#107 - Anträge der SPD-Fraktion vom 23.06.202 im Stadtrat Nürnberg und
Stadtratsfraktion AFD 24.06.2026 zur Situation minderjähriger Mädchen
im Umfeld des Nürnberger Hauptbahnhofs und im Kontext „Kajal“
hier: Beitrag des Jugendamts zur Befassung der Anträge in RWA am 23.09.2026
Sachverhalt
Seit dem Aufkommen der Grooming-Szene rund um den Nürnberger Hauptbahnhof (und inzwischen anderer Orte) etwa im Zeitraum April/Mai 2026 bis dato (August 2026) sind dem Jugendamt Nürnberg in etwa 15 bis 20 Fälle direkt betroffener junger Mädchen in unterschiedlichen Kontexten bekannt. Die Mädchen kommen zum größeren Teil aus dysfunktionalen familiären Systemen bzw. haben gar keinen familiären Anknüpfungspunkt mehr, weil aus Gründern einer Kindeswohlgefährdung eine Rückkehr in den elterlichen Haushalt ausgeschlossen ist. Zum Teil kommen die Mädchen auch aus der Region Mittelfranken und zu einem (sehr kleinen) Teil aus Einrichtungen der Jugendhilfe. Den Mädchen ist gemein, dass sie in ihrer Persönlichkeitswicklung und mitunter ihrer intellektuellen Befähigung nicht in der Lage sind, die Folgen der Kontaktaufnahme zum Kreis der Täter einzuschätzen. Unter dem Einfluss harter Drogen und in Folge entstehender emotionaler Abhängigkeit werden die Mädchen zu wehrlosen Opfern, die erst in der Folge des sexuellen Missbrauchs und der ihnen zugefügten Verletzungen ihre Situation realisieren und sich Fachkräften der Jugendhilfe oder der Polizei offenbaren. Der Allgemeine Sozialdienst und der Kinder- und Jugendnotdienst beraten und unterstützen die Familien der betroffenen Mädchen und nehmen je nach Gegebenheit betroffene Mädchen in Obhut, um den Schutz vor weiterem Drogenkonsum und sexuellem Missbrauch zu gewährleisten. Die Mädchen – die Jüngste bislang zwölf Jahre – sind sehr unterschiedlich bereit, sich auf Hilfeangebote einzulassen. Während manche sehr schnell die Szene verlassen wollen und auch Informationen zur Strafverfolgung durch die Polizei liefern sind andere eher, jedenfalls zunächst, zurückhaltend aus Scham oder einer bereits bestehenden Abhängigkeitsstruktur. Das Jugendamt unterstützt mit seinen Beratungsangeboten und insbesondere auch mit dem Spektrum möglicher Hilfen zur Erziehung. Einige der Mädchen konnten im Anschluss an eine Inobhutnahme außerhalb Nürnbergs in Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht werden.
Prävention und Intervention
Das Jugendamt der Stadt Nürnberg pflegt ein Netzwerk aus unterschiedlichen Maßnahmen, Einrichtungen und Diensten, um Minderjährige vor den Anbahnungsversuchen von Drogendealern und sexueller Ausbeutung zu warnen und zu schützen. Wesentliche Bestandteile dieses Netzwerks sind die niedrigschwelligen Beratungsangebote der Drogenberatungsstellen, die aufsuchende Straßensozialarbeit (Streetwork), die enge Verzahnung mit der Jugendsozialarbeit an Schulen, den Präventionsangeboten des Gesundheitsamtes zur Aufklärung der Gefahren von Übertragung sexueller Krankheiten. Aber auch mit den freien Trägern der Jugendhilfe erfolgt eine intensive Zusammenarbeit im Interesse einer schnellen und wirksamen Kommunikation zum Schutz vulnerabler junger Menschen. Mit dem kommunalen Kinder- und Jugendnotdienst in Nürnberg sowie der niedrigschwelligen Notschlafstelle SleepIn bestehen zudem jederzeit Beratungsmöglichkeiten sowie Schutz und Inobhutnahme, soweit es sich um von Wohnungslosigkeit betroffene junge Menschen handelt. Von herausragender Bedeutung ist die enge Zusammenarbeit mit der Polizei, sowohl im Bereich der Prävention als auch der zuständigen Fachkommissariate. Regelmäßige, verbindliche Austauschtreffen und „Runde Tische“ stellen sicher, dass Informationen zeitnah fließen und Interventionen koordiniert werden.
