Polizeipräsidium
Mittelfranken
Sachgebiet E 2
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Polizeiliche Stellungnahme zu der Lage und den Ermittlungen im Zusammenhang mit
Sexual- und Betäubungsmitteldelikten zum Nachteil junger Mädchen und Frauen im
Umfeld des Nürnberger Hauptbahnhofs
1. Anlass
Im Umfeld des Nürnberger Hauptbahnhofs, insbesondere in den Bereichen Nelson-Mandela-Platz, Südstadtpark und Celtispark, haben sich Hinweise auf ein Kriminalitätsgeschehen ergeben, dass Bezüge zum Handel mit Betäubungsmitteln, zur Abgabe von Betäubungsmitteln und Medikamenten an Minderjährige sowie zu sexualisierten Übergriffen bis hin zu Vergewaltigungsdelikten aufweist. Die Nürnberger Innenstadt und das Bahnhofsumfeld stehen bereits seit Jahren im intensiven Fokus der Polizei und ihrer Sicherheitspartner. Es erfolgen fortlaufend Schwerpunkteinsätze, besondere Ermittlungsmaßnahmen sowie der Betrieb und die geplante Erweiterung der Videoüberwachung im öffentlichen Raum zur Bekämpfung der Kriminalität.
2. Phänomenbeschreibung
Nach den bisherigen polizeilichen Erkenntnissen entwickelte sich insbesondere seit der Teillegalisierung von Cannabis in den Bereichen des Nelson-Mandela-Platzes sowie des Südstadt- und Celtisparks ein zunehmender Handel mit Betäubungsmitteln. Zur Verbesserung der Sicherheit im öffentlichen Raum wurden in der Vergangenheit beim Polizeipräsidium Mittelfranken mehrere Ermittlungs- und Arbeitsstrukturen eingerichtet, darunter unter anderem die BAO KöPa und AG Nelson, sowie Konzepte zur Optimierung der Sicherheitslage entwickelt (z.B. Sicherheit in und um Bahnhöfe der AG BAYERN.360° SICHERHEIT., gemeinsames Strategie- und Maßnahmenpapier Hauptbahnhof Nürnberg).
Im Laufe dieses Jahres verdichteten sich Hinweise darauf, dass Angehörige der Betäubungsmittelszene gezielt Kontakt zu jungen Mädchen aus prekären Familien- und Wohnverhältnissen aufnehmen. Nach dem gegenwärtigen Ermittlungsstand wurden die Geschädigten zunächst durch Zuwendung und Geschenke angesprochen und in der Folge teilweise mit Betäubungsmitteln, darunter auch harten Drogen wie Crystal Meth und Kokain, versorgt. Die hierdurch geschaffenen Abhängigkeiten sollen anschließend gezielt zur sexuellen Ausbeutung genutzt worden sein. Die Sexualstraftaten finden in der Regel nicht an der Anbahnungsörtlichkeit um den Hauptbahnhof statt, sondern disloziert außerhalb des öffentlichen Raumes.
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Zur Bündelung und konsequenten Fortführung der Ermittlungen wurde die Ermittlungskommission „EKO Kajal“ eingerichtet, die im Mai ihre Arbeit aufgenommen hat. Die Ermittlungen erfolgen in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth sowie den Kooperationspartnern der Stadt Nürnberg.
3. Ermittlungsstand (Stand 01.08.2026)
Die bislang bekannten 22 Geschädigten sind überwiegend minderjährige Mädchen und junge Frauen im Alter zwischen 11 und 20 Jahren (Staatsangehörigkeiten: deutsch, syrisch, kroatisch, türkisch), die sich regelmäßig im Bereich des Nelson-Mandela-Platzes oder des näheren Bahnhofsumfelds aufgehalten haben sollen. Bei den Tatverdächtigen handelt es sich nach bisherigem Stand um Personen im Alter zwischen 18 und 40 Jahren, überwiegend mit syrischer, pakistanischer und nordafrikanischer Herkunft.
