← Sitzung des Stadtrates (17.10.2018)
Stadtrat - öffentlich gesamt
Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Stadtrates
Sitzungszeit
Mittwoch, 17.10.2018, 15:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1.
Gleichstellungsaktionsplan der Stadt Nürnberg
Beschluss
OBM/009/2018
Maly, Ulrich, Dr.
2.
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP)
15. Änderung: Bereich Meistersingerhalle
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Beschluss
Stpl/016/2018
Ulrich, Daniel
3.
Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem
Landschaftsplan (FNP)
Änderung 8a: Bereich Brunecker Straße West
Billigung des Planentwurfs und öffentliche Auslegung
Beschluss
Stpl/002/2018
Ulrich, Daniel
4.
Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem
Landschaftsplan (FNP)
28. Änderung: Bereich Uffenheimer Straße
Einleitung des Änderungsverfahrens
Anträge der CSU-Stadtratsfraktion vom 30.01.2017 und vom
19.02.2018
Beschluss
Stpl/004/2018
Ulrich, Daniel
5.
Ersatzbeschaffung von U-Bahn-Fahrzeugen durch die VAG Erweiterung der Bürgschaftsübernahme
Riedel, Harald
Beschluss
Ref.I/II/033/2018
6.
Auflagen des Referates I/II
Kenntnisnahme
Ref.I/II/011/2018/1
Riedel, Harald
7.
Beamtenrecht; Anpassung der Beförderungsrichtlinien
8.
Änderung der Verordnung der Stadt Nürnberg über das Verbot
von alkoholischen Getränken im Bereich des Hauptbahnhofs
und der Königstorpassage (Alkoholverbotsverordnung AlkVVO)
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 27.06.2018
BeschlussAuflage
PA/023/2018
BeschlussAuflage
Ref.VII/003/2018
Maly, Ulrich, Dr.
9.
Änderung der Taxitarifordnung
Maly, Ulrich, Dr.
BeschlussAuflage
Ref.VII/004/2018
10.
Satzung der Stadt Nürnberg über den Beirat Bildende Kunst
(Bildende Kunstbeiratssatzung - BBiKS)
hier: Änderung der Beiratssatzung
BeschlussAuflage
Ref.VI/023/2018
11.
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die
Straßenreinigung (StraßenreinigungsGebS - StrRGebS)
BeschlussAuflage
SÖR/022/2018
12.
Genehmigung der Niederschrift des Stadtrates vom 19.09.2018,
öffentlicher Teil
Ö 1
Sitzungsvorlage
OBM/009/2018
Beratung
Datum
Behandlung
Ziel
Stadtrat
17.10.2018
öffentlich
Beschluss
Betreff:
Gleichstellungsaktionsplan der Stadt Nürnberg
Anlagen:
Bericht über die Umsetzung und Fortschreibung 2015-2017
Gleichstellungsaktionsplan der Stadt Nürnberg 2018-2020
Sachverhalt (kurz):
Im Oktober 2010 unterschrieb der Stadtrat die Europäische Charta für die Gleichberechtigung
von Frauen und Männern auf lokaler Ebene. Aus dem Bekenntnis zur Charta erfolgte die
Verpflichtung an die Stadt Nürnberg, einen Gleichstellungsaktionsplan mit konkreten
Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele dieser Charta zu erarbeiten und dessen Umsetzung
aktiv zu fördern.
Im Februar 2012 wurde der „Erste Gleichstellungsaktionsplan der Stadt Nürnberg 2012 bis
2014“ vom Stadtrat beschlossen. Ein Bericht über die Umsetzung der Maßnahmen sowie die
Verabschiedung der Fortschreibung dieses Ersten Aktionsplans erfolgte drei Jahre später im
September 2015.
Der Bericht über die Umsetzung des Gleichstellungsaktionsplans 2015-2017 und der neue
Gleichstellungsaktionsplan 2018-2020 liegen in tabellarischer Form bei. Sie wurden von der
Frauenbeauftragten in Zusammenarbeit mit Vertreter*innen der Referate und Dienststellen in
der Koordinierungsgruppe Gender erarbeitet. Die Maßnahmen des neuen Aktionsplans wurden
zwei Handlungsfelder zugeordnet: Eine geschlechtergerechte Stadtverwaltung und eine
geschlechtergerechte Stadtgesellschaft.
Der Großteil der Maßnahmen im Gleichstellungsaktionsplan wird mit bestehenden Ressourcen
durchgeführt. Wenn für die Durchführung einer Maßnahme zusätzliche finanzielle und/oder
personelle Ressourcen zur Zielerreichung erforderlich sind, wird dies ausdrücklich vermerkt.
Auswirkungen auf den Stellenplan sind dadurch mittelfristig in einzelnen Fällen möglich.
Seite 1 von 4
Stadt Nürnberg
1.
Sitzungsvorlage OBM/009/2018
Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Der Großteil der Maßnahmen im Gleichstellungsaktionsplan wird mit bestehenden
Ressourcen durchgeführt. Wenn für die Durchführung einer Maßnahme zusätzliche Mittel
zur Zielerreichung erforderlich sind, wird dies ausdrücklich vermerkt
(→ weiter bei 2.)
Nein
(→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
€ Folgekosten
Gesamtkosten
€ pro Jahr
dauerhaft
nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv
€ davon Sachkosten
€ pro Jahr
davon konsumtiv
€ davon Personalkosten
€ pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
(→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von
Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Seite 2 von 4
Stadt Nürnberg
Sitzungsvorlage OBM/009/2018
2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Die Verantwortung für die Durchführung der jeweiligen Maßnahme obliegt der
zuständigen Dienststelle
3.
4.
Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
Der Gleichstellungsaktionsplan enthält Maßnahmen zur Beseitigung von
Diskriminierungen und Benachteiligungen aufgrund der Diversitydimension
Geschlecht
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
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Stadt Nürnberg
Sitzungsvorlage OBM/009/2018
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat hat die Ziele und Maßnahmen des vorliegenden Gleichstellungsaktionsplans der
Stadt Nürnberg 2018-2020 zustimmend zur Kenntnis genommen. Im Rahmen ihrer
Möglichkeiten unterstützen die Stadtratsmitglieder dessen Umsetzung. Die Verwaltung setzt
die Maßnahmen fristgerecht um und berichtet dem Stadtrat im Frühjahr 2021 über
Zielerreichung.
Seite 4 von 4
Ö 1
Bericht über die Umsetzung und Fortschreibung 2015 - 2017 des Ersten Gleichstellungsaktionsplans der Stadt Nürnberg
1.1.1
Mehr Frauen in Führungspositionen
Maßnahme
Stand der Umsetzung /
Ergebnisse 2014
Fortschreibung bis 2017 /
Indikatoren zur Zielerreichung
Zuständigkeit
Stand Umsetzung/Ergebnis
2017
Konzeption eines Mentoringprogramms für die
Personalentwicklung um
mehr Frauen (auch
Frauen mit Migrationshintergrund) für Führungspositionen zu gewinnen
Start des Programms für 10
Mentees und 10 Mentorinnen und Mentoren im
Herbst 2014
Evaluation und ggf. Differenzierung
und Verstetigung
PA, Fb
Durchführung des zweiten Programmdurchlaufs 2016/2018 mit
11 Mentees und 11 Mentorinnen
und Mentoren,
Bericht im Personal- und Organisationsausschuss vom 07.06.2016
Konzeption von Begleitseminaren für das Mentoringprogramm zur Vermittlung von Genderund interkultureller Kompetenz und zur Sensibilisierung für Geschlechterstereotypen, Führen
in Teilzeit, Vereinbarkeit
von Familie und Beruf
In Planung
Basierend auf den Erfahrungen und
Auswertungen des ersten Mentoringprogramms werden Begleitseminare konzipiert.
PA, Fb
Die Vermittlung von Gender- und
interkultureller Kompetenz und zur
Sensibilisierung für Geschlechterstereotypen, Führen in Teilzeit,
Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist fester Bestandteil der acht
Workshops im Mentoringprogramm für Frauen
1
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja
dritter Programmdurchlauf
2019/2021
Ja
dritter Programmdurchlauf
2019/2021
1.1.2 Ausbau von Genderkompetenz und interkultureller Kompetenz auf allen Ebenen
Maßnahme
Stand der Umsetzung /
Ergebnisse 2014
Fortschreibung bis 2017 /
Indikatoren zur Zielerreichung
Zuständigkeit
Stand Umsetzung/Ergebnis
2017
Ausdehnung der Fortbildungen zu Gender- und
Interkultureller Kompetenz auf mehr Mitarbeitende (auch im Rahmen
von Xenos Profil Plus)
2013 und 2014 wurden im
Rahmen von XENOS PIK
30 Workshops angeboten,
die von 275 Teilnehmenden
besucht wurden.
Regelmäßige Evaluation des Konzepts
PA, alle
Referate
Das Qualifizierungskonzept ist
fester Bestandteil des Fortbildungsprogramms der Städteakademie (N-400000).
Das Qualifizierungskonzept
wurde dauerhaft in das gemeinsame Fortbildungsprogramm der Städteakademie
übernommen.
Entwicklung und Umsetzung einer Fortbildungseinheit für die Fachkräfte im Bereich Hilfen
zur Erziehung
Eine eigene Fortbildungseinheit wurde nicht konzipiert. Gleichstellungsrelevante Aspekte werden aber
durchgängig in Personalentwicklungsmaßnahmen
von J/B3 berücksichtigt,
u.a. im ESF-Projekt „Prävention und gute Arbeitsbedingungen in der Sozialen
Arbeit / Gesundheitsförderung in der Sozialen Arbeit“
(2012-2014).
Integration eines Bausteins zu Gender und Interkultureller Kompetenz
bei den Führungskräftelehrgängen
Der Baustein ist seit 2014
Bestandteil des Moduls
„Personalentwicklung im
Dienststellenalltag“.
Weiterführung
im neuen
GAP?
ja
Die Zahl der Teilnehmenden sinkt
kontinuierlich, daher ist eine verstärkte „Werbung“ im Rahmen
von Beratungsgesprächen notwendig.
Anzahl der Teilnehmenden
J
Die Weiterentwicklung des Moduls
ist geplant.
Anzahl der Teilnehmenden
PA
Der Baustein ist als festes Element der zukünftigen Führungskräftequalifizierungen der Stufen
2 (Arbeitstitel „Personalarbeit im
Dienststellenalltag“) und 3 vorgemerkt.
Ziel: verbindliche Teilnahme der
Führungskräfte
Bestandteil des Strategieprojekts
"Personalrekrutierung/Attraktive
Arbeitgeberin/Personalentwicklung/Führung"
2
ja
Maßnahme
Stand der Umsetzung /
Ergebnisse 2014
Fortschreibung bis 2017 /
Indikatoren zur Zielerreichung
Zuständigkeit
Stand Umsetzung/Ergebnis
2017
Konzeptionsentwicklung
für Trainings zur interkulturellen Qualifizierung
Seit 2014 finden für die
Nachwuchskräfte verpflichtende Trainings /
Workshops statt. In 20 Trainings / Workshops nahmen
insgesamt 240 Nachwuchskräfte teil.
Regelmäßige Evaluation des Konzeptes
PA
Alle Nachwuchskräfte nehmen
seit 2014 an einem verbindlichen
Interkulturellen Training teil.
Im Juli 2012 wurde der
Workshop für Mitarbeitende
der Ämter des Baureferats
und anderer Baudienststellen durchgeführt.
Das DLZ Bau als Dienststellenbündelung der Baubehörden ist für alle
Gruppen besucherfreundlich (z.B.
wurde ein Kinderplanungstisch aufgebaut)
Seminar zu Gender und
Beteiligung
Weiterführung
im neuen
GAP?
nein
Anzahl der Teilnehmenden
Kooperation mit BCN/BZ
Ref. VI,
Stpl,
BoB
Letzter Workshop fand im Herbst
2016 statt.
Ja, Rhythmus 2
Jahre (nächster
Workshop für
2018 geplant)
E-Partizipation für Planungen
Bürgerbeteiligungen und „Runde Tische“ werden aufgebaut;
Think-Tanks mit Stadtteilbezug;
Auswertung der Beteiligungen unter
Gender-Aspekt und Vertretung der
nicht am Prozess Beteiligten sowie
Abbau von „Barrieren“ (Sprache…)
1.1.2a Entwicklung und Umsetzung einer Fortbildungseinheit zur gendergerechten Sachbearbeitung im Sozialamt
Maßnahme
Stand der Umsetzung /
Ergebnisse 2014
Evaluation der GenderFortbildungen bei SHA
Erfahrungen konnten nur
bedingt auf andere Dienststellen übertragen werden.
Fortschreibung bis 2017 /
Indikatoren zur Zielerreichung
3
Zuständigkeit
Stand Umsetzung/Ergebnis
2017
SHA
Aus Kapazitätsgründen nicht weiter verfolgt.
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja, aber mittelfristig
Maßnahme
Stand der Umsetzung /
Ergebnisse 2014
Evaluationsparameter
festlegen, Möglichkeiten
der Evaluierung anhand
vorhandener Bewertungsbögen der SHAGender-Fortbildungen
und anhand neu zu erstellender Fragebögen
durch externe Anbietende (Institute / Hochschulen) prüfen
Umgesetzt
Durchführung der Evaluation, Auswahl des geeigneten Instituts / der
geeigneten Hochschule
und Mittelbeantragung
bei Fb
Umgesetzt
Fortschreibung bis 2017 /
Indikatoren zur Zielerreichung
Zuständigkeit
Stand Umsetzung/Ergebnis
2017
SHA
Aus Kapazitätsgründen nicht weiter verfolgt.
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja, aber mittelfristig.
Die abgeschlossene Evaluation
dient als Basis für die Fortbildung
2015.
SHA
Aus Kapazitätsgründen nicht weiter verfolgt.
Ja, aber mittelfristig.
Planung der Fortbildungen, Auswahl des geeigneten Instituts / der geeigneten Hochschule
und Mittelbeantragung
bei Fb
Die Fortbildungen werden aktuell
geplant.
SHA
Aus Kapazitätsgründen nicht weiter verfolgt.
Ja, aber mittelfristig.
neu:
Einsetzen einer Arbeitsgruppe, die unter Berücksichtigung der Evaluation der Gender-Fortbildungen in SHA, die in
den letzten Jahren für
alle Mitarbeitenden stattfanden, zukünftige
Schulungsprogramme
unter neuen Aspekten
entwickelt.
Entwicklung und Durchführung von
Seminaren für alle Führungskräfte
im Bereich Ref. V bis Ende 2016,
basierend auf den Empfehlungen
der Evaluationsstudie. Bei den Seminaren soll ein hoher Praxisbezug
im Vordergrund stehen und Gender
nicht als abstraktes Thema verstanden werden. Künftig Einbindung in
das Bildungsprogramm der Fachstelle PEF:SB des Referats V.
SHA,
Ref. V
Aus Kapazitätsgründen nicht weiter verfolgt.
Ja, aber mittelfristig.
4
1.1.3 Steigerung des Anteils von männlichen und weiblichen Nachwuchskräften mit Migrationshintergrund bei der Stadt Nürnberg
Maßnahme
Stand der Umsetzung /
Ergebnisse 2014
Umsetzung des EU-Projekts „XENOS Profil
Plus“ unter Berücksichtigung der Genderperspektive
Das XENOS PIK Projekt
wurde zum 31.12.2014 erfolgreich beendet, vgl. Nr.
1.1.2
Fortschreibung bis 2017 /
Indikatoren zur Zielerreichung
Zuständigkeit
Stand Umsetzung/Ergebnis
2017
PA
Die Projektergebnisse wurden in
die tägliche Arbeit integriert (z.B.
Berufevideos).
Weiterführung
im neuen
GAP?
nein
1.2 Mehr Väter in Elternzeit
1.2.1 Direkte Ansprache von Männern zum Thema Männer und Elternzeit
Maßnahme
Stand der Umsetzung/
Ergebnisse 2014
Fortschreibung bis 2017 /
Indikatoren zur Zielerreichung
Zuständigkeit
Stand Umsetzung/Ergebnis
2017
Ausbau des Informationsportals zu Elternzeit
im Intranet; dabei direkte Ansprache und Ermutigung von Vätern,
Elternzeit zu nehmen;
Flyer
Die Maßnahmen wurden
mit Blick auf das neue Elterngeld Plus zunächst zurückgestellt.
Die Wirkung des neuen Elterngelds
Plus ist vor der Planung konkreter
Maßnahmen zu beobachten.
PA
Über den Anteil der Väter in Elternzeit und die Dauer der Elternzeit wird jährlich berichtet (vgl.
Bericht „Daten, Fakten und Strukturen“ 2014, S. 41)
Über den Anteil der Väter in Elternzeit und die Dauer der Elternzeit
wird jährlich berichtet (vgl. Bericht
„Daten, Fakten und Strukturen“
2014, S. 41)
5
Weiterführung
im neuen
GAP?
nein
1.2.2 Vernetzung/Väternetzwerk
Maßnahme
Stand der Umsetzung /
Ergebnisse 2014
Fortschreibung bis 2017 / Indikatoren zur Zielerreichung
Zuständigkeit
Stand Umsetzung/Ergebnis
2017
Stadtweite Vernetzungsund Informationsveranstaltung für (potentielle)
Väter in Elternzeit mit
Zielrichtung „Aufbau eines Väternetzwerks“
Ein Workshop unter Federführung des Bündnisses für
Familie (BfF) hat 2013
stattgefunden.
Der Runde Tisch Väter trifft sich
zwei- bis dreimal im Jahr.
derzeit J
Netzwerk besteht seit 2016;
Treffen findet ca. viermal jährlich
statt. Teilnehmer: zwei mandatierte Vertreter der Väternetzwerke stellvertretend für alle Väternetzwerke, Erziehungsberatung, Ansprechpartner für Männer
der Stadt Nürnberg, ASD, Abteilungsleitung Vormundschaft/Beistandschaft, Beauftragte für Diskriminierungsfragen und wechselnde Gäste. Das Gremium ist
inzwischen etabliert und dient der
Bearbeitung einzelfallunabhängiger Themen rund um Trennung/Scheidung und insbes. Umgangsfragen. Über die Sitzungen
werden Transparenz im Handeln
der verschiedenen Beteiligten
hergestellt, aber auch Verständnis
für die Situation der Betroffenen.
Der vom BfF initiierte Runder Tisch Väter hat seine
Arbeit 2014 aufgenommen.
Weiterführung
im neuen
GAP?
ja
1.3 Arbeiten und Führen in Teilzeit
1.3.1 Kontinuierlicher Bericht
Maßnahme
Stand der Umsetzung /
Ergebnisse 2014
Fortschreibung bis 2017 /
Indikatoren zur Zielerreichung
Zuständigkeit
Stand Umsetzung/Ergebnis
2017
kontinuierliche Statistik
zu Teilzeit in Führungspositionen im Personalbericht der Stadt Nürnberg („Daten, Fakten und
Strukturen“)
Seit 2011 wird jährlich im
Bericht „Daten, Fakten und
Strukturen“ von Ref. I berichtet.
Wird beibehalten
PA
Seit 2011 wird jährlich im Bericht
„Daten, Fakten und Strukturen“
von Ref. I berichtet.
Anzahl der Führungspositionen in
Teilzeit
6
Weiterführung
im neuen
GAP?
nein
1.3.2 Sensibilisierung der Führungskräfte zum Thema Arbeiten und Führen in Teilzeit
Maßnahme
Stand der Umsetzung /
Ergebnisse 2014
Fortschreibung bis 2017 /
Indikatoren zur Zielerreichung
Zuständigkeit
Stand Umsetzung/Ergebnis
2017
Berücksichtigung des
Themas „Arbeiten und
Führen in Teilzeit“ bei
Fortbildungen und Seminaren im Bereich Personalentwicklung
Führen in Teilzeit war bereits Schwerpunkthema der
Arbeitstagungen der
Dienststellen- und Schulleitungen im Jahr 2011.
Das Thema „Arbeiten und Führen
in Teilzeit“ wird bei Fortbildungen
und Seminaren weiter implementiert.
PA
Der Baustein ist als festes Element der zukünftigen Führungskräftequalifizierungen der Stufen
2 (Arbeitstitel „Personalarbeit im
Dienststellenalltag“) und 3 vorgemerkt.
Ziel: verbindliche Teilnahme der
Führungskräfte
Bestandteil des Strategieprojekts
"Personalrekrutierung/Attraktive
Arbeitgeberin/Personalentwicklung/Führung"
Im November 2014 fand ein
Workshop zu "Führen in
Teilzeit" statt.
Ausbau des Seminarangebots;
Mitarbeitendenzufriedenheit
Weiterführung
im neuen
GAP?
ja
1.3.3 Rahmenbedingungen für Leitung in Teilzeit entwickeln
Maßnahme
Stand der Umsetzung /
Ergebnisse 2014
Fortschreibung bis 2017 /
Indikatoren zur Zielerreichung
Zuständigkeit
Stand Umsetzung/Ergebnis
2017
Entwicklung von Rahmenbedingungen / Modelle, die Führen in Teilzeit ermöglichen
Einsetzung einer Arbeitsgruppe mit
PA/OrgA/GSBV/Fb
Bereitstellung zunächst befristeter
personeller Kapazitäten für das
Thema, Analyse der Erfahrungen
mit Führen in Teilzeit, Erarbeiten
verschiedener konkreter Varianten
für Führen in Teilzeit
PA, Fb
Ab 01.01.2018 sind die Dienststellen angehalten, alle vakanten
Führungspositionen mit Hilfe eines Leitfadens zu betrachten, ob
eine Wiederbesetzung mit reduzierter Arbeitszeit oder in Jobsharing möglich ist. Auf Grundlage
des Ergebnisses soll in den Stellenausschreibungen bei Führungsstellen künftig eine transparentere und fundiertere Feststellung zu der erforderlichen Arbeitszeit, hinsichtlich des Mindeststundenumfangs und der Arbeitszeitverteilung, getroffen werden können.
Den Dienststellen steht ein Leitfaden „Führen mit reduzierter Arbeitszeit“ und ein Vordruck „Führen mit reduzierter Arbeitszeit“ zur
Verfügung
(vgl. Mitteilung aus dem Personalbereich 47A vom 15.12.2017).
7
Weiterführung
im neuen
GAP?
ja
1.3.4 Fortbildungen teilzeitfreundlicher gestalten
Maßnahme
Stand der Umsetzung /
Ergebnisse 2014
Fortschreibung bis 2017 /
Indikatoren zur Zielerreichung
Zuständigkeit
Stand Umsetzung/Ergebnis
2017
Angebot von ausgewählten Fortbildungen
und Seminaren in Teilzeit
Das Personalamt bietet im
Fortbildungsprogramm der
Städte-Akademie einzelne
Seminare mit der Option an,
dies auch als Halbtagesveranstaltung stattfinden zu lassen.
Auch wenn die Resonanz bisher
gering war, bietet das Personalamt
im Fortbildungsprogramm der Städteakademie Seminare weiterhin mit
der Option an, dies auch als Halbtagesveranstaltung stattfinden zu
lassen.
PA
Das Personalamt bietet im Fortbildungsprogramm der Städteakademie für einzelne Seminare weiterhin die Option an, dies auch als
Halbtagesveranstaltung stattfinden zu lassen; allerdings wird
auch in Zukunft eine sehr geringe
Nachfrage erwartet.
Auch die 29 interkulturellen
Workshops von XENOS PIK
(vgl. Nr. 1.1.2) fanden größtenteils an halben Tagen
statt.
Anzahl der angebotenen Seminare
in Teilzeit;
Anzahl der Teilnehmenden
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja;
aber nicht mehr
als „Fortbildung
in Teilzeit“, sondern als ergänzendes digitales
Lernangebot.
Daher sollen zukünftig digitalisierte Lernangebote die Präsenzveranstaltungen ergänzen. Die digitalen Lerneinheiten werden aus
mehreren, kurzen Modulen bestehen, die ein zeitlich flexibles Lernen ermöglichen sollen.
Bestandteil des Strategieprojekts
"Personalrekrutierung/Attraktive
Arbeitgeberin/Personalentwicklung/Führung"
1.4 Verbesserung der Vereinbarkeit Privatleben und Beruf: Telearbeit
Maßnahme
Stand der Umsetzung /
Ergebnisse 2014
Fortschreibung bis 2017 /
Indikatoren zur Zielerreichung
Zuständigkeit
Stand Umsetzung/Ergebnis
2017
Einführung der Telearbeit
Der Modellversuch wurde
vom 01.07.12 bis 30.06.2014
mit 29 Beschäftigten durchgeführt und anschließend mit
den Beschäftigten sowie
Dienststellen evaluiert.
Ab 01.01.15 Ausweitung auf Beschäftigte ohne Antragsgrund mit
bis zu 200 Plätzen
OrgA, PA
Die alternierende Telearbeit stellt
mittlerweile ein standardisiertes
Angebot an die Mitarbeitenden
dar. Zum Stichtag 31.12.2017
nahmen insgesamt 113 Mitarbeitende an der Telearbeit teil.
Anzahl der Telearbeitenden
Der erweiterte Pilotbetrieb endete
zum 31.12.2016. Seitdem ist die
Telearbeit in einen Regelbetrieb
nach den Vorgaben des Pilotbetriebs übergegangen. Anzahl der
Telearbeitsplätze: 117 (Stand
01.02.2018)
8
Weiterführung
im neuen
GAP?
nein
1.5 Rollenstereotype abbauen
1.5.1 Beteiligung am Girls´ und Boys´ Day
Maßnahme
Stand der Umsetzung
Ergebnisse 2014
Fortschreibung bis 2017 / Indikatoren zur Zielerreichung
Zuständigkeit
Stand Umsetzung/Ergebnis
2017
Jährliche Organisation
und Durchführung des
Girls´ und Boys´ Day
bei der Stadtverwaltung
2014 hat PA die Federführung für den Girls‘ Day übernommen.
Jährliches Angebot
PA, Fb,
beteiligte
Dienststellen
Integration des Boys´Day ab 2019
durch PA
Anzahl der Teilnehmenden
Weiterführung
im neuen
GAP?
ja
Ressourcenfrage noch nicht geklärt.
1.5.2 Abbau der Geschlechterstereotype bei der Ausbildungswahl
Maßnahme
Stand der Umsetzung /
Ergebnisse 2014
Fortschreibung bis 2017 / Indikatoren zur Zielerreichung
Zuständigkeit
Stand Umsetzung/Ergebnis
2017
Gezielte Ansprache
des jeweils „untypischen“ Geschlechts
bei der Präsentation
der Ausbildungsberufe
im Internet (durch Erfahrungsberichte von
untyp. Berufen übernommenen Auszubildende / Praktikantinnen und Praktikanten)
sowie in Broschüren
Auf der neu gestalteten
Homepage
karriere.nuernberg.de
werden seit 2014 alle bei der
Stadt Nürnberg angebotenen
Ausbildungs-berufe in Bezug
auf die jeweiligen Berufsbilder, Ausbildungsvoraussetzungen, Ausbildungsinhalte
und Ausbildungsvergütungen
detailliert und gendergerecht
dargestellt.
Für 2015 sind weitere Berufevideos
für den gewerblich-technischen Bereich vorgesehen.
PA
Weitere Berufevideos stehen unter www.karriere.nuernberg.de zur
Verfügung.
Anzahl der weiblichen bzw. männlichen Nachwuchskräfte nach Ausbildungsberufen (vgl. z. B. Bericht
„Daten, Fakten und Strukturen“
2014 S. 83 ff).
In Zusammenarbeit mit der
Medienwerkstatt Franken
e.V. wurden bereits Berufevideos (Gärtner/in, Kfz-Mechatroniker/in, Beamter/in, Verwaltungsfachangestellte/r)
produziert.
9
Weiterführung
im neuen
GAP?
ja
1.5.3 Diskriminierungsfreie und geschlechtergerechte Sprache, Texte und Bilder
Maßnahme
Stand der Umsetzung /
Ergebnisse 2014
Fortschreibung bis 2017 /
Indikatoren zur Zielerreichung
Zuständigkeit
Stand Umsetzung/Ergebnis
2017
Weiterführung
im neuen
GAP?
ja
Entwicklung und Vorgaben zur Anwendung
diskriminierungsfreier
und geschlechtergerechter Sprache in
Veröffentlichungen der
Stadt Nürnberg
In Zusammenarbeit mit Pr
und der TH Nürnberg Georg
Simon Ohm wurde 2013 die
Broschüre „Sie und Er – nur
so ist es fair“ erstellt und herausgegeben.
Die Broschüre stößt auf anhaltend
große Resonanz und wird auch
bundesweit nachgefragt.
Pr, Fb
Die Broschüre wird weiterhin
nachgefragt.
Entwicklung eines
Fortbildungsmoduls
zur Anwendung von
geschlechtergerechter
Sprache und Beachtung diskriminierungsfreier Darstellungen
Ein Fortbildungsmodul zur
Anwendung von geschlechtergerechter Sprache wurde
in Zusammenarbeit mit Fb
2012 entwickelt. Seit 2013
wird als fester Bestandteil im
Fortbildungsprogramm der
Städteakademie das Seminar „Geschlechtergerechte
Sprache in der Öffentlichkeitsarbeit“ angeboten.
Das Fortbildungsmodul wird auch
weiterhin im Fortbildungsprogramm
angeboten.
PA
Das Fortbildungsmodul ist
fester Bestandteil des Fortbildungsprogramms der Städteakademie.
nein
Fortbildung für Mitarbeitende
2013 nahmen 15, 2014 25
Mitarbeitende an der Qualifizierung teil.
Anzahl der Teilnehmenden
PA
Das Fortbildungsmodul ist
fester Bestandteil des Fortbildungsprogramms der Städteakademie.
nein
Die Broschüre wird hinsichtlich der
Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Dritten Option im Rahmen des neuen
GAP überarbeitet
10
1.6 Prüfen von Prozessen, Abläufen, Instrumenten
1.6.1 Leitfäden für Mitarbeiter/innengespräche
Maßnahme
Stand der Umsetzung /
Ergebnisse 2014
Überarbeitung des
Leitfadens für Mitarbeiter/innengespräche.
Direkte Ansprache von
Männern zur Inanspruchnahme von Elternzeit, Führen in
Teilzeit und direkte Ansprache von Frauen
zur Karriereentwicklung
Umgesetzt
Fortschreibung bis 2017 /
Indikatoren zur Zielerreichung
Zuständigkeit
Stand Umsetzung/Ergebnis
2017
PA
umgesetzt
Weiterführung
im neuen
GAP?
nein
1.6.2 Diskriminierungsfreie Vergabe der Leistungsbezahlung (vorher: Prämien)
Maßnahme
Stand der Umsetzung /
Ergebnisse 2014
Fortschreibung bis 2017 / Indikatoren zur Zielerreichung
Zuständigkeit
Stand Umsetzung/Ergebnis
2017
Kriterien für eine diskriminierungsfreie
Vergabe von Leistungsprämien erstellen
und auf deren Anwendung achten
Die Kriterien für eine diskriminierungsfreie Vergabe von
Leistungsprämien wurden in
der Betrieblichen Kommission weiterdiskutiert.
Bei Bedarf sind die Kriterien für
eine diskriminierungsfreie Vergabe
von Leistungsprämien in der Betrieblichen Kommission weiterzuentwickeln.
PA
Bei Bedarf sind die Kriterien für
eine diskriminierungsfreie
Vergabe von Leistungsprämien in
der Betrieblichen Kommission
weiterzuentwickeln.
11
Weiterführung
im neuen
GAP?
nein
1.6.3 Verbesserung der Anwendung des Gender-Checks
Maßnahme
Stand der Umsetzung /
Ergebnisse 2014
Halbtägige Informationsveranstaltung zur
Anwendung des Gender-Checks für Mitarbeitende der Referate
mit Zuständigkeit für
Sitzungsvorlagen
Ist im Rahmen der Städteakademie jährlich angeboten worden.
neu:
Der Gender-Check
wird zum DiversityCheck weiterentwickelt.
Fortschreibung bis 2017 /
Indikatoren zur Zielerreichung
Anfang 2015 wurde ein Workshop
mit Vertretungen aller Geschäftsbereiche zur Erarbeitung des Diversity-Checks durchgeführt; derzeit ist
ein Entwurf in der Abstimmungsphase
Einführung Herbst 2015
Zuständigkeit
Stand Umsetzung/Ergebnis
2017
Weiterführung
im neuen
GAP?
nein
BgA, Fb,
PA
Das Fortbildungsmodul ist
fester Bestandteil des Fortbildungsprogramms der Städteakademie
BgA,
MRB, Fb
Ist umgesetzt
nein
Weiterführung
im neuen
GAP?
ja
1.6.4 Schrittweise Umsetzung von Gender Budgeting im Produkthaushalt
Maßnahme
Stand der Umsetzung /
Ergebnisse 2014
Fortschreibung bis 2017 / Indikatoren zur Zielerreichung
Zuständigkeit
Stand Umsetzung/Ergebnis
2017
Entwicklung und Erprobung von Kennzahlen für Gender Budgeting bei den Dienststellen Jugendamt, Amt
für Kultur und Freizeit
und Bildungscampus
Die Kennzahlen in den Modeldienststellen werden derzeit erprobt.
Für 2016 ist zunächst eine Informationsveranstaltung zu Erfahrungen
und „Best practice“- Beispielen aus
anderen Kommunen geplant.
Ref. I/II,
Fb, J,
KuF, BCN
Gender Budgeting soll nur gezielt
und nicht flächendeckend umgesetzt werden. Fb wird hierzu zusammen mit ausgewählten Fachdienstdienststellen Veränderungsbedarfe identifizieren, die notwendigen Maßnahmen ableiten und
den zugehörigen Finanzbedarf
samt Kennzahlen erheben. Stk
wird hierbei unterstützend tätig.
Bei KuF wurden in einem ersten
Schritt entsprechende Kennzahlen bei der Musikschule und dem
Angebot Sternenhaus eingeführt.
12
1.6.5 Paritätische Besetzung von Gremien
Maßnahme
Stand der Umsetzung /
Ergebnisse 2014
Bei der Besetzung von
Gremien und
Arbeitsgruppen soll auf
ein möglichst
paritätisches Geschlechterverhältnis
geachtet werden
Fortschreibung bis 2017 /
Indikatoren zur Zielerreichung
Zuständigkeit
Stand Umsetzung/Ergebnis
2017
Für eine angemessene Beteiligung
beider Geschlechter in Arbeitsgruppen und Gremien wird weiterhin
sensibilisiert.
BgA, alle
Dienststellen
Ref. VI: Satzung des Baukunstbeirats geändert. Satzung
des Beirats für Bildende Kunst ist
noch zu ändern.
Weiterführung
im neuen
GAP?
ja
1.6.6 Ausgewogenes Geschlechterverhältnis bei der Vergabe von Preisen und Ehrungen
Maßnahme
Stand der Umsetzung /
Ergebnisse 2014
Fortschreibung bis 2017 /
Indikatoren zur Zielerrechung
Zuständigkeit
Stand Umsetzung/Ergebnis
2017
Verfahren entwickeln,
damit bei Ehrungen
und Preisverleihungen
ein ausgewogenes
Geschlechterverhältnis
erreicht wird, z.B.
durch Satzungsänderungen
Die Sensibilisierung für das
Ziel ist weitgehend erfolgt.
Die Annäherung an eine geschlechterparitätische Vergabe von
Ehrungen und Preisen bleibt Aufgabe für die Beteiligten.
BgA, Referate
In einigen Gremien konnte annähernd Geschlechterparität erreicht
werden, es bleibt eine fortlaufende Aufgabe.
Weiterführung
im neuen
GAP?
ja
1.6.7 Überprüfung und ggf. Ergänzung der Mitarbeiter/innenumfrage
Maßnahme
Stand der Umsetzung /
Ergebnisse 2014
Fortschreibung bis 2017 /
Indikatoren zur Zielerreichung
Zuständigkeit
Stand Umsetzung/Ergebnis
2017
Überprüfen und Ergänzung der Mitarbeiter/innenumfrage um
Aspekte hinsichtlich
Gleichstellung, Interkulturalität, Vereinbarkeit Privatleben und
Beruf, Führen in Teilzeit etc.
Die Mitarbeiter/innenumfrage 2014 wurde in Zusammenarbeit mit GPR, GSBV
und Fb erstellt.
Die für 2018 geplante Mitarbeiter/innenumfrage wird in Zusammenarbeit mit GPR, GSBV und Fb
weiterentwickelt.
PA
Die für 2019 geplante Mitarbeiter/innenumfrage wird in Zusammenarbeit mit GPR, GSBV und
Fb weiterentwickelt.
13
Weiterführung
im neuen
GAP?
nein
2.1 Gendergerechte Stadtgesellschaft
2.1.1 Beratung in Fällen von Diskriminierung
Maßnahme
Stand der Umsetzung /
Ergebnisse 2014
Fortschreibung bis 2017 /
Indikatoren zur Zielerreichung
Zuständigkeit
Stand Umsetzung/Ergebnis
2017
Tätigkeitsbericht über
die Antidiskriminierungsarbeit
Erfolgt seit 2011 jährlich
Wird fortgesetzt
MRB
Die Berichte erfolgen jährlich, dies
ermöglicht ein gutes Monitoring
und zeigt Diskriminierungsfelder
auf.
Fortschreibung bis 2017 /
Indikatoren zur Zielerreichung
Zuständigkeit
Stand Umsetzung/Ergebnis
2017
Analyse des bundesweiten Freiwilligensurveys auf geschlechtsspezifische Ungleichheiten und Besonderheiten
Die Maßnahme ist für 2015 geplant,
jedoch abhängig von personellen
Ressourcen.
Ref. V
Berücksichtigung des
Themas Bürgerschaftliches Engagement in
den Fragestellungen
und Analysen der Ergebnisse der Wohnungs- und Haushaltsbefragung des Statistischen Amts
Die Auswertung der WoHaus-Ergebnisse, auch unter Gender-Aspekten, ist für Winter 2014/2015 geplant.
Ref. V,
StA
Derzeit aufgrund personeller Situation nicht leistbar.
(Nürnberger Auswertung siehe:
https://www.nuernberg.de/imperia/md/sozialreferat/dokumente/sonstige_downloads/37_be_nbg_zahlen.pdf )
Nürnberger Auswertung siehe:
https://www.nuernberg.de/imperia/md/sozialreferat/dokumente/sonstige_downloads/37_be_nbg_zahlen.pdf
Entwicklung von Projekten für Männer mit
geringer formaler Bildung, die eine der
niedrigsten Engagementquoten haben.
Das Thema bleibt auf der Agenda;
mangels personeller Ressourcen
jedoch ohne konkreten Zeithorizont.
Ref. V
Weiterführung
im neuen
GAP?
ja
2.1.2. Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements von Männern und Frauen
Maßnahme
Stand der Umsetzung /
Ergebnisse 2014
14
Derzeit aufgrund personeller Situation nicht leistbar.
Weiterführung
im neuen
GAP?
2.1.3 Planung und Gestaltung einer kulturellen Einrichtung im Sinne einer Teilhabegerechtigkeit
Maßnahme
Stand der Umsetzung /
Ergebnisse 2014
Fortschreibung bis 2017 /
Indikatoren zur Zielerreichung
Zuständigkeit
Stand Umsetzung/Ergebnis
2017
Modellprojekt "Kulturwerkstatt Auf AEG".
Ausrichtung der Gesamtplanung, Einrichtung, Ausstattung,
Strukturen und Angebotsplanung unter Gesichtspunkten der Teilhabegerechtigkeit,
Gender Mainstreaming
und der Interkulturellen
Öffnung.
2011 bis 2014 wurden mehrere Workshops zur Implementierung der DiversityOrientierung im Mitarbeiter/innenkreis mit künftigen
Partner/innen mit der Bauplanung und dem Architekturbüro durchgeführt.
Vollbetrieb der Einrichtung ist für
2016 geplant; die Wirksamkeit soll
in einem „Diversity-Check“ nach Inbetriebnahme 2017 geprüft werden.
Darüber hinaus sollen die Erfahrungen der Diversity-Implementierung
ausgewertet und dokumentiert werden.
KuF
Die Planungen für die Kulturwerkstatt wurden und werden regelmäßig unter Diversity-Gesichtspunkten überprüft. Die Einrichtung
wurde erst im November 2016 eröffnet. Eine systematische Dokumentation und Auswertung der Erfahrungen der Diversity-Implementierung steht noch aus.
Überprüfung der gesamten Öffentlichkeitsarbeit des Erfahrungsfelds zur Entfaltung
der Sinne unter dem
Diversity-Aspekt (insbesondere Gender
Mainstreaming und Interkulturelle Öffnung)
Umgesetzt
Die Überprüfung wird regelmäßig
wiederholt, um eine nachhaltige Implementierung sicherzustellen.
KuF
Die Überprüfung wird regelmäßig
wiederholt, durch Personalwechsel und ggf. strengere Anforderungen. Hinsichtlich der Bildrechte ist
die Qualität allerdings nicht immer
gleichbleibend.
ja
Planung und Durchführung einer Kund/innen- und Mitarbeiter/innen-Befragung,
damit Grundlagen für
eine verstärkte Diversity-Orientierung der
Musikschule geschaffen werden
Vorarbeiten, wie der Entwurf
eines Fragebogens und datenschutzrechtliche Abklärungen, werden gelistet.
Die Durchführung beider Befragungen ist für 2015 geplant.
KuF
Die geplante Umfrage konnte aus
Finanzierungsgründen bislang
nicht durchgeführt werden. Das
Design der Befragung ist erstellt.
MN prüft derzeit die Möglichkeit
einer Kooperation mit einer Hochschule zur Auswertung. Auf die
Durchführung einer Mitarbeiter/innen-Befragung wird verzichtet, da
diese stadtweit durchgeführt wird.
Ja. Sobald die
Finanzierung
der Auswertung
gesichert ist,
wird die Kunden/innen-Befragung durchgeführt, um
Grundlagen für
die verstärkte
Diversity-Orientierung der Musikschule zu erhalten.
15
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja. Der „Diversity-Check“ ist
2018 f. vorgesehen.
Maßnahme
Stand der Umsetzung /
Ergebnisse 2014
Erstellung von Kriterien, die langfristig auf
andere Einrichtungen
und Projekte übertragen werden können
Fortschreibung bis 2017 /
Indikatoren zur Zielerreichung
Zuständigkeit
Stand Umsetzung/Ergebnis
2017
Die Umsetzung erfolgt nach der Inbetriebnahme der „Kulturwerkstatt
Auf AEG“
KuF
Die Erfahrungen bei der Planung
der „Kulturwerkstatt Auf AEG“
werden bei Neubau- bzw. Modernisierungsmaßnahmen berücksichtigt (z.B. Durchführung von
Nutzer/innenworkshops). Ein Kriterienkatalog wird nicht mehr als
zielführend gesehen, da eine
Übertragbarkeit aufgrund unterschiedlicher Ausgangssituationen
als nicht möglich erscheint. Die
Erfahrungen sollen aber in einer
Dokumentation (siehe oben) festgehalten werden.
Weiterführung
im neuen
GAP?
nein
2.1.4 Erstellung einer Checkliste für Angebote im Kulturbereich
Maßnahme
Stand der Umsetzung /
Ergebnisse 2014
Fortschreibung bis 2017 /
Indikatoren zur Zielerreichung
Zuständigkeit
Stand Umsetzung/Ergebnis
2017
Erstellung einer
Checkliste für Angebote im Kulturbereich
um alle Menschen unabhängig von Alter,
Geschlecht, Herkunft,
Behinderung anzusprechen und deren
Bedürfnisse zu berücksichtigen
Umgesetzt
„Interkultur“-Check wird regelmäßig
überprüft.
KuF
Die im „Interkultur“-Check vereinbarten Prüfkriterien werden im Alltag angewendet.
16
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja. Eine umfassende Überprüfung der Angebote je Einrichtung ist 2018 f.
vorgesehen.
2.1.5 Beteiligung von Seniorinnen und Senioren
Maßnahme
Stand der Umsetzung / Ergebnisse 2014
Fortschreibung bis 2017 /
Indikatoren zur Zielerreichung
Zuständigkeit
Stand Umsetzung/Ergebnis
2017
Geschlechtsdifferenzierte Erhebung und
Auswertung von Teilnehmendenzahlen bei
ausgewählten Veranstaltungen der Senioren/Seniorinnenarbeit
Die Umsetzung ist im Jahresbericht 2012/2013 von Ref. V
dokumentiert.
Die Berichterstattung wird fortgeführt.
SenA
a) Senioren-/Seniorinnennetzwerke: im Rahmen der Dokumentation der Tätigkeit der Senioren/Seniorinnennetzwerke werden
für a) Einzelkontakte, b) Einzelveranstaltungen und c) regelmäßige Veranstaltungen Kontakte
und Teilnehmendenzahlen nach
Frauen und Männern dokumentiert.
b) Senioren/Seniorinnenclubs und
-tagesstätten: soweit eine städtische Förderung erfolgt, werden
Kontakte nach Frauen und Männern dokumentiert (auf jeweiligen
Datenblättern).
c) Träger/innenbudget: Kontakte
werden überwiegend nach Frauen
und Männer dokumentiert.
d) Freiwilligenmanagement: Ehrenamtliche bzw. besuchte Senioren/Seniorinnen werden nach
Frauen und Männern dokumentiert.
e) Senioren/Seniorinnentreffs
Bleiweiß/Heilig-Geist: Erfassung
der Teilnehmenden der Angebote
nach Geschlecht erfolgt.
17
Weiterführung
im neuen
GAP?
ja
2.1.6 Austausch mit Städtepartnerschaften
Maßnahme
Stand der Umsetzung / Ergebnisse 2014
Fortschreibung bis 2017 /
Indikatoren zur Zielerreichung
Zuständigkeit
Stand Umsetzung/Ergebnis
2017
Auswertung der Geschlechterverteilung
bei den Teilnehmenden bei IB-Projekten
und Veranstaltungen
(z.B. Jugendaustausch)
Seit 2014 Erfassung aller
Teilnehmenden
Ab 2015 erfolgen differenzierte
Auswertungen.
IB
Die Auswertungen werden weiterhin durchgeführt.
Weiterhin geplant
IB
Weiterhin geplant
ja
Weiterführung
im neuen
GAP?
nein
Konferenz zur Gleichstellungspolitik mit den
befreundeten Stadtverwaltungen
Weiterführung
im neuen
GAP?
ja
2.2 Gendergerechte Bau- und Stadtplanung/Stadtentwicklung
2.2.1 Präsentation zu gendergerechtem Planen und Wohnen
Maßnahme
Stand der Umsetzung / Ergebnisse 2014
Fortschreibung bis 2017 /
Indikatoren zur Zielerreichung
Zuständigkeit
Stand Umsetzung/Ergebnis
2017
Gastausstellungen im
"offenen Büro" des
Stadtplanungs-amts zu
gendergerechtem Planen und Wohnen
Umgesetzt
Wird fortgesetzt
Stpl
Schon seit längerer Zeit keine
Ausstellung mehr zu dem Thema.
Präsentation der Broschüren und Leitfäden
zu Gender
Mainstreaming in der
Stadtplanung
Umgesetzt
Wird fortgeführt
Stpl
Keine Neuauflage. Stattdessen
Workshops (siehe Punkt 1.1.2)
18
nein
2.2.2 Gendergerechte Planung in Auslobungstexten
Maßnahme
Stand der Umsetzung / Ergebnisse 2014
Fortschreibung bis 2017 /
Indikatoren zur Zielerreichung
Zuständigkeit
Stand Umsetzung/Ergebnis
2017
Einführung eines Passus bezüglich gendergerechter Planung von
Gebäuden und Freiräumen in Auslobungstexten für Wettbewerbe
Auslobungstexte der Stadtplanung wurden hinsichtlich
der Anforderungen / Inhalte
der Genderrelevanz überprüft und wurden bei Bedarf
um einen entsprechenden
Passus ergänzt.
Die paritätische Besetzung des
Preisgerichts wird angestrebt
Ref. VI,
Stpl,
H
Es wird versucht die Maßnahme
umzusetzen, allerdings ist dies
nicht immer möglich, da zum Teil
auch nicht beeinflussbar (z.B.
Funktionsträger/in).
Weiterführung
im neuen
GAP?
ja
2.2.3 Überprüfung der Gender-Checkliste des Stadtplanungsamts
Maßnahme
Stand der Umsetzung / Ergebnisse 2014
Fortschreibung bis 2017 /
Indikatoren zur Zielerreichung
Zuständigkeit
Stand Umsetzung/Ergebnis
2017
Fortschreibung der
Gender-Checkliste
Mit der Checkliste für die
Stadtplanung wurden konkrete Erfahrungen beispielsweise bei der Bebauungsplanung gesammelt (B-Plan
Nordostbahnhof „Auswirkungen auf die Chancengleichheit von Männern und
Frauen“).
Die Checkliste soll aktualisiert und
2015 neu aufgelegt werden.
Ref VI,
Stpl
Leider keine Fortschreibung aus
Kapazitätsgründen.
Die Gender-Checkliste wird zu einer Diversity-Checkliste erweitert.
19
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ggf. Nachfolgeprojekt starten.
2.2.4 Gender-Checkliste für die Hochbau- und Gebäudeplanung
Maßnahme
Stand der Umsetzung / Ergebnisse 2014
Erstellen einer Checkumgesetzt; die Liste enthält
liste für die Hochbaudie detaillierte Vorgehensund Gebäudeplanung
weise im Verfahren
1.
Fortschreibung bis 2017 /
Indikatoren zur Zielerreichung
Zuständigkeit
Stand Umsetzung/Ergebnis
2017
Checkliste soll bei allen Hochbaumaßnahmen in Zusammenhang mit
Neubau- oder Umbauplanungen
angewandt werden.
Ref. VI, H
Das Hochbauamt ist als Baudienstleister auf verbindliche Vorgaben, z.B. Raumprogramme, von
Nutzer/innenseite angewiesen.
Die Checkliste bietet die Möglichkeit zielführender und zeitlich entzerrt Vorgaben bei der Planung
anzuwenden. Die Checkliste wird
den späteren Nutzern (z.B. Jugendamt, Verwaltung) des Gebäudes zur Verfügung gestellt.
Nutzerspezifische Anforderungen
werden vom Hochbauamt umgesetzt.
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja. Ggf. Thema
alle paar Jahre
„pushen“ und
neu erarbeiten,
um es aktuell zu
halten.
Weitere Zielgruppen hinzufügen (z.B. Architektinnen und
Architekten).
2.2.5 Zusammenstellung von Planungskriterien im U-Bahnbereich
Maßnahme
Stand der Umsetzung / Ergebnisse 2014
Fortschreibung bis 2017 / Indikatoren zur Zielerreichung
Zuständigkeit
Stand Umsetzung/Ergebnis
2017
Zusammenstellung der
Planungskriterien im
U-Bahnbereich unter
Berücksichtigung der
Merkmale Alter, Geschlecht, Behinderung
Die Kriterien hinsichtlich
Sicherheit, Beleuchtung,
Funktionalität und Barrierefreiheit werden derzeit erarbeitet.
Ein Pilotprojekt zur „Revitalisierung
der U-Bahnhöfe“ wird am Scharfreiterring durchgeführt.
Ref VI,
UB
Umgesetzt (Scharfreiterring)
20
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja; nächster UBahnhof: Muggenhof.
2.2.6 Ungehinderte Zugänglichkeit und Nutzung des öffentlichen Raums
Maßnahme
Stand der Umsetzung / Ergebnisse 2014
Fortschreibung bis 2017 /
Indikatoren zur Zielerreichung
Zuständigkeit
Stand Umsetzung/Ergebnis
2017
Gleichberechtigte Nutzung des öffentlichen
Raums (Parks, Spielund Sportplätze) für
Jungen und Mädchen,
Frauen und Männern
prüfen und veröffentlichen. Kooperation mit
Studierenden (Erstellung von Semesterarbeiten)
Die beteiligten Geschäftsbereiche und Dienststellen sind
derzeit mit der Prüfung und
Gestaltung einer Reihe von
Parks und Plätzen befasst.
Weitere Gestaltungsprojekte werden geplant.
Ref. VI,
SÖR
Bei der Neugestaltung des öffentlichen Raums, insbesondere bei
Grünanlagen und Spielplätzen (in
Zusammenarbeit mit J), werden
die Bürgerinnen und Bürger verstärkt in verschiedenster Weise
beteiligt. Durch die unterschiedlichen Bürger/innenbeteiligungsformen wird versucht den Bedürfnissen aller gerecht zu werden und
somit auch der gleichberechtigten
Nutzung des öffentlichen Raums
Rechnung zu tragen. Im Rahmen
der Beteiligungsprozesse werden
die Ideen und Vorschläge der
Bürgerschaft geprüft und vor dem
Hintergrund der rechtlichen, finanziellen und sonstigen Rahmenbedingungen eingearbeitet.
21
Weiterführung
im neuen
GAP?
Es ist davon
auszugehen,
dass die Bürgerinnen und Bürger bei der Planung und Gestaltung des öffentlichen
Raums zukünftig noch stärker
eingebunden
werden.
Da trotzdem, allein aus Ressourcengründen, nicht jede
einzelne Maßnahme künftig
der Bürger/innenbeteiligung
unterliegen wird,
ist eine Weiterführung im
neuen GAP
sinnvoll.
3. Gendergerechte Gesundheit
3.1 Kommunaler gendergerechter Gesundheitsbericht
Maßnahme
Stand der Umsetzung / Ergebnisse 2014
Fortschreibung bis 2017 /
Indikatoren zur Zielerreichung
Zuständigkeit
Stand Umsetzung/Ergebnis
2017
Konzeption des Berichts (Umfang und
Schwerpunktthemen)
Die Darstellung des Forschungsstands und die Aufbereitung Nürnberger Daten
zum Kindheits- und Jugendalter sind abgeschlossen.
Bis voraussichtlich Ende 2015 Fertigstellung des Berichts;
Frühjahr 2016 Vorstellung im Gesundheitsausschuss und anschließend Veröffentlichung
Gh
Aufgrund einer veränderten
Schwerpunktsetzung in der Gesundheitsberichterstattung (Verstärkung kleinräumiger Auswertungen) wurde der Gender-Gesundheitsbericht zurückgestellt;
jedoch fließt der Genderaspekt in
die kleinräumigen Auswertungen
ein.
Beschreibung der Maßnahmen und
Gewinnung von Kooperationspartner/innen (bis Ende 2016); Umsetzung der Maßnahmen (erste Ergebnisse bis Ende 2017)
Gh
s.o.
Aus den kleinräumigen Analysen werden
Handlungsprogramme mit Berücksichtigung
des Genderaspekts entwickelt
Weiterführung
im neuen
GAP?
nein
neu:
Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur gendergerechten Gesundheit
auf der Grundlage des
Gesundheitsberichts
Weiterführung
im neuen
GAP?
Genderbezogene kleinräumige Auswertungen, z.B. der
Schuleingangs
untersuchungen
und der Todesursachenstatistik
3.2 Betriebliche Gesundheitsförderung für Männer
Maßnahme
Stand der Umsetzung / Ergebnisse 2014
Fortschreibung bis 2017 /
Indikatoren zur Zielerreichung
Zuständigkeit
Stand Umsetzung/Ergebnis
2017
Fortbildungsmaßnahme innerhalb des
Betrieblichen Gesundheitsmanagements
2013 wurde das „Pilot-Seminar „Mann…bleib gesund!“
bei SÖR mehrmals für insgesamt ca. 40 Mitarbeiter
durchgeführt.
Inzwischen ist das Seminar Bestandteil im Fortbildungsangebot
der Städteakademie.
PA
Die Seminare „Männergesundheit“ und „Yoga und Entspannungstechniken für Männer“ sind
Bestandteil im Fortbildungsangebot der Städteakademie.
22
3.3 Durchführung von Veranstaltungen zur gendergerechten Gesundheit
Maßnahme
Stand der Umsetzung / Ergebnisse 2014
Fortschreibung bis 2017 /
Indikatoren zur Zielerreichung
Zuständigkeit
Stand Umsetzung/Ergebnis
2017
Veranstaltung zu Früherkennungsuntersuchungen mit geschlechterspezifischen
Schwerpunkten, wie
z.B. Mammographie,
Prostata- oder Darmkrebs
Durchführung zweier Vortragsveranstaltungen im Juli
2012 (Mammographie-Screening, Prostatakrebs-Früherkennung) und im Juli 2013
(Schwerpunkt: Profitorientierung im Gesundheitswesen)
Systematische Berücksichtigung
des Genderaspekts bei künftigen
Veranstaltungen (Prüfung des Veranstaltungsdesigns 2016 und 2017)
Gh
Bei Veranstaltungen im Rahmen
des Gesundheitsmarkts (2016 zu
„Ernährung u. Bewegung“, 2017
zu „Älter werden mit seltenen Erkrankungen“) wurde auch auf
Genderaspekte eingegangen.
23
Weiterführung
im neuen
GAP?
Wird weiter systematisch berücksichtigt
3.4 Überprüfen der Bildungsangebote und Sensibilisierung der Männer für das Thema Gesundheit
Maßnahme
Stand der Umsetzung / Ergebnisse 2014
Fortschreibung bis 2017 /
Indikatoren zur Zielerreichung
Zuständigkeit
Stand Umsetzung/Ergebnis
2017
Geschlechts- und altersdifferenzierte Erhebung der Teilnahmezahlen bei Bildungsangeboten im Bereich
„Gesundheit und Umwelt" des BCN
Bis Ende 2014 konnten bereits kleine Erfolge erzielt
werden.
Spezielle Angebote ausschließlich für Männer konnten realisiert werden, z.B.
Stilberatung für Männer, Fitnesskurs nur für Männer,
aber auch durch den Einsatz
von Männern als Kursleiter
konnten die Männeranteile
gehoben werden in z.B.
Kochangeboten und im Yogabereich.
Weiterführung der kontinuierlichen
Markt- und Wettbewerbsanalysen
in Bezug auf männerspezifische
Themen, Trends, Angebote, Angebotsformen und Suche nach geeigneten Kooperationspartnern.
Daraus folgende Realisierung und
Optimierung von Angeboten für
Männer hinsichtlich zielgruppenspezifischer Ansprache, Angebotsformen, Veranstaltungszeiten, räume speziell im Gesundheitsbereich:
gezielte Suche nach männlichen Kursleitern im Fitnessbereich, für Yoga und Pilates.
Ausweitung der schon bestehenden Angebote mit hohem
Männeranteil, wie z.B. Schwimmangebote und Kochkurse.
Erforderlich dafür sind die Neuerschließung von Schwimmbädern /
Schwimmzeiten und Kochmöglichkeiten bzw. Küchen. Daran wird in
2015 bereits gearbeitet.
BCN
Der Anteil der männlichen Besucher ist seit Jahren gleichgeblieben: 70 % weiblich und 30 %
männlich. Aus Managementperspektive ist zu entscheiden, wie
viel Aufwand bei knappen Ressourcen darauf verwendet werde,
dies signifikant zu verändern. Unser vorrangiges Ziel ist es Teilnahmezahlen und Deckungsbeiträge mindestens konstant zu halten. Es gibt eine hohe Konkurrenz
durch andere Bildungsträger. In
Teilbereichen gibt es rückläufige
Zahlen die dazu auffordern, das
Angebot zeitgemäß zu gestalten
(Stichworte sind virtueller BCN,
Blended Learning, Webinare,
Streaming…).
Wenn man Anteile signifikant und
nachhaltig beeinflussen möchte,
was auch mit einem nachhaltig
höheren Ressourcenaufwand verbunden wäre, müsste man systematisch agieren. Zum einen
müsste es gelingen, gemischte
Teams zu etablieren, da gemischte Teams die besten Leistungen erbringen. Im Bereich Gesundheit wird versucht über gesundheitsfördernden Angeboten
diverse Zielgruppen zu erreichen.
Das Betriebliche Gesundheitsmanagement spricht diverse Zielgruppen und Unternehmen an;
auch für das Personalamt sind wir
als Dienstleister tätig. Damit erreichen wir zumindest in stärkerem
Ausmaß männliche Zielgruppen.
Auswertung der Daten
und Vergleich mit anderen Volkshochschulen
Konzeption von Maßnahmen zugunsten einer ausgewogenen
Teilnahme von Männern und Frauen an
den BCN - Bildungsangeboten im Bereich
Umwelt und Gesundheit
24
Weiterführung
im neuen
GAP?
Maßnahme
Stand der Umsetzung / Ergebnisse 2014
Dokumentation der
Best-Practice mit Ziel
der Übertragbarkeit
auf andere Bildungsthemen
Fortschreibung bis 2017 /
Indikatoren zur Zielerreichung
Zuständigkeit
In Planung
BCN
Stand Umsetzung/Ergebnis
2017
Weiterführung
im neuen
GAP?
3.5 Leichterer Zugang von Menschen ohne Krankenversicherung zu Angeboten der gesundheitlichen Versorgung
Maßnahme
Stand der Umsetzung / Ergebnisse 2014
Fortschreibung bis 2017 / Indikatoren zur Zielerreichung
Zuständigkeit
Stand Umsetzung/Ergebnis
2017
Weiterführung des
Austauschs mit anderen Kommunen
2013 und 2014: Dortmund
und München
laufende Weiterführung sowie geplanter Austausch mit weiteren
Kommunen
Gh
Der Austausch wurde in ein regelmäßiges Treffen der GroßstadtGesundheitsämter eingebracht.
Abschluss von langfristigen und allgemeinen Vereinbarungen
mit beteiligten Akteuren/Akteurinnen, wie
Krankenkassen, Ausländeramt, Sozialamt
Unterstützung bei Einzelfalllösungen in Zusammenarbeit
mit Krankenkassen und Sozialamt;
Einrichtung eines Spendentopfs, gemeinsam mit der
Caritas-Straßenambulanz
(2013)
Laufende Weiterführung; Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung zur Situation von Menschen
ohne Krankenversicherung in Nürnberg
Gh
Der Arbeitskreis „Menschen ohne
Krankenversicherung“ mit städtischen und nichtstädtischen Akteuren/Akteurinnen ist weitergeführt worden. Die Durchführung
einer öffentlichen Veranstaltung
musste jedoch aus Kapazitätsgründen zurückgestellt werden.
ja
Erhebung von Daten
zur Anzahl und Lage
von Menschen ohne
Krankenversicherung
in Nürnberg
Befragung der Nürnberger
Ärzteschaft über den Ärztlichen Kreisverband zur Zahl
der kostenlosen Behandlungen 2014; laufende Berücksichtigung der Statistik der
Caritas-Straßenambulanz
Auswertung der Befragung 2015;
Vorstellung aktueller Daten im Gesundheitsausschuss 2015
Gh
2015 wurde im Gesundheitsausschuss ein Bericht zu aktuellen
Entwicklungen in diesem Handlungsfeld vorgelegt, einschl. Daten aus der Caritas-Straßenambulanz. Bei der Umfrage des Ärztlichen Kreisverbands kamen aufgrund des geringen Rücklaufs
keine repräsentativen Daten zustande
Weitere Berücksichtigung der
Daten der Caritas-Straßenambulanz
25
Weiterführung
im neuen
GAP?
ja
4. Gendergerechte Bildung und Erziehung
4.1 Förderung einer nichttraditionellen Berufswahl (siehe auch 1.6)
Maßnahme
Stand der Umsetzung / Ergebnisse 2014
Fortschreibung bis 2017 / Indikatoren zur Zielerreichung
Zuständigkeit
Stand Umsetzung/Ergebnis
2017
Förderung geschlechtsuntypischer
Berufswahlentscheidungen im Rahmen
des Übergangsmanagements Schule-Ausbildung bei den Berufsfachschulen, bei
SchB
Kontinuierliche Umsetzung
ist erfolgt von der strategischen Ausrichtung über Personalentwicklung, Fortbildung bis hin zu konkreten
Projekten in kommunalen
Schulen zu innerbetrieblichen Abläufen, Unterrichtsentwicklung und Sensibilisierung von Schülern/Schülerinnen.Neben der Berufswahlförderung waren die Genderkompetenz bei Schülern/Schülerinnen und die
Geschlechtergerechtigkeit im
Erscheinungsbild der Schulen Schwerpunkte der Aktivitäten. Beispiele: Wahlpflichtfach „Genderpädagogik“ an
der Fachakademie für Sozialpädagogik; seit 2010 Mädchenklasse an der B13 in der
Ausbildungsrichtung Technik.
Wird fortgesetzt
3. BM,
SchB,
SchA
Laufende Aktivitäten an Nürnberger Schulen durch (berufsorientierende) Angebote im Unterricht,
Kontakte Schule/Wirtschaft und
insbesondere auch durch das
Übergangsmanagement SCHLAU
(= Schule, Lernen, Ausbildung)
beim Amt für Berufliche Schulen,
SchB.
Werbung für den Girls'
und Boys' Day und
ggf. Teilnahme mit
Gruppen / Schulklassen.
Jährliche Umsetzung erfolgte
durch gezielte Bewerbung
und Diskussion der Angebote
im Unterricht an den Allgemeinbildenden Schulen. Beispiel: Teilnahme der Realschüler der VSR am Boys‘
Day im Klinikum Fürth.
Wird fortgesetzt
SchB,
SchA
Umsetzung durch die Teilnahme
von Schülerinnen und Schülern
der allgemeinbildenden und der
beruflichen Schulen an den alljährlichen Angeboten zum
Girls´und Boys´Day als Multiplikatoren/Multiplikatorinnen ihrer
Schule/Schulart.
26
Weiterführung
im neuen
GAP?
ja
ja
4.2 Lernförderung für Schüler/innen
Maßnahme
Stand der Umsetzung / Ergebnisse 2014
Fortschreibung bis 2017 / Indikatoren zur Zielerreichung
Zuständigkeit
Stand Umsetzung/Ergebnis
2017
Ausgleich
geschlechtsspezifischer Benachteiligung
sowie Begabtenförderung durch das Förderprogramm MSRG an
kommunalen Realschulen und Gymnasien und weitere schulspezifische Förderangebote an den kommunalen Schulen
Wurde jährlich durch verschiedene unterrichtliche
Maßnahmen umgesetzt wie:
Wahlunterricht „Kochen“ für
Jungen und „Fußball“ für
Mädchen an der PVS; Geschlechtergetrennter Unterricht in naturwissenschaftlichen Fächern für die 9. Jahrgangsstufe an der VSR mit
Evaluation.
Wird fortgesetzt – entsprechend
den Fördermitteln für einzelne Maßnahmen
SchA,
SchB,
IPSN
Wurde durch verschiedene unterrichtliche Fördermaßnahmen umgesetzt und aufgrund des Erfolgs
an den allgemeinbildenden Schulen um entsprechende Fördermaßnahmen für Schülerinnen und
Schüler der beruflichen Schulen
erweitert.
27
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja. Wird darüber
hinaus analog
durch ein Förderprogramm
für die beruflichen Schulen
ergänzt.
4.3 Erhöhung der Genderkompetenz bei Lehrkräften (siehe auch 1.1.)
Maßnahme
Stand der Umsetzung / Ergebnisse 2014
Fortschreibung bis 2017 / Indikatoren zur Zielerreichung
Zuständigkeit
Stand Umsetzung/Ergebnis
2017
Erweiterung der Genderkompetenz durch
Fachtagungen, Lehrkräftefortbildungen,
Berufseinsteiger/innen-Seminar BEST,
Gendergerechter Lehrmitteleinsatz und Unterrichtsentwicklung
Wurde umgesetzt, z.B. in
den Seminaren des IPSN zu
Kommunikation und zur kompetenzorientierten Unterrichtsentwicklung und der
Veranstaltungsreihe „Bildungschancen durch Diversity-Kompetenz in Zusammenarbeit mit der FAU u.a.;
bei der Personalentwicklung
der B3; im Rahmen der Kooperation der B7 am Modellprojekt „Mehr Männer in
Kitas“
Wird fortgesetzt
SchA,
IPSN
Wurde umgesetzt, z.B. in Tagungen, Fortbildungen und Arbeitskreisen des IPSN:
Erfolgreiche Tagung
26.02.2016 – Bildungschancen durch DiversityKompetenz. Identität &
Geschlecht mit dem Zentrum für Lehrerinnen und
Lehrerbildung, der FAU
und dem Büro für Gender
und Diversity der FAU.
AK LSBTI* im IPSN: Regelmäßige Treffen von
Fachleuten aus Schule
und Beratung tauschen
sich zur Situation nichtheterosexueller Personen
aus und planen Angebote
für Schulen.
Fortbildung „Classroom
Management im interkulturellen Kontext“ in 2017.
Tagung „Kulturelle Sensibilität-Kernkompetenz der
Schule in der Migrationsgesellschaft“ mit 120 Personen in 2015.
Qualifizierungskurs „Interkulturelle Kommunikation
und Verständigung“ (Qivis) in 2016.
28
Weiterführung
im neuen
GAP?
ja
4.4 Erhöhung der Genderkompetenz bei Führungskräften in Schulen (siehe 1.1)
Maßnahme
Stand der Umsetzung / Ergebnisse 2014
Fortschreibung bis 2017 / Indikatoren zur Zielerreichung
Zuständigkeit
Stand Umsetzung/Ergebnis
2017
Führungskräftequalifizierung durch Module
zu Genderkompetenz
in den Grund- und Aufbaukursen an den
kommunalen Schulen
(Realschulen, Gymnasien, Berufsschulen)
Regelmäßiges Angebot von
Seminaren zu Diversity/Gender Mainstreaming/Inklusion
Wird fortgesetzt
3.BM;
SchA,
SchB;
IPSN in
Koop. mit
PA
Wurde mit Erfolg durchgeführt.
29
Weiterführung
im neuen
GAP?
ja
4.5 Bereitstellung und bedarfsgerechte Entwicklung der ganztägigen Schulkinderbetreuung
Maßnahme
Stand der Umsetzung / Ergebnisse 2014
Fortschreibung bis 2017 / Indikatoren zur Zielerreichung
Zuständigkeit
Stand Umsetzung/Ergebnis
2017
Erweiterung der schulischen Maßnahmen
der ganztägigen
Schulkinderbetreuung
zur besseren Vereinbarkeit von Familie
und Beruf, zum Beispiel gebundene
Ganztagsschule
Die AG „Schulentwicklungsund Jugendhilfeplanung“
wurde zusammen mit J eingerichtet; u.a. wurde ein Masterplan zu „Bedarfs- und Ausbauplanung für Unterricht und
ganztägige Schulkinderbetreuung…“ beschlossen (s. Intranet); bei der Stundenplangestaltung wird die Vereinbarkeit
von Beruf und Familie nach
Möglichkeit berücksichtigt; Gesundheitstage für Lehrkräfte
wurden durchgeführt.
Wird fortgesetzt
3. BM,
SchA
Fortlaufende Planungen und Umsetzungen an Nürnberger Schulen. Im Bereich der ganztägigen
Schulkinderbetreuung von Kindern
im Grundschulalter in Abstimmung
mit J. Dabei ist insgesamt ein
wachsender Bedarf der Familien
nach Ganztagsbetreuung festzustellen, auf den auf Bundesebene
ggf. mit einem Rechtsanspruch
auf Ganztagsbetreuung reagiert
wird.
Im Schuljahr 2016/2017 wurde mit
der Inbetriebnahme der neuen
Grundschule Michael-EndeSchule in St. Leonhard und der
„Integrierten Ganztagsbildung“ ein
besonders leistungsfähiges Modell
auf den Weg gebracht.
Im Herbst 2017 wurde mit der Eröffnung der Grundschule GretelBergmann-Schule mit Hort in
Langwasser und mit der JohannPachelbel-Realschule im Nürnberger Westen weitere neue Standorte mit Ganztagsbetreuung für
Kinder und Jugendliche in Betrieb
genommen.
30
Weiterführung
im neuen
GAP?
Ja. Der demografische Wandel in Nürnberg
(steigende Geburten, Zuzug
und Migration)
und der noch
wachsende Bedarf an Ganztagsbetreuung
von Schulkindern macht weitere Planungen
erforderlich.
4.6 Förderung der Zusammenarbeit der Schulen (insbesondere der Schulen mit Ganztagsangeboten) mit Sport-, Freizeit und Kultureinrichtungen
Maßnahme
Stand der Umsetzung / Ergebnisse 2014
Fortschreibung bis 2017 / Indikatoren zur Zielerreichung
Zuständigkeit
Stand Umsetzung/Ergebnis
2017
Die Koordinierungsgruppe Kulturelle Bildung, Sport in Schule
und Verein in Kooperation mit BLSV entwickelt und erweitert die
Angebotsstruktur für
die Schulen. Jungen
und Mädchen werden
ermutigt, gleichermaßen auch an Sportund Kulturaktivitäten
teilzunehmen, die traditionell dem anderen
Geschlecht zugeschrieben werden.
Mit der Eingliederung des
SportService Nürnberg in
den Geschäftsbereich 3.BM
2014 kann an dieser Stelle
die Kooperation intensiviert
werden.
Wird fortgesetzt
3.BM,
SchA,
SchB
Fortlaufende Aktivitäten für kulturelle Bildung und für Sport in
Schule und Verein an den Nürnberger Schulen im unterrichtlichen
und außerunterrichtlichen Bereich.
Zudem wurde eine engere Zusammenarbeit des SportService
mit den pädagogischen Ämtern
SchB und SchA initiiert.
31
Weiterführung
im neuen
GAP?
ja
4.7 Ausbau der Tagesbetreuung in Nürnberg
Maßnahme
Stand der Umsetzung / Ergebnisse 2014
Fortschreibung bis 2017 /
Indikatoren zur Zielerreichung
Zuständigkeit
Stand Umsetzung/Ergebnis
2017
Erhöhung der Versorgungsquote in Kinderkrippen (09/2011 bei
14,5%)
Stand 12/2014:
Versorgungsquote für U3Jährige: 35,2%
Versorgungsquote von für
3 bis 6-Jährige: 97,4%
Versorgungsquote für
Grundschulkinder 41,1%
Der Kita-Ausbau wird weitergeführt.
Dann soll für 46% aller U3-Jährigen
ein Krippen- oder Tagespflegeplatz,
für 100% aller 3 bis 6-Jährigen ein
Kindergartenplatz sowie für 50%
(=Ziel bis 2020) bzw. 60% (=Ziel bis
2025) aller Grundschulkinder ein
Platz in Horten zur Verfügung stehen.
J
Der Ausbau schreitet stetig voran,
ist aber auch zeitgleich mit rasant
steigenden Kinderzahlen konfrontiert. Der Nachfragedruck wird somit auch in den kommenden Jahren nicht nachlassen.
Die Bedarfslage an Plätzen wird
mittels einer erneuten U3-Elternbefragung im Herbst 2015 erneut
überprüft und ggf. angepasst.
Stand 12/20161:
Versorgungsquote für unter 3Jährige: 36,8% (5.494 Pl.2)
Versorgungsquote von für 3 bis
6-Jährige: 95,2 % (14.892 Pl.)
Versorgungsquote für Grundschulkinder in Horten: 48%
(7.375 Pl.3)
1 aktuelle Daten zum Stand
12/2017 liegen erst zum JHA-Bericht 2/2018 vor.
2 Tagespflege+Krippen
3 inklusive Zentralhorte
Umsetzung der Wiederholungsbefragung fand im Herbst 2015 statt;
Bericht im JHA 9/2016 mit Beschluss, das Ausbauziel von 46%
auf 48% anzuheben (gestiegener
Bedarf = Ergebnis der Elternbefragung).
32
Weiterführung
im neuen
GAP?
Der Kita-Ausbau
wird weitergeführt; aufgrund
der gestiegenen
Bevölkerungszahlen in den
vergangenen
Jahren und des
weiterhin erwartbaren Bevölkerungsanstiegs in
den kommenden Jahren wird
der Ausbauzeitraum vom Jahr
2020 auf das
Jahr 2026 verlängert (siehe
Stadtratsbeschluss vom
27.07.2016).
Angestrebte
Versorgungsziele bis 2026
sind:
48% Versorgungsquote
für unter 3Jährige
100% Versorgungsquote
für 3 bis 6Jährigen
55-60% Versorgungsquote (Horte)
für Grundschulkinder
Maßnahme
Stand der Umsetzung / Ergebnisse 2014
Elternbefragung zum
weiteren Bedarf an
Plätzen für unter 3Jährige
Umgesetzt. Berichterstattung
im Jahresbericht 2012/2013
des Ref. V
Fortschreibung bis 2017 /
Indikatoren zur Zielerreichung
Zuständigkeit
Stand Umsetzung/Ergebnis
2017
Weiterführung
im neuen
GAP?
Weiterführung
im neuen
GAP?
J
4.8 Männer in Kindertagesstätten
Maßnahme
Stand der Umsetzung / Ergebnisse 2014
Fortschreibung bis 2017 /
Indikatoren zur Zielerreichung
Zuständigkeit
Stand Umsetzung/Ergebnis
2017
Beteiligung des Jugendamts am Modellprojekt „Mehr Männer
in Kitas“. Steigerung
des Anteils männlicher Erzieher (Elementarbereich 2011
bei 2,1%)
Umgesetzt
Ab 2014 ist eine Fortbildungsreihe
geplant. Darüber hinaus
wird die Internetpräsentation aktualisiert,
werden die Ergebnisse des Projekts in einer Abschlussdokumentation für die Fachkräfte und die
Fachöffentlichkeit zusammengefasst,
dient das Praxishandbuch „Werkstattbuch. MEHR Männer in Kitas
Nürnberg” zukünftig als eine der
Grundlagen für die Arbeit in den
Kitas,
werden weiterhin pädagogische
Fachkräfte auf Berufsbasaren und
Berufsbildungsmessen aktiv geworben und die Vernetzung von
Ausbildungsstätten und Kita-Trägern/Trägerinnen weiter verstetigt,
werden die männerspezifischen
und genderbezogenen Gremien
zum Informations- und Erfahrungsaustausch weitergeführt.
J
Fortbildungsreihe:
Die Fortbildungsreihe wurde 2015
abgeschlossen, alle Einrichtungsleitungen von J/B1 haben daran
teilgenommen. Die Leitungen haben die Genderthematik konzeptionell für ihre Einrichtungen mit
den Teams erarbeitet.
Internetpräsentation:
Das Projekt wird auf der Homepage J weiter präsentiert.
Abschlussdokumentation:
Die Projektergebnisse finden sich
in der Projektdokumentation aus
dem Jahr 2014.
Praxishandbuch (PHB):
Das PHB steht allen städt. Kitas
zur Verfügung und ist Grundlage
für die Befassung mit der Thematik.
Akquise: J achtet gezielt darauf,
dass im Rahmen der Akquise und
Bewerbung von Fachkräften
beide Geschlechter gleichermaßen angesprochen werden.
und
33
Verwertung in
Regelstrukturen
Maßnahme
Stand der Umsetzung / Ergebnisse 2014
Fortschreibung bis 2017 /
Indikatoren zur Zielerreichung
wird das Thema „Gender“ als Querschnittsaufgabe direkt in der Abteilung Kindertageseinrichtungen im
Jugendamt der Stadt Nürnberg verankert, mit dem Ziel, die zentralen
Ansätze des Modellprojekts für die
Zukunft zu sichern und weiterzuentwickeln.
Zuständigkeit
Stand Umsetzung/Ergebnis
2017
Durch zielte Maßnahmen (z.B.
Radiowerbung mit männlichen
und weiblichen Stimmen) wird
auch am einseitig geprägten
Image der Kita-Fachkraft gearbeitet.
Gremienarbeit:
Bis zum Jahr 2015 gab es einen
Arbeitskreis speziell für Männer in
Kitas. Mangels Nachfrage wurde
aber dieser für die Jahre 2017
und 2018 ausgesetzt.
Gender als Querschnittsaufgabe:
Es gibt keinen Genderbeauftragen im klassischen Sinne, jedoch
wurde das Thema als Querschnittsaufgabe bei den Abteilungsleitungen verankert.
34
Weiterführung
im neuen
GAP?
Weiterverfolgung in Regelstrukturen
Grundsätzlich
soll das Angebot
wiederbelebt
werden, sobald
sich eine Nachfrage abzeichnet.
Weiterverfolgung in Regelstrukturen.
Ö 1
Gleichstellungsaktionsplan 2018-2020
Präambel
Einführung
Seit ihrem Entstehen sind Städte Orte der Vielfalt. Die Stadt Nürnberg sieht es als eine ihrer zentralen Aufgaben an, in einer vielfältiger
werdenden Gesellschaft den Zusammenhalt zu wahren und dabei
zwischen Einzelinteressen zu vermitteln und Ausgrenzungen zu verhindern. Eine wichtige Grundlage kommunalen Handelns sind die
Menschenrechte, zu deren aktiven Verwirklichung sich die Stadt in ihrem Leitbild verpflichtet hat, dies auch vor dem Hintergrund der besonderen geschichtlichen Verantwortung.
Die Stadt Nürnberg tritt Diskriminierungen und Benachteiligungen
aufgrund der Diversitydimension Geschlecht seit über 30 Jahren entgegen. 1986 wurde die erste Frauenbeauftragte vom Stadtrat bestellt
und mit der Verabschiedung und mehrmaligen Fortschreibung des
Frauenförderplans und der Umsetzung von Gender Mainstreaming
als ein verbindliches Prinzip der Personal- und Organisationsentwicklung wurden seitdem die Weichen für eine geschlechtergerechte Verwaltung und Stadtgesellschaft gestellt.
Die Verwirklichung einer solidarischen Stadtgesellschaft bemisst sich
an der Lebensrealität der Bürgerinnen und Bürger. Aus diesem
Grund verpflichten wir uns, bei der Erstellung und Umsetzung kommunaler Aktionspläne die Bedürfnisse aller in den Blick zu nehmen.
Entscheidend sind für uns die Verwirklichung der Menschenrechte,
die Möglichkeit zur Teilhabe und die Verhinderung von Diskriminierung. Dabei finden die Diversitydimensionen ethnische und soziale
Herkunft, Geschlecht, sexuelle Identität, Behinderung, Alter, Religion,
Weltanschauung und Sprache Berücksichtigung.
Die Unterzeichnung der Europäischen Charta für die Gleichstellung
von Frauen und Männern auf lokaler Ebene durch den Stadtrat im
Oktober 2010 war ein weiterer konsequenter Schritt auf dem Weg zu
mehr Geschlechtergerechtigkeit. Aus dem Bekenntnis zur Charta erfolgte die Verpflichtung an die Stadt Nürnberg, einen Gleichstellungsaktionsplan mit konkreten Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele
dieser Charta zu erarbeiten und dessen Umsetzung aktiv zu fördern.
Im Februar 2012 wurde der „Erste Gleichstellungsaktionsplan der
Stadt Nürnberg 2012 bis 2014“ vom Stadtrat beschlossen. Ein Bericht
über die Umsetzung der Maßnahmen sowie die Verabschiedung der
Fortschreibung dieses Ersten Aktionsplans erfolgte drei Jahre später.
Auch der jetzt vorliegende Gleichstellungsaktionsplan 2018-2020
wurde von der Frauenbeauftragten in Zusammenarbeit mit Vertreter*innen der Referate und Dienststellen in der Koordinierungsgruppe
Gender erarbeitet. Abweichend von den vorherigen Aktionsplänen erfolgte bei der Festlegung der Handlungsfelder eine Zweiteilung in
Maßnahmen zur Erreichung einer geschlechtergerechten Stadtver-
1
waltung und zur Verwirklichung einer geschlechtergerechten Stadtgesellschaft. Innerhalb der zwei großen Handlungsfelder wurde eine
themenbezogene Unterteilung vorgenommen, so dass die zwei eigenen Handlungsfelder der vorherigen Aktionspläne, gendergerechte
Gesundheit, gendergerechte Erziehung, Bildung und Kultur nun dort
weiterhin inhaltlich berücksichtigt werden. Dazugekommen sind beispielsweise Themenfelder wie Antidiskriminierung, Gender und Diversity sowie Bekämpfung geschlechterspezifischer Gewalt.
Inhaltsverzeichnis
Seite
1. Eine geschlechtergerechte Stadtverwaltung
Auch mehr als sechs Jahre nach der Verabschiedung des Ersten
Gleichstellungsaktionsplans zeigt sich, dass die Ziele einer geschlechtergerechten Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft noch
nicht erreicht sind. Der Prozess zur gleichberechtigten Teilhabe von
Frauen und Männern in allen Bereichen und auf allen kommunalen
Ebenen ist noch längst nicht abgeschlossen. Tradierte Geschlechterstereotypen prägen nicht nur weiterhin den Alltag, sondern bereits
überwunden geglaubte Rollenfestlegungen erleben sogar eine gesellschaftliche Renaissance. (Rechts-)populistische Forderungen zielen
auf unterschiedliche Lebensbereiche für Frauen und Männer. Die
Rolle der Frau wird hauptsächlich im familiären Bereich gesehen; der
starke Mann beschützt die Familie nach außen. Hier gilt es, mit dem
vorliegenden Gleichstellungsaktionsplan aktiv gegen solche Rollenstereotypen vorzugehen, festgefahrene Strukturen aufzubrechen und
damit ein deutliches Zeichen für eine gleichberechtigte Teilhabe aller
Menschen zu setzen.
