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C.1.1 Wirtschaftsplan 2024

Haushalt 2024 · Band 3 · Seiten 9–34 · Seiten 9–34 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

ASN ASN in allen Haushaltsjahren

Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

Wirtschaftsplan 2024 Inhalt Erläuterungen zum Wirtschaftsplan 2024 1. Allgemeines 2. Erfolgsplan und Vorschau bis 2027 3. Mittelfristiger Vermögens- und Finanzplan der Jahre 2023 bis 2027 4. Kassen- und Investitionskredite Anlagen Anlage 1: Erfolgsplan 2024 Anlage 2: Erfolgsplanvorschau bis 2027 Anlage 3: Finanzplan 2024 Anlage 4: Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2023 bis 2027 Anlage 5: Vermögensplan 2024 Anlage 6: Mittelfristiger Vermögensplan für die Jahre 2023 bis 2027 Anlage 7: Verpflichtungsermächtigungen zum Vermögensplan 2023 bis 2027 Anlage 8: Erläuterungen zum Vermögensplan 2024 Anlage 9: Stellenplan / Stellenübersicht 2024 6 Wirtschaftsplan 2024 Seite 1 1. Allgemeines Der Eigenbetrieb ASN (Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg) ist zuständig für die Durch￾führung der Abfallwirtschaft nach der städtischen Abfallwirtschaftssatzung. Der Betrieb ASN beschäftigt ca. 430 Mitarbeiter. Er gliedert sich gemäß den Aufgaben bzw. Anforderungen in folgende Bereiche: 1.1 Abfallwirtschaft Die Stadt Nürnberg als kreisfreie Gemeinde ist für die in ihrem Gebiet anfallenden Abfälle öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfall￾gesetzes. Die sich aus dem KrWG ergebenden Aufgaben erfüllt die Stadt als Pflichtaufga￾ben im eigenen Wirkungskreis (entsorgungspflichtige Körperschaft). Im Rahmen der innerstädtischen Organisation nimmt der Eigenbetrieb ASN die Pflichten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers wahr. Das zum 01.06.2012 in Kraft getretene Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist die Umset￾zung der europäischen Abfallrahmenrichtlinie und soll eine umfassende Modernisierung der Kreislaufwirtschaft bewirken. Insbesondere soll die Kreislaufwirtschaft stärker als bisher auf den Ressourcen-, Klima- und Umweltschutz ausgerichtet werden. Die bestehenden abfall￾rechtlichen Regelungen sollen klarer und präziser sein, um die Vollzugs- und Rechtssicher￾heit zu verbessern. Dies betrifft vor allem die Aufgabenteilung zwischen den Kommunen und der privaten Entsorgungswirtschaft. Das Mitte Mai 2017 beschlossene Verpackungsgesetz, welches am 01.01.2019 in Kraft ge￾treten ist, konkretisiert die im KrWG enthaltene Ermächtigung für die Einführung einer „Wert￾stofftonne“. Weitere Entwicklungen hin zu einer ressourcenschonenden Wirtschaft und damit Kreislauf￾wirtschaft sind allenthalben erkennbar: Auf Ebene der EU manifestiert sich dies unter ande￾rem im sogenannten „Green Deal“, auf europäischer und nationaler Ebene durch das Be￾streben im Punkto Rohstoffbezug durch eine Kreislaufführung von (Roh-)Stoffen unabhän￾giger zu werden sowie auf einen sehr starken Fokus auf den Umbau der Energie-, vor allem der Wärmewirtschaft. Die Abfallentsorgung umfasst die Verwertung und die Beseitigung von Abfällen. Die abfallwirtschaftlichen Maßnahmen - Einsammeln durch Hol- und Bring-Systeme - Befördern - Lagern - Behandeln von Abfällen 7 Wirtschaftsplan 2024 Seite 2 - Ablagern von Abfällen zur Beseitigung werden durch ASN bzw. durch beauftragte Dritte durchgeführt. Zur Erfüllung der Aufgaben Förderung der Abfallvermeidung, Verwertung von Abfällen und Beseitigung von Abfällen betreibt die Stadt eine öffentliche Einrichtung und stellt geeignete Einrichtungen und Anlagen zur Verfügung. Daneben führt sie Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallberatung) durch. ASN vollzieht hierbei die Abfallwirtschaftssatzung und die Abfallgebührensatzung der Stadt Nürnberg. Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit übernimmt ASN - jeweils auf der Basis entsprechender Zweckvereinbarungen - die Abfälle zur Beseitigung aus - dem Landkreis Nürnberger Land, - der Stadt Fürth, - aus dem Landkreis Fürth und - der Stadt Schwabach zur Behandlung in der MVA-Nürnberg bzw. zur Beseitigung auf der Deponie. Im Sachgebiet Abfallwirtschaft werden alle Tätigkeiten und Aufgaben durchgeführt bzw. be￾arbeitet, die mit dem Vermeiden, Verringern, Verwerten von Abfällen, der Einsammlung und dem Transport von Abfällen und der Abfallberatung zusammenhängen. Die Aufgaben im Einzelnen sind:  Müllabfuhr zum Einsammeln und Befördern von Abfällen innerhalb der Systemabfuhr (Abfuhr von Abfällen, die in den nach der AbfS zulässigen Abfallbehältern an den ange￾schlossenen Grundstücken überlassen werden). Für die Restmüllabfuhr sind ca. 86.400 graue Abfallbehälter mit einem Volumen von ca. 18.915.000 Litern, für die Biomüllabfuhr sind ca. 46.900 Biotonnen mit einem Volumen von ca. 5.758.000 Litern aufgestellt. Die Abfallbehälter werden mindestens einmal pro Woche geleert. Die Leistung wird im sog. Vollservice erbracht, d.h. die Abfallbehälter werden vom Personal der Müllabfuhr vom jeweiligen Standplatz geholt, zum Sammelfahrzeug transportiert, entleert und wieder zu￾rückgestellt.  