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Regensburger Str. 376 bis 392 Kapelle

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Dutzendteich

Maschinell extrahierter Text (Texterkennung aus Scan, fehleranfällig). Verbindlich ist das Originaldokument.

PFLEGE R e

BAYERISCHES LANDESAMT FÜR DENKMALPFLEGE - Hofgraben 4 - 80539 München Stadt Nürnberg Bauordnungsbehörde En Swetje Reisch-Bolduan BIN Bauhof 5 AR 90402 Nürnberg Eingel

IHR ZEICHEN IHRE NACHRICHT VOM UNSERE ZEICHEN DATUM V-Z-2026-115-1_S01 12.03.2026

Vollzug des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) Denkmalliste - Teil A: Baudenkmäler - Kreisfreie Stadt Nürnberg; hier: Ortsteil Dutzendteich, Regensburger Straße 376 bis 392 (gerade) (Inv.Nr.: D-5-64-000-2338) Ergänzung des Eintrags in die Denkmalliste

Sehr geehrte Frau Reisch-Bolduan,

das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege hat auf interne Anregung hin geprüft, ob das o.g. Leichenhaus möglicherweise Denkmaleigenschaft aufweist. Der Ortstermin fand, zusammen mit Frau Reisch-Bolduan und Herrn Bencker von der Stadt Nürnberg, Frau Herzing vom Stadtliegenschaftsamt als Vertreterin der Eigentümerin sowie Herrn Dr. Gattinger vom BLfD, am 20. Januar 2026 statt. Das Gebäude konnte vollständig besichtigt werden.

Im Zuge der Besichtigung wurde festgestellt, dass neben dem bereits in die Bayerische Denkmalliste Teil A: Baudenkmäler eingetragenen Alten- und Pflegeheim auch diesem Leichenhaus geschichtliche Bedeutung zukommt. Der Eintrag in die Denkmalliste wurde daher entsprechend ergänzt.

Das Alten- und Pflegeheim war bisher wie folgt in der Bayerischen Denkmalliste, Teil A: Baudenkmäler verzeichnet:

D-5-64-000-2338 Ehem. Lager I der Arbeiterunterkünfte für den Bau des Reichsparteitagsgeländes, seit BAYERISCHES LANDESAMT 1947 Städtisches Alten- und Pflegeheim, parallel angeordnete, giebelständige, erd- FÜR DENKMALPFLEGE und dreigeschossige Satteldachbauten zum Teil mit Giebelverschalung und Dienststelle München: Schleppgauben, über erdgeschossige, traufständige Verbindungsbauten miteinander Hofgraben 4 verbunden, von Albert Speer, bez. 1939, nach teilweiser Kriegszerstörung 80539 München Postfach 10 02 03 wiederaufgebaut 1958/60. 80076 München

Tel.:089 2114-0 Fax: 089 2114-300

www.blfd.bayern.de

Dr. Karl Gattinger Tel.:089/2114-389 Bayerische Landesbank München Wiss. Angestellter Fax: 089/2114-300 IBAN DE75 7005 0000 0001 1903 15 Referat Z | - Bayerische Denkmalliste/Denkmaltopographie karl.gattinger@bifd.bayern.de BIC BYLADEMM

PFLEGE

Der ergänzte und präzisierte Eintrag in die Denkmalliste lautet nun:

D-5-64-000-2338 Arbeiterunterkünfte für den Bau des Reichsparteitagsgeländes, seit 1947 Städtisches Alten- und Pflegeheim, parallel angeordnete, giebelständige, erd- und dreigeschossige Satteldachbauten zum Teil mit Giebelverschalung und Schleppgauben, über erdgeschossige, traufständige Verbindungsbauten miteinander verbunden, von Albert Speer, bez. 1939, nach teilweiser Kriegszerstörung wiederaufgebaut durch Julius Lincke, 1958/60; Leichenhaus, eingeschossiger, verputzter Massivbau mit Satteldach, Julius Lincke, 1958/60, Glasfenster von Alfons Abel, bez. 1962.

Die Lage und Ausdehnung des Baudenkmals entnehmen Sie bitte dem Bayerischen Denkmal-Atlas (http://www.denkmal.bayern.de).

Denkmalfachliche Bewertung

Das 0.g. Leichenhaus wurde in den Jahren 1958/60 für das nebenan stehende Altenund Pflegeheim, dem sog. August-Meier-Heim, errichtet; die Baupläne stammen aus der Feder des zu dieser Zeit beim zuständigen Nürnberger Hochbauamt angestellten Architekten Julius Lincke. Nennenswerte, bauliche Veränderungen fanden seither nicht statt. Das funktionslos gewordene Leichenhaus steht derzeit leer.

Das im Zuge des 1958 begonnenen Umbaus des Arbeitslagers zum Altenpflegeheim errichtete Leichenhaus ist ein eingeschossiger, verputzter Massivbau mit Satteldach; die Giebelscheiben sind verbrettert. Sämtliche Fenster und die beiden Zugänge schließen als Rundbögen. Das Innere ist zweigeteilt: Der von Norden her zu betretende Aussegnungsraum bildet den westlichen Teil, der deutlich größere, von Süden aus zugängliche und für drei Särge ausgelegte Aufbahrungsraum den östlichen Teil. Eine durch zwei rechteckige Klinkerpfeiler unterteilte Glaswand trennt die Besucher von den Aufzubahrenden. Die Bohlen-Balken-Decken stammen aus der Bauzeit. An bauzeitlicher Ausstattung haben sich neben dem Ziegelboden die aufgedoppeiten Eingangstüren,die Wandlampe und der Schirmständer neben dem Besuchereingang sowie an den Wänden im Inneren die in der Art von Apostelleuchtern gestalteten Lampenhalter mit elektrischen Kerzen erhalten. An der Südseite des Aussegnungsraums befindet sich ein von Alfons Abel signiertes und mit 1962 datiertes Rundfester.

