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Sachverhalt

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Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Geschäftsordnung für den Bildungsbeirat der Stadt Nürnberg

Der Stadtrat der Stadt Nürnberg hat in seiner Sitzung am 10.12.2008 beschlossen, einen Bildungsrat einzurichten, um einen möglichst breiten bildungspolitischen Diskurs in der Stadt zu führen. Dieser Bildungsrat besteht aus der Bildungskonferenz und dem Bildungsbeirat.

Die Bildungskonferenz hat zwei Ziele: Es soll eine breite Partizipation der gesellschaftlichen Gruppierungen, Institutionen und Experten, die im Themenfeld „Bildung“ in Nürnberg aktiv sind, ermöglicht werden. Zudem soll die Nürnberger Bildungssituation im Vergleich zu der Bildungssituation in anderen deutschen und europäischen Städten dargestellt, entsprechend diskutiert und vor allem weiterentwickelt sowie verbessert werden. Die Bildungskonferenz kann Wünsche und Forderungen in Bildungsfragen artikulieren, die dann in den städtischen Arbeitsprozess eingebracht und bearbeitet werden.

Aufgrund der hohen Mitgliederzahl der Bildungskonferenz ist es notwendig, zudem ein Gremium einzurichten, das die Stadtverwaltung bei der strategischen Ausrichtung und in Einzelfragen der Bildungspolitik kontinuierlich beraten soll. Hierfür wird ein Bildungsbeirat eingesetzt, der die Forderungen der Bildungskonferenz an die zuständigen Organisationseinheiten zur Bearbeitung weiterleiten sowie die Erarbeitung des Nürnberger Bildungsberichtes und dessen Umsetzung begleiten soll.

Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze beschließt der Stadtrat folgende

Geschäftsordnung für den Bildungsbeirat der Stadt Nürnberg

  1. Der Bildungsbeirat hat die Aufgabe, den Stadtrat und die Stadtverwaltung in wichtigen bildungspolitischen Angelegenheiten zu beraten, die Erarbeitung des städtischen Bildungsberichtes zu begleiten und die Zusammenarbeit der Stadt mit den Organisationen und Einrichtungen der Bildung zu fördern.

  2. Der Beirat besteht aus Persönlichkeiten von Organisationen und Einrichtungen aus dem Bereich der Bildung, deren Kenntnisse und Erfahrungen sie für eine Mitwirkung im Beirat geeignet erscheinen lassen. Die Organisationen und Einrichtungen, die im Beirat vertreten sind, werden durch den Stadtrat festgelegt und sind in der Anlage zu dieser Geschäftsordnung benannt (zuletzt mit Stadtratsbeschluss vom 10.12.2008).

  3. Die Mitglieder des Beirats werden auf Vorschlag der Organisation bzw. Einrichtung vom Stadtrat für die Dauer von dessen Wahlzeit berufen; Wiederberufung ist zulässig. Für jedes Mitglied soll eine Stellvertretung bestellt werden.

  4. Die Mitglieder des Beirats sind verpflichtet, die Aufgaben des Beirats nach besten Kräften zu fördern. Sie müssen amtliche Angelegenheiten geheim halten, wenn die Verschwiegenheit durch Gesetz vorgeschrieben oder nach der Natur der Sache erforderlich oder durch den Stadtrat beschlossen ist.

  5. Vorsitzende des Beirats ist die Bildungsreferentin.

  6. Die Geschäftsführung des Beirats liegt beim Bildungsbüro im Bildungsreferat. Die Einladungen zu den Sitzungen erfolgen unter Mitteilung der Tagesordnung durch das Bildungsreferat und werden mindestens eine Woche vor der Sitzung verschickt. Die Sitzungen finden in der Regel halbjährlich bzw. nach Bedarf oder aus besonderem Anlass statt. Die Öffentlichkeitsarbeit des Beirats erfolgt über die Geschäftsführung.

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  1. Die Teilnahme von weiteren Angehörigen der Verwaltung an den Sitzungen wird der Tagesordnung entsprechend durch die Stadt bestimmt.

  2. Die Mitglieder des Beirats sind berechtigt, von sich aus Tagesordnungspunkte zur Beratung anzumelden.

  3. Die Sitzungen sind öffentlich, soweit nicht Gründe des Wohls der Allgemeinheit oder berechtigte Interessen einzelner entgegenstehen. Der Ausschluss der Öffentlichkeit kann auf einzelne Teile der Sitzung beschränkt werden. Zu den öffentlichen Sitzungen hat jedermann nach Maßgabe des für Zuhörer verfügbaren Raumes Zutritt.

  4. Der Beirat ist beschlussfähig, wenn insgesamt wenigstens 10 Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Der Beirat ist berechtigt, Gutachten zu erstellen. Die Gutachten werden in einem Protokoll festgelegt. Die Niederschrift wird von der Vorsitzenden unterschrieben und in der nächsten Sitzung aufgelegt.

  5. Die Gutachten des Beirats sind Empfehlungen für die Tätigkeit der Verwaltung. Die Gutachten des Beirats können im Bildungsausschuss zur Behandlung gebracht werden.

  6. Die Entscheidung über eine Auflösung des Beirats ist der Beschlussfassung des Stadtrats vorbehalten.

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