Bereitstellung, Umtausch, Reparatur und Volumenänderung der stadteigenen Abfallbe￾hälter mit der Erledigung von durchschnittlich 7.600 Aufträgen pro Jahr. 8 Wirtschaftsplan 2024 Seite 3  Sicherstellen der Sammlungs- und Transportlogistik mit Personal- u. Fahrzeugeinsatz für 26 Restmüll-, 14 Biomüll, 3 Sperrmülltouren, 3 Sperrmülltouren für Klein- bzw. Sammel￾aufträge und die Beseitigung „wilder Abfallablagerungen“ sowie 2 Behälterausfuhrtour.  Sperrmüllabfuhr auf Abruf Aufnahme, Disponierung und Erledigung von ca. 12.000 Sperrmüllabholaufträgen pro Jahr (einschließlich separater Erfassung von verwertbaren Materialien und Elektronik￾schrott im Rahmen der Sperrmüllabholung).  Containerdienst mit Absetz- und Abrollcontainern sowie Müllpresscontainern von 5,5 m3 bis 30 m3 für Sonderabfuhren, Gartenabfallsammlung und die Entsorgung von Großbe￾trieben.  Organisation des Betriebs einer mobilen Schadstoffsammelstelle für die Annahme von Problemabfällen aus Haushalten und aus dem vergleichbaren Kleingewerbe, das den Bürgern im regelmäßigen Wechsel bei den Wertstoffhöfen zur Verfügung steht.  Betrieb von 5 offenen und 2 mit Personal ausgestatteten Gartenabfallsammelstellen zur Annahme von ca. 20.000 t Gartenabfällen jährlich. Einmal jährliche Durchführung einer stadtweiten Christbaumsammlung an über 100 Plätzen. Die Gartenabfallsammelstelle an der Andernacher Straße soll nach Flächenerweiterung durch bauliche Maßnahmen unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung (Optimierung der Nutzbarkeit für mobilitätseingeschränkte Personen) deutlich ertüchtigt bzw. aufgewertet und dann auch mit personeller Ausstattung betrieben werden. Die Bau￾maßnahme wird voraussichtlich noch 2023 abgeschlossen. Die notwendigen Investitio￾nen wurden bereits im Vermögensplan 2021 vorgesehen und stehen bis zum Abschluss der Maßnahme zur Verfügung.  Betrieb von 6 Wertstoffhöfen zur Annahme von Abfällen zur Verwertung und Sperrmüll mit einem beauftragten Dritten als Betriebsführer; Einrichtung von Sammelstellen für Elektro- und Elektronikaltgeräte auf den Wertstoffhöfen. Bereitstellung von Mehrwegge￾schirr und Geschirrmobilen für private Nutzung durch Haushalte. Wegen eines anderweitigen Nutzungskonzepts (Betriebszentrale des städtischen Eigen￾betriebs SÖR) wird der bislang im Anwesen „Am Pferdemarkt“ befindliche Wertstoffhof in eine städtische Fläche an der Uffenheimer Straße umziehen müssen. Das Planungs- und Genehmigungsverfahren dürfte noch in 2023 abgeschlossen werden können, so dass voraussichtlich in 2023 mit den Baumaßnahmen begonnen werden kann. Der neu konzi￾pierte Wertstoffhof orientiert sich ebenfalls an der demografischen Entwicklung der Ge￾sellschaft und sieht bereits Erweiterungspotenziale für zusätzliche Aufgabenstellungen, die sich aus dem Nachhaltigkeitsgedanken (Forcierung der Wiederverwendung – Aufbe￾9 Wirtschaftsplan 2024 Seite 4 reitung) ergeben (z.B. Einrichtung eines „Repair-Cafes“) vor. Die notwendigen Investitio￾nen wurden bereits im Vermögensplan der Vorjahre vorgesehen und im vorliegenden Vermögensplan durch weitere Ansätze erhöht. Die Mittel stehen bis zum Abschluss der Baumaßnahme zur Verfügung.  Abstimmung der Sammelsysteme für gebrauchte Verkaufsverpackungen auf die Sam￾melsysteme der Stadt mit den Systembetreibern (Gelbe LVP-Behälter, Altglascontainer); operative Durchführung erfolgt rein privatwirtschaftlich durch Entsorgungsfirmen, die von den Systembetreibern beauftragt sind.  Erfassung von Altpapier (Papier, Pappe, Kartonagen – PPK) und Zuführung zur Verwer￾tung (Vermarktung); die Leistungen werden durch Dritte erbracht.  Bearbeitung von Entsorgungsnachweisen im Vollzug der Nachweisverordnung für die Annahme von Abfällen in der MVA und auf der „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“.  Abfallberatung durch hauptamtliche und ehrenamtliche Abfallberater direkt im Haushalt oder an Informationsständen bzw. am „ASN-Infomobil“.  Förderung der Eigenkompostierung durch Beratung und Gewährung eines Zuschusses für den Kauf eines Komposters.  Anpassung und Aktualisierung der Abfallwirtschafts- und der Abfallgebührensatzung.  Abschluss von Verträgen mit Dritten zur Erfüllung abfallwirtschaftlicher Aufgaben ein￾schließlich Ausschreibungen, Vertragsanpassungen und Abrechnung der Vertragsleis￾tungen.  