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← Sitzung des Stadtrates (17.10.2018)

Stadtrat - öffentlich gesamt

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TAGESORDNUNG Sitzung Sitzung des Stadtrates Sitzungszeit Mittwoch, 17.10.2018, 15:00 Uhr Sitzungsort Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal TAGESORDNUNG Öffentliche Sitzung 1. Gleichstellungsaktionsplan der Stadt Nürnberg Beschluss OBM/009/2018 Maly, Ulrich, Dr. 2. Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP) 15. Änderung: Bereich Meistersingerhalle Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Beschluss Stpl/016/2018 Ulrich, Daniel 3. Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) Änderung 8a: Bereich Brunecker Straße West Billigung des Planentwurfs und öffentliche Auslegung Beschluss Stpl/002/2018 Ulrich, Daniel 4. Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) 28. Änderung: Bereich Uffenheimer Straße Einleitung des Änderungsverfahrens Anträge der CSU-Stadtratsfraktion vom 30.01.2017 und vom 19.02.2018 Beschluss Stpl/004/2018 Ulrich, Daniel 5. Ersatzbeschaffung von U-Bahn-Fahrzeugen durch die VAG Erweiterung der Bürgschaftsübernahme Riedel, Harald Beschluss Ref.I/II/033/2018 6. Auflagen des Referates I/II Kenntnisnahme Ref.I/II/011/2018/1 Riedel, Harald 7. Beamtenrecht; Anpassung der Beförderungsrichtlinien 8. Änderung der Verordnung der Stadt Nürnberg über das Verbot von alkoholischen Getränken im Bereich des Hauptbahnhofs und der Königstorpassage (Alkoholverbotsverordnung AlkVVO) hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 27.06.2018 BeschlussAuflage PA/023/2018 BeschlussAuflage Ref.VII/003/2018 Maly, Ulrich, Dr. 9. Änderung der Taxitarifordnung Maly, Ulrich, Dr. BeschlussAuflage Ref.VII/004/2018 10. Satzung der Stadt Nürnberg über den Beirat Bildende Kunst (Bildende Kunstbeiratssatzung - BBiKS) hier: Änderung der Beiratssatzung BeschlussAuflage Ref.VI/023/2018 11. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung (StraßenreinigungsGebS - StrRGebS) BeschlussAuflage SÖR/022/2018 12. Genehmigung der Niederschrift des Stadtrates vom 19.09.2018, öffentlicher Teil Ö 1 Sitzungsvorlage OBM/009/2018 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 17.10.2018 öffentlich Beschluss Betreff: Gleichstellungsaktionsplan der Stadt Nürnberg Anlagen: Bericht über die Umsetzung und Fortschreibung 2015-2017 Gleichstellungsaktionsplan der Stadt Nürnberg 2018-2020 Sachverhalt (kurz): Im Oktober 2010 unterschrieb der Stadtrat die Europäische Charta für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene. Aus dem Bekenntnis zur Charta erfolgte die Verpflichtung an die Stadt Nürnberg, einen Gleichstellungsaktionsplan mit konkreten Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele dieser Charta zu erarbeiten und dessen Umsetzung aktiv zu fördern. Im Februar 2012 wurde der „Erste Gleichstellungsaktionsplan der Stadt Nürnberg 2012 bis 2014“ vom Stadtrat beschlossen. Ein Bericht über die Umsetzung der Maßnahmen sowie die Verabschiedung der Fortschreibung dieses Ersten Aktionsplans erfolgte drei Jahre später im September 2015. Der Bericht über die Umsetzung des Gleichstellungsaktionsplans 2015-2017 und der neue Gleichstellungsaktionsplan 2018-2020 liegen in tabellarischer Form bei. Sie wurden von der Frauenbeauftragten in Zusammenarbeit mit Vertreter*innen der Referate und Dienststellen in der Koordinierungsgruppe Gender erarbeitet. Die Maßnahmen des neuen Aktionsplans wurden zwei Handlungsfelder zugeordnet: Eine geschlechtergerechte Stadtverwaltung und eine geschlechtergerechte Stadtgesellschaft. Der Großteil der Maßnahmen im Gleichstellungsaktionsplan wird mit bestehenden Ressourcen durchgeführt. Wenn für die Durchführung einer Maßnahme zusätzliche finanzielle und/oder personelle Ressourcen zur Zielerreichung erforderlich sind, wird dies ausdrücklich vermerkt. Auswirkungen auf den Stellenplan sind dadurch mittelfristig in einzelnen Fällen möglich. Seite 1 von 4 Stadt Nürnberg 1. Sitzungsvorlage OBM/009/2018 Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Der Großteil der Maßnahmen im Gleichstellungsaktionsplan wird mit bestehenden Ressourcen durchgeführt. Wenn für die Durchführung einer Maßnahme zusätzliche Mittel zur Zielerreichung erforderlich sind, wird dies ausdrücklich vermerkt (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt € Folgekosten Gesamtkosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt Seite 2 von 4 Stadt Nürnberg Sitzungsvorlage OBM/009/2018 2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Die Verantwortung für die Durchführung der jeweiligen Maßnahme obliegt der zuständigen Dienststelle 3. 4. Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der Gleichstellungsaktionsplan enthält Maßnahmen zur Beseitigung von Diskriminierungen und Benachteiligungen aufgrund der Diversitydimension Geschlecht Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Seite 3 von 4 Stadt Nürnberg Sitzungsvorlage OBM/009/2018 Beschlussvorschlag: Der Stadtrat hat die Ziele und Maßnahmen des vorliegenden Gleichstellungsaktionsplans der Stadt Nürnberg 2018-2020 zustimmend zur Kenntnis genommen. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen die Stadtratsmitglieder dessen Umsetzung. Die Verwaltung setzt die Maßnahmen fristgerecht um und berichtet dem Stadtrat im Frühjahr 2021 über Zielerreichung. Seite 4 von 4 Ö 1 Bericht über die Umsetzung und Fortschreibung 2015 - 2017 des Ersten Gleichstellungsaktionsplans der Stadt Nürnberg 1.1.1 Mehr Frauen in Führungspositionen Maßnahme Stand der Umsetzung / Ergebnisse 2014 Fortschreibung bis 2017 / Indikatoren zur Zielerreichung Zuständigkeit Stand Umsetzung/Ergebnis 2017 Konzeption eines Mentoringprogramms für die Personalentwicklung um mehr Frauen (auch Frauen mit Migrationshintergrund) für Führungspositionen zu gewinnen Start des Programms für 10 Mentees und 10 Mentorinnen und Mentoren im Herbst 2014 Evaluation und ggf. Differenzierung und Verstetigung PA, Fb Durchführung des zweiten Programmdurchlaufs 2016/2018 mit 11 Mentees und 11 Mentorinnen und Mentoren, Bericht im Personal- und Organisationsausschuss vom 07.06.2016 Konzeption von Begleitseminaren für das Mentoringprogramm zur Vermittlung von Genderund interkultureller Kompetenz und zur Sensibilisierung für Geschlechterstereotypen, Führen in Teilzeit, Vereinbarkeit von Familie und Beruf In Planung Basierend auf den Erfahrungen und Auswertungen des ersten Mentoringprogramms werden Begleitseminare konzipiert. PA, Fb Die Vermittlung von Gender- und interkultureller Kompetenz und zur Sensibilisierung für Geschlechterstereotypen, Führen in Teilzeit, Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist fester Bestandteil der acht Workshops im Mentoringprogramm für Frauen 1 Weiterführung im neuen GAP? Ja dritter Programmdurchlauf 2019/2021 Ja dritter Programmdurchlauf 2019/2021 1.1.2 Ausbau von Genderkompetenz und interkultureller Kompetenz auf allen Ebenen Maßnahme Stand der Umsetzung / Ergebnisse 2014 Fortschreibung bis 2017 / Indikatoren zur Zielerreichung Zuständigkeit Stand Umsetzung/Ergebnis 2017 Ausdehnung der Fortbildungen zu Gender- und Interkultureller Kompetenz auf mehr Mitarbeitende (auch im Rahmen von Xenos Profil Plus) 2013 und 2014 wurden im Rahmen von XENOS PIK 30 Workshops angeboten, die von 275 Teilnehmenden besucht wurden. Regelmäßige Evaluation des Konzepts PA, alle Referate Das Qualifizierungskonzept ist fester Bestandteil des Fortbildungsprogramms der Städteakademie (N-400000). Das Qualifizierungskonzept wurde dauerhaft in das gemeinsame Fortbildungsprogramm der Städteakademie übernommen. Entwicklung und Umsetzung einer Fortbildungseinheit für die Fachkräfte im Bereich Hilfen zur Erziehung Eine eigene Fortbildungseinheit wurde nicht konzipiert. Gleichstellungsrelevante Aspekte werden aber durchgängig in Personalentwicklungsmaßnahmen von J/B3 berücksichtigt, u.a. im ESF-Projekt „Prävention und gute Arbeitsbedingungen in der Sozialen Arbeit / Gesundheitsförderung in der Sozialen Arbeit“ (2012-2014). Integration eines Bausteins zu Gender und Interkultureller Kompetenz bei den Führungskräftelehrgängen Der Baustein ist seit 2014 Bestandteil des Moduls „Personalentwicklung im Dienststellenalltag“. Weiterführung im neuen GAP? ja Die Zahl der Teilnehmenden sinkt kontinuierlich, daher ist eine verstärkte „Werbung“ im Rahmen von Beratungsgesprächen notwendig. Anzahl der Teilnehmenden J Die Weiterentwicklung des Moduls ist geplant. Anzahl der Teilnehmenden PA Der Baustein ist als festes Element der zukünftigen Führungskräftequalifizierungen der Stufen 2 (Arbeitstitel „Personalarbeit im Dienststellenalltag“) und 3 vorgemerkt. Ziel: verbindliche Teilnahme der Führungskräfte Bestandteil des Strategieprojekts "Personalrekrutierung/Attraktive Arbeitgeberin/Personalentwicklung/Führung" 2 ja Maßnahme Stand der Umsetzung / Ergebnisse 2014 Fortschreibung bis 2017 / Indikatoren zur Zielerreichung Zuständigkeit Stand Umsetzung/Ergebnis 2017 Konzeptionsentwicklung für Trainings zur interkulturellen Qualifizierung Seit 2014 finden für die Nachwuchskräfte verpflichtende Trainings / Workshops statt. In 20 Trainings / Workshops nahmen insgesamt 240 Nachwuchskräfte teil. Regelmäßige Evaluation des Konzeptes PA Alle Nachwuchskräfte nehmen seit 2014 an einem verbindlichen Interkulturellen Training teil. Im Juli 2012 wurde der Workshop für Mitarbeitende der Ämter des Baureferats und anderer Baudienststellen durchgeführt. Das DLZ Bau als Dienststellenbündelung der Baubehörden ist für alle Gruppen besucherfreundlich (z.B. wurde ein Kinderplanungstisch aufgebaut) Seminar zu Gender und Beteiligung Weiterführung im neuen GAP? nein Anzahl der Teilnehmenden Kooperation mit BCN/BZ Ref. VI, Stpl, BoB Letzter Workshop fand im Herbst 2016 statt. Ja, Rhythmus 2 Jahre (nächster Workshop für 2018 geplant) E-Partizipation für Planungen Bürgerbeteiligungen und „Runde Tische“ werden aufgebaut; Think-Tanks mit Stadtteilbezug; Auswertung der Beteiligungen unter Gender-Aspekt und Vertretung der nicht am Prozess Beteiligten sowie Abbau von „Barrieren“ (Sprache…) 1.1.2a Entwicklung und Umsetzung einer Fortbildungseinheit zur gendergerechten Sachbearbeitung im Sozialamt Maßnahme Stand der Umsetzung / Ergebnisse 2014 Evaluation der GenderFortbildungen bei SHA Erfahrungen konnten nur bedingt auf andere Dienststellen übertragen werden. Fortschreibung bis 2017 / Indikatoren zur Zielerreichung 3 Zuständigkeit Stand Umsetzung/Ergebnis 2017 SHA Aus Kapazitätsgründen nicht weiter verfolgt. Weiterführung im neuen GAP? Ja, aber mittelfristig Maßnahme Stand der Umsetzung / Ergebnisse 2014 Evaluationsparameter festlegen, Möglichkeiten der Evaluierung anhand vorhandener Bewertungsbögen der SHAGender-Fortbildungen und anhand neu zu erstellender Fragebögen durch externe Anbietende (Institute / Hochschulen) prüfen Umgesetzt Durchführung der Evaluation, Auswahl des geeigneten Instituts / der geeigneten Hochschule und Mittelbeantragung bei Fb Umgesetzt Fortschreibung bis 2017 / Indikatoren zur Zielerreichung Zuständigkeit Stand Umsetzung/Ergebnis 2017 SHA Aus Kapazitätsgründen nicht weiter verfolgt. Weiterführung im neuen GAP? Ja, aber mittelfristig. Die abgeschlossene Evaluation dient als Basis für die Fortbildung 2015. SHA Aus Kapazitätsgründen nicht weiter verfolgt. Ja, aber mittelfristig. Planung der Fortbildungen, Auswahl des geeigneten Instituts / der geeigneten Hochschule und Mittelbeantragung bei Fb Die Fortbildungen werden aktuell geplant. SHA Aus Kapazitätsgründen nicht weiter verfolgt. Ja, aber mittelfristig. neu: Einsetzen einer Arbeitsgruppe, die unter Berücksichtigung der Evaluation der Gender-Fortbildungen in SHA, die in den letzten Jahren für alle Mitarbeitenden stattfanden, zukünftige Schulungsprogramme unter neuen Aspekten entwickelt. Entwicklung und Durchführung von Seminaren für alle Führungskräfte im Bereich Ref. V bis Ende 2016, basierend auf den Empfehlungen der Evaluationsstudie. Bei den Seminaren soll ein hoher Praxisbezug im Vordergrund stehen und Gender nicht als abstraktes Thema verstanden werden. Künftig Einbindung in das Bildungsprogramm der Fachstelle PEF:SB des Referats V. SHA, Ref. V Aus Kapazitätsgründen nicht weiter verfolgt. Ja, aber mittelfristig. 4 1.1.3 Steigerung des Anteils von männlichen und weiblichen Nachwuchskräften mit Migrationshintergrund bei der Stadt Nürnberg Maßnahme Stand der Umsetzung / Ergebnisse 2014 Umsetzung des EU-Projekts „XENOS Profil Plus“ unter Berücksichtigung der Genderperspektive Das XENOS PIK Projekt wurde zum 31.12.2014 erfolgreich beendet, vgl. Nr. 1.1.2 Fortschreibung bis 2017 / Indikatoren zur Zielerreichung Zuständigkeit Stand Umsetzung/Ergebnis 2017 PA Die Projektergebnisse wurden in die tägliche Arbeit integriert (z.B. Berufevideos). Weiterführung im neuen GAP? nein 1.2 Mehr Väter in Elternzeit 1.2.1 Direkte Ansprache von Männern zum Thema Männer und Elternzeit Maßnahme Stand der Umsetzung/ Ergebnisse 2014 Fortschreibung bis 2017 / Indikatoren zur Zielerreichung Zuständigkeit Stand Umsetzung/Ergebnis 2017 Ausbau des Informationsportals zu Elternzeit im Intranet; dabei direkte Ansprache und Ermutigung von Vätern, Elternzeit zu nehmen; Flyer Die Maßnahmen wurden mit Blick auf das neue Elterngeld Plus zunächst zurückgestellt. Die Wirkung des neuen Elterngelds Plus ist vor der Planung konkreter Maßnahmen zu beobachten. PA Über den Anteil der Väter in Elternzeit und die Dauer der Elternzeit wird jährlich berichtet (vgl. Bericht „Daten, Fakten und Strukturen“ 2014, S. 41) Über den Anteil der Väter in Elternzeit und die Dauer der Elternzeit wird jährlich berichtet (vgl. Bericht „Daten, Fakten und Strukturen“ 2014, S. 41) 5 Weiterführung im neuen GAP? nein 1.2.2 Vernetzung/Väternetzwerk Maßnahme Stand der Umsetzung / Ergebnisse 2014 Fortschreibung bis 2017 / Indikatoren zur Zielerreichung Zuständigkeit Stand Umsetzung/Ergebnis 2017 Stadtweite Vernetzungsund Informationsveranstaltung für (potentielle) Väter in Elternzeit mit Zielrichtung „Aufbau eines Väternetzwerks“ Ein Workshop unter Federführung des Bündnisses für Familie (BfF) hat 2013 stattgefunden. Der Runde Tisch Väter trifft sich zwei- bis dreimal im Jahr. derzeit J Netzwerk besteht seit 2016; Treffen findet ca. viermal jährlich statt. Teilnehmer: zwei mandatierte Vertreter der Väternetzwerke stellvertretend für alle Väternetzwerke, Erziehungsberatung, Ansprechpartner für Männer der Stadt Nürnberg, ASD, Abteilungsleitung Vormundschaft/Beistandschaft, Beauftragte für Diskriminierungsfragen und wechselnde Gäste. Das Gremium ist inzwischen etabliert und dient der Bearbeitung einzelfallunabhängiger Themen rund um Trennung/Scheidung und insbes. Umgangsfragen. Über die Sitzungen werden Transparenz im Handeln der verschiedenen Beteiligten hergestellt, aber auch Verständnis für die Situation der Betroffenen. Der vom BfF initiierte Runder Tisch Väter hat seine Arbeit 2014 aufgenommen. Weiterführung im neuen GAP? ja 1.3 Arbeiten und Führen in Teilzeit 1.3.1 Kontinuierlicher Bericht Maßnahme Stand der Umsetzung / Ergebnisse 2014 Fortschreibung bis 2017 / Indikatoren zur Zielerreichung Zuständigkeit Stand Umsetzung/Ergebnis 2017 kontinuierliche Statistik zu Teilzeit in Führungspositionen im Personalbericht der Stadt Nürnberg („Daten, Fakten und Strukturen“) Seit 2011 wird jährlich im Bericht „Daten, Fakten und Strukturen“ von Ref. I berichtet. Wird beibehalten PA Seit 2011 wird jährlich im Bericht „Daten, Fakten und Strukturen“ von Ref. I berichtet. Anzahl der Führungspositionen in Teilzeit 6 Weiterführung im neuen GAP? nein 1.3.2 Sensibilisierung der Führungskräfte zum Thema Arbeiten und Führen in Teilzeit Maßnahme Stand der Umsetzung / Ergebnisse 2014 Fortschreibung bis 2017 / Indikatoren zur Zielerreichung Zuständigkeit Stand Umsetzung/Ergebnis 2017 Berücksichtigung des Themas „Arbeiten und Führen in Teilzeit“ bei Fortbildungen und Seminaren im Bereich Personalentwicklung Führen in Teilzeit war bereits Schwerpunkthema der Arbeitstagungen der Dienststellen- und Schulleitungen im Jahr 2011. Das Thema „Arbeiten und Führen in Teilzeit“ wird bei Fortbildungen und Seminaren weiter implementiert. PA Der Baustein ist als festes Element der zukünftigen Führungskräftequalifizierungen der Stufen 2 (Arbeitstitel „Personalarbeit im Dienststellenalltag“) und 3 vorgemerkt. Ziel: verbindliche Teilnahme der Führungskräfte Bestandteil des Strategieprojekts "Personalrekrutierung/Attraktive Arbeitgeberin/Personalentwicklung/Führung" Im November 2014 fand ein Workshop zu "Führen in Teilzeit" statt. Ausbau des Seminarangebots; Mitarbeitendenzufriedenheit Weiterführung im neuen GAP? ja 1.3.3 Rahmenbedingungen für Leitung in Teilzeit entwickeln Maßnahme Stand der Umsetzung / Ergebnisse 2014 Fortschreibung bis 2017 / Indikatoren zur Zielerreichung Zuständigkeit Stand Umsetzung/Ergebnis 2017 Entwicklung von Rahmenbedingungen / Modelle, die Führen in Teilzeit ermöglichen Einsetzung einer Arbeitsgruppe mit PA/OrgA/GSBV/Fb Bereitstellung zunächst befristeter personeller Kapazitäten für das Thema, Analyse der Erfahrungen mit Führen in Teilzeit, Erarbeiten verschiedener konkreter Varianten für Führen in Teilzeit PA, Fb Ab 01.01.2018 sind die Dienststellen angehalten, alle vakanten Führungspositionen mit Hilfe eines Leitfadens zu betrachten, ob eine Wiederbesetzung mit reduzierter Arbeitszeit oder in Jobsharing möglich ist. Auf Grundlage des Ergebnisses soll in den Stellenausschreibungen bei Führungsstellen künftig eine transparentere und fundiertere Feststellung zu der erforderlichen Arbeitszeit, hinsichtlich des Mindeststundenumfangs und der Arbeitszeitverteilung, getroffen werden können. Den Dienststellen steht ein Leitfaden „Führen mit reduzierter Arbeitszeit“ und ein Vordruck „Führen mit reduzierter Arbeitszeit“ zur Verfügung (vgl. Mitteilung aus dem Personalbereich 47A vom 15.12.2017). 7 Weiterführung im neuen GAP? ja 1.3.4 Fortbildungen teilzeitfreundlicher gestalten Maßnahme Stand der Umsetzung / Ergebnisse 2014 Fortschreibung bis 2017 / Indikatoren zur Zielerreichung Zuständigkeit Stand Umsetzung/Ergebnis 2017 Angebot von ausgewählten Fortbildungen und Seminaren in Teilzeit Das Personalamt bietet im Fortbildungsprogramm der Städte-Akademie einzelne Seminare mit der Option an, dies auch als Halbtagesveranstaltung stattfinden zu lassen. Auch wenn die Resonanz bisher gering war, bietet das Personalamt im Fortbildungsprogramm der Städteakademie Seminare weiterhin mit der Option an, dies auch als Halbtagesveranstaltung stattfinden zu lassen. PA Das Personalamt bietet im Fortbildungsprogramm der Städteakademie für einzelne Seminare weiterhin die Option an, dies auch als Halbtagesveranstaltung stattfinden zu lassen; allerdings wird auch in Zukunft eine sehr geringe Nachfrage erwartet. Auch die 29 interkulturellen Workshops von XENOS PIK (vgl. Nr. 1.1.2) fanden größtenteils an halben Tagen statt. Anzahl der angebotenen Seminare in Teilzeit; Anzahl der Teilnehmenden Weiterführung im neuen GAP? Ja; aber nicht mehr als „Fortbildung in Teilzeit“, sondern als ergänzendes digitales Lernangebot. Daher sollen zukünftig digitalisierte Lernangebote die Präsenzveranstaltungen ergänzen. Die digitalen Lerneinheiten werden aus mehreren, kurzen Modulen bestehen, die ein zeitlich flexibles Lernen ermöglichen sollen. Bestandteil des Strategieprojekts "Personalrekrutierung/Attraktive Arbeitgeberin/Personalentwicklung/Führung" 1.4 Verbesserung der Vereinbarkeit Privatleben und Beruf: Telearbeit Maßnahme Stand der Umsetzung / Ergebnisse 2014 Fortschreibung bis 2017 / Indikatoren zur Zielerreichung Zuständigkeit Stand Umsetzung/Ergebnis 2017 Einführung der Telearbeit Der Modellversuch wurde vom 01.07.12 bis 30.06.2014 mit 29 Beschäftigten durchgeführt und anschließend mit den Beschäftigten sowie Dienststellen evaluiert. Ab 01.01.15 Ausweitung auf Beschäftigte ohne Antragsgrund mit bis zu 200 Plätzen OrgA, PA Die alternierende Telearbeit stellt mittlerweile ein standardisiertes Angebot an die Mitarbeitenden dar. Zum Stichtag 31.12.2017 nahmen insgesamt 113 Mitarbeitende an der Telearbeit teil. Anzahl der Telearbeitenden Der erweiterte Pilotbetrieb endete zum 31.12.2016. Seitdem ist die Telearbeit in einen Regelbetrieb nach den Vorgaben des Pilotbetriebs übergegangen. Anzahl der Telearbeitsplätze: 117 (Stand 01.02.2018) 8 Weiterführung im neuen GAP? nein 1.5 Rollenstereotype abbauen 1.5.1 Beteiligung am Girls´ und Boys´ Day Maßnahme Stand der Umsetzung Ergebnisse 2014 Fortschreibung bis 2017 / Indikatoren zur Zielerreichung Zuständigkeit Stand Umsetzung/Ergebnis 2017 Jährliche Organisation und Durchführung des Girls´ und Boys´ Day bei der Stadtverwaltung 2014 hat PA die Federführung für den Girls‘ Day übernommen. Jährliches Angebot PA, Fb, beteiligte Dienststellen Integration des Boys´Day ab 2019 durch PA Anzahl der Teilnehmenden Weiterführung im neuen GAP? ja Ressourcenfrage noch nicht geklärt. 1.5.2 Abbau der Geschlechterstereotype bei der Ausbildungswahl Maßnahme Stand der Umsetzung / Ergebnisse 2014 Fortschreibung bis 2017 / Indikatoren zur Zielerreichung Zuständigkeit Stand Umsetzung/Ergebnis 2017 Gezielte Ansprache des jeweils „untypischen“ Geschlechts bei der Präsentation der Ausbildungsberufe im Internet (durch Erfahrungsberichte von untyp. Berufen übernommenen Auszubildende / Praktikantinnen und Praktikanten) sowie in Broschüren Auf der neu gestalteten Homepage karriere.nuernberg.de werden seit 2014 alle bei der Stadt Nürnberg angebotenen Ausbildungs-berufe in Bezug auf die jeweiligen Berufsbilder, Ausbildungsvoraussetzungen, Ausbildungsinhalte und Ausbildungsvergütungen detailliert und gendergerecht dargestellt. Für 2015 sind weitere Berufevideos für den gewerblich-technischen Bereich vorgesehen. PA Weitere Berufevideos stehen unter www.karriere.nuernberg.de zur Verfügung. Anzahl der weiblichen bzw. männlichen Nachwuchskräfte nach Ausbildungsberufen (vgl. z. B. Bericht „Daten, Fakten und Strukturen“ 2014 S. 83 ff). In Zusammenarbeit mit der Medienwerkstatt Franken e.V. wurden bereits Berufevideos (Gärtner/in, Kfz-Mechatroniker/in, Beamter/in, Verwaltungsfachangestellte/r) produziert. 9 Weiterführung im neuen GAP? ja 1.5.3 Diskriminierungsfreie und geschlechtergerechte Sprache, Texte und Bilder Maßnahme Stand der Umsetzung / Ergebnisse 2014 Fortschreibung bis 2017 / Indikatoren zur Zielerreichung Zuständigkeit Stand Umsetzung/Ergebnis 2017 Weiterführung im neuen GAP? ja Entwicklung und Vorgaben zur Anwendung diskriminierungsfreier und geschlechtergerechter Sprache in Veröffentlichungen der Stadt Nürnberg In Zusammenarbeit mit Pr und der TH Nürnberg Georg Simon Ohm wurde 2013 die Broschüre „Sie und Er – nur so ist es fair“ erstellt und herausgegeben. Die Broschüre stößt auf anhaltend große Resonanz und wird auch bundesweit nachgefragt. Pr, Fb Die Broschüre wird weiterhin nachgefragt. Entwicklung eines Fortbildungsmoduls zur Anwendung von geschlechtergerechter Sprache und Beachtung diskriminierungsfreier Darstellungen Ein Fortbildungsmodul zur Anwendung von geschlechtergerechter Sprache wurde in Zusammenarbeit mit Fb 2012 entwickelt. Seit 2013 wird als fester Bestandteil im Fortbildungsprogramm der Städteakademie das Seminar „Geschlechtergerechte Sprache in der Öffentlichkeitsarbeit“ angeboten. Das Fortbildungsmodul wird auch weiterhin im Fortbildungsprogramm angeboten. PA Das Fortbildungsmodul ist fester Bestandteil des Fortbildungsprogramms der Städteakademie. nein Fortbildung für Mitarbeitende 2013 nahmen 15, 2014 25 Mitarbeitende an der Qualifizierung teil. Anzahl der Teilnehmenden PA Das Fortbildungsmodul ist fester Bestandteil des Fortbildungsprogramms der Städteakademie. nein Die Broschüre wird hinsichtlich der Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Dritten Option im Rahmen des neuen GAP überarbeitet 10 1.6 Prüfen von Prozessen, Abläufen, Instrumenten 1.6.1 Leitfäden für Mitarbeiter/innengespräche Maßnahme Stand der Umsetzung / Ergebnisse 2014 Überarbeitung des Leitfadens für Mitarbeiter/innengespräche. Direkte Ansprache von Männern zur Inanspruchnahme von Elternzeit, Führen in Teilzeit und direkte Ansprache von Frauen zur Karriereentwicklung Umgesetzt Fortschreibung bis 2017 / Indikatoren zur Zielerreichung Zuständigkeit Stand Umsetzung/Ergebnis 2017 PA umgesetzt Weiterführung im neuen GAP? nein 1.6.2 Diskriminierungsfreie Vergabe der Leistungsbezahlung (vorher: Prämien) Maßnahme Stand der Umsetzung / Ergebnisse 2014 Fortschreibung bis 2017 / Indikatoren zur Zielerreichung Zuständigkeit Stand Umsetzung/Ergebnis 2017 Kriterien für eine diskriminierungsfreie Vergabe von Leistungsprämien erstellen und auf deren Anwendung achten Die Kriterien für eine diskriminierungsfreie Vergabe von Leistungsprämien wurden in der Betrieblichen Kommission weiterdiskutiert. Bei Bedarf sind die Kriterien für eine diskriminierungsfreie Vergabe von Leistungsprämien in der Betrieblichen Kommission weiterzuentwickeln. PA Bei Bedarf sind die Kriterien für eine diskriminierungsfreie Vergabe von Leistungsprämien in der Betrieblichen Kommission weiterzuentwickeln. 11 Weiterführung im neuen GAP? nein 1.6.3 Verbesserung der Anwendung des Gender-Checks Maßnahme Stand der Umsetzung / Ergebnisse 2014 Halbtägige Informationsveranstaltung zur Anwendung des Gender-Checks für Mitarbeitende der Referate mit Zuständigkeit für Sitzungsvorlagen Ist im Rahmen der Städteakademie jährlich angeboten worden. neu: Der Gender-Check wird zum DiversityCheck weiterentwickelt. Fortschreibung bis 2017 / Indikatoren zur Zielerreichung Anfang 2015 wurde ein Workshop mit Vertretungen aller Geschäftsbereiche zur Erarbeitung des Diversity-Checks durchgeführt; derzeit ist ein Entwurf in der Abstimmungsphase Einführung Herbst 2015 Zuständigkeit Stand Umsetzung/Ergebnis 2017 Weiterführung im neuen GAP? nein BgA, Fb, PA Das Fortbildungsmodul ist fester Bestandteil des Fortbildungsprogramms der Städteakademie BgA, MRB, Fb Ist umgesetzt nein Weiterführung im neuen GAP? ja 1.6.4 Schrittweise Umsetzung von Gender Budgeting im Produkthaushalt Maßnahme Stand der Umsetzung / Ergebnisse 2014 Fortschreibung bis 2017 / Indikatoren zur Zielerreichung Zuständigkeit Stand Umsetzung/Ergebnis 2017 Entwicklung und Erprobung von Kennzahlen für Gender Budgeting bei den Dienststellen Jugendamt, Amt für Kultur und Freizeit und Bildungscampus Die Kennzahlen in den Modeldienststellen werden derzeit erprobt. Für 2016 ist zunächst eine Informationsveranstaltung zu Erfahrungen und „Best practice“- Beispielen aus anderen Kommunen geplant. Ref. I/II, Fb, J, KuF, BCN Gender Budgeting soll nur gezielt und nicht flächendeckend umgesetzt werden. Fb wird hierzu zusammen mit ausgewählten Fachdienstdienststellen Veränderungsbedarfe identifizieren, die notwendigen Maßnahmen ableiten und den zugehörigen Finanzbedarf samt Kennzahlen erheben. Stk wird hierbei unterstützend tätig. Bei KuF wurden in einem ersten Schritt entsprechende Kennzahlen bei der Musikschule und dem Angebot Sternenhaus eingeführt. 12 1.6.5 Paritätische Besetzung von Gremien Maßnahme Stand der Umsetzung / Ergebnisse 2014 Bei der Besetzung von Gremien und Arbeitsgruppen soll auf ein möglichst paritätisches Geschlechterverhältnis geachtet werden Fortschreibung bis 2017 / Indikatoren zur Zielerreichung Zuständigkeit Stand Umsetzung/Ergebnis 2017 Für eine angemessene Beteiligung beider Geschlechter in Arbeitsgruppen und Gremien wird weiterhin sensibilisiert. BgA, alle Dienststellen Ref. VI: Satzung des Baukunstbeirats geändert. Satzung des Beirats für Bildende Kunst ist noch zu ändern. Weiterführung im neuen GAP? ja 1.6.6 Ausgewogenes Geschlechterverhältnis bei der Vergabe von Preisen und Ehrungen Maßnahme Stand der Umsetzung / Ergebnisse 2014 Fortschreibung bis 2017 / Indikatoren zur Zielerrechung Zuständigkeit Stand Umsetzung/Ergebnis 2017 Verfahren entwickeln, damit bei Ehrungen und Preisverleihungen ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis erreicht wird, z.B. durch Satzungsänderungen Die Sensibilisierung für das Ziel ist weitgehend erfolgt. Die Annäherung an eine geschlechterparitätische Vergabe von Ehrungen und Preisen bleibt Aufgabe für die Beteiligten. BgA, Referate In einigen Gremien konnte annähernd Geschlechterparität erreicht werden, es bleibt eine fortlaufende Aufgabe. Weiterführung im neuen GAP? ja 1.6.7 Überprüfung und ggf. Ergänzung der Mitarbeiter/innenumfrage Maßnahme Stand der Umsetzung / Ergebnisse 2014 Fortschreibung bis 2017 / Indikatoren zur Zielerreichung Zuständigkeit Stand Umsetzung/Ergebnis 2017 Überprüfen und Ergänzung der Mitarbeiter/innenumfrage um Aspekte hinsichtlich Gleichstellung, Interkulturalität, Vereinbarkeit Privatleben und Beruf, Führen in Teilzeit etc. Die Mitarbeiter/innenumfrage 2014 wurde in Zusammenarbeit mit GPR, GSBV und Fb erstellt. Die für 2018 geplante Mitarbeiter/innenumfrage wird in Zusammenarbeit mit GPR, GSBV und Fb weiterentwickelt. PA Die für 2019 geplante Mitarbeiter/innenumfrage wird in Zusammenarbeit mit GPR, GSBV und Fb weiterentwickelt. 13 Weiterführung im neuen GAP? nein 2.1 Gendergerechte Stadtgesellschaft 2.1.1 Beratung in Fällen von Diskriminierung Maßnahme Stand der Umsetzung / Ergebnisse 2014 Fortschreibung bis 2017 / Indikatoren zur Zielerreichung Zuständigkeit Stand Umsetzung/Ergebnis 2017 Tätigkeitsbericht über die Antidiskriminierungsarbeit Erfolgt seit 2011 jährlich Wird fortgesetzt MRB Die Berichte erfolgen jährlich, dies ermöglicht ein gutes Monitoring und zeigt Diskriminierungsfelder auf. Fortschreibung bis 2017 / Indikatoren zur Zielerreichung Zuständigkeit Stand Umsetzung/Ergebnis 2017 Analyse des bundesweiten Freiwilligensurveys auf geschlechtsspezifische Ungleichheiten und Besonderheiten Die Maßnahme ist für 2015 geplant, jedoch abhängig von personellen Ressourcen. Ref. V Berücksichtigung des Themas Bürgerschaftliches Engagement in den Fragestellungen und Analysen der Ergebnisse der Wohnungs- und Haushaltsbefragung des Statistischen Amts Die Auswertung der WoHaus-Ergebnisse, auch unter Gender-Aspekten, ist für Winter 2014/2015 geplant. Ref. V, StA Derzeit aufgrund personeller Situation nicht leistbar. (Nürnberger Auswertung siehe: https://www.nuernberg.de/imperia/md/sozialreferat/dokumente/sonstige_downloads/37_be_nbg_zahlen.pdf ) Nürnberger Auswertung siehe: https://www.nuernberg.de/imperia/md/sozialreferat/dokumente/sonstige_downloads/37_be_nbg_zahlen.pdf Entwicklung von Projekten für Männer mit geringer formaler Bildung, die eine der niedrigsten Engagementquoten haben. Das Thema bleibt auf der Agenda; mangels personeller Ressourcen jedoch ohne konkreten Zeithorizont. Ref. V Weiterführung im neuen GAP? ja 2.1.2. Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements von Männern und Frauen Maßnahme Stand der Umsetzung / Ergebnisse 2014 14 Derzeit aufgrund personeller Situation nicht leistbar. Weiterführung im neuen GAP? 2.1.3 Planung und Gestaltung einer kulturellen Einrichtung im Sinne einer Teilhabegerechtigkeit Maßnahme Stand der Umsetzung / Ergebnisse 2014 Fortschreibung bis 2017 / Indikatoren zur Zielerreichung Zuständigkeit Stand Umsetzung/Ergebnis 2017 Modellprojekt "Kulturwerkstatt Auf AEG". Ausrichtung der Gesamtplanung, Einrichtung, Ausstattung, Strukturen und Angebotsplanung unter Gesichtspunkten der Teilhabegerechtigkeit, Gender Mainstreaming und der Interkulturellen Öffnung. 2011 bis 2014 wurden mehrere Workshops zur Implementierung der DiversityOrientierung im Mitarbeiter/innenkreis mit künftigen Partner/innen mit der Bauplanung und dem Architekturbüro durchgeführt. Vollbetrieb der Einrichtung ist für 2016 geplant; die Wirksamkeit soll in einem „Diversity-Check“ nach Inbetriebnahme 2017 geprüft werden. Darüber hinaus sollen die Erfahrungen der Diversity-Implementierung ausgewertet und dokumentiert werden. KuF Die Planungen für die Kulturwerkstatt wurden und werden regelmäßig unter Diversity-Gesichtspunkten überprüft. Die Einrichtung wurde erst im November 2016 eröffnet. Eine systematische Dokumentation und Auswertung der Erfahrungen der Diversity-Implementierung steht noch aus. Überprüfung der gesamten Öffentlichkeitsarbeit des Erfahrungsfelds zur Entfaltung der Sinne unter dem Diversity-Aspekt (insbesondere Gender Mainstreaming und Interkulturelle Öffnung) Umgesetzt Die Überprüfung wird regelmäßig wiederholt, um eine nachhaltige Implementierung sicherzustellen. KuF Die Überprüfung wird regelmäßig wiederholt, durch Personalwechsel und ggf. strengere Anforderungen. Hinsichtlich der Bildrechte ist die Qualität allerdings nicht immer gleichbleibend. ja Planung und Durchführung einer Kund/innen- und Mitarbeiter/innen-Befragung, damit Grundlagen für eine verstärkte Diversity-Orientierung der Musikschule geschaffen werden Vorarbeiten, wie der Entwurf eines Fragebogens und datenschutzrechtliche Abklärungen, werden gelistet. Die Durchführung beider Befragungen ist für 2015 geplant. KuF Die geplante Umfrage konnte aus Finanzierungsgründen bislang nicht durchgeführt werden. Das Design der Befragung ist erstellt. MN prüft derzeit die Möglichkeit einer Kooperation mit einer Hochschule zur Auswertung. Auf die Durchführung einer Mitarbeiter/innen-Befragung wird verzichtet, da diese stadtweit durchgeführt wird. Ja. Sobald die Finanzierung der Auswertung gesichert ist, wird die Kunden/innen-Befragung durchgeführt, um Grundlagen für die verstärkte Diversity-Orientierung der Musikschule zu erhalten. 15 Weiterführung im neuen GAP? Ja. Der „Diversity-Check“ ist 2018 f. vorgesehen. Maßnahme Stand der Umsetzung / Ergebnisse 2014 Erstellung von Kriterien, die langfristig auf andere Einrichtungen und Projekte übertragen werden können Fortschreibung bis 2017 / Indikatoren zur Zielerreichung Zuständigkeit Stand Umsetzung/Ergebnis 2017 Die Umsetzung erfolgt nach der Inbetriebnahme der „Kulturwerkstatt Auf AEG“ KuF Die Erfahrungen bei der Planung der „Kulturwerkstatt Auf AEG“ werden bei Neubau- bzw. Modernisierungsmaßnahmen berücksichtigt (z.B. Durchführung von Nutzer/innenworkshops). Ein Kriterienkatalog wird nicht mehr als zielführend gesehen, da eine Übertragbarkeit aufgrund unterschiedlicher Ausgangssituationen als nicht möglich erscheint. Die Erfahrungen sollen aber in einer Dokumentation (siehe oben) festgehalten werden. Weiterführung im neuen GAP? nein 2.1.4 Erstellung einer Checkliste für Angebote im Kulturbereich Maßnahme Stand der Umsetzung / Ergebnisse 2014 Fortschreibung bis 2017 / Indikatoren zur Zielerreichung Zuständigkeit Stand Umsetzung/Ergebnis 2017 Erstellung einer Checkliste für Angebote im Kulturbereich um alle Menschen unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, Behinderung anzusprechen und deren Bedürfnisse zu berücksichtigen Umgesetzt „Interkultur“-Check wird regelmäßig überprüft. KuF Die im „Interkultur“-Check vereinbarten Prüfkriterien werden im Alltag angewendet. 16 Weiterführung im neuen GAP? Ja. Eine umfassende Überprüfung der Angebote je Einrichtung ist 2018 f. vorgesehen. 2.1.5 Beteiligung von Seniorinnen und Senioren Maßnahme Stand der Umsetzung / Ergebnisse 2014 Fortschreibung bis 2017 / Indikatoren zur Zielerreichung Zuständigkeit Stand Umsetzung/Ergebnis 2017 Geschlechtsdifferenzierte Erhebung und Auswertung von Teilnehmendenzahlen bei ausgewählten Veranstaltungen der Senioren/Seniorinnenarbeit Die Umsetzung ist im Jahresbericht 2012/2013 von Ref. V dokumentiert. Die Berichterstattung wird fortgeführt. SenA a) Senioren-/Seniorinnennetzwerke: im Rahmen der Dokumentation der Tätigkeit der Senioren/Seniorinnennetzwerke werden für a) Einzelkontakte, b) Einzelveranstaltungen und c) regelmäßige Veranstaltungen Kontakte und Teilnehmendenzahlen nach Frauen und Männern dokumentiert. b) Senioren/Seniorinnenclubs und -tagesstätten: soweit eine städtische Förderung erfolgt, werden Kontakte nach Frauen und Männern dokumentiert (auf jeweiligen Datenblättern). c) Träger/innenbudget: Kontakte werden überwiegend nach Frauen und Männer dokumentiert. d) Freiwilligenmanagement: Ehrenamtliche bzw. besuchte Senioren/Seniorinnen werden nach Frauen und Männern dokumentiert. e) Senioren/Seniorinnentreffs Bleiweiß/Heilig-Geist: Erfassung der Teilnehmenden der Angebote nach Geschlecht erfolgt. 17 Weiterführung im neuen GAP? ja 2.1.6 Austausch mit Städtepartnerschaften Maßnahme Stand der Umsetzung / Ergebnisse 2014 Fortschreibung bis 2017 / Indikatoren zur Zielerreichung Zuständigkeit Stand Umsetzung/Ergebnis 2017 Auswertung der Geschlechterverteilung bei den Teilnehmenden bei IB-Projekten und Veranstaltungen (z.B. Jugendaustausch) Seit 2014 Erfassung aller Teilnehmenden Ab 2015 erfolgen differenzierte Auswertungen. IB Die Auswertungen werden weiterhin durchgeführt. Weiterhin geplant IB Weiterhin geplant ja Weiterführung im neuen GAP? nein Konferenz zur Gleichstellungspolitik mit den befreundeten Stadtverwaltungen Weiterführung im neuen GAP? ja 2.2 Gendergerechte Bau- und Stadtplanung/Stadtentwicklung 2.2.1 Präsentation zu gendergerechtem Planen und Wohnen Maßnahme Stand der Umsetzung / Ergebnisse 2014 Fortschreibung bis 2017 / Indikatoren zur Zielerreichung Zuständigkeit Stand Umsetzung/Ergebnis 2017 Gastausstellungen im "offenen Büro" des Stadtplanungs-amts zu gendergerechtem Planen und Wohnen Umgesetzt Wird fortgesetzt Stpl Schon seit längerer Zeit keine Ausstellung mehr zu dem Thema. Präsentation der Broschüren und Leitfäden zu Gender Mainstreaming in der Stadtplanung Umgesetzt Wird fortgeführt Stpl Keine Neuauflage. Stattdessen Workshops (siehe Punkt 1.1.2) 18 nein 2.2.2 Gendergerechte Planung in Auslobungstexten Maßnahme Stand der Umsetzung / Ergebnisse 2014 Fortschreibung bis 2017 / Indikatoren zur Zielerreichung Zuständigkeit Stand Umsetzung/Ergebnis 2017 Einführung eines Passus bezüglich gendergerechter Planung von Gebäuden und Freiräumen in Auslobungstexten für Wettbewerbe Auslobungstexte der Stadtplanung wurden hinsichtlich der Anforderungen / Inhalte der Genderrelevanz überprüft und wurden bei Bedarf um einen entsprechenden Passus ergänzt. Die paritätische Besetzung des Preisgerichts wird angestrebt Ref. VI, Stpl, H Es wird versucht die Maßnahme umzusetzen, allerdings ist dies nicht immer möglich, da zum Teil auch nicht beeinflussbar (z.B. Funktionsträger/in). Weiterführung im neuen GAP? ja 2.2.3 Überprüfung der Gender-Checkliste des Stadtplanungsamts Maßnahme Stand der Umsetzung / Ergebnisse 2014 Fortschreibung bis 2017 / Indikatoren zur Zielerreichung Zuständigkeit Stand Umsetzung/Ergebnis 2017 Fortschreibung der Gender-Checkliste Mit der Checkliste für die Stadtplanung wurden konkrete Erfahrungen beispielsweise bei der Bebauungsplanung gesammelt (B-Plan Nordostbahnhof „Auswirkungen auf die Chancengleichheit von Männern und Frauen“). Die Checkliste soll aktualisiert und 2015 neu aufgelegt werden. Ref VI, Stpl Leider keine Fortschreibung aus Kapazitätsgründen. Die Gender-Checkliste wird zu einer Diversity-Checkliste erweitert. 19 Weiterführung im neuen GAP? Ggf. Nachfolgeprojekt starten. 2.2.4 Gender-Checkliste für die Hochbau- und Gebäudeplanung Maßnahme Stand der Umsetzung / Ergebnisse 2014 Erstellen einer Checkumgesetzt; die Liste enthält liste für die Hochbaudie detaillierte Vorgehensund Gebäudeplanung weise im Verfahren 1. Fortschreibung bis 2017 / Indikatoren zur Zielerreichung Zuständigkeit Stand Umsetzung/Ergebnis 2017 Checkliste soll bei allen Hochbaumaßnahmen in Zusammenhang mit Neubau- oder Umbauplanungen angewandt werden. Ref. VI, H Das Hochbauamt ist als Baudienstleister auf verbindliche Vorgaben, z.B. Raumprogramme, von Nutzer/innenseite angewiesen. Die Checkliste bietet die Möglichkeit zielführender und zeitlich entzerrt Vorgaben bei der Planung anzuwenden. Die Checkliste wird den späteren Nutzern (z.B. Jugendamt, Verwaltung) des Gebäudes zur Verfügung gestellt. Nutzerspezifische Anforderungen werden vom Hochbauamt umgesetzt. Weiterführung im neuen GAP? Ja. Ggf. Thema alle paar Jahre „pushen“ und neu erarbeiten, um es aktuell zu halten. Weitere Zielgruppen hinzufügen (z.B. Architektinnen und Architekten). 2.2.5 Zusammenstellung von Planungskriterien im U-Bahnbereich Maßnahme Stand der Umsetzung / Ergebnisse 2014 Fortschreibung bis 2017 / Indikatoren zur Zielerreichung Zuständigkeit Stand Umsetzung/Ergebnis 2017 Zusammenstellung der Planungskriterien im U-Bahnbereich unter Berücksichtigung der Merkmale Alter, Geschlecht, Behinderung Die Kriterien hinsichtlich Sicherheit, Beleuchtung, Funktionalität und Barrierefreiheit werden derzeit erarbeitet. Ein Pilotprojekt zur „Revitalisierung der U-Bahnhöfe“ wird am Scharfreiterring durchgeführt. Ref VI, UB Umgesetzt (Scharfreiterring) 20 Weiterführung im neuen GAP? Ja; nächster UBahnhof: Muggenhof. 2.2.6 Ungehinderte Zugänglichkeit und Nutzung des öffentlichen Raums Maßnahme Stand der Umsetzung / Ergebnisse 2014 Fortschreibung bis 2017 / Indikatoren zur Zielerreichung Zuständigkeit Stand Umsetzung/Ergebnis 2017 Gleichberechtigte Nutzung des öffentlichen Raums (Parks, Spielund Sportplätze) für Jungen und Mädchen, Frauen und Männern prüfen und veröffentlichen. Kooperation mit Studierenden (Erstellung von Semesterarbeiten) Die beteiligten Geschäftsbereiche und Dienststellen sind derzeit mit der Prüfung und Gestaltung einer Reihe von Parks und Plätzen befasst. Weitere Gestaltungsprojekte werden geplant. Ref. VI, SÖR Bei der Neugestaltung des öffentlichen Raums, insbesondere bei Grünanlagen und Spielplätzen (in Zusammenarbeit mit J), werden die Bürgerinnen und Bürger verstärkt in verschiedenster Weise beteiligt. Durch die unterschiedlichen Bürger/innenbeteiligungsformen wird versucht den Bedürfnissen aller gerecht zu werden und somit auch der gleichberechtigten Nutzung des öffentlichen Raums Rechnung zu tragen. Im Rahmen der Beteiligungsprozesse werden die Ideen und Vorschläge der Bürgerschaft geprüft und vor dem Hintergrund der rechtlichen, finanziellen und sonstigen Rahmenbedingungen eingearbeitet. 21 Weiterführung im neuen GAP? Es ist davon auszugehen, dass die Bürgerinnen und Bürger bei der Planung und Gestaltung des öffentlichen Raums zukünftig noch stärker eingebunden werden. Da trotzdem, allein aus Ressourcengründen, nicht jede einzelne Maßnahme künftig der Bürger/innenbeteiligung unterliegen wird, ist eine Weiterführung im neuen GAP sinnvoll. 3. Gendergerechte Gesundheit 3.1 Kommunaler gendergerechter Gesundheitsbericht Maßnahme Stand der Umsetzung / Ergebnisse 2014 Fortschreibung bis 2017 / Indikatoren zur Zielerreichung Zuständigkeit Stand Umsetzung/Ergebnis 2017 Konzeption des Berichts (Umfang und Schwerpunktthemen) Die Darstellung des Forschungsstands und die Aufbereitung Nürnberger Daten zum Kindheits- und Jugendalter sind abgeschlossen. Bis voraussichtlich Ende 2015 Fertigstellung des Berichts; Frühjahr 2016 Vorstellung im Gesundheitsausschuss und anschließend Veröffentlichung Gh Aufgrund einer veränderten Schwerpunktsetzung in der Gesundheitsberichterstattung (Verstärkung kleinräumiger Auswertungen) wurde der Gender-Gesundheitsbericht zurückgestellt; jedoch fließt der Genderaspekt in die kleinräumigen Auswertungen ein. Beschreibung der Maßnahmen und Gewinnung von Kooperationspartner/innen (bis Ende 2016); Umsetzung der Maßnahmen (erste Ergebnisse bis Ende 2017) Gh s.o. Aus den kleinräumigen Analysen werden Handlungsprogramme mit Berücksichtigung des Genderaspekts entwickelt Weiterführung im neuen GAP? nein neu: Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur gendergerechten Gesundheit auf der Grundlage des Gesundheitsberichts Weiterführung im neuen GAP? Genderbezogene kleinräumige Auswertungen, z.B. der Schuleingangs untersuchungen und der Todesursachenstatistik 3.2 Betriebliche Gesundheitsförderung für Männer Maßnahme Stand der Umsetzung / Ergebnisse 2014 Fortschreibung bis 2017 / Indikatoren zur Zielerreichung Zuständigkeit Stand Umsetzung/Ergebnis 2017 Fortbildungsmaßnahme innerhalb des Betrieblichen Gesundheitsmanagements 2013 wurde das „Pilot-Seminar „Mann…bleib gesund!“ bei SÖR mehrmals für insgesamt ca. 40 Mitarbeiter durchgeführt. Inzwischen ist das Seminar Bestandteil im Fortbildungsangebot der Städteakademie. PA Die Seminare „Männergesundheit“ und „Yoga und Entspannungstechniken für Männer“ sind Bestandteil im Fortbildungsangebot der Städteakademie. 22 3.3 Durchführung von Veranstaltungen zur gendergerechten Gesundheit Maßnahme Stand der Umsetzung / Ergebnisse 2014 Fortschreibung bis 2017 / Indikatoren zur Zielerreichung Zuständigkeit Stand Umsetzung/Ergebnis 2017 Veranstaltung zu Früherkennungsuntersuchungen mit geschlechterspezifischen Schwerpunkten, wie z.B. Mammographie, Prostata- oder Darmkrebs Durchführung zweier Vortragsveranstaltungen im Juli 2012 (Mammographie-Screening, Prostatakrebs-Früherkennung) und im Juli 2013 (Schwerpunkt: Profitorientierung im Gesundheitswesen) Systematische Berücksichtigung des Genderaspekts bei künftigen Veranstaltungen (Prüfung des Veranstaltungsdesigns 2016 und 2017) Gh Bei Veranstaltungen im Rahmen des Gesundheitsmarkts (2016 zu „Ernährung u. Bewegung“, 2017 zu „Älter werden mit seltenen Erkrankungen“) wurde auch auf Genderaspekte eingegangen. 23 Weiterführung im neuen GAP? Wird weiter systematisch berücksichtigt 3.4 Überprüfen der Bildungsangebote und Sensibilisierung der Männer für das Thema Gesundheit Maßnahme Stand der Umsetzung / Ergebnisse 2014 Fortschreibung bis 2017 / Indikatoren zur Zielerreichung Zuständigkeit Stand Umsetzung/Ergebnis 2017 Geschlechts- und altersdifferenzierte Erhebung der Teilnahmezahlen bei Bildungsangeboten im Bereich „Gesundheit und Umwelt" des BCN Bis Ende 2014 konnten bereits kleine Erfolge erzielt werden. Spezielle Angebote ausschließlich für Männer konnten realisiert werden, z.B. Stilberatung für Männer, Fitnesskurs nur für Männer, aber auch durch den Einsatz von Männern als Kursleiter konnten die Männeranteile gehoben werden in z.B. Kochangeboten und im Yogabereich. Weiterführung der kontinuierlichen Markt- und Wettbewerbsanalysen in Bezug auf männerspezifische Themen, Trends, Angebote, Angebotsformen und Suche nach geeigneten Kooperationspartnern. Daraus folgende Realisierung und Optimierung von Angeboten für Männer hinsichtlich zielgruppenspezifischer Ansprache, Angebotsformen, Veranstaltungszeiten, räume speziell im Gesundheitsbereich:  gezielte Suche nach männlichen Kursleitern im Fitnessbereich, für Yoga und Pilates.  Ausweitung der schon bestehenden Angebote mit hohem Männeranteil, wie z.B. Schwimmangebote und Kochkurse. Erforderlich dafür sind die Neuerschließung von Schwimmbädern / Schwimmzeiten und Kochmöglichkeiten bzw. Küchen. Daran wird in 2015 bereits gearbeitet. BCN Der Anteil der männlichen Besucher ist seit Jahren gleichgeblieben: 70 % weiblich und 30 % männlich. Aus Managementperspektive ist zu entscheiden, wie viel Aufwand bei knappen Ressourcen darauf verwendet werde, dies signifikant zu verändern. Unser vorrangiges Ziel ist es Teilnahmezahlen und Deckungsbeiträge mindestens konstant zu halten. Es gibt eine hohe Konkurrenz durch andere Bildungsträger. In Teilbereichen gibt es rückläufige Zahlen die dazu auffordern, das Angebot zeitgemäß zu gestalten (Stichworte sind virtueller BCN, Blended Learning, Webinare, Streaming…). Wenn man Anteile signifikant und nachhaltig beeinflussen möchte, was auch mit einem nachhaltig höheren Ressourcenaufwand verbunden wäre, müsste man systematisch agieren. Zum einen müsste es gelingen, gemischte Teams zu etablieren, da gemischte Teams die besten Leistungen erbringen. Im Bereich Gesundheit wird versucht über gesundheitsfördernden Angeboten diverse Zielgruppen zu erreichen. Das Betriebliche Gesundheitsmanagement spricht diverse Zielgruppen und Unternehmen an; auch für das Personalamt sind wir als Dienstleister tätig. Damit erreichen wir zumindest in stärkerem Ausmaß männliche Zielgruppen. Auswertung der Daten und Vergleich mit anderen Volkshochschulen Konzeption von Maßnahmen zugunsten einer ausgewogenen Teilnahme von Männern und Frauen an den BCN - Bildungsangeboten im Bereich Umwelt und Gesundheit 24 Weiterführung im neuen GAP? Maßnahme Stand der Umsetzung / Ergebnisse 2014 Dokumentation der Best-Practice mit Ziel der Übertragbarkeit auf andere Bildungsthemen Fortschreibung bis 2017 / Indikatoren zur Zielerreichung Zuständigkeit In Planung BCN Stand Umsetzung/Ergebnis 2017 Weiterführung im neuen GAP? 3.5 Leichterer Zugang von Menschen ohne Krankenversicherung zu Angeboten der gesundheitlichen Versorgung Maßnahme Stand der Umsetzung / Ergebnisse 2014 Fortschreibung bis 2017 / Indikatoren zur Zielerreichung Zuständigkeit Stand Umsetzung/Ergebnis 2017 Weiterführung des Austauschs mit anderen Kommunen 2013 und 2014: Dortmund und München laufende Weiterführung sowie geplanter Austausch mit weiteren Kommunen Gh Der Austausch wurde in ein regelmäßiges Treffen der GroßstadtGesundheitsämter eingebracht. Abschluss von langfristigen und allgemeinen Vereinbarungen mit beteiligten Akteuren/Akteurinnen, wie Krankenkassen, Ausländeramt, Sozialamt Unterstützung bei Einzelfalllösungen in Zusammenarbeit mit Krankenkassen und Sozialamt; Einrichtung eines Spendentopfs, gemeinsam mit der Caritas-Straßenambulanz (2013) Laufende Weiterführung; Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung zur Situation von Menschen ohne Krankenversicherung in Nürnberg Gh Der Arbeitskreis „Menschen ohne Krankenversicherung“ mit städtischen und nichtstädtischen Akteuren/Akteurinnen ist weitergeführt worden. Die Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung musste jedoch aus Kapazitätsgründen zurückgestellt werden. ja Erhebung von Daten zur Anzahl und Lage von Menschen ohne Krankenversicherung in Nürnberg Befragung der Nürnberger Ärzteschaft über den Ärztlichen Kreisverband zur Zahl der kostenlosen Behandlungen 2014; laufende Berücksichtigung der Statistik der Caritas-Straßenambulanz Auswertung der Befragung 2015; Vorstellung aktueller Daten im Gesundheitsausschuss 2015 Gh 2015 wurde im Gesundheitsausschuss ein Bericht zu aktuellen Entwicklungen in diesem Handlungsfeld vorgelegt, einschl. Daten aus der Caritas-Straßenambulanz. Bei der Umfrage des Ärztlichen Kreisverbands kamen aufgrund des geringen Rücklaufs keine repräsentativen Daten zustande Weitere Berücksichtigung der Daten der Caritas-Straßenambulanz 25 Weiterführung im neuen GAP? ja 4. Gendergerechte Bildung und Erziehung 4.1 Förderung einer nichttraditionellen Berufswahl (siehe auch 1.6) Maßnahme Stand der Umsetzung / Ergebnisse 2014 Fortschreibung bis 2017 / Indikatoren zur Zielerreichung Zuständigkeit Stand Umsetzung/Ergebnis 2017 Förderung geschlechtsuntypischer Berufswahlentscheidungen im Rahmen des Übergangsmanagements Schule-Ausbildung bei den Berufsfachschulen, bei SchB Kontinuierliche Umsetzung ist erfolgt von der strategischen Ausrichtung über Personalentwicklung, Fortbildung bis hin zu konkreten Projekten in kommunalen Schulen zu innerbetrieblichen Abläufen, Unterrichtsentwicklung und Sensibilisierung von Schülern/Schülerinnen.Neben der Berufswahlförderung waren die Genderkompetenz bei Schülern/Schülerinnen und die Geschlechtergerechtigkeit im Erscheinungsbild der Schulen Schwerpunkte der Aktivitäten. Beispiele: Wahlpflichtfach „Genderpädagogik“ an der Fachakademie für Sozialpädagogik; seit 2010 Mädchenklasse an der B13 in der Ausbildungsrichtung Technik. Wird fortgesetzt 3. BM, SchB, SchA Laufende Aktivitäten an Nürnberger Schulen durch (berufsorientierende) Angebote im Unterricht, Kontakte Schule/Wirtschaft und insbesondere auch durch das Übergangsmanagement SCHLAU (= Schule, Lernen, Ausbildung) beim Amt für Berufliche Schulen, SchB. Werbung für den Girls' und Boys' Day und ggf. Teilnahme mit Gruppen / Schulklassen. Jährliche Umsetzung erfolgte durch gezielte Bewerbung und Diskussion der Angebote im Unterricht an den Allgemeinbildenden Schulen. Beispiel: Teilnahme der Realschüler der VSR am Boys‘ Day im Klinikum Fürth. Wird fortgesetzt SchB, SchA Umsetzung durch die Teilnahme von Schülerinnen und Schülern der allgemeinbildenden und der beruflichen Schulen an den alljährlichen Angeboten zum Girls´und Boys´Day als Multiplikatoren/Multiplikatorinnen ihrer Schule/Schulart. 26 Weiterführung im neuen GAP? ja ja 4.2 Lernförderung für Schüler/innen Maßnahme Stand der Umsetzung / Ergebnisse 2014 Fortschreibung bis 2017 / Indikatoren zur Zielerreichung Zuständigkeit Stand Umsetzung/Ergebnis 2017 Ausgleich geschlechtsspezifischer Benachteiligung sowie Begabtenförderung durch das Förderprogramm MSRG an kommunalen Realschulen und Gymnasien und weitere schulspezifische Förderangebote an den kommunalen Schulen Wurde jährlich durch verschiedene unterrichtliche Maßnahmen umgesetzt wie: Wahlunterricht „Kochen“ für Jungen und „Fußball“ für Mädchen an der PVS; Geschlechtergetrennter Unterricht in naturwissenschaftlichen Fächern für die 9. Jahrgangsstufe an der VSR mit Evaluation. Wird fortgesetzt – entsprechend den Fördermitteln für einzelne Maßnahmen SchA, SchB, IPSN Wurde durch verschiedene unterrichtliche Fördermaßnahmen umgesetzt und aufgrund des Erfolgs an den allgemeinbildenden Schulen um entsprechende Fördermaßnahmen für Schülerinnen und Schüler der beruflichen Schulen erweitert. 27 Weiterführung im neuen GAP? Ja. Wird darüber hinaus analog durch ein Förderprogramm für die beruflichen Schulen ergänzt. 4.3 Erhöhung der Genderkompetenz bei Lehrkräften (siehe auch 1.1.) Maßnahme Stand der Umsetzung / Ergebnisse 2014 Fortschreibung bis 2017 / Indikatoren zur Zielerreichung Zuständigkeit Stand Umsetzung/Ergebnis 2017 Erweiterung der Genderkompetenz durch Fachtagungen, Lehrkräftefortbildungen, Berufseinsteiger/innen-Seminar BEST, Gendergerechter Lehrmitteleinsatz und Unterrichtsentwicklung Wurde umgesetzt, z.B. in den Seminaren des IPSN zu Kommunikation und zur kompetenzorientierten Unterrichtsentwicklung und der Veranstaltungsreihe „Bildungschancen durch Diversity-Kompetenz in Zusammenarbeit mit der FAU u.a.; bei der Personalentwicklung der B3; im Rahmen der Kooperation der B7 am Modellprojekt „Mehr Männer in Kitas“ Wird fortgesetzt SchA, IPSN Wurde umgesetzt, z.B. in Tagungen, Fortbildungen und Arbeitskreisen des IPSN:  Erfolgreiche Tagung 26.02.2016 – Bildungschancen durch DiversityKompetenz. Identität & Geschlecht mit dem Zentrum für Lehrerinnen und Lehrerbildung, der FAU und dem Büro für Gender und Diversity der FAU.  AK LSBTI* im IPSN: Regelmäßige Treffen von Fachleuten aus Schule und Beratung tauschen sich zur Situation nichtheterosexueller Personen aus und planen Angebote für Schulen.  Fortbildung „Classroom Management im interkulturellen Kontext“ in 2017.  Tagung „Kulturelle Sensibilität-Kernkompetenz der Schule in der Migrationsgesellschaft“ mit 120 Personen in 2015.  Qualifizierungskurs „Interkulturelle Kommunikation und Verständigung“ (Qivis) in 2016. 28 Weiterführung im neuen GAP? ja 4.4 Erhöhung der Genderkompetenz bei Führungskräften in Schulen (siehe 1.1) Maßnahme Stand der Umsetzung / Ergebnisse 2014 Fortschreibung bis 2017 / Indikatoren zur Zielerreichung Zuständigkeit Stand Umsetzung/Ergebnis 2017 Führungskräftequalifizierung durch Module zu Genderkompetenz in den Grund- und Aufbaukursen an den kommunalen Schulen (Realschulen, Gymnasien, Berufsschulen) Regelmäßiges Angebot von Seminaren zu Diversity/Gender Mainstreaming/Inklusion Wird fortgesetzt 3.BM; SchA, SchB; IPSN in Koop. mit PA Wurde mit Erfolg durchgeführt. 29 Weiterführung im neuen GAP? ja 4.5 Bereitstellung und bedarfsgerechte Entwicklung der ganztägigen Schulkinderbetreuung Maßnahme Stand der Umsetzung / Ergebnisse 2014 Fortschreibung bis 2017 / Indikatoren zur Zielerreichung Zuständigkeit Stand Umsetzung/Ergebnis 2017 Erweiterung der schulischen Maßnahmen der ganztägigen Schulkinderbetreuung zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zum Beispiel gebundene Ganztagsschule Die AG „Schulentwicklungsund Jugendhilfeplanung“ wurde zusammen mit J eingerichtet; u.a. wurde ein Masterplan zu „Bedarfs- und Ausbauplanung für Unterricht und ganztägige Schulkinderbetreuung…“ beschlossen (s. Intranet); bei der Stundenplangestaltung wird die Vereinbarkeit von Beruf und Familie nach Möglichkeit berücksichtigt; Gesundheitstage für Lehrkräfte wurden durchgeführt. Wird fortgesetzt 3. BM, SchA Fortlaufende Planungen und Umsetzungen an Nürnberger Schulen. Im Bereich der ganztägigen Schulkinderbetreuung von Kindern im Grundschulalter in Abstimmung mit J. Dabei ist insgesamt ein wachsender Bedarf der Familien nach Ganztagsbetreuung festzustellen, auf den auf Bundesebene ggf. mit einem Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung reagiert wird. Im Schuljahr 2016/2017 wurde mit der Inbetriebnahme der neuen Grundschule Michael-EndeSchule in St. Leonhard und der „Integrierten Ganztagsbildung“ ein besonders leistungsfähiges Modell auf den Weg gebracht. Im Herbst 2017 wurde mit der Eröffnung der Grundschule GretelBergmann-Schule mit Hort in Langwasser und mit der JohannPachelbel-Realschule im Nürnberger Westen weitere neue Standorte mit Ganztagsbetreuung für Kinder und Jugendliche in Betrieb genommen. 30 Weiterführung im neuen GAP? Ja. Der demografische Wandel in Nürnberg (steigende Geburten, Zuzug und Migration) und der noch wachsende Bedarf an Ganztagsbetreuung von Schulkindern macht weitere Planungen erforderlich. 4.6 Förderung der Zusammenarbeit der Schulen (insbesondere der Schulen mit Ganztagsangeboten) mit Sport-, Freizeit und Kultureinrichtungen Maßnahme Stand der Umsetzung / Ergebnisse 2014 Fortschreibung bis 2017 / Indikatoren zur Zielerreichung Zuständigkeit Stand Umsetzung/Ergebnis 2017 Die Koordinierungsgruppe Kulturelle Bildung, Sport in Schule und Verein in Kooperation mit BLSV entwickelt und erweitert die Angebotsstruktur für die Schulen. Jungen und Mädchen werden ermutigt, gleichermaßen auch an Sportund Kulturaktivitäten teilzunehmen, die traditionell dem anderen Geschlecht zugeschrieben werden. Mit der Eingliederung des SportService Nürnberg in den Geschäftsbereich 3.BM 2014 kann an dieser Stelle die Kooperation intensiviert werden. Wird fortgesetzt 3.BM, SchA, SchB Fortlaufende Aktivitäten für kulturelle Bildung und für Sport in Schule und Verein an den Nürnberger Schulen im unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Bereich. Zudem wurde eine engere Zusammenarbeit des SportService mit den pädagogischen Ämtern SchB und SchA initiiert. 31 Weiterführung im neuen GAP? ja 4.7 Ausbau der Tagesbetreuung in Nürnberg Maßnahme Stand der Umsetzung / Ergebnisse 2014 Fortschreibung bis 2017 / Indikatoren zur Zielerreichung Zuständigkeit Stand Umsetzung/Ergebnis 2017 Erhöhung der Versorgungsquote in Kinderkrippen (09/2011 bei 14,5%) Stand 12/2014:  Versorgungsquote für U3Jährige: 35,2%  Versorgungsquote von für 3 bis 6-Jährige: 97,4%  Versorgungsquote für Grundschulkinder 41,1% Der Kita-Ausbau wird weitergeführt. Dann soll für 46% aller U3-Jährigen ein Krippen- oder Tagespflegeplatz, für 100% aller 3 bis 6-Jährigen ein Kindergartenplatz sowie für 50% (=Ziel bis 2020) bzw. 60% (=Ziel bis 2025) aller Grundschulkinder ein Platz in Horten zur Verfügung stehen. J Der Ausbau schreitet stetig voran, ist aber auch zeitgleich mit rasant steigenden Kinderzahlen konfrontiert. Der Nachfragedruck wird somit auch in den kommenden Jahren nicht nachlassen. Die Bedarfslage an Plätzen wird mittels einer erneuten U3-Elternbefragung im Herbst 2015 erneut überprüft und ggf. angepasst. Stand 12/20161:  Versorgungsquote für unter 3Jährige: 36,8% (5.494 Pl.2)  Versorgungsquote von für 3 bis 6-Jährige: 95,2 % (14.892 Pl.)  Versorgungsquote für Grundschulkinder in Horten: 48% (7.375 Pl.3) 1 aktuelle Daten zum Stand 12/2017 liegen erst zum JHA-Bericht 2/2018 vor. 2 Tagespflege+Krippen 3 inklusive Zentralhorte Umsetzung der Wiederholungsbefragung fand im Herbst 2015 statt; Bericht im JHA 9/2016 mit Beschluss, das Ausbauziel von 46% auf 48% anzuheben (gestiegener Bedarf = Ergebnis der Elternbefragung). 32 Weiterführung im neuen GAP? Der Kita-Ausbau wird weitergeführt; aufgrund der gestiegenen Bevölkerungszahlen in den vergangenen Jahren und des weiterhin erwartbaren Bevölkerungsanstiegs in den kommenden Jahren wird der Ausbauzeitraum vom Jahr 2020 auf das Jahr 2026 verlängert (siehe Stadtratsbeschluss vom 27.07.2016). Angestrebte Versorgungsziele bis 2026 sind:  48% Versorgungsquote für unter 3Jährige  100% Versorgungsquote für 3 bis 6Jährigen  55-60% Versorgungsquote (Horte) für Grundschulkinder Maßnahme Stand der Umsetzung / Ergebnisse 2014 Elternbefragung zum weiteren Bedarf an Plätzen für unter 3Jährige Umgesetzt. Berichterstattung im Jahresbericht 2012/2013 des Ref. V Fortschreibung bis 2017 / Indikatoren zur Zielerreichung Zuständigkeit Stand Umsetzung/Ergebnis 2017 Weiterführung im neuen GAP? Weiterführung im neuen GAP? J 4.8 Männer in Kindertagesstätten Maßnahme Stand der Umsetzung / Ergebnisse 2014 Fortschreibung bis 2017 / Indikatoren zur Zielerreichung Zuständigkeit Stand Umsetzung/Ergebnis 2017 Beteiligung des Jugendamts am Modellprojekt „Mehr Männer in Kitas“. Steigerung des Anteils männlicher Erzieher (Elementarbereich 2011 bei 2,1%) Umgesetzt Ab 2014 ist eine Fortbildungsreihe geplant. Darüber hinaus  wird die Internetpräsentation aktualisiert,  werden die Ergebnisse des Projekts in einer Abschlussdokumentation für die Fachkräfte und die Fachöffentlichkeit zusammengefasst,  dient das Praxishandbuch „Werkstattbuch. MEHR Männer in Kitas Nürnberg” zukünftig als eine der Grundlagen für die Arbeit in den Kitas,  werden weiterhin pädagogische Fachkräfte auf Berufsbasaren und Berufsbildungsmessen aktiv geworben und die Vernetzung von Ausbildungsstätten und Kita-Trägern/Trägerinnen weiter verstetigt,  werden die männerspezifischen und genderbezogenen Gremien zum Informations- und Erfahrungsaustausch weitergeführt. J Fortbildungsreihe: Die Fortbildungsreihe wurde 2015 abgeschlossen, alle Einrichtungsleitungen von J/B1 haben daran teilgenommen. Die Leitungen haben die Genderthematik konzeptionell für ihre Einrichtungen mit den Teams erarbeitet. Internetpräsentation: Das Projekt wird auf der Homepage J weiter präsentiert. Abschlussdokumentation: Die Projektergebnisse finden sich in der Projektdokumentation aus dem Jahr 2014. Praxishandbuch (PHB): Das PHB steht allen städt. Kitas zur Verfügung und ist Grundlage für die Befassung mit der Thematik. Akquise: J achtet gezielt darauf, dass im Rahmen der Akquise und Bewerbung von Fachkräften beide Geschlechter gleichermaßen angesprochen werden. und 33 Verwertung in Regelstrukturen Maßnahme Stand der Umsetzung / Ergebnisse 2014 Fortschreibung bis 2017 / Indikatoren zur Zielerreichung wird das Thema „Gender“ als Querschnittsaufgabe direkt in der Abteilung Kindertageseinrichtungen im Jugendamt der Stadt Nürnberg verankert, mit dem Ziel, die zentralen Ansätze des Modellprojekts für die Zukunft zu sichern und weiterzuentwickeln. Zuständigkeit Stand Umsetzung/Ergebnis 2017 Durch zielte Maßnahmen (z.B. Radiowerbung mit männlichen und weiblichen Stimmen) wird auch am einseitig geprägten Image der Kita-Fachkraft gearbeitet. Gremienarbeit: Bis zum Jahr 2015 gab es einen Arbeitskreis speziell für Männer in Kitas. Mangels Nachfrage wurde aber dieser für die Jahre 2017 und 2018 ausgesetzt. Gender als Querschnittsaufgabe: Es gibt keinen Genderbeauftragen im klassischen Sinne, jedoch wurde das Thema als Querschnittsaufgabe bei den Abteilungsleitungen verankert. 34 Weiterführung im neuen GAP? Weiterverfolgung in Regelstrukturen Grundsätzlich soll das Angebot wiederbelebt werden, sobald sich eine Nachfrage abzeichnet. Weiterverfolgung in Regelstrukturen. Ö 1 Gleichstellungsaktionsplan 2018-2020 Präambel Einführung Seit ihrem Entstehen sind Städte Orte der Vielfalt. Die Stadt Nürnberg sieht es als eine ihrer zentralen Aufgaben an, in einer vielfältiger werdenden Gesellschaft den Zusammenhalt zu wahren und dabei zwischen Einzelinteressen zu vermitteln und Ausgrenzungen zu verhindern. Eine wichtige Grundlage kommunalen Handelns sind die Menschenrechte, zu deren aktiven Verwirklichung sich die Stadt in ihrem Leitbild verpflichtet hat, dies auch vor dem Hintergrund der besonderen geschichtlichen Verantwortung. Die Stadt Nürnberg tritt Diskriminierungen und Benachteiligungen aufgrund der Diversitydimension Geschlecht seit über 30 Jahren entgegen. 1986 wurde die erste Frauenbeauftragte vom Stadtrat bestellt und mit der Verabschiedung und mehrmaligen Fortschreibung des Frauenförderplans und der Umsetzung von Gender Mainstreaming als ein verbindliches Prinzip der Personal- und Organisationsentwicklung wurden seitdem die Weichen für eine geschlechtergerechte Verwaltung und Stadtgesellschaft gestellt. Die Verwirklichung einer solidarischen Stadtgesellschaft bemisst sich an der Lebensrealität der Bürgerinnen und Bürger. Aus diesem Grund verpflichten wir uns, bei der Erstellung und Umsetzung kommunaler Aktionspläne die Bedürfnisse aller in den Blick zu nehmen. Entscheidend sind für uns die Verwirklichung der Menschenrechte, die Möglichkeit zur Teilhabe und die Verhinderung von Diskriminierung. Dabei finden die Diversitydimensionen ethnische und soziale Herkunft, Geschlecht, sexuelle Identität, Behinderung, Alter, Religion, Weltanschauung und Sprache Berücksichtigung. Die Unterzeichnung der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene durch den Stadtrat im Oktober 2010 war ein weiterer konsequenter Schritt auf dem Weg zu mehr Geschlechtergerechtigkeit. Aus dem Bekenntnis zur Charta erfolgte die Verpflichtung an die Stadt Nürnberg, einen Gleichstellungsaktionsplan mit konkreten Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele dieser Charta zu erarbeiten und dessen Umsetzung aktiv zu fördern. Im Februar 2012 wurde der „Erste Gleichstellungsaktionsplan der Stadt Nürnberg 2012 bis 2014“ vom Stadtrat beschlossen. Ein Bericht über die Umsetzung der Maßnahmen sowie die Verabschiedung der Fortschreibung dieses Ersten Aktionsplans erfolgte drei Jahre später. Auch der jetzt vorliegende Gleichstellungsaktionsplan 2018-2020 wurde von der Frauenbeauftragten in Zusammenarbeit mit Vertreter*innen der Referate und Dienststellen in der Koordinierungsgruppe Gender erarbeitet. Abweichend von den vorherigen Aktionsplänen erfolgte bei der Festlegung der Handlungsfelder eine Zweiteilung in Maßnahmen zur Erreichung einer geschlechtergerechten Stadtver- 1 waltung und zur Verwirklichung einer geschlechtergerechten Stadtgesellschaft. Innerhalb der zwei großen Handlungsfelder wurde eine themenbezogene Unterteilung vorgenommen, so dass die zwei eigenen Handlungsfelder der vorherigen Aktionspläne, gendergerechte Gesundheit, gendergerechte Erziehung, Bildung und Kultur nun dort weiterhin inhaltlich berücksichtigt werden. Dazugekommen sind beispielsweise Themenfelder wie Antidiskriminierung, Gender und Diversity sowie Bekämpfung geschlechterspezifischer Gewalt. Inhaltsverzeichnis Seite 1. Eine geschlechtergerechte Stadtverwaltung Auch mehr als sechs Jahre nach der Verabschiedung des Ersten Gleichstellungsaktionsplans zeigt sich, dass die Ziele einer geschlechtergerechten Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft noch nicht erreicht sind. Der Prozess zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in allen Bereichen und auf allen kommunalen Ebenen ist noch längst nicht abgeschlossen. Tradierte Geschlechterstereotypen prägen nicht nur weiterhin den Alltag, sondern bereits überwunden geglaubte Rollenfestlegungen erleben sogar eine gesellschaftliche Renaissance. (Rechts-)populistische Forderungen zielen auf unterschiedliche Lebensbereiche für Frauen und Männer. Die Rolle der Frau wird hauptsächlich im familiären Bereich gesehen; der starke Mann beschützt die Familie nach außen. Hier gilt es, mit dem vorliegenden Gleichstellungsaktionsplan aktiv gegen solche Rollenstereotypen vorzugehen, festgefahrene Strukturen aufzubrechen und damit ein deutliches Zeichen für eine gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen zu setzen. „Culture eats strategy for breakfast1“. Dieses Zitat verdeutlicht, dass Stadtspitze, Führungskräfte und Beschäftigte an einem Strang ziehen müssen, um Gleichstellung zu erreichen. Ein deutliches Bekenntnis dazu und ein ausgeprägter politischer Wille, zusammen mit vielen Fürsprecher*innen sind unerlässlich um eine Veränderung der Stadtkultur zu erreichen. 1 Peter Drucker – „Die Kultur verspeist die Strategie zum Frühstück“ 2 3 1.1 Beseitigung von Unausgewogenheiten auf der Führungsebene 1.2 Abbau von Rollenstereotypen 1.3 Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf 1.4 Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz auf allen Ebenen 1.5 Antidiskriminierung 1.6 Geschlechtergerechte Gesundheit 11 15 16 2. Eine geschlechtergerechte Stadtgesellschaft 18 2.1 Abbau von Rollenstereotypen 2.2 Antidiskriminierung 2.3 Bekämpfung geschlechterspezifischer Gewalt 2.4 Geschlechtergerechte Gesundheit 2.5 Gendergerechte Bildung und Erziehung 2.6 Abbau von Geschlechterstereotypen im Sportbereich 2.7 Abbau von Geschlechterstereotypen im Kulturbereich 2.8 Geschlechtergerechte Bau- und Stadtplanung 2.9 Städtepartnerschaften und internationale Kooperationen 18 20 22 23 25 3 5 8 33 36 40 43 1. Eine geschlechtergerechte Stadtverwaltung Kommunen wirken nach außen, durch Angebote für ihre Bürger*innen, aber auch nach innen, über Prioritätensetzung in der Personal- und Organisationsentwicklung. Ziel ist es, die Stadt zu einer fairen und geschlechtergerechten Arbeitgeberin zu machen und damit auch die Qualität der kommunalen Dienstleistungen zu verbessern. Auf der Grundlage des Frauenförderplans und der Gender Mainstreaming Strategie als verbindliches Prinzip der Personal- und Organisationsentwicklung arbeitet die Stadt Nürnberg am Abbau von bestehenden Ungleichheiten. 1.1 Beseitigung von Unausgewogenheiten auf der Führungsebene Die Herausforderungen im Bereich der Personalplanung nehmen laufend zu. Im Rahmen eines Strategieprojekts werden seitens des Personalamts passende Lösungen entwickelt. Im Fokus stehen dabei auch die Themen „Strategische und operative Personalplanung“ und „Personalrekrutierung / Attraktive Arbeitgeberin / Personalentwicklung / Führung“ mit den Teilbereichen Personalgewinnung, -bindung und -entwicklung. Daneben werden aktuell in einem gesamtstädtischen Arbeitskreis Maßnahmen zur Gewinnung von Menschen mit Migrationshintergrund für die Stadtverwaltung erarbeitet. In beiden Bereichen ist im Laufe des Jahres 2019 mit Ergebnissen zu rechnen. Es soll deshalb im Rahmen des Gleichstellungsaktionsplans den Projekten und Arbeitskreisen nicht vorgegriffen werden. Ggf. ist zu einem späteren Zeitpunkt eine Ergänzung seitens des Personalamts möglich. Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Mehr Frauen (auch Frauen mit Migrationshintergrund) für Führungspositionen gewinnen Fortführung des Mentoringprogramms für Frauen: 3. Programmdurchlauf Planung, Konzeption, Organisation: ab Juli 2018 PA Anzahl der Mentees und Mentor*innen Stärkung von Frauen in Führungspositionen Einrichtung eines Netzwerks für Frauen in Führungspositionen bei der Stadt Nürnberg Ausschreibung: ab Herbst 2018 Programmlaufzeit: Februar 2019 bis Mai 2021 4 Netzwerktreffen im Jahr 3 Ressourcen (finanziell / personell) ca. 20.000 EUR für externe Begleitung Evaluation der Erfolgswirksamkeit in Kooperation mit Hochschule / Universität Fb Anzahl der Teilnehmerinnen Mit bestehenden Ressourcen Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Initiierung und Stärkung eines Netzwerks für weibliche Führungskräfte im jeweiligen Geschäftsbereich Lockerer Erfahrungsaustausch bei Treffen mit weiblichen Führungskräften (Kennenlernen, Erfahrungen und Probleme austauschen, Hilfestellungen geben) Zum Teil mit Themenschwerpunkten und mit teilweiser Unterstützung von PA Regelmäßig 2. BM, Ref. VI Anzahl der Teilnehmerinnen Männliche und weibliche Fachkräfte sind in der Leitungsebene im J/B2 paritätisch vertreten Förderung von Leitungsnachwuchs in den Einrichtungen; gezielte Ansprache von Pädagog*innen je nach Stellenbedarf Bei zu besetzenden Stellen J/B2- Abteilungsleitungen und Bereichsleitung Die Leitungsstellen in der OKJA sind zu je 50% mit Pädagoginnen und Pädagogen besetzt Mit bestehenden Ressourcen Mehr Frauen in Führungspositionen im Ref. VI Führen mit reduzierter Arbeitszeit (sensibilisieren, unterstützen, Möglichkeiten schaffen), da insbesondere Frauen oft mit reduzierter Arbeitszeit arbeiten Laufend Ref. VI mit allen Dienststellen Anzahl / Prozentzahl der Führungskräfte mit reduzierter Arbeitszeit im Geschäftsbereich Ref. VI Mit bestehenden Ressourcen Die Anzahl von Frauen in Führungspositionen im KuF ist erhöht Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen zur Zielerreichung, z.B. Mentoringprogramme, gezielte Ansprachen usw. 2018 ff KuF Anteil von Frauen in Führungspositionen im Vergleich zu 2016 Mit bestehenden Ressourcen 4 Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen 1.2 Abbau von Rollenstereotypen Geschlecht spielt in vielen Bereichen nach wie vor eine große Rolle, z.B. bei der Berufswahl, bei Fragen von Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben, bei der Benennung öffentlicher Plätze oder aber bei der Verwendung geschlechtergerechter Sprache. Der Stadt Nürnberg ist es ein Anliegen auch innerhalb der Verwaltung über vielfältige Maßnahmen Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts und/oder anderer Kategorien abzubauen, Rollenstereotype zu vermindern und Diskriminierung entgegenzuwirken. Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) zusätzliche Personalressourcen bei PA notwendig Abbau von Geschlechterstereotypen bei der Ausbildungswahl Jährliche Organisation und Durchführung des Girls´ und Boys´ Day bei der Stadtverwaltung ab 2019 PA, Fb - Ansprechpartner für Männer, mit beteiligten Dienststellen Anzahl der weiblichen bzw. männlichen Nachwuchskräfte nach Ausbildungsberufen Gezielte Ansprache des jeweils „untypischen“ Geschlechts bei der Präsentation der Ausbildungsberufe im Internet sowie in Broschüren Daueraufgabe PA, Fb Anzahl der weiblichen bzw. männlichen Nachwuchskräfte nach Ausbildungsberufen noch unklar Väterbefragung. Evaluation der letzten 5 Jahre; Zufriedenheit der Väter mit organisatorischem und persönlichem Ablauf 2019 Fb - Ansprechpartner für Männer, PA Befragung ist durch geführt, Ergebnisse liegen vor und werden veröffentlicht bzw. bewertet und ggf. weiterverfolgt. Mit bestehenden Ressourcen 2019 Fb – Ansprechpartner für Männer, J Austauschgruppe ist implementiert, wird regelmäßig genutzt Mit bestehenden Ressourcen Fb, J Integration des Boys´ Day ab 2019 durch PA Väter nutzen stärker und länger die Möglichkeit der Elternzeit bei der Stadt Männer im Erzieherberuf stärken. Es besteht die Möglichkeit zu kollegialem Austausch Eine Austauschgruppe für männliche Erzieher bei der Stadt ist gegründet und installiert. 5 Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Berücksichtigung des geschlechterspezifischen Aspekts bei der Ausschreibung von Reinigungsleistungen Klärung mit Orga als zuständige Dienststelle, ob der Aspekt- „Weibliches Personal reinigt den Damenbereichmännliches Personal reinigt den Herrenbereich“ mit in die Ausschreibung aufgenommen werden kann oder wie sich ein solches Vorgehen finanziell darstellt Zum nächsten Ausschreibungszeitpunkt NüBad mit OrgA Ausschreibungstext Einsatz von weiblichen Personal für den Frauenbadetag und den Frauensaunatag sicherstellen Erhöhung des Anteils weiblicher Fachkräfte Im Rahmen anstehender Stellenbesetzungsverfahren Einsatzplanung prüfen und ggf. anpassen Im Rahmen der Einsatzplanung Klärung mit PA, mit welchen Beschäftigungsformen die gezielte Suche und Beschäftigung von Frauen für den genannten Einsatz möglich ist Ausschreibungstexte können darauf geprüft werden, ob sie u.U. Barrieren für bestimmte Bewerber*innen-Gruppen aufbauen November 2018: weitere Abstimmungen mit PA Personalauswahl: Gewinnung und Auswahl der Mitarbeitenden; mehr männliche Mitarbeiter im BCN Tatsächliche Umsetzung und ggf. Vorgehen bei Nichterfüllung NüBad mit PA Ausschreibungstext Ressourcen (finanziell / personell) Offen. Für den Ausschreibungsprozess werden kaum höhere Kosten als üblich erwartet Offen Bewerberinnenzahl Mittelfristig Einstellung einer Mitarbeiterin BCN Unterstützung PA Auf Teamzusammensetzung als ein wichtiges Kriterium bei der Personalauswahl achten 6 Anteil von bisher in der Personalauswahl benachteiligter Gruppen in Stellenbesetzungen Mit bestehenden Ressourcen Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Die Anzahl der Männer bei den Beschäftigten im Kulturbereich ist erhöht. Das Verhältnis Männer und Frauen wird angeglichen. Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen zur Zielerreichung, Beteiligung am Boys‘ Day usw. 2018 ff KuF Verhältnis Männer und Frauen bei den Beschäftigten im Vergleich zu 2016 Preisgerichte sind paritätisch besetzt Änderung der Satzung, z.B. Beirat Bildende Kunst (BBiK) Änderung der Satzung des BBiK im Laufe dieses GAPs Ref. VI Anteil von Frauen (Zielquote von 50 %) Mit bestehenden Ressourcen Paritätische Besetzung von Gremien Bei der Besetzung von Gremien und Arbeitsgruppen soll auf ein möglichst paritätisches Geschlechterverhältnis geachtet werden Laufend BgA, alle Dienststellen Anteil von Frauen Mit bestehenden Ressourcen Bei der Besetzung von Vorständen und Aufsichtsräten der städtischen Tochtergesellschaften soll auf ein möglichst paritätisches Geschlechterverhältnis geachtet werden Laufend Stadtratsfraktionen Anteil von Frauen Mit bestehenden Ressourcen 7 Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen 1.3 Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf Seit 01.01.2018 sind die Dienststellen angehalten, alle vakanten Führungspositionen mit Hilfe des im März 2017 vom Personal- und Organisationsausschusses verabschiedeten Leitfadens „Führen mit reduzierter Arbeitszeit“ zu betrachten, ob eine Wiederbesetzung mit reduzierter Arbeitszeit oder in Jobsharing möglich ist. Auf Grundlage des Ergebnisses soll in den Stellenausschreibungen bei Führungsstellen künftig eine transparentere und fundiertere Feststellung zu der erforderlichen Arbeitszeit, hinsichtlich des Mindeststundenumfangs und der Arbeitszeitverteilung, getroffen werden können. Einige Dienststellen haben bereits ein besonderes Augenmerk auf Führen mit reduzierter Arbeitszeit gelegt und dienststelleninterne Maßnahmen ergriffen. Das Personalamt bot im Fortbildungsprogramm der Städteakademie ausgewählte Fortbildungen und Seminare in Teilzeit an. Die Resonanz war jedoch gering und dieses Angebot scheint nicht das geeignete Format darzustellen, um Teilzeitbeschäftigte zu qualifizieren. Daher sollen zukünftig digitalisierte Lernangebote die Präsenzveranstaltungen ergänzen. Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Steigerung des Anteils der Führungskräfte mit reduzierter Arbeitszeit Entwicklung von Rahmenbedingungen / Modelle, die Führen mit reduzierter Arbeitszeit ermöglichen Ab 2019 PA Anteil der Führungskräfte mit reduzierter Arbeitszeit Berücksichtigung des Themas „Arbeiten und Führen in Teilzeit“ bei Fortbildungen und Seminaren im Bereich Personalentwicklung Ab 2019 PA Anteil der Führungskräfte mit reduzierter Arbeitszeit Noch unklar Der Baustein ist als festes Element der zukünftigen Führungskräftequalifizierungen der Stufen 2 (Arbeitstitel „Personalarbeit im Dienststellenalltag“) und 3 vorgemerkt. Ziel ist eine verbindliche Teilnahme der Führungskräfte ab 2019 PA Anzahl der teilnehmenden Führungskräfte Noch unklar 8 Ressourcen (finanziell / personell) Noch unklar Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Bessere Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf Etablierung von digitalen Lernangeboten. Die digitalen Lerneinheiten werden aus mehreren, kurzen Modulen bestehen, die ein zeitlich flexibles Lernen ermöglichen sollen. Ab 2019 PA Anzahl der Teilnehmenden Weiterführung und Ausbau der gendergerechten Personalpolitik im Geschäftsbereich 2. BM Schaffung/Etablierung verschiedener Arbeitszeitmodelle Je nach Stand der bisherigen Etablierung kurzfristige und längerfristiges Vorgehen und stetiger Entwicklungsprozess Alle Dienststellen und Eigenbetriebe des Geschäftsbereichs 2. BM Anzahl der angebotenen und gelebten Arbeitszeitmodelle Männliche und weibliche Pädagog*innen in Leitungsstellen können Familienarbeit (Elternzeit und pflegerische Verantwortung) vereinbaren Modell „Führen mit reduzierter Arbeitszeit“ gezielt kommunizieren; systematische Ansprache und Unterstützung betroffener Mitarbeitende Laufend J/B2- Abteilungsleitungen und Bereichsleitung Die Wünsche von Vereinbarkeit können zu mind. 75% verwirklicht werden mit bestehenden Ressourcen Förderung von Führung mit reduzierter Arbeitszeit im Gh Begleiteter Prozess zur Organisationsentwicklung, Führen mit reduzierter Arbeitszeit zu ermöglichen als Grundlage für eine stärkere Berücksichtigung dieses Modellverfahrens bei Stellenbesetzungsverfahren Fortlaufend Gh/L erfolgreiche Erprobung des Modells Mit bestehenden Ressourcen besondere Berücksichtigung der beruflichen Weiterentwicklungsmöglichkeiten in den verschiedenen Arbeitszeitmodellen von Mitarbeitenden in Zusammenarbeit mit PA 9 spezielle Fördermaßnahmen für Mitarbeitende Ressourcen (finanziell / personell) noch unklar Es ist mit erhöhten Ressourcenbedarf bei der Einführung neuer Modelle zu rechnen nach Etablierung ist mit einer deutlichen Verringerung zu rechnen Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Förderung von Führen mit reduzierter Arbeitszeit bei UwA Modell „Führen mit reduzierter Arbeitszeit“ gezielt kommunizieren Fortlaufend UwA Anteil der Führungskräfte mit reduzierter Arbeitszeit bei UwA Förderung der Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf bei SpS Teilnahme an Telearbeit fortlaufend Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen in Zusammenarbeit mit PA SpS Förderung von Elternzeit für Väter Teilnahme am Mentoringprogramm 10 Anzahl der Teilnehmenden Mit bestehenden Ressourcen 1.4 Ausbau von Gender- und Diversitykompetenz auf allen Ebenen Gender- und Diversitykompetenz bedeutet, sich die (sozialen) Wirkmechanismen von Geschlecht und anderen Kategorien wie beispielsweise Herkunft, Alter oder Behinderung bewusst zu machen, mögliche vorhandene Ausgrenzungsmechanismen und Chancenungleichheiten zu prüfen und im eigenen beruflichen Verantwortungsbereich kompetent und diskriminierungsfrei tätig zu sein. Um die theoretische und methodische Kompetenz stadtweit zu stärken wird eine Reihe von Maßnahmen angeboten. Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren interkulturelle Kompetenz als wichtige Schlüsselqualifikation städtischer Mitarbeitende erhöhen Ausdehnung der Fortbildungen zu Gender und Interkultureller Kompetenz auf mehr Mitarbeitende (basierend auf dem Konzept Xenos PIK). ab 2020 PA Anzahl der Teilnehmenden Das Qualifizierungskonzept ist fester Bestandteil des Fortbildungsprogramms der Städteakademie (N400000). Die Zahl der Teilnehmenden sinkt kontinuierlich, daher ist eine verstärkte „Werbung“ im Rahmen von „Beratungsgesprächen“ notwendig. 11 Ressourcen (finanziell / personell) Noch unklar Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) noch unklar Erhöhung der Diversity Kompetenz der Führungskräfte Integration eines Bausteins zu Gender und Interkultureller Kompetenz bei den Führungskräftequalifizierungen ab 2019 PA, Fb Anzahl der teilnehmenden Führungskräfte Einführung eines DiversityStempels, der Schulungen mit Diversity-Dimension kennzeichnet Bis 2020 Fb, PA Der Diversity-Stempel wird im Fortbildungsprogramm der Städteakademie verwendet Mit bestehenden Ressourcen Treffen aller Akteur*innen, die Schulungen im Bereich Diversity anbieten Bis 2020 Fb, PA Ein Treffen aller Akteur*innen hat stattgefunden Mit bestehenden Ressourcen Entwicklung eines Grundlagen-Diversity-Bausteins Bis 2020 Fb, PA Der Baustein Diversity wurde entwickelt Mit bestehenden Ressourcen Der Baustein ist als festes Element der zukünftigen Führungskräftequalifizierungen der Stufen 2 (Arbeitstitel „Personalarbeit im Dienststellenalltag“) und 3 vorgemerkt Entwicklung eines digitalen Lernmoduls in Kooperation mit Fb Ziel ist eine verbindliche Teilnahme der Führungskräfte Verschränkung der Schulungen, die im Themenbereich Diversity angesiedelt sind 12 Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Anwendung des DiversityBausteins in den Schulungen Bis 2020 Fb, PA Der Baustein Diversity findet Anwendung in den Seminaren Diskriminierungsfreie Stadtverwaltung Antidiskriminierungsseminare mit Baustein Diversity in der Verwaltung laufend MRB/Bildung Zahl der durchgeführten Seminare Mit bestehenden Ressourcen und Honorarkräften Es bestehen DiversityKurzschulungen speziell zugeschnitten auf die Bedürfnisse der jeweiligen Dienststellen Angebot bekannt machen: Intranet Fortbildungsprogramm Newsletter Querblick Anschreiben an Dienststellenleitungen 2019 und 2020 MRB, Fb Das Angebot ist bekannt Mit bestehenden Ressourcen Aspekte und Inhalte von „Gender und Diversity“ sind präsent und vertieft Workshops zu Gender und Diversity Im Zwei-Jahres-Rhythmus Ref. VI Anzahl der Teilnehmenden Mit bestehenden Ressourcen ggf. Honorare für externe Referent*innen Thema „Gender und Diversity“ ist in den Dienststellen stärker verbreitet und bekannt Ansprechpartner*innen in Dienststelle benennen. Kontakt zum/zur Ansprechpartner*in im Referat 2018 Ref. VI mit allen Dienststellen Namentliche Nennung von mindestens einer Ansprechperson pro Dienststelle Mit bestehenden Ressourcen Ausweitung vorgenannter Maßnahme auf andere Geschäftsbereiche und deren Dienststellen Umsetzung ab 2019 Fb mit den Geschäftsbereichen Teilnahme an Koordinierungsgruppe Gender Netzwerk für Austausch und Fragen Mit bestehenden Ressourcen Fortschreibung der GenderChecklisten für Stadtplanung und Hochbau / Nutzer*innenkreis erweitern Im Laufe dieses GAPs bzw. laufend Ref. VI, Stpl, H Vorliegen der aktualisierten Checkliste Mit bestehenden Ressourcen Gender-Checklisten wurden angepasst Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Das Angebot wird nachgefragt 13 Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Weiterführung und Ausbau der gendergerechten Personalpolitik im Bereich 2. BM Schulungen und Infos zu geschlechtergerechte Sprache Bis Ende 2020 2. BM Fortbildung findet statt Gender Budgeting findet Anwendung in ausgewählten Dienststellen Durchführung einer Fachveranstaltung „Gender Budgeting“ in der Koordinierungsgruppe Gender Bis Ende 2019 Fb Fortbildung findet statt Kennzahlen liegen vor und finden Anwendung Entwicklung und Erprobung von Kennzahlen für Gender Budgeting für ausgewählte Dienststellen 14 Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Mit bestehenden Ressourcen 1.5 Antidiskriminierung Diskriminierung bezeichnet eine Benachteiligung aufgrund von Kategorien wie Geschlecht, ethnischer oder sozialer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität. Auch innerhalb der Stadtverwaltung gibt es das klare Bekenntnis für Chancengleichheit und Gleichberechtigung einzutreten und jeder Form von Diskriminierung entgegen zu wirken. In die Entwicklung von gezielten Maßnahmen werden auch die Erfahrungen der Beschäftigten eingebunden. Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Diskriminierungsfreie Vergabe der Leistungsorientierten Bezahlung Auswertung nach Geschlecht, Teilzeit und Grad der Behinderung jährlich GPR, Fb, GSBV Vorlage der Auswertung bei der Betrieblichen Kommission der Stadt Nürnberg nach § 18 TVöD (Leistungsentgelt) Überarbeitung und Neuauflage der Broschüre „Sie und Er - nur so ist es fair“ Überarbeitung hinsichtlich Empfehlungen zur Umsetzung der sogenannten Dritten Option und Leichten Sprache Bis Ende 2019 Fb, Pr Vorliegen einer überarbeiteten Broschüre Mit bestehenden Ressourcen Sichtbarmachung des städtischen Bekenntnisses zu Vielfalt und Diversität auch im Bereich sexuelle Orientierung und Identität Teilnahme mit einem Informationsstand am Christopher-Street-Day (CSD) Im Zwei-Jahres-Rhythmus PA, Fb Stand am CSD Mit bestehenden Ressourcen Ein Arbeitskreis für LSBTI-Beschäftigte ist eingerichtet Angebot im Intranet ausschreiben und durchführen Bis Ende 2018 bei Bedarf Etablierung eines Netzwerks, danach fortlaufend Fb Netzwerktreffen werden angeboten Teilnahme an den Netzwerktreffen Mit bestehenden Ressourcen 15 Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen 1.6 Geschlechtergerechte Gesundheit Männer und Frauen reagieren auf Umwelt und Krankheiten unterschiedlich – und dieser Unterschied verändert sich stetig. So haben sie einen unterschiedlichen Blick auf ihre Gesundheit und messen präventiven Gesundheitsfürsorgeangeboten unterschiedliche Bedeutung bei. Diese Erkenntnisse sollen bei der Gestaltung von Arbeitsbereichen und den Angeboten des betrieblichen Gesundheitsmanagements stärkere Berücksichtigung finden. Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Männer nehmen an Angeboten des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) teil Mehr Männer für Gesundheitsangebote gewinnen Daueraufgabe PA Anteil der Männer an Maßnahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements ist gestiegen Jährlich Fb - Ansprechpartner für Männer Beteiligung der männlichen Angestellten an den Angeboten der Gesundheitswoche steigt Ressourcen (finanziell / personell) noch unklar maßgeschneiderte Qualifizierungsangebote für Männer Fortführung der Messgerätewochen in Kooperation mit der AOK Verstetigung der bewegten Pause in den Dienststellen; Gewinnung von Männern als „Bewegungsbotschafter“ für die Dienststellen Spezielle Angebote für Männer bei der städtischen Gesundheitswoche initiieren, ausprobieren, einführen. ggf. quotierte Anmeldelisten anlegen Kooperation mit PA/BGM & anderen Institutionen Kosten externe Referenten 16 Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Erhalt und weiterer Ausbau der besonders gendersensiblen Aufgabenbereiche durch stärkere geschlechtsspezifische Diversifizierung der Personalstruktur Stärkere Berücksichtigung des Genderaspekts bei Stellenbesetzungen (wo möglich und notwendig) Fortlaufend Gesamt Gh, alle Bereichsleitungen Anteil von Frauen und Männern in besonders gendersensiblen Aufgabenbereichen Anzahl der Teilnehmenden 17 Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen 2. Eine geschlechtergerechte Stadtgesellschaft Gleichberechtigte Partizipation ist die Grundlage für eine geschlechtergerechte Stadtgesellschaft. Alle Einwohner*innen in Nürnberg sollen sich wohl fühlen und gleichberechtigt am Stadtleben teilnehmen können. Festgefahrene Geschlechterstereotypen müssen mit Maßnahmen in unterschiedlichen Lebensbereichen aufgebrochen werden. Um zur Chancengleichheit und Gleichberechtigung aller Menschen beizutragen, soll jeder Form von Diskriminierung, nicht nur Aufgrund des Merkmals Geschlecht, entgegengetreten werden. Auch die Rolle, die Gender, das soziale Geschlecht, in den Bereichen Gewalt, Gesundheit, Bildung, Kultur, Sport und Bau- und Stadtplanung nach wie vor spielt, muss weiterhin berücksichtigt werden. 2.1 Abbau von Rollenstereotypen Geschlecht spielt in vielen Bereichen nach wie vor eine große Rolle, sei es bei der Berufswahl, in der Werbung, Kunst, Kultur, Musik, bei der Benennung öffentlicher Plätze oder aber bei der Verwendung geschlechtergerechter Sprache. Die Stadt Nürnberg trägt über unterschiedliche Maßnahmen dazu bei, Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts und/oder anderer Kategorien abzubauen, Rollenstereotype zu vermindern und Diskriminierung entgegenzuwirken. Damit wird ein aktiver Beitrag zur Chancengleichheit aller Bürger*innen geleistet. Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Mehr Frauen in politischen Ämtern Durchführung von politischen Veranstaltungen für Frauen beispielsweise Speed-Dating mit Politikerinnen der Kommunal-, Landes-, Bundesoder Europaebene 2018 bis 2020 Fb 1x jährlich Aktion zur Förderung von Frauen in politischen Ämtern Beitrag zum Abbau von Rollenstereotypen 18 Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ausgewogenes Geschlechterverhältnis bei Benennung öffentlicher Straßen, Plätzen und Brücken Erstellung einer Vorschlagsliste für Geo mit bedeutenden weiblichen Persönlichkeiten Bis Ende 2018 Fb Vorliegen der Vorschlagsliste Straßenbenennungen in neuen Wohngebieten erfolgen geschlechterparitätisch laufend Geo Anteil von Frauen und Männer, die durch neue Straßenbenennungen gewürdigt werden Mit bestehenden Ressourcen Geschlechtersensible Themenfestlegung für neue Wohngebiete laufend Geo Anteil von Frauen und Männer, die durch neue Straßenbenennungen gewürdigt werden Mit bestehenden Ressourcen Männer nehmen ihre Erziehungsverantwortung wahr und sind in ihrer Rolle als Vater gestärkt 2. Nürnberger Väterwoche April/Mai 2019 Fb – Ansprechpartner für Männer mit AK Väter in Nürnberg Besuch der Angebote und Veranstaltungen Mit bestehenden Ressourcen Männer gestalten ihr Leben – frei von Rollenerwartungen und Zwängen Internationaler Männertag 19.11 Veranstaltung zu Gleichberechtigung und positivem Männlich sein 2019 ff. Fb - Ansprechpartner für Männer Veranstaltung(en) finden statt Kooperation mit Netzwerk Jungen und Männerarbeit Kampagne zu/gegen männliche/n Rollenklischees 2019 Fb - Ansprechpartner für Männer Kampagnenidee ist entstanden und umgesetzt mit Netzwerk Jungen und Männerarbeit 19 Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen 2.2 Antidiskriminierung Diskriminierung bezeichnet eine Benachteiligung aufgrund von Kategorien wie Geschlecht, ethnischer oder sozialer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Alter, Behinderung, sexueller Orientierung oder Geschlechtsidentität, Sprache. Ziel der städtischen Antidiskriminierungspolitik ist es, für die Stärkung der Chancengleichheit und Gleichberechtigung aller Menschen einzutreten und jeder Form von Diskriminierung oder gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entgegen zu wirken. Der Schutz vor Diskriminierung kann sowohl das Verbot von Benachteiligung beinhalten als auch die gezielte Förderung von benachteiligten Personen oder Gruppen. Wichtig hierbei ist, die Lebensrealitäten der Bürger*innen spezifisch zu erfassen, um Bedarfe zu identifizieren und gezielte Maßnahmen ergreifen zu können. Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Diskriminierungsarme Gesellschaft Verstetigung der Arbeit der/des Beauftragten für Diskriminierungsfragen; Intervention und Prävention laufend MRB Reaktionszeit nach Kontaktaufnahme < 5 Arbeitstage LSBTI-Geflüchtete sind geschützt vor Diskriminierung und Gewalt Installierung eines Arbeitskreises Flucht und LSBTI Einrichtung des Arbeitskreises bis Mitte 2018 – Treffen dann fortlaufend 2-3x jährlich Fb – Koordinierungsstelle LSBTI Anzahl der Treffen 2-3x jährlich Anzahl der erreichten Akteur*innen aus LSBTI und Fluchtkontext Umsetzung von Maßnahmen, die zum Abbau der Diskriminierung von LSBTI-Geflüchteten beitragen Mit bestehenden Ressourcen und bereits vorhandenen Netzwerken Umsetzung der Studie „Sexuelle Selbstbestimmung in der Kommune“ 2x jährlich Treffen der beteiligten Fachbereiche 2x jährlich fortlaufend Fb – Koordinierungsstelle LSBTI Anzahl der durchgeführten Sitzungen Mit bestehenden Ressourcen Newsletter mit relevanten Terminen und Informationen an den Fachbereichskreis Anzahl der durchgeführten Veranstaltungen/Aktionen Umsetzung von Aktionen der Fachbereiche und der Koordinierungsstelle 20 Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen (eine VZ-Stelle) Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Plakataktion zur Sexualaufklärung an Schulen und in Jugendeinrichtungen Umsetzung der Plakataktion Bis Ende 2018 Fb – Koordinierungsstelle LSBTI, IPSN Erstellung des Plakats Durchführung von öffentlichen Aktionen und Veranstaltungen zum Themenbereich Lesben, Schwule, BiTrans- und Intersexuelle (LSBTI) Aktionen an Gedenktagen 2 x jährlich fortlaufend Fb – Koordinierungsstelle LSBTI Anzahl der Veranstaltungen Mit bestehenden Ressourcen Berücksichtigung des Themas LSBTI in der lokalen Antidiskriminierungsarbeit Mitarbeit in der lokalen Antidiskriminierungsstrategie Fortlaufend Fb – Koordinierungsstelle LSBTI Berücksichtigung des Themenbereichs in den lokalen Strategien und Strategiepapieren Mit bestehenden Ressourcen Aneignung von Kompetenzen sich in vielen Lebenssituationen angemessen gegen Benachteiligungen einzusetzen Schulungen zur Zivilcourage Mittelfristig BCN/BZ Anteil von Teilnehmenden Mit bestehenden Ressourcen Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung Zielgruppenspezifische Unterkünfte für Geflüchtete entstehen 2018 bis 2020 SHA Es stehen je 50 Plätze in den Jahren 2018 bis 2020 zur Verfügung Mit bestehenden Ressourcen Im Aktionsplan zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) sind geschlechtsspezifische Aspekte berücksichtigt Besondere Bedürfnisse der Geschlechter werden als Querschnittsthema bei Maßnahmen für die Handlungsfelder berücksichtigt 2018 bis 2020 SHA/Inklusionsbeauftragte Bei Bedarf werden spezifische Maßnahmen formuliert und umgesetzt Mit bestehenden Ressourcen Einzelveranstaltungen zu inhaltlichen Schwerpunkten 21 Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Versand des Plakats an Schulen 2.3 Bekämpfung geschlechterspezifischer Gewalt Geschlechterspezifische Gewalt ist Gewalt, der Menschen aufgrund ihres Geschlechts ausgesetzt sind. Sie verletzt das Grundrecht auf Leben, Freiheit, Sicherheit und Würde. Geschlechterspezifische Gewalt ereignet sich täglich, in unterschiedlichen Formen wie häusliche Gewalt, sexualisierte Gewalt oder Menschenhandel. Im November 2016 haben das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundeskriminalamt (BKA) zum ersten Mal gemeinsam eine kriminalstatistische Auswertung zur Gewalt in Partnerschaften vorgelegt, die belegt, dass es meist Frauen sind (82%), die von Partnerschaftsgewalt betroffen sind. Der Großteil der Opfer von Menschenhandel innerhalb und außerhalb der EU sind Frauen und Mädchen. Laut einem statistischen Arbeitspapier zum Menschenhandel von Eurostat (2015) waren in den Jahren 2010-2012 80 % der registrierten Opfer von Menschenhandel Frauen und Mädchen; 69 % der Opfer wurden sexuell ausgebeutet. Ziel/e Bekämpfung geschlechterspezifischer Gewalt Bekämpfung von Menschenhandel Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Durchführung einer Anti-Gewaltwoche im Rahmen des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen (25. November) Bis November 2019 Fb mit dem AK verbesserte Intervention gegen häusliche Gewalt Durchführung der Veranstaltungsreihe Verstetigung des 2015 einberufenen Arbeitskreises „Geflüchtete Frauen in Nürnberg“ Laufend Fb Zahl der jährlichen Sitzungen Mit bestehenden Ressourcen Einrichtung eines Arbeitskreises Menschenhandel mit relevanten Akteur*innen Nürnbergs 2018 bis 2020 MRB/Fb Beteiligung der Akteur*innen Mit bestehenden Ressourcen Anzahl der Treffen des Arbeitskreises Durchführung von Arbeitskreistreffen 2x jährlich Anlassbezogene Veranstaltungen werden durchgeführt Ggf. Durchführung von Fortbildungen/inhaltlichen Veranstaltungen und Erstellung von Informationsmaterialien 22 Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen 2.4 Geschlechtergerechte Gesundheit Männer und Frauen reagieren auf Umwelt und Krankheiten unterschiedlich – und dieser Unterschied verändert sich stetig. Daher wird in der Medizin und Gesundheitsförderung die Notwendigkeit der Berücksichtigung des Geschlechts immer deutlicher. Neben dem biologischen hat auch das soziale Geschlecht eine entscheidende Bedeutung. In der Gendermedizin steht die Beschäftigung mit dem durch das soziale Umfeld und Rollenzuschreibungen zugewiesenen Geschlecht im Zentrum des Interesses. Diese Erkenntnisse sollen sowohl in strukturellen Gestaltung von Rahmenbedingungen und Erfassung und Bewertung von Krankheitsbildern Eingang finden, als auch bei der Planung und Durchführung praktischer Gesundheitsangebote. Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Gendersensible Gesundheitsberichterstattung alle Auswertungen finden explizit gendersensibel statt, zum Bsp. Todesursachenstatistik, Schuleingangsuntersuchung, weitere kleinräumige Datenauswertungen Entwicklung einer Gesamtstrategie „Jungen- und Männergesundheit in Nürnberg“ Fortlaufend Gh/GF-Gf/GBE Berichte liegen in entsprechender Auswertung vor Projekt mit Gesamtlaufzeit von 36 Monaten ab November 2018 Gh/L-Stab Die Stelle ist eingerichtet Verbesserung der Jungen- und Männergesundheit in Nürnberg Eine Strategie wurde erarbeitet und liegt vor Einrichtung einer Koordinierungsstelle Männergesundheit Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Externe Projektmittel aus dem PrävG Inanspruchnahme (TN Anzahl) Bekanntheit der Angebote Entwicklung und Umsetzung von ressortübergreifenden Ansätzen zur Entwicklung ineinandergreifender lebenslagenspezifischer gesundheitsbezogener Angebote Gründung eines Netzwerks Jungen- und Männergesundheit in Nürnberg im Rahmen des Modellprojekts Nürnberg mit TK und Gh Verstetigung der Angebote Ab 11/2018 3 Jahre Fb - Ansprechpartner für Männer 23 Netzwerk besteht und regelmäßige Treffen finden statt 8 WAS Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Gender Mainstreaming in allen Angeboten von Gh Systematische Berücksichtigung des Genderaspekts in den Angeboten des Gesundheitsstudios und auch bei den Aktivitäten der stadtteilbezogenen Gesundheitsförderung Fortlaufend für alle Maßnahmen Gesamt Gh, insbesondere Gh/Gf-Gf Gh/Inf-FSG Gh/MD-SpDi Genderbezogene Struktur der Teilnehmenden an den Angeboten zur Gesundheitsförderung und Beratung im Verhältnis zur potentiellen Nutzer*innenstruktur Fortlaufend Gh/MD-Asyl In Kooperation mit weiteren externen Partner*innen Stellenplanmäßige Absicherung zur Fortführung der Medizinischen Fachstelle mit Fachstelle Trauma Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Beratung für alle Geschlechtsidentitäten in der Fachstelle für sexuelle Gesundheit und dem SpDi Zugang zu (muttersprachlicher) Gesundheitsversorgung und -förderung für Geflüchtete Fortführungen der Medizinischen Fachstelle/Flüchtlinge mit Fachstelle Trauma mit besonderer Berücksichtigung der gendersensiblen Versorgung Genderadäquate Personalausstattung Mit bestehenden Ressourcen Bedarfsentsprechende Behandlungszahlen von Geflüchteten in medizinischer und psychotherapeutischer Behandlung Behandlungszahlen nach Geschlecht Männer nehmen die Fürsorge für ihre Gesundheit wahr Weltmännertag 03.11. Thema Gesundheit Veranstaltung(en) zu Männergesundheit 11/2018 Fb - Ansprechpartner für Männer Aktion/Kampagne - z.B. Movember Öffentlichkeitsarbeit, evtl. 2019 24 Zusammensetzung der Beschäftigten nach Geschlecht Veranstaltung findet statt Männer nutzen die Angebote bzw. Veranstaltung Kooperation mit Netzwerk Jungen und Männerarbeit & Verein Männergesundheit 2.5 Gendergerechte Bildung und Erziehung Geschlecht spielt in der Bildung eine nach wie vor große Rolle und ist zudem bedeutsam für die Studien- und Berufswahl von Jugendlichen. Benachteiligungen in der Bildung aufgrund des Geschlechts werden oft in Kombination mit anderen Kategorien wie soziale Herkunft, Alter, Behinderung und ethnische Herkunft wirksam. Hier ist es Ziel, mit gendersensibler Bildung und Erziehung dazu beizutragen, Rollenstereotype abzubauen und Diskriminierung entgegenzuwirken. Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Lernförderung für Schüler*innen Ausgleich geschlechtsspezifischer Benachteiligung sowie Begabtenförderung durch das Förderprogramm MSRG („Mehr Schulerfolg an Realschulen und Gymnasien) an kommunalen Realschulen und Gymnasien schuljahresbezogen SchA, 3. BM Verbesserung in den Leistungsnachweisen Ausgleich geschlechtsspezifischer Benachteiligung sowie Begabtenförderung durch das Förderprogramm MSBS („Mehr Schulerfolg an beruflichen Schulen“) schuljahresbezogen SchB (MSBSSchulen: WS, BfS) Leistungen in den Abschlussprüfungen Mit bestehenden Ressourcen Implementierung von berufssprachlichem Förderunterricht an BS (Einrichtung von Förderunterrichten zur Verbesserung der Sprachkompetenz der Schüler*innen) schuljahresbezogen SchB (BS) Verbesserung der schulischen Leistungen Mit bestehenden Ressourcen Zahl und Art der Förderangebote 25 Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Förderung einer nichttraditionellen Berufswahl Förderung geschlechtsuntypischer Berufswahlentscheidungen im Rahmen des Übergangsmanagements Schule – Ausbildung, insbesondere bei den Berufsfachschulen schuljahresbezogen SchA, SchB Beratungslehrkräfte stehen als persönliche Ansprechpartner*innen zur Verfügung Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Die Schule pflegt Schnittstellen zu wichtigen Akteur*innen wie der BIZ, der Agentur für Arbeit u.a. Das Themenfeld „Berufliche Bildung“ wird fächerübergreifend gestaltet (schulinternes Curriculum) Schaffung eines schulinternen Pools an Unternehmen, Firmen für entsprechende Praktika, Ausbildungsplätze Veränderung der Anzahl der SuS, die eine jeweils „untypische“ Ausbildung eingehen Gezielte Bewerbung und Diskussion der Angebote des Girls'- und des Boys´Days im Unterricht an den Allgemeinbildenden Schulen Jährliche Umsetzung, jeweils zum Termin des Girls´ und Boys´ Day SchA, SchB (in Kooperation mit Fb und PA) Erfassung der teilnehmenden „Girls and Boys“. Erstellung von Vergleichszahlen Nachbereitung des Girls’ und Boys‘ Day im Unterricht Teilnahme von Multiplikator*innen oder ggf. Gruppen / Klassen an den Angeboten Multiplikator*innen: - Anzahl der Teilnehmenden - Erfassung der „Breite“ der Multiplikator*innenwirkung (Wie viele SuS/Klassen wurden beraten?) - Feedbackkultur zu den geschlechtsspezifischen Veranstaltungen und Weiterleitung der Ergebnisse an SchA/SchB zur Weiterarbeit 26 Mit bestehenden Ressourcen Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Erhöhung der Genderkompetenz bei Lehrkräften, Verwaltungsmitarbeitenden und Nachwuchskräften Erweiterung der Genderkompetenz durch Fachtagungen, Fortbildungen für Lehrer*innen, Verwaltungsmitarbeiter*innen, Nachwuchskräfte, Berufseinsteiger*innenseminar BEST, Gendergerechter Lehrmitteleinsatz und Unterrichtsentwicklung SpS: Fortbildung in Kooperation mit PA für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von SpS alle 2 Jahre SpS SpS: Fortbildung in der Verwaltung von SpS im 1. Halbjahr 2019, anschließend im Abstand von ca. 2 Jahren, dann auch mit dem Blick auf Diversity und damit verbundenen Chancen Berufseinsteiger*innenseminar BEST, Fokus wird gelegt auf die verschiedenen Diversitätsmerkmale und deren Zusammenwirken, d.h. die Effekte der Intersektionalität auf Handlungsansätze in kulturell diversen Klassenzimmer BEST-Modul Lehren in kulturell diversen Schulklassen, jährlich IPSN Rückmeldungen der Teilnehmenden Fachtagung „Bildungschancen durch Diversity-Kompetenz“; die Konsequenzen von verschiedenen Diversitätsmerkmalen auf Bildungschancen werden jeweils in den Vordergrund einer Tagung gestellt Tagungsreihe: in Kooperation mit der FAU, alle zwei Jahre Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Mit bestehenden Ressourcen Teilnahmezahlen an verwandten Themen Rückmeldungen in den Führungskräfte-Modulen IPSN Rückmeldungen der Teilnehmenden Aufnehmen der Themen in die Lehrkräftefortbildung Anfragen der Schulen nach SchiLf 27 Mit bestehenden Ressourcen Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Erhöhung der Genderkompetenz bei Lehrkräften, Verwaltungsmitarbeitenden und Nachwuchskräften Lehrkräftefortbildungen, gendergerechter Lehrmitteleinsatz und Unterrichtsentwicklung; aufgrund der zunehmenden Diversität in Schulen entwickelt sich der Schwerpunkt auf das Zusammenwirken verschiedener Merkmale wie bspw. Gender und ethnische Herkunft und/oder Religion Abrufbare Angebote: für Kollegien IPSN Zahl und Breite der nachgefragten Themen Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Erhöhung der Genderkompetenz bei Führungskräften in Schulen Führungskräftequalifizierung durch Module zu Genderkompetenz in den Grundund Aufbaukursen an den kommunalen Schulen (Realschulen, Gymnasien, Berufsschulen) Führungskräftequalifikation: Wertschätzende Kommunikation im Leitungsalltag, jährlich IPSN Führungskräftequalifikation: Zahl und Rückmeldungen der Teilnehmenden PA für Referent*innen-Honorare Methoden der wertschätzenden Kommunikation im Hinblick auf zunehmende Vielfalt in Schulklassen, die ungeachtet des Geschlechts, der ethnischen Herkunft und Religion wirksam sind, v.a. gewaltfreie Kommunikation Verweis auf diesbezügliche Angebote von PA Diversity in der Teamentwicklung, Juli 2018 28 Diversity in der Teamentwicklung: Zahl und Rückmeldungen der Teilnehmer/innen Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ausgleich geschlechtsspezifischer Benachteiligung Tagung zum Thema Digitalisierung‚ Vielfalt, Demokratiepädagogik und Digital Citizenship, unter anderem Workshops zu genderspezifischen Aspekten einer digitalisierten Schule und von „Jungen als Bildungsverlierer“: - Jungen als Beherrscher der Technologie, unter Nichtbeachtung von Prinzipien von Inklusion - Mädchen als Anwenderinnen, ohne Zugang zu technologischen Kompetenzen Januar 2019 IPSN in Kooperation mit AK Frauen für Informatik, in der Deutschen Gesellschaft für Informatik Konzeptualisierung, Organisation und Durchführung einer Tagung zum Thema Weitere Fortbildungen und SchiLf zu einzelnen Aspekten des Themas nach der Tagung IPSN/SPN Durchführung weiterer Veranstaltungen Genderkompetenzschulung/Fortbildung zur Geschlechterdiskussion IPSN in Kooperation mit SchA Durchführung des Seminars Ausgleich geschlechtsspezifischer Benachteiligung Entwicklung von Förderinstrumenten zur Prävention von „Jungen als Bildungsverlierer“ schuljahresbezogen IPSN, SchA, SchB Nachweis der einsatzfähigen Förderinstrumente Entwicklung von Fortbildungsveranstaltungen zum Thema „Jungen als Bildungsverlierer“ Ab Herbst 2018 IPSN durchgeführte Veranstaltungen mit Zahl und Rückmeldungen der Teilnehmenden 29 Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen und Honorarverträge für externe Referent*innen Mit bestehenden Ressourcen und Honorarverträge für externe Referent*innen Mit bestehenden Ressourcen und Honorarverträge für externe Referent*innen Mit bestehenden Ressourcen Mit bestehenden Ressourcen und Honorare für externe Referent*innen Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Bereitstellung und bedarfsgerechte Entwicklung der ganztägigen Schulkinderbetreuung Erweiterung der schulischen Maßnahmen für die ganztägige Schulkinderbetreuung (z. B. offene und gebundene Ganztagsschule) zur besseren Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf. Angesichts des demografischen Wandels und eines ggf. Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter (abgestimmt mit den Betreuungsangeboten von J) Demografischer Wandel und ggf. neue rechtliche Rahmensetzungen (Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter) machen laufende Planungen und jährliche Anpassungen erforderlich (Masterplan ganztägige Schulkinderbetreuung und BIC) 3. BM, SchA Bedarfsorientierte Schulraumentwicklungsplanung Die Koordinierungsgruppe Kulturelle Bildung, Sport in Schule und Verein in Kooperation mit dem BLSV entwickelt und erweitert die Angebotsstruktur für die Schulen. Jungen und Mädchen werden ermutigt, gleichermaßen auch an Sport und Kulturaktivitäten teilzunehmen, die traditionell dem anderen Geschlecht zugeschrieben werden. schuljahresbezogen SchA, SchB, SpS Förderung der Zusammenarbeit der Schulen (insbesondere der Schulen mit Ganztagsangeboten) mit Sport-, Freizeit- und Kultureinrichtungen Schulentwicklung und Ausbau der Angebote Abstimmung mit der Jugendhilfeplanung Anzahl der gemeinsam erarbeiteten Maßnahmen/Angebote: Konzeptionelle Weiterentwicklung der Angebotsstruktur. Erweiterung der Teilnahmemöglichkeiten Veränderung der Teilnahmezahl: Messbar gesteigerte Bereitschaft von Jungen und Mädchen an entsprechenden Angeboten teilzunehmen Messung des Standes der körperlichen Fitness (vorher/nachher) 30 Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Mit bestehenden Ressourcen Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Mehr Männer in Fortbildungen Zielgruppengerechte Angebote erstellen mit Umsetzung der BCN-Zielgruppenkonzeption (junge Suchende, Newcomer + Deutsch lernen) Mittelfristig über Programmplanungsprozess und Aufbau der Bildungsberatung BCN/BZ Anzahl der Teilnehmer Mehr Frauen in Fortbildungen im Bereich MINT Zielgruppengerechte Angebote erstellen mit Umsetzung der BCN-Zielgruppenkonzeption (MINT) Mittelfristig über Programmplanungsprozess und Aufbau der Bildungsberatung BCN/BZ Anzahl der Teilnehmerinnen Vorhandene bzw. beantragte Ressourcen und Drittmittel; zusätzliche/r Programmplaner*in im Bereich MINT Ausgleich geschlechterspezifischer Benachteiligung „Jungs als Bildungsverlierer“ Zielgruppengerechte Angebote (#Campus 16+) Mittelfristig über Programmplanungsprozess (mit Aufbau der Marke) BCN/BZ Anzahl der teilnehmenden Jungen 0,5 VK Kursplaner*in E9 Bildungswesen Frühkindliche Betreuung Erweiterung des Angebots „Bücherzwerge – gezielte Leseförderung von Anfang an!“ auf andere Standorte von BCN/StB übertragen Kurzfristig realisierbar bei zusätzlichem Personal BCN/StB Erhöhung des Anteils kompetenter Leser*innen 0,5 VK z.B.Medienpädagog*in, Bibliothekar*in, Fachangestellte*r für Medien- und Informationsdienste Die Leseförderung bildet durch die Entwicklung kompetenter Leser*innen die Grundlage für Gendergerechtigkeit von Klein an 31 Ressourcen (finanziell / personell) Vorhandene bzw. beantragte Ressourcen und Drittmittel Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Frühkindliche Betreuung ausbauen und bei Eltern werben => Chancengerechtigkeit Im Rahmen der BCN-Bildungsberatung Beratungsangebote für Eltern im weiteren Verlauf schaffen Mittelfristig bei Aufbau der Bildungsberatung BCN/BZ Anzahl von betreuten Eltern Die Einrichtungen/Angebote der OKJA werden annährend gleichermaßen von Mädchen und Jungen/ jungen Frauen und Männern genutzt Geschlechtsspezifische und geschlechtsreflektierte Angebote werden geplant, umgesetzt und evaluiert Laufend J/B2- Einrichtungsleitungen und Abteilungsleitungen Die Nutzungszahlen von Mädchen und jungen Frauen steigen bis 2020 auf 45% Mit bestehenden Ressourcen Die Besucher*innen der Einrichtungen finden männliche und weibliche Pädagog*innen als Ansprechpartner*innen vor Nachwuchsförderung durch Praktika; nahtlose Einstellungen nach Anerkennungsjahr; Übernahme von Praktikant*innen nach Anerkennungsjahr auch überplanmäßig Bei zu besetzenden Stellen J/B2- Einrichtungsleitungen und Abteilungsleitungen Die Einrichtungsteams in der OKJA sind paritätisch besetzt Mit bestehenden Ressourcen 32 Ressourcen (finanziell / personell) mit bestehenden Ressourcen 2.6 Abbau von Geschlechterstereotypen im Sportbereich Der SportService der Stadt Nürnberg fördert über spezifische Angebote die Teilhabe an Sportangeboten unabhängig von Geschlecht, Alter, Behinderung, Herkunft und leistet damit einen elementaren Beitrag zur Umsetzung von Chancengleichheit für die Bürger*innen der Stadt Nürnberg. Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Förderung der Teilhabe Sportangeboten unabhängig von Geschlecht, Alter, Behinderung, Herkunft Bekanntmachung spezifischer Sportangebote von Frauen für Frauen fortlaufend SpS Anzahl der Teilnehmenden aufgegliedert nach Frauen/Männern, Senior*innen, Menschen mit Behinderungen, Geflüchteten Bekanntmachung spezifischer Sportangebote für Senior*innen fortlaufend SpS Unterstützung und Bekanntmachung spezifischer Sportangebote für Menschen mit Behinderungen fortlaufend Freizeitnetzwerk Sport der Lebenshilfe Nürnberg SpS Initiierung von Sportangeboten für Geflüchtete und Vermittlung in bereits bestehende Angebote fortlaufend SpS 33 Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Teilhabe an Sportangeboten Gewinnung von Sportvereinen zur Öffnung der Angebote für Kinder einkommensschwacher Familien/Alleinerziehender im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaktes (BUT) und des Programms „Hinein in den Sportverein“ fortlaufend SpS Sozialamt Anzahl der Sportvereine, die BUT-Gutscheine annehmen und Leistungen im Rahmen von „Hinein in den Sportverein“ abrechnen Durchführung von Bewegungsprojekten in Kitas mit Priorität bei Einrichtungen aus Brennpunktstadtteilen (Bewegte Kita) fortlaufend SpS Gh Anzahl erreichter Kinder (insb. mit Migrationshintergrund / mit Bezug von wirtschaftlicher Jugendhilfe) Mit bestehenden Ressourcen Verwendung des Leitfadens für diskriminierungsfreie Sprache bei Veröffentlichungen des SportService fortlaufend SpS Veröffentlichungen von SpS sind in diskriminierungsfreier Sprache formuliert Mit bestehenden Ressourcen Gesundheitliche Chancengleichheit Geschlechtergerechte und diskriminierungsfreie Öffentlichkeitsarbeit 34 Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Erfassung der Geschlechterverteilung der Besucher*innen des NüBad Studienarbeit bzw. Kundenanalyse durch Fremdfirma zur Auswertung der Besucherstruktur als Anhaltspunkt für weitere Gestaltungsmaßnahmen auch in Hinblick auf den Genderaspekt Ab 2019 – ja nach konkretem Umfang – ein bis zwei Jahre NüBad ermittelte Daten Datenanalyse Maßnahmenkatalog auf Grundlage der erhobenen Daten 35 Ressourcen (finanziell / personell) Je nachdem, ob im Rahmen einer Studienarbeit oder durch eine Firma sowie je nach Umfang der Erfassung und Analyse der Daten kann ein hoher finanzieller Aufwand erforderlich sein. Hinzu kommen personelle Ressourcen von NüBad bei der Umsetzung der Kundenanalyse 2.7 Abbau von Geschlechterstereotypen im Kulturbereich Das Amt für Kultur und Freizeit war zur Umsetzung seines Ziels der „Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Personalstruktur des KuF und auf der Ebene von Angeboten und Programmen nach außen“ eine der Pilotdienststellen der Stadt Nürnberg bei der Einführung des Gender Mainstreaming. Auch das Thema Interkulturelle Öffnung war und ist seit langem ein zentrales Anliegen des Amts, auch im Rahmen der Geschäftsführung für die geschäftsbereichsübergreifende Koordinierungsgruppe Integration. Zur Berücksichtigung von weiteren Merkmalen und zur Verknüpfung der Handlungsfelder wurde seit 2011 eine Diversity-Strategie entwickelt mit dem Ziel, Menschen unabhängig von ihren sozialen und kulturellen sowie körperlichen Merkmalen gleichwertig am kulturellen und gesellschaftlichen Leben teilhaben zu lassen und sie gleichwertig zu behandeln. Die Strategie wurde mit Unterstützung eines externen Beraters entwickelt und bezieht sich sowohl auf die Kundinnen und Kunden als auch auf die hauptamtlich Mitarbeitenden sowie die Honorarkräfte. KUF berücksichtigt in seiner Diversity-Strategie die Merkmale Geschlecht, Alter, Familienstand, Pflegeverpflichtung, Migrationshintergrund, soziale Lage und Bildungsabschluss. Die Überprüfung der Öffentlichkeitsarbeit im Bereich Print und Internet führte zu einer Verbesserung bezüglich der Sprache und der Bilddarstellungen. Die Überprüfung der Angebote für bestimmte Zielgruppen führte zu Anpassungen bei der Preisgestaltung (z.B. Ermäßigung für Nürnberg Pass Besitzer*innen mit gedeckeltem Preis von 5 Euro pro Veranstaltung in Kulturläden) und zur Entwicklung von neuen Angeboten, beispielsweise für Geflüchtete. Die Immobilien der Einrichtungen wurden auf Barrierefreiheit überprüft. Wo es technisch und finanziell möglich war, wurden entsprechende Verbesserungen erreicht, zum Beispiel durch die barrierefreie Umgestaltung von Zugängen in einzelnen Einrichtungen. Die Dienstvereinbarung für das Amt für Kultur und Freizeit über die Regelung der Arbeitszeit für die Beschäftigten bietet Möglichkeiten einer flexiblen Gestaltung der Arbeitszeit, ein Arbeitskreis Gesundheit unterstützt die Sensibilisierung für ein „gesundes“ Arbeitsverhalten. In einem ersten Schritt wurden die Mitarbeitenden in Fortbildungen mit dem Ziel qualifiziert, sie für die Sinnhaftigkeit des Diversity-Managements zu sensibilisieren und für die Umsetzung von Diversity-Maßnahmen zu befähigen. In den Abteilungen von KuF wurden anschließend mögliche Maßnahmen zur Umsetzung der Diversity-Ziele konzipiert. Die im Gleichstellungsaktionsplan benannten Maßnahmen werden exemplarisch im Hinblick auf eine nachhaltige Fortführung umgesetzt. 36 Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Diverses Publikum Kunden*innen-Befragung, um Grundlagen für die verstärkte Diversity-Orientierung der Musikschule zu erhalten 2018f KuF/4 Besuchszahlen nach Merkmalen gruppiert Die Implementierung ist dokumentiert und steht als gutes Beispiel für künftige (Bau)maßnahmen zur Verfügung Dokumentation der Implementierung der Diversity-Orientierung Kulturwerkstatt Auf AEG 2018 KuF/Stab Dokumentation ist vorhanden Mit bestehenden Ressourcen Diverses Publikum Diversity-Check der Kulturwerkstatt Auf AEG: Überprüfung der Einrichtung, Ausstattung, Strukturen und Angebote unter Gesichtspunkten der Teilhabegerechtigkeit, Gender Mainstreaming und der Interkulturellen Öffnung 2018 KuF/Stab, KuF/3 Besuchszahlen nach Merkmalen gruppiert. Mit bestehenden Ressourcen Die im „Interkultur“-Check vereinbarten Prüfkriterien werden auf weitere Merkmale angewendet 2018 Diverse Belegschaft Die Angebote in den Einrichtungen werden unter den Gesichtspunkten der Teilhabegerechtigkeit, Gender Mainstreaming und der Interkulturellen Öffnung geplant Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Zahlen der Beschäftigten nach Merkmalen gruppiert KuF/Inter-KulturBüro Besuchszahlen nach Merkmalen gruppiert Erfassung neuer Angebote 37 Mit bestehenden Ressourcen Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Mit Hilfe von erfahrungsorientierten Lernstationen, Aktionen und Veranstaltungen wird das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung und von Menschen mit unterschiedlichen kulturellen Wurzeln als selbstverständlichen Bestandteil des Lebens erfahrbar gemacht, ein positives Bewusstsein für die Vielfalt im zwischenmenschlichen Miteinander wird etabliert. Menschen mit Behinderungen werden in die tägliche Arbeit auf dem Erfahrungsfeld einbezogen. Grundlegende Bausteine von neu zu planenden Stationen beinhalten dabei geschlechtssensible, geschlechtergerechte oder geschlechtsbezogene pädagogische Maßnahmen und Inhalte Inklusionskonzept Erfahrungsfeld 2018 ff KuF/2 Besuchszahlen nach Merkmalen gruppiert 38 Ressourcen (finanziell / personell) Das Konzept kann nur mit neuen Ressourcen (1,0 VK Sonderpädagogik sowie für die eigens konzipierten Inklusionsstationen 0,66 VK) und Sachmittel für den Bau der Stationen umgesetzt werden Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Verschiedenheit ist eine Chance. An ausgewählten Erfahrungsfeld-Stationen wird Unterschiedlichkeit als Ressource und damit als nützlich für Teams, Unternehmen und für sich selbst erkennbar. Dabei richtet sich der Blick auch auf die Vielfalt der Teilnehmenden und bezieht geschlechtergerechte Gesichtspunkte mit ein Fortbildungsveranstaltung der Erfahrungsfeld-Akademie „Diversity-Die Kraft der Vielfalt“ 2018 ff KuF/2 Anzahl der Teilnehmenden der Fortbildungsveranstaltung Die Anzahl der Männer bei den Besuchen ist erhöht. Das Verhältnis Männer und Frauen wird angeglichen Entwicklung und Durchführung von Angeboten und Projekten zur Zielerreichung 2018 ff Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Anzahl der durchgeführten Fortbildungsveranstaltungen KuF 39 Verhältnis Männer und Frauen bei den Besuchen Mit bestehenden Ressourcen 2.8 Geschlechtergerechte Bau- und Stadtplanung Unterschiedliche Menschen nutzen auch öffentliche Plätze, Bauten und Bereiche sehr verschieden. So wünschen und fordern z.B. Frauen und Männer für die Nutzung öffentlicher Bereiche ganz unterschiedliche Dinge. Um diese Aspekte zu berücksichtigen, sollen bereits bekannte Kriterien umgesetzt und bei neuen Projekten durch Beteiligungsmöglichkeiten erhoben werden. Auch die Mobilitätsbedürfnisse der Menschen abhängig von der jeweiligen Lebenssituation, der Herkunft, dem Geschlecht oder dem Alter unterscheiden sich. Daher muss die Zielsetzung der Politik und Planung die Schaffung gleicher Mobilitätschancen für alle sein. Nur so kann eine gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben ermöglicht werden. Die regelmäßigen Erhebungen zur Verkehrsmittelwahl der Nürnberger*innen, die Socialdata bzw. PB Consult im Auftrag der Verkehrsbetriebe jährlich durchführen (StadtProfil Nürnberg), zeigen, dass beispielsweise Frauen, Kinder, Menschen über 65 Jahre und Erwerbslose überdurchschnittlich häufiger zu Fuß gehen, Radfahren oder den ÖPNV nutzen. Vor diesem Hintergrund sind die weitere Verbesserung der Bedingungen für Zufußgehende und Radfahrende sowie der Ausbau und die Steigerung der Qualität des ÖPNV unerlässlich für eine gender- bzw. diversitygerechte Stadt- und Verkehrsplanung. Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Öffentliche Räume sind angstfrei gestaltet Zusammenstellung der Planungskriterien im U-Bahnbereich unter Berücksichtigung der Merkmale Alter, Geschlecht, Behinderung 2018-2020 Ref. VI, UB 2 U-Bahnhöfe aus dem Revitalisierungsprogramm anhand dieser Kriterien überprüfen Öffentlicher Raum: gleichberechtigte Gestaltung und Teilhabe Ausweitung und Verstetigung von Bürgerbeteiligungen bei der Gestaltung des Öffentlichen Raums, zum Beispiel bei Spielplätzen, Grünanlagen, Plätzen Langfristige Etablierung von Bürgerbeteiligungen bei Umund Neugestaltungsmaßnahmen in den nächsten Jahren SÖR in Kooperation mit Ref. VI (z.B. Stpl) bzw. Ref. V/J Anzahl der mitwirkenden, interessierten Bürger*innen Je nach Projekt: Bürgerinfo, Bürgergespräche, E-Partizipation, Planungswerkstätten und weitere Maßnahmen 40 Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Je nach Umfang und Größe des Projekts unterschiedlich. Wenn sich die Verfahrensstrukturen verfestigt haben, ist mit einer leichten Minimierung des Ressourcenaufwands zu rechnen Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Möglichst viele Bürger*innen aus unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen haben sich im Rahmen verschiedener Beteiligungsformate engagiert Evaluation der Beteiligungen, bei Bedarf Workshop zum Thema Laufend Stpl, Vpl Beteiligungsquote von Bürgerinnen und Beteiligungsquote der Bevölkerungsgruppen Förderung alternativer Mobilitätsangebote Car-Sharing Ausweitung des Mobilpunktnetzes im Stadtgebiet 2018 Onlinebeteiligung zur Standortsuche für fünf weitere Mobilpunkte 2018 Errichtung der 20 neuen Mobilpunkte Vpl in Abstimmung mit OrgA (ePa) und SÖR (Aufbau) Steigerung Nutzer*innen-zufriedenheit und des Anteils der Verkehrsmittel des Umweltverbundes am Modal Split, Errichtung der neuen Mobilpunkte Kosten von rd. 100.000 Euro werden über Sondernutzungsgebühren finanziert Barrierefreier Zugang zum ÖPNV Priorisierung und barrierefreier Umbau der bereits erfassten Bus- und Straßenbahnhaltestellen fortlaufende Umsetzung der Maßnahmen Vpl Anzahl der umgebauten Haltestellen 300.000 Euro jährlich im städtischen Haushalt eingestellt Barrierefreier Zugang zum ÖPNV Barrierefreier Zugang zur UBahn ist vorhanden Fortlaufende Umsetzung bei Neubaustrecken UB 1 neu gebauter U-Bahnhof bis 2020 mit bestehenden Personalressourcen und Kostendeckung über MIP-Ansatz Ausbau des ÖPNV Verlängerung der Straßenbahn zur Brunecker Straße: Durchführung einer NutzenKosten-Untersuchung, Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens, Beantragung von Fördermitteln 2018 – 2020 Vpl Präsentation der Ergebnisse der Nutzen-Kosten-Untersuchung, Durchführung des Planfeststellungsverfahrens, Fördermittelzusage noch nicht bezifferbar 41 Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Ausbau des ÖPNV Verlängerung der U-Bahn U3 SW bis Gebersdorf 2019 - 2025 UB Präsentation der Ergebnisse der Nutzen-Kosten-Untersuchung, Durchführung des Planfeststellungsverfahrens, Fördermittelzusage Verbesserung der Bedingungen für Zufußgehende Erarbeitung eines Fußverkehrskonzepts 2019/2020 Vpl/M Steigerung der Nutzer*innenzufriedenheit und des Anteils des Fußverkehrs am Gesamtverkehr noch nicht bezifferbar Verbesserung der Bedingungen für Radfahrende Projekt „Radständer für die Stadtteile“, Errichtung von Radabstellanlagen in Projektgebieten mit ePartizipation Projektgebiet Altstadt 2018/2019 weitere Stadtteile in Planung Vpl/M SÖR (Aufbau) Steigerung der Nutzer*inneniedenheit und des Anteils des Radverkehrs am Gesamtverkehr rd. 60.000 Euro je Projektgebiet stehen im Haushalt zur Verfügung Berücksichtigung von geschlechterspezifischen Aspekten beim Umbau bzw. Neugestaltung von Räumlichkeiten (z.B. Innenbereich Hallenbad Katzwang) Hinterfragen der geplanten Maßnahmen in Hinblick auf Geschlechterfragen: z.B. „Gibt es dunkle Ecken?“ „Können die Wegebeziehungen in Hinblick auf den Genderaspekt verbessert werden?“ Im Zusammenhang mit geplanten baulichen und sonstigen Maßnahmen NüBad Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Anliegen Je nach Umfang und Größe des Projekts unterschiedlich. Wenn sich die Verfahrensstrukturen verfestigt haben, ist mit einer leichten Minimierung des Ressourcenaufwands zu rechnen. 42 Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Personalressourcen und Kostendeckung über MIP-Ansatz 2.9 Städtepartnerschaften und internationale Kooperationen Eine Zielsetzung von Städtepartnerschaften ist es, einen Beitrag zu Annäherung, Verständigung und Frieden sowie zum Abbau von Vorurteilen und Rassismus, Intoleranz und Fremdenfeindlichkeit zu leisten. Die Kontakte im Rahmen dieser Städtepartnerschaften und internationalen Kooperationen sollten als Plattform für den Austausch von Erfahrungen im Bereich Gleichberechtigung von Frauen und Männern genutzt werden. Ziel/e Maßnahme/n Zeitplan Zuständigkeit Indikatoren Städtepartnerschaften und internationale Kooperationen als Plattform für den Austausch von Erfahrungen und gegenseitige Lernprozessen in Bezug auf Gleichberechtigung von Frauen und Männern nutzen Durchführung von Veranstaltungen mit Vertretungen aus Städtepartnerschaften und befreundeten Städten im Rahmen der Veranstaltungsreihe rundum den Internationalen Frauentag im März Jährlich im März IB, Fb Beteiligung der Städte 43 Ressourcen (finanziell / personell) Mit bestehenden Ressourcen Ö 2 I. Anmeldung TOP: Stadtplanungsausschuss Sitzungsdatum 27.09.2018 öffentlich Betreff: Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP) 15. Änderung: Bereich Meistersingerhalle Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Anlagen: Entscheidungsvorlage Flächennutzungsplan, 15. Änderung (Plan-Nr.FNP15 -V -02) v. 20.08.2018 Vorentwurf Begründung (Stand 23.08.2018) Vorentwurf Umweltbericht (Stand 14.08.2018) Bisherige Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Stadtrat 28.09.2016 Bericht Abstimmungsergebnis angenommen abgelehnt vertagt/verwiesen Sachverhalt (kurz): Bei der Einleitung des Verfahrens zur 15. Änderung des Flächennutzungsplans: Bereich Meistersingerhalle war noch keine Entscheidung für den konkreten Standort für die Errichtung eines neuen Konzerthauses im Umfeld der Meistersingerhalle getroffen worden. Diese erfolgte erst mit Beschluss des Stadtrats am 26.07.2017 mit der Festlegung auf den Bereich westlich der Meistersingerhalle, in gleicher Sitzung mit dem Beschluss zur Auslobung des Wettbewerbs für das Konzerthaus. Auf der Grundlage der im April 2018 getroffenen Wettbewerbsentscheidung wird derzeit das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160 (Behandlung in gleicher Sitzung) mit der Festsetzung des Konzerthauses im Parallelverfahren zur Änderung des FNP durchgeführt. Bebauungspläne sind gemäß § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. 001 12.2015 Derzeit ist der Änderungsbereich zum Teil als Grünfläche/öffentliche Park- und Grünanlage dargestellt, daneben als Fläche für Gemeinbedarf/kulturellen Zwecken dienende Einrichtung nur im Bereich der Meistersingerhalle und als Sonderbaufläche/Hotel im Bereich des angrenzenden Hotels. Künftig ist der Bereich überwiegend als Sonderbaufläche/Kultur- und Kongresszentrum darzustellen, die Bereiche westlich und südlich als Grünflächen/öffentliche Park- und Grünanlage. Der Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird begehrt. Seite 1 von 3 Beschluss-/Gutachtenvorschlag: siehe Beilage 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten dauerhaft € pro Jahr nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Seite 2 von 3 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein 3. Diversity-Relevanz: Nein Ja 4. Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Verbesserung des Kulturangebotes unter Berücksichtigung der Mobilität der Besucher mit Gewährleistung eines besucherfreundlichen und barrierefreien Geländezugangs Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) UwA Ref.VI-KGBP II. Herrn OBM III. Referat VI Nürnberg, Referat VI (49 00) Seite 3 von 3 Ö 2 Sitzungsvorlage Stpl/016/2018 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtplanungsausschuss 27.09.2018 öffentlich Gutachten Stadtrat 17.10.2018 öffentlich Beschluss Betreff: Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP) 15. Änderung: Bereich Meistersingerhalle Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Anlagen: Anmeldung Entscheidungsvorlage Gutachtenvorschlag Flächennutzungsplan, 15. Änderung (Plan-Nr.FNP15 -V -02) v. 20.08.2018 Vorentwurf Begründung (Stand 23.08.2018) Vorentwurf Umweltbericht (Stand 14.08.2018) Sachverhalt (kurz): Bei der Einleitung des Verfahrens zur 15. Änderung des Flächennutzungsplans: Bereich Meistersingerhalle war noch keine Entscheidung für den konkreten Standort für die Errichtung eines neuen Konzerthauses im Umfeld der Meistersingerhalle getroffen worden. Diese erfolgte erst mit Beschluss des Stadtrats am 26.07.2017 mit der Festlegung auf den Bereich westlich der Meistersingerhalle, in gleicher Sitzung mit dem Beschluss zur Auslobung des Wettbewerbs für das Konzerthaus. Auf der Grundlage der im April 2018 getroffenen Wettbewerbsentscheidung wird derzeit das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160 (Behandlung in gleicher Sitzung) mit der Festsetzung des Konzerthauses im Parallelverfahren zur Änderung des FNP durchgeführt. Bebauungspläne sind gemäß § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Derzeit ist der Änderungsbereich zum Teil als Grünfläche/öffentliche Park- und Grünanlage dargestellt, daneben als Fläche für Gemeinbedarf/kulturellen Zwecken dienende Einrichtung nur im Bereich der Meistersingerhalle und als Sonderbaufläche/Hotel im Bereich des angrenzenden Hotels. Künftig ist der Bereich überwiegend als Sonderbaufläche/Kultur- und Kongresszentrum darzustellen, die Bereiche westlich und südlich als Grünflächen/öffentliche Park- und Grünanlage. Der Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB wird begehrt. Seite 1 von 4 Stadt Nürnberg 1. Sitzungsvorlage Stpl/016/2018 Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt € Folgekosten Gesamtkosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt Seite 2 von 4 Stadt Nürnberg Sitzungsvorlage Stpl/016/2018 2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein 3. 4. Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Verbesserung des Kulturangebotes unter Berücksichtigung der Mobilität der Besucher mit Gewährleistung eines besucherfreundlichen und barrierefreien Geländezugangs Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) UwA Ref.VI-KGBP Seite 3 von 4 Stadt Nürnberg Sitzungsvorlage Stpl/016/2018 Empfehlungsvorschlag: Gutachtenvorschlag: Der Stadtplanungsausschuss begutachtet und empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, dass auf der Grundlage des Plans Nr. FNP15 - V - 02 vom 20.08.2018, des Vorentwurfs der Begründung vom 23.08.2018 und des Vorentwurfs des Umweltberichts vom 14.08.2018 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll in folgender Form erfolgen: - Dauer der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung: 4 Wochen - Förmliche Bekanntmachung im Amtsblatt mindestens eine Woche vorher mit Hinweis auf die Ziele, sowie Hinweis auf Ort und Zeit der Einsichtnahme in die o.g. Unterlagen und auf Äußerungs- und Erörterungsmöglichkeit. - Außerdem erfolgt eine Information an die Arbeitsgemeinschaft der Bürger- und Vorstadtvereine (AGBV) Dies ist ortsüblich bekannt zu machen. Beschlussvorschlag: Entsprechend dem Gutachten des Stadtplanungsausschusses beschließt der Stadtrat, dass auf der Grundlage des Plans Nr. FNP15 - V - 02 vom 20.08.2018, des Vorentwurfs der Begründung vom 23.08.2018 und des Vorentwurfs des Umweltberichts vom 14.08.2018 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll in folgender Form erfolgen: - Dauer der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung: 4 Wochen - Förmliche Bekanntmachung im Amtsblatt mindestens eine Woche vorher mit Hinweis auf die Ziele, sowie Hinweis auf Ort und Zeit der Einsichtnahme in die o.g. Unterlagen und auf Äußerungs- und Erörterungsmöglichkeit. - Außerdem erfolgt eine Information an die Arbeitsgemeinschaft der Bürger- und Vorstadtvereine (AGBV) Dies ist ortsüblich bekannt zu machen. Seite 4 von 4 Ö 2 Beilage Betreff: Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan 15. Änderung: Bereich Meistersingerhalle Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Entscheidungsvorlage Ausgangssituation Schon seit längerem war die Erfordernis sowohl zur Errichtung eines neuen Konzertsaals in Nürnberg als auch zur Sanierung des Opernhauses erkennbar. Ursprünglich gab es auch die Überlegung, diesen neu zu erbauenden Konzertsaal anfangs als Interimsspielstätte während der Opernhaussanierung zu nutzen. Bei den folgenden Untersuchungen wurden jedoch Nachteile u.a. dadurch ersichtlich, dass die Sitzplatzanzahl eines Konzertbetriebs nicht für den Interimsbetrieb des Opernhauses ausreicht. Mit Beschluss des Stadtrats vom 29.07.2015 wurde der Bereich an der Meistersingerhalle, der bei den umfangreichen Wirtschaftlichkeits- und Standortuntersuchungen favorisiert wurde, für den Neubau der Konzerthalle festgelegt. Am 26.07.2017 erfolgte die Grundsatzentscheidung des Stadtrats, nach umfassenden Untersuchungen im Stadtgebiet den Standort für eine neue Konzerthalle im Bereich westlich der Meistersingerhalle festzulegen. Auch war dies Grundlage für die Durchführung eines zweiphasigen offenen Realisierungswettbewerbs. Um den Neubau des Konzerthauses entsprechend des Wettbewerbsergebnisses im Bereich der Meistersingerhalle realisieren zu können, ist eine Änderung sowohl des Flächennutzungsplans (FNP) als auch des Bebauungsplans Nr. 4160 erforderlich. Schon in der Sitzung des Stadtrats vom 28.09.2016 war die Einleitung des Verfahrens zur 15. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan: Bereich Meistersingerhalle beschlossen worden. Derzeit sind die betreffenden Flächen im FNP als Grünflächen/öffentliche Park- und Grünanlage dargestellt bzw. im Bebauungsplan als Öffentliche Grünfläche – Parkanlage – bzw. öffentliche Grünfläche - Parkplatz - festgesetzt. Auf Basis des Entwurfs der Wettbewerbssieger soll im Bebauungsplans Nr. 4160 künftig das Konzerthaus festgesetzt werden. Die beabsichtigte Festsetzung entspricht nicht den Darstellungen des wirksamen FNP, der im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB geändert wird. Ziel des Verfahrens zur Änderung des FNP ist es, bislang als Grünflächen/öffentliche Park- und Grünanlage dargestellte Flächen westlich der Meistersingerhalle zusammen mit dem Bereich der Meistersingerhalle, den östlich angrenzenden Parkflächen und dem im Südwesten benachbarten Hotel künftig als Sonderbauflächen/Kultur- und Kongresszentrum darzustellen. Kosten Der Stadt Nürnberg entstehen durch die Änderung des Flächennutzungsplanes keine Kosten. Zeitliche Umsetzung Sowohl für die Änderung des Flächennutzungsplans, 15. Änderung: Bereich Meistersingerhalle als auch für die Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160 wird von folgendem Zeitplan ausgegangen, der die baldmöglichste Umsetzung der Planung und Errichtung des Konzerthauses gewährleisten soll: ab Ende 08/2018 Durchführung der frühzeitigen Behördenbeteiligung September/Oktober 2018 Gremienbehandlung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 11/2018 bis 12/2018 Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung bis August 2019 Ausarbeitung FNP + Bplan/Nachkartierung Artenschutz 3.Quartal 2019 Gremienbehandlung Billigung FNP und Bplan 1.Quartal 2020 Öffentlichkeitsbeteiligung und parallel Behördenbeteiligung 2.Quartal 2020 Gremienbehandlung Feststellung FNP und Satzung BPlan Daran anschließend muss die Änderung des FNP durch die Regierung von Mittelfranken genehmigt werden, womit etwa zum ca. 3. Quartal 2020 gerechnet werden kann. Fazit Das Ergebnis des durchgeführten Wettbewerbes dient als Grundlage für die weiteren Planungen. Das Verfahren zur Änderung des FNP wird auf dieser Basis weitergeführt. Für die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der Beschluss begehrt. 2 Ö 2 I. Gutachten TOP: Stadtplanungsausschuss Sitzungsdatum 27.09.2018 öffentlich Betreff: Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP) 15. Änderung: Bereich Meistersingerhalle Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen / beschlossen, mit abgelehnt, mit : Stimmen Stimmen angenommen mit großer Mehrheit abgelehnt mit großer Mehrheit Beschlusstext: Der Stadtplanungsausschuss begutachtet und empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, dass auf der Grundlage des Plans Nr. FNP15 - V - 02 vom 20.08.2018, des Vorentwurfs der Begründung vom 23.08.2018 und des Vorentwurfs des Umweltberichts vom 14.08.2018 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll in folgender Form erfolgen: - Dauer der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung: 4 Wochen - Förmliche Bekanntmachung im Amtsblatt mindestens eine Woche vorher mit Hinweis auf die Ziele, sowie Hinweis auf Ort und Zeit der Einsichtnahme in die o.g. Unterlagen und auf Äußerungs- und Erörterungsmöglichkeit. - Außerdem erfolgt eine Information an die Arbeitsgemeinschaft der Bürger- und Vorstadtvereine (AGBV) Dies ist ortsüblich bekannt zu machen. 001 03.2013 II. Referat VI/Stadtratssitzung Seite 1 von 2 III. Abdruck an: Ref. I/II / OrgA Ref. I/II / Stk Ref. III Vorsitzende(r): Referent(in): Schriftführer(in): Seite 2 von 2 Ö 2 Stadtplanungsamt Verfahrensvermerke Bereich Meistersingerhalle Vorentwurf 1) T 2) Die sonstigen Beteiligung der und Belange hat auf der Grundlage des Einleitungsplans Nr. FNP15 - X - 0x vom XX.XX.201X in der Zeit vom XX.XX.201X bis XX.XX.201X stattgefunden. 28.09.2016 die Einleitung des Verfahrens beschlossen. Die Einleitung wurde im Amtsblatt der Stadt F gemacht. ÜS K S HO F 3) Die Beteiligung der Unterrichtung BauGB hat auf der Grundlage Einleitungsplans Nr. FNP15 - X - 0x XX.XX.201X vom XX.XX.201X bis XX.XX.201X stattgefunden. ND N HL Ü F 4) Zu dem Vorentwurf vom XX.XX.201X wurden die T T ND E S T F M 1 : 10 000 0 100 200 300 400 mit XX.XX.201X beteiligt. des v. Wirksamer FNP - Umgebung Änderungsbereich hat mit Beschluss des Stadtrats vom XX.XX.201X den nutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan - 15. in der Fassung vom XX.XX.201X festgestellt. 5) Der Entwurf vom XX.XX.201X mit und Umweltbericht wurde mit Beschluss des Stadtrats vom XX.XX.201X gebilligt und vom XX.XX.201X bis XX.XX.201X K Kultur- und Kongresszentrum Vorentwurf SIEGEL Dr. Ulrich Maly Ansbach, Regierung von Mittelfranken 8) Die Genehmigung wurde am XX.XX.201X im Amtsblatt der Stadt Nr. XX bekannt gemacht. Der nutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan - Wohnbauflächen gemischte Bauflächen gewerbliche Bauflächen Sonderbauflächen Bereich Meistersingerhalle 500 Bauflächen Bauflächen XX.XX.201X 6) Die Stadt 7) Die Regierung von Mittelfranken hat den Plan mit Bescheid vom XX.XX.201X Nr. XXXXXXXXXXX Zeichenerklärung mit integriertem Landschaftsplan Sonderbauflächen HO Verkehrsflächen Hochschule Flächen für Gemeinbedarf F Sonstiges Stadtplanungsamt kulturellen Zwecken dienende Einrichtung S ÖPNV ÜS K HL Ü Freiflächen Bahnanlagen * S ND F Verkehrsflächen Grünflächen übergeordnete Freiraumverbindungen F ND STADTPLANUNGSAMT Freiflächen Naturdenkmal * Grünflächen Umgrenzung der Flächen für die Wasserwirtschaft FNP Ü * **** Klassifizierung nach Kartengrundlage Textliche Darstellung Immissionsschutz Die Immissionsschutzanforderungen zwischen Gebieten, deren Sportanlage ABTEILUNG ND Naturdenkmal * LEITUNG T magere Trockenstandorte F Feuchtgebiete BEARBEITUNG gez. Thissen übergeordnete Freiraumverbindungen M = 1: 10 000 Denkmalschutz/ Ensemble * mit den Zweckbestimmungen Freizeitanlagen, Sportanlagen und NÜRNBERG, 20.08.2018 gez. Lang gez. Dengler PLAN-NR. FNP15 - V - 02 DENGLER AMTSLEITER Kartengrundlage: Stadt Nürnberg, Amt für Geoinformation und Bodenordnung, Stand 2001 FNP15 - V - 02 Stand 20.08.2018 Ö 2 Stadtplanungsamt Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) 15. Änderung: Bereich Meistersingerhalle BEGRÜNDUNG Stand: 23.08.2018 BEGRÜNDUNG Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) Vorentwurf zur 15. Änderung: Bereich Meistersingerhalle INHALTSVERZEICHNIS BEGRÜNDUNG 1 I. PLANBERICHT ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 4 I.1. ANLASS UND ERFORDERNIS DER PLANUNG 4 I.2. RECHTSGRUNDLAGEN UND VERFAHREN 4 I.2.1. RECHTSGRUNDLAGEN 4 I.2.2. VERFAHRENSABLAUF 4 I.3. GRUNDLAGEN DER PLANUNG 5 I.3.1. BESTANDSANALYSE ÄNDERUNGSBEREICH 5 I.3.2. PLANERISCHE VORGABEN 6 I.3.2.1. Planungsrechtliche Vorgaben I.3.2.2. Fachplanungsrecht 6 7 I.3.3. SONSTIGE RAHMENBEDINGUNGEN 7 I.4. ZIELE UND ZWECKE DER PLANUNG 7 I.4.1. KONZEPT UND PRÜFUNG VON PLANUNGSALTERNATIVEN 7 I.4.2. VERKEHR 9 I.4.3. LANDSCHAFTSPLANUNG 9 I.4.4. GENDER UND DIVERSITY ASPEKTE 9 I.5. INHALT DER ÄNDERUNG 10 I.5.1. DERZEIT WIRKSAME DARSTELLUNG 10 I.5.2. KÜNFTIGE DARSTELLUNG INKL. KENNZEICHNUNGEN 10 I.5.3. FLÄCHENBILANZ 10 I.6. PLANRECHTFERTIGUNG /AUSWIRKUNGEN/ ABWÄGUNG 10 I.7. ZUSAMMENFASSUNG UMWELTBERICHT 11 II. UMWELTBERICHT als gesonderter Textteil 2 III. QUELLENANGABEN  Markt- und Wirtschaftlichkeitsstudie für eine neue Veranstaltungs- und Konzerthalle in Nürnberg, actori 19.05.2014  Städtebauliche Standortuntersuchung Veranstaltungs- und Konzerthalle mit Interimsnutzung im Stadtgebiet von Nürnberg, bgsm, München, Stand April 2015  Machbarkeitsstudie bezüglich der Eignung der Meistersingerhalle Nürnberg als Tagungsund Kongresszentrum, BEVENUE, 08.07.2015  Gesamtstädtisches Freiraumkonzept, 05.11.2013 3 BEGRÜNDUNG Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) Vorentwurf zur 15. Änderung: Bereich Meistersingerhalle I. PLANBERICHT ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN I.1. ANLASS UND ERFORDERNIS DER PLANUNG Seit längerem gab es Bestrebungen, in Nürnberg einen größeren Veranstaltungssaal neu zu bauen. Daneben ist – zunächst unabhängig davon - eine Sanierung des Opernhauses dringend erforderlich. Für diese Sanierungsphase braucht die Musiktheatersparte des Staatstheaters Nürnberg für geschätzte zwei bis drei Spielzeiten eine Ausweichspielstätte. Hinsichtlich der Etablierung eines Konzertsaals wurden im Vorfeld Gutachten zur Marktsituation und Wirtschaftlichkeit, zur Prüfung der Standortvarianten und zur Machbarkeit und Eignung der Meistersingerhalle (MSH) beauftragt. Mit dem Stadtratsbeschluss vom 29.07.2015 wurde die Grundsatzentscheidung gefasst, neben der MSH einen neuen Veranstaltungs- und Konzertsaal zu errichten. Anschließend soll für die Sanierungsphase des Opernhauses die MSH als Interimsstandort dienen. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die angestrebte Nutzung ist die Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 4160 notwendig, die am 17.09.2015 im Stadtplanungsausschuss (AfS) beschlossen wurde. Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB muss der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan (FNP) entwickelt sein. Da die Darstellungen des wirksamen FNP nicht umfänglich der angestrebten Entwicklung entsprechen, wird auch die Änderung des FNP erforderlich. I.2. RECHTSGRUNDLAGEN UND VERFAHREN I.2.1. RECHTSGRUNDLAGEN Grundlage des Verfahrens zur 15. Änderung des FNP ist das Baugesetzbuch (BauGB), neugefasst durch Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I. S. 3634), und die Baunutzungsverordnung (BauNVO), neugefasst durch Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBI. I S. 3786). Parallel zu der städtebaulichen Planung werden nach den Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. September 2017 (BGBl. I S. 3434) geändert worden ist, und des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatschG) vom 23. Februar 2011 (GVBl. S. 82, BayRS 791-1-U), das zuletzt durch Art. 39b Abs. 20 des Gesetzes vom 15. Mai 2018 (GVBl. S. 230) geändert worden ist, die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege aufgezeigt und in die Änderung des FNP einbezogen. Der Umweltbericht (UB) als Ergebnis der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB bildet einen gesonderten Teil der Begründung zur Änderung des FNP. I.2.2. VERFAHRENSABLAUF - EINLEITUNGSBESCHLUSS Das Verfahren zur 15. Änderung des FNP ist mit Beschluss des Stadtrates der Stadt Nürnberg (künftig: StR) nach Vorbehandlung durch den Stadtplanungsausschuss (künftig: AfS) am 22.09.2016 in der Sitzung am 28.09.2016 eingeleitet worden (1. Beschluss). Dies wurde gemäß § 2 Abs. 1 BauGB im Amtsblatt der Stadt Nürnberg Nr. 21 vom 19.10.2016 öffentlich bekannt gemacht. 4 - FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB - FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG gemäß § 3 Abs. 1 BauGB - BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) gemäß § 4 Abs. 2 BauGB - ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG gemäß § 3 Abs. 2 BauGB I.3. GRUNDLAGEN DER PLANUNG I.3.1. BESTANDSANALYSE ÄNDERUNGSBEREICH Das Planungsgebiet liegt im Süden Nürnbergs im Bezirk Ludwigsfeld. Im Westen, Norden und Osten grenzen öffentliche Verkehrsflächen an, im Süden die öffentliche Park- und Grünanlage Luitpoldhain. Der Umgriff des Änderungsbereiches umfasst derzeit eine Fläche von 11,4 ha. Das Gelände im Bereich um die Meistersingerhalle ist weitgehend eben. Zentrales Element des Gebietes ist die im Jahr 1963 erbaute und seit 2007 unter Denkmalschutz stehende Meistersingerhalle. Zwei oberirdische Parkplätze grenzen unmittelbar daran an: im Westen der kleinere (154 PKW Stellplätze) und im Osten der größere (598 PKW Stellplätze, 8 Bus Stellplätze) Parkplatz. Unmittelbar südwestlich der Meistersingerhalle schließt ein Hotelbau an. Die südlich angrenzende öffentliche Park- und Grünanlage des Luitpoldhains ist Teil der „Urbanen Parklandschaft Dutzendteich & Co“ und steht unter Denkmalschutz (Landschaftsgarten/-parkanlage). Diese Parklandschaft fungiert als „grüne Lunge“ der mit Grün unterversorgten Südstadt. Sie hat somit eine große Bedeutung für das Stadtklima und dient der Naherholung- und Freizeitnutzung, Sport, Messe sowie Kultur. Im Luitpoldhain selbst befinden sich ein öffentlicher Spielplatz, Freizeitsportanlagen sowie ein weiterer oberirdischer Parkplatz. Im Osten der Parkanlage steht die denkmalgeschützte „Ehrenhalle“. Am östlichen Rand befindet sich eine unter Denkmalschutz stehende ehemalige Fabrikantenvilla neben einem solitären, siebengeschossigen Wohngebäude mit Garagenhof. Die nordöstliche Umgebung der Meistersingerhalle ist geprägt von Wohn- und Bürogebäuden sowie Kultur- und Bildungseinrichtungen, wie z.B. das nördlich gelegene Martin-Behaim-Gymnasium. Die Wohngebiete sind mit Ausnahme eines Streifens mit Wohnbebauung an der Schultheißallee durch Grünzüge klar abgegrenzt. Kulturstandort Meistersingerhalle Die am 07.09.1963 eröffnete Meistersingerhalle fügt sich trotz ihrer Grundfläche von ca.12.000 m² sehr gut in die Landschaft ein. Die Denkmalliste weist sie als „Kubischen, die Horizontale betonenden Baukörper mit Innenhöfen und vorgelagertem Eingangsbereich, Stahlbetonbau mit Flachdach und Travertin- und Quarzitwandverkleidung“ aus. Beim Bau wurde darauf geachtet, dass die Parkanlage Luitpoldhain mit ihrem alten Baumbestand so wenig wie möglich verändert wurde. So stehen an einigen Stellen alte Bäume direkt an den Außenmauern des Gebäudes und auch im Innenhof finden sich noch Bäume aus einer Zeit lange vor dem Bau der Meistersingerhalle. Um die Wirkung der Verbindung von Bau und Natur noch zu verstärken, erweiterte man den alten Baumbestand um zusätzliche Edelgehölze. 5 Das vielfältige Programm des Kultur- und Kongresszentrums umfasst klassische Konzerte, Rock- & Pop-Shows, Musicals, Bälle, Jubiläumsfeiern, Tagungen und Kongresse sowie Ausstellungen. Hotel Das 4-Sterne-Superior Hotel einer internationalen Hotelkette mit derzeit 200 Zimmern und Suiten verfügt auch über einen direkten Zugang zur Meistersingerhalle. Es ist integraler Bestandteil des Gesamtkonzepts und soll am Standort erhalten bleiben. Motorisierter Individualverkehr: Das Areal ist über die Schultheißallee und ´An der Ehrenhalle` direkt an das innerstädtische Hauptstraßennetz sowie über die Münchener Straße an überörtliche Verkehrswege angebunden. Die vorhandenen Straßen sind auf Grund der Konzentration von Veranstaltungsorten (Meistersingerhalle, Luitpoldhain, Frankenstadion, Volksfestplatz, Messe) in diesem Bereich durch hohe bis sehr hohe Belastungen geprägt und trotz durchgehendem Ausbau mit zwei Richtungsfahrbahnen stauanfällig. Knotenpunkte sind durch zusätzliche Spuren ertüchtigt. Die Belastungen auf der Nord-Süd-Achse Hainstraße – Münchener Straße bewegen sich zwischen 28.000 und 48.000 Kfz/Tag, auf der südlich des Planungsgebietes liegenden Ost-WestAchse Bayernstraße – Frankenstraße zwischen 29.000 bis 39.000 Kfz/Tag. Die Schultheißallee – An der Ehrenhalle ist mit 11.300 Kfz/Tag deutlich geringer frequentiert. Die Parkplätze an der Meistersingerhalle werden bedingt durch den Straßenausbau und die hohe Verkehrsdichte im Rechtsfahrsinn erschlossen. Das Hotel südlich der Meistersingerhalle wird über den östlichen Parkplatz von der Schultheißallee aus erreicht. Insgesamt sind ca. 760 PKW Stellplätze und ca. 8 Bus Stellplätze an der Meistersingerhalle vorhanden. Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV): Das Gebiet ist gut über die Straßenbahnlinie 8 sowie die Buslinien 36 und 55 mit öffentlichen Verkehrsmitteln erschlossen. Die Straßenbahn und die Buslinie 36 aus der Innenstadt verkehren im 10-Minutentakt, ab 20.00 Uhr im 20-Minutentakt. An Sonn- und Feiertagen pendeln die Linien alle 20 Minuten. Bei Sonderveranstaltungen wird die Taktung am Abend verdichtet. Fuß- und Radwegenetz Die Meistersingerhalle ist gut in das übergeordnete Radroutennetz integriert. Entlang der Hainstraße – Münchener Straße verläuft eine Hauptroute. Umgebende Straßen sind mit separaten Radwegen ausgestattet. Der Luitpoldhain ist mit dem weitläufigen Fußwegenetz des südlich anschließenden Naherholungsgebiets des Reichsparteitagsgeländes/Dutzendteichs verknüpft. I.3.2. PLANERISCHE VORGABEN I.3.2.1. Planungsrechtliche Vorgaben Raumordnung (LEP- Ziele der Raumordnung, Regionalplan Region Nürnberg) Das Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) weist Nürnberg als Oberzentrum im Verdichtungsraum Nürnberg-Fürth-Erlangen-Schwabach aus. Die Ziele und Grundsätze werden durch Regionalpläne in fachlicher und räumlicher Hinsicht konkretisiert. Die anzustrebende räumliche Ordnung und Entwicklung einer Planungsregion wird im Regionalplan festgelegt. Auch im Regionalplan der Region Nürnberg ist Nürnberg als Oberzentrum dargestellt. Der Funktion als Oberzentrum wird mit dem Angebot des neuen Konzerthauses in Anbindung an die Meistersingerhalle Rechnung getragen. Die Ziele des Regionalplans sind für alle öffentlichen Planungsträger verbindlich. 6 Vorhandenes Planungsrecht Der derzeit rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 4160 für das Gebiet setzt im FNP-Änderungsbereich ein Sondergebiet – Kultur- u. Kongresszentrum sowie eine öffentliche Grünfläche – Parkanlage bzw. Parkplatz fest. Die Änderung des Bebauungsplans wurde mit Beschluss des Stadtplanungsausschusses vom 17.09.2015 eingeleitet. Für die Umgebung existieren folgende Bebauungspläne: Im Westen der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan Nr. 4135, im Norden der rechtverbindliche Bebauungsplan Nr. 3524 und im Osten der rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 3767. Der vorhandenen Wohnbebauung nordöstlich der Schultheißallee liegt kein Bebauungsplan zu Grunde. Gemäß der tatsächlichen Nutzung vor Ort wird sie als Allgemeines Wohngebiet eingestuft. I.3.2.2. Fachplanungsrecht Im Änderungsbereich befinden sich keine förmlich ausgewiesenen Landschafts-, Natur-, Wasser- oder Waldschutzgebiete. Die Eiche im Innenhof der Meistersingerhalle wird als geschütztes Naturdenkmal gem. § 5 Abs. 4 BauGB nachrichtlich übernommen. Das vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiet des Gewässersystems Fischbach tangiert im nordöstlichen Gebiet an der Schultheißallee – An der Ehrenhalle sowie im Gebiet südlich der Meistersingerhalle den Änderungsbereich. Dazu wird der Vermerk gem. § 5 Abs. 4a Satz 2 BauGB in den Plan aufgenommen. I.3.3. SONSTIGE RAHMENBEDINGUNGEN Alle Flächen im Änderungsbereich mit Ausnahme des Hotelgrundstücks befinden sich im Eigentum der Stadt Nürnberg. I.4. ZIELE UND ZWECKE DER PLANUNG I.4.1. KONZEPT UND PRÜFUNG VON PLANUNGSALTERNATIVEN Schon 2009 war erstmals über den Bedarf für einen neuen Konzertsaal in Nürnberg im Kulturausschuss der Stadt Nürnberg berichtet worden. Daneben wurde die Dringlichkeit der Sanierung des Opernhauses erkennbar und damit das Erfordernis einer Ausweichspielstätte. Im Vorfeld der Planungen für das Konzerthaus wurden dazu mehrere Untersuchungen in Auftrag gegeben:  Im Rahmen der Markt- und Wirtschaftlichkeitsstudie für den neuen Veranstaltungs- und Konzertsaal wurde von actori GmbH, München ein erstes Nutzungskonzept erstellt. Dieses diente als Grundlage für die Standortprüfung. Im Juli 2014 bestätigten die Untersuchungsergebnisse des actori Gutachtens zudem die grundsätzlich wirtschaftliche Realisierbarkeit des Vorhabens. Es wurden zwei Modelle untersucht – Modell A am Standort Meistersingerhalle (MSH) „Konzertsaal neben der Meistersingerhalle“ und Modell B an einem anderen geeigneten Standort „Neubau Konzertsaal als solitäres Gebäude“. Der Wirtschaftlichkeitsvergleich zeigte einen deutlichen Vorteil eines Konzertsaals neben der MSH. Zudem stellte die Machbarkeitsstudie einen Bedarf am Kongresszentrum für Tagungs- und Kongressnutzung von 500 bis 1.000 Teilnehmern dar.  Ein weiteres Gutachten befasste sich mit der detaillierten Standortprüfung (bgsm, München). Darin wurden, aufbauend auf den Erkenntnissen und Empfehlungen der Markt- und Wirtschaftlichkeitsanalyse (actori GmbH), stadtweit acht Standorte für eine Veranstal- 7 tungs- und Konzerthalle in der Stadt Nürnberg untersucht. Im ersten Teil der Standortuntersuchung wurde die Ausgangssituation der acht Standorte und deren Umfeld bezüglich Städtebau, Nutzungsumfeld, Baurecht, Baugrund und Altlasten, naturräumlichen Gegebenheiten, Naturschutz, Erschließung, Lärmschutz sowie zeitlichen und finanziellen Anforderungen untersucht und vergleichend dargestellt. Im zweiten Teil der Standortuntersuchung wurden auf Basis des Raumprogramms aus der Markt- und Wirtschaftlichkeitsanalyse unterschiedliche und auf die spezifischen Gegebenheiten vor Ort angepasste städtebauliche Entwürfe für diese Standorte erarbeitet.  In einem dritten Teil wurde die Eignung der verbleibenden Standorte für eine Interimsnutzung durch die Opernsparte des Staatstheaters untersucht. Dies erfolgte durch die Erarbeitung von Entwürfen in Form von Funktionsflächendarstellungen auf Basis einer Flächenaufstellung des Staatstheaters Nürnberg. Die Auswahl dieser Standorte erfolgte unter Einbindung der bisher beteiligten Fachdienststellen sowie von politischen Vertretern der Stadt Nürnberg. Am 24. September 2014 wurden deshalb die Ergebnisse des Zwischenberichts den Fraktionen des Nürnberger Stadtrats in einer Präsentation vorgestellt und erläutert. Die Vertreter des Stadtrates hatten im Rahmen dieser Vorstellung entschieden, dass die Standorte weitergehend untersucht werden sollen, die im Zwischenbericht Teil 2 für eine vertiefende Untersuchung empfohlen oder eingeschränkt empfohlen wurden. Dabei handelt es sich um die Standorte Meistersingerhalle, Südlicher Altstadtring AOK, ehemaliges Quelle-Areal und Kohlenhof. Dabei wurde geprüft ob und in wie weit die erforderlichen Flächen der Interimsnutzung mit Volumen und Struktur des für die Konzertnutzung entwickelten Flächenentwurfs vereinbar sind. Ergebnis war, dass der Standort an der Meistersingerhalle zur Realisierung des geplanten Vorhabens am geeignetsten erscheint. Mit dem Stadtratsbeschluss vom 29.07.2015 wurde die Grundsatzentscheidung für den Standort neben der Meistersingerhalle für einen neuen Veranstaltungs- und Konzertsaal gefasst. Dabei war ursprünglich von einem Standort östlich der Meistersingerhalle ausgegangen worden. In der Folge wurden mehrere Varianten zur Positionierung des Gebäudekörpers im direkten Umfeld der Meistersingerhalle untersucht. Die abschließende Festlegung auf den westlich angrenzenden Standort erfolgte durch Beschluss des Stadtrats am 26.07.2017. Der Standort „West“ biete im Vergleich zu den anderen Standorten die besten Chancen im Sinne einer optimalen Lösung, weil durch den prominenten Standort zwischen Münchener Straße und Schultheißallee sehr gute städtebauliche Rahmenbedingungen gegeben seien. Auf der teilversiegelten Fläche seien die ökologischen Eingriffe überschaubar und durch entsprechende Ausgleichsmaßnahmen kompensierbar. Der Standort lasse in Verbindung mit der MSH eine attraktive neue Vorplatzgestaltung erwarten. Funktionale Verbindungen zum Bestand der MSH, insbesondere in den Kellerbereichen, könnten Synergien im Bereich der Technikflächen möglich machen. Gleichzeitig wurde die Auslobung eines zweiphasigen, offenen Realisierungswettbewerbs beschlossen. Die Wettbewerbsentscheidung erfolgte am 20.04.2018. Am 06.06.2018 wurde im Stadtrat über das Ergebnis berichtet. Grundsätzliche Planungsziele:     Planungsrechtliche Sicherung des Standorts einer neuen Konzert- und Veranstaltungshalle neben der Meistersingerhalle Integration des Neubaus unter Berücksichtigung der umgebenden Nutzungen einschließlich der Erholungs- und Freiraumfunktion des Luitpoldhains Förderung der Wirtschaft durch Aufwertung des Standorts Meistersingerhalle als Tagungs- und Kongresszentrum die Schaffung weiterer Arbeitsplätze im Konzert- und Kongresszentrum und ihrer Folgenutzungen 8  I.4.2. Aufwertung und Ergänzung des kulturellen Angebotes der Stadt Nürnberg für die Nürnberger Bürger und mit Ausstrahlung in die Metropolregion (entsprechend der Funktion als Oberzentrum). VERKEHR Der geplante Veranstaltungs- und Konzertsaal soll vorrangig von der Schultheißallee aus erschlossen werden; eine untergeordnete Einbeziehung der Münchener Straße ist zu prüfen. Die Anlieferung und die Zufahrt der geplanten notwendigen Stellplatzanlage für den ruhenden Verkehr sind an der südlichen Grundstücksgrenze des östlichen Parkplatzes geplant. Die bestehende Busschleife an der Schultheißallee soll erhalten werden. Oberirdisch sind Busstellplätze sowie Taxihaltezone, Geh- und Radwege vorzusehen. Lösungen zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs werden im weiteren Verfahren ergänzt. Die verkehrlichen Herausforderungen im Umfeld der MSH werden diverse Anpassungsmaßnahmen erforderlich machen. Die konkrete Festsetzung erfolgt im Rahmen der Änderung zum Bebauungsplan Nr. 4160. I.4.3. LANDSCHAFTSPLANUNG Der Luitpoldhain als wichtige Park- und Grünanlage der Südstadt, welche ein Defizit an öffentlichen Grünflächen aufweist, ist gemäß einer übergeordneten Freiraumplanung qualitativ aufzuwerten, gut an Siedlungsbereiche anzubinden sowie mit dem Volkspark Dutzendteich zu verzahnen. Vertiefende Aussagen werden im weiteren Verfahren ergänzt. I.4.4. GENDER UND DIVERSITY ASPEKTE Als öffentlicher Belang ist Gender Mainstreaming gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 3 BauGB in der Bauleitplanung zu berücksichtigen. Unter dem Begriff Gender wird das Geschlecht als gesellschaftliche Strukturierungskategorie betrachtet. Die sich hieraus ergebenden spezifischen Lebenssituationen mit unterschiedlichen Bedürfnissen sollen „chancengleich“ behandelt werden. Ziel ist es, Chancengleichheit in der Stadtentwicklung und Städtebaupolitik herzustellen, so dass Räume gleichberechtigt durch Mädchen und Jungen, Jugendliche, Frauen und Männer genutzt werden und eine gleichberechtigte Teilhabe an ihnen besteht. Durch den Konzerthausbau wird das kulturelle Angebot Nürnbergs erkennbar gestärkt und der Standort der Meistersingerhalle aufgewertet. Diese Aspekte stehen in Konkurrenz zu den Lärmschutzinteressen der Anwohner und der Erholungsfunktion des Luitpoldhains. Die geplante Konzert- und Veranstaltungshalle mit ihrer Infrastruktur und ihren Außenanlagen muss deshalb so konzipiert sein, dass eine verträgliche Einbindung in das Orts- und Landschaftsbild des Luitpoldhains erreicht wird. Die gute Erreichbarkeit je nach Mobilität der unterschiedlichen Personengruppen ist zu beachten (Besucherinnen und Besucher sowohl motorisiert, wie per ÖPNV und Rad). Weitere Faktoren, welche aufgrund ihres Detaillierungsgrades keine FNP-Relevanz haben (barrierefreie Lage der Baukörper, Zugänge und Stellplätze, Ausleuchtung von Gebäude und Freianlagen, offene Wegebeziehungen zur Vermeidung von Angsträumen) fließen in die verbindliche Bauleitplanung bzw. die Ausführungsplanung ein. 9 I.5. INHALT DER ÄNDERUNG I.5.1. DERZEIT WIRKSAME DARSTELLUNG Der wirksame Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan stellt die Fläche der Meistersingerhalle als Gemeinbedarfsfläche für kulturellen Zwecken dienende Einrichtung und das angrenzende Hotel als Sonderbaufläche/Hotel dar. Mit Ausnahme der öffentlichen Grünfläche/öffentliche Park- und Grünanlage sind die übrigen randlich gelegenen Flächen als überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen inkl. einer Straßenbahnlinie in der Schultheißallee dargestellt. Am westlichen Rand des Änderungsbereichs ist parallel zur Münchener Straße eine übergeordnete Freiraumverbindung dargestellt. Da sich der geplante Gebäudestandort im Bereich der derzeit als öffentliche Grünfläche/öffentliche Park- und Grünanlage dargestellten Fläche befindet, ist die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. I.5.2. KÜNFTIGE DARSTELLUNG INKL. KENNZEICHNUNGEN Künftig wird im FNP der Bereich für das neue Konzerthaus, der bestehenden Gebäude der Meistersingerhalle, der östlich angrenzenden Parkflächen und des Hotels als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung Kultur- und Kongresszentrum dargestellt werden. Die Bereiche westlich des neuen Konzerthauses und des Hotels sowie südlich der Meistersingerhalle werden als Grünflächen/öffentliche Park- und Grünanlage, die angrenzenden Straßen weiterhin als überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen mit der Straßenbahnlinie in der Schultheißallee dargestellt. Die Eiche im Innenhof der Meistersingerhalle wird als geschütztes Naturdenkmal gem. § 5 Abs. 4 BauGB nachrichtlich übernommen. Zum vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet des Gewässersystems Fischbach wird der Vermerk gem. § 5 Abs. 4a Satz 2 BauGB in den Plan aufgenommen. I.5.3. FLÄCHENBILANZ Die Größe des Änderungsbereichs beträgt ca. 11,73 ha (100 %). Art der Darstellung I.6. ca. Anteil Sonderbauflächen/Kultur-und Kongresszentrum 7,67 ha 65,4% Überörtliche und örtliche Hauptverkehrsstraßen 2,57 ha 21,9% Grünflächen/öffentliche Parkund Grünanlage 1,49 ha 12,7% PLANRECHTFERTIGUNG /AUSWIRKUNGEN/ ABWÄGUNG Unterschiedliche Interessenslagen wie die kulturelle Ausstattung einer Stadt, Immissionsschutz für Anwohner und der Schutz hochwertiger Grünflächen sind detailliert zu betrachten und gegeneinander abzuwägen. Dafür sind erforderliche Fachgutachten vorhabenbezogen veranlasst. 10 Kosten für eine „verträgliche“ Umsetzung der Maßnahme sind im weiteren Verfahrensverlauf zu ermitteln. I.7. ZUSAMMENFASSUNG UMWELTBERICHT Im Umfeld der Meistersingerhalle im nördlichen Bereich des Luitpoldhains im Südosten von Nürnberg soll ein Neubau eines Konzerthauses entstehen. Hierfür ist die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4160 und im Parallelverfahren die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Nürnberg erforderlich. Der Luitpoldhain ist Bestandteil der zusammenhängenden Parkflächen von „Dutzendteich & Co.“ und soll gemäß den Zielvorgaben des Masterplans Freiraum als „Urbane Parklandschaft“ entwickelt werden. Im Umweltbericht werden alle Schutzgüter hinsichtlich der Bedeutung der Bestandssituation sowie der zu erwartenden Auswirkungen bei Verwirklichung der Planung untersucht. Grundlage hierfür stellt der vorliegende Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes dar, der im Änderungsbereich zukünftig eine Sonderbaufläche (Zweckbestimmung „Kultur- und Kongresszentrum“) sowie Grünflächen darstellt. Zuvor waren neben einer Fläche für Gemeinbedarf (Kulturellen Zwecken dienende Einrichtung) und einer Sonderbaufläche für ein Hotel nur Grünflächen (Parkanlage) dargestellt. Tabelle 1: Zusammenfassende Bewertung der Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung auf die Schutzgüter Umweltbelang / Schutzgut Bewertung der Auswirkungen Fläche nicht erheblich Boden erheblich nachteilig Wasser erheblich nachteilig Pflanzen erheblich nachteilig Tiere erheblich nachteilig Biologische Vielfalt erheblich nachteilig Landschaft erheblich nachteilig Weiterer Untersuchungsbedarf (Gutachten / Konzepte) saP durchführen Menschliche Gesundheit  Erholung erheblich nachteilig  Lärm noch nicht bewertbar  Störfallvorsorge Schallschutzgutachten fortschreiben nicht betroffen Luft nicht erheblich Klima nicht erheblich Abfall nicht erheblich Kultur- und Sachgüter nicht erheblich Aufgrund der Inanspruchnahme schon genutzter Bereiche im Innenbereich sind die Auswirkungen für das Schutzgut Fläche nicht erheblich. Es werden zwar Grünflächen zu Bauflächen umgewandelt, aber kein Wald oder landwirtschaftlich genutzte Flächen und auch keine naturnahen Bereiche. Negative Auswirkungen auf Natur und Landschaft bestehen durch die vorbereitete Überbauung bisheriger Freiflächen und der damit einhergehenden Versiegelung und Beeinträchtigungen der Schutzgüter Boden und Wasser. 11 Durch die absehbare Inanspruchnahme von Grünflächen und der Rodung von altem Baumbestand erfolgen sowohl für das Schutzgut Pflanzen, als auch Tiere, erheblich nachteilige Auswirkungen. Für betroffene Artengruppen (insbesondere Vögel, Fledermäuse und totholzbewohnenden Käfer) gehen wertgebende Lebensraumstrukturen in Form von Höhlen-/Biotopbäumen verloren. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf die biologische Vielfalt, die ebenfalls zu erheblich negativen Auswirkungen für dieses Schutzgut führen. Beim Schutzgut Landschaft sind auf Ebene des Flächennutzungsplanes erheblich negative Auswirkungen zu befürchten, da Minimierungsmaßnahmen im Bebauungsplan noch keine Berücksichtigung finden können. Für das Schutzgut Mensch sind nach bisherigem Kenntnisstand außer für den Bereich "Erholung" keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten. Allerdings stehen weitere Untersuchungen zur Immissionssituation noch aus, die im Hinblick auf die Auswirkungen von Lärm auf die menschliche Gesundheit noch keine abschließende Bewertung erlauben. Bei den Schutzgütern Klima und Luft können durch zusätzliche Bauflächen die üblichen lokalklimatischen Veränderungen auftreten, die eine Überbauung und Versiegelung von Freiflächen auslöst, also Verlust von Kalt- und Frischluftentstehungsgebieten, Überwärmung und Barrieren für den Luftaustausch. Aufgrund der Bestandssituation ist nicht von erheblich nachteiligen Effekten auszugehen. Abfälle und Abwässer entstehen im üblichen Rahmen und führen zu keinen erheblichen Beeinträchtigungen. Da das gesamte Areal des Luitpoldhains als Baudenkmal denkmalgeschützt ist (ehem. NSReichsparteitagsgelände) und auch der Bau der Meistersingerhalle unter Denkmalschutz steht, ist das Schutzgut Kulturgüter hier von hoher Bedeutung. Die Planung hat aber weder auf diese noch auf Sachgüter negative Auswirkungen. Im Änderungsverfahren zum Bebauungsplan können verschiedene Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen berücksichtigt werden, die eine effektive Verringerung der Eingriffe darstellen. Diese können bei der Flächennutzungsplanänderung noch nicht berücksichtigt werden. Erhaltungsziele und Schutzzwecke der oben genannten Gebiete des Schutzgebietssystems NATURA 2000 sind von der Planung nicht betroffen. Inwieweit artenschutzrechtliche Verbotstatbestände durch die Planung erfüllt werden, ist auf Ebene des Bebauungsplanes noch zu prüfen. Es erfolgte im Vorfeld eine Untersuchung unterschiedlicher Standortvarianten im Stadtgebiet, die teils auch Umweltbelange als Kriterium berücksichtigte. Nürnberg, 23.08.2018 Stadtplanungsamt gez. Dengler 12 Ö 2 Umweltprüfung in der Bauleitplanung 15. Änderung Flächennutzungsplan „Bereich Meistersingerhalle“ Umweltbericht 14.08.2018 Luftbild Nürnberg © Hajo Dietz Großweidenmühlstr. 28 a-b 90419 Nürnberg Tel. 0911-310427-10 Fax 0911-310427-61 www.grosser-seeger.de 2 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 1. FASSUNG Auftraggeber: Stadt Nürnberg Planungs- und Baureferat Bauhof 9 90402 Nürnberg Auftragnehmer: Büro Grosser-Seeger & Partner Stadtplaner - Landschaftsarchitekt - Bauingenieur Großweidenmühlstraße 28 a-b 90419 Nürnberg Telefon (09 11) 31 04 27 - 10 Telefax (09 11) 31 04 27 - 61 www.grosser-seeger.de Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bernhard Walk Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 14.08.2018 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 1. FASSUNG 3 Inhaltsverzeichnis 1 EINLEITUNG ............................................................................................................................ 5 1.1 1.2 ZIELE DES BAULEITPLANS BZW. BESCHREIBUNG DES VORHABENS ............................................. 5 PLANGRUNDLAGEN ................................................................................................................. 6 2 BESTANDSANALYSE UND BEWERTUNG DER UMWELTAUSWIRKUNGEN / PROGNOSE BEI DURCHFÜHRUNG DER PLANUNG ................................................................... 6 2.1 FLÄCHE .................................................................................................................................. 7 2.1.1 Ausgangssituation ....................................................................................................... 7 2.1.2 Umweltauswirkungen und Prognose ........................................................................... 7 2.2 BODEN ................................................................................................................................... 8 2.2.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ......................................................... 8 2.2.2 Bewertung der Umweltauswirkungen .......................................................................... 9 2.3 WASSER ................................................................................................................................ 9 2.3.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ......................................................... 9 2.3.2 Bewertung der Umweltauswirkungen ........................................................................ 10 2.4 PFLANZEN, TIERE, BIOLOGISCHE VIELFALT............................................................................. 11 2.4.1 Pflanzen ..................................................................................................................... 11 2.4.1.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ................................................................. 11 2.4.1.2 Umweltauswirkungen und Prognose................................................................................... 12 2.4.2 Tiere ........................................................................................................................... 13 2.4.2.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ................................................................. 13 2.4.2.2 Umweltauswirkungen und Prognose................................................................................... 15 2.4.3 Biologische Vielfalt..................................................................................................... 15 2.5 LANDSCHAFT ........................................................................................................................ 15 2.5.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ....................................................... 15 2.5.2 Umweltauswirkungen und Prognose ......................................................................... 16 2.6 MENSCHLICHE GESUNDHEIT .................................................................................................. 16 2.6.1 Erholung .................................................................................................................... 16 2.6.1.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ................................................................. 16 2.6.1.2 Umweltauswirkungen und Prognose................................................................................... 17 2.6.2 Lärm ........................................................................................................................... 17 2.6.2.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ................................................................. 17 2.6.2.2 Umweltauswirkungen und Prognose................................................................................... 18 2.6.3 Störfallvorsorge / Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen ...................... 19 2.7 LUFT .................................................................................................................................... 20 2.7.1 Bestand und Bewertung der lufthygienischen Ausgangssituation ............................ 20 2.7.2 Umweltauswirkungen und Prognose ......................................................................... 20 2.8 KLIMA................................................................................................................................... 21 2.8.1 Bestand und Bewertung der klimatischen Ausgangssituation .................................. 21 2.8.2 Umweltauswirkungen und Prognose ......................................................................... 21 2.9 ABFALL UND ABWÄSSER ........................................................................................................ 22 2.10 KULTUR- UND SACHGÜTER................................................................................................ 22 2.10.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation ................................................... 22 2.10.2 Umweltauswirkungen und Prognose .................................................................... 23 2.11 WECHSELWIRKUNGEN ...................................................................................................... 23 3 PROGNOSE BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG (NULLVARIANTE) ............. 23 4 MAßNAHMEN ZUR VERMEIDUNG, VERRINGERUNG UND ZUM AUSGLEICH NACHTEILIGER UMWELTAUSWIRKUNGEN .............................................................................. 24 5 GEBIETE VON GEMEINSCHAFTLICHER BEDEUTUNG (FLORA-FAUNA-HABITAT) UND EUROPÄISCHE VOGELSCHUTZGEBIETE IM SINNE DES BUNDESNATURSCHUTZGESETZES........................................................................................... 24 6 GEPRÜFTE ALTERNATIVEN ............................................................................................... 24 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 14.08.2018 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 1. FASSUNG 4 7 METHODIK / HINWEISE AUF SCHWIERIGKEITEN UND KENNTNISLÜCKEN ................ 25 8 MAßNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG (MONITORING) ...................................................... 27 9 ZUSAMMENFASSUNG ......................................................................................................... 28 10 ANHANG ................................................................................................................................ 30 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 14.08.2018 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 1. FASSUNG 1 5 Einleitung Die Stadt Nürnberg plant den Neubau eines Konzerthauses neben der Meistersingerhalle im Nürnberger Südosten. Hierzu ist der bestehende Bebauungsplan Nr. 4160 zu ändern. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen ist nicht nur eine Bebauungsplanänderung notwendig, sondern auch die Änderung des Flächennutzungsplanes, denn ein Bebauungsplan muss aus dem Flächennutzungsplan entwickelt sein. Dieser stellt am favorisierten Standort aber bisher neben Bauflächen auch Grünflächen dar. Der Einleitungsbeschluss für das Verfahren zur 15. Änderung des FNP „Bereich Meistersingerhalle“ erfolgte mit Beschluss des Stadtrates am 28.09.2016. Zur Änderung des FNP liegt seitens des Stadtplanungsamtes (StPl) der Stadt Nürnberg ein Vorentwurf (Stand: August 2018) vor. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst eine Fläche von ca. 11,7 ha. Dieser umfasst den nördlichen Teil des Luitpoldhains mit angrenzenden Verkehrsflächen. Für die Belange des Umweltschutzes ist gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, um die sachgerechte Behandlung der Umweltbelange zu erleichtern. Im Rahmen dieser Umweltprüfung werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen, auf die Fläche, die Landschaft, die biologische Vielfalt, sowie Kulturgüter und sonstige Sachgüter in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet. Die vorliegende 1. Fassung des Umweltberichtes bezieht sich auf den Vorentwurf zur 15. Änderung des FNP „Bereich Meistersingerhalle“ und wurde im Auftrag der Stadt Nürnberg vom Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg, erstellt. Er wird im Verfahren vom Umweltamt der Stadt Nürnberg (UwA) fachlich geprüft. Der Umweltbericht ist im weiteren Verlauf des Verfahrens fortzuschreiben, zu ergänzen und zu detaillieren. 1.1 Ziele des Bauleitplans bzw. Beschreibung des Vorhabens Das wesentliche Ziel ist die planungsrechtliche Änderung der geltenden FNP-Darstellungen zu Sonderbaufläche (Zweckbestimmung Kultur- und Kongresszentrum), um den Bau eines neuen Konzerthauses zu ermöglichen. Laut Angaben des Stadtplanungsamtes (Stpl) stellen sich die derzeitigen Verhältnisse bzw. entsprechenden Zielsetzungen wie folgt dar (siehe auch Vorentwurf zur Begründung): Die Meistersingerhalle befindet sich am nördlichen Rand des Luitpoldhains. Südwestlich davon befindet sich noch ein Hotelgebäude. Im Osten und Westen der Meistersingerhalle befinden sich Parkplatzflächen, die im Flächennutzungsplan als Grünflächen dargestellt sind. Nach Süden hin erstreckt sich die eigentliche Parkfläche des Luitpoldhains. Der Luitpoldhain bildet zusammen mit dem Volkspark Dutzendteich ein bedeutendes Naherholungsgebiet innerhalb der Stadt Nürnberg. Da das geplante Konzerthaus zusätzlich zu Meistersingerhalle und Hotel im dortigen Bereich lokalisiert wird, erfolgt die Zusammenlegung der bisherigen Sonderbaufläche für das Hotel (0,6 ha) und der Fläche für Gemeinbedarf (2,7 ha) zu einer neuen Sonderbaufläche und deren Erweiterung um den Standort des Konzerthauses auf nunmehr insgesamt 7,7 ha. Dabei wurde auch der Bereich des großen Parkplatzes im Osten mit in die Sonderbaufläche aufgenommen. Die Darstellung eines schmalen Streifens Grünfläche im Westen entlang der Münchener Straße einschließlich einer dort verlaufenden, übergeordneten Freiraumverbindung und von Grünflächen im Süden bleibt bestehen. Aufgrund der Maßstabsebene der vorbereitenden Bauleitplanung können keine weiteren detaillierten Planungsziele dargestellt werden. Diese sind im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplanung) zu benennen und festzusetzen. Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 14.08.2018 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 1. FASSUNG 1.2 6 Plangrundlagen Das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) aus dem Jahr 2013 weist Nürnberg als Oberzentrum im Verdichtungsraum Nürnberg-Fürth-Erlangen-Schwabach aus. Auch im Regionalplan der Region Nürnberg ist Nürnberg als Oberzentrum dargestellt. Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) ist der Bereich des Planungsgebiets durch die Hauptverkehrsstraßen Münchener Straße im Westen und Schultheißallee im Norden begrenzt. Im nördlichen Bereich der Schultheißallee und im weiteren Verlauf der Straße An der Ehrenhalle verläuft auch eine Straßenbahntrasse. Die Meistersingerhalle selbst und ihr nördliches Vorfeld ist als „Fläche für den Gemeinbedarf – Kulturellen Zwecken dienende Einrichtung“ dargestellt, das Hotel als Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung „Hotel“. Der übrige Bereich des Luitpoldhains sind als Grünfläche mit Zweckbestimmung „öffentliche Park- und Grünanlage“ dargestellt. Durch den Luitpoldhain verläuft eine übergeordnete Freiflächenverbindung 2. Priorität, die einen Weg, abseits des motorisierten Verkehrs, für Fahrradfahrer und Fußgänger darstellt, um von den innerstädtischen Bereichen zu den Naherholungsflächen des Dutzendteichs zu gelangen. Diese verläuft westlich der Meistersingerhalle auf dem dortigen Rad-/Fußweg entlang der Münchener Straße. Bereiche entlang der Schultheißallee im Norden, der Straße An der Ehrenhalle sowie die zentralen Wiesenbereiche westlich der Ehrenhalle sind als Überschwemmungsgebiet des Fischbachs vorläufig gesichert (Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 15 der Stadt Nürnberg vom 26.07.2017). Wasserschutzgebiete oder weitere wasserrechtlichen Festlegung sind im Plangebiet nicht bekannt. Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete und Geschützte Landschaftsbestandteile sowie geschützte Lebensräume nach § 30 BNatSchG bzw. Art. 23 BayNatSchG sind nicht vorhanden. Die Stiel-Eiche im Innenhof der Meistersingerhalle ist seit 2015 als Naturdenkmal Nr. 89 der Stadt Nürnberg nach § 28 BNatSchG geschützt. Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) oder Europäische Vogelschutzgebiete (SPA-Gebiete) sind von der Planung nicht betroffen. Folgende Biotope der Stadtbiotopkartierung liegen (zumindest teilweise) im Geltungsbereich der FNP-Änderung: - N-1415 Grünanlage Luitpoldhain - N-1414 Bäume und Baumgruppen nordwestlich Luitpoldhain Im Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) für die Stadt Nürnberg aus dem Jahr 1996 wurde der Luitpoldhain (ohne Meistersingerhalle, Hotel und Stellplatzanlagen) als regional bedeutsamer Lebensraum Nr. 634 erfasst. 2 Bestandsanalyse und Bewertung der Umweltauswirkungen / Prognose bei Durchführung der Planung Inwieweit bei der Aufstellung der 15. FNP-Änderung die Umweltbelange gem. § 1 Abs. 6 und § 1a BauGB als auch die umweltrelevanten Ziele aus Fachgesetzen und -plänen (vgl. Anhang) berücksichtigt wurden, wird nachfolgend beschrieben. Eine ausdrückliche Unterscheidung zwischen bau- und betriebsbedingten Auswirkungen auf die Umwelt- Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 14.08.2018 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 1. FASSUNG 7 belange erfolgt, soweit eine Unterscheidung möglich ist und hierfür konkrete Anhaltspunkte bestehen. Auf Ebene der Flächennutzungsplanung sind bau- und betriebsbedingte Auswirkungen i.d.R. auch noch nicht im erforderlichen Detaillierungsgrad bekannt. Einleitend wird darauf hingewiesen, dass die Umweltprüfung für das FNP-Änderungsverfahren – der zweistufigen Systematik der Bauleitplanung folgend – ausschließlich auf die geplante Änderung der FNP-Darstellungen abstellt (Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung), d.h. nicht auf die mit der Umsetzung der parallelen Änderung des B-Plans Nr. 4160 „Konzerthaus Nürnberg“ verbundenen, konkreten Eingriffe in Natur und Umwelt. Die schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung der Gesamtauswirkungen auf die Umweltbelange, die durch die Realisierung der Festsetzungen des B-Plans entstehen, erfolgt im Rahmen der Umweltprüfung zur Änderung des B-Plans Nr. 4160 (Ebene der verbindlichen Bauleitplanung); siehe hierfür 1. Fassung Umweltbericht zur Änderung des B-Plan Nr. Nr. 4160 „Konzerthaus Nürnberg“ (Stand: 03.08.2018). 2.1 Fläche 2.1.1 Ausgangssituation Der Geltungsbereich der FNP-Änderung liegt im Südosten von Nürnberg in der Gemarkung Gleißhammer. Beim Plangebiet handelt es sich um den nördlichen Teil des Luitpoldhains, der zusammen mit dem Volkspark Dutzendteich ein bedeutendes Naherholungsgebiet innerhalb der Stadt Nürnbergs bildet, und angrenzende Verkehrsflächen. Das Plangebiet wird im Norden und Westen durch die umgrenzenden Verkehrsflächen begrenzt. Bauliche Nutzungen finden sich hier mit der Meistersingerhalle und einem Hotelgebäude. Große Teile des Änderungsbereiches sind außerdem im Umfeld der Gebäude sowie im Bereich des großen Parkplatzes im Osten und des kleinen Parkplatzes westlich der Meistersingerhalle entsprechend genutzt und versiegelt (Asphaltflächen, Betonpflaster etc). Die größten Anteile des Parks sind aber unversiegelt und als Wiesen- oder Gehölzflächen angelegt. 2.1.2 Umweltauswirkungen und Prognose Die städtebauliche Entwicklung soll nach § 1 Abs. 5 BauGB vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen. Dabei sollen nach § 1a Abs. 2 BauGB die Möglichkeiten der Wiedernutzung von Brachflächen, Nachverdichtungen und andere Maßnahmen der Innenentwicklung genutzt werden. Bei der „Städtebaulichen Standortsuche“ (bgsm, April 2015) wurden auch Brach- und Konversionsflächen im Stadtgebiet als Standortalternativen mit untersucht (siehe Kap.6). Es erfolgt hier aber keine Inanspruchnahme von land- oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen bzw. Wald und auch nicht von besonders naturbelassenen Flächen oder natürlichen Lebensräumen. Da es sich bei dem betrachteten Bereich um innerstädtisches Gebiet handelt, trifft die Vorgabe nach § 1 Abs. 5 BauGB, dass städtebauliche Entwicklungen vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen sollen, grundsätzlich zu, auch wenn der Standort des geplanten Konzerthauses dem Luitpoldhain zuzurechnen ist. Die Erweiterung der Darstellung der Sonderbauflächen auf bisher als Grünflächen dargestellten Bereichen betrifft auch schon jetzt als Stellplatzanlagen genutzte Flächen. Die eigentliche Neuinanspruchnahme von Fläche ist daher geringer als die reine Bilanz zwi- Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 14.08.2018 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 1. FASSUNG 8 schen bestehenden Darstellungen als Sonderbaufläche bzw. Fläche für Gemeinbedarf (insg. 3,3 ha) auf nunmehr 7,7 ha Sonderbaufläche vermuten ließe. Die Inanspruchnahme von bisher unversiegelten Grünflächen für die Umwandlung in Baufläche hat damit keine erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut Fläche. 2.2 Boden 2.2.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation Entsprechend der vom Bayerischen Geologischen Landesamt 1977 herausgegebenen Geologischen Karte Nürnberg-Fürth-Erlangen und Umgebung (Maßstab 1 : 50.000) wird der natürliche Untergrund des Plangebiets zum Großteil durch pleistozänen Flugsand (ds) gebildet. Erst in der Tiefe folgen die Sandsteine des Mittleren Keupers. Der komplette südliche Teil des Luitpoldhains ist im Bereich der ehemaligen Luitpoldarena als künstliche Auffüllung gekennzeichnet, da es hier zu umfangreichen Erdbewegungen gekommen ist. Da Großteile des Geländes vor allem durch den Umbau zur Luitpoldarena, eines Bestandteils des Reichsparteitagsgeländes, während des NS-Regimes von 1933 bis 1937 und durch den Rückbau nach Kriegsende zum Volkspark Luitpoldhain wesentlich umgestaltet wurden, finden sich im Änderungsbereich künstliche Auffüllungen in einer Mächtigkeit zwischen 0,6 m bis zu 3,55 m Tiefe. Am geringmächtigsten waren die Auffüllungen im Bereich des künftigen Standortes des Konzerthauses. (SPOTKA GEOTECHNIK, 08.07.2016) Natürliche Bodentypen sind aufgrund der gestörten Verhältnisse daher nicht mehr vorhanden. Aus dem aufgefüllten humosen Oberboden in den Freiflächen entwickeln sich i.d.R. sog. Hortisole. Große Teile sind aber auch überbaut bzw. asphaltiert und damit versiegelt. Die ökologische Bodenfunktion ist laut Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) der Stadt Nürnberg im Änderungsbereich weitgehend intakt für den Bereich der Freiflächen mit geringem Versiegelungsgrad. Für die bebauten Bereiche um die Meistersingerhalle ab einem Versiegelungsgrad von 30% wurden die vorliegenden Böden in ihrer Bodenfunktion als eingeschränkt intakt bewertet. In Bodenproben wurden Belastungen mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK), Arsen und/oder Schwermetallen (Kupfer, Blei, Zink) festgestellt, die aus den Auffüllungen resultieren. Teils liegen schädliche Bodenveränderungen nach dem BBodSchG für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser vor. Im Bereich des geplanten Konzerthauses westlich der Meistersingerhalle konnten in der Bodenprobe dagegen keine auffälligen Werte von Schadstoffen festgestellt werden. (Umweltanalytik Nürnberg, 03. + 23.08.2016) Daneben sind Kampfmittelfunde aufgrund der Lage im Bereich des früheren Reichsparteitagsgeländes zu vermuten. Das Schutzgut Boden ist im Untersuchungsbereich bereits stark verändert und durch Bebauung und wiederholte Umgestaltung der Flächen hat sich ein anthropogen überprägter Stadtboden ergeben. Der Boden ist in seiner natürlichen Funktion großteils gestört oder verändert und weist zum Teil Schadstoffbelastungen auf. Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 14.08.2018 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 1. FASSUNG 2.2.2 9 Bewertung der Umweltauswirkungen Versiegelte Flächen verlieren ihre natürliche Bodenfunktion als Lebensraum für Tiere und Pflanzen und als Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen aufgrund ihrer Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften (insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers). Durch die geplante Änderung der FNP-Darstellung eines Teils der Grünfläche/öffentliche Park- und Grünanlage in Sonderbaufläche wird grundsätzlich die Möglichkeit einer Bebauung und damit Versiegelung des Bodenkörpers ermöglicht. Die Darstellung als Grünflächen im wirksamen FNP entspricht zwar nicht der tatsächlichen Situation mit großflächig versiegelten Stellplatzflächen, es wird aber das Planungsziel einer Grünfläche aufgegeben. Auf FNP-Ebene kann die tatsächlich zulässige Überbauung bzw. Versieglung von Boden auch nur abgeschätzt werden, vor dem Hintergrund der bekannten Planungen auf Vorhabenebene für das geplante Konzerthaus wird es aber zu zusätzlichen Versiegelungen kommen. Genauere Bewertungen müssen hier auf Ebene der Bebauungsplanung durchgeführt werden. Die bloße Änderung der Darstellungskategorien in eine gemeinsame Sonderbaufläche stellt dagegen keine weitere Beeinträchtigung dar, zumal hier auch schon Bebauung besteht. Trotz der schon bestehenden Vorbelastungen stellt die FNP-Änderung aufgrund der Änderung von Grünflächen in Sonderbauflächen erhebliche Auswirkungen für das Schutzgut Boden dar. 2.3 Wasser 2.3.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation Natürliche Oberflächengewässer sind im Änderungsbereich in Form des verrohrten Nummerleinskanals vorhanden. Dieser bildete früher ein offenes Gewässer, das vom Dutzendteich in den Fischbach im Norden fließt (vgl. Abbildung 1). Nördlich der Schultheißallee verläuft außerdem in Teilbereichen noch offen der Fischbach. Bereiche entlang der Schultheißallee im Norden, der Straße An der Ehrenhalle sowie die zentralen Wiesenbereiche westlich der Ehrenhalle und von dort in Richtung Südosten sind als Überschwemmungsgebiet des Fischbachs vorläufig gesichert (Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 15 der Stadt Nürnberg vom 26.07.2017). Wasserschutzgebiete oder weitere wasserrechtlichen Festlegung bestehen im Plangebiet nicht. Grundwasser wurde im Untersuchungsgebiet im Norden bei allen acht durchgeführten Teufen im Rahmen der geotechnischen Vorerkundung erbohrt. Der Grundwasserflurabstand wurde zwischen 4,3 m und 5,7 m unter Geländeoberkante ermittelt, was einem Grundwasserstand zwischen 308,8 m ü. NN und 310,2 m ü. NN entspricht. Am Standort des geplanten Konzerthauses im Nordwesten lag der Grundwasserflurabstand bei 4,7 m unter GOK. Dies entspricht auch den Werten aus der Grundwassergleichenkarte sowie den Grundwasserständen der Grundwassermessstelle B1031 an der Nordostecke der Meistersingerhalle. (SPOTKA GEOTECHNIK, 08.07.2016) Ähnliche Verhältnisse treten auch im südlichen Bereich des Luitpoldhains auf. Die Grundwassergleichenkarte zeigt an, dass das Grundwasser etwa in Richtung Nordwesten fließt, also Richtung Fischbach ausgelegt ist (Umweltatlas Nürnberg), was auch die bemessenen Grundwasserspiegel des Geotechnischen Berichts bestätigen. Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 14.08.2018 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 1. FASSUNG 10 Abbildung 1: Historischer Verlauf des Nummerleinskanals (blaue Linie) und heutiger Verlauf des Kanals (hellblau gestrichelt) (Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung, Kanaldaten © SUN) Östlich der Eingangshalle zur Meistersingerhalle befindet sich auf dem Fl. Nr. 330/3 (Gmkg. Gleißhammer) der Trinkwassernotbrunnen 102a. Hinsichtlich des Schutzgutes Wasser verläuft zwar ein Gewässer innerhalb des Änderungsbereiches, welches aber schon seit langer Zeit verrohrt ist. Der Grundwasserflurabstand ist hoch, allerdings resultiert aus den teils mit persistenten Schadstoffen belasteten Böden ein potentielles Kontaminationsrisiko für das Grundwasser über den Eintragspfad Boden-Wasser. Gerade die sandigen Böden können Schadstoffe schlecht adsorbieren und sind zudem durch hohe Durchlässigkeit gekennzeichnet. 2.3.2 Bewertung der Umweltauswirkungen Analog zum Schutzgut Boden ist die Bewertung der Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser. Auswirkungen auf Oberflächengewässer sind nicht zu erwarten, aber auf den Grundwasserkörper in Form von Versiegelung (Reduzierung der Grundwasserneubildung) sowie mögliche Einbindung von Bauwerken in den Grundwasserkörper. Auch hier kann auf FNP-Ebene die spätere Überbauung bzw. Versieglung nur abgeschätzt werden, zumal noch kein Entwässerungskonzept vorliegt. Genauere Bewertungen müssen hier auf Ebene der Bebauungsplanung durchgeführt werden. Die Änderung der Darstellung von Grünflächen in Sonderbauflächen lässt aber auch hier grundsätzlich Verschlechterungen für das Schutzgut Wasser erwarten. Im Bereich des vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebietes des Fischbachs wird die Darstellung als Grünfläche beibehalten und dadurch keine Beeinträchtigungen ausgelöst. Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 14.08.2018 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 1. FASSUNG 11 Die bloße Änderung der Darstellungskategorien in eine gemeinsame Sonderbaufläche stellt dagegen keine weitere Beeinträchtigung dar, zumal hier auch schon Bebauung besteht. Trotz der schon bestehenden Vorbelastungen stellt die FNP-Änderung aufgrund der Änderung von Grünflächen in Sonderbauflächen und damit einhergehenden, potenziellen Beeinträchtigungen für die Grundwasserneubildung und Eingriffen in den Grundwasserkörper erhebliche Auswirkungen für das Schutzgut Wasser dar. 2.4 Pflanzen, Tiere, Biologische Vielfalt 2.4.1 Pflanzen 2.4.1.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation Die Biotop-/Nutzungstypen wurden im Sommer 2016 aufgenommen. Es konnte auch auf Daten des Baumkatasters des Servicebetriebs Öffentlicher Raum (SÖR) der Stadt Nürnberg (Stand: 01.06.2016) zurückgegriffen werden. Beim Änderungsbereich handelt es sich um einen Ausschnitt aus dem Volkspark „Luitpoldhain“, der hier im Wesentlichen in drei Bereiche unterteilt werden kann:    Nördlicher Teil mit Gebäudekomplex Meistersingerhalle und Hotel sowie Parkplatzanlagen Parkanlage mit Alt-Eichen-Bestand im Westen an der Münchener Straße und im Norden entlang Schultheißallee Offene mit Bäumen überstandene Wiesenfläche südlich der Meistersingerhalle Die häufigste Baumart ist in diesem Bereich des Luitpoldhains die Stiel-Eiche (Quercus robur), gefolgt von Spitz-Ahorn (Acer platanoides). Daneben gibt es viele Hainbuchen (Carpinus betulus), Sommer-Linden (Tilia platyphyllos), Feld-Ahorn (Acer campestre) und Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus) auf dem Gelände, aber auch viele nicht heimische Arten, so dass insgesamt 42 verschiedene Baumarten vertreten sind. Innerhalb des Änderungsbereichs ist bereits weniger als die Hälfte der Gesamtfläche nicht versiegelt und steht noch als Vegetationsraum zur Verfügung. Der Rest ist überbaut und versiegelt. In der Stadtbiotopkartierung wurden 2006 große Teile des Luitpoldhains als Biotop „N-1415 „Grünanlage Luitpoldhain“ erfasst. Teile des Baumbestandes entlang der Schultheißallee sind Bestandteil des kartierten Biotops N-1414 „Bäume und Baumgruppen nordwestlich Luitpoldhain“. Der nördliche Teil des Luitpoldhains ist überprägt vom großen Gebäudekomplex der Meistersingerhalle und des Hotelgebäudes sowie den Zufahrten zu den großen, asphaltierten Stellplatzanlagen westlich und v.a. östlich der Meistersingerhalle (dort allein ca. 22.000 m² versiegelte Bereiche). Der große Parkplatz im Osten ist teils mit Bäumen überstellt, worunter aber sehr viele nicht heimische Baumarten (u.a. Robinie, Gleditschie, Rot-Eiche) sind. Aufgrund kleiner Baumscheiben und extremer Bedingungen (Versiegelung, Aufwärmung des Asphalts) sind diese Bäume in ihrer Vitalität eingeschränkt und manche Baumscheiben gar nicht mehr besetzt. Die Wege und Aufenthaltsbereiche rund um die Meistersingerhalle sind mit Beton-Platten belegt. In den Randbereichen finden sich Pflanzbeete mit Stauden und Ziersträuchern sowie Bauminseln. Auch hier kümmern einige der Bäume aufgrund der beeinträchtigten Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 14.08.2018 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 1. FASSUNG 12 Standortverhältnisse und sind mittelfristig wohl auch abgängig. Die Grünflächen rund um die Meistersingerhalle setzen sich vorwiegend aus strukturarmen Rasenflächen zusammen und tragen weiter keine wertvollen Pflanzenbestände. Im Innenhof der Meistersingerhalle wurde eine alte Stiel-Eiche aus dem Jahr 1872 erhalten. Diese ist mittlerweile als Naturdenkmal ausgewiesen. Neben weiterem Baumbestand (u.a. eine Hänge-Buche) ist der Bereich gärtnerisch gestaltet. Auch im Traufbereich des Hotels finden sich gärtnerisch gestaltete Pflanzflächen. Die naturschutzfachlich wertvollsten Bereiche befinden sich innerhalb eines 35 m bis 50 m breiten Streifens entlang der Münchener Straße, auf einer Fläche nördlich der Meistersingerhalle und entlang der Schultheißallee. Dort befinden sich die ältesten Bäume (bis zu 200 Jahre alt) und diejenigen mit den größten Stammdurchmessern (über 75 cm). Meist handelt es sich hier um Stiel-Eichen (Quercus robur). Viele dieser Bäume weisen aufgrund ihres Alters naturschutzfachlich relevante Strukturen wie Höhlungen und Spalten auf, die gerade aus faunistischer Sicht wichtige Habitatelemente darstellen (vgl. Kap. 2.4.2 und den Bericht zu den faunistischen Erfassungen, BÜRO GROSSER-SEEGER & PARTNER, 29.11.2016) und damit den Bestand besonders schützenswert machen. Durch Fuß- und Radwege, die Zufahrten und benachbarte Stellplatzanlagen ist der Bestand randlich beeinträchtigt. Die Rasen-/Wiesenflächen unter den Bäumen sind vegetationskundlich ohne größere Bedeutung. Östlich des Hotels und südlich der Meistersingerhalle hat der Luitpoldhain generell eher den Charakter einer locker von Bäumen überstandenen Wiese. Weiter südlich befinden sich fast nur noch Wiesenbereiche, in denen auch die zentralen Veranstaltungsflächen (z.B. für das Klassik-Open-Air) liegen. Die Wiesenbereiche bzw. der Extensivrasen unterliegen im Anschluss an die Meistersingerhalle noch nicht einem so starken Nutzungsdruck durch Erholungssuchende oder durch Großveranstaltungen wie weiter südlich. Es finden sich hier die üblichen, schnittverträglichen typischen Scherrasen-Arten. Besondere oder gefährdete Pflanzenarten konnten keine festgestellt werden. 2.4.1.2 Umweltauswirkungen und Prognose Durch die FNP-Änderung werden zwar teils schon versiegelte Bereiche mit keiner oder nur sehr geringer Bedeutung als Lebensraum als Sonderbauflächen dargestellt, teils aber auch naturschutzfachlich hochwertige Baumbestände in den Grünflächen (insbesondere im Nordwesten). Die Schwere der zu erwartenden Eingriffe rührt hier von der Zerstörung alter Baumbestände, die erst in sehr langen Zeiträumen wiederhergestellt werden können. Neupflanzungen können diese Eingriffe nicht kompensieren. Die genaue Bewertung der Eingriffe ist auch hier erst auf Bebauungsplan- oder gar Vorhabenebene möglich, es sind aber schon jetzt erhebliche negative Beeinträchtigungen absehbar. Hier ist ergänzend anzuführen, dass ein Großteil der Stadtbäume ohnehin unter den Auswirkungen des Stadtklimas und auch der Extremereignisse der letzten Jahre (Hitze, Trockenheit) zu leiden hat, so dass viele unter ihrer Lebenserwartung bleiben. Umso bedeutender ist daher die Erhaltung alten Baumbestandes in großflächig unversiegelten Bereichen. Die Eingriffe sind aufgrund der zu erwartenden Rodung alten Baumbestandes erheblich nachteilig. Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 14.08.2018 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 1. FASSUNG 2.4.2 13 Tiere 2.4.2.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation Im Änderungsbereich wurden 2016 im Rahmen von Kartierungen planungsrelevante Artengruppen erfasst. Zu diesen Artengruppen zählen Vögel, Fledermäuse, Reptilien (Zauneidechse) und totholzbewohnende Käfer (Eremit). Für Letzteren wurde aber nur eine Strukturkartierung der Bäume durchgeführt, um potentielle Habitatbäume zu ermitteln. Eine Detailerfassung ist für den Spätsommer 2018 vorgesehen. Die weiteren Angaben greifen auf diese Ergebnisse zurück (Bericht zu faunistischen Erfassungen, BÜRO GROSSER-SEEGER & PARTNER, 29.11.2016). Ferner liegen für Teile des Änderungsbereiches und seines Umfeldes verschiedene Artnachweise in der Artenschutzkartierung (ASK, Stand: 05.01.2018) vor. Im Untersuchungsbereich konnten sechs verschiedene Fledermausarten im Laufe des Sommers festgestellt werden. Der Luitpoldhain stellt ein wichtiges Jagdhabitat für Fledermäuse dar, da es in Nähe zu bedeutenden Fledermausquartieren im Stadtgebiet liegt. Mit dem Dutzendteich befindet sich außerdem ein weiteres wichtiges Jagdhabitat in unmittelbarer Nähe. Dominierende Art war während der nächtlichen Aktivitätsphasen die Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus), gefolgt vom Großabendsegler. Der Park bietet mit seinem Baumbestand aber auch verschiedene Quartiermöglichkeiten. Vom Großabendsegler (Nyctalus noctula) konnten im Änderungsbereich zwei besetzte Quartierbäume erfasst werden. Dabei handelte es sich um Balzquartiere. Ein Quartiernachweis an den Gebäuden von Meistersingerhalle und Hotel gelang nicht. Bei den Erfassungen im Sommer 2016 wurden außerdem mehrfach Feldhasen (Lepus europaeus) beobachtet. In den Baumbeständen konnten Siebenschläfer (Glis glis) nachgewiesen werden. Es konnten außerdem insgesamt 34 Brutvogelarten im Untersuchungsbereich, der etwas größer als der Geltungsbereich der FNP-Änderung ist, festgestellt werden. Davon gelang für 23 Arten ein Brutnachweis bzw. es besteht Brutverdacht. Es handelt sich dabei hauptsächlich um baum- und gehölzbrütende, meist häufige Arten. Die übrigen Arten waren lediglich als Nahrungsgäste im Gebiet anwesend, weitere drei Vogelarten konnten regelmäßig beim Überflug beobachtet werden. Bedeutung haben der Luitpoldhain und speziell auch der Änderungsbereich für Spechte und höhlenbrütende Arten. Nachgewiesen werden konnte Bunt- und Grünspecht, beide hatten 2016 aber keine Brutstätten im nördlichen Teil des Luitpoldhains. Die Folgenutzer von Spechthöhlen profitieren von deren Aktivitäten. Auffallend war die hohe Besetzung von Specht- oder Asthöhlen durch den Star (Sturnus vulgaris). Im Unterschied dazu nutzte der Feldsperling (Passer montanus) nahezu ausschließlich die im Gebiet vorhandenen Nistkästen aus Holzbeton oder Holz. Für die Meisenarten blieben die nicht besetzten Vogelkästen, kleine Baumhöhlen oder ebenfalls das Gebäude der Meistersingerhalle als Brutplatz. Von den größeren und v.a. früh mit dem Brutgeschäft beginnenden Arten sind hier Bruten der Wacholderdrossel (Turdus pilaris), der Ringeltaube (Columba palumbus) und der Rabenkrähe (Corvus corone) mit Nestfunden belegt. Bei den kleineren bzw. den später im Gebiet ankommenden Brutvogelarten (Zilpzalp, Waldlaubsänger etc.), die in Baumkronen brüten, gelangen dagegen in der Mehrzahl der Fälle daher nur Feststellungen der Revierzentren über die Gesänge. Greifvögel (und auch Eulen) konnten im Untersuchungsgebiet nicht als Brutpaare festgestellt werden. Letztendlich konnte nur der Turmfalke als Nahrungsgast beobachtet wer- Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 14.08.2018 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 1. FASSUNG 14 den. Zu erwarten sind als solche aber auch Wanderfalke (Falco peregrinus) und der Sperber (Accipiter nisus). Zu den im Untersuchungsgebiet festgestellten Gebäudebrütern kann man Haussperling, Hausrotschwanz und Bachstelze zählen. Der Mauersegler brütet auch an Gebäuden, war hier aber nur zur Nahrungssuche anwesend. Von keiner dieser Arten konnten an den Gebäuden von Meistersingerhalle und Hotel Nester festgestellt werden. Entsprechend der Lebensraumstrukturen ist das vorgefundene Artenspektrum von baumund gehölzbrütenden Vogelarten geprägt. Es treten dabei schwerpunktmäßig Vogelarten auf, die entweder in den Baumkronen oder in Baumhöhlen brüten. Etwas unterrepräsentiert sind dagegen Arten, die eher im Strauchwerk oder Unterholz oder ganz auf dem Boden brüten, was angesichts der eher lichten Gehölzbereiche nicht überrascht. Zudem sind hier auch Störaspekte (z.B. durch Hunde) nicht zu unterschätzen. Dichtere Gehölzbereiche sind nur im Südosten zu finden. Der Untersuchungsbereich zeichnet sich in Bezug auf seine Größe durch einen mäßigen Artenreichtum aus, bemerkenswert sind v.a. aber die hohen Individuendichten an Vögeln. Dies rührt daher, dass der Luitpoldhain nicht nur Brut- sondern auch Nahrungshabitat ist. So nutzen viele Vögel, die in den umliegenden Wohnquartieren oder Gehölzbeständen brüten, diesen als wichtigen Nahrungslebensraum. Avifaunistisch von absolut untergeordneter Bedeutung sind dagegen die großen versiegelten Stellplatzflächen im Osten der Meistersingerhalle. In den dortigen Bäumen konnten auch keine Bruten festgestellt werden. Reptilien konnten bei vier Begehungen im Frühjahr und Sommer 2016 nicht festgestellt werden, da letztendlich für Arten wie die Zauneidechse (Lacerta agilis) auch essentielle Lebensraumstrukturen fehlen. Auch geeignete Flächen für Amphibien, insbesondere Laichgewässer, fehlen völlig. Für die Vorkommen besonderer oder seltener Arten von Wirbellosen (Spinnen, Insekten etc.) bietet der Luitpoldhain potentiellen Lebensraum. Eine geringe Bedeutung dürfte für Artengruppen wie Tagfalter und Heuschrecken gegeben sein, da geeignete Lebensräume beschränkt sind und durch die Parkpflege und -nutzungen Beeinträchtigungen bestehen. Das Habitatpotenzial für totholzbewohnende (xylobionte) Käfer im Allgemeinen und für den Eremiten (Osmoderma eremita) im Speziellen ist maßgeblich vom Vorhandensein alter und sehr alter Bäume abhängig, die über größere Mulmhöhlen verfügen. Diese stehen v.a. im Westteil des Änderungsbereichs sowie nördlich der Meistersingerhalle und allgemein entlang der Schultheißallee. Hinsichtlich der Einteilung in für den Eremiten wichtige Habitatbäume konnten bei der Strukturkartierung (GROSSER-SEEGER & PARTNER, 29.11.2016) unter den Bäumen mit Stammdurchmessern > 50 cm insgesamt 37 als Bäume mit langfristigem (Entwicklungs-)Potenzial als Habitatbaum ermittelt werden. Das heißt, dass diese Bäume noch keine Mulmhöhlen haben, aufgrund erster Schadensanzeichen aber mittel- bis langfristig die Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie geeignete Mulmhöhlen ausbilden könnten. 16 Bäume wurden als potenziell geeigneter Habitatbaum für eine Initialbesiedlung durch den Eremiten angesehen. Dies sind Bäume mit vorhandenen Höhlungen (z.B. Spechthöhlen), die aber noch nicht zwingend (größere) Mulmhöhlen aufweisen. Mit weiteren potenziell geeigneten Habitatbäumen im südlichen Bereich des Luitpoldhains ist zu rechnen. Der nächst gelegene aktuelle Nachweis des Eremiten befindet sich in der Nähe des Dutzendteiches und liegt gerade einmal gut 600 m entfernt (ASK 6532-1655). Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 14.08.2018 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 1. FASSUNG 15 2.4.2.2 Umweltauswirkungen und Prognose Die Bedeutung der Lebensräume ist eng verknüpft mit deren Bedeutung für die Tierwelt. Für die hauptsächlich betroffenen Artengruppen, also Fledermäuse, Vögel und totholzbewohnende Käfer, sind die Altbaumbestände mit ihrem Struktur- und Höhlenreichtum teils essentielle Habitate. Eine Ersetzbarkeit ist nur in beschränktem Maße gegeben. Eingriffe in reine Nahrungshabitate (Wiesenflächen) wiegen dagegen weniger schwer. Durch die Änderung der Darstellungen des FNP wird in Sonderbauflächen die Baurechtschaffung vorbereitet und später über die Bebauungsplanung eine Bebauung ermöglicht. Auf Bebauungsplanebene wird hierzu aktuell noch eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) durchgeführt. Schon jetzt ist aber erkennbar, dass zwangsläufig auch Eingriffe in die wertvollen Lebensräume und Habitatelemente erfolgen werden. Aufgrund des zu erwartenden Wegfalls wichtiger Habitatstrukturen (Alteichen) ist für das Schutzgut Tiere mit erheblichen negativen Auswirkungen zu rechnen. 2.4.3 Biologische Vielfalt Da die Erhaltung der Artenvielfalt wesentlicher Bestandteil der Biodiversität ist, ist hierdurch ein direkter Bezug zu den Bewertungen hinsichtlich der Schutzgüter Pflanzen und Tiere sowie ihrer natürlichen Lebensräume (siehe Kap. 2.4.1 und 2.4.2) und auch in Bezug auf das Schutzgut Landschaft (biologische Vielfalt i.S.v. Strukturvielfalt, siehe Kap. 2.5) gegeben. Da zumindest für die Schutzgüter Tiere und Pflanzen erheblich negative Auswirkungen zu erwarten sind und die Strukturvielfalt abnimmt, sind die Auswirkungen auf das Schutzgut biologische Vielfalt ebenfalls erheblich. 2.5 Landschaft 2.5.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation Das Planungsgebiet liegt in der naturräumlichen Haupteinheit „113 Mittelfränkisches Becken“. Im ABSP wird das Untersuchungsgebiet zur Untereinheit „113-53 Stadtgebiet Nürnberg-Fürth“ gezählt. Der Luitpoldhain ist eine durch den Menschen überprägte Landschaft mit vielen naturnahen Elementen im innerstädtischen Bereich. Für das Orts- und Landschaftsbild von besonderer Bedeutung ist der alte Baumbestand entlang Münchener Straße und Schultheißallee. Die alten Eichen weisen aufgrund ihres Wuchses und ihrer Größe eine besondere Eigenart auf, die den städtischen Raum hier prägt. Sie sind vom Straßenraum aus erlebbar und tragen auch zu einer besonderen Eingangssituation im nördlichen Vorfeld der Meistersingerhalle bei. Diese Bäume rahmen den massigen Gebäudekomplex von Meistersingerhalle und Hotel ein und bilden gleichzeitig auch ein Gegengewicht zur Architektur, das jüngere Bäume nicht in dem Maße leisten könnten. Die denkmalgeschützte Architektur der Meistersingerhalle leistet aber auch selbst einen Anteil an der Eigenart des Ortes durch seine kubische, die Horizontale betonende Bauform. Die sehr stark überprägten, da großflächig asphaltierten Bereiche v.a. im östlichen Teil des Änderungsbereichs, stehen hierzu im Kontrast. Selbst die erfolgte Überstellung der Parkplatzflächen mit Bäumen kann den naturfernen Charakter kaum aufheben. Eine Baumhecke zu den eigentlichen Parkflächen des Luitpoldhains im Süden stellt eine optische Trennung dar, die auch beim Blick von Süden nach Norden eine grüne Kulisse Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 14.08.2018 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 1. FASSUNG 16 ergibt. Die nur von einzelnen Bäumen überstellten Wiesenflächen des Parks im Süden bieten weite Blickbeziehungen und ergeben einen anderen landschaftlichen Akzent. Der Luitpoldhain setzt sich im Süden im Volkspark „Dutzendteich“ fort, was die Bedeutung als grüne Verbindungsachse unterstreicht und daher eine hohe Bedeutung für das Schutzgut Landschaftsbild verleiht. 2.5.2 Umweltauswirkungen und Prognose Die Änderung der Darstellung von Grünflächen zu Sonderbauflächen stellt eine deutliche Veränderung zur bisherigen Planungssituation dar und lässt auch negative Veränderung des Orts- und Landschaftsbildes erwarten. Es ist der Verlust von mit Altbäumen bestandenen Grünflächen zu befürchten, die im Zusammenhang mit Baumbestand im Mittelstreifen der Münchener Straße und westlich davon den landschaftlichen Charakter des Luitpoldhains nach Norden fortgesetzt haben. Diese Entrée-Situation geht mit der Planänderung verloren und kann auch durch Baumneupflanzungen zunächst nicht kompensiert werden. Mögliche minimierende Maßnahmen auf Ebene des B-Plans können hier noch keine Berücksichtigung finden. Durch die Ausweitung von Sonderbauflächen erfolgen erheblich nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft. 2.6 Menschliche Gesundheit Kriterien zur Beurteilung des Schutzgutes Mensch bilden generell gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Erholungseignung des Gebiets. 2.6.1 Erholung 2.6.1.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation Der Änderungsbereich beinhaltet mit Teilen des Luitpoldhains als Grünanlage eine sehr wichtige Bedeutung als Naherholungsgebiet. Er wird nicht nur von den Bewohnern der angrenzenden Wohnquartiere genutzt, sondern er hat auch darüber hinaus für die Stadt eine allgemeine Bedeutung. Dementsprechend ist das Naherholungspotential im ABSP der Stadt Nürnberg hier als „hoch“ bewertet. Laut Jugendhilfeplan „Spielen in der Stadt“ besteht im Planungsbereich Glockenhof/ Gleißhammer (Nr. 6), zu dem der Luitpoldhain zählt, derzeit ein ungedeckter Bedarf an ca. 71.252 m² öffentlicher Spielplatzfläche. Nach dem Gesamtstädtischen Freiraumkonzept (GFK) von 2013 beläuft sich das Defizit an öffentlichen Grünflächen in diesem Planungsbereich auf 18,9 ha womit eine starke Unterversorgung verbunden ist. Unter diesem Aspekt ist die Bedeutung des Luitpoldhains als Naherholungsgebiet noch deutlicher hervorzuheben. Ausgestattet mit weitläufigen Rasenflächen, einzeln stehenden Bäumen, Baumgruppen und Hainen mit teils sehr alten Eichenbeständen bietet die Parkanlage viel Raum und Abwechslung zum erholsamen Verweilen. Geh- und Radwege erschließen den Park und führen weiter zum Dutzendteich. Seit 2000 wird der Luitpoldhain wieder für Großveranstaltungen, wie das zweimal jährlich im Sommer stattfindende „Klassik Open-Air“ genutzt. Die Veranstaltungsfläche liegt in den zentralen Wiesenflächen (außerhalb des Änderungsbereichs), bei solchen Veranstal- Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 14.08.2018 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 1. FASSUNG 17 tungen unterliegt aber der gesamte Park einem hohen Nutzungsdruck. Gleiches gilt für andere Veranstaltungen wie z.B. „Rock im Park“ wo Teilbereiche zum Zelten genutzt werden können. 2.6.1.2 Umweltauswirkungen und Prognose Die Rücknahme von Grünflächen zugunsten von Sonderbauflächen stellt zunächst eine Einschränkung der zur Verfügung stehenden Flächen dar. Allerdings werden diese Bereiche derzeit zum großen Teil zum Parken (großer und kleiner Parkplatz neben der Meistersingerhalle) genutzt. Dieser Bereich hat lediglich Hinführungscharakter zum eigentlichen Park und unterliegt durch den Straßenverkehr entsprechenden Lärmeinflüssen. Es geht der „grüne“ Eingangsbereich mit dem Alt-Eichen-Beständen im Nordwesten verloren und es erfolgt eine weitere Versiegelung von Freiraum, die den Nutzungsdruck auf den Luitpoldhain aufgrund kleiner werdender Fläche erhöhen kann. Dies ist auch vor dem Hintergrund des Grünflächendefizits im Planungsbereich Glockenhof/Gleißhammer zu beachten In Bezug auf die Erholungsfunktion des Gebietes werden durch die Flächennutzungsplanänderung daher erheblich nachteilige Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch (Erholung) gesehen. 