„Culture eats strategy for breakfast1“. Dieses Zitat verdeutlicht, dass
Stadtspitze, Führungskräfte und Beschäftigte an einem Strang ziehen
müssen, um Gleichstellung zu erreichen. Ein deutliches Bekenntnis
dazu und ein ausgeprägter politischer Wille, zusammen mit vielen
Fürsprecher*innen sind unerlässlich um eine Veränderung der Stadtkultur zu erreichen.
1
Peter Drucker – „Die Kultur verspeist die Strategie zum Frühstück“
2
3
1.1 Beseitigung von Unausgewogenheiten auf der
Führungsebene
1.2 Abbau von Rollenstereotypen
1.3 Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf
1.4 Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz auf
allen Ebenen
1.5 Antidiskriminierung
1.6 Geschlechtergerechte Gesundheit
11
15
16
2. Eine geschlechtergerechte Stadtgesellschaft
18
2.1 Abbau von Rollenstereotypen
2.2 Antidiskriminierung
2.3 Bekämpfung geschlechterspezifischer Gewalt
2.4 Geschlechtergerechte Gesundheit
2.5 Gendergerechte Bildung und Erziehung
2.6 Abbau von Geschlechterstereotypen im
Sportbereich
2.7 Abbau von Geschlechterstereotypen im
Kulturbereich
2.8 Geschlechtergerechte Bau- und Stadtplanung
2.9 Städtepartnerschaften und internationale
Kooperationen
18
20
22
23
25
3
5
8
33
36
40
43
1. Eine geschlechtergerechte Stadtverwaltung
Kommunen wirken nach außen, durch Angebote für ihre Bürger*innen, aber auch nach innen, über Prioritätensetzung in der Personal- und Organisationsentwicklung. Ziel ist es, die Stadt zu einer fairen und geschlechtergerechten Arbeitgeberin zu machen und damit auch die Qualität der kommunalen Dienstleistungen zu verbessern. Auf der Grundlage des Frauenförderplans und der Gender Mainstreaming Strategie als verbindliches
Prinzip der Personal- und Organisationsentwicklung arbeitet die Stadt Nürnberg am Abbau von bestehenden Ungleichheiten.
1.1 Beseitigung von Unausgewogenheiten auf der Führungsebene
Die Herausforderungen im Bereich der Personalplanung nehmen laufend zu. Im Rahmen eines Strategieprojekts werden seitens des Personalamts passende Lösungen entwickelt. Im Fokus stehen dabei auch die Themen „Strategische und operative Personalplanung“ und „Personalrekrutierung / Attraktive Arbeitgeberin / Personalentwicklung / Führung“ mit den Teilbereichen Personalgewinnung, -bindung und -entwicklung. Daneben
werden aktuell in einem gesamtstädtischen Arbeitskreis Maßnahmen zur Gewinnung von Menschen mit Migrationshintergrund für die Stadtverwaltung erarbeitet. In beiden Bereichen ist im Laufe des Jahres 2019 mit Ergebnissen zu rechnen. Es soll deshalb im Rahmen des Gleichstellungsaktionsplans den Projekten und Arbeitskreisen nicht vorgegriffen werden. Ggf. ist zu einem späteren Zeitpunkt eine Ergänzung seitens des Personalamts möglich.
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Mehr Frauen (auch
Frauen mit Migrationshintergrund) für Führungspositionen gewinnen
Fortführung des Mentoringprogramms für Frauen:
3. Programmdurchlauf
Planung, Konzeption, Organisation: ab Juli 2018
PA
Anzahl der Mentees und Mentor*innen
Stärkung von Frauen
in Führungspositionen
Einrichtung eines Netzwerks
für Frauen in Führungspositionen bei der Stadt Nürnberg
Ausschreibung: ab Herbst
2018
Programmlaufzeit: Februar
2019 bis Mai 2021
4 Netzwerktreffen im Jahr
3
Ressourcen
(finanziell /
personell)
ca. 20.000 EUR
für externe Begleitung
Evaluation der Erfolgswirksamkeit
in Kooperation mit Hochschule /
Universität
Fb
Anzahl der Teilnehmerinnen
Mit bestehenden
Ressourcen
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Initiierung und Stärkung eines Netzwerks
für weibliche Führungskräfte im jeweiligen Geschäftsbereich
Lockerer Erfahrungsaustausch bei Treffen mit weiblichen Führungskräften (Kennenlernen, Erfahrungen und
Probleme austauschen, Hilfestellungen geben)
Zum Teil mit Themenschwerpunkten und mit teilweiser
Unterstützung von PA
Regelmäßig
2. BM, Ref. VI
Anzahl der Teilnehmerinnen
Männliche und weibliche Fachkräfte sind in
der Leitungsebene im
J/B2 paritätisch vertreten
Förderung von Leitungsnachwuchs in den Einrichtungen;
gezielte Ansprache von Pädagog*innen je nach Stellenbedarf
Bei zu besetzenden Stellen
J/B2- Abteilungsleitungen
und Bereichsleitung
Die Leitungsstellen in der OKJA
sind zu je 50% mit Pädagoginnen
und Pädagogen besetzt
Mit bestehenden
Ressourcen
Mehr Frauen in Führungspositionen im
Ref. VI
Führen mit reduzierter Arbeitszeit (sensibilisieren, unterstützen, Möglichkeiten
schaffen), da insbesondere
Frauen oft mit reduzierter Arbeitszeit arbeiten
Laufend
Ref. VI mit allen
Dienststellen
Anzahl / Prozentzahl der Führungskräfte mit reduzierter Arbeitszeit im Geschäftsbereich Ref.
VI
Mit bestehenden
Ressourcen
Die Anzahl von Frauen
in Führungspositionen
im KuF ist erhöht
Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen zur
Zielerreichung, z.B. Mentoringprogramme, gezielte Ansprachen usw.
2018 ff
KuF
Anteil von Frauen in Führungspositionen im Vergleich zu 2016
Mit bestehenden
Ressourcen
4
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden
Ressourcen
1.2 Abbau von Rollenstereotypen
Geschlecht spielt in vielen Bereichen nach wie vor eine große Rolle, z.B. bei der Berufswahl, bei Fragen von Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, bei der Benennung öffentlicher Plätze oder aber bei der Verwendung geschlechtergerechter Sprache. Der Stadt Nürnberg ist es ein Anliegen
auch innerhalb der Verwaltung über vielfältige Maßnahmen Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts und/oder anderer Kategorien abzubauen, Rollenstereotype zu vermindern und Diskriminierung entgegenzuwirken.
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
zusätzliche Personalressourcen
bei PA notwendig
Abbau von Geschlechterstereotypen bei der
Ausbildungswahl
Jährliche Organisation und
Durchführung des Girls´ und
Boys´ Day bei der Stadtverwaltung
ab 2019
PA, Fb - Ansprechpartner
für Männer, mit
beteiligten
Dienststellen
Anzahl der weiblichen bzw. männlichen Nachwuchskräfte nach
Ausbildungsberufen
Gezielte Ansprache des jeweils „untypischen“ Geschlechts bei der Präsentation der Ausbildungsberufe
im Internet sowie in Broschüren
Daueraufgabe
PA, Fb
Anzahl der weiblichen bzw. männlichen Nachwuchskräfte nach
Ausbildungsberufen
noch unklar
Väterbefragung.
Evaluation der letzten 5
Jahre; Zufriedenheit der Väter mit organisatorischem
und persönlichem Ablauf
2019
Fb - Ansprechpartner für
Männer, PA
Befragung ist durch geführt, Ergebnisse liegen vor und werden
veröffentlicht bzw. bewertet und
ggf. weiterverfolgt.
Mit bestehenden
Ressourcen
2019
Fb – Ansprechpartner für
Männer, J
Austauschgruppe ist implementiert, wird regelmäßig genutzt
Mit bestehenden
Ressourcen
Fb, J
Integration des Boys´ Day ab
2019 durch PA
Väter nutzen stärker
und länger die Möglichkeit der Elternzeit bei
der Stadt
Männer im Erzieherberuf stärken.
Es besteht die Möglichkeit zu kollegialem
Austausch
Eine Austauschgruppe für
männliche Erzieher bei der
Stadt ist gegründet und installiert.
5
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Berücksichtigung des
geschlechterspezifischen Aspekts bei der
Ausschreibung von
Reinigungsleistungen
Klärung mit Orga als zuständige Dienststelle, ob der Aspekt- „Weibliches Personal
reinigt den Damenbereichmännliches Personal reinigt
den Herrenbereich“ mit in die
Ausschreibung aufgenommen werden kann oder wie
sich ein solches Vorgehen finanziell darstellt
Zum nächsten Ausschreibungszeitpunkt
NüBad mit OrgA
Ausschreibungstext
Einsatz von weiblichen
Personal für den Frauenbadetag und den
Frauensaunatag sicherstellen
Erhöhung des Anteils weiblicher Fachkräfte
Im Rahmen anstehender
Stellenbesetzungsverfahren
Einsatzplanung prüfen und
ggf. anpassen
Im Rahmen der Einsatzplanung
Klärung mit PA, mit welchen
Beschäftigungsformen die
gezielte Suche und Beschäftigung von Frauen für den
genannten Einsatz möglich
ist
Ausschreibungstexte können
darauf geprüft werden, ob sie
u.U. Barrieren für bestimmte
Bewerber*innen-Gruppen
aufbauen
November 2018: weitere Abstimmungen mit PA
Personalauswahl:
Gewinnung und Auswahl der Mitarbeitenden; mehr männliche
Mitarbeiter im BCN
Tatsächliche Umsetzung und ggf.
Vorgehen bei Nichterfüllung
NüBad mit PA
Ausschreibungstext
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Offen. Für den
Ausschreibungsprozess
werden kaum
höhere Kosten
als üblich erwartet
Offen
Bewerberinnenzahl
Mittelfristig
Einstellung einer Mitarbeiterin
BCN Unterstützung PA
Auf Teamzusammensetzung
als ein wichtiges Kriterium
bei der Personalauswahl
achten
6
Anteil von bisher in der Personalauswahl benachteiligter Gruppen
in Stellenbesetzungen
Mit bestehenden
Ressourcen
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Die Anzahl der Männer
bei den Beschäftigten
im Kulturbereich ist erhöht. Das Verhältnis
Männer und Frauen
wird angeglichen.
Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen zur
Zielerreichung, Beteiligung
am Boys‘ Day usw.
2018 ff
KuF
Verhältnis Männer und Frauen bei
den Beschäftigten im Vergleich zu
2016
Preisgerichte sind paritätisch besetzt
Änderung der Satzung, z.B.
Beirat Bildende Kunst (BBiK)
Änderung der Satzung des
BBiK im Laufe dieses GAPs
Ref. VI
Anteil von Frauen (Zielquote von
50 %)
Mit bestehenden
Ressourcen
Paritätische Besetzung
von Gremien
Bei der Besetzung von Gremien und Arbeitsgruppen soll
auf ein möglichst paritätisches Geschlechterverhältnis
geachtet werden
Laufend
BgA, alle
Dienststellen
Anteil von Frauen
Mit bestehenden
Ressourcen
Bei der Besetzung von Vorständen und Aufsichtsräten
der städtischen Tochtergesellschaften soll auf ein möglichst paritätisches Geschlechterverhältnis geachtet
werden
Laufend
Stadtratsfraktionen
Anteil von Frauen
Mit bestehenden
Ressourcen
7
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden
Ressourcen
1.3 Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf
Seit 01.01.2018 sind die Dienststellen angehalten, alle vakanten Führungspositionen mit Hilfe des im März 2017 vom Personal- und Organisationsausschusses verabschiedeten Leitfadens „Führen mit reduzierter Arbeitszeit“ zu betrachten, ob eine Wiederbesetzung mit reduzierter Arbeitszeit oder in Jobsharing möglich ist. Auf Grundlage des Ergebnisses soll in den Stellenausschreibungen bei Führungsstellen künftig eine transparentere und fundiertere Feststellung zu der erforderlichen Arbeitszeit, hinsichtlich des Mindeststundenumfangs und der Arbeitszeitverteilung, getroffen werden können. Einige Dienststellen haben bereits ein besonderes Augenmerk auf Führen mit reduzierter Arbeitszeit gelegt und dienststelleninterne Maßnahmen ergriffen.
Das Personalamt bot im Fortbildungsprogramm der Städteakademie ausgewählte Fortbildungen und Seminare in Teilzeit an. Die Resonanz war
jedoch gering und dieses Angebot scheint nicht das geeignete Format darzustellen, um Teilzeitbeschäftigte zu qualifizieren. Daher sollen zukünftig
digitalisierte Lernangebote die Präsenzveranstaltungen ergänzen.
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Steigerung des Anteils der Führungskräfte mit reduzierter
Arbeitszeit
Entwicklung von Rahmenbedingungen / Modelle, die Führen mit reduzierter Arbeitszeit
ermöglichen
Ab 2019
PA
Anteil der Führungskräfte mit reduzierter Arbeitszeit
Berücksichtigung des Themas
„Arbeiten und Führen in Teilzeit“ bei Fortbildungen und
Seminaren im Bereich Personalentwicklung
Ab 2019
PA
Anteil der Führungskräfte mit reduzierter Arbeitszeit
Noch unklar
Der Baustein ist als festes Element der zukünftigen Führungskräftequalifizierungen
der Stufen 2 (Arbeitstitel „Personalarbeit im Dienststellenalltag“) und 3 vorgemerkt. Ziel ist
eine verbindliche Teilnahme
der Führungskräfte
ab 2019
PA
Anzahl der teilnehmenden Führungskräfte
Noch unklar
8
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Noch unklar
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Bessere Vereinbarkeit von Privatleben
und Beruf
Etablierung von digitalen Lernangeboten.
Die digitalen Lerneinheiten
werden aus mehreren, kurzen
Modulen bestehen, die ein
zeitlich flexibles Lernen ermöglichen sollen.
Ab 2019
PA
Anzahl der Teilnehmenden
Weiterführung und
Ausbau der gendergerechten Personalpolitik im Geschäftsbereich 2. BM
Schaffung/Etablierung verschiedener Arbeitszeitmodelle
Je nach Stand der bisherigen Etablierung kurzfristige
und längerfristiges Vorgehen und stetiger Entwicklungsprozess
Alle Dienststellen
und Eigenbetriebe des Geschäftsbereichs
2. BM
Anzahl der angebotenen und gelebten Arbeitszeitmodelle
Männliche und weibliche Pädagog*innen
in Leitungsstellen
können Familienarbeit (Elternzeit und
pflegerische Verantwortung) vereinbaren
Modell „Führen mit reduzierter
Arbeitszeit“ gezielt kommunizieren; systematische Ansprache und Unterstützung betroffener Mitarbeitende
Laufend
J/B2- Abteilungsleitungen und Bereichsleitung
Die Wünsche von Vereinbarkeit
können zu mind. 75% verwirklicht
werden
mit bestehenden
Ressourcen
Förderung von Führung mit reduzierter
Arbeitszeit im Gh
Begleiteter Prozess zur Organisationsentwicklung, Führen
mit reduzierter Arbeitszeit zu
ermöglichen als Grundlage für
eine stärkere Berücksichtigung dieses Modellverfahrens
bei Stellenbesetzungsverfahren
Fortlaufend
Gh/L
erfolgreiche Erprobung des Modells
Mit bestehenden
Ressourcen
besondere Berücksichtigung
der beruflichen Weiterentwicklungsmöglichkeiten in den verschiedenen Arbeitszeitmodellen von Mitarbeitenden
in Zusammenarbeit mit PA
9
spezielle Fördermaßnahmen für
Mitarbeitende
Ressourcen
(finanziell /
personell)
noch unklar
Es ist mit erhöhten Ressourcenbedarf bei der
Einführung
neuer Modelle
zu rechnen nach Etablierung ist mit einer
deutlichen Verringerung zu
rechnen
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Förderung von Führen mit reduzierter
Arbeitszeit bei UwA
Modell „Führen mit reduzierter
Arbeitszeit“ gezielt kommunizieren
Fortlaufend
UwA
Anteil der Führungskräfte mit reduzierter Arbeitszeit bei UwA
Förderung der Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf bei
SpS
Teilnahme an Telearbeit
fortlaufend
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden
Ressourcen
in Zusammenarbeit mit PA
SpS
Förderung von Elternzeit für
Väter
Teilnahme am Mentoringprogramm
10
Anzahl der Teilnehmenden
Mit bestehenden
Ressourcen
1.4 Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz auf allen Ebenen
Gender- und Diversitykompetenz bedeutet, sich die (sozialen) Wirkmechanismen von Geschlecht und anderen Kategorien wie beispielsweise
Herkunft, Alter oder Behinderung bewusst zu machen, mögliche vorhandene Ausgrenzungsmechanismen und Chancenungleichheiten zu prüfen
und im eigenen beruflichen Verantwortungsbereich kompetent und diskriminierungsfrei tätig zu sein. Um die theoretische und methodische Kompetenz stadtweit zu stärken wird eine Reihe von Maßnahmen angeboten.
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
interkulturelle Kompetenz als wichtige
Schlüsselqualifikation
städtischer Mitarbeitende erhöhen
Ausdehnung der Fortbildungen zu Gender und Interkultureller Kompetenz
auf mehr Mitarbeitende (basierend auf dem Konzept
Xenos PIK).
ab 2020
PA
Anzahl der Teilnehmenden
Das Qualifizierungskonzept
ist fester Bestandteil des
Fortbildungsprogramms der
Städteakademie (N400000).
Die Zahl der Teilnehmenden sinkt kontinuierlich, daher ist eine verstärkte „Werbung“ im Rahmen von „Beratungsgesprächen“ notwendig.
11
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Noch unklar
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
noch unklar
Erhöhung der Diversity
Kompetenz der Führungskräfte
Integration eines Bausteins
zu Gender und Interkultureller Kompetenz bei den
Führungskräftequalifizierungen
ab 2019
PA, Fb
Anzahl der teilnehmenden Führungskräfte
Einführung eines DiversityStempels, der Schulungen
mit Diversity-Dimension
kennzeichnet
Bis 2020
Fb, PA
Der Diversity-Stempel wird im
Fortbildungsprogramm der Städteakademie verwendet
Mit bestehenden
Ressourcen
Treffen aller Akteur*innen,
die Schulungen im Bereich
Diversity anbieten
Bis 2020
Fb, PA
Ein Treffen aller Akteur*innen hat
stattgefunden
Mit bestehenden
Ressourcen
Entwicklung eines Grundlagen-Diversity-Bausteins
Bis 2020
Fb, PA
Der Baustein Diversity wurde entwickelt
Mit bestehenden
Ressourcen
Der Baustein ist als festes
Element der zukünftigen
Führungskräftequalifizierungen der Stufen 2 (Arbeitstitel „Personalarbeit im
Dienststellenalltag“) und 3
vorgemerkt
Entwicklung eines digitalen
Lernmoduls in Kooperation
mit Fb
Ziel ist eine verbindliche
Teilnahme der Führungskräfte
Verschränkung der
Schulungen, die im
Themenbereich Diversity angesiedelt sind
12
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Anwendung des DiversityBausteins in den Schulungen
Bis 2020
Fb, PA
Der Baustein Diversity findet Anwendung in den Seminaren
Diskriminierungsfreie
Stadtverwaltung
Antidiskriminierungsseminare mit Baustein Diversity
in der Verwaltung
laufend
MRB/Bildung
Zahl der durchgeführten Seminare
Mit bestehenden
Ressourcen und
Honorarkräften
Es bestehen DiversityKurzschulungen speziell zugeschnitten auf
die Bedürfnisse der jeweiligen Dienststellen
Angebot bekannt machen:
Intranet
Fortbildungsprogramm
Newsletter Querblick
Anschreiben an Dienststellenleitungen
2019 und 2020
MRB, Fb
Das Angebot ist bekannt
Mit bestehenden
Ressourcen
Aspekte und Inhalte
von „Gender und
Diversity“ sind präsent
und vertieft
Workshops zu Gender und
Diversity
Im Zwei-Jahres-Rhythmus
Ref. VI
Anzahl der Teilnehmenden
Mit bestehenden
Ressourcen
ggf. Honorare für
externe Referent*innen
Thema „Gender und
Diversity“ ist in den
Dienststellen stärker
verbreitet und bekannt
Ansprechpartner*innen in
Dienststelle benennen.
Kontakt zum/zur Ansprechpartner*in im Referat
2018
Ref. VI mit allen
Dienststellen
Namentliche Nennung von mindestens einer Ansprechperson
pro Dienststelle
Mit bestehenden
Ressourcen
Ausweitung vorgenannter
Maßnahme auf andere Geschäftsbereiche und deren
Dienststellen
Umsetzung ab 2019
Fb mit den Geschäftsbereichen
Teilnahme an Koordinierungsgruppe Gender
Netzwerk für Austausch und Fragen
Mit bestehenden
Ressourcen
Fortschreibung der GenderChecklisten für Stadtplanung und Hochbau / Nutzer*innenkreis erweitern
Im Laufe dieses GAPs bzw.
laufend
Ref. VI, Stpl, H
Vorliegen der aktualisierten
Checkliste
Mit bestehenden
Ressourcen
Gender-Checklisten
wurden angepasst
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden
Ressourcen
Das Angebot wird nachgefragt
13
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Weiterführung und
Ausbau der gendergerechten Personalpolitik
im Bereich 2. BM
Schulungen und Infos zu
geschlechtergerechte Sprache
Bis Ende 2020
2. BM
Fortbildung findet statt
Gender Budgeting findet Anwendung in ausgewählten Dienststellen
Durchführung einer Fachveranstaltung „Gender
Budgeting“ in der Koordinierungsgruppe Gender
Bis Ende 2019
Fb
Fortbildung findet statt
Kennzahlen liegen vor und finden
Anwendung
Entwicklung und Erprobung
von Kennzahlen für Gender
Budgeting für ausgewählte
Dienststellen
14
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden
Ressourcen
Mit bestehenden
Ressourcen
1.5 Antidiskriminierung
Diskriminierung bezeichnet eine Benachteiligung aufgrund von Kategorien wie Geschlecht, ethnischer oder sozialer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität. Auch innerhalb der Stadtverwaltung gibt es das klare Bekenntnis für Chancengleichheit und Gleichberechtigung einzutreten und jeder Form von Diskriminierung entgegen zu wirken. In die Entwicklung von
gezielten Maßnahmen werden auch die Erfahrungen der Beschäftigten eingebunden.
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Diskriminierungsfreie
Vergabe der Leistungsorientierten Bezahlung
Auswertung nach Geschlecht, Teilzeit und Grad
der Behinderung
jährlich
GPR, Fb, GSBV
Vorlage der Auswertung bei der
Betrieblichen Kommission der
Stadt Nürnberg nach § 18 TVöD
(Leistungsentgelt)
Überarbeitung und Neuauflage der Broschüre
„Sie und Er - nur so ist
es fair“
Überarbeitung hinsichtlich
Empfehlungen zur Umsetzung der sogenannten Dritten Option und Leichten
Sprache
Bis Ende 2019
Fb, Pr
Vorliegen einer überarbeiteten
Broschüre
Mit bestehenden Ressourcen
Sichtbarmachung des
städtischen Bekenntnisses zu Vielfalt und
Diversität auch im Bereich sexuelle Orientierung und Identität
Teilnahme mit einem Informationsstand am Christopher-Street-Day (CSD)
Im Zwei-Jahres-Rhythmus
PA, Fb
Stand am CSD
Mit bestehenden Ressourcen
Ein Arbeitskreis für
LSBTI-Beschäftigte ist
eingerichtet
Angebot im Intranet ausschreiben und durchführen
Bis Ende 2018 bei Bedarf
Etablierung eines Netzwerks,
danach fortlaufend
Fb
Netzwerktreffen werden angeboten
Teilnahme an den Netzwerktreffen
Mit bestehenden Ressourcen
15
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden Ressourcen
1.6 Geschlechtergerechte Gesundheit
Männer und Frauen reagieren auf Umwelt und Krankheiten unterschiedlich – und dieser Unterschied verändert sich stetig. So haben sie einen
unterschiedlichen Blick auf ihre Gesundheit und messen präventiven Gesundheitsfürsorgeangeboten unterschiedliche Bedeutung bei. Diese Erkenntnisse sollen bei der Gestaltung von Arbeitsbereichen und den Angeboten des betrieblichen Gesundheitsmanagements stärkere Berücksichtigung finden.
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Männer nehmen an
Angeboten des Betrieblichen Gesundheitsmanagements
(BGM) teil
Mehr Männer für Gesundheitsangebote gewinnen
Daueraufgabe
PA
Anteil der Männer an Maßnahmen
des Betrieblichen Gesundheitsmanagements ist gestiegen
Jährlich
Fb - Ansprechpartner für
Männer
Beteiligung der männlichen Angestellten an den Angeboten der
Gesundheitswoche steigt
Ressourcen
(finanziell /
personell)
noch unklar
maßgeschneiderte Qualifizierungsangebote für Männer
Fortführung der Messgerätewochen in Kooperation mit
der AOK
Verstetigung der bewegten
Pause in den Dienststellen;
Gewinnung von Männern als
„Bewegungsbotschafter“ für
die Dienststellen
Spezielle Angebote für Männer bei der städtischen Gesundheitswoche initiieren,
ausprobieren, einführen. ggf.
quotierte Anmeldelisten anlegen
Kooperation mit
PA/BGM & anderen Institutionen
Kosten externe
Referenten
16
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Erhalt und weiterer
Ausbau der besonders
gendersensiblen Aufgabenbereiche durch
stärkere geschlechtsspezifische Diversifizierung der Personalstruktur
Stärkere Berücksichtigung
des Genderaspekts bei Stellenbesetzungen (wo möglich
und notwendig)
Fortlaufend
Gesamt Gh, alle
Bereichsleitungen
Anteil von Frauen und Männern in
besonders gendersensiblen Aufgabenbereichen
Anzahl der Teilnehmenden
17
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden
Ressourcen
2. Eine geschlechtergerechte Stadtgesellschaft
Gleichberechtigte Partizipation ist die Grundlage für eine geschlechtergerechte Stadtgesellschaft. Alle Einwohner*innen in Nürnberg sollen sich
wohl fühlen und gleichberechtigt am Stadtleben teilnehmen können. Festgefahrene Geschlechterstereotypen müssen mit Maßnahmen in unterschiedlichen Lebensbereichen aufgebrochen werden. Um zur Chancengleichheit und Gleichberechtigung aller Menschen beizutragen, soll jeder
Form von Diskriminierung, nicht nur Aufgrund des Merkmals Geschlecht, entgegengetreten werden. Auch die Rolle, die Gender, das soziale Geschlecht, in den Bereichen Gewalt, Gesundheit, Bildung, Kultur, Sport und Bau- und Stadtplanung nach wie vor spielt, muss weiterhin berücksichtigt werden.
2.1 Abbau von Rollenstereotypen
Geschlecht spielt in vielen Bereichen nach wie vor eine große Rolle, sei es bei der Berufswahl, in der Werbung, Kunst, Kultur, Musik, bei der Benennung öffentlicher Plätze oder aber bei der Verwendung geschlechtergerechter Sprache. Die Stadt Nürnberg trägt über unterschiedliche Maßnahmen dazu bei, Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts und/oder anderer Kategorien abzubauen, Rollenstereotype zu vermindern und
Diskriminierung entgegenzuwirken. Damit wird ein aktiver Beitrag zur Chancengleichheit aller Bürger*innen geleistet.
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Mehr Frauen in politischen Ämtern
Durchführung von politischen
Veranstaltungen für Frauen
beispielsweise Speed-Dating
mit Politikerinnen der Kommunal-, Landes-, Bundesoder Europaebene
2018 bis 2020
Fb
1x jährlich Aktion zur Förderung
von Frauen in politischen Ämtern
Beitrag zum Abbau
von Rollenstereotypen
18
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden
Ressourcen
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ausgewogenes Geschlechterverhältnis
bei Benennung öffentlicher Straßen, Plätzen
und Brücken
Erstellung einer Vorschlagsliste für Geo mit bedeutenden weiblichen Persönlichkeiten
Bis Ende 2018
Fb
Vorliegen der Vorschlagsliste
Straßenbenennungen in
neuen Wohngebieten erfolgen geschlechterparitätisch
laufend
Geo
Anteil von Frauen und Männer,
die durch neue Straßenbenennungen gewürdigt werden
Mit bestehenden
Ressourcen
Geschlechtersensible Themenfestlegung für neue
Wohngebiete
laufend
Geo
Anteil von Frauen und Männer,
die durch neue Straßenbenennungen gewürdigt werden
Mit bestehenden
Ressourcen
Männer nehmen ihre
Erziehungsverantwortung wahr und sind in
ihrer Rolle als Vater
gestärkt
2. Nürnberger Väterwoche
April/Mai 2019
Fb – Ansprechpartner für
Männer mit
AK Väter in
Nürnberg
Besuch der Angebote und Veranstaltungen
Mit bestehenden
Ressourcen
Männer gestalten ihr
Leben – frei von Rollenerwartungen und
Zwängen
Internationaler Männertag
19.11
Veranstaltung zu Gleichberechtigung und positivem
Männlich sein
2019 ff.
Fb - Ansprechpartner für
Männer
Veranstaltung(en) finden statt
Kooperation mit
Netzwerk Jungen und Männerarbeit
Kampagne zu/gegen männliche/n Rollenklischees
2019
Fb - Ansprechpartner für
Männer
Kampagnenidee ist entstanden
und umgesetzt
mit Netzwerk
Jungen und
Männerarbeit
19
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden
Ressourcen
2.2 Antidiskriminierung
Diskriminierung bezeichnet eine Benachteiligung aufgrund von Kategorien wie Geschlecht, ethnischer oder sozialer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität, Sprache. Ziel der städtischen Antidiskriminierungspolitik ist es,
für die Stärkung der Chancengleichheit und Gleichberechtigung aller Menschen einzutreten und jeder Form von Diskriminierung oder gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entgegen zu wirken. Der Schutz vor Diskriminierung kann sowohl das Verbot von Benachteiligung beinhalten als
auch die gezielte Förderung von benachteiligten Personen oder Gruppen. Wichtig hierbei ist, die Lebensrealitäten der Bürger*innen spezifisch zu
erfassen, um Bedarfe zu identifizieren und gezielte Maßnahmen ergreifen zu können.
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Diskriminierungsarme
Gesellschaft
Verstetigung der Arbeit
der/des Beauftragten für Diskriminierungsfragen; Intervention und Prävention
laufend
MRB
Reaktionszeit nach Kontaktaufnahme < 5 Arbeitstage
LSBTI-Geflüchtete
sind geschützt vor Diskriminierung und Gewalt
Installierung eines Arbeitskreises Flucht und LSBTI
Einrichtung des Arbeitskreises bis Mitte 2018 – Treffen
dann fortlaufend 2-3x jährlich
Fb – Koordinierungsstelle
LSBTI
Anzahl der Treffen 2-3x jährlich
Anzahl der erreichten
Akteur*innen aus LSBTI und
Fluchtkontext
Umsetzung von Maßnahmen, die
zum Abbau der Diskriminierung
von LSBTI-Geflüchteten beitragen
Mit bestehenden
Ressourcen und
bereits vorhandenen Netzwerken
Umsetzung der Studie
„Sexuelle Selbstbestimmung in der Kommune“
2x jährlich Treffen der beteiligten Fachbereiche
2x jährlich fortlaufend
Fb – Koordinierungsstelle
LSBTI
Anzahl der durchgeführten Sitzungen
Mit bestehenden
Ressourcen
Newsletter mit relevanten
Terminen und Informationen
an den Fachbereichskreis
Anzahl der durchgeführten Veranstaltungen/Aktionen
Umsetzung von Aktionen der
Fachbereiche und der Koordinierungsstelle
20
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden
Ressourcen
(eine VZ-Stelle)
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Plakataktion zur Sexualaufklärung an Schulen und in Jugendeinrichtungen
Umsetzung der Plakataktion
Bis Ende 2018
Fb – Koordinierungsstelle
LSBTI, IPSN
Erstellung des Plakats
Durchführung von öffentlichen Aktionen
und Veranstaltungen
zum Themenbereich
Lesben, Schwule, BiTrans- und Intersexuelle (LSBTI)
Aktionen an Gedenktagen
2 x jährlich fortlaufend
Fb – Koordinierungsstelle
LSBTI
Anzahl der Veranstaltungen
Mit bestehenden
Ressourcen
Berücksichtigung des
Themas LSBTI in der
lokalen Antidiskriminierungsarbeit
Mitarbeit in der lokalen Antidiskriminierungsstrategie
Fortlaufend
Fb – Koordinierungsstelle
LSBTI
Berücksichtigung des Themenbereichs in den lokalen Strategien
und Strategiepapieren
Mit bestehenden
Ressourcen
Aneignung von Kompetenzen sich in vielen
Lebenssituationen angemessen gegen Benachteiligungen einzusetzen
Schulungen zur Zivilcourage
Mittelfristig
BCN/BZ
Anteil von Teilnehmenden
Mit bestehenden
Ressourcen
Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung
Zielgruppenspezifische Unterkünfte für Geflüchtete entstehen
2018 bis 2020
SHA
Es stehen je 50 Plätze in den Jahren 2018 bis 2020 zur Verfügung
Mit bestehenden
Ressourcen
Im Aktionsplan zur
Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) sind
geschlechtsspezifische
Aspekte berücksichtigt
Besondere Bedürfnisse der
Geschlechter werden als
Querschnittsthema bei Maßnahmen für die Handlungsfelder berücksichtigt
2018 bis 2020
SHA/Inklusionsbeauftragte
Bei Bedarf werden spezifische
Maßnahmen formuliert und umgesetzt
Mit bestehenden
Ressourcen
Einzelveranstaltungen zu inhaltlichen Schwerpunkten
21
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden
Ressourcen
Versand des Plakats an Schulen
2.3 Bekämpfung geschlechterspezifischer Gewalt
Geschlechterspezifische Gewalt ist Gewalt, der Menschen aufgrund ihres Geschlechts ausgesetzt sind. Sie verletzt das Grundrecht auf Leben,
Freiheit, Sicherheit und Würde. Geschlechterspezifische Gewalt ereignet sich täglich, in unterschiedlichen Formen wie häusliche Gewalt, sexualisierte Gewalt oder Menschenhandel. Im November 2016 haben das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und
das Bundeskriminalamt (BKA) zum ersten Mal gemeinsam eine kriminalstatistische Auswertung zur Gewalt in Partnerschaften vorgelegt, die belegt, dass es meist Frauen sind (82%), die von Partnerschaftsgewalt betroffen sind.
Der Großteil der Opfer von Menschenhandel innerhalb und außerhalb der EU sind Frauen und Mädchen. Laut einem statistischen Arbeitspapier
zum Menschenhandel von Eurostat (2015) waren in den Jahren 2010-2012 80 % der registrierten Opfer von Menschenhandel Frauen und Mädchen; 69 % der Opfer wurden sexuell ausgebeutet.
Ziel/e
Bekämpfung geschlechterspezifischer
Gewalt
Bekämpfung von Menschenhandel
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Durchführung einer Anti-Gewaltwoche im Rahmen des
Internationalen Tags gegen
Gewalt an Frauen (25. November)
Bis November 2019
Fb mit dem AK
verbesserte Intervention gegen häusliche
Gewalt
Durchführung der Veranstaltungsreihe
Verstetigung des 2015 einberufenen Arbeitskreises „Geflüchtete Frauen in Nürnberg“
Laufend
Fb
Zahl der jährlichen Sitzungen
Mit bestehenden
Ressourcen
Einrichtung eines Arbeitskreises Menschenhandel mit relevanten Akteur*innen Nürnbergs
2018 bis 2020
MRB/Fb
Beteiligung der Akteur*innen
Mit bestehenden
Ressourcen
Anzahl der Treffen des Arbeitskreises
Durchführung von Arbeitskreistreffen 2x jährlich
Anlassbezogene Veranstaltungen
werden durchgeführt
Ggf. Durchführung von Fortbildungen/inhaltlichen Veranstaltungen und Erstellung
von Informationsmaterialien
22
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden
Ressourcen
2.4 Geschlechtergerechte Gesundheit
Männer und Frauen reagieren auf Umwelt und Krankheiten unterschiedlich – und dieser Unterschied verändert sich stetig. Daher wird in der Medizin und Gesundheitsförderung die Notwendigkeit der Berücksichtigung des Geschlechts immer deutlicher. Neben dem biologischen hat auch das
soziale Geschlecht eine entscheidende Bedeutung. In der Gendermedizin steht die Beschäftigung mit dem durch das soziale Umfeld und Rollenzuschreibungen zugewiesenen Geschlecht im Zentrum des Interesses. Diese Erkenntnisse sollen sowohl in strukturellen Gestaltung von Rahmenbedingungen und Erfassung und Bewertung von Krankheitsbildern Eingang finden, als auch bei der Planung und Durchführung praktischer Gesundheitsangebote.
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Gendersensible Gesundheitsberichterstattung
alle Auswertungen finden explizit gendersensibel statt,
zum Bsp. Todesursachenstatistik, Schuleingangsuntersuchung, weitere kleinräumige Datenauswertungen
Entwicklung einer Gesamtstrategie „Jungen- und Männergesundheit in Nürnberg“
Fortlaufend
Gh/GF-Gf/GBE
Berichte liegen in entsprechender
Auswertung vor
Projekt mit Gesamtlaufzeit
von 36 Monaten ab November 2018
Gh/L-Stab
Die Stelle ist eingerichtet
Verbesserung der Jungen- und Männergesundheit in Nürnberg
Eine Strategie wurde erarbeitet
und liegt vor
Einrichtung einer Koordinierungsstelle Männergesundheit
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden
Ressourcen
Externe Projektmittel aus dem
PrävG
Inanspruchnahme (TN Anzahl)
Bekanntheit der Angebote
Entwicklung und Umsetzung
von ressortübergreifenden
Ansätzen zur Entwicklung ineinandergreifender lebenslagenspezifischer gesundheitsbezogener Angebote
Gründung eines Netzwerks
Jungen- und Männergesundheit in Nürnberg im Rahmen
des Modellprojekts Nürnberg
mit TK und Gh
Verstetigung der Angebote
Ab 11/2018
3 Jahre
Fb - Ansprechpartner für
Männer
23
Netzwerk besteht und regelmäßige Treffen finden statt
8 WAS
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Gender Mainstreaming
in allen Angeboten von
Gh
Systematische Berücksichtigung des Genderaspekts in
den Angeboten des Gesundheitsstudios und auch bei
den Aktivitäten der stadtteilbezogenen Gesundheitsförderung
Fortlaufend für alle Maßnahmen
Gesamt Gh, insbesondere
Gh/Gf-Gf
Gh/Inf-FSG
Gh/MD-SpDi
Genderbezogene Struktur der
Teilnehmenden an den Angeboten zur Gesundheitsförderung und
Beratung im Verhältnis zur potentiellen Nutzer*innenstruktur
Fortlaufend
Gh/MD-Asyl
In Kooperation
mit weiteren externen Partner*innen
Stellenplanmäßige Absicherung
zur Fortführung der Medizinischen
Fachstelle mit Fachstelle Trauma
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden
Ressourcen
Beratung für alle Geschlechtsidentitäten in der
Fachstelle für sexuelle Gesundheit und dem SpDi
Zugang zu (muttersprachlicher) Gesundheitsversorgung und
-förderung für Geflüchtete
Fortführungen der Medizinischen Fachstelle/Flüchtlinge
mit Fachstelle Trauma mit
besonderer Berücksichtigung der gendersensiblen
Versorgung
Genderadäquate Personalausstattung
Mit bestehenden
Ressourcen
Bedarfsentsprechende Behandlungszahlen von Geflüchteten in
medizinischer und psychotherapeutischer Behandlung
Behandlungszahlen nach Geschlecht
Männer nehmen die
Fürsorge für ihre Gesundheit wahr
Weltmännertag 03.11.
Thema Gesundheit
Veranstaltung(en) zu Männergesundheit
11/2018
Fb - Ansprechpartner für
Männer
Aktion/Kampagne
- z.B. Movember
Öffentlichkeitsarbeit, evtl.
2019
24
Zusammensetzung der Beschäftigten nach Geschlecht
Veranstaltung findet statt
Männer nutzen die Angebote bzw.
Veranstaltung
Kooperation mit
Netzwerk Jungen und Männerarbeit & Verein Männergesundheit
2.5 Gendergerechte Bildung und Erziehung
Geschlecht spielt in der Bildung eine nach wie vor große Rolle und ist zudem bedeutsam für die Studien- und Berufswahl von Jugendlichen. Benachteiligungen in der Bildung aufgrund des Geschlechts werden oft in Kombination mit anderen Kategorien wie soziale Herkunft, Alter, Behinderung und ethnische Herkunft wirksam. Hier ist es Ziel, mit gendersensibler Bildung und Erziehung dazu beizutragen, Rollenstereotype abzubauen
und Diskriminierung entgegenzuwirken.
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden
Ressourcen
Lernförderung für
Schüler*innen
Ausgleich geschlechtsspezifischer Benachteiligung
sowie Begabtenförderung
durch das Förderprogramm
MSRG („Mehr Schulerfolg an
Realschulen und Gymnasien) an kommunalen Realschulen und Gymnasien
schuljahresbezogen
SchA, 3. BM
Verbesserung in den Leistungsnachweisen
Ausgleich geschlechtsspezifischer Benachteiligung sowie
Begabtenförderung durch
das Förderprogramm MSBS
(„Mehr Schulerfolg an beruflichen Schulen“)
schuljahresbezogen
SchB (MSBSSchulen: WS,
BfS)
Leistungen in den Abschlussprüfungen
Mit bestehenden
Ressourcen
Implementierung von berufssprachlichem Förderunterricht an BS (Einrichtung von
Förderunterrichten zur Verbesserung der Sprachkompetenz der Schüler*innen)
schuljahresbezogen
SchB (BS)
Verbesserung der schulischen
Leistungen
Mit bestehenden
Ressourcen
Zahl und Art der Förderangebote
25
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Förderung einer nichttraditionellen Berufswahl
Förderung geschlechtsuntypischer Berufswahlentscheidungen im Rahmen des
Übergangsmanagements
Schule – Ausbildung, insbesondere bei den Berufsfachschulen
schuljahresbezogen
SchA, SchB
Beratungslehrkräfte stehen als
persönliche Ansprechpartner*innen zur Verfügung
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden
Ressourcen
Die Schule pflegt Schnittstellen zu
wichtigen Akteur*innen wie der
BIZ, der Agentur für Arbeit u.a.
Das Themenfeld „Berufliche Bildung“ wird fächerübergreifend gestaltet (schulinternes Curriculum)
Schaffung eines schulinternen Pools an Unternehmen,
Firmen für entsprechende
Praktika, Ausbildungsplätze
Veränderung der Anzahl der SuS,
die eine jeweils „untypische“ Ausbildung eingehen
Gezielte Bewerbung
und Diskussion der Angebote
des Girls'- und des Boys´Days im Unterricht an den
Allgemeinbildenden Schulen
Jährliche Umsetzung, jeweils
zum Termin des Girls´ und
Boys´ Day
SchA, SchB
(in Kooperation
mit Fb und PA)
Erfassung der teilnehmenden
„Girls and Boys“. Erstellung von
Vergleichszahlen
Nachbereitung des Girls’ und
Boys‘ Day im Unterricht
Teilnahme von Multiplikator*innen oder ggf. Gruppen /
Klassen an den Angeboten
Multiplikator*innen:
- Anzahl der Teilnehmenden
- Erfassung der „Breite“ der Multiplikator*innenwirkung (Wie viele
SuS/Klassen wurden beraten?)
- Feedbackkultur zu den geschlechtsspezifischen Veranstaltungen und Weiterleitung der Ergebnisse an SchA/SchB zur Weiterarbeit
26
Mit bestehenden
Ressourcen
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Erhöhung der Genderkompetenz bei Lehrkräften, Verwaltungsmitarbeitenden und
Nachwuchskräften
Erweiterung der Genderkompetenz durch Fachtagungen, Fortbildungen für Lehrer*innen, Verwaltungsmitarbeiter*innen, Nachwuchskräfte, Berufseinsteiger*innenseminar BEST,
Gendergerechter Lehrmitteleinsatz und Unterrichtsentwicklung
SpS: Fortbildung in Kooperation mit PA für die Mitarbeiter
und Mitarbeiterinnen von
SpS alle 2 Jahre
SpS
SpS: Fortbildung in der Verwaltung von SpS im 1. Halbjahr
2019, anschließend im Abstand
von ca. 2 Jahren, dann auch mit
dem Blick auf Diversity und damit
verbundenen Chancen
Berufseinsteiger*innenseminar BEST, Fokus wird
gelegt auf die verschiedenen
Diversitätsmerkmale und deren Zusammenwirken, d.h.
die Effekte der Intersektionalität auf Handlungsansätze in
kulturell diversen Klassenzimmer
BEST-Modul Lehren in kulturell diversen Schulklassen,
jährlich
IPSN
Rückmeldungen der Teilnehmenden
Fachtagung „Bildungschancen durch Diversity-Kompetenz“; die Konsequenzen von
verschiedenen Diversitätsmerkmalen auf Bildungschancen werden jeweils in
den Vordergrund einer Tagung gestellt
Tagungsreihe: in Kooperation mit der FAU, alle zwei
Jahre
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden
Ressourcen
Mit bestehenden
Ressourcen
Teilnahmezahlen an verwandten
Themen
Rückmeldungen in den Führungskräfte-Modulen
IPSN
Rückmeldungen der Teilnehmenden
Aufnehmen der Themen in die
Lehrkräftefortbildung
Anfragen der Schulen nach SchiLf
27
Mit bestehenden
Ressourcen
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Erhöhung der Genderkompetenz bei Lehrkräften, Verwaltungsmitarbeitenden und
Nachwuchskräften
Lehrkräftefortbildungen, gendergerechter Lehrmitteleinsatz und Unterrichtsentwicklung; aufgrund der zunehmenden Diversität in Schulen
entwickelt sich der Schwerpunkt auf das Zusammenwirken verschiedener Merkmale
wie bspw. Gender und ethnische Herkunft und/oder Religion
Abrufbare Angebote: für Kollegien
IPSN
Zahl und Breite der nachgefragten
Themen
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden
Ressourcen
Erhöhung der Genderkompetenz bei Führungskräften in Schulen
Führungskräftequalifizierung
durch Module zu Genderkompetenz in den Grundund Aufbaukursen an den
kommunalen Schulen (Realschulen, Gymnasien, Berufsschulen)
Führungskräftequalifikation:
Wertschätzende Kommunikation im Leitungsalltag, jährlich
IPSN
Führungskräftequalifikation:
Zahl und Rückmeldungen der
Teilnehmenden
PA für Referent*innen-Honorare
Methoden der wertschätzenden Kommunikation im Hinblick auf zunehmende Vielfalt
in Schulklassen, die ungeachtet des Geschlechts, der
ethnischen Herkunft und Religion wirksam sind, v.a. gewaltfreie Kommunikation
Verweis auf diesbezügliche
Angebote von PA
Diversity in der Teamentwicklung, Juli 2018
28
Diversity in der Teamentwicklung:
Zahl und Rückmeldungen der
Teilnehmer/innen
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ausgleich
geschlechtsspezifischer Benachteiligung
Tagung zum Thema Digitalisierung‚ Vielfalt, Demokratiepädagogik und Digital Citizenship, unter anderem
Workshops zu genderspezifischen Aspekten einer digitalisierten Schule und von „Jungen als Bildungsverlierer“:
- Jungen als Beherrscher der
Technologie, unter Nichtbeachtung von Prinzipien von
Inklusion
- Mädchen als Anwenderinnen, ohne Zugang zu technologischen Kompetenzen
Januar 2019
IPSN in Kooperation mit AK
Frauen für Informatik, in der
Deutschen Gesellschaft für Informatik
Konzeptualisierung, Organisation
und Durchführung einer Tagung
zum Thema
Weitere Fortbildungen und
SchiLf zu einzelnen Aspekten des Themas nach der
Tagung
IPSN/SPN
Durchführung weiterer Veranstaltungen
Genderkompetenzschulung/Fortbildung zur Geschlechterdiskussion
IPSN in Kooperation mit SchA
Durchführung des Seminars
Ausgleich
geschlechtsspezifischer Benachteiligung
Entwicklung von Förderinstrumenten zur Prävention
von „Jungen als Bildungsverlierer“
schuljahresbezogen
IPSN, SchA,
SchB
Nachweis der einsatzfähigen Förderinstrumente
Entwicklung von Fortbildungsveranstaltungen zum
Thema „Jungen als Bildungsverlierer“
Ab Herbst 2018
IPSN
durchgeführte Veranstaltungen
mit Zahl und Rückmeldungen der
Teilnehmenden
29
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden
Ressourcen und
Honorarverträge
für externe Referent*innen
Mit bestehenden
Ressourcen und
Honorarverträge
für externe Referent*innen
Mit bestehenden
Ressourcen und
Honorarverträge
für externe Referent*innen
Mit bestehenden
Ressourcen
Mit bestehenden
Ressourcen und
Honorare für externe Referent*innen
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Bereitstellung und bedarfsgerechte Entwicklung der ganztägigen
Schulkinderbetreuung
Erweiterung der schulischen
Maßnahmen für die ganztägige Schulkinderbetreuung
(z. B. offene und gebundene
Ganztagsschule) zur besseren Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf.
Angesichts des demografischen Wandels und eines
ggf. Rechtsanspruchs auf
Ganztagsbetreuung im
Grundschulalter (abgestimmt
mit den Betreuungsangeboten von J)
Demografischer Wandel und
ggf. neue rechtliche Rahmensetzungen (Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter) machen laufende Planungen
und jährliche Anpassungen
erforderlich (Masterplan
ganztägige Schulkinderbetreuung und BIC)
3. BM, SchA
Bedarfsorientierte Schulraumentwicklungsplanung
Die Koordinierungsgruppe
Kulturelle Bildung, Sport in
Schule und Verein in Kooperation mit dem BLSV
entwickelt und erweitert die
Angebotsstruktur für die
Schulen. Jungen und Mädchen werden ermutigt,
gleichermaßen auch an
Sport und Kulturaktivitäten
teilzunehmen, die traditionell
dem anderen Geschlecht zugeschrieben werden.
schuljahresbezogen
SchA, SchB,
SpS
Förderung der Zusammenarbeit der Schulen
(insbesondere der
Schulen mit Ganztagsangeboten) mit Sport-,
Freizeit- und Kultureinrichtungen
Schulentwicklung und Ausbau der
Angebote
Abstimmung mit der Jugendhilfeplanung
Anzahl der gemeinsam erarbeiteten Maßnahmen/Angebote:
Konzeptionelle Weiterentwicklung
der Angebotsstruktur. Erweiterung
der Teilnahmemöglichkeiten
Veränderung der Teilnahmezahl:
Messbar gesteigerte Bereitschaft
von Jungen und Mädchen an entsprechenden Angeboten teilzunehmen
Messung des Standes der körperlichen Fitness (vorher/nachher)
30
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden
Ressourcen
Mit bestehenden
Ressourcen
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Mehr Männer in Fortbildungen
Zielgruppengerechte Angebote erstellen mit Umsetzung
der BCN-Zielgruppenkonzeption (junge Suchende,
Newcomer + Deutsch lernen)
Mittelfristig über Programmplanungsprozess und Aufbau
der Bildungsberatung
BCN/BZ
Anzahl der Teilnehmer
Mehr Frauen in Fortbildungen im Bereich
MINT
Zielgruppengerechte Angebote erstellen mit Umsetzung
der BCN-Zielgruppenkonzeption (MINT)
Mittelfristig über Programmplanungsprozess und Aufbau
der Bildungsberatung
BCN/BZ
Anzahl der Teilnehmerinnen
Vorhandene
bzw. beantragte
Ressourcen und
Drittmittel; zusätzliche/r Programmplaner*in
im Bereich
MINT
Ausgleich geschlechterspezifischer Benachteiligung
„Jungs als Bildungsverlierer“
Zielgruppengerechte Angebote (#Campus 16+)
Mittelfristig über Programmplanungsprozess (mit Aufbau
der Marke)
BCN/BZ
Anzahl der teilnehmenden Jungen
0,5 VK Kursplaner*in E9
Bildungswesen
Frühkindliche Betreuung
Erweiterung des Angebots
„Bücherzwerge – gezielte Leseförderung von Anfang an!“
auf andere Standorte von
BCN/StB übertragen
Kurzfristig realisierbar bei zusätzlichem Personal
BCN/StB
Erhöhung des Anteils kompetenter Leser*innen
0,5 VK z.B.Medienpädagog*in,
Bibliothekar*in,
Fachangestellte*r für Medien- und Informationsdienste
Die Leseförderung bildet durch die Entwicklung kompetenter Leser*innen die Grundlage für Gendergerechtigkeit von Klein
an
31
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Vorhandene
bzw. beantragte
Ressourcen und
Drittmittel
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Frühkindliche Betreuung ausbauen und bei
Eltern werben
=> Chancengerechtigkeit
Im Rahmen der BCN-Bildungsberatung Beratungsangebote für Eltern im weiteren
Verlauf schaffen
Mittelfristig bei Aufbau der
Bildungsberatung
BCN/BZ
Anzahl von betreuten Eltern
Die Einrichtungen/Angebote der OKJA werden annährend gleichermaßen von Mädchen und Jungen/ jungen Frauen und Männern genutzt
Geschlechtsspezifische und
geschlechtsreflektierte Angebote werden geplant, umgesetzt und evaluiert
Laufend
J/B2- Einrichtungsleitungen
und Abteilungsleitungen
Die Nutzungszahlen von Mädchen und jungen Frauen steigen
bis 2020 auf 45%
Mit bestehenden
Ressourcen
Die Besucher*innen
der Einrichtungen finden männliche und
weibliche Pädagog*innen als Ansprechpartner*innen vor
Nachwuchsförderung durch
Praktika; nahtlose Einstellungen nach Anerkennungsjahr;
Übernahme von Praktikant*innen nach Anerkennungsjahr auch überplanmäßig
Bei zu besetzenden Stellen
J/B2- Einrichtungsleitungen
und Abteilungsleitungen
Die Einrichtungsteams in der
OKJA sind paritätisch besetzt
Mit bestehenden
Ressourcen
32
Ressourcen
(finanziell /
personell)
mit bestehenden
Ressourcen
2.6 Abbau von Geschlechterstereotypen im Sportbereich
Der SportService der Stadt Nürnberg fördert über spezifische Angebote die Teilhabe an Sportangeboten unabhängig von Geschlecht, Alter, Behinderung, Herkunft und leistet damit einen elementaren Beitrag zur Umsetzung von Chancengleichheit für die Bürger*innen der Stadt Nürnberg.
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Förderung der Teilhabe Sportangeboten
unabhängig von Geschlecht, Alter, Behinderung, Herkunft
Bekanntmachung spezifischer Sportangebote von
Frauen für Frauen
fortlaufend
SpS
Anzahl der Teilnehmenden aufgegliedert nach Frauen/Männern,
Senior*innen, Menschen mit Behinderungen, Geflüchteten
Bekanntmachung spezifischer Sportangebote für Senior*innen
fortlaufend
SpS
Unterstützung und Bekanntmachung spezifischer Sportangebote für Menschen mit
Behinderungen
fortlaufend
Freizeitnetzwerk
Sport der Lebenshilfe Nürnberg
SpS
Initiierung von Sportangeboten für Geflüchtete und Vermittlung in bereits bestehende Angebote
fortlaufend
SpS
33
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden
Ressourcen
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Teilhabe an Sportangeboten
Gewinnung von Sportvereinen zur Öffnung der Angebote für Kinder einkommensschwacher Familien/Alleinerziehender im Rahmen des
Bildungs- und Teilhabepaktes (BUT) und des Programms „Hinein in den Sportverein“
fortlaufend
SpS
Sozialamt
Anzahl der Sportvereine, die
BUT-Gutscheine annehmen und
Leistungen im Rahmen von „Hinein in den Sportverein“ abrechnen
Durchführung von Bewegungsprojekten in Kitas mit
Priorität bei Einrichtungen
aus Brennpunktstadtteilen
(Bewegte Kita)
fortlaufend
SpS
Gh
Anzahl erreichter Kinder (insb. mit
Migrationshintergrund / mit Bezug von wirtschaftlicher Jugendhilfe)
Mit bestehenden
Ressourcen
Verwendung des Leitfadens
für diskriminierungsfreie
Sprache bei Veröffentlichungen des SportService
fortlaufend
SpS
Veröffentlichungen von SpS sind
in diskriminierungsfreier Sprache
formuliert
Mit bestehenden
Ressourcen
Gesundheitliche Chancengleichheit
Geschlechtergerechte
und diskriminierungsfreie Öffentlichkeitsarbeit
34
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden
Ressourcen
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Erfassung der Geschlechterverteilung
der Besucher*innen
des NüBad
Studienarbeit bzw. Kundenanalyse durch Fremdfirma zur Auswertung der Besucherstruktur als Anhaltspunkt für weitere Gestaltungsmaßnahmen auch in
Hinblick auf den Genderaspekt
Ab 2019 – ja nach konkretem
Umfang – ein bis zwei Jahre
NüBad
ermittelte Daten
Datenanalyse
Maßnahmenkatalog auf Grundlage der erhobenen Daten
35
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Je nachdem, ob
im Rahmen einer Studienarbeit oder durch
eine Firma sowie je nach Umfang der Erfassung und Analyse der Daten
kann ein hoher
finanzieller Aufwand erforderlich sein. Hinzu
kommen personelle Ressourcen von NüBad
bei der Umsetzung der Kundenanalyse
2.7 Abbau von Geschlechterstereotypen im Kulturbereich
Das Amt für Kultur und Freizeit war zur Umsetzung seines Ziels der
„Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in
der Personalstruktur des KuF und auf der Ebene von Angeboten und
Programmen nach außen“ eine der Pilotdienststellen der Stadt Nürnberg bei der Einführung des Gender Mainstreaming. Auch das
Thema Interkulturelle Öffnung war und ist seit langem ein zentrales
Anliegen des Amts, auch im Rahmen der Geschäftsführung für die
geschäftsbereichsübergreifende Koordinierungsgruppe Integration.
Zur Berücksichtigung von weiteren Merkmalen und zur Verknüpfung
der Handlungsfelder wurde seit 2011 eine Diversity-Strategie entwickelt mit dem Ziel, Menschen unabhängig von ihren sozialen und kulturellen sowie körperlichen Merkmalen gleichwertig am kulturellen
und gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen und sie gleichwertig
zu behandeln. Die Strategie wurde mit Unterstützung eines externen
Beraters entwickelt und bezieht sich sowohl auf die Kundinnen und
Kunden als auch auf die hauptamtlich Mitarbeitenden sowie die Honorarkräfte. KUF berücksichtigt in seiner Diversity-Strategie die Merkmale Geschlecht, Alter, Familienstand, Pflegeverpflichtung, Migrationshintergrund, soziale Lage und Bildungsabschluss.
Die Überprüfung der Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Print und Internet führte zu einer Verbesserung bezüglich der Sprache und der Bilddarstellungen. Die Überprüfung der Angebote für bestimmte Zielgruppen führte zu Anpassungen bei der Preisgestaltung (z.B. Ermäßigung
für Nürnberg Pass Besitzer*innen mit gedeckeltem Preis von 5 Euro
pro Veranstaltung in Kulturläden) und zur Entwicklung von neuen Angeboten, beispielsweise für Geflüchtete. Die Immobilien der Einrichtungen wurden auf Barrierefreiheit überprüft. Wo es technisch und finanziell möglich war, wurden entsprechende Verbesserungen erreicht, zum Beispiel durch die barrierefreie Umgestaltung von Zugängen in einzelnen Einrichtungen. Die Dienstvereinbarung für das Amt
für Kultur und Freizeit über die Regelung der Arbeitszeit für die Beschäftigten bietet Möglichkeiten einer flexiblen Gestaltung der Arbeitszeit, ein Arbeitskreis Gesundheit unterstützt die Sensibilisierung
für ein „gesundes“ Arbeitsverhalten.
In einem ersten Schritt wurden die Mitarbeitenden in Fortbildungen
mit dem Ziel qualifiziert, sie für die Sinnhaftigkeit des Diversity-Managements zu sensibilisieren und für die Umsetzung von Diversity-Maßnahmen zu befähigen. In den Abteilungen von KuF wurden anschließend mögliche Maßnahmen zur Umsetzung der Diversity-Ziele konzipiert. Die im Gleichstellungsaktionsplan benannten Maßnahmen werden exemplarisch im Hinblick auf eine nachhaltige Fortführung umgesetzt.
36
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Diverses Publikum
Kunden*innen-Befragung,
um Grundlagen für die verstärkte Diversity-Orientierung
der Musikschule zu erhalten
2018f
KuF/4
Besuchszahlen nach Merkmalen
gruppiert
Die Implementierung
ist dokumentiert und
steht als gutes Beispiel
für künftige (Bau)maßnahmen zur Verfügung
Dokumentation der Implementierung der Diversity-Orientierung Kulturwerkstatt Auf
AEG
2018
KuF/Stab
Dokumentation ist vorhanden
Mit bestehenden
Ressourcen
Diverses Publikum
Diversity-Check der Kulturwerkstatt Auf AEG: Überprüfung der Einrichtung, Ausstattung, Strukturen und Angebote unter Gesichtspunkten der Teilhabegerechtigkeit, Gender Mainstreaming
und der Interkulturellen Öffnung
2018
KuF/Stab,
KuF/3
Besuchszahlen nach Merkmalen
gruppiert.
Mit bestehenden
Ressourcen
Die im „Interkultur“-Check
vereinbarten Prüfkriterien
werden auf weitere Merkmale angewendet
2018
Diverse Belegschaft
Die Angebote in den
Einrichtungen werden
unter den Gesichtspunkten der Teilhabegerechtigkeit, Gender
Mainstreaming und der
Interkulturellen Öffnung
geplant
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden
Ressourcen
Zahlen der Beschäftigten nach
Merkmalen gruppiert
KuF/Inter-KulturBüro
Besuchszahlen nach Merkmalen
gruppiert
Erfassung neuer Angebote
37
Mit bestehenden
Ressourcen
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Mit Hilfe von erfahrungsorientierten Lernstationen, Aktionen
und Veranstaltungen
wird das Miteinander
von Menschen mit und
ohne Behinderung und
von Menschen mit unterschiedlichen kulturellen Wurzeln als
selbstverständlichen
Bestandteil des Lebens
erfahrbar gemacht, ein
positives Bewusstsein
für die Vielfalt im zwischenmenschlichen
Miteinander wird etabliert. Menschen mit Behinderungen werden in
die tägliche Arbeit auf
dem Erfahrungsfeld
einbezogen. Grundlegende Bausteine von
neu zu planenden Stationen beinhalten dabei
geschlechtssensible,
geschlechtergerechte
oder geschlechtsbezogene pädagogische
Maßnahmen und Inhalte
Inklusionskonzept Erfahrungsfeld
2018 ff
KuF/2
Besuchszahlen nach Merkmalen
gruppiert
38
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Das Konzept
kann nur mit
neuen Ressourcen (1,0 VK
Sonderpädagogik sowie für die
eigens konzipierten Inklusionsstationen
0,66 VK) und
Sachmittel für
den Bau der
Stationen umgesetzt werden
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Verschiedenheit ist
eine Chance. An ausgewählten Erfahrungsfeld-Stationen wird Unterschiedlichkeit als
Ressource und damit
als nützlich für Teams,
Unternehmen und für
sich selbst erkennbar.
Dabei richtet sich der
Blick auch auf die Vielfalt der Teilnehmenden
und bezieht geschlechtergerechte Gesichtspunkte mit ein
Fortbildungsveranstaltung
der Erfahrungsfeld-Akademie
„Diversity-Die Kraft der Vielfalt“
2018 ff
KuF/2
Anzahl der Teilnehmenden der
Fortbildungsveranstaltung
Die Anzahl der Männer
bei den Besuchen ist
erhöht. Das Verhältnis
Männer und Frauen
wird angeglichen
Entwicklung und Durchführung von Angeboten und
Projekten zur Zielerreichung
2018 ff
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden
Ressourcen
Anzahl der durchgeführten Fortbildungsveranstaltungen
KuF
39
Verhältnis Männer und Frauen bei
den Besuchen
Mit bestehenden
Ressourcen
2.8 Geschlechtergerechte Bau- und Stadtplanung
Unterschiedliche Menschen nutzen auch öffentliche Plätze, Bauten und Bereiche sehr verschieden. So wünschen und fordern z.B. Frauen und
Männer für die Nutzung öffentlicher Bereiche ganz unterschiedliche Dinge. Um diese Aspekte zu berücksichtigen, sollen bereits bekannte Kriterien
umgesetzt und bei neuen Projekten durch Beteiligungsmöglichkeiten erhoben werden.
Auch die Mobilitätsbedürfnisse der Menschen abhängig von der jeweiligen Lebenssituation, der Herkunft, dem Geschlecht oder dem Alter unterscheiden sich. Daher muss die Zielsetzung der Politik und Planung die Schaffung gleicher Mobilitätschancen für alle sein. Nur so kann eine gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben ermöglicht werden. Die regelmäßigen Erhebungen zur Verkehrsmittelwahl der Nürnberger*innen, die
Socialdata bzw. PB Consult im Auftrag der Verkehrsbetriebe jährlich durchführen (StadtProfil Nürnberg), zeigen, dass beispielsweise Frauen,
Kinder, Menschen über 65 Jahre und Erwerbslose überdurchschnittlich häufiger zu Fuß gehen, Radfahren oder den ÖPNV nutzen. Vor diesem
Hintergrund sind die weitere Verbesserung der Bedingungen für Zufußgehende und Radfahrende sowie der Ausbau und die Steigerung der Qualität des ÖPNV unerlässlich für eine gender- bzw. diversitygerechte Stadt- und Verkehrsplanung.
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Öffentliche Räume
sind angstfrei gestaltet
Zusammenstellung der Planungskriterien im U-Bahnbereich unter Berücksichtigung
der Merkmale Alter, Geschlecht, Behinderung
2018-2020
Ref. VI, UB
2 U-Bahnhöfe aus dem Revitalisierungsprogramm anhand dieser
Kriterien überprüfen
Öffentlicher Raum:
gleichberechtigte Gestaltung und Teilhabe
Ausweitung und Verstetigung
von Bürgerbeteiligungen bei
der Gestaltung des Öffentlichen Raums, zum Beispiel
bei Spielplätzen, Grünanlagen, Plätzen
Langfristige Etablierung von
Bürgerbeteiligungen bei Umund Neugestaltungsmaßnahmen in den nächsten Jahren
SÖR in Kooperation mit Ref.
VI (z.B. Stpl)
bzw. Ref. V/J
Anzahl der mitwirkenden, interessierten Bürger*innen
Je nach Projekt:
Bürgerinfo, Bürgergespräche, E-Partizipation, Planungswerkstätten und weitere Maßnahmen
40
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden
Ressourcen
Je nach Umfang
und Größe des
Projekts unterschiedlich.
Wenn sich die
Verfahrensstrukturen verfestigt
haben, ist mit einer leichten Minimierung des
Ressourcenaufwands zu rechnen
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Möglichst viele Bürger*innen aus unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen haben
sich im Rahmen verschiedener Beteiligungsformate engagiert
Evaluation der Beteiligungen,
bei Bedarf Workshop zum
Thema
Laufend
Stpl, Vpl
Beteiligungsquote von Bürgerinnen und Beteiligungsquote der
Bevölkerungsgruppen
Förderung alternativer
Mobilitätsangebote
Car-Sharing
Ausweitung des Mobilpunktnetzes im Stadtgebiet
2018 Onlinebeteiligung zur
Standortsuche für fünf weitere Mobilpunkte
2018 Errichtung der 20
neuen Mobilpunkte
Vpl in Abstimmung mit OrgA
(ePa) und SÖR
(Aufbau)
Steigerung Nutzer*innen-zufriedenheit und des Anteils der Verkehrsmittel des Umweltverbundes
am Modal Split, Errichtung der
neuen Mobilpunkte
Kosten von rd.
100.000 Euro
werden über
Sondernutzungsgebühren
finanziert
Barrierefreier Zugang
zum ÖPNV
Priorisierung und barrierefreier Umbau der bereits erfassten Bus- und Straßenbahnhaltestellen
fortlaufende Umsetzung der
Maßnahmen
Vpl
Anzahl der umgebauten Haltestellen
300.000 Euro
jährlich im städtischen Haushalt
eingestellt
Barrierefreier Zugang
zum ÖPNV
Barrierefreier Zugang zur UBahn ist vorhanden
Fortlaufende Umsetzung bei
Neubaustrecken
UB
1 neu gebauter U-Bahnhof bis
2020
mit bestehenden
Personalressourcen und
Kostendeckung
über MIP-Ansatz
Ausbau des ÖPNV
Verlängerung der Straßenbahn zur Brunecker Straße:
Durchführung einer NutzenKosten-Untersuchung, Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens, Beantragung von
Fördermitteln
2018 – 2020
Vpl
Präsentation der Ergebnisse der
Nutzen-Kosten-Untersuchung,
Durchführung des Planfeststellungsverfahrens, Fördermittelzusage
noch nicht bezifferbar
41
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden
Ressourcen
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Ausbau des ÖPNV
Verlängerung der U-Bahn U3
SW bis Gebersdorf
2019 - 2025
UB
Präsentation der Ergebnisse der
Nutzen-Kosten-Untersuchung,
Durchführung des Planfeststellungsverfahrens, Fördermittelzusage
Verbesserung der Bedingungen für Zufußgehende
Erarbeitung eines Fußverkehrskonzepts
2019/2020
Vpl/M
Steigerung der Nutzer*innenzufriedenheit und des Anteils des
Fußverkehrs am Gesamtverkehr
noch nicht bezifferbar
Verbesserung der Bedingungen für Radfahrende
Projekt „Radständer für die
Stadtteile“, Errichtung von
Radabstellanlagen in Projektgebieten mit ePartizipation
Projektgebiet Altstadt
2018/2019
weitere Stadtteile in Planung
Vpl/M
SÖR (Aufbau)
Steigerung der Nutzer*inneniedenheit und des Anteils des Radverkehrs am Gesamtverkehr
rd. 60.000 Euro
je Projektgebiet
stehen im Haushalt zur Verfügung
Berücksichtigung von
geschlechterspezifischen Aspekten beim
Umbau bzw. Neugestaltung von Räumlichkeiten (z.B. Innenbereich Hallenbad Katzwang)
Hinterfragen der geplanten
Maßnahmen in Hinblick auf
Geschlechterfragen: z.B.
„Gibt es dunkle Ecken?“
„Können die Wegebeziehungen in Hinblick auf den
Genderaspekt verbessert
werden?“
Im Zusammenhang mit geplanten baulichen und sonstigen Maßnahmen
NüBad
Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Anliegen
Je nach Umfang
und Größe des
Projekts unterschiedlich.
Wenn sich die
Verfahrensstrukturen verfestigt
haben, ist mit einer leichten Minimierung des
Ressourcenaufwands zu rechnen.
42
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden
Personalressourcen und
Kostendeckung
über MIP-Ansatz
2.9 Städtepartnerschaften und internationale Kooperationen
Eine Zielsetzung von Städtepartnerschaften ist es, einen Beitrag zu Annäherung, Verständigung und Frieden sowie zum Abbau von Vorurteilen
und Rassismus, Intoleranz und Fremdenfeindlichkeit zu leisten. Die Kontakte im Rahmen dieser Städtepartnerschaften und internationalen Kooperationen sollten als Plattform für den Austausch von Erfahrungen im Bereich Gleichberechtigung von Frauen und Männern genutzt werden.
Ziel/e
Maßnahme/n
Zeitplan
Zuständigkeit
Indikatoren
Städtepartnerschaften
und internationale Kooperationen als Plattform für den Austausch von Erfahrungen und gegenseitige
Lernprozessen in Bezug auf Gleichberechtigung von Frauen und
Männern nutzen
Durchführung von Veranstaltungen mit Vertretungen aus
Städtepartnerschaften und
befreundeten Städten im
Rahmen der Veranstaltungsreihe rundum den Internationalen Frauentag im März
Jährlich im März
IB, Fb
Beteiligung der Städte
43
Ressourcen
(finanziell /
personell)
Mit bestehenden
Ressourcen
Ö 2
I.
Anmeldung
TOP:
Stadtplanungsausschuss
Sitzungsdatum 27.09.2018
öffentlich
Betreff:
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP)
15. Änderung: Bereich Meistersingerhalle
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Anlagen:
Entscheidungsvorlage
Flächennutzungsplan, 15. Änderung (Plan-Nr.FNP15 -V -02) v. 20.08.2018
Vorentwurf Begründung (Stand 23.08.2018)
Vorentwurf Umweltbericht (Stand 14.08.2018)
Bisherige Beratungsfolge:
Gremium
Sitzungsdatum
Stadtrat
28.09.2016
Bericht
Abstimmungsergebnis
angenommen
abgelehnt
vertagt/verwiesen
Sachverhalt (kurz):
Bei der Einleitung des Verfahrens zur 15. Änderung des Flächennutzungsplans: Bereich Meistersingerhalle war noch keine Entscheidung für den konkreten Standort für die Errichtung eines neuen
Konzerthauses im Umfeld der Meistersingerhalle getroffen worden.
Diese erfolgte erst mit Beschluss des Stadtrats am 26.07.2017 mit der Festlegung auf den Bereich
westlich der Meistersingerhalle, in gleicher Sitzung mit dem Beschluss zur Auslobung des Wettbewerbs für das Konzerthaus.
Auf der Grundlage der im April 2018 getroffenen Wettbewerbsentscheidung wird derzeit das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160 (Behandlung in gleicher Sitzung) mit der Festsetzung des Konzerthauses im Parallelverfahren zur Änderung des FNP durchgeführt. Bebauungspläne sind gemäß § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.
001 12.2015
Derzeit ist der Änderungsbereich zum Teil als Grünfläche/öffentliche Park- und Grünanlage dargestellt, daneben als Fläche für Gemeinbedarf/kulturellen Zwecken dienende Einrichtung nur im Bereich
der Meistersingerhalle und als Sonderbaufläche/Hotel im Bereich des angrenzenden Hotels. Künftig
ist der Bereich überwiegend als Sonderbaufläche/Kultur- und Kongresszentrum darzustellen, die
Bereiche westlich und südlich als Grünflächen/öffentliche Park- und Grünanlage.
Der Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
wird begehrt.
Seite 1 von 3
Beschluss-/Gutachtenvorschlag:
siehe Beilage
1.
Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein
(→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten
€ Folgekosten
dauerhaft
€ pro Jahr
nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv
€ davon Sachkosten
€ pro Jahr
davon konsumtiv
€ davon Personalkosten
€ pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Seite 2 von 3
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
(→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von
Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein
3.
Diversity-Relevanz:
Nein
Ja
4.
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Verbesserung des Kulturangebotes unter Berücksichtigung der Mobilität der
Besucher mit Gewährleistung eines besucherfreundlichen und barrierefreien
Geländezugangs
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
UwA
Ref.VI-KGBP
II. Herrn OBM
III. Referat VI
Nürnberg,
Referat VI
(49 00)
Seite 3 von 3
Ö 2
Sitzungsvorlage
Stpl/016/2018
Beratung
Datum
Behandlung
Ziel
Stadtplanungsausschuss
27.09.2018
öffentlich
Gutachten
Stadtrat
17.10.2018
öffentlich
Beschluss
Betreff:
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP)
15. Änderung: Bereich Meistersingerhalle
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Anlagen:
Anmeldung
Entscheidungsvorlage
Gutachtenvorschlag
Flächennutzungsplan, 15. Änderung (Plan-Nr.FNP15 -V -02) v. 20.08.2018
Vorentwurf Begründung (Stand 23.08.2018)
Vorentwurf Umweltbericht (Stand 14.08.2018)
Sachverhalt (kurz):
Bei der Einleitung des Verfahrens zur 15. Änderung des Flächennutzungsplans: Bereich
Meistersingerhalle war noch keine Entscheidung für den konkreten Standort für die Errichtung
eines neuen Konzerthauses im Umfeld der Meistersingerhalle getroffen worden.
Diese erfolgte erst mit Beschluss des Stadtrats am 26.07.2017 mit der Festlegung auf den
Bereich westlich der Meistersingerhalle, in gleicher Sitzung mit dem Beschluss zur Auslobung
des Wettbewerbs für das Konzerthaus.
Auf der Grundlage der im April 2018 getroffenen Wettbewerbsentscheidung wird derzeit das
Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160 (Behandlung in gleicher Sitzung) mit
der Festsetzung des Konzerthauses im Parallelverfahren zur Änderung des FNP durchgeführt.
Bebauungspläne sind gemäß § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) aus dem
Flächennutzungsplan zu entwickeln.
Derzeit ist der Änderungsbereich zum Teil als Grünfläche/öffentliche Park- und Grünanlage
dargestellt, daneben als Fläche für Gemeinbedarf/kulturellen Zwecken dienende Einrichtung
nur im Bereich der Meistersingerhalle und als Sonderbaufläche/Hotel im Bereich des
angrenzenden Hotels. Künftig ist der Bereich überwiegend als Sonderbaufläche/Kultur- und
Kongresszentrum darzustellen, die Bereiche westlich und südlich als Grünflächen/öffentliche
Park- und Grünanlage.
Der Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1
BauGB wird begehrt.
Seite 1 von 4
Stadt Nürnberg
1.
Sitzungsvorlage Stpl/016/2018
Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein
(→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
€ Folgekosten
Gesamtkosten
€ pro Jahr
dauerhaft
nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv
€ davon Sachkosten
€ pro Jahr
davon konsumtiv
€ davon Personalkosten
€ pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
(→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von
Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Seite 2 von 4
Stadt Nürnberg
Sitzungsvorlage Stpl/016/2018
2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein
3.
4.
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
Verbesserung des Kulturangebotes unter Berücksichtigung der Mobilität der
Besucher mit Gewährleistung eines besucherfreundlichen und barrierefreien
Geländezugangs
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
UwA
Ref.VI-KGBP
Seite 3 von 4
Stadt Nürnberg
Sitzungsvorlage Stpl/016/2018
Empfehlungsvorschlag:
Gutachtenvorschlag:
Der Stadtplanungsausschuss begutachtet und empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, dass auf
der Grundlage des Plans Nr. FNP15 - V - 02 vom 20.08.2018, des Vorentwurfs der
Begründung vom 23.08.2018 und des Vorentwurfs des Umweltberichts vom 14.08.2018 die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll in folgender Form erfolgen:
- Dauer der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung: 4 Wochen
- Förmliche Bekanntmachung im Amtsblatt mindestens eine Woche vorher mit Hinweis auf die
Ziele, sowie Hinweis auf Ort und Zeit der Einsichtnahme in die o.g. Unterlagen und auf
Äußerungs- und Erörterungsmöglichkeit.
- Außerdem erfolgt eine Information an die Arbeitsgemeinschaft der Bürger- und
Vorstadtvereine (AGBV)
Dies ist ortsüblich bekannt zu machen.
Beschlussvorschlag:
Entsprechend dem Gutachten des Stadtplanungsausschusses beschließt der Stadtrat, dass
auf der Grundlage des Plans Nr. FNP15 - V - 02 vom 20.08.2018, des Vorentwurfs der
Begründung vom 23.08.2018 und des Vorentwurfs des Umweltberichts vom 14.08.2018 die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll in folgender Form erfolgen:
- Dauer der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung: 4 Wochen
- Förmliche Bekanntmachung im Amtsblatt mindestens eine Woche vorher mit Hinweis auf die
Ziele, sowie Hinweis auf Ort und Zeit der Einsichtnahme in die o.g. Unterlagen und auf
Äußerungs- und Erörterungsmöglichkeit.
- Außerdem erfolgt eine Information an die Arbeitsgemeinschaft der Bürger- und
Vorstadtvereine (AGBV)
Dies ist ortsüblich bekannt zu machen.
Seite 4 von 4
Ö 2
Beilage
Betreff:
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan
15. Änderung: Bereich Meistersingerhalle
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Entscheidungsvorlage
Ausgangssituation
Schon seit längerem war die Erfordernis sowohl zur Errichtung eines neuen Konzertsaals in
Nürnberg als auch zur Sanierung des Opernhauses erkennbar. Ursprünglich gab es auch die
Überlegung, diesen neu zu erbauenden Konzertsaal anfangs als Interimsspielstätte während
der Opernhaussanierung zu nutzen. Bei den folgenden Untersuchungen wurden jedoch Nachteile u.a. dadurch ersichtlich, dass die Sitzplatzanzahl eines Konzertbetriebs nicht für den
Interimsbetrieb des Opernhauses ausreicht.
Mit Beschluss des Stadtrats vom 29.07.2015 wurde der Bereich an der Meistersingerhalle, der
bei den umfangreichen Wirtschaftlichkeits- und Standortuntersuchungen favorisiert wurde, für
den Neubau der Konzerthalle festgelegt. Am 26.07.2017 erfolgte die Grundsatzentscheidung
des Stadtrats, nach umfassenden Untersuchungen im Stadtgebiet den Standort für eine neue
Konzerthalle im Bereich westlich der Meistersingerhalle festzulegen. Auch war dies Grundlage
für die Durchführung eines zweiphasigen offenen Realisierungswettbewerbs.
Um den Neubau des Konzerthauses entsprechend des Wettbewerbsergebnisses im Bereich der
Meistersingerhalle realisieren zu können, ist eine Änderung sowohl des Flächennutzungsplans
(FNP) als auch des Bebauungsplans Nr. 4160 erforderlich. Schon in der Sitzung des Stadtrats
vom 28.09.2016 war die Einleitung des Verfahrens zur 15. Änderung des Flächennutzungsplans
mit integriertem Landschaftsplan: Bereich Meistersingerhalle beschlossen worden. Derzeit sind
die betreffenden Flächen im FNP als Grünflächen/öffentliche Park- und Grünanlage dargestellt
bzw. im Bebauungsplan als Öffentliche Grünfläche – Parkanlage – bzw. öffentliche Grünfläche
- Parkplatz - festgesetzt.
Auf Basis des Entwurfs der Wettbewerbssieger soll im Bebauungsplans Nr. 4160 künftig das
Konzerthaus festgesetzt werden. Die beabsichtigte Festsetzung entspricht nicht den Darstellungen des wirksamen FNP, der im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB geändert
wird.
Ziel des Verfahrens zur Änderung des FNP ist es, bislang als Grünflächen/öffentliche Park- und
Grünanlage dargestellte Flächen westlich der Meistersingerhalle zusammen mit dem Bereich
der Meistersingerhalle, den östlich angrenzenden Parkflächen und dem im Südwesten benachbarten Hotel künftig als Sonderbauflächen/Kultur- und Kongresszentrum darzustellen.
Kosten
Der Stadt Nürnberg entstehen durch die Änderung des Flächennutzungsplanes keine Kosten.
Zeitliche Umsetzung
Sowohl für die Änderung des Flächennutzungsplans, 15. Änderung: Bereich Meistersingerhalle
als auch für die Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160 wird von folgendem Zeitplan ausgegangen, der die baldmöglichste Umsetzung der Planung und Errichtung des Konzerthauses
gewährleisten soll:
ab Ende 08/2018
Durchführung der frühzeitigen Behördenbeteiligung
September/Oktober 2018
Gremienbehandlung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
11/2018 bis 12/2018
Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
bis August 2019
Ausarbeitung FNP + Bplan/Nachkartierung Artenschutz
3.Quartal 2019
Gremienbehandlung Billigung FNP und Bplan
1.Quartal 2020
Öffentlichkeitsbeteiligung und parallel Behördenbeteiligung
2.Quartal 2020
Gremienbehandlung Feststellung FNP und Satzung BPlan
Daran anschließend muss die Änderung des FNP durch die Regierung von Mittelfranken
genehmigt werden, womit etwa zum ca. 3. Quartal 2020 gerechnet werden kann.
Fazit
Das Ergebnis des durchgeführten Wettbewerbes dient als Grundlage für die weiteren Planungen. Das Verfahren zur Änderung des FNP wird auf dieser Basis weitergeführt. Für die
Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der
Beschluss begehrt.
2
Ö 2
I.
Gutachten
TOP:
Stadtplanungsausschuss
Sitzungsdatum 27.09.2018
öffentlich
Betreff:
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP)
15. Änderung: Bereich Meistersingerhalle
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
angenommen / beschlossen, mit
abgelehnt, mit
:
Stimmen
Stimmen
angenommen mit großer Mehrheit
abgelehnt mit großer Mehrheit
Beschlusstext:
Der Stadtplanungsausschuss begutachtet und empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, dass auf der
Grundlage des Plans Nr. FNP15 - V - 02 vom 20.08.2018, des Vorentwurfs der Begründung vom
23.08.2018 und des Vorentwurfs des Umweltberichts vom 14.08.2018 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll in folgender Form erfolgen:
- Dauer der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung: 4 Wochen
- Förmliche Bekanntmachung im Amtsblatt mindestens eine Woche vorher mit Hinweis auf die Ziele,
sowie Hinweis auf Ort und Zeit der Einsichtnahme in die o.g. Unterlagen und auf Äußerungs- und
Erörterungsmöglichkeit.