Führung des Bereiches Einsammlung und Beförderung als Entsorgungsfachbetrieb. Änderung bei der Erfassung und Verwertung von Altpapier Die "Gewerbliche Sammlung" von Altpapier wurde im Rahmen einer Vergleichsvereinba￾rung zum 31.03.2021 eingestellt. Mit der Einstellung der "Gewerblichen Sammlung ist die bislang "ruhende" Entsorgungspflicht der Stadt Nürnberg wieder wirksam geworden. Seit dem 01.04.2021 bis einschließlich 31.07.2021 erfolgte die Erfassung des Altpapiers im Holsystem über die "blaue Tonne" im Rahmen einer beauftragten "Noterfassung" als stadteigenes Erfassungssystem. Nach einem EU-weiten, offenen Verfahren konnten sowohl die Erfassung (Sammlung und Transport) als auch die erlösgenerierende Verwertung an jeweils bestbietende, privatwirtschaftliche Unternehmen für maximal 7 Jahre vergeben werden. An den Erfassungskosten (Aufwand) und an den Vermarktungserlösen (Erlöse) sind die Systembetreiber für "Verpackungsmaterialien" ("Duale Systeme") gem. Verpackungsgesetz 10 Wirtschaftsplan 2024 Seite 5 -VerpackG- angemessen zu beteiligen. (Der Abschluss einer Abstimmungsvereinbarung hierzu samt Mitbenutzungsregelung für das stadteigene PPK-Erfassungssystem steht aktuell an). 1.2 Müllverbrennungsanlage (MVA) Die Müllverbrennungsanlage im sogenannten Gleisdreieck St. Leonhard/Schweinau wurde 2001 in Betrieb genommen. Sie verfügt über drei baugleiche Verbrennungslinien mit einer Durchsatzleistung von jeweils ca. 10,5 Tonnen Müll pro Stunde und arbeitet nach dem Prinzip der wassergekühlten Rost￾feuerungstechnik. Die Feuerleistungsregelung, ein automatisches Überwachungssystem, optimiert die Verbrennungsbedingungen. Die bei der Verbrennung entstehenden heißen Rauchgase werden durch einen Dampfer￾zeuger geleitet und geben dort den größten Teil ihrer Wärme ab, bevor in einer mehrstufigen Abgasreinigungsanlage Stäube, Schwermetallverbindungen, saure Schadgase (wie z.B. Salzsäure), Schwefeldioxid, Stickoxide sowie Dioxine und Furane abgeschieden werden. Der bei der thermischen Abfallbehandlung erzeugte Prozessdampf wird an die N-ERGIE abgegeben und dort zur Strom- und Fernwärmeerzeugung genutzt. Durch den Energiever￾bund zwischen MVA und Heizkraftwerk Sandreuth können fossile Brennstoffe wie z.B. Erd￾gas eingespart werden. Auf diese Weise gelangen jährlich, bei gleicher Energieausbeute, bis zu 120.000 Tonnen CO2 weniger in die Atmosphäre. Die Rückstandsprodukte des Ver￾brennungsprozesses wie Schlacke und Metallschrott aber auch Kessel- und Flugaschen, Gips und Sole können überwiegend einer Verwertung zugeführt werden. Im Jahr 2024 werden voraussichtlich ca. 218.200 t „Abfälle zur Beseitigung“ (davon ca. 131.500 t Hausmüll aus Nürnberg, ca. 14.500 t Gewerbeabfälle und ca. 72.200 t Hausmüll aus anderen Gebietskörperschaften) in der Müllverbrennungsanlage angeliefert. Darüber hinaus werden in begrenztem Umfang „Abfälle zur energetischen Verwertung“ angenom￾men. Für die „Abfälle zur Beseitigung“ ist die Verbrennungsgebühr in der Abfallgebührensatzung festgelegt. Die Anlieferer von „Abfällen zur energetischen Verwertung“ entrichten hingegen ein privatrechtliches Entgelt. Die CO2-Besteuerung im Sinne des novellierten Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG), das per Änderungsgesetz in wesentlichen Zügen zum 01.01.2021 in Kraft getreten ist, soll nach aktuellen Plänen der Bundesregierung ab 2024 auf die „thermische Behand￾lung von Siedlungsabfällen“ angewendet werden. Die genaue Umsetzung ist noch nicht abschließend geklärt und es sind verschiedene po￾tentielle Szenarien (Messung oder Berechnung anhand von Emissionsfaktoren) zur Ermitt￾lung der Abgabe denkbar. Im vorliegenden Wirtschaftsplan wurde die Belastung mit der 11 Wirtschaftsplan 2024 Seite 6 CO2-Abgabe anhand der im Auftrag vom Bundesumweltministerium im Frühjahr 2022 ver￾öffentlichten Studie und auf Basis tatsächlicher Messwerte quantifiziert und eingeplant. Inwieweit die Einbeziehung in den Zertifikate-Handel den -vom Gesetz intendierten- ökolo￾gischen Lenkungseffekt (sprich: Anreize zur Abfallvermeidung) haben wird, bleibt aus Sicht ASN jedoch fraglich. 1.3 Deponien Gemäß dem BayAbfG haben die entsorgungspflichtigen Körperschaften die Verpflichtung, eine TASi-Deponie der Klasse II mit einer verfügbaren Nutzungsdauer von mindestens 6 Jahren vorzuhalten. Um die Entsorgungssicherheit für nicht brennbare Abfälle zu gewährleisten, betreibt die Stadt Nürnberg die „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“. Die von der Bundesregierung erlas￾senen Verordnungen (AblagerungsVO, DeponieVO) regeln die Rahmenbedingungen für die Deponierung von Abfällen. Darüber hinaus werden die bisher in technischen Regelwerken (TA-Siedlungsabfall) beschriebenen Ausrüstungsstandards und Grenzwerte für Deponien durch Verordnung verbindlich festgeschrieben. Für die Nürnberger Abfallwirtschaft bedeutet dies, dass seit Juni 2005 bei Störung oder Ausfall der Müllverbrennungsanlage (MVA), der Hausmüll nicht mehr auf der Reststoffde￾ponie Nürnberg-Süd „notdeponiert“ (dort also endgültig beseitigt), sondern nur noch