Beilage 5.1
zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 24.09.2026 Sachverhalt:
Kindertagespflege:
Änderungen im Zusammenhang mit der Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und -
betreuungsgesetzes (BayKiBiG) ab 01.01.2027 und weitere Entwicklungen
Seit Inkrafttreten des neuen Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes im Jahr 2005 wird die Bildung, Betreuung und Erziehung in der Kindertagespflege der in Kindertageseinrichtungen gleichgestellt und erfüllt den Rechtsanspruch. Die Kindertagespflege hat sich im Laufe der Jahre als verlässliche und qualitative Betreuungsform, insbesondere für Unterdreijährige, gut etabliert. Sie punktet vor allem durch ihre Alleinstellungsmerkmale einer familienähnlichen Struktur, flexiblen Betreuungszeiten und einer konstanten Bezugsperson. Aktuell werden in Nürnberg 705 Kinder von 188 aktiven Tagespflegepersonen betreut. Ähnlich wie in Krippen sinkt seit ein bis zwei Jahren in Nürnberg wie auch deutschlandweit die Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren, was für die Tagespflegepersonen, die als Selbstständige tätig sind, eine große Herausforderung darstellt.
1. Auswirkungen der Reform des BayKiBiG ab 01.01.2027
Am 22.07.2026 beschloss der Bayerische Landtag Änderungen im BayKiBiG, die nicht nur die Kindertageseinrichtungen betreffen, sondern auch die Kindertagespflege.
Tagespflege
Bisher förderte der Freistaat Bayern Kinder in der Kindertagespflege wie in Kitas nach Buchungszeit und Betreuungsfaktor. Außerdem gab es vom Freistaat Bayern vorgeschriebene Qualitätsstandards, z.B. ein Qualifizierungskurs über mindestens 160 Unterrichtseinheiten (UE), laufende jährliche Fortbildungsmaßnahmen für aktive Tagespflegepersonen über mindestens 15 UE, die Sicherstellung einer „gleichermaßen geeigneten Ersatzkraft“ bei Ausfallzeiten der Tagespflegeperson und die Gewährung eines differenzierten Qualifizierungszuschlages.
Diese Regelungen (Art. 20 und Art. 20a BayKiBiG) wurden nun als Landesvorgaben ersatzlos gestrichen und sowohl die Qualitätsvorgaben für die Tagespflege als auch die Finanzierung in die Verantwortung der Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe übertragen. Dies wird vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) als Maßnahme zur Entbürokratisierung tituliert, allerdings ohne den nicht unerheblichen Aufwand auf kommunaler Seite zu finanzieren oder auszugleichen.
Das Jugendamt Nürnberg empfiehlt, auch künftig an den bewährten Standards für die Erteilung einer Pflegeerlaubnis festhalten. Zur Steigerung der Qualität beinhaltet der Qualifizierungskurs in Nürnberg bereits seit zehn Jahren 300 UE. Die Verankerung der Kindertagespflege in § 23, § 24, § 43 Sozialgesetzbuch VIII bleibt. Der Rechtsanspruch besteht weiterhin.
Die gesetzlichen Änderungen betreffen auch die Refinanzierung der Kindertagespflege für die Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Bisher erfolgt die staatliche Förderung kindbezogen, abhängig von der Anzahl der betreuten Kinder und der jeweiligen individuellen Buchungszeit. Zukünftig wird sie als Pauschale für die Gesamtanzahl der Tagespflegepersonen gewährt. Hierfür steht für ganz Bayern ein jährlicher Betrag von 45 Mio. € zur Verfügung. Dieser wird nach der Anzahl der in der Landesstatistik des Vorjahres gemeldeten Tagespflegepersonen in Bayern auf die Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe verteilt.
Großtagespflege (GTP)
Auch die bisherige staatlich gewährte Förderung für Großtagespflegestellen (GTP) nach Art. 20a BayKiBiG entfällt ab 01.01.2027. Bisher wurde die staatliche Förderung gemeinsam mit dem kommunalen Anteil an die Großtagespflegestellen weitergereicht. Zukünftig werden die in der Großtagespflege tätigen Tagespflegepersonen bei der pauschalen staatlichen Förderung aller Tagespflegepersonen berücksichtigt.
