← Sitzung des Stadtrates (19.09.2018)
Unterlagen StR 19.09.2018 öffentlich
Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.
TAGESORDNUNG
Sitzung
Sitzung des Stadtrates
Sitzungszeit
Mittwoch, 19.09.2018, 15:00 Uhr
Sitzungsort
Rathaus, Fünferplatz 2, Großer Sitzungssaal
TAGESORDNUNG
Öffentliche Sitzung
1.
Masterplan für die Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier
Mobilität
Beschluss
Ref.VI/001/2018
Ulrich, Daniel
2.
Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2019 (inklusive des
Mittelfristigen Investitionsplanes 2019/2022)
Bericht
Ref.I/II/007/2018
Riedel, Harald
3.
Zahlenreport zur aktuellen Lage der Geflüchteten in Nürnberg
hier: Anfrage der SPD-Stadtratsfraktion vom 23.07.2018
Bericht
Ref.V/002/2018
Prölß, Reiner
4.
Projektaufruf 2018 für das Bundesprogramm „Sanierung
kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und
Kultur“
hier: Auswahl der beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und
Raumforschung und Bayerischen Staatsministerium für
Wohnen, Bau und Verkehr einzureichenden Maßnahmen
Beschluss
Ref.I/II/008/2018
Riedel, Harald
Beilagen werden nachgereicht.
5.
Übernahme der Verwaltung der "Stiftung Klinikum Nürnberg"
durch die Stadt Nürnberg
Riedel, Harald
Beschluss
Ref.I/II/009/2018
6.
Nürnberg Messe GmbH - Anpassung des Gesellschaftsvertrags an
Beschluss
die Anforderungen des Drittelbeteiligungsgesetzes
Ref.I/II/010/2018
Riedel, Harald
7.
Personelle Veränderung im Jugendhilfeausschuss
Beschluss
Ref.V/003/2018
Prölß, Reiner
8.
Auflagen des 3. Bürgermeisters
Gsell, Klemens, Dr.
9.
Auflagen des Referates I/II
Riedel, Harald
10.
Genehmigung der Niederschrift des Stadtrates vom 25.07.2018,
öffentlicher Teil
BeschlussAuflage
3. BM/003/2018
Kenntnisnahme
Ref.I/II/011/2018
Ö 1
Sitzungsvorlage
Ref.VI/001/2018
Beratung
Datum
Behandlung
Ziel
Stadtrat
19.09.2018
öffentlich
Beschluss
Betreff:
Masterplan für die Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität
Sachverhalt (kurz):
Im September 2017 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur über den
Deutschen Städtetag die von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Kommunen aufgefordert,
im Vorgriff auf das Förderprogramm "Saubere Luft 2017 - 2020" einen Masterplan für die
Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität zu erstellen. Dieser soll u. a. zielgenaue
Maßnahmen zur Reduzierung der verkehrsbedingten NOx-Belastung enthalten und ist
Voraussetzung für die Beantragung von einem Teil der Fördermittel aus dem Sofortprogramm
"Saubere Luft 2017 - 2020". Darüber hinaus wurde angekündigt, dass die eingehenden
Masterpläne als Basis für die Aufstellung weiterer Förderprogramme dienen würden.
In einem zweistufigen Verfahren hat sich die Stadt Nürnberg um eine Förderung für die
Erstellung des Masterplans beworben und im Dezember 2017 den Bescheid über eine 100%Förderung erhalten. Vorgabe für den Erhalt der Fördergelder war das Vorlegen des fertigen
Masterplans bis zum 31.07.2018. Nach einem Vergabeverfahren wurde das Büro Lohmeyer
aus Karlsruhe mit der Erarbeitung des Masterplans beauftragt. Der Arbeitsprozess wurde von
einer referats- und dienststellenübergreifenden Arbeitsgruppe begleitet.
Der fristgerecht fertiggestellte Masterplan berechtigt die Stadt Nürnberg nun zur Beantragung
von Fördermitteln aus der Förderrichtlinie "Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme", in
der Maßnahmen aus dem Bereich Datenerhebung-, bereitstellung, Automation und Vernetzung
der Verkehrsträger und Angebote zur Stärkung des ÖPNV unterstützt werden. Die Frist für die
Antragstellung endete am 31.08.2018. Ob weitere Förderprogramme mit anderen
Themenschwerpunkten folgen werden, ist noch nicht bekannt. Aufgrund der sehr engen
Fristsetzung haben die Verwaltung und die VAG Anträge zur Digitalisierungs-Richtlinie zu
Maßnahmen, für die bereits Projektskizzen und erste Kostenschätzungen vorliegen, erarbeitet.
Für folgende sieben Maßnahmen wurden aus Nürnberg Förderanträge eingereicht:
• Erweiterung des Verkehrsleitsystems Messe/Stadion/Arena (Stadt Nürnberg)
• Beschleunigung der Ringbuslinie (Stadt Nürnberg)
• Digitalisierung U-Bahnlinie U1 (Stadt Nürnberg)
• App „NürnbergMOBIL“ (VAG)
• Dynamische Fahrgastinformationssysteme / Ausbau der DFIS-Anzeiger (VAG)
• Digitalisierung und Elektrifizierung von Parkräumen (N-ERGIE)
• Schnittstellen IT-Hintergrundsystem „P&R 4.0“ (VGN)
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Stadt Nürnberg
1.
Sitzungsvorlage Ref.VI/001/2018
Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Falls Förderanträge positiv beschieden werden, ist die städtische
Komplementärfinanzie¬rung sicherzustellen. Die Höhe des Eigenanteils kann je nach
Projekt und Förderzusage variieren.
(→ weiter bei 2.)
Nein
(→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
€ Folgekosten
Gesamtkosten
€ pro Jahr
dauerhaft
nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv
€ davon Sachkosten
€ pro Jahr
davon konsumtiv
€ davon Personalkosten
€ pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
(→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von
Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Seite 2 von 4
Stadt Nürnberg
Sitzungsvorlage Ref.VI/001/2018
2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein
3.
4.
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
Es können keine Benachteiligungen von Gruppen entsprechend der DiversityGrundsätze erkannt werden.
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
in der Arbeitsgruppe vertretene Geschäftsbereiche
VAG
Seite 3 von 4
Stadt Nürnberg
Sitzungsvorlage Ref.VI/001/2018
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat nimmt den vom Ingenieurbüro Lohmeyer aus Karlsruhe erarbeiteten Masterplan
für die Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Erarbeitung von Konzepten die Ergebnisse des
Masterplans einzubeziehen und auf die Akquise von passenden Fördermitteln und die
Gestaltung von Förderprogrammen einzuwirken.
Seite 4 von 4
Ö 1
Masterplan für die Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität
Entscheidungsvorlage
Im September 2017 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
über den Deutschen Städtetag die von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Kommunen
aufgefordert, im Vorgriff auf das Förderprogramm "Saubere Luft 2017 - 2020" einen Masterplan für die Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität zu erstellen. Dieser soll u. a.
zielgenaue Maßnahmen zur Reduzierung der verkehrsbedingten NOx-Belastung enthalten
und ist Voraussetzung für die Beantragung von einem Teil der Fördermittel aus dem Sofortprogramm "Saubere Luft 2017 - 2020". Darüber hinaus wurde angekündigt, dass die eingehenden Masterpläne als Basis für die Aufstellung weiterer Förderprogramme dienen
würden. Das BMVI hat als Frist für die Fertigstellung der finanziell geförderten Masterpläne
den 31.07.2018 gesetzt und sie mussten spätestens am 30.08.2018 in Berlin vorliegen.
In einem zweistufigen Verfahren hat sich die Stadt Nürnberg um eine Förderung für die Erstellung des Masterplans beworben und im Dezember 2017 den Bescheid über eine 100%Förderung erhalten. Vorgabe für den Erhalt der Fördergelder war das Vorlegen des fertigen
Masterplans bis zum 31.07.2018. Nach einem Vergabeverfahren wurde das Büro Lohmeyer
aus Karlsruhe mit der Erarbeitung des Masterplans beauftragt, da in der Verwaltung keine
personellen Kapazitäten für Aufgabe mit der sehr kurzen Fristsetzung zur Verfügung stehen.
Der Arbeitsprozess wurde von einer referats- und dienststellenübergreifenden Arbeitsgruppe
begleitet.
Vorgehen und Ergebnisse des Masterplans
Vorgehen
Das beauftragte Büro sollte Maßnahmen, die zu einer Reduzierung der NOx-Belastung beitragen können, sammeln und bündeln, deren Minderungswirkung berechnen und eine Priorisierung der Maßnahmen vornehmen. Ziel des Masterplans sollte sein, diejenigen Maßnahmen zu
identifizieren, die eine besonders hohe Minderungswirkung bezogen auf NOx haben.
Als Grundlage der Untersuchung der Minderungswirkung von Maßnahmen wurde die derzeit
bestehende NO2-Belastung im Nürnberger Hauptverkehrsstraßennetz berechnet und grafisch
umgesetzt (Anlage). Außerdem stellt der Masterplan dar, wie sich die NOx-Belastung an relevanten Straßenabschnitten mit der prognostizierten Fahrzeugzusammensetzung in 2020 entwickeln wird. Demnach ist zu erwarten, dass durch den vermehrten Einsatz von schadstoffgeminderten Motoren an mehreren untersuchten Straßen der NO2-Grenzwert von 40 µg/m3
unterschritten werden kann. Überschreitungen wird es trotz angenommener Kfz-Flottenerneuerung weiterhin an stark befahrenen Straßenabschnitten mit Randbebauung geben, wie z.B.
an der Sigmundstraße, der Rothenburger Straße, der Dürrenhofstraße, der Ulmenstraße, der
Maximilianstraße, der Bucher Straße und am Frauentorgraben. Zur Einhaltung der Grenzwerte ist also zusätzlich die Umsetzung von Maßnahmen erforderlich.
Eine projektbegleitende Arbeitsgruppe hat innerhalb der beteiligten Geschäftsbereiche Maßnahmen zusammengetragen, die untersucht werden sollten. Dabei sollten nicht nur kurzfristig
umsetzbare Maßnahmen benannt werden, sondern auch solche, bei deren Umsetzung eine
hohe Minderungswirkung zu erwarten war. Die Liste ist nicht abschließend und sie stellt keine
Umsetzungsempfehlung dar. Aufgrund des enormen Zeitdrucks, den das BMVI vorgegeben
hat, konnten die einzelnen Maßnahmen nicht vorab dem Stadtrat vorlegt werden. Ob und
welche Maßnahmen aus der Liste umgesetzt werden sollen, muss der Stadtrat diskutieren
und entscheiden. Die Liste ist dem Masterplan als Anhang beigefügt.
1
Maßnahmenbündel
Da manche Maßnahmen nur sehr begrenzt lokal wirken, andere dagegen stadtweit, war ein
direkter Vergleich der Wirksamkeit nur eingeschränkt möglich. Darüber hinaus haben verschiedene Maßnahmen einzeln betrachtet eine kaum messbare Wirkung, mehrere geringer
wirksame Maßnahmen können zusammen aber eine relevante Schadstoffreduzierung bringen. Deshalb wurde die Minderungswirkung von Maßnahmenbündeln berechnet. Folgende
Bündel wurden gebildet mit Maßnahmen aus den Bereichen:
- Radverkehr 50% der Linienbusse mit E-Antrieb
- Öffentlicher Nahverkehr100% der Diesellinienbusse mit Motoren der Euro VI-Stufe
- DigitalisierungLieferverkehr mit Lastenfahrrad
- ElektrifizierungÖPNV-Förderung
- Urbane LogistikFahrradverkehrsförderung
- Mobilitätsstationen und Intermodalität
Daneben wurden Bündel mit Maßnahmen aus den verschiedenen oben aufgelisteten Bereichen zusammengestellt, bei denen eine zeitliche Komponente oder der Aspekt der Wirksamkeit berücksichtigt wurden:
- Maßnahmen, die bereits beschlossen, in Umsetzung oder auf den Weg gebracht sind
- Maßnahmen, die darüber hinaus kurzfristiger umsetzbar wären
- Maßnahmen mit höchster Minderungswirkung
Der Gutachter hat sich bei der Ermittlung der Minderungswirkung der einzelnen Maßnahmen
in erster Linie auf Angaben aus der Literatur gestützt und diese in Form von Analogieschlüssen auf Nürnberg übertragen. Zum Teil weichen die getroffenen Annahmen von den Erfahrungen über Auswirkungen von Maßnahmen in Nürnberg ab. So wurden z.B. unmittelbar nach
Fertigstellung von ÖPNV-Netzerweiterungen und Ausbaumaßnahmen deutlich höhere
Abnahmen von Kfz-Fahrten auf parallelen Straßenachsen festgestellt.
Die folgende Tabelle fasst die jeweils getroffenen Grundannahmen und Ergebnisse der Berechnung der Minderungswirkung für die verschiedenen Maßnahmenbündel zusammen.
Nr. Maßnahmenbündel
Annahme
Minderungswirkung
Räumlicher Bezug
1
50% der Linienbusse mit
E-Antrieb
1 µg/m³ und bis zu 5 µg/m³
entlang von
Linienbusstrecken
2
100% der Diesellinienbusse
mit Motoren der Euro VI-Stufe
2 µg/m³ und bis zu 9 µg/m³
entlang von
Linienbusstrecken
3
Lieferverkehr mit Lastenfahrrad
Umstellung 50% des leichten
knapp 1 µg/m³ und bis
Lieferverkehrs auf Lastenfahrrad nahezu 3 µg/m³
innerhalb des Rings
Umstellung 20% des leichten
weniger als 1 µg/m³ und bis
innerhalb des Rings
Lieferverkehrs auf Lastenfahrrad ca. 1 µg/m³
4
ÖPNV-Förderung
1% Reduktion der MIV-Fahrten
weniger als 1 µg/m³
5
Fahrradverkehrsförderung
2,5% Reduktion der MIV-Fahrten
weniger als 1 µg/m³ und bis
stadtweit
nahezu 1 µg/m³
6
Mobilitätsstationen & Intermodalität
3,1% Reduktion der MIV-Fahrten
weniger als 1 µg/m³ und bis
stadtweit
1 µg/m³
7
Umsetzung bereits
beschlossener Maßnahmen
weniger als 1 µg/m³ und bis
stadtweit
nahezu 2 µg/m³
8
Kurzfristig umsetzbare
Maßnahmen
ca. 1 µg/m³ und bis 9 µg/m³
stadtweit
9
Maßnahmen mit höchster
Minderungswirkung
nahezu 1 µg/m³ und bis
nahezu 5 µg/m³
stadtweit
2
stadtweit
Die berechnete Minderungswirkung dieser beispielhaft gewählten weiteren Maßnahmenbündel fällt aufgrund der Kombination vielfältiger Maßnahmen höher aus als die der thematischen Bündel. So kann an einzelnen betroffenen Straßenzügen z.B. durch die Spurreduzierung oder die Umstellung der Busflotte auf emissionsarme oder -freie Antriebe eine höhere
Wirkung erzielt werden. Welche Einzelmaßnahmen jeweils zu den Bündeln zusammengefasst
wurden, ist im Masterplan beschrieben (Seite 6-12 und 66-71).
Hervorzuhebende Einzelergebnisse
Folgende Ergebnisse sind besonders hervorzuheben:
- Die Umstellung der Hälfte der Busflotte auf elektrische Antriebe bringt eine geringere Reduzierung der Stickoxide als die Umstellung aller Busse auf Euro VI-Standard (Seite 35-37).
- Das Maßnahmenbündel „Förderung des ÖPNV“, in dem sowohl die Maßnahmen zum Netzausbau und zur Beschleunigung als auch solche der Digitalisierung zusammengefasst sind,
bringt nach Einschätzung des Gutachters lediglich eine Reduzierung der Kfz-Fahrten um
1%, weil frei werdende Kapazitäten im Kfz-Verkehr ohne weitere begleitende Maßnahmen
bald wieder aufgefüllt werden. Damit erklärt sich die eher geringe Minderungswirkung dieses
Maßnahmenbündels (vgl. Seite 37,40). Eine Ausnahme bildet die Einführung einer alleinigen
Busspur durch Ersatz einer Kfz-Fahrspur. Hier kann lokal eine höhere Reduzierung des KfzVerkehrs und damit eine höhere Minderungswirkung erzielt werden (Seite 37-42).
- Das Gutachten ermittelt für die Maßnahme „Spurreduzierungen auf Hauptverkehrsstraßen“
allgemein eine hohe Wirkung an einzelnen Straßenzügen, unabhängig davon, ob die Spuren
zu Busspuren, Radstreifen oder Grünflächen umgewandelt werden. Allerdings geht das Gutachten auch von Verkehrsverlagerungen auf andere Routen aus (Seite 40, 42, 45, 47). Eine
Verlagerung auf andere Strecken ist aber nur dann möglich, wenn auf anderen Routen freie
Kapazitäten für weiteren Kfz-Verkehr zur Verfügung stehen. Eine Verlagerung von Kfz-Verkehr in Wohngebiete müsste in jedem Fall verhindert werden, bei Bedarf durch Änderungen
der Verkehrsführung, wo Ausweichrouten heute noch möglich sind. In Nürnberg sind in den
Wohngebieten die meisten Durchfahrtsrouten bereits durch entsprechende Verkehrsführungen ausgeschlossen. Erfahrungen bei längeren Baustellenzuständen im Stadtgebiet (Bahnhofsplatz, Hallertorbrücke) belegen, dass sich die Kfz-Verkehrsmengen spürbar reduzieren
lassen, ohne dass es zu Überlastungen an anderen Stellen kommt. Die Verlagerungen finden stattdessen vermehrt auf andere Verkehrsarten statt. Die Verhinderung von Verkehrsverlagerungen auf andere Routen ist insbesondere mit Blick auf die Pendlerströme entscheidend. Das Auffüllen freier Kapazitäten durch Pendlerverkehr aus dem Umland kann nur
dann effektiv vermieden werden, wenn keine parallen Alternativstrecken mit Kapazitäten
oder Routen durch Wohngebiete zur Verfügung stehen. Ein entsprechend leistungsfähiges
Nahverkehrsangebot muss als Alternative zur Kfz-Nutzung bereitgestellt werden.
- Eine relativ hohe, aber lokal begrenzte Minderungswirkung wird der Reduzierung der Lieferfahrzeuge um 50 % im innerstädtischen Bereich zugesprochen. Eine Umstellung auf Lastenräder in dem hohen Maße ist allerdings kurzfristig nicht realisierbar. Wenn 20 % der Lieferfahrten auf Lastenräder umgestellt werden, fällt die Minderungswirkung nicht mehr so hoch
aus (Seite 42-45).
- Sowohl die Förderung des Radverkehrs als auch die Förderung der Intermodalität mit dem
Ausbau von Mobilitätsstationen ergeben eine Minderungswirkung von bis zu 1 µg/m3. Hier ist
unterstellt, dass die Radverkehrsförderung eine Reduzierung der Kfz-Fahrten um 2,5 % und
die Förderung der Intermodalität um 3,1 % bringen kann. Der Gutachter bezieht sich dabei
auf Erfahrungen aus anderen Städten (Seite 45-48).
- Maßnahmen der Parkraumbewirtschaftung haben eine vergleichbare Wirkung wie die Förderung der Elektromobilität durch den Ausbau der Ladesäulen (vgl. Seite 55).
3
- Zusammenfassend hat der Gutachter aufgezeigt, dass eine relevante und dauerhafte Minderung der Luftschadstoffe dann erreicht werden kann, wenn die Kfz-Fahrten in der Stadt reduziert werden. Allerdings sind z.B. die durch den ÖPNV-Netzausbau zu erzielenden Reduzierungen der Kfz-Fahrten nur dann langfristig zu halten, wenn gleichzeitig Maßnahmen zur
Verringerung der Kapazitäten für den motorisierten Individualverkehr umgesetzt werden.
Geschieht dies nicht, werden frei werdende Kapazitäten im Straßenverkehr nach kurzer Zeit
wieder durch räumliche und modale Verlagerungen, insbesondere von Pendlern aus dem
Umland, aufgefüllt (vgl. Seite 52).
- Die Größenordnung der Kfz-Reduzierungen, die für die Einhaltung der Grenzwerte erforderlich wären, hat der Gutachter exemplarisch für acht Hauptverkehrsstraßen berechnet. Im
Ergebnis müssten in den untersuchten Straßen zwischen 18 % und 44 % weniger Kraftfahrzeuge fahren. Dies bedeutet, dass selbst beim Erreichen des im Leitbild Verkehr angestebten Modal Splits von 30 % motorisiertem Kfz-Verkehr nicht an allen Straßen im Stadtgebiet
die Grenzwerte für NOx eingehalten werden könnten (Seite 51-53). Gleichzeitig hat der Gutachter den prozentualen Anteil an Elektrofahrzeugen gegenübergestellt, der bei der heutigen
Verkehrsmenge am jeweiligen Straßenabschnitt notwendig wäre, um dieselbe NOx-Minderung zu erzielen. In diesem Fall beträgt der notwendige prozentuale Anteil an Elektrofahrzeugen zwischen 22 % und 47 %.
AUSGANGSWERTE
ERGEBNIS
reduzierter
DTV in
Kfz/24h
(prozentuale
Abnahme)
erforderlicher
Anteil EFahrzeuge
(LV)
DTV in
Kfz/24h
LKW-Anteil
reduzierter
DTV in
Kfz/24h
Sigmundstraße
26.400
9,1%
21.300
-19%
27%
Rothenburger Straße
23.800
3,0%
14.900
-37%
43%
Dürrenhofstraße
27.000
2,3%
19.900
-26%
30%
Regensburger Straße
28.900
2,9%
21.900
-24%
26%
Frauentorgraben
54.000
1,9%
30.200
-44%
47%
Ulmenstraße
31.900
6,3%
22.600
-29%
36%
Maximilianstraße
35.000
4,5%
28.700
-18%
22%
Bucher Straße
31.000
2,8%
24.100
-22%
25%
Förderanträge
Der fristgerecht fertiggestellte Masterplan berechtigt die Stadt Nürnberg nun zur Beantragung
von Fördermitteln aus der Förderrichtlinie "Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme", in
der Maßnahmen aus dem Bereich Datenerhebung-, bereitstellung, Automation und Vernetzung unterstützt werden. Die Frist für die Antragstellung endete am 31.08.2018. Ob weitere
Förderprogramme mit anderen Themenschwerpunkten folgen werden, ist noch nicht bekannt.
Das Sofortprogramm „Saubere Luft 2017–2020“ des Bundes setzt sich aus den drei Themenbereichen Elektrifizierung des Verkehrs, Digitalisierung und Nachrüstung von Dieselbussen
mit jeweils eigenen Förderrichtlinien zusammen. Die im Rahmen des Sofortprogramms zur
Verfügung stehenden Mittel in Höhe von insgesamt 1 Mrd. € verteilen sich wie folgt auf die
drei Themenbereiche:
4
Sofortprogramm „Saubere Luft 20172020“, Quelle: BMVI, Präsentation der
Lotsenstelle am 23.03.2018
Für die Einreichung von Förderanträgen im Rahmen der Förderrichtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ vom 18.01.2018 wird der bis Ende Juli 2018 fertiggestellte Masterplan vorausgesetzt. Die Digitalisierungs-Richtlinie zielt auf Maßnahmen aus dem Bereich
Datenerhebung und -bereitstellung, Automation und Vernetzung der Verkehrsträger und
Angebote zur Stärkung des ÖPNV. Förderfähig sind Projekte mit einer Laufzeit bis
31.12.2020. Mit der fristgerechten Fertigstellung des Masterplans ist die Stadt Nürnberg
berechtigt, Förderanträge einzureichen. Folgende sieben Förderanträge wurden zur
Digitalisierungs-Richtlinie aus Nürnberg eingereicht:
Erweiterung des Verkehrsleitsystems Messe/Stadion/Arena (Stadt Nürnberg)
Beschleunigung der Ringbuslinie (Stadt Nürnberg)
Digitalisierung U-Bahnlinie U1 (Stadt Nürnberg)
App „NürnbergMOBIL“ (VAG)
Dynamische Fahrgastinformationssysteme / Ausbau der DFIS-Anzeiger (VAG)
Digitalisierung und Elektrifizierung von Parkräumen (N-ERGIE)
Schnittstellen IT-Hintergrundsystem „P&R 4.0“ (VGN)
Auch an Nürnberg angrenzende Gebietskörperschaften sind berechtigt, im Rahmen der
Digitalisierungs-Richtlinie Förderanträge einzureichen. Voraussetzung hierfür ist, dass die zur
Förderung beantragten Maßnahmen geeignet sind, zur NOx-Reduktion in Nürnberg beizutragen, und im Masterplan zumindest nachrichtlich enthalten sind. Um die benachbarten Städte
und Landkreise über diese Möglichkeit zu informieren, hat die Verwaltung am 23.03.2018 zu
einem Regionalforum eingeladen, bei dem neben Vertretern der angrenzenden Gebietskörperschaften und des Verkehrsverbunds Großraum Nürnberg (VGN) auch ein Vertreter der
Lotsenstelle des Bundes und des Bayerischen Staatsministeriums geladen waren. Letztere
informierten umfangreich über Fördermöglichkeiten und -voraussetzungen. Von der Aufnahme
ihrer Maßnahmen in den Masterplan der Stadt Nürnberg haben die Städte Fürth, Erlangen
und Schwabach sowie der Landkreis Fürth und der Verkehrsverbund Großraum Nürnberg
(VGN) Gebrauch gemacht.
Fazit
Die bis zum Jahr 2020 erwartete Kfz-Flottenerneuerung wird zwar zu einer geringeren Luftschadstoffbelastung in der Stadt führen, aber nicht an allen untersuchten Hauptverkehrsstraßen können damit die NOx-Grenzwerte unterschritten werden. Zusätzliche Maßnahmen
sind erforderlich.
Es konnten keine Maßnahmen identifiziert werden, auf die die Stadt Einfluss hat und die kurzfristig und stadtweit die Einhaltung der Grenzwerte gewährleisten könnten. Selbst die sehr
wirksame Umrüstung aller Dieselbusse auf Euro VI-Standard könnte nur dort zur Einhaltung
5
der NOx-Grenzwerte beitragen, wo viele Buslinien gebündelt verkehren. Darüber hinaus weisen Spurreduzierungen an Hauptverkehrsstraßen lokal hohe Wirkungen auf. Sofern Verkehrsverlagerungen auf andere Routen unterbunden werden, könnten Spurreduzierungen ggf. auch
flächenhaft wirken. Lokal begrenzte, leichte Minderungswirkungen lassen sich z.B. auch durch
die Umstellung von Lieferfahrzeugen auf Lastenräder in den dicht bebauten Innenstadtgebieten erreichen.
Die Ergebnisse des Masterplans zeigen, dass eine stadtweite und ausreichende NOx-Minderung nur mit einer Kombination vielfältiger Maßnahmen erreicht werden kann. Ausschlaggebend ist eine deutliche und dauerhafte Reduzierung des Kfz-Verkehrs. Hierfür genügt nicht
allein die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV-Angebotes und zur
Förderung des Radverkehrs oder der Intermodalität. Wenn dDiese Maßnahmen müssen nicht
flankierend mit Kapazitätsreduzierungen für den Kfz-Verkehr einhergehen, ansonsten werden
erfahrungsgemäß frei werdende Kapazitäten schnell wieder durch räumliche und modale
Verlagerungen, insbesondere durch Pendler aus dem Umland, aufgefüllt.
Der Masterplan berechtigt zur Beantragung von Fördermitteln aus der Richtlinie „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“. Es wurden von der Stadt Nürnberg, der VAG, der NERGIE und dem VGN insgesamt sieben Projekte zur Förderung eingereicht. Es bleibt
abzuwarten, ob das BMVI wie angekündigt die erarbeiteten Masterpläne als Basis für die
Aufstellung weiterer Förderprogramme nutzen wird.
6
Ö 1
Ingenieurbüro Lohmeyer
GmbH & Co. KG
Immissionsschutz, Klima,
Aerodynamik, Umweltsoftware
An der Roßweid 3, D - 76229 Karlsruhe
Telefon:
Telefax:
E-Mail:
URL:
+49 (0) 721 / 6 25 10 - 0
+49 (0) 721 / 6 25 10 30
info.ka@lohmeyer.de
www.lohmeyer.de
Büroleiter: Dr.-Ing. Wolfgang Bächlin
bekanntgegebene Stelle nach § 29b BImSchG
für den Aufgabenbereich O - Gerüche
MASTERPLAN FÜR DIE GESTALTUNG
NACHHALTIGER UND EMISSIONSFREIER
MOBILITÄT IN NÜRNBERG
WIRKUNGSBERECHNUNGEN
Auftraggeber: Stadt Nürnberg
Bauhof 9
90402 Nürnberg
Dipl.-Geogr. T. Nagel
Dr.-Ing. W. Bächlin
Dr. rer. nat. R. Hagemann
Dipl.-Ing. Helmut Lorentz
Dr. rer. nat. Ingo Düring
Dipl.-Ing. Wolfram Schmidt
Juli 2018
Projekt 63584-17-01
Berichtsumfang 101 Seiten
Büro Dresden: Mohrenstraße 14, 01445 Radebeul, Tel.: +49 (0) 351 / 83 914-0, E-Mail: info.dd@lohmeyer.de
Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG
I
INHALTSVERZEICHNIS
ERLÄUTERUNG VON FACHAUSDRÜCKEN ............................................................1
1
ZUSAMMENFASSUNG ........................................................................................3
2
AUFGABENSTELLUNG .......................................................................................6
3
VORGEHENSWEISE ..........................................................................................13
3.1 Beurteilungsmaßstäbe für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid .......................13
3.2 Berechnungsverfahren PROKAS ...................................................................14
4
EINGANGSDATEN .............................................................................................15
4.1 Verkehrsdaten des Straßennetzes ................................................................15
4.2 Meteorologische Daten ..................................................................................20
4.3 Schadstoffhintergrundbelastung ....................................................................20
5
EMISSIONEN ......................................................................................................24
5.1 Betrachtete Schadstoffe.................................................................................24
5.2 Methode zur Bestimmung der Emissionsfaktoren ..........................................24
5.2.1 Lokale PKW-Flottenzusammensetzung ................................................24
5.2.2 Motorbedingte Emissionsfaktoren ........................................................26
6
NO2-IMMISSIONEN UND MASSNAHMENBETRACHTUNGEN ........................30
6.1 NO2-Immissionen für den Bestand 2017........................................................31
6.2 NO2-Immissionen für den Prognosenullfall 2020 ...........................................31
6.3 Maßnahmenbetrachtung straßennetzweit......................................................35
6.3.1 Linienbusse ..........................................................................................35
6.3.2 ÖPNV-Förderung..................................................................................37
6.3.3 Lieferverkehr mit Lastenfahrrad ............................................................42
6.3.4 Fahrradverkehrsförderung ....................................................................45
6.3.5 Mobilitätsstationen und Intermodalität ..................................................47
6.4 Betrachtung ausgewählter Straßenabschnitte ...............................................48
Masterplan für die Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität in Nürnberg
Wirkungsberechnungen
63584-17-01
Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG
II
6.4.1 Ableitung erforderlicher Einschränkungen ............................................51
6.4.2 Begrenzung des MIV-Anteils am Modal-Split .......................................52
6.4.3 Förderung der E-Mobilität, Erweiterung der Ladesäulen ......................53
6.4.4 Umstellung kommunaler Fahrzeuge auf
Elektroantrieb/Fuhrparkmanagement Stadtverwaltung.........................55
6.4.5 Parkraumbewirtschaftung .....................................................................55
6.5 Kleinräumig begrenzte Maßnahmen ..............................................................55
6.5.1 Vermehrter Einsatz von Hybrid-Rangierloks .........................................55
6.5.2 Verbesserung der Landstromversorgungsanlagen im Hafen
Nürnberg...............................................................................................59
6.5.3 Fassadenbegrünung in der Südstadt....................................................64
7
MASSNAHMENBÜNDEL ....................................................................................66
8
LITERATUR ........................................................................................................74
A1 BEURTEILUNGSWERTE FÜR LUFTSCHADSTOFFKONZENTRATIONEN
AN KFZ-STRASSEN ...........................................................................................79
A2 BESCHREIBUNG DES NUMERISCHEN VERFAHRENS ZUR IMMISSIONSERMITTLUNG UND FEHLERDISKUSSION .......................................................83
A3 IMMISSIONSSEITIGE ZUSATZBETRACHTUNG ..............................................89
A4 MASSNAHMENÜBERSICHT ZU DEN MASSNAHMEN VON DEN
NACHBARSTÄDTEN UND -LANDKREISEN .....................................................91
A5 MASSNAHMENÜBERSICHT ZU DEN MASSNAHMEN DER STADT
NÜRNBERG ........................................................................................................96
Masterplan für die Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität in Nürnberg
Wirkungsberechnungen
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III
Dieser Masterplan wurde im Rahmen des „Sofortprogramms Saubere Luft 2017 – 2020“
durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gefördert.
Hinweise:
Vorliegender Bericht darf ohne schriftliche Zustimmung des Ingenieurbüros Lohmeyer
GmbH & Co. KG nicht auszugsweise vervielfältigt werden.
Die Tabellen und Abbildungen sind kapitelweise durchnummeriert.
Literaturstellen sind im Text durch Name und Jahreszahl zitiert. Im Kapitel Literatur findet
sich dann die genaue Angabe der Literaturstelle.
Es werden Dezimalpunkte (= wissenschaftliche Darstellung) verwendet, keine Dezimalkommas. Eine Abtrennung von Tausendern erfolgt durch Leerzeichen.
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ERLÄUTERUNG VON FACHAUSDRÜCKEN
Emission / Immission
Als Emission bezeichnet man die von einem Fahrzeug ausgestoßene Luftschadstoffmenge
in Gramm Schadstoff pro Kilometer oder bei anderen Emittenten in Gramm pro Stunde. Die
in die Atmosphäre emittierten Schadstoffe werden vom Wind verfrachtet und führen im
umgebenden Gelände zu Luftschadstoffkonzentrationen, den so genannten Immissionen.
Diese Immissionen stellen Luftverunreinigungen dar, die sich auf Menschen, Tiere, Pflanzen
und andere Schutzgüter überwiegend nachteilig auswirken. Die Maßeinheit der Immissionen
am Untersuchungspunkt ist µg (oder mg) Schadstoff pro m³ Luft (µg/m³ oder mg/m³).
Hintergrundbelastung / Zusatzbelastung / Gesamtbelastung
Als Hintergrundbelastung werden im Folgenden die Immissionen bezeichnet, die bereits
ohne die Emissionen des Straßenverkehrs auf den betrachteten Straßen an den Untersuchungspunkten vorliegen. Die Zusatzbelastung ist diejenige Immission, die ausschließlich
vom Verkehr auf dem zu untersuchenden Straßennetz oder der zu untersuchenden Straße
hervorgerufen wird. Die Gesamtbelastung ist die Summe aus Hintergrundbelastung und
Zusatzbelastung und wird in µg/m³ oder mg/m³ angegeben.
Grenzwerte / Vorsorgewerte
Grenzwerte sind zum Schutz der menschlichen Gesundheit vom Gesetzgeber vorgeschriebene Beurteilungswerte für Luftschadstoffkonzentrationen, die nicht überschritten werden
dürfen, siehe z. B. Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Vorsorgewerte stellen zusätzliche Beurteilungsmaßstäbe dar, die
zahlenmäßig niedriger als Grenzwerte sind und somit im Konzentrationsbereich unterhalb
der Grenzwerte eine differenzierte Beurteilung der Luftqualität ermöglichen.
Jahresmittelwert / Kurzzeitwert (Äquivalentwert)
An den betrachteten Untersuchungspunkten unterliegen die Konzentrationen der Luftschadstoffe in Abhängigkeit von Windrichtung, Windgeschwindigkeit, Verkehrsaufkommen
etc. ständigen Schwankungen. Die Immissionskenngrößen Jahresmittelwert und weitere
Kurzzeitwerte charakterisieren diese Konzentrationen. Der Jahresmittelwert stellt den über
das Jahr gemittelten Konzentrationswert dar. Eine Einschränkung hinsichtlich Beurteilung
der Luftqualität mit Hilfe des Jahresmittelwertes besteht darin, dass er nichts über Zeiträume
mit hohen Konzentrationen aussagt. Eine das ganze Jahr über konstante Konzentration kann
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zum gleichen Jahresmittelwert führen wie eine zum Beispiel tagsüber sehr hohe und nachts
sehr niedrige Konzentration.
Die Neununddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (39. BImSchV) fordert die Einhaltung von Kurzzeitwerten in Form des Stundenmittelwertes der NO2-Konzentrationen von 200 µg/m³, der nicht mehr als 18 Stunden pro Jahr
überschritten werden darf, und des Tagesmittelwertes der PM10-Konzentration von
50 µg/m³, der maximal an 35 Tagen überschritten werden darf. Da diese Werte derzeit nicht
direkt berechnet werden können, erfolgt die Beurteilung hilfsweise anhand von abgeleiteten
Äquivalentwerten auf Basis der Jahresmittelwerte bzw. 98-Perzentilwerte (Konzentrationswert, der in 98 % der Zeit des Jahres unterschritten wird). Diese Äquivalentwerte sind aus
Messungen abgeleitete Kennwerte, bei deren Unterschreitung auch eine Unterschreitung der
Kurzzeitwerte erwartet wird.
Verkehrssituation
Emissionen und Kraftstoffverbrauch der Kraftfahrzeuge (Kfz) hängen in hohem Maße vom
Fahrverhalten ab, das durch unterschiedliche Betriebszustände wie Leerlauf im Stand,
Beschleunigung, Fahrt mit konstanter Geschwindigkeit, Bremsverzögerung etc. charakterisiert ist. Das typische Fahrverhalten kann zu so genannten Verkehrssituationen zusammengefasst werden. Verkehrssituationen sind durch die Merkmale eines Straßenabschnitts wie
Geschwindigkeitsbeschränkung, Ausbaugrad, Vorfahrtregelung etc. charakterisiert. In der
vom Umweltbundesamt herausgegebenen Datenbank „Handbuch für Emissionsfaktoren des
Straßenverkehrs HBEFA“ sind für verschiedene Verkehrssituationen Angaben über Schadstoffemissionen angegeben.
Feinstaub / PM10 / PM2.5
Mit Feinstaub bzw. PM10 / PM2.5 werden alle Partikel bezeichnet, die einen größenselektierenden Lufteinlass passieren, der für einen aerodynamischen Partikeldurchmesser von
10 µm bzw. 2.5 µm eine Abscheidewirksamkeit von 50 % aufweist. Die PM10-Fraktion wird
auch als inhalierbarer Staub bezeichnet. Die PM2.5-Fraktion gelangt bei Inhalation vollständig bis in die Alveolen der Lunge; sie umfasst auch den wesentlichen Masseanteil des
anthropogen erzeugten Aerosols, wie Partikel aus Verbrennungsvorgängen und Sekundärpartikel.
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1 ZUSAMMENFASSUNG
Im Rahmen des Nationalen Forums Diesel wurde ein Mobilitätsfond eingerichtet, mit dem
Ziel, Kommunen bei der Einhaltung der Stickoxidgrenzwerte zu unterstützen. Aufgrund von
Überschreitungen des Grenzwerts für NO2-Jahresmittelwerte von 40 µg/m³ an der Messstation Nürnberg/Von-der-Tann-Straße ist die Stadt Nürnberg als antragsberechtigte Kommune
vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur aufgefordert, bis Ende Juli
2018 einen Masterplan mit zielgenauen Minderungsmaßnahmen vorzulegen.
Für den Masterplan wurden relevante Maßnahmen aus bereits vorhandenen Planungen
zusammengeführt und neue Maßnahmen entwickelt. Als wesentlicher Schritt wurden die
Maßnahmen im Hinblick auf ihre NO2-Minderungswirkung rechnerisch betrachtet und
bewertet. Benannt werden folgende Maßnahmenschwerpunkte:
-
Digitalisierung des Verkehrssystems / Vernetzung im ÖPNV
-
Öffentlicher Personennahverkehr
-
Radverkehr
-
Elektrifizierung des Verkehrs
-
Urbane Logistik
-
Sonstige Maßnahmen
Die detaillierte Liste der Maßnahmen ist im Anhang A5 aufgeführt.
Die rechnerische Umsetzung der genannten Maßnahmen gliedert sich aus fachlichen
Gesichtspunkten in drei Gruppen. Für die erste Gruppe der Maßnahmen liegen ausreichend
Informationen vor, die eine Übertragung der Freisetzungsminderung auf das gesamte
städtische Straßennetz bzw. große Teile davon ermöglichen. Für die zweite Gruppe erfolgte
aufgrund der Informationslage eine exemplarische Betrachtung an ausgewählten Hauptverkehrsstraßen bzw. Zufahrtsstraßen in den zentralen Stadtbereich. Die dritte Gruppe der
Maßnahmen bezieht sich auf räumlich stark begrenzte Teilbereiche des Stadtgebietes.
Für die Maßnahmen „Linienbusse“, „Lieferverkehr mit Lastenfahrrad“ und „Förderung der EMobilität“ wurde flächenhaft, für die Maßnahmen „Vermehrter Einsatz von HybridRangierloks“ und „Verbesserung der Landstromversorgungsanlagen im Hafen Nürnberg“
wurde für Teilgebiete die Minderungswirkung berechnet. Für weitere Maßnahmen wurde die
Minderungswirkungsberechnung nach thematischen Maßnahmengruppen vorgenommen, da
die Wirkung einzelner Maßnahmen auf der Grundlage der verfügbaren Eingangsdaten nicht
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abbildbar war. Für die Berechnung der Minderungswirkung der thematischen Maßnahmengruppen "ÖPNV-Förderung", "Fahrradverkehrsförderung", "Mobilitätsstationen & Intermodalität" und „Parkraumbewirtschaftung“ wurden Analogieschlüsse basierend auf Angaben in der
Fachliteratur zur Reduktion der MIV-Fahrten getroffen.
Daraus ergaben sich für die beschriebenen Maßnahmengruppen moderate Minderungswirkungen mit geringen Unterschieden, die keine eindeutige Priorisierungsrangfolge bezüglich
der Minderungsintensität aufzeigt. Dementsprechend wurde die Vorgehensweise erweitert
und es wurden durch die Stadtverwaltung Nürnberg drei Maßnahmenbündel mit Maßnahmen
aus den verschiedenen Themenbereichen zusammengestellt und für die Darstellung der
Minderungsmaßnahmen vorgegeben. Bei der Zusammenstellung war das Sofortprogramm
Saubere Luft maßgebend. Der Fokus lag auf der schnellen Umsetzung bzw. Umsetzbarkeit
und einer relativ hohen Wirksamkeit. Die drei Maßnahmenbündel sind:
-
Umsetzung bereits beschlossener Maßnahmen
-
Kurzfristig umsetzbare Maßnahmen
-
Maßnahmen mit höchster Wirkung
Insgesamt ist aus den Immissionsberechnungen abzuleiten, dass mit der erwarteten
Entwicklung der Kfz-Zusammensetzung an der Luftmessstation Nürnberg/Von-der-TannStraße der NO2-Jahresmittelwert von derzeit 43 µg/m³ im Jahr 2017 auf ca. 39 µg/m³ im Jahr
2020 zurückgeht und die genannten Maßnahmen diesen Rückgang unterstützen, stabilisieren und noch zu moderaten weiteren Verringerungen führen.
Entsprechend den NO2-Berechnungen für das Hauptverkehrsstraßennetz von Nürnberg
unter Berücksichtigung der Randbebauung sind an einigen Straßenabschnitten vergleichbare bzw. höhere NO2-Konzentrationen bezogen auf die Luftmessstation abgeleitet. Dort führen
die Entwicklungen bis zum Prognosejahr 2020 und die betrachteten Maßnahmen zu
verringerten Konzentrationen, wobei nicht an allen hochbelasteten Straßenabschnitten
entsprechend den Prognoseberechnungen ein Überschreiten der NO2-Jahresmittelwerte von
40 µg/m³ vermieden werden kann. Für solch einen Straßenabschnitt ist bei entsprechender
Erforderlichkeit im Hinblick auf die Beurteilung und die weitere Auslösung der Luftreinhalteplanung eventuell eine messtechnische Beobachtung zu empfehlen.
Zusammenfassend sind die mit Netzwirkung berechneten Immissionen für den Bestand 2017
und den Prognosenullfall 2020 sowie die oben genannten drei Maßnahmenbündel für eine
Auswahl von Straßenabschnitten ausgewertet. Aus der Säulendarstellung für die MessMasterplan für die Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität in Nürnberg
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standorte und weitere ausgewählte Straßenabschnitte der Abb. 1.1 ist ablesbar, dass an
dem Straßenabschnitt der Von-der-Tann-Straße, an dem die Luftmessstation der LfU-Bayern
gelegen ist und für das Jahr 2020 keine Überschreitung des in der 39. BImSchV genannten
NO2-Jahresmittelwertes von 40 µg/m³ prognostiziert wird, die Maßnahmenbündel 1, 2 und 3
zu weiteren Minderungen führen. An den anderen dargestellten Abschnitten von Hauptverkehrsstraßen bewirken die drei genannten Maßnahmenbündel weitere NO2-Minderungen
gegenüber dem Prognosenullfall 2020.
60
Konzentration in µg/m³
Ist
50
2020
40
Massnahmenbündel 1
Massnahmenbündel 2
30
Massnahmenbündel 3
20
10
Bucher Str.
Maximilianstr.
Nopitschstr.
Ulmenstr.
Frauentorgraben
Regensburger Str.
Dürrenhofstr.
Rothenburger Str.
Sigmundstr.
Jakobsplatz
Ziegelsteinstr.
Von-der-Tann-Str.
Bahnhofstr.
0
Abb. 1.1: Berechnete NO2-Jahresmittelwerte für 2017 und 2020 und die genannten Maßnahmenbündel für ausgewählte Straßenabschnitte und Messstandorte in Nürnberg.
Mit dem Masterplan liegt der Stadt Nürnberg nun eine Grundlage vor, auf deren Basis das
weitere Vorgehen entwickelt werden kann. Im nächsten Schritt sind Maßnahmen auszuwählen, die kurzfristig umgesetzt und für die Fördergelder im Rahmen des Sofortprogramms
beantragt werden können. Im Weiteren sind ergänzende Untersuchungen, wie spezifische
Verkehrsumlegungen zu den verschiedenen Maßnahmen notwendig, um valide Werte zur
Reduzierung von MIV-Fahrten zu erhalten und die spezifische Minderungswirkung von
Maßnahmen im Hinblick auf NO2–Jahresmittelwerte im Detail bewerten zu können.
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2 AUFGABENSTELLUNG
Im Rahmen des Nationalen Forums Diesel wurde ein Mobilitätsfond eingerichtet, mit dem
Ziel, Kommunen bei der Einhaltung der Stickoxidgrenzwerte zu unterstützen. Aufgrund von
Überschreitungen des Grenzwerts für NO2-Jahresmittelwerte von 40 µg/m³ an der Messstation Nürnberg/Von-der-Tann-Straße ist die Stadt Nürnberg als antragsberechtigte Kommune
vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur aufgefordert, bis Ende Juli
2018 einen Masterplan mit zielgenauen Minderungsmaßnahmen vorzulegen.
Für den Masterplan sollen die relevanten Maßnahmen aus bereits vorhandenen Planungen
zusammengeführt und gegebenenfalls neue Maßnahmen entwickelt werden. In einem weiteren Schritt sollen die Maßnahmen im Hinblick auf ihre NO2-Minderungswirkung bewertet werden. Abschließend sind die bewerteten Maßnahmen zu priorisieren und nach Möglichkeit bestehenden Förderprogrammen zuzuordnen.
Benannt werden folgende Maßnahmenschwerpunkte, die im Detail währende der Bearbeitungsphase erweitert wurden und im Anhang A5 aufgeführt sind:
Digitalisierung des Verkehrssystems / Vernetzung im ÖPNV
Beschleunigungsmaßnahmen für Straßenbahnen und Busse. Umsetzungszeitpunkt:
sobald Personal finanziert und eingestellt werden kann.
Die Bevorrechtigung von Straßenbahnen und Bussen sorgt dafür, dass Takte eingehalten
werden können und die Anschlusssicherheit für umsteigende Fahrgäste verbessert wird.
Beide Faktoren sind wesentlich für die Attraktivität des ÖPNV, weil sie für Zuverlässigkeit
stehen. Die Konzepte der ÖPNV-Beschleunigung wurden vom Nürnberger Stadtrat beschlossen.
Beschleunigte Umsetzung E-Ticketing
100 %-Ausbau WLAN
Mobilitätsstationen, Umsetzungszeitpunkt: unverzüglich
Im Oktober 2016 hat die Stadt Nürnberg mit acht Mobilpunkten die erste Stufe des Konzeptes zum Aufbau von Mobilitätsstationen umgesetzt. An den Mobilpunkten soll eine
Verknüpfung verschiedener Mobilitätsangebote und Verkehrsarten erfolgen, die jeweils
das Kriterium der stadtverträglichen und umweltgerechten Mobilität erfüllen. Konkret
bedeutet dies, dass eine Mobilitätsstation aus Stellplätzen für Carsharing-Fahrzeuge,
Radständern und einer Fahrradverleihstation bestehen sollte. Um die Verknüpfung mit
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dem öffentlichen Nahverkehr zu erreichen, befinden sich die Stationen an einer Straßenbahn- oder U-Bahnhaltestelle. Auch die räumliche Nähe von Taxistandplätzen und die
Integration von Taxis kann eine sinnvolle Ergänzung einer Mobilitätsstation sein.
Ziel ist es, mit dem Angebot die multimodale Verkehrsmittelnutzung zu unterstützen und
auf die Möglichkeit, Carsharing-Fahrzeuge zu nutzen, aufmerksam zu machen. Die Erfahrungen zeigen, dass ein Carsharing-Fahrzeug bis zu 15 private Fahrzeuge ersetzt und die
Kunden von Carsharing nutzen überwiegend öffentliche Nahverkehrsmittel und das Fahrrad.
Die Erfahrungen nach einem Jahr zeigen, dass das Carsharing-Angebot an den Mobilpunkten sehr gut angenommen wird. Um das Netz an Mobilitätsstationen zu verdichten
und das Angebot auf andere Stadtteile auszuweiten, sollen weitere 50 Mobilpunkte im
gesamten Stadtgebiet aufgebaut werden.
Öffentlicher Personennahverkehr
Anschaffung Straßenbahnzüge: Umsetzungszeitpunkt: unverzüglich
Ein weiterer Faktor, der die Takteinhaltung und Anschlusssicherheit im ÖPNV beeinflusst,
ist der Fuhrpark, konkret die Anzahl der zur Verfügung stehenden Fahrzeuge. Vor allem
zu den Hauptverkehrszeiten mit dichtem Stadtverkehr wären zusätzliche Straßenbahnfahrzeuge notwendig zum Ausgleich von Unterdeckungen im bestehenden Netz und für
nachfrageabhängige, teilstreckenbezogene Angebotsverstärkungen sowie für die Verlängerung der Linie 8.
Anschaffung von zusätzlichen U-Bahnwagen: Umsetzungszeitpunkt: unverzüglich.
• Beschaffung weiterer 7 konventioneller Fahrzeuge G1 zu Taktverdichtungen auf der
U1 für zukünftige Fahrgastnachfragesteigerungen
• Ertüchtigung der Zugsicherung U1 für evtl. zukünftige Taktverdichtungen auf 120s
(100s) (konventioneller Betrieb), zusätzlich (automatischer Betrieb)
• Beschaffung weiterer automatischer Fahrzeuge zur Abdeckung des erwarteten Fahrgastzuwachses auf U2 und U3 (regulärer Zuwachs und Verlängerung U3)
Umstellung der Busflotte auf emissionsarme Antriebe: Umsetzungszeitpunkt: unverzüglich
Derzeit hat die Verkehrsaktiengesellschaft Nürnberg (VAG) einen Bestand von 80 Erdgasbussen, 2 dieselelektrischen Hybridbussen und 93 dieselbetriebenen Bussen. Ab Ende
2018 verfügen alle 93 Dieselbusse über einen Euro 6 bzw. EEV-Standard. 42 Euro 5/EEV
Dieselbusse und 2 Dieselhybridbusse könnten auf Euro 6-Norm nachgerüstet werden.
