Sitzung des Stadtrats vom 30.09.2026
TOP Ö 1.1 Dringliche Anordnung des Oberbürgermeisters: Hauswirtschaftliche Sperre
für das Haushaltsjahr 2026
Aktueller Stand der Haushaltssperre; hier: Notwendige Ausnahmen für prioritäre Inves-
titionsprojekte
Die Stadt Nürnberg hat angesichts der stark angespannten Haushaltslage mit Wirkung zum 29. Juli 2026 eine Haushaltssperre verfügt. Diese gilt bis auf Weiteres und sieht unter anderem vor, noch nicht begonnene Investitionsmaßnahmen des Mittelfristigen Investitionsplans (MIP) zunächst zurückzustellen und im weiteren Jahresverlauf erneut hinsichtlich ihrer Notwendigkeit, Dringlichkeit und Finanzierbarkeit zu bewerten.
Die Einbeziehung der Investitionsmaßnahmen in die Haushaltssperre erfolgte dabei ausdrücklich unabhängig von einer politischen, fachlichen oder strategischen Bewertung des jeweiligen Projekts. Maßgebliches Abgrenzungskriterium war zunächst allein, ob eine Maßnahme bereits begonnen bzw. entsprechende Bindungen eingegangen worden waren. Noch nicht begonnene Maßnahmen wurden daher grundsätzlich von der Sperre erfasst, ohne damit eine Aussage über ihre politische Priorität oder ihre grundsätzliche Notwendigkeit zu treffen.
Seit Erlass der Haushaltssperre hat sich bei einzelnen Vorhaben gezeigt, dass eine weitere Zurückstellung aus rechtlichen, terminlichen, fachlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht vertretbar ist. Teilweise sind zwischenzeitlich neue Rahmenbedingungen oder Bindungen eingetreten. Nach entsprechender Einzelfallprüfung durch OBM und Ref. II wurden daher folgende Maßnahmen aus Anlage 3 der Haushaltssperre (Einzelmaßnahmen) freigegeben:
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Memorium: Neugestaltung Dauerausstellung
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Plärrer
(Planung wird überarbeitet, um Baukosten zu reduzieren. Neue Stadtratsvorlage im Oktober.)
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Thumenberger Weg – Brücke und Straße
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U-Bahn: Zaunanlage Betriebshof Langwasser
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Bamberger Straße: Integrierte Leitstelle
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Museum Industriekultur: Neugestaltung Dauerausstellung
Für die in Anlage 4 der Haushaltssperre (Pauschalen) enthaltenen Mittel wurden keine generellen Freigaben erteilt. Aus den jeweiligen Pauschalen wurden jedoch in begründeten Einzelfällen Maßnahmen freigegeben, sofern deren weitere Zurückstellung insbesondere aus rechtlichen, terminlichen, wirtschaftlichen oder fachlichen Gründen nicht vertretbar war.
Die erteilten Ausnahmen stellen keine Abkehr von den Zielen der Haushaltssperre dar. Die Zurückstellung von Investitionen bleibt grundsätzlich bestehen. Zugleich muss jedoch gewährleistet sein, dass im Einzelfall auf zwingende Verpflichtungen, besondere Dringlichkeiten, veränderte Rahmenbedingungen oder nachweisbare wirtschaftliche Vorteile sachgerecht reagiert werden kann.
Damit wird sichergestellt, dass die begrenzten finanziellen Mittel der Stadt weiterhin konsequent priorisiert eingesetzt, bestehende rechtliche und vertragliche Bindungen berücksichtigt und vermeidbare Mehrkosten oder sonstige nachteilige Folgewirkungen für die Stadt verhindert werden.