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Entscheidungsvorlage

Anlage · 23.09.2026 · PDF ansehen · Originaldokument im RIS ↗

Sicherheit & Ordnung

Maschinell extrahierter Text. Verbindlich ist das Originaldokument.

Entscheidungsvorlage

Betreff: Freiwillige Feuerwehr Nürnberg – Brunn hier: Bestätigung des Kommandanten und des stellvertretenden Kommandanten

Der Kommandant und der stellvertretende Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Nürnberg – Brunn wurden zuletzt am 18.06.2023 gewählt. Nach dem Tod des amtierenden Kommandanten Mario Link waren für die Stadt Nürnberg Neuwahlen anzuberaumen.

In einer Dienstversammlung am 10.06.2026 wurden Herr Norbert B r a u n zum Kommandanten und Herr Enrico L e i s t n e r zum stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Nürnberg – Brunn gewählt. Die Gewählten haben die Wahl angenommen. Ihre sechsjährige Wahlperiode läuft seit dem 11.06.2026.

Nach Art. 8 Abs. 2 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) wird der Feuerwehrkommandant von den Feuerwehrdienstleistenden Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr aus ihrer Mitte auf sechs Jahre gewählt. Feuerwehrkommandant kann nur werden, wer die Voraussetzungen nach Art. 8 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 2 BayFwG erfüllt. Gleichfalls bedarf der Gewählte gemäß Art. 8 Abs. 4 Satz 1 BayFwG der Bestätigung durch die Gemeinde im Benehmen mit dem Kreisbrandrat. Diese gesetzlichen Bestimmungen gelten nach Art. 8 Abs. 5 BayFwG hinsichtlich des stellvertretenden Feuerwehrkommandanten entsprechend.

§ 7 Abs. 1 der Ausführungsverordnung zum BayFwG (AVBayFwG) konkretisiert unter anderem die an den Kommandanten und seinen Stellvertreter zu stellenden fachlichen Voraussetzungen (erfolgreicher Lehrgangsbesuch).

Soweit im Einzelfall erforderliche Lehrgänge noch nicht besucht, werden konnten, lässt Art. 8 Abs. 3 Satz 2 BayFwG die ausnahmsweise Bestätigung zu, wenn den Umständen nach anzunehmen ist, dass der Betreffende die Lehrgänge in angemessener Frist mit Erfolg besuchen wird. Gemäß Nr. 8.2.2 der Bek. des StMI zum Vollzug des BayFwG (VollzBek- BayFwG) soll die Frist ein Jahr nicht überschreiten.

Der stellvertretende Kommandant Herr Enrico Leistner, muss noch an dem Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ teilnehmen. Ansonsten erfüllt er die Voraussetzungen nach Art. 8 Abs. 3 und 4 BayFwG.

Der Kommandant Norbert Braun erfüllt die Voraussetzungen nach Art. 8 Abs. 3 und 4 BayFwG.

Die Gewählten sind nach Auffassung von FW aufgrund ihrer sonstigen Kenntnisse und Erfahrungen sowie ihrer Persönlichkeit zur Wahrnehmung der ihnen durch Wahl verliehenen Führungsfunktionen geeignet.

FW schlägt daher vor, dem Kommandanten und dem stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Nürnberg – Brunn die für ihre Amtsführung notwendige Bestätigung zu erteilen. Bei Herrn Enrico Leistner unter der auflösenden Bedingung, dass er den erforderlichen Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ innerhalb einer Frist von einem Jahr, gerechnet ab Zugang der Bestätigungsverfügung, mit Erfolg besucht.

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