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Der Stadtrat hat 2012 den Nahverkehrsentwicklungsplan 2025+ beschlossen. Die darin
zur vertieften Untersuchung vorgeschlagenen Maßnahmen müssen nach und nach angegangen werden. Derzeit wird eine Nutzen/Kosten-Untersuchung für die Stadtbahn nach
Kornburg erarbeitet und die Vergabe der Nutzen/Kosten-Berechnung für die Weiterführung der Straßenbahn in das Entwicklungsgebiet ehemaliger Südbahnhof vorbereitet.
Mit Fördermitteln könnten die nächsten Schritte angegangen werden. Sofern die standardisierten Bewertungen für die beiden genannten Projekte ein positives Ergebnis bringen
(Herbst 2017 bzw. Sommer 2018), könnten die Detailplanungen beginnen und intensive
Öffentlichkeitsarbeit durchgeführt werden. Für die drei weiteren vorgeschlagenen Maßnahmen könnten die vertieften Untersuchungen mit Nutzen/Kosten-Berechnungen vergeben werden. Umsetzungszeitpunkt: unverzüglich
Verlängerung der Linie 8 von der Tristanstraße zur Brunecker Straße, Umsetzungszeitpunkt: ca. 2021
Umbau von straßenbündigem Bahnkörper in besonderen Bahnkörper mit dem Ziel der
Verbesserung des Reisezeitverhältnisses MIV-ÖV, Anschlusssicherung, Verlässlichkeit
=> Strecken sind zu ermitteln, Kosten davon abhängig, Umsetzungszeitpunkt: mittelfristig
Schaffung einer Wendemöglichkeit Linie 4 im Bereich Friedrich-Ebert-Platz und/oder
Schaffung einer Gleisverbindung zwischen Hallerstraße (Linie 6) und Tiergärtnertor (Linie
4) zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Linie 4 bei Störungen im Norden oder nach
Hallertor, Anbindung Friedrich-Ebert-Platz mit der Straßenbahn auch bei Störungen,
Umsetzungszeitpunkt: mittelfristig
Weitere Busspuren, Umsetzungszeitpunkt: unverzüglich
Sonstige Maßnahmen im ÖPNV: Umsetzungszeitpunkt: unverzüglich
• Imagekampagnen pro ÖPNV/Umweltverbund
• Erweiterung ÖPNV-Dialogmarketing auf Dialogmarketing für den Umweltverbund
• Digitale Infovitrinen für wichtige U-Bahnstationen: 100 Vitrinen
• Revitalisierung U-Bahnen und Stationen
Radverkehr
Ausbau von Bike+Ride-Anlagen, Umsetzungszeitpunkt: unverzüglich
Planung und Bau von Radverkehrsanlagen (Lückenschlüsse) an folgenden Hauptverkehrsstraßen, die aufgrund ihrer Bedeutung im Radwegenetz sehr hohe Priorität genießen: Maximilianstraße nördlich Fürther Straße, Rothenburger Straße zwischen ElsaMasterplan für die Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität in Nürnberg
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Brändström-Straße und Wallensteinstraße, Bayreuther Straße zwischen Welserstraße
und Rathenauplatz stadteinwärts, Holsteiner Straße südlich Marktäckerstraße. Bei allen
vier Straßen sind größere Umbaumaßnahmen erforderlich, um Radstreifen realisieren zu
können. Umsetzungszeitpunkt: 2019 ff.
Planung und Realisierung von Radschnellverbindungen. Eine im September 2017
fertiggestellte Machbarkeitsstudie hat Potentiale und Trassen für Radschnellverbindungen
in Nürnberg und der Region aufgezeigt. Für Planung und Umsetzung sind finanzielle
Mittel erforderlich. Im Rahmen der Planung muss eine intensive Öffentlichkeitsbeteiligung
durchgeführt werden, um die Akzeptanz für die Projekte zu erhöhen. Umsetzungszeitpunkt: sobald Personal finanziert und eingestellt werden kann.
Aufbau eines Fahrradverleihsystems, das von der Verkehrsaktiengesellschaft Nürnberg
als Ergänzung zum ÖPNV-Angebot konzipiert wird. Das bestehende, privat betriebene
System weist erhebliche technische und konzeptionelle Mängel auf und wird deshalb
immer weniger genutzt. Erfahrungen aus den Jahren 2013 und 2014 zeigen, dass ein
erhebliches Nutzerpotential besteht, wenn eine tarifliche und organisatorische Verknüpfung mit dem ÖPNV besteht.
Umsetzungszeitpunkt: unverzüglich
Realisierung der vom Verkehrsausschuss des Stadtrates beschlossenen Rotmarkierung
der bestehenden Radstreifen. Rot eingefärbte Radstreifen tragen dazu bei, dass die für
den Radverkehr reservierten Flächen besser sichtbar sind, nicht zugeparkt und von Kfz
befahren werden. Sie erhöhen damit die objektive und subjektive Sicherheit der Radfahrenden und motivieren zu einer verstärkten Radnutzung. Aufgrund der Kosten kann die
Roteinfärbung von Radstreifen derzeit nur beim Neubau oder der Sanierung erfolgen. Um
schneller den positiven Effekt der Rotmarkierung erzielen zu können, ist die Einfärbung
bestehender Anlagen sehr sinnvoll.
Umsetzungszeitpunkt: unverzüglich
Realisierung der Freiraumverbindung von der Nordstadt zum Marienbergpark. Im
Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg sind übergeordnete Freiraumverbindungen
festgesetzt, die Fußgängern und Radfahrern sichere Wegeverbindungen in Grünachsen
abseits der vom Kfz genutzten Straßen anbieten sollen. Eine wichtige Freiraumverbindung verläuft in der Nordstadt entlang des neuen Wohngebiets am ehemaligen Nordbahnhof und soll über eine Brücke über den vielbefahrenen Nordring bis zum Marienbergpark und weiter führen. Für die Umsetzung der Freiraumverbindung muss die abgerissene Bahnbrücke über den Nordring hergestellt werden.
Umsetzungszeitpunkt: ca. 2019
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Umsetzung des Konzeptes Fahrradstraßen, das derzeit von der Verwaltung erarbeitet und
voraussichtlich Mitte 2018 dem Verkehrsausschuss des Stadtrates zur Beschlussfassung
vorgelegt wird. Vorgesehen ist die Ausweisung von etwa 20 Straßenabschnitten zu Fahrradstraßen, um dem Radverkehr sichere und schnelle Routen zur Verfügung stellen zu
können.
Umsetzungszeitpunkt: unverzüglich
Elektrifizierung des Verkehrs
Umstellung der Busflotte auf elektrischen Antrieb: Umsetzungszeitpunkt: unverzüglich
Nach Einschätzung der VAG wird der Markt für E-Busse, der bislang überwiegend durch
teure Prototypen und Kleinserienfahrzeuge geprägt ist, kurz- bis mittelfristig leistungsfähige E-Busse aller Hersteller anbieten. Neben der Beschaffung der E-Busse sind insbesondere die notwendigen Investitionen in die elektrische Versorgung und die Ladeinfrastruktur sowie in Softwarelösungen zur Steuerung der Ladetechnik und Betriebsabläufe zu
berücksichtigen. Unter Berücksichtigung des aktuellen Einsatzprofils der VAG-Busflotte
und weiterer Rahmenbedingungen verfolgt die VAG das Konzept der Depotladung. Hierfür wurde ein Szenario entwickelt, wie 50 % der Busflotte bis zum Jahr 2030 durch
elektrisch angetriebene Busse ersetzt werden könnte.
Umstellung kommunale Nutzfahrzeuge Umsetzungszeitpunkt: unverzüglich
Die Nutzfahrzeuge im kommunalen Fuhrpark sollen nach und nach auf elektrische Antriebe umgestellt werden. Bei der kommunalen Feuerwehr können z. B. 15 dieselbetriebene
Pkw und 10 Transporter durch Kfz mit Elektroantrieb ersetzt werden. Gleichzeitig ist die
Umstellung der Werkstätten erforderlich (Herstellung von Lademöglichkeiten, Ausrüstung,
Fortbildung usw.). Zusätzlich steht die Neubeschaffung von Lkw und Pkw in Euro 6-Norm
an.
Vermehrter Einsatz von Hybrid-Rangierloks Umsetzungszeitpunkt: mittelfristig
Nach positiven Erfahrungen mit dem Pilotprojekt im Nürnberger Hauptbahnhof wird Ausweitung angestrebt.
Verbesserung der Landstromversorgungsanlagen im Hafen Nürnberg Umsetzungszeitpunkt: unverzüglich
Für die 135 m langen und energieintensiven Kreuzfahrtschiffe im Personenhafen Nürnberg am Rhein-Main-Donau-Kanal soll das Landstromversorgungsangebot von 400
Ampère auf 800 Ampère (Doppelanschluss Powerlok) verbessert werden. Dadurch müssen Schiffsmotoren während des Anlegevorgangs nicht mitlaufen. Bislang bestehen drei
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Landstromterminals mit 800 Ampère Doppelanschluss, aber die Schiffstechnik erfordert
zunehmend mehr Leistung von der Landstromversorgung. Sieben weitere Terminals
könnten auf Doppelanschluss umgebaut werden.
Urbane Logistik
Förderung der Anschaffung von privaten Pedelec-Lastenrädern. Damit soll insbesondere
der lokale Lieferdienst von KMUs vor Ort mit Lastenrädern unterstützt werden, um die
Anzahl der Lieferkraftfahrzeuge in innerstädtischen Gebieten zu reduzieren.
Umsetzungszeitpunkt: unverzüglich
Logistikkonzepte Umsetzungszeitpunkt: unverzüglich
In Nürnberg wird aktuell ein Pilotprojekt „Lastenfahrräder für die Stadtlogistik“ in einem an
die Altstadt angrenzenden dichtbebauten Gebiet durchgeführt. Auf der „letzten Meile“ von
einem Stadtteildepot zum Empfänger erfolgt die Paketzustellung per Lastenfahrrad. Der
Praxistest von zwei Paketdienstleistern wird von der TH Nürnberg wissenschaftlich begleitet. Projektbeteiligte sind zudem die IHK Nürnberg, die Stadt Nürnberg sowie das Bayerische Staatsministerium des Innern, das dieses Projekt finanziell fördert. Auswertungen
der ersten Projektmonate haben gezeigt, dass die Zustellung durch Lastenräder nicht nur
ein großes wirtschaftliches Potenzial hat, sondern auch in erheblichem Umfang zur Reduktion von Emissionen im Verkehr führt. Die Stadt Nürnberg würde daher eine Ausdehnung des Konzeptes auf weitere innerstädtische Gebiete und eine funktionale Erweiterung
durch Integration des Privatkundengeschäftes außerhalb des Handels forcieren.
Sonstige Maßnahmen
Mobilitätskonzept Umsetzungszeitpunkt: unverzüglich
Auf dem Gelände des ehemaligen Südbahnhofs (110 ha) entsteht ein neuer Stadtteil mit
Wohnen, Dienstleistung, sozialen Einrichtungen, Gewerbe und einer Hochschule. Ein
Verkehrsgutachten hat gezeigt, dass der Verkehr, der durch die neuen Nutzungen erzeugt
wird, einen überdurchschnittlich hohen Anteil an den Verkehrsarten des Umweltverbundes
aufweisen muss, damit der Verkehr im angrenzenden Hauptverkehrsstraßennetz noch
bewältigt werden kann. Es soll ein externes Büro mit der Erarbeitung eines Mobilitätskonzepts für emissionsarme Mobilität beauftragt werden, das Maßnahmen aufzeigt, die bereits im Bebauungsplan Berücksichtigung finden sollen und mit denen eine geänderte
Verkehrsmittelverteilung im neuen Stadtteil erreicht werden kann. Das Mobilitätskonzept
soll gleichzeitig als Pilotstudie fungieren und die erarbeiteten Maßnahmen auf weitere
Entwicklungsgebiete (z. B. Tiefes Feld, Thon / Wetzendorf) übertragbar sein.
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Pilotprojekt „Fassadenbegrünung“ in der Südstadt Umsetzungszeitpunkt: unverzüglich
Teile der Südstadt weisen vergleichsweise hohe Belastungen durch NO2 auf. In diesem
Schwerpunktbereich sollen Projekte zur Fassadenbegrünung besonders gefördert werden. Im Stadtklimagutachten für die Stadt Nürnberg (2014) wird als eine wichtige Maßnahme in Bezug auf die Luftreinhaltung „Dach- und Fassadenbegrünung“ genannt. Aufgrund der städtebaulichen Struktur mit hoher Blockrandbebauung entlang vielbefahrener
Straßen entsteht eine für den Luftaustausch ungünstige Situation. Durch die gezielte
Begrünung von Fassaden in besonders belasteten Bereichen können Luftschadstoffe
zurückgehalten und der Luftaustausch (stärkere Zirkulation durch Entstehung von Verdunstungskühle und Schatten) verbessert werden.
Fuhrparkmanagement Stadtverwaltung Umsetzungszeitpunkt: unverzüglich
Eine durchgeführte Potenzialanalyse zur Bewirtschaftung des städtischen Fuhrparks im
Bereich der Personenmobilität (ohne Kommunalfahrzeuge > 3,5 t) ergab ein Einsparungspotential in Höhe von 17 % des CO2-Ausstoßes und ca. 20 % der Kosten. Durch die
Verjüngung, Verkleinerung und die sukzessive Umstellung auf alternative Antriebe des
Fahrzeug-bestandes unter Änderung der bisherigen Organisation der städtischen Dienstfahrzeuge -Personenmobilität -, vorzugsweise mit einem Carsharing-Dienstleister, kann
der unmittelbare CO2-Ausstoß der dienstlichen Personenmobilität um 30 % bzw. 185 t
reduziert werden. Durch den verstärkten Einsatz von Elektro-Pkw im Pool und die Nutzung von regenerativ erzeugtem Strom kann der CO2-Ausstoß und der Ausstoß von
Stickoxiden noch stärker gesenkt werden.
Ausgaben für Fahrzeuge sowie die dienstliche Nutzung von Privat-Pkw reduzieren sich
nach vollständiger Implementierung insgesamt um ca. 35%. Das Einsparpotenzial ergibt
sich insbesondere aus
•
der Reduzierung der Fahrzeuganzahl, verbunden mit der Einführung einer transparenten, dienststellenübergreifenden Buchungsmöglichkeit
•
der Reduzierung der Fahrzeuggrößen sowie
•
der Vermietung an die Beschäftigten.
Durch die Nutzung moderner Carsharing-Technologie werden neben dem reinen Pooling
zeitgleich zahlreiche Nebenprozesse optimiert und damit sowohl die Prozesskosten gesenkt als auch die Prozesssicherheit in wichtigen Bereichen der Halterhaftung erhöht:
elektronische Führerscheinkontrolle, elektronische Fahrtenbücher, Schaffung der Grundlage für ein automatisiertes Mobilitätscontrolling als Basis für eine Verrechnung der Mobilitätskosten.
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3 VORGEHENSWEISE
Aus fachlicher Sicht steht die Ermittlung und Einschätzung der Minderung der NO2-Konzentrationen und dementsprechend die Verringerung der verkehrsbedingten Stickoxidemissionen für vorgesehene Maßnahmen in Nürnberg im Vordergrund.
Bei der Verbrennung des Kfz-Kraftstoffes wird eine Vielzahl von Schadstoffen freigesetzt, die
die menschliche Gesundheit gefährden können. Im Rahmen der vorliegenden Luftschadstoffuntersuchung ist zu prüfen, in welcher Intensität durch die geplanten Maßnahmen die NO2Konzentrationen (Immissionen) unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Hintergrundbelastung verringert werden können. Der Vergleich der Schadstoffkonzentrationen mit
schadstoffspezifischen Beurteilungswerten, z. B. Grenzwerten, die vom Gesetzgeber zum
Schutz der menschlichen Gesundheit festgelegt werden, lässt Rückschlüsse auf die Luftqualität zu. Für den Kfz-Verkehr relevant ist v.a. die 39. BImSchV.
Die vorliegende Untersuchung konzentriert sich unter Berücksichtigung der o.g. Grenzwerte
und der derzeitigen Konzentrationsniveaus auf den v.a. vom Straßenverkehr erzeugten
Schadstoff Stickoxide. Im Zusammenhang mit Beiträgen durch den Kfz-Verkehr sind die
Schadstoffe Benzol, Blei, Schwefeldioxid SO2, Feinstaub PM2.5 und Kohlenmonoxid CO
aufgrund der Emissionswerte und der derzeitigen Luftkonzentrationen von untergeordneter
Bedeutung; für PM10 wurden in den letzten Jahren keine hohen Konzentrationen erfasst. Für
Stickstoffmonoxid NO gibt es keine Beurteilungswerte. Die Beurteilung der Schadstoffimmissionen erfolgt durch Vergleich relativ zum entsprechenden Grenzwert.
3.1 Beurteilungsmaßstäbe für den Luftschadstoff Stickstoffdioxid
In Tab. 3.1 werden die in der vorliegenden Studie verwendeten und im Anhang A1 erläuterten Beurteilungswerte für Stickstoffdioxid dargestellt. Der NO2-Kurzzeitwert wird in Nürnberg
seit Jahren entsprechend den Messdaten nicht erreicht und nicht überschritten und in dieser
Untersuchung nicht weiter behandelt.
Schadstoff
Beurteilungswert
NO2
Grenzwert seit 2010
Zahlenwert in µg/m³
Jahresmittel
Kurzzeit
200 (Stundenwert, maximal
40
18 Überschreitungen/Jahr)
Tab. 3.1: Beurteilungsmaßstäbe für NO2-Immissionen nach 39. BImSchV (2010)
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3.2 Berechnungsverfahren PROKAS
Auf der Grundlage der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Verkehrsmengen werden
die von den Kraftfahrzeugen emittierten Schadstoffmengen und -immissionen ermittelt. Die
mittleren spezifischen Emissionen der Fahrzeuge einer Fahrzeugkategorie (PKW, leichte
Nutzfahrzeuge, Busse etc.) werden mithilfe des „Handbuchs für Emissionsfaktoren des Straßenverkehrs HBEFA“ Version 3.3 (UBA, 2017) unter Anwendung einer lokalen Kfz-Flottenzusammensetzung bestimmt.
Unter Einbeziehung der Auftretenshäufigkeit aller möglichen Fälle der meteorologischen
Verhältnisse (lokal repräsentative Wind- und Ausbreitungsklassenstatistik), der berechneten
Emissionen des Verkehrs auf den Straßen innerhalb des Untersuchungsgebietes und des
Wochengangs der Emissionen werden die im Untersuchungsgebiet auftretenden Immissionen berechnet. Das verwendete Berechnungsverfahren PROKAS (siehe Anhang A2) ist in
der Lage, sämtliche Straßenzüge gleichzeitig für jede Stunde der Woche mit ihrer jeweiligen
Emission emittieren zu lassen.
Aus der Häufigkeitsverteilung der berechneten verkehrsbedingten Schadstoffkonzentrationen
(Zusatzbelastung) wird die statistische Immissionskenngröße NO2-Jahresmittelwerte des
untersuchten Luftschadstoffes ermittelt. Dieser Zusatzbelastung, verursacht vom Verkehr
innerhalb des Untersuchungsgebietes, wird die großräumig vorhandene Hintergrundbelastung überlagert. Die Hintergrundbelastung, die im Untersuchungsgebiet ohne die Emissionen
auf den berücksichtigten Straßen vorläge, wird auf der Grundlage von Messwerten an nahe
gelegenen Messstandorten abgeschätzt.
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4 EINGANGSDATEN
Für die Emissions- bzw. Immissionsberechnungen sind als Eingangsgrößen die Lage des
Straßennetzes im zu betrachtenden Untersuchungsgebiet und verkehrsspezifische Informationen von Bedeutung. Für das Untersuchungsgebiet wurden die Verkehrsdaten von der
Stadtverwaltung Nürnberg als Verkehrsumlegung übergeben.
Die Lage des Untersuchungsgebietes mit dem Straßennetz ist in Abb. 4.1 aufgezeigt. In
Abb. 4.2 sind die Geländeverhältnisse dargestellt, aus denen die Längsneigung der Straßenabschnitte abgeleitet wurde.
Die Einflüsse der Randbebauung werden entlang den Hauptverkehrsstraßen typisiert berücksichtigt.
Weitere Grundlagen der Immissionsberechnungen sind die basierend auf den Verkehrsdaten
berechneten Schadstoffemissionen (Kap. 5), die meteorologischen Daten und die Schadstoffhintergrundbelastung.
4.1 Verkehrsdaten des Straßennetzes
Die Verkehrsbelegungsdaten wurden in Form ausgewerteter Zähldaten als Netzbelastungspläne zur Verfügung gestellt (Stadtverwaltung Nürnberg). Das sind für das Untersuchungsgebiet mit Umgebung Angaben der Verkehrsstärken (DTV) für das Jahr 2016 und des LKWAnteils. Zudem wurden Lagedaten der Linienbusstrecken übergeben.
Die Verkehrsbelegungsdaten sind im Überblick in Abb. 4.3 aufgezeigt.
Zur Berechnung der zeitlichen Verteilung der Emissionen werden zusätzlich zu den Verkehrsstärken und LKW-Anteilen die Verkehrstagesganglinien an Werktagen, Samstagen und
Sonntagen herangezogen, die insbesondere der Ermittlung der Kurzzeitbelastungen dienen.
Für die Linienbusse wurde die Lage der Buslinien mit Angabe der werktäglichen Linienbusdaten übergeben. Diese sind im Überblick in Abb. 4.4 aufgezeigt (die Legende für die
Linienbusfahrten weicht von der für den Kfz-Verkehr trotz vergleichbarer Farbgebung ab).
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Straße
Gebäude
Untersuchungsgebiet Rangierloks
Untersuchungsgebiet Schiffe
Verwaltungsgrenze
Abb. 4.1
63584-17-01
Lageplan des Untersuchungsgebietes
0
1 000
2 000
Meter
Hintergrundkarte: © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2017,
Datenquellen: http://sg.geodatenzentrum.de/web_public/Datenquellen_TopPlus_Open.pdf
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DTV in Kfz/24h
≤ 1000
>1000-2500
>2500-5000
>5000-10000
>10000-15000
>15000-20000
>20000-25000
>25000-30000
>30000-40000
>40000-50000
>50000-75000
>75000
Abb. 4.3
635841701
Du c
rhs c hnittlic hetäglic heVer
k
ehr
ss tär
keinKf
z/
24hau fdem ber
üc ks ic htigtenStr
aßennetz (
teilw eis enac h
Fahr
tr
ic htu nggetr
ennt)
0
1000
2000
Meter
I
ngenieu r
bür
oLohm eyer
Gm bH&Co.KG
Busse pro 24h
≤ 10
>10-25
>25-50
>50-100
>100-150
>150-200
>200-250
>250-300
>300-400
>400-500
>500-750
>750
Abb. 4.4
635841701
Bus s epr
oWer
ktagaufd em ber
üc
ksi
c
hti
gten Str
aßen n etz (
tei
les
w
ien ac
h
Fahr
tr
i
chtun ggetr
en n t)
0
1000
2000
Meter
Igen i
n
eur
bür
oLohm eyer
Gm bH&Co.KG
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20
4.2 Meteorologische Daten
Für die Berechnung der Schadstoffimmissionen werden so genannte Ausbreitungsklassenstatistiken benötigt. Das sind Angaben über die Häufigkeit verschiedener Ausbreitungsverhältnisse in den unteren Luftschichten, die durch Windrichtung, Windgeschwindigkeit und
Stabilität der Atmosphäre definiert sind.
Für das betrachtete Untersuchungsgebiet liegen Windmessdaten in der direkten Umgebung
vor. Das sind die Messdaten der Station Nürnberg des Deutschen Wetterdienstes (DWD). In
direkter Nachbarschaft ist eine Luftmessstation der Stadt Nürnberg gelegen, an der ebenfalls
Windmessdaten erfasst werden, die vergleichbare Daten aufweisen. An der Messstation
bilden südwestliche, westliche bis nordwestliche Winde, die Hauptwindrichtung und Winde
aus ostsüdöstlichen Richtungen ein Nebenmaximum (Abb. 4.5). Die mittlere Windgeschwindigkeit wurde in Messhöhe mit ca. 2.9 m/s erfasst.
Für das Untersuchungsgebiet werden die an der Station Nürnberg erfassten Winddaten
unter Berücksichtigung der im Untersuchungsgebiet vorliegenden Rauigkeiten herangezogen.
4.3 Schadstoffhintergrundbelastung
Die Immission eines Schadstoffes im Nahbereich von Straßen setzt sich aus der großräumig
vorhandenen Hintergrundbelastung und der straßenverkehrsbedingten Zusatzbelastung
zusammen. Die Hintergrundbelastung entsteht durch Überlagerung von Immissionen aus
Industrie, Hausbrand, nicht detailliert betrachtetem Nebenstraßenverkehr und weiter entfernt
fließendem Verkehr sowie überregionalem Ferntransport von Schadstoffen. Es ist die
Schadstoffbelastung, die im Untersuchungsgebiet auch ohne Verkehr auf den explizit in die
Untersuchung einbezogenen Straßen vorliegen würde.
Das Landesamt für Umwelt Bayern (LfU-Bayern) betreibt das Luftüberwachungssystem
Bayern (LÜB) und das Referat für Umwelt und Gesundheit der Stadt Nürnberg misst
Luftschadstoffe an einigen Messstandorten in Nürnberg. In den Jahresberichten über die
Immissionsmesswerte sind u.a. Angaben zu den statistischen Kenngrößen der gemessenen
Luftschadstoffe zu finden (LfU, 2007 – 2017, Stadt Nürnberg, 2011 – 2018). Die Kenngrößen
für das Jahr 2017 sind von der LfU derzeit als vorläufig in Form eines Kurzberichts veröffentlicht. (LfU, 2018).
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Abb. 4.5: Windrichtungs- und Windgeschwindigkeitsverteilung an der Messstation Nürnberg,
Zeitraum 2008-2017 (Quelle: DWD)
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Die vorliegenden Daten der dem Untersuchungsgebiet umliegenden Messstationen sind für
den Schadstoff NO2 auszugsweise in Tab. 4.1 aufgeführt.
Schadstoffkomponente
NO2Jahresmittelwert
Bahnhof Muggenhof
Von-der-TannStraße
Jakobsplatz
Ziegelsteinstraße
2007
40
34
53
-
35
2008
37
34
55
-
36
2009
38
29
53
-
37
2010
40
25
50
34
34
2011
37
29
49
33
30
2012
35
29
46
32
-
2013
35
27
47
31
-
2014
35
28
49
30
-
2015
36
29
48
30
-
2016
35
28
46
30
-
2017
34
29
43
29
-
Tab. 4.1: Messwerte an den Stationen in Nürnberg (Luftmessnetz Bayern, LfU und Messdaten Stadt Nürnberg).
Mit Hilfe von technischen Maßnahmen und politischen Vorgaben wird angestrebt, die Emissionen der o.a. Schadstoffe in den kommenden Jahren in Deutschland zu reduzieren.
Deshalb wird erwartet, dass auch die großräumig vorliegenden Luftschadstoffbelastungen im
Mittel im Gebiet von Deutschland absinken. Für das zu betrachtende Prognosejahr 2020
zeigen Abschätzungen (RLuS, 2012) bezogen auf die heutige Situation Reduktionen der
NO2-Immissionen um ca. 9 %. Diese Abschätzungen beziehen sich auf das Gebiet von
Deutschland; im Einzelfall kann die Entwicklung der Schadstoffkonzentrationen aufgrund
regionaler Emissionsentwicklungen davon abweichen, auf eine Reduktion der Werte wird
daher verzichtet.
Aus den verfügbaren Messdaten in Nürnberg werden die Hintergrundbelastungswerte der
Tab. 4.2 für den NO2-Jahresmittelwert abgeleitet. Bei der Ableitung wurde beachtet, dass im
Untersuchungsgebiet die wesentlichen Beiträge der Hauptverkehrsstraßen in den Berechnungen berücksichtigt werden.
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Schadstoff
NO2-Jahresmittel
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Hintergrundbelastung in µg/m³
25
Tab. 4.2: Hintergrundbelastungswerte im Untersuchungsgebiet im Bezugsjahr (2017/2020).
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5 EMISSIONEN
5.1 Betrachtete Schadstoffe
Die Kraftfahrzeuge emittieren bei ihrem Betrieb eine Vielzahl von Schadstoffen. Die Relevanz dieser Schadstoffe ist recht unterschiedlich. Immissionsgrenzwerte zum Schutz der
menschlichen Gesundheit werden erfahrungsgemäß am ehesten bei NO2 erreicht, weshalb
für Nürnberg NO2 betrachtet wird. Die Konzentrationen für andere Luftschadstoffe wie PM10,
Benzol, SO2, CO, Blei, Feinstaub PM2.5 etc. sind im Vergleich zu ihren gesetzlichen
Immissionsgrenzwerten in Nürnberg deutlich geringer und werden deshalb hier nicht betrachtet.
5.2 Methode zur Bestimmung der Emissionsfaktoren
Zur Ermittlung der Emissionen werden die Verkehrsdaten und für jeden Luftschadstoff so genannte Emissionsfaktoren benötigt. Die Emissionsfaktoren sind Angaben über die pro
mittlerem Fahrzeug der Fahrzeugflotte und Straßenkilometer freigesetzten Schadstoffmengen. Im vorliegenden Gutachten werden die Emissionsfaktoren für die Fahrzeugarten
Leichtverkehr (LV) und Schwerverkehr (SV) unterschieden. Die Fahrzeugart LV enthält dabei
die PKW, die leichten Nutzfahrzeuge bis 3.5 t zulässigem Gesamtgewicht (lNfz) inklusive
zeitlicher Entwicklung des Anteils am LV nach TREMOD (2010) und die Motorräder, die
Fahrzeugart SV versteht sich inklusive Lastkraftwagen, Sattelschlepper, Busse usw.
Die Ermittlung der motorbedingten Emissionen erfolgt entsprechend der VDI-Richtlinie „KfzEmissionsbestimmung“ (VDI, 2003).
5.2.1 Lokale PKW-Flottenzusammensetzung
Aus den Fahrzeugzulassungsstatistiken des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) haben wir
exemplarisch für das Jahr 2017 die gemeldete PKW-Flottenzusammensetzung für Nürnberg
Stadt und Nürnberg Land ausgelesen. Nach dem mit einigen Kennzeichenerfassungen an
Hauptverkehrsstraßen in Städten wie Düsseldorf und Köln im Rahmen der Luftreinhalteplanung festgestellt wurde, dass etwa die Hälfte der verkehrenden Fahrzeuge das entsprechende örtliche Kennzeichen aufwiesen, wird ein beträchtlicher Anteil der Fahrten durch
auswärtige Fahrzeughalter getätigt, wie z. B. Pendler etc. Dementsprechend wird die KfzFlottenzusammensetzung um die Verteilung derjenigen der umliegenden Regierungsbezirke
erweitert. Diese sind in Abb. 5.1 aufgezeigt mit einer daraus abgeleiteten zusammenfassen-
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25
den Flottenzusammenstellung für Nürnberg. Damit wird die örtliche Kfz-Flottenzusammensetzung herangezogen und in Anlehnung an die Vorgehensweise in HBEFA auf eine
dynamische Flottenzusammensetzung, d.h. die auf den Hauptverkehrsstraßen verkehrende
Flotte übertragen.
30%
N_Stadt
N_Land
RB_Mittelfranken
RB_Oberpfalz
RB_Oberfranken
Summe
25%
20%
15%
10%
5%
0%
Euro0_B Euro1_B Euro2_B Euro3_B Euro4_B Euro5_B Euro6_B Euro0_DEuro1_DEuro2_DEuro3_DEuro4_DEuro5_DEuro6_D Elektro
Abb. 5.1: PKW-Flottenzusammensetzung 2017 für Nürnberg Stadt, Nürnberg Land und die
Regierungsbezirke Mittelfranken, Oberfranken und Oberpfalz
Für die im Stadtgebiet von Nürnberg verkehrenden Linienbusse wurde der aktuelle Bestand
nach Anzahl und Euro-Stufen übergeben. Das beinhaltet die Busse der VerkehrsAktiengesellschaft Nürnberg (VAG) und der Infra Fürth Verkehr GmbH.
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26
30%
25%
20%
infraFürth
15%
VAG
10%
5%
0%
Diesel EURO 3
Diesel EURO 4
Diesel EURO 5
Diesel Euro 6
CNG EURO 5
CNG EURO 6
Abb. 5.2: Linienbusflottenzusammensetzung für Nürnberg 2017
5.2.2 Motorbedingte Emissionsfaktoren
Auf der Grundlage der lokalen PKW-Flottenzusammensetzung für Nürnberg erfolgt für das
Bezugsjahr 2017 in Analogie zur Vorgehensweise des HBEFA eine Übertragung auf die
dynamische Flottenzusammensetzung und eine Fortschreibung auf das Bezugsjahr 2020.
Die motorbedingten Emissionsfaktoren der Fahrzeuge einer Fahrzeugkategorie (PKW,
leichte Nutzfahrzeuge, Busse etc.) werden mit Hilfe des „Handbuchs für Emissionsfaktoren
des Straßenverkehrs HBEFA“ Version 3.3 (UBA, 2017) für die Bezugsjahre 2017 und 2020
berechnet.
Die motorbedingten Emissionen hängen für die Fahrzeugarten PKW, lNfz, LKW und Busse
im Wesentlichen ab von:
den so genannten Verkehrssituationen („Fahrverhalten“), das heißt der Verteilung von
Fahrgeschwindigkeit, Beschleunigung, Häufigkeit und Dauer von Standzeiten,
der sich fortlaufend ändernden Fahrzeugflotte (Anteil Diesel etc.),
der Zusammensetzung der Fahrzeugschichten (Fahrleistungsanteile der Fahrzeuge einer bestimmten Gewichts- bzw. Hubraumklasse und einem bestimmten Stand der
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27
Technik hinsichtlich Abgasemission, z. B. EURO 2, 3, ...) und damit vom Jahr, für welches der Emissionsfaktor bestimmt wird (= Bezugsjahr),
der Längsneigung der Fahrbahn (mit zunehmender Längsneigung nehmen die Emissionen pro Fahrzeug und gefahrenem Kilometer entsprechend der Steigung deutlich zu,
bei Gefällen weniger deutlich ab) und
dem Prozentsatz der Fahrzeuge, die mit nicht betriebswarmem Motor betrieben werden und deswegen teilweise erhöhte Emissionen (Kaltstarteinfluss) haben.
Die Zusammensetzung der Fahrzeuge innerhalb der Fahrzeugkategorien wird für das zu betrachtende Bezugsjahr dem HBEFA (UBA, 2017) entnommen. Darin ist die Gesetzgebung
bezüglich Abgasgrenzwerten (EURO 2, 3, ...) berücksichtigt.
Die Längsneigung der Straßen wird aus den digitalen Geländedaten des Untersuchungsgebietes abgeleitet. Der Kaltstarteinfluss innerorts für PKW bzw. lNfz wird entsprechend
HBEFA angesetzt, sofern er in der Summe einen Zuschlag darstellt.
Für diese Ausarbeitung werden folgende Verkehrssituationen herangezogen:
AB>130:
AB110:
Autobahn, ohne Tempolimit
Autobahn, Tempolimit 110 km/h
AO-HVS100: Außerörtliche Hauptverkehrsstraße,
Tempolimit 100 km/h
AO-HVS80: Außerörtliche Hauptverkehrsstraße,
Tempolimit 80 km/h
IOS-HVS70: Innerstädtische Hauptverkehrsstraße, Tempolimit 70 km/h,
IOS-HVS70d: Innerstädtische Hauptverkehrsstraße, Tempolimit 70 km/h, dichter Verkehr
IOS-HVS60: Innerstädtische Hauptverkehrsstraße, Tempolimit 60 km/h
IOS-HVS60d: Innerstädtische Hauptverkehrsstraße, Tempolimit 60 km/h, dichter Verkehr
IOS-HVS50: Innerstädtische Hauptverkehrsstraße, Tempolimit 50 km/h
IOS-HVS50d: Innerstädtische Hauptverkehrsstraße, Tempolimit 50 km/h, dichter Verkehr
IOS-HVS50g: Innerstädtische Hauptverkehrsstraße, Tempolimit 50 km/h, gesättigter Verkehr
IOS-Sam50: Innerstädtische Sammelstraße,
Tempolimit 50 km/h
IOS-Sam50d: Innerstädtische Sammelstraße,
Tempolimit 50 km/h, dichter Verkehr
IOS-Sam50g: Innerstädtische Sammelstraße,
Tempolimit 50 km/h, gesättigter Verkehr
IOS-NS40:
Innerstädtische Nebenstraße,
Tempolimit 40 km/h
IOS-NS30:
Innerstädtische Nebenstraße,
Tempolimit 30 km/h
IOS-NS30d:
Innerstädtische Nebenstraße,
Tempolimit 30 km/h, dichter Verkehr
Die motorbedingten Emissionsfaktoren der Fahrzeuge einer Fahrzeugkategorie (PKW,
leichte Nutzfahrzeuge, Busse etc.) werden mit Hilfe des „Handbuchs für Emissionsfaktoren
des Straßenverkehrs HBEFA“ Version 3.3 (UBA, 2017) berechnet, in dem eine Korrektur der
Emissionsfaktoren für Euro-6-Diesel-PKW sowie der Einfluss der Lufttemperatur auf die
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Wirkungsberechnungen
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Organisation der Abgasnachbehandlungseinrichtung für Euro-4, Euro-5 und Euro-6-DieselPKW berücksichtigt sind. Diese relativen Korrekturen und Anpassungen werden hier auch
auf die leichten Nutzfahrzeuge angewendet.
In Tab. 5.1 sind die berücksichtigten Verkehrssituationen und die entsprechenden Emissionsfaktoren für 2017 und in Tab. 5.2 für 2020 aufgeführt.
spezifische Emissionsfaktoren
je Kfz [g/km] 2017
Straßenparameter
Verkehrssituation
AB>130
AB110
AO-HVS100
AO-HVS80
IOS-HVS50
IOS-HVS50d
IOS-HVS50g
IOS-HVS60
IOS-HVS60d
IOS-HVS70
IOS-HVS70d
IOS-NS30
IOS-NS30d
IOS-NS40
IOS-Sam50
IOS-Sam50d
IOS-Sam50g
Tab. 5.1:
Geschwindigkeit
PKW
142.6
112.0
94.0
76.1
44.9
37.0
30.8
52.0
43.0
66.2
50.2
30.9
26.9
36.8
46.6
34.2
29.5
NOx
LV
0.863
0.437
0.395
0.321
0.386
0.426
0.489
0.382
0.414
0.378
0.413
0.568
0.501
0.432
0.406
0.453
0.504
NO2,direkt
SV
0.990
0.990
1.286
1.401
2.534
3.117
3.331
1.985
2.513
1.664
2.019
4.432
4.605
3.165
2.453
3.171
3.523
LV
0.2877
0.1421
0.1274
0.1031
0.1190
0.1327
0.1527
0.1190
0.1288
0.1184
0.1295
0.1671
0.1448
0.1236
0.1237
0.1386
0.1537
SV
0.1323
0.1323
0.1618
0.1735
0.3277
0.3936
0.4363
0.2530
0.3202
0.2105
0.2520
0.5977
0.6210
0.4032
0.3185
0.3993
0.4608
Emissionsfaktoren in g/km je Kfz für die betrachteten Straßen im Untersuchungsgebiet für das Bezugsjahr 2017
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Wirkungsberechnungen
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Straßenparameter
Verkehrssituation
AB>130
AB110
AO-HVS100
AO-HVS80
IOS-HVS50
IOS-HVS50d
IOS-HVS50g
IOS-HVS60
IOS-HVS60d
IOS-HVS70
IOS-HVS70d
IOS-NS30
IOS-NS30d
IOS-NS40
IOS-Sam50
IOS-Sam50d
IOS-Sam50g
Tab. 5.2:
29
spezifische Emissionsfaktoren
je Kfz [g/km] 2020
Geschwindigkeit
PKW
142.6
112.0
94.0
76.1
44.9
37.0
30.8
52.0
43.0
66.2
50.2
30.9
26.9
36.8
46.6
34.2
29.5
NOx
LV
0.672
0.356
0.331
0.269
0.322
0.355
0.409
0.321
0.350
0.320
0.346
0.476
0.418
0.360
0.341
0.377
0.422
NO2,direkt
SV
0.505
0.505
0.776
0.837
1.617
1.992
2.170
1.247
1.630
1.019
1.254
2.942
3.064
1.994
1.560
2.028
2.316
LV
0.2192
0.1133
0.1050
0.0850
0.0977
0.1082
0.1252
0.0979
0.1067
0.0983
0.1065
0.1365
0.1175
0.1001
0.1015
0.1128
0.1261
SV
0.0854
0.0854
0.1103
0.1175
0.2379
0.2887
0.3275
0.1796
0.2414
0.1435
0.1761
0.4601
0.4799
0.2857
0.2294
0.2932
0.3518
Emissionsfaktoren in g/km je Kfz für die betrachteten Straßen im Untersuchungsgebiet für das Bezugsjahr 2020
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6 NO2-IMMISSIONEN UND MASSNAHMENBETRACHTUNGEN
Die rechnerische Umsetzung der genannten Maßnahmen gliedert sich aus fachlichen
Gesichtspunkten in drei Gruppen, die folgend in einzelnen Kapiteln gruppiert und in Reihenfolge gebracht werden. Für die erste Gruppe der Maßnahmen liegen ausreichend Informationen vor, die eine Übertragung der Freisetzungsminderung auf das gesamte städtische
Straßennetz bzw. große Teile davon ermöglichen. Die Ergebnisse dieser Straßennetzbetrachtungen werden für den Bestand in Kapitel 6.1 „NO2-Immissionen für den Bestand 2017“,
für den Prognosenullfall in Kapitel 6.2 „NO2-Immissionen für den Prognosenullfall 2020“ und
für die entsprechenden Maßnahmen in Kapitel 6.3 „Maßnahmenbetrachtung straßennetzweit“ beschrieben und zusammengefasst.
Für die zweite Gruppe der Maßnahmen liegen keine ausreichenden Informationen für das
gesamte städtische Straßennetz vor; deshalb erfolgt eine exemplarische Betrachtung an
ausgewählten Hauptverkehrsstraßen bzw. Zufahrtsstraßen in den zentralen Stadtbereich.
Die Ergebnisse dieser Betrachtungen werden in Kapitel 6.4 „Betrachtung ausgewählter
Straßenabschnitte“ beschrieben und zusammengefasst.
Die dritte Gruppe der Maßnahmen bezieht sich auf räumlich stark begrenzte Teilbereiche
des Stadtgebietes von Nürnberg und sind im Kapitel 6.5 „Kleinräumig begrenzte Maßnahmen“ beschrieben und zusammengefasst.
Für das Hauptverkehrsstraßennetz von Nürnberg erfolgt auf der Grundlage der Verkehrsdaten eine Emissionsberechnung und die Straßenabschnitte sind entsprechend der Gestaltung
der Randbebauung typisiert nach Straßenraumbreite, Gebäudehöhe und Lückigkeit der Gebäude. Bei Straßenabschnitten mit einseitiger Bebauung wird eine gesonderte Typisierung
angesetzt, wobei hier der Abstand der Straße von der Randbebauung aus den digitalen
Lageverhältnissen abgeleitet wurde. Für die Straßenabschnitte mit typisierter Randbebauung
mit je einer Länge von ca. 100 m werden die NO2-Immissionen berechnet
In die Berechnungen gehen die Emissionen der Kraftfahrzeuge (Kap. 5) auf den berücksichtigten Straßen ein. Diese Emissionen verursachen die verkehrsbedingte Zusatzbelastung im
Untersuchungsgebiet. Die Beurteilungswerte der 39. BImSchV beziehen sich immer auf die
Gesamtbelastung. Es wird daher nur die Gesamtbelastung diskutiert, welche sich aus
Zusatzbelastung und Hintergrundbelastung zusammensetzt.
Masterplan für die Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität in Nürnberg
Wirkungsberechnungen
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Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG
31
6.1 NO2-Immissionen für den Bestand 2017
In einem ersten Schritt werden die berechneten NO2-Konzentrationen an den Messstandorten von Nürnberg aufgezeigt. Im Lageplan Abb. 6.1 sind die Standorte der Messstellen
eingetragen. Abb. 6.2 zeigt die berechneten NO2-Jahresmittelwerte und die gemessenen.
Die Ergebnisse der Immissionsberechnungen für das Straßennetz werden grafisch aufbereitet und als farbige Abbildungen dargestellt. Die grafische Umsetzung der Immissionen erfolgt
in Form von farbigen Linien, deren Farbe bestimmten Konzentrationsintervallen zugeordnet
ist. Die Zuordnung zwischen Farbe und Konzentrationsintervall ist jeweils in einer Legende
angegeben. Bei der Skalierung der Farbstufen für die Immissionen wurde der kleinste Wert
entsprechend der angesetzten Hintergrundbelastung zugeordnet. Der Grenzwert für NO2Jahresmittelwerte wird mit roter Farbe belegt.
Für den derzeitigen Zustand sind die berechneten NO2-Immissionen in Abb. 6.3 dargestellt.
Nachdem innerhalb vom zentralen Siedlungsgebiet etliche Straßenzüge Verkehrsbelegungen über 20 000 Kfz/24 h und Randbebauung aufweisen, sind dort bei entsprechend engen
Straßenraumverhältnissen NO2-Konzentrationen über 40 µg/m³ berechnet. Vereinzelt werden an der Randbebauung von stark frequentierten Straßenabschnitten NO2-Konzentrationen über 50 µg/m³ berechnet.
6.2 NO2-Immissionen für den Prognosenullfall 2020
Für den Prognosenullfall 2020, d.h. die Fortschreibung der Kfz-Flottenzusammensetzung auf
das Jahr 2020, die den Austausch alter Fahrzeuge durch neue Fahrzeuge mit schadstoffgeminderten Motorkonzepten berücksichtigt und zu den in Kap. 5.2.2 genannten Emissionsfaktoren führt, sind bei unveränderter Verkehrsstärke deutlich geringere NO2-Konzentrationen
berechnet.
Abb. 6.4 zeigt die berechneten NO2-Jahresmittelwerte für 2017 und 2020 sowie die gemessenen. An der Von-der-Tann-Straße mit deutlichem verkehrsbedingten Beitrag an der Gesamtbelastung sind um ca. 4 µg/m³ verringerte NO2-Jahresmittelwerte von 39 µg/m³ prognostiziert. An den Standorten Muggenhof und Jakobsplatz führt der Netzeinfluss zu geringen
Verringerungen während am Bahnhof eine Reduktion um ca. 1 µg/m³ durch den Netzeinfluss
und die benachbarte Straße berechnet ist.
Masterplan für die Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität in Nürnberg
Wirkungsberechnungen
63584-17-01
Messstation
Ziegelsteinstraße
Gebäude
Straße
Muggenhof
Jakobsplatz
Bahnhof
63584-17-01
Abb. 6.1
Lage der Messstationen
Von-der-Tann-Straße
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Abb. 6.2: NO2-Messwerte und berechnete NO2-Jahresmittelwerte (2017) an den aktiven
Messstandorten in Nürnberg.
Masterplan für die Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität in Nürnberg
Wirkungsberechnungen
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NO2 in µg/m³
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>52-56
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≥ 25-27
Gebäude
Abb. 6.3
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Messwert
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Von-der-Tann-Straße
Bahnhof
Muggenhof
Jakobsplatz
Abb. 6.4: NO2-Messwerte und berechnete NO2-Jahresmittelwerte für die Jahre 2017 und
2020 an den aktiven Messstandorten in Nürnberg.
In Abb. 6.5 sind die berechneten NO2-Immissionen für den Prognosenullfall 2020 unter Annahme unveränderter Verkehrsbelegungsdaten dargestellt. Gegenüber dem Bestand sind
durchweg geringere NO2-Konzentrationen an den Straßenabschnitten berechnet; nicht an
allen Straßenabschnitten ist jedoch eine Konzentration unter 40 µg/m³ abzuleiten.
6.3 Maßnahmenbetrachtung straßennetzweit
6.3.1 Linienbusse
Für die Linienbusse sind zwei Maßnahmenpakete angedacht. Einmal eine Ausstattung der
Hälfte der VAG-Busse mit Elektroantrieb. Als davon abweichende Maßnahme ist eine
Überführung aller Diesellinienbusse in Motoren der Euro VI-Stufe zu betrachten.
Masterplan für die Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität in Nürnberg
Wirkungsberechnungen
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NO2 in µg/m³
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Abb. 6.5
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GmbH&Co.KG
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Für die Abbildung dieser Maßnahmen wurde die Ausgangsbasis 2017 gewählt, um den
Effekt einer zeitnahen Umrüstungswirkung aufzuzeigen. Das Ergebnis ist in Abb. 6.6 aufgezeigt und zeigt entlang den Fahrstrecken der Busse Minderungen, die im Mittel an den
Streckenabschnitten entlang der Linienbusstrecken mit Randbebauung 1 µg/m³ betragen
und bis zu 5 µg/m³ an Strecken mit einer hohen Anzahl von Busfahrten erreichen.
Für die Maßnahme mit einer kompletten Überführung aller Diesellinienbusse in Motoren der
Euro VI-Stufe ist eine intensivere Minderung abgeleitet, indem die mittlere Stickoxidfreisetzung der Linienbusflotte um ca. 70% verringert wird. Das Ergebnis ist in Abb. 6.7 aufgezeigt
und zeigt entlang den Fahrstrecken der Busse Minderungen, die im Mittel an den Streckenabschnitten entlang der Linienbusstrecken mit Randbebauung 2 µg/m³ betragen und bis zu
9 µg/m³ an Strecken mit einer hohen Anzahl von Busfahrten erreichen.
Obwohl der Aufwand einer zeitnahen Umrüstung der Linienbusflotte in Fahrzeuge mit
Elektroantrieb als sehr hoch eingeschätzt wurde und die Stadtverwaltung deshalb von einer
Umrüstung der Hälfte der VAG-Busse mit Elektroantrieb ausging, war auch ein Ausblick der
Wirkung einer zeitnahen Umrüstung aller Linienbusse rechnerisch zu behandeln. Danach
sind entlang den Fahrstrecken der Busse Minderungen prognostiziert, die im Mittel an den
Streckenabschnitten entlang der Linienbusstrecken mit Randbebauung 2 µg/m³ betragen
und bis nahezu 10 µg/m³ an Strecken mit einer hohen Anzahl von Busfahrten erreichen.
6.3.2 ÖPNV-Förderung
Der Schwerpunkt der Maßnahmen Förderung für den „Öffentlichen Personennahverkehr“
umfasst diverse Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung des ÖPNV wie Kapazitätserhöhungen durch zusätzliche Straßenbahn- und U-Bahnwagen oder Beschleunigungsmaßnahmen
durch Ausweitung der ÖPNV-Bevorrechtigung an Lichtsignalanlagen. Solche Maßnahmen
sind geeignet, die Nutzung des ÖPNV zu erhöhen, insbesondere durch die intensivere
Bedienung von bestehenden Strecken oder mögliche Takterhöhungen. Entsprechende
Untersuchungen mittels Gesamtverkehrsmodell und Berücksichtigung der Kopplung der
Wirkungen der ÖPNV-Steigerungen mit denen auf den motorisierten Individualverkehr
zeigen für zentrale städtische Hauptverkehrsstraßen, dass mit solchen Maßnahmen mittlere
Reduzierungen der MIV-Fahrten um ca. 1 % bewirkt werden (z. B. Verkehrsmodell LRP
Hamburg, ARGUS 2017).