- Außerdem erfolgt eine Information an die Arbeitsgemeinschaft der Bürger- und Vorstadtvereine
(AGBV)
Dies ist ortsüblich bekannt zu machen.
001 03.2013
II. Referat VI/Stadtratssitzung
Seite 1 von 2
III. Abdruck an:
Ref. I/II / OrgA
Ref. I/II / Stk
Ref. III
Vorsitzende(r):
Referent(in):
Schriftführer(in):
Seite 2 von 2
Ö 2
Stadtplanungsamt
Verfahrensvermerke
Bereich Meistersingerhalle
Vorentwurf
1)
T
2) Die
sonstigen
Beteiligung der
und
Belange
hat auf der Grundlage des
Einleitungsplans Nr. FNP15 - X - 0x
vom
XX.XX.201X in der Zeit vom XX.XX.201X bis
XX.XX.201X stattgefunden.
28.09.2016 die Einleitung des Verfahrens
beschlossen.
Die Einleitung wurde im Amtsblatt der Stadt
F
gemacht.
ÜS
K
S
HO
F
3) Die
Beteiligung der
Unterrichtung
BauGB
hat
auf
der
Grundlage
Einleitungsplans Nr. FNP15 - X - 0x
XX.XX.201X vom XX.XX.201X bis
XX.XX.201X stattgefunden.
ND
N
HL
Ü
F
4) Zu dem Vorentwurf vom XX.XX.201X wurden die
T
T
ND
E
S
T
F
M 1 : 10 000
0
100
200
300
400
mit
XX.XX.201X
beteiligt.
des
v.
Wirksamer FNP - Umgebung
Änderungsbereich
hat mit Beschluss des Stadtrats
vom XX.XX.201X den
nutzungsplan mit
integriertem Landschaftsplan - 15.
in der
Fassung vom XX.XX.201X
festgestellt.
5) Der Entwurf vom XX.XX.201X mit
und Umweltbericht wurde mit Beschluss des
Stadtrats vom XX.XX.201X gebilligt und
vom
XX.XX.201X
bis
XX.XX.201X
K
Kultur- und Kongresszentrum
Vorentwurf
SIEGEL
Dr. Ulrich Maly
Ansbach,
Regierung von Mittelfranken
8) Die Genehmigung wurde am XX.XX.201X
im Amtsblatt der Stadt
Nr. XX bekannt gemacht. Der
nutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan -
Wohnbauflächen
gemischte Bauflächen
gewerbliche Bauflächen
Sonderbauflächen
Bereich Meistersingerhalle
500
Bauflächen
Bauflächen
XX.XX.201X
6) Die Stadt
7) Die Regierung von Mittelfranken hat den Plan mit
Bescheid vom XX.XX.201X Nr. XXXXXXXXXXX
Zeichenerklärung
mit integriertem Landschaftsplan
Sonderbauflächen
HO
Verkehrsflächen
Hochschule
Flächen für Gemeinbedarf
F
Sonstiges
Stadtplanungsamt
kulturellen Zwecken dienende Einrichtung
S
ÖPNV
ÜS
K
HL
Ü
Freiflächen
Bahnanlagen *
S
ND
F
Verkehrsflächen
Grünflächen
übergeordnete Freiraumverbindungen
F
ND
STADTPLANUNGSAMT
Freiflächen
Naturdenkmal *
Grünflächen
Umgrenzung der Flächen für die Wasserwirtschaft
FNP
Ü
*
**** Klassifizierung nach Kartengrundlage
Textliche Darstellung Immissionsschutz
Die Immissionsschutzanforderungen zwischen Gebieten, deren
Sportanlage
ABTEILUNG
ND
Naturdenkmal *
LEITUNG
T
magere Trockenstandorte
F
Feuchtgebiete
BEARBEITUNG gez. Thissen
übergeordnete Freiraumverbindungen
M = 1: 10 000
Denkmalschutz/ Ensemble *
mit den Zweckbestimmungen Freizeitanlagen, Sportanlagen und
NÜRNBERG, 20.08.2018
gez. Lang
gez. Dengler
PLAN-NR. FNP15 - V - 02
DENGLER
AMTSLEITER
Kartengrundlage: Stadt Nürnberg, Amt für Geoinformation und Bodenordnung, Stand 2001
FNP15 - V - 02
Stand 20.08.2018
Ö 2
Stadtplanungsamt
Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg
mit integriertem Landschaftsplan (FNP)
15. Änderung: Bereich Meistersingerhalle
BEGRÜNDUNG
Stand: 23.08.2018
BEGRÜNDUNG
Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP)
Vorentwurf zur 15. Änderung: Bereich Meistersingerhalle
INHALTSVERZEICHNIS
BEGRÜNDUNG
1
I.
PLANBERICHT ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
4
I.1.
ANLASS UND ERFORDERNIS DER PLANUNG
4
I.2.
RECHTSGRUNDLAGEN UND VERFAHREN
4
I.2.1.
RECHTSGRUNDLAGEN
4
I.2.2.
VERFAHRENSABLAUF
4
I.3.
GRUNDLAGEN DER PLANUNG
5
I.3.1.
BESTANDSANALYSE ÄNDERUNGSBEREICH
5
I.3.2.
PLANERISCHE VORGABEN
6
I.3.2.1. Planungsrechtliche Vorgaben
I.3.2.2. Fachplanungsrecht
6
7
I.3.3.
SONSTIGE RAHMENBEDINGUNGEN
7
I.4.
ZIELE UND ZWECKE DER PLANUNG
7
I.4.1.
KONZEPT UND PRÜFUNG VON PLANUNGSALTERNATIVEN
7
I.4.2.
VERKEHR
9
I.4.3.
LANDSCHAFTSPLANUNG
9
I.4.4.
GENDER UND DIVERSITY ASPEKTE
9
I.5.
INHALT DER ÄNDERUNG
10
I.5.1.
DERZEIT WIRKSAME DARSTELLUNG
10
I.5.2.
KÜNFTIGE DARSTELLUNG INKL. KENNZEICHNUNGEN
10
I.5.3.
FLÄCHENBILANZ
10
I.6.
PLANRECHTFERTIGUNG /AUSWIRKUNGEN/ ABWÄGUNG
10
I.7.
ZUSAMMENFASSUNG UMWELTBERICHT
11
II.
UMWELTBERICHT als gesonderter Textteil
2
III.
QUELLENANGABEN
Markt- und Wirtschaftlichkeitsstudie für eine neue Veranstaltungs- und Konzerthalle in
Nürnberg, actori 19.05.2014
Städtebauliche Standortuntersuchung Veranstaltungs- und Konzerthalle mit Interimsnutzung im Stadtgebiet von Nürnberg, bgsm, München, Stand April 2015
Machbarkeitsstudie bezüglich der Eignung der Meistersingerhalle Nürnberg als Tagungsund Kongresszentrum, BEVENUE, 08.07.2015
Gesamtstädtisches Freiraumkonzept, 05.11.2013
3
BEGRÜNDUNG
Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP)
Vorentwurf zur 15. Änderung: Bereich Meistersingerhalle
I.
PLANBERICHT ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
I.1.
ANLASS UND ERFORDERNIS DER PLANUNG
Seit längerem gab es Bestrebungen, in Nürnberg einen größeren Veranstaltungssaal neu zu
bauen. Daneben ist – zunächst unabhängig davon - eine Sanierung des Opernhauses dringend erforderlich. Für diese Sanierungsphase braucht die Musiktheatersparte des Staatstheaters Nürnberg für geschätzte zwei bis drei Spielzeiten eine Ausweichspielstätte.
Hinsichtlich der Etablierung eines Konzertsaals wurden im Vorfeld Gutachten zur Marktsituation und Wirtschaftlichkeit, zur Prüfung der Standortvarianten und zur Machbarkeit und Eignung der Meistersingerhalle (MSH) beauftragt. Mit dem Stadtratsbeschluss vom 29.07.2015
wurde die Grundsatzentscheidung gefasst, neben der MSH einen neuen Veranstaltungs- und
Konzertsaal zu errichten. Anschließend soll für die Sanierungsphase des Opernhauses die
MSH als Interimsstandort dienen.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die angestrebte Nutzung ist die
Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 4160 notwendig, die am 17.09.2015
im Stadtplanungsausschuss (AfS) beschlossen wurde. Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB muss der
Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan (FNP) entwickelt sein. Da die Darstellungen
des wirksamen FNP nicht umfänglich der angestrebten Entwicklung entsprechen, wird auch
die Änderung des FNP erforderlich.
I.2.
RECHTSGRUNDLAGEN UND VERFAHREN
I.2.1.
RECHTSGRUNDLAGEN
Grundlage des Verfahrens zur 15. Änderung des FNP ist das Baugesetzbuch (BauGB), neugefasst durch Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I. S. 3634), und die Baunutzungsverordnung (BauNVO), neugefasst durch Bekanntmachung vom 21. November 2017
(BGBI. I S. 3786).
Parallel zu der städtebaulichen Planung werden nach den Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. September 2017 (BGBl. I S. 3434) geändert worden ist, und des
Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatschG) vom 23. Februar 2011 (GVBl. S. 82,
BayRS 791-1-U), das zuletzt durch Art. 39b Abs. 20 des Gesetzes vom 15. Mai 2018
(GVBl. S. 230) geändert worden ist, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege
aufgezeigt und in die Änderung des FNP einbezogen.
Der Umweltbericht (UB) als Ergebnis der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB bildet einen
gesonderten Teil der Begründung zur Änderung des FNP.
I.2.2.
VERFAHRENSABLAUF
- EINLEITUNGSBESCHLUSS
Das Verfahren zur 15. Änderung des FNP ist mit Beschluss des Stadtrates der Stadt Nürnberg (künftig: StR) nach Vorbehandlung durch den Stadtplanungsausschuss (künftig: AfS)
am 22.09.2016 in der Sitzung am 28.09.2016 eingeleitet worden (1. Beschluss). Dies wurde
gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im Amtsblatt der Stadt Nürnberg Nr. 21 vom 19.10.2016 öffentlich bekannt gemacht.
4
- FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
- FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
- BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN
und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
- ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
I.3.
GRUNDLAGEN DER PLANUNG
I.3.1.
BESTANDSANALYSE ÄNDERUNGSBEREICH
Das Planungsgebiet liegt im Süden Nürnbergs im Bezirk Ludwigsfeld. Im Westen, Norden und
Osten grenzen öffentliche Verkehrsflächen an, im Süden die öffentliche Park- und Grünanlage
Luitpoldhain. Der Umgriff des Änderungsbereiches umfasst derzeit eine Fläche von 11,4 ha.
Das Gelände im Bereich um die Meistersingerhalle ist weitgehend eben.
Zentrales Element des Gebietes ist die im Jahr 1963 erbaute und seit 2007 unter Denkmalschutz stehende Meistersingerhalle. Zwei oberirdische Parkplätze grenzen unmittelbar daran
an: im Westen der kleinere (154 PKW Stellplätze) und im Osten der größere (598 PKW Stellplätze, 8 Bus Stellplätze) Parkplatz. Unmittelbar südwestlich der Meistersingerhalle schließt
ein Hotelbau an.
Die südlich angrenzende öffentliche Park- und Grünanlage des Luitpoldhains ist Teil der „Urbanen Parklandschaft Dutzendteich & Co“ und steht unter Denkmalschutz (Landschaftsgarten/-parkanlage). Diese Parklandschaft fungiert als „grüne Lunge“ der mit Grün unterversorgten Südstadt. Sie hat somit eine große Bedeutung für das Stadtklima und dient der Naherholung- und Freizeitnutzung, Sport, Messe sowie Kultur.
Im Luitpoldhain selbst befinden sich ein öffentlicher Spielplatz, Freizeitsportanlagen sowie ein
weiterer oberirdischer Parkplatz. Im Osten der Parkanlage steht die denkmalgeschützte „Ehrenhalle“. Am östlichen Rand befindet sich eine unter Denkmalschutz stehende ehemalige
Fabrikantenvilla neben einem solitären, siebengeschossigen Wohngebäude mit Garagenhof.
Die nordöstliche Umgebung der Meistersingerhalle ist geprägt von Wohn- und Bürogebäuden
sowie Kultur- und Bildungseinrichtungen, wie z.B. das nördlich gelegene Martin-Behaim-Gymnasium. Die Wohngebiete sind mit Ausnahme eines Streifens mit Wohnbebauung an der
Schultheißallee durch Grünzüge klar abgegrenzt.
Kulturstandort Meistersingerhalle
Die am 07.09.1963 eröffnete Meistersingerhalle fügt sich trotz ihrer Grundfläche von
ca.12.000 m² sehr gut in die Landschaft ein. Die Denkmalliste weist sie als „Kubischen, die
Horizontale betonenden Baukörper mit Innenhöfen und vorgelagertem Eingangsbereich,
Stahlbetonbau mit Flachdach und Travertin- und Quarzitwandverkleidung“ aus.
Beim Bau wurde darauf geachtet, dass die Parkanlage Luitpoldhain mit ihrem alten Baumbestand so wenig wie möglich verändert wurde. So stehen an einigen Stellen alte Bäume direkt
an den Außenmauern des Gebäudes und auch im Innenhof finden sich noch Bäume aus einer
Zeit lange vor dem Bau der Meistersingerhalle. Um die Wirkung der Verbindung von Bau und
Natur noch zu verstärken, erweiterte man den alten Baumbestand um zusätzliche Edelgehölze.
5
Das vielfältige Programm des Kultur- und Kongresszentrums umfasst klassische Konzerte,
Rock- & Pop-Shows, Musicals, Bälle, Jubiläumsfeiern, Tagungen und Kongresse sowie Ausstellungen.
Hotel
Das 4-Sterne-Superior Hotel einer internationalen Hotelkette mit derzeit 200 Zimmern und Suiten verfügt auch über einen direkten Zugang zur Meistersingerhalle. Es ist integraler Bestandteil des Gesamtkonzepts und soll am Standort erhalten bleiben.
Motorisierter Individualverkehr:
Das Areal ist über die Schultheißallee und ´An der Ehrenhalle` direkt an das innerstädtische
Hauptstraßennetz sowie über die Münchener Straße an überörtliche Verkehrswege angebunden.
Die vorhandenen Straßen sind auf Grund der Konzentration von Veranstaltungsorten (Meistersingerhalle, Luitpoldhain, Frankenstadion, Volksfestplatz, Messe) in diesem Bereich durch
hohe bis sehr hohe Belastungen geprägt und trotz durchgehendem Ausbau mit zwei Richtungsfahrbahnen stauanfällig. Knotenpunkte sind durch zusätzliche Spuren ertüchtigt.
Die Belastungen auf der Nord-Süd-Achse Hainstraße – Münchener Straße bewegen sich zwischen 28.000 und 48.000 Kfz/Tag, auf der südlich des Planungsgebietes liegenden Ost-WestAchse Bayernstraße – Frankenstraße zwischen 29.000 bis 39.000 Kfz/Tag. Die Schultheißallee – An der Ehrenhalle ist mit 11.300 Kfz/Tag deutlich geringer frequentiert.
Die Parkplätze an der Meistersingerhalle werden bedingt durch den Straßenausbau und die
hohe Verkehrsdichte im Rechtsfahrsinn erschlossen. Das Hotel südlich der Meistersingerhalle
wird über den östlichen Parkplatz von der Schultheißallee aus erreicht. Insgesamt sind ca. 760
PKW Stellplätze und ca. 8 Bus Stellplätze an der Meistersingerhalle vorhanden.
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV):
Das Gebiet ist gut über die Straßenbahnlinie 8 sowie die Buslinien 36 und 55 mit öffentlichen
Verkehrsmitteln erschlossen. Die Straßenbahn und die Buslinie 36 aus der Innenstadt verkehren im 10-Minutentakt, ab 20.00 Uhr im 20-Minutentakt. An Sonn- und Feiertagen pendeln die
Linien alle 20 Minuten. Bei Sonderveranstaltungen wird die Taktung am Abend verdichtet.
Fuß- und Radwegenetz
Die Meistersingerhalle ist gut in das übergeordnete Radroutennetz integriert. Entlang der Hainstraße – Münchener Straße verläuft eine Hauptroute. Umgebende Straßen sind mit separaten
Radwegen ausgestattet. Der Luitpoldhain ist mit dem weitläufigen Fußwegenetz des südlich
anschließenden Naherholungsgebiets des Reichsparteitagsgeländes/Dutzendteichs verknüpft.
I.3.2.
PLANERISCHE VORGABEN
I.3.2.1. Planungsrechtliche Vorgaben
Raumordnung (LEP- Ziele der Raumordnung, Regionalplan Region Nürnberg)
Das Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) weist Nürnberg als Oberzentrum im Verdichtungsraum Nürnberg-Fürth-Erlangen-Schwabach aus. Die Ziele und Grundsätze werden
durch Regionalpläne in fachlicher und räumlicher Hinsicht konkretisiert. Die anzustrebende
räumliche Ordnung und Entwicklung einer Planungsregion wird im Regionalplan festgelegt.
Auch im Regionalplan der Region Nürnberg ist Nürnberg als Oberzentrum dargestellt.
Der Funktion als Oberzentrum wird mit dem Angebot des neuen Konzerthauses in Anbindung
an die Meistersingerhalle Rechnung getragen. Die Ziele des Regionalplans sind für alle öffentlichen Planungsträger verbindlich.
6
Vorhandenes Planungsrecht
Der derzeit rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 4160 für das Gebiet setzt im FNP-Änderungsbereich ein Sondergebiet – Kultur- u. Kongresszentrum sowie eine öffentliche Grünfläche – Parkanlage bzw. Parkplatz fest. Die Änderung des Bebauungsplans wurde mit Beschluss des Stadtplanungsausschusses vom 17.09.2015 eingeleitet.
Für die Umgebung existieren folgende Bebauungspläne: Im Westen der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan Nr. 4135, im Norden der rechtverbindliche Bebauungsplan Nr. 3524 und
im Osten der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 3767. Der vorhandenen Wohnbebauung
nordöstlich der Schultheißallee liegt kein Bebauungsplan zu Grunde. Gemäß der tatsächlichen
Nutzung vor Ort wird sie als Allgemeines Wohngebiet eingestuft.
I.3.2.2. Fachplanungsrecht
Im Änderungsbereich befinden sich keine förmlich ausgewiesenen Landschafts-, Natur-, Wasser- oder Waldschutzgebiete.
Die Eiche im Innenhof der Meistersingerhalle wird als geschütztes Naturdenkmal gem.
§ 5 Abs. 4 BauGB nachrichtlich übernommen.
Das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet des Gewässersystems Fischbach tangiert
im nordöstlichen Gebiet an der Schultheißallee – An der Ehrenhalle sowie im Gebiet südlich
der Meistersingerhalle den Änderungsbereich. Dazu wird der Vermerk gem.
§ 5 Abs. 4a Satz 2 BauGB in den Plan aufgenommen.
I.3.3.
SONSTIGE RAHMENBEDINGUNGEN
Alle Flächen im Änderungsbereich mit Ausnahme des Hotelgrundstücks befinden sich im Eigentum der Stadt Nürnberg.
I.4.
ZIELE UND ZWECKE DER PLANUNG
I.4.1.
KONZEPT UND PRÜFUNG VON PLANUNGSALTERNATIVEN
Schon 2009 war erstmals über den Bedarf für einen neuen Konzertsaal in Nürnberg im Kulturausschuss der Stadt Nürnberg berichtet worden. Daneben wurde die Dringlichkeit der Sanierung des Opernhauses erkennbar und damit das Erfordernis einer Ausweichspielstätte.
Im Vorfeld der Planungen für das Konzerthaus wurden dazu mehrere Untersuchungen in Auftrag gegeben:
Im Rahmen der Markt- und Wirtschaftlichkeitsstudie für den neuen Veranstaltungs- und
Konzertsaal wurde von actori GmbH, München ein erstes Nutzungskonzept erstellt. Dieses
diente als Grundlage für die Standortprüfung.
Im Juli 2014 bestätigten die Untersuchungsergebnisse des actori Gutachtens zudem die
grundsätzlich wirtschaftliche Realisierbarkeit des Vorhabens. Es wurden zwei Modelle untersucht – Modell A am Standort Meistersingerhalle (MSH) „Konzertsaal neben der Meistersingerhalle“ und Modell B an einem anderen geeigneten Standort „Neubau Konzertsaal
als solitäres Gebäude“. Der Wirtschaftlichkeitsvergleich zeigte einen deutlichen Vorteil eines Konzertsaals neben der MSH. Zudem stellte die Machbarkeitsstudie einen Bedarf am
Kongresszentrum für Tagungs- und Kongressnutzung von 500 bis 1.000 Teilnehmern dar.
Ein weiteres Gutachten befasste sich mit der detaillierten Standortprüfung (bgsm, München). Darin wurden, aufbauend auf den Erkenntnissen und Empfehlungen der Markt- und
Wirtschaftlichkeitsanalyse (actori GmbH), stadtweit acht Standorte für eine Veranstal-
7
tungs- und Konzerthalle in der Stadt Nürnberg untersucht. Im ersten Teil der Standortuntersuchung wurde die Ausgangssituation der acht Standorte und deren Umfeld bezüglich
Städtebau, Nutzungsumfeld, Baurecht, Baugrund und Altlasten, naturräumlichen Gegebenheiten, Naturschutz, Erschließung, Lärmschutz sowie zeitlichen und finanziellen Anforderungen untersucht und vergleichend dargestellt.
Im zweiten Teil der Standortuntersuchung wurden auf Basis des Raumprogramms aus der
Markt- und Wirtschaftlichkeitsanalyse unterschiedliche und auf die spezifischen Gegebenheiten vor Ort angepasste städtebauliche Entwürfe für diese Standorte erarbeitet.
In einem dritten Teil wurde die Eignung der verbleibenden Standorte für eine Interimsnutzung durch die Opernsparte des Staatstheaters untersucht. Dies erfolgte durch die Erarbeitung von Entwürfen in Form von Funktionsflächendarstellungen auf Basis einer Flächenaufstellung des Staatstheaters Nürnberg. Die Auswahl dieser Standorte erfolgte unter
Einbindung der bisher beteiligten Fachdienststellen sowie von politischen Vertretern der
Stadt Nürnberg. Am 24. September 2014 wurden deshalb die Ergebnisse des Zwischenberichts den Fraktionen des Nürnberger Stadtrats in einer Präsentation vorgestellt und erläutert. Die Vertreter des Stadtrates hatten im Rahmen dieser Vorstellung entschieden,
dass die Standorte weitergehend untersucht werden sollen, die im Zwischenbericht Teil 2
für eine vertiefende Untersuchung empfohlen oder eingeschränkt empfohlen wurden. Dabei handelt es sich um die Standorte Meistersingerhalle, Südlicher Altstadtring AOK, ehemaliges Quelle-Areal und Kohlenhof. Dabei wurde geprüft ob und in wie weit die erforderlichen Flächen der Interimsnutzung mit Volumen und Struktur des für die Konzertnutzung
entwickelten Flächenentwurfs vereinbar sind. Ergebnis war, dass der Standort an der Meistersingerhalle zur Realisierung des geplanten Vorhabens am geeignetsten erscheint.
Mit dem Stadtratsbeschluss vom 29.07.2015 wurde die Grundsatzentscheidung für den Standort neben der Meistersingerhalle für einen neuen Veranstaltungs- und Konzertsaal gefasst.
Dabei war ursprünglich von einem Standort östlich der Meistersingerhalle ausgegangen worden. In der Folge wurden mehrere Varianten zur Positionierung des Gebäudekörpers im direkten Umfeld der Meistersingerhalle untersucht.
Die abschließende Festlegung auf den westlich angrenzenden Standort erfolgte durch Beschluss des Stadtrats am 26.07.2017. Der Standort „West“ biete im Vergleich zu den anderen
Standorten die besten Chancen im Sinne einer optimalen Lösung, weil durch den prominenten
Standort zwischen Münchener Straße und Schultheißallee sehr gute städtebauliche Rahmenbedingungen gegeben seien. Auf der teilversiegelten Fläche seien die ökologischen Eingriffe
überschaubar und durch entsprechende Ausgleichsmaßnahmen kompensierbar. Der Standort
lasse in Verbindung mit der MSH eine attraktive neue Vorplatzgestaltung erwarten. Funktionale Verbindungen zum Bestand der MSH, insbesondere in den Kellerbereichen, könnten Synergien im Bereich der Technikflächen möglich machen. Gleichzeitig wurde die Auslobung
eines zweiphasigen, offenen Realisierungswettbewerbs beschlossen.
Die Wettbewerbsentscheidung erfolgte am 20.04.2018. Am 06.06.2018 wurde im Stadtrat über
das Ergebnis berichtet.
Grundsätzliche Planungsziele:
Planungsrechtliche Sicherung des Standorts einer neuen Konzert- und Veranstaltungshalle neben der Meistersingerhalle
Integration des Neubaus unter Berücksichtigung der umgebenden Nutzungen einschließlich der Erholungs- und Freiraumfunktion des Luitpoldhains
Förderung der Wirtschaft durch Aufwertung des Standorts Meistersingerhalle als Tagungs- und Kongresszentrum
die Schaffung weiterer Arbeitsplätze im Konzert- und Kongresszentrum und ihrer Folgenutzungen
8
I.4.2.
Aufwertung und Ergänzung des kulturellen Angebotes der Stadt Nürnberg für die Nürnberger Bürger und mit Ausstrahlung in die Metropolregion (entsprechend der Funktion als
Oberzentrum).
VERKEHR
Der geplante Veranstaltungs- und Konzertsaal soll vorrangig von der Schultheißallee aus erschlossen werden; eine untergeordnete Einbeziehung der Münchener Straße ist zu prüfen.
Die Anlieferung und die Zufahrt der geplanten notwendigen Stellplatzanlage für den ruhenden
Verkehr sind an der südlichen Grundstücksgrenze des östlichen Parkplatzes geplant. Die bestehende Busschleife an der Schultheißallee soll erhalten werden. Oberirdisch sind Busstellplätze sowie Taxihaltezone, Geh- und Radwege vorzusehen.
Lösungen zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs werden im weiteren Verfahren ergänzt.
Die verkehrlichen Herausforderungen im Umfeld der MSH werden diverse Anpassungsmaßnahmen erforderlich machen. Die konkrete Festsetzung erfolgt im Rahmen der Änderung zum
Bebauungsplan Nr. 4160.
I.4.3.
LANDSCHAFTSPLANUNG
Der Luitpoldhain als wichtige Park- und Grünanlage der Südstadt, welche ein Defizit an öffentlichen Grünflächen aufweist, ist gemäß einer übergeordneten Freiraumplanung qualitativ aufzuwerten, gut an Siedlungsbereiche anzubinden sowie mit dem Volkspark Dutzendteich zu
verzahnen.
Vertiefende Aussagen werden im weiteren Verfahren ergänzt.
I.4.4.
GENDER UND DIVERSITY ASPEKTE
Als öffentlicher Belang ist Gender Mainstreaming gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB in der Bauleitplanung zu berücksichtigen. Unter dem Begriff Gender wird das Geschlecht als gesellschaftliche Strukturierungskategorie betrachtet. Die sich hieraus ergebenden spezifischen
Lebenssituationen mit unterschiedlichen Bedürfnissen sollen „chancengleich“ behandelt werden. Ziel ist es, Chancengleichheit in der Stadtentwicklung und Städtebaupolitik herzustellen,
so dass Räume gleichberechtigt durch Mädchen und Jungen, Jugendliche, Frauen und Männer genutzt werden und eine gleichberechtigte Teilhabe an ihnen besteht.
Durch den Konzerthausbau wird das kulturelle Angebot Nürnbergs erkennbar gestärkt und der
Standort der Meistersingerhalle aufgewertet. Diese Aspekte stehen in Konkurrenz zu den
Lärmschutzinteressen der Anwohner und der Erholungsfunktion des Luitpoldhains.
Die geplante Konzert- und Veranstaltungshalle mit ihrer Infrastruktur und ihren Außenanlagen
muss deshalb so konzipiert sein, dass eine verträgliche Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild des Luitpoldhains erreicht wird.
Die gute Erreichbarkeit je nach Mobilität der unterschiedlichen Personengruppen ist zu beachten (Besucherinnen und Besucher sowohl motorisiert, wie per ÖPNV und Rad). Weitere Faktoren, welche aufgrund ihres Detaillierungsgrades keine FNP-Relevanz haben (barrierefreie
Lage der Baukörper, Zugänge und Stellplätze, Ausleuchtung von Gebäude und Freianlagen,
offene Wegebeziehungen zur Vermeidung von Angsträumen) fließen in die verbindliche Bauleitplanung bzw. die Ausführungsplanung ein.
9
I.5.
INHALT DER ÄNDERUNG
I.5.1.
DERZEIT WIRKSAME DARSTELLUNG
Der wirksame Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan stellt die Fläche der
Meistersingerhalle als Gemeinbedarfsfläche für kulturellen Zwecken dienende Einrichtung und
das angrenzende Hotel als Sonderbaufläche/Hotel dar. Mit Ausnahme der öffentlichen Grünfläche/öffentliche Park- und Grünanlage sind die übrigen randlich gelegenen Flächen als
überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen inkl. einer Straßenbahnlinie in der Schultheißallee dargestellt. Am westlichen Rand des Änderungsbereichs ist parallel zur Münchener
Straße eine übergeordnete Freiraumverbindung dargestellt.
Da sich der geplante Gebäudestandort im Bereich der derzeit als öffentliche Grünfläche/öffentliche Park- und Grünanlage dargestellten Fläche befindet, ist die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.
I.5.2.
KÜNFTIGE DARSTELLUNG INKL. KENNZEICHNUNGEN
Künftig wird im FNP der Bereich für das neue Konzerthaus, der bestehenden Gebäude der
Meistersingerhalle, der östlich angrenzenden Parkflächen und des Hotels als Sonderbaufläche
mit der Zweckbestimmung Kultur- und Kongresszentrum dargestellt werden. Die Bereiche
westlich des neuen Konzerthauses und des Hotels sowie südlich der Meistersingerhalle werden als Grünflächen/öffentliche Park- und Grünanlage, die angrenzenden Straßen weiterhin
als überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen mit der Straßenbahnlinie in der Schultheißallee dargestellt.
Die Eiche im Innenhof der Meistersingerhalle wird als geschütztes Naturdenkmal gem.
§ 5 Abs. 4 BauGB nachrichtlich übernommen.
Zum vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet des Gewässersystems Fischbach wird
der Vermerk gem. § 5 Abs. 4a Satz 2 BauGB in den Plan aufgenommen.
I.5.3.
FLÄCHENBILANZ
Die Größe des Änderungsbereichs beträgt ca. 11,73 ha (100 %).
Art der
Darstellung
I.6.
ca.
Anteil
Sonderbauflächen/Kultur-und
Kongresszentrum
7,67 ha
65,4%
Überörtliche und örtliche
Hauptverkehrsstraßen
2,57 ha
21,9%
Grünflächen/öffentliche Parkund Grünanlage
1,49 ha
12,7%
PLANRECHTFERTIGUNG /AUSWIRKUNGEN/ ABWÄGUNG
Unterschiedliche Interessenslagen wie die kulturelle Ausstattung einer Stadt, Immissionsschutz für Anwohner und der Schutz hochwertiger Grünflächen sind detailliert zu betrachten
und gegeneinander abzuwägen. Dafür sind erforderliche Fachgutachten vorhabenbezogen
veranlasst.
10
Kosten für eine „verträgliche“ Umsetzung der Maßnahme sind im weiteren Verfahrensverlauf
zu ermitteln.
I.7.
ZUSAMMENFASSUNG UMWELTBERICHT
Im Umfeld der Meistersingerhalle im nördlichen Bereich des Luitpoldhains im Südosten von
Nürnberg soll ein Neubau eines Konzerthauses entstehen. Hierfür ist die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4160 und im Parallelverfahren die Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Nürnberg erforderlich. Der Luitpoldhain ist Bestandteil der zusammenhängenden
Parkflächen von „Dutzendteich & Co.“ und soll gemäß den Zielvorgaben des Masterplans Freiraum als „Urbane Parklandschaft“ entwickelt werden.
Im Umweltbericht werden alle Schutzgüter hinsichtlich der Bedeutung der Bestandssituation
sowie der zu erwartenden Auswirkungen bei Verwirklichung der Planung untersucht. Grundlage hierfür stellt der vorliegende Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes dar,
der im Änderungsbereich zukünftig eine Sonderbaufläche (Zweckbestimmung „Kultur- und
Kongresszentrum“) sowie Grünflächen darstellt. Zuvor waren neben einer Fläche für Gemeinbedarf (Kulturellen Zwecken dienende Einrichtung) und einer Sonderbaufläche für ein Hotel
nur Grünflächen (Parkanlage) dargestellt.
Tabelle 1: Zusammenfassende Bewertung der Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung auf die Schutzgüter
Umweltbelang / Schutzgut
Bewertung der Auswirkungen
Fläche
nicht erheblich
Boden
erheblich nachteilig
Wasser
erheblich nachteilig
Pflanzen
erheblich nachteilig
Tiere
erheblich nachteilig
Biologische Vielfalt
erheblich nachteilig
Landschaft
erheblich nachteilig
Weiterer Untersuchungsbedarf
(Gutachten / Konzepte)
saP durchführen
Menschliche Gesundheit
Erholung
erheblich nachteilig
Lärm
noch nicht bewertbar
Störfallvorsorge
Schallschutzgutachten fortschreiben
nicht betroffen
Luft
nicht erheblich
Klima
nicht erheblich
Abfall
nicht erheblich
Kultur- und Sachgüter
nicht erheblich
Aufgrund der Inanspruchnahme schon genutzter Bereiche im Innenbereich sind die Auswirkungen für das Schutzgut Fläche nicht erheblich. Es werden zwar Grünflächen zu Bauflächen
umgewandelt, aber kein Wald oder landwirtschaftlich genutzte Flächen und auch keine naturnahen Bereiche.
Negative Auswirkungen auf Natur und Landschaft bestehen durch die vorbereitete Überbauung bisheriger Freiflächen und der damit einhergehenden Versiegelung und Beeinträchtigungen der Schutzgüter Boden und Wasser.
11
Durch die absehbare Inanspruchnahme von Grünflächen und der Rodung von altem Baumbestand erfolgen sowohl für das Schutzgut Pflanzen, als auch Tiere, erheblich nachteilige Auswirkungen. Für betroffene Artengruppen (insbesondere Vögel, Fledermäuse und totholzbewohnenden Käfer) gehen wertgebende Lebensraumstrukturen in Form von Höhlen-/Biotopbäumen verloren. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf die biologische Vielfalt, die ebenfalls zu erheblich negativen Auswirkungen für dieses Schutzgut führen.
Beim Schutzgut Landschaft sind auf Ebene des Flächennutzungsplanes erheblich negative
Auswirkungen zu befürchten, da Minimierungsmaßnahmen im Bebauungsplan noch keine Berücksichtigung finden können.
Für das Schutzgut Mensch sind nach bisherigem Kenntnisstand außer für den Bereich "Erholung" keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten. Allerdings stehen weitere Untersuchungen zur Immissionssituation noch aus, die im Hinblick auf die Auswirkungen von Lärm auf
die menschliche Gesundheit noch keine abschließende Bewertung erlauben.
Bei den Schutzgütern Klima und Luft können durch zusätzliche Bauflächen die üblichen lokalklimatischen Veränderungen auftreten, die eine Überbauung und Versiegelung von Freiflächen auslöst, also Verlust von Kalt- und Frischluftentstehungsgebieten, Überwärmung und
Barrieren für den Luftaustausch. Aufgrund der Bestandssituation ist nicht von erheblich nachteiligen Effekten auszugehen. Abfälle und Abwässer entstehen im üblichen Rahmen und führen zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen.
Da das gesamte Areal des Luitpoldhains als Baudenkmal denkmalgeschützt ist (ehem. NSReichsparteitagsgelände) und auch der Bau der Meistersingerhalle unter Denkmalschutz
steht, ist das Schutzgut Kulturgüter hier von hoher Bedeutung. Die Planung hat aber weder
auf diese noch auf Sachgüter negative Auswirkungen. Im Änderungsverfahren zum Bebauungsplan können verschiedene Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen berücksichtigt
werden, die eine effektive Verringerung der Eingriffe darstellen. Diese können bei der Flächennutzungsplanänderung noch nicht berücksichtigt werden.
Erhaltungsziele und Schutzzwecke der oben genannten Gebiete des Schutzgebietssystems
NATURA 2000 sind von der Planung nicht betroffen. Inwieweit artenschutzrechtliche Verbotstatbestände durch die Planung erfüllt werden, ist auf Ebene des Bebauungsplanes noch zu
prüfen.
Es erfolgte im Vorfeld eine Untersuchung unterschiedlicher Standortvarianten im Stadtgebiet,
die teils auch Umweltbelange als Kriterium berücksichtigte.
Nürnberg, 23.08.2018
Stadtplanungsamt
gez. Dengler
12
Ö 2
Umweltprüfung in der Bauleitplanung
15. Änderung Flächennutzungsplan
„Bereich Meistersingerhalle“
Umweltbericht
14.08.2018
Luftbild Nürnberg © Hajo Dietz
Großweidenmühlstr. 28 a-b
90419 Nürnberg
Tel. 0911-310427-10
Fax 0911-310427-61
www.grosser-seeger.de
2
UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“
1. FASSUNG
Auftraggeber:
Stadt Nürnberg
Planungs- und Baureferat
Bauhof 9
90402 Nürnberg
Auftragnehmer:
Büro Grosser-Seeger & Partner
Stadtplaner - Landschaftsarchitekt - Bauingenieur
Großweidenmühlstraße 28 a-b
90419 Nürnberg
Telefon
(09 11) 31 04 27 - 10
Telefax
(09 11) 31 04 27 - 61
www.grosser-seeger.de
Bearbeitung:
Dipl.-Ing. Bernhard Walk
Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg
Stand: 14.08.2018
UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“
1. FASSUNG
3
Inhaltsverzeichnis
1
EINLEITUNG ............................................................................................................................ 5
1.1
1.2
ZIELE DES BAULEITPLANS BZW. BESCHREIBUNG DES VORHABENS ............................................. 5
PLANGRUNDLAGEN ................................................................................................................. 6
2
BESTANDSANALYSE UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN /
PROGNOSE BEI DURCHFÜHRUNG DER PLANUNG ................................................................... 6
2.1 FLÄCHE .................................................................................................................................. 7
2.1.1 Ausgangssituation ....................................................................................................... 7
2.1.2 Umweltauswirkungen und Prognose ........................................................................... 7
2.2 BODEN ................................................................................................................................... 8
2.2.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ......................................................... 8
2.2.2 Bewertung der Umweltauswirkungen .......................................................................... 9
2.3 WASSER ................................................................................................................................ 9
2.3.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ......................................................... 9
2.3.2 Bewertung der Umweltauswirkungen ........................................................................ 10
2.4 PFLANZEN, TIERE, BIOLOGISCHE VIELFALT............................................................................. 11
2.4.1 Pflanzen ..................................................................................................................... 11
2.4.1.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ................................................................. 11
2.4.1.2 Umweltauswirkungen und Prognose................................................................................... 12
2.4.2
Tiere ........................................................................................................................... 13
2.4.2.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ................................................................. 13
2.4.2.2 Umweltauswirkungen und Prognose................................................................................... 15
2.4.3 Biologische Vielfalt..................................................................................................... 15
2.5 LANDSCHAFT ........................................................................................................................ 15
2.5.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ....................................................... 15
2.5.2 Umweltauswirkungen und Prognose ......................................................................... 16
2.6 MENSCHLICHE GESUNDHEIT .................................................................................................. 16
2.6.1 Erholung .................................................................................................................... 16
2.6.1.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ................................................................. 16
2.6.1.2 Umweltauswirkungen und Prognose................................................................................... 17
2.6.2
Lärm ........................................................................................................................... 17
2.6.2.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ................................................................. 17
2.6.2.2 Umweltauswirkungen und Prognose................................................................................... 18
2.6.3 Störfallvorsorge / Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen ...................... 19
2.7 LUFT .................................................................................................................................... 20
2.7.1 Bestand und Bewertung der lufthygienischen Ausgangssituation ............................ 20
2.7.2 Umweltauswirkungen und Prognose ......................................................................... 20
2.8 KLIMA................................................................................................................................... 21
2.8.1 Bestand und Bewertung der klimatischen Ausgangssituation .................................. 21
2.8.2 Umweltauswirkungen und Prognose ......................................................................... 21
2.9 ABFALL UND ABWÄSSER ........................................................................................................ 22
2.10
KULTUR- UND SACHGÜTER................................................................................................ 22
2.10.1
Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ................................................... 22
2.10.2
Umweltauswirkungen und Prognose .................................................................... 23
2.11
WECHSELWIRKUNGEN ...................................................................................................... 23
3
PROGNOSE BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG (NULLVARIANTE) ............. 23
4
MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, VERRINGERUNG UND ZUM AUSGLEICH
NACHTEILIGER UMWELTAUSWIRKUNGEN .............................................................................. 24
5
GEBIETE VON GEMEINSCHAFTLICHER BEDEUTUNG (FLORA-FAUNA-HABITAT) UND
EUROPÄISCHE VOGELSCHUTZGEBIETE IM SINNE DES
BUNDESNATURSCHUTZGESETZES........................................................................................... 24
6
GEPRÜFTE ALTERNATIVEN ............................................................................................... 24
Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg
Stand: 14.08.2018
UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“
1. FASSUNG
4
7
METHODIK / HINWEISE AUF SCHWIERIGKEITEN UND KENNTNISLÜCKEN ................ 25
8
MAßNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG (MONITORING) ...................................................... 27
9
ZUSAMMENFASSUNG ......................................................................................................... 28
10
ANHANG ................................................................................................................................ 30
Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg
Stand: 14.08.2018
UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“
1. FASSUNG
1
5
Einleitung
Die Stadt Nürnberg plant den Neubau eines Konzerthauses neben der Meistersingerhalle
im Nürnberger Südosten. Hierzu ist der bestehende Bebauungsplan Nr. 4160 zu ändern.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen ist nicht nur eine Bebauungsplanänderung notwendig, sondern auch die Änderung des Flächennutzungsplanes, denn
ein Bebauungsplan muss aus dem Flächennutzungsplan entwickelt sein. Dieser stellt am
favorisierten Standort aber bisher neben Bauflächen auch Grünflächen dar. Der Einleitungsbeschluss für das Verfahren zur 15. Änderung des FNP „Bereich Meistersingerhalle“ erfolgte mit Beschluss des Stadtrates am 28.09.2016.
Zur Änderung des FNP liegt seitens des Stadtplanungsamtes (StPl) der Stadt Nürnberg
ein Vorentwurf (Stand: August 2018) vor. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst
eine Fläche von ca. 11,7 ha. Dieser umfasst den nördlichen Teil des Luitpoldhains mit
angrenzenden Verkehrsflächen.
Für die Belange des Umweltschutzes ist gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung
durchzuführen, um die sachgerechte Behandlung der Umweltbelange zu erleichtern. Im
Rahmen dieser Umweltprüfung werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser,
Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen, auf die Fläche, die Landschaft, die
biologische Vielfalt, sowie Kulturgüter und sonstige Sachgüter in einem Umweltbericht
beschrieben und bewertet. Die vorliegende 1. Fassung des Umweltberichtes bezieht sich
auf den Vorentwurf zur 15. Änderung des FNP „Bereich Meistersingerhalle“ und wurde im
Auftrag der Stadt Nürnberg vom Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg, erstellt. Er
wird im Verfahren vom Umweltamt der Stadt Nürnberg (UwA) fachlich geprüft.
Der Umweltbericht ist im weiteren Verlauf des Verfahrens fortzuschreiben, zu ergänzen
und zu detaillieren.
1.1
Ziele des Bauleitplans bzw. Beschreibung des Vorhabens
Das wesentliche Ziel ist die planungsrechtliche Änderung der geltenden FNP-Darstellungen zu Sonderbaufläche (Zweckbestimmung Kultur- und Kongresszentrum), um
den Bau eines neuen Konzerthauses zu ermöglichen. Laut Angaben des Stadtplanungsamtes (Stpl) stellen sich die derzeitigen Verhältnisse bzw. entsprechenden Zielsetzungen
wie folgt dar (siehe auch Vorentwurf zur Begründung):
Die Meistersingerhalle befindet sich am nördlichen Rand des Luitpoldhains. Südwestlich
davon befindet sich noch ein Hotelgebäude. Im Osten und Westen der Meistersingerhalle
befinden sich Parkplatzflächen, die im Flächennutzungsplan als Grünflächen dargestellt
sind. Nach Süden hin erstreckt sich die eigentliche Parkfläche des Luitpoldhains. Der
Luitpoldhain bildet zusammen mit dem Volkspark Dutzendteich ein bedeutendes
Naherholungsgebiet innerhalb der Stadt Nürnberg.
Da das geplante Konzerthaus zusätzlich zu Meistersingerhalle und Hotel im dortigen Bereich lokalisiert wird, erfolgt die Zusammenlegung der bisherigen Sonderbaufläche für
das Hotel (0,6 ha) und der Fläche für Gemeinbedarf (2,7 ha) zu einer neuen Sonderbaufläche und deren Erweiterung um den Standort des Konzerthauses auf nunmehr insgesamt 7,7 ha. Dabei wurde auch der Bereich des großen Parkplatzes im Osten mit in
die Sonderbaufläche aufgenommen. Die Darstellung eines schmalen Streifens Grünfläche im Westen entlang der Münchener Straße einschließlich einer dort verlaufenden,
übergeordneten Freiraumverbindung und von Grünflächen im Süden bleibt bestehen.
Aufgrund der Maßstabsebene der vorbereitenden Bauleitplanung können keine weiteren
detaillierten Planungsziele dargestellt werden. Diese sind im Rahmen der verbindlichen
Bauleitplanung (Bebauungsplanung) zu benennen und festzusetzen.
Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg
Stand: 14.08.2018
UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“
1. FASSUNG
1.2
6
Plangrundlagen
Das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) aus dem Jahr 2013 weist Nürnberg als
Oberzentrum im Verdichtungsraum Nürnberg-Fürth-Erlangen-Schwabach aus. Auch im
Regionalplan der Region Nürnberg ist Nürnberg als Oberzentrum dargestellt.
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan
(FNP) ist der Bereich des Planungsgebiets durch die Hauptverkehrsstraßen Münchener
Straße im Westen und Schultheißallee im Norden begrenzt. Im nördlichen Bereich der
Schultheißallee und im weiteren Verlauf der Straße An der Ehrenhalle verläuft auch eine
Straßenbahntrasse.
Die Meistersingerhalle selbst und ihr nördliches Vorfeld ist als „Fläche für den Gemeinbedarf – Kulturellen Zwecken dienende Einrichtung“ dargestellt, das Hotel als Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung „Hotel“. Der übrige Bereich des Luitpoldhains sind als
Grünfläche mit Zweckbestimmung „öffentliche Park- und Grünanlage“ dargestellt.
Durch den Luitpoldhain verläuft eine übergeordnete Freiflächenverbindung 2. Priorität,
die einen Weg, abseits des motorisierten Verkehrs, für Fahrradfahrer und Fußgänger
darstellt, um von den innerstädtischen Bereichen zu den Naherholungsflächen des
Dutzendteichs zu gelangen. Diese verläuft westlich der Meistersingerhalle auf dem dortigen Rad-/Fußweg entlang der Münchener Straße.
Bereiche entlang der Schultheißallee im Norden, der Straße An der Ehrenhalle sowie die
zentralen Wiesenbereiche westlich der Ehrenhalle sind als Überschwemmungsgebiet des
Fischbachs vorläufig gesichert (Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 15 der Stadt Nürnberg
vom 26.07.2017). Wasserschutzgebiete oder weitere wasserrechtlichen Festlegung sind
im Plangebiet nicht bekannt.
Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete und Geschützte Landschaftsbestandteile
sowie geschützte Lebensräume nach § 30 BNatSchG bzw. Art. 23 BayNatSchG sind
nicht vorhanden. Die Stiel-Eiche im Innenhof der Meistersingerhalle ist seit 2015 als
Naturdenkmal Nr. 89 der Stadt Nürnberg nach § 28 BNatSchG geschützt.
Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) oder Europäische Vogelschutzgebiete (SPA-Gebiete) sind von der Planung nicht betroffen.
Folgende Biotope der Stadtbiotopkartierung liegen (zumindest teilweise) im Geltungsbereich der FNP-Änderung:
- N-1415 Grünanlage Luitpoldhain
- N-1414 Bäume und Baumgruppen nordwestlich Luitpoldhain
Im Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) für die Stadt Nürnberg aus dem Jahr 1996
wurde der Luitpoldhain (ohne Meistersingerhalle, Hotel und Stellplatzanlagen) als regional bedeutsamer Lebensraum Nr. 634 erfasst.
2
Bestandsanalyse und Bewertung der Umweltauswirkungen / Prognose
bei Durchführung der Planung
Inwieweit bei der Aufstellung der 15. FNP-Änderung die Umweltbelange gem. § 1 Abs. 6
und § 1a BauGB als auch die umweltrelevanten Ziele aus Fachgesetzen und -plänen
(vgl. Anhang) berücksichtigt wurden, wird nachfolgend beschrieben. Eine ausdrückliche
Unterscheidung zwischen bau- und betriebsbedingten Auswirkungen auf die Umwelt-
Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg
Stand: 14.08.2018
UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“
1. FASSUNG
7
belange erfolgt, soweit eine Unterscheidung möglich ist und hierfür konkrete Anhaltspunkte bestehen. Auf Ebene der Flächennutzungsplanung sind bau- und betriebsbedingte Auswirkungen i.d.R. auch noch nicht im erforderlichen Detaillierungsgrad bekannt.
Einleitend wird darauf hingewiesen, dass die Umweltprüfung für das FNP-Änderungsverfahren – der zweistufigen Systematik der Bauleitplanung folgend – ausschließlich auf
die geplante Änderung der FNP-Darstellungen abstellt (Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung), d.h. nicht auf die mit der Umsetzung der parallelen Änderung des B-Plans
Nr. 4160 „Konzerthaus Nürnberg“ verbundenen, konkreten Eingriffe in Natur und Umwelt.
Die schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung der Gesamtauswirkungen auf die
Umweltbelange, die durch die Realisierung der Festsetzungen des B-Plans entstehen,
erfolgt im Rahmen der Umweltprüfung zur Änderung des B-Plans Nr. 4160 (Ebene der
verbindlichen Bauleitplanung); siehe hierfür 1. Fassung Umweltbericht zur Änderung des
B-Plan Nr. Nr. 4160 „Konzerthaus Nürnberg“ (Stand: 03.08.2018).
2.1
Fläche
2.1.1
Ausgangssituation
Der Geltungsbereich der FNP-Änderung liegt im Südosten von Nürnberg in der Gemarkung Gleißhammer. Beim Plangebiet handelt es sich um den nördlichen Teil des
Luitpoldhains, der zusammen mit dem Volkspark Dutzendteich ein bedeutendes
Naherholungsgebiet innerhalb der Stadt Nürnbergs bildet, und angrenzende Verkehrsflächen. Das Plangebiet wird im Norden und Westen durch die umgrenzenden Verkehrsflächen begrenzt. Bauliche Nutzungen finden sich hier mit der Meistersingerhalle und
einem Hotelgebäude. Große Teile des Änderungsbereiches sind außerdem im Umfeld
der Gebäude sowie im Bereich des großen Parkplatzes im Osten und des kleinen Parkplatzes westlich der Meistersingerhalle entsprechend genutzt und versiegelt (Asphaltflächen, Betonpflaster etc). Die größten Anteile des Parks sind aber unversiegelt und als
Wiesen- oder Gehölzflächen angelegt.
2.1.2
Umweltauswirkungen und Prognose
Die städtebauliche Entwicklung soll nach § 1 Abs. 5 BauGB vorrangig durch Maßnahmen
der Innenentwicklung erfolgen. Dabei sollen nach § 1a Abs. 2 BauGB die Möglichkeiten
der Wiedernutzung von Brachflächen, Nachverdichtungen und andere Maßnahmen der
Innenentwicklung genutzt werden. Bei der „Städtebaulichen Standortsuche“ (bgsm, April
2015) wurden auch Brach- und Konversionsflächen im Stadtgebiet als Standortalternativen mit untersucht (siehe Kap.6).
Es erfolgt hier aber keine Inanspruchnahme von land- oder forstwirtschaftlich genutzten
Flächen bzw. Wald und auch nicht von besonders naturbelassenen Flächen oder natürlichen Lebensräumen. Da es sich bei dem betrachteten Bereich um innerstädtisches Gebiet handelt, trifft die Vorgabe nach § 1 Abs. 5 BauGB, dass städtebauliche Entwicklungen vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen sollen, grundsätzlich zu,
auch wenn der Standort des geplanten Konzerthauses dem Luitpoldhain zuzurechnen ist.
Die Erweiterung der Darstellung der Sonderbauflächen auf bisher als Grünflächen dargestellten Bereichen betrifft auch schon jetzt als Stellplatzanlagen genutzte Flächen. Die
eigentliche Neuinanspruchnahme von Fläche ist daher geringer als die reine Bilanz zwi-
Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg
Stand: 14.08.2018
UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“
1. FASSUNG
8
schen bestehenden Darstellungen als Sonderbaufläche bzw. Fläche für Gemeinbedarf
(insg. 3,3 ha) auf nunmehr 7,7 ha Sonderbaufläche vermuten ließe.
Die Inanspruchnahme von bisher unversiegelten Grünflächen für die Umwandlung
in Baufläche hat damit keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche.
2.2
Boden
2.2.1
Bestand und Bewertung der Ausgangssituation
Entsprechend der vom Bayerischen Geologischen Landesamt 1977 herausgegebenen
Geologischen Karte Nürnberg-Fürth-Erlangen und Umgebung (Maßstab 1 : 50.000) wird
der natürliche Untergrund des Plangebiets zum Großteil durch pleistozänen Flugsand
(ds) gebildet. Erst in der Tiefe folgen die Sandsteine des Mittleren Keupers. Der komplette südliche Teil des Luitpoldhains ist im Bereich der ehemaligen Luitpoldarena als
künstliche Auffüllung gekennzeichnet, da es hier zu umfangreichen Erdbewegungen gekommen ist.
Da Großteile des Geländes vor allem durch den Umbau zur Luitpoldarena, eines Bestandteils des Reichsparteitagsgeländes, während des NS-Regimes von 1933 bis 1937
und durch den Rückbau nach Kriegsende zum Volkspark Luitpoldhain wesentlich umgestaltet wurden, finden sich im Änderungsbereich künstliche Auffüllungen in einer Mächtigkeit zwischen 0,6 m bis zu 3,55 m Tiefe. Am geringmächtigsten waren die Auffüllungen
im Bereich des künftigen Standortes des Konzerthauses. (SPOTKA GEOTECHNIK,
08.07.2016)
Natürliche Bodentypen sind aufgrund der gestörten Verhältnisse daher nicht mehr vorhanden. Aus dem aufgefüllten humosen Oberboden in den Freiflächen entwickeln sich
i.d.R. sog. Hortisole. Große Teile sind aber auch überbaut bzw. asphaltiert und damit
versiegelt.
Die ökologische Bodenfunktion ist laut Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) der
Stadt Nürnberg im Änderungsbereich weitgehend intakt für den Bereich der Freiflächen
mit geringem Versiegelungsgrad. Für die bebauten Bereiche um die Meistersingerhalle
ab einem Versiegelungsgrad von 30% wurden die vorliegenden Böden in ihrer Bodenfunktion als eingeschränkt intakt bewertet.
In Bodenproben wurden Belastungen mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK), Arsen und/oder Schwermetallen (Kupfer, Blei, Zink) festgestellt, die aus
den Auffüllungen resultieren. Teils liegen schädliche Bodenveränderungen nach dem
BBodSchG für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser vor. Im Bereich des geplanten
Konzerthauses westlich der Meistersingerhalle konnten in der Bodenprobe dagegen keine auffälligen Werte von Schadstoffen festgestellt werden. (Umweltanalytik Nürnberg,
03. + 23.08.2016) Daneben sind Kampfmittelfunde aufgrund der Lage im Bereich des
früheren Reichsparteitagsgeländes zu vermuten.
Das Schutzgut Boden ist im Untersuchungsbereich bereits stark verändert und durch Bebauung und wiederholte Umgestaltung der Flächen hat sich ein anthropogen überprägter
Stadtboden ergeben. Der Boden ist in seiner natürlichen Funktion großteils gestört oder
verändert und weist zum Teil Schadstoffbelastungen auf.
Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg
Stand: 14.08.2018
UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“
1. FASSUNG
2.2.2
9
Bewertung der Umweltauswirkungen
Versiegelte Flächen verlieren ihre natürliche Bodenfunktion als Lebensraum für Tiere und
Pflanzen und als Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen
aufgrund ihrer Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften (insbesondere auch
zum Schutz des Grundwassers).
Durch die geplante Änderung der FNP-Darstellung eines Teils der Grünfläche/öffentliche
Park- und Grünanlage in Sonderbaufläche wird grundsätzlich die Möglichkeit einer Bebauung und damit Versiegelung des Bodenkörpers ermöglicht. Die Darstellung als Grünflächen im wirksamen FNP entspricht zwar nicht der tatsächlichen Situation mit großflächig versiegelten Stellplatzflächen, es wird aber das Planungsziel einer Grünfläche
aufgegeben. Auf FNP-Ebene kann die tatsächlich zulässige Überbauung bzw. Versieglung von Boden auch nur abgeschätzt werden, vor dem Hintergrund der bekannten
Planungen auf Vorhabenebene für das geplante Konzerthaus wird es aber zu zusätzlichen Versiegelungen kommen. Genauere Bewertungen müssen hier auf Ebene der
Bebauungsplanung durchgeführt werden.
Die bloße Änderung der Darstellungskategorien in eine gemeinsame Sonderbaufläche
stellt dagegen keine weitere Beeinträchtigung dar, zumal hier auch schon Bebauung besteht.
Trotz der schon bestehenden Vorbelastungen stellt die FNP-Änderung aufgrund
der Änderung von Grünflächen in Sonderbauflächen erhebliche Auswirkungen für
das Schutzgut Boden dar.
2.3
Wasser
2.3.1
Bestand und Bewertung der Ausgangssituation
Natürliche Oberflächengewässer sind im Änderungsbereich in Form des verrohrten
Nummerleinskanals vorhanden. Dieser bildete früher ein offenes Gewässer, das vom
Dutzendteich in den Fischbach im Norden fließt (vgl. Abbildung 1). Nördlich der Schultheißallee verläuft außerdem in Teilbereichen noch offen der Fischbach.
Bereiche entlang der Schultheißallee im Norden, der Straße An der Ehrenhalle sowie die
zentralen Wiesenbereiche westlich der Ehrenhalle und von dort in Richtung Südosten
sind als Überschwemmungsgebiet des Fischbachs vorläufig gesichert (Bekanntmachung
im Amtsblatt Nr. 15 der Stadt Nürnberg vom 26.07.2017). Wasserschutzgebiete oder
weitere wasserrechtlichen Festlegung bestehen im Plangebiet nicht.
Grundwasser wurde im Untersuchungsgebiet im Norden bei allen acht durchgeführten
Teufen im Rahmen der geotechnischen Vorerkundung erbohrt. Der Grundwasserflurabstand wurde zwischen 4,3 m und 5,7 m unter Geländeoberkante ermittelt, was einem
Grundwasserstand zwischen 308,8 m ü. NN und 310,2 m ü. NN entspricht. Am Standort
des geplanten Konzerthauses im Nordwesten lag der Grundwasserflurabstand bei 4,7 m
unter GOK. Dies entspricht auch den Werten aus der Grundwassergleichenkarte sowie
den Grundwasserständen der Grundwassermessstelle B1031 an der Nordostecke der
Meistersingerhalle. (SPOTKA GEOTECHNIK, 08.07.2016) Ähnliche Verhältnisse treten auch
im südlichen Bereich des Luitpoldhains auf.
Die Grundwassergleichenkarte zeigt an, dass das Grundwasser etwa in Richtung Nordwesten fließt, also Richtung Fischbach ausgelegt ist (Umweltatlas Nürnberg), was auch
die bemessenen Grundwasserspiegel des Geotechnischen Berichts bestätigen.
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Abbildung 1: Historischer Verlauf des Nummerleinskanals (blaue Linie) und heutiger Verlauf des
Kanals (hellblau gestrichelt) (Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung,
Kanaldaten © SUN)
Östlich der Eingangshalle zur Meistersingerhalle befindet sich auf dem Fl. Nr. 330/3
(Gmkg. Gleißhammer) der Trinkwassernotbrunnen 102a.
Hinsichtlich des Schutzgutes Wasser verläuft zwar ein Gewässer innerhalb des Änderungsbereiches, welches aber schon seit langer Zeit verrohrt ist. Der Grundwasserflurabstand ist hoch, allerdings resultiert aus den teils mit persistenten Schadstoffen belasteten Böden ein potentielles Kontaminationsrisiko für das Grundwasser über den Eintragspfad Boden-Wasser. Gerade die sandigen Böden können Schadstoffe schlecht adsorbieren und sind zudem durch hohe Durchlässigkeit gekennzeichnet.
2.3.2
Bewertung der Umweltauswirkungen
Analog zum Schutzgut Boden ist die Bewertung der Auswirkungen auf das Schutzgut
Wasser. Auswirkungen auf Oberflächengewässer sind nicht zu erwarten, aber auf den
Grundwasserkörper in Form von Versiegelung (Reduzierung der Grundwasserneubildung) sowie mögliche Einbindung von Bauwerken in den Grundwasserkörper. Auch
hier kann auf FNP-Ebene die spätere Überbauung bzw. Versieglung nur abgeschätzt
werden, zumal noch kein Entwässerungskonzept vorliegt. Genauere Bewertungen
müssen hier auf Ebene der Bebauungsplanung durchgeführt werden. Die Änderung der
Darstellung von Grünflächen in Sonderbauflächen lässt aber auch hier grundsätzlich
Verschlechterungen für das Schutzgut Wasser erwarten.
Im Bereich des vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebietes des Fischbachs wird
die Darstellung als Grünfläche beibehalten und dadurch keine Beeinträchtigungen ausgelöst.
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Die bloße Änderung der Darstellungskategorien in eine gemeinsame Sonderbaufläche
stellt dagegen keine weitere Beeinträchtigung dar, zumal hier auch schon Bebauung besteht.
Trotz der schon bestehenden Vorbelastungen stellt die FNP-Änderung aufgrund
der Änderung von Grünflächen in Sonderbauflächen und damit einhergehenden,
potenziellen Beeinträchtigungen für die Grundwasserneubildung und Eingriffen in
den Grundwasserkörper erhebliche Auswirkungen für das Schutzgut Wasser dar.
2.4
Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt
2.4.1 Pflanzen
2.4.1.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation
Die Biotop-/Nutzungstypen wurden im Sommer 2016 aufgenommen. Es konnte auch auf
Daten des Baumkatasters des Servicebetriebs Öffentlicher Raum (SÖR) der Stadt Nürnberg (Stand: 01.06.2016) zurückgegriffen werden.
Beim Änderungsbereich handelt es sich um einen Ausschnitt aus dem Volkspark „Luitpoldhain“, der hier im Wesentlichen in drei Bereiche unterteilt werden kann:
Nördlicher Teil mit Gebäudekomplex Meistersingerhalle und Hotel sowie Parkplatzanlagen
Parkanlage mit Alt-Eichen-Bestand im Westen an der Münchener Straße und im
Norden entlang Schultheißallee
Offene mit Bäumen überstandene Wiesenfläche südlich der Meistersingerhalle
Die häufigste Baumart ist in diesem Bereich des Luitpoldhains die Stiel-Eiche (Quercus
robur), gefolgt von Spitz-Ahorn (Acer platanoides). Daneben gibt es viele Hainbuchen
(Carpinus betulus), Sommer-Linden (Tilia platyphyllos), Feld-Ahorn (Acer campestre) und
Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus) auf dem Gelände, aber auch viele nicht heimische
Arten, so dass insgesamt 42 verschiedene Baumarten vertreten sind.
Innerhalb des Änderungsbereichs ist bereits weniger als die Hälfte der Gesamtfläche
nicht versiegelt und steht noch als Vegetationsraum zur Verfügung. Der Rest ist überbaut
und versiegelt. In der Stadtbiotopkartierung wurden 2006 große Teile des Luitpoldhains
als Biotop „N-1415 „Grünanlage Luitpoldhain“ erfasst. Teile des Baumbestandes entlang
der Schultheißallee sind Bestandteil des kartierten Biotops N-1414 „Bäume und Baumgruppen nordwestlich Luitpoldhain“.
Der nördliche Teil des Luitpoldhains ist überprägt vom großen Gebäudekomplex der
Meistersingerhalle und des Hotelgebäudes sowie den Zufahrten zu den großen, asphaltierten Stellplatzanlagen westlich und v.a. östlich der Meistersingerhalle (dort allein ca.
22.000 m² versiegelte Bereiche). Der große Parkplatz im Osten ist teils mit Bäumen
überstellt, worunter aber sehr viele nicht heimische Baumarten (u.a. Robinie, Gleditschie,
Rot-Eiche) sind. Aufgrund kleiner Baumscheiben und extremer Bedingungen (Versiegelung, Aufwärmung des Asphalts) sind diese Bäume in ihrer Vitalität eingeschränkt und
manche Baumscheiben gar nicht mehr besetzt.
Die Wege und Aufenthaltsbereiche rund um die Meistersingerhalle sind mit Beton-Platten
belegt. In den Randbereichen finden sich Pflanzbeete mit Stauden und Ziersträuchern
sowie Bauminseln. Auch hier kümmern einige der Bäume aufgrund der beeinträchtigten
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Standortverhältnisse und sind mittelfristig wohl auch abgängig. Die Grünflächen rund um
die Meistersingerhalle setzen sich vorwiegend aus strukturarmen Rasenflächen zusammen und tragen weiter keine wertvollen Pflanzenbestände.
Im Innenhof der Meistersingerhalle wurde eine alte Stiel-Eiche aus dem Jahr 1872 erhalten. Diese ist mittlerweile als Naturdenkmal ausgewiesen. Neben weiterem Baumbestand (u.a. eine Hänge-Buche) ist der Bereich gärtnerisch gestaltet. Auch im Traufbereich des Hotels finden sich gärtnerisch gestaltete Pflanzflächen.
Die naturschutzfachlich wertvollsten Bereiche befinden sich innerhalb eines 35 m bis
50 m breiten Streifens entlang der Münchener Straße, auf einer Fläche nördlich der
Meistersingerhalle und entlang der Schultheißallee. Dort befinden sich die ältesten Bäume (bis zu 200 Jahre alt) und diejenigen mit den größten Stammdurchmessern (über
75 cm). Meist handelt es sich hier um Stiel-Eichen (Quercus robur). Viele dieser Bäume
weisen aufgrund ihres Alters naturschutzfachlich relevante Strukturen wie Höhlungen und
Spalten auf, die gerade aus faunistischer Sicht wichtige Habitatelemente darstellen (vgl.
Kap. 2.4.2 und den Bericht zu den faunistischen Erfassungen, BÜRO GROSSER-SEEGER &
PARTNER, 29.11.2016) und damit den Bestand besonders schützenswert machen. Durch
Fuß- und Radwege, die Zufahrten und benachbarte Stellplatzanlagen ist der Bestand
randlich beeinträchtigt. Die Rasen-/Wiesenflächen unter den Bäumen sind vegetationskundlich ohne größere Bedeutung.
Östlich des Hotels und südlich der Meistersingerhalle hat der Luitpoldhain generell eher
den Charakter einer locker von Bäumen überstandenen Wiese. Weiter südlich befinden
sich fast nur noch Wiesenbereiche, in denen auch die zentralen Veranstaltungsflächen
(z.B. für das Klassik-Open-Air) liegen. Die Wiesenbereiche bzw. der Extensivrasen unterliegen im Anschluss an die Meistersingerhalle noch nicht einem so starken Nutzungsdruck durch Erholungssuchende oder durch Großveranstaltungen wie weiter südlich. Es
finden sich hier die üblichen, schnittverträglichen typischen Scherrasen-Arten. Besondere
oder gefährdete Pflanzenarten konnten keine festgestellt werden.
2.4.1.2 Umweltauswirkungen und Prognose
Durch die FNP-Änderung werden zwar teils schon versiegelte Bereiche mit keiner oder
nur sehr geringer Bedeutung als Lebensraum als Sonderbauflächen dargestellt, teils aber
auch naturschutzfachlich hochwertige Baumbestände in den Grünflächen (insbesondere
im Nordwesten). Die Schwere der zu erwartenden Eingriffe rührt hier von der Zerstörung
alter Baumbestände, die erst in sehr langen Zeiträumen wiederhergestellt werden
können. Neupflanzungen können diese Eingriffe nicht kompensieren. Die genaue
Bewertung der Eingriffe ist auch hier erst auf Bebauungsplan- oder gar Vorhabenebene
möglich, es sind aber schon jetzt erhebliche negative Beeinträchtigungen absehbar.
Hier ist ergänzend anzuführen, dass ein Großteil der Stadtbäume ohnehin unter den
Auswirkungen des Stadtklimas und auch der Extremereignisse der letzten Jahre (Hitze,
Trockenheit) zu leiden hat, so dass viele unter ihrer Lebenserwartung bleiben. Umso
bedeutender ist daher die Erhaltung alten Baumbestandes in großflächig unversiegelten
Bereichen.
Die Eingriffe sind aufgrund der zu erwartenden Rodung alten Baumbestandes erheblich nachteilig.
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2.4.2
13
Tiere
2.4.2.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation
Im Änderungsbereich wurden 2016 im Rahmen von Kartierungen planungsrelevante
Artengruppen erfasst. Zu diesen Artengruppen zählen Vögel, Fledermäuse, Reptilien
(Zauneidechse) und totholzbewohnende Käfer (Eremit). Für Letzteren wurde aber nur
eine Strukturkartierung der Bäume durchgeführt, um potentielle Habitatbäume zu ermitteln. Eine Detailerfassung ist für den Spätsommer 2018 vorgesehen. Die weiteren
Angaben greifen auf diese Ergebnisse zurück (Bericht zu faunistischen Erfassungen,
BÜRO GROSSER-SEEGER & PARTNER, 29.11.2016).
Ferner liegen für Teile des Änderungsbereiches und seines Umfeldes verschiedene Artnachweise in der Artenschutzkartierung (ASK, Stand: 05.01.2018) vor.
Im Untersuchungsbereich konnten sechs verschiedene Fledermausarten im Laufe des
Sommers festgestellt werden. Der Luitpoldhain stellt ein wichtiges Jagdhabitat für Fledermäuse dar, da es in Nähe zu bedeutenden Fledermausquartieren im Stadtgebiet liegt. Mit
dem Dutzendteich befindet sich außerdem ein weiteres wichtiges Jagdhabitat in unmittelbarer Nähe. Dominierende Art war während der nächtlichen Aktivitätsphasen die
Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus), gefolgt vom Großabendsegler.
Der Park bietet mit seinem Baumbestand aber auch verschiedene Quartiermöglichkeiten.
Vom Großabendsegler (Nyctalus noctula) konnten im Änderungsbereich zwei besetzte
Quartierbäume erfasst werden. Dabei handelte es sich um Balzquartiere. Ein Quartiernachweis an den Gebäuden von Meistersingerhalle und Hotel gelang nicht.
Bei den Erfassungen im Sommer 2016 wurden außerdem mehrfach Feldhasen (Lepus
europaeus) beobachtet. In den Baumbeständen konnten Siebenschläfer (Glis glis) nachgewiesen werden.
Es konnten außerdem insgesamt 34 Brutvogelarten im Untersuchungsbereich, der etwas
größer als der Geltungsbereich der FNP-Änderung ist, festgestellt werden. Davon gelang
für 23 Arten ein Brutnachweis bzw. es besteht Brutverdacht. Es handelt sich dabei
hauptsächlich um baum- und gehölzbrütende, meist häufige Arten. Die übrigen Arten
waren lediglich als Nahrungsgäste im Gebiet anwesend, weitere drei Vogelarten konnten
regelmäßig beim Überflug beobachtet werden.
Bedeutung haben der Luitpoldhain und speziell auch der Änderungsbereich für Spechte
und höhlenbrütende Arten. Nachgewiesen werden konnte Bunt- und Grünspecht, beide
hatten 2016 aber keine Brutstätten im nördlichen Teil des Luitpoldhains. Die Folgenutzer
von Spechthöhlen profitieren von deren Aktivitäten. Auffallend war die hohe Besetzung
von Specht- oder Asthöhlen durch den Star (Sturnus vulgaris). Im Unterschied dazu nutzte der Feldsperling (Passer montanus) nahezu ausschließlich die im Gebiet vorhandenen
Nistkästen aus Holzbeton oder Holz. Für die Meisenarten blieben die nicht besetzten
Vogelkästen, kleine Baumhöhlen oder ebenfalls das Gebäude der Meistersingerhalle als
Brutplatz.
Von den größeren und v.a. früh mit dem Brutgeschäft beginnenden Arten sind hier Bruten
der Wacholderdrossel (Turdus pilaris), der Ringeltaube (Columba palumbus) und der
Rabenkrähe (Corvus corone) mit Nestfunden belegt. Bei den kleineren bzw. den später
im Gebiet ankommenden Brutvogelarten (Zilpzalp, Waldlaubsänger etc.), die in Baumkronen brüten, gelangen dagegen in der Mehrzahl der Fälle daher nur Feststellungen der
Revierzentren über die Gesänge.
Greifvögel (und auch Eulen) konnten im Untersuchungsgebiet nicht als Brutpaare festgestellt werden. Letztendlich konnte nur der Turmfalke als Nahrungsgast beobachtet wer-
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den. Zu erwarten sind als solche aber auch Wanderfalke (Falco peregrinus) und der
Sperber (Accipiter nisus).
Zu den im Untersuchungsgebiet festgestellten Gebäudebrütern kann man Haussperling,
Hausrotschwanz und Bachstelze zählen. Der Mauersegler brütet auch an Gebäuden, war
hier aber nur zur Nahrungssuche anwesend. Von keiner dieser Arten konnten an den
Gebäuden von Meistersingerhalle und Hotel Nester festgestellt werden.
Entsprechend der Lebensraumstrukturen ist das vorgefundene Artenspektrum von baumund gehölzbrütenden Vogelarten geprägt. Es treten dabei schwerpunktmäßig Vogelarten
auf, die entweder in den Baumkronen oder in Baumhöhlen brüten. Etwas
unterrepräsentiert sind dagegen Arten, die eher im Strauchwerk oder Unterholz oder
ganz auf dem Boden brüten, was angesichts der eher lichten Gehölzbereiche nicht überrascht. Zudem sind hier auch Störaspekte (z.B. durch Hunde) nicht zu unterschätzen.
Dichtere Gehölzbereiche sind nur im Südosten zu finden.
Der Untersuchungsbereich zeichnet sich in Bezug auf seine Größe durch einen mäßigen
Artenreichtum aus, bemerkenswert sind v.a. aber die hohen Individuendichten an Vögeln.
Dies rührt daher, dass der Luitpoldhain nicht nur Brut- sondern auch Nahrungshabitat ist.
So nutzen viele Vögel, die in den umliegenden Wohnquartieren oder Gehölzbeständen
brüten, diesen als wichtigen Nahrungslebensraum.
Avifaunistisch von absolut untergeordneter Bedeutung sind dagegen die großen versiegelten Stellplatzflächen im Osten der Meistersingerhalle. In den dortigen Bäumen
konnten auch keine Bruten festgestellt werden.
Reptilien konnten bei vier Begehungen im Frühjahr und Sommer 2016 nicht festgestellt
werden, da letztendlich für Arten wie die Zauneidechse (Lacerta agilis) auch essentielle
Lebensraumstrukturen fehlen. Auch geeignete Flächen für Amphibien, insbesondere
Laichgewässer, fehlen völlig.
Für die Vorkommen besonderer oder seltener Arten von Wirbellosen (Spinnen, Insekten
etc.) bietet der Luitpoldhain potentiellen Lebensraum. Eine geringe Bedeutung dürfte für
Artengruppen wie Tagfalter und Heuschrecken gegeben sein, da geeignete Lebensräume beschränkt sind und durch die Parkpflege und -nutzungen Beeinträchtigungen
bestehen.
Das Habitatpotenzial für totholzbewohnende (xylobionte) Käfer im Allgemeinen und für
den Eremiten (Osmoderma eremita) im Speziellen ist maßgeblich vom Vorhandensein
alter und sehr alter Bäume abhängig, die über größere Mulmhöhlen verfügen. Diese
stehen v.a. im Westteil des Änderungsbereichs sowie nördlich der Meistersingerhalle und
allgemein entlang der Schultheißallee. Hinsichtlich der Einteilung in für den Eremiten
wichtige Habitatbäume konnten bei der Strukturkartierung (GROSSER-SEEGER & PARTNER,
29.11.2016) unter den Bäumen mit Stammdurchmessern > 50 cm insgesamt 37 als
Bäume mit langfristigem (Entwicklungs-)Potenzial als Habitatbaum ermittelt werden. Das
heißt, dass diese Bäume noch keine Mulmhöhlen haben, aufgrund erster
Schadensanzeichen aber mittel- bis langfristig die Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie
geeignete Mulmhöhlen ausbilden könnten. 16 Bäume wurden als potenziell geeigneter
Habitatbaum für eine Initialbesiedlung durch den Eremiten angesehen. Dies sind Bäume
mit vorhandenen Höhlungen (z.B. Spechthöhlen), die aber noch nicht zwingend (größere)
Mulmhöhlen aufweisen. Mit weiteren potenziell geeigneten Habitatbäumen im südlichen
Bereich des Luitpoldhains ist zu rechnen. Der nächst gelegene aktuelle Nachweis des
Eremiten befindet sich in der Nähe des Dutzendteiches und liegt gerade einmal gut
600 m entfernt (ASK 6532-1655).
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2.4.2.2 Umweltauswirkungen und Prognose
Die Bedeutung der Lebensräume ist eng verknüpft mit deren Bedeutung für die Tierwelt.
Für die hauptsächlich betroffenen Artengruppen, also Fledermäuse, Vögel und totholzbewohnende Käfer, sind die Altbaumbestände mit ihrem Struktur- und Höhlenreichtum
teils essentielle Habitate. Eine Ersetzbarkeit ist nur in beschränktem Maße gegeben.
Eingriffe in reine Nahrungshabitate (Wiesenflächen) wiegen dagegen weniger schwer.
Durch die Änderung der Darstellungen des FNP wird in Sonderbauflächen die Baurechtschaffung vorbereitet und später über die Bebauungsplanung eine Bebauung ermöglicht.
Auf Bebauungsplanebene wird hierzu aktuell noch eine spezielle artenschutzrechtliche
Prüfung (saP) durchgeführt. Schon jetzt ist aber erkennbar, dass zwangsläufig auch Eingriffe in die wertvollen Lebensräume und Habitatelemente erfolgen werden.
Aufgrund des zu erwartenden Wegfalls wichtiger Habitatstrukturen (Alteichen) ist
für das Schutzgut Tiere mit erheblichen negativen Auswirkungen zu rechnen.
2.4.3
Biologische Vielfalt
Da die Erhaltung der Artenvielfalt wesentlicher Bestandteil der Biodiversität ist, ist hierdurch ein direkter Bezug zu den Bewertungen hinsichtlich der Schutzgüter Pflanzen und
Tiere sowie ihrer natürlichen Lebensräume (siehe Kap. 2.4.1 und 2.4.2) und auch in Bezug auf das Schutzgut Landschaft (biologische Vielfalt i.S.v. Strukturvielfalt, siehe Kap.
2.5) gegeben.
Da zumindest für die Schutzgüter Tiere und Pflanzen erheblich negative Auswirkungen zu erwarten sind und die Strukturvielfalt abnimmt, sind die Auswirkungen
auf das Schutzgut biologische Vielfalt ebenfalls erheblich.
2.5
Landschaft
2.5.1
Bestand und Bewertung der Ausgangssituation
Das Planungsgebiet liegt in der naturräumlichen Haupteinheit „113 Mittelfränkisches
Becken“. Im ABSP wird das Untersuchungsgebiet zur Untereinheit „113-53 Stadtgebiet
Nürnberg-Fürth“ gezählt.
Der Luitpoldhain ist eine durch den Menschen überprägte Landschaft mit vielen naturnahen Elementen im innerstädtischen Bereich. Für das Orts- und Landschaftsbild von
besonderer Bedeutung ist der alte Baumbestand entlang Münchener Straße und Schultheißallee. Die alten Eichen weisen aufgrund ihres Wuchses und ihrer Größe eine besondere Eigenart auf, die den städtischen Raum hier prägt. Sie sind vom Straßenraum aus
erlebbar und tragen auch zu einer besonderen Eingangssituation im nördlichen Vorfeld
der Meistersingerhalle bei. Diese Bäume rahmen den massigen Gebäudekomplex von
Meistersingerhalle und Hotel ein und bilden gleichzeitig auch ein Gegengewicht zur Architektur, das jüngere Bäume nicht in dem Maße leisten könnten. Die denkmalgeschützte
Architektur der Meistersingerhalle leistet aber auch selbst einen Anteil an der Eigenart
des Ortes durch seine kubische, die Horizontale betonende Bauform.
Die sehr stark überprägten, da großflächig asphaltierten Bereiche v.a. im östlichen Teil
des Änderungsbereichs, stehen hierzu im Kontrast. Selbst die erfolgte Überstellung der
Parkplatzflächen mit Bäumen kann den naturfernen Charakter kaum aufheben. Eine
Baumhecke zu den eigentlichen Parkflächen des Luitpoldhains im Süden stellt eine optische Trennung dar, die auch beim Blick von Süden nach Norden eine grüne Kulisse
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ergibt. Die nur von einzelnen Bäumen überstellten Wiesenflächen des Parks im Süden
bieten weite Blickbeziehungen und ergeben einen anderen landschaftlichen Akzent.
Der Luitpoldhain setzt sich im Süden im Volkspark „Dutzendteich“ fort, was die Bedeutung als grüne Verbindungsachse unterstreicht und daher eine hohe Bedeutung für das
Schutzgut Landschaftsbild verleiht.
2.5.2
Umweltauswirkungen und Prognose
Die Änderung der Darstellung von Grünflächen zu Sonderbauflächen stellt eine deutliche
Veränderung zur bisherigen Planungssituation dar und lässt auch negative Veränderung
des Orts- und Landschaftsbildes erwarten. Es ist der Verlust von mit Altbäumen bestandenen Grünflächen zu befürchten, die im Zusammenhang mit Baumbestand im Mittelstreifen der Münchener Straße und westlich davon den landschaftlichen Charakter des
Luitpoldhains nach Norden fortgesetzt haben. Diese Entrée-Situation geht mit der
Planänderung verloren und kann auch durch Baumneupflanzungen zunächst nicht kompensiert werden.
Mögliche minimierende Maßnahmen auf Ebene des B-Plans können hier noch keine Berücksichtigung finden.
Durch die Ausweitung von Sonderbauflächen erfolgen erheblich nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft.
2.6
Menschliche Gesundheit
Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes Mensch bilden generell gesunde Wohn- und
Arbeitsverhältnisse sowie die Erholungseignung des Gebiets.
2.6.1
Erholung
2.6.1.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation
Der Änderungsbereich beinhaltet mit Teilen des Luitpoldhains als Grünanlage eine sehr
wichtige Bedeutung als Naherholungsgebiet. Er wird nicht nur von den Bewohnern der
angrenzenden Wohnquartiere genutzt, sondern er hat auch darüber hinaus für die Stadt
eine allgemeine Bedeutung. Dementsprechend ist das Naherholungspotential im ABSP
der Stadt Nürnberg hier als „hoch“ bewertet.
Laut Jugendhilfeplan „Spielen in der Stadt“ besteht im Planungsbereich Glockenhof/
Gleißhammer (Nr. 6), zu dem der Luitpoldhain zählt, derzeit ein ungedeckter Bedarf an
ca. 71.252 m² öffentlicher Spielplatzfläche. Nach dem Gesamtstädtischen Freiraumkonzept (GFK) von 2013 beläuft sich das Defizit an öffentlichen Grünflächen in diesem
Planungsbereich auf 18,9 ha womit eine starke Unterversorgung verbunden ist. Unter
diesem Aspekt ist die Bedeutung des Luitpoldhains als Naherholungsgebiet noch deutlicher hervorzuheben.
Ausgestattet mit weitläufigen Rasenflächen, einzeln stehenden Bäumen, Baumgruppen
und Hainen mit teils sehr alten Eichenbeständen bietet die Parkanlage viel Raum und
Abwechslung zum erholsamen Verweilen. Geh- und Radwege erschließen den Park und
führen weiter zum Dutzendteich.
