Beilage
Betreff:
Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan
15. Änderung: Bereich Meistersingerhalle
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Entscheidungsvorlage
Ausgangssituation
Schon seit längerem war die Erfordernis sowohl zur Errichtung eines neuen Konzertsaals in Nürnberg als auch zur Sanierung des Opernhauses erkennbar. Ursprünglich gab es auch die Überlegung, diesen neu zu erbauenden Konzertsaal anfangs als Interimsspielstätte während der Opernhaussanierung zu nutzen. Bei den folgenden Untersuchungen wurden jedoch Nachteile u.a. dadurch ersichtlich, dass die Sitzplatzanzahl eines Konzertbetriebs nicht für den Interimsbetrieb des Opernhauses ausreicht.
Mit Beschluss des Stadtrats vom 29.07.2015 wurde der Bereich an der Meistersingerhalle, der bei den umfangreichen Wirtschaftlichkeits- und Standortuntersuchungen favorisiert wurde, für den Neubau der Konzerthalle festgelegt. Am 26.07.2017 erfolgte die Grundsatzentscheidung des Stadtrats, nach umfassenden Untersuchungen im Stadtgebiet den Standort für eine neue Konzerthalle im Bereich westlich der Meistersingerhalle festzulegen. Auch war dies Grundlage für die Durchführung eines zweiphasigen offenen Realisierungswettbewerbs.
Um den Neubau des Konzerthauses entsprechend des Wettbewerbsergebnisses im Bereich der Meistersingerhalle realisieren zu können, ist eine Änderung sowohl des Flächennutzungsplans (FNP) als auch des Bebauungsplans Nr. 4160 erforderlich. Schon in der Sitzung des Stadtrats vom 28.09.2016 war die Einleitung des Verfahrens zur 15. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan: Bereich Meistersingerhalle beschlossen worden. Derzeit sind die betreffenden Flächen im FNP als Grünflächen/öffentliche Park- und Grünanlage dargestellt bzw. im Bebauungsplan als Öffentliche Grünfläche – Parkanlage – bzw. öffentliche Grünfläche
- Parkplatz - festgesetzt.
Auf Basis des Entwurfs der Wettbewerbssieger soll im Bebauungsplans Nr. 4160 künftig das Konzerthaus festgesetzt werden. Die beabsichtigte Festsetzung entspricht nicht den Darstellungen des wirksamen FNP, der im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB geändert wird.
Ziel des Verfahrens zur Änderung des FNP ist es, bislang als Grünflächen/öffentliche Park- und Grünanlage dargestellte Flächen westlich der Meistersingerhalle zusammen mit dem Bereich der Meistersingerhalle, den östlich angrenzenden Parkflächen und dem im Südwesten benachbarten Hotel künftig als Sonderbauflächen/Kultur- und Kongresszentrum darzustellen.
Kosten
Der Stadt Nürnberg entstehen durch die Änderung des Flächennutzungsplanes keine Kosten.
Zeitliche Umsetzung
Sowohl für die Änderung des Flächennutzungsplans, 15. Änderung: Bereich Meistersingerhalle als auch für die Änderung des Bebauungsplans Nr. 4160 wird von folgendem Zeitplan ausgegangen, der die baldmöglichste Umsetzung der Planung und Errichtung des Konzerthauses gewährleisten soll:
ab Ende 08/2018 Durchführung der frühzeitigen Behördenbeteiligung September/Oktober 2018 Gremienbehandlung frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 11/2018 bis 12/2018 Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung bis August 2019 Ausarbeitung FNP + Bplan/Nachkartierung Artenschutz 3.Quartal 2019 Gremienbehandlung Billigung FNP und Bplan 1.Quartal 2020 Öffentlichkeitsbeteiligung und parallel Behördenbeteiligung 2.Quartal 2020 Gremienbehandlung Feststellung FNP und Satzung BPlan
Daran anschließend muss die Änderung des FNP durch die Regierung von Mittelfranken genehmigt werden, womit etwa zum ca. 3. Quartal 2020 gerechnet werden kann.
Fazit
Das Ergebnis des durchgeführten Wettbewerbes dient als Grundlage für die weiteren Planungen. Das Verfahren zur Änderung des FNP wird auf dieser Basis weitergeführt. Für die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der Beschluss begehrt.
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