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Vordere Sterngasse 2

Anlage · 30.09.2026 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Marcus König Altstadt

Maschinell extrahierter Text (Texterkennung aus Scan, fehleranfällig). Verbindlich ist das Originaldokument.

OBERBÜRGERMEISTER

PFLEGE iR

dung vorlegen BAYERISCHES LANDESAMT FÜR DENKMALPFLEGE - Hofgraben 4 - 80539 München 5 Antwort zur Unterschrift vorlegen Stadt Nürnberg Herrn Oberbürgermeister DNUNGSBEHÖRDE

Marcus König BAUOTREKTION

Rathausplatz 2 90403 Nürnberg Eingel. 03% Feb, 2026

221 M 2:WwW/

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IHR ZEICHEN . UNSERE ZEICHEN DATUM V-2-2025-626-1_S01 22.01.2026

Vollzug des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) Denkmalliste — Teil A: Baudenkmäler - Kreisfreie Stadt Nürnberg; hier: Vordere Sterngasse 2 (Inv.Nr.: D-5-64-000-3674) Nachtrag in die Denkmalliste

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

bei dem o. g. Geschäftshaus handelt es sich um ein Baudenkmal nach Art. 1 BayDSchG; es ist daher in die Bayerische Denkmalliste, Teil A: Baudenkmäler nachzutragen:

D-5-64-000-3674 Geschäftshaus, viergeschossiger, traufständiger Stahlbetonbau mit Satteldach und ausgebautem Dachgeschoss, Erdgeschoss mit Ladenpassage, Straßenfassade mit Travertinverkleidung, hofseitig zweigeschossiger Flachdachanbau, von Wolfgang Crimmann, 1957/58; ehem. Teppichhaus Böhmler.

Die Lage des Baudenkmals entnehmen Sie bitte dem Bayerischen Denkmal-Atlas (http://www.denkmal.bayern.de).

  1. Anlass, Baugeschichte und Baubeschreibung

a. Anlass Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege hat auf Anregung der Stadt Nürnberg BAYERISCHES LANDESAMT geprüft, ob das o.g. Geschäftshaus Denkmaleigenschaft aufweist. Der Ortstermin fand, FÜR DENKMALPFLEGE zusammen mit Frau Deglmann von der Stadt Nürnberg, Frau Dr. Maue als Dienststelle München: Stadtheimatpflegerin, Frau Thoma als Vertreterin der Eigentümerin, Herrn Trautner als Hofgraben 4 Vertreter der Mieter sowie Herrn Dr. Gattinger vom BLfD, am 29. Oktober 2025 statt. 80539 München Postfach 10 02 03 Das Gebäude konnte vollständig besichtigt werden. 80076 München

Tel.:089 2114-0 Fax: 089 2114-300

www.bifd.bayern.de Dr. Karl Gattinger Tel.:089/2114-389 Bayerische Landesbank München Wiss. Angestellter Fax: 089/2114-300 IBAN DE75 7005 0000 0001 1903 15 Referat Z | - Bayerische Denkmalliste/Denkmaltopographie karl.gattinger@bifd.bayern.de BIC BYLADEMM

PFLEGE ig

b. Baugeschichte und Baubeschreibung Das 0.g. Gebäude wurde in den Jahren 1957/58 als Geschäftshaus errichtet; Bauherr war die Firma J. G. Böhmler, Spezialhaus für Innenausstattung — München-Nürnberg; die Baupläne zeichnete der Nürnberger Architekt Wolfgang Crimmann. Seit damals wurden keine nennenswerten, baulichen Veränderungen vorgenommen. Bei dem Geschäftshaus handelt es sich um einen viergeschossigen, traufständigen Stahlbetonbau mit Satteldach und straßenseitiger Travertinverkleidung; die Decke des obersten Geschosses ist in der Art eines Flugdaches vorgezogen. Das Erdgeschoss ist als kleine Ladenpassage mit mittigem Vitrinenblock gestaltet. Die Obergeschosse werden durch streng regelmäßig angeordnete Fensterbänder rhythmisch gegliedert, farblich abgehobene Gesimsbänder übernehmen die horizontale Gliederung. Im ausgebauten Dachgeschoss ist hofseitig ein nahezu die gesamte Breite des Hauses einnehmender Austritt ausgebildet. An die Hofseite schließt ein langgestreckter, zweigeschossiger Flachsatteldachbau an. Die bauzeitliche Binnengliederung ist vollständig erhalten. Erdgeschoss, Keller und erstes Obergeschoss dienen, jeweils ungeteilt, zur Gänze als Verkaufsfläche, eine großzügige Wendeltreppe verbindet die drei Geschosse; die Flächen des Erd- und ersten Obergeschosses gehen übergangslos in den zweigeschossigen Hofanbau über. Das zweite und dritte Obergeschoss sowie das Dachgeschoss werden durch ein eigenes Treppenhaus, ebenfalls mit gewendelter Treppe, erschlossen; dessen Außenwand ist geschossübergreifend als Glasbausteinwand gestaltet. Das nur über dieses Treppenhaus erreichbare zweite Obergeschoss diente als weitere Ausstellungs- und Verkaufsfläche. Im dritten Obergeschoss befinden sich, durch Glasbausteinwände unterteilt, zwei Büros sowie, nahezu die gesamte straßenseitige Hälfte einnehmendg, ein weiterer Verkaufsraum. Die Verwaltung befand sich im Dachgeschoss: Hier ist die Aufteilung in Vorzimmer, Kontor, Chefbüro mit Zugang zum Austritt, Angebotszimmer, Buchhaltung und Sanitäranlagen ebenfalls vollständig bauzeitlich überliefert; anstelle von Massivwänden treten auch hier Wände aus Glasbausteinen. Vom südöstlichen Raum aus führt eine enge, von Eisenstäben eingefasste Wendeltreppe hinauf in den als Aktenspeicher genutzten Dachspitz.