2.6.2 Lärm 2.6.2.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation Der Luitpoldhain grenzt an das Untersuchungsgebiet 001 „Südstadt“ des Lärmaktionsplans der Stadt Nürnberg nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz, der vom Stadtrat am 28.10.2015 beschlossen wurde. Untersuchungsgebiete wurden dort festgelegt, wo mindestens 50 Einwohner leben, die einer Lärmbelastung von mehr als LDEN 70 dB(A) oder LNight 60 dB(A) ausgesetzt sind, also Werte im Bereich der schädlichen Umwelteinwirkungen i.S.d. BImSchG. Die Untersuchungsgebiete zählen im Stadtgebiet zu den besonders kritischen Bereichen hinsichtlich der Lärmeinwirkungen, das Untersuchungsgebiet 001 sogar zu dem mit Abstand höchsten Belastungskonzentration (Noise Score) in der ganzen Stadt. Der Änderungsbereich ist von großen Straßen umgeben und damit in einem Gebiet mit hohem Geräuschpegel gelegen. Es sind folgende Lärmemittenten maßgeblich (Angabe der Durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke DTV in Kfz/24 h für den PrognoseNullfall 2030, Schallimmissionsschutztechnische Untersuchung, IFB SORGE, 18.07.2017):       Verkehrslärm durch die Münchener Straße im Westen (DTV von 15.500 Kfz/24 h) Verkehrslärm durch Bayernstraße im Süden (DTV = 32.000 Kfz/24 h) Verkehrslärm durch Schultheißallee im Norden (DTV = 10.000 Kfz/24 h) Verkehrslärm durch Straße An der Ehrenhalle im Osten (DTV = 5.500 Kfz/24 h) Verkehrslärm durch Straßenbahnlinie in der Schultheißallee Sport- und Freizeitlärm von Sportanlagen und vom Volksfestgelände Vom Änderungsbereich selbst gehen derzeit auch Lärmemissionen aus und zwar in Form von Parkplatzlärm. Untersucht wurden nur die Schallquellen in Form der Stellplatzanlagen östlich der Meistersingerhalle (ca. 600 Stellplätze). Die entfallenden Stellplätze westlich der Meistersingerhalle wurden bereits nicht mehr berücksichtigt. Relevant werden die Emissionen der Parkplätze im Norden insbesondere bei größeren Veranstaltungen bei denen sich innerhalb kurzer Zeit die Parkplätze leeren, v.a. wenn dies in den Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 14.08.2018 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 1. FASSUNG 18 Nachtstunden (22 Uhr bis 6 Uhr) der Fall ist, da hier strengere Orientierungs- bzw. Grenzwerte im Schallschutz gelten. Zur Ermittlung der Lärmauswirkungen der Planung erfolgten schallschutztechnische Untersuchungen, die aber gleichzeitig auch Informationen zur aktuellen Immissionssituation im Gebiet liefern (Schallimmissionsschutztechnische Untersuchung, IFB SORGE, 18.07.2017). Für die Berechnungen wurden die Schallausbreitung bzw. die Immissionen unter Berücksichtigung des status quo untersucht. Es liegt jedoch keine Karte zur freien Schallausbreitung vor, sondern lediglich eine Angabe der Schallleistungspegel an den relevanten Immissionsorten. Diese sind Wohngebäude in den Nachbarquartieren außerhalb des Änderungsbereichs, aber auch das bestehende Hotel sowie das geplante Konzerthaus. Aus diesen sowie den Immissionsorten am Hotelgebäude lassen sich aber auch Informationen für die Immissionssituation im Untersuchungsgebiet ableiten. Lärmeinwirkungen bestehen vor allem unmittelbar entlang der Hauptverkehrsstraßen, aber auch noch deutlich abseits. So hat die schallzugewandte Westfassade des Hotels im Nordwesten eine Entfernung zu der Fahrbahn der Münchener Straße von etwa 60 m, dennoch werden hier an den Immissionsorten im lautesten Stockwerk aktuell nachts noch Werte von 52 dB(A) erreicht, also ein Schalleistungspegel, der 2 dB(A) über dem nächtlichen Orientierungswert für Mischgebiete nach der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ liegt. An Immissionsorten, die näher an der Münchener Straße liegen, wie z.B. an der Parsifalstraße im Südwesten, aber auch nördlich der Schultheißallee werden sogar Werte von 57 dB(A) erreicht. Die Situation tags ist ähnlich, nur bei entsprechend höheren Schallleistungspegeln, also 60 dB(A) an der Westfassade des Hotels und 65 dB(A) an Schultheißallee und Parsifalstraße. An einem Immissionsort, der Wodanstraße 79/81, werden sogar noch höhere Werte erreicht und zwar tags von 69 dB(A) und nachts von 61 dB(A). Mit dem Nachtwert wird hier sogar die enteignungsrechtliche Zumutbarkeitsschwelle, also der Lärmpegel ab dem von einer gesundheitsschädlichen Lärmeinwirkung (siehe oben) zu sprechen ist, bereits überschritten. An dem Lärm abgewandten Seiten, wie der Ostfassade des Hotels, werden nur noch geringere Werte erreicht und damit sogar die Orientierungswerte für Allgemeine Wohngebiete eingehalten. Eine ähnlich verschattende Wirkung hat die Meistersingerhalle. Die derzeitige Bedeutung des Plangebiets aber auch seines Umfeldes für das Schutzgut Mensch (Lärm) ist durch Vorbelastungen durch Lärmimmissionen geprägt. Die Vorbelastungen erfordern besondere Maßnahmen beim Schallschutz in der verbindlichen Bauleitplanung. 2.6.2.2 Umweltauswirkungen und Prognose Auf Ebene der Flächennutzungsplanung können abschließende Bewertungen der künftigen Immissionssituation in diesem Fall noch nicht getroffen werden, da die bloße Darstellung einer Baufläche noch keine Aussage über die Stellung künftiger Baukörper oder die Nutzungsintensität aussagt. Hier sind im parallelen Änderungsverfahren zum B-Plan Nr. 4160 schallschutztechnische Untersuchungen zu erstellen. Hinsichtlich des Lärms erfolgten vor dem Realisierungswettbewerb zum neuen Konzerthaus bereits Immissionsprognosen für den Ist-Zustand mit dem zu erwartenden Zusatzverkehr durch die Planung sowie auch eine Ermittlung der Anlagengeräusche (Schallimmissionsschutztechnische Untersuchung, IFB SORGE, 18.07.2017). Betrachtet wurde hier auch noch eine Standortvariante östlich der Meistersingerhalle, im Folgenden wird aber nur auf die Ergebnisse für die jetzt verfolgte Standortvariante eingegangen. Die aktuelle Planung sieht ein Mobilitätskonzept unter Berücksichtigung der Auslastung möglicher Alternativ-Parkplätze in der Umgebung an, das aber noch nicht endgültig ausge- Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 14.08.2018 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 1. FASSUNG 19 arbeitet ist. Dies bedeutet, dass im Änderungsbereich der kleine Parkplatz westlich der Meistersingerhalle ersatzlos entfällt und damit dieser auch als Lärmquelle weg fällt. Die gutachterliche Betrachtung ergibt, dass durch Zusatzverkehre Pegelerhöhungen im Ausmaß bis 0,3 dB auftreten, an dem jetzt schon stark belasteten Anwesen Wodanstraße 79/81 kommt es aber zu keinen weiteren Verschlechterungen. Die Berechnungen müssen aber auf B-Plan-Ebene an die aktuelle Planung angepasst werden. Bisher nicht ausreichend gutachterlich abgeprüft bzw. umfassend untersucht wurden verschiedene Vorbelastungen, die die Immissionssituation beeinflussen, wie z.B. der laufende Veranstaltungsbetrieb in der Meistersingerhalle, der Hotel- und Hotelgaststättenbetrieb sowie die Auswirkungen verschiedener Veranstaltungen im Luitpoldhain, am Dutzendteich oder im Serenadenhof. Es sind daher noch keine abschließenden Aussagen möglich, welche Lärmbelastungen für die Anrainer tatsächlich entstehen. Ferner wirkt Verkehrslärm auf das Gebäude ein bzw. entstehen im Konzerthaus Geräuschemissionen, die auch nach außen dringen könnten. Es wird davon ausgegangen, dass dies unerwünschte Effekte sind, die durch bauliche Maßnahmen am Konzerthaus unterbunden werden. Im Hinblick auf das Schutzgut sind sie daher nicht weiter von Belang. Eine abschließende Bewertung der Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung auf das Schutzgut Mensch (Lärm) hinsichtlich der Erheblichkeit ist nicht möglich und kann erst nach Vorliegen weiterer bzw. angepasster Untersuchungen zum Immissionsschutz auf Ebene der Bebauungsplanung erfolgen. 2.6.3 Störfallvorsorge / Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen Störfallvorsorge i.S.d. § 50 Abs. 1 BImSchG Das Plangebiet liegt derzeit nicht im potentiellen Einwirkbereich eines Betriebes nach Störfall-Verordnung1. Umgekehrt ist in der geplanten Sonderbaufläche auch nicht die Ansiedlung eines Störfallbetriebes möglich. Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen Im Änderungsbereich wird eine Sonderbaufläche „Kultur- und Kongresszentrum“ sowie Grünflächen dargestellt. Aufgrund der grundsätzlich dort später zu erwartenden Nutzungen besteht keine besondere Anfälligkeit für schwere Unfälle. Der Änderungsbereich befindet sich nicht in einem Bereich, in dem mit besonderen Auswirkungen durch Katastrophen (z.B. Erdbebengebiet) zu rechnen ist. Die zentralen Wiesenflächen des Luitpoldhains südlich der Meistersingerhalle sowie Teile der Schultheißallee und der Straße An der Ehrenhalle liegen aber im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet des Fischbachs und können bei Hochwasser- oder auch Starkregenereignissen überflutet werden. Dieser Bereich ist in der verbindlichen Bauleitplanung zu berücksichtigen und von baulichen Anlagen und anderen, die Funktion des Überschwemmungsgebietes beeinträchtigenden Faktoren, frei zu halten. In der Flächennutzungsplanänderung erfolgt ein entsprechender Vermerk. Im Stadtgebiet von Nürnberg ist generell mit Bombenblindgängern oder anderen Kampfmitteln aus dem II. Weltkrieg zu rechnen. Gerade aufgrund der Lage im Bereich des früheren Reichsparteitagsgeländes besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit bisher unent1 Abstandsgebot nach Art. 13 der Seveso-III-Richtlinie Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 14.08.2018 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 1. FASSUNG 20 deckter Blindgänger. Bei allen weiteren Baumaßnahmen und Eingriffen in den Boden ist daher eine vorherige Kampfmittelerkundung erforderlich. 2.7 Luft 2.7.1 Bestand und Bewertung der lufthygienischen Ausgangssituation Negativ stellt sich die Verkehrsbelastung des umgebenden Straßennetzes in Bezug auf Luftschadstoffe durch Kfz-Verkehr (NO2- und Feinstaubkonzentrationen) dar. Mittlerweile ist der Kfz-Verkehr im Stadtgebiet von Nürnberg der Hauptverursacher der Stickstoffdioxidbelastung in der Umwelt. Aktuelle Angaben über auftretende lufthygienische Belastungen liegen nicht vor. Ergebnisse der nächstliegenden Messstelle am Hauptbahnhof sind aufgrund der dortigen örtlichen Gegebenheiten nicht übertragbar. Im Zuge der flächendeckenden Messungen zur Luftqualität im Stadtgebiet von Nürnberg in den Jahren 2002 bis 2011 betrug der Mittelwert über das gesamte Stadtgebiet 34 μg/m³. Für den Bereich, in dem das Planungsgebiet liegt, wurden 2004/2005 mobile, diskontinuierliche Messungen durchgeführt. Hier ergaben sich Belastungen mit NO2 von 36 μg/m³ und für Benzol von 1,4 μg/m³. Während der Benzol-Wert als unkritisch anzusehen ist (Ganzjahresgrenzwert liegt bei 5,0 μg/m³) lagen die Stickstoffdioxid-Gehalte nur wenig unter dem aktuell gültigen NO2-Ganzjahresgrenzwert der 39. BlmSchV von 40 μg/m³.2 Aufgrund der angewandten, diskontinuierlichen Messmethode und der Messzeiten (nur Messungen zu den verkehrsreicheren Tagzeiten, d.h. ohne Nachtmessungen) besitzt ein direkter Vergleich mit dem Ganzjahresgrenzwert allerdings nur orientierenden Charakter. Gewerbebetriebe mit hinsichtlich der Lufthygiene relevanten Emissionsquellen bestehen im näheren Umfeld nicht. Der Baumbestand des Luitpoldhains weist hier eine sehr hohe Bedeutung für die lufthygienische Situation auf, da er staub- und schadstoffbindend wirkt und zur Frischluftproduktion beiträgt. 2.7.2 Umweltauswirkungen und Prognose Die Änderung der FNP-Darstellung von Grünfläche zu Sonderbaufläche ermöglicht die Festsetzung von Baugebieten im B-Plan und somit eine Bebauung. Damit wäre ein Wegfall von Grün- und Baumbestand verbunden, was die Staubbindung an der Vegetation reduziert. Angesichts des verbleibenden Baumbestands im Luitpoldhain werden hier aber noch keine erheblichen Auswirkungen gesehen. Die Vergrößerung der Sonderbaufläche kann zu neuen Emittenten im Gebiet führen. Auf Vorhabenebene ist die Versorgung des geplanten Konzerthauses mit Fernwärme aber bereits vorgesehen, so dass es nicht zu Emissionen aus Hausbrand im Änderungsbereich kommen wird. Eine mögliche Zunahme von Emissionen aus neuem Ziel- und Quellverkehr sind aber trotz des geplanten Mobilitätskonzeptes nicht auszuschließen. Allerdings ist das Gebiet über Busse und Straßenbahnen durch den ÖPNV gut erschlossen. 2 Stadtentwässerung und Umweltanalytik in Nürnberg (SUN): Die Luftqualität in Nürnberg - Fünf Jahrzehnte Luftuntersuchungen in Nürnberg, Juli 2012 Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 14.08.2018 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 1. FASSUNG 21 In Immissionsprognosen für die Regensburger Straße im Rahmen des 2. Luftreinhalteplans für Nürnberg ca. 700 m nordwestlich des Änderungsbereichs zeigen Modellrechnungen auch, dass dort ab 2020 für verkehrsnahe Standorte der Immissionsgrenzwert für NO2 eingehalten werden kann. Die Werte für Feinstaub weisen dort schon heute keine Grenzwertüberschreitungen auf. Übertragen auf den Änderungsbereich bedeutet dies, dass hier auch in verkehrsnaher Lage nicht mit einer Überschreitung der Grenzwerte der 39. BlmSchV für Feinstaub zu rechnen ist. In verkehrsnahen Lagen können Überschreitungen des NO2-Grenzwertes bis 2020 aber trotz der Freiflächen des Luitpoldhains nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden. Bezüglich des Schutzgutes Luft wird daher noch nicht von erheblich nachteiligen Auswirkungen durch die Planung ausgegangen. 2.8 Klima 2.8.1 Bestand und Bewertung der klimatischen Ausgangssituation Die Stadt Nürnberg liegt im Übergangsbereich zwischen kontinentalem und ozeanischem Klima. Charakteristisch sind hohe Sommertemperaturen, vergleichsweise milde Winter und eine insgesamt geringe Niederschlagsmenge. Mit durchschnittlich 645 mm Niederschlag pro Jahr zählt Nürnberg zu den trockensten Gebieten Bayerns. Der Änderungsbereich wird in der Klimafunktionskarte des Stadtklimagutachtens Nürnberg (GEO-NET UMWELTCONSULTING GmbH, Mai 2014) bezüglich der Parkflächen des Luitpoldhains als Ausgleichsraum mit einem mäßigen Kaltluftvolumenstrom bewertet. Das Strömungsbild zeigt nur einen geringen Zustrom von Kaltluft aus Süden und Osten vom Dutzendteichgelände. Im Kaltluftströmungsfeld ist auch erkennbar, dass der Gebäudekomplex von Meistersingerhalle und Hotel eine Abflussbarriere für die entstandene Kaltluft ist, die nach Norden in die dortigen Wohngebiete abfließt. Die bioklimatische Situation wird in diesem Bereich daher als weniger günstig eingeschätzt. Für eine windstille Sommernacht wurden im Klimagutachten für die Stadt Nürnberg im Planungsgebiet Temperaturunterschiede von etwa 2°C zwischen Gebäudekomplex mit versiegelten Parkplatzflächen und den umgebenden Freiräumen des Parks mit Baumbestand ermittelt. Der Baumbestand dient auch der Frischluftbildung. Aufgrund des Umfelds wird dem Luitpoldhain aber eine „sehr hohe bioklimatische Bedeutung“ bescheinigt. (Stadtklimagutachten Nürnberg, GEO-NET UMWELTCONSULTING GmbH, Mai 2014) Der Luitpoldhain wird im Gesamtstädtischen Freiraumkonzept Nürnberg (2013) als Parkanlage über 2,5 ha auch als „potenzieller Kühlraum“ geführt. 2.8.2 Umweltauswirkungen und Prognose Die „sehr hohe bioklimatische Bedeutung“ des Luitpoldhains schlägt sich in einer sehr hohen Empfindlichkeit gegenüber Nutzungsintensivierungen nieder. Eine solche wird auch durch die Erweiterung von Bauflächen in der Flächennutzungsplanänderung vorbereitet. Schon jetzt ist die Auswirkung durch den bestehenden Gebäudekomplex feststellbar. Bei den vorgesehenen Nutzungserweiterungen und den damit auf Ebene des Bebauungsplans verbundenen tatsächlichen Auswirkungen der Realisierung der Bauflächen sind jedoch auch die zu erwartenden klimatischen Veränderungen zu berücksichtigen. Dies betrifft insbesondere die prognostizierte Zunahme von Extremwetterlagen (Hitze- Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 14.08.2018 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 1. FASSUNG 22 tage/-wellen, Starkregenereignisse). Durch die Planung und Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen auf B-Planebene (vgl. auch 1. Fassung UB zur Änderung des B-Plans Nr. 4160, Stand: 03.08.2018, Kap. 4) kann dem entgegengewirkt werden. Aufgrund der verbleibenden Fläche des Luitpoldhains werden die Auswirkungen der Planung für das Schutzgut Klima als noch nicht erheblich negativ bewertet. 2.9 Abfall und Abwässer Nähere Angaben zu Art und Menge der durch die Realisierung der Planung erzeugten Abfälle (i.d.R. hausmüllähnliche Abfälle, Verpackungsabfälle) und ihrer Beseitigung und Verwertung sind auf Flächennutzungsplanebene nicht detailliert zu klären. Durch die Nutzungserweiterung ist mit einer Zunahme von Müll aus verschiedenen Fraktionen zu rechnen. Bei der Baufeldfreimachung sind die einschlägigen Regelwerke für Rückbau und Entsorgung (incl. Beprobung) zu beachten. Dabei sind auch Funde von Kampfmitteln nicht ausgeschlossen (siehe auch Kap. 2.6.3). Anfallende Schmutzwässer können ins städtische Kanalsystem eingeleitet und der Reinigung im Klärwerk zugeführt werden. Bezüglich der Punkte Abfall und Abwässer werden keine erheblich negativen Auswirkungen gesehen. 2.10 Kultur- und Sachgüter 2.10.1 Bestand und Bewertung der Ausgangssituation Mit Ausnahme der Schultheißallee ist der gesamte Änderungsbereich Bestandteil des Baudenkmals „Volkspark Dutzendteich, ehem. Reichsparteitagsgelände“ (D-5-64-0002367). Der Luitpoldhain wurde erst 1906 für die Bayerische Landesausstellung errichtet. Während der NS-Zeit wurde er umgestaltet zur Luitpoldarena und bildete als Aufmarschgelände den nördlichen Endpunkt des Reichsparteitagsgeländes. Es kam hier zu umfangreichen baulichen Maßnahmen. Nach Ende des Krieges wurde das Gelände 1959/60 wieder zum Volkspark umgestaltet. Dabei verblieben weiter im Süden auch Reste der Steintribüne, die teilweise heute noch sichtbar sind, im Nordteil aber größtenteils mit Erde überdeckt (so z.B. südlich des Hotels) und bepflanzt oder eingesät wurden. Daneben ist ein weiteres Baudenkmal die Meistersingerhalle selbst, die seit 2007 unter Denkmalschutz steht (D-5-64-000-2517). Die Konzerthalle ist als kubischer, die Horizontale betonender Stahlbetonbau mit Flachdach von Harald Loebermann entworfen worden. Das Gebäude wurde 1960-63 realisiert. Als Sachgut ist neben der Meistersingerhalle auch der 1979 hinzugekommene Hotelbau mit ca. 200 Betten im Südwesten zu erwähnen. Weitere Sachgüter bestehen in der Parkausstattung und dem Freiflächenmobiliar. Ferner bestehen verschiedene Infrastrukturleitungen (Gas, Kanal, Strom etc.). Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 14.08.2018 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 1. FASSUNG 23 2.10.2 Umweltauswirkungen und Prognose Durch umfassende Veränderungen ist aus der Zeit der ursprünglichen Anlage des Luitpoldhains zur Landesausstellung 1906 im Eingriffsbereich nordwestlich der Meistersingerhalle außer dem alten Baumbestand nichts mehr übrig. Der Bau der Luitpoldarena erfolgte weiter südlich, so dass Eingriffe in diese Denkmalsubstanz ebenfalls nicht befürchtet werden müssen. Die Flächennutzungsplanänderung hat zunächst keine direkten Auswirkungen auf die Baudenkmäler. Durch die Erweiterung der Bauflächen über den Bestand hinaus, kann über die Änderung des B-Plan Nr. 4160 Baurecht für neue Gebäude geschaffen werden, die bei Realisierung das Erscheinungsbild der alten Meistersingerhalle verändern können. Die Einzelstellung der Meistersingerhalle ist aber schon durch den Hotelbau 1979 aufgegeben worden. Dem Siegerentwurf des neuen Konzerthauses wurde im Preisgericht des Realisierungswettbewerbes aber bescheinigt, eine Verbindung zwischen denkmalgeschützter Meistersingerhalle und dem Neubau zu einem Ensemble zu schaffen. Negative Auswirkungen auf Meistersingerhalle werden daher nicht gesehen. Sachgüter sind durch die Planung nur mittelbar betroffen. Dies betrifft z.B. die Zuwegungen zum Hotelgebäude oder die Verlegung von Sparten. Diese Punkte sind in der BPlanung zu berücksichtigen, aber auch grundsätzlich zu bewältigen. Weder für das Schutzgut Kulturgüter noch das Schutzgut Sachgüter werden erheblich negative Auswirkungen durch die Planung gesehen. 2.11 Wechselwirkungen Die ermittelten Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter und Umweltbelange berücksichtigen auch das Wirkungs-/Prozessgefüge zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes. Darüber hinausgehende erhebliche Beeinträchtigungen infolge von Wechselwirkungen sind nicht zu erwarten. In Einzelfällen kann es aber später auf Vorhabeneben (z.B. bei baubedingter Bauwasserhaltung) zu Beeinträchtigungen von Gehölzbestand kommen, in deren Folge auch ein Absterben von Bäumen zu befürchten ist. Dies kann die negativen Auswirkungen auf die Schutzgüter Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt noch verstärken. 3 Prognose bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) Die so genannte Nullvariante, also der Verzicht auf die Planung, würde ein Fortbestehen der aktuellen Situation an der Meistersingerhalle zur Folge haben. Es gäbe nicht die Möglichkeit, weiteres Baurecht zu schaffen und es käme in deren Folge zu keinen baulich bedingten Eingriffen in Baumbestände und Freiflächen. Aufgrund der Verkehrssicherungspflichten in der Parkanlage würden aber dennoch alte Bäume entfernt werden – wie schon in den vergangenen Jahren, so dass Konflikte mit dem Artenschutz bestehen, die das bestehende Parkpflegewerk nicht abschließend lösen konnte. Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 14.08.2018 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 1. FASSUNG 4 24 Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen sind in Bezug auf die geplante Änderung der FNP-Darstellungen nicht notwendig. Gleichwohl sind in Bezug auf die im Rahmen des Verfahrens zur Änderung des B-Plans Nr. 4160 zu bewertenden konkreten Eingriffe in Natur und Umwelt konfliktmindernde Maßnahmen sowie Maßnahmen hinsichtlich der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sowie des europäischen und nationalen Artenschutzes auf B-Planebene erforderlich; für nähere Angaben hierzu wird auf die 1. Fassung UB zur Änderung des B-Plans Nr. 4160 (Stand: 03.08.2018) verwiesen. 5 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Flora-Fauna-Habitat) und europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes Aufgrund der Entfernung des Änderungsbereiches zum FFH-Gebiet DE 6532-371 „Tiergarten Nürnberg mit Schmausenbuck“ von knapp 1,8 km und von gut 1,5 km zum Europäischen Vogelschutzgebiet DE 6533-471 „Nürnberger Reichswald“ werden keine Auswirkungen auf die Erhaltungsziele dieser Gebiete des Netzes NATURA 2000 durch die Planung erwartet, zumal funktionale Beziehungen auch aufgrund dazwischenliegender Siedlungsbereiche ausgeschlossen werden können. 6 Geprüfte Alternativen Bereits im Vorfeld wurden im Rahmen einer „Städtebaulichen Standortuntersuchung“ (bgsm, Mai 2015) insgesamt acht verschiedene Flächen im Stadtgebiet als Standort für den Bau eines Konzerthauses untersucht. Dabei wurden u.a. folgende Bewertungskriterien zugrunde gelegt, die auch Umweltbelange berücksichtigen:             Einbindung in Natur und Landschaft Auswirkungen auf Vegetation und Tierwelt Naturschutzrechtliche Erfordernisse Außenlärmsituation Verkehrslärmerhöhung Ausgehender Gewerbelärm vom Grundstück Erschütterungen Altlasten Grundwasser Denkmalschutz Einbindung ins Fuß- und Radwegenetz Öffentliche Anbindung (ÖPNV) Neben technischen und wirtschaftlichen Aspekten spielten auch diese Kriterien eine Rolle bei der Entscheidungsfindung. Unter diesen Alternativen wurden vier Standorte (Südlicher Altstadtring AOK, ehemaliges Quelle-Areal Fürther Straße, Kohlenhof und Meistersingerhalle) vertieft untersucht. Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 14.08.2018 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 1. FASSUNG 25 Dabei handelte es sich bei den ersten beiden Standorten um bereits bebaute und weitgehend versiegelte Flächen, beim Kohlenhof und eine Konversionsfläche der Bahn. Allen Standorten gemein waren mögliche Auswirkungen aufgrund schon bestehender Lärmbelastungen durch Verkehrslärm. Bei den beiden schon bebauten Standorten hätte es hingegen bezüglich der anderen Schutzgüter i.d.R. keine erheblichen Auswirkungen gegeben. Im Rahmen von grünordnerischen Maßnahmen hätten auf diesen Standorten sogar Verbesserungen bei verschiedenen Schutzgütern (z.B. durch Entsiegelungen, Dach- und Fassadenbegrünung etc.) eintreten können. Das Quelle-Gebäude steht allerdings unter Denkmalschutz und hätte massive Einschränkungen im Hinblick auf den erforderlichen Umbau erbracht. Lediglich am Kohlenhof und an der Meistersingerhalle hätte es aufgrund von bekannten oder zu erwartenden Vorkommen geschützter Arten relevante Auswirkungen auf die Tierwelt gegeben. Lebensräume sind allein bei der Meistersingerhalle in Form der Parkflächen mit dem alten Baumbestand in deutlichem Maße betroffen gewesen, da am Kohlenhof „nur“ Ruderalflächen vorlagen. Bei der damaligen Standortfestlegung wurde aber noch der Standort östlich der Meistersingerhalle für das neue Konzerthaus mit in Betracht gezogen, wo die Eingriffe in Natur und Landschaft (v.a. bei den biotischen Faktoren) deutlich geringer gewesen wären, als westlich der Meistersingerhalle. Im Wesentlichen wurde bei der Standortfindung neben den technischen und wirtschaftlichen Aspekten auch den organisatorischen Belangen für künftige Betriebsabläufen der Vorzug gegeben. Als grundsätzlicher Standort für den Neubau eines Konzerthauses wurde mit Stadtratsbeschluss vom 29.07.2015 dann der Umgriff der bestehenden Meistersingerhalle gewählt. Dieser Beschluss ist auch die Grundlage für die Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich. Über den Realisierungswettbewerb wurden schon auf Vorhabenebene verschiedene Alternativen für das neue Konzerthaus vorgelegt. Weitere Planoptimierungen basierend auf dem Siegerentwurf können und müssen auf Ebene der Bebauungsplanung erfolgen. 7 Methodik / Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken Der Umweltbericht gemäß Anlage 1 des BauGB soll den aktuellen Zustand des Plangebietes (Basisszenario) und die Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die Umweltbelange gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB beschreiben und bewerten. Auch die Entwicklung der einzelnen Schutzgüter bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante, Kapitel 3) soll ermittelt und bewertet werden. Die vorliegende Fassung des Umweltberichtes wurde vom Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg, erstellt und wird vom Umweltamt der Stadt Nürnberg fachlich geprüft werden. Es werden Angaben zu Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gemacht (Kapitel 2) und grundsätzliche Aussagen zur umweltfachlichen Optimierung der Planung bzw. zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen dargestellt (Kapitel 4). Der Umweltbericht beschreibt den Änderungsbereich in dem durch das Bauvorhaben für das Konzerthaus auch die eigentlichen Eingriffe zu erwarten sind. Für einzelne Schutzgüter haben sich über diese Grenze hinausgehende Betrachtungen als sinnvoll erwiesen. Auf sie wird in den jeweiligen Kapiteln hingewiesen, eine generelle Festlegung Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 14.08.2018 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 1. FASSUNG 26 als statisches Gebiet ist nicht sinnvoll, da sich die räumlichen Ausmaße der Umweltwirkungen fallweise unterscheiden. Die vorliegende 1. Fassung des Umweltberichts (UB) stellt die ersten Ergebnisse der Umweltprüfung hinsichtlich der geplanten FNP-Änderung dar und wird im weiteren Verfahren fortgeschrieben, ergänzt und detailliert. Folgende Informationsquellen wurden für die 1. Fassung UB herangezogen (die genannten Datengrundlagen liegen dem Verfasser vor bzw. wurden von der Stadt Nürnberg zur Verfügung gestellt):                     Wirksamer Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan Stadtklimagutachten (GEO-NET Umweltconsulting GmbH 2014) Klimafahrplan Nürnberg 2010-2050 (2014) Handbuch Klimaanpassung (2012) Masterplan Freiraum Gesamtstädtisches Freiraumkonzept Nürnberg (bgmr Landschaftsarchitekten 2013) Stadtbiotopkartierung (2008) Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) der Stadt Nürnberg (1996) Artenschutzkartierung Bayern (ASK-Datenbank des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, LfU), Kartenblatt TK 6532, Abfrage am 05.01.2018) Bay. Geologisches Landesamt: Geologische Karte 1 : 50.000 Nürnberg-Fürth-Erlangen und Umgebung (1977) bzw. UmweltAtlas Bayern (Zugriff 13.07.2018) Grundwasserbericht der Stadt Nürnberg (2011) Strategische Lärmkarte LFU 2012 (Straßenlärm) bzw. UmweltAtlas Bayern (Zugriff 13.07.2018) Schallimmissionsschutztechnische Untersuchung und Hinweise für das Wettbewerbsverfahren (IfB Sorge, 18.07.2017) Schwingungs- und Erschütterungsschutz, Grobprognose für den geplanten Neubau (IfB Sorge, 31.08.2017) Lärmaktionsplan der Stadt Nürnberg gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (erstellt von ACCON GmbH, vom Stadtrat beschlossen am 28.10.2015) 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für das Stadtgebiet der Stadt Nürnberg (September 2017) Bericht zu faunistischen Erfassungen im Umfeld des geplanten Neubaus Konzertsaal, Nürnberg (Grosser-Seeger & Partner 2016) Ortsbegehungen (Erfassung Biotop-/Nutzungstypen) in 2016, Überprüfung in 2018 1. Geotechnischer Bericht (Vorerkundung) BV Nürnberg, Münchener Straße 21, Neubau Konzertsaal, (Spotka Geotechnik 08.07.2016) Bodenuntersuchung Neubau Konzertsaal (Umweltanalytik Nürnberg (SUN), 03.08.2016 incl. Nachuntersuchung 23.08.2016) Einzelne Fachgutachten stehen noch aus (saP) bzw. wurden nur als vorläufige Abschätzung auf Basis des derzeitigen Planungsstandes (z.B. Lärmgutachten) erstellt. Diese werden im Verfahren zum B-Plan noch erarbeitet bzw. überarbeitet. Aussagen in diesem Umweltbericht wurden aufgrund der vorliegenden Grundlagendaten und Erkenntnisse (siehe oben) getroffen, soweit dies zum jetzigen Zeitpunkt schon möglich war. In einigen Bereichen konnten derzeit nur Annahmen getroffen werden, da auf Ebene der Flächennutzungsplanung der Detaillierungsgrad ein anderer ist, als auf BPlan-Ebene. Auf etwaige Unwägbarkeiten oder methodische Schwierigkeiten wird ergänzend bei den einzelnen Schutzgütern eingegangen. Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 14.08.2018 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 1. FASSUNG 8 27 Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) Gemäß § 4c BauGB sind die erheblichen Umweltauswirkungen (und auch nur diese), die aufgrund der Durchführung eines Bauleitplanes eintreten, zu überwachen. Ziel dieser Überwachung ist die frühzeitige Ermittlung insbesondere unvorhergesehener Auswirkungen und ggf. das Ergreifen von Abhilfemaßnahmen. Gegenstand der Überwachung ist auch die Durchführung von Darstellungen oder Festsetzungen gemäß § 1a Abs. 3 S. 2 BauGB und von Maßnahmen gemäß § 1a Abs. 3 S. 4 BauGB (naturschutzrechtliche Eingriffsregelung). Die geplanten Überwachungsmaßnahmen sind im Umweltbericht darzustellen. Die gemeindliche Überwachung ist jedoch nicht auf die im Umweltbericht dargestellten Maßnahmen beschränkt. Monitoringmaßnahmen sind in Bezug auf die angestrebte Änderung der FNP-Darstellungen allerdings nicht erforderlich. Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 14.08.2018 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 1. FASSUNG 9 28 Zusammenfassung Im Umfeld der Meistersingerhalle im nördlichen Bereich des Luitpoldhains im Südosten von Nürnberg soll ein Neubau eines Konzerthauses entstehen. Hierfür ist die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4160 und im Parallelverfahren die Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Nürnberg erforderlich. Der Luitpoldhain ist Bestandteil der zusammenhängenden Parkflächen von „Dutzendteich & Co.“ und soll gemäß der Zielvorgaben des Masterplans Freiraum als „Urbane Parklandschaft“ entwickelt werden. Im Umweltbericht werden alle Schutzgüter hinsichtlich der Bedeutung der Bestandssituation sowie der zu erwartenden Auswirkungen bei Verwirklichung der Planung untersucht. Grundlage hierfür stellt der vorliegende Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes dar, der im Geltungsbereich zukünftig eine Sonderbaufläche (Zweckbestimmung „Kultur- und Kongresszentrum“) sowie Grünflächen darstellt. Zuvor waren neben einer Fläche für Gemeinbedarf (Kulturellen Zwecken dienende Einrichtung) und einer Sonderbaufläche für ein Hotel nur Grünflächen (Parkanlage) dargestellt. Tabelle 1: Zusammenfassende Bewertung der Auswirkungen der Flächennutzungsplanänderung auf die Schutzgüter Umweltbelang / Schutzgut Bewertung der Auswirkungen Fläche nicht erheblich Boden erheblich nachteilig Wasser erheblich nachteilig Pflanzen erheblich nachteilig Tiere erheblich nachteilig Biologische Vielfalt erheblich nachteilig Landschaft erheblich nachteilig Weiterer Untersuchungsbedarf (Gutachten / Konzepte) saP durchführen Menschliche Gesundheit  Erholung erheblich nachteilig  Lärm noch nicht bewertbar  Störfallvorsorge Schallschutzgutachten fortschreiben nicht betroffen Luft nicht erheblich Klima nicht erheblich Abfall nicht erheblich Kultur- und Sachgüter nicht erheblich Aufgrund der Inanspruchnahme schon genutzter Bereiche im Innenbereich sind die Auswirkungen für das Schutzgut Fläche nicht erheblich. Es werden zwar Grünflächen zu Bauflächen umgewandelt, aber kein Wald oder landwirtschaftlich genutzte Flächen und auch keine naturnahen Bereiche. Negative Auswirkungen auf Natur und Landschaft bestehen durch die vorbereitete Überbauung bisheriger Freiflächen und der damit einhergehenden Versiegelung und Beeinträchtigungen der Schutzgüter Boden und Wasser. Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 14.08.2018 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP " BEREICH MEISTERSINGERHALLE" 29 1. FASSUNG Durch die absehbare Inanspruchnahme von Grünflächen und der Rodung von altem Baumbestand erfolgen sowohl für das Schutzgut Pflanzen, als auch Tiere, erheblich nachteilige Auswirkungen. Für betroffene Artengruppen (insbesondere Vögel, Fledermäuse und totholzbewohnenden Käfer) gehen wertgebende Lebensraumstrukturen in Form von Höhlen-/Biotopbäumen verloren. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf die biologische Vielfalt, die ebenfalls zu erheblich negativen Auswirkungen für dieses Schutzgut führen. Beim Schutzgut Landschaft sind auf Ebene des Flächennutzungsplanes erheblich negativen Auswirkungen zu befürchten, da Minimierungsmaßnahmen im Bebauungsplan noch keine Berücksichtigung finden können. Für das Schutzgut Mensch sind nach bisherigem Kenntnisstand außer für den Bereich "Erholung" keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten. Allerdings stehen weitere Untersuchungen zur Immissionssituation noch aus, die im Hinblick auf die Auswirkungen von Lärm auf die menschliche Gesundheit noch keine abschließende Bewertung erlauben. Bei den Schutzgütern Klima und Luft können durch zusätzliche Bauflächen die üblichen lokalklimatischen Veränderungen auftreten, die eine Überbauung und Versiegelung von Freiflächen auslöst, also Verlust von Kalt- und Frischluftentstehungsgebieten, Überwärmung und Barrieren für den Luftaustausch. Aufgrund der Bestandssituation ist nicht von erheblich nachteiligen Effekten auszugehen. Abfälle und Abwässer entstehen im üblichen Rahmen und führen zu keinen erhebl ichen Beeinträchtigungen. Da das gesamte Areal des Luitpoldhains als Baudenkmal denkmalgeschützt ist (ehern. NS-Reichsparteitagsgelände) und auch der Bau der Meistersingerhalle unter Denkmalschutz steht, ist das Schutzgut Kulturgüter hier von hoher Bedeutung. Die Planung hat aber weder auf diese noch auf Sachgüter negative Auswirkungen. Im Änderungsverfahren zum Bebauungsplan können verschiedene Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen berücksichtigt werden, die eine effektive Verringerung der Eingriffe darstellen. Diese können bei der Flächennutzungsplanänderung noch nicht berücksichtigt werden. Erhaltungsziele und Schutzzwecke der oben genannten Gebiete des Schutzgebietssystems NATURA 2000 sind von der Planung nicht betroffen. Inwieweit artenschutzrechtliche Verbotstatbestände durch die Planung erfüllt werden , ist auf Ebene des Bebauungsplanes noch zu prüfen. Es erfolgte im Vorfeld eine Untersuchung unterschiedlicher Standortvarianten im Stadtgebiet, die teils auch Umweltbelange als Kriterium berücksichtigte. Für die Richtigkeit Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 14.08.2018 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 1. FASSUNG 30 10 Anhang Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen Grund und Boden, Fläche, Wasser § 1a Baugesetzbuch (BauGB) / Landesentwicklungsprogramm (LEP) Bayern 2013: Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden, d.h. der Flächenverbrauch soll verringert und einer Innenverdichtung Vorrang gegeben werden. Bodenversiegelungen sollen auf das notwendige Maß begrenzt werden. Die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlich oder als Wald genutzter Flächen soll begründet werden; dabei sollen Ermittlungen zu den Möglichkeiten der Innenentwicklung zugrunde gelegt werden, zu denen insbesondere Brachflächen, Gebäudeleerstand, Baulücken und andere Nachverdichtungsmöglichkeiten zählen können. Gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) hat die erneute Inanspruchnahme bereits bebauter Flächen sowie die Bebauung unbebauter Flächen im beplanten und unbeplanten Innenbereich, soweit sie nicht für Grünflächen vorgesehen sind, Vorrang vor der Inanspruchnahme von Freiflächen im Außenbereich. Gemäß dem Grundsatz des LEP sollen land- und forstwirtschaftlich genutzte Gebiete erhalten werden. Insbesondere hochwertige Böden sollen nur in dem unbedingt notwendigen Umfang für andere Nutzungen in Anspruch genommen werden. Gemäß Bundesnaturschutzgesetz sind historisch gewachsene Kulturlandschaften vor Verunstaltung, Zersiedelung und sonstigen Beeinträchtigungen zu bewahren. Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG): Die Funktionen des Bodens sollen nachhaltig gesichert, schädliche Bodenveränderungen abgewehrt und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden getroffen werden. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen der natürlichen Funktionen soweit wie möglich vermieden werden. ABSP der Stadt Nürnberg: Eine Reihe von Bodenschutzzielen ist hier formuliert. Insbesondere sollen ökologisch wertvolle Bereiche von Versiegelung freigehalten werden. § 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG): Niederschlagswasser soll ortsnah versickert oder verrieselt werden, soweit dem weder wasserrechtliche oder sonstige öffentlichrechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen. Des Weiteren gibt die Entwässerungssatzung der Stadt Nürnberg der Versickerung von Niederschlagswässern bzw. deren sonstiger alternativer Ableitung den Vorrang. Mit Einführung des getrennten Gebührenmaßstabs für Niederschlagswasser und Abwasser seit 01.01.2000 wird dies auch in der entsprechenden Gebührensatzung berücksichtigt. Stadtratsbeschluss vom 27.06.2012: Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (InSEK) „Nürnberg am Wasser“ beinhaltet Leitlinien für künftige gesamtstädtische Planungen und Konzepte in Bezug auf die Gemeinschaftsaufgabe Wasser. Beschluss des Umweltausschusses vom 09.10.2013 und des Stadtplanungsausschusses vom 07.11.2013: Die Stadtverwaltung prüft in jedem Bauleitplanverfahren, der eine Neubauplanung vorsieht (einschließlich Konversionsflächen) die Möglichkeiten und die Realisierbarkeit eines nachhaltigen Umgangs mit und einer ortsnahen Beseitigung des anfallenden Niederschlagswassers. Artenschutz und Biologische Vielfalt Die Rechtsvorgaben für den speziellen Artenschutz sind in den §§ 44 u. 45 BNatSchG geregelt. Aussagen zum NATURA 2000Konzept der EU finden sich in den §§ 31 bis 36 BNatSchG. Die Rechtsgrundlagen zum Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg speziellen Artenschutz unterliegen nicht der Abwägung im Rahmen der Bauleitplanung. Die Bayerische Biodiversitätsstrategie, beschlossen vom Bayerischen Ministerrat am 01. April 2008, nennt u.a. folgenden Hand- Stand: 14.08.2018 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 1. FASSUNG lungsschwerpunkt: Berücksichtigung der Aspekte des Artenschutzes und des Biotopverbunds sowie des Ziels der Erhaltung von Gebieten mit hoher biologischer Vielfalt bei der Trassierung von Verkehrswegen und der Ausweisung neuer Siedlungs- und Gewerbeflächen. 31 Im Parkpflegewerk zum Luitpoldhain ist die Lebensraumfunktion ein Teilziel. Die Funktion für Arten und Lebensräume ist dauerhaft zu erhalten. Bäume mit Potenzial für den Artenschutz sind langfristig zu erhalten und zu entwickeln. Natur und Landschaft Nach § 1 BNatSchG ist die biologische Vielfalt dauerhaft zu sichern. Die §§ 23 bis 29 BNatSchG treffen Aussagen zum Schutz bestimmter Flächen und einzelner Bestandteile der Natur. In § 20 BNatSchG ist das Ziel festgesetzt, mind. 10% der Landesfläche als Netz verbundener Biotope zu sichern. Der Biotopverbund dient u.a. der dauerhaften Si- cherung der Populationen wildlebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Lebensgemeinschaften sowie der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen. Menschliche Gesundheit: Lärm, Luft, Grün- und Freiraum, Erholung, Störfallvorsorge DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau): gibt aus Sicht des Schallschutzes im Städtebau erwünschte Orientierungswerte vor. 16. BImSchV (Sechzehnte Verordnung zur Durchführung d. Bundes-Immissionsschutzgesetzes – Verkehrslärmschutzverordnung): legt Grenzwerte für den Bau oder die wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen sowie von Schienenwegen der Eisenbahnen und Straßenbahnen fest. § 47d BImSchG (Lärmaktionsplan): Auf Basis der Strategischen Lärmkarten hat die Stadt Nürnberg einen Lärmaktionsplan (LAP) erstellt, der am 27.01.2016 in Kraft getreten ist. Der LAP soll die Lärmprobleme und -auswirkungen regeln und die ruhige Gebiete gegen eine Zunahme des Lärms schützen. Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm): dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor sowie der Vorsorge gegen schädliche(n) Umwelteinwirkungen durch Geräusche. Sie gilt für Anlagen, die als (nicht) genehmigungsbedürftige Anlagen den Anforderungen des BImSchG (Zweiter Teil) unterliegen im bau-/ immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren sowie bei Nachbarschaftsbeschwerden. Sie legt u.a. gebietsbezogene Immissionsrichtwerte für Anlagenlärm fest, die am Immissionsort in der Summe nicht Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg überschritten werden dürfen. Die Regelungen der TA Lärm bestimmen die Grenze der Abwägung für Gewerbe- bzw. Anlagenlärm, da ein Bebauungsplan keine Festsetzungen treffen darf, die nicht vollziehbar sind. 18. BImSchV (Achtzehnte Verordnung zur Durchführung d. Bundes-Immissionsschutzgesetzes – Sportanlagenlärmschutzverordnung): gilt für Errichtung, Beschaffenheit und Betrieb von Sportanlagen, soweit sie zum Zwecke der Sportausübung betrieben werden und einer Genehmigung nach BImSchG nicht bedürfen. Sie legt gebietsbezogene Immissionsrichtwerte für Sportlärm fest, die am Immissionsort in der Summe nicht überschritten werden dürfen. Die Regelungen der Sportanlagenlärmschutzverordnung bestimmen die Grenze der Abwägung für Sportlärm, da ein Bebauungsplan keine Festsetzungen treffen darf, die nicht vollziehbar sind. In Bayern soll die 18. BImSchV auch für Freizeitlärm (ausgenommen traditionelle Volksfeste und Kirchweihen) Anwendung finden. Freizeitlärmrichtlinie LAI (Länderausschuss für Immissionsschutz, Stand März 2015): dient als Erkenntnisquelle und gibt Hinweise zur Beurteilung von Freizeitanlagen bzw. Grundstücken, die nicht nur gelegentlich für Freizeitgestaltung bereitgestellt werden, bezüglich der Unvermeidbarkeit und Zumutbarkeit von Freizeitlärm. Die Freizeitlärmrichtlinie soll in Bayern nur für traditionelle Volksfeste und Kirchweihen Anwendung finden. Stand: 14.08.2018 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 1. FASSUNG Gesetz über Anforderungen an den Lärmschutz bei Kinder- und Jugendspieleinrichtungen – KJG): regelt in Bayern die Zulässigkeit von Immissionen durch Geräusche von Kinder- und Jugendspieleinrichtungen in der Nachbarschaft von Wohnbebauung. Es legt u.a. fest, dass die natürlichen Lebensäußerungen von Kindern, die Ausdruck natürlichen Spielens oder anderer kindlicher Verhaltensweisen sind, im Wohnumfeld als sozialadäquat hinzunehmen sind. Das KJG lockert für Jugendspieleinrichtungen einige Regelungen der Sportanlagenlärmschutzverordnung. § 47 BImSchG (Luftreinhalteplan): Die 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für das Stadtgebiet Nürnberg wurde am 15.09.2017 von der Regierung von Mittelfranken in Kraft gesetzt; darin enthalten ist u.a. eine Maßnahmenübersicht des bestehenden Luftreinhalte-/Aktionsplans (2004) sowie dessen 1. Fortschreibung (2010) und deren jeweiliger Umsetzungsstand, sowie weitere (geplante) relevante Maßnahmen zur Luftreinhaltung. Bezüglich der Luftbelastung gelten die Grenzwerte der 39. BImSchV; sie betreffen überwiegend das Schutzgut „Menschliche Gesundheit“, einzelne Grenzwerte zielen auch auf den Schutz der Vegetation. Beschluss des Stadtplanungsausschusses vom 09.07.2009: Es wurden Richtwerte für die Ausstattung mit öffentlichen Grünflächen in Bebauungsplänen und städtebaulichen Verträgen festgelegt: öffentliche Grünfläche pro Einwohner im Geschosswohnungsbau: 20 m², öffentliche Grünfläche pro Einwohner im Einfamilienhausgebiet 10 m²; davon jeweils Spielfläche pro Einwohner: 3,4 m². Beschluss des Umweltausschusses vom 12.03.2014 und des Stadtplanungsausschusses vom 27.03.2014: Das gesamtstädtische Freiraumkonzept (GFK) und das Leitbild „Kompaktes Grünes Nürnberg 2030“ bilden die Grundlage der 32 Grün- und Freiraumplanungen der Stadt Nürnberg. Gesamtstädtisches Freiraumkonzept mit Aktionsplan "Kompaktes Grünes Nürnberg 2020": Der Luitpoldhain als Bestandteil von „Dutzendteich & Co.“ soll als „Urbane Parklandschaft 21. Jahrhundert“ entwickelt werden. Der Bereich um die Meistersingerhalle soll als Eingangsbereich für diese Parklandschaft gestaltet/aufgewertet werden. Parkpflegewerk zum Luitpoldhain: Der Leitgedanke für die künftige Entwicklung des Parks ist „seine Erhaltung und behutsame und gezielte Weiterentwicklung für die Grünversorgung der Südstadt und der Stadt Nürnberg insgesamt“. Baulandbeschluss (2017): Der Baulandbeschluss wurde am 24.05.2017 durch den Stadtrat beschlossen und trat am 14.06.2017 in Kraft; er ist für die Verwaltung bindend. Der Baulandbeschluss trifft für die Bauleitplanung von Wohnbau- und Gewerbeflächen einheitliche Regelungen in Bezug auf städtebauliche und umweltplanerische Standards und Qualitäten sowie zu Folgekostenregelungen. BauGB § 1 Abs. 6 Nr. 7j (Anfälligkeit für schwere Unfällen oder Katastrophen): Die BauGB-Novellierung vom 13.05.2017 führt durch Aufnahme der Störfallvorsorge i.S. des immissionsschutzrechtlichen Trennungsgrundsatzes gemäß § 50 Abs. 1 BImSchG in den Katalog der zu berücksichtigenden Umweltbelange sowie durch das Einfügen hierfür differenzierterer Festsetzungsmöglichkeiten in § 9 BauGB zu einer erhöhten Gewichtung dieses Belangs in der Bauleitplanung. Des Weiteren besteht nunmehr die Pflicht zur Berücksichtigung der Auswirkungen, die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen (außerhalb des Störfallrechts) zu erwarten sind, auf die Belange nach den Buchstaben a bis d und i. Klima BauGB § 1 Abs. 5 und 6: Der globale Klimaschutz, der Einsatz und die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Ener- Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg gie gehören zu einer gemeindlichen Aufgabe im Rahmen der Bauleitplanung. Am 30. Juni 2011 hat der Bundestag die Novellierung des BauGB durch das „Gesetz zur Stand: 14.08.2018 UMWELTBERICHT 15. ÄNDERUNG FNP „BEREICH MEISTERSINGERHALLE“ 1. FASSUNG Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden“ beschlossen (BauGB-Klimanovelle 2011). Die Belange des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel sind dadurch erweitert worden. Bauleitpläne sollen dazu beitragen, den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insb. auch in der Stadtentwicklung, zu fördern. BauGB § 1a Abs. 5: Es soll den Erfordernissen des Klimaschutzes sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden. Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie (2010/31/EU) v. 19.05.2010: Alle Neubauten sind ab 2021 als Niedrigstenergiegebäude auszuführen, d.h. der Energiebedarf ist sehr gering oder liegt fast bei null. Er sollte zu einem wesentlichen Teil aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Erneuerbares-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG): Alle Eigentümer von Gebäuden sind zu einer anteiligen Nutzung von regenerativen Energien verpflichtet. Umweltausschussbeschluss v. 23.01.2013: In Bebauungsplanverfahren oder anderen städtebaulichen Vorhaben sind grundsätzlich Energiekonzepte zu erstellen mit dem Ziel, eine CO2-neutrale Energieversorgung für den Neubau zu erreichen. 33 zum 01. Januar 2016 weiter angehoben worden und sind ein wichtiger Zwischenschritt hin zum EU-Niedrigstenergiegebäudebestand, der ab spätestens 2021 gilt. Gemeinsamer Beschluss des Stadtplanungs- und Umweltausschusses v. 26.06.2014: Das Stadtklimagutachten stellt eine Grundlage für alle weiteren Planungen der Stadt Nürnberg dar und ist bei anstehenden Planungsvorhaben zu berücksichtigen. Mit dem Stadtklimagutachten liegt eine aktuelle Datengrundlage und Analyse der klimaökologischen Funktionen für das Nürnberger Stadtklima vor. Wichtige Ergebnisse und Empfehlungen für die weitere städtebauliche Entwicklung werden in einer Klimafunktionsund einer Planungshinweiskarte dargestellt. Stadtratsbeschluss v. 23.07.2014: Der maßnahmenbezogene Klimafahrplan 2010 – 2050 umfasst die Bereiche Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel. Die CO2-Emissionen in Nürnberg sollen, gegenüber den Werten von 1990, bis 2030 um 50% (Zielsetzung des Klimabündnisses der europäischen Städte), bis 2050 um 80% reduziert werden (Zielsetzung der Bundesregierung). Bis zum Jahr 2020 soll das EU20-20-20-Ziel (CO2-Reduktion um 20%, Effizienzsteigerung um 20%, Anteil der erneuerbaren Energien von 20%) erreicht werden. Zur Anpassung an den Klimawandel werden die vorgeschlagenen Maßnahmen sukzessive ergänzt und aktualisiert. Im Kontext mit den Zielvorgaben des Masterplans Freiraum und des Stadtklimagutachtens werden Umsetzungsstrategien entwickelt. EnEV: Die neue Energieeinsparverordnung ist am 01. Mai 2014 in Kraft getreten. Die energetischen Anforderungen an Neubauten sind Büro Grosser-Seeger & Partner, Nürnberg Stand: 14.08.2018 Ö 3 I. Anmeldung TOP: Stadtplanungsausschuss Sitzungsdatum 27.09.2018 öffentlich Betreff: Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) Änderung 8 a: Bereich Brunecker Straße West Billigung des Planentwurfs und öffentliche Auslegung Anlagen: Entscheidungsvorlage Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Änderung 8 a (Plan Nr. FNP08a - E - 03 vom 15.08.2018) Begründung (Stand: 15.08.2018) und Umweltbericht (Stand: 10.08.2018) 001 12.2015 Bisherige Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Stadtrat 26.04.2017 Bericht Abstimmungsergebnis angenommen abgelehnt vertagt/verwiesen Sachverhalt (kurz): Die Stadt beabsichtigt den Bereich Brunecker Straße städtebaulich zu entwickeln. Ein neuer, qualitativ hochwertiger Stadtteil soll entstehen, der unterschiedliche Nutzungsbedarfe angemessen berücksichtigt. Der städtebauliche Entwurf für das Gebiet basiert auf dem Siegerentwurf von Büro West 8 urban design & landscape architecture, Rotterdam, eines 2014 durchgeführten Wettbewerbs und ist Grundlage der weiteren Planungen. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die angestrebte Entwicklung zu schaffen, wurde für das Gesamtgebiet der Brunecker Straße am 28.10.2015 die 8. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan beschlossen. Für dieses Verfahren wurden bereits die frühzeitigen Beteiligungen durchgeführt. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 24.11.2015 bis einschließlich 23.12.2015 statt. Über deren Ergebnis wurde im Stadtplanungsausschuss am 28.04.2016 berichtet. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 34 Abs.1 BauGB erfolgte vom 01.06.2016 bis 01.07.2016. Um die Planungsrechtsschaffung für die o.g. Entwicklung in Teilbereichen forcieren zu können, hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 26.04.2017 beschlossen, das Änderungsverfahren 8 a aus dem Gesamtumgriff herauszulösen und die Änderungs des Flächennutzungsplans (FNP) 8 a nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten. Der Änderungbereich des FNP ist inzwischen an den Umgriff des Bebauungsplanes Nr. 4635 angepasst und das Verfahren wird als Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt. Zum Vorentwurf wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vom 28.12.2017 bis einschließlich 09.02.2018 beteiligt. Als nächster Verfahrensschritt soll der Entwurf mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt werden. Hierzu werden die erforderlichen Gutachten bzw. Beschlüsse begehrt. Seite 1 von 3 Beschluss-/Gutachtenvorschlag: siehe Beilage 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten dauerhaft € pro Jahr nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Seite 2 von 3 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein 3. Diversity-Relevanz: Nein Ja 4. Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Neben Wohnnutzung und öffentlichen Grün- u. Freiflächen sollen auch Infrastruktureinrichtungen gesichert werden (Kita, Schule, gebietsversorgender Einzelhandel). Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) II. Herrn OBM III. Referat VI Nürnberg, Referat VI (49 00) Seite 3 von 3 Ö 3 Sitzungsvorlage Stpl/002/2018 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtplanungsausschuss 27.09.2018 öffentlich Gutachten Stadtrat 17.10.2018 öffentlich Beschluss Betreff: Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) Änderung 8a: Bereich Brunecker Straße West Billigung des Planentwurfs und öffentliche Auslegung Anlagen: Anmeldung Entscheidungsvorlage Gutachtenvorschlag Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan Änderung 8 a (Plan Nr. FNP08a - E - 03 vom 15.08.2018) Begründung (Stand: 15.08.2018) Umweltbericht (Stand 10.08.2018) Sachverhalt (kurz): Die Stadt beabsichtigt den Bereich Brunecker Straße städtebaulich zu entwickeln. Ein neuer, qualitativ hochwertiger Stadtteil soll entstehen, der unterschiedliche Nutzungsbedarfe angemessen berücksichtigt. Der städtebauliche Entwurf für das Gebiet basiert auf dem Siegerentwurf von Büro West 8 urban design & landscape architecture, Rotterdam, eines 2014 durchgeführten Wettbewerbs und ist Grundlage der weiteren Planungen. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die angestrebte Entwicklung zu schaffen, wurde für das Gesamtgebiet der Brunecker Straße am 28.10.2015 die 8. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan beschlossen. Für dieses Verfahren wurden bereits die frühzeitigen Beteiligungen durchgeführt. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 24.11.2015 bis einschließlich 23.12.2015 statt. Über deren Ergebnis wurde im Stadtplanungsausschuss am 28.04.2016 berichtet. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 34 Abs.1 BauGB erfolgte vom 01.06.2016 bis 01.07.2016. Um die Planungsrechtsschaffung für die o.g. Entwicklung in Teilbereichen forcieren zu können, hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 26.04.2017 beschlossen, das Änderungsverfahren 8 a aus dem Gesamtumgriff herauszulösen und die Änderungs des Flächennutzungsplans (FNP) 8 a nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten. Der Änderungbereich des FNP ist inzwischen an den Umgriff des Bebauungsplanes Nr. 4635 angepasst und das Verfahren wird als Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB durchgeführt. Zum Vorentwurf wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vom 28.12.2017 bis einschließlich 09.02.2018 beteiligt. Als nächster Verfahrensschritt soll der Entwurf mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt werden. Hierzu werden die erforderlichen Gutachten bzw. Beschlüsse begehrt. Seite 1 von 4 Stadt Nürnberg 1. Sitzungsvorlage Stpl/002/2018 Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt € Folgekosten Gesamtkosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt Seite 2 von 4 Stadt Nürnberg Sitzungsvorlage Stpl/002/2018 2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein 3. 4. Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Neben Wohnnutzung und öffentlichen Grün- u. Freiflächen sollen auch Infrastruktureinrichtungen gesichert werden (Kita, Schule, gebietsversorgender Einzelhandel). Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Seite 3 von 4 Stadt Nürnberg Sitzungsvorlage Stpl/002/2018 Empfehlungsvorschlag: Gutachtenvorschlag: Der Stadtplanungsausschuss begutachtet und empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, dass: 1. der Entwurf zum Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan, Änderung 8a, Bereich Brunecker Straße West (Plan Nr. FNP08a - E - 03 vom 15.08.2018) mit der Begründung vom 15.08.2018 gebilligt (2. Beschluss) wird. 2. auf der Grundlage des Plans Nr. FNP08a - E - 03 vom 15.08.2018 und der Begründung vom 15.08.2018 einschließlich des Umweltberichtes vom 10.08.2018 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.2 BauGB durchgeführt werden soll. Das Auslegungsverfahren soll in folgender Form durchgeführt werden: - Dauer der öffentlichen Auslegung: 1 Monat - Förmliche Bekanntmachung im Amtsblatt mit Hinweis auf die Ziele und die verfügbaren umweltbezogenen Informationen sowie Hinweis auf Ort und Zeit der Einsichtnahme in die o.g. Unterlagen und auf Äußerungs- und Erörterungsmöglichkeit - Information der Arbeitsgemeinschaft der Bürger- und Vorstadtvereine (AGBV) Die o.g. Beschlüsse sind gemäß § 3 Abs.2 BauGB mindestens 1 Woche vor Beginn der Auslegung ortsüblich bekannt zu machen. Beschlussvorschlag: Entsprechend dem Gutachten des Stadtplanungsausschusses vom 27.09.2018: 1. billigt der Stadtrat den Entwurf zum Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan, Änderung 8a, Bereich Brunecker Straße West (Plan Nr. FNP08a - E - 03 vom 15.08.2018) mit der Begründung vom 15.08.2018 und 2. beschließt auf der Grundlage des Plans Nr. FNP08a - E - 03 vom 15.08.2018 und der Begründung vom 15.08.2018 einschließlich des Umweltberichtes vom 10.08.2018 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.2 BauGB durchzuführen. Das Auslegungsverfahren soll in folgender Form durchgeführt werden: - Dauer der öffentlichen Auslegung: 1 Monat - Förmliche Bekanntmachung im Amtsblatt mit Hinweis auf die Ziele und die verfügbaren umweltbezogenen Informationen sowie Hinweis auf Ort und Zeit der Einsichtnahme in die o.g. Unterlagen und auf Äußerungs- und Erörterungsmöglichkeit - Information der Arbeitsgemeinschaft der Bürger- und Vorstadtvereine (ABGV) Die o.g. Beschlüsse sind gemäß § 3 Abs.2 BauGB mindestens 1 Woche vor Beginn der Auslegung ortsüblich bekannt zu machen. Seite 4 von 4 Ö 3 Beilage Betreff: Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) Änderung 8 a: Bereich Brunecker Straße West Billigung des Planentwurfs und öffentliche Auslegung Entscheidungsvorlage Ausgangssituation Der Änderungsbereich liegt im südlichen Stadtgebiet in den Gemarkungen Gibitzenhof und Gleißhammer und grenzt unmittelbar südlich an die Innenstadt an. Er hat eine Größe von ca. 35 ha und bildet den nordwestlichen Teil des 91 ha großen, im Norden durch die Ingolstädter Straße, im Nordwesten durch die Hasenbucksiedlung, im Südwesten durch den Rangierbahnhof und Betriebsanlagen der DB AG, im Südosten durch die Rangierbahnhofsiedlung und im Osten durch die Münchener Straße und den Volkspark Dutzendteich begrenzten, zu entwickelnden Gesamtareals. Er wird im Südwesten von der U-Bahntrasse begrenzt. Im Umgriff ist außerdem die im Südosten gelegene erforderliche Ausgleichsfläche sowie die angrenzende Kleingartenanlage am südlichen Ende der Brunecker Straße enthalten. Der Änderungsbereich wird im wirksamen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Nürnberg (FNP) weitestgehend als Bahnfläche und gewerbliche Baufläche dargestellt. Die Zulässigkeit von Vorhaben im Änderungsbereich wird grundsätzlich nach § 34 BauGB (Innenbereich) beurteilt. Ausnahme bildet die südöstliche Hälfte (ca. 3,2 ha) der südlichen Änderungsbereichsfläche, die derzeit als Bahnfläche dargestellt ist. Hier richtet sich die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 35 BauGB (Außenbereich). Die Erschließungssituation des Gebiets ist als unzulänglich zu bezeichnen. Das Gesamtareal an der Brunecker Straße soll städtebaulich entwickelt werden, dabei soll ein neuer, qualitativ hochwertiger Stadtteil entstehen, der unterschiedliche Nutzungsbedarfe angemessen berücksichtigt. Grundlage für die geordnete städtebauliche Entwicklung des Areals in Modulen (I-IV) war der aus einem 2015 abgeschlossenen Wettbewerb hervorgegangene Siegerentwurf von Büro West 8 urban design & landscape architecture, Rotterdam. Mit der Entscheidung des Freistaates Bayern im Jahr 2017 für die Ansiedelung einer staatlichen Universität in Nürnberg änderten sich jedoch wesentliche städtebauliche Parameter für die Gesamtgebietsentwicklung. Die Stadt Nürnberg beschloss deshalb im Ausschuss für Stadtplanung (AfS) am 19.07.2018 die Neuausrichtung der Planungsziele für das Gesamtareal wie folgt: Modul II soll mit dem Schwerpunkt urbanes Wohnen weiterentwickelt werden. In den Modulen IIIa, IIIb und IV sollen universitäre sowie entsprechende arrondierende Einrichtungen etabliert werden. Die grundsätzliche Flächenaufteilung/ städtebauliche Kubatur gemäß Wettbewerbsergebnis 2015 sowie das Planungsziel für das Modul I (Wohnen) und die Grünflächenausstattung bleiben. Planung Die Änderung des FNP soll der Schaffung und planungsrechtlichen Sicherung von Wohnbauflächen, Flächen für Gemeinbedarf, Einzelhandel und Grünflächen dienen. Ein Teil der Grünflächen sind für den Aufenthalt (Kleingärten, Park) bestimmt, ein anderer Teil ist für den ökologischen und artenschutzrechtlichen notwendigen Ausgleich für eine Gebietsentwicklung reserviert. Ziel des Änderungsverfahrens ist es, die wirksame Darstellung von Bahnflächen und einer gewerblichen Baufläche in Wohnbauflächen, Fläche für Gemeinbedarf, Sonderbaufläche – Einzelhandel und Grünflächen (mit den Zweckbestimmungen Park, Kleingärten und Schwerpunktgebiet Landschaftsentwicklung/ Biotopverbundsystem) zu ändern. Die Darstellung übergeordneter Freiraumverbindungen und einer gliedernden Grünverbindungen soll eine Vernetzung mit der Umgebung gewährleisten. Eine Richtfunkstrecke sowie die U-Bahntrasse werden in die Darstellung nachrichtlich übernommen. 1 Flächen, die erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, werden gekennzeichnet. Schutzgebiete/ -objekte nach § 30 BNatSchG i.V.m. Art. 23 BayNatSchG werden dargestellt. Verfahren Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die angestrebte Entwicklung zu schaffen, wurde für das Gesamtgebiet der Brunecker Straße am 28.10.2015 die 8. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan beschlossen. Für dieses Verfahren wurden bereits die frühzeitigen Beteiligungen durchgeführt. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs.2 BauGB fand vom 24.11.2015 bis einschließlich 23.12.2015 statt. Über deren Ergebnis wurde im Stadtplanungsausschuss am 28.04.2016 berichtet. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB erfolgte vom 01.06.2016 bis 01.07.2016. Um die Planungsrechtsschaffung für den o.g. Teilbereich forcieren zu können und da zudem die anvisierten Planungsziele für den westlichen Teilbereich unstrittig sind, hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 26.04.2017 beschlossen, das Änderungsverfahren 8 a aus dem Gesamtumgriff herauszulösen und die Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) 8 a nach § 2 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten. Aufgrund der 2015 und 2016 durchgeführten frühzeitigen Beteiligungen zum FNPÄnderungsverfahren 8 „Brunecker Straße“, wurde auf die frühzeitigen Beteiligungen im FNPÄnderungsverfahren 8 a „Brunecker Straße West“ verzichtet. Die für den Änderungsbereich 8 a relevanten Stellungnahmen aus dem Änderungsverfahren 8 wurden übernommen und berücksichtigt. Der Umgriff der FNP- Änderung 8 a wurde im Laufe des Verfahrens an den Umgriff des Bebauungsplanes Nr. 4635 angepasst; weiterhin wird das Verfahren als Parallelverfahren gemäß § 8 Abs.3 BauGB durchgeführt. Zum Vorentwurf wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB vom 28.12.2017 bis einschließlich 09.02.2018 beteiligt. Kosten Der Stadt Nürnberg entstehen durch die Änderung des Flächennutzungsplans keine Kosten. Die Kosten für Fachgutachten sowie Planungskosten seitens des Wettbewerbsgewinners werden von der Eigentümerin Aurelis Asset GmbH getragen. Zur Umlegung bzw. Aufteilung der zu erwartenden Kosten im Rahmen der Entwicklung des Areals sollen städtebauliche Verträge geschlossen werden. Details dazu werden im Rahmen der durchzuführenden Bebauungsplanverfahren ermittelt werden. Zeitliche Umsetzung Nach Bekanntmachung des Billigungs- und Auslegungsbeschlusses im Amtsblatt soll die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.2 BauGB stattfinden. Fazit Die Stadt Nürnberg möchte zusammen mit dem Eigentümer im Hinblick auf den aktuellen Wohnraumbedarf das Areal schnellstmöglich entwickeln. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung der Flächen im Änderungsbereich zu schaffen, wird die Billigung des Planentwurfs einschließlich der dazugehörigen Begründung mit Umweltbericht empfohlen. Die geplanten Nutzungen entsprechen den von der Stadt Nürnberg beschlossenen Planungszielen für das Areal. 2 Ö 3 I. Gutachten TOP: Stadtplanungsausschuss Sitzungsdatum 27.09.2018 öffentlich Betreff: Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) Änderung 8 a: Bereich Brunecker Straße West Billigung des Planentwurfs und öffentliche Auslegung Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen / beschlossen, mit abgelehnt, mit : Stimmen Stimmen angenommen mit großer Mehrheit abgelehnt mit großer Mehrheit Beschlusstext: Der Stadtplanungsausschuss begutachtet und empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, dass: 1. der Entwurf zum Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan, Änderung 8a, Bereich Brunecker Straße West (Plan Nr. FNP08a - E - 03 vom 15.08.2018) mit der Begründung vom 15.08.2018 gebilligt (2. Beschluss) wird. 2. auf der Grundlage des Plans Nr. FNP08a - E - 03 vom 15.08.2018 und der Begründung vom 15.08.2018 einschließlich des Umweltberichtes vom 10.08.2018 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs.2 BauGB durchgeführt werden soll. Das Auslegungsverfahren soll in folgender Form durchgeführt werden: - Dauer der öffentlichen Auslegung: 1 Monat - Förmliche Bekanntmachung im Amtsblatt mit Hinweis auf die Ziele und die verfügbaren umweltbezogenen Informationen sowie Hinweis auf Ort und Zeit der Einsichtnahme in die o.g. Unterlagen und auf Äußerungs- und Erörterungsmöglichkeit - Information der Arbeitsgemeinschaft der Bürger- und Vorstadtvereine (AGBV) Die o.g. Beschlüsse sind gemäß § 3 Abs.2 BauGB mindestens 1 Woche vor Beginn der Auslegung ortsüblich bekannt zu machen. 001 03.2013 II. Referat VI/Stadtratssitzung Seite 1 von 2 III. Abdruck an: Ref. I/II / OrgA Ref. VII Ref. I/II / Stk Ref. III Vorsitzende(r): Referent(in): Schriftführer(in): Seite 2 von 2 Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan Änderung 8a Ö 3 Verfahrensvermerke Bereich Brunecker Straße West Entwurf E ND zum Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP) - Änderung 8a FNP - Änderung Wirksamer FNP - Umgebung E LB Stadtplanungsamt E ND großflächiger Einzelhandel E großflächiger Einzelhandel M Messe HL Hotel Einrichtungen für Gemeinbedarf Einrichtungen für Gemeinbedarf öffentliche Verwaltung Schule oder andere Bildungseinrichtung Schule oder andere Bildungseinrichtung HL sportlichen Zwecken dienende Einrichtung U überörtliche u. örtliche Hauptverkehrsstraßen */**** U U - Bahn * Bahnanlagen * öffentliche Park- und Grünanlage M Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan 3) Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB hat auf der Grundlage der Planungsvarianten zur 8. Änderung des FNP Nr. 13-FNP08-3a und -3b jeweils vom 24.05.2016 in der Zeit vom 01.06.2016 bis einschließlich 01.07.2016 stattgefunden. 