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Erlaeterungstext zum Sachverhalt

Anlage · 30.09.2026 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Stadtentwicklung & Planung Soziales & Gesundheit

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Betreff: Fortschreibung der Bayerischen Denkmalliste –Herstellung des Benehmens gem. Art. 2 Bayerisches Denkmalschutzgesetz (BayDSchG)

Erläuterungstext zum Sachverhalt

Anlass und Hintergrund zur Vorlage: Die Bayerische Denkmalliste verzeichnet alle Baudenkmäler, denkmalgeschützten Objekte, Ensemblebereiche sowie Bodendenkmäler im Freistaat. Sie stellt kein abgeschlossenes Verzeichnis dar, sondern wird fortlaufend aktualisiert. Die Liste ist öffentlich zugänglich und kann kostenfrei über das Geoportal Bayern oder die Website des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege eingesehen werden. Neben dem Listentext stehen dort weitere Daten und häufig auch Bildmaterial zur Verfügung. Der Bayerische Denkmalatlas bildet den aktuellen Datenstand tagesgenau ab; Änderungen werden unmittelbar eingepflegt. Einmal pro Woche erfolgt ein Abgleich mit dem städtischen Geo-Daten-Service.

Gebäude oder Anlagen, die bislang nicht in der Denkmalliste geführt werden, können nach Antragstellung - durch den zuständigen Listenreferenten des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege auf ihre Denkmalwürdigkeit geprüft werden. Eine entsprechende Anregung kann von jeder Bürgerin und jedem Bürger an die Untere Denkmalschutzbehörde oder die Stadtheimatpflege herangetragen werden. Diese leiten den Antrag anschließend an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege weiter. Eine Neueintragung von Baudenkmälern, bei denen nur das Erscheinungsbild erhaltenswürdig ist, erfolgt nur auf Antrag des Eigentümers oder in besonders wichtigen Fällen durch das Landesamt für Denkmalpflege im Benehmen mit der Gemeinde.

Im Stadtgebiet Nürnberg werden jährlich im Rahmen von vier bis fünf ganztägigen Ortsterminen etwa 15 bis 20 Gebäude begutachtet und auf ihre Denkmaleigenschaft geprüft. Nach einer umfassenden Besichtigung des Objekts – vom Keller bis zum Dach – sowie der Auswertung vorhandener Planunterlagen und Archivalien entscheidet das Landesamt für Denkmalpflege von Amts wegen im Benehmen mit der Gemeinde über die Aufnahme in die Denkmalliste. Eigentümerinnen und Eigentümer, die Kommune sowie die Stadtheimatpflege werden schriftlich über die Aufnahme informiert.

Auch Löschungen aus der Denkmalliste erfolgen nach Antrag und eingehender Prüfung. Sie werden vorgenommen, wenn ein Denkmal abgebrochen wurde oder wenn festgestellt wird, dass ein Objekt durch nicht abgestimmte Umbauten und Umgestaltungen über Jahrzehnte so stark verändert wurde, dass die Denkmaleigenschaft nicht mehr begründet werden kann.

Die Fortschreibung der Denkmalliste stellt eine wesentliche Grundlage für den Schutz und die Pflege des historischen Stadtbildes dar. Die neu aufgenommenen Objekte erweitern die denkmalpflegerische Verantwortung der Stadt und bilden die Basis für zukünftige Entscheidungen in Bauleitplanung, Genehmigungsverfahren und Förderprogrammen.

Einmal jährlich erfolgt die Herstellung des Benehmens mit der Gemeinde gemäß Art. 2 BayDSchG. Die letzte Benehmensherstellung zwischen der Stadt Nürnberg und dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege fand am 24. September 2025 statt.

Ergebnisse der Überprüfungen 2025/2026

Im Zeitraum August 2025 bis zum Sommer 2026 wurden an vier gemeinsamen Ortsterminen insgesamt zwölf Gebäude und Anlagen im Stadtgebiet Nürnberg auf ihre Denkmalwürdigkeit überprüft. Von diesen Objekten wurden fünf Anwesen neu in die Bayerische Denkmalliste aufgenommen; bei zwei Objekten wurde die bisherige Eintragung als Einzeldenkmal/Ensemblegebäude bestätigt. Drei Objekte wurden als nicht denkmalwürdig eingestuft und bei zwei Objekten steht das abschließende Prüfergebnis noch aus.

Die neu unter Denkmalschutz gestellten Anwesen werden in alphabetischer Reihenfolge mit den zugehörigen Denkmallistentexten aufgeführt. Das jeweils angegebene Datum hinter der Adresse entspricht dem Datum des Eintragungsschreibens des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege. Zur fachlichen Einordnung befinden sich in der Anlage die ausführlichen Begründungstexte des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, die die Denkmaleigenschaft der jeweiligen Objekte erläutern.

Eintragungen für 2026:

Aussiger Platz 8 (12.02.2026) Wohnhaus, zweigeschossiger, verputzter Massivbau mit Satteldächern, Zwerchhaus und Gauben, an der Straßenseite Fassadenerker, an der Gartenseite Bodenerker und zweigeschossige Veranda, Eingangsportal mit Pfeilern und Schweifgiebel, barockisierender Heimatstil, Heinrich Lang, 1910/11.

Regensburger Straße 372 (12.03.2026) Leichenhaus, eingeschossiger, verputzter Massivbau mit Satteldach, Julius Lincke, 1958/60, Glasfenster von Alfons Abel, bez. 1962.

Rollnerstraße 15/ Pirckheimerstraße 62 (27.04.2026) Schulhaus, viergeschossiger, verputzter Massivbau mit Flachdach, Treppenhausturm und zurückspringendem Dachgeschoss, Neue Sachlichkeit, wohl von Christian Ruck, 1931-32; nördlich anschließend baugleicher Erweiterungsbau, 1951-52.

Schmausenbuckstr. 64 (17.11.2025) hem. Direktorenvilla, Einfamilienhaus, zweigeschossiger, verputzter Massivbau mit steilem Walmdach und Hechtgauben, konservative Nachkriegsmoderne, Fritz Mayer, 1950; mit Einfriedungsmauer und kleinem Vorhof, gleichzeitig; errichtet für die MAN AG.

Vordere Sterngassae 2 (22.01.2026) Geschäftshaus, viergeschossiger, traufständiger Stahlbetonbau mit Satteldach und ausgebautem Dachgeschoss, Erdgeschoss mit Ladenpassage, Straßenfassade mit Travertinverkleidung, hofseitig zweigeschossiger Flachdachanbau, von Wolfgang Crimmann, 1957/58; ehem. Teppichhaus Böhmler.

Löschungen:

keine

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