Masterplan für die Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität in Nürnberg
Wirkungsberechnungen
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NO2 in µg/m³
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Abb. 6.6
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>56
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≥25-27
Gebäude
Abb. 6.7
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GmbH&Co .KG
Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG
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Erfahrungen der Stadt Nürnberg im Zusammenhang mit durchgeführten ÖPNV-Netz- und
Infrastrukturmaßnahmen in Nürnberg beschreiben deutlich höhere Reduktion des KfzAufkommens. Dies wurde beispielsweise in Nürnberg durch den Umstieg von 4 Buslinien auf
eine Straßenbahnlinie in der Erlanger Straße im Abschnitt zwischen Thon und Am Wegfeld
benannt, indem mit Vergleichen von Verkehrszählungen aus dem Jahr 2006 bzw. 2009 mit
denen des Jahres 2017 auf Verringerungen des Kfz-Aufkommens um 14% bis 16% schließen. In gleicher Größenordnung lag die ermittelte Kfz-Reduktion in der Pirckheimerstraße
nach dem Umstieg von Straßenbahn auf eine U-Bahnlinie durch die Verlängerung der U3
von Maxfeld nach Friedrich-Ebert-Platz basierend auf Vergleichen von Verkehrszählungen
aus dem Jahr 2008 mit denen des Jahres 2013 bzw. 2005 mit 2012.
Es müsste daher eine umfangreiche Verkehrsumlegung gemacht werden, um valide
Aussagen zur tatsächlichen Reduzierung von MIV-Fahrten durch die verschiedenen
Maßnahmen treffen zu können. Eine solche Verkehrsumlegung war im Rahmen der kurzen
Frist für die Erstellung des Masterplans nicht möglich.
In der vorliegenden Untersuchung werden für die Maßnahmen mit Förderung des ÖPNV und
für Netz- und Infrastrukturmaßnahmen die genannten Reduktionen der Kfz-Fahrten anteilig
auf die PKW-Fahrten im städtischen Straßennetz umgelegt. Die so modifizierten DTVAngaben wurden der Emissionsberechnung und Kfz-Flottenzusammensetzung für das
Prognosejahr 2020 zugeführt.
Die Ergebnisse sind in Abb. 6.8 dargestellt und führen zu geringen Abnahmen, die mit
weniger als 1 µg/m³ berechnet sind.
Eine Ausnahme kann für die Einführung einer alleinigen Busspur durch Ersatz einer für den
Kfz-Verkehr bislang freigegebenen Fahrspur und dessen Umwandlung in eine ausschließliche Busspur angesehen werden.
Detaillierte verkehrliche Untersuchungen in Potsdam aus den Jahren 2016 und 2017 mit
Entfernen einer Richtungsfahrbahn einer mehrspurigen innerstädtischen Hauptverkehrsstraße auf einer 1 km langen Strecke, Einführen von kontrolliertem Tempo 30 km/h und Einführung einer Fahrradspur führte zu einer Verringerung des täglichen Verkehrsaufkommens um
knapp 10% und leicht mehr in einer Spitzenstunde. Ein großer Teil des Kfz-Verkehrs wurde
auf parallele, weniger attraktive Straßen verlagert und ein kleiner Anteil ist entfallen. Übertragen in Form von Analogieschlüssen auf die Wirkung an einer Hauptverkehrsstraße kann
damit kleinräumig im Straßenzug eine Minderung der NO2-Konzentration um weniger als
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Wirkungsberechnungen
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Abb. 6.8
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4 μg/m³ erzielt werden. Für lange Straßenabschnitte mit Spurreduzierungen, wie beispielsweise in den Maßnahmen für eine Busspur entlang der Ringstraße (B 4R) in Nürnberg
beschrieben, ist eine Übertragung in Form von Analogieschlüssen nur bedingt gegeben bzw.
kann bei fehlenden Alternativrouten durch Verkehrsstockungen kontraproduktiv wirken und
sollte durch gesamtstädtische Verkehrsumlegungsrechnungen belegt werden, was im
Rahmen der kurzen Frist für die Erstellung des Masterplans nicht möglich war.
Erfahrungen bei längeren Baustellenzuständen in Nürnberg (Bahnhofsvorplatz, Hallertor)
zeigen anhand von Zählungen des Kfz-Verkehrs vor und während der Baumaßnahme, dass
sich Kfz-Aufkommen spürbar reduzieren lassen, ohne dass es zu Überlastungen an anderen
Stellen im Stadtgebiet kommt. Um die Wirkung von Spurreduzierungen in Nürnberg für das
gesamtstädtische Straßennetz ermitteln zu können, müsste eine gesamtstädtische Verkehrsumlegung durchgeführt werden, die valide Werte zur Kfz-Reduktion im Stadtgebiet ermittelt.
Eine solche Verkehrsumlegung war im Rahmen der kurzen Frist für die Erstellung des
Masterplans nicht möglich.
Für lange Straßenabschnitte mit Spurreduzierungen, wie beispielsweise in den Maßnahmen
für eine Busspur entlang der Ringstraße (B 4R) in Nürnberg beschrieben, ist eine Übertragung in Form von Analogieschlüssen nicht direkt gegeben und erfordern gesamtstädtische
Verkehrsumlegungsrechnungen.
6.3.3 Lieferverkehr mit Lastenfahrrad
Im Rahmen des Schwerpunktes „Logistikkonzepte“ ist eine Ausdehnung des Pilotprojektes
„Lastenfahrräder für die Stadtlogistik“ auf weitere innerstädtische Gebiete geplant. Für die
Bewertung des Konzepts werden maßnahmenbedingt Kurierfahrten mit LNF hälftig durch
Lastenradfahrten im Prognosejahr 2020 ersetzt. Durch die gegenüber LNF geringeren
Aktionsradien von Lastenfahrrädern wird in dieser Betrachtung angenommen, dass sich die
Maßnahmenwirkung auf den Bereich innerhalb des Rings (Stadtteile Altstadt und engere
Innenstadt, Weiterer Innenstadt-gürtel Süd sowie Weiterer Innenstadtgürtel West/Nord/Ost)
beschränkt. Diese Bereiche sind in Abb. 6.9 grafisch dargestellt und sehen eine Ausnahme
von für Radverkehr nicht freigegebenen Straßen, wie dem Frankenschnellweg vor. In diesem
Bereich wird der DTV-Anteil der LNF um 50 % reduziert und die so modifizierten DTVAngaben der Emissionsberechnung für das Prognosejahr 2020 zugeführt. Die Ergebnisse
sind in Abb. 6.10 dargestellt und führen in dem für die Maßnahme angesetzten inneren
Bereich zu Abnahmen, die im Mittel knapp 1 µg/m³ und bis nahezu 3 µg/m³ umfassen.
Masterplan für die Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität in Nürnberg
Wirkungsberechnungen
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Gebäude
Maßnahmenbereich
Straße
Abb. 6.9
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Maßnahmenbereich für das zentrale
Stadtgebiet
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Bei einem Ansatz, dass etwa 20% der Lieferfahrten durch emissionsfreie Lastfahrräder
ersetzt werden, reduzieren sich die berechneten Abnahmen der NO2-Konzentrationen in den
Straßenabschnitten mit Randbebauung auf im Mittel weniger als 1 µg/m³ und bis ca. 1 µg/m³.
6.3.4 Fahrradverkehrsförderung
Der Schwerpunkt „Radverkehr“ umfasst verschiedene Maßnahmen, wie die Ausweisung von
Fahrradstraßen, die Erhöhung der Verkehrssicherheit durch optische Hervorhebung von
Radstreifen oder den Aufbau eines Fahrradverleihsystems zur Erhöhung der Fahrradnutzung
in Nürnberg. Entsprechende Untersuchungen der Kopplung der Wirkung der Steigerung der
Fahrradnutzung mit denen auf den motorisierten Individualverkehr zeigen für zentrale
Hauptverkehrsstraßen, dass solche Maßnahmen mittlere Reduzierungen der MIV-Fahrten
bis um ca. 2.5 % bewirken (z. B. Verkehrsmodell LRP Hamburg, ARGUS 2017). Durch die
gegenüber PKW geringeren Aktionsradien von Fahrrädern wird zur Bewertung der Maßnahmen deren Wirkung auf den Bereich innerhalb des Rings beschränkt (Abb. 6.9). Mit
Ausnahme von für Radverkehr nicht freigegebenen Straßen, wie dem Frankenschnellweg,
wurde in diesem Bereich die Fahrtenreduktion auf die PKW-Fahrten angewendet und diese
um ca. 2.5 % reduziert und die so modifizierten DTV-Angaben der Emissionsberechnung für
das Prognosejahr 2020 zugeführt. Die Ergebnisse sind in Abb. 6.11 dargestellt und führen in
dem für die Maßnahme angesetzten inneren Bereich zu geringen Abnahmen, die im Mittel
weniger als 1 µg/m³ und bis nahezu 1 µg/m³ umfassen.
Eine Ausnahme kann für neue Fahrradwege durch Ersatz einer für den Kfz-Verkehr bislang
freigegebenen Fahrspur und dessen Umwandlung in eine ausschließliche Fahrradspur
angesehen werden.
Detaillierte verkehrliche Untersuchungen in Potsdam aus den Jahren 2016 und 2017 mit
Entfernen einer Richtungsfahrbahn einer mehrspurigen innerstädtischen Hauptverkehrsstraße auf ca. 1 km Streckenlänge, Einführen von kontrolliertem Tempo 30 km/h und Einführung
einer Fahrradspur führte zu einer Verringerung des täglichen Verkehrsaufkommens um
knapp 10% und leicht mehr in einer Spitzenstunde. Ein großer Teil des Kfz-Verkehrs wurde
auf parallele, weniger attraktive Straßen verlagert und ein kleiner Anteil ist entfallen. Übertragen in Form von Analogieschlüssen auf die Wirkung an einer Hauptverkehrsstraße kann
damit kleinräumig im Straßenzug eine Minderung der NO2-Konzentration um weniger als 4
μg/m³ erzielt werden.
Masterplan für die Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität in Nürnberg
Wirkungsberechnungen
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NO2 in µg/m³
>56
>52-56
>48-52
>44-48
>40-44
>38-40
>36-38
>33-36
>30-33
>27-30
≥ 25-27
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Abb. 6.11
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Erfahrungen bei längeren Baustellenzuständen in Nürnberg (Bahnhofsvorplatz, Hallertor)
zeigen anhand von Zählungen des Kfz-Verkehrs vor und während der Baumaßnahme, dass
sich Kfz-Aufkommen spürbar reduzieren lassen, ohne dass es zu Überlastungen an anderen
Stellen im Stadtgebiet kommt. Um die Wirkung von Spurreduzierungen in Nürnberg für das
gesamtstädtische Straßennetz ermitteln zu können, müsste eine gesamtstädtische Verkehrsumlegung durchgeführt werden, die valide Werte zur Kfz-Reduktion im Stadtgebiet ermittelt.
Eine solche Verkehrsumlegung war im Rahmen der kurzen Frist für die Erstellung des
Masterplans nicht möglich.
6.3.5 Mobilitätsstationen und Intermodalität
Der Schwerpunkt „Mobilitätsstationen“ umfasst den Aufbau von sogenannten Mobilpunkten
mit Carsharing-Fahrzeugen, Fahrradverleihstationen und Fahrradstellplätzen an ÖPNV-Haltestellen zur Förderung der multimodalen Verkehrsmittelnutzung. Solche Mobilitätsstationen
sind dazu geeignet, die Nutzung verschiedener Verkehrsträger zur Bewältigung von Wegstrecken zu erhöhen, insbesondere durch die Attraktivitätssteigerungen von ÖPNV-Haltestellen in Verbindung mit einer digitalen Vernetzung der verschiedenen Verkehrsmittelangebote.
In der Fachliteratur finden sich dafür kombinierte Ansätze, die in der Summe zu einer Verlagerung der PKW-Nutzung zu anderen Verkehrsmitteln zur Bewältigung von Wegstrecken
führen können. Die kombinierten Ansätze beinhalten beispielsweise mehrere Einzelmaßnahmen zur Steigerung der intermodalen Verknüpfung und des multimodalen Mobilitätsverhaltens, wie die Ausstattung von Neubauvorhaben mit Elementen des Mobilitätsmanagements
(Carsharing-Fahrzeugen, Lastenrädern, Reduzierung des Stellplatzschlüssels zugunsten alternativer Mobilitätsangebote), Maßnahmen zum Parkraummanagement (Durchsetzung der
bestehenden Parkraumbewirtschaftung in Form von Gebühren und Parkdauerbeschränkungen) und Bike-and-Ride-Systemen (unmittelbare intermodale Verlagerungen vom Pkw auf
die Kombination aus Fahrrad, Bike-and-Ride-Platz und ÖPNV). In Kombination einer digitalen Vernetzung der verschiedenen Angebote mittels mobiler Apps kann die Intermodalität
noch weiter gefördert werden.
Damit passt dieser Ansatz gut zu dem für Nürnberg angedachten Maßnahmenpaket Mobilitätsstationen zur Förderung der Intermodalität mit digitaler Vernetzung.
Entsprechende Untersuchungen der Kopplung der Wirkung der Steigerung der multimodalen
Verkehrsmittelnutzung mit denen auf den motorisierten Individualverkehr zeigen für zentrale
Hauptverkehrsstraßen, dass solche Maßnahmen mittlere Reduzierungen der MIV-Fahrten
um ca. 3.1 % bewirken (z. B. Verkehrsmodell LRP Hamburg, ARGUS 2017). Durch die
Masterplan für die Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität in Nürnberg
Wirkungsberechnungen
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Erhöhung der Einzugsradien von ÖPNV-Haltestellen wirken sich Maßnahmen zur Förderung
des multimodalen Verkehrs auf das gesamte städtische Gebiet von Nürnberg aus. Zur Bewertung der Maßnahme wurde für die berücksichtigten städtischen Straßen der DTV-Anteil
der PKW um 3.1 % reduziert und die so modifizierten DTV-Angaben der Emissionsberechnung für das Prognosejahr 2020 zugeführt.
Die Ergebnisse sind in Abb. 6.12 dargestellt und führen zu Abnahmen, die im Mittel weniger
als 1 µg/m³ und bis 1 µg/m³ umfassen.
6.4 Betrachtung ausgewählter Straßenabschnitte
Zusammenfassend sind die mit Netzwirkung berechneten Immissionen für den Bestand 2017
und den Prognosenullfall 2020 sowie die oben genannten Maßnahmen für eine Auswahl von
Straßenabschnitten ausgewertet, vergleichbar zu den Darstellungen im Luftreinhalteplan für
Nürnberg. Dazu ist in Abb. 6.13 die Lage der ausgewerteten Standorte dargestellt und in
Abb. 6.14 ist eine vergleichende Säulendarstellung für die genannten Maßnahmen aufgeführt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die Flottenumstellung der Linienbusse auf den
Bestand 2017 bezieht, während sich die anderen, in den nächsten Jahren möglicherweise
umsetzbaren Maßnahmen auf das Prognosejahr 2020 beziehen.
Aus der Säulendarstellung für die Messstandorte und weitere ausgewählte Straßenabschnitte ist ablesbar, dass an den Messstandorten und an der Nopitschstraße im Jahr 2020 NO2Konzentrationen berechnet sind, die 40 µg/m³ im Jahresmittel nicht überschreiten. Das trifft
auch auf den Straßenabschnitt an der Von-der-Tann-Straße zu, an dem die Luftmessstation
der LfU-Bayern gelegen ist; an diesem Standort bewirken die Maßnahmen der Linienbusflottenumstellung und der Verkehrsreduktion durch die Maßnahme „Mobilitätsstationen“ weitere
Minderungen der NO2-Konzentrationen im Jahresmittel.
Weiter ist an den Standorten an den Hauptverkehrsstraßen abzulesen, dass der deutlichste
Rückgang der NO2-Konzentrationen von 2017 auf 2020 berechnet ist, die auf die Flottenerneuerung innerhalb der drei Jahre zurückzuführen ist. Allerdings sind für die stark frequentierten Straßenabschnitte mit Randbebauung Sigmundstraße, Rothenburger Straße, Dürrenhofstraße, Regensburger Straße, Frauentorgraben, Ulmenstraße, Maximilianstraße und
Bucher Straße auch im Prognosejahr 2020 NO2-Konzentrationen über 40 µg/m³ berechnet.
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Wirkungsberechnungen
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>38-40
>36-38
>33-36
>30-33
>27-30
≥ 25-27
Geb äu de
Abb. 6.12
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NO2Jahr
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ausgewählter Straßenabschnitt
Gebäude
Straße
Ziegelsteinstr.
Bucher Str.
Maximilianstr.
Jakobsplatz
Sigmundstr.
Frauentorgraben
Bahnhofstr.
Dürrenhofstr.
Rothenburger Str.
Von-der-Tann-Str.
Regensburger Str.
Nopitschstr.
Ulmenstr.
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Meter
63584-17-01
Abb. 6.13
Lage der ausgewählten Straßenabschnitte
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51
60
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Konzentration in µg/m³
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40
2017 LBus 50% Elektro
2017 LBus Euro VI
30
Prognose 2020
2020 Lastenfahrrad
20
2020 Fahrradförderung
10
2020 ÖPNV-Förderung
2020 Mobilitätsstationen
& Intermodalität
Bucher Str.
Maximilianstr.
Nopitschstr.
Ulmenstr.
Frauentorgraben
Regensburger Str.
Dürrenhofstr.
Rothenburger Str.
Sigmundstr.
Jakobsplatz
Ziegelsteinstr.
Von-der-Tann-Str.
Bahnhofstr.
0
Abb. 6.14: Berechnete NO2-Jahresmittelwerte für 2017 und 2020 und die genannten Maßnahmen für ausgewählte Straßenabschnitte in Nürnberg und für die Messstandorte.
6.4.1 Ableitung erforderlicher Einschränkungen
Zur Vermeidung der Überschreitung von 40 µg/m³ NO2 im Jahresmittel ist eine deutliche
Verringerung des verkehrsbedingten Beitrags an der Gesamtbelastung erforderlich. Die
hierfür notwendige Reduktion des Verkehrsaufkommens ist in Tab. 6.1 aufgeführt. Danach
sind teilweise deutliche Einschnitte erforderlich, die mit moderaten Zuflussdosierungen
schwer erreichbar sein können, wie in der Rothenburger Straße und Frauentorgraben mit
Verkehrsreduzierungen um 37% bis 44% oder auch an der Dürrenhofstraße und der
Ulmenstraße mit Verkehrsreduzierungen um über 25%. Bei gleichbleibender Verkehrsstärke
und erzielter Emissionsreduktion durch vermehrten Einsatz emissionsfreier Fahrzeuge (z. B.
Elektrofahrzeuge) leitet sich die Erfordernis von 22% bis 47% der Leichtfahrzeuge ab.
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Wirkungsberechnungen
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Sigmundstraße
Rothenburger Straße
Dürrenhofstraße
Regensburger Straße
Frauentorgraben
Ulmenstraße
Maximilianstraße
Bucher Straße
Ausgangswerte
DTV in
Kfz/24h
LKW-Anteil
26 400
9.1%
23 800
3.0%
27 000
2.3%
28 900
2.9%
54 000
1.9%
31 900
6.3%
35 000
4.5%
31 000
2.8%
52
Ableitung
reduzierter DTV Erforderlicher Anteil
in Kfz/24h
E-Fahrzeuge (LV)
21 300
27%
14 900
43%
19 900
30%
21 900
26%
30 200
47%
22 600
36%
28 700
22%
24 100
25%
Tab. 6.1: Verkehrsbelegung auf den ausgewählten Straßenabschnitten und abgeleitete
erforderliche reduzierte Verkehrsbelegung bzw. erforderlicher Anteil emissionsfreier Kfz für den Leichtverkehr
6.4.2 Begrenzung des MIV-Anteils am Modal-Split
Im Leitbild Verkehr der Stadt Nürnberg wird das Ziel formuliert, die Verkehrsmittelwahl der
Bewohner der Stadt Nürnberg derart zu entwickeln, dass der motorisierte Individualverkehr
nur noch 30% aller Wege ausmacht. Ergänzend soll dafür eine Einschätzung der Auswirkungen auf die NO2-Konzentrationen gegeben werden. Das entspricht einer abweichenden
Vorgehensweise im Rahmen dieses Masterplans, weil im Masterplan das Aufzeigen der
Wirkung benannter Maßnahmen im Vordergrund steht und der vorliegende Fall ein Vorgriff
auf das Ziel ohne direkt umsetzbare Maßnahmenschritte darstellt. Entsprechend dem
Nahverkehrsplan Nürnberg, Fortschreibung 2017, fällt derzeit die Verkehrsmittelwahl der
Bewohner der Stadt Nürnberg zu 43% auf den motorisierten Individualverkehr (MIV). Eine
benannte Zielvorstellung von 30% MIV entspricht einer Reduktion der motorisierten PKWFahrten um knapp 30%. Bei diesem einfachen, pauschalen Ansatz kann nicht zwischen
unterschiedlichen Straßenkategorien differenziert werden, d.h. es wird angenommen, dass
sich die Reduktion der PKW-Fahrten auch auf die Hauptverkehrsstraßen in gleichem
Umfang auswirken würde; das ist aus organisatorischen Gründen zu hinterfragen, da nicht
ausgeschlossen ist, dass auf Hauptverkehrsstraßen frei werdende Kapazitäten durch andere
Kfz-Fahrten ersetzt werden, die bislang aufgrund von Einschränkungen der Reisegeschwindigkeiten vermieden werden und solche Effekte nur durch ergänzende bauliche und organisatorische Einschränkungen im Straßenraum begrenzt werden können.
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Wirkungsberechnungen
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53
Umgelegt auf die in Tab. 6.1 aufgeführten ausgewählten Straßenabschnitte ist an der rechten Spalte ablesbar, dass solch eine immense Reduzierung der PKW-Fahrten im Prognosejahr 2020 an den meisten Straßenabschnitten ein Überschreiten von 40 µg/m³ an der Randbebauung verhindern kann mit Ausnahme der in Tab. 6.1 genannten Rothenburger Straße,
Frauentorgraben und Ulmenstraße.
6.4.3 Förderung der E-Mobilität, Erweiterung der Ladesäulen
Für die Anzahl der auf den Straßen in Nürnberg verkehrenden Kfz mit emissionsfreiem Antrieb, wie reinen Elektrofahrzeugen, liegen keine straßennetzweiten Informationen vor. Aus
den statistischen Angaben des Kraftfahrtbundesamtes zum Bestand der PKW ist abzuleiten,
dass für die räumlichen statistischen Auswertebereiche des KBA für Nürnberg-Stadt und
Nürnberg-Land im Jahr 2017 ca. 0.1% der PKW als Elektrofahrzeuge erfasst sind und im
Jahr 2018 ca. 0.16% der PKW als Elektrofahrzeuge erfasst sind und in der Summe mit
568 PKW aufgeführt sind. Hochgerechnet auf das Jahr 2020 in Anlehnung an die Markthochlaufszenarien für Elektrofahrzeuge des Fraunhofer Instituts für System- und Innovationsforschung ISI (Fraunhofer, 2013) über die Entwicklung der Elektrofahrzeuge sind in Nürnberg
ca. 1 025 PKW mit Elektroantrieb abgeleitet. Das entspricht nicht mehr als ca. 0.3% der
gemeldeten PKW.
Für die vorliegenden Ausarbeitungen werden die Informationen über den Elektrofahrzeugbestand herangezogen und auf die mittlere Anzahl von Fahrten übertragen. Für die gemeldeten
PKW mit Elektroantrieb in Nürnberg-Stadt und Nürnberg-Land wird angenommen, dass das
Aufladen der Batterie für den täglichen Gebrauch weitgehend am Wohnort erfolgt; die
innerhalb des Stadtgebietes zurückgelegten Entfernungen sollten für beide Fahrtrichtungen
ohne erforderliche Zwischenladungen möglich sein. Unter der Annahme, dass im Mittel zwei
Fahrten pro Tag mit dem E-Auto getätigt werden, ergeben sich im Jahr 2020 ca. 4 100
Fahrbewegungen pro Tag.
Für die Elektrofahrzeugbesitzer außerhalb der beiden Bereiche Nürnberg-Stadt und Nürnberg-Land sind die Fahrlängen eventuell zu lang, um sicher beide Fahrwege ohne Zwischenladung
zu
bewältigen.
Derzeit
sind
entsprechend
dem
übergebenen
Link
(www.ladeverbund-frankenplus.de, abgerufen am 06.07.2018) in Nürnberg 16 öffentlich
zugängliche Ladesäulen im Stadtgebiet installiert mit jeweils zwei Ladepunkten, die 2018
voraussichtlich auf 48 erweitert werden sollen. Bei einer Anschlussleistung von 22 kW kann
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Wirkungsberechnungen
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54
die Batterie innerhalb von ca. 20 Minuten soweit geladen werden, dass die Reichweite der
Fahrzeuge hinreichend vergrößert werden kann. Auswertungen der Anzahl von Ladevorgängen in einer Großstadt haben für 2017 ergeben, dass bis zu 3 200 Ladungen pro Jahr,
überwiegend aber weniger als 1 000 Ladungen pro Jahr im aktuellen Betrieb festgestellt
wurden. Im Hinblick auf eine optimale Förderung der Nutzung der Ladesäulen wird hier
zusätzlich der Einsatz neuer digitaler Medien vorausgesetzt. Das betrifft beispielsweise eine
intensive Unterstützung neuer digitaler Medien in Form von Apps, auf denen abgelesen
werden kann, ob an der nächsten Ladesäule ein Ladepunkt frei ist, wann im Fall einer
Belegung eine Verfügbarkeit gegeben ist, ob ein weiterer Nutzer schon parat steht, eine
zeitliche Voranmeldung abgegeben werden kann und eine Benachrichtigung der Nutzer bei
Ladeende gegeben ist, um eine schnelle Freimachung des Ladepunktes zu erzielen.
Optimistisch wird angesetzt, dass bei einer intensiven 16-stündigen Nutzung derzeit bis zu
1 000 Ladungen erfolgen können, d.h. weitere 2 000 Fahrten mit Elektrofahrzeugen getätigt
werden.
In der Summe ergeben sich damit für den auf 2020 übertragenen E-Fahrzeugbestand in
Nürnberg wie oben beschrieben und basierend auf der aktuellen Anzahl von öffentlich
zugängigen Ladesäulen ca. 6 100 Fahrten mit Elektro-Kfz auf Hauptverkehrsstraßen im
zentralen Stadtgebiet von Nürnberg. Für eine Übertragung der abgeschätzten Fahrten auf
die Hauptverkehrsstraßen in Nürnberg wird auf den inneren, in Abb. 6.9 dargestellten
Bereich (Stadtteile Altstadt und engere Innenstadt, Weiterer Innenstadtgürtel Süd sowie
Weiterer Innenstadtgürtel West/Nord/Ost) zurückgegriffen, indem die Gesamtsumme der
Fahrten des Leichtverkehrs mit Orientierung zum Stadtzentrum und zurück gebildet wurde.
Das macht in der Summe ca. 448 100 Fahrten pro Tag. Damit beträgt der Anteil der abgeleiteten Summe der Fahrten mit Elektro-Kfz nahezu 1.5% der Leichtverkehrsfahrten. Daraus ist
ablesbar, dass entlang den Hauptverkehrsstraßen bei entsprechendem mittlerem Durchsatz
an Elektrofahrzeugen die NO2-Immissionen im Mittel weniger als 1 µg/m³ und bis nahezu
1 µg/m³ geringer sind gegenüber einem Kfz-Verkehr ohne Elektro-Kfz.
Die Maßnahme „Umsetzung des Ladesäulenkonzeptes der N-ERGIE“ sieht die Errichtung
weiterer 30 Ladepunkte im Stadtgebiet von Nürnberg vor; damit sind bis zu ca. 1 920 weitere
Fahrten pro Tag mit Elektro-Kfz möglich, indem eine Attraktivitätssteigerung der Nutzung für
auswärtige Elektrofahrzeugbesitzer erfolgt. Damit wird der Anteil der Fahrten mit Elektro-Kfz
an der Gesamtsumme der Fahrten des Leichtverkehrs mit Orientierung zum Stadtzentrum
und zurück um nahezu weitere 0.5% erhöht.
Masterplan für die Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität in Nürnberg
Wirkungsberechnungen
63584-17-01
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55
6.4.4 Umstellung kommunaler Fahrzeuge auf Elektroantrieb/Fuhrparkmanagement
Stadtverwaltung
Für die kommunale Fahrzeugflotte wird als Maßnahme eine Umrüstung auf Kfz mit Elektroantrieb genannt. Dafür werden 15 PKW und 10 Transporter benannt. Unter der Annahme
einer intensiven Nutzung wird hochgerechnet, dass solch ein Fahrzeug im Mittel bis zu 5 mal
pro Tag im Einsatz ist und damit 10 Fahrten pro Tag verbunden sind. Die Annahme wird
durch den Vergleich mittlerer jährlicher Fahrleistungen eines kommunalen PKW von ca.
12 000 km pro Jahr unterstützt.
Daraus lassen sich im zentralen Stadtgebiet von Nürnberg auf den Hauptverkehrsstraßen
ca. 250 Fahrten der kommunalen Fahrzeugflotte mit Elektro-Kfz ableiten. Das betrifft etwas
weniger als 0.1% der Fahrten mit Elektro-Kfz an der Gesamtsumme der Fahrten des Leichtverkehrs mit Orientierung zum Stadtzentrum und zurück. Damit trägt die Maßnahme zur Verringerung der verkehrsbedingten NO2-Beiträge bei, kann aber nicht als Werte der Verringerung in µg/m³ ausgedrückt werden.
6.4.5 Parkraumbewirtschaftung
Für die Parkraumbewirtschaftung in Nürnberg werden als Maßnahmen eine Gebührenerhöhung der kostenpflichtigen öffentlichen Stellplätze, eine Reduzierung der bisherigen Stellplätze durch Überführung in sogenannte Parklets, indem einzelne Stellplätze anderen öffentlichen Nutzungen zugeführt werden, Umwandlung kostenfreier in kostenpflichtige Stellplätze
und Änderungen des Stellplatznachweises in Bebauungsplänen benannt. In der Fachliteratur
werden verkehrliche Simulationsergebnisse bezüglich Reduzierungen des öffentlichen Stellplatzangebotes in zentralen Stadtbereichen und Verdopplung der Parkgebühren benannt, die
in den zentralen Stadtbereichen zu Verringerungen des PKW-Verkehrs um ca. 2.5% führen.
Das führt in dem für die Maßnahme angesetzten inneren Bereich geringen Abnahmen der
NO2-Jahresmittelwerte, die im Mittel weniger als 1 µg/m³ und bis nahezu 1 µg/m³ umfassen.
6.5 Kleinräumig begrenzte Maßnahmen
6.5.1 Vermehrter Einsatz von Hybrid-Rangierloks
Nach positiven Erfahrungen mit dem Pilotprojekt für die Einführung von Hybrid-Rangierloks
anstelle von Diesel-Rangierloks im Nürnberger Hauptbahnhof wird eine Ausweitung angeMasterplan für die Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität in Nürnberg
Wirkungsberechnungen
63584-17-01
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56
strebt. Untersuchungen (z. B. Kache, 2014) zeigen, dass mit Hybrid-Rangierloks beispielsweise in Tokio ca. 60 % der Stickoxidemissionen und ca. 30% des Kraftstoffverbrauchs
reduziert wurden; für Alstom Hybridrangierloks wurde ebenfalls eine Kraftstoffverbrauchsminderung um 30% erfasst, was wiederum NOx-Minderungen um ca. 60% erwarten lässt. In
Presseartikeln zum Pilotprojekt in Nürnberg werden hingegen oft Reduzierungen um 70%
genannt, teilweise Angaben bis 70%.
Für den derzeitigen Betrieb des Rangierbahnhofes Nürnberg wurde der Einsatz von zehn
Rangierlokomotiven angenommen, die sich je hälftig aus der Baureihe 262 und der Baureihe
290 zusammensetzen. Mittels Emissionsfaktoren für dieselbetriebene Rangierlokomotiven
(IFEU, 2003) wurden die auf dem Gelände des Rangierbahnhofes während des Betriebes
emittierten Schadstoffmengen der Stickoxide im Tagesverlauf ermittelt. Dabei wurde ein
zehnstündiger Betrieb angenommen mit einem Leerlaufbetrieb der Lokomotivmotoren zu
40 % der Betriebszeit und eine im Mittel 50-prozentige Motorenauslastung während den
übrigen Betriebszeiten. Die so berechneten NOx-Gesamtemissionen wurden unter Berücksichtigung von Bereichen mit erhöhten Fahrbewegungen von Rangierlokomotiven anteilig auf
Fahrwege auf dem Gelände des Rangierbahnhofes verteilt. Zur Bewertung der Maßnahme
wurden die so ermittelten Stickoxidemissionen um 60 % reduziert.
Die Maßnahme „Vermehrter Einsatz von Hybrid-Rangierloks“ sowie die nachfolgende
Maßnahme zum Schiffsverkehr beziehen sich einerseits nicht auf den Kfz-Verkehr und sind
andererseits nur in je einer Teilfläche des Stadtgebietes wirksam. Abb. 6.15 zeigt den Teilbereich um den Rangierbahnhof auf der Grundlage eines Ausschnittes der Stadtkarte
Nürnberg, wobei die regelmäßigen Fahrbereiche der Rangierlokomotiven grob in roter Farbe
eingetragen sind. In Abb. 6.16 sind die berechneten NO2-Zusatzbelastungen im Jahresmittel
durch den bisherigen Betrieb der Rangierlokomotiven in einem Auswerteraster von 10 m x
10 m aufgetragen. Im Nahbereich der intensiv frequentierten Rangierstrecken sind NO2Zusatzkonzentrationen bis 8 µg/m³ und ab einem Abstand von ca. 70 m weniger als 1 µg/m³
berechnet. Davon sind teilweise benachbarte, dicht an den Gleisen liegende Wohnnutzungen betroffen, überwiegend jedoch Gleisanlagen und gewerbliche Nutzungen sowie Freiflächennutzungen.
Masterplan für die Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität in Nürnberg
Wirkungsberechnungen
63584-17-01
Schifffahrtsweg
Fahrgastschiffsliegestelle
Rangiergleis
Gebäude
Abb. 6.15
63584-17-01
Lageplan der Untersuchungsgebiete
für Einsatzausweitung von HybridRangierloks sowie verbesserte Landstromversorgung der Fahrgastschiffe
0 250 500
Meter
Ingenieurbüro Lohmeyer
GmbH & Co. KG
NO2 in µg/m³
>8
>7-8
>6-7
>5-6
>4-5
>3-4
>2-3
>1-2
>0-1
Gebäude
Abb. 6.16
63584-17-01
NO2-Zusatzbelastung durch Rangierloks
0
250
500
Meter
Ingenieurbüro Lohmeyer
GmbH & Co. KG
Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG
59
Mit der Maßnahme „Vermehrter Einsatz von Hybrid-Rangierloks“ sind die durch den Rangierbetrieb bedingten berechneten NO2-Zusatzbelastungen in Abb. 6.17 dargestellt. Im Nahbereich der intensiv frequentierten Rangierstrecken sind NO2-Zusatzkonzentrationen bis
5 µg/m³ und ab einem Abstand von ca. 40 m weniger als 1 µg/m³ berechnet. Davon sind
teilweise benachbarte, dicht an den Gleisen liegende Wohnnutzungen betroffen, überwiegend jedoch Gleisanlagen und gewerbliche Nutzungen sowie Freiflächennutzungen.
Mit den flächenhaften Ergebnisdarstellungen der Berechnungen wird sowohl die Intensität
als auch der räumliche Umgriff der Wirkung der Minderung der NO2-Zusatzkonzentrationen
bezogen auf den Betrieb der Rangierlokomotiven aufgezeigt.
6.5.2 Verbesserung der Landstromversorgungsanlagen im Hafen Nürnberg
Der Schwerpunkt „Verbesserung der Landstromversorgungsanlagen im Hafen Nürnberg“
umfasst die Verbesserung des Landstromversorgungsangebotes von 400 A auf 800 A für die
Kreuzfahrtschiffe im Personenhafen Nürnberg. Derzeit werden ca. 80 % der am Europakai
anlegenden Fahrgastschiffe mit Landstrom versorgt.
Für die Ermittlung des Beitrags der Schifffahrt auf dem Main-Donau-Kanal zur NO2Gesamtbelastung in Nürnberg wurden durch die Stadt Nürnberg Angaben über die anlegenden Fahrgastschiffe zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2017 fanden ca. 1 000 Anlegevorgänge
statt. Zudem wurden von der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes für die
Schleusen Nürnberg und Eibach Angaben über die Anzahl der geschleusten Fahrgast- und
Güterschiffe eingeholt. Im Jahr 2017 passierten ca. 1 300 Fahrgastschiffe und ca. 4 100
Güterschiffe die Schleusen. Den Statistikdaten für das Jahr 2016 der Hafen Nürnberg-Roth
GmbH wurden 400 Anlegevorgänge für Güterschiffe entnommen.
Weiter werden für die Ermittlung des Beitrags der Schifffahrt Angaben über die Motorleistung
benötigt. Den Angaben des Belegungsplans des Personenhafens wurden die Schiffsnamen
der anlegenden Schiffen entnommen, die dazugehörigen Motorleistungen recherchiert und
eine mittlere Motorleistung der Fahrgastschiffe abgeleitet. Die Motorleistungen der Güterschiffe wurden Angaben über die Flottenstruktur der Güterschiffe im Abschnitt Nürnberg –
Fürth aus Planco (2007) entnommen.
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Wirkungsberechnungen
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NO2 in µg/m³
>8
>7-8
>6-7
>5-6
>4-5
>3-4
>2-3
>1-2
>0-1
Gebäude
Abb. 6.17
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NO2-Zusatzbelastung durch Rangierloks
mit Hybridantrieb
0
250
500
Meter
Ingenieurbüro Lohmeyer
GmbH & Co. KG
Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG
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Mittels dieser Angaben wurden die Stickoxidemissionen der Schifffahrt getrennt für Fahrten
auf freier Strecke, für Freisetzungen in Schleusenbereichen sowie für Freisetzungen im
Bereich der Liegestellen berechnet. Dabei wird für Fahrgastschiffe eine Liegezeit von 24 h
angenommen und eine 80 prozentige Landstromversorgung berücksichtigt. Für die Güterschiffe wird eine Liegezeit von 10 h angenommen.
Die Lage der Schifffahrtsstrecken auf dem Main-Donau-Kanal ist in Abb. 6.15 mit blauen
Linien dargestellt. Die Liegestellen der Fahrgastschifffahrt sind dick am östlichen Ufer
dargestellt. Westlich zweigen die Einfahrtbereiche in den Güterverkehrshafen ab. Die oben
genannte Schleuse Nürnberg befindet sich nordwestlich des Personenhafens und die
Schleuse Eibach ist südlich des Güterverkehrshafens gelegen. In Abb. 6.18 sind die berechneten NO2-Zusatzbelastungen im Jahresmittel durch den Berufsschiffsverkehr in einem
Auswerteraster von 10 m x 10 m aufgetragen. Entlang den Fahrrinnen sind teilweise NO2Zusatzkonzentrationen bis 8 µg/m³ und ab einem Abstand von ca. 40 m weniger als 1 µg/m³
berechnet. Das betrifft vor allem den Personenhafen mit langen Liegezeiten trotz guter
Ausstattung mit Landstromversorgung. Weiter zeichnen sich im Bereich der Schleusen durch
die längere Verweildauer NO2-Zusatzbelastungen bis 5 µg/m³ ab, während entlang den
Kanalstrecken und dem Güterverkehrshafen NO2-Zusatzbelastungen nicht über 2 µg/m³
berechnet sind. Von den NO2-Zusatzbelastungen sind überwiegend die Uferbereiche mit
Freiflächennutzungen betroffen, teilweise gewerbliche Nutzungen.
Zur Bewertung der Maßnahme wird eine Landstromversorgung der Fahrgastschiffe zu 100 %
angenommen. Die Ergebnisse der berechneten NO2-Zusatzbelastungen mit Umsetzung der
Maßnahme sind in Abb. 6.19 aufgezeigt. Danach treten im Nahbereich der Wasserstraße
NO2-Zusatzbelastungen bis 5 µg/m³ auf und der flächenhafte Bereich mit etwas höheren
NO2-Zusatzkonzentrationen um den Personenhafen ist deutlich verringert gegenüber dem
Bestand. Von den NO2-Zusatzbelastungen sind nur die Uferbereiche mit Freiflächennutzungen betroffen, teilweise gewerbliche Nutzungen.
Mit den flächenhaften Ergebnisdarstellungen der Berechnungen wird sowohl die Intensität
als auch der räumliche Umgriff der Wirkung der Minderung der NO2-Zusatzkonzentrationen
bezogen auf den Berufsschiffsverkehr aufgezeigt.
Masterplan für die Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität in Nürnberg
Wirkungsberechnungen
63584-17-01
NO2 in µg/m³
>8
>7-8
>6-7
>5-6
>4-5
>3-4
>2-3
>1-2
>0-1
Gebäude
Abb. 6.18
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NO2-Zusatzbelastung durch Schiffe
0
250
500
Meter
Ingenieurbüro Lohmeyer
GmbH & Co. KG
NO2 in µg/m³
>8
>7-8
>6-7
>5-6
>4-5
>3-4
>2-3
>1-2
>0-1
Gebäude
Abb. 6.19
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NO2-Zusatzbelastung durch Schiffe
mit kompletter Landstromversorgung
0
250
500
Meter
Ingenieurbüro Lohmeyer
GmbH & Co. KG
Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG
64
6.5.3 Fassadenbegrünung in der Südstadt
Für Straßenabschnitte mit dichter Bebauung und hohen NO2-Jahresmittelwerten sollen insbesondere in der Südstadt von Nürnberg Projekte zur Fassadenbegrünung besonders gefördert werden.
Aktuell liegen wenig belastbare Messdaten mit Nachweis der NO2-Verringerung durch Dachund Fassadenbegrünung sowie Straßenraumbegrünung vor. Im letzten Jahr wurden beispielsweise in Stuttgart an einer der zentralen Hauptverkehrsstraßen zur Schadstoffminderung, dort vor allem Feinstaub, vertikal an Wänden Moosmatten installiert. Begleitet wurde
dieser Feldversuch neben Feinstaubkonzentrationsmessungen auch von der Erhebung meteorologischer Parameter sowie NO2-Konzentrationen an mehreren Standorten. Die Auswertungen sind bislang noch nicht veröffentlicht, lassen bezüglich der NO2-Minderungswirkung
jedoch keine gravierenden Effekte erwarten.
Auswertungen der Zeitreihen der gemessenen NO2-Konzentrationen an verschiedenen
städtischen und verkehrsbezogenen Standorten in Stuttgart über ein Kalenderjahr im Vergleich zwischen den Jahreszeiten und den Stationen untereinander zeigen keine systematischen Unterschiede, die auf Minderungswirkungen durch die unterschiedlich vorhandene Vegetationsausstattung in der Vegetationsperiode an den unterschiedlichen verkehrsbezogenen Standorten schließen lassen.
Ähnliches trifft auf die Installation von zwei sog. „City Trees“ (Green City Solutions GmbH,
Berlin) in Reutlingen auf dem Mittelstreifen einer sehr stark frequentierten innerstädtischen
Straße nahe einer Luftmessstation (Reutlingen-Lederstraße) zu, an der bislang messtechnisch keine Effekte bezogen auf diese Installation abgeleitet werden konnten.
Für eine Straßenraumbegrünung mit intensiven verkehrsbedingten Schadstofffreisetzungen
werden in der Fachliteratur gegenläufige Effekte beschrieben. Das betrifft auf der einen Seite
die Beeinflussung der Windverhältnisse innerhalb des Straßenraumes, d.h. den Bereich quer
zur Straße zwischen der seitlich begrenzenden Bebauung, der sich aus Fahrbahn, Fußgängerwegen, Radwegen, Stellplätzen, Vorgärten etc. zusammensetzen kann. Werden in diesen
Bereichen Bäume mit großen und dichten Kronen installiert, wird im belaubten Bereich die
Windgeschwindigkeit deutlich reduziert, der Luftaustausch deutlich eingeschränkt und damit
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Wirkungsberechnungen
63584-17-01
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die Schadstoffkonzentration deutlich gegenüber nicht mit Baumpflanzungen versehenen Bereichen erhöht. Am ungünstigsten sind die Konstellationen, in denen die belaubten Bereiche
an den Straßenraumrändern angeordnet sind und dort praktisch die Randbebauung berühren. Bei nicht paralleler Windanströmung in Straßenschluchten wird damit der strömungsrelevante Nachlaufwirbel in der Geschwindigkeit derart verringert, dass die im Straßenraum
freigesetzten Luftschadstoffe kaum abtransportiert werden.
Bei einer Vegetationsausstattung ohne Bäume (ebenerdig Rasen, Büsche etc., vertikal
Fassadenbegrünung) erfolgt an den Vegetationsoberflächen eine Deposition, d.h. von den
schadstoffbelasteten Luftmassen, die in Kontakt mit der Vegetationsoberfläche treten, wird
ein geringer Anteil an der Vegetationsoberfläche haften und den Luftmassen entnommen. Da
insgesamt von der durch die Windanströmung und verkehrsinduzierten Turbulenz bewegten
großen gesamten Luftmasse des Straßenraumes nur ein geringer Anteil mit Randnutzungen
in Berührung kommen kann, wird der Vegetationsausstattung von Straßenräumen eine
relativ geringe Minderung zugesprochen. Die Dachbegrünung kann lediglich zu einer
Verringerung der Konzentrationen über dem Dachniveau führen, wobei dort gegenüber den
Straßenschluchten und Straßenräumen deutlich geringere Luftkonzentrationen vorherrschen,
die den städtischen Hintergrundbelastungen ähnelt. Von den relativ geringen Konzentrationen kann über Depositionen ein geringer Teil den Luftmassen entnommen werden, sodass
die Minderungswirkung insgesamt nicht als messtechnisch nachweisbar einzustufen ist.
Jahresbezogene NO2-Minderungen in stark frequentierten Hauptverkehrsstraßen durch Vegetationsausstattung können entsprechend Modellsimulationen mit gängigen Depositionsgeschwindigkeiten für Vegetationsoberflächen geringe einstellige Prozentwerte umfassen, d.h.
kleinräumig in der Größenordnung bis ca. 2 µg/m3 umfassen. In der Vegetationsperiode
können bei voller Belaubung auch etwas höhere Minderungen durch Entnahme an den
Vegetationsoberflächen rechnerisch ermittelt werden. Solche Modellsimulationen beziehen
sich auf intensive Begrünungsmaßnahmen eines gesamten, mindestens hundert Meter
langen Straßenabschnittes mit Randbebauung mit Ausnahme der Verkehrsflächen; d.h. bei
Begrünungsmaßnahmen mit geringerer Ausdehnung sind geringere Wirkungen ableitbar.
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Wirkungsberechnungen
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7 MASSNAHMENBÜNDEL
Für die Maßnahmen „Linienbusse“, „Lieferverkehr mit Lastenfahrrad“ und „Förderung der EMobilität“ wurde flächenhaft, für die Maßnahmen „Vermehrter Einsatz von HybridRangierloks“ und „Verbesserung der Landstromversorgungsanlagen im Hafen Nürnberg“
wurde für Teilgebiete die Minderungswirkung berechnet. Für weitere Maßnahmen wurde die
Minderungswirkungsberechnung nach thematischen Maßnahmengruppen vorgenommen, da
die Wirkung einzelner Maßnahmen auf der Grundlage der verfügbaren Eingangsdaten nicht
abbildbar war. Für die Berechnung der Minderungswirkung der thematischen Maßnahmengruppen "ÖPNV-Förderung", "Fahrradverkehrsförderung", "Mobilitätsstationen & Intermodalität" und „Parkraumbewirtschaftung“ wurden Analogieschlüsse basierend auf Angaben in der
Fachliteratur zur Reduktion der MIV-Fahrten getroffen. Daraus ergaben sich für die beschriebenen Maßnahmengruppen moderate Minderungswirkungen mit geringen Unterschieden, die keine eindeutige Priorisierungsrangfolge bezüglich der Minderungsintensität
aufzeigt. Dementsprechend wurde die Vorgehensweise erweitert und es wurden durch die
Stadtverwaltung Nürnberg drei Maßnahmenbündel mit Maßnahmen aus den verschiedenen
Themenbereichen zusammengestellt und für die Darstellung der Minderungsmaßnahmen
vorgegeben. Bei der Zusammenstellung war das Sofortprogramm Saubere Luft maßgebend.
Der Fokus lag auf der schnellen Umsetzung bzw. Umsetzbarkeit und einer relativ hohen
Wirksamkeit:
-
Umsetzung bereits beschlossener Maßnahmen
-
Kurzfristig umsetzbare Maßnahmen
-
Maßnahmen mit höchster Wirkung
Das von der Stadtverwaltung Nürnberg zusammengestellte, vorgegebene und mit „Umsetzung beschlossener Maßnahmen“ benannte Maßnahmenbündel 1 umfasst folgende Einzelmaßnahmen:
Mobilitätsstationen – 2. Ausbaustufe
LSA-Bevorrechtigung – Projekt Beschleunigung Linie 4 Nord, Projekt Ringbuskonzept
Nürnberg, Projekt Bayernstraße
Anschaffung zusätzlicher U-Bahnwagen – 7 konventionelle Fahrzeuge
Anschaffung Straßenbahnzüge
Nachrüstung Dieselbusse – 11 - 13 Busse
Revitalisierung U-Bahnhöfe
Fahrradverleihsystem
Ausbau überdachte Radabstellanlagen & Bike+Ride
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Rotmarkierung bestehender Radstreifen – 1. Priorität
Radschnellwege
Planung und Bau von Radverkehrsanlagen
Fahrradstraßen – Baustufe 1
Umwandlung von Stellplätzen in Radabstellanlagen
Umstellung Busflotte auf elektrische Antriebe – 6 E-Busse
Ausbau der Ladesäulen
Umstellung kommunale Nutzfahrzeuge
Verbesserung der Landstromversorgungsanlagen
Pilotprojekt Fassadenbegrünung
Fuhrparkmanagement
Die Zusammenstellung für das Maßnahmenbündel 1 enthält damit für die Wirkung im Netz
die oben beschriebenen Maßnahmen zur ÖPNV-Förderung und zur Fahrradverkehrsförderung. Weiter sind für einige Maßnahmen Teilumsetzungen in dieses Maßnahmenbündel 1
aufgenommen, d.h. beispielsweise eine Umrüstung einiger der Linienbusse auf Euro VI und
Umstellung einiger der Linienbusse auf Elektroantrieb, die entsprechend anteilig berücksichtigt sind. Die Ergebnisse der Berechnungen sind für das Maßnahmenbündel in Abb. 7.1 für
die betrachteten Straßenabschnitte mit Randbebauung aufgezeigt.
Für das Maßnahmenbündel 1 sind Abnahmen der NO2-Jahresmittelwerte, die im Mittel an
den Straßenabschnitten mit Randbebauung mit weniger als 1 µg/m³ und bis nahezu 2 µg/m³
berechnet sind.
Zusätzlich ist anzumerken, dass die Maßnahme „Verbesserung der Landstromversorgungsanlagen“ für die Fahrgastschiffe in dessen direkter Umgebung zu Verringerungen der NO2Konzentrationen führt, wie in Kap. 6.5.2 beschrieben, sich aufgrund der Abstände nicht
wesentlich an den berücksichtigten Straßenabschnitten mit Randbebauung auswirkt. Das
Pilotprojekt Fassadenbegrünung in der Südstadt ist in die Berechnungen nicht eingebunden,
da die mögliche kleinräumige Wirksamkeit stark von dem Ausgangszustand und der
Umsetzung abhängt, wie in Kap. 6.5.3 beschrieben.