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Präventionsarbeit ist ein umfassender Bestandteil der Jugendhilfeplanung in Nürnberg und fokussiert auch lokale Brennpunkte, die besondere Risiken für junge Menschen bergen. Dazu gehört schon immer auch das Bahnhofsumfeld mit seinen spezifischen Problemlagen. Im Kontext der nun aktuellen Problemlagen wurden die Präventionsmaßnahmen weiter intensiviert und eine übergeordnete Steuerung eingerichtet, um einer möglichen Verlagerung dieser Brennpunkte zu begegnen. Enge Zusammenarbeit zwischen Jugendamt, Polizeidirektion Nürnberg, Gesundheitsamt, Schulen, Einrichtungen und Diensten der Jugendhilfe sind zentrale Bestandteile des Präventionsnetzwerkes. Gemeinsame Fallbesprechungen und Runde Tische mit allen beteiligten Institutionen ermöglichen einen schnellen Informationsaustausch und koordinierte Interventionen. Kooperationsverträge bestehen zudem mit lokalen Drogenberatungsstellen und Opferschutzorganisationen.
Kontinuierliche Schulungen für Mitarbeitende, digitale Medienkompetenz und nied-
rigschwellige Hilfsangebote sind ebenso zentrale Bausteine.
Spezifische Problemlagen und systemische Defizite
Es fehlen spezialisierte Einrichtungen für riskant Drogen konsumierende junge Menschen in Deutschland. Für einen Entzug bei bereits ausgeprägter Konsumabhängigkeit stehen zwar prinzipiell die Kliniken in Nürnberg, insbesondere die Kinder- und Jugendpsychiatrie zur Verfügung, allerdings gibt es einen erheblichen Mangel an spezialisierten Einrichtungen die die anschließende längerfristige Entwöhnung und Therapie anbieten. Für minderjährige Mädchen, die aufgrund ihres erheblich selbstgefährdenden Verhaltens zum Teil eine temporär individuell freiheitsbeschränkende stationäre Maßnahme brauchen, sucht der ASD mitunter monatelang und bundesweit. Um in dieser Zeit zu verhindern, dass sich die Mädchen in durchaus lebensgefährliche Situationen begeben, müssen individuell sogenannte Sondersettings mit freien Trägern und 24/7- Sicherheitsdienst geschaffen werden, die bedingt geeignet für eine Stabilisierung der Mädchen sind. Der Mangel an Plätzen für Entzug, Entwöhnung und Therapie für Jugendliche ist ein bundesweiter Mangel, der sich mit der Schließung der Klink der Dietrich Bonhöfer Stiftung als eine größte Einrichtung für die Behandlung suchtkranker Jugendlicher in Deutschland im Juni 2026 noch erheblich verschärft hat. Das Jugendamt Nürnberg hat gemeinsam mit den Drogenberatungsstellen und freien Trägern der Jugendhilfe eine Arbeitsgruppe gebildet, um das Angebotsspektrum für diesen Gruppe in Nürnberg zu erweitern. Mit dem Träger Condrobs e.V. in München gibt es ein vorbildliches Beispiel, wie spezialisierte Beratungs- und Betreuungs- bzw. auch Unterbringungsangebote gestaltet werden können. Bereits vor „Kajal“ wurde die Thematik aufgegriffen und hat nunmehr an Aktualität noch zugenommen. Deutlich wird bei der Bearbeitung, dass hier unterschiedliche Rechtskreise aufeinandertreffen und grundsätzliche Finanzierungsfragen aufwerfen. So wendet sich die Suchthilfe, wie sie über die Bezirke in Bayern finanziert wird, fast ausschließlich an Erwachsene. Klinische Strukturen fallen wiederum in die gesetzliche Regelung des SGB V. Und ein Angebot, wie es Condrobs e.V. in München aufeinandertreffen Konsumierende vorhält, wird dort aus kommunalen Mitteln im Rahmen des SGB VIII finanziert.
Wirksamkeit dieser Maßnahmen
Eine systematische Evaluation der Wirksamkeit der Maßnahmen im Kontext der Grooming- Strukturen insgesamt gibt es seitens des Jugendamtes nicht. Aber natürlich gibt es eine Evaluation der individuellen Maßnahmen und Hilfeverläufe im Rahmen der Hilfeplanung.