J.4 Beschluss des Stadtrates zum Mittelfristigen Investitionsplan
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Stadt Nürnberg Beschlussbuchauszug
Sitzung des Stadtrates (Etat) am 23.11.2023
Die Behandlung des Tagesordnungspunktes war öffentlich.
Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen, Beschlussfähigkeit war gegeben.
5. Mittelfristiger Investitionsplan 2024 - 2027
Beschluss:
. .
1. Der Stadtrat beschließt den Mittelfristigen Investitionsplan 2024 - 2027 unter Berücksichtigung
der sich aus den Haushaltsberatungen ergebenden Änderungen. Der Haushaltsplan 2024
(Ergebnis- und Finanzplan) ist entsprechend anzupassen.
2. Das Referat für Finanzen, Personal und IT wird ermächtigt, die Änderungen bei den
Verpflichtungsermächtigungen vorzunehmen, die durch die Beschlussfassung gemäß
vorstehender Ziffer 1 in § 3 der Haushaltssatzung (Gesamtbetrag der z.u genehmigenden
Verpflichtungsermächtigungen) und im Haushaltsplan 2024 erforderlich sind.
3. Die im Mittelfristigen Investitionsplan 2024 - 2027 enthaltenen Vorhaben sind planerisch so
vorzubereiten, dass sie termingerecht begonnen werden können.
4. Der Stadtkämmerer wird ermächtigt, durch geeignete Maßnahmen im Vollzug des ,Finanzplanes
eine durch überhänge im MIP verursachte zusätzliche Nettokreditaufnahme zu vermeiden.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, zukünftig in der Juli-Sitzung des Ältestenrat und
Finanzausschusses eine Szenariorechnung vorzulegen, die den Rahmen für den MIP bei den
anstehenden Etatberatungen setzt. Dabei ist besonderes Augenmerk auf die mit der
Investitionshöhe verbundenen Netto-Neuverschuldung zu legen. Eine Neuverschuldung im
Umfang der durchschnittlichen Inflationsentwicklung kann als noch tragbar angesehen werden.
Wesentliche Basis für die Berechnung dieses Rahmens ist der Durchschnitt der letzten fünf
Jahresrechnungsergebnisse des Cashflows aus laufender Verwaltungstätigkeit.
Aufgrund der bereits im aktuellen MIP gebundenen Finanzmittel erfolgt diese Umstellung
schrittweise und muss in vollem Umfang in der Mittelfristigen Planung 2026 - 2029 realisiert
werden.
6. Die Planungsverfahren, insbesondere der BIC-Prozess, sind so auszugestalten, dass
Planungskosten für Projekte, die wegen absehbar fehlender Personal- oder Finanzressorucen
nicht realsiert werden können, vermieden werden.
Mehrheitlich beschlossen
mehrere Beschlüsse
(siehe Anhang)
Die Richtigkeit der Beschlussabschrift aus der Niederschrift wird hiermit bestä�igt.
.2023
. \J
Marin� Nagl
Schriftführerin
J.4 Beschluss des Stadtrats
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