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Änderungssatzung

Anlage · 23.09.2026 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Haushalt & Finanzen Stadtentwicklung & Planung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für das Amt für Geoinformation und Bodenordnung

(Geoinformation und BodenordnungGebührensatzung – GeoGebS) vom 20. Dezember 2001

(Amtsblatt S. 633), zuletzt geändert durch Satzung vom 22. Juli 2024 (Amtsblatt S. 275)

Vom …………………………….

Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Dezember 2025 (GVBl. S. 642), und auf Grund von Art. 20 Abs. 1 des Kostengesetzes vom 20. Februar 1998 (GVBl. S. 43), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 25. Juli 2025 (GVBl. S. 254), folgende Satzung:

Art. 1

  1. § 1 wird wie folgt geändert:

a) Nr. 5 wird aufgehoben.

b) Die bisherigen Nrn. 6 und 7 werden die Nrn. 5 und 6.

  1. Die Anlage zu § 2 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

„Anlage zu § 2 Abs. 1 der Gebührensatzung für das Amt für Geoinformation und Bodenordnung

Gebührenverzeichnis des Amtes für Geoinformation und Bodenordnung (GeoGebVz)

  1. Gebühren nach Zeitaufwand

Soweit im Gebührenverzeichnis keine andere Regelung getroffen ist, bemisst sich die Höhe der Gebühren nach Zeitaufwand und Auslagen.

1.1 Stundensätze für Dienstleistungen nach § 1 Nr. 1

1.1.1 für Beamte der ersten Qualifikationsebene oder der Vergütung nach vergleichbare Beschäftigte 78,60 Euro 1.1.2 für Beamte der zweiten Qualifikationsebene oder der Vergütung nach vergleichbare Beschäftigte 92,10 Euro 1.1.3 für Beamte der dritten Qualifikationsebene oder der Vergütung nach vergleichbare Beschäftigte 118,20 Euro 1.1.4 für Beamte der vierten Qualifikationsebene oder der Vergütung nach vergleichbare Beschäftigte 161,00 Euro

1.2 Stundensätze für Dienstleistungen nach § 1 Nrn. 2 bis 4

1.2.1 für Beamte der ersten Qualifikationsebene oder der Vergütung nach vergleichbare Beschäftigte 65,50 Euro 1.2.2 für Beamte der zweiten Qualifikationsebene oder der Vergütung nach vergleichbare Beschäftigte 76,80 Euro 1.2.3 für Beamte der dritten Qualifikationsebene oder der Vergütung nach vergleichbare Beschäftigte 98,50 Euro 1.2.4 für Beamte der vierten Qualifikationsebene oder der Vergütung nach vergleichbare Beschäftigte 134,40 Euro

1.3 Stundensätze für Dienstleistungen nach § 1 Nrn. 5 und 6

1.3.1 für Beamte der ersten Qualifikationsebene oder der Vergütung nach vergleichbare Beschäftigte 52,40 Euro 1.3.2 für Beamte der zweiten Qualifikationsebene oder der Vergütung nach vergleichbare Beschäftigte 61,40 Euro 1.3.3 für Beamte der dritten Qualifikationsebene oder der Vergütung nach vergleichbare Beschäftigte 78,80 Euro 1.3.4 für Beamte der vierten Qualifikationsebene oder der Vergütung nach vergleichbare Beschäftigte 107,30 Euro

1.4 Gebühren in besonderen Fällen

1.4.1 Dringlichkeitszuschlag 20 %

1.4.2 Sonderzuschlag für Arbeiten außerhalb der normalen Dienstzeit 30 %

1.4.3 Sonderzuschlag für Arbeiten an Samstagen, Sonn- und Feiertagen 50 %

1.4.4 Arbeiten unter erschwerten Bedingungen (Röhren-, Flussvermessungen u. ä.) 100 %

  1. Kommunale Geobasisdaten

2.1 Abgabe von Daten der Digitalen Stadtgrundkarte

2.1.1 Abgabe von analogen Daten der Digitalen Stadtgrundkarte

2.1.1.1 Lagepläne, Beilagen, Planungsrecht

DIN A4 DIN A3 DIN A2 DIN A1 DIN A0
Maßstab 1:1.000 Euro Euro Euro Euro Euro
Lageplan 26,10 36,30 46,60 75,80 99,70
Lageplanmehrfertigung 5,20 7,40 9,30 15,20 20,00
Beilage Denkmalschutz 6,30 12,70 19,00 25,30 31,60
Beilage Naturschutz 6,30 12,70 19,00 25,30 31,60
Mappe planungsrechtliche Festsetzungen 44,30 50,60 56,90 63,30 69,60

2.1.1.2 Eigentümernachweis

Grundgebühr: 14,70 Euro je weiteres Flurstück: 2,30 Euro

2.1.2 Abgabe von Daten der Digitalen Stadtgrundkarte - Vektordaten

2.1.2.1 Grundgebühr 43,90 Euro 2.1.2.2 zusätzlich je Flurstück

für das 1. bis 500. Flurstück 8,70 Euro für das 501. bis 5.000. Flurstück 3,00 Euro ab dem 5.001. Flurstück 1,50 Euro