4) Zu dem Vorentwurf vom 14.12.2017 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vom 28.12.2017 bis einschließlich 09.02.2018 beteiligt. Änderung 8a Bereich Brunecker Straße West 5) Der Entwurf vom XX.XX.201X mit Begründung und Umweltbericht wurde mit Beschluss des Stadtrats vom XX.XX.201X gebilligt und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom XX.XX.201X bis einschließlich XX.XX.201X öffentlich ausgelegt. U - Bahn * Bahnanlagen * N 2) Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit öffentlicher Unterrichtung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB hat auf der Grundlage der Planungsvarianten zur 8. Änderung des FNP Nr. 13-FNP08-2a u. -2b jeweils vom 24.09.2015 in der Zeit vom 25.11.2015 bis einschließlich 23.12.2015 stattgefunden. kirchlichen und religiösen Zwecken dienende Einrichtung sportlichen Zwecken dienende Einrichtung U 1) Der Stadtrat der Stadt Nürnberg hat gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Sitzung vom 26.04.2017 auf der Grundlage des Plans Nr. FNP08a-U-01 die Einleitung des Verfahrens beschlossen. Die Einleitung wurde im Amtsblatt der Stadt Nürnberg Nr. 10 vom 17.05.2017 bekannt gemacht. öffentliche Park- und Grünanlage M Messe Kleingärten LB 7) Die Regierung von Mittelfranken hat den Plan mit Bescheid vom XX.XX.201X Nr. XXXXXXXXXXX gemäß § 6 BauGB genehmigt. Landschaftsentwicklung und Biotopverbundsystem M 1 : 10 000 Schwerpunktgebiete der Landschaftsentwicklung und des Biotopverbundsystems: Schutz, Entwicklung und ressourcenschonende Bewirtschaftung von Flächen und Böden mit besonderer Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz sowie Wasserhaushalt insbesondere der Überschwemmungsbereiche U 0 100 200 300 400 500 ND vom XX.XX.201X den Flächen- nutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan - XX. Änderung in der Fassung vom XX.XX.201X gemäß § 5 BauGB festgestellt. Entwurf Nürnberg, Stadt Nürnberg SIEGEL Dr. Ulrich Maly Oberbürgermeister Ansbach, Regierung von Mittelfranken geschützter Landschaftsbestandteil * 8) Die Genehmigung wurde am XX.XX.201X gemäß § 6 Abs. 5 BauGB im Amtsblatt der Stadt Nürnberg Nr. XX bekannt gemacht. Der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan XX. Änderung ist damit wirksam. Flächen nach §30 BNatSchG i.V.m. Art.23 BayNatSchG < 3000m²/ > 3000 m² * Flächen nach §30 BNatSchG i.V.m. Art.23 BayNatSchG < 3000m²/ > 3000 m² * 6) Die Stadt Nürnberg hat mit Beschluss des Stadtrats Naturdenkmal * stehende Gewässer und Fließgewässer I.Ordnung E E LB ND Kennzeichnungen Nürnberg, Stadt Nürnberg Stadtplanungsamt Denkmalschutz/ Ensemble * Richtfunkstrecke * HL U Kennzeichnungen M belastet sind U Richtfunkstrecke * STADTPLANUNGSAMT * Nachrichtliche Übernahmen und Vermerke nach § 5 (4) BauGB (Für den Entwurf maßgebliche Auswahl) **** Klassifizierung nach Kartengrundlage FNP Kartengrundlage: Stadt Nürnberg, Amt für Geoinformation und Bodenordnung, Stand 2001 Landschaftsplan: Stadt Nürnberg, Umweltamt Textliche Darstellung Immissionsschutz Die Immissionsschutzanforderungen zwischen Gebieten, deren Nutzungen sich gegenseitig beeinträchtigen können, sind zu untersuchen. Dies ist vor allem der Fall bei Wohnbauflächen und gemischten Bauflächen einerseits und Sonderbauflächen, gewerblichen Bauflächen, Flächen für Gemeinbedarf und Grünflächen mit den Zweckbestimmungen Freizeitanlagen, Sportanlagen und Festplatz sowie Verkehrsflächen andererseits. ABTEILUNG gez. Michael Lang LEITUNG gez. Leibl 15.08.2018 BEARBEITUNG M = 1: 10 000 PLAN-NR. FNP08a -E -03 AMTSLEITER FNP08a - E - 03 Stand 15.08.2018 Ö 3 Stadtplanungsamt Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) Änderung 8a: Bereich Brunecker Straße West BEGRÜNDUNG Stand: 15.08.2018 BEGRÜNDUNG Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) Entwurf zur Änderung 8a: Bereich Brunecker Straße West INHALTSVERZEICHNIS BEGRÜNDUNG 1 I. PLANBERICHT ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 4 I.1. ANLASS UND ERFORDERNIS DER PLANUNG: 4 I.2. RECHTSGRUNDLAGEN UND VERFAHREN 5 I.2.1. RECHTSGRUNDLAGEN 5 I.2.2. VERFAHRENSABLAUF 5 I.3. GRUNDLAGEN DER PLANUNG 7 I.3.1. BESTANDSANALYSE PLANUNGSBEREICH 7 I.3.2. PLANERISCHE VORGABEN/ VORHANDENES PLANUNGSRECHT 7 I.3.2.1. Planungsrechtliche Vorgaben I.3.2.2. Fachplanungsrecht 7 8 I.3.3. SONSTIGE RAHMENBEDINGUNGEN 8 I.4. ZIELE UND ZWECKE DER PLANUNG 9 I.4.1. KONZEPT 9 I.4.2. GENDER UND DIVERSITY ASPEKTE 11 I.4.3. STANDORTFESTLEGUNG 11 I.4.4. PRÜFUNG VON PLANUNGSALTERNATIVEN 11 I.5. INHALT DER ÄNDERUNG 12 I.5.1. DERZEIT WIRKSAME DARSTELLUNG 12 I.5.2. KÜNFTIGE DARSTELLUNG INKL. KENNZEICHNUNGEN 12 I.5.3. FLÄCHENBILANZ 13 I.6. PLANRECHTFERTIGUNG /AUSWIRKUNGEN/ ABWÄGUNG 14 I.7. ZUSAMMENFASSUNG UMWELTBERICHT 15 II. UMWELTBERICHT (Stand 10.08.2018) als gesonderter Textteil III. ANLAGEN 2 IV. QUELLENANGABEN - Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zu Bebauungsplänen Nr. 4600 u. 4635; WGF Landschaft, Stand 09.08.2018 (ggf. in Details fortzuschreiben) - Pflege- und Entwicklungsplan zum Bebauungsplan Nr. 4635, WGF Landschaft, Stand 09.08.2018 (interner Maßnahmen) - Externe Artenschutzmaßnahmen in Waldflächen in der Gemeinde Schwarzenbruck zum Bebauungsplan Nr. 4600, WGF Landschaft, Stand 09.08.2018 (ggf. in Details fortzuschreiben) - Schallgutachten Gewerbe zum Bebauungsplan Nr. 4600, Müller-BBM, Stand 09.08.2018 (ggf. im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens fortzuschreiben) - Schallgutachten Verkehr zum Bebauungsplan Nr. 4635, Müller-BBM, Stand 09.08.2018 (ggf. im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens fortzuschreiben) - Schallgutachten Sport zum Bebauungsplan Nr. 4600, Müller-BBM, Stand 24.10.2017 - Erschütterungstechnische Untersuchung, Müller-BBM, Stand 10.11.2017 - Einwirkung von elektromagnetischen Feldern, Müller-BBM, Stand 03.11.2017 - Projektentwicklung Nürnberg Südbahnhof, Verkehrs- und Erschließungskonzept zum Modul I (BPlan Nr. 4635), brenner BERNARD ingenieure GmbH, Stand 18.07.2017 - Bodensanierungs-/ Entsorgungskonzept zum Bebauungsplan Nr. 4600, CAMPUS Ingenieurgesellschaft mbH, Stand 06.12.2016 - Kampfmittelbeseitigungskonzept zum Bebauungsplan Nr. 4600, CAMPUS Ingenieurgesellschaft mbH, Stand 05.10.2017 - Nahversorgungskonzept für den Stadtteil Nürnberg-Lichtenreuth, SK Standort & Kommune BeratungsGmbH, Stand 15.04.2016 - Ergebnisse der Expertengespräche zum geplanten nahversorgungsrelevanten Einzelhandel für den Stadtteil Nürnberg-Lichtenreuth, SK Standort & Kommune BeratungsGmbH, Stand 08.08.2016 - Klimagutachten, GEO-NET Umweltconsulting GmbH, Stand 07.04.2017 - Potentialanalyse Energie, ingenieurbüro hausladen gmbh, Stand 16.06.2014 - Versickerungsgutachten, Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH, Stand 25.07.2013 - Ergänzung Versickerungsgutachten, Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH, 20.01.2014 3 BEGRÜNDUNG Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) Entwurf zur Änderung 8a: Bereich Brunecker Straße West I. PLANBERICHT ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN I.1. ANLASS UND ERFORDERNIS DER PLANUNG: Die flächenhaften Darstellungen von gewerblichen Bauflächen und Verkehrsflächen/ Bahnanlagen im wirksamen Flächennutzungsplan im Bereich der Brunecker Straße entsprechen nicht mehr den aktuellen Erfordernissen des Bahnbetriebs und den Nutzungsabsichten der Eigentümerin sowie der Beschlusslage des Stadtrates der Stadt Nürnberg:       Die Nutzung als Bahnbetriebsfläche wurde inzwischen vollständig aufgegeben und die Betriebsanlagen der Bahn wurden vollständig rückgebaut. Mit Bescheid des zuständigen Eisenbahn-Bundesamtes vom 28.05.2014 wurde das Areal fast vollständig (bis auf die Brunecker Straße, die derzeit noch zur Erschließung von Bahnnutzungen benötigt wird) von der eisenbahnrechtlichen Widmung freigestellt (entwidmet). Bereits im Jahre 2004 wurde zwischen der Stadt Nürnberg und den Eigentümern Deutsche Bahn AG (DB AG) sowie Aurelis Asset GmbH, vertreten durch die Aurelis Real Estate GmbH & Co.KG eine Rahmenvereinbarung über die Entwicklung freiwerdender Bahnflächen im Stadtgebiet unterzeichnet. Die Fläche des ehemaligen Südbahnhofs ist Teil dieser Rahmenvereinbarung; in einem begleitenden Steckbrief wurde als gemeinsames Nutzungsziel die Entwicklung als Gesamtkonzept mit einer Mischung von Wohnen und Dienstleistung/ Gewerbe sowie ca. 1/3 Grünflächen vereinbart. In einer weiteren Vereinbarung zur städtebaulichen Entwicklung „Brunecker Straße“ (2014) wurde eine etappenweise Entwicklung auf Grundlage eines Stufenkonzepts (Module I-IV) des Büros Albert Speer & Partner (AS&P) sowie die Durchführung eines städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerbs festgelegt. Der Wettbewerb wurde 2015 abgeschlossen. Der aus dem Wettbewerb hervorgegangene Siegerentwurf sollte die Grundlage für die geordnete städtebauliche Entwicklung des Areals in Modulen (I-IV) bilden und in Planungsrecht umgesetzt werden. Mit der Entscheidung des Freistaates Bayern im Jahr 2017 für die Ansiedelung einer staatlichen Universität in Nürnberg änderten sich jedoch wesentliche städtebauliche Parameter für die Gesamtentwicklung des Gebiets und damit auch die Geschäftsgrundlage der Rahmenvereinbarung von 2014. Die Stadt Nürnberg initiierte deshalb die Überprüfung bzw. Neuausrichtung der Planungsziele für das Gesamtareal, welche im Ausschuss für Stadtplanung (AfS) am 19.07.2018 wie folgt beschlossen wurden: Modul II soll nun mit dem Schwerpunkt urbanes Wohnen weiterentwickelt werden. In den Modulen IIIa, IIIb und IV sollen universitäre sowie entsprechende arrondierende Einrichtungen etabliert werden. Die grundsätzliche Flächenaufteilung/ städtebauliche Kubatur gemäß Wettbewerbsergebnis 2015 sowie das Planungsziel für das Modul I und die Grünflächenausstattung werden dadurch nicht in Frage gestellt. In einer neuen Rahmenvereinbarung 2018 zwischen der Stadt Nürnberg und der Aurelis Asset GmbH, vertreten durch die Aurelis Real Estate GmbH & Co.KG, welche ebenfalls im Ausschuss für Stadtplanung (AfS) am 19.07.2018 in nicht öffentlicher Sitzung beschlossen wurde, wurden die weitere städtebauliche Entwicklung des Moduls II vertraglich neu geregelt und der Ausbau der südlich daran angrenzenden öffentlichen Grünfläche sowie die Erschließung des sog. Railport-Areals im südwestlichen Anschluss fixiert. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die angestrebten Nutzungen ist die Aufstellung von Bebauungsplänen erforderlich, die gemäß § 8 Absatz 2 BauGB aus dem FNP entwickelt sein müssen. Da der wirksame FNP im Bereich der Brunecker Straße nicht die angestrebte Entwicklung darstellt, wird dort dessen Änderung notwendig. 4 Der aktuelle Bedarf an Flächen für Wohnen und Gewerbe (und zukünftig Universität), aber auch an innerstädtischen Freiflächen, erfordert zudem eine möglichst zügige Baurechtsschaffung. Um dies forcieren zu können, wurden die eingeleiteten Bauleitplanverfahren (FNP- Änderung Nr.8 und BPlan Nr.4600) für das Gesamtareal in einzelne Teilverfahren gesplittet. Aus dem am 28.04.2016 eingeleiteten Bebauungsplan Nr. 4600 für das Gesamtgebiet wurde für einen ersten Teil bereits der Bebauungsplan Nr. 4635 – Hasenbuck Süd herausgelöst und weiterbearbeitet. Analog dazu wird das FNP Änderungsverfahren 8a für den Bereich Brunecker Straße West durchgeführt. I.2. RECHTSGRUNDLAGEN UND VERFAHREN I.2.1. RECHTSGRUNDLAGEN Grundlagen für die Änderung des FNP sind das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S.1722), und die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung – BauNVO), neugefasst durch Bek. v. 23. Januar 1990 (BGBI. I S.132), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 04. Mai 2017 (BGBI. I S.1057), welches am 13. Mai 2017 in Kraft getreten ist. Die Einleitung des Änderungsverfahrens wurde am 26.04.2017 gemäß § 2 BauGB im Stadtrat unter der Nr. 8a beschlossen. Gemäß § 245c Abs.1 BauGB kann das Verfahren in der Fassung des Gesetzes vom 23. September 2004 (BGBl. I S.2414) mit letzter Änderung vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S.1722) abgeschlossen werden, da es förmlich vor dem 13.05.2017 eingeleitet worden ist, und die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.1 Satz1 BauGB vor dem 16.05.2017 eingeleitet worden ist (durchgeführt vom 01.06. - 01.07.2016 für das Gesamtverfahren FNP-Änderung Nr. 8). Parallel zu der städtebaulichen Planung werden nach den Vorschriften des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S.2542), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes zur Anpassung des UmweltRechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben vom 29. Mai 2017 (BGBl. I S.1298), und des Gesetzes über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (Bayerisches Naturschutzgesetz – BayNatSchG) vom 23. Februar 2011 (GVBl. S.82, BayRS 791-1-U), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 13. Dezember 2016 (GVBl. S.372) die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege aufgezeigt und in die Änderung des FNP einbezogen. Der Umweltbericht (UB) als Ergebnis der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB bildet einen gesonderten Teil der Begründung zur Änderung des FNP. I.2.2. VERFAHRENSABLAUF - EINLEITUNGSBESCHLUSS Der Stadtrat der Stadt Nürnberg hat gemäß § 2 Abs.1 BauGB in der Sitzung vom 26.04.2017 auf der Grundlage des Plans Nr. FNP08a-U-01 die Einleitung des Flächennutzungsplan Änderungsverfahrens 8a beschlossen. Die Einleitung wurde im Amtsblatt der Stadt Nürnberg Nr. 10 vom 17.05.2017 bekannt gemacht. - FRÜHZEITIGE ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG gemäß § 3 Abs.1 BauGB Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit öffentlicher Unterrichtung gemäß § 3 Abs.1 BauGB hat auf der Grundlage der Planungsvarianten zur 8. Änderung des FNP Nr. 13-FNP08-2a und -2b jeweils vom 24.09.2015 in der Zeit vom 25.11.2015 bis einschließlich 23.12.2015 stattgefunden. Diese fand, zeitgleich mit einer themenbezogenen elektronischen Partizipation (ePa) statt. Über die Ergebnisse wurde im Stadtplanungsausschuss am 28.04.2016 berichtet. 5 Eingegangene planungsrelevante Anregungen beziehen sich weitgehend auf die Flächen östlich der Brunecker Straße. Ein Bürger würde eine weitere U-Bahnhaltestelle der Linie U1 im Gebiet der Verlängerung der Straßenbahn ins Gebiet vorziehen. Die Bedeutung einer guten verkehrlichen Anbindung des Quartiers an die Gesamtstadt sowie an das Umland wird herausgestellt. Die ausgeprägten Grünzüge in der Planung werden sehr positiv beurteilt. Bestehende Biotopstrukturen sollen erfasst, erhalten und in ihrer Entwicklungsfähigkeit unterstützt werden. In diesem Zusammenhang wurde auf vorgezogene CEF-Maßnahmen verwiesen. - FRÜHZEITIGE BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB hat auf der Grundlage der Planungsvarianten zur 8. Änderung des FNP Nr. 13-FNP08-3a und -3b jeweils vom 24.05.2016 in der Zeit vom 01.06.2016 bis einschließlich 01.07.2016 stattgefunden. Bei den Beteiligten bestand überwiegend Einvernehmen mit der Planung. Dissens existierte lediglich zu Details östlich der Brunecker Straße. Dazu gehörte auch der Wunsch der Messe Nürnberg, Flächen für ihre potenzielle Erweiterung im Bereich der ökologischen und artenschutzrechtlichen Ausgleichsfläche „Lichtenreuth naturnah“ im Süden des Änderungsbereichs vorzusehen. Die Ergebnisse der frühzeitigen Behördenbeteiligung wurden, sofern erforderlich, mit den jeweiligen Fachdienststellen abgestimmt und abgewogen (siehe Planrechtfertigung/ Auswirkungen/ Abwägung Punkt I.6.). Anregungen, welche aufgrund ihres Detaillierungsgrades keine FNP-Relevanz hatten, wurden an die Ebene der Bebauungsplanung weitergegeben. - BETEILIGUNG DER BEHÖRDEN und der sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) gemäß § 4 Abs.2 BauGB Zum Vorentwurf wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.2 BauGB vom 28.12.2017 bis einschließlich 09.02.2018 beteiligt. Detaillierte Stellungnahmen gingen vor allem zu den im Umweltbericht behandelten Themen seitens des Umweltamtes und des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und Umweltanalytik ein. Die Bahn verwies darauf, dass die durch ihren Betrieb verursachten Emissionen und die daraus resultierenden Immissionen (Lärm, Erschütterung, Abgase, Magnetfelder) vom Planungsträger durch entsprechende Maßnahmen zu berücksichtigen sind. Seitens des Jugendamtes wurde eine Unterversorgung an öffentlichen Spiel- und Aktionsflächen befürchtet. Vermisst wurden Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Das Wirtschaftsreferat erinnerte an die Berücksichtigung der Messebelange. Der Servicebetrieb öffentlicher Raum regte eine Vergrößerung der Grünfläche an, um den avisierten Anteil von 1/3 Grün an der Gesamtfläche sicherzustellen. Die Ergebnisse der Behördenbeteiligung wurden, sofern erforderlich, mit den jeweiligen Fachdienststellen abgestimmt, eingearbeitet oder abgewogen (siehe Planrechtfertigung / Auswirkungen / Abwägung Punkt I.6.). Anregungen, welche aufgrund ihres Detaillierungsgrades keine FNP-Relevanz hatten, wurden an die Bebauungsplanung weitergegeben. - ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG gemäß § 3 Abs.2 BauGB ….. 6 I.3. GRUNDLAGEN DER PLANUNG I.3.1. BESTANDSANALYSE PLANUNGSBEREICH Der Änderungsbereich liegt im südlichen Stadtgebiet in den Gemarkungen Gibitzenhof und Gleißhammer und grenzt unmittelbar südlich an die Innenstadt an. Er hat eine Größe von ca. 35 ha und bildet den nordwestlichen Teil des 91 ha großen, im Norden durch die Ingolstädter Straße, im Nordwesten durch die Hasenbucksiedlung, im Südwesten durch den Rangierbahnhof und Betriebsanlagen der DB AG, im Südosten durch die Rangierbahnhofsiedlung und im Osten durch die Münchener Straße und den Volkspark Dutzendteich begrenzten, zu entwickelnden Gesamtareals. Im Südwesten wird er von der U-Bahntrasse begrenzt. Im Umgriff ist außerdem die im Südosten gelegene erforderliche Ausgleichsfläche sowie die angrenzende Kleingartenanlage am südlichen Ende der Brunecker Straße enthalten. Das Gesamtareal des ehemaligen Nürnberger-Südbahnhofs ist weitestgehend eben. An den Grenzen zu umliegenden Gebieten (wie Hasenbuck im Nordwesten oder zu den Bahndämmen) sind Höhenunterschiede vorhanden. Die höchste Erhebung im Gebiet selbst von knapp 15 m ist der sog. „Kümmelberg“, bei welchem es sich um aufgeschütteten Bauschutt und Bodenmassen handelt. Insgesamt ist ein leichtes Gefälle von West nach Südosten erkennbar. Teile des Areals werden derzeit noch gewerblich genutzt. Es finden sich ein Betrieb der Druckverarbeitung, mehrere Recyclingbetriebe sowie ein Logistikbetrieb für den Umschlag von fabrikneuen Kfz; daneben noch kleinere Betriebe verschiedener Branchen. Wesentliche Teile des Areals sind inzwischen ungenutzt und liegen derzeit brach. Sämtliche noch ansässigen Betriebe besitzen Miet- oder Pachtverträge mit befristeter Laufzeit. Weiterhin sind im Plangebiet verschiedene Kleingartennutzungen im Bereich der Nerzstraße, am südlichen Ende der Brunecker Straße im Übergang zum Rangierbahnhof sowie im Nordosten (parallel zur Münchener Straße) zu finden. Die Erschließungssituation des Gebiets ist als unzulänglich zu bezeichnen. Die Verkehrserschließung ist sowohl von ihrer räumlichen Struktur, als auch bzgl. des Ausbauzustandes für eine Intensivierung baulicher Nutzungen ungeeignet, ebenso das Entwässerungssystem. Gegenwärtig erfolgt die Haupterschließung von Norden über die Ingolstädter Straße, von welcher aus die Brunecker Straße nach Süden zentral das Gebiet erschließt. Weitere Anschlüsse existieren im Westen über die Nerzstraße sowie im Osten an die Münchener Straße. Folgende Faktoren prädestinieren das Gebiet für eine vollständige städtebauliche Neuordnung und Entwicklung:     I.3.2. die Lage in unmittelbarer Innenstadtnähe, die verkehrsgünstige Lage mit direkter Anbindung über die Münchener Straße an das örtliche und überörtliche Hauptverkehrsstraßennetz sowie mit direkter Anbindung an die U-Bahn, die Nähe zum Volkspark Dutzendteich mit vielfältigen Naherholungs- und Freizeitmöglichkeiten sowie umfangreiche freie Flächen mit Eignung zur Deckung städtischer Flächenbedarfe für Wohnen, Gewerbe/ Dienstleistung und Grün. PLANERISCHE VORGABEN/ VORHANDENES PLANUNGSRECHT I.3.2.1. Planungsrechtliche Vorgaben Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) Das am 1. September 2013 in Kraft getretene LEP (inclusive der am 01.03.2018 in Kraft getretenen Teilfortschreibung) definiert u.a. folgende Ziele, an die die Bauleitplanung anzupassen ist: - In den Siedlungsgebieten sind die vorhandenen Potenziale der Innenentwicklung möglichst vorrangig zu nutzen (3.2 Innenentwicklung vor Außenentwicklung). - Die Verkehrsinfrastruktur ist in ihrem Bestand leistungsfähig zu erhalten und durch Aus-, Umund Neubaumaßnahmen nachhaltig zu ergänzen (4.1.1 Leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur). 7 Zudem sollen Planungen insbesondere folgende Grundsätze berücksichtigen: - Es sollen die Grundlagen für eine bedarfsgerechte Bereitstellung und Sicherung von Arbeitsplätzen, Wohnraum sowie Einrichtungen der Daseinsvorsorge und zur Versorgung mit Gütern geschaffen oder erhalten werden (1.1.1 Gleichwertige Lebens- und Arbeitsbedingungen). - Der Ressourcenverbrauch soll in allen Landesteilen vermindert werden. Unvermeidbare Eingriffe sollen ressourcenschonend erfolgen (1.1.3 Ressourcen schonen). - Das Radwegenetz soll erhalten und bedarfsgerecht ergänzt werden (4.4 Radverkehr). - Die Ausweisung von Bauflächen soll an einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung unter besonderer Berücksichtigung des demographischen Wandels und seiner Folgen ausgerichtet werden. Flächensparende Siedlungs- und Erschließungsformen sollen unter Berücksichtigung der ortsspezifischen Gegebenheiten angewendet werden (3.1 Flächensparen). Regionalplan Industrieregion Mittelfranken/ Region Nürnberg (RP 7). Der am 01.07.1988 in Kraft getretene und laufend fortgeschriebene RP 7 konkretisiert die Ziele der Raumordnung und Landesplanung wie folgt (Auszug): - Mit der Neuerrichtung von Wohnungen soll auf eine Verbesserung der Wohnungsversorgung, insbesondere in den Bereichen des gemeinsamen Oberzentrums (…), hingewirkt werden soll (RP 7 B II 2.2 Wohnungswesen). - Über den Ausbau geeigneter Stadtteilzentren soll zudem eine Entlastung der Stadtkerne angestrebt werden (RP 7 B II 4.1 Städtebau). - Bei der weiteren Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur sollen im großen Verdichtungsraum der öffentliche Personennahverkehr und der nicht motorisierte Individualverkehr vorrangig ausgebaut und gefördert werden (RP 7 B V 1.1.3 Verkehrsleitbild). - Im Stadt- und Umlandbereich im großen Verdichtungsraum (…) soll sich die weitere städtisch-industrielle Entwicklung verstärkt an der Belastbarkeit des Naturhaushalts orientieren. Durch ein System von Grün- und sonstigen Freiflächen soll der starken Belastung der Luft entgegengewirkt, die Umweltqualität verbessert sowie zur Erhaltung und Verbesserung der Erholungsnutzung beigetragen werden (RP 7 A II 2.5 Ökologisch-funktionelle Raumgliederung). - Die natürliche Umwelt soll durch ein System von zusammenhängenden Grün- und Freiflächen erhalten und gefördert werden (RP 7 B I 1.2 landschaftliches Leitbild). Die Zulässigkeit von Vorhaben im Änderungsbereich wird grundsätzlich nach § 34 BauGB beurteilt. Ausnahme bildet die südöstliche Hälfte (ca. 3,2 ha) der südlichen Änderungsbereichsfläche, die derzeit als Bahnfläche dargestellt ist. Hier richtet sich die Zulässigkeit von Vorhaben nach § 35 BauGB. I.3.2.2. Fachplanungsrecht Die Brunecker Straße wird derzeit noch zur Erschließung von Bahnnutzungen benötigt und verfügt deshalb über eine eisenbahnrechtliche Widmung. Ihre Freistellung soll nach dem Entfall dieser Funktion erfolgen. Parallel zum südwestlichen Gebietsrand verläuft in Ost-West-Richtung die planfestgestellte Trasse der U-Bahnlinie 1. Im Änderungsbereich finden sich nach § 30 BNatSchG i.V.m. Art. 23 BayNatSchG gesetzlich geschützte Biotope. I.3.3. SONSTIGE RAHMENBEDINGUNGEN Gesamtstädtische Flächenbedarfe In mehreren Fachgutachten hat die Stadt Nürnberg die aus der absehbaren städtebaulichen Entwicklung resultierenden Flächenansprüche ermittelt und begründet:  Nach dem Gutachten der GEWOS - Institut für Stadt-, Regional- und Wohnforschung GmbH zum wohnungspolitischen Konzept Wohnen im Jahr 2025 beträgt der Bedarf an Flächen für den Wohnungsbau bis zum Jahr 2025 rund 183 ha (in der mittleren Prognose8 variante). Die Gegenüberstellung von Nachfrage und vorhandenen Potentialflächen zeigt, dass die Flächenreserven nicht zur Bedarfsdeckung ausreichen. Wenn die Wohnbauflächen nicht in erforderlichem Maße zur Verfügung stehen, wird sich die Situation auf dem Wohnungsmarkt weiter anspannen. Dies wird eine fortgesetzte dynamische Preisentwicklung zur Folge haben, verbunden mit der Abwanderung eines Teils der Nachfrager ins Umland und wachsenden Marktzugangsproblemen für Haushalte mit geringem Einkommen. Das Gutachten wurde am 29.10.2015 im Stadtplanungsausschuss vorgestellt. Die städtebauliche Neuordnung des Areals an der Brunecker Straße soll dieser prekären Entwicklung entgegenwirken.  Der städtische Bedarf an gewerblichen Bauflächen bis zum Jahr 2025 wurde durch das Gutachten zur Gewerbeflächenentwicklung Nürnberg 2025 des Gutachters Georg Consulting ermittelt. Dieses Gutachten prognostiziert bis zum Jahr 2025 eine Nachfrage nach gewerblichen Bauflächen im Umfang von ca. 80 ha (netto) sowie zusätzlich eine Nachfrage nach Logistikflächen im Umfang von ca. 78 ha. Das Gutachten wurde am 12.03.2015 in einer gemeinsamen Sitzung des Stadtplanungsausschusses und des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit behandelt.  Im Masterplan Freiraum, bestehend aus dem Leitbild „Kompaktes grünes Nürnberg 2030“ sowie dem gesamtstädtischen Freiraumkonzept, wird die Entwicklung von neuen qualitätvollen Freiräumen als wichtiges Ziel bei langfristigen städtebaulichen Entwicklungen und kurzfristigen Transformationen definiert. Für die Brunecker Straße wird als entsprechendes Ziel eine „Grüne Mitte“ von ca. 30 ha, inklusive eines 7 – 10 ha großen Stadtteilparks, formuliert. Der Masterplan Freiraum wurde am 12.03.2014 im Umweltausschuss und am 27.03.2014 im Stadtplanungsausschuss behandelt. Durch die Entscheidung des Freistaates Bayern für einen Universitätsstandort in Nürnberg werden zusätzliche/neue Flächenbedarfe für die Ansiedelung einer Hochschule generiert. Mit der Auswahl des Areals an der Brunecker Straße als Universitätssitz müssen die Flächenbedarfe für die Hochschule innerhalb der Module IIIa, IIIb und IV mit den Bedarfen an gewerblichen Bauflächen abgeglichen werden. Eigentumsverhältnisse Die neu zu ordnenden Flächen befinden sich im Besitz der Aurelis Asset GmbH (vertreten durch Aurelis Real Estate GmbH & Co.KG). I.4. ZIELE UND ZWECKE DER PLANUNG I.4.1. KONZEPT Ein 2015 durchgeführter städtebaulicher und landschaftsplanerischer Ideen- und Planungswettbewerb zur „Brunecker Straße (ehem. Südbahnhof)“ in Nürnberg bildet den Ausgangspunkt der zukünftigen Entwicklung des Gesamtareals Brunecker Straße. Gewinner des Wettbewerbs war das Büro West 8 urban design & landscape architecture, Rotterdam. Deren Planungskonzept stellte die Basis eines auszuarbeitenden Rahmenplans dar. Dieser bildete wiederum die Grundlage für die erforderlichen Bauleitplanverfahren. Für die Flächennutzungsplanänderung wurde er in die entsprechende Darstellungsweise „übersetzt“. Auf Grund der aktuellen Bedarfe an Siedlungsflächen für Wohnen und Gewerbe, aber auch für innerstädtische Freiflächen, sollte die Baurechtsschaffung forciert werden. Deshalb sollten die einzelnen Planverfahren nicht nacheinander, sondern so weit als möglich zeitparallel durchgeführt werden. Die Bearbeitung des Gesamtgebietes in Teilabschnitten soll die Baurechtsschaffung zusätzlich beschleunigen. Das Gesamtareal ist aus gesamtstädtischer Sicht ein Bindeglied zwischen der Nürnberger Innenstadt und dem Volkspark Dutzendteich. Zentrales Element des Entwurfs von West 8 ist ein Grünzug vom Hasenbuck zum Dutzendteich, bestehend aus einer „Grünen Mitte“ und einem „Aktivpark“. 9 Die „Grüne Mitte“ im Westen dient mit ihren Spielplätzen und den mit Bäumen bestandenen Rasenflächen vor allem als Nachbarschaftstreff und der Quartiersbildung. Der „Aktivpark“ im Osten dient mit seinem Sportflächenangebot und mit Raum für lärmintensivere Veranstaltungen der Bewegung. Dieser Parkbereich kann quartiersübergreifend genutzt werden und steht ähnlich wie der Volkspark Dutzendteich allen Nürnbergern zur Verfügung. Ein weiterer Grünbereich liegt im Süden des Gebiets, in der Nähe des Rangierbahnhofs. Diese Grünflächen dienen vorwiegend dem ökologischen Ausgleich und dem Artenschutz. Die Kleingartensiedlungen am Ende der Brunecker Straße sowie an der Nerzstraße sollen erhalten werden. Die Freiräume mit ihren unterschiedlichen Charakteristiken können als Struktur- und Gestaltgerüst für einen langfristig flexiblen Städtebau fungieren. Nach dem Stufenkonzept von AS&P erstrecken sich zwischen den Grünbereichen Siedlungsgebiete, die in vier selbständige Module unterteilt werden können, für die gemäß Wettbewerbsergebnis von 2015 folgende Nutzungen vorgesehen waren:  Modul 1: Wohnen am Hasenbuck, südöstlich direkt angrenzend an die Hasenbucksiedlung mit dazugehörigen Gemeinbedarfseinrichtungen wie Schulen, Kindertagesstätten und Spielplätzen etc.  Modul 2: gewerbliche Bauflächen zwischen der Ingolstädter Straße und dem zentralen Grünzug Die gewerbliche Nutzung in diesem Bereich soll eine ggf. südlich angrenzende Wohnnutzung von der großflächigen Einzelhandelsnutzung nördlich der Ingolstädter Straße (Möbelhaus) abschirmen. Zudem ist dieser Bereich über die Ingolstädter Straße unmittelbar an die Münchener Straße angebunden (ohne dass Wohnbereiche tangiert werden) und eignet sich auch deswegen für gewerbliche Nutzungen mit höherem Verkehrsaufkommen.  Modul 3: gewerbliche Bauflächen im südlichen Bereich des Gebiets. Dieser Bereich ist durch die Lärmemissionen des Rangierbahnhofs für Wohnnutzung ungeeignet.  Modul 4: der zentrale Bereich, dessen künftige Nutzung noch variabel ist Diese modulare Grundstruktur besitzt ein hohes Maß an Resilienz und ermöglicht diverse Entwicklungsoptionen. Für das Modul westlich der Brunecker Straße (Modul I) sollen folgende Planungsziele umgesetzt werden: Das Areal westlich der Brunecker Straße soll eine Ergänzung der bestehenden Wohnsiedlungen Hasenbuck und Rangierbahnhof sein, jedoch über ein eigenständiges und vielfältiges Erscheinungsbild verfügen. Die mit dem Bestand kontrastierende heterogene Gebäudestruktur soll bei der Eingliederung in die Nachbarschaft helfen. Außerdem soll sie die Entstehung eines gemischten Quartiers fördern, das auch den Bedürfnissen nach Nahversorgungseinrichtungen der umgebenden Siedlungen Rechnung trägt. Ein inklusiver, in seinen Nutzungen vielfältiger und breit aufgestellter Stadtteil soll allen Bewohnern Nürnbergs gleichermaßen als Wohnort zur Verfügung stehen. Grundidee ist eine Stadt der kurzen Wege mit quartiersnahen Versorgungsangeboten sowie Schulen und Betreuungseinrichtungen. Um eine adäquate Bevölkerungsdichte zu erhalten wird eine hohe Bebauungsdichte mit einem Mix unterschiedlicher Wohnformen vorgeschlagen. Diese Dichte soll ein Subzentrum schaffen, das die umliegenden Wohnquartiere miteinander verknüpft. Das Quartier soll städtebaulich so geordnet werden, dass dessen Bewohner vor schädlichen Umwelteinflüssen wie Lärm oder Luftverschmutzung geschützt werden. Als primäre Erschließung wird die Nutzung von Fahrrad und ÖPNV angestrebt. Da der Freistaat Bayern, die Stadt Nürnberg und Aurelis in einer Kooperationsvereinbarung 2018 übereingekommen sind, im Entwicklungsgebiet „Brunecker Straße“ die neu zu gründende Universität Nürnberg im Bereich der Module III a, III b und IV anzusiedeln, wird der Umgriff des FNP-Änderungsverfahrens Nr. 8a entsprechend angepasst. 10 Damit das Verfahren zügig weiterbetrieben werden kann, wird der Änderungsbereich um die Fläche des Moduls IIIb, welche bisher einer gewerblichen Nutzung zu geführt werden sollte, reduziert. Dort sollen zukünftig universitäre und ergänzende Einrichtungen durch den Freistaat Bayern errichtet werden. Details hierfür wird jedoch erst ein für 2019 geplanter Wettbewerb ergeben. Die ursprünglichen Planungsziele für Modul I werden durch die angestrebte Universitäts-Ansiedelung nicht tangiert. I.4.2. GENDER UND DIVERSITY ASPEKTE Eine Mischung von Wohnen, Dienstleistung/ Gewerbe und Gemeinbedarfsflächen sowie Grünflächen versucht den aktuellen Flächenbedarfen gerecht zu werden. Der entstehende Bedarf an Nahversorgungseinrichtungen sowie Schulen und Betreuungseinrichtungen soll vor Ort abgedeckt werden. I.4.3. STANDORTFESTLEGUNG Das Gesamtgebiet ist hervorragend geeignet, um die städtischen Siedlungsflächenbedarfe für Wohnen und Gewerbe zumindest teilweise abzudecken. Auch die dringend notwendige städtebauliche Integration und Anbindung der Hasenbucksiedlung an den Volkspark Dutzendteich wäre ohne eine grundlegende Neuordnung nicht möglich. Die Umsetzung des Moduls I stellt hierfür den ersten Schritt dar. Selbst eine Neunutzung der aktuell ungenutzten Flächen und Einzelgrundstücke im Gebiet würde an dieser funktionalen Schwäche nichts ändern; Grundstückszuschnitte und Erschließungsanlagen genügen nicht annähernd heutigen Anforderungen. Sowohl die Verkehrserschließung als auch die Entwässerungsanlagen sind unzureichend und dringend sanierungsbedürftig. Erhebliche Vorschädigungen des Geländes durch bereits erfolgte Veränderungen (Rückbau von Gleisen, Gebäudeabbrüche) am noch nicht hochwertig entwickelten Areal machen die geplante städtebauliche Entwicklung der Fläche zusätzlich sinnvoll. Ohne eine städtebauliche Neuordnung des Gesamtareals würde in der Mitte Nürnbergs eine nicht entwickelte bzw. mindergenutzte extrem große Restfläche (Brache) verbleiben, durch die die bestehenden angrenzenden Nutzungen dauerhaft starken Immissionen (wie Lärm) unterworfen wären. Im Gebiet sowie in den angrenzenden Stadtteilen bestehende bzw. sich evtl. verändernde Beeinträchtigungen von Schutzbedürfnissen können planerisch mit eingriffsmindernden Maßnahmen bewältigt werden. Die Lärm- und Luftbelastung in dem Planungsbereich würden sich ohne umweltbezogene und städtebauliche Veränderungen auf einem höheren Niveau befinden. Die nachteiligen Auswirkungen auf den Naturhaushalt werden kompensiert. Eine Realisierung oder Fortentwicklung von Siedlungs- und Gewerbegebieten an anderer Stelle, allerdings ohne vergleichbare Standortvorteile, wäre vermutlich ebenso mit Auswirkungen auf die Umwelt verbunden. I.4.4. PRÜFUNG VON PLANUNGSALTERNATIVEN Das Stadtgebiet Nürnberg wurde hinsichtlich möglicher Standorte untersucht, die sich ähnlich wie das Gesamtareal Brunecker Straße eignen, zur Reduzierung des vorhandenen Bauflächendefizites beizutragen. Es wurde deshalb die Betrachtung des Gesamtgebietes vorgenommen, weil es ein städtebaulich und funktional zusammenhängendes Konstrukt darstellt, und somit eine separate Prüfung von Alternativen zu einzelnen Teilbereichen nicht zielführend wäre. Ergebnis der Prüfung war, dass im gesamten Stadtgebiet derzeit keine verfügbaren Flächen in einer vergleichbaren Größenordnung und mit identischen Standortvorteilen existieren, die ein ähnliches Potenzial besitzen, einen nicht unerheblichen Teil der Bedarfe an Bauflächen so zeitnah abzudecken wie das Areal an der Brunecker Straße. Denn neben der Stadt Nürnberg ist auch die Grundstückseigentümerin gewillt, die Entwicklung mitzutragen und eine zügige Umsetzung voranzutreiben. 11 Alle denkbaren Planungsalternativen für das Gebiet sind nicht geeignet, die städtischen Ziele und Flächenbedarfe in gleichem Maße wie die geplante Entwicklung zu erfüllen. Dies gilt insbesondere für das Gebot der Innenentwicklung und der größtmöglichen Schonung des Außenbereichs sowie des sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und Boden (§ 1 Abs.5 S.3 sowie § 1a Abs.2 S.1 BauGB):    Die Variante einer vollständigen Bebauung des Areals ohne Grün- und Freiflächen würde die Ziele der städtischen Freiraumplanung und die heutigen Anforderungen an hochwertige Wohnsiedlungen und auch Gewerbegebiete ignorieren. Die Variante, auf Bebauung zu verzichten und das Gebiet einer vollständigen Freiflächennutzung zu zuführen, ließe die städtischen Siedlungsflächenbedarfe unberücksichtigt und widerspräche dem Gebot der Innenentwicklung (§ 1 Abs.5 S.3 BauGB). Die Finanzierung wäre völlig unklar, da die erheblichen Kosten für die Aufbereitung des Areals als nutzbare Grün- und Freifläche nicht durch Einnahmen aus der Veräußerung baureifer Flächen und Grundstücke gedeckt wären. Ein Verzicht auf Entwicklung, d.h. die Beibehaltung des bestehenden Zustands, würde bedeuten, dass vorhandene Potenziale der Fläche hinsichtlich seiner Lage im Stadtgebiet verschenkt würden und sich z.T. schon vorhandene städtebauliche Missstände, wie die starke funktionale Schwäche, die das Gebiet heute aufweist, verfestigen könnten und sich Trading-down-Effekte auch in umliegenden Stadträumen ergeben könnten. I.5. INHALT DER ÄNDERUNG I.5.1. DERZEIT WIRKSAME DARSTELLUNG Die Flächen im Bereich des ehemaligen Südbahnhofs zwischen Hasenbucksiedlung und Rangierbahnhof westlich der Brunecker Straße, sind im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) als gewerbliche Baufläche sowie als Verkehrsfläche/ Bahnanlage dargestellt. Die Fläche westlich der Münchener Straße ist als eine Grünfläche dargestellt, daran anschließend als Bahnanlage. Hinzu kommen die Darstellungen einer übergeordneten Freiraumverbindung vom Hasenbuck zum Volkspark Dutzendteich und die der U-Bahnlinie. Mehrere Flächen im Bereich der Bauflächendarstellungen sind gekennzeichnet als erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet oder als entsprechende Verdachtsflächen. Die südöstliche Fläche wird von einer Richtfunkstrecke tangiert. I.5.2. KÜNFTIGE DARSTELLUNG INKL. KENNZEICHNUNGEN Die zwei neuen in Ost-West-Richtung verlaufenden breiten Grünflächen werden das „grüne“ Rückgrat des neuen Stadtteils bilden. Der westliche Bereich der südlichen Grünfläche (Ausgleichsfläche „Lichtenreuth naturnah“) wird als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kleingärten dargestellt. Der nördliche Grünzug soll die Funktion einer öffentlichen Park- und Grünanlage besitzen, der südliche dem ökologischen und artenschutzrechtlichen Ausgleich sowie der Grünflächenvernetzung dienen. Dieser wird daher als Schwerpunktgebiet der Landschaftsentwicklung und des Biotopverbundsystems dargestellt werden. (Nutzungsbeschreibung s. I.4.1) Im nördlichen Grünzug soll eine übergeordnete Freiraumverbindung etabliert werden, die den Lückenschluss von bestehenden Verbindungen am Hasenbuck und Silberbuck bildet und die die bisher dargestellte Verbindung entlang der U-Bahnlinie ergänzen soll. Neben der zukünftigen Straßenbahntrasse, die teilweise parallel zur Brunecker Straße entlang deren Ostseite verlaufen soll, soll zusätzlich eine gliedernde Grünverbindung angelegt werden. Die bisher dargestellte übergeordnete Freiraumverbindung entlang der U-Bahnlinie vom Hasenbuck zum Volkspark Dutzendteich wird ebenso wie die U-Bahnlinie und Richtfunkstrecke übernommen. Ihre konkrete Lage wird in nachgelagerten planungsrechtlichen Verfahren festzulegen sein. Für den Standort einer geplanten Schule und eines Sportplatzes wird eine Fläche für Gemeinbedarf unmittelbar südlich der Ingolstädter Straße mit den Zweckbestimmungen Schule und sportlichen Zwecken dienende Einrichtung dargestellt. Nordöstlich davon soll ein Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel dargestellt werden. 12 Weitere integrierte Einzelhandelsstandorte werden sich in den westlichen Wohnbauflächen befinden. Wohnbauflächen werden zwischen der Nerz-/ Brunecker Straße und dem nördlichen Grünzug sowie im Gebietszentrum südlich dieses Grünzuges dargestellt. Auf eine Darstellung der noch nicht entwidmeten Brunecker Straße wird verzichtet, da ihre Entwidmung auf Grund des Entfalls des Widmungsgrundes in absehbarer Zeit erfolgen und sie Teil der Gebietserschließung werden soll. Eine Richtfunkstrecke sowie die U-Bahntrasse werden in die Darstellung nachrichtlich übernommen. Da diverse Grundstücke im Änderungsbereich erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, werden in den einzelnen Nutzflächen Kennzeichnungen vorgenommen, die auf weitergehende notwendige Untersuchungen bzw. eine entsprechende Berücksichtigung in nachgelagerten Planungsebenen hinweisen sollen. Zudem werden alle im Änderungsbereich derzeit vorhandenen bzw. im Rahmen der Bauleitplanverfahren kartierten Schutzgebiete/ -objekte nach § 30 BNatSchG i.V.m. Art. 23 BayNatSchG dargestellt. Erforderliche Lärmschutzmaßnahmen sollen durch eine textliche Darstellung in der Planlegende vorbereitend gesichert werden. Die konkrete Festlegung und planungsrechtliche Sicherung wird durch rechtsverbindliche Festsetzungen im Bebauungsplan Nr. 4635 (HasenbuckSüd) erfolgen. I.5.3. FLÄCHENBILANZ Die Größe des FNP-Änderungsbereichs beträgt ca. 35 ha und umfasst den nordwestlichen Teil des Gesamtareals sowie die südliche in Ost-West-Richtung verlaufende, dem ökologischen und artenschutzrechtlichen Ausgleich dienende Grünfläche. Bisherige Darstellung: Art der Nutzung Flächengröße in ha gewerbliche Baufläche 15,98 ha Bahnanlage (nördlich) 9,27 ha Bahnanlage (südlich) 9,31 ha Grünfläche Summe 0,17 ha 34,73 ha Zukünftige Darstellung: Art der Nutzung Flächengröße in ha bisher Wohnbaufläche 18,27 ha Gewerbefläche 10,07 ha Bahnfläche (nördlich) 8,20 ha Fläche für Gemeinbedarf 1,59 ha Gewerbefläche Sonderbaufläche 2,32 ha Gewerbefläche 3,07 ha Gewerbefläche 2,00 ha Bahnfläche (nördlich) 1,07 ha Grünfläche - Park Grünfläche - Schwerpunktgebiet Landschaftsentwicklung/ Biotopverbundsystem (Ausgleich) Grünfläche - Kleingärten 7,77 ha Bahnfläche (südlich) 7,60 ha Grünfläche 0,17 ha 1,47 ha Bahnfläche (südlich) Bahnfläche 0,24 ha Bahnfläche (südlich) Summe 34,73 ha 13 I.6. PLANRECHTFERTIGUNG /AUSWIRKUNGEN/ ABWÄGUNG Als wesentliche Auswirkungen der Planung sind zu nennen:  Durch die Konversion einer mindergenutzten, zu großen Teilen brachliegenden innerstädtischen Fläche werden neue innenstadtnahe Siedlungsflächen für Wohnnutzungen geschaffen. Dadurch wird der Außenbereich geschont (§ 1a Abs.2 BauGB).  Die isolierte randständige Lage der Hasenbucksiedlung wird aufgehoben. Durch die Wohnbebauung im unmittelbar angrenzenden Modul I wird die Siedlung um eine eigenständige Wohnsiedlungseinheit erweitert; wodurch sich auch genügend Potenzial für nachhaltig leistungsfähige Nahversorgungsstrukturen bildet. Der Bedarf an Schul- und Betreuungseinrichtungen wird dabei vor Ort sichergestellt.  Der nördliche Grünzug schafft eine gebietsübergreifende Freiraumverbindung zum Volkspark Dutzendteich und dient der Naherholung. Er ergänzt außerdem das innerstädtische Grün- und Freiflächenangebot und reduziert damit gleichzeitig das Grünflächendefizit in der Südstadt. Durch das Konzept des Parks mit vielfältigen Angeboten an Spielplätzen und Sportflächen wird einer Unterversorgung sowohl im Gebiet als auch in der Umgebung entgegengewirkt.  Die geplanten Wohnbauflächen werden Lärmimmissionen ausgesetzt sein, auf die mit geeigneten aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen reagiert werden muss. Da es sich nicht gänzlich ausschließen lässt, dass in allen Bereichen der Wohnbauflächen die dafür geltenden Lärmgrenzwerte eingehalten werden können, müssen Regelungen oder Maßnahmen untersucht werden, die der besonderen städtebaulichen Situation einer urbanen Wohnlage im Einzelfall gerecht werden. Die endgültige Konfliktlösung wird auf das nachfolgende Verfahren verschoben. Auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung ist der Konflikt sachgerecht lösbar, wenn die Lärmwerte zur Wahrung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse eingehalten werden können. Dafür erforderliche Maßnahmen sind konkret zu definieren und verbindlich zu regeln (durch entsprechende Festsetzungen im Bebauungsplan mit erläuternden Begründungen und Vereinbarungen im städtebaulichen Vertrag). Details dazu werden in der Begründung des Bebauungsplans entsprechend dargelegt werden. Im vorliegenden Fall ist nicht zu befürchten, dass der Bauleitplan nicht vollzugsfähig sein wird (Erforderlichkeit der Planung).  An positiven Auswirkungen auf die Umwelt sind die Beseitigung von Altlasten und Bodenverunreinigungen zu nennen, womit sich auch die Grundwasserqualität verbessern dürfte. Die angestrebte dezentrale Regenwasserbewirtschaftung wird die gegenwärtige Situation zusätzlich verbessern.  Der Eingriff in floristisch und faunistisch wertvolle Bereiche im Änderungsbereich durch die geplanten Wohnbauflächen generiert den Bedarf umfangreicher Ausgleichs- und Kompensationsflächen. Diese können gebietsintern nur räumlich getrennt von den Naherholungsflächen im Norden in der südlichen Grünfläche („Lichtenreuth naturnah“) gemäß dem beschlossenen Planungskonzept geschaffen werden, um ihrer Funktion (Grünflächenvernetzung, Artenschutz/ CEF-Maßnahme, Ausgleich für geschützte Biotope, etc.) gerecht werden zu können. Zusätzlich muss gebietsextern eine weitere artenschutzrechtliche FCS-Maßnahme (Herstellung von großflächigen Ersatzhabitaten für die Zauneidechse und die Schlingnatter) auf Waldflächen der Gemeinde Schwarzenbruck realisiert werden. Die o.g. Maßnahmen sind unerlässlich für die bauliche Entwicklung des Moduls I.  Die südliche Grünfläche stellt auch zusammen mit anderen Maßnahmen sicher, dass der avisierte Grünflächenanteil im Gebiet erreicht wird. Isoliert für das Modul I betrachtet, kann sogar eine Überschreitung verzeichnet werden. 14 I.7. ZUSAMMENFASSUNG UMWELTBERICHT Im Bereich des ehemaligen Südbahnhofs an der Brunecker Straße soll das frühere Bahnbetriebsgelände einer neuen Nutzung zugeführt werden. Diese sieht im Gesamtkonzept eine Mischung aus Wohnen, Dienstleistung/Gewerbe sowie Grünflächen vor. Hierzu wurde im Ausschuss für Stadtplanung (AfS) am 28.04.2016 ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4600 eingeleitet und parallel am 26.04.2017 im Stadtrat die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans (Änderung 8a) beschlossen. Die flächenhaften Darstellungen von gewerblichen Bauflächen und Verkehrsflächen/ Bahnanlagen im wirksamen Flächennutzungsplan im Bereich der Brunecker Straße entsprechen nicht mehr den aktuellen Erfordernissen des Bahnbetriebs, den Nutzungsabsichten des Eigentümers und der Beschlusslage des Stadtrates der Stadt Nürnberg. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die angestrebte Nutzung ist die Aufstellung von Bebauungsplänen erforderlich, die gemäß § 8 Abs.2 BauGB aus dem FNP entwickelt sein müssen. Da der wirksame FNP im Bereich der Brunecker Straße nicht die angestrebte Entwicklung darstellt, wird dessen Teilbereichs-Änderung notwendig. Mit der vorliegenden Änderung werden im Planungsbereich im Wesentlichen die bisherigen Darstellungen als gewerbliche Baufläche und Bahnfläche in Wohnbaufläche, Grünfläche und Gemeinbedarfsfläche geändert. Mit dieser Änderung ist es dann möglich, den Bebauungsplan Nr. 4635 aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Der vorliegende Umweltbericht wurde zur ersten FNP-Teiländerung (8a. Änderung) erstellt und ermittelt den Umweltzustand sowie dessen voraussichtliche Entwicklung im Änderungsbereich und die Schutzgüter, die im Zuge der geplanten Nutzungsänderungen erheblich beeinflusst werden. Für die weitere Entwicklung werden die wesentlichen Auswirkungen der Planung angeführt und die Erforderlichkeit konkreter Maßnahmen formuliert, die im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung den nachteiligen Umweltauswirkungen entgegenwirken (vgl. Kapitel 4. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen). Die detaillierte Auflistung der vorgesehenen Maßnahmen sowie die Sicherung durch Bebauungsplanfestsetzung und vertragliche Regelungen (Städtebaulicher Vertrag) erfolgt im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4635 und des zugehörigen Umweltberichts. Für die Schutzgüter Boden, Wasser, Landschaft, Mensch/ Erholung, Luft, Klima sowie Kultur-/ Sachgüter sind bei Einhaltung entsprechender Maßnahmen keine erheblich nachteiligen Auswirkungen zu erwarten. Durch die umfangreichen Bodensanierungen wird hinsichtlich der Bodenbelastung durch Schadstoffe eine wesentliche Verbesserung erreicht, wodurch die Kontamination des Grundwassers reduziert werden kann. Die angestrebte dezentrale Regenwasserbewirtschaftung wirkt sich positiv aus und ist als Verbesserung im Vergleich zur gegenwärtigen Situation anzusehen. Durch die städtebauliche Neuordnung mit der Schaffung von öffentlichen Grün- und Freiflächen ist eine wesentliche Verbesserung des Orts- und Landschaftsbildes verbunden. Weiterhin ergibt sich hierdurch ebenfalls eine Neuschaffung von Erholungsfunktionen für den Menschen. Wesentliche großräumige bioklimatische Auswirkungen sind durch die angestrebte Nutzungsänderung/Bebauung nicht zu erwarten. Die nachteiligen bioklimatischen Auswirkungen innerhalb des Änderungsbereiches können durch verschiedene Maßnahmen vermindert werden. Für das Schutzgut Mensch/ Lärmbelastung sind im Zuge der geplanten Nutzungsänderungen erheblich nachteilige Auswirkungen festzustellen, da verschiedenster Gewerbe- und Verkehrslärm von innen und außen auf den Änderungsbereich einwirkt. Hier sind auf Ebene des Bebauungsplans Nr. 4635 verbindliche Maßnahmen zur Verminderung der Lärmbelastung vorzusehen, so dass insgesamt gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse im Tag- und Nachtzeitraum erreicht werden. Für die Schutzgüter Pflanzen und Tiere sind mit der Umsetzung der Planung im Zuge der geplanten Nutzungsänderungen erheblich nachteilige Auswirkungen festzustellen. Für beide Schutzgüter gilt es, die Eingriffe durch Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen zu reduzieren bzw. zu kompensieren. Der anfallende Bedarf in Bezug auf den ökologischen Ausgleich gemäß § 1a BauGB (naturschutzrechtliche Eingriffsregelung), den Ausgleich 15 für die Überplanung von gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. Art. 23 BayNatSchG geschützten Biotopflächen sowie auf den artenschutzrechtlichen Ausgleich soll im Bereich der südlichen Ausgleichsfläche „Lichtenreuth naturnah“ sowie auf einer plan-/stadtgebietsexternen Ausgleichsfläche abgedeckt werden. Weiterhin werden durch die Planung Waldflächen überplant; der weitere Umgang wird diesbezüglich auf Ebene des Bebauungsplans Nr. 4635 abgearbeitet. Darüber hinaus werden in Folge der Umsetzung der Planung Verbotstatbestände nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz erfüllt. Das Vorhaben kann nur durch eine Ausnahmegenehmigung zugelassen werden, welche von der Regierung von Mittelfranken mit Datum vom 25.06.2018 erteilt wurde. Erforderliche Vermeidungs-, CEF- und Kompensationsmaßnahmen (FCS) werden entsprechend auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung (B-Plan Nr. 4635) detailliert dargestellt. Umweltbelang/Schutzgut Boden Wasser Pflanzen Tiere Landschaft Mensch /menschl. Gesundheit  Erholung  Lärmbelastung  Luft  Störfallvorsorge Klima Kultur- und Sachgüter Bewertung der Auswirkungen nicht erheblich nicht erheblich erheblich nachteilig erheblich nachteilig nicht erheblich nicht erheblich erheblich nachteilig nicht erheblich nicht betroffen nicht erheblich nicht erheblich Tabelle 3: Zusammenfassende Bewertung Nürnberg, den 15.08.2018 Stadtplanungsamt gez. i.V. P. Faßbender Leiter Stadtplanungsamt 16 Ö 3 Umweltprüfung in der Bauleitplanung 8a. Änderung des FNP/LP Umweltbericht Stand: 10.08.2018 Geltungsbereich – Luftbildausschnitt Quelle der Kartengrundlage: Bay. Vermessungsverwaltung, 2014 Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans Inhalt 1. Einleitung ................................................................................................................... 3 1.1 Ziele der Änderung 8a des Flächennutzungsplans ............................................. 4 1.2 Ziele des Rahmenplans / Gesamtentwicklung Brunecker Straße........................ 5 1.3 Plangrundlagen .................................................................................................. 7 2. Bestandsanalyse und Bewertung der Umwelt-auswirkungen / Prognose bei Durchführung der Planung ....................................................................................... 11 2.1 Boden ............................................................................................................... 11 2.2 Wasser ............................................................................................................. 14 2.3 Pflanzen, Tiere ................................................................................................. 18 2.3.1 Pflanzen .................................................................................................... 18 2.3.2 Tiere .......................................................................................................... 22 2.4 Landschaft ........................................................................................................ 25 2.5 Mensch, menschliche Gesundheit .................................................................... 26 2.5.1 Erholung .................................................................................................... 26 2.5.2 Lärmbelastung........................................................................................... 27 2.5.3 Störfallvorsorge ......................................................................................... 31 2.6 Luft ................................................................................................................... 31 2.7 Klima ................................................................................................................ 32 2.8 Kultur- und Sachgüter....................................................................................... 34 3. Prognose bei Nichtdurchführung der Planung / Nullvariante .................................... 36 4. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen............................................................................................... 37 4.1 Ausgleich (Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung) ......................................... 38 4.2 Europäischer und nationaler Artenschutz ......................................................... 40 5. Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (Fauna-Flora-Habitat) und europäische Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes ............................... 43 6. Geprüfte Alternativen ............................................................................................... 43 7. Methodik / Hinweise auf Schwierigkeiten und Kenntnislücken ................................. 44 8. Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) ............................................................... 48 9. Zusammenfassung ..................................................................................................... 49 Anhang: - Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen Anlagen: - Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Anlage 4: - Anlage 5: Lage der vorhandenen Grundwassermessstellen Lage der Grundwassermessstellen mit genaueren Infos Biotop- und Nutzungstypen im Bestand Gesetzlich geschützte Biotope (§ 30 BNatSchG) - Biotope gemäß Bayerischer Biotopkartierung Fauna - Fundorte, Nachweis- und Untersuchungsflächen 2 Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans 1. Einleitung Für die Flächen im Bereich des ehemaligen Südbahnhofs an der Brunecker Straße wurde am 28.04.2016 das Bebauungsplan (B-Plan)-Verfahren Nr. 4600 im Ausschuss für Stadtplanung (AfS) eingeleitet. Nun erfolgt aus diesem Gesamtgebiet herausgelöst die Aufstellung des ersten Teilbebauungsplans Nr. 4635 „Hasenbuck Süd“. Parallel zu diesem ersten Teil-B-Plan wird nun auch der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Nürnberg für einen ersten Teilbereich (8a. Änderung) geändert, da die geplante Nutzung bzw. Bebauung den derzeitigen Darstellungen widerspricht. Der Beschluss zur Einleitung des FNP-Änderungsverfahrens erfolgte am 26.04.2017 im Stadtrat. Der Änderungsbereich der hiesigen Teiländerung umfasst ein Gebiet von ca. 35 ha und liegt in der Gemarkung Gibitzenhof. Der Geltungsbereich der hiesigen FNP-Änderung umfasst neben dem kompletten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4635 (Modul I und die südliche Grünfläche „Lichtenreuth naturnah“) auch eine kleine Bahnfläche im Süden sowie den bestehenden Einzelhandelsbetrieb an der Ingolstädter Straße. Vgl. hierzu auch die Beschreibung des Änderungsbereiches in der Begründung zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans. Im Rahmen der FNP-Änderung ist nach § 2 Abs. 4 BauGB eine Umweltprüfung nach Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen und ein Umweltbericht für den dargelegten Änderungsbereich zu erstellen. Da die formalen Voraussetzungen dafür vorliegen, erfolgt dies nach den Vorgaben des BauGB a.F. (§ 245c (1) BauGB n.F.). Die frühere Nutzung des Gebietes als Bahnbetriebsfläche wurde inzwischen vollständig aufgegeben, Gebäude teilweise rückgebaut und die Flächen überwiegend von der eisenbahnrechtlichen Widmung freigestellt (entwidmet). In Teilbereichen befindet sich im Änderungsbereich aktuell noch gewerbliche Nutzung. Im Jahr 2004 wurde für die Flächen zwischen der Stadt Nürnberg sowie dem Eigentümer Deutsche Bahn AG sowie der aurelis Real Estate GmbH & Co. KG eine Rahmenvereinbarung über die Entwicklung unterzeichnet. Dabei wurde als gemeinsames Nutzungsziel die Entwicklung als Gesamtkonzept mit einer Mischung von Wohnen, Dienstleistung/ Gewerbe sowie Grünflächen vereinbart. In einer weiteren Vereinbarung zur städtebaulichen Entwicklung „Brunecker Straße“ wurde 2014 eine etappenweise Entwicklung auf Grundlage eines Stufenkonzepts des Büros Albert Speer & Partner (AS&P) sowie die Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs festgelegt. Dieser städtebauliche Wettbewerb wurde in 2015 abgeschlossen und bildet nun zusammen mit dem in Aufstellung befindlichen ersten Teilbebauungsplan Nr. 4635 die Grundlage für die hiesige Teiländerung des FNP (8a. Änderung). Die Umweltprüfung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren zur Berücksichtigung der Umweltbelange in der Bauleitplanung. Untersuchungsgegenstand sind die in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Baugesetzbuch (BauGB) aufgelisteten Umweltbelange, der Naturhaushalt, die Landschaftspflege sowie die ergänzenden Vorschriften zum Umweltschutz nach § 1a Abs. 2, 3 und 5 BauGB. Auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung (übergeordnete Planungsebene) werden in der Umweltprüfung nicht die konkreten Auswirkungen durch die Realisierung des Vorhabens bewertet. Dies erfolgt dann auf der Ebene des Bebauungsplans 3 Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans (verbindliche Bauleitplanung). Die hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen zu bewertende Planung ist auf Ebene des Flächennutzungsplans die Änderung der Darstellung der Flächennutzungskategorien. Im vorliegenden Fall umfasst dies somit im Wesentlichen die Änderung von gewerblichen Bauflächen und Bahnflächen zu Wohnbauflächen, Gemeinbedarfsfläche, Sonderbaufläche und Grünflächen. Die in der Umweltprüfung ermittelten Umweltauswirkungen werden im Umweltbericht nach § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB beschrieben und bewertet. Die Anlage 1 zum Baugesetzbuch enthält eine Handlungsanweisung für die Umweltprüfung und damit auch für die Gliederung des Umweltberichts eine geeignete Orientierungshilfe. Der Umweltbericht ist Teil der Begründung einer Bauleitplanung und begleitet somit das Aufstellungsverfahren bis zum Satzungsbeschluss. Die verschiedenen Ziele einer Bauleitplanung müssen gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen werden (§ 1 Abs. 7 BauGB). Das im Umweltbericht dargestellte Ergebnis der Umweltprüfung ist in der Abwägung unter den Belangen nach § 1 Abs. 6 BauGB zu berücksichtigen. In den nachfolgenden Kapiteln wird zur Beschreibung der Bezugsfläche der jeweiligen Ausführungen die Begrifflichkeiten „Änderungsbereich“ und „Untersuchungsgebiet“ / „Gesamtgebiet Brunecker Straße“ verwendet. Mit „Untersuchungsgebiet / Gesamtgebiet Brunecker Straße“ ist das Gesamtentwicklungsgebiet Brunecker Straße gemeint, welches dem eingeleiteten Bebauungsplan Nr. 4600 entspricht. Mit „Änderungsbereich“ ist der Geltungsbereich der hiesigen 8a. Änderung des Flächennutzungsplans gemeint, welcher ein Teilbereich dieses Gesamtgebietes ist. Davon weiterhin abzuheben ist der Geltungsbereich des ersten Teilbebauungsplans Nr. 4635, welcher überwiegend mit dem Änderungsbereich der 8a. FNP-Änderung übereinstimmt. 1.1 Ziele der Änderung 8a des Flächennutzungsplans Die flächenhaften Darstellungen von gewerblichen Bauflächen und Verkehrsflächen / Bahnanlagen im wirksamen Flächennutzungsplan im Bereich der Brunecker Straße entsprechen nicht mehr den aktuellen Erfordernissen des Bahnbetriebs, den Nutzungsabsichten des Eigentümers und der Beschlusslage des Stadtrates der Stadt Nürnberg. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die angestrebte Nutzung ist die Aufstellung von Bebauungsplänen erforderlich, die gemäß § 8 Absatz 2 BauGB aus dem FNP entwickelt sein müssen. Da der wirksame FNP im Bereich der Brunecker Straße nicht die angestrebte Entwicklung darstellt, wird dort dessen Änderung notwendig. Der aktuelle Bedarf an Flächen für Wohnen und innerstädtische Freiflächen erfordert zudem eine möglichst zügige Baurechtsschaffung. Um dies forcieren zu können, werden die eingeleiteten Verfahren (8. FNP-Änderung und B-Plan Nr. 4600) für das Gesamtareal in einzelne Teilverfahren gesplittet. Aus dem am 28.04.2016 eingeleiteten Bebauungsplan Nr. 4600 für das Gesamtgebiet wurde für einen ersten Teil bereits der Bebauungsplan Nr. 4635 – Hasenbuck Süd herausgelöst und weiterbearbeitet. Analog dazu wird das FNP-Änderungsverfahren 8a für den Bereich Brunecker Straße West durchgeführt. 4 Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans Die hiesige erste Teiländerung des FNP (8a. Änderung) umfasst nun das Modul I, den westlichen Teilbereich des zentralen Parks („Grüne Mitte“) sowie den Kleingarten am Ende der Brunecker Straße und die südliche Grünfläche „Lichtenreuth naturnah“. Weiterhin wurde der bestehende Einzelhandelsstandort im Norden (Eckbereich Ingolstädter und Brunecker Straße) in die Änderung einbezogen. Die Ziele und Inhalte des Rahmenplans (vgl. Kap. 1.2) werden auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Landschaftsplan) entsprechend des hier möglichen Regelungsumfangs dargestellt. Eine detailliertere Beschreibung der Planungsziele und der Inhalte der ersten FNPTeiländerung können der Begründung zur 8a. Änderung entnommen werden. 1.2 Ziele des Rahmenplans / Gesamtentwicklung Brunecker Straße Der städtebauliche und landschaftsplanerische Ideen- und Planungswettbewerb „Brunecker Straße (ehem. Südbahnhof)“ wurde vom Büro „West 8 urban design & landscape architecture b.v.“, Rotterdam gewonnen. Deren Planungskonzept stellt die Basis für den Rahmenplan dar, wobei zwei Varianten weiterentwickelt werden sollen – eine mit dem Schwerpunkt Wohnen und eine mit dem Schwerpunkt Gewerbe im Bereich eines sogenannten „Jokermoduls“ (Modul IV). Für die erste Teiländerung des FNP (8a. Änderung) ist diese Variantendiskussion nicht von Bedeutung, da das Modul IV außerhalb des Änderungsbereichs liegt. Das Untersuchungsgebiet ist auf übergeordneter Ebene ein Bindeglied zwischen der Nürnberger Innenstadt zum Volkspark Dutzendteich. Zentrales Element des Rahmenplans ist deshalb ein Grünzug vom Hasenbuck zum Dutzendteich, bestehend aus einer „Grünen Mitte“ und einem „Aktivpark“. Dabei dient die „Grüne Mitte“ im Westen mit ihren Spielplätzen und mit Bäumen bestandenen Rasenflächen vor allem als Nachbarschaftstreff und der Quartiersbildung. Der „Aktivpark“ im Osten dient mit seinem Sportflächenangebot und mit Raum für lärmintensivere Veranstaltungen der Bewegung. Dieser Parkbereich kann quartiersübergreifend genutzt werden und steht ähnlich wie der Volkspark Dutzendteich allen Nürnbergern zur Verfügung. Ein weiterer Grünbereich liegt im Süden des Gebiets („Lichtenreuth naturnah“), in der Nähe des Rangierbahnhofs. Diese Grünflächen dienen insbesondere dem ökologischen Ausgleich und dem Natur- und Artenschutz. Die Kleingartensiedlung am südlichen Ende der Brunecker Straße wird erhalten. Die Freiräume mit ihren unterschiedlichen Charakteristika können als Struktur- und Gestaltgerüst für einen langfristig flexiblen Städtebau fungieren. Zwischen den Grünbereichen erstrecken sich Siedlungsgebiete, die nach dem Stufenkonzept von AS&P in vier selbständig erschlossene Module unterteilt werden können: • Modul I bzw. Modul I+: Wohnen am Hasenbuck, südöstlich direkt angrenzend an die Hasenbucksiedlung. In der Fortschreibung des Rahmenplans wurde Modul I bis zur östlichen Kante der 5 Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans Brunecker Straße erweitert, so dass Modul II dann nur noch bis zur Brunecker Straße reicht. Diese Erweiterung wurde dann Modul I+ genannt. • Modul II: Gewerbliche Bauflächen zwischen der Ingolstädter Straße und dem zentralen Grünzug. Die gewerbliche Nutzung in diesem Bereich schirmt eine ggf. südlich angrenzende Wohnnutzung von der großflächigen Einzelhandelsnutzung nördlich der Ingolstädter Straße (Möbelhaus mit Großparkplatz und Parkhaus) ab. Zudem ist dieser Bereich über die Ingolstädter Straße unmittelbar an die Münchener Straße angebunden (ohne dass Wohnbereiche tangiert werden) und eignet sich auch deswegen für gewerbliche Nutzungen mit höherem Verkehrsaufkommen. • Modul III: Gewerbliche Bauflächen im südlichen Bereich des Gebiets. Dieser Bereich ist durch die Lärmemissionen des Rangierbahnhofs für Wohnnutzung ungeeignet. • Modul IV („Jokermodul“): Der zentrale Bereich, dessen künftige Nutzung noch unbestimmt/ variabel ist; denkbar sind sowohl Wohnen als auch Gewerbe/ Dienstleistung. Zwei alternative Entwürfe, die beide gleichberechtigt in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung präsentiert werden, tragen dem Rechnung. Folgende Planungsziele sollen dabei umgesetzt werden: Das Areal rund um die Brunecker Straße soll eine Ergänzung der bestehenden Wohnsiedlungen Hasenbuck und Rangierbahnhof bilden, jedoch über ein eigenständiges und vielfältiges Erscheinungsbild verfügen. Wesentliches Ziel durch diesen Teilbereich ist vorrangig die Minderung des starken Wohnungsdrucks im Stadtgebiet. Außerdem soll die Entstehung eines gemischten Quartiers gefördert werden, das auch den Bedürfnissen nach Ausbildungsplätzen, Arbeitsplätzen und Nahversorgungseinrichtungen der umgebenden Siedlungen Rechnung trägt. Ein integrierter Stadtteil soll allen Bewohnern Nürnbergs gleichermaßen als Wohn- und Arbeitsort zur Verfügung stehen. Grundidee ist eine Stadt der kurzen Wege mit quartiersnahen Versorgungsangeboten. Um eine adäquate Bevölkerungsdichte zu erhalten, wird eine kompakte Bebauungsdichte mit einem Mix unterschiedlicher Wohn- und Arbeitsformen vorgeschlagen. Diese Dichte soll ein Subzentrum schaffen, das die umliegenden Wohnquartiere miteinander verknüpft. Das Quartier soll aus den oben beschriebenen Modulen entwickelt werden, wobei die Übergangsbereiche der einzelnen Module von Funktionsmischung geprägt sein sollen, damit ein fließender Übergang zwischen ihnen entstehen kann. Es soll so errichtet werden, dass seine Bewohner vor schädlichen Umwelteinflüssen (insbesondere Lärm) geschützt werden. Die Entwicklung des Gesamtareals ist in einem schrittweisen Vorgehen in den beschriebenen Modulen vorgesehen. Für die Erschließung wird ein möglichst hoher Anteil von Fahrrad- und ÖPNV-Nutzung durch die Erweiterung des Straßenbahnnetzes mit einer neuen Trasse durch das Untersuchungsgebiet angestrebt. 6 Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans Im Stadtplanungsausschuss vom 19.07.2018 wurde eine Fortentwicklung des Wettbewerbsergebnisses bzw. des Rahmenplans beschlossen. Hiernach werden nun für Modul II die Entwicklung eines urbanen Wohngebietes sowie für die Module IIIa, IIIb und IV eine universitäre sowie entsprechend arrondierte Nutzungen angestrebt. Der Verlauf der Straßenbahntrasse wurde im Zuge der Rahmenplanfortschreibung ebenfalls an die aktuellen Entwicklungen angepasst. So verläuft diese Trasse nun bis zum Südende des Parks parallel zur Brunecker Straße, durchläuft dann das Modul IV und weiterführend parallel zur Münchener Straße nach Süden. Abb. 1: Rahmenplan Änderungsbereichs 1.3 (Stand: 04.05.2018) mit Überlagerung des 8a-FNP- Plangrundlagen Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) ist der hiesige Änderungsbereich überwiegend als Verkehrsfläche („Bahnanlagen“) und gewerbliche Baufläche dargestellt. Neben diesen flächenhaften Darstellungen enthält der FNP auch überlagernde Darstellungen. So sind innerhalb des Änderungsbereichs zwei Altlastenbereiche (davon eine Verdachtsfläche) gekennzeichnet. Als landschaftsplaneri- 7 Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans sche Zielaussage ist am südlichen Rand eine übergeordnete Freiraumverbindung dargestellt, welche den Bereich Dutzendteich über den Änderungsbereich hinweg an die Grünfläche Hasenbuck bzw. das Wohngebiet verbinden soll. Der Masterplan Freiraum – Gesamtstädtisches Freiraumkonzept Nürnberg sieht das Gesamtgebiet Brunecker Straße als Schwerpunktraum mit prioritärem Freiraumentwicklungsbedarf. So soll in diesem zukünftigen großen Siedlungsschwerpunkt, welcher in Nachbarschaft zu Quartieren liegt, welche stellenweise einen sehr geringen Grün- und Parkanlagenbestand aufweisen, die Freiraumentwicklung prioritär sein. Ein Ziel soll hierbei auch die Förderung einer guten Erreichbarkeit der neuen Freiräume für die angrenzenden, mit Parkanlagen unterversorgten Quartiere im Umkreis von ca. 1 km sein. Neben der generellen Schaffung von Freiraum wird das Untersuchungsgebiet auch als Schwerpunktraum mit hohem Handlungsbedarf für generationsübergreifende / integrierte Maßnahmen im Freiraum und den gezielten Ausbau von jugendgerechten Freiräumen angesehen. In den angrenzenden Quartieren mit einer geringen Grün- und Parkanlagenausstattung überschneiden sich ein hoher Seniorenquotient und ein hoher Jugendquotient. Diese zwei Altersgruppen stellen zum Teil sehr gegensätzliche Nutzungsansprüche an den vorherrschenden knappen Freiraum. Das räumliche Konzept des Masterplans Freiraum sieht diesen Freiraum als wesentlichen Impulsgeber zur Standortqualität, welcher in die Stadtentwicklung der Brunecker Straße integriert werden muss. Das übergeordnete Freiraumthema für die Brunecker Straße ist eine neue Parkanlage „Grüne Mitte“. Darüber hinaus wird das Untersuchungsgebiet als Schwerpunktraum mit hohem Handlungsbedarf zur Stärkung der Biodiversität und des Biotopverbundsystems in der Stadt (Biotopkomplex magere Trockenstandorte) angesehen. Der Aktionsplan „Kompaktes Grünes Nürnberg 2020“ sieht für das Gesamtgebiet Brunecker Straße eine neue Parkanlage im Sinne eines „Stadtteilparks Brunecker Straße“ vor. Der westliche Teil dieser neuen Parkanlage befindet sich im hiesigen Änderungsbereich. Das Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept „Nürnberg Südost“ aus dem Jahr 2015 sieht das Untersuchungsgebiet als wesentliche Schnittstelle zwischen Innenstadt, Volkspark Dutzendteich und Langwasser. Dabei gilt es, das lückige Fußwegenetz zu schließen und eine Grünverbindung als urbane Parklandschaft zwischen Dutzendteich und Hasenbuck zu schaffen. Weiterhin wird der damit verbundene Ausbau des ÖPNVs als Chance gesehen sowie die Möglichkeit zur Schaffung von Sozial- und Bildungsinfrastrukturen und neuen gewerblichen Flächen. Der Bebauungsplan Nr. 4444 (rechtsverbindlich) grenzt nordöstlich an den Änderungsbereich. Der ebenfalls nördlich befindliche Bebauungsplan Nr. 4335 wurde eingeleitet, aber bisher nicht fortgeführt. Im Kreuzungsbereich der Ingolstädter Straße und der Nerzstraße grenzt der Bebauungsplan Nr. 3809 (rechtsverbindlich) an. Parallel zu dieser FNP-Teiländerung (8a. Änderung) wird bereits der erste Teilbebauungsplan Nr. 4635 „Hasenbuck Süd“ aufgestellt, welcher das Modul I bzw. I+ sowie den Bereich „Lichtenreuth naturnah“ im Süden umfasst. 8 Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans Faunistische Angaben nach der Artenschutzkartierung (ASK): Es wird auf Kapitel 2.3 (Pflanzen, Tiere) verwiesen. Gemäß den Ergebnissen der Stadtbiotopkartierung 2008 bestehen innerhalb des Änderungsbereichs folgende geschützte Biotopflächen gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. Art. 23 BayNatSchG sowie kartierte Biotope: Geschützte Biotopflächen N-1397-001 N-1397-002 N-1397-003 Sandmagerrasen und andere Trockenbiotope im Bereich Brunecker Straße Sandmagerrasen und andere Trockenbiotope im Bereich Brunecker Straße Sandmagerrasen und andere Trockenbiotope im Bereich Brunecker Straße Biotope der Stadtbiotopkartierung innerhalb des Änderungsbereiches: N-1396-001 N-1396-002 N-1398-001 N-1398-002 N-1398-003 N-1398-004 N-1403-004 N-1404-003 N-1404-004 Ruderalfluren und Gehölze auf Bahnbrachen nördlich Ausbesserungswerk Brachflächen westlich und südlich Brunecker Straße Brachflächen westlich und südlich Brunecker Straße Brachflächen westlich und südlich Brunecker Straße Brachflächen westlich und südlich Brunecker Straße Brachflächen westlich und südlich Brunecker Straße Gehölze zwischen Münchener Straße und Bahngelände an der Brunecker Straße Ruderalfluren auf Bahnflächen südwestlich der Brunecker Straße Ruderalfluren auf Bahnflächen südwestlich der Brunecker Straße Eine aktualisierte Bestandsaufnahme der Biotope und der geschützten Biotope findet sich in Kapitel 2.3.1 Pflanzen. Bedeutsame Lebensräume im Änderungsbereich nach Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) der Stadt Nürnberg aus dem Jahr 1996: ABSP Nr. 664 ABSP Nr. 840 „landesweit bedeutsamer (Trocken-) Lebensraum“ „landesweit bedeutsamer (Trocken-) Lebensraum“ Sandmagerrasen, Rohboden-Bereiche und Gehölze Sandmagerrasen, Rohboden-Bereiche und Gehölze Im Süden an den Änderungsbereich angrenzende Lebensräume des Arten- und Biotopschutzprogramms (ABSP): ABSP Nr. 830 „landesweit bedeutsamer (Trocken-) Lebensraum“ Gehölz/Wald Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile und Naturdenkmäler sowie Wasserschutzgebiete sind nicht vorhanden. 9 Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) oder Europäische Vogelschutzgebiete (SPA-Gebiete) 1 sind von der Planung nicht betroffen. 1 die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (FFH = Fauna-Flora-Habitat / SPA = Special Protected Areas) 10 Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans 2. Bestandsa nalyse und Bew ertung der Umw elt auswirkungen / Prognose bei Durchführung der Planung 2.1 Boden Ausgangssituation Gemäß den Angaben der geologischen Karte von Bayern (1:50.000, Hrsg.: Landesamt für Umwelt) sowie den bestehenden Voruntersuchungen liegt der Änderungsbereich im Bereich quartärer Lockergesteine des Urpegnitztales, die von den Ablagerungen des Keupers, bestehend aus Buntsandstein bzw. Blasensandstein, unterlagert werden. Die quartären Ablagerungen bestehen im Wesentlichen aus feinkörnigen pleistozänen Ablagerungen aus Flugsand über zumeist sandigen bis sandig-kiesigen Terrassenablagerungen (Hochterrasse der Pegnitz). Z.T. treten auch gröbere Sedimente in Form von fluviatilen Schotterablagerungen auf. Die unterlagernden Sedimente des Keupers setzen sich aus mittel- bis grobkörnigen Sandsteinen (Buntsandstein bzw. Blasensandstein) zusammen, in die bereichsweise Mergel- und Tonlagen zwischengeschaltet sind. Die Keuperoberfläche ist als ein erosionsgeprägtes Rinnensystem ausgebildet, welches von den quartären Sedimenten vollständig aufgefüllt wurde. Die Mächtigkeit der quartären Ablagerungen schwankt zwischen 10 bis 40 m (im Mittel ca. 15 m). Gemäß den Ergebnissen der Voruntersuchungen (CAMPUS, 2016: Rahmenkonzept zur Sanierung und Verwertung) steht im nur teilweise versiegelten Untersuchungsgebiet flächig eine anthropogene Auffüllung an. Diese setzt sich aus Sanden bzw. sandigen Kiesen mit wechselnden Anteilen an Fremdbestandteilen (u.a. Bauschutt, Ziegelbruch, Gleisschotter, Schlacke) zusammen und erreicht Mächtigkeiten bis zu max. 5 m. Im Mittel liegt die Auffüllungsmächtigkeit bei weniger als 1 m. Das Auffüllungsmaterial weist großflächig abfallrechtlich relevante Bodenbelastungen auf. Als Schadstoffparameter sind hierbei im Wesentlichen polyzyklisch aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW) und Schwermetalle (SM) zu nennen. In sehr begrenzten Teilbereichen liegen neben den abfallrechtlichen Belastungen des Auffüllungskörpers auch nutzungsbedingte Boden- / Bodenluft- und Grundwasserverunreinigungen vor, die teilweise bereits saniert wurden bzw. derzeit noch saniert werden. Zusätzlich zu den bereits v.g. Schadstoffen sind als sanierungsrelevante Schadstoffe auch leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe (LHKW) zu nennen. Die Sanierungen wurden bzw. werden von verschiedenen Sanierungspflichtigen (v.a. Mieter von Teilflächen, DB AG) durchgeführt. Die derzeit noch sanierungsrelevanten Teilbereiche umfassen inzwischen aber nur noch räumlich sehr begrenzte Flächen des Gesamtgebietes Brunecker Straße. Innerhalb des Änderungsbereiches befinden sich keine derartigen Flächen. In Zusammenschau aller Erkenntnisse ist davon auszugehen, dass im Zuge der Flächenkonversion fast ausschließlich abfallrelevante Bodenbelastungen zu berücksichtigen sind, während altlastenrelevante Boden-, Bodenluft- und Grundwasserkontaminationen im Sinne des BBodSchG lediglich in Teilbereichen vorliegen. Im FNP sind gem. § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB für bauliche Nutzungen vorgesehene Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind, zu kennzeichnen. Im Änderungsbereich ist eine hinweisliche Kennzeichnung an den relevanten Stellen vorgesehen. Aufgrund der groben, übergeordneten Planungsebene kann keine kleinteilige Darstellung von Flächen erfolgen. 