zwi￾schengelagert werden darf und nach Wiederinbetriebnahme der MVA der thermischen Be￾handlung zugeführt werden muss. Die Genehmigung zur Ablagerung von Abfällen, die die Zuordnungskriterien der Deponie￾klasse II erfüllen, ist für die Deponieabschnitte F – M zeitlich unbefristet erteilt. Nach insbesondere wirtschaftlichen Kriterien war noch festzulegen, mit welchem zeitlichen Horizont die „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“ weiterhin als Deponie der Klasse II betrieben werden soll. In diesem Zusammenhang ist die über das Jahr 2017 hinaus übernommene Verpflichtung, die entsprechenden Abfälle für den Landkreis Nürnberger Land sowie die weiteren Zweckvereinbarungspartner (Landkreis Fürth, Städte Fürth und Schwabach) zu entsorgen, von Bedeutung. Die „Reststoffdeponie Nürnberg-Süd“ hat eine Gesamtkapazität von 1,5 Mio. m³, deren endgültige Verfüllung bis voraussichtlich Ende 2022, aus nachste￾henden Gründen, geplant war. Mit den, bis 2010 sehr geringen Ablagerungsmengen war seinerzeit eine Verfüllung des Restvolumens bis zum Jahr 2040 zu erwarten. Da betriebsnotwendige technische Einrich￾tungen der Deponie bis etwa 2022/2023 ihr technisches Nutzungsende erreichen, also ab￾gewirtschaftet und nicht mehr funktionsfähig sein werden, müssten sie mit hohem Investiti￾onsaufwand ersetzt werden. Der Werkausschuss hat deswegen in seiner Sitzung am 29. Juni 2011 beschlossen, den Betrieb der Deponie Nürnberg-Süd bis zum Ablauf des Jahres 2022 zu beenden und bis dahin dort auch die entschrottete und aufbereitete Schlacke der 12 Wirtschaftsplan 2024 Seite 7 Müllverbrennungsanlage als Einbau- und Abdeckmaterial (insbesondere für faserhaltige Ab￾fälle) zu verwenden. Zwischenzeitlich hat sich der Zustrom an faserhaltigen Abfällen (u.a. KMF und asbesthaltige Abfälle sowie asbesthaltige Baustoffe) aufgrund hochsubventionierter Gebäude-Sanie￾rungsmaßnahmen vervielfacht und macht mittlerweile etwa 90% des gesamten Zustroms zur Deponie Nürnberg-Süd zur dortigen Beseitigung aus. Gerade aber die faserhaltigen Abfälle bedürfen wegen ihrer geringen Dichte einer aufwän￾digen Verpackung und immenser Massen an Einbau- und Abdeckmaterial (i.W. aufbereitete MV-Schlacke), so dass die Verfüllung des Restvolumens, zufällig auch entsprechend der in 2011 diskutierten Verfüllszenarien, bereits tatsächlich Ende 2022 zu erwarten wäre. Um dieser sehr raschen Verfüllgeschwindigkeit entgegen zu treten und insbesondere noch für einen zumindest kurzen Zeitraum Deponiekapazitäten für schüttbare Abfälle zu gewinnen, wird eine Annahme-Mengenbegrenzungsregelung für faserhaltige Abfälle, die noch in die Abfallwirtschaftssatzung aufzunehmen ist, der beschriebenen Entwicklung entgegensteu￾ern. Da die Stadt Nürnberg aber unverändert in der Entsorgungsverpflichtung bleibt, wurde nach regional verfügbaren Absteuerungsmöglichkeiten für faserhaltige Abfälle gesucht. Zweckvereinbarungsgemäß steht der Landkreis Nürnberger Land in der Verpflichtung, bei Schließung der Deponie Nürnberg-Süd, eine Nachfolgelösung zur Aufrechterhaltung der Entsorgungssicherheit bereit zu stellen. Hierzu kann sich der Landkreis auch der Dienste Dritter bedienen (also Bereitstellung externer Deponiekapazitäten). Insoweit ist der Land￾kreis Nürnberger Land schon jetzt in die Vertragsverhandlungen und Vertragsabschlüsse zur Absteuerung deponierbarer Abfälle als mitzeichnende Vertragspartei eingebunden. Aus heutiger Sicht ist davon auszugehen, dass die Restverfüllung der Deponie Nürnberg-Süd noch bis Ende 2024 „hinausgezögert“ werden kann, um dem Landkreis Nürnberger Land die Suche nach einer Nachfolgelösung zumindest in zeitlicher Hinsicht, zu erleichtern. Eine gesamtheitliche Deponie-Nachfolgelösung zeichnet sich lt. Auskunft des Landratsamtes Nürnberger Land ab etwa Ende 2023 ab (ggf. mit Zwischennutzung noch freien Deponievo￾lumens auf der landkreiseigenen Deponie). Die ehemalige, bereits geschlossene „Deponie Nord“ wurde rekultiviert und ist seit dem 30.6.1998 in der Nachsorgephase. Dabei muss der Oberflächendichtung, der Gasfassung und der Grundwasserqualität noch eine besondere Beachtung gewidmet werden. Derzeit entstehen Aufwendungen nur für die laufende Überwachung. Für eventuelle zukünftige Sa￾nierungsmaßnahmen wurde eine Rückstellung in Höhe von ca. 1,7 Mio. EURO gebildet. 