Das von der Stadtverwaltung Nürnberg zusammengestellte, vorgegebene und mit „Zusätzliche kurzfristig umsetzbare Maßnahmen“ benannte Maßnahmenbündel 2 beinhaltet eine
Vielzahl der betrachteten Maßnahmen und umfasst folgende Einzelmaßnahmen:
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Abb. 7.1
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Mobilitätsstationen – 3. Ausbaustufe
Pilotprojekt „Verkehrsverbund übergreifende Mobilitätsplattform“
100%-Ausbau WLAN
Logistikkonzepte (Belieferung per Lastenfahrrad)
Förderung der Anschaffung von Pedelec-Lastenrädern
Vertiefende Untersuchung Altstadtquerung der Stadtbahn
Imagekampagne
Einrichtung von Busspuren
Erweiterung Dialogmarketing auf Umweltverbund
Spurreduzierung an Hauptverkehrsstraßen zugunsten von Radspuren
Neubürgerinformation
Umwandlung von Stellplätzen in Parklets
Änderung des Stellplatznachweises in Bebauungsplänen
Verbesserungen für Fußgängerinnen
Umsetzung Mobilitätskonzept
Gebührenerhebung auf unbewirtschafteten Stellplätzen in der Innenstadt
Umrüstung aller Linienbusse auf Euro VI
Die Zusammenführung der Ergebnisse aus den in Kapitel 6 beschriebenen NO2Minderungswirkungen für das Maßnahmenbündel 2 sind in Abb. 7.2 dargestellt und führen
zu Abnahmen der NO2-Jahresmittelwerte, die im Mittel an den Straßenabschnitten mit
Randbebauung ca. 1 µg/m³ und bis 9 µg/m³ umfassen.
Zusätzlich ist anzumerken, dass in den Maßnahmen mehrere Straßenzüge mit Spurreduktionen zugunsten von Busspuren und Fahrradspuren enthalten sind; dafür werden in Analogie
zu den auf detaillierte Untersuchungen basierenden Angaben der Fachliteratur für einen
etwa 1 km langen Straßenabschnitt Minderungen von 10% des Kfz-Verkehrs pauschal
angesetzt. Für eine Übertragung auf die genannten langen, zusammenhängenden Spurreduzierungen zugunsten des Bus- bzw. Fahrradverkehrs sind Bestätigungen durch Untersuchungen mittels Verkehrsumlegungen oder Feldversuchen anzuraten.
Die benannte Maßnahme „Vertiefende Untersuchung Altstadtquerung“ ist nicht direkt in die
Berechnungen in Form einer direkten Verkehrsminderung auf einem ausgewählten Streckenzug eingeflossen; da die Maßnahme nur eine konzeptionelle Untersuchung darstellt, ist
keine Wirkung auf NO2 möglich und kann in diesem Maßnahmenbündel 2 nicht mit einer
Wirkung eingehen.
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Abb. 7.2
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Das von der Stadtverwaltung Nürnberg zusammengestellte, vorgegebene und mit „Maßnahmen mit höchster Minderungswirkung“ benannte Maßnahmenbündel 3 umfasst folgende
Einzelmaßnahmen:
Umstellung der Busflotte auf elektrischen Antrieb – 15 + 19 Busse
Einrichtung von Busspuren
Spurreduzierung an Hauptverkehrsstraßen zugunsten von Radspuren
Förderung der Anschaffung von Pedelec-Lastenrädern
Logistikkonzepte (Belieferung per Lastenfahrrad)
Gebührenerhöhung für öffentliche Stellplätze
Pilotprojekt „Fassadenbegrünung in der Südstadt“
Spurreduzierung zugunsten von Grün
Mobilitätsstationen
E-Ticketing
Die Ergebnisse für das Maßnahmenbündel 3 sind in Abb. 7.3 dargestellt und führen zu
Abnahmen der NO2-Jahresmittelwerte, die im Mittel an den Straßenabschnitten mit Randbebauung nahezu 1 µg/m³ und bis nahezu 5 µg/m³ umfassen.
Zusätzlich ist anzumerken, dass in den Maßnahmen mehrere Straßenzüge mit Spurreduktionen zugunsten von Busspuren und Fahrradspuren enthalten sind; dafür werden in Analogie
zu den auf detaillierte Untersuchungen basierenden Angaben der Fachliteratur für einen
etwa 1 km langen Straßenabschnitt Minderungen von 10% des Kfz-Verkehrs pauschal
angesetzt. Für eine Übertragung auf die genannten langen, zusammenhängenden Spurreduzierungen zugunsten des Bus- bzw. Fahrradverkehrs sind Bestätigungen durch Untersuchungen mittels Verkehrsumlegungen oder Feldversuchen anzuraten.
Das Pilotprojekt Fassadenbegrünung in der Südstadt ist in die Berechnungen nicht eingebunden, da die mögliche kleinräumige Wirksamkeit stark von dem Ausgangszustand und der
Umsetzung abhängt, wie in Kap. 6.5.3 beschrieben.
Zusammenfassend sind die mit Netzwirkung berechneten Immissionen für den Bestand 2017
und den Prognosenullfall 2020 sowie die oben genannten drei Maßnahmenbündel für die in
Kap. 6.4 beschriebene Auswahl von Straßenabschnitten ausgewertet und in Abb. 7.4
dargestellt.
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NO2 in µg/m³
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>52-56
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>36-38
>33-36
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Abb. 7.3
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Aus der Säulendarstellung für die Messstandorte und weitere ausgewählte Straßenabschnitte der Abb. 7.4 ist ablesbar, dass an dem Straßenabschnitt der Von-der-Tann-Straße, an
dem die Luftmessstation der LfU-Bayern gelegen ist und für das Jahr 2020 keine Überschreitung des in der 39. BImSchV genannten NO2-Jahresmittelwertes von 40 µg/m³ prognostiziert
wird, die Maßnahmenbündel 1, 2 und 3 zu weiteren Minderungen führen. An den anderen
dargestellten Abschnitten von Hauptverkehrsstraßen bewirken die drei genannten Maßnahmenbündel weitere NO2-Minderungen gegenüber dem Prognosenullfall 2020.
60
Konzentration in µg/m³
Ist
50
2020
40
Massnahmenbündel 1
Massnahmenbündel 2
30
Massnahmenbündel 3
20
10
Bucher Str.
Maximilianstr.
Nopitschstr.
Ulmenstr.
Frauentorgraben
Regensburger Str.
Dürrenhofstr.
Rothenburger Str.
Sigmundstr.
Jakobsplatz
Ziegelsteinstr.
Von-der-Tann-Str.
Bahnhofstr.
0
Abb. 7.4: Berechnete NO2-Jahresmittelwerte für 2017 und 2020 und die genannten Maßnahmenbündel für ausgewählte Straßenabschnitte in Nürnberg und für die Messstandorte.
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8 LITERATUR
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BEURTEILUNGSWERTE FÜR LUFTSCHADSTOFFKONZENTRATIONEN AN KFZSTRASSEN
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BEURTEILUNGSWERTE FÜR LUFTSCHADSTOFFKONZENTRATIONEN AN
KFZ-STRASSEN
A1.1 Grenzwerte
Durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen entstehen eine Vielzahl von Schadstoffen, welche
die menschliche Gesundheit gefährden können, z. B. Stickoxide (NOx als Summe von NO
und NO2), Kohlenmonoxid (CO), Schwefeldioxid (SO2), Benzol, Partikel, etc. Im vorliegenden
Gutachten werden Konzentrationen bzw. Immissionen von Luftschadstoffen ermittelt. Deren
Angabe allein vermittelt jedoch weder Informationen darüber, welche Schadstoffe die
wichtigsten sind, noch einen Eindruck vom Ausmaß der Luftverunreinigung im Einflussbereich einer Straße. Erst ein Vergleich der Schadstoffkonzentrationen mit schadstoffspezifischen Beurteilungswerten, z. B. Grenz- oder Vorsorgewerten lässt Rückschlüsse auf die
Luftqualität zu. Darauf wird im Folgenden eingegangen.
Grenzwerte sind rechtlich verbindliche Beurteilungswerte zum Schutz der menschlichen
Gesundheit, der Vegetation oder des Bodens, die einzuhalten sind und nicht überschritten
werden dürfen. Die in Deutschland für den Einflussbereich von Straßen maßgebenden
Grenzwerte sind in der 39. BImSchV (2010) benannt, dort als Immissionsgrenzwert bezeichnet. Bezüglich verkehrsbedingter Luftschadstoffe sind derzeit NO2, PM10 und PM2.5 von
Bedeutung, gelegentlich werden zusätzlich noch die Schadstoffe Benzol und Kohlenmonoxid
betrachtet. Ruß wird nicht betrachtet, weil es nach Erscheinen der 33. BImSchV (2004) und
dem damit erfolgten Zurückziehen der 23. BImSchV (1996) dafür keinen gesetzlichen
Beurteilungswert mehr gibt. Ruß ist Bestandteil von PM10 und wird damit indirekt erfasst.
Die Grenzwerte der 39. BImSchV sind in Tab. A1.1 angegeben.
Ergänzend zu diesen Grenzwerten nennt die 39. BImSchV Toleranzmargen; das sind in
jährlichen Stufen abnehmende Werte, um die der jeweilige Grenzwert innerhalb festgesetzter
Fristen überschritten werden darf, ohne in Deutschland die Erstellung von Luftreinhalteplänen zu bedingen. Diese Werte werden als Übergangsbeurteilungswerte bezeichnet, sofern
sie aufgrund der zeitlichen Zusammenhänge in den Betrachtungen der Planungen Berücksichtigung finden.
Zusätzliche Luftschadstoffe zu den genannten werden meist nicht betrachtet, da deren
Immissionen in Deutschland typischerweise weit unterhalb der geltenden Grenzwerte liegen.
In der 39. BImSchV (2010) werden auch Zielwerte für PM2.5, Arsen, Kadmium, Nickel und
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Benzo(a)pyren (BaP) in der Luft als Gesamtgehalt in der PM10-Fraktion über ein Kalenderjahr gemittelt festgesetzt. Ein Zielwert ist die nach Möglichkeit in einem bestimmten Zeitraum
zu erreichende Immissionskonzentration, um die schädlichen Einflüsse auf die menschliche
Gesundheit und die Umwelt insgesamt zu vermeiden, zu verhindern oder zu verringern. Die
verkehrsbedingten Zusatzbelastungen dieser genannten Schadstoffe liegen selbst an stark
befahrenen Hauptverkehrsstraßen meist deutlich unterhalb der Hintergrundbelastung und
werden deshalb ebenfalls nicht mitbetrachtet.
Stoff
Mittelungszeit
Grenzwert
Geltungszeitpunkt
NO2
Stundenmittelwert
200 µg/m3 maximal 18
Überschreitungen / Jahr
seit 2010
NO2
Jahresmittelwert
40 µg/m3
seit 2010
Partikel (PM10)
Tagesmittelwert
50 µg/m3 maximal 35
Überschreitungen / Jahr
seit 2005
Partikel (PM10)
Jahresmittelwert
40 µg/m3
seit 2005
Partikel (PM2.5)
Jahresmittelwert
25 µg/m³
seit 2015
Benzol
Jahresmittelwert
5 µg/m3
seit 2010
Kohlenmonoxid (CO)
8 h gleitender Wert
10 mg/m3
seit 2005
Tab. A1.1: Immissionsgrenzwerte nach 39. BImSchV (2010) für ausgewählte (verkehrsrelevante) Schadstoffe
Der Inhalt der am 11. Juni 2008 in Kraft getretenen EU-Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG ist
mit der 39. BImSchV in nationales Recht umgesetzt. In der 39. BImSchV wurden u.a. die
Inhalte der 22. BImSchV und 33. BImSchV zusammengefasst, sodass diese beiden BImSchV aufgehoben wurden. Ein neues Element der 39. BImSchV ist die Einführung eines
Immissionsgrenzwertes für die Feinstaubfraktion PM2.5 (Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser von 2.5 µm), der ab dem 1. Januar 2015 einzuhalten ist.
A1.2 Vorsorgewerte
Da der Vergleich von Luftschadstoffkonzentrationen mit Grenzwerten allein noch nicht
ausreichend ist, um eine Luftschadstoffkonzentration zu charakterisieren, gibt es zusätzlich
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zu den Grenzwerten so genannte Vorsorgewerte bzw. Zielwerte zur langfristigen Verbesserung der Luftqualität.
In der 39. BImSchV wird ergänzend zur Einhaltung des Grenzwertes als nationales Ziel
gefordert, ab dem Jahr 2015 den Indikator für die durchschnittliche PM2.5-Exposition von
20 µg/m³ im Jahresmittel einzuhalten. Die durchschnittliche PM2.5-Exposition für das Referenzjahr 2010 ist vom UBA festzustellen und basiert auf dem gleitenden Jahresmittelwert der
Messstationen im städtischen und regionalen Hintergrund für die Jahre 2008 bis 2010. Ab
dem Jahr 2020 soll als Zielwert eine reduzierte durchschnittliche PM2.5-Exposition eingehalten werden. Das Reduktionsziel beträgt in Abhängigkeit vom Ausgangswert im Referenzjahr
2010 bis zu 20%, mindestens jedoch soll das Ziel von 18 µg/m³ im Jahr 2020 erreicht
werden.
A1.3 Europäische Richtlinien zur Bewertung von Luftschadstoffen
Die EU-Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG ist mit ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der
Europäischen Union am 11. Juni 2008 in Kraft getreten. Mit der 39. BImSchV hat die Bundesregierung die EU-Richtlinie weitgehend in nationales Recht umsetzt.
Im Unterschied zur 39. BImSchV soll nach der EU-Luftqualitätsrichtlinie ab dem Jahr 2020
ein PM2.5-Richtgrenzwert von 20 µg/m3 im Jahresmittel (Stufe 2 im Anhang XIV) zum
Grenzwert werden. Im Jahr 2013 sollte dieser Richtgrenzwert von der EU-Kommission
anhand zusätzlicher Informationen über die Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt, die
technische Durchführbarkeit und die Erfahrungen mit dem Zielwert in den Mitgliedstaaten
überprüft werden.
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A N H A N G A2
BESCHREIBUNG DES NUMERISCHEN VERFAHRENS ZUR IMMISSIONSERMITTLUNG UND FEHLERDISKUSSION
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A2 BESCHREIBUNG DES NUMERISCHEN VERFAHRENS ZUR IMMISSIONSERMITTLUNG UND FEHLERDISKUSSION
Für die Berechnung der Schadstoffimmission an einem Untersuchungspunkt kommt das Berechnungsverfahren PROKAS zur Anwendung, welches den Einfluss des umgebenden Straßennetzes bis in eine Entfernung von mehreren Kilometern vom Untersuchungspunkt
berücksichtigt. Es besteht aus dem Basismodul PROKAS_V (Gaußfahnenmodell) und dem
integrierten Bebauungsmodul PROKAS_B, das für die Berechnung der Immissionen in Straßen mit dichter Randbebauung eingesetzt wird.
A2.1 Berechnung der Immissionen mit PROKAS_V
Die Zusatzbelastung infolge des Straßenverkehrs in Gebieten ohne oder mit lockerer Randbebauung wird mit dem Modell PROKAS ermittelt. Es werden jeweils für 36 verschiedene
Windrichtungsklassen und 9 verschiedene Windgeschwindigkeitsklassen die Schadstoffkonzentrationen berechnet. Die Zusatzbelastung wird außerdem für 6 verschiedene Ausbreitungsklassen ermittelt. Mit den berechneten Konzentrationen werden auf der Grundlage von
Emissionsganglinien bzw. Emissionshäufigkeitsverteilungen und einer repräsentativen Ausbreitungsklassenstatistik die statistischen Immissionskenngrößen Jahresmittel- und 98-Perzentilwert ermittelt.
Die Parametrisierung der Umwandlung des von Kraftfahrzeugen hauptsächlich emittierten
NO in NO2 erfolgt für die Kurzzeitbelastungen nach Romberg et al. (1996), modifiziert für
hohe Belastungen nach Bächlin et al. (2007). Für Jahresmittelwerte wird die NO-NO2-Konversion mit einem vereinfachten Chemiemodell berücksichtigt (Düring et al., 2011).
A2.2 Berechnung der Immissionen in Straßen mit dichter Randbebauung mit
PROKAS_B
Im Falle von teilweise oder vollständig geschlossener Randbebauung (etwa einer Straßenschlucht) ist die Immissionsberechnung nicht mit PROKAS_V durchführbar. Hier wird das ergänzende Bebauungsmodul PROKAS_B verwendet. Es basiert auf Modellrechnungen mit
dem mikroskaligen Ausbreitungsmodell MISKAM für idealisierte Bebauungstypen. Dabei
wurden für 20 Bebauungstypen und jeweils 36 Anströmrichtungen die dimensionslosen Abgaskonzentrationen c* in 1.5 m Höhe und 1 m Abstand zum nächsten Gebäude bestimmt.
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Die Bebauungstypen werden unterschieden in Straßenschluchten mit ein- oder beidseitiger
Randbebauung mit verschiedenen Gebäudehöhe-zu-Straßenschluchtbreite-Verhältnissen
und unterschiedlichen Lückenanteilen in der Randbebauung. Unter Lückigkeit ist der Anteil
nicht verbauter Flächen am Straßenrand mit (einseitiger oder beidseitiger) Randbebauung zu
verstehen. Die Straßenschluchtbreite ist jeweils definiert als der zweifache Abstand zwischen
Straßenmitte und straßennächster Randbebauung. Die Tab. A2.1 beschreibt die Einteilung
der einzelnen Bebauungstypen. Straßenkreuzungen werden auf Grund der Erkenntnisse aus
Naturmessungen (Kutzner et al., 1995) und Modellsimulationen nicht berücksichtigt. Danach
treten an Kreuzungen trotz höheren Verkehrsaufkommens um 10% bis 30% geringere Konzentrationen als in den benachbarten Straßenschluchten auf.
Aus den dimensionslosen Konzentrationen errechnen sich die vorhandenen Abgaskonzentrationen c zu
c
wobei:
c* Q
B u
c
c*
=
Abgaskonzentration [µg/m³]
=
dimensionslose Abgaskonzentration [-]
Q
=
emittierter Schadstoffmassenstrom [µg/m s]
B
=
Straßenschluchtbreite [m] beziehungsweise doppelter Abstand
von der Straßenmitte zur Randbebauung
u'
=
Windgeschwindigkeit unter Berücksichtigung der fahrzeuginduzierten Turbulenz [m/s]
Die Konzentrationsbeiträge von PROKAS_V für die Hintergrundbelastung und von PROKAS_B werden für jede Einzelsituation, also zeitlich korreliert, zusammengefasst.
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Typ
Randbebauung
Gebäudehöhe/
Straßenschluchtbreite
Lückenanteil [%]
0*
101
102
103
104
105
106
107
108
109
110
201
202
203
204
205
206
207
208
209
210
locker
einseitig
"
"
"
"
"
"
"
"
"
beidseitig
"
"
"
"
"
"
"
"
"
1:3
1:3
1:2
1:2
1:1.5
1:1.5
1:1
1:1
1.5:1
1.5:1
1:3
1:3
1:2
1:2
1:1.5
1:1.5
1:1
1:1
1.5:1
1.5:1
61 - 100
0 - 20
21 - 60
0 - 20
21 - 60
0 - 20
21 - 60
0 - 20
21 - 60
0 - 20
21 - 60
0 - 20
21 - 60
0 - 20
21 - 60
0 - 20
21 - 60
0 - 20
21 - 60
0 - 20
21 - 60
Tab. A2.1: Typisierung der Straßenrandbebauung
A2.3 Fehlerdiskussion
Immissionsprognosen als Folge der Emissionen des Kfz-Verkehrs sind ebenso wie Messungen der Schadstoffkonzentrationen fehlerbehaftet. Bei der Frage nach der Zuverlässigkeit
der Berechnungen und der Güte der Ergebnisse stehen meistens die Ausbreitungsmodelle
im Vordergrund. Die berechneten Immissionen sind aber nicht nur abhängig von den
Ausbreitungsmodellen, sondern auch von einer Reihe von Eingangsinformationen, wobei
jede Einzelne dieser Größen einen mehr oder weniger großen Einfluss auf die prognostizierten Konzentrationen hat. Wesentliche Eingangsgrößen sind die Emissionen, die Bebauungsstruktur, meteorologische Daten und die Hintergrundbelastung.
*
Typ 0 wird angesetzt, wenn mindestens eines der beiden Kriterien (Straßenschluchtbreite > 5 x
Gebäudehöhe bzw. Lückenanteil > 61%) erfüllt ist.
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Es ist nicht möglich, auf Basis der Fehlerbandbreiten aller Eingangsdaten und Rechenschritte eine klassische Fehlerberechnung durchzuführen, da die Fehlerbandbreite der einzelnen Parameter bzw. Teilschritte nicht mit ausreichender Sicherheit bekannt sind. Es können jedoch für die einzelnen Modelle Vergleiche zwischen Naturmessungen und Rechnungen gezeigt werden, anhand derer der Anwender einen Eindruck über die Güte der Rechenergebnisse erlangen kann.
In einer Sensitivitätsstudie für das Projekt "Europäisches Forschungszentrum für Maßnahmen zur Luftreinhaltung - PEF" (Flassak et al., 1996) wird der Einfluss von Unschärfen der
Eingangsgrößen betrachtet. Einen großen Einfluss auf die Immissionskenngrößen zeigen
demnach die Eingangsparameter für die Emissionsberechnungen sowie die Bebauungsdichte, die lichten Abstände zwischen der Straßenrandbebauung und die Windrichtungsverteilung.
Hinsichtlich der Fehlerabschätzung für die Kfz-Emissionen ist anzufügen, dass die Emissionen im Straßenverkehr bislang nicht direkt gemessen, sondern über Modellrechnungen
ermittelt werden. Die Genauigkeit der Emissionen ist unmittelbar abhängig von den Fehlerbandbreiten der Basisdaten (d.h. Verkehrsmengen, Emissionsfaktoren, Fahrleistungsverteilung, Verkehrsablauf).
Nach BASt (1986) liegt die Abweichung von manuell gezählten Verkehrsmengen (DTV)
gegenüber simultan erhobenen Zähldaten aus automatischen Dauerzählstellen bei ca. 10%.
Für die statistische Fehlerbandbreite der NOx-Emissionsfaktoren mit warmem Motor findet
man bei Kühlwein (2004) Abschätzungen von 10% bis 20% für Autobahnen bzw. Innerortsstraßen. Aussagen über die statistischen Fehler bei der Berücksichtigung von Kaltstartkorrekturen sind nach Angaben des Autors nicht möglich.
Weitere Fehlerquellen liegen in der Fahrleistungsverteilung innerhalb der nach Fahrzeugschichten aufgeschlüsselten Fahrzeugflotte, dem Anteil der mit nicht betriebswarmem Motor
gestarteten Fahrzeuge (Kaltstartanteil) und der Modellierung des Verkehrsablaufs. Je nach
betrachtetem Schadstoff haben diese Eingangsdaten einen unterschiedlich großen Einfluss
auf die Emissionen. Untersuchungen haben beispielsweise gezeigt, dass die Emissionen,
ermittelt über Standardwerte für die Anteile von leichten und schweren Nutzfahrzeugen und
für die Tagesganglinien im Vergleich zu Emissionen, ermittelt unter Berücksichtigung ent-
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sprechender Daten, die durch Zählung erhoben wurden, Differenzen im Bereich von +/-20%
aufweisen.
Die Güte von Ausbreitungsmodellierungen war Gegenstand weiterer PEF-Projekte (Röckle &
Richter, 1995 und Schädler et al., 1996). Schädler et al. führten einen ausführlichen Vergleich zwischen gemessenen Konzentrationskenngrößen in der Göttinger Straße, Hannover,
und MISKAM-Rechenergebnissen durch. Die Abweichungen zwischen Mess- und Rechenergebnissen lagen im Bereich von 10%, wobei die Eingangsdaten im Fall der Göttinger
Straße sehr genau bekannt waren. Bei größeren Unsicherheiten in den Eingangsdaten sind
höhere Rechenunsicherheiten zu erwarten. Dieser Vergleich zwischen Mess- und Rechenergebnissen dient der Validierung des Modells, wobei anzumerken ist, dass sowohl Messung
als auch Rechnung fehlerbehaftet sind.
Hinzuzufügen ist, dass der Fehler der Emissionen sich direkt auf die berechnete Zusatzbelastung auswirkt, nicht aber auf die Hintergrundbelastung, d.h. dass die Auswirkungen auf
die Gesamtimmissionsbelastung geringer sind.
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A N H A N G A3
IMMISSIONSSEITIGE ZUSATZBETRACHTUNG
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A3 IMMISSIONSSEITIGE ZUSATZBETRACHTUNG
Entsprechend dezidierter Vorgabe durch den Auftraggeber war eine Emissionsberechnung
unter Berücksichtigung einer möglichen „Blaue Plakette“-Regelung durchzuführen. Die mehrere Jahre zurückliegenden Anregungen für eine „Blaue Plakette“-Regelung, die in Deutschland nicht bundesweit umgesetzt wird, sah eine Vergabe der Plakette für Kfz mit Benzinmotor ab Euro 3 und für Kfz mit Dieselmotor ab Euro 6 bzw. Euro VI vor. Für die praktische
Anwendung sind Ausnahmeregelungen zu berücksichtigen, die hier pauschal mit 20%
angesetzt wurden.
Die Emissions- und Immissionsberechnungen wurden für das Bezugsjahr 2020 für das
Hauptverkehrsstraßennetz von Nürnberg durchgeführt und sind als Ergebnis für die ausgewählten Straßenabschnitte in Abb. A3.1 mit den berechneten NO2-Jahresmittelwerten für
den Bestand 2017 und die Prognose 2020 aufgezeigt. Die Wirkung entspricht einer zusätzlichen vorzeitigen Erneuerung der Kfz-Flottenzusammensetzung und ist vergleichbar mit der
relativen Wirkung des Vergleichs der Bezugsjahre 2017 und 2020.
60
Konzentration in µg/m³
50
40
30
Bestand 2017
20
Prognose 2020
10
2020 "Blaue Plakette"Regelung
Bucher Str.
Maximilianstr.
Nopitschstr.
Ulmenstr.
Frauentorgraben
Regensburger Str.
Dürrenhofstr.
Rothenburger Str.
Sigmundstr.
Jakobsplatz
Ziegelsteinstr.
Von-der-Tann-Str.
Bahnhofstr.
0
Abb. A3.1: Berechnete NO2-Jahresmittelwerte für 2017 und 2020 und eine „Blaue Plakette“Regelung für ausgewählte Straßenabschnitte und Messstandorte in Nürnberg
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A N H A N G A4
MASSNAHMENÜBERSICHT ZU DEN MASSNAHMEN
VON DEN NACHBARSTÄDTEN UND -LANDKREISEN
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Wirkungsberechnungen
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Themenbereich Digitalisierung des Verkehrssystems / Vernetzung im ÖPNV
Maßnahme
Projektinitiatoren
Neu- und Ausbau von P+R/B+R-Anlagen
im Ballungsraum Nürnberg
- Stadt Erlangen
- weitere Gebietskörperschaften im Ballungsraum Nürnberg
Detektion von P+R/B+R-Anlagen im Zuge
von Neu- und Ausbaumaßnahmen im
Ballungsraum Nürnberg
- Gebietskörperschaften im Ballungsraum Nürnberg auf der Grundlage des VGN –P+R-/B+R-Konzeptes, Anzahl ca. 350 Stellplätze
- Veitsbronn-Siegelsdorf (Landkreis FÜ) ca. 120 P+R-Plätze,
- Bubenreuth (Landkreis ERH) ca. 40 P+R-Plätze,
- Schwabach Erweiterungsbedarf durch Wegfall P+R Eilgutstr.,
- Rednitzhembach (Landkreis Roth) max. 50 P+R-Plätze (Parkdeck)
Schnittstellen IT-Hintergrundsystem „P&R
4.0“
- VGN
- Erweiterung IT-Hintergrundsystem für P+R-Mobilitätsdaten
In der ersten Stufe der Erweiterung sollen künftig detektierte VAG- und städtische Parkhäuser in das IT-Hintergrundsystem einbezogen
Werden. In der zweiten Stufe sollen die technischen Voraussetzungen geschaffen werden, um dynamische Daten der künftig detektierten
P+R-Anlagen im 20 km Einzugsbereich Nürnbergs in das VGN-Auskunftssystem einbeziehen zu können.
Hintergrund:
Derzeit führt der Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) ein Pilotprojekt mit vier Modellkommunen durch mit dem Ziel, die
Möglichkeiten der Digitalisierung zur besseren Verknüpfung verschiedener Verkehrsträger auszuloten. Gemeinsam mit dem
Kooperationspartner Münchner Verkehrsverbund (MVV) sollen Autofahrern bei Störfällen im Straßennetz oder aus Umweltschutzgründen
per Navigationssystem oder App alternative Fahrtmöglichkeiten mit dem ÖPNV vorgeschlagen werden. Hierfür müssen P+R-Anlagen mit
Detektion zur Erfassung der aktuellen Belegung ausgestattet werden. In Echtzeit sollen die Belegungsdaten mit Fahrplaninformationen
verknüpft und für die Verkehrslenkung bereitgestellt werden. Das Projekt soll auf weitere P+R-Anlagen in der Ballungsrandzone Nürnbergs
im Verbundgebiet erweitert werden.
DFI-Anzeiger
- Stadt Erlangen
- Ausbau an allen verkehrswichtigen Haltestellen
- Landkreis Fürth bzw. kreisangehörige Städte und Gemeinden
- Ausbau von 26 DFI-Anzeigern an Umsteigehaltestellen
- Ausbau von 40 DFI-Anzeigern an zentralen Haltestellen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden
- Förderung in Höhe von 25% der Installationskosten durch den Landkreis
- weitere Gebietskörperschaften im Ballungsraum Nürnberg
Ausweitung und Ausbau eines
Rechnergestützten Betriebsleitsystems
(RBL) für den ÖPNV
- Stadt Erlangen
- Aufbau eines eigenständigen RBL gemäß der Anforderungen des NVP 2016–2021 bzw. der Direktvergabe an die ESTW
- weitere Gebietskörperschaften im Ballungsraum Nürnberg
- Verkehrsunternehmen im Ballungsraum Nürnberg
Ausbau der LichtsignalanalgenBeschleunigung
- Stadt Erlangen
- Erweiterung der bestehenden Infrastruktur für die Beschleunigung des regionalen Buslinienverkehrs
- Stadt Fürth
- Pilotprojekt mit Testfeld für den Einsatz von V2X Fahrzeugen und modernes System ggf. mit zusätzlichen Möglichkeiten der Ortung und
Kommunikation. Das Testfeld befindet sich an einer der westlichen Hauptzufahrtsstraßen und umfasst drei komplexe Knotenpunkte Am
Europakanal, Südwesttangente und Mohnweg. Als Umsetzungszeitraum ist das 3. Quartal 2018 vorgesehen. Der Kostenrahmen für das
Pilotprojekt beträgt rd. 30.000 €. Die Gesamtkosten für die LSA-Technik einschließlich der Steuergeräte und der zusätzlichen
Beeinflussungsanlagen belaufen sich auf etwa 6.000 T€ ohne Tiefbau.
- Stadt Schwabach
- Landkreis Fürth bzw. kreisangehörige Städte und Gemeinden
- Ausbau der Lichtsignalanlagen-Beschleunigung für Busse der Linie 113 sowie der Linien 150/151/154. Hinzu kommt die entsprechende
Ausrüstung an rund 15 Fahrzeugen.
- weitere Gebietskörperschaften im Ballungsraum Nürnberg
Errichtung von LED-Beleuchtung für
geförderte Fahrradwege
- Stadt Erlangen
- weitere Gebietskörperschaften im Ballungsraum Nürnberg
Maßnahme
Projektinitiatoren
Automatische Dauerzählstellen zur
Langfristigen und kontinuierlichen
Datenerfassung
- Stadt Erlangen
- Stadt Fürth
- Mittels „strategischer Detektoren“ können wichtige Grundlagendaten für die Verkehrsplanung durch die Erstellung und Auswertung von
Tages-, Wochen-, Monats- und Jahresganglinien sowie die Entwicklung im Verlauf mehrerer Jahre gewonnen werden. Nach Vorliegend
es Beschlusses (erwartet für 2. Quartal 2018) ist die Beauftragung weitergehender Planungsschritte vorgesehen. Die Gesamtkosten für
die Anschaffung der Detektoren beträgt für den ersten Ausbaugrad (Verkehrszähldaten) ca. 1.000 T€ ohne Tiefbaumaßnahmen.
- weitere Gebietskörperschaften im Ballungsraum Nürnberg
Steuerung des Radverkehrs durch die
Anwendung und Verbreitung von FahrradNavigations-Apps
- Stadt Erlangen
- weitere Gebietskörperschaften im Ballungsraum Nürnberg
- ggf. Verbände (AGFK, VGN)
Aufbau eines dynamischen
Parkleitsystems
- Stadt Erlangen
- Modernisierung und Ausbau dynamischer Parkleitsysteme entsprechend der Ergebnisse aus dem Verkehrsentwicklungsplan 2030
- Stadt Fürth
- Die Stadt Fürth plant derzeit die Umsetzung eines dynamischen Parkleitsystems. Eine Machbarkeitsstudie ist derzeit in Bearbeitung. Als
Umsetzungszeitraum ist 2019 und als Kostenrahmen rd. 400.000 € angesetzt.
- weitere Gebietskörperschaften im Ballungsraum Nürnberg
Parkraummanagement
- Stadt Fürth
- Die Stadt Fürth plant die Einführung eines Parkraummanagements für öffentliche Parkstände und die Freihaltung von Radfahrstreifen
sowie Feuerwehrbewegungszonen. Mit Hilfe von Sensoren, die an Gebäudefassaden oder vorhanden Beleuchtungsmasten installiert
werden, wird der zu überwachende Bereich erfasst und Änderungen in der Belegung unmittelbar erkannt. Somit ist es möglich, auch die
frei parkstände oder mobile Endgeräte und ein entsprechendes Programm (Smartphone mit App) dem Nutzer anzuzeigen und auf freie
Parkstände hinzuweisen. Gleichzeitig wird es ermöglicht, widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge beispielsweise auf Gehwegen,
Radverkehrsanlagen oder in Feuerwehranfahrts- und Bewegungszonen schnell zu erfassen und der kommunalen Verkehrsüberwachung
auf dem mitgeführten Mobilgerät anzuzeigen, um Verstöße möglichst schnell, effektiv und effizient ahnden zu können. Als
Umsetzungszeitraum ist das 3. Quartal 2018 vorgesehen. Der vorläufige Kostenrahmen beträgt rd. 50.000 €.
- weitere Gebietskörperschaften im Ballungsraum Nürnberg
Integration des Verkehrsangebots in eine
Mobilitätsplattform
- Stadt Erlangen
- Verkehrsunternehmen
- weitere Gebietskörperschaften im Ballungsraum Nürnberg
Mobilitätsstationen
- Stadt Erlangen
- weitere Gebietskörperschaften im Ballungsraum Nürnberg
Maßnahme
Projektinitiatoren
Themenbereich Öffentlicher
Personennahverkehr
Themenbereich Radverkehr
Maßnahme
Projektinitiatoren
Nachrüstung von Dieselbussen mit
Abgasnachbehandlung
- Stadt Erlangen
- Verkehrsunternehmen
- weitere Gebietskörperschaften im Ballungsraum Nürnberg
Expressbusangebot
- Landkreis Fürth bzw. kreisangehörige Städte und Gemeinden
- prüft derzeit die Umsetzung eines Expressbusangebots im Rahmen der Linie 113 für einzelne Fahrten.
- Verkehrsunternehmen
- weitere Gebietskörperschaften im Ballungsraum Nürnberg
Tarifanpassungen
- Landkreis Fürth bzw. kreisangehörige Städte und Gemeinden
- Neuordnung der Tarifzonen. Insgesamt sollen die bisher zwanzig Tarifzonen auf fünf reduziert werden. Fokus der Neuordnung lag auf der
Zusammenlegung von Haupt- und Teilorten einer Gemeinde zu einer Zone. Eine Umsetzung ist zum 01.01.2019 geplant.
- VGN
- weitere Gebietskörperschaften im Ballungsraum Nürnberg
Maßnahme
Projektinitiatoren
Anschaffung von Schwerlastenfahrräder
- Stadt Erlangen
- weitere Gebietskörperschaften im Ballungsraum Nürnberg
Ausbau von Ladestationen für Pedelecs
- Stadt Erlangen
- weitere Gebietskörperschaften im Ballungsraum Nürnberg
Verbesserung und Ausbau der
Infrastruktur für den Radverkehr (z.B.
Ausbau von Radwegen,
Radabstellanlagen, etc., Einrichtung eines
Wegweisungssystems, etc.)
- Stadt Erlangen
- weitere Gebietskörperschaften im Ballungsraum Nürnberg
Neubau von Radschnellverbindungen
- Stadt Erlangen
- weitere Gebietskörperschaften im Ballungsraum Nürnberg
Themenbereich Elektrifizierung des
Verkehrs
Sonstige
Maßnahmen
Maßnahme
Projektinitiatoren
E-Ladeeinrichtungen im Bereich von P+RAnlagen
- VGN
- Gebietskörperschaften im Ballungsraum Nürnberg
Anschaffung von Elektrobussen sowie die
Einrichtung von Ladeinfrastruktur für
Elektrobusse und Elektrofahrzeuge
- Stadt Erlangen
- Verkehrsunternehmen
- weitere Gebietskörperschaften im Ballungsraum Nürnberg
Anschaffung von Plug-In-Hybridbussen
- Stadt Erlangen
- Verkehrsunternehmen
Errichtung von Ladeinfrastruktur für
Elektrofahrzeuge im öffentlichen Raum
- Stadt Erlangen
- weitere Gebietskörperschaften im Ballungsraum Nürnberg
Förderung von E-Taxen
- Stadt Erlangen
- weitere Gebietskörperschaften im Ballungsraum Nürnberg
Förderung der Elektrifizierung der
kommunalen Flotte
- Stadt Erlangen
- weitere Gebietskörperschaften im Ballungsraum Nürnberg
Maßnahme
Projektinitiatoren
Einführung eines Neubürgermarketings
- Stadt Erlangen
- weitere Gebietskörperschaften im Ballungsraum Nürnberg
Förderung des betrieblichen Mobilitätsmanagements bei Betrieben, Unternehmen
und Verwaltung
- Stadt Erlangen
- weitere Gebietskörperschaften im Ballungsraum Nürnberg
- Unternehmen im Ballungsraum Nürnberg
Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG
95
A N H A N G A5
MASSNAHMENÜBERSICHT ZU DEN MASSNAHMEN
VON DER STADT NÜRNBERG
Masterplan für die Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität in Nürnberg
Wirkungsberechnungen
63584-17-01
Ingenieurbüro
Lohmeyer
GmbH & Co. KG
Karlsruhe und
Masterplan für die Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität in Nürnberg
Nr.
Maßnahme
(Projektinitiator)
Kurzbeschreibung
Kosten
Umsetzungszeitpunkt
Umsetzungsdauer
Dauer
Wikungsentfaltung
Minderungswirkung der
NO2Immissionen
Räumlicher Umgriff der Minderungswirkung
Zuordnung zu
möglichem Förderprogramm – Sofortprogramm Saubere
Luft
Kurzfristige Maßnahmen (2018–2020)
Themenbereich Digitalisierung des Verkehrssystems / Vernetzung im ÖPNV
D1.1
D2.1
Mobilitätsstationen
(Stadt Nürnberg)
Verkehrssteuerung – Bevorrechtigung
für Straßenbahnen und Busse
(Stadt Nürnberg)
Im Oktober 2016 hat die Stadt Nürnberg mit acht Mobilpunkten die erste Stufe des Konzeptes zum Aufbau von Mobilitätsstationen umgesetzt. An den
Mobilpunkten soll eine Verknüpfung verschiedener Mobilitätsangebote und Verkehrsarten erfolgen, die jeweils das Kriterium der stadtverträglichen und
umweltgerechten Mobilität erfüllen. Konkret bedeutet dies, dass eine Mobilitätsstation aus Stellplätzen für Carsharing-Fahrzeuge, Radständern und einer
Fahrradverleihstation bestehen sollte. Um die Verknüpfung mit dem öffentlichen Nahverkehr zu erreichen, befinden sich die Stationen an einer Straßenbahn- oder
U-Bahnhaltestelle. Auch die räumliche Nähe von Taxistandplätzen und die Integration von Taxis kann eine sinnvolle Ergänzung einer Mobilitätsstation sein.
Ziel ist es, mit dem Angebot die multimodale Verkehrsmittelnutzung zu unterstützen und auf die Möglichkeit, Carsharing-Fahrzeuge zu nutzen, aufmerksam zu
machen. Die Erfahrungen zeigen, dass ein Carsharing-Fahrzeug bis zu 15 private Fahrzeuge ersetzt und die Kunden von Carsharing nutzen überwiegend
öffentliche Nahverkehrsmittel und das Fahrrad.
Die Erfahrungen nach einem Jahr zeigen, dass das Carsharing-Angebot an den Mobilpunkten sehr gut angenommen wird. Um das Netz an Mobilitätsstationen zu
verdichten und das Angebot auf andere Stadtteile auszuweiten, sollen weitere 50 Mobilpunkte im gesamten Stadtgebiet aufgebaut werden.
Kosten entstehen für Sicherungsbügel an den Stellplätzen, für die Stele und den Aufbau. Pro Mobilitätsstation ist mit Kosten von rund 10.000 € zu rechnen.
Die Mobilitätsstationen sollen in zwei weiteren Ausbaustufen ausgebaut werden. Die 2. Ausbaustufe umfasst 20 Mobilitätsstationen
rd. 200.000 €
2018
2018
sofort
Die Stadt Nürnberg sorgt durch die Steuerung an Lichtsignalanlagen (LSA) für eine effiziente Verkehrsabwicklung. Unter anderem wird die Bevorrechtigung von
Straßenbahnen und Bussen steuerungstechnisch realisiert. Mit der Verkehrssteuerung soll erreicht werden, dass Takte eingehalten werden können und die
Anschlusssicherheit für umsteigende Fahrgäste verbessert wird. Beide Faktoren sind wesentlich für die Attraktivität des ÖPNV, weil sie für Zuverlässigkeit stehen
und damit zum Umstieg vom MIV auf den Umweltverbund beitragen können. Um die vom Nürnberger Stadtrat beschlossenen Konzepte für ÖPNV-Beschleunigung umsetzen zu können, sind zusätzliches Personal und finanzielle Mittel für Steuergeräte und Anpassungsmaßnahmen an Knotenpunkten erforderlich. Neben
der Einrichtung von Steuerungen für neue Streckenabschnitte gilt es, auch technisch überholte Lichtsignalanlagen mit ÖPNV-Steuerung zu erneuern, um die
technischen Fortschritte im Bereich der Verkehrslenkung nutzbar machen zu können.
Projekt „Beschleunigung Linie 4 Nord“ – 3. Bauabschnitt (4 LSA)
rd. 1,3 Mio. €
2018
2018–2020
sofort
Projekt „Ringbuskonzept Nürnberg“
rd. 44,4 Mio. €
2019
2019–2024
sofort
D2.3
Projekt „Bayernstraße“ (6 LSA)
rd. 700.000 €
2019
2019–2020
sofort
D2.4
Projekt „Erneuerung technisch veralteter Lichtsignalanlagen mit ÖPNV-Bevorrechtigung“
2019
2019–2020
sofort
2018
2018–2021
sofort
Erweiterung des Verkehrsleitssystems
Messe/Stadion/Arena
(Stadt Nürnberg)
Das Verkehrsleitsystem Messe/Stadion/ARENA leitet den An- und Abfahrtsverkehr von den Autobahnen kommend bzw. zu den Autobahnen auf mehreren Routen zu den im Südosten Nürnbergs konzentrierten Veranstaltungsarealen. Die Erweiterung trägt zu einer besseren Verteilung auf die verschiedenen Routen bei
und entlastet nachhaltig städtische Straßen im südöstlichen Stadtgebiet.
rd. 1,8 Mio. €
quartierbezogen
FRL Digitalisierung
des Verkehrssystems
quartierbezogen
FRL Digitalisierung
des Verkehrssystems
Die Ausstattung von Haltestellen des ÖPNV mit dynamischen Fahrgastinformationsanzeigern ist eine bewährte Maßnahme, den ÖPNV attraktiver zu machen und
damit Fahrgäste zu gewinnen. Den Fahrgästen können so einfach und schnell aktuelle Informationen zur Fahrplan- und Betriebslage gegeben werden. Insbesondere bei Abweichungen vom Planbetrieb können Fahrgäste besser informiert und auf Alternativen gelenkt werden, um ihr Ziel noch zu erreichen.
D4
Dynamische Fahrgastinformationssysteme / Ausbau der DFIS-Anzeiger
(VAG)
FRL Digitalisierung
des Verkehrssystems
NKI – Kommunalrichtlinie
D2.2
D3
quartierbezogen
FRL Digitalisierung
des Verkehrssystems
Zunächst sollen insgesamt an Haltestellen der Straßenbahn 21 Richtungsbahnsteige mit hohem Fahrgastaufkommen oder zentraler Lage im Netz mit DFISAnzeigern ausgestattet werden. Hierfür würden Kosten in Höhe von rund 850.000 € entstehen. Eine Umsetzung wäre kurzfristig bis Ende 2019 möglich.
rd. 850.000 €
2018
2018–2019
sofort
stadtweit
In einem weiteren Schritt wäre die Aussattung weiterer rund 35 Richtungsbahnsteige (Straßenbahn / Bus) mit hohem Fahrgastaufkommen oder zentraler Lage
im Netz mit DFIS-Anzeigern denkbar.
rd. 1,4 Mio. €
2019
2019–2020
sofort
stadtweit
D5
100%-Ausbau WLAN
(VAG)
Zur weiteren Attraktivitätssteigerung des ÖPNV rüstet die VAG kurzfristig alle Busse sowie ca. zehn große Haltestellen mit Fahrgast-WLAN aus. Eine Ausweitung
auf weitere Haltestellen ist geplant und könnte durch eine Förderung beschleunigt werden.
rd. 2,5 Mio. €
2017
2017–2025
sofort
stadtweit
FRL Digitalisierung
des Verkehrssystems
NürnbergMOBIL
Plattform / App / eTarif
(VAG)
Im Rahmen des Projekts soll eine Mobilitätsplattform für Nürnberg mit Umsetzung eines innovativen eTarifs für die Tarifzone A im VGN unter Nutzung einer
neuen Smartphone-App aufgebaut werden. In der Kombination von verkehrsmittelübergreifenden Auskünften, tlw. unter Berücksichtigung von Ist-Daten, mit
einfachen und übersichtlichen elektronischen Tarifmodellen werden wesentliche Nutzungshürden adressiert und Zugangsbarrieren des ÖPNV beseitigt. Damit
wird ein Baustein zur Mehrnutzung des ÖPNV in Nürnberg geleistet.
rd. 4 Mio. €
2018
2018–2022,
danach kontinuierliche Weiterentwicklung
sofort
stadtweit
D6
FRL Digitalisierung
des Verkehrssystems
Pilotprojekt „Verkehrsverbundübergreifende Mobilitätsplattform“ der Vernetzungsinitiative des VDV
(VAG)
Die Verkehrs-Aktiengesellschaft (VAG) beteiligt sich an der Vernetzungsinitiative des VDV zum Aufbau und der Bereitstellung einer alle Verkehrsverbünde übergreifenden Mobilitätsplattform. Ziel ist eine branchenweit vernetzte Plattform für multimodale Information, Buchung, Ticketing und Abrechnung. Hierzu wird derzeit
geprüft, ob 2018 ein Pilot in Bayern starten könnte, der v.a. München und Nürnberg umfasst. Projektbeteiligte sind MVG, MVV, VGN, VAG, DB Regio (sowie
weitere bayerische Verkehrsunternehmen und Verbünde als Teilnehmer oder Beobachter).
noch nicht
bezifferbar
2018
Start 2018,
danach kontinuierliche Weiterentwicklung
sofort
stadtweit
D7
FRL Digitalisierung
des Verkehrssystems
Um grenzüberschreitende (ÖV-)Verkehre an Fahrgastinformationsmedien (Haltestellenanzeiger, Fahrgastmonitore in Fahrzeugen, usw.) im Stadtgebiet Nürnberg
anzeigen zu können, ist eine Erweiterung des zentralen Fahrgastinformationssystems ZDD (Zentrale Datendrehscheibe) erforderlich.
rd. 100.000 €
2018
2018–2019
sofort
stadtweit
FRL Digitalisierung
des Verkehrssystems
D8
Erweiterung der aufgabenträgerübergreifenden Fahrgastinformation / Erweiterung des zentralen Fahrgastinformationssystems ZDD
(Stadt Nürnberg / VAG)
D9
Beschleunigte Umsetzung E-Ticketing
(VGN)
Im Frühjahr 2018 beginnt im VGN die Einführung einer Abochipkarte. Eine Ausweitung auf den Bartarif und ggf. Bestpreislösungen sind konzeptionell vorgesehen, aber noch nicht inhaltlich geplant und finanziert. Sie könnten den ÖPNV für Gelegenheitsfahrgäste attraktiver machen.
rd. 5 Mio. €
2019
2019–2022
sofort
stadtweit
FRL Digitalisierung
des Verkehrssystems
Digitalisierung und Elektrifizierung von
Parkräumen
(N-ERGIE)
Das Projekt „Digitalisierung und Elektrifizierung von Parkraum“ verfolgt das Ziel, durch dynamische Preisgestaltung in Parkräumen den Fahrer zu motivieren, sein
Fahrzeug abzustellen und das bereitstehende emissionsarme Alternativangebot, wie ÖPNV, Sharing, etc. zu nutzen. Durch Kopplung mit den Daten über Immisionen in der Stadt Nürnberg kann bei Grenzwertüberschreitung eine zielgerichtete Steuerung des Verkehrs über das Preissignal stattfinden. Hierzu werden verschiedene Parkräume in Nürnberg und Fürth mit Parkdetektoren und ein Teil der Parkplätze auch mit Ladestationen ausgestattet.
rd. 7,1 Mio. €
2019
2019–2020
sofort
D10
Die 3. Ausbaustufe der Mobilitätsstationen umfasst weitere 30 Mobilitätsstationen.
rd. 300.000 €
2020
2020–2022
2020–2022
Projekt „Einrichtungshaus Regensburger Straße“ (7 LSA)
rd. 1,5 Mio. €
2020
2020–2022
sofort
2020
2020–2025
sofort
2019
2019–2025
sofort
2025
2025–2030
sofort
FRL Digitalisierung
des Verkehrssystems
Mittelfristige Maßnahmen (2020–2025)
D1.2
D2.5
D2.6
D11
Mobilitätsstationen
(Stadt Nürnberg)
Verkehrssteuerung – Bevorrechtigung
für Straßenbahnen und Busse
(Stadt Nürnberg)
Digitalisierung U-Bahnlinie U1
(Stadt Nürnberg / VAG)
Projekt „Erneuerung technisch veralteter Lichtsignalanlagen mit ÖPNV-Bevorrechtigung“
Ziel des Projektes ist Umstellung der U-Bahnlinie U1 in Nürnberg von Betrieb mit Fahrer auf vollautomatischen Betrieb analog den U-Bahnlinien U2 und U3.
Damit einhergehend ist eine Taktverdichtung von heute 200 s Takt auf bis zu 100 s Takt möglich. Dies stellt für die Fahrgäste eine Attraktivitätssteigerung durch
geringere Wartezeiten und einer höheren Pünktlichkeit dar und führt analog zur U2 und U3 zu einem Zugewinn an Fahrgästen.
rd. 107 Mio. €
stadtweit
FRL Digitalisierung
des Verkehrssystems
FRL Digitalisierung
des Verkehrssystems
stadtweit
FRL Digitalisierung
des Verkehrssystems
Langfristige Maßnahmen (ab 2025)
D2.7
Verkehrssteuerung – Bevorrechtigung
für Straßenbahnen und Busse
(Stadt Nürnberg)
Projekt „Erneuerung technisch veralteter Lichtsignalanlagen mit ÖPNV-Bevorrechtigung“
Seite 1 von 6
FRL Digitalisierung
des Verkehrssystems
Ingenieurbüro
Lohmeyer
GmbH & Co. KG
Karlsruhe und
Masterplan für die Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität in Nürnberg
Nr.
