischer Bericht, BV Nürnberg Münchener Straße 21, Neubau Konzerthaus, Ingenieurbüro für Bodenuntersuchung Schulze und Lang, 08.02.2019 sowie
07.08.2019
Bodenuntersuchung Neubau Konzerthaus (Umweltanalytik Nürnberg (SUN/U), 11.07. und
05./06.08.2019)
Erläuterung zum Entwässerungskonzept, TOPOTEK 1 GmbH, 29.05.2019
Städtebauliche Standortuntersuchung Veranstaltungs- und Konzerthalle mit Interimsnutzung im Stadtgebiet von Nürnberg, bgsm, München, Stand Mai 2015
Aussagen in diesem Umweltbericht wurden aufgrund der vorliegenden Grundlagendaten
und Erkenntnisse (siehe oben) getroffen. In einigen Bereichen konnten derzeit nur
Annahmen getroffen werden, da auf Ebene der Flächennutzungsplanung der
Detaillierungsgrad deutlich geringer ist, als auf B-Plan-Ebene. Auf etwaige Unwägbarkeiten
oder methodische Schwierigkeiten wird ergänzend bei den einzelnen Schutzgütern
eingegangen.
9
Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)
Gemäß § 4c BauGB sind die erheblichen Umweltauswirkungen (und auch nur diese), die
aufgrund der Durchführung eines Bauleitplanes eintreten, zu überwachen. Ziel dieser
Überwachung ist die frühzeitige Ermittlung insbesondere unvorhergesehener Auswirkungen und ggf. das Ergreifen von Abhilfemaßnahmen. Gegenstand der Überwachung ist
auch die Durchführung von Darstellungen oder Festsetzungen gemäß § 1a Abs. 3 S. 2
BauGB und von Maßnahmen gemäß § 1a Abs. 3 S. 4 BauGB (naturschutzrechtliche
Eingriffsregelung). Die geplanten Überwachungsmaßnahmen sind im Umweltbericht darzustellen. Die gemeindliche Überwachung ist jedoch nicht auf die im Umweltbericht
dargestellten Maßnahmen beschränkt. Monitoringmaßnahmen sind in Bezug auf die angestrebte Änderung der FNP-Darstellungen allerdings nicht erforderlich.
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10 Zusammenfassung
Westlich der Meistersingerhalle im nördlichen Bereich des Luitpoldhains im Südosten von
Nürnberg soll ein Neubau eines Konzerthauses entstehen. Hierfür ist die Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 4160 und im Parallelverfahren die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Nürnberg erforderlich. Der Luitpoldhain ist Bestandteil der zusammenhängenden Parkflächen von „Dutzendteich & Co.“ und soll gemäß den Zielvorgaben des Masterplans Freiraum als „Urbane Parklandschaft“ entwickelt werden.
Im Umweltbericht werden alle Schutzgüter hinsichtlich der Bedeutung der Bestandssituation sowie der zu erwartenden Auswirkungen bei Verwirklichung der Planung untersucht. Grundlage hierfür stellt die vorliegende Änderung des Flächennutzungsplanes dar,
der im Geltungsbereich zukünftig eine Sonderbaufläche (Zweckbestimmung „Kultur- und
Kongresszentrum“) sowie Grünflächen darstellt. Zuvor waren neben einer Fläche für
Gemeinbedarf (Kulturellen Zwecken dienende Einrichtung) und einer Sonderbaufläche für
ein Hotel nur Grünflächen (Parkanlage) dargestellt.
Tabelle 1: Zusammenfassende Bewertung der Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung
auf die Schutzgüter
Umweltbelang / Schutzgut
Bewertung der Auswirkungen
Fläche
nicht erheblich nachteilig
Boden
erheblich nachteilig
Wasser
erheblich nachteilig
Pflanzen
erheblich nachteilig
Tiere
erheblich nachteilig
Biologische Vielfalt
erheblich nachteilig
Landschaft
erheblich nachteilig
Menschliche Gesundheit
Erholung
erheblich nachteilig
Lärm
erheblich nachteilig
Störfallvorsorge
nicht betroffen
Luft
nicht erheblich nachteilig
Klima
nicht erheblich nachteilig
Abfall
nicht erheblich nachteilig
Kultur- und Sachgüter
nicht erheblich nachteilig
Aufgrund der weitgehenden Inanspruchnahme schon genutzter Bereiche im Innenbereich
sind die Auswirkungen für das Schutzgut Fläche nicht erheblich. Es werden zwar
Grünflächen zu Bauflächen umgewandelt, aber kein Wald oder landwirtschaftlich genutzte
Flächen und auch keine naturnahen Bereiche oder großflächige natürliche Lebensräume.
Nachteilige Auswirkungen auf Natur und Landschaft bestehen durch die vorbereitete Überbauung bisheriger Freiflächen und der damit einhergehenden Versiegelung und Beeinträchtigungen der Schutzgüter Boden und Wasser.
Durch die absehbare Inanspruchnahme von Grünflächen und der Rodung von altem
Baumbestand erfolgen sowohl für das Schutzgut Pflanzen, als auch Tiere, erheblich
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UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“
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nachteilige Auswirkungen. Für betroffene Artengruppen (insbesondere Vögel, Fledermäuse und totholzbewohnenden Käfer) gehen wertgebende Lebensraumstrukturen in
Form von Höhlen-/Biotopbäumen verloren. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf die
biologische Vielfalt, die ebenfalls zu erheblich nachteiligen Auswirkungen für dieses
Schutzgut führen.
Beim Schutzgut Landschaft sind auf Ebene des Flächennutzungsplanes erheblich nachteilige Auswirkungen zu befürchten, da für das Landschaftsbild prägende Strukturen bei
der Umsetzung der Planung beseitigt werden.
Für das Schutzgut Mensch sind für die Bereiche „Erholung“ und „Lärm“ erheblich nachteilige Beeinträchtigungen zu erwarten. Durch Umsetzung des Konzerthausneubaus
entstehen neue Nutzungsangebote, die zu einem Mehrverkehr führen, der die Verkehrszahlen im Umfeld erhöht. Durch Verkehrslärm kommt es im Umfeld zu geringfügigen
Pegelerhöhungen um bis zu 0,4 dB(A), allerdings bestehen im Umfeld durch die Vorbelastungen bereits hohe Schallleistungspegel, die über den einschlägigen Orientierungsund Immissionsgrenzwerten liegen. Durch die Planung kann umgekehrt der Beitrag des
Gewerbelärms an der Immissionssituation nach Neubau des Konzerthauses und Umnutzung der Meistersingerhalle sogar etwas gesenkt werden. Interimsweise bestehen
während der Nutzung der Meistersingerhalle als Oper-Standort aber noch Überschreitungen von bis zu 3 dB(A) an den maßgeblichen Immissionsorten im Umfeld. In der
Summe werden die Auswirkungen durch das geplante Vorhaben daher als erheblich
nachteilig bewertet. Aufgrund der hohen Vorbelastungen sind in der Planung alle
Möglichkeiten zum aktiven Schallschutz und zur Reduzierung der Ursachen (z.B. über
Mobilitätskonzept) erforderlich.
Bei den Schutzgütern Klima und Luft können durch zusätzliche Bauflächen lokalklimatische
Veränderungen auftreten, die eine Überbauung und Versiegelung von Freiflächen auslöst,
also Verlust von Kalt- und Frischluftentstehungsgebieten, Überwärmung und Barrieren für
den Luftaustausch. Der Neubau des Konzerthauses entsteht im Nordwesten der
Meistersingerhalle, wo zusammen mit dem Hotel bereits eine Strömungsbarriere für Kaltund Frischluft besteht. Diese wird durch das zusätzliche Gebäude weiter eingeengt.
Weitere Beschneidungen der dortigen Frischluftschneise werden kritisch für die davon
profitierenden Wohnquartiere gesehen und sind daher zu vermeiden. Durch geeignete
Maßnahmen auf Ebene des B-Plans (u.a. Dachbegrünung) können lokal-klimatische
Auswirkungen in gewissem Maße auch gemindert werden. Weitere Maßnahmen sollten im
Hinblick auf die Klimaanpassung vorgesehen werden. In der Summe werden die Auswirkungen auf die Schutzgüter Klima und Luft als nicht erheblich nachteilig bewertet.
Abfälle und Abwässer entstehen im üblichen Rahmen und führen zu keinen erheblich
nachteiligen Beeinträchtigungen.
Da das gesamte Areal des Luitpoldhains als Baudenkmal denkmalgeschützt ist (ehem. NSReichsparteitagsgelände) und auch der Bau der Meistersingerhalle unter Denkmalschutz
steht, ist das Schutzgut Kulturgüter hier von hoher Bedeutung. Die Planung laut
Einschätzung der Unteren Denkmalschutzbehörde, trotz der Eingriffe in den als Denkmal
geschützten Landschaftspark, insbesondere in den alten Baumbestand, insgesamt keine
erheblich nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter.
Im B-Planänderungsverfahren können verschiedene Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen berücksichtigt werden, die eine effektive Verringerung der Eingriffe darstellen.
Diese können bei der Flächennutzungsplanänderung noch nicht berücksichtigt werden.
Erhaltungsziele und Schutzzwecke der oben genannten Gebiete des Schutzgebietssystems NATURA 2000 sind von der Planung nicht betroffen.
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Inwieweit artenschutzrechtliche Verbotstatbestände durch die Planung erfüllt werden , ist
auf Ebene des Bebauungsplanes geprüft worden . Bei Umsetzung von Vermeidungs- und
vorlaufenden Ersatzmaßnahmen werden artenschutzrechtliche Verbotstatbestände durch
die Planung nicht erfüllt. Vorlaufende Ersatzmaßnahmen (CEF) können alle im räumlichen
Zusammenhang umgesetzt werden.
Es erfolgte im Vorfeld eine Untersuchung unterschiedlicher Standortvarianten im Stadtgebiet, die teils auch Umweltbelange als Kriterium berücksichtigte.
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11 Anhang
Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen
Grund und Boden, Fläche, Wasser
ABSP der Stadt Nürnberg:
Eine Reihe von Bodenschutzzielen ist hier
formuliert. Insbesondere sollen ökologisch
wertvolle Bereiche von Versiegelung freigehalten werden.
§ 1a Baugesetzbuch (BauGB) / Landesentwicklungsprogramm (LEP) Bayern 2013:
Mit Grund und Boden soll sparsam und
schonend umgegangen werden, d.h. der
Flächenverbrauch soll verringert und einer
Innenverdichtung Vorrang gegeben werden.
Bodenversiegelungen sollen auf das notwendige Maß begrenzt werden. Die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlich
oder als Wald genutzter Flächen soll begründet werden; dabei sollen Ermittlungen zu
den Möglichkeiten der Innenentwicklung
zugrunde gelegt werden, zu denen insbesondere Brachflächen, Gebäudeleerstand,
Baulücken und andere Nachverdichtungsmöglichkeiten zählen können. Gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) hat die
erneute Inanspruchnahme bereits bebauter
Flächen sowie die Bebauung unbebauter
Flächen im beplanten und unbeplanten Innenbereich, soweit sie nicht für Grünflächen
vorgesehen sind, Vorrang vor der Inanspruchnahme von Freiflächen im Außenbereich. Gemäß dem Grundsatz des LEP sollen
land- und forstwirtschaftlich genutzte Gebiete
erhalten werden. Insbesondere hochwertige
Böden sollen nur in dem unbedingt
notwendigen Umfang für andere Nutzungen
in Anspruch genommen werden. Gemäß
Bundesnaturschutzgesetz sind historisch
gewachsene
Kulturlandschaften
vor
Verunstaltung, Zersiedelung und sonstigen
Beeinträchtigungen zu bewahren.
§ 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG):
Niederschlagswasser soll ortsnah versickert
oder verrieselt werden, soweit dem weder
wasserrechtliche oder sonstige öffentlichrechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen. Des
Weiteren gibt die Entwässerungssatzung der
Stadt Nürnberg der Versickerung von Niederschlagswässern bzw. deren sonstiger
alternativer Ableitung den Vorrang. Mit Einführung des getrennten Gebührenmaßstabs
für Niederschlagswasser und Abwasser seit
01.01.2000 wird dies auch in der entsprechenden Gebührensatzung berücksichtigt.
Stadtratsbeschluss vom 27.06.2012:
Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept
(InSEK) „Nürnberg am Wasser“ beinhaltet
Leitlinien für künftige gesamtstädtische Planungen und Konzepte in Bezug auf die Gemeinschaftsaufgabe Wasser.
Beschluss des Umweltausschusses vom
09.10.2013 und des Stadtplanungsausschusses vom 07.11.2013:
Die Stadtverwaltung prüft in jedem Bauleitplanverfahren, der eine Neubauplanung vorsieht (einschließlich Konversionsflächen) die
Möglichkeiten und die Realisierbarkeit eines
nachhaltigen Umgangs mit und einer ortsnahen Beseitigung des anfallenden Niederschlagswassers.
Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG):
Die Funktionen des Bodens sollen nachhaltig
gesichert, schädliche Bodenveränderungen
abgewehrt und Vorsorge gegen nachteilige
Einwirkungen auf den Boden getroffen werden. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen
Beeinträchtigungen der natürlichen Funktionen soweit wie möglich vermieden werden.
Artenschutz und Biologische Vielfalt
Die Rechtsvorgaben für den speziellen Artenschutz sind in den §§ 44 u. 45 BNatSchG
geregelt. Aussagen zum NATURA 2000Konzept der EU finden sich in den §§ 31 bis
36 BNatSchG. Die Rechtsgrundlagen zum
speziellen Artenschutz unterliegen nicht der
Abwägung im Rahmen der Bauleitplanung.
Die Bayerische Biodiversitätsstrategie, beschlossen vom Bayerischen Ministerrat am
01. April 2008, nennt u.a. folgenden Hand-
Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg
Stand: 16.03.2020
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UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“
lungsschwerpunkt: Berücksichtigung der Aspekte des Artenschutzes und des Biotopverbunds sowie des Ziels der Erhaltung
von Gebieten mit hoher biologischer Vielfalt
bei der Trassierung von Verkehrswegen und
der Ausweisung neuer Siedlungs- und Gewerbeflächen.
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Im Parkpflegewerk zum Luitpoldhain ist die
Lebensraumfunktion ein Teilziel. Die Funktion
für Arten und Lebensräume ist dauerhaft zu
erhalten. Bäume mit Potenzial für den
Artenschutz sind langfristig zu erhalten und
zu entwickeln.
Natur und Landschaft
Nach § 1 BNatSchG ist die biologische Vielfalt
dauerhaft zu sichern. Die §§ 23 bis 29
BNatSchG treffen Aussagen zum Schutz
bestimmter Flächen und einzelner Bestandteile der Natur. In § 20 BNatSchG ist das Ziel
festgesetzt, mind. 10% der Landesfläche als
Netz verbundener Biotope zu sichern. Der
Biotopverbund dient u.a. der dauerhaften Si-
cherung der Populationen wildlebender Tiere
und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Lebensgemeinschaften
sowie der Bewahrung, Wiederherstellung und
Entwicklung funktionsfähiger ökologischer
Wechselbeziehungen.
Menschliche Gesundheit: Lärm, Luft, Grün- und Freiraum, Erholung, Störfallvorsorge
überschritten werden dürfen. Die Regelungen
der TA Lärm bestimmen die Grenze der
Abwägung für Gewerbe- bzw. Anlagenlärm,
da ein Bebauungsplan keine Festsetzungen
treffen darf, die nicht vollziehbar sind.
DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau):
gibt aus Sicht des Schallschutzes im Städtebau erwünschte Orientierungswerte vor.
16. BImSchV (Sechzehnte Verordnung zur
Durchführung d. Bundes-Immissionsschutzgesetzes – Verkehrslärmschutzverordnung):
legt Grenzwerte für den Bau oder die wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen
sowie von Schienenwegen der Eisenbahnen
und Straßenbahnen fest.
18. BImSchV (Achtzehnte Verordnung zur
Durchführung d. Bundes-Immissionsschutzgesetzes – Sportanlagenlärmschutzverordnung): gilt für Errichtung, Beschaffenheit und
Betrieb von Sportanlagen, soweit sie zum
Zwecke der Sportausübung betrieben werden
und einer Genehmigung nach BImSchG nicht
bedürfen.
Sie
legt
gebietsbezogene
Immissionsrichtwerte für Sportlärm fest, die
am Immissionsort in der Summe nicht überschritten werden dürfen. Die Regelungen der
Sportanlagenlärmschutzverordnung bestimmen die Grenze der Abwägung für Sportlärm,
da ein Bebauungsplan keine Festsetzungen
treffen darf, die nicht vollziehbar sind. In
Bayern soll die 18. BImSchV auch für
Freizeitlärm (ausgenommen traditionelle
Volksfeste und Kirchweihen) Anwendung
finden.
§ 47d BImSchG (Lärmaktionsplan):
Auf Basis der Strategischen Lärmkarten hat
die Stadt Nürnberg einen Lärmaktionsplan
(LAP) erstellt, der am 27.01.2016 in Kraft
getreten ist. Der LAP soll die Lärmprobleme
und -auswirkungen regeln und die ruhige
Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms
schützen.
Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift
zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm –
TA Lärm): dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor sowie der
Vorsorge gegen schädliche(n) Umwelteinwirkungen durch Geräusche. Sie gilt für Anlagen, die als (nicht) genehmigungsbedürftige
Anlagen den Anforderungen des BImSchG
(Zweiter
Teil)
unterliegen
im
bau-/
immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren sowie bei Nachbarschaftsbeschwerden. Sie legt u.a. gebietsbezogene
Immissionsrichtwerte für Anlagenlärm fest,
die am Immissionsort in der Summe nicht
Freizeitlärmrichtlinie LAI (Länderausschuss
für Immissionsschutz, Stand März 2015):
dient als Erkenntnisquelle und gibt Hinweise
zur Beurteilung von Freizeitanlagen bzw.
Grundstücken, die nicht nur gelegentlich für
Freizeitgestaltung bereitgestellt werden, bezüglich der Unvermeidbarkeit und Zumutbarkeit von Freizeitlärm. Die Freizeitlärmrichtlinie
soll in Bayern nur für traditionelle Volksfeste
und Kirchweihen Anwendung finden.
Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg
Stand: 16.03.2020
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UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“
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Gesamtstädtisches Freiraumkonzept mit
Aktionsplan "Kompaktes Grünes Nürnberg
2020":
Der Luitpoldhain als Bestandteil von
„Dutzendteich & Co.“ soll als „Urbane Parklandschaft 21. Jahrhundert“ entwickelt werden. Der Bereich um die Meistersingerhalle
soll als Eingangsbereich für diese Parklandschaft gestaltet/aufgewertet werden.
Gesetz über Anforderungen an den Lärmschutz bei Kinder- und Jugendspieleinrichtungen – KJG): regelt in Bayern die Zulässigkeit von Immissionen durch Geräusche von
Kinder- und Jugendspieleinrichtungen in der
Nachbarschaft von Wohnbebauung. Es legt
u.a. fest, dass die natürlichen Lebensäußerungen von Kindern, die Ausdruck natürlichen
Spielens oder anderer kindlicher Verhaltensweisen sind, im Wohnumfeld als sozialadäquat hinzunehmen sind. Das KJG
lockert für Jugendspieleinrichtungen einige
Regelungen der Sportanlagenlärmschutzverordnung.
Parkpflegewerk zum Luitpoldhain:
Der Leitgedanke für die künftige Entwicklung
des Parks ist „seine Erhaltung und behutsame und gezielte Weiterentwicklung für die
Grünversorgung der Südstadt und der Stadt
Nürnberg insgesamt“.
§ 47 BImSchG (Luftreinhalteplan):
Die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans
für das Stadtgebiet Nürnberg wurde am
15.09.2017 von der Regierung von Mittelfranken in Kraft gesetzt; darin enthalten ist
u.a. eine Maßnahmenübersicht des bestehenden Luftreinhalte-/Aktionsplans (2004)
sowie dessen 1. Fortschreibung (2010) und
deren jeweiliger Umsetzungsstand, sowie
weitere (geplante) relevante Maßnahmen zur
Luftreinhaltung.
Baulandbeschluss (2017):
Der Baulandbeschluss wurde am 24.05.2017
durch den Stadtrat beschlossen und trat am
14.06.2017 in Kraft; er ist für die Verwaltung
bindend. Der Baulandbeschluss trifft für die
Bauleitplanung von Wohnbau- und Gewerbeflächen einheitliche Regelungen in Bezug auf
städtebauliche und umweltplanerische Standards und Qualitäten sowie zu Folgekostenregelungen.
Bezüglich der Luftbelastung gelten die
Grenzwerte der 39. BImSchV; sie betreffen
überwiegend das Schutzgut „Menschliche
Gesundheit“, einzelne Grenzwerte zielen
auch auf den Schutz der Vegetation.
BauGB § 1 Abs. 6 Nr. 7j (Anfälligkeit für
schwere Unfällen oder Katastrophen):
Die BauGB-Novellierung vom 13.05.2017
führt durch Aufnahme der Störfallvorsorge i.S.
des
immissionsschutzrechtlichen
Trennungsgrundsatzes gemäß § 50 Abs. 1 BImSchG in den Katalog der zu berücksichtigenden Umweltbelange sowie durch das Einfügen hierfür differenzierterer Festsetzungsmöglichkeiten in § 9 BauGB zu einer erhöhten
Gewichtung dieses Belangs in der Bauleitplanung. Des Weiteren besteht nunmehr
die Pflicht zur Berücksichtigung der Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der nach
dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für
schwere
Unfälle
oder
Katastrophen
(außerhalb des Störfallrechts) zu erwarten
sind, auf die Belange nach den Buchstaben a
bis d und i.
Beschluss des Stadtplanungsausschusses
vom 09.07.2009: Es wurden Richtwerte für
die Ausstattung mit öffentlichen Grünflächen
in Bebauungsplänen und städtebaulichen
Verträgen festgelegt: öffentliche Grünfläche
pro Einwohner im Geschosswohnungsbau:
20 m², öffentliche Grünfläche pro Einwohner
im Einfamilienhausgebiet 10 m²; davon jeweils Spielfläche pro Einwohner: 3,4 m².
Beschluss des Umweltausschusses vom
12.03.2014 und des Stadtplanungsausschusses vom 27.03.2014:
Das gesamtstädtische Freiraumkonzept
(GFK) und das Leitbild „Kompaktes Grünes
Nürnberg 2030“ bilden die Grundlage der
Grün- und Freiraumplanungen der Stadt
Nürnberg.
Klima
sparsame und effiziente Nutzung von Energie
gehören zu einer gemeindlichen Aufgabe im
Rahmen der Bauleitplanung. Am 30. Juni
BauGB § 1 Abs. 5 und 6:
Der globale Klimaschutz, der Einsatz und die
Nutzung erneuerbarer Energien sowie die
Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg
Stand: 16.03.2020
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UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“
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schen Anforderungen an Neubauten sind
zum 01. Januar 2016 weiter angehoben worden und sind ein wichtiger Zwischenschritt hin
zum EU-Niedrigstenergiegebäudebestand,
der ab spätestens 2021 gilt.
2011 hat der Bundestag die Novellierung des
BauGB durch das „Gesetz zur Förderung des
Klimaschutzes bei der Entwicklung in den
Städten und Gemeinden“ beschlossen
(BauGB-Klimanovelle 2011). Die Belange des
Klimaschutzes und der Anpassung an den
Klimawandel sind dadurch erweitert worden.
Bauleitpläne sollen dazu beitragen, den
Klimaschutz und die Klimaanpassung, insb.
auch in der Stadtentwicklung, zu fördern.
Gemeinsamer Beschluss des Stadtplanungsund Umweltausschusses v. 26.06.2014:
Das Stadtklimagutachten stellt eine Grundlage für alle weiteren Planungen der Stadt
Nürnberg dar und ist bei anstehenden Planungsvorhaben zu berücksichtigen. Mit dem
Stadtklimagutachten liegt eine aktuelle Datengrundlage und Analyse der klimaökologischen Funktionen für das Nürnberger
Stadtklima vor. Wichtige Ergebnisse und
Empfehlungen für die weitere städtebauliche
Entwicklung werden in einer Klimafunktionsund einer Planungshinweiskarte dargestellt.
BauGB § 1a Abs. 5:
Es soll den Erfordernissen des Klimaschutzes
sowohl durch Maßnahmen, die dem
Klimawandel entgegenwirken, als auch durch
solche, die der Anpassung an den
Klimawandel dienen, Rechnung getragen
werden.
Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie
(2010/31/EU) v. 19.05.2010:
Alle Neubauten sind ab 2021 als Niedrigstenergiegebäude auszuführen, d.h. der Energiebedarf ist sehr gering oder liegt fast bei
null. Er sollte zu einem wesentlichen Teil aus
erneuerbaren Energien gedeckt werden.
Stadtratsbeschluss v. 23.07.2014:
Der maßnahmenbezogene Klimafahrplan
2010 – 2050 umfasst die Bereiche Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel.
Die CO2-Emissionen in Nürnberg sollen,
gegenüber den Werten von 1990, bis 2030
um 50% (Zielsetzung des Klimabündnisses
der europäischen Städte), bis 2050 um 80%
reduziert werden (Zielsetzung der Bundesregierung). Bis zum Jahr 2020 soll das EU20-20-20-Ziel (CO2-Reduktion um 20%, Effizienzsteigerung um 20%, Anteil der erneuerbaren Energien von 20%) erreicht werden.
Zur Anpassung an den Klimawandel werden
die vorgeschlagenen Maßnahmen sukzessive ergänzt und aktualisiert. Im Kontext mit
den Zielvorgaben des Masterplans Freiraum
und des Stadtklimagutachtens werden Umsetzungsstrategien entwickelt.
Erneuerbares-Energien-Wärmegesetz
(EEWärmeG):
Alle Eigentümer von Gebäuden sind zu einer
anteiligen Nutzung von regenerativen Energien verpflichtet.
Umweltausschussbeschluss v. 23.01.2013:
In Bebauungsplanverfahren oder anderen
städtebaulichen Vorhaben sind grundsätzlich
Energiekonzepte zu erstellen mit dem Ziel,
eine CO2-neutrale Energieversorgung für den
Neubau zu erreichen.
EnEV:
Die neue Energieeinsparverordnung ist am
01. Mai 2014 in Kraft getreten. Die energeti-
Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg
Stand: 16.03.2020
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Ö 10
Beschlussvorlage
Stpl/162/2020
Beratung
Datum
Behandlung
Ziel
Ferienausschuss
22.04.2020
öffentlich
Beschluss
Betreff:
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160
für das Gebiet zwischen Bayernstraße, Münchener Straße, Parsifalstraße, Platz der Opfer
des Faschismus, Schultheißallee einschließlich einer Teilfläche südlich der Bayernstraße
(in Verlängerung der Schultheißallee)
Prüfung der Stellungnahmen und Erlass der Satzung
Anlagen:
Entscheidungsvorlage
Anlage 1 zur Entscheidungsvorlage
Übersichtsplan
Änderungssatzung
Lesefassung der Satzung
Begründung
Umweltbericht
Sachverhalt (kurz):
Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160 für ein Gebiet zwischen
Bayernstraße, Münchener Straße, Parsifalstraße, Platz der Opfer des Faschismus,
Schultheißallee einschließlich einer Teilfläche südlich der Bayernstraße (in Verlängerung der
Schultheißallee) wurde am 17.09.2015 durch Beschluss des Stadtplanungsausschusses
eingeleitet.
Ziel des Änderungsverfahrens ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Errichtung eines Konzerthauses auf dem Standort westlich der Meistersingerhalle zu schaffen.
Der Bebauungsplan-Entwurf wurde auf Grundlage der im April 2018 getroffenen
Wettbewerbsentscheidung erstellt. Parallel zur Bebauungsplanänderung wird derzeit die 15.
Änderung des Flächennutzungsplans bearbeitet (Behandlung in gleicher Sitzung).
Im Zuge der öffentlichen Auslegung vom 19.12.2019 bis 31.01.2020 gingen vier
Stellungnahmen von Vereinen und Verbänden und sieben Stellungnahmen von Bürgerinnen
und Bürgern ein. Es wurde Stellung genommen zu den Themen Standortwahl, Radverkehr,
Baumbestand/Ausgleich, Artenschutz, Bauphase, Stellplätze, Mobilitätskonzept sowie
Klimaschutz/Energieeinsparung.
Über die Stellungnahmen soll beschlossen werden. Ebenso soll der Bebauungsplan als
Satzung beschlossen werden. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt nach Genehmigung der 15.
FNP-Änderung durch die Regierung von Mittelfranken wird der Bebauungsplan
rechtsverbindlich.
Seite 1 von 4
191
Stadt Nürnberg
1.
Beschlussvorlage Stpl/162/2020
Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein
(→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
€ Folgekosten
Gesamtkosten
€ pro Jahr
dauerhaft
nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv
€ davon Sachkosten
€ pro Jahr
davon konsumtiv
€ davon Personalkosten
€ pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ein Finanzierungsvorschlag ist zu gegebener Zeit zu erarbeiten
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
(→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von
Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Seite 2 von 4
192
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage Stpl/162/2020
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein
3.
4.
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
siehe Begründung Kap. I.4.4
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Seite 3 von 4
193
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage Stpl/162/2020
Beschlussvorschlag:
1. Der Stadtplanungsausschuss prüft die vorgebrachten Stellungnahmen und Einwendungen
zum Entwurf der Ersten Änderung des Bebauungsplans für das Gebiet zwischen Bayernstraße,
Münchener Straße, Parsifalstraße, Platz der Opfer des Faschismus, Schultheißallee
einschließlich einer Teilfläche südlich der Bayernstraße (in Verlängerung der Schultheißallee)
vom 30.10.2019 mit folgendem Ergebnis:
Dem Bebauungsplan in der Fassung vom 30.10.2019 ist nach Abwägung der öffentlichen
Belange untereinander und mit den privaten Belangen Dritter gemäß der Darstellung in der
Entscheidungsvorlage der Vorrang einzuräumen.
2. Der Stadtplanungsausschuss beschließt die Erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160
für das Gebiet zwischen Bayernstraße, Münchener Straße, Parsifalstraße, Platz der Opfer des
Faschismus, Schultheißallee einschließlich einer Teilfläche südlich der Bayernstraße (in
Verlängerung der Schultheißallee) vom 30.10.2019 mit der Begründung vom 13.03.2020 und
dem Umweltbericht vom 12.03.2020 unter Hinweis auf die Entscheidungsvorlage als Satzung.
Dies ist ortsüblich bekanntzumachen.
Seite 4 von 4
194
Ö 10
Beilage
Betreff:
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160
für das Gebiet zwischen Bayernstraße, Münchener Straße, Parsifalstraße, Platz der Opfer
des Faschismus, Schultheißallee einschließlich einer Teilfläche südlich der Bayernstraße
(in Verlängerung der Schultheißallee)
Prüfung der Stellungnahmen und Erlass der Satzung
Entscheidungsvorlage
1. Ausgangssituation
Die Stadt Nürnberg reagiert mit der Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160 auf den bereits seit
längerer Zeit bestehenden Bedarf an einem weiteren Veranstaltungsort im Format einer
Konzerthalle im Stadtgebiet. Nach erfolgter Prüfung verschiedener Standortalternativen im
Stadtgebiet wurde mit Stadtratsbeschluss vom 29.07.2015 der Standort an der Meistersingerhalle
(MSH) und mit Stadtratsbeschluss vom 26.07.2017 der Standort westlich der MSH für den
Neubau der Konzert- und Veranstaltungshalle festgelegt.
Mit dem Bau eines neuen Konzerthauses mit einer städtebaulichen und architektonischen
Strahlkraft soll die Position der Stadt Nürnberg als überregionaler Musikstandort gefestigt werden.
Gleichzeitig werden mit der anschließenden Zwischennutzung der MSH als Interimsstandort für
die Oper die Voraussetzungen für die erforderliche Sanierung des Opernhauses geschaffen.
Nach Abschluss der Nutzung als Operninterim kann die MSH einer neuen Nutzung als Kongressund Tagungszentrum zugeführt werden.
Um den Neubau auf dem westlich der MSH bestehenden Parkplatz realisieren zu können, ist eine
Änderung des Bebauungsplans erforderlich. Derzeit ist die betreffende Fläche als öffentliche
Grünfläche mit Zweckbestimmung Parkplatz festgesetzt.
2. Planung
Zur Sicherung der städtebaulichen Qualitäten wurde durch die Stadt Nürnberg ein zweiphasiger,
offener Realisierungswettbewerb durchgeführt. Das Preisgericht entschied sich einstimmig für die
Arbeit der Bietergemeinschaft Johannes Kappler Architektur und Städtebau GmbH, Nürnberg,
Super Future Collective, Nürnberg, Topotek 1 Architektur GmbH, Berlin sowie der Topotek 1
Gesellschaft von Landschaftsarchitekten mbH, Berlin. Über das Ergebnis wurde am 06.06.2018
im Stadtrat berichtet.
Der Planentwurf des Preisträgers ist so konzipiert, dass sich das neue Konzerthaus mit der MSH
zu einem Gesamtensemble verbindet. Dies wird dadurch erreicht, dass die prägenden Elemente
der MSH (Foyer, Atrien, durchgehender Sockel) aufgenommen werden und sich zu einem
fließenden Raum aus Veranstaltungssälen und öffentlichen Begegnungszonen verbinden. Die
Haupterschließung für das neue Konzerthaus erfolgt von der Schultheißallee aus, wobei der
Besucherparkplatz auf dem bestehenden „großen Parkplatz“ östlich der MSH untergebracht wird.
Hier stehen für das neue Konzerthaus und die MSH mit rund 600 Stellplätzen ausreichend
Stellplätze zur Verfügung. Die Anlieferung für das neue Konzerthaus erfolgt über eine Zufahrt von
der Münchener Straße, die gleichzeitig auch der Zufahrt zum Kongresshotel dient. Die
Anlieferung zur MSH erfolgt weiterhin über den bestehenden Tiefhof vom östlich gelegenen
„großen Parkplatz“ mit einer von Osten kommenden Rampe als Zu- und Abfahrt.
1
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3. Mobilitätskonzept
Um die verkehrlichen Auswirkungen auf die Umgebung so gering wie möglich zu halten, sollen
Maßnahmen realisiert werden, die zu einer Verlagerung der Fahrten der Konzertbesucherinnen
und -besucher vom Auto auf den Umweltverbund (ÖPNV, Radverkehr, Fußverkehr) beitragen.
Hierzu wurde von einem externen Büro ein Mobilitätskonzept erarbeitet, das verschiedene
Maßnahmen empfiehlt. Als wichtige Maßnahmen werden im Mobilitätskonzept unter anderem die
Einführung eines Kombi-Tickets für jede Veranstaltung, die Aufwertung der Haltestelle
„Meistersingerhalle“, die Takterhöhung bei der Straßenbahn in den Abendstunden, die
Anpassung der Parkgebührenordnung sowie die Schaffung qualitativ hochwertiger
Radabstellanlagen empfohlen. Bei den vom Gutachterbüro empfohlenen Maßnahmen handelt es
sich um solche, die nicht im Bebauungsplan festgesetzt werden können. Die vertiefte Planung
der einzelnen empfohlenen Maßnahmen und die Vorlage im zuständigen Ausschuss zur
Beschlussfassung über die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt zum gegebenen Zeitpunkt.
4.
Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichen Auslegung
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 19.12.2019 bis
31.01.2020 durchgeführt.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gingen vier Stellungnahmen von Verbänden und Vereinen
sowie sieben Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit ein. Diese sind nachstehend aufgeführt.
Die Stellungnahmen sind inhaltlich in gekürzter Form widergegeben. Die Originalschreiben
befinden sich in der Bebauungsplan - Akte, die in der Sitzung des Stadtplanungsausschusses
aufliegt und dort wie vorher bereits im Stadtplanungsamt, Lorenzer Straße 30, Zimmer 502a (5.
Obergeschoss) während der allgemeinen Dienststunden (Montag, Dienstag und Donnerstag von
8.30 Uhr bis 15.30 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr) eingesehen werden
kann. Die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen sind zu prüfen. Das Ergebnis ist den
Beteiligten mitzuteilen (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch).
Landesbund für Vogelschutz:
Die Standortentscheidung des Stadtrats sei ohne rechtzeitige vorherige Beteiligung der Bürger
und Verbände im Vorfeld erfolgt. Auf Grund der erheblichen finanziellen Vorleistungen gehe man
davon aus, dass eine Änderung nicht mehr erfolgen wird. Diese Vorgehensweise unter fehlender
Berücksichtigung der stadtklimatischen Auswirkungen und Artenvielfalt sei leider symptomatisch
für die planerische Vorgehensweise. Es sei eine Tatsache, dass der gewählte Standort von allen
Alternativen um die Meistersingerhalle wegen des bedeutenden Alteichenbestands die
erheblichsten Eingriffe bedeute.
Der Standort auf dem Großparkplatz wäre mit vergleichsweise geringeren Eingriffen zur
Verfügung gestanden. Es seien aber zum Beispiel Aspekte der Verkehrsanbindung höher
gewertet worden, als das Stadtklima und der Artenschutz. Dies sei für die Zukunft der Stadt und
der Bürger eine falsche Gewichtung.
Der LBV lehne die Darstellungen im Flächennutzungsplan und Bebauungsplan ab. Zudem stelle
man sich die Frage, für was es einen Umweltbericht brauche, wenn aus den klaren Aussagen
des Umweltberichts keine Konsequenzen gezogen würden.
Der LBV nehme trotz der geringen Chancen auf Berücksichtigung Stellung, vor allem vor dem
Hintergrund, dass kein Einverständnis mit der Planung bestehe.
Allgemeiner Deutscher Fahrrad Club
Die vorliegenden Planungen sähen keinen Radweg auf der Südseite der Schultheißallee mit
Weiterführung entlang der Parkplätze an der Meistersingerhalle zum Rad- und Gehweg „An der
Ehrenhalle“ vor. Die Radfahrer müssten sich auf dem 200 m langen Abschnitt von der Münchener
2
196
Straße bis zum Parkplatz die Fläche mit den Fußgängern teilen (Gehweg /Radfahrer frei). Die
Radfahrer müssten zudem ohne Furt über die Zufahrt zum Parkplatz und durch eine der
Parkgassen fahren und dann über die Ausfahrt aus den Parkplätzen ebenfalls ohne Furt in den
sonstigen Radweg weiter Richtung Bayernstraße / Große Straße.
Radfahrer von Ost nach West würden nur diese Fahrtmöglichkeit haben. Radfahrer von West
nach Ost müssten die Straße nutzen, wenn sie zügig weiterfahren wollten.
Der Radverkehr sei in den vorliegenden Planungen nicht angemessen berücksichtigt. Bereits
heute sei die Begegnungsfläche für Radfahrer und Fußgänger im Bereich der Straßenbahn und
zu den Parkplätzen zu eng und nicht eindeutig gekennzeichnet. Künftig würde die Nutzung der
Gehwege durch Parkplätze für Konzertbesucher im Bereich der Bundesagentur für Arbeit, durch
mehr querende Straßenbahn Fahrgäste und auch beim späteren Ausbau der Meistersingerhalle
zum Kongresszentrum zunehmen. Daraus würde sich eine Verschlechterung der Situation für
Radfahrende aber auch Fußgänger ergeben.
Nach den geltenden Empfehlungen für die Anlage von Radwegen und Gehwegen seien
gemeinsame Führungen nur dort vorzusehen, wo insgesamt geringere Fußgänger- und
Radfahrermengen herrschen würden. Dies sei hier aktuell und künftig nicht der Fall.
Es seien für zukunftstaugliche Entwicklungen in diesem Bereich gesonderte Radwege
einzuplanen. In der Ausschreibung zum Konzerthaus wäre dies auch so vorgesehen gewesen.
Die vorliegenden Pläne wären deswegen zu korrigieren. Die endgültige Ausgestaltung des
Verkehrsraums sei letztendlich eine Frage der Verkehrsplanung, aber der Bebauungsplan lege
faktisch fest, ob genug Platz für angemessene Radverkehrsanlagen und angemessene Flächen
für Fußgänger zu Verfügung stünden.
BUND Naturschutz in Bayern e.V., Kreisgruppe Nürnberg
Anmerkung: Die Stellungnahme wird gekürzt widergegeben. Zur detaillierten Aufzählung der
Einwände wird auf die Anlage verwiesen.
Der Luitpoldhain habe als Grünfläche für die stark unterversorgte Südstadt und wegen seiner
stadtklimatischen Funktion eine bedeutende Funktion. Der alte Baumbestand mit mehreren
Naturdenkmälern habe enorme Wichtigkeit für die urbane Biodiversität, eine auch nur teilweise
Zerstörung der Parkanlage sei also in keiner Form ersetzbar. Der vorgelegte Bebauungsplan
habe erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Pflanzen, Tiere,
biologische Vielfalt, Landschaft sowie menschliche Gesundheit und Erholung; eine Kompensation
dieser Nachteile könne wegen der baulichen Maßnahme auf dem geplanten Gelände nicht
erfolgen. Der vorgelegte Bebauungsplan und der Neubau der Konzerthalle an der geplanten
Stelle werde wegen des massiven Eingriffs in eine innerstädtische Parkanlage grundsätzlich
abgelehnt.
Die Höhe der Baukörper behindere einen Frischlufttransport in die benachbarten Stadtteile, da
durch die großflächige Fällung von Bäumen eine positive Klimawirkung (Kühlung) weiter reduziert
werde. Nürnberg sei als Großstadt dramatisch vom Klimawandel betroffen, die Überhitzung von
Stadtteilen in heißen Sommern werde zunehmend zum drängenden Gesundheitsproblem für die
Bewohner.
Die Verschlechterung der lufthygienischen Situation im Umfeld sei aufgrund von Rodung
wertvollen Baumbestands (Filterwirkung) zusammen mit einer starken PKW-Erschließung und
der Blockade von Frischluftströmen durch den Baukörper zu befürchten, ebenso ein Anstieg der
Belastung mit Stickoxiden und Feinstaub in den umliegenden Stadtteilen.
3
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Die Einschränkung der Erholungswirkung durch Zerstörung der Parkanlage, ebenso wie die
Entwertung des Parks während der Baumaßnahme für einen langen Zeitraum durch Lärm und
Baustellenverkehr sei zu befürchten. Auf das Grünflächendefizit in der Südstadt sei verwiesen.
Es erfolge eine Vernichtung wertvoller und unverzichtbarer Lebensräume für Vögel, Fledermäuse
und Kleintiere in Form des Baumbestands mit Höhlen, Rissen und Spalten, die durch
Neupflanzungen erst nach vielen Generationen ersetzt werden könnten. Nistkästen seien oft nur
unzureichende Alternativquartiere, da Kleintiere, wie der Eremitenkäfer, auf Totholz alter Bäume
angewiesen sei, die Rodung des Baumbestands stelle daher einen unersetzlichen Verlust dar.
Alternatives Verkehrskonzept
Das Areal sei zentral und mit einer Straßenbahntrasse gut erschlossen. Geringfügige
Verbesserungen beim ÖPNV können die primäre Erschließung des Geländes über Privat-PKW
jedoch nur unzureichend kompensieren. Zwar würden im Westen Parkplätze wegfallen, die hohe
Anzahl ebenerdiger Parkplätze im Osten entspräche nicht den Forderungen nach einer
zukunftsgerechten Mobilität. Ebenerdige Parkplätze sollten entfallen, da im Umfeld genügend
Parkplätze vorhanden seien (Bundesanstalt für Arbeit, Volksfestgelände), die z.B. über
Shuttlebusse erschlossen werden könnten. Die frei werdenden Flächen könnten für die
Neupflanzung von Bäumen verwendet werden.
Die Verbindung An der Ehrenhalle / Schultheißallee trenne im Osten einen größeren Teil ·des
Parks ab; die Straße sei zur Verkehrserschließung des Geländes weitgehend verzichtbar, wie
auch die aktuelle Sperrung zeige. Die Straße einschließlich der Parkplätze könne rückgebaut
werden mit Schaffung mehrerer gesicherter Übergänge über die Straßenbahngleise für
Besucher. Fahrradstellplätze im Baukörper ohne Neuversiegelung vor sowie zusätzliche
Abstellmöglichkeiten in der Nähe der Eingänge seien zu schaffen.
Mangelhafter Ausgleich
Die vorgeschlagenen Ausgleichspflanzungen seien ungeeignet, den massiven stadtklimatischen
Eingriff in den nächsten Jahrzehnten zu kompensieren. 84 zu entfernenden Bäumen stünden nur
70 Neupflanzungen gegenüber, es werde daher mindestens eine Verdoppelung der
nachzupflanzenden Bäume im Umfeld oder in unmittelbar benachbarten Stadtteilen gefordert.
Der Luitpoldhain biete zahlreiche Möglichkeiten, einen Ausgleich benachbart zu den Eingriffen zu
realisieren. Ausgleichsmaßnahmen in weit entfernten Stadtteilen aus dem Ökokonto (Neunhof)
seien daher unnötig. Geeignet sei hierfür der Parkplatz an der Bayernstraße, der großflächig
entsiegelt und mit Gehölzbestand bepflanzt werden könnte. Weiterhin sei eine komplett
versiegelte Fläche im westlichen Vorfeld der Ehrenhalle, die weder zum historischen
Gebäudekomplex gehöre, noch als Rad- oder Fußweg genutzt werde, zu entsiegeln. Auch könne
die Minigolfanlage, die seit etlichen Jahren außer Betrieb sei und verfalle, beseitigt und mit
Gehölzen begrünt werden. Die Kartbahn/ Verkehrsübungsbereich stelle ebenfalls eine
zweckfremde, stark versiegelte Nutzung dar und solle daher ebenfalls aufgegeben werden; der
Standort sei gut geeignet, Ausgleichsmaßnahmen umzusetzen.
Ungenügende saP
Die saP sei für den gesamten Bereich des Bebauungsplans zu erstellen. Die vorliegende saP
würde schwerwiegende fachliche Mängel aufweise, die korrigiert werden müssten.
Im Einzelnen seien Kartierungen von zwei Teilbereiche in den Jahren 2016 und 2019 in
unterschiedlichen Intensitäten durchgeführt worden. Die Nachweisdaten seien nicht homogen,
die Daten aus 2016 seien evtl. veraltet, es fehle eine Erklärung / Beurteilung, inwiefern dieses
Vorgehen zulässig sei, die Vögel hätten 2019 im ganzen Bereich (zeitgleich) kartiert werden
sollen.
Weiterhin sei nur der Nordteil des Untersuchungsbereichs für die saP hinsichtlich der
Baumstrukturkarte bearbeitet, der Südteil fehle, es fehlten Nachweise von artenschutzrechtlichen
Habitatstrukturen (nur Potenzialangaben für Fledermäuse und Eremit), Spechthöhlen etc. sowie
größere Nester. In der saP fehle ein Plan mit Eingriffsbereich. Insbesondere sei nicht ersichtlich,
was verlorengehe, wo sich Baustelleneinrichtung befänden und welche Tabuzonen einzuhalten
seien.
4
198
Es fehle eine Erläuterung, wie sich die Anzahl der Nistkästen/-höhlen begründet. Die Nisthöhlen
(CEF-Maßnahme1) seien an Altbäumen in unmittelbarer Nähe der Konzerthalle anzubringen. Der
Luitpoldhain werde zusammen mit dem Volkspark Dutzendteich von vielen Vogelarten als
einheitliches Revier genutzt (Uhu, Waldohreule) daher seien die Gebäude mit einer breiten
Palette von Gebäudebrüterkästen auszustatten (Uhu, Wanderfalke, Turmfalke, Mauersegler,
Haussperling).
In Tab. 3 „Schutzstatus und Gefährdung der im Untersuchungsraum nachgewiesenen
Fledermausarten" seien Fledermausarten aufgeführt, die nicht nachgewiesen wurden, dies sei zu
begründen. Die Abhandlung sei insgesamt unverständlich, es sei sinnvoller, die Arten
dahingehend zu gruppieren, ob sie evtl. auch in Bäumen überwintern.
Die Wetterdaten der Kartierungen der Zauneidechsen seien etwas „kühl", die UNB Nürnberg
fordere bei Zauneidechse Kartierungs-Temperaturen von 22- 30° C, Kartierung sei zu
wiederholen
Einige der zahlreichen Eremit - Verdachtsbäume müssten auch gefällt werden, hier sei eine
ökologische Baubegleitung erforderlich. Dies sei bei den Vermeidungsmaßnahmen bei V1 zu
ergänzen!
Die Waldohreule brüte in alten Krähennestern und Legebeginn könne schon Ende Februar sein.
In der Revierkarte Brutvögel (Faunistische Erfassungen Karte 1 vom 29.11.2016) seien etliche
Rabenkrähenester dargestellt. Diese wären potenzielle Waldohreulen-Brutplätze und dürften
nicht bis Ende Februar gefällt werden, Hinweis würden in den Vermeidungsmaßnahmen fehlen.
Ökologische Nutzung der Dachflächen und Fassaden
Für das Oberflächenwasser der Dächer seien eine unterirdische Wasserspeicherung als
Wasserreserve zur Bewässerung der vorhandenen Grünbestände zu installieren; andernfalls
solle die oberflächige Ableitung in die angrenzenden. außerhalb des Baugebiets liegenden
offenporigen Grünflächen erfolgen. Das Dach sei intensiv zu begrünen (Rückhaltekapazitäten für
Regenwasser/ Verdunstung/ positive stadtklimatische Wirkung). Zusätzlich sei eine großflächige
Photovoltaikanlage auf dem Dach einzurichten, mit Südausrichtung und 30° Neigung. Eine
Fassadenbegrünung könne die erheblichen stadtklimatischen Nachteile des Neubaus geringfügig
ausgleichen.
Weitere Anregungen:
Das Ramada-Parkhotel solle oben einen Aussichtspunkt erhalten, der frei zugänglich sein
solle für die Öffentlichkeit (Vogelbeobachtung).
Für den Park sei ein Parkpflegewerk mit ökologischer Ausrichtung zu erstellen.
An der Bayernstraße solle in Höhe der Bushaltestelle (Volksfestplatz) ein neuer Zugang
zum Luitpoldhain geschaffen werden.
In der Masterarbeit von L. Dittrich 2018/19 sei ein interessantes Konzept zur Anlage von
vier Geschichtswegen im Luitpoldhain enthalten. Die Wege könnten unter Beachtung des
Natur- ·und Artenschutzes realisiert werden; der Geschichtsweg im Südosten solle
über die Bayernstraße hinweg eine Verlängerung zum Dokuzentrum erhalten.
Der Park weise eine Vielzahl unterschiedlicher Baumarten in stattlicher Größe auf. Ein
Baumlehrpfad könne dieses Potenzial aufgreifen und sei einzurichten.
Nürnberger Energiewendebündnis
Die Notwendigkeiten des Klimaschutzes seien vollständig zu berücksichtigen und notfalls das
architektonische Konzept zu überarbeiten.
Zusammenfassung der wichtigsten Kritikpunkte:
Minimierung der „Grauen Energie“ durch angepasste Bauweise (Holz vs. Beton)
Einhaltung des Passivhaus-Standards
Angemessene Berücksichtigung der CO2-Emission der Nürnberger Fernwärme
Reduktion des Kühlbedarfs durch angepasste Architektur (Fenstergrößen)
5
199
Konventionelle Bauweise mit Beton und großflächigen Glasfassaden (graue Energie) sei nicht
nachhaltig, in der Energiebilanz solle dies berücksichtigt werden.
Die obligatorischen Passivhausstandards für städtische Neubauten (Verweis auf: seit 2009
gültigen „Leitlinien zum energieeffizienten, wirtschaftlichen und nachhaltigen Bauen und Sanieren
bei Hochbaumaßnahmen der Stadt Nürnberg - Standards und Planungsvorgaben“) seien
einzuhalten. Die gesetzlichen Standards EnEV und EEWärmeG in der aktuellen Fassung, die
voraussichtlich bald durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst werden, blieben deutlich
hinter dem für Nürnberger Neubauten seit langem vorbildlich umgesetzten Passivhausstandard
zurück.
Es werde vermutet, dass die in der Begründung zum Entwurf I.4.8 angekündigte Prüfung (im
Rahmen der Hochbauplanung) je nach Kenntnisstand des beauftragten Architekturbüros sehr
unterschiedlich ausfalle. Ein niedriger Heizwärmebedarf sei ein wesentlicher Aspekt des
Passivhausstandards.
Die Heizung mit Fernwärme (Primärenergiefaktor von null) werde grundsätzlich positiv gesehen.
Der in Deutschland gesetzlich als maßgebliche Größe festgelegte Primärenergiebedarf eines
Gebäudes erlaube es auch in gewissem Rahmen (HT´ als zweites Kriterium), mäßig
energieeffizient zu bauen, wenn der Primärenergiefaktor nur klein genug sei. Auch erneuerbare
Energien seien kostbar und nur beschränkt verfügbar. Daher solle jeder Neubau die
Möglichkeiten von Energieeffizienz voll ausschöpfen. Ein Primärenergiefaktor von null bedeute
nicht, dass bei der Herstellung der Fernwärme kein CO2 emittiert werde. Auch bei Beheizung mit
Fernwärme solle der Heizwärmebedarf des Gebäudes daher so klein wie möglich gehalten
werden.
Die großflächigen Glasfassaden ergäben einen hohen Kühlbedarf. Der Kühlbedarf sei im
vornherein zu reduzieren. Es sei zu prüfen, ob ein unvermeidlicher Rest an Kühlbedarf evtl. durch
„Kälte-aus-Wärme- Anlagen“ (z.B. Absorptionskältemaschinen) mit Hilfe der Fernwärme
abzudecken sei, anstelle stromintensiver Kältetechnik. Im Klimanotstandsbeschluss vom 24. Juli
2019 hieße es: "Klimaschutz ist zentrale Zukunftsaufgabe bei der Stadt Nürnberg". Als
Kulturhauptstadt würde es ihr gut zu Gesicht stehen, nicht nur einen akustisch, sondern auch
energetisch perfekten Bau zu realisieren.
Bürger aus der Montessoristraße
Die Umstellung vom Gauß-Krüger- auf das UTM-Koordinatensystem sei die 1. aufgeführte
Notwendigkeit zur Änderung des Bebauungsplans. Die Planung der Konzerthalle scheine
nebensächlich, da es sich nur um eine Festschreibung einer bereits abgeschlossenen Planung
handeln würde, schließlich seien die vorgegebenen Baulinien städtebaulich nicht zu begründen.
Auch der ursprüngliche Bebauungsplan würde nur den gesetzten Bestand nachzeichnen.
Es sei zielführender sich in der Baugenehmigung auf den Bebauungsplan zu berufen, als
Abweichungen und deren 44 seitige Begründung aufzuführen und einen Einspruch zu riskieren.
In der Baugenehmigung hätten auch Wirtschaftlichkeitsüberlegungen, alternative Standorte oder
unrealistische Nachnutzungsüberlegungen (NCC Süd) nichts verloren.
Direkt würden die Baulinien in der Begründung nicht thematisiert werden. Es läge am
Raumprogramm, dass man so nah an die Straße rutschen müsste, dass sich Fußweg und
übergeordneter Fahrradhighway vereinen. Ob man ein architektonisch Zeichen setzen wolle, eine
Art roten Stuhl der kulturellen Potenz?
Die Neuerrichtung des Hotels werde als Möglichkeit erwähnt, im Zuge einer möglichen
Durchwegung. Die Traufhöhe bliebe bei 40 % der Konzerthalle. Dies sei restriktiv für das Hotel.
Vielleicht gehe es um eine Bauverhinderung wie beim ersten Bebauungsplan hinsichtlich eines
6
200
Jugendzentrums. Es müsse nicht jeder Hotelier einen Mehrwert aus den kommunalen Angeboten
ziehen.
Im Bereich der alten Kongresshalle solle der Bebauungsplan aktualisiert werden. Die Realität des
Parkplatzes solle als Verkehrsfläche übernommen werden und die dauerhafte Nutzung eines
Palazzo legalisiert werden. Die festgesetzte Grünfläche würde nicht der Nutzung entsprechen.
Die festgesetzte Nutzung des Minigolfplatzes dürfe nicht entfallen, nur weil der derzeitige Zustand
einer Ruine gleiche. Er könne durch eine gleichwertige Nutzung – Boulodrome – ersetzt werden.
Dies sei für das Gelände bedeutender als die Kennzeichnung eines Überschwemmungsgebiets.
Es solle die Nutzung des Wohnhauses bei den Stallungen der Maschinenfabrik übernommen
werden, also das allgemeine Wohngebiet entsprechend umfahren werden.
Dies solle man im faktischen Außenbereich mit theoretisch erforderlichen Ersatzpflanzungen
fordern können. Die 51 zu pflanzenden Bäume könnten im Sturmschadensbereich des
neugestalteten Überschwemmungsgebiets Fischbach am Märzfeld locker aufgestellt werden.
Bürgerin aus der Waldmüllerstraße
Für den Bau der neuen Konzerthalle würden mindestens 50 wertvolle Altbäume gefällt werden,
Trotz Ersatzpflanzung sei kein kurz- und auch mittelfristiger Ausgleich bezüglich Luft- und
Erholungsqualität gegeben. Es stelle sich die Frage nach der Verträglichkeit der Zustimmung des
Stadtrats zu dem Plan mit dem Fazit der Umweltprüfung, dass der Bau der Konzerthalle an dieser
Stelle eindeutig erhebliche negative Auswirkungen auf die Umweltbelange habe. In diesem
Zusammenhang verweise man auf den Beschluss der Stadt vom 24.07.2019 „"Klimaschutz ist
zentrale Zukunftsaufgabe bei der Stadt Nürnberg". Es werde vom Nürnberger Stadtrat erwartet,
dass er eine Umplanung in Auftrag gebe, die der breitgefächerten Aufgabe des Klimaschutzes in
jeder Hinsicht Rechnung trage. Die Beibehaltung des jetzigen Planungsstandes wäre verwerflich.
Bürger aus der Waldmüllerstraße
Der Luitpoldhain habe eine enorme Bedeutung als Grünfläche für die stark unterversorgte
Südstadt. Der Bebauungsplan hätte erhebliche, nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter
Boden, Wasser, Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt, Landschaft sowie menschliche Gesundheit
und Erholung. Eine Kompensation dieser Nachteile sei wegen der baulichen Maßnahmen auf
dem geplanten Gelände nicht möglich.
Der Bebauungsplan und der Neubau der Konzerthalle an der geplanten Stelle werde auf Grund
der nachfolgenden Punkte grundsätzlich abgelehnt:
Verschlechterung der stadtklimatischen und lufthygienischen Situation
Verschlechterung der Erholungswirkung
Vernichtung wertvoller Lebensräume für Pflanzen und Tiere
mangelhafter Ausgleich, da die Planung einen kurz- bis mittelfristigen geeigneten
Ausgleich innerhalb des Bebauungsplans vermissen lassen würde
Es fehlten Angaben über die Nutzung der Dachflächen z.B. intensive und extensive
Bepflanzung oder auch Sonnenenergie
Eine Fassadenbegrünung wäre nicht enthalten
Die Nutzung des Grauwassers als Gießwasser sei nicht vorgeschrieben.
Bürger aus der Mittleren Kanalstraße
Alle Gebäude des Bebauungsplans sollten in Plus-Energiebauweise realisiert werden
(Passivhausniveau + Photovoltaik am Dach). Die Stadt Nürnberg habe sich im Juli 2019
7
201
verpflichtet, alle in ihrem Einflussbereich möglichen Klimaschutzmaßnahmen zu einzusetzen mit
dem Ziel der Klimaneutralität bis 2035.
Bürgerin aus der Johannisstraße
Dem Klimaschutz sei Vorrang einzuräumen. Das Konzerthaus sei umzuplanen, da der
Nürnberger Stadtrat im Juli faktisch den Klimanotstand ausgerufen habe, d.h., dass bei jedem
Projekt vorher geprüft werden müsse, ob es klimaverträglich sei. Der Energieeffizienz-Standard
für den Konzerthausneubau sei zwingend zu verbessern. Außerdem solle so geplant werden,
dass nicht – wie jetzt vorgesehen – alter Baumbestand dem Bau geopfert werde. Ein Baum mit
großer Krone sei nicht mit einem kleinen Bäumchen als Ersatzpflanzung zu ersetzen, auch nicht
mit zehn oder 20 Bäumen. Bäume in der Stadt seien wichtig für das Stadtklima, um heiße Sommer
zu überstehen. Die Architekten müssten den Auftrag bekommen, Baum erhaltend und im
Passivhausstandard zu planen
Bürger aus der Bismarckstraße
Anmerkung: Die Stellungnahme wird stark gekürzt widergegeben. Verständnisfragen sowie
redaktionelle Hinweise werden nicht aufgeführt. Zur detaillierten Aufzählung der Einwände wird
auf die Anlage verwiesen.
Der Verweis auf „den derzeitigen Planungsstand“ sei ungenügend, da dieser nicht hinreichend
bekannt sei. Der jeweilige Planungsstand sei durch die Stadt Nürnberg regelmäßig zu
veröffentlichen.
Stellplatzsatzung:
Die Stellplatzsatzung sei mit Verkündigungsdatum zu nennen. Diese sei hier laut Begründung
„übererfüllt“; es sei ein Wirtschaftlichkeitsnachweis der Übererfüllung zu leisten.
Standortwahl:
Es sei zu fragen, wie im Rahmen der Standortauswahl der MSH die westliche und die nördliche
Grenze definiert sei und es sei zu hinterfragen, ob seit dem Stadtratsbeschluss das Gebäude
"gewaltig gewachsen“ sei. Es sei zu kritisieren, dass Umwelteinwirkungen, besonders der Eingriff
in den Baumbestand, als erforderlich akzeptiert würden. Es sei festzustellen, dass der
Umweltbericht zum FNP fachliche Kritik bei Betrachtung der Alternativem zum Standort
„Parkplatz West“ enthalte.
Generell sei aufgrund der Auswirkungen auf die Schutzgüter der Bebauungsplan nicht
weiterzuführen.
Die Ergebnisse des Bodengutachtens vom August 2019 zur westlichen Baufläche seien
hinsichtlich Grundwasser und Wasserhaltung problematischer als bisher bekannt einzustufen und
es sei zu fragen, ob diesbezüglich eine Hinterfragung des Standorts stattgefunden habe.
Man halte die Entscheidung zum Architektenwettbewerb trotz der vorliegenden fachlichen
Vorgaben von Grosser-Seeger zu schutzwürdigen Bäumen usw. für eine nicht
vertrauensbildende Entscheidung des Bauherrn.
Baustelle / Bauphase
Die Aussage zur anspruchsvollen Baustellenlogistik sei euphemistisch. Es werde eine
ausführlichere Prognose der Schutzgüter für die Bauzeit mit ggfs. erforderlichen
Gegenmaßnahmen gefordert zum Schutz der Umwelt sowie Fußgängern und Radfahrern. Es sei
sicherzustellen, dass auch während der Bauphase der Radverkehr so gestaltet werde, dass
dieser ohne Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmern (Fußgänger, MIV) stattfinden könne.
Verkehrliche Erschließung / Mobilitätskonzept
Busstellplätze, Behindertenstellplätze sowie eine Taxihaltezone und Geh- und Radwege seien im
B-Plan-Entwurf nicht zu finden. Ebenso fehlten Angaben zu einer Wendespur im Mittelbereich
Münchener Straße im Text.
8
202
Der erforderlichen Taktverdichtung sei zuzustimmen. Zum Mobilitätskonzept sei die Aussage zu
ergänzen, dass die meisten Maßnahmen sinnvollerweise baldmöglichst, unabhängig vom
Neubau umgesetzt werden sollten.
Es sei kritisiert, dass der räumliche Bezug zu den Haltestellen des ÖPNV nicht erkennbar sei,
weder die vorgesehenen Gebäudeeingänge der geplanten Konzerthalle, noch die bestehenden
Eingangspforten zu Kleinem und Großen Saal der MSH seien zu erkennen. Die Leitlinien und
Methodenstandards zur Beurteilung der Erreichbarkeit mit ÖPNV, sowie die gezogenen
Schlussfolgerungen seien zu kritisieren.
Es sei zu erwähnen, dass sich die „gute Anbindung“ lediglich auf den Kfz-Verkehr beziehe,
andere überregionale Verkehrswege fänden keine Berücksichtigung. Die „ideale Anbindung an
den ÖPNV“ sei nicht zutreffend.
Die Verkehrsabwicklung für Autoverkehr mit Auto-Parken sei "eine besondere Herausforderung"
und Oberthema der Konzerthaus-Planung. Die Parkgebühr (4 Euro Tagessatz) sei gegenüber
den ÖPNV-Kosten zu niedrig. Dem Mobilitätskonzept sei eine Windschutzscheiben-Perspektive
zu unterstellen.
Die Abbildung 10 sei mangelhaft, es sollten überregional ausgewiesene Radrouten ergänzt
werden. Es seien darüber hinaus für eine stadtverträgliche Mobilität zu wenige sichere
Querungsmöglichkeiten in Bezug zur Straßenlänge gegeben; die Abbildung 12 sei mangelhaft.
Es sei zu kritisieren, dass eine konkrete Straßenplanung bisher nicht vorläge, diese sei durch die
Stadt Nürnberg zu erstellen.
Im Fazit seien zahlreiche Schlussfolgerungen zu kritisieren. Die Besucherbefragungen seien u.a.
hinsichtlich Umfang und Zeitpunkt ebenfalls zu kritisieren. die Aussagekraft der ÖPNVNutzerbefragung sei daher zu hinterfragen.
Grünordnung / Baumbestand / Ausgleich / Umweltbericht
Die Ausführungen zum Baumbestand im Umfeld der Meistersingerhalle seien eine Bestätigung
der Stellungnahme zur frühzeitigen Beteiligung, man halte die Stellungnahme vom 30.11.2018
aufrecht. Die Einschätzung als § 35 BauGB und die dadurch gesparten Baumpflanzungen nach
BaumSchVO sei kritisch zu sehen. Die durch den Luitpoldhain verlaufende übergeordnete
Freiraumverbindung 2. Priorität sei im Plan darzustellen.
In Bezug auf die Darstellung der versiegelten Flächen werde eine Diskrepanz zwischen BP und
FNP gesehen. Es sei bemängelt, dass zum Bau der Erschließung, hier U-Turn Münchener Str.,
keine erläuternden Angaben im Umweltbericht vorlägen, diese seien nachzureichen. Auch hier
bedaure man den Verlust von wertvollem Baumbestand.
Es werde unterstellt, dass Unterlagen zurückgehalten wurden (hier: Begutachtung des
Baumbestands).
Klimaschutz
Die Architektur mit großen Glasfassaden sei in Zeiten des Klimawandels als kritisch zu
betrachten. Es sei zu hinterfragen, ob die vorgesehenen Glasfassaden wirtschaftlich darstellbar
sind, analog der "Wirtschaftlichkeitsprüfung". Der sommerliche Wärmeschutz aufgrund der
Glasfassaden sei eine große Herausforderung, technisch aufwändig und energiefressend. Dies
sei durch Experten auch gegenüber der Öffentlichkeit darzulegen. Weiterhin würden Aussagen
zur Klimatisierung des Gebäudes in der Begründung fehlen.
Die Mindestanforderungen bei Einhaltung des Energie-Verbrauchs als Lösungsansatz sei
keinesfalls akzeptabel. Es sei eine Alternativ-Untersuchung zur "Wirtschaftlichkeit" des
Passivhaus-Standards im Vergleich zum derzeitigen gesetzlichen Mindest-Standard zu
ergänzen. Die Bewertung der Nürnberger Fernwärme der N-ERGIE AG mit dem PE- Faktor Null
sei zu kritisieren, da Fernwärme aus Gas-Heiz(Kraft)werken CO2 in sehr großem Umfang
freisetze.
Der Satz zum Beschluss des Stadtrates hinsichtlich Klimaschutz vom 23.07.2014 sei zu
streichen. Es werde erwartet, dass die einschlägigen Vorschriften für Neubauten
selbstverständlich seien. Grundsätzlich sei zu fragen, ob die Planung den Forderungen des
BauGB gemäß § 1a Abs. 5 (Klimaschutz) entspräche. Es sei gefordert, die vom Hochbauamt
erarbeiteten „Leitlinien zum energieeffizienten, wirtschaftlichen und nachhaltigen Bauen und
9
203
Sanieren“ an das demnächst zu erwartende Gebäudeenergiegesetz (GEG) anzupassen und dem
Bauvorhaben zugrunde zu legen. Weiterhin werde gefragt, ob der gemeinsame Beschluss des
Stadtplanungs- und Umweltausschusses v. 26.06.2014 (Stadtklimagutachten) bei der Planung
berücksichtigt werde.
Immissionsschutz
Im Hinblick auf den Dieselskandal sei der Verweis auf die „Schaffung der rechtlichen
Rahmenbedingungen durch den Gesetzgeber und die konsequente Umsetzung durch die
Automobilindustrie zur Lösung der Abgasproblematik an der Quelle“ kritisch zu sehen.
Gemäß Gutachten führe eine Reduzierung der Richtgeschwindigkeit von 70 km/h auf 50 km/h zu
einer wesentlichen Schallminderung. Da dies nicht im Bebauungsplan festsetzbar sei, werde
angeregt, dies auf einer anderen Ebene beschließen zu lassen.
Bürger aus der Rankestraße
Der Bürger äußert sich entsetzt über den möglichen Verlust wertvoller alter Bäume im Bereich
des Luitpoldhains im Zuge des geplanten Konzertbaus, für deren Erhalt er sich einsetze. Ebenso
solle die Grünfläche nördlich der Bayernstraße nicht spürbar verringert werden. Wenn der
bestehende Parkplatz vor der Meistersingerhalle als Bauplatz nicht ausreiche, sei ein anderer
Standort zu wählen. Die Konzentration im Ensemble aus kleiner und großer Meistersingerhalle
und dem neuen Konzertbau sei nicht als zwingend anzusehen, da man kaum jemals von einer
Veranstaltung im einen Gebäude zu einer anderen in einem benachbarten Gebäude gehe.
Bürger aus der Velburger Straße
Die Bürger wollten auf die fehlende Radverbindung im Bereich der Schultheißallee in
stadtauswärtiger Richtung und An der Ehrenhalle Richtung Dokuzentrum und Dutzendteich
hinweisen. Die Verbindung wäre für Menschen aus der Innenstadt und der Südstadt zum
Erreichen der Naherholungsgebiete sowie von Kultur- und Sporteinrichtungen am Dutzendteich
und Stadion elementar. Die Wege im Luitpoldhain würden keine Alternative darstellen, da diese
mit anderen Belangen (Naherholung, Kinderspiel, Fußgänger) konkurrierten. Das Mehr an
Verkehr durch den Neubau des Konzerthauses müsse durch größere Dimensionierungen und
sichere Ausgestaltung der Rad- und Gehwege ausgeglichen werden. Dies sei so auch in der
Ausschreibung zum Wettbewerb enthalten gewesen. Die Radverbindung sei deshalb im
Bebauungsplan festzusetzen, möglichst als Zweirichtungsradweg mit sicherer und komfortabler
Querung der Bayernstraße. Die Fahrbahn wäre dort aktuell überdimensioniert und böte
ausreichend Platz für die Führung eines Zweirichtungsradweges. Ziel aller städtischen Planungen
sei eine nachhaltige Mobilität; es sollten keine Anreize geschaffen werden, mit dem Auto in
die/der Stadt zu fahren. Die Verkehrsfläche sei ausreichend groß, eine bedarfsgerechte und
zeitgemäße Radinfrastruktur zu schaffen. Ohne Festsetzung im BP würde der völlig
unzulängliche Status Quo auf Jahre festgeschrieben.
5.
Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
wurde in der Zeit vom 19.12.2019 bis 31.01.2020 durchgeführt.
Im Rahmen der Trägerbeteiligung gingen sieben Stellungnahmen ein, Änderungen des
Bebauungsplanes wurden dadurch nicht veranlasst.
10
204
6.
Behandlung der Stellungnahmen
Wie in der Zusammenfassung dargestellt, setzen sich die Stellungnahmen in der
Öffentlichkeitsbeteiligung ausschließlich mit öffentlichen Belangen auseinander. Dem
Klimaschutz, dem Baumschutz und den verkehrlichen Belangen wird ein hohes Gewicht
beigemessen und zahlreiche Sachverhalte werden kritisiert und eine andere Gewichtung dieser
Belange im Hinblick auf die Planungsentscheidungen gefordert. Private Belange wurden von den
Verfasserinnen und Verfassern der Stellungnahmen nicht erkennbar geltend gemacht. In der
Auseinandersetzung mit den vorgebrachten Argumenten geht es daher vorrangig um eine
Erläuterung der Planung und des Planungsprozesses sowie der damit verbundenen Gutachten
bzw. von Richtigstellungen, wo diese erforderlich scheinen.
Die Behandlung der Stellungnahmen erfolgt thematisch.
Die detaillierten Stellungnahmen zu den Einwendungen zum einen des Bund Naturschutz und
zum anderen des Bürgers an der Bismarckstraße sind der besseren Übersicht und Handhabung
halber in tabellarischer Form als Anlage beigefügt.
Standortentscheidung
Die Standortwahl innerhalb der Stadt Nürnberg wird im Rahmen der 15. Änderung des FNP
bereits ausführlich dargestellt.
In der weiteren Abschichtung wurde die Positionierung des Neubaus im Bereich der
Meistersingerhalle geprüft. Der Standort südlich der Meistersingerhalle wurde insbesondere
aufgrund des Eingriffs in komplett unversiegelte Flächen in der denkmalgeschützten
Parklandschaft ausgeschlossen.
Dem Umweltbericht zufolge sei der Eingriff auf der Ostseite der MSH geringer als derjenige auf
der Westseite. Hierbei ist zu bedenken, dass seit der Entscheidung für den aktuellen Standort die
Planung weiter gelaufen und vertieft worden ist. Die Bewertung hinsichtlich des Standorts auf der
Ostseite weist keine vergleichbare Tiefe auf. Die Tiefe der erforderlichen Baugrube und die damit
verbundene Grundwasserabsenkung während der Bauzeit hätten womöglich erhebliche
Auswirkungen auf die Flora im Luitpoldhain gehabt. Derartige Auswirkungen sind in der
Bewertung jedoch nicht berücksichtigt. Letztendlich ist ein seriöser Vergleich von Alternativen,
die nicht auf einer Ebene des planerischen Entscheidungsbaums liegen, schlicht nicht möglich.
Auch wenn am Standort Ost aufgrund des vorhandenen Parkplatzes ein geringerer Eingriff in
Natur und Landschaft erfolgt wäre, so überwiegen hier die Nachteile, wie aufwendiger
Schallschutz, höhere Baumasse aufgrund erforderlicher Tief- und Hochgaragen mit
entsprechendem finanziellen Aufwand durch Eingriff ins anstehende Grundwasser, Wegfall fast
aller Stellplätze während der Bauzeit, Einschnitt in die Kaltluftzufuhr aus dem Süden Richtung
Innenstadt, Beeinträchtigung der Sichtbeziehungen und Wegfall eines direkten Zugangs zum
Luitpoldhain. Der Standort West stellt darüber hinaus die städtebaulich attraktivere Alternative
dar, da der Neubau an prominenter Stelle und in Korrespondenz mit dem N-ERGIE-Hochhaus
auf der gegenüberliegenden Seite der Kreuzung zu liegen kommt. Die Situierung bietet zudem
die Möglichkeit einer qualitativ wertvollen Vorplatzgestaltung zwischen MSH und Neubau. Die
erforderlichen Schallschutzmaßnahmen beschränken sich auf ein Minimum.
Baumbestand /Ausgleich / Umgestaltung des Luitpoldhains
Entgegen der Aussagen der Stellungnahmen ist im Bebauungsplan – neben Neupflanzungen auch ein Baumerhalt festgesetzt. Es können daher auch im Hinblick auf die Bestandsbäume nicht
alle Neupflanzungen in unmittelbarer Nähe des Eingriffsortes erfolgen. Aufgrund des
Parkpflegewerkes und der Zweckbestimmung „Öffentliche Grünfläche“ mit entsprechender
Satzung ist der Luitpoldhain nur begrenzt für Nachpflanzungen heranzuziehen. Ein Großteil der
Ersatzpflanzungen erfolgt aber im räumlichen Zusammenhang zum Luitpoldhain.
Von den Anregern wurden in Hinblick auf den erforderlichen Ausgleich Umgestaltungswünsche
im Luitpoldhain hervorgebracht. Hierzu zählen z.B. weitere Zugänge, sowie verschiedene
Entsiegelungen. Die Umgestaltungswünsche sind insofern nicht relevant für den Bebauungsplan,
11
205
als dieser lediglich den Bestand nachzeichnet (i.d.R. Festsetzung als Grünfläche). Im Rahmen
des fortzuschreibenden Parkpflegewerkes können hier – sofern dies die städtischen Gremien so
beschließen – entsprechende Maßnahmen im Bereich des Luitpoldhains entworfen und
umgesetzt werden. Einer entsprechenden Bebauungsplanung bedarf es dazu regelmäßig nicht.
Artenschutz
Entgegen der Stellungnahmen sind die Kartierungen bzw. faunistischen Erhebungen und die saP
regelkonform erarbeitet. Der Eingriffsbereich ist der Nordbereich, hier fand eine höhere
Untersuchungsintensität statt. Der Süden wurde dann der Vollständigkeit halber nachkartiert, hier
sind keine Eingriffe vorgesehen, eine tiefere Betrachtung würde daher keinen Erkenntnisgewinn
für die Planung nach sich ziehen. Eine zeitgleiche Gesamtkartierung ist allein schon aufgrund der
Größe des Geltungsbereichs nicht gegeben. Die Gutachten sind keine 5 Jahre alt und daher als
aktuell zu betrachten. Eine andere/erneute Kartierung würde kein anderes Ergebnis
hervorbringen. Die als fehlend erachteten Unterlagen liegen vor, wurden jedoch in ihrem Umfang
für die Planunterlagen reduziert, um diese übersichtlicher zu gestalten. Die
Artenschutzmaßnahmen am Silberbuck sind noch im räumlichen Zusammenhang zu sehen;
Maßnahmen im Luitpoldhain sind aus den o.g. Gründen nicht möglich (öffentliche Grünfläche),
und auch aufgrund der bereits vorhandenen Strukturen nicht sinnvoll.
Eine ökologische Baubegleitung ist während der Bauphase zur Berücksichtigung
artenschutzrechtlicher Belange vorgesehen. Hier ist die Abstimmung des Leistungsumfangs mit
der UNB erforderlich. Die Anregungen aus den Stellungnahmen werden berücksichtigt.
Zur detaillierten Auseinandersetzung mit den Einwänden wird auf die Anlage verwiesen.
Auswirkungen in Bauphase
Auswirkungen während der Bauphase sind, bis auf die erforderlichen Angaben dazu im
Umweltbericht, nicht relevant für den Bebauungsplan, da Festsetzungen dazu nicht erfolgen
können. Es wird jedoch ein Baustellenmanagement geben, z.B. auch im Rahmen einer
ökologischen Baubegleitung, das sich mit den Anregungen und Hinweisen auseinandersetzen
wird.
Radverkehr
Der Einwand, dass für den Radverkehr kein eigenständiger Weg auf der Südseite der
Schultheißallee im Bereich der Platzfläche vor der geplanten Konzerthalle vorgesehen ist, ist
berechtigt. Allerdings wird im Zuge der Gestaltung des Vorplatzes zur Konzerthalle ein guter
Kompromiss zwischen Gestaltung und Radwegführung angestrebt. Im Bereich des Parkplatzes
soll der Radverkehr weitgehend wie im Bestand geführt werden.
In der Straße An der Ehrenhalle besteht zudem ein ausreichend breiter gemeinsamer Geh-/
Radweg, so dass ein Ausweichen in den Luitpoldhain nicht erforderlich ist. Auch eine sichere
Querungsmöglichkeit der Bayernstraße ist mit der Signalanlage im Bestand vorhanden, die im
Zuge der Sanierung der Bayernstraße weiter verbessert wird. In der Schultheißallee soll im
Bereich des Vorplatzes zur Konzerthalle und der Fußgängerquerung zur Straßenbahnhaltestelle
eine Fahrspur zugunsten einer Bushaltestelle entfallen.
Die im Bebauungsplan festgesetzten Verkehrsflächen weisen entsprechende Dimensionierungen
auf; eine konkrete Straßenplanung erfolgt unabhängig vom Bebauungsplan.
Mobilitätskonzept
Die Stellungnahmen zum Mobilitätskonzept sind insgesamt zurückzuweisen. Inhaltlich wurde das
Konzept fachgerecht erarbeitet, eine Überarbeitung ist aufgrund der Stellungnahmen nicht
erforderlich.
Zur detaillierten Auseinandersetzung mit den Einwänden wird auf die Anlage verwiesen.
Stellplatzsatzung
Es ist korrekt, dass die Stellplätze auf dem Parkplatz westlich der Meistersingerhalle über den
gemäß Stellplatzsatzung erforderlichen Bedarf bei Umsetzung aller geplanten Nutzungen
hinausgehen. Anzumerken ist hier aber, dass auf dem Parkplatz zusätzlich auch Stellplätze für
die umliegenden Schulstandorte nachgewiesen werden. Eine Reduzierung der vorhandenen
12
206
Stellplätze und damit eine Teilentsiegelung des Parkplatzes wird daher aktuell nicht in Betracht
gezogen. Zudem können so gelegentlich auftretende Spitzen bei Veranstaltungen abgefangen
und damit der Parksuchverkehr in umliegenden (Wohn-)Gebieten verhindert werden.
Klimaschutz / Energieeinsparung
Klimaschutzwirksame Maßnahmen, wie Dachbegrünung und Photovoltaik, sind bereits in den
Planungen berücksichtigt. Dies ist in den Entwurfsunterlagen bereits so enthalten.
Aktuell erfolgen auf Vorhabenebene Prüfungen hinsichtlich Möglichkeiten der
Energieeinsparung, konkrete Ergebnisse stehen noch aus. Der Bebauungsplan läuft in dieser
Hinsicht der Gebäudeplanung zeitlich voran, so dass ein detailliertes Eingehen auf konkrete
Maßnahmen zur Gebäudeenergieeinsparung zu diesem Zeitpunkt nicht möglich ist. Da die Stadt
das Gebäude selbst
errichtet,
ist
die
Festschreibung
von
Standards zur
Gebäudeenergiestandards aber entbehrlich, da sie es selbst in der Hand hat, alle selbst
gesetzten Ziele, Wirtschaftlichkeitsprüfungen etc. im Rahmen der Ausführungsplanung zu
überprüfen und umzusetzen.
7. Kosten
Der Stadt Nürnberg entstehen für entsprechende Maßnahmen durch die Umsetzung der Planung
Kosten, diese werden derzeit ermittelt. Neben den Planungs- und Baukosten zählen dazu auch
alle Kosten für Ausgleich und Kompensation unvermeidbarer Eingriffe, die durch die Planung
entstehen. Die anfallenden Kosten sind Teil der Maßnahme „Neubau eines Konzerthauses“ und
sollen gemeinsam mit den entsprechenden Baukosten dem Stadtrat vor der Sommerpause 2020
zur Genehmigung vorgelegt werden.
8. Zeitliche Umsetzung
Der Satzungsbeschluss der Bebauungsplanänderung soll im AfS am 30.04.2020, der
Feststellungsbeschluss der FNP-Änderung soll im auf den AfS-Termin folgenden StR (11.13.05.2020) gefasst werden. Daran anschließend muss die Änderung des FNP durch die
Regierung von Mittelfranken (RMFR) genehmigt werden. Bis zur Genehmigung der FNPÄnderung durch die RMFR ist von einem Zeitraum von ca. drei Monaten auszugehen, so dass
mit dieser bis zum 3. Quartal 2020 gerechnet werden kann. Mit der Genehmigung durch die
RMFR sowie deren Bekanntmachung im Amtsblatt wird die FNP-Änderung Nr. 15 wirksam.
Gleichzeitig kann der Satzungsbeschluss zum B-Plan bekannt gemacht werden, womit er in Kraft
tritt.
9. Fazit
Durch die Bebauungsplan-Änderung werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den
Neubau eines Konzerthauses geschaffen. Dieses wird künftig der Raum für Konzerte sein,
während die denkmalgeschützte MSH (großer und kleiner Saal) nach Fertigstellung und
Inbetriebnahme des neuen Konzerthauses zunächst für einige Jahre als Interimsspielstätte der
Musiktheatersparte des Staatstheaters Nürnberg (Opernhaus) dient. Im Anschluss daran erfolgt
eine Generalssanierung der MSH für eine künftige Nutzung als Tagungs- und Kongresszentrum.
Nach dem nun Trägerbeteiligung und öffentliche Auslegung durchgeführt wurden, soll die erste
Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160 vom Stadtplanungsausschuss als Satzung beschlossen
werden.
13
207
Ö 10
1Stpi-Nr.
BUND - ·. . . . ~
. 2020
Bund Naturschutz in Bayern e.V. • Endterstraße 14 · 90459 Nürnberg
t ·u ,-,
Stadt Nürnberg
Stadtplanungsamt
Stadtteilplanung / Verbindliche Bauleitplanung
90402 Nürnberg, Lorenzer Str. 30
Br-20-002
28.01.20
Naturschutz
in Bayern e.V.
Kreisgruppe Nürnberg
Endterstraße 14
90459 Nürnberg
Tel. 0911 45 7606
Fax 0911 447926
EcMail: info@bundnaturschutz-nbg.de
www.nuernberg-stadt.
bund-naturschutz.de
Änderung zum Bebauungsplan Nr. 4160 für das Gebiet
zwischen Bayernstraße, Münchener Straße, · Parsifalstraße,
Platz
der
Opfer
des
Faschismus,
Schultheißallee
einschließlich einer Teilfläche südlich der Bayernstraße (in
Verlängerung der Schultheißallee)
Mitwirkungsmöglichkeit nach § 63 BNatSchG in Verbindung mit
Art. 45 BayNatSchG
Hier: Stellungnahme des BUND Naturschutz in Bayern e. V.,
Kreisgruppe Nürnberg
Sehr geehrte Damen und Herren,
der BUND Naturschutz bedankt sich für die Beteilig_ung am oben genannten
Verfahren und nimmt dazu wie folgt Stellung.
Grundsatzposition:
Der Luitpoldhain hat enorme Bedeutung als Grünfläche für die stark
unterversorgte Südstadt. Seine stadtklimatische Funktion zur Frischluft- und
Kaltluftproduktion für die benachbarten Wohngebiete ist erheblich. Der z.T.
über 200 Jahre alte Baumbestand mit mehreren Nc1turdenkmälern spielt eine
große Rolle für die urbane Biodiversität. Eine auch nur teilweise Zers örung
der Parkanlage ist- also in keiner Form ersetzbar.
Der vorgelegte Bebauung:splan hat erhebliche nachteilige Auswirkungen aut
die Schutzgüter Boden, Wasser, Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt,
Landschaft
sowie menschliche Gesu,1dheit und Erholung.
Eine
Kompensation dieser Nachteile kann wegen de, bauli hen Maßnahme auf
dem geplanten Gelände nicht erfolgen.
1
Bankverbindun~: Sgarl«r~se NQrnberg · IBAN: DE12 7605 01010001, 0445 08 · ~IC1S$KNDE7r)(. X
208
Der wertvolle Baumbestand des Baugebietes wird komplett im Westen und
Norden bis zur Straße bzw. Rad- und Fußweg gerodet, es sind keinerlei
Neupflanzungen von Bäumen und Sträuchern in unmittelbarer Nähe des
Baukörpers vorgesehen und die Vorflächen werden komplett versiegelt.
Der BUND Naturschutz lehnt den vorgelegten Bebauungsplan und den
Neubau der Konzerthalle an der geplanten Stelle wegen des massiven
Eingriffs in eine innerstädtisch Parkanlage grundsätzlich ab.
Insbesondere kritisiert der BUND Naturschutz:
Verschlechterung der stadtklimatischen Situation
Die Höhe der Baukörper behindert einen Frischlufttransport in die
benachbarten Stadtteile. Mit der großflächigen Fällung von Bäumen wird
eine positive Klimawirkung (Kühlung) weiter reduziert. Nürnberg ist als
Großstadt dramatisch vom Klimawandel betroffen. Die Überhitzung von
Stadtteilen in heißen Sommern wird zunehmend zum drängenden
Gesundheitsproblem für die Bewohner. Bei Temperaturen von 40° Celsius
wird Arbeit und alltägliches Leben dort stark eingeschränkt.
Verschlechterung der lufthygienischen Situation
Die Rodung wertvollen Baumbestandes (Filterwirkung) zusammen mit einer
starken PKW-Erschließung und der Blockade von Frischluftströmen durch
den Baukörper verschlechtert die lufthygienische Situation im Umfeld
bedenklich. Die Belastung mit Stickoxiden und Feinstaub wird für die
umliegenden Stadtteile ansteigen.
Verschlechterung der Erholungswirkung
Der Luitpoldhain ist in fußläufiger Entfernung für Gleißhammer und etliche
Teile der Nürnberger Südstadt. Er hat als großflächige Parkanlage enorme
Bedeutung für die Naherholung, da er auch Freiflächen ohne größere
Verkehrsbelastung bietet. Die Zerstörung der Parkanlage für das
Konzerthaus schränkt die Erholungswirkung gerade im siedlungsnahen
Umfeld ein. Die Baumaßnahme entwertet den Park für einen langen
Zeitraum über Lärm und Baustellenverkehr.
Gerade die Südstadt hat mit dem Bevölkerungswachstum viele
Grünstrukturen verloren, wie der BN nachweisen konnte. Wer ohne absolut
zwingenden Bedarf weitere Parkflächen im Umfeld zerstört, verstärkt den
Grünflächenmangel hier nochmals dramatisch.
2
209
Vernichtung wertvoller Lebensräume
Der afte Baumbestand insbesondere mit Eichen ist unverzichtbarer
Lebensraum für Vögel , Fledermäuse und Kleintiere. Wichtige -Strukturen, wie
Höhlen, Risse und Spalten können nicht ersetzt werden. Nachgepflanzte
Bäume bilden diese Biotopelemente erst nach vielen Generationen.
Nistkästen sind oft nur unzureichende Alternativquartiere. Kleintiere, wie der
vom Aussterben bedrohte Eremitenkäfer, sind auf das Totholz alter Bäume
angewiesen. Die Rodung des Baumbestandes stellt daher einen
unersetzlichen Verlust dar.
Sollte der Eingriff dennoch realisiert werden. bringt der BUND Naturschutz
folgende Anregungen und Bedenken vor:
Alternatives Verkehrskonzept
Das Areal ist zentral und mit einer Straßenbahntrasse gut erschJossen.
Geringfügige Verbesserungen beim ÖPNV können die primäre E chUeßung
des Geländes über Priva -PKW Jedoch nur unzureichend kompensieren.
Zwar fallen im Westen Parkplätze weg. Die hohe Anzahl ebenerdiger
Parkplätze im Osten entspricht in keinster Weise den Forderungen nach
einer zukunftsgerechten .Mobilität und dem. weitgehenden Verzi ht auf
private Kfz im urbanen Umfeld. Gute Parkmöglichkeiten wirken als
Konkurrenz zum öffentlichen Personennahverkehr.
Ebenerdige Parkplätze können aus Sicht des BUND Naturschutz entfallen.
Im Umfeld sind genügend Parkplätze vorhar1den ,(Bundesanstalt für Arbeit,
·Volksfestge1ände), die z.B. über Shuttlebusse erschlossen werden können.
Freiwerdende Flä hen köm1en für die Neupflanzung von Bäumen verwendet
werden.
Die Verbindung An de, Ehrt,~halle / Schultheißallee trennt im O~ten einen
größeren Teil ·des Parks ab. Dieses Areal ist für Parkbesucher daher nur
sehr eingeschränkt nutzbar und könnte aus Sicht des BN deutlich
frequentierter sein. Nach Meinung des BN ist die Straße für die
Verkehrser chließung des Geländes weitgehend verzichtbar, wie auch die
aktuelle Sperrung zeigt. Die Straße ist einschließlich der Parkplätze
rückzubauen. Für aesucher sind an den Straßenbahngleis~n mehrere
gesicherte Übergänge zu schaffen.
Die Parkplätze ~;m der Bayernstraße (Stellplatz für Palazzo) sind . ebenfalls
ein erheblicher Fremdkörper in der Pa,kc:ttilage und vernichten wertvolle
Ruhe~or1e11 .für die Besucher. Sie können aus Sicht des BN entfalJen.
3
210
~ür Fahrradfahrer sind Abstellmöglichkeiten im Baukörper ohne
Neuversiegelung vorzusehen. Zusätzlich sind AbstellmögHchkeiten im
Gebäudeesemble in der Nähe der -ingänge vorzusehen.
Mangelhafter Ausgleich
Die vorgeschlagenen Ausgleichspflanzungen sind in keiner Weise geaignet,
den massiven stadtklimatischen Eingriff in den nächsten Jahrzehnten 7U
kompensieren.
·
84 zu entfernenden Bäumen stehen nur 70 Neupflanzungen gegenüber. Der
BUND Naturschutz ford rt daher mindestens eine Verdoppelung der
nachzupflanzenden Bäume im Umfeld oder in unmittelbar benachbarten
Stadtteflen.
Der Luitpoldhain bietet zahlreiche Möglichkeiten, einen Ausgleich benachbart
zu den Eingriffen zu realisieren. Ausgleichsmaßnahmen in weit entfernten
Stadtteilen aus dem Ökokonto (Neunhof) sind aus Sicht des BUND
Naturschutz weitgehend unnötig. Der Parkplatz an der Bayernstraße
(innerhalb des Luitpoldha·ins) ist hierfür sehr gut geeignet. Hier kann
großflächig entsiegelt und neuer Gehölzbestand gepflanzt werden.
Parkplätze sind auf dem Volksfestgelände ausreichend vorhanden.
Im westlichen Vorfeld der Ehrenhalle ist eine kompJett versiegelte Ftäche, die
weder zum historischen Gebäudekomplex gehört, noch als Rad- oder
Fußweg genutzt wird. Diese Fläche an der Ehrenhalle sollte entsiegelt
werden.
Die Minigolfanlage ist seit etlichen Jahren außer Betrieb und verfällt
zusehends. Das Areal ist für Besucher nicht nutzbar u.nd stellt eine Barriere
in der Parkan1age dar. Die Anlage ist zu beseitigen. Freie Standorte sind mit
Gehölzen zu begrünen.
Die Kartbahn / Verkehrsübungsbereich stellt aus Sicht des BUND
Naturschutz ebenfalls eine zweckfremde Nutzung für die naturnahe
Parkanlage dar und ist i·n einem hohen Maß mit Bodenversiegelung
verbunden. Aus Sicht des B'N sollte die Nutzung ebenfalls aufgegeben
werden. Der Standort ist gut geeignet, Ausgleichsmaßnahmen umzusetzen.
4
211
Ungenügende saP
Die spezielle artenschutzrechttiche Prüfung (saP) weist eine Reihe
schwerwiegender fachlicher Mängel auf, die korrigiert werden müssen.
Zudem wurde sie leider nicht für den vollständigen Geltungsbereich des
Bebauungsplans erstellt und ist damit benfaMs zu kritisieren. Der BUND
Naturschutz: fordert, für den gesamten Bereich des Bebau.ungsplan eine
spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zu erstellen und vorzulegen.
Folgende Schwachstellen der saP fallen auf:
•
Kartierungen:
das Planungsgebiet wurde nicht gleichmäßig untersucht, sondern es
wurden zwei Teilbereiche unterschiedlich bearbeitet. Es wurden ein
Nord- und ein Südteil unterschieden, und es .wurden Kartier mgen in
den Jahren 2016 und 2019 in u11terschiedlichen Intensitäten
durchgeführt. Die Brutvögel wurden 2016 im Nordteil, ·2019· im Südteil
kartiert (S. 4).
Die Fledermäuse wurden 2016 -im Nordteil mit Quartiersuche kartiert,
im Südteil ohne (S.16), Horchboxen wurden 2016 an 2 Terminen (mit
2 und 5 Nächten Standzeit) und 2019 an 3 Terminen (mit je 1 Nacht)
ausgebracht (S. 18).
·=> Die Nachweisdaten s·ind nicht homogen (s. Hinweis auf
Revierverschiebungen im Kap. Vögel, S. 36).
=> Die Daten aus 2016 sind evtl. veraltet
=> Es fehlt eine Erklärung/ Beurteilung, inwiefern di.eses Vorgehen
zulässig ist.
=> Die Vögel hätten 2019 im ganzen Bereich (zeitgleich) kartiert
werden sollen.
o
„Karte 3 Baumstrukturen":
=> Hier ist nur Nordteil des Untersuchungsbereiches für die saP
bearbeitet, der Südteil fehlt.
;;:> Die Karte enthält keine NachweJse von artenschutzrechtlichen
Habitatstrukturen (nur otenzialangaben für Fledermäuse und
E-remit), keine Spechthöhlen etc., keine größeren Nester ·
o
In der saP fehlt ein Plan mit Eingriffsbereich. Insbesondere ist nicht
ersichtlich, was verlorengeht, wo sich Baustelleneinrichtung befindet
und welche Tabuzonen einzuhalten sind ...
o
. CEF-Maßnahmen (.S. 10): es werden „mindestens a · ht Bä1Jme mit
Höhlen oder anderen faunistisch relevan en S rukturen fz.B.
Stammrisse, Zwiesel)" gefällt, daraus wird die AnLcltll de~
Ersatzkäste., e1111itt~lt (12 Flederm-auskästen, 12 Kleinvögel, 1
Waldkauz) .. Eme genauere rläuterung fehlt, wie diese Zahlen
begrunctet werden
5
212
;::> Es gab keine Kartierung der tatsächlichen Baum-Habitate! Diese
i t nachzuholen und v6'rzulegen.
=> Die genaue Zahl der tatsächl'ichen relevanten, genutzten Quartiere
- oder zumindest Habitatstrukturen - ist nicht bekannt. Sie ist zu
ermitteln und vorzulegen.
=> ,,Zwiesel" ist nicht automatisch ein artenschutzrechtlich relevantes
Habitat.
•
Die Nisthöhlen (CEF-Maßnahme 1) sind an Altbäumen in
unmittelbarer Nähe der Konzerthalle anzubringen, Wie ·ursprünglich
vorgeschlagen. Der Luitpoldhain wird zusammen mit dem Volkspark
Dutzendteich von vielen Vogelarten als einheitliches Revier genutzt.
Unter anderem sind hier Uhu und Waldohreule nachgewiesen. Die
hohen Gebäude sind daher mit einer breiten Palette Von
Gebäudebrüterkäs en auszustatten (Uhu. Wanderfalke, Turmfalke,
Mauersegler, Haussperling).
•
Fledermäuse:
in Tab. 3 „Schutzstatus und Gefährdung der 'im Untersuchungsra m
nachg.ewiesenen Flede-rmausarten" sind auch vier Arten aufgeführt,
die ni ht nachgewiesen wurden (Bechstein-, Breitflüg.el-,
Zweifarbfledermaus, Kleinabendsegter)
=> Die Begründi.Jng fehJt und ist nachzuholen_
In den Artenbögen (S. 20 - 27) sind vier Arten im Einzelnen behandelt
(Bechsteinfledermaus, Großer Abendsegler, MücKen- und
Zwergfledermaus), dann s•ind sechs Arten als Ökologische Gilde
"Baumfledermäuse" zusammen abgehandelt (S. 28 - 29)
=> Das ist unverständlich, da auch die einzeln behandelten Arten in
Bäumen hausen.
=> Es wäre sinnvoller gewesen, die Arten dahingehend zu gruppieren,
ob sie evtl. auch in Bäumen überwintern. Das ist wichtig für den
Zeitraum, in dem die Bäume mit möglichen Winterquartieren gefällt
werden dürfen (Bäume mit potenziellem Winterquartier nur im
Oktober!).
In den Artenbögen fehlt die Behandlung der Zweifarbfledermaus.
=> Das ist ein Fehler, der zu korrigieren ist.
•
Zauneidechse:
die Wetterdaten der Kartierungen (S. 30) sind etwas ,;kühl": die UN.B
Nürnberg fordert bei Zauneidechse Kartierungs-Temperal uren von 22
- 30° C. Die Kartierung ist zu wiederholen und erneut vorzulegen.
6
213
•
Eremit
Es gibt zahlreiche Verdachtsbäume. Davon müssen auch welche
gefällt werden. Bei der Fällung dieser Bäume ist eine ökologische
Baubegleitung - unmittelba vor Ort-erforderlich! Kommt erst im
Artenbogen (S. 34)
=> Dies ist bei den Vermeidungsmaßnahmen bei V1 zu ergänzen (S.
