FREIE WÄHLER Stadtratsgruppe, Rathausplatz 2, 90403 Nürnberg FREIE WÄHLER Stadtratsgruppe Nürnberg An den Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg Rathausplatz 2 Marcus König 90403 Nürnberg Rathaus Thomas Estrada 90403 Nürnberg thomas.estrada@stadt.nuernberg.de
Dr. Robert Mahler robert.mahler@stadt.nuernberg.de
Nürnberg, 22.09.2026
Sitzung des Stadtrates am 30.09.2026, TOP Ö12
- Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan – Bereich Buch Süd Auswirkungen der geplanten Neufestsetzung des Lärmschutzbereichs des Flughafens Nürnberg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Verwaltung schlägt dem Stadtrat vor, den Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Buch Süd zu billigen. Ziel der Planung ist insbesondere die Schaffung neuer Wohnbauflächen und gemischter Bauflächen. Damit sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bebauungsplan Nr. 4675 „Buch-Süd“ geschaffen werden.
Nach den vorgelegten Unterlagen liegt bereits heute der nördliche Teil des Änderungsbereichs innerhalb der Nacht-Schutzzone des Flughafens Nürnberg. Die FNP-Änderung orientiert sich an dem durch die Fluglärmschutzverordnung Nürnberg vom 9. September 2014 festgesetzten Lärmschutzbereich, der aktuell überarbeitet wird.
Zugleich geht aus den Unterlagen hervor, dass das Luftamt Nordbayern und die Flughafen Nürnberg GmbH im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung zu den bestehenden und geplanten Schutzzonen Stellung genommen haben. Die Flughafen Nürnberg GmbH hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es bei der bevorstehenden Neufestsetzung des Lärmschutzbereichs zu einer Vergrößerung der Schutzzonen kommen könne und dadurch größere Teile des Änderungsbereichs betroffen sein könnten.
Dies ist für die vorgesehene Wohnbebauung von entscheidender Bedeutung. Nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm dürfen in einer Nacht-Schutzzone grundsätzlich keine
Wohnungen errichtet werden. Zwar enthält § 5 Abs. 3 FluLärmG bestimmte Ausnahmen, deren Voraussetzungen und Reichweite für das vorliegende Verfahren jedoch konkret geklärt werden müssen.
Die Verwaltung bewertet die Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut menschliche Gesundheit durch Lärm selbst als „erheblich nachteilig“. Nach der schalltechnischen Untersuchung wird der Fluglärm im Änderungsbereich zudem „pegeldominierend“ sein. Gleichwohl wird an der Schaffung von Wohnraum festgehalten und die weitere Konfliktbewältigung überwiegend auf das nachfolgende Bebauungsplanverfahren verlagert. Besonders bemerkenswert ist der Umstand, dass die Verwaltung lediglich schallgedämmte Fenster und Lüftungsanlagen als bauliche Maßnahmen für den notwendigen Schallschutz vorsieht, obwohl der Nürnberger Oberbürgermeister mit Blick auf die Veränderung des Klimas (Zunahme der Hitzetage und notwendige Abkühlung der Wohnungen) jüngst die Finanzierung von Klimaanlagen vorgeschlagen hat.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
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Welcher aktuelle Stand und welcher konkrete Zeitplan sind der Stadtverwaltung für die Neufestsetzung des Lärmschutzbereichs des Flughafens Nürnberg bekannt? Wann ist nach Kenntnis der Verwaltung mit der Vorlage der neuen Berechnungen, dem Verordnungsverfahren und dem Inkrafttreten der neuen Schutzgebietsfestsetzung zu rechnen?
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Wann und in welcher Form hat die Stadt Nürnberg seit Beginn der Planungen für Buch Süd Kontakt mit dem Luftamt Nordbayern, der Regierung von Mittelfranken, dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr und der Flughafen Nürnberg GmbH aufgenommen? Welche konkreten Auskünfte wurden der Stadt hinsichtlich der voraussichtlichen Ausdehnung der künftigen Nacht-Schutzzone erteilt?
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Liegen der Stadtverwaltung bereits vorläufige Berechnungen, Prognosen, Karten, Isophonenverläufe oder sonstige Erkenntnisse zur voraussichtlichen Lage der neuen Nacht-Schutzzone vor? Falls ja: Welche Teile der geplanten Wohnbauflächen und der gemischten Bauflächen in Buch Süd werden danach voraussichtlich innerhalb der künftigen Nacht-Schutzzone liegen?
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Wie viele Hektar der vorgesehenen Wohnbauflächen beziehungsweise wie viele der derzeit geplanten Wohneinheiten könnten von einer Erweiterung der Nacht-Schutzzone betroffen sein?