Maßnahme
(Projektinitiator)
Kurzbeschreibung
Kosten
Umsetzungszeitpunkt
Umsetzungsdauer
Dauer
Wikungsentfaltung
Minderungswirkung der
NO2Immissionen
Räumlicher
Umgriff der
Minderungswirkung
Zuordnung zu
möglichem
Förderprogramm
– Sofortprogramm Saubere
Luft
Kurzfristige Maßnahmen (2018–2020)
ÖPNV1
ÖPNV2.1
Anschaffung Straßenbahnzüge
(VAG)
Ein weiterer Faktor, der die Takteinhaltung und Anschlusssicherheit im ÖPNV beeinflusst ist der Fuhrpark, konkret die Anzahl der zur Verfügung stehenden
Fahrzeuge. Vor allem zu den Hauptverkehrszeiten mit dichtem Stadtverkehr wären zusätzliche Straßenbahnfahrzeuge notwendig zum Ausgleich von Unterdeckungen im bestehenden Netz und für nachfrageabhängige teilstreckenbezogene Angebotsverstärkungen sowie für die Verlängerung der Linie 8. In den
nächsten Jahren sollen 12 neue Fahrzeuge abgenommen und im Fahrgastbetrieb eingesetzt werden (Kosten pro Fahrzeug rund 3,2 Mio. €).
rd. 39 Mio. €
2018
2018–2022
2019–2022
stadtweit
Anschaffung zusätzlicher U-Bahnwagen
(VAG)
Beschaffung weiterer 7 konventioneller Fahrzeuge G1 zu Taktverdichtungen auf der U1 für zukünftige Fahrgastnachfragesteigerungen.
rd. 50 Mio. €
2018
2018–2020
2019–2020
stadtweit
Umstellung der Busflotte auf emissionsarme Antriebe
(VAG)
Derzeit hat die Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg einen Bestand von 80 Erdgasbussen, zwei dieselelektrischen Hybridbussen und 93 dieselbetriebenen
Bussen. Ab Ende 2018 verfügen alle 93 Dieselbusse über einen Euro 6 bzw. EEV-Standard. 42 Euro 5/EEV-Dieselbusse und 2 Dieselhybridbusse könnten
auf Euro 6-Norm nachgerüstet werden. Diese Busse verfügen zwar ausnahmslos bereits über moderne Abgasnachbehandlungssysteme mit CRT- bzw.
SCRT-Technik, dennoch besteht durch die Nachrüstung ein Reduzierungspotential für NOx. Es wird angestrebt, die Anzahl an emissionsarmen oder emissionsfreien Bussen deutlich zu erhöhen.
insg. ca. 1,1 Mio. €
(25.000 € / Fahrzeug)
Kurzfristig ist die Umrüstung von 11 bis 13 älteren Dieselbussen auf Euro 6 geplant.
260.000 €
2018
2018–2019
sofort
ÖPNV3.1
ÖPNV3.2
ÖPNV4.1
Ggf. zusätzlich Umrüstung weiterer 13 älterer Dieselbusse auf Euro 6.
260.000 €
2019
2019–2020
sofort
Taktdichte von U-Bahn, Straßenbahnen
und Bussen erhöhen
(Stadt Nürnberg, VAG)
Einführung eines Mindesttaktes von 20 Minuten bei Bussen – gilt für Streckenabschnitte
Da Einsatz außerhalb HVZ voraussichtlich keine zusätzlichen Busse erforderlich
Betriebsmehrkosten
ca. 3,5 Mio. €/a
2019
2019–2020
sofort
Umsetzung der Maßnahmen aus NVEP
2025+
(Stadt Nürnberg)
Der Stadtrat hat 2012 den Nahverkehrsentwicklungsplan 2025+ beschlossen. Die darin zur vertieften Untersuchung vorgeschlagenen Maßnahmen müssen
nach und nach angegangen werden.
Für die weiteren vorgeschlagenen Maßnahmen könnten die vertieften Untersuchungen mit Nutzen/Kosten-Berechnungen vergeben werden.
Themenbereich Öffentlicher Personennahverkehr
ÖPNV5.1
Eigene Gleiskörper Straßenbahn
(Stadt Nürnberg)
ÖPNV6.1
Vertiefende Untersuchung Altstadtquerung (ohne Tram über GSO-Campus)
rd. 150.000 €
2019
2019–2021
Umbau von straßenbündigem Bahnkörper in besonderen Bahnkörper mit dem Ziel der Verbesserung des Reisezeitverhältnisses MIV-ÖV, Anschlusssicherung, Verlässlichkeit. Zu untersuchende Streckenabschnitte sind zwischen den Haltestellen Plärrer und Hallertor (ca. 450 m), Brehmstraße und Landgrabenstraße (ca. 350 m), Wodanstraße und Tristanstraße (ca. 350 m), Business Tower und Lechnerstraße (ca. 500 m) sowie Deichslerstraße und Ostbahnhof (ca.
1350 m). Insgesamt soll der Umbau einer Länge von rund 3 km zum eigenen Bahnkörper in Form eines Rasengleises geprüft werden. In einer ersten Umbaustufe könnte 1 km Bahnkörper umgebaut werden.
rd. 1 Mio. €
2018
2018–2021
2019–2020
Imagekampagne pro ÖPNV / Umweltverbund
(Stadt Nürnberg)
rd. 500.000 €
2019
ÖPNV8
Revitalisierung U-Bahnstationen
(Stadt Nürnberg)
1 Mio. € p.a.
kurz- bis langfristig
ÖPNV10
Einrichtung von Busspuren
(Stadt Nürnberg)
Stadtweit an
Busstrecken
Bis 9 µg/m³
Einzelne Straßenzüge
stadtweit
stadtweit
ÖPNV7
ÖPNV9.1
Mittel 2 µg/m³
Busspuren (ggf. mit Mitbenutzung für Radverkehr) an folgenden Hauptverkehrsstraßen einrichten: B4R-Ring, Sigmundstraße, Rothenburger Straße (außerhalb Ring), Regensburger Straße, Dürrenhofstraße, Wöhrder Talübergang, Finkenbrunn, Ansbacher Straße. Im Gegenzug könnte man sich ggf. Kosten für
ÖPNV-Beschleunigung sparen
stadtweit
stadtweit
kurz- bis mittelfristig
Reduzierung der ÖPNV-Tarife
(Stadt Nürnberg, VAG)
ca. 4 µg/m³
kurzfristig
kleinräumig
stadtweit
Mittelfristige Maßnahmen (bis 2025)
ÖPNV2.2
ÖPNV11
ÖPNV4.2
Anschaffung zusätzlicher U-Bahnwagen
(VAG)
Beschaffung weiterer automatischer Fahrzeuge zur Abdeckung des erwarteten Fahrgastzuwachses auf U2 und U3 (regulärer Zuwachs und Verlängerung
U3)
rd. 9 Mio. Euro je
Fahrzeug
2020
2020–2025
stadtweit
Ertüchtigung Zugsicherung U-Bahn für
Taktverdichtungen
(VAG)
Ertüchtigung der Zugsicherung U1 für evtl. zukünftige Taktverdichtungen auf 120s (100s). Die Kosten belaufen sich auf ca. 30 Mio. € im konventionellen
Betrieb und zusätzlich weiteren 100 Mio. € für einen automatischen Betrieb (Preisstand 2012).
rd. 30 Mio. €
zzgl. 100 Mio. €
2019
2019–2024
(konvent. Betrieb)
2019–2026
(automat. Betrieb)
stadtweit
Taktdichte von U-Bahn, Straßenbahnen
und Bussen erhöhen
(Stadt Nürnberg, VAG)
Taktverdichtung auf der U1 in HVZ und NVZ auf Taktraster 3
schränkung durch Zugsicherung
Betriebsmehrkosten
rd. 2 Mio. €/a
2025
2025
sofort
stadtweit
Taktverdichtung auf der U1 in HVZ 120 Sek. (2 Minuten)
alle G1 würden für 2 Min Takt nicht ausreichen (=bestellt insgesamt. 34, aber schon 36 nötig für 2‘ auf Stammstrecke und 4‘ Außenäste [ohne Reserven!])
=> in jedem Fall mind. weitere ca. 8 G1 nötig (mind. 55 Mio. € zusätzliche Investitionskosten nur für Fahrzeuge, ggf. weiter Mehrkosten in Werkstatt)
=> Ertüchtigung Zugsicherung nötig (s.o.)
Betriebsmehrkosten
rd. 3 Mio. €/a
Fahrzeugbeschaffungskosten rd. 55
Mio. €
2019
2019–2025
sofort
stadtweit
Erhöhung des Taktes aller Straßenbahnlinien in der HVZ auf einen 5-Minuten-Takt
ca. 25 Straßenbahnen zusätzlich nötig (ca. 90 Mio. € Invest) sowie zusätzliche Infrastruktur bei WS und im Schienennetz (mindestens Ausbau Haltestellen
Hauptbahnhof) erforderlich;
für einzelne Linien ggf. einfacher umzusetzen
Betriebsmehrkosten
rd. 4,5 Mio. €/a
Fahrzeugbeschaffungskosten rd. 90
Mio. €
2020
2020–2025
sofort
stadtweit
Verdopplung des Taktes in der HVZ auf einen 5 Minuten-Takt auf den folgenden Buslinien: Ringubs 35/65, 20/30 (Am Wegfeld – Erlangen), 67, 51/651, 55,
56, 68
mind. 20 Busse zusätzlich sowie ggf. zusätzliche Infrastruktur bei WB erforderlich (entspricht mind. 17 Mio. € bei heutigen Kosten E-Bus)
Betriebsmehrkosten
ca. 4 Mio. €/a
Fahrzeugbeschaffungskosten rd. 17
Mio. €
2020
2020–2021
sofort
stadtweit
rd. 300.000 €
2020
2020,
kontinuierliche
Weiterführung
sofort
stadtweit
ÖPNV4.3
ÖPNV4.4
ÖPNV4.5
ÖPNV12
ÖPNV9.2
ÖPNV6.2
/ 5 / 10. Mit Beschaffung der Option 2 des G1 kapazitätsmäßig umsetzbar, keine Ein-
Erweiterung ÖPNV-Dialogmarketing auf
den Umweltverbund
(VAG)
Einrichtung von Busspuren
(Stadt Nürnberg)
Eigene Gleiskörper Straßenbahn
(Stadt Nürnberg)
Busspuren (ggf. mit Mitbenutzung für Radverkehr) an folgenden Hauptverkehrsstraßen einrichten: B4R-Ring, Sigmundstraße, Rothenburger Straße (außerhalb Ring), Regensburger Straße, Dürrenhofstraße, Wöhrder Talübergang, Finkenbrunn, Ansbacher Straße. Im Gegenzug könnte man sich ggf. Kosten für
ÖPNV-Beschleunigung sparen
In einer zweiten Umbaustufe könnten weitere 2 km Bahnkörper in ein Rasengleis umgebaut werden.
kurz- bis mittelfristig
rd. 2 Mio. €
Seite 2 von 6
2020
ca. 4 µg/m³
2020–2025
kleinräumig
kleinräumig
Förderung der
Nachrüstung von
Dieselbussen im
ÖPNV
Ingenieurbüro
Lohmeyer
GmbH & Co. KG
Karlsruhe und
Masterplan für die Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität in Nürnberg
Nr.
ÖPNV5.2
ÖPNV5.3
Maßnahme
(Projektinitiator)
Umsetzung der Maßnahmen aus dem
NVEP 2025+
(Stadt Nürnberg)
Kurzbeschreibung
Kosten
Umsetzungszeitpunkt
Umsetzungsdauer
2020–2022
Dauer
Wikungsentfaltung
Minderungswirkung der
NO2Immissionen
Räumlicher
Umgriff der
Minderungswirkung
Vertiefende Untersuchung Tram nach Fischbach (über Minervastraße)
rd. 150.000 €
2020
stadtweit
Realisierung Altstadtquerung
rd. 20 Mio. €
mittelfristig
stadtweit
Realisierung Tram nach Fischbach
rd. 80 Mio. €
langfristig
stadtweit
langfristig
stadtweit
Langfristige Maßnahmen (länger als 2025)
ÖPNV5.4
Umsetzung der Maßnahmen aus dem
NVEP 2025+
(Stadt Nürnberg)
ÖPNV13
Verbesserung der Disposition bei der
Straßenbahn
(Stadt Nürnberg)
Zur Aufrechterhaltung des Betriebs im Falle von Störungen auf der Straßenbahnstrecke gilt es Wendemöglichkeiten und Gleisverbindungen zu schaffen:
Schaffung einer Wendemöglichkeit im Bereich Friedrich-Ebert-Platz
Schaffung einer Wendemöglichkeit am Hiroshimaplatz
Schaffung einer Wendemöglichkeit im Bereich Ostendstraße
Schaffung einer Gleisverbindung zwischen den Haltestellen Hallerstraße und Tiergärtnertor
Seite 3 von 6
Zuordnung zu
möglichem
Förderprogramm
– Sofortprogramm Saubere
Luft
Ingenieurbüro
Lohmeyer
GmbH & Co. KG
Karlsruhe und
Masterplan für die Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität in Nürnberg
Nr.
Maßnahme
(Projektinitiator)
Kurzbeschreibung
Kosten
Umsetzungszeitpunkt
Umsetzungsdauer
Dauer
Wikungsentfaltung
Minderungswirkung der
NO2Immissionen
Räumlicher
Umgriff der
Minderungswirkung
Zuordnung zu
möglichem Förderprogramm – Sofortprogramm
Saubere Luft
Kurzfristige Maßnahmen (2018–2020)
Aufbau eines Fahrradverleihsystems
(VAG)
Das Fahrradverleihsystem wird von der Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg als Ergänzung zum ÖPNV-Angebot konzipiert. Das bestehende privat betriebene
System weist erhebliche technische und konzeptionelle Mängel auf und wird deshalb immer weniger genutzt. Erfahrungen aus den Jahren 2013 und 2014 zeigen,
dass ein erhebliches Nutzerpotential besteht, wenn eine tarifliche und organisatorische Verknüpfung mit dem ÖPNV besteht.
rd. 320.000 €
Invest
Ausbau von überdachten Bike+RideAnlagen und Fahrradabstellanlagen
(Stadt Nürnberg, VAG)
Einrichtung von 50 weiteren überdachten Radabstellanlagen in der Innenstadt (Altstadt und dezentral an Einkaufsstandorten, Freizeiteinrichtungen u.ä.) und an
Bike+Ride-Standorten. Für eine einfache Überdachungsanlage mit drei Seitenwänden und drei Feldern (für ca. 5 Bügel) ist mit rund 10.000 € zu rechnen. Pro
Bügel können rund 200,- € angesetzt werden.
rd. 200 € pro
Bügel
Planung und Realisierung von Radschnellwegen
(Stadt Nürnberg, benachbarte Gebietskörperschaften)
Eine im September 2017 fertiggestellte Machbarkeitsstudie hat Potentiale und Trassen für Radschnellverbindungen in Nürnberg und der Region aufgezeigt. Für
Planung und Umsetzung sind finanzielle Mittel erforderlich. Im Rahmen der Planung muss eine intensive Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden, um die
Akzeptanz für die Projekte zu erhöhen. Insgesamt werden die Radschnellwege eine Länge von 42 km abdecken. Die Umsetzung erfolgt schrittweise in Abschnitten.
5 Radschnellverbindungen: ca.
94,8 Mio. €
Rotmarkierung bestehender Radstreifen
(Stadt Nürnberg)
Rot eingefärbte Radstreifen tragen dazu bei, dass die für den Radverkehr reservierten Flächen besser sichtbar sind, nicht zugeparkt und von Kfz befahren werden. Sie erhöhen damit die objektive und subjektive Sicherheit der Radfahrenden und motivieren zu einer verstärkten Radnutzung. Aufgrund der Kosten kann die
Roteinfärbung von Radstreifen derzeit nur beim Neubau oder der Sanierung erfolgen. Um schneller den positiven Effekt der Rotmarkierung erzielen zu können,
ist die Einfärbung bestehender Anlagen sehr sinnvoll. Die Realisierung der Rotmarkierung bestehender Radstreifen ist vom Verkehrsausschuss des Stadtrates
beschlossen. Insgesamt umfasst das bestehende Radstreifennetz rund 60 km Länge, die Kosten für die Rotmarkierung des gesamten bestehenden Radstreifennetzes werden auf rund 5,4 Mio. € geschätzt.
R1
R2
R3.1
R4.1
Themenbereich Radverkehr
Umsetzung des Konzeptes Fahrradstraßen
(Stadt Nürnberg)
R5
2018
2018
2019
stadtweit
NKI – Kommunalrichtlinie / Klimaschutz durch Radverkehr
2019
2019–2020
sofort
quartierbezogen
NKI – Kommunalrichtlinie
2019
2019–2035
½–1 Jahr nach
Umsetzung einer
vollständigen
Trasse maximaler Erfolg
stadtweit
NKI – Kommunalrichtlinie / Klimaschutz durch Radverkehr
rd. 250.000 €
jährliche Betriebskosten
rd. 10.000 € für
Überdachung
(für ca. 5 Bügel)
stadtweit
1. Priorität – 18 km
rd. 1,6 Mio. €
Das Konzept wird derzeit von der Verwaltung erarbeitet und voraussichtlich Mitte 2018 dem Verkehrsausschuss des Stadtrates zur Beschlussfassung vorgelegt
wird. Vorgesehen ist die Ausweisung von etwa 20 Straßenabschnitten zu Fahrradstraßen, um dem Radverkehr sichere und schnelle Routen zur Verfügung
stellen zu können. Kosten fallen für Beschliderungs-, Markierungs- und kleinere Umbaumaßnahmen an.
ca. 50.000 € pro
km Fahrradstraße
Baustufe 1 – insgesamt ca. 15 km
rd. 750.000 €
2019
2019–2021
sofort
rd. 200 € pro
Bügel
2019
2019–2021
sofort
Umwandlung von Stellplätzen in Flächen
für Fahrradständer
(Stadt Nürnberg)
v.a. im Rahmen von Radständerprojekt Altstadt und Stadterneuerungskonzepten sollen Parkplätze in Flächen für Fahrradständer umgewandelt werden.
R6
R7
Spurreduzierung an Hauptverkehrsstraßen
zugunsten von Radspuren oder Radstreifen
(Stadt Nürnberg)
Umwandlung einer Fahrspur pro Richtung in Radstreifen (und ggf. Grünstreifen, wenn ausreichend breit) in folgenden Hauptverkehrsstraßen: Fürther Straße,
Schnieglinger Straße, Rothenburger Straße (innerhalb Ring), Bayreuther Straße, Erlanger Straße
2018/2019
2019–2021
kurzfristig
sofort
sofort
ca. 4 µg/m³
quartierbezogen
NKI – Kommunalrichtlinie
quartierbezogen
NKI – Kommunalrichtlinie
kleinräumig
NKI – Kommunalrichtlinie
quartierbezogen
NKI – Kommunalrichtlinie
stadtweit
NKI – Kommunalrichtline / Klimaschutz durch Radverkehr
Mittelfristige Maßnahmen (bis 2025)
Planung und Bau von Radverkehrsanlagen
(Stadt Nürnberg)
Radverkehrsanlagen (Lückenschlüsse) an Hauptverkehrsstraßen, die aufgrund ihrer Bedeutung im Radwegenetz sehr hohe Priorität genießen: z.B. Maximilianstraße nördlich Fürther Straße, Rothenburger Straße zwischen Elsa-Brändström-Straße und Wallensteinstraße, Bayreuther Straße zwischen Welserstraße und
Rathenauplatz, Holsteiner Straße südlich Marktäckerstraße, Frankenstraße zwischen Huldstraße und Markgrafenstraße, Rollnerstraße zwischen Schleifweg und
Markgrafenstraße, Bahnhofstraße im Bereich Marientunnel. Bei allen Straßen sind größere Umbaumaßnahmen erforderlich, um Radstreifen realisieren zu können.
> 10 Mio. Euro.
2019
2019–2025
Planung und Realisierung von Radschnellwegen
(Stadt Nürnberg, benachbarte Gebietskörperschaften)
Weiterführung der Umsetzung der Radschnellverbindungen.
5 Radschnellverbindungen: ca.
94,8 Mio. €
2019
2019–2035
Rotmarkierung bestehender Radstreifen
(Stadt Nürnberg)
Weiterführung der Rotmarkierung bestehender Radstreifen.
rd. 3,8 Mio. €
mittelfristig
5 Radschnellverbindungen: ca.
94,8 Mio. €
2019
R8
R3.2
R4.2
½–1 Jahr nach
Umsetzung einer
vollständigen
Trasse maximaler Erfolg
stadtweit
Langfristige Maßnahmen (länger als 2025)
R3.3
R9
R10
R11.1
R11.2
R11.3
Planung und Realisierung von Radschnellwegen
(Stadt Nürnberg, benachbarte Gebietskörperschaften)
Asphaltierung Radweg Pegnitztal Ost
(Stadt Nürnberg)
2019–2035
½–1 Jahr nach
Umsetzung einer
vollständigen
Trasse maximaler Erfolg
stadtweit
NKI – Kommunalrichtline / Klimaschutz durch Radverkehr
langfristig
quartierbezogen
NKI – Kommunalrichtline / Klimaschutz durch Radverkehr
Herstellung eines durchgehenden Radwegs im Burggraben ohne Steigungen
(Stadt Nürnberg)
(z.B. Durchstich Mohrengasse)
langfristig
quartierbezogen
NKI – Kommunalrichtline / Klimaschutz durch Radverkehr
Schaffung von Querungsmöglichkeiten
über Hürden
(Stadt Nürnberg)
Bau einer Überführung für Fußgänger und Radfahrer über die Fürther Straße in Höhe Leiblstraße
langfristig
quartierbezogen
Bau einer Überführung für Fußgänger und Radfahrer von der Bertha-von-Suttner-Straße über den FSW und die Bahn zur Austraße
langfristig
Schaffung einer Verbindung von der Kettelersiedlung zum Südbahnhofareal
langfristig
NKI – Kommunalrichtline / Klimaschutz durch Radverkehr
Seite 4 von 6
Ingenieurbüro
Lohmeyer
GmbH & Co. KG
Karlsruhe und
Masterplan für die Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität in Nürnberg
Nr.
Maßnahme
(Projektinitiator)
Kurzbeschreibung
Kosten
Umsetzungszeitpunkt
Umsetzungsdauer
Dauer
Wikungsentfaltung
Minderungswirkung der
NO2Immissionen
Räumlicher
Umgriff der
Minderungswirkung
Zuordnung zu
möglichem Förderprogramm – Sofortprogramm Saubere
Luft
Kurzfristige Maßnahmen (2018–2020)
Themenbereich Elektrifizierung des Verkehrs
Umstellung der Busflotte auf elektrischen
Antrieb
(VAG)
Nach Einschätzung der VAG wird der Markt für E-Busse, der bislang überwiegend durch teure Prototypen und Kleinserienfahrzeuge geprägt ist, kurz- bis mittelfristig leistungsfähige E-Busse aller Hersteller anbieten. Für die Beschaffung der E-Busse würden bei heutigem Preisniveau für knapp 90 Busse (das entspricht
50 % des Fuhrparks) rund 60 Mio. (Mehraufwendungen gegenüber Dieselbussen in Höhe von ca. 30 Mio. Euro) entstehen. Die Preisentwicklung abzuschätzen ist
nur bedingt möglich. Wird unterstellt, dass die Kosten für E-Busse ab 2025 nur noch bei 60 % der aktuellen Kosten liegen, wären rund 43 Mio. Euro aufzubringen
und damit ca. 12 Mio. Euro zusätzliche Investitionskosten gegenüber den Dieselbussen notwendig.
Neben der Beschaffung der E-Busse sind insbesondere die notwendigen Investitionen in die elektrische Versorgung und die Ladeinfrastruktur sowie in Softwarelösungen zur Steuerung der Ladetechnik und Betriebsabläufe zu berücksichtigen. Unter Berücksichtigung des aktuellen Einsatzprofils der VAG-Busflotte und
weiterer Rahmenbedingungen verfolgt die VAG das Konzept der Depotladung. Hierfür wurde ein Szenario entwickelt, wie 50 % der Busflotte bis zum Jahr 2030
durch elektrisch angetriebene Busse ersetzt werden könnte. Auf dem Betriebsgelände müssen eine 20 Kilovolt-Verteilung sowie Niederspannungstransformatoren und -verteiler aufgebaut werden, um jeden Abstellplatz mit einem Hochleistungsladegerät versorgen zu können. Die Investitionen in diese Infrastruktur inklusive notwendiger Softwarelösungen werden auf gut 12 Mio. Euro geschätzt.
Die heutige Abstelldichte der Busse in der Abstellhalle kann in Anbetracht des Platzbedarfes der notwendigen Infrastruktur sowie bautechnischer und brandschutztechnischer Notwendigkeiten für eine Abstellanlage für Elektrofahrzeuge mit der elektrischen Ladeinfrastruktur nicht beibehalten werden. Daher besteht die
Notwendigkeit erheblicher baulicher Maßnahmen zur Unterbringung der Busflotte. Die Kosten hierfür werden auf rund 8 Mio. Euro geschätzt.
Beschaffung von 6 E-Bussen (4 Solobusse, 2 Gelenkbusse) und notwendiger Infrastruktur
5,3 Mio. € (Busse und Ladeinfrastruktur)
E1.1
E2
Umsetzung des Ladesäulenkonzepts der
N-ERGIE
(N-ERGIE)
Die N-ERGIE hat in Abstimmung mit der Stadt Nürnberg ein Konzept zum Aufbau von Lademöglichkeiten im öffentlichen Raum erarbeitet. Es sieht vor, in den
Jahren 2018 und folgende weitere rd. 30 Ladesäulen mit je 2 Ladepunkten verteilt im ganzen Stadtgebiet zu errichten. Die Lademöglichkeiten sollen in erster
Linie dort entstehen, wo ein Bedarf zu erwarten ist und Fahrzeuge über einen längeren Zeitraum abgestellt werden, wie z.B. an Park+Ride-Plätzen. Perspektivisch ist ein weiterer Ausbau denkbar, derzeit aufgrund der Dynamik des Martes jedoch noch nicht abschätzbar. Um einen flächendeckenden und nutzerfreundlichen Zugang zu ermöglichen, werden die Ladesäulen in den Ladeverbund+ integriert. Für den Aufbau einer Ladesäule können durchschnittlich rd. 15.000€
angesetzt werden. Jährlich kommen pro Ladesäule rd. 1.000€ Wartungskosten hinzu.
rd. 450.000 €
(Einrichtung
Ladepunkt)
Beschaffung von 15 E-Bussen und notwendiger Infrastruktur
2018/2019
2019
sofort
2018
2018–2019
sofort
13,3 Mio. €
(Busse und
Ladeinfrastruktur)
2020
2021
sofort
14,8 Mio. €
(Busse und
Ladeinfrastruktur)
2021
Mittel 1 µg/m³
Stadtweit an
Busstrecken
Bis 5 µg/m³
Einzelne Straßenzüge
Mittel <1 µg/m³
Stadtweit an
Busstrecken
< 1 µg/m³
Einzelne Straßenzüge
Mittel <1 µg/m³
Stadtweit an
Busstrecken
< 1 µg/m³
Einzelne Straßenzüge
Mittel <1 µg/m³
Stadtweit an
Busstrecken
< 1 µg/m³
Einzelne Straßenzüge
ca. 1 µg/m³
quartierbezogen
Förderung der Anschaffung von Elektrobussen im ÖPNV
rd. 30.000 €
jährlich (Wartung)
Mittelfristige Maßnahmen (bis 2025)
E1.2
Umstellung der Busflotte auf elektrischen
Antrieb
(VAG)
Beschaffung von 19 E-Bussen und notwendiger Infrastruktur
E1.3
E3
E4
E5
2022
sofort
Umstellung kommunale Nutzfahrzeuge
(Stadt Nürnberg)
Die Nutzfahrzeuge im kommunalen Fuhrpark sollen nach und nach auf elektrische Antriebe umgestellt werden. Bei der kommunalen Feuerwehr können z.B. 15
dieselbetriebene Pkw und 10 Transporter inklusive Kabelnetz durch Kfz mit Elektroantrieb ersetzt werden. Bei SÖR werden derzeit Kleinkehrmaschinen mit
Elektroantrieb getestet, 2019/2010 soll ein Fahrzeug beschafft werden. Gleichzeitig ist die Umstellung der Werkstätten erforderlich (Herstellung von Lademöglichkeiten, Ausrüstung, Fortbildung usw.). Zusätzlich steht die Neubeschaffung von Lkw und Pkw in Euro 6-Norm an.
2020
Verbesserung der Landstromversorgungsanlagen im Hafen Nürnberg
(Stadt Nürnberg)
Für die 135 m langen und energieintensiven Kreuzfahrtschiffe im Personenhafen Nürnberg am Rhein-Main-Donau-Kanal soll das Landstromversorgungsangebot
von 400 Ampère auf 800 Ampère (Doppelanschluss Powerlok) verbessert werden. Dadurch müssen Schiffsmotoren während des Anlegevorgangs nicht mitlaufen. Bislang bestehen drei Landstromterminals mit 800 Ampère Doppelanschluss, aber Schiffstechnik erfordert zunehmend mehr Leistung von der Landstromversorgung. Sieben weitere Terminals könnten auf Doppelanschluss umgebaut werden.
mittelfristig
Bis 4 µg/m³
kleinräumig
Nach positiven Erfahrungen mit dem Pilotprojekt im Nürnberger Hauptbahnhof wird eine Ausweitung des Einsatzes von Hybrid-Rangierloks angestrebt.
mittelfristig
Bis 3 µg/m³
kleinräumig
Vermehrter Einsatz von HybridRangierloks
(DB)
Seite 5 von 6
sofort
Förderung der Anschaffung von Elektrobussen im ÖPNV
Förderung der Anschaffung von Elektrobussen im ÖPNV
FRL Elektromobilität
Ingenieurbüro
Lohmeyer
GmbH & Co. KG
Karlsruhe und
Themenbereich Urbane Logistik
Masterplan für die Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität in Nürnberg
Nr.
Maßnahme
(Projektinitiator)
Kurzbeschreibung
Kosten
Umsetzungszeitpunkt
Umsetzungsdauer
Dauer
Wikungsentfaltung
Minderungswirkung der
NO2Immissionen
Räumlicher
Umgriff der
Minderungswirkung
Zuordnung zu
möglichem Förderprogramm – Sofortprogramm Saubere
Luft
Kurzfristige Maßnahmen (2018–2020)
Logistikkonzepte
(TH Nürnberg)
In Nürnberg wird aktuell ein Pilotprojekt „Lastenfahrräder für die Stadtlogistik“ in einem an die Altstadt angrenzenden dichtbebauten Gebiet durchgeführt. Auf der
„letzten Meile“ von einem Stadtteildepot zum Empfänger erfolgt die Paketzustellung per Lastenfahrrad. Der Praxistest von zwei Paketdienstleistern wird von der
TH Nürnberg wissenschaftlich begleitet. Projektbeteiligte sind zudem die IHK Nürnberg, die Stadt Nürnberg sowie das Bayerische Staatsministerium des Innern,
das dieses Projekt finanziell fördert. Auswertungen der ersten Projektmonate haben gezeigt, dass die Zustellung durch Lastenräder nicht nur ein großes wirtschaftliches Potenzial hat, sondern auch in erheblichem Umfang zur Reduktion von Emissionen im Verkehr führt. Die Stadt Nürnberg würde daher eine Ausdehnung des Konzeptes auf weitere innerstädtische Gebiete und eine funktionale Erweiterung durch Integration des Privatkundengeschäftes außerhalb des Handels
forcieren.
rd. 400.000 €
Start 2018
ca. 2 µg/m³
quartierbezogen
Förderung der Anschaffung von privaten
Pedelec-Lastenrädern
(Stadt Nürnberg)
Damit soll insbesondere der lokale Lieferdienst von KMUs vor Ort mit Lastenrädern unterstützt werden, um die Anzahl der Lieferkraftfahrzeuge in innerstädtischen
Gebieten zu reduzieren. Das in der Nürnberger Südstadt durchgeführte Pilotprojekt (Zielgruppe hier KEP-Dienste) zeigt ein erhebliches Potential zur Reduzierung
von NOX.
rd. 25.000 € p.a.
kurzfristig
ca. 2 µg/m³
quartierbezogen
UL1
UL2
Nr.
Maßnahme
(Projektinitiator)
Kurzbeschreibung
Kosten
Umsetzungszeitpunkt
Umsetzungsdauer
Dauer
Wikungsentfaltung
Minderungswirkung der
NO2-Imissionen
Räumlicher
Umgriff der
Minderungswirkung
2018–2020
sofort
ca. 2 µg/m³
kleinräumig
ggf. NKI - Kleinserienrichtlinie
Zuordnung zu
möglichem Förderprogramm – Sofortprogramm Saubere
Luft
Kurzfristige Maßnahmen (2018–2020)
Pilotprojekt „Fassadenbegrünung in der
Südstadt“
(Stadt Nürnberg)
Teile der Südstadt weisen vergleichsweise hohe Belastungen durch NOx auf. In diesem Schwerpunktbereich sollen Projekte zur Fassadenbegrünung besonders
gefördert werden. Im Stadtklimagutachten für die Stadt Nürnberg (2014) wird als eine wichtige Maßnahme in Bezug auf die Luftreinhaltung „Dach- und Fassadenbegrünung“ genannt. Aufgrund der städtebaulichen Struktur mit hoher Blockrandbebauung entlang vielbefahrener Straßen entsteht eine für den Luftaustausch
ungünstige Situation. Durch die gezielte Begrünung von Fassaden in besonders belasteten Bereichen können Luftschadstoffe zurückgehalten und der Luftaustausch (stärkere Zirkulation durch Entstehung von Verdunstungskühle und Schatten) verbessert werden. Es sollen sowohl Maßnahmen an städtischen Gebäuden
realisiert als auch Maßnahmen an privaten Gebäuden gefördert werden. Es ist von durchschnittlichen Kosten von rd. 400 €/m² für die Einrichtung einer Fassadenbegrünung auszugehen. Hinzu kommen Kosten für die Pflege und Instandhaltung.
400.000 €
2018
Fuhrparkmanagement Stadtverwaltung
(Stadt Nürnberg)
Eine durchgeführte Potenzialanalyse zur Bewirtschaftung des städtischen Fuhrparks im Bereich der Personenmobilität (ohne Kommunalfahrzeuge > 3,5 t) ergab
ein Einsparpotential in Höhe von 17 % des CO 2-Ausstoßes und ca. 20 % der Kosten. Durch die Verjüngung, Verkleinerung und die sukzessive Umstellung auf
alternative Antriebe des Fahrzeugbestandes unter Änderung der bisherigen Organisation der städtischen Dienstfahrzeuge - Personenmobilität -, vorzugsweise
mit einem Carsharing-Dienstleister, kann der unmittelbare CO2-Ausstoß der dienstlichen Personenmobilität um 30 % bzw. 185 t reduziert werden.
Durch den verstärkten Einsatz von Elektro-Pkw im Pool und die Nutzung von regenerativ erzeugtem Strom kann der CO2-Ausstoß und der Ausstoß von Stickoxiden noch stärker gesenkt werden. Ausgaben für Fahrzeuge sowie die dienstliche Nutzung von Privat-Pkw reduzieren sich nach vollständiger Implementierung
insgesamt um ca. 35 % bzw. 600.000 €. Das Einsparpotenzial ergibt sich insbesondere aus der Reduzierung der Fahrzeuganzahl, verbunden mit der Einführung
einer transparenten, dienstellenübergreifenden Buchungsmöglichkeit, der Reduzierung der Fahrzeuggrößen sowie der Vermietung an die Beschäftigten.
Durch die Nutzung moderner Carsharing-Technologie werden neben dem reinen Pooling zeitgleich zahlreiche Nebenprozesse optimiert und damit sowohl die
Prozesskosten gesenkt als auch die Prozesssicherheit in wichtigen Bereichen der Halterhaftung erhöht: elektronische Führerscheinkontrolle, elektronische Fahrtenbücher, Schaffung der Grundlage für ein automatisiertes Mobilitätscontrolling als Basis für eine Verrechnung der Mobilitätskosten. In der Folge ist eine Verknüpfung mit einem Ladesäulenkonzept in Zusammenarbeit mit der N-ERGIE an städtischen Liegenschaften und Schulen vorgesehen.
noch nicht
bezifferbar
I / 2019 für die
erste Pilotmaßnahme; Interessenbekundungsverfahren und
anschließendes
Verhandlungsverfahren
Neubürgerinformationen über ÖPNV und
Radverkehr
(Stadt Nürnberg, VAG, weitere Mobilitätsdienstleister)
Information von Neubürgerinnen und Neubürgern über die Mobilitätsangebote in Nürnberg z.B. durch Ausgabe von Schnuppertickets (ca. 70.000 €/a), dem
Fahrradstadtplan (ca. 6.000 €/a), Informationen zu Carsharing, etc.
rd. 80.000 €/a
2019
S3
S4
Umwandlung von Stellplätzen in Parklets
(Stadt Nürnberg)
S1
Themenbereich Sonstige Maßnahmen
S2
Umsetzung Mobilitätskonzept
(Stadt Nürnberg)
S5
kurzfristig
Auf dem Gelände des ehemaligen Südbahnhofs (110 ha) entsteht ein neuer Stadtteil mit Wohnen, Dienstleistung, sozialen Einrichtungen, Gewerbe und einer
Hochschule. Ein Verkehrsgutachten hat gezeigt, dass der Verkehr, der durch die neuen Nutzungen erzeugt wird, einen überdurchschnittlich hohen Anteil an den
Verkehrsarten des Umweltverbundes aufweisen muss, damit der Verkehr im angrenzenden Hauptverkehrsstraßennetz noch bewältigt werden kann. Es wurde ein
Mobilitätskonzepts für emissionsarme Mobilität erarbeitet, das Maßnahmen umfasst, die bereits im Bebauungsplan Berücksichtigung finden sollen und mit denen
eine geänderte Verkehrsmittelverteilung im neuen Stadtteil erreicht werden kann. Das Mobilitätskonzept dient als Grundlage und die erarbeiteten Maßnahmen
sollen auf weitere Entwicklungsgebiete (z.B. Tiefes Feld, Thon / Wetzendorf, östl. Flughafenstraße) übertragen werden.
sofort
quartierbezogen
Start 2019,
kontinuierliche
Weiterführung
stadtweit
sofort
kurzfristig bis
langfristig
Gebührenerhebung auf unbewirtschafteten
Stellplätzen in der Innenstadt
(Stadt Nürnberg)
Im Rahmen eines Parkraummanagements werden bisher unbewirtschaftete Stellplätze in der Innenstadt bewirtschaftet.
S6
Gebührenerhöhung für die kostenpflichtigen öffentlichen Stellplätze
(Freistaat Bayern)
Die Obergrenze für Gebühren, die in der bayerischen Zusatzverordnung festgesetzt ist, muss an die reale Preissteigerung seit 1998 angepasst werden.
-
kurzfristig
S7
Änderung des Stellplatznachweises in
Bebauungsplänen
(Stadt Nürnberg)
Ziel ist, dass insgesamt weniger Stellplätze nachgewiesen werden müssen.
-
kurzfristig
S8
Mittelfristige Maßnahmen (bis 2025)
S9
Realisierung der Freiraumverbindung von
der Nordstadt zum Marienbergpark
(Stadt Nürnberg)
S10
Spurreduzierung an Hauptverkehrsstraßen
zugunsten von Grünflächen
(Stadt Nürnberg)
S11
Verbesserungen für Fußgängerinnen und
Fußgänger
(Stadt Nürnberg)
Im Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg sind übergeordnete Freiraumverbindungen festgesetzt, die Fußgängern und Radfahrern sichere Wegeverbindungen
in Grünachsen abseits der vom Kfz genutzten Straßen anbieten sollen. Eine wichtige Freiraumverbindung verläuft in der Nordstadt entlang des neuen Wohngebiets am ehemaligen Nordbahnhof und soll über eine Brücke über den vielbefahrenen Nordring bis zum Marienbergpark und weiter führen. Für die Umsetzung
der Freiraumverbindung muss die abgerissene Bahnbrücke über den Nordring hergestellt werden.
Die Situation für Fußgängerinnen und Fußgänger soll verbessert werden. Dies kann erreicht werden durch beispielsweise die Verbesserung von Querungsmöglichkeiten an viel befahrenen Straßen ohne LSA, die Verbreiterung von Gehwegen oder die Aufstellung von Sitzgelegenheiten und schattenspendenden Bäumen.
Derzeit ist die Erarbeitung eines Fußverkehrskonzepts geplant, in dem konkrete Maßnahmen für Nürnberg entwickelt werden sollen.
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2021
sofort
mittelfristig
sofort
mittelfristig
stadtweit
ca. 4 µg/m³
kleinräumig
quartiersbezogen
NKI – Klimaschutz
durch Radverkehr
Ö 2
Sitzungsvorlage
Ref.I/II/007/2018
Beratung
Datum
Behandlung
Ziel
Stadtrat
19.09.2018
öffentlich
Bericht
Betreff:
Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2019 (inklusive des Mittelfristigen
Investitionsplanes 2019/2022)
Sachverhalt (kurz):
In dieser Stadtratssitzung wird der Entwurf des Haushaltsplans 2019 (inklusive des
fortgeschriebenen MIPs für die Jahre 2019/2022) eingebracht. Nach der Sitzung werden die
entsprechenden Unterlagen zum Haushaltsplanentwurf 2019 den Mitgliedern des Stadtrats in
digitaler Form zur Verfügung gestellt.
Die für die Einreichung von Anträgen und Anfragen zum Haushalt und MIP einzuhaltenden
Termine werden den Stadtratsfraktionen/-gruppen, der Ausschussgemeinschaft und dem
Einzelstadtrat noch mit gesondertem Schreiben des Oberbürgermeisters bekannt gegeben.
Als Termine für die Haushaltsberatungen sind der 22.11., der 23.11. und der 26.11.2018
vorgesehen.
Seite 1 von 2
Stadt Nürnberg
Sitzungsvorlage Ref.I/II/007/2018
Seite 2 von 2
Ö 3
Bericht
Ref.V/002/2018
Beratung
Datum
Behandlung
Ziel
Stadtrat
19.09.2018
öffentlich
Bericht
Betreff:
Zahlenreport zur aktuellen Lage der Geflüchteten in Nürnberg
hier: Anfrage der SPD-Stadtratsfraktion vom 23.07.2018
Anlagen:
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 23.07.2018
Sachverhalt
Bericht:
Der Bericht legt die aktuelle Situation der Geflüchteten in Nürnberg dar. Neben allgemeinen
Zahlen zur Unterbringung, Herkunft der Geflüchteten und Entwicklung der Zahlen, werden
Daten zu den Themen Arbeit, Wohnen und Bildung aufgearbeitet und dargestellt.
1.
Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein
(→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten
€ Folgekosten
dauerhaft
€ pro Jahr
nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv
€ davon Sachkosten
€ pro Jahr
davon konsumtiv
€ davon Personalkosten
€ pro Jahr
Seite 1 von 3
Stadt Nürnberg
Bericht Ref.V/002/2018
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Nein
Einsparung erwartet
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
(→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von
Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein
3.
Diversity-Relevanz:
Nein
Ja
4.
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Bezieht sich in besonderem Maße auf Menschen mit Fluchthintergrund. Die
Geflüchteten haben unterschiedliche Bleibeperspektiven, sind zu 2/3 männlich
und ebenfalls zu 2/3 unter 30 Jahre alt.
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
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Stadt Nürnberg
Bericht Ref.V/002/2018
Seite 3 von 3
Ö 3
Ö 3
Zahlenreport zur aktuellen Lage der Geflüchteten in Nürnberg
Vorbemerkung
Mit dieser Vorlage informiert die Verwaltung zur aktuellen Lage der in Nürnberg lebenden geflüchteten
Menschen. Dabei geht es vorrangig um eine quantitative Darstellung der Situation. Auf eine Bewertung der mit der rechtlichen Lage und Praxis einhergehenden Probleme der Integration wird ebenso
verzichtet wie auf die Vielfalt der Integrationsbemühungen durch Verwaltung und Stadtgesellschaft. Es
handelt sich daher um einen „Zahlenreport“. Dabei wurden die Schwerpunkte auf „Arbeitsmarktintegration“ und „Unterbringung und Wohnen“ gelegt.
Zahlenentwicklung
Zur Einordnung werden im Folgenden einige Verlaufsdaten zur Entwicklung der Zahlen im Kontext
Flucht dargestellt.
In der Hochphase der Flüchtlingszuwanderung waren in Nürnberg bis zu ca. 8.350 Geflüchtete untergebracht. Seit November 2016 sind die Unterbringungszahlen mit leichten Schwankungen insgesamt
rückläufig (vgl. auch folgende Abbildung). Dieser Trend wird sich bei unveränderten Rahmenbedingungen fortsetzen, zudem ziehen vermehrt Geflüchtete aus den Gemeinschaftsunterkünften in privaten Wohnraum, sofern sie eine Anerkennung haben und geeigneten Wohnraum finden (vgl. Punkt 2).
Der Zuzug in den letzten Monaten fand und findet vorrangig im Rahmen des Familiennachzugs statt
und beläuft sich auf ca. 25-50 Personen im Monat.
Abbildung: Geflüchtete Nürnberg im
Zeitverlauf* im Zeitverlauf
Geflüchtete
6774
6000
6805
6912
6967
7065
7161
7176
7241
7209
7123
7235
7503
7594
7000
7693
7872
8064
8246
8264
8309
8000
8337
9000
5000
Geflüchtete insg.
Fehlbeleger
2855
2868
2975
2905
2868
2918
2903
2818
2827
2750
2699
2660
2572
2503
245
229
235
238
236
229
224
219
214
210
209
195
191
umA
241
2604
2255
2079
240
241
2058
237
2248
1925
247
3000
244
4000
1000
247
2000
0
Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun
16 16 17 17 17 17 17 17 17 17 17 17 17 17 18 18 18 18 18 18
* Bezogen auf Geflüchtete in Gemeinschaftsunterbringung und Geflüchtete im Verfahren, die in privatem Wohnraum leben
(Wohnpflichtbefreiung z.B. aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen).
Der Großteil der Geflüchteten ist in städtischen Gemeinschaftsunterkünften (GU) untergebracht (Juni
2018: 4.046), es folgen die staatlichen Gemeinschaftsunterkünfte (Juni 2018: 1.284) und die staatlichen Zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen (ZAE) (Juni 2018: 699) (seit 01.08.2018 so genannte Ankerzentren). Die Ankerzentren sind für die Geflüchteten die erste Station nach Ankunft in Deutschland,
1
hier verbleiben sie nicht dauerhaft, sondern werden nach sechs bis maximal 18 Monaten auf die Landkreise und Kommunen verteilt oder nach Abschluss des Verfahrens ggf. auch rückgeführt.
Die Zahl der Geflüchteten in Gemeinschaftsunterbringung (städtisch und staatlich), die einen Schutzstatus erhalten und damit auszugsberechtigt sind, jedoch keinen entsprechenden Wohnraum finden
(sog. Fehlbeleger), bleibt hoch. (vgl. dazu auch Punkt 2.4.1 und obenstehende Abbildung).
Abbildung: Unterbringung in Nürnberg
im Zeitverlauf***
Unterbringung
im Zeitverlauf
9000
5000
4000
1284
1274
1266
1311
1337
1356
1370
1420
1447
1457
798 787 791 780 764 752
752 748
740 733
725
1488
1554
6000
790 793
722
1577
794
1645
1694
827
1685
1672
1654
1670
7000
823 819 827 815
1691
8000
725 791 828 738
617 466
380 370 422
247 237
240 244 241 247 241 245
557 609 638 647
229 530 496 489
613 657
660 699
235 238 236 229 224 219 214
210 209
195 191
Wohnungen/Anschlusshilfen *
staatl. GU
staatl. ZAE
umA **
städt. Regel-GU
4046
4119
4226
4274
4317
4415
4399
4471
4462
4360
4394
2000
4730
4829
4863
4902
4902
4987
4920
4991
5053
3000
1000
0
Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun
16 16 17 17 17 17 17 17
Jul Aug Sep Okt Nov Dez Jan Feb Mrz Apr Mai Jun
17 17 17 17 17 17 18 18 18 18 18 18
* Wohnungen/Anschlusshilfen: umA in Anschlusshilfen, privater Mietvertrag, Untermiete bei Verwandten, …
** umA = unbegleitete minderjährige Ausländer
*** Geflüchtete umA, die sich in Anschlusshilfen befinden tauchen sowohl bei „Wohnungen/Anschlusshilfen“ als auch bei „umA“
auf.
Entsprechend den steigenden Zahlen von Geflüchteten mit Schutzstatus, sinkt die Anzahl der
Personen im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Während der hohen Zuwanderung ab Mitte
2015 stieg die Anzahl der Personen mit Leistungen nach dem AsylbLG stark, von ca. 3.000 auf
kurzzeitig über 8.000 Personen an und hat sich in den letzten Monaten bei ca. 4.000 Personen
eingependelt (vgl. nachfolgende Abbildung).
Abbildung: Personen mit Leistungen nach dem AsylbLG
2
Die Hauptherkunftsländer der Geflüchteten in Nürnberg sind Syrien, Irak, Äthiopien, gefolgt von Iran.
Fasst man alle Länder der ehemaligen GUS-Staaten zusammen bilden diese mit ca. 18% Rang 3 der
Hauptherkunftsländer (vgl. nachfolgende Abbildung). Menschen aus den in der Abbildung mit * gekennzeichneten Länder haben eine gute Bleibeperspektive (Aussicht auf Anerkennung als Asylberechtigte oder auf Zuerkennung des Flüchtlings- bzw. subsidiären Schutzstatus). Personen aus diesen
Ländern haben bereits vor Abschluss ihres Asylverfahrens Zugang zu Integrationsangeboten, wie z.B.
Sprachkursen und Integrationskursen, während Menschen aus allen anderen Ländern der Zugang zu
diesen Kursen während des laufenden Verfahrens verwehrt bleibt und sie nur bei Erhalt eines Schutzstatus einen Zugang zu diesen Integrationsangeboten erhalten.
Abbildung: Herkunftsländer
sonstige (inkl.
Staatenlose); 452; 7%
Eritrea*; 51; 1%
Somalia*; 36; 1%
ungeklärt; 77; 1%
Weißrussland; 77; 1%
Russ. Föderation; 171; 2%
Syrien*; 1726; 25%
Afghanistan; 197; 3%
Armenien; 236; 3%
Ukraine; 311; 5%
Aserbaidschan; 397; 6%
Iran*; 580; 9%
Irak*; 1625; 24%
Äthiopien; 838; 12%
1
Fluchtmigration und Arbeitsmarkt
1.1
Einführung
Im Folgenden wird die Entwicklung der Arbeitsmarktintegration von Menschen aus nichteuropäischen
Asylherkunftsländern genauer beleuchtet. Das Einmünden in Beschäftigung ist für die erfolgreiche Integration von Geflüchteten eine wichtige Dimension. Auch die Aufnahme einer Ausbildung für Personen, die noch keine Ausbildung vorweisen können bzw. ihre im Ausland erworbene Ausbildung hier
nicht anerkannt wird ist enorm wichtig, wird über die Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) jedoch nicht abgebildet.
Aufgrund der deutschlandweiten Verteilung von Geflüchteten werden von der BA die acht häufigsten
Herkunftsländer in der Statistik abgebildet und verglichen. Diese umfassen: Afghanistan, Syrien, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan und Somalia. Zum Beispiel ist das für Nürnberg wichtige nichteuropäische Asylherkunftsland Äthiopien in der Statistik somit nicht abgebildet. Dies gilt es zu beachten.
1.2
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte aus nichteuropäischen Asylherkunftsländern
Ende 2017 lebten insgesamt gut 12.000 Menschen aus den genannten acht nichteuropäischen Asylherkunftsländern (ohne deutschen Pass) in Nürnberg, was ca. 2,3% der Nürnberger Gesamtbevölkerung entspricht. Diese leben zum Teil schon viele Jahre hier, zum Teil sind sie erst kurze Zeit in
Deutschland und Nürnberg. Ihre Herkunft aus diesen Asylherkunftsländern impliziert nicht zwingend
einen Fluchthintergrund.