8)!
Artenbogen Punkt 2.2: Störungen der lokalen Population sind
angeblich nicht zu erwarten. Was ist jedoch, wenn in einem gefällten
Verdachtsbaum doch eine Population ·entdeckt wird? Das EremitenGutachten Schmidl (2019), S. 4 sagt aus: .,Jede Mulmhöhle ist
Lebensraum".
=> Bei „Verdachtsbäumen" ist das Vorkommen von lokalen
Popuiationen (1 Mulmhöhle mit Eremit= 1 lokale Population) nicht
auszuschließen; sondern als „worst case" anzunehmen
=> Dies muss diskutiert werden!
•
Vögel:
Es wurde keine Anzahl von Spechthöhlen ·ermittelt (s.o. CEF).
Bei den Artenbögen Bunt-, Grün und Mittelspecht wird erwähnt, dass,
„von den festgestellten Bäumen mit Spechthöhlen ... mehrere gefällt
werden." milssen.
=> · Hier fehlt genaue Zahl. Diese ist zu ergänzen!
Potenziell könnte Mittelspecht in einer oder mehreren
Buntspechthöhlen brüten.· Der Mittelspecht ist lärmempfindlich.
=> Es wäre wichtig zu wissen, ob in der Nähe der Ba~~ elle Bäume
mit Buntspechthöhlen stehen bleiben, für Lärmschutzmaßnahmen
· während der Mittelspecht-Brutz~it
Waldohreule: Sie brütet nach s··dbeck et al. (2005) in alten
Krähennestern und Legebeginn kann schon Ende Februar sein. In der
Revierkarle Brutvögel (Faunisti ehe Erfa sungen Karte 1 vorn
29.11.2016)·sind etliche Rabenkrähenester dargestellt. Diese wären
potenzieUe Waldohreulen-Brutplätze und dürften nicht bis Ende
Februar gefällt-werden
·
=-> Es fehlt Hinweis in den Vermeidungsmaßnahmen (V2).
Ökologische Nutzung der Dachflächen nd .Fassaden
Für · das Oberflächenwasser der Dächer ist ~ine unterirdische
Wasserspeicherung alt> Wa::sserreserve für die Bewässerung der
"orha,,denen Grünbestände zu installieren. An ernfalls ist eine oberflächige
Ableitung in die angrenzenden. außerhal des Baugebiets liegenden
offenpor1gen Grunfläcnen vorzuseh_
en.
7
214
Das Dach sollte ihtensiv begrünt werden , um weitere Rückhaltekapazitäten
für Regenwasser zu schaffen und über die Verdur1stung eine positive
stadtklimatische Wirkung zu erzielen. Zusätzlich ist eine großflächige
PhotovoHaikanlage auf dem Dach einzurichten. die mit Südausrichtung und
0° Neigung enerQieeffizient gestaltet werden muss.
Weiterhin ist eine umfassende Fassadenbegrünung vmzusehen, die die
erheblichen stadtklimatischen Nachteile des Neubaus geringfügig
ausgleichen kann.
Weitere Anregungen:
1. D~s Ramada-Parkhotel sollte oben einen Aussichtspunkt erhalten, der frei
zugänglich sein soll für die Öffentlichkeit (Vogelbeobachtung).
2. Der Luitpoldhain hat aufgrund seines alten Baumbestandes erhebliche
Bedeutung für den Artenschutz und die innerstädtische Biodivetsitat Für den
Park ist ein Parkpflegewerk mit ökologischer Ausrichtung zu erstellen.
3. An der Bayernstraße sollte in Höhe der Bushaltestelle (Volksfestplatz) ein
neuer Zugang zum Luitpoldhain geschaffen werden.
4. In der Masterarbeit von L. Dittrich 2018/19 ist ein interessantes Konzept
zur Anlage von vier Geschichtswegen im Luitpoldhain. Die Wege können
unter Beachtung des Natur- und Artenschutzes realisiert werdeh. Der
Geschichtsweg im Südosten soUte über die Bayernstraße hinweg eine
Verlängerung zum Dokuzentrum erhalten.
5. Der Park weist eine Vielzahl unterschiedlicher Baumarten in stattlicher
Größe au . Ein Baumlehrpfad kann dieses Potenzial aufgreifen und ist
einzurichten.
Wir bitten um B.erücksichtigung unserer Anregungen und .Bedenken und
verbleiben
mit freundlichen Grüßen
gez. Dr. Otto Heimbucher
1. Vorsitzender
BUND Naturschutz Nürnberg
Wolfgang Oötsch
Geschäftsführer
Diplom-Biologe
8
215
Übertragungsnummer: 20200131745680684003
Stadt Nürnberg
Hinweis: Passend für Fensterkuvert
Stadtplanungsamt
Stadt Nürnberg
Stadtplanungsamt
Lorenzer Straße 30
90402 Nürnberg
Sie erreichen uns
Mo, Di, Do 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr
Mi, Fr 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
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stadtplanung.nuernberg.de
Öffentlichkeitsbeteiligung zu Bauleitplanverfahren - online
Auswahl Verfahren
Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160
Angaben zum/r Absender/in
Anmeldung für
Name
Straße
Vorname oder Ansprechpartner/
in
Hausnummer
Postleitzahl
Bismarckstrasse
Postfach
Ort
Nürnberg
Telefon
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Wie sind Sie betroffen?
Fachkundiger Bürger
Ihre Stellungnahme
Siehe Anhänge Anschreiben U131_BPl.pdf mit Adresse und Unterschrift sowie 3 im Anschreiben erwähnte weitere
Anlagen
Mit der Speicherung meiner Daten bin ich einverstanden
Stadt Nürnberg
610006 07.2019
www.online-dienste.nuernberg.de
Öffentlichkeitsbeteiligung
Wir bestätigen den Eingang Ihrer Stellungnahme, die einen Beitrag zum Bauleitplanverfahren enthält. Die von Ihnen zu o. g. Verfahren abgegebenen
Darlegungen werden geprüft und dem Stadtplanungsausschuss / Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt, was naturgemäß einen längeren Zeitraum, der jetzt
noch nicht absehbar ist, erfordert.
Das Ergebnis der Prüfung, über das zu gegebener Zeit in öffentlicher Sitzung beschlossen wird, wird Ihnen unaufgefordert mitgeteilt. Sollten mehr als
fünfzig Personen Anregungen mit im wesentlichen gleichen Inhalt vorbringen, kann die Mitteilung des Ergebnisses der Prüfung auch dadurch ersetzt
werden, dass Einsicht in das Prüfungsergebnis ermöglicht wird. Die Stelle, bei der Einsicht während der Dienststunden genommen werden kann, wird dann
im Amtsblatt der Stadt Nürnberg bekannt gemacht. Bitte haben Sie bis dahin Geduld.
Falls mehrere Personen Urheber der Stellungnahme sind, bitte diese Information entsprechend weiterleiten/ verteilen.
Datenschutzhinweis: Die Verarbeitung Ihrer Daten beruht auf Art. 6 Abs. 1 DSGVO i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB. Nach § 3 Abs. 2 BauGB sind die Daten für
die Verwendung im Rahmen des Bauleitplanverfahrens erforderlich. Ohne Angabe ist eine Behandlung im Bauleitplanverfahren nicht möglich. Im
Rahmen von Bauleitplanverfahren erfolgt eine dauerhafte Aufbewahrung der Daten. Die Daten werden im weiteren Verfahren verwendet bzw. sind im
Akt des Bebauungsplans einsehbar.
216
31.01.2020
An die Stadt Nürnberg
Stadtplanungsamt
www.nuernberg.de/internet/stadtplanung/
oeffentlichkeitsbeteiligung.html
Bebauungsplan-Entwurf 4160 „Bayernstr. / Münchener Str. / .. / Schultheissallee“
Stellungnahme zum Verfahren – ABl 25/2019 S. 466 ff
Die Stellungnahme bezieht sich bewusst nur auf wenige Aspekte der Planung.
Digitale Version der Unterlagen
Von der Site der Stadt Nürnberg wurden die in Anhang BPL_00.pdf bezeichneten Unterlagen
heruntergeladen. Soweit in den nachfolgenden Unterlagen Bezeichnungen wie [02] erscheinen
beziehen sich diese auf die Unterlage 02 dieser Liste, hier also die „Begründung zu Bebauungsplan“.
Der überraschend grosse Umfang der Unterlagen – umgerechnet etwa 700 DIN A 4-Seiten führt nun
dazu, erst spät, fast in letzter Minute die Stellungnahme einzureichen.
[02] Stellungnahme vom 31.01.2020 zur Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf vom
30.10.2019
Die Stellungnahme BPl_02.pdf mit 16 Seiten zeigt auf der linken Seite die von mir aufgegriffenen
Punkte der Begründung bzw. dazugehöriger anderer Unterlagen, auf der rechten Seite meine
Stellungnahmen mit Fragen, Bitten um Klärung usw.
[03] Stellungnahme vom 31.01.2020 zum Umweltbericht zum Bebauungsplan-Entwurf vom
24.10.2019
Die Stellungnahme BPl_03.pdf mit 7 Seiten zeigt auf der linken Seite die von mir aufgegriffenen
Punkte des Umweltberichts bzw. dazugehöriger anderer Unterlagen, auf der rechten Seite meine
Stellungnahmen mit Fragen, Bitten um Klärung usw.
Insgesamt sehe ich realistisch wenig Chancen mit meinen Fragen, Einwendungen und Anregungen
im Verfahren eine wesentliche Änderung zu erreichen. Die Stadtverwaltung will dort ein Konzerthaus
hinstellen, trotz aller erkennbaren Nachteile.
In Diskussionen mit Bekannten und Kollegen war zwar wenig Bereitschaft erkennbar, selbst aktiv
einige der 700 Seiten durchzusehen, aber doch Interesse hinterher die Antworten der Stadtverwaltung auf meine Stellungnahme gemeinsam durchzusehen auf Plausibilität und Vollständigkeit.
Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung, gerne über E-Mail.
Mit freundlichen Grüssen
217
Stellungnahmen von "Bürger"
BPl-Entwurf 4160 Konzerthaus - Übersicht der aufliegenden Unterlagen
Aus dem Internet: www.nuernberg.de/Internet/stadtplanung
Aus dem Amtsblatt 25/2019 vom 11.12.2019 S. 466/467
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und liegen – soweit nicht unten
abweichend angegeben – zur Einsichtnahme vor (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 BauGB).
Folgende Unterlagen stehen zur Verfügung.
01a
01b
01c
01d
02
03
04a
04a
Plan
[Entwurf von 2019 = 4,8 MB]
Bebauungsplan Nr. 4160
[BPl 4160 1982 = 7,4 MB]
Satzung zur Änderung
Satzung zum Bebauungsplan Nr. 4160 (Lesefassung)
Begründung
Umweltbericht
Umweltrelevante Stellungnahmen - Stadt intern
Umweltrelevante Stellungnahmen - Externe Behörden
7.4 MB
7.4 MB
109 KB
78 KB
976 KB
6.3 MB
4.5 MB
899 KB
218
04b Umweltrelevante Stellungnahmen - Verbände
236 KB
04c
Umweltrelevante Stellungnahmen - Öffentlichkeit
156 KB
05
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
5.3 MB
06
07
08
09
Grunduntersuchung Eremit, Mulmhöhlenbäume und
844 KB
xylobionte Käfer
Schwingungs- und Erschütterungsschutz
2.7 MB
Untersuchung der Verkehrsgeräuschimmissionen im Umfeld
1.5 MB
des Bauvorhabens
Schallimmissionsschutztechnische Untersuchung
1.4 MB
(Anlagenlärm)
1
Bebauungsplan und Satzung vom 30.10.2019
2 Begründung zum Bebauungsplan vom 30.10.2019
3 Umweltbericht zum Bebauungsplan vom 24.10.2019
04a Eingegangene umweltrelevante Stellungnahme der Behörden
o Wasserwirtschaftsamt, Planungsverband,
o stadtinterne Dienststellen
04b Eingegangene umweltrelevante Stellungnahmen von Verbänden
o Allgemeiner Deutscher Fahrradclub vom 04.10.2018
04c Eingegangene umweltrelevante Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit
o Bürger aus der Bismarckstrasse vom 30.11.2018
Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) vom
5
20.08.2019
6
Grunduntersuchung Eremit, Mulmhöhlenbäume und xylobionte Käfer vom 06.05.2019
7
Schwingungs- und Erschütterungsschutz vom 31.08.2017
Untersuchung der Verkehrsgeräuschimmissionen im Umfeld des Bauvorhabens vom
26.08.2019
Schallimmissionsschutztechnische Untersuchung gemäß der technischen Anleitung zum
Schutz gegen Lärm vom 07.11.2018
Ermittlung der zulässigen Emissionskontingente für Anlagengeräusche gemäß DIN
45691 vom 05.08.2019
Mobilitätskonzept Konzerthaus Nürnberg vom September 2019
Orientierende geophysikalische Erkundung vom 22.03.2019
Baugrunduntersuchung vom 05.08.2019
Geotechnischer Bericht vom 07.08.2019
Fledermauserfassung vom 29.11.2016
Revierkartierung Brutvögel vom 29.11.2016
Bericht zu faunistischen Erfassungen im Umfeld des geplanten Neubaus Konzertsaal
vom 29.11.2016
Baumstrukturen vom 29.11.2019
8
9
10
Emissionskontingente für Anlagengeräusche
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Mobilitätskonzept Konzerthaus Nürnberg
Orientierende geophysikalische Erkundung
Baugrunduntersuchung
Geotechnischer Bericht
Fledermauserfassung
Revierkartierung Brutvögel
15.1 MB
10.7 MB
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Bericht zu faunistischen Erfassungen
2.4 MB
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Baumstrukturen
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[..] Übersicht Unterlagen zu [02] + [03]
Stand 31.01.2020
BPl_00
Stellungnahme von "Bürger "
BPl-Entwurf 4160 Konzerthaus - zu [02] Begründung vom 30.10.2019
Stand 31.01.2020
Vorgabe zur BPl-Änderung [02] Stpl Stadt Nürnberg 30.10.2019
Bürger-Kommentar/Stellungnahme 31.01.2020
[02] Stadtplanungsamt
BEGRÜNDUNG zum ENTWURF DER 1. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4160
Stand Oktober 2019
[Seite 6] ... soll hier .. entstehen ... ein architektonisches Zeichen, das seine Funktion und
Bedeutung selbstbewusst repräsentiert.
Um den Neubau der Konzert- und Veranstaltungshalle ... auf dem westlich der
Meistersingerhalle bestehenden Parkplatz realisieren zu können, ist eine Änderung des
Bebauungsplans erforderlich. Derzeit ist die betreffende Fläche planungsrechtlich als
öffentliche Grünfläche mit Zweckbestimmung Parkplatz und in Teilen als (öffentliche
Grünanlage) Parkanlage festgesetzt.
"ein architektonisches Zeichen, das seine Funktion und Bedeutung
selbstbewusst repräsentiert"
Planer-Sprech!
Frage: Wo ist "die betreffende Fläche" definiert?
Falls das Baufeld der Konzerthalle gemeint ist:
3 . Teilfläche bisher SO Sondergebiet
. Teilfläche Öffentliche Grünfläche - Parkanlage
. Teilfläche Öffentliche Grünfläche - Parkplatz
. Teilfläche Strassen- und sonstige Verkehrsflächen
Aufgabe des Stpl ist es die Teilflächen in m2 anzugeben
219
In einer Begründung erwarte ich die Nennung der Stellplatzsatzung mit dem
[S. 6] I.3.1.2. Gegenwärtige Nutzungen und Baustruktur
Verkündigungsdatum.
... ein kleiner Parkplatz (ca.165 PKW Stellplätze gem. Bebauungsplan, 154 real) und .. ein
Nachdem Besucher-Zahlen vielfach genannt sind - konkret [11] S. 1]
großer (598 PKW Stellplätze gem. BPlan, 8 Bus Stellplätze) Parkplatz an.
. 1.620 für das Konzerthaus Kh
Der Konzerthausneubau soll auf dem Areal des kleinen Parkplatzes errichtet werden. Die hier
. 2.640 für die Meistersingerhalle MSH
befindlichen Stellplätze werden derzeit sowohl von Besuchern der MSH als auch von Gästen
4 sollte es leicht möglich sein hier die konkreten Zahlen zu nennen.
des Hotels sowie Park-besuchern genutzt. Diese Stellplätze sind jedoch nicht für den
Das Wort "übererfüllt" - was das wohl bedeutet?
Stellplatznachweis nach der Stellplatzsatzung der Stadt Nürnberg (StS) erforderlich. Vielmehr
ist mit den Stellplätzen auf dem „großen Parkplatz“ östlich der MSH der Stellplatznachweis
Nachdem jedoch nichts vorgelegt wurde:
sowohl für die derzeitige Nutzung der MSH als auch für die künftigen Nutzungen übererfüllt.
Bürger-EXKURS zur Stellplatzsatzung
EXKURS: Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von Kraftfahrzeugstellplätzen und
Fahrradabstellplätzen (StellplatzS – StS)
Vom 14. Dezember 2007 (Amtsblatt S. 457, ber. 2008 S. 15), zuletzt geändert durch Satzung
vom 15. Dezember 2016 (Amtsblatt S. 436)
EXKURS: § 1 Geltungsbereich
(1) Diese Satzung regelt die Herstellung und Bereithaltung von Kraftfahrzeugstellplätzen und
Fahrradabstellplätzen, deren Nachweis ..
EXKURS: § 2 Anzahl der notwendigen Stellplätze und Abstellplätze
(1) Die Anzahl der notwendigen Stellplätze und Abstellplätze ist anhand der Richtzahlen-liste
zu ermitteln, die als Anlage Bestandteil dieser Satzung ist.
(4) In der Zone 1 müssen Kraftfahrzeugstellplätze nur zu 80 v. H. der jeweils notwendigen
Stellplatzzahl nachgewiesen werden. Die Zone 1 befindet sich innerhalb des Rings der
Bundesstraße 4R, .. . Im Bereich der Zone 2 (außerhalb der Zone 1) sind Kraftfahrzeugstellplätze in der rechnerisch ermittelten Anzahl nachzuweisen.
(6) Im gesamten Stadtgebiet sind Fahrradabstellplätze in der rechnerisch ermittelten Anzahl
nachzuweisen
[...] Übersicht siehe BPl_00
BPl_02
Bürger-EXKURS: Diese Satzung ist genannt in [02] und [11] Die Satzung
wurde am 30.01.2020 vom Server der Stadt Nürnberg geladen. Es wird
5
vorausgesetzt, dass diese Satzung damit gültiges Recht darstellt
6
Bürger-EXKURS: Diese Satzung ist genannt in [02] und [11] Die Satzung
wurde am 30.01.2020 vom Server der Stadt Nürnberg geladen. Es wird
vorausgesetzt, dass diese Satzung damit gültiges Recht darstellt
Bürger-EXKURS: Diese Satzung ist genannt in [02] und [11] Die Satzung
wurde am 30.01.2020 vom Server der Stadt Nürnberg geladen. Es wird
vorausgesetzt, dass diese Satzung damit gültiges Recht darstellt
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Seite 1 von 16
Stellungnahme von "Bürger "
BPl-Entwurf 4160 Konzerthaus - zu [02] Begründung vom 30.10.2019
Stand 31.01.2020
Vorgabe zur BPl-Änderung [02] Stpl Stadt Nürnberg 30.10.2019
Bürger-Kommentar/Stellungnahme 31.01.2020
EXKURS: Auszug aus der Richtzahlenliste - Zone 1
Bürger-EXKURS: Dieser Anhang der Satzung wurde am 30.01.2020 vom
Server der Stadt Nürnberg geladen. Es wird vorausgesetzt, dass diese
Satzung damit gültiges Recht darstellt
(BP = Besucherplätze)
Richtzahlenliste (Anlage zu § 2 Abs. 1 StS)
Nr.
Nutzung
4.
Versammlungsstätten, Kirchen
Versammlungsstätten von überörtlicher
Bedeutung (z. B. Theater, Konzerthäuser,
Mehrzweckhallen)
4.1
Zahl der Kraftfahrzeugstellplätze (St.)
Zahl der Fahrradabstellplätze (ASt)
8
1 St./50 BP
1 ASt./25 BP
EXKURS: Bearbeiteter Auszug aus der Richtzahlenliste - für Zone 2 = innerhalb des Mittleren
Rings. D.h. einschl. des Gebietes des Bebauungsplans 4160
Richtzahlenliste (Anlage zu § 2 Abs. 1 StS) mit Abminderung nach § 2 (4) 80 % der Kfz-Stellplätze
Zahl der KraftfahrZahl der FahrradNr.
Nutzung
zeugstellplätze (St.)
abstellplätze (ASt)
4.
Versammlungsstätten, Kirchen
Versammlungsstätten von überörtlicher
1 St./50 BP
4.1
Bedeutung (z. B. Theater, Konzerthäuser,
-> abgemindert auf 1
1 ASt./25 BP
Mehrzweckhallen)
St./62,5 BP
Bürger-EXKURS: Diese Tabelle zum Anhang der Satzung wurde am
30.01.2020 von "Bürger" für die Objekte "Meistersingerhalle" und
"Konzerthaus" im Gebiet des Bebauungsplan-Entwurfs 4160 aufgrund der
o.a. Satzung bearbeitet
9
220
EXKURS: Bearbeiteter Auszug aus der Richtzahlenliste - für Zone 2 = innerhalb des Mittleren
Rings. D.h. innerhalb Bebauungsplans 4160 - für Objekte MSH + Kh
Richtzahlenliste (Anlage zu § 2 Abs. 1 StS) mit Abminderung nach § 2 (4) 80 % der Kfz-Stellplätze
Zahl der KraftfahrZahl der FahrradNr.
Nutzung
zeugstellplätze (St.)
abstellplätze (ASt)
4.
Versammlungsstätten, Kirchen
Versammlungsstätten von überörtlicher
1 St./50 BP
4.1
Bedeutung (z. B. Theater, Konzerthäuser,
-> abgemindert auf 1
1 ASt./25 BP
Mehrzweckhallen)
St./62,5 BP
Meistersingerhalle 2.640 BP
2640 / 62,5
2.640 / 25
Meistersingerhalle 2.640 BP (ab-/aufgerundet)
42
106
Überschlag Konzerthaus 1.620 BP
1.620 / 62,5
1.620 / 25
Konzerthaus 1.620 BP (ab-/aufgerundet)
26
65
Summe MSH + Kh
68
171
Wieder zu [02] Begründung zum B-Plan-Entwurf
[S. 7] Die Parkplätze der Meistersingerhalle werden über die Schultheißallee erschlossen.
Das Hotel südlich der Meistersingerhalle wird über den westlichen Parkplatz von der
Schultheißallee erreicht. Insgesamt sind derzeit ca. 760 PKW Stellplätze und ca. 8
Busstellplätze an der Meistersingerhalle (ca. 160 westlich, ca. 600 östlich) vorhanden.
[...] Übersicht siehe BPl_00
BPl_02
Bürger-EXKURS: Diese Tabelle zum Anhang der Satzung wurde am
30.01.2020 von "Bürger" für die Objekte "Meistersingerhalle" und
"Konzerthaus" im Gebiet des Bebauungsplan-Entwurfs 4160 aufgrund der
o.a. Satzung und der öffentlich bekannten Besucherplätze bearbeitet
In einer Begründung erwarte ich die Nennung der Stellplatz-Mindestzahlen vergebens!
10 Nachdem Besucher-Zahlen vielfach genannt sind - konkret [11] S. 1]
. 1.620 für das Konzerthaus Kh
. 2.640 für die Meistersingerhalle MSH
ist es möglich hier Zahlen zu den erforderlichen Stellplätzen nennen
Antrag: Bitte weisen Sie, wenn möglich, den Fehler in meiner Berechnung
nach und listen Sie die nach Ihrer Auffassung zutreffenden Zahlen auf.
Wenn die aufgeführten Zahlen der Tabelle stimmen, so hält die Stadt
Nürnberg derzeit etwa 690 Stellplätze, zukünftig (mit Kh) etwa 530
Stellplätze
über die nach Satzung erforderliche Zahl hinaus vor.
11
Bitte weisen Sie die Wirtschaftlichkeit dieses Stellplatz-Überhang nach
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Stellungnahme von "Bürger "
BPl-Entwurf 4160 Konzerthaus - zu [02] Begründung vom 30.10.2019
Vorgabe zur BPl-Änderung [02] Stpl Stadt Nürnberg 30.10.2019
Stand 31.01.2020
Bürger-Kommentar/Stellungnahme 31.01.2020
[11] [S. 2] 2 Methodisches Vorgehen
Welche "vorliegenden Unterlagen" - im Mobilitätskonzept keine Auflistung Auf Basis der vorliegenden Unterlagen wurde zunächst eine umfassende Bestandsanalyse für 12 vgl. [05 S. 3/4 "Datengrundlagen] + [08 S. 4] + [10 S. 3 + 4] + [12 S. 3]
Wie und wo ist "das Untersuchungsgebiet" definiert? Wie das "Umfeld"?
alle Verkehrsträger im Umfeld des Untersuchungsgebiets vorgenommen.
[11] [S. 3] 3.1 Kfz-Verkehr
3.1.1 Fließender Kfz-Verkehr
Auf Grund der komplexen Verkehrsführung im Untersuchungsgebiet wird zwischen dem Anund Abreiseverhalten differenziert.
Die Anreise erfolgt über ... Aus allen Richtungen laufen die Verkehre am Knotenpunkt
Münchener Straße/Schultheißallee zusammen.
13
Frage zu An-/Abreiseverhalten aller Verkehrsträger:
Vergleiche hier Kfz-An-/Abreise mit (unten) S. 6 ff ÖPNV
Auch für ÖPNV + Rad nicht nur sinnvoll, sondern auch erforderlich
Verkehrsabwicklung für Autoverkehr mit Auto-Parken "eine besondere
Herausforderung": Oberthema der Konzerthaus-Planung
14
Siehe oben Stellungnahme zu [02] S. 7
[11] [S. 4/5] Die Parkplätze an der Meistersingerhalle weisen derzeit ein Angebot von ca. 750
Stellplätzen auf. .. südöstlich der Meistersingerhalle .. ca. 600 Stellplätze .. ca. 150
Stellplätzen ... nordwestlich der Meistersingerhalle.
Verkehrsabwicklung für Autoverkehr mit Auto-Parken "eine besondere
Herausforderung": Oberthema der Konzerthaus-Planung!
Die Luftlinienentfernung [s.u.] zum östlichen Parkplatz beträgt nach
15
Auswertung von Abb. 4 1 bis max. 4 Min.
Das soll im Auge behalten werden im Vergleich zu "ÖPNV-Luftlinie! Dort
erheblich weiter!
[11] [S. 5] Das Nutzen der beiden Parkplätze ist kostenpflichtig. Die Parkgebühr beträgt für
den gesamten Tag 4,00 €.
"Die Parkgebühr beträgt für den gesamten Tag 4,00 €."
Diesen Betrag halte ich für unangemessen niedrig. 1 Ticket für 2 Personen
16 mit dem ÖPNV innerhalb Nürnbergs - hin + zurück kostet ein Mehrfaches!
Der Nürnberger Bürger + ÖPNV-Nutzer subventioniert damit erkennbar das
Parken an der MSH
Textlich wohl so zu/aus [11] - Mobilitätskonzept - mehr dazu nachfolgend
Rot angestrichen der Widerspruch - "sonntags im 40-Minuten-Takt. An
Sonntagen alle 20 Minuten". Falsch abgeschrieben von [11] [S.7] s.u.
221
[11] [S. 4] 3.1.2 Ruhender Kfz-Verkehr
Parkplatzangebot
Für die Besucher der Meistersingerhalle stehen heute neben zwei kostenpflichtigen
Parkplätzen zahlreiche weitere Parkstände im öffentlichen Straßenraum zur Verfügung.
[S. 8] Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV):
Die Haupterschließung mit öffentlichen Verkehrsmitteln übernehmen die Straßenbahn ..
sowie die Buslinien 36 und 55 mit Haltepunkten an der Schultheißallee (Platz der Opfer des
Faschismus und Meister-singerhalle) bzw. am Doku-Zentrum. Die Straßenbahn und die
Buslinie 36 verkehren werktags im 10-Minuten-takt, ab 20.00 Uhr und sonntags im 20Minutentakt, die Buslinie 55 werktags überwiegend im 20-Minutentakt ab 20:00 Uhr und
sonntags im 40-Minuten Takt. An Sonn- und Feiertagen pendeln die Linien alle 20
Minuten
[11] [S. 6] 3.2 Öffentlicher Personennahverkehr
3.2.1 Anbindungsqualität
Die Beurteilung der Erschließungsqualität erfolgt über Richtwerte für die zumutbare
Luftlinienentfernung von Haltestellen in Abhängigkeit des Verkehrsmittels.
[...] Übersicht siehe BPl_00
BPl_02
17
"zumutbare Luftlinienentfernung von Haltestellen" - was bedeutet das?
Luftlinie - unabhängig von einem möglichen bzw. rechtlich zulässigen Weg 18 vom jeweiligen Verkehrsmittel bis zum Eingang des jeweiligen Ziels?
Also z.B. unterschieden nach Eingang der Kleinen MSH/Eingang der Grossen
MSH/Eingang des Kh?
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Stellungnahme von "Bürger "
BPl-Entwurf 4160 Konzerthaus - zu [02] Begründung vom 30.10.2019
Vorgabe zur BPl-Änderung [02] Stpl Stadt Nürnberg 30.10.2019
Stand 31.01.2020
Bürger-Kommentar/Stellungnahme 31.01.2020
[11] [S. 6] Die Leitlinie sieht in Kernbereichen von Ober- und Mittelzentren für Busse und
Straßenbahnen einen Einzugsbereich von 300 m und für S-Bahnen von 600 m vor.
[11] [S. 6] Im Umfeld der Meistersingerhalle verkehren zwei Straßenbahnlinien (T6 und T8).
Lediglich die Haltestellen „Platz der Opfer des Faschismus“ und „Meistersingerhalle“ der
Straßenbahnlinie 8 liegen jedoch im Einzugsbereich der Leitlinien.
[11] [S. 6] Da sich die Haltestellen „Doku-Zentrum“ der Straßenbahnlinie 6 in einer
fußläufigen Entfernung von lediglich 700 m befinden, wird diese dennoch mitberücksichtigt.
19
Das ist erheblich weiter als zu den Kfz-Parkplätzen - und damit wenig
geeignet als Anreiz für einen Wechsel vom Kfz auf ÖPNV
"liegen jedoch im Einzugsbereich der Leitlinien" bedeutet definitiv mit Warten
20 an Ampeln im Schnitt mehr als 5 Minuten Fussweg zum ÖPNV
21
"lediglich 700 m" bedeutet definitiv mit Warten an Ampeln im Schnitt etwa 10 12 Minuten Fussweg zu Haltestelle
[11] [S. 6] Darüber hinaus verkehren vier Buslinien (B36, B45, B55, B65) im näheren Umfeld.
"liegen jedoch im Einzugsbereich der Leitlinien" bedeutet definitiv mit Warten
Die Haltestellen „Platz der „Opfer des Faschismus“ und „Meistersingerhalle“ der Buslinien 36 22 an Ampeln im Schnitt etwa 4 - 6 Minuten Fussweg zum ÖPNV, also
und 55 liegen im fußläufigen Einzugsbereich der Leitlinien.
erheblich weiter als zu Kfz auf dem östlichen Parkplatz
[11] [S. 6] Da jedoch die Haltestelle „Doku-Zentrum“ der Buslinien 45 und 65 ebenfalls in
"lediglich 700 m" bedeutet definitiv mit Warten an Ampeln im Schnitt etwa 10 einer noch akzeptablen fußläufigen Entfernung von 700 m liegt, werden diese miteinbezogen. 23 12 Minuten Fussweg zu Haltestelle
[11] [S. 6] Auch die S-Bahnlinie S2 verkehrt im näheren Umfeld. Mit einer Entfernung von
"1.000 m" bedeutet definitiv mit Warten an Ampeln im Schnitt hier mehr als
1.000 m liegt die Haltestelle „Dutzendteich“ zwar außerhalb des Einzugsbereichs, wird jedoch 24 15 Minuten Fussweg zu Haltestelle
ebenfalls weiterhin mitbetrachtet.
222
[11] [S. 7] Da beide Haltestellen sowohl von der Straßenbahn (T6) als auch von Linienbussen
Stellungnahme: "ausreichende Erschliessungsqualität" wird entsprechend
(B36 und B55) bedient werden, ist eine ausreichende Erschließungsqualität gewährleistet.
25 dem "Schulnoten-Schlüssel als Note 4 gewertet. Zeitnahe Verbesserungen
sind also not-wendig!
[11] [S. 7] Ergänzend zu den Einzugsradien wurden die Taktungen der einzelnen ÖPNVLinien ausgewertet (vgl. Abb. 8). Hier wurden zwei Straßenbahnlinien, eine S-Bahn-Linie,
sowie vier Buslinien untersucht.
[11] [S. 7] Ergänzt wurden die Linien von zwei Nachtbuslinien, die jedoch lediglich am
Wochenende verkehren.
[11] [S. 7] Die Betriebszeiten aller Linien liegen in der Regel zwischen 04:00 und 01:00 Uhr.
... Die beiden Nachtbusse verkehren in der Nacht von Freitag auf Samstag sowie von
Samstag auf Sonntag von 01:00 bis 05:00 im 60-Minuten-Takt.
Die Veranstaltungen in der Meistersingerhalle finden in der Regel, mit Berücksichtigung der
An- und Abreise, zwischen 17:00 und 00:00 Uhr statt.
Abb. 8 - löblich, aber Die Darstellung in Abb. 8 ist in der gezeigten Form nicht
26 hilfreich:
Zu klein, der entscheidende Ausschnitt rechts kaum lesbar.
27
Ergebnis - siehe unten: kaum bis nie brauchbar
Nachtbus kein erkennbarer Sinn für MSH-/Kh-Besucher!:
Die Veranstaltungsenden sind spätestens 00:00, die Nachtbusse verkehren
28 ab 01:00. Bedeutet also mindestens 1 Stunde warten, meist wesentlich mehr.
Schlussfolgerung: Die Nachtbusse sind für MSH/Kh-Besucher "für die Katz" nicht geeignet. Siehe Abb. 8!
[11] [S. 7] Während werktags tagsüber von den Straßenbahnlinien T6 und T8 sowie den
Wenig aussagekräftig! Entscheidend sollte die Abreise sein - d.h. i.d.Regel
Buslinien 36, 55 und 65 ein 10-Minuten-Takt angeboten wird, sind abends und am
ab 21 Uhr! Die Darstellung in Abb. 8 ist in der gezeigten Form nicht hilfreich
Wochenende überwiegend 20- bis 40-Minuten-Takte vorzufinden.
29
[11] [S. 7/8] ... besteht dennoch in jede Zielrichtung (Tram - Hauptbahnhof, Bus 36 Nordstadt, Bus 55 - Süden) nur im 20-Min-Takt ein Angebot bzw. nach Süden sogar nur im 40Min-Takt.
[...] Übersicht siehe BPl_00
BPl_02
Seite 4 von 16
Stellungnahme von "Bürger "
BPl-Entwurf 4160 Konzerthaus - zu [02] Begründung vom 30.10.2019
Vorgabe zur BPl-Änderung [02] Stpl Stadt Nürnberg 30.10.2019
Stand 31.01.2020
Bürger-Kommentar/Stellungnahme 31.01.2020
[11] [S. 7/8] Auch wenn das fußläufig erreichbare Angebot insgesamt als gut zu bewerten ist,
"fussläufiger Bereich" "insgesamt als gut zu bewerten ist". Bis 1.000 m
Luftlinie
- Keine Werbung für MSH + Kh! Deutlicher Widerspruch gegen diese
...
30
Einschätzung "gut"
[S. 10] 3.2.3 Haltestelle Meistersingerhalle
Da sich die Haltestelle Meistersingerhalle in unmittelbarer Nähe zum Eingang befindet, wird
diese Haltestelle in der Regel von den Besuchern als Einstiegs- und Ausstiegspunkt genutzt.
"unmittelbarer Nähe zum Eingang" - missverständliche Formulierung!
Bezieht sich das jetzt auf
. Eingang Kleine MSH / Grosse MSH / Konzerthaus?
31
. Bus-Halte oder Tram-Halte
. Haltestellen für Ankunft oder Abreise
Vor Ort umsehen - da besteht Unterschied von einigen Minuten Fussweg!
[S. 10] .... Bewertung der Haltestelle [Meistersingerhalle] hinsichtlich Wegeverbindung und
Qualität gelegt. Hier sind zwei wesentliche Defizite zu erkennen. Zum einen befindet sich die
gesicherte Querungsmöglichkeit nicht unmittelbar auf direktem Weg von der Haltestelle zur
Meistersingerhalle. Um keine Umwege in Kauf nehmen zu müssen, queren die Besucher
daher vermehrt willkürlich, auf kürzestem Weg
"Wegeverbindung" - unklare Formulierung!
Bezieht sich das jetzt auf
. Eingang Kleine MSH / Grosse MSH / Konzerthaus?
32
. Bus-Halte oder Tram-Halte
. Haltestellen für Ankunft oder Abreise
Vor Ort umsehen - da bestehen grosse Unterschiede zum Fussweg!
[S. 10] Des Weiteren ist der Haltestellenbereich nur sehr schmal ausgebaut, so dass dieser
nicht unbedingt zum angenehmen Verweilen und Überbrücken der Wartezeit einlädt.
223
"Haltestellenbereich" - Formulierung für 5 unterschiedliche Haltestellen!
Bezieht sich das jetzt auf
33 . Bus-Halte B36 / B55 oder Tram-Halte T8
. Haltestellen für Ankunft oder Abreise
Vor Ort umsehen - da bestehen grosse Unterschiede bei den Haltestellen!
[S. 10] Auch für größere Menschenmengen ist der Wartebereich (gerade die stadtein-wärtige
"Wartebereich" - siehe oben - "stadteinwärtig" = 2 unterschiedliche
Richtung) sehr schmal dimensioniert.
Haltestellen!
34 Bezieht sich das jetzt auf Tram-Halt T8 - dann fehlen Angaben zu Bus-Halte
B36 / B55
Vor Ort umsehen - da bestehen grosse Unterschiede bei den Haltestellen!
"könnte dies die Besucher"
[S. 10] Da kein ausreichender Witterungsschutz vorhanden ist, könnte dies die Besucher vor
. warum wurde dies denn nicht abgefragt - siehe unten Zi. 4.1
allem in den kälteren Jahreszeiten oder bei niederschlagsstärkeren Bedingungen davon
abhalten den ÖPNV zu nutzen.
. m.E. ist "könnte" durch "wird häufig" zu ersetzen
35
Ein sehr gutes Mobilitätskonzept mit dem Ziel "Umsteigen vom Kfz" hätte
diese Frage an Auto-Besucher unbedingt beinhaltet. Wann wird das
nachgeholt?
[S. 8] Rad- und Fußgängerverkehr
. Radroutennetz: darunter wird allgemein ein Netz von Radfahrmöglichkeiten
Das Plangebiet ist in das übergeordnete Radroutennetz integriert. Entlang der Hainstraße –
auf Fahrbahnen verstanden. Ist das so gemeint?
Münchener Straße verläuft eine Nord-Süd gerichtete Hauptroute. Eine separate Geh. Nord-Süd-gerichtete Hauptroute - also nur von Norden nach Süden
36 nutzbar?
Radwegverbindung verläuft entlang der Münchener Straße.
Der Luitpoldhain ist mit dem weitläufigen Fußwegenetz des südlich anschließenden Naher. Geh-/Radwegverbindung entlang der Münchener Strasse. Ist diese im Plan
holungsgebiets des ehemaligen Reichsparteitagsgeländes/Volkspark Dutzendteich verknüpft.
dargestellt?
[...] Übersicht siehe BPl_00
BPl_02
Seite 5 von 16
Stellungnahme von "Bürger "
BPl-Entwurf 4160 Konzerthaus - zu [02] Begründung vom 30.10.2019
Vorgabe zur BPl-Änderung [02] Stpl Stadt Nürnberg 30.10.2019
Stand 31.01.2020
Bürger-Kommentar/Stellungnahme 31.01.2020
224
[11] [S. 10] 3.3 Rad- und Fußverkehr
Rad- und Fußverkehrsführung
An den Hauptverkehrsstraßen sind jeweils Radwege vorhanden, die teilweise in beide
Richtungen freigegeben sind (vgl. Abb. 10).
Ein sehr gutes Mobilitätskonzept mit dem Ziel "Umsteigen vom Kfz" hätte
unbedingt getrennt aufgeführt:
. welche Hauptverkehrsstrasse - auf welcher Seite - welche Fahrtrichtung
. welche Art von Radweg - entsprechend Verwaltungsvorschrift zur StVO
"Benutzungspflichtig" bzw. "Sonstiger Radweg" bzw. "Fussweg/Radfahrer
37
frei"
Der Verweis auf Abb. 10 ist nicht hilfreich; die Abbildung enthält für Kenner
wesentliche Mängel und Fehler.
Ich stelle hiermit den Antrag dies kurzfristig nachzuholen und in die
Begründung [02] einzuarbeiten.
[11] [S. 10] Darüber hinaus verläuft eine überregional ausgewiesene Radroute westlich der
Meistersingerhalle.
Ein sehr gutes Mobilitätskonzept mit dem Ziel "Umsteigen vom Kfz" hätte "die
überregional ausgewiesene Radroute" unbedingt in Abb. 10
38 eingetragen/aufgeführt:
Ich stelle hiermit den Antrag dies kurzfristig nachzuholen und in die
Begründung [02] einzuarbeiten.
[11] [S. 11] Abb. 10 Radverkehrsführung im näheren Umfeld Quelle Kartengrundlage: ©
Openstreetmap, CC-BY-SA
Diese Karte Abb. 10 enthält m. E. viele sachliche Fehler.
39 Frage: wurde der Karteninhalt vor Ort von SHP oder Nürnberger
Verkehrsplanung auf Übereinstimmung mit der Wirklichkeit gecheckt?
[11] [S. 11] Querungsmöglichkeiten
Für den Rad- und Fußverkehr stehen im Untersuchungsgebiet zahlreiche sichere
Querungsmöglichkeiten zur Verfügung (vgl. Abb. 12 [s. unten]). Diese ermöglichen kurze
Wege und tragen zu einer guten Vernetzung mit dem Umfeld bei.
Wie und wo ist "das Untersuchungsgebiet" definiert?
"zahlreiche sichere Querungsmöglichkeiten" - Definition?
Diese Karte Abb. 12 zeigt für mehrere hundert Meter Strassenlänge jeweils
nur ganz wenige "sichere Querungsmöglichkeiten". Aus meiner Sicht viel zu
40 wenig, um "kurze Wege" und "gute Vernetzung" insbesondere für
Fussgänger zu bedeuten.
Ich widerspreche hiermit der Einschätzung von SHP - es sind vielmehr m.E.
viel zu wenige für eine stadtverträgliche Mobilität
[11] [S. 12] Abb. 12 Querungsmöglichkeiten im näheren Umfeld Quelle Kartengrundlage: ©
Openstreetmap, CC-BY-SA
Diese Karte Abb. 12 enthält m. E. viele sachliche Fehler und Unklarheiten:
z.B. was bedeutet "Hauptbahnhof ... 24 Min. - Legende fehlt
41
Frage: wurde der Karteninhalt von SHP oder Nürnberger Verkehrsplanung
auf Übereinstimmung mit der Wirklichkeit gecheckt?
[11] [S. 12/13] Radabstellanlagen und Fahrradleihstation
Das Angebot an Radabstellanlagen ist sowohl qualitativ als auch quantitativ ungenügend
(vgl. Abb. 14 links). Lediglich eine Radabstellmöglichkeit, die Platz für zehn Fahrräder bietet,
ist auf den Außenanlagen der Meistersingerhalle vorzufinden.
[11] [S. 13] Abb. 14 Fahrradabstellanlage und Leihstation (VAG-Rad), eigene Aufnahmen
[...] Übersicht siehe BPl_00
BPl_02
42
43
Hier stimme ich SHP: die derzeitige Quantität an der MSH (10 Stck für derzeit
2.640 Besucher, zusätzlich Beschäftigte) ist mehr als mangelhaft
Hier stimme ich SHP zu: die Qualität (vorhandene "Felgenkiller" - siehe Foto)
ist mangelhaft
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Stellungnahme von "Bürger "
BPl-Entwurf 4160 Konzerthaus - zu [02] Begründung vom 30.10.2019
Vorgabe zur BPl-Änderung [02] Stpl Stadt Nürnberg 30.10.2019
Stand 31.01.2020
Bürger-Kommentar/Stellungnahme 31.01.2020
[11] [S. 13] . Des Weiteren befindet sich südwestlich vom Knotenpunkt Münchener Straße/
Schultheißallee eine Fahrradleihstation der VAG (vgl. Abb. 14 rechts).
Abb. 14 Fahrradabstellanlage und Leihstation (VAG-Rad), eigene Aufnahmen
Ein sehr gutes Mobilitätskonzept mit dem Ziel "Umsteigen vom Kfz" hätte die
Anregung gegeben den Standort nicht so auf einen "Fuss-/Radweg" zu
44
platzieren, dass die nach Verwaltungsvorschrift zur StVO verbindlichen
Masse deutlich unterschritten würden
Dieser Einschätzung schliesse ich mich weitgehend an, ergänzt um den
[04b] von ADFC Nürnberg vom 04.10.2018
Passus "auch während der Bauzeit KH + Umbau MSH"
[S. 2] Zukunftsfähig ist die Infrastruktur für Radverkehr im Umfeld des neuen Konzert-hauses
45 Eine entsprechende Planung dazu liegt jedoch bisher nicht vor!
nur dann, wenn sie den im Umfang wachsenden Radverkehr und das Fahren entlang der
Forderung: entsprechende Verkehrsplanung durch Stadt Nürnberg,
betroffenen Gebiete ohne Konflikte zwischen Radfahrern und Fußgängern sowie zwischen
Verkehrsplanungsamt
Radfahrern und motorisiertem Individualverkehr auch bei Veranstaltungen ermöglicht.
[11] [S. 24/25] 5.3 Verkehrliche Beeinträchtigungen
Die geschilderten "verkehrlichen Beeinträchtigungen" lassen m.E.
Die Verkehrsbeobachtung erfolgte am 19.02.2019 beim Konzert der Kastelruther Spatzen,
unübersehbar sehr deutlich eine Windschutzscheiben-Perspektive des
sowohl zur Anreise- als auch zur Abreisezeit.
"Mobilitätskonzepts" erkennen. Immerhin wurde beschrieben, dass ein mit
Im Anreisezeitraum konnten zeitweise minimale Rückstaus auf der Schultheißallee, vor dem
"Grünphasen" geschilderter "sicherer Übergang" vgl. oben S. 11/12 Abbiegen auf den großen Parkplatz, beobachtet werden.
46 vermutlich die auf der Münchener Strasse von Süden anreisenden Autos
Auf der Münchener Straße konnte eine phasenweise Überstauung des rechten Fahrstreifens
betraf, die in die Schultheissallee einbogen. Ein sehr gutes Mobilitätskonzept
hätte sicher auch auf die für Abbieger schlecht einsehbare Furt für
erfasst werden. Da während der Grünphasen dem Rad- und Fußverkehr Vorfahrt
Fussgänger und Radfahrer als verbesserungswürdig beschrieben.
gewährt werden muss, konnten die veranstaltungsbedingt vermehrten Rechtsabbieger in
Richtung des Parkplatzes nur stockend abfließen.
225
[11] [S. 26] 5.4 Zwischenfazit
Die Veranstaltungsanalysen lassen folgende Schlussfolgerungen zu: ...
- Da das zukünftige Ziel der Nicht-Anstieg bzw. die Verringerung des Kfz-Veranstaltungsverkehrs ist, sind zukünftige Überlagerungen mit anderen Verkehren zu beachten, stellen
aber nicht das Hauptproblem dar.
" Überlagerungen mit anderen Verkehren" meint Tram- undBusverkehr?
Oder was?
47 Was ist "das Hauptproblem"?
Bitte nennen.
"Unter der Massgabe... ergibt sich ein veränderter Modal-Split" legt nahe,
[11] [S. 29/30] Unter der Maßgabe, dass das Stellplatzangebot auch in den nachfolgen-den
dass sich der Modal-Split von selbst ändert. Dies ist aber nicht anzunehmen.
Phasen I und II (auf 600 Stellplätze verringertes Angebot und Erhöhung der Kapazität auf
Vielmehr sind eine Reihe von Massnahmen erforderlich. Die beste
2.620 Besucher) ausreichen soll, ergibt sich ein veränderter Modal-Split, der im rechten
Massnahme ist nach Überzeugung von Fachleuten eine Verringerung des
Diagramm dargestellt ist. ... Die notwendigen Veränderungen im Modal-Split können erreicht
48 Stellplatzangebots bei gleichzeitiger wesentlicher Verteuerung. Aber:
werden, wenn entsprechende Maßnahmen zur Angebotserweiterung im Mobilitätssektor
umgesetzt werden. Mit dem reduzierten Stellplatzangebot ergibt sich eine Restriktion für den
Verkehrsabwicklung für Autoverkehr mit Auto-Parken "eine besondere
Kfz-Verkehr, die das erleichtert. Diese Ansätze werden in einem integrierten Mobilitätskonzept
Herausforderung": Oberthema der Konzerthaus-Planung - Nur nicht mit
(vgl. Kapitel 7) festgehalten.
Autofahrern anlegen
[11] [S. 53] 8 Fazit
Verkehrsabwicklung für Autoverkehr mit Auto-Parken "eine besondere
Westlich der Meistersingerhalle, im Luitpoldhain, wird ein neues Konzerthaus entstehen. ... In
Herausforderung": Oberthema der Konzerthaus-Planung
der Zwischenphase wird die Besucherkapazität auf 2.620 Besucher um mehr als 20%
49 Völlig unabhängig dass vorhandenen Parkplätze die Forderungen der
gegenüber dem Bestand gesteigert und dabei das Angebot an Stellplätzen reduziert, da eine
Stellplatzsatzung mehr als 8-fach übersteigen
der Parkplatzflächen das Baufeld für die Konzerthalle darstellt.
Siehe oben nachgewiesen
[...] Übersicht siehe BPl_00
BPl_02
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Stellungnahme von "Bürger "
BPl-Entwurf 4160 Konzerthaus - zu [02] Begründung vom 30.10.2019
Vorgabe zur BPl-Änderung [02] Stpl Stadt Nürnberg 30.10.2019
Stand 31.01.2020
Bürger-Kommentar/Stellungnahme 31.01.2020
[11] [S. 53] Nach der Reduzierung des Stellplatzangebots (um ca. 150) auf dem Gelände
werden neben den im Umfeld vorhandenen Parkmöglichkeiten zukünftig noch 600
Besucherstellplätze zur Verfügung stehen.
[11] [S. 53] Zusätzlich verfügt der Standort über eine gute ÖPNV-Anbindung trotz der
niedrigeren Taktdichte in den späten Abendstunden.
Verkehrsabwicklung für Autoverkehr mit Auto-Parken "eine besondere
Herausforderung": Oberthema der Konzerthaus-Planung
50
Nach Stellplatzsatzung erforderlich 68 Plätze - vorhanden ca 600 - wo ist das
rechtliche Problem?
51
Die Anbindung als solche ist gut, aber 20 bzw. sogar 40 Minuten bei Kälte im
Regen stehen ist unakzeptabel.
[11] [S. 53] Eine gute Erreichbarkeit des Standorts zu Fuß oder mit dem Fahrrad ist gegeben,
Zutreffender ist m.E.: Eine gute Erreichbarkeit der Standorte MSH und Kh zu
wenngleich die Quantität und Qualität der Abstellanlagen sich als ungenügend darstellen.
52 Fuß ist gegeben. Mit dem Fahrrad sind sie ebenfalls zu erreichen, allerdings
ist dort die Quantität und Qualität der Abstellanlagen ungenügend.
[11] [S. 53] Die Verkehrsmittelwahl heute zeigt einen Anteil von bis zu 85% im
Kraftfahrzeugverkehr auf. Dies ist ein für Nürnberger Verhältnisse und auch verglichen mit
dem Modal Split anderer Veranstaltungsorte (bundesweit) sehr hoher MIV-Anteil. Beim
durchschnittlichen Modal Split Nürnbergs liegt der MIV-Anteil bei 40%
53
Ein sehr gutes Mobilitätskonzept hatte die über-grosse Zahl der Stellplätze
mehr im Augegehabt
226
[11] [S. 14] 4 Besucherbefragungen
Kalender: Samstag 16.02.2019 / Dienstag 19.02.2019
4.1 Fragebogen
Ein sehr gutes Mobilitätskonzept hätte Wochentag und in etwa die
54 Wetterbedingungen als "Randbedingungen" angegeben.
Am 16.02.2019 erfolgte dies im Rahmen eines Klassik-Konzerts der Nürnberger
Zudem nur 2 Termine in der Grossen MSH - evtl bei Kleiner MSH und
Symphoniker.
insbesondere zukünftig bei Kh anders!
Am 19.02.2019 traten die Volksmusiker Kastelruther Spatzen auf.
[11] [S. 14] 4.2 Auswertung
Unter Fachleuten ist bekannt, dass Hochrechnungen dieser Art (von 34% auf
Da nur ein bestimmter Anteil an Besuchern befragt wurde, wurden die Antworten der
100% zu schliessen) nur bedingt aussagekräftig sind (grosse
55 Fehlermöglichkeit). Gründe für die Einschränkung wurden nicht genannt,
Befragten auf die jeweilige gesamte Besucheranzahl hochgerechnet.
ebenso wenig welche Fehl-Interpretationen sich daraus ergeben bzw.
Modal Split
ergeben können.
Das Konzert der Nürnberger Symphoniker besuchten ca. 1.500 Personen. Davon wurden 514
[11] [S. 14] Der MIV-Anteil lag bei 79,6%. Im Vergleich zum Modal Split der Stadt Nürnberg
Am Samstag 16.02.2019 Konzert der Nürnberger Symphoniker
ist dieser Anteil verhältnismäßig hoch. Eine Ursache dafür könnte ggfs. das hohe Angebot an
MIV 79,6 % (Fehler-Quote s.o.)
56
Stellplätzen sein. Der Rad- und Fußverkehrsanteil war mit insgesamt 6,1% sehr gering.
Rad/Fuss 6,1 % (Fehler-Quote s.o.)
ÖPNV 13,7 % (Fehler-Quote s.o.)
Weitere 13,7% reisten mit dem ÖPNV an
[11] [S. 15] Das Konzert der Kastelruther Spatzen war mit ca. 1.800 Personen deutlich
stärker besucht. Mit 913 Besuchern wurden rund 51% befragt. Das Verkehrsmittelwahlverhalten weichte deutlich zum Verhalten der Besucher des Konzerts der Nürnberger
Symphoniker ab (vgl. Abb. 16). Vor allem der MIV-Anteil lag leicht höher (86,8%). Der Anteil
der ÖPNV-Nutzer war dagegen mit 5,7% deutlich geringer.
[11] [S. 16/17] ÖPNV
Die Auswertung der ÖPNV-Nutzer zeigt, dass bei beiden Veranstaltungen am häufigsten die
Straßenbahn genutzt wurde (vgl. Abb. 18).
[...] Übersicht siehe BPl_00
BPl_02
Am Dienstag 19.02.2019 Konzert der Kastelruther Spatzen
MIV 86,8 % (Fehler-Quote s.o.)
57 Rad/Fuss o.a.
ÖPNV 5,7 % (Fehler-Quote s.o.)
Der Abb. 18 ist zu entnehmen, dass jeweils mehr als 15 % "U-Bahn"
58 angaben. Da sich in fussläufiger Entfernung keine U-Bahnstation befindet
wäre ein erklärender Text dazu erforderlich.
Seite 8 von 16
Stellungnahme von "Bürger "
BPl-Entwurf 4160 Konzerthaus - zu [02] Begründung vom 30.10.2019
Vorgabe zur BPl-Änderung [02] Stpl Stadt Nürnberg 30.10.2019
Stand 31.01.2020
Bürger-Kommentar/Stellungnahme 31.01.2020
[11] [S. 17] ÖPNV
Wie schon oben zu Seite 10 ausgeführt existieren insgesamt 4 Halte-stellen
Abschließend wurden die ÖPNV-Nutzer gefragt, welche Haltestelle sie zum Ausstieg nutzten.
"Meistersingerhalle". Aus Richtung Ost + West je 2.
Dies Frage ergab ein eindeutiges Ergebnis. Beim Konzert der Nürnberger Symphoniker
Ohne Unterscheidung zwischen den Bushaltestellen + den Tram-Halte-stellen
gaben 83% an, bei der Haltestelle Meistersingerhalle ausgestiegen zu sein. Beim Konzert der 59 ist die Aussagekraft dieser Befragung, insbesondere auch für die Zukunft mit
Kastelruther Spatzen waren es etwas weniger der Befragten (75%). Die beiden Haltestellen
Konzerthaus m.E. ohne zureichenden Belang.
Platz der Opfer des Faschismus und Doku-Zentrum, welche sich ebenfalls in fußläufiger
Äusserst sinnvoll wäre zusätzlich die Frage nach der beabsichtigten
Entfernung zur Meistersingerhalte befinden, wurden dagegen kaum genannt.
Rückfahrt-Haltestelle gewesen.
[S. 12] I.3.2.2.b. Denkmalschutz/ Bodendenkmäler
Anfrage: Was ist bekannt zu Bodendenkmalen, analog Bebauungsplan 4522
60 Hainstr./Scharrerstr. Dort - also in Entfernung von einigen Minuten Fussweg
Nahezu das gesamte Plangebiet ist Bestandteil des Baudenkmals „Volkspark Dutzendteich,
- ist ein solches Bodendenkmal ausgewiesen.
ehem. Reichsparteitagsgelände“ (D-5-64-000-2367). ...
Anfrage: Den Planangaben nach [03] S. 13] fliesst der Nummerleinskanal
[S, 12] I.3.2.2.c. Hochwasserschutz / Gewässer/ wasserrechtliche Bindungen
Natürliche Oberflächengewässer sind im Plangebiet in Form des verrohrten Nummerleinsnördlich der Schultheissallee/östlich der Weddingenstrasse in den dort
kanals vorhanden. Dieser bildete früher ein offenes Gewässer, das vom Dutzendteich in den 61 offenen Fischbach. Die Fliess-Sohle des Fischbachs dürfte dort bei etwa 1,5
Fischbach im Norden floss. Die Kanalsohle verläuft in etwa in 2 m bis 3 m unter der heutigen
m unter Gelände liegen. Denkbar wäre deshalb eine höhere Kanalsohle des
Geländeoberfläche.
Nummerleinskanals.
227
[S. 14] I.3.3.2.b. Standortauswahl im Bereich der MSH
Standort im Westen der MSH
Der Standort wird östlich begrenzt durch das Bestandsgebäude MSH, im Süden befindet sich
das Hotel mit Zufahrt zur hoteleigenen Tiefgarage.
Frage: Wie bitte genau wurde die westliche und die nördliche Grenze
definiert?
Die Luftbild zum FNP "Standortuntersuchung - Varianten MSH" [01] S. 242
zeigt eindeutig eine östlichere Westkante und eine südlichere Nordkante als
der jetzige Entwurf des Bebauungsplans. D.h. das Gebäude ist seit dem
Stadtratsbeschluss "gewaltig gewachsen". Gut erkennbar bei
Übereinanderlegen der entsprechenden Karten!
62
[...] Übersicht siehe BPl_00
BPl_02
Seite 9 von 16
Stellungnahme von "Bürger "
BPl-Entwurf 4160 Konzerthaus - zu [02] Begründung vom 30.10.2019
Stand 31.01.2020
Vorgabe zur BPl-Änderung [02] Stpl Stadt Nürnberg 30.10.2019
Bürger-Kommentar/Stellungnahme 31.01.2020
[S. 14] Allerdings befindet sich auch auf dem künftigen Baufeld wertvoller Baumbestand der
nicht erhalten werden kann. Die Anbindung an den ÖPNV ist gut. Der Grünraum zwischen
Münchener Straße und Radweg kann größtenteils erhalten bleiben, jedoch ist südlich des
künftigen Baufeldes eine neue Zu- und Abfahrt für die Anlieferung des Konzerthauses sowie
für die Hotelvorfahrt zu schaffen. Dies erfordert einen Eingriff in den straßenbegleitenden
Grünzug.
[S. 14] Die Baustellenlogistik ist an diesem Standort aufgrund der engen Platzverhältnisse
sehr anspruchsvoll.
Verkehrsabwicklung für Autoverkehr mit Auto-Parken ":
Oberthema der Konzerthaus-Planung
Weiter und ausführlicher Stellungnahmen hierzu an anderer Stelle
228
[S. 17] Durch die Änderung des Bebauungsplanes wird nördlich des Hotels eine
Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung festgesetzt, die im weiteren straßenrechtlich
gewidmet werden soll und damit öffentliche Verkehrsfläche wird. ...
Das Hotel grenzt künftig unmittelbar an eine öffentliche Verkehrsfläche [der Münchener
Strasse??] und wird hierüber erschlossen.
[S. 18] I.4.3. VERKEHRLICHE ERSCHLIESSUNG
Besucher erreichen das neue Konzerthaus ebenso wie das künftige Tagungs- und
Kongresszentrum von der Schultheißallee aus. Oberirdisch sind Busstellplätze,
Behindertenstellplätze sowie eine Taxihaltezone und Geh- und Radwege vorgesehen
63
Das nenne ich nach jahrzehntelanger Gebäudeplanung mit Bauleitung eine
euphemistische Äusserung. Aber nicht realitätsnahe. Alle mir bekannten
Baustellen der Stadt Nürnberg mit ähnlichen geringen Freiflächen neben dem
zu errichtenden Gebäude (einschl. Baugrube, für Baustelleneinrich-tung
einschl. Zu- und Abfahrten zu den öffentlichen Strassen) sind negativ
aufgefallen: seitlich daneben keine richtliniengemässen Wege für Fuss64
gänger und Radfahrer. Die ADFC-Bewertung "ungenügend" zu Nürnberger
Baustellen passt m.E. zutreffend. Darauf soll hier im Vorfeld hingewiesen
werden. Eine unzureichende Baustellenlogistik für eine Bauzeit von mehreren
Jahren könnte für die Stadt Nürnberg unerfreuliche Konse-quenzen haben;
z.B. lediglich ein paar Verkehrszeichen "Verbot für Fussgänger" / "Verbot für
Radfahrer" genügt nicht!
Das heisst doch im Klartext: Das Hotel grenzt künftig unmittelbar an die
öffentliche Verkehrsfläche der Münchener Strasse und wird hierüber
65 erschlossen. Die Münchener Strasse ist damit nicht mehr "anbaufrei".
Im B-Plan-Entwurf kann ich leider die angegebenen "Busstellplätze,
Behindertenstellplätze sowie eine Taxihaltezone und Geh- und Radwege"
66
nicht erkennen. Bitte erklären!
"erfordert eine sehr gute Anbindung an den ÖPNV": Hierzu siehe zu [11]
[S.53] dort steht " verfügt der Standort über eine gute ÖPNV-Anbindung".
67 Dem habe ich zugestimmt.
Es besteht m.E. eine gute Anbindung bei unzureichender Taktung zu den
Veranstaltungsenden. Das ist sehr offensichtlich.
[S. 18] Die Anlieferung für das neue Konzerthaus erfolgt über eine Zufahrt von der Münchener
Siehe auch oben Stellungnahme zu Seite 17
Straße, die gleich-zeitig auch der Zufahrt zur Tiefgarage des Kongresshotels dient. .. Die
68
Anlieferungsmöglichkeiten werden auch unter den Gesichtspunkten des Lärmschutzes
optimiert (z.B. durch Einhausung)
[S. 18] Die Nutzung als Kultur- und Kongresszentrum dieser Größenordnung erfordert eine
sehr gute Anbindung an den ÖPNV, weshalb eine Verdichtung des Takts bei der
Straßenbahn in den Abendstunden im Mobilitäts-konzept (siehe unten) empfohlen wird.
[...] Übersicht siehe BPl_00
BPl_02
Seite 10 von 16
Stellungnahme von "Bürger "
BPl-Entwurf 4160 Konzerthaus - zu [02] Begründung vom 30.10.2019
Vorgabe zur BPl-Änderung [02] Stpl Stadt Nürnberg 30.10.2019
Stand 31.01.2020
Bürger-Kommentar/Stellungnahme 31.01.2020
[S. 18] Der ruhende Besucher-Verkehr [ohne Erwähnung: Kfz-Besucher] wird auf dem
bestehenden großen Parkplatz östlich der MSH untergebracht mit Zu- und Abfahrt von der
Schultheißallee.
"ruhende Besucher-Verkehr" [ohne Erwähnung: Kfz-Besucher]: Hierzu siehe
Stellungnahme zu [11]
69
Verkehrsabwicklung für Autoverkehr mit Auto-Parken ": Oberthema der
Konzerthaus-Planung
[S.18/19] Mobilitätskonzept
Darüber hinaus sollen Maßnahmen realisiert werden, die zu einer Verlagerung der Fahrten
der Konzert-besucherinnen und -besucher vom Auto auf den Umweltverbund (ÖPNV,
Radverkehr, Fußverkehr) beitragen. Hierfür wurde von einem externen Büro ein
Mobilitätskonzept erarbeitet, das verschiedene Maßnahmen empfiehlt. Als wichtige
Maßnahmen mit hohem Wirkungsgrad werden im Mobilitätskonzept unter anderem die
Einführung eines Kombi-Tickets für jede Veranstaltung, die Aufwertung der Haltestelle
„Meistersingerhalle“, die Takterhöhung bei der Straßenbahn in den Abendstunden, die
Anpassung der Parkgebührenordnung sowie die Schaffung qualitativ hochwertiger
Radabstellanlagen empfohlen.
"Darüber hinaus sollen Maßnahmen realisiert werden": Hierzu siehe
Stellungnahme oben bei Seite 7 + 8 zu [11]
Was fehlt ist eine klare Aussage, dass die meisten Massnahmen
sinnvollerweise baldmöglichst, unabhängig von einem Kh-Bau umgesetzt
werden sollte.
70
" Besuchende und Mitarbeitende haben künftig die Möglichkeit, über die
bestehenden bzw. verbesserten ÖPNV-Verbindungen" Es wird erstens zur
Kenntnis genommen, dass es auch Mitarbeitende in MSH und Kh gibt. Es
71
wird zweitens erwähnt, dass künftig ÖPNV-Verbindungen zum Plangebiet
bestehen bzw. verbessert werden.
Wie ist das zu verstehen? Erscheint Wortgeschwurbel zu sein.
[04a] [S. 30] SÖR 23.09.2019 2. Hinweise:
2.1 Erschließungsanlagen: Münchener Straße ...
Die Maßnahmen in Münchener Straße (Abbiegespur und Wendemöglichkeit für den
stadtauswärtigen Verkehr) dienen ausschließlich der Zufahrt zur Verkehrsfläche besonderer
Zweckbestimmung, die von der Münchener Straße abzweigt und über die die Anlieferung für
das Konzerthaus und die Zufahrt zur Tiefgarage des Kongresshotels erfolgt, und sind somit
dieser zuzurechnen.
Durch den Ausbau des östlichen Rad-/Gehwegs der -in diesem Bereich anbaufreien
Münchener Straße verläuft dieser am Grundstück des neuen Konzerthauses entlang
Feststellung: In dieser Begründung ist zu den beiden oben angegebenen
Massnahmen nichts beschrieben.
. Abbiegespur und Wendemöglichkeit
. Ausbau des östlichen Rad-/Gehwegs
72 Forderung: Angaben nachreichen
229
[S. 19] Besuchende und Mitarbeitende haben künftig die Möglichkeit, über die
bestehenden bzw. verbesserten ÖPNV-Verbindungen das Plangebiet zu erreichen.
Feststellung: In dieser Begründung ist zu den beiden oben angegebenen
[04a] [S. 37]
Massnahmen nichts beschrieben.
Zu 1): Stpl: Planteil Vorentwurf (Stand: 29.08.2019)
. Abbiegespur und Wendemöglichkeit
Wie in anderen B-Plänen üblich, sollten zur besseren Nachvollziehbarkeit die erfolgten
Änderungen an den Verkehrsflächen, insb. an der Münchener Straße (neuer U-Turn
73 . Ausbau des östlichen Rad-/Gehwegs
Forderung: Angaben nachreichen
südwestlich des Hotels, Rechtsab-biegerspur, Ein-/Ausfahrt zur Konzerthalle, etc.), aber auch
entlang der Schultheißallee in rot dargestellt werden (unter Hinweise / Planung), da damit
insb. auch Baumfällungen einhergehen.
[...] Übersicht siehe BPl_00
BPl_02
Seite 11 von 16
Stellungnahme von "Bürger "
BPl-Entwurf 4160 Konzerthaus - zu [02] Begründung vom 30.10.2019
Vorgabe zur BPl-Änderung [02] Stpl Stadt Nürnberg 30.10.2019
Stand 31.01.2020
Bürger-Kommentar/Stellungnahme 31.01.2020
[S. 20/21] I.4.6. GRÜNORDNUNG / AUSGLEICHSMASSNAHMEN
I.4.6.1. Grünordnerisches Konzept
Der Siegerentwurf für das Konzerthaus situiert die Zugänge zum Gebäude nach Osten und
gibt damit der Freifläche nördlich der Meistersingerhalle eine neue Funktion. Von Bedeutung
ist hier der räumliche Bezug zu den Haltestellen des ÖPNV, gerade für Menschen mit
eingeschränkter Mobilität. In die Gestaltung wird der auf der Freifläche zwischen
Konzerthausneubau und Eingangshalle MSH vorhan-dene alte und raumprägende
Baumbestand integriert und soweit möglich erhalten
Aus dem B-Plan-Entwurf kann ich leider den angegebenen "räumlichen
Bezug zu den Haltestellen des ÖPNV" nicht erkennen. Weder sind die
vorgesehenen Gebäudeeingänge der geplanten Konzerthalle, noch die
bestehenden Eingangspforten zu Kleinem und Grossen Saal der MSH zu
74
erkennen.
. vielleicht darf man ja sowas nicht im B-Plan-Entwurf darstellent
Bitte erklären!
Beachten: Architektur mit grossen Glasfassaden in Zeiten des Klimawandels
[S. 20/21] I.4.6.1. Grünordnerisches Konzept
als Sachzwang genannt.
Weitere Maßnahmen wie z.B. eine Fassadenbegrünung sind aufgrund des architekto-nischen
75
Frage: sind die vorgesehenen Glasfassaden wirtschaftlich darstellbar, analog
Konzeptes mit großen Glasfassaden nicht realisierbar gewesen
der "Wirtschaftlichkeitsprüfung" zu I.4.8?
[S. 21] Der Bereich südlich des Konzerthauses dient zwar auch der Erschließung der
Gebäude, gleichzeitig entsteht hier jedoch eine neue Platzfläche mit Bestandsbäumen und
Neupflanzungen und somit auch eine repräsentative Hotelvorfläche
230
Ausserdem [01c] [01c] Stadtplanungsamt SATZUNG ZUR ÄNDERUNG DER
BEBAUUNGSPLANSATZUNG NR. 4160 n
g) Nach Nr. „5 Nebenanlagen“ wird folgende Nr. 6 eingefügt:
Innerhalb der „Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung – Aufstellfläche
Übertragungswagen“ an der Münchener Straße, westlich des neuen Konzerthauses ist
ausschließlich das Abstellen von Fahrzeugen, die der Produktion und Übertragung von
Rundfunk- und Fernsehsendungen sowie Streamingdiensten dienen, zulässig.“
Aus dem B-Plan-Entwurf kann ich leider die angegebene "Erschliessung der
Gebäude" nicht klar erkennen. Weder sind die vorgesehenen
Gebäudeeinfahrten zur Anlieferung der geplanten Konzerthalle zu erkennen.
(Aber vielleicht darf man ja sowas nicht im B-Plan-Entwurf darstellen). Bitte
erklären!
76 Zur der in diesem Bereich im B-Plan-Entwurf vorgesehenen "Verkehrs-
fläche besondere Zweckbestimmung - Aufstellfläche Übertragungswagen" kann ich leider textlich nichts in der Begründung erkennen.
Bitte erklären was hier vorgesehen ist, ob es sich dabei z.B. um mehrere
LKW handelt, die da von der Münchener Strassen-Fahrbahn auf diese Fläche
hinschweben und Tage dort stehen.
Erfreut darf ich feststellen, dass meine Stellungnahme vom 30.11.2018 zu
[S. 21/22] I.4.6.2. Baum-/Gehölzerhalt und Baumneupflanzungen
diesem Thema damit ausdrücklich bestätigt wird.
Der Baumbestand im Umfeld der Meistersingerhalle am Nordrand des Luitpoldhains, aber
auch entlang der umgebenden Verkehrsflächen, zeichnet sich durch einen sehr hohen Anteil
an alten Laubbäumen, v.a. Eichen aus. Diese sind aus Gründen des Ortsbildes, aus Gründen 77
des Klima-schutzes (z.B. für das Lokalklima aufgrund der Kühlung durch Verdunstung) und
der Lufthygiene sowie aus Gründen des Arten- und Biotopschutzes von großer Bedeutung
und in hohem Maße erhaltungswürdig.
[...] Übersicht siehe BPl_00
BPl_02
Seite 12 von 16
Stellungnahme von "Bürger "
BPl-Entwurf 4160 Konzerthaus - zu [02] Begründung vom 30.10.2019
Stand 31.01.2020
Vorgabe zur BPl-Änderung [02] Stpl Stadt Nürnberg 30.10.2019
Bürger-Kommentar/Stellungnahme 31.01.2020
[S. 22] Insgesamt müssen durch den Bau des Konzerthauses aber auch 84 Bäume gefällt
werden, davon aber 18 mit einem Stammumfang kleiner als 80 cm.
Ich bleibe bei meiner Stellungnahme vom 30.11.2018: Es ist für mich nicht
entschuldbar, dass "trotz der Kenntnis der erheblichen Nachteile der Planung
an dieser Stelle festgehalten wird".
Genauere Zahlen "als 18 mit einem Stammumfang > 80 cm" nennt [03] S.
17/18], von mir zusammengefasst:
78
231
[S. 25] für das gesamte Areal zwischen Münchener Straße, Schultheißallee und
Bayernstraße ist aber von einer planungsrechtlichen Beurteilung nach § 35 BauGB, also von
einem faktischen Außenbereich, auszugehen. Damit findet die BaumschutzVO rechtlich keine
Anwendung.
Für die Ermittlung des funktionalen Ausgleichs erfolgte dennoch vergleichend die Ermittlung
des theoretischen Ausgleichsbedarfs, wenn die BaumschutzVO anzuwenden wäre:
zu fällende Bäume nach
Stammumfang
0 cm - 79 cm
80 cm - 150 cm
> 150 cm - 250 cm
> 250 cm
Summe:
Anzahl
18
22
33
11
84
theoretisch erforderliche Ersatzpflanzung nach BaumschutzVO
0
22
66
33
121
Anzahl
9
9
9
13
17
16
11
84
Diese Klarstellung ist wenig akzeptabel: Vom "kleinen Häuslebesitzer" wird
die Einhaltung der Baumschutzverordnung verlangrt, aber die Stadt Nürnberg
stellt sich selbst davon frei.
Dazu noch die offene Frage des Baurechts: Bebauungsplan mit Sondergebiet SO und unmittelbar daneben "Aussenbereich nach § 35" - wie ohne
79 bestehenden Bebauungsplan betrachten. Köstliche Konstruktion von Juristen.
Der Nachweis: da spart die Stadt Nürnberg als 37 Baum-Neupflanzungen.
Eine Berücksichtigung der Forderung aus den Stellungnahmen der
Dienststellen, für jeden gefällten Baum 2 (in Worten zwei) neue Bäume zu
pflanzen - unvorstellbar.
Der erste Satzteil "Für den Neubau des Konzerthauses wurden in einem ein
Mobilitätskonzept (I.4.3)" ist semantisch unverständlich! Bitte erklären, was
80 damit gemeint ist.
Im zweiten Satzteil ist mit "Individualverkehr" vermutlich gemeint der
Motorisierte Individualverkehr MIV, typisch Windschutzscheibenblick.
[S. 25] I.4.7. IMMISSIONSSCHUTZ
I.4.7.1. Lufthygiene
Für den Neubau des Konzerthauses wurden in einem ein Mobilitätskonzept (I.4.3)
Maßnahmen erarbeitet, die ebenso zu einer Minderung der Emissionen durch
Individualverkehr beitragen werden.
[...] Übersicht siehe BPl_00
Baumart mit Stammumfang (StU)
StU < 49 cm
StU 50 cm - 79 cm
StU 80 cm - 99 cm
StU 100 cm - 149 cm
StU 150 cm - 199 cm
StU 200 cm - 249 cm
StU > 250 cm
Gesamt:
BPl_02
Seite 13 von 16
Stellungnahme von "Bürger "
BPl-Entwurf 4160 Konzerthaus - zu [02] Begründung vom 30.10.2019
Vorgabe zur BPl-Änderung [02] Stpl Stadt Nürnberg 30.10.2019
Stand 31.01.2020
Bürger-Kommentar/Stellungnahme 31.01.2020
[S. 25] Durch Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen durch den Gesetzgeber und
Der Satzteil "die konsequente Umsetzung durch die Automobilindustrie zur
die konsequente Umsetzung durch die Automobilindustrie zur Lösung der Abgasproble-matik
Lösung der Abgasproblematik an der Quelle" ist nach meinem Verständnis
an der Quelle sollte es insgesamt möglich sein die lokale Belastung durch Luftschad-stoffe
völlig unzutreffend. Der "Diesel-Skandal bzw. Diesel-Betrug" der Autoher81 steller VW, Daimler usw. sollte auch im Stadtplanungsamt bekannt sein. Bitte
deutlich herabzusetzen.
begründen Sie Ihren Text, falls Sie weiterhin an diesem Satzteil in dieser
Begründung festhalten wollen.
Hierzu [09] Anlage 6 Seite 19] Auszug
[S. 29] I.4.7.3.d. Umfang und Ergebnisse der schallimmissionstechnischen Untersuchungen
Berechnungsvariante D – Konzerthaus & Meistersingerhalle, Ausnahmefall
zum vorliegenden Planungskonzept
„Extrem“
Anlagenlärm
Hinsichtlich der Anlagengeräusche (Gewerbelärm) wurden die aus schallimmissionsschutzKonzerthaus, Lkw Anfahrt über die Münchener Straße, Fahrweg,
82
technischer Sicht wesentlichen Schallquellen berücksichtigt. Dazu zählen .. die An- und
Fahrzeuggeräusche, Ladetätigkeiten und beschleunigte Abfahrt über die
Abfahrt von Lkw an der Ladezone .. des neuen Konzerthauses. Hierbei wurde berückMünchener Straße. Zwei von drei Lkw fahren über die Schultheißallee auf
den Parkplatz und werden abgestellt. Nach der Veranstaltung fahren diese
sichtigt, dass die Lkw-Anlieferzone für das neue Konzerthaus vollständig in das Gebäude des
wieder über die Münchener Straße zum Ladebereich des Konzerthauses
Konzerthauses integriert ist, mit Ein- und Ausfahrt über Zufahrt an der Münchner Straße.
[S. 29] Anlagenlärm
Weiterhin wurden die Kommunikationsgeräusche bei Ein- und Ausgang der Besucher ...
berücksichtigt
232
Hierzu [09] Anlage 6 Seite 19] Auszug
Kommunikationsgeräusche MSH im Freien
2.640 Personen vor Eingang, Einwirkzeit Tag/Nacht TE = 30/15 Minuten
83 Kommunikationsgeräusche Neubau im Freien
1.620 Personen zwischen dem Neubau und dem bestehenden Eingang der
Meistersingerhalle, Einwirkzeit Tag/Nacht TE = 30/15 Minuten
. Bestätigung der Besucherzahlen . Bestätigung von Störungen
[09] [Anl. 2 "Seite 15"] Maximale Besucherzahlen Meistersingerhalle-Konzerthaus[Nachfolgender Tabellenteil zu links von "Bürger" umgestellt]
Operninterim [Ausschnitt]
Eine der aktuell größten Veranstaltungen in der Meistersingerhalle ist der „Ball der Union" mit
A Ist-Zustand
MSH gesamt
--KIeiner Saal Großer Saal
rund 3.000 Besucherinnen und Besuchern gleichzeitig an einem Abend.
84
2.640
--520
2.120
D
[S. 31] I.4.8. ENERGIEEINSPARUNG
Der energetische Standard wird die Mindestanforderungen der EnEV 2018/2019 bzw. eines
dann gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllen. Im Rahmen der Hochbauplanungen
wird geprüft, ob die Ausführung des Wärmeschutzes in Anlehnung an den
Passivhausstandard wirtschaftlich darstellbar ist.
[...] Übersicht siehe BPl_00
BPl_02
Ausnahmefall "Extrem"
Gesamt
4.260
Konzerthaus
1.620
MSH Vollfläche
2.640
Mindestanforderungen bei Einhaltung des Energie-Verbrauchs als Lösungsansatz ist keinesfalls akzeptabel. Die Alternativ-Untersuchung zur "Wirtschaftlichkeit" des Passivhaus-Standards im Vergleich zum derzeitigen
85
gesetzlichen Mindest-Standard ist zeitnah zu erstellen und dann öffentlich
zugänglich zu machen. Parallel zum Wirtschaftlichkeitsnachweis des
Parkplatz der Meistersingerhalle.
Seite 14 von 16
Stellungnahme von "Bürger "
BPl-Entwurf 4160 Konzerthaus - zu [02] Begründung vom 30.10.2019
Vorgabe zur BPl-Änderung [02] Stpl Stadt Nürnberg 30.10.2019
Stand 31.01.2020
Bürger-Kommentar/Stellungnahme 31.01.2020
[S. 31] Der Heizenergiebedarf wird mit der primärenergetisch mit dem Faktor „Null“
bewerteten Fernwärme gedeckt.
Die Nürnberger Fernwärme der N-ERGIE AG wird derzeit noch mit dem PEFaktor Null bewertet; trotzdem wird dabei CO2 in sehr grossem Umfang
86
freigesetzt. Das ist beim erkennbaren Klimawandel für ein öffentliches
Gebäude nicht akzeptabel
[S. 31] Lösungen für Kühlbedarf, Lüftung und sommerlichen Wärmeschutz erfüllen
Energieeffizienzkriterien.
87
Bitte angeben, welche Energieeffizienzkriterien vorgesehen sind. Die
Mindestanforderungen sind nicht akzeptabel
[S. 31/32] I.5. ERFORDERLICHE FESTSETZUNGEN UND KENNZEICHNUNGEN
Im Text links sind bei weitem nicht alle Änderungen aufgeführt. Insbesondere
Den Planteil betreffend beschränken sich die Änderungen von Festsetzungen im
fehlen Angaben zu Wendespur im Mittelbereich Münchener Str. .... siehe
Wesentlichen auf den Bereich des Sondergebiets mit den östlich und westlich sich
88 auch oben zu Seite 19 der Begründung
anschließenden Parkplatzflächen, sowie einige an das Sondergebiet unmittelbar angrenzende
Bäume, deren Erhalt festgesetzt werden sollte.
[S. 36] I.5.8. ÖFFENTLICHE .. GRÜNFLÄCHEN / GRÜNORDNUNG
Fassadenbegrünung [S. 36]
Eine Festsetzung von Fassadenbegrünungen erfolgte nicht, auch wenn neben
stadtökologische Gründen, wie z.B. Klimaverbesserung, auch bauphysikalische Gründe
(Verbesserung des sommerlichen Wärme- und winterlichen Kälteschutzes) für eine
Begrünung mit Kletter- und Rankpflanzen sprechen.
Zutreffende bauphysikalische Gründe für Fassadenbegrünungen werden
genannt.
Was allerdings "winterlicher Kälteschutz" sein soll erschliesst sich aus
89 fachlicher Sicht nicht
233
Beachten: Architektur mit grossen Glasfassaden in Zeiten des Klimawandels
[S. 36] I.5.8. ÖFFENTLICHE .. GRÜNFLÄCHEN / GRÜNORDNUNG
tatsächlich als Sachzwang genannt - vgl oben Zi. I.4.6.1
Fassadenbegrünung ...
Bei der Architektur des Konzerthauses mit einem hohen Anteil an Glasfassaden ist jedoch
eine Fassadenbegrünung nicht nur nicht möglich, sondern auch gestalterisch nicht gewollt, da 90
gerade die Aspekte Transparenz und fließender Übergang von Innen- und Außenraum ein
wichtiges Gestaltungskriterium des Konzerthauses darstellen.
[S. 38] I.5.13. KENNZEICHNUNGEN / NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN / VERMERKE
Im Text links sind bei weitem nicht alle Änderungen aufgeführt. Insbesondere
In der Neufassung der Planurkunde wurde das vorläufig gesicherte Überschwemmungsfehlen Angaben zu Wendespur im Mittelbereich Münchener Str. .... siehe
gebiet Fischbach gem. §9 Abs.6a Satz 2 BauGB vermerkt. Denkmäler wie z.B. die
auch oben zu Seite 19 der Begründung
91
Meistersingerhalle und Volkspark Dutzendteich sowie 2 Naturdenkmäler (1 Eiche im Innenhof
der MSH und Eichen auf dem Grundstück Schultheißallee) wurden nachrichtlich
übernommen, soweit sie nicht bereits in der 1. Fassung dargestellt waren.
[S. 41/42] I.7. BETEILIGUNGEN
I.7.2. FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG GEMÄSS § 3 ABS. 1 BAUGB
Ein separater Rad-, Gehweg wird entlang der Münchener Straße sowie im Kreuzungsbereich
Münchener Straße / Schultheißallee durchgängig vorgesehen.
[...] Übersicht siehe BPl_00
BPl_02
Plan-Nachweis um dies beurteilen zu können fehlt.
Forderung: Verkehrsplan vorlegen und vom Stadtrat beschliessen lassen,
92
dann erst weiter mit P-Plan-Verfahren
Seite 15 von 16
Stellungnahme von "Bürger "
BPl-Entwurf 4160 Konzerthaus - zu [02] Begründung vom 30.10.2019
Vorgabe zur BPl-Änderung [02] Stpl Stadt Nürnberg 30.10.2019
Stand 31.01.2020
Bürger-Kommentar/Stellungnahme 31.01.2020
[S. 42] Entlang der Schultheißallee wird der getrennte Radweg in einen gemeinsamen Gehund Radweg über die bis zur Straße vorgezogene Platzfläche überführt. Eine Trennung zum
Bereich der Taxivorfahrten und der barrierefreien Stellplätze wird vorgesehen.
Plan-Nachweis um dies beurteilen zu können fehlt.
93 Forderung: Verkehrsplan vorlegen und vom Stadtrat beschliessen lassen,
dann erst weiter mit P-Plan-Verfahren
[S. 42] Fahrradabstellanlagen sind über das Gesamtgelände von Konzerthaus und
Meistersinger halle verteilt geplant. Überdachte Fahrradabstellanlagen werden im zentralen
Platzbereich zwischen den Zugängen zur Meister-singerhalle und zum neuen Konzerthaus
vorgesehen
Plan-Nachweis um dies beurteilen zu können fehlt.
Forderung: Verkehrsplan vorlegen und vom Stadtrat beschliessen lassen,
94
dann erst weiter mit P-Plan-Verfahren
[S. 42] . Die Hotelzufahrt/ Zufahrt zum Erschließungsbereich Hotel/ Konzerthaus wird so
gestaltet, dass für Fußgänger und Radfahrer keine Gefährdungssituation entsteht.
Plan-Nachweis um dies beurteilen zu können fehlt.
95 Forderung: Verkehrsplan vorlegen und vom Stadtrat beschliessen lassen,
dann erst weiter mit P-Plan-Verfahren
Der Bürger nimmt zur Kenntnis, dass eine vorher im Amtsblatt 20/2018 Seite
[S. 42] . Weiterhin wurde auf den Baumverlust bei Herstellung einer Rechtsabbiegespur an
der Münchener Straße hingewiesen. Da keine Rechtsabbiegespur geplant ist, ist dieser Punkt
401 angekündigte Verkehrsplanung nicht durchgeführt wird:
96
"2. Höhengleiche Knoten: a.) Ertüchtigung Kreuzung Münchener
hinfällig.
Str./Schultheißallee inkl. Rechtsabbiegefahrstreifen"
234
[S. 42 - 44] I.8. PLANRECHTFERTIGUNG /AUSWIRKUNGEN/ ABWÄGUNG/
MASSNAHMEN:
Zusammenfassung Planrechtfertigung
Für den letztlich einvernehmlich favorisierten Standort MSH für einen neuen Konzertsaal mit
Ausweichmög-lichkeit während der Generalsanierung von Opernhaus und MSH sprachen –
neben den wirtschaftlichen Vorteilen im Betrieb – v. a. die gute Einfügung ins städtebauliche
Umfeld sowie eine sehr gute Anbindung an das (überregionale) Verkehrswegenetz [= Kfz],
verbunden mit der Tatsache, dass die MSH als hervorragend eingeführter
Veranstaltungsstandort eine hohe Akzeptanz und Wertschätzung genießt.
97 "eine sehr gute Anbindung an das (überregionale) Verkehrswegenetz" bezieht
[S. 44] Der Bedarf nach einem Konzerthaus mit Kongresszentrum für Nürnberg, die ideale
Anbindung an den ÖPNV und der zusätzlichen Infrastruktur, überwiegen den Belang der
zusätzlichen Belastungen. Die Planung wird
"die ideale Anbindung an den ÖPNV": Hierzu siehe Stellungnahme zu [11] siehe oben Stellungnahme zu S. 18 - dort nur "erfordert eine sehr gute
98
Anbindung an den ÖPNV". Der Einschätzung der Begründung als
Zusammenfassung ist unzutreffend, da nicht begründet!
[...] Übersicht siehe BPl_00
BPl_02
sich ja wohl ausschliesslich auf Kfz-Verkehr. Es soll auch noch andere
überregionale Verkehrswege geben. Stichwort: überregionaler Bahnverkehr.
Zugegeben: Über den Main-Donau-Kanal kommen eher weniger Besucher.
Seite 16 von 16
Stellungnahme von "Bürger´"
BPl-Entwurf 4160 Konzerthaus - [03] Umweltbericht 24.10.2019
Vorgabe zur BPl-Änderung [03] von Büro Grosser-Seeger 24.10.2019
Stand 31.01.2020
Bürger-Kommentar/Stellungnahme 31.01.2020
[S. 7] Durch den Luitpoldhain verläuft eine übergeordnete Freiraumverbindung 2. Priorität, die
"Übergeordnete Freiraumverbindung 2.Priorität"
einen Weg, abseits des motorisierten Verkehrs, für Fahrradfahrer und Fußgänger darstellt,
. im B-Plan-Entwurf dargestellt?
3 . in welchem Plan von Grosser-Seeger wo/wie dargestellt?
um von den innerstädtischen Bereichen zu den Naherholungsflächen des Dutzendteichs zu
gelangen. Diese verläuft westlich der Meister-singerhalle auf dem dortigen Rad-/Fußweg
Bitte klarstellen
entlang der Münchener Straße.
"Soweit möglich" ist m.E. kein akzeptables Planungskriterium. Vielmehr ist
[S. 8] 2 Bestandsanalyse und Bewertung der Umweltauswirkungen / Prognose bei
eine Prognose "während der Bauphase" not-wendig, um die Schutzgüter
Durchführung der Planung
nach BauGB zu benennen und Gegenmassnahmen gegen VerschlechteSoweit möglich erfolgt eine Prognose auch für die erheblichen Auswirkungen während der
Bau- und Betriebsphase.
4 rungen zu nennen. Aufgrund der sehr schlechten Er-fahrungen mit der
Berücksichtigung von Umwelt sowie von nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmern an Baustellen der Stadt Nürnberg in der Vergangenheit wird dies
von mir expilziet gefordert.
[S. 10] Baubedingt wird keine zusätzliche Inanspruchnahme erwartet, da erforderliche
Flächen für die Baustelleneinrichtung (insb. Kranstandorte), die für den Bau des
Konzerthauses erforderlich sind, nach derzeitigem Planungsstand in den aktuell oder
zukünftig versiegelten Bereichen liegen.
235
[S. 12] 2.2.2 Bewertung der Umweltauswirkungen
Im Bereich des neuen Baukörpers des Konzerthauses sowie erforderlicher Zufahrten und
durch Umgestaltung der Freiflächen wird der Bodenkörper versiegelt. Teilweise erfolgt dies
auf schon jetzt versiegelten Bereichen (kleiner Parkplatz), es werden aber auch Flächen
vollständig neu versiegelt werden. Der Anteil überbauter und versiegelter Bereiche im Norden
des Geltungsbereichs (Untersuchungsgebiet) erhöht sich von derzeit 5,4 ha bzw. 42,1% auf
insgesamt 6,4 ha bzw. knapp 50%.
"wird nicht erwartet" - m.E. unzureichende Argumentation.
Baustelleneinrichtung erfordert weit mehr als "Kranstandorte". Wer sich mit
5 Baustelleneinrichtungen auf engstem Raum herumschlagen durfte weiss ein
Klagelied darüber zu singen.
Siehe meine Stellungnahme oben zu S. 8 sowie Stellungnahme zu [02]
Siehe hierzu FNP-Änderung-15-Entwurf [01] Begründung Seite 19 Auszug
aus Tabelle.
Dort ist die Zahl - 4,06 ha = 40.600 m2 angegeben als Wegfall von
Parkfläche.
6
Art der Darstellung
Grünflächen/öffentliche Park- u.
Grünanlage
Änderungsbereich
Bisherige FNPDarstellung
ca. ha
Anteil
6,09
52%
Künftige FNPDarstellung
ca. ha
Anteil
2,03
17 %
Änderung
11,73
11,73
--
100%
100%
ca. ha
-4,06
Klare Aussage. Die Umsetzung der Planung ...nachteilig. Aber die Stadtspitze
[S. 12] Aufgrund der Neu-Versiegelung von Bodenflächen auf ca. 0,8 ha führt die Umset7
will ja Konzerthaus mit vielen, vielen Parkplätzen daneben
zung der Planung zu erheblichen nachteiligen Auswirkungen für das Schutzgut Boden.
(SCHULZE & LANG, 08.02.2019 liegt nicht als Unterlage zum B-Plan-Entwurf
S. 14] Das Konzerthaus soll in Teilen für Funktionsbereiche unterkellert werden. Der
Baukörper würde mit Fundamen-tierung ca. 5 m tief in das Gelände reichen und bei ca.
vor und kann deshalb nicht beurteilt werden.
308,00 m ü. NN liegen (vgl. Siegerentwurf Kappler Architektur und Städtebau GmbH et al.)
Feststellung: auch dies stellt die Auswahl des westlichen Baufläche
und würde damit je nach Grundwasserstand um bis zu 2 m in das Grundwasser
wesentlich anders dar als bisher!
8
(Bemessungswasserstand wird mit 310,00 m ü. NN angenommen) einbinden. Die
Frage. Bei der Entscheidung gegen die östliche Baufläche wurden u.a.
Kellerfundamente der Meistersingerhalle binden dagegen nicht ganz so tief ein. Die Gründung
mögliche Probleme dort mit Grundwasser als Gegenargumente genannt.
des Bauwerkes muss allerdings noch statisch geprüft werden, gemäß des geotechnischen
Aber es kommen ja noch die geplanten Bohrpfahlwände und die
Berichtes (SCHULZE & LANG, 08.02.2019 sowie 07.08.2019)
Wasserhaltung während der langen Bauzeit dazu - siehe unten.
[...] Übersicht siehe BPl_00
BPl_03
Seite 1 von 7
Stellungnahme von "Bürger´"
BPl-Entwurf 4160 Konzerthaus - [03] Umweltbericht 24.10.2019
Vorgabe zur BPl-Änderung [03] von Büro Grosser-Seeger 24.10.2019
Stand 31.01.2020
Bürger-Kommentar/Stellungnahme 31.01.2020
236
[14] (SCHULZE & LANG, 07.08.2019)] Seite 3
Die Unterkante dieser Bodenplatte liegt bei -8,01 m von +0,00. Die Baugrube für das UG
wird mit einer umschließenden Bohrpfahlwand gesichert. Nach Angaben des Statikers, Ing.Büro LAP, Nürnberg, liegt die Unterkante der Bohrpfähle bei -13,80 m von +0,00.
[S. 10] wurde die Einrichtung einer geschlossenen Wasserhaltung geprüft.
[S. 11] Um die Einleitungsgebühren in das öffentliche Kanalnetz einzusparen, erfolgt die
Ableitung des Pumpwassers in den nahe gelegenen Vorfluter. .. westlich des Bauvorhabens
in Form des sog. Fischbaches. ... Die zu fördernde Pumpwassermenge ... wurde
überschläglich mit ca. 80 bis 140 l/sec berechnet.
Feststellung: dies ist eine völlig neue Situation, die so für die westliche
Baufläche nicht angesetzt worden war. Bei der Entscheidung für die westliche
Baufläche - bei der Variantenauswahl wurde u.a. Grundwasser und
Wasserhaltung für das Konzerthaus überhaupt nicht berücksichtigt [FNP9 Unterlage 01 - Seite 243]
Frage: wurde nach Klarwerden der zusätzlich erforderlichen
umweltschädlichen Bau-Massnahmen seitens des Bauherrn nochmals über
den Standort nachgedacht?
[17] [S. 18] [17] Grosser-Seeger Fauna 29.11.2016
Der komplette, innerhalb des ursprünglich vorgegebenen Untersuchungsbe-reiches
vorhandene Baumbestand (484 Bäume) wurde hierzu am 21.04. und am 25.04.2016 im
laubfreien Zustand begutachtet.
Mit anderen Worten: zur Bürgerbeteiligung 2018 lagen mehr als ausreichend
Daten zu den Bäumen vor, die aber zurückgehalten wurden.
10
M.E. keine vertrauensbildende Entscheidung des Bauherrn.
[17] [S. 27] [17] Grosser-Seeger Fauna 29.11.2016
5 Empfehlungen für die weiteren Planungen und Planabläufe
Aus artenschutzrechtlicher und artenschutzfachlicher Sicht wird der Erhaltung der Altbaumbestände höchste Priorität zuerkannt. .... Dieses Ziel sollte daher als verpflichtende Vorgabe
im Realisierungswettbewerb zum Neubau des Konzertsaals formuliert sein.
... Bei einem Sieger-Entwurf, der Umweltbelange negiert oder nur ungenügend berücksichtigt hat, kann nachträglich nur mit hohen Erschwernissen eine vernünftige Vermeidungsstrategie erarbeitet werden, die auch den rechtlichen Anforderungen des Artenschutzes genügt.
Mit anderen Worten: zum Architektenwettbewerb lagen fachliche Vorgaben
seitens Grosse-Seeger zu schutzwürdigen Bäumen usw vor, die aber
(spätestens bei der Entscheidung zum Architekten-Wettbewerbs) nicht mehr
verpflichtend waren.
11
M.E. keine vertrauensbildende Entscheidung des Bauherrn.
[S. 17] 2.4.1.2 Umweltauswirkungen und Prognose
Der Neubau erfolgt zwar teilweise auf dem „Kleinen Parkplatz“ westlich der Meistersingerhalle, dennoch wird hierdurch in alten Baumbestand eingegriffen. Weitere Fällungen sind
durch die Umgestaltung der Freiflächen und Schaffung neuer Zuwegungen erforderlich.
Baubedingte Eingriffe können ausgeschlossen werden, da die Baustelleneinrichtung nach
derzeitigem Planungsstand auf schon jetzt oder zukünftig versiegelten Flächen erfolgt und
dadurch keine zusätzlichen Eingriffe erfolgen. Auch die Spartenverlegung führt nicht zu
zusätzlichen Eingriffen in den Baumbestand.
Die Umwelteinwirkungen, besonders der Eingriff in alten, überaus wertvollen
Baumbestand sind bekannt und werden beklagt - aber als "erforderlich"
akzeptiert.
Zum Passus "Baubedingte Eingriffe können ausgeschlossen werden - nach
12 derzeitigem Planungsstand" siehe oben meine Stellungnahme zu Seite 10.
Dort steht allerdings noch "erwartet"!
