| § 2 Gegenstand des Unternehmens (1) Aufgaben des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg einschließlich etwaiger Neben- und Hilfsbetriebe sind 1. die schadlose Ableitung und Behandlung von Abwässern einschließlich der Klärschlammverwertung und –beseitigung; 2. Entsorgungsaufgaben, die zur Aufgabe der Stadtentwässerung gehören und dem Betrieb aufgrund vertraglicher Vereinbarungen obliegen; 3. der Betrieb des Labors für Umweltanalytik und 4. alle den Betriebszweck fördernden Maßnahmen (2) Zum Aufgabenbereich gehören ferner hoheitliche Tätigkeiten im Rahmen der satzungsrechtlichen Vorschriften, insbesondere Vollzug der Entwässerungssatzung (EWS), der Fäkalschlammentsorgungs- satzung (FES), der Umweltanalytiklaborsatzung (UALS), der Entwässe- rungsgebührensatzung (BGS-EWS/FES) und der Umweltanalytikge- bührensatzung (UAGebS). (3) Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg ist zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben befugt, Verwaltungs- akte zu erlassen. |
§ 2 Gegenstand des Unternehmens (1) Aufgaben des Eigenbetriebs Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg einschließlich etwaiger Neben- und Hilfsbetriebe sind 1. die schadlose Ableitung und Behandlung von Abwässern einschließlich der Klärschlammverwertung und –beseitigung; 2. Entsorgungsaufgaben, die zur Aufgabe der Stadtentwässerung gehören und dem Betrieb aufgrund vertraglicher Vereinbarungen obliegen; 3. der Betrieb des Labors für Umweltanalytik und 4. alle den Betriebszweck fördernden Maßnahmen (2) Zum Aufgabenbereich gehören ferner hoheitliche Tätigkeiten im Rahmen der satzungsrechtlichen Vorschriften, insbesondere Vollzug der Entwässerungssatzung (EWS), der Fäkalschlammentsorgungs- satzung (FES) und der Entwässerungsgebührensatzung (BGS- EWS/FES). (3) Der Eigenbetrieb Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg ist zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben befugt, Verwaltungs- akte zu erlassen. |