3
Die Zahl der ausländischen Beschäftigten aus diesen Asylherkunftsländern beläuft sich Ende 2017 auf
gut 2.600. Das entspricht 0,9% aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Zu beachten ist jedoch, dass die Beschäftigtenzahlen nur nach dem Arbeitsortprinzip vorliegen. Das heißt, es werden
die Beschäftigten gezählt, die in Nürnberg arbeiten, unabhängig davon wo sie wohnen. Daten nach
dem Wohnortprinzip würden demgegenüber darstellen, wie viele Nürnberger beschäftigt sind, unabhängig davon, an welchem Ort sie arbeiten. Daten nach dem Wohnortprinzip liegen aktuell nicht vor,
da sie von der BA nicht in dieser Form ausgewertet werden, sollen künftig aber, wenn möglich, als Ergänzung mit dargestellt werden.
Tabelle: Entwicklung der Beschäftigungszahlen und der nichtdeutschen Bevölkerung aus nichteuropäischen Asylherkunftsländern in Nürnberg
Dezember
2012
Dezember
2013
Dezember
2014
Dezember
2015
Dezember
2016
Dezember
2017
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte*
1.080
1.037
1.120
1.233
1.624
2.648
Geringfügig entlohnte Beschäftigte*
554
538
547
548
664
858
nichtdeutsche Bevölkerung aus
nichteuropäischen Asylherkunftsländern
4.209
4.462
5.135
9.206
11.104
12.131
* nach dem Arbeitsortprinzip
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Auswirkungen der Migration auf den Arbeitsmarkt, Nürnberg, Juli 2018; StA, Registerabzug Bevölkerungsbestand
Deutlich wird aus vorangehender Tabelle der starke Anstieg der Bevölkerung aus nichteuropäischen
Herkunftsländern von Dezember 2014 bis Dezember 2015. Im Rahmen der aktuellen Fluchtmigration
sind vor allem in diesem Zeitraum viele Menschen nach Nürnberg gekommen.
Die vorliegenden Daten nach dem Arbeitsortprinzip sind ein Hinweis auf die Aufnahmefähigkeit des
Nürnberger Arbeitsmarkts, da es sich um Arbeitsplätze in der Stadt handelt.
Die nachstehende Tabelle zeigt, in der prozentualen Entwicklung im Vergleich zum jeweiligen Vorjahr,
dass die Beschäftigungszahlen in den letzten Jahren prozentual stark zunehmen und zuletzt deutlich
über der prozentualen Zunahme der entsprechenden Gesamtbevölkerung liegen. Dies kann als ein
Hinweis auf eine wachsende Dynamik der Arbeitsmarktintegration gewertet werden.
Abbildung: Beschäftigung und Wohnbevölkerung - Prozentuale Entwicklung im Vergleich zum Vorjahr
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Auswirkungen der Migration auf den Arbeitsmarkt, Nürnberg, Juli 2018 Beschäftigungsdaten nach dem Arbeitsortprinzip; StA, Registerabzug Bevölkerungsbestand; eigene Berechnung
Bei genauerer Betrachtung der Wirtschaftszweige (mitsamt Unterebenen), in denen die gut 2.600 sozialversicherungspflichtig nichtdeutschen Beschäftigten aus den nichteuropäischen Asylherkunftsländern beschäftigt sind, so zeigt sich folgendes Bild: Knapp zwei Drittel der Beschäftigten arbeiten in
4
den vier Wirtschaftszweigen Arbeitnehmerüberlassung, sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen,
Gastgewerbe, Handel/Instandhaltung und Reparatur von Kfz.
Abbildung: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Nichtdeutsche aus den nichteuropäischen Asylherkunftsländern nach Wirtschaftszweigen (WZ 2008) im Dezember 2018
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Auswirkungen der Migration auf den Arbeitsmarkt, Nürnberg, Juli 2018 Beschäftigungsdaten nach dem Arbeitsortprinzip; eigene Berechnung
Dabei sind die Beschäftigten insgesamt jeweils zur Hälfte in Helfertätigkeiten (50,4%) und zur anderen
Hälfte als Fachkraft/Spezialist/Experte (49,2%) eingesetzt.
1.3
Erwerbsfähige Personen aus nichteuropäischen Asylherkunftsländern
Ein etwas anderes Bild zeigt sich bei der Analyse der im Juli gemeldeten 5.156 erwerbsfähigen Personen (arbeitslose Arbeitssuchende, nichtarbeitslose Arbeitssuchende, Nichtarbeitssuchende) aus nichteuropäischen Asylherkunftsländern. Als Anforderungsniveau der Zielberufe (angestrebter Beruf unabhängig von der absolvierten Ausbildung und dem tatsächlichen Beruf bei Abgang aus Arbeitslosigkeit)
wird dort zu knapp zwei Dritteln (64%) Helfertätigkeit angeben. 85% der gemeldeten erwerbsfähigen
Personen aus den nichteuropäischen Asylherkunftsländern werden als „ohne abgeschlossenen Berufsausbildung“ geführt und ein gutes Drittel (35%) verfügt über keinen Hauptschulabschluss.
Abbildung: Erwerbsfähige Personen aus nichteuropäischen Asylherkunftsländern in Nürnberg
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Auswirkungen der Migration auf den Arbeitsmarkt, Nürnberg, Juli 2018 Beschäftigungsdaten nach dem Arbeitsortprinzip.
5
Abbildung: Anforderungsniveaus, Berufsausbildung und Schulbildung erwerbsfähiger Personen aus
nichteuropäischen Asylherkunftsländern in Nürnberg
1) Der Anteil der Fälle ohne Angabe ist bei der Interpretation - insbesondere bei Vergleichen zwischen Regionen - zu berücksichtigen. Je höher dieser Anteil, desto stärker können die übrigen Merkmalsausprägungen unterzeichnet sein. Da die Unterzeichnung nicht gleichmäßig verteilt sein muss, kann es zu Verzerrungen kommen. Bei der Kategorie "ohne abgeschlossene
Berufsausbildung" ist zu beachten, dass hier auch Personen mit nicht bzw. noch nicht anerkannten Abschlüssen enthalten.
2) Änderungen im BA-Fachverfahren können ab Berichtsmonat Mai 2016 zu sinkenden Fallzahlen in der Kategorie „ohne abgeschlossene Berufsausbildung“ und steigenden Fallzahlen in der Kategorie „keine Angabe zur Berufsausbildung“ führen. Erneute
Anpassungen im BA-Fachverfahren bewirkten im Berichtsmonat Dezember 2017 einen Anstieg der Kategorie „ohne abgeschlossene Berufsausbildung“ und einen entsprechenden Rückgang der Kategorie „keine Angabe“. Der Zeitreihen-Vergleich
kann durch die beiden benannten Änderungen eingeschränkt aussagekräftig sein.
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Auswirkungen der Migration auf den Arbeitsmarkt, Nürnberg, Juli 2018 Beschäftigungsdaten nach dem Arbeitsortprinzip.
1.4
Regelleistungsberechtigte aus nichteuropäischen Asylherkunftsländern
Die Zahl der regelleistungsberechtigten Personen aus nichteuropäischen Asylherkunftsländern in der
Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) hat zwischenzeitlich starke Zuwächse verzeichnet, da
die Zuerkennungen der Flüchtlingseigenschaft nach der Genfer Flüchtlingskonvention, die Anerkennung als Asylberechtigte aufgrund von staatlicher Verfolgung und die subsidiären Schutzberechtigungen zugenommen haben. Allerdings hat hier die Dynamik im Sinne einer prozentualen Entwicklung im
Vergleich zum Vorjahr zuletzt deutlich nachgelassen. Im April 2018 wurden 7.069 Regelleistungsberechtigte aus nichteuropäischen Asylherkunftsländern gezählt. Die größte Gruppe waren dabei mit
2.150 Personen nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte unter 15 Jahren.
6
Abbildung: Regelleistungsberechtigte (RLB) SGB II aus nichteuropäischen Asylherkunftsländern in
Nürnberg (jeweils April des Jahres)
Datenrevisionen können zu Abweichungen gegenüber Auswertungen mit früherem Erstellungsdatum führen.
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Auswirkungen der Migration auf den Arbeitsmarkt, Nürnberg, Juli 2018
Abbildung: Regelleistungsberechtigte (RLB) SGB II aus nichteuropäischen Asylherkunftsländern in
Nürnberg (jeweils April des Jahres) – absolut und nach prozentualer Entwicklung im Vergleich zum
Vorjahresmonat
Datenrevisionen können zu Abweichungen gegenüber Auswertungen mit früherem Erstellungsdatum führen.
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Auswirkungen der Migration auf den Arbeitsmarkt, Nürnberg, Juli 2018; eigene
Berechnung
2
Wohnsituation von Geflüchteten
2.1
Wohnen als doppelte Integrationsaufgabe
Wohnen als existenzielle Basis ist für Flüchtlinge in zweifacher Hinsicht entscheidende Voraussetzung
für den Integrationsprozess: Bei der Zuwanderung bzw. der Zuweisung muss eine passgenaue Gemeinschaftsunterkunft (GU) zur Verfügung stehen, aus der heraus erste Integrationsschritte unternommen werden können (Sprach- und Integrationskurse, Statusklärung, Aufnahme der Kinder in KiTa
und Schule). Für die Flüchtlinge mit Bleibeperspektive ist es ein ganz entscheidender Faktor für die
Integration, dass es ihnen gelingt, die GU zu verlassen und eine eigene Wohnung zu beziehen.
In den folgenden Unterpunkten wird die Entwicklung und der Ist-Stand dieser beiden wohnungsbezogenen Integrationsfaktoren für die Stadt Nürnberg dargestellt.
7
2.2
Unterbringung von zugewiesenen Flüchtlingen: „Wohnen in der GU“
Wie bereits mehrfach berichtet, ist die Stadt Nürnberg seit März 2014 im Auftrag der Regierung von
Mittelfranken Träger von kommunalen Gemeinschaftsunterkünften (GU); die erste wurde im April 2014
belegt. Bis dahin gab es in Nürnberg ausschließlich GU der Regierung von Mittelfranken mit etwa
1.000 Plätzen.
Mit den wachsenden Flüchtlingszahlen in 2014 wurden von der Stadt zunehmend und in rasch wachsender Intensität geeignete Objekte akquiriert, schon zu Beginn des Jahres 2015 wurde die Platzzahl
der Regierungs-GU von den städtischen GU übertroffen.
Die Stadt bediente sich bei der Akquise sogenannter Beherbergungsverträge, d.h. den Betreibern
wurde vertraglich eine Gebühr pro Person und Nacht zugesichert, die sich zwischen 20 und knapp 30
Euro bewegt. Mehrfach wurde berichtet, dass allein mit dieser Herangehensweise eine schnelle und
ausreichende Akquise von GU-Plätzen in 2014 und 2015 erreicht werden konnte. Ab April 2016 wurden keine neuen Verträge mehr abgeschlossen.
Abbildung: Entwicklung der Zahl der Plätze in städtischen GU (zum Stichtag 31.12.)
Nachdem die Stadt, sofern möglich, bewusst kleinere Objekte als GU unter Vertrag genommen hat,
ergaben sich sehr hohe Objektzahlen (Stichtag zum Jahresende):
Zahl der städt. GU
2014
2015
2016
2017
2018
Prognose 2019
12
81
193
160
131
ca. 100
Nachstehend werden die verschiedenen Herausforderungen zur Unterbringung chronologisch dargestellt:
2014 bis 1. Quartal 2015: Beginn der städtischen Unterbringung
Ende 2013 erfolgte die Aufforderung der Regierung von Mittelfranken an die kreisfreien Städte und
Landkreise, kommunale GU zu akquirieren. Die Ankündigung der Zuweisung („Zwangszuweisung“)
und ihr Beginn erfolgte im März 2014. Ein „Winternotprogramm“ für den Winter 2014/2015 wurde von
der Bayerischen Staatsregierung ausgerufen.
Zweites Halbjahr 2015: Hauptphase der Zuwanderung
Die Zuweisungen stiegen kontinuierlich an. Ab August/September begann die Zuwanderung zahlreicher Menschen über den Balkan mit nunmehr sprunghaft steigenden Zahlen. Im September 2015
8
wurde der Aufbau eines Zeltcamps im Stadionbad zur Entlastung der Situation in München und
Passau notwendig. 4. Quartal 2015: Die GU-Plätze in Nürnberg reichen nicht, es mussten Turnhallen
belegt werden und in großer Eile Not-GU in Leichtbauhallen und leeren Lagerhallen eingerichtet werden, insgesamt ca. 4.000 Plätze.
2016: Konsolidierung und Abbau der Not-GU
Der Zugang kam ab Jahresbeginn entgegen der Prognosen fast völlig zum Erliegen. Hauptaufgabe
der Stadt war es, ausreichend Plätze in regulären GU zu schaffen, damit die Not-GU geräumt werden
konnten. Das gelang bis Herbst 2016: Alle Not-GU waren geleert und abgebaut, alle Bewohner/innen
in regulären GU untergebracht. Eine ausreichende Anzahl von Unterkünften war vorhanden, um auch
ggf. eine neue Welle auffangen zu können.
2017 und 2018: Qualitative Steuerung der Belegung in städtischen GU
Seit 2017 und bis heute stagniert die Zahl der Ankommenden. Die Zahl der anerkannten Flüchtlinge
bzw. Menschen mit subsidiärem Schutz steigt dagegen, damit auch die Zahl der „Fehlbeleger“ in den
GU. Es gibt Zeit und (in Grenzen) Kapazitäten für integrative Maßnahmen und für eine qualitative
Steuerung der GU-Unterbringung. Beginn des Rückbaus der Kapazitäten. Erste Beherbergungsverträge laufen aus und die GU werden abgemietet. Beginn des Projekts „Übergangswohnen“ in der
Fachstelle für Flüchtlinge (s. Punkt 2.6).
Das Wohnen in der GU ist zum jetzigen Zeitpunkt in Nürnberg für über 5.000 Menschen seit bis zu
drei Jahren Alltag und Lebensrealität. Die Alltagsrealität variiert je nach Beschaffenheit der GU sehr:
Diese reicht von kleinen Gebäudeeinheiten für 20 Menschen oder einige Familien über die Variante
Hotel mit Ein-, Zwei- und Mehrbettzimmern sowie Nasszellen über GU mit 60 bis 80 Plätzen bis hin
zur Groß-GU in ehemaligen Gewerbegebäuden mit Gemeinschaftsküchen und Gemeinschaftssanitäranlagen mit 150 Plätzen oder mehr (gilt vor allem für GU der Regierung).
Gemeinsam ist allen GU, dass sie der Ort sind, an dem die ersten Integrationsschritte erfolgen. Hilfestellung erfahren die Bewohner/innen durch die vor Ort tätigen Sozialdienste der Verbände und – wo
vorhanden – durch ehrenamtliche Helfer/innen aus den Helferkreisen.
Es geht dabei um
2.3
notwendige Ämtergänge (bzgl. Aufenthaltsstatus und Asylverfahren, Leistungen, evtl. Familiennachzug);
Versorgung der Kinder mit KiTa-Plätzen, den Schulbesuch, evtl. Schülerhilfen;
Spracherwerb und Integrationskurse;
Kennenlernen des Alltags und der Kultur in Deutschland;
Beschäftigung und Tagesstruktur;
Einstieg in Ausbildung und bezahlte Beschäftigung, sofern rechtlich möglich.
Antrag der SPD-Stadtratsfraktion
Mit Datum vom 23.07.2018 hat die SPD-Stadtratsfraktion in einem Antrag die aktuelle Unterbringungssituation in den GU aufgegriffen und einen Bericht über die aktuelle Situation bei der Belegung beantragt sowie die Prüfung, ob durch freie Raumkapazitäten eine Qualitätsoffensive möglich wird, z.B.
durch Schaffung von Spiel-, Lern- und Aufenthaltsräumen; weiterhin wird gefragt, ob es sinnvoll ist,
Schüler/innen einer Berufsintegrationsklasse gemeinsam unterzubringen, damit diese gemeinsam lernen können.
Die Vorlage berichtet über die aktuelle Situation in den GU und beantwortet die Berichtsanfrage im
Antrag. Zu den Einzelthemen wird folgendes ausgeführt:
Spiel-, Lern- und Aufenthaltsräume
Aufgrund rückläufiger Zugangszahlen konnte bei den städtischen GU eine qualitative Steuerung der
Belegung und Nutzung vorgenommen werden.
So wurde die Belegung generell auf maximal vier Personen pro Zimmer beschränkt. Es wurden ganze
Unterkünfte bzw. Etagen speziell für Menschen im Lern- und Ausbildungsprozess geschaffen, z.B.
9
eine Etage in der GU Regensburger Str. 334 und in der Edisonstr. 56. Zusätzlich wurde in der Edisonstr. 56 eine weitere Etage für das Projekt „Kein Abseits im Fußball“ (SportService) zur Verfügung
gestellt. Hier stehen Sport, Ausbildung und Integration bei jungen Flüchtlingen im Mittelpunkt. Geplant
ist darüber hinaus in der neuen GU Münchener Str. 330 eine weitere Lern-Etage einzurichten.
Speziell für Menschen, die vom Jugendamt im Rahmen der Jugendhilfe betreut wurden/werden bzw.
im Loslösungsprozess sind, gibt es mit der Industriestr. 34 eine entsprechende eigene Einrichtung.
Grundsätzlich haben alle größeren GU Räume für Gruppen- und Gemeinschaftsangebote. Als Beispiel kann die GU Schleifweg genannt werden, in der es dank eines sehr aktiven Helferkreises ein
breites Spektrum an Angeboten gibt.
Klassenweise Unterbringung
Von einer gemeinsamen Unterbringung der Schüler einer Klasse sollte nach Auffassung der Verwaltung abgesehen werden. Die Schüler sind entweder im Familienverband oder in der Jugendhilfeeinrichtung integriert, das sollte nicht nur aufgrund des gemeinsamen Schulbesuches infrage gestellt
werden. Wichtig ist, dass in der jeweiligen Unterkunft geeignete Lernorte vorhanden sind – das ist
häufig der Fall und wird auch weiter ausgebaut (s.o.).
Insgesamt kann das Fazit gezogen werden, dass – auch im Vergleich zu anderen Städten – das
„Wohnen in der GU“ in Nürnberg vergleichsweise erfolgreich gestaltet werden konnte.
Wohnungsbedarfe für Bleibeberechtigte: „Wohnen in der eigenen Wohnung“
2.4
Die aktuelle Situation des Jahres 2018 in den städtischen GU ist von folgenden Tatbeständen gekennzeichnet:
Es gibt Überkapazitäten, d.h. es stehen mehr Plätze zur Verfügung, als Flüchtlinge in städtischen GU unterzubringen sind – vgl. die folgende Tabelle;
unter den Bewohner/innen der GU sind fast die Hälfte „Fehlbeleger/innen“, d.h. sie müssten
eigentlich ausziehen – vgl. das folgende Kapitel;
Unterkünfte, deren Verträge auslaufen bzw. keine Laufzeit beinhalten, werden systematisch
abgemietet;
gemäß einer Anweisung der Regierung wurden ab April 2016 keine neuen Verträge über GU
abgeschlossen. Dennoch werden in den nächsten Monaten in Nürnberg noch neue GU in Betrieb genommen werden, deren Verträge schon in 2015 abgeschlossen wurden und die wegen längerer Bauzeiten erst im laufenden Jahr belegt werden können. Der Abbau an GU und
an Plätzen in 2017 und 2018 sowie der mögliche, derzeit anvisierte Abbau anhand der Vertragssituation werden in der folgenden Tabelle dargestellt:
Anzahl GU - Reduzierung im Jahr
Plätze - Reduzierung im Jahr
Anzahl GU am Jahresende
Plätze am Jahresende
Plätze - Mindestauslastung der GU (85 %)
Bedarf mindestens (Personen in GU +
500 Plätze) am Jahresende
"Überhang" über Mindestauslastung
2017
33
370
160
7.605
6.464
2018
29
241
131
7.364
6.259
2019
49
977
82
6.387
5.429
2020
10
1.000
72
5.387
4.579
2021
16
1.500
56
3.887
3.304
2022
5
800
51
3.087
2.624
2023
5
800
46
2.287
1.944
4.915
1.549
4.315
1.944
3.715
1.714
3.115
1.464
2.515
789
1.915
709
1.315
629
De facto ist geplant, in 2019 (saldiert) 977 Plätze zu kündigen und aufzugeben. Gleichzeitig und gegenläufig zum Abbau von circa 3.000 Plätzen zwischen 2017 und 2019 werden 2018 noch 898 neue
Plätze in vier GU ihren Betrieb aufnehmen und 2019 550 Plätze in zwei neuen GU. Es ergibt sich ein
Abbau-Saldo von 1.500 Plätzen bei städtischen GU. Auch die Regierung von Mittelfranken nimmt im
Lauf des Jahres 2018 noch 5 neue Objekte mit ca. 1.000 Plätzen in Betrieb, die aufgrund alter Verträge jetzt fertiggestellt werden.
10
Die vorhandenen Reserven durch Überkapazitäten ermöglichen ein qualitatives Belegungsmanagement, d.h. es können „bessere“ Unterkünfte bevorzugt belegt werden und „schlechtere“ abgemietet,
es kann die Lage im Stadtteil berücksichtigt werden (gute Integration der Kinder in KiTas und Schulen), es können spezielle Einrichtungen für schutzbedürftige Gruppen in ausreichender Zahl geschaffen werden, es kann generell die Belegungsdichte heruntergefahren werden und – siehe oben – Platz
für Gemeinschaftszwecke geschaffen werden.
Gleichwohl werden – aus jetziger Sicht – in 2019 und in den Folgejahren weiterhin städtische GU systematisch abgemietet werden. Eine genaue Bedarfsprognose ist allerdings nur kurzfristig möglich, und
da ist weiterer Abbau angezeigt, weil die Bedarfszahlen rückläufig sind. Derzeit verlassen durchschnittlich 50 Personen monatlich die Nürnberger GU.
Berücksichtigt man die oben genannte qualitative Steuerung und eine Reserve für möglicherweise
eintretenden neuen Zuzug, ist ein Abbau von mindestens 600 Plätzen pro Jahr der Korridor, der sich
im Augenblick anbietet (vgl. dazu obenstehende Tabelle). Die Entwicklung wird natürlich weiter beobachtet und entsprechend reagiert.
2.4.1 Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt
Je nach Aufenthaltstitel bzw. „Bleibeperspektive“ sind die in den GU lebenden Bewohner/innen in vier
Gruppen einzuteilen:
Erstens die Fehlbeleger/innen, die bereits einen Schutzstatus haben und bleibe- und damit auszugsberechtigt sind. Die Fehlbeleger sind nicht mehr im AsylbLG-Bezug, sondern – soweit nicht Selbstverdiener – im SGB-II-Bezug.
Abbildung: Personen in städtischen und staatlichen Gemeinschaftsunterkünften (ohne Dependancen
der ZAE)
Quelle: Unterkunftsverwaltung der Stadt Nürnberg und der Regierung von Mittelfranken
Zweitens die Personen, die sich noch im Verfahren befinden und grundsätzlich verpflichtet sind, in der
GU zu wohnen.
Drittens die Personen, für die bereits festgestellt wurde, dass kein Bleiberecht besteht, die jedoch einen Duldungsstatus haben.
Viertens die Personen ohne Bleiberecht, für die eine Aufenthaltsbeendigung ansteht.
In der folgenden Abbildung wird der Versuch unternommen, die Verteilung dieser Gruppen (ausschließlich Bezieher von AsylbLG-Leistungen) anteilsmäßig darzustellen.
11
Abbildung: Leistungsberechtigte mit AsylbLG im Juni 2018 (ohne Dependancen der ZAE: 707 LB)
Quelle: PROSOZ/Leistungsgewährung, Daten können aufgrund von unterschiedlichen Abfragezeitpunkten und Kriterien von
den Daten der Unterkunftsverwaltung abweichen. Für die Bleibeperspektive sind die Schutzquoten der einzelnen Herkunftsländer zugrunde gelegt.
Zur zahlenmäßigen Einschätzung, wie viele Bleibeberechtigte oder (aus der Sicht der Regierung als
Unterbringungsbehörde) Fehlbeleger in Nürnberg in den GU leben, zeigt die obige Abbildung die Belegungszahlen in den Nürnberger GU im Zeitvergleich (städtische und staatliche GU) sowie das obenstehende Diagramm die Verteilung der Leistungsberechtigten nach dem AsylbLG inklusive des Anteils
der noch zu erwartenden Personen mit Bleibeperspektive.
Insgesamt suchen in Nürnberg etwa 2.500 Menschen, die als Fehlbeleger in GU leben, plus die voraussichtlich noch hinzukommenden 593 Personen mit hoher Bleibewahrscheinlichkeit plus in geringem Umfang Personen aufgrund Neu-Zuzug bzw. Familiennachzug, also über 3.000 Personen eine
Wohnung. Das entspricht etwa 1.500 Bedarfsgemeinschaften bzw. Haushalten, die sich auf dem
Wohnungsmarkt versorgen müssten.
Festzustellen ist, dass der Wohnungsmarkt in Nürnberg nicht annähernd so viele Wohnungen im
preiswerten Bereich (= Mietrichtwert des Jobcenters) bereitstellt, wie für die Versorgung der 3.000
Personen notwendig wäre. Zwar finden immer wieder Auszüge statt – vor allem auch dank der Unterstützung von ehrenamtlichen Helfer/innen – aber diese werden nicht in absehbarer Zeit dazu führen,
dass alle Fehlbeleger außerhalb der GU versorgt sind.
2.4.2 Finanzierung der Unterbringung
Fehlbeleger in GU sind Personen entweder mit Anerkennung der Asylberechtigung, der Zuerkennung
des Flüchtlingsstatus oder der Anerkennung als subsidiär Schutzberechtigte. Sie bekommen keine
Leistungen nach dem AsylbLG mehr, sondern i.d.R. Leistungen vom Jobcenter. Die Stadt muss dem
Jobcenter die gesamten Kosten der Unterkunft (KdU) in Rechnung stellen; pro Person und Monat 600
bis 800,- Euro. Noch bis einschließlich 2018 gilt die Zusage der Bundesregierung, dass der Bund die
KdU übernimmt und nicht die Kommunen damit belastet werden. Ab 2019 gibt es eine solche Zusage
nicht mehr, gleichwohl aber eine Absichtserklärung im Koalitionsvertrag.
Ein besonderes Problem ergibt sich bei (den wenigen) Selbstzahlern, d.h. Bleiberechtigten mit Wohnsitz in der GU, die arbeiten und genug verdienen, um keine Leistungen vom Jobcenter mehr zu beziehen. Ihnen muss die Stadt qua Gesetz direkt die monatlichen Kosten in voller Höhe abverlangen, was
aber für die Betroffenen in der Höhe nicht nachvollziehbar ist. Die Verwaltung sucht im Dialog mit dem
Bayerischen Städtetag und anderen Kommunen hier nach einer Lösung, die aber bis dato noch nicht
gefunden wurde.
Mittelfristiges Ziel der städtischen Politik muss es sein, dass die betroffenen Personen und Haushalte
eine eigene Wohnung finden oder zumindest eine Lösung für einen Auszug aus der GU. Das kann
auch mal das Zusammenrücken in einer Wohnung von Verwandten oder Freunden sein oder auch ein
12
Wegzug aus Nürnberg. Letzteres wird allerdings mit Sicherheit durch Zuzüge von Flüchtlingen aus anderen Teilen des Landes mehr als wettgemacht.
Die eigene Wohnung ist entscheidend für den weiteren Verlauf der Integration der betroffenen Personen und Haushalte. Eine institutionelle Wohnform – auch wenn sie positiv gestaltet ist – behindert auf
Dauer z.B. den Schulerfolg, das Absolvieren einer Ausbildung, ein gedeihliches Familienleben, auch
die Wahrnehmung einer bezahlten Arbeit. Die Privatsphäre und das Führen eines eigenen Haushaltes
sind maßgebliche Voraussetzung für eine gelingende Integration.
In den folgenden Abschnitten werden deshalb die Ansatzpunkte und Handlungsmöglichkeiten kurz beleuchtet, die in der Stadt Nürnberg vorhanden sind, um die Wohnungsversorgung für Flüchtlinge –
aber auch für alle anderen Wohnungssuchenden – zu verbessern.
Geflüchtete mit Bleiberecht als „Regelgruppe“ auf dem Wohnungsmarkt
2.5
Die Zahl der öffentlich geförderten Wohnungen ist in Nürnberg von 65.000 im Jahr 1980 bis heute um
die 17.500 gesunken (vgl. Wohnungsberichte 2016 und 2017). In der Warteschlange beim Sozialamt,
Abteilung Wohnungsvermittlung, sind aktuell 8.300 Haushalte wohnungssuchend gemeldet. Bei jährlich ca. 1.100 freiwerdenden öffentlich geförderten Wohnungen wird deutlich, dass das Angebot bei
weitem nicht ausreicht, um die Bedarfe auch zu decken. Über die Anzahl günstiger Wohnungen insgesamt und deren Fluktuation kann keine Aussage getroffen werden.
Personen mit Schutzstatus und Bleiberecht können einen Wohnberechtigungsschein für eine öffentlich geförderte Wohnung beantragen und tun das i.d.R. auch. Ihre Position in der Warteschlange wird
anhand der Kriterien für die Priorität per Computerprogramm ermittelt. Für eine hohe Priorität in der
Warteschlange spricht z.B. das Kriterium, dass die Personen nicht im Besitz einer eigenen Wohnung
sind. Andere Prioritätskriterien, z.B. Länge der Anspruchs- und Wartezeit, liegen hier i.d.R. nicht vor.
Wenn eine zum berechtigten Haushalt passende Wohnung frei wird, werden dem Wohnungsbauträger
von der Wohnungsvermittlung des Sozialamtes mindestens fünf Bewerberhaushalte mit hoher Priorität
vorgeschlagen. Das werden aus Gründen der Gleichbehandlung immer „verschiedene“ Vorschläge
sein, von Flüchtlingshaushalten, aber auch von schon länger in der Schlange befindlichen Haushalten
ohne Migrationshintergrund, ggf. auch von Haushalten aus Obdachlosenunterkünften. Die vorgeschlagenen Bewerber müssen sich beim Wohnungsbauträger melden, die Wohnung besichtigen und ihr
Interesse mitteilen bzw. absagen. Die Auswahl trifft der Wohnungsbauträger. Dabei hat die Stadt
keine Möglichkeit der Einflussnahme.
Im Juli 2018 wurde die Statistik der Abteilung Wohnungsvermittlung des Sozialamts aktuell nach dem
Status „Flüchtling mit Bleiberecht“ ausgewertet. Sie gibt folgenden Sachstand wieder:
933 Haushalte mit Flüchtlingsstatus sind als wohn vorgemerkt;
im Lauf des Jahres 2018 wurden 87 Flüchtlingshaushalte in eine geförderte Wohnung vermittelt.
Es kann festgestellt werden, dass Flüchtlingshaushalte mit Bleiberecht durchaus die Vermittlung von
öffentlich geförderten Wohnungen nutzen. Ihr Anteil an den vermittelten Haushalten hält sich aktuell
aber noch in Grenzen.
Aus dem Bestand der öffentlich geförderten Wohnungen wird sich der Bedarf der Fehlbeleger in den
GU in Nürnberg nicht decken lassen. Die Gleichbehandlung aller Antragsteller konsequent einzuhalten, ist rechtlich unumstößlich und auch sozialpolitisch geboten.
Über erfolgreich abgeschlossene Mietverträge von Flüchtlingshaushalten auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt der frei finanzierten Mietwohnungen liegen der Stadt aktuell keine Daten vor.
Die Abgänge von Fehlbelegern aus GU geben einen Hinweis auf die Größenordnung, in der Flüchtlingshaushalte auf dem Markt fündig werden, sind aber natürlich keine belastbare Größe. Aus der Abbildung auf S. 11 wird deutlich, dass diese Abgänge von Fehlbelegern aus GU seit einem Jahr eher
langsam vorangehen.
13
Berichte aus der Sozialbetreuung bestätigen das: Flüchtlingshaushalte tun sich sehr schwer, Vermieter zu finden, die ihnen eine Wohnung vermieten.
Am ehesten erfolgreich sind die Fälle, in denen ein ehrenamtlicher Helfer einem Flüchtlingshaushalt
intensiv bei der Wohnungssuche unter die Arme greift. Hier gibt es viele Erfolgsgeschichten, wenn
auch keine Zahlen vorliegen.
Natürlich sind alle Anstrengungen, die die Stadt Nürnberg unternimmt, um neue bezahlbare Wohnungen zu generieren, auch geeignet, die Wohnungsversorgung für Flüchtlinge zu befördern. An dieser
Stelle sei auf das wohnungspolitische Konzept der Stadt Nürnberg „Wohnen im Jahr 2025“ hingewiesen und auf das darin enthaltene Leitziel „Bezahlbares Wohnen“ sowie die vorgeschlagenen und bereits umgesetzten Maßnahmen (30 %-Quote öffentlich geförderter Wohnungen, Konzeptvergabeverfahren, mittelbare Belegung usw.).
2.6
„Übergangswohnen“ als Nürnberger Lösung
2017 wurde in der Fachstelle für Flüchtlinge des Sozialamtes das Projekt „Übergangswohnen für
Flüchtlinge“ ins Leben gerufen.
Es werden gezielt Betreiber von GU und anderen geeigneten Gebäuden (z.B. Monteursunterkünften)
angesprochen, die von der Raumstruktur her als Wohnungen geeignet sind, ob sie bereit wären, nach
Auslaufen des Vertrags über die GU die Immobilie längerfristig an die Stadt zu vermieten, die dann die
Wohnungen mittels Untermietverträgen an auszugsberechtigte Flüchtlinge weitervermieten könnte.
Eine wichtige Rahmenbedingung dabei ist, dass die Miete den Richtwerten nach dem SGB II entspricht.
Es stellt sich heraus, dass es zunehmend Vermieter mit Interesse an der Umwandlung ihrer Gebäude
in Wohnhäuser mit Übergangswohnen für Flüchtlinge gibt, trotz möglicherweise geringerer Erlöse.
Aktuell sind so seit Dezember 2017 38 Wohnungen akquiriert, angemietet und auch belegt worden.
Derzeit wird darüber hinaus an einem Konzept gearbeitet, GU in Wohnheime umzuwandeln: Viele GU
eignen sich räumlich nicht als Wohnung, weil die Gemeinschaftsküchen und -Sanitärräume beibehalten werden müssen. Hier wird geprüft, ob als Folgenutzung der GU Wohnheimlösungen, vergleichbar
mit den Übergangswohnheimen für Spätaussiedler, realisiert werden können, natürlich ebenfalls zu
deutlich niedrigeren Kostensätzen. Der Betreiber eines der ersten Objekte, das im April 2014 von der
Stadt als GU unter Vertrag genommen wurde, verhandelt derzeit mit der Fachstelle für Flüchtlinge
über die Umwandlung in ein Übergangswohnheim.
3
Integrationsangebote
Die Stadt Nürnberg sorgte von Anfang an in ihren Unterkünften für ausreichend Asylsozialbetreuung
in Zusammenarbeit mit den freien Trägern. Diese waren einer oder mehreren kleineren Unterkünften
zugeordnet. Zum Mai 2018 finanzierte die Stadt Nürnberg für ihre Unterkünfte 42,89 Stellen.
Davon für
AWO: 16,11, BRK: 16,07, Caritas: 3,41, Johanniter: 3,45, Stadtmission: 3,85.
Ohne in dieser Vorlage auf rechtliche, strukturelle und organisatorische Fragen der Asylsozialbetreuung näher einzugehen, ist es das Ziel der Verwaltung gemeinsam mit den freien Trägern die verschiedenen Angebote zur Betreuung und Beratung im Bereich Integration besser abzustimmen. Vereinbartes Ziel ist u.a. eine gemeinsame Zentrale Anlaufstelle Migration (ZAM) (verwiesen sei hier auf die
Kommission für Integration). Mit den Beratungs- und Integrationsrichtlinien des Freistaats Bayern werden Asylsozialbetreuung in den Unterkünften und vom Land geförderte Migrationsberatungsstellen
(MBE) zusammengefasst und die Förderung neugestaltet. Hier hat die Kommune eine koordinierende
Funktion. Hinzu kommen noch vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geförderte Stellen und im Rahmen des Bundes Kinder- und Jugendplans durch das BMFSFJ für Jugendmigrationsdienste finanzierte Stellen bei den freien Trägern. Die kommunale Ebene ist bei der Verteilung der
vom Bund geförderten Stellen nicht involviert und wird auch von Seiten des Bundes nicht über Träger
und Umfang informiert. Aufgrund der guten Zusammenarbeit mit den Trägern liegen die Daten zu Vollzeitäquivalenten bei den freien Trägern in den einzelnen Bereichen zum Stand Mai 2018 vor.
14
Im Folgenden werden neben den Zahlen und Fakten zur personellen Ausstattung der Asylsozialberatung sowie den Migrationsberatungsstellen und den Jugendmigrationsdiensten die vorhandenen Daten bezüglich des Besuchs von Integrationskursen, Berufsintegrationsklassen, sowie Übergangsklassen kurz dargestellt. Die Situation im Bereich der frühkindlichen Bildung in Krippe und Kindergarten
wird dann abschließend angerissen.
3.1
Asylsozialberatung, MBE, JMD – Zahlen
Mit Stand Mai 2018 sind 91,55 Vollzeitäquivalente bei den freien Trägern im Rahmen der Asylsozialberatung, der Migrationsberatung, sowie des Jugendmigrationsdienstes tätig.
Durch die seit Beginn dieses Jahres in Kraft getretenen Beratungs- und Integrationsrichtlinien des
Freistaats Bayern ändert sich die Struktur wie oben bereits erläutert ab dem 4. Quartal 2018. Durch
die neue Förderlogik wird sich Umfang und Aufteilung der Stellen ändern. Wie genau Art und Umfang
sich verändern werden, kann an dieser Stelle nicht abschließend festgehalten werden.
Die derzeitige Aufteilung der 91,55 VZÄ ist wie folgt:
Träger
städt. GU
staatl. GU
MBE
AWO
16,11
2,50
8,75
BRK
16,07
1,00
3,67
Caritas Nürnberg
3,41
3,51
Caritas Eichstätt
1,00
CVJM
2,00
Johanniter
3,45
1,55
Rummelsberger
4,00
Stadtmission
3,85
6,63
2,30
3.2
JMD
6,50
2,78
2,47
Integrations- und Sprachkurse
Im „Team Flucht“ des Jobcenters werden Geflüchtete betreut, sobald sie eine Anerkennung erhalten
haben und damit Leistungen nach dem SGB II beziehen. Viele der hier betreuten Geflüchteten haben
bereits vor der Anerkennung aufgrund ihrer Herkunft und damit verbundenen guten Bleibeperspektive
eine Integrationskursberechtigung. Das Jobcenter erfasst im Rahmen seiner Beratungstätigkeit auch
regelmäßig den Sprachstand.
Folgende Darstellung zeigt, dass der Anteil der Geflüchteten ohne nennenswerte Sprachkenntnisse
seit Dezember 2016 deutlich abgenommen hat, jedoch immer noch knapp die Hälfte der Geflüchteten
keine nennenswerten Kenntnisse haben. Der Anteil derer, die ein Sprachniveau von B1 haben steigt
dagegen nur langsam und ist noch stark ausbaufähig.
Abbildung: Sprachstandserhebung im „Team Flucht“, Dezember 2016 bis Januar 2018
100%
80%
7,6%
11,4%
17,9%
16,1%
14,5%
19,6%
21,1%
18,3%
19,6%
51,9%
47,3%
43,7%
Jun 2017
Okt 2017
Jan 2018
19,1%
60%
40%
13,5%
70,0%
20%
0%
Dez 2016
A0
A1
A2
B1
Quelle: Stadt Nürnberg, Bildungsbüro, Teilbericht I: Bildung von Neuzugewanderten (2018) S. 87; Daten: Jobcenter Nürnberg
15
Die folgende Abbildung zeigt den erheblichen Anstieg von Integrationskursen im Jahr 2016. Auch
wenn in dieser Abbildung nicht unterschieden wird zwischen Teilnehmenden mit und ohne Fluchthintergrund, so ist der Anstieg auf die Fluchtzuwanderung in großem Maße in den Jahren 2015 und 2016
zurück zu führen. Die Teilnehmer/innenzahlen haben sich binnen eines Jahres mehr als verdoppelt
und sind seit 2016 auch wieder stark rückläufig. Das lässt darauf schließen, dass vor allem jene Geflüchtete mit guter Bleibeperspektive vorwiegend im Laufe des Jahre 2016 einen Integrationskurs begonnen haben, da sie bereits während des laufenden Verfahrens eine Berechtigung für diesen erhalten haben. In Nürnberg haben im Jahr 2016 von all jenen, die einen Integrationskurs beendet haben
und den erforderlichen Deutschtest für Zuwanderer (DTZ) auf B1-Niveau absolviert haben zu 58,8%
diesen beim bestanden, bei den Wiederholern lag die Bestehensquote bei 36,0%.
Abbildung: Anzahl neue Kursteilnehmer/innen an Integrationskursen des BAMF
Anzahl neue Kursteilnehmer/-innen
4.500
4.186
Allgemeiner Integrationskurs
4.000
Eltern- bzw.
Frauenintegrationskurs
Förderkurs
3.500
3.000
2.247
2.500
1.977
1.972
1.610
2.000
1.506
1.484
1.500
Integrationskurs mit
Alphabetisierung
Intensivkurs
Jugendintegrationskurs
1.000
Sonstiger spezieller
Integrationskurs
Zweitschriftlernerkurs
500
0
2011
2012
2013
2014
2015
2016
1. HJ
2017
Quelle: Stadt Nürnberg, Bildungsbüro, Teilbericht I: Bildung von Neuzugewanderten (2018) S. 91; Daten: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
3.3
Berufsintegrationsklassen
Geflüchtete zwischen 16 und 21 Jahren ohne ausreichende Deutschkenntnisse werden unabhängig
von ihrem Status in sogenannte Berufsintegrationsklassen (BIK) aufgenommen. Die Berufsintegrationsklasse wird zwei Jahre besucht. Ziel ist es die Jugendlichen gezielt auf das Berufsleben bzw. eine
Ausbildung vorzubereiten und dass sie die deutsche Sprache (auch berufsbezogen) erlernen. Im
Schuljahr 2017/18 besuchten 904 Schülerinnen und Schüler insgesamt 56 BIK-Klassen.
Wie aus der nachfolgenden Abbildung der Herkunftsländer der Schülerinnen und Schüler deutlich
wird, weist in den vergangenen beiden Schuljahren ein Großteil von ihnen einen Fluchthintergrund
auf. All jene Jugendliche mit unklarer Bleibeperspektive (u.a. aus Afghanistan) erhalten nach Abschluss der Berufsintegrationsklasse aufgrund ihres Status bzw. den damit verbundenen Einschränkungen (z.B. ungeklärte Identität) oftmals keine Ausbildungserlaubnis und können somit keiner Ausbildung oder beruflichen Tätigkeit nachgehen. Ihnen steht die Möglichkeit offen, in einer Berufsfachschule eine Ausbildung aufzunehmen, da hierfür keine Ausbildungsgestattung nötig ist. Der Großteil
der Schülerinnen und Schüler in BIK-Klassen kann bei erfolgreichem Abschluss jedoch eine Ausbildung aufnehmen (Personen mit guter Bleibeperspektive), einen weiterführenden Abschluss anstreben
oder in ein Arbeitsverhältnis einmünden (vgl. hierzu auch Bildungsberichterstattung der Stadt Nürnberg, Teilbericht I: Bildung von Neuzugewanderten, Kapitel 5).
16
Abbildung: Jugendliche in Berufsintegrationsklassen an Nürnberger Berufsschulen nach Hauptherkunftsländern, Schuljahre 2016/17 bis 2017/18
Anzahl Schüler/-innen
400 343
300
200
245
231 220
161
153
94
50
100
46
27
4340
1626
2925
33
15
1614
0
2016/17 (1. und 2. Jahr)
2017/18 (1. und 2. Jahr)
Quelle: Stadt Nürnberg, Bildungsbüro, Teilbericht I: Bildung von Neuzugewanderten (2018) S. 69; Daten:
Stadt Nürnberg, Amt für Berufliche Schulen. Stand Februar 2018, Revision noch ausstehend.
3.4
Übergangsklassen
Kinder und Jugendliche besuchen dann eine Übergangklasse, wenn die Sprachkenntnisse für den Regelunterricht unzureichend sind. Für maximal zwei Jahre wird die Übergangsklasse besucht, bevor ein
Übertritt in den Regelunterricht erfolgt. Für das Schuljahr 2017/18 wurden an Nürnbergs Schulen 58
Übergangsklassen für 1.160 Schülerinnen und Schüler, davon 21 Klassen an Grundschulen und 37
Klassen an Mittelschulen eingerichtet. Die Übergangsklasse ermöglicht es Kindern und Jugendlichen,
im deutschen Bildungssystem anzukommen und sich nach und nach gut zurecht zu finden.
Die Hauptherkunftsländer der Schüler/innen mit Fluchthintergrund waren in den letzten drei Schuljahren Syrien und der Irak. In den Übergangsklassen an Grund- und Hauptschulen sind aber auch eine
erhebliche Anzahl von Kindern aus EU-Ländern vertreten (vgl. folgende Abbildung).
Abbildung: Schülerinnen und Schüler in Übergangsklassen in Nürnberg nach den zehn häufigsten Nationalitäten, Schuljahre 2015/16 bis 2017/18
17
Ukraine
Kroatien
92
Rumänien
170
226
Schuljahr 2016/17
Syrien
Aserbaidschan
Schuljahr 2017/18
Schuljahr 2015/16
29
31
34
44
56
57
Italien
Moldawien
399
14
14
15
Italien
32
39
52
Kroatien
81
96
Bulgarien
150
169
Syrien
9
9
10
20
25
40
48
53
Italien
Griechenland
Irak
93
94
Syrien
0
50
100
150
200
250
300
350
400
450
Anzahl Schüler/-innen
Quelle: Stadt Nürnberg, Bildungsbüro, Teilbericht I: Bildung von Neuzugewanderten (2018) S. 45; Daten:
Staatliches Schulamt in der Stadt Nürnberg
3.5
Kitas und Angebot
Zum Besuch von Krippen und Kitas von Kindern mit Fluchthintergrund liegen derzeit keine validen Daten vor. Bei der Anmeldung in einer Kita oder Krippe wird lediglich die Dimension des Migrationshintergrundes erfasst, jedoch nicht die Dimension des Fluchthintergrundes. Um diese Datenlücke zu
schließen arbeiten das Jugendamt und das Bildungsbüro gerade daran ein Instrument zu entwickelt,
welches ein Monitoring dieser Daten ermöglicht.
Verschiedene Angebote, um Kindern und Eltern den Zugang in Krippe und Kita zu ebnen konnten in
Nürnberg erfolgreich etabliert werden. Exemplarisch sei das Bundesprogramm „Kita-Einstieg – Brücken bauen in frühe Hilfen“ genannt, das vom Jugendamt durchgeführt wird. Es hat zum Ziel Eltern
und Kinder an das System der frühkindlichen Bildung heranzuführen und Zugangshürden zu reduzieren sowie auch das pädagogische Fachpersonal im Umgang mit Vielfalt zu stärken. Das Programm ist
im August 2017 angelaufen und endet im Dezember 2020.
4
Fazit
Für die Bereiche Arbeitsmarkt, Wohnen sowie (frühkindliche und kindliche) Bildung von Geflüchteten
in Nürnberg kann an dieser Stelle kein Zahlenreport in solcher Ausführlichkeit vorgelegt werden, wie
es beispielsweise der im Juni 2018 veröffentlichte und online abrufbare Teilbericht I: Bildung von Neuzugewanderten des Bildungsbüros der Stadt Nürnberg leistet. Ein vollständiger Zahlenreport ist aber
auch deshalb nicht möglich, da die Daten aus verschiedenen Quellen mit zum Teil nicht übereinstimmend definierten Grundgesamtheiten stammen, sich auf unterschiedliche Zeiträume beziehen und anteilig auch verschiedene Fokusgruppen haben. Zum anderen werden einige Daten und Zahlen (bislang) nicht systematisch erhoben und können somit auch nicht statistisch ausgewertet bzw. interpretiert werden. Dadurch entstehen an manchen Stellen Lücken, bzw. eine unvollständige Kenntnis der
Situation der Geflüchteten.
Dennoch zeigt sich, dass es eine solide Datenbasis gibt, die Handlungsbedarfe aufzeigt und gelungene Integrationsschritte sichtbar und statistisch auswertbar macht.
In den verschiedenen Bereichen gibt es bereits eine Vielzahl von Anstrengungen und Bemühungen, in
diesen für den Integrationsprozess wichtigen Bereichen Hürden zu reduzieren und das Ankommen in
18
Beruf, eigenem Wohnraum oder dem deutschen Bildungssystem zu erleichtern. Durch einzelne Projekte, wie das Projekt „Übergangswohnen“ oder „Kita-Einstieg – Brücken bauen in frühe Hilfen“ oder
das Einrichten einer „Zentralen Anlaufstelle Migration“, zur besseren Begleitung und Steuerung der
Beratung und Betreuung von Geflüchteten und Neuzugewanderten, wird der Integrationsprozess von
Geflüchteten durch die Summe aller Maßnahmen befördert und ihnen ein Ankommen in Nürnberg und
der Stadtgesellschaft erleichtert.
19
Ö 5
Sitzungsvorlage
Ref.I/II/009/2018
Beratung
Datum
Behandlung
Ziel
Stadtrat
19.09.2018
öffentlich
Beschluss
Betreff:
Übernahme der Verwaltung der "Stiftung Klinikum Nürnberg" durch die Stadt Nürnberg
Anlagen:
Klinikum Stiftung-Satzung
Sachverhalt (kurz):
Die nichtrechtsfähige Stiftung Klinikum Nürnberg wurde im Jahr 2012 durch das Klinikum
Nürnberg mit einem Grundstockvermögen von 25.000 € gegründet. Stiftungszweck ist die
Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der Forschung und Wissenschaft, der Volksund Berufsbildung und des bürgerschaftlichen Engagements für das Gesundheitswesen.
Insbesondere steht die Förderung des Klinikums Nürnberg im Vordergrund.
Die treuhänderische Verwaltung der Stiftung erfolgte bisher durch die rechtsfähige öffentliche
Stiftung des bürgerlichen Rechts "Stifter für Stifter" mit Sitz in München.
Aufgrund der positiven Erfahrungen der Zusammenarbeit mit der Stadt Nürnberg und der
hohen Kosten des bisherigen Treuhänders bei Sondertätigkeiten, soll die Verwaltung der
Stiftung ab dem Jahr 2019 an die Stiftungsverwaltung der Stadt Nürnberg übergeben werden.
Für die Übernahme der Verwaltung durch die Stadt Nürnberg ist eine durch den Stadtrat
beschlossene Neufassung der Stiftungssatzung notwendig.
Wenn die Übertragung an die Stadt Nürnberg erfolgt ist, wird das Grundstockvermögen mittels
eines Nachlasses auf insgesamt 500.000 € aufgestockt.
1.
Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein
(→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Seite 1 von 4
Stadt Nürnberg
Sitzungsvorlage Ref.I/II/009/2018
€ Folgekosten
Gesamtkosten
€ pro Jahr
dauerhaft
nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv
€ davon Sachkosten
€ pro Jahr
davon konsumtiv
€ davon Personalkosten
€ pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Nein
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
(→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von
Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein
3.
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
Durch die Erfüllung gemeinnütziger Zwecke trägt die Stiftung zur Verbesserung
der sozialen Gerechtigkeit in Nürnberg bei
Seite 2 von 4
Stadt Nürnberg
4.
Sitzungsvorlage Ref.I/II/009/2018
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Seite 3 von 4
Stadt Nürnberg
Sitzungsvorlage Ref.I/II/009/2018
Beschlussvorschlag:
Der Übernahme der Verwaltung der nichtrechtsfähigen "Stiftung Klinikum Nürnberg" durch die
Stadt Nürnberg sowie der Neufassung der Stiftungssatzung wird zugestimmt.