Seit 2000 wird der Luitpoldhain wieder für Großveranstaltungen, wie das zweimal jährlich
im Sommer stattfindende „Klassik Open-Air“ genutzt. Die Veranstaltungsfläche liegt in
den zentralen Wiesenflächen (außerhalb des Änderungsbereichs), bei solchen Veranstal-
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tungen unterliegt aber der gesamte Park einem hohen Nutzungsdruck. Gleiches gilt für
andere Veranstaltungen wie z.B. „Rock im Park“ wo Teilbereiche zum Zelten genutzt
werden können.
2.6.1.2 Umweltauswirkungen und Prognose
Die Rücknahme von Grünflächen zugunsten von Sonderbauflächen stellt zunächst eine
Einschränkung der zur Verfügung stehenden Flächen dar. Allerdings werden diese Bereiche derzeit zum großen Teil zum Parken (großer und kleiner Parkplatz neben der
Meistersingerhalle) genutzt. Dieser Bereich hat lediglich Hinführungscharakter zum
eigentlichen Park und unterliegt durch den Straßenverkehr entsprechenden Lärmeinflüssen. Es geht der „grüne“ Eingangsbereich mit dem Alt-Eichen-Beständen im Nordwesten verloren und es erfolgt eine weitere Versiegelung von Freiraum, die den
Nutzungsdruck auf den Luitpoldhain aufgrund kleiner werdender Fläche erhöhen kann.
Dies ist auch vor dem Hintergrund des Grünflächendefizits im Planungsbereich Glockenhof/Gleißhammer zu beachten
In Bezug auf die Erholungsfunktion des Gebietes werden durch die Flächennutzungsplanänderung daher erheblich nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch (Erholung) gesehen.
2.6.2
Lärm
2.6.2.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation
Der Luitpoldhain grenzt an das Untersuchungsgebiet 001 „Südstadt“ des Lärmaktionsplans der Stadt Nürnberg nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz, der vom Stadtrat
am 28.10.2015 beschlossen wurde. Untersuchungsgebiete wurden dort festgelegt, wo
mindestens 50 Einwohner leben, die einer Lärmbelastung von mehr als LDEN 70 dB(A)
oder LNight 60 dB(A) ausgesetzt sind, also Werte im Bereich der schädlichen Umwelteinwirkungen i.S.d. BImSchG. Die Untersuchungsgebiete zählen im Stadtgebiet zu den besonders kritischen Bereichen hinsichtlich der Lärmeinwirkungen, das Untersuchungsgebiet 001 sogar zu dem mit Abstand höchsten Belastungskonzentration (Noise Score) in
der ganzen Stadt.
Der Änderungsbereich ist von großen Straßen umgeben und damit in einem Gebiet mit
hohem Geräuschpegel gelegen. Es sind folgende Lärmemittenten maßgeblich (Angabe
der Durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke DTV in Kfz/24 h für den PrognoseNullfall 2030, Schallimmissionsschutztechnische Untersuchung, IFB SORGE, 18.07.2017):
Verkehrslärm durch die Münchener Straße im Westen (DTV von 15.500 Kfz/24 h)
Verkehrslärm durch Bayernstraße im Süden (DTV = 32.000 Kfz/24 h)
Verkehrslärm durch Schultheißallee im Norden (DTV = 10.000 Kfz/24 h)
Verkehrslärm durch Straße An der Ehrenhalle im Osten (DTV = 5.500 Kfz/24 h)
Verkehrslärm durch Straßenbahnlinie in der Schultheißallee
Sport- und Freizeitlärm von Sportanlagen und vom Volksfestgelände
Vom Änderungsbereich selbst gehen derzeit auch Lärmemissionen aus und zwar in Form
von Parkplatzlärm. Untersucht wurden nur die Schallquellen in Form der Stellplatzanlagen östlich der Meistersingerhalle (ca. 600 Stellplätze). Die entfallenden Stellplätze
westlich der Meistersingerhalle wurden bereits nicht mehr berücksichtigt. Relevant werden die Emissionen der Parkplätze im Norden insbesondere bei größeren Veranstaltungen bei denen sich innerhalb kurzer Zeit die Parkplätze leeren, v.a. wenn dies in den
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Nachtstunden (22 Uhr bis 6 Uhr) der Fall ist, da hier strengere Orientierungs- bzw.
Grenzwerte im Schallschutz gelten.
Zur Ermittlung der Lärmauswirkungen der Planung erfolgten schallschutztechnische
Untersuchungen, die aber gleichzeitig auch Informationen zur aktuellen Immissionssituation im Gebiet liefern (Schallimmissionsschutztechnische Untersuchung, IFB SORGE,
18.07.2017). Für die Berechnungen wurden die Schallausbreitung bzw. die Immissionen
unter Berücksichtigung des status quo untersucht. Es liegt jedoch keine Karte zur freien
Schallausbreitung vor, sondern lediglich eine Angabe der Schallleistungspegel an den
relevanten Immissionsorten. Diese sind Wohngebäude in den Nachbarquartieren außerhalb des Änderungsbereichs, aber auch das bestehende Hotel sowie das geplante Konzerthaus. Aus diesen sowie den Immissionsorten am Hotelgebäude lassen sich aber
auch Informationen für die Immissionssituation im Untersuchungsgebiet ableiten.
Lärmeinwirkungen bestehen vor allem unmittelbar entlang der Hauptverkehrsstraßen,
aber auch noch deutlich abseits. So hat die schallzugewandte Westfassade des Hotels
im Nordwesten eine Entfernung zu der Fahrbahn der Münchener Straße von etwa 60 m,
dennoch werden hier an den Immissionsorten im lautesten Stockwerk aktuell nachts noch
Werte von 52 dB(A) erreicht, also ein Schalleistungspegel, der 2 dB(A) über dem
nächtlichen Orientierungswert für Mischgebiete nach der DIN 18005 „Schallschutz im
Städtebau“ liegt. An Immissionsorten, die näher an der Münchener Straße liegen, wie
z.B. an der Parsifalstraße im Südwesten, aber auch nördlich der Schultheißallee werden
sogar Werte von 57 dB(A) erreicht. Die Situation tags ist ähnlich, nur bei entsprechend
höheren Schallleistungspegeln, also 60 dB(A) an der Westfassade des Hotels und
65 dB(A) an Schultheißallee und Parsifalstraße. An einem Immissionsort, der Wodanstraße 79/81, werden sogar noch höhere Werte erreicht und zwar tags von 69 dB(A) und
nachts von 61 dB(A). Mit dem Nachtwert wird hier sogar die enteignungsrechtliche Zumutbarkeitsschwelle, also der Lärmpegel ab dem von einer gesundheitsschädlichen
Lärmeinwirkung (siehe oben) zu sprechen ist, bereits überschritten.
An dem Lärm abgewandten Seiten, wie der Ostfassade des Hotels, werden nur noch geringere Werte erreicht und damit sogar die Orientierungswerte für Allgemeine Wohngebiete eingehalten. Eine ähnlich verschattende Wirkung hat die Meistersingerhalle.
Die derzeitige Bedeutung des Plangebiets aber auch seines Umfeldes für das Schutzgut
Mensch (Lärm) ist durch Vorbelastungen durch Lärmimmissionen geprägt. Die Vorbelastungen erfordern besondere Maßnahmen beim Schallschutz in der verbindlichen Bauleitplanung.
2.6.2.2 Umweltauswirkungen und Prognose
Auf Ebene der Flächennutzungsplanung können abschließende Bewertungen der künftigen Immissionssituation in diesem Fall noch nicht getroffen werden, da die bloße Darstellung einer Baufläche noch keine Aussage über die Stellung künftiger Baukörper oder
die Nutzungsintensität aussagt. Hier sind im parallelen Änderungsverfahren zum B-Plan
Nr. 4160 schallschutztechnische Untersuchungen zu erstellen.
Hinsichtlich des Lärms erfolgten vor dem Realisierungswettbewerb zum neuen Konzerthaus bereits Immissionsprognosen für den Ist-Zustand mit dem zu erwartenden Zusatzverkehr durch die Planung sowie auch eine Ermittlung der Anlagengeräusche (Schallimmissionsschutztechnische Untersuchung, IFB SORGE, 18.07.2017). Betrachtet wurde
hier auch noch eine Standortvariante östlich der Meistersingerhalle, im Folgenden wird
aber nur auf die Ergebnisse für die jetzt verfolgte Standortvariante eingegangen. Die
aktuelle Planung sieht ein Mobilitätskonzept unter Berücksichtigung der Auslastung möglicher Alternativ-Parkplätze in der Umgebung an, das aber noch nicht endgültig ausge-
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arbeitet ist. Dies bedeutet, dass im Änderungsbereich der kleine Parkplatz westlich der
Meistersingerhalle ersatzlos entfällt und damit dieser auch als Lärmquelle weg fällt.
Die gutachterliche Betrachtung ergibt, dass durch Zusatzverkehre Pegelerhöhungen im
Ausmaß bis 0,3 dB auftreten, an dem jetzt schon stark belasteten Anwesen Wodanstraße
79/81 kommt es aber zu keinen weiteren Verschlechterungen. Die Berechnungen
müssen aber auf B-Plan-Ebene an die aktuelle Planung angepasst werden.
Bisher nicht ausreichend gutachterlich abgeprüft bzw. umfassend untersucht wurden verschiedene Vorbelastungen, die die Immissionssituation beeinflussen, wie z.B. der laufende Veranstaltungsbetrieb in der Meistersingerhalle, der Hotel- und Hotelgaststättenbetrieb sowie die Auswirkungen verschiedener Veranstaltungen im Luitpoldhain, am
Dutzendteich oder im Serenadenhof. Es sind daher noch keine abschließenden Aussagen möglich, welche Lärmbelastungen für die Anrainer tatsächlich entstehen.
Ferner wirkt Verkehrslärm auf das Gebäude ein bzw. entstehen im Konzerthaus Geräuschemissionen, die auch nach außen dringen könnten. Es wird davon ausgegangen,
dass dies unerwünschte Effekte sind, die durch bauliche Maßnahmen am Konzerthaus
unterbunden werden. Im Hinblick auf das Schutzgut sind sie daher nicht weiter von Belang.
Eine abschließende Bewertung der Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung auf das Schutzgut Mensch (Lärm) hinsichtlich der Erheblichkeit ist nicht
möglich und kann erst nach Vorliegen weiterer bzw. angepasster Untersuchungen
zum Immissionsschutz auf Ebene der Bebauungsplanung erfolgen.
2.6.3 Störfallvorsorge / Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen
Störfallvorsorge i.S.d. § 50 Abs. 1 BImSchG
Das Plangebiet liegt derzeit nicht im potentiellen Einwirkbereich eines Betriebes nach
Störfall-Verordnung1. Umgekehrt ist in der geplanten Sonderbaufläche auch nicht die
Ansiedlung eines Störfallbetriebes möglich.
Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen
Im Änderungsbereich wird eine Sonderbaufläche „Kultur- und Kongresszentrum“ sowie
Grünflächen dargestellt. Aufgrund der grundsätzlich dort später zu erwartenden Nutzungen besteht keine besondere Anfälligkeit für schwere Unfälle.
Der Änderungsbereich befindet sich nicht in einem Bereich, in dem mit besonderen Auswirkungen durch Katastrophen (z.B. Erdbebengebiet) zu rechnen ist. Die zentralen
Wiesenflächen des Luitpoldhains südlich der Meistersingerhalle sowie Teile der Schultheißallee und der Straße An der Ehrenhalle liegen aber im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet des Fischbachs und können bei Hochwasser- oder auch Starkregenereignissen überflutet werden. Dieser Bereich ist in der verbindlichen Bauleitplanung zu berücksichtigen und von baulichen Anlagen und anderen, die Funktion des
Überschwemmungsgebietes beeinträchtigenden Faktoren, frei zu halten. In der Flächennutzungsplanänderung erfolgt ein entsprechender Vermerk.
Im Stadtgebiet von Nürnberg ist generell mit Bombenblindgängern oder anderen Kampfmitteln aus dem II. Weltkrieg zu rechnen. Gerade aufgrund der Lage im Bereich des
früheren Reichsparteitagsgeländes besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit bisher unent1
Abstandsgebot nach Art. 13 der Seveso-III-Richtlinie
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UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“
1. FASSUNG
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deckter Blindgänger. Bei allen weiteren Baumaßnahmen und Eingriffen in den Boden ist
daher eine vorherige Kampfmittelerkundung erforderlich.
2.7
Luft
2.7.1
Bestand und Bewertung der lufthygienischen Ausgangssituation
Negativ stellt sich die Verkehrsbelastung des umgebenden Straßennetzes in Bezug auf
Luftschadstoffe durch Kfz-Verkehr (NO2- und Feinstaubkonzentrationen) dar. Mittlerweile
ist der Kfz-Verkehr im Stadtgebiet von Nürnberg der Hauptverursacher der Stickstoffdioxidbelastung in der Umwelt. Aktuelle Angaben über auftretende lufthygienische Belastungen liegen nicht vor. Ergebnisse der nächstliegenden Messstelle am Hauptbahnhof
sind aufgrund der dortigen örtlichen Gegebenheiten nicht übertragbar.
Im Zuge der flächendeckenden Messungen zur Luftqualität im Stadtgebiet von Nürnberg
in den Jahren 2002 bis 2011 betrug der Mittelwert über das gesamte Stadtgebiet
34 μg/m³. Für den Bereich, in dem das Planungsgebiet liegt, wurden 2004/2005 mobile,
diskontinuierliche Messungen durchgeführt. Hier ergaben sich Belastungen mit NO2 von
36 μg/m³ und für Benzol von 1,4 μg/m³. Während der Benzol-Wert als unkritisch anzusehen ist (Ganzjahresgrenzwert liegt bei 5,0 μg/m³) lagen die Stickstoffdioxid-Gehalte nur
wenig unter dem aktuell gültigen NO2-Ganzjahresgrenzwert der 39. BlmSchV von
40 μg/m³.2 Aufgrund der angewandten, diskontinuierlichen Messmethode und der Messzeiten (nur Messungen zu den verkehrsreicheren Tagzeiten, d.h. ohne Nachtmessungen)
besitzt ein direkter Vergleich mit dem Ganzjahresgrenzwert allerdings nur orientierenden
Charakter.
Gewerbebetriebe mit hinsichtlich der Lufthygiene relevanten Emissionsquellen bestehen
im näheren Umfeld nicht.
Der Baumbestand des Luitpoldhains weist hier eine sehr hohe Bedeutung für die lufthygienische Situation auf, da er staub- und schadstoffbindend wirkt und zur Frischluftproduktion beiträgt.
2.7.2
Umweltauswirkungen und Prognose
Die Änderung der FNP-Darstellung von Grünfläche zu Sonderbaufläche ermöglicht die
Festsetzung von Baugebieten im B-Plan und somit eine Bebauung. Damit wäre ein Wegfall von Grün- und Baumbestand verbunden, was die Staubbindung an der Vegetation
reduziert. Angesichts des verbleibenden Baumbestands im Luitpoldhain werden hier aber
noch keine erheblichen Auswirkungen gesehen.
Die Vergrößerung der Sonderbaufläche kann zu neuen Emittenten im Gebiet führen. Auf
Vorhabenebene ist die Versorgung des geplanten Konzerthauses mit Fernwärme aber
bereits vorgesehen, so dass es nicht zu Emissionen aus Hausbrand im Änderungsbereich kommen wird. Eine mögliche Zunahme von Emissionen aus neuem Ziel- und
Quellverkehr sind aber trotz des geplanten Mobilitätskonzeptes nicht auszuschließen.
Allerdings ist das Gebiet über Busse und Straßenbahnen durch den ÖPNV gut erschlossen.
2 Stadtentwässerung und Umweltanalytik in Nürnberg (SUN): Die Luftqualität in Nürnberg - Fünf
Jahrzehnte Luftuntersuchungen in Nürnberg, Juli 2012
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1. FASSUNG
21
In Immissionsprognosen für die Regensburger Straße im Rahmen des 2. Luftreinhalteplans für Nürnberg ca. 700 m nordwestlich des Änderungsbereichs zeigen Modellrechnungen auch, dass dort ab 2020 für verkehrsnahe Standorte der Immissionsgrenzwert für NO2 eingehalten werden kann. Die Werte für Feinstaub weisen dort schon heute
keine Grenzwertüberschreitungen auf. Übertragen auf den Änderungsbereich bedeutet
dies, dass hier auch in verkehrsnaher Lage nicht mit einer Überschreitung der Grenzwerte der 39. BlmSchV für Feinstaub zu rechnen ist. In verkehrsnahen Lagen können
Überschreitungen des NO2-Grenzwertes bis 2020 aber trotz der Freiflächen des Luitpoldhains nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden.
Bezüglich des Schutzgutes Luft wird daher noch nicht von erheblich nachteiligen
Auswirkungen durch die Planung ausgegangen.
2.8
Klima
2.8.1
Bestand und Bewertung der klimatischen Ausgangssituation
Die Stadt Nürnberg liegt im Übergangsbereich zwischen kontinentalem und ozeanischem
Klima. Charakteristisch sind hohe Sommertemperaturen, vergleichsweise milde Winter
und eine insgesamt geringe Niederschlagsmenge. Mit durchschnittlich 645 mm
Niederschlag pro Jahr zählt Nürnberg zu den trockensten Gebieten Bayerns.
Der Änderungsbereich wird in der Klimafunktionskarte des Stadtklimagutachtens Nürnberg (GEO-NET UMWELTCONSULTING GmbH, Mai 2014) bezüglich der Parkflächen des
Luitpoldhains als Ausgleichsraum mit einem mäßigen Kaltluftvolumenstrom bewertet.
Das Strömungsbild zeigt nur einen geringen Zustrom von Kaltluft aus Süden und Osten
vom Dutzendteichgelände. Im Kaltluftströmungsfeld ist auch erkennbar, dass der Gebäudekomplex von Meistersingerhalle und Hotel eine Abflussbarriere für die entstandene
Kaltluft ist, die nach Norden in die dortigen Wohngebiete abfließt. Die bioklimatische
Situation wird in diesem Bereich daher als weniger günstig eingeschätzt. Für eine windstille Sommernacht wurden im Klimagutachten für die Stadt Nürnberg im Planungsgebiet
Temperaturunterschiede von etwa 2°C zwischen Gebäudekomplex mit versiegelten
Parkplatzflächen und den umgebenden Freiräumen des Parks mit Baumbestand ermittelt. Der Baumbestand dient auch der Frischluftbildung.
Aufgrund des Umfelds wird dem Luitpoldhain aber eine „sehr hohe bioklimatische Bedeutung“ bescheinigt. (Stadtklimagutachten Nürnberg, GEO-NET UMWELTCONSULTING
GmbH, Mai 2014) Der Luitpoldhain wird im Gesamtstädtischen Freiraumkonzept Nürnberg (2013) als Parkanlage über 2,5 ha auch als „potenzieller Kühlraum“ geführt.
2.8.2
Umweltauswirkungen und Prognose
Die „sehr hohe bioklimatische Bedeutung“ des Luitpoldhains schlägt sich in einer sehr
hohen Empfindlichkeit gegenüber Nutzungsintensivierungen nieder. Eine solche wird
auch durch die Erweiterung von Bauflächen in der Flächennutzungsplanänderung vorbereitet. Schon jetzt ist die Auswirkung durch den bestehenden Gebäudekomplex feststellbar.
Bei den vorgesehenen Nutzungserweiterungen und den damit auf Ebene des Bebauungsplans verbundenen tatsächlichen Auswirkungen der Realisierung der Bauflächen
sind jedoch auch die zu erwartenden klimatischen Veränderungen zu berücksichtigen.
Dies betrifft insbesondere die prognostizierte Zunahme von Extremwetterlagen (Hitze-
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UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“
1. FASSUNG
22
tage/-wellen, Starkregenereignisse). Durch die Planung und Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen auf B-Planebene (vgl. auch 1. Fassung UB zur Änderung des
B-Plans Nr. 4160, Stand: 03.08.2018, Kap. 4) kann dem entgegengewirkt werden.
Aufgrund der verbleibenden Fläche des Luitpoldhains werden die Auswirkungen
der Planung für das Schutzgut Klima als noch nicht erheblich negativ bewertet.
2.9
Abfall und Abwässer
Nähere Angaben zu Art und Menge der durch die Realisierung der Planung erzeugten
Abfälle (i.d.R. hausmüllähnliche Abfälle, Verpackungsabfälle) und ihrer Beseitigung und
Verwertung sind auf Flächennutzungsplanebene nicht detailliert zu klären. Durch die
Nutzungserweiterung ist mit einer Zunahme von Müll aus verschiedenen Fraktionen zu
rechnen.
Bei der Baufeldfreimachung sind die einschlägigen Regelwerke für Rückbau und
Entsorgung (incl. Beprobung) zu beachten. Dabei sind auch Funde von Kampfmitteln
nicht ausgeschlossen (siehe auch Kap. 2.6.3).
Anfallende Schmutzwässer können ins städtische Kanalsystem eingeleitet und der Reinigung im Klärwerk zugeführt werden.
Bezüglich der Punkte Abfall und Abwässer werden keine erheblich negativen Auswirkungen gesehen.
2.10 Kultur- und Sachgüter
2.10.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation
Mit Ausnahme der Schultheißallee ist der gesamte Änderungsbereich Bestandteil des
Baudenkmals „Volkspark Dutzendteich, ehem. Reichsparteitagsgelände“ (D-5-64-0002367). Der Luitpoldhain wurde erst 1906 für die Bayerische Landesausstellung errichtet.
Während der NS-Zeit wurde er umgestaltet zur Luitpoldarena und bildete als Aufmarschgelände den nördlichen Endpunkt des Reichsparteitagsgeländes. Es kam hier zu umfangreichen baulichen Maßnahmen. Nach Ende des Krieges wurde das Gelände 1959/60
wieder zum Volkspark umgestaltet. Dabei verblieben weiter im Süden auch Reste der
Steintribüne, die teilweise heute noch sichtbar sind, im Nordteil aber größtenteils mit Erde
überdeckt (so z.B. südlich des Hotels) und bepflanzt oder eingesät wurden.
Daneben ist ein weiteres Baudenkmal die Meistersingerhalle selbst, die seit 2007 unter
Denkmalschutz steht (D-5-64-000-2517). Die Konzerthalle ist als kubischer, die
Horizontale betonender Stahlbetonbau mit Flachdach von Harald Loebermann entworfen
worden. Das Gebäude wurde 1960-63 realisiert.
Als Sachgut ist neben der Meistersingerhalle auch der 1979 hinzugekommene Hotelbau
mit ca. 200 Betten im Südwesten zu erwähnen. Weitere Sachgüter bestehen in der
Parkausstattung und dem Freiflächenmobiliar. Ferner bestehen verschiedene Infrastrukturleitungen (Gas, Kanal, Strom etc.).
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1. FASSUNG
23
2.10.2 Umweltauswirkungen und Prognose
Durch umfassende Veränderungen ist aus der Zeit der ursprünglichen Anlage des Luitpoldhains zur Landesausstellung 1906 im Eingriffsbereich nordwestlich der Meistersingerhalle außer dem alten Baumbestand nichts mehr übrig. Der Bau der Luitpoldarena
erfolgte weiter südlich, so dass Eingriffe in diese Denkmalsubstanz ebenfalls nicht befürchtet werden müssen.
Die Flächennutzungsplanänderung hat zunächst keine direkten Auswirkungen auf die
Baudenkmäler. Durch die Erweiterung der Bauflächen über den Bestand hinaus, kann
über die Änderung des B-Plan Nr. 4160 Baurecht für neue Gebäude geschaffen werden,
die bei Realisierung das Erscheinungsbild der alten Meistersingerhalle verändern können. Die Einzelstellung der Meistersingerhalle ist aber schon durch den Hotelbau 1979
aufgegeben worden. Dem Siegerentwurf des neuen Konzerthauses wurde im Preisgericht des Realisierungswettbewerbes aber bescheinigt, eine Verbindung zwischen
denkmalgeschützter Meistersingerhalle und dem Neubau zu einem Ensemble zu schaffen. Negative Auswirkungen auf Meistersingerhalle werden daher nicht gesehen.
Sachgüter sind durch die Planung nur mittelbar betroffen. Dies betrifft z.B. die Zuwegungen zum Hotelgebäude oder die Verlegung von Sparten. Diese Punkte sind in der BPlanung zu berücksichtigen, aber auch grundsätzlich zu bewältigen.
Weder für das Schutzgut Kulturgüter noch das Schutzgut Sachgüter werden erheblich negative Auswirkungen durch die Planung gesehen.
2.11 Wechselwirkungen
Die ermittelten Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter und Umweltbelange berücksichtigen auch das Wirkungs-/Prozessgefüge zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes. Darüber hinausgehende erhebliche Beeinträchtigungen infolge von Wechselwirkungen sind nicht zu erwarten.
In Einzelfällen kann es aber später auf Vorhabeneben (z.B. bei baubedingter Bauwasserhaltung) zu Beeinträchtigungen von Gehölzbestand kommen, in deren Folge auch ein
Absterben von Bäumen zu befürchten ist. Dies kann die negativen Auswirkungen auf die
Schutzgüter Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt noch verstärken.
3
Prognose bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante)
Die so genannte Nullvariante, also der Verzicht auf die Planung, würde ein Fortbestehen
der aktuellen Situation an der Meistersingerhalle zur Folge haben.
Es gäbe nicht die Möglichkeit, weiteres Baurecht zu schaffen und es käme in deren Folge
zu keinen baulich bedingten Eingriffen in Baumbestände und Freiflächen. Aufgrund der
Verkehrssicherungspflichten in der Parkanlage würden aber dennoch alte Bäume entfernt
werden – wie schon in den vergangenen Jahren, so dass Konflikte mit dem Artenschutz
bestehen, die das bestehende Parkpflegewerk nicht abschließend lösen konnte.
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UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“
1. FASSUNG
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24
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
nachteiliger Umweltauswirkungen
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen sind in Bezug auf die geplante Änderung der FNP-Darstellungen nicht notwendig.
Gleichwohl sind in Bezug auf die im Rahmen des Verfahrens zur Änderung des B-Plans
Nr. 4160 zu bewertenden konkreten Eingriffe in Natur und Umwelt konfliktmindernde
Maßnahmen sowie Maßnahmen hinsichtlich der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung
sowie des europäischen und nationalen Artenschutzes auf B-Planebene erforderlich; für
nähere Angaben hierzu wird auf die 1. Fassung UB zur Änderung des B-Plans Nr. 4160
(Stand: 03.08.2018) verwiesen.
5
Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Flora-Fauna-Habitat) und
europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des
Bundesnaturschutzgesetzes
Aufgrund der Entfernung des Änderungsbereiches zum FFH-Gebiet DE 6532-371 „Tiergarten Nürnberg mit Schmausenbuck“ von knapp 1,8 km und von gut 1,5 km zum
Europäischen Vogelschutzgebiet DE 6533-471 „Nürnberger Reichswald“ werden keine
Auswirkungen auf die Erhaltungsziele dieser Gebiete des Netzes NATURA 2000 durch die
Planung erwartet, zumal funktionale Beziehungen auch aufgrund dazwischenliegender
Siedlungsbereiche ausgeschlossen werden können.
6
Geprüfte Alternativen
Bereits im Vorfeld wurden im Rahmen einer „Städtebaulichen Standortuntersuchung“
(bgsm, Mai 2015) insgesamt acht verschiedene Flächen im Stadtgebiet als Standort für
den Bau eines Konzerthauses untersucht. Dabei wurden u.a. folgende Bewertungskriterien zugrunde gelegt, die auch Umweltbelange berücksichtigen:
Einbindung in Natur und Landschaft
Auswirkungen auf Vegetation und Tierwelt
Naturschutzrechtliche Erfordernisse
Außenlärmsituation
Verkehrslärmerhöhung
Ausgehender Gewerbelärm vom Grundstück
Erschütterungen
Altlasten
Grundwasser
Denkmalschutz
Einbindung ins Fuß- und Radwegenetz
Öffentliche Anbindung (ÖPNV)
Neben technischen und wirtschaftlichen Aspekten spielten auch diese Kriterien eine Rolle
bei der Entscheidungsfindung. Unter diesen Alternativen wurden vier Standorte
(Südlicher Altstadtring AOK, ehemaliges Quelle-Areal Fürther Straße, Kohlenhof und
Meistersingerhalle) vertieft untersucht.
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UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“
1. FASSUNG
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Dabei handelte es sich bei den ersten beiden Standorten um bereits bebaute und weitgehend versiegelte Flächen, beim Kohlenhof und eine Konversionsfläche der Bahn. Allen
Standorten gemein waren mögliche Auswirkungen aufgrund schon bestehender Lärmbelastungen durch Verkehrslärm. Bei den beiden schon bebauten Standorten hätte es
hingegen bezüglich der anderen Schutzgüter i.d.R. keine erheblichen Auswirkungen gegeben. Im Rahmen von grünordnerischen Maßnahmen hätten auf diesen Standorten
sogar Verbesserungen bei verschiedenen Schutzgütern (z.B. durch Entsiegelungen,
Dach- und Fassadenbegrünung etc.) eintreten können.
Das Quelle-Gebäude steht allerdings unter Denkmalschutz und hätte massive Einschränkungen im Hinblick auf den erforderlichen Umbau erbracht.
Lediglich am Kohlenhof und an der Meistersingerhalle hätte es aufgrund von bekannten
oder zu erwartenden Vorkommen geschützter Arten relevante Auswirkungen auf die Tierwelt gegeben. Lebensräume sind allein bei der Meistersingerhalle in Form der Parkflächen mit dem alten Baumbestand in deutlichem Maße betroffen gewesen, da am
Kohlenhof „nur“ Ruderalflächen vorlagen.
Bei der damaligen Standortfestlegung wurde aber noch der Standort östlich der Meistersingerhalle für das neue Konzerthaus mit in Betracht gezogen, wo die Eingriffe in Natur
und Landschaft (v.a. bei den biotischen Faktoren) deutlich geringer gewesen wären, als
westlich der Meistersingerhalle.
Im Wesentlichen wurde bei der Standortfindung neben den technischen und wirtschaftlichen Aspekten auch den organisatorischen Belangen für künftige Betriebsabläufen der
Vorzug gegeben. Als grundsätzlicher Standort für den Neubau eines Konzerthauses
wurde mit Stadtratsbeschluss vom 29.07.2015 dann der Umgriff der bestehenden
Meistersingerhalle gewählt. Dieser Beschluss ist auch die Grundlage für die Änderung
des Flächennutzungsplans in diesem Bereich.
Über den Realisierungswettbewerb wurden schon auf Vorhabenebene verschiedene Alternativen für das neue Konzerthaus vorgelegt. Weitere Planoptimierungen basierend auf
dem Siegerentwurf können und müssen auf Ebene der Bebauungsplanung erfolgen.
7
Methodik / Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken
Der Umweltbericht gemäß Anlage 1 des BauGB soll den aktuellen Zustand des Plangebietes (Basisszenario) und die Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die Umweltbelange gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB beschreiben und bewerten. Auch die
Entwicklung der einzelnen Schutzgüter bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante,
Kapitel 3) soll ermittelt und bewertet werden.
Die vorliegende Fassung des Umweltberichtes wurde vom Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg, erstellt und wird vom Umweltamt der Stadt Nürnberg fachlich geprüft werden. Es werden Angaben zu Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gemacht
(Kapitel 2) und grundsätzliche Aussagen zur umweltfachlichen Optimierung der Planung
bzw. zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen dargestellt (Kapitel 4).
Der Umweltbericht beschreibt den Änderungsbereich in dem durch das Bauvorhaben für
das Konzerthaus auch die eigentlichen Eingriffe zu erwarten sind. Für einzelne
Schutzgüter haben sich über diese Grenze hinausgehende Betrachtungen als sinnvoll
erwiesen. Auf sie wird in den jeweiligen Kapiteln hingewiesen, eine generelle Festlegung
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Stand: 14.08.2018
UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“
1. FASSUNG
26
als statisches Gebiet ist nicht sinnvoll, da sich die räumlichen Ausmaße der
Umweltwirkungen fallweise unterscheiden.
Die vorliegende 1. Fassung des Umweltberichts (UB) stellt die ersten Ergebnisse der
Umweltprüfung hinsichtlich der geplanten FNP-Änderung dar und wird im weiteren Verfahren fortgeschrieben, ergänzt und detailliert. Folgende Informationsquellen wurden für
die 1. Fassung UB herangezogen (die genannten Datengrundlagen liegen dem Verfasser
vor bzw. wurden von der Stadt Nürnberg zur Verfügung gestellt):
Wirksamer Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan
Stadtklimagutachten (GEO-NET Umweltconsulting GmbH 2014)
Klimafahrplan Nürnberg 2010-2050 (2014)
Handbuch Klimaanpassung (2012)
Masterplan Freiraum
Gesamtstädtisches Freiraumkonzept Nürnberg (bgmr Landschaftsarchitekten 2013)
Stadtbiotopkartierung (2008)
Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) der Stadt Nürnberg (1996)
Artenschutzkartierung Bayern (ASK-Datenbank des Bayerischen Landesamtes für
Umwelt, LfU), Kartenblatt TK 6532, Abfrage am 05.01.2018)
Bay. Geologisches Landesamt: Geologische Karte 1 : 50.000 Nürnberg-Fürth-Erlangen
und Umgebung (1977) bzw. UmweltAtlas Bayern (Zugriff 13.07.2018)
Grundwasserbericht der Stadt Nürnberg (2011)
Strategische Lärmkarte LFU 2012 (Straßenlärm) bzw. UmweltAtlas Bayern (Zugriff
13.07.2018)
Schallimmissionsschutztechnische Untersuchung und Hinweise für das Wettbewerbsverfahren (IfB Sorge, 18.07.2017)
Schwingungs- und Erschütterungsschutz, Grobprognose für den geplanten Neubau (IfB
Sorge, 31.08.2017)
Lärmaktionsplan der Stadt Nürnberg gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (erstellt von ACCON GmbH, vom Stadtrat beschlossen am 28.10.2015)
2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für das Stadtgebiet der Stadt Nürnberg (September 2017)
Bericht zu faunistischen Erfassungen im Umfeld des geplanten Neubaus Konzertsaal,
Nürnberg (Grosser-Seeger & Partner 2016)
Ortsbegehungen (Erfassung Biotop-/Nutzungstypen) in 2016, Überprüfung in 2018
1. Geotechnischer Bericht (Vorerkundung) BV Nürnberg, Münchener Straße 21, Neubau
Konzertsaal, (Spotka Geotechnik 08.07.2016)
Bodenuntersuchung Neubau Konzertsaal (Umweltanalytik Nürnberg (SUN), 03.08.2016
incl. Nachuntersuchung 23.08.2016)
Einzelne Fachgutachten stehen noch aus (saP) bzw. wurden nur als vorläufige Abschätzung auf Basis des derzeitigen Planungsstandes (z.B. Lärmgutachten) erstellt. Diese werden im Verfahren zum B-Plan noch erarbeitet bzw. überarbeitet.
Aussagen in diesem Umweltbericht wurden aufgrund der vorliegenden Grundlagendaten
und Erkenntnisse (siehe oben) getroffen, soweit dies zum jetzigen Zeitpunkt schon möglich war. In einigen Bereichen konnten derzeit nur Annahmen getroffen werden, da auf
Ebene der Flächennutzungsplanung der Detaillierungsgrad ein anderer ist, als auf BPlan-Ebene. Auf etwaige Unwägbarkeiten oder methodische Schwierigkeiten wird ergänzend bei den einzelnen Schutzgütern eingegangen.
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UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“
1. FASSUNG
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Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)
Gemäß § 4c BauGB sind die erheblichen Umweltauswirkungen (und auch nur diese), die
aufgrund der Durchführung eines Bauleitplanes eintreten, zu überwachen. Ziel dieser
Überwachung ist die frühzeitige Ermittlung insbesondere unvorhergesehener Auswirkungen und ggf. das Ergreifen von Abhilfemaßnahmen. Gegenstand der Überwachung
ist auch die Durchführung von Darstellungen oder Festsetzungen gemäß § 1a Abs. 3 S. 2
BauGB und von Maßnahmen gemäß § 1a Abs. 3 S. 4 BauGB (naturschutzrechtliche
Eingriffsregelung). Die geplanten Überwachungsmaßnahmen sind im Umweltbericht darzustellen. Die gemeindliche Überwachung ist jedoch nicht auf die im Umweltbericht
dargestellten Maßnahmen beschränkt. Monitoringmaßnahmen sind in Bezug auf die angestrebte Änderung der FNP-Darstellungen allerdings nicht erforderlich.
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Stand: 14.08.2018
UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“
1. FASSUNG
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28
Zusammenfassung
Im Umfeld der Meistersingerhalle im nördlichen Bereich des Luitpoldhains im Südosten
von Nürnberg soll ein Neubau eines Konzerthauses entstehen. Hierfür ist die Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 4160 und im Parallelverfahren die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Nürnberg erforderlich. Der Luitpoldhain ist Bestandteil der zusammenhängenden Parkflächen von „Dutzendteich & Co.“ und soll gemäß der Zielvorgaben des Masterplans Freiraum als „Urbane Parklandschaft“ entwickelt werden.
Im Umweltbericht werden alle Schutzgüter hinsichtlich der Bedeutung der Bestandssituation sowie der zu erwartenden Auswirkungen bei Verwirklichung der Planung untersucht. Grundlage hierfür stellt der vorliegende Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes dar, der im Geltungsbereich zukünftig eine Sonderbaufläche (Zweckbestimmung „Kultur- und Kongresszentrum“) sowie Grünflächen darstellt. Zuvor waren
neben einer Fläche für Gemeinbedarf (Kulturellen Zwecken dienende Einrichtung) und
einer Sonderbaufläche für ein Hotel nur Grünflächen (Parkanlage) dargestellt.
Tabelle 1: Zusammenfassende Bewertung der Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung
auf die Schutzgüter
Umweltbelang / Schutzgut
Bewertung der
Auswirkungen
Fläche
nicht erheblich
Boden
erheblich nachteilig
Wasser
erheblich nachteilig
Pflanzen
erheblich nachteilig
Tiere
erheblich nachteilig
Biologische Vielfalt
erheblich nachteilig
Landschaft
erheblich nachteilig
Weiterer Untersuchungsbedarf (Gutachten / Konzepte)
saP durchführen
Menschliche Gesundheit
Erholung
erheblich nachteilig
Lärm
noch nicht bewertbar
Störfallvorsorge
Schallschutzgutachten
fortschreiben
nicht betroffen
Luft
nicht erheblich
Klima
nicht erheblich
Abfall
nicht erheblich
Kultur- und Sachgüter
nicht erheblich
Aufgrund der Inanspruchnahme schon genutzter Bereiche im Innenbereich sind die Auswirkungen für das Schutzgut Fläche nicht erheblich. Es werden zwar Grünflächen zu
Bauflächen umgewandelt, aber kein Wald oder landwirtschaftlich genutzte Flächen und
auch keine naturnahen Bereiche.
Negative Auswirkungen auf Natur und Landschaft bestehen durch die vorbereitete
Überbauung bisheriger Freiflächen und der damit einhergehenden Versiegelung und Beeinträchtigungen der Schutzgüter Boden und Wasser.
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UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP " BEREICH MEISTERSINGERHALLE"
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1. FASSUNG
Durch die absehbare Inanspruchnahme von Grünflächen und der Rodung von altem
Baumbestand erfolgen sowohl für das Schutzgut Pflanzen, als auch Tiere, erheblich
nachteilige Auswirkungen. Für betroffene Artengruppen (insbesondere Vögel, Fledermäuse und totholzbewohnenden Käfer) gehen wertgebende Lebensraumstrukturen in
Form von Höhlen-/Biotopbäumen verloren. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf die
biologische Vielfalt, die ebenfalls zu erheblich negativen Auswirkungen für dieses
Schutzgut führen.
Beim Schutzgut Landschaft sind auf Ebene des Flächennutzungsplanes erheblich negativen Auswirkungen zu befürchten, da Minimierungsmaßnahmen im Bebauungsplan noch
keine Berücksichtigung finden können.
Für das Schutzgut Mensch sind nach bisherigem Kenntnisstand außer für den Bereich
"Erholung" keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten. Allerdings stehen weitere
Untersuchungen zur Immissionssituation noch aus, die im Hinblick auf die Auswirkungen
von Lärm auf die menschliche Gesundheit noch keine abschließende Bewertung erlauben.
Bei den Schutzgütern Klima und Luft können durch zusätzliche Bauflächen die üblichen
lokalklimatischen Veränderungen auftreten, die eine Überbauung und Versiegelung von
Freiflächen auslöst, also Verlust von Kalt- und Frischluftentstehungsgebieten, Überwärmung und Barrieren für den Luftaustausch. Aufgrund der Bestandssituation ist nicht
von erheblich nachteiligen Effekten auszugehen.
Abfälle und Abwässer entstehen im üblichen Rahmen und führen zu keinen erhebl ichen
Beeinträchtigungen.
Da das gesamte Areal des Luitpoldhains als Baudenkmal denkmalgeschützt ist (ehern.
NS-Reichsparteitagsgelände) und auch der Bau der Meistersingerhalle unter Denkmalschutz steht, ist das Schutzgut Kulturgüter hier von hoher Bedeutung. Die Planung hat
aber weder auf diese noch auf Sachgüter negative Auswirkungen.
Im Änderungsverfahren zum Bebauungsplan können verschiedene Vermeidungs- und
Minimierungsmaßnahmen berücksichtigt werden, die eine effektive Verringerung der
Eingriffe darstellen. Diese können bei der Flächennutzungsplanänderung noch nicht berücksichtigt werden.
Erhaltungsziele und Schutzzwecke der oben genannten Gebiete des Schutzgebietssystems NATURA 2000 sind von der Planung nicht betroffen.
Inwieweit artenschutzrechtliche Verbotstatbestände durch die Planung erfüllt werden , ist
auf Ebene des Bebauungsplanes noch zu prüfen.
Es erfolgte im Vorfeld eine Untersuchung unterschiedlicher Standortvarianten im Stadtgebiet, die teils auch Umweltbelange als Kriterium berücksichtigte.
Für die Richtigkeit
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UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“
1. FASSUNG
30
10 Anhang
Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen
Grund und Boden, Fläche, Wasser
§ 1a Baugesetzbuch (BauGB) / Landesentwicklungsprogramm (LEP) Bayern 2013:
Mit Grund und Boden soll sparsam und
schonend umgegangen werden, d.h. der
Flächenverbrauch soll verringert und einer
Innenverdichtung Vorrang gegeben werden.
Bodenversiegelungen sollen auf das notwendige Maß begrenzt werden. Die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlich
oder als Wald genutzter Flächen soll begründet werden; dabei sollen Ermittlungen
zu den Möglichkeiten der Innenentwicklung
zugrunde gelegt werden, zu denen insbesondere Brachflächen, Gebäudeleerstand,
Baulücken und andere Nachverdichtungsmöglichkeiten zählen können. Gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) hat die
erneute Inanspruchnahme bereits bebauter
Flächen sowie die Bebauung unbebauter
Flächen im beplanten und unbeplanten Innenbereich, soweit sie nicht für Grünflächen
vorgesehen sind, Vorrang vor der Inanspruchnahme von Freiflächen im Außenbereich. Gemäß dem Grundsatz des LEP sollen land- und forstwirtschaftlich genutzte
Gebiete erhalten werden. Insbesondere
hochwertige Böden sollen nur in dem unbedingt notwendigen Umfang für andere
Nutzungen in Anspruch genommen werden.
Gemäß Bundesnaturschutzgesetz sind historisch gewachsene Kulturlandschaften vor
Verunstaltung, Zersiedelung und sonstigen
Beeinträchtigungen zu bewahren.
Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG):
Die Funktionen des Bodens sollen nachhaltig gesichert, schädliche Bodenveränderungen abgewehrt und Vorsorge gegen
nachteilige Einwirkungen auf den Boden
getroffen werden. Bei Einwirkungen auf den
Boden sollen Beeinträchtigungen der
natürlichen Funktionen soweit wie möglich
vermieden werden.
ABSP der Stadt Nürnberg:
Eine Reihe von Bodenschutzzielen ist hier
formuliert. Insbesondere sollen ökologisch
wertvolle Bereiche von Versiegelung freigehalten werden.
§ 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG):
Niederschlagswasser soll ortsnah versickert
oder verrieselt werden, soweit dem weder
wasserrechtliche oder sonstige öffentlichrechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen. Des
Weiteren gibt die Entwässerungssatzung der
Stadt Nürnberg der Versickerung von Niederschlagswässern bzw. deren sonstiger
alternativer Ableitung den Vorrang. Mit Einführung des getrennten Gebührenmaßstabs
für Niederschlagswasser und Abwasser seit
01.01.2000 wird dies auch in der entsprechenden Gebührensatzung berücksichtigt.
Stadtratsbeschluss vom 27.06.2012:
Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept
(InSEK) „Nürnberg am Wasser“ beinhaltet
Leitlinien für künftige gesamtstädtische Planungen und Konzepte in Bezug auf die Gemeinschaftsaufgabe Wasser.
Beschluss des Umweltausschusses vom
09.10.2013 und des Stadtplanungsausschusses vom 07.11.2013:
Die Stadtverwaltung prüft in jedem Bauleitplanverfahren, der eine Neubauplanung vorsieht (einschließlich Konversionsflächen) die
Möglichkeiten und die Realisierbarkeit eines
nachhaltigen Umgangs mit und einer ortsnahen Beseitigung des anfallenden Niederschlagswassers.
Artenschutz und Biologische Vielfalt
Die Rechtsvorgaben für den speziellen Artenschutz sind in den §§ 44 u. 45 BNatSchG
geregelt. Aussagen zum NATURA 2000Konzept der EU finden sich in den §§ 31 bis
36 BNatSchG. Die Rechtsgrundlagen zum
Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg
speziellen Artenschutz unterliegen nicht der
Abwägung im Rahmen der Bauleitplanung.
Die Bayerische Biodiversitätsstrategie, beschlossen vom Bayerischen Ministerrat am
01. April 2008, nennt u.a. folgenden Hand-
Stand: 14.08.2018
UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“
1. FASSUNG
lungsschwerpunkt: Berücksichtigung der Aspekte des Artenschutzes und des Biotopverbunds sowie des Ziels der Erhaltung
von Gebieten mit hoher biologischer Vielfalt
bei der Trassierung von Verkehrswegen und
der Ausweisung neuer Siedlungs- und Gewerbeflächen.
31
Im Parkpflegewerk zum Luitpoldhain ist die
Lebensraumfunktion ein Teilziel. Die Funktion für Arten und Lebensräume ist dauerhaft
zu erhalten. Bäume mit Potenzial für den
Artenschutz sind langfristig zu erhalten und
zu entwickeln.
Natur und Landschaft
Nach § 1 BNatSchG ist die biologische Vielfalt dauerhaft zu sichern. Die §§ 23 bis 29
BNatSchG treffen Aussagen zum Schutz
bestimmter Flächen und einzelner Bestandteile der Natur. In § 20 BNatSchG ist das Ziel
festgesetzt, mind. 10% der Landesfläche als
Netz verbundener Biotope zu sichern. Der
Biotopverbund dient u.a. der dauerhaften Si-
cherung der Populationen wildlebender Tiere
und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Lebensgemeinschaften
sowie der Bewahrung, Wiederherstellung
und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen.
Menschliche Gesundheit: Lärm, Luft, Grün- und Freiraum, Erholung, Störfallvorsorge
DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau):
gibt aus Sicht des Schallschutzes im Städtebau erwünschte Orientierungswerte vor.
16. BImSchV (Sechzehnte Verordnung zur
Durchführung d. Bundes-Immissionsschutzgesetzes – Verkehrslärmschutzverordnung):
legt Grenzwerte für den Bau oder die wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen
sowie von Schienenwegen der Eisenbahnen
und Straßenbahnen fest.
§ 47d BImSchG (Lärmaktionsplan):
Auf Basis der Strategischen Lärmkarten hat
die Stadt Nürnberg einen Lärmaktionsplan
(LAP) erstellt, der am 27.01.2016 in Kraft
getreten ist. Der LAP soll die Lärmprobleme
und -auswirkungen regeln und die ruhige
Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms
schützen.
Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift
zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm –
TA Lärm): dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor sowie der
Vorsorge gegen schädliche(n) Umwelteinwirkungen durch Geräusche. Sie gilt für Anlagen, die als (nicht) genehmigungsbedürftige Anlagen den Anforderungen des
BImSchG (Zweiter Teil) unterliegen im bau-/
immissionsschutzrechtlichen
Genehmigungsverfahren sowie bei Nachbarschaftsbeschwerden. Sie legt u.a. gebietsbezogene
Immissionsrichtwerte für Anlagenlärm fest,
die am Immissionsort in der Summe nicht
Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg
überschritten werden dürfen. Die Regelungen der TA Lärm bestimmen die Grenze der
Abwägung für Gewerbe- bzw. Anlagenlärm,
da ein Bebauungsplan keine Festsetzungen
treffen darf, die nicht vollziehbar sind.
18. BImSchV (Achtzehnte Verordnung zur
Durchführung d. Bundes-Immissionsschutzgesetzes – Sportanlagenlärmschutzverordnung): gilt für Errichtung, Beschaffenheit und
Betrieb von Sportanlagen, soweit sie zum
Zwecke der Sportausübung betrieben werden und einer Genehmigung nach BImSchG
nicht bedürfen. Sie legt gebietsbezogene
Immissionsrichtwerte für Sportlärm fest, die
am Immissionsort in der Summe nicht überschritten werden dürfen. Die Regelungen der
Sportanlagenlärmschutzverordnung bestimmen die Grenze der Abwägung für Sportlärm, da ein Bebauungsplan keine Festsetzungen treffen darf, die nicht vollziehbar
sind. In Bayern soll die 18. BImSchV auch
für Freizeitlärm (ausgenommen traditionelle
Volksfeste und Kirchweihen) Anwendung
finden.
Freizeitlärmrichtlinie LAI (Länderausschuss
für Immissionsschutz, Stand März 2015):
dient als Erkenntnisquelle und gibt Hinweise
zur Beurteilung von Freizeitanlagen bzw.
Grundstücken, die nicht nur gelegentlich für
Freizeitgestaltung bereitgestellt werden, bezüglich der Unvermeidbarkeit und Zumutbarkeit von Freizeitlärm. Die Freizeitlärmrichtlinie soll in Bayern nur für traditionelle Volksfeste und Kirchweihen Anwendung finden.
Stand: 14.08.2018
UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“
1. FASSUNG
Gesetz über Anforderungen an den Lärmschutz bei Kinder- und Jugendspieleinrichtungen – KJG): regelt in Bayern die Zulässigkeit von Immissionen durch Geräusche von
Kinder- und Jugendspieleinrichtungen in der
Nachbarschaft von Wohnbebauung. Es legt
u.a. fest, dass die natürlichen Lebensäußerungen von Kindern, die Ausdruck natürlichen Spielens oder anderer kindlicher Verhaltensweisen sind, im Wohnumfeld als sozialadäquat hinzunehmen sind. Das KJG
lockert für Jugendspieleinrichtungen einige
Regelungen der Sportanlagenlärmschutzverordnung.
§ 47 BImSchG (Luftreinhalteplan):
Die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans
für das Stadtgebiet Nürnberg wurde am
15.09.2017 von der Regierung von Mittelfranken in Kraft gesetzt; darin enthalten ist
u.a. eine Maßnahmenübersicht des bestehenden Luftreinhalte-/Aktionsplans (2004)
sowie dessen 1. Fortschreibung (2010) und
deren jeweiliger Umsetzungsstand, sowie
weitere (geplante) relevante Maßnahmen zur
Luftreinhaltung.
Bezüglich der Luftbelastung gelten die
Grenzwerte der 39. BImSchV; sie betreffen
überwiegend das Schutzgut „Menschliche
Gesundheit“, einzelne Grenzwerte zielen
auch auf den Schutz der Vegetation.
Beschluss des Stadtplanungsausschusses
vom 09.07.2009: Es wurden Richtwerte für
die Ausstattung mit öffentlichen Grünflächen
in Bebauungsplänen und städtebaulichen
Verträgen festgelegt: öffentliche Grünfläche
pro Einwohner im Geschosswohnungsbau:
20 m², öffentliche Grünfläche pro Einwohner
im Einfamilienhausgebiet 10 m²; davon jeweils Spielfläche pro Einwohner: 3,4 m².
Beschluss des Umweltausschusses vom
12.03.2014 und des Stadtplanungsausschusses vom 27.03.2014:
Das gesamtstädtische Freiraumkonzept
(GFK) und das Leitbild „Kompaktes Grünes
Nürnberg 2030“ bilden die Grundlage der
32
Grün- und Freiraumplanungen der Stadt
Nürnberg.
Gesamtstädtisches Freiraumkonzept mit
Aktionsplan "Kompaktes Grünes Nürnberg
2020":
Der Luitpoldhain als Bestandteil von
„Dutzendteich & Co.“ soll als „Urbane Parklandschaft 21. Jahrhundert“ entwickelt werden. Der Bereich um die Meistersingerhalle
soll als Eingangsbereich für diese Parklandschaft gestaltet/aufgewertet werden.
Parkpflegewerk zum Luitpoldhain:
Der Leitgedanke für die künftige Entwicklung
des Parks ist „seine Erhaltung und behutsame und gezielte Weiterentwicklung für die
Grünversorgung der Südstadt und der Stadt
Nürnberg insgesamt“.
Baulandbeschluss (2017):
Der Baulandbeschluss wurde am 24.05.2017
durch den Stadtrat beschlossen und trat am
14.06.2017 in Kraft; er ist für die Verwaltung
bindend. Der Baulandbeschluss trifft für die
Bauleitplanung von Wohnbau- und Gewerbeflächen einheitliche Regelungen in Bezug
auf städtebauliche und umweltplanerische
Standards und Qualitäten sowie zu Folgekostenregelungen.
BauGB § 1 Abs. 6 Nr. 7j (Anfälligkeit für
schwere Unfällen oder Katastrophen):
Die BauGB-Novellierung vom 13.05.2017
führt durch Aufnahme der Störfallvorsorge
i.S. des immissionsschutzrechtlichen Trennungsgrundsatzes gemäß § 50 Abs. 1 BImSchG in den Katalog der zu berücksichtigenden Umweltbelange sowie durch das Einfügen hierfür differenzierterer Festsetzungsmöglichkeiten in § 9 BauGB zu einer erhöhten Gewichtung dieses Belangs in der Bauleitplanung. Des Weiteren besteht nunmehr
die Pflicht zur Berücksichtigung der Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der
nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen
(außerhalb des Störfallrechts) zu erwarten
sind, auf die Belange nach den Buchstaben
a bis d und i.
Klima
BauGB § 1 Abs. 5 und 6:
Der globale Klimaschutz, der Einsatz und die
Nutzung erneuerbarer Energien sowie die
sparsame und effiziente Nutzung von Ener-
Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg
gie gehören zu einer gemeindlichen Aufgabe
im Rahmen der Bauleitplanung. Am 30. Juni
2011 hat der Bundestag die Novellierung
des BauGB durch das „Gesetz zur
Stand: 14.08.2018
UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“
1. FASSUNG
Förderung des Klimaschutzes bei der
Entwicklung in den Städten und Gemeinden“
beschlossen (BauGB-Klimanovelle 2011).
Die Belange des Klimaschutzes und der
Anpassung an den Klimawandel sind
dadurch erweitert worden. Bauleitpläne
sollen dazu beitragen, den Klimaschutz und
die Klimaanpassung, insb. auch in der
Stadtentwicklung, zu fördern.
BauGB § 1a Abs. 5:
Es soll den Erfordernissen des Klimaschutzes sowohl durch Maßnahmen, die
dem Klimawandel entgegenwirken, als auch
durch solche, die der Anpassung an den
Klimawandel dienen, Rechnung getragen
werden.
Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie
(2010/31/EU) v. 19.05.2010:
Alle Neubauten sind ab 2021 als Niedrigstenergiegebäude auszuführen, d.h. der Energiebedarf ist sehr gering oder liegt fast bei
null. Er sollte zu einem wesentlichen Teil aus
erneuerbaren Energien gedeckt werden.
Erneuerbares-Energien-Wärmegesetz
(EEWärmeG):
Alle Eigentümer von Gebäuden sind zu einer
anteiligen Nutzung von regenerativen Energien verpflichtet.
Umweltausschussbeschluss v. 23.01.2013:
In Bebauungsplanverfahren oder anderen
städtebaulichen Vorhaben sind grundsätzlich
Energiekonzepte zu erstellen mit dem Ziel,
eine CO2-neutrale Energieversorgung für
den Neubau zu erreichen.
33
zum 01. Januar 2016 weiter angehoben worden und sind ein wichtiger Zwischenschritt
hin zum EU-Niedrigstenergiegebäudebestand, der ab spätestens 2021 gilt.
Gemeinsamer Beschluss des Stadtplanungs- und Umweltausschusses v.
26.06.2014:
Das Stadtklimagutachten stellt eine Grundlage für alle weiteren Planungen der Stadt
Nürnberg dar und ist bei anstehenden Planungsvorhaben zu berücksichtigen. Mit dem
Stadtklimagutachten liegt eine aktuelle Datengrundlage und Analyse der klimaökologischen Funktionen für das Nürnberger
Stadtklima vor. Wichtige Ergebnisse und
Empfehlungen für die weitere städtebauliche
Entwicklung werden in einer Klimafunktionsund einer Planungshinweiskarte dargestellt.
Stadtratsbeschluss v. 23.07.2014:
Der maßnahmenbezogene Klimafahrplan
2010 – 2050 umfasst die Bereiche Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel.
Die CO2-Emissionen in Nürnberg sollen,
gegenüber den Werten von 1990, bis 2030
um 50% (Zielsetzung des Klimabündnisses
der europäischen Städte), bis 2050 um 80%
reduziert werden (Zielsetzung der Bundesregierung). Bis zum Jahr 2020 soll das EU20-20-20-Ziel (CO2-Reduktion um 20%, Effizienzsteigerung um 20%, Anteil der erneuerbaren Energien von 20%) erreicht werden.
Zur Anpassung an den Klimawandel werden
die vorgeschlagenen Maßnahmen sukzessive ergänzt und aktualisiert. Im Kontext mit
den Zielvorgaben des Masterplans Freiraum
und des Stadtklimagutachtens werden Umsetzungsstrategien entwickelt.
EnEV:
Die neue Energieeinsparverordnung ist am
01. Mai 2014 in Kraft getreten. Die energetischen Anforderungen an Neubauten sind
Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg
Stand: 14.08.2018
Ö 3
I.
Anmeldung
TOP:
Stadtplanungsausschuss
Sitzungsdatum 27.09.2018
öffentlich
Betreff:
Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP)
Änderung 8 a: Bereich Brunecker Straße West
Billigung des Planentwurfs und öffentliche Auslegung
Anlagen:
Entscheidungsvorlage
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Änderung 8 a
(Plan Nr. FNP08a - E - 03 vom 15.08.2018)
Begründung (Stand: 15.08.2018) und Umweltbericht (Stand: 10.08.2018)
001 12.2015
Bisherige Beratungsfolge:
Gremium
Sitzungsdatum
Stadtrat
26.04.2017
Bericht
Abstimmungsergebnis
angenommen
abgelehnt
vertagt/verwiesen
Sachverhalt (kurz):
Die Stadt beabsichtigt den Bereich Brunecker Straße städtebaulich zu entwickeln. Ein neuer, qualitativ
hochwertiger Stadtteil soll entstehen, der unterschiedliche Nutzungsbedarfe angemessen
berücksichtigt. Der städtebauliche Entwurf für das Gebiet basiert auf dem Siegerentwurf von Büro
West 8 urban design & landscape architecture, Rotterdam, eines 2014 durchgeführten Wettbewerbs
und ist Grundlage der weiteren Planungen.
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die angestrebte Entwicklung zu schaffen, wurde für
das Gesamtgebiet der Brunecker Straße am 28.10.2015 die 8. Änderung des Flächennutzungsplans
mit integriertem Landschaftsplan beschlossen.
Für dieses Verfahren wurden bereits die frühzeitigen Beteiligungen durchgeführt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 24.11.2015 bis einschließlich 23.12.2015 statt.
Über deren Ergebnis wurde im Stadtplanungsausschuss am 28.04.2016 berichtet.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 34 Abs.1
BauGB erfolgte vom 01.06.2016 bis 01.07.2016.
Um die Planungsrechtsschaffung für die o.g. Entwicklung in Teilbereichen forcieren zu können, hat
der Stadtrat in seiner Sitzung am 26.04.2017 beschlossen, das Änderungsverfahren 8 a aus dem
Gesamtumgriff herauszulösen und die Änderungs des Flächennutzungsplans (FNP) 8 a nach § 2 Abs.
1 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten. Der Änderungbereich des FNP ist inzwischen an den Umgriff
des Bebauungsplanes Nr. 4635 angepasst und das Verfahren wird als Parallelverfahren gemäß § 8
Abs. 3 BauGB durchgeführt.
Zum Vorentwurf wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2
BauGB vom 28.12.2017 bis einschließlich 09.02.2018 beteiligt. Als nächster Verfahrensschritt soll der
Entwurf mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
ausgelegt werden. Hierzu werden die erforderlichen Gutachten bzw. Beschlüsse begehrt.
Seite 1 von 3
Beschluss-/Gutachtenvorschlag:
siehe Beilage
1.
Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein
(→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten
€ Folgekosten
dauerhaft
€ pro Jahr
nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv
€ davon Sachkosten
€ pro Jahr
davon konsumtiv
€ davon Personalkosten
€ pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Seite 2 von 3
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
(→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von
Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein
3.
Diversity-Relevanz:
Nein
Ja
4.
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Neben Wohnnutzung und öffentlichen Grün- u. Freiflächen sollen auch
Infrastruktureinrichtungen gesichert werden (Kita, Schule, gebietsversorgender
Einzelhandel).
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
II. Herrn OBM
III. Referat VI
Nürnberg,
Referat VI
(49 00)
Seite 3 von 3
Ö 3
Sitzungsvorlage
Stpl/002/2018
Beratung
Datum
Behandlung
Ziel
Stadtplanungsausschuss
27.09.2018
öffentlich
Gutachten
Stadtrat
17.10.2018
öffentlich
Beschluss
Betreff:
Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP)
Änderung 8a: Bereich Brunecker Straße West
Billigung des Planentwurfs und öffentliche Auslegung
Anlagen:
Anmeldung
Entscheidungsvorlage
Gutachtenvorschlag
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Änderung 8 a (Plan Nr. FNP08a - E - 03
vom 15.08.2018)
Begründung (Stand: 15.08.2018)
Umweltbericht (Stand 10.08.2018)
Sachverhalt (kurz):
Die Stadt beabsichtigt den Bereich Brunecker Straße städtebaulich zu entwickeln. Ein neuer,
qualitativ hochwertiger Stadtteil soll entstehen, der unterschiedliche Nutzungsbedarfe
angemessen berücksichtigt. Der städtebauliche Entwurf für das Gebiet basiert auf dem
Siegerentwurf von Büro West 8 urban design & landscape architecture, Rotterdam, eines 2014
durchgeführten Wettbewerbs und ist Grundlage der weiteren Planungen.
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die angestrebte Entwicklung zu schaffen,
wurde für das Gesamtgebiet der Brunecker Straße am 28.10.2015 die 8. Änderung des
Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan beschlossen.
Für dieses Verfahren wurden bereits die frühzeitigen Beteiligungen durchgeführt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 24.11.2015 bis einschließlich 23.12.2015
statt. Über deren Ergebnis wurde im Stadtplanungsausschuss am 28.04.2016 berichtet.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 34
Abs.1 BauGB erfolgte vom 01.06.2016 bis 01.07.2016.
Um die Planungsrechtsschaffung für die o.g. Entwicklung in Teilbereichen forcieren zu können,
hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 26.04.2017 beschlossen, das Änderungsverfahren 8 a
aus dem Gesamtumgriff herauszulösen und die Änderungs des Flächennutzungsplans (FNP) 8
a nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten. Der Änderungbereich des FNP ist
inzwischen an den Umgriff des Bebauungsplanes Nr. 4635 angepasst und das Verfahren wird
als Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt.
Zum Vorentwurf wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 2 BauGB vom 28.12.2017 bis einschließlich 09.02.2018 beteiligt. Als nächster
Verfahrensschritt soll der Entwurf mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und gemäß § 3
Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt werden. Hierzu werden die erforderlichen Gutachten bzw.
Beschlüsse begehrt.
Seite 1 von 4
Stadt Nürnberg
1.
Sitzungsvorlage Stpl/002/2018
Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein
(→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
€ Folgekosten
Gesamtkosten
€ pro Jahr
dauerhaft
nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv
€ davon Sachkosten
€ pro Jahr
davon konsumtiv
€ davon Personalkosten
€ pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
(→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von
Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Seite 2 von 4
Stadt Nürnberg
Sitzungsvorlage Stpl/002/2018
2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein
3.
4.
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
Neben Wohnnutzung und öffentlichen Grün- u. Freiflächen sollen auch
Infrastruktureinrichtungen gesichert werden (Kita, Schule, gebietsversorgender
Einzelhandel).
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Seite 3 von 4
Stadt Nürnberg
Sitzungsvorlage Stpl/002/2018
Empfehlungsvorschlag:
Gutachtenvorschlag:
Der Stadtplanungsausschuss begutachtet und empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, dass:
1. der Entwurf zum Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan, Änderung 8a,
Bereich Brunecker Straße West (Plan Nr. FNP08a - E - 03 vom 15.08.2018)
mit der Begründung vom 15.08.2018 gebilligt (2. Beschluss) wird.
2. auf der Grundlage des Plans Nr. FNP08a - E - 03 vom 15.08.2018 und der Begründung vom
15.08.2018 einschließlich des Umweltberichtes vom 10.08.2018 die öffentliche Auslegung
gemäß § 3 Abs.2 BauGB durchgeführt werden soll.
Das Auslegungsverfahren soll in folgender Form durchgeführt werden:
- Dauer der öffentlichen Auslegung: 1 Monat
- Förmliche Bekanntmachung im Amtsblatt mit Hinweis auf
die Ziele und die verfügbaren umweltbezogenen Informationen
sowie Hinweis auf Ort und Zeit der Einsichtnahme in die o.g. Unterlagen
und auf Äußerungs- und Erörterungsmöglichkeit
- Information der Arbeitsgemeinschaft der Bürger- und Vorstadtvereine (AGBV)
Die o.g. Beschlüsse sind gemäß § 3 Abs.2 BauGB mindestens 1 Woche vor Beginn der
Auslegung ortsüblich bekannt zu machen.
Beschlussvorschlag:
Entsprechend dem Gutachten des Stadtplanungsausschusses vom 27.09.2018:
1. billigt der Stadtrat den Entwurf zum Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan,
Änderung 8a, Bereich Brunecker Straße West (Plan Nr. FNP08a - E - 03 vom 15.08.2018)
mit der Begründung vom 15.08.2018 und
2. beschließt auf der Grundlage des Plans Nr. FNP08a - E - 03 vom 15.08.2018 und der
Begründung vom 15.08.2018 einschließlich des Umweltberichtes vom 10.08.2018
die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.2 BauGB durchzuführen.
Das Auslegungsverfahren soll in folgender Form durchgeführt werden:
- Dauer der öffentlichen Auslegung: 1 Monat
- Förmliche Bekanntmachung im Amtsblatt mit Hinweis auf die Ziele
und die verfügbaren umweltbezogenen Informationen
sowie Hinweis auf Ort und Zeit der Einsichtnahme in die o.g. Unterlagen
und auf Äußerungs- und Erörterungsmöglichkeit
- Information der Arbeitsgemeinschaft der Bürger- und Vorstadtvereine (ABGV)
Die o.g. Beschlüsse sind gemäß § 3 Abs.2 BauGB mindestens 1 Woche vor Beginn der
Auslegung ortsüblich bekannt zu machen.
Seite 4 von 4
Ö 3
Beilage
Betreff:
Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP)
Änderung 8 a: Bereich Brunecker Straße West
Billigung des Planentwurfs und öffentliche Auslegung
Entscheidungsvorlage
Ausgangssituation
Der Änderungsbereich liegt im südlichen Stadtgebiet in den Gemarkungen Gibitzenhof und Gleißhammer und grenzt unmittelbar südlich an die Innenstadt an. Er hat eine Größe von ca. 35 ha
und bildet den nordwestlichen Teil des 91 ha großen, im Norden durch die Ingolstädter Straße,
im Nordwesten durch die Hasenbucksiedlung, im Südwesten durch den Rangierbahnhof und Betriebsanlagen der DB AG, im Südosten durch die Rangierbahnhofsiedlung und im Osten durch
die Münchener Straße und den Volkspark Dutzendteich begrenzten, zu entwickelnden Gesamtareals. Er wird im Südwesten von der U-Bahntrasse begrenzt. Im Umgriff ist außerdem die im
Südosten gelegene erforderliche Ausgleichsfläche sowie die angrenzende Kleingartenanlage am
südlichen Ende der Brunecker Straße enthalten.
Der Änderungsbereich wird im wirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan
der Stadt Nürnberg (FNP) weitestgehend als Bahnfläche und gewerbliche Baufläche dargestellt.
Die Zulässigkeit von Vorhaben im Änderungsbereich wird grundsätzlich nach § 34 BauGB (Innenbereich) beurteilt. Ausnahme bildet die südöstliche Hälfte (ca. 3,2 ha) der südlichen Änderungsbereichsfläche, die derzeit als Bahnfläche dargestellt ist. Hier richtet sich die Zulässigkeit
von Vorhaben nach § 35 BauGB (Außenbereich).
Die Erschließungssituation des Gebiets ist als unzulänglich zu bezeichnen.
Das Gesamtareal an der Brunecker Straße soll städtebaulich entwickelt werden, dabei soll ein
neuer, qualitativ hochwertiger Stadtteil entstehen, der unterschiedliche Nutzungsbedarfe angemessen berücksichtigt. Grundlage für die geordnete städtebauliche Entwicklung des Areals in
Modulen (I-IV) war der aus einem 2015 abgeschlossenen Wettbewerb hervorgegangene Siegerentwurf von Büro West 8 urban design & landscape architecture, Rotterdam.
Mit der Entscheidung des Freistaates Bayern im Jahr 2017 für die Ansiedelung einer staatlichen
Universität in Nürnberg änderten sich jedoch wesentliche städtebauliche Parameter für die Gesamtgebietsentwicklung. Die Stadt Nürnberg beschloss deshalb im Ausschuss für Stadtplanung
(AfS) am 19.07.2018 die Neuausrichtung der Planungsziele für das Gesamtareal wie folgt:
Modul II soll mit dem Schwerpunkt urbanes Wohnen weiterentwickelt werden. In den Modulen
IIIa, IIIb und IV sollen universitäre sowie entsprechende arrondierende Einrichtungen etabliert
werden. Die grundsätzliche Flächenaufteilung/ städtebauliche Kubatur gemäß Wettbewerbsergebnis 2015 sowie das Planungsziel für das Modul I (Wohnen) und die Grünflächenausstattung
bleiben.
Planung
Die Änderung des FNP soll der Schaffung und planungsrechtlichen Sicherung von Wohnbauflächen, Flächen für Gemeinbedarf, Einzelhandel und Grünflächen dienen.
Ein Teil der Grünflächen sind für den Aufenthalt (Kleingärten, Park) bestimmt, ein anderer Teil ist
für den ökologischen und artenschutzrechtlichen notwendigen Ausgleich für eine Gebietsentwicklung reserviert.
Ziel des Änderungsverfahrens ist es, die wirksame Darstellung von Bahnflächen und einer gewerblichen Baufläche in Wohnbauflächen, Fläche für Gemeinbedarf, Sonderbaufläche – Einzelhandel und Grünflächen (mit den Zweckbestimmungen Park, Kleingärten und Schwerpunktgebiet
Landschaftsentwicklung/ Biotopverbundsystem) zu ändern.
Die Darstellung übergeordneter Freiraumverbindungen und einer gliedernden Grünverbindungen
soll eine Vernetzung mit der Umgebung gewährleisten.
Eine Richtfunkstrecke sowie die U-Bahntrasse werden in die Darstellung nachrichtlich übernommen.
1
Flächen, die erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, werden gekennzeichnet.
Schutzgebiete/ -objekte nach § 30 BNatSchG i.V.m. Art. 23 BayNatSchG werden dargestellt.
Verfahren
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die angestrebte Entwicklung zu schaffen,
wurde für das Gesamtgebiet der Brunecker Straße am 28.10.2015 die 8. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan beschlossen.
Für dieses Verfahren wurden bereits die frühzeitigen Beteiligungen durchgeführt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs.2 BauGB fand vom 24.11.2015 bis einschließlich 23.12.2015 statt. Über deren Ergebnis wurde im Stadtplanungsausschuss am
28.04.2016 berichtet. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB erfolgte vom 01.06.2016 bis 01.07.2016.
Um die Planungsrechtsschaffung für den o.g. Teilbereich forcieren zu können und da zudem die
anvisierten Planungsziele für den westlichen Teilbereich unstrittig sind, hat der Stadtrat in seiner
Sitzung am 26.04.2017 beschlossen, das Änderungsverfahren 8 a aus dem Gesamtumgriff herauszulösen und die Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) 8 a nach § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten.
Aufgrund der 2015 und 2016 durchgeführten frühzeitigen Beteiligungen zum FNPÄnderungsverfahren 8 „Brunecker Straße“, wurde auf die frühzeitigen Beteiligungen im FNPÄnderungsverfahren 8 a „Brunecker Straße West“ verzichtet. Die für den Änderungsbereich 8 a
relevanten Stellungnahmen aus dem Änderungsverfahren 8 wurden übernommen und berücksichtigt.
Der Umgriff der FNP- Änderung 8 a wurde im Laufe des Verfahrens an den Umgriff des Bebauungsplanes Nr. 4635 angepasst; weiterhin wird das Verfahren als Parallelverfahren gemäß
§ 8 Abs.3 BauGB durchgeführt.
Zum Vorentwurf wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs.2 BauGB vom 28.12.2017 bis einschließlich 09.02.2018 beteiligt.
Kosten
Der Stadt Nürnberg entstehen durch die Änderung des Flächennutzungsplans keine Kosten.
Die Kosten für Fachgutachten sowie Planungskosten seitens des Wettbewerbsgewinners werden
von der Eigentümerin Aurelis Asset GmbH getragen. Zur Umlegung bzw. Aufteilung der zu erwartenden Kosten im Rahmen der Entwicklung des Areals sollen städtebauliche Verträge geschlossen werden. Details dazu werden im Rahmen der durchzuführenden Bebauungsplanverfahren ermittelt werden.
Zeitliche Umsetzung
Nach Bekanntmachung des Billigungs- und Auslegungsbeschlusses im Amtsblatt soll die
öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.2 BauGB stattfinden.
Fazit
Die Stadt Nürnberg möchte zusammen mit dem Eigentümer im Hinblick auf den aktuellen Wohnraumbedarf das Areal schnellstmöglich entwickeln.
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung der Flächen im Änderungsbereich zu schaffen, wird die Billigung des Planentwurfs einschließlich der dazugehörigen Begründung mit Umweltbericht empfohlen.
Die geplanten Nutzungen entsprechen den von der Stadt Nürnberg beschlossenen Planungszielen für das Areal.
2
Ö 3
I.
Gutachten
TOP:
Stadtplanungsausschuss
Sitzungsdatum 27.09.2018
öffentlich
Betreff:
Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP)
Änderung 8 a: Bereich Brunecker Straße West
Billigung des Planentwurfs und öffentliche Auslegung
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
angenommen / beschlossen, mit
abgelehnt, mit
:
Stimmen
Stimmen
angenommen mit großer Mehrheit
abgelehnt mit großer Mehrheit
Beschlusstext:
Der Stadtplanungsausschuss begutachtet und empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, dass:
1. der Entwurf zum Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan, Änderung 8a,
Bereich Brunecker Straße West (Plan Nr. FNP08a - E - 03 vom 15.08.2018)
mit der Begründung vom 15.08.2018 gebilligt (2. Beschluss) wird.
2. auf der Grundlage des Plans Nr. FNP08a - E - 03 vom 15.08.2018 und der Begründung vom
15.08.2018 einschließlich des Umweltberichtes vom 10.08.2018 die öffentliche Auslegung
gemäß § 3 Abs.2 BauGB durchgeführt werden soll.
Das Auslegungsverfahren soll in folgender Form durchgeführt werden:
- Dauer der öffentlichen Auslegung: 1 Monat
- Förmliche Bekanntmachung im Amtsblatt mit Hinweis auf
die Ziele und die verfügbaren umweltbezogenen Informationen
sowie Hinweis auf Ort und Zeit der Einsichtnahme in die o.g. Unterlagen
und auf Äußerungs- und Erörterungsmöglichkeit
- Information der Arbeitsgemeinschaft der Bürger- und Vorstadtvereine (AGBV)
Die o.g. Beschlüsse sind gemäß § 3 Abs.2 BauGB mindestens 1 Woche vor Beginn der Auslegung
ortsüblich bekannt zu machen.
001 03.2013
II. Referat VI/Stadtratssitzung
Seite 1 von 2
III. Abdruck an:
Ref. I/II / OrgA
Ref. VII
Ref. I/II / Stk
Ref. III
Vorsitzende(r):
Referent(in):
Schriftführer(in):
Seite 2 von 2
Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan
Änderung 8a
Ö 3
Verfahrensvermerke
Bereich Brunecker Straße West
Entwurf
E
ND
zum Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP) - Änderung 8a
FNP - Änderung
Wirksamer FNP - Umgebung
E
LB
Stadtplanungsamt
E
ND
großflächiger Einzelhandel
E
großflächiger Einzelhandel
M
Messe
HL
Hotel
Einrichtungen für Gemeinbedarf
Einrichtungen für Gemeinbedarf
öffentliche Verwaltung
Schule oder andere Bildungseinrichtung
Schule oder andere Bildungseinrichtung
HL
sportlichen Zwecken dienende Einrichtung
U
überörtliche u. örtliche Hauptverkehrsstraßen */****
U
U - Bahn *
Bahnanlagen *
öffentliche Park- und Grünanlage
M
Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg
mit integriertem Landschaftsplan
3) Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 1 BauGB hat auf der Grundlage der
Planungsvarianten zur 8. Änderung des FNP
Nr. 13-FNP08-3a und -3b
jeweils vom
24.05.2016 in der Zeit vom 01.06.2016 bis
einschließlich 01.07.2016 stattgefunden.
4) Zu dem Vorentwurf vom 14.12.2017 wurden die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vom
28.12.2017 bis einschließlich 09.02.2018
beteiligt.
Änderung 8a
Bereich Brunecker Straße West
5) Der Entwurf vom XX.XX.201X mit Begründung
und Umweltbericht wurde mit Beschluss des
Stadtrats vom XX.XX.201X gebilligt und gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB
vom
XX.XX.201X
bis
einschließlich XX.XX.201X öffentlich ausgelegt.
U - Bahn *
Bahnanlagen *
N
2) Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit
öffentlicher Unterrichtung gemäß § 3 Abs. 1
BauGB hat auf der Grundlage der Planungsvarianten
zur
8.
Änderung
des
FNP
Nr. 13-FNP08-2a u. -2b jeweils vom 24.09.2015
in der Zeit vom 25.11.2015 bis einschließlich
23.12.2015 stattgefunden.
kirchlichen und religiösen Zwecken dienende Einrichtung
sportlichen Zwecken dienende Einrichtung
U
1) Der Stadtrat der Stadt Nürnberg hat gemäß
§ 2 Abs. 1 BauGB in der Sitzung vom 26.04.2017
auf der Grundlage des Plans Nr. FNP08a-U-01
die Einleitung des Verfahrens beschlossen. Die
Einleitung wurde im Amtsblatt der Stadt Nürnberg
Nr. 10 vom 17.05.2017 bekannt gemacht.
öffentliche Park- und Grünanlage
M
Messe
Kleingärten
LB
7) Die Regierung von Mittelfranken hat den Plan mit
Bescheid vom XX.XX.201X Nr. XXXXXXXXXXX
gemäß § 6 BauGB genehmigt.
Landschaftsentwicklung und Biotopverbundsystem
M 1 : 10 000
Schwerpunktgebiete der Landschaftsentwicklung und
des Biotopverbundsystems: Schutz, Entwicklung und
ressourcenschonende Bewirtschaftung von Flächen und
Böden mit besonderer Bedeutung für den Arten- und
Biotopschutz sowie Wasserhaushalt insbesondere der
Überschwemmungsbereiche
U
0
100
200
300
400
500
ND
vom XX.XX.201X den Flächen- nutzungsplan mit
integriertem Landschaftsplan - XX. Änderung in der
Fassung vom XX.XX.201X gemäß § 5 BauGB
festgestellt.
Entwurf
Nürnberg,
Stadt Nürnberg
SIEGEL
Dr. Ulrich Maly
Oberbürgermeister
Ansbach,
Regierung von Mittelfranken
geschützter Landschaftsbestandteil *
8) Die Genehmigung wurde am XX.XX.201X gemäß
§ 6 Abs. 5 BauGB im Amtsblatt der Stadt
Nürnberg Nr. XX bekannt gemacht. Der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan XX. Änderung ist damit wirksam.
Flächen nach §30 BNatSchG i.V.m. Art.23 BayNatSchG
< 3000m²/ > 3000 m² *
Flächen nach §30 BNatSchG i.V.m. Art.23 BayNatSchG
< 3000m²/ > 3000 m² *
6) Die Stadt Nürnberg hat mit Beschluss des Stadtrats
Naturdenkmal *
stehende Gewässer und Fließgewässer I.Ordnung
E
E
LB
ND
Kennzeichnungen
Nürnberg,
Stadt Nürnberg
Stadtplanungsamt
Denkmalschutz/ Ensemble *
Richtfunkstrecke *
HL
U
Kennzeichnungen
M
belastet sind
U
Richtfunkstrecke *
STADTPLANUNGSAMT
*
Nachrichtliche Übernahmen und Vermerke nach § 5 (4) BauGB
(Für den Entwurf maßgebliche Auswahl)
**** Klassifizierung nach Kartengrundlage
FNP
Kartengrundlage: Stadt Nürnberg, Amt für Geoinformation und Bodenordnung, Stand 2001
Landschaftsplan: Stadt Nürnberg, Umweltamt
Textliche Darstellung Immissionsschutz
Die Immissionsschutzanforderungen zwischen Gebieten, deren Nutzungen sich
gegenseitig beeinträchtigen können, sind zu untersuchen.
Dies ist vor allem der Fall bei Wohnbauflächen und gemischten Bauflächen einerseits
und Sonderbauflächen, gewerblichen Bauflächen, Flächen für Gemeinbedarf und
Grünflächen mit den Zweckbestimmungen Freizeitanlagen, Sportanlagen und
Festplatz sowie Verkehrsflächen andererseits.
ABTEILUNG
gez. Michael Lang
LEITUNG
gez. Leibl
15.08.2018
BEARBEITUNG
M = 1: 10 000
PLAN-NR. FNP08a -E -03
AMTSLEITER
FNP08a - E - 03
Stand 15.08.2018
Ö 3
Stadtplanungsamt
Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg
mit integriertem Landschaftsplan (FNP)
Änderung 8a: Bereich Brunecker Straße West
BEGRÜNDUNG
Stand: 15.08.2018
BEGRÜNDUNG
Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP)
Entwurf zur Änderung 8a: Bereich Brunecker Straße West
INHALTSVERZEICHNIS
BEGRÜNDUNG
1
I.
PLANBERICHT ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
4
I.1.
ANLASS UND ERFORDERNIS DER PLANUNG:
4
I.2.
RECHTSGRUNDLAGEN UND VERFAHREN
5
I.2.1.
RECHTSGRUNDLAGEN
5
I.2.2.
VERFAHRENSABLAUF
5
I.3.
GRUNDLAGEN DER PLANUNG
7
I.3.1.
BESTANDSANALYSE PLANUNGSBEREICH
7
I.3.2.
PLANERISCHE VORGABEN/ VORHANDENES PLANUNGSRECHT
7
I.3.2.1. Planungsrechtliche Vorgaben
I.3.2.2. Fachplanungsrecht
7
8
I.3.3.
SONSTIGE RAHMENBEDINGUNGEN
8
I.4.
ZIELE UND ZWECKE DER PLANUNG
9
I.4.1.
KONZEPT
9
I.4.2.
GENDER UND DIVERSITY ASPEKTE
11
I.4.3.
STANDORTFESTLEGUNG
11
I.4.4.
PRÜFUNG VON PLANUNGSALTERNATIVEN
11
I.5.
INHALT DER ÄNDERUNG
12
I.5.1.
DERZEIT WIRKSAME DARSTELLUNG
12
I.5.2.
KÜNFTIGE DARSTELLUNG INKL. KENNZEICHNUNGEN
12
I.5.3.
FLÄCHENBILANZ
13
I.6.
PLANRECHTFERTIGUNG /AUSWIRKUNGEN/ ABWÄGUNG
14
I.7.
ZUSAMMENFASSUNG UMWELTBERICHT
15
II.