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Hat die Stadtverwaltung vor der Vorlage der 21. FNP-Änderung eine belastbare rechtliche Prüfung dazu vorgenommen, ob die geplanten Wohnungen nach Inkrafttreten einer erweiterten Nacht-Schutzzone noch errichtet werden dürften?
Falls ja: Zu welchem Ergebnis kommt diese Prüfung unter besonderer Berücksichtigung des § 5 Abs. 2 und Abs. 3 Nr. 4 und Nr. 6 FluLärmG?
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Welche rechtliche Bedeutung hätte es für die Zulässigkeit der Wohnbebauung, wenn der Bebauungsplan Nr. 4675 zwar vor der Neufestsetzung der Nacht-Schutzzone bekannt gemacht, die Erschließung oder Bebauung aber erst danach begonnen würde?
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Hält die Verwaltung die Billigung einer FNP-Änderung, die neue Wohnbauflächen ausweist, für abwägungsfehlerfrei, solange die voraussichtliche Ausdehnung der neuen Nacht- Schutzzone und die daraus folgenden Bauverbote nicht abschließend geklärt sind?
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Warum wird dem Stadtrat gegenwärtig eine Planung zur Billigung vorgelegt, die ausschließlich den Lärmschutzbereich aus dem Jahr 2014 nachrichtlich übernimmt, obwohl die mögliche erhebliche Erweiterung der Nacht-Schutzzone bereits ausdrücklich bekannt ist?
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Wurde geprüft, das Verfahren bis zum Vorliegen der aktualisierten Fluglärmberechnungen beziehungsweise bis zur verbindlichen Festsetzung des neuen Lärmschutzbereichs zurückzustellen? Falls nein: Warum nicht? Falls ja: Aus welchen Gründen wurde hiervon abgesehen?
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Welche Auswirkungen hätte eine Erweiterung der Nacht-Schutzzone auf die wirtschaftliche, zeitliche und städtebauliche Realisierbarkeit des Gesamtprojekts Buch Süd? Besteht insbesondere das Risiko, dass bereits getätigte Planungsaufwendungen oder vorbereitende Investitionen entwertet werden?
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Auf welchem Betriebsszenario des Flughafens beruhen die aktuellen Berechnungen für die Neufestsetzung des Lärmschutzbereichs? Welche Annahmen wurden dabei hinsichtlich der Zahl und Entwicklung der nächtlichen Flugbewegungen, der eingesetzten Flugzeugtypen sowie des Fracht- und touristischen Nachtflugverkehrs zugrunde gelegt?
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Hat die Stadtverwaltung untersuchen lassen, durch welche betrieblichen Beschränkungen des Nachtflugverkehrs – insbesondere durch eine Kernruhezeit von 0 bis 5 Uhr oder eine deutliche Verringerung der Flugbewegungen zwischen 22 und 6 Uhr – verhindert werden könnte, dass die für den Wohnungsbau vorgesehenen Flächen in Buch Süd in die künftige Nacht-Schutzzone fallen? Falls nein: Ist die Verwaltung bereit, eine entsprechende Vergleichsberechnung beim Luftamt Nordbayern beziehungsweise bei der Flughafen Nürnberg GmbH einzufordern?
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Welchem Ziel räumt die Stadtverwaltung im Falle eines nicht auflösbaren Konflikts den Vorrang ein: der Schaffung dringend benötigten Wohnraums in Buch Süd oder der Aufrechterhaltung beziehungsweise weiteren Ausweitung des bisherigen Nachtflugbetriebs am Flughafen Nürnberg?
Begründung
Die Stadt kann nicht einerseits dringend benötigten Wohnraum planen und andererseits ein Nachtflugmodell mittragen, dessen prognostizierte Lärmauswirkungen gerade diesen Wohnungsbau rechtlich unmöglich machen oder gesundheitlich problematisch werden lassen.
Die vorliegenden Unterlagen benennen diesen Konflikt bereits ausdrücklich. Sie beantworten jedoch nicht, wie weit die neue Nacht-Schutzzone voraussichtlich reichen wird, wie viele geplante Wohnungen betroffen sein könnten und ob die Wohnbebauung nach der Neufestsetzung überhaupt noch zulässig wäre. Der bloße Verweis darauf, die Problematik später im Bebauungsplanverfahren durch passiven Schallschutz zu bewältigen, greift zu kurz: Innerhalb der Nacht-Schutzzone geht es nicht nur um Schallschutzanforderungen, sondern grundsätzlich um ein gesetzliches Bauverbot für Wohnungen.
Der Stadtrat benötigt diese Informationen, bevor er eine FNP-Änderung billigt, deren wesentliches Ziel gerade die Schaffung neuer Wohnbauflächen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Robert Mahler Thomas Estrada Stadtrat Stadtrat