Frage: wie ist "der derzeitige Planungsstand" dazu?
Antrag: die Stadt Nürnberg veröffentlicht diesen Planungsstand und
aktualisiert ihn dann regelmässig, als vertrauensbildende Massnahme
[S. 17/18] Nach aktuellen Planungen müssen für den Neubau des Konzerthauses, den Bau
der Erschließung (U-turn in Münchener Straße) und die Umgestaltung der Außenanlagen
folgende Bäume gefällt werden:
[...] Übersicht siehe BPl_00
BPl_03
"Den Bau der Erschliessung - U-turn in Münchener Str." - hierzu liegen keine
13 erläuternden Angaben in diesem Umweltbericht vor.
Bitte unverzüglich nachreichen
Seite 2 von 7
Stellungnahme von "Bürger´"
BPl-Entwurf 4160 Konzerthaus - [03] Umweltbericht 24.10.2019
Vorgabe zur BPl-Änderung [03] von Büro Grosser-Seeger 24.10.2019
Bürger-Kommentar/Stellungnahme 31.01.2020
[Zusammenfassung nach Stamm-Umfang]
Baumart mit Stammumfang (StU)
StU < 49 cm
StU 50 cm - 79 cm
StU 80 cm - 99 cm
StU 100 cm - 149 cm
StU 150 cm - 199 cm
StU 200 cm - 249 cm
StU > 250 cm
Gesamt:
Stand 31.01.2020
Ich habe mir erlaubt die fachlich überzeugende lange Auflistung über 2 Seiten
auf eine kurze Zusammenfassung zusammenzufügen, als Übersicht was da
bewusst "kaputt gemacht werden wird".
Stammdurchmesser 0,50 m ergibt Stammumfang von 1,57 m
Stammdurchmesser 0,80 m ergibt Stammumfang von 2,51 m
14 Meine Stellungnahme 2018: "Bei Betrachtung der Luftbilder mit den grossen
alten – zu fällenden - Bäumen an dieser Stelle wird mir wehmütig zumute".
Polemisch: Die Stadtverwaltung setzt die Priorität auf Parkplatz statt auf ParkErhalt
Anzahl
9
9
9
13
17
16
11
84
237
"Freiraumverbindung" - ist das die oben [S. 7] erwähnte Verbindung?
[S. 25] 2.6.1.2 Umweltauswirkungen und Prognose
Bitte um Klarstellung und zeichnerische Darstellung
Im Nordwesten des Luitpoldhains bestehen schon Beeinträchtigungen der Erholungsnut-zung
durch den angrenzenden Straßenverkehr, aber auch Einschränkungen durch die
15
Stellplatzanlage westlich der Meistersingerhalle. ... Es erfolgt eine weitere Versiegelung von
Freiraum und ein Entzug nutzbarer Freiflächen entlang der Freiraumverbindung an der
Münchener Straße, die den Nutzungsdruck auf den Luitpoldhain aufgrund kleiner werdender
Fläche entsprechend erhöhen können
[S. 28] 2.6.2.2 Umweltauswirkungen und Prognose
Durch die Umsetzung der Planung wird ein Mehrverkehr (Besucher- und
Durch die Planung wird ein Mehrverkehr (Besucher- und Anlieferverkehr) durch neue
Anlieferverkehr), vor allem durch Kraftfahrzeuge und durch neue Nutzungen
Nutzungen ausgelöst.
(Konzerthaus) ausgelöst.
16
Verkehrslärm
So lese ich diesen Satz - richtig interpretiert?
Ferner erfolgte eine Untersuchung, wie sich eine Verringerung der zulässigen Geschwindig"Verringerung der zulässigen Geschwindigkeit" - siehe [08] [S. 9] Ergebnis:
keit auf der Münchener Straße von derzeit 70 km/h auf 50 km/h auswirken würde.
positiv! Als Anwohner der Münchener Strasse würde ich jetzt ....
EXKURS [08] Büro Sorge 26.08.2019 "Verkehrslärm"
[S. 9] Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Münchener Strasse
von derzeit 70 auf 50 km/h wirkt sich verbessernd ... aus.
[S. 29] Eine Geschwindigkeitsreduzierung ist über den Bebauungsplan aber nicht festsetzbar.
Den Angaben des Fachplaners entnehme ich, dass 70 km/h -> 50 km/h zu
17 einer wesentlichen Schallminderung führt.
18
EXKURS [08] Büro Sorge 26.08.2019 "Verkehrslärm"
[S. 6] 4.2 Berechnungseingangsdaten - Es werden folgende Verkehrszahlen für die
schallimmissionsschutztechnischen Berechnungen berücksichtigt: Straßenverkehr
Straße
Wodanstraße,
westlich Hainstr.
[...] Übersicht siehe BPl_00
Prognosenullfall DTV
24h / 2035
PrognosePlanfall DTV
24h/2035
Nachtanteil in
%
13.600
13.750
8
Lkw Anteil in
%
Tag Nacht
3
2
Geschwindigkeit
Pkw/Lkw
Tag
Nacht
70
70
BPl_03
Es sollte aber Anstoss für die Entscheidungsträger sein, dies zu
beschliessen, ehe z.B. eine Bürgerinitiative dies aufgreift.
Den Angaben des Fachplaners entnehme ich, dass für 2035 in der
Wodanstrasse eine Geschwindigkeit von 70 km/h angenommen wird.
Fehler oder vorgesehen?
19
Seite 3 von 7
Stellungnahme von "Bürger´"
BPl-Entwurf 4160 Konzerthaus - [03] Umweltbericht 24.10.2019
Vorgabe zur BPl-Änderung [03] von Büro Grosser-Seeger 24.10.2019
Stand 31.01.2020
Bürger-Kommentar/Stellungnahme 31.01.2020
[S. 29] Der Anteil des motorisierten Individualverkehrs von Besuchern von Konzerthaus und
Meistersingerhalle soll ergänzend durch verschiedene Maßnahmen im Rahmen eines
Mobilitätskonzeptes reduziert werden. Das Mobilitätskonzept wird derzeit noch erstellt.
[S. 31] 2.7 Luft
2.7.1 Bestand und Bewertung der lufthygienischen Ausgangssituation
Negativ stellt sich die Verkehrsbelastung des umgebenden Straßennetzes in Bezug auf
Luftschadstoffe durch Kfz-Verkehr (NO2- und Feinstaubkonzentrationen) dar.
Mittlerweile ist der Kfz-Verkehr im Stadtgebiet von Nürnberg der Hauptverursacher der
Stickstoffdioxidbelastung in der Umwelt.
[S. 34] 2.8.2 Umweltauswirkungen und Prognose
Lokalklima
Der geplante Bau der Konzerthalle sieht auch große Glasfassaden vor. Stahl und Glas
erwärmen sich tagsüber stark und geben nachts die Wärme an die Umgebungsluft ab. Dies
wird den Kaltluftvolumenstrom negativ beeinflussen und damit auch seine ausgleichende,
abkühlende Wirkung für die umliegenden Wohngebiete.
Feststellung: Dieser Umweltbericht [03] mit Datum 24.10.2019 kennt das
20 Mobilitätskonzept [11] vom September 2019 anscheindend nicht!
Forderung: Nachholen + auf Umwelt-Belange checken + Bericht ergänzen
21
Feststellung: [04a] Seite 4 - Stellungnahme Gesundheitsamt enthält leider
zu dieser gesundheitlich wichtigen Frage keine Aussage
Forderung: nachholen
238
Betrifft vor allem die "[02] S. 15] .. verträgliche Architektur" mit grossen
Glasfassaden nach Westen
. Der Sommerliche Wärmeschutz für das Gebäude ist eine grosse
Herausforderung! Lösbar, aber entweder technisch aufwendig und energiefressend (angesichts der hierzu bekannten negativen Auswirkungen des
22
Klimawandels) oder weniger tauglich für das Wohlbefinden für tausende
Menschen auf engstem bei sommerlichen Temperaturen.
Frage: welche Antworten geben darauf die beauftragten Experten?
Antrag: Vor weiterer Bearbeitung des B-Plan-Entwurfs Kenntnissetzung der
Öffentlichkeit, analog zu den Untersuchungen [05] bis [18]
[S. 34] Gleichzeitig ist der energetische Aufwand für die Klimatisierung des Gebäudes
grundsätzlich höher als bei der Verwendung natürlicher Baumaterialien wie Holz oder
massiven Baustoffen wie Ziegel oder Kalkstein.
23 Klimatisierung wird nicht nur Kühlung verstanden! Nichts davon steht in der
Hier wird "Klimatisierung des Gebäudes" angesprochen. Unter
[S. 34] Aus stadtklimatischen Gründen und als Maßnahme für den Klimaschutz sind bei der
Ausführung der geplanten Glasfassade deshalb Maßnahmen zu treffen, die diese
Auswirkungen auf ein Mindestmaß reduzieren.
Was ist ein Mindestmass? Wenn ein Maximum an Glas-Architektur von der
24 Stadt Nürnberg als Bauherrn als werbewirksam betrachtet wird, dann müssen
"die Techniker das halt hinkriegen" - so wie Entrauchung beim Berliner BER!
rechts-verbindlichen Begründung [02]. Siehe auch oben!
"die CO2-Emissionen Nürnbergs bis 2020 gegenüber den Werten von 1990"
[S. 35] Klimaschutz
Dieser Satzteil ist m.E. sinnlos! Da fehlt doch was - eine Zahl, wieviel bis
Die Stadt Nürnberg hat sich mit Beschluss des Stadtrates vom 23.07.2014 das Ziel gesetzt,
die CO2-Emissionen Nürnbergs bis 2020 gegenüber den Werten von 1990 bis 2030 um 50% 25 2020 erreicht werden soll!
Aber ja, ich weiss: wir sind schon im Jahr 2020 - also was sollte bis 2020
und bis 2050 um 80% zu reduzieren.
erreicht sein
Einhalten einschlägiger Vorschriften sollte so selbstverständlich sein, dass es
[S. 35] Bei Neubauten sind einschlägige Vorschriften (EnEV, EEWärmeG) zu beachten,
nicht weiter erwähnt werden müsste.
die eine Reduzierung des Energieverbrauchs und eine Einsparung von CO2-Emissionen zum
Ziel haben, wie durch die Vorgabe entsprechender Energiestandards oder die Nutzung
26 Von einer Bewerberin "Europäische Kulturhauptstadt" erwarte ich darüber
hinaus einiges! Eine Kultur der Nachhaltigkeit!
erneuerbarer Energien.
Bitte berichten
[...] Übersicht siehe BPl_00
BPl_03
Seite 4 von 7
Stellungnahme von "Bürger´"
BPl-Entwurf 4160 Konzerthaus - [03] Umweltbericht 24.10.2019
Vorgabe zur BPl-Änderung [03] von Büro Grosser-Seeger 24.10.2019
Stand 31.01.2020
Bürger-Kommentar/Stellungnahme 31.01.2020
[S. 59/60]
Entspricht die Planung für den Neubau des Konzerthauses den selbstgeStadtratsbeschluss v. 23.07.2014:
steckten Zielen der Stadt Nürnberg, insbesondere dem Stadtratsbeschluss
Der maßnahmenbezogene Klimafahrplan 2010 – 2050 umfasst die Bereiche Klimaschutz und
vom 23.07.2014?
Anpassung an den Klimawandel. Die CO2-Emissionen in Nürnberg sollen, gegenüber den
Bitte berichten
Werten von 1990, bis 2030 um 50% (Zielsetzung des Klimabündnisses der europäischen
Städte), bis 2050 um 80% reduziert werden (Zielsetzung der Bundesregierung). Bis zum Jahr 27
2020 soll das EU20-20-20-Ziel (CO2-Reduktion um 20%, Effizienzsteigerung um 20%, Anteil
der erneuerbaren Energien von 20%) erreicht werden. Zur Anpassung an den Klimawandel
werden die vorgeschlagenen Maßnahmen sukzessive ergänzt und aktualisiert. Im Kontext mit
den Zielvorgaben des Masterplans Freiraum und des Stadtklimagutachtens werden
Umsetzungsstrategien entwickelt.
[S. 35] Nach dem Beschluss des Umweltausschusses vom 23.01.2013 sollen in
Bebauungsplanverfahren grundsätzlich Energiekonzepte mit dem Ziel, eine CO2-neutrale
Energieversorgung für den Neubau zu erreichen, erstellt werden.
239
[S. 59/60] Umweltausschussbeschluss v. 23.01.2013:
In Bebauungsplanverfahren oder anderen städtebaulichen Vorhaben sind grundsätzlich
Energiekonzepte zu erstellen mit dem Ziel, eine CO2-neutrale Energieversorgung für den
Neubau zu erreichen.
Warum wurde dann - analog dem Verkehrskonzept - im Zuge des B-Plan28 Entwurfs für das Konzerthaus kein Energiekonzet der Öffentlichkeit
vorgelegt?
Frage: wann und wo wird das gemäss Beschluss zu erstellende
"Energiekonzept" der Öffentlichkeit vorgestellt?
29 Frage: Entspricht die Planung den Forderungen des BauGB?
BauGB § 1a Abs. 5:
Es soll den Erfordernissen des Klimaschutzes sowohl durch Maßnahmen, die dem
Klimawandel entgegen-wirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den
Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden.
[S. 35] Eine Erhöhung von Verbrauchsquellen durch den Neubau belastet die CO2-Bilanz
Nürnbergs nicht, da ein Anschluss des Gebäudes an die Fernwärmeversorgung vorgesehen
ist.
[...] Übersicht siehe BPl_00
BPl_03
Fernwärme Nürnberg: N-ERGIE Heizkraftwerk Sandreuth
. tlw. Abwärme des Gas-Heizkraftwerks,
. tlw. Abwärme der Thermischen Abfallverwertung;
. tlw. Holzhackschnitzel-HeizKraftwerk
Genaue Anteile kann N-ERGIE nennen; aber es ist sicher, dass der Grossteil
30 der Fernwärme aus dem Gas-Heizkraftwerk bzw. sogar aus Gas-Heizwerken
stammt und damit nicht nachhaltig ist.
Alleine deswegen schon ist geboten, damit sparsam umzugehen.
Die im Umweltbericht vorliegende Darstellung ("belastet CO2-Bilanz nicht")
lässt nicht erkennen, dass dem Rechnung getragen werden soll. Sie
entspricht nicht m.E. den Anforderungen des Stadtratsbeschlusses
Seite 5 von 7
Stellungnahme von "Bürger´"
BPl-Entwurf 4160 Konzerthaus - [03] Umweltbericht 24.10.2019
Vorgabe zur BPl-Änderung [03] von Büro Grosser-Seeger 24.10.2019
Stand 31.01.2020
Bürger-Kommentar/Stellungnahme 31.01.2020
240
[S. 35] Die vom Hochbauamt der Stadt Nürnberg erarbeiteten „Leitlinien zum energieeffizienten, wirtschaftlichen und nachhaltigen Bauen und Sanieren bei Hochbaumaß-nahmen der
Stadt Nürnberg - Standards und Planungsvorgaben“ finden entsprechende Anwendung
Die vom Bau- und Vergabeausschuss des Nürnberger Stadtrats am
17.11.2009 beschlossenen "Leitlinien" sind zwar nicht aktueler Stand, aber
trotzdem in die Begründung [02] nicht eingearbeitet.
Forderungen:
31
. die Leitlinien sind an das demnächst zu erwartende Gebäudeenergiegesetz
des Bundes GEG einzuarbeitenz
. die angepassten Leitlinien sind dann - nach entsprechendem
Stadtratsbeschluss - dem Bauvorhaben zugrundezulegen
[S. 59/60] Gemeinsamer Beschluss des Stadtplanungs- und Umweltausschusses v.
26.06.2014:
Das Stadtklimagutachten stellt eine Grundlage für alle weiteren Planungen der Stadt
Nürnberg dar und ist bei anstehenden Planungsvorhaben zu berücksichtigen. Mit dem
Stadtklimagutachten liegt eine aktuelle Datengrundlage und Analyse der klimaökolo-gischen
Funktionen für das Nürnberger Stadtklima vor. Wichtige Ergebnisse und Empfehlungen für
die weitere städtebauliche Entwicklung werden in einer Klimafunktions- und einer
Planungshinweiskarte dargestellt.
[S. 38] 2.11 Wechselwirkungen
Baubedingte Einflüsse durch eine Bauwasserhaltung, die z.B. zu Beeinträchtigungen von
Gehölzbestand führen, in deren Folge auch ein Absterben von Bäumen zu befürchten wäre,
sind nicht zu besorgen. Zur Bewältigung des Grundwasserandrangs ist nämlich keine
Grundwasserabsenkung, sondern eine Sohlabdichtung geplant (SCHULZE & LANG,
08.02.2019).
Entspricht die Planung den selbstgesteckten Zielen der Stadt Nürnberg?
Siehe [03] Anhang Seiten
32
(SCHULZE & LANG, 08.02.2019 liegt nicht als Unterlage zum B-Plan-Entwurf
vor und kann deshalb nicht beurteilt werden.
33 Siehe oben meine Stellungnahme zu S. 14
[S. 48] 7 Geprüfte Alternativen
Allerdings ist den Unterlagen zum FNP - 15. Änderung nur winzige
... insgesamt acht verschiedene Flächen im Stadtgebiet als Standort für den Bau des
Ausschnitte zu einzelnen der Alternativen, noch dazu in schlecht lesbarer
Konzerthauses untersucht. Hinsichtlich dieser Alternativen wird auf die im Parallelverfahren
Qualität, im Anhang zur Begründung enthalten. So m.E. kaum brauchbar.
durchgeführte 15. Änderung des Flächennutzungsplanes verwiesen. Im Umweltbericht zur 15. 34
Flächennutzungsplanänderung wird auf die unterschiedlichen Auswirkungen auf die
Der Umweltbericht zum FNP 15.Änd. enthält allerdings m.E. auf S. 30 eine
Schutzgüter eingegangen.
deutliche fachliche Kritik am Standort "Parkplatz West".
[S. 49] Für die übrigen Standorte erfolgte zum damaligen Zeitpunkt (2016) eine Prüfung auf
Siehe hierzu auch Stellungnahme zu [02] Seite 14 Die Luftbild zum FNP
Basis der Annahme eines Gebäudes von ca. 60 m x 60 m und eines weiteren
"Standortuntersuchung - Varianten MSH" S. 242 zeigt eindeutig eine
Gestaltungsbereichs in einer Tiefe von ca. 15 m um das Gebäude. ..Der jetzt zur Realisierung
östlichere Westkante und eine südlichere Nordkante als der jetzige Entwurf
35
des Bebauungsplans. D.h. das Gebäude ist seit dem Stadtratsbeschluss
vorgesehene Wettbewerbsentwurf sieht allein eine Grundfläche des Konzertgebäudes von ca.
70 m x 120 m vor.
"gewaltig gewachsen". Gut erkennbar bei Übereinanderlegen der
entsprechenden Karten!
[...] Übersicht siehe BPl_00
BPl_03
Seite 6 von 7
Stellungnahme von "Bürger´"
BPl-Entwurf 4160 Konzerthaus - [03] Umweltbericht 24.10.2019
Stand 31.01.2020
Vorgabe zur BPl-Änderung [03] von Büro Grosser-Seeger 24.10.2019
Bürger-Kommentar/Stellungnahme 31.01.2020
[S. 54] Tabelle 4: Zusammenfassende Bewertung der Auswirkungen des B-Plans auf die
Schutzgüter [Ausschnitt]
Die Tabelle zeigt ein trostloses Bild. Auch aufgrund dessen soll m.E. der BPlan-Entwurf in dieser Form nicht weiter geführt werden.
Umweltbelang / Schutzgut
Fläche
Boden
Wasser
Pflanzen
Tiere
Biologische Vielfalt
Landschaft
Menschliche Gesundheit
. Erholung
. Lärm
Bewertung der Auswirkungen
nicht erheblich nachteilig
erheblich nachteilig
erheblich nachteilig
erheblich nachteilig
erheblich nachteilig
erheblich nachteilig
erheblich nachteilig
36
erheblich nachteilig
erheblich nachteilig
241
[...] Übersicht siehe BPl_00
BPl_03
Seite 7 von 7
Änderungsverfahren Bebauungsplan Konzerthaus, Einwendungen
hier: E-Mail von Ref. VI/PBD vom 11.02.2020
1. Vpl nimmt zu den eingegangenen Einwendungen im Rahmen des Änderungsverfahrens zum BPlan Konzerthaus wie folgt Stellung:
Schreiben des ADFC vom 27.01.2020
Der Einwand, dass für den Radverkehr kein eigenständiger Weg auf der Südseite der
Schultheißallee im Bereich der Platzfläche vor der geplanten Konzerthalle vorgesehen ist, ist
berechtigt. Allerdings wird im Zuge der Gestaltung des Vorplatzes zur Konzerthalle ein guter
Kompromiss zwischen Gestaltung und Radwegführung angestrebt. Im Bereich des Parkplatzes
soll der Radverkehr weitgehend wie im Bestand geführt werden.
Schreiben Ursula Kaiser, Anna und Bettina Klose vom 31.01.2020
Es fehlt lediglich auf der Südseite der Schultheißallee im Bereich der Platzfläche ein geeigneter
Radweg. Allerdings wird im Zuge der Gestaltung des Vorplatzes zur Konzerthalle ein guter
Kompromiss zwischen Gestaltung und Radwegführung angestrebt. In der Straße An der Ehrenhalle besteht ein ausreichend breiter gemeinsamer Geh-/ Radweg, so dass ein Ausweichen in
den Luitpoldhain nicht erforderlich ist. Auch eine sichere Querungsmöglichkeit der Bayernstraße
ist mit der Signalanlage im Bestand vorhanden, die im Zuge der Sanierung der Bayernstraße
weiter verbessert wird. In der Schultheißallee soll im Bereich des Vorplatzes zur Konzerthalle
und der Fußgängerquerung zur Straßenbahnhaltestelle eine Fahrspur zugunsten einer Bushaltestelle entfallen.
Schreiben Michae1 Gietl vom 31.01 ,2020
Hinweis: Die Nummer des Einwandes bezieht sich auf die Zahl zwischen den beiden Spalten
der Tabelle des Bürgers vom 31.01.2020.
Einwand 12: Das Büro, das für die Stadt Nürnberg mit der Erstellung des Mobilitätskonzeptes
beauftragt wurde, hat alle erforderlichen Daten zur Verkehrssituation im Umfeld erhalten. So
wurden z.B. für alle angrenzenden Straßen die Verkehrsbelastungen differenziert nach Fahrzeugarten im Tagesverlauf, Fahrgastzahlen für die im Einzugsbereich der Meistersingerhalle
verkehrenden Straßenbahnen und Busse, Pläne mit Wegeverbindungen für den Fußgängerund Radverkehr, die Veranstaltungen im Verlauf eines Jahres sowohl in der Meistersingerhalle
als auch in der Messe, im Stadion, in der ARENA und am Dutzendteichgelände zur Verfügung
gestellt. Das Untersuchungsgebiet wird aus den Grafiken im Gutachten ersichtlich, z.B. auf den
Seiten 3, 4, 11, 12.
Einwand 13: Für das Mobilitätskonzept hat der Gutachter auch die Situation mit öffentlichen
Verkehrsr11itteln, Rad und zu Fuß untersucht (Seite 6 ff) und daraus abgeleitet Maßnahmen
genannt, mit denen die An- und Abreise mit diesen Verkehrsarten gefördert werden kann. Die
Abfahrt mit Kfz musste gesondert betrachtet werden, da der Parkplatz nur in eine Richtung
verlassen werden kann und sich daraus eine andere Verkehrsverteilung als bei der Anfahrt
ergibt. Straßenbahn und Bus fahren hin und zurück jeweils die selbe Route und Fußgängerund Radverkehr können jed~ beliebige Kichtung wählen.
Einwand 15. 49, 50: Das Mobilitätskonzept sollte untersuchen, ob die gegenüber dem Bestand
reduzierte Stellplatzanzahl auch für den Betrieb der Meistersingerhalle und der Konzerthalle
funktioniert. Deshalb musste der Kfz-Verkehr ebenso geprüft werden wie die Situation des
ÖPNV, Fußgänger- und Radverkehrs. Es sollte darüber hinaus Maßnahmen aufzeigen, die
geeignet sind, den Kfz-Verkehrs zu den Veranstaltungen zu reduzieren.
-2242
-2-
Einwand 16: Das Mobilitätskonzept beinhaltet in seiner Maßnahmenauflistung einen Vorschlag
zur Gestaltung der Parkgebühren.
Einwand 18: Dä die Haltestelle sehr nah zu allen Eingängen liegt, spielt die exakte Lage der
Eingänge bei der Bewertung der ÖPNV-Erreichbarkeit hier keim~ zentrale Rolle. Auch bei den
Wegen zu den ParkplätzAn wurde nicht nach den unterschiedlichen Eingängen differenziert.
Das Mobilitätskonzept kommt trotzdem zum Schluss, dass die Situation für die Fahrgäste des
ÖPNV verbessert werden muss So sollten z.B. die Straßenquerungen fußgängerfreundlich und
die Wartehallen größer, mit besserem Witterungsschutz und ansprechender gestaltet werden.
Ein~ar,d 19 bis 26: Die Einwände sind nicht nachvollziehbar. Das Mobilitätskonzept beschreibt
die Bestandssituation und verweist informell auf diP- in Bayern geltende Leitlinie. Näher als die
Haltestelle Meistersingerhalle kann eine Haltestelle nicht zur Konzerthalle und Meistersingerhalle liegen. Es sei denn, die Konzerthalle würde ohne Vorplatz geplant.
Einwand 27, 28: Die Erwähnung der Nachtbusse diente der vollständigen Darstellung der Bestandssituation bei der ÖPNV-Bedienung. Darüber hinaus sind für bestimmte Veranstaltungen
mit offenem Ende, wie z.B. Bälle, die Nightliner von Bedeutung, wenn die Gäste öffentliche
Verkehrsmittel nutzen wollen.
Einwand 29: Die ÖPNV-Bedienung am Vor- und Nachmittag spielt für die An- und Abreise zu
Veranstaltungen eine Rolle, die tagsüber stattfinden. Solche gibt es bereits heute und mit der
geplanten Nutzung der Meistersingerhalle als Kongresszentrum wird diese Anzahl deutlich
zunehmen.
Einwand 30: In 1.000 m Luftlinienentfernung befindet sich nur der S-Bahnhof Dutzendteich, der
für die Besucher der Meistersingerhalle nur eine marginale Rolle spielt. Alle anderen Haltestellen liegen wesentlich näher zu den verschiedenen Eingängen der Meistersingerhalle und
der geplanten Konzerthalle. Das fußläufig erreichbare Angebot ist deshalb korrekt als „gut"
bewertet.
Einwand 31, 32. 33. 34: Hier wird die Bestandssituation beschrieben. Straßenbahn- und Bushaltestelle, sowohl stadteinwärts als auch Richtung Bayernstraße, liegen nah beieinander und
in unmittelbarer Nähe zu allen bestehenden und geplanten Eingängen. Da in den Folgesätzen
des Mobilitätskonzeptes auf die Defizite der Haltestellen, Straßenquerungen und der Zuwegung
eingegangen wird, spielt der Unterschied von wenigen Metern zwischen Ein- und Ausstiegsstelle sowie Haupteingang oder Eingang kleiner Saal keine erkennbare Rolle. Würde aus der
Vereinfachung der Schluss gezogen, dass kein Handlungsbedarf bestünde, könnte eine
Differenzierung hilfreich sein. Dies ist hier aber nicht der Fall.
Einwand 35: Mit der Besucherbefragung sollte die Verkehrsmittelwahl für die jeweilige Veranstaltung untersucht werden. Eine Antwort auf die Frage, ob die Besucherinnen und Besucher
bei einer besseren Haltestellensituation die Straßenbahn oder den Bus genutzt hätten, ist
hypothetischer Natur und ließe ebenso wenig eine gesicherte Aussage zu . Aufgrund der guten
Erfahrungen mit komfortablen Haltestellen in anderen Städten, empfiehlt eine Maßnahme des
Gutachtens die Verbesserung der Haltestellensituation. Zudem lässt bereits der gesunde
Menschenverstand auf den Zusammenhang zwischen komfortabler Situation für den ÖPNV und
der Bereitschaft, diesen zu nutzen, schließen. Die Wiederholung der Befragung ist nicht
erforderlich.
Einwand 36: Mit dem Begriff „Radroutennetz" sind mit einem Ziel und Unterzielen beschilderte
Routen für den Radverkehr gemeint, nicht nur Radfahrmöglichkeiten auf der Fahrbahn. Die
Abbildung 10 auf Seite 11 im Mobilitätskonzept zeigt die bestehenden Radwege und Radrouten
im Umfeld, auch die entlang der Münchener Straße. ,,Nord-Süd gerichtete" Hauptroute bedeutet, dass diese Route Norden und Süden miteinander verbindet und in beiden Richtungen
befahren werden kann.
V:\Vpl1 \Register\Projekte\Konzerthaus\B-PlanAnderung\Einwendungen\Mr_2002_Anderung_B_Plan_Konzerthaus_Einwendungen_Vermerk_Vpl.docx- 3 -
243
-3Einwand 37, 38, 39: Das Mobilitätskonzept enthält mit der Abbildung auf Seite 11 eine ausreichend gute Darstellung der Radverkehrsführung im Umfeld der Meistersingerhalle. Eine Ergänzung des Mobilitätskonzeptes ist nicht erforderlich. Die überregional ausgewiesene Radroute
entlang der Münchener Straße ist Teil des Fünf Flüsse-Radweges und ist in der Darstellung auf
Seite 11 enthalten. Ziel der Kartendarstellung ist die Sichtbarmachung der wichtigsten Radverkehrsverbindungen und damit der Erreichbarkeit der geplanten Konzerthalle auch mit dem Rad
aus allen Richtungen. Ob es sich dabei um eigenständige Radwege oder gemeinsame Geh-/
Radwege, um benutzungspflichtige oder nicht benutzungspflichtige Radwege handelt, bringt
keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn für die Frage der Erreichbarkeit der Konzerthalle mit dem
Rad. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ingenieursbüros waren mehrfach vor Ort.
Einwand 40: ,,Untersuchungsgebiet" siehe Antwort zu Einwand 12.
Sichere Querungsmöglichkeiten sind Lichtsignalanlagen, Mittelinsel, Unterführungen oder Überführungen . Im Fall der Konzerthallenplanung sind Querungsmöglichkeiten insbesondere an den
Haltestellen von Bussen und Bahnen sowie dort erforderlich oder sinnvoll, wo Zu Fuß Gehende
oder Radfahrende weiterführende Geh- und/oder Radwege ins angrenzende Gebiet vorfinden.
Sichere Querungsmöglichkeiten sind somit an allen wichtigen Stellen im unmittelbaren Umfeld
vorhanden .
Einwand 41: Die Abbildung 12 ist selbsterklärend. Der dargestellte Sachverhalt wird darüber
hinaus im Text erläutert. Die Pfeildarstellungen bieten eine Zusatzinformation und zeigen
jeweils ein Ziel, die Entfernung und die benötigte Zeit, um dorthin zu Fuß zu gelangen.
Einwand 44: Die Lage der Verleihstation reduziert den Geh-/Radweg lediglich auf einer Länge
von ca. 5 Metern auf eine Breite von rd. 2, 10 Metern. Sie stellt einen Kompromiss zwischen den
Belangen der Grünfläche und denen der Fußgänger und Radfahrer dar. Es war nicht Aufgabe
des Mobilitätskonzeptes, die konkrete Lage der VAG-Radstation zu bewerten.
Einwand 45: Grundsätzlich ist die Einschätzung des ADAC richtig. Die Radverkehrsinfrastruktur
wird entsprechend dem im Runden Tisch Radverkehr auch mit dem ADAC und anderen Verbänden abgestimmten und priorisierten Bauprogramm ausgebaut.
Einwand 46: Der Einwand ist nicht nachvollziehbar. Das MobilitätsKonzept beschreibt lediglich
die Situation für den Kfz-Verkehr bei der Anfahrt zu einer gut besuchten Veranstaltung, was für
eine ganzheitliche Analyse der Bestandssituation notwendig ist. Mit der Beschreibung werden
keine Maßnahmen zur Verbesserung der Situation für den MIV begründet, sondern sie dient
dazu aufzuzeigen, dass ausreichend Stellplätze bestehen und Maßnahmen zur Förderung der
Anfahrt mit dem Rad oder dem ÖPNV erforderlich sind.
Einwand 47: Mit der Form ulierung ,, ... Überlagerung mit anderen Verkehren ... " ist die gleichzeitige Abwicklung des Veranstaltungsverkehrs der Konzerthalle mit Kfz-Verkehren zu anderen
Ve anstaltur1gen (z.B. im Bereich Messe, Stadion ARENA) sowie mit der bestehenden KfzBelastung im Hauptverkehrsstraßennetz im Umfeld. In dem Spiegel&trich sagt das Gutachten
aus, dass nicht der Verkehr zur Konzerthalle der Hauptverursacher der Verkehrsbelastung im
umliegenden Hauptverkehrsstraßennetz ist, sondern der sonstige Verkehr, der das Straßennetz
bereits heute belastet. Dieser stellt das Hauptproblem dar.
Einwand 48: Mit der Formulierung ,, ... ergibt sich ein veränderter Modal-Split..." ist gemeint,
dass der Modal Split ein anderer sein muss, damit die Stellplätze auch für eine größere Besucherzahl ausreichen. Diese Lesart erschließt sich im gesamten Kapitel 6 ab Seite 27. Hier wird
Schritt für Schritt dargestellt, wie das Gutachten zur Aussage kom m , dass Maßnahmen zur
Redui:ieruny des Kfz-Verkehrs erforderlich sind und dass die reduzierte Stellplatzanzahl
gegenüber dem Bestand einen Baustein zu einer Änderung der Verkt:hrsmittelwahl darstellt.
V:\Vpl1\Register\Projekte\Konzerthaus\B-PlanAnderung\Einwc:mdungen\Mr_2002_Anderung_B_Plan_ Konzerthaus_ Einwendungen_Vermerk_Vpl.docx- 4 -
244
-4Einwand 51, 67: Um die ÖPNV-Anbindung zu verbessern, schlägt das Gutachten eine Taktverdichtung der Straßenbahnlinie und zusätzliche Verstärkerfahrten zum Veranstaltungsende
vor.
Einwand 54: Es wurden in Abstimmung mit dem Verkehrsplanungsamt bewusst zwei Veranstaltungen im großen Saal der Meistersingerhalle ausgewählt, da zu diesen deutlich mehr Besucherinnen und Besucher anreisen. Zudem wurde darauf geachtet, dass eine Veranstaltung mit
regionalem Publikum und eine mit überregionalem Einzugsbereich gewählt wurde. Da bekannt
ist, dass je nach Veranstalhmgsart ein anderes Publikum mit einem anderen Anreiseverhalten
zu erwarten ist, schlägt das Mobilitätskonzept bewusst auch Maßnahmen vor, die die An- und
Abfahrt mit dem Rad, zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln fördern.
Einwand 55: Eine Befragung von 34 % bzw. 51 % d r Besucherinnen und Besucher gilt als
repräsentativ. Eine Quote von 100 % kann bei einer Besucherbefragung von Veranstaltungen
nie erreicht werden.
Einwand 58: Genannt wurde das Verkehrsmittel, mit dem die weiteste Strecke zurückgelegt
wurde. Deshalb tauchen in der Grafik auch Fernzug und S-Bahn auf. Für die Kernaussage, wie
hoch der Anteil der ÖPNV-Nutzer ist, ist die Differenzierung unerheblich.
Einwand 59: Der Einwand ist nicht nachvollziehbar. Die Haltebereiche von Straßenbahn und
Bus liegen sehr nah zueinander und sind annähernd gleich weit entfernt von den Eingängen.
Das Mobilitätskonzept schlägt als eine Maßnahme die deutliche Aufwertung der Haltestelle
Meistersingerhalle und der Zuwegung zur Konzerthalle und zur Meistersingerhalle vor. Die
Frage nach der Rückfahrthaltestelle hätte keinen erkennbaren Mehrwert gebracht.
Einwand 66: Die Bus-, Behinderten-und Taxistellplätze werden in einer gesonderten Planung
konkretisiert, die derzeit erarbeitet wird .
Einwand 97: Der Standort ist mit der Straßenbahn zum Hauptbahnhof auch gut an das (überregionale) Bahnnetz angebunden.
II . Stpl/2 - z 1.,_.,-J •
"=i;c- /.S .).Jn
Nürnberg, 20.02.2020
Verkehrsplanungsamt
(4919)
610-21-51/Schultheißallee
Vpl/S
Vpl/M
Vpl/P
Vpl/M-Mr
Ref. VI/PBD
V:\Vpl1 \Register\Projekte\Konzerthaus\B-Plan-
Änderung\Einwendungen\Mr_2002_Änderung_B_Plan_Konzertha us_Einwendungen_Vermerk_Vpl.docx
245
Stellungnahme BN zur 1. Änd. BP 4160
Grundsatzposition:
Der Luitpoldhain hat enorme Bedeutung als Grünfläche für die stark
unterversorgte Südstadt Seine stadtklimatische Funktion zur Frischluft- und
Kaltluftproduktion für die benachbarten Wohngebiete ist erheblich. Der z.T.
über 200 Jahre alte Baumbestand mit mehreren Naturdenkmälern spielt eine
große Rolle für die urbane Biodiversität. Eine auch nur teilweise Zerstörung der
Parkanlage ist also in keiner Form ersetzbar.
Der vorgelegte Bebauungsplan hat erhebliche nachteilige Auswirkungen auf
die Schutzgüter Boden, Wasser, Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt,
Landschaft sowie menschliche Gesundheit und Erholung. Eine Kompensation
dieser Nachteile kann wegen der baulichen Maßnahme auf dem geplanten
Gelände nicht erfolgen.
Der wertvolle Baumbestand des Baugebietes wird komplett im Westen und
Norden bis zur Straße bzw. Rad- und Fußweg gerodet, es sind keinerlei
Neupflanzungen von Bäumen und Sträuchern in unmittelbarer Nähe des
Baukörpers vorgesehen und die Vorflächen werden komplett versiegelt.
Der BUND Naturschutz lehnt den vorgelegten Bebauungsplan und den
Neubau der Konzerthalle an der geplanten Stelle wegen des massiven
Eingriffs in eine innerstädtisch Parkanlage grundsätzlich ab.
Insbesondere kritisiert der BUND Naturschutz:
Verschlechterung der stadtklimatischen Situation
Die Höhe der Baukörper behindert einen Frischlufttransport in die
benachbarten Stadtteile. Mit der großflächigen Fällung von Bäumen wird eine
positive Klimawirkung (Kühlung) weiter reduziert. Nürnberg ist als Großstadt
dramatisch vom Klimawandel betroffen. Die Überhitzung von Stadtteilen in
heißen Sommern wird zunehmend zum drängenden Gesundheitsproblem für
die Bewohner. Bei Temperaturen von 40° Celsius wird Arbeit und alltägliches
Leben dort stark eingeschränkt.
Verschlechterung der lufthygienischen Situation
Die Rodung wertvollen Baumbestandes (Filterwirkung) zusammen mit einer
starken PKW-Erschließung und der Blockade von Frischluftströmen durch den
Baukörper verschlechtert die lufthygienische Situation im Umfeld bedenklich.
Die Belastung mit Stickoxiden und Feinstaub wird für die umliegenden
Stadtteile ansteigen.
Verschlechterung der Erholungswirkung
Der Luitpoldhain ist in fußläufiger Entfernung für Gleißhammer und etliche Teile
Anmerkung G-S & P
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
So nicht richtig, da im BP zeichnerisch sowohl Baumerhalt als auch
Neupflanzungen festgesetzt sind. Wo erhalten wird, kann nichts Neues
gepflanzt werden.
Kenntnisnahme. Berücksichtigung in der Abwägung.
Im Umweltbericht Kap. 2.8.2 werden Auswirkungen auf das Lokalklima
bewertet, die Auswirkungen aufgrund der bestehenden Strömungsbarriere von
Hotel und Meistersingerhalle aber noch nicht als erheblich nachteilig gesehen.
Basis für diese Einschätzung ist das nicht öffentliche Klimagutachten zum
Hotel-Neubau, bei dem als Basis der Beurteilung der Auswirkungen die
Konzerthalle bereits als „gesetzt“ angenommen wurde
(GEO-NET
Umweltconsulting GmbH, 27.11.2018) und Abstimmung mit UwA (vgl. auch
Stellungnahme UwA 18.09.2019 im Rahmen der Instruktion).
Im Umweltbericht Kap. 2.7.2 sind Auswirkungen dezidiert ausgeführt. Von einer
bedenklichen Verschlechterung kann nicht ausgegangen werden (so auch
Tenor von SUN/U-M, mail vom 14.06.2019).
Eingriffe geschehen in einem Teil des Parks der aktuell durch Münchener
aufgestellt: Grosser-Seeger & Partner, Dipl.-Ing. B. Walk, Nürnberg, 28.02.2020, ergänzt am 12.03.2020
246
S. 1
Stellungnahme BN zur 1. Änd. BP 4160
Anmerkung G-S & P
der Nürnberger Südstadt Er hat als großflächige Parkanlage enorme
Bedeutung für die Naherholung, da er auch Freiflächen ohne größere
Verkehrsbelastung bietet. Die Zerstörung der Parkanlage für das Konzerthaus
schränkt die Erholungswirkung gerade im siedlungsnahen Umfeld ein. Die
Baumaßnahme entwertet den Park für einen langen Zeitraum über Lärm und
Baustellenverkehr.
Gerade die Südstadt hat mit dem Bevölkerungswachstum viele Grünstrukturen
verloren, wie der BN nachweisen konnte. Wer ohne absolut zwingenden Bedarf
weitere Parkflächen im Umfeld zerstört, verstärkt den Grünflächenmangel hier
nochmals dramatisch.
Straße, Schultheißallee und den Parkplatz westlich der Meistersingerhalle
geprägt ist und somit nicht die Kernzonen des Luitpoldhains. Die Verkleinerung
der erholungswirksamen Flächen ist aber bekannt. Beeinträchtigungen durch
Baulärm sind nie ganz auszuschließen, beschränken sich aber auf den
Nordwestteil. Der Baustellenverkehr wird aber über öffentliche Verkehrsflächen
abgewickelt und geht nicht durch den Park. Die umgebenden Straßen stellen
auch schon jetzt Lärmquellen dar und sind nicht wegzudiskutieren. Auch
andere Baustellen (wie z.B. aktuell in der Bayernstraße) sind hinzunehmende
Tatsachen in einer Stadt.
Vernichtung wertvoller Lebensräume
Der alte Baumbestand insbesondere mit Eichen ist unverzichtbarer
Lebensraum für Vögel, Fledermäuse und Kleintiere. Wichtige Strukturen, wie
Höhlen, Risse und Spalten können nicht ersetzt werden. Nachgepflanzte
Bäume bilden diese Biotopelemente erst nach vielen Generationen. Nistkästen
sind oft nur unzureichende Alternativquartiere. Kleintiere, wie der vom
Aussterben bedrohte Eremitenkäfer, sind auf das Totholz alter Bäume
angewiesen. Die Rodung des Baumbestandes stellt daher einen unersetzlichen
Verlust dar.
Im artenschutzrechtlichen Gutachten wurde festgestellt, dass durch
Vermeidungs- und Ersatzmaßnahmen keine Verbotstatbestände eintreten.
Diese Aussage ist auch auf andere Arten, die nicht dem speziellen
Artenschutzrecht unterliegen, übertragbar. Es ist grundsätzlich richtig, dass
alter Baumbestand nicht einfach ersetzt werden kann, durch die ergriffenen
Maßnahmen (z.B. Baumerhalt im Gebiet, Sicherung Habitatbäume und
Schaffung von Ersatzquartieren auf externen Flächen) wird diesen
Auswirkungen aber ausreichend entgegnet. Der Eremit wurde im Übrigen im
Baufeld bisher nicht nachgewiesen.
Sollte der Eingriff dennoch realisiert werden. bringt der BUND Naturschutz
folgende Anregungen und Bedenken vor:
Alternatives Verkehrskonzept
Das Areal ist zentral und mit einer Straßenbahntrasse gut erschlossen.
Geringfügige Verbesserungen beim ÖPNV können die primäre Erschließung
des Geländes über Privat-PKW jedoch nur unzureichend kompensieren.
Zwar fallen im Westen Parkplätze weg. Die hohe Anzahl ebenerdiger
Parkplätze im Osten entspricht in keinster Weise den Forderungen nach einer
zukunftsgerechten Mobilität und dem weitgehenden Verzicht auf private Kfz im
urbanen Umfeld. Gute Parkmöglichkeiten wirken als Konkurrenz zum
öffentlichen Personennahverkehr.
Ebenerdige Parkplätze können aus Sicht des BUND Naturschutz entfallen. Im
Umfeld sind genügend Parkplätze vorhanden (Bundesanstalt für Arbeit,
Volksfestgelände), die z.B. über Shuttlebusse erschlossen werden können.
Freiwerdende Flächen könnten für die Neupflanzung von Bäumen verwendet
werden.
Die Verbindung An der Ehrenhalle/Schultheißallee trennt im Osten einen
Ein Mobilitätskonzept wurde erstellt.
Durch die Überbauung des Parkplatzes westlich der Meistersingerhalle erfolgt
bereits eine Reduzierung der Stellplatzanzahlen zum Status quo. Eine weitere
Reduzierung ist nicht vorgesehen, um bei zeitgleichen Veranstaltungen auf
Volksfestgelände, Meistersingerhalle und Konzerthaus nicht die umliegenden
Gebiete zu belasten.
Der nördliche Teil dieser Grünanlage dient als Hundeauslaufzone. Es ist daher
aufgestellt: Grosser-Seeger & Partner, Dipl.-Ing. B. Walk, Nürnberg, 28.02.2020, ergänzt am 12.03.2020
247
S. 2
Stellungnahme BN zur 1. Änd. BP 4160
Anmerkung G-S & P
größeren Teil des Parks ab. Dieses Areal ist für Parkbesucher daher nur sehr
eingeschränkt nutzbar und könnte aus Sicht des BN deutlich frequentierter sein.
Nach Meinung des BN ist die Straße für die Verkehrserschließung des
Geländes weitgehend verzichtbar, wie auch die aktuelle Sperrung zeigt. Die
Straße ist einschließlich der Parkplätze rückzubauen. Für Besucher sind an den
Straßenbahngleisen mehrere gesicherte Übergänge zu schaffen.
Die Parkplätze an der Bayernstraße (Stellplatz für Palazzo) sind ebenfalls ein
erheblicher Fremdkörper in der Parkanlage und vernichten wertvolle
Ruhezonen für die Besucher. Sie können aus Sicht des BN entfallen.
Für Fahrradfahrer sind Abstellmöglichkeiten im Baukörper ohne
Neuversiegelung vorzusehen. Zusätzlich sind Abstellmöglichkeiten im
Gebäudeensemble in der Nähe der Eingänge vorzusehen.
nicht verwunderlich, dass dieser Bereich nicht wie der Rest des Luitpoldhains
zu Freizeitnutzungen wie Lagern auf der Wiese genutzt wird. Relevant sind hier
aber auch die Wegebeziehungen der Nutzer, die eben z.B. in Richtung
Volkspark Dutzendteich nach Süden ausgerichtet sind und nicht nach Osten.
Ein Rückbau der Schultheißallee ist jedenfalls nicht vorgesehen.
Mangelhafter Ausgleich
Die vorgeschlagenen Ausgleichspflanzungen sind in keiner Weise geeignet,
den massiven stadtklimatischen Eingriff in den nächsten Jahrzehnten zu
kompensieren.
84 zu entfernenden Bäumen stehen nur 70 Neupflanzungen gegenüber. Der
BUND Naturschutz fordert daher mindestens eine Verdoppelung der
nachzupflanzenden Bäume im Umfeld oder in unmittelbar benachbarten
Stadtteilen.
Der Luitpoldhain bietet zahlreiche Möglichkeiten, einen Ausgleich benachbart
zu den Eingriffen zu realisieren. Ausgleichsmaßnahmen in weit entfernten
Stadtteilen aus dem Ökokonto (Neunhof) sind aus Sicht des BUND Naturschutz
weitgehend unnötig. Der Parkplatz an der Bayernstraße (innerhalb des
Luitpoldhains) ist hierfür sehr gut geeignet. Hier kann großflächig entsiegelt und
neuer Gehölzbestand gepflanzt werden. Parkplätze sind auf dem
Volksfestgelände ausreichend vorhanden.
Im westlichen Vorfeld der Ehrenhalle ist eine komplett versiegelte Fläche, die
weder zum historischen Gebäudekomplex gehört, noch als Rad- oder Fußweg
genutzt wird. Diese Fläche an der Ehrenhalle sollte entsiegelt werden.
Die Minigolfanlage ist seit etlichen Jahren außer Betrieb und verfällt zusehends.
Das Areal ist für Besucher nicht nutzbar und stellt eine Barriere in der
Parkanlage dar. Die Anlage ist zu beseitigen. Freie Standorte sind mit Gehölzen
zu begrünen.
Die Kartbahn/Verkehrsübungsbereich stellt aus Sicht des BUND Naturschutz
ebenfalls eine zweckfremde Nutzung für die naturnahe Parkanlage dar und ist
in einem hohen Maß mit Bodenversiegelung verbunden. Aus Sicht des BN
sollte die Nutzung ebenfalls aufgegeben werden. Der Standort ist gut geeignet,
Abwägung durch Stadt
Eine Unterbringung innerhalb des Baukörpers ist nicht möglich/vorgesehen.
Ansonsten werden Abstellmöglichkeiten auf Vorhabenebene berücksichtigt.
Seitens des Anregers wird negiert, dass seitens der Stadt zusätzlich weitere,
mindestens 51 Bäume innerhalb des Mittleren Rings gepflanzt werden sollen.
Eine Standortsuche läuft bereits, somit ist der Anregung zumindest teilweise
entsprochen, da eine verbindliche Festsetzung im BP nicht erfolgt.
Möglichkeiten zur Nachpflanzung innerhalb des Luitpoldhains wurden alle
ausgereizt. Weiteren Pflanzungen stehen schon vorhandener Baumbestand
oder die Zielsetzungen des Parkpflegewerkes entgegen. Eine Auflassung des
Parkplatzes an der Bayernstraße ist derzeit nicht vorgesehen.
Eine Entsiegelung der Flächen vor der Ehrenhalle ist nicht vorgesehen.
Im BP ist die bisherige zeichnerische Festsetzung zur Minigolfanlage bereits
entfallen. Eine weitere Umplanung unterliegt SÖR im Rahmen der weiteren
Ertüchtigung des Luitpoldhains.
Eine Umnutzung soll nicht im Rahmen des BP-Verfahrens erfolgen, sondern
obliegt SÖR im Rahmen der weiteren Ertüchtigung des Luitpoldhains. .
aufgestellt: Grosser-Seeger & Partner, Dipl.-Ing. B. Walk, Nürnberg, 28.02.2020, ergänzt am 12.03.2020
248
S. 3
Stellungnahme BN zur 1. Änd. BP 4160
Anmerkung G-S & P
Ausgleichsmaßnahmen umzusetzen.
Ungenügende saP
Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) weist eine Reihe
schwerwiegender fachlicher Mängel auf, die korrigiert werden müssen. Zudem
wurde sie leider nicht für den vollständigen Geltungsbereich des
Bebauungsplans erstellt und ist damit ebenfalls zu kritisieren. Der BUND
Naturschutz: fordert, für den gesamten Bereich des Bebauungsplans eine
spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zu erstellen und vorzulegen.
Das spezielle Artenschutzrecht greift auf Vorhabenebene, also wenn der
tatsächliche Eingriff vollzogen wird. Auf Ebene des Bebauungsplanes ist daher
zunächst nur zu prüfen, ob einer Umsetzung des Bebauungsplanes
artenschutzrechtliche Verbote entgegenstehen, die nicht durch Vermeidungsoder vorlaufende Ersatzmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) umgangen werden
können. Es ist daher grundsätzlich legitim, sich in der Bauleitplanung nur auf
die Eingriffsbereiche (hier: Neubau Konzerthaus) zu konzentrieren. Es muss
nicht zwingend der gesamte Geltungsbereich eines Bebauungsplans überprüft
werden, um artenschutzrechtlich auf der sicheren Seite zu sein. So werden
große Bereiche des Geltungsbereichs ja lediglich auf neuer Kartengrundlage
neu gezeichnet, es sind hier aber keine zusätzlichen Eingriffe vorgesehen (z.B.
östlich Straße „An der Ehrenhalle“, südlicher Bereich des Luitpoldhains,
westlich der Münchener Straße).
Folgende Schwachstellen der saP fallen auf:
Kartierungen:
das Planungsgebiet wurde nicht gleichmäßig untersucht, sondern es wurden
zwei Teilbereiche unterschiedlich bearbeitet. Es wurden ein Nord- und ein
Südteil unterschieden, und es wurden Kartierungen in den Jahren 2016 und
2019 in unterschiedlichen Intensitäten durchgeführt. Die Brutvögel wurden
2016 im Nordteil, ·2019·im Südteil kartiert (S. 4).
Die Fledermäuse wurden 2016 im Nordteil mit Quartiersuche kartiert, im
Südteil ohne (S.16), Horchboxen wurden 2016 an 2 Terminen (mit 2 und 5
Nächten Standzeit) und 2019 an 3 Terminen (mit je 1 Nacht) ausgebracht (S.
18).
=> Die Nachweisdaten sind nicht homogen (s. Hinweis auf
Revierverschiebungen im Kap. Vögel, S. 36).
=> Die Daten aus 2016 sind evtl. veraltet
=> Es fehlt eine Erklärung/Beurteilung, inwiefern dieses Vorgehen zulässig
ist.
=>Die Vögel hätten 2019 im ganzen Bereich (zeitgleich) kartiert werden
sollen.
Die vom BN angesprochenen methodischen Fehler beziehen sich u.a. auch auf
die Erfassungen in unterschiedlichen Jahren. Die Erfassungen im nördlichen
Bereich erfolgten 2016 und sind hinsichtlich ihres Alters damit noch belastbar
(„Verfallsdatum“ > 5 Jahre, was 2021 eintreten würde). Der Eremit wurde 2019
im gesamten Luitpoldhain untersucht, hier erfolgte also eine einheitliche
Erfassung. Kritisiert wurde, dass die Erhebungen im südlichen Teil eine
geringere Intensität hatten als 2016, was aufgrund des oben beschriebenen
Sachverhaltes (Konzentration auf Eingriffsbereich) aber nicht grundsätzlich zu
beanstanden ist, da die Nacherhebungen den Mindeststandards genügten.
Auch ohne die Nacherhebungen im Süden wären nach gutachterlicher
Aussage die Kartierungen 2016 (mit Ausnahme des Eremiten) für die
Bewertung des Eingriffs ausreichend gewesen. Eine Beanstandung wäre nur
zulässig, wenn unterschiedliche Erfassungsintensitäten zu einer Verzerrung
der Datenbasis geführt hätte, was hier nicht der Fall ist.
Karte 3 Baumstrukturen":
=> Hier ist nur Nordteil des Untersuchungsbereiches für die saP bearbeitet,
der Südteil fehlt.
=> Die Karte enthält keine Nachweise von artenschutzrechtlichen
Habitatstrukturen (nur Potenzialangaben für Fledermäuse und Eremit), keine
Spechthöhlen etc., keine größeren Nester
Detaillierte Untersuchung aller Bäume erfolgten nur im Eingriffsbereich, was im
Rahmen einer Abschichtung möglich ist. Für den südlichen Teil erfolgte aber
auch eine Erhebung von Höhlenbäumen (= „potenzielle Quartierbäume“ in
Karte 2 des saP-Gutachtens).
Der Karte liegt eine Detailkartierung zugrunde, die die vom BN geforderten
Informationen zu den artenschutzfachlich relevanten Strukturen enthält. Im
aufgestellt: Grosser-Seeger & Partner, Dipl.-Ing. B. Walk, Nürnberg, 28.02.2020, ergänzt am 12.03.2020
249
S. 4
Stellungnahme BN zur 1. Änd. BP 4160
Anmerkung G-S & P
Gutachten müssen nicht alle Erhebungen detailgetreu wiedergegeben werden.
In der saP fehlt ein Plan mit Eingriffsbereich. Insbesondere ist nicht
ersichtlich, was verlorengeht, wo sich Baustelleneinrichtung befindet und
welche Tabuzonen einzuhalten sind …
In Zusammenschau mit den Unterlagen zur Bebauungsplanänderung
(insbesondere dem Umweltbericht) ist der Eingriffsbereich eindeutig und
beschränkt sich auf die Bauflächen und schon versiegelte Flächen (vgl. saP,
S. 5).
CEF-Maßnahmen (S. 10): es werden „mindestens acht Bäume mit Höhlen
oder anderen faunistisch relevanten Strukturen (z.B. Stammrisse, Zwiesel)“
gefällt, daraus wird die Anzahl der Ersatzkästen ermittelt (12
Fledermauskästen, 12 Kleinvögel, 1 Waldkauz). Eine genauere Erläuterung
fehlt, wie diese Zahlen begründet werden.
=> Es gab keine Kartierung der tatsächlichen Baum-Habitate! Diese ist
nachzuholen und vorzulegen.
=> Die genaue Zahl der tatsächlichen relevanten, genutzten Quartiere – oder
zumindest Habitatstrukturen – ist nicht bekannt. Sie ist zu ermitteln und
vorzulegen.
=> „Zwiesel“ ist nicht automatisch ein artenschutzrechtlich relevantes Habitat.
In saP ist dies erläutert (S. 10): „Daher wird als adäquater Ausgleich für einen
gefällten Höhlenbaum der Ersatz durch drei Kästen angesetzt.“ Die Verteilung
der Kästen erfolgte auf die betroffenen Artengruppen, die Kastentypen wurden
entsprechend der vorkommenden Arten ausgewählt. Das ist ausreichend.
Die Nisthöhlen (CEF-Maßnahme 1) sind an Altbäumen in unmittelbarer Nähe
der Konzerthalle anzubringen, Wie ·ursprünglich vorgeschlagen. Der
Luitpoldhain wird zusammen mit dem Volkspark Dutzendteich von vielen
Vogelarten als einheitliches Revier genutzt. Unter anderem sind hier Uhu und
Waldohreule nachgewiesen. Die hohen Gebäude sind daher mit einer breiten
Palette von Gebäudebrüterkästen auszustatten (Uhu, Wanderfalke,
Turmfalke, Mauersegler, Haussperling).
Aufhängung von Nistkästen im Luitpoldhain war nicht möglich, außerdem
hängen hier bereits mehr als zwei Dutzend Kästen für unterschiedliche Arten.
Am Silberbuck mit dem dort noch vergleichsweise jungen Baumbestand sind
Baumhöhlen dagegen Mangelware und die Maßnahme dort sinnvoll situiert. .
Alle vorgesehenen artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen befinden
sich zudem im räumlichen Zusammenhang zum Eingriffsort.
Für die Ausstattung der Gebäude mit Gebäudebrüterkästen gibt es keine
artenschutzrechtliche Begründung. Dies könnte höchstens eine freiwillige
Leistung sein.
Fledermäuse:
in Tab. 3 „Schutzstatus und Gefährdung der ‚im Untersuchungsraum
nachgewiesenen Fledermausarten“ sind auch vier Arten aufgeführt, die nicht
nachgewiesen wurden (Bechstein-, Breitflügel-, Zweifarbfledermaus,
Kleinabendsegler)
=> Die Begründung fehlt und ist nachzuholen.
In den Artenbögen (S. 20 – 27) sind vier Arten im Einzelnen behandelt
(Bechsteinfledermaus,
Großer
Abendsegler,
Mückenund
Zwergfledermaus), dann sind sechs Arten als Ökologische Gilde
„Baumfledermäuse“ zusammen abgehandelt (S. 28 – 29)
=> Das ist unverständlich, da auch die einzeln behandelten Arten in Bäumen
hausen.
Doch, siehe oben, eine Vorlage ist entbehrlich, auch im Bauleitplanverfahren
sind nicht alle vorhandenen Akten auszulegen.
Sowohl in der Brutvogelkartierung, als auch bei der Fledermauserfassung
(Karten 1 und 2 in saP-Anhang sind tatsächliche Brutstätten und genutzte
Baumquartiere dargestellt.
Wenn dem so ist, müsste man ggf. die Anzahl der erforderlichen Kästen in der
CEF-Maßnahme reduzieren.
Auf Wunsch von UwA wurden auch potentiell vorkommende Arten wie die
Bechsteinfledermaus aufgenommen. Gerade die Bechsteinfledermaus ist
methodisch nicht immer sicher nachzuweisen bzw. ein Vorkommen sicher
auszuschließen. Im Sinne einer umfassenden Betrachtung wurden diese Arten
daher mit einbezogen.
Die Abhandlung orientierte sich an der Bedeutung (Abendsegler, Mücke- und
Zwergfledermaus mit konkreten Nachweisen, Bechsteinfledermaus als
Anhang II-Art). Grundsätzlich hätte man auch nur auf Ebene der ökologischen
Gilde abhandeln können. Weitere Ausführungen sind hierzu nicht nötig, da sie
keinen Einfluss auf das Ergebnis der artenschutzrechtlichen Prüfung haben.
aufgestellt: Grosser-Seeger & Partner, Dipl.-Ing. B. Walk, Nürnberg, 28.02.2020, ergänzt am 12.03.2020
250
S. 5
Stellungnahme BN zur 1. Änd. BP 4160
=> Es wäre sinnvoller gewesen, die Arten dahingehend zu gruppieren, ob sie
evt. auch in Bäumen überwintern. Das ist wichtig für den Zeitraum, in dem die
Bäume mit möglichen Winterquartieren gefällt werden dürfen (Bäume mit
potenziellem Winterquartier nur im Oktober!).
In den Artenbögen fehlt die Behandlung der Zweifarbfledermaus.
=> Das ist ein Fehler, der zu korrigieren ist.
Anmerkung G-S & P
Zitat saP (S. 19): „Eine separate Betrachtung für die Breitflügel- und die
Zweifarbfledermaus, die keine baumhöhlenbewohnenden Arten sind, ist
entbehrlich, da sie von der Planung nicht betroffen sind (keine
Gebäudequartiere im Geltungsbereich, keine relevanten Auswirkungen auf das
Jagdhabitat).“
Zauneidechse:
die Wetterdaten der Kartierungen (S. 30) sind etwas „kühl“: die UNB Nürnberg
fordert bei Zauneidechse Kartierungs-Temperaturen von 22-30 °C. Die
Kartierung ist zu wiederholen und erneut vorzulegen.
Die vom BN zitierte Temperaturvorgabe zur Kartierung der Zauneidechse
entstammt dem Heft „Leistungsbeschreibung für faunistische Untersuchungen“
von Albrecht et al. (2015) und bezieht sich allgemein auf die Artengruppe
Reptilien. In der Fachwelt sind Erfassungen der Zauneidechse bei
Temperaturen, wie an den Kontrolltagen 2016 herrschend, aber anerkannt. Die
Erhebungen zur Zauneidechse orientierten sich an deren Aktivitätsphasen über
den Tag. Eine gute Erfassung ist nur gegeben, wenn die Tiere auch gesehen
werden können und nicht sofort flüchten. Daher wird vormittags in den
Aufwärmphasen nachgesehen. In der Literatur werden für die Aufwärmphasen
die meisten Sichtungen bei Temperaturen unter 22 °C erbracht. Bei
Temperaturen darüber wäre die Erfassungswahrscheinlichkeit deutlich
geringer. Die Kartierung ist daher nicht zu wiederholen.
Eremit
Es gibt zahlreiche Verdachtsbäume. Davon müssen auch welche gefällt
werden. Bei der Fällung dieser Bäume ist eine ökologische Baubegleitungunmittelbar vor Ort – erforderlich! Kommt erst im Artenbogen (S. 34)
=> Dies ist bei den Vermeidungsmaßnahmen bei V1 zu ergänzen (S. 8)!
Artenbogen Punkt 2.2: Störungen der lokalen Population sind angeblich nicht
zu erwarten. Was ist jedoch, wenn in einem gefällten Verdachtsbaum doch
eine Population entdeckt wird? Das Eremiten Gutachten Schmidl (2019), S.
4 sagt aus: „Jede Mulmhöhle ist Lebensraum“.
=> Bei „Verdachtsbäumen“ ist das Vorkommen von lokalen Populationen
(1 Mulmhöhle mit Eremit = 1 lokale Population) nicht auszuschließen;
sondern als „worst case“ anzunehmen
=> Dies muss diskutiert werden!
Eine Umweltbaubegleitung hat alle artenschutzrechtlichen Erfordernisse mit zu
berücksichtigen. Dazu zählen ggf. auch vorher nicht festgestellte Sachverhalte,
wie sie z.B. durch Neuentstehung von Baumhöhlen durch Aktivität von
Spechten geschehen können. Auch bei Entdeckung übersehener Vorkommen
hat die Umweltbaubegleitung einzugreifen. Eine weitere Darlegung im saPGutachten zu den Aufgaben einer Umweltbaubegleitung und der Abdeckung
aller möglicher Eventualitäten ist aber nicht erforderlich.
Aufgrund der Erkenntnisse aus der Begutachtung der Bäume im Hinblick auf
Vorkommen des Eremiten lassen sich zunächst keine weiteren Maßnahmen
zwingend ableiten.
Zitat Gutachten Schmidl:
„Vorkommen des Eremiten (Osmoderma eremita) konnten im untersuchten
bodennahen Bereich bis 4 m im Eingriffsbereich wie im gesamten Luitpoldhain
nicht festgestellt werden. Auch in den per Fernglas begutachteten Baumkronen
fanden sich keine Hinweise auf geeignete größervolumige Höhlungen, ein
Vorkommen im Kronenbereich erscheint daher unwahrscheinlich.“
aufgestellt: Grosser-Seeger & Partner, Dipl.-Ing. B. Walk, Nürnberg, 28.02.2020, ergänzt am 12.03.2020
251
S. 6
Stellungnahme BN zur 1. Änd. BP 4160
Anmerkung G-S & P
Vögel:
Es wurde keine Anzahl von Spechthöhlen ·ermittelt (s.o. CEF). Bei den
Artenbögen Bunt-, Grün und Mittelspecht wird erwähnt, dass, „von den
festgestellten Bäumen mit Spechthöhlen … mehrere gefällt werden.“ Müssen.
=> ·Hier fehlt genaue Zahl. Diese ist zu ergänzen!
Potenziell könnte Mittelspecht in einer oder mehreren Buntspechthöhlen
brüten. Der Mittelspecht ist lärmempfindlich.
=> Es wäre wichtig zu wissen, ob in der Nähe der Baustelle Bäume mit
Buntspechthöhlen stehen bleiben, für Lärmschutzmaßnahmen während der
Mittelspecht-Brutzeit
Waldohreule: Sie brütet nach Südbeck et al. (2005) in alten Krähennestern
und Legebeginn kann schon Ende Februar sein. In der Revierkarte Brutvögel
(Faunistische Erfassungen Karte 1 vom 29.11.2016) sind etliche
Rabenkrähenester dargestellt. Diese wären potenzielle WaldohreulenBrutplätze und dürften nicht bis Ende Februar gefällt werden
=-> Es fehlt Hinweis in den Vermeidungsmaßnahmen (V2).
Für die Höhlenbrüter ist die Art der Entstehung von Baumhöhlen (Specht oder
Fäulnis) nicht relevant. Eine aktuelle Brut von Spechtarten im Luitpoldhain
konnte bis auf einen Brutverdacht des Buntspechtes weder 2016 noch 2019
nachgewiesen werden. Eine Brut des Mittelspechtes konnte nicht festgestellt
werden, dieser war lediglich bei der Nahrungssuche anzutreffen. Aufgrund der
Verlärmung durch Verkehr auf der Münchener Straße wäre nach den Angaben
des BN zur Lärmempfindlichkeit des Mittelspechtes eine Brut im Baufeld
ohnehin ausgeschlossen.
Ökologische Nutzung der Dachflächen und Fassaden
Für das Oberflächenwasser der Dächer ist eine unterirdische
Wasserspeicherung als Wasserreserve für die Bewässerung der vorhandenen
Grünbestände zu Installieren. Andernfalls ist eine oberflächige Ableitung in die
angrenzenden. außerhalb des Baugebiets liegenden offenporigen Grünflächen
vorzusehen.
Das Dach sollte intensiv begrünt werden, um weitere Rückhaltekapazitäten für
Regenwasser zu schaffen und über die Verdunstung eine positive
stadtklimatische Wirkung zu erzielen. Zusätzlich ist eine großflächige
Photovoltaikanlage auf dem Dach einzurichten, die mit Südausrichtung und 30°
Neigung energieeffizient gestaltet werden muss.
Weiterhin ist eine umfassende Fassadenbegrünung vorzusehen, die die
erheblichen stadtklimatischen Nachteile des Neubaus geringfügig ausgleichen
kann.
Weitere Anregungen:
1. Das Ramada-Parkhotel sollte oben einen Aussichtspunkt erhalten, der frei
zugänglich sein soll für die Öffentlichkeit (Vogelbeobachtung).
2. Der Luitpoldhain hat aufgrund seines alten Baumbestandes erhebliche
Bedeutung für den Artenschutz und die innerstädtische Biodiversität Für
den Park ist ein Parkpflegewerk mit ökologischer Ausrichtung zu erstellen.
3. An der Bayernstraße sollte in Höhe der Bushaltestelle (Volksfestplatz) ein
Im engeren Baustellenbereich befand sich 2016 lediglich ein Horst der
Rabenkrähe auf einer Eiche, der 2019 nicht mehr vorhanden war. Neuanlagen
von Nestern sind im Zuge der Umweltbaubegleitung zu prüfen, ebenso wie eine
dann ggf. mögliche Brut der Waldohreule im Baufeld. Der Legebeginn der
Waldohreule erfolgt im Übrigen überwiegend ab Mitte März und nur in
besonderen Jahren schon ab Ende Februar.
Wurde im Verfahren ausreichend diskutiert. Anregungen beziehen sich
überwiegend auf die Vorhabenebene. Eine Fassadenbegrünung ist aufgrund
des Glaskubus nicht möglich. Dieser entspricht dem Wettbewerbsergebnis.
Für Bauleitplanverfahren irrelevante Anmerkungen.
Parkpflegewerk besteht bereits, soll aber fortgeschrieben werden.
aufgestellt: Grosser-Seeger & Partner, Dipl.-Ing. B. Walk, Nürnberg, 28.02.2020, ergänzt am 12.03.2020
252
S. 7
Stellungnahme BN zur 1. Änd. BP 4160
Anmerkung G-S & P
neuer Zugang zum Luitpoldhain geschaffen werden.
4. In der Masterarbeit von L. Dittrich 2018/19 ist ein interessantes Konzept zur
Anlage von vier Geschichtswegen im Luitpoldhain. Die Wege können unter
Beachtung des Natur- und Artenschutzes realisiert werdet! Der
Geschichtsweg im Südosten sollte über die Bayernstraße hinweg eine
Verlängerung zum Dokuzentrum erhalten.
5. Der Park weist eine Vielzahl unterschiedlicher Baumarten in stattlicher
Größe auf. Ein Baumlehrpfad kann dieses Potenzial aufgreifen und ist
einzurichten.
aufgestellt: Grosser-Seeger & Partner, Dipl.-Ing. B. Walk, Nürnberg, 28.02.2020, ergänzt am 12.03.2020
253
S. 8
Paizs, Franziska
Von:
Gesendet:
An:
Betreff:
Paizs, Franziska
Dienstag, 17. März 2020 07:26
Paizs, Franziska
WG: Änd. BP 4160 - weitere Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit
Von: Bernhard Walk <Walk@grosser‐seeger.de>
Gesendet: Freitag, 28. Februar 2020 13:29
An: Ref.VI‐PBD‐Konzertsaal <PBD‐Konzertsaal@stadt.nuernberg.de>
Betreff: Änd. BP 4160 ‐ weitere Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit
Sehr geehrte Frau Winkler,
zu den weiteren Stellungnahmen aus der Öffentlichen Auslegung, wo StPl uns in der Abwägungstabelle für einen
möglichen Rücklauf zu umweltrelevanten Belangen genannt hat, ist folgendes zu sagen, soweit nicht schon durch
StPl vorgegeben:
Bürger (30.01.2020):
Die Begründungen der Stellungnahmen entsprechen im Wesentlichen den Argumenten aus der Stellungnahme des
BN, siehe daher dort. Bezüglich des Standortes an der Meistersingerhalle ist zuvor eine Grundsatzentscheidung
getroffen worden.
Bürgerin(31.01.2020):
Argumente sind auf der politischen Ebene zu beantworten bezüglich einer Bevorzugung des Standorts an der
Meistersingerhalle gegenüber der Berücksichtigung anderer Umweltaspekte wie Baum‐ und Klimaschutz.
Bürger Bismarkstraße (31.01.2020)
Viele Punkte sind von anderern Fachstellen zu beantworten, insbesondere zur BP‐Begründung.
Anregung zu S. 36 der BP‐Begründung: I.5.8 – Mit dem sommerlichen Wärme‐ und winterlichen Kälteschutz
ist die temperaturausgleichende Funktion von Fassadenbegrünung auf die Fassadenoberflächen gemeint,
d.h. es werden Hitze‐ und Kältespitzen gekappt. Damit sind die Fassadenoberflächen nicht so einer
extremen Temperaturspanne ausgesetzt. Dieser Aspekt wird ja deshalb auch unter dem Punkt Bauphysik
erwähnt.
Anregung zu S. 8 UB: Bemängelung der Prognose für Bau‐ und Betriebsphase – Im BP können noch nicht alle
Punkte auf Vorhabenebene abschließend geklärt sein, daher konnten gerade dezidierte Aussagen zur Bau‐
und Betriebsphase zum derzeitigen Kenntnisstand nur „soweit möglich“ getroffen werden. Dies stellt aber
keinen Mangel an der Umweltprüfung dar.
Anregung zu S. 10 UB: Baustelleneinrichtung – Im BP können noch nicht alle Punkte auf Vorhabenebene
abschließend geklärt sein, dazu zählen auch Fragen der Baustelleneinrichtung. Dies stellt aber keinen
Mangel an der Umweltprüfung dar. Im UB wurde auf den aktuellen Kenntnisstand zurückgegriffen.
Anregung zu S. 12 UB: Flächenbilanz Versiegelung – Im BP wird auf den realen Zustand in der Bilanz
abgestellt, bei der FNP‐Änderung auf die Darstellungen des FNP.
Anregung zu S. 14 UB: Grundwasserhaltung – Ergebnisse des Gutachtens von Schulze & Lang vom
08.02.2019 sind im Wesentlichen im Gutachten vom 07.08.2019 enthalten. Östlich der Meistersingerhalle
ähnliche Grundwasserflurabstände wie im Westen und somit ähnlicher Aufwand. Nur hier noch zusätzlich
verrohrter Verlauf des Nummerleinskanals, der zu beachten ist. Im Übrigen wird der Sachverhalt vom
Anreger verkannt, da bei einer Inanspruchnahme des Großen Parkplatzes eine mehrgeschossige Tiefgarage
aufgrund des Wegfalls von Stellplätzen erforderlich geworden wäre, die zu deutlich erheblicheren Eingriffen
in den Grundwasserkörper geführt hätte.
Anregung zu S. 18 UB: Baumbestand – Es handelte sich hier bei den Baumbestandsdaten zu faunistisch
relevanten Strukturen, die im „Bericht zu den faunistischen Erfassungen“ ( Grosser‐Seeger & Partner,
29.11.2016) eingeflossen sind. Ein qualifizierter Baumbestandsplan wurde erst nach Fertigstellung der
Unterlagen zum Rahmenplan erstellt.
Anregung zu S. 17/18 UB: Fällungen für U‐Turn – Der Umweltbericht prüft die Auswirkungen der
Bebauungsplanänderung an sich. Es muss keine Prüfung oder gar Darlegung erfolgen, welcher Baum wegen
welcher Maßnahme (Neubau Konzerthaus, Spartenverlegung, Erschließung, Umgestaltung Freiflächen,
Verkehrssicherungspflicht) gefällt werden muss oder wie sich bestimmte Eingriffe begründen. Diese
1
254
Detaillierung würde den Umfang des Umweltberichtes sprengen und dem Bürger keine verständliche
Bewertung der Maßnahme an die Hand geben. Die Darlegungen des Anregers zur Umrechnung von
Stammdurchmesser zu Stammumfang können nicht zugeordnet werden. Im Umweltbericht werden zu den
zu fällenden Bäumen die Angaben bereits nach Stammumfang angegeben.
Anregung zu S. 25 UB: Freiraumverbindung – Es handelt sich hier um die im FNP dargestellte
Freiraumverbindung entlang der Münchener Straße. Eine eigene zeichnerische Darstellung oder weitere
Darlegung ist nicht erforderlich.
Anregung zu S. 28/29 UB: Verkehrslärm – Kenntnisnahme. Wie ausgeführt, kann ein Bebauungsplan keine
verkehrsrechtlichen Anordnungen, wie z.B. eine Geschwindigkeitsvorgabe festsetzen. Fehlerhafte Angabe zu
Geschwindigkeit in Wodanstraße in Gutachten IfB Sorge wird korrigiert.
Anregung zu S. 29 UB: Mobilitätskonzept – Umweltbericht wurde erstellt, als Mobilitätskonzept nur im
Entwurfsstadium vorlag. Die wesentlichen Aussagen haben daher Berücksichtigung gefunden. Eine weitere
dezidierte Prüfung ist nicht erforderlich, da sie zu keiner anderen Bewertung der Erheblichkeiten führen
würden.
Anregung zu S. 31 UB: Lufthygiene – Stellungnahmen der Fachstellen beziehen sich auf im Hinblick auf die
Planung relevante Sachverhalte und nicht auf allgemeine Darlegungen von grundsätzlichen Sachverhalten.
Weitere Stellungnahme ist nicht veranlasst.
Anregung zu S. 34 UB: Wärmeschutz bei Glasfassaden, Klimatisierung – In der Detaillierung nicht relevant
auf BP‐Ebene. Ergriffene technische Lösungen bei Ref. VI erfragen.
Anregung zu S. 35 UB: Klimaschutz – Angaben im UB so ausreichend.
Anregung zu S. 35 UB: Einschlägige Vorschriften EnEV, EEWärmeG – Die einschlägigen Vorschriften schaffen
mittlerweile einen derart hohen Standard, so dass frühere Vorgaben der Stadt Nürnberg zur Übererfüllung
dieser Standards heute nicht mehr technisch und wirtschaftlich darstellbar sind. Abklärung mit UwA
Anregung zu S. 59/60 UB: Umweltrelevante Ziele, hier: Klimafahrplan – Die Umsetzung der Planung hat
Auswirkungen auf das Schutzgut Klima, die aber als nicht erheblich nachteilig in der Umweltprüfung
bewertet wurden.
Anregung zu S. 35 und 59/60 UB: Energiekonzept, Übereinstimmung mit BauGB – Klärung Energiekonzept
durch Ref. VI. Bezüglich der Erfordernisse des BauGB ist zu sagen, dass es sich hier zum einen um Soll‐
Formulierungen handelt, zum anderen um öffentliche Belange, die zusammen mit den privaten Belangen
gegeneinander und untereinander im Verfahren abgewogen werden. Dies ist bei diesem
Bauleitplanverfahren erfolgt.
Anregung zu S. 35 UB: Fernwärme – Abklärung Ref. VI, UwA und ggf. N‐Ergie (vgl. auch Stellungnahme von
Bündnis Energiewende)
Anregung zu S. 35 UB: Anpassung der „Leitlinien zum energieeffizienten …“ – GEG noch nicht verabschiedet.
Überarbeitung der Leitlinien nicht Bestandteil des Bauleitplanverfahrens.
Anregung zu S. 59/60 UB: Stadtklimagutachten – Die Umsetzung der Planung hat Auswirkungen auf das
Schutzgut Klima, die aber als nicht erheblich nachteilig in der Umweltprüfung bewertet wurden.
Standortentscheidung sowie Billigung der BP‐Änderung ist unter Abwägung aller Punkte getroffen worden.
Anregung zu S. 38 UB: Gutachten Schulze & Lang 08.02.2019 – Ergebnisse des Gutachtens von Schulze &
Lang vom 08.02.2019 sind im Wesentlichen im Gutachten vom 07.08.2019 enthalten.
Anregung zu S. 48 UB: Alternativen – Kenntnisnahme. Standortentscheidung ist unter Abwägung aller
Punkte getroffen worden.
Anregung zu S. 49 UB: Alternativen – Es liegt in der Natur der Sache, dass sich Planungen verändern.
Standortentscheidung ist unter Abwägung aller bekannter Punkte getroffen worden. Umweltprüfung
bezieht sich bei der Prüfung auf die nun vorliegende Planung.
Anregung zu S. 54 UB: Zusammenfassende Tabelle – Kenntnisnahme. Standortentscheidung sowie Billigung
der BP‐Änderung ist unter Abwägung aller Punkte getroffen worden.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Dipl.-Ing. Bernhard Walk
Landschaftsplaner
Großweidenmühlstr. 28a-b
2
255
Ö 10
256
Ö 10
00848084.docx
SATZUNG ZUR ÄNDERUNG DER
BEBAUUNGSPLANSATZUNG
NR. 4160
umfassend ein Gebiet zwischen Bayernstraße, Münchener Straße, Parsifalstraße,
Platz der Opfer des Faschismus, Schultheißallee einschließlich einer Teilfläche
südlich der Bayernstraße (in Verlängerung der Schultheißallee)
Vom ......................
Die Stadt Nürnberg erlässt gemäß Beschluss des Stadtplanungsausschusses vom .......................
auf Grund von
§§ 9, 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB), neugefasst durch Bekanntmachung vom 03.
November 2017 (BGBl. I. S. 3634), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke
(Baunutzungsverordnung – BauNVO), neugefasst durch Bekanntmachung vom 21. November 2017
(BGBI. I S. 3786), § 44 Abs. 5 Satz 3 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege
(Bundesnaturschutzgesetz-BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch
Art. 18 des Gesetzes vom 13. Mai 2019 (BGBl. I S. 706), Art. 4 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über
den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (Bayerisches
Naturschutzgesetz – BayNatSchG) vom 23. Februar 2011 (GVBl S. 82, BayRS 791-1-U), zuletzt
geändert durch § 1 Abs. 339 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) und Art. 81 Abs. 1
Nr. 1 und Nr. 2, Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588), zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 24. Juli 2019
(GVBl. S. 408)
folgende
Satzung zur Änderung der Bebauungsplan-Satzung Nr. 4160
Art. 1
Der Bebauungsplan Nr. 4160 umfassend ein Gebiet zwischen Bayernstraße, Münchener Straße,
Parsifalstraße, Platz der Opfer des Faschismus, Schultheißallee einschließlich einer Teilfläche
südlich der Bayernstraße (in Verlängerung der Schultheißallee) vom 21.01.1982 (Amtsblatt S.20)
wird wie folgt geändert:
1.
In § 1 der Satzung wird folgender Satz angefügt: „Der Planteil ist Bestandteil dieser Satzung“
2.
Der Planteil des Bebauungsplans vom 21.01.1982 wird durch den Planteil vom 30.10.2019
ersetzt.
3.
§ 2 der Satzung wird wie folgt geändert:
a)
Nr. 1 wird wie folgt geändert:
aa)
In Satz 1 werden die Wörter „gemäß § 11 Baunutzungsverordnung
(BauNVO)“ gestrichen.
bb)
Vor den Wörtern „Das Sondergebiet“ wird die Nummerierung „1.1“ eingefügt.
cc)
In Nr. 1.1 wird hinter dem Wort „Sondergebiet“ der Klammerzusatz „(SO)“
eingefügt.
S. 1
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b)
Nach Nr. 1.1 wird folgende Nr. 1.2 eingefügt:
„1.2 Emissionskontingente
Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die in der
folgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente LEK nach DIN 456911 weder
tags (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) noch nachts (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) überschreiten:
Teilfläche
Emissionskontingent gemäß DIN 45691
LEK in dB
tags (6.00 Uhr - 22.00 Uhr) nachts (22.00 Uhr - 6.00 Uhr)
Teilfläche 1
58
53 (55) *
Teilfläche 2
55
52
Teilfläche 3
57
52
* In Richtung Westen, die Immissionsorte IO 01 bis IO 04 an der Parsifalstraße betreffend, wird
für die Teilfläche 1 nachts ein Zusatzkontingent von 2 dB zugelassen.
Immissionsorte:
In Richtung Westen, gilt für das Grundkontingent und das Zusatzkontingent:
IO 2 (Wohnhaus Parsifalstraße 16-18, Ostfassade, alle Geschosse)
In Richtung Norden und Osten, gilt für das Grundkontingent:
IO 8 (Wohnhaus Schultheißallee 5, Südwestfassade, alle Geschosse)
Immissionsort
Adresse
Fassade
IO 01
Parsifalstraße 24
Ostfassade
IO 02
Parsifalstraße 16-18
Ostfassade
IO 03
Parsifalstraße 12
Ostfassade
IO 04
Parsifalstraße 4
Ostfassade
IO 05
Platz der Opfer des Faschismus 6
Südostfassade
IO 06
Hainstraße 34
Südfassade (Hochhaus)
IO 07
Schultheißallee 1
Südwestfassade
(Ostflügel)
IO 08
Schultheißallee 5
Südwestfassade
IO 09
Schultheißallee 11
Südwestfassade
IO 10
Schultheißallee 21
Südwestfassade
Ein Vorhaben erfüllt auch dann die schalltechnischen Festsetzungen des
Bebauungsplans, wenn der Beurteilungspegel den Immissionsrichtwert nach TA
Lärm um mindestens 15 dB unterschreitet (Relevanzgrenze).
1 Die DIN 45691 kann über das Stadtplanungsamt der Stadt Nürnberg, Lorenzer Straße 30, 90402 Nürnberg in der Planauflage sowie beim Patentzentrum Nürnberg,
Tillystraße 2, 90431 Nürnberg eingesehen werden. Sie kann auch über die Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin bezogen werden.
S. 2
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Die in der Tabelle angegebenen Emissionskontingente gelten pro m² der jeweiligen
Teilfläche (TF) des Sondergebiets Kultur- und Kongresszentrum. Maßgebliche
Bezugsfläche für die Umrechnung der betrieblichen Schallleistungspegel sind die im
Plan gekennzeichneten Teilflächen im Sondergebiet Kultur- und Kongresszentrum.“
c)
Nr. „3. Maß der baulichen Nutzung“ erhält folgende Fassung:
„Das höchstzulässige Maß der baulichen Nutzung ergibt sich im allgemeinen
Wohngebiet aus der überbaubaren Grundstücksfläche, die der zulässigen Größe der
Grundfläche der baulichen Anlage entspricht, in Verbindung mit der Zahl der
Vollgeschosse bzw. im Sondergebiet Kultur- und Kongresszentrum aus den
überbaubaren Grundstücksflächen in Verbindung mit den im Planteil festgesetzten
Traufhöhen. Die Traufhöhe bezieht sich auf die Bezugsebene Erdgeschoß +/- 0,00 m
≙ 314,15 m ü. NN.“
d)
Nach Nr. „3. Maß der baulichen Nutzung“ wird Nr. „3a. Bauweise“ eingefügt:
„3a. Bauweise
Es gilt eine abweichende Bauweise. Innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen
sind durchgehende Baukörper - auch über 50 m Länge - zulässig.“
e)
Nach Nr. „3a Bauweise“ wird folgende Nr. 4 eingefügt:
„4. Nicht überbaubare Grundstücksflächen
Der östlich des Kongresszentrums zwischen Hauptgebäude und Eingangshalle und
westlich des großen Parkplatzes vorhandene Trinkwassernotbrunnen und eine
Fläche mit Durchmesser von 3 m, gemessen vom Mittelpunkt des Brunnendeckels,
darf nicht überbaut oder unterbaut werden.“
f)
Nr. 4 wird wie folgt geändert:
aa)
Aus Nr. „4. Nebenanlagen und Garagen“ wird Nr. „5. Nebenanlagen“.
bb)
Satz 1 erhält folgende Fassung:
„Außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sind Nebenanlagen im Sinne des
§14 BauNVO nur für die Müll- und Wertstoffentsorgung, für das Abstellen von
Fahrrädern, für die Versorgung des Baugebiets mit Elektrizität, Gas, Wärme und
Wasser sowie zur Ableitung und Speicherung von Regenwasser zulässig.
Im Allgemeinen Wohngebiet sind Nebenanlagen und Einrichtungen für die
Kleintierhaltung auch innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen unzulässig.“
g)
Nach Nr. „5 Nebenanlagen“ wird folgende Nr. 6 eingefügt:
„6. Stellplätze, Aufstellflächen, Garagen und Tiefgaragen mit ihren Zufahrten
Außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sind Stellplätze und Tiefgaragen
mit ihren Zufahrten nur in den im Planteil dafür festgesetzten Flächen zulässig.
Garagen sind nur im Allgemeinen Wohngebiet und dort nur innerhalb der
überbaubaren Grundstücksflächen und den im Planteil dafür festgesetzten Flächen
zulässig.
Innerhalb der „Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung – Aufstellfläche
Übertragungswagen“ an der Münchener Straße, westlich des neuen Konzerthauses
S. 3
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ist ausschließlich das Abstellen von Fahrzeugen, die der Produktion und Übertragung
von Rundfunk- und Fernsehsendungen sowie Streamingdiensten dienen, zulässig.“
h)
Nach Nr. „6. Stellplätze, Aufstellflächen, Garagen und Tiefgaragen mit ihren
Zufahrten“ werden folgende Nrn. 7-11 eingefügt:
„7. Versickerung von Niederschlagswasser
Im Sondergebiet ist unbelastetes Niederschlagswasser von versiegelten Flächen,
Dachflächen und Fassaden vor Ort dezentral in den im Planteil hinweislich
dargestellten unterirdischen Rohrrigolen zur Versickerung zu bringen. Teilflächen der
befestigten Flächen können bei geeigneter Gefälleausbildung auch direkt in
benachbarte private Grünflächen entwässert werden.“
„8. öffentliche und private Grünflächen / Grünordnung
8.1.
Erhaltenswerter Baumbestand
Die zum Erhalt festgesetzten Bäume sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgängigkeit
durch klimaangepasste und standortgerechte Bäume mit einem Stammumfang von
25 – 30 cm, gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden, zu ersetzen. Die
Ersatzpflanzung ist standortnah, maximal 5 m vom Bestandsbaum entfernt,
vorzunehmen.
Die Bodenfläche unter dem Kronentraufbereich ist zuzüglich 2,0 m von jeglicher
Beeinträchtigung frei zu halten bzw. es sind geeignete Maßnahmen zur Vermeidung
(z.B. Wurzelbrücken, Wurzelschutz) zu ergreifen. Unzulässig sind auch
Veränderungen des Geländeniveaus (Abgrabungen und Aufschüttungen).
8.2.
Neupflanzungen von Bäumen
Die im Planteil mittels Hinweis zur Pflanzung vorgesehenen 39 Bäume sind zu
pflanzen. Die Anzahl der dargestellten Bäume darf nicht unterschritten werden.
Für die Pflanzungen sind standortgerechte, klimaangepasste Laubbäume als
Hochstamm, 4 – 5x verpflanzt, aus extra weitem Stand, Solitärbaum, Stammumfang
25-30 cm, gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden, zu verwenden.
Bei Abgängigkeit eines Baums ist dieser durch einen klimaangepassten und
standortgerechten Baum gleicher Qualität zu ersetzen. Die Ersatzpflanzung ist
standortnah, maximal 5 m vom Bestandsbaum entfernt, vorzunehmen.
8.3.
Wurzelraum
Im Bereich befestigter Flächen sind Baumstandorte mit mindestens 16 m² großen
bodenoffenen Baumscheiben herzustellen und gegen Überfahren zu sichern. Der
durchwurzelbare Bodenraum muss spartenfrei sein und darf ein Volumen von 16 m³
nicht unterschreiten, die Vegetationsschicht muss mindestens 1,0 m stark sein.
Darüber hinaus muss die Baumscheibe eine Breite von mindestens 2,5 m aufweisen.
Im Ausnahmefall kann die bodenoffene Fläche auf 6 m² reduziert werden, unter der
Voraussetzung, dass 16 m³ luft- und wasserdurchlässiges überpflasterbares
Baumsubstrat einschließlich Belüftungssystem angrenzt.
8.4.
Dachbegrünung und Innenhöfe
Flachdächer und Dächer von Gebäuden im Sondergebiet mit einer Neigung bis zu
20° ab einer Gesamtfläche von 100 m² sind mit Ausnahme erforderlicher
Dachdurchdringungen und technischer Einrichtungen mit mindestens einer
extensiven Dachbegrünung (Kraut- und/oder Grasvegetation) auszustatten, sofern
S. 4
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keine Gründe des Denkmalschutzes entgegenstehen. Die Vegetationstragschicht
muss mindestens 10 cm stark sein. Die Ausführung einschichtiger Bauweisen ist nicht
zulässig. Dies ist bei Statik und Konstruktion zu berücksichtigen.
Eine Befreiung von der Festsetzung erfordert die Durchführung von
Ersatzmaßnahmen, um die in der Eingriffsbilanzierung eingestellte Anzahl an
Wertpunkten auszugleichen. Die Dachbegrünung ist auf Dauer zu erhalten.
Begrünte Innenhöfe
Im nordwestlichen Bereich des Sondergebiets sind innerhalb der Baugrenzen, die im
Planblatt mit „Konzerthaus“ bezeichnet sind, begrünte Innenhöfe mit einer
Grundfläche von insgesamt mind. 500 m² anzulegen und auf Dauer zu unterhalten.
Die Vegetationstragschicht muss mindestens 80 cm betragen.
8.5.
Versickerungsfähige Beläge
Ebenerdige Stellplätze sowie sonstige befestigte Flächen wie Zufahrten und
Zuwegungen sind versickerungsfähig herzustellen, oder dort anfallende
Oberflächenwasser seitlich zu versickern. Das Material für die Tragschicht ist so zu
wählen, dass eine Versickerung des Oberflächenwassers möglich ist.
9.
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur
und Landschaft / Artenschutzmaßnahmen
9.1.
Funktionaler Ausgleich zum Ersatz von Bäumen
In der festgesetzten öffentlichen Grünfläche zwischen der Münchener Straße im
Westen und der Straße An der Ehrenhalle im Osten sind insgesamt 26 Bäume zu
pflanzen, zu entwickeln und dauerhaft zu erhalten.
Weitere fünf standortgerechte und heimische Laubbäume (Stiel- oder TraubenEichen) sind im Bereich des Straßenbegleitgrüns entlang der Münchener Straße
sowie der festgesetzten öffentlichen Grünfläche westlich davon zu pflanzen, zu
entwickeln und dauerhaft zu erhalten.
Für die Pflanzungen sind standortgerechte Bäume als Hochstamm, 4 – 5x verpflanzt,
aus extra weitem Stand, Solitärbaum, Stammumfang 25-30 cm, gemessen in 1 m
Höhe über dem Erdboden, zu verwenden. Bei Abgängigkeit eines Baums ist dieser
durch einen standortgerechten und heimischen Baum gleicher Qualität zu ersetzen.
Die Ersatzpflanzung ist standortnah, maximal 5 m vom Bestandsbaum entfernt,
vorzunehmen.
9.2.
Artenschutzrechtliche Ersatzmaßnahmen (CEF-Maßnahmen)
Folgende vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen i.S.v. § 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG
sind zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität der
Fortpflanzungs- und Ruhestätten wildlebender Tiere zu ergreifen und durch
fachgerechte Pflege auf Dauer zu unterhalten:
CEF-Maßnahme 1 – Künstliche Nisthöhlen:
Für den Verlust von Höhlenbäumen als Quartier für Fledermäuse und Brutstätte von
Vögeln sind insgesamt 8 Fledermaushöhlen, 4 Fledermausflachkästen, 12 künstliche
Nisthöhlen für höhlenbrütende Vogelarten und 1 Nistkasten für den Waldkauz
aufzuhängen und zu erhalten. Die Aufhängung erfolgt auf den Fl.Nr. 455, 457 und
466/281 in der Gmkg. Gibitzenhof sowie auf Fl.Nr. 359 in der Gmkg. Gleißhammer.
CEF-Maßnahme 2 – Optimierung der Habitatfunktion von Altbäumen:
S. 5
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Freistellung von 8 geeigneten Laubbäumen und Aus-der-Nutzungnahme in
Waldbeständen in der Gmkg. Langwasser Fl. Nr. 138/2.
CEF-Maßnahme 3 – Nachpflanzung von Bäumen:
Im Geltungsbereich sind die gemäß Nr. 9.1 festgesetzten, insgesamt 31 Bäume,
davon 29 Laubbäume (davon mind. 10 Stiel- oder Trauben-Eichen) zu pflanzen.
9.3.
Artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen
Folgende Maßnahmen sind zur Vermeidung von Beeinträchtigungen wildlebender
Tiere zu ergreifen:
a) Verhinderung von Vogelschlag an großflächigen Glasflächen
Zur Minderung des Kollisionsrisikos an Glasfassaden sind diese entsprechend
vogelschonend auszubilden durch z.B.
- Einsatz von Vogelschutzglas, Einsatz gerippten, geriffelten, mattierten,
sandgestrahlten, geätzten, eingefärbten, mit Laser bearbeiteten oder bedruckten
Glases.
- Wahl transluzenter Materialien (z. B. Milchglas)
- Flächige, außenseitige Markierungen (mind. 25% Deckungsgrad)
- Wahl von Scheiben mit geringem Außenreflexionsgrad (max. 15%)
- Montieren von Insektenschutzgittern
b) Verwendung umweltschonender Außenbeleuchtung
Zur Vermeidung der Attraktion von Insekten während der Nachtstunden an
künstlichen Lichtquellen sind diese entsprechend auszubilden durch z.B.
- Verwendung von Natriumniederdrucklampen oder Lampen mit LEDs (Ausschluss
von Lampen mit einem Spektrum < 540 nm und/oder einer korrelierten
Farbtemperatur CCT > 2.700 K).
- Vermeidung von Streulicht nach oben durch Einsatz von Blenden“
„10. Maßnahmen zum Schutz vor Außenlärm
Sofern im Sondergebiet zu schützende Räume (Wohn- und Schlafräume, Büroräume,
Sozialräume) errichtet werden, sind besondere bauliche Schallschutzmaßnahmen
bezüglich der einwirkenden Verkehrsgeräusche vorzusehen. Diese sind nach DIN
41092 - Abschnitt Schutz gegen Außenlärm - in der jeweils gültigen Ausgabe zu
planen.
Beurteilungspegel* nachts an den Außenfassaden“
Immissionsorte
IO A (Westfassade Hotel)
IO B (Nordfassade Hotel)
IO C (Ostfassade Hotel)
IO D (Südfassade Hotel)
Beurteilungspegel
55 dB(A)
50 dB(A)
45 dB(A)
52 dB(A)
*bezogen auf den Ausbauzustand mit Konzerthaus und Kongresszentrum
2 Die DIN 4109 kann über das Stadtplanungsamt der Stadt Nürnberg, Lorenzer Straße 30, 90402 Nürnberg in der Planauflage sowie beim Patentzentrum Nürnberg, Tillystraße 2,
90431 Nürnberg eingesehen werden. Sie kann auch über die Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin bezogen werden.
S. 6
262
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„11. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen
11.1. Im Sondergebiet - Kultur- und Kongresszentrum sind nur Flachdächer
zulässig.
11.2. Im Sondergebiet - Kultur- und Kongresszentrum sind Dachaufbauten nur über
der Decke des jeweils höchsten Dachabschlusses und nur für die Unterbringung
technischer
Anlagen
(z.B.
lüftungstechnische
Anlagen,
Kühlung,
Aufzugsmaschinenräume, Rauchabzug, Oberlichter) bis zu einer Höhe von maximal
2,50 m über Decke (= Dachhaut) des Geschosses zulässig. Ihre Grundfläche darf
nicht mehr als 20 % der Geschossfläche der letzten Geschossebene betragen. Die
technischen Einrichtungen sind mindestens um das Maß ihrer Höhe von der
Vorderkante der Attika zurückzusetzen.
11.3. Auf Dächern von Sockelgeschossen mit der Traufhöhe 7.65 m sind
Dachaufbauten – auch für die Unterbringung technischer Anlagen - nicht zulässig.