13 Wirtschaftsplan 2024 Seite 8 2. Erfolgsplan und Vorschau bis 2025 2.1 Umsatzerlöse Hauptumsatzträger des ASN sind die Abfallgebühr, die Verbrennungsgebühr und die Depo￾niegebühr. Die Abfallgebühr ist eine Benutzungsgebühr. Sie wird in Nürnberg nach einem Wahr￾scheinlichkeitsmaßstab als Einheitsgebühr (eine Gebühr für alle Leistungen) erhoben. Als Bezugsgröße gilt ein Volumen-/Litermaßstab nach der Größe/Volumen der für die Restmüll￾abfuhr zur Verfügung gestellten Abfallbehälter auf der Basis einer wöchentlichen Abfuhr. Mit der Abfallgebühr werden alle abfallwirtschaftlichen Kosten wie z. B. für Sammlung und Transport der Abfälle, Altpapiersammlung, Biomüll- und Gartenabfallsammlung, Errichtung und Betrieb von Wertstoffhöfen, Problemmüllsammlung, Sperrmüllabfuhr auf Abruf, Abfall￾beratung sowie die Kosten für die Beseitigung der Abfälle in der Müllverbrennungsanlage gedeckt. Die Abfallgebühr wurde zuletzt für den Kalkulationszeitraum 2020 bis 2023 gesenkt. Da der Kalkulationszeitraum für Abfallgebühr zum 31.12.2023 endet, wurde diese ab 2024 neu kal￾kuliert und ist Gegenstand einer gesonderten Darstellung. Die Verbrennungsgebühr in der Müllverbrennungsanlage wird für „Abfälle zur Beseitigung“ nach Gewicht abgerechnet. In dieser Gebühr sind alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Errichtung, dem Betrieb und dem Unterhalt der Müllverbrennungsanlage stehen, enthal￾ten. Die Verbrennungsgebühr wurde ab 2023 im Rahmen einer Neukalkulation geringfügig er￾höht und bleibt bis zum Ende dieses neuen Kalkulationszeitraums im Jahr 2026 unverän￾dert. Bei Abfällen zur energetischen Verwertung wird ein privatrechtliches Entgelt abgerechnet. Bei der Deponiegebühr wurde eine Kalkulation von der „Wiege bis zur Bahre“ vorgenom￾men, d. h. es wurden sämtliche Planungs- und Baukosten (einschließlich Rekultivierungs￾und Nachsorgekosten, Ersatzinvestitionen sowie eventuell zu erbringende Sicherheitsleis￾tungen) und die anfallenden Betriebskosten einbezogen. Für die Ablagerung der Schlacke wird im Rahmen der „Internen Leistungsverrechnung“ ein zusätzliches Entgelt erhoben, das die wirtschaftliche Situation der Deponie verbessert. Die diesbezüglichen Berechnungen wurden von der Fa. AU Consult GmbH durch ein Gut￾achten bestätigt und werden jährlich aktualisiert. Mit der Restverfüllung und Schließung der Deponie Nürnberg-Süd „endet“ auch der Gebüh￾renhaushalt „Deponie“. Die weiterhin, während der Schließungs- und Nachsorgephase an￾fallenden Kosten werden aus der Rückstellung gedeckt. 14 Wirtschaftsplan 2024 Seite 9 2.2 Sonstige betriebliche Erlöse In diesem Posten sind insbesondere Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen, Scha￾densersatzleistungen, Mieteinnahmen und Personalkostenzuschüsse der Bundesagentur für Arbeit enthalten. 2.3 Materialaufwand und bezogene Leistungen Der Materialaufwand umfasst die Kosten für alle verbrauchten Materialien und bezogenen Leistungen, u. a. für Treibstoffe, Energie, den Betrieb der Wertstoffhöfe, die Erfassung der PPK sowie auch die Aufwendungen für Instandsetzungsmaßnahmen in der Müllverbren￾nungsanlage. Nach derzeitigen Erkenntnissen ist geplant, die EU-seitig erst 2025/2026 vorgesehene CO2-Besteuerung für den Brennstoff „Abfall“ bereits auf nationaler Ebene anhand des BEHG (Brennstoffemissionshandelsgesetz) umzusetzen. Insoweit ist ein entsprechender Ansatz im Wirtschaftsplan 2024 bereits enthalten (siehe auch Nr. 1.2). 2.4 Personalaufwand Der Personalaufwand umfasst die bezahlten Entgelte und Besoldungen der Beschäftigten und der Beamten. Außerdem enthält er die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, die Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung, gewährte Beihilfen und die Umlage für die Zusatzversorgungskasse. 2.5 Abschreibungen Grundlagen der Abschreibungen sind die Anschaffungswerte des Anlagenbestandes sowie der Investitionsplan. Es wird die lineare Abschreibungsmethode vom Anschaffungswert angewandt. Zuwendun￾gen und Zuschüsse, die in der Vergangenheit als Sonderabschreibungen abgesetzt wurden, sind im Berichtszeitraum nicht zu erwarten bzw. anzusetzen. 2.6 Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen geben die für das laufende Geschäft anzuset￾zenden Kosten für Mieten und Pachten, Bürokosten, Verwaltungskostenumlage der Stadt Nürnberg, Versicherungen sowie vom ASN direkt in Anspruch genommene Leistungen städtischer Dienststellen wieder. 15 Wirtschaftsplan 2024 Seite 10 2.7 Zinsen Im Zinsaufwand in Höhe von 1,48 Mio. EUR ist die Verzinsung der Bankdarlehen mit 1,1 Mio. EUR und die Aufzinsung von Rückstellungen nach dem Bilanzmodernisierungsgesetz mit 0,38 Mio. EUR enthalten. Es sind Zinserträge im Umfang von 0,55 Mio. EUR zu erwarten. 2.8 Handelsrechtliches Ergebnis Der Eigenbetrieb ASN schließt in 2024 voraussichtlich mit einem Jahresgewinn von ca. 0,33 Mio. EUR ab. Zum 01.01.2023 bestehen Gewinnvorträge in Höhe von ca. 56,28 Mio. EUR. Der oben genannte Gewinnvortrag zum 01.01.2023 und der erwartete Verlust in 2023 in Höhe von ca. 9,88 Mio. EUR soll mit dem Jahresgewinn 2024 verrechnet werden und als Gewinnvortrag in Höhe von ca. 46,73 Mio. € auf neue Rechnung vorgetragen werden. Der erwartete Verlust 2023 liegt deutlich über dem Plan-Ergebnis des vorliegenden Wirt￾schaftsplanes für das Jahr 2024, da unter anderem - mit deutlich umfangreicheren Preissteigerungen -aufgrund der zum Planungszeit￾punkt im Frühjahr 2022 anhaltend hohen Inflation- gerechnet wurde, - mit deutlich niedrigeren Dampferlösen kalkuliert wurde, da die Verhandlungen zum Zeitpunkt der Planung noch nicht abgeschlossen waren und - trotz der steigenden Kosten und der Übernahme der PPK-Sammlung ab April 2021 noch keine Anpassung der Abfallgebühr erfolgen konnte (laufender Gebüh￾renkalkulationszeitraum 2020 bis 2023). 