Das Leichenhaus als eigene Bauaufgabe der Architektur kam am Ende des 18. Jahrhunderts auf; ein solches Haus sollte nicht nur der Beobachtung der Leichen in Hinblick auf einen möglichen Scheintod dienen, sondern auch für eine hygienisch unbedenkliche Zwischenaufbewahrung der Toten in der Zeit bis zur Bestattung sorgen (. hierzu Art. Leichenhaus in: Großes Lexikon der Bestattungs- und Friedhofskultur 1: Volkskunde, Kulturgeschichte, Braunschweig 2002, S. 198f.). Späteren und bis heute gültigen Friedhofs- und Bestattungsregelungen geschuldet, nach denen jede Leiche zwischen dem Eintritt des Todes und der Ausstellung des Totenscheins in ein Leichenhaus zu überführen sei, blieb den Leichenhäusern schließlich nur noch ihre Funktion als „spezieller für die zeitlich befristete Aufbewahrung des Leichnams geeigneter Raum“ (Art. Leichenhaus/Leichenhalle, in: Großes Lexikon der Bestattungsund Friedhofskultur 3: Praxis, Gegenwart, Frankfurt am Main 2010, S. 284). Das

PFLEGE R &

1958/60 als Anlageteil eines städtischen Alten- und Pflegeheims errichtete Leichenhaus, seltenes Beispiel eines nicht zu einer größeren Friedhofsanlage gehörigen Leichenhauses, dokumentiert dank seines unverändert erhaltenen, baulichen Zustands bis heute höchst anschaulich das Aussehen und Funktionieren eines solchen Bautyps in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg. Das Leichenhaus hat deshalb eine wichtige stadtund kulturgeschichtliche Bedeutung.

Die Pläne für das Leichenhaus lieferte der in München geborene und in Nürnberg gestorbene Architekt Julius Lincke (1909-1991). Lincke, diplomierte bei German Bestelmeyer in München, war bereits 1937 in das Hochbauamt eingetreten und dort zunächst als Leiter der Denkmalpflege tätig. Nach dem Krieg war er als freischaffender Architekt maßgeblich am Wiederaufbau bedeutender Kunstdenkmäler wie der Lorenzkirche, der Kaiserstallung oder des Heilig-Geist-Spitals beteiligt, ehe er, seit 1956 in den städtischen Dienst zurückgekehrt, „für die Überwachung der Ausführung sämtlicher größerer Hochbauprojekte der Stadt Nürnberg verantwortlich“ (Art. Lincke, Julius, in: Nürnberger Künstlerlexikon Il: H-Pe, München 2007, S. 922 f., hier: S. 923) war. Zu seinen selbstständigen Werken in dieser Zeit gehörten u.a. mehrere Altenheime, darunter das August-Meier-Heim nebst zugehörigem Leichenhaus. Das, seiner Bestimmung geschuldet, sehr zurückhaltend gestaltete Leichenhaus ist ein weiterer Mosaikstein innerhalb des umfangreichen Schaffenswerks Linckes und damit von architekturgeschichtlicher Bedeutung.

Einziges Ornament des Leichenhauses ist das von Alfons Abel (1908-1994) geschaffene Rundfenster an der Südseite des Aussegnungsraums. Abel, der die Kunstgewerbeschule in Nürnberg sowie die Akademien der Bildenden Künste in München und Berlin besucht hatte, zählte zu den viel beschäftigten und renommierten Glaskünstlern seiner Zeit in Bayern. Besondere Bedeutung kam Abel aufgrund seiner zahlreichen Aufträge aus kirchlicher Hand zu; so wurde ihm nach dem Krieg die Wiederherstellung der Rosette im Chor der Lorenzkirche anvertraut (Art. Abel, Alfons, in: Nürnberger Künstlerlexikon I: A-G, München 2007, S. 3). Das in einem figurativ-klaren Stil ausgeführte, von leuchtenden Farben und kräftigen Bleifassungen dominierte Buntglasfenster mit den Symbolen Alpha und Omega ist das sehr qualitätvolle Beispiel eines künstlerisch gestalteten Glasfensters der 1960er Jahre und damit ein Dokument für das hohe Niveau der modernen bildenden Kunst in Nürnberg. Das Leichenhaus hat deshalb auch eine wichtige künstlerische Bedeutung.

Das Leichenhaus besitzt geschichtliche und künstlerische Bedeutung gem. Art. 1 BayDSchG; seine Erhaltung liegt daher im Interesse der Allgemeinheit.

Vorsorglich dürfen wir darauf hinweisen, dass Einwendungen, die sich gegen die Folgen der erkannten Denkmaleigenschaft richten, erst in einem Genehmigungs- bzw. denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahren zu würdigen sind (Art. 6 BayDSchG); erst hier sind das Erhaltungsinteresse der Allgemeinheit und andere öffentliche oder private Belange gegeneinander abzuwägen. Fragen zu den Erhaltungsmöglichkeiten oder zum künftigen Umgang mit dem Gebäude dürfen bei der Prüfung der Denkmaleigenschaft demnach noch nicht berücksichtigt werden.

PFLEGE bi

Die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Nürnberg wird gebeten, das Liegenschaftsamt hierüber zu informieren.

Einen Abdruck dieses Schreibens erhält die Stadtheimatpflegerin.

Mit freundlichen Grüßen

VO Da

Dr. Karl Gattinger Wiss. Angestellter

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