Nach aktuellem Sachstand wurden bislang insgesamt 22 Tatverdächtige ermittelt. Bei den Delikten handelt es sich vorwiegend um (Auswahl):
Abgabe/Verabreichen/Überlassen von Betäubungsmittel an Minderjährige Vergewaltigung Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern Sexueller Missbrauch von Jugendlichen gegen Entgelt Sexuelle Nötigung
Durch die EKO Kajal und die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth konnten Haftbefehle gegen insgesamt 16 Tatverdächtige erwirkt und 12 davon vollzogen werden. Die weiteren polizeilichen Maßnahmen umfassten dabei insbesondere Durchsuchungen, Festnahmen sowie die Sicherstellung von Beweismitteln, Betäubungsmitteln und Medikamenten, sowie die Anregung von 13 aufenthaltsbeendenden Maßnahmen über die zuständigen Ausländerbehörden. Die Ermittlungen werden unvermindert fortgeführt.
4. Polizeiliche Bewertung
Aus polizeilicher Sicht handelt es sich nicht um isolierte Einzelfälle, sondern um ein verdichtetes Kriminalitätsphänomen im Bahnhofsumfeld. Kennzeichnend ist dabei die enge Verknüpfung von offen erkennbarer Betäubungsmittelkriminalität mit der gezielten Ansprache und Ausnutzung besonders vulnerabler junger Menschen. Das deliktische Muster geht damit über den klassischen Straßenhandel hinaus und weist Merkmale einer systematischen Anbahnung, Abhängigkeitserzeugung und anschließenden Ausbeutung auf. Die Ermittlungen ergaben bislang jedoch keine Hinweise auf Hierarchien oder organisierte Kriminalität. Vielmehr handelt es sich in der Regel um kleinere Dealer die unabhängig ihren Geschäften nachgehen, sich aber untereinander in Chats über Mädchen und „Anmach-Taktiken“ austauschen.
Die bisherigen Festnahmen und Haftbefehle zeigen, dass die eingeleiteten repressiven Maßnahmen wirksam greifen. Zugleich macht der Verlauf der Ermittlungen deutlich, dass weiterhin von einer dynamischen Lage auszugehen ist und die Entwicklung im Bahnhofsumfeld einer anhaltend hohen polizeilichen Aufmerksamkeit bedarf.
Durch die Intensivierung der Maßnahmen und der damit einhergehenden erhöhten Kontrolltätigkeit, haben sich im Jahr 2026 die Fallzahlen der Kontrolldelikte im Vergleich zu 2025 stark erhöht. Hierzu zählen Rauschgiftdelikte sowie Verstöße gegen das Ortsrecht, z.B. CanVVO. Dagegen sind andere Straftaten im öffentlichen Raum wie z.B. Sexualdelikte, Körperverletzungsdelikte, sowie Raubdelikte rückläufig.
Vergleich der Fallzahlen (Auswertung des Geltungsbereichs der Waffenverbotszone im Bereich hinter dem Bahnhof, Nelson-Mandela-Platz, Südstadtpark):
| Delikte | 2024 | 2025 | Tendenz für 2026 | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Rauschgiftdelikte | 259 | 297 | ||||
| Ortsrecht/Ordnungswidrigkeiten | 4 | 97 | ||||
| einfache KV | 25 | 68 | ||||
| gef. KV/schwere KV | 26 | 75 | ||||
| Raub/Erpressung | 2 | 8 | ||||
| Sexualdelikte | 3 | 6 |
5. Videoüberwachung im öffentlichen Raum
Die im Bahnhofsumfeld eingesetzte Videoüberwachung ist ein wesentlicher Bestandteil der polizeilichen Lagebewältigung und Kriminalitätsbekämpfung. Im Bereich des Nelson-Mandela-Platzes und des Südstadtparks befinden sich insgesamt 6 größtenteils schwenkbare Kameras. Hierdurch wird nahezu der Gesamte Südstadtpark und ein Großteil des Nelson-Mandela-Platzes erfasst. Der präventive Einsatz der Videoüberwachung erhöht das subjektive Sicherheitsgefühl in der Umgebung und führt zu einem Abschreckungseffekt für potenzielle Straftäter. Repressiv ist im vorliegenden Deliktsfeld zu berücksichtigen, dass die Sexualstraftaten nach bisherigem Erkenntnisstand disloziert, außerhalb des öffentlichen Raumes, insbesondere in Wohnungen, stattfinden. Aufzeichnungen aus dem öffentlichen Raum können daher in der Regel nicht die eigentlichen Taten, sondern allenfalls mögliche Anbahnungshandlungen, Kontaktaufnahmen oder Bewegungsmuster abbilden. Für operative Maßnahmen ist die Videoüberwachung gleichwohl von hoher Bedeutung, da sie die Lagebewertung unterstützt, das frühzeitige Erkennen relevanter Personenkonstellationen erleichtert und die Steuerung von Einsatzkräften im konkreten Einsatzgeschehen verbessert.
