Berufung von ehrenamtlichen Gutachtern in den Gutachterausschuss für Grundstückswerte nach § 3 Gutachterausschussverordnung - BayGaV Abberufung eines ehrenamtlichen Gutachters aus dem Gutachterausschuss für Grundstücks-werte gemäß § 5 Abs. 1 Gutachterausschussverordnung - BayGaV
Beratungsfolge
Sitzung des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit
TOP Ö 8: Einstimmig beschlossen – Ja: 12