Beschlussvorlage 3. BM/009/2026
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 30.09.2026 öffentlich Beschluss
Betreff: Fortschreibung der Bayerischen Denkmalliste – Herstellung des Benehmens gem. Art. 2
Bayerisches Denkmalschutzgesetz (BayDSchG)
Anlagen: Erlaeterungstext_zum_Sachverhalt Aussiger_Platz_8 Planetenring_25 Regensburger_Str._376_bis_392 _Kapelle Rollnerstr._15 Schmausenbuckstr._64 Vordere_Sterngasse_2
Sachverhalt (kurz):
Die Bayerische Denkmalliste wird fortlaufend durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege aktualisiert. Nach dem Denkmalschutzgesetz erfolgt die Eintragung neuer Baudenkmäler durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege im Benehmen mit der Gemeinde. Im Zeitraum August 2025 bis Sommer 2026 wurden im Stadtgebiet Nürnberg insgesamt zwölf Gebäude und Anlagen auf ihre Denkmalwürdigkeit geprüft. Fünf Objekte davon wurden neu in die Denkmalliste aufgenommen; bei zwei Anwesen steht das Prüfergebnis noch aus.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Prüfung auf Denkmaleigenschaft von Gebäuden erfolgte auf Grundlage des Bay. Denkmalschutzgesetzes. Es sind keine Auswirkungen auf die Chancengleichheit von bestimmten Personengruppen zu erwarten.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag:
Das Benehmen zur Fortschreibung der Bayerischen Denkmalliste zur Aufnahme der im Zeitraum September 2025 bis Sommer 2026 geprüften und bestätigten Objekte wird nach Art. 2 BayDSchG hergestellt.