6. Ermittlungspraktische Herausforderungen
Bei der Aufklärung entsprechender Sachverhalte ist zu berücksichtigen, dass Geschädigte aufgrund von Angst, Abhängigkeiten, Scham, Loyalitätskonflikten oder instabilen Lebensverhältnissen nicht in jedem Fall sofort zur Mitwirkung an Strafverfahren bereit sind. Hierdurch werden sowohl die Anzeigebereitschaft als auch die beweissichere Aufklärung und die Identifizierung weiterer Beteiligter erschwert. Aus diesem Grund erfolgt ein besonders opferschutzorientiertes Vorgehen sowie eine enge Zusammenarbeit zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendhilfe, Suchthilfe und weiteren Fachstellen.
7. Repression, Präsenz und Kontrollmaßnahmen
Die Ermittlungen werden in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth und den Kooperationspartnern der Stadt Nürnberg geführt. Hinzu kommt ein umfangreiches Präsenz- und Kontrollkonzept im und um den Bahnhofsbereich, welches nach Bekanntwerden des oben beschriebenen Phänomens weiter intensiviert wurde. Dies umfasst verschiedene Konzepteinsätze, Rauschgiftschwerpunkteinsätze, trilaterale Streifen (bestehend aus Beamten der Landespolizei der Bundespolizei und der DB- Sicherheit) den regelmäßigen Einsatz der Reiterstaffel, sowie den vermehrten Einsatz geschlossener Einheiten auch außerhalb von Konzepteinsätzen.
8. Zusammenarbeit und Prävention
Parallel zu den repressiven Maßnahmen werden in Absprache mit den Jugendschutzbehörden präventive Maßnahmen durchgeführt, insbesondere gezielte Aufklärungsarbeit bei potenziell vulnerablen Zielgruppen. Ziel ist es, weitere Gefährdungen frühzeitig zu erkennen, eine Verfestigung entsprechender Abhängigkeits- und Ausbeutungsstrukturen zu verhindern und gefährdete junge Menschen möglichst rasch an Hilfs- und Schutzangebote heranzuführen.
Zu diesem Zweck erfolgt ein abgestimmtes Zusammenwirken von Strafverfolgung, polizeilichen Präsenz- und Kontrollmaßnahmen, Jugendhilfe, Suchthilfe, medizinischer Versorgung und niedrigschwelliger Ansprache im öffentlichen Raum. Die vorliegenden Erkenntnisse bestätigen, dass sicherheitsbehördliche und sozialpräventive Maßnahmen im Bahnhofsumfeld nur dann nachhaltig wirksam sein können, wenn sie eng verzahnt erfolgen.
Bereits seit März finden bezüglich des Phänomens regelmäßige ergebnisorientierte Austauschtreffen unter Federführung des PP Mittelfranken mit lokalen Verantwortlichen aus dem Hilfesystem statt, bei welchen Präventionsmaßnahmen zum Schutz der Minderjährigen im Mittelpunkt stehen. Die Teilnehmer der Austauschtreffen setzen sich u.a. aus Vertretern der Suchtberatungsstellen (Lilith, Mudra), Jugendamt (ASD, KJND, Streetwork), Sozialamt (Suchtberatung), Klinikum Nürnberg (KJP), der Kooperation PJS, sowie der Polizei zusammen. Die Austauschtreffen intensivierten die ohnehin schon konstruktive Kooperation zwischen der mittelfränkischen Polizei und der Stadt Nürnberg, sowie die strukturelle Zusammenarbeit innerhalb des Helfernetzwerks.