UMWELTBERICHT (Stand 10.08.2018) als gesonderter Textteil
III.
ANLAGEN
2
IV.
QUELLENANGABEN
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zu Bebauungsplänen Nr. 4600 u. 4635; WGF Landschaft, Stand 09.08.2018 (ggf. in Details fortzuschreiben)
- Pflege- und Entwicklungsplan zum Bebauungsplan Nr. 4635, WGF Landschaft,
Stand 09.08.2018 (interner Maßnahmen)
- Externe Artenschutzmaßnahmen in Waldflächen in der Gemeinde Schwarzenbruck zum Bebauungsplan Nr. 4600, WGF Landschaft, Stand 09.08.2018 (ggf. in Details fortzuschreiben)
- Schallgutachten Gewerbe zum Bebauungsplan Nr. 4600, Müller-BBM,
Stand 09.08.2018 (ggf. im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens fortzuschreiben)
- Schallgutachten Verkehr zum Bebauungsplan Nr. 4635, Müller-BBM,
Stand 09.08.2018 (ggf. im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens fortzuschreiben)
- Schallgutachten Sport zum Bebauungsplan Nr. 4600, Müller-BBM, Stand 24.10.2017
- Erschütterungstechnische Untersuchung, Müller-BBM, Stand 10.11.2017
- Einwirkung von elektromagnetischen Feldern, Müller-BBM, Stand 03.11.2017
- Projektentwicklung Nürnberg Südbahnhof, Verkehrs- und Erschließungskonzept zum
Modul I (BPlan Nr. 4635), brenner BERNARD ingenieure GmbH, Stand 18.07.2017
- Bodensanierungs-/ Entsorgungskonzept zum Bebauungsplan Nr. 4600, CAMPUS Ingenieurgesellschaft mbH, Stand 06.12.2016
- Kampfmittelbeseitigungskonzept zum Bebauungsplan Nr. 4600, CAMPUS Ingenieurgesellschaft mbH, Stand 05.10.2017
- Nahversorgungskonzept für den Stadtteil Nürnberg-Lichtenreuth, SK Standort & Kommune
BeratungsGmbH, Stand 15.04.2016
- Ergebnisse der Expertengespräche zum geplanten nahversorgungsrelevanten Einzelhandel
für den Stadtteil Nürnberg-Lichtenreuth, SK Standort & Kommune BeratungsGmbH, Stand
08.08.2016
- Klimagutachten, GEO-NET Umweltconsulting GmbH, Stand 07.04.2017
- Potentialanalyse Energie, ingenieurbüro hausladen gmbh, Stand 16.06.2014
- Versickerungsgutachten, Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH, Stand 25.07.2013
- Ergänzung Versickerungsgutachten, Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH,
20.01.2014
3
BEGRÜNDUNG
Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP)
Entwurf zur Änderung 8a: Bereich Brunecker Straße West
I.
PLANBERICHT ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN
I.1.
ANLASS UND ERFORDERNIS DER PLANUNG:
Die flächenhaften Darstellungen von gewerblichen Bauflächen und Verkehrsflächen/ Bahnanlagen im wirksamen Flächennutzungsplan im Bereich der Brunecker Straße entsprechen nicht
mehr den aktuellen Erfordernissen des Bahnbetriebs und den Nutzungsabsichten der Eigentümerin sowie der Beschlusslage des Stadtrates der Stadt Nürnberg:
Die Nutzung als Bahnbetriebsfläche wurde inzwischen vollständig aufgegeben und die
Betriebsanlagen der Bahn wurden vollständig rückgebaut. Mit Bescheid des zuständigen
Eisenbahn-Bundesamtes vom 28.05.2014 wurde das Areal fast vollständig (bis auf die
Brunecker Straße, die derzeit noch zur Erschließung von Bahnnutzungen benötigt wird)
von der eisenbahnrechtlichen Widmung freigestellt (entwidmet).
Bereits im Jahre 2004 wurde zwischen der Stadt Nürnberg und den Eigentümern
Deutsche Bahn AG (DB AG) sowie Aurelis Asset GmbH, vertreten durch die Aurelis Real
Estate GmbH & Co.KG eine Rahmenvereinbarung über die Entwicklung freiwerdender
Bahnflächen im Stadtgebiet unterzeichnet. Die Fläche des ehemaligen Südbahnhofs ist
Teil dieser Rahmenvereinbarung; in einem begleitenden Steckbrief wurde als gemeinsames Nutzungsziel die Entwicklung als Gesamtkonzept mit einer Mischung von Wohnen
und Dienstleistung/ Gewerbe sowie ca. 1/3 Grünflächen vereinbart.
In einer weiteren Vereinbarung zur städtebaulichen Entwicklung „Brunecker Straße“
(2014) wurde eine etappenweise Entwicklung auf Grundlage eines Stufenkonzepts (Module I-IV) des Büros Albert Speer & Partner (AS&P) sowie die Durchführung eines städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerbs festgelegt.
Der Wettbewerb wurde 2015 abgeschlossen. Der aus dem Wettbewerb hervorgegangene
Siegerentwurf sollte die Grundlage für die geordnete städtebauliche Entwicklung des Areals in Modulen (I-IV) bilden und in Planungsrecht umgesetzt werden.
Mit der Entscheidung des Freistaates Bayern im Jahr 2017 für die Ansiedelung einer staatlichen Universität in Nürnberg änderten sich jedoch wesentliche städtebauliche Parameter
für die Gesamtentwicklung des Gebiets und damit auch die Geschäftsgrundlage der Rahmenvereinbarung von 2014.
Die Stadt Nürnberg initiierte deshalb die Überprüfung bzw. Neuausrichtung der Planungsziele für das Gesamtareal, welche im Ausschuss für Stadtplanung (AfS) am 19.07.2018
wie folgt beschlossen wurden: Modul II soll nun mit dem Schwerpunkt urbanes Wohnen
weiterentwickelt werden. In den Modulen IIIa, IIIb und IV sollen universitäre sowie
entsprechende arrondierende Einrichtungen etabliert werden.
Die grundsätzliche Flächenaufteilung/ städtebauliche Kubatur gemäß Wettbewerbsergebnis 2015 sowie das Planungsziel für das Modul I und die Grünflächenausstattung werden
dadurch nicht in Frage gestellt.
In einer neuen Rahmenvereinbarung 2018 zwischen der Stadt Nürnberg und der Aurelis
Asset GmbH, vertreten durch die Aurelis Real Estate GmbH & Co.KG, welche ebenfalls
im Ausschuss für Stadtplanung (AfS) am 19.07.2018 in nicht öffentlicher Sitzung beschlossen wurde, wurden die weitere städtebauliche Entwicklung des Moduls II vertraglich
neu geregelt und der Ausbau der südlich daran angrenzenden öffentlichen Grünfläche
sowie die Erschließung des sog. Railport-Areals im südwestlichen Anschluss fixiert.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die angestrebten Nutzungen ist
die Aufstellung von Bebauungsplänen erforderlich, die gemäß § 8 Absatz 2 BauGB aus dem
FNP entwickelt sein müssen. Da der wirksame FNP im Bereich der Brunecker Straße nicht die
angestrebte Entwicklung darstellt, wird dort dessen Änderung notwendig.
4
Der aktuelle Bedarf an Flächen für Wohnen und Gewerbe (und zukünftig Universität), aber
auch an innerstädtischen Freiflächen, erfordert zudem eine möglichst zügige Baurechtsschaffung.
Um dies forcieren zu können, wurden die eingeleiteten Bauleitplanverfahren (FNP- Änderung
Nr.8 und BPlan Nr.4600) für das Gesamtareal in einzelne Teilverfahren gesplittet.
Aus dem am 28.04.2016 eingeleiteten Bebauungsplan Nr. 4600 für das Gesamtgebiet wurde
für einen ersten Teil bereits der Bebauungsplan Nr. 4635 – Hasenbuck Süd herausgelöst und
weiterbearbeitet. Analog dazu wird das FNP Änderungsverfahren 8a für den Bereich Brunecker Straße West durchgeführt.
I.2.
RECHTSGRUNDLAGEN UND VERFAHREN
I.2.1.
RECHTSGRUNDLAGEN
Grundlagen für die Änderung des FNP sind das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 6
des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S.1722), und die Verordnung über die bauliche
Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung – BauNVO), neugefasst durch Bek. v. 23.
Januar 1990 (BGBI. I S.132), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04. Mai 2017
(BGBI. I S.1057), welches am 13. Mai 2017 in Kraft getreten ist.
Die Einleitung des Änderungsverfahrens wurde am 26.04.2017 gemäß § 2 BauGB im Stadtrat
unter der Nr. 8a beschlossen. Gemäß § 245c Abs.1 BauGB kann das Verfahren in der Fassung des Gesetzes vom 23. September 2004 (BGBl. I S.2414) mit letzter Änderung vom
20. Oktober 2015 (BGBl. I S.1722) abgeschlossen werden, da es förmlich vor dem 13.05.2017
eingeleitet worden ist, und die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher
Belange nach § 4 Abs.1 Satz1 BauGB vor dem 16.05.2017 eingeleitet worden ist (durchgeführt
vom 01.06. - 01.07.2016 für das Gesamtverfahren FNP-Änderung Nr. 8).
Parallel zu der städtebaulichen Planung werden nach den Vorschriften des Gesetzes über
Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29. Juli
2009 (BGBl. I S.2542), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes zur Anpassung des UmweltRechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben
vom 29. Mai 2017 (BGBl. I S.1298), und des Gesetzes über den Schutz der Natur, die Pflege
der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (Bayerisches Naturschutzgesetz – BayNatSchG) vom 23. Februar 2011 (GVBl. S.82, BayRS 791-1-U), zuletzt geändert durch das
Gesetz vom 13. Dezember 2016 (GVBl. S.372) die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege aufgezeigt und in die Änderung des FNP einbezogen.
Der Umweltbericht (UB) als Ergebnis der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB bildet einen
gesonderten Teil der Begründung zur Änderung des FNP.
I.2.2.
VERFAHRENSABLAUF
- EINLEITUNGSBESCHLUSS
Der Stadtrat der Stadt Nürnberg hat gemäß § 2 Abs.1 BauGB in der Sitzung vom
26.04.2017 auf der Grundlage des Plans Nr. FNP08a-U-01 die Einleitung des Flächennutzungsplan Änderungsverfahrens 8a beschlossen. Die Einleitung wurde im Amtsblatt der
Stadt Nürnberg Nr. 10 vom 17.05.2017 bekannt gemacht.
- FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG gemäß § 3 Abs.1 BauGB
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit öffentlicher Unterrichtung gemäß
§ 3 Abs.1 BauGB hat auf der Grundlage der Planungsvarianten zur 8. Änderung des FNP
Nr. 13-FNP08-2a und -2b jeweils vom 24.09.2015 in der Zeit vom 25.11.2015 bis einschließlich 23.12.2015 stattgefunden.
Diese fand, zeitgleich mit einer themenbezogenen elektronischen Partizipation (ePa) statt.
Über die Ergebnisse wurde im Stadtplanungsausschuss am 28.04.2016 berichtet.
5
Eingegangene planungsrelevante Anregungen beziehen sich weitgehend auf die Flächen
östlich der Brunecker Straße.
Ein Bürger würde eine weitere U-Bahnhaltestelle der Linie U1 im Gebiet der Verlängerung
der Straßenbahn ins Gebiet vorziehen. Die Bedeutung einer guten verkehrlichen
Anbindung des Quartiers an die Gesamtstadt sowie an das Umland wird herausgestellt.
Die ausgeprägten Grünzüge in der Planung werden sehr positiv beurteilt. Bestehende
Biotopstrukturen sollen erfasst, erhalten und in ihrer Entwicklungsfähigkeit unterstützt
werden. In diesem Zusammenhang wurde auf vorgezogene CEF-Maßnahmen verwiesen.
- FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN
und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs.1 BauGB hat auf der Grundlage der Planungsvarianten zur 8. Änderung des FNP
Nr. 13-FNP08-3a und -3b jeweils vom 24.05.2016 in der Zeit vom 01.06.2016 bis einschließlich 01.07.2016 stattgefunden.
Bei den Beteiligten bestand überwiegend Einvernehmen mit der Planung. Dissens existierte
lediglich zu Details östlich der Brunecker Straße. Dazu gehörte auch der Wunsch der Messe
Nürnberg, Flächen für ihre potenzielle Erweiterung im Bereich der ökologischen und artenschutzrechtlichen Ausgleichsfläche „Lichtenreuth naturnah“ im Süden des Änderungsbereichs vorzusehen.
Die Ergebnisse der frühzeitigen Behördenbeteiligung wurden, sofern erforderlich, mit den
jeweiligen Fachdienststellen abgestimmt und abgewogen (siehe Planrechtfertigung/ Auswirkungen/ Abwägung Punkt I.6.).
Anregungen, welche aufgrund ihres Detaillierungsgrades keine FNP-Relevanz hatten,
wurden an die Ebene der Bebauungsplanung weitergegeben.
- BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN
und der sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) gemäß § 4 Abs.2 BauGB
Zum Vorentwurf wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs.2 BauGB vom 28.12.2017 bis einschließlich 09.02.2018 beteiligt.
Detaillierte Stellungnahmen gingen vor allem zu den im Umweltbericht behandelten Themen seitens des Umweltamtes und des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und Umweltanalytik ein.
Die Bahn verwies darauf, dass die durch ihren Betrieb verursachten Emissionen und die
daraus resultierenden Immissionen (Lärm, Erschütterung, Abgase, Magnetfelder) vom Planungsträger durch entsprechende Maßnahmen zu berücksichtigen sind.
Seitens des Jugendamtes wurde eine Unterversorgung an öffentlichen Spiel- und Aktionsflächen befürchtet. Vermisst wurden Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit.
Das Wirtschaftsreferat erinnerte an die Berücksichtigung der Messebelange.
Der Servicebetrieb öffentlicher Raum regte eine Vergrößerung der Grünfläche an, um den
avisierten Anteil von 1/3 Grün an der Gesamtfläche sicherzustellen.
Die Ergebnisse der Behördenbeteiligung wurden, sofern erforderlich, mit den jeweiligen
Fachdienststellen abgestimmt, eingearbeitet oder abgewogen (siehe Planrechtfertigung /
Auswirkungen / Abwägung Punkt I.6.). Anregungen, welche aufgrund ihres Detaillierungsgrades keine FNP-Relevanz hatten, wurden an die Bebauungsplanung weitergegeben.
- ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG gemäß § 3 Abs.2 BauGB
…..
6
I.3.
GRUNDLAGEN DER PLANUNG
I.3.1.
BESTANDSANALYSE PLANUNGSBEREICH
Der Änderungsbereich liegt im südlichen Stadtgebiet in den Gemarkungen Gibitzenhof und
Gleißhammer und grenzt unmittelbar südlich an die Innenstadt an. Er hat eine Größe von ca.
35 ha und bildet den nordwestlichen Teil des 91 ha großen, im Norden durch die Ingolstädter
Straße, im Nordwesten durch die Hasenbucksiedlung, im Südwesten durch den Rangierbahnhof und Betriebsanlagen der DB AG, im Südosten durch die Rangierbahnhofsiedlung und im
Osten durch die Münchener Straße und den Volkspark Dutzendteich begrenzten, zu entwickelnden Gesamtareals. Im Südwesten wird er von der U-Bahntrasse begrenzt. Im Umgriff ist
außerdem die im Südosten gelegene erforderliche Ausgleichsfläche sowie die angrenzende
Kleingartenanlage am südlichen Ende der Brunecker Straße enthalten.
Das Gesamtareal des ehemaligen Nürnberger-Südbahnhofs ist weitestgehend eben. An den
Grenzen zu umliegenden Gebieten (wie Hasenbuck im Nordwesten oder zu den Bahndämmen) sind Höhenunterschiede vorhanden. Die höchste Erhebung im Gebiet selbst von knapp
15 m ist der sog. „Kümmelberg“, bei welchem es sich um aufgeschütteten Bauschutt und Bodenmassen handelt. Insgesamt ist ein leichtes Gefälle von West nach Südosten erkennbar.
Teile des Areals werden derzeit noch gewerblich genutzt. Es finden sich ein Betrieb der Druckverarbeitung, mehrere Recyclingbetriebe sowie ein Logistikbetrieb für den Umschlag von fabrikneuen Kfz; daneben noch kleinere Betriebe verschiedener Branchen. Wesentliche Teile des
Areals sind inzwischen ungenutzt und liegen derzeit brach. Sämtliche noch ansässigen Betriebe besitzen Miet- oder Pachtverträge mit befristeter Laufzeit.
Weiterhin sind im Plangebiet verschiedene Kleingartennutzungen im Bereich der Nerzstraße,
am südlichen Ende der Brunecker Straße im Übergang zum Rangierbahnhof sowie im Nordosten (parallel zur Münchener Straße) zu finden.
Die Erschließungssituation des Gebiets ist als unzulänglich zu bezeichnen. Die Verkehrserschließung ist sowohl von ihrer räumlichen Struktur, als auch bzgl. des Ausbauzustandes für
eine Intensivierung baulicher Nutzungen ungeeignet, ebenso das Entwässerungssystem.
Gegenwärtig erfolgt die Haupterschließung von Norden über die Ingolstädter Straße, von welcher aus die Brunecker Straße nach Süden zentral das Gebiet erschließt. Weitere Anschlüsse
existieren im Westen über die Nerzstraße sowie im Osten an die Münchener Straße.
Folgende Faktoren prädestinieren das Gebiet für eine vollständige städtebauliche Neuordnung
und Entwicklung:
I.3.2.
die Lage in unmittelbarer Innenstadtnähe,
die verkehrsgünstige Lage mit direkter Anbindung über die Münchener Straße an das örtliche und überörtliche Hauptverkehrsstraßennetz sowie mit direkter Anbindung an die
U-Bahn,
die Nähe zum Volkspark Dutzendteich mit vielfältigen Naherholungs- und Freizeitmöglichkeiten
sowie umfangreiche freie Flächen mit Eignung zur Deckung städtischer Flächenbedarfe
für Wohnen, Gewerbe/ Dienstleistung und Grün.
PLANERISCHE VORGABEN/ VORHANDENES PLANUNGSRECHT
I.3.2.1. Planungsrechtliche Vorgaben
Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP)
Das am 1. September 2013 in Kraft getretene LEP (inclusive der am 01.03.2018 in Kraft getretenen Teilfortschreibung) definiert u.a. folgende Ziele, an die die Bauleitplanung anzupassen ist:
- In den Siedlungsgebieten sind die vorhandenen Potenziale der Innenentwicklung möglichst
vorrangig zu nutzen (3.2 Innenentwicklung vor Außenentwicklung).
- Die Verkehrsinfrastruktur ist in ihrem Bestand leistungsfähig zu erhalten und durch Aus-, Umund Neubaumaßnahmen nachhaltig zu ergänzen (4.1.1 Leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur).
7
Zudem sollen Planungen insbesondere folgende Grundsätze berücksichtigen:
- Es sollen die Grundlagen für eine bedarfsgerechte Bereitstellung und Sicherung von Arbeitsplätzen, Wohnraum sowie Einrichtungen der Daseinsvorsorge und zur Versorgung mit Gütern geschaffen oder erhalten werden (1.1.1 Gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen).
- Der Ressourcenverbrauch soll in allen Landesteilen vermindert werden. Unvermeidbare Eingriffe sollen ressourcenschonend erfolgen (1.1.3 Ressourcen schonen).
- Das Radwegenetz soll erhalten und bedarfsgerecht ergänzt werden (4.4 Radverkehr).
- Die Ausweisung von Bauflächen soll an einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung unter besonderer Berücksichtigung des demographischen Wandels und seiner Folgen ausgerichtet
werden. Flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen sollen unter Berücksichtigung der ortsspezifischen Gegebenheiten angewendet werden (3.1 Flächensparen).
Regionalplan Industrieregion Mittelfranken/ Region Nürnberg (RP 7).
Der am 01.07.1988 in Kraft getretene und laufend fortgeschriebene RP 7 konkretisiert die Ziele
der Raumordnung und Landesplanung wie folgt (Auszug):
- Mit der Neuerrichtung von Wohnungen soll auf eine Verbesserung der Wohnungsversorgung, insbesondere in den Bereichen des gemeinsamen Oberzentrums (…), hingewirkt werden soll (RP 7 B II 2.2 Wohnungswesen).
- Über den Ausbau geeigneter Stadtteilzentren soll zudem eine Entlastung der Stadtkerne angestrebt werden (RP 7 B II 4.1 Städtebau).
- Bei der weiteren Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur sollen im großen Verdichtungsraum
der öffentliche Personennahverkehr und der nicht motorisierte Individualverkehr vorrangig
ausgebaut und gefördert werden (RP 7 B V 1.1.3 Verkehrsleitbild).
- Im Stadt- und Umlandbereich im großen Verdichtungsraum (…) soll sich die weitere städtisch-industrielle Entwicklung verstärkt an der Belastbarkeit des Naturhaushalts orientieren.
Durch ein System von Grün- und sonstigen Freiflächen soll der starken Belastung der Luft
entgegengewirkt, die Umweltqualität verbessert sowie zur Erhaltung und Verbesserung der
Erholungsnutzung beigetragen werden (RP 7 A II 2.5 Ökologisch-funktionelle Raumgliederung).
- Die natürliche Umwelt soll durch ein System von zusammenhängenden Grün- und Freiflächen erhalten und gefördert werden (RP 7 B I 1.2 landschaftliches Leitbild).
Die Zulässigkeit von Vorhaben im Änderungsbereich wird grundsätzlich nach § 34 BauGB
beurteilt.
Ausnahme bildet die südöstliche Hälfte (ca. 3,2 ha) der südlichen Änderungsbereichsfläche,
die derzeit als Bahnfläche dargestellt ist. Hier richtet sich die Zulässigkeit von Vorhaben nach
§ 35 BauGB.
I.3.2.2. Fachplanungsrecht
Die Brunecker Straße wird derzeit noch zur Erschließung von Bahnnutzungen benötigt und
verfügt deshalb über eine eisenbahnrechtliche Widmung. Ihre Freistellung soll nach dem Entfall dieser Funktion erfolgen.
Parallel zum südwestlichen Gebietsrand verläuft in Ost-West-Richtung die planfestgestellte
Trasse der U-Bahnlinie 1.
Im Änderungsbereich finden sich nach § 30 BNatSchG i.V.m. Art. 23 BayNatSchG gesetzlich
geschützte Biotope.
I.3.3.
SONSTIGE RAHMENBEDINGUNGEN
Gesamtstädtische Flächenbedarfe
In mehreren Fachgutachten hat die Stadt Nürnberg die aus der absehbaren städtebaulichen
Entwicklung resultierenden Flächenansprüche ermittelt und begründet:
Nach dem Gutachten der GEWOS - Institut für Stadt-, Regional- und Wohnforschung
GmbH zum wohnungspolitischen Konzept Wohnen im Jahr 2025 beträgt der Bedarf an
Flächen für den Wohnungsbau bis zum Jahr 2025 rund 183 ha (in der mittleren Prognose8
variante). Die Gegenüberstellung von Nachfrage und vorhandenen Potentialflächen zeigt,
dass die Flächenreserven nicht zur Bedarfsdeckung ausreichen. Wenn die Wohnbauflächen nicht in erforderlichem Maße zur Verfügung stehen, wird sich die Situation auf dem
Wohnungsmarkt weiter anspannen. Dies wird eine fortgesetzte dynamische Preisentwicklung zur Folge haben, verbunden mit der Abwanderung eines Teils der Nachfrager ins
Umland und wachsenden Marktzugangsproblemen für Haushalte mit geringem Einkommen. Das Gutachten wurde am 29.10.2015 im Stadtplanungsausschuss vorgestellt.
Die städtebauliche Neuordnung des Areals an der Brunecker Straße soll dieser prekären
Entwicklung entgegenwirken.
Der städtische Bedarf an gewerblichen Bauflächen bis zum Jahr 2025 wurde durch das
Gutachten zur Gewerbeflächenentwicklung Nürnberg 2025 des Gutachters Georg Consulting ermittelt. Dieses Gutachten prognostiziert bis zum Jahr 2025 eine Nachfrage nach
gewerblichen Bauflächen im Umfang von ca. 80 ha (netto) sowie zusätzlich eine Nachfrage nach Logistikflächen im Umfang von ca. 78 ha. Das Gutachten wurde am 12.03.2015
in einer gemeinsamen Sitzung des Stadtplanungsausschusses und des Ausschusses für
Recht, Wirtschaft und Arbeit behandelt.
Im Masterplan Freiraum, bestehend aus dem Leitbild „Kompaktes grünes Nürnberg 2030“
sowie dem gesamtstädtischen Freiraumkonzept, wird die Entwicklung von neuen qualitätvollen Freiräumen als wichtiges Ziel bei langfristigen städtebaulichen Entwicklungen und
kurzfristigen Transformationen definiert. Für die Brunecker Straße wird als entsprechendes Ziel eine „Grüne Mitte“ von ca. 30 ha, inklusive eines 7 – 10 ha großen Stadtteilparks,
formuliert. Der Masterplan Freiraum wurde am 12.03.2014 im Umweltausschuss und am
27.03.2014 im Stadtplanungsausschuss behandelt.
Durch die Entscheidung des Freistaates Bayern für einen Universitätsstandort in Nürnberg
werden zusätzliche/neue Flächenbedarfe für die Ansiedelung einer Hochschule generiert.
Mit der Auswahl des Areals an der Brunecker Straße als Universitätssitz müssen die Flächenbedarfe für die Hochschule innerhalb der Module IIIa, IIIb und IV mit den Bedarfen an gewerblichen Bauflächen abgeglichen werden.
Eigentumsverhältnisse
Die neu zu ordnenden Flächen befinden sich im Besitz der Aurelis Asset GmbH (vertreten
durch Aurelis Real Estate GmbH & Co.KG).
I.4.
ZIELE UND ZWECKE DER PLANUNG
I.4.1.
KONZEPT
Ein 2015 durchgeführter städtebaulicher und landschaftsplanerischer Ideen- und Planungswettbewerb zur „Brunecker Straße (ehem. Südbahnhof)“ in Nürnberg bildet den Ausgangspunkt der zukünftigen Entwicklung des Gesamtareals Brunecker Straße. Gewinner des Wettbewerbs war das Büro West 8 urban design & landscape architecture, Rotterdam.
Deren Planungskonzept stellte die Basis eines auszuarbeitenden Rahmenplans dar. Dieser
bildete wiederum die Grundlage für die erforderlichen Bauleitplanverfahren. Für die Flächennutzungsplanänderung wurde er in die entsprechende Darstellungsweise „übersetzt“.
Auf Grund der aktuellen Bedarfe an Siedlungsflächen für Wohnen und Gewerbe, aber auch
für innerstädtische Freiflächen, sollte die Baurechtsschaffung forciert werden. Deshalb sollten
die einzelnen Planverfahren nicht nacheinander, sondern so weit als möglich zeitparallel
durchgeführt werden. Die Bearbeitung des Gesamtgebietes in Teilabschnitten soll die Baurechtsschaffung zusätzlich beschleunigen.
Das Gesamtareal ist aus gesamtstädtischer Sicht ein Bindeglied zwischen der Nürnberger Innenstadt und dem Volkspark Dutzendteich.
Zentrales Element des Entwurfs von West 8 ist ein Grünzug vom Hasenbuck zum Dutzendteich, bestehend aus einer „Grünen Mitte“ und einem „Aktivpark“.
9
Die „Grüne Mitte“ im Westen dient mit ihren Spielplätzen und den mit Bäumen bestandenen
Rasenflächen vor allem als Nachbarschaftstreff und der Quartiersbildung.
Der „Aktivpark“ im Osten dient mit seinem Sportflächenangebot und mit Raum für lärmintensivere Veranstaltungen der Bewegung. Dieser Parkbereich kann quartiersübergreifend genutzt
werden und steht ähnlich wie der Volkspark Dutzendteich allen Nürnbergern zur Verfügung.
Ein weiterer Grünbereich liegt im Süden des Gebiets, in der Nähe des Rangierbahnhofs. Diese
Grünflächen dienen vorwiegend dem ökologischen Ausgleich und dem Artenschutz.
Die Kleingartensiedlungen am Ende der Brunecker Straße sowie an der Nerzstraße sollen
erhalten werden.
Die Freiräume mit ihren unterschiedlichen Charakteristiken können als Struktur- und Gestaltgerüst für einen langfristig flexiblen Städtebau fungieren.
Nach dem Stufenkonzept von AS&P erstrecken sich zwischen den Grünbereichen Siedlungsgebiete, die in vier selbständige Module unterteilt werden können, für die gemäß Wettbewerbsergebnis von 2015 folgende Nutzungen vorgesehen waren:
Modul 1:
Wohnen am Hasenbuck, südöstlich direkt angrenzend an die Hasenbucksiedlung mit dazugehörigen Gemeinbedarfseinrichtungen wie Schulen, Kindertagesstätten und Spielplätzen etc.
Modul 2:
gewerbliche Bauflächen zwischen der Ingolstädter Straße und dem zentralen Grünzug
Die gewerbliche Nutzung in diesem Bereich soll eine ggf. südlich angrenzende Wohnnutzung von der großflächigen Einzelhandelsnutzung nördlich der Ingolstädter Straße (Möbelhaus) abschirmen. Zudem ist dieser Bereich über die Ingolstädter Straße unmittelbar
an die Münchener Straße angebunden (ohne dass Wohnbereiche tangiert werden) und
eignet sich auch deswegen für gewerbliche Nutzungen mit höherem Verkehrsaufkommen.
Modul 3:
gewerbliche Bauflächen im südlichen Bereich des Gebiets. Dieser Bereich ist durch die
Lärmemissionen des Rangierbahnhofs für Wohnnutzung ungeeignet.
Modul 4:
der zentrale Bereich, dessen künftige Nutzung noch variabel ist
Diese modulare Grundstruktur besitzt ein hohes Maß an Resilienz und ermöglicht diverse Entwicklungsoptionen.
Für das Modul westlich der Brunecker Straße (Modul I) sollen folgende Planungsziele umgesetzt werden:
Das Areal westlich der Brunecker Straße soll eine Ergänzung der bestehenden Wohnsiedlungen Hasenbuck und Rangierbahnhof sein, jedoch über ein eigenständiges und vielfältiges Erscheinungsbild verfügen. Die mit dem Bestand kontrastierende heterogene Gebäudestruktur
soll bei der Eingliederung in die Nachbarschaft helfen.
Außerdem soll sie die Entstehung eines gemischten Quartiers fördern, das auch den Bedürfnissen nach Nahversorgungseinrichtungen der umgebenden Siedlungen Rechnung trägt. Ein
inklusiver, in seinen Nutzungen vielfältiger und breit aufgestellter Stadtteil soll allen Bewohnern
Nürnbergs gleichermaßen als Wohnort zur Verfügung stehen. Grundidee ist eine Stadt der
kurzen Wege mit quartiersnahen Versorgungsangeboten sowie Schulen und Betreuungseinrichtungen.
Um eine adäquate Bevölkerungsdichte zu erhalten wird eine hohe Bebauungsdichte mit einem
Mix unterschiedlicher Wohnformen vorgeschlagen. Diese Dichte soll ein Subzentrum schaffen,
das die umliegenden Wohnquartiere miteinander verknüpft.
Das Quartier soll städtebaulich so geordnet werden, dass dessen Bewohner vor schädlichen
Umwelteinflüssen wie Lärm oder Luftverschmutzung geschützt werden.
Als primäre Erschließung wird die Nutzung von Fahrrad und ÖPNV angestrebt.
Da der Freistaat Bayern, die Stadt Nürnberg und Aurelis in einer Kooperationsvereinbarung
2018 übereingekommen sind, im Entwicklungsgebiet „Brunecker Straße“ die neu zu gründende Universität Nürnberg im Bereich der Module III a, III b und IV anzusiedeln, wird der
Umgriff des FNP-Änderungsverfahrens Nr. 8a entsprechend angepasst.
10
Damit das Verfahren zügig weiterbetrieben werden kann, wird der Änderungsbereich um die
Fläche des Moduls IIIb, welche bisher einer gewerblichen Nutzung zu geführt werden sollte,
reduziert. Dort sollen zukünftig universitäre und ergänzende Einrichtungen durch den Freistaat
Bayern errichtet werden. Details hierfür wird jedoch erst ein für 2019 geplanter Wettbewerb
ergeben.
Die ursprünglichen Planungsziele für Modul I werden durch die angestrebte Universitäts-Ansiedelung nicht tangiert.
I.4.2.
GENDER UND DIVERSITY ASPEKTE
Eine Mischung von Wohnen, Dienstleistung/ Gewerbe und Gemeinbedarfsflächen sowie
Grünflächen versucht den aktuellen Flächenbedarfen gerecht zu werden.
Der entstehende Bedarf an Nahversorgungseinrichtungen sowie Schulen und Betreuungseinrichtungen soll vor Ort abgedeckt werden.
I.4.3.
STANDORTFESTLEGUNG
Das Gesamtgebiet ist hervorragend geeignet, um die städtischen Siedlungsflächenbedarfe für
Wohnen und Gewerbe zumindest teilweise abzudecken. Auch die dringend notwendige städtebauliche Integration und Anbindung der Hasenbucksiedlung an den Volkspark Dutzendteich
wäre ohne eine grundlegende Neuordnung nicht möglich. Die Umsetzung des Moduls I stellt
hierfür den ersten Schritt dar.
Selbst eine Neunutzung der aktuell ungenutzten Flächen und Einzelgrundstücke im Gebiet
würde an dieser funktionalen Schwäche nichts ändern; Grundstückszuschnitte und Erschließungsanlagen genügen nicht annähernd heutigen Anforderungen. Sowohl die Verkehrserschließung als auch die Entwässerungsanlagen sind unzureichend und dringend sanierungsbedürftig.
Erhebliche Vorschädigungen des Geländes durch bereits erfolgte Veränderungen (Rückbau
von Gleisen, Gebäudeabbrüche) am noch nicht hochwertig entwickelten Areal machen die
geplante städtebauliche Entwicklung der Fläche zusätzlich sinnvoll. Ohne eine städtebauliche
Neuordnung des Gesamtareals würde in der Mitte Nürnbergs eine nicht entwickelte bzw. mindergenutzte extrem große Restfläche (Brache) verbleiben, durch die die bestehenden angrenzenden Nutzungen dauerhaft starken Immissionen (wie Lärm) unterworfen wären.
Im Gebiet sowie in den angrenzenden Stadtteilen bestehende bzw. sich evtl. verändernde
Beeinträchtigungen von Schutzbedürfnissen können planerisch mit eingriffsmindernden Maßnahmen bewältigt werden. Die Lärm- und Luftbelastung in dem Planungsbereich würden sich
ohne umweltbezogene und städtebauliche Veränderungen auf einem höheren Niveau befinden. Die nachteiligen Auswirkungen auf den Naturhaushalt werden kompensiert. Eine Realisierung oder Fortentwicklung von Siedlungs- und Gewerbegebieten an anderer Stelle, allerdings ohne vergleichbare Standortvorteile, wäre vermutlich ebenso mit Auswirkungen auf die
Umwelt verbunden.
I.4.4.
PRÜFUNG VON PLANUNGSALTERNATIVEN
Das Stadtgebiet Nürnberg wurde hinsichtlich möglicher Standorte untersucht, die sich ähnlich
wie das Gesamtareal Brunecker Straße eignen, zur Reduzierung des vorhandenen Bauflächendefizites beizutragen.
Es wurde deshalb die Betrachtung des Gesamtgebietes vorgenommen, weil es ein städtebaulich und funktional zusammenhängendes Konstrukt darstellt, und somit eine separate Prüfung
von Alternativen zu einzelnen Teilbereichen nicht zielführend wäre.
Ergebnis der Prüfung war, dass im gesamten Stadtgebiet derzeit keine verfügbaren Flächen
in einer vergleichbaren Größenordnung und mit identischen Standortvorteilen existieren, die
ein ähnliches Potenzial besitzen, einen nicht unerheblichen Teil der Bedarfe an Bauflächen so
zeitnah abzudecken wie das Areal an der Brunecker Straße.
Denn neben der Stadt Nürnberg ist auch die Grundstückseigentümerin gewillt, die Entwicklung
mitzutragen und eine zügige Umsetzung voranzutreiben.
11
Alle denkbaren Planungsalternativen für das Gebiet sind nicht geeignet, die städtischen Ziele
und Flächenbedarfe in gleichem Maße wie die geplante Entwicklung zu erfüllen. Dies gilt insbesondere für das Gebot der Innenentwicklung und der größtmöglichen Schonung des Außenbereichs sowie des sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und Boden (§ 1 Abs.5 S.3
sowie § 1a Abs.2 S.1 BauGB):
Die Variante einer vollständigen Bebauung des Areals ohne Grün- und Freiflächen würde
die Ziele der städtischen Freiraumplanung und die heutigen Anforderungen an hochwertige Wohnsiedlungen und auch Gewerbegebiete ignorieren.
Die Variante, auf Bebauung zu verzichten und das Gebiet einer vollständigen Freiflächennutzung zu zuführen, ließe die städtischen Siedlungsflächenbedarfe unberücksichtigt und
widerspräche dem Gebot der Innenentwicklung (§ 1 Abs.5 S.3 BauGB). Die Finanzierung
wäre völlig unklar, da die erheblichen Kosten für die Aufbereitung des Areals als nutzbare
Grün- und Freifläche nicht durch Einnahmen aus der Veräußerung baureifer
Flächen und Grundstücke gedeckt wären.
Ein Verzicht auf Entwicklung, d.h. die Beibehaltung des bestehenden Zustands, würde
bedeuten, dass vorhandene Potenziale der Fläche hinsichtlich seiner Lage im Stadtgebiet
verschenkt würden und sich z.T. schon vorhandene städtebauliche Missstände, wie die
starke funktionale Schwäche, die das Gebiet heute aufweist, verfestigen könnten und sich
Trading-down-Effekte auch in umliegenden Stadträumen ergeben könnten.
I.5.
INHALT DER ÄNDERUNG
I.5.1.
DERZEIT WIRKSAME DARSTELLUNG
Die Flächen im Bereich des ehemaligen Südbahnhofs zwischen Hasenbucksiedlung und Rangierbahnhof westlich der Brunecker Straße, sind im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt
Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) als gewerbliche Baufläche sowie als Verkehrsfläche/ Bahnanlage dargestellt. Die Fläche westlich der Münchener Straße ist als eine
Grünfläche dargestellt, daran anschließend als Bahnanlage.
Hinzu kommen die Darstellungen einer übergeordneten Freiraumverbindung vom Hasenbuck
zum Volkspark Dutzendteich und die der U-Bahnlinie. Mehrere Flächen im Bereich der Bauflächendarstellungen sind gekennzeichnet als erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet oder als entsprechende Verdachtsflächen.
Die südöstliche Fläche wird von einer Richtfunkstrecke tangiert.
I.5.2.
KÜNFTIGE DARSTELLUNG INKL. KENNZEICHNUNGEN
Die zwei neuen in Ost-West-Richtung verlaufenden breiten Grünflächen werden das „grüne“
Rückgrat des neuen Stadtteils bilden. Der westliche Bereich der südlichen Grünfläche (Ausgleichsfläche „Lichtenreuth naturnah“) wird als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kleingärten dargestellt.
Der nördliche Grünzug soll die Funktion einer öffentlichen Park- und Grünanlage besitzen, der
südliche dem ökologischen und artenschutzrechtlichen Ausgleich sowie der Grünflächenvernetzung dienen. Dieser wird daher als Schwerpunktgebiet der Landschaftsentwicklung und
des Biotopverbundsystems dargestellt werden. (Nutzungsbeschreibung s. I.4.1)
Im nördlichen Grünzug soll eine übergeordnete Freiraumverbindung etabliert werden, die den
Lückenschluss von bestehenden Verbindungen am Hasenbuck und Silberbuck bildet und die
die bisher dargestellte Verbindung entlang der U-Bahnlinie ergänzen soll. Neben der zukünftigen Straßenbahntrasse, die teilweise parallel zur Brunecker Straße entlang deren Ostseite
verlaufen soll, soll zusätzlich eine gliedernde Grünverbindung angelegt werden.
Die bisher dargestellte übergeordnete Freiraumverbindung entlang der U-Bahnlinie vom Hasenbuck zum Volkspark Dutzendteich wird ebenso wie die U-Bahnlinie und Richtfunkstrecke
übernommen. Ihre konkrete Lage wird in nachgelagerten planungsrechtlichen Verfahren festzulegen sein.
Für den Standort einer geplanten Schule und eines Sportplatzes wird eine Fläche für Gemeinbedarf unmittelbar südlich der Ingolstädter Straße mit den Zweckbestimmungen Schule und
sportlichen Zwecken dienende Einrichtung dargestellt.
Nordöstlich davon soll ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel dargestellt werden.
12
Weitere integrierte Einzelhandelsstandorte werden sich in den westlichen Wohnbauflächen
befinden.
Wohnbauflächen werden zwischen der Nerz-/ Brunecker Straße und dem nördlichen Grünzug
sowie im Gebietszentrum südlich dieses Grünzuges dargestellt.
Auf eine Darstellung der noch nicht entwidmeten Brunecker Straße wird verzichtet, da ihre
Entwidmung auf Grund des Entfalls des Widmungsgrundes in absehbarer Zeit erfolgen und
sie Teil der Gebietserschließung werden soll.
Eine Richtfunkstrecke sowie die U-Bahntrasse werden in die Darstellung nachrichtlich übernommen.
Da diverse Grundstücke im Änderungsbereich erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, werden in den einzelnen Nutzflächen Kennzeichnungen vorgenommen, die auf
weitergehende notwendige Untersuchungen bzw. eine entsprechende Berücksichtigung in
nachgelagerten Planungsebenen hinweisen sollen.
Zudem werden alle im Änderungsbereich derzeit vorhandenen bzw. im Rahmen der Bauleitplanverfahren kartierten Schutzgebiete/ -objekte nach § 30 BNatSchG i.V.m. Art. 23 BayNatSchG dargestellt.
Erforderliche Lärmschutzmaßnahmen sollen durch eine textliche Darstellung in der Planlegende vorbereitend gesichert werden. Die konkrete Festlegung und planungsrechtliche Sicherung wird durch rechtsverbindliche Festsetzungen im Bebauungsplan Nr. 4635 (HasenbuckSüd) erfolgen.
I.5.3.
FLÄCHENBILANZ
Die Größe des FNP-Änderungsbereichs beträgt ca. 35 ha und umfasst den nordwestlichen
Teil des Gesamtareals sowie die südliche in Ost-West-Richtung verlaufende, dem ökologischen und artenschutzrechtlichen Ausgleich dienende Grünfläche.
Bisherige Darstellung:
Art der Nutzung
Flächengröße in ha
gewerbliche Baufläche
15,98 ha
Bahnanlage (nördlich)
9,27 ha
Bahnanlage (südlich)
9,31 ha
Grünfläche
Summe
0,17 ha
34,73 ha
Zukünftige Darstellung:
Art der Nutzung
Flächengröße in ha
bisher
Wohnbaufläche
18,27 ha
Gewerbefläche 10,07 ha
Bahnfläche (nördlich) 8,20 ha
Fläche für Gemeinbedarf
1,59 ha
Gewerbefläche
Sonderbaufläche
2,32 ha
Gewerbefläche
3,07 ha
Gewerbefläche 2,00 ha
Bahnfläche (nördlich) 1,07 ha
Grünfläche - Park
Grünfläche - Schwerpunktgebiet Landschaftsentwicklung/ Biotopverbundsystem
(Ausgleich)
Grünfläche - Kleingärten
7,77 ha
Bahnfläche (südlich) 7,60 ha
Grünfläche 0,17 ha
1,47 ha
Bahnfläche (südlich)
Bahnfläche
0,24 ha
Bahnfläche (südlich)
Summe
34,73 ha
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I.6.
PLANRECHTFERTIGUNG /AUSWIRKUNGEN/ ABWÄGUNG
Als wesentliche Auswirkungen der Planung sind zu nennen:
Durch die Konversion einer mindergenutzten, zu großen Teilen brachliegenden innerstädtischen Fläche werden neue innenstadtnahe Siedlungsflächen für Wohnnutzungen
geschaffen. Dadurch wird der Außenbereich geschont (§ 1a Abs.2 BauGB).
Die isolierte randständige Lage der Hasenbucksiedlung wird aufgehoben. Durch die
Wohnbebauung im unmittelbar angrenzenden Modul I wird die Siedlung um eine eigenständige Wohnsiedlungseinheit erweitert; wodurch sich auch genügend Potenzial für
nachhaltig leistungsfähige Nahversorgungsstrukturen bildet. Der Bedarf an Schul- und
Betreuungseinrichtungen wird dabei vor Ort sichergestellt.
Der nördliche Grünzug schafft eine gebietsübergreifende Freiraumverbindung zum Volkspark Dutzendteich und dient der Naherholung. Er ergänzt außerdem das innerstädtische
Grün- und Freiflächenangebot und reduziert damit gleichzeitig das Grünflächendefizit in
der Südstadt. Durch das Konzept des Parks mit vielfältigen Angeboten an Spielplätzen
und Sportflächen wird einer Unterversorgung sowohl im Gebiet als auch in der Umgebung
entgegengewirkt.
Die geplanten Wohnbauflächen werden Lärmimmissionen ausgesetzt sein, auf die mit geeigneten aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen reagiert werden muss.
Da es sich nicht gänzlich ausschließen lässt, dass in allen Bereichen der Wohnbauflächen
die dafür geltenden Lärmgrenzwerte eingehalten werden können, müssen Regelungen
oder Maßnahmen untersucht werden, die der besonderen städtebaulichen Situation einer
urbanen Wohnlage im Einzelfall gerecht werden. Die endgültige Konfliktlösung wird auf
das nachfolgende Verfahren verschoben.
Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung ist der Konflikt sachgerecht lösbar, wenn
die Lärmwerte zur Wahrung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse eingehalten werden
können. Dafür erforderliche Maßnahmen sind konkret zu definieren und verbindlich zu
regeln (durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan mit erläuternden Begründungen und Vereinbarungen im städtebaulichen Vertrag). Details dazu werden in der Begründung des Bebauungsplans entsprechend dargelegt werden.
Im vorliegenden Fall ist nicht zu befürchten, dass der Bauleitplan nicht vollzugsfähig sein
wird (Erforderlichkeit der Planung).
An positiven Auswirkungen auf die Umwelt sind die Beseitigung von Altlasten und Bodenverunreinigungen zu nennen, womit sich auch die Grundwasserqualität verbessern dürfte.
Die angestrebte dezentrale Regenwasserbewirtschaftung wird die gegenwärtige Situation
zusätzlich verbessern.
Der Eingriff in floristisch und faunistisch wertvolle Bereiche im Änderungsbereich durch
die geplanten Wohnbauflächen generiert den Bedarf umfangreicher Ausgleichs- und Kompensationsflächen.
Diese können gebietsintern nur räumlich getrennt von den Naherholungsflächen im Norden in der südlichen Grünfläche („Lichtenreuth naturnah“) gemäß dem beschlossenen
Planungskonzept geschaffen werden, um ihrer Funktion (Grünflächenvernetzung, Artenschutz/ CEF-Maßnahme, Ausgleich für geschützte Biotope, etc.) gerecht werden zu können. Zusätzlich muss gebietsextern eine weitere artenschutzrechtliche FCS-Maßnahme
(Herstellung von großflächigen Ersatzhabitaten für die Zauneidechse und die Schlingnatter) auf Waldflächen der Gemeinde Schwarzenbruck realisiert werden.
Die o.g. Maßnahmen sind unerlässlich für die bauliche Entwicklung des Moduls I.
Die südliche Grünfläche stellt auch zusammen mit anderen Maßnahmen sicher, dass der
avisierte Grünflächenanteil im Gebiet erreicht wird.
Isoliert für das Modul I betrachtet, kann sogar eine Überschreitung verzeichnet werden.
14
I.7.
ZUSAMMENFASSUNG UMWELTBERICHT
Im Bereich des ehemaligen Südbahnhofs an der Brunecker Straße soll das frühere Bahnbetriebsgelände einer neuen Nutzung zugeführt werden. Diese sieht im Gesamtkonzept eine Mischung aus Wohnen, Dienstleistung/Gewerbe sowie Grünflächen vor. Hierzu wurde im Ausschuss für Stadtplanung (AfS) am 28.04.2016 ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4600 eingeleitet und parallel am 26.04.2017 im Stadtrat die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans (Änderung 8a) beschlossen.
Die flächenhaften Darstellungen von gewerblichen Bauflächen und Verkehrsflächen/ Bahnanlagen im wirksamen Flächennutzungsplan im Bereich der Brunecker Straße entsprechen nicht
mehr den aktuellen Erfordernissen des Bahnbetriebs, den Nutzungsabsichten des Eigentümers und der Beschlusslage des Stadtrates der Stadt Nürnberg.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die angestrebte Nutzung ist die
Aufstellung von Bebauungsplänen erforderlich, die gemäß § 8 Abs.2 BauGB aus dem FNP
entwickelt sein müssen. Da der wirksame FNP im Bereich der Brunecker Straße nicht die angestrebte Entwicklung darstellt, wird dessen Teilbereichs-Änderung notwendig. Mit der vorliegenden Änderung werden im Planungsbereich im Wesentlichen die bisherigen Darstellungen
als gewerbliche Baufläche und Bahnfläche in Wohnbaufläche, Grünfläche und Gemeinbedarfsfläche geändert. Mit dieser Änderung ist es dann möglich, den Bebauungsplan Nr. 4635
aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.
Der vorliegende Umweltbericht wurde zur ersten FNP-Teiländerung (8a. Änderung) erstellt
und ermittelt den Umweltzustand sowie dessen voraussichtliche Entwicklung im Änderungsbereich und die Schutzgüter, die im Zuge der geplanten Nutzungsänderungen erheblich beeinflusst werden. Für die weitere Entwicklung werden die wesentlichen Auswirkungen der Planung angeführt und die Erforderlichkeit konkreter Maßnahmen formuliert, die im Sinne einer
nachhaltigen Entwicklung den nachteiligen Umweltauswirkungen entgegenwirken (vgl. Kapitel
4. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen). Die detaillierte Auflistung der vorgesehenen Maßnahmen sowie die Sicherung durch
Bebauungsplanfestsetzung und vertragliche Regelungen (Städtebaulicher Vertrag) erfolgt im
Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4635 und des zugehörigen Umweltberichts.
Für die Schutzgüter Boden, Wasser, Landschaft, Mensch/ Erholung, Luft, Klima sowie
Kultur-/ Sachgüter sind bei Einhaltung entsprechender Maßnahmen keine erheblich nachteiligen Auswirkungen zu erwarten. Durch die umfangreichen Bodensanierungen wird hinsichtlich
der Bodenbelastung durch Schadstoffe eine wesentliche Verbesserung erreicht, wodurch die
Kontamination des Grundwassers reduziert werden kann. Die angestrebte dezentrale Regenwasserbewirtschaftung wirkt sich positiv aus und ist als Verbesserung im Vergleich zur gegenwärtigen Situation anzusehen. Durch die städtebauliche Neuordnung mit der Schaffung von
öffentlichen Grün- und Freiflächen ist eine wesentliche Verbesserung des Orts- und Landschaftsbildes verbunden. Weiterhin ergibt sich hierdurch ebenfalls eine Neuschaffung von Erholungsfunktionen für den Menschen. Wesentliche großräumige bioklimatische Auswirkungen
sind durch die angestrebte Nutzungsänderung/Bebauung nicht zu erwarten. Die nachteiligen
bioklimatischen Auswirkungen innerhalb des Änderungsbereiches können durch verschiedene
Maßnahmen vermindert werden.
Für das Schutzgut Mensch/ Lärmbelastung sind im Zuge der geplanten Nutzungsänderungen
erheblich nachteilige Auswirkungen festzustellen, da verschiedenster Gewerbe- und Verkehrslärm von innen und außen auf den Änderungsbereich einwirkt. Hier sind auf Ebene des Bebauungsplans Nr. 4635 verbindliche Maßnahmen zur Verminderung der Lärmbelastung vorzusehen, so dass insgesamt gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse im Tag- und Nachtzeitraum erreicht werden.
Für die Schutzgüter Pflanzen und Tiere sind mit der Umsetzung der Planung im Zuge der
geplanten Nutzungsänderungen erheblich nachteilige Auswirkungen festzustellen. Für beide
Schutzgüter gilt es, die Eingriffe durch Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen zu reduzieren bzw. zu kompensieren. Der anfallende Bedarf in Bezug auf den ökologischen Ausgleich gemäß § 1a BauGB (naturschutzrechtliche Eingriffsregelung), den Ausgleich
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für die Überplanung von gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. Art. 23 BayNatSchG geschützten Biotopflächen sowie auf den artenschutzrechtlichen Ausgleich soll im Bereich der südlichen Ausgleichsfläche „Lichtenreuth naturnah“ sowie auf einer plan-/stadtgebietsexternen Ausgleichsfläche abgedeckt werden. Weiterhin werden durch die Planung Waldflächen überplant; der
weitere Umgang wird diesbezüglich auf Ebene des Bebauungsplans Nr. 4635 abgearbeitet.
Darüber hinaus werden in Folge der Umsetzung der Planung Verbotstatbestände nach
§ 44 Bundesnaturschutzgesetz erfüllt. Das Vorhaben kann nur durch eine Ausnahmegenehmigung zugelassen werden, welche von der Regierung von Mittelfranken mit Datum vom
25.06.2018 erteilt wurde. Erforderliche Vermeidungs-, CEF- und Kompensationsmaßnahmen
(FCS) werden entsprechend auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung (B-Plan Nr. 4635)
detailliert dargestellt.
Umweltbelang/Schutzgut
Boden
Wasser
Pflanzen
Tiere
Landschaft
Mensch /menschl. Gesundheit
Erholung
Lärmbelastung
Luft
Störfallvorsorge
Klima
Kultur- und Sachgüter
Bewertung der Auswirkungen
nicht erheblich
nicht erheblich
erheblich nachteilig
erheblich nachteilig
nicht erheblich
nicht erheblich
erheblich nachteilig
nicht erheblich
nicht betroffen
nicht erheblich
nicht erheblich
Tabelle 3: Zusammenfassende Bewertung
Nürnberg, den 15.08.2018
Stadtplanungsamt
gez. i.V. P. Faßbender
Leiter Stadtplanungsamt
16
Ö 3
Umweltprüfung
in der Bauleitplanung
8a. Änderung des FNP/LP
Umweltbericht
Stand: 10.08.2018
Geltungsbereich – Luftbildausschnitt
Quelle der Kartengrundlage: Bay. Vermessungsverwaltung, 2014
Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans
Inhalt
1.
Einleitung ................................................................................................................... 3
1.1
Ziele der Änderung 8a des Flächennutzungsplans ............................................. 4
1.2
Ziele des Rahmenplans / Gesamtentwicklung Brunecker Straße........................ 5
1.3
Plangrundlagen .................................................................................................. 7
2.
Bestandsanalyse und Bewertung der Umwelt-auswirkungen / Prognose bei
Durchführung der Planung ....................................................................................... 11
2.1
Boden ............................................................................................................... 11
2.2
Wasser ............................................................................................................. 14
2.3
Pflanzen, Tiere ................................................................................................. 18
2.3.1
Pflanzen .................................................................................................... 18
2.3.2
Tiere .......................................................................................................... 22
2.4
Landschaft ........................................................................................................ 25
2.5
Mensch, menschliche Gesundheit .................................................................... 26
2.5.1
Erholung .................................................................................................... 26
2.5.2
Lärmbelastung........................................................................................... 27
2.5.3
Störfallvorsorge ......................................................................................... 31
2.6
Luft ................................................................................................................... 31
2.7
Klima ................................................................................................................ 32
2.8
Kultur- und Sachgüter....................................................................................... 34
3.
Prognose bei Nichtdurchführung der Planung / Nullvariante .................................... 36
4.
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger
Umweltauswirkungen............................................................................................... 37
4.1
Ausgleich (Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung) ......................................... 38
4.2
Europäischer und nationaler Artenschutz ......................................................... 40
5.
Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Fauna-Flora-Habitat) und europäische
Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes ............................... 43
6.
Geprüfte Alternativen ............................................................................................... 43
7.
Methodik / Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken ................................. 44
8. Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) ............................................................... 48
9. Zusammenfassung ..................................................................................................... 49
Anhang:
-
Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen
Anlagen:
-
Anlage 1:
Anlage 2:
Anlage 3:
Anlage 4:
-
Anlage 5:
Lage der vorhandenen Grundwassermessstellen
Lage der Grundwassermessstellen mit genaueren Infos
Biotop- und Nutzungstypen im Bestand
Gesetzlich geschützte Biotope (§ 30 BNatSchG) - Biotope gemäß
Bayerischer Biotopkartierung
Fauna - Fundorte, Nachweis- und Untersuchungsflächen
2
Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans
1.
Einleitung
Für die Flächen im Bereich des ehemaligen Südbahnhofs an der Brunecker Straße wurde
am 28.04.2016 das Bebauungsplan (B-Plan)-Verfahren Nr. 4600 im Ausschuss für Stadtplanung (AfS) eingeleitet. Nun erfolgt aus diesem Gesamtgebiet herausgelöst die Aufstellung des ersten Teilbebauungsplans Nr. 4635 „Hasenbuck Süd“. Parallel zu diesem ersten
Teil-B-Plan wird nun auch der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) mit integriertem
Landschaftsplan der Stadt Nürnberg für einen ersten Teilbereich (8a. Änderung) geändert,
da die geplante Nutzung bzw. Bebauung den derzeitigen Darstellungen widerspricht. Der
Beschluss zur Einleitung des FNP-Änderungsverfahrens erfolgte am 26.04.2017 im Stadtrat.
Der Änderungsbereich der hiesigen Teiländerung umfasst ein Gebiet von ca. 35 ha und
liegt in der Gemarkung Gibitzenhof. Der Geltungsbereich der hiesigen FNP-Änderung umfasst neben dem kompletten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4635 (Modul I und
die südliche Grünfläche „Lichtenreuth naturnah“) auch eine kleine Bahnfläche im Süden
sowie den bestehenden Einzelhandelsbetrieb an der Ingolstädter Straße. Vgl. hierzu auch
die Beschreibung des Änderungsbereiches in der Begründung zur 8a. Änderung des
Flächennutzungsplans.
Im Rahmen der FNP-Änderung ist nach § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung nach Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen und ein Umweltbericht für den dargelegten Änderungsbereich zu erstellen. Da die formalen Voraussetzungen dafür vorliegen, erfolgt dies
nach den Vorgaben des BauGB a.F. (§ 245c (1) BauGB n.F.).
Die frühere Nutzung des Gebietes als Bahnbetriebsfläche wurde inzwischen vollständig
aufgegeben, Gebäude teilweise rückgebaut und die Flächen überwiegend von der eisenbahnrechtlichen Widmung freigestellt (entwidmet). In Teilbereichen befindet sich im Änderungsbereich aktuell noch gewerbliche Nutzung.
Im Jahr 2004 wurde für die Flächen zwischen der Stadt Nürnberg sowie dem Eigentümer
Deutsche Bahn AG sowie der aurelis Real Estate GmbH & Co. KG eine Rahmenvereinbarung über die Entwicklung unterzeichnet. Dabei wurde als gemeinsames Nutzungsziel
die Entwicklung als Gesamtkonzept mit einer Mischung von Wohnen, Dienstleistung/
Gewerbe sowie Grünflächen vereinbart.
In einer weiteren Vereinbarung zur städtebaulichen Entwicklung „Brunecker Straße“ wurde
2014 eine etappenweise Entwicklung auf Grundlage eines Stufenkonzepts des Büros
Albert Speer & Partner (AS&P) sowie die Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs festgelegt. Dieser städtebauliche Wettbewerb wurde in 2015 abgeschlossen und
bildet nun zusammen mit dem in Aufstellung befindlichen ersten Teilbebauungsplan Nr.
4635 die Grundlage für die hiesige Teiländerung des FNP (8a. Änderung).
Die Umweltprüfung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren zur Berücksichtigung der
Umweltbelange in der Bauleitplanung. Untersuchungsgegenstand sind die in § 1 Abs. 6 Nr.
7 Baugesetzbuch (BauGB) aufgelisteten Umweltbelange, der Naturhaushalt, die Landschaftspflege sowie die ergänzenden Vorschriften zum Umweltschutz nach § 1a Abs. 2, 3
und 5 BauGB. Auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung (übergeordnete Planungsebene) werden in der Umweltprüfung nicht die konkreten Auswirkungen durch die Realisierung des Vorhabens bewertet. Dies erfolgt dann auf der Ebene des Bebauungsplans
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Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans
(verbindliche Bauleitplanung). Die hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen zu bewertende
Planung ist auf Ebene des Flächennutzungsplans die Änderung der Darstellung der
Flächennutzungskategorien. Im vorliegenden Fall umfasst dies somit im Wesentlichen die
Änderung von gewerblichen Bauflächen und Bahnflächen zu Wohnbauflächen, Gemeinbedarfsfläche, Sonderbaufläche und Grünflächen.
Die in der Umweltprüfung ermittelten Umweltauswirkungen werden im Umweltbericht nach
§ 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB beschrieben und bewertet. Die Anlage 1 zum Baugesetzbuch
enthält eine Handlungsanweisung für die Umweltprüfung und damit auch für die Gliederung
des Umweltberichts eine geeignete Orientierungshilfe. Der Umweltbericht ist Teil der Begründung einer Bauleitplanung und begleitet somit das Aufstellungsverfahren bis zum
Satzungsbeschluss. Die verschiedenen Ziele einer Bauleitplanung müssen gegeneinander
und untereinander gerecht abgewogen werden (§ 1 Abs. 7 BauGB). Das im Umweltbericht
dargestellte Ergebnis der Umweltprüfung ist in der Abwägung unter den Belangen nach
§ 1 Abs. 6 BauGB zu berücksichtigen.
In den nachfolgenden Kapiteln wird zur Beschreibung der Bezugsfläche der jeweiligen Ausführungen die Begrifflichkeiten „Änderungsbereich“ und „Untersuchungsgebiet“ / „Gesamtgebiet Brunecker Straße“ verwendet. Mit „Untersuchungsgebiet / Gesamtgebiet Brunecker
Straße“ ist das Gesamtentwicklungsgebiet Brunecker Straße gemeint, welches dem eingeleiteten Bebauungsplan Nr. 4600 entspricht. Mit „Änderungsbereich“ ist der Geltungsbereich der hiesigen 8a. Änderung des Flächennutzungsplans gemeint, welcher ein Teilbereich dieses Gesamtgebietes ist. Davon weiterhin abzuheben ist der Geltungsbereich
des ersten Teilbebauungsplans Nr. 4635, welcher überwiegend mit dem Änderungsbereich
der 8a. FNP-Änderung übereinstimmt.
1.1
Ziele der Änderung 8a des Flächennutzungsplans
Die flächenhaften Darstellungen von gewerblichen Bauflächen und Verkehrsflächen /
Bahnanlagen im wirksamen Flächennutzungsplan im Bereich der Brunecker Straße entsprechen nicht mehr den aktuellen Erfordernissen des Bahnbetriebs, den Nutzungsabsichten des Eigentümers und der Beschlusslage des Stadtrates der Stadt Nürnberg.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die angestrebte Nutzung ist
die Aufstellung von Bebauungsplänen erforderlich, die gemäß § 8 Absatz 2 BauGB aus
dem FNP entwickelt sein müssen. Da der wirksame FNP im Bereich der Brunecker Straße
nicht die angestrebte Entwicklung darstellt, wird dort dessen Änderung notwendig.
Der aktuelle Bedarf an Flächen für Wohnen und innerstädtische Freiflächen erfordert zudem eine möglichst zügige Baurechtsschaffung.
Um dies forcieren zu können, werden die eingeleiteten Verfahren (8. FNP-Änderung und
B-Plan Nr. 4600) für das Gesamtareal in einzelne Teilverfahren gesplittet.
Aus dem am 28.04.2016 eingeleiteten Bebauungsplan Nr. 4600 für das Gesamtgebiet
wurde für einen ersten Teil bereits der Bebauungsplan Nr. 4635 – Hasenbuck Süd herausgelöst und weiterbearbeitet. Analog dazu wird das FNP-Änderungsverfahren 8a für den
Bereich Brunecker Straße West durchgeführt.
4
Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans
Die hiesige erste Teiländerung des FNP (8a. Änderung) umfasst nun das Modul I, den
westlichen Teilbereich des zentralen Parks („Grüne Mitte“) sowie den Kleingarten am Ende
der Brunecker Straße und die südliche Grünfläche „Lichtenreuth naturnah“. Weiterhin
wurde der bestehende Einzelhandelsstandort im Norden (Eckbereich Ingolstädter und
Brunecker Straße) in die Änderung einbezogen.
Die Ziele und Inhalte des Rahmenplans (vgl. Kap. 1.2) werden auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Landschaftsplan) entsprechend des hier möglichen Regelungsumfangs dargestellt.
Eine detailliertere Beschreibung der Planungsziele und der Inhalte der ersten FNPTeiländerung können der Begründung zur 8a. Änderung entnommen werden.
1.2
Ziele des Rahmenplans / Gesamtentwicklung Brunecker Straße
Der städtebauliche und landschaftsplanerische Ideen- und Planungswettbewerb „Brunecker Straße (ehem. Südbahnhof)“ wurde vom Büro „West 8 urban design & landscape
architecture b.v.“, Rotterdam gewonnen. Deren Planungskonzept stellt die Basis für den
Rahmenplan dar, wobei zwei Varianten weiterentwickelt werden sollen – eine mit dem
Schwerpunkt Wohnen und eine mit dem Schwerpunkt Gewerbe im Bereich eines sogenannten „Jokermoduls“ (Modul IV). Für die erste Teiländerung des FNP (8a. Änderung) ist
diese Variantendiskussion nicht von Bedeutung, da das Modul IV außerhalb des Änderungsbereichs liegt.
Das Untersuchungsgebiet ist auf übergeordneter Ebene ein Bindeglied zwischen der Nürnberger Innenstadt zum Volkspark Dutzendteich. Zentrales Element des Rahmenplans ist
deshalb ein Grünzug vom Hasenbuck zum Dutzendteich, bestehend aus einer „Grünen
Mitte“ und einem „Aktivpark“. Dabei dient die „Grüne Mitte“ im Westen mit ihren Spielplätzen und mit Bäumen bestandenen Rasenflächen vor allem als Nachbarschaftstreff und der
Quartiersbildung.
Der „Aktivpark“ im Osten dient mit seinem Sportflächenangebot und mit Raum für lärmintensivere Veranstaltungen der Bewegung. Dieser Parkbereich kann quartiersübergreifend genutzt werden und steht ähnlich wie der Volkspark Dutzendteich allen Nürnbergern
zur Verfügung.
Ein weiterer Grünbereich liegt im Süden des Gebiets („Lichtenreuth naturnah“), in der Nähe
des Rangierbahnhofs. Diese Grünflächen dienen insbesondere dem ökologischen Ausgleich und dem Natur- und Artenschutz.
Die Kleingartensiedlung am südlichen Ende der Brunecker Straße wird erhalten.
Die Freiräume mit ihren unterschiedlichen Charakteristika können als Struktur- und
Gestaltgerüst für einen langfristig flexiblen Städtebau fungieren.
Zwischen den Grünbereichen erstrecken sich Siedlungsgebiete, die nach dem Stufenkonzept von AS&P in vier selbständig erschlossene Module unterteilt werden können:
•
Modul I bzw. Modul I+:
Wohnen am Hasenbuck, südöstlich direkt angrenzend an die Hasenbucksiedlung.
In der Fortschreibung des Rahmenplans wurde Modul I bis zur östlichen Kante der
5
Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans
Brunecker Straße erweitert, so dass Modul II dann nur noch bis zur Brunecker
Straße reicht. Diese Erweiterung wurde dann Modul I+ genannt.
•
Modul II:
Gewerbliche Bauflächen zwischen der Ingolstädter Straße und dem zentralen
Grünzug.
Die gewerbliche Nutzung in diesem Bereich schirmt eine ggf. südlich angrenzende
Wohnnutzung von der großflächigen Einzelhandelsnutzung nördlich der Ingolstädter Straße (Möbelhaus mit Großparkplatz und Parkhaus) ab. Zudem ist dieser Bereich über die Ingolstädter Straße unmittelbar an die Münchener Straße angebunden (ohne dass Wohnbereiche tangiert werden) und eignet sich auch deswegen für
gewerbliche Nutzungen mit höherem Verkehrsaufkommen.
•
Modul III:
Gewerbliche Bauflächen im südlichen Bereich des Gebiets. Dieser Bereich ist
durch die Lärmemissionen des Rangierbahnhofs für Wohnnutzung ungeeignet.
•
Modul IV („Jokermodul“):
Der zentrale Bereich, dessen künftige Nutzung noch unbestimmt/ variabel ist; denkbar sind sowohl Wohnen als auch Gewerbe/ Dienstleistung.
Zwei alternative Entwürfe, die beide gleichberechtigt in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung präsentiert werden, tragen dem Rechnung.
Folgende Planungsziele sollen dabei umgesetzt werden:
Das Areal rund um die Brunecker Straße soll eine Ergänzung der bestehenden Wohnsiedlungen Hasenbuck und Rangierbahnhof bilden, jedoch über ein eigenständiges und vielfältiges Erscheinungsbild verfügen. Wesentliches Ziel durch diesen Teilbereich ist vorrangig die Minderung des starken Wohnungsdrucks im Stadtgebiet.
Außerdem soll die Entstehung eines gemischten Quartiers gefördert werden, das auch den
Bedürfnissen nach Ausbildungsplätzen, Arbeitsplätzen und Nahversorgungseinrichtungen
der umgebenden Siedlungen Rechnung trägt. Ein integrierter Stadtteil soll allen Bewohnern Nürnbergs gleichermaßen als Wohn- und Arbeitsort zur Verfügung stehen. Grundidee
ist eine Stadt der kurzen Wege mit quartiersnahen Versorgungsangeboten.
Um eine adäquate Bevölkerungsdichte zu erhalten, wird eine kompakte Bebauungsdichte
mit einem Mix unterschiedlicher Wohn- und Arbeitsformen vorgeschlagen. Diese Dichte
soll ein Subzentrum schaffen, das die umliegenden Wohnquartiere miteinander verknüpft.
Das Quartier soll aus den oben beschriebenen Modulen entwickelt werden, wobei die
Übergangsbereiche der einzelnen Module von Funktionsmischung geprägt sein sollen, damit ein fließender Übergang zwischen ihnen entstehen kann. Es soll so errichtet werden,
dass seine Bewohner vor schädlichen Umwelteinflüssen (insbesondere Lärm) geschützt
werden.
Die Entwicklung des Gesamtareals ist in einem schrittweisen Vorgehen in den beschriebenen Modulen vorgesehen.
Für die Erschließung wird ein möglichst hoher Anteil von Fahrrad- und ÖPNV-Nutzung
durch die Erweiterung des Straßenbahnnetzes mit einer neuen Trasse durch das Untersuchungsgebiet angestrebt.
6
Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans
Im Stadtplanungsausschuss vom 19.07.2018 wurde eine Fortentwicklung des Wettbewerbsergebnisses bzw. des Rahmenplans beschlossen. Hiernach werden nun für Modul II
die Entwicklung eines urbanen Wohngebietes sowie für die Module IIIa, IIIb und IV eine
universitäre sowie entsprechend arrondierte Nutzungen angestrebt. Der Verlauf der Straßenbahntrasse wurde im Zuge der Rahmenplanfortschreibung ebenfalls an die aktuellen
Entwicklungen angepasst. So verläuft diese Trasse nun bis zum Südende des Parks parallel zur Brunecker Straße, durchläuft dann das Modul IV und weiterführend parallel zur
Münchener Straße nach Süden.
Abb. 1: Rahmenplan
Änderungsbereichs
1.3
(Stand:
04.05.2018)
mit
Überlagerung
des
8a-FNP-
Plangrundlagen
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan
(FNP) ist der hiesige Änderungsbereich überwiegend als Verkehrsfläche („Bahnanlagen“)
und gewerbliche Baufläche dargestellt. Neben diesen flächenhaften Darstellungen enthält
der FNP auch überlagernde Darstellungen. So sind innerhalb des Änderungsbereichs zwei
Altlastenbereiche (davon eine Verdachtsfläche) gekennzeichnet. Als landschaftsplaneri-
7
Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans
sche Zielaussage ist am südlichen Rand eine übergeordnete Freiraumverbindung dargestellt, welche den Bereich Dutzendteich über den Änderungsbereich hinweg an die Grünfläche Hasenbuck bzw. das Wohngebiet verbinden soll.
Der Masterplan Freiraum – Gesamtstädtisches Freiraumkonzept Nürnberg sieht das
Gesamtgebiet Brunecker Straße als Schwerpunktraum mit prioritärem Freiraumentwicklungsbedarf. So soll in diesem zukünftigen großen Siedlungsschwerpunkt, welcher in
Nachbarschaft zu Quartieren liegt, welche stellenweise einen sehr geringen Grün- und
Parkanlagenbestand aufweisen, die Freiraumentwicklung prioritär sein. Ein Ziel soll hierbei
auch die Förderung einer guten Erreichbarkeit der neuen Freiräume für die angrenzenden,
mit Parkanlagen unterversorgten Quartiere im Umkreis von ca. 1 km sein.
Neben der generellen Schaffung von Freiraum wird das Untersuchungsgebiet auch als
Schwerpunktraum mit hohem Handlungsbedarf für generationsübergreifende / integrierte
Maßnahmen im Freiraum und den gezielten Ausbau von jugendgerechten Freiräumen angesehen. In den angrenzenden Quartieren mit einer geringen Grün- und Parkanlagenausstattung überschneiden sich ein hoher Seniorenquotient und ein hoher Jugendquotient.
Diese zwei Altersgruppen stellen zum Teil sehr gegensätzliche Nutzungsansprüche an den
vorherrschenden knappen Freiraum.
Das räumliche Konzept des Masterplans Freiraum sieht diesen Freiraum als wesentlichen
Impulsgeber zur Standortqualität, welcher in die Stadtentwicklung der Brunecker Straße
integriert werden muss. Das übergeordnete Freiraumthema für die Brunecker Straße ist
eine neue Parkanlage „Grüne Mitte“.
Darüber hinaus wird das Untersuchungsgebiet als Schwerpunktraum mit hohem Handlungsbedarf zur Stärkung der Biodiversität und des Biotopverbundsystems in der Stadt (Biotopkomplex magere Trockenstandorte) angesehen.
Der Aktionsplan „Kompaktes Grünes Nürnberg 2020“ sieht für das Gesamtgebiet Brunecker Straße eine neue Parkanlage im Sinne eines „Stadtteilparks Brunecker Straße“ vor.
Der westliche Teil dieser neuen Parkanlage befindet sich im hiesigen Änderungsbereich.
Das Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept „Nürnberg Südost“ aus dem Jahr 2015
sieht das Untersuchungsgebiet als wesentliche Schnittstelle zwischen Innenstadt, Volkspark Dutzendteich und Langwasser. Dabei gilt es, das lückige Fußwegenetz zu schließen
und eine Grünverbindung als urbane Parklandschaft zwischen Dutzendteich und Hasenbuck zu schaffen. Weiterhin wird der damit verbundene Ausbau des ÖPNVs als Chance
gesehen sowie die Möglichkeit zur Schaffung von Sozial- und Bildungsinfrastrukturen und
neuen gewerblichen Flächen.
Der Bebauungsplan Nr. 4444 (rechtsverbindlich) grenzt nordöstlich an den Änderungsbereich. Der ebenfalls nördlich befindliche Bebauungsplan Nr. 4335 wurde eingeleitet, aber
bisher nicht fortgeführt. Im Kreuzungsbereich der Ingolstädter Straße und der Nerzstraße
grenzt der Bebauungsplan Nr. 3809 (rechtsverbindlich) an.
Parallel zu dieser FNP-Teiländerung (8a. Änderung) wird bereits der erste Teilbebauungsplan Nr. 4635 „Hasenbuck Süd“ aufgestellt, welcher das Modul I bzw. I+ sowie den Bereich
„Lichtenreuth naturnah“ im Süden umfasst.
8
Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans
Faunistische Angaben nach der Artenschutzkartierung (ASK):
Es wird auf Kapitel 2.3 (Pflanzen, Tiere) verwiesen.
Gemäß den Ergebnissen der Stadtbiotopkartierung 2008 bestehen innerhalb des
Änderungsbereichs folgende geschützte Biotopflächen gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. Art.
23 BayNatSchG sowie kartierte Biotope:
Geschützte Biotopflächen
N-1397-001
N-1397-002
N-1397-003
Sandmagerrasen und andere Trockenbiotope
im Bereich Brunecker Straße
Sandmagerrasen und andere Trockenbiotope
im Bereich Brunecker Straße
Sandmagerrasen und andere Trockenbiotope
im Bereich Brunecker Straße
Biotope der Stadtbiotopkartierung innerhalb des Änderungsbereiches:
N-1396-001
N-1396-002
N-1398-001
N-1398-002
N-1398-003
N-1398-004
N-1403-004
N-1404-003
N-1404-004
Ruderalfluren und Gehölze auf Bahnbrachen nördlich Ausbesserungswerk
Brachflächen westlich und südlich Brunecker Straße
Brachflächen westlich und südlich Brunecker Straße
Brachflächen westlich und südlich Brunecker Straße
Brachflächen westlich und südlich Brunecker Straße
Brachflächen westlich und südlich Brunecker Straße
Gehölze zwischen Münchener Straße und Bahngelände
an der Brunecker Straße
Ruderalfluren auf Bahnflächen südwestlich der Brunecker Straße
Ruderalfluren auf Bahnflächen südwestlich der Brunecker Straße
Eine aktualisierte Bestandsaufnahme der Biotope und der geschützten Biotope findet sich
in Kapitel 2.3.1 Pflanzen.
Bedeutsame Lebensräume im Änderungsbereich nach Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) der Stadt Nürnberg aus dem Jahr 1996:
ABSP Nr. 664
ABSP Nr. 840
„landesweit bedeutsamer
(Trocken-) Lebensraum“
„landesweit bedeutsamer
(Trocken-) Lebensraum“
Sandmagerrasen, Rohboden-Bereiche
und Gehölze
Sandmagerrasen, Rohboden-Bereiche
und Gehölze
Im Süden an den Änderungsbereich angrenzende Lebensräume des Arten- und Biotopschutzprogramms (ABSP):
ABSP Nr. 830
„landesweit bedeutsamer
(Trocken-) Lebensraum“
Gehölz/Wald
Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile und
Naturdenkmäler sowie Wasserschutzgebiete sind nicht vorhanden.
9
Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans
Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) oder Europäische Vogelschutzgebiete (SPA-Gebiete) 1 sind von der Planung nicht betroffen.
1
die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (FFH = Fauna-Flora-Habitat / SPA = Special Protected Areas)
10
Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans
2.
Bestandsa nalyse und Bew ertung der Umw elt auswirkungen / Prognose bei Durchführung der Planung
2.1
Boden
Ausgangssituation
Gemäß den Angaben der geologischen Karte von Bayern (1:50.000, Hrsg.: Landesamt für
Umwelt) sowie den bestehenden Voruntersuchungen liegt der Änderungsbereich im Bereich quartärer Lockergesteine des Urpegnitztales, die von den Ablagerungen des Keupers, bestehend aus Buntsandstein bzw. Blasensandstein, unterlagert werden. Die quartären Ablagerungen bestehen im Wesentlichen aus feinkörnigen pleistozänen Ablagerungen aus Flugsand über zumeist sandigen bis sandig-kiesigen Terrassenablagerungen
(Hochterrasse der Pegnitz). Z.T. treten auch gröbere Sedimente in Form von fluviatilen
Schotterablagerungen auf. Die unterlagernden Sedimente des Keupers setzen sich aus
mittel- bis grobkörnigen Sandsteinen (Buntsandstein bzw. Blasensandstein) zusammen, in
die bereichsweise Mergel- und Tonlagen zwischengeschaltet sind. Die Keuperoberfläche
ist als ein erosionsgeprägtes Rinnensystem ausgebildet, welches von den quartären Sedimenten vollständig aufgefüllt wurde. Die Mächtigkeit der quartären Ablagerungen schwankt
zwischen 10 bis 40 m (im Mittel ca. 15 m).
Gemäß den Ergebnissen der Voruntersuchungen (CAMPUS, 2016: Rahmenkonzept zur
Sanierung und Verwertung) steht im nur teilweise versiegelten Untersuchungsgebiet flächig eine anthropogene Auffüllung an. Diese setzt sich aus Sanden bzw. sandigen Kiesen
mit wechselnden Anteilen an Fremdbestandteilen (u.a. Bauschutt, Ziegelbruch, Gleisschotter, Schlacke) zusammen und erreicht Mächtigkeiten bis zu max. 5 m. Im Mittel liegt die
Auffüllungsmächtigkeit bei weniger als 1 m. Das Auffüllungsmaterial weist großflächig abfallrechtlich relevante Bodenbelastungen auf. Als Schadstoffparameter sind hierbei im Wesentlichen polyzyklisch aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW) und Schwermetalle (SM) zu nennen. In sehr begrenzten Teilbereichen liegen
neben den abfallrechtlichen Belastungen des Auffüllungskörpers auch nutzungsbedingte
Boden- / Bodenluft- und Grundwasserverunreinigungen vor, die teilweise bereits saniert
wurden bzw. derzeit noch saniert werden. Zusätzlich zu den bereits v.g. Schadstoffen sind
als sanierungsrelevante Schadstoffe auch leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe
(LHKW) zu nennen. Die Sanierungen wurden bzw. werden von verschiedenen Sanierungspflichtigen (v.a. Mieter von Teilflächen, DB AG) durchgeführt. Die derzeit noch sanierungsrelevanten Teilbereiche umfassen inzwischen aber nur noch räumlich sehr begrenzte Flächen des Gesamtgebietes Brunecker Straße. Innerhalb des Änderungsbereiches befinden
sich keine derartigen Flächen.
In Zusammenschau aller Erkenntnisse ist davon auszugehen, dass im Zuge der Flächenkonversion fast ausschließlich abfallrelevante Bodenbelastungen zu berücksichtigen sind,
während altlastenrelevante Boden-, Bodenluft- und Grundwasserkontaminationen im
Sinne des BBodSchG lediglich in Teilbereichen vorliegen. Im FNP sind gem. § 5 Abs. 3 Nr.
3 BauGB für bauliche Nutzungen vorgesehene Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, zu kennzeichnen. Im Änderungsbereich ist eine
hinweisliche Kennzeichnung an den relevanten Stellen vorgesehen. Aufgrund der groben,
übergeordneten Planungsebene kann keine kleinteilige Darstellung von Flächen erfolgen.
11
Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans
Diese kleinteiligere Betrachtung mit dem Aufzeigen und der Kennzeichnung exakter Flächen muss auf der nachfolgenden Ebene des Bebauungsplans (BP Nr. 4635) erfolgen.
Relevant sind hier dann Flächen, die Überschreitungen relevanter Prüf-, Richt- und Zuordnungswerte2 aufweisen. Des Weiteren sind Flächen zur Kennzeichnung relevant, für die
erheblichen Restbelastungen aufgrund der beim Umweltamt vorliegenden Kenntnisse aus
der Altlastenbearbeitung zu erwarten sind (v.a. ehemalige Tankläger und Schrottplätze).
Die Schadstoffsituation für das Untersuchungsgebiet wurde in den letzten Jahren detailliert
in einer GIS-basierten Datenbank erfasst, sodass die laterale und vertikale Verbreitung der
einzelnen Schadstoffe / Schadstoffgruppen detailliert bekannt ist.
Der oberste Grundwasserleiter liegt in den Sandsteinen des Keupers (Buntsandstein /
Blasensandstein) sowie (vor allem innerhalb der o.g. Erosionsrinnen) in den quartären Ablagerungen. Gemäß den Erkenntnissen der Voruntersuchungen handelt es sich um einen
Porengrundwasserleiter mit einem mittleren Grundwasserflurabstand von ca. 6 – 8 m unter
GOK. Die großräumige Grundwasserfließrichtung ist in nördliche Richtung gerichtet. Durch
die erosionsbedingte Rinnenstruktur sowie durch die in begrenzten Teilbereichen noch
aktiven hydraulischen Sanierungsmaßnahmen („pump and treat“) können lokal auch andere Fließrichtungen auftreten.
Die Versickerungseignung des Untergrundes ist grundsätzlich abhängig vom Grundwasserflurabstand und dem Untergrundaufbau. Der Grundwasserflurabstand ist auf dem
Areal für eine Versickerung ausreichend groß. Der vorliegende Untergrundaufbau aus verwitterten Keupersandsteinen mit Auflage von Lockersedimenten ist zudem für eine Versickerung des gesammelten Niederschlages geeignet. Nachdem auch die Schadstoffbelastungen der Bodenhorizonte im Änderungsbereich überwiegend oberflächennah vorliegen
(< 1 m), ist das Gebiet auch aus dieser Sicht für eine Versickerung geeignet, sofern die
Altlastensituation bei der Positionierung der Versickerungsanlagen berücksichtigt wird und
dadurch gewährleistet wird, dass keine Versickerung in belastete und im Untergrund verbleibende Bodenschichten erfolgt.
