Beschlussvorlage Ref.V/011/2026
Beratung Datum Behandlung Ziel
Sozialausschuss 23.07.2026 öffentlich Gutachten
Stadtrat 30.09.2026 öffentlich Beschluss-Auflage
Betreff:
Neufassung der „Satzung über den Stadtseniorenrat der Stadt Nürnberg
(Stadtseniorenratsatzung – StSRS)„ und Aufhebung der bisherigen Satzung
Anlagen: S_A_T_Z_U_N_G_Stadtseniorenrat_2026 Sachverhalt_NeufassungSatzungStSR Synopse_NeufassungSatzungStSR
Sachverhalt (kurz): Die letzte Anpassung der StSRS erfolgte zum 1. April 2023. Aus den nachfolgend dargestellten Gründen sind umfassende Änderungen erforderlich.
Nachdem die Anzahl von 70 möglichen Sitzen (Delegierte) im Stadtseniorenrat im Laufe der vergangenen Wahlperioden nicht vollständig besetzt werden konnte, wird vorgeschlagen, freie Sitze mithilfe eines Auffüll-/Pool-Verfahrens aufzufüllen. Sollten sich Gruppierungen zukünftig nicht in der Lage sehen, mehr als zehn Delegierte zu entsenden, werden die fehlenden Delegierten aus dem Pool der Ersatzdelegierten per Los freien Sitzen zugeordnet.
Gleichzeitig soll die Unabhängigkeit des Gremiums präzisiert werden. Mitglieder üben ihr Amt unabhängig und weisungsfrei aus; parteipolitische, konfessionelle oder weltanschauliche Einflussnahmen sollen ausgeschlossen werden.
Der Kreis der beratenden Mitglieder des Stadtseniorenrats soll um je eine Vertreterin oder einen Vertreter des Behindertenrats und des Bündnisses für Familie erweitert werden. Dadurch werden Inklusion, Barrierefreiheit und die Abstimmung generationenübergreifender Anliegen bestärkt.
Zudem wird in die Satzung aufgenommen, dass der Stadtseniorenrat auf schriftlich eingereichte Beschlüsse an die Oberbürgermeisterin oder den Oberbürgermeister nach spätestens innerhalb von neun Monaten eine Antwort erhalten soll.
Die Umbenennung der "Arbeitskreise und Arbeitskreissprecherinnen/-sprecher" in "Fachausschüsse und Fachausschussleiterinnen/-leiter" dient der besseren Klarheit und Professionalität der Gremienstruktur. Sie betont den fachlichen Schwerpunkt der Gruppen, schafft eine einheitlichere und zeitgemäßere Terminologie gegenüber kommunalen Gremien und Verwaltung. Die bisherige Bezeichnung "Medienbeauftragte/-beauftragter" soll künftig "Pressesprecherin/Pressesprecher" lauten.
Zusätzlich wurden verwaltungstechnische Anpassungen, redaktionelle Korrekturen und Umstrukturierungen zur besseren Lesbarkeit vorgenommen sowie die Referatsbezeichnung angepasst.
Aufgrund der umfangreichen Änderungen ist eine Neufassung der Satzung erforderlich. Zum besseren Verständnis wird eine Synopse vorgelegt. In der Synopse wird der Text der alten
Satzung dem Entwurf 2026 gegenübergestellt. Alle vorgesehenen Änderungen sind hier farblich markiert und werden in der dritten Spalte erläutert.
- Finanzielle Auswirkungen:
Noch offen, ob finanzielle Auswirkungen Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
(→ weiter bei 2.)
Nein (→ weiter bei 2.)
Ja
Kosten noch nicht bekannt
Kosten bekannt
Gesamtkosten € Folgekosten € pro Jahr
dauerhaft nur für einen begrenzten Zeitraum
davon investiv € davon Sachkosten € pro Jahr
davon konsumtiv € davon Personalkosten € pro Jahr
Stehen Haushaltsmittel/Verpflichtungsermächtigungen ausreichend zur Verfügung?
(mit Ref. II / Stk - entsprechend der vereinbarten Haushaltsregelungen - abgestimmt, ansonsten Ref. II / Stk in Kenntnis gesetzt) Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
2a. Auswirkungen auf den Stellenplan:
Nein (→ weiter bei 3.)
Ja
Deckung im Rahmen des bestehenden Stellenplans
Auswirkungen auf den Stellenplan im Umfang von Vollkraftstellen (Einbringung und Prüfung im Rahmen des Stellenschaffungsverfahrens)
Siehe gesonderte Darstellung im Sachverhalt
2b. Abstimmung mit DIP ist erfolgt (Nur bei Auswirkungen auf den Stellenplan auszufüllen)
Ja Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich:
- Diversity-Relevanz:
Nein Kurze Begründung durch den anmeldenden Geschäftsbereich: Ja Der StSR ist das Sprachrohr der älteren Menschen mit unterschiedlichen Belangen in Nürnberg.
- Abstimmung mit weiteren Geschäftsbereichen / Dienststellen:
RA und DiP (verpflichtend bei Satzungen und Verordnungen)
BDR / RA/KVB
Gutachtenvorschlag:
Der Sozialausschuss begutachtet die beiliegende Satzung über den Stadtseniorenrat der Stadt Nürnberg (Stadtseniorenratsatzung – StSRS) und empfiehlt dem Stadtrat, diese Satzung zu erlassen.
Beschlussvorschlag:
Satzung über den Stadtseniorenrat der Stadt Nürnberg (Stadtseniorenratsatzung – StSRS)
Beschlussvorschlag StR 30.09.2026: Entsprechend dem Gutachten des Sozialausschusses vom 23.07.2026 wird der Erlass der beiliegenden Satzung über den Stadtseniorenrat der Stadt Nürnberg (Stadtseniorenratsatzung
- StSRS) beschlossen.