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Demokraten 6UTEN Prof. Dr. FDP Hartmut Beck
An den Oberbürgermeister SS ,flM der Stadt Nürnberg
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Änderung der Geschäftsordnung des Nürnberger Stadtrates: Fraktionsstatus
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
in der Nürnberger Stadtrats-Geschäftsordnung ist nicht geregelt, mit wie vielen Mandaten eine Partei/Wählergemeinschaft Fraktionsstatus erlangt.
In anderen Städten (Augsburg - GO § 7 und München - GO § 17) ist der Fraktionsstatus mit mindestens 4 Mitgliedern eindeutig geregelt.
Vor diesem Hintergrund stellen wir für die Stadtratssitzung am 05.02.2020 folgenden Antrag:
Die Mindestanzahl zur Erreichung des Fraktionsstatus wird in der Geschäftsordnung mit Be ginn der Stadtratsperiode 2020/2026 auf vier Mandate festgelegt.
Folgender Text wird in die Geschäftsordnung neu aufgenommen: Stadtratsmitglieder können sich zur Erreichung gemeinsamer Ziele zu Fraktionen zu sammenschließen, wenn dieser Zusammenschluss mindestens 4 Mitglieder hat.
•Diese Regelung gift-analog für-die Bildung-von-Aussehussgemeinsehaften,'
Thomas SchroHinger (ÖDP) Jan Gehrke (ÖDP)
Stephan Grosse-GroHmann Alexander Liebe! Prof. Dr. Hartmuf Beck (Die Guten) (FDP) (FW)
ÖDP: Stadtrat Jan Gehrke j Stadtrat Thomas Schrollinger FDP: Stadtrat Alexander Liebe! { FW: Stadtrat Professor Dr. Hartmut Seck | Die Guten: Stadtrat Stephan Grosse-Grolimann
Rathsuspiatfcl | 90403 Nürnberg | Telefon 0911231-7140 I Fax 0911231-7148
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Stadt Nürnberg • Rathaus • 90403 Nürnberg Stadt NÜmbera 001
Der Oberbürgermeister
Die Ausschussgemeinschaft Herrn Koordinator Stadtrat Alexander Liebei
Rathausplatz 2 Änderung der Geschäftsordnung des Nürnberger Stadtrates: 90403 Nürnberg
Fraktionsstatus
Tel.: (0)9 11 / 2 31-50 90
Fax: (0)9 11 /2 31-36 78 Sehr geehrte Damen und Herren, obm@stadt.nuernberg.de
www.nuernberg.de Ihren Antrag vom 16.01.2020 zur Änderung der Stadtratsgeschäftsord nung haben Sie für die Stadtratssitzung am 05.02.2020 gestellt. Das ist regelgerecht und ich werde ihn dort auch behandeln, wenn Sie das wün schen. Ich gebe allerdings zu bedenken, dass in der konstituierenden Sit zung des neuen Stadtrats ohnehin eine neue Geschäftsordnung beschlos sen wird. Dies ist ständige Praxis und entspricht der herrschenden Mei nung in der Kommentarliteratur zur Gemeindeordnung, wonach die Gel tungsdauer einer Geschäftsordnung automatisch mit der Amtszeit des Ge meinde- bzw. Stadtrats endet.
Vor diesem Hintergrund rege ich an, dass Sie Ihren Antrag zunächst zu rückstellen. Die Verwaltung würde ihn dann zur konstituierenden Sitzung vorlegen, ohne dass hierfür von Ihnen noch etwas zu veranlassen wäre.
Bereits jetzt darf ich jedoch darauf hinweisen, dass Ihr Antrag hinsichtlich der Ausschussgemeinschaften rechtlich nicht umsetzbar wäre, da Art. 33 Abs. 1 Satz 5 der Bayerischen Gemeindeordnung deren Voraussetzungen zwingend festlegt.
Seite 2 Ausschussgemeinschaften definieren sich demnach dadurch, dass ihre Mitglieder einzeln nicht stark genug sind, um in einem Ausschuss vertre ten zu sein, dies aber gemeinsam durch ein nur zu diesem Zweck gebilde tes Bündnis erreichen. Hiermit wäre nicht zu vereinbaren, wenn eine Min destzahl diesen Zusammenschluss erleichtern (Mindestzahl als einziges Kriterium) oder erschweren (Mindestzahl als zusätzliches Kriterium) würde.
Für Fraktionen enthält die Bayerische Gemeindeordnung dagegen keine die Mitgliederzahl betreffenden Vorgaben. Insoweit bleibt also Spielraum für Geschäftsordnungsregelungen. Ihr Vorschlag wäre eine rechtlich zu lässige Variante. Bisher haben wir uns jedoch für eine andere Lösung ent schieden. In § 6 Stadtratsgeschäftsordnung werden Fraktionen als Zu sammenschlüsse definiert, die aus eigener Kraft in mindestens einem Ausschuss vertreten sind. Die Mindestgröße einer Fraktion wird also mit telbar festgelegt und hängt insbesondere von der Größe der Ausschüsse ab.
Für eine kurze Mitteilung, ob Sie auf Grund des Vorstehenden mit einer Behandlung erst in der konstituierenden Sitzung des neuen Stadtrats ein verstanden sind und ob Sie Ihren Antrag auf die Fraktionen beschränken wollen, wäre ich dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ulrich Maly
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- Januar 2020
Änderung der Geschäftsordnung des Nürnberger Stadtrates:
Fraktionsstatus
Ihr Schreiben
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Maly,
unter Würdigung Ihrer Bedenken gegenüber unserem Antrag vom 16.01.2020 bleiben wir dennoch dabei, dass der Antrag in der Stadtratssitzung vom 05.02.2020 behandelt wird.
Die Forderung „Diese Regelung gilt analog für die Bildung von Ausschussgemeinschaften“ ziehen wir zurück, wir bitten um Streichung des Satzes.
Freundliche Grüße
Stephan Grosse-Grolimann Alexander Liebei Prof. Dr. Hartmut Beck (Die Guten) (FDP) (FW)
ÖDP: Stadtrat Jan Gehrke | Stadtrat Thomas Schrollinger FDP: Stadtrat Alexander Liebei | FW: Stadtrat Professor Dr. Hartmut Beck | Die Guten: Stadtrat Stephan Grosse-Grolimann