Das Referat für Finanzen, IT, Personal und Organisation wird beauftragt, die erforderlichen
Genehmigungen einzuholen sowie den Vollzug der Stiftungssatzung zu gewährleisten.
Seite 4 von 4
Ö 5
Satzung
"Stiftung Klinikum Nürnberg"
Präambel
Das Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg hat mit Satzung vom 29.01.2012 und Treuhandvertrag vom 29.02.2012 die „Stiftung Klinikum Nürnberg“ als nichtrechtsfähige Stiftung gegründet.
Sie wird durch die rechtsfähige Stiftung „Stifter für Stifter“ mit Sitz in München verwaltet.
Aufgrund der engen Zusammenarbeit des Klinikums Nürnberg mit der Stadt Nürnberg soll auf
Wunsch des Klinikums die Verwaltung der Stiftung in die Hände der Stadt Nürnberg gelegt werden.
Die Stadt Nürnberg verwaltet zukünftig die Stiftung als Sondervermögen und stimmt aufgrund Beschlusses des Stadtrates vom _____________ folgender Satzung zu:
§1
Name, Rechtsform, Sitz und Geschäftsjahr
(1)
Die Stiftung führt den Namen „Stiftung Klinikum Nürnberg“.
(2)
Sie ist eine nichtrechtsfähige Stiftung (Sondervermögen der Stadt Nürnberg) im Sinne des
Art. 84 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und wird von der Stadt Nürnberg treuhänderisch verwaltet.
(3)
Sie hat ihren Sitz in Nürnberg.
(4)
Das Geschäftsjahr der Stiftung ist das Kalenderjahr.
§2
Stiftungszweck
(1)
Zweck der Stiftung ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der Forschung
und der Wissenschaft, der Volks- und Berufsbildung und des bürgerschaftlichen Engagements für das Gesundheitswesen.
(2)
Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
a) Förderung des Klinikums Nürnberg bei der Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben,
z.B. bei der Weiterentwicklung und Optimierung der Patientenversorgung,
b) Förderung der Infrastruktur des Klinikums Nürnberg insbesondere im Bereich der Medizintechnik und baulicher Maßnahmen,
c) Förderung der sektorenübergreifenden Zusammenarbeit z. B. zwischen niedergelassenen Ärzten und dem Klinikum,
d) Förderung und Qualifizierung von im Gesundheitswesen Tätigen, z. B. Förderung der
Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen von Ärzten und Pflegenden,
e) Gesundheitliche Aufklärung und Information,
f) Förderung des bürgerschaftlichen Engagements für das Gesundheitswesen, z. B. der
ehrenamtlichen Mitarbeit von Bürgern,
g) Förderung von Forschung und Lehre im Gesundheitswesen.
(3)
Die Stiftung verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Seite 1 von 5
(4)
Bei der Stiftung handelt es sich um eine Förderkörperschaft im Sinne des § 58 Nr. 1 AO.
Die Stiftung kann auch anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften, Anstalten und
Stiftungen oder einer geeigneten Behörde finanzielle oder sachliche Mittel zur Verfügung
stellen, wenn die damit finanzierten Maßnahmen dem vorgenannten Stiftungszweck dienen.
Daneben kann die Stiftung auch die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften, von Körperschaften des öffentlichen Rechts oder auch von ausländischen Körperschaften zur ideellen und materiellen Förderung und Pflege der Stiftungszwecke vornehmen.
(5)
Zuwendungen an steuerbegünstigte Körperschaften und/oder Körperschaften, des
öffentlichen Rechts, die andere gemeinnützige Zwecke verfolgen als in Abs. 1 sind zulässig,
dürfen jedoch nicht überwiegen.
§3
Einschränkungen
(1) Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Sie
darf keine juristische oder natürliche Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung
fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Unterstützungen, Zuwendungen oder Vergütungen begünstigen. Die Stifter und ihre Erben erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der
Stiftung.
(2) Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung steht den durch die Stiftung Begünstigten
aufgrund dieser Satzung nicht zu und wird auch nicht durch regelmäßige und wiederholte
Leistungen begründet.
§4
Grundstockvermögen
(1)
Das der Stiftung zur dauernden und nachhaltigen Erfüllung ihres Stiftungszwecks zugewendete Vermögen (Grundstockvermögen) ist in seinem Wert ungeschmälert zu erhalten. Es
besteht zum Zeitpunkt der Stiftungsgründung aus 25.000 €.
(2)
Zustiftungen (Zuwendungen zum Grundstockvermögen) sind zulässig. Sonstige Zuwendungen ohne Zweckbestimmung, z. B. aufgrund einer Verfügung von Todes wegen, können dem
Grundstockvermögen zugeführt werden.
(3)
Das Grundstockvermögen kann zur Werterhaltung bzw. Stärkung seiner Ertragskraft umgeschichtet werden. Gewinne aus der Umschichtung sollen in eine Umschichtungsrücklage
eingestellt werden, die nach dem Ausgleich von Umschichtungsverlusten dem Grundstockvermögen zuzurechnen ist.
§5
Stiftungsmittel
(1) Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben
1.
2.
aus den Erträgen des Vermögens der Stiftung (Grundstockvermögen und sonstiges
Vermögen),
aus Zuwendungen, soweit sie vom Zuwendenden nicht zur Aufstockung des
Grundstockvermögens bestimmt sind; § 4 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberührt.
(2) Sämtliche Mittel dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
Seite 2 von 5
(3) Im Rahmen der steuerrechtlichen Bestimmungen können Rücklagen gebildet werden, soweit
dies erforderlich ist, um das Grundstockvermögen in seinem Wert ungeschmälert zu erhalten
und die steuerbegünstigten satzungsgemäßen Zwecke der Stiftung dauernd und nachhaltig
erfüllen zu können.
§6
Stiftungsorgan
(1)
Die Stiftung wird von den Organen der Stadt Nürnberg nach den kommunalrechtlichen Vorschriften verwaltet.
(2)
Für die Verwaltung der Stiftung erhält die Stadt Nürnberg eine angemessene Vergütung unter Berücksichtigung der Vorschriften für die Steuerbegünstigung der Stiftung und Ersatz ihrer Auslagen. Es gilt hier analog die jeweils aktuell gültige „Vereinbarung zur Berechnung
und Zahlung der Verwaltungskosten der Stadt Nürnberg an die von der Stadt Nürnberg verwalteten und vertretenen rechtsfähigen Stiftungen“.
§7
Kuratorium
(1)
Es ist ein Kuratorium zu gründen. Es besteht aus drei Mitgliedern.
(2)
Dem Kuratorium gehören an:
a) die jeweilige Stadtkämmerin bzw. der jeweilige Stadtkämmerer der Stadt Nürnberg
oder eine von ihnen benannte Vertretung als vorsitzendes Mitglied,
b) die jeweilige Vorstandsvorsitzende bzw. der Vorstandsvorsitzende des Klinikums
Nürnberg oder eine von ihnen benannte Vertretung,
c) Herr Klaus Wambach so lange, bis er das Amt niederlegt. Ein Nachfolger wird vom
Klinikum Nürnberg vorgeschlagen.
(3)
Das Kuratorium wählt aus den Mitgliedern des Kuratoriums die Stellvertretung des vorsitzenden Mitglieds.
§8
Einberufung und Beschlussfassung des Kuratoriums
(1)
Das Kuratorium beschließt über die Verwendung der Stiftungsmittel.
(2)
Beschlüsse des Kuratoriums werden in der Regel auf Sitzungen gefasst. Das Kuratorium
wird einmal jährlich unter Angabe der Tagesordnung und Einhaltung einer Frist von zwei
Wochen zu einer Sitzung einberufen.
(3)
Wenn kein Mitglied des Kuratoriums widerspricht, können Beschlüsse auch im schriftlichen
Umlaufverfahren gefasst werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax, E-Mail oder durch
sonstige dokumentierbare Übermittlung der Stimmabgabe in elektronischer Form als gewahrt.
(4)
Das Kuratorium ist beschlussfähig, wenn nach ordnungsgemäßer Ladung mehr als die Hälfte
seiner Mitglieder, einschließlich des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters, anwesend
sind. Ladungsfehler gelten als geheilt, wenn alle Mitglieder anwesend sind und niemand widerspricht.
Seite 3 von 5
(5)
Das Kuratorium trifft seine Entscheidungen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, sofern die Satzung nichts Abweichendes bestimmt. Bei Stimmengleichheit gibt die
Stimme des Vorsitzenden, ersatzweise seines Stellvertreters, den Ausschlag.
(6)
Über die Sitzungen sind Niederschriften zu fertigen und vom Vorsitzenden und dem Protokollführer zu unterzeichnen. Die Niederschriften sind allen Mitgliedern des Kuratoriums zur
Kenntnis zu bringen.
(7)
Beschlüsse, die eine Änderung des Stiftungszwecks oder die Umwandlung oder Auflösung
der Stiftung betreffen, können nur auf Sitzungen gefasst werden.
(8)
Beschlüsse über Satzungsänderungen, Umwandlung oder Auflösung der Stiftung bedürfen
der Zustimmung des Stadtrats der Stadt Nürnberg und des Verwaltungsrats des Klinikums
Nürnberg.
§9
Satzungsänderungen, Umwandlung und Aufhebung der Stiftung
(1)
Satzungsänderungen sind zulässig, soweit sie zur Anpassung an veränderte Verhältnisse
geboten erscheinen. Die satzungsmäßigen Voraussetzungen der Steuerbegünstigung dürfen nicht entfallen. Soweit sich Satzungsänderungen auf die Steuerbegünstigung der Stiftung
auswirken können, sind sie der zuständigen Finanzbehörde vorzulegen.
(2)
Änderungen des Stiftungszweckes sind nur zulässig, wenn seine Erfüllung unmöglich wird
oder sich die Verhältnisse derart ändern, dass die Erfüllung des Stiftungszwecks in seiner
bisherigen Form nicht mehr sinnvoll erscheint. Umwandlung und Aufhebung der Stiftung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
(3)
Über Änderungen der Satzung und Anträge auf Umwandlung oder Aufhebung der Stiftung
beschließt der Stadtrat (Art. 85 GO). Hierzu bedarf es im Vorfeld der Zustimmung des Kuratoriums (siehe § 7 dieser Satzung) sowie des Verwaltungsrats des Klinikums Nürnberg. Der
Beschluss bedarf der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde. Satzungsänderungen, die
den Zweck der Stiftung betreffen, bedürfen darüber hinaus einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes.
§ 10
Vermögensanfall
Im Falle der Auflösung der Stiftung fließt das eingebrachte Grundstockvermögen des Kommunalunternehmens Klinikum aus dem Jahr 2012 in Höhe von 25.000 € unter Berücksichtigung der jährlich zufließenden Kapitalerhaltung, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Übernahme der Verwaltung
durch die Stadt Nürnberg, an das Kommunalunternehmen Klinikum der Stadt Nürnberg zurück.
Dieses darf das Vermögen nur für gemeinnützige und/oder mildtätige Zwecke verwenden, die dem
bisherigen Stiftungszweck nahekommen.
Bei Aufhebung oder Auflösung der Stiftung oder bei Wegfall ihrer steuerbegünstigten Zwecke
darf das Restvermögen, als Sondervermögen der Stadt Nürnberg, nur für gemeinnützige und/oder mildtätige Zwecke, die dem bisherigen Stiftungszweck nahekommen, verwendet werden.
Seite 4 von 5
§ 11
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2019, 00:00 Uhr, in Kraft. Die Satzung der Stiftung Klinikum Nürnberg
vom 29.01.2012 tritt am 31.12.2018, 24:00 Uhr, außer Kraft.
Nürnberg, ______________
Nürnberg, _____________________
________________________________
Dr. Ulrich Maly
Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg
________________________________
Prof. Dr. Achim Jockwig
Vorstandsvorsitzender Klinikum Nürnberg
Nürnberg, ________________
________________________________
Klaus Wambach
bisheriger Vorsitzender der Stiftung Klinikum Nürnberg
Seite 5 von 5
Ö 6
Sitzungsvorlage
Ref.I/II/010/2018
Beratung
Datum
Behandlung
Ziel
Stadtrat
19.09.2018
öffentlich
Beschluss
Betreff:
Nürnberg Messe GmbH - Anpassung des Gesellschaftsvertrags an die Anforderungen des
Drittelbeteiligungsgesetzes
Anlagen:
Entscheidungsvorlage
Gesellschaftsvertrag NMG
Sachverhalt (kurz):
In Unternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmer/innen greifen die Mitbestimmungsregelungen
des Drittelbeteiligungsgesetzes (DrittelbG). Der Aufsichtsrat eines vom Geltungsbereich des
DrittelbG erfassten Unternehmens muss zu einem Drittel aus Arbeitnehmervertreter/innen
bestehen.
Ein solcher obligatorischer Aufsichtsrat im Sinne des DrittelbG ist zu bilden, sobald das
Unternehmen „in der Regel mehr als 500 Arbeitnehmer“ beschäftigt (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 DrittelbG).
Für die Bestimmung des Schwellenwerts ist demnach auf die „in der Regel“ im Unternehmen
beschäftigten Arbeitnehmer/innen abzustellen. Grundlage ist eine Prognoseentscheidung der
Geschäftsführung. Diese Prognoseentscheidung wurde zwischenzeitlich getroffen.
Voraussichtlich zum Dezember 2018 ist der Aufsichtsrat der Nürnberg Messe GmbH daher
entsprechend den Vorgaben des DrittelbG neu zu konstituieren.
Die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, die aufgrund der Drittelbeteiligung nötig wird, liegt
bei. Die Neufassung des Gesellschaftsvertrages wurde mit den übrigen Gesellschaftern
(insbesondere dem Freistaat Bayern) und der Geschäftsführung der Nürnberg Messe GmbH
abgestimmt.
1.
Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein
(→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Seite 1 von 4
Stadt Nürnberg
Sitzungsvorlage Ref.I/II/010/2018
€ Folgekosten
Gesamtkosten
€ pro Jahr
dauerhaft
nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv
€ davon Sachkosten
€ pro Jahr
davon konsumtiv
€ davon Personalkosten
€ pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Nein
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
(→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von
Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein
3.
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
Der geplante Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Nürnberg Messe
GmbH an die Anforderungen des DrittelbG berührt keine Diversity-relevanten
Fragestellungen.
Seite 2 von 4
Stadt Nürnberg
4.
Sitzungsvorlage Ref.I/II/010/2018
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Nürnberg Messe GmbH
Seite 3 von 4
Stadt Nürnberg
Sitzungsvorlage Ref.I/II/010/2018
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat stimmt der Änderung des Gesellschaftsvertrages der Nürnberg Messe GmbH zu
und ermächtigt die Verwaltung den vorgelegten Gesellschaftsvertrag abzuschließen.
Der/die für die Stadt Nürnberg handelnde Vertreter/Vertreterin wird ermächtigt, alle Erklärungen
abzugeben und alle Maßnahmen zu treffen, die zur Durchführung der Änderung des
Gesellschaftsvertrages notwendig, erforderlich oder zweckdienlich sind. Dies gilt auch für den
Fall, dass Änderungen im Entwurf des Gesellschaftsvertrages notwendig werden, soweit es
sich nicht um wesentliche inhaltliche Änderungen handelt. Änderungen können im weiteren
Verfahren insbesondere aus kommunalrechtlicher, gesellschaftsrechtlicher oder steuerlicher
Sicht geboten sein (z. B. Vorgaben durch Aufsichtsbehörden, Finanzamt oder Registergericht).
Als Vertreter/in der Stadt Nürnberg im Aufsichtsrat der Nürnberg Messe GmbH wird zukünftig
auch weiterhin dauerhaft das für Messeangelegenheiten zuständige berufsmäßige
Stadtratsmitglied zur Wahl in den Aufsichtsrat benannt. Derzeit ist dies der Wirtschaftsreferent.
Seite 4 von 4
Ö 6
Nürnberg Messe GmbH - Anpassung des Gesellschaftsvertrags an die Anforderungen des Drittelbeteiligungsgesetzes
Entscheidungsvorlage
In Unternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmer/innen greifen die Mitbestimmungsregelungen
des Drittelbeteiligungsgesetzes (DrittelbG). Der Aufsichtsrat eines vom Geltungsbereich des
DrittelbG erfassten Unternehmens muss zu einem Drittel aus Arbeitnehmervertreter/innen bestehen.
Ausgangssituation
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen der Anzahl an Arbeitnehmer/innen bei der NürnbergMesse GmbH hat die Geschäftsführung der NürnbergMesse GmbH zwischenzeitlich eine Prognoseentscheidung über die dauerhafte Überschreitung des Schwellenwertes von „in der Regel
mehr als 500 Arbeitnehmern“ i. S. d. DrittelbG getroffen, so dass nun das weitere Verfahren zur
Erweiterung des Aufsichtsrats um Arbeitnehmervertreter/innen eingeleitet werden muss.
Die NürnbergMesse GmbH beschäftigt entsprechend den Berechnungsvorgaben des DrittelbG
zum 30.04.2018 514 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Basierend auf dieser Berechnung
lag die Zahl der bei der NürnbergMesse GmbH beschäftigten Arbeitnehmer zum 31.12.2017 bei
500, im Januar 2018 bei 509, im Februar 2018 bei 510 und im März 2018 bei 513. Unter Berücksichtigung dieser Entwicklung hat die NürnbergMesse GmbH daher im 2. Quartal 2018 den
für den Geltungsbereich des DrittelbG relevanten Schwellenwert von in der Regel mehr als 500
Arbeitnehmer/innen dauerhaft überschritten, so dass ein zu einem Drittel aus Arbeitnehmervertreter/innen bestehender Aufsichtsrat gebildet werden muss.
Gesetzliches Verfahren
Die Geschäftsführung hat das Treffen der Prognoseentscheidung nach der Mitteilung an den
Aufsichtsrat, im Bundesanzeiger und als Aushang im Unternehmen bekannt gemacht. In dieser
Bekanntmachung ist die genaue Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder aus dem Kreis der Gesellschafter sowie die Anzahl der zu wählenden Arbeitnehmervertreter/innen unter Nennung der
einschlägigen Gesetzesgrundlagen anzugeben.
Innerhalb von sieben Monaten nach dieser Bekanntmachung ist der neu besetzte Aufsichtsrat
nach den Vorgaben des DrittelbG zusammenzusetzen (siehe Grafik).
Prognosezeitraum (bis zu 20 Monate)
7-Monatszeitraum
Amtsantritt
Prognoseentscheidung
Dies hat zur Folge, dass die bisherigen Regelungen zum Aufsichtsrat im Gesellschaftsvertrag
der NürnbergMesse GmbH mit Beendigung der ersten Gesellschafterversammlung, spätestens
aber innerhalb von sieben Monaten nach der Bekanntmachung, insoweit außer Kraft treten, als
sie den gesetzlichen Vorschriften widersprechen. Die erste Gesellschafterversammlung nach
der Bekanntmachung findet voraussichtlich am 03. Dezember 2018 statt, so dass die Wahlen
1
zur Erweiterung des Aufsichtsrats nach den Vorgaben des DrittelbG bis zu diesem Zeitpunkt
abgeschlossen sein müssen.
14 Wochen vor Beginn der Amtszeit der Arbeitnehmervertreter/innen, voraussichtlich also im
August 2018, hat die Geschäftsführung daher die Einleitung der Aufsichtsratswahlen mitzuteilen. Die Durchführung der Wahlen erfolgt durch einen vom Betriebsrat bestellten Betriebswahlvorstand. Nach Bekanntmachung und Veröffentlichung des Wahlergebnisses im November
2018 beginnt die Amtsperiode des neu gewählten Aufsichtsrats unter Beteiligung der Arbeitnehmervertreter/innen sodann durch Einberufung einer konstituierenden Sitzung unmittelbar im Anschluss an die Gesellschafterversammlung am 03. Dezember 2018. Die erste reguläre Aufsichtsratssitzung in seiner neuen und ordnungsgemäßen Besetzung ist die Sommeraufsichtsratssitzung 2019.
Anpassung des Gesellschaftsvertrags an die Anforderungen des DrittelbG
Die Anforderungen des DrittelbG machen eine Anpassung des Gesellschaftsvertrages der
Nürnberg Messe GmbH erforderlich. Anlässlich der aus rechtlichen Gründen erforderlichen Satzungsanpassung wurde auch eine redaktionelle „Modernisierung“ des Gesellschaftsvertrages
vorgenommen.
Neben den unmittelbar aufgrund der neuen rechtlichen Anforderungen erforderlichen Änderungen enthält der Gesellschaftsvertrag einige Verfahrenserleichterungen im Rahmen der Beschlussfassung in den Gesellschaftsgremien (Vereinfachung formaler Vorschriften, wie z.B. die
Zulassung der Beschlussfassung im Rahmen von Videokonferenzen oder im Rahmen kombinierter Verfahren). Daneben wurden die Gremienkompetenzen zwischen Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung teilweise neu justiert.
Im Wesentlichen wurden im Rahmen der Neufassung folgende Änderungen im Gesellschaftsvertrag der Nürnberg Messe GmbH vorgenommen:
§ 2 des Gesellschaftsvertrages: Ergänzung des Unternehmensgegenstandes um messenahe Dienstleistungen und die Betätigung im Ausland. Hierbei handelt es sich um eine
im Wesentlichen klarstellende Ergänzung. Eine inhaltliche Erweiterung findet hierdurch
nicht statt. Die Erbringung entsprechender Dienstleistungen sowie die Betätigung im
Ausland entspricht bereits dem Status Quo.
§ 7 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages: Über die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern/innen entscheidet zukünftig die Gesellschafterversammlung. Über die
Anstellungsverträge von Geschäftsführer/innen entscheidet weiterhin der Aufsichtsrat.
§ 13 des Gesellschaftsvertrages: Entsprechend den Anforderungen des DrittelbG
muss der Aufsichtsrat zu einem Drittel aus Arbeitnehmervertreter/innen bestehen. Der
Aufsichtsrat wird daher zukünftig aus 18 Mitgliedern (bislang 12 Mitglieder) bestehen.
6 Mitglieder des Aufsichtsrates werden von der Arbeitnehmervertretung gewählt. Von
jedem Gesellschafter (Freistaat Bayern, Stadt Nürnberg, IHK, HWK) wird jeweils ein
Mitglied entsandt. Die Stadt Nürnberg entsendet den/die Oberbürgermeister/in. Von
den weiteren 8 Aufsichtsratsmitgliedern, die von den Gesellschaftern gewählt werden,
schlagen die Stadt Nürnberg und der Freistaat Bayern jeweils 4 Mitglieder durch die
Gesellschafterversammlung zur Wahl vor.
Im Einzelnen können die Änderungen im Wortlaut der als Anlage beiliegenden Änderungsfassung (Anlage 1) entnommen werden.
Hinsichtlich der städtischen Vertreter/innen im Aufsichtsrat der Nürnberg Messe GmbH ergeben
sich im Ergebnis keine Änderungen. Die Entsendungsbeschlüsse gelten bis zum Ende der aktuellen Stadtratsperiode fort. Anders als bisher ist jedoch eine direkte Entsendung über eine
Satzungsregelung nicht mehr möglich, da aufgrund § 1 Nr. 1 Abs. 3 DrittelbG i.V.m. § 101 Abs.
2
2 S.4 AktG höchstens ein Drittel der im Gesellschaftsvertrag vorgesehenen Zahl der Anteilseignervertreter/innen entsendet werden kann. Die restlichen Anteilseignervertreter werden von der
Gesellschafterversammlung gewählt. Um den Status Quo im Ergebnis aufrecht zu erhalten, soll
in einem Nachtrag zum Konsortialvertrag vom 29.03.1990 eine Regelung aufgenommen werden, die die Vertragspartner (Freistaat Bayern und Stadt Nürnberg) verpflichtet, sich bei der
Wahl der von der Stadt Nürnberg und dem Freistaat Bayern nach § 13 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrags jeweils vorgeschlagenen Mitglieder in den Aufsichtsrat gegenseitig zu unterstützen.
Hierdurch wird auch die Wahl des für Messeangelegenheiten zuständigen berufsmäßigen
Stadtratsmitglieds, derzeit ist dies der Wirtschaftsreferent, in den Aufsichtsrat sichergestellt.
3
Ö 6
NürnbergMesse GmbH (NMG)
Neufassung des Gesellschaftsvertrags aufgrund drittelmitbestimmtem Aufsichtsrat (Stand: 14.08.2018)
Bisheriger Gesellschaftsvertrag
Ergebnis der Endabstimmung
I. Abschnitt
§1
Allgemeines
Allgemeines
Firma und Sitz der Gesellschaft
Firma und Sitz der Gesellschaft
§ 1 (1)
Die Firma der Gesellschaft lautet:
NürnbergMesse GmbH.
Die Firma der Gesellschaft lautet:
NürnbergMesse GmbH.
§ 1 (2)
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Nürnberg.
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Nürnberg.
§2
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens sind
a) die Durchführung von Messen, Ausstellungen, Kongressen
und sonstigen ähnlichen geeigneten Veranstaltungen sowie
der Vertrieb von Katalogen,
b) die Errichtung, die Unterhaltung und der Betrieb von Messehallen und der dazugehörigen Funktions-, Service- und sonstigen Einrichtungen im Messezentrum Nürnberg.
(1) Gegenstand des Unternehmens sind
a) Messen, Ausstellungen, Kongresse und sonstige ähnliche Veranstaltungen,
b) die Errichtung, die Unterhaltung und der Betrieb von
Messehallen und der dazugehörigen Funktions-, Serviceund sonstigen Einrichtungen am Messeplatz Nürnberg,
c) die Erbringung von Services, Dienstleistungen oder Geschäftsmodellen, insbesondere auch Geschäftsmodelle
digitaler Art, die mit Messen, Ausstellern bzw. Besuchern
oder mit dem Betrieb eines Messegeländes direkt oder
indirekt zusammenhängen.
(2) Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben an
Unternehmen gleicher oder verwandter Art des In- und Auslandes beteiligen sowie solche Unternehmen gründen oder
erwerben.
2
§3
Stammkapital und Einlagen
Stammkapital und Einlagen
§ 3 (1)
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 100.204.900,-- €
- i.W.: einhundert Millionen zweihundertviertausendneunhundert
Euro -
Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt 100.204.900,-- €
- i.W.: einhundert Millionen zweihundertviertausendneunhundert
Euro -
§ 3 (2)
Am Stammkapital sind beteiligt:
Am Stammkapital sind beteiligt:
a) die Stadt Nürnberg mit Geschäftsanteilen von 34.221.800,-- €, a) die Stadt Nürnberg mit Geschäftsanteilen von 34.221.800,-- €,
9.207.350,-- €, 3.321.300,-- € und 3.321.300,-- € (= 49,969 %),
9.207.350,-- €, 3.321.300,-- € und 3.321.300,-- € (= 49,969 %),
b) der Freistaat Bayern mit Geschäftsanteilen von 34.221.800,-- b) der Freistaat Bayern mit Geschäftsanteilen von 34.221.800,-€, 9.207.350,-- €, 3.321.300,-- € und 3.321.300,-- €
€, 9.207.350,-- €, 3.321.300,-- € und 3.321.300,-- €
(= 49,969 %),
(= 49,969 %),
c) die Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranc) die Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken mit einem Geschäftsanteil von 30.700,-- € (= 0,031 %),
ken mit einem Geschäftsanteil von 30.700,-- € (= 0,031 %),
d) die Handwerkskammer für Mittelfranken mit einem Ged) die Handwerkskammer für Mittelfranken mit einem Geschäftsanteil von 30.700,-- € (= 0,031 %).
schäftsanteil von 30.700,-- € (= 0,031 %).
Eine Veräußerung oder Belastung von Geschäftsanteilen oder
Die Abtretung und jede andere Verfügung über einen Geschäftsvon Teilen davon ist nur mit vorheriger Zustimmung der Gesellanteil oder Teile eines solchen an der Gesellschaft bedürfen zu
schafterversammlung zulässig. § 17 Abs. 1 GmbHG bleibt unbe- ihrer Wirksamkeit der Zustimmung der Gesellschafterversammrührt.
lung. Als Verfügung gelten auch die Bestellung eines Pfandrechtes oder Nießbrauchs und die Einräumung von Unterbeteiligungen. Das gleiche gilt für Verfügungen über Gewinnanteile und
Ansprüche, die aus dem Gesellschaftsvertrag resultieren.
§ 3 (3)
§4
Geschäftsjahr
Geschäftsjahr
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§5
Bekanntmachungen der Gesellschaft
Bekanntmachungen der Gesellschaft
§ 5 (1)
Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Amtsblatt
der Stadt Nürnberg und im Bayerischen Staatsanzeiger.
Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger.
§ 5 (2)
Der Aufsichtsrat kann im einzelnen Fall die Veröffentlichung in
weiteren Zeitungen und Zeitschriften anordnen.
3
§6
Organe der Gesellschaft
Organe der Gesellschaft
Organe der Gesellschaft sind:
1. Die Geschäftsführer
2. Die Gesellschafterversammlung
3. Der Aufsichtsrat
Geschäftsführer
Organe der Gesellschaft sind:
1. Geschäftsführung
2. Gesellschafterversammlung
3. Aufsichtsrat
Geschäftsführung
Zahl, Bestellung und Abberufung
Zahl, Bestellung und Abberufung
§ 7(1)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer
§ 7 (2)
Über die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern sowie über deren Anstellungsverträge entscheidet der Aufsichtsrat.
§8
Vertretung
Die Gesellschaft hat eine/n Geschäftsführer/in oder mehrere Geschäftsführer/innen
Über die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern/innen
entscheidet die Gesellschafterversammlung. Über den Abschluss, die Konditionen sowie die Änderung, Aufhebung und
Kündigung von Anstellungsverträgen von Geschäftsführer/innen
entscheidet der Aufsichtsrat.
Vertretung
§ 8 (1)
Die Gesellschaft wird durch den oder die Geschäftsführer gerichtlich und außergerichtlich vertreten.
Die Gesellschaft wird durch den/die Geschäftsführer/in oder die
Geschäftsführer/innen gerichtlich und außergerichtlich vertreten.
§ 8 (2)
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
von zwei Geschäftsführern gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur
ein Geschäftsführer bestellt, ist dieser alleinvertretungsberechtigt.
Sind mehrere Geschäftsführer/innen bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer/innen gemeinsam oder durch
eine/n Geschäftsführer/in gemeinsam mit einem/r Prokuristen/in
vertreten. Ist nur ein/e Geschäftsführer/in bestellt, ist diese/r alleinvertretungsberechtigt.
II. Abschnitt
§7
§9
§ 9 (1)
Aufgaben und Befugnisse der Geschäftsführer
Aufgaben und Umfang der Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer sowie die Geschäftsverteilung werden in der vom Aufsichtsrat zu erlassenden Geschäftsanweisung festgelegt.
(3) Der Geschäftsführung gegenüber vertritt der Aufsichtsrat die
Gesellschaft.
Aufgaben und Befugnisse der Geschäftsführung
Aufgaben und Umfang der Geschäftsführungsbefugnis der Geschäftsführung sowie die Geschäftsverteilung werden in der von
der Gesellschafterversammlung zu erlassenden Geschäftsanweisung festgelegt.
4
§ 9 (2)
III. Abschnitt
§ 10
Die Geschäftsführer haben ihre Aufgaben mit der Sorgfalt eines
ordentlichen Kaufmanns wahrzunehmen. Sie sind der Gesellschaft gegenüber verpflichtet, so zu handeln, wie ihnen dies
durch Gesetz, durch den Gesellschaftsvertrag, durch Beschlüsse der Gesellschafterversammlung und/oder die Beschlüsse des Aufsichtsrats auferlegt wird.
Gesellschafterversammlung
Einberufung
§ 10 (1)
Die Gesellschafterversammlung wird durch den oder die Geschäftsführer einberufen.
§ 10 (2)
Innerhalb der ersten acht Monate eines jeden Geschäftsjahres
findet eine ordentliche Gesellschafterversammlung statt.
§ 10 (3)
Außer in den Fällen des § 49 Absatz 2 und 3 GmbHG ist eine
Gesellschafterversammlung auch dann einzuberufen, wenn ein
Gesellschafter dies beantragt.
Die Einberufung erfolgt durch schriftliche Einladung der Gesellschafter mit einer Frist von 14 Tagen unter Angabe der Tagesordnung. Versammlungen, die unter Verletzung dieser Vorschriften berufen wurden, sind nur dann beschlussfähig, wenn sämtliche Gesellschafter anwesend sind und kein Gesellschafter widerspricht.
§ 10 (4)
Gesellschafterversammlung
Einberufung und Beschlüsse außerhalb von Präsenzsitzungen
Die Gesellschafterversammlung kann durch jedes einzelne Mitglied der Geschäftsführung einberufen werden.
Die ordentliche Gesellschafterversammlung findet jährlich einmal
innerhalb der gesetzlichen Fristen nach Vorlage des geprüften
und testierten Jahresabschlusses statt. In der ordentlichen Gesellschafterversammlung ist Beschluss zu fassen über die Feststellung des Jahresabschlusses für das vergangene Geschäftsjahr, die Genehmigung des Lageberichts, die Verwendung des
Ergebnisses, die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats und
der Geschäftsführung sowie die Auswahl und Bestellung des Abschlussprüfers.
Über die Fälle des § 49 Absatz 2 und 3 GmbHG hinaus ist eine
Gesellschafterversammlung auch dann einzuberufen, wenn ein
Gesellschafter dies beantragt.
Die Einberufung erfolgt durch schriftliche oder durch elektronische Kommunikationsmittel (z.B. Fax, E-Mail, Datenraum, Netzgruppe) zu bewirkende Einladung der Gesellschafter mit einer
Frist von 14 Tagen unter Angabe der Tagesordnung. In dringenden Fällen kann die Frist verkürzt werden, die nach Maßgabe
des § 51 Abs. 1 S. 2 GmbHG mindestens eine Woche betragen
muss. Dies ist in der Ladung zu begründen. Versammlungen, die
unter Verletzung dieser Vorschriften berufen wurden, sind nur
dann beschlussfähig, wenn sämtliche Gesellschafter an der Beschlussfassung teilnehmen und kein Gesellschafter widerspricht.
5
§ 10 (5)
Der Abhaltung einer Versammlung bedarf es nicht, wenn sich
sämtliche Gesellschafter schriftlich mit der der schriftlichen
Stimmabgabe einverstanden erklären. Dies gilt nicht für Änderungen des Gesellschaftsvertrages.
Eine Beschlussfassung erfolgt grundsätzlich in einer Präsenzsitzung. Eine Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung
außerhalb von Präsenzsitzungen ist zulässig, wenn kein Gesellschafter diesem Verfahren innerhalb einer von der/dem Vorsitzenden bestimmten angemessenen Frist widerspricht. Beschlüsse können dabei auf folgende Art gefasst werden:
a) außerhalb von Präsenzsitzungen, im Umlaufverfahren in
schriftlicher Form, per Telefax oder E-Mail, sowie in Form einer Videokonferenz
b) in kombinierten Verfahren, insbesondere durch Kombination
einer Versammlung einzelner Gesellschafter mit einer – vorherigen oder gleichzeitigen – Stimmabgabe der anderen Gesellschafter im Sinne von a) sowie durch eine Kombination
verschiedener Stimmabgabearten im Sinne von a) (z.B. teils
schriftlich, teils per Telefax, teils per E-Mail, teils per Telefonkonferenz, teils per Videokonferenz). Eine telefonische Zuschaltung einzelner Gesellschafter zu der Versammlung ist
zulässig.
§ 11
Innere Ordnung der Gesellschafterversammlung
§ 11 (1)
Den Vorsitz in der Gesellschafterversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrats.
Derartig gefasste Beschlüsse sind in der nächsten Sitzung der
Gesellschafterversammlung bekannt zu geben und in die Niederschrift aufzunehmen.
Innere Ordnung der Gesellschafterversammlung
Den Vorsitz in der Gesellschafterversammlung führt der/die Vorsitzende des Aufsichtsrats. Den stellvertretenden Vorsitz in der
Gesellschafterversammlung führt der/die 1. stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats. Bei deren Verhinderung kann im Einzelfall eine andere Person bestimmt werden.
6
§ 11 (2)
Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn dreiviertel des Stammkapitals vertreten sind.
Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens dreiviertel des Stammkapitals anwesend oder vertreten
sind oder an der Beschlussfassung teilnehmen. Ist die Gesellschafterversammlung nicht beschlussfähig, können die an der
Beschlussfassung teilnehmenden Gesellschafter mit einfacher
Mehrheit – bei Stimmgleichheit gilt der Antrag als abgelehnt –
beschließen, dass spätestens nach Ablauf von drei Wochen eine
neue Gesellschafterversammlung mit gleicher Tagesordnung
einberufen wird; diese Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als 50 % des Stammkapitals vertreten
sind. Hierauf ist bei erneuter Einberufung hinzuweisen.
Die Beschlussfassung erfolgt mit Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen, wobei je 500,00 € eines Stammanteils eine
Stimme gewähren. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen.
§ 11 (3)
Die Beschlussfassung erfolgt mit Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen, wobei je 500,00 € eines Stammanteils eine
Stimme gewähren. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen.
§ 11 (4)
In der Gesellschafterversammlung kann sich jeder Gesellschafter durch einen schriftlich Bevollmächtigten vertreten lassen.
In der Gesellschafterversammlung kann sich jeder Gesellschafter durch einen Bevollmächtigten aufgrund einer Vollmacht in
Schriftform vertreten lassen.
§ 11 (5)
In jeder Gesellschafterversammlung ist, soweit nicht notarielle
Beurkundung erforderlich ist, eine Niederschrift über den wesentlichen Inhalt der Verhandlungen und die Beschlüsse auszufertigen. Der Vorsitzende bestimmt den Schriftführer. Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden und vom Schriftführer binnen 14 Tagen nach der Gesellschafterversammlung zu unterschreiben und
den Geschäftsführern auszuhändigen. Diese übersenden eine
Abschrift der Niederschrift binnen weiterer 14 Tage jedem Gesellschafter. Die Niederschrift ist der Gesellschafterversammlung
auf ihrer nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.
In jeder Gesellschafterversammlung sowie bei jeder Beschlussfassung gem. § 10 Abs. 5, ausgenommen Beschlussfassungen
im Umlaufverfahren, ist, soweit nicht notarielle Beurkundung erforderlich ist, eine Niederschrift über den wesentlichen Inhalt der
Verhandlungen und die Beschlüsse anzufertigen, die von
dem/der Leiter/in der Gesellschafterversammlung zu unterzeichnen ist und von der Gesellschafterversammlung in der nächsten
Sitzung zu genehmigen ist. Nach Unterzeichnung ist die Niederschrift unverzüglich den Gesellschaftern zu übersenden.
(6) Beschlüsse können nur innerhalb von einem Monat nach Zugang der Beschlussniederschrift angefochten werden. Sofern
der anfechtende Gesellschafter bei der Beschlussfassung
anwesend ist, beginnt die Frist mit der Beschlussfeststellung
und Verkündung durch den Vorsitzenden der Versammlung.
7
§ 12
Aufgaben
Die Gesellschafterversammlung hat unbeschadet der ihr
nach dem Gesetz oder diesem Gesellschaftsvertrag zugewiesenen Zuständigkeiten über folgende Punkte Beschluss
zu fassen:
1. Feststellung des Jahresabschlusses, Genehmigung des
Lageberichts und Verwendung des Ergebnisses.
2. Entlastung der Geschäftsführer und der Mitglieder des
Aufsichtsrats.
3. Wahl des Abschlussprüfers.
4. Genehmigung des Wirtschaftsplans, der sich aus dem
Erfolgs-, Investitions- und Finanzplan sowie der Stellenübersicht zusammensetzt.
5. Gründung, Erwerb, Pachtung und Veräußerung anderer
Unternehmungen oder Beteiligung an solchen, sowie Abschluss, Änderung oder Aufhebung von Unternehmensverträgen.
6. Änderungen des Gesellschaftsvertrages.
7. Auflösung der Gesellschaft sowie Bestellung und Abberufung von Abwicklern.
8. Festsetzung von Sitzungsgeld für die Mitglieder des Aufsichtsrats.
(7) Sofern die vorherige Zustimmung der Gesellschafterversammlung – auch im schriftlichen Verfahren – nicht ohne
Nachteil für die Gesellschaft abgewartet werden kann, ist die
Zustimmung des/der Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung und seiner/ihrer Stellvertretung einzuholen. Die
Gesellschafterversammlung ist in der nächsten Sitzung zu
unterrichten.
Aufgaben
(1) Die Gesellschafterversammlung hat unbeschadet der ihr
nach dem Gesetz oder diesem Gesellschaftsvertrag zugewiesenen Zuständigkeiten über folgende Punkte Beschluss
zu fassen:
1. Feststellung des Jahresabschlusses, Genehmigung des
Lageberichts und Verwendung des Ergebnisses.
2. Entlastung der Geschäftsführung und der Mitglieder des
Aufsichtsrats.
3. Wahl des Abschlussprüfers.
4. Genehmigung des Wirtschaftsplans, der insbesondere
die Finanz- und Investitionsplanung sowie eine Stellenübersicht enthält.
5. Änderungen des Gesellschaftsvertrages.
6. Auflösung der Gesellschaft sowie Bestellung und Abberufung von Liquidatoren.
7. Festsetzung von Sitzungsgeld für die Mitglieder des Aufsichtsrats.
8. Geltendmachung von Ersatzansprüchen, welche der Gesellschaft gegen Geschäftsführung, Mitgliedern des Aufsichtsrats oder Gesellschaftern zustehen.
8
9. Entscheidungen von erheblicher finanzieller Tragweite.
Als erheblich sind Entscheidungen anzusehen, deren finanzielles Volumen den Cash flow des aktuellen Geschäftsjahres übersteigt.
(2) Der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung
bedürfen auch:
1. Gründung, Erwerb, (Ver-)Pachtung und Veräußerung anderer Unternehmungen oder Beteiligung an solchen, sofern im Einzelfall ein von der Gesellschafterversammlung
festgelegter Betrag überschritten wird.
2. Abschluss, Änderung oder Aufhebung von Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen i.S.d. § 291 I
AktG.
3. Errichtung oder Aufhebung von selbstständigen Zweigniederlassungen.
4. Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken,
grundstücksgleichen Rechten oder Rechten an Grundstücken, sofern im Einzelfall ein von der Gesellschafterversammlung festgelegter Betrag überschritten wird.
5. Entscheidungen von erheblicher finanzieller Tragweite.
Als erheblich sind Entscheidungen anzusehen, deren finanzielles Volumen einen von der Gesellschafterversammlung festzulegenden Betrag übersteigt.
6. Abschluss von Verträgen, die über den Rahmen des gewöhnlichen Betriebes der Messegesellschaft hinausgehen und deren finanzielles Volumen einen von der Gesellschafterversammlung festzulegenden Betrag übersteigen.
7. Ausübung des Stimmrechts oder sonstiger Gesellschafterrechte von Vertretern der NürnbergMesse GmbH in
9
den Gremien der Gesellschaften, an denen die NürnbergMesse GmbH unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist,
in folgenden Fällen:
Abtretung und jede andere Verfügung über einen Geschäftsanteil oder Teile eines solchen an der Gesellschaft. Als Verfügung gelten auch die Bestellung eines Pfandrechtes oder Nießbrauchs und die Einräumung von Unterbeteiligungen. Das gleiche gilt für
Verfügungen über Gewinnanteile und Ansprüche, die
aus dem Gesellschaftsvertrag resultieren.
Maßnahmen oder Entscheidungen, die - wenn sie unmittelbar die NürnbergMesse GmbH betreffen würden
- gemäß § 12 Abs. 1 Nummer 5 bis 6 und 8 bzw. Abs.
2 Nummer 1 bis 6 dieses Gesellschaftsvertrags der
Beschlussfassung bzw. Zustimmung der Gesellschafterversammlung der NürnbergMesse GmbH bedürften.
Sonstige Maßnahmen und Entscheidungen, die
grundsätzliche Bedeutung auch für die NürnbergMesse GmbH haben.
Bei Geschäften und Maßnahmen, für die bestimmte Wertgrenzen vorgesehen sind, ist der entsprechend dem jeweiligen Beteiligungsverhältnis auf die NürnbergMesse GmbH
entfallende anteilige Geschäfts- oder Vertragswert maßgeblich.
IV. Abschnitt
Aufsichtsrat
Aufsichtsrat
§ 13
Zusammensetzung des Aufsichtsrats
Zusammensetzung des Aufsichtsrats
10
§ 13 (1)
§ 13 (2)
§ 13 (3)
Der Aufsichtsrat besteht aus 12 Mitgliedern.
Der Aufsichtsrat besteht aus 18 Mitgliedern.
Sie werden für eine Amtsperiode von 6 Jahren durch Erklärung
gegenüber der Geschäftsführung entsandt. Die Amtsperiode des
erstmalig nach Eintritt der Gesellschafter Freistaat Bayern, Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken und
Handwerkskammer für Mittelfranken einzuberufenden Aufsichtsrats beginnt am 01.05.1990.
Die regelmäßige Amtsperiode der Aufsichtsratsmitglieder beträgt
3 Jahre. Die erste Amtsperiode aufgrund dieser Satzung beginnt
am ….
Es entsenden
a) die Stadt Nürnberg den Oberbürgermeister, das für Messeangelegenheiten zuständige berufsmäßige Stadtratsmitglied
und 3 weitere Mitglieder,
b) der Freistaat Bayern 5 Mitglieder,
c) die Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken und die Handwerkskammer für Mittelfranken je ein Mitglied.
Die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat endet vorzeitig, wenn
a) der entsendende Gesellschafter die Abberufung des Mitglieds schriftlich gegenüber dem Aufsichtsratsvorsitzenden
erklärt oder
b) ein Mitglied sein Aufsichtsratsmandat schriftlich gegenüber
dem Aufsichtsratsvorsitzenden niederlegt.
6 Mitglieder werden von der Arbeitnehmervertretung gewählt.
Von jedem Gesellschafter wird jeweils ein Mitglied entsandt. Die
Stadt Nürnberg entsendet hierfür jeweils den/die Oberbürgermeister/in. Von den weiteren 8 Aufsichtsratsmitgliedern, die von
den Gesellschaftern gewählt werden, schlagen die Stadt Nürnberg und der Freistaat Bayern jeweils 4 Mitglieder durch die Gesellschafterversammlung zur Wahl vor.
Wahl und Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder richten sich
nach den Vorschriften des Drittelbeteiligungsgesetzes. Wird ein
Mitglied des Aufsichtsrats während der Amtszeit zugewählt bzw.
neu entsandt, so endet seine Amtszeit mit derjenigen des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds.
§ 13 (4)
Im Fall des vorzeitigen Ausscheidens eines AufsichtsratsmitIm Fall des vorzeitigen Ausscheidens eines Aufsichtsratsmitglieds, hat der entsendende Gesellschafter unverzüglich ein Erglieds der Gesellschafterseite wählen bzw. entsenden die Gesatzmitglied zu benennen. Die Amtszeit des aus dem Amt schei- sellschafter unverzüglich ein Ersatzmitglied.
denden Aufsichtsratsmitglieds endet mit der Benennung seines
Nachfolgers, spätestens sechs Monate nach seiner Abberufung
oder Mandatsniederlegung. Die Amtszeit des Ersatzmitglieds endet mit Ablauf der Amtszeit des vorzeitig ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds.
§ 14
Innere Ordnung des Aufsichtsrats
Innere Ordnung des Aufsichtsrats
11
§ 14 (1)
Der Vorsitz im Aufsichtsrat wird im Drei-Jahreswechsel zunächst
vom Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg, sodann von einem
vom Freistaat Bayern benannten Mitglied wahrgenommen. Erster stellvertretender Vorsitzender ist während des Vorsitzes des
Oberbürgermeisters der Stadt Nürnberg ein vom Freistaat Bayern benanntes Mitglied, während des Vorsitzes eines vom Freistaat Bayern benannten Mitglieds der Oberbürgermeister der
Stadt Nürnberg. Der Aufsichtsrat kann einen weiteren stellvertretenden Vorsitzenden wählen.
Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte eine/n Vorsitzende/n und
mindestens eine/n Stellvertreter/in, der/die ihn/sie bei Verhinderung vertritt. Willenserklärungen des Aufsichtsrats werden durch
den/die Vorsitzende/n oder bei Abwesenheit seine/n/ihre/n 1.
Stellvertreter/in abgegeben.
§ 14 (2)
Bei Verhinderung des Vorsitzenden hat der Stellvertreter die
gleichen Rechte und Pflichten wie der Vorsitzende.
Bei Verhinderung des/der Vorsitzenden hat die Stellvertretung
die gleichen Rechte und Pflichten wie der/die Vorsitzende.
§ 14 (3)
Der Aufsichtsrat gibt sich eine Geschäftsordnung.
Der Aufsichtsrat gibt sich eine Geschäftsordnung.
§ 14 (4)
Der Aufsichtsrat kann aus seiner Mitte beratende und beschließende Ausschüsse bilden. Aufgaben und Befugnisse dieser
Ausschüsse werden durch die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat oder im Einzelfall durch Beschluss des Aufsichtsrats
festgelegt.
Der Aufsichtsrat kann aus seiner Mitte Ausschüsse bilden. Aufgaben und Befugnisse dieser Ausschüsse werden durch die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat oder im Einzelfall durch Beschluss des Aufsichtsrats festgelegt.
§ 15
Einberufung
§ 15 (1)
Aufsichtsratssitzungen finden nach Bedarf, mindestens aber einmal in jedem Halbjahr statt.
(5) Alle Aufsichtsratsmitglieder sind – auch nach Ausscheiden
aus ihrem Amt – zur Verschwiegenheit in den Angelegenheiten der Gesellschaft verpflichtet. Hiervon können sie nur für
den Einzelfall und nur durch einen Gesellschafterbeschluss
befreit werden.
Einberufung
12
§ 15 (2)
Die Aufsichtsratssitzungen werden im Auftrag des Vorsitzenden
durch die Geschäftsführer einberufen. Zu den Sitzungen soll
spätestens zwei Wochen vorher unter Mitteilung der Tagesordnung schriftlich eingeladen werden. Die Unterlagen sollen mindestens eine Woche vorher übersandt werden.
Die Aufsichtsratssitzungen werden durch die/den Aufsichtsratsvorsitzende/n bzw. im Auftrag des/der Vorsitzenden durch die
Geschäftsführung einberufen. Zu den Sitzungen soll spätestens
zwei Wochen vorher unter Mitteilung der Tagesordnung in Textform eingeladen werden. Die Unterlagen sollen mindestens eine
Woche vorher übersandt werden. In dringenden Fällen kann
der/die Vorsitzende diese Fristen abkürzen. Für die Fristberechnung gilt § 10 Abs. 4 S. 2 und 3 entsprechend.
§ 15 (3)
Die Einberufung kann von mindestens drei Mitgliedern des Aufsichtsrats oder von einem Geschäftsführer zusammen mit einem
Mitglied des Aufsichtsrats verlangt werden.
§ 16
Beschlussfassung
§ 16 (1)
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats oder bei dessen Verhinderung Der/Die Vorsitzende des Aufsichtsrats oder bei dessen/deren
dessen Stellvertreter leitet die Sitzung.
Verhinderung dessen/deren Stellvertretung leitet die Sitzung.
§ 16 (2)
Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder ordnungsgemäß geladen sind und wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. War der Aufsichtsrat in einer ordnungsgemäß einberufenen Sitzung nicht beschlussfähig, so
kann der Vorsitzende oder bei dessen Verhinderung sein Stellvertreter binnen drei Wochen zu einer zweiten Sitzung mit gleicher Tagesordnung einberufen. Der Aufsichtsrat ist dann, auch
wenn weniger als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind, beschlussfähig, sofern auf diese Tatsache bei der zweiten Einladung hingewiesen wird und mindestens drei Aufsichtsratsmitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen.