Für die Großtagespflegestellen kommt grundsätzlich eine Umwandlung in eine Mini-Kita in Betracht, bei der die kindbezogene Förderung fortgeführt werden könnte. Diese Möglichkeit wurde für die GPT in Nürnberg geprüft, eine Umwandlung ist jedoch bei fast allen bestehenden GTP-Stellen nicht möglich, weil sie die Voraussetzungen für eine Einrichtung mit Betriebserlaubnis nicht erfüllen (z.B. wird die von der Bauordnungsbehörde festgelegte notwendige Barrierefreiheit oder eine abgegrenzte Außenspielfläche von mindestens 80 m² nicht erfüllt).
Die Betreuungsform der GTP hat sich fachlich sehr bewährt und soll weiterbestehen. Zudem gibt seitens der Großtagespflegestellen Verpflichtungen bezüglich Mietvertragsdauer und fristengebundener Investitions- und Erstausstattungskostenförderung. Viele Familien sind zudem auf einen der ca. 130 Plätze in der Großtagespflege angewiesen. Aus diesen Gründen soll den 13 Großtagespflegestellen durch die Stadt Nürnberg auch zukünftig eine Förderung gewährt werden, welche sich an der bisherigen Systematik der Förderung orientiert.
Betreuung von Kindern mit besonderem Förderbedarf, d.h. von behinderten bzw. von Behinde-
rung bedrohten Kinder
Seit 2015 gibt es die gesetzliche Möglichkeit, wie in Kindertageseinrichtungen auch, in der Tagespflege den Gewichtungsfaktor 4,5 zu berücksichtigen. Dieser führt zu einer höheren staatlichen Förderung, wenn ein behindertes oder von Behinderung bedrohtes Kind betreut wird. In der JHA-Sitzung vom 25.09.2014 war beschlossen worden, im Zusammenhang mit der erhöhten staatlichen Förderung das Tagespflegeentgelt zu erhöhen, wenn die vorgegebenen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Möglichkeit eines erhöhten leistungs- und bedarfsgerechten Tagespflegeentgelts für die Betreuung von sogenannten Inklusionskindern soll für die Tagespflegepersonen bestehen bleiben, auch wenn ab 01.01.2027 die erhöhte staatliche Förderung entfällt und dafür eine pauschale Refinanzierung gewährt wird. Die Anfragen nach Betreuungsplätzen für Inklusionskinder in der Kindertagespflege sind hoch. Derzeit werden in der Kindertagespflege ca. 35 Inklusionskinder betreut. Für die meisten Kinder mit erhöhtem Förderbedarf ist das Betreuungssetting im familiären Rahmen in einer kleinen überschaubaren Gruppe sehr gut geeignet. Die Tagespflege kann auch in Einzelfällen als Übergangslösung einspringen, bis ein integrativer Platz in einer Kita gefunden wird. Oftmals wird die Frühförderung beziehungsweise interdisziplinäre Fachkräfte eingebunden. In Nürnberg verpflichten sich die betroffenen Tagespflegepersonen wegen des erhöhten Betreuungsaufwandes zu einer Einschränkung der erlaubten Kinderzahl.
Auch von dieser Möglichkeit möchte die Verwaltung des Jugendamts weiter Gebrauch machen und die Tagespflege als ein Element der inklusiven Betreuung, Bildung und Erziehung weiter ausbauen.
Finanzielle Folgen der Reform der Tagespflege und Großtagespflege
Eine genaue Größenordnung der neuen staatlichen Förderung für die Stadt Nürnberg kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht sicher genannt werden, weil der zur Verfügung stehende Betrag für alle Tagespflegepersonen in Bayern bereitgestellt wird. Diese Zahl wird erst im Herbst ermittelt. Nach ersten vorläufigen Hochrechnungen würde die Stadt Nürnberg aber einen Refinanzierungsbetrag in ähnlicher Höhe erhalten wie bisher. Damit wäre auch die weitere Finanzierung der Großtagespflege und die Finanzierung der Betreuung von inklusiven Kindern gesichert. Sollte sich dies anders entwickeln, würde das Jugendamt nachsteuern müssen und den Jugendhilfeausschuss darüber informieren.