Der Änderungsbereich weist aktuell eine Versiegelung von ca. 30-35 % auf. Diese geringe
Versiegelung ist dabei insbesondere auf den gezielten Rückbau von Gebäuden und versiegelten Flächen als Vorbereitung für die städtebauliche Umnutzung zurückzuführen. Im
Jahr 2005, welcher als Bezugszeitraum im Rahmen der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung
(vgl. Kapitel 4.1) herangezogen wird, war eine Versiegelung von ca. 48 % im Änderungsbereich gegeben. Hierbei berücksichtigt wurden alle vollständig versiegelten Flächen. Nicht
einbezogen wurden unbefestigte Wege, Plätze, Stellplätze und Schotterrasen sowie Flächen mit durch-lässigen Belägen.
Auswirkungen / Prognose
Durch die vorgesehene Nutzungsumwidmung des Areales ist aufgrund der erforderlichen,
bautechnisch bedingten Bodeneingriffe in den zukünftigen Baufeldern von einem flächigen
Abtrag der oberflächennahen schadstoffbelasteten Auffüllungsschichten auszugehen. Zudem ist der Rückbau der aufstehenden Bausubstanz zu erwarten. In den zukünftigen Grün-
2
> Hilfswert 2 (LfW-Merkblatt 3.8/1); Z2- und >Z2-Material in Bodenproben (abfallrechtliche Zuordnungswerte nach LAGA)
12
Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans
und Erschließungsflächen sowie ökologischen Ausgleichsflächen ist dagegen teilweise mit
einem Verbleib von abfallrechtlich relevanten Bodenmassen zu rechnen.
In Folge der Bodeneingriffe wird das Schadstoffpotential deutlich reduziert. Insbesondere
in den zukünftigen Baufeldern ist hierbei zur Schaffung gesunder Wohn-, Lebens- und Arbeitsverhältnisse von einer erheblichen Entfernung der Bodenbelastungen auszugehen.
Auf jeden Fall werden in den nachfolgenden detaillierten Planungen (insbesondere Bebauungspläne) in Abhängigkeit der zukünftigen Nutzung, Sanierungsziele festgelegt, die alle
Wirkpfade des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) berücksichtigen und im Rahmen der Ausführung erreicht werden müssen.
Nach Durchführung der Flächenkonversion in Verbindung mit einer nutzungsbezogenen
Sanierung sind dann auch bei der sensibleren Nutzung der Flächen keine Gefährdungen
von Schutzgütern gem. BBodSchG / BBodSchV (Wirkungspfade: Boden-Mensch, BodenNutzpflanze, Boden-Grundwasser) mehr gegeben. Zudem ist davon auszugehen, dass
sich die Grundwasserqualität deutlich verbessert, da ggfs. noch vorhandene sanierungsrelevante Grundwasserkontaminationen abschließend saniert und Neueinträge aufgrund
der vorgesehenen Nutzung bzw. durch das Verringern von bestehenden Bodenbelastungen wirksam und dauerhaft unterbunden werden.
Durch eine fachtechnische Begleitung der Bodenaushub- und Rückbaumaßnahmen, in
Verbindung mit der ordnungsgemäßen abfallrechtlichen Deklaration der anfallenden Boden-/Rückbaumassen gemäß den einschlägigen Vorgaben der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA), kann sichergestellt werden, dass das anfallende Material ordnungsgemäß entsorgt wird. In diesem Zusammenhang sollen die anfallenden Aushub- / Rückbaumassen in Abhängigkeit des Belastungsgrades „off-site“ einer geregelten Entsorgung
zugeführt werden. Gering belastetes Aushub-/Recycling-Material soll in Teilbereichen vor
Ort sowie ggfs. in technischen Bauwerken wiederverwertet werden.
Die Konkretisierung der Entsorgungs-/Verwertungsmaßnahmen in den verbindlicheren
Planungsstufen muss aus fachlichen Gründen über ein mit den zuständigen Fachbehörden
noch abzustimmendes Entsorgungs-/Verwertungskonzept zum Bodenmanagement erfolgen. Integraler Bestandteil dieses Konzeptes ist gemäß Zielsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) die Verwertung von gering belastetem Bodenaushub vor Ort. Neben den monetären Gesichtspunkten ist hier die Entlastung der Nachbarschaft (Transportaufkommen) und die Öko-Bilanz (kurze Transportwege) positiv zu bewerten. Es ist im
Wesentlichen angedacht, gering belastetes Aushubmaterial in zukünftigen Grün- / Erschließungsflächen zu verwerten. Das Bodenmanagement, welches neben der Bebauungs- und Freiflächenplanung auch die Pläne zur Niederschlagswasserbeseitigung berücksichtigt, ist hierbei auch mit den Zielen des Biotop- und Artenschutzes abzustimmen.
Es muss in der konkreten Planung sichergestellt werden, dass Niederschlagswasser nur
in schadstofffreie Bodenhorizonte versickert wird. Ggfs. müssen Bodenaustauschmaßnahmen im Bereich der Versickerungsanlagen / Versickerungskegel erfolgen.
Nach überschlägiger Berechnung ist für den Änderungsbereich zukünftig von einem Versiegelungsgrad von ca. 40-45% auszugehen, da hier von einer intensiveren und verdichteteren Nutzung im Vergleich zu aktuellen Flächennutzung auszugehen ist.
13
Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans
Für das gesamte Gebiet liegt eine historisch-genetische Rekonstruktion bzw. Luftbildauswertung zu Kampfmitteln vor. Demnach besteht für das Areal Kampfmittelverdacht. Dies
wird bei der weiteren Flächenentwicklung berücksichtigt und wurde/wird insbesondere mit
den Zielen des Biotop- und Artenschutzes im Bereich „Lichtenreuth naturnah“ abgestimmt.
Durch die (Durchführung der) Planung sind insgesamt keine erheblich nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Boden im Zuge der geplanten Nutzungsänderungen festzustellen. Eine Erhöhung des Versiegelungsgrades im Änderungsbereich ist durch die absehbar intensivere Nutzung im Vergleich zur aktuellen um ca. 10-15 % absehbar. Der aktuell vorhandene geringe Versiegelungsgrad ist dabei jedoch auf die bewusste und geplante Umnutzung der Fläche mit Rückbau und Freihaltung zurückzuführen. Erheblich
nachteilige Auswirkungen sind hier nicht zu erwarten.
Durch die erforderlichen Bodensanierungen erfolgt auch eine wechselwirkende Verbesserung mit dem Schutzgut Wasser, da die Kontamination des Grundwassers reduziert werden kann.
2.2
Wasser
Ausgangssituation
Topografie
Das Gebiet des ehemaligen Nürnberger Südbahnhofs ist grundsätzlich eben. An Übergängen zu den umliegenden Gebieten (bspw. Hasenbuck im Nordwesten oder zu Bahndämmen) sind wesentliche Hangkanten bzw. Höhenunterschiede vorhanden. Weiterhin ist
insgesamt ein Gefälle von Westen nach Südosten erkennbar.
Boden, Versickerungsfähigkeit
Insgesamt wurden im Gesamtgebiet „Brunecker Straße“ 136 unverrohrte Rammkernsondierungen (DN 100 mm) bis in max. 6 m Tiefe abgeteuft. Ab der Geländeoberkante
bzw. unterhalb der zum Teil vorhandenen Versiegelung liegen flächig anthropogene Auffüllungen, die im Wesentlichen aus Sand bis kiesigem Sand mit Beimengungen von Bauschutt bestehen. Unterhalb der Auffüllung stehen Sand bzw. Verwitterungen aus
Burgsandstein an. Die kf-Werte des natürlichen Bodens liegen zwischen 2,8*10-4 bis
3,6*10-5m/s. Die Versickerungsfähigkeit des Bodens ist somit grundsätzlich als gut und geeignet für die Niederschlagswasserbeseitigung einzustufen.
Grundwasser
Nürnberg befindet sich in der niederschlagsarmen Region Mittelfranken. Diese ist im Vergleich zu anderen bayrischen Regionen durch verhältnismäßig geringe Niederschläge gekennzeichnet. Die durchschnittliche Grundwasserneubildungsrate für Mittelfranken beläuft
sich auf rund 100 mm / Jahr.
14
Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans
Die nutzbaren Grundwasservorkommen in der Region Mittelfranken sind im Wesentlichen
ausgenutzt, daher ist es erforderlich mit den vorhandenen Grundwassermengen nachhaltig
umzugehen. Verunreinigungen des Grundwassers müssen vermieden werden. Laut
Grundwasserbericht 2011 der Stadt Nürnberg tragen wasserrechtliche und umweltfachliche Überprüfungen Sorge dafür, dass die Grundwasserbenutzungen schonend und nachhaltig erfolgen. Der Schutz der Grundwasservorräte vor qualitativer Beeinträchtigung und
Überbeanspruchung hat bei der Vergabe von Wasserrechten in Nürnberg höchste Priorität.
50 % der Grundwassernutzungen gehen in Nürnberg auf die Trinkwassergewinnung zurück. Die betriebliche Grundwassernutzung bildet neben der Trinkwassergewinnung den
größten Anteil an den Grundwasserentnahmen. Weiterhin gibt es in Nürnberg aufgrund der
im Norden des Stadtgebietes auf Gemüseanbau spezialisierten Landwirtschaft einen besonders hohen Wasserbedarf zur Bewässerung.
Die Grundwasserneubildung ist ein wichtiges Maß für die natürliche Regenerationsfähigkeit der Ressource Grundwasser. Als wichtige Wasserhaushaltsgröße ist sie gleichbedeutend mit dem Niederschlagsanteil, der als Sickerwasser die Grundwasservorräte auffüllt.
Dieser Aspekt ist von besonderer Bedeutung, da in Bayern 92 % des gewonnenen Trinkwassers aus dem Grundwasser stammen. Die Grundwassernutzungen müssen sich an der
Grundwasserneubildungsrate orientieren. Es gilt der Grundsatz, dass dem Grundwasser
nur die Menge entnommen werden darf, die im gleichen Zeitraum neu gebildet werden
kann. Laut des Grundwasserberichtes von 2011 ist die Grundwasserneubildungsrate im
Stadtgebiet insgesamt relativ gering. Dies ist teilweise durch die natürlichen Voraussetzungen bedingt, teilweise aber auch durch die Versieglung von Flächen und die Verdichtung
von Böden. Die Grundwasserneubildung ist mit 50 mm/a bis 100 mm/a anzusetzen. Die
Werte für die Grundwasserneubildung im Untersuchungsgebiet liegen bei > 50 - 100 mm/a
bis > 200 – 250 mm/a im unbebauten Zustand. Teilweise liegt die Grundwasserneubildung
im Änderungsbereich über der im Durschnitt für die Stadt Nürnberg angesetzten Grundwasserneubildung. Dies ist wahrscheinlich durch das Ausgangsmaterial im Untersuchungsgebiet (Sand, Schotter) geologisch bedingt.
Angesichts der Niederschlagsarmut der Region, der möglichen zukünftigen negativen Auswirkungen des Klimawandels und der bereits erfolgten Reduktion der Grundwasserneubildung durch Versiegelung und Überbauung sind erhöhte Anstrengungen zur Verbesserung
der Niederschlagswasserversickerung und damit zur nachhaltigen Sicherung der Grundwasservorräte unabdingbar.
Der oberste Grundwasserleiter ist in den quartären Ablagerungen des Urpegnitztales ausgebildet. Die übergeordnete Grundwasserfließrichtung ist Nord bis Nordwest, durch Rinnenstrukturen können die Grundwasserstände lokal stark variieren. Der Grundwasserflurabstand beträgt nahezu im gesamten Untersuchungsgebiet mindestens 3 m. Lediglich kleinere Flächen im südöstlichen Bereich sind davon ausgenommen.
Die Anlage 1 zum Umweltbericht umfasst einen Lageplan, in welchem die vorhandenen
Grundwassermessstellen innerhalb des Änderungsbereichs dargestellt wurden. Zu diesen
Messstellen liegen gegenwärtig nur geringe Informationen vor und insbesondere ist eine
eventuelle Eignung dieser als Überwachungsstelle derzeit nur zum Teil beurteilbar. Zu ei-
15
Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans
nigen Messstellen liegen jedoch genauere Informationen vor, da diese im Rahmen gutachterlicher Betrachtungen genauer untersucht wurden. Hierzu wurde ein weiterer Anlagenplan (Anlage 2) mit einer Tabelle und detaillierteren Informationen erstellt.
Für Grundwassermessstellen besteht grundsätzlich die Anforderung des Erhalts. Sollte ein
Erhalt aus bautechnischen Gründen nicht möglich sein, ist für einen Ersatz der Grundwassermessstellen zu sorgen. Dies hat in Abstimmung mit dem Umweltamt und auf den
nachfolgenden, verbindlicheren Planungsebenen zu erfolgen.
Oberflächengewässer
Oberflächengewässer sind im Änderungsbereich nicht vorhanden. Eine Ableitung des
Regenwassers in den östlich benachbarten Flachweiher bzw. Neuselsbrunngraben ist aus
diversen Gründen (Topografie, Einleitmengen, saisonaler Entleerung) nicht möglich.
Vorhandene Entwässerungsanlagen
Am Rande des Einzugsgebietes befindet sich in der Ingolstädter Straße ein Mischwasserkanal, welcher jedoch nach Aussage der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
(SUN) bereits stark ausgelastet ist. Im Bestand sind verschiedene Einleitungsstellen in diesen Kanal vorhanden. Aufgrund der überlasteten öffentlichen Kanalisation in der Ingolstädter und Münchener Straße wird das Trennsystem gegenüber dem Mischsystem favorisiert.
Auswirkungen / Prognose
Durch die geplante Umnutzung werden Flächen, welche in der Vergangenheit bereits gewerblich genutzt wurden, einer Wiedernutzung zugeführt. Dabei werden Flächen bebaut,
ver- und entsiegelt. Diese Maßnahmen beeinflussen dabei insbesondere die Komponenten
Verdunstung, Versickerung und Abfluss des Wasserhaushalts.
Die örtlichen Rahmenbedingungen für eine dezentrale Regenwasserbewirtschaftung sind
günstig. Versickerungsfähigkeit des Bodens, Grundwasserflurabstand und auch die Altlastensituation stehen, bei entsprechender Berücksichtigung, einer Versickerung nicht entgegen. Grundsätzlich ist dabei jedoch zu beachten, dass beim Vorliegen von Schadstoffbelastungen in den Auffüllungshorizonten eine Versickerung nicht möglich ist. An diesen
Stellen sollte der Boden ausgetauscht werden. Ist dies nicht möglich, sollten gedichtete
Systeme zur Anwendung kommen, um das Wasser an andere Stellen im Gebiet zu leiten
und dort schadlos versickern zu lassen.
Alternative Formen der Entwässerung (Anschluss ans Mischsystem, Trennsystem, zentrale Versickerung) wurden geprüft, aber aufgrund technischer Schwierigkeiten (hydraulische Überlastung, fehlende Vorfluter, Tiefenlage der Becken) nicht weiterverfolgt. Unter
Würdigung des Versickerungsgebotes (§ 55 WHG) soll in der Planung eine dezentrale Versickerung vorgesehen werden. Es würden somit Regenwasserabflüsse vor Ort versickert
werden. Grundsätzlich wird dabei eine getrennte Bewirtschaftung von Niederschlagswasserabflüssen von öffentlichen und privaten Flächen favorisiert. Regenwasserabflüsse
von den versiegelten Flächen der Grundstücke verbleiben somit vollständig auf den selbigen. Eine Ableitung in den öffentlichen Raum ist nicht vorgesehen – auch nicht für stärkere
Niederschläge. Für die Ausführung der Versickerungsanlagen sind verschiedene Optionen
16
Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans
möglich (bspw. Mulden-Rigolen-Versickerung, Versickerungsmulden / -flächen, Baumrigolen).
Durch die favorisierte dezentrale Regenwasserbewirtschaftung der versiegelten Flächen
werden die Niederschlagsabflüsse direkt vor Ort dem Wasserkreislauf wieder zugeführt.
Damit kann neben Rückhaltung und Behandlung auch eine weitgehende Annäherung an
den natürlichen Wasserhaushalt erreicht werden.
Insgesamt sind als positive Auswirkungen (durch eine dezentrale Regenwasserbewirtschaftung) Folgende zu nennen:
• Reduktion des Oberflächenabflusses des Gebietes durch dezentrale Regenwasserbewirtschaftung
• Grundwasserneubildung nähert sich durch Versickerung dem natürlichen Wasserhaushalt an (derzeit kann die natürliche Grundwasserneubildung nicht erreicht
werden)
• Zunahme der Verdunstung im Änderungsbereich (gegenüber Ausgangszustand)
• Entlastung der öffentlichen Mischwasserkanalisation
Detaillierte Informationen zur genauen Entwässerung einzelner Bauflächen können auf
Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung nicht dargelegt werden und erfolgt daher konkreter auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung. Hier kann nach weiterer Konkretisierung der Planung die spätere Umsetzung über entsprechende textliche Festsetzungen im
Bebauungsplan Nr. 4635 oder vertragliche Regelungen erreicht werden.
Wesentliche nachteilige Auswirkungen der geplanten Nutzungsänderungen auf das
Schutzgut Wasser (insbesondere auf das Grundwasser) sind insgesamt nicht erkennbar;
die Auswirkungen der (Durchführung der) Planung können somit als nicht erheblich eingestuft werden.
Durch die angestrebte dezentrale Regenwasserbewirtschaftung sind deutliche positive
Auswirkungen und Verbesserungen im Vergleich zur gegenwärtigen Situation zu erwarten.
Durch die vorgesehenen Bodensanierungen wird hinsichtlich der Bodenbelastung durch
Schadstoffe eine Verbesserung erreicht. Dadurch erfolgt eine wechselwirkende Verbesserung zwischen dem Schutzgut Boden und dem Schutzgut Wasser, da die Kontamination
des Grundwassers reduziert werden kann.
17
Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans
2.3
Pflanzen, Tiere
2.3.1 Pflanzen
Ausgangssituation / Bestand
Im Änderungsbereich bestehen nebeneinander großflächige vegetationsfreie Flächen
(Gebäude, versiegelte Frei- und Verkehrsflächen) und eine große Vielfalt an Vegetationsbeständen, die sich im Wesentlichen auf brachgefallenen ehemaligen Nutzflächen entwickelt haben.
Die Vegetationsentwicklung auf dem ehemaligen Südbahnhof ist geprägt durch die sehr
nährstoffarmen Bodenverhältnisse, die Nutzungsgeschichte und die vorhandenen Samenquellen. Entsprechend dem vorhandenen, sandigen Untergrund herrschen fast im gesamten Gebiet trockene und nährstoffarme Wuchsverhältnisse. Neben den geologisch anstehenden Sanden bestimmen v.a. anthropogene Auffüllungen den Standort. Es bestehen
enge Wechselwirkungen zwischen Boden und Flora. Nitrophile Vegetation ist kaum vorhanden. Die Geschichte des Gebietes prägte über Jahrzehnte ein stetiger Wechsel von
gewerblicher Nutzung, (Boden)Störungen und Brachestadien auf eng verzahnten Flächen,
von welchem seltene Initialstadien und Pioniervegetation profitierten. Diese seltenen
Vegetationsbestände kommen auch in Teilbereichen mit Bodenbelastung vor.
Die Vegetationsstrukturen im Änderungsbereich unterliegen somit einer hohen natürlichen
Dynamik. Auf geeigneten Rohbodenflächen entstehen innerhalb weniger Jahre artenreiche
initiale Vegetationsstrukturen, die sich meist in Richtung wertvoller Sandmagerrasen oder
Ruderalfluren entwickeln. Auch diese Magerrasen und Ruderalfluren sind der natürlichen
Sukzession unterworfen und verändern sich durch aufkommende Gehölze relativ schnell.
In den vergangenen Jahren hat die Verbuschung stark zugenommen; in Teilen ist bereits
von einer Waldentwicklung zu sprechen. Durch den Gleis- und Gebäuderückbau wurden
in den letzten Jahren großflächig offene Sandflächen geschaffen, auf denen die Besiedelung durch Tier und Pflanze erneut begonnen hat.
Im Jahr 2015 erfolgte eine umfangreiche Erfassung der aktuellen Vegetationsstrukturen
innerhalb der Grundstücke im Besitz des Eigentümers (aurelis Real Estate GmbH & Co.
KG) mit Aufnahme der Biotop- und Nutzungstypen, Zuordnung der Bestände zu den
Kriterien der bayerischen Biotopkartierung, Erhebung von Flächen nach § 30 BNatSchG
bzw. Art. 23 BayNatSchG sowie einer floristischen Erfassung seltener und gefährdeter
Pflanzenarten.
18
Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans
Demzufolge bestehen heute im Änderungsbereich folgende Biotop- und Nutzungstypen
(vgl. auch Kartendarstellung in Anlage 3):
Biotop- und Nutzungstypen
gem. Anlage 2 zur Satzung der Stadt
Nürnberg zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen (angepasst)
Biotoptyp nach
Bayerischer
Biotopkartierung
Gesetzlich
geschützte
Biotope
Flächengröße
2.3 Großflächige Feldgehölze,
Baumhecken
WO – Feldgehölze,
naturnah
---
1,82 ha
2.4 Heimische, standortgerechte
Gebüsche, Hecken, Säume
WH – Hecken,
naturnah
---
1,92 ha
2.5 Nichtheimische, standortfremde
Hecken- / Gebüschpflanzungen
---
---
0,01 ha
3.6 Naturferne Laubholzforste
---
---
0,94 ha
3.7 Schlagfluren, Naturverjüngung,
Sukzession im und am Wald
---
---
3,28 ha
5.3 Kleingärten
---
---
1,32 ha
7.4 Unbefestigte Wege, Plätze und
Stellplatzflächen, Schotterrasen
---
---
0,18 ha
7.5 Durchlässige Beläge
---
---
1,26 ha
7.6a Versiegelte Verkehrsflächen
---
---
6,68 ha
7.6b Versiegelte Flächen (Gebäude)
---
---
3,63 ha
9.3a Trockenrasen mit Silbergrasflur –
flechtenreich, etabliert
GL00BK Sandmagerrasen
§ 30 / Art. 23
0,99 ha
9.3b Trockenrasen mit Silbergrasflur –
flechtenreich, verbuschend, etabliert
GL00BK Sandmagerrasen
§ 30 / Art. 23
0,49 ha
9.3c Initiale Silbergrasflur
GL00BK Sandmagerrasen
§ 30 / Art. 23
1,17 ha
9.4 Halbruderale Magerrasen
RF – wärmeliebende
Ruderalfluren
---
3,23 ha
9.5 Altgrasbestände
GB – magere Altgrasbestände
und Grünlandbrachen
---
1,14 ha
10.1 Lückige, thermophile Ruderalflur –
initial
ST – Initialvegetation, trocken
---
2,73 ha
10.2a Thermophile Ruderalflur –
Übergang zu Magerrasen
RF – wärmeliebende
Ruderalfluren
---
1,44 ha
10.2b Thermophile ruderale Pioniervegetation
auf ehemaligen Gleiskörpern
---
---
2,18 ha
10.2c Thermophile Raine
---
---
0,43 ha
Summe
34,86 ha
Fett: Biotop- und Nutzungstypen entsprechend der Kriterien der Bayerischen Biotopkartierung; farbig hinterlegt: Flächen mit Schutzstatus nach § 30 BNatSchG bzw. Art. 23 BayNatSchG.
Tabelle 1: Biotop- und Nutzungstypen
19
Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans
Sehr junge, initiale Ruderalfluren und Magerrasen, welche eine mittlere bis hohe Bedeutung für das Schutzgut aufweisen, sind im Zentrum und Norden des Änderungsbereichs,
auf kürzlich zurückgebauten Gewerbeflächen sowie auf den rückgebauten Gleissträngen
vorhanden. Bereits seit längerem bestehende, etablierte Mager- und Halbtrockenrasen und
ausdauernde Ruderalfluren finden sich im Bereich des geplanten Moduls I. Sie haben eine
sehr hohe ökologische Bedeutung. Die vorhandenen Gehölzstrukturen, welche meist durch
Sukzession entstanden sind, liegen überwiegend außerhalb des Änderungsbereiches. Die
meist von gebietsfremden Arten gebildeten Gehölzbereiche haben eine mittlere Bedeutung. Heimische, standortgerechte Hecken und Feldgehölze mit einer höheren Bedeutung
finden sich am Westrand des Änderungsbereichs. Die vollversiegelten Flächen haben
keine Bedeutung für das Schutzgut.
Die floristische Aufnahme erbrachte Nachweise von über 30 Rote-Liste-Pflanzenarten. Darunter finden sich Arten wie z.B. das Gewöhnliche Silbergras (Corynephorus canescens),
die Rispen-Flockenblume (Centaurea stoebe subsp. Stoebe) und das Berg-Sandglöckchen (Jasione montana).
Gemäß der Vegetationserfassung von 2015 sind aktuell auf rund 2,95 ha nach
§ 30 BNatSchG (Trockenrasen) bzw. nach Art. 23 BayNatSchG (Magerrasen) geschützte
Vegetationstypen vorhanden (vgl. auch Anlage 4), davon 2,65 ha innerhalb des Änderungsbereichs.
Die Abgrenzung von Flächen, die den Kriterien der bayerischen Biotopkartierung entsprechen, wurde durch die Erfassungen 2015 gegenüber der amtlichen Biotopkartierung von
2006 aktualisiert. Die entsprechenden Biotop- und Nutzungstypen sind in der obenstehenden Tabelle markiert und in Anlage 3 dargestellt. Sie nehmen insbesondere im geplanten
Modul I (Wohnbauflächen) große Flächenanteile ein.
Teile der Gehölzbestände sind als Waldflächen im Sinne des Art. 2 BayWaldG einzustufen.
Die Abgrenzung dieser Waldflächen erfolgte in Abstimmung mit dem Amt für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten im Oktober 2013. Sie berücksichtigt diejenigen Gehölzbereiche, welche Waldeigenschaften aufweisen (Ausdehnung und Boden der überschirmten
Fläche, Baumarten sowie Alter und Höhe der Bäume). Überwiegend handelt es sich bei
den Waldflächen um junge Sukzessionswälder, welche Pionierbaumarten enthalten und
selbständig aufgewachsen sind. Im Süden sind auch strukturreiche Waldbereiche mit älteren Bäumen vorhanden.
Auswirkungen / Prognose
Im Zuge der Umsetzung der Planung werden bestehende ökologisch sehr wertvolle Vegetationsstrukturen sowie Waldflächen großflächig überbaut. Bereits im Vorfeld ist bedingt
durch Bodensanierung, Altlastenbeseitigung, Rückbau etc. mit Beeinträchtigungen zu
rechnen. Entsprechende Maßnahmen werden unter Beteiligung der zuständigen Naturschutzbehörden frühzeitig und sorgfältig auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung (BP
Nr. 4635) mit den Zielen des Biotop- und Artenschutzes abgestimmt.
Die Planung sieht verschiedene private und öffentliche Grünflächen im Änderungsbereich
vor. Bei den privaten Grünflächen handelt es sich um bestehende Kleingärten, welche im
Zuge der Änderung des FNP nur hinsichtlich ihrer Abgrenzung aktualisiert werden. Hier
erfolgt keine wesentliche Änderung. Im Bereich des Moduls I wird der westliche Teil des
20
Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans
zukünftigen Stadtteilparks im Änderungsbereich als öffentliche Grünfläche dargestellt.
Hierbei handelt es sich um eine neu herzustellende Grünfläche, in welcher kein Erhalt vorhandener Strukturen möglich ist. Die zweite öffentliche Grünfläche im Änderungsbereich
ist der sog. Bereich „Lichtenreuth naturnah“ im Süden, in welchem z.T. der Erhalt bestehender Vegetationsstrukturen sowie z.T. die Neuanlegung naturnaher Flächen, insb. auch
von Magerrasenbereichen, vorgesehen ist.
Insgesamt spielen neben dem Bedarf der zukünftigen Nutzer an Erholungsflächen und
nutzbaren Freiflächen auch Themen wie die Sanierung bestehender Bodenbelastungen,
die Höhenentwicklung des Gesamtgebiets und die angestrebte Regenwasserversickerung
eine Rolle.
Die Erarbeitung der Planung (Städtebaulicher Wettbewerb) erfolgte u. a. auf Grundlage
der ökologischen Bedeutung des ehemaligen Südbahnhofs und soweit möglich unter Berücksichtigung wertvoller Vegetations- und Vernetzungsstrukturen. Insbesondere im
Modul I konnten die wertvollen Vegetationsbestände jedoch nicht berücksichtigt werden
und müssen daher entsprechend ausgeglichen werden.
Im Süden, im Anschluss an den vegetationskundlich wertvollen Rangierbahnhof, sieht die
Planung daher eine große, naturnah zu gestaltende Grünfläche („Lichtenreuth naturnah“)
vor. Dort bestehen Möglichkeiten, durch den Abbruch von Gebäuden und Entsiegelung,
die Beseitigung standortfremder Vegetationsbestände in Verbindung mit dem Erhalt und
der Ausdehnung standortgerechter Vegetationstypen eine ausgleichswirksame, ökologische Aufwertung vorzunehmen. Im Zuge eines Natur- und Artenschutzkonzepts für „Lichtenreuth naturnah“ zum Bebauungsplan Nr. 4635 werden Ziele und Maßnahmen detailliert
dargestellt. Entsprechend der Erfahrungen im Nürnberger Stadtgebiet spielen dabei auch
die Übertragung bzw. Umsiedelung von Pflanzenarten (Bergung und Wiedereinbau von
unbelastetem Erdreich mitsamt der Vegetationsschicht) und ein an die spezifischen Zielsetzungen angepasstes Pflegekonzept eine große Rolle.
Ein weiterer Aspekt der Planung ist die modulweise Umsetzung innerhalb des Änderungsbereiches. Die Bebauung des Gesamtareals wird in Teilabschnitten erfolgen. Die Planung
sieht vor, im Westen (Modul I+) mit der Bebauung zu beginnen, so dass zu einem frühen
Zeitpunkt in sehr wertvolle Bereiche eingegriffen wird. Bereits vor Beginn der Baufeldfreimachung in Modul I+ wird die Durchführung von Naturschutz- und Artenschutzmaßnahmen
im Bereich „Lichtenreuth naturnah“ erforderlich.
Insgesamt sind mit der (Durchführung der) Planung erhebliche nachteilige Auswirkungen für das Schutzgut Pflanzen festzustellen. Entsprechende Maßnahmen zu Schutz, Vermeidung, Verringerung und Ausgleich sind daher im Bebauungsplan Nr. 4635 verbindlich
zu definieren und zu regeln.
21
Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans
2.3.2 Tiere
Ausgangssituation / Bestand
Der Änderungsbereich weist durch den sandigen Untergrund sehr trockene und nährstoffarme Lebensraumbedingungen auf. Dieser Extremstandort wird v. a. von Spezialisten besiedelt, die in anderen Bereichen des Stadtgebietes kaum vergleichbare Flächen, v. a.
nicht von dieser Größe, vorfinden. Zudem bestehen zum Dutzendteichareal im Osten sowie zum Rangierbahnhof Nürnberg und darüber hinaus entlang der Bahngleise wichtige
Vernetzungsstrukturen im Biotopverbund.
Aus den letzten 10-15 Jahren liegen zahlreiche Untersuchungen zur Tierwelt vor. Entsprechend der Vegetationsausstattung bot das Gelände damals Lebensraum vor allem für
Offenlandarten der Tiergruppen Vögel, Insekten und Reptilien. Die Vegetationsentwicklung
der letzten 15 Jahre mit fortschreitender Gehölzsukzession verschob das Habitatangebot
zu Gunsten von Tiergruppen der halboffenen Landschaft und Gebüsche. Erst in jüngster
Zeit wurden durch den Rückbau der Gleise und von Gewerbeflächen Rohboden-/Sandflächen geschaffen, welche der Reptilien- und Insektenfauna sowie Vogelarten trockenwarmer Lebensräume in Teilbereichen wieder neuen Lebensraum bieten. Stärkere Beeinträchtigungen ergeben sich durch streunende Katzen und Hunde, vor allem für die Zauneidechse und die bodenbrütenden Vogelarten, wie z.B. Flussregenpfeifer und evtl. die Heidelerche.
Im Jahr 2015 wurden umfangreiche faunistische Erfassungen durchgeführt, um auch hier
den aktuellen Sachstand zu erheben. Die Erhebungen umfassten v. a. die Tiergruppen
Fledermäuse, Vögel, Reptilien, Heuschrecken und Tagfalter (vgl. auch Kartendarstellung
in Anlage 5).
Für das Gesamtgebiet Brunecker „Brunecker Straße“ (Bebauungsplan Nr. 4600) wurden
folgende Aussagen getroffen:
Bei den Fledermäusen wurden 7 Arten nachgewiesen. Das Gelände des Südbahnhofs
weist bei den Fledermäusen das typische Artenspektrum „naturnaher“ Gebiete in Nürnberg
auf. Häufigste Art ist die Zwergfledermaus. Der Schwerpunkt der Fledermaus-Aktivitäten
liegt entlang der Gehölzbestände an der Münchner Straße und an einem älteren Wäldchen
im Südosten des Geländes; dort gelangen auch Nachweise der Wasserfledermaus und
des Braunen Langohrs. Dieser Bereich steht in räumlichem Zusammenhang mit dem nachgewiesenermaßen bedeutendsten Nürnberger Fledermaushabitat, dem Dutzendteichgelände. Ansonsten dient das Südbahnhofgelände den Arten v. a. als Jagd- und Nahrungsrevier.
Bei den Vögeln weist das Untersuchungsgebiet mit 46 Arten eine für seine Größe durchschnittliche Artenzahl auf. Von besonderer Bedeutung sind die Bruthinweise bzw. -nachweise von Flussregenpfeifer, Gartenrotschwanz, Grünspecht und Wendehals. Weiterhin
wird das Areal von Grauspecht, Neuntöter und Pirol wenigstens zeitweise genutzt.
Einige wertgebende Arten, die im Rahmen früherer Erfassungen nachgewiesen wurden
(Heidelerche, Wiedehopf, Braunkehlchen, Dorngrasmücke, Bluthänfling und Goldammer),
konnten 2015 nicht mehr oder zumindest nicht mehr als Brutvogel bestätigt werden.
22
Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans
Die Zauneidechse wurde als einzige Reptilienart festgestellt. Potenzielle Vorkommen von
Schlingnatter oder Mauereidechse konnten nicht belegt werden. Die Zauneidechse ist in
einer sehr großen Population vertreten. Anhand der Anzahl der Funde wurde die Populationsgröße im Untersuchungsgebiet auf ca. 750 Tiere geschätzt. Der ehemalige Südbahnhof bildet zusammen mit dem Rangierbahnhof den größten Zauneidechsenlebensraum im
Stadtgebiet und vermutlich einen der größten in Nordbayern. Besiedelt werden Flächen mit
Magerrasenstadien, Gehölzsukzession, Gehölzränder und Ruderalflächen im Westen, im
Zentrum und v. a. im Süden des Untersuchungsgebietes. Die ehemaligen Gleiskörper bieten der Art äußerst günstige Habitatbedingungen.
Bei den Heuschrecken konnten 20 Arten nachgewiesen werden, darunter 10 Arten der
Roten Liste. Die offenen Pionierflächen sowie deren Übergangsstadien hin zu wärmeliebenden Ruderfluren und Gebüschsukzession bieten großflächige Habitatstrukturen für anspruchsvolle und bestandsbedrohte Heuschreckenarten. Den individuenreichen Vorkommen der in Bayern stark gefährdeten Blauflügeligen Ödlandschrecke, die auf allen fünf
Untersuchungsflächen nachgewiesen werden konnte, und der beiden bayernweit vom Aussterben bedrohten Arten Weinhähnchen und Blauflügelige Sandschrecke kommt eine besondere Bedeutung zu.
Bei den Tag- und Nachtfaltern sowie den Libellen wurden keine besonders wertvollen
Arten erfasst.
Insgesamt bestätigten die 2015 durchgeführten faunistischen Erfassungen die bereits bekannte hohe bis sehr hohe Bedeutung des Änderungsbereiches für die Tierwelt.
Auswirkungen / Prognose
Die Habitatausstattung wird sich im Zuge der Umsetzung der Planung nachhaltig verändern. Auf den bisher großflächig vorhandenen Brachflächen werden im Änderungsbereich
im Wesentlichen Wohn- und Grünflächen geschaffen; Kernlebensräume der Tierwelt konnten im Rahmen des Wettbewerbs zum überwiegenden Teil nicht berücksichtigt werden und
gehen durch die geplante Bebauung weitgehend verloren. Damit sind der Verlust von
Lebensstätten und die Gefahr der Tötung von Tieren verbunden. In Hinblick auf die streng
geschützten Tierarten wurden die Auswirkungen der Planung im Rahmen der verbindlichen
Bauleitplanung in einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP; WGF Landschaft,
2018: spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 4600 und zum Bebauungsplan Nr. 4635) umfassend ermittelt.
Durch geeignete Maßnahmen sollen Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG bezüglich
folgender Arten vermieden werden:
•
Fledermäuse: Abendsegler, Braunes Langohr, Mückenfledermaus, Rauhautfledermaus, Wasserfledermaus, Zweifarbfledermaus, Zwergfledermaus
•
Reptilien: Zauneidechse, Schlingnatter
•
Insekten: Nachtkerzenschwärmer
•
Vögel: Flussregenpfeifer, Gartenrotschwanz, Grünspecht, Wendehals
Im Untersuchungsgebiet wurden besonders geschützte Tierarten, die nicht gleichzeitig
nach Anhang IV der FFH-Richtlinie geschützt oder nach BArtSchV „streng geschützt“ sind,
23
Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans
erfasst. Im Untersuchungsgebiet wurden die Heuschreckenarten „Blauflügelige Sandschrecke“ und „Bauflügelige Ödlandschrecke“ nachgewiesen. Diese Arten sind stadtbedeutend bzw. das Untersuchungsgebiet hat eine besondere Bedeutung für das Vorkommen der Arten im Stadtgebiet. Unter Berücksichtigung der Bestandssituation sowie Maßnahmen zur Vermeidung ergeben sich aus der Planung keine signifikanten nachteiligen
Auswirkungen auf die Bestände der besonders geschützten Arten.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass umfangreiche Maßnahmen erforderlich sind, um die
nachteiligen Auswirkungen für streng geschützte Tierarten soweit als möglich zu begrenzen, zu vermeiden bzw. auszugleichen.
Im Süden des Änderungsbereichs wird daher in „Lichtenreuth naturnah“ ein Teilbereich
des Areals, welcher in direkter Verbindung zum Rangierbahnhof steht, als ökologische
Ausgleichsfläche und als Rückzugsraum für Flora und Fauna gestaltet werden; in diesem
Bereich werden bereits vor Beginn der Baufeldfreimachung des Moduls I+ CEF-Maßnahmen zugunsten von Vogelarten (Nachtkerzenschwärmer, Gartenrotschwanz, Grünspecht, Wendehals) und Fledermäusen durchgeführt werden. Zugunsten der Zauneidechse werden dort als Vermeidungsmaßnahme geeignete Lebensräume neu angelegt
und Habitatstrukturen geschaffen. In der weiteren Planung wird darauf zu achten sein, weitere Störungsquellen, z.B. durch Hunde oder Katzen, in diesem Bereich möglichst zu vermeiden. Ebenso soll die Führung der Straßenbahn in diesem Bereich vermieden und
hierzu eine Trassenführung außerhalb der Grünfläche und entlang der Münchener Straße
gewählt werden. Dennoch können innerhalb von „Lichtenreuth naturnah“ die Lebensraumverluste in Modul I+ nur teilweise ausgeglichen werden.
Zu Gunsten der Zauneidechse ist als FCS-Maßnahme die Herstellung von großflächigen
Ersatzhabitaten (insgesamt rund 20 ha Flächengröße, davon ca. 10 ha bezogen auf den
Änderungsbereich der FNP-Änderung Nr. 8a) außerhalb des Änderungsbereiches erforderlich. Diese werden in einem zusammenhängenden Waldgebiet in der Gemeinde
Schwarzenbruck realisiert werden, die aktuell durch das Graf von Faber-Castell’sche Forstamt bewirtschaftet werden. Diese Flächen sind bereits frühzeitig für die Habitatansprüche
der Zauneidechse zu optimieren, um als Aussetzfläche für Zauneidechsen dienen zu können, die vor Baubeginn auf den Eingriffsflächen abgefangen werden.
Insgesamt sind mit der (Durchführung der) Planung erheblich nachteilige Auswirkungen
für das Schutzgut Tiere festzustellen. Kernlebensräume der Tierwelt können zum überwiegenden Teil nicht berücksichtigt werden und gehen durch die geplante Bebauung weitgehend verloren. Damit sind der Verlust von Lebensstätten und die Gefahr der Tötung von
Tieren verbunden. Die erforderlichen Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen werden
in der saP (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung) dargestellt. Ein Teil des artenschutzrechtlichen Ausgleichs kann auf der Fläche „Lichtenreuth naturnah“ stattfinden (CEFMaßnahmen). Zusätzlich werden artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen (FCSMaßnahmen) auf einer insgesamt rund 20 ha großen Fläche außerhalb des Änderungsbereichs realisiert.
24
Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans
2.4
Landschaft
Ausgangssituation
Das Orts- und Landschaftsbild im Änderungsbereich ist durch dessen Nutzungsgeschichte
geprägt. In weiten Teilen handelt es sich um großflächige gewerbliche Nutzungen (bspw.
Druckerei, Schrotthandel) ohne jegliche gestalterische Qualität. Diese Flächen besitzen
keine Bedeutung für das Schutzgut.
Blickbeziehungen ergeben sich auf die Fläche von Norden und Westen her. Der Süden
wird durch den Rangierbahnhof abgeschirmt. Innerhalb des Gebietes sind keine relevanten
Blickbeziehungen zu Landmarken der Stadt Nürnberg vorhanden.
Die frühere Bahnnutzung ist nach dem Rückbau der Gleisanlagen nicht mehr unmittelbar
ablesbar. Prägend für das Gebiet sind die vielfältigen Brachflächen in unterschiedlichen
Entwicklungsstadien. Dabei reicht das Spektrum von frisch entsiegelten Rohbodenflächen
über wiesenähnliche Offenlandstandorte, Gebüsche bis hin zu jungen Waldflächen. Da
diese Flächen weitgehend für die Öffentlichkeit unzugänglich und von außen kaum wahrnehmbar sind, ist ihre Bedeutung für das Schutzgut gering.
Auswirkungen / Prognose
Das Orts- und Landschaftsbild wird sich im Zuge der Umsetzung der Planung nachhaltig
verändern. Die derzeitige, ungeordnete Mischung aus Gewerbe- und Brachflächen wird
von einer geordneten städtebaulichen Entwicklung abgelöst, die im Änderungsbereich im
Wesentlichen aus Wohn- und Grünflächen gebildet wird. Aufgrund der intensiven Vorplanung und des durchgeführten städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerbs ist sichergestellt, dass sich die Nutzungen sinnvoll in die Umgebung des Nürnberger Südostens einfügen.
Innerhalb des Änderungsbereichs werden öffentlich wirksame Grün- und Freiflächen mit
unterschiedlichen Ausprägungen geschaffen bzw. teilweise erhalten. Prägend für das Entwurfskonzept des Gesamtgebietes Brunecker Straße ist dabei eine stadträumliche wirksame Grünverbindung vom Hasenbuck zum Dutzendteich-Gelände. Der westliche Teil
dieser Grünverbindung ist Teil des hiesigen Änderungsbereichs.
Im südlichen Teil des Änderungsbereichs („Lichtenreuth naturnah“) sollen die vorhandenen
Grünstrukturen teilweise erhalten und in große, zusammenhängende, ökologische Ausgleichsflächen einbezogen werden. In den geplanten Grünflächen im nördlichen Teil des
Änderungsbereichs ist hingegen von einem weitgehenden Verlust der bestehenden Grünstrukturen auszugehen. Im Zuge der Bebauungs- und Grünordnungsplanung wird detailliert zu planen sein, welche Strukturen (z.B. markante Einzelbäume) ggf. zum Erhalt festgesetzt werden können und welche im Zuge der Planung neu geschaffen werden. Große
Chancen zur Neuschaffung von stadträumlich wirksamen Grünstrukturen innerhalb der
Baugebiete bestehen v.a. in den geplanten Wohnbauflächen und in den Straßenräumen.
So ist das Wettbewerbsergebnis u.a. durch großzügige und sehr stark geprägte öffentliche
Straßenräume gekennzeichnet.
25
Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans
Insgesamt sind mit der (Durchführung der) Planung im Zuge der geplanten Nutzungsänderungen keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen für das Schutzgut Landschaft
festzustellen.
Durch die städtebauliche Ordnung mit der Schaffung von öffentlichen Grün- und Freiflächen (insbesondere dem westlichen Teil des Stadtteilparks und in den Wohnbauflächen
und Straßenräumen) sowie der teilweisen Erhaltung von prägenden Freiflächen und
Gehölzbeständen im Süden ist eine wesentliche Verbesserung des Ort- und Landschaftsbildes verbunden.
2.5
Mensch, menschliche Gesundheit
2.5.1 Erholung
Ausgangssituation
Auf Grund der langjährigen Nutzung als Bahn- und Gewerbestandort in der Vergangenheit
weist der Änderungsbereich keinerlei Erholungsfunktion auf. In den letzten 10 Jahren erfolgten verschiedene Rückbauten von Gebäuden und Gleisanlagen. Hierdurch liegen
heute viele Flächen brach, auf welchen sich eine natürliche Vegetation entwickelt hat.
Für die Bewertung der aktuellen Erholungsfunktion ist insbesondere ausschlaggebend, ob
gegenwärtig Flächen mit Bedeutung für die landschaftsgebundene Erholung sowie Erholungseinrichtungen und -infrastruktur vorhanden sind. Darüber hinaus sind die Zugänglichkeit des Areals sowie die Beziehung zu umliegenden Gebieten wichtig.
Im Änderungsbereich befinden sich aktuell keine Flächen, welche eine Bedeutung für die
landschaftsgebundene Erholung besitzen. So gibt es keine öffentlich zugänglichen Flächen, welche eine bewusste Erholungsfunktion besitzen. Ebenso sind Erholungseinrichtungen und -infrastruktur, wie bspw. Sitzbänke, Cafés, Spielflächen für Kinder und Jugendliche im gesamten Änderungsbereich nicht vorhanden.
Die Zugänglichkeit des Änderungsbereichs, welche insbesondere die Nutz-, Begehbarund Erreichbarkeit umfasst, ist aus Sicht der Erholungsfunktion für den Menschen als gering zu bewerten. Eine Begehbarkeit des Änderungsbereichs, welcher nahezu vollständig
im privaten Besitz ist, ist nur in Teilbereichen möglich. Darüber hinaus ist er nur über wenige, unattraktive Zugänge, welche überwiegend nicht für eine Fuß- und Radwegeanbindung ausgelegt sind, erreichbar und somit auch nicht gut an die umliegenden Gebiete angebunden. Vollständig durch das Untersuchungsgebiet verlaufende und weiterführende
Rad- und Fußwegeverbindungen sind gegenwärtig nicht vorhanden.
Insgesamt besitzt der Änderungsbereich derzeit keine Bedeutung für das Schutzgut
Mensch – Erholung.
Auswirkungen / Prognose
Die Planung sieht eine komplette Umnutzung des Änderungsbereichs mit einem vorwiegenden Anteil an Wohnnutzung vor. Darüber hinaus sind öffentliche Grünflächen und
ergänzende soziale und gebietsversorgende Nutzungen vorgesehen.
26
Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans
Durch die Planung werden keine nachteiligen Auswirkungen auf die Erholungseignung des
Gebietes für den Menschen entstehen, da gegenwärtig keine Erholungsfunktion im Gebiet
gegeben ist.
Durch die Grün- und Spielflächen (insbesondere der Anlage eines Stadtteilparks) sowie
die Pflanzung von Gehölzen und durch sonstige grünordnerische Maßnahmen, welche in
der Planung auf B-Planebene vorgesehen sind, ist von einer wesentlichen Aufwertung der
Erholungsfunktion auszugehen. Innerhalb des Änderungsbereiches liegt der westliche Teil
des neu vorgesehenen Stadtteilparks, durch welchen eine verbindende Grünachse mit Erholungsfunktion zwischen dem Naherholungsbereich Dutzendteich sowie dem Hasenbuck
geschaffen werden soll.
In der Planung sind verschiedene Rad- und Fußwegeverbindungen (insbesondere durch
die neue Grünachse) vorgesehen, welche die Durchgängigkeit des Gebietes zukünftig
gewährleistet. Hierdurch soll ein Lückenschluss im übergeordneten Wegenetz erreicht
werden (Verbindung von Langwasser in Richtung Innenstadt, Anschluss der Bauernfeindsiedlung).
Insgesamt sind keine erheblich nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch /
Erholung zu erwarten. Durch die (Durchführung der) Planung im Zuge der geplanten
Nutzungsänderungen wird hingegen eine deutliche Verbesserung und Aufwertung der Erholungsfunktion erreicht.
2.5.2 Lärmbelastung
Auf den Änderungsbereich wirken verschiedene Lärmquellen von allen Seiten ein. Nachfolgend werden diese differenziert nach Straßen- und Schienenverkehrslärm betrachtet.
Neben dem Verkehrslärm wirkt auch Gewerbelärm auf den Änderungsbereich ein.
Wesentliche Sportanlagen sind im Umfeld nicht vorhanden, so dass kein diesbzgl. Lärm
auf das Gebiet einwirkt. Für den Bereich Freizeitlärm ist festzuhalten, dass verschiedene
seltene Großereignisse (bspw. Volksfeste, „Norisringrennen“ der Deutschen Tourenwagen-Meisterschaft sowie das Musikfestival „Rock im Park“) im Umfeld des Untersuchungsgebietes stattfinden und hier temporär wesentliche Lärmimmissionen vorliegen.
Innerhalb des Änderungsbereichs werden zukünftig im Bereich Sport- und Freizeitlärm
lediglich die Freiflächenbereiche der Gemeinbedarfseinrichtungen (Schule) von Bedeutung
sein. Hier gilt es eine Verträglichkeit mit bestehenden und zukünftigen schutzbedürftigen
Nutzungen sicherzustellen.
Für den Änderungsbereich liegen für das Verfahren des Bebauungsplans Nr. 4635 (Modul
I mit überwiegender Wohnnutzung) bereits sehr detaillierte Lärmbetrachtungen vor, da hier
eine zeitnahe verbindliche Bauleitplanung und somit Realisierung angestrebt wird.
Bei der Betrachtung und Bewertung des Schienenverkehrslärms wurde die für das Gesamtgebiet Brunecker Straße vorgesehene Verlängerung der Straßenbahnlinie mit einem
Verlauf parallel der Brunecker Straße in südliche Richtung bis kurz nach dem neuen Park
und einem weiteren Verlauf durch Modul IV und dann parallel zur Münchener Straße angenommen. Eine Querung durch den Bereich „Lichtenreuth naturnah“, welcher im Wettbewerbsergebnis angedacht war, wird nach aktuellem Kenntnisstand nicht mehr angestrebt.
Die Planung der Straßenbahntrasse mit genauem Trassenverlauf ist nicht Bestandteil der
27
Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans
FNP-Änderung und ebenfalls nicht Bestandteil des Bebauungsplans Nr. 4635. Hierzu wird
ein separates Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden.
Die nachfolgenden Darlegungen zum Verkehrs- und Gewerbelärm basieren auf den Fachgutachten (Gutachten zum Verkehrslärm: Müller-BBM, Stand: 09.08.2018; Gutachten zum
Gewerbelärm: Müller-BBM, Stand: 09.08.2018), welche zum Entwurf des Bebauungsplans
Nr. 4635 erstellt wurden.
Verkehrslärm
Den bisherigen Untersuchungsergebnissen, welche auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung für Modul I erstellt wurden, kann entnommen werden, dass hinsichtlich des
Straßenverkehrslärms die Frankenstraße, die Katzwanger Straße, die Tiroler Straße
sowie die Münchener Straße die maßgeblichen äußeren Lärmquellen sind. Innerhalb des
Gebietes wurden die neuen Verkehrswege mit Prognosewerten belegt und immissionsschutztechnisch betrachtet.
Insgesamt konnte für den Straßenverkehrslärm festgestellt werden, dass die zu berücksichtigenden Orientierungswerte des Beiblatts 1 zu DIN 18005 für Allgemeine Wohngebiete (55/45 dB(A)) im Großteil des Gebietes eingehalten werden können. Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV werden im gesamten Änderungsbereich nicht überschritten.
Bei der Betrachtung des Schienenverkehrslärms wurden die neue Straßenbahnlinie im
Osten (vgl. obige Anmerkung bzgl. angenommenen Trassenverlauf), die U-Bahnlinie (zwischen Modul I und Modul IIIb liegend), der DB Railport, der Rangierbahnhof und der Bereich Rangierbahnhof Nord berücksichtigt. Die Berechnungen hierzu ergaben, dass im
Tagzeitraum die Orientierungswerte der DIN 18005 für Allgemeine Wohngebiete überwiegend eingehalten werden können. Lediglich für kleinere Teilbereiche an der angedachten
Straßenbahntrasse im Osten sowie im Bereich der U-Bahn-Strecke sind leichte Überschreitungen festzustellen. Im Nachtzeitraum dominiert der Rangierbahnhof mit seiner
Fernlärmwirkung die Situation maßgeblich und führt zu einer weitreichenden Überschreitung der Orientierungswerte im Modul I. Nur in wenigen Bereichen ist hier die Einhaltung
der Orientierungswerte möglich. Der Immissionsgrenzwert von 49 dB(A) wird etwa in der
Hälfte des Änderungsbereichs eingehalten. Die Überschreitungen des Orientierungswertes liegen im Änderungsbereich bei 6 bis 12 dB.
Bei der Gesamtbetrachtung des Verkehrslärms (Straße und Schiene) zeigt sich für den
Tagzeitraum, dass die Orientierungswerte für ein Allgemeines Wohngebiet im Großteil des
Änderungsbereiches eingehalten werden können. Insbesondere in Innenbereichen von
Wohnbaufeldern können ruhige Bereiche erreicht werden. In zwei kleinen Randbereichen
können die Werte der 16. BImSchV im Gebiet nicht eingehalten werden.
Im Nachtzeitraum führt auch in der Gesamtbetrachtung der Fernlärm des Rangierbahnhofs
dazu, dass sowohl die Orientierungs- als auch die Immissionsgrenzwerte für Allgemeine
Wohngebiete im Großteil des Änderungsbereiches überschritten werden.
28
Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans
Gewerbelärm
Bei der Betrachtung des Gewerbelärms wurden die vielfältig bestehenden Nutzungen im
Umfeld des Änderungsbereichs einbezogen. Dies umfasst insbesondere Einzelhandel,
Gastronomie, Bahnnutzungen (mit Railport, Instandhaltung, Rangierbahnhof) und eine
Tankstelle.
Von zentraler Bedeutung für die Entwicklung der Wohnbauflächen aus Sicht des Gewerbelärms ist die Situation der bestehenden Gewerbebetriebe innerhalb des Änderungsbereichs bzw. direkt an diesen angrenzend. So sind hier zwei Betriebe noch bis zum Ende
ihrer Mietverträge (Großdruckerei: bis 2026 und Automobillogistiker: bis voraussichtlich
2023) einige Jahre am Standort ansässig. Infolgedessen sind hier temporäre Lärmemittenten vorhanden, welche in der Planung auf B-Planebene berücksichtigt werden müssen.
Für die Wohnbauflächen nördlich des Parks (öffentliche Grünfläche) kann für den Tagzeitraum für den Großteil des Gebietes eine schalltechnische Verträglichkeit festgestellt
werden. Die Beurteilungspegel erreichen hier maximal die schalltechnischen Orientierungswerte für Allgemeine Wohngebiete (55 dB(A)). Geringe Überschreitungen (1-2 dB)
dieses Orientierungswertes könnten im nördlichen Bereich des Sondergebietes sowie in
der Gemeinbedarfsfläche durch den nördlich angrenzenden Einzelhandel entstehen.
Auch im Nachtzeitraum ist für den Großteil des Gebietes eine schalltechnische Verträglichkeit festzustellen, da die schalltechnischen Orientierungswerte für Allgemeine Wohngebiete (40 dB(A)) weitestgehend eingehalten werden. Am südlichen Rand (nördlich an den
Park angrenzend) sind geringe Überschreitungen von 1 dB zu verzeichnen. Geringe Überschreitungen des Orientierungswertes (im geplanten Sondergebiet/SO wurden Werte für
ein Mischgebiet herangezogen: 45 dB(A) für den Nachtzeitraum) von 1 bis 3 dB gibt es am
südlichen Rand des Sondergebietes durch den südlich angrenzenden, temporär noch vorhandenen Gewerbebetrieb. Sobald der Gewerbebetrieb nicht mehr im Gebiet vorhanden
ist, können in diesem Bereich die Orientierungswerte eingehalten werden.
Die Wohnbauflächen im Bereich südlich des Parks sowie entlang der U-Bahn weisen
im Tagzeitraum nur in Teilbereichen eine Verträglichkeit auf. So sind erhöhte Geräuschbelastungen auch in diesem Bereich rund um den bestehenden Gewerbebetrieb (Großdruckerei) absehbar, von welchen mehrere Baufelder betroffen sind. Hier werden die
Orientierungswerte teilweise deutlich bis zu 13 dB überschritten. Ohne diesen Gewerbebetrieb bestehen in diesem Bereich keinerlei Probleme und die Orientierungswerte werden
eingehalten. Am Südwestrand von Modul I werden durch den Gewerbebetrieb, welcher im
Bereich des Moduls IIIb ansässig ist (Automobillogistiker), ebenfalls deutliche Überschreitungen des Orientierungswertes von bis zu 11 dB erreicht.
Im Nachtzeitraum können die Orientierungswerte ebenfalls für weite Teile der Wohnbauflächen eingehalten werden. Ähnlich wie im Tagzeitraum zeigen sich aber auch hier in Teilbereichen des Änderungsbereichs erhebliche Überschreitungen durch die bestehenden
Gewerbebetriebe. Die Überschreitungen liegen hier im östlichen Bereich direkt an den Gewerbebetrieb (Großdruckerei) angrenzend bei bis zu 10 dB (in Bezug auf den Orientierungswert von 40 dB(A)). Im Süden (bestehender Gewerbebetrieb an der U-Bahn-Strecke;
Automobillogistiker) liegen die Überschreitungen bei bis zu 13 dB.
29
Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans
Für die Situation im Süden von Modul I lässt sich zusammenfassend darlegen, dass
temporär durch die bestehenden Gewerbebetriebe wesentliche Überschreitungen der
Orientierungswerte in einigen Bereichen vorhanden sind. Nach Aufgabe der gewerblichen
Nutzungen kann davon ausgegangen werden, dass diese Überschreitungen im Wesentlichen nicht mehr gegeben sind.
Auswirkungen / Prognose
Das Vorsehen einer Wohnnutzung im Änderungsbereich birgt mit der bestehenden umliegenden sowie internen Situation einige Konflikte sowohl im Bereich Verkehrs- als auch
Gewerbelärm.
Im städtebaulichen Rahmenplan wurde bereits durch eine geschlossene, mehrgeschossige Riegelbebauung planerisch reagiert, um ein mögliches Lärmminderungspotenzial der
von außerhalb auf den Änderungsbereich einwirkenden Lärmquellen für eine dahinter angeordnete Wohnbebauung zu erreichen. Ergänzend hierzu werden für weite Teile des
Wohngebietes aus Sicht des Verkehrslärms weitere akzeptorbezogene Maßnahmen auf
Ebene des Bebauungsplanes zu prüfen und festzusetzen sein, wie insbesondere die Festsetzung von Grundrissanordnungen, eine Abschirmung durch einen durchgehenden bahnparallelen Gebäuderiegel, ggfs. mit transparenten Schallschutzelementen zwischen einzelnen Gebäuderiegeln, um die schalltechnischen Vorgaben einhalten zu können.
Beim Gewerbelärm stellen insbesondere die temporären Gewerbenutzungen eine besondere Herausforderung dar. Diese liegen sowohl innerhalb als auch außerhalb des Änderungsbereichs und mit ihnen sind erhebliche Emissionen verbunden, welche auf die geplanten schutzbedürftigen Wohnnutzungen einwirken. Von zentraler Bedeutung sind hierbei bestimmte Baureihenfolgen sowie bedingte Festsetzungen, so dass stark beeinträchtigte Wohnbauflächen erst nach entsprechender gewerblicher Nutzungsaufgabe errichtet
bzw. bezogen werden dürfen. Auch dies gilt es auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung
detailliert zu untersuchen und verbindlich zu regeln.
Durch das Vorsehen von Wohnbauflächen im Änderungsbereich im Zuge der geplanten
Nutzungsänderungen sind bei Durchführung der Planung erhebliche nachteilige Auswirkungen durch Lärmimmissionen zu erwarten. Diese Beeinträchtigungen sind durch die
Umsetzung geeigneter aktiver und passiver Schallschutzmaßnahmen, welche auf Ebene
der verbindlichen Bauleitplanung konkret definiert und verbindlich geregelt werden
müssen, derart zu reduzieren, dass die Lärmwerte für gesundes Wohnen und Arbeiten im
Tages- und Nachtzeitraum eingehalten werden können. Die Lösbarkeit der aufgezeigten
erheblichen Beeinträchtigungen ist durch entsprechende Maßnahmen möglich, so dass
eine ausreichende Minderung zur Wahrung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse
grundsätzlich erreicht werden kann.
30
Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans
2.5.3 Störfallvorsorge
Der Änderungsbereich befindet sich nicht im potentiellen Einwirkbereich von Störfallanlagen. Durch die geplanten Nutzungsänderungen sind Belange der bauplanrechtlichen
Störfallvorsorge im Sinne der Richtlinie 2012/18/EU (Seveso-III-Richtlinie) sowie die diesbezügliche nationale Gesetzgebung nicht betroffen.
2.6
Luft
Ausgangssituation
Für den Änderungsbereich ist grundsätzlich nicht mit erheblichen Feinstaubbelastungen
zu rechnen, da Feinstaub (PM10 und PM2,5) in Nürnberg nach Angaben der Stadtentwässerung und Umweltanalytik (SUN) generell kein Problem im Hinblick auf die Einhaltung der
Grenzwerte der 39. BImSchV darstellt. Auch an der verkehrsbezogenen Luftmessstation
des BayLfU (Von-der-Tann-Straße) liegen die gemessenen Werte für PM10 unter dem Jahresgrenzwert. Auch die Anzahl der zulässigen Überschreitungstage des Tagesgrenzwertes
liegt unter Berücksichtigung der Daten der Messstellen ebenfalls unter dem Grenzwert.
Im Zuge flächendeckender Messungen zur Luftqualität im Stadtgebiet von Nürnberg wurde
für den Änderungsbereich in den Jahren 2004 / 2005 bei mobilen, diskontinuierlichen Luftmessungen (im 1-km-Raster) Stickstoffdioxid-Konzentrationen von 37 bis 40 µg/m³ (als
Flächenmittelwerte) gemessen. Damit liegen die Messwerte z.T. über dem städtischen
Durchschnitt. Aufgrund der angewandten Messmethode und der Messzeiten (nur zu den
verkehrsreicheren Tagzeiten, d.h. ohne Nachtmessungen) besitzt ein direkter Vergleich mit
dem Ganzjahresgrenzwert der 39. BImSchV allerdings nur orientierenden Charakter. Der
Messpunkt an der Münchener Straße zeigte dabei eine deutliche Beeinflussung der Luftqualität durch verkehrsbürtige NO2- Emissionen. Die Münchener Straße als nächster Hotspot für die Luftbelastung ist vom Änderungsbereich knapp 0,5 km entfernt.
Innerhalb des Änderungsbereichs sind keine Nutzungen vorhanden bzw. geplant, durch
welche Emissionen mit wesentlicher Auswirkung auf die Luftreinhaltung verbunden sind.
Ebenfalls liegt der Änderungsbereich nicht im Einwirkbereich eines Störfallbetriebes. Maßgeblichster Aspekt zur Luftreinhaltung sind im Änderungsbereich zukünftig die hinzukommende MIV-Belastung durch die geplanten Nutzungen. Hierbei wird es zu einer Steigerung
des Individualverkehrs im Vergleich zur Vergangenheit kommen. Durch eine gute ÖPNVAnbindung sowie eine attraktive Anbindung an das Fuß- und Radwegenetz soll dieser Individualverkehr auf ein Minimum reduziert. Im Vergleich zu den früheren gewerblichen Nutzungen im Änderungsbereich kann jedoch grundsätzlich davon ausgegangen werden,
dass diesbezüglich zukünftig im Hinblick auf die Luftreinhaltung verträglichere Nutzungen
(hinsichtlich anlagenbedingter Emissionen sowie des Verkehrsaufkommens) entstehen
werden, da dies nun auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung bewusst und gezielt durch
den Ausschluss bestimmter Nutzungen gesteuert werden kann.
Auswirkungen / Prognose
Durch die Planung ist keine wesentliche anlagenbedingte Luftbelastung im Änderungsbereich absehbar. Im Zuge der Nutzungsintensivierung im Gebiet ist mit einer Erhöhung
des Motorisierten Individualverkehrs (MIV) zu rechnen. Demgegenüber wird aber eine
31
Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans
optimierte Anbindung durch den ÖPNV sowie eine gute Anbindung des Fuß- und Radwegenetzes angestrebt. Eine übermäßige bzw. starke Belastung für den Änderungsbereich durch die geplante Nutzungsänderung ist nicht zu erwarten und hierfür liegen keine
Hinweise vor.
In den Sommermonaten kann es im gesamten Stadtgebiet, und somit auch im Änderungsbereich, an vereinzelten Tagen zu schlechten Werten bzw. hohen Luftbelastungen und
somit zu Überschreitung der Ozonwerte kommen. Dabei handelt es sich jedoch um ein
stadtweites und generell großstädtisches Phänomen während der Sommerzeit.
Von einer erheblichen Luftbelastung im Änderungsbereich oder durch die geplante Nutzungsänderung ist nicht auszugehen. Durch die (Durchführung der) Planung sind insgesamt keine erheblich nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Luft festzustellen.
2.7
Klima
Ausgangssituation
Klimaanpassung
Die Stadt Nürnberg liegt im Übergangsbereich zwischen kontinentalem und ozeanischem
Klima. Charakteristisch sind hohe Sommertemperaturen, vergleichsweise milde Winter und
eine insgesamt geringe Niederschlagsmenge. Mit durchschnittlich 629 mm Niederschlag
pro Jahr zählt Nürnberg zu den trockensten Gebieten Bayerns. In den letzten Jahrzehnten
hat sich die Grundcharakteristik des Nürnberger Klimas stark gewandelt. Dies umfasst eine
Erhöhung der Jahresdurchschnittstemperatur und eine veränderte Verteilung der Niederschlagsmengen. Auch zukünftig ist davon auszugehen, dass die mittlere globale Lufttemperatur weiter ansteigt. Für den Zeitraum 2021-2050 wird sich die Anzahl der Sommertage
(Tage mit Maximaltemperatur ≥ 25°C) und die Anzahl der heißen Tage (Tage mit Maximaltemperaturen ≥ 30°C) deutlich erhöhen. Regional wird es auch zu einer Ausdehnung
sommerlicher Trockenperioden kommen. Diese klimatischen Veränderungen haben verschiedene Wirkfolgen auf die menschliche Gesundheit, die Lufthygiene, die Freiräume und
Grünflächen, den Wasserhaushalt sowie auf Energie, Infrastruktur, Verkehr und Tourismus.
Die im hiesigen Naturraum häufigen Schwachwinde fördern Wetterlagen mit geringem Luftaustausch, was generell zu einer Steigerung von Belastungen (Schadstoffen und Staub)
in der Stadt führt.
Klimaschutz
Im Änderungsbereich sind gegenwärtig verschiedene Gebäudealtbestände sowie Freiund Verkehrsanlagen vorhanden. Diese stammen überwiegend aus einer Zeit, in welcher
keine klimaschonenden Bauweisen oder klimamindernde Maßnahmen vorgesehen wurden. Wesentliche klimaschützende oder -schonende Beiträge (bspw. Verringerung des
Energieverbrauchs) sind hier nicht gegeben.
32
Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans
Für das Gesamtgebiet Brunecker Straße erfolgte 2014 (IB Hausladen GmbH) eine Untersuchung möglicher Energiepotentiale am Standort. Dabei wurden potentiell lokal abhängige als auch übergreifende Energieträger analysiert: Fernwärme, Erdgas, Grundwasser,
Oberflächennahe Geothermie, Gewässernutzung, Solarenergie, Abwärmepotential Gewerbe, Abwärmepotential Abwasserkanal, Synergieeffekte Gewerbekühlung, Biomasse,
Bioabfälle, Landschaftspflegeabfälle und Windpotential. Im Ergebnis stellte sich insbesondere eine mögliche Nutzung der Fernwärme durch Anschluss an die bestehende Fernwärmetrasse im Bereich Ingolstädter Straße / westlich Münchener Straße als technisch
realisierbar und energetisch sinnvoll dar. Dabei bietet der nachgewiesene Primärenergiefaktor der Fernwärme (0,00) hohes Potential zur Sicherung einer nachhaltigen Energieversorgung für die zukünftige Bebauung.
Stadtklima
Als erste Bewertung der Ausgangssituation wurde das Stadtklimagutachten aus dem Jahr
2014 ausgewertet. Dieses stellt für den Änderungsbereich bei Betrachtung der Temperaturverteilung während einer austauscharmen Strahlungswetternacht überwiegend mittlere
Temperaturfelder zwischen 18-20° dar. Hinsichtlich der Kalt-/Frischluftentstehung weist
der Änderungsbereich recht geringe Kaltluftproduktionsraten auf. So liegt hier die Hälfte
der Fläche bei >8 – 11 m3 pro m2 und Stunde und die restlichen Bereiche bei nur < 5 m3
pro m2 und Stunde. Der Kaltluftvolumenstrom ist im Änderungsbereich überwiegend mäßig
mit geringen Windgeschwindigkeiten. Es gelangen hier kleinvolumige Kalt- und Frischluftströme von Süden über die Bahngleise nach Norden sowie von Osten aus Richtung des
Dutzendteiches in den Änderungsbereich bzw. das Untersuchungsgebiet.
Das Stadtklimagutachten von 2014 beinhaltet eine Bewertung der Baupotentialflächen in
einer Planungshinweiskarte. Danach werden weite Teile des Änderungsbereiches als
Flächen mit einer weniger günstigen bioklimatischen Situation eingestuft. Grundsätzlich
fällt laut Gutachten die Baupotentialfläche „Brunecker Straße“ hinsichtlich ihres klimaökologischen Konfliktpotentials in die Kategorie „zu prüfen“. Es wird jedoch bereits ausgeführt,
dass die Fläche gegenwärtig sehr schwierig zu beurteilen sei, eine weitere Verdichtung
aber vermutlich wenig negative Folgen für die Fläche selbst in Hinblick auf jetzige Nutzungen mit sich bringen würde.
Für das Gesamtgebiet Brunecker Straße wurde ein Fachbeitrag (GEONET, 2017) zur klimaökologischen Begleitung erstellt. In diesem wurde eine mikroskalige Simulation der
Klimaparameter durchgeführt. Eingangsdaten dabei waren u.a. die Landnutzung, die Topografie sowie die geplante Bebauung. Genauer analysiert wurden für das Gebiet somit
die Lufttemperatur, Kaltluftströmungsfelder und Kaltluftvolumenströme.
Im Ergebnis zeigte sich insb. eine Beeinflussung der meteorologischen Parameter vor allem innerhalb der Fläche selbst. Dabei geht die Wirkung auf die Lufttemperatur nicht nennenswert über das Untersuchungsgebiet hinaus, während beim Kaltluftströmungsfeld deutlichere Effekte zu beobachten sind. So ist eine Abnahme der Durchlüftung vor allem nördlich der Ingolstädter Straße zu verzeichnen. Die Abnahme des Kaltluftvolumens innerhalb
der Hasenbucksiedlung kann dabei kleinräumig mehr als 25 Prozentpunkte gegenüber
33
Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans
dem Istzustand betragen. Die nächtliche Durchlüftung der Kernstadt wird durch die vorgesehene Bebauung jedoch nicht nennenswert beeinträchtigt.
Bei der Betrachtung der Wärmebelastung am Tag, welche ein wesentlicher Indikator für
die Bewertung der Aufenthaltsqualität im Freien am Tage ist, zeigt sich, dass die Bereiche
mit Wohnnutzung (insbesondere Modul I) günstigere bioklimatische Bedingungen aufweisen, als bspw. gewerbliche Nutzungen. Dies ist v.a. auf höhere Baum- und Freiflächenanteile zurückzuführen. Innerhalb der Grünachse (Parkfläche) ist eine schwache bis
mäßige Belastung anzutreffen.
Auswirkungen / Prognose
Die stadtklimatischen Auswirkungen der geplanten Nutzungsänderung und Bebauung
müssen auf verschiedenen Ebenen betrachtet werden. So sind stadtweite Auswirkungen
nicht absehbar, sondern lediglich geringe kleinräumige Auswirkungen auf die umliegenden
Bestandsgebiete. Dies betrifft hier vor allem die nächtliche Durchlüftung. Von derartigen
oder wesentlich stärkeren Veränderungen wäre jedoch auch im Falle der Nutzungsbeibehaltung auszugehen, da es hier dann ebenfalls zu einer intensiven Bebauung mit
massiven Baukörpern und einer hohen Versiegelung kommen würde.
Die deutlichsten Auswirkungen sind innerhalb des Änderungsbereiches gegenüber der Bestandssituation mit einer steigenden Wärmebelastung am Tage gegeben. Hierzu wurden
bereits verschiedene Maßnahmen im städtebaulichen Konzept (bspw. Grün- und Freiflächenbereiche, Dachbegrünung, Straßenbegleitgrün, Baumpflanzungen) vorgesehen,
welche dazu führen, dass diese Bereiche zu den Arealen mit hoher Aufenthaltsqualität
zählen. Diese Maßnahmen gilt es im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung durch Festsetzungen zu sichern, um so eine bioklimatische Verbesserung für den Änderungsbereich
zu erreichen. Hierdurch kann in den Wohnbauflächen eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Freien erreicht werden, welche von zentraler Bedeutung für attraktive und nachhaltige Wohnquartiere ist.
Durch die Realisierung von Wohnnutzung ist allerdings sowohl in Bezug auf die Energieversorgung für die Gebäudenutzung (Wärme, Klimatisierung, Strom) als auch durch die zu
erwartende Verkehrsbelastung von einer Erhöhung der CO2-Belastung auszugehen.
Durch die Planung ist für das Schutzgut Klima, bei verbindlicher Regelung und Umsetzung
der verschiedenen Verringerungs- bzw. Vermeidungsmaßnahmen auf Ebene der Bebauungsplanung (B-Plan Nr. 4635), von keinen erheblich nachteiligen Auswirkungen im
Zuge der geplanten Nutzungsänderungen auszugehen.
2.8
Kultur- und Sachgüter
Im Änderungsbereich sind keine Baudenkmäler vorhanden. Bodendenkmäler sind im
Änderungsbereich derzeit nicht belegbar nachgewiesen. Aufgrund der historischen Vorgeschichte des Untersuchungsgebietes (die heutige Brunecker Straße stellt eine mittelalterliche Straße aus dem 11./12. Jhdt. dar) können archäologische Funde nicht ausgeschlossen werden. Aufgrund der starken Überprägung beim Bau der Bahnanlagen ist die
34
Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans
Wahrscheinlichkeit für eventuelle Funde jedoch recht gering. Nach den gesetzlichen Denkmalschutzbestimmungen müssen bei Bau- und Erdarbeiten auftretende Funde von Bodenaltertümern und -denkmälern unverzüglich der Denkmalschutzbehörde gemeldet werden
und die Fundstelle ist während der gesetzlich vorgeschriebenen Frist unverändert zu belassen.
35
Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans
3.
Prognose bei Nichtdurchführung der Planung /
Nullvariante
Die Nullvariante beschreibt die voraussichtliche Entwicklung der Umweltbereiche im
Änderungsbereich bei Nichtdurchführung der Planung.
Die jetzige Nutzungsverteilung auf dem ehemaligen Südbahnhof-Areal besteht bereits seit
vielen Jahren mit relativ geringen Veränderungen: während die ehemalige Bahnnutzung
endgültig der Vergangenheit angehört, findet eine relativ ungeordnete gewerbliche
Nutzung auf einem großen Teil des Geländes statt (Druckerei, Schrotthändler, Recyclingbetriebe, Autologistiker, Lagerplätze…).
Bei Nichtdurchführung der Planung würde diese Nutzungsverteilung vermutlich auch in Zukunft über einen längeren Zeitraum im Wesentlichen beibehalten werden. Diese einzelnen
Nutzungen würden tendenziell nach Möglichkeiten zu jeweiligen Erweiterungen suchen.
Die Ansiedlung neuer gewerblicher Nutzungen wäre aufgrund der planungsrechtlichen Einstufung des Gebietes (überwiegend Innenbereich nach § 34 BauGB) als sehr wahrscheinlich einzuschätzen.
Gestoppt würden bei Nichtdurchführung der Planung der Prozess des Rückbaus funktionslos gewordener Gebäude und Flächen, die begonnene Beseitigung von Altlasten bzw.
schädlichen Bodenverunreinigungen (wobei einzelne Sanierungsmaßnahmen auch weiterhin stattfinden würden) und insgesamt die geordnete städtebauliche Neuordnung des Geländes. Bedeutende innerstädtische Flächenpotentiale für Wohnnutzung sowie zur Anlage
neuer öffentlicher Grünflächen würden ungehoben bleiben.
In Bezug auf die Umweltbelange wäre im Wesentlichen in Teilbereichen eine Beibehaltung
der vorhandenen Vorbelastungen der Schutzgüter Boden und Wasser, aber auch das Fortbestehen der brachgefallenen Flächen für die Schutzgüter Pflanzen und Tiere zu erwarten.
Diese besitzen derzeit eine sehr hohe Bedeutung durch relativ geringe Störungen oder
Beeinträchtigungen. Bei einer Nichtdurchführung der angestrebten Flächenumnutzung
hätte dies grundsätzlich kurzfristig positive Auswirkungen für die Schutzgüter Pflanzen und
Tiere, da der Status-quo mit den hochwertigen Bereichen erstmal verbleiben würde. Es
wäre hier aber kurz- bis mittelfristig von einer Fortführung und wesentlichen Intensivierung
gewerblicher Nutzungen auszugehen. Bei einer längerfristigen Beibehaltung des Statusquo wäre zudem ein starkes Voranschreiten der Sukzession zu erwarten, wodurch sich die
besonders seltenen und wertvollen Vegetationsstrukturen verkleinern würden. Durch diese
Sukzession verkleinert sich langfristig auch der Lebensraum der vorkommenden Offenlandarten.
Für die Schutzgüter Klima/Luft, Mensch/Erholung sowie Landschaftsbild wären eine Nichtdurchführung der Planung und eine dann realistische umfangreiche gewerbliche Weiternutzung des Gebietes als negativ zu bewerten.
36
Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans
4.
Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum
Ausgleich nachteiliger Umw eltausw irkungen
Den Umgang mit nachteiligen Umweltauswirkungen regeln verschiedene, eigenständige
Rechtsinstrumente. Die angewandten Bewertungskriterien und die betrachteten Schutzgüter/Umweltbelange sind dabei nicht deckungsgleich. Die Umweltprüfung ermittelt als
Trägerverfahren die voraussichtlichen Umweltauswirkungen für alle Belange des Umweltschutzes und stellt das Ergebnis im Umweltbericht dar. Durch die unterschiedlichen
Instrumente können sich jedoch unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben.
Rechtsinstrument
BauGB3
Umweltprüfung
Umweltbelange
Voraussichtliche
erhebliche
Auswirkungen auf die Umweltbelange nach § 1 Abs. 6 Nr. 7
und § 1a BauGB
Rechtsfolgen
Abwägungsrelevanz / Geplante Maßnahmen
zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Umweltauswirkungen,
welche durch die Realisierung der Planung entstehen können, sind im Umweltbericht darzustellen.
Voraussichtliche erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs-/ Funktionsfähigkeit des
Naturhaushaltes
Abwägungsrelevanz und konkrete Entscheidung über Vermeidung und Ausgleich.
Artenschutz / saP5
Verbotstatbestände nach § 44
Abs. 1 Nrn. 1-3 BNatSchG, ggf.
naturschutzrechtliche Voraussetzungen für Ausnahme nach
§ 45 Abs. 7 BNatSchG, Einschlägigkeit
des
§
18
BNatSchG i.V.m. BauGB
Je nach Ergebnis: CEF-Maßnahmen; wenn
diese nicht möglich oder nicht funktionierend,
dann Beurteilung durch die Regierung von Mittelfranken, ob Ausnahmetatbestand gegeben
oder nicht. Bei Nicht-Regelbarkeit des Artenschutzes ist B-Plan nicht rechtmäßig.
FFH/SPA –
Verträglichkeitsprüfung
Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und Schutzzwecke
von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung und europäischen Vogelschutzgebieten im Sinne des BNatSchG
Je nach Ergebnis Abwägungsrelevanz, ausnahmsweise Zulässigkeit oder Unzulässigkeit
der Planung.
BNatSchG4
(Eingriffsregelung)
Tabelle 2: Instrumente des Umweltrechts
Mit der Realisierung der im Zuge der angestrebten Nutzungsänderungen geplanten Vorhaben sind verschiedene (erheblich) nachteilige Auswirkungen auf unterschiedliche Umweltbelange zu erwarten, welche durch verschiedene Maßnahmen vermieden, verringert
oder ausgeglichen werden müssen. Diese Maßnahmen werden auf der nachfolgenden verbindlichen Ebene des Bebauungsplans geprüft und geregelt (vgl. hierzu die Ausführungen
im Umweltbericht zum BP Nr. 4635).
Im vorliegenden Fall sind insbesondere der Verlust von Lebensraum für Pflanzen und Tiere
anzuführen, für welche umfangreiche Maßnahmen vorgesehen werden müssen. Weiterhin
ist das Tötungsverbot von Einzelindividuen streng und besonders geschützter Tierarten
betroffen. Vergleiche hierzu detaillierter auch Kapitel 4.2 dieses Umweltberichts. Insgesamt
sind hier die Maßnahmen entsprechend der Ergebnisse der saP im Bebauungsplan Nr.
3
Baugesetzbuch, Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und 2a
Bundesnaturschutzgesetz
5
spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
4
37
Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans
4635 festzusetzen und/oder im Städtebaulichen Vertrag zum B-Plan zu regeln und entsprechend (z.T. vorgezogen) umzusetzen.
Ein weiterer wesentlicher Aspekt für den Änderungsbereich ist die Lärmsituation mit erheblichen Lärmeinwirkungen von innen und außen auf das Gebiet aus verschiedenen Lärmquellen (Gewerbe, Straße und Schiene). Hier wurden im Zuge der Lärmgutachten aktive
und passive Schallschutzmaßnahmen geprüft, welche verbindlich im Bebauungsplan Nr.
4635 geregelt werden müssen.
Des Weiteren sind verschiedene konfliktmindernde Maßnahmen vorzusehen, durch welche typische Auswirkungen von Bauflächenentwicklungen vermindert, verringert oder ausgeglichen werden können. Hierzu zählen insbesondere Auswirkungen auf die Schutzgüter
Boden, Wasser, Klima und Menschliche Gesundheit (vgl. auch Kap. 4 im Umweltbericht
zum B-Plan Nr. 4635).
4.1
Ausgleich (Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung)
Im Änderungsbereich liegen keine naturschutzrechtlich unter Schutz gestellte Objekte bzw.
Gebiete (NSG, LSG, gLB und/oder ND) oder WSG vor. Im Gebiet sind allerdings sowohl
gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. Artikel 23 BayNatSchG geschützte Biotope, als auch im
ABSP als bedeutsam ausgewiesene Lebensräume und Biotope der Stadtbiotopkartierung
vorhanden.
Im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung wird die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung,
unter Berücksichtigung des derzeitigen Baurechts, detailliert abgearbeitet. Weiterhin befinden sich drei Waldflächen im Änderungsbereich, für welche eventuell ein Ausgleich nach
Waldrecht erforderlich werden kann. Dies wird auf Ebene des Bebauungsplans Nr. 4635
im Kontext der konkreten Planung geprüft und mit den zuständigen Behörden abgestimmt.
