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Rollnerstr. 15

Anlage · 30.09.2026 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Marcus König Altstadt Schule & Bildung

Maschinell extrahierter Text (Texterkennung aus Scan, fehleranfällig). Verbindlich ist das Originaldokument.

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BAYERISCHES LANDESAMT FÜR DENKMALPFLEGE - Hofgraben 4 - 80539 München Stadt Nürnberg Oberbürgermeister Marcus König Rathausplatz 2 90403 Nürnberg

IHR ZEICHEN IHRE NACHRICHT VOM UNSERE ZEICHEN DATUM V-Z-2026-141-1_S01 27.04.2026

Vollzug des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) Denkmalliste - Teil A: Baudenkmäler - Kreisfreie Stadt Nürnberg; hier: Pirckheimerstraße 62, Rollnerstraße 15 (Inv.Nr.: D-5-64-000-4928) Nachtrag in die Denkmalliste

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

bei dem o. g. Schulhaus handelt es sich um ein Baudenkmal nach Art. 1 BayDSchG; es ist daher in die Bayerische Denkmalliste, Teil A: Baudenkmäler nachzutragen:

D-5-64-000-4928 Schulhaus, viergeschossiger, verputzter Massivbau mit Flachdach, Treppenhausturm und zurückspringendem Dachgeschoss, Neue Sachlichkeit, wohl von Christian Ruck, 1931-32; nördlich anschließend baugleicher Erweiterungsbau, 1951-52.

Die Lage des Baudenkmals entnehmen Sie bitte dem Bayerischen Denkmal-Atlas (http://www.denkmal.bayern.de).

  1. Anlass, Baugeschichte und Baubeschreibung

a. Anlass Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege hat auf Anregung der Stadt Nürnberg geprüft, ob das o.g. Schulhaus Denkmaleigenschaft aufweist. Der Ortstermin fand BAYERISCHES LANDESAMT zusammen mit Frau Reisch-Bolduan, Herrn Bencker und Frau Lächert von der Stadt FÜR DENKMALPFLEGE Nürnberg, Frau Dr. Mau& als Stadtheimatpflegerin und Herrn Dr. Gattinger vom BLfD Dienststelle München: am 20. Januar 2026 statt. Das Gebäude konnte vollständig besichtigt werden. Hofgraben 4 80539 München Postfach 10 02 03 b. Baugeschichte und Baubeschreibung 80076 München Das o.g. Schulhaus wurde anstelle eines Vorgängerbaus im Jahr 1931/32 als sog. Tel.:089 2114-0 Wilhelm-Löhe-Schule für Höhere Töchter errichtet; Bauherr war die evangelisch- Fax: 089 2114-300

www.blfd.bayern.de

Dr. Karl Gattinger Tel.:089/2114-389 Bayerische Landesbank München Wiss. Angestellter Fax: 089/2114-300 IBAN DE75 7005 0000 0001 1903 15 Referat Z| - Bayerische Denkmalliste/Denkmaltopographie karl.gattinger@biIfd.bayern.de BIC BYLADEMM

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lutherische Diakonissenanstalt Neuendettelsau, die Baupläne zeichnete vermutlich der Nürnberger Architekt Christian Ruck. Im Luftkrieg über Nürnberg wurde das nördlich des Schulhauses stehende Wohnhaus der Schulleitung vollständig zerstört. An dessen Stelle kam 1951/52 der Neubau des Erweiterungsbaus zu stehen; die Pläne hierzu lieferte die Bauabteilung der Ev.-Luth. Gesamtkirchenverwaltung Nürnberg. Das Schulhaus wurde 1979 an die Stadt Nürnberg verkauft, die hier seit 1980 eine berufliche Oberschule betreibt. Seit damals wurden, mit Ausnahme der Erneuerung der Fenster im Treppenhausturm, keine nennenswerten baulichen Veränderungen vorgenommen.

