Zuweisungen nach Art. 13h BayFAG (Straßenausbaupauschalen; Mindereinnahmen der Stadt Nürnberg im Vergleich zu den bisher tatsächlich vereinnahmten Straßenausbaubeiträgen; Drohende Mindereinnahmen aus der Spitzabrechnung der Straßenausbaubeiträge mit dem Freistaat Bayern nach Art. 19 Abs. 9 KAG (laufende bzw. fertiggestellte Ausbaumaßnahmen)
Beratungsfolge
Sitzung des Ältestenrats und Finanzausschusses
TOP Ö 2: Der Bericht dient der Kenntnis