3. Mittelfristiger Vermögens- und Finanzplan der Jahre 2023 bis 2027 Dem Investitionsvolumen liegen die beabsichtigten Beschaffungen zugrunde. Für 2024 ergeben sich Ausgaben in Höhe von 4,64 Mio. EUR. Über den gesamten Planungszeitraum von fünf Jahren sind Ausgaben in Höhe von 37,42 Mio. EUR vorgesehen. Die Finanzierung der Investitionen erfolgt weitgehend über Abschrei￾bungen. Die Entwicklung des Vermögens und der Schulden ab 2023 wird in der Finanzrechnung über die Mittelverwendung und der Mittelherkunft (Anlage 4) aufgeschlüsselt. Die Tilgungen für die Bankdarlehen verlaufen planmäßig. 16 Wirtschaftsplan 2024 Seite 11 4. Kassen- und Investitionskredite Der Höchstbetrag für „Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben“ für ASN be￾trägt gemäß Art. 73 Absatz 2 GO für das Jahr 2024 15,28 Mio. EUR. 17 Anlage 1 IST Plan Plan 2022 2023 2024 TEUR TEUR TEUR 1. Umsatzerlöse 1.1. Gebühren veranlagt 44.742 44.719 60.651 1.2. andere Gebühren und Erlöse 1) 26.577 34.368 30.504 1.3. Auflösung passivierter Investitionszuschüsse 00 0 SUMME Umsatzerlöse 71.319 79.087 91.155 2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Leistungen 00 0 3. Aktivierte Eigenleistungen 00 0 4. Sonstige betriebliche Erträge 3.273 50 19 5. Materialaufwand und bezogene Leistungen a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs und Betriebsstoffe und bezogene Waren 10.165 14.204 10.730 b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 28.918 29.613 32.168 SUMME Materialaufwand, bezogene Leistungen 39.083 43.817 42.898 6. Personalaufwand und Sozialabgaben a) Löhne u. Gehälter 19.247 19.683 22.089 b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 7.104 6.935 8.041 - davon für Altersversorgung 3.133 2.906 3.457 SUMME Personalaufwand 26.351 26.618 30.130 7. Abschreibungen 6.187 7.766 7.199 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 6.233 9.615 9.648 9. Zinsen und ähnliche Erträge 628 520 548 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 4.040 1.676 1.477 11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ‐6.674 ‐9.835 370 12. außerordentlicher Aufwand 00 0 13. außerordentliches Ergebnis (Fehlbetrag) 00 0 14. Sonstige Steuern 42 45 42 15. Jahresgewinn (+) / -verlust (-) ‐6.716 ‐9.880 328 Zuführung 11 0 Inanspruchnahme 1.606 0 13 1) davon Rückstellungen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen Erfolgsplan 2024 18 Ist Plan Plan Vorschau Vorschau Vorschau 2022 2023 2024 2025 2026 2027 TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR 1. Umsatzerlöse 1) 71.319 79.087 91.155 91.880 91.823 93.013 2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an fertigen und unfertigen Leistungen 000000 3. Aktivierte Eigenleistungen 000000 4. Sonstige betriebliche Erträge 3.273 50 19 13 13 13 5. Materialaufwand / bezogene Leistungen 39.083 43.817 42.898 40.728 42.914 40.945 6. Personalaufwand und Sozialabgaben 26.351 26.618 30.130 30.847 31.888 32.589 7. Abschreibungen 6.187 7.766 7.199 7.357 6.982 6.424 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 6.233 9.615 9.648 10.385 11.366 12.386 9. Zinsen und ähnliche Erträge 628 520 548 445 291 250 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 4.040 1.676 1.477 1.255 971 897 11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ‐6.674 ‐9.835 370 1.766 ‐1.994 35 außerordentlicher Aufwand 000000 außerordentliches Ergebnis 000000 12. Sonstige Steuern 42 45 42 40 40 40 13. Jahresgewinn (+) / -verlust (-) ‐6.716 ‐9.880 328 1.726 ‐2.034 ‐5 14. Gewinn- / Verlustvortrag 81.187 74.471 64.591 64.919 66.645 64.611 15. Vortrag auf neue Rechnung 74.471 64.591 64.919 66.645 64.611 64.606 1) davon Rückstellungen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen Zuführung 110000 Inanspruchnahme 1.606 0 13 13 13 13 Erfolgsplanvorschau Anlage 2 19 Anlage 3 Finanzplan 2024 Mittelherkunft T-EUR Periodenergebnis Gewinn 328 Abschreibungen / RBW Abgänge 7.199 Erhöhung der Rückstellungen1) 1.476 Erhöhung der Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 0 Minderung liquider Mittel Mittelzufluss gesamt 9.003 Mittelverwendung T-EUR Periodenergebnis Verlust Investitionen Abfallwirtschaft 3.381 Müllverbrennung 713 Deponie 450 Verwaltung 100 Minderung der Rückstellungen1) 327 Minderung der Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 2.401 Erhöhung liquide Mittel 1.631 Mittelverwendung