Bei dem Schulhaus handelt es sich um einen auf rechtwinkliger Grundlinie errichteten, fünfgeschossigen, verputzten Massivbau mit Flachdach und großzügig verglastem Treppenhausturm, ebenfalls mit Flachdach; das letzte Obergeschoss springt deutlich zurück. Die bänderartig zusammengefassten Rechteckfenster werden, wie auch die Fensterfläche des Treppenhauses, von gefasten Steinrahmungen eingefasst. Der — etwas kürzere - nördliche Erweiterungsbau von 1951-52 ist exakt baugleich ausgeführt, eine Baunaht nicht erkennbar; der Nebeneingang an der nördlichen Schmalseite ist mit 1951 datiert. Die bauzeitliche Raumaufteilung des Schulhauses hat sich erhalten. An das großzügig bemessene Treppenhaus mit breiter, zweiläufiger Steintreppe und bequemem Wendepodest schließt der Unterrichtsbereich mit den beidseitig eines geraden Flurs gelegenen Klassenzimmern an; diese werden zum Teil von weiteren Fensterbändern in der Wand zum Flur zusätzlich belichtet. Im Erweiterungsbau befindet sich ein eigenes, etwas kleineres Treppenhaus, ebenfalls zweiläufig und mit Steintreppen und Wendepodesten. Zur historischen Ausstattung gehören die Steinböden aus Solnhofer Platten, die Wandfliesen in den Treppenhäusern und Fluren sowie die Türenausstattung des nördlichen Nebeneingangs samt ornamentiertem Oberlicht.

  1. Begründung der Denkmaleigenschaft

Baudenkmäler sind nach Vorgabe des Art. 1 BayDSchG Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhalt wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt.

a. Denkmalfähigkeit Sämtliche im Denkmallistentext genannten baulichen Anlagen und Anlageteile stammen aus vergangener Zeit.

b. Denkmalbedeutung Folgende Bedeutungen gem. Art. 1 Abs. 1 BayDSchG wurden erkannt:

Geschichtliche Bedeutung Das nördlich an die Nürnberger Altstadt anschließende Stadtviertel Gärten hinter der Veste, 1825 nach Nürnberg eingemeindet, entwickelte sich zu Beginn des 20. Jahrhunderts zu einem gehobenen Wohngebiet mit herrschaftlichen Mietshäusern im Stil des Historismus; die beiden 1896-98 bzw. 1901-03 im Neurenaissancestil errichteten Schulhäuser des Labenwolf- und des Hans-Sachs-Gymnasiums sind bis heute anschauliche Beispiele einer Architekturauffassung, die mit dem 1926

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fertiggestellten monumentalen Neubarock-Verwaltungsbau der Oberfinanzdirektion ihren Höhe- und gleichzeitig Schlusspunkt erreichte. Das nur fünf Jahre später im Stil der Neuen Sachlichkeit ausgeführte Schulhaus Rollnerstraße 15 markiert höchst eindrucksvoll den in jener Zeit erfolgten Umbruch hin zu einer progressiven Architektur, die gerade für die Großstadt Nürnberg bezeichnend war. Deren damaliger Oberbürgermeister Hermann Luppe, ab 1920 im Amt und 1933 von den Nationalsozialisten aus dem Rathaus vertrieben, gilt nicht zuletzt aufgrund seiner Aufgeschlossenheit dem modernen Bauwesen gegenüber als „einer der großen demokratischen Bürgermeister der ersten Republik“ (Jehle, Manfred, Ein Bauherr und seine Architekten, Hermann Luppe gewidmet, in: Centrum Industriekultur Nürnberg (Hg.), Architektur in Nürnberg 1904-1994, Nürnberg ?1994, S. 18-21, hier: S. 18) in Deutschland. Der 1951 begonnene Erweiterungsbau nimmt in seiner Gestalt und Ausführung exakt die Vorgaben des Baus von 1931-32 auf und bezieht sich damit — nach den Jahren der gerade erst zu Ende gegangenen NS-Gewaltherrschaft - bewusst auf die progressive Aufbruchstimmung der Weimarer Republik zuvor. Das Schulhaus hat damit eine für Nürnberg hohe stadtgeschichtliche sowie eine mentalitäts- und gesellschaftsgeschichtliche Bedeutung.