Der obere Abschluss der Dachhaut darf jedoch die festgesetzte Traufhöhe ab einem
Mindestabstand von 1,00 m zur Dachaußenkante um maximal 50 cm überschreiten.“
4.
Nach § 2 wird folgender § 3 eingefügt:
„§ 3 Flächen und Maßnahmen zum Ausgleich
Zum Ausgleich der Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungsund Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts in seinen in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a
BauGB bezeichneten Bestandteilen bei der Realisierung der Festsetzungen dieses
Bebauungsplanes werden gemäß § 9 Abs. 1a BauGB folgende Flächen und
Maßnahmen festgesetzt
Die planexternen Flächen für ökologische Ausgleichsmaßnahmen auf Grundstücken
der Stadt Nürnberg aus dem Ökokonto mit der
- Fl.Nr. 847 (Gmkg. Neunhof). Auf 2.390 m² Anlage einer Ackerbrache / kurzlebiger
Ruderalfluren,
- Fl.Nr. 870 (Gmkg. Neunhof). Auf 926 m² Anlage eines heimischen,
standortgerechten Ufergehölzsaumes und auf 3.519 m² die Entwicklung einer
Feuchtwiese,
- Fl.Nr. 883 (Gmkg. Neunhof). Auf 1.914 m² die Anlage eines heimischen,
standortgerechten Ufergehölzsaumes und auf 3.089 m² die Entwicklung einer
Feuchtwiese sowie
- Fl.Nr. 884 (Gmkg. Neunhof). Auf 487 m² die Aufwertung eines Auwaldbereichs.“
Art. 2
Die Satzung zur Änderung des Bebauungsplans tritt mit der Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.
Art. 3
Die Verwaltung wird beauftragt, die Bebauungsplan-Satzung mit dem Planteil in der sich aus dieser
Änderungssatzung ergebenden Fassung unter Verzicht auf die Wiedergabe der gesetzlichen
Grundlagen im Einleitungssatz und unter Zugrundelegung einer aktuellen kartografischen
S. 7
263
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Grundlage neu zu fassen und im Amtsblatt auf die Neufassung, sowie darauf hinzuweisen, wo der
Bebauungsplan in der Neufassung eingesehen werden kann.
Nürnberg,
Stadt Nürnberg
Dr. Ulrich Maly
Oberbürgermeister
S. 8
264
Ö 10
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LESEFASSUNG
Zeichenerklärung:
rot = neu eingefügt in ursprüngliche Satzung
gestrichen = entfällt aus ursprünglicher Satzung
Nr. 4160
Die Stadt Nürnberg erlässt gemäß Stadtratsbeschluss vom 28.09.81 aufgrund von
§ 10 des Bundesbaugesetzes (BBauG) vom 18.08.1976 (BGBl. I So 2256)
Art. 107 der Bayerischen Bauordnung (BayBO)
Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO)
folgende von der Regierung von Mittelfranken mit Schreiben Nr.220-603.4- 17/80 vom 30.11.1989
genehmigte1
Bebauungsplansatzung
§1
Für das Gebiet zwischen Bayernstraße, Münchener Straße, Parsifalstraße, Platz der Opfer des
Faschismus, Schultheißallee einschließlich einer Teilfläche südlich der Bayernstraße (in Verlängerung
der Schultheißallee) wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Planteil ist Bestandteil dieser Satzung.
§2
In Ergänzung der im Planteil getroffenen Festsetzungen wird folgendes festgesetzt
1.
Art der baulichen Nutzung im Sondergebiet - Kultur- und Kongresszentrum – gemäß § 11
Baunutzungsverordnung (BauNVO)
1.1.
Das Sondergebiet (SO) dient vorwiegend der Unterbringung von Anlagen und Einrichtungen
für Kultur und Kongresse. Zulässig sind Anlagen für kulturelle Zwecke, Versammlungsstätten,
Konferenzräume, Restaurants, Betriebe des Beherbergungsgewerbes sowie in
untergeordnetem Maße Verwaltungsräume und Bedienstetenwohnungen, soweit diese mit der
besonderen Zweckbestimmung in direktem Zusammenhang stehen.
1.2.
Emissionskontingente
Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die in der folgenden Tabelle
angegebenen Emissionskontingente LEK nach DIN 456912 weder tags (6.00 Uhr bis 22.00
Uhr) noch nachts (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) überschreiten:
1
entspricht der Fassung der Satzung vom 21.01.1981
2 Die DIN 45691 kann über das Stadtplanungsamt der Stadt Nürnberg, Lorenzer Straße 30, 90402 Nürnberg in der Planauflage sowie beim Patentzentrum Nürnberg,
Tillystraße 2, 90431 Nürnberg eingesehen werden. Sie kann auch über die Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin bezogen werden.
1
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Emissionskontingent
gemäß
DIN
45691
LEK in dB
Teilfläche
tags
nachts
(6.00 Uhr - 22.00 Uhr)
(22.00 Uhr - 6.00 Uhr)
Teilfläche 1
58
53 (55) *
Teilfläche 2
55
52
Teilfläche 3
57
52
* In Richtung Westen, die Immissionsorte IO 01 bis IO 04 an der Parsifalstraße betreffend, wird
für die Teilfläche 1 nachts ein Zusatzkontingent von 2 dB zugelassen.
Immissionsorte:
In Richtung Westen, gilt für das Grundkontingent und das Zusatzkontingent:
IO 2 (Wohnhaus Parsifalstraße 16-18, Ostfassade, alle Geschosse)
In Richtung Norden und Osten, gilt für das Grundkontingent:
IO 8 (Wohnhaus Schultheißallee 5, Südwestfassade, alle Geschosse)
Immissionsort
Adresse
Fassade
IO 01
Parsifalstraße 24
Ostfassade
IO 02
Parsifalstraße 16-18
Ostfassade
IO 03
Parsifalstraße 12
Ostfassade
IO 04
Parsifalstraße 4
Ostfassade
IO 05
Platz der Opfer des Faschismus 6
Südostfassade
IO 06
Hainstraße 34
Südfassade (Hochhaus)
IO 07
Schultheißallee 1
Südwestfassade
(Ostflügel)
IO 08
Schultheißallee 5
Südwestfassade
IO 09
Schultheißallee 11
Südwestfassade
IO 10
Schultheißallee 21
Südwestfassade
Ein Vorhaben erfüllt auch dann die schalltechnischen Festsetzungen des Bebauungsplans,
wenn der Beurteilungspegel den Immissionsrichtwert nach TA Lärm um mindestens 15 dB
unterschreitet (Relevanzgrenze).
Die in der Tabelle angegebenen Emissionskontingente gelten pro m² der jeweiligen Teilfläche
(TF) des Sondergebiets Kultur- und Kongresszentrum. Maßgebliche Bezugsfläche für die
Umrechnung der betrieblichen Schallleistungspegel sind die im Plan gekennzeichneten
Teilflächen im Sondergebiet Kultur- und Kongresszentrum.
2.
Art der baulichen Nutzung im Allgemeinen Wohngebiet
Im Allgemeinen Wohngebiet sind Anlagen und Einrichtungen nach § 4 Abs.3 BauNVO auch
ausnahmsweise nicht zulässig.
2
266
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3.
Maß der baulichen Nutzung
Soweit dDas höchstzulässige Maß der baulichen Nutzung nicht durch den festgesetzten Wert der
Baumassenzahl bestimmt ist, ergibt es sich im allgemeinen Wohngebiet aus der den überbaubaren
Grundstücksflächen, die der zulässigen Größe der Grundfläche der baulichen Anlage entspricht, in
Verbindung mit der Zahl der Vollgeschosse bzw. im Sondergebiet Kultur- und Kongresszentrum aus
den überbaubaren Grundstücksflächen in Verbindung mit den im Planteil festgesetzten Traufhöhen.
Die Traufhöhe bezieht sich auf die Bezugsebene Erdgeschoß +/- 0,00m ≙ 314,15 m ü. NN.
3a. Bauweise
Es gilt eine abweichende Bauweise gemäß § 22 Abs. 4 BauNVO. Innerhalb der überbaubaren
Grundstücksflächen sind durchgehende Baukörper - auch über 50 m Länge - zulässig.
4.
Nicht überbaubare Grundstücksflächen
Der östlich des Kongresszentrums zwischen Hauptgebäude und Eingangshalle und westlich des
großen Parkplatzes vorhandene Trinkwassernotbrunnen und eine Fläche mit Durchmesser von 3
m, gemessen vom Mittelpunkt des Brunnendeckels, darf nicht überbaut oder unterbaut werden.
5.
Nebenanlagen und Garagen
Außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sind Nebenanlagen im Sinne des §1423 Abs.5
BauNVO nur für die Müll- und Wertstoffentsorgung, für das Abstellen von Fahrrädern, für die
Versorgung des Baugebiets mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser sowie zur Ableitung und
Speicherung von Regenwasser sowie Garagen im Sinne das Art.7 Abs.5 Bayerische Bauordnung
nicht zulässig.
Im Allgemeinen Wohngebiet sind Nebenanlagen und Einrichtungen für die Kleintierhaltung auch
innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen unzulässig.
6.
Stellplätze, Aufstellflächen, Garagen und Tiefgaragen mit ihren Zufahrten,
Außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen sind Stellplätze und Tiefgaragen mit ihren
Zufahrten nur in den im Planteil dafür festgesetzten Flächen zulässig.
Garagen sind nur im Allgemeinen Wohngebiet und dort nur innerhalb der überbaubaren
Grundstücksflächen und den im Planteil dafür festgesetzten Flächen zulässig.
Innerhalb der „Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung – Aufstellfläche Übertragungswagen“
an der Münchener Straße, westlich des neuen Konzerthauses ist ausschließlich das Abstellen von
Fahrzeugen, die der Produktion und Übertragung von Rundfunk- und Fernsehsendungen sowie
Streamingdiensten dienen, zulässig.
7.
Versickerung von Niederschlagswasser
Im Sondergebiet ist unbelastetes Niederschlagswasser von versiegelten Flächen, Dachflächen und
Fassaden vor Ort dezentral in den im Planteil hinweislich dargestellten unterirdischen Rohrrigolen
zur Versickerung zu bringen. Teilflächen der befestigten Flächen können bei geeigneter
Gefälleausbildung auch direkt in benachbarte private Grünflächen entwässert werden.
3
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8.
8.1.
Öffentliche und private Grünflächen / Grünordnung
Erhaltenswerter Baumbestand
Die zum Erhalt festgesetzten Bäume sind dauerhaft zu erhalten und bei Abgängigkeit durch
klimaangepasste und standortgerechte Bäume mit einem Stammumfang von 25 – 30 cm,
gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden, zu ersetzen. Die Ersatzpflanzung ist standortnah,
maximal 5 m vom Bestandsbaum entfernt, vorzunehmen.
Die Bodenfläche unter dem Kronentraufbereich ist zuzüglich 2,0 m von jeglicher
Beeinträchtigung frei zu halten bzw. es sind geeignete Maßnahmen zur Vermeidung (z.B.
Wurzelbrücken, Wurzelschutz) zu ergreifen. Unzulässig sind auch Veränderungen des
Geländeniveaus (Abgrabungen und Aufschüttungen).
8.2.
Neupflanzungen von Bäumen
Die im Planteil mittels Hinweis zur Pflanzung vorgesehenen 39 Bäume sind zu pflanzen. Die
Anzahl der dargestellten Bäume darf nicht unterschritten werden.
Für die Pflanzungen sind standortgerechte, klimaangepasste Laubbäume als Hochstamm, 4
– 5x verpflanzt, aus extra weitem Stand, Solitärbaum, Stammumfang 25-30 cm, gemessen in
1 m Höhe über dem Erdboden, zu verwenden.
Bei Abgängigkeit eines Baums ist dieser durch einen klimaangepassten und
standortgerechten Baum gleicher Qualität zu ersetzen. Die Ersatzpflanzung ist standortnah,
maximal 5 m vom Bestandsbaum entfernt, vorzunehmen.
8.3.
Wurzelraum
Im Bereich befestigter Flächen sind Baumstandorte mit mindestens 16 m² großen
bodenoffenen Baumscheiben herzustellen und gegen Überfahren zu sichern. Der
durchwurzelbare Bodenraum muss spartenfrei sein und darf ein Volumen von 16 m³ nicht
unterschreiten, die Vegetationsschicht muss mindestens 1,0 m stark sein. Darüber hinaus
muss die Baumscheibe eine Breite von mindestens 2,5 m aufweisen. Im Ausnahmefall kann
die bodenoffene Fläche auf 6 m² reduziert werden, unter der Voraussetzung, dass 16 m³ luftund wasserdurchlässiges überpflasterbares Baumsubstrat einschließlich Belüftungssystem
angrenzt.
8.4.
Dachbegrünung und Innenhöfe
Flachdächer und Dächer von Gebäuden im Sondergebiet mit einer Neigung bis zu 20° ab einer
Gesamtfläche von 100 m² sind mit Ausnahme erforderlicher Dachdurchdringungen und
technischer Einrichtungen mit mindestens einer extensiven Dachbegrünung (Kraut- und/oder
Grasvegetation) auszustatten, sofern keine Gründe des Denkmalschutzes entgegenstehen.
Die Vegetationstragschicht muss mindestens 10 cm stark sein. Die Ausführung einschichtiger
Bauweisen ist nicht zulässig. Dies ist bei Statik und Konstruktion zu berücksichtigen.
Eine Befreiung von der Festsetzung erfordert die Durchführung von Ersatzmaßnahmen, um
die in der Eingriffsbilanzierung eingestellte Anzahl an Wertpunkten auszugleichen. Die
Dachbegrünung ist auf Dauer zu erhalten.
Im nordwestlichen Bereich des Sondergebiets sind innerhalb der Baugrenzen, die im Planblatt
mit „Konzerthaus“ bezeichnet sind, begrünte Innenhöfe mit einer Grundfläche von insgesamt
mind. 500 m² anzulegen und auf Dauer zu unterhalten. Die Vegetationstragschicht muss
mindestens 80 cm betragen.
8.5.
Versickerungsfähige Beläge
Ebenerdige Stellplätze sowie sonstige befestigte Flächen wie Zufahrten und Zuwegungen sind
versickerungsfähig herzustellen, oder dort anfallende Oberflächenwasser seitlich zu
versickern. Das Material für die Tragschicht ist so zu wählen, dass eine Versickerung des
Oberflächenwassers möglich ist.
4
268
00848085.docx
9.
9.1.
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft /
Artenschutzmaßnahmen
Funktionaler Ausgleich zum Ersatz von Bäumen
In der festgesetzten öffentlichen Grünfläche zwischen der Münchener Straße im Westen und
der Straße An der Ehrenhalle im Osten sind insgesamt 26 Bäume zu pflanzen, zu entwickeln
und dauerhaft zu erhalten.
Weitere fünf standortgerechte und heimische Laubbäume (Stiel- oder Trauben-Eichen) sind
im Bereich des Straßenbegleitgrüns entlang der Münchener Straße sowie der festgesetzten
öffentlichen Grünfläche westlich davon zu pflanzen, zu entwickeln und dauerhaft zu erhalten.
Für die Pflanzungen sind standortgerechte Bäume als Hochstamm, 4 – 5x verpflanzt, aus extra
weitem Stand, Solitärbaum, Stammumfang 25-30 cm, gemessen in 1 m Höhe über dem
Erdboden, zu verwenden. Bei Abgängigkeit eines Baums ist dieser durch einen
standortgerechten und heimischen Baum gleicher Qualität zu ersetzen. Die Ersatzpflanzung
ist standortnah, maximal 5 m vom Bestandsbaum entfernt, vorzunehmen.
9.2.
Artenschutzrechtliche Ersatzmaßnahmen (CEF-Maßnahmen)
Folgende vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen i.S.v. § 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG sind zur
Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität der Fortpflanzungs- und
Ruhestätten wildlebender Tiere zu ergreifen und durch fachgerechte Pflege auf Dauer zu
unterhalten:
CEF-Maßnahme 1 – Künstliche Nisthöhlen:
Für den Verlust von Höhlenbäumen als Quartier für Fledermäuse und Brutstätte von Vögeln
sind insgesamt 8 Fledermaushöhlen, 4 Fledermausflachkästen, 12 künstliche Nisthöhlen für
höhlenbrütende Vogelarten und 1 Nistkasten für den Waldkauz aufzuhängen und zu erhalten.
Die Aufhängung erfolgt auf den Fl.Nr. 455, 457 und 466/281 in der Gmkg. Gibitzenhof sowie
auf Fl.Nr. 359 in der Gmkg. Gleißhammer.
CEF-Maßnahme 2 – Optimierung der Habitatfunktion von Altbäumen:
Freistellung von 8 geeigneten Laubbäumen und Aus-der-Nutzungnahme in Waldbeständen in
der Gmkg. Langwasser Fl. Nr. 138/2.
CEF-Maßnahme 3 – Nachpflanzung von Bäumen:
Im Geltungsbereich sind die gemäß Nr. 9.1 festgesetzten, insgesamt 31 Bäume, davon
29 Laubbäume (davon mind. 10 Stiel- oder Trauben-Eichen) zu pflanzen.
9.3.
Artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen
Folgende Maßnahmen sind zur Vermeidung von Beeinträchtigungen wildlebender Tiere zu
ergreifen:
a) Verhinderung von Vogelschlag an großflächigen Glasflächen
Zur Minderung des Kollisionsrisikos an Glasfassaden sind diese entsprechend
vogelschonend auszubilden durch z.B.
- Einsatz von Vogelschutzglas, Einsatz gerippten, geriffelten, mattierten, sandgestrahlten,
geätzten, eingefärbten, mit Laser bearbeiteten oder bedruckten Glases.
- Wahl transluzenter Materialien (z. B. Milchglas)
- Flächige, außenseitige Markierungen (mind. 25% Deckungsgrad)
- Wahl von Scheiben mit geringem Außenreflexionsgrad (max. 15%)
- Montieren von Insektenschutzgittern
5
269
00848085.docx
b) Verwendung umweltschonender Außenbeleuchtung
Zur Vermeidung der Attraktion von Insekten während der Nachtstunden an künstlichen
Lichtquellen sind diese entsprechend auszubilden durch z.B.
- Verwendung von Natriumniederdrucklampen oder Lampen mit LEDs (Ausschluss von
Lampen mit einem Spektrum < 540 nm und/oder einer korrelierten Farbtemperatur CCT
> 2.700 K).
- Vermeidung von Streulicht nach oben durch Einsatz von Blenden
10. Maßnahmen zum Schutz vor Außenlärm
Sofern im Sondergebiet zu schützende Räume (Wohn- und Schlafräume, Büroräume,
Sozialräume) errichtet werden, sind besondere bauliche Schallschutzmaßnahmen bezüglich der
einwirkenden Verkehrsgeräusche vorzusehen. Diese sind nach DIN 4109 - Abschnitt Schutz
gegen Außenlärm - in der jeweils gültigen Ausgabe zu planen.
Beurteilungspegel nachts* an den Außenfassaden
Immissionsorte
IO A (Westfassade Hotel)
IO B (Nordfassade Hotel)
IO C (Ostfassade Hotel)
IO D (Südfassade Hotel)
Außenlärmpegel
55 dB(A)
50 dB(A)
45 dB(A)
52 dB(A)
*bezogen auf den Ausbauzustand mit Konzerthaus und Kongresszentrum
11. Äußere Gestaltung der baulichen Anlagen
11.1.
Im Sondergebiet - Kultur- und Kongresszentrum sind nur Flachdächer zulässig.
11.2.
Im Sondergebiet - Kultur- und Kongresszentrum sind Dachaufbauten nur über der Decke des
jeweils höchsten Dachabschlusses und nur für die Unterbringung technischer Anlagen (z.B.
lüftungstechnische Anlagen, Kühlung, Aufzugsmaschinenräume, Rauchabzug, Oberlichter)
bis zu einer Höhe von maximal 2,50 m über Decke (= Dachhaut) des Geschosses zulässig.
Ihre Grundfläche darf nicht mehr als 20 % der Geschossfläche der letzten Geschossebene
betragen. Die technischen Einrichtungen sind mindestens um das Maß ihrer Höhe von der
Vorderkante der Attika zurückzusetzen.
11.3.
Auf Dächern von Sockelgeschossen mit der Traufhöhe 7.65 m sind Dachaufbauten – auch für
die Unterbringung technischer Anlagen - nicht zulässig. Der obere Abschluss der Dachhaut
darf jedoch die festgesetzte Traufhöhe ab einem Mindestabstand von 1,00 m zur
Dachaußenkante um maximal 50 cm überschreiten.
6
270
00848085.docx
§3
Flächen und Maßnahmen zum Ausgleich
Zum Ausgleich der Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und
Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts in seinen in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a BauGB bezeichneten
Bestandteilen bei der Realisierung der Festsetzungen dieses Bebauungsplanes werden gemäß § 9
Abs. 1a BauGB folgende Flächen und Maßnahmen festgesetzt:
Die planexternen Flächen für ökologische Ausgleichsmaßnahmen auf Grundstücken der Stadt Nürnberg
aus dem Ökokonto mit der
-
Fl.Nr. 847 (Gmkg. Neunhof). Auf 2.390 m² die Anlage einer Ackerbrache / kurzlebiger
Ruderalfluren,
-
Fl.Nr. 870 (Gmkg. Neunhof). Auf 926 m² die Anlage eines heimischen, standortgerechten
Ufergehölzsaumes und auf 3.519 m² die Entwicklung einer Feuchtwiese,
-
Fl.Nr. 883 (Gmkg. Neunhof). Auf 1.914 m² die Anlage eines heimischen, standortgerechten
Ufergehölzsaumes und auf 3.089 m² die Entwicklung einer Feuchtwiese sowie
-
Fl.Nr. 884 (Gmkg. Neunhof). Auf 487 m² die Aufwertung eines Auwaldbereichs.
§ 34
Der Bebauungsplan wird mit der Bekanntmachung nach § 12 BBauG im Amtsblatt der Stadt Nürnberg
rechtsverbindlich. Gleichzeitig treten frühere planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche
Bauvorschriften, die diesem Bebauungsplan entsprechen oder widersprechen, außer Kraft.3
Nürnberg, 21.01.1982
gez.
Dr. Urschlechter
Oberbürgermeister
3
entspricht der Fassung der Satzung vom 21.01.1981
7
271
Ö 10
Stadtplanungsamt
BEGRÜNDUNG ZUR ERSTEN ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS
NR. 4160
für das Gebiet zwischen Bayernstraße, Münchener Straße, Parsifalstraße, Platz der Opfer des Faschismus und Schultheißallee einschließlich einer Teilfläche südlich der
Bayernstraße (in Verlängerung der Schultheißallee)
Stand: März 2020
Luftbild Nürnberg Hajo Dietz
272
BEGRÜNDUNG
zur ERSTEN ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4160
für das Gebiet zwischen Bayernstraße, Münchener Straße, Parsifalstraße, Platz der Opfer des Faschismus und Schultheißallee einschließlich einer Teilfläche südlich der Bayernstraße (in Verlängerung der
Schultheißallee)
INHALTSVERZEICHNIS
I.
PLANBERICHT
5
I.1.
ALLGEMEINES (GEBIET / RECHTSGRUNDLAGEN / VERFAHREN)
5
I.2.
ANLASS ZUR AUFSTELLUNG – PLANUNGSZIELE
5
I.3.
GRUNDLAGEN DER PLANUNG
6
I.3.1.
ANALYSE DES BESTANDS
6
I.3.1.1.
I.3.1.2.
I.3.1.3.
I.3.1.4.
6
6
7
I.3.1.5.
Lage im Stadtgebiet / Topographie
Gegenwärtige Nutzungen und Baustruktur
Verkehr
Natürliche Grundlagen / Bestandsaufnahme und Bewertung des vorhandenen Zustands
von Natur und Landschaft
Vorbelastungen (Altlasten, Lufthygiene, Lärm, Erschütterungen, etc.)
I.3.2.
PLANERISCHE VORGABEN / VORHANDENES PLANUNGSRECHT
11
I.3.2.1.
I.3.2.2.
Planungsrechtliche Vorgaben
Fachrecht
11
12
I.3.3.
SONSTIGE RAHMENBEDINGUNGEN
13
I.3.3.1.
I.3.3.2.
I.3.3.3.
Eigentumsverhältnisse
Kommunalpolitische Gründe / sonst. Stadtratsbeschlüsse
Beschränkungen
13
13
16
I.4.
PLANUNGSKONZEPT
17
I.4.1.
NUTZUNGSKONZEPT
17
I.4.2.
ANGESTREBTE BAUSTRUKTUR
18
I.4.3.
VERKEHRLICHE ERSCHLIESSUNG
18
I.4.4.
GENDER UND DIVERSITY
19
I.4.5.
VERSORGUNG / ENTWÄSSERUNG
19
I.4.6.
GRÜNORDNUNG / AUSGLEICHSMASSNAHMEN
21
I.4.6.1.
I.4.6.2.
I.4.6.3.
I.4.6.4.
Grünordnerisches Konzept
Baum-/Gehölzerhalt und Baumneupflanzungen
Gebot der Vermeidung; Verminderung
Ausgleich und Kompensation unvermeidbarer Eingriffe
21
22
23
24
I.4.7.
IMMISSIONSSCHUTZ
25
I.4.7.1.
I.4.7.2.
I.4.7.3.
Lufthygiene
Erschütterungsschutz
Lärmimmissionsschutz
25
25
25
I.4.8.
ENERGIEEINSPARUNG
32
2/45
273
8
9
I.5.
ERFORDERLICHE FESTSETZUNGEN UND KENNZEICHNUNGEN
32
I.5.1.
ART DER BAULICHEN NUTZUNG (EINSCHLIESSLICH
EMISSIONSKONTINGENTIERUNG)
32
I.5.2.
MASS DER BAULICHEN NUTZUNG
34
I.5.3.
NICHT ÜBERBAUBARE GRUNDSTÜCKSFLÄCHEN
34
I.5.4.
BAUWEISE
34
I.5.5.
NEBENANLAGEN
34
I.5.6.
STELLPLÄTZE, GARAGEN UND TIEFGARAGEN MIT IHREN EINFAHRTEN
34
I.5.7.
RÜCKHALTUNG UND VERSICKERUNG VON NIEDERSCHLAGSWASSER
34
I.5.8.
ÖFFENTLICHE UND PRIVATE GRÜNFLÄCHEN / GRÜNORDNUNG
35
I.5.9.
FLÄCHEN ODER MASSNAHMEN ZUM SCHUTZ ZUR PFLEGE UND ZUR
ENTWICKLUNG VON BODEN, NATUR UND LANDSCHAFT
37
I.5.10.
MAßNAHMEN ZUM SCHUTZ VOR AUßENLÄRM
37
I.5.11.
ÄUSSERE GESTALTUNG BAULICHER ANLAGEN
37
I.5.12.
MASSNAHMEN FÜR DEN ARTENSCHUTZ
38
I.5.13.
KENNZEICHNUNGEN / NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN / VERMERKE
39
I.5.14.
BAUNUTZUNGSVERORDNUNG
39
I.6.
ZUSAMMENFASSUNG UMWELTBERICHT
39
I.7.
BETEILIGUNGEN
42
I.7.1.
FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN UND DER SONSTIGEN TRÄGER
ÖFFENTLICHER BELANGE GEMÄSS § 4 ABS. 1 BAUGB
42
I.7.2.
FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG GEMÄSS § 3 ABS. 1 BAUGB
42
I.7.3.
BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN UND DER SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER
BELANGE (TÖB) GEMÄSS § 4 ABS. 2
43
I.7.4.
ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG GEMÄSS § 3 ABS. 2 BAUGB
43
I.8.
PLANRECHTFERTIGUNG /AUSWIRKUNGEN/ ABWÄGUNG/ MASSNAHMEN:
43
I.9.
KOSTEN
45
II.
UMWELTBERICHT (STAND 12.03.2020) ALS GESONDERTER
TEXTTEIL
3/45
274
III.
QUELLENANGABEN
actori GmbH, München, Markt- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung für eine neue
Veranstaltungs- und Konzerthalle in Nürnberg, Teile 1 - 3, Stand 31. Mai 2014
Masterplan Freiraum, Gesamtstädtisches Freiraumkonzept, Stadt Nürnberg, Umweltreferat, Februar 2014
bgsm, München, Städtebauliche Standortuntersuchung Veranstaltungs- und Konzerthalle mit Interimsnutzung im Stadtgebiet von Nürnberg, Zusammenfassung Teil
4, Stand Mai 2015
BEVENUE GmbH, München, Machbarkeitsstudie bezgl. der Eignung der Meistersingerhalle Nürnberg als Tagungs- und Kongresszentrum, 14.07.2015
Lärmaktionsplan der Stadt Nürnberg gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz
(erstellt von ACCON GmbH & Co KG, Bericht Juni 2018)
1.Geotechnischer Bericht (Vorerkundung), Neubau Konzerthaus, Spotka Geotechnik, 08.07.2016
Umweltanalytik Nürnberg (SUN), Bodenuntersuchung Neubau Konzertsaal und
Nachuntersuchung PAK in Bohrung B6; 03.08.2016 und 23.08.2016
Umweltanalytik Nürnberg (SUN), Bodenuntersuchung Neubau Konzerthaus, 11.07.
und 05./06.08.2019 (Prüfberichte 20191716/ -1750/ -1751/ -1487)
1. und 2. Geotechnischer Bericht, Neubau Konzerthaus, Ingenieurbüro Schulze und
Lang, 08.02.2019 und 07.08.2019
2. Fortschreibung des Luftreinhalteplanes - Regierung von Mittelfranken SG 50 /
Umweltamt Stadt Nürnberg, Stand September 2017
Wolfgang Sorge, Ingenieurbüro für Bauphysik, Nürnberg, Schwingungs- und Erschütterungsschutz, Grobprognose, 31.08.2017
Wolfgang Sorge, Ingenieurbüro für Bauphysik, Nürnberg, Bebauungsplan Nr. 4160,
Schallimmissionsschutztechnische Untersuchung gemäß der technischen Anleitung
zum Schutz gegen Lärm vom 07.11. 2018
Wolfgang Sorge, Ingenieurbüro für Bauphysik, Nürnberg, Bebauungsplan Nr. 4160,
Ermittlung der zulässigen Emissionskontingente für Anlagengeräusche gemäß DIN
45691 vom 05.08.2019
Wolfgang Sorge, Ingenieurbüro für Bauphysik, Nürnberg, Bebauungsplan Nr. 4160,
Untersuchung der Verkehrsgeräuschimmissionen im Umfeld des Bauvorhabens vom
27.02.2020
Erläuterungen zum Entwässerungskonzept Konzerthaus Nürnberg vom 29.05.2019
TOPOTEK 1, Berlin
Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP),
20.08.2019, Grosser-Seeger & Partner, 90419 Nürnberg
FRIEDRICH, Vom Hesperidengarten zum Volkspark, 1993
4/45
275
BEGRÜNDUNG
zur ERSTEN ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANS NR. 4160
für das Gebiet zwischen Bayernstraße, Münchener Straße, Parsifalstraße, Platz der Opfer des Faschismus und Schultheißallee einschließlich einer Teilfläche südlich der Bayernstraße (in Verlängerung der Schultheißallee)
I.
PLANBERICHT
I.1.
ALLGEMEINES (GEBIET / RECHTSGRUNDLAGEN / VERFAHREN)
Für das Gebiet zwischen Bayernstraße, Münchener Straße, Parsifalstraße, Platz der Opfer
des Faschismus und Schultheißallee einschließlich einer Teilfläche südlich der Bayernstraße (in Verlängerung der Schultheißallee) gelten die planungsrechtlichen Festsetzungen
des Bebauungsplans Nr. 4160, der seit dem 27.01.1982 rechtverbindlich ist. Das Plangebiet
befindet sich im Süden der Stadt Nürnberg im Stadtteil Gleißhammer und umfasst eine Fläche von ca. 41,5 ha.
Da die Kartengrundlagen auf ein neues Koordinatensystem umgestellt werden müssen (UTM
statt bisher Gauß-Krüger) und neue Abgrenzungen wie z.B. das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet Fischbach eingetragen werden sollen, ist eine neue Fassung der Bebauungsplan - Urkunde zu erstellen. Die Änderung des Bebauungsplans ist erforderlich, um
die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke im Planungsbereich nach Maßgabe des
Baugesetzbuchs (BauGB) vorzubereiten und zu leiten. Rechtsgrundlage für die Änderung
eines Bebauungsplans ist das BauGB und die aufgrund dieses BauGB erlassenen Vorschriften. Zuständig für die Änderung von Bebauungsplänen ist die Gemeinde. Das Verfahren
selbst ist in den §§ 1 bis 10 BauGB geregelt.
Die Einleitung des Änderungsverfahrens wurde am 17.09.2015 im Stadtplanungsausschuss
(AfS) beschlossen.
I.2.
ANLASS ZUR AUFSTELLUNG – PLANUNGSZIELE
Die Stadt Nürnberg reagiert mit der Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160 auf den bereits
seit längerer Zeit bestehenden Bedarf an einem weiteren Veranstaltungsort im Format einer
Konzerthalle im Stadtgebiet.
Der grundlegende Sanierungs- und Umbaubedarf des Opernhauses ist evident. Die angestrebte Sanierung bedingt, dass vor Beginn der Baumaßnahmen eine Ausweichmöglichkeit
für die Opernsparte während der Dauer von mehreren Spielzeiten konzipiert, umgesetzt und
vorgehalten werden muss (Operninterim). Hinzu kommt der seit Längerem in der Nürnberger
Öffentlichkeit und Kulturszene geäußerte Wunsch nach einer Alternative zu den vorhandenen Konzertorten. Bereits in einem Bericht im Kulturausschuss am 10.07.2009 war festgestellt worden, dass ein weiterer Saal für Veranstaltungen jeder Art in Nürnberg fehlt. In der
Markt- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der actori GmbH, München in 2014 wurde der
Bedarf konkretisiert und ein gangbarer Weg aufgezeigt, einen solchen Veranstaltungsort wirtschaftlich zu betreiben.
Ziel der Stadt Nürnberg ist es, am Standort der Meistersingerhalle (MSH) durch den Neubau
des Konzerthauses einerseits ein attraktives Angebot im Veranstaltungsbereich zu bieten
und andererseits mit der Zwischennutzung der MSH als Interimsstandort für die Oper die
Voraussetzungen für die erforderliche Sanierung des Opernhauses zu schaffen. Nach Abschluss der Sanierung der Oper schließt die MSH mit einer erweiterten Nutzung als Kongress- und Tagungszentrum (siehe I.3.3.2.a) ein bisher fehlendes Veranstaltungssegment in
Nürnberg. Der Ausbau der Tagungs- und Kongressräumlichkeiten der MSH sowie eine Sa-
5/45
276
nierung und Optimierung des Bestandes sind Voraussetzung für die Deckung des festgestellten Bedarfs im Kongresssegment. Gesamtziel ist der Betrieb des Gesamtensembles
Meistersingerhalle als Kultur-, Veranstaltungs-, Tagungs- und Kongresszentrum.
Zusammen mit dem Konzerthaus soll hier nicht nur ein neues kulturelles Zentrum entstehen,
sondern auch ein architektonisches Zeichen, das seine Funktion und Bedeutung selbstbewusst repräsentiert.
Um den Neubau der Konzert- und Veranstaltungshalle entsprechend der Standortuntersuchung (siehe I.3.3.2.b) auf dem westlich der Meistersingerhalle bestehenden Parkplatz realisieren zu können, ist eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich. Derzeit ist die betreffende Teilfläche planungsrechtlich als öffentliche Grünfläche mit Zweckbestimmung Parkplatz und in Teilen als (öffentliche Grünanlage) Parkanlage festgesetzt.
Als Planungsziele sind insbesondere zu nennen:
•
•
•
•
•
•
•
die planungsrechtliche Sicherung des Standorts einer neuen Konzert- und Veranstaltungshalle neben der Meistersingerhalle
Förderung der Wirtschaft durch Aufwertung des Standorts Meistersingerhalle als Tagungs- und Kongresszentrum mit einer Sanierung sowie Optimierung des Bestands und
Ertüchtigung der Kongress- und Tagungsräumlichkeiten.
die Schaffung weiterer Arbeitsplätze im Konzert- und Kongresszentrum
Aufwertung des unmittelbaren Umfelds von Hotel, Meistersingerhalle und neuem Konzerthaus
Sicherung des Gehölzstreifens zwischen Münchener Straße und Baufeld sowie von erhaltenswerten Einzelbäumen
Kompensation von Eingriffen
Regelung der neuen Zu- und Ausfahrt zu Konzerthaus, Tagungs- und Kongresszentrum
sowie Hotel
I.3.
GRUNDLAGEN DER PLANUNG
I.3.1.
ANALYSE DES BESTANDS
I.3.1.1.
Lage im Stadtgebiet / Topographie
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4160 liegt im Süden von Nürnberg in den Gemarkungen Gleißhammer und Gibitzenhof. Das Gebiet ist vollständig von öffentlichen Verkehrsflächen umschlossen. Der Umgriff umfasst derzeit eine Fläche von ca. 41,5 ha.
Die Topographie ist nahezu eben. Der Luitpoldhain weist in den westlichen Randbereichen
Modellierungen mit Terrassenbildung auf.
I.3.1.2.
Gegenwärtige Nutzungen und Baustruktur
Im Norden des Geltungsbereichs befindet sich die unter Denkmalschutz stehende Meistersingerhalle. An diese schließen nach Westen ein kleiner Parkplatz (ca.165 PKW Stellplätze
gem. Bebauungsplan, 154 real) und nach Osten ein großer (598 PKW Stellplätze gem.
BPlan, 8 Bus Stellplätze) Parkplatz an. Südlich der Meistersingerhalle befindet sich der bis
zu 4-geschossige Baukörper des Ramada Park Hotels.
Der Konzerthausneubau soll auf dem Areal des kleinen Parkplatzes errichtet werden. Die
hier befindlichen Stellplätze werden derzeit sowohl von Besuchern der MSH als auch von
Gästen des Hotels sowie Parkbesuchern genutzt. Diese Stellplätze sind jedoch nicht für den
Stellplatznachweis nach der Stellplatzsatzung der Stadt Nürnberg (StS) erforderlich. Vielmehr ist mit den Stellplätzen auf dem „großen Parkplatz“ östlich der MSH der Stellplatznachweis sowohl für die derzeitige Nutzung der MSH, als auch für die künftigen Nutzungen übererfüllt. Das Hotel führt seinen eigenen Nachweis in der zugehörigen Tiefgarage.
6/45
277
Ein Großteil des Geltungsbereichs umfasst die öffentliche Grünanlage des Luitpoldhains.
Diese ist Teil der „Urbanen Parklandschaft Dutzendteich & Co.“ (aus: Masterplan Freiraum,
Gesamtstädtisches Freiraumkonzept, Stadt Nürnberg, 2014, hier: Entwicklungskonzept Urbane Parklandschaften) und bildet zusammen mit dem Volkspark Dutzendteich ein bedeutendes, als Flächendenkmal (Landschaftsgarten/ -parkanlage) geschütztes Naherholungsgebiet. Die Parklandschaft „Dutzendteich & Co.“ stellt die größte öffentliche Grünfläche in
Nürnberg dar und fungiert als „grüne Lunge“ der mit Grün stark unterversorgten Südstadt.
Somit hat diese eine große Bedeutung für das Stadtklima, für Naherholungs- und Freizeitnutzung sowie für Sport, Messe und Kultur.
Der Luitpoldhain wurde von 1900 bis 1906 im Rahmen der 3. Bayerischen Landes-, Industrie-, Gewerbe- und Kunstausstellung als Park auf dem Dutzendteichgelände angelegt. Noch
heute sind die Spuren der wechselvollen Geschichte auf dem sich südlich anschließenden
Areal des Volksparks Dutzendteich und des Luitpoldhains ablesbar.
Zum Luitpoldhain liegt ein Parkpflegewerk vor, mit der die Pflege des Luitpoldhains optimiert,
aber auch Entwicklungsmöglichkeiten aufgezeigt werden sollen. Leitgedanke für die Entwicklung des Parks ist „seine Erhaltung und behutsame und gezielte Weiterentwicklung für die
Grünversorgung der Südstadt und der Stadt Nürnberg insgesamt“. Dieser Plan deckt allerdings nicht die Teile westlich und nördlich der Meistersingerhalle sowie entlang der Schultheißallee ab, sondern nur die südlich von Gebäudekomplex und großem Parkplatz liegenden
Flächen. Da die Laufzeit des derzeitigen Parkpflegewerks beendet ist, wird es ein Anschlusswerk geben, in dem der aktuellen Situation Rechnung getragen wird.
Im Luitpoldhain befinden sich ein öffentlicher Spielplatz und Freizeitsportanlagen sowie ein
weiterer oberirdischer Parkplatz. Im Osten der Parkanlage steht die denkmalgeschützte Ehrenhalle, ein Denkmal für die Gefallenen des Ersten Weltkriegs. Am östlichen Rand des Geltungsbereichs befindet sich eine unter Denkmalschutz stehende ehemalige Fabrikantenvilla
neben einem solitären, sieben geschossigen Wohngebäude mit Garagenhof.
Die weitere Umgebung ist geprägt von Wohn- und Bürogebäuden, Kultur- und Bildungseinrichtungen. Die Wohngebiete sind mit Ausnahme einer Wohnbebauung nordöstlich der
Schultheißallee durch Grünzüge klar abgegrenzt.
I.3.1.3.
Verkehr
Motorisierter Individualverkehr:
Über die Straßen Schultheißallee, Bayernstraße und An der Ehrenhalle besteht eine direkte
Anbindung an das innerstädtische Hauptverkehrsstraßennetz. Zudem binden diese Straßen
das Gebiet unmittelbar an die Münchener Straße und Frankenstraße an, welche eine direkte
Verknüpfung mit den überörtlichen Verkehrswegen bieten.
Durch die umliegenden Veranstaltungsorte (Meistersingerhalle, Luitpoldhain, Frankenstadion, Arena, Volksfestplatz, Messe) sind die Straßen durch hohe bis sehr hohe Belastungen
geprägt. Entsprechend der Belastung ist das Straßennetz durchgehend mit zwei Richtungsfahrbahnen ausgebaut. Die Knotenpunkte sind durch zusätzliche Spuren ertüchtigt. Die Verkehrsbelastungen auf der Nord-/ Süd-Achse Hainstraße – Münchener Straße bewegen sich
an einem Normalwerktag zwischen 29.000 und 31.500 Kfz/24h, auf der Bayernstraße liegt
die Verkehrsbelastung bei rund 30.500 Kfz/24h an einem Normalwerktag. Der Straßenzug
Schultheißallee – An der Ehrenhalle ist mit bis zu 9.000 Kfz/ 24h an einem Normalwerktag
deutlich geringer frequentiert.
Die Parkplätze der Meistersingerhalle werden über die Schultheißallee erschlossen. Aufgrund der Straßenbahngleise zwischen den Richtungsfahrbahnen kann der Parkplatz nur
von Nordwesten angefahren und Richtung Südosten verlassen werden (rechts rein und
rechts raus). Das Hotel südlich der Meistersingerhalle wird über den westlichen Parkplatz
von der Schultheißallee erreicht. Insgesamt sind derzeit ca. 760 PKW Stellplätze und ca. 8
Busstellplätze an der Meistersingerhalle (ca. 160 westlich, ca. 600 östlich) vorhanden.
7/45
278
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV):
Die Haupterschließung mit öffentlichen Verkehrsmitteln übernehmen die Straßenbahn (derzeitige Linie 8) sowie die Buslinien 36 und 55 mit Haltepunkten an der Schultheißallee (Platz
der Opfer des Faschismus und Meistersingerhalle) bzw. am Doku-Zentrum. Die Straßenbahn
und die Buslinie 36 verkehren werktags im 10-Minutentakt, ab 20.00 Uhr und sonn- und feiertags im 20-Minutentakt, die Buslinie 55 werktags überwiegend im 20-Minutentakt ab 20:00
Uhr und sonn- und feiertags im 40-Minuten Takt. Bei Sonderveranstaltungen wird die Taktung am Abend verdichtet (z.B. Volksfest und Klassik Open-Air).
Die nächste fußläufig erreichbare S-Bahn-Station ist mit rund 1 km Entfernung „Dutzendteich“. Diese ist zudem über die Buslinie 55 angebunden. Anbindung an die S-Bahn-Station
„Dürrenhof“ besteht über die Buslinie 36.
Rad- und Fußgängerverkehr
Das Plangebiet ist in das übergeordnete Radroutennetz integriert. Entlang der Hainstraße –
Münchener Straße verläuft eine Nord-Süd gerichtete Hauptroute. Eine separate Geh-Radwegverbindung verläuft entlang der Münchener Straße. Der Luitpoldhain ist mit dem weitläufigen Fußwegenetz des südlich anschließenden Naherholungsgebiets des ehemaligen
Reichsparteitagsgeländes / Volkspark Dutzendteich verknüpft.
I.3.1.4.
Natürliche Grundlagen / Bestandsaufnahme und Bewertung des vorhandenen Zustands von Natur und Landschaft
Der Standort der Konzerthalle ist Bestandteil der urbanen Parklandschaft „Dutzendteich &
Co“, deren Entwicklung eine Schlüsselmaßnahme im Gesamtstädtischen Freiraumkonzept
(GFK) darstellt. Auch im Aktionsplan „Kompaktes Grünes Nürnberg 2020“ zum Masterplan
Freiraum wurde ein Entwicklungskonzept für das Areal stadtintern priorisiert. Im Integrierten
Stadtentwicklungskonzept (INSEK) Südost kommt dieser urbanen Parklandschaft eine hervorgehobene Bedeutung zu.
Die Meistersingerhalle ist im Norden umgeben von einem großen, sehr markanten Baumhain, der maßgeblich zum Charakter der Halle beiträgt und den öffentlichen Raum prägt.
Auch angrenzend an den westlichen Parkplatz und im Luitpoldhain befinden sich mächtige,
sehr alte und große Stiel-Eichen (bis Ø > 1,0 m; Höhe bis ca. 25 m). Der östliche Parkplatz
dagegen weist jüngere Bäume mit geringerer Qualität auf. Hier sind große Flächen versiegelt
und nur kleine Baumscheiben vorhanden.
Der Neubau erfolgt auf dem „Kleinen Parkplatz“ westlich der Meistersingerhalle, hierdurch
wird in alten Baumbestand eingegriffen. Eine genaue Aufstellung der Eingriffe in den Baumbestand ist dem Umweltbericht (2.4.1.2 Umweltauswirkungen und Prognose) zu entnehmen.
Im Arten- und Biotopschutz-Programm der Stadt Nürnberg wird der Luitpoldhain als regional
bedeutsamer Lebensraum eingestuft. Die Grünflächen und Baumbestände des Luitpoldhains
und auch westlich der Münchener Straße sind in der amtlichen Biotopkartierung erfasst und
den Biotoptypen „Alleen, Baumreihen, Baumgruppen“ sowie „Parks, Haine, Grünanlagen mit
Baumbestand“ zugeordnet. Die Grünflächen besitzen mit ihrem Baumbestand vielfältige ökologische Funktionen für das Stadtklima und den Artenschutz.
Der Luitpoldhain wird in der Klimafunktionskarte des Stadtklimagutachtens Nürnberg mit den
Parkflächen als klimatisch wirkender Ausgleichsraum mit einem mäßigen Kaltluftvolumenstrom bewertet. Er hat eine wichtige Bedeutung für die angrenzenden Wohnbereiche im Norden als Lieferant von Kalt- und Frischluft. Durch den teilweisen Verlust des Baumbestands
im Bereich des geplanten Konzerthauses geht ein Teil der schattenspendenden und damit
klimatisch ausgleichenden Wirkung verloren.
Artenschutzrechtlich hat der Baumbestand im Luitpoldhain eine sehr hohe Bedeutung. Vor
allem die alten Eichen mit ihrem arttypischen Totholz-Anteil bieten Lebensraum z.B. für Fledermausarten, Vögel und Totholzkäfer. Das Vorkommen von Siebenschläfern ist aktuell belegt. Für den Totholzkäfer Eremit (Osmoderma eremita) erfolgte kein aktueller Nachweis, der
Luitpoldhain ist aber als Teillebensraum einer Eremitenpopulation im Nürnberger Süden auf8/45
279
zufassen. Detaillierte Beschreibungen sind den Naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP vom 20.08.2019, Grosser-Seeger & Partner), Kap. 3
bzw. dem Umweltbericht zu entnehmen.
I.3.1.5.
Vorbelastungen (Altlasten, Lufthygiene, Lärm, Erschütterungen, etc.)
(detaillierte Angaben zu Vorbelastungen sind im Umweltbericht zu finden)
Altlasten
Die vorliegenden Bodenuntersuchungen der Umweltanalytik Nürnberg (SUN) vom
03.08.2016 und 23.08.2016 ergaben in den Auffüllungen im nördlichen Bereich im Umfeld
der Meistersingerhalle in nahezu allen Bodenproben Belastungen mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK), Arsen und/ oder Schwermetallen (Kupfer, Blei, Zink).
Für die Verwertung des Bodenmaterials aus dem Untersuchungsbereich sieht die Einstufung
nach LAGA-Boden (Bund-/ Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall) teils noch einen eingeschränkten Einbau mit definierten Sicherheitsmaßnahmen vor (bis Z 2), teils wird diese
Klasse aber schon überschritten. Im Bereich des geplanten Konzerthauses westlich der
Meistersingerhalle konnten 2016 in der einen dort genommenen Bodenprobe dagegen keine
auffälligen Werte von Schadstoffen festgestellt werden. Bei den Untersuchungen 2018 erfolgte zunächst keine weitere Untersuchung auf Schadstoffe (SCHULZE & LANG,
08.02.2019). Aufgrund der festgestellten Bestandteile und organoleptischer Auffälligkeiten
wurden bei den ergänzenden Bohrungen im Juni/Juli 2019 aber auch Schadstoffuntersuchungen durchgeführt (SCHULZE & LANG, 07.08.2019 sowie Prüfberichte von SUN/U
11.07. und 05./06.08.2019).
In Zusammenschau aller Ergebnisse der Bodenuntersuchungen aus 2016 und 2019 ist davon auszugehen, dass ausschließlich abfallrelevante Bodenbelastungen zu berücksichtigen
sind, während altlastenrelevante Bodenkontaminationen im Sinne der BBodSchV nicht vorliegen. Im Bebauungsplänen sind gem. § 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB für bauliche Nutzungen vorgesehene Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, zu
kennzeichnen. Ein Kennzeichnungserfordernis liegt hier jedoch nicht vor.
Auf die detaillierten Ausführungen im Umweltbericht Kap.2.2 Boden wird verwiesen.
Kampfmittel
Da das Areal im Bereich des früheren Reichsparteitagsgeländes liegt, müssen im Vorfeld
von Baumaßnahmen Untersuchungen bezüglich evtl. vorhandener Kriegsaltlasten (Luftbildauswertung) durchgeführt werden. Erste Luftbildauswertungen lassen Bombenkrater im Umfeld erkennen.
Erschütterung
Durch den oberirdischen Verkehr der nördlich des Baufeldes verlaufenden Straßenbahnlinie
in der Schultheißallee sowie durch den Schwerlastverkehr (Lkw und Busse) auf den umgebenden Straßen (Münchener Straße und Schultheißallee) können der anstehende Untergrund sowie Bauwerke in unmittelbarer Nähe schwingungsangeregt werden. Diese Schwingungen werden innerhalb von Gebäuden als Erschütterungen spürbar bzw. als Sekundärluftschall hörbar. Erschütterungserzeugende Betriebe oder andere technische Einrichtungen
sind nicht vorhanden.
Lärm
Die vorhandene Lärmsituation in Plangebiet und Umgebung stellt sich wie folgt dar:
Die innerhalb des Plangebiets entstehenden Anlagengeräusche (Gewerbelärm) werden
durch die oberirdischen Parkplatzanlagen um die Meistersingerhalle/ Hotel verursacht. Hinzu
kommen mögliche Geräuschemissionen aus Haustechnikanlagen sowie die Anlieferung der
MSH und des Hotels durch LKW Verkehre.
Die derzeitige Verkehrslärmsituation wird durch die Straßen Wodanstraße, Schultheißallee,
An der Ehrenhalle und Münchener Straße bestimmt. Während für die Münchener Straße der
9/45
280
Lärm durch Kfz Verkehre ausschlaggebend ist, sind für die Wodanstraße und die Schultheißallee auch die Auswirkungen des Lärms durch die hier verlaufende Straßenbahnlinie zu
berücksichtigen.
An den Straßen liegen schutzbedürftige Nutzungen. So ist die Wodanstraße im Bereich der
Kreuzung mit der Münchener Straße, ebenso wie der Platz der Opfer des Faschismus, durch
Wohnnutzungen in gründerzeitlicher Blockrandbebauung geprägt. Auch die vierspurig ausgebaute Münchener Straße, eine der großen Einfallstraßen Nürnbergs die außerhalb des
Rings (Franken- und Bayernstraße) den Charakter einer Bundesstraße besitzt (B 8) und einen alleeartigen Charakter aufweist, wird im Bereich der bestehenden Meistersingerhalle an
ihrer Westseite von gründerzeitlicher Blockrandbebauung gesäumt. Die Wohnbebauung
grenzt in diesem Bereich allerdings nicht unmittelbar an die Münchener Straße an, sondern
ist über die Parsifalstraße erschlossen, die durch einen 30 bis 70 m breiten baumbestandenen Grünstreifen von der Münchener Straße getrennt ist. Wie bei vielen gründerzeitlichen
Gebäuden üblich, weisen diese zum Teil Grundrisse mit überwiegend zu den Straßen hin
orientierten Aufenthaltsräumen auf.
Auch die Schultheißallee weist Wohnnutzungen auf, so befinden sich nordöstlich auf Höhe
des großen Parkplatzes der Meistersingerhalle freistehende Mehrfamilienhäuser und Wohngebäude, im weiter südlichen Verlauf der Straße befindet sich ein kleines allgemeines Wohngebiet, das noch im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4160 liegt.
Insgesamt weisen die umgebenden Straßen eine hohe Verkehrsbelastung auf.
Straße
Münchener Str.
(südl. Wodanstraße)
Wodanstraße
(westlich Hainstraße)
Hainstraße
(nördl. Münchener Straße)
Schultheißallee
(nördl. An der Ehrenhalle)
Kfz/24 h
Nachtanteil
Anteil Kfz > 2,8t
tags
nachts
29.000
9%
5%
4%
12.000
8%
3%
2%
31.500
9%
5%
4%
10.500
10 %
6%
3%
Für das vorgenannte Plangebiet und Umgebung besteht somit eine Geräuschvorbelastung
durch den Straßenverkehrslärm der genannten Straßen. In der weiteren Planung wurden
aufgrund der anstehenden städtebaulichen Entwicklungen im Nürnberger Süden (Baugebiet
Hainstraße, Baugebiet Hasenbuck, Universitätsstandort Brunecker Straße etc.) in den Berechnungen nicht die derzeitige Verkehrsbelastung, sondern die Prognosedaten, also die
anzunehmende verkehrliche Entwicklung (Prognose 2035) zugrunde gelegt.
Angrenzend an das Plangebiet mit Umgebung befindet sich das Untersuchungsgebiet 001
„Südstadt“ des Lärmaktionsplans der Stadt Nürnberg nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz, der vom Stadtrat am 28.10.2015 beschlossen wurde. Untersuchungsgebiete wurden
dort festgelegt, wo mindestens 50 Einwohner leben, die einer Lärmbelastung von mehr als
LDEN (Lärmindex Day-Evening-Night) 70 dB(A) oder LNight (A-bewerteter äquivalenter Dauerschallpegel in Dezibel im Beurteilungszeitraum Nacht 22.00 bis 06.00 Uhr) 60 dB(A) ausgesetzt sind, also Werte im Bereich der schädlichen Umwelteinwirkungen i.S. des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG). Die Untersuchungsgebiete zählen im Stadtgebiet
zu den besonders kritischen Bereichen hinsichtlich der Lärmeinwirkungen.
Darüber hinaus wirken auf das Plangebiet und die Umgebung die Geräuschimmissionen der
Sportanlagen nördlich und nordöstlich der Schultheißallee ein. Ca. 500 m südlich befindet
sich der Volksfestplatz durch den beim Festbetrieb ebenfalls mit Lärmeinwirkungen zu rechnen ist. Zudem ist der Luitpoldhain im Sommer Schauplatz für Open Air Veranstaltungen mit
mehreren Tausend Besuchern.
10/45
281
Auf die detaillierten Ausführungen im Umweltbericht, Punkt 2.6.2.1 „Bestand und Bewertung
der Ausgangssituation“ wird verwiesen.
I.3.2.
PLANERISCHE VORGABEN / VORHANDENES PLANUNGSRECHT
I.3.2.1.
Planungsrechtliche Vorgaben
I.3.2.1.a. Raumordnung (LEP- Ziele der Raumordnung, Regionalplan Region Nürnberg)
Die anzustrebende räumliche Ordnung und Entwicklung einer Planungsregion wird im Regionalplan festgelegt. Die Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsprogramms Bayern
(LEP) werden durch Regionalpläne in fachlicher und räumlicher Hinsicht konkretisiert. Die
Ziele des Regionalplans sind für alle öffentlichen Planungsträger verbindlich.
Der Regionalplan der Region Nürnberg (vormals: Industrieregion Mittelfranken) ist am
01.07.1988 in Kraft getreten. Er wurde in der Zuständigkeit des Planungsverbandes Region
Nürnberg (vormals: Planungsverband Industrieregion Mittelfranken) aufgestellt und wird
durch Fortschreibungen den aktuellen Verhältnissen und Erfordernissen angepasst. Gesetzliche Grundlage ist das Bayerische Landesplanungsgesetz.
Maßgeblich hinsichtlich Kunst- und Kulturpflege ist für die Stadt Nürnberg in der kommunalen
Bauleitplanung gemäß § 1 Abs. 4 BauGB insbesondere das das Ziel 8.4.1.1 Theater und
Musikpflege des Regionalplans der Region Nürnberg, wonach die Städtischen Bühnen Nürnberg (heute: Staatstheater Nürnberg) in ihrer regionalen Bedeutung erhalten und weiter ausgebaut werden sollen. In der Begründung des Regionalplans wird hierzu ergänzend ausgeführt, dass die Städtischen Bühnen Nürnberg (Staatstheater Nürnberg) mit ihren Sparten
Musiktheater und Schauspiel auch in Zukunft eine ihrer Bedeutung angemessene Unterstützung erfordern, um die Aufgaben einer überkommunalen Kultureinrichtung erfüllen zu können.
Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160 wird unter Berücksichtigung dieser Ziele und
Grundsätze der Raumordnung und Landesplanung aufgestellt (§ 1 Abs. 4 BauGB).
I.3.2.1.b. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP)
Der wirksame Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP) stellt die Fläche
der Meistersingerhalle als Gemeinbedarfsfläche/ kulturellen Zwecken dienende Einrichtung
und das angebundene Hotel als Sonderbaufläche Hotel dar. Die im Osten befindliche Wohnbebauung ist als Wohnbaufläche ausgewiesen. Ausgenommen der öffentlichen Straßen,
sind die übrigen Flächen als öffentliche Grünfläche Parkanlage dargestellt.
Der geplante Gebäudestandort westlich der Meistersingerhalle ist derzeit als Grünfläche/öffentliche Park- und Grünanlage dargestellt, die geplanten Festsetzungen der Bebauungsplan-Änderung entsprechen nicht den Darstellungen des wirksamen FNPs, weshalb bereits
in der Sitzung des Stadtrats vom 28.09.2016 die Einleitung des Verfahrens zur 15. Änderung
des Flächennutzungsplanes beschlossen wurde. Die Änderung des FNP erfolgt somit im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB.
I.3.2.1.c. Bebauungspläne
Für das Plangebiet liegen die planungsrechtlichen Festsetzungen des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 4160 vor, der seit dem 27.01.1982 rechtsverbindlich ist.
Darin ist als Art der baulichen Nutzung im Bereich der Meistersingerhalle und des Hotels ein
Sondergebiet (SO) für Kultur- und Kongresszentrum gemäß § 11 Baunutzungsverordnung
(BauNVO) festgesetzt. In einem Teilbereich westlich der Straße „An der Ehrenhalle“ setzt der
Bebauungsplan ein Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO fest. Beidseitig der
Meistersingerhalle befinden sich die Parkplätze mit der Festsetzung „Öffentliche Grünfläche
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282
– Parkplatz“. Der größte Teil des Plangebiets – mit Ausnahme der Straßenverkehrsflächen ist als Öffentliche Grünfläche – Parkanlage festgesetzt.
Das Maß der baulichen Nutzung ist im SO über eine Baumassenzahl und unterschiedliche
Traufhöhen geregelt. Im WA sind Geschoßhöhen festgesetzt.
I.3.2.1.d. Zulässigkeit von Bauvorhaben
Zum Zeitpunkt der Planaufstellung richtet sich die Zulässigkeit von Vorhaben nach den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 4160.
I.3.2.2.
Fachrecht
I.3.2.2.a. Naturschutz/ Wasserschutz
Im Hinblick auf Natur-, Wasser- und Waldschutzgebiete liegen keine förmlichen Ausweisungen für das Planungsgebiet vor. Die Eiche im Innenhof der Meistersingerhalle ist als Naturdenkmal Nr. 89 der Stadt Nürnberg nach § 28 BNatSchG geschützt, außerdem auch die
Eichen auf dem Grundstück Schultheißallee 34-38 (ND Nr. 98).
I.3.2.2.b. Denkmalschutz/ Bodendenkmäler
Nahezu das gesamte Plangebiet ist Bestandteil des Baudenkmals „Volkspark Dutzendteich,
ehem. Reichsparteitagsgelände“ (D-5-64-000-2367). Weiterhin befinden sich im Umgriff des
Bebauungsplans folgende eingetragene Denkmäler:
Konzerthalle, sogenannte Meistersingerhalle, Münchener Straße 19 - 21; Schultheißallee 2 - 4(D-5-64-000-2517)
Ehrenhalle, An der Ehrenhalle 25 (D-5-64-000-104) und Gefallenendenkmal (D-5-64000-105)
Fabrikantenvilla, Schultheißallee 30 (D-5-64-000-1803)
Artikel 6 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes ist zu beachten.
I.3.2.2.c. Hochwasserschutz / Gewässer/ wasserrechtliche Bindungen
Natürliche Oberflächengewässer sind im Plangebiet in Form des verrohrten Nummerleinskanals vorhanden. Dieser bildete früher ein offenes Gewässer, das vom Dutzendteich in den
Fischbach im Norden floss. Die Kanalsohle verläuft in etwa in 2 m bis 3 m unter der heutigen
Geländeoberfläche.
Bereiche entlang der Schultheißallee im Norden, der Straße „An der Ehrenhalle“ sowie die
zentralen Wiesenbereiche westlich der Ehrenhalle sind als Überschwemmungsgebiet des
Fischbachs vorläufig gesichert.
Weitere förmliche Ausweisungen im Hinblick auf Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebiete bzw. andere wasserrechtliche Bindungen nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
kommen im Plangebiet nicht vor.
Die Grundwasserfließrichtung ist in Richtung Nordwesten, der Grundwasserflurabstand beträgt im Bereich der Meistersingerhalle zwischen 4,30 m und 5,70 m, weiter östlich auch unter
3,00 m.
I.3.2.2.d. Bevölkerungsschutz
Östlich der Eingangshalle zur MSH, Schultheißallee 2, befindet sich auf dem Grundstück
Gmkg. Gleißhammer/ Fl.Nr.330/3, der Trinkwassernotbrunnen 102a. Im Zuge und in Folge
der Bautätigkeit darf aufgrund dessen keine Beeinträchtigung sowohl der Wasserqualität als
auch der Wasserquantität entstehen.
12/45
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I.3.3.
SONSTIGE RAHMENBEDINGUNGEN
I.3.3.1.
Eigentumsverhältnisse
Nahezu alle Flächen im Geltungsbereich befinden sich im Eigentum der Stadt Nürnberg.
Ausnahmen bilden hier das Hotelgrundstück (Fl.Nr.330/83, Gemarkung Gleißhammer) die
Grundstücke des allgemeinen Wohngebiets an der Schultheißallee einschließlich der benachbarten, denkmalgeschützten Fabrikantenvilla (Fl. Nrn. 280/9 und 279, Gemarkung
Gleißhammer) sowie ein Grundstück an der Bayernstraße (Fl.Nr. 280/7, Gemarkung Gleißhammer).
I.3.3.2.
Kommunalpolitische Gründe / sonst. Stadtratsbeschlüsse
I.3.3.2.a. Chronologie der Planung
Die erforderliche grundlegende Sanierung des Nürnberger Opernhauses bedingt, dass vor
Beginn der Baumaßnahmen eine Ausweichmöglichkeit für das Opernensemble während der
Dauer von mindestens 2 Spielzeiten bereitgestellt wird. Bereits im April 2013 wurde eine
Zeltlösung als Operninterim sowie eine Umnutzung bestehender Immobilien in der Metropolregion durch den Stadtrat als ungeeignet beschrieben. Statt eines temporären Ausweichquartiers sollte daher der langjährigen Forderung aus der Musikszene entsprochen werden
und ein dauerhaftes Gebäude entstehen, das nach der Interimsnutzung als Konzerthaus genutzt werden kann.
Es erfolgte eine Detail-Standortprüfung von Standorten im gesamten Stadtgebiet (bgsm,
München), sowie Untersuchungen zu Marktsituation und Wirtschaftlichkeit (actori GmbH,
München) einer zusätzlichen, neuen Konzert- und Veranstaltungshalle, die im Zeitraum der
Opernhaussanierung als Interimsspielort genutzt werden könnte. Im Juli 2014 bestätigten die
Untersuchungsergebnisse die grundsätzliche wirtschaftliche Realisierbarkeit des Vorhabens.
Es waren zwei Modelle untersucht worden – Modell A am Standort Meistersingerhalle (MSH)
„Konzertsaal neben der Meistersingerhalle“ und Modell B an einem anderen geeigneten
Standort „Neubau Konzertsaal als solitäres Gebäude“. Der Wirtschaftlichkeitsvergleich erbrachte im laufenden Betrieb einen deutlichen Vorteil zu Gunsten des Konzerthauses neben
der MSH.
Zudem zeigte die Machbarkeitsstudie (Bevenue), dass in Nürnberg unabhängig von einem
neuen Konzerthaus ein Bedarf für ein Kongresszentrum im Veranstaltungssegment von 500
bis 1.000 Teilnehmern besteht. Durch Umbaumaßnahmen in der Meistersingerhalle und Verlagerung von Nutzungen in das neue Konzerthaus bestünde die Möglichkeit, den Standort
zum Tagungs- und Kongresszentrum umzuwidmen.
Der Stadtrat legte daher mit Beschluss vom 29.07.2015 den Standort Meistersingerhalle als
Standort für den Neubau der Konzert- und Veranstaltungshalle mit 1500 Sitzplätzen fest, als
Grundlage für das Nutzungs- und Raumkonzept dienten die Studien von Bevenue und Actori,
die zusammengeführt wurden. Gleichzeitig wurde entschieden, das Bestandsgebäude der
Meistersingerhalle zu sanieren und zu ertüchtigen, um dem festgestellten Bedarf an Kongress- und Tagungsräumlichkeiten (500 – 1000 Teilnehmer) zu entsprechen. Gesamtziel ist
der Betrieb des baulichen Ensembles „Meistersingerhalle“ als Kulturveranstaltungs-, Tagungs- und Kongresszentrum. Zur Sicherung der städtebaulichen Qualität wurde außerdem
die Durchführung eines Realisierungswettbewerbs beschlossen.
Im weiteren Verlauf ergaben nähere Untersuchungen, dass die Unterbringung der Interimsspielstätte für die Musiktheatersparte im neu zu schaffenden Konzerthaus mit entsprechenden Nachteilen verbunden wäre. Die räumlichen Anforderungen an ein Operninterim unterscheiden sich deutlich von denen an ein reines Konzerthaus. Die für einen Konzertbetrieb
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notwendigen Flächen reichen bei weitem nicht aus, um den Flächenbedarf der Oper während
der Sanierungsphase zu decken. Während des zeitlich befristeten Umzugs der Oper in das
Konzerthaus müssten daher zusätzliche Flächen zur Verfügung gestellt werden. Darüber
hinaus stünde der neue Konzertsaal bei einer Nutzung als Operninterim erst nach Abschluss
der Opernhaussanierung und den dann sich anschließenden Um- und Rückbauten – voraussichtlich erst nach ca. 4 Jahren - in seiner eigentlichen Funktion als Konzertsaal zur Verfügung.
Die Meistersingerhalle selbst verfügt hingegen bereits weitgehend über alle Flächen, die der
Opernspielbetrieb im Interim für Probenräume, Werkstätten, Lager etc. erfordert. Darüber
hinaus steht die Generalsanierung der MSH ebenfalls an, die Ertüchtigung als Operninterim
ermöglicht in Teilen vorgezogene synergetische Sanierungsmaßnahmen im Hinblick auf die
spätere Nutzung.
Der Stadtrat beschloss daher in seiner Sitzung am 26.07.2017, den neuen Konzertsaal von
Beginn an für Konzerte, Bühnenshows etc. zu nutzen und die MSH – nach entsprechender
Ertüchtigung – als Interimsspielstätte für die Musiktheatersparte des Staatstheaters während
der Opernhaussanierung zu belegen. So steht der neue Konzertsaal von Anfang an für die
eigentliche Nutzung zur Verfügung, zusätzliche oder nachträgliche Ein- und Umbauten werden vermieden. Nach Abschluss der Nutzung als Operninterim kann die MSH ihrer neuen
Nutzung als Kongress- und Tagungszentrum zugeführt werden.
I.3.3.2.b. Standortauswahl im Bereich der MSH
Gegenstand der Sitzung des Stadtrats vom 26.07.2017 war ebenfalls die Situierung des
neuen Konzerthauses im Umfeld der MSH. Nach der erfolgten städtebaulichen Standortuntersuchung im gesamten Stadtgebiet (Machbarkeitsstudie von bgsm) mit Entscheidung für
den Standort MSH in 2015, waren mehrere Standorte im Umfeld der MSH untersucht worden.
In die engere Auswahl kamen die folgenden drei Standortvarianten.
Standort im Osten der MSH auf dem großen Parkplatz
Der Standort wird westlich begrenzt vom Bestandsgebäude der MSH, im Südwesten erfolgt
die Anlieferung der MSH und des Hotels mittels einer Rampe ins Untergeschoß. Auf der
Fläche befinden sich derzeit 600 KFZ-Stellplätze, sie ist weitgehend versiegelt (geringer Eingriff gem. § 1a BauGB). Bei einer Bebauung dieser Fläche wären Maßnahmen zum Schallschutz der Wohnbebauung an der Schultheißallee notwendig.
Vorteil wäre die Möglichkeit der Fortschreibung eines denkmalverträglichen baulichen Konzepts sowie die hohe Flexibilität der Baukörperpositionierung. Die Bebauung durch das Konzerthaus und der notwendigen KFZ- Stellplätze in Hoch- und Tiefgaragen würden jedoch zu
einem massiven Baukörper führen. Dieser unterbräche die Kaltluftzufuhr aus dem Süden
über den Luitpoldhain in den innerstädtischen Raum. Überdies wäre der direkte Zugang für
die Bevölkerung in den Luitpoldhain über den derzeitigen Parkplatz nicht mehr möglich. Die
Sichtbeziehungen in Richtung Luitpoldhain wären unterbrochen.
Beim Bau einer Tiefgarage wäre neben dem hohen finanziellen Aufwand auch die Gründungstiefe wegen anstehendem Grundwasser zu beachten: die dabei notwendige Wasserhaltung könnte den Landschaftsraum Luitpoldhain in Teilen beeinträchtigen.
Die Adressbildung wäre zur Schultheißallee zu erwarten, jedoch entstünde ein kritischer
Kreuzungspunkt von Anlieferung und Wegebeziehungen zum Park südwestlich des Neubaus. Die Anbindung an den ÖPNV wäre gut.
Standort im Süden der MSH
Der Standort liegt auf der Rückseite der MSH. Mit dieser Lage würde sich ein neues Konzerthaus hinter der MSH „verstecken“ und im Vergleich zu den anderen Standorten eine geringere Präsenz erreichen. Positiv wäre eine mögliche Öffnung in den Luitpoldhain sowie die
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guten funktionalen Anbindungsmöglichkeiten an den Bestand und die sich daraus ergebenden Synergien. Problematisch wäre auch hier die zu erwartende Überschneidung von Eingangsbereich und Anlieferverkehr.
Das Bauwerk müsste komplett auf einer unversiegelten Fläche errichtet werden, was einen
großen ökologischen Eingriff in die denkmalgeschützte Parklandschaft bedeuten würde, der
erforderliche ökologische Ausgleich gem. § 1a BauGB wäre hier am größten. Die Anbindung
an den ÖPNV ist aufgrund der größeren Entfernung nicht optimal.
Standort im Westen der MSH
Der Standort wird östlich begrenzt durch das Bestandsgebäude MSH, im Süden befindet sich
das Hotel mit Zufahrt zur hoteleigenen Tiefgarage. Auf der versiegelten Fläche befinden sich
ca.160 Stellplätze, die entfallen würden. Die Fortschreibung eines denkmalverträglichen baulichen Konzepts ist an dieser prominenten Stelle zwischen Münchener Straße und Schultheißallee möglich und würde zu einer entsprechenden Präsenz des Neubaus führen.
Dadurch bietet der Standort insbesondere im Hinblick auf die Vermarktung des neuen Konzerthauses wegen der hohen Sichtbarkeit einen erheblichen Lagevorteil.
Die Adressbildung wäre in Richtung Norden / Nordosten zu erwarten und würde die Chance
auf eine neue Vorplatzgestaltung unter Einbeziehung des dort vorhandenen wertvollen
Baumbestands eröffnen. Allerdings befindet sich auch auf dem künftigen Baufeld wertvoller
Baumbestand der nicht erhalten werden kann. Die Anbindung an den ÖPNV ist gut. Der
Grünraum zwischen Münchener Straße und Radweg kann größtenteils erhalten bleiben, jedoch ist südlich des künftigen Baufeldes eine neue Zu- und Abfahrt für die Anlieferung des
Konzerthauses sowie für die Hotelvorfahrt zu schaffen. Dies erfordert einen Eingriff in den
straßenbegleitenden Grünzug. Die Baustellenlogistik ist an diesem Standort aufgrund der
engen Platzverhältnisse sehr anspruchsvoll.
Abbildung 1: Lageplan Meistersingerhalle mit Verortungsmöglichkeiten
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Kartengrundlage
Amt für Geoinformation und Bodenordnung
Geobasisdaten: Bayrische Vermessungsverwaltung
Fazit der Standortuntersuchungen
Der Standort „West“ stellt sich im Vergleich mit den anderen Standorten als am geeignetsten
dar. Ausschlaggebend waren hier vor allem städtebauliche Erwägungen. So bietet die prominente Lage an Münchener Straße und Schultheißallee im Standortvergleich die besten
städtebaulichen Rahmenbedingungen und lässt in Verbindung mit der MSH eine attraktive
neue Vorplatzgestaltung und Adressbildung erwarten. Funktionale Verbindungen zum Bestand der MSH, insbesondere in den Kellerbereichen, ermöglichen Synergien im Bereich der
Technik. Zwar sind die Eingriffe in den wertvollen Baumbestand gravierender als beim Standort Ost. Jedoch wäre auch beim Standort Ost nicht auszuschließen, dass durch die erforderliche Tiefgarage und den damit verbundenen Auswirkungen auf das Grundwasser der angrenzende Baumbestand im Luitpoldhain geschädigt würde. Eine Tiefgarage wäre zudem
mit erheblich höheren Kosten verbunden und die Sichtbeziehungen von der Schultheißallee
in den Luitpoldhain würden unterbrochen. Beim Standort Süd wären die Eingriffe noch gravierender, bei geringerer städtebaulicher Präsenz.
Nach eingehender Betrachtung aller Chancen und Risiken fiel daher die Standortwahl auf
den Standort „West“ und für einen entsprechend eng gewählten Wettbewerbsumgriff. Der
eng geführte Wettbewerbsumgriff erhöhte die Chance, städtebaulich, architektonisch, funktional und wirtschaftlich eine optimale Wettbewerbslösung zu erzielen. Ein Wettbewerbsumgriff, der alle Standorte (Süd, West und Ost) zugelassen hätte, hätte zudem die Vergleichbarkeit der eingereichten Entwürfe erschwert.
I.3.3.2.c. Wettbewerbsverfahren
Nach Stadtratsbeschluss vom 26.07.2017 wurde durch die Stadt Nürnberg als Ausloberin ein
zweiphasiger, offener Realisierungswettbewerb durchgeführt, mit dem Ziel einen Entwurf zu
finden, der das neue Konzerthaus an der Meistersingerhalle zu einem Ort macht, der sowohl
den höchstmöglichen musikalischen Ansprüchen von Publikum und Künstlern genügt, als
auch die Stadt – zusammen mit der renommierten Meistersingerhalle – um ein architektonisch herausragendes Ensemble bereichert.
Die geplante Konzert- und Veranstaltungshalle sollte gegenüber der denkmalgeschützten
Meistersingerhalle eine verträgliche Architektur aufweisen. Ebenso war eine verträgliche Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild des Luitpoldhains durch eine angemessene Außenanlagen- und Grünplanung zu berücksichtigen.
Von den insgesamt 246 eingereichten Arbeiten wurden für die 2. Phase 20 Arbeiten ausgewählt, die sich intensiver und detaillierter mit der Aufgabe auseinandersetzten.
Das Preisgericht entschied sich einstimmig für die Arbeit der Bietergemeinschaft Johannes
Kappler Architektur und Städtebau GmbH, Nürnberg, Super Future Collective, Nürnberg, sowie der Topotek 1 Gesellschaft von Landschaftsarchitekten mbH, Berlin als Objektplaner für
die Freianlagen und empfahl der Ausloberin, diese mit der weiteren Bearbeitung gemäß Auslobung zu beauftragen.
Der zweiphasige Wettbewerb führte zu einer städtebaulich angemessenen und gleichzeitig
identitätsstiftenden Lösung, die mit einer herausragenden Architektur, Funktionalität und zu
erwartenden Wirtschaftlichkeit in Erstellung und Nutzung überzeugen konnte. Über das Ergebnis wurde am 06.06.2018 im Stadtrat berichtet.
I.3.3.3.
Beschränkungen
Leitungstrassen
Von Südosten über den Luitpoldhain kommend in Richtung Nordwesten, diagonal über den
westlichen (kleinen) Parkplatz der Meistersingerhalle, verläuft ein Regenwasserkanal (DN
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400B). Für den Neubau des Konzerthauses auf dem kleinen Parkplatz ist die Umverlegung
des Kanals erforderlich.
Über den östlichen Parkplatz der Meistersingerhalle und weiter am östlichen Rand des Luitpoldhains (Fl. Nr. 280/4 und 330) verläuft ein Zuleitungskanal zum Fischbach DN 1000 (Tieflage ca. 2 m). In ca. 30 m Abstand zu diesem Kanal nach Osten befindet sich ein Mischwasserkanal Ei 700/1050 (Tieflage ca. 5 m). Beide Kanäle sind zu erhalten. Die Entwässerungskanäle des Parkplatzes östlich der Meistersingerhalle sind Privatkanäle der Stadt Nürnberg.
Östlich der Meistersingerhalle befindet sich eine Fernwärmeversorgungsleitung. Die Verteilerstation liegt an der Kreuzung Schultheißallee / Weddigenstraße.
Die Wasserversorgung der Meistersingerhalle erfolgt von der Schultheißallee über den östlichen Parkplatz. Die Leitung verläuft weiter nach Südosten über den Luitpoldhain.
Eine Gasleitung befindet sich in der Schultheißallee. Die Meistersingerhalle und das Hotel
sind über den westlichen Parkplatz daran angeschlossen. Eine Verlegung der Leitung ist
erforderlich.
Geh- und Fahrtrechte/ Dienstbarkeiten
Die Fl.-Nrn. 330 und 330/4 sind zugunsten des Hotelgrundstückes (Fl.-Nr. 330/83, Gem.
Gleißhammer) mit Grunddienstbarkeiten – Geh- und Fahrrecht – belastet, weil das Hotelgrundstück derzeit nicht an eine öffentliche Verkehrsfläche angrenzt. Die Dienstbarkeiten
sind dabei eingeschränkt: Die Verkehrsflächen von der Schultheißallee auf Fl.-Nr. 330/4 dürfen ausschließlich als Zufahrt, die Verkehrsflächen zur Münchener Straße auf Fl.-Nr. 330
ausschließlich als Abfahrt genutzt werden.
Im Kaufvertrag über das Hotelgrundstück von 1997 ist geregelt, dass die Stadt Nürnberg
berechtigt ist, bei Änderung der gegenwärtigen Verkehrsführung im Bereich der Münchener
Straße und der Schultheißallee die Zu-/Abfahrt zum Hotelgrundstück entsprechend der künftigen Verkehrsführung neu zu regeln. Der jeweilige Grundstückseigentümer des berechtigten
Grundstückes ist verpflichtet, dann der erforderlichen Inhaltsänderung der Grunddienstbarkeit zuzustimmen.
Durch die Änderung des Bebauungsplanes wird nördlich des Hotels eine Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung festgesetzt, die im weiteren straßenrechtlich gewidmet werden
soll und damit öffentliche Verkehrsfläche wird. Der geänderte Bebauungsplan schafft damit
die Voraussetzung für eine Änderung der Verkehrsführung auch im kaufvertraglichen Sinne.
Das Hotel grenzt künftig unmittelbar an eine öffentliche Verkehrsfläche und wird hierüber
erschlossen. Die Geh- und Fahrrechte auf den Fl.-Nrn. 330 und 330/4 für die Zu- und Abfahrt
zum und vom Hotel sind für die Erschließung des Hotels nicht mehr erforderlich. Entsprechend der kaufvertraglichen Vereinbarung sind die betroffenen Grunddienstbarkeiten zu löschen (erforderliche Inhaltsänderung).
I.4.
PLANUNGSKONZEPT
I.4.1.
NUTZUNGSKONZEPT
Im Rahmen der Markt- und Wirtschaftlichkeitsstudie für den neuen Veranstaltungs- und Konzertsaal wurde von der Actori GmbH, München, ein erstes Nutzungskonzept erstellt. Dieses
diente zusammen mit der Studie von Bevenue als Grundlage für die Standortprüfung. Weitere Untersuchungen ergaben, dass neben einer Konzertsaalnutzung auch zusätzliche Tagungs- und Kongressflächen für einen wirtschaftlichen Betrieb der Meistersingerhalle notwendig sind (siehe I.3.3.2.a). Der tatsächliche Raum- und Flächenbedarf für das neue Gebäude wurde gemeinsam mit den Nutzern und externen Beratern ermittelt. Das Ergebnis
stellte die Basis für den zweistufigen Realisierungswettbewerb dar.
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288
Der neue Saal im Konzerthaus wird künftig der Raum für Konzerte sein. Neben allen Formaten der „Klassik“ werdendort Pop-, Rock-, und Showveranstaltungen aller Art stattfinden. Die
denkmalgeschützte Meistersingerhalle (großer und kleiner Saal) dient nach Fertigstellung
und Inbetriebnahme des neuen Konzerthauses zunächst für einige Jahre als Interimsspielstätte der Musiktheatersparte des Staatstheaters Nürnberg. Im Anschluss daran erfolgt eine
Generalssanierung. Dabei liegt der Fokus auf einer Ertüchtigung, Modifizierung und (durch
Nutzungsverlagerung) Erweiterung der Flächen für eine künftige Nutzung als Tagungs- und
Kongresszentrum für bis zu 1.000 Teilnehmende.
I.4.2.
ANGESTREBTE BAUSTRUKTUR
Das neue Konzerthaus soll sich mit der Meistersingerhalle zu einem Ensemble verbinden.
Dies wird dadurch erreicht, dass die prägenden Elemente der MSH (Foyer, Atrien, durchgehender Sockel) aufgenommen werden und sich zu einem fließenden Raum aus Konzertsälen
und öffentlichen Begegnungszonen verbinden. Der Sockel führt die Traufhöhe der MSH fort
und die großvolumigen Konzertsäle sind - ebenso wie bei der MSH - eingerückt.
Durch das Ausnutzen des Baufelds entsteht ein dreiseitig gefasster Platz, von dem aus alle
Gebäudeteile/ Nutzungen erschlossen werden. Dort vorhandene Bestandsbäume bekommen dadurch eine Fassung und bilden das prägende Element des Stadtplatzes.
Das Konzerthaus besteht aus drei Funktionsbereichen: Konzertsaal, Vorderhaus und Hinterhaus. Der Konzertsaal bildet dabei das Herzstück des Hauses. Er ist als sog. „Schuhschachtel“ angelegt, dessen wesentliches Merkmal die Frontalausrichtung des Publikums auf die
Bühne darstellt. Zentraler Grund für diese Gestaltung sind akustische Gesetzmäßigkeiten
zur Ausbreitung von Schall im Raum, denen mit dieser Gestaltung am besten entsprochen
werden kann.
Das Vorderhaus umfasst die öffentlichen Räume wie z.B. Foyerflächen, gastronomische Angebote, Garderoben- und Sanitärbereiche. Das Hinterhaus umfasst die für den Betrieb notwendigen nichtöffentlichen Räume inklusive Verwaltung, Aufenthaltsbereiche für Künstler
und veranstaltungstechnisches Personal, Lager- und Technikflächen, Werkstatt und Pforte.
Alle wesentlichen Funktionen des Vorderhauses werden im Erdgeschoß angeordnet, das
Hinterhaus orientiert sich im rückwärtigen Bereich zweigeschossig um einen weiteren Hof.
I.4.3.
VERKEHRLICHE ERSCHLIESSUNG
Besucher erreichen das neue Konzerthaus ebenso wie das künftige Tagungs- und Kongresszentrum von der Schultheißallee aus. Oberirdisch sind Busstellplätze, Behindertenstellplätze
sowie eine Taxihaltezone und Geh- und Radwege vorgesehen.
Die Nutzung als Kultur- und Kongresszentrum dieser Größenordnung erfordert eine sehr
gute Anbindung an den ÖPNV, weshalb eine Verdichtung des Takts bei der Straßenbahn in
den Abendstunden im Mobilitätskonzept (siehe unten) empfohlen wird.
Die Anlieferung für das neue Konzerthaus erfolgt über eine Zufahrt von der Münchener
Straße, die gleichzeitig auch der Zufahrt zur Tiefgarage des Kongresshotels dient. Die Anlieferung zur Meistersingerhalle erfolgt über einen Anlieferhof als Tiefhof mit einer von Osten
kommenden Rampe als Zu- und Abfahrt. Die Anlieferungsmöglichkeiten werden auch unter
den Gesichtspunkten des Lärmschutzes optimiert (z.B. durch Einhausung)
Der ruhende Besucher-Kfz-Verkehr wird auf dem bestehenden großen Parkplatz östlich der
MSH untergebracht mit Zu- und Abfahrt von der Schultheißallee.
Hier stehen für das neue Konzerthaus und die Meistersingerhalle mit rund 600 Stellplätzen
nach Stellplatzsatzung der Stadt Nürnberg ausreichend Stellplätze zur Verfügung. Auch
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289
wenn man den Bedarf der Meistersingerhalle, die im Endzustand als Kongresszentrum genutzt werden soll, mit einbezieht, liegt die vorhandene Stellplatzzahl noch über der laut Stellplatzsatzung benötigten Stellplatzzahl. Berücksichtigt man, dass das Kongresszentrum vorwiegend tagsüber genutzt wird, stehen in der Regel mehr als ausreichend Stellplätze für das
Konzerthaus zur Verfügung.
Mobilitätskonzept
Darüber hinaus sollen Maßnahmen realisiert werden, die zu einer Verlagerung der Fahrten
der Konzertbesucherinnen und -besucher vom Auto auf den Umweltverbund (ÖPNV, Radverkehr, Fußverkehr) beitragen. Hierfür wurde von einem externen Büro ein Mobilitätskonzept erarbeitet, das verschiedene Maßnahmen empfiehlt. Als wichtige Maßnahmen mit hohem Wirkungsgrad werden im Mobilitätskonzept unter anderem die Einführung eines KombiTickets für jede Veranstaltung, die Aufwertung der Haltestelle „Meistersingerhalle“, die Takterhöhung bei der Straßenbahn in den Abendstunden, die Anpassung der Parkgebührenordnung sowie die Schaffung qualitativ hochwertiger Radabstellanlagen empfohlen.
I.4.4.
GENDER UND DIVERSITY
Als öffentlicher Belang ist Gender Mainstreaming gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB in der
Bauleitplanung zu berücksichtigen. Unter dem Begriff Gender wird das Geschlecht als gesellschaftliche Strukturierungskategorie betrachtet. Die sich hieraus ergebenden spezifischen Lebenssituationen mit unterschiedlichen Bedürfnissen sollen „chancengleich“ behandelt werden. Diversität oder Vielfalt sind Begriffe, die ursprünglich aus der Wirtschaft und
Soziologie stammen und für die Chancengleichheit der Menschen stehen. Unabhängig von
Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion, sexueller Orientierung oder anderen Merkmalen gilt es,
die Unterschiedlichkeit von Menschen zu respektieren und zu fördern. Ziel ist es, Chancengleichheit in der Stadtentwicklung und Städtebaupolitik herzustellen, so dass Räume gleichberechtigt durch Bevölkerungsgruppen genutzt werden und eine gleichberechtigte Teilhabe
an ihnen besteht.
Die städtebauliche und bauliche Konzeption für das Konzerthaus sieht eine besucherfreundliche, barrierefreie Lage der Baukörper, ihrer Zugänge und Stellplätze vor. Die Anlieferung
soll separiert von Besucherverkehren geführt werden. Sämtliche Zugänge werden barrierefrei ausgebildet, Gebäude und Freianlagen ausgeleuchtet, Wegebeziehungen werden offen
und frei von Angsträumen gestaltet.
Die Umsetzung dieser Ziele erfolgt im Rahmen der weiterführenden Genehmigungs- und
Ausführungsplanung. Besuchende und Mitarbeitende haben künftig die Möglichkeit, über die
bestehenden bzw. verbesserten ÖPNV-Verbindungen das Plangebiet zu erreichen.
I.4.5.
VERSORGUNG / ENTWÄSSERUNG
VERSORGUNG
Die Versorgung der neuen Konzerthalle mit Strom, Gas, Fernwärme und Wasser ist, ausgehend von den vorhandenen Versorgungsnetzen, sichergestellt. Details der Ver- und Entsorgung der Konzerthalle werden im Rahmen der Hochbauplanung in Absprache mit den jeweils
zuständigen Behörden und Stellen geregelt. Im Einzelnen sind folgende technischen Infrastruktureinrichtungen vorhanden:
Wasser
Die Wasserversorgung der MSH erfolgt von Osten, die Zuleitung verläuft über den Parkplatz.
Weitere Wasserleitungen verlaufen im Südwesten der MSH und ab Höhe MSH in der Schultheißallee.
19/45
290
Fernwärme
Die Versorgung der MSH erfolgt derzeit von der Ostseite über eine Leitung am Westrand des
Parkplatzes; die Verteilerstation liegt an der Kreuzung Schultheißallee/ Weddigenstraße.
Gas
Die Versorgung der MSH erfolgt von Westen, die Leitung quert den dortigen Parkplatz, eine
Verlegung der Leitung ist erforderlich. Die nächstliegende Gasleitung verläuft in der Schultheißallee.
Elektrizität
Im Bereich der Parkplätze westlich und östlich der MSH sind Leitungen für die Parkplatzbeleuchtung verlegt. Die Versorgung der MSH erfolgt vorrangig von Südwesten aus der Münchener Straße, teils auch von Südosten mit etwas Abstand um den Parkplatz.
Im weiteren Verfahren ist zu prüfen, ob zur Versorgung mit Elektrizität auf dem Grundstück
eine Trafostation erforderlich ist.
ENTWÄSSERUNG
Von Südosten über den Luitpoldhain kommend in Richtung Nordwesten, diagonal über den
westlichen (kleinen) Parkplatz der Meistersingerhalle, verläuft ein Regenwasserkanal (DN
400B – siehe I.3.3.3). Eine Überbauung der Anlagen der Stadtentwässerung ist nicht zulässig, es ist daher vorgesehen, den Kanal bereits in der Bayernstraße umzuschließen und das
durch den Luitpoldhain laufende Kanalstück stillzulegen.
Schmutzwasser
Die Ableitung des Schmutzwassers in die vorhandenen Kanäle ist gewährleistet.
Oberflächenentwässerung
Anfallendes Niederschlagswasser ist entsprechend dem Versickerungs- und Ableitungsgebot gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) auf dem eigenen Grundstück zu versickern. Dazu
wurde durch das Ingenieurbüro Emch + Berger ein Entwässerungskonzept erstellt, das eine
örtliche Versickerung über ein Rigolensystem (Rohr-Kies- Rigolen) vorsieht.
Die zu entwässernden Flächen umfassen, neben dem Neubau des Konzerthauses selbst,
auch dessen Umfeld entlang der Schultheißallee und der bestehenden Meistersingerhalle
sowie der Münchener Straße bis zum Anschlussgrundstück des Parkhotels. Zum erweiterten
Planungsbereich gehören darüber hinaus die beiden Flanken der Meistersingerhalle östlich
zum Parkplatz und südlich zum Luitpoldhain. Die Oberflächenentwässerung beinhaltet neben
den genannten Freiflächen die Dachflächen sowie die Fassadenentwässerung.
Das anfallende Wasser der Dachflächen wird über Dachabläufe (Dachdurchdringungen) in
innenliegende Fallrohre geleitet und in geeigneter Höhe unterhalb der Erdgeschoßebene
umgelenkt und den Rigolen zugeführt. Die Dachfläche wird als Flachdach ausgeführt mit
einer extensiven Dachbegrünung (Kraut- und/oder Grasvegetation) ausgestattet.
In den Freiflächen sind die Oberflächengefälle grundsätzlich vom Gebäude weggeführt. In
geeigneter Anordnung werden Linien- und Punktentwässerungen zur Aufnahme des Oberflächenwassers angeordnet und ebenfalls an die jeweilige Rigole des Bereichs angeschlossen. Teilflächen der befestigten Flächen können und sollen bei geeigneter Gefälleausbildung
auch direkt in benachbarte Grünflächen, vor allem mit Baumstandorten entwässern. Hierzu
werden geeignete Anschlüsse planerisch ausgeformt (z.B. Bodenanschluss mit geringem
Höhenversatz in die Pflanzfläche, Modellierung Geländeanschluss). Im Bereich der unversiegelten Freiflächen werden die Anforderungen der Bodenschutzgesetze für den Wirkungspfad Boden-Mensch berücksichtigt.
Die Verkehrsflächen für Anlieferung, Bus- und Pkw-Stellflächen und der Hotelvorfahrt südlich
des Konzerthaus Neubaus können als gering belastete Verkehrsfläche ebenfalls direkt an
die Rigole angeschlossen werden.
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291
I.4.6.
GRÜNORDNUNG / AUSGLEICHSMASSNAHMEN
I.4.6.1.
Grünordnerisches Konzept
Der Luitpoldhain ist Teil der „Urbanen Parklandschaft Dutzendteich & Co.“, welche die größte
öffentliche Grünfläche in Nürnberg darstellt und von enormer Bedeutung für die mit Grün
stark unterversorgte Südstadt ist (vgl. Masterplan Freiraum, Gesamtstädtisches Freiraumkonzept, Stadt Nürnberg, 2014). Bei der Südstadt handelt es sich um ein Stadtgebiet mit
hoher Bevölkerungs- und Wohnbebauungsdichte sowie einer hohen Anzahl an Kindern und
Jugendlichen, wodurch sich der hohe Bedarf für ausreichende Naherholungs- und Freizeitnutzungen ableitet.
Die Umgestaltung des Luitpoldhains nach dem II. Weltkrieg zum Landschaftspark sollte diesem Areal nach den Jahren der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und der Nutzung
als Parteitagsarena wieder einer friedlichen Nutzung durch die Bevölkerung zuführen. Durch
den Bau der Meistersingerhalle im Norden sollte auch eine Aufwertung als Kulturstandort
erfolgen (FRIEDRICH, Vom Hesperidengarten zum Volkspark, 1993).
Der Luitpoldhain bietet als Landschaftspark mit altem Baumbestand vielfältige Möglichkeiten
zur ruhigen Erholung und zur Ausübung von Freizeitsport (Joggen, Nordic Walking). Gezielt
für die jüngeren Altersgruppen bestehen im Südwesten der Parkanlage Angebote wie ein
Kinderspielplatz sowie Hartplätze zum Ballspiel. Der Luitpoldhain hat in den vergangenen
Jahren aber auch wieder eine Bedeutung für Großveranstaltungen erlangt. So findet hier
jährlich das Klassik Open Air auf den zentralen Wiesenflächen vor dem Ehrenmal statt. Östlich der Straße „An der Ehrenhalle“ befindet sich in den dortigen Grünflächen auch eine Hundefreilaufzone. Nach dem Parkpflegewerk ist der Leitgedanke für die künftige Entwicklung
des Luitpoldhains seine Erhaltung und die behutsame und gezielte Weiterentwicklung für die
Grünversorgung der Südstadt und der Stadt Nürnberg insgesamt.
Der eigentliche Park des Luitpoldhains wird gerade im Westen von weiteren Grünflächen und
Flächen für Straßenbegleitgrün entlang der Münchener Straße flankiert. Die Aufenthaltsqualität ist hier aufgrund des Verkehrslärms geringer, der Grünzug stellt aber eine wichtige Freiraumachse dar und ergänzt die Funktionen des Luitpoldhains.
Auf diese übergeordneten Funktionen für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen versucht
auch die Planung im Nordwesten einzugehen. Der Siegerentwurf für das Konzerthaus situiert
die Zugänge zum Gebäude nach Osten und gibt damit der Freifläche nördlich der Meistersingerhalle eine neue Funktion. Von Bedeutung ist hier der räumliche Bezug zu den Haltestellen des ÖPNV, gerade für Menschen mit eingeschränkter Mobilität. In die Gestaltung wird
der auf der Freifläche zwischen Konzerthausneubau und Eingangshalle MSH vorhandene
alte und raumprägende Baumbestand integriert und soweit möglich erhalten. Diese Fläche
soll zukünftig einen repräsentativen Charakter erhalten. Hierzu wird die bisherige Rasenfläche überwiegend durch eine Bepflanzung aus Gräsern und Stauden ersetzt. Durch die
Baumerhaltung bleiben gleichzeitig Schattenplätze erhalten, was im Hinblick auf Auswirkungen zukünftig zu erwartender Klimaveränderungen von großer Bedeutung ist. Unterstützt
werden diese Maßnahmen durch Pflanzungen weiterer Bäume klimaangepasster Arten.
Im Sockelbereich des Konzerthauses sind zwei Patios (kleine Innenhöfe) vorgesehen, die
begrünt werden. Während einer der beiden Innenhöfe (Foyerhof) unbegehbar bleiben soll
und lediglich ästhetische Funktionen hat, übernimmt der andere Innenhof (Intendanzhof) neben der Begrünung auch die Funktion als Aufenthaltsraum für Musiker und Beschäftigte des
Konzerthauses. Neben diesen begrünten Innenhöfen sollen auch die Dächer extensiv begrünt werden. Auf dem Saalkubus ist zusätzlich eine Photovoltaik-Anlage vorgesehen. Weitere Maßnahmen wie z.B. eine Fassadenbegrünung sind aufgrund des architektonischen
Konzeptes mit großen Glasfassaden nicht realisierbar gewesen.
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292
Der Verbindungsbau zwischen bestehender Meistersingerhalle und Hotel kann bei einer
Neuerrichtung des Hotels zukünftig entfallen. Dadurch ergäbe sich eine neue, direkte Verbindung zwischen dem Konzerthaus im Nordwesten und dem Luitpoldhain südlich der Meistersingerhalle. Der Bereich südlich des Konzerthauses dient zwar auch der Erschließung der
Gebäude, gleichzeitig entsteht hier jedoch eine neue Platzfläche mit Bestandsbäumen und
Neupflanzungen und somit auch eine repräsentative Hotelvorfläche mit ggf. (bei Neuerrichtung des Hotels) direktem Zugang zum Luitpoldhain.
I.4.6.2.