gesamt 9.003 Erhöhung 0 Minderung 13 1) davon Rückstellungen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen 20 Anlage 4 Mittelfristiger Finanzplan für die Jahre 2023 bis 2027 Plan Plan Vorschau Vorschau Vorschau 2023 2024 2025 2026 2027 Mittelherkunft T-EUR T-EUR T-EUR T-EUR T-EUR Periodenergebnis Gewinn 328 1.726 Abschreibungen / RBW Abgänge 7.766 7.199 7.357 6.982 6.424 Erhöhung der Rückstellungen1) 1.037 1.476 1.126 1.092 1.053 Erhöhung Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten Minderung der liquiden Mittel 29.546 2.974 6.855 215 Mittelzufluss gesamt 38.349 9.003 13.183 14.929 7.692 Plan Plan Vorschau Vorschau Vorschau 2023 2024 2025 2026 2027 Mittelverwendung T-EUR T-EUR T-EUR T-EUR T-EUR Periodenergebnis Verlust 9.880 2.034 5 Investitionen Abfallwirtschaft 20.227 3.381 3.578 3.022 3.059 Müllverbrennung 303 713 1.063 1.061 61 Deponie 0 450 0 0 0 Verwaltung 100 100 100 100 100 Minderung der Rückstellungen 1) 5.533 327 5.941 6.107 1.754 Minderung Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 2.306 2.401 2.501 2.605 2.713 Erhöhung liquide Mittel 1.631 Mittelverwendung gesamt 38.349 9.003 13.183 14.929 7.692 Erhöhung 10000 Minderung 0 13 13 13 13 1) davon Rückstellungen zum Ausgleich von Gebührenschwankungen 21 Anlage 5 Vermögensplan 2024 EUR EUR Abfallwirtschaft Fachspezifische Software 30.000,00 Grundstücke und Gebäude 200.000,00 Betriebsanlagen (Wertstoffhöfe) 0,00 Fahrzeuge 2.837.000,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 314.140,00 3.381.140,00 Müllverbrennungsanlage Fachspezifische Software 3.000,00 Grundstücke und Gebäude 0,00 Betriebsanlagen 500.000,00 Maschinen 10.000,00 Fahrzeuge 150.000,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 50.000,00 713.000,00 Deponie Fachspezifische Software 120.000,00 Grundstücke und Gebäude 0,00 Betriebsanlagen 20.000,00 Maschinen 5.000,00 Fahrzeuge 300.000,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.000,00 450.000,00 Verwaltung Fachspezifische Software 35.000,00 Grundstücke und Gebäude 0,00 Fahrzeuge 0,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 65.000,00 100.000,00 geplante Gesamtinvestitionen 4.644.140,00 22 Mittelfristiger Vermögensplan 2023 2024 2025 2026 2027 EUR EUR EUR EUR EUR Abfallwirtschaft Fachspezifische Software 30.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 30.000,00 Grundstücke und Gebäude 2.750.000,00 200.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 Betriebsanlagen (Wertstoffhöfe) 15.000.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Fahrzeuge 1.898.000,00 2.837.000,00 3.127.500,00 2.567.500,00 2.600.000,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 548.600,00 314.140,00 320.356,00 324.808,80 329.484,25 20.226.600,00 3.381.140,00 3.577.856,00 3.022.308,80 3.059.484,25 Müllverbrennungsanlage Fachspezifische Software 3.000,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00 3.000,00 Grundstücke und Gebäude 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Betriebsanlagen 240.000,00 500.000,00 1.000.000,00 1.000.000,00 0,00 Maschinen 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 10.000,00 Fahrzeuge 0,00 150.000,00 0,00 0,00 0,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 50.000,00 50.000,00 50.000,00 48.000,00 48.000,00 303.000,00 713.000,00 1.063.000,00 1.061.000,00 61.000,00 Deponie Fachspezifische Software 0,00 120.000,00 0,00 0,00 0,00 Grundstücke und Gebäude 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Betriebsanlagen 0,00 20.000,00 0,00 0,00 0,00 Maschinen 0,00 5.000,00 0,00 0,00 0,00 Fahrzeuge 0,00 300.000,00 0,00 0,00 0,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 5.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 450.000,00 0,00 0,00 0,00 (1 Verwaltung Fachspezifische Software 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 35.000,00 Grundstücke und Gebäude 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Fahrzeuge 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung 65.000,00 65.000,00 65.000,00 65.000,00 65.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 100.000,00 geplante Gesamtinvestitionen 20.629.600,00 4.644.140,00 4.740.856,00 4.183.308,80 3.220.484,25 Anlage 6 (1 Geplante Schließung der Deponie Süd zum 31.12.2024. 