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157 Treffer
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Wiki Baunutzungsverordnung
… BauNVO …
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Dokument Sitzung gesamt öffentlich
… rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 3761 befindet sich unmittelbar südlich des Verkehrsknotenpunkts Plärrer und setzt ein Kerngebiet gem. § 7 Baunutzungsverordnung fest. Nach einer Ortsbegehung wurde festgestellt, dass Teile des Plangebiets nicht mehr den Kriterien eines Kerngebiets entsprechen ... zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 348), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBI. I S. 3786) zuletzt geändert durch …
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Dokument Sitzung gesamt öffentlich TOP 6 - 10
… BauNVO können ergänzend die in § 17 Abs. 1 BauNVO definierten Orientierungswerte der GRZ (GRZ I) durch die Grundflächen von Garagen und Stellplätzen mit ihren Zufahrten sowie von Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO und baulichen ... zuletzt geändert durch durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022 (BGBl. S. 674), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBI. I S. 3786) zuletzt geändert durch Artikel …
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Dokument Begründung
… Gesetzes vom 23. Juli 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226 geändert worden ist, sowie die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntma- chung vom 21. November 2017 (BGBI. I S. 3786) , die zuletzt durch Artikel ... entfalten. Im derzeit für das Areal rechts verbindlichen Bebauungsplan ist zwar bereits ein Gewerbege- biet gem. § 8 BauNVO festgesetzt, allerdings gilt hier die B aunutzungsverordnung vom 26. Juni 1962. In dieser Fassung der Baunutzungsverordnung sind …
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Dokument Sitzung gesamt öffentlich
… zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. S. 1353), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBI. I S. 3786) zuletzt geändert durch Artikel ... Tann-Straße“ kann erfolgen, wenn die mit dem Bebauungsplan zulässige Grundfläche nach § 19 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) das Maß von 20.000 m² nicht überschreitet. Wird in einem Bebauungsplan weder eine zulässige Grundfläche noch eine Größe …
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Dokument Begründung
… Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4544 ist momentan der Bebauungsplan Nr. 3720 rechtsverbindlich. Für diesen gilt die Baunutzungsverordnung (BauNVO) von 1962. In dieser Fassung der BauNVO wurde großflächiger Einzelhandel noch nicht explizit geregelt, sodass – anders ... Gewerbegebieten mit Bezug zur aktuellen BauNVO - dieser grund- sätzlich auch in Gewerbe - und Industriegebieten zulässig war. Da das Gebiet nördlich der Virnsberger Straße aus Perspektive des Einzelhandels verkehrsgünstig im Verflechtungs- raum zwischen den Städten Nürnberg …
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Dokument Sitzung gesamt öffentlich
… BauGB zu beurteilen sind. Der alte Bebauungsplan setzte zwar ein Gewerbegebiet fest, hierfür galt jedoch die Baunutzungsverordnung von 1962, in der noch keine dezidierten Festlegungen zu großflächigem Einzelhandel enthalten waren. Eine Steuerung der Einzelhandelsentwicklung ... zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 08. Oktober 2022 (BGBl. S. 1726), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBI. I S. 3786) zuletzt geändert durch Artikel …
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Dokument Sitzung gesamt öffentlich
… zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBI. I S. 4147), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBI. I S. 3786) zuletzt geändert durch Artikel ... BauNVO mit dem Ausschluss der Wohnnutzung im Teilgebiet MU 4. Der Ausschluss einer Hauptnutzungsart des urbanen Gebietes für ein kleines Teilgebiet (< 5%) wahrt weiterhin den Gebietscharakter des urbanen Gebietes im Sinne des § 6a BauNVO …
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Dokument Sitzung gesamt öffentlich
… Umgebung sind hinsichtlich der Bauweise der offenen Bauweise gem. § 22 Abs. 2 BauNVO zuzuordnen. Bezüglich der überbaubaren Grundstücksfläche gem. § 23 BauNVO lässt sich kein eindeutiger Maßstab ableiten, da die Stellung der Baukörper auf den Grundstücken ... planungsrechtlich aufgrund der gemischten Nutzung zunächst als Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO einstufen lassen. Langfristig ist ggf. eine Entwicklung zum Allgemeinen Wohngebiet gem. § 4 BauNVO möglich. Im Rahmen des Teilaufhebungsverfahrens ist gem. § 2 Abs. 4 i.V.m …
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Dokument Tischvorlagen öffentlich
… andere Bauformen (mehr Geschosswohnungsbau). Der Grünflächenanteil konnte dabei vergrößert werden, dabei werden die Orientierungswerte des § 17 Baunutzungsverordnung (BauNVO) für allgemeine Wohngebiete bei Betrachtung des gesamten Geltungsbereichs eingehalten bzw. unterschritten. Die Größe wird als verträglich erachtet ... wird von der im Bebauungsplan festgesetzten Grundflächenzahl (GRZ) ausgegangen, sowie der nach BauNVO zulässigen Überschreitung um 50% nach § 19 Abs. 4 BauNVO oder abweichend davon im Bebauungsplan getroffenen Fest- setzungen. Festgesetzte Flächen für Stellplätze wurden …
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Dokument Sitzung öffentlich TOP 4 - 6 (mit Tischvorlage)
… Nürnberg. Ziel ist, wie im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 3720 festgesetzt, die Entwicklung einer Gewerbefläche. Durch die alte Baunutzungsverordnung (BauNVO) von 1962 konnte sich in der Vergangenheit großflächiger Einzelhandel auf der Fläche ansiedeln ... BauNVO in einem Gewerbegebiet noch allgemein zulässig war. Mit dem neuen Bebauungsplan Nr. 4544 sowie der Baunutzungsverordnung von 1990 sind die Ziele der Stadt zur Rückbesinnung auf einen Gewerbestandort umsetzbar. Um die geplante Nahversorgungsstruktur …
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Dokument Entwurf der Begründung
… BauNVO durch die im Planteil festgesetzte jeweils max imal zulässige Grundflächenzahl (GRZ) in Verbindung mit der als Höchstmaß zulässigen Zahl der Vollgeschosse bestimmt. Die zulässige GRZ von 0,4 hält die Orientierungswerte des § 17 BauNVO ... Baugrundstück lediglich unterbaut wird, sowie durch die Grundfläche zulässiger Nebenanla- gen abweichend von § 19 Abs. 4 BauNVO (Baunutzungsverordnung) bis zu einer Grundflä- chenzahl von insgesamt 0,8 überschritten werden darf. Die Zulässigkeit dieser Überschrei- tung …
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Dokument Nachreichungen öffentlich
… bildet § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB in Verbindung mit § 23 Abs. 5 BauNVO und § 14 Abs. 1 Satz 3 BauNVO. Nebenanlagen für den Lärmschutz sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen - z.B. zur Verringerung ... BauNVO sowie zur Sicherung der Einzelhandels- und Dienstleistungsnutzungen eines Kerngebietes (mit den Teilbaugebieten MK 1 und MK 2) gemäß § 7 BauNVO und eines urbanen Gebietes (mit den Teilbaugebieten MU 1-4) gemäß § 6a BauNVO vorgesehen …
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Dokument Begründung zur Änderung
… beschleunigten Verfahren nur aufgestellt werden, wenn in ihm eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO (Baunutzungsverordnung) oder eine Größe der Grundfläche festge- setzt wird von insgesamt weniger als 20 .000 m², wobei ... BauNVO mit dem Ausschluss der Wohnnutzung im Teilgebiet MU 4. Der Ausschluss einer Hauptnutzungsart des urbanen Gebietes für ein kleines Teilgebiet (< 5 %) wahrt weiterhin den Gebietscharakter des urbanen Gebietes im Sinne des § 6a BauNVO …