Methodische Grundlage für die Bemessung des Kompensationsbedarfes bei Bauleitplanverfahren ist in Nürnberg die „Anlage 2 zur Satzung der Stadt Nürnberg zur Erhebung von
Kostenerstattungsbeträgen“. Für den Bebauungsplan 4600 bzw. 4635 erfolgte eine methodische Klärung für die konkrete Anwendung der Eingriffsregelung für das Gesamtgebiet
Brunecker Straße. An dieser Stelle wird auf den Bebauungsplan Nr. 4635 und die hier
erfolgende Umweltprüfung verwiesen, da hier die methodische Abarbeitung sowie die hieraus resultierende exakte Bilanzierung detailliert dargelegt ist (vgl. Kap. 4 im Umweltbericht
zum B-Plan Nr. 4635).
Seitens des Stadtplanungsamts wurde hierfür eine Abgrenzung von Innen- und Außenbereich vorgenommen (s. nachfolgende Abbildung, Stand: 24.11.2016). Danach ist nahezu
der gesamte Änderungsbereich als im Zusammenhang bebauter Ortsteil (Innenbereich)
einzustufen.
Im Innenbereich nach § 34 BauGB ist für bereits zulässige Vorhaben bzw. Eingriffe kein
Ausgleich gem. § 1a BauGB erforderlich. Daraus kann aber nicht abgeleitet werden, dass
im Bebauungsplanverfahren die Eingriffsregelung nicht anzuwenden sei, da mit diesem
Verfahren für die geplante städtebauliche Entwicklung erst die Zulassungsvoraussetzungen geschaffen werden. Das B-Plan-Verfahren (hier Nr. 4600 bzw. 4635) erfordert daher
38
Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans
eine planerische Entscheidung, bei der auch über den Eingriff nach Maßgabe des Baugesetzbuchs zu entscheiden ist.
Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung findet für den Bebauungsplan Nr. 4600/4635
Anwendung auf Basis des § 1a (3) S. 5 BauGB: „Ein Ausgleich ist nicht erforderlich, soweit
die Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren“.
Als bereits erfolgte Eingriffe werden über den heutigen Bestand hinaus auch diejenigen baulichen Nutzungen gewertet, die in den Jahren nach 2004 zurückgebaut
wurden. Im Jahr 2004 wurde für die Flächen zwischen der Stadt Nürnberg sowie dem
Eigentümer Deutsche Bahn AG sowie der aurelis Real Estate GmbH & Co. KG eine
Rahmenvereinbarung über die beabsichtigte Entwicklung unterzeichnet. In der Folge fand
ein schrittweiser Rückbau von Gebäuden und baulichen Nutzungen statt, der zur Vorbereitung der nun geplanten städtebaulichen Entwicklung diente. Auf den Rückbauflächen
hat somit zweifellos zuvor ein Eingriff bereits stattgefunden.
39
Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans
Aus diesem Grunde erfolgt bei der Bearbeitung der Eingriffsregelung eine Auswertung der
früheren baulichen Nutzungen anhand von Luftbildern aus dem Jahr 2005. Flächen, die im
Jahr 2005 bebaut oder versiegelt waren, werden in der Eingriffsbilanz nicht gewertet.
Durch die Planung von Grünflächen im Geltungsbereich des BP Nr. 4635 (öffentliche Parkanlage und südliche Ausgleichsfläche „Lichtenreuth naturnah“) sowie durch Maßnahmen
der Grünordnung (Pflanzgebote, Dachbegrünung, Regenwasserversickerung etc.) kann
nach der Punktebewertung der Anlage 2 zur Satzung der Stadt Nürnberg zur Erhebung
von Kostenerstattungsbeträgen ein Ausgleich gem. § 1a BauGB im Änderungsbereich
voraussichtlich erreicht werden.
Für eine sachgerechte planerische Entscheidung ist allerdings neben der rechnerischen
Punktebewertung auch die funktionale Betrachtung der entstehenden Lebensraumverluste
erforderlich. Dies wird im Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 4635 im Einzelnen dargelegt. Nach aktuellem Kenntnisstand ist eine zusätzliche externe Fläche für den ökologischen Ausgleich voraussichtlich nicht erforderlich.
In Bezug auf die gemäß § 30 BNatSchG geschützten Biotope gilt trotzdem: Handlungen,
die zu einer Zerstörung der Biotope führen können, sind verboten (§ 30 (2) BNatSchG).
Von diesem Verbot kann auf Antrag eine Ausnahme zugelassen werden, wenn die Beeinträchtigungen ausgeglichen werden können (§ 30 (3) BNatSchG). Für ein Bebauungsplanverfahren gilt die Regelung des § 30 (4) BNatSchG, wonach auf Antrag der Gemeinde von
der Naturschutzbehörde über die Ausnahme entschieden werden kann. Voraussetzung
hierfür ist die Ausgleichbarkeit der Beeinträchtigungen. Hieraus erwächst die Verpflichtung,
für die geschützten Magerrasen einen flächengleichen und funktional gleichwertigen Ausgleich zu schaffen. Durch einerseits Entsiegelung und Saatgutübertragung von Magerrasen aus Flächen in Modul I sowie andererseits durch Aufwertung und Pflege bestehender
Ruderalflächen in „Lichtenreuth naturnah“ wird ein Ausgleich für die Verluste von § 30Biotopen innerhalb des Geltungsbereichs von B-Plan Nr. 4635 angestrebt. Die detaillierte
Eingriffs- / Ausgleichsberechnung für gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. Art. 23 BNatSchG geschützte Biotope ist dem Umweltbericht zum B-Plan Nr. 4635 zu entnehmen.
4.2
Europäischer und nationaler Artenschutz
Aufgrund der Anforderungen des § 44 Bundesnaturschutzgesetz (und den diesbezüglichen
Empfehlungen der Regierung von Mittelfranken) ist die Durchführung einer speziellen
artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) für das Gesamtareal Brunecker Straße zwingend erforderlich. Im Rahmen der saP wurde umfassend und systematisch ermittelt, welche Maßnahmen erforderlich sind, um den Anforderungen des Artenschutzrechts gerecht zu werden bzw. ob die Planung auf unüberwindliche artenschutzrechtliche Hindernisse treffen
könnte.
In der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP; WGF Landschaft 2018) wurde die
Planung auf mögliche artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i.V.m.
Abs. 5 BNatSchG geprüft. Dabei wurde zunächst das Gesamtgebiet Brunecker Straße betrachtet und danach die Ergebnisse für das B-Planverfahren Nr. 4635 detailliert.
Folgende Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdung von Tierarten des Anhangs IV der
FFH-Richtlinie und von Vogelarten sind notwendig:
40
Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans
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V1 Erhalt von Vegetationsstrukturen und Lebensräumen
V2 Erhalt von Habitat-Bäumen und alten Gehölzbeständen
V3 Schrittweise Bearbeitung der Flächen
V4 Bauzeitenbeschränkung für Gehölzfällung
V5 Bauzeitenbeschränkung für die Fällung von Habitat-Bäumen
V6 Untersuchung und ggf. Bauzeitenbeschränkung von abzubrechenden Gebäuden
V7 Abfang, Umsiedelung und Vergrämung von Reptilien
V8 Verhinderung der Wiederbesiedlung des Baufelds durch Reptilien
V9 Schaffung von Eidechsen-Habitaten in Lichtenreuth naturnah
V10 Vegetationsübertragung von Sandmagerrasen
V11 Neuanlage von naturnahen Grün- und Freiflächen
V12 Erhalt der Funktionsbeziehungen in Ost-West-Richtung
V13 Erhalt der Funktionsbeziehungen nach Süden
V15 Vergrämung des Flussregenpfeifers in Baustellenbereichen
V16 Fledermausfreundliche Beleuchtung des öffentlichen Raums
V17 Minimierung von Vogelschlag an Gebäuden
V18 Umweltbaubegleitung
V19 Fledermausflachkästen an Gebäudefassaden
Zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF) bzw. eines günstigen
Erhaltungszustandes von Populationen (FCS) sind vor Baufeldfreimachung bzw. vor
Durchführung artenschutzrelevanter Eingriffe folgende Maßnahmen erforderlich:
•
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•
CEF 1 Herstellung von Offenland-Lebensräumen in Lichtenreuth naturnah
CEF 2 Anbringen von Nistkästen für Vögel und von Fledermauskästen, Förderung
von Habitat-Bäumen und Totholz innerhalb von Lichtenreuth naturnah
FCS 1 Ersatzlebensräume für Zauneidechsen und Schlingnattern außerhalb des
Geltungsbereichs
Die detaillierte Beschreibung der Maßnahmen ist der speziellen artenschutzrechtlichen
Prüfung (saP) zu entnehmen. Hierzu wird auf die Unterlagen für das B-Planverfahren Nr.
4635 verwiesen.
Unter Beachtung der Maßnahmen entstehen, außer bei der Zauneidechse und der potenziell vorkommenden Schlingnatter, bei allen relevanten Arten des Anhangs IV der FFHRichtlinie und allen Vogelarten gem. Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie keine Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 Nr. 1 – 3 BNatSchG.
Im Änderungsbereich ist eine sehr große Zauneidechsenpopulation vorhanden. Mit der
städtebaulichen Neuordnung werden in den künftigen Bau- und Verkehrsflächen Lebensstätten der Art großflächig überbaut.
Bei der Zauneidechse und der nicht nachgewiesenen, aber auch nicht mit Sicherheit auszuschließenden Schlingnatter als Tierarten des Anhang IV FFH-RL werden durch die bauleitplanerische Entwicklung des ehemaligen Südbahnhofs an der Brunecker Straße die
Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 erfüllt.
Die Prüfung der naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahmeregelung nach
§ 45 Abs. 7 BNatSchG ergab folgende Ergebnisse:
41
Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans
Da der ehemalige Südbahnhof die größte städtebauliche Entwicklungsfläche im Nürnberger Stadtgebiet darstellt, liegen zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen
Interesses einschließlich sozialer oder wirtschaftlicher Art vor. Zum Planungskonzept bestehen keine zumutbaren Alternativen. Mit Durchführung der o.g. FCS-Maßnahme führt
das Vorhaben zu keiner nachhaltigen Verschlechterung des Erhaltungszustandes der
Arten bzw. der jetzige ungünstige Erhaltungszustand verschlechtert sich durch das geplante Vorhaben nicht. Zudem liegen keine ermessensrelevanten Gründe gem. Art. 40
BayVwVfG vor, die gegen die Erteilung einer Ausnahme sprechen.
Die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine ausnahmsweise Zulassung des Vorhabens nach § 45 Abs. 7 BNatSchG liegen damit vor. Die Regierung von Mittelfranken
erteilte am 25.06.2018 eine Ausnahmegenehmigung für die Baufeldfreimachung im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 4635.
Um den Erhaltungszustand der Zauneidechse zu sichern, ist außerhalb des Änderungsbereiches und auch außerhalb des Gesamtgebietes Brunecker Straße eine großflächige
FCS-Maßnahme (FCS 1) durchzuführen (insgesamt rund 20 ha Flächengröße, davon ca.
10 ha bezogen auf den Änderungsbereich der FNP-Änderung Nr. 8a bzw. den B-Plan Nr.
4635).
Hierfür sind geeignete Waldflächen in der Gemeinde Schwarzenbruck so zu optimieren,
dass sie dauerhaft günstige Habitatstrukturen für die Zauneidechse (und die Schlingnatter)
aufweisen. Zur Förderung der Zauneidechse werden der Beschirmungsgrad reduziert,
dichter Kiefernaufwuchs entfernt, offene Bodenstrukturen hergestellt und Strukturanreicherungen z.B. durch Totholz, vorgenommen. Die Maßnahme ist im städtebaulichen Vertrag
zum B-Plan Nr. 4635 geregelt (Näheres siehe spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung
(saP) sowie Maßnahmenkonzept „Externe Artenschutzmaßnahmen in Waldflächen der
Gemeinde Schwarzenbruck“).
Durch das Vorhaben gehen Lebensräume für nach nationalem Recht besonders geschützte Arten (z.B. Heuschrecken) verloren. Unter Beachtung der o.g. Maßnahmen ergeben sich keine signifikanten nachteiligen Auswirkungen, eine Tötung von Einzelindividuen
kann jedoch nicht ausgeschlossen werden.
42
Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans
5.
Gebiete von gemeinschaftlicher Be deutung (Fauna-FloraHabitat) und europäische Vogelschutzgebiet e im Sinne
des Bundesnaturschutzgesetzes
Erhaltungsziele und Schutzzwecke von Gebieten des Schutzgebietssystems Natura 2000
sind von der Planung nicht betroffen.
Das nächstgelegene europäische Vogelschutzgebiet ist das Gebiet DE 6533-471 „Nürnberger Reichswald“. Die Randbereiche des Vogelschutzgebiets liegen im Osten und im
Süden jeweils über 2 km vom Änderungsbereich entfernt. Die im Nürnberger Reichswald
vorkommenden Wald-Lebensraumtypen stehen in keinem funktionalen Zusammenhang zu
den im Änderungsbereich vorkommenden Lebensräumen.
Vorgenanntes trifft ebenso für das nächstgelegene FFH-Gebiet, das Gebiet DE 6532-372
„Tiergarten Nürnberg mit Schmausenbuck“ zu.
6.
G e p r ü f t e Al t e r n a t i v e n
Bei der Prüfung und Bewertung von Alternativen für den Änderungsbereich muss das Gesamtgebiet „Brunecker Straße“ betrachtet werden, da es sich um ein städtebaulich und
funktional zusammenhängendes Areal handelt. Die separate Prüfung von Alternativen zu
einzelnen Teilbereichen ist hier nicht zielführend.
Standortalternativen
Die Suche möglicher adäquater Standortalternativen zum Gebiet „Brunecker Straße“ im
Stadtgebiet Nürnberg stellt sich als schwierig dar, da eine Konversionsfläche in vergleichbarer Größenordnung und mit ähnlichen Standortbedingungen grundsätzlich nicht vorhanden ist. Insbesondere hinsichtlich des übergeordneten Ziels, die vorhandenen Bauflächendefizite im Bereich Wohnen und Gewerbe zu reduzieren, sind keine wesentlichen, vergleichbaren Potenziale der Innenentwicklung gegeben. Alternative Entwicklungsmöglichkeiten im Außenbereich wären rein aus Sicht der Flächengrößen grundsätzlich vorhanden,
widersprechen aber insbesondere in Hinblick auf das Gebot der Innenentwicklung und der
größtmöglichen Schonung des Außenbereichs sowie des sparsamen und schonenden
Umgangs mit Grund und Boden den landesplanerischen und regionalplanerischen Zielen.
Vergleiche hierzu auch die Prüfung von Planungsalternativen in der Begründung zur FNPÄnderung 8a (Kap. I.4.4).
43
Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans
7.
Methodik / Hinw eise auf Schw ierigkeiten und
Kenntnislücken
Der Umweltbericht nach BauGB soll den aktuellen Zustand des Änderungsbereiches und
die Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die Umweltbelange nach § 1 BauGB beschreiben. Auch die Entwicklung der einzelnen Umweltbereiche bei Nichtdurchführung der
Planung (Nullvariante, Kapitel 3) soll ermittelt und bewertet werden. Im vorliegenden Fall
handelt es sich bei dem geplanten Vorhaben um die Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung (Änderung des FNP/LP). Aufgrund dieser übergeordneten Planungsebene konnte
bei der Erstellung des Umweltberichts und insbesondere bei der Bewertung der einzelnen
Schutzgüter nur ein recht grober Maßstab angewandt werden. Dieser Maßstab wurde auf
der nachfolgenden Ebene des Bebauungsplans Nr. 4635 und des hierfür zu erstellenden
Umweltberichts konkretisiert und detailliert.
Der vorliegende Umweltbericht wurde vom Planungsbüro Vogelsang (Nürnberg) in Zusammenarbeit mit Fachplanern zu verschiedenen Schutzgütern erstellt. Es werden Angaben
zu Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gemacht (Kapitel 2) und Maßnahmen zur umweltfachlichen Optimierung der Planung bzw. zur Vermeidung, Verringerung
und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen dargelegt (Kapitel 4).
Folgende Informationsquellen wurden für die vorliegende Fassung herangezogen (die genannten Datengrundlagen liegen dem Verfasser vor bzw. wurden von der Stadt Nürnberg
zur Verfügung gestellt):
Planungsgrundlagen
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Wirksamer Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan
Masterplan Freiraum:
- Gesamtstädtisches Freiraumkonzept (GFK) Nürnberg (2014)
- Aktionsplan „Kompaktes Grünes Nürnberg 2020“ (2013)
Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK) „Nürnberg am Wasser“ (2012)
Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK) „Nürnberg Südost“ (2015)
Schutzgut Boden:
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Bodengutachten, GW-Pegel Mietobjekt Nr. 77, Rietzler & Heidrich GmbH, 27.09.1991
Beweissicherung, Lp. 54, Rietzler & Heidrich GmbH, 13.05.1991
Historische Erkundung am Standort Nürnberg-Süd, Rietzler & Heidrich GmbH,
23.09.1997
Oberflächennahe Beprobung, östl. Lp. 108, Ing.-Büro N. Müller, 21.05.1997
Gutachterliche Beweissicherung, Rückbaumaßnahme Tanklagergelände ARAL AG,
BGI AG, 21.07.1997
Hydrogeologisches Basisgutachten, Nürnberg-Süd, Ausbesserungswerk, Rietzler &
Heidrich GmbH, 28.11.1997
Beweissicherung, LP. 889, ehem. Fa. Kiriakidis, Rietzler & Heidrich GmbH, 02.02.1998
Beweissicherung, Lp. 56, Fa. Danzas, Rietzler & Heidrich GmbH, 29.05.1998
Beweissicherung, Lp. 43, Fa. Müller, Rietzler & Heidrich GmbH, 05.06.1998
Beweissicherung, Lp. 78 Fa. Dahmit, Rietzler & Heidrich GmbH, 18.08.1998
Sanierungsbericht Lp. 63, Shell, IFUWA GmbH, 31.08.1998
Zusammenfassung HE / OU, Lp. 15, Rietzler & Heidrich GmbH, 30.10.1998
Beweissicherung, Lp. 34, Fa. Musialik, Rietzler & Heidrich GmbH, 22.12.1998
44
Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans
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OU, N-Südbhf, Kbw, Rietzler & Heidrich GmbH, 17.12.1999
OU, N-Südbhf, Teilgebiet 1, Rietzler & Heidrich GmbH, 22.02.2000
Beweissicherung, Lp. 7, SD-Schrott, BGI AG, 21.11.2000
Beweissicherung, Lp. 54, SD-Schrott, BGI AG, 21.11.2000
Beweissicherung, Lp. 107, SD-Schrott, BGI AG, 21.11.2000
Beweissicherung, Lp. 85, 85a, BGI AG, 21.11.2000
Beweissicherung, Mietfläche Fa. ARS Altmann, Teilfl. A, Lp. 55, 57, 62a, 109, 135, IBB
Bahrfeld, 23.10.2001
Beweissicherung, Mietfläche ehem. Fa. Strasser, Lp.62b, 64, IBB Bahrfeld, 23.10.2001
Beweissicherung, Lp. 21 Mietfläche Fa. ARS Altmann, Teilfl. C, IBB Bahrfeld,
23.10.2001
Sanierung Tanklager Lp. 85, Fa. Beer, BGI AG, 04.02.2002
Altlastenuntersuchung Lp. 54, SD-Schrott, Ing.-Büro N. Müller, 24.02.2002
Altlastenuntersuchung Lp. 7/107, SD-Schrott, Ing.-Büro N. Müller, 24.02.2002
Bofa KBW / Umladehalle, DB AG, FRS, 21.08.2002
Bofa Mietfläche Panalpina, DB AG, FRS, 20.09.2002
Bofa, Standort Nürnberg Süd, DB AG, FRS, 09.01.2003
Bofa, Standort Nürnberg Süd - Gebäuderückbau, DB AG, FRS, 12.02.2003
Beweissicherung, Mietfläche SD-Schrott, CDM, 13.11.2003
Sanierungsbericht Aushub auf Lp. 54, SD-Schrott, Ing.-Büro N. Müller, 02.12.2003
Beweissicherung, Fa. Gustav Meyer, BfU, 01.07.2004
Beweissicherung, Untersuchung oberflächennahe Bodenschichten, DHB Beraten+Planen, 26.01.2004
DU, Nürnberg Süd, Teilgebiet I, GeoRisk, 16.02.2004
Zustandsbericht Brandfall SD-Schrott, DB AG, FRS, 06.08.2004
Grundlagenermittlung und Plausibilisierung von Entsorgungskosten, DB AG, FRS,
24.09.2004
FRIDU Nürnberg-Südbhf., Eisele Ing.ges mbH, 21.12.2004
Bofa, Teilfläche zw. Münchner Str. und U-Bahnstation, DB AG, FRS, 15.04.2005
Bodengutachten zum BV Erschließungsstich Münchner Str., Eisele Ing.ges mbH,
19.04.2005
Bofa Fa. Kümmel, DB AG, FRS, 29.04.2005
Kurzbericht Untersuchungen auf Mietfläche Fa. Kümmel, Eisele Ing.ges mbH,
13.06.2005
Ermittlungen der Auswirkungen auf die Nachbarschaft bei Betriebsstörungen, LGA
TrainConsult GmbH, 29.06.2005
Gefährdungsabschätzung Wirkungspfad B-Gewässer, Mietfläche Kümmel, Eisele
Ing.ges mbH, 21.10.2005
Grundwasseruntersuchungen Bruneckerstr. 71, gbs Geowiss. Büro, 24.01.2006
FRIDU Nürnberg-Südbhf., Rietzler & Heidrich GmbH, 28.04.2006
FRIDU Nürnberg-Südbhf., Fläche 2, Eisele Ing.ges mbH, 28.08.2006
Stellungnahme zu Restbelastungen ehem. ARAL-Mietfläche, Rietzler & Heidrich
GmbH, 31.08.2006
FRIDU Nürnberg-Südbhf., Fläche 4, Eisele Ing.ges mbH, 14.09.2006
FRIDU TF1 Wohnbebauung, Protect, 14.08.2007
FRIDU TF2 Neue Hornbachfläche, Protect, 14.08.2007
Beweissicherung, Lp. 47 Mietfläche Nakic, Protect, 17.08.2007
FRIDU, Mietfläche Börner, Protect, 26.10.2007
FRIDU, Mietfläche Josef Eger, Lp. 72, Protect, 11.02.2008
Stellungnahme zu anfallenden Entsorgungskosten, gbs Geowiss. Büro, 07.04.2008
Bofa, Fläche 2 (Bahntrans), DB AG, FRS, 10.06.2008
Lp. 43 Sanierungsdurchführung Bodenluftabsaugung, DE-Consult, 25.07.2006
45
Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans
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Lp. 43 Abschlussbericht zur Bodenluft- und Grundwassersanierung, DB International
GmbH, 22.10.2007
Bericht zum Grundwassermonitoring, Rietzler & Heidrich GmbH, 06.07.2009
Lp. 51 Abschlussbericht zur Bodenluftsanierung, Büro f. Geologie & Umweltschutz, J,
01.06.1997
Lp. 51 Auswertung Pumpversuch an GWMS P1, Prosoil GmbH, 04.09.1997
Lp. 51 Bodenluft-Untersuchungen Umfeld Pegel P1, Prosoil GmbH, 23.03.1999
Lp. 7, 107 Zwischenberichte zur laufenden LHKW-Sanierung, Rietzler & Heidrich
GmbH, Bis 30.09.2009
Lp. 71, 12, 110 Zwischenbericht zur laufenden LHKW-Sanierung, Arcadis Consult, Bis
08.03.2007
Bodenuntersuchungen zur Kaufpreisermittlung, Gbs Geowiss. Büro, 23.12.2005
Bestandsaufmaß & Massenberechnung Mülldeponie (Kümmel), Ing.büro Felberthanner + Partner, 21.04.2005
Diverser Schriftverkehr (DB AG, Umweltamt Nürnberg) zur Untergrundkontamination
auf dem Gelände Bruneckerstraße 119-121 (Lagerplätze 70, 77, 53, 14a, 14 b) und
Bruneckerstraße 76c (Lagerplatz 54), FRS / Umweltamt Nürnberg, bis 23.09.2009
Zwischenbericht zur laufenden Bodenluftsanierung (LHKW) und Grundwassermonitoring, Bruneckerstraße 65 (ehem. Brenntag-Tanklager), Arcadis Consult GmbH, Arcadis
Consult, 20.06.2006
Nürnberg Südbahnhof Flächenentwicklung Stufe 1: Datenerhebung und Auswertung,
KSM GmbH/M&P GmbH, 19.08.2010
Nürnberg Südbahnhof Flächenentwicklung Stufe 2: Ergänzende abfalltechnische Bodenuntersuchungen, KSM GmbH/M&P GmbH, 04.07.2011
Nürnberg Südbahnhof: Zusammenfassung Untersuchungen GIS-Projekt, M&P GmbH,
11.07.2011
Südbahnhof Nürnberg, Erarbeitung und Herleitung eines Stufenkonzepts, AS&P,
20.12.2012
M+P Ingenieursgesellschaft, Zusammenfassendes Gutachten Sanierungen und Handlungsempfehlungen Areal Nürnberg Südbahnhof, Dezember 2013
M+P Ingenieursgesellschaft, Historisch--genetische Rekonstruktion der potentiellen
Kampfmittelbelastung (HgR-KM), BV Nürnberg Südbahnhof, Oktober 2013
M+P Ingenieursgesellschaft, Bodenuntersuchung Kümmelberg, 19.05.2014
Rahmenkonzept zur Sanierung und Verwertung, Campus Ingenieursgesellschaft mbH;
Stand: 06.12.2016
Schutzgut Wasser:
•
•
•
•
•
•
•
Gutachten zur Versickerung g13420, Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH,
(20.01.2013)
Zusatz zum Gutachten zur Versickerung g13420, Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH (20.01.2014)
Kurzerläuterung Entwässerung, Erschließung der Projektfläche Südbahnhof, Nürnberg
H.P. Gauff Ingenieure GmbH & Co. KG (Januar 2014)
Zusammenfassendes Gutachten Sanierungen und Handlungsempfehlungen Areal
Nürnberg Südbahnhof IBB 12 000 099, Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH
(Dezember 2013)
Erschließung der Projektfläche Südbahnhof, Nürnberg, H.P. Gauff Ingenieure GmbH &
Co. KG –JBG (Januar 2014)
Bestandsplan Höhen Blatt 1-8, Karner Ingenieure GmbH (November 2015)
Nürnberg Südbahnhof, Flächenentwicklung IBB 12 000 099 Leistungsstufe 2: Ergänzende abfalltechnische Bodenuntersuchungen, KSM Baumanagement GmbH, Mull
und Partner Ingenieurgesellschaft mbH (04.07.2011)
46
Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans
Schutzgut Pflanzen / Tiere:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Vegetationskundliche und faunistische Erhebungen auf dem Rangierbahnhof –
Umweltamt Nürnberg (2002 bis 2005)
Luftbilder der Jahre 2002, 2005, 2006 und 2014 – Stadt Nürnberg
Ergebnisse der vegetationskundlichen Bestandsaufnahmen 2015 (ifanos concept &
planung und WGF Landschaft (August 2015)
Ergebnisse der faunistischen Bestandsaufnahmen 2015, Fachberichte Fledermäuse,
Vögel, Reptilien, Heuschrecken, Tag- und Nachtfalter (ifanos concept & planung und
WGF Landschaft (November 2015)
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zum Bebauungsplan Nr. 4635 (WGF
Landschaft, 09.08.2018)
Pflege- und Entwicklungsplan Lichtenreuth naturnah (WGF Landschaft, Dezember
2017)
Externe Artenschutzmaßnahmen in Waldflächen in der Gemeinde Schwarzenbruck
(WGF Landschaft, 09.08.2018)
Stadtbiotopkartierung Nürnberg (2008)
Arten- und Biotopschutzprogramm der Stadt Nürnberg (ABSP, 1996)
Artenschutzkartierung (ASK, fortlaufende Aktualisierung)
Schutzgut Mensch / Lärm:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
MüllerBBM – Nürnberg-Lichtenreuth B-Plan Nr. 4600 „Brunecker Straße“ – Ermittlung
und Beurteilung der Verkehrsgeräuschimmissionen, B-Plan-Verfahren Nr. 4635 „Hasenbuck Süd“, Stand: 09.08.2018, Bericht Nr. M125192/07
MüllerBBM – Nürnberg-Lichtenreuth B-Plan Nr. 4600 „Brunecker Straße“ – Ermittlung
und Beurteilung der Gewerbegeräuschimmissionen, B-Plan-Verfahren Nr. 4635 „Hasenbuck Süd“ (Modul I+), Stand: 09.08.2018, Bericht Nr. M125192/09
DIN 18005: Schallschutz im Städtebau. Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung. 2002-07.
DIN 18005-1, Beiblatt 1: Schallschutz im Städtebau; Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung. 1987-05.
Sechste Allgemeine VerwaItungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
(Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) (26. August 1998)
Bundes-Immissionsschutzgesetz - Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BImSchG) (zuletzt geändert: 31.08.2015)
Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(16. BImSchV) (zuletzt geändert: 18.12.2014)
Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - RLS-90: Ausgabe 1990. (Berichtigter Nachdruck Februar 1992.)
Lärmaktionsplan der Stadt Nürnberg gemäß § 47d BImSchG, 28.10.2015
Schutzgut Luft
•
Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN): Die Luftqualität in Nürnberg
(Juli 2012)
Schutzgut Klima
•
•
GEO-Net Umweltconsulting GmbH: Stadtklimagutachten: Analyse der klimaökologischen Funktionen für das Stadtgebiet von Nürnberg, Mai 2014 (Gutachten im Auftrag
der Stadt Nürnberg, Umweltamt)
GEO-Net Umweltconsulting GmbH: Klimaökologische Begleitung des städtebaulichen
Projekts „Lichtenreuth“ in Nürnberg, 07.04.2017.
47
Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans
•
Ingenieurbüro Hausladen GmbH: Potentialanalyse für den städtebaulichen Wettbewerb
auf dem Areal der Aurelis Real Estate in Nürnberg (Untersuchung der Energieträgerpotentiale), 16.06.2014.
Schutzgut Kultur- und Sachgüter:
•
•
Denkmalviewer Bayern
Aussagen der BOB im Rahmen des „Scopingtermins“ vom 15.01.2016
8. Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring)
Nach § 4c des BauGB sind die erheblichen Umweltauswirkungen, die aufgrund der Durchführung eines Bauleitplanes eintreten, zu überwachen. Ziel dieser Überwachung ist die
frühzeitige Ermittlung insbesondere unvorhergesehener Auswirkungen und ggf. das Ergreifen von Abhilfemaßnahmen. Die geplanten Überwachungsmaßnahmen sind im Umweltbericht darzustellen. Die gemeindliche Überwachung ist jedoch nicht auf die im Umweltbericht dargestellten Maßnahmen beschränkt.
Für zahlreiche Umweltauswirkungen bestehen in Deutschland bereits engmaschig fachgesetzliche Überwachungs- und Kontrollverfahren. Diese können im Rahmen des Monitorings von der Gemeinde für die Überwachung genutzt werden. Die Fachbehörden sind dabei nach § 4 (3) BauGB verpflichtet, die Gemeinde über ihnen vorliegende Informationen
über erhebliche Umweltauswirkungen eines B-Planes zu unterrichten.
Nachteilige Umweltauswirkungen, die unvorhergesehen erst nach Inkrafttreten des Bauleitplans bekannt werden und die deshalb nicht Gegenstand der Umweltprüfung und der
Abwägung sein konnten, können nicht systematisch und flächendeckend permanent überwacht und erfasst werden. Die Stadt Nürnberg ist in diesem Zusammenhang auf Informationen der Fachbehörden bzw. der Bürger über unvorhergesehene nachteilige Umweltauswirkungen angewiesen.
Zur Minimierung und zum Ausgleich der unvermeidbaren Beeinträchtigungen in Natur und
Landschaft ist ein umfangreiches Konzept von naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen und artenschutzrechtlichen Vermeidungs-, CEF- und FCS-Maßnahmen erforderlich.
Die Durchführung dieser Maßnahmen bedarf eines Monitorings, das sich über einen definierten Zeitraum erstreckt: das Monitoring beginnt mit der Herstellung der Ausgleichs-,
CEF- und FCS-Maßnahmen. Die Entwicklung dieser Flächen und die Funktionalität der
Maßnahmen bedürfen einer wiederkehrenden Überwachung über einen Zeitraum von 20
Jahren. Die detaillierte Aufstellung aller Monitoringmaßnahmen ist dem Umweltbericht zum
B-Plan Nr. 4635 zu entnehmen.
Auf Grund der übergeordneten Planungsebene der vorbereitenden Bauleitplanung sind
weitere und detaillierte Aussagen zur Überwachung hier nicht möglich. Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung werden die Überwachungsmaßnahmen erarbeitet und im Umweltbericht zum B-Plan Nr. 4635 definiert sowie zusätzlich durch vertragliche Vereinbarungen gesichert (Städtebaulicher Vertrag zum B-Plan Nr. 4635).
48
Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans
9. Zusammenfassung
Im Bereich des ehemaligen Südbahnhofs an der Brunecker Straße soll das frühere Bahnbetriebsgelände einer neuen Nutzung zugeführt werden. Diese sieht im Gesamtkonzept
eine Mischung aus Wohnen, Dienstleistung/Gewerbe sowie Grünflächen vor. Hierzu wurde
im Ausschuss für Stadtplanung (AfS) am 28.04.2016 ein Verfahren zur Aufstellung des
Bebauungsplans Nr. 4600 eingeleitet und parallel am 26.04.2017 im Stadtrat die Einleitung
des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans (Änderung 8a) beschlossen.
Die flächenhaften Darstellungen von gewerblichen Bauflächen und Verkehrsflächen/
Bahnanlagen im wirksamen Flächennutzungsplan im Bereich der Brunecker Straße entsprechen nicht mehr den aktuellen Erfordernissen des Bahnbetriebs, den Nutzungsabsichten des Eigentümers und der Beschlusslage des Stadtrates der Stadt Nürnberg.
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die angestrebte Nutzung ist
die Aufstellung von Bebauungsplänen erforderlich, die gemäß § 8 Absatz 2 BauGB aus
dem FNP entwickelt sein müssen. Da der wirksame FNP im Bereich der Brunecker Straße
nicht die angestrebte Entwicklung darstellt, wird dort dessen Änderung notwendig. Mit der
hiesigen Änderung werden im Änderungsbereich im Wesentlichen die bisherigen Darstellungen als gewerbliche Baufläche und Bahnfläche in Wohnbaufläche, Grünfläche und Gemeinbedarfsfläche geändert. Mit dieser Änderung ist es dann möglich, den Bebauungsplan
Nr. 4635 aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.
Der vorliegende Umweltbericht wurde zur ersten FNP-Teiländerung (8a. Änderung) erstellt
und ermittelt den Umweltzustand sowie dessen voraussichtliche Entwicklung im Änderungsbereich und die Schutzgüter, die im Zuge der geplanten Nutzungsänderungen erheblich beeinflusst werden. Für die weitere Entwicklung werden die wesentlichen Auswirkungen der Planung angeführt und die Erforderlichkeit konkreter Maßnahmen formuliert, die
im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung den nachteiligen Umweltauswirkungen entgegenwirken (vgl. Kapitel 4. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
nachteiliger Umweltauswirkungen). Die detaillierte Auflistung der vorgesehenen Maßnahmen sowie die Sicherung durch Festsetzung und vertragliche Regelungen (Städtebaulicher
Vertrag) erfolgt im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4635 und dem zugehörigen Umweltbericht.
Für die Schutzgüter Boden, Wasser, Landschaft, Mensch / Erholung, Luft, Klima sowie
Kultur- / Sachgüter sind bei Einhaltung entsprechender Maßnahmen keine erheblich nachteiligen Auswirkungen zu erwarten. Durch die umfangreichen Bodensanierungen wird hinsichtlich der Bodenbelastung durch Schadstoffe eine wesentliche Verbesserung erreicht,
wodurch die Kontamination des Grundwassers reduziert werden kann. Die angestrebte
dezentrale Regenwasserbewirtschaftung wirkt sich positiv aus und ist als Verbesserung im
Vergleich zur gegenwärtigen Situation anzusehen. Durch die städtebauliche Neuordnung
mit der Schaffung von öffentlichen Grün- und Freiflächen ist eine wesentliche Verbesserung des Orts- und Landschaftsbildes verbunden. Weiterhin ergibt sich hierdurch ebenfalls
eine Neuschaffung von Erholungsfunktionen für den Menschen. Wesentliche großräumige
bioklimatische Auswirkungen sind durch die angestrebte Nutzungsänderung/Bebauung
nicht zu erwarten. Die nachteiligen bioklimatischen Auswirkungen innerhalb des Änderungsbereiches können durch verschiedene Maßnahmen vermindert werden.
49
Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans
Für das Schutzgut Mensch / Lärmbelastung sind im Zuge der geplanten Nutzungsänderungen erheblich nachteilige Auswirkungen festzustellen, da verschiedenster Gewerbeund Verkehrslärm von innen und außen auf den Änderungsbereich einwirkt. Hier sind auf
Ebene des Bebauungsplans Nr. 4635 verbindliche Maßnahmen zur Verminderung der
Lärmbelastung vorzusehen, so dass insgesamt gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse
im Tag- und Nachtzeitraum erreicht werden.
Für die Schutzgüter Pflanzen und Tiere sind mit der Umsetzung der Planung im Zuge der
geplanten Nutzungsänderungen erheblich nachteilige Auswirkungen festzustellen. Für
beide Schutzgüter gilt es, die Eingriffe durch Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen zu reduzieren bzw. zu kompensieren. Der anfallende Bedarf in Bezug
auf den ökologischen Ausgleich gemäß § 1a BauGB (naturschutzrechtliche Eingriffsregelung), den Ausgleich für die Überplanung von gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. Art. 23 BayNatSchG geschützten Biotopflächen sowie den artenschutzrechtlichen Ausgleich soll im
Bereich der südlichen Ausgleichsfläche „Lichtenreuth naturnah“, sowie auf einer plan/stadtgebietsexternen Ausgleichsfläche abgedeckt werden. Weiterhin werden durch die
Planung Waldflächen überplant; der weitere Umgang wird diesbezüglich auf Ebene des
Bebauungsplans Nr. 4635 abgearbeitet.
Darüber hinaus werden in Folge der Umsetzung der Planung Verbotstatbestände nach §
44 Bundesnaturschutzgesetz erfüllt. Das Vorhaben kann nur durch eine Ausnahmegenehmigung zugelassen werden, welche von der Regierung von Mittelfranken mit Datum vom
25.06.2018 erteilt wurde. Erforderliche Vermeidungs-, CEF- und Kompensationsmaßnahmen (FCS) werden entsprechend auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung (B-Plan Nr.
4635) detailliert dargestellt.
Umweltbelang/Schutzgut
Boden
Wasser
Pflanzen
Tiere
Landschaft
Mensch /menschl. Gesundheit
• Erholung
• Lärmbelastung
• Luft
• Störfallvorsorge
Klima
Kultur- und Sachgüter
Bewertung der Auswirkungen
nicht erheblich
nicht erheblich
erheblich nachteilig
erheblich nachteilig
nicht erheblich
nicht erheblich
erheblich nachteilig
nicht erheblich
nicht betroffen
nicht erheblich
nicht erheblich
Tabelle 3: Zusammenfassende Bewertung
50
Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans
Nürnberg, den 10.08.2018
Dipl. Ing. Tobias Altmann
Verfasser:
Planungsbüro Vogelsang
Glockenhofstr. 28
90478 Nürnberg
Sachbearbeitung zu den Schutzgütern Pflanzen, Tiere, Landschaft sowie zum Thema Ausgleich und Artenschutz durch:
Dipl. Ing. Michael Voit, B. Eng. Jennifer Franke
WGF Landschaft Landschaftsarchitekten GmbH, Nürnberg
51
Anhang: Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen
Stand: Feb. 2016
Grund und Boden, Wasser
§ 1a Baugesetzbuch (BauGB) / Landesentwicklungsprogramm (LEP) Bayern 2013:
Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden, d.h. der Flächenverbrauch soll verringert und einer Innenverdichtung Vorrang gegeben werden. Bodenversiegelungen sollen auf das notwendige
Maß begrenzt werden. Die Notwendigkeit der
Umwandlung landwirtschaftlich oder als Wald
genutzter Flächen soll begründet werden; dabei sollen Ermittlungen zu den Möglichkeiten
der Innenentwicklung zugrunde gelegt werden, zu denen insbesondere Brachflächen,
Gebäudeleerstand, Baulücken und andere
Nachverdichtungsmöglichkeiten zählen können. Gemäß Bundesnaturschutzgesetz hat
die erneute Inanspruchnahme bereits bebauter Flächen sowie die Bebauung unbebauter
Flächen im beplanten und unbeplanten Innenbereich, soweit sie nicht für Grünflächen
vorgesehen sind, Vorrang vor der Inanspruchnahme von Freiflächen im Außenbereich. Gemäß dem Grundsatz des LEP sollen
land- und forstwirtschaftlich genutzte Gebiete
erhalten werden. Insbesondere hochwertige
Böden sollen nur in dem unbedingt notwendigen Umfang für andere Nutzungen in Anspruch genommen werden. Gemäß Bundesnaturschutzgesetz sind historisch gewachsene Kulturlandschaften vor Verunstaltung, Zersiedelung und sonstigen Beeinträchtigungen zu bewahren.
ABSP der Stadt Nürnberg:
Eine Reihe von Bodenschutzzielen ist hier
formuliert. Insbesondere sollen ökologisch
wertvolle Bereiche von Versiegelung freigehalten werden.
§ 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG):
Niederschlagswasser soll ortsnah versickert
oder verrieselt werden, soweit dem weder
wasserrechtliche oder sonstige öffentlichrechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen. Des
Weiteren gibt die Entwässerungssatzung der
Stadt Nürnberg der Versickerung von Niederschlagswässern bzw. deren sonstiger alternativer Ableitung den Vorrang. Mit Einführung
des getrennten Gebührenmaßstabs für Niederschlagswasser und Abwasser seit
01.01.2000 wird dies auch in der entsprechenden Gebührensatzung berücksichtigt.
Stadtratsbeschluss vom 27.06.2012:
Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (InSEK) „Nürnberg am Wasser“ beinhaltet Leitlinien für künftige gesamtstädtische Planungen
und Konzepte im Bezug auf die Gemeinschaftsaufgabe Wasser.
Beschluss des Umweltausschusses vom
09.10.2013 und des Stadtplanungsausschusses vom 07.11.2013:
Die Stadtverwaltung prüft in jedem Bauleitplanverfahren, der eine Neubauplanung vorsieht (einschließlich Konversionsflächen) die
Möglichkeiten und die Realisierbarkeit eines
nachhaltigen Umgangs mit und einer orts-nahen Beseitigung des anfallenden Niederschlagswassers.
Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG):
Die Funktionen des Bodens sollen nachhaltig
gesichert, schädliche Bodenveränderungen
abgewehrt und Vorsorge gegen nachteilige
Einwirkungen auf den Boden getroffen werden. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen
Beeinträchtigungen der natürlichen Funktionen soweit wie möglich vermieden werden.
Artenschutz und Biologische Vielfalt
Die Rechtsvorgaben für den speziellen Artenschutz sind in den §§ 44 und 45 BNatSchG
geregelt. Aussagen zum Natura 2000 – Konzept der EU finden sich in den §§ 31 – 36
BNatSchG. Die Rechtsgrundlagen zum Artenschutz unterliegen nicht der Abwägung im
Rahmen der Bauleitplanung. Siehe auch Kapitel 4.
Die Bayerische Biodiversitätsstrategie, beschlossen vom Bayerischen Ministerrat am 1.
April 2008, nennt u.a. folgenden Handlungsschwerpunkt: Berücksichtigung der Aspekte
des Artenschutzes und des Biotopverbunds
sowie des Ziels der Erhaltung von Gebieten
mit hoher biologischer Vielfalt bei der Trassierung von Verkehrswegen und der Ausweisung neuer Siedlungs- und Gewerbeflächen.
52
Anhang: Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen
Stand: Feb. 2016
Natur und Landschaft
Nach § 1 BNatSchG ist die biologische Vielfalt
dauerhaft zu sichern. Die §§ 23 bis 29
BNatSchG treffen Aussagen zum Schutz bestimmter Flächen und einzelner Bestandteile
der Natur. In § 20 BNatSchG ist das Ziel festgesetzt, mind. 10% der Landesfläche als Netz
verbundener Biotope zu sichern. Der Bio-
topverbund dient u.a. der dauerhaften Sicherung der Populationen wildlebender Tiere und
Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten,
Biotope und Lebensgemeinschaften sowie
der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen.
Menschliche Gesundheit: Lärm, Luft, Grün- und Freiraum, Erholung
DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau):
gibt aus Sicht des Schallschutzes im Städtebau erwünschte Orientierungswerte vor.
Bezüglich der Luftbelastung gelten die Grenzwerte der 39. BImSchV; sie betreffen überwiegend das Schutzgut „menschliche Gesundheit“, einzelne Grenzwerte zielen auch
auf den Schutz der Vegetation.
16. BImSchV (Sechzehnte Verordnung zur
Durchführung d. Bundes-Immissionsschutzgesetzes – Verkehrslärmschutzverordnung):
legt Grenzwerte für den Bau oder die wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen sowie von Schienenwegen der Eisenbahnen
und Straßenbahnen fest.
Beschluss des Stadtplanungsausschusses
vom 09.07.2009: Es wurden Richtwerte für
die Ausstattung mit öffentlichen Grünflächen
in Bebauungsplänen und städtebaulichen
Verträgen festgelegt: öffentliche Grünfläche
pro Einwohner im Geschosswohnungsbau:
20 m², öffentliche Grünfläche pro Einwohner
im Einfamilienhausgebiet 10 m²; davon jeweils Spielfläche pro Einwohner: 3,4 m².
EG-Umgebungslärmrichtlinie von 2002:
soll einen europaweiten Überblick über die
Lärmbelastung verschaffen. Dazu wurden
strategische Lärmkarten erstellt. In der anschließenden Lärmaktionsplanung können
die Behörden nach eigenem Ermessen Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung
festlegen. Diese Maßnahmenpläne sind jedoch nicht rechtsverbindlich.
Beschluss des Umweltausschusses vom
12.03.2014 und des Stadtplanungsausschusses vom 27.03.2014:
Das gesamtstädtische Freiraumkonzept
(GFK) und das Leitbild „Kompaktes Grünes
Nürnberg 2030“ bilden die Grundlage der
Grün- und Freiraumplanungen der Stadt
Nürnberg.
Klima
BauGB § 1 Abs. 5 und 6:
Der globale Klimaschutz, der Einsatz und die
Nutzung erneuerbarer Energien sowie die
sparsame und effiziente Nutzung von Energie
gehören zu einer gemeindlichen Aufgabe im
Rahmen der Bauleitplanung. Am 30. Juni
2011 hat der Bundestag die Novellierung des
BauGB durch das „Gesetz zur Förderung des
Klimaschutzes bei der Entwicklung in den
Städten und Gemeinden“ beschlossen
(BauGB-Klimanovelle 2011). Die Belange des
Klimaschutzes und der Anpassung an den
Klimawandel sind dadurch erweitert wor-den.
Bauleitpläne sollen dazu beitragen, den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insb.
auch in der Stadtentwicklung, zu fördern.
BauGB § 1a Abs. 5:
Es soll den Erfordernissen des Klimaschutzes
sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel
dienen, Rechnung getragen werden.
Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie
(2010/31/EU) vom 19.05.2010:
Alle Neubauten sind ab 2021 als Niedrigstenergiegebäude auszuführen, d.h. der Energiebedarf ist sehr gering oder liegt fast bei
null. Er sollte zu einem wesentlichen Teil aus
erneuerbaren Energien gedeckt werden.
53
Anhang: Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen
Stand: Feb. 2016
Erneuerbares-Energien-Wärmegesetz
(EEWärmeG):
Alle Eigentümer von Gebäuden sind zu einer
anteiligen Nutzung von regenerativen Energien verpflichtet.
Stadtklimagutachten liegt eine aktuelle Datengrundlage und Analyse der klimaökologischen Funktionen für das Nürnberger Stadtklima vor. Wichtige Ergebnisse und Empfehlungen für die weitere städtebauliche Entwicklung werden in einer Klimafunktions- und einer Planungshinweiskarte dargestellt.
Umweltausschussbeschluss vom
23.01.2013:
In Bebauungsplanverfahren oder anderen
städtebaulichen Vorhaben sind grundsätzlich
Energiekonzepte zu erstellen mit dem Ziel,
eine CO2-neutrale Energieversorgung für den
Neubau zu erreichen.
Stadtratsbeschluss vom 23.07.2014:
Der maßnahmenbezogene Klimafahrplan
2010 – 2050 umfasst die Bereiche Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel.
Die CO2-Emissionen in Nürnberg sollen, gegenüber den Werten von 1990, bis 2030 um
50% (Zielsetzung des Klimabündnisses der
europäischen Städte), bis 2050 um 80% reduziert werden (Zielsetzung der Bundesregierung). Bis zum Jahr 2020 soll das EU-2020-20-Ziel (CO2-Reduktion um 20%, Effizienzsteigerung um 20%, Anteil der erneuerbaren Energien von 20%) erreicht werden.
Zur Anpassung an den Klimawandel werden
die vorgeschlagenen Maßnahmen sukzessive ergänzt und aktualisiert. Im Kontext mit
den Zielvorgaben des Masterplans Freiraum
und des Stadtklimagutachtens werden Umsetzungsstrategien entwickelt.
EnEV (Novellierung 2014):
Die neue Energieeinsparverordnung ist am
01. Mai 2014 in Kraft getreten. Die energetischen Anforderungen an Neubauten werden
dabei ab 01. Januar 2016 weiter angehoben
und sind ein wichtiger Zwischenschritt hin
zum EU-Niedrigstenergiegebäudebestand,
der ab spätestens 2021 gilt.
Gemeinsamer Beschluss des Stadtplanungsund Umweltausschusses vom 26.06.2014:
Das Stadtklimagutachten stellt eine Grundlage für alle weiteren Planungen der Stadt
Nürnberg dar und ist bei anstehenden Planungsvorhaben zu berücksichtigen. Mit dem
54
55
Stadt Nürnberg - FNP-Änderungsverfahren 8a
Geltungsbereich des
FNP-Änderungsverfahrens 8a
Abbildung angepasst für
FNP-Änderungsverfahren
8a. „für den Bereich westlich der Brunecker Straße“
durch Planungsbüro
Vogelsang
19.06.2018; gez. T.Altmann
Umweltbericht - Anlage 1:
Lage der vorhandenen Grundwassermessstellen
Stadt Nürnberg - FNP-Änderungsverfahren 8a
GWM 7
Grundw asserm essstelle
GOK [m NN] POK [m NN]
Grundw asser- Grundw asserEignung als
stand u. GOK [m ] stand [m NN] Überw achungsstelle
GWM 3
327,62
327,92
9,3
318,62
ja
GWM 6
325,93
326,22
1,66
324,56
ja
GWM 7
321,46
321,3
7,6
313,7
ja
GWM 2
327,07
328,07
9,97
318,1
ja
GWM 1
-
-
-
nein
GWM 4
-
-
-
nein
GWM 5
-
-
existiert nicht mehr
kein Grundw asser
bis 6 m angetroffen
kein Grundw asser
bis 6 m angetroffen
-
nein
GWM 2
GWM 1
GWM 6
GWM 5
GWM 3
Legende
GWM 5
Grundwassermessstelle
Geltungsbereich des
Bebauungsplans Nr. 4600
GWM 4
Geltungsbereich des FNPÄnderungsverfahrens 8a
Ursprünglicher Plan von
Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH
(Stand: 19.06.2013)
Umweltbericht - Anlage 2:
Lage der Grundwassermessstellen mit genaueren Infos
Grafisch neu aufbereitet durch:
Planungsbüro Vogelsang
19.06.2018 / TA
Stadt Nürnberg - FNP-Änderungsverfahren 8a.
„für den Bereich westlich der Brunecker Straße“
Umweltbericht - Anlage zu 2.3.1
Geltungsbereich FNP-Änderungsverfahren 8a
Umweltbericht - Anlage 3:
Biotop- und Nutzungstypen
im Bestand
Abbildung angepasst für FNP-Änderungsverfahren
8a. „für den Bereich westlich der Brunecker Straße“
durch Planungsbüro Vogelsang
19.06.2018; gez. T.Altmann
ohne Maßstab
Stand: 08.03.2016
WGF Landschaft
Quelle der Kartengrundlage: Bay. Vermessungsverwaltung, 2014
Stadt Nürnberg - FNP-Änderungsverfahren 8a.
„für den Bereich westlich der Brunecker Straße“
Umweltbericht - Anlage zu 2.3.1
Geltungsbereich FNP-Änderungsverfahren 8a
Umweltbericht - Anlage 4:
Gesetzlich geschützte Biotope (§ 30 BNatSchG)
Biotope gemäß Bayerischer Biotopkartierung
Abbildung angepasst für FNP-Änderungsverfahren
8a. „für den Bereich westlich der Brunecker Straße“
durch Planungsbüro Vogelsang
19.06.2018; gez. T.Altmann
ohne Maßstab
Stand: 08.03.2016
WGF Landschaft
Quelle der Kartengrundlage: Bay. Vermessungsverwaltung, 2014
Stadt Nürnberg - FNP-Änderungsverfahren 8a.
„für den Bereich westlich der Brunecker Straße“
Umweltbericht - Anlage zu 2.3.2
Geltungsbereich FNP-Änderungsverfahren 8a
Umweltbericht - Anlage 5:
Fauna - Fundorte, Nachweis- und
Untersuchungsflächen
Abbildung angepasst für FNP-Änderungsverfahren
8a. „für den Bereich westlich der Brunecker Straße“
durch Planungsbüro Vogelsang
19.06.2018; gez. T.Altmann
ohne Maßstab
Stand: 08.03.2016
WGF Landschaft
Quelle der Kartengrundlage: Bay. Vermessungsverwaltung, 2014
Ö 4
I.
Anmeldung
TOP:
Stadtplanungsausschuss
Sitzungsdatum 27.09.2018
öffentlich
Betreff:
Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP)
28. Änderung: Bereich Uffenheimer Straße
Einleitung des Änderungsverfahrens
Anträge der CSU-Stadtratsfraktion vom 30.01.2017 und vom 19.02.2018
Anlagen:
Entscheidungsvorlage
FNP 28. Änderung (Plan Nr. FNP28 - U - 01 und Plan Nr. FNP28 - B - 00)
Derzeitige Darstellung und Inhalt der Änderung
Bisherige Beratungsfolge:
Gremium
Sitzungsdatum
Bericht
Abstimmungsergebnis
angenommen
abgelehnt
vertagt/verwiesen
Sachverhalt (kurz):
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 23.07.2014 beschlossen, von der Entwicklung eines Gewerbegebiets südlich der Wiener Straße (HIG Süd) Abstand zu nehmen und die bestehende Waldfläche
planungsrechtlich zu sichern. Das Verfahren wurde bearbeitet und liegt nun bei der Regierung von
Mittelfranken zur Genehmigung vor.
Die Verwaltung wurde durch Beschluss weiterhin beauftragt, im Rahmen des Gewerbeflächenkonzepts qualitativ gleichwertigen und flächengleichen Ersatz für das HIG Süd bereit zu stellen.
Die Ausweisung möglicher Ersatzstandorte wurde geprüft. Entsprechend dem Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 30.01.2017 wurden dabei vor allem die städtischen Flächen im Bereich der Uffenheimer Straße in Betracht gezogen. Der wirksame FNP stellt hier überwiegend Grünfläche mit unterschiedlichen Zweckbestimmungen dar. Um eine gewerbliche Nutzung vorzubereiten, ist daher die
Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.
Zur Einleitung des erforderlichen Änderungsverfahrens wird die Begutachtung des Stadtplanungsauschusses (AfS) begehrt, anschließend soll ein Stadtratsbeschluss gefasst werden.
001 12.2015
Die Eignung der Fläche insbesondere für Logistik und Industrie (Antrag der CSU-Stadtratsfraktion
vom 19.02.2018) wird im Rahmen der folgenden Bauleitplanverfahren näher untersucht.
Beschluss-/Gutachtenvorschlag:
siehe Beilage
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1.
Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein
(→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
€ Folgekosten
Gesamtkosten
dauerhaft
€ pro Jahr
nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv
€ davon Sachkosten
€ pro Jahr
davon konsumtiv
€ davon Personalkosten
€ pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
(→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von
Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
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2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein
3.
Diversity-Relevanz:
Nein
Ja
4.
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Bereitstellung von Gewerbeflächen zur Schaffung wohnortnaher Arbeitsplätze,
Vermeidung potentieller Konflikte durch Emissionen, ggf. Verlagerung von
Kleingärten - Erholungsgrün
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. III, UwA
Ref. VII, WiF, LA
SÖR, Vpl
II. Herrn OBM
III. Referat VI
Nürnberg,
Referat VI
(49 00)
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Ö 4
Ö 4
Sitzungsvorlage
Stpl/004/2018
Beratung
Datum
Behandlung
Ziel
Stadtplanungsausschuss
27.09.2018
öffentlich
Gutachten
Stadtrat
17.10.2018
öffentlich
Beschluss
Betreff:
Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP)
28. Änderung: Bereich Uffenheimer Straße
Einleitung des Änderungsverfahrens
Anträge der CSU-Stadtratsfraktion vom 30.01.2017 und vom 19.02.2018
Anlagen:
Anmeldung
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 30.01.2017
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 19.02.2018
Entscheidungsvorlage
Gutachtenvorschlag
FNP 28. Änderung Plan Nr. FNP28 - U - 01
FNP 28. Änderung Plan Nr. FNP28 - B - 00
Derzeitige Darstellung und Inhalt der Änderung
Sachverhalt (kurz):
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 23.07.2014 beschlossen, von der Entwicklung eines
Gewerbegebiets südlich der Wiener Straße (HIG Süd) Abstand zu nehmen und die bestehende
Waldfläche planungsrechtlich zu sichern. Das Verfahren wurde bearbeitet und liegt nun bei der
Regierung von Mittelfranken zur Genehmigung vor.
Die Verwaltung wurde durch Beschluss weiterhin beauftragt, im Rahmen des
Gewerbeflächenkonzepts qualitativ gleichwertigen und flächengleichen Ersatz für das HIG Süd
bereit zu stellen.
Die Ausweisung möglicher Ersatzstandorte wurde geprüft. Entsprechend dem Antrag der CSUStadtratsfraktion vom 30.01.2017 wurden dabei vor allem die städtischen Flächen im Bereich
der Uffen-heimer Straße in Betracht gezogen. Der wirksame FNP stellt hier überwiegend
Grünfläche mit unterschiedlichen Zweckbestimmungen dar. Um eine gewerbliche Nutzung
vorzubereiten, ist daher die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.
Zur Einleitung des erforderlichen Änderungsverfahrens wird die Begutachtung des
Stadtplanungsauschusses (AfS) begehrt, anschließend soll ein Stadtratsbeschluss gefasst
werden.
Die Eignung der Fläche insbesondere für Logistik und Industrie (Antrag der CSUStadtratsfraktion vom 19.02.2018) wird im Rahmen der folgenden Bauleitplanverfahren näher
untersucht.
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Stadt Nürnberg
1.
Sitzungsvorlage Stpl/004/2018
Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein
(→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
€ Folgekosten
Gesamtkosten
€ pro Jahr
dauerhaft
nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv
€ davon Sachkosten
€ pro Jahr
davon konsumtiv
€ davon Personalkosten
€ pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
(→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von
Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
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Stadt Nürnberg
Sitzungsvorlage Stpl/004/2018
2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein
3.
4.
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
Bereitstellung von Gewerbeflächen zur Schaffung wohnortnaher Arbeitsplätze,
Vermeidung potentieller Konflikte durch Emissionen, ggf. Verlagerung von
Kleingärten - Erholungsgrün
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref. III, UwA
Ref. VII, WiF, LA
SÖR, Vpl
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Stadt Nürnberg
Sitzungsvorlage Stpl/004/2018
Empfehlungsvorschlag:
Gutachtenvorschlag:
Der Stadtplanungsausschuss begutachtet und empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, dass für
den durch den räumlichen Umgriff im Plan des Stadtplanungsamtes (Plan Nr. FNP28 - U - 01)
bestimmten Bereich Uffenheimer Straße das Verfahren zur Änderung des
Flächennutzungsplans mit intergriertem Landschaftsplan eingeleitet wird.
Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Beschlussvorschlag:
Entsprechend dem Gutachten des Stadtplanungsausschusses vom 27.09.2018 beschließt der
Stadtrat für den durch den räumlichen Umgriff im Plan des Stadtplanungsamtes
(Plan Nr. FNP28 - U - 01) bestimmten Bereich Uffenheimer Straße das Verfahren zur Änderung
des Flächennutzungsplans mit intergriertem Landschaftsplan einzuleiten.
Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
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Ö 4
Ö 4
Beilage
Betreff:
Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP)
28. Änderung: Bereich Uffenheimer Straße
Einleitung des Änderungsverfahrens
Anträge der CSU-Stadtratsfraktion vom 30.01.2017 und vom 19.02.2018
Entscheidungsvorlage
Ausgangssituation
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 23.07.2014 beschlossen, von der Entwicklung eines
Gewerbegebiets südlich der Wiener Straße Abstand zu nehmen und die bestehende Waldfläche planungsrechtlich zu sichern.
Zwischenzeitlich wurde das Verfahren abschließend behandelt und liegt nun bei der Regierung
von Mittelfranken zur Genehmigung vor.
Ersatzstandort für Gewerbe – Uffenheimer Straße
Die Ausweisung möglicher Ersatzstandorte für das nicht mehr zu entwickelnde Gewerbegebiet
südlich der Wiener Straße wird geprüft. Entsprechend den Anträgen der CSU-Stadtratsfraktion
vom 30.01.2017 und vom 19.02.2018 wurden dabei insbesondere die städtischen Flächen im
Bereich der Uffenheimer Straße in Betracht gezogen. Eine grundsätzliche Eignung dieses
Bereichs kann schon jetzt attestiert werden.
Die Flächen befinden sich in der westlichen Außenstadt, im Ortsteil Großreuth bei Schweinau.
Sie werden begrenzt durch die Uffenheimer Straße (NO), die Bahn (SO), die SW-Tangente
(SW) und die Wallensteinstraße (NW).
Der ca. 6,5 ha große Änderungsbereich ist im FNP, mit Ausnahme eines als gemischte
Baufläche dargestellten Areals im Südosten, überwiegend als Grünfläche mit unterschiedlichen
Zweckbestimmungen dargestellt (Kleingärten, Sportanlage, Kleintierhaltung). Südlich der
Ringbahntrasse und nördlich der Südwesttangente werden zusätzlich die Flächen nach § 30
BNatSchG i.V.m. Art. 23 BayNatSchG (kleiner als 3000 m²) dargestellt. Von der gewerblichen
Baufläche im Südwesten, südlich der Südwesttangente kommend, zieht sich die Darstellung
einer Hauptverbundachse Biotopverbundsystem – magere Trockenstandorte – über die Fläche
hin zur Ringbahntrasse.
Um eine gewerbliche Nutzung vorzubereiten, ist die Änderung des wirksamen FNP
gemäß § 1 Abs. 3 BauGB erforderlich. Ziel ist die Darstellung als gewerbliche Baufläche,
aus der sich mittels Bebauungsplan Gewerbe- oder Industriegebiete entwickeln lassen.
Im Rahmen der Bauleitplanverfahren (FNP-Änderung/ Bebauungsplan) wird der Konflikt zu
lösen sein zwischen den Immissionswerten für Gewerbe-/ Industriegebiete (die aus einer
gewerblichen Baufläche entwickelt werden können) und dem Schutzanspruch der
(vorhandenen) Kleingartenanlagen am nordwestlichen Rand des Änderungsbereichs.
Aus verkehrlicher Sicht besteht mit der Ausweisung gewerblicher Flächen grundsätzlich Einverständnis. Über die südlich verlaufende 4-spurige Südwesttangente (Ausfahrt Wallensteinstraße) ist das Areal nur aus Fahrtrichtung Südosten an das übergeordnete Verkehrsnetz
angeschlossen; die Möglichkeiten für den abfließenden Verkehr sind nicht optimal.
Die Zu- und Abfahrt muss überwiegend von der Dieselstraße aus erfolgen. Die Dieselstraße ist
bereits stark von gewerblichem Verkehr belastet. Wie viel Mehrverkehr sie aufnehmen kann, ist
im weiteren Verfahren detailliert zu prüfen. Ebenso, ob ein Ausbau der Uffenheimer Straße
sinnvoll bzw. realisierbar ist.
1
Der Anschluss an den ÖPNV (hier: Bus) ist umwegig und nicht barrierefrei (Brücke zur Wallensteinstraße).
Im Änderungsbereich befindet sich westlich der gemischten Baufläche ein, im ABSP erfasster,
regional bedeutsamer Lebensraum. Dieser Bereich wurde auch im Rahmen der Stadtbiotopkartierung (2006/2007) als Magerwiese/ Wiesenbrache mit kleinflächigen Anteilen an Sandmagerrasen erfasst, welche nach § 30 BNatSchG i.V.m. Art. 23 BayNatSchG geschützt sind.
In den weiteren Bauleitplanverfahren (FNP-Änderung/ Bebauungsplan) sind die Umweltbelange
im Rahmen der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB detailliert zu erfassen und zu
bewerten.
Kosten
Der Stadt Nürnberg entstehen für erforderliche Gutachten im Rahmen der Bauleitplanung und
bei Umsetzung der Planung Kosten. Diese müssen im weiteren Verfahrensverlauf ermittelt
werden.
Zeitliche Umsetzung
Da die derzeit landwirtschaftlich genutzten städtischen Flächen von SÖR/FSW als Lagerflächen
für den Ausbau des FSW benötigt werden (ab 2019 ca. 10 Jahre) ist die Verfügbarkeit der
Gesamtfläche erst mittel- bis langfristig gegeben.
In Bezug auf das Flächennutzungsplanverfahren wird zu gegebenem Zeitpunkt die frühzeitige
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Scoping) erfolgen.
Fazit
Um Ersatz für den Wegfall der Entwicklung des Gewerbegebiets südlich der Wiener Straße
bereitzustellen, wird die Einleitung des FNP-Änderungsverfahren Nr. 28 Bereich Uffenheimer
Straße empfohlen.
2
Ö 4
I.
Gutachten
TOP:
Stadtplanungsausschuss
Sitzungsdatum 27.09.2018
öffentlich
Betreff:
Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP)
28. Änderung: Bereich Uffenheimer Straße
Einleitung des Änderungsverfahrens
Anträge der CSU-Stadtratsfraktion vom 30.01.2017 und vom 19.02.2018
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
angenommen / beschlossen, mit
abgelehnt, mit
:
Stimmen
Stimmen
angenommen mit großer Mehrheit
abgelehnt mit großer Mehrheit
Beschlusstext:
Der Stadtplanungsausschuss begutachtet und empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, dass für den
durch den räumlichen Umgriff im Plan des Stadtplanungsamtes (Plan Nr. FNP28 - U - 01) bestimmten
Bereich Uffenheimer Straße das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans mit intergriertem
Landschaftsplan eingeleitet wird.
Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
II. Referat VI/Stadtratssitzung
III. Abdruck an:
Ref. I/II / OrgA
Ref. VII
Ref. I/II / Stk
Ref. III
Referent(in):
Schriftführer(in):
001 03.2013
Vorsitzende(r):
Seite 1 von 1
Ö 4
Stadtplanungsamt
Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan
28. Änderung
Bereich Uffenheimer Straße
N
M 1 : 10 000
Zeichenerklärung
0
100
200
300
400
500
Änderungsbereich
Nürnberg, 16.03.2018
gez. Dengler
Leiter Stadtplanungsamt
FNP28 - U - 01
Kartengrundlage: Stadt Nürnberg, Amt für Geoinformation und Bodenordnung, Stand 2001
Ö 4
Stadtplanungsamt
Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan
wirksamer FNP: Bereich Uffenheimer Straße (28. AE)
T
N
T
M 1 : 10 000
T
T
T
T
T
T
ND
Zeichenerklärung
0
100
200
300
400
500
Bereich der 28. Änderung
Nürnberg, 16.03.2018
gez. Dengler
Leiter Stadtplanungsamt
FNP28 - B - 00
Kartengrundlage: Stadt Nürnberg, Amt für Geoinformation und Bodenordnung, Stand 2001
Ö 4
Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP)
28. Änderung: Bereich Uffenheimer Straße
Derzeitige Darstellung und Nutzung
Die Flächen befinden sich in der westlichen Außenstadt, im Stadtteil Großreuth bei Schweinau. Sie werden begrenzt durch die Uffenheimer Straße (NO), die Bahn (SO), die SWTangente (SW) und die Wallensteinstraße (NW).
Der ca. 6,5 ha große Bereich ist im FNP, mit Ausnahme eines als gemischte Baufläche
dargestellten Areals im Südosten, überwiegend als Grünfläche mit unterschiedlichen
Zweckbestimmungen dargestellt (Kleingärten, Sportanlage, Kleintierhaltung). Südlich der
Ringbahntrasse und nördlich der Südwesttangente werden zusätzlich die Flächen nach § 30
BNatSchG i.V.m. Art. 23 BayNatSchG (kleiner als 3000 m²) dargestellt. Von der
gewerblichen Baufläche im Südwesten, südlich der Südwesttangente kommend, zieht sich
die Darstellung einer Hauptverbundachse Biotopverbundsystem – magere
Trockenstandorte – über die Fläche hin zur Ringbahntrasse.
Das städtische Grundstück an der Wallensteinstraße wird als Kleingartenanlage i.S. des
Bundeskleingartengesetzes genutzt (24 Kleingartenparzellen, 11.880 m², Stadtverband
Nürnberg der Kleingärtner e.V., Generalpachtvertrag). Zwischen der Südwesttangente und
der sogenannten Sinti-/Roma-Siedlung findet derzeit eine landwirtschaftliche Nutzung statt
(Grundstücke ebenfalls städtisch). Die Siedlung selbst wird aufgelöst. Das bestehende
Erbbaurecht soll zum 31.12.2018 aufgehoben werden. Sobald die Mieter das Anwesen
geräumt haben, sollen die Gebäude abgebrochen werden (s.a. Beschluss Sozialausschuss,
Sitzung vom 01.02.2018). Die im Südosten befindlichen städtischen Flächen zwischen
Uffenheimer Straße und Frankenschnellweg sind an verschiedene Gewerbetreibende
vermietet und werden vor allem als Lagerplatz genutzt (Container). Gleiches gilt für die
wenigen in Privatbesitz befindlichen Flächen im Südosten des Areals. Die nördlich davon
gelegenen Flächen zwischen Uffenheimer Straße und Bahn sind einem Verein mietvertraglich überlassen.
Inhalt der Änderung
Im Rahmen der Suche nach Ersatzstandorten für Gewerbe (Kompensation FNP 12. Änderung, Bereich südlich Wiener Straße) wurde die Fläche geprüft und für grundsätzlich geeignet befunden. Um eine gewerbliche Nutzung vorzubereiten, ist die Änderung des wirksamen
FNP gemäß § 1 Abs. 3 BauGB erforderlich. Ziel ist die Darstellung als gewerbliche Baufläche, aus der sich mittels Bebauungsplan Gewerbe- oder Industriegebiete entwickeln
lassen.
Im Rahmen der Bauleitplanverfahren (FNP-Änderung / Bebauungsplan) wird der Konflikt zu
lösen sein zwischen den Immissionswerten für Gewerbe-/ Industriegebiete (die aus einer
gewerblichen Baufläche entwickelt werden können) und dem Schutzanspruch für (vorhandene) Kleingartenanlagen. Sofern zur Problemlösung eine Überplanung und Auflösung der
Kleingärten erforderlich ist, sind die Kündigungs- und Entschädigungsbestimmungen des
Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) einzuhalten. Darüber hinaus ist damit zu rechnen,
dass vom Stadtverband Nürnberg im Falle der Kündigung die Bereitstellung von Ersatzflächen gefordert wird.
Verkehr
Aus verkehrlicher Sicht besteht mit der Ausweisung gewerblicher Flächen grundsätzlich Einverständnis. Über die südlich verlaufende 4-spurige Südwesttangente (Ausfahrt Wallensteinstraße) ist das Areal nur aus Fahrtrichtung Südosten an das übergeordnete Verkehrsnetz
angeschlossen, die Möglichkeiten für den abfließenden Verkehr sind nicht optimal. Die Zuund Abfahrt muss überwiegend von der Dieselstraße aus erfolgen.
Die Dieselstraße ist bereits stark von gewerblichem Verkehr belastet. Wie viel Mehrverkehr
sie aufnehmen kann, ist im weiteren Verfahren detailliert zu prüfen. Ebenso, ob ein Ausbau
der Uffenheimer Straße sinnvoll bzw. realisierbar ist. Im Verbindungsbereich zwischen der
Fläche und der Dieselstraße müsste ggf. das Parken auf der Fahrbahn unterbunden werden,
wenn es zu einem erhöhten Schwerverkehrsaufkommen kommt.
Der Anschluss an den ÖPNV (hier: Bus) ist umwegig und nicht barrierefrei (Brücke zur
Wallensteinstraße).
Im Verfahren muss geprüft werden, inwieweit dem Vorschlag des Verkehrsplanungsamtes
gefolgt werden muss, im Planungsbereich verkehrsarme, kleingewerbliche Nutzungen
anzusiedeln.
Umweltbelange
Im Änderungsbereich befindet sich westlich der gemischten Baufläche ein, im ABSP erfasster, regional bedeutsamer Lebensraum. Dieser Bereich wurde auch im Rahmen der Stadtbiotopkartierung (2006/2007) als Magerwiese/ Wiesenbrache mit kleinflächigen Anteilen an
Sandmagerrasen erfasst, welche nach § 30 BNatSchG i.V.m. Art. 23 BayNatSchG geschützt
sind. In den weiteren Bauleitplanverfahren (FNP-Änderung/ Bebauungsplan) sind die Umweltbelange im Rahmen der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB detailliert zu erfassen
und zu bewerten.
Zeitliche Umsetzung
Ab 2019 werden die derzeit landwirtschaftlich genutzten städtischen Flächen zwischen Kleingartenanlage und sog. Sinti- und Romasiedlung (Fl.Nrn. 59/0, 59/1, 59/3, 61/2, 335/0, 338/0,
340/0 Gmkg. Großreuth bei Schweinau) von SÖR/FSW als Lagerflächen für den Ausbau des
FSW benötigt (ca. 10 Jahre). Das Zwischenlager ist verkehrstechnisch über die südlich
verlaufende 4-spurige Südwesttangente an das eigentliche Baufeld am Frankenschnellweg
angebunden.
Nach Beendigung der Zwischennutzung durch SÖR und Vorliegen des entsprechenden
Planungsrechts wäre eine Vermarktung entsprechend dem CSU-Antrag möglich.
Ö 5
Sitzungsvorlage
Ref.I/II/033/2018
Beratung
Datum
Behandlung
Ziel
Stadtrat
17.10.2018
öffentlich
Beschluss
Betreff:
Ersatzbeschaffung von U-Bahn-Fahrzeugen durch die VAG - Erweiterung der
Bürgschaftsübernahme
Anlagen:
Entscheidungsvorlage mit Anlage
Sachverhalt (kurz):
Die VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft ("VAG") beabsichtigt die Beschaffung von U-BahnFahrzeugen (4-Wagen-Gliederzug). Zu Finanzierung der Beschaffung wurde der VAG seitens
der Stadt Nürnberg bereits in 2015 eine Bürgschaft über 160 Mio. EUR gewährt (siehe
Stadtratsbeschluss vom 30.09.2015). Vertragsbestandteil der damaligen Ausschreibung sind
auch zwei Optionen zur Bestellung zusätzlicher U-Bahn-Fahrzeuge. Diese sollen nun ausgeübt
werden. Die Gesamtbeschaffung hat damit einen Wert von voraussichtlich rund 250 Mio. EUR.
Die VAG ist mittelbar über die Städtischen Werke Nürnberg GmbH ("StWN") eine 100%
Tochtergesellschaft der Stadt Nürnberg. Die VAG erfüllt öffentliche Aufgaben und erbringt
Leistungen des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs. Um eine Fremdfinanzierung
der erweiterten Beschaffung der U-Bahn-Fahrzeuge zu ermöglichen, soll der VAG eine
kommunale Bürgschaft (Ausfallbürgschaft) gewährt werden.
Die Abdeckung der Bürgschaft soll dabei 80 % betragen und den vollständigen
Finanzierungsumfang (einschließlich Zinsen) und die vollständige Finanzierungslaufzeit
umfassen.
1.
Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein
(→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Seite 1 von 4
Stadt Nürnberg
Sitzungsvorlage Ref.I/II/033/2018
€ Folgekosten
Gesamtkosten
€ pro Jahr
dauerhaft
nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv
€ davon Sachkosten
€ pro Jahr
davon konsumtiv
€ davon Personalkosten
€ pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Nein
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
(→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von
Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein
3.
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
Die Bürgschaftsgewährung an die VAG berührt keine Diversity-relevanten
Fragestellungen.
Seite 2 von 4
Stadt Nürnberg
4.
Sitzungsvorlage Ref.I/II/033/2018
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
StWN / VAG
Seite 3 von 4
Stadt Nürnberg
Sitzungsvorlage Ref.I/II/033/2018
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die Gewährung einer oder mehrerer Ausfallbürgschaften auf Grundlage
des dieser Vorlage beiliegenden Bürgschaftstextes für die VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft
zur Finanzierung der Beschaffung von U-Bahn-Fahrzeugen bis zu einem Höchstbetrag von
insgesamt 200 Mio. EUR einschl. Nebenforderungen (insbes. Zinsen) vorbehaltlich der
rechtsaufsichtlichen Genehmigung.
Der/die für die Stadt Nürnberg handelnde Vertreter/Vertreterin wird ermächtigt, alle Erklärungen
abzugeben und alle Maßnahmen zu treffen, die zur Durchführung der Bürgschaftgewährung
notwendig, erforderlich oder zweckdienlich sind. Dies gilt auch für den Fall, dass Änderungen
im Entwurf des Bürgschaftstextes notwendig werden, soweit es sich nicht um eine
Überschreitung des Höchstbetrages handelt. Änderungen können sich im weiteren Verfahren
insbesondere aus Anforderungen der finanzierenden Banken oder der Rechtsaufsichtsbehörde
ergeben. Dies enthält auch die Ermächtigung für die Verwaltung neue Bürgschaften für
zukünftige Endfinanzierungstrachen zu gewähren, so lange hierdurch die Zwischenfinanzierung
entsprechend zurückgeführt wird und der Höchstbetrag von 200 Mio. EUR insgesamt nicht
überschritten wird.
Seite 4 von 4
Ö 5
Ersatzbeschaffung von U-Bahn-Fahrzeugen durch die VAG - Erweiterung der Bürgschaftsübernahme
Entscheidungsvorlage
1.
Gesellschaftsrechtliche und vertragliche Grundlagen
Die VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft („VAG“) ist eine Aktiengesellschaft innerhalb des Konzerns der Städtische Werke Nürnberg GmbH („StWN“). Alleiniger Gesellschafter der StWN ist
die Stadt Nürnberg, alleiniger Gesellschafter der VAG ist die StWN. Zwischen der StWN und
der VAG besteht ein Organschaftsvertrag mit Ergebnisabführung.
Satzungsmäßiger Unternehmensgegenstand der VAG ist der Betrieb von öffentlichen Verkehrsmitteln und Verkehrsanlagen. Zu diesem Zweck wurde zwischen der Stadt Nürnberg und
der VAG ein Verkehrsvertrag über den Betrieb und die Sicherstellung des öffentlichen Nahverkehrs („VAG-Verkehrsvertrag“) geschlossen. Ferner wurde zwischen der Stadt Nürnberg
und der VAG eine Betrauungsvereinbarung („Betrauungsakt“) zur Rechtfertigung von Verlustausgleichsmaßnahmen für Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse geschlossen.
Aufgrund rechtlicher Anforderungen im Personenbeförderungsrecht (Verordnung (EG) Nr.
1370/2007) wird derzeit, um die bisherige Organisation der Durchführung teilweise neu zu
strukturieren, die Verkehrsleistung mittels einer Direktvergabe an die VAG übertragen. Zum
Ende des Übergangszeitraumes der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 im Dezember 2019 endet auch der VAG-Verkehrsvertrag als wesentliche vertragliche Beziehung der Stadt Nürnberg
zur VAG, gleichzeitig ist auch die bestehende „Altmark-Trans-Betrauung“ der VAG aus dem
Jahr 2009 bis zu diesem Zeitpunkt auf eine neue Grundlage zu stellen. Die derzeitige Vertragslandschaft zwischen der VAG und der Stadt Nürnberg (z. B. VAG-Verkehrsvertrag, UBahn-Verträge) ist in den veränderten Rechtsrahmen zu überführen. Die Beauftragung der
VAG erfolgt zukünftig im Rahmen eines sog. öffentlichen Dienstleistungsauftrags. Im Einzelnen wird diesbzgl. auf die Stadtratsbehandlungen am 23.11.2017 und am 11.04.2018 verwiesen.
2.
Beschaffung von 21 U-Bahn Fahrzeugen sowie der Optionsausübung Option 1
über 6 Fahrzeuge und der Option 2 über 7 Fahrzeuge
Im Rahmen ihres öffentlichen Auftrages beschafft die VAG, wie bereits im Rahmen der Stadtratsbehandlung am 30.09.2015 dargestellt, aktuell 21 neue U-Bahn Fahrzeuge (4-WagenGliederzug) für den Betrieb der U-Bahn-Linie U 1. Die 21 neuen U-Bahn Fahrzeuge dienen
dem Ersatz der bislang eingesetzten Triebwagen, deren Weiterbetrieb aufgrund der hohen
Lebensdauer nicht mehr wirtschaftlich ist.
Sowohl die Kosten für Ersatzteilbeschaffung und Instandhaltungsmaßnahmen als auch die
Ausfallhäufigkeit der Fahrzeuge steigen zum Ende der Fahrzeuglebensdauer überdurchschnittlich an. Außerdem werden in absehbarer Zeit aus Obsoleszenzgründen (fehlende Verfügbarkeit von Ersatzteilen bzw. Abkündigung von Komponenten) kostenintensive Maßnahmen an diesen Altfahrzeugen notwendig. Aus diesem Grund stellt die Ersatzbeschaffung zum
geplanten Zeitpunkt die wirtschaftlichste Handlungsalternative dar.
Im Vorfeld der geplanten Fahrzeugbeschaffung wurde bereits eine ausführliche Nutzen-Kosten-Untersuchung bezüglich einer Automatisierung der Linie U1 durchgeführt, die jedoch einen
negativen Nutzen-Kosten-Faktor zum Ergebnis hatte, der eine Förderung der automatisierten
Variante ausschließt. Im Ergebnis ist also ein konventioneller Langzugbetrieb auf dieser Strecke wirtschaftlicher zu betreiben.
Die U-Bahn Fahrzeuge wurden gemäß den Vorgaben des Fördermittelgebers öffentlich ausgeschrieben.
Zu Finanzierung der Beschaffung der 21 U-Bahn Fahrzeuge wurde der VAG seitens der Stadt
Nürnberg bereits in 2015 eine Bürgschaft über 160 Mio. EUR gewährt (siehe Stadtratsbeschluss vom 30.09.2015).
Vertragsbestandteil der damaligen Ausschreibung sind auch zwei Optionen zur Bestellung zusätzlicher U-Bahn Fahrzeuge. Diese sollen nun ausgeübt werden. Die Beschaffung der Option 1 beinhaltet sechs, die Option 2 sieben weitere Vier-Wagen-Gliederzüge des Typs G1.
Die Option 1 ist eine Ersatzbeschaffung für DT2-Fahrzeuge, die Option 2 deckt einen weiter
gestiegenen Bedarf aufgrund von zukünftigen Fahrgastzuwächsen ab.
Mit den Vertragsoptionen für weitere Ersatzbeschaffungen wird ein ganzheitlicher Ansatz für
die mittel- und langfristig ausgerichtete Ersatzbeschaffung aller noch vorhandenen älteren UBahn-Fahrzeuge der VAG Nürnberg verfolgt, um u.a. einen einheitlichen Fahrzeugtyp und einen mengenbezogenen günstigeren Fahrzeugpreis zu erhalten. Auf Grund der vertraglichen
Regelungen im Hauptvertrag muss die Bestellung der Option 1 im Oktober 2018, die Option 2
spätestens 18 Monate vor dem Liefertermin des letzten bestellten Fahrzeugs der Option 1
(voraussichtlich Frühjahr 2021) beauftragt werden, um den günstigsten, der im Angebot genannten Staffelpreise zu erzielen. Der Wegfall der Einmalkosten und eine unterbrechungsfreie
Fertigung bewirken einen deutlichen Preisvorteil gegenüber den Kosten im Hauptauftrag.
3.