2. Anpassung des Vertrags und der Trägerpauschale für das fmf-Familienbüro
Die Akquise, Ausbildung und Begleitung der Tagespflegepersonen hat die Verwaltung des Jugendamts auf das fmf-Familienbüro übertragen. Am 05.12.2013 wurde zwischen der Stadt Nürnberg und den damals noch zwei freien Trägern ein Vertrag mit allen vereinbarten Aufgaben geschlossen (seit 2025 liegt die Aufgabe komplett beim fmf-Familienbüro, siehe JHA TOP 3 vom 26.09.2024). Im damaligen JHA wurde auch die monatliche kindbezogene Trägerpauschale festgelegt. Im Laufe der Jahre gab es zahlreiche gesetzliche Änderungen und fachliche Weiterentwicklungen. Deshalb soll der Kooperationsvertrag nun aktualisiert und angepasst werden.
Die Inanspruchnahme von Ersatzbetreuung und die damit verbundenen Anforderungen an die vorgeschriebene Sicherstellung von Ersatzbetreuungsmöglichkeiten haben sich erhöht. Außerdem ist die Anzahl der bezahlten Ausfalltage für die Tagespflegepersonen von 20 auf 30 Tage gestiegen (siehe JHA TOP 4 vom 25.09.2025), wofür die Vertretungsstruktur ausgebaut werden musste. Die Fachberatungen des fmf-Familienbüros haben einen wesentlich größeren zeitlichen Aufwand, wenn es um die Klärung geht, ob ein Inklusionskind in der Kindertagespflege betreut werden kann. Weitere Faktoren kommen dazu, wie z.B. Kostensteigerungen bei Personal und Raummieten, gestiegene Sicherheitsanforderungen an die EDV. Die kindbezogene Pauschale für die Arbeit des fmf-Familienbüros erfuhr seit 2013 eine Steigerung um durchschnittlich 3,5 % jährlich. Im Jahr 2027 soll die monatliche Pauschale je gebuchtem Kind 102 € betragen.
Mit abnehmender Nachfrage nach Kindertagespflegeplätzen und zunehmendem Kostendruck hatte sich der Träger Kinderhaus Nürnberg gGmbH entschieden, seine langjährige und gute Arbeit als Tagespflegeträger 2025 zu beenden. Das fmf-Familienbüro übernahm 50 Tagespflegepersonen. Das war für die betroffenen Tagespflegepersonen teilweise zuerst mit Unsicherheit und Sorgen verbunden. Diese konnten jedoch durch die vertrauensvolle Zusammenarbeit der Mitarbeiterinnen des fmf-Familienbüros gut aufgefangen werden. Der Integrations- und Übergangsprozess wurde vom fmf-Familienbüro strukturiert begleitet und verlief trotz der Herausforderungen gut.
Die Stimmung unter den Tagespflegepersonen leidet aber derzeit sehr unter dem Nachfragerückgang, insbesondere bei denjenigen, die mit dieser Tätigkeit ihren Lebensunterhalt bestreiten. Es wird damit gerechnet, dass perspektivisch einige ihre Tätigkeit beenden und nach Beschäftigungsalternativen suchen werden. Zum September 2026 haben bereits acht Tagespflegepersonen ihre Tätigkeit beendet, weil sie ihre freien Plätze ab Herbst nicht belegen können. Außerdem werden drei bis fünf Tagespflegepersonen ihre Tätigkeit aus anderen Gründen beenden.
Die Stadt Nürnberg möchte auch weiterhin auf die Tagespflege als wichtige und flexible Versorgungssäule im U3-Bereich und bei Kindern mit Inklusionsbedarf setzen.