Zur bauzeitlich überlieferten Ausstattung gehören die Schaukästen der Erdgeschosspassage, der verglaste Eingangsbereich mit filigran gerahmter Glastür, der komplette Bestand an schwenkbaren Holzfenstern in den Obergeschossen, die Wendeltreppen mit Steinstufen und Messingstäben, die marmornen Portaleinfassungen der Aufzugszugänge sowie sämtliche Zimmertüren und Glasbausteinwände in den Büroräumen.

  1. Begründung der Denkmaleigenschaft

Baudenkmäler sind nach Vorgabe des Art. 1 BayDSchG Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhalt wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt.

PFLEGE h &

a. Denkmalfähigkeit Sämtliche im Denkmallistentext genannten baulichen Anlagen und Anlageteile stammen aus vergangener Zeit.

b. Denkmalbedeutung Folgende Bedeutungen gem. Art. 1 Abs. 1 BayDSchG wurden erkannt:

Geschichtliche Bedeutung Das in den Jahren 1957/58 errichtete Geschäftshaus steht im bahnhofsnahen Bereich der Lorenzer Stadtseite, in unmittelbarer Nähe zu Kornmarkt, Hallplatz und Königstraße. Gebaut für das renommierte, in München ansässige Einrichtungshaus Böhmler - dieses wollte seinerzeit expandieren, um auch dem jüngsten der drei Söhne eine Anstellung zu verschaffen (Festschrift 1875-2025. 150 Jahre Böhmler, München 2025, 5.85) - ist das in seiner Grundstruktur bis heute unverändert erhaltene, ehemalige Teppich- und Einrichtungshaus in bester Innenstadtlage ein höchst anschaulicher Bauzeuge für die hohe, wirtschaftliche Anziehungskraft der Nürnberger Altstadt bereits vor Einführung der 1966 beschlossenen Fußgängerzone sowie für den durch die Währungsreform 1948 eingeleiteten, wirtschaftlichen Aufschwung vor allem der bayerischen Großstädte in den 1950er Jahren. Das Geschäftshaus hat deshalb eine stadt- und wirtschaftsgeschichtliche Bedeutung.

Künstlerische Bedeutung Das für eine gehobene Kundschaft errichtete Geschäftshaus eines im Jahr 1875 gegründeten, renommierten Münchner Familienunternehmens zeigt sowohl in seiner Großform — damals zeitgemäße Ladenpassage im Erdgeschoss, detaillierte Fassadengestaltung der Obergeschosse - als auch in der aufwendigen und qualitativ hochwertigen Ausstattung (Wendeltreppen, Glasbausteinwände, Marmoreinfassungen) die kundige Hand eines Architekten auf der Höhe seiner Zeit. Das Geschäftshaus hat deshalb einen hohen Zeugniswert für die modernambitionierte Architekturauffassung der 1950er Jahre gerade auch bei Bauten des Konsums und damit auch eine architekturhistorisch-künstlerische Bedeutung.

c. Denkmalwürdigkeit Aufgrund seiner besonderen geschichtlichen und künstlerischen Bedeutung liegt die Erhaltung des Geschäftshauses im Interesse der Allgemeinheit.

  1. Verfahrenserläuterung

Dieses Schreiben dient der nach Art. 2 Abs. 1 BayDSchG vorgesehenen Herstellung des Benehmens mit der Gemeinde. Sie bekommt so Gelegenheit, sachliche Ergänzungen oder Korrekturen dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, das für die Führung der Denkmalliste zuständig ist, mitzuteilen.

Dabei können nur fachlich begründete Hinweise berücksichtigt werden, die sich auf die Denkmaleigenschaft i. S. d. Art. 1 BayDSchG beziehen (z. B. Datierung, inhaltliche Ergänzungen oder Korrekturen). Diese werden durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege darauf hin geprüft, ob und inwieweit hierdurch die vorliegende Denkmaleigenschaft berührt wird.

PFLEGE P e

Einwendungen, die sich gegen die Folgen der erkannten Denkmaleigenschaft richten, sind hingegen erst in einem Genehmigungs- bzw. denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahren zu würdigen; erst hier sind das Erhaltungsinteresse der Allgemeinheit und andere öffentliche oder private Belange gegeneinander abzuwägen. Bei der Eintragung in die Denkmalliste können solche Einwendungen nicht berücksichtigt werden.

  1. Frist zur Herstellung des Benehmens nach Art. 2 DSchG

Wir bitten Sie, uns ihre Äußerungen bis zum

  1. Mai 2026

mitzuteilen. Sofern uns mit Ablauf der Frist keine Rückmeldungen vorliegen, gehen wir davon aus, dass aus Sicht der Gemeinde keine fachlichen Korrekturen oder Ergänzungen erforderlich sind.

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege möchte generell die besondere Bedeutung jedes einzelnen Bau- und Bodendenkmals in Bayern hervorheben, wird doch das Gesicht des Landes, seiner Dörfer und Städte entscheidend durch den Reichtum und die Vielfalt seiner Denkmäler geprägt. Jedes einzelne Baudenkmal ist ein Kulturgut unseres Landes.

Einen Abdruck dieses Schreibens erhalten die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Nürnberg, die Eigentümerin und die Stadtheimatpflegerin.

Mit freundlichen Grüßen

Vy Ya je

Dr. Karl Gattinger Wiss. Angestellter

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