Beschlussvorlage Ref.IV/022/2026
Beratung Datum Behandlung Ziel
Stadtrat 30.09.2026 öffentlich Beschluss
Betreff:
Berufung des Bildungsbeirats hier: Anpassung der Anlage der Geschäftsordnung und
Beschluss der Mitgliederliste
Anlagen: Anmeldung Sachverhalt Anlage Bildungsbeirat Organisationen
Sachverhalt (kurz): Der Stadtrat der Stadt Nürnberg hat in seiner Sitzung am 10.12.2008 beschlossen, einen Bildungsrat einzurichten, um einen möglichst breiten bildungspolitischen Diskurs in der Stadt zu führen. Der Bildungsrat besteht aus der Bildungskonferenz und dem Bildungsbeirat. Laut Geschäftsordnung hat der Bildungsbeirat die Aufgabe, den Stadtrat und die Stadtverwaltung in wichtigen bildungspolitischen Angelegenheiten zu beraten, die Erarbeitung des städtischen Bildungsberichtes zu begleiten und die Zusammenarbeit der Stadt mit den Organisationen und Einrichtungen der Bildung zu fördern. Der Beirat besteht aus Persönlichkeiten von Organisationen und Einrichtungen aus dem Bereich der Bildung. Die Organisationen und Einrichtungen, die im Beirat vertreten sind, werden durch den Stadtrat festgelegt und sind in der Anlage zur Geschäftsordnung benannt. Die Mitglieder des Beirats werden auf Vorschlag der Organisation bzw. Einrichtung vom Stadtrat für die Dauer von dessen Wahlzeit berufen. Die Geschäftsordnung wurde im Jahr 2026 aktualisiert (siehe anbei) und die Liste der Mitglieder des Bildungsbeirats gemäß Geschäftsordnung zusammengestellt. Der Stadtrat beschließt die Änderung der Geschäftsordnung und beruft die Mitglieder des Bildungsbeirats für die Stadtratsperiode 2026 bis 2032.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Die Mitglieder des Bildungsbeirats bilden die Stadtgesellschaft in ihrer Vielfalt ab.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
Beschlussvorschlag: Der Stadtrat beschließt die Änderung der Geschäftsordnung und beruft die Mitglieder des Bildungsbeirats für die Stadtratsperiode 2026 bis 2032.