11 Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans Diese kleinteiligere Betrachtung mit dem Aufzeigen und der Kennzeichnung exakter Flächen muss auf der nachfolgenden Ebene des Bebauungsplans (BP Nr. 4635) erfolgen. Relevant sind hier dann Flächen, die Überschreitungen relevanter Prüf-, Richt- und Zuordnungswerte2 aufweisen. Des Weiteren sind Flächen zur Kennzeichnung relevant, für die erheblichen Restbelastungen aufgrund der beim Umweltamt vorliegenden Kenntnisse aus der Altlastenbearbeitung zu erwarten sind (v.a. ehemalige Tankläger und Schrottplätze). Die Schadstoffsituation für das Untersuchungsgebiet wurde in den letzten Jahren detailliert in einer GIS-basierten Datenbank erfasst, sodass die laterale und vertikale Verbreitung der einzelnen Schadstoffe / Schadstoffgruppen detailliert bekannt ist. Der oberste Grundwasserleiter liegt in den Sandsteinen des Keupers (Buntsandstein / Blasensandstein) sowie (vor allem innerhalb der o.g. Erosionsrinnen) in den quartären Ablagerungen. Gemäß den Erkenntnissen der Voruntersuchungen handelt es sich um einen Porengrundwasserleiter mit einem mittleren Grundwasserflurabstand von ca. 6 – 8 m unter GOK. Die großräumige Grundwasserfließrichtung ist in nördliche Richtung gerichtet. Durch die erosionsbedingte Rinnenstruktur sowie durch die in begrenzten Teilbereichen noch aktiven hydraulischen Sanierungsmaßnahmen („pump and treat“) können lokal auch andere Fließrichtungen auftreten. Die Versickerungseignung des Untergrundes ist grundsätzlich abhängig vom Grundwasserflurabstand und dem Untergrundaufbau. Der Grundwasserflurabstand ist auf dem Areal für eine Versickerung ausreichend groß. Der vorliegende Untergrundaufbau aus verwitterten Keupersandsteinen mit Auflage von Lockersedimenten ist zudem für eine Versickerung des gesammelten Niederschlages geeignet. Nachdem auch die Schadstoffbelastungen der Bodenhorizonte im Änderungsbereich überwiegend oberflächennah vorliegen (< 1 m), ist das Gebiet auch aus dieser Sicht für eine Versickerung geeignet, sofern die Altlastensituation bei der Positionierung der Versickerungsanlagen berücksichtigt wird und dadurch gewährleistet wird, dass keine Versickerung in belastete und im Untergrund verbleibende Bodenschichten erfolgt. Der Änderungsbereich weist aktuell eine Versiegelung von ca. 30-35 % auf. Diese geringe Versiegelung ist dabei insbesondere auf den gezielten Rückbau von Gebäuden und versiegelten Flächen als Vorbereitung für die städtebauliche Umnutzung zurückzuführen. Im Jahr 2005, welcher als Bezugszeitraum im Rahmen der Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung (vgl. Kapitel 4.1) herangezogen wird, war eine Versiegelung von ca. 48 % im Änderungsbereich gegeben. Hierbei berücksichtigt wurden alle vollständig versiegelten Flächen. Nicht einbezogen wurden unbefestigte Wege, Plätze, Stellplätze und Schotterrasen sowie Flächen mit durch-lässigen Belägen. Auswirkungen / Prognose Durch die vorgesehene Nutzungsumwidmung des Areales ist aufgrund der erforderlichen, bautechnisch bedingten Bodeneingriffe in den zukünftigen Baufeldern von einem flächigen Abtrag der oberflächennahen schadstoffbelasteten Auffüllungsschichten auszugehen. Zudem ist der Rückbau der aufstehenden Bausubstanz zu erwarten. In den zukünftigen Grün- 2 > Hilfswert 2 (LfW-Merkblatt 3.8/1); Z2- und >Z2-Material in Bodenproben (abfallrechtliche Zuordnungswerte nach LAGA) 12 Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans und Erschließungsflächen sowie ökologischen Ausgleichsflächen ist dagegen teilweise mit einem Verbleib von abfallrechtlich relevanten Bodenmassen zu rechnen. In Folge der Bodeneingriffe wird das Schadstoffpotential deutlich reduziert. Insbesondere in den zukünftigen Baufeldern ist hierbei zur Schaffung gesunder Wohn-, Lebens- und Arbeitsverhältnisse von einer erheblichen Entfernung der Bodenbelastungen auszugehen. Auf jeden Fall werden in den nachfolgenden detaillierten Planungen (insbesondere Bebauungspläne) in Abhängigkeit der zukünftigen Nutzung, Sanierungsziele festgelegt, die alle Wirkpfade des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) berücksichtigen und im Rahmen der Ausführung erreicht werden müssen. Nach Durchführung der Flächenkonversion in Verbindung mit einer nutzungsbezogenen Sanierung sind dann auch bei der sensibleren Nutzung der Flächen keine Gefährdungen von Schutzgütern gem. BBodSchG / BBodSchV (Wirkungspfade: Boden-Mensch, BodenNutzpflanze, Boden-Grundwasser) mehr gegeben. Zudem ist davon auszugehen, dass sich die Grundwasserqualität deutlich verbessert, da ggfs. noch vorhandene sanierungsrelevante Grundwasserkontaminationen abschließend saniert und Neueinträge aufgrund der vorgesehenen Nutzung bzw. durch das Verringern von bestehenden Bodenbelastungen wirksam und dauerhaft unterbunden werden. Durch eine fachtechnische Begleitung der Bodenaushub- und Rückbaumaßnahmen, in Verbindung mit der ordnungsgemäßen abfallrechtlichen Deklaration der anfallenden Boden-/Rückbaumassen gemäß den einschlägigen Vorgaben der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA), kann sichergestellt werden, dass das anfallende Material ordnungsgemäß entsorgt wird. In diesem Zusammenhang sollen die anfallenden Aushub- / Rückbaumassen in Abhängigkeit des Belastungsgrades „off-site“ einer geregelten Entsorgung zugeführt werden. Gering belastetes Aushub-/Recycling-Material soll in Teilbereichen vor Ort sowie ggfs. in technischen Bauwerken wiederverwertet werden. Die Konkretisierung der Entsorgungs-/Verwertungsmaßnahmen in den verbindlicheren Planungsstufen muss aus fachlichen Gründen über ein mit den zuständigen Fachbehörden noch abzustimmendes Entsorgungs-/Verwertungskonzept zum Bodenmanagement erfolgen. Integraler Bestandteil dieses Konzeptes ist gemäß Zielsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) die Verwertung von gering belastetem Bodenaushub vor Ort. Neben den monetären Gesichtspunkten ist hier die Entlastung der Nachbarschaft (Transportaufkommen) und die Öko-Bilanz (kurze Transportwege) positiv zu bewerten. Es ist im Wesentlichen angedacht, gering belastetes Aushubmaterial in zukünftigen Grün- / Erschließungsflächen zu verwerten. Das Bodenmanagement, welches neben der Bebauungs- und Freiflächenplanung auch die Pläne zur Niederschlagswasserbeseitigung berücksichtigt, ist hierbei auch mit den Zielen des Biotop- und Artenschutzes abzustimmen. Es muss in der konkreten Planung sichergestellt werden, dass Niederschlagswasser nur in schadstofffreie Bodenhorizonte versickert wird. Ggfs. müssen Bodenaustauschmaßnahmen im Bereich der Versickerungsanlagen / Versickerungskegel erfolgen. Nach überschlägiger Berechnung ist für den Änderungsbereich zukünftig von einem Versiegelungsgrad von ca. 40-45% auszugehen, da hier von einer intensiveren und verdichteteren Nutzung im Vergleich zu aktuellen Flächennutzung auszugehen ist. 13 Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans Für das gesamte Gebiet liegt eine historisch-genetische Rekonstruktion bzw. Luftbildauswertung zu Kampfmitteln vor. Demnach besteht für das Areal Kampfmittelverdacht. Dies wird bei der weiteren Flächenentwicklung berücksichtigt und wurde/wird insbesondere mit den Zielen des Biotop- und Artenschutzes im Bereich „Lichtenreuth naturnah“ abgestimmt. Durch die (Durchführung der) Planung sind insgesamt keine erheblich nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Boden im Zuge der geplanten Nutzungsänderungen festzustellen. Eine Erhöhung des Versiegelungsgrades im Änderungsbereich ist durch die absehbar intensivere Nutzung im Vergleich zur aktuellen um ca. 10-15 % absehbar. Der aktuell vorhandene geringe Versiegelungsgrad ist dabei jedoch auf die bewusste und geplante Umnutzung der Fläche mit Rückbau und Freihaltung zurückzuführen. Erheblich nachteilige Auswirkungen sind hier nicht zu erwarten. Durch die erforderlichen Bodensanierungen erfolgt auch eine wechselwirkende Verbesserung mit dem Schutzgut Wasser, da die Kontamination des Grundwassers reduziert werden kann. 2.2 Wasser Ausgangssituation Topografie Das Gebiet des ehemaligen Nürnberger Südbahnhofs ist grundsätzlich eben. An Übergängen zu den umliegenden Gebieten (bspw. Hasenbuck im Nordwesten oder zu Bahndämmen) sind wesentliche Hangkanten bzw. Höhenunterschiede vorhanden. Weiterhin ist insgesamt ein Gefälle von Westen nach Südosten erkennbar. Boden, Versickerungsfähigkeit Insgesamt wurden im Gesamtgebiet „Brunecker Straße“ 136 unverrohrte Rammkernsondierungen (DN 100 mm) bis in max. 6 m Tiefe abgeteuft. Ab der Geländeoberkante bzw. unterhalb der zum Teil vorhandenen Versiegelung liegen flächig anthropogene Auffüllungen, die im Wesentlichen aus Sand bis kiesigem Sand mit Beimengungen von Bauschutt bestehen. Unterhalb der Auffüllung stehen Sand bzw. Verwitterungen aus Burgsandstein an. Die kf-Werte des natürlichen Bodens liegen zwischen 2,8*10-4 bis 3,6*10-5m/s. Die Versickerungsfähigkeit des Bodens ist somit grundsätzlich als gut und geeignet für die Niederschlagswasserbeseitigung einzustufen. Grundwasser Nürnberg befindet sich in der niederschlagsarmen Region Mittelfranken. Diese ist im Vergleich zu anderen bayrischen Regionen durch verhältnismäßig geringe Niederschläge gekennzeichnet. Die durchschnittliche Grundwasserneubildungsrate für Mittelfranken beläuft sich auf rund 100 mm / Jahr. 14 Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans Die nutzbaren Grundwasservorkommen in der Region Mittelfranken sind im Wesentlichen ausgenutzt, daher ist es erforderlich mit den vorhandenen Grundwassermengen nachhaltig umzugehen. Verunreinigungen des Grundwassers müssen vermieden werden. Laut Grundwasserbericht 2011 der Stadt Nürnberg tragen wasserrechtliche und umweltfachliche Überprüfungen Sorge dafür, dass die Grundwasserbenutzungen schonend und nachhaltig erfolgen. Der Schutz der Grundwasservorräte vor qualitativer Beeinträchtigung und Überbeanspruchung hat bei der Vergabe von Wasserrechten in Nürnberg höchste Priorität. 50 % der Grundwassernutzungen gehen in Nürnberg auf die Trinkwassergewinnung zurück. Die betriebliche Grundwassernutzung bildet neben der Trinkwassergewinnung den größten Anteil an den Grundwasserentnahmen. Weiterhin gibt es in Nürnberg aufgrund der im Norden des Stadtgebietes auf Gemüseanbau spezialisierten Landwirtschaft einen besonders hohen Wasserbedarf zur Bewässerung. Die Grundwasserneubildung ist ein wichtiges Maß für die natürliche Regenerationsfähigkeit der Ressource Grundwasser. Als wichtige Wasserhaushaltsgröße ist sie gleichbedeutend mit dem Niederschlagsanteil, der als Sickerwasser die Grundwasservorräte auffüllt. Dieser Aspekt ist von besonderer Bedeutung, da in Bayern 92 % des gewonnenen Trinkwassers aus dem Grundwasser stammen. Die Grundwassernutzungen müssen sich an der Grundwasserneubildungsrate orientieren. Es gilt der Grundsatz, dass dem Grundwasser nur die Menge entnommen werden darf, die im gleichen Zeitraum neu gebildet werden kann. Laut des Grundwasserberichtes von 2011 ist die Grundwasserneubildungsrate im Stadtgebiet insgesamt relativ gering. Dies ist teilweise durch die natürlichen Voraussetzungen bedingt, teilweise aber auch durch die Versieglung von Flächen und die Verdichtung von Böden. Die Grundwasserneubildung ist mit 50 mm/a bis 100 mm/a anzusetzen. Die Werte für die Grundwasserneubildung im Untersuchungsgebiet liegen bei > 50 - 100 mm/a bis > 200 – 250 mm/a im unbebauten Zustand. Teilweise liegt die Grundwasserneubildung im Änderungsbereich über der im Durschnitt für die Stadt Nürnberg angesetzten Grundwasserneubildung. Dies ist wahrscheinlich durch das Ausgangsmaterial im Untersuchungsgebiet (Sand, Schotter) geologisch bedingt. Angesichts der Niederschlagsarmut der Region, der möglichen zukünftigen negativen Auswirkungen des Klimawandels und der bereits erfolgten Reduktion der Grundwasserneubildung durch Versiegelung und Überbauung sind erhöhte Anstrengungen zur Verbesserung der Niederschlagswasserversickerung und damit zur nachhaltigen Sicherung der Grundwasservorräte unabdingbar. Der oberste Grundwasserleiter ist in den quartären Ablagerungen des Urpegnitztales ausgebildet. Die übergeordnete Grundwasserfließrichtung ist Nord bis Nordwest, durch Rinnenstrukturen können die Grundwasserstände lokal stark variieren. Der Grundwasserflurabstand beträgt nahezu im gesamten Untersuchungsgebiet mindestens 3 m. Lediglich kleinere Flächen im südöstlichen Bereich sind davon ausgenommen. Die Anlage 1 zum Umweltbericht umfasst einen Lageplan, in welchem die vorhandenen Grundwassermessstellen innerhalb des Änderungsbereichs dargestellt wurden. Zu diesen Messstellen liegen gegenwärtig nur geringe Informationen vor und insbesondere ist eine eventuelle Eignung dieser als Überwachungsstelle derzeit nur zum Teil beurteilbar. Zu ei- 15 Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans nigen Messstellen liegen jedoch genauere Informationen vor, da diese im Rahmen gutachterlicher Betrachtungen genauer untersucht wurden. Hierzu wurde ein weiterer Anlagenplan (Anlage 2) mit einer Tabelle und detaillierteren Informationen erstellt. Für Grundwassermessstellen besteht grundsätzlich die Anforderung des Erhalts. Sollte ein Erhalt aus bautechnischen Gründen nicht möglich sein, ist für einen Ersatz der Grundwassermessstellen zu sorgen. Dies hat in Abstimmung mit dem Umweltamt und auf den nachfolgenden, verbindlicheren Planungsebenen zu erfolgen. Oberflächengewässer Oberflächengewässer sind im Änderungsbereich nicht vorhanden. Eine Ableitung des Regenwassers in den östlich benachbarten Flachweiher bzw. Neuselsbrunngraben ist aus diversen Gründen (Topografie, Einleitmengen, saisonaler Entleerung) nicht möglich. Vorhandene Entwässerungsanlagen Am Rande des Einzugsgebietes befindet sich in der Ingolstädter Straße ein Mischwasserkanal, welcher jedoch nach Aussage der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN) bereits stark ausgelastet ist. Im Bestand sind verschiedene Einleitungsstellen in diesen Kanal vorhanden. Aufgrund der überlasteten öffentlichen Kanalisation in der Ingolstädter und Münchener Straße wird das Trennsystem gegenüber dem Mischsystem favorisiert. Auswirkungen / Prognose Durch die geplante Umnutzung werden Flächen, welche in der Vergangenheit bereits gewerblich genutzt wurden, einer Wiedernutzung zugeführt. Dabei werden Flächen bebaut, ver- und entsiegelt. Diese Maßnahmen beeinflussen dabei insbesondere die Komponenten Verdunstung, Versickerung und Abfluss des Wasserhaushalts. Die örtlichen Rahmenbedingungen für eine dezentrale Regenwasserbewirtschaftung sind günstig. Versickerungsfähigkeit des Bodens, Grundwasserflurabstand und auch die Altlastensituation stehen, bei entsprechender Berücksichtigung, einer Versickerung nicht entgegen. Grundsätzlich ist dabei jedoch zu beachten, dass beim Vorliegen von Schadstoffbelastungen in den Auffüllungshorizonten eine Versickerung nicht möglich ist. An diesen Stellen sollte der Boden ausgetauscht werden. Ist dies nicht möglich, sollten gedichtete Systeme zur Anwendung kommen, um das Wasser an andere Stellen im Gebiet zu leiten und dort schadlos versickern zu lassen. Alternative Formen der Entwässerung (Anschluss ans Mischsystem, Trennsystem, zentrale Versickerung) wurden geprüft, aber aufgrund technischer Schwierigkeiten (hydraulische Überlastung, fehlende Vorfluter, Tiefenlage der Becken) nicht weiterverfolgt. Unter Würdigung des Versickerungsgebotes (§ 55 WHG) soll in der Planung eine dezentrale Versickerung vorgesehen werden. Es würden somit Regenwasserabflüsse vor Ort versickert werden. Grundsätzlich wird dabei eine getrennte Bewirtschaftung von Niederschlagswasserabflüssen von öffentlichen und privaten Flächen favorisiert. Regenwasserabflüsse von den versiegelten Flächen der Grundstücke verbleiben somit vollständig auf den selbigen. Eine Ableitung in den öffentlichen Raum ist nicht vorgesehen – auch nicht für stärkere Niederschläge. Für die Ausführung der Versickerungsanlagen sind verschiedene Optionen 16 Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans möglich (bspw. Mulden-Rigolen-Versickerung, Versickerungsmulden / -flächen, Baumrigolen). Durch die favorisierte dezentrale Regenwasserbewirtschaftung der versiegelten Flächen werden die Niederschlagsabflüsse direkt vor Ort dem Wasserkreislauf wieder zugeführt. Damit kann neben Rückhaltung und Behandlung auch eine weitgehende Annäherung an den natürlichen Wasserhaushalt erreicht werden. Insgesamt sind als positive Auswirkungen (durch eine dezentrale Regenwasserbewirtschaftung) Folgende zu nennen: • Reduktion des Oberflächenabflusses des Gebietes durch dezentrale Regenwasserbewirtschaftung • Grundwasserneubildung nähert sich durch Versickerung dem natürlichen Wasserhaushalt an (derzeit kann die natürliche Grundwasserneubildung nicht erreicht werden) • Zunahme der Verdunstung im Änderungsbereich (gegenüber Ausgangszustand) • Entlastung der öffentlichen Mischwasserkanalisation Detaillierte Informationen zur genauen Entwässerung einzelner Bauflächen können auf Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung nicht dargelegt werden und erfolgt daher konkreter auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung. Hier kann nach weiterer Konkretisierung der Planung die spätere Umsetzung über entsprechende textliche Festsetzungen im Bebauungsplan Nr. 4635 oder vertragliche Regelungen erreicht werden. Wesentliche nachteilige Auswirkungen der geplanten Nutzungsänderungen auf das Schutzgut Wasser (insbesondere auf das Grundwasser) sind insgesamt nicht erkennbar; die Auswirkungen der (Durchführung der) Planung können somit als nicht erheblich eingestuft werden. Durch die angestrebte dezentrale Regenwasserbewirtschaftung sind deutliche positive Auswirkungen und Verbesserungen im Vergleich zur gegenwärtigen Situation zu erwarten. Durch die vorgesehenen Bodensanierungen wird hinsichtlich der Bodenbelastung durch Schadstoffe eine Verbesserung erreicht. Dadurch erfolgt eine wechselwirkende Verbesserung zwischen dem Schutzgut Boden und dem Schutzgut Wasser, da die Kontamination des Grundwassers reduziert werden kann. 17 Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans 2.3 Pflanzen, Tiere 2.3.1 Pflanzen Ausgangssituation / Bestand Im Änderungsbereich bestehen nebeneinander großflächige vegetationsfreie Flächen (Gebäude, versiegelte Frei- und Verkehrsflächen) und eine große Vielfalt an Vegetationsbeständen, die sich im Wesentlichen auf brachgefallenen ehemaligen Nutzflächen entwickelt haben. Die Vegetationsentwicklung auf dem ehemaligen Südbahnhof ist geprägt durch die sehr nährstoffarmen Bodenverhältnisse, die Nutzungsgeschichte und die vorhandenen Samenquellen. Entsprechend dem vorhandenen, sandigen Untergrund herrschen fast im gesamten Gebiet trockene und nährstoffarme Wuchsverhältnisse. Neben den geologisch anstehenden Sanden bestimmen v.a. anthropogene Auffüllungen den Standort. Es bestehen enge Wechselwirkungen zwischen Boden und Flora. Nitrophile Vegetation ist kaum vorhanden. Die Geschichte des Gebietes prägte über Jahrzehnte ein stetiger Wechsel von gewerblicher Nutzung, (Boden)Störungen und Brachestadien auf eng verzahnten Flächen, von welchem seltene Initialstadien und Pioniervegetation profitierten. Diese seltenen Vegetationsbestände kommen auch in Teilbereichen mit Bodenbelastung vor. Die Vegetationsstrukturen im Änderungsbereich unterliegen somit einer hohen natürlichen Dynamik. Auf geeigneten Rohbodenflächen entstehen innerhalb weniger Jahre artenreiche initiale Vegetationsstrukturen, die sich meist in Richtung wertvoller Sandmagerrasen oder Ruderalfluren entwickeln. Auch diese Magerrasen und Ruderalfluren sind der natürlichen Sukzession unterworfen und verändern sich durch aufkommende Gehölze relativ schnell. In den vergangenen Jahren hat die Verbuschung stark zugenommen; in Teilen ist bereits von einer Waldentwicklung zu sprechen. Durch den Gleis- und Gebäuderückbau wurden in den letzten Jahren großflächig offene Sandflächen geschaffen, auf denen die Besiedelung durch Tier und Pflanze erneut begonnen hat. Im Jahr 2015 erfolgte eine umfangreiche Erfassung der aktuellen Vegetationsstrukturen innerhalb der Grundstücke im Besitz des Eigentümers (aurelis Real Estate GmbH & Co. KG) mit Aufnahme der Biotop- und Nutzungstypen, Zuordnung der Bestände zu den Kriterien der bayerischen Biotopkartierung, Erhebung von Flächen nach § 30 BNatSchG bzw. Art. 23 BayNatSchG sowie einer floristischen Erfassung seltener und gefährdeter Pflanzenarten. 18 Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans Demzufolge bestehen heute im Änderungsbereich folgende Biotop- und Nutzungstypen (vgl. auch Kartendarstellung in Anlage 3): Biotop- und Nutzungstypen gem. Anlage 2 zur Satzung der Stadt Nürnberg zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen (angepasst) Biotoptyp nach Bayerischer Biotopkartierung Gesetzlich geschützte Biotope Flächengröße 2.3 Großflächige Feldgehölze, Baumhecken WO – Feldgehölze, naturnah --- 1,82 ha 2.4 Heimische, standortgerechte Gebüsche, Hecken, Säume WH – Hecken, naturnah --- 1,92 ha 2.5 Nichtheimische, standortfremde Hecken- / Gebüschpflanzungen --- --- 0,01 ha 3.6 Naturferne Laubholzforste --- --- 0,94 ha 3.7 Schlagfluren, Naturverjüngung, Sukzession im und am Wald --- --- 3,28 ha 5.3 Kleingärten --- --- 1,32 ha 7.4 Unbefestigte Wege, Plätze und Stellplatzflächen, Schotterrasen --- --- 0,18 ha 7.5 Durchlässige Beläge --- --- 1,26 ha 7.6a Versiegelte Verkehrsflächen --- --- 6,68 ha 7.6b Versiegelte Flächen (Gebäude) --- --- 3,63 ha 9.3a Trockenrasen mit Silbergrasflur – flechtenreich, etabliert GL00BK Sandmagerrasen § 30 / Art. 23 0,99 ha 9.3b Trockenrasen mit Silbergrasflur – flechtenreich, verbuschend, etabliert GL00BK Sandmagerrasen § 30 / Art. 23 0,49 ha 9.3c Initiale Silbergrasflur GL00BK Sandmagerrasen § 30 / Art. 23 1,17 ha 9.4 Halbruderale Magerrasen RF – wärmeliebende Ruderalfluren --- 3,23 ha 9.5 Altgrasbestände GB – magere Altgrasbestände und Grünlandbrachen --- 1,14 ha 10.1 Lückige, thermophile Ruderalflur – initial ST – Initialvegetation, trocken --- 2,73 ha 10.2a Thermophile Ruderalflur – Übergang zu Magerrasen RF – wärmeliebende Ruderalfluren --- 1,44 ha 10.2b Thermophile ruderale Pioniervegetation auf ehemaligen Gleiskörpern --- --- 2,18 ha 10.2c Thermophile Raine --- --- 0,43 ha Summe 34,86 ha Fett: Biotop- und Nutzungstypen entsprechend der Kriterien der Bayerischen Biotopkartierung; farbig hinterlegt: Flächen mit Schutzstatus nach § 30 BNatSchG bzw. Art. 23 BayNatSchG. Tabelle 1: Biotop- und Nutzungstypen 19 Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans Sehr junge, initiale Ruderalfluren und Magerrasen, welche eine mittlere bis hohe Bedeutung für das Schutzgut aufweisen, sind im Zentrum und Norden des Änderungsbereichs, auf kürzlich zurückgebauten Gewerbeflächen sowie auf den rückgebauten Gleissträngen vorhanden. Bereits seit längerem bestehende, etablierte Mager- und Halbtrockenrasen und ausdauernde Ruderalfluren finden sich im Bereich des geplanten Moduls I. Sie haben eine sehr hohe ökologische Bedeutung. Die vorhandenen Gehölzstrukturen, welche meist durch Sukzession entstanden sind, liegen überwiegend außerhalb des Änderungsbereiches. Die meist von gebietsfremden Arten gebildeten Gehölzbereiche haben eine mittlere Bedeutung. Heimische, standortgerechte Hecken und Feldgehölze mit einer höheren Bedeutung finden sich am Westrand des Änderungsbereichs. Die vollversiegelten Flächen haben keine Bedeutung für das Schutzgut. Die floristische Aufnahme erbrachte Nachweise von über 30 Rote-Liste-Pflanzenarten. Darunter finden sich Arten wie z.B. das Gewöhnliche Silbergras (Corynephorus canescens), die Rispen-Flockenblume (Centaurea stoebe subsp. Stoebe) und das Berg-Sandglöckchen (Jasione montana). Gemäß der Vegetationserfassung von 2015 sind aktuell auf rund 2,95 ha nach § 30 BNatSchG (Trockenrasen) bzw. nach Art. 23 BayNatSchG (Magerrasen) geschützte Vegetationstypen vorhanden (vgl. auch Anlage 4), davon 2,65 ha innerhalb des Änderungsbereichs. Die Abgrenzung von Flächen, die den Kriterien der bayerischen Biotopkartierung entsprechen, wurde durch die Erfassungen 2015 gegenüber der amtlichen Biotopkartierung von 2006 aktualisiert. Die entsprechenden Biotop- und Nutzungstypen sind in der obenstehenden Tabelle markiert und in Anlage 3 dargestellt. Sie nehmen insbesondere im geplanten Modul I (Wohnbauflächen) große Flächenanteile ein. Teile der Gehölzbestände sind als Waldflächen im Sinne des Art. 2 BayWaldG einzustufen. Die Abgrenzung dieser Waldflächen erfolgte in Abstimmung mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Oktober 2013. Sie berücksichtigt diejenigen Gehölzbereiche, welche Waldeigenschaften aufweisen (Ausdehnung und Boden der überschirmten Fläche, Baumarten sowie Alter und Höhe der Bäume). Überwiegend handelt es sich bei den Waldflächen um junge Sukzessionswälder, welche Pionierbaumarten enthalten und selbständig aufgewachsen sind. Im Süden sind auch strukturreiche Waldbereiche mit älteren Bäumen vorhanden. Auswirkungen / Prognose Im Zuge der Umsetzung der Planung werden bestehende ökologisch sehr wertvolle Vegetationsstrukturen sowie Waldflächen großflächig überbaut. Bereits im Vorfeld ist bedingt durch Bodensanierung, Altlastenbeseitigung, Rückbau etc. mit Beeinträchtigungen zu rechnen. Entsprechende Maßnahmen werden unter Beteiligung der zuständigen Naturschutzbehörden frühzeitig und sorgfältig auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung (BP Nr. 4635) mit den Zielen des Biotop- und Artenschutzes abgestimmt. Die Planung sieht verschiedene private und öffentliche Grünflächen im Änderungsbereich vor. Bei den privaten Grünflächen handelt es sich um bestehende Kleingärten, welche im Zuge der Änderung des FNP nur hinsichtlich ihrer Abgrenzung aktualisiert werden. Hier erfolgt keine wesentliche Änderung. Im Bereich des Moduls I wird der westliche Teil des 20 Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans zukünftigen Stadtteilparks im Änderungsbereich als öffentliche Grünfläche dargestellt. Hierbei handelt es sich um eine neu herzustellende Grünfläche, in welcher kein Erhalt vorhandener Strukturen möglich ist. Die zweite öffentliche Grünfläche im Änderungsbereich ist der sog. Bereich „Lichtenreuth naturnah“ im Süden, in welchem z.T. der Erhalt bestehender Vegetationsstrukturen sowie z.T. die Neuanlegung naturnaher Flächen, insb. auch von Magerrasenbereichen, vorgesehen ist. Insgesamt spielen neben dem Bedarf der zukünftigen Nutzer an Erholungsflächen und nutzbaren Freiflächen auch Themen wie die Sanierung bestehender Bodenbelastungen, die Höhenentwicklung des Gesamtgebiets und die angestrebte Regenwasserversickerung eine Rolle. Die Erarbeitung der Planung (Städtebaulicher Wettbewerb) erfolgte u. a. auf Grundlage der ökologischen Bedeutung des ehemaligen Südbahnhofs und soweit möglich unter Berücksichtigung wertvoller Vegetations- und Vernetzungsstrukturen. Insbesondere im Modul I konnten die wertvollen Vegetationsbestände jedoch nicht berücksichtigt werden und müssen daher entsprechend ausgeglichen werden. Im Süden, im Anschluss an den vegetationskundlich wertvollen Rangierbahnhof, sieht die Planung daher eine große, naturnah zu gestaltende Grünfläche („Lichtenreuth naturnah“) vor. Dort bestehen Möglichkeiten, durch den Abbruch von Gebäuden und Entsiegelung, die Beseitigung standortfremder Vegetationsbestände in Verbindung mit dem Erhalt und der Ausdehnung standortgerechter Vegetationstypen eine ausgleichswirksame, ökologische Aufwertung vorzunehmen. Im Zuge eines Natur- und Artenschutzkonzepts für „Lichtenreuth naturnah“ zum Bebauungsplan Nr. 4635 werden Ziele und Maßnahmen detailliert dargestellt. Entsprechend der Erfahrungen im Nürnberger Stadtgebiet spielen dabei auch die Übertragung bzw. Umsiedelung von Pflanzenarten (Bergung und Wiedereinbau von unbelastetem Erdreich mitsamt der Vegetationsschicht) und ein an die spezifischen Zielsetzungen angepasstes Pflegekonzept eine große Rolle. Ein weiterer Aspekt der Planung ist die modulweise Umsetzung innerhalb des Änderungsbereiches. Die Bebauung des Gesamtareals wird in Teilabschnitten erfolgen. Die Planung sieht vor, im Westen (Modul I+) mit der Bebauung zu beginnen, so dass zu einem frühen Zeitpunkt in sehr wertvolle Bereiche eingegriffen wird. Bereits vor Beginn der Baufeldfreimachung in Modul I+ wird die Durchführung von Naturschutz- und Artenschutzmaßnahmen im Bereich „Lichtenreuth naturnah“ erforderlich. Insgesamt sind mit der (Durchführung der) Planung erhebliche nachteilige Auswirkungen für das Schutzgut Pflanzen festzustellen. Entsprechende Maßnahmen zu Schutz, Vermeidung, Verringerung und Ausgleich sind daher im Bebauungsplan Nr. 4635 verbindlich zu definieren und zu regeln. 21 Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans 2.3.2 Tiere Ausgangssituation / Bestand Der Änderungsbereich weist durch den sandigen Untergrund sehr trockene und nährstoffarme Lebensraumbedingungen auf. Dieser Extremstandort wird v. a. von Spezialisten besiedelt, die in anderen Bereichen des Stadtgebietes kaum vergleichbare Flächen, v. a. nicht von dieser Größe, vorfinden. Zudem bestehen zum Dutzendteichareal im Osten sowie zum Rangierbahnhof Nürnberg und darüber hinaus entlang der Bahngleise wichtige Vernetzungsstrukturen im Biotopverbund. Aus den letzten 10-15 Jahren liegen zahlreiche Untersuchungen zur Tierwelt vor. Entsprechend der Vegetationsausstattung bot das Gelände damals Lebensraum vor allem für Offenlandarten der Tiergruppen Vögel, Insekten und Reptilien. Die Vegetationsentwicklung der letzten 15 Jahre mit fortschreitender Gehölzsukzession verschob das Habitatangebot zu Gunsten von Tiergruppen der halboffenen Landschaft und Gebüsche. Erst in jüngster Zeit wurden durch den Rückbau der Gleise und von Gewerbeflächen Rohboden-/Sandflächen geschaffen, welche der Reptilien- und Insektenfauna sowie Vogelarten trockenwarmer Lebensräume in Teilbereichen wieder neuen Lebensraum bieten. Stärkere Beeinträchtigungen ergeben sich durch streunende Katzen und Hunde, vor allem für die Zauneidechse und die bodenbrütenden Vogelarten, wie z.B. Flussregenpfeifer und evtl. die Heidelerche. Im Jahr 2015 wurden umfangreiche faunistische Erfassungen durchgeführt, um auch hier den aktuellen Sachstand zu erheben. Die Erhebungen umfassten v. a. die Tiergruppen Fledermäuse, Vögel, Reptilien, Heuschrecken und Tagfalter (vgl. auch Kartendarstellung in Anlage 5). Für das Gesamtgebiet Brunecker „Brunecker Straße“ (Bebauungsplan Nr. 4600) wurden folgende Aussagen getroffen: Bei den Fledermäusen wurden 7 Arten nachgewiesen. Das Gelände des Südbahnhofs weist bei den Fledermäusen das typische Artenspektrum „naturnaher“ Gebiete in Nürnberg auf. Häufigste Art ist die Zwergfledermaus. Der Schwerpunkt der Fledermaus-Aktivitäten liegt entlang der Gehölzbestände an der Münchner Straße und an einem älteren Wäldchen im Südosten des Geländes; dort gelangen auch Nachweise der Wasserfledermaus und des Braunen Langohrs. Dieser Bereich steht in räumlichem Zusammenhang mit dem nachgewiesenermaßen bedeutendsten Nürnberger Fledermaushabitat, dem Dutzendteichgelände. Ansonsten dient das Südbahnhofgelände den Arten v. a. als Jagd- und Nahrungsrevier. Bei den Vögeln weist das Untersuchungsgebiet mit 46 Arten eine für seine Größe durchschnittliche Artenzahl auf. Von besonderer Bedeutung sind die Bruthinweise bzw. -nachweise von Flussregenpfeifer, Gartenrotschwanz, Grünspecht und Wendehals. Weiterhin wird das Areal von Grauspecht, Neuntöter und Pirol wenigstens zeitweise genutzt. Einige wertgebende Arten, die im Rahmen früherer Erfassungen nachgewiesen wurden (Heidelerche, Wiedehopf, Braunkehlchen, Dorngrasmücke, Bluthänfling und Goldammer), konnten 2015 nicht mehr oder zumindest nicht mehr als Brutvogel bestätigt werden. 22 Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans Die Zauneidechse wurde als einzige Reptilienart festgestellt. Potenzielle Vorkommen von Schlingnatter oder Mauereidechse konnten nicht belegt werden. Die Zauneidechse ist in einer sehr großen Population vertreten. Anhand der Anzahl der Funde wurde die Populationsgröße im Untersuchungsgebiet auf ca. 750 Tiere geschätzt. Der ehemalige Südbahnhof bildet zusammen mit dem Rangierbahnhof den größten Zauneidechsenlebensraum im Stadtgebiet und vermutlich einen der größten in Nordbayern. Besiedelt werden Flächen mit Magerrasenstadien, Gehölzsukzession, Gehölzränder und Ruderalflächen im Westen, im Zentrum und v. a. im Süden des Untersuchungsgebietes. Die ehemaligen Gleiskörper bieten der Art äußerst günstige Habitatbedingungen. Bei den Heuschrecken konnten 20 Arten nachgewiesen werden, darunter 10 Arten der Roten Liste. Die offenen Pionierflächen sowie deren Übergangsstadien hin zu wärmeliebenden Ruderfluren und Gebüschsukzession bieten großflächige Habitatstrukturen für anspruchsvolle und bestandsbedrohte Heuschreckenarten. Den individuenreichen Vorkommen der in Bayern stark gefährdeten Blauflügeligen Ödlandschrecke, die auf allen fünf Untersuchungsflächen nachgewiesen werden konnte, und der beiden bayernweit vom Aussterben bedrohten Arten Weinhähnchen und Blauflügelige Sandschrecke kommt eine besondere Bedeutung zu. Bei den Tag- und Nachtfaltern sowie den Libellen wurden keine besonders wertvollen Arten erfasst. Insgesamt bestätigten die 2015 durchgeführten faunistischen Erfassungen die bereits bekannte hohe bis sehr hohe Bedeutung des Änderungsbereiches für die Tierwelt. Auswirkungen / Prognose Die Habitatausstattung wird sich im Zuge der Umsetzung der Planung nachhaltig verändern. Auf den bisher großflächig vorhandenen Brachflächen werden im Änderungsbereich im Wesentlichen Wohn- und Grünflächen geschaffen; Kernlebensräume der Tierwelt konnten im Rahmen des Wettbewerbs zum überwiegenden Teil nicht berücksichtigt werden und gehen durch die geplante Bebauung weitgehend verloren. Damit sind der Verlust von Lebensstätten und die Gefahr der Tötung von Tieren verbunden. In Hinblick auf die streng geschützten Tierarten wurden die Auswirkungen der Planung im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung in einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP; WGF Landschaft, 2018: spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 4600 und zum Bebauungsplan Nr. 4635) umfassend ermittelt. Durch geeignete Maßnahmen sollen Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG bezüglich folgender Arten vermieden werden: • Fledermäuse: Abendsegler, Braunes Langohr, Mückenfledermaus, Rauhautfledermaus, Wasserfledermaus, Zweifarbfledermaus, Zwergfledermaus • Reptilien: Zauneidechse, Schlingnatter • Insekten: Nachtkerzenschwärmer • Vögel: Flussregenpfeifer, Gartenrotschwanz, Grünspecht, Wendehals Im Untersuchungsgebiet wurden besonders geschützte Tierarten, die nicht gleichzeitig nach Anhang IV der FFH-Richtlinie geschützt oder nach BArtSchV „streng geschützt“ sind, 23 Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans erfasst. Im Untersuchungsgebiet wurden die Heuschreckenarten „Blauflügelige Sandschrecke“ und „Bauflügelige Ödlandschrecke“ nachgewiesen. Diese Arten sind stadtbedeutend bzw. das Untersuchungsgebiet hat eine besondere Bedeutung für das Vorkommen der Arten im Stadtgebiet. Unter Berücksichtigung der Bestandssituation sowie Maßnahmen zur Vermeidung ergeben sich aus der Planung keine signifikanten nachteiligen Auswirkungen auf die Bestände der besonders geschützten Arten. Im Ergebnis ist festzustellen, dass umfangreiche Maßnahmen erforderlich sind, um die nachteiligen Auswirkungen für streng geschützte Tierarten soweit als möglich zu begrenzen, zu vermeiden bzw. auszugleichen. Im Süden des Änderungsbereichs wird daher in „Lichtenreuth naturnah“ ein Teilbereich des Areals, welcher in direkter Verbindung zum Rangierbahnhof steht, als ökologische Ausgleichsfläche und als Rückzugsraum für Flora und Fauna gestaltet werden; in diesem Bereich werden bereits vor Beginn der Baufeldfreimachung des Moduls I+ CEF-Maßnahmen zugunsten von Vogelarten (Nachtkerzenschwärmer, Gartenrotschwanz, Grünspecht, Wendehals) und Fledermäusen durchgeführt werden. Zugunsten der Zauneidechse werden dort als Vermeidungsmaßnahme geeignete Lebensräume neu angelegt und Habitatstrukturen geschaffen. In der weiteren Planung wird darauf zu achten sein, weitere Störungsquellen, z.B. durch Hunde oder Katzen, in diesem Bereich möglichst zu vermeiden. Ebenso soll die Führung der Straßenbahn in diesem Bereich vermieden und hierzu eine Trassenführung außerhalb der Grünfläche und entlang der Münchener Straße gewählt werden. Dennoch können innerhalb von „Lichtenreuth naturnah“ die Lebensraumverluste in Modul I+ nur teilweise ausgeglichen werden. Zu Gunsten der Zauneidechse ist als FCS-Maßnahme die Herstellung von großflächigen Ersatzhabitaten (insgesamt rund 20 ha Flächengröße, davon ca. 10 ha bezogen auf den Änderungsbereich der FNP-Änderung Nr. 8a) außerhalb des Änderungsbereiches erforderlich. Diese werden in einem zusammenhängenden Waldgebiet in der Gemeinde Schwarzenbruck realisiert werden, die aktuell durch das Graf von Faber-Castell’sche Forstamt bewirtschaftet werden. Diese Flächen sind bereits frühzeitig für die Habitatansprüche der Zauneidechse zu optimieren, um als Aussetzfläche für Zauneidechsen dienen zu können, die vor Baubeginn auf den Eingriffsflächen abgefangen werden. Insgesamt sind mit der (Durchführung der) Planung erheblich nachteilige Auswirkungen für das Schutzgut Tiere festzustellen. Kernlebensräume der Tierwelt können zum überwiegenden Teil nicht berücksichtigt werden und gehen durch die geplante Bebauung weitgehend verloren. Damit sind der Verlust von Lebensstätten und die Gefahr der Tötung von Tieren verbunden. Die erforderlichen Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen werden in der saP (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung) dargestellt. Ein Teil des artenschutzrechtlichen Ausgleichs kann auf der Fläche „Lichtenreuth naturnah“ stattfinden (CEFMaßnahmen). Zusätzlich werden artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen (FCSMaßnahmen) auf einer insgesamt rund 20 ha großen Fläche außerhalb des Änderungsbereichs realisiert. 24 Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans 2.4 Landschaft Ausgangssituation Das Orts- und Landschaftsbild im Änderungsbereich ist durch dessen Nutzungsgeschichte geprägt. In weiten Teilen handelt es sich um großflächige gewerbliche Nutzungen (bspw. Druckerei, Schrotthandel) ohne jegliche gestalterische Qualität. Diese Flächen besitzen keine Bedeutung für das Schutzgut. Blickbeziehungen ergeben sich auf die Fläche von Norden und Westen her. Der Süden wird durch den Rangierbahnhof abgeschirmt. Innerhalb des Gebietes sind keine relevanten Blickbeziehungen zu Landmarken der Stadt Nürnberg vorhanden. Die frühere Bahnnutzung ist nach dem Rückbau der Gleisanlagen nicht mehr unmittelbar ablesbar. Prägend für das Gebiet sind die vielfältigen Brachflächen in unterschiedlichen Entwicklungsstadien. Dabei reicht das Spektrum von frisch entsiegelten Rohbodenflächen über wiesenähnliche Offenlandstandorte, Gebüsche bis hin zu jungen Waldflächen. Da diese Flächen weitgehend für die Öffentlichkeit unzugänglich und von außen kaum wahrnehmbar sind, ist ihre Bedeutung für das Schutzgut gering. Auswirkungen / Prognose Das Orts- und Landschaftsbild wird sich im Zuge der Umsetzung der Planung nachhaltig verändern. Die derzeitige, ungeordnete Mischung aus Gewerbe- und Brachflächen wird von einer geordneten städtebaulichen Entwicklung abgelöst, die im Änderungsbereich im Wesentlichen aus Wohn- und Grünflächen gebildet wird. Aufgrund der intensiven Vorplanung und des durchgeführten städtebaulichen und landschaftsplanerischen Wettbewerbs ist sichergestellt, dass sich die Nutzungen sinnvoll in die Umgebung des Nürnberger Südostens einfügen. Innerhalb des Änderungsbereichs werden öffentlich wirksame Grün- und Freiflächen mit unterschiedlichen Ausprägungen geschaffen bzw. teilweise erhalten. Prägend für das Entwurfskonzept des Gesamtgebietes Brunecker Straße ist dabei eine stadträumliche wirksame Grünverbindung vom Hasenbuck zum Dutzendteich-Gelände. Der westliche Teil dieser Grünverbindung ist Teil des hiesigen Änderungsbereichs. Im südlichen Teil des Änderungsbereichs („Lichtenreuth naturnah“) sollen die vorhandenen Grünstrukturen teilweise erhalten und in große, zusammenhängende, ökologische Ausgleichsflächen einbezogen werden. In den geplanten Grünflächen im nördlichen Teil des Änderungsbereichs ist hingegen von einem weitgehenden Verlust der bestehenden Grünstrukturen auszugehen. Im Zuge der Bebauungs- und Grünordnungsplanung wird detailliert zu planen sein, welche Strukturen (z.B. markante Einzelbäume) ggf. zum Erhalt festgesetzt werden können und welche im Zuge der Planung neu geschaffen werden. Große Chancen zur Neuschaffung von stadträumlich wirksamen Grünstrukturen innerhalb der Baugebiete bestehen v.a. in den geplanten Wohnbauflächen und in den Straßenräumen. So ist das Wettbewerbsergebnis u.a. durch großzügige und sehr stark geprägte öffentliche Straßenräume gekennzeichnet. 25 Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans Insgesamt sind mit der (Durchführung der) Planung im Zuge der geplanten Nutzungsänderungen keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen für das Schutzgut Landschaft festzustellen. Durch die städtebauliche Ordnung mit der Schaffung von öffentlichen Grün- und Freiflächen (insbesondere dem westlichen Teil des Stadtteilparks und in den Wohnbauflächen und Straßenräumen) sowie der teilweisen Erhaltung von prägenden Freiflächen und Gehölzbeständen im Süden ist eine wesentliche Verbesserung des Ort- und Landschaftsbildes verbunden. 2.5 Mensch, menschliche Gesundheit 2.5.1 Erholung Ausgangssituation Auf Grund der langjährigen Nutzung als Bahn- und Gewerbestandort in der Vergangenheit weist der Änderungsbereich keinerlei Erholungsfunktion auf. In den letzten 10 Jahren erfolgten verschiedene Rückbauten von Gebäuden und Gleisanlagen. Hierdurch liegen heute viele Flächen brach, auf welchen sich eine natürliche Vegetation entwickelt hat. Für die Bewertung der aktuellen Erholungsfunktion ist insbesondere ausschlaggebend, ob gegenwärtig Flächen mit Bedeutung für die landschaftsgebundene Erholung sowie Erholungseinrichtungen und -infrastruktur vorhanden sind. Darüber hinaus sind die Zugänglichkeit des Areals sowie die Beziehung zu umliegenden Gebieten wichtig. Im Änderungsbereich befinden sich aktuell keine Flächen, welche eine Bedeutung für die landschaftsgebundene Erholung besitzen. So gibt es keine öffentlich zugänglichen Flächen, welche eine bewusste Erholungsfunktion besitzen. Ebenso sind Erholungseinrichtungen und -infrastruktur, wie bspw. Sitzbänke, Cafés, Spielflächen für Kinder und Jugendliche im gesamten Änderungsbereich nicht vorhanden. Die Zugänglichkeit des Änderungsbereichs, welche insbesondere die Nutz-, Begehbarund Erreichbarkeit umfasst, ist aus Sicht der Erholungsfunktion für den Menschen als gering zu bewerten. Eine Begehbarkeit des Änderungsbereichs, welcher nahezu vollständig im privaten Besitz ist, ist nur in Teilbereichen möglich. Darüber hinaus ist er nur über wenige, unattraktive Zugänge, welche überwiegend nicht für eine Fuß- und Radwegeanbindung ausgelegt sind, erreichbar und somit auch nicht gut an die umliegenden Gebiete angebunden. Vollständig durch das Untersuchungsgebiet verlaufende und weiterführende Rad- und Fußwegeverbindungen sind gegenwärtig nicht vorhanden. Insgesamt besitzt der Änderungsbereich derzeit keine Bedeutung für das Schutzgut Mensch – Erholung. Auswirkungen / Prognose Die Planung sieht eine komplette Umnutzung des Änderungsbereichs mit einem vorwiegenden Anteil an Wohnnutzung vor. Darüber hinaus sind öffentliche Grünflächen und ergänzende soziale und gebietsversorgende Nutzungen vorgesehen. 26 Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans Durch die Planung werden keine nachteiligen Auswirkungen auf die Erholungseignung des Gebietes für den Menschen entstehen, da gegenwärtig keine Erholungsfunktion im Gebiet gegeben ist. Durch die Grün- und Spielflächen (insbesondere der Anlage eines Stadtteilparks) sowie die Pflanzung von Gehölzen und durch sonstige grünordnerische Maßnahmen, welche in der Planung auf B-Planebene vorgesehen sind, ist von einer wesentlichen Aufwertung der Erholungsfunktion auszugehen. Innerhalb des Änderungsbereiches liegt der westliche Teil des neu vorgesehenen Stadtteilparks, durch welchen eine verbindende Grünachse mit Erholungsfunktion zwischen dem Naherholungsbereich Dutzendteich sowie dem Hasenbuck geschaffen werden soll. In der Planung sind verschiedene Rad- und Fußwegeverbindungen (insbesondere durch die neue Grünachse) vorgesehen, welche die Durchgängigkeit des Gebietes zukünftig gewährleistet. Hierdurch soll ein Lückenschluss im übergeordneten Wegenetz erreicht werden (Verbindung von Langwasser in Richtung Innenstadt, Anschluss der Bauernfeindsiedlung). Insgesamt sind keine erheblich nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch / Erholung zu erwarten. Durch die (Durchführung der) Planung im Zuge der geplanten Nutzungsänderungen wird hingegen eine deutliche Verbesserung und Aufwertung der Erholungsfunktion erreicht. 2.5.2 Lärmbelastung Auf den Änderungsbereich wirken verschiedene Lärmquellen von allen Seiten ein. Nachfolgend werden diese differenziert nach Straßen- und Schienenverkehrslärm betrachtet. Neben dem Verkehrslärm wirkt auch Gewerbelärm auf den Änderungsbereich ein. Wesentliche Sportanlagen sind im Umfeld nicht vorhanden, so dass kein diesbzgl. Lärm auf das Gebiet einwirkt. Für den Bereich Freizeitlärm ist festzuhalten, dass verschiedene seltene Großereignisse (bspw. Volksfeste, „Norisringrennen“ der Deutschen Tourenwagen-Meisterschaft sowie das Musikfestival „Rock im Park“) im Umfeld des Untersuchungsgebietes stattfinden und hier temporär wesentliche Lärmimmissionen vorliegen. Innerhalb des Änderungsbereichs werden zukünftig im Bereich Sport- und Freizeitlärm lediglich die Freiflächenbereiche der Gemeinbedarfseinrichtungen (Schule) von Bedeutung sein. Hier gilt es eine Verträglichkeit mit bestehenden und zukünftigen schutzbedürftigen Nutzungen sicherzustellen. Für den Änderungsbereich liegen für das Verfahren des Bebauungsplans Nr. 4635 (Modul I mit überwiegender Wohnnutzung) bereits sehr detaillierte Lärmbetrachtungen vor, da hier eine zeitnahe verbindliche Bauleitplanung und somit Realisierung angestrebt wird. Bei der Betrachtung und Bewertung des Schienenverkehrslärms wurde die für das Gesamtgebiet Brunecker Straße vorgesehene Verlängerung der Straßenbahnlinie mit einem Verlauf parallel der Brunecker Straße in südliche Richtung bis kurz nach dem neuen Park und einem weiteren Verlauf durch Modul IV und dann parallel zur Münchener Straße angenommen. Eine Querung durch den Bereich „Lichtenreuth naturnah“, welcher im Wettbewerbsergebnis angedacht war, wird nach aktuellem Kenntnisstand nicht mehr angestrebt. Die Planung der Straßenbahntrasse mit genauem Trassenverlauf ist nicht Bestandteil der 27 Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans FNP-Änderung und ebenfalls nicht Bestandteil des Bebauungsplans Nr. 4635. Hierzu wird ein separates Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Die nachfolgenden Darlegungen zum Verkehrs- und Gewerbelärm basieren auf den Fachgutachten (Gutachten zum Verkehrslärm: Müller-BBM, Stand: 09.08.2018; Gutachten zum Gewerbelärm: Müller-BBM, Stand: 09.08.2018), welche zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 4635 erstellt wurden. Verkehrslärm Den bisherigen Untersuchungsergebnissen, welche auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung für Modul I erstellt wurden, kann entnommen werden, dass hinsichtlich des Straßenverkehrslärms die Frankenstraße, die Katzwanger Straße, die Tiroler Straße sowie die Münchener Straße die maßgeblichen äußeren Lärmquellen sind. Innerhalb des Gebietes wurden die neuen Verkehrswege mit Prognosewerten belegt und immissionsschutztechnisch betrachtet. Insgesamt konnte für den Straßenverkehrslärm festgestellt werden, dass die zu berücksichtigenden Orientierungswerte des Beiblatts 1 zu DIN 18005 für Allgemeine Wohngebiete (55/45 dB(A)) im Großteil des Gebietes eingehalten werden können. Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV werden im gesamten Änderungsbereich nicht überschritten. Bei der Betrachtung des Schienenverkehrslärms wurden die neue Straßenbahnlinie im Osten (vgl. obige Anmerkung bzgl. angenommenen Trassenverlauf), die U-Bahnlinie (zwischen Modul I und Modul IIIb liegend), der DB Railport, der Rangierbahnhof und der Bereich Rangierbahnhof Nord berücksichtigt. Die Berechnungen hierzu ergaben, dass im Tagzeitraum die Orientierungswerte der DIN 18005 für Allgemeine Wohngebiete überwiegend eingehalten werden können. Lediglich für kleinere Teilbereiche an der angedachten Straßenbahntrasse im Osten sowie im Bereich der U-Bahn-Strecke sind leichte Überschreitungen festzustellen. Im Nachtzeitraum dominiert der Rangierbahnhof mit seiner Fernlärmwirkung die Situation maßgeblich und führt zu einer weitreichenden Überschreitung der Orientierungswerte im Modul I. Nur in wenigen Bereichen ist hier die Einhaltung der Orientierungswerte möglich. Der Immissionsgrenzwert von 49 dB(A) wird etwa in der Hälfte des Änderungsbereichs eingehalten. Die Überschreitungen des Orientierungswertes liegen im Änderungsbereich bei 6 bis 12 dB. Bei der Gesamtbetrachtung des Verkehrslärms (Straße und Schiene) zeigt sich für den Tagzeitraum, dass die Orientierungswerte für ein Allgemeines Wohngebiet im Großteil des Änderungsbereiches eingehalten werden können. Insbesondere in Innenbereichen von Wohnbaufeldern können ruhige Bereiche erreicht werden. In zwei kleinen Randbereichen können die Werte der 16. BImSchV im Gebiet nicht eingehalten werden. Im Nachtzeitraum führt auch in der Gesamtbetrachtung der Fernlärm des Rangierbahnhofs dazu, dass sowohl die Orientierungs- als auch die Immissionsgrenzwerte für Allgemeine Wohngebiete im Großteil des Änderungsbereiches überschritten werden. 28 Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans Gewerbelärm Bei der Betrachtung des Gewerbelärms wurden die vielfältig bestehenden Nutzungen im Umfeld des Änderungsbereichs einbezogen. Dies umfasst insbesondere Einzelhandel, Gastronomie, Bahnnutzungen (mit Railport, Instandhaltung, Rangierbahnhof) und eine Tankstelle. Von zentraler Bedeutung für die Entwicklung der Wohnbauflächen aus Sicht des Gewerbelärms ist die Situation der bestehenden Gewerbebetriebe innerhalb des Änderungsbereichs bzw. direkt an diesen angrenzend. So sind hier zwei Betriebe noch bis zum Ende ihrer Mietverträge (Großdruckerei: bis 2026 und Automobillogistiker: bis voraussichtlich 2023) einige Jahre am Standort ansässig. Infolgedessen sind hier temporäre Lärmemittenten vorhanden, welche in der Planung auf B-Planebene berücksichtigt werden müssen. Für die Wohnbauflächen nördlich des Parks (öffentliche Grünfläche) kann für den Tagzeitraum für den Großteil des Gebietes eine schalltechnische Verträglichkeit festgestellt werden. Die Beurteilungspegel erreichen hier maximal die schalltechnischen Orientierungswerte für Allgemeine Wohngebiete (55 dB(A)). Geringe Überschreitungen (1-2 dB) dieses Orientierungswertes könnten im nördlichen Bereich des Sondergebietes sowie in der Gemeinbedarfsfläche durch den nördlich angrenzenden Einzelhandel entstehen. Auch im Nachtzeitraum ist für den Großteil des Gebietes eine schalltechnische Verträglichkeit festzustellen, da die schalltechnischen Orientierungswerte für Allgemeine Wohngebiete (40 dB(A)) weitestgehend eingehalten werden. Am südlichen Rand (nördlich an den Park angrenzend) sind geringe Überschreitungen von 1 dB zu verzeichnen. Geringe Überschreitungen des Orientierungswertes (im geplanten Sondergebiet/SO wurden Werte für ein Mischgebiet herangezogen: 45 dB(A) für den Nachtzeitraum) von 1 bis 3 dB gibt es am südlichen Rand des Sondergebietes durch den südlich angrenzenden, temporär noch vorhandenen Gewerbebetrieb. Sobald der Gewerbebetrieb nicht mehr im Gebiet vorhanden ist, können in diesem Bereich die Orientierungswerte eingehalten werden. Die Wohnbauflächen im Bereich südlich des Parks sowie entlang der U-Bahn weisen im Tagzeitraum nur in Teilbereichen eine Verträglichkeit auf. So sind erhöhte Geräuschbelastungen auch in diesem Bereich rund um den bestehenden Gewerbebetrieb (Großdruckerei) absehbar, von welchen mehrere Baufelder betroffen sind. Hier werden die Orientierungswerte teilweise deutlich bis zu 13 dB überschritten. Ohne diesen Gewerbebetrieb bestehen in diesem Bereich keinerlei Probleme und die Orientierungswerte werden eingehalten. Am Südwestrand von Modul I werden durch den Gewerbebetrieb, welcher im Bereich des Moduls IIIb ansässig ist (Automobillogistiker), ebenfalls deutliche Überschreitungen des Orientierungswertes von bis zu 11 dB erreicht. Im Nachtzeitraum können die Orientierungswerte ebenfalls für weite Teile der Wohnbauflächen eingehalten werden. Ähnlich wie im Tagzeitraum zeigen sich aber auch hier in Teilbereichen des Änderungsbereichs erhebliche Überschreitungen durch die bestehenden Gewerbebetriebe. Die Überschreitungen liegen hier im östlichen Bereich direkt an den Gewerbebetrieb (Großdruckerei) angrenzend bei bis zu 10 dB (in Bezug auf den Orientierungswert von 40 dB(A)). Im Süden (bestehender Gewerbebetrieb an der U-Bahn-Strecke; Automobillogistiker) liegen die Überschreitungen bei bis zu 13 dB. 29 Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans Für die Situation im Süden von Modul I lässt sich zusammenfassend darlegen, dass temporär durch die bestehenden Gewerbebetriebe wesentliche Überschreitungen der Orientierungswerte in einigen Bereichen vorhanden sind. Nach Aufgabe der gewerblichen Nutzungen kann davon ausgegangen werden, dass diese Überschreitungen im Wesentlichen nicht mehr gegeben sind. Auswirkungen / Prognose Das Vorsehen einer Wohnnutzung im Änderungsbereich birgt mit der bestehenden umliegenden sowie internen Situation einige Konflikte sowohl im Bereich Verkehrs- als auch Gewerbelärm. Im städtebaulichen Rahmenplan wurde bereits durch eine geschlossene, mehrgeschossige Riegelbebauung planerisch reagiert, um ein mögliches Lärmminderungspotenzial der von außerhalb auf den Änderungsbereich einwirkenden Lärmquellen für eine dahinter angeordnete Wohnbebauung zu erreichen. Ergänzend hierzu werden für weite Teile des Wohngebietes aus Sicht des Verkehrslärms weitere akzeptorbezogene Maßnahmen auf Ebene des Bebauungsplanes zu prüfen und festzusetzen sein, wie insbesondere die Festsetzung von Grundrissanordnungen, eine Abschirmung durch einen durchgehenden bahnparallelen Gebäuderiegel, ggfs. mit transparenten Schallschutzelementen zwischen einzelnen Gebäuderiegeln, um die schalltechnischen Vorgaben einhalten zu können. Beim Gewerbelärm stellen insbesondere die temporären Gewerbenutzungen eine besondere Herausforderung dar. Diese liegen sowohl innerhalb als auch außerhalb des Änderungsbereichs und mit ihnen sind erhebliche Emissionen verbunden, welche auf die geplanten schutzbedürftigen Wohnnutzungen einwirken. Von zentraler Bedeutung sind hierbei bestimmte Baureihenfolgen sowie bedingte Festsetzungen, so dass stark beeinträchtigte Wohnbauflächen erst nach entsprechender gewerblicher Nutzungsaufgabe errichtet bzw. bezogen werden dürfen. Auch dies gilt es auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung detailliert zu untersuchen und verbindlich zu regeln. Durch das Vorsehen von Wohnbauflächen im Änderungsbereich im Zuge der geplanten Nutzungsänderungen sind bei Durchführung der Planung erhebliche nachteilige Auswirkungen durch Lärmimmissionen zu erwarten. Diese Beeinträchtigungen sind durch die Umsetzung geeigneter aktiver und passiver Schallschutzmaßnahmen, welche auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung konkret definiert und verbindlich geregelt werden müssen, derart zu reduzieren, dass die Lärmwerte für gesundes Wohnen und Arbeiten im Tages- und Nachtzeitraum eingehalten werden können. Die Lösbarkeit der aufgezeigten erheblichen Beeinträchtigungen ist durch entsprechende Maßnahmen möglich, so dass eine ausreichende Minderung zur Wahrung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse grundsätzlich erreicht werden kann. 30 Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans 2.5.3 Störfallvorsorge Der Änderungsbereich befindet sich nicht im potentiellen Einwirkbereich von Störfallanlagen. Durch die geplanten Nutzungsänderungen sind Belange der bauplanrechtlichen Störfallvorsorge im Sinne der Richtlinie 2012/18/EU (Seveso-III-Richtlinie) sowie die diesbezügliche nationale Gesetzgebung nicht betroffen. 2.6 Luft Ausgangssituation Für den Änderungsbereich ist grundsätzlich nicht mit erheblichen Feinstaubbelastungen zu rechnen, da Feinstaub (PM10 und PM2,5) in Nürnberg nach Angaben der Stadtentwässerung und Umweltanalytik (SUN) generell kein Problem im Hinblick auf die Einhaltung der Grenzwerte der 39. BImSchV darstellt. Auch an der verkehrsbezogenen Luftmessstation des BayLfU (Von-der-Tann-Straße) liegen die gemessenen Werte für PM10 unter dem Jahresgrenzwert. Auch die Anzahl der zulässigen Überschreitungstage des Tagesgrenzwertes liegt unter Berücksichtigung der Daten der Messstellen ebenfalls unter dem Grenzwert. Im Zuge flächendeckender Messungen zur Luftqualität im Stadtgebiet von Nürnberg wurde für den Änderungsbereich in den Jahren 2004 / 2005 bei mobilen, diskontinuierlichen Luftmessungen (im 1-km-Raster) Stickstoffdioxid-Konzentrationen von 37 bis 40 µg/m³ (als Flächenmittelwerte) gemessen. Damit liegen die Messwerte z.T. über dem städtischen Durchschnitt. Aufgrund der angewandten Messmethode und der Messzeiten (nur zu den verkehrsreicheren Tagzeiten, d.h. ohne Nachtmessungen) besitzt ein direkter Vergleich mit dem Ganzjahresgrenzwert der 39. BImSchV allerdings nur orientierenden Charakter. Der Messpunkt an der Münchener Straße zeigte dabei eine deutliche Beeinflussung der Luftqualität durch verkehrsbürtige NO2- Emissionen. Die Münchener Straße als nächster Hotspot für die Luftbelastung ist vom Änderungsbereich knapp 0,5 km entfernt. Innerhalb des Änderungsbereichs sind keine Nutzungen vorhanden bzw. geplant, durch welche Emissionen mit wesentlicher Auswirkung auf die Luftreinhaltung verbunden sind. Ebenfalls liegt der Änderungsbereich nicht im Einwirkbereich eines Störfallbetriebes. Maßgeblichster Aspekt zur Luftreinhaltung sind im Änderungsbereich zukünftig die hinzukommende MIV-Belastung durch die geplanten Nutzungen. Hierbei wird es zu einer Steigerung des Individualverkehrs im Vergleich zur Vergangenheit kommen. Durch eine gute ÖPNVAnbindung sowie eine attraktive Anbindung an das Fuß- und Radwegenetz soll dieser Individualverkehr auf ein Minimum reduziert. Im Vergleich zu den früheren gewerblichen Nutzungen im Änderungsbereich kann jedoch grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass diesbezüglich zukünftig im Hinblick auf die Luftreinhaltung verträglichere Nutzungen (hinsichtlich anlagenbedingter Emissionen sowie des Verkehrsaufkommens) entstehen werden, da dies nun auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung bewusst und gezielt durch den Ausschluss bestimmter Nutzungen gesteuert werden kann. Auswirkungen / Prognose Durch die Planung ist keine wesentliche anlagenbedingte Luftbelastung im Änderungsbereich absehbar. Im Zuge der Nutzungsintensivierung im Gebiet ist mit einer Erhöhung des Motorisierten Individualverkehrs (MIV) zu rechnen. Demgegenüber wird aber eine 31 Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans optimierte Anbindung durch den ÖPNV sowie eine gute Anbindung des Fuß- und Radwegenetzes angestrebt. Eine übermäßige bzw. starke Belastung für den Änderungsbereich durch die geplante Nutzungsänderung ist nicht zu erwarten und hierfür liegen keine Hinweise vor. In den Sommermonaten kann es im gesamten Stadtgebiet, und somit auch im Änderungsbereich, an vereinzelten Tagen zu schlechten Werten bzw. hohen Luftbelastungen und somit zu Überschreitung der Ozonwerte kommen. Dabei handelt es sich jedoch um ein stadtweites und generell großstädtisches Phänomen während der Sommerzeit. Von einer erheblichen Luftbelastung im Änderungsbereich oder durch die geplante Nutzungsänderung ist nicht auszugehen. Durch die (Durchführung der) Planung sind insgesamt keine erheblich nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Luft festzustellen. 2.7 Klima Ausgangssituation Klimaanpassung Die Stadt Nürnberg liegt im Übergangsbereich zwischen kontinentalem und ozeanischem Klima. Charakteristisch sind hohe Sommertemperaturen, vergleichsweise milde Winter und eine insgesamt geringe Niederschlagsmenge. Mit durchschnittlich 629 mm Niederschlag pro Jahr zählt Nürnberg zu den trockensten Gebieten Bayerns. In den letzten Jahrzehnten hat sich die Grundcharakteristik des Nürnberger Klimas stark gewandelt. Dies umfasst eine Erhöhung der Jahresdurchschnittstemperatur und eine veränderte Verteilung der Niederschlagsmengen. Auch zukünftig ist davon auszugehen, dass die mittlere globale Lufttemperatur weiter ansteigt. Für den Zeitraum 2021-2050 wird sich die Anzahl der Sommertage (Tage mit Maximaltemperatur ≥ 25°C) und die Anzahl der heißen Tage (Tage mit Maximaltemperaturen ≥ 30°C) deutlich erhöhen. Regional wird es auch zu einer Ausdehnung sommerlicher Trockenperioden kommen. Diese klimatischen Veränderungen haben verschiedene Wirkfolgen auf die menschliche Gesundheit, die Lufthygiene, die Freiräume und Grünflächen, den Wasserhaushalt sowie auf Energie, Infrastruktur, Verkehr und Tourismus. Die im hiesigen Naturraum häufigen Schwachwinde fördern Wetterlagen mit geringem Luftaustausch, was generell zu einer Steigerung von Belastungen (Schadstoffen und Staub) in der Stadt führt. Klimaschutz Im Änderungsbereich sind gegenwärtig verschiedene Gebäudealtbestände sowie Freiund Verkehrsanlagen vorhanden. Diese stammen überwiegend aus einer Zeit, in welcher keine klimaschonenden Bauweisen oder klimamindernde Maßnahmen vorgesehen wurden. Wesentliche klimaschützende oder -schonende Beiträge (bspw. Verringerung des Energieverbrauchs) sind hier nicht gegeben. 32 Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans Für das Gesamtgebiet Brunecker Straße erfolgte 2014 (IB Hausladen GmbH) eine Untersuchung möglicher Energiepotentiale am Standort. Dabei wurden potentiell lokal abhängige als auch übergreifende Energieträger analysiert: Fernwärme, Erdgas, Grundwasser, Oberflächennahe Geothermie, Gewässernutzung, Solarenergie, Abwärmepotential Gewerbe, Abwärmepotential Abwasserkanal, Synergieeffekte Gewerbekühlung, Biomasse, Bioabfälle, Landschaftspflegeabfälle und Windpotential. Im Ergebnis stellte sich insbesondere eine mögliche Nutzung der Fernwärme durch Anschluss an die bestehende Fernwärmetrasse im Bereich Ingolstädter Straße / westlich Münchener Straße als technisch realisierbar und energetisch sinnvoll dar. Dabei bietet der nachgewiesene Primärenergiefaktor der Fernwärme (0,00) hohes Potential zur Sicherung einer nachhaltigen Energieversorgung für die zukünftige Bebauung. Stadtklima Als erste Bewertung der Ausgangssituation wurde das Stadtklimagutachten aus dem Jahr 2014 ausgewertet. Dieses stellt für den Änderungsbereich bei Betrachtung der Temperaturverteilung während einer austauscharmen Strahlungswetternacht überwiegend mittlere Temperaturfelder zwischen 18-20° dar. Hinsichtlich der Kalt-/Frischluftentstehung weist der Änderungsbereich recht geringe Kaltluftproduktionsraten auf. So liegt hier die Hälfte der Fläche bei >8 – 11 m3 pro m2 und Stunde und die restlichen Bereiche bei nur < 5 m3 pro m2 und Stunde. Der Kaltluftvolumenstrom ist im Änderungsbereich überwiegend mäßig mit geringen Windgeschwindigkeiten. Es gelangen hier kleinvolumige Kalt- und Frischluftströme von Süden über die Bahngleise nach Norden sowie von Osten aus Richtung des Dutzendteiches in den Änderungsbereich bzw. das Untersuchungsgebiet. Das Stadtklimagutachten von 2014 beinhaltet eine Bewertung der Baupotentialflächen in einer Planungshinweiskarte. Danach werden weite Teile des Änderungsbereiches als Flächen mit einer weniger günstigen bioklimatischen Situation eingestuft. Grundsätzlich fällt laut Gutachten die Baupotentialfläche „Brunecker Straße“ hinsichtlich ihres klimaökologischen Konfliktpotentials in die Kategorie „zu prüfen“. Es wird jedoch bereits ausgeführt, dass die Fläche gegenwärtig sehr schwierig zu beurteilen sei, eine weitere Verdichtung aber vermutlich wenig negative Folgen für die Fläche selbst in Hinblick auf jetzige Nutzungen mit sich bringen würde. Für das Gesamtgebiet Brunecker Straße wurde ein Fachbeitrag (GEONET, 2017) zur klimaökologischen Begleitung erstellt. In diesem wurde eine mikroskalige Simulation der Klimaparameter durchgeführt. Eingangsdaten dabei waren u.a. die Landnutzung, die Topografie sowie die geplante Bebauung. Genauer analysiert wurden für das Gebiet somit die Lufttemperatur, Kaltluftströmungsfelder und Kaltluftvolumenströme. Im Ergebnis zeigte sich insb. eine Beeinflussung der meteorologischen Parameter vor allem innerhalb der Fläche selbst. Dabei geht die Wirkung auf die Lufttemperatur nicht nennenswert über das Untersuchungsgebiet hinaus, während beim Kaltluftströmungsfeld deutlichere Effekte zu beobachten sind. So ist eine Abnahme der Durchlüftung vor allem nördlich der Ingolstädter Straße zu verzeichnen. Die Abnahme des Kaltluftvolumens innerhalb der Hasenbucksiedlung kann dabei kleinräumig mehr als 25 Prozentpunkte gegenüber 33 Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans dem Istzustand betragen. Die nächtliche Durchlüftung der Kernstadt wird durch die vorgesehene Bebauung jedoch nicht nennenswert beeinträchtigt. Bei der Betrachtung der Wärmebelastung am Tag, welche ein wesentlicher Indikator für die Bewertung der Aufenthaltsqualität im Freien am Tage ist, zeigt sich, dass die Bereiche mit Wohnnutzung (insbesondere Modul I) günstigere bioklimatische Bedingungen aufweisen, als bspw. gewerbliche Nutzungen. Dies ist v.a. auf höhere Baum- und Freiflächenanteile zurückzuführen. Innerhalb der Grünachse (Parkfläche) ist eine schwache bis mäßige Belastung anzutreffen. Auswirkungen / Prognose Die stadtklimatischen Auswirkungen der geplanten Nutzungsänderung und Bebauung müssen auf verschiedenen Ebenen betrachtet werden. So sind stadtweite Auswirkungen nicht absehbar, sondern lediglich geringe kleinräumige Auswirkungen auf die umliegenden Bestandsgebiete. Dies betrifft hier vor allem die nächtliche Durchlüftung. Von derartigen oder wesentlich stärkeren Veränderungen wäre jedoch auch im Falle der Nutzungsbeibehaltung auszugehen, da es hier dann ebenfalls zu einer intensiven Bebauung mit massiven Baukörpern und einer hohen Versiegelung kommen würde. Die deutlichsten Auswirkungen sind innerhalb des Änderungsbereiches gegenüber der Bestandssituation mit einer steigenden Wärmebelastung am Tage gegeben. Hierzu wurden bereits verschiedene Maßnahmen im städtebaulichen Konzept (bspw. Grün- und Freiflächenbereiche, Dachbegrünung, Straßenbegleitgrün, Baumpflanzungen) vorgesehen, welche dazu führen, dass diese Bereiche zu den Arealen mit hoher Aufenthaltsqualität zählen. Diese Maßnahmen gilt es im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung durch Festsetzungen zu sichern, um so eine bioklimatische Verbesserung für den Änderungsbereich zu erreichen. Hierdurch kann in den Wohnbauflächen eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Freien erreicht werden, welche von zentraler Bedeutung für attraktive und nachhaltige Wohnquartiere ist. Durch die Realisierung von Wohnnutzung ist allerdings sowohl in Bezug auf die Energieversorgung für die Gebäudenutzung (Wärme, Klimatisierung, Strom) als auch durch die zu erwartende Verkehrsbelastung von einer Erhöhung der CO2-Belastung auszugehen. Durch die Planung ist für das Schutzgut Klima, bei verbindlicher Regelung und Umsetzung der verschiedenen Verringerungs- bzw. Vermeidungsmaßnahmen auf Ebene der Bebauungsplanung (B-Plan Nr. 4635), von keinen erheblich nachteiligen Auswirkungen im Zuge der geplanten Nutzungsänderungen auszugehen. 2.8 Kultur- und Sachgüter Im Änderungsbereich sind keine Baudenkmäler vorhanden. Bodendenkmäler sind im Änderungsbereich derzeit nicht belegbar nachgewiesen. Aufgrund der historischen Vorgeschichte des Untersuchungsgebietes (die heutige Brunecker Straße stellt eine mittelalterliche Straße aus dem 11./12. Jhdt. dar) können archäologische Funde nicht ausgeschlossen werden. Aufgrund der starken Überprägung beim Bau der Bahnanlagen ist die 34 Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans Wahrscheinlichkeit für eventuelle Funde jedoch recht gering. Nach den gesetzlichen Denkmalschutzbestimmungen müssen bei Bau- und Erdarbeiten auftretende Funde von Bodenaltertümern und -denkmälern unverzüglich der Denkmalschutzbehörde gemeldet werden und die Fundstelle ist während der gesetzlich vorgeschriebenen Frist unverändert zu belassen. 35 Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans 3. Prognose bei Nichtdurchführung der Planung / Nullvariante Die Nullvariante beschreibt die voraussichtliche Entwicklung der Umweltbereiche im Änderungsbereich bei Nichtdurchführung der Planung. Die jetzige Nutzungsverteilung auf dem ehemaligen Südbahnhof-Areal besteht bereits seit vielen Jahren mit relativ geringen Veränderungen: während die ehemalige Bahnnutzung endgültig der Vergangenheit angehört, findet eine relativ ungeordnete gewerbliche Nutzung auf einem großen Teil des Geländes statt (Druckerei, Schrotthändler, Recyclingbetriebe, Autologistiker, Lagerplätze…). Bei Nichtdurchführung der Planung würde diese Nutzungsverteilung vermutlich auch in Zukunft über einen längeren Zeitraum im Wesentlichen beibehalten werden. Diese einzelnen Nutzungen würden tendenziell nach Möglichkeiten zu jeweiligen Erweiterungen suchen. Die Ansiedlung neuer gewerblicher Nutzungen wäre aufgrund der planungsrechtlichen Einstufung des Gebietes (überwiegend Innenbereich nach § 34 BauGB) als sehr wahrscheinlich einzuschätzen. Gestoppt würden bei Nichtdurchführung der Planung der Prozess des Rückbaus funktionslos gewordener Gebäude und Flächen, die begonnene Beseitigung von Altlasten bzw. schädlichen Bodenverunreinigungen (wobei einzelne Sanierungsmaßnahmen auch weiterhin stattfinden würden) und insgesamt die geordnete städtebauliche Neuordnung des Geländes. Bedeutende innerstädtische Flächenpotentiale für Wohnnutzung sowie zur Anlage neuer öffentlicher Grünflächen würden ungehoben bleiben. In Bezug auf die Umweltbelange wäre im Wesentlichen in Teilbereichen eine Beibehaltung der vorhandenen Vorbelastungen der Schutzgüter Boden und Wasser, aber auch das Fortbestehen der brachgefallenen Flächen für die Schutzgüter Pflanzen und Tiere zu erwarten. Diese besitzen derzeit eine sehr hohe Bedeutung durch relativ geringe Störungen oder Beeinträchtigungen. Bei einer Nichtdurchführung der angestrebten Flächenumnutzung hätte dies grundsätzlich kurzfristig positive Auswirkungen für die Schutzgüter Pflanzen und Tiere, da der Status-quo mit den hochwertigen Bereichen erstmal verbleiben würde. Es wäre hier aber kurz- bis mittelfristig von einer Fortführung und wesentlichen Intensivierung gewerblicher Nutzungen auszugehen. Bei einer längerfristigen Beibehaltung des Statusquo wäre zudem ein starkes Voranschreiten der Sukzession zu erwarten, wodurch sich die besonders seltenen und wertvollen Vegetationsstrukturen verkleinern würden. Durch diese Sukzession verkleinert sich langfristig auch der Lebensraum der vorkommenden Offenlandarten. Für die Schutzgüter Klima/Luft, Mensch/Erholung sowie Landschaftsbild wären eine Nichtdurchführung der Planung und eine dann realistische umfangreiche gewerbliche Weiternutzung des Gebietes als negativ zu bewerten. 36 Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans 4. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umw eltausw irkungen Den Umgang mit nachteiligen Umweltauswirkungen regeln verschiedene, eigenständige Rechtsinstrumente. Die angewandten Bewertungskriterien und die betrachteten Schutzgüter/Umweltbelange sind dabei nicht deckungsgleich. Die Umweltprüfung ermittelt als Trägerverfahren die voraussichtlichen Umweltauswirkungen für alle Belange des Umweltschutzes und stellt das Ergebnis im Umweltbericht dar. Durch die unterschiedlichen Instrumente können sich jedoch unterschiedliche Rechtsfolgen ergeben. Rechtsinstrument BauGB3 Umweltprüfung Umweltbelange Voraussichtliche erhebliche Auswirkungen auf die Umweltbelange nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB Rechtsfolgen Abwägungsrelevanz / Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Umweltauswirkungen, welche durch die Realisierung der Planung entstehen können, sind im Umweltbericht darzustellen. Voraussichtliche erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Leistungs-/ Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes Abwägungsrelevanz und konkrete Entscheidung über Vermeidung und Ausgleich. Artenschutz / saP5 Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nrn. 1-3 BNatSchG, ggf. naturschutzrechtliche Voraussetzungen für Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG, Einschlägigkeit des § 18 BNatSchG i.V.m. BauGB Je nach Ergebnis: CEF-Maßnahmen; wenn diese nicht möglich oder nicht funktionierend, dann Beurteilung durch die Regierung von Mittelfranken, ob Ausnahmetatbestand gegeben oder nicht. Bei Nicht-Regelbarkeit des Artenschutzes ist B-Plan nicht rechtmäßig. FFH/SPA – Verträglichkeitsprüfung Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und Schutzzwecke von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung und europäischen Vogelschutzgebieten im Sinne des BNatSchG Je nach Ergebnis Abwägungsrelevanz, ausnahmsweise Zulässigkeit oder Unzulässigkeit der Planung. BNatSchG4 (Eingriffsregelung) Tabelle 2: Instrumente des Umweltrechts Mit der Realisierung der im Zuge der angestrebten Nutzungsänderungen geplanten Vorhaben sind verschiedene (erheblich) nachteilige Auswirkungen auf unterschiedliche Umweltbelange zu erwarten, welche durch verschiedene Maßnahmen vermieden, verringert oder ausgeglichen werden müssen. Diese Maßnahmen werden auf der nachfolgenden verbindlichen Ebene des Bebauungsplans geprüft und geregelt (vgl. hierzu die Ausführungen im Umweltbericht zum BP Nr. 4635). Im vorliegenden Fall sind insbesondere der Verlust von Lebensraum für Pflanzen und Tiere anzuführen, für welche umfangreiche Maßnahmen vorgesehen werden müssen. Weiterhin ist das Tötungsverbot von Einzelindividuen streng und besonders geschützter Tierarten betroffen. Vergleiche hierzu detaillierter auch Kapitel 4.2 dieses Umweltberichts. Insgesamt sind hier die Maßnahmen entsprechend der Ergebnisse der saP im Bebauungsplan Nr. 3 Baugesetzbuch, Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und 2a Bundesnaturschutzgesetz 5 spezielle artenschutzrechtliche Prüfung 4 37 Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans 4635 festzusetzen und/oder im Städtebaulichen Vertrag zum B-Plan zu regeln und entsprechend (z.T. vorgezogen) umzusetzen. Ein weiterer wesentlicher Aspekt für den Änderungsbereich ist die Lärmsituation mit erheblichen Lärmeinwirkungen von innen und außen auf das Gebiet aus verschiedenen Lärmquellen (Gewerbe, Straße und Schiene). Hier wurden im Zuge der Lärmgutachten aktive und passive Schallschutzmaßnahmen geprüft, welche verbindlich im Bebauungsplan Nr. 4635 geregelt werden müssen. Des Weiteren sind verschiedene konfliktmindernde Maßnahmen vorzusehen, durch welche typische Auswirkungen von Bauflächenentwicklungen vermindert, verringert oder ausgeglichen werden können. Hierzu zählen insbesondere Auswirkungen auf die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima und Menschliche Gesundheit (vgl. auch Kap. 4 im Umweltbericht zum B-Plan Nr. 4635). 4.1 Ausgleich (Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung) Im Änderungsbereich liegen keine naturschutzrechtlich unter Schutz gestellte Objekte bzw. Gebiete (NSG, LSG, gLB und/oder ND) oder WSG vor. Im Gebiet sind allerdings sowohl gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. Artikel 23 BayNatSchG geschützte Biotope, als auch im ABSP als bedeutsam ausgewiesene Lebensräume und Biotope der Stadtbiotopkartierung vorhanden. Im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung wird die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung, unter Berücksichtigung des derzeitigen Baurechts, detailliert abgearbeitet. Weiterhin befinden sich drei Waldflächen im Änderungsbereich, für welche eventuell ein Ausgleich nach Waldrecht erforderlich werden kann. Dies wird auf Ebene des Bebauungsplans Nr. 4635 im Kontext der konkreten Planung geprüft und mit den zuständigen Behörden abgestimmt. Methodische Grundlage für die Bemessung des Kompensationsbedarfes bei Bauleitplanverfahren ist in Nürnberg die „Anlage 2 zur Satzung der Stadt Nürnberg zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen“. Für den Bebauungsplan 4600 bzw. 4635 erfolgte eine methodische Klärung für die konkrete Anwendung der Eingriffsregelung für das Gesamtgebiet Brunecker Straße. An dieser Stelle wird auf den Bebauungsplan Nr. 4635 und die hier erfolgende Umweltprüfung verwiesen, da hier die methodische Abarbeitung sowie die hieraus resultierende exakte Bilanzierung detailliert dargelegt ist (vgl. Kap. 4 im Umweltbericht zum B-Plan Nr. 4635). Seitens des Stadtplanungsamts wurde hierfür eine Abgrenzung von Innen- und Außenbereich vorgenommen (s. nachfolgende Abbildung, Stand: 24.11.2016). Danach ist nahezu der gesamte Änderungsbereich als im Zusammenhang bebauter Ortsteil (Innenbereich) einzustufen. Im Innenbereich nach § 34 BauGB ist für bereits zulässige Vorhaben bzw. Eingriffe kein Ausgleich gem. § 1a BauGB erforderlich. Daraus kann aber nicht abgeleitet werden, dass im Bebauungsplanverfahren die Eingriffsregelung nicht anzuwenden sei, da mit diesem Verfahren für die geplante städtebauliche Entwicklung erst die Zulassungsvoraussetzungen geschaffen werden. Das B-Plan-Verfahren (hier Nr. 4600 bzw. 4635) erfordert daher 38 Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans eine planerische Entscheidung, bei der auch über den Eingriff nach Maßgabe des Baugesetzbuchs zu entscheiden ist. Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung findet für den Bebauungsplan Nr. 4600/4635 Anwendung auf Basis des § 1a (3) S. 5 BauGB: „Ein Ausgleich ist nicht erforderlich, soweit die Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren“. Als bereits erfolgte Eingriffe werden über den heutigen Bestand hinaus auch diejenigen baulichen Nutzungen gewertet, die in den Jahren nach 2004 zurückgebaut wurden. Im Jahr 2004 wurde für die Flächen zwischen der Stadt Nürnberg sowie dem Eigentümer Deutsche Bahn AG sowie der aurelis Real Estate GmbH & Co. KG eine Rahmenvereinbarung über die beabsichtigte Entwicklung unterzeichnet. In der Folge fand ein schrittweiser Rückbau von Gebäuden und baulichen Nutzungen statt, der zur Vorbereitung der nun geplanten städtebaulichen Entwicklung diente. Auf den Rückbauflächen hat somit zweifellos zuvor ein Eingriff bereits stattgefunden. 39 Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans Aus diesem Grunde erfolgt bei der Bearbeitung der Eingriffsregelung eine Auswertung der früheren baulichen Nutzungen anhand von Luftbildern aus dem Jahr 2005. Flächen, die im Jahr 2005 bebaut oder versiegelt waren, werden in der Eingriffsbilanz nicht gewertet. Durch die Planung von Grünflächen im Geltungsbereich des BP Nr. 4635 (öffentliche Parkanlage und südliche Ausgleichsfläche „Lichtenreuth naturnah“) sowie durch Maßnahmen der Grünordnung (Pflanzgebote, Dachbegrünung, Regenwasserversickerung etc.) kann nach der Punktebewertung der Anlage 2 zur Satzung der Stadt Nürnberg zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen ein Ausgleich gem. § 1a BauGB im Änderungsbereich voraussichtlich erreicht werden. Für eine sachgerechte planerische Entscheidung ist allerdings neben der rechnerischen Punktebewertung auch die funktionale Betrachtung der entstehenden Lebensraumverluste erforderlich. Dies wird im Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 4635 im Einzelnen dargelegt. Nach aktuellem Kenntnisstand ist eine zusätzliche externe Fläche für den ökologischen Ausgleich voraussichtlich nicht erforderlich. In Bezug auf die gemäß § 30 BNatSchG geschützten Biotope gilt trotzdem: Handlungen, die zu einer Zerstörung der Biotope führen können, sind verboten (§ 30 (2) BNatSchG). Von diesem Verbot kann auf Antrag eine Ausnahme zugelassen werden, wenn die Beeinträchtigungen ausgeglichen werden können (§ 30 (3) BNatSchG). Für ein Bebauungsplanverfahren gilt die Regelung des § 30 (4) BNatSchG, wonach auf Antrag der Gemeinde von der Naturschutzbehörde über die Ausnahme entschieden werden kann. Voraussetzung hierfür ist die Ausgleichbarkeit der Beeinträchtigungen. Hieraus erwächst die Verpflichtung, für die geschützten Magerrasen einen flächengleichen und funktional gleichwertigen Ausgleich zu schaffen. Durch einerseits Entsiegelung und Saatgutübertragung von Magerrasen aus Flächen in Modul I sowie andererseits durch Aufwertung und Pflege bestehender Ruderalflächen in „Lichtenreuth naturnah“ wird ein Ausgleich für die Verluste von § 30Biotopen innerhalb des Geltungsbereichs von B-Plan Nr. 4635 angestrebt. Die detaillierte Eingriffs- / Ausgleichsberechnung für gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. Art. 23 BNatSchG geschützte Biotope ist dem Umweltbericht zum B-Plan Nr. 4635 zu entnehmen. 4.2 Europäischer und nationaler Artenschutz Aufgrund der Anforderungen des § 44 Bundesnaturschutzgesetz (und den diesbezüglichen Empfehlungen der Regierung von Mittelfranken) ist die Durchführung einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) für das Gesamtareal Brunecker Straße zwingend erforderlich. Im Rahmen der saP wurde umfassend und systematisch ermittelt, welche Maßnahmen erforderlich sind, um den Anforderungen des Artenschutzrechts gerecht zu werden bzw. ob die Planung auf unüberwindliche artenschutzrechtliche Hindernisse treffen könnte. In der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP; WGF Landschaft 2018) wurde die Planung auf mögliche artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG geprüft. Dabei wurde zunächst das Gesamtgebiet Brunecker Straße betrachtet und danach die Ergebnisse für das B-Planverfahren Nr. 4635 detailliert. Folgende Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdung von Tierarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und von Vogelarten sind notwendig: 40 Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans • • • • • • • • • • • • • • • • • • V1 Erhalt von Vegetationsstrukturen und Lebensräumen V2 Erhalt von Habitat-Bäumen und alten Gehölzbeständen V3 Schrittweise Bearbeitung der Flächen V4 Bauzeitenbeschränkung für Gehölzfällung V5 Bauzeitenbeschränkung für die Fällung von Habitat-Bäumen V6 Untersuchung und ggf. Bauzeitenbeschränkung von abzubrechenden Gebäuden V7 Abfang, Umsiedelung und Vergrämung von Reptilien V8 Verhinderung der Wiederbesiedlung des Baufelds durch Reptilien V9 Schaffung von Eidechsen-Habitaten in Lichtenreuth naturnah V10 Vegetationsübertragung von Sandmagerrasen V11 Neuanlage von naturnahen Grün- und Freiflächen V12 Erhalt der Funktionsbeziehungen in Ost-West-Richtung V13 Erhalt der Funktionsbeziehungen nach Süden V15 Vergrämung des Flussregenpfeifers in Baustellenbereichen V16 Fledermausfreundliche Beleuchtung des öffentlichen Raums V17 Minimierung von Vogelschlag an Gebäuden V18 Umweltbaubegleitung V19 Fledermausflachkästen an Gebäudefassaden Zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF) bzw. eines günstigen Erhaltungszustandes von Populationen (FCS) sind vor Baufeldfreimachung bzw. vor Durchführung artenschutzrelevanter Eingriffe folgende Maßnahmen erforderlich: • • • CEF 1 Herstellung von Offenland-Lebensräumen in Lichtenreuth naturnah CEF 2 Anbringen von Nistkästen für Vögel und von Fledermauskästen, Förderung von Habitat-Bäumen und Totholz innerhalb von Lichtenreuth naturnah FCS 1 Ersatzlebensräume für Zauneidechsen und Schlingnattern außerhalb des Geltungsbereichs Die detaillierte Beschreibung der Maßnahmen ist der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) zu entnehmen. Hierzu wird auf die Unterlagen für das B-Planverfahren Nr. 4635 verwiesen. Unter Beachtung der Maßnahmen entstehen, außer bei der Zauneidechse und der potenziell vorkommenden Schlingnatter, bei allen relevanten Arten des Anhangs IV der FFHRichtlinie und allen Vogelarten gem. Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie keine Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 Nr. 1 – 3 BNatSchG. Im Änderungsbereich ist eine sehr große Zauneidechsenpopulation vorhanden. Mit der städtebaulichen Neuordnung werden in den künftigen Bau- und Verkehrsflächen Lebensstätten der Art großflächig überbaut. Bei der Zauneidechse und der nicht nachgewiesenen, aber auch nicht mit Sicherheit auszuschließenden Schlingnatter als Tierarten des Anhang IV FFH-RL werden durch die bauleitplanerische Entwicklung des ehemaligen Südbahnhofs an der Brunecker Straße die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 erfüllt. Die Prüfung der naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahmeregelung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG ergab folgende Ergebnisse: 41 Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans Da der ehemalige Südbahnhof die größte städtebauliche Entwicklungsfläche im Nürnberger Stadtgebiet darstellt, liegen zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich sozialer oder wirtschaftlicher Art vor. Zum Planungskonzept bestehen keine zumutbaren Alternativen. Mit Durchführung der o.g. FCS-Maßnahme führt das Vorhaben zu keiner nachhaltigen Verschlechterung des Erhaltungszustandes der Arten bzw. der jetzige ungünstige Erhaltungszustand verschlechtert sich durch das geplante Vorhaben nicht. Zudem liegen keine ermessensrelevanten Gründe gem. Art. 40 BayVwVfG vor, die gegen die Erteilung einer Ausnahme sprechen. Die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine ausnahmsweise Zulassung des Vorhabens nach § 45 Abs. 7 BNatSchG liegen damit vor. Die Regierung von Mittelfranken erteilte am 25.06.2018 eine Ausnahmegenehmigung für die Baufeldfreimachung im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 4635. Um den Erhaltungszustand der Zauneidechse zu sichern, ist außerhalb des Änderungsbereiches und auch außerhalb des Gesamtgebietes Brunecker Straße eine großflächige FCS-Maßnahme (FCS 1) durchzuführen (insgesamt rund 20 ha Flächengröße, davon ca. 10 ha bezogen auf den Änderungsbereich der FNP-Änderung Nr. 8a bzw. den B-Plan Nr. 4635). Hierfür sind geeignete Waldflächen in der Gemeinde Schwarzenbruck so zu optimieren, dass sie dauerhaft günstige Habitatstrukturen für die Zauneidechse (und die Schlingnatter) aufweisen. Zur Förderung der Zauneidechse werden der Beschirmungsgrad reduziert, dichter Kiefernaufwuchs entfernt, offene Bodenstrukturen hergestellt und Strukturanreicherungen z.B. durch Totholz, vorgenommen. Die Maßnahme ist im städtebaulichen Vertrag zum B-Plan Nr. 4635 geregelt (Näheres siehe spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung (saP) sowie Maßnahmenkonzept „Externe Artenschutzmaßnahmen in Waldflächen der Gemeinde Schwarzenbruck“). Durch das Vorhaben gehen Lebensräume für nach nationalem Recht besonders geschützte Arten (z.B. Heuschrecken) verloren. Unter Beachtung der o.g. Maßnahmen ergeben sich keine signifikanten nachteiligen Auswirkungen, eine Tötung von Einzelindividuen kann jedoch nicht ausgeschlossen werden. 42 Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans 5. Gebiete von gemeinschaftlicher Be deutung (Fauna-FloraHabitat) und europäische Vogelschutzgebiet e im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes Erhaltungsziele und Schutzzwecke von Gebieten des Schutzgebietssystems Natura 2000 sind von der Planung nicht betroffen. Das nächstgelegene europäische Vogelschutzgebiet ist das Gebiet DE 6533-471 „Nürnberger Reichswald“. Die Randbereiche des Vogelschutzgebiets liegen im Osten und im Süden jeweils über 2 km vom Änderungsbereich entfernt. Die im Nürnberger Reichswald vorkommenden Wald-Lebensraumtypen stehen in keinem funktionalen Zusammenhang zu den im Änderungsbereich vorkommenden Lebensräumen. Vorgenanntes trifft ebenso für das nächstgelegene FFH-Gebiet, das Gebiet DE 6532-372 „Tiergarten Nürnberg mit Schmausenbuck“ zu. 6. G e p r ü f t e Al t e r n a t i v e n Bei der Prüfung und Bewertung von Alternativen für den Änderungsbereich muss das Gesamtgebiet „Brunecker Straße“ betrachtet werden, da es sich um ein städtebaulich und funktional zusammenhängendes Areal handelt. Die separate Prüfung von Alternativen zu einzelnen Teilbereichen ist hier nicht zielführend. Standortalternativen Die Suche möglicher adäquater Standortalternativen zum Gebiet „Brunecker Straße“ im Stadtgebiet Nürnberg stellt sich als schwierig dar, da eine Konversionsfläche in vergleichbarer Größenordnung und mit ähnlichen Standortbedingungen grundsätzlich nicht vorhanden ist. Insbesondere hinsichtlich des übergeordneten Ziels, die vorhandenen Bauflächendefizite im Bereich Wohnen und Gewerbe zu reduzieren, sind keine wesentlichen, vergleichbaren Potenziale der Innenentwicklung gegeben. Alternative Entwicklungsmöglichkeiten im Außenbereich wären rein aus Sicht der Flächengrößen grundsätzlich vorhanden, widersprechen aber insbesondere in Hinblick auf das Gebot der Innenentwicklung und der größtmöglichen Schonung des Außenbereichs sowie des sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und Boden den landesplanerischen und regionalplanerischen Zielen. Vergleiche hierzu auch die Prüfung von Planungsalternativen in der Begründung zur FNPÄnderung 8a (Kap. I.4.4). 43 Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans 7. Methodik / Hinw eise auf Schw ierigkeiten und Kenntnislücken Der Umweltbericht nach BauGB soll den aktuellen Zustand des Änderungsbereiches und die Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf die Umweltbelange nach § 1 BauGB beschreiben. Auch die Entwicklung der einzelnen Umweltbereiche bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante, Kapitel 3) soll ermittelt und bewertet werden. Im vorliegenden Fall handelt es sich bei dem geplanten Vorhaben um die Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung (Änderung des FNP/LP). Aufgrund dieser übergeordneten Planungsebene konnte bei der Erstellung des Umweltberichts und insbesondere bei der Bewertung der einzelnen Schutzgüter nur ein recht grober Maßstab angewandt werden. Dieser Maßstab wurde auf der nachfolgenden Ebene des Bebauungsplans Nr. 4635 und des hierfür zu erstellenden Umweltberichts konkretisiert und detailliert. Der vorliegende Umweltbericht wurde vom Planungsbüro Vogelsang (Nürnberg) in Zusammenarbeit mit Fachplanern zu verschiedenen Schutzgütern erstellt. Es werden Angaben zu Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung gemacht (Kapitel 2) und Maßnahmen zur umweltfachlichen Optimierung der Planung bzw. zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen dargelegt (Kapitel 4). Folgende Informationsquellen wurden für die vorliegende Fassung herangezogen (die genannten Datengrundlagen liegen dem Verfasser vor bzw. wurden von der Stadt Nürnberg zur Verfügung gestellt): Planungsgrundlagen • • • • Wirksamer Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan Masterplan Freiraum: - Gesamtstädtisches Freiraumkonzept (GFK) Nürnberg (2014) - Aktionsplan „Kompaktes Grünes Nürnberg 2020“ (2013) Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK) „Nürnberg am Wasser“ (2012) Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK) „Nürnberg Südost“ (2015) Schutzgut Boden: • • • • • • • • • • • • • Bodengutachten, GW-Pegel Mietobjekt Nr. 77, Rietzler & Heidrich GmbH, 27.09.1991 Beweissicherung, Lp. 54, Rietzler & Heidrich GmbH, 13.05.1991 Historische Erkundung am Standort Nürnberg-Süd, Rietzler & Heidrich GmbH, 23.09.1997 Oberflächennahe Beprobung, östl. Lp. 108, Ing.-Büro N. Müller, 21.05.1997 Gutachterliche Beweissicherung, Rückbaumaßnahme Tanklagergelände ARAL AG, BGI AG, 21.07.1997 Hydrogeologisches Basisgutachten, Nürnberg-Süd, Ausbesserungswerk, Rietzler & Heidrich GmbH, 28.11.1997 Beweissicherung, LP. 889, ehem. Fa. Kiriakidis, Rietzler & Heidrich GmbH, 02.02.1998 Beweissicherung, Lp. 56, Fa. Danzas, Rietzler & Heidrich GmbH, 29.05.1998 Beweissicherung, Lp. 43, Fa. Müller, Rietzler & Heidrich GmbH, 05.06.1998 Beweissicherung, Lp. 78 Fa. Dahmit, Rietzler & Heidrich GmbH, 18.08.1998 Sanierungsbericht Lp. 63, Shell, IFUWA GmbH, 31.08.1998 Zusammenfassung HE / OU, Lp. 15, Rietzler & Heidrich GmbH, 30.10.1998 Beweissicherung, Lp. 34, Fa. Musialik, Rietzler & Heidrich GmbH, 22.12.1998 44 Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • OU, N-Südbhf, Kbw, Rietzler & Heidrich GmbH, 17.12.1999 OU, N-Südbhf, Teilgebiet 1, Rietzler & Heidrich GmbH, 22.02.2000 Beweissicherung, Lp. 7, SD-Schrott, BGI AG, 21.11.2000 Beweissicherung, Lp. 54, SD-Schrott, BGI AG, 21.11.2000 Beweissicherung, Lp. 107, SD-Schrott, BGI AG, 21.11.2000 Beweissicherung, Lp. 85, 85a, BGI AG, 21.11.2000 Beweissicherung, Mietfläche Fa. ARS Altmann, Teilfl. A, Lp. 55, 57, 62a, 109, 135, IBB Bahrfeld, 23.10.2001 Beweissicherung, Mietfläche ehem. Fa. Strasser, Lp.62b, 64, IBB Bahrfeld, 23.10.2001 Beweissicherung, Lp. 21 Mietfläche Fa. ARS Altmann, Teilfl. C, IBB Bahrfeld, 23.10.2001 Sanierung Tanklager Lp. 85, Fa. Beer, BGI AG, 04.02.2002 Altlastenuntersuchung Lp. 54, SD-Schrott, Ing.-Büro N. Müller, 24.02.2002 Altlastenuntersuchung Lp. 7/107, SD-Schrott, Ing.-Büro N. Müller, 24.02.2002 Bofa KBW / Umladehalle, DB AG, FRS, 21.08.2002 Bofa Mietfläche Panalpina, DB AG, FRS, 20.09.2002 Bofa, Standort Nürnberg Süd, DB AG, FRS, 09.01.2003 Bofa, Standort Nürnberg Süd - Gebäuderückbau, DB AG, FRS, 12.02.2003 Beweissicherung, Mietfläche SD-Schrott, CDM, 13.11.2003 Sanierungsbericht Aushub auf Lp. 54, SD-Schrott, Ing.-Büro N. Müller, 02.12.2003 Beweissicherung, Fa. Gustav Meyer, BfU, 01.07.2004 Beweissicherung, Untersuchung oberflächennahe Bodenschichten, DHB Beraten+Planen, 26.01.2004 DU, Nürnberg Süd, Teilgebiet I, GeoRisk, 16.02.2004 Zustandsbericht Brandfall SD-Schrott, DB AG, FRS, 06.08.2004 Grundlagenermittlung und Plausibilisierung von Entsorgungskosten, DB AG, FRS, 24.09.2004 FRIDU Nürnberg-Südbhf., Eisele Ing.ges mbH, 21.12.2004 Bofa, Teilfläche zw. Münchner Str. und U-Bahnstation, DB AG, FRS, 15.04.2005 Bodengutachten zum BV Erschließungsstich Münchner Str., Eisele Ing.ges mbH, 19.04.2005 Bofa Fa. Kümmel, DB AG, FRS, 29.04.2005 Kurzbericht Untersuchungen auf Mietfläche Fa. Kümmel, Eisele Ing.ges mbH, 13.06.2005 Ermittlungen der Auswirkungen auf die Nachbarschaft bei Betriebsstörungen, LGA TrainConsult GmbH, 29.06.2005 Gefährdungsabschätzung Wirkungspfad B-Gewässer, Mietfläche Kümmel, Eisele Ing.ges mbH, 21.10.2005 Grundwasseruntersuchungen Bruneckerstr. 71, gbs Geowiss. Büro, 24.01.2006 FRIDU Nürnberg-Südbhf., Rietzler & Heidrich GmbH, 28.04.2006 FRIDU Nürnberg-Südbhf., Fläche 2, Eisele Ing.ges mbH, 28.08.2006 Stellungnahme zu Restbelastungen ehem. ARAL-Mietfläche, Rietzler & Heidrich GmbH, 31.08.2006 FRIDU Nürnberg-Südbhf., Fläche 4, Eisele Ing.ges mbH, 14.09.2006 FRIDU TF1 Wohnbebauung, Protect, 14.08.2007 FRIDU TF2 Neue Hornbachfläche, Protect, 14.08.2007 Beweissicherung, Lp. 47 Mietfläche Nakic, Protect, 17.08.2007 FRIDU, Mietfläche Börner, Protect, 26.10.2007 FRIDU, Mietfläche Josef Eger, Lp. 72, Protect, 11.02.2008 Stellungnahme zu anfallenden Entsorgungskosten, gbs Geowiss. Büro, 07.04.2008 Bofa, Fläche 2 (Bahntrans), DB AG, FRS, 10.06.2008 Lp. 43 Sanierungsdurchführung Bodenluftabsaugung, DE-Consult, 25.07.2006 45 Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans • • • • • • • • • • • • • • • • • • • Lp. 43 Abschlussbericht zur Bodenluft- und Grundwassersanierung, DB International GmbH, 22.10.2007 Bericht zum Grundwassermonitoring, Rietzler & Heidrich GmbH, 06.07.2009 Lp. 51 Abschlussbericht zur Bodenluftsanierung, Büro f. Geologie & Umweltschutz, J, 01.06.1997 Lp. 51 Auswertung Pumpversuch an GWMS P1, Prosoil GmbH, 04.09.1997 Lp. 51 Bodenluft-Untersuchungen Umfeld Pegel P1, Prosoil GmbH, 23.03.1999 Lp. 7, 107 Zwischenberichte zur laufenden LHKW-Sanierung, Rietzler & Heidrich GmbH, Bis 30.09.2009 Lp. 71, 12, 110 Zwischenbericht zur laufenden LHKW-Sanierung, Arcadis Consult, Bis 08.03.2007 Bodenuntersuchungen zur Kaufpreisermittlung, Gbs Geowiss. Büro, 23.12.2005 Bestandsaufmaß & Massenberechnung Mülldeponie (Kümmel), Ing.büro Felberthanner + Partner, 21.04.2005 Diverser Schriftverkehr (DB AG, Umweltamt Nürnberg) zur Untergrundkontamination auf dem Gelände Bruneckerstraße 119-121 (Lagerplätze 70, 77, 53, 14a, 14 b) und Bruneckerstraße 76c (Lagerplatz 54), FRS / Umweltamt Nürnberg, bis 23.09.2009 Zwischenbericht zur laufenden Bodenluftsanierung (LHKW) und Grundwassermonitoring, Bruneckerstraße 65 (ehem. Brenntag-Tanklager), Arcadis Consult GmbH, Arcadis Consult, 20.06.2006 Nürnberg Südbahnhof Flächenentwicklung Stufe 1: Datenerhebung und Auswertung, KSM GmbH/M&P GmbH, 19.08.2010 Nürnberg Südbahnhof Flächenentwicklung Stufe 2: Ergänzende abfalltechnische Bodenuntersuchungen, KSM GmbH/M&P GmbH, 04.07.2011 Nürnberg Südbahnhof: Zusammenfassung Untersuchungen GIS-Projekt, M&P GmbH, 11.07.2011 Südbahnhof Nürnberg, Erarbeitung und Herleitung eines Stufenkonzepts, AS&P, 20.12.2012 M+P Ingenieursgesellschaft, Zusammenfassendes Gutachten Sanierungen und Handlungsempfehlungen Areal Nürnberg Südbahnhof, Dezember 2013 M+P Ingenieursgesellschaft, Historisch--genetische Rekonstruktion der potentiellen Kampfmittelbelastung (HgR-KM), BV Nürnberg Südbahnhof, Oktober 2013 M+P Ingenieursgesellschaft, Bodenuntersuchung Kümmelberg, 19.05.2014 Rahmenkonzept zur Sanierung und Verwertung, Campus Ingenieursgesellschaft mbH; Stand: 06.12.2016 Schutzgut Wasser: • • • • • • • Gutachten zur Versickerung g13420, Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH, (20.01.2013) Zusatz zum Gutachten zur Versickerung g13420, Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH (20.01.2014) Kurzerläuterung Entwässerung, Erschließung der Projektfläche Südbahnhof, Nürnberg H.P. Gauff Ingenieure GmbH & Co. KG (Januar 2014) Zusammenfassendes Gutachten Sanierungen und Handlungsempfehlungen Areal Nürnberg Südbahnhof IBB 12 000 099, Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH (Dezember 2013) Erschließung der Projektfläche Südbahnhof, Nürnberg, H.P. Gauff Ingenieure GmbH & Co. KG –JBG (Januar 2014) Bestandsplan Höhen Blatt 1-8, Karner Ingenieure GmbH (November 2015) Nürnberg Südbahnhof, Flächenentwicklung IBB 12 000 099 Leistungsstufe 2: Ergänzende abfalltechnische Bodenuntersuchungen, KSM Baumanagement GmbH, Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH (04.07.2011) 46 Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans Schutzgut Pflanzen / Tiere: • • • • • • • • • • Vegetationskundliche und faunistische Erhebungen auf dem Rangierbahnhof – Umweltamt Nürnberg (2002 bis 2005) Luftbilder der Jahre 2002, 2005, 2006 und 2014 – Stadt Nürnberg Ergebnisse der vegetationskundlichen Bestandsaufnahmen 2015 (ifanos concept & planung und WGF Landschaft (August 2015) Ergebnisse der faunistischen Bestandsaufnahmen 2015, Fachberichte Fledermäuse, Vögel, Reptilien, Heuschrecken, Tag- und Nachtfalter (ifanos concept & planung und WGF Landschaft (November 2015) Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zum Bebauungsplan Nr. 4635 (WGF Landschaft, 09.08.2018) Pflege- und Entwicklungsplan Lichtenreuth naturnah (WGF Landschaft, Dezember 2017) Externe Artenschutzmaßnahmen in Waldflächen in der Gemeinde Schwarzenbruck (WGF Landschaft, 09.08.2018) Stadtbiotopkartierung Nürnberg (2008) Arten- und Biotopschutzprogramm der Stadt Nürnberg (ABSP, 1996) Artenschutzkartierung (ASK, fortlaufende Aktualisierung) Schutzgut Mensch / Lärm: • • • • • • • • • MüllerBBM – Nürnberg-Lichtenreuth B-Plan Nr. 4600 „Brunecker Straße“ – Ermittlung und Beurteilung der Verkehrsgeräuschimmissionen, B-Plan-Verfahren Nr. 4635 „Hasenbuck Süd“, Stand: 09.08.2018, Bericht Nr. M125192/07 MüllerBBM – Nürnberg-Lichtenreuth B-Plan Nr. 4600 „Brunecker Straße“ – Ermittlung und Beurteilung der Gewerbegeräuschimmissionen, B-Plan-Verfahren Nr. 4635 „Hasenbuck Süd“ (Modul I+), Stand: 09.08.2018, Bericht Nr. M125192/09 DIN 18005: Schallschutz im Städtebau. Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung. 2002-07. DIN 18005-1, Beiblatt 1: Schallschutz im Städtebau; Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung. 1987-05. Sechste Allgemeine VerwaItungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) (26. August 1998) Bundes-Immissionsschutzgesetz - Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BImSchG) (zuletzt geändert: 31.08.2015) Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (16. BImSchV) (zuletzt geändert: 18.12.2014) Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - RLS-90: Ausgabe 1990. (Berichtigter Nachdruck Februar 1992.) Lärmaktionsplan der Stadt Nürnberg gemäß § 47d BImSchG, 28.10.2015 Schutzgut Luft • Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg (SUN): Die Luftqualität in Nürnberg (Juli 2012) Schutzgut Klima • • GEO-Net Umweltconsulting GmbH: Stadtklimagutachten: Analyse der klimaökologischen Funktionen für das Stadtgebiet von Nürnberg, Mai 2014 (Gutachten im Auftrag der Stadt Nürnberg, Umweltamt) GEO-Net Umweltconsulting GmbH: Klimaökologische Begleitung des städtebaulichen Projekts „Lichtenreuth“ in Nürnberg, 07.04.2017. 47 Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans • Ingenieurbüro Hausladen GmbH: Potentialanalyse für den städtebaulichen Wettbewerb auf dem Areal der Aurelis Real Estate in Nürnberg (Untersuchung der Energieträgerpotentiale), 16.06.2014. Schutzgut Kultur- und Sachgüter: • • Denkmalviewer Bayern Aussagen der BOB im Rahmen des „Scopingtermins“ vom 15.01.2016 8. Maßnahmen zur Überwachung (Monitoring) Nach § 4c des BauGB sind die erheblichen Umweltauswirkungen, die aufgrund der Durchführung eines Bauleitplanes eintreten, zu überwachen. Ziel dieser Überwachung ist die frühzeitige Ermittlung insbesondere unvorhergesehener Auswirkungen und ggf. das Ergreifen von Abhilfemaßnahmen. Die geplanten Überwachungsmaßnahmen sind im Umweltbericht darzustellen. Die gemeindliche Überwachung ist jedoch nicht auf die im Umweltbericht dargestellten Maßnahmen beschränkt. Für zahlreiche Umweltauswirkungen bestehen in Deutschland bereits engmaschig fachgesetzliche Überwachungs- und Kontrollverfahren. Diese können im Rahmen des Monitorings von der Gemeinde für die Überwachung genutzt werden. Die Fachbehörden sind dabei nach § 4 (3) BauGB verpflichtet, die Gemeinde über ihnen vorliegende Informationen über erhebliche Umweltauswirkungen eines B-Planes zu unterrichten. Nachteilige Umweltauswirkungen, die unvorhergesehen erst nach Inkrafttreten des Bauleitplans bekannt werden und die deshalb nicht Gegenstand der Umweltprüfung und der Abwägung sein konnten, können nicht systematisch und flächendeckend permanent überwacht und erfasst werden. Die Stadt Nürnberg ist in diesem Zusammenhang auf Informationen der Fachbehörden bzw. der Bürger über unvorhergesehene nachteilige Umweltauswirkungen angewiesen. Zur Minimierung und zum Ausgleich der unvermeidbaren Beeinträchtigungen in Natur und Landschaft ist ein umfangreiches Konzept von naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen und artenschutzrechtlichen Vermeidungs-, CEF- und FCS-Maßnahmen erforderlich. Die Durchführung dieser Maßnahmen bedarf eines Monitorings, das sich über einen definierten Zeitraum erstreckt: das Monitoring beginnt mit der Herstellung der Ausgleichs-, CEF- und FCS-Maßnahmen. Die Entwicklung dieser Flächen und die Funktionalität der Maßnahmen bedürfen einer wiederkehrenden Überwachung über einen Zeitraum von 20 Jahren. Die detaillierte Aufstellung aller Monitoringmaßnahmen ist dem Umweltbericht zum B-Plan Nr. 4635 zu entnehmen. Auf Grund der übergeordneten Planungsebene der vorbereitenden Bauleitplanung sind weitere und detaillierte Aussagen zur Überwachung hier nicht möglich. Auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung werden die Überwachungsmaßnahmen erarbeitet und im Umweltbericht zum B-Plan Nr. 4635 definiert sowie zusätzlich durch vertragliche Vereinbarungen gesichert (Städtebaulicher Vertrag zum B-Plan Nr. 4635). 48 Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans 9. Zusammenfassung Im Bereich des ehemaligen Südbahnhofs an der Brunecker Straße soll das frühere Bahnbetriebsgelände einer neuen Nutzung zugeführt werden. Diese sieht im Gesamtkonzept eine Mischung aus Wohnen, Dienstleistung/Gewerbe sowie Grünflächen vor. Hierzu wurde im Ausschuss für Stadtplanung (AfS) am 28.04.2016 ein Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4600 eingeleitet und parallel am 26.04.2017 im Stadtrat die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans (Änderung 8a) beschlossen. Die flächenhaften Darstellungen von gewerblichen Bauflächen und Verkehrsflächen/ Bahnanlagen im wirksamen Flächennutzungsplan im Bereich der Brunecker Straße entsprechen nicht mehr den aktuellen Erfordernissen des Bahnbetriebs, den Nutzungsabsichten des Eigentümers und der Beschlusslage des Stadtrates der Stadt Nürnberg. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die angestrebte Nutzung ist die Aufstellung von Bebauungsplänen erforderlich, die gemäß § 8 Absatz 2 BauGB aus dem FNP entwickelt sein müssen. Da der wirksame FNP im Bereich der Brunecker Straße nicht die angestrebte Entwicklung darstellt, wird dort dessen Änderung notwendig. Mit der hiesigen Änderung werden im Änderungsbereich im Wesentlichen die bisherigen Darstellungen als gewerbliche Baufläche und Bahnfläche in Wohnbaufläche, Grünfläche und Gemeinbedarfsfläche geändert. Mit dieser Änderung ist es dann möglich, den Bebauungsplan Nr. 4635 aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Der vorliegende Umweltbericht wurde zur ersten FNP-Teiländerung (8a. Änderung) erstellt und ermittelt den Umweltzustand sowie dessen voraussichtliche Entwicklung im Änderungsbereich und die Schutzgüter, die im Zuge der geplanten Nutzungsänderungen erheblich beeinflusst werden. Für die weitere Entwicklung werden die wesentlichen Auswirkungen der Planung angeführt und die Erforderlichkeit konkreter Maßnahmen formuliert, die im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung den nachteiligen Umweltauswirkungen entgegenwirken (vgl. Kapitel 4. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen). Die detaillierte Auflistung der vorgesehenen Maßnahmen sowie die Sicherung durch Festsetzung und vertragliche Regelungen (Städtebaulicher Vertrag) erfolgt im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 4635 und dem zugehörigen Umweltbericht. Für die Schutzgüter Boden, Wasser, Landschaft, Mensch / Erholung, Luft, Klima sowie Kultur- / Sachgüter sind bei Einhaltung entsprechender Maßnahmen keine erheblich nachteiligen Auswirkungen zu erwarten. Durch die umfangreichen Bodensanierungen wird hinsichtlich der Bodenbelastung durch Schadstoffe eine wesentliche Verbesserung erreicht, wodurch die Kontamination des Grundwassers reduziert werden kann. Die angestrebte dezentrale Regenwasserbewirtschaftung wirkt sich positiv aus und ist als Verbesserung im Vergleich zur gegenwärtigen Situation anzusehen. Durch die städtebauliche Neuordnung mit der Schaffung von öffentlichen Grün- und Freiflächen ist eine wesentliche Verbesserung des Orts- und Landschaftsbildes verbunden. Weiterhin ergibt sich hierdurch ebenfalls eine Neuschaffung von Erholungsfunktionen für den Menschen. Wesentliche großräumige bioklimatische Auswirkungen sind durch die angestrebte Nutzungsänderung/Bebauung nicht zu erwarten. Die nachteiligen bioklimatischen Auswirkungen innerhalb des Änderungsbereiches können durch verschiedene Maßnahmen vermindert werden. 49 Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans Für das Schutzgut Mensch / Lärmbelastung sind im Zuge der geplanten Nutzungsänderungen erheblich nachteilige Auswirkungen festzustellen, da verschiedenster Gewerbeund Verkehrslärm von innen und außen auf den Änderungsbereich einwirkt. Hier sind auf Ebene des Bebauungsplans Nr. 4635 verbindliche Maßnahmen zur Verminderung der Lärmbelastung vorzusehen, so dass insgesamt gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse im Tag- und Nachtzeitraum erreicht werden. Für die Schutzgüter Pflanzen und Tiere sind mit der Umsetzung der Planung im Zuge der geplanten Nutzungsänderungen erheblich nachteilige Auswirkungen festzustellen. Für beide Schutzgüter gilt es, die Eingriffe durch Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen zu reduzieren bzw. zu kompensieren. Der anfallende Bedarf in Bezug auf den ökologischen Ausgleich gemäß § 1a BauGB (naturschutzrechtliche Eingriffsregelung), den Ausgleich für die Überplanung von gemäß § 30 BNatSchG i.V.m. Art. 23 BayNatSchG geschützten Biotopflächen sowie den artenschutzrechtlichen Ausgleich soll im Bereich der südlichen Ausgleichsfläche „Lichtenreuth naturnah“, sowie auf einer plan/stadtgebietsexternen Ausgleichsfläche abgedeckt werden. Weiterhin werden durch die Planung Waldflächen überplant; der weitere Umgang wird diesbezüglich auf Ebene des Bebauungsplans Nr. 4635 abgearbeitet. Darüber hinaus werden in Folge der Umsetzung der Planung Verbotstatbestände nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz erfüllt. Das Vorhaben kann nur durch eine Ausnahmegenehmigung zugelassen werden, welche von der Regierung von Mittelfranken mit Datum vom 25.06.2018 erteilt wurde. Erforderliche Vermeidungs-, CEF- und Kompensationsmaßnahmen (FCS) werden entsprechend auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung (B-Plan Nr. 4635) detailliert dargestellt. Umweltbelang/Schutzgut Boden Wasser Pflanzen Tiere Landschaft Mensch /menschl. Gesundheit • Erholung • Lärmbelastung • Luft • Störfallvorsorge Klima Kultur- und Sachgüter Bewertung der Auswirkungen nicht erheblich nicht erheblich erheblich nachteilig erheblich nachteilig nicht erheblich nicht erheblich erheblich nachteilig nicht erheblich nicht betroffen nicht erheblich nicht erheblich Tabelle 3: Zusammenfassende Bewertung 50 Umweltbericht zur 8a. Änderung des Flächennutzungsplans Nürnberg, den 10.08.2018 Dipl. Ing. Tobias Altmann Verfasser: Planungsbüro Vogelsang Glockenhofstr. 28 90478 Nürnberg Sachbearbeitung zu den Schutzgütern Pflanzen, Tiere, Landschaft sowie zum Thema Ausgleich und Artenschutz durch: Dipl. Ing. Michael Voit, B. Eng. Jennifer Franke WGF Landschaft Landschaftsarchitekten GmbH, Nürnberg 51 Anhang: Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen Stand: Feb. 2016 Grund und Boden, Wasser § 1a Baugesetzbuch (BauGB) / Landesentwicklungsprogramm (LEP) Bayern 2013: Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden, d.h. der Flächenverbrauch soll verringert und einer Innenverdichtung Vorrang gegeben werden. Bodenversiegelungen sollen auf das notwendige Maß begrenzt werden. Die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlich oder als Wald genutzter Flächen soll begründet werden; dabei sollen Ermittlungen zu den Möglichkeiten der Innenentwicklung zugrunde gelegt werden, zu denen insbesondere Brachflächen, Gebäudeleerstand, Baulücken und andere Nachverdichtungsmöglichkeiten zählen können. Gemäß Bundesnaturschutzgesetz hat die erneute Inanspruchnahme bereits bebauter Flächen sowie die Bebauung unbebauter Flächen im beplanten und unbeplanten Innenbereich, soweit sie nicht für Grünflächen vorgesehen sind, Vorrang vor der Inanspruchnahme von Freiflächen im Außenbereich. Gemäß dem Grundsatz des LEP sollen land- und forstwirtschaftlich genutzte Gebiete erhalten werden. Insbesondere hochwertige Böden sollen nur in dem unbedingt notwendigen Umfang für andere Nutzungen in Anspruch genommen werden. Gemäß Bundesnaturschutzgesetz sind historisch gewachsene Kulturlandschaften vor Verunstaltung, Zersiedelung und sonstigen Beeinträchtigungen zu bewahren. ABSP der Stadt Nürnberg: Eine Reihe von Bodenschutzzielen ist hier formuliert. Insbesondere sollen ökologisch wertvolle Bereiche von Versiegelung freigehalten werden. § 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG): Niederschlagswasser soll ortsnah versickert oder verrieselt werden, soweit dem weder wasserrechtliche oder sonstige öffentlichrechtliche Vorschriften noch wasserwirtschaftliche Belange entgegenstehen. Des Weiteren gibt die Entwässerungssatzung der Stadt Nürnberg der Versickerung von Niederschlagswässern bzw. deren sonstiger alternativer Ableitung den Vorrang. Mit Einführung des getrennten Gebührenmaßstabs für Niederschlagswasser und Abwasser seit 01.01.2000 wird dies auch in der entsprechenden Gebührensatzung berücksichtigt. Stadtratsbeschluss vom 27.06.2012: Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (InSEK) „Nürnberg am Wasser“ beinhaltet Leitlinien für künftige gesamtstädtische Planungen und Konzepte im Bezug auf die Gemeinschaftsaufgabe Wasser. Beschluss des Umweltausschusses vom 09.10.2013 und des Stadtplanungsausschusses vom 07.11.2013: Die Stadtverwaltung prüft in jedem Bauleitplanverfahren, der eine Neubauplanung vorsieht (einschließlich Konversionsflächen) die Möglichkeiten und die Realisierbarkeit eines nachhaltigen Umgangs mit und einer orts-nahen Beseitigung des anfallenden Niederschlagswassers. Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG): Die Funktionen des Bodens sollen nachhaltig gesichert, schädliche Bodenveränderungen abgewehrt und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden getroffen werden. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen der natürlichen Funktionen soweit wie möglich vermieden werden. Artenschutz und Biologische Vielfalt Die Rechtsvorgaben für den speziellen Artenschutz sind in den §§ 44 und 45 BNatSchG geregelt. Aussagen zum Natura 2000 – Konzept der EU finden sich in den §§ 31 – 36 BNatSchG. Die Rechtsgrundlagen zum Artenschutz unterliegen nicht der Abwägung im Rahmen der Bauleitplanung. Siehe auch Kapitel 4. Die Bayerische Biodiversitätsstrategie, beschlossen vom Bayerischen Ministerrat am 1. April 2008, nennt u.a. folgenden Handlungsschwerpunkt: Berücksichtigung der Aspekte des Artenschutzes und des Biotopverbunds sowie des Ziels der Erhaltung von Gebieten mit hoher biologischer Vielfalt bei der Trassierung von Verkehrswegen und der Ausweisung neuer Siedlungs- und Gewerbeflächen. 52 Anhang: Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen Stand: Feb. 2016 Natur und Landschaft Nach § 1 BNatSchG ist die biologische Vielfalt dauerhaft zu sichern. Die §§ 23 bis 29 BNatSchG treffen Aussagen zum Schutz bestimmter Flächen und einzelner Bestandteile der Natur. In § 20 BNatSchG ist das Ziel festgesetzt, mind. 10% der Landesfläche als Netz verbundener Biotope zu sichern. Der Bio- topverbund dient u.a. der dauerhaften Sicherung der Populationen wildlebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Lebensgemeinschaften sowie der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen. Menschliche Gesundheit: Lärm, Luft, Grün- und Freiraum, Erholung DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau): gibt aus Sicht des Schallschutzes im Städtebau erwünschte Orientierungswerte vor. Bezüglich der Luftbelastung gelten die Grenzwerte der 39. BImSchV; sie betreffen überwiegend das Schutzgut „menschliche Gesundheit“, einzelne Grenzwerte zielen auch auf den Schutz der Vegetation. 16. BImSchV (Sechzehnte Verordnung zur Durchführung d. Bundes-Immissionsschutzgesetzes – Verkehrslärmschutzverordnung): legt Grenzwerte für den Bau oder die wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen sowie von Schienenwegen der Eisenbahnen und Straßenbahnen fest. Beschluss des Stadtplanungsausschusses vom 09.07.2009: Es wurden Richtwerte für die Ausstattung mit öffentlichen Grünflächen in Bebauungsplänen und städtebaulichen Verträgen festgelegt: öffentliche Grünfläche pro Einwohner im Geschosswohnungsbau: 20 m², öffentliche Grünfläche pro Einwohner im Einfamilienhausgebiet 10 m²; davon jeweils Spielfläche pro Einwohner: 3,4 m². EG-Umgebungslärmrichtlinie von 2002: soll einen europaweiten Überblick über die Lärmbelastung verschaffen. Dazu wurden strategische Lärmkarten erstellt. In der anschließenden Lärmaktionsplanung können die Behörden nach eigenem Ermessen Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung festlegen. Diese Maßnahmenpläne sind jedoch nicht rechtsverbindlich. Beschluss des Umweltausschusses vom 12.03.2014 und des Stadtplanungsausschusses vom 27.03.2014: Das gesamtstädtische Freiraumkonzept (GFK) und das Leitbild „Kompaktes Grünes Nürnberg 2030“ bilden die Grundlage der Grün- und Freiraumplanungen der Stadt Nürnberg. Klima BauGB § 1 Abs. 5 und 6: Der globale Klimaschutz, der Einsatz und die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie gehören zu einer gemeindlichen Aufgabe im Rahmen der Bauleitplanung. Am 30. Juni 2011 hat der Bundestag die Novellierung des BauGB durch das „Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden“ beschlossen (BauGB-Klimanovelle 2011). Die Belange des Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel sind dadurch erweitert wor-den. Bauleitpläne sollen dazu beitragen, den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insb. auch in der Stadtentwicklung, zu fördern. BauGB § 1a Abs. 5: Es soll den Erfordernissen des Klimaschutzes sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden. Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie (2010/31/EU) vom 19.05.2010: Alle Neubauten sind ab 2021 als Niedrigstenergiegebäude auszuführen, d.h. der Energiebedarf ist sehr gering oder liegt fast bei null. Er sollte zu einem wesentlichen Teil aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. 53 Anhang: Umweltrelevante Ziele aus Fachgesetzen und Fachplänen Stand: Feb. 2016 Erneuerbares-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG): Alle Eigentümer von Gebäuden sind zu einer anteiligen Nutzung von regenerativen Energien verpflichtet. Stadtklimagutachten liegt eine aktuelle Datengrundlage und Analyse der klimaökologischen Funktionen für das Nürnberger Stadtklima vor. Wichtige Ergebnisse und Empfehlungen für die weitere städtebauliche Entwicklung werden in einer Klimafunktions- und einer Planungshinweiskarte dargestellt. Umweltausschussbeschluss vom 23.01.2013: In Bebauungsplanverfahren oder anderen städtebaulichen Vorhaben sind grundsätzlich Energiekonzepte zu erstellen mit dem Ziel, eine CO2-neutrale Energieversorgung für den Neubau zu erreichen. Stadtratsbeschluss vom 23.07.2014: Der maßnahmenbezogene Klimafahrplan 2010 – 2050 umfasst die Bereiche Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel. Die CO2-Emissionen in Nürnberg sollen, gegenüber den Werten von 1990, bis 2030 um 50% (Zielsetzung des Klimabündnisses der europäischen Städte), bis 2050 um 80% reduziert werden (Zielsetzung der Bundesregierung). Bis zum Jahr 2020 soll das EU-2020-20-Ziel (CO2-Reduktion um 20%, Effizienzsteigerung um 20%, Anteil der erneuerbaren Energien von 20%) erreicht werden. Zur Anpassung an den Klimawandel werden die vorgeschlagenen Maßnahmen sukzessive ergänzt und aktualisiert. Im Kontext mit den Zielvorgaben des Masterplans Freiraum und des Stadtklimagutachtens werden Umsetzungsstrategien entwickelt. EnEV (Novellierung 2014): Die neue Energieeinsparverordnung ist am 01. Mai 2014 in Kraft getreten. Die energetischen Anforderungen an Neubauten werden dabei ab 01. Januar 2016 weiter angehoben und sind ein wichtiger Zwischenschritt hin zum EU-Niedrigstenergiegebäudebestand, der ab spätestens 2021 gilt. Gemeinsamer Beschluss des Stadtplanungsund Umweltausschusses vom 26.06.2014: Das Stadtklimagutachten stellt eine Grundlage für alle weiteren Planungen der Stadt Nürnberg dar und ist bei anstehenden Planungsvorhaben zu berücksichtigen. Mit dem 54 55 Stadt Nürnberg - FNP-Änderungsverfahren 8a Geltungsbereich des FNP-Änderungsverfahrens 8a Abbildung angepasst für FNP-Änderungsverfahren 8a. „für den Bereich westlich der Brunecker Straße“ durch Planungsbüro Vogelsang 19.06.2018; gez. T.Altmann Umweltbericht - Anlage 1: Lage der vorhandenen Grundwassermessstellen Stadt Nürnberg - FNP-Änderungsverfahren 8a GWM 7 Grundw asserm essstelle GOK [m NN] POK [m NN] Grundw asser- Grundw asserEignung als stand u. GOK [m ] stand [m NN] Überw achungsstelle GWM 3 327,62 327,92 9,3 318,62 ja GWM 6 325,93 326,22 1,66 324,56 ja GWM 7 321,46 321,3 7,6 313,7 ja GWM 2 327,07 328,07 9,97 318,1 ja GWM 1 - - - nein GWM 4 - - - nein GWM 5 - - existiert nicht mehr kein Grundw asser bis 6 m angetroffen kein Grundw asser bis 6 m angetroffen - nein GWM 2 GWM 1 GWM 6 GWM 5 GWM 3 Legende GWM 5 Grundwassermessstelle Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4600 GWM 4 Geltungsbereich des FNPÄnderungsverfahrens 8a Ursprünglicher Plan von Mull und Partner Ingenieurgesellschaft mbH (Stand: 19.06.2013) Umweltbericht - Anlage 2: Lage der Grundwassermessstellen mit genaueren Infos Grafisch neu aufbereitet durch: Planungsbüro Vogelsang 19.06.2018 / TA Stadt Nürnberg - FNP-Änderungsverfahren 8a. „für den Bereich westlich der Brunecker Straße“ Umweltbericht - Anlage zu 2.3.1 Geltungsbereich FNP-Änderungsverfahren 8a Umweltbericht - Anlage 3: Biotop- und Nutzungstypen im Bestand Abbildung angepasst für FNP-Änderungsverfahren 8a. „für den Bereich westlich der Brunecker Straße“ durch Planungsbüro Vogelsang 19.06.2018; gez. T.Altmann ohne Maßstab Stand: 08.03.2016 WGF Landschaft Quelle der Kartengrundlage: Bay. Vermessungsverwaltung, 2014 Stadt Nürnberg - FNP-Änderungsverfahren 8a. „für den Bereich westlich der Brunecker Straße“ Umweltbericht - Anlage zu 2.3.1 Geltungsbereich FNP-Änderungsverfahren 8a Umweltbericht - Anlage 4: Gesetzlich geschützte Biotope (§ 30 BNatSchG) Biotope gemäß Bayerischer Biotopkartierung Abbildung angepasst für FNP-Änderungsverfahren 8a. „für den Bereich westlich der Brunecker Straße“ durch Planungsbüro Vogelsang 19.06.2018; gez. T.Altmann ohne Maßstab Stand: 08.03.2016 WGF Landschaft Quelle der Kartengrundlage: Bay. Vermessungsverwaltung, 2014 Stadt Nürnberg - FNP-Änderungsverfahren 8a. „für den Bereich westlich der Brunecker Straße“ Umweltbericht - Anlage zu 2.3.2 Geltungsbereich FNP-Änderungsverfahren 8a Umweltbericht - Anlage 5: Fauna - Fundorte, Nachweis- und Untersuchungsflächen Abbildung angepasst für FNP-Änderungsverfahren 8a. „für den Bereich westlich der Brunecker Straße“ durch Planungsbüro Vogelsang 19.06.2018; gez. T.Altmann ohne Maßstab Stand: 08.03.2016 WGF Landschaft Quelle der Kartengrundlage: Bay. Vermessungsverwaltung, 2014 Ö 4 I. Anmeldung TOP: Stadtplanungsausschuss Sitzungsdatum 27.09.2018 öffentlich Betreff: Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) 28. Änderung: Bereich Uffenheimer Straße Einleitung des Änderungsverfahrens Anträge der CSU-Stadtratsfraktion vom 30.01.2017 und vom 19.02.2018 Anlagen: Entscheidungsvorlage FNP 28. Änderung (Plan Nr. FNP28 - U - 01 und Plan Nr. FNP28 - B - 00) Derzeitige Darstellung und Inhalt der Änderung Bisherige Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Bericht Abstimmungsergebnis angenommen abgelehnt vertagt/verwiesen Sachverhalt (kurz): Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 23.07.2014 beschlossen, von der Entwicklung eines Gewerbegebiets südlich der Wiener Straße (HIG Süd) Abstand zu nehmen und die bestehende Waldfläche planungsrechtlich zu sichern. Das Verfahren wurde bearbeitet und liegt nun bei der Regierung von Mittelfranken zur Genehmigung vor. Die Verwaltung wurde durch Beschluss weiterhin beauftragt, im Rahmen des Gewerbeflächenkonzepts qualitativ gleichwertigen und flächengleichen Ersatz für das HIG Süd bereit zu stellen. Die Ausweisung möglicher Ersatzstandorte wurde geprüft. Entsprechend dem Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 30.01.2017 wurden dabei vor allem die städtischen Flächen im Bereich der Uffenheimer Straße in Betracht gezogen. Der wirksame FNP stellt hier überwiegend Grünfläche mit unterschiedlichen Zweckbestimmungen dar. Um eine gewerbliche Nutzung vorzubereiten, ist daher die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Zur Einleitung des erforderlichen Änderungsverfahrens wird die Begutachtung des Stadtplanungsauschusses (AfS) begehrt, anschließend soll ein Stadtratsbeschluss gefasst werden. 001 12.2015 Die Eignung der Fläche insbesondere für Logistik und Industrie (Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 19.02.2018) wird im Rahmen der folgenden Bauleitplanverfahren näher untersucht. Beschluss-/Gutachtenvorschlag: siehe Beilage Seite 1 von 3 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt € Folgekosten Gesamtkosten dauerhaft € pro Jahr nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt Seite 2 von 3 2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein 3. Diversity-Relevanz: Nein Ja 4. Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Bereitstellung von Gewerbeflächen zur Schaffung wohnortnaher Arbeitsplätze, Vermeidung potentieller Konflikte durch Emissionen, ggf. Verlagerung von Kleingärten - Erholungsgrün Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Ref. III, UwA Ref. VII, WiF, LA SÖR, Vpl II. Herrn OBM III. Referat VI Nürnberg, Referat VI (49 00) Seite 3 von 3 Ö 4 Ö 4 Sitzungsvorlage Stpl/004/2018 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtplanungsausschuss 27.09.2018 öffentlich Gutachten Stadtrat 17.10.2018 öffentlich Beschluss Betreff: Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) 28. Änderung: Bereich Uffenheimer Straße Einleitung des Änderungsverfahrens Anträge der CSU-Stadtratsfraktion vom 30.01.2017 und vom 19.02.2018 Anlagen: Anmeldung Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 30.01.2017 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 19.02.2018 Entscheidungsvorlage Gutachtenvorschlag FNP 28. Änderung Plan Nr. FNP28 - U - 01 FNP 28. Änderung Plan Nr. FNP28 - B - 00 Derzeitige Darstellung und Inhalt der Änderung Sachverhalt (kurz): Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 23.07.2014 beschlossen, von der Entwicklung eines Gewerbegebiets südlich der Wiener Straße (HIG Süd) Abstand zu nehmen und die bestehende Waldfläche planungsrechtlich zu sichern. Das Verfahren wurde bearbeitet und liegt nun bei der Regierung von Mittelfranken zur Genehmigung vor. Die Verwaltung wurde durch Beschluss weiterhin beauftragt, im Rahmen des Gewerbeflächenkonzepts qualitativ gleichwertigen und flächengleichen Ersatz für das HIG Süd bereit zu stellen. Die Ausweisung möglicher Ersatzstandorte wurde geprüft. Entsprechend dem Antrag der CSUStadtratsfraktion vom 30.01.2017 wurden dabei vor allem die städtischen Flächen im Bereich der Uffen-heimer Straße in Betracht gezogen. Der wirksame FNP stellt hier überwiegend Grünfläche mit unterschiedlichen Zweckbestimmungen dar. Um eine gewerbliche Nutzung vorzubereiten, ist daher die Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Zur Einleitung des erforderlichen Änderungsverfahrens wird die Begutachtung des Stadtplanungsauschusses (AfS) begehrt, anschließend soll ein Stadtratsbeschluss gefasst werden. Die Eignung der Fläche insbesondere für Logistik und Industrie (Antrag der CSUStadtratsfraktion vom 19.02.2018) wird im Rahmen der folgenden Bauleitplanverfahren näher untersucht. Seite 1 von 4 Stadt Nürnberg 1. Sitzungsvorlage Stpl/004/2018 Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt € Folgekosten Gesamtkosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt Seite 2 von 4 Stadt Nürnberg Sitzungsvorlage Stpl/004/2018 2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein 3. 4. Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Bereitstellung von Gewerbeflächen zur Schaffung wohnortnaher Arbeitsplätze, Vermeidung potentieller Konflikte durch Emissionen, ggf. Verlagerung von Kleingärten - Erholungsgrün Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Ref. III, UwA Ref. VII, WiF, LA SÖR, Vpl Seite 3 von 4 Stadt Nürnberg Sitzungsvorlage Stpl/004/2018 Empfehlungsvorschlag: Gutachtenvorschlag: Der Stadtplanungsausschuss begutachtet und empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, dass für den durch den räumlichen Umgriff im Plan des Stadtplanungsamtes (Plan Nr. FNP28 - U - 01) bestimmten Bereich Uffenheimer Straße das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans mit intergriertem Landschaftsplan eingeleitet wird. Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Beschlussvorschlag: Entsprechend dem Gutachten des Stadtplanungsausschusses vom 27.09.2018 beschließt der Stadtrat für den durch den räumlichen Umgriff im Plan des Stadtplanungsamtes (Plan Nr. FNP28 - U - 01) bestimmten Bereich Uffenheimer Straße das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans mit intergriertem Landschaftsplan einzuleiten. Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Seite 4 von 4 Ö 4 Ö 4 Beilage Betreff: Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) 28. Änderung: Bereich Uffenheimer Straße Einleitung des Änderungsverfahrens Anträge der CSU-Stadtratsfraktion vom 30.01.2017 und vom 19.02.2018 Entscheidungsvorlage Ausgangssituation Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 23.07.2014 beschlossen, von der Entwicklung eines Gewerbegebiets südlich der Wiener Straße Abstand zu nehmen und die bestehende Waldfläche planungsrechtlich zu sichern. Zwischenzeitlich wurde das Verfahren abschließend behandelt und liegt nun bei der Regierung von Mittelfranken zur Genehmigung vor. Ersatzstandort für Gewerbe – Uffenheimer Straße Die Ausweisung möglicher Ersatzstandorte für das nicht mehr zu entwickelnde Gewerbegebiet südlich der Wiener Straße wird geprüft. Entsprechend den Anträgen der CSU-Stadtratsfraktion vom 30.01.2017 und vom 19.02.2018 wurden dabei insbesondere die städtischen Flächen im Bereich der Uffenheimer Straße in Betracht gezogen. Eine grundsätzliche Eignung dieses Bereichs kann schon jetzt attestiert werden. Die Flächen befinden sich in der westlichen Außenstadt, im Ortsteil Großreuth bei Schweinau. Sie werden begrenzt durch die Uffenheimer Straße (NO), die Bahn (SO), die SW-Tangente (SW) und die Wallensteinstraße (NW). Der ca. 6,5 ha große Änderungsbereich ist im FNP, mit Ausnahme eines als gemischte Baufläche dargestellten Areals im Südosten, überwiegend als Grünfläche mit unterschiedlichen Zweckbestimmungen dargestellt (Kleingärten, Sportanlage, Kleintierhaltung). Südlich der Ringbahntrasse und nördlich der Südwesttangente werden zusätzlich die Flächen nach § 30 BNatSchG i.V.m. Art. 23 BayNatSchG (kleiner als 3000 m²) dargestellt. Von der gewerblichen Baufläche im Südwesten, südlich der Südwesttangente kommend, zieht sich die Darstellung einer Hauptverbundachse Biotopverbundsystem – magere Trockenstandorte – über die Fläche hin zur Ringbahntrasse. Um eine gewerbliche Nutzung vorzubereiten, ist die Änderung des wirksamen FNP gemäß § 1 Abs. 3 BauGB erforderlich. Ziel ist die Darstellung als gewerbliche Baufläche, aus der sich mittels Bebauungsplan Gewerbe- oder Industriegebiete entwickeln lassen. Im Rahmen der Bauleitplanverfahren (FNP-Änderung/ Bebauungsplan) wird der Konflikt zu lösen sein zwischen den Immissionswerten für Gewerbe-/ Industriegebiete (die aus einer gewerblichen Baufläche entwickelt werden können) und dem Schutzanspruch der (vorhandenen) Kleingartenanlagen am nordwestlichen Rand des Änderungsbereichs. Aus verkehrlicher Sicht besteht mit der Ausweisung gewerblicher Flächen grundsätzlich Einverständnis. Über die südlich verlaufende 4-spurige Südwesttangente (Ausfahrt Wallensteinstraße) ist das Areal nur aus Fahrtrichtung Südosten an das übergeordnete Verkehrsnetz angeschlossen; die Möglichkeiten für den abfließenden Verkehr sind nicht optimal. Die Zu- und Abfahrt muss überwiegend von der Dieselstraße aus erfolgen. Die Dieselstraße ist bereits stark von gewerblichem Verkehr belastet. Wie viel Mehrverkehr sie aufnehmen kann, ist im weiteren Verfahren detailliert zu prüfen. Ebenso, ob ein Ausbau der Uffenheimer Straße sinnvoll bzw. realisierbar ist. 1 Der Anschluss an den ÖPNV (hier: Bus) ist umwegig und nicht barrierefrei (Brücke zur Wallensteinstraße). Im Änderungsbereich befindet sich westlich der gemischten Baufläche ein, im ABSP erfasster, regional bedeutsamer Lebensraum. Dieser Bereich wurde auch im Rahmen der Stadtbiotopkartierung (2006/2007) als Magerwiese/ Wiesenbrache mit kleinflächigen Anteilen an Sandmagerrasen erfasst, welche nach § 30 BNatSchG i.V.m. Art. 23 BayNatSchG geschützt sind. In den weiteren Bauleitplanverfahren (FNP-Änderung/ Bebauungsplan) sind die Umweltbelange im Rahmen der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB detailliert zu erfassen und zu bewerten. Kosten Der Stadt Nürnberg entstehen für erforderliche Gutachten im Rahmen der Bauleitplanung und bei Umsetzung der Planung Kosten. Diese müssen im weiteren Verfahrensverlauf ermittelt werden. Zeitliche Umsetzung Da die derzeit landwirtschaftlich genutzten städtischen Flächen von SÖR/FSW als Lagerflächen für den Ausbau des FSW benötigt werden (ab 2019 ca. 10 Jahre) ist die Verfügbarkeit der Gesamtfläche erst mittel- bis langfristig gegeben. In Bezug auf das Flächennutzungsplanverfahren wird zu gegebenem Zeitpunkt die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Scoping) erfolgen. Fazit Um Ersatz für den Wegfall der Entwicklung des Gewerbegebiets südlich der Wiener Straße bereitzustellen, wird die Einleitung des FNP-Änderungsverfahren Nr. 28 Bereich Uffenheimer Straße empfohlen. 2 Ö 4 I. Gutachten TOP: Stadtplanungsausschuss Sitzungsdatum 27.09.2018 öffentlich Betreff: Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) 28. Änderung: Bereich Uffenheimer Straße Einleitung des Änderungsverfahrens Anträge der CSU-Stadtratsfraktion vom 30.01.2017 und vom 19.02.2018 Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen / beschlossen, mit abgelehnt, mit : Stimmen Stimmen angenommen mit großer Mehrheit abgelehnt mit großer Mehrheit Beschlusstext: Der Stadtplanungsausschuss begutachtet und empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, dass für den durch den räumlichen Umgriff im Plan des Stadtplanungsamtes (Plan Nr. FNP28 - U - 01) bestimmten Bereich Uffenheimer Straße das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans mit intergriertem Landschaftsplan eingeleitet wird. Dieser Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. II. Referat VI/Stadtratssitzung III. Abdruck an: Ref. I/II / OrgA Ref. VII Ref. I/II / Stk Ref. III Referent(in): Schriftführer(in): 001 03.2013 Vorsitzende(r): Seite 1 von 1 Ö 4 Stadtplanungsamt Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan 28. Änderung Bereich Uffenheimer Straße N M 1 : 10 000 Zeichenerklärung 0 100 200 300 400 500 Änderungsbereich Nürnberg, 16.03.2018 gez. Dengler Leiter Stadtplanungsamt FNP28 - U - 01 Kartengrundlage: Stadt Nürnberg, Amt für Geoinformation und Bodenordnung, Stand 2001 Ö 4 Stadtplanungsamt Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan wirksamer FNP: Bereich Uffenheimer Straße (28. AE) T N T M 1 : 10 000 T T T T T T ND Zeichenerklärung 0 100 200 300 400 500 Bereich der 28. Änderung Nürnberg, 16.03.2018 gez. Dengler Leiter Stadtplanungsamt FNP28 - B - 00 Kartengrundlage: Stadt Nürnberg, Amt für Geoinformation und Bodenordnung, Stand 2001 Ö 4 Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) 28. Änderung: Bereich Uffenheimer Straße Derzeitige Darstellung und Nutzung Die Flächen befinden sich in der westlichen Außenstadt, im Stadtteil Großreuth bei Schweinau. Sie werden begrenzt durch die Uffenheimer Straße (NO), die Bahn (SO), die SWTangente (SW) und die Wallensteinstraße (NW). Der ca. 6,5 ha große Bereich ist im FNP, mit Ausnahme eines als gemischte Baufläche dargestellten Areals im Südosten, überwiegend als Grünfläche mit unterschiedlichen Zweckbestimmungen dargestellt (Kleingärten, Sportanlage, Kleintierhaltung). Südlich der Ringbahntrasse und nördlich der Südwesttangente werden zusätzlich die Flächen nach § 30 BNatSchG i.V.m. Art. 23 BayNatSchG (kleiner als 3000 m²) dargestellt. Von der gewerblichen Baufläche im Südwesten, südlich der Südwesttangente kommend, zieht sich die Darstellung einer Hauptverbundachse Biotopverbundsystem – magere Trockenstandorte – über die Fläche hin zur Ringbahntrasse. Das städtische Grundstück an der Wallensteinstraße wird als Kleingartenanlage i.S. des Bundeskleingartengesetzes genutzt (24 Kleingartenparzellen, 11.880 m², Stadtverband Nürnberg der Kleingärtner e.V., Generalpachtvertrag). Zwischen der Südwesttangente und der sogenannten Sinti-/Roma-Siedlung findet derzeit eine landwirtschaftliche Nutzung statt (Grundstücke ebenfalls städtisch). Die Siedlung selbst wird aufgelöst. Das bestehende Erbbaurecht soll zum 31.12.2018 aufgehoben werden. Sobald die Mieter das Anwesen geräumt haben, sollen die Gebäude abgebrochen werden (s.a. Beschluss Sozialausschuss, Sitzung vom 01.02.2018). Die im Südosten befindlichen städtischen Flächen zwischen Uffenheimer Straße und Frankenschnellweg sind an verschiedene Gewerbetreibende vermietet und werden vor allem als Lagerplatz genutzt (Container). Gleiches gilt für die wenigen in Privatbesitz befindlichen Flächen im Südosten des Areals. Die nördlich davon gelegenen Flächen zwischen Uffenheimer Straße und Bahn sind einem Verein mietvertraglich überlassen. Inhalt der Änderung Im Rahmen der Suche nach Ersatzstandorten für Gewerbe (Kompensation FNP 12. Änderung, Bereich südlich Wiener Straße) wurde die Fläche geprüft und für grundsätzlich geeignet befunden. Um eine gewerbliche Nutzung vorzubereiten, ist die Änderung des wirksamen FNP gemäß § 1 Abs. 3 BauGB erforderlich. Ziel ist die Darstellung als gewerbliche Baufläche, aus der sich mittels Bebauungsplan Gewerbe- oder Industriegebiete entwickeln lassen. Im Rahmen der Bauleitplanverfahren (FNP-Änderung / Bebauungsplan) wird der Konflikt zu lösen sein zwischen den Immissionswerten für Gewerbe-/ Industriegebiete (die aus einer gewerblichen Baufläche entwickelt werden können) und dem Schutzanspruch für (vorhandene) Kleingartenanlagen. Sofern zur Problemlösung eine Überplanung und Auflösung der Kleingärten erforderlich ist, sind die Kündigungs- und Entschädigungsbestimmungen des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) einzuhalten. Darüber hinaus ist damit zu rechnen, dass vom Stadtverband Nürnberg im Falle der Kündigung die Bereitstellung von Ersatzflächen gefordert wird. Verkehr Aus verkehrlicher Sicht besteht mit der Ausweisung gewerblicher Flächen grundsätzlich Einverständnis. Über die südlich verlaufende 4-spurige Südwesttangente (Ausfahrt Wallensteinstraße) ist das Areal nur aus Fahrtrichtung Südosten an das übergeordnete Verkehrsnetz angeschlossen, die Möglichkeiten für den abfließenden Verkehr sind nicht optimal. Die Zuund Abfahrt muss überwiegend von der Dieselstraße aus erfolgen. Die Dieselstraße ist bereits stark von gewerblichem Verkehr belastet. Wie viel Mehrverkehr sie aufnehmen kann, ist im weiteren Verfahren detailliert zu prüfen. Ebenso, ob ein Ausbau der Uffenheimer Straße sinnvoll bzw. realisierbar ist. Im Verbindungsbereich zwischen der Fläche und der Dieselstraße müsste ggf. das Parken auf der Fahrbahn unterbunden werden, wenn es zu einem erhöhten Schwerverkehrsaufkommen kommt. Der Anschluss an den ÖPNV (hier: Bus) ist umwegig und nicht barrierefrei (Brücke zur Wallensteinstraße). Im Verfahren muss geprüft werden, inwieweit dem Vorschlag des Verkehrsplanungsamtes gefolgt werden muss, im Planungsbereich verkehrsarme, kleingewerbliche Nutzungen anzusiedeln. Umweltbelange Im Änderungsbereich befindet sich westlich der gemischten Baufläche ein, im ABSP erfasster, regional bedeutsamer Lebensraum. Dieser Bereich wurde auch im Rahmen der Stadtbiotopkartierung (2006/2007) als Magerwiese/ Wiesenbrache mit kleinflächigen Anteilen an Sandmagerrasen erfasst, welche nach § 30 BNatSchG i.V.m. Art. 23 BayNatSchG geschützt sind. In den weiteren Bauleitplanverfahren (FNP-Änderung/ Bebauungsplan) sind die Umweltbelange im Rahmen der Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB detailliert zu erfassen und zu bewerten. Zeitliche Umsetzung Ab 2019 werden die derzeit landwirtschaftlich genutzten städtischen Flächen zwischen Kleingartenanlage und sog. Sinti- und Romasiedlung (Fl.Nrn. 59/0, 59/1, 59/3, 61/2, 335/0, 338/0, 340/0 Gmkg. Großreuth bei Schweinau) von SÖR/FSW als Lagerflächen für den Ausbau des FSW benötigt (ca. 10 Jahre). Das Zwischenlager ist verkehrstechnisch über die südlich verlaufende 4-spurige Südwesttangente an das eigentliche Baufeld am Frankenschnellweg angebunden. Nach Beendigung der Zwischennutzung durch SÖR und Vorliegen des entsprechenden Planungsrechts wäre eine Vermarktung entsprechend dem CSU-Antrag möglich. Ö 5 Sitzungsvorlage Ref.I/II/033/2018 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 17.10.2018 öffentlich Beschluss Betreff: Ersatzbeschaffung von U-Bahn-Fahrzeugen durch die VAG - Erweiterung der Bürgschaftsübernahme Anlagen: Entscheidungsvorlage mit Anlage Sachverhalt (kurz): Die VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft ("VAG") beabsichtigt die Beschaffung von U-BahnFahrzeugen (4-Wagen-Gliederzug). Zu Finanzierung der Beschaffung wurde der VAG seitens der Stadt Nürnberg bereits in 2015 eine Bürgschaft über 160 Mio. EUR gewährt (siehe Stadtratsbeschluss vom 30.09.2015). Vertragsbestandteil der damaligen Ausschreibung sind auch zwei Optionen zur Bestellung zusätzlicher U-Bahn-Fahrzeuge. Diese sollen nun ausgeübt werden. Die Gesamtbeschaffung hat damit einen Wert von voraussichtlich rund 250 Mio. EUR. Die VAG ist mittelbar über die Städtischen Werke Nürnberg GmbH ("StWN") eine 100% Tochtergesellschaft der Stadt Nürnberg. Die VAG erfüllt öffentliche Aufgaben und erbringt Leistungen des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs. Um eine Fremdfinanzierung der erweiterten Beschaffung der U-Bahn-Fahrzeuge zu ermöglichen, soll der VAG eine kommunale Bürgschaft (Ausfallbürgschaft) gewährt werden. Die Abdeckung der Bürgschaft soll dabei 80 % betragen und den vollständigen Finanzierungsumfang (einschließlich Zinsen) und die vollständige Finanzierungslaufzeit umfassen. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Seite 1 von 4 Stadt Nürnberg Sitzungsvorlage Ref.I/II/033/2018 € Folgekosten Gesamtkosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Nein 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein 3. Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Bürgschaftsgewährung an die VAG berührt keine Diversity-relevanten Fragestellungen. Seite 2 von 4 Stadt Nürnberg 4. Sitzungsvorlage Ref.I/II/033/2018 Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) StWN / VAG Seite 3 von 4 Stadt Nürnberg Sitzungsvorlage Ref.I/II/033/2018 Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt die Gewährung einer oder mehrerer Ausfallbürgschaften auf Grundlage des dieser Vorlage beiliegenden Bürgschaftstextes für die VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft zur Finanzierung der Beschaffung von U-Bahn-Fahrzeugen bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 200 Mio. EUR einschl. Nebenforderungen (insbes. Zinsen) vorbehaltlich der rechtsaufsichtlichen Genehmigung. Der/die für die Stadt Nürnberg handelnde Vertreter/Vertreterin wird ermächtigt, alle Erklärungen abzugeben und alle Maßnahmen zu treffen, die zur Durchführung der Bürgschaftgewährung notwendig, erforderlich oder zweckdienlich sind. Dies gilt auch für den Fall, dass Änderungen im Entwurf des Bürgschaftstextes notwendig werden, soweit es sich nicht um eine Überschreitung des Höchstbetrages handelt. Änderungen können sich im weiteren Verfahren insbesondere aus Anforderungen der finanzierenden Banken oder der Rechtsaufsichtsbehörde ergeben. Dies enthält auch die Ermächtigung für die Verwaltung neue Bürgschaften für zukünftige Endfinanzierungstrachen zu gewähren, so lange hierdurch die Zwischenfinanzierung entsprechend zurückgeführt wird und der Höchstbetrag von 200 Mio. EUR insgesamt nicht überschritten wird. Seite 4 von 4 Ö 5 Ersatzbeschaffung von U-Bahn-Fahrzeugen durch die VAG - Erweiterung der Bürgschaftsübernahme Entscheidungsvorlage 1. Gesellschaftsrechtliche und vertragliche Grundlagen Die VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft („VAG“) ist eine Aktiengesellschaft innerhalb des Konzerns der Städtische Werke Nürnberg GmbH („StWN“). Alleiniger Gesellschafter der StWN ist die Stadt Nürnberg, alleiniger Gesellschafter der VAG ist die StWN. Zwischen der StWN und der VAG besteht ein Organschaftsvertrag mit Ergebnisabführung. Satzungsmäßiger Unternehmensgegenstand der VAG ist der Betrieb von öffentlichen Verkehrsmitteln und Verkehrsanlagen. Zu diesem Zweck wurde zwischen der Stadt Nürnberg und der VAG ein Verkehrsvertrag über den Betrieb und die Sicherstellung des öffentlichen Nahverkehrs („VAG-Verkehrsvertrag“) geschlossen. Ferner wurde zwischen der Stadt Nürnberg und der VAG eine Betrauungsvereinbarung („Betrauungsakt“) zur Rechtfertigung von Verlustausgleichsmaßnahmen für Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse geschlossen. Aufgrund rechtlicher Anforderungen im Personenbeförderungsrecht (Verordnung (EG) Nr. 1370/2007) wird derzeit, um die bisherige Organisation der Durchführung teilweise neu zu strukturieren, die Verkehrsleistung mittels einer Direktvergabe an die VAG übertragen. Zum Ende des Übergangszeitraumes der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 im Dezember 2019 endet auch der VAG-Verkehrsvertrag als wesentliche vertragliche Beziehung der Stadt Nürnberg zur VAG, gleichzeitig ist auch die bestehende „Altmark-Trans-Betrauung“ der VAG aus dem Jahr 2009 bis zu diesem Zeitpunkt auf eine neue Grundlage zu stellen. Die derzeitige Vertragslandschaft zwischen der VAG und der Stadt Nürnberg (z. B. VAG-Verkehrsvertrag, UBahn-Verträge) ist in den veränderten Rechtsrahmen zu überführen. Die Beauftragung der VAG erfolgt zukünftig im Rahmen eines sog. öffentlichen Dienstleistungsauftrags. Im Einzelnen wird diesbzgl. auf die Stadtratsbehandlungen am 23.11.2017 und am 11.04.2018 verwiesen. 