Baum-/Gehölzerhalt und Baumneupflanzungen
Der Baumbestand im Umfeld der Meistersingerhalle am Nordrand des Luitpoldhains, aber
auch entlang der umgebenden Verkehrsflächen, zeichnet sich durch einen sehr hohen Anteil
an alten Laubbäumen, v.a. Eichen aus. Diese sind aus Gründen des Ortsbildes, aus Gründen
des Klimaschutzes (z.B. für das Lokalklima aufgrund der Kühlung durch Verdunstung) und
der Lufthygiene sowie aus Gründen des Arten- und Biotopschutzes von großer Bedeutung
und in hohem Maße erhaltungswürdig. Aufgrund äußerer Einflüsse (teils Versiegelung bis an
die Stammfüße, extreme Witterungsperioden mit heißen und sehr trockenen Phasen in den
letzten Jahren) haben viele der Bäume allerdings eine geminderte Vitalität. Bei manchen
Bäumen ist kurz- bis mittelfristig eine Abgängigkeit zu befürchten.
Am Standort des geplanten Konzerthauses nordwestlich der Meistersingerhalle werden teils
schon versiegelte Bereiche des Kleinen Parkplatzes überbaut, teils aber auch Bereiche der
Grünflächen mit altem Baumbestand. Eine Erhaltung des Baumbestandes ist hier nicht möglich. Aufgrund der geringen Größe der geplanten Innenhöfe ist im Unterschied z.B. zur Meistersingerhalle, wo eine alte Eiche im Innenhof steht, auch keine Integration von bestehenden
Bäumen möglich, da Eingriffe in Kronen- und Wurzelbereiche zu umfangreich gewesen wären.
Ziel war die größtmögliche Erhaltung des verbleibenden Baumbestandes. Erfordernisse, wie
die Zugänglichkeit der Gebäude und deren Erschließung erfordern aber auch Eingriffe in
Baumbestand außerhalb der überbaubaren Flächen. Baumbestand im Eingriffsbereich, der
erhalten werden kann, wurde daher unabhängig von seiner Vitalität aus Gründen des
Baum-, aber auch Artenschutzes, zum Erhalt festgesetzt. Mit den beiden als Naturdenkmal
gesicherten Eichen, wurden im Geltungsbereich insgesamt 71 Bäume zum Erhalt festgesetzt
(66 im Bereich des geplanten Konzerthauses, 5 innerhalb des WA an der Schultheißallee).
Auch wenn Bäume darunter sind, die nur noch eine geringe Lebenserwartung haben oder
noch sehr jung sind, so wird durch diese Festsetzung gewährleistet, dass nach einem Abgang an Ort und Stelle wieder ein Baum nachgepflanzt wird. Damit können die mit dem
Baumbestand verbundenen günstigen Funktionen (u.a. Luftreinhaltung, Klimaausgleich,
Schattenspender) dauerhaft gewährleistet werden und das Freiraumkonzept bleibt erhalten.
Am Nordostrand des Großen Parkplatzes wurde außerdem Baumbestand auch flächig gesichert.
Für die Erhaltung der Bäume sind aufgrund der anstehenden Bauarbeiten und auch neuer
Flächenversiegelung sowie der Anlage von Versickerungsanlagen Maßnahmen zu deren
Schutz erforderlich. Dies betrifft nicht nur den Schutz während der Bauzeiten, sondern auch
dauerhaften Schutz durch Einplanung von Wurzelbrücken oder ein Schutz vor Über- oder
Anfahren.
Insgesamt müssen durch den Bau des Konzerthauses aber auch 84 Bäume gefällt werden,
davon aber 18 mit einem Stammumfang kleiner als 80 cm. Dem wird zum einen durch 39
Neupflanzungen an Ort und Stelle im Rahmen der Neuanlage der Freiflächen um das Konzerthaus begegnet, zum anderen durch die Festsetzung von weiteren 26 zu pflanzenden
Bäumen im Luitpoldhain. Diese Nachpflanzungen folgen auf Grundlage eines im Vorfeld festgelegten gestalterischen Gesamtkonzepts, das für den Luitpoldhain definiert wurde. Im Rahmen dieses Parkpflegewerks wurden für die historische, denkmalgeschützte Parkanlage, die
zu den größten und bedeutendsten Parkanlagen in der mit Grünflächen stark unterversorgten
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Südstadt gehört, Gestaltungsprämissen entwickelt, die die Belange der Denkmalpflege mit
den aktuellen Nutzungsansprüchen vereint. Das Parkpflegewerk wurde 2013 verabschiedet
und ist damit bindend. Die Anzahl der zu ergänzenden Bäume ist begrenzt, um die Raumwirkungen in der Grünanlage nicht zu beeinträchtigen.
Darüber hinaus werden entlang des Straßenbegleitgrüns der Münchener Straße und in den
Grünflächen westlich davon 5 weitere Laubbäume gepflanzt. Somit können zumindest 2/3
der Bäume ersetzt werden, die für den Bau des Konzerthauses weichen müssen. Eine höhere Anzahl zu pflanzender Bäume ist im Luitpoldhain nicht realisierbar, da die Bäume auch
ausreichend Platz für eine Entwicklung benötigen und nicht nur waldartige Bestände den
Park prägen sollen. Gerade die offenen Wiesenflächen sind wichtige freiraumplanerische
Elemente, die dadurch auch vielfältige Nutzungen innerhalb des Parks erlauben.
Abbildung 2: Vorgesehene Standorte für die Ausgleichspflanzung von 31 Bäumen (grüne Punkte) im
Geltungsbereich, die nur textlich festgesetzt wurden, sowie der beiden innerhalb des Geltungsbereichs zu verpflanzenden Bäume (rote Punkte) (Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung 2019)
Ferner wurden Gehölzbestände im Norden des Großen Parkplatzes und das Straßenbegleitgrün in den Verkehrsflächen als solches gesichert. Wie schon oben erwähnt, zeichnet sich
das Straßenbegleitgrün hier ebenfalls durch alten Baumbestand aus.
I.4.6.3.
Gebot der Vermeidung; Verminderung
Über die mögliche Vermeidung, den Ausgleich und Ersatz ist nach den Vorschriften des § 1a
BauGB zu entscheiden. Im Vordergrund stehen zunächst die Vermeidung und die Minderung
23/45
294
von Konflikten. In der verbindlichen Bauleitplanung wurden im Falle einer Überplanung von
erhaltenswerten Grünstrukturen die Gründe zur Unausweichlichkeit der Überplanung zur Realisierung des Vorhabens ausführlich dargelegt.
Durch die Wahl des Standorts des geplanten Konzerthauses im Bereich des kleinen Parkplatzes im Westen der Meistersingerhalle erfolgen Eingriffe teilweise auf Flächen, die schon
versiegelt sind. Die getroffenen Festsetzungen zum Baum- und Gehölzerhalt stellen hier
wichtige Vermeidungsmaßnahmen dar, da es trotzdem zu einem Verlust wertvollen Baumbestandes kommt, der bei Rückgriff auf einen anderen Standort hätte vermieden werden
können. Die anderen Standortalternativen um die Meistersingerhalle sind aber aus verschiedenen städtebaulichen, technischen und baulichen Gründen ausgeschieden (vgl. hierzu
I.3.3.2.b). Für weitere Ausführungen zu den Planungsalternativen wird auf den Umweltbericht
verwiesen, ebenso hinsichtlich der ergriffenen Vermeidungsmaßnahmen.
I.4.6.4.
Ausgleich und Kompensation unvermeidbarer Eingriffe
Für die erfolgenden Eingriffe im Plangebiet ist ein Ausgleich nach § 1a BauGB erforderlich.
Hierzu erfolgte im Umweltbericht eine Bilanzierung des Eingriffs, der sich in diesem Fall auf
den Bereich des geplanten Konzerthauses und die umgebenden Flächen beschränkte. Zur
Kompensation der vorbereiteten Eingriffe erfolgt zum einen ein funktionaler Ausgleich in
Form von Neupflanzungen von Bäumen, der aber keinen vollständigen Ausgleich erbringt.
Der Eingriff wird daher quantitativ durch folgende, weitere Maßnahmen auf externen Flächen
aus dem städtischen Ökokonto gedeckt (weitere Ausführungen hierzu siehe Umweltbericht):
Anlage einer Ackerbrache / Ruderalflur auf einer städtischen Fläche (kommunales
Ökokonto) in der Gemarkung Neunhof, Flst. Nr. 847 auf 2.390 m²
Anlage eines heimischen, standortgerechten Ufergehölzsaumes auf städtischen
Flächen (kommunales Ökokonto) in der Gemarkung Neunhof, Teilflächen der Flst.
Nr. 870 und 883 auf insg. 2.840 m²
Anlage einer Feuchtwiese auf städtischen Flächen (kommunales Ökokonto) in der
Gemarkung Neunhof, Teilflächen der Flst. Nr. 870 und 883 auf insg. 6.608 m²
Aufwertung eines teilweise degradierten Auwaldes auf einer städtischen Fläche
(kommunales Ökokonto) in der Gemarkung Neunhof, Flst. Nr. 884 auf 487 m²
Mit den Maßnahmen ist eine naturschutzfachliche Aufwertung um insg. 3.157 Wertpunkte
möglich, mit der der im Umweltbericht ermittelte naturschutzrechtlich erforderliche Ausgleich
für die Eingriffe von 3.157 Wertpunkten vollständig erbracht werden kann.
Der quantitative Ausgleich ist damit erbracht. Funktional geht durch die Planänderung alter
Baumbestand verloren, der auch durch Neupflanzungen aufgrund der langen Entwicklungszeiten zunächst nur bedingt ausgeglichen werden kann. Im Rahmen der Freiflächenplanung
ist auch die Neupflanzung von Bäumen im Umfeld des geplanten Vorhabens vorgesehen. 39
davon wurden im Bebauungsplan auch verbindlich festgesetzt. Weitere 31 Bäume sollen im
Luitpoldhain und in den Grünflächen entlang der Münchener Straße gepflanzt werden. Dem
stehen erforderliche Fällungen von 84 Bäumen entgegen. Die BaumschutzVO der Stadt
Nürnberg umfasst lediglich den Baumbestand „innerhalb der im Zusammenhang bebauten
Ortsteile“. Das Vorhabengrundstück für den Neubau des Konzerthauses liegt zwar im Geltungsbereich des qualifizierten B-Plans Nr. 4160 und somit im beplanten Bereich nach § 30
Abs. 1 BauGB, für das gesamte Areal zwischen Münchener Straße, Schultheißallee und Bayernstraße ist aber von einer planungsrechtlichen Beurteilung nach § 35 BauGB, also von
einem faktischen Außenbereich, auszugehen. Damit findet die BaumschutzVO rechtlich
keine Anwendung.
Für die Ermittlung des funktionalen Ausgleichs erfolgte dennoch vergleichend die Ermittlung
des theoretischen Ausgleichsbedarfs, wenn die BaumschutzVO anzuwenden wäre:
24/45
295
zu fällende Bäume
nach Stammumfang
0 cm - 79 cm
80 cm - 150 cm
> 150 cm - 250 cm
> 250 cm
Summe:
Anzahl
18
22
33
11
84
theoretisch erforderliche Ersatzpflanzung nach BaumschutzVO
0
22
66
33
121
Der theoretisch erforderlichen Ersatzpflanzung von 121 Bäumen stehen somit nur 70 realisierbare Neupflanzungen im Geltungsbereich gegenüber. Wie schon oben ausgeführt, können aufgrund des gestalterischen Gesamtkonzepts für den Luitpoldhain, das im Parkpflegewerk niedergelegt ist, keine weiteren Pflanzungen hier stattfinden.
Dennoch sollen weitere Anstrengungen unternommen werden, um einen adäquaten funktionalen Ersatz für die durch das Vorhaben zu fällenden Bäume zu ermöglichen. Dazu verpflichtet sich die Stadt Nürnberg, zeitnah (spätestens bis 2030) innerhalb des Mittleren Rings (südlicher Teil), vorzugsweise in der Nähe des Vorhabens, mindestens 51 Bäume zu pflanzen.
I.4.7.
IMMISSIONSSCHUTZ
I.4.7.1.
Lufthygiene
Eine Erhöhung von Verbrauchsquellen durch den Neubau verändert die Emissionssituation
im Plangebiet bzw. im unmittelbaren Umfeld nicht, da ein Anschluss des Gebäudes an die
Fernwärmeversorgung vorgesehen ist. Durch die Schaffung einer neuen Veranstaltungsstätte wird mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen (Ziel- und Quellverkehr) zu rechnen sein.
In der 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Nürnberg – Fürth –
Erlangen für das Stadtgebiet Nürnberg der Regierung von Mittelfranken vom September
2017 sind Maßnahmen formuliert, wie entsprechend der Anforderungen der Luftqualitätsrahmenrichtlinie der Europäischen Union und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes konstruktiv weitere Maßnahmen entwickelt werden können, die geeignet sind, zu einer Senkung der
Luftschadstoffbelastung beizutragen.
Für den Neubau des Konzerthauses wurden in einem Mobilitätskonzept (I.4.3) Maßnahmen
erarbeitet, die ebenso zu einer Minderung der Emissionen durch Individualverkehr beitragen
werden. Untersuchungen des Landesamts für Umwelt machen jedoch sehr deutlich, dass
Maßnahmen an der Quelle unvermeidbar sind. Durch Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen durch den Gesetzgeber und die konsequente Umsetzung durch die Automobilindustrie zur Lösung der Abgasproblematik an der Quelle sollte es insgesamt möglich sein die
lokale Belastung durch Luftschadstoffe deutlich herabzusetzen.
I.4.7.2.
Erschütterungsschutz
Als Grundlage für die Auslobung des Wettbewerbs wurde eine Grobprognose zum Schwingungs- und Erschütterungsschutz durch das Ingenieurbüro für Bauphysik (August 2017, IfB
Sorge, Nürnberg) erstellt. In dem Gutachten wurde für den Erschütterungsschutz die vorhandene Vorbelastung im Baugrund durch den oberirdischen Schienenverkehr der VAG AG sowie durch den Schwerlastverkehr auf den angrenzenden Straßen messtechnisch ermittelt.
Auf Grundlage der Messergebnisse wurden die im möglichen Baufeld (zum Zeitpunkt der
Auslobung) zu erwartenden Erschütterungseinwirkungen prognostiziert. Des Weiteren wurde
der zu erwartende sekundäre Luftschalleintrag für den Konzertsaal berechnet. Die Ergebnisse fließen in die Objektplanung ein.
I.4.7.3.
Lärmimmissionsschutz
I.4.7.3.a. Ziele und Umgang mit Schallimmissionen
25/45
296
Das für die Bauleitplanung maßgebliche Gebot der Konfliktbewältigung wird im Hinblick auf
den Immissionsschutz durch den im § 50 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG)
formulierten Trennungsgrundsatz konkretisiert. Danach sind Baugebiete mit Wohnnutzung
oder anderen schutzbedürftigen Nutzungen einerseits und emittierende Nutzungen andererseits räumlich zu trennen. In der Praxis des Lärmschutzes, besonders bei Planungen im Bestand, lässt sich dieser Grundsatz jedoch selten idealtypisch umsetzen, so dass Abweichungen von den Orientierungswerten der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) vorkommen
können. Welche Orientierungswerte einschlägig sind, ergibt sich aus der jeweiligen der in der
Umgebung vorhandenen Nutzungsstruktur.
In der nachfolgenden Tabelle werden die in der jeweiligen Gebietskategorie möglichen und
je nach Lärmart einschlägigen Orientierungswerte aufgeführt. Diese basieren auf der DIN
18005 Teil 1 „Schallschutz im Städtebau“ vom Juli 2002 in Verbindung mit dem Beiblatt 1 zur
DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ Teil 1 „Schalltechnische Orientierungswerte für die
städtebauliche Planung“ vom Mai 1987.
Lärmwerte in Abhängigkeit von Lärmart und Gebietskategorie:
Verkehrslärm
Mischgebiet
Gewerbelärm
tags
06:00 – 22:00
nachts
22:00 – 06:00
tags
06:00 – 22:00
nachts
22:00 – 06:00
OW / IGW
OW / IGW
OW / IRW
OW / IRW
60 / 64
50 / 54
60 / 60
45 / 45
Allgemeines
55 / 59
45 / 49
55 / 55
Wohngebiet
OW
– Orientierungswert gemäß DIN 18005, Beiblatt 1
IGW
– Immissionsgrenzwert gemäß 16. BImSchV
IRW
– Immissionsrichtwert gemäß TA Lärm (Gewerbelärm)
40 / 40
I.4.7.3.b. Vorliegende schalltechnische Untersuchungen - Chronologie
Zur Beurteilung der zu erwartenden schallimmissionstechnischen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung wurden bereits für die Standortuntersuchung im gesamten Stadtgebiet durch bgsm durch das Büro Müller-BBM Untersuchungen zum Schallimmissions- und
Erschütterungsschutz durchgeführt. Die Ergebnisse sind in den Bericht zur Standortuntersuchung (bgsm, München, Städtebauliche Standortuntersuchung Veranstaltungs- und Konzerthalle mit Interimsnutzung im Stadtgebiet von Nürnberg, 2015) eingeflossen:
Zur Bewertung der einzelnen Standorte für das neue Konzerthaus im Stadtgebiet wurde eine
Vielzahl von Beurteilungskriterien herangezogen. U.a. wurden die unterschiedlichen Standorte auf ihre Eignung hinsichtlich Einfügen ins städtebauliche Umfeld, Planungsrecht, Denkmalschutz, Eigentumsverhältnisse, Naturschutzrechtliche Erfordernisse, verkehrliche Erschließung, Altlasten, Grundwasser und Baugrund, Gebäudetechnik und Sparten, Entwicklungsimpuls für die Umgebung geprüft.
Hinsichtlich Immissionsschutz waren neben der bestehenden Geräuschvorbelastung und
möglichen Quellen von Erschütterungen auch die Auswirkungen auf die Nachbarschaft ein
wichtiges Beurteilungskriterium. Der Standort Meistersingerhalle war - in Bezug auf den letztgenannten Aspekt – als konfliktreich gesehen worden, da sich in der Nachbarschaft schutzbedürftige Nutzungen befinden. Jedoch wurde relativiert, dass dies wesentlich abhängig ist
von Anordnung und Ausführung der Geräuschquellen des Vorhabens, insbesondere der Anliefer- und Parkmöglichkeiten.
Im Vergleich zu den anderen untersuchten Standorten zeigte sich, dass auch an jenen zum
Teil mit erheblichen Lärmkonflikten zu rechnen wäre. Von den im Eigentum der Stadt befindlichen und damit realistisch und kurzfristig verfügbaren Standorten war keiner im Hinblick auf
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die Auswirkungen auf die Nachbarschaft als weniger konfliktreich oder konfliktarm einzustufen.
Im Juni 2015 wurde ebenfalls durch Müller BBM eine ergänzende schalltechnische Variantenbetrachtung für den Standort Meistersingerhalle durchgeführt. Bei diesem Gutachten wurden noch 4 mögliche Varianten untersucht, wobei diese im Wesentlichen verschiedene Parkierungsmöglichkeiten (Parkhaus, Tiefgarage, Kombinationen mit oberirdischen Stellplätzen)
bei einer Situierung des Konzerthauses auf dem großen Parkplatz zum Gegenstand hatten.
In den weiteren konzeptionellen Überlegungen wurde von diesen Varianten mit ihren Parkierungsmöglichkeiten Abstand genommen, weshalb die Ergebnisse des Gutachtens im Weiteren nicht mehr herangezogen wurden. Neben wirtschaftlichen Gründen waren im Hinblick
auf Parkhäuser v.a. städtebauliche Aspekte ausschlaggebend, da Parkhäuser das Orts- und
Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen würden.
In Vorbereitung des Wettbewerbes wurden schließlich 3 mögliche Baufelder (Ost, West, Süd,
siehe I.3.3.2.b) an der Meistersingerhalle untersucht, wobei lediglich beim Standort Ost noch
eine Tiefgarage als erforderlich erachtet wurde. Betrachtet man die 2 nicht favorisierten
Standorte (Ost und Süd), so stellt man fest, dass bei allen untersuchten Standorten die Rahmenbedingungen sowohl für Verkehrslärm als auch für Gewerbelärm im Wesentlichen
gleichbleiben:
Standort Ost – großer Parkplatz:
das Konzerthaus würde zwar von der Wohnbebauung westlich der Münchener Straße
abrücken, dafür jedoch an die Wohnbebauung an der Schultheißallee heranrücken.
Die Notwendigkeit einer Tiefgarage mit Zufahrt über die Schultheißallee führt dazu,
dass die Verkehrslärmerhöhung für die Umgebung im Vergleich zum Standort West
gleichbliebe. Der kleine Parkplatz im Westen bliebe bestehen und würde weiterhin
Emissionen in Richtung Münchener Straße erzeugen.
Standort Süd: hier ähneln die Einwirkbereiche des Lärms denen des Standorts West,
der große Parkplatz im Osten bliebe mit seinen Auswirkungen ebenso wie der kleine
Parkplatz im Westen bestehen.
Nach Standortentscheidung und Vorliegen des Wettbewerbsergebnisses wurden auf Basis
der genauen Gebäudeform und Situierung weitere Gutachten durch das Ingenieurbüro für
Bauphysik Sorge erstellt. Zu betrachten waren zum einen die Lärmemissionen, die durch den
Betrieb von Konzerthaus Meistersingerhalle und Hotel auf die Umgebung wirken (Anlagenbzw. Gewerbelärm) und die Ermittlung von zulässigen Emissionskontingenten für Anlagengeräusche.
Wolfgang Sorge, Ingenieurbüro für Bauphysik, Nürnberg, Bebauungsplan Nr. 4160,
Schallimmissionsschutztechnische Untersuchung gemäß der technischen Anleitung
zum Schutz gegen Lärm vom 07.11. 2018
Wolfgang Sorge, Ingenieurbüro für Bauphysik, Nürnberg, Bebauungsplan Nr. 4160,
Ermittlung der zulässigen Emissionskontingente für Anlagengeräusche gemäß DIN
45691 vom 05.08.2019
In einem weiteren Gutachten wurde die Verkehrslärmsituation untersucht, die entsteht, wenn
mit dem geplanten Betrieb der neuen Konzerthalle zusätzliche Fahrverkehre im öffentlichen
Straßenraum entstehen (Verkehrslärm).
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Wolfgang Sorge, Ingenieurbüro für Bauphysik, Nürnberg, Bebauungsplan Nr. 4160, Untersuchung der Verkehrsgeräuschimmissionen im Umfeld des Bauvorhabens vom 26.08.2019
mit Aktualisierung aufgrund Korrektur1 vom 27.02.2020.
Für die Beurteilung der gesamten schallimmissionsschutztechnischen Situation wurden die
Umgebung betreffend Einstufungen vorgenommen.
Zunächst ist festzustellen, dass das Umfeld des geplanten Konzerthauses aus einer sehr
heterogenen Nutzungsstruktur besteht, nur in einem Teilbereich zwischen Schultheißallee
und Dutzendteichstraße liegt ein qualifizierter Bebauungsplan (Nr. 3767) vor, der die Art der
Nutzung regelt.
Westlich wird das Baufeld, mit seinen umgebenden Nutzungen Meistersingerhalle und Kongresshotel, von der Münchener Straße begrenzt. Hier befindet sich, separat erschlossen
durch die Parsifalstraße, überwiegend gründerzeitliche Wohnbebauung, die aufgrund ihrer
Homogenität den Schutzcharakter eines Allgemeinen Wohngebiets besitzt.
Nördlich und nordöstlich der das Baufeld mit Meistersingerhalle umgrenzenden Schultheißallee befinden sich Bildungseinrichtungen (Gymnasien, Erziehungswissenschaftliche
Fakultät)), die Bundesagentur für Arbeit (Bundesbehörde), Sportflächen und ebenfalls Wohnnutzungen:
Abbildung 3: Nutzungsstrukturen
Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung
Dieses Teilgebiet wurde aufgrund seiner Größe, dem geringen Anteil an Wohnnutzung in
unmittelbarer Nachbarschaft zum Plangebiet und der insgesamt inhomogenen Struktur als
1
Bei der Korrektur handelt es sich um die redaktionelle Änderung eines Tippfehles auf Seite 6 des Gutachtens. Die zulässige Geschwindigkeit auf der Wodanstraße beträgt 50 km/h, anstatt 70 km/h.
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Großgemengenlage eingestuft. Lärmtechnisch wird ein Schutzstatus dem eines Mischgebiets entsprechend als angemessen angesehen.
Im Süden befindet sich der Luitpoldhain, eine öffentliche Grünfläche.
I.4.7.3.c. Konzeptionelle Überlegungen - Aktiver Lärmschutz
Aufgrund des Grundstückszuschnitts und der beengten Lage des Baufeldes West ist es nicht
möglich, zu den Seiten, an denen schutzbedürftige Nutzungen liegen, einen ausreichenden
Abstand einzuhalten. Die Möglichkeiten zu aktiven Schallschutzmaßnahmen zur Abschirmung von Verkehrslärm sind begrenzt. So wären Lärmschutzwände (LSW)– sollen Sie einen
nennenswerten Effekt erzielen – sehr hoch auszubilden und daher aus städtebaulichen
Gründen nicht zu verwirklichen. Darüber hinaus wären für die vierspurige Münchener Straße
aufgrund ihrer Breite eine Anordnung von mindestens 2 LSW`s unmittelbar an der Schallquelle (je Richtungsfahrbahn) erforderlich. Für geschlossene Wälle fehlen die notwendigen
Flächen, bzw. würden diese zu erheblichen Eingriffen in Baumbestand führen (zwischen
Münchener Straße und Parsifalstraße). Die angeführten aktiven Lärmschutzmaßnahmen wären zudem im gegebenen Umfeld städtebauliche Fremdkörper, die die Einbindung in das
Stadtgefüge massiv behindern würden und dem Denkmalschutz entgegenstehen würden.
Maßnahmen, die beim vorliegenden Plankonzept umgesetzt werden, sind Einhausung von
Anlieferungsbereichen, sowie die Minimierung von Besucherverkehren durch ein Mobilitätskonzept.
I.4.7.3.d. Umfang und Ergebnisse der schallimmissionstechnischen Untersuchungen zum vorliegenden Planungskonzept
Da sowohl für das Gebäude der Meistersingerhalle als auch mit dem Bau des neuen Konzerthauses sehr hohe Anforderungen an die Schalldämmung der gesamten Gebäudehülle
zu stellen sind, wurde die Schallübertragung von innen nach außen im Weiteren vernachlässigt. Aus dem gleichen Grund wurden die auf das geplante Konzerthaus von außen einwirkenden Geräusche zur Feststellung der Wahrung der gesunden Arbeitsverhältnisse im
Inneren des Gebäudes nicht weiter untersucht. Lediglich für den Hotelstandort (Bestand und
ggf. Neubau) waren die Einwirkungen auf das Gebäude zu untersuchen und Maßnahmen
zum Schutz vor Außenlärm vorzuschlagen.
Um die Auswirkungen der Planung für vorhandene schutzbedürftige Nutzungen außerhalb
des Plangebietes zu ermitteln, wurden in den schallimmissionstechnischen Untersuchungen
des Büros für Bauphysik Wolfgang Sorge - getrennt nach den beiden Lärmarten - jeweils die
derzeitige Situation an allen benachbarten Wohngebäuden sowie die künftige Situation untersucht.
Anlagenlärm
(Quelle: Wolfgang Sorge, Ingenieurbüro für Bauphysik, Bebauungsplan Nr. 4160, Schallimmissionsschutztechnische Untersuchung gemäß der technischen Anleitung zum Schutz
gegen Lärm, Planungsstand: 07.11. 2018, Nr. 13713.4)
Hinsichtlich der Anlagengeräusche (Gewerbelärm) wurden die aus schallimmissionsschutztechnischer Sicht wesentlichen Schallquellen berücksichtigt. Dazu zählen die Pkw-Fahrverkehre von und zu den Pkw-Stellplätzen am großen Parkplatz östlich der Meistersingerhalle,
die An- und Abfahrt von Lkw an der Ladezone der Meistersingerhalle bzw. des neuen Konzerthauses. Hierbei wurde berücksichtigt, dass die Lkw-Anlieferzone für das neue Konzerthaus vollständig in das Gebäude des Konzerthauses integriert ist, mit Ein- und Ausfahrt über
Zufahrt an der Münchner Straße. Anlieferungen zur Meistersingerhalle erfolgen jetzt und zukünftig an der Ostseite des Gebäudes, die Ein- und Ausfahrt erfolgt über die Schultheißallee.
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Weiterhin wurden die Kommunikationsgeräusche bei Ein- und Ausgang der Besucher am
nördlichen Bereich der Meistersingerhalle bzw. östlich des neuen Konzerthauses berücksichtigt sowie der Betrieb der technischen Anlagen auf dem Gebäude Ramada-Parkhotel Nürnberg und Meistersingerhalle (gemäß den Ergebnissen der Bestandsmessungen).
Es wurde die schallimmissionsschutztechnische Situation auf der Grundlage der anzuwendenden Regelwerke für alle relevanten Schallquellen für folgende Szenarien untersucht und
beurteilt:
Situation A: Ist-Zustand, das heißt Nutzung der Meistersingerhalle
Situation B: Neubau Konzerthaus und Nutzung der Meistersingerhalle als Opernhausinterim
Situation C: Nutzung des Konzerthauses und Umbau der Meistersingerhalle als Kongresszentrum
Situation D: Betrachtung des Ausnahmefalles „Extrem“ für seltene Veranstaltungen
Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass im Beurteilungszeitraum tags sowohl derzeit
als auch zukünftig zu erwarten ist, dass die schallimmissionsschutztechnischen Anforderungen erfüllt bzw. noch deutlich unterschritten sind.
Im Beurteilungszeitraum nachts ist ebenfalls davon auszugehen, dass mit Ausnahme einzelner Immissionsorte an der Schultheißallee, die schallimmissionsschutztechnischen Anforderungen erfüllt sind. Im unmittelbaren Einwirkungsbereich einiger Wohngebäude gegenüber
dem großen Parkplatz der Meistersingerhalle können derzeit und auch in der Übergangssituation (Nutzung der Meistersingerhalle als Opernhausinterim) Überschreitungen um bis zu
3 dB auftreten. Zukünftig ist jedoch auch hier zu erwarten, dass bei Fertigstellung des neuen
Konzerthauses und der neuen Kongresshalle die schallimmissionsschutztechnischen Anforderungen eingehalten werden. Dies ist darauf zurückzuführen, dass beim Endzustand Betrieb von Konzerthaus und Kongresszentrum sich die Nutzung des großen Parkplatzes voraussichtlich auf die Tagstunden und die frühen Nachtstunden verteilen wird, so dass Nutzungsspitzen ausbleiben.
Verkehrslärm:
(Quelle: Wolfgang Sorge, Ingenieurbüro für Bauphysik, Nürnberg, Bebauungsplan Nr. 4160,
Untersuchung der Verkehrsgeräuschimmissionen im Umfeld des Bauvorhabens vom
27.02.2020)
Es wurde untersucht, ob im Umfeld des Vorhabens eine Änderung der Verkehrsgeräuschimmissionen zu erwarten ist, insbesondere wurde auch betrachtet, ob Lärmsanierungswerte
von tags/nachts LIGW = 70/60dB(A) erreicht oder überschritten werden.
Neben der DIN 18005, die für Allgemeine Wohngebiete (hier: Wohngebäude westlich der
Münchener Straße bzw. Parsifalstraße) tags Orientierungswerte von maximal 55 dB(A) und
nachts von 45 dB(A) (Verkehrslärm), für Parkanlagen Werte von 55 dB(A) tags und nachts
sowie für Mischgebiete (hier: Hotel, Gebiet nordöstlich der Schultheißallee, zur Einstufung
siehe: I.4.7.3.b) tags 60 dB(A) und nachts 50 dB(A) vorgibt, ist auch die VerkehrslärmSchutzverordnung (16. BImSchV) von Bedeutung. Sie legt für den Neubau und die wesentliche Änderung von Straßen und Schienenwegen verbindlich einzuhaltende Grenzwerte fest,
die von den Orientierungswerten der DIN 18005 abweichen. Für allgemeine Wohngebiete
(WA) gelten dabei Immissionsgrenzwerte von maximal 59 dB(A) tags und von 49 dB(A)
nachts, in Mischgebieten (MI) liegen die Werte jeweils um 5 dB höher. Auch wenn vorliegend
die 16. BImSchV nicht direkt anwendbar sind (kein Straßenneubau), spielt sie für die städtebauliche Planung eine Rolle, da hier Schwellenwerte definiert werden. Nach § 1 Abs. 1 Nr. 2
der 16. BImSchV findet die Verordnung ab der Erhöhung des Straßenlärms durch den baulichen Eingriff um 3 dB(A) oder auf 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts (wesentliche Änderung) auch Anwendung. In der Rechtsprechung wird in der Regel davon ausgegangen, dass
bei Erreichen dieser Werte eine Gesundheitsgefährdung nicht mehr ausgeschlossen werden
kann.
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301
Bei der Berechnung des Verkehrslärms wurden für die vorhandenen Nutzungen die Unterschiede zwischen den Situationen Prognosenullfall – zukünftige Situation ohne Realisierung
der durch die Bebauungsplanänderung ermöglichten Planung und Prognoseplanfall – zukünftige Situation nach Realisierung der durch den Bebauungsplan ermöglichten Planung ermittelt. Bezüglich der verkehrlichen Entwicklung wurde dabei auf das Prognosejahr 2035
abgestellt. Zusätzlich zur Zunahme des Verkehrs durch Besucher des Konzerthauses wurde
außerdem die Schallreflexion durch den Neubau des Konzerthauses bei der Berechnung
berücksichtigt.
Prognose Nullfall
Bei Betrachtung des Prognose-Nullfalls für das Prognosejahr 2035 ist festzustellen, dass im
Tagzeitraum der Schwellenwert von 70 dB(A) im Bereich der Hainstraße zwischen Baaderstraße und Hallerhüttenstraße und im Bereich der Frankenstraße und Bayernstraße/Ecke
Schultheißallee überschritten, ansonsten an den anderen untersuchten Immissionsorten eingehalten würden. Es würden hier Pegelwerte zwischen 70,2 dB(A) (Bayernstraße/Ecke
Schultheißallee) und 72,2 dB(A) (Hainstraße) auftreten.
Im Beurteilungszeitraum nachts würde der Schwellenwert von 60dB(A) im Bereich der Hainstraße (bis zu 64,4 dB(A)), Wodanstraße (bis zu 60,6 db(A)), der südlichen Parsifalstraße
(bis zu 61,6 db(A)) · sowie der Franken- und Bayemstraße (mit bis zu 62,7 db(A)) überschritten bzw. ansonsten eingehalten.
Prognose Planfall
Bei Betrachtung des Prognose-Planfalls (entspricht dem Endausbau, „Situation C“ beim Anlagenlärm - Nutzung von Konzerthaus und umgebauter Meistersingerhalle als Kongresszentrum) für das Prognosejahr 2035 ergab die Untersuchung, dass im Tagzeitraum der Schwellenwert von 70 dB(A) im Bereich der Hainstraße zwischen Baaderstraße und Hallerhüttenstraße und im Bereich der Frankenstraße und Bayernstraße/Ecke Schultheißallee überschritten, ansonsten an den anderen untersuchten Immissionsorten eingehalten ist. Für diese Bereiche ist aber festzustellen, dass die Überschreitungen bereits im Prognosenullfall auftreten,
durch das Vorhaben kommt es hier zu keiner weiteren Pegelerhöhung (Pegelerhöhung ΔL =
0,0 dB). Dies gilt auch für den Bereich der Bayemstraße/Ecke Schultheißallee. Die Bereiche
mit Pegelerhöhungen zwischen ΔL = 0,1 und 0,4 dB (z.B. Parsifalstraße, Platz der Opfer des
Faschismus) bleiben alle unter dem Schwellenwert für den Tagzeitraum von 70 dB(A).
Im Beurteilungszeitraum nachts wird der Schwellenwert 60dB(A) im Bereich der Hainstraße
(bis zu 64,4 dB(A), Wodanstraße (bis zu 60,9 dB(A)), der südlichen Parsifalstraße (bis zu
61,6 dB(A)) sowie der Franken- und Bayernstraße (bis zu 62,7 dB(A)) überschritten in allen
übrigen untersuchten Bereichen eingehalten. Es treten durch das Vorhaben keine Überschreitungen der Schwellenwerte an Gebäuden auf, an denen die Werte bisher eingehalten
wurden. Die im Einzelnen ermittelten Pegelerhöhungen liegen im Bereich von ΔL = 0,1 –
0,4dB.
Für einen Teilbereich der Wodanstraße und den südlichen Teil der Haistraße kann festgestellt werden, dass der Schwellenwert nachts von 60 dB(A) überschritten wird und durch das
Vorhaben Pegelerhöhungen zwischen ΔL = 0,1 (südl. Hainstraße) und 0,2 dB (Wodanstraße)
auftreten können.
Ursächlich sind hier im Wesentlichen die Erhöhung der Verkehrsmengen sowie, an nahegelegenen Immissionsorten, die Anteile einzelner Reflexionen vom zukünftigen Gebäude des
Konzerthauses. Maßnahmen zur Minderung der Reflexionen festzusetzen ist nicht vorgesehen, da das gestalterische Konzept des Konzerthauses mit der angestrebten Transparenz
nur mittels Glasfassaden zu erreichen ist und die Nachweisführung der Wirksamkeit von
schallabsorbierenden Fassaden schwierig ist. Dies gilt insbesondere in Bereichen von 0,1
bis 0,2 dB, da Pegelzunahmen von unter 1 dB in der Regel vom menschlichen Gehör nicht
wahrnehmbar sind und als geringfügig angesehen werden können.
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Die Verkehrsplanung sieht in einer Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf
der Münchener Straße von derzeit 70 auf 50 km/h Verbesserungsmöglichkeiten in der Verkehrsabwicklung, die sich auch verbessernd auf den südlichen Teil der Parsifalstraße auswirken wird. Die Pegelminderung beträgt hier ca. ΔL = 2dB.
I.4.8.
ENERGIEEINSPARUNG
Der energetische Standard wird die Mindestanforderungen der EnEV 2018/2019 bzw. eines
dann gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllen. Im Rahmen der Hochbauplanungen
wird geprüft, ob die Ausführung des Wärmeschutzes in Anlehnung an den Passivhausstandard wirtschaftlich darstellbar ist. Eine Photovoltaikanlage zur Eigenstromnutzung wird konzipiert, ebenso Dachbegrünungsflächen. Der Heizenergiebedarf wird mit der primärenergetisch mit dem Faktor „Null“ bewerteten Fernwärme gedeckt. Lösungen für Kühlbedarf, Lüftung und sommerlichen Wärmeschutz erfüllen Energieeffizienzkriterien.
I.5.
ERFORDERLICHE FESTSETZUNGEN UND KENNZEICHNUNGEN
Den Planteil betreffend beschränken sich die Änderungen von Festsetzungen im Wesentlichen auf den Bereich des Sondergebiets mit den östlich und westlich sich anschließenden
Parkplatzflächen, sowie einige an das Sondergebiet unmittelbar angrenzende Bäume, deren
Erhalt festgesetzt werden sollte. Lediglich im Südosten des Geltungsbereichs, an der Ecke
Münchener Straße/ Bayernstraße ist die dort in der Parkanlage festgesetzte Zweckbestimmung „Minigolfplatz“ weggefallen, um nicht mehr erforderliche Bindungen für die künftige
Parkgestaltung zu bereinigen. Weiterhin wurden im gesamten Planteil nach anderen gesetzlichen Vorschriften getroffene Festsetzungen sowie Denkmäler nach Landesrecht nachrichtlich übernommen bzw. das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet Fischbach vermerkt. Die textlichen Festsetzungen wurden insgesamt den Planungszielen der Änderung
entsprechend ergänzt und geändert.
I.5.1.
ART DER BAULICHEN NUTZUNG (EINSCHLIESSLICH EMISSIONSKONTINGENTIERUNG)
Das festgesetzte Sondergebiet (SO) – Kultur- und Kongresszentrum - wird nach Westen um
die Fläche des Konzerthauses und nach Osten um die vorhandene Parkplatzfläche ergänzt.
Die Einbeziehung der Parkplatzflächen in die Sondergebietsfläche ist einer zeitgemäßen
Festsetzungspraxis geschuldet, da die bisherige Festsetzung als öffentliche Grünfläche –
Parkplatz – nicht der tatsächlich ausgeübten Nutzung entspricht. Weiterhin ist die Erweiterung der SO-Fläche erforderlich, um auch der Parkplatzfläche entsprechend ihrer Nutzung
ein Emissionskontingent zuweisen zu können (s. nächsten Punkt).
Emissionskontingentierung
Zur planungsrechtlichen Absicherung zukünftiger bebauungsplankonformer Nutzungen
wurde im Rahmen des Schallgutachtens (Quelle: Wolfgang Sorge, Ingenieurbüro für Bauphysik, Nürnberg, Ermittlung der zulässigen Emissionskontingente für Anlagengeräusche gemäß DIN 45691 vom 05.08.2019) unter Beachtung der Schutzwürdigkeit der angrenzenden
Gebiete sowie der Vorbelastung eine Emissionskontingentierung gemäß DIN 45691/200612 für das Plangebiet durchgeführt und Emissionskontingente festgesetzt.
Die DIN 45691 wurde eingeführt, um standardisierte Bedingungen für die Ermittlung und
Kontingentierung von Geräuschemissionen zu treffen. Der Bezug auf die DIN erspart es dem
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303
Plangeber alle Randbedingungen dazu in der Satzung niederzulegen und eine städtebauliche Satzung mit technischen Festlegungen zu überfrachten. Die DIN stellt darauf ab, dass
die Geräuschemissionen auf die Grundstücksfläche bezogen werden. Ähnlich wie bei einer
GRZ (Grundflächenzahl) oder GFZ (Geschossflächenzahl) bedeutet es nicht, dass jeder einzelne Quadratmeter nur mit dem jeweiligen Maß bebaut werden darf, sondern die grundsätzlich auf den Quadratmeter bezogenen zulässigen Emissionen ergeben ein Emissionskontingent, das sich auf das Baugrundstück bzw. auf eine Teilfläche bezieht.
Lärmkonflikte sind dann nicht zu erwarten, wenn an jedem Immissionsort der Planwert (LPl)
das heißt, die Summe aller auf den Immissionsort einwirkenden Geräusche von Betrieben
und Anlagen im Plangebiet sowie der gewerblichen Vorbelastung durch Gewerbegeräusche
bestehender bzw. geplanter Betriebe (Lvor), den Gesamt-Immissionswert (LGl) nicht überschreitet.
Das geplante Sondergebiet wurde in drei Teilflächen (Tf) aufgeteilt, für die einzelne Emissionskontingente bestimmt wurden. Die Tf wurden in der Planzeichnung festgesetzt, sie umfassen jeweils die überbaubaren und die nicht überbaubaren Grundstücksflächen der Sondergebiete. Die Nr. 1.2 der Satzung setzt fest, dass Vorhaben (Betriebe und Anlagen) zulässig sind, deren Geräusche die in der Tabelle angegebenen Emissionskontingente (LEK) nach
DIN 45691/2006-12 weder tags (06.00 h bis 22.00 h) noch nachts (22.00 h bis 06.00 h) überschreiten. Die Prüfung der Einhaltung erfolgt nach der vorgenannten DIN, Abschnitt 5.
Mit der Emissionskontingentierung wird sichergestellt, dass der Betrieb der im Plangebiet
zulässigen Anlagen (Hotel sowie Konzerthaus mit Kongresszentrum) gewährleistet ist, ohne
dass an einem der im Einwirkungsbereich des Plangebiets untersuchten Immissionsorte der
Planwert (Richtwert) durch die energetische Summe (Gesamtbelastung) aus Immissionskontingenten der 3 Teilflächen (Zusatzbelastung) und Immissionen vorhandener Nutzungen
(Vorbelastung) überschritten wird. Eine Ausnahme bildet die Wohnbebauung in Richtung
Westen. Hier wird nachts ohne Zusatzkontingent der Immissionsrichtwert für allgemeine
Wohngebiete von 40 dB(A) um 0,6 dB und mit dem Zusatzkontingent von 2 dB für die Teilfläche 1 um insgesamt 1,6 dB überschritten, bleibt aber immer noch unter dem Immissionsrichtwert gemäß TA Lärm von 45 dB(A) für Mischgebiete.
Auch wenn in der Rechtsprechung (OVG Münster, Urteil vom 30.01.2018 – 2D 102/14) für
Sondergebiete (ebenso wie für Gewerbegebiete) eine anlagenbezogene Zuweisung von
Emissionskontingenten gefordert wird, wird in der Festsetzung „pro m² der jeweiligen Teilfläche“ kein Konflikt gesehen.
In der folgenden Tabelle, Spalte 4, sind die Gesamtschallleistungspegel für die jeweilige Teilfläche angegeben, wobei die jeweiligen flächenbezogenen Emissionskontingente (LEK) nach
der Formel
Lw = LEK + 10logFläche in dB(A)
berechnet werden:
Teilfläche
Zeitraum
Lek
dB(A)/m²
58
Lw
dB(A)
95
Nacht 22-6 Uhr
ohne Zusatzkontingent
Nacht 22-6 Uhr
mit Zusatzkontingent
Tag 6-22 Uhr
53
90
55
92
55
100
Nacht 22-6 Uhr
52
97
Tag 6-22 Uhr
Teilfläche 1
4.803 m²
Teilfläche 2
31.039 m²
33/45
304
Teilfläche 3
22.457 m²
Tag 6-22 Uhr
57
101
Nacht 22-6 Uhr
52
96
Im Rahmen von Baugenehmigungen würde mit dem Gesamtkontingent mittels o.g. Formel
wiederum nur die eigentlich relevante Größe nämlich der je Teilfläche zulässige Immissionsanteil bestimmt. Die Tf 2 und 3 sind nur einem Betrieb (Anlage) zugeordnet, nämlich Konzerthaus mit Kongresszentrum mit nur einem Betreiber, der Stadt Nürnberg. Die Tf 1 umfasst
mit dem Hotelgrundstück ebenfalls nur einen Betrieb/ Betreiber. Somit würde sich in diesem
Fall bei Festsetzung von Gesamtkontingenten nichts am Ergebnis ändern.
I.5.2.
MASS DER BAULICHEN NUTZUNG
Das Maß der baulichen Nutzung wird nunmehr ausschließlich über die festgesetzte überbaubare Grundstücksfläche in Verbindung mit der Anzahl der Geschosse (im allgemeinen Wohngebiet) bzw. in Verbindung mit der Traufhöhe (im SO) geregelt. Die Festsetzung einer Baumassenzahl ist für die Steuerung des Maßes der baulichen Nutzung des SO – Kultur-und
Kongresszentrum nicht mehr erforderlich und kann daher entfallen.
I.5.3.
NICHT ÜBERBAUBARE GRUNDSTÜCKSFLÄCHEN
Im Bereich des Kongresszentrums zwischen großem Parkplatz und dem Bestandsgebäude
(Meistersingerhalle) befindet sich ein Brunnen der Trinkwassernotversorgung der Stadt
Nürnberg mit der Bezeichnung NB 102a, der für den Katastrophenfall vorgesehen ist. Dieser
muss immer zugänglich gehalten werden und darf nicht überbaut werden. Der Zugang zum
Brunnen muss frei bleiben, es dürfen keine Einfriedungen oder andere bauliche Maßnahmen
den Zugang zum Brunnen versperren.
I.5.4.
BAUWEISE
Die Bauweise wird im Sondergebiet als abweichende Bauweise gemäß § 22 Abs. 4 BauNVO
festgesetzt. Das heißt, dass die Länge der Gebäude auch über 50 m betragen darf. Diese
Regelung ersetzt die Festsetzung der geschlossenen Bauweise.
I.5.5.
NEBENANLAGEN
Die bestehenden Regelungen zu Nebenanlagen sind sinnvoll und bleiben bestehen, die Regelungen zu Garagen werden nunmehr gesondert aufgeführt.
I.5.6.
STELLPLÄTZE, AUFSTELLFLÄCHEN, GARAGEN UND TIEFGARAGEN MIT IHREN EINFAHRTEN
Da eine Zulässigkeit normaler (PKW-) Garagen im Bereich des SO nicht gewünscht ist, ist
die Differenzierung zwischen Stellplätzen und Tiefgaragen im Allgemeinen und Garagen im
allgemeinen Wohngebiet erforderlich.
Für das Aufstellen von Übertragungswagen der Rundfunk- und Fernsehanstalten bei besonderen Veranstaltungen ist eine Fläche westlich des Konzerthauses im Bereich der Münchener Straße als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung festgesetzt. Diese ist so dimensioniert, dass beidseitig ausreichend Platz für den hier verlaufenden Rad- und Fußweg
verbleibt. Die angestrebte– auch überregionale - Bedeutung des Konzerthauses macht es
erforderlich, für diese Nutzung eine Fläche festzusetzen, die darüber hinaus bereits mit den
technisch erforderlichen Anschlüssen ausgestattet werden kann.
I.5.7.
RÜCKHALTUNG UND VERSICKERUNG VON NIEDERSCHLAGSWASSER
34/45
305
Der Bebauungsplan regelt, dass unbelastetes Niederschlagswasser zur Versickerung zu
bringen ist. Ein wichtiger Baustein des Entwässerungskonzeptes ist die festgesetzte extensive Dachbegrünung. Damit wird der Abflussbeiwert deutlich reduziert, das Regenwasser
zurückgehalten und kann verdunsten.
Das Wasser von Dachflächen, das nicht verdunstet, soll über ein Rigolensystem versickert
werden. Vorgesehen sind Rohr-Kies-Rigolen östlich und südlich des geplanten Konzerthauses. Diese liegen größtenteils unter versiegelten Flächen und sind im Planteil hinweislich,
d.h. nicht ortsgebunden, dargestellt. Dadurch wird sichergestellt, dass bei der Detailplanung
der Entwässerung auf Vorhabenebene ausreichend Spielraum besteht, den vorhandenen
und zum Erhalt festgesetzten Baumbestand zu berücksichtigen.
I.5.8.
ÖFFENTLICHE UND PRIVATE GRÜNFLÄCHEN / GRÜNORDNUNG
Die größten Teile des Geltungsbereichs werden wieder als öffentliche Grünfläche mit der
Zweckbestimmung Parkanlage festgesetzt. Dem bisherigen Bebauungsplan und der aktuellen Nutzung entsprechend bleiben Teilbereiche auch mit der Zweckbestimmung Spielplatz
oder Parkplatz festgesetzt. Dies dient der konkreten Situierung bestimmter Nutzungen innerhalb des Luitpoldhains. Die Zweckbestimmung "Minigolfplatz“ im Südwesten ist entfallen, um
nicht mehr erforderliche Bindungen für die künftige Parkgestaltung zu bereinigen.
Die beiden Grünflächen südlich und östlich des geplanten Konzerthauses werden dagegen
als private Grünflächen festgesetzt, da sie in erster Linie dem Konzerthaus und der Meistersingerhalle funktional zugeordnet sind. Sie bleiben auch öffentlich zugänglich und erlebbar.
Erhaltenswerter Baumbestand
Die beiden bestehenden Naturdenkmale sowie weitere 69 Bäume werden zum Erhalt festgesetzt. Die Festsetzung erfolgte i.d.R. nur innerhalb der Bauflächen und der privaten Grünflächen. Im Landschaftspark selbst ist die Erhaltung des Baumbestandes ein grundsätzliches
Ziel der Parkpflege und im Parkpflegewerk auch so fixiert. Eine Regelung über den Bebauungsplan war hier nur im unmittelbaren Umfeld der Baugebiete erforderlich. Damit wird die
zwingende Berücksichtigung des Baumschutzes auch bei Bau- sowie Sanierungsarbeiten
hier zum Ausdruck gebracht, um den alten Baumbestand zu erhalten.
Die Festsetzungen zum Baumerhalt dienen der Aufrechterhaltung wichtiger Umweltfunktionen (Staubbindung, Frischlufterzeugung, Schattenspender), aber auch der Erhaltung als Habitat für seltene Tierarten, die auf alte Bäume angewiesen sind, v.a. wenn diese über bestimmte Strukturen (z.B. Totholz, Baumhöhlen) verfügen. Die wertvollen Altbäume, v.a. im
Nordosten des Luitpoldhains werden festgesetzt, weil die Raumwirksamkeit und ökologische
Bedeutung von alten Bäumen bei Neupflanzungen erst nach vielen Jahren erreicht werden
kann. Für das Orts- und Landschaftsbild sind die festgesetzten Altbaumbestände daher prägend und wertgebend.
Die Festsetzung zum Erhalt beinhaltet gleichzeitig auch die Forderung, die Bodenfläche unter dem Kronentraufbereich zuzüglich 2,0 m von jeglicher Beeinträchtigung frei zu halten.
Dies dient der Erhaltung günstiger Wuchsbedingungen. Wenn durch Wegebau oder neue
Beläge in diese Bereiche eingegriffen werden soll, so ist durch geeignete Maßnahmen (z.B.
Wurzelbrücken, Wurzelschutz) diese Beeinträchtigung zu vermeiden. Ebenso sind die
Bäume während Bauzeiten durch entsprechende Schutzmaßnahmen gemäß DIN 18920 und
RAS-LP 4 vor Beeinträchtigungen zu schützen.
Unzulässig sind auch Veränderungen des Geländeniveaus (Abgrabungen und Aufschüttungen). Abgängige Bäume sind möglichst an gleichem Ort durch Pflanzung eines neuen, klimaangepassten und standortgerechten Baumes zu ersetzen. Da die Pflanzung am selben
Ort nicht in allen Fällen sinnvoll und möglich ist, kann die Nachpflanzung auch standortnah
bis zu einer maximalen Entfernung von 5,0 m vom Bestandsbaum durchgeführt werden.
Neupflanzung von Bäumen
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Um wegfallenden Baumbestand zu kompensieren, aber auch zur Gestaltung der Freiflächen
wurden 39 standortgerechte, klimaangepasste Laubbäume zeichnerisch im Eingriffsbereich
als zu pflanzend festgesetzt und weitere 31 Bäume textlich. Letztere sind innerhalb des Geltungsbereichs zu pflanzen (vgl. Abbildung 2, Seite 23). Die zeichnerisch festgesetzten
Bäume sind an den dargestellten Standorten zu pflanzen. Ist aus zwingenden Gründen die
Baumpflanzung nicht an den festgesetzten Stellen durchführbar, ist diese möglichst ortsnah
an einem geeigneten Standort durchzuführen. Für die Pflanzung sind standortgerechte, klimaangepasste Bäume mindestens in der Pflanzqualität 4-5x verschulter Hochstamm mit einem Stammumfang von 25-30 cm, gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden, zu verwenden. Damit wird zeitnah auch eine entsprechende Raumwirksamkeit der Bäume erreicht.
Auch hier sind abgängige Bäume an Ort und Stelle bzw. standortnah bis zu einer maximalen
Entfernung von 5,0 m vom Bestandsbaum nachzupflanzen und zwar wieder als klimaangepasster und standortgerechter Baum in gleicher Qualität.
Wurzelraum
Die Festsetzung zu pflanzender Bäume erfolgt zum Teil auch auf den Platzflächen zwischen
Konzerthaus, Meistersingerhalle und Hotel und somit auch in versiegelten Bereichen. Um
den Bäumen ausreichende Entwicklungschancen zu geben, erfolgte eine Festsetzung von
Mindestgrößen für den Wurzelraum, die dann von Bedeutung sind, wenn keine offenen
Baumscheiben zur Verfügung stehen. Der geforderte Pflanzraum von 16 m³ kann z.B. auch
über unterirdische Baumquartiere gewährleistet werden. Die offene oder mit einem dauerhaft
luft- und wasserdurchlässigen Belag versehene Fläche muss dabei aber mindestens 6,0 m²
betragen.
Die Zusammensetzung der Vegetationstragschicht ist gemäß den „Zusätzlichen technischen
Vorschriften für die Herstellung und den Einbau verbesserter Vegetationstragschichten"
(ZTV-Vegtra-Mü) vorzunehmen.
Dachbegrünung
Der Geltungsbereich liegt nahe zu Gebieten mit thermischer Belastung im Sommer. Die insgesamt hohe Bau- und Versiegelungsdichte mit geringem Grünanteil im Umfeld führt hier zu
einer Überwärmung der Siedlungsfläche und einer unzureichenden Durchlüftung (vgl. auch
Stadtklimagutachten Nürnberg). In stark verdichtet bebauten Bereichen sind die positiven
Auswirkungen begrünter Dächer, wie verzögerter Abfluss der Niederschläge und die Verbesserung des Stadtklimas durch Verdunstung, von großer Bedeutung. Dächer von Gebäuden
im Sondergebiet, die bis max. 20° Dachneigung ausgeführt sind, sind daher unter Berücksichtigung von Flächen, die aus technischen Gründen nicht begrünt werden können (hierzu
zählen z.B. Lüftungs- und Kühlanlagen, Dachdurchdringungen z.B. für Belichtungs- und Belüftungseinrichtungen) mit einer extensiven Dachbegrünung (Kraut- und/oder Grasvegetation) auszuführen. Die Vegetationstragschicht muss mindestens 10 cm stark sein. Die Ausführung einschichtiger Bauweisen ist nicht zulässig. Dies ist bereits bei Statik und Konstruktion zu berücksichtigen. Die extensive Dachbegrünung ist entsprechend der einschlägigen
Richtlinien (FLL- Dachbegrünungsrichtlinien – Richtlinien für Planung, Bau und Instandhaltungen von Dachbegrünungen) auf Dauer zu unterhalten. Damit können die Auswirkungen
der neuen Bebauung (Erhöhung des Niederschlagswasserabflusses, stärkere Erwärmung
durch Wegfall von Verdunstungskälte etc.) verringert werden.
Dies gilt nicht für Gebäude, deren Grundfläche kleiner als 20 m² ist und für die unter Denkmalschutz stehenden Gebäude. Eine Dachbegrünung auf der denkmalgeschützten Meistersingerhalle ist damit aber nicht ausgeschlossen. Eine Dachbegrünung kann hier im Rahmen
der anstehenden Sanierung geprüft werden. Zum einen sind statische Erfordernisse zu prüfen, zum anderen sind Abstimmungen mit dem Denkmalschutz erforderlich.
Versickerungsfähige Beläge
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans sind als Beitrag zum Bodenschutz und Wasserhaushalt Bodenbefestigungen zu reduzieren. Wege und ebenerdige Stellplätze sind daher
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307
mit versickerungsfähigen Belägen (Rasenpflaster, Rasengittersteine, Schotterrasen) herzustellen, soweit Belange und Erfordernisse des technischen Umweltschutzes nicht entgegenstehen. Dabei ist bereits das Material für die Tragschicht so zu wählen, dass eine Versickerung der Oberflächenwässer möglich ist. Aufgrund der stärkeren Nutzung sowie aus Gründen
der Barrierefreiheit kann dies nicht auf allen Wegen und Plätzen im Geltungsbereich gewährleistet werden, so dass bei diesen das anfallende Niederschlagswasser seitlich zu versickern
ist.
Fassadenbegrünung
Eine Festsetzung von Fassadenbegrünungen erfolgte nicht, auch wenn neben stadtökologische Gründen, wie z.B. Klimaverbesserung, auch bauphysikalische Gründe (Verbesserung
des sommerlichen Wärmeschutzes) für eine Begrünung mit Kletter- und Rankpflanzen sprechen. Bei der Architektur des Konzerthauses mit einem hohen Anteil an Glasfassaden ist
jedoch eine Fassadenbegrünung nicht nur nicht möglich, sondern auch gestalterisch nicht
gewollt, da gerade die Aspekte Transparenz und fließender Übergang von Innen- und Außenraum ein wichtiges Gestaltungskriterium des Konzerthauses darstellen. Eine Fassadenbegrünung wäre aber grundsätzlich zulässig (z.B. bei allen anderen Gebäuden im Geltungsbereich).
I.5.9.
FLÄCHEN ODER MASSNAHMEN ZUM SCHUTZ ZUR PFLEGE UND ZUR ENTWICKLUNG VON BODEN, NATUR UND LANDSCHAFT
Im Regelverfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans ist die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung zu berücksichtigen. Die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4160 umfasst
zwar den gesamten, bisherigen Geltungsbereich, allerdings erfolgen mit Ausnahme des
Nordwestens lediglich Anpassungen an die neue Kartengrundlage und die tatsächlichen Verhältnisse vor Ort. Neues Baurecht wird nur am Standort des geplanten Konzerthauses geschaffen.
Im Umweltbericht erfolgte daher auch nur für diesen Bereich eine Bilanzierung nach der Satzung der Stadt Nürnberg zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen. Es wurde hierbei
hilfsweise ein Vergleich der tatsächlichen Bestandssituation mit der Planungssituation durchgeführt, da der alleinige Vergleich auf Basis der bisherigen und der zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplanes zu ungenau gewesen wäre, da z.B. der Anteil versiegelter Flächen nur ungenau hätte abgeschätzt werden können.
Im vorliegenden Fall werden im B-Plan Festsetzungen für Maßnahmen innerhalb des Geltungsbereichs getroffen, die zu einer naturschutzfachlichen Aufwertung führen können. Dies
sind v.a. die Dachbegrünung, die begrünten Innenhöfe sowie zeichnerisch und textlich festgesetzte Baumpflanzungen (insgesamt 70 Stück).
Weitere Ausgleichsmaßnahmen gemäß § 9 Abs. 1a Satz 2 BauGB zur Bewältigung der Eingriffsfolgen des Bebauungsplanes erfolgen auf externen Flächen aus dem kommunalen Ökokonto. Diese werden zur Sicherung textlich festgesetzt. Nähere Informationen hierzu finden
sich in Kapitel 5 des Umweltberichts.
I.5.10.
MAßNAHMEN ZUM SCHUTZ VOR AUßENLÄRM
Für den im unmittelbaren Einwirkungsbereich des Konzerthaus Neubaus gelegenen Hotelstandort sieht der Bebauungsplan Festsetzungen zum Schutz vor Außenlärm vor. Durch
diese Festsetzungen wird sichergestellt, dass bei Neuerrichtung für zu schützende Räume
(Wohn- und Schlafräume, Büroräume, Sozialräume) besondere bauliche Schallschutzmaßnahmen bezüglich der einwirkenden Verkehrsgeräusche vorgesehen werden. Diese sind
nach DIN 4109 - Abschnitt Schutz gegen Außenlärm - in der jeweils gültigen Ausgabe zu
planen. Die maßgeblichen Außengeräuschpegel als Tabelle in der Satzung, die entsprechenden Immissionsorte hinweislich im Planteil dargestellt.
I.5.11.
ÄUSSERE GESTALTUNG BAULICHER ANLAGEN
37/45
308
Als Dachform wird im SO – Kultur- und Kongresszentrum das Flachdach festgesetzt. Zur
Sicherung einer hohen gestalterischen Qualität wird die Errichtung von Anlagen der Gebäudetechnik oberhalb der obersten Geschosse auf ein geringes Gesamtmaß von maximal 20 %
sowie eine Höhe von maximal 2,50 m über der Dachhaut begrenzt. Weiterhin sind Dachaufbauten um das Maß ihrer Höhe von der Vorderkante der Attika zurückzusetzen. Dadurch soll
erreicht werden, dass sich die Wahrnehmbarkeit vom Straßenraum und aus der Fußgängerperspektive verringert.
Der Ausschluss von Technikaufbauten auf den Sockelgeschossen mit Traufhöhe H = 7,65 m
ist neben der Wahrnehmbarkeit aus Fußgängerperspektive auch dem Denkmalschutz geschuldet, der diese Höhe als Entsprechung der Sockelhöhe der denkmalgeschützten Meistersingerhalle als Gestaltungsmerkmal der Neubauten vorgibt.
I.5.12.
MASSNAHMEN FÜR DEN ARTENSCHUTZ
Für die Realisierung des Bebauungsplanes bzw. die Umsetzung des Konzerthaus-Vorhabens ist die Fällung alten Baumbestandes erforderlich. Dieser stellt Lebensraum seltener und
geschützter Tierarten (z.B. Fledermäuse, höhlenbrütende Vogelarten, totholzbewohnende
Käferarten) dar. Daher wurde zur Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Aspekte eine
spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt (Grosser-Seeger & Partner; Fassung
vom 20.08.2019). Eine Betroffenheit von Vögeln und Fledermäusen wurde erkannt und hierfür bestimmte Maßnahmen vorgeschlagen, die im Zuge der Baufeldfreimachung zu berücksichtigen sind. Für den Totholzkäfer Eremit (Osmoderma eremita) erfolgte kein aktueller
Nachweis, der Luitpoldhain ist aber als Teillebensraum einer Eremitenpopulation im Nürnberger Süden aufzufassen. Detaillierte Beschreibungen der Maßnahmen sind dem Gutachten zur saP (Kap. 3) bzw. dem Umweltbericht zu entnehmen.
Folgende Vorkehrungsmaßnahmen sind erforderlich, um Gefährdungen von Tier- und Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH--Richtlinie und von Vogelarten entsprechend der Vogelschutzrichtlinie (Vermeidung des Eintritts von Verbotstatbeständen gemäß § 44 BNatSchG)
zu vermeiden:
V1:
Durchführung einer Umweltbaubegleitung
V2:
Durchführung der Rodungs- und Fällungsarbeiten von Gehölzbeständen außerhalb
der Brutzeit von Vögeln oder der Wochenstubenzeit von Fledermäusen (also nicht
vom 01. März bis zum 30. September)
V3:
Verschluss von Gebäudenischen
V4:
Erhaltung von Altbäumen
V5:
Erhaltung der vorhandenen künstlichen Nisthöhlen
V6:
Vermeidung von Vogelschlag an Glasfassaden
V7:
Vermeidung der Attraktion von nachtaktiven Insekten an Lichtquellen
CEF1: Ersatz verloren gehender Baumhöhlenquartiere durch künstliche Quartiere
CEF2: Optimierung der Habitatfunktion von Altbäumen
CEF3: Nachpflanzung von Laubbäumen
Alle Maßnahmen sind im Rahmen einer fachkundigen Umweltbaubegleitung zu überwachen
(Monitoring, siehe Kap. 9 im Umweltbericht).
38/45
309
Die Maßnahmen sind – soweit dies planungsrechtlich zulässig ist – im Bebauungsplan festgesetzt. Ein Teil der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) kann im Geltungsbereich umgesetzt werden, ein Teil wird außerhalb, aber noch innerhalb des Stadtgebietes realisiert (CEF 1 und CEF 2). Der räumliche Zusammenhang bleibt dabei gewahrt, so
dass eine artenschutzrechtliche Ausnahme nicht notwendig wird.
I.5.13.
KENNZEICHNUNGEN / NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN / VERMERKE
In der Neufassung der Planurkunde wurde das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet Fischbach gem. §9 Abs.6a Satz 2 BauGB vermerkt. Denkmäler wie z.B. die Meistersingerhalle und Volkspark Dutzendteich sowie 2 Naturdenkmäler (1 Eiche im Innenhof der MSH
und Eichen auf dem Grundstück Schultheißallee) wurden nachrichtlich übernommen, soweit
sie nicht bereits in der 1. Fassung dargestellt waren. Anpassungen wurden vorgenommen
soweit sich diese aus vorangegangenen Planfeststellungsverfahren (hier: Verschwenk der
Straßenbahntrasse an der Straße An der Ehrenhalle, auf Höhe der Ehrenhalle) ergaben. Ein
Kennzeichnungserfordernis gem. § 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB für bauliche Nutzungen vorgesehene Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, liegt für
das Plangebiet nicht vor (siehe I.3.1.5).
I.5.14.
BAUNUTZUNGSVERORDNUNG
Für das Sondergebiet ist künftig die BauNVO in der Fassung vom 21.November 2017 anzuwenden. Da im WA keine Änderungen erfolgen gelten hier weiter die Vorschriften der
BauNVO in der Fassung von 1968, eine Anpassung an die aktuelle BauNVO ist nicht veranlasst.
I.6.
ZUSAMMENFASSUNG UMWELTBERICHT
Westlich der Meistersingerhalle im nördlichen Bereich des Luitpoldhains im Südosten von
Nürnberg soll ein Neubau eines Konzerthauses entstehen. Hierfür ist die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4160 und des Flächennutzungsplanes der Stadt Nürnberg erforderlich.
Der Luitpoldhain ist Bestandteil der zusammenhängenden Parkflächen von „Dutzendteich &
Co.“ und soll gemäß den Zielvorgaben des Masterplans Freiraum als „Urbane Parklandschaft“ entwickelt werden.
Im Umweltbericht werden alle Schutzgüter hinsichtlich der Bedeutung der Bestandssituation
sowie der zu erwartenden Auswirkungen bei Verwirklichung der Planung untersucht.
Grundlage hierfür stellt die vorliegende Bebauungsplanänderung dar.
Tabelle: Zusammenfassende Bewertung der Auswirkungen des B-Plans auf die Schutzgüter
Umweltbelang
Schutzgut
/
Bewertung
der
Auswirkungen
Fläche
nicht erheblich
nachteilig
Boden
erheblich
nachteilig
Wasser
erheblich
nachteilig
Pflanzen
erheblich
nachteilig
Tiere
erheblich
nachteilig
Biologische Vielfalt
erheblich
nachteilig
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310
erheblich
nachteilig
Landschaft
Menschliche
sundheit
Ge-
Erholung
erheblich
nachteilig
Lärm
erheblich
nachteilig
Erschütterungen,
Sekundärluftschall
nicht erheblich
nachteilig
Störfallvorsorge
nicht betroffen
Luft
nicht erheblich
nachteilig
Klima
nicht erheblich
nachteilig
Abfall
nicht erheblich
nachteilig
Kultur- und Sachgüter
nicht erheblich
nachteilig
Das Planvorhaben soll nordwestlich der Meistersingerhalle realisiert werden, wo der Bebauungsplan bisher Grünflächen (Parkanlage sowie Parkplatz) festsetzt. Aktuell befinden sich
dort eine Stellplatzanlage sowie Grünflächen mit altem Baumbestand.
Aufgrund der überwiegenden Inanspruchnahme bereits genutzter Bereiche im Innenbereich
sind die Auswirkungen für das Schutzgut Fläche insgesamt als noch nicht erheblich nachteilig zu bewerten. Es werden zwar Grünflächen zu Bauflächen umgewandelt, aber kein Wald
oder landwirtschaftlich genutzten Flächen und auch keine naturnahen Bereiche oder großflächige natürliche Lebensräume.
Auswirkungen auf Natur und Landschaft bestehen im Wesentlichen durch die Überbauung
bisheriger Grün-/Freiflächen und der damit einhergehenden Versiegelung und
Beeinträchtigungen der Schutzgüter Boden und Wasser. Zusätzlich erfolgen Eingriffe in den
Grundwasserkörper durch Einbindung der Gründung des geplanten Gebäudes. Dies und die
Überbauung bzw. Neuversiegelung von ca. 8.200 m² bisher unversiegelter Bereiche wirkt
sich auf beide Schutzgüter erheblich nachteilig aus.
Durch die erforderliche Rodung von altem Baumbestand erfolgen sowohl für das Schutzgut
Pflanzen, als auch Tiere, erhebliche nachteilige Auswirkungen. Für betroffene Artengruppen
(insbesondere Vögel, Fledermäuse und totholzbewohnenden Käfer) gehen wertgebende Lebensraumstrukturen in Form von Höhlen-/Biotopbäumen verloren. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf die biologische Vielfalt, die ebenfalls zu erheblichen nachteiligen Auswirkungen für dieses Schutzgut führen.
Die Situierung neben der Meistersingerhalle erfolgt in vorbelastete Bereiche durch das städtische Umfeld. Beim Schutzgut Landschaft treten dennoch bereits erhebliche nachteilige
Auswirkungen auf, da für das Landschaftsbild prägende Strukturen durch die Umsetzung der
Planung beseitigt werden.
Für das Schutzgut Mensch sind für den Bereich „Erholung“ und „Lärm“ erheblich nachteilige
Beeinträchtigungen zu erwarten. Durch Umsetzung des Konzerthausneubaus entstehen
neue Nutzungsangebote, die zu einem Mehrverkehr führen, der die Verkehrszahlen im Umfeld erhöht. Durch Verkehrslärm kommt es im Umfeld zu geringfügigen Pegelerhöhungen um
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311
bis zu 0,4 dB(A), allerdings bestehen im Umfeld durch die Vorbelastungen bereits hohe
Schallleistungspegel, die über den einschlägigen Orientierungs- und Immissionsgrenzwerten
liegen. Durch die Planung kann umgekehrt der Beitrag des Gewerbelärms an der Immissionssituation nach Neubau des Konzerthauses und Umnutzung der Meistersingerhalle sogar
etwas gesenkt werden. Interimsweise bestehen während der Nutzung der Meistersingerhalle
als Oper-Standort aber noch Überschreitungen von bis zu 3 dB(A) an den maßgeblichen
Immissionsorten im Umfeld. In der Summe werden die Auswirkungen durch das geplante
Vorhaben daher als erheblich nachteilig bewertet. Aufgrund der hohen Vorbelastungen sind
in der Planung alle Möglichkeiten zum aktiven Schallschutz und zur Reduzierung der Ursachen (z.B. über Mobilitätskonzept) erforderlich.
Beim Schutzgut Klima/Luft werden durch den Neubau lokalklimatische Veränderungen auftreten, die eine Überbauung und Versiegelung von Freiflächen auslöst, also Verlust von Kaltund Frischluftentstehungsgebieten, Überwärmung und Barrieren für den Luftaustausch. Der
Neubau des Konzerthauses entsteht im Nordwesten der Meistersingerhalle, wo zusammen
mit dem Hotel bereits eine Strömungsbarriere für Kalt- und Frischluft besteht. Diese wird
durch das zusätzliche Gebäude weiter eingeengt. Weitere Beschneidungen der dortigen
Frischluftschneise werden kritisch für die davon profitierenden Wohnquartiere gesehen und
sind daher zu vermeiden. Durch geeignete Maßnahmen (u.a. Dachbegrünung) können lokalklimatische Auswirkungen in gewissem Maße auch gemindert werden. Weitere Maßnahmen
sollten im Hinblick auf die Klimaanpassung vorgesehen werden. In der Summe werden die
Auswirkungen auf die Schutzgüter Klima und Luft als nicht erheblich nachteilig bewertet.
Abfälle und Abwässer entstehen im üblichen Rahmen und führen zu keinen erheblichen
nachteiligen Beeinträchtigungen.
Da das gesamte Areal des Luitpoldhains als Baudenkmal denkmalgeschützt ist (ehem. NSReichsparteitagsgelände) und auch der Bau der Meistersingerhalle unter Denkmalschutz
steht, ist das Schutzgut Kulturgüter hier von hoher Bedeutung. Die Planung hat laut Einschätzung der Unteren Denkmalschutzbehörde, trotz der Eingriffe in den als Denkmal geschützten
Landschaftspark, insbesondere in den alten Baumbestand, insgesamt keine erheblich nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter.
Im Bebauungsplan werden verschiedene Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen
berücksichtigt und festgesetzt, die in gewissem Umfang eine Verringerung der Eingriffe
darstellen.
Die Eingriffsbilanzierung wurde auf Basis der Bebauungsplanänderung sowie des aktuellen
Stands der Freiraumplanung durchgeführt. Es wurde ein Kompensationsdefizit von 3.363 Biotopwertpunkten ermittelt. Das Defizit wird über Ersatzpflanzungen im Geltungsbereich und
einen externen Ausgleich über das städtische Ökokonto gedeckt.
Aufgrund der Entfernung des Untersuchungsbereichs zum FFH-Gebiet DE 6532-371 „Tiergarten Nürnberg mit Schmausenbuck“ von knapp 1,8 km und von gut 1,5 km zum
Europäischen Vogelschutzgebiet DE 6533-471 „Nürnberger Reichswald“ werden keine
Auswirkungen auf die Erhaltungsziele dieser Gebiete des Netzes NATURA 2000 erwartet,
zumal funktionale Beziehungen auch aufgrund dazwischenliegender Siedlungsbereiche ausgeschlossen werden.
Bei Umsetzung von Vermeidungs- und vorlaufenden Ersatzmaßnahmen werden artenschutzrechtliche Verbotstatbestände durch die Planung nicht erfüllt. Da die vorlaufenden Ersatzmaßnahmen zeitgerecht erstellt werden können, ist eine artenschutzrechtliche Ausnahme nicht erforderlich.
Es erfolgte im Vorfeld des Realisierungswettbewerbs und der Bebauungsplanänderung eine
Untersuchung unterschiedlicher Varianten im Umfeld der Meistersingerhalle im Hinblick auf
die zu erwartenden Auswirkungen auf die Schutzgüter. Ferner wurden bei dem nun verfolgten Standort unterschiedliche Möglichkeiten der Erschließung sowie der Dachbegrünung geprüft.
41/45
312
I.7.
BETEILIGUNGEN
I.7.1.
FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN UND DER SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE GEMÄSS § 4 ABS. 1 BAUGB
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden fand in der Zeit vom 27.08.2018 bis 05.10.2018
statt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden eingehend geprüft und soweit möglich und
erforderlich in der vorliegenden Planung berücksichtigt. Folgende Belange konnten nicht berücksichtigt werden:
Die Telekom fordert, dass Verkehrswege so angepasst werden, dass die Leitungen nicht
verändert oder verlegt werden müssen und bittet um Festsetzung von 0,3 m Leitungszone in
Straßen und Gehwegen. Diese Belange können im Bebauungsplan nicht berücksichtigt werden, im Zuge der Ausführungsplanung erfolgt jedoch eine Spartenabstimmung, die alle Belange auch die Baumstandorte betreffend berücksichtigen wird.
Die VAG weist darauf hin, dass zur Abwicklung mehrerer Großveranstaltungen in dem Bereich ein Ausbau der Straßenbahninfrastruktur mit Ausbau der Wende- und Hinterstellmöglichkeiten für Straßenbahnfahrzeuge im Bereich Dutzendteich/ Doku-Zentrum/ Luitpoldhain
notwendig ist. Die Hinterstellmöglichkeit für Straßenbahnzüge bei Parallelveranstaltungen
wird nicht ursächlich durch den Neubau des Konzerthauses verursacht, entsprechende Flächen sind in gesonderten Verfahren zu sichern. Im Mobilitätskonzept wurde die Optimierung
der ÖPNV Anbindung einschließlich Taktverdichtung zu Konzertzeiten in Abstimmung mit
der VAG entwickelt.
I.7.2.
FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG GEMÄSS § 3 ABS. 1 BAUGB
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde in der Zeit vom 05.11.2018 bis einschließlich
30.11.2018 durchgeführt. Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ging eine Stellungnahme des ADFC und die eines Bürgers ein. Die Stellungnahmen wurden eingehend
geprüft und, soweit möglich und erforderlich, wie folgt in der vorliegenden Planung berücksichtigt.
Die Stellungnahme des ADFC bezog sich vorwiegend auf die Ausstattung mit Radwegen in
der Umgebung des geplanten Konzerthauses. Unstimmigkeiten in der Begründung wurden
– soweit zutreffend – angepasst.
Ein separater Rad-, Gehweg wird entlang der Münchener Straße sowie im Kreuzungsbereich
Münchener Straße / Schultheißallee durchgängig vorgesehen. Entlang der Schultheißallee
wird der getrennte Radweg in einen gemeinsamen Geh- und Radweg über die bis zur Straße
vorgezogene Platzfläche überführt. Eine Trennung zum Bereich der Taxivorfahrten und der
barrierefreien Stellplätze wird vorgesehen.
Fahrradabstellanlagen sind über das Gesamtgelände von Konzerthaus und Meistersingerhalle verteilt geplant. Überdachte Fahrradabstellanlagen werden im zentralen Platzbereich
zwischen den Zugängen zur Meistersingerhalle und zum neuen Konzerthaus vorgesehen.
Die Hotelzufahrt/ Zufahrt zum Erschließungsbereich Hotel/ Konzerthaus wird so gestaltet,
dass für Fußgänger und Radfahrer keine Gefährdungssituation entsteht. Das Anliegen, eine
gute Erreichbarkeit von MSH und Konzerthaus durch Fahrradfahrer, die aus Richtung Süden
über den Kurt-Klutentreter-Steg und den Luitpoldhain kommen, zu schaffen, wird grundsätzlich unterstützt und es ist geplant, durch eine entsprechende Beschilderung eine Lösung auf
den bestehenden Wegen zu ermöglichen.
Die Stellungnahme des Bürgers bezog sich auf die zum Zeitpunkt der Beteiligung noch nicht
dargestellten zu fällenden Bäume, im Bebauungsplan sind diese nun hinweislich dargestellt,
außerdem wird im Kap.I.4.6.2., „Baum-/Gehölzerhalt und Baumneupflanzungen“ darauf eingegangen. Weiterhin wurde grundsätzlich die Standortwahl kritisiert, die den Verlust von
Baumbestand in Kauf nimmt. Die Kriterien, die bei der Standortwahl herangezogen wurden
42/45
313
sind ausführlich in Kapitel I.3.3.2.b dargelegt, zudem wird auf die Städtebauliche Standortuntersuchung Veranstaltungs- und Konzerthalle mit Interimsnutzung im Stadtgebiet von
Nürnberg von bgsm, München vom Mai 2015 verwiesen. Weiterhin wurde auf den Baumverlust bei Herstellung einer Rechtsabbiegespur an der Münchener Straße hingewiesen. Da
keine Rechtsabbiegespur geplant ist, ist dieser Punkt hinfällig.
I.7.3.
BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN UND DER SONSTIGEN TRÄGER ÖFFENTLICHER BELANGE (TÖB) GEMÄSS § 4 ABS. 2
Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte vom
19.12.2019 bis einschließlich 31.01.2020. Es gingen sieben Stellungnahmen ein. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden eingehend geprüft. Folgende konnten nicht berücksichtigt werden:
Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) bat um Abstimmung bezüglich
der Planung Durchführung der Ausgleichsmaßnahme in der Gemarkung Neuhof. Da es sich
hier aber um eine Maßnahme des kommunalen Ökokontos handelt, ist sie bereits umgesetzt
worden, eine vorhergehende Abstimmung daher nicht mehr möglich.
Das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg (WWA) regte die Prüfung der Teilöffnung und Wiederherstellung des Nummerleinskanals im Bereich des Luitpoldhains an. Dies ist nicht Gegenstand der Bebauungsplanänderung, wird aber als Anregung zur Prüfung im Rahmen der
Fortschreibung des Parkpflegewerks des Luitpoldhains aufgenommen.
I.7.4.
ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG GEMÄSS § 3 ABS. 2 BAUGB
Die Öffentliche Auslegung fand vom 19.12.2019 bis einschließlich 31.01.2020 statt. Es gingen elf Stellungnahmen ein, die sich intensiv mit öffentlichen Belangen auseinandersetzen
(Energie, Klima, Verkehr, Baumbestand, ökologische Belange). Die Stellungnahmen wurden
eingehend geprüft. In der Begründung bzw. im Umweltbericht und dem Schallgutachten wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen. Änderungen an der Planung sind aufgrund der
Stellungnahmen nicht veranlasst. Es wird auf die Entscheidungsvorlage zum Satzungsbeschluss für den AfS am 30.04.2020 verwiesen.
I.8.
PLANRECHTFERTIGUNG /AUSWIRKUNGEN/ ABWÄGUNG/ MASSNAHMEN:
Verkehrliche Auswirkungen auf die Nachbarschaft
Veränderte Ziel- und Quellverkehre sowie entstehende Fassadenreflexionen an Gebäuden
aufgrund der gegenständlichen Bebauungsplanänderung führen zu einer Änderung der Verkehrslärmsituation in der bestehenden Nachbarschaft. Im Bereich der südlichen Hainstraße
und der Wodanstraße, Ecke Platz der Opfer des Faschismus, werden durch die Planung
erhöhte Schallpegel erwartet.
Zwecks Beurteilung der Betroffenheit wurden die in der Umgebung des Vorhabens liegenden
Gebäude untersucht. Im Ergebnis werden die gesundheitsgefährdenden Verkehrslärmpegel
von 70/60 dB(A) tags/nachts bereits ohne Berücksichtigung der gegenständlichen Planung
(Prognosenullfall) überschritten und werden durch das Vorhaben minimal erhöht. Die prognostische Erhöhung der Pegel an einzelnen Wohnungen bewegt sich mit Werten zwischen
0,1 und 0,2 dB in einem Bereich, der vom menschlichen Gehör nicht wahrnehmbar ist.
Mit dem Schallschutzfensterprogramm fördert die Stadt Nürnberg den Einbau von Schallschutzfenstern in bestehenden Gebäuden an Hauptverkehrsstraßen, in denen Lärmwerte in
Höhe von mindestens 67 dB(A) tagsüber oder mindestens 57 dB(A) nachts gemessen werden.
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Eine Überprüfung der Förderfähigkeit hat ergeben, dass die betroffenen Gebäude an der
Wodanstraße, bei denen es sich um Wohngebäude handelt, förderfähig sind. Hier wurden
im Prognoseplanfall Pegelerhöhungen von Δ = 0,2 dB errechnet. Eine objektive Ermittlung,
ob sich die Erhöhung der Schallwerte im prognostizierten Umfang ergeben wird, ist erst mit
bzw. nach der baulichen Umsetzung der Planungsmaßnahmen möglich.
Bei den Gebäuden an der südlichen Hainstraße handelt es sich um Verwaltungsgebäude.
Die Anwesen sind daher bisher nicht in das Schallschutzfensterprogramm der Stadt Nürnberg aufgenommen. Die planungsrechtliche Beurteilung erfolgt hier gem. § 30 Abs. 3 BauGB
in Verbindung mit § 34 BauGB. Der Gebietscharakter nach § 34 Abs. 2 BauGB entspricht
einem Mischgebiet gemäß § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO). Damit sind auch Wohnnutzungen grundsätzlich an dieser Stelle zulässig.
Da die gesundheitsgefährdenden Verkehrslärmpegel von 70/60 dB(A) tags/nachts bereits
ohne Berücksichtigung der gegenständlichen Planung (Prognosenullfall) überschritten werden, ist für den Fall, dass eine Nutzungsänderung zu Wohnen oder eine Neubebauung mit
Wohngebäuden auf den betroffenen Grundstücken angestrebt werden sollte, im Rahmen von
Baugenehmigungsverfahren mittels Auflagen ohnehin sicher zu stellen, dass die Einwirkungen hinsichtlich der Lärmbelastung entsprechend bei der Planung berücksichtigt (z. B.
Grundrissgestaltung) und die zulässigen Lärmwerte eingehalten werden. Damit ist gewährleistet, dass auch bei der errechneten Pegelerhöhung von Δ = 0,1 dB im Prognoseplanfall
die Wahrung von gesunden Wohnverhältnissen gesichert ist.
Auswirkungen auf die Nachbarschaft durch Anlieferung (Anlagenlärm)
Mit der Emissionskontingentierung wird sichergestellt, dass an keinem Gebäude in der Umgebung die Richtwerte gemäß TA Lärm durch den Betrieb von Konzerthaus, Kongresszentrum und Hotel und durch die Immissionen vorhandener Nutzungen (Vorbelastung) überschritten wird. Eine Ausnahme bildet die Wohnbebauung in Richtung Westen (Parsifalstraße). Hier wird nachts ohne Zusatzkontingent der Immissionsrichtwert von 40 dB(A) um
0,6 dB und mit dem Zusatzkontingent von 2 dB für die Teilfläche 1 (Hotel) um insgesamt 1,6
dB überschritten. Dies wurde erforderlich, damit der geplante Betrieb der Nachtabfahrten am
Konzerthaus und der Fahrverkehr zum Hotel abwickelbar ist. Damit bleibt der Wert immer
noch deutlich unter dem gemäß TA Lärm für Mischgebiete geltenden Richtwert von 45 dB(A).
Punktuelle Überschreitungen der Orientierungswerte für allgemeine Wohngebiete um bis zu
5 dB (entspricht der Differenz zum Mischgebietswert) wären in dieser großstädtischen Lage,
umgeben von hoch belasteten Verkehrswegen und anderen Bereichen immissionsträchtiger
Nutzungen, noch als hinnehmbar zu betrachten, da der Gesetzgeber Wohnen in Mischgebieten für allgemein zulässig erachtet und somit auch dann noch von gesunden Wohnverhältnissen ausgegangen werden kann.
Zusammenfassung Planrechtfertigung
Die durch die geringfügige Erhöhung gegebenen zusätzlichen Belastungen für die Umgebung, die durch die Planung entstehen, werden in der Abwägung der privaten Belange der
Betroffenen gegenüber den für die Stadtentwicklung besonders gewichtigen öffentlichen Belangen hintangestellt.
Die Stadt Nürnberg reagiert mit der Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160 auf den bereits
seit längerer Zeit bestehenden Bedarf an einem weiteren Veranstaltungsort im Format einer
Konzerthalle im Stadtgebiet sowie auf den Bedarf für ein Kongresszentrum im Veranstaltungssegment. Kulturelle Infrastruktur ist ein wichtiger Standortfaktor und auch Teil eines
kommunalen Bildungsauftrags.
Für den letztlich einvernehmlich favorisierten Standort MSH für einen neuen Konzertsaal mit
Ausweichmöglichkeit während der Generalsanierung von Opernhaus und MSH sprachen –
neben den wirtschaftlichen Vorteilen im Betrieb – v. a. die gute Einfügung ins städtebauliche
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Umfeld sowie eine sehr gute Anbindung an das (überregionale) Verkehrswegenetz, verbunden mit der Tatsache, dass die MSH als hervorragend eingeführter Veranstaltungsstandort
eine hohe Akzeptanz und Wertschätzung genießt.
Nürnberg ist als Oberzentrum ein Standort mit einem Angebot an hoch qualifizierten und
spezialisierten Einrichtungen. Dazu gehören neben z.B. Museen und Galerien, Sporthallen
und Stadien, Krankenhäusern, Fachhochschulen, Hochschulen, zentralen Bibliotheken, Behörden, Gerichten sowie umfassenden Einkaufsmöglichkeiten auch kulturelle Angebote wie
Theater, Konzerthäuser, Großraum- und Kongresshallen.
Der Bedarf nach einem Konzerthaus mit Kongresszentrum für Nürnberg, die ideale Anbindung an den ÖPNV und der zusätzlichen Infrastruktur, überwiegen den Belang der zusätzlichen Belastungen. Die Planung wird auch die angrenzende Nachbarbebauung aufwerten.
I.9.
KOSTEN
Der Stadt Nürnberg entstehen für entsprechende Maßnahmen durch die Umsetzung der Planung Kosten, diese werden im weiteren Verfahrensverlauf ermittelt. Neben den Planungsund Baukosten zählen dazu auch alle Kosten für Ausgleich und Kompensation unvermeidbarer Eingriffe (I.4.6.4), die durch die Planung entstehen.
Die anfallenden Kosten sind Teil der Maßnahme „Neubau eines Konzerthauses“ und sollen
gemeinsam mit den entsprechenden Baukosten dem Stadtrat vor der Sommerpause 2020
zur Genehmigung vorgelegt werden.
Nürnberg, den 13.03.2020
Stadtplanungsamt
gez. i. V. Faßbender
Dengler
Leiter Stadtplanungsamt
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Ö 10
Umweltprüfung in der Bauleitplanung
1. Änderung Bebauungsplan Nr. 4160
Umweltbericht
12.03.2020
Luftbild Nürnberg © Hajo Dietz
Großweidenmühlstr. 28 a-b
90419 Nürnberg
Tel. 0911-310427-10
Fax 0911-310427-61
www.grosser-seeger.de
317
2
UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160
Auftraggeber:
Stadt Nürnberg
Planungs- und Baureferat
Bauhof 9
90402 Nürnberg
Auftragnehmer:
Büro Grosser-Seeger & Partner
Stadtplaner - Landschaftsarchitekt - Bauingenieur
Großweidenmühlstraße 28 a-b
90419 Nürnberg
Telefon
(09 11) 31 04 27 - 10
Telefax
(09 11) 31 04 27 - 61
www.grosser-seeger.de
Bearbeitung:
Dipl.-Ing. Bernhard Walk
Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg
Stand: 12.03.2020
318
UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160
3
Inhaltsverzeichnis
1
EINLEITUNG ............................................................................................................................ 5
1.1
1.2
ZIELE DES BAULEITPLANS BZW. BESCHREIBUNG DES VORHABENS............................................. 5
PLANGRUNDLAGEN ................................................................................................................. 7
2
BESTANDSANALYSE UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN /
PROGNOSE BEI DURCHFÜHRUNG DER PLANUNG ................................................................... 8
2.1 FLÄCHE .................................................................................................................................. 9
2.1.1 Ausgangssituation ....................................................................................................... 9
2.1.2 Umweltauswirkungen und Prognose ........................................................................... 9
2.2 BODEN ................................................................................................................................. 10
2.2.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ....................................................... 10
2.2.2 Bewertung der Umweltauswirkungen ........................................................................ 12
2.3 WASSER .............................................................................................................................. 13
2.3.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ....................................................... 13
2.3.2 Bewertung der Umweltauswirkungen ........................................................................ 14
2.4 PFLANZEN, TIERE, BIOLOGISCHE VIELFALT ............................................................................ 15
2.4.1 Pflanzen ..................................................................................................................... 15
2.4.1.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ................................................................. 15
2.4.1.2 Umweltauswirkungen und Prognose .................................................................................. 17
2.4.2
Tiere ........................................................................................................................... 19
2.4.2.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ................................................................. 19
2.4.2.2 Umweltauswirkungen und Prognose .................................................................................. 22
2.4.3 Biologische Vielfalt..................................................................................................... 23
2.5 LANDSCHAFT ........................................................................................................................ 23
2.5.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ....................................................... 23
2.5.2 Umweltauswirkungen und Prognose ......................................................................... 24
2.6 MENSCHLICHE GESUNDHEIT .................................................................................................. 25
2.6.1 Erholung..................................................................................................................... 25
2.6.1.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ................................................................. 25
2.6.1.2 Umweltauswirkungen und Prognose .................................................................................. 25
2.6.2
Lärm ........................................................................................................................... 26
2.6.2.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ................................................................. 26
2.6.2.2 Umweltauswirkungen und Prognose .................................................................................. 28
2.6.3
Erschütterungen und Sekundärluftschall ................................................................... 30
2.6.3.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ................................................................. 30
2.6.3.2 Umweltauswirkungen und Prognose .................................................................................. 30
2.6.4 Störfallvorsorge / Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen ...................... 30
2.7 LUFT .................................................................................................................................... 31
2.7.1 Bestand und Bewertung der lufthygienischen Ausgangssituation ............................ 31
2.7.2 Umweltauswirkungen und Prognose ......................................................................... 32
2.8 KLIMA................................................................................................................................... 33
2.8.1 Bestand und Bewertung der klimatischen Ausgangssituation................................... 33
2.8.2 Umweltauswirkungen und Prognose ......................................................................... 34
2.9 ABFALL UND ABWÄSSER........................................................................................................ 36
2.10
KULTUR- UND SACHGÜTER................................................................................................ 37
2.10.1
Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ................................................... 37
2.10.2
Umweltauswirkungen und Prognose ..................................................................... 37
2.11
WECHSELWIRKUNGEN ...................................................................................................... 38
3
PROGNOSE BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG (NULLVARIANTE) .............. 38
4
KUMULATIVE AUSWIRKUNGEN ZUSAMMEN MIT ANDEREN PLANUNGEN ................. 38
5
MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, VERRINGERUNG UND ZUM AUSGLEICH
NACHTEILIGER UMWELTAUSWIRKUNGEN .............................................................................. 39
5.1
AUSGLEICHSBILANZIERUNG (EINGRIFFSREGELUNG NACH BAUGB) .......................................... 42
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UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160
5.2
4
EUROPÄISCHER UND NATIONALER ARTENSCHUTZ ................................................................... 45
6
GEBIETE VON GEMEINSCHAFTLICHER BEDEUTUNG (FAUNA-FLORA-HABITAT) UND
EUROPÄISCHE VOGELSCHUTZGEBIETE IM SINNE DES
BUNDESNATURSCHUTZGESETZES ........................................................................................... 48
7
GEPRÜFTE ALTERNATIVEN ............................................................................................... 48
8
METHODIK / HINWEISE AUF SCHWIERIGKEITEN UND KENNTNISLÜCKEN ................. 50
9
MAßNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG (MONITORING) ...................................................... 52
10
ZUSAMMENFASSUNG ......................................................................................................... 54
11
ANHANG ................................................................................................................................ 57
Kartenanhang
Bestandsaufnahme Biotop-/Nutzungstypen zur Änderung des BP Nr. 4160
1 : 2.000
Planungssituation Biotop-/Nutzungstypen zur Änderung des BP Nr. 4160
1 : 2.000
Baumbestandsplan
1 . 500
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UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160
1
5
Einleitung
Die Stadt Nürnberg plant den Neubau eines Konzerthauses neben der Meistersingerhalle.
Hierzu ist der seit 1982 rechtsverbindliche Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 4160 zu ändern.
Der Einleitungsbeschluss für das Änderungsverfahren erfolgte im Stadtplanungsausschuss (AfS) am 17.09.2015. Die denkmalgeschützte Meistersingerhalle befindet sich
am nördlichen Rand des Luitpoldhains, im Nürnberger Südosten. Im Osten und Westen
der Meistersingerhalle befinden sich Parkplatzflächen. Nach Süden hin erstreckt sich,
neben einem Hotelgebäude, die Parkfläche des Luitpoldhains. Der Luitpoldhain bildet
zusammen mit dem Volkspark Dutzendteich ein bedeutendes, als Flächendenkmal geschütztes Naherholungsgebiet innerhalb der Stadt Nürnberg.
Zur Änderung des B-Plans Nr. 4160 liegt seitens des Stadtplanungsamtes (Stpl) der Stadt
Nürnberg der Rechtsplan vor. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 41,5 ha.
Dies umfasst den gesamten bestehenden B-Plan Nr. 4160, Änderungen für den geplanten
Neubau des Konzerthauses sind aber nur im nördlichen Teil erforderlich. Da die in Aussicht
genommenen Festsetzungen des geänderten Bebauungsplans als nicht aus dem gültigem
FNP (Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan) entwickelbar einzustufen
sind, wird dieser im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB geändert (siehe Verfahren
zur 15. FNP-Änderung).
Für die Belange des Umweltschutzes ist gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung
durchzuführen, um die sachgerechte Behandlung der Umweltbelange zu gewährleisten.
Im Rahmen dieser Umweltprüfung werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft,
Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen, auf die Fläche, die Landschaft, die
biologische Vielfalt, sowie Kulturgüter und sonstige Sachgüter in einem Umweltbericht
beschrieben und bewertet. In diesem Zusammenhang ist auch die Kumulierung mit
Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete zu beschreiben und zu bewerten.
Die Durchführung der Umweltprüfung und die Erstellung des Umweltberichtes erfolgt auf
Grundlage des 2017 novellierten BauGB1. Der Umweltbericht wurde im Auftrag der Stadt
Nürnberg vom Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg, erstellt.
Der Umweltbericht behandelt die durch den geplanten Neubau des Konzerthauses erforderliche Änderung des Bebauungsplanes. Daher erfolgen die Beschreibungen und Bewertungen zu den Schutzgütern vorrangig für den nördlichen Teilbereich, welcher detaillierter untersucht wurde und knapp 12 ha umfasst.
1.1
Ziele des Bauleitplans bzw. Beschreibung des Vorhabens
Der Bebauungsplan Nr. 4160 ist seit dem 27.01.1982 rechtsverbindlich. Er setzt im Nordwesten ein Sondergebiet (SO) „Kultur- und Kongresszentrum“ fest. Die Baugrenzen definieren exakt den in den 1960er-Jahren errichteten Gebäudekomplex von Meistersingerhalle und das 1979 hinzugekommene Hotel. Das Maß der baulichen Nutzung ist im SO
über eine Baumassenzahl und unterschiedliche Traufhöhen geregelt. Im Osten sind an der
Schultheißallee Bestandsgebäude als Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO
festgesetzt. Die Ehrenhalle im Luitpoldhain ist als Baudenkmal gekennzeichnet.
1
Baugesetzbuch, Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und 2a BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634)
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6
Die Verkehrsflächen um den Luitpoldhain wie Münchener Straße, An der Ehrenhalle,
Schultheißallee und Bayernstraße sowie die unmittelbar daran angrenzenden Flächen sind
als Verkehrsflächen festgesetzt. Die restlichen Bereiche wurden als „Öffentliche Grünfläche“ mit unterschiedlichen Zweckbestimmungen festgesetzt: So die Stellplatzanlagen
als „Parkplatz“ und die übrigen Freiflächen im Luitpoldhain als „Parkanlage“, „Spiel- und
Bolzplatz“ oder „Minigolfplatz“.