Beschlussfassung
Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder ordnungsgemäß geladen sind und wenn mindestens 2/3 der Mitglieder, aus denen er nach diesem Gesellschaftsvertrag insgesamt
zu bestehen hat, an der Beschlussfassung teilnehmen und mindestens die Hälfte seiner Mitglieder persönlich anwesend ist. Der
Beschlussfähigkeit steht nicht entgegen, dass dem Aufsichtsrat
weniger Mitglieder als die durch diesen Gesellschaftsvertrag
festgesetzte Zahl angehören, auch wenn das für seine Zusammensetzung maßgebende zahlenmäßige Verhältnis nicht gewahrt ist.
War der Aufsichtsrat in einer ordnungsgemäß einberufenen Sitzung nicht beschlussfähig, so kann der/die Vorsitzende oder bei
dessen/deren Verhinderung sein/ihr Stellvertreter binnen drei
Wochen zu einer zweiten Sitzung mit gleicher Tagesordnung
einberufen. Der Aufsichtsrat ist dann, auch wenn weniger als die
Hälfte der Mitglieder anwesend sind, beschlussfähig, sofern auf
diese Tatsache bei der zweiten Einladung hingewiesen wird und
13
mindestens drei Aufsichtsratsmitglieder an der Beschlussfassung teilnehmen.
§ 16 (3)
Ein Aufsichtsratsmitglied, das verhindert ist, an einer Aufsichtsratssitzung teilzunehmen, kann ein anderes Aufsichtsratsmitglied
schriftlich ermächtigen, an seiner Stelle an der Beschlussfassung teilzunehmen. Die Stimmrechtsübertragung ist in die Niederschrift aufzunehmen.
Ein Mitglied des Aufsichtsrates nimmt auch dann an der Beschlussfassung teil, wenn es sich in der Abstimmung der Stimme
enthält. Ein Aufsichtsratsmitglied, das verhindert ist, an einer
Aufsichtsratssitzung teilzunehmen, kann dadurch an der Beschlussfassung teilnehmen, dass es eine in Textform abgefasste
Stimmabgabe durch ein anderes Mitglied überreichen lässt. Die
Überreichung der Stimmabgabe in Textform ist in die Niederschrift aufzunehmen.
Eine Beschlussfassung erfolgt grundsätzlich in einer Präsenzsitzung. Eine Beschlussfassung des Aufsichtsrats außerhalb von
Präsenzsitzungen oder in kombinierten Verfahren ist zulässig,
wenn kein Mitglied diesem Verfahren innerhalb einer von
dem/der Vorsitzenden oder in dessen/derenAuftrag von der Geschäftsführung bestimmten angemessenen Frist widerspricht.
Beschlüsse können dabei auf folgende Art gefasst werden:
§ 16 (4)
Beschlüsse können auch durch schriftliche Stimmabgabe gefasst
werden, wenn der Vorsitzende oder im Fall seiner Verhinderung
sein Stellvertreter dies anordnet und kein Mitglied der schriftlichen
Stimmabgabe widerspricht. Für den Stimmeneingang ist eine Frist
von mindestens einer Woche vom Tage der Absendung des Aufforderungsschreibens an festzusetzen. Widerspricht ein Aufsichtsratsmitglied innerhalb der Frist für den Stimmeneingang diesem Abstimmungsverfahren, so haben Beratung und Abstimmung in einer unverzüglich einzuberufenden Aufsichtsratssitzung a) außerhalb von Präsenzsitzungen, im Umlaufverfahren in
zu erfolgen.
schriftlicher Form, Telefax oder E-Mail, sowie in Form einer
Videokonferenz;
b) in kombinierten Verfahren, insbesondere durch Kombination
einer Versammlung einzelner Mitglieder mit einer – vorherigen oder gleichzeitigen – Stimmabgabe der anderen Mitglieder im Sinne von a) sowie durch eine Kombination verschiedener Stimmabgabearten im Sinne von a) (z.B. teils schriftlich, teils per Telefax, teils per E-Mail, teils per Telefonkonferenz, teils per Videokonferenz).
Derartig gefasste Beschlüsse sind in der nächsten Sitzung des
Aufsichtsrats bekanntzugeben und in die Niederschrift aufzunehmen.
14
§ 16 (5)
§ 16 (6)
Ist ein Geschäft, das der Beschlussfassung des Aufsichtsrats oder eines Ausschusses unterliegt, so dringlich, dass ein Beschluss weder in einer einzuberufenden Sitzung noch im schriftlichen Verfahren rechtzeitig gefasst werden kann, so darf der Aufsichtsratsvorsitzende zusammen mit seinem Stellvertreter die
Geschäftsführung ermächtigen, dieses Geschäft zu tätigen. Das
gleiche gilt, wenn das Verfahren zur Beschlussfassung zwar eingeleitet ist, ein Beschluss aber nicht fristgerecht zustande
kommt. Dem Aufsichtsrat ist spätestens in der nächsten Sitzung
hiervon zu berichten.
Beschlüsse des Aufsichtsrats werden mit Dreiviertelmehrheit der
abgegebenen Stimmen gefasst. Stimmenthaltungen gelten als
nicht abgegebene Stimmen.
(5) Beschlüsse des Aufsichtsrats werden mit einfacher Mehrheit
der abgegebenen Stimmen gefasst. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen. Ergibt eine Abstimmung
im Aufsichtsrat Stimmengleichheit, so hat bei erneuter Abstimmung über denselben Gegenstand, wenn auch sie
Stimmgleichheit ergibt, der/die Aufsichtsratsvorsitzende oder
bei dessen/deren Abwesenheit die Stellvertretung zwei Stimmen.
(6) Über jede Sitzung des Aufsichtsrats und jede Beschlussfassung gem. § 16 Abs. 4 – mit Ausnahme von Beschlüssen im
Umlaufverfahren – ist durch die vom Aufsichtsrat zu bestellende Schriftführung eine Niederschrift anzufertigen, die von
dem/der Vorsitzenden oder dessen/deren Stellvertretung zu
unterzeichnen ist und vom Aufsichtsrat in der nächsten Sitzung zu genehmigen ist.
Aufgaben
§ 16 (7)
Über jede Sitzung des Aufsichtsrats ist durch den vom Aufsichtsrat zu bestellenden Schriftführer eine Niederschrift anzufertigen,
die vom Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter zu unterzeichnen ist und vom Aufsichtsrat in der nächsten Sitzung zu genehmigen ist.
§ 17
Aufgaben
§ 17 (1)
Der Aufsichtsrat legt die Grundzüge der Geschäftspolitik fest und Der Aufsichtsrat hat die gesetzlichen Aufgaben nach § 1 Abs. 1
überwacht die Geschäftsführung
Nr. 3 Drittelbeteiligungsgesetz. Die Gesellschafterversammlung
kann dem Aufsichtsrat weitere Aufgaben übertragen.
15
(2) Die Geschäftsführung muss die Stellungnahme des Aufsichtsrates einholen, bevor sie den Wirtschaftsplan für das
kommende Geschäftsjahr der Gesellschafterversammlung
zur Beschlussfassung vorlegt.
Die Geschäftsführung legt den Jahresabschluss und den Lagebericht unverzüglich nach ihrer Aufstellung dem Aufsichtsrat zur Prüfung vor.
(2) Der Zuständigkeit des Aufsichtsrats unterliegt die Beschlussfassung über
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
Vorlagen der Geschäftsführung an die Gesellschafterversammlung, insbesondere die Vorlage des Jahresabschlusses, des Vorschlags zur Ergebnisverwendung und
der Entwürfe für den Wirtschaftsplan der Gesellschaft.
neue Veranstaltungen, Messen und Ausstellungen, die
die Gesellschaft durchführt.
Abschluss von Rechtsgeschäften, deren Wert im einzelnen Fall einen vom Aufsichtsrat festzusetzenden Betrag
übersteigt.
Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken.
Führung von Rechtsstreitigkeiten, wenn diese über den
gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Gesellschaft hinausgehen.
Erteilung und Widerruf von Prokura und Handlungsvollmacht.
Erlass der Geschäftsanweisung für die Geschäftsführung.
Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer sowie
deren Anstellungsverträge.
Abschluss von Verträgen, die über den Rahmen des gewöhnlichen Betriebes der Messegesellschaft hinausgehen, sowie Verträge mit einer Laufzeit von mehr als fünf
Jahren.
(3) Der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen:
1. Gewährung von Krediten i.S. der §§ 89 und 115 AktG mit
Ausnahme von allgemein gewährten Mitarbeiterdarlehen.
2. neue Veranstaltungen, Messen und Ausstellungen, die
die Gesellschaft durchführt und/oder erwirbt, soweit im
Einzelfall ein von der Gesellschafterversammlung festzusetzender Betrag überschritten wird. Ausgenommen sind
Gastveranstaltungen.
3. Aufnahme neuer und Aufgabe vorhandener Geschäftsfelder.
4. Abschluss von Rechtsgeschäften, deren Wert im Einzelfall einen von der Gesellschafterversammlung festzusetzenden Betrag oder die Vertragsdauer einen von der Gesellschafterversammlung festgelegten Zeitraum und festgelegten Betrag übersteigt.
5. Einleitung von Rechtsstreitigkeiten vor staatlichen Gerichten oder Schiedsgerichten von grundsätzlicher Bedeutung oder von sonstigen Rechtsstreitigkeiten, sofern der
Streitwert einen von der Gesellschafterversammlung festgelegten Betrag übersteigt.
6. Erteilung von Prokura; der Widerruf der Prokura ist dem
Aufsichtsrat mitzuteilen.
7. Abschluss von Vergleichen und Erlass von Forderungen,
sofern der durch Vergleich gewährte Nachlass oder der
16
10.
11.
Der Abschluss von Vergleichen mit einer Vergleichssumme von über 100.000 EUR im Einzelfall und der Erlass von Forderungen in gleicher Höhe.
Ausübung des Stimmrechts von Vertretern der NürnbergMesse GmbH in den Gremien der Gesellschaften, an denen die NürnbergMesse GmbH unmittelbar oder mittelbar
beteiligt ist, in folgenden Fällen:
Änderungen des Gesellschaftsvertrags, insbesondere
die Erhöhung oder Herabsetzung des Stammkapitals.Maßnahmen oder Entscheidungen, die - wenn sie
unmittelbar die NürnbergMesse GmbH betreffen würden - gemäß § 17 Abs. 2 Nummer 3 bis 8 des Gesellschaftsvertrags der NürnbergMesse GmbH der Zustimmung des Aufsichtsrats der NürnbergMesse
GmbH bedürften.
Sonstige Maßnahmen und Entscheidungen, die grundsätzliche Bedeutung auch für die NürnbergMesse
GmbH haben.
Nennwert erlassener Forderungen einen von der Gesellschafterversammlung im Einzelfall festgelegten Betrag
übersteigt.
8. Abschluss von Anstellungsverträgen, sofern ein Jahresgehalt vereinbart wird, das einen von der Gesellschafterversammlung festgelegten Betrag übersteigt, sowie individuelle finanzielle Änderungen derartiger Anstellungsverträge.
9. Durchführung von neuen sozialen Maßnahmen (einschließlich Änderungen des bestehenden Jahresleistungsprämienmodells), die folgende Kriterien erfüllen:
o die Kosten für die Maßnahme überschreiten einen
durch die Gesellschafterversammlung festgelegten
Jahresbetrag,
o es handelt sich nicht um bauliche Maßnahmen oder
Maßnahmen zur Ausstattung des Arbeitsplatzes.
10. Entscheidungen über neue unbefristete Planstellen.
Diese erfolgen entweder durch Genehmigung im Rahmen
des Wirtschaftsplans durch die Gesellschafterversammlung oder durch Einzelgenehmigung. Die Einzelgenehmigung kann entweder durch den Aufsichtsrat oder einen
seiner Ausschüsse im Rahmen der jeweiligen Befugnisse
erfolgen.
11. Ausübung des Stimmrechts von Vertretern der NürnbergMesse GmbH in den Gremien der Gesellschaften, an denen die NürnbergMesse GmbH unmittelbar oder mittelbar
beteiligt ist, in folgenden Fällen:
Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern/innen sowie Abschluss, Änderung, Aufhebung und Kündigung von deren Anstellungsverträgen.
Maßnahmen oder Entscheidungen, die - wenn sie unmittelbar die NürnbergMesse GmbH betreffen würden
- gemäß § 17 Abs. 3 Nummer 4 bis 5 und 7 dieses
17
Gesellschaftsvertrags der Zustimmung des Aufsichtsrats der NürnbergMesse GmbH bedürften.
Bei Geschäften und Maßnahmen, für die bestimmte Wertgrenzen vorgesehen sind, ist der entsprechend dem jeweiligen Beteiligungsverhältnis auf die NürnbergMesse GmbH
entfallende anteilige Geschäfts- oder Vertragswert maßgeblich.
V. Abschnitt
Rechnungslegung
(4) Der Aufsichtsrat kann weitere Geschäfte oder sonstige Maßnahmen von seiner Zustimmung abhängig machen. Aufgaben der Geschäftsführung können ihm nicht übertragen werden.
Rechnungslegung
§ 18
Jahresabschluss, Ergebnisverwendung
Jahresabschluss, Ergebnisverwendung
§ 18 (1)
Für den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung,
Anhang) und den Lagebericht gelten die gesetzlichen Bestimmungen für große Kapitalgesellschaften.
Für den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung,
Anhang) und den Lagebericht gelten die gesetzlichen Bestimmungen für große Kapitalgesellschaften.
§ 18 (2)
Der Jahresabschluss sowie der Lagebericht sind unter Einbeziehung der Buchführung durch den Abschlussprüfer zu prüfen.
§ 18 (3)
Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind nach Prüfung
durch den Abschlussprüfer mit dem Prüfungsbericht unverzüglich dem Aufsichtsrat und mit dessen Stellungnahme unverzüglich den Gesellschaftern vorzulegen.
Über die Verwendung des Ergebnisses entscheidet die Gesellschafterversammlung gemäß § 29 GmbHG mit der Maßgabe,
dass an Gewinnen nur die Stadt Nürnberg und der Freistaat
Bayern im Verhältnis ihrer Geschäftsanteile teilnehmen. Die Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken und die
Handwerkskammer für Mittelfranken beteiligen sich an der Gesellschaft nur zum Zwecke der Einflussnahme auf den Ge-
§ 18 (4)
(2) Über die Verwendung des Ergebnisses entscheidet die Gesellschafterversammlung gemäß § 29 GmbHG mit der Maßgabe, dass an Gewinnen nur die Stadt Nürnberg und der
Freistaat Bayern im Verhältnis ihrer Geschäftsanteile teilnehmen. Die Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken und die Handwerkskammer für Mittelfranken beteiligen sich an der Gesellschaft nur zum Zwecke der Einflussnahme auf den Geschäftsablauf und sind zu Nachschüssen,
18
§ 19
§ 20
schäftsablauf und sind zu Nachschüssen, zur Teilnahme an Kapitalerhöhungen sowie zur Übernahme von Liquidationsverlusten, die die Gesellschafterversammlung beschließt, nicht verpflichtet; ihr Anspruch auf Vermögensverteilung im Falle der Liquidation ist auf die Einlage beschränkt.
Prüfungsrecht
zur Teilnahme an Kapitalerhöhungen sowie zur Übernahme
von Liquidationsverlusten, die die Gesellschafterversammlung beschließt, nicht verpflichtet; ihr Anspruch auf Vermögensverteilung im Falle der Liquidation ist auf die Einlage beschränkt.
Prüfungsrecht
Den Gesellschaftern Stadt Nürnberg und Freistaat Bayern stehen die Rechte aus § 53, dem Bayerischen Obersten Rechnungshof, dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg die
Rechte aus § 54 Absatz 1 des Gesetzes über die Grundsätze
des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder (Haushaltsgrundsätzegesetz - HGrG) zu.
Den Gesellschaftern Stadt Nürnberg und Freistaat Bayern stehen die Rechte aus § 53, dem Bayerischen Obersten Rechnungshof, dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt Nürnberg die
Rechte aus § 54 Absatz 1 des Gesetzes über die Grundsätze
des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder (Haushaltsgrundsätzegesetz - HGrG) zu.
Nichtigkeitsregelung
Nichtigkeitsregelung
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages
unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird dadurch der
übrige Inhalt des Gesellschaftsvertrages nicht berührt. Die Gesellschafter sind verpflichtet, die unwirksamen Bestimmungen
durch solche Regelungen zu ersetzen, die im Ergebnis den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages
unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird dadurch der
übrige Inhalt des Gesellschaftsvertrages nicht berührt. Die Gesellschafter sind verpflichtet, die unwirksamen Bestimmungen
durch solche Regelungen zu ersetzen, die im Ergebnis den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommen.
Ö 7
Sitzungsvorlage
Ref.V/003/2018
Beratung
Datum
Behandlung
Ziel
Stadtrat
19.09.2018
öffentlich
Beschluss
Betreff:
Personelle Veränderung im Jugendhilfeausschuss
Sachverhalt (kurz):
Personelle Veränderungen in der Besetzung des Jugendhilfeausschusses erfordern einen
Beschluss.
Bundesagentur für Arbeit – beratender Sitz:
Herr Peter Haas Bereichsleiter der Agentur für Arbeit Nürnberg wird für Herrn Thomas Oettler
als beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss berufen. Das stellvertretende beratende
Mitglied bleibt wie bisher Frau Harter.
1.
Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein
(→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten
€ Folgekosten
€ pro Jahr
dauerhaft
nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv
€ davon Sachkosten
€ pro Jahr
davon konsumtiv
€ davon Personalkosten
€ pro Jahr
Seite 1 von 3
Stadt Nürnberg
Sitzungsvorlage Ref.V/003/2018
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. I/II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt,
ansonsten Ref. I/II / Stk in Kenntnis gesetzt)
Ja
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Nein
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein
(→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von
Vollkraftstellen (Einbringung
und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja
Nein
3.
4.
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Diversity-Relevanz:
Nein
Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
Ja
Sitzverteilung entspricht den städtischen Gender-Vorgaben
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
J
Seite 2 von 3
Stadt Nürnberg
Sitzungsvorlage Ref.V/003/2018
Beschlussvorschlag:
1. Herr Peter Haas übernimmt den beratenden Sitz der Bundesagentur für Arbeit im
Jugendhilfeausschuss (bisher Herr Thomas Oetter).
Seite 3 von 3
Ö 8
Sitzungsvorlage
3. BM/003/2018
Beratung
Datum
Behandlung
Ziel
Stadtrat
19.09.2018
öffentlich
Beschluss-Auflage
Betreff:
Auflagen des 3. Bürgermeisters
Anlagen:
Empfehlung der Sportkommission vom 06.07.2018
Anlage zur Empfehlung
Empfehlung der Sportkommission vom 06.07.2018:
- Erhöhung der Zuschussmittel für Investitionszuschüsse
Seite 1 von 2
Stadt Nürnberg
Sitzungsvorlage 3. BM/003/2018
Beschlussvorschlag:
Die Empfehlung der Sportkommission vom 06.07.2018 wird beschlossen.
Seite 2 von 2
Ö 8
Ö 8
Anlage 2.1
Erhöhung der Zuschussmittel für Investitionszuschüsse
Entscheidungsvorlage
A
Einleitung: veränderte Rahmenbedingungen
Wie in der Sitzung der Sportkommission vom 23. März 2018 bereits dargestellt, haben sich in den
vergangenen Jahren Einflussfaktoren, die sich auf bauliche Maßnahmen der Sportvereine auswirken, verändert. Dies führt zu einer deutlichen Erhöhung der abgerufenen Zuschussmittel und
macht eine Reaktion durch eine Neuausrichtung der städtischen Sportförderung erforderlich.
Thematisiert wurden bereits die Auswirkungen der Änderungen der staatlichen Sportförderrichtlinien (Sanierung von Verwaltungsräumen) sowie eine enorme Baukostensteigerung. Diese Entwicklungen haben in den vergangenen Jahren bzw. werden weiterhin zu einer Erhöhung der zuwendungsfähigen Kosten führen.
Auch der Investitionsstau bei den Sportvereinen, die aktuell Bemühungen erkennen lassen, diesen
zu beheben, wurde bereits dargestellt. Eine Zunahme der Förderanträge und ein erhöhter Zuschussbedarf sind zu erwarten.
Die Förderung des Neubaus des Bundesstützpunkts Taekwondo erfolgt u.a. aus regulären städtischen Sportfördermitteln, was angesichts der damaligen Antragslage akzeptabel war, aber für weitere Stützpunkte und Landesleistungszentren die Mittel für die Vereine einschränken würde.
Ergänzt werden soll diese Reihe der für die Investitionszuschüsse relevanten Entwicklungen noch
durch das stetige Bevölkerungswachstum. Selbst wenn man die Zuwanderung von Flüchtlingen
außer Acht lässt, könnte Nürnbergs Bevölkerung bis zum Jahr 2026 auf über 533.650 Menschen
wachsen. Besonders großes Wachstum wird nicht nur in den Gebieten erwartet, in denen eine
junge, familiär geprägte Bevölkerungsstruktur auf viele Geburten hindeutet, sondern vor allem dort,
wo bis 2026 viele Zuzüge in dann neu gebaute Wohnungen anzunehmen sind. Das trifft besonders
auf die zum Teil erst in der Planung befindlichen großen Neubaugebiete u.a. an der Brunecker
Straße, im Tiefen Feld, in Wetzendorf oder in Kornburg/Worzeldorf zu. Als Folge dieser Entwicklung ist auch ein steigender Bedarf an Sportmöglichkeiten zu erwarten. In der Bereitstellung von
Sportinfrastruktur sind die Sportvereine die wichtigsten Partner der Stadt Nürnberg. Im Sinne einer
nachhaltigen Sport- und Stadtentwicklungsplanung sollte in diesem Zusammenhang auch der Anreiz für Sportvereine, sich am Ausbau der Kapazitäten der Sportinfrastruktur zu beteiligen, erhöht
werden. Hierzu ist eine attraktive Ausgestaltung des Investitionszuschusses nötig.
B
Maßnahmen zur Verbesserung der Fördervoraussetzungen
1.
Erhöhung des Fördersatzes und Verkürzung der Wartezeit
Neben der Erhöhung der Fördermittel von 550 000 Euro auf 1 100 000 Euro ist auch eine Auszahlung der Zuschüsse in einem angemessenen zeitlichen Rahmen vonnöten, um die durch die Zwischenfinanzierung entstehenden Belastungen für Sportvereine in Grenzen zu halten. Eine Verkürzung der Wartezeit auf die Auszahlung der Fördermittel ist das zentrale Element eines Maßnahmenpakets zur Optimierung der Bezuschussung der Baumaßnahmen von Sportvereinen.
-2-
-22.
Konkrete Vorschläge aus der letzten Sportkommission und deren mutmaßliche
Auswirkungen
2.1
Verdoppelung der zur Verfügung stehenden Mittel für Investitionszuschüsse von bislang
550 000 Euro auf 1 100 000 Euro:
Diese Maßnahme würde den einleitend beschriebenen Entwicklungen und einer Anhebung des
Fördersatzes für Maßnahmen der Bestandserweiterung (Neubau, Umbau und Erweiterung, siehe
unter Punkt 5.) angemessen Rechnung tragen.
Selbst wenn, was noch abzuklären ist, der Vorgriff auf die folgenden Jahre haushaltsrechtlich nicht
durchsetzbar ist, kann mit einer Verdoppelung der Zuschussmittel künftig in der Regel eine Abfinanzierung der für zwei Haushaltsjahre kalkulierten Zuschüsse innerhalb eines Haushaltsjahres
erfolgen. Hierdurch ist eine Halbierung der prognostizierten Wartezeit zu erzielen.
In den nächsten Jahren lösen die bereits laufenden Anträge einen Abfluss an Zuschussmitteln in
Höhe von etwa 2,7 Millionen Euro aus. Hieraus lässt sich schließen, dass die aktuell verfügbaren
Zuschussmittel (550 000 Euro) bereits aufgrund der vorliegenden Anträge bis ins Jahr 2022 nahezu vollständig verplant sind und für aktuellere Anträge eine Wartezeit von etwa vier Jahren von
der Antragstellung bis zur ersten Teilzahlung des Zuschusses zu erwarten wäre. Es kann davon
ausgegangen werden, dass mit der Verdoppelung eine Begrenzung der Wartezeit auf durchschnittlich etwa 1,5 Jahre erreicht werden kann.
Da im Zuschussverfahren der Stadt Nürnberg nicht zwischen Klein- und Regelanträgen unterschieden wird, so wie der BLSV dies tut, kann erwartet werden, dass für alle Anträge eine Verkürzung
der Wartezeit erzielt werden kann. Aufgrund unterschiedlicher Bearbeitungszeiten seitens des
BLSV in Bezug auf Klein- und Regelanträge wäre allerdings zu prognostizieren, dass Regelanträge (zuwendungsfähige Kosten über 250 000 Euro) von der Optimierung der Wartezeit in etwas
geringerem Ausmaß profitieren. Verbesserungen sind hier vor allem im Hinblick auf eine zügigere
Bezuschussung nach Baufortschritt zu erwarten.
2.2
Aufhebung des grundsätzlich maximal pro Maßnahme auszahlbaren Jahresbetrags von
bislang 50 000 Euro sowie eine unmittelbare Abfinanzierung sämtlicher entscheidungsreifer
Anträge:
Dies würde die Abfinanzierung von Maßnahmen im Sinne der Vereine maximal beschleunigen.
Der Verzicht auf eine jährliche Pauschale mit der Zielsetzung, den maximal möglichen Zuschussbetrag pro Maßnahme unmittelbar zum nächstmöglichen Zeitpunkt zur Auszahlung zu bringen,
führt absolut betrachtet zu keiner Erhöhung des Zuschussbedarfs. Es würde aber zu deutlichen
Auf- und Abbewegungen der Pauschale kommen.
Die oben erwähnten Maßnahmen, wofür bereits Zuschüsse in Höhe von 2,7 Millionen Euro beantragt und in Aussicht gestellt sind, werden im Rahmen von Zuschussvorausberechnungen durch
weitere mit dem SportService bereits diskutierte und mehr oder weniger konkret geplante Großbauprojekte von Sportvereinen ergänzt, die einen zusätzlichen Bedarf an Zuschussmitteln in Höhe
von weiteren rund 3,3 Millionen Euro erwarten lassen. Aufgrund dieses Investitionsstaus ist davon
auszugehen, dass der jährlich pauschal zur Verfügung stehende Zuschussbetrag bis zur Abfinanzierung der anstehenden Maßnahmen in den kommenden Jahren überschritten wird.
Grundsätzlich und für die weiteren Folgejahre kann damit gerechnet werden, dass die Zuschussmittel in Abhängigkeit der Realisierung verschiedener Großbauprojekte deutlich über- oder unterschritten werden würde. So können geplante Großbauprojekte, wie sie aktuell beispielsweise beim
ASC Boxdorf 1933 e.V., beim TSV Altenfurt e.V., beim TSV 1846 Nürnberg e.V. oder auch beim
NHTC e.V. geprüft werden, dazu führen, dass in einem Jahr eine starke Ausweitung, im nächsten
eine deutlich geringere Belastung gegeben ist.
-3-
-3Aus sportfachlicher Sicht wäre diese Option im Sinne der Sportvereine zu priorisieren. Deshalb ist
anzustreben, die zum Jahresende noch nicht ausbezahlten Zuschussmittel auf das nächste Haushaltsjahr zu übertragen. Es hat sich gezeigt, dass sich eine Kalkulation der Auszahlungszeitpunkte
von Investitionszuschussmitteln aufgrund von Änderungen in den Plänen der Vereine oder auch
durch Verzögerungen im Genehmigungs-, Bau- oder Abrechnungsprozess oft schwierig gestaltet.
Um hier variabel reagieren zu können, ist eine jahresunabhängige Verfügbarkeit der Fördermittel
notwendig.
Das Ziel, sämtliche entscheidungsreifen Anträge unmittelbar abzufinanzieren, stellt eine Herausforderung für die Zuschuss- und Haushaltskalkulation dar, weil das benötigte Zuschussvolumen
schwer zu prognostizieren ist und teilweise im Vorgriff auf die Folgejahre abgerufen oder Restmittel auf diese übertragen werden müssten. Voraussetzung ist die Zustimmung des Finanzreferats
nach Empfehlung der Sportkommission.
2.3
Anhebung des grundsätzlich maximal pro Maßnahme auszahlbaren Jahresbetrags von
bislang 50 000 Euro auf 100 000 Euro:
Sollte sich die unter 2. beschriebene Variante nicht realisieren lassen, ist eine Optimierung der bisherigen Bezuschussung auf Raten anzustreben. Die Vergabepraxis zeigt, dass es bei Großprojekten in der Regel zwangsläufig zu einer Bezuschussung auf Raten entsprechend des Baufortschritts
kommt, da Verzögerungen im Bau- bzw. Abrechnungs- und Bewilligungsprozess gegenüber dem
BLSV eine Vervollständigung der Abrechnungsunterlagen hinausschieben.
Die Anhebung des maximal pro Maßnahme auszahlbaren Jahresbetrags von bislang 50 000 Euro
auf 100 000 Euro würde ebenfalls zu einer schnelleren Abfinanzierung der Maßnahmen führen.
Ein Maximalbetrag in der vorgeschlagenen Höhe von 100 000 Euro bedeutet, dass eine breite
Streuung der Zuschüsse auf möglichst viele berechtigte Vereine sichergestellt werden kann und
der Zuschuss für den Großteil der beantragten Maßnahmen jeweils komplett ausgezahlt werden
könnte. In den vergangenen sechs Jahren wurden insgesamt nur 10 Maßnahmen mit einem Zuschussvolumen von über 100 000 Euro beantragt.
Bei Erhöhung der zur Verfügung stehenden Mittel auf 1 100 000 Euro ist davon auszugehen, dass
diese nicht in jedem Jahr auf Basis der festgelegten maximal möglichen Zuschussbeträge vollständig (in der Regel in der Märzsitzung der Sportkommission) abgerufen werden. Das bedeutet, dass
verfügbare Restzuschussmittel zum Jahresende auch an Maßnahmen ausgeschüttet werden können, die den regulär möglichen Maximalbetrag bereits erhalten haben.
2.4
Verkürzung des maximalen Auszahlungszeitraums bei Maßnahmen mit höherem
Investitionsvolumen von bislang sechs auf drei Jahre
Bei Realisierung der unter 3. beschriebenen Option sollte der maximale Auszahlungszeitraum bei
Maßnahmen mit höherem Investitionsvolumen von bislang sechs auf dann drei Jahre reduziert
werden. Dies bedeutet: sollte das Zuschussvolumen über 300 000 Euro liegen, ist eine jährliche
Ausschüttung von mehr als 100 000 Euro möglich, nämlich jeweils ein Drittel des Gesamtzuschusses, so dass sich auch diese Maßnahme positiv auf die schnellere Abfinanzierung der Zuschussanträge auswirkt.
2.5
Vereinheitlichung des Fördersatzes für alle baulichen Maßnahmen von förderfähigen
Sportvereinen auf 45 % der zuwendungsfähigen Kosten
Damit würden Maßnahmen der Bestandserweiterung, hierzu sind Neubau, Umbau und Erweiterung zu zählen (Fördersatz bislang: 20 % der zuwendungsfähigen Kosten), auf das Niveau der
Maßnahmen zur Bestandssicherung (Sanierung, (Fördersatz: 45 % der zuwendungsfähigen Kosten),) gehoben werden. Dies wäre eine angemessene Reaktion auf das zu erwartende Wachstum
der Bevölkerung und damit auch des zu erwartenden Sportstättenbedarfs.
-4-
-4Bei Umsetzung dieser Maßnahme ergibt sich ein zusätzlicher Förderbedarf, der grundsätzlich aus
den Erfahrungen der vergangenen fünf Jahre prognostiziert werden kann: demnach wurden in diesem Zeitraum für Maßnahmen der Bestandserweiterung durchschnittlich ca. 150 000 Euro pro
Jahr ausgegeben, davon rund 110 000 Euro jährlich für ein Großprojekt (Neubau der Sportanlage
des ATV 1873 Frankonia Nürnberg e.V.), das mittlerweile abgeschlossen ist.
Unter Zugrundelegung des erhöhten Fördersatzes, wäre auf Basis dieser Erfahrungswerte von einem zusätzlichen Bedarf an Fördermitteln in Höhe von 190 000 Euro auszugehen.
Aktuell liegen in dieser Maßnahmenkategorie Anträge für ein Zuschussvolumen - auf der Basis der
Bezuschussung von 20 % - von insgesamt rund 30 000 Euro vor. Der Grund für diesen auf den
ersten Blick geringen Zuschussbedarf liegt unter anderem darin, dass sich die Vergabepraxis bereits in den vergangenen Jahren verändert hat. Grundlage für eine Empfehlung zur Höhe des Fördersatzes ist die Betrachtung der sportlich genutzten Fläche. Nur wenn sich diese durch die Investitionsmaßnahme erhöht, wurde die Maßnahme, eventuell auch nur anteilig, als Maßnahme der
Bestandserweiterung bewertet und ein Fördersatz von 20 % zur Bewilligung vorgeschlagen. Ansonsten wurde die Maßnahme ohnehin bereits als Modernisierung eingestuft und mit einer Zuschussquote von 45 % vorgeschlagen.
Trotz der aktuell geringen Zahl beantragter Maßnahmen zur Bestandserweiterung ist auf Basis der
Erfahrungswerte aus der Vergangenheit, aufgrund der bereits mit der Verwaltung diskutierten geplanten Neubauprojekte bei einigen Sportvereinen (siehe Punkt 2) und vor dem Hintergrund der
beschriebenen Stadtentwicklung davon auszugehen, dass eine entsprechende Erhöhung des Fördersatzes den Bedarf an Fördermitteln mittelfristig im Durchschnitt um etwa 150 000 Euro jährlich
steigern würde.
Als Randnotiz sei in diesem Zusammenhang noch erwähnt, dass eine Vereinheitlichung des Fördersatzes den Bezuschussungsprozess für Sportvereine und Verwaltung merklich vereinfachen
und auch die Kommunikation und Kooperation mit dem BLSV deutlich erleichtern würde.
C
Finanzierung zu erwartender Projekte außerhalb der regulären Sportförderung
Eine Förderung gemeinnütziger Institutionen und Organisationen, die Maßnahmen des Spitzensports (z.B. Bau und Sanierung von Bundesstützpunkten und Landesleistungszentren, Sicherung
des WTA-Turniers) und Projekte des Trend- und Actionsports (z.B. Surferwelle, Trendsporthalle)
umsetzen, sollte möglich sein. Darüber hinaus sollte eine Finanzierungsmöglichkeit für „Leuchttürme der breiten- oder leistungssportlichen Infrastruktur“ (z.B. Velodrom, Stadion, Eissporthalle,
Ballsporthalle) bestehen.
Damit diese städtischen Unterstützungsleistungen aber nicht zu Lasten der Breitensportförderung
gehen, sollten die hierfür zur Verfügung zu stellenden Zuschussmittel individuell abgeklärt werden.
In diesen Fällen sollte jeweils eine Einzelfallentscheidung durch den Stadtrat mit einer eigenen
MIP-Position angestrebt werden, wie dies in anderen Bereichen (z.B. beim Bau des Umweltpädagogikzentrums am Wörther See oder bei der Errichtung des neuen Konzertsaals) bereits üblich ist.
Als Entscheidungsgrundlage sollten zu erstellende leistungs- und breitensportliche Entwicklungspläne dienen.
Die bisher geltenden Kriterien der Förderfähigkeit sollten erhalten bleiben. Das bedeutet, dass Antragsteller für Maßnahmen im Vereinsregister eingetragene gemeinnützige Vereine mit Sitz in
Nürnberg sind, die dem Bayerischen Landes-Sportverband oder den Sportschützenverbänden angehören, bestimmte Mindestmitgliedsbeiträge erheben, einen Anteil Jugendlicher und junger Erwachsener von mindestens 20 % der Gesamtmitgliederzahl haben und das Formblatt VereinsKennzahlen jährlich vorlegen. Für nicht förderfähige Vereine, die im Sinne der sportlichen Entwicklung ihrer Sportart attraktive Projekte in Angriff nehmen (z.B.: Übernahme Krugsportplatz durch
den Verein Nürnberger Luftflotte des Prinzen Karneval e.V., Errichtung eines Klettersportzentrums
durch den DAV, Bau einer Einrichtung für internationale Sportarten durch den Verein International
-5-
-5Sports & Education Nürnberg e.V gilt auch weiterhin, dass eine Unterstützung aus Mitteln der regulären Sportförderung nicht möglich ist und ggf. eine Einzelfallentscheidung anzustreben ist.
D
Weiteres Vorgehen
Der auf 1,1 Millionen Euro erhöhte Betrag ist zum Haushalt ab 2019 angemeldet. Im Sinne einer
zeitnahen Unterstützung der Vereine und der Verkürzung der Wartezeit zur Auszahlung der Zuschussmittel ist aus sportlicher Sicht anzustreben, den Zuschussbetrag für Investitionen übertragbar auszugestalten. Die diesbezüglichen Gespräche mit dem Finanzreferat sind zu einem finalen
Ergebnis zu führen. Alle weiteren Vorschläge unter der Ziffer 2 und der Ziffer B sind von der Verwaltung (noch) nicht beantragt.
Die Zuschussquote für Maßnahmen der Bestandserweiterung, d.h. für alle Neubauten, Umbauten
und Erweiterungen sollte von 20 % auf 45 % erhöht und damit vereinheitlicht werden. Für sportbezogene Baumaßnahmen von Institutionen, Organisationen und Vereinen, die im Sinne der Sportförderrichtlinien nicht förderfähig sind, wird empfohlen, jeweils Einzelfallentscheidungen zu treffen
und bei größeren Maßnahmen eigene MIP-Positionen einzurichten.
E
Diversity-Relevanz
Der Investitionszuschuss fördert das Breitensportangebot der Nürnberger Sportvereine, welches
vom Grundsatz her allen Bevölkerungsgruppen offensteht. Aufgrund der Mitgliederstruktur der
Nürnberger Sportvereine kann die Bezuschussung allerdings als diversity-relevant bezeichnet werden.
Nach einer im Rahmen der Erstellung des Sportentwicklungsberichts durchgeführten Untersuchung ist der Organisationsgrad einiger Bevölkerungsgruppen nicht repräsentativ im Vergleich zur
Gesamtbevölkerung der Stadt Nürnberg:
- Weniger Frauen als Männer sind in Sportvereinen organisiert.
- Im Hinblick auf die Altersstruktur ist der Organisationsgrad der Kinder zwischen 7 und 15
Jahren am höchsten. Daraufhin erkennt man deutlich einen Einbruch der Sportaktivität im
Sportverein im jungen Erwachsenenalter (25-34 Jahre). Jedoch steigt die Sportaktivität im
Sportverein im frühen Seniorenalter (55-64 Jahre) bis in das hohe Alter hinein wieder an.
- Hinsichtlich der Schulbildung ist der Anteil der Sportvereinsmitglieder mit Hauptschulabschluss, Mittlerer Reife und Abitur ähnlich. Nur der Anteil der Sportvereinsmitglieder ohne
Schulabschluss liegt weit unter dem Anteil der Sportvereinsmitglieder mit höheren Schulabschlüssen.
- Betrachtet man den Organisationsgrad nach dem monatlichen Haushaltseinkommen, dann
ist bei Haushalten unter 1 000 Euro Netto-Monatseinkommen der Anteil der Sportvereinsmitglieder am niedrigsten. Haushalte mit mehr als 3 000 Euro Netto-Monatseinkommen
weisen den höchsten Anteil an Sportvereinsmitgliedern auf.
- Der Anteil an Sportvereinsmitgliedern unter der nichtdeutschen Bevölkerung liegt niedriger
als bei den Deutschen.
Nach diesen Ergebnissen ist davon auszugehen, dass diese Unterstützungsleistung unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen in unterschiedlichem Maße zu Gute kommt, allerdings hat die Maßnahme in keinster Weise diskriminierende Auswirkungen. Darüber hinaus wird kontinuierlich versucht, ein Engagement im Sportverein auch für aktuell noch unterrepräsentierte Bevölkerungsgruppen attraktiv zu gestalten.
Ö 9
Sitzungsvorlage
Ref.I/II/011/2018
Beratung
Datum
Behandlung
Ziel
Stadtrat
19.09.2018
öffentlich
Kenntnisnahme
Betreff:
Auflagen des Referates I/II
Anlagen:
Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
Dringliche Anordnung des Oberbürgermeisters _Haushaltsreste
Haushaltsreste (Aufstellung)
Dringliche Anordnungen des Oberbürgermeisters der Stadt Nürnberg nach
Art. 37 Abs. 3 GO:
1.
Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und
Auszahlungen
2.
Bildung von Haushaltsresten: Bewegliches Vermögen/GWGs (I1) und als
übertragbar erklärte Ansätze im K5 und K3
hier: Mittelübertragung von 2017 auf 2018
Seite 1 von 2
Stadt Nürnberg
Sitzungsvorlage Ref.I/II/011/2018
Beschlussvorschlag:
Die beiliegenden Dringlichen Anordnungen des Oberbürgermeisters der Stadt Nürnberg nach
Art. 37 Abs. 3 GO haben in der heutigen Stadtratssitzung aufgelegen und werden zur Kenntnis
genommen.
Seite 2 von 2
Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
hier: Kenntnisnahme von Dringlichkeitsanordnungen gemäß Art. 37 Abs. 3
der Bayerischen Gemeindeordnung in der Stadtratssitzung am 19.09.2018
Ö 9
Haushaltsjahr 2018
1. 218300 "HVE Schule - Schulzentren"
150.000 € bei IA K2180003000U
Kostenart 62476000
"JPRS/FOS: lfd. Betrieb (3. BM)"
"Betriebsmittel (konsumtives I2-Budget)"
Deckung:
150.000 € aus 215100 Kst. V215100005
Kostenart 64990000
"Staatliche Realschulen allgemein"
"Vermischte Aufwendungen"
Datum: 06.08.2018
2. 541000 "Verkehrsflächen/Straßen"
1.075.000 € bei IA E5410029100U
Kostenart 69926521
95.000 € bei IA E5410029101U
Kostenart 69926551
"BW 1.118 Sanierung Konrad-Adenauer-Brücke"
"Tiefbau - unter. Verkehrs-/Wasserbauten/Brücken
(SÖR)"
-Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2019"Erneuerung LSA 956 Konrad-Adenauer-Brücke"
"Tiefbau - Verkehrssignal-, Gleis-, Hafenanlagen (SÖR)"
-Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2019-
Deckung:
1.170.000 € aus IA E5410070900U
Kostenart 69926521
Datum: 09.08.2018
"Erneuerung Hafenbrücken"
"Tiefbau - unter. Verkehrs-/Wasserbauten/Brücken
(SÖR)"
-Verpflichtungsermächtigung für das HJ 2019-
Ö 9
Dringliche Anordnung des Oberbürgermeisters gem. Art. 37 Abs. 3 GO
Bildung von Haushaltsresten: Bewegliches Vermögen/GWGs (I1) und als übertragbar
erklärte Ansätze im K5 und K3
hier: Mittelübertragung von 2017 nach 2018
I. Gemäß § 21 i.V.m. §§ 82 und 83 KommHV-Doppik wird die Übertragung der in der
beiliegenden Übersicht aufgeführten neuen Haushaltsreste in Höhe von
1. Städtischer Haushalt
a) Aufwendungen (Ergebnishaushalt)
1.059.822,81 €
b) Auszahlungen konsumtiv (Finanzhaushalt)
Auszahlungen investiv (Finanzhaushalt)
1.059.882,81 €
3.853.323,16 €
2. Stiftungshaushalt
a) Aufwendungen (Ergebnishaushalt)
0 €
b) Auszahlungen (Finanzhaushalt)
0 €
vom Haushaltsjahr 2017 in das Haushaltsjahr 2018 genehmigt.
Im Übrigen werden die Mittel eingezogen.
Die übertragenen Haushaltsreste erhöhen die Haushaltsermächtigungen des Haushaltsjahres 2018. Um weitere Verzögerungen bei der Verwendung der gebildeten
Haushaltsreste zu vermeiden, müssen die vorgenannten Mittelübertragungen mit
dringlicher Anordnung verfügt werden.
Nach Art. 71 Abs. 3 GO gilt die (nicht im Jahr 2017 in Anspruch genommene) Kreditermächtigung des Haushaltsjahres 2017 zumindest bis zum Ende des Jahres 2018
weiter. Diese „übertragene“ Kreditermächtigung hat ein Volumen von 125.904.000 €
(zahlungswirksam).
II. Ref. I/II
zur weiteren Veranlassung (Auflage im Stadtrat)
Nürnberg,
Der Oberbürgermeister
(Dr. Maly)
(2547)
Haushaltsreste des Teilbudgets I1 und übertragbar erklärte Ansätze in K5 und K3
Ö 9
Haushaltsreste 2017
des Teilbudgets I1 und als übertragbar erklärte Ansätze in K5 und K3
Geschäftsbereich/
Referat
OBM
2. BM
3. BM
Dienststelle/
Budgetbereich
Produkt
BgA
BgA
Fb
GPR
StA
Rpr
Pr
IB
RA
RA
RA
OA
OA
OA
OA
OA
OA
EP
EP
StN
2. BM
BA/NOS
BA/NOS
BA/NOS
BA/NOS
BA/NOS
BA/NOS
BA/NOS
BA/NOS
BA/NOS
BA/NOS
FW
FW
FW
FW
Tg
Tg
SÖR-Besitzamt
SÖR-Besitzamt
3. BM
3. BM / HVE
3. BM / HVE
3. BM / HVE
3. BM / HVE
3. BM / HVE
3. BM / HVE
3. BM / HVE
3. BM / HVE
3. BM / HVE
3. BM / IPSN
3. BM
SchA
SchA
SchA
111100
111110
111281
111283
121201
111410
111220
111120
111500
111900
111910
122110
122120
122130
122140
122150
122160
122310
351800
122220
111111
111511
111711
122121
122141
122211
122221
126101
211301
365600
424002
126100
126110
126120
128100
253010
555200
541000
551000
111112
210300
211300
212300
213300
215300
217300
218300
221300
231300
243103
243900
211100
215100
215200
möglicher
übertragbarer
Haushaltsrest
K5 (o.MIP)
(konsumtiv)
-9.984,25
24.440,70
0,00
übertragener
Haushaltsrest
K5 (o.MIP)
(konsumtiv)
0,00
24.440,70
0,00
übertragener
möglicher
Haushaltsrest I1
übertragbarer
Haushaltsrest I1 (investiv)
(investiv)
41.643,92
27.849,13
1.785,15
609,00
5,58
756,59
933,90
0,18
664,42
203,78
600,00
38,46
7.520,34
91,12
107.364,17
62,79
85,62
13.920,95
1.000,00
25.612,40
2.730,61
15.538,00
-0,17
250,00
4.648,79
17.521,19
-0,06
-0,42
-0,22
12.378,86
-0,06
173.494,11
115.929,62
104.523,94
170,98
-0,20
0,16
0,00
19.347,88
707,41
94.100,30
24.911,54
-11.356,49
23.270,60
7.523,94
-2.206,46
9.281,89
-15.589,60
-129.936,21
43.432,68
1.311,66
171,95
13.761,27
16.463,38
41.643,92
27.849,13
1.785,15
600,00
934,00
664,42
15.000,00
13.920,95
1.000,00
20.000,00
2.730,00
12.500,00
4.000,00
17.500,00
10.000,00
173.494,00
115.929,62
104.523,94
0,00
19.347,88
707,41
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
43.432,68
1.311,66
0,00
0,00
0,00
Seite 1 von 3
Haushaltsreste des Teilbudgets I1 und übertragbar erklärte Ansätze in K5 und K3
Geschäftsbereich/
Referat
3. BM
(Teil 2)
Ref. I / II
Ref. III
Ref. IV
Ref. V
Dienststelle/
Budgetbereich
Produkt
SchA
SchA
SchA
SchA
SchA
SchB
SchB
SpS
SpS
Ref. I
Ref. I
OrgA
OrgA
PA
Ref. II
Ref. II
Stk
KaSt
ZD
ZD
Ref. III
UwA
UwA
UwA
Gh
Gh
Gh
Gh
Frh
Ref. IV
Ref. IV
KuM
Ref. V
SHA
SHA
SHA
J
J
J
J
J
J
J
J
J
J
J
217100
217200
218100
243100
243200
231100
231200
421010
424000
111113
111280
111210
111520
111230
111114
111790
111340
111320
111510
111760
111115
554010
554020
561010
414010
414020
414030
414040
553000
281000
281003
252300
315900
315700
353010
522020
361000
362100
362101
363101
363300
363500
363600
363900
364000
365100
365101
möglicher
übertragbarer
Haushaltsrest
K5 (o.MIP)
(konsumtiv)
übertragener
Haushaltsrest
K5 (o.MIP)
(konsumtiv)
107,96
119.000,00
49.412,20
0,00
0,00
0,00
0,00
übertragener
möglicher
Haushaltsrest I1
übertragbarer
Haushaltsrest I1 (investiv)
(investiv)
520,36
0,00
0,00
297.608,82
15.359,33
674,48
9.689,67
1.710,33
27.561,45
109.555,59
27.580,34
60.740,87
1.047.572,00
24.136,54
5.681,91
200.000,00
-253,07
1.118,80
4.843,31
18.198,40
759,97
21.486,95
12.430,94
62.058,19
1.801,68
22.916,94
-0,21
-0,48
498.974,74
0,12
-0,12
2.691,77
6.000,00
6.274,08
186,47
1.917,01
0,06
0,40
6,91
225,88
1.746,83
26.824,89
19.655,11
-0,42
17.968,00
-0,20
0,61
0,00
0,00
0,00
276.046,68
0,00
0,00
9.689,67
1.710,33
27.561,45
88.000,00
8.346,00
60.740,87
1.047.572,00
24.136,54
0,00
200.000,00
0,00
1.118,80
4.843,31
18.198,40
760,00
21.486,00
12.430,00
62.058,00
0,00
12.000,00
12.000,00
0,00
490.000,00
0,00
0,00
2.691,77
6.000,00
6.000,00
0,00
1.917,01
0,00
0,00
0,00
1.746,83
6.994,22
9.655,11
0,00
6.000,00
0,00
Seite 2 von 3
Haushaltsreste des Teilbudgets I1 und übertragbar erklärte Ansätze in K5 und K3
Geschäftsbereich/
Referat
Ref. V
(Teil 2)
Ref. VI
Ref. VII
Allg.FiWi
Dienststelle/
Budgetbereich
Produkt
J
J
J
J
J
J
J
Ref. VI
Stpl
Vpl
BOB
BOB
BOB
H
UB
Ref. VII
Ref. VII
Geo
LA
LA
ML
WiF
aFiWi
Zwischensumme
365200
365300
365500
366100
367500
367600
367601
111118
511010
511020
521100
521200
523001
111700
547000
111119
522010
511040
111710
111720
573010
571100
612100
OBM
IB
3. BM
SpS
3. BM
SpS
Gesamtsumme
Z111120001 /
63125800
Z421010009 /
63125800
Z421010012 /
63115000
möglicher
übertragbarer
Haushaltsrest
K5 (o.MIP)
(konsumtiv)
übertragener
Haushaltsrest
K5 (o.MIP)
(konsumtiv)
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
965.553,82
928.846,64
1.148.530,43
953.287,34
-3.895,22
0,00
17.905,76
17.905,76
88.629,71
88.629,71
übertragener
möglicher
Haushaltsrest I1
übertragbarer
Haushaltsrest I1 (investiv)
(investiv)
483,02
5.386,71
5,20
3.989,95
2.089,80
38.760,57
24.676,17
2.574,72
53.363,95
1.192,11
32.322,29
31.023,66
2.727,29
174,60
13.009,40
5.743,15
116,59
13.809,33
0,10
0,00
48.677,55
5.780,01
547.218,20
4.162.477,99
483,02
0,00
0,00
2.089,80
38.760,57
8.096,93
2.574,72
53.363,95
1.192,11
32.322,29
31.023,66
2.727,29
0,00
13.009,40
3.500,00
116,59
13.809,33
0,00
0,00
48.677,55
5.780,00
547.218,20
3.853.323,16
1.251.170,68 € 1.059.822,81 € 4.162.477,99 € 3.853.323,16 €
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