2.1.3 Abgabe von Daten der Digitalen Stadtgrundkarte - Rasterdaten Rasterdaten im Maßstab 1 : 1.000, im Format TIF mit 300 dpi je km², mindestens 38,00 Euro 53,10 Euro

2.2 Abgabe von Topographiedaten

2.2.1 erstmalige Abgabe der Daten

2.2.1.1 Grundgebühr 43,90 Euro 2.2.1.2 zusätzlich je Flurstück

50 % der Gebühren nach Nr. 2.1.2.2

2.2.2 Daten, die aufgrund einer Vereinbarung bereits einmal zur Verfügung standen, jährlich

2.2.2.1 je Flurstück für das 1. bis 500. Flurstück 0,89 Euro für das 501. bis 5.000. Flurstück 0,30 Euro für das 5.001. bis 20.000. Flurstück 0,15 Euro für das 20.001. bis 100.000. Flurstück 0,13 Euro ab dem 100.001. Flurstück 0,09 Euro

2.3 Stadtkarte 1 : 5.000

2.3.1 Analog, Ausgabe je Einzelblatt (2,5 km x 2,5 km) Graustufen 5,30 Euro 2.3.2 Analog, Ausgabe je Einzelblatt (2,5 km x 2,5 km) farbig 10,60 Euro 2.3.3 Rasterdaten, TIFF mit 300 dpi je km², mindestens 34,50 Euro 10,60 Euro

2.4 Stadtplanwerk der mittelfränkischen Städteachse 1 : 15.000

2.4.1 Analog, Ausgabe farbig und Graustufen je Einzelblatt 8,90 Euro

2.4.2 Digital, Rasterdaten Graustufen 300 dpi, je Einzelblatt 160,10 Euro

2.4.3 Digital, Rasterdaten farbig, 300 dpi, je Einzelblatt 175,40 Euro

2.4.4 GIS-Kacheln inkl. Georeferenzierung, Graustufen, 300 dpi je 30,70 Euro

2.4.5 GIS-Kacheln inkl. Georeferenzierung, farbig, 300 dpi je 36,60 Euro

2.4.6 Digital, Rasterdaten farbig und Graustufen, frei wählbarer Ausschnitt

2.4.6.1 Grundgebühr 43,90 Euro 2.4.6.2 je dm² 6,00 Euro 2.4.6.3 Mindestgebühr 51,30 Euro

2.4.7 Analog, Ausgabe farbig und Graustufen, 300 dpi, frei wählbarer Ausschnitt

Vervielfältigungen nach Nr. 1.2

2.5 Amtliche Stadtkarte 1 : 15.000 8,90 Euro

2.6 Übersichtskarte 1 : 60.000

2.6.1 Analog, Ausgabe Einzelblatt 11,20 Euro

2.6.2 Digital, Rasterdaten, Graustufen, 300 dpi 175,40 Euro

2.6.3 Digital, Rasterdaten, farbig, 300 dpi 204,60 Euro

2.6.4 Digital, Rasterdaten farbig und Graustufen, 300 dpi, frei wählbarer Ausschnitt 2.6.4.1 Grundgebühr 43,90 Euro 2.6.4.2 je dm² 6,00 Euro 2.6.4.3 Mindestgebühr 51,30 Euro

2.6.5 Analog, Ausgabe farbig und Graustufen, frei wählbarer Ausschnitt Vervielfältigungen nach Nr. 1.2

2.7 Historische Karten und Pläne

Vervielfältigungen nach Nr. 1.2

2.8 Ausschnitte von Karten der Nrn. 2.3 bis 2.8 für die Nutzung im Internet

2.8.1 Erstmalige Abgabe eines Kartenausschnittes 73,10 Euro Für die Nutzung von Ausschnitten von Karten der Nrn. 2.3 bis 2.8 im Internet werden Daten bis zu einer Größe von 20 cm x 20 cm im TIF- oder JPEG- Format mit einer Auflösung von max. 150 dpi bereitgestellt.

2.8.2 Erneute Abgabe eines Kartenausschnittes (Update) 36,60 Euro Bereitstellung von aktualisierten Daten eines bereits gemäß Nr. 2.8.1 erworbenen Kartenausschnittes.

2.9 Lizenzgebühren für Karten der Nrn. 2.2 bis 2.6 Zusätzlich zu den Gebühren für die Bereitstellung der Karten fallen bei kommerzieller Nutzung Lizenzgebühren in Höhe von 4,10 Euro/dm2 für die verwendete Kartenfläche an. Die Mindestlizenzgebühr beträgt 13,80 Euro.

2.10 Abgabe von Daten aus dem Lage- und Höhenfestpunktverzeichnis einschließlich Beschreibung

2.10.1 Für den ersten Punkt 23,70 Euro 2.10.2 Jeder weitere Punkt 11,70 Euro

2.11 Höhenfestlegungen für Neubauten 76,80 Euro“

Art. 2

Diese Satzung tritt am Ersten des auf die Bekanntmachung im Amtsblatt folgenden Monats in Kraft.

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