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← Ausschuss für Recht, Wirtschaft, Arbeit und Wissenschaft (23.09.2026)

Entscheidungsvorlage

Anlage · 23.09.2026 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

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Entscheidungsvorlage

Gemäß § 2 Abs. 3 der Bayerischen Gutachterausschussverordnung (BayGaV) muss dem Gutachterausschuss ein Angehöriger des öffentlichen Dienstes angehören, der mit dem Vollzug des Baurechts betraut ist (vgl. Art. 53 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayBO). Seit 2008 ist Herr Stengl in dieser Funktion Mitglied des Gutachterausschusses. Durch einen Stellenwechsel erfüllt er die Voraussetzungen des § 2 Abs. 3 BayGaV nicht mehr und beantragt daher, aus dem Gutachterausschuss auszutreten. Im Rechtsamt der Stadt Nürnberg ist insbesondere Frau Rechtsdirektorin Sabine Madeja für die Rechtsberatung im Schwerpunkt öffentliches Baurecht zuständig. Sie erfüllt damit die genannten Voraussetzungen und kann als Nachfolgerin von Herrn Stengl in den Gutachterausschuss berufen werden.

Es wird daher vorgeschlagen,  Herrn Klaus Stengl aus dem Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Nürnberg abzuberufen und  Frau Sabine Madeja als stellvertretende Vorsitzende und Mitglied nach § 2 Abs. 3 BayGaV für vier Jahre in den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Nürnberg zu berufen.

Um die Kontinuität seiner Aufgaben sicherzustellen und den anstehenden Generationenwechsel zu begleiten, soll der Gutachterausschuss durch neue Mitglieder ergänzt werden, die über fundierte Fachkenntnisse des Nürnberger Immobilienmarktes sowie langjährige Erfahrung in der Gutachtenerstellung verfügen. Unter diesen Aspekten konnten für die Tätigkeit im Gutachterausschuss gewonnen werden:  Herr Hans Martin Hofmann (Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH), ö.b.u.v. Sachverständiger),  Frau Olga Lafery (Dipl.-Sachverständige (DIA), Immobiliengutachterin DIAZert) und  Herr Philip Lang (Dipl.-Sachverständiger (DIA), Immobiliengutachter HypZert F).

Es wird daher vorgeschlagen, Herrn Hans Martin Hofman, Frau Olga Lafery und Herrn Philip Lang als ehrenamtliche Gutachter bzw. ehrenamtliche Gutachterin erstmals für vier Jahre in den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Nürnberg zu berufen.

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