2. Beschaffung von 21 U-Bahn Fahrzeugen sowie der Optionsausübung Option 1 über 6 Fahrzeuge und der Option 2 über 7 Fahrzeuge Im Rahmen ihres öffentlichen Auftrages beschafft die VAG, wie bereits im Rahmen der Stadtratsbehandlung am 30.09.2015 dargestellt, aktuell 21 neue U-Bahn Fahrzeuge (4-WagenGliederzug) für den Betrieb der U-Bahn-Linie U 1. Die 21 neuen U-Bahn Fahrzeuge dienen dem Ersatz der bislang eingesetzten Triebwagen, deren Weiterbetrieb aufgrund der hohen Lebensdauer nicht mehr wirtschaftlich ist. Sowohl die Kosten für Ersatzteilbeschaffung und Instandhaltungsmaßnahmen als auch die Ausfallhäufigkeit der Fahrzeuge steigen zum Ende der Fahrzeuglebensdauer überdurchschnittlich an. Außerdem werden in absehbarer Zeit aus Obsoleszenzgründen (fehlende Verfügbarkeit von Ersatzteilen bzw. Abkündigung von Komponenten) kostenintensive Maßnahmen an diesen Altfahrzeugen notwendig. Aus diesem Grund stellt die Ersatzbeschaffung zum geplanten Zeitpunkt die wirtschaftlichste Handlungsalternative dar. Im Vorfeld der geplanten Fahrzeugbeschaffung wurde bereits eine ausführliche Nutzen-Kosten-Untersuchung bezüglich einer Automatisierung der Linie U1 durchgeführt, die jedoch einen negativen Nutzen-Kosten-Faktor zum Ergebnis hatte, der eine Förderung der automatisierten Variante ausschließt. Im Ergebnis ist also ein konventioneller Langzugbetrieb auf dieser Strecke wirtschaftlicher zu betreiben. Die U-Bahn Fahrzeuge wurden gemäß den Vorgaben des Fördermittelgebers öffentlich ausgeschrieben. Zu Finanzierung der Beschaffung der 21 U-Bahn Fahrzeuge wurde der VAG seitens der Stadt Nürnberg bereits in 2015 eine Bürgschaft über 160 Mio. EUR gewährt (siehe Stadtratsbeschluss vom 30.09.2015). Vertragsbestandteil der damaligen Ausschreibung sind auch zwei Optionen zur Bestellung zusätzlicher U-Bahn Fahrzeuge. Diese sollen nun ausgeübt werden. Die Beschaffung der Option 1 beinhaltet sechs, die Option 2 sieben weitere Vier-Wagen-Gliederzüge des Typs G1. Die Option 1 ist eine Ersatzbeschaffung für DT2-Fahrzeuge, die Option 2 deckt einen weiter gestiegenen Bedarf aufgrund von zukünftigen Fahrgastzuwächsen ab. Mit den Vertragsoptionen für weitere Ersatzbeschaffungen wird ein ganzheitlicher Ansatz für die mittel- und langfristig ausgerichtete Ersatzbeschaffung aller noch vorhandenen älteren UBahn-Fahrzeuge der VAG Nürnberg verfolgt, um u.a. einen einheitlichen Fahrzeugtyp und einen mengenbezogenen günstigeren Fahrzeugpreis zu erhalten. Auf Grund der vertraglichen Regelungen im Hauptvertrag muss die Bestellung der Option 1 im Oktober 2018, die Option 2 spätestens 18 Monate vor dem Liefertermin des letzten bestellten Fahrzeugs der Option 1 (voraussichtlich Frühjahr 2021) beauftragt werden, um den günstigsten, der im Angebot genannten Staffelpreise zu erzielen. Der Wegfall der Einmalkosten und eine unterbrechungsfreie Fertigung bewirken einen deutlichen Preisvorteil gegenüber den Kosten im Hauptauftrag. 3. Fremdkapitalaufnahme Die Gesamtbeschaffung mit einem Wert von voraussichtlich insgesamt rund 250 Mio. EUR netto soll über eine Laufzeit von insgesamt rund 25 bis maximal 27 Jahren über eine Kombination aus einer Projektkreditlinie als Brückenfinanzierung (sieben Jahre) und langfristigen Darlehen (20 Jahre) eines Bankenkonsortiums unter der gemeinsamen Konsortialführung der Bayerischen Landesbank (BayernLB) und der Norddeutschen Landesbank (NORD/LB) finanziert werden. Für die Finanzierung wird eine hinsichtlich des Gesamtvolumens erweiterte Bürgschaft (bzw. mehrere Einzelbürgschaften über Teilbeträge) des mittelbaren Gesellschafters Stadt Nürnberg benötigt, da ein derartig hohes Kreditvolumen auf Basis der VAG-Bonität nicht darstellbar ist. Die Aufnahme des Fremdkapitals in Höhe von max. EUR 250 Mio. soll zunächst in Form eines Barkredits („Brückenfinanzierung“) im Rahmen einer Projektkreditlinie mit einer Laufzeit von fünf Jahren ab Unterzeichnung des Kreditvertrages erfolgen, die der Projektlaufzeit der Fahrzeugbeschaffung entspricht. Für eventuelle Unwägbarkeiten im Projektverlauf wurden zwei jeweils einjährige Verlängerungsoptionen mit den Banken vereinbart. Die Beanspruchung dieser Brückenfinanzierung wird dann, in Abhängigkeit von den Lieferungen und bilanzieller Aktivierung der Fahrzeuge, durch langfristige Umfinanzierungen umgeschuldet. Die Projektkreditlinie wird in diesem Zuge um den langfristig umfinanzierten Betrag herabgesetzt. Hierfür kommt z.B. ein KfW-Förderkredit, ein langfristiges tilgendes Schuldscheindarlehen oder bilaterale Darlehen einzelner Kernbanken der VAG (nachfolgend insgesamt als „Darlehen“ bezeichnet) in Frage. Eine grundsätzliche Förderzusage der KfW und der EIB Europäische Investitionsbank liegen der VAG bereits vor. Geplant und bereits zinsfixiert und terminiert ist bereits im November 2018 einen Teil der Zwischenfinanzierung durch die erste Tranche der Endfinanzierung bei der EIB Europäische Investitionsbank umzuschulden. Die wesentlichen Rahmendaten der Darlehen stellen sich wie folgt dar:   Kreditbetrag anfänglich bis zu EUR 250 Mio. (während der Zwischenfinanzierung), die Finanzierung erfolgt netto, Zuschüsse führen zu einer Minderung der Linie Langfristige Endfinanzierungen sind im Jahr der ersten Aktivierung 2018 und 2019 bei der Europäischen Investitionsbank bereits vertraglich vereinbart. Weitere langfristige Endfinanzierungen sind jeweils in den Jahren 2020, 2021 und 2022, in Abhängigkeit von Anlieferung, BGB-Abnahme und anschließender Bilanzierung der Fahrzeuge bei der VAG vorgesehen.     4. Tilgung jeder Tranche der Endfinanzierung (in gleich hohen, vierteljährlichen Raten) innerhalb von 20 Jahren (entspricht der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Fahrzeuge). Vierteljährige Zins- und Tilgungsleistung. Laufzeit der verbürgten Gesamtfinanzierung ca. 25 bis maximal 27 Jahre (fünf Jahre ab dem Datum der Unterzeichnung des Kreditvertrages zuzüglich zwei Verlängerungsoptionen von jeweils einem Jahr während der Zwischenfinanzierung; 20 Jahre während der Endfinanzierung). Durch die Besicherung mit der 80%-Kommunalbürgschaft durch die Stadt Nürnberg entsteht die Kapitalmarktfähigkeit der VAG, wodurch eine Darstellung des Kreditvolumens mit einer derartig langen Laufzeit überhaupt erst machbar wird und sehr viel niedrigere Kreditmargen erzielt werden können. Bonität der Darlehensnehmerin Die VAG verfügt aufgrund des bestehenden Organschaftsvertrags mit Ergebnisabführung mit der StWN über eine gute finanzielle und wirtschaftliche Lage. Darüber hinaus verfügt sie über ein geordnetes Rechnungswesen. Die StWN verfügt über ein ausgezeichnete finanzielle und stabile wirtschaftliche Lage, die sich in einem sehr guten Verhältnis zu den finanzierenden Banken widerspiegelt. Letztlich ist jedoch auch die Bonität der StWN von der Übernahme etwaiger auf Konzernebene nach Durchführung der Ergebnisabführung der Konzernunternehmen (VAG und N-ERGIE) verbleibender Verluste durch die Stadt Nürnberg abhängig, da ein Verzehr von Eigenkapital auf dieser Ebene bonitätsherabsetzend wirkt. 5. Absicherung durch Bürgschaft Die Ansprüche der finanzierenden Banken gegen die VAG aus den Zwischenfinanzierungsdarlehen und den verschiedenen Endfinanzierungen (vgl. Ziffer 3) sollen mit einer Ausfallbürgschaft der Stadt Nürnberg für das jeweilige Kreditinstitut in Höhe von 80 % der Darlehenssumme sowie Nebenforderungen, also insgesamt bis zu 200 Mio. EUR, besichert werden. Die Bürgschaft ist als einfache Ausfallbürgschaft ausgestaltet. Die Stadt Nürnberg verpflichtet sich gegenüber den finanzierenden Banken nur für den endgültigen Ausfall einzustehen, den diese bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche aus dem Darlehensvertrag mit der VAG erleiden. Für die Gewährung der Bürgschaft wird eine marktübliche Bürgschaftsprämie (Avalprovision) erhoben. Zur Umsetzung der Umstrukturierung der Finanzierung durch die Ausübung der Optionen 1 und 2 sowie erste Tranche der Endfinanzierung wird zunächst die bereits gewährte Bürgschaft zur Zwischenfinanzierung der Beschaffung der 21 U-Bahn-Fahrzeuge aus dem Grundvertrag vom 18.11.2015 in Höhe von 160 Mio. EUR vom bestehenden Bankenkonsortium zurückgegen, Zug um Zug gegen die Gewährung einer neuen Bürgschaft über den hinsichtlich der Optionen 1 und 2 veränderten Zwischenfinanzierungsrahmen. Die neue Bürgschaft lautet bei ansonsten gleichen Bedingungen erneut auf einen Höchstbetrag von 160 Mio. EUR. Daneben wird eine weitere Bürgschaft der Stadt Nürnberg für die erste Tranche der Endfinanzierung der bereits gelieferten U-Bahn Fahrzeuge aus dem Grundvertrag an die EIB Europäische Investitionsbank zu einem Höchstbetrag von 40 Mio. EUR. gewährt. Insgesamt erhöht sich damit das Bürgschaftsvolumen für die U-Bahn Beschaffung (Grundvertrag und Optionen 1 und 2) auf die dargestellten 200 Mio. EUR. Die Bürgschaftserklärung der Stadt Nürnberg ist in der Anlage als Muster beigefügt. Diese wird mit Ausnahme des jeweiligen Höchstbetrages inhaltgleich für die beiden geschilderten Anwendungsfälle (Zwischenfinanzierung und EIB) sowie zukünftige weitere Endfinanzierungstranchen verwendet. Der im Rahmen der Sitzungsvorlage begehrte Beschluss enthält auch die Ermächtigung der Verwaltung, neue Bürgschaften für zukünftige Endfinanzierungstranchen zu gewähren, so lange hierdurch die Zwischenfinanzierung entsprechend zurückgeführt wird und der Höchstbetrag von 200 Mio. EUR nicht überschritten wird. Im Rahmen der Abwicklung der Umschuldungsvorgänge kann es für wenige Bankarbeitstage zu kurzfristigen Übersicherungen der Kreditinstitute kommen. Eine Besicherungsalternative hat die VAG nicht. Insbesondere dingliche Sicherheiten kommen mangels nennenswertem beleihungsfähigem Vermögen nicht anstelle der Bürgschaft in Betracht. Soweit einzelne beleihungsfähige Vermögenswerte vorhanden sind, scheidet deren Heranziehung aus, da anderenfalls die Aufgabenerfüllung der VAG gefährdet wäre. Im Wesentlichen verfügt die VAG über gefördertes Anlagevermögen, das unmittelbar dem öffentlichen Personennahverkehr dient (Bahnkörper/Schienenwege, Fahrzeuge). 6. Vereinbarkeit mit EU-Beihilfenrecht Die Übernahme der kommunalen Bürgschaft ist mit dem Europäischen Beihilfenrecht vereinbar. Die Gewährung der 80 % Bürgschaft mit einer marktgerechten Bürgschaftsprämie stellt keine Beihilfe im Sinne des Art. 107 Abs. 1 AEUV dar. Das Merkmal der Gewährung eines wirtschaftlichen Vorteils ist nicht gegeben, weil die Bedingungen der Bürgschaftsmitteilung der Europäischen Kommission (Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 des EG-Vertrags auf staatliche Beihilfen in Form von Haftungsverpflichtungen und Bürgschaften, ABl. 2008 C 155/10) eingehalten werden. Zudem erbringt die VAG ausschließlich Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI-Leistungen) und ist hiermit wirksam durch die Stadt Nürnberg betraut (vgl. Ziffer 1). 7. Keine Inanspruchnahme aus Bürgschaft zu erwarten Die Stadt Nürnberg übernimmt die Bürgschaft für ein Darlehen, dessen Rückzahlung durch die VAG innerhalb des vereinbarten Zahlungszeitraums mit der erforderlichen Sicherheit erfolgen wird. Die Bonität und die uneingeschränkte Vertrauenswürdigkeit der VAG und des dahinterstehenden StWN-Konzerns lassen eine Inanspruchnahme der Stadt Nürnberg aus der Bürgschaftsübernahme nicht erwarten. Die VAG verfügt über ein geordnetes Rechnungswesen. Angesichts des mit der StWN bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages bestehen auch an ihrer Bonität keine Zweifel. Die StWN-Gruppe verfügt über eine ausgezeichnete finanzielle und stabile wirtschaftliche Lage, die sich in einem sehr guten Bankrating und einer sehr niedrigen Ausfallwahrscheinlichkeit von 0,04 % widerspiegelt. Zugleich stellt die Stadt Nürnberg durch geeignete Maßnahmen sicher, dass das verbürgte Darlehen während der gesamten Laufzeit der Bürgschaft dem öffentlichen Zweck entsprechend eingesetzt wird. Einer dinglichen Besicherung des Rückgriffsanspruchs bedarf es vorliegend nicht. Nach Ziff. 9.1 Abs. 1 Satz 1 der Kreditbekanntmachung des StMI „sollen [Bürgschaften] im Allgemeinen nur für dinglich gesicherte Kredite übernommen werden“. Die Besonderheit, dass die Stadt Nürnberg die Bürgschaft nicht zu Gunsten eines Drittunternehmens gewähren will, sondern zu Gunsten eines Unternehmens, an dem sie (mittelbar) 100% der Anteile hält, rechtfertigt vorliegend in Abweichung von der nur allgemeinen Leitlinie in der Kreditbekanntmachung („sollen im Allgemeinen“) die Genehmigung einer ungesicherten Bürgschaftsübernahme. Anlage Bürgschaftserklärung der Stadt Nürnberg (im Entwurf) Konto Nr. Ausfallbürgschaft Die (…) (nachfolgend „Bank“) hat der/ dem (nachfolgend „Kreditnehmer“) mit Sitz in (…) gemäß Kreditvertrag vom 18.11.2015 *) und Nachtrag zum Kreditvertrag vom / …………………… einen Kredit in Höhe von XXX.000.000 EUR (i.W.: …) gewährt. Zur Sicherstellung aller gegenwärtigen und künftigen, auch bedingten oder befristeten vertraglichen oder gesetzlichen Zahlungsansprüche der Bank aus dem genannten Kredit in  Haupt- und  Nebensache (Zinsen, Vorfälligkeitsschaden, Verzugsschaden, Rechtsverfolgungs- und Vollstreckungskosten) einschließlich der Rechte aus eventuellen künftigen Konditionsneuvereinbarungen übernimmt der/ die (nachfolgend „Bürge“) hiermit die Ausfallbürgschaft in Höhe von 80 % der verbürgten Ansprüche (d.h. in Höhe von jeweils 80 % des jeweiligen noch ausstehenden, verbürgten Anspruchs), höchstens jedoch bis zum Höchstbetrag von [insgesamt] EUR 200.000.000,--. Die Bank kann den Bürgen aus der Bürgschaft erst in Anspruch nehmen, wenn und soweit ein Ausfall festgestellt ist. Der Ausfall der durch diese Bürgschaft besicherten Ansprüche gilt als festgestellt, wenn und soweit der Gläubiger nach Inanspruchnahme des Hauptschuldners, Durchführung eines etwa eingeleiteten Insolvenzverfahrens und Verwertung aller ihm bestellten Sicherheiten einen endgültigen Ausfall erleidet. Der Bürge kann keine Rechte aus der Art oder dem Zeitpunkt der Verwertung anderweitiger Sicherheiten herleiten. Leistet der Bürge Zahlungen, gehen die Rechte der Bank gegen den Kreditnehmer in Höhe der Zahlungen dann auf ihn über, wenn die Bank wegen aller ihrer Ansprüche aus dem genannten Kredit volle Befriedigung erlangt hat. Bis dahin gelten die Zahlungen nur als Sicherheit. Die Bürgschaft erlischt, außer nach den gesetzlichen Erlöschensgründen, mit Rückgabe der Bürgschaft. Bestehen für die Ansprüche der Bank gegen den Kreditnehmer außerhalb dieser Urkunde noch weitere Bürgschaften, so besteht im Verhältnis zu solchen Bürgschaften keine Gesamtschuld; daher wird der Bürge aus dieser Urkunde durch Leistungen der weiteren Bürgen nicht frei. Im Verhältnis zu den weiteren Bürgen haftet der Bürge aus dieser Urkunde, insoweit in Abweichung von § 769 BGB, für den vollen Betrag seiner Bürgschaft. Der Bürge versichert, dass  alle EU-rechtlichen Voraussetzungen für die Bürgschaftsübernahme eingehalten werden.  er zum Zeitpunkt der Bürgschaftserklärung zu 100% mittelbarer Gesellschafter des Kreditnehmers ist und beabsichtigt, dies auch für die Kreditlaufzeit zu bleiben Für den Fall, dass  die EU-Kommission die Unvereinbarkeit der Bürgschaft mit dem EU-Beihilferecht festgestellt hat,  Änderungen in der Rechtsform, der Mitglieder- oder Haftungsstruktur des Bürgen, bezüglich seiner Gewährträgerhaftung für bzw. seiner kommunalen Verwaltung des Kreditnehmers und einer zu seinen Gunsten bestehenden Vermögensanfallsregelung oder seiner Beteiligung am Unternehmen des Kreditnehmers (nach Stimmrecht oder Kapital) bevorstehen, verpflichtet sich der Bürge, die Bank sofort darüber zu informieren. Die Bank ist berechtigt, die Tatsache der Sicherheitenbestellung und deren nähere Einzelheiten (auch die für die Bürgschaftshaftung bestehenden Sicherheiten am Vermögen des Bürgen) dem Kreditnehmer bzw. den von diesem Beauftragten auf Verlangen mitzuteilen. Der Bürge befreit die Bank insoweit vom Bankgeheimnis. ............................................................... Ort, Datum ............................................................... Unterschrift(en) ............................................................... Name in Druckbuchstaben ............................................................... Amtsbezeichnung (Siegel) **) *) Bitte Datum der Vertragsunterzeichnung durch den Kreditnehmer eintragen. **) Sollte der Verband kein Siegel führen, bitten wir um Siegelung durch ein Verbandsmitglied. Ö 6 Sitzungsvorlage Ref.I/II/011/2018/1 Beratung Datum Behandlung Ziel Stadtrat 17.10.2018 öffentlich Kenntnisnahme Betreff: Auflagen des Referates I/II Anlagen: Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen Sachverhalt (kurz): Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen Seite 1 von 2 Stadt Nürnberg Sitzungsvorlage Ref.I/II/011/2018/1 Kenntnisnahme: Die beiliegenden Dringlichen Anordnungen des Oberbürgermeisters der Stadt Nürnberg nach Art. 37 Abs. 3 GO haben in der heutigen Stadtratssitzung aufgelegen und werden zur Kenntnis genommen. Seite 2 von 2 Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen hier: Kenntnisnahme von Dringlichkeitsanordnungen gemäß Art. 37 Abs. 3 der Bayerischen Gemeindeordnung in der Stadtratssitzung am 17.10.2018 Ö 6 Haushaltsjahr 2018 1. 365300 "Kindertageseinrichtungen freie Träger" 244.926 € bei IA P3656200191Z Kostenart 69946800 "17-0001 Rednitzstr. 35" "Zuschüsse für Investitionen an übrige Bereiche" 78.269 € aus IA P3656200000Z Kostenart 69946800 "Bau von Kitas freigemeinnütziger Träger" "Zuschüsse für Investitionen an übrige Bereiche" Deckung: 166.657 € aus 365300 Kst. Z365300011 Kostenart 63115000 "Förderkonzept Kindertageseinrichtungen freie Träger" "Zuschuss an sozial o. ähnl. Einrichtungen - Art 5" Datum: 12.09.2018 2. 421010 "Sportförderung" 116.250 € bei IA P4212700000Z Kostenart 69946800 "Zuschüsse für vereinseigene Sportanlagen" "Zuschüsse für Investitionen an übrige Bereiche" 116.250 € aus 421010 Kst. Z421010013 Kostenart 63115000 "Investitionszuschuss konsumtiver Anteil" "Zuschuss an sozial o. ähnl. Einrichtungen - Art 5" Deckung: Datum 07.09.2018 3. 553000 "Friedhofsverwaltung (hoheitlich)" 266.062 € bei IA P5532118001U Kostenart 69926401 "Westfriedhof Toilettensanierung" "Hochbaumaßnahmen (640)" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2019- Deckung: 266.062 € aus IA E3150018000Z Kostenart 69946500 "Zuschuss Bau Zentralküche NüSt" "Zuschüsse Investitionen an verb. Unt./Bet./SV" -Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2019- Datum: 11.09.2018 -2- -2- 4. 573000 "Meistersingerhalle" 116.620 € bei IA C5730318057B Kostenart 62320002 "Meistersingerhalle, LED-Bühnenstrahler" "Gebäudeunterhalt (640/Einzelmaßnahmen)" Deckung: 116.620 € aus IA C5730318038B Kostenart 62320102 Datum 10.09.2018 "MSH: Ern. Niederspannungshauptverteilung" "Unterhalt Gebäudetechnik (640/Einzelmaßnahmen)" Ö 7 Sitzungsvorlage PA/023/2018 Beratung Datum Behandlung Ziel Personal- und Organisationsausschuss 16.10.2018 öffentlich Gutachten Stadtrat 17.10.2018 öffentlich Beschluss-Auflage Betreff: Beamtenrecht; Anpassung der Beförderungsrichtlinien Anlagen: Anmeldung Gutachten Beförderungsrichtlinien_Anlage1 Beförderungsrichtlinien_Anlage2 Sachverhalt (kurz): siehe Gutachten Seite 1 von 2 Stadt Nürnberg Sitzungsvorlage PA/023/2018 Gutachtenvorschlag: Den vorgelegten Richtlinien für die Beförderung der Beamtinnen und Beamten der Stadt Nürnberg (siehe Anlage 2) wird zugestimmt. Beschlussvorschlag: Den vorgelegten Richtlinien für die Beförderung der Beamtinnen und Beamten der Stadt Nürnberg (siehe Anlage 2) wird zugestimmt. Seite 2 von 2 Ö 7 1. Finanzielle Auswirkungen: ☐ Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) ☐ Nein ☒ Ja (→ weiter bei 2.) ☐ Kosten noch nicht bekannt ☒ Kosten bekannt € Folgekosten Gesamtkosten ☐ dauerhaft 300.000 bis 1,1 Mio € pro Jahr ☒ nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr 300.000 bis 1,1 Mio € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) ☒ Ja ☐ Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: ☒ Nein ☐ Ja (→ weiter bei 3.) ☐ Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans ☐ Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) ☐ Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 00 1 12. 20 15 Seite 1 von 2 2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) 3. 4. ☐ Ja ☐ Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Diversity-Relevanz: ☒ Nein ☐ Ja Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: ☐ ☐ ☐ ☐ RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Seite 2 von 2 Ö 7 Beilage zur Sitzung des Personal- und Organisationsausschusses vom 16.10.2018 120-31-17 120-31-47 Beamtenrecht; Anpassung der Beförderungsrichtlinien I. Gutachten Im Rahmen eines Arbeitspaktes des Teilprojekts 1 „Attraktivität der Arbeitgeberin“, das Teil des Strategieprojekts Personal ist, wurde die Verwaltung beauftragt gemeinsam mit den Interessensvertretungen neue Beförderungsrichtlinien zu entwickeln. Die aktuellen Richtlinien für die Beförderung der Beamtinnen und Beamten bei der Stadt Nürnberg traten mit Wirkung ab 1. Januar 2011 in Kraft (siehe Anlage 1). Seitdem gelten diese unverändert. In den Beförderungsrichtlinien sind für das erste Beförderungsamt Mindestwartezeiten vereinbart, die über die gesetzlichen Wartezeiten des Art. 17 LlbG hinausgehen. Die Aktualisierung der in den Beförderungsrichtlinien festgelegten Beförderungswartezeiten ist insbesondere erforderlich, um:  als attraktive Arbeitgeberin wahrgenommen zu werden  im Vergleich mit anderen Kommunen konkurrenzfähig zu bleiben  Beamtinnen und Beamte bei der Stadt Nürnberg halten zu können An den in den Beförderungsrichtlinien festgelegten grundsätzlichen Voraussetzungen, dass Beförderungen nur bei Vorliegen der stellenplanmäßigen sowie der beamten- und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen möglich sind, sollen keine Anpassungen vorgenommen werden. In vielen Bereichen wird eine zum Teil erhebliche Verkürzung der Beförderungswartezeiten vorgeschlagen. Einer der Gründe hierfür ist, dass die Fluktuation der Beamtinnen und Beamten in der zweiten und dritten Qualifikationsebene die letzten Jahre stark zugenommen hat, sodass hier eine Verkürzung der Wartezeit dringend angezeigt ist, um den städtischen Personalbedarf weiterhin decken zu können. In der dritten Qualifikationsebene z.B. haben von den Beamtinnen und Beamten, die den Vorbereitungsdienst im Jahr 2013 beendet haben, bereits ca. 62%, von denen die ihn 2015 beendet haben, bereits ca. 54% die Stadt Nürnberg wieder verlassen. Die hohe Fluktuation ist sicherlich nicht nur den Beförderungswartezeiten geschuldet, sondern auch der Tatsache, dass viele kleine Gemeinden nicht selbst ausbilden und hinterher Nürnberger Absolvent/innen rekrutieren. Außerdem bietet die Stadt Nürnberg verhältnismäßig viele Ausbildungsplätze an, sodass manche Beamtenanwärter/innen, die nahe ihres Wohnortes keinen Platz bekommen, die Ausbildung bei der Stadt Nürnberg absolvieren und danach ggf. wieder wohnartnah arbeiten möchten und zu einer Gemeinde in ihre Heimat wechseln. Allerdings wird durchaus die Chance gesehen, durch die Verkürzung der Beförderungswartezeiten die Mitarbeiterbindung steigern zu können. In Verhandlungen zwischen Ref. I/II, PA und den Interessensvertretungen konnte eine Einigung mit dem Ergebnis der vorgelegten Neuregelung der städtischen Richtlinien erzielt werden (siehe Anlage 2). Das Ziel die maximalen Gestaltungsmöglichkeiten auszuschöpfen, um A 120.171 die Beförderung von Beamtinnen und Beamten in angemessenen sowie konkurrenzfähigen Rhythmen zu realisieren, wurde dabei erreicht. Gutachtensvorschlag: Den vorgelegten Richtlinien für die Beförderung der Beamtinnen und Beamten der Stadt Nürnberg (siehe Anlage 2) wird zugestimmt. II. Herrn Ref. I/II III. a) GPR b) GSBV IV. PA V. Ref. I/II /POA Nürnberg, 30.08.2018 Personalamt (26 62) Ö 7 120.50 Richtlinien für die Beförderung der Beamtinnen und Beamten der Stadt Nürnberg 1. Grundsätzliche Voraussetzungen Beförderungen sind nur möglich bei Vorliegen der stellenplanmäßigen sowie der beamten- und leistungslaufbahnrechtlichen Voraussetzungen. Für die Beförderung muss die zusammenfassende Bewertung der fachlichen Leistung in der letzten dienstlichen Beurteilung mindestens 7 Punkte aufweisen. 2. Weitere Voraussetzungen Die angegeben Zeiten stellen Mindestzeiten dar und begründen keinen Anspruch auf Beförderung. 2.1 Doppelt bewertete Stellen Es müssen folgende Dienstzeiten gemäß Art. 15 LlbG zurückgelegt sein in der a) zweiten Qualifikationsebene: bei einem Gesamtergebnis in der Qualifikationsprüfung von sehr gut und gut 1 Jahr, von befriedigend 1 Jahre und 6 Monate, im Übrigen 2 Jahre, b) dritten Qualifikationsebene: bei einem Gesamtergebnis in der Qualifikationsprüfung von sehr gut und gut 2 Jahre, von befriedigend 2 Jahre und 6 Monate, im Übrigen 3 Jahre und 6 Monate, c) vierten Qualifikationsebene: 4 Jahre. 2.2 Einfach bewertete Stellen Eine Beförderung ist zulässig, wenn sich die Beamtin/der Beamte in den Dienstgeschäften des höher bewerteten Amtes oder eines gleichwertigen Dienstpostens bewährt hat. 2.3 Ausbildungsqualifizierung bzw. Modulare Qualifizierung Bei Erwerb der Qualifikation durch die Ausbildungsqualifizierung bzw. die Modulare Qualifizierung rechnet die erforderliche Dienstzeit ab der Übertragung der entsprechend höherwertigen Aufgaben und Beförderung in die BGr. A9 bzw. A13. Bei Ausbildungsqualifizierung finden für eine Beförderung nach BGr. A 10 bei doppelt bewerteten Stellen die Dienstzeiten nach Nr. 2.1 Buchstabe b) Anwendung. Bei einfach bewerteten Stellen ist eine Dienstzeit von 2 Jahren zurückzulegen. Bei Modularer Qualifizierung ist für eine Beförderung a) nach BGr. A 10 bei doppelt bewerteten Stellen eine Dienstzeit von 3,5 Jahren und bei einfach bewerteten Stellen von 3 Jahren, b) nach BGr. A 14 bei doppelt bewerteten Stellen eine Dienstzeit von 5 Jahren und bei einfach bewerteten Stellen von 3,5 Jahren zurückzulegen. -2- 2.4 Lehrkräfte bei doppelt bewerteten Stellen Für Fachlehrkräfte der dritten Qualifikationsebene muss eine Tätigkeit von 9 Jahren nach Erwerb der erforderlichen Qualifikation oder eine Dienstzeit von 5 Jahren und 6 Monaten zurückgelegt sein. Für Lehrkräfte der vierten Qualifikationsebene muss bei einem Gesamtergebnis in der Qualifikationsprüfung von sehr gut und gut eine Dienstzeit von 6 Jahren, im Übrigen von 7 Jahren zurückgelegt sein. 3. Disziplinarverfahren Die Beförderung kann zurückgestellt werden, wenn gegen die Beamtin/den Beamten der Verdacht eines Dienstvergehens besteht. 4. Inkrafttreten Diese Richtlinien treten mit Wirkung ab 1. Januar 2011 an die Stelle der Anstellungs- und Beförderungsrichtlinien vom 1. August 2004 5. Übergangsregelung Eine nach dem bis zum 31. Dezember 2010 geltenden Recht erworbene Laufbahnbefähigung tritt an die Stelle der Qualifikationsprüfung. Ö 7 Anlage 2 120.50 Richtlinien für die Beförderung der Beamtinnen und Beamten der Stadt Nürnberg 1. Grundsätzliche Voraussetzungen Beförderungen sind nur möglich bei Vorliegen der stellenplanmäßigen sowie der beamtenund leistungslaufbahnrechtlichen Voraussetzungen. Für die Beförderung muss die zusammenfassende Bewertung der fachlichen Leistung in der letzten dienstlichen Beurteilung mindestens 7 Punkte aufweisen. 2. Weitere Voraussetzungen Die angegebenen Zeiten stellen Mindestzeiten dar und begründen keinen Anspruch auf Beförderung 2.1. Doppelt bewertete Stellen Es müssen folgende Dienstzeiten gemäß Art. 15 LlbG zurückgelegt sein in der a) zweiten Qualifikationsebene: bei einem Gesamtergebnis in der Qualifikationsprüfung bei sehr gut und gut keine im Übrigen 1 Jahr b) dritten Qualifikationsebene: bei einem Gesamtergebnis in der Qualifikationsprüfung von sehr gut bis befriedigend 1 Jahr im Übrigen 2 Jahre c) vierten Qualifikationsebene: 3 Jahre 2.2. Einfach bewertete Stellen Eine Beförderung ist zulässig, wenn sich die Beamtin / der Beamte in den Dienstgeschäften des höher bewerteten Amtes oder eines gleichwertigen Dienstpostens bewährt hat. 2.3. Ausbildungsqualifizierung bzw. modulare Qualifizierung Bei Erwerb der Qualifikation durch die Ausbildungsqualifizierung bzw. die Modulare Qualifizierung rechnet die erforderliche Dienstzeit ab der Übertragung der entsprechend höherwertigen Aufgaben und Beförderung in die BGr. A6, A9 bzw. A13 BayBesG. Bei sog. Stellen für den Projektaufstieg (BGr. A13 ku A12 BayBesG) wird die Hälfte der ab der Beförderung nach BGr. A13 BayBesG zurückgelegten Dienstzeit auf die erforderliche Dienstzeit für die Beförderung nach der Modularen Qualifizierung angerechnet. Bei Ausbildungsqualifizierung werden für eine Beförderung folgende Regelungen getroffen: a) für eine Beförderung nach BGr. A7 BayBesG in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt Vermessung und Geoinformation, gibt es keine weiteren Wartezeiten. b) für eine Beförderung nach BGr. A10 BayBesG findet, außer in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, bei doppelt bewerteten Stellen die Dienstzeiten nach Nr. 2.1 Buchst. b) Anwendung. Bei einfach bewerteten Stellen ist eine Dienstzeit von 1 Jahr zurückzulegen. c) In der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik gibt es für Beförderungen nach BGr. A10 BayBesG keine zusätzlichen Wartezeiten. d) Für eine Beförderung nach BGr. A14 BayBesG finden im feuerwehrtechnischen Dienst bei doppelt bewerteten Stellen die Dienstzeiten nach Nr. 2.1. Buchst. c) Anwendung, bei einfach bewerten Stellen gibt es keine zusätzliche Wartezeit. Bei Modularer Qualifizierung ist für eine Beförderung a) nach BGr. A7 BayBesG in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt Vermessung und Geoinformation keine weitere Wartezeit, b) nach BGr. A10 BayBesG bei doppelt bewerteten Stellen eine Dienstzeit von 2 Jahren und bei einfach bewerteten Stellen von 1 Jahr, c) im feuerwehrtechnischen Dienst nach BGr. A10 BayBesG eine Dienstzeit von 3 Jahren, d) nach BGr. A14 BayBesG bei doppelt bewerteten Stellen eine Dienstzeit von 4 Jahren und bei einfach bewerteten Stellen von 3 Jahren zurückzulegen. Neben den in den Richtlinien für die Beförderung der Beamtinnen und Beamten bei der Stadt Nürnberg vereinbarten Mindestwartezeiten müssen die gesetzlichen Wartezeiten des Art. 17 Abs. 6 LlbG zurückgelegt sein. 2.4. Lehrkräfte bei doppelt bewerteten Stellen Für Fachlehrkräfte der dritten Qualifikationsebene muss eine Tätigkeit von 9 Jahren nach Erwerb der Qualifikation oder eine Dienstzeit von 5 Jahren zurückgelegt sein. Für Lehrkräfte der vierten Qualifikationsebne muss bei einem Gesamtergebnis in der Qualifikationsprüfung von sehr gut und gut eine Dienstzeit von 5 Jahren und 6 Monaten, im Übrigen von 6 Jahren und 6 Monaten zurückgelegt sein. 3. Disziplinarverfahren Die Beförderung kann zurückgestellt werden, wenn gegen die Beamtin / den Beamten der Verdacht eines Dienstvergehens besteht. 4. Inkrafttreten Diese Richtlinien treten mit Wirkung ab 1. Februar 2019 an die Stelle der Richtlinien für die Beförderung der Beamtinnen und Beamten der Stadt Nürnberg vom 1. Januar 2011. 5. Übergangsregelung Eine nach dem bis zum 31. Dezember 2010 geltenden Recht erworbene Laufbahnbefähigung tritt an die Stelle der Qualifikationsprüfung. Ö 8 Sitzungsvorlage Ref.VII/003/2018 Beratung Datum Behandlung Ziel Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit 26.09.2018 öffentlich Gutachten Stadtrat 17.10.2018 öffentlich Beschluss-Auflage Betreff: Änderung der Verordnung der Stadt Nürnberg über das Verbot von alkoholischen Getränken im Bereich des Hauptbahnhofs und der Königstorpassage (Alkoholverbotsverordnung - AlkVVO) hier: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 27.06.2018 Anlagen: Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 27.06.2018 Sachbericht des Ordnungsamts Fallzahlen Ordnungswidrigkeiten und Körperverletzungsdelikte Artikel 30 Landessstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) - alte und neue Fassung Alkoholverbotsverordnung (bisherige Fassung) Änderungsverordnung Sachverhalt (kurz): Die Verordnung wird dahingehend geändert, dass die bisherige zeitliche Beschränkung von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr für das Alkoholverbot künftig entfällt und der örtliche Geltungsbereich auch auf die Eingangsbereiche bis zu den Eingangstüren des Bahnhofsgebäudes erweitert wird. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Seite 1 von 4 Stadt Nürnberg Sitzungsvorlage Ref.VII/003/2018 € Folgekosten Gesamtkosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Nein 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein 3. Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Änderung erstreckt sich nur auf den zeitlichen und räumlichen Geltungsbereich der Verordnung. Seite 2 von 4 Stadt Nürnberg 4. Sitzungsvorlage Ref.VII/003/2018 Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Seite 3 von 4 Stadt Nürnberg Sitzungsvorlage Ref.VII/003/2018 Gutachtenvorschlag (RWA am 26.09.2018): Der Ausschuss begutachtet die beiliegende Verordnung zur Änderung der Verordnung der Stadt Nürnberg über das Verbot von alkoholischen Getränken im Bereich des Hauptbahnhofs und der Königstorpassage (Alkoholverbotsverordnung - AlkVVO) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Verordnung zu erlassen. Beschlussvorschlag (Stadtrat am 17.10.2018): Entsprechend dem Gutachten des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit vom 26.09.2018 wird der Erlass der beiliegenden Verordnung zur Änderung der Verordnung der Stadt Nürnberg über das Verbot von alkoholischen Getränken im Bereich des Hauptbahnhofs und der Königstorpassage (Alkoholverbotsverordnung - AlkVVO) beschlossen. Seite 4 von 4 Ö 8 Ö 8 Beilage zur Sitzung des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit am 26.09.2018 Änderung der Verordnung der Stadt Nürnberg über das Verbot von alkoholischen Getränken im Bereich des Hauptbahnhofs und der Königstorpassage (Alkoholverbotsverordnung – AlkVVO) I. 1. Aktuelle Rechts- und Sachlage Die Verordnung der Stadt Nürnberg über das Verbot von alkoholischen Getränken im Bereich des Hauptbahnhofs und der Königstorpassage (AlkVVO) wurde am 28.12.2016 im Amtsblatt bekannt gemacht und trat am 01.01.2017 in Kraft. Seitdem ist es im Bereich der Königstorpassage, des Bahnhofsplatzes, des Zentralen Omnibusbahnhofs und des Frauentorgrabens zwischen Sterntor und Königstor verboten, zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr Alkohol zu konsumieren und mit sich zu führen, soweit die Getränke den Umständen nach zum dortigen Verzehr bestimmt sind. Mit Gesetz zur Neuordnung des bayerischen Polizeirechts vom 18.05.2018 wurde auch Art. 30 LStVG, die Rechtsgrundlage für die Verordnung, geändert. Die bisherige zeitliche Beschränkung von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr wurde aufgehoben und für den Erlass einer Verordnung müssen nunmehr nicht mehr Ordnungswidrigkeiten „von erheblicher Bedeutung“ vorliegen, sondern es reichen „normale“ Ordnungswidrigkeiten für den Erlass einer Verordnung aus. Über die positive Wirkung der AlkVVO wurde zuletzt im RWA vom 29.06.2018 berichtet. Die bisherigen Maßnahmen im Bereich der Königstorpassage haben zu einem Rückgang der Körperverletzungsdelikte im Vergleich zu den Jahren vor 2015 geführt. Dennoch bewegen sie sich auf einem nach wie vor nicht zu akzeptierenden hohen Niveau. Nach der Polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2017 wurden ca. zwei Drittel der Körperverletzungsdelikte in der Königstorpassage von alkoholisierten Tätern begangen. Seit Inkrafttreten der AlkVVO wurden in der Zeit vom 01.04.2017 bis zum 30.06.2018 insgesamt 1.466 Ordnungswidrigkeitenverfahren auf den gewidmeten Verkehrsflächen nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz eingeleitet. Für diese Ordnungswidrigkeiten wurden 585 Betroffene ermittelt, was bereits verdeutlicht, dass es sich häufig um Mehrfachtäter handelt. Diese waren fast zur Hälfte für weitere Ordnungswidrigkeiten und Straftaten verantwortlich. Fast 50 dieser Betroffenen waren Beschuldigte von Körperverletzungsdelikten. Wie die Auswertungen des Polizeipräsidiums Mittelfranken zeigen, werden Körperverletzungen rund um die Uhr begangen. Ausgehend von zwei Dritteln alkoholisierter Täter bei den Körperverletzungen ist deshalb festzustellen, dass mit Körperverletzungen durch alkoholisierte Täter zu jeder Tagesund Nachtzeit zu rechnen ist. Die statistisch meisten Körperverletzungen wurden hierbei in der Zeit zwischen 0:00 und 2:00 Uhr begangen, allerdings lässt sich bereits ab 17:00 Uhr ein erheblicher Anstieg der Körperverletzungen feststellen, der seinen mittleren Gipfel um 19:00 Uhr erreicht. Bei den meisten Körperverletzungsdelikten durch alkoholisierte Personen wird der Alkoholkonsum mehrere Stunden vorher begonnen haben. Ordnungswidrigkeiten, die außerhalb des zeitlichen Rahmens der momentan geltenden AlkVVO begangen und nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz geahndet werden, werden bei einer Tatzeit nach 22:00 Uhr nach der AlkVVO geahndet, was zur Folge hat, dass – wie in der beigefügten Statistik ersichtlich - ab diesem Zeitpunkt nur noch Ordnungswidrigkeiten nach der AlkVVO verfolgt werden. Ihren Höhepunkt haben die Ordnungswidrigkeiten zwischen 17:00 Uhr und -2- -219:00 Uhr. Weitere Spitzen sind in der polizeilichen Statistik gegen 9:00 Uhr morgens und gegen 21:00 Uhr abends festzustellen. Ein ähnliches Bild zeichnet die Auswertung der Zentralen Bußgeldstelle des Rechtsamts, nach der die Tatzeiten von Ordnungswidrigkeiten am Hauptbahnhof-Vorplatz vor 8:00 Uhr beginnen, zwischen 8:00 Uhr und 9:00 Uhr ansteigen, zwischen 10:00 Uhr und 11:00 Uhr auf gleich hohem Niveau bleiben, um schließlich zwischen 13:00 Uhr und 14:00 Uhr ihren vorläufigen Höchststand und dann nach einem leichten Absinken zwischen 17:00 Uhr und 18:00 Uhr die absolute Spitze zu erreichen. Bis ca. 22:00 Uhr wird dann ein Rückgang der Ordnungswidrigkeiten nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz festgestellt (siehe Anlage). Die räumliche Zuordnung der Ordnungswidrigkeiten am Bahnhofsvorplatz erstreckt sich auf den gesamten Bereich des Platzes, also auch des Bereichs der Treppen und der Eingangspodeste, die im Eigentum der DB stehen. 2. Bewertung Aus den Auswertungen des Polizeipräsidiums Mittelfranken und des Rechtamts ergibt sich, dass der „Trinkverlauf“ von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr letztlich einen stetigen Anstieg der Körperverletzungsdelikte ab ca. 14:00 Uhr zur Folge hat. Diese setzen sich insbesondere dann fort, wenn kaum mehr alkoholbedingte Ordnungswidrigkeiten nach der AlkVVO bzw. dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz begangen werden. Das Polizeipräsidium Mittelfranken und die Stadt Nürnberg haben immer darauf hingewiesen, dass die Rechtsgrundlage für eine zeitliche Beschränkung eines Alkoholverbots in Art. 30 LStVG der Problematik nicht gerecht wird. Auch viele Bürgerinnen und Bürger, die sich durch den Aufenthalt von größeren Gruppen von Alkohol konsumierenden und alkoholisierten Personen belästigt fühlen, konnten die zeitliche Begrenzung nicht verstehen. Da aus den Auswertungen des Polizeipräsidiums Mittelfranken und des Rechtsamts schlüssig folgt, dass sich die alkoholbedingten Taten nicht auf den Zeitraum zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr konzentrieren sondern über den kompletten Tag verteilt sind und darüber hinaus die jeweilige „(Vor-)Glühzeit“, die sich zumindest bei der ortsansässigen Trinkerszene aus den Verstößen gegen das Bayerische Straßen- und Wegegesetz ableiten lässt, zu berücksichtigen ist, ergibt sich, dass eine Ausweitung der AlkVVO auf den Zeitraum von 24 Stunden täglich sinnvoll ist. Auch das Polizeipräsidium Mittelfranken stellt hierzu fest, dass eine zeitlich unbeschränkte Erweiterung der AlkVVO geeignet ist, alkoholbedingte Sicherheitsstörungen im öffentlichen Raum merklich zu reduzieren und im Verbund mit Maßnahmen weiterer polizeilicher Kooperationspartner zu einer Lageverbesserung beizutragen. Der bisher nicht berücksichtigte Eingangsbereich, welcher der DB gehört, soll nunmehr in den räumlichen Geltungsbereich der Verordnung mit einbezogen werden um eine klare Abgrenzung der Zuständigkeiten zu erhalten. Dies wurde mit der DB abgestimmt. Zur Zeit besteht im Bahnhofsgebäude ein Alkoholverbot von Freitag bis Samstag und Samstag bis Sonntag und in den Nächten vor Feiertagen von jeweils 20:00 Uhr bis 6:00 Uhr. Die Hausordnung der DB wird entsprechend der Regelung in der AlkVVO angepasst. Mit Art. 30 LStVG ist dies vereinbar, da zu den dort genannten „öffentlichen Flächen“ alle Bereiche gehören, die für den öffentlichen Verkehr freigegeben sind, wobei es auf die straßenrechtliche Widmung nicht ankommt. 3. Fazit Die Aufhebung der zeitlichen und die Erweiterung der örtlichen Beschränkung der AlkVVO soll ein weiterer Schritt sein, der zusammen mit den übrigen bereits ergriffenen und noch zu ergreifenden Maßnahmen in und um die Königstorpassage und den Hauptbahnhof zu einer Verringerung der -3- -3alkoholbedingt auffälligen Personen führen und damit das Sicherheitsempfinden der Bahnhofsbenutzer verbessern soll. Die Verwaltung schlägt deshalb die Aufhebung der zeitlichen und die Erweiterung der örtlichen Beschränkung in der AlkVVO vor. II. OA/L August 2018 Ordnungsamt OA-KOS i.A. (3268) Ordnungswidrigkeiten nach dem Bayer. Straßen- und Wegegesetz (Auswertung Rechtsamt) Zeit vor 8 8 – 9 9– 10 10 -11 11 -12 1213 13 -14 14 -15 15 -16 1 3 16 -17 17 -18 18 -19 1 1 19 -20 20 -21 Ö 8 21 -22 Ort/Monat Hbf. Vorplatz April 2017 Mai 2017 1 Juni 2017 1 Juli 2017 August 2017 1 Sept. 2017 1 Okt. 2017 1 3 6 3 1E 2 2 4 1 E 2 1 3 2 1 2 1 E 3 1 2 1 E 1 2 1 1 E 5 4 6 2 1 2 4 1 E 5 2 E 2 1 3 3 3 1 E 8 1 E 2 3 3 2 1 1 6 3 E 6 5 1E 4 4 14 1E 3 1 2 3 1 1 1 E 1 Nov. 0217 2 5 3 1 E 1 Dez. 2017 Januar 2018 1 Februar 2018 1 1 März 2018 1 2 3 1 1 1 E 3 2 1 E 2 1 E 3 1 1 1 2 1 1 April 2018 Summe 1 1 4 12 9 12 13 15 23 18 21 14 25 10 7 7 15 E: Bescheid wurde erlassen. Das Verfahren musste wegen Eintritts der Verfolgungsverjährung eingestellt werden, da der Bescheid nicht zugestellt werden konnte. Auswertung Polizeipräsidium Mittelfranken Tatzeiten Körperverletzung und ordnungswidriger Alkoholkonsum 120 01.04.2017 – 30.06.2018 Ö 8 Rechtsgrundlage für die Alkoholverbotsverordnung Art. 30 LStVG Verzehr alkoholischer Getränke auf öffentlichen Flächen Neue Fassung ab 25.05.2018 (1) 1Die Gemeinden können durch Verordnung auf bestimmten öffentlichen Flächen – außerhalb von Gebäuden und genehmigten Freischankflächen – den Verzehr alkoholischer Getränke verbieten, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass dort auf Grund übermäßigen Alkoholkonsums regelmäßig Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begangen werden. 2Die Verordnungen nach Satz 1 sind längstens auf vier Jahre zu befristen. 3In ihnen können die Gemeinden auch das Mitführen alkoholischer Getränke an den in der Verordnung bezeichneten Orten verbieten, wenn die Getränke den Umständen nach zum dortigen Verzehr bestimmt sind. (2) Mit Geldbuße kann belegt werden, wer einer auf Grund des Abs. 1 erlassenen Verordnung zuwiderhandelt. Bisherige Fassung 01.08.2013 – 24.05.2018 Die kursiv gedruckten Teile sind in der Fassung ab 25.05.2018 entfallen. (1) 1Die Gemeinden können durch Verordnung auf bestimmten öffentlichen Flächen (außerhalb von Gebäuden und genehmigten Freischankflächen) den Verzehr alkoholischer Getränke in der Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr verbieten, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass dort auf Grund übermäßigen Alkoholkonsums regelmäßig Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung oder Straftaten begangen werden. 2Die Verordnungen nach Satz 1 sind längstens auf vier Jahre zu befristen. 3In ihnen können die Gemeinden auch das Mitführen alkoholischer Getränke an den in der Verordnung bezeichneten Orten verbieten, wenn die Getränke den Umständen nach zum dortigen Verzehr bestimmt sind. (2) Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung im Sinne des Abs. 1 liegen vor, wenn die Sicherheit in der Öffentlichkeit sowie sonstige bedeutsame Interessen der Allgemeinheit in besonderer Weise beeinträchtigt werden. (3) Mit Geldbuße kann belegt werden, wer einer auf Grund des Abs. 1 erlassenen Verordnung zuwiderhandelt. Ö Alkoholverbotsverordnung 320.024 Verordnung der Stadt Nürnberg über das Verbot von alkoholischen Getränken im Bereich des Hauptbahnhofs und der Königstorpassage (Alkoholverbotsverordnung – AlkVVO) Vom 15. Dezember 2016 (Amtsblatt S. 441), geändert durch Verordnung vom 27. März 2017 (Amtsblatt S. 111) Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 30 des Gesetzes über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz LStVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Dezember 1982 (GVBl. S. 1098), zuletzt geändert durch § 5 des Gesetzes vom 22. Mai 2015 (GVBl. S. 154), folgende Verordnung: Inhaltsübersicht: § 1 Geltungsbereich § 2 Alkoholverbot § 3 Ordnungswidrigkeiten § 4 Inkrafttreten, Geltungsdauer §1 Geltungsbereich (1) Diese Verordnung gilt in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr. (2) Der räumliche Geltungsbereich dieser Verordnung erstreckt sich auf die folgenden öffentlichen Flächen: 1. den Bahnhofsplatz bis einschließlich der Bahnhofstraße; 2. den Zentralen Omnibusbahnhof; 3. den Frauentorgraben vom Sterntor bis zum Königstor zwischen der äußeren und inneren Stadtmauer; 4. die unterirdischen öffentlichen Wegeflächen im ersten Untergeschoss des Bahnhofsplatzes (Königstorpassage). Die genaue Grenze des Geltungsbereichs hinsichtlich der Nrn. 1 bis 3 ergibt sich aus der beiliegenden Karte des Ordnungsamts vom 16.11.2016 (Maßstab 1:2.000), die als Anlage Bestandteil dieser Verordnung ist. Maßgeblich ist die Innenkante der Begrenzungslinie. Zum Geltungsbereich gehören auch die Zuwegungen (insbesondere Treppen und Rampen) zu den oberirdischen öffentlichen Flächen. Hiervon ausgenommen sind die Treppenanlagen von der Königstorpassage zur Mittelhalle des Bahnhofsgebäudes. §2 Alkoholverbot Es ist verboten, alkoholische Getränke im Geltungsbereich dieser Verordnung zu konsumieren sowie mit sich zu führen, soweit die Getränke den Umständen nach zum dortigen Verzehr bestimmt sind. __________________________ 66. Nachtrag August 2017 1 8 Alkoholverbotsverordnung 320.024 §3 Ordnungswidrigkeiten Nach Art. 30 Abs. 3 LStVG kann mit Geldbuße belegt werden, wer entgegen § 2 alkoholische Getränke konsumiert oder mit sich führt. §4 Inkrafttreten, Geltungsdauer Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft. Sie gilt vier Jahre. 2 __________________________ 66. Nachtrag August 2017 Ö 8 Ö 9 Sitzungsvorlage Ref.VII/004/2018 Beratung Datum Behandlung Ziel Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit 26.09.2018 öffentlich Gutachten Stadtrat 17.10.2018 öffentlich Beschluss-Auflage Betreff: Änderung der Taxitarifordnung Anlagen: Antrag auf Änderung der Taxitarifordnung der Taxi-Zentrale Nürnberg vom 26.07.2018 Niederschrift zur Sitzung der Taxikommission am 17.09.2018 Taxitarifordnung bisherige Fassung Verordnung zur Änderung der Taxitarifordnung Sachverhalt (kurz): Nach § 51 Abs.1 Personenbeförderungsgesetz i.V.m. § 10 Nr. 1 der Verordnung über die Zuständig-keit zum Erlass von Rechtsverordnungen werden die Beförderungsentgelte und bedingungen für den Verkehr mit Taxen in Nürnberg durch die Stadt Nürnberg in der Taxitarifordnung festgesetzt. Mit Schreiben vom 26.07.2018 beantragte die Taxi-Zentrale Nürnberg, den Fahrpreis für den ersten gefahrenen Kilometer von derzeit 3,50 EUR auf dann 3,60 EUR anzuheben. Darüber hinaus soll der Fahrpreis für den zweiten bis einschließlich fünften Kilometer von 1,80 EUR auf 1,85 EUR und der Wartezeitpreis von 24,00 EUR auf 26,00 EUR je Stunde erhöht werden. Unter Zugrundelegung der IHK Standardfahrt (Grundpreis zuzüglich einer Wartezeit von 2,5 Minuten und einer Fahrtstrecke von fünf Kilometern) bedeutet der Vorschlag eine Anhebung des Taxitarifs um 2,53 %. Es wurde ferner beantragt, ein neues Tarifelement aufzunehmen. Auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers im Rahmen der fernmündlichen oder elektronischen Erteilung des Beförderungsauftrages solle die Möglichkeit geschaffen werden, die Beförderung zum Festpreis in Höhe von 28,00 EUR zu buchen. In der Taxikommission vom 17.09.2018 wurde die beantragte Tariferhöhung in Anbetracht der Kostenentwicklung im Taxigewerbe und der Entwicklung bei den VAG-Tarifen einvernehmlich als sachgerecht und angemessen angesehen. Hinsichtlich des Festpreises kam man nach eingehender Diskussion dagegen überein, von der Einführung wegen der im Anhörungsverfahren eingegangenen Einwendungen sowie der geringen praktischen Bedeutung einerseits und der Notwendigkeit eines umfangreichen Regelwerks anderseits zumindest vorerst Abstand zu nehmen. In der Taxikommission bestand zudem Einvernehmen darüber, dass der Zuschlag bei Kreditkartenzahlung nach § 2 Abs. 5 Nr. 5 der Taxitarifordnung ersatzlos gestrichen werden soll. Hintergrund hierfür ist der am 13.01.2018 in Kraft getretene neue § 270a BGB, der gesonderte Entgelte für die Nutzung bargeldloser Zahlungsmittel verbietet. Die Taxizentrale berichtete in diesem Zusammenhang darüber, dass sie kostenlose Hinweisaufkleber zur Kennzeichnung der Fahrzeuge, bei denen Kartenzahlung möglich ist, anbieten wird. Es wird erwartet, dass sich unter anderem hierdurch die Zahl dieser Fahrzeuge (derzeit 77 %) weiter erhöht. Falls derartige freiwillige Maßnahmen nicht ausreichen sollten, wäre in den nächsten Seite 1 von 4 Stadt Nürnberg Sitzungsvorlage Ref.VII/004/2018 ein, zwei Jahren zu entscheiden, ob entsprechende Verpflichtungen in die Taxiordnung bzw. die Taxitarifordnung aufgenommen werden. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt € Folgekosten Gesamtkosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt Seite 2 von 4 Stadt Nürnberg Sitzungsvorlage Ref.VII/004/2018 2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein 3. Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Seite 3 von 4 Stadt Nürnberg Sitzungsvorlage Ref.VII/004/2018 Gutachtenvorschlag (RWA am 26.09.2018): Der Ausschuss begutachtet die beiliegende Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen (TaxitarifO - TTO) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Verordnung zu erlassen. Beschlussvorschlag (Stadtrat am 17.10.2018): Gemäß dem beiliegenden Gutachten des RWA vom 26.09.2018 wird der Erlass der beiliegenden Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen (TaxitarifO-TTO) beschlossen. Seite 4 von 4 Ö 9 Ö 9 Stadt Nürnberg Besprechungsniederschrift (Nr. 6.4.3 ADON) Besprechungsthemen Taxikommission Besprechungsdatum Besprechungsort 17.09.2018 Fünferplatz 2, Zimmer 205 Vertretene Dienststelle/Körperschaft/Firma vertreten durch Taxi-Zentrale SPD-Stadtratsfraktion CSU-Stadtratsfraktion Die Grünen Stadtratsfraktion Die Ausschussgemeinschaft BgA RA OA Herren Gast und Ziegler Frau Arabackyj Herr Sendner Frau Walthelm Frau Alberternst Frau Schüßler Herr Maurer Herren Schaffert, Dauer Ergebnis: Die Taxi-Zentrale beantragt den Fahrpreis für den ersten gefahrenen Kilometer von derzeit 3,50 EUR, auf dann 3,60 EUR anzuheben. Darüber hinaus soll der Fahrpreis für den zweiten bis einschließlich fünften Kilometer von derzeit 1,80 EUR, auf dann 1,85 EUR angehoben werden. Der Wartezeitpreis soll von derzeit 24,00 EUR, auf dann 26,00 EUR je Stunde angehoben werden. Es wird weiterhin beantragt, ein völlig neues Tarifelement einzufügen. Bei vorab bestellten Taxifahrten soll es zukünftig möglich sein, für einen Festpreis in Höhe von 28,00 EUR eine maximale Kilometerleistung von 13 Km zu buchen. Am 13.01.2018 trat der neue § 270a BGB in Kraft. Die Anwendbarkeit dieser Vorschrift auf die Beförderungsverträge zwischen den Taxiunternehmen und den Fahrgästen ist derzeit noch umstritten und von der Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt. Es ist daher zu klären, ob zukünftig am Kreditkartenzuschlag (§ 2 Abs. 5 Nr. 5 Taxitarifordnung) festgehalten werden soll. Frau Schüßler trägt den von der Genossenschaft gestellten Antrag der Kommission vor. Im Anschluss wird Herr Ziegler gebeten, den gestellten Antrag kurz aus seiner Sicht zu erläutern. Nach kurzen Ausführungen zu den Kosten der Kreditkartenabrechnung durch Herrn Gast und Herrn Ziegler tragen alle Mitglieder der Taxikommission die Entscheidung mit, den Zuschlag ersatzlos zu streichen. Darüber hinaus soll die Taxizentrale kostenlose Werbeaufkleber zur Verfügung stellen, mit denen die teilnehmenden Taxiunternehmen auf den Service der Kreditkartenzahlung hinweisen können. Auf eine Verpflichtung zur Bereithaltung der erforderlichen Geräte zur Kreditkartenzahlung soll vorerst noch verzichtet werden. Zu der geplanten Anhebung des Taxitarifs führt Herr Ziegler aus, dass die Anhebung des Tarifs im Wesentlichen auf den Nachholbedarf aus der Anhebung des Mindestlohns und die gestiegenen Dieselpreise zurückzuführen ist. Die Anhebung des Taxitarifs bewege sich jedoch im Rahmen der Kostensteigerung. Die Taxikommission sieht die Steigerung als angemessen an und beschließt diese zu befürworten. -1- Herr Ziegler erläutert den Antrag der Taxizentrale Nürnberg e.G. im Hinblick auf den angedachten Festpreis. Er führt aus, dass ca. einmal monatlich ein Festpreis durch Kunden nachgefragt wird. Festpreise seien jedoch aufgrund der Regelungen in der Taxitarifordnung nicht möglich. Es solle daher dieses neue Tarifelement eingefügt werden. Herr Sendner hält die neue Regelung wegen der geringen Nachfrage als nicht erforderlich, da laut den Ausführungen des Herrn Ziegler ein Festpreis nur einmal monatlich nachgefragt wird und die Taxitarifordnung durch die Änderung wesentlich verkompliziert werden würde. Frau Alberternst könnte sich einen Festpreis durchaus als sinnvoll vorstellen. Herr Maurer verweist darauf, dass die Stadt Erlangen und das Bayer. Landesamt für Maß und Gewicht Einwände gegen einen Festpreis erhoben haben. Wegen der geringen Bedeutung und der Erforderlichkeit einer sehr umständlichen und kaum mehr verständlichen Verordnungsregelung empfiehlt er, zumindest vorerst auf den Festpreis zu verzichten. Die Taxikommission verständigt sich einstimmig darauf, diesen Teil des Antrag der Taxizentrale bis auf weiteres zurückzustellen. II. jeweils z.K. an alle städtischen Vertreter OA/L Frau Kurr III. OA/2-FE z.A. Nürnberg, den 17.09.2018 Ordnungsamt i. A. Dauer (2146) TaxitarifO Ö 320.801 Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen (TaxitarifO ̶ TTO) Vom 18. Dezember 2003 (Amtsblatt S. 659), zuletzt geändert durch Verordnung vom 9. November 2017 (Amtsblatt S. 465) Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von § 51 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) i. d. F. d. Bek. vom 08. August 1990 (BGBl. I S. 1690), zuletzt geändert durch Art. 49 des Gesetzes vom 21. August 2002 (BGBl. I S. 3322) und auf Grund von § 31 der Verordnung über Zuständigkeiten im Verkehrswesen vom 22. Dezember 1998 (GVBl. S. 1025), zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 25. Mai 2003 (GVBl. S. 335) folgende Verordnung: Inhaltsübersicht: § 1 Geltungsbereich § 2 Entgelte § 3 Errechnung des Fahrpreises § 4 Sondervereinbarungen § 5 Mitführpflicht § 6 In-Kraft-Treten; Übergangsregelung §1 Geltungsbereich (1) Für die Beförderung mit Taxen, die von der Stadt Nürnberg als Genehmigungsbehörde zugelassen sind, gilt innerhalb des Pflichtfahrbereichs der nachstehende Tarif. (2) Der Pflichtfahrbereich im Sinne des § 47 PBefG umfasst das Stadtgebiet der kreisfreien Städte Nürnberg, Fürth, Erlangen sowie Schwabach und erstreckt sich auf Teile der Landkreise Ansbach, ErlangenHöchstadt, Forchheim, Fürth, Neumarkt/Opf., Neustadt/Aisch - Bad Windsheim, Nürnberger Land und Roth. Er ist in der Karte vom 17. Dezember 1998 (M 1:200.000), die als Anlage Bestandteil dieser Verordnung ist, grob dargestellt. Die genauen Grenzen des Pflichtfahrbereichs ergeben sich aus der Karte vom 08. Dezember 1998 (M 1:25.000), die beim Ordnungsamt, Innerer Laufer Platz 3, in Nürnberg archivmäßig verwahrt wird und während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden kann. Als Pflichtfahrbereichsgrenze gilt jeweils die Innenkante der äußeren Begrenzungslinie zu Zone 6. §2 Entgelte (1) Der Grundpreis für die Inanspruchnahme eines Taxis beträgt 3,50 Euro. In diesem Preis ist eine Fahrleistung für 0,20 Euro eingeschlossen. ___________________________ 67. Nachtrag Dezember 2017 1 9 TaxitarifO 320.801 (2) Der Fahrpreis beträgt 1. für den ersten gefahrenen Kilometer 3,50 Euro (je angefangene 57,14 m Fahrstrecke 0,20 Euro); 2. für den zweiten bis einschließlich fünften Kilometer 1,80 Euro (je angefangene 111,11 m Fahrstrecke 0,20 Euro); 3. für jeden weiteren Kilometer 1,55 Euro (je angefangene 129,03 m Fahrstrecke 0,20 Euro). (3) Der Wartezeitpreis beträgt 0,40 Euro für jede angefangene Minute (0,20 Euro je 30,0 s); dies sind je Stunde 24,00 Euro. Als Wartezeit gilt jedes Halten und jede Unterschreitung der Umschaltgeschwindigkeit, wenn dies nach dem Einsteigen des Fahrgastes auf dessen Veranlassung oder aus verkehrlichen, vom Fahrpersonal nicht zu vertretenden Gründen erforderlich wird. Die Umschaltgeschwindigkeit beträgt bei Abs. 2 Nr. 1 6,86 km/h, bei Abs. 2 Nr. 2 13,33 km/h und bei Abs. 2 Nr. 3 15,48 km/h. (4) Wird ein Taxi bestellt, so wird für eine Wartezeit von 4 Minuten kein Entgelt berechnet. Für jede weitere angefangene Minute Wartezeit, die aus vom Fahrpersonal nicht zu vertretenden Gründen entsteht, wird ein Entgelt nach Abs. 3 Satz 1 erhoben. Wartezeit im Sinne der Sätze 1 und 2 ist der Zeitraum, der zwischen dem Einschalten des Fahrpreisanzeigers und dem Einsteigen des Fahrgastes liegt. Der Fahrpreisanzeiger ist unmittelbar nach Eintreffen (Fahrzeugstillstand) am vereinbarten Abholort – falls ein bestimmter Abholzeitpunkt vereinbart wurde, jedoch erst nach Erreichen dieses Zeitpunktes – einzuschalten. Das Fahrpersonal hat sich unverzüglich nach dem Einschalten des Fahrpreisanzeigers beim Besteller zu melden. (5) An Zuschlägen werden erhoben 1. für die Bestellung eines Kombifahrzeuges (PKW mit erhöhtem Ladevolumen) mittels Telefon oder auf elektronischem Wege 2,50 Euro; 2. für die Nutzung eines Fahrzeuges mit mehr als vier Fahrgastsitzplätzen durch fünf bis sechs Fahrgäste oder für die Bestellung eines Fahrzeuges mit fünf bis sechs Fahrgastsitzplätzen mittels Telefon oder auf elektronischem Wege 2,50 Euro; 3. für die Nutzung eines mit einem Rollstuhl befahrbaren Fahrzeugs durch einen Fahrgast, der auf die Beförderung in einem derartigen Fahrzeug angewiesen ist 7,50 Euro; 4. für die Nutzung eines Fahrzeuges mit mehr als vier Fahrgastsitzplätzen durch sieben bis acht Fahrgäste oder für die Bestellung eines Fahrzeugs mit sieben bis acht Fahrgastsitzplätzen mittels Telefon oder auf elektronischem Wege 7,50 Euro; 5. für die Bezahlung des Fahrpreises mittels Kreditkarte 1,00 Euro. Der Fahrgast ist bei der telefonischen Bestellung auf den jeweiligen Zuschlag hinzuweisen. In allen anderen Fällen hat das Fahrpersonal die Fahrgäste so früh wie möglich, spätestens aber vor Antritt der Fahrt, auf den Zuschlag hinzuweisen. (6) Für Beförderungsfahrten, die weder in der Tarifzone 1 oder 2 beginnen oder enden, noch durch diese hindurchführen, werden folgende Tarifzonenzuschläge erhoben: Zielzone 3 4 5 6 3 5 Euro 5 Euro 5 Euro 5 Euro 4 5 Euro 10 Euro 10 Euro 10 Euro 5 5 Euro 10 Euro 15 Euro 15 Euro 6 5 Euro 10 Euro 15 Euro 30 Euro Startzone Der Fahrgast ist vor Antritt der Fahrt auf den jeweils anfallenden Zonenzuschlag hinzuweisen. 2 __________________________ 67. Nachtrag Dezember 2017 TaxitarifO 320.801 (7) Wird aus vom Besteller zu vertretenden Gründen die Fahrt nach Auftragserteilung nicht durchgeführt, so ist der auf dem Fahrpreisanzeiger ausgewiesene Preis, mindestens jedoch der Grundpreis zuzüglich der Zuschläge nach den Abs. 5 und 6 zu bezahlen. §3 Errechnung des Fahrpreises (1) Die Beförderungsentgelte nach dieser Verordnung sind Festpreise; sie dürfen nicht über- oder unterschritten werden. (2) Die Errechnung des zu entrichtenden Gesamtpreises hat durch einen geeichten Fahrpreisanzeiger zu erfolgen. Als Entgelt darf nur der Betrag gefordert werden, der nach dieser Verordnung richtig berechnet und auf dem Fahrpreisanzeiger angezeigt wird. Ausgenommen hiervon ist der in § 2 Abs. 7 aufgeführte Fall. (3) Bei Störung oder Versagen des Fahrpreisanzeigers wird der Fahrpreis nach der zurückgelegten Strecke und dem Kilometerpreis berechnet, der gemäß § 2 anzuwenden gewesen wäre. Taxiunternehmer und Fahrpersonal sind verpflichtet, unverzüglich für die Instandsetzung eines gestörten Fahrpreisanzeigers zu sorgen. (4) Für Nebenleistungen, die in der Verordnung über den Verkehr mit Taxen vorgeschrieben werden, darf kein zusätzliches Entgelt berechnet werden. Dies gilt insbesondere für das Tragen üblichen Reisegepäcks von und zu der Haustüre sowie vom und zum Zugang des Bahnhofes oder Flughafens. Für darüber hinausgehende zusätzliche Leistungen kann ein angemessenes Entgelt vereinbart werden. §4 Sondervereinbarungen Sondervereinbarungen gemäß § 51 PBefG bedürfen der Genehmigung der Stadt Nürnberg. §5 Mitführpflicht Diese Verordnung ist in jedem Taxi mitzuführen und den Fahrgästen auf Verlangen vorzuzeigen. §6 In-Kraft-Treten; Übergangsregelung (1) Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung* im Amtsblatt in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen vom 04. Dezember 2000 (Amtsblatt S. 600), geändert durch Verordnung vom 18. Dezember 2000 (Amtsblatt S. 621), mit Ausnahme der Anlage (Karte M 1 : 200.000 vom 17. Dezember 1998) außer Kraft. (2) Sondervereinbarungen, die vor dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung der Stadt Nürnberg angezeigt wurden, bedürfen ab 01.01.2005 der Genehmigung gemäß § 4. ____________________________________ * Tag der Bekanntmachung: 30.12.2003 ___________________________ 67. Nachtrag Dezember 2017 3 Ö 9 Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen (TaxitarifO – TTO) vom 18. Dezember 2003 (Amtsblatt S. 659), zuletzt geändert durch Verordnung vom 9. November 2017 (Amtsblatt S. 465) Vom .............................. Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von § 51 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. August 1990 (BGBl. I S. 1690), zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 14 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808), und auf Grund von § 10 Nr. 1 der Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen vom 28. Januar 2014 (GVBl. S. 22), zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 12. Juni 2018 (GVBl. S. 391), folgende Verordnung: Art. 1 § 2 wird wie folgt geändert: 1. Abs. 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Der Fahrpreis beträgt 1. 2. 3. für den ersten gefahrenen Kilometer 3,60 Euro (je angefangene 55,55 m Fahrstrecke 0,20 Euro); für den zweiten bis einschließlich fünften Kilometer 1,85 Euro (je angefangene 108,11 m Fahrstrecke 0,20 Euro); für jeden weiteren Kilometer 1,55 Euro (je angefangene 129,03 m Fahrstrecke 0,20 Euro).“ 2. Abs. 3 wird wie folgt geändert: a) Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Der Wartezeitpreis beträgt 0,20 Euro für jeden angefangenen Zeitraum von 27,7 s; dies sind je Stunde 26,00 Euro.“ b) Satz 3 wird wie folgt gefasst: „Die Umschaltgeschwindigkeit beträgt bei Abs. 2 Nr. 1 7,22 km/h, bei Abs. 2 Nr. 2 14,05 km/h und bei Abs. 2 Nr. 3 16,77 km/h.“ 3. Abs. 5 Satz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nr. 4 wird der Strichpunkt am Ende durch einen Punkt ersetzt. b) Nr. 5 wird aufgehoben. Art. 2 Diese Verordnung tritt am 01. Dezember 2018 in Kraft. Ö 10 Sitzungsvorlage Ref.VI/023/2018 Beratung Datum Behandlung Ziel Kulturausschuss 12.10.2018 öffentlich Gutachten Stadtrat 17.10.2018 öffentlich Beschluss-Auflage Betreff: Satzung der Stadt Nürnberg über den Beirat Bildende Kunst (Bildende Kunstbeiratssatzung - BBiKS) hier: Änderung der Beiratssatzung Anlagen: BBK-Satzungstext Änderungstext BBK-Satzung Sachverhalt (kurz): Im Kulturausschuss vom 10.07.2015 wurde die neue Satzung des BBiK beschlossen. Im Stadtrat wurde der Beschluss einstimmig bestätigt. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 14.12.2016 den Beschluss gefasst, in den Satzungen der kommunalen Beiräte die Besetzung der Gremien verstärkt nach Genderaspekten vorzunehmen. Deswegen soll unter § 2 der letzte Satz des Absatzes 5 verändert werden. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Seite 1 von 3 Stadt Nürnberg Sitzungsvorlage Ref.VI/023/2018 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Nein 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein 3. Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Seite 2 von 3 Stadt Nürnberg Sitzungsvorlage Ref.VI/023/2018 Gutachtenvorschlag: Der Kulturausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung des Beirates für Bildende Kunst (Bildende Kunstbeiratssatzung – BBiKS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen. Beschlussvorschlag: Entsprechend dem Gutachten des Kulturausschusses vom 12.10.2018 wird der Erlass der beiliegenden Satzung zur Änderung der Satzung des Beirates für Bildende Kunst (Bildende Kunstbeiratssatzung – BBiKS) beschlossen. Seite 3 von 3 Ö 10 Ö 10 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Nürnberg über den Beirat für Bildende Kunst (Bildende Kunstbeiratssatzung – BiKBS) vom 5. August 2015 (Amtsblatt S. 327) Vom …………………… Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 2 Abs. 3 des Gesetzes vom 15. Mai 2018 (GVBl. S. 260), folgende Satzung: Art. 1 Dem § 2 Abs. 5 wird folgender Satz 4 angefügt: „Der Beirat soll sich zu mindestens 40% aus Frauen und zu mindestens 40% aus Männern zusammensetzen.“ Art. 2 Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft. Ö 11 Sitzungsvorlage SÖR/022/2018 Beratung Datum Behandlung Ziel Werkausschuss Servicebetrieb Öffentlicher Raum (SÖR) 10.10.2018 öffentlich Gutachten Stadtrat 17.10.2018 öffentlich Beschluss-Auflage Betreff: Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung (StraßenreinigungsGebS - StrRGebS) Anlagen: Entscheidungsvorlage Satzung Sachverhalt (kurz): Durch die Beendigung des Gebührenzeitraumes 2015-2018 musste eine Neukalkulation der Straßenreinigungsgebühren erfolgen. Der neue Kalkulationszeitraum für die Straßenreinigungsgebühren umfasst den Zeitraum vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2022. Die Neuberechnung basiert auf den bereits vorhandenen Tarifabschlüssen und Preisindexes. Zusätzlich wurde für eine bessere Rechtsklarheit der Satzungstext geändert. 1. Finanzielle Auswirkungen: Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: (→ weiter bei 2.) Nein (→ weiter bei 2.) Ja Kosten noch nicht bekannt Kosten bekannt Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr Seite 1 von 3 Stadt Nürnberg Sitzungsvorlage SÖR/022/2018 Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung? (mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Nein 2a. Auswirkungen auf den Stellenplan: Nein (→ weiter bei 3.) Ja Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens) Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt 2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen) Ja Nein 3. Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Diversity-Relevanz: Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja 4. Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen: RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen) Ref.I/II / Stk Seite 2 von 3 Stadt Nürnberg Sitzungsvorlage SÖR/022/2018 Gutachtenvorschlag: Der Werkausschuss begutachtet die beiliegende Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung (StraßenreinigungsGebS - StrRGebS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen. Seite 3 von 3 Ö 11 Entscheidungsvorlage Für den Zeitraum 2019 bis 2022 wurde eine Neukalkulation der Straßenreinigungsgebühren durchgeführt. Im ablaufenden Kalkulationszeitraum 2015 bis 2018 wurde entsprechend Art. 8 Abs. 6 Satz 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) der Überschuss aus Vorjahren ausgeglichen. Zum Ende des Kalkulationszeitraumes am 31.12.2018 wird die hierfür gebildete Rückstellung komplett aufgelöst sein. Ausgelöst durch die Kostensteigerungen – siehe Erläuterung unten - im neuem Kalkulationszeitraum 2019 bis 2022 und dem Fehlen eines positiven Übertrags aus der Vorperiode ist eine Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren die Folge. Neukalkulation für die Jahre 2019 bis 2022 Die Ist-Zahlen des Jahres 2017 bilden die Basis für die Neukalkulation der Straßenreinigungsgebühren für den Zeitraum 2019 bis 2022. Von der aktuellen Wirtschaftslage, der Entwicklung des Preisindex der letzten Jahre und Prognosen von Wirtschaftsinstituten und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ausgehend, wurden die einzelnen Kostenarten mit entsprechenden Steigerungsraten fortgeschrieben. Im Bereich der Personalkosten wurde der bereits im Jahr 2018 erzielte Tarifabschluss für die Jahre 2019 und 2020 herangezogen. Für die Folgejahre wurde mit etwa gleichen Lohnabschlüssen gerechnet. Bei den Sachkosten wurden Kostensteigerungen zwischen 1,5 % am Anfang und 2 bis 3% gegen Ende des Kalkulationszeitraumes unterstellt. Höhere Steigerungsraten wurden auf dem Gebiet der Energiekosten angesetzt, angelehnt an Prognosen von Wirtschaftsinstituten. Die nicht gebührenrelevanten Erträge für interne Leistungsverrechnung und Kehrleistungen für andere Dienststellen der Stadt Nürnberg, verbundene Unternehmen oder Externe wurden analog den Sach- und Personalkostensteigerungen ebenfalls erhöht. Die sich aus der Neukalkulation 2019 bis 2022 ergebenden Gebühren gelten für alle Jahre des Kalkulationszeitraumes. Gründe für die Neukalkulation Nach Art. 8 Abs. 6 KAG soll der Kalkulationszeitraum maximal 4 Jahre betragen, nach Beendigung des Zeitraumes 2015 bis 2018 musste daher wieder neu kalkuliert werden. Die seit Einführung des Servicebetriebes Öffentlicher Raum Nürnberg erzielten Synergieeffekte und die stetige Prozessverbesserung haben in vielen Bereichen zu relativ konstanten Kosten und Erträgen geführt. Im Wesentlichen beruht die Gebührenerhöhung auf den Kostensteigerungen im Personal- und Sachkostenbereich. Zum Haushalt 2015 wurden in der Straßenreinigung 16 zusätzliche Stellen geschaffen. Dies und die schnellere Besetzung bei Krankheitsvertretungen sowie die tariflichen Erhöhungen führten im letzten Kalkulationszeitraum, der die Ausgangsbasis für die Neukalkulation bildet, zu deutlich gestiegenen Personalkosten. Deutlich gestiegen sind auch die Umlagen in den Vorjahren. Die transparentere Beziehung zur Stadt Nürnberg führte u.a. zu gestiegenen Verwaltungskostenerstattungen, von denen ein Anteil auch auf die Straßenreinigung umgelegt wird. Der Eigenanteil der Stadt an der Straßenreinigung, der als Mindestmaß des öffentlichen Interesses an sauberen Straßen gilt, liegt seit 2015 bei 10 %. Straßenreinigungsgebühren im Kalkulationszeitraum 2019 bis 2022 Turnus Woche 2013 - 2014 2015 - 2018 nachrichtlich 2019 - 2022 Steigerung in % Zwangsreinigungsgebiet A: Reinigungsklasse 1 1-mal 10,85 10,31 11,30 9,60 Reinigungsklasse 2 3-mal 32,55 30,93 33,90 9,60 Reinigungsklasse 3 5-mal 54,25 51,55 56,50 9,60 Reinigungsklasse 4 7-mal 75,95 72,17 79,10 9,60 1-mal 3,90 3,53 3,88 9,99 Zwangsreinigungsgebiet B: Reinigungsgebühr In der Anlage findet sich die genaue Aufgliederung der jährlichen Aufwendungen und Erträge für den Kalkulationszeitraum 2019 bis 2022 nach Kostenarten, internen Leistungsverrechnungen, gebührenmindernden Erträgen sowie dem Stadtanteil von 10% und der sich daraus resultierenden Frontmetergebühr. Änderung des Satzungstextes Im Zuge der Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung wurde aus Gründen der Rechtsklarheit eine Konkretisierung des Begriffs „Straßenfrontlänge“ in § 6 Abs. 1 mit aufgenommen. Der Satzungsentwurf wurde mit dem Rechtsamt abgestimmt. Fakten der Straßenreinigung Kennzahlen:     200 SÖR-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter kümmern sich um die Sauberkeit auf Nürnbergs Straßen, 1 300 Kilometer Straßen und Gehwege werden gereinigt, 6 800 Tonnen Abfall fallen in der Straßenreinigung jährlich an, 3 300 Papierkörben werden geleert. Wo reinigt die Stadt? Das Stadtgebiet Nürnberg ist in drei Reinigungsgebiete aufgeteilt. Im Zwangsreinigungsgebiet A übernimmt der SÖR die Reinigung der Fahrbahnen, Gehwege und Plätze. Die Anlieger sind hier von ihrer Reinigungspflicht entbunden, müssen dafür aber Gebühren zahlen. Im Zwangseinigungsgebiet B reinigt SÖR die Fahrbahnen soweit dies mit Großkehrmaschinen möglich ist, nicht aber die Gehwege. Für die Sauberkeit der Gehwege sind hier – wie auch im restlichen Stadtgebiet – die Anlieger zuständig. Im Reinigungsgebiet B fallen für die Anlieger lediglich Gebühren für die Reinigung der Straße an. Im Stadtgebiet außerhalb der beiden Reinigungsgebiete A und B sind die Anlieger selbst für die Reinigung der Fahrbahnen, Plätze und Gehwege verantwortlich. Wie oft reinigt die Stadt? Straßen werden unterschiedlich oft gereinigt, im Turnus von ein bis sieben Mal pro Woche. Hinzu kommen Sonderreinigungen nach Unfällen, Demonstrationen oder Veranstaltungen. Die zusätzliche Reinigung der Fußgängerzone sowie die Sonderreinigungen werden nicht über Gebühren, sondern zum Beispiel durch Veranstalter finanziert. Ö 11 Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung (StraßenreinigungsGebS - StrRGebS) vom 1. August 2001 (Amtsblatt S. 350), zuletzt geändert durch Satzung vom 28.April 2015 (Amtsblatt S. 186) Vom ............... Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juni 2018 (GVBl. S. 449), folgende Satzung: Art. 1 1. § 6 Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) Es wird folgender Satz 2 eingefügt: „Straßenfrontlänge ist die Länge der gemeinsamen Grenze des Vorderliegergrundstücks mit dem Straßengrundstück“ b) Der bisherige Satz 2 wird Satz 3. 2. § 7 wird wie folgt gefasst: „§ 7 Gebührensätze Die Gebühren betragen je Meter Straßenfrontlänge jährlich: 1. für Straßen in Anlage A a) Reinigungsklasse 1 11,30 Euro, b) Reinigungsklasse 2 33,90 Euro, c) Reinigungsklasse 3 56,50 Euro, d) Reinigungsklasse 4 79,10 Euro; 2. für Straßen in Anlage B 3,88 Euro.“ Art. 2 Diese Satzung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.

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