Verbot von Böllern mit ausschließlicher Knallwirkung zum Jahreswechsel hier: Antrag des Herrn Stadtrat Schrollinger (ÖDP) vom 05.12.2019
Beratungsfolge
Sitzung des Ausschusses für Recht, Wirtschaft und Arbeit
TOP Ö 5.1: Einstimmig beschlossen – Ja: 12, Nein: 0
Ähnliche frühere Anträge
Ähnlicher früherer Antrag: Nein