Künstlerische Bedeutung Das im Jahr 1932 fertiggestellte Schulhaus weist mit dem Verzicht auf jegliches Ornament, mit der konsequent durchgestalteten Rechtwinkligkeit sowohl in der Großform (blockhafte Kubatur des Baukörpers) als auch im Detail (Fensterformen, Treppenführung, Musterung der Böden und Wandfliesen), mit der Betonung der Horizontalen durch lange Fensterbänder und nicht zuletzt mit der Sprossierung der einzelnen Fenster als unverzichtbares, weil einziges Gliederungselement der Fassaden ganz wesentliche und unverwechselbare Charakteristika des Neuen Bauens auf (zum Begriff Neues Bauen vgl. Kieser, Marc- oSve n Kuhrau, Neues Bauen im Rheinland. Eine Einführung, in: Neues Bauen im Rheinland. Ein Führer zur Architektur der Klassischen Moderne, Petersberg 2019, S. 11-67, hier: S. 11-14). In seinem bauzeitlichen Erscheinungsbild anschaulich erhalten, gehört das Schulhaus zu den selten gewordenen Bauten dieser modernen Architekturauffassung in Bayern - einer Auffassung, die durch die nationalsozialistische Machtergreifung ein Jahr nach Fertigstellung des Schulgebäudes ein jähes Ende fand. Der Erweiterungsbau von 1951 ist eine seltene und qualitätvolle Adaption des Neuen Bauens in der unmittelbaren Nachkriegszeit. Das Schulhaus ist deshalb von hoher architekturhistorisch-künstlerischer Bedeutung.

c. Denkmalwürdigkeit Aufgrund seiner besonderen geschichtlichen und künstlerischen Bedeutung liegt die Erhaltung des Schulhauses im Interesse der Allgemeinheit.

  1. Verfahrenserläuterung

Dieses Schreiben dient der nach Art. 2 Abs. 1 BayDSchG vorgesehenen Herstellung des Benehmens mit der Gemeinde. Sie bekommt so Gelegenheit, sachliche Ergänzungen oder Korrekturen dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, das für die Führung der Denkmalliste zuständig ist, mitzuteilen.

Dabei können nur fachlich begründete Hinweise berücksichtigt werden, die sich auf die Denkmaleigenschaft i. S. d. Art. 1 BayDSchG beziehen (z. B. Datierung, inhaltliche

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Ergänzungen oder Korrekturen). Diese werden durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege darauf hin geprüft, ob und inwieweit hierdurch die vorliegende Denkmaleigenschaft berührt wird.

Einwendungen, die sich gegen die Folgen der erkannten Denkmaleigenschaft richten, sind hingegen erst in einem Genehmigungs- bzw. denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahren zu würdigen; erst hier sind das Erhaltungsinteresse der Allgemeinheit und andere öffentliche oder private Belange gegeneinander abzuwägen. Bei der Eintragung in die Denkmalliste können solche Einwendungen nicht berücksichtigt werden.

  1. Frist zur Herstellung des Benehmens nach Art. 2 DSchG

Wir bitten Sie, uns ihre Äußerungen bis zum

  1. August 2026

mitzuteilen. Sofern uns mit Ablauf der Frist keine Rückmeldungen vorliegen, gehen wir davon aus, dass aus Sicht der Gemeinde keine fachlichen Korrekturen oder Ergänzungen erforderlich sind.

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege möchte generell die besondere Bedeutung jedes einzelnen Bau- und Bodendenkmals in Bayern hervorheben, wird doch das Gesicht des Landes, seiner Dörfer und Städte entscheidend durch den Reichtum und die Vielfalt seiner Denkmäler geprägt. Jedes einzelne Baudenkmal ist ein Kulturgut unseres Landes.

Einen Abdruck dieses Schreibens erhalten die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Nürnberg und die Stadtheimatpflegerin.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Karl Gattinger Wiss, Angestellter

In Abdruck an: PFLEGE

BAYERISCHES LANDESAMT FÜR DENKMALPFLEGE - Hofgraben 4 - 80539 München Stadt Nürnberg . -

Seetisheiich.öaflan BAUORDNUNGSBEHORDE

Solo N rnberg

12. Mai 2026

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Mit der Bitte um Kenntnisnahme.

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