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Stadt Nürnberg Oberbürgermeister Marcu) Rathausplatz 2 — 90403 Nürnberg Eingel. & 0 Feb. 2026
IHR ZEICHEN IHRE NACHRICHT VOM UNSERE ZEICHEN DATUM V-Z-2026-54-1_S01 12.02.2026
Vollzug des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) Denkmalliste - Teil A: Baudenkmäler - Kreisfreie Stadt Nürnberg; hier: Ortsteil Gibitzenhof, Planetenring 25 Ablehnung eines Nachtragvorschlags in die Denkmalliste
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege hat auf Anregung der Stadt Nürnberg geprüft, ob das o.g. Hochhaus Denkmaleigenschaft aufweist. Die Ortseinsicht fand zusammen mit Frau Stern von der Stadt Nürnberg, Herrn Hausverwalter Bastian, Herrn Verwaltungsbeirat Schuh, Herrn Fräger als Bauträger, Frau Dr. Maue als Stadtheimatpflegerin sowie Herrn Dr. Gattinger vom BLfD am 29. Oktober 2025 statt. Das Hochhaus und stichpunktartig verschiedene Wohnungen konnten vollständig besichtigt werden.
Denkmalfachliche Bewertung
Das o.g. Hochhaus wurde als wesentliche Dominante der Parkwohnanlage Nürnberg- Zollhaus zusammen mit dieser in den Jahren 1959/60 errichtet. Bauherr war die Eisenbahnwohnungsbaugesellschaft GmbH Nürnberg, für die Planung zeichnete der Nürnberger Architekt Gerhard Günther Dittrich verantwortlich.
Das 17-geschossige Hochhaus aus Stahl- und Mantelbeton setzt sich aus drei leicht — versetzt zueinanderstehenden Scheiben zusammen, die von einem flachen Flugdach zusammengefasst werden. Die beiden Fassaden der Längsseiten schwingen leicht BAYERISCHES LANDESAMT FÜR DENKMALPFLEGE konkav aus und werden durch loggienartige Balkone gegliedert. In den beiden . \ äußeren Scheiben befinden sich spiegelverkehrt angeordnet die Wohnungen, in der m mittleren Scheibe der Flur samt Treppenhaus, Aufzugsschacht und 80539 München Müllschluckeranlage. Das gesamte Dachgeschoss war ehemals der Verwaltung der Bostiach 10.0203 Wohnungsbaugesellschaft vorbehalten und enthielt neben zahlreichen Büros auch = Tel.:089 2114-0 einen Sitzungs- und einen Speiseraum. Im Erdgeschoss sind, neben der Fax: 089 2114-300
www.blfd.bayern.de Dr. Karl Gattinger Tel.:089/2114-389 Bayerische Landesbank München Wiss. Angestellter Fax: 089/2114-300 IBAN DE75 7005 0000 0001 1903 15 Referat Z | - Bayerische Denkmalliste/Denkmaltopographie karl.gattinger@bifd.bayern.de BIC BYLADEMM
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Eingangshalle, mehrere Funktionsräume wie Müllraum, Fahrradabstellraum, Heizung, etc. untergebracht. Die Südseite des Erdgeschosses mit einem friesartigen Sgraffito in geometrischen Formen sowie die durch große Glasfenster nach außen hin offene Eingangshalle mit vier Glasmosaikbildern des Nürnberger Künstlers Leo Birkmann (Humorische Darstellungen des Täglichen Lebens) nehmen bewusst Bezug auf das sehr umfangreiche, bauzeitliche Kunst-am-Bau-Programm, dessen mit der Architektur abgestimmte Gestaltung seinerzeit als „I-Tüpfelchen architektonischer Gestaltung“ verstanden wurde (Parkwohnanlage Nürnberg-Zollhaus. Ein Demonstrativbauvorhaben d. Bundesmin. für Wohnungswesen u. Städtebau, Stuttgart 1969, S. 64).
Das Hochhaus hat in seinem Inneren aufgrund jüngerer Veränderungen und Modernisierungsmaßnahmen empfindliche Verluste an historischer Bausubstanz erlitten. Die bauzeitliche Zimmeraufteilung der unterschiedlich großen Wohnungen ist zum Teil verändert, im besonders sensiblen Eingangsbereich kam es zum Austausch u.a. der Fenster und der Briefkastenanlage, und der einstige Verwaltungsbereich im Dachgeschoss lässt seine damalige Funktion als repräsentative Schaltzentrale der Wohnanlage nicht mehr anschaulich erkennen. Noch vorhandene Erstausstattung wie Wohnungs-, Treppenhaus- und Aufzugstüren oder auch das Geländer im Treppenhaus weisen kaum durchschnittliche Qualität auf. Insgesamt reicht die architekturhistorisch-künstlerische Bedeutung deshalb nicht aus, um Denkmaleigenschaft feststellen zu können.
Gerade unter Zugrundelegung eines bayernweiten Maßstabs ist eine Bedeutung im Sinne von Art. 1 Abs. 1 BayDSchG (geschichtliche, künstlerische, städtebauliche, wissenschaftliche oder volkskundliche Bedeutung) nicht erkennbar. Denkmaleigenschaft besteht folglich nicht.
Ein Eintrag in die Bayerische Denkmalliste (Nachtrag) kann nicht erfolgen.
Das Hochhaus steht innerhalb des in die Bayerische Denkmalliste, Teil A: Baudenkmäler eingetragenen Ensembles E-5-64-000-34 Parkwohnanlage Nürnberg-Zollhaus. Aufgrund seines bauzeitlich erhaltenen äußeren Erscheinungsbilds - hierbei ist insbesondere auch auf die erwähnte Kunst am Bau hinzuweisen - prägt es das historische Erscheinungsbild des Ensembles mit. Die Bestimmungen des BayDSchG sind daher zu beachten.
Einen Abdruck dieses Schreibens erhalten die Untere Denkmalschutzbehörde der Stadt Nürnberg, die Eigentümer und die Stadtheimatpflegerin.
Mit freundlichen Grüßen
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