23 Anlage 7 Seite 1 2023 2024 2025 2026 2027 23456 Abfallwirtschaft Fachspezifische Software 2022 30 2023 30 2024 30 30 30 Grundstücke und Gebäude 2022 2.750 2023 200 2024 100 100 100 Betriebsanlagen (Wertstoffhöfe) 2022 15.000 2023 0 2024 000 Fahrzeuge (Abfallsammelfahrzeuge) 2022 1.898 2023 2.837 2024 3.128 2.568 2.600 Betriebs- u. Geschäftsausstattung 2022 549 2023 314 2024 320 325 329 Deponie Fachspezifische Software 2022 0 2023 120 2024 000 Grundstücke und Gebäude 2022 0 2023 0 2024 000 Betriebsanlagen 2022 0 2023 20 2024 000 Maschinen 2022 0 2023 5 2024 000 Fahrzeuge 2022 0 2023 300 2024 000 Betriebs- u. Geschäftsausstattung 2022 0 2023 5 2024 000 20.227 3.831 3.578 3.022 3.059 Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen fällig werdenden Ausgaben Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Jahres: Vorraussichtlich fällige Ausgaben in T-EUR 1 Zwischensumme 24 Anlage 7 Seite 2 2023 2024 2025 2026 2027 23456 Müllverbrennungsanlage Fachspezifische Software 2022 3 2023 3 2024 333 Grundstücke und Gebäude 2022 0 2023 0 2024 000 Betriebsanlagen 2022 240 2023 500 2024 1.000 1.000 0 Maschinen 2022 10 2023 10 2024 10 10 10 Fahrzeuge 2022 0 2023 150 2024 000 Betriebs- u. Geschäftsausstattung 2022 50 2023 50 2024 50 48 48 Verwaltung Fachspezifische Software 2022 35 2023 35 2024 35 35 35 Betriebs- u. Geschäftsausstattung 2022 65 2023 65 2024 65 65 65 20.630 4.644 4.741 4.183 3.220 Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen fällig werdenden Ausgaben Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Jahres: Vorraussichtlich fällige Ausgaben in T-EUR 1 Gesamtsumme 25 Anlage 8 Seite 1 EUR Abfallwirtschaft Fachspezifische Software Standardsoftware/Erweiterung 20.000,00 Sonstiges 10.000,00 30.000,00 Grundstücke und Gebäude Betriebsgebäude 100.000,00 Gartenabfallsammelstellen 50.000,00 Sonstiges 50.000,00 200.000,00 Fahrzeuge Abfallsammelfahrzeuge (ASF) 2.452.000,00 Lkw (Sperrmüll/Behälterausfuhr) 375.000,00 Sonstiges 10.000,00 2.837.000,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung Büroeinrichtung 15.000,00 Datenendgeräte 20.000,00 Schnellwerkstatt 20.000,00 Geräte für Wertstoffhöfe 10.000,00 Müllgroßbehälter (770/1.000 L) 150.000,00 Abroll-Absetzmulden 15.870,00 Müllpreßbehälter 68.770,00 Sonstiges 14.500,00 314.140,00 Summe Abfallwirtschaft 3.381.140,00 Erläuterungen zum Vermögensplan 2024 26 Anlage 8 Seite 2 Erläuterungen zum Vermögensplan 2024 EUR Müllverbrennungsanlage Fachspezifische Software Fachspezifische Software 3.000,00 3.000,00 Betriebsanlagen Installation Infrarotkamerasystem 0,00 PV-Anlage auf dem MVA-Dach 500.000,00 500.000,00 Maschinen div. Maschinen und Geräte 10.000,00 10.000,00 Fahrzeuge Gabelstapler 150.000,00 Kfz 0,00 150.000,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung Datenendgeräte/server 5.000,00 Sonstiges 45.000,00 50.000,00 Summe Müllverbrennungsanlage 713.000,00 27 Anlage 8 Seite 3 Erläuterungen zum Vermögensplan 2024 EUR Deponie Fachspezifische Software Umstellung speicherprogrammierte Steuerung 120.000,00 120.000,00 Betriebsanlagen Sickerwasserpumpen 0,00 Sonstiges 20.000,00 20.000,00 Maschinen Maschinen und Geräte 5.000,00 5.000,00 Fahrzeuge Traktor 300.000,00 300.000,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung Sonstiges 5.000,00 5.000,00 Summe Deponie 450.000,00 28 Anlage 8 Seite 4 EUR Verwaltung Fachspezifische Software Erweiterung Standardsoftware 25.000,00 Netz- bzw. PC-Software 10.000,00 35.000,00 Betriebs- und Geschäftsausstattung Datenendgeräte 20.000,00 Hardware für IT-Abt. 5.000,00 Hardware für Anwender 10.000,00 Einrichtung 25.000,00 Sonstiges 5.000,00 65.000,00 Summe Verwaltung 100.000,00 Erläuterungen zum Vermögensplan 2024 29 Anlage 9 Seite 1 Abfallwirtschaftsbetrieb Stadt Nürnberg – ASN Stellenplan Beamte Laufbahn￾gruppen Besol￾dungs￾gruppen Zahl der Stellen tatsächlicher Personal￾bestand Bemerkungen 2022 2023 30.06.2023 Qualifik.ebene 4 NV Erster Werkleiter B 2 1 1 1 Neuer zweiter Werklei￾ter zum 01.04.2022 A 15 0 0 0 A 14 1 1 1 A 13/14 H 1 1 0 Qualifik.ebene 3 A 13 G 1 1 1 (Gehob. Dienst) A 12 0 0 0 A 11 5 5 3 A 10 0 0 2 A 9/10 G 1 1 0 Qualifik.ebene 2 A 9 M 0 0 0 (Mittlerer Dienst) A 8 2 2 2 A 7 1 1 1 A 6 0 0 0 A 5 0 0 0 Summe 13 13 11 Stellenplan Beschäftigte Entgelt￾gruppen Zahl der Stellen tatsächlicher Personal￾bestand Bemerkungen VG alt neu 2022 2023 30.06.2023 I E15Ü 0 0 0 I a E15 1 1 1 I b E14 3 2 2 II H + II G E13 2 2 3 III / II E12 2 2 1 IVa / III E11 4 4 4 IV a E10 2 2 2 E9c 13 13 12 E9b 11 11 10 E9a 36 36 23 Vc + Vc / Vb + LGr. 7 / 8 a E8 28 28 40 LGr. 6 / 7 a E7 2 2 2 VIb / Vc + Vib + LGr. 5 / 6 a E6 100 100 95 VII / VIb + V II + LGr. 4 / 5 a E5 15 15 16 LGr. 3 /4 a + 4 /4 a E4 198 198 199 VIII/VII + LGr. 2/3 a E3 9 9 8 LGr. 1/2a + 1/3 E2Ü 0 0 2 IX / Ixa + LGr. 1/1a E2 4 4 1 E1 0 0 0 Auszubildende 0 0 0 Summe 429 429 421 Anmerkungen: einschließlich Mitarbeiter in der Altersteilzeit (Freizeitphase) 30 Anlage 9 Seite 2 Stellenübersicht gesamt Zahl der Stellen tatsächlicher Personalbestand 2022 2023 30.06.2023 Gesamt Davon Vollzeit Teilzeit Beamtinnen / Beamte 13 13 11 7 4 Beschäftigte 429 429 418 409 9 Summe 442 442 429 416 13 Anmerkungen: einschließlich insgesamt 6 Mitarbeiter in der Altersteilzeit (Freizeitphase) -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- 31

ASN in anderen Jahren

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