Grundlage für die Änderung des Bebauungsplanes ist ein Rahmenplan, der auf dem
Siegerentwurf des 2017/2018 durchgeführten Realisierungswettbewerbs fußt. Dieser
Entwurf stammt vom Büro Johannes Kappler Architektur und Städtebau GmbH in Zusammenarbeit mit Super Future Collective, Nürnberg sowie Topotek 1 Architektur GmbH,
Berlin/Zürich.
Änderungen des Bebauungsplanes umfassen in erster Linie den nördlichen Geltungsbereich, wo sich das neue Konzerthaus mit der Meistersingerhalle zu einem Ensemble
verbinden soll. Die angrenzenden Frei- und Erschließungsflächen müssen an das Bauvorhaben angepasst werden. Dazu werden das Sondergebiet (SO) sowie die Baugrenzen
für den Neubau erweitert. Dies geht zu Lasten der in der bisherigen SO-Fläche zum Erhalt
festgesetzten Bäume sowie der im B-Plan als „Öffentliche Grünfläche“ festgesetzten Bereiche mitsamt der dort hinweislich dargestellten Bestandsbäume.
Aufgrund der Umstellung der zugrundeliegenden Flurkarte auf ein neues Koordinatensystem (UTM) wurde der bisher rechtsverbindliche Bebauungsplan komplett neu digitalisiert/gezeichnet. In Teilbereichen erfolgten daher auch geringfügige Anpassungen an
die tatsächlichen Verhältnisse sowie eine Klarstellung von zeichnerischen Festsetzungen.
So wird z.B. der Große Parkplatz östlich der Meistersingerhalle in weiten Teilen nicht mehr
als „Öffentliche Grünfläche – Parkplatz“ festgesetzt, sondern als Sondergebiet (SO) Kulturund Kongresszentrum mit der Umgrenzung „Fläche für Nebenanlagen, Zweckbestimmung:
Stellplätze“. An der planungsrechtlichen Zulässigkeit ändert sich hierdurch nichts und somit
gehen von diesen Änderungen keine (nachteiligen) Umweltauswirkungen aus. Ergänzend
wird der Gehölzbereich südlich der Schultheißallee künftig als Fläche zum Erhalt und zum
Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern festgesetzt.
Weiterhin erfolgten in der B-Planzeichnung hinweisliche Ergänzungen, wie z.B. die Darstellung von Straßenbegleitgrün entlang der umgebenden Verkehrsflächen, da diese hier
relativ große Bereiche einnehmen. Auch nachrichtliche Übernahmen (bzw. Vermerke gem.
§ 9 Abs 6a, Satz 2 BauGB) wurden aktualisiert, im vorliegenden Fall die Übernahme der
Umgrenzung des vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiets des Fischbachs und
die Lage von geschützten Naturdenkmalen.
Die konkreten Planänderungen zur bisherigen Fassung des B-Plans sind folgende:
Planungsrechtliche Sicherung des Standorts einer neuen Konzert- und Veranstaltungshalle neben der Meistersingerhalle durch Erweiterung des Sondergebietes
(SO) (Zweckbestimmung Kultur- und Kongresszentrum; wie bisher) und
Erweiterung der Baugrenzen im Nordwesten des Geltungsbereiches
Anpassung der zeichnerischen Festsetzungen an den Bestand (u.a. Festsetzung
des „Großen Parkplatzes“ östlich der Meistersingerhalle als Sondergebiet und nicht
mehr als Grünfläche
Begrenzung der Höhenentwicklung von Gebäuden durch zeichnerische oder
textliche Festsetzung von Traufhöhen (entspricht hier der maximal zulässigen
Gebäudehöhen)
Festsetzung des Gehölzstreifens nordöstlich des Großen Parkplatzes zum Erhalt
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UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160
1.2
7
Festsetzung von Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung zur Erschließung
des neuen Konzerthauses und des benachbarten Hotels
Festsetzung von privaten Grünflächen westlich und nördlich der Meistersingerhalle
Zeichnerische Festsetzung 71 zu erhaltender und 39 zu pflanzender Bäume im
Sondergebiet und in den privaten und öffentlichen Grünflächen
Textliche Festsetzung weiterer 31 zu pflanzender Bäume im Geltungsbereich
Festsetzung von Teilflächen innerhalb des Sondergebietes (SO) für eine
Emissionskontingentierung zum Immissionsschutz (Teilflächen: Konzerthaus und
Meistersingerhalle, Hotel, Großer Parkplatz)
Klarstellung von Festsetzungen in unterschiedlichen Baugebietstypen (Sondergebiet, Wohngebiet im Südosten), z.B. zu Nebenanlagen und Garagen
Die Zweckbestimmung „Minigolfplatz“ im Süden des Luitpoldhains wurde nicht
mehr festgesetzt.
Plangrundlagen
Das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) aus dem Jahr 2013, geändert am
01.03.2018, weist Nürnberg zusammen mit Fürth/Erlangen/Schwabach als gemeinsame
Metropole im selben Verdichtungsraum aus. Im Regionalplan der Region Nürnberg ist
Nürnberg noch als Oberzentrum dargestellt.
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan
(FNP) ist der Bereich des Planungsgebiets durch die über-/örtlichen Hauptverkehrsstraßen
Münchener Straße im Westen, Bayernstraße im Süden und Schultheißallee im Norden und
Nordosten begrenzt. Auf der Schultheißallee bzw. auf der Straße „An der Ehrenhalle“
verläuft auch eine Straßenbahntrasse.
Die Meistersingerhalle selbst und ihr nördliches Vorfeld ist als „Fläche für den Gemeinbedarf – Kulturellen Zwecken dienende Einrichtung“ dargestellt, das Hotel als Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung „Hotel“. Im Osten ist eine Wohnbaufläche dargestellt. Der
übrige Bereich des Luitpoldhains, sowie auch die Freiräume westlich der Münchener
Straße und östlich der Straße „An der Ehrenhalle“ sind als Grünfläche mit Zweckbestimmung „öffentliche Park- und Grünanlage“ dargestellt. Der Flächennutzungsplan wird
im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB geändert (Verfahren 15. FNP-Änderung).
Durch den Luitpoldhain verläuft eine übergeordnete Freiraumverbindung 2. Priorität, die
einen Weg, abseits des motorisierten Verkehrs, für Fahrradfahrer und Fußgänger darstellt,
um von den innerstädtischen Bereichen zu den Naherholungsflächen des Dutzendteichs
zu gelangen. Diese verläuft westlich der Meistersingerhalle auf dem dortigen Rad-/Fußweg
entlang der Münchener Straße.
Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete und geschützte Landschaftsbestandteile
sowie Wasserschutzgebiete und geschützte Lebensräume nach § 30 BNatSchG bzw.
Art. 23 BayNatSchG sind im Planungsgebiet nicht vorhanden. Die Stiel-Eiche (Quercus
robur) im Innenhof der Meistersingerhalle aus dem Jahr 1872 mit einem Stammumfang
von 332 cm ist seit 2015 als Naturdenkmal Nr. 89 der Stadt Nürnberg nach § 28 BNatSchG
geschützt, außerdem auch die zweistämmige Eiche auf dem Grundstück Schultheißallee
34-38 (ND Nr. 98).
Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) oder Europäische Vogelschutzgebiete (SPA-Gebiete) sind von der Planung nicht betroffen.
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UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160
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Folgende Biotope der Stadtbiotopkartierung liegen (zumindest teilweise) im Geltungsbereich:
- N-1410 Grünanlage westlich Meistersingerhalle
- N-1411 Grünanlage Münchener Straße
- N-1414 Bäume und Baumgruppen nordwestlich Luitpoldhain
- N-1415 Grünanlage Luitpoldhain
- N-1416 Volkspark Dutzendteich (nur nördlicher Rand mit Baumstreifen in Bayernstraße)
Im Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) für die Stadt Nürnberg aus dem Jahr 1996
wurde der Luitpoldhain (ohne Meistersingerhalle, Hotel und Stellplatzanlagen, aber mit der
Grünanlage westlich der Münchener Straße) als regional bedeutsamer Lebensraum Nr.
634 erfasst.
Zum Luitpoldhain liegt ein Parkpflegewerk vor, mit der die Pflege des Luitpoldhains optimiert, aber auch Entwicklungsmöglichkeiten aufgezeigt werden sollen. Leitgedanke für die
Entwicklung des Parks ist „seine Erhaltung und behutsame und gezielte Weiterentwicklung
für die Grünversorgung der Südstadt und der Stadt Nürnberg insgesamt“. Dieser Plan
deckt allerdings nicht die Teile westlich und nördlich der Meistersingerhalle sowie entlang
der Schultheißallee ab, sondern nur die südlich von Gebäudekomplex und großem
Parkplatz liegenden Flächen.
Im Rahmen des gesamtstädtischen Freiraumkonzepts mit Aktionsplan "Kompaktes Grünes
Nürnberg 2020" (Masterplan Freiraum) wurde das Entwicklungskonzept „Urbane Parklandschaft 21. Jahrhundert“ entwickelt. Mit „urbaner Parklandschaft“ soll sich ein Anspruch auf
vielfältige Freiraumtypen, -qualitäten und -nutzungen verbinden. Der Luitpoldhain ist Bestandteil des Teilbereichs „Dutzendteich & Co.“. Der Bereich um die Meistersingerhalle soll
als Eingangsbereich für diese Parklandschaft gestaltet/aufgewertet werden.
Im Integrierten Stadtteilentwicklungskonzept (INSEK) Südost (Stand: November 2015) wird
der Luitpoldhain zusammen mit dem Dutzendteichgelände als für den Tourismus bedeutsamer Kultur- und Freizeitort bezeichnet. Der Neubau des Konzerthauses ist als Impulsprojekt bereits im Luitpoldhain verortet. Das Areal unterliegt einem hohen Nutzungsdruck
und Nutzungskonflikten (Event vs. Naherholung). Die südliche Eingangssituation soll
aufgewertet und so eine bessere Vernetzung mit dem Dutzendteichgelände erzielt werden.
Für den gesamten Bereich soll ein Entwicklungsplan und ein einheitliches Gestaltungskonzept aufgestellt werden.
2
Bestandsanalyse und Bewertung der Umweltauswirkungen / Prognose
bei Durchführung der Planung
Inwieweit bei der Änderung des B-Plans Nr. 4160 die Umweltbelange gemäß § 1 Abs. 6
und § 1a BauGB als auch die umweltrelevanten Ziele aus Fachgesetzen und -plänen (vgl.
Anhang) berücksichtigt wurden, wird nachfolgend beschrieben. Soweit möglich erfolgt eine
Prognose auch für die erheblichen Auswirkungen während der Bau- und Betriebsphase.
Die Planung sieht vor, im nordwestlichen Teil des Luitpoldhains ein neues Konzerthaus
mitsamt umgebender Erschließungs- und Freiflächen zu errichten. Bei der Bestandsanalyse der Schutzgüter und der Bewertung der Umweltauswirkungen wurde die Betrachtung
daher schwerpunktmäßig auf den nördlichen Teil des Luitpoldhains (Untersuchungsbereich) gelegt (vgl. Kartenanhang), da im Süden des Luitpoldhains keine unmittelbaren
Auswirkungen zu erwarten sind.
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UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160
2.1
Fläche
2.1.1
Ausgangssituation
9
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt im Südosten von Nürnberg in den Gemarkungen Gleißhammer und Gibitzenhof. Beim Plangebiet handelt es sich um den Luitpoldhain, der zusammen mit dem Volkspark Dutzendteich ein bedeutendes Naherholungsgebiet innerhalb der Stadt Nürnbergs bildet, und angrenzende Verkehrs- und
weitere öffentliche Grünflächen. Bauliche Nutzungen finden sich nur im Nordwesten mit
der Meistersingerhalle und einem Hotelgebäude, im Osten mit Wohnbebauung an der
Schultheißallee und einzelnen baulichen Anlagen im Park (wie z.B. der Ehrenhalle oder
Kiosk, WC und Versorgungsbauten im Süden).
Im Untersuchungsgebiet im Norden sind derzeit von insgesamt 128.600 m² ca. 41% bzw.
52.500 m² bebaut oder versiegelt (Asphaltflächen, Betonpflaster etc.) (vgl. Tabelle 5 im
Anhang). Hierzu tragen v.a. die Gebäude von Meistersingerhalle und Hotel bei, aber auch
der „Große Parkplatz“ östlich sowie der „Kleine Parkplatz“ westlich der Meistersingerhalle
und die Verkehrsflächen. Im übrigen Luitpoldhain sind nur noch die Wege sowie der
Parkplatz im Süden an der Bayernstraße, dort angrenzende Bereiche mit Kiosk und
Minigolfanlage sowie Bereiche um die Ehrenhalle bebaut bzw. versiegelt. Die größten
Anteile des Parks sind somit unversiegelt als Wiesen- oder Gehölzflächen. An der
Schultheißallee besteht als Bebauung eine alte Villa und ein siebengeschossiger
Wohnblock mit Garagenhof.
2.1.2
Umweltauswirkungen und Prognose
Die städtebauliche Entwicklung soll nach § 1 Abs. 5 BauGB vorrangig durch Maßnahmen
der Innenentwicklung erfolgen. Dabei sollen nach § 1a Abs. 2 BauGB die Möglichkeiten
der Wiedernutzung von Brachflächen, Nachverdichtungen und andere Maßnahmen der
Innenentwicklung genutzt werden. Die Umnutzung von landwirtschaftlich genutzten
Flächen, Wald oder zu Wohnzwecken genutzten Flächen soll nur im notwendigen Umfang
erfolgen. Die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlich oder als Wald genutzter
Flächen soll begründet werden.
Es erfolgt im vorliegenden Fall aber keine Inanspruchnahme von land- oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen bzw. Wald und auch nicht von besonders naturbelassenen
Flächen oder großflächigen, natürlichen Lebensräumen. Da es sich bei dem betrachteten
Bereich um innerstädtisches Gebiet handelt, trifft die Vorgabe nach § 1 Abs. 5 BauGB,
dass städtebauliche Entwicklungen vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung
erfolgen sollen, grundsätzlich zu, auch wenn der Eingriffsbereich funktional dem
Luitpoldhain als öffentliche Grünfläche zuzurechnen ist.
Bei der im Vorfeld durchgeführten „Städtebaulichen Standortuntersuchung“ (bgsm, Mai
2015) wurden auch Brach- und Konversionsflächen im gesamten Stadtgebiet mit untersucht (z.B. Bereich Tafelhalle), aber auch bereits bebaute Bereiche (z.B. Quelle-Areal).
Hierzu wird auf Kap. 7 sowie auch auf den Umweltbericht zur 15. Flächennutzungsplanänderung verwiesen, da auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung (FNP) die
Standortalternativen diskutiert und auch in der dazugehörigen Begründung thematisiert
werden.
Durch die Änderung des B-Plan Nr. 4160 wird der Bau eines Konzerthauses mit einer
Grundfläche von ca. 8.700 m² ermöglicht. Obwohl der Bau im Bereich des sog. „Kleinen
Parkplatzes“ westlich der Meistersingerhalle, also in schon teilweise versiegelten und ent-
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UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160
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sprechend genutzten Bereichen, realisiert wird, erhöht sich der Anteil überbauter und
versiegelter Bereiche im Norden des Geltungsbereichs (Untersuchungsgebiet) auch durch
die Gestaltung der Freiflächen als Plätze und für Wege. Dies zeigt in erster Linie auf andere
Schutzgüter Auswirkungen (siehe hierzu die nachfolgenden Kapitel). Im Hinblick auf das
Schutzgut Fläche bestehen bereits im Bestand Nutzungen für den ruhenden Verkehr, so
dass die Auswirkungen für das Schutzgut begrenzt sind. Im bestehenden Bebauungsplan
sind Teile der Gehölzbestände und Freiflächen auch nicht als Grünflächen, sondern als
Verkehrsflächen festgesetzt, dennoch werden ca. 8.200 m² bisher als Grün- bzw. Pflanzflächen gestaltete Bereiche durch Überbauung und Umgestaltung neu in Anspruch
genommen. Baubedingt wird keine zusätzliche Inanspruchnahme erwartet, da erforderliche Flächen für die Baustelleneinrichtung (insb. Kranstandorte), die für den Bau des
Konzerthauses erforderlich sind, nach derzeitigem Planungsstand in den aktuell oder
zukünftig versiegelten Bereichen liegen.
Die begrenzte Inanspruchnahme von bisher unversiegelten Grünflächen für die
Umwandlung in Bau-, Verkehrs- und versiegelte Freiflächen führt insgesamt zu
keinen erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche.
2.2
Boden
2.2.1
Bestand und Bewertung der Ausgangssituation
Entsprechend der vom Bayerischen Geologischen Landesamt 1977 herausgegebenen
Geologischen Karte Nürnberg-Fürth-Erlangen und Umgebung (Maßstab 1 : 50.000) wird
der natürliche Untergrund des Plangebiets zum Großteil durch pleistozänen Flugsand (ds)
gebildet, der hier über 10 m mächtig ist, da es sich um eine Talrinne der Ur-Pegnitz handelt,
die später überdeckt wurde (vgl. auch SPÖCKER 1964). Erst in der Tiefe folgen die
Sandsteine des Mittleren Keupers. Nur ganz im Westen steht in einem kleinen Areal direkt
Unterer Burgsandstein (kbu) an. Der komplette südliche Teil des Luitpoldhains ist im
Bereich der ehemaligen Luitpoldarena (Umgestaltung des Parks von 1933 bis 1937 als
Aufmarschfläche) bis hin zur Bayernstraße als künstliche Auffüllung gekennzeichnet, da
es hier zu umfangreichen Erdbewegungen gekommen ist.
Da Großteile des Geländes vor allem durch den Umbau zur Luitpoldarena, eines Bestandteils des Reichsparteitagsgeländes, während des NS-Regimes von 1933 bis 1937 und
durch den Rückbau nach Kriegsende zum Volkspark Luitpoldhain wesentlich umgestaltet
wurden, finden sich im Untersuchungsbereich im Norden künstliche Auffüllungen in einer
Mächtigkeit zwischen 0,6 m bis zu 3,55 m2 Tiefe. Am geringmächtigsten waren die
Auffüllungen im Bereich des künftigen Standortes des Konzerthauses. Dort bestehen die
Auffüllungen überwiegend aus sandigen, schluffigen oder kiesigen Anteilen. Die Auffüllungen am Parkplatz östlich der Meistersingerhalle bestanden aus Sand teils mit starkem
Ölgeruch und schwarzer Farbe. Erst darunter folgen bis zu den Bohrendtiefen die
anstehenden, nicht bindigen bis schwach kiesigen Flugsande mitteldichter bis dichter Lagerung (SPOTKA GEOTECHNIK, 08.07.2016). Im Bereich des Baufeldes für das künftige
Konzerthaus lag allerdings nur ein einziger Bohrpunkt, so dass 2018 und 2019 ergänzende
Untersuchungen im Nordwesten des Geltungsbereiches erfolgten, wo Bohrungen bis auf
21,0 m unter Geländeoberkante abgeteuft wurden (SCHULZE & LANG, 08.02.2019 sowie
07.08.2019). Die Ergebnisse der Voruntersuchung konnten im Wesentlichen bestätigt
werden: Nordwestlich der Meistersingerhalle wurden Auffüllungen bis 2,50 m unter
2
Die Bohrung mit der größten Mächtigkeit an künstlicher Auffüllung lag im Bereich des historischen Verlaufs des
Nummerleinkanals, allerdings ist hier auch ein verfüllter Bombentrichter nicht auszuschließen.
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Geländeoberkante (GOK) angetroffen, die u.a. auch Betonstücke und Brandschutzreste
enthielten. Unter den Auffüllungen folgten in Tiefen von 16,90 m bis zu 18,40 m unter GOK
Sande mit wechselnder Kornzusammensetzung und Beimengung von Kiesen, sowie
schluffig/tonige Anteile. Darunter folgen erst der Sandstein bzw. Sandsteinfaulfels.
Detaillierte Bodenuntersuchungen im südlichen Teil des Luitpoldhains wurden nicht unternommen, dort ist aber auch mit Auffüllungen zu rechnen. In Teilen des Luitpoldhains
befinden sich auch noch Fundamentreste der ehemaligen Luitpoldarena bzw. unter dem
südlichen Parkplatz an der Bayernstraße auch die Fundamente der nach dem II. Weltkrieg
abgerissenen Luitpoldhalle.
Natürliche Bodentypen sind aufgrund der gestörten Verhältnisse daher nicht mehr vorhanden. Aus dem aufgefüllten humosen Oberboden in den Freiflächen entwickeln sich i.d.R.
sog. Hortisole. Große Teile sind aber auch überbaut bzw. asphaltiert oder gepflastert und
damit versiegelt.
Die ökologische Bodenfunktion ist laut ABSP der Stadt Nürnberg im Geltungsbereich
weitgehend intakt für den Bereich der Freiflächen mit geringem Versiegelungsgrad. Für die
bebauten Bereiche um die Meistersingerhalle ab einem Versiegelungsgrad von 30%
wurden die vorliegenden Böden in ihrer Bodenfunktion als eingeschränkt intakt bewertet.
Die Versickerungseigenschaften der Böden im Untersuchungsgebiet wurden über
Sickerversuche ermittelt. Es wurden kf-Werte von 1,44 bis 1,56 x 10-5 m/s festgestellt
(SCHULZE & LANG, 07.08.2019).
Kennzeichnung:
Im Planungsbereich sind keine Altlasten- oder Altlastenverdachtsflächen aufgrund umweltrelevanter, gewerblicher Nutzungen beim Umweltamt bekannt. In Zusammenschau aller
Ergebnisse der Bodenuntersuchungen aus 2016 und 2019 ist davon auszugehen, dass
ausschließlich abfallrelevante Bodenbelastungen zu berücksichtigen sind, während
altlastenrelevante Bodenkontaminationen im Sinne der BBodSchV nicht vorliegen. Im BPlan sind gem. § 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB für bauliche Nutzungen vorgesehene Flächen,
deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, zu kennzeichnen.
Ein Kennzeichnungserfordernis liegt hier jedoch nicht vor.
Die Untersuchung nahezu aller Bodenproben im nördlichen Geltungsbereich (vor allem
derjenigen mit mächtigen künstlichen Auffüllungen östlich der Meistersingerhalle) ergaben
Belastungen mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK), Arsen und/oder
Schwermetallen (Kupfer, Blei, Zink). Für die Verwertung des Bodenmaterials aus dem
Untersuchungsbereich sieht die Einstufung nach LAGA-Boden teils noch einen eingeschränkten Einbau mit definierten Sicherheitsmaßnahmen vor (bis Z 2), teils wird diese
Klasse aber auch überschritten (Umweltanalytik Nürnberg, 03. + 23.08.2016). Im Bereich
des geplanten Konzerthauses westlich der Meistersingerhalle konnten 2016 in der einen
dort genommenen Bodenprobe dagegen keine auffälligen Werte von Schadstoffen
festgestellt werden (Umweltanalytik Nürnberg SUN/U, 03. + 23.08.2016).
Bei den Untersuchungen 2018 erfolgte zunächst keine weitere Untersuchung auf Schadstoffe (SCHULZE & LANG, 08.02.2019). Aufgrund der festgestellten Bestandteile und organoleptischer Auffälligkeiten wurden bei den ergänzenden Bohrungen im Juni/Juli 2019 aber
auch Schadstoffuntersuchungen durchgeführt (SCHULZE & LANG, 07.08.2019 sowie Prüfberichte von SUN/U 11.07. und 05./06.08.2019). Dabei hat sich gezeigt, dass v.a. in den
oberflächennahen Auffüllungen erhöhte Schadstoffkonzentrationen angetroffen wurden.
Es handelt sich hier v.a. um Schwermetalle (Blei, Kupfer, Quecksilber, Antimon), in geringerer Konzentration auch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK). Festgestellt wurden auch erhöhte Werte für den Summenparameter TOC (gesamte organische
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327
UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160
12
Kohlenstoff) im Feststoff. Dieser ist ein Maß für den Anteil organischen Kohlenstoffes in
Bodenproben, der in bestimmten Lagen (z.B. Auen, Niedermooren) auch natürlicherweise
erhöht sein kann. In Zusammenhang mit den festgestellten Schwermetallgehalten, ist
allerdings eine uneingeschränkte Verwertbarkeit des angetroffenen Bodens nicht möglich,
ggf. ist dieser sogar zu entsorgen.
Daneben sind Kampfmittelfunde aufgrund der Lage im Bereich des früheren Reichsparteitagsgeländes zu vermuten, was es im Rahmen der Bauvorbereitung und -durchführung zu berücksichtigen gilt.
Das Schutzgut Boden ist im Untersuchungsbereich bereits stark verändert und durch
Bebauung und wiederholte Umgestaltung der Flächen hat sich ein anthropogen überprägter Stadtboden ausgeprägt. Der Boden ist in seiner natürlichen Funktion großteils gestört oder verändert und weist zum Teil Schadstoffbelastungen auf.
2.2.2
Bewertung der Umweltauswirkungen
Im Bereich des neuen Baukörpers des Konzerthauses sowie erforderlicher Zufahrten und
durch Umgestaltung der Freiflächen wird der Bodenkörper versiegelt. Teilweise erfolgt dies
auf schon jetzt versiegelten Bereichen (kleiner Parkplatz), es werden aber auch Flächen
vollständig neu versiegelt werden. Der Anteil überbauter und versiegelter Bereiche im Norden des Geltungsbereichs (Untersuchungsgebiet) erhöht sich von derzeit 5,4 ha bzw.
42,1% auf insgesamt 6,4 ha bzw. knapp 50%.
Flächen für die Baustelleneinrichtung (insbesondere Kranstandorte), die für den Bau des
Konzerthauses erforderlich sind, liegen nach derzeitigem Planungsstand in den aktuell
oder zukünftig versiegelten Bereichen, so dass hier keine zusätzlichen negativen Beeinträchtigungen zu erwarten sind.
Versiegelte Flächen verlieren ihre natürliche Bodenfunktion als Lebensraum für Tiere und
Pflanzen und als Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen
aufgrund ihrer Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften (insbesondere auch
zum Schutz des Grundwassers). Obwohl der Bau des Konzerthauses im Bereich der
bestehenden und schon versiegelten Stellplatzflächen westlich der Meistersingerhalle
erfolgt, kommt es durch die Schaffung von Platzflächen und neuen Zuwegungen
zusammen mit der Bebauung zu Neu-Versiegelungen im Umfang von ca. 8.200 m².
Entsiegelungen erfolgen nur in geringem Umfang, da z.B. der Wegfall der baulichen
Verbindung zwischen Hotel im Südwesten und der Meistersingerhalle wieder befestigt
wird. Weitere Entsiegelungsmaßnahmen wurden geprüft, sind in größerem Umfang aber
nicht möglich. So hätte eine Erweiterung der Baumscheiben im Bereich des „Großen
Parkplatzes“ eine weitere Reduzierung der Stellplatzflächen ergeben, was aufgrund des
Entfalls des „Kleinen Parkplatzes“ nicht zusätzlich möglich war.
Da aus statischen Gründen die vorhandenen Auffüllungen nicht zur Gründung geeignet
sind, müssen diese im Bereich des gesamten Baufeldes des geplanten Konzerthauses bis
zum gewachsenen Sand abgetragen werden (SCHULZE & LANG, 08.02.2019 sowie
07.08.2019). Für den Umgang mit den Auffüllungen und deren Entsorgung sind
entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Unterschiedlich belastete Bodenpartien sind zu
separieren und entsprechend zu deklarieren. Der Ausbau ist gutachterlich zu begleiten.
Aufgrund der Neu-Versiegelung von Bodenflächen auf ca. 0,8 ha führt die Umsetzung der Planung zu erheblichen nachteiligen Auswirkungen für das Schutzgut
Boden.
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UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160
13
2.3
Wasser
2.3.1
Bestand und Bewertung der Ausgangssituation
Natürliche Oberflächengewässer sind im Geltungsbereich in Form des verrohrten
Nummerleinskanals vorhanden. Dieser bildete früher ein offenes Gewässer, das vom
Dutzendteich in den Fischbach im Norden fließt (vgl. Abbildung 1). Die Kanalsohle verläuft
in etwa in 2 m bis 3 m unter der heutigen Geländeoberfläche. Die Verrohrung dürfte beim
Bau der Luitpoldarena vollzogen worden sein, da in alten Plänen der Landesausstellung
von 1906 noch ein Gewässerlauf am Ostrand erkennbar ist3. Nördlich der Schultheißallee
verläuft außerdem in Teilbereichen noch offen der Fischbach.
Bereiche entlang der Schultheißallee im Norden sowie die zentralen Wiesenbereiche
westlich der Ehrenhalle und von dort in Richtung Südosten sind als Überschwemmungsgebiet des Fischbachs gem. § 76 Abs. 3 WHG vorläufig gesichert (Bekanntmachung im
Amtsblatt Nr. 15 der Stadt Nürnberg vom 26.07.2017). Wasserschutzgebiete oder weitere
wasserrechtliche Festlegungen bestehen im Plangebiet nicht.
Abbildung 1: Historischer Verlauf des Nummerleinskanals (blaue Linie) und heutiger Verlauf des
Kanals (hellblau gestrichelt) (Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung,
Kanaldaten © SUN)
Grundwasser wurde im Untersuchungsgebiet im Norden bei allen acht durchgeführten
Teufen im Rahmen der geotechnischen Vorerkundung erbohrt. Der Grundwasserflurabstand wurde 2016 zwischen 4,3 m und 5,7 m unter Geländeoberkante ermittelt, was
einem Grundwasserstand zwischen 308,8 m ü. NN und 310,2 m ü. NN entspricht. Am
Standort des geplanten Konzerthauses lag der Grundwasserflurabstand bei 4,7 m unter
GOK. Dies entspricht auch den Werten aus der Grundwassergleichenkarte sowie den
Grundwasserständen der Grundwassermessstelle B1031 an der Nordostecke der Meistersingerhalle (SPOTKA GEOTECHNIK, 08.07.2016). Bei den Untersuchungen im Dezember
3
Siehe Plan der Landesausstellung in FRIEDRICH (1993): Vom Hesperidengarten zum Volkspark. – Verlag Edelmann,
Nürnberg
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UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160
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2018 nordwestlich der Meistersingerhalle wurde Grundwasser dagegen bei 5,11 m bis
5,70 m unter Geländeoberkante erbohrt, was einem Grundwasserstand zwischen
308,30 m ü. NN und 309,37 m ü. NN entspricht. Diese Werte sind vergleichbar mit den
Ergebnissen von 2016 (SCHULZE & LANG, 08.02.2019). Aufgrund der Trockenperioden ist
allerdings grundsätzlich mit etwas höheren Grundwasserständen zu rechnen, was auch
der Grund dafür ist, dass bei den Bohrungen im Juni/Juli 2019 noch tiefere Grundwasserstände von 5,80 m bis 6,10 m unter GOK bzw. zwischen 307,84 m ü. NN und
309,38 m ü. NN erbohrt wurden (SCHULZE & LANG, 07.08.2019).
Ähnliche Verhältnisse treten auch im südlichen Bereich des Luitpoldhains auf. Noch höhere
Grundwasserflurabstände sind südlich und südwestlich des Hotels entlang der Münchener
Straße zu erwarten, wo das Gelände entsprechend ansteigt. Niedrigere Grundwasserflurabstände unter 3 m treten dagegen im Osten des Geltungsbereiches zwischen der
Straße „An der Ehrenhalle“ und der Schultheißallee auf.
Die Grundwassergleichenkarte zeigt an, dass das Grundwasser etwa in Richtung Nordwesten fließt, also in Richtung des Fischbachs ausgerichtet ist (Grundwasserbericht Stadt
Nürnberg 2017), was auch die bemessenen Grundwasserspiegel aus den Geotechnischen
Berichten bestätigen.
Östlich der Eingangshalle zur Meistersingerhalle befindet sich auf dem Flurstück Nr. 330/3
(Gmkg. Gleißhammer) der Trinkwassernotbrunnen 102a.
Hinsichtlich des Schutzgutes Wasser verläuft zwar ein kleineres Gewässer innerhalb des
Geltungsbereiches, welches aber schon seit langer Zeit verrohrt ist. Der Grundwasserflurabstand ist überwiegend hoch, allerdings resultiert aus den teils mit persistenten
Schadstoffen kontaminierten Böden ein potentielles Kontaminationsrisiko für das Grundwasser über den Eintragspfad Boden-Wasser. Gerade sandige Böden können Schadstoffe
schlecht adsorbieren und sind zudem durch hohe Durchlässigkeiten gekennzeichnet.
2.3.2
Bewertung der Umweltauswirkungen
Durch die zusätzliche Überbauung und Versiegelung auf ca. 8.200 m² bisher unversiegelter Bereiche wird die Versickerung von Niederschlagswasser unterbunden und damit auch
die Grundwasserneubildung beeinträchtigt. Unbelastete Oberflächenwässer könnten
aufgrund der geeigneten Versickerungseigenschaften der Böden und ausreichender
Grundwasserflurabstände vor Ort versickert werden. Eine Versickerung über Bereichen mit
schadstoffbelasteten Böden kann jedoch nicht stattfinden, ggf. ist in diesen Bereichen ein
Bodenaustausch erforderlich.
Unbelastete Niederschlagswässer von den Dachflächen des Konzerthauses und befestigten Freiflächen, aber auch von den gering belasteten Verkehrsflächen (Anlieferung, Busund Pkw-Stellplätze um den Konzerthausneubau, Hotelvorfahrt) sollen in einem örtlichen
Rigolensystem aus Rohr-Kies-Rigolen versickert werden. Diese sind in zwei Bereichen,
südlich des Konzerthauses sowie östlich davon, unter befestigten Flächen angeordnet.
Das Konzerthaus soll in Teilen für Funktionsbereiche unterkellert werden. Der Baukörper
würde mit Fundamentierung ca. 5 m tief in das Gelände reichen und bei ca. 308,00 m ü. NN
liegen (vgl. Siegerentwurf Kappler Architektur und Städtebau GmbH et al.) und würde damit
je nach Grundwasserstand um bis zu 2 m in das Grundwasser (Bemessungswasserstand
wird mit 310,00 m ü. NN angenommen) einbinden. Die Kellerfundamente der Meistersingerhalle binden dagegen nicht ganz so tief ein. Die Gründung des Bauwerkes muss
allerdings noch statisch geprüft werden, gemäß des geotechnischen Berichtes (SCHULZE
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UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160
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& LANG, 08.02.2019 sowie 07.08.2019) wird eine Flachgründung für realisierbar gehalten,
während für Pfahlgründungen keine ausreichende Aufschlusstiefe gegeben ist.
Die Einbindung in den Grundwasserkörper kann im Anstrombereich zu einem Anstau führen (SCHULZE & LANG, 08.02.2019). Weitergehende Untersuchungen sind im Rahmen des
wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens noch auf Vorhabenebene durchzuführen.
Eingriffe in Oberflächengewässer sind nicht zu erwarten.
Trotz Situierung des Baukörpers in teilversiegelten Bereichen erfolgen neue Versiegelungen, die negative Auswirkungen auf die Grundwasserneubildung haben.
Unbelastete Oberflächenwässer können zwar versickert werden, dennoch verringert
sich die Grundwasserneubildung. Dies und Eingriffe in den Grundwasserkörper
durch Einbindung der Gründung führen zu einer erheblichen nachteiligen Beeinträchtigung des Schutzgutes Wasser.
2.4
Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt
2.4.1 Pflanzen
2.4.1.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation
Die Biotop-/Nutzungstypen wurden im Rahmen verschiedener Begehungen des Untersuchungsbereiches im Sommer 2016 aufgenommen, 2018 aktualisiert und sind in den
Karten im Anhang dargestellt. Es konnte auch auf Daten des Baumkatasters des
Servicebetriebs Öffentlicher Raum (SÖR) der Stadt Nürnberg mit Angaben zu Baumarten,
Stammdurchmessern, Alter der Bäume und Vitalitätsklassen (Stand: 01.06.2016)
zurückgegriffen werden. Es wurden Daten zu 520 Bäumen mit Lage im Untersuchungsbereich (ohne Bereich Münchener Straße) übermittelt.
Die häufigste Baumart ist in diesem Bereich des Luitpoldhains mit 177 Bäumen die StielEiche (Quercus robur), gefolgt von 90 Exemplaren Spitz-Ahorn (Acer platanoides).
Daneben gibt es viele Hainbuchen (Carpinus betulus), Sommer-Linden (Tilia platyphyllos),
Feld-Ahorn (Acer campestre) und Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus) auf dem Gelände,
aber auch viele nicht heimische Arten, so dass insgesamt 42 verschiedene Baumarten
vertreten sind.
Zum Baumbestand erfolgte für den Bereich um die Meistersingerhalle ein lagerichtiges
Aufmaß aller Bäume. Vitalität und Erhaltungswürdigkeit der Bäume wurde bewertet und in
einem Baumbestandsplan (siehe Anhang, Grosser-Seeger & Partner, 08.10.2018,
aktualisiert 14.10.2019) dargestellt.
Beim Untersuchungsgebiet handelt es sich um einen Ausschnitt aus dem Volkspark „Luitpoldhain“, der hier im Wesentlichen in vier Bereiche unterteilt werden kann:
Nördlicher Teil mit Gebäudekomplex Meistersingerhalle und Hotel sowie Parkplatzanlagen
Parkanlage mit Alt-Eichen-Bestand im Westen an der Münchener Straße und im
Norden entlang Schultheißallee
Offene, mit Bäumen überstandene Wiesenflächen südlich der Meistersingerhalle
Wiesen und waldartige Gehölzbestände im Süden und Südosten
Innerhalb des Untersuchungsbereiches ist mit etwa 7,3 ha etwas mehr als die Hälfte der
Gesamtfläche nicht versiegelt und steht als Vegetationsraum zur Verfügung. Der Rest ist
überbaut und versiegelt. In der Stadtbiotopkartierung wurden 2006 große Teile des Luit-
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UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160
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poldhains als Biotop N-1415 „Grünanlage Luitpoldhain“ erfasst. Teile des Baumbestandes
entlang der Schultheißallee sind Bestandteil des kartierten Biotops N-1414 „Bäume und
Baumgruppen nordwestlich Luitpoldhain“. Auch der Baumstreifen in der Münchener Straße
und die Grünanlage westlich davon sind kartierte Biotope (N-1410 und N-1411).
Der nördliche Teil des Luitpoldhains ist überprägt vom großen Gebäudekomplex der
Meistersingerhalle und des Hotelgebäudes, sowie den Zufahrten zu den großen, asphaltierten Stellplatzanlagen westlich und v.a. östlich der Meistersingerhalle (dort allein ca.
22.000 m² versiegelte Bereiche). Der große Parkplatz im Osten ist teils mit Bäumen
überstellt, worunter aber sehr viele nicht heimische Baumarten (u.a. Robinie, Gleditschie,
Rot-Eiche) zu finden sind. Aufgrund kleiner Baumscheiben und extremer Bedingungen
(Versiegelung, Aufwärmung des Asphalts) sind diese Bäume in ihrer Vitalität erheblich
eingeschränkt und manche Baumscheiben nicht mehr besetzt.
Die Wege und Aufenthaltsbereiche rund um die Meistersingerhalle sind mit Beton-Platten
belegt. Je nach Nutzungsintensität hat sich eine Pflasterritzenvegetation etablieren
können, die teils auch größeren Stauden wie Einjährigem Berufskraut (Erigeron annuus)
oder Goldrute (Solidago canadensis) noch einen Wuchsort bietet. In den Randbereichen
finden sich Pflanzbeete mit Stauden und Ziersträuchern sowie Bauminseln. Auch hier
kümmern einige der Bäume aufgrund der beeinträchtigten Standortverhältnisse und sind
mittelfristig wohl auch abgängig. Die Grünflächen rund um die Meistersingerhalle setzen
sich vorwiegend aus strukturarmen Rasenflächen zusammen und tragen weiter keine
wertvollen Pflanzenbestände.
Im Innenhof der Meistersingerhalle wurde eine alte Stiel-Eiche aus dem Jahr 1872 erhalten. Diese ist mittlerweile als Naturdenkmal (Nr. 89) ausgewiesen. Neben weiterem
Baumbestand ist der Bereich gärtnerisch gestaltet. Auch im Traufbereich des Hotels finden
sich gärtnerisch gestaltete Pflanzflächen.
Die naturschutzfachlich wertvollsten Bereiche befinden sich entlang eines 35 m bis 50 m
breiten Streifens entlang der Münchener Straße, auf einer Fläche nördlich der Meistersingerhalle und entlang der Schultheißallee. Dort befinden sich die ältesten Bäume (bis zu
200 Jahre alt) und diejenigen mit den größten Stammdurchmessern (über 75 cm). Meist
handelt es sich hier um Stiel-Eichen (Quercus robur), es sind aber auch Buchen (Fagus
sylvatica), Winter-Linden (Tilia cordata) und Berg- und Spitz-Ahorne (Acer platanoides et
pseudoplatanus) darunter. Viele dieser Bäume weisen aufgrund ihres Alters naturschutzfachlich relevante Strukturen wie Höhlungen und Spalten auf, die gerade aus faunistischer Sicht wichtige Habitatelemente darstellen (vgl. Kap. 2.4.2 und saP, GROSSERSEEGER & PARTNER, 20.08.2019) und damit den Bestand besonders schützenswert
machen. Durch Fuß- und Radwege, die Zufahrten und benachbarte Stellplatzanlagen ist
der Bestand randlich beeinträchtigt. Die Rasen-/ Wiesenflächen unter den Bäumen sind
vegetationskundlich ohne größere Bedeutung.
Südlich des Hotels steht jüngerer Baumbestand, der hier teils auch dicht von Sträuchern
unterstellt ist. Östlich des Hotels und südlich der Meistersingerhalle hat der Luitpoldhain
generell eher den Charakter einer locker von Bäumen überstandenen Wiese. In diesem
Bereich stocken auch einige der wenigen Nadelbäume (Schwarz-Kiefer). Weiter südlich
befinden sich fast nur noch Wiesenbereiche; hier liegen auch die zentralen Veranstaltungsflächen (z.B. für das „Klassik-Open-Air“). Der Baumbestand ist auch hier deutlich
jünger als in den übrigen Bereichen. Gerade südlich der Meistersingerhalle und nördlich
der Ehrenhalle erfolgten in den letzten Jahren auch Nachpflanzungen von Bäumen.
Die Wiesenbereiche bzw. der Extensivrasen unterliegen im Anschluss an die Meistersingerhalle noch nicht einem so starken Nutzungsdruck durch Erholungssuchende oder
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bei Großveranstaltungen wie weiter südlich. Es finden sich hier die üblichen, schnittverträglichen typischen Scherrasen-Arten. Besondere oder gefährdete Pflanzenarten
konnten keine festgestellt werden.
Im Unterschied dazu befinden sich im Südosten des Untersuchungsbereiches, also zwischen großem Parkplatz und Ehrenhalle und südöstlich davon, waldartige Gehölzbereiche,
die überwiegend erst nach dem Zweiten Weltkrieg gepflanzt wurden. Diese wechseln sich
ab mit offenen Wiesenflächen, auf denen aber in Teilbereichen jüngst Linden verpflanzt
wurden und die sich gemäß Parkpflegewerk zu einem Parkwald entwickeln sollen. In den
Gehölzen dominieren Spitz-Ahorn, Hainbuchen und Eichen. Im Unterwuchs, der hier etwas
stärker als anderswo im Park vertreten ist, finden sich verschiedene Sträucher wie z.B.
Liguster (Ligustrum vulgare), Kornelkirsche (Cornus mas), Hartriegel (Cornus sanguinea)
und verschiedene Baumsämlinge. In Teilen sind die Bäume und auch der Boden dicht mit
Efeu (Hedera helix) bewachsen.
Der südliche Teil des Luitpoldhains ist ähnlich aufgebaut: Im Südwesten sind dichtere
Gehölzbestände um die dortigen Anlagen (Kiosk, Minigolfanlage oder Parkplatz) vorhanden, weiter östlich eher lichtere Bereiche. Alter Eichenbestand findet sich hier v.a. an
der Straße „An der Ehrenhalle“ und weiter Richtung Schultheißallee im Osten.
2.4.1.2 Umweltauswirkungen und Prognose
Durch die Planung des neuen Konzerthauses wird teils in schon versiegelte Bereiche mit
keiner oder nur sehr geringer Bedeutung als Lebensraum eingegriffen, teils aber auch in
naturschutzfachlich hochwertige Baumbestände in den Grünflächen. Die Eingriffsschwere
rührt hier nicht von der Zerstörung von Wuchsorten gefährdeter oder seltener Pflanzenarten, sondern von der Zerstörung alter Baumbestände, die erst in sehr langen Zeiträumen
wiederhergestellt werden können. Neupflanzungen können diese Eingriffe aufgrund der
längeren Entwicklungszeiten nicht kompensieren.
Der Neubau erfolgt zwar teilweise auf dem „Kleinen Parkplatz“ westlich der Meistersingerhalle, dennoch wird hierdurch in alten Baumbestand eingegriffen. Weitere Fällungen sind
durch die Umgestaltung der Freiflächen und Schaffung neuer Zuwegungen erforderlich.
Baubedingte Eingriffe können ausgeschlossen werden, da die Baustelleneinrichtung nach
derzeitigem Planungsstand auf schon jetzt oder zukünftig versiegelten Flächen erfolgt und
dadurch keine zusätzlichen Eingriffe erfolgen. Auch die Spartenverlegung führt nicht zu
zusätzlichen Eingriffen in den Baumbestand.
Nach aktuellen Planungen müssen für den Neubau des Konzerthauses, den Bau der
Erschließung (U-turn in Münchener Straße) und die Umgestaltung der Außenanlagen
folgende Bäume gefällt werden:
Baumart mit Stammumfang (StU)
Anzahl
StU < 49 cm
Hahnendorn (Crataegus crus-galli)
1
Magnolie (Magnolia spec.)
1
Manna-Esche (Fraxinus ornus)
2
Rotblühende Ross-Kastanie (Aesculus carnea)
2
Spitz-Ahorn (Acer platanoides)
2
Zier-Apfel (Malus spec.)
1
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Baumart mit Stammumfang (StU)
Anzahl
StU 50 cm - 79 cm
Baum-Hasel (Corylus colurna)
Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus)
Berg-Ulme (Ulmus glabra)
Feld-Ahorn (Acer campestre)
Hainbuche (Carpinus betulus)
Spitz-Ahorn (Acer platanoides)
1
1
1
1
2
3
StU 80 cm - 99 cm
Baum-Hasel (Corylus colurna)
Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus)
Hainbuche (Carpinus betulus)
Kaukasische Flügelnuss (Pterocarya fraxinifolia)
Rot-Eiche (Quercus rubra)
Stiel-Eiche (Quercus robur)
1
1
4
1
1
1
StU 100 cm - 149 cm
Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus)
Eschen-Ahorn (Acer negundo)
Feld-Ahorn (Acer campestre)
Hainbuche (Carpinus betulus)
Kaukasische Flügelnuss (Pterocarya fraxinifolia)
Rot-Buche (Fagus sylvatica)
Spitz-Ahorn (Acer platanoides)
Stiel-Eiche (Quercus robur)
Winter-Linde (Tilia cordata)
1
1
1
1
1
2
1
3
2
StU 150 cm - 199 cm
Rot-Eiche (Quercus rubra)
Spitz-Ahorn (Acer platanoides)
Stiel-Eiche (Quercus robur)
Tulpenbaum (Liriodendron tulipifera)
Winter-Linde (Tilia cordata)
2
2
9
1
3
StU 200 cm - 249 cm
Rot-Buche (Fagus sylvatica)
Rot-Eiche (Quercus rubra)
Spitz-Ahorn (Acer platanoides)
Stiel-Eiche (Quercus robur)
Winter-Linde (Tilia cordata)
1
2
1
11
1
StU > 250 cm
Rot-Buche (Fagus sylvatica)
Spitz-Ahorn (Acer platanoides)
Stiel-Eiche (Quercus robur)
2
2
7
Gesamt:
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Von den zu fällenden Bäumen können zwei Bäume (Rot-Eiche, StU 90 cm und BaumHasel StU 60 cm) an andere Stelle im Luitpoldhain verpflanzt werden. Vorgesehen ist der
Bereich zwischen „Großem Parkplatz“ und Ehrenhalle, der sich zu Parkwald entwickeln
soll. Weitere Bäume eignen sich aufgrund ihrer geringen Vitalität oder ihrer Größe nicht
mehr für eine Verpflanzung.
Es ist ergänzend anzuführen, dass ein Großteil der Stadtbäume unter den Auswirkungen
des Stadtklimas und auch der Extremereignisse der letzten Jahre (Hitze, Trockenheit) zu
leiden hat, so dass viele Exemplare unter ihrer natürlichen Lebenserwartung bleiben. Umso
bedeutender ist daher die Erhaltung alten Baumbestandes in großflächig unversiegelten
Bereichen.
Die durch die Umsetzung der Planung zu erwartenden Eingriffe sind aufgrund der
erforderlichen Rodung alten und wertvollen Baumbestandes als erhebliche nachteilige Auswirkung auf das Schutzgut Pflanzen zu bewerten.
2.4.2
Tiere
2.4.2.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation
Im Untersuchungsbereich im nördlichen Geltungsbereich wurden 2016 die planungsrelevanten Artengruppen erfasst. 2019 erfolgten Nacherfassungen, v.a. auch im südlichen
Geltungsbereich. Zu diesen Artengruppen zählen Vögel, Fledermäuse, Reptilien (Zauneidechse) und totholzbewohnende Käfer (Eremit). Die weiteren Angaben greifen auf diese
Ergebnisse zurück, die zusammenfassend im Gutachten zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) dargestellt sind (GROSSER-SEEGER & PARTNER, 20.08.2019).
Ferner liegen für Teile des Geltungsbereiches und seines Umfeldes verschiedene Artnachweise in der Artenschutzkartierung (ASK, Stand: 30.04.2019) vor.
Säugetiere
Im Untersuchungsbereich konnten in den beiden Erfassungsjahren 2016 und 2019 sieben
verschiedene Fledermausarten festgestellt werden. Der Luitpoldhain stellt ein wichtiges
Jagdhabitat für Fledermäuse dar, da es in Nähe zu bedeutenden Fledermausquartieren im
Stadtgebiet liegt. Mit dem Dutzendteich befindet sich außerdem ein weiteres wichtiges
Jagdhabitat in unmittelbarer Nähe. Der Park bietet mit seinem Baumbestand aber auch
verschiedene Quartiermöglichkeiten. Vom Großabendsegler (Nyctalus noctula) konnten
vier besetzte Quartierbäume (zwei nördlich der Meistersingerhalle, zwei im Mittelstreifen
der Münchener Straße) erfasst werden. Dabei handelte es sich um Balzquartiere. Ein
Quartiernachweis an den Gebäuden von Meistersingerhalle, Hotel und Ehrenhalle gelang
nicht, zumindest einzelne Fledermäuse sind dort aber nicht gänzlich auszuschließen.
Dominierende Art war während der nächtlichen Aktivitätsphasen die Zwergfledermaus
(Pipistrellus pipistrellus), gefolgt vom Großabendsegler. Mit deutlich geringerer Aktivität
oder gar nur als einzelne Ereignisse konnten auch Mückenfledermaus (Pipistrellus
pygmaeus), Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii), Braunes Langohr (Plecotus
auritus), Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus cf.) und Wasserfledermaus (Myotis
daubentonii) nachgewiesen werden.
Bei den Erfassungen wurden außerdem im gesamten Luitpoldhain mehrfach Feldhasen
(Lepus europaeus) beobachtet. In den Baumbeständen konnten Siebenschläfer (Glis glis)
nachgewiesen werden, die dort Baumhöhlen nutzen, aber auch in den künstlichen Nist-
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höhlen im Gebiet anzutreffen sind. Auch der Steinmarder (Martes foina) ist im Gebiet
anwesend.
Derzeit ist für die gesamte Artengruppe, v.a. aber für die Fledermäuse, von einer hohen
Bedeutung des Untersuchungsgebietes auszugehen.
Vögel
Zur Erhebung der Vogelwelt gab es zwischen Ende März und Ende Juni jeweils sechs
Begehungen, 2016 im nördlichen Teil des Luitpoldhains, 2019 im südlichen. Außerdem
erfolgten 2019 Erfassungen von Eulenvorkommen im Luitpoldhain. Insgesamt konnten
40 Brutvogelarten festgestellt werden. Davon gelang für 23 Arten ein Brutnachweis bzw.
es besteht Brutverdacht, fünf Arten sind nur möglicherweise brütend. Es handelt sich dabei
hauptsächlich um baum- und gehölzbrütende, meist häufige Arten. Die übrigen 12 Arten
waren lediglich als Nahrungsgäste im Gebiet anwesend, weitere drei Vogelarten (Graugans, Graureiher, Kormoran) konnten regelmäßig beim Überflug beobachtet werden.
Bedeutung haben der Luitpoldhain und speziell auch der Untersuchungsbereich für
Spechte und höhlenbrütende Arten. Nachgewiesen werden konnte Bunt-, Grün- und
Mittelspecht, alle drei hatten aber keine aktuell besetzten Brutstätten im Luitpoldhain.
Weitere Spechtarten wie der Kleinspecht, der aufgrund des Lebensraumpotenzials nicht
ganz ausgeschlossen werden kann, konnte nicht angetroffen werden.
Die Folgenutzer von Spechthöhlen profitieren von deren Aktivitäten. Unter den Arten, die
ausschließlich oder zumindest auch in Baumhöhlen brüten, konnten Kohl- und Blaumeise,
Haus- und Feldsperling, der Gartenbaumläufer, der Kleiber und der Star nachgewiesen
werden. Gartenbaumläufer (Certhia brachydactyla) und Kleiber (Sitta europaea) traten in
weiten Teilen des Untersuchungsgebietes auf, der Gartenbaumläufer aber v.a. im Süden
des Hotelgebäudes. Auffallend war die hohe Besetzung von Specht- oder Asthöhlen durch
den Star (Sturnus vulgaris), der mit insgesamt 12 Brutpaaren unter den Brutvögeln eine
der häufigen Arten war. Er nutzte mit wenigen Ausnahmen ausschließlich Eichen. Ein
Brutpaar brütete auch in der Fassade der Meistersingerhalle.
Im Unterschied dazu nutzte der Feldsperling (Passer montanus) nahezu ausschließlich die
im Gebiet vorhandenen Nistkästen aus Holzbeton oder Holz. Insgesamt wurden
11 Brutpaare festgestellt, die ausschließlich im Norden lagen. Für die Meisenarten blieben
die nicht besetzten Vogelkästen, kleine Baumhöhlen oder ebenfalls das Gebäude der
Meistersingerhalle als Brutplatz. Der Trauerschnäpper (Ficedula hypoleuca) konnte dagegen nicht nachgewiesen werden, obwohl er früher in Nistkästen belegt ist.
Von den größeren und v.a. früh mit dem Brutgeschäft beginnenden Arten sind hier Bruten
der Wacholderdrossel (Turdus pilaris), der Ringeltaube (Columba palumbus) und der
Rabenkrähe (Corvus corone) mit Nestfunden belegt. Bei den kleineren bzw. den später im
Gebiet ankommenden Brutvogelarten (Zilpzalp, Waldlaubsänger etc.) gelangen dagegen
in der Mehrzahl der Fälle nur Feststellungen der Revierzentren über die Gesänge.
Lediglich 2016 konnten Stieglitz (Carduelis carduelis) und Kernbeißer (Coccothraustes
coccothraustes) beim Nestbau beobachtet werden. Der Pirol (Oriolus oriolus) ist aktuell
kein Brutvogel, da er lediglich einmal rufend nachgewiesen wurde.
Greifvögel konnten im Untersuchungsgebiet nicht als Brutpaare festgestellt werden. Turmund Wanderfalke (Falco tinnunculus et peregrinus) konnten aber als Nahrungsgast
beobachtet werden. Zu erwarten wäre z.B. auch der Sperber (Accipiter nisus).
Eulen wurden nur 2019 gezielt erfasst. Der Waldkauz (Strix aluco) wurde nur einmal rufend
festgestellt, danach gelangen keine Nachweise mehr. Im Luitpoldhain gibt es keine für den
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UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160
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Waldkauz ausreichend große Baumhöhlen, die für eine Brut geeignet wären. Es hängt im
westlichen Bereich ein Waldkauzkasten, der aber nicht belegt war.
Dagegen konnte die Waldohreule (Asio otus) mit einer erfolgreichen Brut nördlich der
Ehrenhalle sowie einer weiteren Brut westlich der Münchener Straße aus dem Innenhof
eines Wohnblocks an der Rankestraße festgestellt werden.
Zu den im Untersuchungsgebiet festgestellten Gebäudebrütern kann man Haussperling,
Hausrotschwanz und Bachstelze zählen. Der Mauersegler brütet auch an Gebäuden, war
hier aber nur zur Nahrungssuche anwesend. Von keiner dieser Arten konnten an den Gebäuden von Meistersingerhalle und Hotel Nester festgestellt werden, Bruten sind aber zu
erwarten.
Neben den Brutvögeln konnten auch immer wieder größere Trupps von nahrungssuchenden Vögeln festgestellt werden. Zu erwähnen sind hier Schwärme von Rabenkrähe
(Nichtbrüter) und Straßentauben (bis zu 60 Individuen).
Entsprechend der Lebensraumstrukturen ist das vorgefundene Artenspektrum von baumund gehölzbrütenden Vogelarten geprägt. Es treten dabei schwerpunktmäßig Vogelarten
auf, die entweder in den Baumkronen oder in Baumhöhlen brüten. Etwas unterrepräsentiert
sind dagegen Arten, die eher im Strauchwerk oder Unterholz oder ganz auf dem Boden
brüten, was angesichts der eher lichten Gehölzbereiche nicht überrascht. Zudem sind hier
auch Störaspekte (z.B. durch Hunde) nicht zu unterschätzen. Dichtere Gehölzbereiche
sind nur im Osten und Süden zu finden.
Der Luitpoldhain zeichnet sich in Bezug auf seine Größe durch einen mäßigen Artenreichtum aus, bemerkenswert sind v.a. aber die hohen Individuendichten an Vögeln. Dies
rührt daher, dass der Untersuchungsbereich nicht nur Brut-, sondern auch Nahrungshabitat
ist. So nutzen viele Vögel, die in den umliegenden Wohnquartieren oder Gehölzbeständen
brüten, den Luitpoldhain als wichtigen Nahrungslebensraum.
Avifaunistisch von absolut untergeordneter Bedeutung sind dagegen die großen versiegelten Stellplatzflächen im Osten der Meistersingerhalle. In den dortigen Bäumen
konnten auch keine Bruten festgestellt werden.
Der Untersuchungsbereich weist für die Artengruppe Vögel daher eine mittlere bis hohe
Bedeutung auf, auch wenn keine extrem seltenen Arten nachgewiesen wurden. Nur mit
Star (Rote Liste 3 D) und Waldlaubsänger (Rote Liste 2 BY) treten zwei gefährdete Arten
auf.
Reptilien
Bei vier Begehungen im Frühjahr und Sommer 2016 konnten im Untersuchungsbereich
keine Reptilien festgestellt werden. Letztendlich fehlen für Arten wie die Zauneidechse
(Lacerta agilis) auch essentielle Lebensraumstrukturen, z.B. offene, sandige Bereiche zur
Eiablage. Außerdem unterliegt sie hier auch einem hohen Störungsdruck durch die Freizeitnutzung und die vielen Veranstaltungen. Zum anderen dürfte die übliche Parkpflege,
bei der alle Wiesenflächen auf einmal gemäht werden, für ihre Beutetiere (z.B. Heuschrecken) suboptimal sein.
Aufgrund der wenigen, nur mäßig geeigneten Strukturen für Reptilien kann dem Gebiet für
diese Artengruppe nur eine geringe Bedeutung zugewiesen werden.
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UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160
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Amphibien
Geeignete Flächen für Amphibien, insbesondere Laichgewässer, fehlen völlig. Denkbar
wäre lediglich, dass Tiere in geschützten Gehölzbereichen als Sommerlebensraum
vorkommen. Aufgrund der viel befahrenen Straßen um den Luitpoldhain ist die Etablierung
einer größeren Population auch eher unwahrscheinlich.
Damit kann dem Plangebiet nur eine sehr geringe Bedeutung für Amphibien zugewiesen
werden.
Käfer und andere Wirbellose
Für die Vorkommen besonderer oder seltener Arten von Wirbellosen (Spinnen, Insekten
etc.) bietet der Luitpoldhain potentiellen Lebensraum. Eine geringe Bedeutung dürfte für
Artengruppen wie Tagfalter und Heuschrecken gegeben sein, da geeignete Lebensräume
beschränkt sind und durch die Parkpflege und -nutzungen Beeinträchtigungen bestehen.
Das Habitatpotential für totholzbewohnende (xylobionte) Käfer im Allgemeinen und für den
Eremiten (Osmoderma eremita) im Speziellen ist maßgeblich vom Vorhandensein alter und
sehr alter Bäume abhängig, die über größere Mulmhöhlen verfügen. Diese stehen verteilt
im ganzen Luitpoldhain und allgemein entlang der Schultheißallee und der Münchener
Straße. Die flächigen und waldartigen Gehölzbestände setzen sich dagegen aus deutlich
jüngeren Bäumen zusammen.
Vorkommen des Eremiten (Osmoderma eremita) konnten im gesamten Luitpoldhain nicht
festgestellt werden. Auch in den begutachteten Baumkronen fanden sich keine Hinweise
auf geeignete, großvolumige Höhlungen. Ein Vorkommen im Kronenbereich erscheint
daher unwahrscheinlich. Die Baumbestände sind aktuell relativ arm an großen Mulmhöhlen, weisen aber infolge von Pflegeeingriffen zur Verkehrssicherung umfangreiche
Mengen an kleinen Asteinfaulungen (künftige Mulmhöhlen) und Kleinstrukturen auf. Totäste und Stammtotholz werden aus Gründen der Verkehrssicherung dagegen regelmäßig
entfernt. Einige der vorgefundenen Mulmhöhlen im Stammbereich sind aber potentiell für
den Eremiten geeignet. Aufgrund der benachbarten Funde des Eremiten (insb. im Bereich
des Dutzendteichs) sind alle aktuellen und in der Entstehung befindlichen, geeigneten
Habitatstrukturen insb. an Eiche im Luitpoldhain als Teillebensraum dieser größeren
Eremitenpopulation im Nürnberger Süden aufzufassen. An weiteren totholzbewohnenden
Käferarten wurden Rosenkäferartige (Cetonia aurata oder Protaetia spp.) und auch der
Nashornkäfer (Oryctes nasicornis) festgestellt (BUFOS, 2019).
Der Geltungsbereich hat aufgrund des alten Baumbestandes für die Artengruppe der totholzbewohnenden Käfer eine sehr hohe Bedeutung.
2.4.2.2 Umweltauswirkungen und Prognose
Die Bedeutung der Lebensräume ist eng verknüpft mit deren Bedeutung für die Tierwelt.
Für die hauptsächlich betroffenen Artengruppen, also Fledermäuse, Vögel und totholzbewohnende Käfer, sind die Altbaumbestände mit ihrem Struktur- und Höhlenreichtum teils
essentielle Habitate. Eine Ersetzbarkeit (z.B. durch künstliche Nisthöhlen) ist nur in
beschränktem Maße gegeben. Eingriffe in reine Nahrungshabitate (Wiesenflächen) wiegen
dagegen weniger schwer.
Wie schon in Kap. 2.4.1.2 ausgeführt, müssen allein 44 Bäume mit einem Stammumfang
größer 150 cm gefällt werden, was in etwa einem Stammdurchmesser größer 50 cm
entspricht. Diese weisen allesamt ein hohes Entwicklungspotenzial als Höhlenbäume auf.
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Sehr kritisch sind Baumfällungen zu bewerten, wenn davon hochgradig gefährdete Arten
mit sehr speziellen Lebensraumansprüchen betroffen sind. Im Untersuchungsbereich ist
dies weder bei den angetroffenen Vogel- noch bei Fledermausarten der Fall. Der Großabendsegler findet z.B. sowohl in Gebäuden als auch in Bäumen Quartiere und ist diesbezüglich flexibler als andere Arten (auch wenn Quartierknappheit oftmals der begrenzende
Faktor ist). Anders sieht es aber bei der totholzbewohnenden Käferart des Eremiten aus,
der zwingend auf alte Bäume mit Mulmhöhlen angewiesen ist. Ein Wegfall eines solchen
Spezialhabitats ist nicht zu kompensieren. Derzeit konnten keine Bäume mit offensichtlich
geeigneten oder gar besetzten Mulmhöhlen im engeren Eingriffsbereich nordwestlich der
Meistersingerhalle festgestellt werden.
Die Auswirkungen auf die Tierwelt, für die das besondere Artenschutzrecht gilt, wurden
auch im Rahmen einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) geprüft. Damit sind
aber auch alle planungsrelevanten Arten erfasst. Bei Ergreifen von Vermeidungs- und
vorlaufenden Ersatzmaßnahmen werden artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gem.
§ 44 BNatSchG nicht einschlägig und somit können auch nachhaltige Beeinträchtigungen
für die Tierwelt ausgeschlossen werden (vgl. Kap. 5.2 Europäischer und nationaler
Artenschutz). Alle CEF-Maßnahmen können in räumlicher Nähe umgesetzt werden.
Unabhängig von der artenschutzrechtlichen Bewertung treten durch die Änderung
des Bebauungsplanes und die Umsetzung der Planung zunächst erhebliche Beeinträchtigungen für das Schutzgut Tiere durch den Verlust wichtiger Habitatstrukturen
(v.a. Alteichen) auf. Obwohl alle geplanten, vorlaufenden Ersatzmaßnahmen im
räumlichen Zusammenhang ausgeglichen werden können, ist auch nach deren
Umsetzung von erheblich nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Tiere im
Geltungsbereich auszugehen.
2.4.3
Biologische Vielfalt
Da die Erhaltung der Artenvielfalt wesentlicher Bestandteil der Biodiversität ist, ist hierdurch ein direkter Bezug zu den Bewertungen hinsichtlich der Schutzgüter Pflanzen und
Tiere sowie ihrer natürlichen Lebensräume (siehe Kap. 2.4.1 und 2.4.2) und auch in Bezug
auf das Schutzgut Landschaft (biologische Vielfalt i.S.v. Strukturvielfalt, siehe Kap. 2.5)
gegeben.
Da für die Schutzgüter Tiere und Pflanzen erhebliche nachteilige Auswirkungen zu
erwarten sind und die Strukturvielfalt abnimmt, sind die Auswirkungen auf das
Schutzgut biologische Vielfalt ebenfalls als erheblich nachteilig zu bewerten.
2.5
Landschaft
2.5.1
Bestand und Bewertung der Ausgangssituation
Das Planungsgebiet liegt in der naturräumlichen Haupteinheit „113 Mittelfränkisches
Becken“. Im ABSP wird das Untersuchungsgebiet zur Untereinheit „113-53 Stadtgebiet
Nürnberg-Fürth“ gezählt.
Der Luitpoldhain und die angrenzenden Grünflächen sind eine durch den Menschen überprägte Landschaft im innerstädtischen Bereich, die aber viele naturnahe Elemente aufweist. Für das Landschaftsbild von besonderer Bedeutung ist der alte Baumbestand
entlang Münchener Straße und Schultheißallee. Die alten Eichen weisen aufgrund ihres
unterschiedlichen Wuchses und ihrer Größe eine besondere Eigenart, Vielfalt und
Schönheit auf, die den städtischen Raum hier in besonderem Maße prägt. Sie sind vom
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Straßenraum aus erlebbar und tragen auch zu einer besonderen Eingangssituation im
nördlichen Vorfeld der Meistersingerhalle bei. Diese Bäume rahmen den massigen Gebäudekomplex von Meistersingerhalle und Hotel ein und bilden gleichzeitig auch ein
Gegengewicht zur Architektur, das jüngere Bäume nicht in dem Maße leisten könnten. Die
denkmalgeschützte Architektur der Meistersingerhalle leistet aber auch selbst einen Anteil
an der Eigenart des Ortes durch seine kubische, die Horizontale betonende Bauform.
Die sehr stark überprägten, da großflächig asphaltierten Bereiche v.a. östlich der Meistersingerhalle oder im Süden des Luitpoldhains, stehen hierzu im Kontrast. Selbst die erfolgte
Überstellung der Parkplatzflächen mit Bäumen kann den naturfernen Charakter kaum
aufheben. Eine Baumhecke zu den eigentlichen Parkflächen des Luitpoldhains im Süden
stellt eine optische Trennung dar, die auch beim Blick von Süden nach Norden eine grüne
Kulisse ergibt.
Die nur von einzelnen Bäumen überstellten Wiesenflächen des Parks im Süden bieten
weite Blickbeziehungen und ergeben einen anderen landschaftlichen Akzent. Im Gegensatz dazu stehen die eher naturnahen Bereiche der geschlossenen Gehölzbereiche südlich
des Hotels, aber v.a. zwischen großem Parkplatz und Ehrenhalle. Auch die Bereiche im
Südwesten des Luitpoldhains mit Minigolfanlage, Kiosk etc. und dem Parkplatz an der
Bayernstraße sind stärker von diesen Nutzungen überprägt.
Der Luitpoldhain setzt sich im Süden im Volkspark „Dutzendteich“ fort, was die Bedeutung
als grüne Verbindungsachse unterstreicht.
Das Untersuchungsgebiet weist derzeit trotz der überbauten und versiegelten Bereiche
eine hohe Bedeutung für das Landschaftsbild auf.
2.5.2
Umweltauswirkungen und Prognose
Jeder Neubau führt auch zu einer Veränderung des Landschaftsbildes. Der Standort des
geplanten Konzerthauses nordwestlich der Meistersingerhalle nutzt bereits teilversiegelte
Flächen in der Nähe zu der großen Straßenkreuzung von Wodanstraße / Schultheißallee
und Münchener Straße / Hainstraße. Dennoch gehen durch den Neubau mit Altbäumen
bestandene Grünflächen verloren, die im Zusammenhang mit Baumbestand im Mittelstreifen der Münchener Straße und westlich davon den landschaftlichen Charakter des
Luitpoldhains nach Norden fortgesetzt haben. Diese Entrée-Situation geht mit der Umsetzung der Planung vollständig verloren bzw. verändert sich durch das neue Gebäude an
dieser Stelle völlig und kann auch durch Baumneupflanzungen zunächst nicht kompensiert
werden. Baumbestandene Grünflächen (v.a. mit Altbäumen) sind das elementare
Charakteristikum dieses Parks und diese gehen im Nordwesten verloren.
Dagegen treten im südlichen Bereich des Luitpoldhains kaum Auswirkungen für den
Betrachter auf, da der Neubau durch das bestehende Hotel und die Meistersingerhalle
weitgehend abgeschirmt wird. Vorgesehene Baumneupflanzungen im Luitpoldhain wirken
sich im Hinblick auf das Landschaftsbild nicht aus, da Baumkulissen bereits vorhanden
sind.
Wie im Rahmen des Preisgerichts des Realisierungswettbewerbs dargestellt wurde, schafft
der Siegerentwurf eine Verbindung zwischen denkmalgeschützter Meistersingerhalle und
dem Neubau zu einem Ensemble. Negative Auswirkungen auf die Erlebbarkeit der alten
Meistersingerhalle werden daher nicht gesehen.
Im Hinblick auf die wegfallenden Baumkulissen im Nordwesten treten negative
Veränderungen für das Landschaftsbild auf, die trotz des städtischen Kontextes als
erhebliche nachteilige Auswirkung zu bewerten sind.
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Menschliche Gesundheit
Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes Mensch bilden generell gesunde Wohn- und
Arbeitsverhältnisse sowie die Erholungseignung des Gebiets.
2.6.1
Erholung
2.6.1.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation
Der Geltungsbereich weist mit dem Luitpoldhain als öffentliche Grünanlage eine sehr hohe
Bedeutung als Naherholungsgebiet auf. Er wird nicht nur von den Bewohnern der
angrenzenden Wohnquartiere genutzt, sondern hat auch darüber hinaus für die Stadt eine
wichtige Bedeutung. Dementsprechend ist das Naherholungspotential im ABSP der Stadt
Nürnberg hier als „hoch“ bewertet.
Laut Jugendhilfeplan „Spielen in der Stadt“ besteht im Planungsbereich Glockenhof /
Gleißhammer (Nr. 6), zu dem der Luitpoldhain zählt, derzeit ein ungedeckter Bedarf an ca.
71.252 m² öffentlicher Spielplatzfläche. Nach dem Gesamtstädtischen Freiraumkonzept
(GFK) von 2013 beläuft sich das Defizit an öffentlichen Grünflächen in diesem Planungsbereich auf 18,9 ha, womit eine starke Unterversorgung verbunden ist. Der Luitpoldhain
hat aber einen Einzugsbereich der Erholungssuchenden, der den gesamten Stadtsüden
umfasst. Allein im benachbarten Planungsbereich Galgenhof / Hasenbuck (Nr. 7), für deren
Bewohner der Luitpoldhain die nächstgelegene größere Parkanlage ist, besteht ein
weiteres Defizit an öffentlichen Grünflächen von 65,0 ha. Unter diesem Aspekt ist die
Bedeutung des Luitpoldhains als Naherholungsgebiet noch deutlicher hervorzuheben.
Ausgestattet mit weitläufigen Rasenflächen, einzelnstehenden Bäumen, Baumgruppen
und Hainen mit teils sehr alten Eichenbeständen sowie im südlichen und östlichen Teil
kleinflächigen, waldartigen Gehölzbeständen bietet die Parkanlage viel Raum und
Abwechslung zum erholsamen Verweilen. Geh- und Radwege erschließen den Park und
führen weiter zum Dutzendteich. Parkbänke entlang der Wege bieten Ruhemöglichkeiten.
Der Park wird auch intensiv für sportliche Betätigungen wie Joggen oder Nordic Walking
genutzt, sowie für den Hundeauslauf. Auf der Anhöhe südlich des Hotels wird an dessen
Hang im Winter auch Schlitten gefahren.
Seit 2000 wird der Luitpoldhain wieder für Großveranstaltungen, wie das zweimal jährlich
im Sommer stattfindende „Klassik Open-Air“ genutzt. Die Veranstaltungsfläche liegt in den
zentralen Wiesenflächen, bei solchen Veranstaltungen unterliegt aber der gesamte Park
einem hohen Nutzungsdruck. Gleiches gilt für andere Veranstaltungen, wie z.B. „Rock im
Park“, wo Teilbereiche zum Zelten genutzt werden können.
Der Geltungsbereich weist für das Schutzgut Mensch eine sehr hohe Erholungseignung
auf.
2.6.1.2 Umweltauswirkungen und Prognose
Im Nordwesten des Luitpoldhains bestehen schon Beeinträchtigungen der Erholungsnutzung durch den angrenzenden Straßenverkehr, aber auch Einschränkungen durch die
Stellplatzanlage westlich der Meistersingerhalle. Die dortigen Grünflächen haben im
Vergleich zu anderen Bereichen des Luitpoldhains keine besonders erholungsrelevanten
Strukturen. Gleichwohl stellen sie den „grünen“ Eingangsbereich mit Alt-Eichen-Beständen
dar und gehen durch die Planung verloren. Es erfolgt eine weitere Versiegelung von
Freiraum und ein Entzug nutzbarer Freiflächen entlang der Freiraumverbindung an der
Münchener Straße, die den Nutzungsdruck auf den Luitpoldhain aufgrund kleiner
werdender Fläche entsprechend erhöhen können. Dies ist auch vor dem Hintergrund des
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bestehenden hohen Grünflächendefizits im Planungsbereich Glockenhof / Gleißhammer
sowie Galgenhof / Hasenbuck zu beachten.
In Bezug auf die Erholungsfunktion des Gebietes werden durch die Bebauungsplanänderung daher erhebliche nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut
Mensch (Erholung) gesehen.
2.6.2
Lärm
2.6.2.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation
Auf das Planungsgebiet wirken Lärmimmissionen unterschiedlicher Emittenten ein.
Hieraus ergeben sich unterschiedlich starke Beeinträchtigungen für den Menschen. Nachfolgend werden die Regelwerke aufgeführt, nach denen die Geräuscheinwirkungen zu
beurteilen sind.
In der für die Bauleitplanung relevanten DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ werden
für Allgemeine Wohngebiete, also für die Wohngebäude an den umliegenden Straßen, tags
Orientierungswerte von maximal 55 dB(A) und nachts von 45 dB(A) (Verkehrslärm) und
40 dB(A) (Gewerbelärm) angegeben. Für Parkanlagen gibt die DIN 18005 Werte von
55 dB(A) tags und nachts an. Das Hotel im Südwesten ist als gewerbliche Nutzung aufzufassen. Hier sind die Werte für Mischgebiete anzusetzen, die tags bei maximal 60 dB(A)
und nachts bei 50 dB(A) (Verkehrslärm) bzw. 45 dB(A) (Gewerbelärm) liegen.
Neben der DIN 18005 ist die Verkehrslärm-Schutzverordnung (16. BImSchV) von Bedeutung. Sie legt für den Neubau von Straßen und Schienenwegen im Unterschied zur genannten DIN 18005 verbindlich einzuhaltende Grenzwerte fest. Auch wenn vorliegend die
Richtwerte der 16. BImSchV nicht direkt anwendbar sind (kein Straßenneubau), spielen
sie für die städtebauliche Planung eine Rolle. Mit den Richtwerten der 16. BImSchV hat
der Gesetzgeber die Grenze des Vorliegens schädlicher Umwelteinwirkungen im Sinne
des Bundes-Immissionsschutzgesetzes abschließend definiert. Nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 der
16. BImSchV findet die Verordnung ab der Erhöhung des Straßenlärms durch den baulichen Eingriff um 3 dB(A) oder auf 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts (wesentliche
Änderung) auch Anwendung. Für allgemeine Wohngebiete (WA) gelten dabei Immissionsgrenzwerte von maximal 59 dB(A) tags und von 49 dB(A) nachts, in Mischgebieten (MI)
liegen die Werte jeweils um 5 dB höher.
Verkehrslärm
Der Luitpoldhain grenzt an das Untersuchungsgebiet 001 „Südstadt“ des Lärmaktionsplans
der Stadt Nürnberg nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz, der vom Stadtrat am
28.10.2015 beschlossen wurde. Untersuchungsgebiete wurden dort festgelegt, wo
mindestens 50 Einwohner leben, die einer Lärmbelastung von mehr als LDEN 70 dB(A) oder
LNight 60 dB(A) ausgesetzt sind, also Werte im Bereich der schädlichen Umwelteinwirkungen i.S.d. BImSchG. Die Untersuchungsgebiete zählen im Stadtgebiet zu den
besonders kritischen Bereichen hinsichtlich der Lärmeinwirkungen, das Untersuchungsgebiet 001 sogar zu dem mit Abstand höchsten Belastungskonzentration (Noise Score) in
der ganzen Stadt.
Der Geltungsbereich ist von großen Straßen umgeben und damit in einem Gebiet mit
hohem Geräuschpegel gelegen. Es sind u.a. folgende Verkehrslärmemittenten maßgeblich
(Angabe der Durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke DTV in Kfz/24 h für den
Prognose-Nullfall 2035, Verkehrsplanungsamt, 27.03.2019):
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Verkehrslärm durch die Münchener Straße im Westen (südlich Wodanstraße) (DTV
von 31.000 Kfz/24 h)
Verkehrslärm durch Bayernstraße im Süden (DTV = 31.900 Kfz/24 h)
Verkehrslärm durch Schultheißallee im Norden (nördlich „An der Ehrenhalle“) (DTV
= 12.100 Kfz/24 h)
Verkehrslärm durch Straße „An der Ehrenhalle“ im Osten (DTV = 5.800 Kfz/24 h)
Verkehrslärm durch Straßenbahnlinie in der Schultheißallee (223 Züge)
Der Prognose-Nullfall stellt die Lärmsituation im Prognosejahr (hier: 2035) dar, wenn es zu
keinem Neubau eines Konzerthauses und keinem Umbau der Meistersingerhalle kommt.
Hierbei ist nur der Status quo mit der allgemein prognostizierten Zunahme der Verkehrszahlen berücksichtigt. Ermittelt wurden die Beurteilungspegel an den zu den Verkehrsanlagen nächstgelegenen Gebäudefassaden in den umliegenden Gebieten (IfB Sorge,
27.02.2020). Es liegt dabei keine Karte zur freien Schallausbreitung vor, sondern lediglich
eine Angabe der Schallleistungspegel an den relevanten Immissionsorten.
Lärmeinwirkungen bestehen vor allem unmittelbar entlang der Hauptverkehrsstraßen, aber
auch noch deutlich abseits. Es zeigt sich, dass im Bereich der Hainstraße zwischen
Baaderstraße und Hallerhüttenstraße tags Beurteilungspegel von 70,7 bis 72,2 dB(A)
auftreten würden. Auch im übrigen Verlauf der Hainstraße liegen die Werte nur knapp unter
70 dB(A). Solche hohen Werte liegen auch an je einem Immissionsort an der Ecke
Bayernstraße/Schultheißallee und an der Frankenstraße vor. An Münchener Straße und
Schultheißallee liegen die ermittelten Beurteilungspegel tags meist unter 64 dB(A) (Immissionsgrenzwert für MI), es erfolgen aber auch hier Überschreitungen. Im Plangebiet
selbst wurden an den Fassaden des Hotels Beurteilungspegel bis 63,2 dB(A) und am
Wohngebäude an der Schultheißallee von bis zu 64,2 dB(A) ermittelt. An keinem
Straßenabschnitt können die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für allgemeine
Wohngebiete von tags 59 dB(A) eingehalten werden, geschweige denn die niedrigeren
Orientierungswerte der DIN 18005.
Nachts ist die Situation grundsätzlich vergleichbar. Auch hier sind die Straßenabschnitte
mit den stärksten Belastungen die vorgenannten, zusätzlich aber auch Teile der Wodanstraße und der Parsifalstraße. An der Hainstraße werden dabei maximale Immissionswerte
von bis zu 64,4 dB(A) erreicht. Im Plangebiet selbst wurden an den Fassaden des Hotels
nachts Beurteilungspegel bis 54,5 dB(A) und am Wohngebäude an der Schultheißallee von
bis zu 55,6 dB(A) ermittelt. Auch hier können an keinem Straßenabschnitt die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für allgemeine Wohngebiete von nachts 49 dB(A) eingehalten
werden und auch nicht die niedrigeren Orientierungswerte der DIN 18005.
Gewerbelärm
Vom Plangebiet selbst gehen derzeit auch Lärmemissionen aus und zwar in Form von
Parkplatzlärm. Hinzu kommen mögliche Geräuschemissionen aus Haustechnikanlagen
sowie der Anlieferungsverkehr für Meistersingerhalle und Hotel. Dieser Lärm gilt als
Gewerbelärm, so dass hierfür die Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm
(TA Lärm) Anwendung findet. Die Richtwerte der TA Lärm sind bei der Vorhabengenehmigung verbindlich und unterscheiden sich insoweit von den Zielwerten der
DIN 18005.
Es erfolgte hinsichtlich des Gewerbelärms eine Ermittlung der Anlagengeräusche und des
auftretenden Parkplatzlärms im Ist-Zustand (nur Betrieb Hotel und Meistersingerhalle)
(Schallimmissionsschutztechnische Untersuchung, IFB SORGE, 07.11.2018). Im Ergebnis
konnten an keinen der relevanten Immissionsorte in der Umgebung eine Überschreitung
der Orientierungs- oder Immissionsgrenzwerte während der Tagzeiten festgestellt werden.
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Nachts (22 Uhr bis 6 Uhr) bestehen derzeit an einzelnen Wohngebäuden an der
Schultheißallee aufgrund der Nähe zum „Großen Parkplatz“ Überschreitungen des
Orientierungs- bzw. Immissionsgrenzwertes für Mischgebiete um bis zu 3 dB(A).
Die derzeitige Bedeutung des Plangebiets aber auch seines Umfeldes für das Schutzgut
Mensch (Lärm) ist durch Vorbelastungen durch Lärmimmissionen geprägt. Die Vorbelastungen erfordern besondere Maßnahmen beim Schallschutz in der weiteren Planung.
2.6.2.2 Umweltauswirkungen und Prognose
Durch die Planung wird ein Mehrverkehr (Besucher- und Anlieferverkehr) durch neue
Nutzungen ausgelöst. Ferner sind Anlagen der Haustechnik sowie Reflexionen an neuen
Gebäudefassaden (Konzerthaus) zu berücksichtigen. Die Immissionen wurden wieder getrennt nach ihrer Herkunft (Verkehrs- und Gewerbelärmemissionen) ermittelt, da unterschiedliche Orientierungs- und Grenzwerte gelten. Immissionen auf den Neubau des Konzerthauses selbst wurden nicht weiter vertiefend untersucht, da aufgrund der Nutzung des
Gebäudes für Konzerte erhöhte Anforderungen an die Schalldämmung der gesamten
Gebäudehülle zu stellen waren und damit eine Schallübertragung von innen nach außen
und umgekehrt vernachlässigt werden konnte.
Verkehrslärm
Hinsichtlich des Lärms erfolgten Immissionsprognosen für den Planfall im Prognosejahr
2035 mit dem dann zu erwartenden Verkehrslärm (zu erwartender Zusatzverkehr durch die
Planung) (Untersuchung Verkehrsgeräuschimmissionen im Umfeld, IFB SORGE, 27.02.
2020). Dabei wurden neben den auftretenden Beurteilungspegeln in unterschiedlichen
Geschosshöhen an den relevanten Immissionsorten im Umfeld auch die Differenzpegel
zum Prognose-Nullfall (ohne eine Veränderung der baulichen Nutzungen) ermittelt. Ferner
erfolgte eine Untersuchung, wie sich eine Verringerung der zulässigen Geschwindigkeit
auf der Münchener Straße von derzeit 70 km/h auf 50 km/h auswirken würde.
Die gutachterliche Betrachtung ergibt, dass durch Zusatzverkehre Pegelerhöhungen
sowohl tags als auch nachts im Ausmaß bis 0,4 dB auftreten, in weiter entfernten Lagen
auch keine Erhöhungen errechnet wurden. Betroffen von Pegelerhöhungen sind
insbesondere Wohngebäude an der Parsifalstraße und am Platz der Opfer des
Faschismus, aber auch an der Schultheißallee wurde noch eine Pegelerhöhung von 0,2 dB
im lautesten Stockwerk (hier 1. OG) ermittelt. Nachts sind mehr Immissionsorte von
Pegelerhöhungen betroffen als tags, jedoch beträgt auch hier die maximale Pegeldifferenz
nur 0,4 dB(A). Die Pegelerhöhungen liegen deutlich unter 1,0 dB(A) und sind somit für das
menschliche Gehör nicht/kaum wahrnehmbar. Erstmalige Überschreitungen der sog.
Sanierungsrenzwerte (Auslösewerte), also Lärmpegel die einen Anspruch auf
Lärmschutzmaßnahmen an Verkehrs- oder Schienenwegen auslösen bzw. nach denen die
Dringlichkeit für eine Lärmsanierung im Rahmen der Lärmschutzprogramme des Bundes
ermittelt wird, treten aber an keinem Immissionsort auf. Es treten aber Erhöhungen der
einwirkenden Pegel an Immissionsorten auf (hier: Wodanstraße und Hainstraße), wo
bereits jetzt schon Werte von 60 dB(A) nachts überschritten werden. Jeder weitere Beitrag
an Lärmimmissionen, auch wenn er scheinbar nur gering ist, führt hier zu nachteiligen
Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch.
Auswirkungen auf die Freizeitnutzungen im Luitpoldhain wurden nicht untersucht, da
hierfür kein Immissionsort angesetzt wurde. Aus den angrenzenden Immissionsorten an
Parsifalstraße und Schultheißallee sowie vom Hotel lassen sich aber die Auswirkungen auf
den Luitpoldhain ableiten, die nur in geringem Umfang in den Randbereichen und für den
Menschen kaum wahrnehmbar auftreten.
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Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Münchener Straße würde
sich pegelmindernd auswirken. Die größten Minderungen treten dabei im südlichen Teil
der Parsifalstraße auf und betragen bis zu 2 dB(A). Im übrigen Bereich dagegen sind die
Minderungen deutlich geringer, da sich die niedrigeren Fahrgeschwindigkeiten für den
weiteren Verlauf in der Hainstraße, Wodanstraße und Schultheißallee nicht mehr auswirken. Gerade dort treten aber Pegelerhöhungen um bis zu 0,4 dB auf. Eine Geschwindigkeitsreduzierung ist über den Bebauungsplan aber nicht festsetzbar.
Der Anteil des motorisierten Individualverkehrs von Besuchern von Konzerthaus und
Meistersingerhalle soll ergänzend durch verschiedene Maßnahmen im Rahmen eines
Mobilitätskonzeptes reduziert werden. Das Mobilitätskonzept wird derzeit noch erstellt.
Somit ist festzuhalten, dass im Umfeld des Luitpoldhains enorme Lärmbelastungen bestehen, die auch Wohnnutzungen betreffen. Durch das Vorhaben kommt es zu einem
gewissen Mehrverkehr auf den umliegenden Straßen und damit zu Erhöhungen der Lärmpegel an den schon belasteten Immissionsorten. Die rechnerisch ermittelten Auswirkungen
des Verkehrslärms liegen in einem geringen Rahmen, allerdings führen sie zu weiteren
Erhöhungen an schon erheblich belasteten Immissionsorten. Deswegen werden die
Auswirkungen der Planung als erheblich nachteilig für das Schutzgut Mensch – Lärm
bewertet.
Gewerbelärm
Hinsichtlich des Gewerbelärms erfolgten Prognosen für die zukünftige Nutzungssituation
(Schallimmissionsschutztechnische Untersuchung, IFB SORGE, 07.11.2018). Dabei wurde
auch untersucht, welche Auswirkungen die Interimsnutzung der Meistersingerhalle als
Oper-Standort nach Fertigstellung des Konzerthauses hat. Es wurde aber auch der Ausnahmefall von sog. „seltenen Ereignissen“ betrachtet, also der Extremfall beim Zusammentreffen verschiedener Veranstaltungen bzw. bei besonders großen Veranstaltungen.
Zugrunde gelegt wurde in der Prognose, dass Lkw-Anlieferungen für das neue Konzerthaus in einer sog. Einhausung (baulich vollständig umschlossener Gebäudeteil) im Westen
des Konzerthausgebäudes durchgeführt werden. Die Ein- und Ausfahrt erfolgen über die
Münchner Straße. Anlieferungen zur Meistersingerhalle erfolgen dagegen jetzt und zukünftig auf deren Ostseite, die An- und Ausfahrt über die Schultheißallee.
Weiterhin wurden mögliche Kommunikationsgeräusche von Veranstaltungsbesuchern am
nördlichen Bereich der Meistersingerhalle bzw. östlich des neuen Konzerthauses berücksichtigt sowie der Betrieb der technischen Anlagen auf dem Hotelgebäude und der Meistersingerhalle.
Auch bei der Prognose konnten in keinem der untersuchten Planfälle Überschreitungen
der Orientierungs- oder Immissionsgrenzwerte an den benachbarten Immissionsorten
(Schultheißallee, Parsifalstraße, Platz der Opfer des Faschismus, Wodanstraße, Hainstraße) zu den Tagzeiten (6 Uhr bis 22 Uhr) festgestellt werden. Lediglich zu den Nachtzeiten erfolgen während der Interimsnutzung der Meistersingerhalle Überschreitungen des
Orientierungs- bzw. Immissionsgrenzwertes für Mischgebiete im bisher schon bestehenden Rahmen von bis zu 3 dB(A) an einzelnen Immissionsorten gegenüber an der Schultheißallee. Nach Umbau der Meistersingerhalle zum Kongresszentrum sind zukünftig keine
Überschreitungen mehr zu erwarten. Auch das sog. Spitzenpegelkriterium bei seltenen
Ereignissen (größere Veranstaltungen) kann sowohl tags als auch nachts eingehalten
werden. (Schallimmissionsschutztechnische Untersuchung, IFB SORGE, 07.11.2018) Der
Grund hierfür liegt darin, dass beim „Endzustand“ mit dem Betrieb eines Konzerthauses
und eines Kongresszentrums sich die Nutzung des „Großen Parkplatzes“ voraussichtlich
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Stand: 12.03.2020
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UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160
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auf die Tagstunden und die frühen Nachtstunden verteilen wird, so dass Nutzungsspitzen
in der Nacht ausbleiben.
Um zusätzliche Auswirkungen durch Anlagenlärm auf das Umfeld ausschließen zu können,
erfolgte in der Bebauungsplanänderung auch die Festsetzung einer Emissionskontingentierung für die drei Teilflächen „Konzerthaus und Meistersingerhalle“, „Hotel“ und „Großer
Parkplatz“ (vgl. auch Ermittlung der zulässigen Emissionskontingente, IfB Sorge,
05.08.2019). Über diese Kontingentierung kann der an den Immissionsorten einwirkende
Lärm wirkungsvoll begrenzt werden.
Erhöhungen der Verkehrsmengen führen zu einer geringen Zunahme an Verkehrslärm. Diese erfolgt aber in schon stark belasteten Bereichen. Interimsweise bleiben
auch hinsichtlich des Gewerbelärms jetzt schon vorhandene Belastungen bestehen,
zukünftig gehen diese aber zurück. Die Auswirkungen der Bebauungsplanänderung
auf das Schutzgut Mensch (Lärm) werden in der Gesamtbetrachtung aufgrund des
höheren Verkehrslärms als erheblich nachteilig bewertet. Die hohen Vorbelastungen
erfordern in der Planung eine Ausnutzung aller Möglichkeiten zum aktiven Schallschutz und zur Reduzierung der Ursachen (z.B. über Mobilitätskonzept).
2.6.3 Erschütterungen und Sekundärluftschall
2.6.3.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation
Durch den oberirdischen Verkehr der Straßenbahn in der Schultheißallee und weiter Richtung Kongresshalle sowie Schwerlastverkehr auf den umgebenden Straßen können der
anstehende Untergrund und in weiterer Folge Bauwerke in unmittelbarer Nähe
schwingungsangeregt werden. Diese Schwingungen werden innerhalb von Gebäuden als
Erschütterungen spürbar bzw. als Sekundärluftschall hörbar.
2.6.3.2 Umweltauswirkungen und Prognose
Der geplante Bau des Konzerthauses liegt mit knapp 30 m Abstand zur Straßenbahntrasse
noch nicht in ausreichender Entfernung. Es erfolgte eine gutachterliche Untersuchung
(Schwingungs- und Erschütterungsschutz, IfB Sorge, 12.02.2019), inwieweit bei dem
gewählten Standort relevante Erschütterungen im Gebäudeinneren bzw. Sekundärluftschall auftritt. Es erfolgten Empfehlungen zur Gebäudegründung und -lagerung, um zu
erwartende Effekte zu vermeiden. Bei der geplanten Nutzung ist dies aber ein technischer
und kein Umweltbelang.
Durch den Neubau des Konzerthauses selbst werden keine Erschütterungen im betrieblichen Ablauf erzeugt, die nach außen wirken.
Durch die Planung treten keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen im Hinblick
auf das Schutzgut Mensch (Erschütterungen) auf.
2.6.4 Störfallvorsorge / Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen
Störfallvorsorge i.S.d. § 50 Abs. 1 BImSchG
Das Plangebiet liegt derzeit nicht im potentiellen Einwirkbereich eines Betriebes nach Störfall-Verordnung4.
4
Abstandsgebot nach Art. 13 der Seveso-III-Richtlinie
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UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160
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Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen
Im Geltungsbereich besteht ein Sondergebiet „Kultur- und Kongresszentrum“, das für den
Neubau des Konzerthauses erweitert wird. Aufgrund der zulässigen Nutzungen besteht
dort keine besondere Anfälligkeit für schwere Unfälle.
Das geplante Konzerthaus, für den die Bebauungsplanänderung durchgeführt wird, befindet sich nicht in einem Bereich, in dem mit besonderen Auswirkungen durch Katastrophen (z.B. überschwemmungsgefährdeter Bereich, Erdbebengebiet) zu rechnen ist.
Niedrige Grundwasserflurabstände unter 3 m treten nur im Osten des Geltungsbereiches
zwischen der Straße An der Ehrenhalle und der Schultheißallee auf. Die zentralen
Wiesenflächen des Luitpoldhains südlich der Meistersingerhalle liegen allerdings im
vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet des Fischbachs. Beide Bereiche liegen
jedoch außerhalb der geplanten Bauvorhaben.
Im Stadtgebiet von Nürnberg ist generell mit Bombenblindgängern oder anderen Kampfmitteln aus dem II. Weltkrieg zu rechnen. Gerade aufgrund der Lage im Bereich des
früheren Reichsparteitagsgeländes besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit bisher unentdeckter Blindgänger. Bei allen weiteren Baumaßnahmen und Eingriffen in den Boden ist
daher eine vorherige Kampfmittelerkundung erforderlich.
2.7
Luft
2.7.1
Bestand und Bewertung der lufthygienischen Ausgangssituation
Negativ stellt sich die Verkehrsbelastung des umgebenden Straßennetzes in Bezug auf
Luftschadstoffe durch Kfz-Verkehr (NO2- und Feinstaubkonzentrationen) dar. Mittlerweile
ist der Kfz-Verkehr im Stadtgebiet von Nürnberg der Hauptverursacher der Stickstoffdioxidbelastung in der Umwelt. Im Zuge der flächendeckenden Messungen zur Luftqualität im
Stadtgebiet von Nürnberg in den Jahren 2002 bis 2011 betrug der Mittelwert über das
gesamte Stadtgebiet 34 μg/m³. Für den Bereich, in dem das Plangebiet liegt, wurden
2004/2005 mobile, diskontinuierliche Messungen durchgeführt. Hier ergaben sich Belastungen mit NO2 von 36 μg/m³ und für Benzol von 1,4 μg/m³. Während der Benzol-Wert
als unkritisch anzusehen ist (Ganzjahresgrenzwert liegt bei 5,0 μg/m³) lagen die Stickstoffdioxid-Gehalte nur wenig unter dem aktuell gültigen NO2-Ganzjahresgrenzwert der
39. BlmSchV von 40 μg/m³.5 Aufgrund der angewandten, diskontinuierlichen Messmethode und der Messzeiten (nur Messungen zu den verkehrsreicheren Tagzeiten, d.h.
ohne Nachtmessungen) besitzt ein direkter Vergleich mit dem Ganzjahresgrenzwert
allerdings nur orientierenden Charakter.
Neuere Modellrechnungen zur NO2-Belastung einzelner Straßenabschnitte im Stadtgebiet
Nürnberg (BÜRO LOHMEYER, 2018) weisen für Münchener Straße und die Schultheißallee
im Geltungsbereich keine NO2-Jahres-Konzentrationen aus, die über dem Ganzjahresgrenzwert für Stickstoffdioxid (von 40 µg/m³) liegen. Aufgrund der breiten Grünzüge und
der Entfernung der Randbebauung werden auch im näheren Umfeld des Plangebietes
aktuell keine Grenzwertüberschreitungen für Stickstoffdioxid an Bestandsgebäuden
prognostiziert, lediglich in einem Bereich an einem Wohnquartier an Wodan- und Rankestraße im Westen.
5
Stadtentwässerung und Umweltanalytik in Nürnberg (SUN): Die Luftqualität in Nürnberg - Fünf Jahrzehnte
Luftuntersuchungen in Nürnberg, Juli 2012
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UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160
32
Um konkrete Zahlen für das Plangebiet zu erlangen, erfolgte 2019 durch die Stadt die
Aufstellung einer mobilen Messstation unmittelbar nordwestlich der Meistersingerhalle an
der Einmündung der Schultheißallee in die Münchener Straße. Es liegen bisher Daten für
die Monate April bis Juli 2019 vor. Für NO2 wurden Monatsmittelwerte zwischen 20 und
23 µg/m³ ermittelt. Der Ganzjahresgrenzwert wird damit im Betrachtungszeitraum nicht
überschritten. Für Feinstaub PM10 wurden Monatsmittelwerte von 13 bis 22 µg/m³
gemessen. Diese Werte sind im Vergleich mit dem Jahresgrenzwert (40 µg/m³) ebenfalls
unkritisch. Es kam im bisherigen Messzeitraum zu keiner Überschreitung des zulässigen
Tagesmittelwertes (von 50 µg/m³) (schriftl. Mittl. SUN/U-M, 12.08.2019).