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Dokument Sitzung gesamt öffentlich mit Nachreichung
… nicht störende Handwerksbetriebe sowie Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) allgemein zulässig. Die Zulässigkeit von Läden wird auf den Typus des Nachbarschaftsladens mit einer Verkaufsfläche ... sonstige nicht störende Gewerbebetriebe sind gemäß § 4 Abs. 3 BauNVO im Geltungsbereich ausnahmsweise zulässig. Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Gartenbaubetriebe und Tankstellen sind entgegen § 4 Abs. 2 BauNVO auch nicht ausnahmsweise zulässig. Diese Nutzungen sind aufgrund …
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Dokument Sitzung gesamt öffentlich
… zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBI. I S. 4147), der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBI. I S. 3786) zuletzt geändert durch Artikel ... Aufhebung der Festsetzungen wird das Planungsgebiet hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung als Mischgebiet gem. § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) entwickelt. Damit können die Wohnungsbaupotentiale genutzt werden und der bestehende Gartenbaubetrieb ist weiterhin allgemein zulässig. Die durch …
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Dokument Begründung
… südlich des Verkehrsknotenpunkts Plärrer, am südwestlichen Rand der Nürn- berger Altstadt und setzt ein Kerngebiet gem. § 7 Baunutzungsverordnung (BauNVO) von 1962 fest. Nach einer Ortsbegehung wurde festgestellt, dass Teile des Plangebiets nicht mehr den Kriterien ... Aufgrund des hohen Anteils an Wohnnutzung entspricht dieser Bereich nicht mehr dem Charakter eines Kerngebiets nach § 7 BauNVO (vgl. Kapitel I.3.1.2). Daher ist Ziel des Bebauungsplans die Gebietskategorie in diesem Abschnitt von einem Kerngebiet …
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Dokument Bebauungsplan 4525
… FÜR FESTSETZUNGEN GE GEe LSM Hmin...m ü.Gel. Grenze des räumlichen Geltungsbereichs Allgemeines Wohngebiet (8 4 BauNVO) Gewerbegebiet (8 8 BauNVO) Gewerbegebiet, eingeschränkt (8 8 BauNVO ... BauNVO) Baugrenze Abgrenzung unterschiedlicher Geschosszahlen Abgrenzung unterschiedlicher Nutzung (8 1 Abs. 4, 8 16 Abs. 5 BauNVO) Grundflächenzahl als Höchstmaß Geschossflächenzahl als Höchstmaß Zahl der Vollgeschosse als Höchstgrenze Zahl der Vollgeschosse als Mindest- und Höchstgrenze …
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Dokument Begründung
… BAULICHEN NUTZUNG Der Planbereich wird als allgemeines Wohngebiet mit vier Teilbaugebieten (Gebieten) ge- mäß § 4 BauNVO festgesetzt, um die durch das Plankonzept vorgesehen Nutzungen zu er- möglichen. Allgemein zulässig sind Wohngebäude, die der Versorgung ... Bauformen (mehr Geschosswohnungsbau). Der Grünflächenanteil konnte dabei ve rgrößert werden, dabei werden die Orientierungswerte des § 17 Baunutzungsverordnung (BauNVO) für allgemeine Wohngebiete bei Betrachtung des gesamten Geltungsbereichs eingehalten bzw. unterschritten. Die Größe wird als verträglich erachtet …
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Dokument 4651 Begründung
… BAULICHEN NUTZUNG Der Planbereich wird als allgemeines Wohngebiet mit vier Teilbaugebieten (Gebieten) ge- mäß § 4 BauNVO festgesetzt, um die durch das Plankonzept vorgesehen Nutzungen zu er- möglichen. Allgemein zulässig sind Wohngebäude, die der Versorgung ... andere Bauformen (mehr Geschosswohnungsbau). Der Grünflächenanteil konnte dabei vergrößert werden, dabei werden die Orientierungswerte des § 17 Baunutzungsverordnung (BauNVO) für allgemeine Wohngebiete bei Betrachtung des gesamten Geltungsbereichs eingehalten bzw. unterschritten. Die Größe wird als verträglich erachtet …
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