Anmeldung
I.
TOP:
Stadtrat
Sitzungsdatum 30.09.2026
öffentlich
Betreff:
Berufung des Bildungsbeirats
hier: Anpassung der Anlage der Geschäftsordnung und Beschluss der Mitgliederliste
Anlagen: Geschäftsordnung Bildungsbeirat Anlage zur Geschäftsordnung Bildungsbeirat Mitgliederliste Bildungsbeirat Stadt Nürnberg
Bisherige Beratungsfolge:
| Gremium | Sitzungsdatum | Bericht | Abstimmungsergebnis angenommen abgelehnt vertagt/verwiesen |
|---|
Sachverhalt (kurz): Der Stadtrat der Stadt Nürnberg hat in seiner Sitzung am 10.12.2008 beschlossen, einen Bildungsrat einzurichten, um einen möglichst breiten bildungspolitischen Diskurs in der Stadt zu führen. Der Bildungsrat besteht aus der Bildungskonferenz und dem Bildungsbeirat. Laut Geschäftsordnung hat der Bildungsbeirat die Aufgabe, den Stadtrat und die Stadtverwaltung in wichtigen bildungspolitischen Angelegenheiten zu beraten, die Erarbeitung des städtischen Bildungsberichtes zu begleiten und die Zusammenarbeit der Stadt mit den Organisationen und Einrichtungen der Bildung zu fördern. Der Beirat besteht aus Persönlichkeiten von Organisationen und Einrichtungen aus dem Bereich der Bildung. Die Organisationen und Einrichtungen, die im Beirat vertreten sind, werden durch den Stadtrat festgelegt und sind in der Anlage zur Geschäftsordnung benannt. Die Mitglieder des Beirats werden auf Vorschlag der Organisation bzw. Einrichtung vom Stadtrat für die Dauer von dessen Wahlzeit berufen. Die Geschäftsordnung wurde im Jahr 2026 aktualisiert (siehe anbei) und die Liste der Mitglieder des Bildungsbeirats gemäß Geschäftsordnung zusammengestellt. Der Stadtrat beschließt die Änderung der Geschäftsordnung und beruft die Mitglieder des Bildungsbeirats für die Stadtratsperiode 2026 bis 2032.
Beschluss-/Gutachtenvorschlag: siehe Beilage
5 1 0 2 .2 1 1 Seite 1 von 3 0 0
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
Seite 2 von 3
2b. Abstimmung mit OrgA ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
-
Diversity-Relevanz: Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Nein Die Mitglieder des Bildungsbeirats bilden die Stadtgesellschaft in ihrer Vielfalt Ja ab.
-
Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
II. Herrn OBM
III. Referat IV Nürnberg,
(7437)
Seite 3 von 3