Gewerbebetriebe mit hinsichtlich der Lufthygiene relevanten Emissionsquellen bestehen
im näheren Umfeld nicht.
Der Baumbestand des Luitpoldhains weist hier eine sehr hohe Bedeutung für die lufthygienische Situation auf, da er staub- und schadstoffbindend wirkt und zur Frischluftproduktion beiträgt.
2.7.2
Umweltauswirkungen und Prognose
Der Wegfall von Baumbestand reduziert die Staubbindung an der Vegetation. Angesichts
des verbleibenden Baumbestands im Luitpoldhain werden hier aber noch keine erheblichen Auswirkungen gesehen.
Neue Emittenten entstehen durch die Planung im Gebiet nicht. So ist die Versorgung des
Konzerthauses mit Fernwärme vorgesehen, so dass es nicht zu Emissionen aus Hausbrand im Geltungsbereich kommen wird. Eine mögliche Zunahme von Emissionen aus
neuem Ziel- und Quellverkehr ist aber trotz des geplanten Mobilitätskonzeptes nicht auszuschließen, da immer auch ein entsprechender Anteil der künftigen Konzerthausbesucher
mit dem motorisierten Individualverkehr (MIV) anreisen wird (vgl. Verkehrszahlen Prognose-Planfall 2035, Verkehrsplanungsamt, Februar 2019). Allerdings ist das Gebiet über
Busse und Straßenbahnen durch den ÖPNV gut erschlossen und die Zuwächse betragen
≤ 5%.
Basierend auf einer für das Jahr 2020 erstellten Immissionsprognose zeigen die o.a.
Modellrechnungen, dass auch 2020 in verkehrsnahen Lagen Überschreitungen des NO2Grenzwertes in der Umgebung nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden
können (BÜRO LOHMEYER, 2018). Dies betrifft aber nur Bereiche außerhalb des Geltungsbereiches. Für den Luitpoldhain ist hingegen nicht von Überschreitungen des Jahresgrenzwertes für Stickstoffdioxid aufgrund der insgesamt offenen Bebauungsstruktur der
Umgebung mit weiten Frischluftkorridoren auszugehen.
Die Werte für Feinstaub weisen schon heute keine Grenzwertüberschreitungen auf.
Übertragen auf den Geltungsbereich bedeutet dies, dass hier auch in verkehrsnaher Lage
nicht mit einer Überschreitung der Grenzwerte der 39. BlmSchV für Feinstaub zu rechnen
ist.
Bezüglich des Schutzgutes Luft wird insgesamt noch nicht von erheblichen
nachteiligen Auswirkungen durch die Umsetzung der Planung ausgegangen.
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UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160
33
2.8
Klima
2.8.1
Bestand und Bewertung der klimatischen Ausgangssituation
Die Stadt Nürnberg liegt im Übergangsbereich zwischen kontinentalem und ozeanischem
Klima. Charakteristisch sind hohe Sommertemperaturen, vergleichsweise milde Winter und
eine insgesamt geringe Niederschlagsmenge. Mit durchschnittlich 645 mm Niederschlag
pro Jahr zählt Nürnberg zu den trockensten Gebieten Bayerns.
Der Geltungsbereich wird in der Klimafunktionskarte des Stadtklimagutachtens Nürnberg
(GEO-NET UMWELTCONSULTING GmbH, Mai 2014) bezüglich der Parkflächen des Luitpoldhains als Ausgleichsraum mit einem mäßigen Kaltluftvolumenstrom bewertet. Das Strömungsbild zeigt nur einen geringen Zustrom von Kaltluft aus Süden und Osten vom
Dutzendteichgelände (siehe Abbildung 2). Im Kaltluftströmungsfeld ist auch erkennbar,
dass der Gebäudekomplex von Meistersingerhalle und Hotel eine Abflussbarriere für die
entstandene Kaltluft darstellt, die nach Norden in die dortigen Wohngebiete abfließt. Die
bioklimatische Situation wird in diesem Bereich daher als weniger günstig eingeschätzt.
Für eine windstille Sommernacht wurden im Klimagutachten für die Stadt Nürnberg im
Planungsgebiet Temperaturunterschiede von etwa 2°C zwischen Gebäudekomplex mit
versiegelten Parkplatzflächen und den umgebenden Freiräumen des Parks mit Baumbestand ermittelt. Der Baumbestand dient auch der Frischluftbildung.
Abbildung 2: Ausschnitt Kaltluftvolumenstrom und autochthones Windfeld während einer aus¬
tauscharmen Strahlungswetternacht (Anhang zum Stadtklimagutachten 2014, GEONET UMWELTCONSULTING GMBH). Der Geltungsbereich des B-Plan Nr. 4160 ist schwarz
gestrichelt umrandet.
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UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160
34
Aufgrund des Umfelds wird dem Luitpoldhain aber eine „sehr hohe bioklimatische Bedeutung“ bescheinigt. (Stadtklimagutachten Nürnberg, GEO-NET UMWELTCONSULTING GmbH,
Mai 2014) Der Luitpoldhain wird im Gesamtstädtischen Freiraumkonzept Nürnberg (2013)
als Parkanlage über 2,5 ha auch als „potenzieller Kühlraum“ geführt.
Insgesamt ist die Bedeutung des Untersuchungsgebiets für das Schutzgut wegen der
aktuellen Klimafunktionen als hoch einzustufen.
2.8.2
Umweltauswirkungen und Prognose
Lokalklima
Die „sehr hohe bioklimatische Bedeutung“ des Luitpoldhains schlägt sich in einer sehr
hohen Empfindlichkeit gegenüber Nutzungsintensivierungen nieder. Schon jetzt ist die
Auswirkung durch den bestehenden Gebäudekomplex feststellbar. Durch die Situierung
des geplanten Konzerthauses im Nordwesten der Meistersingerhalle liegt der Baukörper
aber in der Richtung des Kaltluftabflusses, wo Hotel und Meistersingerhalle bereits eine
Strömungsbarriere bilden. Eine dadurch bedingte Verstärkung des Barriereeffektes ist
relativ gering, wobei zu beachten ist, dass die Gebäudehöhe des neuen Konzerthauses
von knapp 23 m, die Meistersingerhalle noch um 5,3 m überragt. Es kommt daher an dem
hohen Gebäude auch zu einer Reduktion der Windgeschwindigkeit und Wirbelbildung am
Bauwerk. Es dürfte sich aufgrund dessen in der angrenzenden Wohnbebauung noch keine
nennenswerte Verschlechterung der klimaökologischen Situation ergeben. Vielmehr ist zu
erwarten, dass sich die Auswirkungen auf das engste Umfeld beschränken und über die
Grünzüge entlang der Münchener Straße und der Schultheißallee den Wohnquartieren im
Westen und Norden noch ausreichend Frischluft zuströmen kann. Dennoch sind diese
zusätzlichen Einschränkungen kritisch zu sehen, da die angrenzenden Siedlungsgebiete
eben schon jetzt bioklimatisch belastet sind. Jede weitere Verschlechterung kann hier zu
merklichen Einflüssen auf das Lokalklima führen. Der verbleibende Frischluftkorridor darf
daher in der Zukunft nicht weiter verengt werden.
Wird eine bisher unversiegelte Freifläche in Anspruch genommen, so führt dies außerdem
zu einem Verlust von Teilen eines Kaltluftentstehungsgebiets in Nähe zu thermisch belasteten Bereichen, außerdem zu einer Erhöhung der Temperatur bodennaher Luftschichten. Durch den Neubau nimmt die vorhandene Versiegelung (Parkplatz) erheblich
zu, der massive Baukörper führt in Hitzeperioden zu einer Überwärmung des Gebietes.
Diese Auswirkungen können durch die vorgesehene Dachbegrünung nur teilweise gemindert werden. Zudem ist eine Fassadenbegrünung nicht vorgesehen, da diese in den
architektonischen Entwurf nicht integrierbar ist.
Der geplante Bau der Konzerthalle sieht auch große Glasfassaden vor. Stahl und Glas
erwärmen sich tagsüber stark und geben nachts die Wärme an die Umgebungsluft ab. Dies
wird den Kaltluftvolumenstrom negativ beeinflussen und damit auch seine ausgleichende,
abkühlende Wirkung für die umliegenden Wohngebiete. Gleichzeitig ist der energetische
Aufwand für die Klimatisierung des Gebäudes grundsätzlich höher als bei der Verwendung
natürlicher Baumaterialien wie Holz oder massiven Baustoffen wie Ziegel oder Kalkstein.
Aus stadtklimatischen Gründen und als Maßnahme für den Klimaschutz sind bei der Ausführung der geplanten Glasfassade deshalb Maßnahmen zu treffen, die diese Auswirkungen auf ein Mindestmaß reduzieren.
Der Luitpoldhain im Süden der Meistersingerhalle wird als zusammenhängendes und ausgleichendes Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet durch die Planung ansonsten aber nicht
beeinträchtigt.
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UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160
35
Klimaschutz
Die Stadt Nürnberg hat sich mit Beschluss des Stadtrates vom 23.07.2014 das Ziel gesetzt,
die CO2-Emissionen Nürnbergs bis 2020 gegenüber den Werten von 1990 bis 2030 um
50% und bis 2050 um 80% zu reduzieren. Bei Neubauten sind einschlägige Vorschriften
(EnEV, EEWärmeG) zu beachten, die eine Reduzierung des Energieverbrauchs und eine
Einsparung von CO2-Emissionen zum Ziel haben, wie durch die Vorgabe entsprechender
Energiestandards oder die Nutzung erneuerbarer Energien. Nach dem Beschluss des
Umweltausschusses vom 23.01.2013 sollen in Bebauungsplanverfahren grundsätzlich
Energiekonzepte mit dem Ziel, eine CO2-neutrale Energieversorgung für den Neubau zu
erreichen, erstellt werden.
Eine Erhöhung von Verbrauchsquellen durch den Neubau belastet die CO2-Bilanz
Nürnbergs nicht, da ein Anschluss des Gebäudes an die Fernwärmeversorgung vorgesehen ist.
Durch die Schaffung einer neuen Veranstaltungsstätte wird mit einem erhöhten Verkehrsaufkommen (Ziel- und Quellverkehr) zu rechnen sein. Trotz der bestehenden ÖPNV-Anbindung muss mit einer zusätzlichen Erhöhung des motorisierten Individualverkehrs (MIV)
gerechnet werden (vgl. Verkehrszahlen Prognose-Planfall 2035, Verkehrsplanungsamt,
Februar 2019). Über das noch in Erstellung befindliche Mobilitätskonzept können aber
geeignete Maßnahmen ergriffen werden, den MIV-Anteil zu senken. Hierzu zählen u.a. die
nachstehenden Maßnahmen, die aber i.d.R. nicht in einem B-Plan festsetzbar sind:
Einführung eines Kombi-Tickets für jede Veranstaltung
Aufwertung der Haltestelle „Meistersingerhalle“
Takterhöhung bei der Straßenbahn in den Abendstunden
Anpassung der Parkgebührenordnung sowie
Schaffung qualitativ hochwertiger Radabstellanlagen
Die Bauweise des Neubaus und eine Ausführung mit Flachdach führt zu einem guten Oberflächen-/Volumenverhältnis und trägt damit dem Gedanken des Klimaschutzes Rechnung.
Das Aufheizen der Oberfläche sowie die Wärmeabgabe aus dem Gebäude könnte durch
angepasste Planung minimiert werden. Die vorgesehene Dachbegrünung wirkt sich
darüber hinaus klimatisch positiv aus, weswegen dieser Anteil im Vergleich zu früheren
Planungen auf 55% der Dachfläche erhöht wurde. Er bleibt jedoch unter dem technisch
Möglichen zurück und sollte daher möglichst noch weiter erhöht werden.
Die vom Hochbauamt der Stadt Nürnberg erarbeiteten „Leitlinien zum energieeffizienten,
wirtschaftlichen und nachhaltigen Bauen und Sanieren bei Hochbaumaßnahmen der Stadt
Nürnberg - Standards und Planungsvorgaben“ finden entsprechende Anwendung.
Klimaanpassung
Aufgrund der allgemein zu erwartenden klimatischen Veränderungen6 sind bereits ohne
Planung Auswirkungen auf das Gebiet zu erwarten. Die Klimaänderungen betreffen vor
allem eine Zunahme von heißen und trockenen Sommern, Extremwetterlagen und von
Starkregenereignissen. Gerade die Zunahme von Hitzeereignissen hat auch direkten Ein6 Für den Raum Nürnberg ist mit einer weiteren Zunahme der Sommertage (Tageshöchsttemperatur 25 °C oder darüber) bis
zum Jahr 2100 von mindestens 20 bis maximal sogar 35 Tage auszugehen. Für die mittlere Temperatur wird ein Anstieg
von 2,0 bis 3,5 °C erwartet und für die sog. heißen Tage (Tageshöchsttemperatur 30 °C oder darüber) eine Erhöhung um
mindestens 10 Tage bis maximal 35 Tage (vgl. hierzu auch das statistische Regionalisierungsmodell WETTREG, UBA
2007).
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UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160
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fluss auf die gesundheitliche Belastung der Bevölkerung. Die angrenzenden Siedlungsgebiete sind nach den Ergebnissen des Stadtklimagutachtens schon jetzt bioklimatisch
belastet. Diese Situation wird sich im Zuge der klimatischen Veränderungen noch verschärfen. Die geplante Bebauung wird diesen Prozess durch das erhöhte Bauvolumen
(v.a. Überwärmung) und die barrierehafte Wirkung zusätzlich verstärken. In dem Siedlungsgebiet nördlich der Wodanstraße liegt eine hohe Einwohnerdichte, gekoppelt mit
einem hohen Anteil an jungen und alten Menschen, vor. Diese Bevölkerungsgruppen sind
durch Hitzeereignisse gesundheitlich besonders gefährdet. Die Planung und Realisierung
von Klimaanpassungsmaßnahmen gewinnt deshalb auch für das Schutzgut Menschliche
Gesundheit noch an Bedeutung. Durch die Planung (zusätzlicher Baukörper und neue
Versiegelungen auf ca. 0,8 ha) sind zusätzliche Auswirkungen zu erwarten, die sich aber
(vgl. Ausführungen zum Lokalklima) nicht derart stark auf das Schutzgut auswirken.
Minderungen der Auswirkungen erfolgen bereits durch eine Dachbegrünung, die allerdings
nur auf 55% der Dachfläche umgesetzt werden kann. Weitere Maßnahmen (z.B. Verwendung heller Farben für Fassade und Bodenbelägen) sollten im weiteren Verlauf der
Planung geprüft und möglichst bei der Realisierung umgesetzt werden, sowie auch die
Erhaltung des nicht von den Fällungen betroffenen Baumbestands und unversiegelter
Flächen.
Die bestehende Strömungsbarriere für Kalt- und Frischluft an den bestehenden
Baukörpern im Nordwesten des Luitpoldhains wird weiter eingeengt. Aufgrund der
verbleibenden Fläche des Luitpoldhains, die sich klimatisch ausgleichend auswirkt,
werden die Auswirkungen der Planung für das Schutzgut Klima als nicht erheblich
nachteilig bewertet.
2.9
Abfall und Abwässer
Nähere Angaben zu Art und Menge der durch die Realisierung der Planung erzeugten
Abfälle (i.d.R. hausmüllähnliche Abfälle, Verpackungsabfälle, ggf. aber auch Sondermüll
aus z.B. Leuchtmitteln oder Reinigungslösungen) und ihrer Beseitigung und Verwertung
sind im weiteren Planungsprozess zu beachten.
Zur Freimachung des Baufeldes sind (bis auf die bauliche Verbindung zwischen Hotel und
Meistersingerhalle) keine Gebäude abzureißen, sondern lediglich die bestehenden Bodenbeläge aufzunehmen. Hier sind die einschlägigen Regelwerke für Rückbau und Entsorgung (incl. Beprobung) zu beachten. Der darunter liegende Boden bzw. die festgestellten Auffüllungen waren organoleptisch auffällig und aufgrund der Bestandteile abfallrechtlich zu beurteilen (SCHULZE & LANG, 08.02.2019 sowie Prüfberichte von SUN/U 11.07.
und 05./06.08.2019). Während des Aushubs sind entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um belastete Bodenpartien zu separieren, entsprechend zu deklarieren und danach einer geordneten Wiederverwertung oder auch Deponierung zuzuführen. Der Ausbau
ist gutachterlich zu begleiten. Bei der Baufeldfreimachung sind außerdem Funde von
Kampfmitteln nicht ausgeschlossen (siehe auch Kap. 2.6.4).
Anfallende Schmutzwässer können ins städtische Kanalsystem eingeleitet und der Reinigung im Klärwerk zugeführt werden.
Bezüglich der Punkte Abfall und Abwässer werden keine erheblichen nachteiligen
Auswirkungen gesehen.
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2.10 Kultur- und Sachgüter
2.10.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation
Mit Ausnahme der Schultheißallee ist nahezu der gesamte Geltungsbereich Bestandteil
des Baudenkmals „Volkspark Dutzendteich, ehem. Reichsparteitagsgelände“ (D-5-64-0002367). Der Luitpoldhain wurde erst 1906 für die Bayerische Landesausstellung errichtet.
Während der NS-Zeit wurde er umgestaltet zur Luitpoldarena und bildete als Aufmarschgelände den nördlichen Endpunkt des Reichsparteitagsgeländes. Es kam hier zu umfangreichen baulichen Maßnahmen, die auch zu einem Verlust alten Baumbestandes
führten. Lediglich in den Randbereichen, außerhalb der Arena, wie z.B. im Umfeld der
heutigen Meistersingerhalle, blieben Bäume aus der Zeit der Landesausstellung und
vorher bestehen. Nach Ende des Krieges wurde das Gelände 1959/60 wieder zum
Volkspark umgestaltet. Dabei verblieben Reste der Steintribüne, die teilweise heute noch
sichtbar sind, im Nordteil aber größtenteils mit Erde überdeckt (so z.B. südlich des Hotels)
und bepflanzt oder eingesät wurden. Der alte Baumbestand wurde in die Planungen
einbezogen und stellt heute die prägende Kulisse für den Landschaftspark dar und ist somit
auch Bestandteil des Baudenkmals.
Daneben ist ein weiteres Baudenkmal die Meistersingerhalle selbst, die seit 2007 unter
Denkmalschutz steht (D-5-64-000-2517). Diese Konzerthalle ist als kubischer, die Horizontale betonender Stahlbetonbau mit Flachdach von Harald Loebermann entworfen worden.
Das Gebäude wurde 1960-63 realisiert. Die Fassaden sind mit Travertin und Quarzit
verkleidet.
Im Luitpoldhain befinden sich außerdem die denkmalgeschützte Ehrenhalle, ein Denkmal
für die Gefallenen des Ersten Weltkriegs (D-5-64-000-104 und D-5-64-000-104). Am östlichen Rand des Geltungsbereichs befindet sich eine unter Denkmalschutz stehende
ehemalige Fabrikantenvilla (Schultheißallee 30) mit dazugehöriger Garteneinfriedung und
Resten der Gewächshausanlage von 1903 (D-5-64-000-1803).
Als Sachgut ist neben der Meistersingerhalle auch der 1979 hinzugekommene Hotelbau
mit ca. 200 Betten zu erwähnen. Weitere Sachgüter bestehen in der Parkausstattung, den
Freizeitflächen im Süden (Kiosk, WC, Minigolfanlage) und dem Freiflächenmobiliar. Im
Südosten des Geltungsbereiches gibt es Wohnbebauung. Ferner bestehen verschiedene
Infrastrukturleitungen (Gas, Kanal, Strom etc.).
2.10.2 Umweltauswirkungen und Prognose
Durch umfassende Veränderungen ist aus der Zeit der ursprünglichen Anlage des Luitpoldhains zur Landesausstellung 1906 im Luitpoldhain nur noch wenig ablesbar. Gerade
im Eingriffsbereich nordwestlich der Meistersingerhalle befindet sich alter Baumbestand
aus dieser Zeit und davor. In diesen Bestand wird eingegriffen und so gehen nicht nur
Zeugnisse der damaligen Zeit verloren, sondern es erfolgt auch ein Eingriff in die
denkmalgeschützte Parkanlage. Der Bau der Luitpoldarena erfolgte weiter südlich, so dass
Eingriffe in diese Denkmalsubstanz nicht befürchtet werden müssen.
Durch die Platzierung des neuen Konzertbaus neben die Architektur der alten Meistersingerhalle wird deren Erscheinungsbild verändert. Die Einzelstellung der Meistersingerhalle ist aber schon durch den Hotelbau 1979 aufgegeben worden. Dem Siegerentwurf
wurde im Preisgericht des Realisierungswettbewerbes aber bescheinigt, eine Verbindung
zwischen denkmalgeschützter Meistersingerhalle und dem Neubau zu einem Ensemble zu
schaffen. Negative Auswirkungen auf Meistersingerhalle werden daher nicht gesehen.
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UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160
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Sachgüter sind durch die Planung nur mittelbar betroffen. Dies betrifft z.B. die Zuwegungen
zum Hotelbau oder die Verlegung von Sparten. Diese Punkte sind in der weiteren Planung
und Realisierung zu berücksichtigen, aber auch grundsätzlich zu bewältigen.
Trotz der Eingriffe in den alten Baumbestand, der auch Bestandteil des denkmalgeschützten Landschaftsparks ist, werden laut Einschätzung der Unteren Denkmalschutzbehörde weder für das Schutzgut Kulturgüter noch das Schutzgut Sachgüter erheblich nachteilige Auswirkungen durch die Planung gesehen.
2.11 Wechselwirkungen
Die ermittelten Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter und Umweltbelange berücksichtigen auch das Wirkungs-/Prozessgefüge zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes. Darüberhinausgehende erhebliche Beeinträchtigungen infolge von Wechselwirkungen sind nicht zu erwarten.
Baubedingte Einflüsse durch eine Bauwasserhaltung, die z.B. zu Beeinträchtigungen von
Gehölzbestand führen, in deren Folge auch ein Absterben von Bäumen zu befürchten
wäre, sind nicht zu besorgen. Zur Bewältigung des Grundwasserandrangs ist nämlich
keine Grundwasserabsenkung, sondern eine Sohlabdichtung geplant (SCHULZE & LANG,
08.02.2019). Dies kann nachteilige Auswirkungen auf die Schutzgüter Pflanzen, Tiere und
biologische Vielfalt verhindern.
3
Prognose bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante)
Die so genannte Nullvariante, also der Verzicht auf die Planung, würde ein Fortbestehen
der aktuellen Situation an der Meistersingerhalle zur Folge haben. Dies würde in etwa der
beschriebenen Ausgangssituation zu den jeweiligen Umweltbelangen entsprechen und
hätte daher insbesondere für die Schutzgüter Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt sowie
auch für die Schutzgüter Boden, Wasser, Landschaft, Menschliche Gesundheit - Erholung
und Klima zunächst positive Auswirkungen.
Es käme zu keinen baulich bedingten Eingriffen in Baumbestände und Freiflächen und in
dessen Folge zu keiner Verschlechterung der Erholungseignung des Luitpoldhains. Aufgrund der Verkehrssicherungspflichten in der Parkanlage würden aber dennoch alte
Bäume entfernt werden – wie schon in den vergangenen Jahren, so dass Konflikte mit dem
Artenschutz bestehen, die auch das bestehende Parkpflegewerk (zumindest für dessen
Wirkungsbereich) bislang nicht abschließend lösen konnte.
4
Kumulative Auswirkungen zusammen mit anderen Planungen
Die Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160 ist nicht isoliert, sondern in Zusammenhang
mit weiteren Planungen im Umfeld, die zu kumulativen Auswirkungen7 führen können, zu
betrachten. Zu erwarten ist, dass sich die Auswirkungen der einzelnen Planvorhaben
gegenseitig beeinflussen. Die Wirkungen können sich dabei auch steigern bzw. verstärken.
7
gemäß Anlage 1 Nr. 2 b) ff) BauGB n.F. ist die Kumulierung mit Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete zu
beschreiben
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354
UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160
39
Im Umfeld des Luitpoldhaines wurden jüngst folgende Bebauungspläne rechtskräftig bzw.
befinden sich in Aufstellung:
Bebauungsplanverfahren Nr. 4522 „Hainstraße, Scharrerstraße“
Bebauungsplanverfahren Nr. 4600 „Brunecker Straße“ und hieraus entwickelt
- Bebauungsplanverfahren Nr. 4635 „Hasenbuck Süd“
- Bebauungsplanverfahren Nr. 4652 „Ingolstädter Straße“
In allen genannten B-Plänen kommt es zu Nachverdichtungen von baulich genutzten
Bereichen oder Konversionen. Durch die Ansiedlung auch von Wohnnutzungen wird der
Ziel- und Quellverkehr in diesen Gebieten steigen und sich auf die umliegenden
Verkehrsnetze auswirken. Dabei von Bedeutung ist als Verkehrsachse insbesondere die
Münchener Straße und in Fortführung nach Norden die Hainstraße, die Verkehr aus den
genannten Gebieten aufnimmt. Damit werden höhere Lärmimmissionen einhergehen.
Da die Verkehrsflüsse aus diesen unterschiedlichen B-Plangebieten derzeit nicht genau
prognostizierbar sind (insb. beim B-Plan Nr. 4600 mit geplanten Hochschulnutzungen) sind
an dieser Stelle bzw. zum jetzigen Zeitpunkt keine abschließenden Aussagen möglich. Da
die Auswirkungen der Änderung des B-Plans Nr. 4160 mit dem Bau des geplanten
Konzerthauses aber auf das unmittelbare Umfeld beschränkt sind und die Pegelerhöhungen maximal 0,4 dB betragen (IFB SORGE, 27.02.2020), werden kumulative Effekte
durch das vorliegende Vorhaben in relevantem Umfang nicht gesehen.
Kumulative Effekte, die sich auf andere Schutzgüter (z.B. Tiere und Pflanzen, Wasser)
auswirken könnten, werden aufgrund der unterschiedlichen umweltfachlichen Voraussetzungen und Gegebenheiten in den Plangebieten nicht gesehen.
5
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
nachteiliger Umweltauswirkungen
Den Umgang mit nachteiligen Umweltauswirkungen regeln verschiedene, eigenständige
Rechtsinstrumente. Die angewandten Bewertungskriterien und die betrachteten
Schutzgüter / Umweltbelange sind dabei nicht deckungsgleich. Die Umweltprüfung
ermittelt als Trägerverfahren die voraussichtlichen Umweltauswirkungen für alle Belange
des Umweltschutzes und stellt das Ergebnis im Umweltbericht dar. Durch die Anwendung
verschiedener Instrumente können sich jedoch unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben.
Tabelle 1: Instrumente des Umweltrechtes
Rechtsinstrument
Umweltbelange
Rechtsfolgen
BauGB8
Voraussichtliche erhebliche Auswirkungen auf die Umweltbelange
gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7 und gem.
§ 1a BauGB n.F.
Abwägungsrelevanz / Geplante Maßnahmen
zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen, welche durch die Realisierung
der Planung entstehen, sind im Umweltbericht
darzustellen.
Voraussichtliche erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungsund Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes
Abwägungsrelevanz und konkrete Entscheidung über Vermeidung und Ausgleich
Umweltprüfung
BNatSchG9
(Eingriffsregelung)
gem. § 1a BauGB i.V.m.
§§ 15 und 18 BNatSchG
8 Baugesetzbuch, Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634)
9
Bundesnaturschutzgesetz i.d.F. vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434)
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355
UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160
Rechtsinstrument
Artenschutz / saP10
FFH-/SPA –
Verträglichkeitsabschätzung / ggf. prüfung
40
Umweltbelange
Rechtsfolgen
Verbotstatbestände gem. § 44
Abs. 1 Nrn. 1-3 BNatSchG, ggf.
naturschutzrechtliche Voraussetzungen für Ausnahme gem.
§ 45 Abs. 7 BNatSchG;
Einschlägigkeit des § 18
BNatSchG i.V.m. BauGB
Je nach Ergebnis:
CEF11-/FCS12-Maßnahmen; wenn diese nicht
möglich oder nicht funktionierend, dann Beurteilung durch die Höhere Naturschutzbehörde (Reg. von Mittelfranken), ob Ausnahmetatbestand gegeben oder nicht; bei NichtRegelbarkeit des speziellen Artenschutzes ist
der Bauleitplan rechtlich nicht vollziehbar.
Beeinträchtigung der Erhaltungsziele bzw. Schutzzwecke von
Gebieten von gemeinschaftlicher
Bedeutung und europäischen
Vogelschutzgebieten gem. § 32
BNatSchG
Je nach Ergebnis Abwägungsrelevanz, Beurteilung durch die Höhere Naturschutzbehörde (Reg. von Mittelfranken), ob ausnahmsweise Zulässigkeit oder Unzulässigkeit der
Planung gegeben ist.
Die Umsetzung der Maßnahmen hängt davon ab, in welchen Umfang diese in die Planung
einfließen können. Die nachfolgende Aufstellung zeigt die konkret im B-Plan festgesetzten
Maßnahmen auf, aber auch Maßnahmen, die erst auf Vorhaben-/ Genehmigungsebene
realisierbar sind.
Tabelle 2: Konfliktmindernde Maßnahmen (* Art der Maßnahme: Vm Vermeidung, Vr Verringerung,
A Ausgleich)
nachteilige Umweltauswirkung bei Realisierung der
Planung (inkl. Betrachtung
der bau- und betriebsbedingten Auswirkungen)
Versiegelung bzw. Verlust
von Boden bzw.
unversiegelter Flächen
Abflussverschärfung und
Verringerung der Grundwasserneubildung
Störung von Vogelbruten und
Fledermäusen, Gefahr der
Tötung und des Verlusts von
Gelegen
Verlust von Lebensraumstrukturen und Habitat-
vorgeschlagene Maßnahme
Nr.
(Art*)
- Vermeidung bzw.
Verringerung der Neuversiegelung durch Maßnahmen der Grünordnung
I
(Vm,
Vr)
- Wasserdurchlässige Befestigung von Wegen,
Plätzen und Stellplätzen
- Wasserdurchlässige Befestigung von Wegen,
Plätzen und Stellplätzen
- Dezentrale Versickerung
von Oberflächenwässern
- Dachbegrünung bei
Flachdächern
- Baufeldfreimachung bzw.
Vergrämung (Verschluss
Gebäudenischen)
außerhalb der gesetzlichen Vogelbrutzeit
- Erhaltung von (Alt-)
Bäumen/ Gehölzen
II
(Vr)
positiv für
Schutzgut/
-güter bzw.
Umweltbelang(e)
Vm: Fläche
Vr: Boden,
Wasser,
Pflanzen,
Tiere, Klima
Boden,
Wasser
Umsetzung / Sicherung
durch (z.B. textliche/
zeichnerische Festsetzung im B-Plan)
III
(Vr)
Boden,
Wasser
Textliche Festsetzung
IV
(Vr)
V
(Vr)
VI
(Vm)
Boden,
Wasser
Wasser,
Klima, Luft
Tiere, biologische
Vielfalt
Textliche Festsetzung
VII
(Vm)
Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt
Zeichnerische
Festsetzungen
Textliche Festsetzung
Textliche Festsetzung
§ 39 Abs. 5 BNatSchG
Textliche und
zeichnerische
Festsetzung
10
saP = spezielle artenschutzrechtliche Prüfung in der Bauleitplanung
CEF = Continuous Ecological Functionality, d.h. Maßnahmen für die dauerhafte ökologische Funktion
12
FCS = Favourable Conservation Status, d.h. Maßnahmen zur Wahrung eines günstigen Erhaltungszustandes von
Populationen
11
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356
UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160
nachteilige Umweltauswirkung bei Realisierung der
Planung (inkl. Betrachtung
der bau- und betriebsbedingten Auswirkungen)
elementen (insbesondere
alter Baumbestand)
Vogelschlag an Fassaden
Attraktion von Insekten an
Lichtquellen (Reduzierung
Beutetierdichten)
Neubebauung und versiegelung führt zu einer
Veränderung des Lokalklimas
Erhöhter CO2-Ausstoß durch
Verkehr und Hausbrand
Auswirkungen zukünftig zu
erwartender Klimaveränderungen13
Gesundheitliche Belastungen
durch Aufheizung des Baugebietes
41
vorgeschlagene Maßnahme
Nr.
(Art*)
- Erhaltung vorhandener
Nistkästen
VIII
(Vm)
- Neupflanzung von
(Laub)Bäumen
IX
(A)
- Umsetzung artenschutzrechtlich erforderlicher
CEF-Maßnahmen (Nistkästen, Habitatbäume)
- Minderung des
Kollisionsrisikos (z.B.
Einsatz mattiertes Glas)
- Verzicht auf Anstrahlung,
Reduzierung von
Außenbeleuchtung
- Begrünung und gärtnerische Anlage der öffentlichen Freiflächen
- Dachbegrünung bei
Flachdächern
- Erhaltung von Bäumen/
Gehölzen im Umfeld des
Neubaus
- Durchgrünung der Freiflächen mit Bäumen
X
(A)
XI
(Vm)
XII
(Vr)
XIII
(Vr)
XIV
(Vr)
XV
(Vm)
XVI
(Vr)
- Reduzierung des Primärenergiebedarfs, Nutzung
erneuerbarer Energien
(u.a. über Fernwärme)
XVII
(Vm,
Vr)
- Schaffung von Schattenplätzen/-zonen in den öffentlichen Freiräumen
- Verwendung von wasserdurchlässigen Bodenbelägen zur Schaffung von
Versickerungsflächen
- Ausschluss dunkler
Fassadenfarben und Verwendung heller Baumaterialien auf Straßen und
Plätzen (Albedo-Effekt)
- Dachbegrünung bei
Flachdächern
XVIII
(Vr)
XIX
(Vr)
positiv für
Schutzgut/
-güter bzw.
Umweltbelang(e)
Tiere,
biologische
Vielfalt
Tiere, biologische Vielfalt, Klima,
Landschaft
Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt
Tiere,
biologische
Vielfalt
Tiere,
biologische
Vielfalt
Klima,
Pflanzen,
Tiere
Wasser,
Klima, Luft
Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt
Klima, Luft,
Pflanzen,
Tiere
Klima
Klima,
Mensch –
Gesundheit
Klima,
Boden,
Wasser
Umsetzung / Sicherung
durch (z.B. textliche/
zeichnerische Festsetzung im B-Plan)
Hinweis in Begründung
Textliche und
zeichnerische
Festsetzung
Textliche Festsetzung
Textliche Festsetzung
Textliche Festsetzung,
Art. 11a BayNatSchG
Textliche und
zeichnerische
Festsetzung
Textliche Festsetzung
Textliche und
zeichnerische
Festsetzung
Textliche und
zeichnerische
Festsetzung
Anwendung „Leitlinien
zum energieeffizienten,
wirtschaftlichen und
nachhaltigen Bauen
und Sanieren bei
Hochbaumaßnahmen
der Stadt Nürnberg Standards und
Planungsvorgaben“;
Fernwärme: N-ERGIE
AG
Hinweise in der
Begründung
Textliche Festsetzung
XX
(Vr)
Klima,
Mensch –
Gesundheit
Hinweise in der
Begründung
XXI
(Vr)
Wasser,
Klima, Luft
Textliche Festsetzung
13
Es handelt sich hierbei nicht um unmittelbare Auswirkungen, die durch die Planung entstehen, aber um zu erwartende
Änderungen, auf die die Planung reagieren muss.
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357
UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160
nachteilige Umweltauswirkung bei Realisierung der
Planung (inkl. Betrachtung
der bau- und betriebsbedingten Auswirkungen)
Zunahme von Luftschadstoffen durch Verkehr
Verlust von landschafts- und
ortsbildprägenden Strukturen
Überschreitung der Orientierungswerte zu Lärm für angrenzende Wohngebiete
Verlust von Flächen zur
Erholung
42
vorgeschlagene Maßnahme
Nr.
(Art*)
- Durchgrünung der Freiflächen mit Bäumen
XXII
(Vr)
- Erhaltung von Gehölzen
XXIII
(Vm)
- Erstellung und Umsetzung XXIV
eines Mobilitätskonzeptes (Vm)
- Gute Anbindung an den
XXV
ÖPNV zur Reduzierung
(Vm,
des motorisierten IndiviVr)
dualverkehrs (MIV)
XXVI
- Bereitstellung von Lade(Vr)
einrichtungen für E-Bikes
und Elektroautos
- Erhaltung schutzwürdiger XXVII
(Vm)
Altbäume
- Emissionskontingentierung XXVIII
zur Beschränkung von
(Vm,
Vr)
Lärmemissionen
- Gestaltung der Freiräume XXIX
(Vr)
als Hinführung zum Park
- Qualitative Aufwertung des XXX
(A)
Luitpoldhains
positiv für
Schutzgut/
-güter bzw.
Umweltbelang(e)
Klima, Luft,
Pflanzen,
Tiere
Klima, Luft,
Pflanzen,
Tiere
Klima, Luft
Klima, Luft
Umsetzung / Sicherung
durch (z.B. textliche/
zeichnerische Festsetzung im B-Plan)
Textliche und
zeichnerische
Festsetzung
Textliche und
zeichnerische
Festsetzung
Hinweise in der
Begründung
Hinweise in der
Begründung
Klima, Luft
Pflanzen,
Tiere, Landschaft
Mensch –
Gesundheit
Textliche und
zeichnerische
Festsetzung
Textliche und
zeichnerische
Festsetzung
Mensch
(Erholung)
Mensch
(Erholung)
Die oben beschriebenen Maßnahmen zur Vermeidung (Vm), Verringerung (Vr) und zum
Ausgleich (A) der (erheblichen) nachteiligen Umweltauswirkungen können die Eingriffsschwere mindern und sind bei der weiteren Planung und Durchführung zu berücksichtigen.
Eine Vielzahl der in Tabelle 2 aufgeführten Maßnahmen ist für mehrere Schutzgüter
gleichzeitig wirksam (= Wechselwirkungen). Sofern keine verbindliche Festsetzung im BPlan möglich ist, sind die Maßnahmen als (möglichst zu realisierende) Vorschläge auf Vorhaben-/Genehmigungsebene im Rahmen der Ausführungsplanung aufzugreifen. Als weitere noch vorstellbare Klimaanpassungsmaßnahmen sind außenliegende Verschattungselemente am geplanten Gebäude, Integration von Wasserplätzen im Außenraum (z.B.
Wasserspiele, Brunnenanlagen) sowie Trinkwasserstellen sowohl im Außen- als auch im
Innenbereich des Konzerthauses zu nennen.
5.1
Ausgleichsbilanzierung (Eingriffsregelung nach BauGB)
Im Plangebiet liegen mit Ausnahme der beiden Naturdenkmale Nr. 89 und 98 (Eiche im
Atrium der Meistersingerhalle, Eichen bei Schultheißallee 34-38) keine naturschutzrechtlich unter Schutz gestellten Objekte bzw. Gebiete (NSG, LSG, und/oder gLB) oder Wasserschutzgebiete (WSG) vor. Bereiche entlang der Schultheißallee im Norden sowie die
zentralen Wiesenbereiche westlich der Ehrenhalle und von dort in Richtung Südosten sind
als Überschwemmungsgebiet des Fischbachs vorläufig gesichert (Bekanntmachung im
Amtsblatt Nr. 15 der Stadt Nürnberg vom 26.07.2017).
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Stand: 12.03.2020
358
UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160
43
Keiner der im Untersuchungsgebiet festgestellten Biotoptypen stellt einen geschützten
Lebensraum nach § 30 BNatSchG bzw. Art. 23 BayNatSchG oder einen Lebensraum nach
Anhang I der FFH-Richtlinie dar.
Im Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) der Stadt Nürnberg aus dem Jahr 1996
wurde der Luitpoldhain (ohne Meistersingerhalle, Hotel und Stellplatzanlagen, aber mit der
Grünanlage westlich der Münchener Straße) als regional bedeutsamer Lebensraum Nr.
634 erfasst.
Im Geltungsbereich befinden sich keine als Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes oder
des Bayerischen Waldgesetzes eingestuften Gehölzbestände.
Die Ermittlung des Kompensationsbedarfs erfolgt in Anwendung der Anlage 2 zur Satzung
der Stadt Nürnberg zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen (KostenErstS, Stand:
21.07.2006). Die Ermittlung erfolgte nur für den nördlichen Teil des Geltungsbereiches
(Untersuchungsgebiet), in dem auch Eingriffe/Veränderungen durch den Bau des Konzerthauses und Umgestaltung der Freiflächen zu erwarten sind.
Zunächst werden die betroffenen Biotoptypen flächenmäßig erfasst, in einer Karte dargestellt und den nach der Anlage 2 der KostenErstS vorgegebenen „ökologischen Wertfaktoren (Bestand)“ zugeordnet. Aus der Multiplikation der Fläche (in m²) und dem Wertfaktor ergibt sich der Bestandswert der Fläche. Eine Erhöhung des ökologischen Wertfaktors für die Bereiche mit den Alt-Eichen aufgrund des Auftretens besonders geschützter
Tierarten (Rote-Liste-Arten) um 0,1 gemäß Punkt 11.2 der Anlage 2 der KostenErstS erfolgte nicht, da überwiegend häufige Arten anzutreffen waren.
Auch eine Zusatzbewertung nach Punkt 11.4 der KostenErstS „Erhöhung des ökologischen Wertfaktors für Flächen innerhalb des mittleren Ringes in Bereichen hoher Versiegelungsgrade“ kam nicht zum Tragen, da der Änderungsbereich zwar innerhalb des mittleren Ringes liegt, aber selbst keinen Bereich mit hohen Versiegelungsgraden darstellt. Im
ABSP Nürnberg wird hier von einem mittleren Versiegelungsgrad (30% - 70%) ausgegangen.
Dem Bestandswert wird der zukünftige Wert des Planungsbereichs entgegengesetzt,
indem analog zu oben die Planung flächenmäßig getrennt nach Biotop-/Nutzungstypen
ermittelt und diesen der „ökologische Wertfaktor (Entwicklung)“ zugeordnet wird. Die
Differenz zwischen Planungs- und Bestandswert ergibt den auszugleichenden Biotopwert.
Basis für diese Ermittlung ist der vorliegende Bebauungsplan.
Bei den Biotop-/Nutzungstypen 5.1 und 5.2 (strukturreiche Grünanlagen) ist Baumbestand
ein Bestandteil des Nutzungstyps, so dass hier keine separate Bilanzierung der Traufbereiche erfolgte.
Der Planungssituation wurde die Bebauungsplanänderung zugrunde gelegt, dabei aber
schon die detailliertere Freiflächenplanung berücksichtigt, da nur hieraus die Anteile der
tatsächlich später versiegelten Bereiche ablesbar sind. Beim Konzerthaus wurde nur ein
Anteil von 55% begrünter Dachfläche angenommen, aber die Begrünung der festgesetzten
Innenhöfe berücksichtigt.
Es wurden außerdem Neupflanzungen innerhalb der Bauflächen mit angesetzt. Da hier nur
klimaangepasste Arten verwendet werden sollen, bei denen es sich zu einem hohen Anteil
um nicht heimische Arten handelt, wurde für diese Pflanzungen ausschließlich der Biotop/Nutzungstyp 1.2 angesetzt.
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359
UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160
44
Die Ermittlung der Biotopwerte für die Bestands- und Planungssituation ist im Anhang in
Tabelle 5 und Tabelle 6 dargestellt. Folgende Bilanzierung ergibt sich bei der Ermittlung
der Differenz zwischen Bestandswert abzüglich des Planungswertes:
42.992 – 39.629 = 3.363 Biotopwertpunkten
Ein vollständiger Ausgleich des Kompensationsdefizits von 3.363 Biotopwertpunkten im
Rahmen der Planung ist somit nicht möglich. Es wurde aber textlich die Pflanzung von 31
weiteren Bäumen im Luitpoldhain und den Grünflächen entlang der Münchener Straße
festgesetzt. Die Pflanzungen erfolgen auf dem Nutzungstyp 5.4 „Extensivrasen, Wiesen im
besiedelten Bereich“ mit einem Wertfaktor von 0,4.
Biotop-/Nutzungstyp
Wertfaktor
Differenz
Fläche
Aufwertung Kronentraufe
Wertpunkte
1.1 Heimische und
standortgerechte
Einzelbäume (Ansatz
Fläche unter Kronentraufe
je Baum 20 m²), 24 St.
0,8
0,4
480 m²
192
1.2 Nicht heimische, nicht
standortgerechte
Einzelbäume (Ansatz
Fläche unter Kronentraufe
je Baum 20 m²), 7 St.
0,5
0,1
140 m²
14
620 m²
206
Gesamt:
Mit dieser Maßnahme kann somit im Geltungsbereich eine Aufwertung um 206 Wertpunkte
vollzogen werden, die den Ausgleichsbedarf auf 3.157 Wertpunkte reduziert.
Der verbleibende Kompensationsbedarf wird durch folgende weitere Maßnahme aus dem
Ökokonto der Stadt Nürnberg gedeckt:
- Auf dem Flst. Nr.: 847 (Gmkg. Neunhof) erfolgt durch die Stadt Nürnberg auf 2.390 m²
die Stilllegung einer intensiv genutzten Ackerfläche zu einer Ackerbrache (9.11) bzw. zu
kurzlebigen Ruderalfluren (10.1). Die naturschutzfachliche Aufwertung beträgt
239 Wertpunkte.
- Die Flst. Nr. 870 und 883 (Gmkg. Neunhof) umfassen insgesamt 10.310 m². Durch beide Flurstücke fließt randlich die Gründlach, wo auf kleiner Fläche auch gewässerbegleitender Auwald stockt. Diese Flächen bleiben erhalten. Auf bisher landwirtschaftlich
genutzten Flächen (extensive Wiese, intensiver Acker), aber auch Brache und Ruderalfluren, soll auf insg. 2.840 m² ein heimischer, standortangepasster Ufergehölzsaum
(Biotoptyp 2.1) entstehen. Die übrige Fläche wird durch die Stadt Nürnberg auf insg.
6.608 m² zu einer extensiv genutzten Feuchtwiese (Biotoptyp 9.2) entwickelt. Die naturschutzfachliche Aufwertung beträgt auf beiden Flurstücken insg. 2.820,3 Wertpunkte.
- Auch das Flst. Nr. 884 (Gmkg. Neunhof, Gesamtfläche 610 m²) wird randlich von der
Gründlach durchflossen. Hier stockt auf 487 m² degradierter Auwald (3.1), der durch
punktuelle Gehölzpflanzungen verbessert werden soll. Die naturschutzfachliche
Aufwertung beträgt 97,4 Wertpunkte.
Die Flächen sind derzeit im Ökokonto bevorratet, die Aufwertungsmaßnahmen werden
noch durch die Stadt Nürnberg durchgeführt. Insgesamt kann mit diesen Maßnahmen eine
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Stand: 12.03.2020
360
UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160
45
Aufwertung um 3.157 Wertpunkte erzielt werden, womit das Kompensationsdefizit für die
1. Änderung des B-Plan Nr. 4160 ausgeglichen ist.
Neben der rein quantitativen Bewältigung der Eingriffsfolgen, sind auch die qualitativen
Folgen zu berücksichtigen. Für die Fällung von Baumbestand erfolgen in den Freianlagen
um den Konzerthausneubau Kompensationen in Form von Neupflanzungen. Auch im
Luitpoldhain und den angrenzenden Baumbeständen entlang der Münchener Straße sollen
Bäume neu gepflanzt werden. Den 84 zu entfernenden Bäumen stehen insgesamt
70 Neupflanzungen gegenüber. Zwei Bäume können verpflanzt werden. Damit kann der
Verlust an Bäumen nicht gänzlich ausgeglichen werden, zumal ja auch ein zeitlicher Verzug bei der Entwicklung gegeben ist. Viele Funktionen, die alte Bäume übernehmen
(Staubbindung, Sauerstoffproduktion, klimatischer Ausgleich, Habitatfunktion), können
durch Neupflanzungen erst nach vielen Jahren Entwicklungszeit und dann auch erst annähernd übernommen werden. Dennoch stellt die Gesamtheit dieser Maßnahmen einen
Beitrag zum funktionalen Ausgleich dar. Weitere Baumpflanzungen im Luitpoldhain waren
aufgrund der Vorgaben des Parkpflegewerks, in welchem verbindliche Gestaltungsprämissen entwickelt wurden, um die Belange der Denkmalpflege mit den aktuellen
Nutzungsansprüchen zu vereinen, nicht möglich. Die Anzahl der zu ergänzenden Bäume
war daher begrenzt, um die Raumwirkungen in der Grünanlage nicht zu beeinträchtigen.
Die Pflanzung von Straßenbäumen im unmittelbaren Umfeld schied aufgrund von zu
dichten Sparten (unterirdische Leitungstrassen) aus. Es wird hier auch auf die weiteren
Ausführungen zum funktionalen Ausgleich in der Begründung zum B-Plan in Kap. I.4.6.4
verwiesen.
5.2
Europäischer und nationaler Artenschutz
Aufgrund der Anforderungen des § 44 BNatSchG (und den diesbezüglichen Empfehlungen
der Höheren Naturschutzbehörde bei der Regierung von Mittelfranken) wird im Interesse
der Rechtssicherheit der Planung die Durchführung einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) empfohlen. Im Rahmen der saP wird umfassend und systematisch
ermittelt, ob die Planung auf unüberwindliche artenschutzrechtliche Hindernisse, insbesondere das Eintreten von Verbotstatbeständen gemäß § 44 BNatSchG, treffen könnte.
Die Verbote treten zwar erst direkt mit Realisierung eines Vorhabens ein, allerdings muss
im Rahmen der Bauleitplanung bereits geprüft werden, ob die Umsetzung eines Bebauungsplanes bzw. dessen Änderung aus artenschutzrechtlichen Gründen möglich ist. Ein
(geänderter) Bebauungsplan kann seine Planrechtfertigung verlieren, wenn seiner Umsetzung dauerhaft Vollzugshindernisse entgegenstehen, zu denen auch die artenschutzrechtlichen Bestimmungen des § 44 BNatSchG zählen. Eine Abwägung der artenschutzrechtlichen Belange im B-Planverfahren ist nicht möglich.
Um die Auswirkungen auf geschützte Tierarten und eine Erfüllung artenschutzrechtlicher
Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG genauer zu prüfen, wurden Erhebungen zu
verschiedenen Artengruppen durchgeführt und hierzu eine spezielle artenschutzrechtliche
Prüfung (saP) durchgeführt (Büro Grosser-Seeger & Partner, 20.08. 2019).
Die 2016 und 2019 durchgeführten Erhebungen umfassten die Artengruppe der Vögel und
der Fledermäuse sowie Überprüfungen von Vorkommen der Zauneidechse (Lacerta agilis)
und des Eremiten (Osmoderma eremita). Die Vorkommen weiterer streng geschützter und
zu berücksichtigender Arten konnten im Zuge einer Potenzialabschätzung auf Grundlage
der Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen ausgeschlossen werden.
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UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160
46
Von der Artengruppe der Fledermäuse konnten im Geltungsbereich sieben Fledermausarten sicher nachgewiesen werden. Darunter dominierte im Hinblick auf die Jagdaktivität
die Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus). Genutzte Fledermausquartiere konnten nur
vom Großen Abendsegler (Nyctalus noctula) in Höhlenbäumen festgestellt werden. Es
handelte sich dabei um Paarungsquartiere, eine Wochenstube konnte nicht festgestellt
werden. Hier besteht insbesondere eine Betroffenheit hinsichtlich der Zerstörung von
Lebensstätten im Baufeld.
In den beiden Erfassungsjahren konnten 40 Brutvogelarten im Luitpoldhain bzw. unmittelbar angrenzend festgestellt werden. Davon gelang für 23 Arten ein Brutnachweis
bzw. es besteht Brutverdacht, fünf Arten sind nur möglicherweise brütend und die übrigen
12 Arten waren lediglich als Nahrungsgäste im Gebiet anwesend. Weitere drei Vogelarten
konnten regelmäßig beim Überflug beobachtet werden, diese brüten aber nicht im
Luitpoldhain. Auch für die europäischen Vogelarten besteht die Beeinträchtigung in erster
Linie in Form der Zerstörung von (potenziellen) Brutstätten, aber auch allgemein in Form
des Wegfalls von Nahrungslebensräumen. Durch den Bau des Konzerthauses mit
großflächigen Glasfassaden kann auch ein Verbotstatbestand hinsichtlich des Tötungsund Verletzungsverbotes durch Vogelschlag eintreten.
Aufgrund des alten Eichenbestandes, der teils auch große Höhlungen aufweist, waren
Vorkommen des Eremiten (Osmoderma eremita) nicht auszuschließen. Detaillierte Untersuchungen erbrachten zwar keinen Nachweis im Luitpoldhain, aufgrund der benachbarten
Funde des Eremiten (insbesondere beim Dutzendteich) sind alle aktuellen und in der
Entstehung befindlichen, geeigneten Habitatstrukturen insbesondere an Eichen im Luitpoldhain aber als Teillebensraum dieser Eremitenpopulation im Nürnberger Süden
aufzufassen.
Für andere Arten(gruppen) (wie z.B. Zauneidechse, Amphibien, weitere Insektenarten und
andere Wirbellose) fehlen im Planungsraum essentielle Lebensraumstrukturen, diese
können daher im Gebiet ausgeschlossen werden.
Für Pflanzenarten, für die der spezielle Artenschutz relevant ist, gibt es im Geltungsbereich
keine geeigneten Wuchsorte.
Um keine Erfüllung von Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG
auszulösen, werden folgende Vermeidungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Sicherung
der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF-Maßnahmen) für notwendig erachtet:
V1: Durchführung einer Umweltbaubegleitung
Die Umsetzung aller Vermeidungs- und auch der CEF-Maßnahmen ist durch eine
Umweltbaubegleitung zu sichern. Diese soll die Effizienz der Maßnahmen sicherstellen
und die Erreichung der Funktionalität gewährleisten.
V2: Durchführung der Rodungs- und Fällungsarbeiten von Gehölzbeständen außerhalb
der Brutzeit von Vögeln oder der Wochenstubenzeit von Fledermäusen (also nicht vom
01. März bis zum 30. September)
Zur Vermeidung von Tötungen oder Verletzungen von baum- und heckenbrütenden
Vogelarten sind notwendige Baumfällungen oder Gehölzrückschnitt nur im Zeitraum von
Oktober bis Ende Februar durchzuführen. Zum Schutz von Fledermäusen ist eine
Beschränkung der Fällung von Bäumen mit Potenzial als Baumquartier (vgl. Karte
hierzu im Gutachten zur saP) auf den Zeitraum Oktober erforderlich, da zu diesem
Zeitpunkt die Wochenstubenzeit bereits abgeschlossen ist, der Winterschlaf aber noch
nicht begonnen hat.
V3: Verschluss von Gebäudenischen
Im Westen der Meistersingerhalle soll eine bauliche Verbindung mit dem neuen
Konzerthaus erfolgen. Da an der dortigen Fassade bzw. Vorbauten höhlenbrütende
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Vogelarten nisten, sind diese Brutmöglichkeiten vor Baubeginn außerhalb der Brutzeiten, also nur im Oktober zu verschließen oder anderweitig unbrauchbar zu machen.
V4: Erhaltung von Altbäumen
Zur Erhaltung von Nistmöglichkeiten, v.a. aber als Potenzialbäume für die Ausbildung
von Baum- bzw. Mulmhöhlen, werden alte Bäume erhalten und dauerhaft gesichert. Zu
erhaltender Baum- und Gehölzbestand, der an Baufelder oder an zu bauende Erschließungswege angrenzt, ist während der Bauzeiten entsprechend zu schützen (z.B.
ortsfeste Zäune aus Holzlatten).
V5: Erhaltung der vorhandenen künstlichen Nisthöhlen
Im Gebiet hängen derzeit mehre künstliche Nisthöhlen, die zum Teil auch durch Vögel
zum Brüten genutzt werden. Sofern die Kästen nicht am Standort erhalten werden
können, sind die Kästen an zu erhaltende Bäume im Umfeld umzuhängen.
V6: Vermeidung von Vogelschlag an Glasfassaden
Zur Vermeidung bzw. Minimierung von Vogelschlag an neu entstehende Glasfassaden
am Neubau des Konzerthauses sind auf Vorhabenebene geeignete Maßnahmen zu
ergreifen, insbesondere da das geplante Konzerthaus unmittelbar an Baum- und
Gehölzbestände angrenzt.
V7: Vermeidung der Attraktion von nachtaktiven Insekten an Lichtquellen
Um die Attraktion von Insekten während der Nachtstunden an künstlichen Lichtquellen
zu minimieren, sind als Leuchtmittel für die Außenbeleuchtung umweltfreundliche
Natriumniederdrucklampen oder Lampen mit LED’s (Ausschluss von Lampen mit einem
Spektrum < 540 nm und/oder einer korrelierten Farbtemperatur CCT > 2.700 K) zu
verwenden. Es ist darauf zu achten, dass Streulicht (v.a. nach oben) weitgehend
vermieden wird (z.B. Einsatz von Blenden).
CEF1: Ersatz verloren gehender Baumhöhlenquartiere durch künstliche Quartiere
Mindestens acht Bäume mit Höhlen oder anderen faunistisch relevanten Strukturen
(z.B. Stammrisse, Zwiesel) müssen innerhalb des Baufeldes des geplanten Konzerthauses und der geplanten Freianlagen im Geltungsbereich gefällt werden. Daher sind
an geeigneter Stelle z.B. an Bäumen in ca. 3,0 – 4,0 m Höhe Fledermauskästen und
Nisthöhlen aus Holzbeton aufzuhängen. Es sind 8 Fledermaushöhlen, 4 Fledermausflachkästen, 12 künstliche Nisthöhlen für Höhlenbrüter sowie eine Nisthilfe für den
Waldkauz aufzuhängen. Als Aufhängeort wurden Gehölzbereiche am Silberbuck im
Süden in nur ca. 2 km Entfernung zum Eingriffsbereich und somit im räumlichen
Zusammenhang ausgewählt.
CEF2: Optimierung der Habitatfunktion von Altbäumen
Neben der Erhaltung von Altbäumen im Eingriffsbereich (vgl. V4) sollten weitere
Altbäume erhalten und gefördert werden. Da innerhalb des Geltungsbereiches erhöhte
Anforderungen an die Verkehrssicherung bestehen, werden diese Maßnahmen extern
erfolgen. Bevorzugt sollten hierfür alte Eichen oder andere Laubbäume herangezogen
werden. Diese sollten in ihrer Vitalität und hinsichtlich ihrer Funktion als Habitatbaum
gefördert werden. Damit werden diese Bäume nicht nur langfristig erhalten, sondern
auch das Nahrungsangebot für bestimmte Tierarten (z.B. Spechte, Fledermäuse) durch
den höheren Insektenreichtum (bezogen auf Arten und Individuen) verbessert. Ziel ist
dabei auch, mittel- bis langfristig geeignete Mulmhöhlen an den Bäumen zu erzeugen,
die vom Eremiten besiedelt werden können.
Hierzu wurden 8 geeignete Bäume in Waldbereichen östlich der Großen Straße und
nördlich der Karl-Schönleben-Straße entlang des Langwassergrabens und somit ca.
2,5 km südöstlich des Eingriffs ausgewählt. Diese sind in ihrem Traufbereich zuzüglich
eines Umfeldes von 5 m von bedrängendem Gehölzbewuchs frei zu stellen. Die Bäume
sind dauerhaft aus der Nutzung zu nehmen.
CEF3: Nachpflanzung von Laubbäumen
Durch die Baumfällungen gehen viele ältere Bäume verloren. Hierzu sind mind. 29
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UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160
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Laubbäume an geeigneter Stelle im Geltungsbereich des Bebauungsplanes möglichst
als Baumgruppe oder -reihe zu pflanzen. Um speziell für den Eremiten auch zukünftig
Potenzialbäume im räumlichen Verbund zu haben, sollten mind. 10 der vorgesehenen
Pflanzungen Stiel- oder Trauben-Eichen (Quercus robur vel petraea) sein. Alternativ
können auch Bäume anderer Laubbaum-Gattungen gepflanzt werden, die ebenso vom
Eremiten besiedelt werden, wie z.B. Linden, Buchen, Rosskastanie oder Eschen.
Die Maßnahmen werden – sofern dies aus planungsrechtlicher Sicht möglich ist – im
Bebauungsplan (textlich) festgesetzt. Ein Teil der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen
(CEF-Maßnahmen) kann im Geltungsbereich umgesetzt werden, ein Teil wird außerhalb
realisiert. Da dabei der räumliche Zusammenhang gewahrt bleibt sind unter der
Voraussetzung der vorlaufenden Umsetzung keine artenschutzrechtlichen Ausnahmen
erforderlich. Alle Maßnahmen sind im Rahmen einer fachkundigen Umweltbaubegleitung
(V1) zu überwachen (vgl. hierzu auch die Ausführungen in Kap. 9 Maßnahmen zur
Überwachung (Monitoring)).
6
Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Fauna-Flora-Habitat) und
europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des
Bundesnaturschutzgesetzes
Erhaltungsziele und Schutzzwecke der oben genannten Gebiete des Schutzgebietssystems NATURA 2000 sind von der Planung nicht betroffen.
In knapp 1,8 km Entfernung befindet sich aber das FFH-Gebiet 6532-372 „Tiergarten Nürnberg mit Schmausenbuck“, dessen Erhaltungsziel u.a. auch der Eremit (Osmoderma
eremita) ist. Derartig weite Strecken werden von diesem Käfer i.d.R. nicht mehr direkt
überflogen, so dass funktionale Beziehungen hier ausgeschlossen werden können.
Das europäische Vogelschutzgebiet 6533-471 „Nürnberger Reichswald“ liegt vom Untersuchungsbereich nur gut 1,5 km entfernt. Dazwischen liegen aber Siedlungsbereiche und
Sportanlagen. Die Erhaltungsziele des Vogelschutzgebietes zielen schwerpunktmäßig mit
wenigen Ausnahmen (z.B. Heidelerche, Eisvogel, Baumpieper) auf Waldvögel ab. Arten
wie Halsbandschnäpper (Ficedula albicollis), Mittelspecht (Dendrocopos medius) oder
Pirol (Oriolus oriolus), könnten aber auch im Luitpoldhain vorkommen bzw. wurden auch
schon nachgewiesen. Ein direkter funktionaler Zusammenhang zum Untersuchungsbereich wird aber aufgrund der Entfernung und der trennenden Siedlungsbereiche nicht
gesehen.
7
Geprüfte Alternativen
Als grundsätzlicher Standort für den Neubau eines Konzerthauses wurde mit Stadtratsbeschluss vom 29.07.2015 der Umgriff der bestehenden Meistersingerhalle gewählt. Bereits im Vorfeld wurden im Rahmen einer „Städtebaulichen Standortuntersuchung“ (bgsm,
Mai 2015) insgesamt acht verschiedene Flächen im Stadtgebiet als Standort für den Bau
des Konzerthauses untersucht. Hinsichtlich dieser Alternativen wird auf die im
Parallelverfahren durchgeführte 15. Änderung des Flächennutzungsplanes verwiesen. Im
Umweltbericht zur 15. Flächennutzungsplanänderung wird auf die unterschiedlichen Auswirkungen auf die Schutzgüter eingegangen.
Eine Festlegung auf einen konkreten Standort an der Meistersingerhalle erfolgte mit dem
Stadtratsbeschluss von 2015 noch nicht. Es waren hier insbesondere der nun auch verfolgte Standort im Westen/Nordwesten der Meistersingerhalle in der Diskussion, sowie ein
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Standort auf dem großen Parkplatz östlich der Meistersingerhalle. Im Vorfeld des Realisierungswettbewerbes erfolgte aber sowohl aus städtebaulich-architektonischer Sichtweise, als auch aus Sicht der zu prüfenden Umweltbelange eine Untersuchung von insgesamt 7 unterschiedlichen Standortvarianten an der Meistersingerhalle. Diese umfassten
neben den beiden genannten Orten noch einen Standort direkt im Norden sowie im Süden
der Meistersingerhalle, sowie einen am bestehenden Hotel-Standort. Die in der Diskussion
auch vorgebrachte Alternative, das Konzerthaus durch Aufstockung der Meistersingerhalle
zu realisieren, wurde frühzeitig aus Kostengründen und aufgrund der denkmalgeschützten
Substanz verworfen.
Für die übrigen Standorte erfolgte zum damaligen Zeitpunkt (2016) eine Prüfung auf Basis
der Annahme eines Gebäudes von ca. 60 m x 60 m und eines weiteren Gestaltungsbereichs in einer Tiefe von ca. 15 m um das Gebäude. Damit war nur eine überschlägige
Prüfung möglich. Vor diesem Hintergrund ist auch die Einschätzung der Erheblichkeit zu
verstehen, die auf den damaligen Planannahmen basierte. Der jetzt zur Realisierung vorgesehene Wettbewerbsentwurf sieht allein eine Grundfläche des Konzertgebäudes von ca.
70 m x 120 m vor. Damals wurde auch noch davon ausgegangen, dass zusätzliche
Parkplätze im Umfeld der Meistersingerhalle neu geschaffen werden müssen, was die
Auswirkungen für das Schutzgut Mensch (Lärm) in allen untersuchten Varianten erheblich
gemacht hätte. In Einzelfällen wurde diese Bewertung in Tabelle 3 an neue Erkenntnisse
angepasst.
Im Ergebnis wurde für den Realisierungswettbewerb ein Standort in Anlehnung an die Variante West festgelegt und damit für einen Standort, der eine Errichtung des Konzerthauses
auf teilversiegelten Flächen ermöglichte. Daher waren für das Schutzgut Boden und
Wasser geringere negative Auswirkungen zu erwarten, als auf bisher vollständig
unversiegelten Bereichen. Es verblieben aber erhebliche Auswirkungen insbesondere auf
die Schutzgüter Pflanzen, Tiere und das Landschaftsbild.
Tabelle 3: Bewertungsübersicht zu den Schutzgütern (Bei jedem Schutzgut erfolgte noch einmal
eine Bewertung, welche Variante noch am günstigsten ist, sofern eine Unterscheidung
möglich war. Die positivste Variante wurde mit einer Raute ♦ gekennzeichnet.) (verändert
nach Umweltbericht, 1. Fassung zur Änderung des BP Nr. 4160, GROSSER-SEEGER &
PARTNER, Stand: 07.12.2016; sehr ähnliche Varianten wurden hier zusammengefasst)
Auswirkungen
Variante West
Variante Nord
Variante Ost
Variante Süd
Variante Hotel
erheblich
erheblich
nicht erheblich ♦
erheblich
nicht erheblich
Schutzgut
Boden
Wasser
gleiche Bewertung wie Schutzgut „Boden“, Beurteilung noch abhängig von der Tiefe der
Kellergeschosse*
Pflanzen
erheblich
erheblich
nicht erheblich ♦
erheblich
nicht erheblich
Tiere
erheblich
erheblich
nicht erheblich ♦
nicht erheblich
(nicht) erheblich*
Landschafts
bild
erheblich
erheblich
nicht erheblich ♦
erheblich
nicht erheblich
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UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160
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Auswirkungen
Variante West
Variante Nord
Variante Ost
Variante Süd
Variante Hotel
Mensch –
Gesundheit,
Lärm
erheblich
erheblich
erheblich
erheblich
erheblich
Mensch Erholung
erheblich
(nicht) erheblich*
nicht erheblich ♦
erheblich
erheblich
Schutzgut
Kultur- und
Sachgüter
Luft / Klima
Beurteilung erst nach Vorliegen architektonischer Entwürfe möglich*
nicht erheblich
nicht erheblich
nicht erheblich
Ausgleichsdefizit
♦
spezieller
Artenschutz
♦
erheblich
nicht erheblich ♦
♦
* abschließende Beurteilung erst nach Vorliegen detaillierter Planungen oder Fachgutachten möglich
Auf Ebene der Vorhabenplanung, aus welcher letztendlich auch die Vorgaben für die BPlanänderung resultierten, wurden verschiedene Optionen zur verkehrlichen Erschließung
des Geländes über Zufahrten geprüft. Aufgrund technischer Zwänge und verkehrlicher
Aspekte waren die Varianten mit den geringsten Eingriffen nicht möglich. Im Ergebnis
wurde eine Lösung gefunden, die dennoch im Vergleich mit anderen Optionen zu wenigen
zusätzlichen Baumfällungen führt.
Eine Erhöhung des Anteils begrünter Dachflächen des Konzerthauses zur Verminderung
der Auswirkungen auf die Schutzgüter Klima und Wasser war im Vergleich zu früheren
Planungsstadien möglich. Aufgrund der Installation von Photovoltaik (PV)-Anlagen gab es
einen Zielkonflikt, der nun dahingehend gelöst wurde, dass auch Flächen unter den PVAnlagen begrünt werden. Aufgrund verschiedener technischer Einrichtungen, die auf den
Dachflächen untergebracht werden können, ist aber nur ein Anteil von 55% der Dachfläche
sicher begrünbar. Zusätzlich werden mind. 500 m² der beiden geplanten Innenhöfe
begrünt.
8
Methodik / Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken
Der Umweltbericht gemäß Anlage 1 des BauGB soll den aktuellen Zustand des Plangebietes (Basisszenario) und die Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die Umweltbelange gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB beschreiben und bewerten. Auch die
Entwicklung der einzelnen Schutzgüter bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante,
Kapitel 3) soll ermittelt und bewertet werden.
Die vorliegende Fassung des Umweltberichtes wurde vom Büro Grosser-Seeger & Partner,
Nürnberg, erstellt. Es werden Angaben zu Umfang und Detaillierungsgrad der Umwelt-
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UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160
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prüfung gemacht (Kapitel 2) und Maßnahmen zur umweltfachlichen Optimierung der
Planung bzw. zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen dargestellt (Kapitel 5).
Der Umweltbericht beschreibt den Geltungsbereich, konzentriert sich aber auf den nördlichen Teil des Luitpoldhains, in dem durch das Bauvorhaben für das Konzerthaus auch
die eigentlichen Eingriffe zu erwarten sind. Für einzelne Schutzgüter haben sich über diese
Grenze hinausgehende Betrachtungen als sinnvoll bzw. erforderlich erwiesen. Auf sie wird
in den jeweiligen Kapiteln hingewiesen, eine generelle Festlegung als statisches Gebiet ist
nicht sinnvoll, da sich die räumlichen Ausmaße der Umweltwirkungen fallweise
unterscheiden.
Folgende Informationsquellen und Gutachten wurden für die Erstellung des Umweltberichtes herangezogen (die genannten Datengrundlagen liegen dem Verfasser vor bzw.
wurden von der Stadt Nürnberg zur Verfügung gestellt):
Wirksamer Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan
Stadtklimagutachten (GEO-NET Umweltconsulting GmbH 2014)
Klimafahrplan Nürnberg 2010-2050 (2014)
Handbuch Klimaanpassung (2012)
Masterplan Freiraum
Gesamtstädtisches Freiraumkonzept Nürnberg (bgmr Landschaftsarchitekten 2013)
Stadtbiotopkartierung (2008)
Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) der Stadt Nürnberg (1996)
Artenschutzkartierung Bayern (ASK-Datenbank des Bayerischen Landesamtes für Umwelt,
LfU), Kartenblatt TK 6532, Abfrage am 30.04.2019)
Bay. Geologisches Landesamt: Geologische Karte 1 : 50.000 Nürnberg-Fürth-Erlangen und
Umgebung (1977) bzw. UmweltAtlas Bayern (Zugriff 13.07.2018)
Grundwasserbericht der Stadt Nürnberg (2017)
Strategische Lärmkarte LFU 2017 (Straßenlärm) bzw. UmweltAtlas Bayern (Zugriff
12.06.2019)
Schallimmissionsschutztechnische Untersuchung gemäß der technischen Anleitung zum
Schutz gegen Lärm (Planungsstand Oktober 2018) (IfB Sorge, 07.11.2018)
Untersuchung der Verkehrsgeräuschimmissionen im Umfeld des Bauvorhabens Neubau
Konzerthaus (IfB Sorge, 27.02.2020)
Ermittlung der zulässigen Emissionskontingente für Anlagengeräusche gemäß DIN 45691
Neubau Konzerthaus (IfB Sorge, 05.08.2019)
Schwingungs- und Erschütterungsschutz, Messung von Erschütterungseinwirkungen durch
den Straßenbahnverkehr, Prognose für den geplanten Konzertsaal (IfB Sorge, 12.02.2019)
Lärmaktionsplan der Stadt Nürnberg gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (erstellt von ACCON GmbH, vom Stadtrat beschlossen am 28.10.2015)
Masterplan für die Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität in Nürnberg
(Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co KG, Bericht Juni 2018)
2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für das Stadtgebiet der Stadt Nürnberg (September 2017)
Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)
Änderung Bebauungsplan Nr. 4160 Konzerthaus, Stadt Nürnberg (Grosser-Seeger &
Partner, 20.08.2019)
Geplanter Neubau Konzerthaus Nürnberg, Grunduntersuchung Eremit, Mulmhöhlenbäume
und xylobionte Käfer: Schlussbericht (bufos (Büro für faunistisch-ökologische Studien),
06.05.2019).
Ortsbegehungen (Erfassung Biotop-/Nutzungstypen) in 2016, Überprüfung in 2018
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1. Geotechnischer Bericht (Vorerkundung) BV Nürnberg, Münchener Straße 21, Neubau
Konzertsaal, (Spotka Geotechnik 08.07.2016)
Bodenuntersuchung Neubau Konzertsaal (Umweltanalytik Nürnberg (SUN/U), 03.08.2016
incl. Nachuntersuchung 23.08.2016)
1. und 2. Geotechnischer Bericht, BV Nürnberg Münchener Straße 21, Neubau Konzerthaus, Ingenieurbüro für Bodenuntersuchung Schulze und Lang, 08.02.2019 sowie
07.08.2019
Bodenuntersuchung Neubau Konzerthaus (Umweltanalytik Nürnberg (SUN/U), 11.07. und
05./06.08.2019)
Erläuterung zum Entwässerungskonzept, TOPOTEK 1 GmbH, 29.05.2019
Städtebauliche Standortuntersuchung Veranstaltungs- und Konzerthalle mit Interimsnutzung im Stadtgebiet von Nürnberg, bgsm, München, Stand Mai 2015
Aussagen in diesem Umweltbericht wurden aufgrund der vorliegenden Grundlagendaten
und Erkenntnisse (siehe oben) getroffen. Nicht durchgeführt wurden bisher vertiefte
Untersuchungen zu einem möglichen Grundwasseranstau durch die Einbindung der
Gründung in den Grundwasserkörper (vgl. Hinweise bei SCHULZE & LANG, 08.02.2019), der
auf Vorhabenebene durchgeführt werden kann. Auf etwaige Unwägbarkeiten oder
methodische Schwierigkeiten wird ergänzend bei den einzelnen Schutzgütern
eingegangen.
9
Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)
Gemäß § 4c BauGB sind die erheblichen Umweltauswirkungen (und auch nur diese), die
aufgrund der Durchführung eines Bauleitplanes eintreten, zu überwachen. Ziel dieser
Überwachung ist die frühzeitige Ermittlung insb. unvorhergesehener Auswirkungen und
ggf. das Ergreifen von Abhilfemaßnahmen. Gegenstand der Überwachung ist auch die
Durchführung von Darstellungen oder Festsetzungen gemäß § 1a Abs. 3 S. 2 BauGB und
von Maßnahmen gemäß § 1a Abs. 3 S. 4 BauGB (naturschutzrechtliche Eingriffsregelung). Die geplanten Überwachungsmaßnahmen sind im Umweltbericht darzustellen.
Die gemeindliche Überwachung ist jedoch nicht auf die im Umweltbericht dargestellten
Maßnahmen beschränkt.
Für zahlreiche Umweltauswirkungen bestehen in Deutschland bereits engmaschig fachgesetzliche Überwachungs- und Kontrollverfahren (z.B. Grundwassermessstellen im
„flexiblen 1x1 km Raster“ innerhalb des Stadtgebiets). Diese können im Rahmen des
Monitorings von der Gemeinde für die Überwachung genutzt werden. Die Fachbehörden
sind dabei gemäß § 4 Abs. 3 BauGB verpflichtet, die Gemeinde über ihnen vorliegende
Informationen über erhebliche Umweltauswirkungen eines Bauleitplanes zu unterrichten.
Bei der weiteren Planumsetzung ist eine gutachterliche Begleitung des Bodenaushubs im
Hinblick auf mögliche Bodenbelastungen erforderlich.
Im Rahmen der allgemeinen Bauaufsicht ist auf die Einhaltung der textlichen und zeichnerischen Festsetzungen des Bebauungsplans zu achten. Dies betrifft auch Festsetzungen
zu Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich von nachteiligen Auswirkungen.
Die Überwachungspflicht betrifft allerdings nur die erheblichen Umweltauswirkungen, die
sich aus der B-Planänderung ergeben. Im Gutachten zur speziellen artenschutzrechtlichen
Prüfung (saP) wird ein Monitoring im Hinblick auf die Ausgleichsmaßnahmen erforderlich.
Dieses Monitoring umfasst neben einer Wirkungskontrolle der durchgeführten Maßnahmen
auch ein Monitoring zur Überwachung der Populationsentwicklung der durch die Planung
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UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160
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voraussichtlich betroffenen Tierarten (höhlenbrütende Brutvögel, Fledermäuse). Im Gutachten werden zu den Ersatzmaßnahmen folgende Monitoringmaßnahmen vorgegeben,
die verbindlich durchzuführen sind:
• Monitoring zu CEF 1 (Ersatz verloren gehender Baumhöhlenquartiere durch künstliche
Quartiere):
Jährliche Kontrolle der künstlichen Nisthöhlen auf Besatz sowie Dokumentation,
Reinigung und ggf. auch Wartung (z.B. Austausch oder Reparatur beschädigter Kästen)
für eine Dauer von 10 Jahren.
• Monitoring zu CEF 2 (Optimierung der Habitatfunktion von Altbäumen):
Jährliche Kontrolle auf Besatz für 10 Jahre. Für die Dauer von 20 Jahren alle vier Jahre
Prüfung der Besonnung (ggf. erneute Freistellungsmaßnahmen vorsehen) sowie ggf.
Nacharbeiten der Höhleneingänge.
• Monitoring zu CEF 3 (Nachpflanzung von Laubbäumen):
Kein artenschutzrechtliches Monitoring erforderlich. Die gepflanzten Bäume sind aber
zu entwickeln, fachgerecht zu pflegen und dauerhaft zu erhalten.
Nach den Ergebnissen des Monitorings werden ggf. erforderliche Maßnahmen zum Risikomanagement in Abstimmung mit dem Umweltamt der Stadt Nürnberg eingeleitet, um bei
Nicht-Erfolg der Maßnahmen gegenzusteuern.
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10 Zusammenfassung
Westlich der Meistersingerhalle im nördlichen Bereich des Luitpoldhains im Südosten von
Nürnberg soll ein Neubau eines Konzerthauses entstehen. Hierfür ist die Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 4160 und des Flächennutzungsplanes der Stadt Nürnberg
erforderlich. Der Luitpoldhain ist Bestandteil der zusammenhängenden Parkflächen von
„Dutzendteich & Co.“ und soll gemäß den Zielvorgaben des Masterplans Freiraum als
„Urbane Parklandschaft“ entwickelt werden.
Im Umweltbericht werden alle Schutzgüter hinsichtlich der Bedeutung der Bestandssituation sowie der zu erwartenden Auswirkungen bei Verwirklichung der Planung untersucht. Grundlage hierfür stellt die vorliegende Bebauungsplanänderung dar.
Tabelle 4: Zusammenfassende Bewertung der Auswirkungen des B-Plans auf die Schutzgüter
Bewertung der
Auswirkungen
Umweltbelang / Schutzgut
Fläche
nicht erheblich nachteilig
Boden
erheblich nachteilig
Wasser
erheblich nachteilig
Pflanzen
erheblich nachteilig
Tiere
erheblich nachteilig
Biologische Vielfalt
erheblich nachteilig
Landschaft
erheblich nachteilig
Menschliche Gesundheit
Erholung
erheblich nachteilig
Lärm
erheblich nachteilig
Erschütterungen,
Sekundärluftschall
nicht erheblich nachteilig
Störfallvorsorge
nicht betroffen
Luft
nicht erheblich nachteilig
Klima
nicht erheblich nachteilig
Abfall
nicht erheblich nachteilig
Kultur- und Sachgüter
nicht erheblich nachteilig
Das Planvorhaben soll nordwestlich der Meistersingerhalle realisiert werden, wo der Bebauungsplan bisher Grünflächen (Parkanlage sowie Parkplatz) festsetzt. Aktuell befinden
sich dort eine Stellplatzanlage sowie Grünflächen mit altem Baumbestand.
Aufgrund der überwiegenden Inanspruchnahme bereits genutzter Bereiche im Innenbereich sind die Auswirkungen für das Schutzgut Fläche insgesamt als noch nicht erheblich
nachteilig zu bewerten. Es werden zwar Grünflächen zu Bauflächen umgewandelt, aber
kein Wald oder landwirtschaftlich genutzten Flächen und auch keine naturnahen Bereiche
oder großflächige natürliche Lebensräume.
Auswirkungen auf Natur und Landschaft bestehen im Wesentlichen durch die Überbauung
bisheriger Grün-/Freiflächen und der damit einhergehenden Versiegelung und Beeinträchtigungen der Schutzgüter Boden und Wasser. Zusätzlich erfolgen Eingriffe in den Grund-
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wasserkörper durch Einbindung der Gründung des geplanten Gebäudes. Dies und die
Überbauung bzw. Neuversiegelung von ca. 8.200 m² bisher unversiegelter Bereiche wirkt
sich auf beide Schutzgüter erheblich nachteilig aus.
Durch die erforderliche Rodung von altem Baumbestand erfolgen sowohl für das Schutzgut
Pflanzen, als auch Tiere, erhebliche nachteilige Auswirkungen. Für betroffene Artengruppen (insbesondere Vögel, Fledermäuse und totholzbewohnenden Käfer) gehen
wertgebende Lebensraumstrukturen in Form von Höhlen-/Biotopbäumen verloren. Dies
hat unmittelbare Auswirkungen auf die biologische Vielfalt, die ebenfalls zu erheblichen
nachteiligen Auswirkungen für dieses Schutzgut führen.
Die Situierung neben der Meistersingerhalle erfolgt in vorbelastete Bereiche durch das
städtische Umfeld. Beim Schutzgut Landschaft treten dennoch bereits erhebliche
nachteilige Auswirkungen auf, da für das Landschaftsbild prägende Strukturen durch die
Umsetzung der Planung beseitigt werden.
Für das Schutzgut Mensch sind für den Bereich „Erholung“ und „Lärm“ erheblich
nachteilige Beeinträchtigungen zu erwarten. Durch Umsetzung des Konzerthausneubaus
entstehen neue Nutzungsangebote, die zu einem Mehrverkehr führen, der die
Verkehrszahlen im Umfeld erhöht. Durch Verkehrslärm kommt es im Umfeld zu
geringfügigen Pegelerhöhungen um bis zu 0,4 dB(A), allerdings bestehen im Umfeld durch
die Vorbelastungen bereits hohe Schallleistungspegel, die über den einschlägigen
Orientierungs- und Immissionsgrenzwerten liegen. Durch die Planung kann umgekehrt der
Beitrag des Gewerbelärms an der Immissionssituation nach Neubau des Konzerthauses
und Umnutzung der Meistersingerhalle sogar etwas gesenkt werden. Interimsweise
bestehen während der Nutzung der Meistersingerhalle als Oper-Standort aber noch
Überschreitungen von bis zu 3 dB(A) an den maßgeblichen Immissionsorten im Umfeld. In
der Summe werden die Auswirkungen durch das geplante Vorhaben daher als erheblich
nachteilig bewertet. Aufgrund der hohen Vorbelastungen sind in der Planung alle
Möglichkeiten zum aktiven Schallschutz und zur Reduzierung der Ursachen (z.B. über
Mobilitätskonzept) erforderlich.
Beim Schutzgut Klima/Luft werden durch den Neubau lokalklimatische Veränderungen
auftreten, die eine Überbauung und Versiegelung von Freiflächen auslöst, also Verlust von
Kalt- und Frischluftentstehungsgebieten, Überwärmung und Barrieren für den Luftaustausch. Der Neubau des Konzerthauses entsteht im Nordwesten der Meistersingerhalle, wo zusammen mit dem Hotel bereits eine Strömungsbarriere für Kalt- und Frischluft
besteht. Diese wird durch das zusätzliche Gebäude weiter eingeengt. Weitere Beschneidungen der dortigen Frischluftschneise werden kritisch für die davon profitierenden
Wohnquartiere gesehen und sind daher zu vermeiden. Durch geeignete Maßnahmen (u.a.
Dachbegrünung) können lokalklimatische Auswirkungen in gewissem Maße auch gemindert werden. Weitere Maßnahmen sollten im Hinblick auf die Klimaanpassung
vorgesehen werden. In der Summe werden die Auswirkungen auf die Schutzgüter Klima
und Luft als nicht erheblich nachteilig bewertet.
Abfälle und Abwässer entstehen im üblichen Rahmen und führen zu keinen erheblichen
nachteiligen Beeinträchtigungen.
Da das gesamte Areal des Luitpoldhains als Baudenkmal denkmalgeschützt ist (ehem. NSReichsparteitagsgelände) und auch der Bau der Meistersingerhalle unter Denkmalschutz
steht, ist das Schutzgut Kulturgüter hier von hoher Bedeutung. Die Planung hat laut
Einschätzung der Unteren Denkmalschutzbehörde, trotz der Eingriffe in den als Denkmal
geschützten Landschaftspark, insbesondere in den alten Baumbestand, insgesamt keine
erheblich nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter.
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UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160
Im Bebauungsplan werden verschiedene Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen
berücksichtigt und festgesetzt, die in gewissem Umfang eine Verringerung der Eingriffe
darstellen.
Die Eingriffsbilanzierung wurde auf Basis der Bebauungsplanänderung sowie des
aktuellen Stands der Freiraumplanung durchgeführt. Es wurde ein Kompensationsdefizit
von 3.363 Biotopwertpunkten ermittelt. Das Defizit wird über Ersatzpflanzungen im
Geltungsbereich und einen externen Ausgleich über das städtische Ökokonto gedeckt.
Aufgrund der Entfernung des Untersuchungsbereiches zum FFH-Gebiet OE 6532-371
"Tiergarten Nürnberg mit Schmausenbuck" von knapp 1,8 km und von gut 1,5 km zum
Europäischen Vogelschutzgebiet OE 6533-471 "Nürnberger Reichswald" werden keine
Auswirkungen auf die Erhaltungsziele dieser Gebiete des Netzes NATURA 2000 erwartet,
zumal funktionale Beziehungen auch aufgrund dazwischenliegender Siedlungsbereiche
ausgeschlossen werden .
Bei Umsetzung von Vermeidungs- und vorlaufenden Ersatzmaßnahmen werden artenschutzrechtliche Verbotstatbestände durch die Planung nicht erfüllt. Da die vorlaufenden
Ersatzmaßnahmen zeitgerecht erstellt werden können, ist eine artenschutzrechtliche
Ausnahme nicht erforderlich.
Es erfolgte im Vorfeld des Realisierungswettbewerbs und der Bebauungsplanänderung
eine Untersuchung unterschiedlicher Varianten im Umfeld der Meistersingerhalle im Hinblick auf die zu erwartenden Auswirkungen auf die Schutzgüter. Ferner wurden bei dem
nun verfolgten Standort unterschiedliche Möglichkeiten der Erschließung sowie der
Dachbegrünung geprüft.
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Stand: 12.03.2020
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11 Anhang
Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen
Grund und Boden, Fläche, Wasser
ABSP der Stadt Nürnberg:
Eine Reihe von Bodenschutzzielen ist hier
formuliert. Insbesondere sollen ökologisch
wertvolle Bereiche von Versiegelung freigehalten werden.
§ 1a Baugesetzbuch (BauGB) / Landesentwicklungsprogramm (LEP) Bayern 2013:
Mit Grund und Boden soll sparsam und
schonend umgegangen werden, d.h. der
Flächenverbrauch soll verringert und einer
Innenverdichtung Vorrang gegeben werden.
Bodenversiegelungen sollen auf das notwendige Maß begrenzt werden. Die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlich
oder als Wald genutzter Flächen soll begründet werden; dabei sollen Ermittlungen zu
den Möglichkeiten der Innenentwicklung
zugrunde gelegt werden, zu denen insbesondere Brachflächen, Gebäudeleerstand,
Baulücken und andere Nachverdichtungsmöglichkeiten zählen können. Gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) hat die
erneute Inanspruchnahme bereits bebauter
Flächen sowie die Bebauung unbebauter
Flächen im beplanten und unbeplanten Innenbereich, soweit sie nicht für Grünflächen
vorgesehen sind, Vorrang vor der Inanspruchnahme von Freiflächen im Außenbereich. Gemäß dem Grundsatz des LEP sollen
land- und forstwirtschaftlich genutzte Gebiete
erhalten werden. Insbesondere hochwertige
Böden sollen nur in dem unbedingt notwendigen Umfang für andere Nutzungen in
Anspruch genommen werden. Gemäß Bundesnaturschutzgesetz sind historisch gewachsene Kulturlandschaften vor Verunstaltung, Zersiedelung und sonstigen Beeinträchtigungen zu bewahren.
§ 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG):
Niederschlagswasser soll ortsnah versickert
oder verrieselt werden, soweit dem weder
wasserrechtliche oder sonstige öffentlichrechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen. Des
Weiteren gibt die Entwässerungssatzung der
Stadt Nürnberg der Versickerung von Niederschlagswässern bzw. deren sonstiger
alternativer Ableitung den Vorrang. Mit Einführung des getrennten Gebührenmaßstabs
für Niederschlagswasser und Abwasser seit
01.01.2000 wird dies auch in der entsprechenden Gebührensatzung berücksichtigt.
Stadtratsbeschluss vom 27.06.2012:
Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept
(InSEK) „Nürnberg am Wasser“ beinhaltet
Leitlinien für künftige gesamtstädtische Planungen und Konzepte in Bezug auf die Gemeinschaftsaufgabe Wasser.
Beschluss des Umweltausschusses vom
09.10.2013 und des Stadtplanungsausschusses vom 07.11.2013:
Die Stadtverwaltung prüft in jedem Bauleitplanverfahren, der eine Neubauplanung vorsieht (einschließlich Konversionsflächen) die
Möglichkeiten und die Realisierbarkeit eines
nachhaltigen Umgangs mit und einer ortsnahen Beseitigung des anfallenden Niederschlagswassers.
Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG):
Die Funktionen des Bodens sollen nachhaltig
gesichert, schädliche Bodenveränderungen
abgewehrt und Vorsorge gegen nachteilige
Einwirkungen auf den Boden getroffen werden. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen
Beeinträchtigungen der natürlichen Funktionen soweit wie möglich vermieden werden.
Artenschutz und Biologische Vielfalt
Die Rechtsvorgaben für den speziellen Artenschutz sind in den §§ 44 u. 45 BNatSchG
geregelt. Aussagen zum NATURA 2000Konzept der EU finden sich in den §§ 31 bis
36 BNatSchG. Die Rechtsgrundlagen zum
speziellen Artenschutz unterliegen nicht der
Abwägung im Rahmen der Bauleitplanung
(siehe auch Kapitel 5.2).
Die Bayerische Biodiversitätsstrategie, beschlossen vom Bayerischen Ministerrat am
01. April 2008, nennt u.a. folgenden Hand-
Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg
Stand: 12.03.2020
373
UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160
58
lungsschwerpunkt: Berücksichtigung der Aspekte des Artenschutzes und des Biotopverbunds sowie des Ziels der Erhaltung
von Gebieten mit hoher biologischer Vielfalt
bei der Trassierung von Verkehrswegen und
der Ausweisung neuer Siedlungs- und Gewerbeflächen.
Im Parkpflegewerk zum Luitpoldhain ist die
Lebensraumfunktion ein Teilziel. Die Funktion
für Arten und Lebensräume ist dauerhaft zu
erhalten. Bäume mit Potenzial für den
Artenschutz sind langfristig zu erhalten und
zu entwickeln.
Natur und Landschaft
Nach § 1 BNatSchG ist die biologische Vielfalt
dauerhaft zu sichern. Die §§ 23 bis 29
BNatSchG treffen Aussagen zum Schutz
bestimmter Flächen und einzelner Bestandteile der Natur. In § 20 BNatSchG ist das Ziel
festgesetzt, mind. 10% der Landesfläche als
Netz verbundener Biotope zu sichern. Der
Biotopverbund dient u.a. der dauerhaften Si-
cherung der Populationen wildlebender Tiere
und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Lebensgemeinschaften
sowie der Bewahrung, Wiederherstellung und
Entwicklung funktionsfähiger ökologischer
Wechselbeziehungen.
Menschliche Gesundheit: Lärm, Luft, Grün- und Freiraum, Erholung, Störfallvorsorge
werden dürfen. Die Regelungen der TA Lärm
bestimmen die Grenze der Abwägung für Gewerbe- bzw. Anlagenlärm, da ein Bebauungsplan keine Festsetzungen treffen darf, die
nicht vollziehbar sind.
DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau):
gibt aus Sicht des Schallschutzes im Städtebau erwünschte Orientierungswerte vor.
16. BImSchV (Sechzehnte Verordnung zur
Durchführung d. Bundes-Immissionsschutzgesetzes – Verkehrslärmschutzverordnung):
legt Grenzwerte für den Bau oder die wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen
sowie von Schienenwegen der Eisenbahnen
und Straßenbahnen fest.
18. BImSchV (Achtzehnte Verordnung zur
Durchführung d. Bundes-Immissionsschutzgesetzes – Sportanlagenlärmschutzverordnung): gilt für Errichtung, Beschaffenheit und
Betrieb von Sportanlagen, soweit sie zum
Zwecke der Sportausübung betrieben werden
und einer Genehmigung nach BImSchG nicht
bedürfen. Sie legt gebietsbezogene Immissionsrichtwerte für Sportlärm fest, die am Immissionsort in der Summe nicht überschritten
werden dürfen. Die Regelungen der Sportanlagenlärmschutzverordnung bestimmen die
Grenze der Abwägung für Sportlärm, da ein
Bebauungsplan keine Festsetzungen treffen
darf, die nicht vollziehbar sind. In Bayern soll
die 18. BImSchV auch für Freizeitlärm (ausgenommen traditionelle Volksfeste und Kirchweihen) Anwendung finden.
§ 47d BImSchG (Lärmaktionsplan):
Auf Basis der Strategischen Lärmkarten hat
die Stadt Nürnberg einen Lärmaktionsplan
(LAP) erstellt, der am 27.01.2016 in Kraft
getreten ist. Der LAP soll die Lärmprobleme
und -auswirkungen regeln und die ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms
schützen.
Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift
zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm –
TA Lärm): dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor sowie der
Vorsorge gegen schädliche(n) Umwelteinwirkungen durch Geräusche. Sie gilt für Anlagen, die als (nicht) genehmigungsbedürftige
Anlagen den Anforderungen des BImSchG
(Zweiter Teil) unterliegen im bau-/ immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren sowie bei Nachbarschaftsbeschwerden.
Sie legt u.a. gebietsbezogene Immissionsrichtwerte für Anlagenlärm fest, die am Immissionsort in der Summe nicht überschritten
Freizeitlärmrichtlinie LAI (Länderausschuss
für Immissionsschutz, Stand März 2015):
dient als Erkenntnisquelle und gibt Hinweise
zur Beurteilung von Freizeitanlagen bzw.
Grundstücken, die nicht nur gelegentlich für
Freizeitgestaltung bereitgestellt werden, bezüglich der Unvermeidbarkeit und Zumutbarkeit von Freizeitlärm. Die Freizeitlärmrichtlinie
soll in Bayern nur für traditionelle Volksfeste
und Kirchweihen Anwendung finden.
Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg
Stand: 12.03.2020
374
UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160
59
Gesamtstädtisches Freiraumkonzept mit
Aktionsplan "Kompaktes Grünes Nürnberg
2020":
Der Luitpoldhain als Bestandteil von
„Dutzendteich & Co.“ soll als „Urbane Parklandschaft 21. Jahrhundert“ entwickelt werden. Der Bereich um die Meistersingerhalle
soll als Eingangsbereich für diese Parklandschaft gestaltet/aufgewertet werden.
Gesetz über Anforderungen an den Lärmschutz bei Kinder- und Jugendspieleinrichtungen – KJG): regelt in Bayern die Zulässigkeit von Immissionen durch Geräusche von
Kinder- und Jugendspieleinrichtungen in der
Nachbarschaft von Wohnbebauung. Es legt
u.a. fest, dass die natürlichen Lebensäußerungen von Kindern, die Ausdruck natürlichen
Spielens oder anderer kindlicher Verhaltensweisen sind, im Wohnumfeld als sozialadäquat hinzunehmen sind. Das KJG
lockert für Jugendspieleinrichtungen einige
Regelungen der Sportanlagenlärmschutzverordnung.
Parkpflegewerk zum Luitpoldhain:
Der Leitgedanke für die künftige Entwicklung
des Parks ist „seine Erhaltung und behutsame und gezielte Weiterentwicklung für die
Grünversorgung der Südstadt und der Stadt
Nürnberg insgesamt“.
§ 47 BImSchG (Luftreinhalteplan):
Die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans
für das Stadtgebiet Nürnberg wurde am
15.09.2017 von der Regierung von Mittelfranken in Kraft gesetzt; darin enthalten ist
u.a. eine Maßnahmenübersicht des bestehenden Luftreinhalte-/Aktionsplans (2004) sowie dessen 1. Fortschreibung (2010) und deren jeweiliger Umsetzungsstand, sowie weitere (geplante) relevante Maßnahmen zur
Luftreinhaltung.
Baulandbeschluss (2017):
Der Baulandbeschluss wurde am 24.05.2017
durch den Stadtrat beschlossen und trat am
14.06.2017 in Kraft; er ist für die Verwaltung
bindend. Der Baulandbeschluss trifft für die
Bauleitplanung von Wohnbau- und Gewerbeflächen einheitliche Regelungen in Bezug auf
städtebauliche und umweltplanerische Standards und Qualitäten sowie zu Folgekostenregelungen.
Bezüglich der Luftbelastung gelten die
Grenzwerte der 39. BImSchV; sie betreffen
überwiegend das Schutzgut „Menschliche
Gesundheit“, einzelne Grenzwerte zielen
auch auf den Schutz der Vegetation.
BauGB § 1 Abs. 6 Nr. 7j (Anfälligkeit für
schwere Unfällen oder Katastrophen):
Die BauGB-Novellierung vom 13.05.2017
führt durch Aufnahme der Störfallvorsorge i.S.
des immissionsschutzrechtlichen Trennungsgrundsatzes gemäß § 50 Abs. 1 BImSchG in
den Katalog der zu berücksichtigenden Umweltbelange sowie durch das Einfügen hierfür
differenzierterer Festsetzungsmöglichkeiten
in § 9 BauGB zu einer erhöhten Gewichtung
dieses Belangs in der Bauleitplanung. Des
Weiteren besteht nunmehr die Pflicht zur Berücksichtigung der Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen (außerhalb des
Störfallrechts) zu erwarten sind, auf die
Belange nach den Buchstaben a bis d und i.
Beschluss des Stadtplanungsausschusses
vom 09.07.2009: Es wurden Richtwerte für
die Ausstattung mit öffentlichen Grünflächen
in Bebauungsplänen und städtebaulichen
Verträgen festgelegt: öffentliche Grünfläche
pro Einwohner im Geschosswohnungsbau:
20 m², öffentliche Grünfläche pro Einwohner
im Einfamilienhausgebiet 10 m²; davon jeweils Spielfläche pro Einwohner: 3,4 m².
Beschluss des Umweltausschusses vom
12.03.2014 und des Stadtplanungsausschusses vom 27.03.2014:
Das gesamtstädtische Freiraumkonzept
(GFK) und das Leitbild „Kompaktes Grünes
Nürnberg 2030“ bilden die Grundlage der
Grün- und Freiraumplanungen der Stadt
Nürnberg.
Klima
gehören zu einer gemeindlichen Aufgabe im
Rahmen der Bauleitplanung. Am 30. Juni
2011 hat der Bundestag die Novellierung des
BauGB durch das „Gesetz zur Förderung des
BauGB § 1 Abs. 5 und 6:
Der globale Klimaschutz, der Einsatz und die
Nutzung erneuerbarer Energien sowie die
sparsame und effiziente Nutzung von Energie
Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg
Stand: 12.03.2020
375
UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160
60
zum 01. Januar 2016 weiter angehoben worden und sind ein wichtiger Zwischenschritt hin
zum EU-Niedrigstenergiegebäudebestand,
der ab spätestens 2021 gilt.
