Haushaltssperre

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Enscheidungsvorlage

Anlage · 23.09.2026 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Haushalt & Finanzen

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Entscheidungsvorlage

Die letzte Anpassung der Gebühren erfolgte im Jahr 2024. Aufgrund der zwischenzeitlich gestiegenen Personal- und Sachkosten ist eine erneute Anpassung der Gebührensätze erforderlich. Es ist vorgesehen, die bestehenden Gebühren grundsätzlich um 15 % anzuheben. Die sich daraus ergebenden Gebührenbeträge sollen – mit Ausnahme der Gebühr nach Nr. 2.2.2.1 – auf volle zehn Cent gerundet werden.

Die Gebühren für Scan- und Plotdienstleistungen sowie für die Mikrorückvergrößerung sollen ersatzlos entfallen, da diese Leistungen zwischenzeitlich nicht mehr angeboten werden.

Die Kalkulation der Stundensätze wurde auf Grundlage der vom Stk mitgeteilten durchschnittlichen Personalkosten für das Jahr 2026 vorgenommen. Dabei wurde das Verhältnis von Beamten und Arbeitnehmern von 60 : 40 zugrunde gelegt. Auf dieser Grundlage wurden für die vier Qualifikationsebenen jeweils Stundensätze für die Tätigkeiten nach § 1 Nr. 1, § 1 Nrn. 2 bis 4 sowie § 1 Nrn. 5 und 6 der Gebührensatzung des Amtes für Geoinformation und Bodenordnung (GeoGebS) ermittelt.

Die Zuschläge für vermessungstechnische Arbeiten im Außendienst in Höhe des Faktors 1,5 sowie für vermessungstechnische Arbeiten im Innendienst in Höhe des Faktors 1,25 haben sich in der bisherigen Anwendung bewährt. Eine Änderung dieser Faktoren ist daher nicht vorgesehen. Die Zuschläge sollen unverändert beibehalten werden.

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