Fremdkapitalaufnahme
Die Gesamtbeschaffung mit einem Wert von voraussichtlich insgesamt rund 250 Mio. EUR
netto soll über eine Laufzeit von insgesamt rund 25 bis maximal 27 Jahren über eine Kombination aus einer Projektkreditlinie als Brückenfinanzierung (sieben Jahre) und langfristigen
Darlehen (20 Jahre) eines Bankenkonsortiums unter der gemeinsamen Konsortialführung der
Bayerischen Landesbank (BayernLB) und der Norddeutschen Landesbank (NORD/LB) finanziert werden. Für die Finanzierung wird eine hinsichtlich des Gesamtvolumens erweiterte Bürgschaft (bzw. mehrere Einzelbürgschaften über Teilbeträge) des mittelbaren Gesellschafters
Stadt Nürnberg benötigt, da ein derartig hohes Kreditvolumen auf Basis der VAG-Bonität nicht
darstellbar ist.
Die Aufnahme des Fremdkapitals in Höhe von max. EUR 250 Mio. soll zunächst in Form eines
Barkredits („Brückenfinanzierung“) im Rahmen einer Projektkreditlinie mit einer Laufzeit von
fünf Jahren ab Unterzeichnung des Kreditvertrages erfolgen, die der Projektlaufzeit der Fahrzeugbeschaffung entspricht. Für eventuelle Unwägbarkeiten im Projektverlauf wurden zwei
jeweils einjährige Verlängerungsoptionen mit den Banken vereinbart.
Die Beanspruchung dieser Brückenfinanzierung wird dann, in Abhängigkeit von den Lieferungen und bilanzieller Aktivierung der Fahrzeuge, durch langfristige Umfinanzierungen umgeschuldet. Die Projektkreditlinie wird in diesem Zuge um den langfristig umfinanzierten Betrag
herabgesetzt. Hierfür kommt z.B. ein KfW-Förderkredit, ein langfristiges tilgendes Schuldscheindarlehen oder bilaterale Darlehen einzelner Kernbanken der VAG (nachfolgend insgesamt als „Darlehen“ bezeichnet) in Frage. Eine grundsätzliche Förderzusage der KfW und der
EIB Europäische Investitionsbank liegen der VAG bereits vor. Geplant und bereits zinsfixiert
und terminiert ist bereits im November 2018 einen Teil der Zwischenfinanzierung durch die
erste Tranche der Endfinanzierung bei der EIB Europäische Investitionsbank umzuschulden.
Die wesentlichen Rahmendaten der Darlehen stellen sich wie folgt dar:
Kreditbetrag anfänglich bis zu EUR 250 Mio. (während der Zwischenfinanzierung),
die Finanzierung erfolgt netto, Zuschüsse führen zu einer Minderung der Linie
Langfristige Endfinanzierungen sind im Jahr der ersten Aktivierung 2018 und 2019
bei der Europäischen Investitionsbank bereits vertraglich vereinbart. Weitere langfristige Endfinanzierungen sind jeweils in den Jahren 2020, 2021 und 2022, in Abhängigkeit von Anlieferung, BGB-Abnahme und anschließender Bilanzierung der Fahrzeuge
bei der VAG vorgesehen.
4.
Tilgung jeder Tranche der Endfinanzierung (in gleich hohen, vierteljährlichen Raten)
innerhalb von 20 Jahren (entspricht der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der
Fahrzeuge).
Vierteljährige Zins- und Tilgungsleistung.
Laufzeit der verbürgten Gesamtfinanzierung ca. 25 bis maximal 27 Jahre (fünf Jahre
ab dem Datum der Unterzeichnung des Kreditvertrages zuzüglich zwei Verlängerungsoptionen von jeweils einem Jahr während der Zwischenfinanzierung; 20 Jahre
während der Endfinanzierung).
Durch die Besicherung mit der 80%-Kommunalbürgschaft durch die Stadt Nürnberg
entsteht die Kapitalmarktfähigkeit der VAG, wodurch eine Darstellung des Kreditvolumens mit einer derartig langen Laufzeit überhaupt erst machbar wird und sehr viel
niedrigere Kreditmargen erzielt werden können.
Bonität der Darlehensnehmerin
Die VAG verfügt aufgrund des bestehenden Organschaftsvertrags mit Ergebnisabführung mit
der StWN über eine gute finanzielle und wirtschaftliche Lage. Darüber hinaus verfügt sie über
ein geordnetes Rechnungswesen.
Die StWN verfügt über ein ausgezeichnete finanzielle und stabile wirtschaftliche Lage, die sich
in einem sehr guten Verhältnis zu den finanzierenden Banken widerspiegelt. Letztlich ist jedoch auch die Bonität der StWN von der Übernahme etwaiger auf Konzernebene nach Durchführung der Ergebnisabführung der Konzernunternehmen (VAG und N-ERGIE) verbleibender
Verluste durch die Stadt Nürnberg abhängig, da ein Verzehr von Eigenkapital auf dieser Ebene
bonitätsherabsetzend wirkt.
5.
Absicherung durch Bürgschaft
Die Ansprüche der finanzierenden Banken gegen die VAG aus den Zwischenfinanzierungsdarlehen und den verschiedenen Endfinanzierungen (vgl. Ziffer 3) sollen mit einer Ausfallbürgschaft der Stadt Nürnberg für das jeweilige Kreditinstitut in Höhe von 80 % der Darlehenssumme sowie Nebenforderungen, also insgesamt bis zu 200 Mio. EUR, besichert werden. Die
Bürgschaft ist als einfache Ausfallbürgschaft ausgestaltet. Die Stadt Nürnberg verpflichtet sich
gegenüber den finanzierenden Banken nur für den endgültigen Ausfall einzustehen, den diese
bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche aus dem Darlehensvertrag mit der VAG erleiden.
Für die Gewährung der Bürgschaft wird eine marktübliche Bürgschaftsprämie (Avalprovision)
erhoben.
Zur Umsetzung der Umstrukturierung der Finanzierung durch die Ausübung der Optionen 1
und 2 sowie erste Tranche der Endfinanzierung wird zunächst die bereits gewährte Bürgschaft
zur Zwischenfinanzierung der Beschaffung der 21 U-Bahn-Fahrzeuge aus dem Grundvertrag
vom 18.11.2015 in Höhe von 160 Mio. EUR vom bestehenden Bankenkonsortium zurückgegen, Zug um Zug gegen die Gewährung einer neuen Bürgschaft über den hinsichtlich der Optionen 1 und 2 veränderten Zwischenfinanzierungsrahmen. Die neue Bürgschaft lautet bei ansonsten gleichen Bedingungen erneut auf einen Höchstbetrag von 160 Mio. EUR.
Daneben wird eine weitere Bürgschaft der Stadt Nürnberg für die erste Tranche der Endfinanzierung der bereits gelieferten U-Bahn Fahrzeuge aus dem Grundvertrag an die EIB Europäische Investitionsbank zu einem Höchstbetrag von 40 Mio. EUR. gewährt.
Insgesamt erhöht sich damit das Bürgschaftsvolumen für die U-Bahn Beschaffung (Grundvertrag und Optionen 1 und 2) auf die dargestellten 200 Mio. EUR.
Die Bürgschaftserklärung der Stadt Nürnberg ist in der Anlage als Muster beigefügt. Diese
wird mit Ausnahme des jeweiligen Höchstbetrages inhaltgleich für die beiden geschilderten
Anwendungsfälle (Zwischenfinanzierung und EIB) sowie zukünftige weitere Endfinanzierungstranchen verwendet.
Der im Rahmen der Sitzungsvorlage begehrte Beschluss enthält auch die Ermächtigung der
Verwaltung, neue Bürgschaften für zukünftige Endfinanzierungstranchen zu gewähren, so
lange hierdurch die Zwischenfinanzierung entsprechend zurückgeführt wird und der Höchstbetrag von 200 Mio. EUR nicht überschritten wird. Im Rahmen der Abwicklung der Umschuldungsvorgänge kann es für wenige Bankarbeitstage zu kurzfristigen Übersicherungen der Kreditinstitute kommen.
Eine Besicherungsalternative hat die VAG nicht. Insbesondere dingliche Sicherheiten kommen
mangels nennenswertem beleihungsfähigem Vermögen nicht anstelle der Bürgschaft in Betracht. Soweit einzelne beleihungsfähige Vermögenswerte vorhanden sind, scheidet deren
Heranziehung aus, da anderenfalls die Aufgabenerfüllung der VAG gefährdet wäre. Im Wesentlichen verfügt die VAG über gefördertes Anlagevermögen, das unmittelbar dem öffentlichen Personennahverkehr dient (Bahnkörper/Schienenwege, Fahrzeuge).
6.
Vereinbarkeit mit EU-Beihilfenrecht
Die Übernahme der kommunalen Bürgschaft ist mit dem Europäischen Beihilfenrecht vereinbar. Die Gewährung der 80 % Bürgschaft mit einer marktgerechten Bürgschaftsprämie stellt
keine Beihilfe im Sinne des Art. 107 Abs. 1 AEUV dar. Das Merkmal der Gewährung eines
wirtschaftlichen Vorteils ist nicht gegeben, weil die Bedingungen der Bürgschaftsmitteilung der
Europäischen Kommission (Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und
88 des EG-Vertrags auf staatliche Beihilfen in Form von Haftungsverpflichtungen und Bürgschaften, ABl. 2008 C 155/10) eingehalten werden.
Zudem erbringt die VAG ausschließlich Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem
Interesse (DAWI-Leistungen) und ist hiermit wirksam durch die Stadt Nürnberg betraut (vgl.
Ziffer 1).
7.
Keine Inanspruchnahme aus Bürgschaft zu erwarten
Die Stadt Nürnberg übernimmt die Bürgschaft für ein Darlehen, dessen Rückzahlung durch
die VAG innerhalb des vereinbarten Zahlungszeitraums mit der erforderlichen Sicherheit erfolgen wird. Die Bonität und die uneingeschränkte Vertrauenswürdigkeit der VAG und des dahinterstehenden StWN-Konzerns lassen eine Inanspruchnahme der Stadt Nürnberg aus der
Bürgschaftsübernahme nicht erwarten.
Die VAG verfügt über ein geordnetes Rechnungswesen. Angesichts des mit der StWN bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages bestehen auch an ihrer Bonität
keine Zweifel.
Die StWN-Gruppe verfügt über eine ausgezeichnete finanzielle und stabile wirtschaftliche
Lage, die sich in einem sehr guten Bankrating und einer sehr niedrigen Ausfallwahrscheinlichkeit von 0,04 % widerspiegelt.
Zugleich stellt die Stadt Nürnberg durch geeignete Maßnahmen sicher, dass das verbürgte
Darlehen während der gesamten Laufzeit der Bürgschaft dem öffentlichen Zweck entsprechend eingesetzt wird.
Einer dinglichen Besicherung des Rückgriffsanspruchs bedarf es vorliegend nicht. Nach
Ziff. 9.1 Abs. 1 Satz 1 der Kreditbekanntmachung des StMI „sollen [Bürgschaften] im Allgemeinen nur für dinglich gesicherte Kredite übernommen werden“. Die Besonderheit, dass die
Stadt Nürnberg die Bürgschaft nicht zu Gunsten eines Drittunternehmens gewähren will, sondern zu Gunsten eines Unternehmens, an dem sie (mittelbar) 100% der Anteile hält, rechtfertigt vorliegend in Abweichung von der nur allgemeinen Leitlinie in der Kreditbekanntmachung
(„sollen im Allgemeinen“) die Genehmigung einer ungesicherten Bürgschaftsübernahme.
Anlage
Bürgschaftserklärung der Stadt Nürnberg (im Entwurf)
Konto Nr.
Ausfallbürgschaft
Die (…) (nachfolgend „Bank“)
hat der/ dem
(nachfolgend „Kreditnehmer“)
mit Sitz in (…) gemäß Kreditvertrag vom 18.11.2015 *) und Nachtrag zum Kreditvertrag vom /
……………………
einen Kredit in Höhe von
XXX.000.000 EUR
(i.W.: …)
gewährt.
Zur Sicherstellung aller gegenwärtigen und künftigen, auch bedingten oder befristeten
vertraglichen oder gesetzlichen Zahlungsansprüche der Bank aus dem genannten Kredit in
Haupt- und
Nebensache (Zinsen, Vorfälligkeitsschaden, Verzugsschaden, Rechtsverfolgungs- und Vollstreckungskosten)
einschließlich der Rechte aus eventuellen künftigen Konditionsneuvereinbarungen übernimmt der/
die
(nachfolgend „Bürge“)
hiermit die
Ausfallbürgschaft
in Höhe von 80 % der verbürgten Ansprüche
(d.h. in Höhe von jeweils 80 % des jeweiligen noch ausstehenden, verbürgten Anspruchs),
höchstens jedoch bis zum Höchstbetrag von [insgesamt] EUR 200.000.000,--.
Die Bank kann den Bürgen aus der Bürgschaft erst in Anspruch nehmen, wenn und soweit ein
Ausfall festgestellt ist.
Der Ausfall der durch diese Bürgschaft besicherten Ansprüche gilt als festgestellt, wenn und
soweit der Gläubiger nach Inanspruchnahme des Hauptschuldners, Durchführung eines etwa
eingeleiteten Insolvenzverfahrens und Verwertung aller ihm bestellten Sicherheiten einen
endgültigen Ausfall erleidet.
Der Bürge kann keine Rechte aus der Art oder dem Zeitpunkt der Verwertung anderweitiger
Sicherheiten herleiten.
Leistet der Bürge Zahlungen, gehen die Rechte der Bank gegen den Kreditnehmer in Höhe der
Zahlungen dann auf ihn über, wenn die Bank wegen aller ihrer Ansprüche aus dem genannten
Kredit volle Befriedigung erlangt hat. Bis dahin gelten die Zahlungen nur als Sicherheit.
Die Bürgschaft erlischt, außer nach den gesetzlichen Erlöschensgründen, mit Rückgabe der
Bürgschaft.
Bestehen für die Ansprüche der Bank gegen den Kreditnehmer außerhalb dieser Urkunde noch
weitere Bürgschaften, so besteht im Verhältnis zu solchen Bürgschaften keine Gesamtschuld;
daher wird der Bürge aus dieser Urkunde durch Leistungen der weiteren Bürgen nicht frei. Im
Verhältnis zu den weiteren Bürgen haftet der Bürge aus dieser Urkunde, insoweit in Abweichung
von § 769 BGB, für den vollen Betrag seiner Bürgschaft.
Der Bürge versichert, dass
alle EU-rechtlichen Voraussetzungen für die Bürgschaftsübernahme eingehalten werden.
er zum Zeitpunkt der Bürgschaftserklärung zu 100% mittelbarer Gesellschafter des Kreditnehmers ist und beabsichtigt, dies auch für die Kreditlaufzeit zu bleiben
Für den Fall, dass
die EU-Kommission die Unvereinbarkeit der Bürgschaft mit dem EU-Beihilferecht festgestellt
hat,
Änderungen in der Rechtsform, der Mitglieder- oder Haftungsstruktur des Bürgen, bezüglich
seiner Gewährträgerhaftung für bzw. seiner kommunalen Verwaltung des Kreditnehmers und
einer zu seinen Gunsten bestehenden Vermögensanfallsregelung oder seiner Beteiligung am
Unternehmen des Kreditnehmers (nach Stimmrecht oder Kapital) bevorstehen,
verpflichtet sich der Bürge, die Bank sofort darüber zu informieren.
Die Bank ist berechtigt, die Tatsache der Sicherheitenbestellung und deren nähere Einzelheiten
(auch die für die Bürgschaftshaftung bestehenden Sicherheiten am Vermögen des Bürgen) dem
Kreditnehmer bzw. den von diesem Beauftragten auf Verlangen mitzuteilen. Der Bürge befreit die
Bank insoweit vom Bankgeheimnis.
...............................................................
Ort, Datum
...............................................................
Unterschrift(en)
...............................................................
Name in Druckbuchstaben
...............................................................
Amtsbezeichnung
(Siegel) **)
*) Bitte Datum der Vertragsunterzeichnung durch den Kreditnehmer eintragen.
**) Sollte der Verband kein Siegel führen, bitten wir um Siegelung durch ein Verbandsmitglied.
Ö 6
Sitzungsvorlage
Ref.I/II/011/2018/1
Beratung
Datum
Behandlung
Ziel
Stadtrat
17.10.2018
öffentlich
Kenntnisnahme
Betreff:
Auflagen des Referates I/II
Anlagen:
Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
Sachverhalt (kurz):
Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
Seite 1 von 2
Stadt Nürnberg
Sitzungsvorlage Ref.I/II/011/2018/1
Kenntnisnahme:
Die beiliegenden Dringlichen Anordnungen des Oberbürgermeisters der Stadt Nürnberg nach
Art. 37 Abs. 3 GO haben in der heutigen Stadtratssitzung aufgelegen und werden zur Kenntnis
genommen.
Seite 2 von 2
Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
hier: Kenntnisnahme von Dringlichkeitsanordnungen gemäß Art. 37 Abs. 3
der Bayerischen Gemeindeordnung in der Stadtratssitzung am 17.10.2018
Ö 6
Haushaltsjahr 2018
1. 365300 "Kindertageseinrichtungen freie Träger"
244.926 € bei IA P3656200191Z
Kostenart 69946800
"17-0001 Rednitzstr. 35"
"Zuschüsse für Investitionen an übrige Bereiche"
78.269 € aus IA P3656200000Z
Kostenart 69946800
"Bau von Kitas freigemeinnütziger Träger"
"Zuschüsse für Investitionen an übrige Bereiche"
Deckung:
166.657 € aus 365300 Kst. Z365300011
Kostenart 63115000
"Förderkonzept Kindertageseinrichtungen freie Träger"
"Zuschuss an sozial o. ähnl. Einrichtungen - Art 5"
Datum: 12.09.2018
2. 421010 "Sportförderung"
116.250 € bei IA P4212700000Z
Kostenart 69946800
"Zuschüsse für vereinseigene Sportanlagen"
"Zuschüsse für Investitionen an übrige Bereiche"
116.250 € aus 421010 Kst. Z421010013
Kostenart 63115000
"Investitionszuschuss konsumtiver Anteil"
"Zuschuss an sozial o. ähnl. Einrichtungen - Art 5"
Deckung:
Datum 07.09.2018
3. 553000 "Friedhofsverwaltung (hoheitlich)"
266.062 € bei IA P5532118001U
Kostenart 69926401
"Westfriedhof Toilettensanierung"
"Hochbaumaßnahmen (640)"
-Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2019-
Deckung:
266.062 € aus IA E3150018000Z
Kostenart 69946500
"Zuschuss Bau Zentralküche NüSt"
"Zuschüsse Investitionen an verb. Unt./Bet./SV"
-Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2019-
Datum: 11.09.2018
-2-
-2-
4. 573000 "Meistersingerhalle"
116.620 € bei IA C5730318057B
Kostenart 62320002
"Meistersingerhalle, LED-Bühnenstrahler"
"Gebäudeunterhalt (640/Einzelmaßnahmen)"
Deckung:
116.620 € aus IA C5730318038B
Kostenart 62320102
Datum 10.09.2018
"MSH: Ern. Niederspannungshauptverteilung"
"Unterhalt Gebäudetechnik (640/Einzelmaßnahmen)"
Ö 7
Sitzungsvorlage
PA/023/2018
Beratung
Datum
Behandlung
Ziel
Personal- und Organisationsausschuss
16.10.2018
öffentlich
Gutachten
Stadtrat
17.10.2018
öffentlich
Beschluss-Auflage
Betreff:
Beamtenrecht; Anpassung der Beförderungsrichtlinien
Anlagen:
Anmeldung
Gutachten
Beförderungsrichtlinien_Anlage1
Beförderungsrichtlinien_Anlage2
Sachverhalt (kurz):
siehe Gutachten
Seite 1 von 2
Stadt Nürnberg
Sitzungsvorlage PA/023/2018
Gutachtenvorschlag:
Den vorgelegten Richtlinien für die Beförderung der Beamtinnen und Beamten der Stadt
Nürnberg (siehe Anlage 2) wird zugestimmt.
Beschlussvorschlag:
Den vorgelegten Richtlinien für die Beförderung der Beamtinnen und Beamten der Stadt
Nürnberg (siehe Anlage 2) wird zugestimmt.
Seite 2 von 2
Ö 7
1.
Finanzielle Auswirkungen:
☐
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
☐
Nein
☒
Ja
(→ weiter bei 2.)
☐ Kosten noch nicht bekannt
☒ Kosten bekannt
€ Folgekosten
Gesamtkosten
☐ dauerhaft
300.000 bis 1,1 Mio € pro Jahr
☒ nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv
€ davon Sachkosten
davon konsumtiv
€ davon Personalkosten
€ pro Jahr
300.000 bis 1,1 Mio € pro
Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
☒
Ja
☐
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
☒
Nein
☐
Ja
(→ weiter bei 3.)
☐ Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
☐ Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von
Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
☐ Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
00
1
12.
20
15
Seite 1 von 2
2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
3.
4.
☐
Ja
☐
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Diversity-Relevanz:
☒
Nein
☐
Ja
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
☐
☐
☐
☐
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Seite 2 von 2
Ö 7
Beilage
zur Sitzung des Personal- und
Organisationsausschusses
vom 16.10.2018
120-31-17
120-31-47
Beamtenrecht;
Anpassung der Beförderungsrichtlinien
I. Gutachten
Im Rahmen eines Arbeitspaktes des Teilprojekts 1 „Attraktivität der Arbeitgeberin“, das Teil
des Strategieprojekts Personal ist, wurde die Verwaltung beauftragt gemeinsam mit den Interessensvertretungen neue Beförderungsrichtlinien zu entwickeln. Die aktuellen Richtlinien für
die Beförderung der Beamtinnen und Beamten bei der Stadt Nürnberg traten mit Wirkung ab
1. Januar 2011 in Kraft (siehe Anlage 1). Seitdem gelten diese unverändert. In den Beförderungsrichtlinien sind für das erste Beförderungsamt Mindestwartezeiten vereinbart, die über
die gesetzlichen Wartezeiten des Art. 17 LlbG hinausgehen.
Die Aktualisierung der in den Beförderungsrichtlinien festgelegten Beförderungswartezeiten
ist insbesondere erforderlich, um:
als attraktive Arbeitgeberin wahrgenommen zu werden
im Vergleich mit anderen Kommunen konkurrenzfähig zu bleiben
Beamtinnen und Beamte bei der Stadt Nürnberg halten zu können
An den in den Beförderungsrichtlinien festgelegten grundsätzlichen Voraussetzungen, dass
Beförderungen nur bei Vorliegen der stellenplanmäßigen sowie der beamten- und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen möglich sind, sollen keine Anpassungen vorgenommen werden.
In vielen Bereichen wird eine zum Teil erhebliche Verkürzung der Beförderungswartezeiten
vorgeschlagen. Einer der Gründe hierfür ist, dass die Fluktuation der Beamtinnen und Beamten in der zweiten und dritten Qualifikationsebene die letzten Jahre stark zugenommen hat,
sodass hier eine Verkürzung der Wartezeit dringend angezeigt ist, um den städtischen Personalbedarf weiterhin decken zu können. In der dritten Qualifikationsebene z.B. haben von
den Beamtinnen und Beamten, die den Vorbereitungsdienst im Jahr 2013 beendet haben,
bereits ca. 62%, von denen die ihn 2015 beendet haben, bereits ca. 54% die Stadt Nürnberg
wieder verlassen. Die hohe Fluktuation ist sicherlich nicht nur den Beförderungswartezeiten
geschuldet, sondern auch der Tatsache, dass viele kleine Gemeinden nicht selbst ausbilden
und hinterher Nürnberger Absolvent/innen rekrutieren. Außerdem bietet die Stadt Nürnberg
verhältnismäßig viele Ausbildungsplätze an, sodass manche Beamtenanwärter/innen, die
nahe ihres Wohnortes keinen Platz bekommen, die Ausbildung bei der Stadt Nürnberg absolvieren und danach ggf. wieder wohnartnah arbeiten möchten und zu einer Gemeinde in
ihre Heimat wechseln. Allerdings wird durchaus die Chance gesehen, durch die Verkürzung
der Beförderungswartezeiten die Mitarbeiterbindung steigern zu können.
In Verhandlungen zwischen Ref. I/II, PA und den Interessensvertretungen konnte eine Einigung mit dem Ergebnis der vorgelegten Neuregelung der städtischen Richtlinien erzielt werden (siehe Anlage 2). Das Ziel die maximalen Gestaltungsmöglichkeiten auszuschöpfen, um
A 120.171
die Beförderung von Beamtinnen und Beamten in angemessenen sowie konkurrenzfähigen
Rhythmen zu realisieren, wurde dabei erreicht.
Gutachtensvorschlag:
Den vorgelegten Richtlinien für die Beförderung der Beamtinnen und Beamten der Stadt
Nürnberg (siehe Anlage 2) wird zugestimmt.
II. Herrn Ref. I/II
III. a) GPR
b) GSBV
IV. PA
V. Ref. I/II /POA
Nürnberg, 30.08.2018
Personalamt
(26 62)
Ö 7
120.50 Richtlinien für die Beförderung der Beamtinnen und Beamten der Stadt Nürnberg
1. Grundsätzliche Voraussetzungen
Beförderungen sind nur möglich bei Vorliegen der stellenplanmäßigen sowie der beamten- und
leistungslaufbahnrechtlichen Voraussetzungen.
Für die Beförderung muss die zusammenfassende Bewertung der fachlichen Leistung in der letzten
dienstlichen Beurteilung mindestens 7 Punkte aufweisen.
2. Weitere Voraussetzungen
Die angegeben Zeiten stellen Mindestzeiten dar und begründen keinen Anspruch auf Beförderung.
2.1 Doppelt bewertete Stellen
Es müssen folgende Dienstzeiten gemäß Art. 15 LlbG zurückgelegt sein in der
a) zweiten Qualifikationsebene:
bei einem Gesamtergebnis in der Qualifikationsprüfung
von sehr gut und gut
1 Jahr,
von befriedigend
1 Jahre und 6 Monate,
im Übrigen
2 Jahre,
b) dritten Qualifikationsebene:
bei einem Gesamtergebnis in der Qualifikationsprüfung
von sehr gut und gut
2 Jahre,
von befriedigend
2 Jahre und 6 Monate,
im Übrigen
3 Jahre und 6 Monate,
c) vierten Qualifikationsebene:
4 Jahre.
2.2 Einfach bewertete Stellen
Eine Beförderung ist zulässig, wenn sich die Beamtin/der Beamte in den Dienstgeschäften des höher
bewerteten Amtes oder eines gleichwertigen Dienstpostens bewährt hat.
2.3 Ausbildungsqualifizierung bzw. Modulare Qualifizierung
Bei Erwerb der Qualifikation durch die Ausbildungsqualifizierung bzw. die Modulare Qualifizierung
rechnet die erforderliche Dienstzeit ab der Übertragung der entsprechend höherwertigen Aufgaben
und Beförderung in die BGr. A9 bzw. A13.
Bei Ausbildungsqualifizierung finden für eine Beförderung nach BGr. A 10 bei doppelt bewerteten
Stellen die Dienstzeiten nach Nr. 2.1 Buchstabe b) Anwendung. Bei einfach bewerteten Stellen ist
eine Dienstzeit von 2 Jahren zurückzulegen.
Bei Modularer Qualifizierung ist für eine Beförderung
a) nach BGr. A 10 bei doppelt bewerteten Stellen eine Dienstzeit von 3,5 Jahren und bei einfach
bewerteten Stellen von 3 Jahren,
b) nach BGr. A 14 bei doppelt bewerteten Stellen eine Dienstzeit von 5 Jahren und bei einfach
bewerteten Stellen von 3,5 Jahren zurückzulegen.
-2-
2.4 Lehrkräfte bei doppelt bewerteten Stellen
Für Fachlehrkräfte der dritten Qualifikationsebene muss eine Tätigkeit von 9 Jahren nach Erwerb der
erforderlichen Qualifikation oder eine Dienstzeit von 5 Jahren und 6 Monaten zurückgelegt sein.
Für Lehrkräfte der vierten Qualifikationsebene muss bei einem Gesamtergebnis in der Qualifikationsprüfung von sehr gut und gut eine Dienstzeit von 6 Jahren, im Übrigen von 7 Jahren zurückgelegt
sein.
3. Disziplinarverfahren
Die Beförderung kann zurückgestellt werden, wenn gegen die Beamtin/den Beamten der Verdacht
eines Dienstvergehens besteht.
4. Inkrafttreten
Diese Richtlinien treten mit Wirkung ab 1. Januar 2011 an die Stelle der Anstellungs- und Beförderungsrichtlinien vom 1. August 2004
5. Übergangsregelung
Eine nach dem bis zum 31. Dezember 2010 geltenden Recht erworbene Laufbahnbefähigung tritt an
die Stelle der Qualifikationsprüfung.
Ö 7
Anlage 2
120.50 Richtlinien für die Beförderung der Beamtinnen und Beamten der Stadt Nürnberg
1. Grundsätzliche Voraussetzungen
Beförderungen sind nur möglich bei Vorliegen der stellenplanmäßigen sowie der beamtenund leistungslaufbahnrechtlichen Voraussetzungen.
Für die Beförderung muss die zusammenfassende Bewertung der fachlichen Leistung in der
letzten dienstlichen Beurteilung mindestens 7 Punkte aufweisen.
2. Weitere Voraussetzungen
Die angegebenen Zeiten stellen Mindestzeiten dar und begründen keinen Anspruch auf
Beförderung
2.1. Doppelt bewertete Stellen
Es müssen folgende Dienstzeiten gemäß Art. 15 LlbG zurückgelegt sein in der
a) zweiten Qualifikationsebene:
bei einem Gesamtergebnis in der Qualifikationsprüfung
bei sehr gut und gut
keine
im Übrigen
1 Jahr
b) dritten Qualifikationsebene:
bei einem Gesamtergebnis in der Qualifikationsprüfung
von sehr gut bis befriedigend 1 Jahr
im Übrigen
2 Jahre
c) vierten Qualifikationsebene:
3 Jahre
2.2. Einfach bewertete Stellen
Eine Beförderung ist zulässig, wenn sich die Beamtin / der Beamte in den Dienstgeschäften
des höher bewerteten Amtes oder eines gleichwertigen Dienstpostens bewährt hat.
2.3. Ausbildungsqualifizierung bzw. modulare Qualifizierung
Bei Erwerb der Qualifikation durch die Ausbildungsqualifizierung bzw. die Modulare
Qualifizierung rechnet die erforderliche Dienstzeit ab der Übertragung der entsprechend
höherwertigen Aufgaben und Beförderung in die BGr. A6, A9 bzw. A13 BayBesG.
Bei sog. Stellen für den Projektaufstieg (BGr. A13 ku A12 BayBesG) wird die Hälfte der ab
der Beförderung nach BGr. A13 BayBesG zurückgelegten Dienstzeit auf die erforderliche
Dienstzeit für die Beförderung nach der Modularen Qualifizierung angerechnet.
Bei Ausbildungsqualifizierung werden für eine Beförderung folgende Regelungen
getroffen:
a) für eine Beförderung nach BGr. A7 BayBesG in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und
Technik, fachlicher Schwerpunkt Vermessung und Geoinformation, gibt es keine weiteren
Wartezeiten.
b) für eine Beförderung nach BGr. A10 BayBesG findet, außer in der Fachlaufbahn
Naturwissenschaft und Technik, bei doppelt bewerteten Stellen die Dienstzeiten nach Nr.
2.1 Buchst. b) Anwendung. Bei einfach bewerteten Stellen ist eine Dienstzeit von 1 Jahr
zurückzulegen.
c) In der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik gibt es für Beförderungen
nach BGr. A10 BayBesG keine zusätzlichen Wartezeiten.
d) Für eine Beförderung nach BGr. A14 BayBesG finden im feuerwehrtechnischen Dienst bei
doppelt bewerteten Stellen die Dienstzeiten nach Nr. 2.1. Buchst. c) Anwendung, bei
einfach bewerten Stellen gibt es keine zusätzliche Wartezeit.
Bei Modularer Qualifizierung ist für eine Beförderung
a) nach BGr. A7 BayBesG in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher
Schwerpunkt Vermessung und Geoinformation keine weitere Wartezeit,
b) nach BGr. A10 BayBesG bei doppelt bewerteten Stellen eine Dienstzeit von
2 Jahren und bei einfach bewerteten Stellen von 1 Jahr,
c) im feuerwehrtechnischen Dienst nach BGr. A10 BayBesG eine Dienstzeit von 3 Jahren,
d) nach BGr. A14 BayBesG bei doppelt bewerteten Stellen eine Dienstzeit von 4 Jahren und
bei einfach bewerteten Stellen von 3 Jahren zurückzulegen.
Neben den in den Richtlinien für die Beförderung der Beamtinnen und Beamten bei der Stadt
Nürnberg vereinbarten Mindestwartezeiten müssen die gesetzlichen Wartezeiten des Art. 17
Abs. 6 LlbG zurückgelegt sein.
2.4. Lehrkräfte bei doppelt bewerteten Stellen
Für Fachlehrkräfte der dritten Qualifikationsebene muss eine Tätigkeit von 9 Jahren nach
Erwerb der Qualifikation oder eine Dienstzeit von 5 Jahren zurückgelegt sein.
Für Lehrkräfte der vierten Qualifikationsebne muss bei einem Gesamtergebnis in der
Qualifikationsprüfung von sehr gut und gut eine Dienstzeit von 5 Jahren und 6 Monaten, im
Übrigen von 6 Jahren und 6 Monaten zurückgelegt sein.
3. Disziplinarverfahren
Die Beförderung kann zurückgestellt werden, wenn gegen die Beamtin / den Beamten der
Verdacht eines Dienstvergehens besteht.
4. Inkrafttreten
Diese Richtlinien treten mit Wirkung ab 1. Februar 2019 an die Stelle der Richtlinien für die
Beförderung der Beamtinnen und Beamten der Stadt Nürnberg vom 1. Januar 2011.
5. Übergangsregelung
Eine nach dem bis zum 31. Dezember 2010 geltenden Recht erworbene
Laufbahnbefähigung tritt an die Stelle der Qualifikationsprüfung.
Ö 8
Sitzungsvorlage
Ref.VII/003/2018
Beratung
Datum
Behandlung
Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und
Arbeit
26.09.2018
öffentlich
Gutachten
Stadtrat
17.10.2018
öffentlich
Beschluss-Auflage
Betreff:
Änderung der Verordnung der Stadt Nürnberg über das Verbot von alkoholischen
Getränken im Bereich des Hauptbahnhofs und der Königstorpassage
(Alkoholverbotsverordnung - AlkVVO)
hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 27.06.2018
Anlagen:
Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 27.06.2018
Sachbericht des Ordnungsamts
Fallzahlen Ordnungswidrigkeiten und Körperverletzungsdelikte
Artikel 30 Landessstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) - alte und neue Fassung
Alkoholverbotsverordnung (bisherige Fassung)
Änderungsverordnung
Sachverhalt (kurz):
Die Verordnung wird dahingehend geändert, dass die bisherige zeitliche Beschränkung von
22:00 Uhr bis 6:00 Uhr für das Alkoholverbot künftig entfällt und der örtliche Geltungsbereich
auch auf die Eingangsbereiche bis zu den Eingangstüren des Bahnhofsgebäudes erweitert
wird.
1.
Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein
(→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
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Stadt Nürnberg
Sitzungsvorlage Ref.VII/003/2018
€ Folgekosten
Gesamtkosten
€ pro Jahr
dauerhaft
nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv
€ davon Sachkosten
€ pro Jahr
davon konsumtiv
€ davon Personalkosten
€ pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Nein
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
(→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von
Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein
3.
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
Die Änderung erstreckt sich nur auf den zeitlichen und räumlichen
Geltungsbereich der Verordnung.
Seite 2 von 4
Stadt Nürnberg
4.
Sitzungsvorlage Ref.VII/003/2018
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Seite 3 von 4
Stadt Nürnberg
Sitzungsvorlage Ref.VII/003/2018
Gutachtenvorschlag (RWA am 26.09.2018):
Der Ausschuss begutachtet die beiliegende Verordnung zur Änderung der Verordnung der
Stadt Nürnberg über das Verbot von alkoholischen Getränken im Bereich des Hauptbahnhofs
und der Königstorpassage (Alkoholverbotsverordnung - AlkVVO) und empfiehlt dem Stadtrat,
diese Verordnung zu erlassen.
Beschlussvorschlag (Stadtrat am 17.10.2018):
Entsprechend dem Gutachten des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit vom
26.09.2018 wird der Erlass der beiliegenden Verordnung zur Änderung der Verordnung der
Stadt Nürnberg über das Verbot von alkoholischen Getränken im Bereich des Hauptbahnhofs
und der Königstorpassage (Alkoholverbotsverordnung - AlkVVO) beschlossen.
Seite 4 von 4
Ö 8
Ö 8
Beilage
zur Sitzung des Ausschusses für
Recht, Wirtschaft und Arbeit am
26.09.2018
Änderung der Verordnung der Stadt Nürnberg über das Verbot von alkoholischen Getränken
im Bereich des Hauptbahnhofs und der Königstorpassage (Alkoholverbotsverordnung –
AlkVVO)
I.
1. Aktuelle Rechts- und Sachlage
Die Verordnung der Stadt Nürnberg über das Verbot von alkoholischen Getränken im Bereich des
Hauptbahnhofs und der Königstorpassage (AlkVVO) wurde am 28.12.2016 im Amtsblatt bekannt
gemacht und trat am 01.01.2017 in Kraft. Seitdem ist es im Bereich der Königstorpassage, des
Bahnhofsplatzes, des Zentralen Omnibusbahnhofs und des Frauentorgrabens zwischen Sterntor
und Königstor verboten, zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr Alkohol zu konsumieren und mit sich zu
führen, soweit die Getränke den Umständen nach zum dortigen Verzehr bestimmt sind.
Mit Gesetz zur Neuordnung des bayerischen Polizeirechts vom 18.05.2018 wurde auch Art. 30
LStVG, die Rechtsgrundlage für die Verordnung, geändert. Die bisherige zeitliche Beschränkung
von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr wurde aufgehoben und für den Erlass einer Verordnung müssen
nunmehr nicht mehr Ordnungswidrigkeiten „von erheblicher Bedeutung“ vorliegen, sondern es
reichen „normale“ Ordnungswidrigkeiten für den Erlass einer Verordnung aus.
Über die positive Wirkung der AlkVVO wurde zuletzt im RWA vom 29.06.2018 berichtet. Die
bisherigen Maßnahmen im Bereich der Königstorpassage haben zu einem Rückgang der
Körperverletzungsdelikte im Vergleich zu den Jahren vor 2015 geführt. Dennoch bewegen sie sich
auf einem nach wie vor nicht zu akzeptierenden hohen Niveau. Nach der Polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2017 wurden ca. zwei Drittel der Körperverletzungsdelikte in der
Königstorpassage von alkoholisierten Tätern begangen.
Seit Inkrafttreten der AlkVVO wurden in der Zeit vom 01.04.2017 bis zum 30.06.2018 insgesamt
1.466 Ordnungswidrigkeitenverfahren auf den gewidmeten Verkehrsflächen nach dem Bayerischen
Straßen- und Wegegesetz eingeleitet. Für diese Ordnungswidrigkeiten wurden 585 Betroffene
ermittelt, was bereits verdeutlicht, dass es sich häufig um Mehrfachtäter handelt. Diese waren fast
zur Hälfte für weitere Ordnungswidrigkeiten und Straftaten verantwortlich. Fast 50 dieser Betroffenen
waren Beschuldigte von Körperverletzungsdelikten.
Wie die Auswertungen des Polizeipräsidiums Mittelfranken zeigen, werden Körperverletzungen rund
um die Uhr begangen. Ausgehend von zwei Dritteln alkoholisierter Täter bei den Körperverletzungen
ist deshalb festzustellen, dass mit Körperverletzungen durch alkoholisierte Täter zu jeder Tagesund Nachtzeit zu rechnen ist. Die statistisch meisten Körperverletzungen wurden hierbei in der Zeit
zwischen 0:00 und 2:00 Uhr begangen, allerdings lässt sich bereits ab 17:00 Uhr ein erheblicher
Anstieg der Körperverletzungen feststellen, der seinen mittleren Gipfel um 19:00 Uhr erreicht.
Bei den meisten Körperverletzungsdelikten durch alkoholisierte Personen wird der Alkoholkonsum
mehrere Stunden vorher begonnen haben.
Ordnungswidrigkeiten, die außerhalb des zeitlichen Rahmens der momentan geltenden AlkVVO
begangen und nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz geahndet werden, werden bei
einer Tatzeit nach 22:00 Uhr nach der AlkVVO geahndet, was zur Folge hat, dass – wie in der
beigefügten Statistik ersichtlich - ab diesem Zeitpunkt nur noch Ordnungswidrigkeiten nach der
AlkVVO verfolgt werden. Ihren Höhepunkt haben die Ordnungswidrigkeiten zwischen 17:00 Uhr und
-2-
-219:00 Uhr. Weitere Spitzen sind in der polizeilichen Statistik gegen 9:00 Uhr morgens und gegen
21:00 Uhr abends festzustellen.
Ein ähnliches Bild zeichnet die Auswertung der Zentralen Bußgeldstelle des Rechtsamts, nach der
die Tatzeiten von Ordnungswidrigkeiten am Hauptbahnhof-Vorplatz vor 8:00 Uhr beginnen,
zwischen 8:00 Uhr und 9:00 Uhr ansteigen, zwischen 10:00 Uhr und 11:00 Uhr auf gleich hohem
Niveau bleiben, um schließlich zwischen 13:00 Uhr und 14:00 Uhr ihren vorläufigen Höchststand
und dann nach einem leichten Absinken zwischen 17:00 Uhr und 18:00 Uhr die absolute Spitze zu
erreichen. Bis ca. 22:00 Uhr wird dann ein Rückgang der Ordnungswidrigkeiten nach dem
Bayerischen Straßen- und Wegegesetz festgestellt (siehe Anlage).
Die räumliche Zuordnung der Ordnungswidrigkeiten am Bahnhofsvorplatz erstreckt sich auf den
gesamten Bereich des Platzes, also auch des Bereichs der Treppen und der Eingangspodeste, die
im Eigentum der DB stehen.
2. Bewertung
Aus den Auswertungen des Polizeipräsidiums Mittelfranken und des Rechtamts ergibt sich, dass der
„Trinkverlauf“ von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr letztlich einen stetigen Anstieg der Körperverletzungsdelikte ab ca. 14:00 Uhr zur Folge hat. Diese setzen sich insbesondere dann fort, wenn
kaum mehr alkoholbedingte Ordnungswidrigkeiten nach der AlkVVO bzw. dem Bayerischen
Straßen- und Wegegesetz begangen werden.
Das Polizeipräsidium Mittelfranken und die Stadt Nürnberg haben immer darauf hingewiesen, dass
die Rechtsgrundlage für eine zeitliche Beschränkung eines Alkoholverbots in Art. 30 LStVG der
Problematik nicht gerecht wird. Auch viele Bürgerinnen und Bürger, die sich durch den Aufenthalt
von größeren Gruppen von Alkohol konsumierenden und alkoholisierten Personen belästigt fühlen,
konnten die zeitliche Begrenzung nicht verstehen.
Da aus den Auswertungen des Polizeipräsidiums Mittelfranken und des Rechtsamts schlüssig folgt,
dass sich die alkoholbedingten Taten nicht auf den Zeitraum zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr
konzentrieren sondern über den kompletten Tag verteilt sind und darüber hinaus die jeweilige
„(Vor-)Glühzeit“, die sich zumindest bei der ortsansässigen Trinkerszene aus den Verstößen gegen
das Bayerische Straßen- und Wegegesetz ableiten lässt, zu berücksichtigen ist, ergibt sich, dass
eine Ausweitung der AlkVVO auf den Zeitraum von 24 Stunden täglich sinnvoll ist.
Auch das Polizeipräsidium Mittelfranken stellt hierzu fest, dass eine zeitlich unbeschränkte Erweiterung der AlkVVO geeignet ist, alkoholbedingte Sicherheitsstörungen im öffentlichen Raum
merklich zu reduzieren und im Verbund mit Maßnahmen weiterer polizeilicher Kooperationspartner
zu einer Lageverbesserung beizutragen.
Der bisher nicht berücksichtigte Eingangsbereich, welcher der DB gehört, soll nunmehr in den
räumlichen Geltungsbereich der Verordnung mit einbezogen werden um eine klare Abgrenzung der
Zuständigkeiten zu erhalten. Dies wurde mit der DB abgestimmt. Zur Zeit besteht im
Bahnhofsgebäude ein Alkoholverbot von Freitag bis Samstag und Samstag bis Sonntag und in den
Nächten vor Feiertagen von jeweils 20:00 Uhr bis 6:00 Uhr. Die Hausordnung der DB wird
entsprechend der Regelung in der AlkVVO angepasst. Mit Art. 30 LStVG ist dies vereinbar, da zu
den dort genannten „öffentlichen Flächen“ alle Bereiche gehören, die für den öffentlichen Verkehr
freigegeben sind, wobei es auf die straßenrechtliche Widmung nicht ankommt.
3. Fazit
Die Aufhebung der zeitlichen und die Erweiterung der örtlichen Beschränkung der AlkVVO soll ein
weiterer Schritt sein, der zusammen mit den übrigen bereits ergriffenen und noch zu ergreifenden
Maßnahmen in und um die Königstorpassage und den Hauptbahnhof zu einer Verringerung der
-3-
-3alkoholbedingt auffälligen Personen führen und damit das Sicherheitsempfinden der Bahnhofsbenutzer verbessern soll.
Die Verwaltung schlägt deshalb die Aufhebung der zeitlichen und die Erweiterung der örtlichen
Beschränkung in der AlkVVO vor.
II. OA/L
August 2018
Ordnungsamt
OA-KOS
i.A.
(3268)
Ordnungswidrigkeiten nach dem Bayer. Straßen- und Wegegesetz (Auswertung Rechtsamt)
Zeit
vor
8
8
–
9
9–
10
10
-11
11
-12
1213
13
-14
14
-15
15
-16
1
3
16
-17
17
-18
18
-19
1
1
19
-20
20
-21
Ö 8
21
-22
Ort/Monat
Hbf. Vorplatz
April 2017
Mai 2017
1
Juni 2017
1
Juli 2017
August 2017
1
Sept. 2017
1
Okt. 2017
1
3
6
3
1E
2
2
4 1
E
2
1
3
2
1
2 1
E
3
1
2 1
E
1
2
1 1
E
5
4
6
2
1
2
4 1
E
5 2
E
2
1
3
3
3 1
E
8 1
E
2
3
3
2
1
1
6 3
E
6
5
1E
4
4
14
1E
3
1
2
3
1
1 1
E
1
Nov. 0217
2
5
3 1
E
1
Dez. 2017
Januar 2018
1
Februar 2018
1
1
März 2018
1
2
3
1
1 1
E
3
2 1
E
2 1
E
3
1
1
1
2
1
1
April 2018
Summe
1
1
4
12
9
12
13
15
23
18
21
14
25
10
7
7
15
E:
Bescheid wurde erlassen. Das Verfahren musste wegen Eintritts der Verfolgungsverjährung eingestellt werden, da der Bescheid nicht
zugestellt werden konnte.
Auswertung Polizeipräsidium Mittelfranken
Tatzeiten
Körperverletzung
und ordnungswidriger Alkoholkonsum
120
01.04.2017 – 30.06.2018
Ö 8
Rechtsgrundlage für die Alkoholverbotsverordnung
Art. 30 LStVG Verzehr alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen
Neue Fassung ab 25.05.2018
(1) 1Die Gemeinden können durch Verordnung auf bestimmten öffentlichen Flächen –
außerhalb von Gebäuden und genehmigten Freischankflächen – den Verzehr alkoholischer
Getränke verbieten, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass dort
auf Grund übermäßigen Alkoholkonsums regelmäßig Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten
begangen werden. 2Die Verordnungen nach Satz 1 sind längstens auf vier Jahre zu
befristen. 3In ihnen können die Gemeinden auch das Mitführen alkoholischer Getränke an
den in der Verordnung bezeichneten Orten verbieten, wenn die Getränke den Umständen
nach zum dortigen Verzehr bestimmt sind.
(2) Mit Geldbuße kann belegt werden, wer einer auf Grund des Abs. 1 erlassenen
Verordnung zuwiderhandelt.
Bisherige Fassung 01.08.2013 – 24.05.2018
Die kursiv gedruckten Teile sind in der Fassung ab 25.05.2018 entfallen.
(1) 1Die Gemeinden können durch Verordnung auf bestimmten öffentlichen Flächen
(außerhalb von Gebäuden und genehmigten Freischankflächen) den Verzehr alkoholischer
Getränke in der Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr verbieten, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die
Annahme rechtfertigen, dass dort auf Grund übermäßigen Alkoholkonsums regelmäßig
Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung oder Straftaten begangen werden. 2Die
Verordnungen nach Satz 1 sind längstens auf vier Jahre zu befristen. 3In ihnen können die
Gemeinden auch das Mitführen alkoholischer Getränke an den in der Verordnung
bezeichneten Orten verbieten, wenn die Getränke den Umständen nach zum dortigen
Verzehr bestimmt sind.
(2) Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung im Sinne des Abs. 1 liegen vor, wenn
die Sicherheit in der Öffentlichkeit sowie sonstige bedeutsame Interessen der Allgemeinheit
in besonderer Weise beeinträchtigt werden.
(3) Mit Geldbuße kann belegt werden, wer einer auf Grund des Abs. 1 erlassenen
Verordnung zuwiderhandelt.
Ö
Alkoholverbotsverordnung
320.024
Verordnung der Stadt Nürnberg über das
Verbot von alkoholischen Getränken
im Bereich des Hauptbahnhofs und der Königstorpassage
(Alkoholverbotsverordnung – AlkVVO)
Vom 15. Dezember 2016 (Amtsblatt S. 441),
geändert durch Verordnung vom 27. März 2017 (Amtsblatt S. 111)
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 30 des Gesetzes über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz LStVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1982 (GVBl. S. 1098), zuletzt geändert
durch § 5 des Gesetzes vom 22. Mai 2015 (GVBl. S. 154), folgende Verordnung:
Inhaltsübersicht:
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Alkoholverbot
§ 3 Ordnungswidrigkeiten
§ 4 Inkrafttreten, Geltungsdauer
§1
Geltungsbereich
(1) Diese Verordnung gilt in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr.
(2) Der räumliche Geltungsbereich dieser Verordnung erstreckt sich auf die folgenden öffentlichen Flächen:
1. den Bahnhofsplatz bis einschließlich der Bahnhofstraße;
2. den Zentralen Omnibusbahnhof;
3. den Frauentorgraben vom Sterntor bis zum Königstor zwischen der äußeren und inneren Stadtmauer;
4. die unterirdischen öffentlichen Wegeflächen im ersten Untergeschoss des Bahnhofsplatzes (Königstorpassage).
Die genaue Grenze des Geltungsbereichs hinsichtlich der Nrn. 1 bis 3 ergibt sich aus der beiliegenden Karte
des Ordnungsamts vom 16.11.2016 (Maßstab 1:2.000), die als Anlage Bestandteil dieser Verordnung ist.
Maßgeblich ist die Innenkante der Begrenzungslinie. Zum Geltungsbereich gehören auch die Zuwegungen
(insbesondere Treppen und Rampen) zu den oberirdischen öffentlichen Flächen. Hiervon ausgenommen
sind die Treppenanlagen von der Königstorpassage zur Mittelhalle des Bahnhofsgebäudes.
§2
Alkoholverbot
Es ist verboten, alkoholische Getränke im Geltungsbereich dieser Verordnung zu konsumieren sowie mit
sich zu führen, soweit die Getränke den Umständen nach zum dortigen Verzehr bestimmt sind.
__________________________
66. Nachtrag August 2017
1
8
Alkoholverbotsverordnung
320.024
§3
Ordnungswidrigkeiten
Nach Art. 30 Abs. 3 LStVG kann mit Geldbuße belegt werden, wer entgegen § 2 alkoholische Getränke konsumiert oder mit sich führt.
§4
Inkrafttreten, Geltungsdauer
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Sie gilt vier Jahre.
2
__________________________
66. Nachtrag August 2017
Ö 8
Ö 9
Sitzungsvorlage
Ref.VII/004/2018
Beratung
Datum
Behandlung
Ziel
Ausschuss für Recht, Wirtschaft und
Arbeit
26.09.2018
öffentlich
Gutachten
Stadtrat
17.10.2018
öffentlich
Beschluss-Auflage
Betreff:
Änderung der Taxitarifordnung
Anlagen:
Antrag auf Änderung der Taxitarifordnung der Taxi-Zentrale Nürnberg vom 26.07.2018
Niederschrift zur Sitzung der Taxikommission am 17.09.2018
Taxitarifordnung bisherige Fassung
Verordnung zur Änderung der Taxitarifordnung
Sachverhalt (kurz):
Nach § 51 Abs.1 Personenbeförderungsgesetz i.V.m. § 10 Nr. 1 der Verordnung über die
Zuständig-keit zum Erlass von Rechtsverordnungen werden die Beförderungsentgelte und bedingungen für den Verkehr mit Taxen in Nürnberg durch die Stadt Nürnberg in der
Taxitarifordnung festgesetzt.
Mit Schreiben vom 26.07.2018 beantragte die Taxi-Zentrale Nürnberg, den Fahrpreis für den
ersten gefahrenen Kilometer von derzeit 3,50 EUR auf dann 3,60 EUR anzuheben. Darüber
hinaus soll der Fahrpreis für den zweiten bis einschließlich fünften Kilometer von 1,80 EUR auf
1,85 EUR und der Wartezeitpreis von 24,00 EUR auf 26,00 EUR je Stunde erhöht werden.
Unter Zugrundelegung der IHK Standardfahrt (Grundpreis zuzüglich einer Wartezeit von 2,5
Minuten und einer Fahrtstrecke von fünf Kilometern) bedeutet der Vorschlag eine Anhebung
des Taxitarifs um 2,53 %.
Es wurde ferner beantragt, ein neues Tarifelement aufzunehmen. Auf ausdrücklichen Wunsch
des Bestellers im Rahmen der fernmündlichen oder elektronischen Erteilung des
Beförderungsauftrages solle die Möglichkeit geschaffen werden, die Beförderung zum
Festpreis in Höhe von 28,00 EUR zu buchen.
In der Taxikommission vom 17.09.2018 wurde die beantragte Tariferhöhung in Anbetracht der
Kostenentwicklung im Taxigewerbe und der Entwicklung bei den VAG-Tarifen einvernehmlich
als sachgerecht und angemessen angesehen. Hinsichtlich des Festpreises kam man nach
eingehender Diskussion dagegen überein, von der Einführung wegen der im
Anhörungsverfahren eingegangenen Einwendungen sowie der geringen praktischen
Bedeutung einerseits und der Notwendigkeit eines umfangreichen Regelwerks anderseits
zumindest vorerst Abstand zu nehmen.
In der Taxikommission bestand zudem Einvernehmen darüber, dass der Zuschlag bei
Kreditkartenzahlung nach § 2 Abs. 5 Nr. 5 der Taxitarifordnung ersatzlos gestrichen werden
soll. Hintergrund hierfür ist der am 13.01.2018 in Kraft getretene neue § 270a BGB, der
gesonderte Entgelte für die Nutzung bargeldloser Zahlungsmittel verbietet. Die Taxizentrale
berichtete in diesem Zusammenhang darüber, dass sie kostenlose Hinweisaufkleber zur
Kennzeichnung der Fahrzeuge, bei denen Kartenzahlung möglich ist, anbieten wird. Es wird
erwartet, dass sich unter anderem hierdurch die Zahl dieser Fahrzeuge (derzeit 77 %) weiter
erhöht. Falls derartige freiwillige Maßnahmen nicht ausreichen sollten, wäre in den nächsten
Seite 1 von 4
Stadt Nürnberg
Sitzungsvorlage Ref.VII/004/2018
ein, zwei Jahren zu entscheiden, ob entsprechende Verpflichtungen in die Taxiordnung bzw.
die Taxitarifordnung aufgenommen werden.
1.
Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein
(→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
€ Folgekosten
Gesamtkosten
€ pro Jahr
dauerhaft
nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv
€ davon Sachkosten
€ pro Jahr
davon konsumtiv
€ davon Personalkosten
€ pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
(→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von
Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
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Stadt Nürnberg
Sitzungsvorlage Ref.VII/004/2018
2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein
3.
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
4.
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
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Stadt Nürnberg
Sitzungsvorlage Ref.VII/004/2018
Gutachtenvorschlag (RWA am 26.09.2018):
Der Ausschuss begutachtet die beiliegende Verordnung zur Änderung der Verordnung über
Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen
(TaxitarifO - TTO) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Verordnung zu erlassen.
Beschlussvorschlag (Stadtrat am 17.10.2018):
Gemäß dem beiliegenden Gutachten des RWA vom 26.09.2018 wird der Erlass der
beiliegenden Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und
Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen (TaxitarifO-TTO)
beschlossen.
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Ö 9
Ö 9
Stadt Nürnberg
Besprechungsniederschrift
(Nr. 6.4.3 ADON)
Besprechungsthemen
Taxikommission
Besprechungsdatum
Besprechungsort
17.09.2018
Fünferplatz 2, Zimmer 205
Vertretene Dienststelle/Körperschaft/Firma
vertreten durch
Taxi-Zentrale
SPD-Stadtratsfraktion
CSU-Stadtratsfraktion
Die Grünen Stadtratsfraktion
Die Ausschussgemeinschaft
BgA
RA
OA
Herren Gast und Ziegler
Frau Arabackyj
Herr Sendner
Frau Walthelm
Frau Alberternst
Frau Schüßler
Herr Maurer
Herren Schaffert, Dauer
Ergebnis:
Die Taxi-Zentrale beantragt den Fahrpreis für den ersten gefahrenen Kilometer von derzeit 3,50
EUR, auf dann 3,60 EUR anzuheben. Darüber hinaus soll der Fahrpreis für den zweiten bis
einschließlich fünften Kilometer von derzeit 1,80 EUR, auf dann 1,85 EUR angehoben werden. Der
Wartezeitpreis soll von derzeit 24,00 EUR, auf dann 26,00 EUR je Stunde angehoben werden.
Es wird weiterhin beantragt, ein völlig neues Tarifelement einzufügen. Bei vorab bestellten Taxifahrten soll es zukünftig möglich sein, für einen Festpreis in Höhe von 28,00 EUR eine maximale Kilometerleistung von 13 Km zu buchen.
Am 13.01.2018 trat der neue § 270a BGB in Kraft. Die Anwendbarkeit dieser Vorschrift auf die
Beförderungsverträge zwischen den Taxiunternehmen und den Fahrgästen ist derzeit noch
umstritten und von der Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt. Es ist daher zu klären, ob
zukünftig am Kreditkartenzuschlag (§ 2 Abs. 5 Nr. 5 Taxitarifordnung) festgehalten werden soll.
Frau Schüßler trägt den von der Genossenschaft gestellten Antrag der Kommission vor. Im Anschluss wird Herr Ziegler gebeten, den gestellten Antrag kurz aus seiner Sicht zu erläutern.
Nach kurzen Ausführungen zu den Kosten der Kreditkartenabrechnung durch Herrn Gast und Herrn
Ziegler tragen alle Mitglieder der Taxikommission die Entscheidung mit, den Zuschlag ersatzlos zu
streichen. Darüber hinaus soll die Taxizentrale kostenlose Werbeaufkleber zur Verfügung stellen,
mit denen die teilnehmenden Taxiunternehmen auf den Service der Kreditkartenzahlung hinweisen
können. Auf eine Verpflichtung zur Bereithaltung der erforderlichen Geräte zur Kreditkartenzahlung
soll vorerst noch verzichtet werden.
Zu der geplanten Anhebung des Taxitarifs führt Herr Ziegler aus, dass die Anhebung des Tarifs im
Wesentlichen auf den Nachholbedarf aus der Anhebung des Mindestlohns und die gestiegenen Dieselpreise zurückzuführen ist. Die Anhebung des Taxitarifs bewege sich jedoch im Rahmen der Kostensteigerung.
Die Taxikommission sieht die Steigerung als angemessen an und beschließt diese zu befürworten.
-1-
Herr Ziegler erläutert den Antrag der Taxizentrale Nürnberg e.G. im Hinblick auf den angedachten
Festpreis. Er führt aus, dass ca. einmal monatlich ein Festpreis durch Kunden nachgefragt wird.
Festpreise seien jedoch aufgrund der Regelungen in der Taxitarifordnung nicht möglich. Es solle
daher dieses neue Tarifelement eingefügt werden.
Herr Sendner hält die neue Regelung wegen der geringen Nachfrage als nicht erforderlich, da laut
den Ausführungen des Herrn Ziegler ein Festpreis nur einmal monatlich nachgefragt wird und die
Taxitarifordnung durch die Änderung wesentlich verkompliziert werden würde.
Frau Alberternst könnte sich einen Festpreis durchaus als sinnvoll vorstellen.
Herr Maurer verweist darauf, dass die Stadt Erlangen und das Bayer. Landesamt für Maß und Gewicht Einwände gegen einen Festpreis erhoben haben. Wegen der geringen Bedeutung und der
Erforderlichkeit einer sehr umständlichen und kaum mehr verständlichen Verordnungsregelung
empfiehlt er, zumindest vorerst auf den Festpreis zu verzichten.
Die Taxikommission verständigt sich einstimmig darauf, diesen Teil des Antrag der Taxizentrale bis
auf weiteres zurückzustellen.
II.
jeweils z.K. an
alle städtischen Vertreter
OA/L Frau Kurr
III.
OA/2-FE
z.A.
Nürnberg, den 17.09.2018
Ordnungsamt
i. A.
Dauer
(2146)
TaxitarifO
Ö
320.801
Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen
(TaxitarifO ̶ TTO)
Vom 18. Dezember 2003 (Amtsblatt S. 659),
zuletzt geändert durch Verordnung vom 9. November 2017 (Amtsblatt S. 465)
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von § 51 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) i. d. F. d.
Bek. vom 08. August 1990 (BGBl. I S. 1690), zuletzt geändert durch Art. 49 des Gesetzes vom
21. August 2002 (BGBl. I S. 3322) und auf Grund von § 31 der Verordnung über Zuständigkeiten im Verkehrswesen vom 22. Dezember 1998 (GVBl. S. 1025), zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom
25. Mai 2003 (GVBl. S. 335) folgende Verordnung:
Inhaltsübersicht:
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Entgelte
§ 3 Errechnung des Fahrpreises
§ 4 Sondervereinbarungen
§ 5 Mitführpflicht
§ 6 In-Kraft-Treten; Übergangsregelung
§1
Geltungsbereich
(1) Für die Beförderung mit Taxen, die von der Stadt Nürnberg als Genehmigungsbehörde zugelassen
sind, gilt innerhalb des Pflichtfahrbereichs der nachstehende Tarif.
(2) Der Pflichtfahrbereich im Sinne des § 47 PBefG umfasst das Stadtgebiet der kreisfreien Städte Nürnberg, Fürth, Erlangen sowie Schwabach und erstreckt sich auf Teile der Landkreise Ansbach, ErlangenHöchstadt, Forchheim, Fürth, Neumarkt/Opf., Neustadt/Aisch - Bad Windsheim, Nürnberger Land und Roth.
Er ist in der Karte vom 17. Dezember 1998 (M 1:200.000), die als Anlage Bestandteil dieser Verordnung ist,
grob dargestellt. Die genauen Grenzen des Pflichtfahrbereichs ergeben sich aus der Karte vom
08. Dezember 1998 (M 1:25.000), die beim Ordnungsamt, Innerer Laufer Platz 3, in Nürnberg archivmäßig
verwahrt wird und während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden kann. Als Pflichtfahrbereichsgrenze gilt jeweils die Innenkante der äußeren Begrenzungslinie zu Zone 6.
§2
Entgelte
(1) Der Grundpreis für die Inanspruchnahme eines Taxis beträgt 3,50 Euro. In diesem Preis ist eine Fahrleistung für 0,20 Euro eingeschlossen.
___________________________
67. Nachtrag Dezember 2017
1
9
TaxitarifO
320.801
(2) Der Fahrpreis beträgt
1. für den ersten gefahrenen Kilometer 3,50 Euro (je angefangene 57,14 m Fahrstrecke 0,20 Euro);
2. für den zweiten bis einschließlich fünften Kilometer 1,80 Euro (je angefangene 111,11 m Fahrstrecke
0,20 Euro);
3. für jeden weiteren Kilometer 1,55 Euro (je angefangene 129,03 m Fahrstrecke 0,20 Euro).
(3) Der Wartezeitpreis beträgt 0,40 Euro für jede angefangene Minute (0,20 Euro je 30,0 s); dies sind je
Stunde 24,00 Euro. Als Wartezeit gilt jedes Halten und jede Unterschreitung der Umschaltgeschwindigkeit,
wenn dies nach dem Einsteigen des Fahrgastes auf dessen Veranlassung oder aus verkehrlichen, vom
Fahrpersonal nicht zu vertretenden Gründen erforderlich wird. Die Umschaltgeschwindigkeit beträgt bei
Abs. 2 Nr. 1 6,86 km/h, bei Abs. 2 Nr. 2 13,33 km/h und bei Abs. 2 Nr. 3 15,48 km/h.
(4) Wird ein Taxi bestellt, so wird für eine Wartezeit von 4 Minuten kein Entgelt berechnet. Für jede weitere
angefangene Minute Wartezeit, die aus vom Fahrpersonal nicht zu vertretenden Gründen entsteht, wird ein
Entgelt nach Abs. 3 Satz 1 erhoben. Wartezeit im Sinne der Sätze 1 und 2 ist der Zeitraum, der zwischen
dem Einschalten des Fahrpreisanzeigers und dem Einsteigen des Fahrgastes liegt. Der Fahrpreisanzeiger
ist unmittelbar nach Eintreffen (Fahrzeugstillstand) am vereinbarten Abholort – falls ein bestimmter Abholzeitpunkt vereinbart wurde, jedoch erst nach Erreichen dieses Zeitpunktes – einzuschalten. Das Fahrpersonal hat sich unverzüglich nach dem Einschalten des Fahrpreisanzeigers beim Besteller zu melden.
(5) An Zuschlägen werden erhoben
1. für die Bestellung eines Kombifahrzeuges (PKW mit erhöhtem Ladevolumen) mittels Telefon oder
auf elektronischem Wege
2,50 Euro;
2. für die Nutzung eines Fahrzeuges mit mehr als vier Fahrgastsitzplätzen durch fünf bis sechs Fahrgäste oder für die Bestellung eines Fahrzeuges mit fünf bis sechs Fahrgastsitzplätzen mittels Telefon oder auf elektronischem Wege
2,50 Euro;
3. für die Nutzung eines mit einem Rollstuhl befahrbaren Fahrzeugs durch einen Fahrgast, der auf die
Beförderung in einem derartigen Fahrzeug angewiesen ist
7,50 Euro;
4. für die Nutzung eines Fahrzeuges mit mehr als vier Fahrgastsitzplätzen durch sieben bis acht Fahrgäste oder für die Bestellung eines Fahrzeugs mit sieben bis acht Fahrgastsitzplätzen mittels Telefon oder auf elektronischem Wege
7,50 Euro;
5. für die Bezahlung des Fahrpreises mittels Kreditkarte
1,00 Euro.
Der Fahrgast ist bei der telefonischen Bestellung auf den jeweiligen Zuschlag hinzuweisen. In allen anderen
Fällen hat das Fahrpersonal die Fahrgäste so früh wie möglich, spätestens aber vor Antritt der Fahrt, auf den
Zuschlag hinzuweisen.
(6) Für Beförderungsfahrten, die weder in der Tarifzone 1 oder 2 beginnen oder enden, noch durch diese
hindurchführen, werden folgende Tarifzonenzuschläge erhoben:
Zielzone
3
4
5
6
3
5 Euro
5 Euro
5 Euro
5 Euro
4
5 Euro
10 Euro 10 Euro 10 Euro
5
5 Euro
10 Euro 15 Euro 15 Euro
6
5 Euro
10 Euro 15 Euro 30 Euro
Startzone
Der Fahrgast ist vor Antritt der Fahrt auf den jeweils anfallenden Zonenzuschlag hinzuweisen.
2
__________________________
67. Nachtrag Dezember 2017
TaxitarifO
320.801
(7) Wird aus vom Besteller zu vertretenden Gründen die Fahrt nach Auftragserteilung nicht durchgeführt,
so ist der auf dem Fahrpreisanzeiger ausgewiesene Preis, mindestens jedoch der Grundpreis zuzüglich der
Zuschläge nach den Abs. 5 und 6 zu bezahlen.
§3
Errechnung des Fahrpreises
(1) Die Beförderungsentgelte nach dieser Verordnung sind Festpreise; sie dürfen nicht über- oder unterschritten werden.
(2) Die Errechnung des zu entrichtenden Gesamtpreises hat durch einen geeichten Fahrpreisanzeiger zu
erfolgen. Als Entgelt darf nur der Betrag gefordert werden, der nach dieser Verordnung richtig berechnet und
auf dem Fahrpreisanzeiger angezeigt wird. Ausgenommen hiervon ist der in § 2 Abs. 7 aufgeführte Fall.
(3) Bei Störung oder Versagen des Fahrpreisanzeigers wird der Fahrpreis nach der zurückgelegten Strecke
und dem Kilometerpreis berechnet, der gemäß § 2 anzuwenden gewesen wäre. Taxiunternehmer und Fahrpersonal sind verpflichtet, unverzüglich für die Instandsetzung eines gestörten Fahrpreisanzeigers zu sorgen.
(4) Für Nebenleistungen, die in der Verordnung über den Verkehr mit Taxen vorgeschrieben werden, darf
kein zusätzliches Entgelt berechnet werden. Dies gilt insbesondere für das Tragen üblichen Reisegepäcks
von und zu der Haustüre sowie vom und zum Zugang des Bahnhofes oder Flughafens. Für darüber hinausgehende zusätzliche Leistungen kann ein angemessenes Entgelt vereinbart werden.
§4
Sondervereinbarungen
Sondervereinbarungen gemäß § 51 PBefG bedürfen der Genehmigung der Stadt Nürnberg.
§5
Mitführpflicht
Diese Verordnung ist in jedem Taxi mitzuführen und den Fahrgästen auf Verlangen vorzuzeigen.
§6
In-Kraft-Treten; Übergangsregelung
(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung* im Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die
Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen vom 04. Dezember 2000 (Amtsblatt S. 600), geändert durch Verordnung vom 18. Dezember 2000
(Amtsblatt S. 621), mit Ausnahme der Anlage (Karte M 1 : 200.000 vom 17. Dezember 1998) außer Kraft.
(2) Sondervereinbarungen, die vor dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung der Stadt Nürnberg angezeigt
wurden, bedürfen ab 01.01.2005 der Genehmigung gemäß § 4.
____________________________________
* Tag der Bekanntmachung: 30.12.2003
___________________________
67. Nachtrag Dezember 2017
3
Ö 9
Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und
Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen (TaxitarifO – TTO) vom
18. Dezember 2003 (Amtsblatt S. 659), zuletzt geändert durch Verordnung vom
9. November 2017 (Amtsblatt S. 465)
Vom ..............................
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von § 51 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes in der
Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 1990 (BGBl. I S. 1690), zuletzt geändert durch Art.
2 Abs. 14 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808), und auf Grund von § 10 Nr. 1 der
Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen vom
28. Januar 2014 (GVBl. S. 22), zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 12. Juni 2018 (GVBl.
S. 391), folgende Verordnung:
Art. 1
§ 2 wird wie folgt geändert:
1. Abs. 2 wird wie folgt gefasst:
„(2)
Der Fahrpreis beträgt
1.
2.
3.
für den ersten gefahrenen Kilometer 3,60 Euro
(je angefangene 55,55 m Fahrstrecke 0,20 Euro);
für den zweiten bis einschließlich fünften Kilometer 1,85 Euro
(je angefangene 108,11 m Fahrstrecke 0,20 Euro);
für jeden weiteren Kilometer 1,55 Euro
(je angefangene 129,03 m Fahrstrecke 0,20 Euro).“
2. Abs. 3 wird wie folgt geändert:
a)
Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„Der Wartezeitpreis beträgt 0,20 Euro für jeden angefangenen Zeitraum von 27,7 s;
dies sind je Stunde 26,00 Euro.“
b)
Satz 3 wird wie folgt gefasst:
„Die Umschaltgeschwindigkeit beträgt bei Abs. 2 Nr. 1 7,22 km/h, bei Abs. 2 Nr. 2
14,05 km/h und bei Abs. 2 Nr. 3 16,77 km/h.“
3. Abs. 5 Satz 1 wird wie folgt geändert:
a)
In Nr. 4 wird der Strichpunkt am Ende durch einen Punkt ersetzt.
b)
Nr. 5 wird aufgehoben.
Art. 2
Diese Verordnung tritt am 01. Dezember 2018 in Kraft.
Ö 10
Sitzungsvorlage
Ref.VI/023/2018
Beratung
Datum
Behandlung
Ziel
Kulturausschuss
12.10.2018
öffentlich
Gutachten
Stadtrat
17.10.2018
öffentlich
Beschluss-Auflage
Betreff:
Satzung der Stadt Nürnberg über den Beirat Bildende Kunst
(Bildende Kunstbeiratssatzung - BBiKS)
hier: Änderung der Beiratssatzung
Anlagen:
BBK-Satzungstext
Änderungstext BBK-Satzung
Sachverhalt (kurz):
Im Kulturausschuss vom 10.07.2015 wurde die neue Satzung des BBiK beschlossen. Im
Stadtrat wurde der Beschluss einstimmig bestätigt.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 14.12.2016 den Beschluss gefasst, in den Satzungen
der kommunalen Beiräte die Besetzung der Gremien verstärkt nach Genderaspekten
vorzunehmen.
Deswegen soll unter § 2 der letzte Satz des Absatzes 5 verändert werden.
1.
Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein
(→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten
€ Folgekosten
€ pro Jahr
dauerhaft
nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv
€ davon Sachkosten
€ pro Jahr
davon konsumtiv
€ davon Personalkosten
€ pro Jahr
Seite 1 von 3
Stadt Nürnberg
Sitzungsvorlage Ref.VI/023/2018
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Nein
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
(→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von
Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein
3.
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
4.
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Seite 2 von 3
Stadt Nürnberg
Sitzungsvorlage Ref.VI/023/2018
Gutachtenvorschlag:
Der Kulturausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung des
Beirates für Bildende Kunst (Bildende Kunstbeiratssatzung – BBiKS) und empfiehlt dem
Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.
Beschlussvorschlag:
Entsprechend dem Gutachten des Kulturausschusses vom 12.10.2018 wird der Erlass der
beiliegenden Satzung zur Änderung der Satzung des Beirates für Bildende Kunst (Bildende
Kunstbeiratssatzung – BBiKS) beschlossen.
Seite 3 von 3
Ö 10
Ö 10
Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg über den Beirat für Bildende
Kunst (Bildende Kunstbeiratssatzung – BiKBS) vom 5. August 2015 (Amtsblatt S. 327)
Vom ……………………
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den
Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796),
zuletzt geändert durch § 2 Abs. 3 des Gesetzes vom 15. Mai 2018 (GVBl. S. 260), folgende
Satzung:
Art. 1
Dem § 2 Abs. 5 wird folgender Satz 4 angefügt:
„Der Beirat soll sich zu mindestens 40% aus Frauen und zu mindestens 40% aus Männern
zusammensetzen.“
Art. 2
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.
Ö 11
Sitzungsvorlage
SÖR/022/2018
Beratung
Datum
Behandlung
Ziel
Werkausschuss Servicebetrieb
Öffentlicher Raum (SÖR)
10.10.2018
öffentlich
Gutachten
Stadtrat
17.10.2018
öffentlich
Beschluss-Auflage
Betreff:
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung
(StraßenreinigungsGebS - StrRGebS)
Anlagen:
Entscheidungsvorlage
Satzung
Sachverhalt (kurz):
Durch die Beendigung des Gebührenzeitraumes 2015-2018 musste eine Neukalkulation der
Straßenreinigungsgebühren erfolgen. Der neue Kalkulationszeitraum für die
Straßenreinigungsgebühren umfasst den Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2022. Die
Neuberechnung basiert auf den bereits vorhandenen Tarifabschlüssen und Preisindexes.
Zusätzlich wurde für eine bessere Rechtsklarheit der Satzungstext geändert.
1.
Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein
(→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten
€ Folgekosten
€ pro Jahr
dauerhaft
nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv
€ davon Sachkosten
€ pro Jahr
davon konsumtiv
€ davon Personalkosten
€ pro Jahr
Seite 1 von 3
Stadt Nürnberg
Sitzungsvorlage SÖR/022/2018
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Nein
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
(→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von
Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein
3.
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
4.
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Ref.I/II / Stk
Seite 2 von 3
Stadt Nürnberg
Sitzungsvorlage SÖR/022/2018
Gutachtenvorschlag:
Der Werkausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung
für die Straßenreinigung (StraßenreinigungsGebS - StrRGebS) und empfiehlt dem Stadtrat,
diese Satzung zu erlassen.
Seite 3 von 3
Ö 11
Entscheidungsvorlage
Für den Zeitraum 2019 bis 2022 wurde eine Neukalkulation der Straßenreinigungsgebühren
durchgeführt.
Im ablaufenden Kalkulationszeitraum 2015 bis 2018 wurde entsprechend Art. 8 Abs. 6 Satz 2
Kommunalabgabengesetz (KAG) der Überschuss aus Vorjahren ausgeglichen. Zum Ende
des Kalkulationszeitraumes am 31.12.2018 wird die hierfür gebildete Rückstellung komplett
aufgelöst sein.
Ausgelöst durch die Kostensteigerungen – siehe Erläuterung unten - im neuem Kalkulationszeitraum 2019 bis 2022 und dem Fehlen eines positiven Übertrags aus der Vorperiode ist
eine Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren die Folge.
Neukalkulation für die Jahre 2019 bis 2022
Die Ist-Zahlen des Jahres 2017 bilden die Basis für die Neukalkulation der Straßenreinigungsgebühren für den Zeitraum 2019 bis 2022. Von der aktuellen Wirtschaftslage, der Entwicklung des Preisindex der letzten Jahre und Prognosen von Wirtschaftsinstituten und des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ausgehend, wurden die einzelnen Kostenarten mit entsprechenden Steigerungsraten fortgeschrieben.
Im Bereich der Personalkosten wurde der bereits im Jahr 2018 erzielte Tarifabschluss für die
Jahre 2019 und 2020 herangezogen. Für die Folgejahre wurde mit etwa gleichen Lohnabschlüssen gerechnet. Bei den Sachkosten wurden Kostensteigerungen zwischen 1,5 % am
Anfang und 2 bis 3% gegen Ende des Kalkulationszeitraumes unterstellt. Höhere Steigerungsraten wurden auf dem Gebiet der Energiekosten angesetzt, angelehnt an Prognosen
von Wirtschaftsinstituten.
Die nicht gebührenrelevanten Erträge für interne Leistungsverrechnung und Kehrleistungen
für andere Dienststellen der Stadt Nürnberg, verbundene Unternehmen oder Externe wurden
analog den Sach- und Personalkostensteigerungen ebenfalls erhöht.
Die sich aus der Neukalkulation 2019 bis 2022 ergebenden Gebühren gelten für alle Jahre
des Kalkulationszeitraumes.
Gründe für die Neukalkulation
Nach Art. 8 Abs. 6 KAG soll der Kalkulationszeitraum maximal 4 Jahre betragen, nach Beendigung des Zeitraumes 2015 bis 2018 musste daher wieder neu kalkuliert werden.
Die seit Einführung des Servicebetriebes Öffentlicher Raum Nürnberg erzielten Synergieeffekte und die stetige Prozessverbesserung haben in vielen Bereichen zu relativ konstanten
Kosten und Erträgen geführt. Im Wesentlichen beruht die Gebührenerhöhung auf den Kostensteigerungen im Personal- und Sachkostenbereich.
Zum Haushalt 2015 wurden in der Straßenreinigung 16 zusätzliche Stellen geschaffen. Dies
und die schnellere Besetzung bei Krankheitsvertretungen sowie die tariflichen Erhöhungen
führten im letzten Kalkulationszeitraum, der die Ausgangsbasis für die Neukalkulation bildet,
zu deutlich gestiegenen Personalkosten. Deutlich gestiegen sind auch die Umlagen in den
Vorjahren. Die transparentere Beziehung zur Stadt Nürnberg führte u.a. zu gestiegenen Verwaltungskostenerstattungen, von denen ein Anteil auch auf die Straßenreinigung umgelegt
wird.
Der Eigenanteil der Stadt an der Straßenreinigung, der als Mindestmaß des öffentlichen Interesses an sauberen Straßen gilt, liegt seit 2015 bei 10 %.
Straßenreinigungsgebühren im Kalkulationszeitraum 2019 bis 2022
Turnus
Woche
2013 - 2014 2015 - 2018
nachrichtlich
2019 - 2022
Steigerung
in %
Zwangsreinigungsgebiet A:
Reinigungsklasse 1
1-mal
10,85
10,31
11,30
9,60
Reinigungsklasse 2
3-mal
32,55
30,93
33,90
9,60
Reinigungsklasse 3
5-mal
54,25
51,55
56,50
9,60
Reinigungsklasse 4
7-mal
75,95
72,17
79,10
9,60
1-mal
3,90
3,53
3,88
9,99
Zwangsreinigungsgebiet B:
Reinigungsgebühr
In der Anlage findet sich die genaue Aufgliederung der jährlichen Aufwendungen und Erträge
für den Kalkulationszeitraum 2019 bis 2022 nach Kostenarten, internen Leistungsverrechnungen, gebührenmindernden Erträgen sowie dem Stadtanteil von 10% und der sich daraus
resultierenden Frontmetergebühr.
Änderung des Satzungstextes
Im Zuge der Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung wurde aus Gründen der
Rechtsklarheit eine Konkretisierung des Begriffs „Straßenfrontlänge“ in § 6 Abs. 1 mit aufgenommen.
Der Satzungsentwurf wurde mit dem Rechtsamt abgestimmt.
Fakten der Straßenreinigung
Kennzahlen:
200 SÖR-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter kümmern sich um die Sauberkeit auf
Nürnbergs Straßen,
1 300 Kilometer Straßen und Gehwege werden gereinigt,
6 800 Tonnen Abfall fallen in der Straßenreinigung jährlich an,
3 300 Papierkörben werden geleert.
Wo reinigt die Stadt?
Das Stadtgebiet Nürnberg ist in drei Reinigungsgebiete aufgeteilt.
Im Zwangsreinigungsgebiet A übernimmt der SÖR die Reinigung der Fahrbahnen, Gehwege
und Plätze. Die Anlieger sind hier von ihrer Reinigungspflicht entbunden, müssen dafür aber
Gebühren zahlen.
Im Zwangseinigungsgebiet B reinigt SÖR die Fahrbahnen soweit dies mit Großkehrmaschinen möglich ist, nicht aber die Gehwege. Für die Sauberkeit der Gehwege sind hier – wie
auch im restlichen Stadtgebiet – die Anlieger zuständig. Im Reinigungsgebiet B fallen für die
Anlieger lediglich Gebühren für die Reinigung der Straße an.
Im Stadtgebiet außerhalb der beiden Reinigungsgebiete A und B sind die Anlieger selbst für
die Reinigung der Fahrbahnen, Plätze und Gehwege verantwortlich.
Wie oft reinigt die Stadt?
Straßen werden unterschiedlich oft gereinigt, im Turnus von ein bis sieben Mal pro Woche.
Hinzu kommen Sonderreinigungen nach Unfällen, Demonstrationen oder Veranstaltungen.
Die zusätzliche Reinigung der Fußgängerzone sowie die Sonderreinigungen werden nicht
über Gebühren, sondern zum Beispiel durch Veranstalter finanziert.
Ö 11
Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung (StraßenreinigungsGebS - StrRGebS) vom 1. August 2001 (Amtsblatt S. 350), zuletzt geändert durch
Satzung vom 28.April 2015 (Amtsblatt S. 186)
Vom ...............
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juni 2018 (GVBl. S. 449), folgende Satzung:
Art. 1
1. § 6 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
a) Es wird folgender Satz 2 eingefügt:
„Straßenfrontlänge ist die Länge der gemeinsamen Grenze des Vorderliegergrundstücks
mit dem Straßengrundstück“
b) Der bisherige Satz 2 wird Satz 3.
2. § 7 wird wie folgt gefasst:
„§ 7 Gebührensätze
Die Gebühren betragen je Meter Straßenfrontlänge jährlich:
1. für Straßen in Anlage A
a) Reinigungsklasse 1
11,30 Euro,
b) Reinigungsklasse 2
33,90 Euro,
c) Reinigungsklasse 3
56,50 Euro,
d) Reinigungsklasse 4
79,10 Euro;
2. für Straßen in Anlage B
3,88 Euro.“
Art. 2
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.