Klimaschutzes bei der Entwicklung in den
Städten und Gemeinden“ beschlossen
(BauGB-Klimanovelle 2011). Die Belange des
Klimaschutzes und der Anpassung an den
Klimawandel sind dadurch erweitert worden.
Bauleitpläne sollen dazu beitragen, den
Klimaschutz und die Klimaanpassung, insb.
auch in der Stadtentwicklung, zu fördern.
Gemeinsamer Beschluss des Stadtplanungsund Umweltausschusses v. 26.06.2014:
Das Stadtklimagutachten stellt eine Grundlage für alle weiteren Planungen der Stadt
Nürnberg dar und ist bei anstehenden Planungsvorhaben zu berücksichtigen. Mit dem
Stadtklimagutachten liegt eine aktuelle Datengrundlage und Analyse der klimaökologischen Funktionen für das Nürnberger Stadtklima vor. Wichtige Ergebnisse und Empfehlungen für die weitere städtebauliche Entwicklung werden in einer Klimafunktions- und
einer Planungshinweiskarte dargestellt.
BauGB § 1a Abs. 5:
Es soll den Erfordernissen des Klimaschutzes
sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel
dienen, Rechnung getragen werden.
Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie
(2010/31/EU) v. 19.05.2010:
Alle Neubauten sind ab 2021 als Niedrigstenergiegebäude auszuführen, d.h. der Energiebedarf ist sehr gering oder liegt fast bei
null. Er sollte zu einem wesentlichen Teil aus
erneuerbaren Energien gedeckt werden.
Stadtratsbeschluss v. 23.07.2014:
Der maßnahmenbezogene Klimafahrplan
2010 – 2050 umfasst die Bereiche Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel.
Die CO2-Emissionen in Nürnberg sollen,
gegenüber den Werten von 1990, bis 2030
um 50% (Zielsetzung des Klimabündnisses
der europäischen Städte), bis 2050 um 80%
reduziert werden (Zielsetzung der Bundesregierung). Bis zum Jahr 2020 soll das EU20-20-20-Ziel (CO2-Reduktion um 20%, Effizienzsteigerung um 20%, Anteil der erneuerbaren Energien von 20%) erreicht werden.
Zur Anpassung an den Klimawandel werden
die vorgeschlagenen Maßnahmen sukzessive ergänzt und aktualisiert. Im Kontext mit
den Zielvorgaben des Masterplans Freiraum
und des Stadtklimagutachtens werden Umsetzungsstrategien entwickelt.
Erneuerbares-Energien-Wärmegesetz
(EEWärmeG):
Alle Eigentümer von Gebäuden sind zu einer
anteiligen Nutzung von regenerativen Energien verpflichtet.
Umweltausschussbeschluss v. 23.01.2013:
In Bebauungsplanverfahren oder anderen
städtebaulichen Vorhaben sind grundsätzlich
Energiekonzepte zu erstellen mit dem Ziel,
eine CO2-neutrale Energieversorgung für den
Neubau zu erreichen.
EnEV:
Die neue Energieeinsparverordnung ist am
01. Mai 2014 in Kraft getreten. Die energetischen Anforderungen an Neubauten sind
Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg
Stand: 12.03.2020
376
UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160
61
Tabellen zur Eingriffsbilanzierung
Tabelle 5: Ermittlung des Bestandswertes für den Untersuchungsbereich in Anwendung der Anlage 2
zur KostenErstS der Stadt Nürnberg
Biotop-/Nutzungstyp
Wertfaktor
Fläche
Wertpunkte
1.1 Heimische, standortgerechte
Einzelbäume, Baumgruppen,
Alleen (Fläche unter Kronentraufe)
0,8
18.332 m²
14.666
1.2 Nicht heimische, nicht standortgerechte Einzelbäume, Baumgruppen, Alleen (Fläche unter
Kronentraufe)
0,5
2.409 m²
1.205
2.3 Großflächige Feldgehölze,
Baumhecken
0,7
8.601 m²
6.021
5.1 Öffentliche Parks (große strukturreiche öffentliche Grünanlagen)
0,6
14.517 m²
8.710
5.2 Arten- und strukturreiche Hausgärten, alte, strukturreiche Kleingartenanlagen mit Großbäumen,
Grünanlagen, arten- und strukturreiche Abstandsgrünflächen bzw.
Tiefgaragenoberflächen
0,5
130 m²
65
5.3 Hausgärten, kleine öffentliche,
strukturarme Grünanlagen,
Abstandsgrünflächen bzw. Tiefgaragenoberflächen, Grabeland,
Kleingärten
0,3
4.155 m²
1.247
5.4 Extensivrasen, Wiesen im besiedelten Bereich
0,4
26.718 m²
10.687
5.6 Extensiv gepflegte Straßenränder
und Mittelstreifen (unbelegte
Baumscheiben auf Parkplatz)
0,3
397 m²
119
7.1 Extensiv begrünte Dachfläche
0,4
490 m²
196
7.4 Unbefestigte Wege, Plätze und
Stellplatzflächen, Schotterrasen
0,2
369 m²
74
7.5 Durchlässige Beläge, z.B.
Schotter-, Kies- und Sandflächen,
-wege, -plätze, Rasenpflaster,
Rasengittersteine
0,1
23 m²
2
7.6 Versiegelte Fläche
(Gebäudebestand)
0,0
14.709 m²
0
7.6 Versiegelte Fläche (Verkehrsflächen, Stellplätze, Wege)
0,0
37.755 m²
0
128.605 m²
42.992
Gesamt:
Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg
Stand: 12.03.2020
377
UMWELTBERICHT 1. ÄNDERUNG BP NR. 4160
62
Tabelle 6: Ermittlung des Planungswertes für den Untersuchungsbereich in Anwendung der Anlage 2
zur KostenErstS der Stadt Nürnberg
Biotop-/Nutzungstyp
Wertfaktor
Fläche
Wertpunkte
1.1 Heimische, standortgerechte
Einzelbäume, Baumgruppen,
Alleen (Fläche unter Kronentraufe)
0,8
13.384 m²
10.707
1.2 Nicht heimische, nicht standortgerechte Einzelbäume, Baumgruppen, Alleen (Fläche unter
Kronentraufe)
0,5
2.528 m²
1.264
2.3 Großflächige Feldgehölze,
Baumhecken
0,7
8.717 m²
6.102
5.1 Öffentliche Parks (große strukturreiche öffentliche Grünanlagen)
0,6
14.435 m²
8.661
5.2 Arten- und strukturreiche Hausgärten, alte, strukturreiche Kleingartenanlagen mit Großbäumen,
Grünanlagen, arten- und strukturreiche Abstandsgrünflächen bzw.
Tiefgaragenoberflächen
0,5
130 m²
65
5.3 Hausgärten, kleine öffentliche,
strukturarme Grünanlagen,
Abstandsgrünflächen bzw. Tiefgaragenoberflächen, Grabeland,
Kleingärten
0,3
4.578 m²
1.373
5.3 kleine öffentliche, strukturarme
Grünanlagen, bzw. Tiefgaragenoberflächen (hier: begrünte Innenhöfe)
0,3
500 m²
150
5.4 Extensivrasen, Wiesen im besiedelten Bereich
0,4
21.596 m²
8.638
5.6 Extensiv gepflegte Straßenränder
und Mittelstreifen (unbelegte
Baumscheiben auf Parkplatz)
0,3
397 m²
119
7.1 Extensiv begrünte Dachfläche
(Neubau Konzerthalle, 55% der
Dachfläche)
0,4
4.319 m²
1.728
7.4 Unbefestigte Wege, Plätze und
Stellplatzflächen, Schotterrasen
0,2
344 m²
69
7.6 Versiegelte Fläche
(Gebäudebestand)
0,0
14.709 m²
0
7.6 Versiegelte Fläche (Verkehrsflächen, Stellplätze, Wege)
0,0
35.434 m²
0
8.3 Versiegelte Fläche, die versickert
wird (Neubau Konzerthalle, 45%
der Dachfläche)
0,1
3.534 m²
353
8.3 Versiegelte Fläche, die versickert
wird (Annahme für befestigte
Flächen um den Neubau)
0,1
4.000 m²
400
128.605 m²
39.629
Gesamt:
Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg
Stand: 12.03.2020
378
6
16
4 /1
9
38II
36
II 3
4II
22
15
8 /1
16
4 /3
3
II
16
4 /1
16
4 /6
218
32
7 /3
30
II
16
4 /1
8
16
4 /9
I
21
164/15
ra
nk
-
St
ra
ße
6 VII
5.4
8V
10VI
70 V
18V
5.4
1.1
7.4
5.4
1.1
5.3
1.1
5.3
1.1
5.3
1.2
22 V
25 IV
26 VI
1.1
37
1.1
5.4
1.1
1.1
330/83
1.2
1.2
5.3
1.2
1.2
7.6
1.1
5.3
1.1
1.2 5.3
5.31.2
5.3
1.2
5.3 7.6 7.6
1.1 5.3 7.6 1.1
5.35.3
5.4
5.3
5.3 1.1
1.1
1.1
1.2 1.1
1.2 7.6 5.3
1.2
1.2
1.2
1.1
1.1
1.1
5.1
1.1
1.1
1.1
5.6
1.2
1.2
5.6
1.25.6
5.6
1.2
1.1
1.1
1.1
5.4
1.1
1.1
1.2
1.2
5.6
1.2
1.2
5.6
5.6 5.6
1.15.6
1.2
1.1
1.1
11
1.2
1.2
III
281/4
19
II
FI
281/5
21
1.15.6
0
Z
III
1.1
7.6
1.1
1.1
Öffentliche Parks (große öffentliche Grünanlagen)
kleine, öffentliche, strukturreiche Grünanlagen,
Abstandsflächen
Hausgärten, kleine, öffentliche, strukturarme Grünanlagen,
Abstandsgrünflächen
5.4
Extensivrasen, Rasen in besiedeltem Gebiet
5.6
Extensiv gepflegte Straßenränder
7.1
Extensiv begrünte Dachfläche
7.4
Unbefestigte Wege, Plätze und Stellplätze, Schotterrasen
7.5
Durchlässige Beläge, z.B. Schotter, Rasenpflaster
7.6
Versiegelte Flächen
7.6
Gebäude
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4160
5.3
1.1
1.1 5.3
280/8
5.3
1.1
330/85
5.3
5.4
2.3
An de r Eh
renhalle
7.6
330
Kartengrundlage :
DSGK: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung
2.3
1.1
1.1
5.1
25
I
5.4
1.1
Großflächige Feldgehölze, Baumhecken
Untersuchungsgebiet
281/10
FII
1.1
5.4
1.1
F
II F
II
FII
5.3
1.1
1.1
1.1
281/6
Z
III
23
5.4 1.1
5.6
17
II
III
all
ee
5.6 1.1
1.1
5.4
th
eiß
281/1
1.1
5.3
1.1
1.1
1.1
1.1
1.2
1.25.6
5.3
1.1
1.1
1.2
1.1
13
II
III
9
Sc
hu
l
5.6 5.6
1.1 1.1
1.1
1.1
28
1 /2
284
1.1
1.2
1.1
1.1
2.3
II
7
280/4
1.1
1.1
1.2
1.1
5.6
5.6 1.1
1.1 1.1
1.2
5.6
1.2
1.1
1.1
1.2
5.6
1.2
1.2
5.6
1.1
5.4 1.1
1.2
1.1
5.1
7.6
7.5
330/8 4
1.1
1.1
1.1
1.1
330
1.1
281
I
1.1
1.1 5.3
1.1
5.3
7.1
5X
VI
1.1
1.1
1.1
1.1
I
5.3
7.6
24V
5.1
5.2
296/2
1.2
1.1
7.6
5.4
5.1
5.4
5.3
5.3
I
1.1
330/3
1.1
1.1
1.1
5.4
7.4
5.4
1.2
5.3
5.4
7.6
1.1
1.1
1.1
7.6
20 V
1.1
7.6 5.4
1.2
164/14
1.1
1 /8
28
5.4
5.4
330/4
1.1
1.1
1.1
1.1
1.1
1.1
5.3
5.3
Nichtheimische Bäume, Baumgruppen, Alleen
1 /7
28
5.4
5.4
7.61.1 7.6
1.2 1.2
5.4
5.4
1.1
1.1
1.1
1.1
1.2
1.1
1.2
lle
ha
en
5.1
1.1
1.2
1.2
1.1
5.4
3a
1.1
r
Eh
1.11.1
1.1
5.4 5.1
5.1
1.1 1.2
1.1
1.1
1.2
1.1
1.1
5.1
1.17.6
5.3
21
16 V
5.4
1.2
7.6
5.4
1.1
5.4
1.1
1.1 5.4 1.2
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5.4
1.1
1.1
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de
1.1
1.1 5.4
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1.1
1.1
An
1.1
1.1
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1.1
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1.2
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Parsifalstraße
25
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Heimische Bäume, Baumgruppen, Alleen
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Biotop-/Nutzungstypen nach Anlage 2 zur
KostenerstattungsbetragsS der Stadt Nürnberg
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Änderung des
Bebauungsplans Nr. 4160
44 II
Biotop-/ Nutzungstypen
Bestandssituation
F
I
50 II
48
0
379
100
Meter
Großweidenmühlstr. 28a-b
90419 Nürnberg
Tel.: 0911/310427-10
Fax: 0911/310427-61
1:2.000
Nürnberg, den 24.10.2019
Bearbeitung: BW, MW, SG
6
16
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1.2
330/8 4
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1.2
5.3
7.6 7.6
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1.1
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1.2
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1.2
1.2
5.4
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1.1
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5.4
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5.6
1.2
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1.1
5.4
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1.1
1.2
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5.6
1.2
1.1
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5.6
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1.2
1.2
III
281/4
19
II
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281/5
21
1.15.6
F
II F
II
1.1
7.6
1.1
1.1
1.1
1.1
Öffentliche Parks (große öffentliche Grünanlagen)
kleine, öffentliche, strukturreiche Grünanlagen,
Abstandsflächen
Hausgärten, kleine, öffentliche, strukturarme Grünanlagen,
Abstandsgrünflächen
5.4
Extensivrasen, Rasen in besiedeltem Gebiet
5.6
Extensiv gepflegte Straßenränder
7.1
Extensiv begrünte Dachfläche (Anteil 40%)
7.4
Unbefestigte Wege, Plätze und Stellplätze, Schotterrasen
7.5
Durchlässige Beläge, z.B. Schotter, Rasenpflaster
7.6
Versiegelte Flächen
7.6
Gebäude
8.3
Technische Regenwasserversickerung bzw. Trennsystem
281/10
25
I
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4160
5.3
1.1
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330/85
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5.4
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1.1
5.1
Untersuchungsgebiet
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5.3
1.1
1.1
1.1
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5.6
17
II
III
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5.6 1.1
Kartengrundlage :
DSGK: Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung
2.3
1.2
1.1
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An
Parsifalstraße
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1.1
5.3
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1.1
1.2
1.1
1.1
5.3
1.1
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1.2
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5.3
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5.6
Großflächige Feldgehölze, Baumhecken
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5.4 1.11.1
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1.2 7.65.4
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Nichtheimische Bäume, Baumgruppen, Alleen
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5.3
Heimische Bäume, Baumgruppen, Alleen
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164/2
Biotop-/Nutzungstypen nach Anlage 2 zur
KostenerstattungsbetragsS der Stadt Nürnberg
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III
I
286/20
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25
79
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Änderung des
Bebauungsplans Nr. 4160
44 II
Biotop-/ Nutzungstypen
Planungssituation
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I
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100
Meter
Großweidenmühlstr. 28a-b
90419 Nürnberg
Tel.: 0911/310427-10
Fax: 0911/310427-61
1:2.000
Nürnberg, den 24.10.2019
Bearbeitung: BW, MW, SG
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166M
176M
181M
845
175M
174M
802
M:\Projekte_Nürnberg\Stadt_Nürnberg\Meistersingerhalle\Grundlagen\Baumbestand\Baumbestand_Neubau_Konzerthaus_aktueller_Bestand_GK_20190820.dwg
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190M
998
184M
1025
191M
Nr.
Art der Änderungen bzw. Ergänzungen
Datum
Zeichen
5
Ergänzung Bäume südlich und westlich Hotel, gefällte Bäume
14.10.2019
HE
4
Ergänzung Erhaltungswürdigkeit Baum Nr. 162
14.08.2019
SG
3
Ergänzung Bäume Südseite Meistersingerhalle
31.07.2019
NW
2
Anpassung Standort Baum: 80, 120, 121, 122, 162, D, E
19.11.2018
HE
1
Anpassung Kronenverlauf
15.11.2018
HE
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189M
188M
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187M
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185M
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1027
1030
1022
Grundlagenplan
186M
1032
1033
Auftraggeber:
Begutachtungsbereich
330
Baumdarstellung Stadtgrundkarte
330
Stadt Nürnberg
Planungs- und Baureferat
Stab Projektbaudienststelle
Kulturgroßbauprojekte
Bauhof 9
90402 Nürnberg
1
Baum Bestand
Bauvorhaben:
1
0
DSGK aus Geobasisdaten: © Bayerische Vermessungsverwaltung
50 m
Großweidenmühlstr. 28a-b
90419 Nürnberg
Tel.: 0911/310427-10
Fax: 0911/310427-61
Baum gefällt (Oktober 2019)
Hinweis:
Baumstandorte basierend auf
Bestandsplan vom 31.07.2019
Amt für Geoinformation und Bodenordung
NO34-01-01
Neubau Konzerthaus
Schultheißallee
Baumbestandsplan
90478 Nürnberg
Nürnberg, den 08.10.2018
RS, KW, HE
M 1:500
A0
Ö 11
Beschlussvorlage
Stpl/164/2020
Beratung
Datum
Behandlung
Ziel
Ferienausschuss
22.04.2020
öffentlich
Beschluss
Betreff:
Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 84
für ein Gebiet östlich der Sibeliusstraße, Fl.Nr. 229/14, Gmkg. Erlenstegen
Erlass der Satzung
Anlagen:
Entscheidungsvorlage
Übersichtsplan
Satzung
Sachverhalt (kurz):
Für das an der Sibeliusstraße gelegene Grundstück Fl.Nr. 229/14, Gemarkung Erlenstegen,
wurde am 21.03.2018 ein Bauantrag zur Errichtung eines 2-gruppigen Kindergartens, einer
Tagesbetreuung für Senioren mit Hausmeisterwohnung und Tiefgarage eingereicht. Dem
entgegen steht die Zielsetzung der Änderung des Bebauungsplans Nr. 3656, die
planungsrechtliche Sicherung der bestehenden Grünfläche als "Öffentliche Grünfläche Parkanlage" entsprechend der Darstellung im wirksamen Flächennutzungsplan zu verfolgen.
Das Änderungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 3656 wurde in der Sitzung des
Stadtplanungsausschusses vom 26.04.2018 eingeleitet. Die Durchführung der frühzeitigen
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ist für das 2. Quartal 2020 vorgesehen.
Da die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 3656 noch nicht rechtsverbindlich ist, wird zur
Sicherung der grünordnerischen Ziele die Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 84 um ein
Jahr erforderlich. Die Satzung über die Verlängerung wird anschließend ortsüblich im Amtsblatt
bekanntgemacht.
1.
Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein
(→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
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382
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage Stpl/164/2020
€ Folgekosten
Gesamtkosten
€ pro Jahr
dauerhaft
nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv
€ davon Sachkosten
€ pro Jahr
davon konsumtiv
€ davon Personalkosten
€ pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Nein
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
(→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von
Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein
3.
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
Die Veränderungssperre sichert lediglich eine Planung. Daher ist die DiversityRelevanz im Rahmen der Bebauungsplanänderung zu überprüfen.
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383
Stadt Nürnberg
4.
Beschlussvorlage Stpl/164/2020
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Seite 3 von 4
384
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage Stpl/164/2020
Beschlussvorschlag:
Der Stadtplanungsausschuss beschließt die erstmalige Verlängerung der Satzung über die
Veränderungssperre Nr. 84 für ein Gebiet östlich der Sibeliusstraße, Fl.Nr. 229/14, Gemarkung
Erlenstegen, wie es sich aus dem beiliegenden Satzungsentwurf ergibt.
Seite 4 von 4
385
Ö 11
Beilage
Betreff:
Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 84
für ein Gebiet östlich der Sibeliusstraße, Fl.Nr. 229/14, Gmkg. Erlenstegen
Erlass der Satzung
Entscheidungsvorlage
Ausgangssituation
Das an der Sibeliusstraße gelegene Grundstück Fl.Nr. 229/14, Gemarkung Erlenstegen, befand
sich vormals im Eigentum der katholischen Kirchenstiftung St. Karl Borromäus und hat sich im
Laufe der Jahre zu einem Teil der Parklandschaft entwickelt. Die Kirchenstiftung hat das
Grundstück zwischenzeitlich an einen Privateigentümer veräußert. Mit Eingangsdatum
21.03.2018 lag bei der Bauordnungsbehörde ein Bauantrag zur Errichtung eines 2-gruppigen
Kindergartens und einer Tagesbetreuung für Senioren mit Hausmeisterwohnung und Tiefgarage
vor.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 3656, der seit
dem 21.06.1972 rechtsverbindlich ist und hier ein Allgemeines Wohngebiet mit der
Zweckbestimmung „Baugrundstück für den Gemeinbedarf - Kirche und Kindergarten“ festsetzt.
Die Darstellung im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg widerspricht den
Festsetzungen im Bebauungsplan, da hier im Zuge der Neuaufstellung des FNP eine
Einbeziehung in die angrenzende Flächendarstellung des Platnersbergs als Freifläche öffentliche Park- und Grünanlage - erfolgte. Das beantragte Vorhaben ist nach derzeitigem
Planungsrecht wohl als zulässig zu beurteilen. Die Verwirklichung würde zu einer erheblichen
Beeinträchtigung der Parkanlage Platnersberg führen und einen weiteren Verlust ökologisch
sensibler Grünflächen im Stadtgebiet darstellen.
Am 26.04.2018 wurde daher die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3656 für das Gebiet
zwischen Schubertstraße, Platnersberg, Erlenstegenstraße, Grimmstraße und Steinplattenweg
eingeleitet. Zwischenzeitlich wurden intensiv Standortalternativen geprüft. Kurzfristig verfügbare
geeignete Standorte, die auch die Zustimmung des Antragstellers gefunden hätten, wurden
jedoch nicht gefunden. Auch die Bedarfssituation in Erlenstegen wurde vertieft betrachtet, mit
dem Ergebnis, dass in Erlenstegen derzeit kein weiterer Kita-Bedarf im Krippen-, Kindergartenund Hortbereich bestätigt werden kann.
Da die Änderung zum Bebauungsplan Nr. 3656 noch nicht rechtsverbindlich ist, die
Rechtsverbindlichkeit kurzfristig nicht erzielt werden kann und die Durchführung durch das in dem
Bauantrag dargestellte Vorhaben unmöglich gemacht bzw. wesentlich erschwert werden würde,
ist es zur Sicherung der grünordnerischen Ziele erforderlich, die Verlängerung der
Veränderungssperre Nr. 84 zu erlassen.
Nach der Beschlussfassung durch den Stadtplanungsausschuss wird die Satzung im Amtsblatt
ortsüblich bekanntgemacht (§ 16 Abs. 2 Baugesetzbuch).
Im II. Quartal 2020 sollen nunmehr die frühzeitigen Beteiligungen zur Änderung des
Bebauungsplans Nr. 3656 durchgeführt werden.
Kosten
Durch den Erlass der Verlängerung der Veränderungssperre entstehen keine Kosten.
Durch die Sicherung der Planungsziele und der damit erforderlichen Änderung des
Bebauungsplans Nr. 3656 entstehen unter Umständen Entschädigungsansprüche des
Eigentümers gegen die Stadt Nürnberg. Dies ist im Rahmen des Verfahrens zum Bebauungsplan
Nr. 3656 genauer zu betrachten.
1
386
Zeitliche Umsetzung
Die Stadt verlängert die Geltungsdauer der Veränderungssperren um ein Jahr. Wenn besondere
Umstände es erfordern, kann die Veränderungssperre nochmals um ein Jahr verlängert werden
(§ 17 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch).
Fazit
Anlässlich der Sicherung der Planungsziele der am 02.05.2018 eingeleiteten Änderung des
Bebauungsplans Nr. 3656 für das Gebiet zwischen Schubertstraße, Platnersberg,
Erlenstegenstraße, Grimmstraße und Steinplattenweg, Gmkg. Erlenstegen soll die
Veränderungssperre Nr. 84 verlängert werden.
2
387
ÜBERSICHTSPLAN ZUR
VERÄNDERUNGSSPERRE NR. 84
"SIBELIUSSTRASSE"
Ö 11
229/
23
für ein Gebiet östlich der Sibeliusstraße, Fl. Nr. 229/14, Gmkg. Erlenstegen
Sib
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22
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229/13
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13
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262/11
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262/13
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229/18
262/9
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9
22
22
1
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11
229/32
262/15
229/19
229/36
11
5
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22
227/15
227/7
227/19
229/34
228/10
229/39
7
229/35
262/14
229/33
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227/6
/14
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229/20
228/8
228/7
17b
227
227/8
228/4
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22
23
228/2
17a
25 228/9
21
19
6
227/13
15
227/9
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs
227/18
/6
GMKG:
228 ERLENSTEGEN
ohne Maßstab
Stadtplanungsamt / Verbindliche Bauleitplanung
Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung / Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet.
388
PLANNAME: 84_EINL_20180417_sr-UE
8
227
a
Ö 11
SATZUNG ÜBER DIE VERLÄNGERUNG DER VERÄNDERUNGSSPERRE NR. 84
Vom ........................
Die Stadt Nürnberg erlässt aufgrund der
§§ 14,16 und 17 des Baugesetzbuchs (BauGB), neugefasst durch Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I. S. 3634) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 5
Abs. 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2019 (GVBl. S. 737)
folgende Satzung:
§1
Die Geltungsdauer der Veränderungssperre Nr. 84, umfassend das im Plan des Stadtplanungsamtes vom 12.04.2018 (Maßstab 1:1000) durch die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs begrenzte Gebiet östlich der Sibeliusstraße, Fl.Nr. 229/14, Gemarkung Erlenstegen, Satzung der Stadt
Nürnberg vom 30.05.2018 Amtsblatt (Seite 232), wird um ein Jahr verlängert. Der Plan ist als Anlage
Bestandteil dieser Satzung.
Die Veränderungssperre tritt somit unter Abweichung von § 3 der Satzung vom 25.05.2018 spätestens mit Ablauf des 30.05.2021 außer Kraft. Eine etwaige nochmalige Verlängerung ihrer Geltungsdauer nach § 17 Abs. 2 BauGB bleibt unberührt.
§2
Diese Satzung über die Veränderungssperre Nr. 84 tritt mit ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in
Kraft.
Nürnberg,
Stadt Nürnberg
Oberbürgermeister
389
Ö 12
Beschlussvorlage
Vpl/144/2020
Beratung
Datum
Behandlung
Ziel
Ferienausschuss
22.04.2020
öffentlich
Beschluss
Betreff:
Digitalisierung und Elektrifizierung von Parkraum
Sachverhalt (kurz):
Im Zusammenhang mit den Förderprogrammen des Bundes zur Reduzierung der Emissionen
durch den Kfz-Verkehr in den von Stickoxidgrenzwertüberschreitungen betroffenen Kommunen
hat die N-ERGIE das Projekt „Digitalisierung und Elektrifizierung von Parkräumen“ initiiert und
eine Förderzusage aus dem Sofortprogramm Saubere Luft in Höhe von rd. 3,8 Millionen Euro
erhalten. Davon sollen Stellplätze mit Parkraumsensorik ausgestattet, intelligente
Wandladestationen für E-Autos errichtet sowie Daten zur Parkplatzverfügbarkeit und zur
Steuerung von Parktarifen bereitgestellt werden. Ziel ist es, den notwendigen Kfz-Verkehr in
und nach Nürnberg nachhaltiger und emissionsärmer zu gestalten.
Von der N-ERGIE wurden neben drei Standorten in Fürth im Nürnberger Stadtgebiet private
Parkflächen am Flughafen und in der Sandreuthstraße sowie die öffentlichen Park&RideAnlagen Langwasser Süd, Herrnhütte und Am Wegfeld ausgewählt. Langwasser Süd und
Herrnhütte sollen je mit 40 E-Ladepunkten ausgestattet werden, Am Wegfeld mit 32 ELadepunkten. Alle Stellplätze erhalten Parksensoren. So soll die Auslastung identifiziert und
anhand dieser sowie aktueller Luftschadstoffwerte und Verkehrsbelastungen die Höhe des
Parktarifs angepasst werden. Ziel ist außerdem, die Intermodalität von Wegeketten durch die
Verknüpfung der Parkflächen mit umweltfreundlichen und/ oder innovativen Verkehrsmitteln,
insbesondere ÖPNV, Fahrrad- und E-Scooter-Verleihsystemen oder (E)-Carsharing
herzustellen bzw. zu verbessern.
Die intensive Ausstattung der Park&Ride-Anlagen mit Ladeinfrastruktur fördert den Ausbau der
Elektromobilität. Es gelten die Bedingungen des Rahmenvertrags zum Ausbau von Ladesäulen
für Elektrofahrzeuge zwischen Stadt Nürnberg und N-ERGIE.
Aus städtischer Perspektive wird das Projekt grundsätzlich unterstützt, da die Ziele den nichtnotwendigen Kfz-Verkehr möglichst auf die Verkehrsmittel des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad,
Fuß) zu verlagern und gleichzeitig Anreize geschaffen werden den notwendigen Kfz-Verkehr
möglichst emmissionsfrei abzuwickeln, unterstützt wird. Allerdings muss im Zuge der
Umsetzung die Flexibilität gewährleistet bleiben, gegebenenfalls Installationen rückzubauen
oder nicht in Anspruch zu nehmen. Durch die Errichtung von 20 bzw. 16 Ladesäulen mit je zwei
Ladepunkten entfallen dementsprechend Stellplätze für konventionell betriebene Fahrzeuge,
die bislang von Park&Ride-Kunden sehr gut angenommen werden. Somit besteht das Risiko,
langjährige Park&Ride-Nutzende dazu zu bewegen, die jeweiligen Wege vollständig mit dem
privaten Pkw zurückzulegen, statt für eine Teilstrecke auf den ÖPNV umzusteigen. Die
Vernetzung der erhobenen Parkgebühren mit aktuell gemessenen Verkehrs- und
Luftschadstoffdaten darf bei niedrigen Belastungen keinen zusätzlichen Anreiz für die Nutzung
des eigenen Pkws liefern. Sollte sich daher abzeichnen, dass das Projekt nicht zu umwelt- und
stadtverträglicherem Verkehr beiträgt oder anderweitige Konflikte entstehen, muss sich die
Stadt vorbehalten, gegenzusteuern.
Seite 1 von 4
390
Stadt Nürnberg
1.
Beschlussvorlage Vpl/144/2020
Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein
(→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
€ Folgekosten
Gesamtkosten
€ pro Jahr
dauerhaft
nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv
€ davon Sachkosten
€ pro Jahr
davon konsumtiv
€ davon Personalkosten
€ pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
(→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von
Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Seite 2 von 4
391
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage Vpl/144/2020
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein
3.
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
4.
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Seite 3 von 4
392
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage Vpl/144/2020
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, das Projekt "Digitalisierung und
Elektrifizierung"
zu begleiten mit dem Ziel, Verbesserungen für die Park&Ride-Situation in Nürnberg zu
erreichen.
Es sollen die Bedingungen des Rahmenvertrags zum Aufbau von Ladesäulen für
Elektrofahrzeuge zwischen Stadt Nürnberg und N-ERGIE gelten.
Seite 4 von 4
393
Ö 13
Beschlussvorlage
Vpl/145/2020
Beratung
Datum
Behandlung
Ziel
Ferienausschuss
22.04.2020
öffentlich
Beschluss
Betreff:
Bennostraße, Einbau einer Fußgängerschutzinsel
Anlagen:
Straßenplan_2.2114.2.1
Sachverhalt (kurz):
Seit einigen Jahren erreichen die Verwaltung immer wieder Anfragen aus der Bürgerschaft, wie
der Schulweg entlang der Schafhofstraße zur Paul-Moor-Schule sicherer gestaltet und
verbessert werden kann. In der Bürgerversammlung am 06. März 2018 wurde bemängelt, dass
Schulkinder nur schwer die Bennostraße queren können.
In einem ersten Schritt wurde für die Erreichbarkeit der Schule aus Richtung Norden an der
Kreuzung der Neumeyerstraße vom Verkehrsausschuss am 19.09.2019 der Neubau einer
Lichtsignalanlage beschlossen. Für die Schüler, die aus Richtung Süden zur Schule gehen, ist
die Querung der Bennostraße notwendig. Dafür wurde der Einbau einer Fußgängerschutzinsel
geplant.
In der Bennostraße wurden 2015 der südliche Gehweg saniert und beidseitig Radstreifen
markiert. Der nördliche Gehweg ist aktuell nur provisorisch befestigt. Durch parkende
Fahrzeuge halb auf dem Gehweg ist der Bereich für Fußgänger eingeengt und der Radstreifen
wird immer wieder zugeparkt. Mit dem Bau einer Längsparkbucht und der endgültigen
Befestigung des Gehweges wird dieser Missstand beseitigt. Zusätzlich können in der
Bennostraße vier Bäume gepflanzt werden.
Durch die Neuordnung des Querschnittes kann die Grundstücksgrenze östlich des Anwesens
Bennostraße 9 angepasst und die nicht mehr benötigte Fläche verkauft werden.
Die Maßnahme soll voraussichtlich im Jahr 2021 umgesetzt werden. Die geschätzten Kosten
betragen ca. 469.000 €. Die Finanzierung erfolgt aus dem "Straßenherstellung und -ausbau".
Seite 1 von 4
394
Stadt Nürnberg
1.
Beschlussvorlage Vpl/145/2020
Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein
(→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
469.000 € Folgekosten
Gesamtkosten
4.345 € pro Jahr
dauerhaft
nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv
€ davon Sachkosten
€ pro Jahr
davon konsumtiv
€ davon Personalkosten
€ pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Die Finanzierung erfolgt aus dem Straßenherstellung und -ausbau.
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
(→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von
Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Seite 2 von 4
395
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage Vpl/145/2020
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein
3.
4.
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
Durch den Einbau einer Fußgängerschutzinsel können zukünftig auch
mobilitätseingeschränkte Personen die Bennostraße sicherer queren.
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
VB
Seite 3 von 4
396
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage Vpl/145/2020
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss beschließt den Einbau einer Fußgängerschutzinsel gemäß
Straßenplan
Nr. 2.2114.2.1 vom 22.09.2014 mit letzter Änderung vom 02.10.2019 und empfiehlt die
erforderlichen Grundstücksgeschäfte zu tätigen.
Seite 4 von 4
397
I
5 III
/28
3
I
652
7 II
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9
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3
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Bennostraß
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I
652
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652/10
652
Ö 13
/1 3
344
I
398
Ö 14
Beschlussvorlage
Vpl/146/2020
Beratung
Datum
Behandlung
Ziel
Ferienausschuss
22.04.2020
öffentlich
Beschluss
Betreff:
Radschnellverbindung Nürnberg-Erlangen - Abschnitt 1
Anlagen:
Entscheidungsvorlage
Straßenplan_2_2305_2_1a_28_01_20
Straßenplan_2_2305_2_1b_11_11_19
Straßenplan_2_2305_2_1c_10_09_19
Straßenplan_2_2305_2_1d_27_03_20
Straßenplan_2_2305_2_1e_27_03_20
Sachverhalt (kurz):
Die im Rahmen der Machbarkeitsstudie für Radschnellverbindungen in der Metropolregion
projektierte Trasse zwischen Nürnberg und Erlangen wurde weiter beplant. Im dicht bebauten
Abschnitt der Nürnberger Nordstadt verläuft die Radschnellverbindung zwischen dem Maxtor
und dem Nordring. Der Radverkehr wird dort über Fahrradstraßen geführt und priorisiert. Diese
Fahrradstraßen verlaufen auf insgesamt ca. 1,7 km über die Friedrichstraße,
Schweppermannstraße, Pilotystraße und den Kleinreuther Weg bis zum Nordring. Hierfür wird
in Teilen der Straßenquerschnitt geändert, Parkplätze (neu) geordnet, das Kopfsteinplaster
teilweise entfernt, Bäume gepflanzt und in Kreuzungsbereichen durch Beschilderung und
Rotmarkierung Vorrang für den Radverkehr geschaffen. Die Fahrradstraßen sollen unter
Berücksichtigung der hohen Förderanforderungen ausschließlich für den Anlieger-Kfz-Verkehr
freigegeben werden, um den Radverkehr möglichst weitreichend zu priorisieren. Dies ist
aufgrund des geringen Durchgangsverkehrsanteils verkehrlich und straßenverkehrsrechtlich
möglich.
Für die gesamte Maßnahme fallen grob geschätzte Kosten in Höhe von ca. 2,3 Mio € an.
Die Finanzierung - insbesondere unter Berücksichtigung von Fördermöglichkeiten des Bundes
bzw. des Freistaat Bayerns - wird im Detail noch geklärt. Hierzu erfolgen Gespräche mit dem
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und den Institutionen des Freistaat
Bayerns.
Seite 1 von 4
399
Stadt Nürnberg
1.
Beschlussvorlage Vpl/146/2020
Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein
(→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten
2.300.000 € Folgekosten
dauerhaft
davon investiv
€ pro Jahr
nur für einen begrenzten Zeitraum
2.300.000 € davon Sachkosten
€ davon Personalkosten
davon konsumtiv
€ pro Jahr
€ pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
(→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von
Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Seite 2 von 4
400
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage Vpl/146/2020
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein
3.
4.
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
Die Schaffung von Radschnellverbindungen fördern den Radverkehr und
erweitern zukünftig die Möglichkeiten für den Pendlerverkehr.
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
VB
SÖR
Seite 3 von 4
401
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage Vpl/146/2020
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss beschließt die Straßenpläne
2.2305.2.1a vom 02.08.2018 mit letzter Änderung vom 28.01.2020
2.2305.2.1b vom 02.08.2018 mit letzter Änderung vom 11.11.2019
2.2305.2.1c vom 02.08.2018 mit letzter Änderung vom 10.09.2019
2.2305.2.1d vom 02.08.2018 mit letzter Änderung vom 27.03.2020
2.2305.2.1e vom 02.08.2018 mit letzter Änderung vom 27.03.2020
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung die Finanzierung unter Berücksichtigung der
Fördermöglichkeiten für Radschnellverbindungen zu klären.
Seite 4 von 4
402
Ö 14
Radschnellverbindung Nürnberg-Erlangen - Abschnitt 1
Entscheidungsvorlage
Im Rahmen der 2017 erstellten Machbarkeitsstudie für Radschnellverbindungen in der Metropolregion Nürnberg haben sich sieben näher zu untersuchende Trassen für Radschnellverbindungen ergeben, von den fünf auf Nürnberg Stadtgebiet liegen.
Eine dieser Radschnellverbindungen ist die Trasse Nürnberg – Erlangen.
Für die Trasse wurde bereits 2019 eine Planungsvereinbarung mit dem staatlichen Bauamt
geschlossen, die die Zuständigkeiten der Planung der einzelnen Teilabschnitte regelt.
Die Radschnellverbindung führt gemäß der Machbarkeitsstudie vom Nürnberger Maxtor über
die Friedrichstraße, Schweppermannstraße, Pilotystraße und Kleinreuther Weg nach Norden
bis zum Nordring. Die weitere Führung ist noch nicht festgelegt.
Die Route weiter Richtung Erlangen spätestens ab Marienbergstraße erfolgt westlich der Erlanger Straße und ab dem Verschwenk der Stadt-Umland-Bahn westlich von dieser bis zum
Reutleser Weg an der Stadtgrenze Nürnbergs. Entlang der Erlanger Straße verläuft der Radschnellweg entlang der geplanten Trasse der Stadtumlandbahn und wird mit dieser geplant.
Als erster Teil der gesamten Radschnellverbindung wurden nun Straßenpläne für den ca. 1,7
km langen Abschnitt zwischen Maxtor und Nordring in der Nürnberger Nordstadt erstellt.
Friedrichstraße
In der Friedrichstraße wird das in Resten noch verbliebene Kopfsteinpflaster im
Straßenraum entfernt und durch Asphalt ersetzt, um dem hohen Standard einer Radschnellverbindung zu entsprechen. Willkommener Nebeneffekt ist mehr Ruhe für die Anwohner und
verbesserte Verkehrssicherheit des neuen Belages. Zwischen
Meuschelstraße und Schweppermannstraße wird aufgrund der hochwertigen städtebaulichen Bebauung (Ensembleschutz) das Kopfsteinpflaster durch einen hochwertigen Pflasterbereich (analog Gestalthandbuch / Ausbauzustand U-Bahnhof), der
radverkehrstauglich ist, ausgetauscht. Im Zuge dessen wird auch der Straßenquerschnitt
neugestaltet. Parkbuchten werden geordnet, Bäume – wo möglich - im Duktus einer Allee
gepflanzt, eine LSA im Knotenpunkt mit der Pirckheimerstraße errichtet und Kreuzungsbereiche beschildert und rot markiert.
Schweppermannstraße
In der Schweppermannstraße werden die Kreuzungsbereiche angepasst, beschildert und rot
markiert, um dem Radverkehr Vorrang zu geben.
Pilotystraße
In der Pilotystraße werden die Kreuzungsbereiche angepasst, beschildert und rot markiert,
um dem Radverkehr Vorrang zu geben
403
Quartiersplatz Kleinreuther Weg
Der Platz wird komplett neugestaltet. Der Rad- und Fußverkehr fügt sich in die bestehende
Situation rund um die dortigen Baumstandorte ein. Der Radverkehr wird in einer definierten
Route von der Pilotystraße über den Quartiersplatz in den Kleinreuther Weg geleitet. Die
Engstelle in der Radschnellverbindung wird im Sinne einer Platzgestaltung vor Ort hingenommen. Verhandlungen um erforderliche Flächen im nördlichen Bereich des Platzes zur
Realisierung der Planung sind bereits in Abstimmung zwischen LA und den Grundstückseigentümern.
Kleinreuther Weg
Im Kleinreuther Weg werden die Kreuzungsbereiche angepasst, beschildert und rot markiert,
um dem Radverkehr Vorrang zu geben.
Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen
Die gesamte Strecke wird künftig als Fahrradstraße beschildert. Eine Fahrradstraße ist eine
ausdrücklich für Radfahrende vorgesehene Straße. Hier haben sie Vorrang und dürfen nebeneinander fahren. Per Zusatzschild wird der Kfz-Verkehr nur für Anlieger freigegeben. Als
Höchstgeschwindigkeit gilt Tempo 30. Im Zuge der Fahrradstraße wird die „rechts vor links“Regelung aufgehoben.
Lichtsignalanlage Friedrichstraße / Pirckheimerstraße
Im Knotenpunkt Pirckheimerstraße – Friedrichstraße wird eine neue Lichtsignalanlage errichtet. Sie dient den Radfahrenden im Zuge der Radschnellverbindung für eine zügige und vor
allem sichere Querung der stark befahren Pirckheimerstraße.
Kosten und Förderung
Für die gesamte Maßnahme fallen voraussichtlich Kosten in Höhe von rund 2,3 Mio. € an.
Die Finanzierung – insbesondere unter Berücksichtigung von Fördermöglichkeiten - wird im
Detail aktuell geklärt. Die Verwaltung befindet sich derzeit in intensivem Austausch mit Bundund Landesministerien zur Klärung versprochener Finanzmittelförderungen für Radschnellverbindungen, da die Förderregularien noch nicht klar sind. Derzeit sind laut Aussage der Ministerien kaum Gelder für RSV-Projekte abgerufen worden, weshalb Planungen zügig in
formlosen Anträgen eingereicht werden sollen.
Die Verwaltung begehrt einen Beschluss für den ersten Abschnitt einer Radschnellverbindung Richtung Erlangen. Damit soll die Verwaltung die Finanzierung unter Berücksichtigung
der Fördermöglichkeiten klären und die Planung vorantreiben.
404
25
VZ 274.1
354/3
siehe Detail 1
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2
308/2
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307
frei
6
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Cranachstr
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Piktogramm
Fahrradstraße
1,00m x 1,20m
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Kraftfahrzeuge frei
Abstand Breitstrich zu
Fläche "rot gefärbt"
Lageplan
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Bräuning-Fürbach
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306/10
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306/7
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Detail 2
Detail 1
53
18
Nordring
VZ 138-10
51
15
0
8 /1
30
Fahrradstraße
16
Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung
Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet
45
VZ 244.1
mit Zusatzschild
siehe Detail 2
20
18
Dieser Plan ist urheberrechtlich geschützt
43
VZ 205
VZ 274.2
39
VZ 274.1
37
VZ 301
1
VZ 244.2
VZ 274.1
VZ 244.1
mit Zusatzschild
siehe Detail 2
Quartiersplatz
309/2
22
20
Plangrundlage: Amt für Geoinformation und Bodenordnung
0 cm
siehe Detail 1
3
VZ 274.1
entfernen
315/2
S - 3/3
309/22
m
r We g
32
38a
3c
Kleinreuthe
eg g
dw
Ra ierun
k
r
Ma
6385
Kleinreuther Weg
siehe Detail 1
Kleinreuther Weg
VZ 274.2
n
nge it
dlu arke
n
a
b
erh nst
in V die 5
LA Grund r. 31
Fl.N
um
36a
62
78
/1
315
320/1
56a
VZ 301
siehe Detail 1
Legende Quartiersplatz:
Plan-Nr. Stpl/3-04/2018
begehbare Kalkschotterdecke Planung
offene Baumscheiben Planung
Betonsteinpflaster 16 x 16
VZ 244.1
mit Zusatzschild
siehe Detail 2
38
50
54
56
305/3
76
305
305/12
58
305/6
68
74
3 22
/7
316
316
294
70
ra
ße
De
ta
il 1
305/2
305/11
305/4
60
294/2
72
/8
305/8
294/6
29
354
80a
VZ 244.2
3cm 0cm
5
Cranachstraße
Nordring
294/3
354/2
31 6
40
VZ 205
VZ 274.2
VZ 244.2
VZ 274.1
42
52
60a
VZ 244.1
mit Zusatzschild
siehe Detail 2
Ö 14
lo
t
/5
316
316/1
297/5
294/5
26
66
82
Pi
9
302/1
296
353/1
28
298/5
31
34a
30
VZ 138-10
298/4
VZ 274.2
entfernen
e
raß
hst
rric
Ha
44
16.08.18
Meier
Bestandsaufnahme
03.05.19
Br-Fürbach
Instruktionserg.
02.08.19
Br-Fürbach
Umbau Variante C
10.09.19
Br-Fürbach
Instruktionserg. intern
11.11.19
Br-Fürbach
Grunddienstbarkeit
28.01.20
Br-Fürbach
Baumscheibe
Kleinreuther Weg Variante C
zw. Nordring und
Harrichstraße
/3
317
26
8
raß
e
erst
22
59/
2
642/7
54
er g
K ob
58/2
56
13
57
17
642
/6
/6
316
VZ 244.1
mit Zusatzschild
siehe Detail 2
66
62
VZ 301
VZ 205
VZ 274.2
VZ 301
60
m
3cm
311
/5
11/1
4
11/5
8
11/5
6
11/5
7
gez. Wunder
Meier
Fahrradstraße
11/5
2
62
Kober
gerstra
ße
9/4
3
9 /1
0
9 /1
7a
Piktogramm
Fahrradstraße
1,00m x 1,20m
Zusatzschild
Kraftfahrzeuge frei
Abstand Breitstrich zu
Fläche "rot gefärbt"
Lageplan
2.2305 .2.1b
1
11/1
6
11/4
4
6
1
2
17
/1 2
the
rW
eg
11/4
2
28
16
5
lei
nre
u
311
3
4/2
9
rK
26
310
In n
e re
VZ
138
-10
310
/4
66
9 /1
11/4
3
7
11/4
5
11/
5
2
9 /1
/11
311
73
310/3
gez. Jülich
Bräuning-Fürbach
64
311
/10
314/3
314
11/5
4
9/2
traß
e
Gro
la
11
313
/5
art
ier
spl
Qu
9 /1 4
frei
71
308
/2
Detail 3
nds
311
313
313
/3
313
/6
atz
4
9/7
322/1
11/5
5
60
9/8
83
315
9/9
316/5
9
81
5
79
316/7
77
315
/2
75
316
/1
61
316
59
3/
Detail 2
Detail 1
69
31
30
VZ 205
VZ 274.2
VZ 274.1
14
Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung
Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet
57
0cm
12
Dieser Plan ist urheberrechtlich geschützt
73
VZ 244.1
mit Zusatzschild
siehe Detail 2
VZ 205
VZ 274.2
VZ 244.1
mit Zusatzschild
siehe Detail 2
16
32
51
il 1
Deta
siehe
VZ 274.2
0c
m
3 /3
VZ 274.1
VZ 244.1
mit Zusatzschild
siehe Detail 2
LA in Verhandlungen
um Grunddienstbarkeit
Fl.Nr. 315
S-
ße
49
m
VZ 301
67
3c
a
tystr
o
l
i
P
siehe Detail 1
47
VZ
VZ 244.2
274
.1
Pilotystraße
3 cm
65
Harrichstraße
Leg
Pla ende
n-N Qu
r. S arti
tpl/ ers
pla
3beg 04/20 tz:
e
offe hba 18
Be ne B re Ka
ton aum lks
c
ste
inp sche hotte
flas ibe rde
ter n P cke
16 lan
x 1 ung Planu
VZ
6
ng
274
.2
Radweg
Markierung
VZ 301
78
82
48
Pilotystraße
siehe Detail 1
siehe Detail 1
330/2
50
3c
siehe Detail 1
76
VZ
138
-10
50a
52
58
3cm
72
80
6385
58/20
645/2
VZ 274.1
6
11
58
330
/2
316
VZ 205
VZ 274.2
55
VZ 274.1
45
330
/3
59
VZ 244.1
mit Zusatzschild
siehe Detail 2
74
Plangrundlage: Amt für Geoinformation und Bodenordnung
5 4 /3
329
56/
2
58/2
54
Gro
l an
21
19
316/4
1
/5
642
15
12
/3
24
316
28a
55
d st r
aße
2
10
10
8
56/4
70
mit VZ 2
44
Z
sie usatz .1
he
De schild
tail
2
56/3
Großsteinpflaster im Bereich
Radfurt durch Asphalt mit
Rot-Einfärbung ersetzen
68
316/8
Ö 14
Reic
hs
traße
16.08.18
Meier
Bestandsaufnahme
03.05.19
Br-Fürbach
Instruktionserg.
02.08.19
Br-Fürbach
Umbau Variante C
10.09.19
Br-Fürbach
Instruktionserg. intern
11.11.19
Br-Fürbach
Grunddienstbarkeit
Pilotystraße Variante C
zw. Harrichstraße
und Haus Nr. 45
14
12
406
57/20
Uhlandstraße
13
7
5
z
at
pl
Piktogramm
Fahrradstraße
1,00m x 1,20m
/2
52
66
11
66/60
Großsteinpflaster im Bereich
Radfurt durch Asphalt mit
Rot-Einfärbung ersetzen
VZ 244.1
mit Zusatzschild
siehe Detail 2
66/58
27
VZ 205
VZ 274.2
VZ 301
39
49
51
53
VZ 274.1
siehe Detail 1
36
38
40
44
VZ 274.1
28
29
7
18
VZ 205
VZ 274.2
VZ 301
VZ 244.1
mit Zusatzschild
siehe Detail 2
VZ 205
VZ 274.2
53
VZ 205
VZ 274.2
46
VZ 244.1
mit Zusatzschild
siehe Detail 2
52
VZ 244.1
mit Zusatzschild
siehe Detail 2
VZ 274.1
80/50
80/51
80/5
3
/3 6
80
80/49
80/38
10
51/
80/37
80/41
80/34
80/40
49
25
9
51/
Kaulbachstra
ße
27
80/57
80 /61
dstraß
e
5
Uhlan
80/55
Meier
80/35
24
36
3
80/58
14
51/8
26
51/7
51/11
80/54
Lageplan
2.2305 .2.1c
80/56
47
50
22
23
gez. Jülich
Bräuning-Fürbach
Krelingstraße
20
16
51/12
gez. Wunder
80/39
51
/1 4
/1 3
51
51
51
80/52
22
11/40
siehe Detail 1
51/15
14/2
Schweppermannstraße
siehe Detail 1
VZ 274.1
38
78
16.08.18
Meier
Bestandsaufnahme
03.05.19
Br-Fürbach
Instruktionserg.
02.08.19
Br-Fürbach
Umbau Variante C
10.09.19
Br-Fürbach
Instruktionserg. intern
Schwepppermannstraße Variante C
zw. Pilotystraße 45 und
Krelingstraße
80/33
80/59
1
3
17
80/30
80/18
80/16
80/14
Kaulbachstraße
Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung
Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet
siehe Detail 1
m
VZ 301
VZ 274.1
61
59
57
VZ 301
51/2
VZ 301
11/41
e
straß
Piloty
Dieser Plan ist urheberrechtlich geschützt
3c
40
Plangrundlage: Amt für Geoinformation und Bodenordnung
3c
m
26
VZ 244.1
mit Zusatzschild
siehe Detail 2
VZ 205
VZ 274.2
siehe Detail 1
Schweppermannstraße siehe Detail 1
28
siehe Detail 1
55
VZ 244.1
mit Zusatzschild
siehe Detail 2
3c
m
VZ 244.1
mit Zusatzschild
siehe Detail 2
41
m
3c
3c m
VZ 274.1
66/44
66/56
VZ 274.1
VZ 205
VZ 274.2
66/57
66/54
52/8
9
VZ 102
VZ 301
entfernen
6385
/7
66/55
VZ 205
VZ 274.2
Abstand Breitstrich zu
Fläche "rot gefärbt"
/53
3
53/7
VZ 244.1
mit Zusatzschild
siehe Detail 2
Zusatzschild
Kraftfahrzeuge frei
66/59
VZ 301
25
Fahrradstraße
54
43
frei
9
20
VZ 274.1
23
35
Detail 3
52/
52
11/12
21
61
h
32
45
h
ac
lb
/6
Detail 2
ße
rt a
s
10
/6
44
11/13
15
u
Ka
52/11
52
c
ba
l
u
Ka
37
52/
53
5 3 /3
Großsteinpflaster durch
Asphalt ersetzen.
Im Bereich Radfurt
Rot-Einfärbung
siehe Detail 1
11/10
13
22
46
VZ 244.1
mit Zusatzschild
siehe Detail 2
52/5
24
53/5
53/12
11/11
39
52/12
48
11/14
11
34
50
e
aß
str
oty
Pil
9
Ö 14
Detail 1
57/26
57/9
11/58
41
/2 7
15
/25
38
57
26
50a
47
/2 8
57/29
57
57/19
11/57
57
57/21
407
57
7
66/
76
17
72
66/
6
69/
3
9
67/1
8
hw
ep
Fahrradstraße
16
69/
7
Hausnr. 52
67/
2,5%
frei
Sc
1,5%
75
1,5%
Detail 3
69/
77
61/
ca.2,6%
Hausnr. 43
74
Planung Neu
Bestand
M 1:100
72
pe
rm
an
ns
tra
ß
12
e
a
15a
Legende:
Schnitt A-A
Detail 2
Detail 1
53
134
/
67/4
6
67/
Gehweg
8
6 9 /1
1
6385
68
Parken
5
Straße
Abstand Breitstrich zu
Fläche "rot gefärbt"
79/
Parken
320,07NN
319,90NN
319,83NN
2
319,87NN
Zusatzschild
Kraftfahrzeuge frei
68
Gehweg
319,83NN
79/
319,90NN
320,02
319,85
73
320,08NN
319,85
43
51
79/
69/
9
7 0 /1
38
66/
FWPfosten
VZ 301
3cm
B
8
siehe Detail 1
42
70
VZ 301
VZ 244.1
mit Zusatzschild
siehe Detail 2
A
VZ 274.1
40
76
53
55
VZ 102
59
78/
2
49
57
6
51
58/
49
VZ 244.1
mit Zusatzschild
siehe Detail 2
47
VZ 205
VZ 274.2
45
Hydrant versetzten
43
Friedrichstraße
siehe Detail 1
Friedrichstraße
siehe Detail 1
3cm
VZ 274.1
3cm
Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung
Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet
VZ 301
VZ 274.1
3cm
78/5
siehe Detail 1
Fri
ed
VZ 244.1
mit Zusatzschild
siehe Detail 2
78/6
ric
h
str
78/3
79/
10
58
79/
8
8
VZ 205
VZ 274.2
45
gez. Wunder
7 9 /1
1
3cm
B
69/
6
66/
46
Meier
3cm
31
6
66/
66
47
6
48
7 9/
42
66/
9
33
66/45
38
aß
e
63
4
75/
41
6 6 /4
75/
75/
2
75/
8
74/
4
13
16.08.18
Meier
Bestandsaufnahme
03.05.19
Br-Fürbach
Instruktionserg.
13.08.19
Pfindel
Umbau Variante C
10.09.19
Br-Fürbach
Instruktionserg. intern
09.12.19
Br-Fürbach
Schnitt A-A
28.01.20
27.03.20
Br-Fürbach
Pfindel
Baumsch./Maste
Baumsch./Belag
Friedrichstraße Variante C
zw. Koberger Platz und
Haus Nr. 31
74/
7
75/
1
2
75/
he
ls
Me
u sc
75/
1
tra
ße
37
35
nns
rma
Sc
hw
epp
e
59
59
2.2305 .2.1d
5
tr a
ße
61
66/
66/
66/
54a
66/51
38
0
54
tr.
b.-S
38
Kaul
45
60
63
3
erp
l at z
5
66/
11
Lageplan
29
erg
39
4
6 6 /4
9
40
Ko
b
gez. Jülich
Bräuning-Fürbach
4
408
Dieser Plan ist urheberrechtlich geschützt
46
56
58
50
52
54
41
25
Ko
be
rge
rpl
atz
66
68
70
VZ 301
62
64
VZ 205
VZ 274.2
A
VZ 244.1
mit Zusatzschild
siehe Detail 2
72
VZ 244.1
mit Zusatzschild
siehe Detail 2
VZ 274.1
66/37
Plangrundlage: Amt für Geoinformation und Bodenordnung
66
VZ 205
VZ 274.2
3
79/
4
67/
7
6 6/
320,02NN
66/
27
70
Piktogramm
Fahrradstraße
1,00m x 1,20m
Ö 14
Pirc
134/5
65
134/9
134/14
15
134/2
134/12
23b
31
63
129/4
n
69
be
Planung Neu
Bestand
M 1:100
3,5%
ca.3%
23a
134/8
117
e
102/3
101
3cm
3cm
102/2
/4
102
100
66/40
8
ußerstraße
116/4
53
51
107
113/4
114/2
99
99/4
112/2
112
113
113/2
114
116/3
114/4
7b
74/2
51
7a
74/3
7
74/5
11a
75/6
5
75/10
en
74/8
3
75/11
gez. Jülich
Bräuning-Fürbach
Baumsch.
Lageplan
Vest
nerto
rgrab
25
53
9
29
75/12
Pfindel
99/3
15
27
75/13
Meier
2.2305 .2.1e
99/2
33
75/5
Abstand Breitstrich zu
Fläche "rot gefärbt"
27.03.20
Schwanhä
3cm
/ 18
6
123/2
122
13
13
11
3cm
15
/9
74/7
Zusatzschild
Kraftfahrzeuge frei
gez. Wunder
11
VZ 274.1
entfernen
Piktogramm
Fahrradstraße
1,00m x 1,20m
12
Friedrichstraße
19
3cm
150
4
124
124/2
123
120
117/3
118/4
14
17
131/13
20
16
31
75/2
3cm
127
125
122/2
120/3
118/2
119/2
57
117/7
117/4
74
12
Fahrradstraße
5
75/14
Detail 3
7
75/3
126
traße
120/2
59
117/9
57a
134/4
Pirckheimers
61
117/2
70/1
134/10
70
128
134
22
3cm
VZ 244.1
mit Zusatzschild
siehe Detail 2
3
VZ 205
vorhanden
Detail 2
VZ 274.1
VZ 301
siehe Detail 1
50
entfernen
Detail 1
siehe Detail 1
10
3cm
VZ 244.2
VZ 605-10
VZ205
VZ 274.2
VZ 244.2
LSA 253 NEU
74
VZ 267 +
ZZ 1022-10
frei
24
siehe Detail 1
74/6
VZ 274.2
VZ 244.2
VZ 244.1
mit Zusatzschild
siehe Detail 2
VZ 274.2
entfernen
3cm
B
VZ 244.1
mit Zusatzschild
siehe Detail 2
Gehweg
VZ 205
vorhanden
34
3cm
Parken
5
134/11
36
Straße
6385
1
VZ 244.1
mit Zusatzschild
siehe Detail 2
VZ 274.1
entfernen
3cm
319,62NN
319,43NN
319,33NN
16
38
Friedrichstra
ße
Parken
319,37NN
VZ 274.1
entfernen
3cm
40
319,33NN
VZ 222
319,55NN
319,35NN
siehe Detail 1
9
75/4
traß
VZ 267
52
409
Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung
Darstellung der Flurkarte als Eigentumsnachweis nicht geeignet
ners
7
319,35
319,42NN
Gehweg
54
42
Dieser Plan ist urheberrechtlich geschützt
Roll
Hausnr. 42
5
319,60NN
B
Plangrundlage: Amt für Geoinformation und Bodenordnung
2,5%
7
319,54
8
1,5%
1,5%
1,5%
134/15
Hausnr. 33
961
117/8
gra
Legende:
Schnitt B-B
2
r
xto
Ma
8
16.08.18
Meier
Bestandsaufnahme
03.05.19
Br-Fürbach
Instruktionserg.
13.08.19
Pfindel
Umbau Variante C
10.09.19
Br-Fürbach
Instruktionserg. intern
11.11.19
Br-Fürbach
Blindenleitsystem
09.12.19
28.01.20
Br-Fürbach
Br-Fürbach
Schnitt B-B
Baumsch./Maste
Friedrichstraße Variante C
zw. Haus Nr. 31 und
Maxtorgraben
9
Ö 14
Ö 15
Beschlussvorlage
Vpl/147/2020
Beratung
Datum
Behandlung
Ziel
Ferienausschuss
22.04.2020
öffentlich
Beschluss
Betreff:
Hintere Marktstraße, Erschließung einer Wohnbebauung
Anlagen:
Entscheidungsvorlage
Straßenplan_2_2332_2_1_04_03_20
Tabelle Kostenaufteilung Entwässerungs- und Verkehrsanlagen
Sachverhalt (kurz):
Das Evangelische Siedlungswerk in Bayern Bau-und Siedlungsgesellschaft mbH (ESW) hat
eine Teilfläche aus den Grundstücken Fl. Nr. 183 und 184 je Gemarkung Schweinau erworben
und beabsichtigt den Bau von Wohngebäuden mit Tiefgarage. Diese Wohnbebauung wird über
die Hintere Marktstraße erschlossen.
Als Grundlage für den Abschluss eines erforderlichen Erschließungsvertrages mit dem ESW
dient der zu beschließende Straßenplan. Die Baugenehmigung wird erst mit Vorliegen einer
gesicherten Erschließung erteilt.
Die vorliegende Straßenplanung wurde von Extern in enger Zusammenarbeit mit der
Verwaltung erstellt und dann innerhalb der Verwaltung abgestimmt. Die Baukosten werden
vom Veranlasser übernommen.
1.
Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein
(→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Seite 1 von 4
410
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage Vpl/147/2020
€ Folgekosten
Gesamtkosten
€ pro Jahr
dauerhaft
nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv
€ davon Sachkosten
€ pro Jahr
davon konsumtiv
€ davon Personalkosten
€ pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Nein
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
(→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von
Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein
3.
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
Keine Betroffenheiten.
Seite 2 von 4
411
Stadt Nürnberg
4.
Beschlussvorlage Vpl/147/2020
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
SÖR
SUN
Seite 3 von 4
412
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage Vpl/147/2020
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss beschließt den Straßenplan "ESW Bayern Bau- und Siedlungs GmbH,
Baugebiet Hintere Marktstraße", Vpl-Nr. 2.2332.2.1 vom 04.03.2020 als Bestandteil des
Erschließungsvertrags zwischen Stadt und Veranlasser.
Seite 4 von 4
413
Ö 15
Ausführliche Sachverhaltsdarstellung:
Anlass:
Das Evangelische Siedlungswerk in Bayern Bau-und Siedlungsgesellschaft mbH (ESW) hat eine
Teilfläche aus den Grundstücken Fl. Nr. 183 und 184 je Gemarkung Schweinau erworben und
beabsichtigt den Bau von Wohngebäuden mit Tiefgarage. Diese Wohnbebauung wird über die
Hintere Marktstraße erschlossen.
Es liegt kein Bebauungsplan vor. Allerdings liegt die Wohnfläche im Geltungsbereich des in
Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 4633. (Aufstellungsbeschluss vom 17.09.2015 und
Bericht über die Ergebnisse der frühzeitigenÖffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vom
09.06.2016). Die planungsrechtliche Beurteilung wird gemäß §34 BauGB erfolgen.
Es wurde vertraglich vereinbart, dass die gesamte verkehrliche und technische Erschließung vom
Käufer auf eigene Kosten herzustellen ist.
Straßenplanung:
Ein vorhandener Rad-/Gehweg entlang der Kleingärten wird zur Erschließung des Wohnbauvorhabens, inclusive einer Tiefgarage, zu einer Stichstraße mit Wendekehre ausgebaut.
Das zwischen der geplanten Wohnbebauung und der Hinteren Marktstraße liegende städtische
Grundstück Fl.Nr. 185/2 Gemarkung Schweinau soll ebenfalls über die geplante Stichstraße
erschlossen werden, um eine aufwendige und kostspielige Verlegung der Bushaltestelle zu
vermeiden.
Dieses Grundstück Fl. Nr. 185/2 Gemarkung Schweinau muss an den früheren Eigentümer
(Eisenbahn- Wohnungsbaugesellschaft vertreten durch Vonovia) nach Abschluss des
Erschließungsvertrages unentgeldlich zurück gegeben werden. Die anfallenden Erschließungskosten für dieses Grundstück müssen dann bei der Rückübertragung erstattet werden. Die
entsprechenden Verträge werden von SÖR geschlossen.
Das Evangelische Siedlungswerk in Bayern Bau-und Siedlungsgesellschaft mbH (ESW) hat eine
Teilfläche aus den Grundstücken Fl. Nr. 183 und 184 je Gemarkung Schweinau erworben und
beabsichtigt den Bau von Wohngebäuden mit Tiefgarage. Diese Wohnbebauung wird über die
Hintere Marktstraße erschlossen.
Als Grundlage für den Abschluss eines erforderlichen Erschließungsvertrages mit dem ESW dient
der zu beschließende Straßenplan. Die Baugenehmigung wird erst mit Vorliegen einer gesicherten
Erschließung erteilt.
Die vorliegende Straßenplanung wurde von Extern in enger Zusammenarbeit mit der Verwaltung
erstellt und dann innerhalb der Verwaltung abgestimmt. Die Baukosten werden vom Veranlasser
übernommen.
Zur Entwässerung der Stichstraße, die der Erschließung des Neubauvorhabens dient, ist ein
Kanalanschluss erforderlich. Ein öffentlicher Kanal soll in einer öffentlich gewidmeten Straße liegen.
Im Rahmen der Prüfung nach Wasserhaushaltsgesetz wurde für den privaten, sowie öffentlichen
Bereich der Straße eine mögliche Versickerung des Regenwassers untersucht. Abschließend wurde
festgestellt, dass eine Bewirtschaftung des Regenwassers mit Versickerung nicht möglich ist.
-2414
-2Daraufhin wurde festgelegt, dass ein Stauraumkanal zur Rückhaltung des Regenwassers innerhalb
der neuen Straße benötigt wird.
Dieser Stauraumkanal dient nun der Rückhaltung von Regenwasser aus dem Gebiet des ESW, der
Straße, des vorderliegenden Grundstücks der Vonovia und einer weiteren Verbesserung der in
diesem Bereich vorhandenen Mischwasserkanalisation.
Entsprechend den Anteilen der verschiedenen Nutzungen wurde von SUN die Aufteilung der Kosten
vorgenommen.
Die detaillierte Kostenaufteilung zwischen den Beteiligten kann der Tabelle Anlage 1 entnommen
werden.
Da der Kanal sehr nah an westlichen Grundstücksgrenze liegt, wird entlang der Straße auf dem
Privatgrundstück eine Grunddienstbarkeit zugunsten SUN benötigt. Es wird von der Kanalachse ein
ca. 5,30m breiter Streifen in Richtung Westen benötigt. Rechtlich wird dies in dem zu schließenden
Vertrag geregelt.
Als Grundlage für den Abschluss eines Erschließungsvertrages mit dem ESW dient der zu
beschließende Straßenplan. Die Baugenehmigung wird erst mit Vorliegen einer gesicherten
Erschließung erteilt.
415
Ö 15
lag
rd 1cm Ansch
15,55
311.29
0+080.00 P
9
hla
2
rd
fbo
311,54
P
311.51
311.52
311.43
311.44
311.68
311.61
311.77
311.71
311.86
311.80
311.74
1,20 %
m
114
14m 11. %
.609
11.1 0% 2.10
= 311
2.1
h TS
km
+00
0.000 0
0
0
+
=0
gez. Jülich
311.27
311.25
311.25
311.17
0.05
0.07
0.08
0+085.22
0+088.11
0+088.86
Ing. - Gesellschaft
für Tiefbau mbH
Lageplan
M = 1 : 250
1,20 %
de
assenibe
p
u
z
n
a
sche
Baum
311.65
im
g
e
w
311.75
Geh er neuen
r
e
d
hen
m
ch d
beste ngsberei ufahrt zu ken
u
Z
n
d
e
n
n
s
e
ü
t
Einm rgeordne W ist abzu
S
e
t
E
un
des
ebiet
Baug
0+000
2.2332.2.1
Hintere Marktstraße
311,68
Bauvorhaben
0+089
ng
Richtu uthstraße
e
r
Sand
1
P
0.00
0+00
Regelquerschnitt
1:50
Regelquerschnitt
ße
ung
Richt iesenstra
w
z
l
Ho
R=∞ 1
e
0
0
Achs
0
.
0
-2.50%
P2
0.00
0+01
-1.20%
der
assen
anzup eg
Gehw
-1.20%
Linker Fahrbahnrand
Rechter Fahrbahnrand re. FBR
Fahrbahn
7,00m
0,49m
12 cm
Straßen nebenfläche
0,69m
variable breiter Streifen
mit Gehwegplatten
Ho
re
Hinte straße
t
Mark
311.83
bestehendes
Schachtbauwerk
311.85
nkung
Abse
Bord-
g
311.29
dQ=-0.04%
Achse Fahrbahn
der
assen
anzup eg 311,88
Gehw
schla
cm An
6
1
d
chbor
311.26
0.03
0+080.00
Querneigung
mögliche Straßenbeleuchtung
1m
13.37
0.50%
6
08.29
.842
= 311
h TS 0.043
f=
H=5
tstraße
k
r
a
M
Hintere
0+
311.39
0.00
0+060.00
dQ=0.04%
311,71
311.78
311,94
km =
311.45
gez. Wunder
Pongratz
311.84
311.89
R=¥
0+030.00 P
4
311,76
usch
Austa egplatten
w
h
Ge
Zeichen
R=50.00mL=0.75m
L=2.89m
311,58
311.82
bestehende Zufahrt auflösen
Randeinfassung durchziehen
R=¥
L=66.74m
dQ=-5563.05%
P
P
R=¥
R=8.78m
L=15.26m L=3.22m
dQ=5563.05%
311.76
Kurve
Krümmung1 Rechts
R Links
0,68
2.50%
7,00
-2.50%
0,49
li. FBR
14
011.1
Datum
311,57
0+020.00 P3
R=9
Art der Änderungen bzw. Ergänzungen
2,50 %
311,67
5.262 R=∞
0+01
311.52
311.51
311.82
311.82
311.81
311.81
311.80
311.79
311.77
311.73
311.60
311.80
1
Pongratz - Ing.- Gesellschaft für Tiefbau mbH
Grundstücksgrenze
angrenzende Schrebergärten
1.70%
17.038
m
1
311.60
311.61
km = 0+024.4
85
R=9
2
0+040.00 P5
311,63
0+018.477 R=∞
-0.14
Stationierung
5
0+048.50
,6
44
km = 0+041.5
23
0.01
-0.03
6
0+040.00
0+041.52
0.50%
47.335m
311,57
311.56
Einschnitt
Höhendifferenz
311,60
0.50%
13.371m
h TS = 311.7
75
f = 0.008
311.36
0+050.00 P
ggf. Zufahrtsstraße
Grundstück Flur-Nr.
185 / 2
H = 460.413
311.44
2.50%
PS
311.54
1.20%
Cm
SOA
APL
1.70%
17.038
m
PS
f = 0.021
6
H = 1168.93
5
h TS = 311.4
8
33
iefg
ge
1,925
34
rt T
ara
te
genkan
Tiefgara
4,251
312,09
TG 311,38
Ge
f.
fah
Neigungsbrechpunkt
mit Angabe von
Ausrundungshalbmesser
und Längsneigung und
Abstand zum nächsten
Neigungsbrechpunkt
Damm
-0.04
-0.05
-0.11
-0.07
0.02
0.08
0.11
0.08
0.02
-Ab
35
Geländehöhe
H=15000m
1.5%
0.7%
1531.00m
725.50m
Ausrundungsbeginn Kuppe /
Ausrundungsende Wanne
0+015.18
0+015.26
0+017.72
0+018.48
0+020.00
0+021.73
0+024.48
0+027.24
0+034.55
5,5
%
An
Gradiententiefpunkt
311.52
Anschlag
312,09
Tiefbord 3cm
1%
.
Gradientenhochpunkt
0+060.00 P
7
311.39
OKF=
0
+311,2
14% Gef
311,46
2,50 %
TG 311,38
312,09
Gradientenhöhe
311.52
5%
9
Zeichenerklärung Höhenplan
311.78
311,86
2%
311.31
Tiefbord 3cm
4,221
311.39
Anschlag
312,15
PR
müNN308.00
0,68
P
311.48
7,2 %
aufmarkierte Stellplätze 2,20m*5,50m
311,33
-0.01
1,5 %
312,18
311,70
312,00
P
0+011.11
312,12
Sinkkasten
1.20%
Am
Bestandshöhen
310.00
311.61
312,15
PR
312,18
312,15
Tiefbord 2cm
312,15
TG 311,60
1%
312,18
1,5 %
36
TG 311,60
311,57
8
7,00
Anschlag
312,18
311.27
Deckenhöhe auf Asphalt, gemessen an Randeinfassung
0+070.00 P
0,49
311,62
311.35
X 504.50m ü.NN
Höhenplan:
HP1
sc
311,70
5
NE 0.0
312,15
TS= 311.49 m
311.61
NE
0,00m
OKF= +/4
NE 0.0
15m
OKR=-0,
b
Fahrkor m
110x140c
Querneigungspfeil
Station:
0+000.000 - 0+088.858
0.02
311.43
NE 0.06
311.21
2,50 %
AC
Neigungsbrechpunkt
mit Angabe von
Ausrundungshalbmesser
und Längsneigung
2,50 %
311.70
311.60
+/-0,00m
NE0.01
15m
OKR=-0,
Fahrbahn gepflastert (Diagonal-Verband od. Ellenbogen-Verband)
TS= 311.78 m
Achse:
Achse1
cm
Fahrkorb m
110x140c
-0.50%
47.335m
H=15000m
1.5%
0.7%
An
3
NE 0.0
312,18
OKFFB=
Gehweg (Gehwegplatten)
Randeinfassung
312.00
311.61
312,18
-1.70%
17.038m
Achse1
R=∞ 0+088.858
0,68
g
2,58
312,18
0+088.45 P10
Tie
a
2,38
OKM 31
Haus B
311,15
312,18
OKM 31
3,5 %
CBF
311.16
312,18
312,10
Straßennebenflächen
Seitenstreifen für Straßenbeleuchtung (Gehwegplatten)
Fahrbahn gepflastert (H-Verbund)
TS= 311.84 m
Haus C
a
3,5 %
312,04
AC
312,18
Dammböschung
H = 1168.94m
T = 6.98m
f = 0.02m
0.05
2,58
OKM 31
8
312,5
OKM
2,16
3,5 %
312,07
311,71
314.00
-0.50%
13.371m
+2.10%
m
11.114
Fahrbahn
H = 460.41m
T = 2.76m
f = 0.01m
0+004.51
OKM 312,16
311,92
H = 508.30m
T = 6.61m
f = 0.04m
0.00
OKM 312,38
311,76
311,85
OKM 31
ACE
311,96
Einschnittsböschung
Tiefbord 3cm Anschlag
Tiefbord 1cm
312,02
Planung
0+000.00
3,5 %
1,7 %
311,18
311.25
Anschlag Tiefbo
Zufahrt zu Bauvorhaben
anpassen 2,3% neu 1,0%
311,90
ACE
ACE
neu
2,0%
10,60
R= ∞
Zeichenerklärung Lageplan
311,14 311,16
311,14
311.54
0+088.113 R=∞
0+085.219 RR==5500
1:500
416
Winkelstützwand zum Ausgleich
Höhendifferenz zwischen Bestand und
Planung
km = 0+088.858
Höhenplan
bestehender Rad- u. Fu
ßweg
anpassen
1:250
0.50%
47.335m
h TS = 311.247
Lageplan
90489 Nürnberg - Georg-Strobel-Straße 3b - Ruf (0911) 919 666 40
Ausführungsplanung
Vorhaben :
ESW Bayern Bau- und Siedlungs GmbH
Baugebiet Hintere Marktstraße
Verkehrsanlage
2,5%
Projekt-NR :
Einzelheit :
Lageplan Gesamtanlage
Erschließung Hintere Marktstraße
unterschiedliche bestehende
Randeinfassungen aus z.B. Granitpalisaden
Granitgroßsteinpflaster 16/16/16
Granitbordstein A2 15/18/25
Beton Gehwegplatte 30/30/8
auf geschalter Beton Rückenstütze
----------Maßstab :
1 : 1000
Örtliche Anpassungen und Festlegungen der
Ausführung sind erforderlich.
Datum
Name
Aug.2019
Rauh
bearb. : Aug.2019
W-P
gez. :
geänd. :
Plan Nr.
Nürnberg 13. August 2019
1.0.1
-------------------------------------( Unterschrift )
O:\PROJEKTE\NÜRNBERG\201715 Baugebiet Hintere Marktstrasse\03_Plaene\04_Ausfuehrung\Civil3D\2020-03-04_LP_VA_001.dwg
Anlage 1 zur AfV- Sachverhaltsdarstellung
Ö 15
0301_Nü-HMS_Erschließung Baugebiet Nürnberg Hintere Marktstraße
Kostenaufteilung Entwässerungs- und Vekehrsanlagen
Kostenberechnung IB Pongratz vom 03.09.2019
Stand 18.12.2019
BK netto
12% BNK
BK+BNK netto
19% MwSt
brutto
Teil 1: Verkehrsanlagen
157.275,00 €
18.873,00 €
176.148,00 €
218.705,00 €
26.244,60 €
244.949,60 €
33.468,12 €
0,00 €
46.540,42 €
209.616,12 €
Teil 2: Entwässerungsanlagen
2.720,00 €
326,40 €
3.046,40 €
578,82 €
3.625,22 €
Erschließungskosten brutto
378.700,00 €
45.444,00 €
424.144,00 €
80.587,36 €
504.731,36 €
Teil 2: Entwässerungsanlagen BK
218.705,00 €
26.244,60 €
244.949,60 €
46.540,42 €
291.490,02 €
91.675,00 €
-11.001,00 €
-102.676,00 €
-19.508,44 €
-122.184,44 €
127.030,00 €
15.243,60 €
142.273,60 €
27.031,98 €
169.305,58 €
Anteil
41%
12%
7%
40%
Kostenanteil
€ 69.930,57
€ 20.243,06
€ 11.041,67
€ 68.090,29
100%
€ 169.305,58
3.470 m²
742 m²
4.212 m²
82%
18%
100%
Teil 4: Sparten
abzügl. allgemeine Erschließung DN 300
Kosten Stauraumvolumen
-
291.490,02 €
Vorschlag Herr Drewes zur Kostenbeteiligung SUN vom 13.09.2019
Entwässerungsbereiche
Hauptgrundstück Teilfl. Aus Fl.Nr. 183 u. 184
Nebengrundstück Fl.Nr. 185/2
Straßengrundstück
SUN Kanalhydraulik
Gesamt
Fläche [m²]
3.470,00
742
800
-
Drosselabfluss [l/s] erf. Speichervolumen [m³]
3,47
38
0,81
11
8
6
37
5.080,00
12,28
92
Kostenaufteilung
Verteilerschlüssel, Flächenverhältnis Grundstücke
Hauptgrundstück Teilfl. Aus Fl.Nr. 183 u. 184, ESW
Nebengrundstück Fl.Nr. 185/2, Vonovia
ESW
82%
Teil 1: Verkehrsanlagen
Teil 2: Entwässerungsanlagen
allgemeine Erschließung
Hauptgrundstück Teilfl. aus Fl.Nr. 183 u. 184
Nebengrundstück Fl.Nr. 185/2
Straßengrundstück
SUN Kanalhydraulik
Teil 4: Sparten
Erschließungskosten brutto
Vonovia
18%
SUN
171.885,22 €
37.730,90 €
209.616,12 €
100.191,24 €
69.930,57 €
21.993,20 €
122.184,44 €
69.930,57 €
20.243,06 €
11.041,67 €
68.090,29 €
9.054,17 €
20.243,06 €
1.987,50 €
68.090,29 €
2.972,68 €
652,54 €
354.033,87 €
82.607,20 €
417
3.625,22 €
68.090,29 €
504.731,36 €
Ö 16
Beschlussvorlage
H/052/2020
Beratung
Datum
Behandlung
Ziel
Ferienausschuss
22.04.2020
öffentlich
Beschluss
Betreff:
Amberger Straße 25, Georg-Paul-Amberger-Schule
Dachsanierung
Anlagen:
Entscheidungsvorlage
Sachverhalt (kurz):
An der Georg-Paul-Amberger-Schule weist das gesamte Dach gravierende technische als auch
sicherheitsrelevante Mängel auf, wodurch stetig Feuchte in die Dachkonstrukion eindringt. In
den letzten Jahren hat sich der Zustand der Dachziegel extrem verschlechtert, sodass trotz
jährlicher Begehungen durch Fachfirmen die Sicherheit für Personen und Objekt nicht
gewährleistet werden kann. Um die Dachkonstruktion sanieren zu können, muss die gesamte
Deckung, Lattung und Entwässerung erneuert werden.
1.
Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein
(→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten
1.630.465 € Folgekosten
dauerhaft
davon investiv
davon konsumtiv
€ pro Jahr
nur für einen begrenzten Zeitraum
1.630.465 € davon Sachkosten
€ davon Personalkosten
€ pro Jahr
€ pro Jahr
Seite 1 von 3
418
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage H/052/2020
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Nein
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
(→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von
Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein
3.
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
4.
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Seite 2 von 3
419
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage H/052/2020
Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Vergabeausschuss genehmigt den Objektplan für die Maßnahme
Amberger Str. 25, Dachsanierung.
Nach der Kostenberechnung vom 04.03.2019 betragen die voraussichtlichen Gesamtkosten
1.685.000,00 €
Seite 3 von 3
420
Ö 16
Beilage
Amberger Str. 25, Georg-Paul-Amberger-Schule
Dachsanierung
hier:
Objektplan
Entscheidungsvorlage:
Bestand:
Bei der Grundschule Georg-Paul-Amberger handelt es sich um ein Einzeldenkmal, das im
Jahr 1910 erbaut worden ist. Die bestehende Eindeckung kann vom Alter her nicht genau
bestimmt werden. Vermutlich ist es eine Mischdeckung von den Nachkriegsjahren bis in die
1980er-Jahre. Das gesamte Dach weist gravierende technische als auch
sicherheitsrelevante Mängel auf.
Technisch gesehen dringt Flugschnee bzw. Regen in die Gaubenanschlüsse
und im Bereich der Kehlen ein. Durch die stetige Feuchte wird die
Dachkonstruktion auf Dauer geschädigt, was immense Kosten nach sich führt.
Die Sparren der betroffenen Bereiche sind oberseitig schon geschädigt. Vom
Sicherheitsaspekt her muss darauf hingewiesen werden, dass in den letzten
Jahren immer wieder Dachziegel in die umliegenden Bereiche
des Baukörpers fielen. Trotz jährlicher Begehungen durch Fachfirmen
kann nicht gewährleistet werden, dass sich Dachziegel lösen und
herunterfallen. Dies geschieht meist durch erodierte Nasen der Ziegel, die in den
Latten eingehängt sind. Als Sicherungsmaßnahme wurde im Jahr 2015 an den
Eingangsbereichen sowie der Pausenhofzufahrt ein Schutzgerüst gestellt.
Des Weiteren wurde im Pausenhof eine Sicherheitszone durch Bauzäune
geschaffen. Die Sicherungsmaßnahmen ziehen seitdem erhebliche Kosten mit
sich.
Vorgesehene Maßnahmen:
Um die gesamte Dachkonstruktion unter denkmalrechtlichen Gesichtspunkten
einerseits und dem Stand der Technik andererseits zu sanieren, muss die
gesamte Deckung, Lattung und Entwässerung demontiert werden. Hierzu muss
das gesamte Objekt eingerüstet werden. Die denkmalrechliche Anordnung wurde
per Bescheid bereits bewilligt. Die Eindeckung erfolgt mit Biberschwanzziegel
Naturrot. Die Entwässerung und Blecharbeiten werden in Kupfer ausgeführt. Die
Dachziegel werden sturmverklammert, was bei diesem exponierten Bauwerk die
Sicherheit wesentlich erhöht. Der Blitzschutz wird in diesem Zuge mit erneuert.
Terminplanung:
Geplanter Baubeginn August 2020
Beginn der Dachdeckungsarbeiten Herbst 2020
Geplante Fertigstellung August 2021
/ 07.04.2020 / S: [1/2]
421
Kosten:
Aufgliederung der Gesamtbaukosten nach DIN 276
Kostengruppe
100
200
300
400
500
600
700
Bezeichnung
Grundstück
Herrichten und Erschließen
Bauwerk - Baukonstruktion
Bauwerk Technische Anlagen
Außenanlagen
Ausstattung und Kunstwerke
Baunebenkosten ohne BVK
Sonstiges
Zwischensumme
Mehrwertsteuer 19%
Aufrundung
Gesamtkosten brutto ohne BVK
Kosten in EUR
1.154.015,92 EUR
24.184,68 EUR
1.631,33 EUR
1.179.831,93 EUR
224.168,07 EUR
1.404.000,00 EUR
Bauverwaltungskosten, BVK
226.465,20 EUR
Gesamtkosten brutto mit BVK
1.630.465,20 EUR
Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des MIP, 1054 – Georg-Paul-Amberger-Schule,
Dachsanierung.
/ 07.04.2020 / S: [2/2]
422
Ö 17
Beschlussvorlage
Geo/021/2020
Beratung
Datum
Behandlung
Ziel
Ferienausschuss
22.04.2020
öffentlich
Beschluss
Betreff:
Benennung von drei Wegen und einem Platz im Bereich Siedlungen Süd (Falkenheim)
Anlagen:
Entscheidungsvorlage
Planbeilage zu den drei Wegen
Planbeilage zum Siedlerfestplatz
Sachverhalt (kurz):
Es wird vorgeschlagen, den Weg südlich abgehend von der Germersheimer Straße bis zum
zukünftigen Falkenheimweg als "Ziegelweg", den Weg vom Schultze-Delitzsch-Weg zum
zukünftigen Ziegelweg als "Falkenheimweg", den Weg von der Mettlacher Straße zum
zukünftigen Ziegelweg als "Am Schießplatzwäldchen" und den Platz an der Wendelsteiner
Straße als "Siedlerfestplatz" zu benennen.
1.
Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein
(→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten
€ Folgekosten
€ pro Jahr
dauerhaft
nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv
€ davon Sachkosten
€ pro Jahr
davon konsumtiv
€ davon Personalkosten
€ pro Jahr
Seite 1 von 3
423
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage Geo/021/2020
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Nein
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
(→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von
Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein
3.
4.
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
Es gibt keine Hinweise darauf, dass bestimmte Personengruppen durch die
Benennung besonders benachteiligt sind.
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Seite 2 von 3
424
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage Geo/021/2020
Beschlussvorschlag:
Der Ferienausschuss beschließt, wie in den Beilagen dargestellt, den Weg südlich abgehend
von der Germersheimer Straße bis zum zukünftigen Falkenheimweg als "Ziegelweg", den Weg
vom Schultze-Delitzsch-Weg zum zukünftigen Ziegelweg als "Falkenheimweg", den Weg von
der Mettlacher Straße zum zukünftigen Ziegelweg als "Am Schießplatzwäldchen" und den Platz
an der Wendelsteiner Straße als "Siedlerfestplatz" zu benennen.
Seite 3 von 3
425
Beilage______________
Entscheidungsvorlage
Im Gebiet der Siedlung Falkenheim sollen drei Wege und ein Platz neu benannt werden. Die
Namensgebung orientiert sich dabei an historischen bzw. lokalen Gegebenheiten.
Es wird vorgeschlagen, den Weg südlich abgehend von der Germersheimer Straße bis zum
zukünftigen Falkenheimweg als
Ziegelweg
(nach einer historischen Forstkartenbezeichnung )
zu benennen.
Es wird vorgeschlagen, den Weg vom Schultze-Delitzsch-Weg zum zukünftigen Ziegelweg
als
Falkenheimweg
(nach der umliegenden Siedlung Falkenheim)
zu benennen.
Es wird vorgeschlagen, den Weg von der Mettlacher Straße zum zukünftigen Ziegelweg
als
Am Schießplatzwäldchen
(nach dem angrenzenden ehemaligen Schießplatz)
zu benennen.
Es wird vorgeschlagen,den Platz an der Wendelsteiner Straße als
Siedlerfestplatz
(nach der Nutzung der Freifläche um die Wendelsteiner Straße)
zu benennen.
426
Ö 17
Ö 17
Am
Sch
ieß
platz
wäld
chen
Zie
gel
we
g
Mettlacher St
ra ß
e
Beilage: ....................
Fa
lk
en
h
ei
m
w
eg
© Stadt Nürnberg
Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung
Nutzung ist ausschließlich zur Erfüllung dienstlicher Aufgaben zulässig 427
Ö 17
Beilage: ....................
© Stadt Nürnberg
Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung
Nutzung ist ausschließlich zur Erfüllung dienstlicher Aufgaben zulässig 428
Ö 18
Beschlussvorlage
Geo/022/2020
Beratung
Datum
Behandlung
Ziel
Ferienausschuss
22.04.2020
öffentlich
Beschluss
Betreff:
Benennung des Durchgangs von der Königstraße zum Klarissenplatz als "Richard-LindnerGasse"
Anlagen:
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 05.03.2018
Entscheidungsvorlage
Lageplan
Sachverhalt (kurz):
Es wird vorgeschlagen, den Durchgang von der Königstraße zum Klarissenplatz als "RichardLindner-Gasse" nach dem Künstler Richard Lindner zu benennen.
1.
Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein
(→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten
€ Folgekosten
€ pro Jahr
dauerhaft
nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv
€ davon Sachkosten
€ pro Jahr
davon konsumtiv
€ davon Personalkosten
€ pro Jahr
Seite 1 von 3
429
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage Geo/022/2020
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Nein
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
(→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von
Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein
3.
4.
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
Es gibt keine Hinweise darauf, dass bestimmte Personengruppen durch die
Benennung besonders benachteiligt sind.
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Av
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430
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage Geo/022/2020
Beschlussvorschlag:
Der Ferienausschuss beschließt, wie in den Beilagen dargestellt, den Durchgang von der
Königstraße zum Klarissenplatz als "Richard-Lindner-Gasse" zu benennen.
Seite 3 von 3
431
432
Ö 18
433
Beilage______________
Entscheidungsvorlage
Der Durchgang von der Königstraße zum Klarissenplatz soll nach dem deutschjüdischen
Künstler Richard Lindner benannt werden.
Richard Lindner, der langjährig in Nürnberg lebte, sah sich als Jude und SPD-Mitglied 1933
genötigt, nach Frankreich auszuwandern. Im März 1941 emigrierte er in die USA. Dort
arbeitete er zunächst als Zeichner, Maler und Grafiker für die Zeitschriften „Esquire“,
„Fortune“, „Harperʼs Bazar“, „McCallʼs“, „Seventeen“ und „Vogue“, bevor er den mit Erfolg
ausgeübten Illustratorenberuf aufgab und sich ab den frühen 1950er Jahren als
freischaffender Künstler weitgehend auf die Malerei konzentrierte.
Sein Werk war stark vom Kubismus und Surrealismus beeinflusst und lehnte sich später
enger an die Welt des Pop Art und des Hard Edge an, ohne dieser, so seine eigene
Überzeugung, wirklich anzugehören, genauso wenig fühlte er sich der zeitgenössischen USamerikanischen Gegenwartskunst allzu sehr verbunden. Tatsächlich entwickelte er einen
ganz eigenen, bewusst „gekünstelten“ und ausdrucksstarken Stil, seine völlig „abstrahierten,
grellbunten, gliederpuppenartig gebildeten Frauen- und Männerfiguren scheinen aus der
Welt der Comic Strips u. der Werbeplakate hervorzugehen.
Aufgrund seines Bezugs zu Nürnberg, seiner Bedeutung als Graphiker und vor allem als
Maler des 20. Jahrhunderts, wird vorgeschlagen, den Durchgang von der Königstraße zum
Klarissenplatz und damit in Richtung des „Neuen Museums - Staatliches Museum für Kunst
und Design Nürnberg“ als
Richard-Lindner-Gasse
(nach Richard Lindner 1901-1978)
zu benennen.
434
Ö 18
Ö 18
Beilage: ....................
Neues Museum
Staatliches Museum für
Kunst und Design Nürnberg
© Stadt Nürnberg
Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung
Nutzung ist ausschließlich zur Erfüllung dienstlicher Aufgaben zulässig 435
Ö 19
Beschlussvorlage
Geo/023/2020
Beratung
Datum
Behandlung
Ziel
Ferienausschuss
22.04.2020
öffentlich
Beschluss
Betreff:
Benennung der Freifläche im Innenbereich des ''Tafelhofpalais" (Nähe Bahnhofsplatz /
Bahnhofstraße) als Dr.-Helmut-Kohl-Platz nach dem langjährigen Bundeskanzler Dr. Helmut
Kohl
Anlagen:
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 20.06.2017
Entscheidungsvorlage
Planbeilage
Sachverhalt (kurz):
Es wird vorgeschlagen, die Freifläche im Innenbereich des ''Tafelhofpalais'' (Nähe
Bahnhofsplatz / Bahnhofstraße) nach dem langjährigen Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl als Dr.Helmut-Kohl-Platz zu benennen.
1.
Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein
(→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten
€ Folgekosten
€ pro Jahr
dauerhaft
nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv
€ davon Sachkosten
€ pro Jahr
davon konsumtiv
€ davon Personalkosten
€ pro Jahr
Seite 1 von 3
436
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage Geo/023/2020
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Nein
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
(→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von
Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Es gibt keine Hinweise darauf, dass bestimmte Personengruppen durch die
Benennung besonders benachteiligt sind.
3.
Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
4.
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Av
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437
Stadt Nürnberg
Beschlussvorlage Geo/023/2020
Beschlussvorschlag:
Der Ferienausschuss beschließt, wie in den Beilagen dargestellt, die Benennung der Freifläche
im Innenbereich des ''Tafelhofpalais" (Nähe Bahnhofsplatz / Bahnhofstraße) als Dr.-HelmutKohl-Platz nach dem langjährigen Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl.
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438
439
Ö 19
Beilage______________
Entscheidungsvorlage
Die Freifläche im Innenbereich des neuen "Tafelhofpalais" in der Nähe des Bahnhofsplatzes
bzw. der Bahnhofstraße soll nach dem langjährigen Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl benannt
werden.
Helmut Kohl, am 3. April 1930 geboren, studierte Rechts- Sozial- und Staatswissenschaften
sowie Geschichte an den Universitäten Frankfurt am Main und Heidelberg und promovierte
im Jahr 1958.
Schon früh folgte Helmut Kohl seinem Interesse für Politik. So wurde er im Jahr 1947
Mitglied der CDU, war Mitbegründer der Jungen Union (JU) in Ludwigshafen und in
Rheinland-Pfalz und gehörte ab 1959 dem Landtag von Rheinland-Pfalz an. Im Jahr 1969
wurde er in Rheinland-Pfalz zum seinerzeit jüngsten Ministerpräsidenten der Bundesrepublik
Deutschland gewählt. Nachdem er ab dem Jahr 1976 Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion
und Oppositionsführer im Deutschen Bundestag war, wählte ihn der Deutsche Bundestag im
Jahr 1982 im Wege eines Konstruktiven Misstrauensvotums zum Bundeskanzler der
Bundesrepublik Deutschland. Dieses Amt hatte er bis zum Jahr 1998 inne.
Ein großes Anliegen war für Helmut Kohl das Eintreten für Frieden und Sicherheit auf
internationaler Ebene sowie die europäische Integration, die im eine Herzensangelegenheit
war. Die Intensivierung der deutsch-französischen Freundschaft war im sehr wichtig.
Symbolträchtig deutlich wurde dies in Verdun, als Helmut Kohl am 22. September 1984 mit
dem französischen Staatspräsidenten François Mitterrand, Hand in Hand stehend, der Toten
der beiden Weltkriege gedachte, während die Hymnen beider Nationen abgespielt wurden.
Gleiche Freundschaftsbekundung erfolgten auch mit Ronald Reagan, dem damaligen
Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika. Die Ostpolitik seiner sozialdemokratischen Vorgänger Willy Brandt und Helmut Schmidt setzte er fort.
Nach dem Zusammenbruch der DDR gelang es Helmut Kohl in den Jahren 1989 und 1990
mit Geschick, die deutsche Einheit zu verwirklichen. Hierbei kamen ihm die guten
Beziehungen zu den wichtigsten ausländischen Staats- und Regierungschefs zugute,
insbesondere zum damaligen sowjetischen Staats- und Parteichef Michail Gorbatschow und
zum damaligen amerikanischen Präsidenten George Herbert Walker Bush.
Helmut Kohl war ein leidenschaftlicher Verfechter der europäischen Idee und trieb
maßgeblich die europäische Integration voran. Mit der Unterzeichnung des Vertrages von
Maastricht im Jahr 1992 wurden aus den damaligen Europäischen Gemeinschaften (EG,
EGKS und Euratom) die Europäische Union gebildet sowie die Grundlagen zur
Europäischen Währungsunion und zur späteren Enführung des Euro gelegt.
Helmut Kohl ist bislang der Bundeskanzler mit der längsten Amtszeit (1982-1998). Er erhielt
vielfältige Ehrungen und Auszeichnungen, wie z.B. das Großkreuz des Verdienstordens der
Bundesrepublik Deutschland in besonderer Ausführung mit Lorbeerkranz, den
Internationalen Karlspreis zu Aachen oder den Titel "Ehrenbürger Europas", um nur einige zu
nennen. Helmut Kohl starb nach längerer Krankheit am 16. Juni 2017 im Alter von 87 Jahren
in Ludwigshafen-Oggersheim am Rhein.
Es wird vorgeschlagen, die Freifläche im Innenbereich des neuen "Tafelhofpalais" in der
Nähe des Bahnhofsplatzes bzw. der Bahnhofstraße als
Dr.-Helmut-Kohl-Platz
1930-2017, deutscher Politiker (CDU), Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz (1969-1976)
und Bundeskanzler (1982-1998),
zu benennen.
440
Ö 19
Ö 19
Beilage: ....................
Dr. HelmutKohlPlatz
© Stadt Nürnberg
Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung
Nutzung ist ausschließlich zur Erfüllung dienstlicher Aufgaben zulässig 441