Ausfluss aus obigen Austauschtreffen sind nachfolgende kriminalpolizeiliche präventive Maßnahmen: Im Rahmen der Sachbearbeitung werden Gefährdetenansprachen bei den minderjährigen Mädchen durchgeführt, die aus verschiedenen Ethnien kommen. Das Fachkommissariat K34 Nürnberg berät im Beisein von Fachpersonal des KJND (Kinder- und Jugendnotdienst) die betroffenen Mädchen individuell in den Jugendhilfeeinrichtungen zu den tangierten Themenfeldern in Zusammenhang mit Konsumverhalten / Sucht und zeigt mögliche Hilfestellung auf, z. B. Verweis auf Suchtberatungsstellen.
Zudem werden von den Nürnberger Präventionsbeamten Unterrichte zum Thema Gewalt und Sucht in Schulen sowie Örtlichkeiten, an denen die Zielgruppen sowohl potenzieller Opfer als auch Täter erreicht werden können, gehalten. Für den Beginn des nächsten Schuljahres sind weitere Unterrichte geplant. Hierzu wurden Silikon-Armbänder gestaltet, welche an die Schülerinnen und Schüler verteilt werden sollen. Auf den Armbändern sind Sprüche wie z.B. „Dein Leben, deine Regel!“ zu lesen, sowie die Notrufnummer „110“. Zielrichtung ist die Aufklärung über die Vorgehensweise der Täter (zunächst Erbringen von Gefälligkeiten und Geschenken) sowie die Sensibilisierung möglicher Opfer, dass Geschenke nicht dazu verpflichten eine Gegenleistung erbringen zu müssen. Zudem soll im September ein Action- Day des K34 stattfinden an welchem gezielt junge Mädchen am und um den Bereich Nelson-Mandela- Platz angesprochen und aufgeklärt werden sollen. Auch hier sollen o.g. Armbänder verteilt werden.
9. Weiteres Vorgehen und Optimierungsmöglichkeiten
Die intensiven Ermittlungen und Maßnahmen der EKO Kajal werden unvermindert fortgeführt. Im Mittelpunkt stehen dabei die weitere beweissichere Aufklärung des Tatgeschehens, die Identifizierung möglicher weiterer Geschädigter und Tatverdächtiger, die konsequente strafprozessuale Verfolgung der Beschuldigten mit dem Ziel der Erwirkung von Haftbefehlen, die Einleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen, sowie die Fortsetzung präventiver Maßnahmen im Zusammenwirken mit den zuständigen Sicherheitspartnern.
Trotz des hohen präventiven Engagements und der intensiven Ermittlungsarbeit gibt es aus polizeilicher Sicht Optimierungsbedarfe.
Klinische Nachsorgeplätze: Schaffung von Klinikplätzen in Nürnberg oder Umgebung für die Nachsorge von suchtmittelabhängigen Mädchen nach einer Suchtmittelentwöhnung in der KJP. Eine Nachsorge würde die Gefahr nach einer entsprechenden Entwöhnungsbehandlung, dass die Mädchen nach Entlassung wieder rückfällig werden und die letale Gefahr durch die Suchtmittel mindern.
Frühzeitiges Unterstützungsangebot für vulnerable Kinder: Die Geschädigten, aber auch Tatverdächtige kommen oftmals aus „nicht-bedarfsgerechten Familien“ und haben selbst psychische und/oder körperliche Gewalt erlebt. Flächendeckend, niederschwellige, frühzeitige Hilfeangebote in den Familien oder Schulen, wären hilfreich um diese Kinder bereits in früher Kindheit zu stärken.
Täterarbeit: Auch ein Forcieren der frühzeitigen präventiven Täterarbeit (z. B. Streetwork, Anti-Gewalt- Kurse, in der Sprache der Herkunftsländer) für Suchtmittelkonsumierende / abhängige Jugendliche oder Erwachse würde zu einer Verbesserung der Lage beitragen.
10. Fazit
Aus polizeilicher Sicht ist zu konstatieren, dass auf die erkannten Entwicklungen frühzeitig mit besonderen Einsatzmaßnahmen und Ermittlungsstrukturen sowie Präventionsangeboten reagiert wurde und dass die bisherigen Ergebnisse und Ermittlungserfolge die Notwendigkeit eines weiterhin konsequenten und interdisziplinären Vorgehens deutlich bestätigen.
Mit freundlichen Grüßen
Rochholz Polizeipräsident