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H.2.1 Produktbudgets

Haushalt 2024 · Band 1 · Seiten 106–108 · Seiten 106–108 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

H. Budgetierung H.1 Vorbemerkungen Das Thema Budgetierung hat bei der Stadt Nürnberg eine lange Tradition, die sich bis in die 90er Jahre zu￾rückverfolgen lässt. Mit der Einführung des Produkthaushaltes zum 01.01.2014, in dem Produkte und eine outputorientierte Steuerung eine wichtige Rolle spielen, wurde das Budgetmodell an die neuen Erfordernisse angepasst. Der eingeschlagene Weg der dezentralen Ressourcen￾verantwortung sollte dabei nicht verlassen werden. Ein Budget stellt grundsätzlich den finanziellen Ermäch￾tigungsrahmen für die bewirtschaftende Stelle dar, in dem sie die zur Zielerreichung notwendigen Maßnah￾men eigenverantwortlich einleiten, steuern und überwa￾chen muss. Die den Dienststellen/Organisationseinheiten zugeord￾neten Produkte sollen ergebnisorientiert mit Leistungs￾und Finanzvorgaben gesteuert werden. Die Leistungs￾vorgaben werden dabei über Ziele und Kennzahlen ab￾gebildet. Die Finanzvorgaben erfolgen grundsätzlich in Form von Budgets. Mit dem vorliegenden Budgetmodell wird den Produktverantwortlichen im Vergleich zum bis zum Jahr 2013 gültigen Modell mehr Steuerungskompe￾tenz und -verantwortung übertragen. Das vom Produkt￾verantwortlichen zu verantwortende Budgetvolumen wurde erweitert. Funktional gesehen erfolgt die Steuerung auf den vier Ebenen: Produkte, Dienststellen/Organisationseinhei￾ten, Referate/Geschäftsbereiche und Gesamtstadt („Vier-Ebenen-Steuerung“). Mit dieser hierarchischen Trennung soll die dezentrale Ressourcenverantwortung gefördert werden. Aus Produktsicht heraus werden in der Regel Abteilungen für die Leistungserstellung und - steuerung verantwortlich sein. Leistungen werden zu Produkten (= Budgetebene) zusammengefasst, die von den Dienststellen zu steuern und verantworten sind. Auf der nächsten Steuerungsebene sollen die Referate/Ge￾schäftsbereiche vor allem eine Finanzverantwortung für die vereinbarten Produktbudgets ihrer Dienststellen übernehmen, und entsprechend der Regelungen steu￾ernd eingreifen. Erst wenn auf dieser Steuerungsebene keine Lösungen erreicht werden können, greift die Ge￾samtstadt steuernd ein. In Anlehnung an die Begrifflichkeiten der KommHV-Dop￾pik (siehe Muster zu § 4 Abs. 4 KommHV-Doppik), in dem für die Darstellung der internen Leistungsbeziehun￾gen auch die Begriffe Erträge und Aufwendungen be￾nutzt werden, werden im Budgetierungsmodell durch￾gängig die Begriffe Erträge und Aufwendungen verwen￾det. In den nachfolgenden Ausführungen wird das Grundmo￾dell der Budgetierung der Stadt Nürnberg vorgestellt. Wegen der finanziellen Auswirkungen der Corona-Pan￾demie und aufgrund der aktuellen angespannten Haus￾haltssituation war und ist es weiterhin notwendig, be￾stimmte Budgetregelungen (zum Beispiel Deckungs￾möglichkeiten und die Übertragung von Haushalts- /Budgetresten) über Anordnungen des Oberbürgermeis￾ters (AdO) bis auf weiteres außer Kraft zu setzen. Insbe￾sondere seit dem Beschluss des Stadtrates zum Kon￾zept zur Personaleinsparung (Wiederbesetzungssperre, …) in den Etatberatungen am 17. November 2022 ist es zu massiven Einschnitten bei Budgetregelungen zum Teilbudget K2 (Personal) gekommen. H.2 Budgetmodell Im Produkthaushalt sind Produkte mit den zugehörigen Finanzdaten, Zielen und Kennzahlen das zentrale Steu￾erungselement. Aus diesem Grunde werden die Budgets bei der Stadt Nürnberg - unter Beachtung des § 4 KommHV-Doppik - unterhalb der Teilhaushalte (= Geschäftsbereiche/Referate) auf der Produktebene festgelegt und durch den jeweiligen Produktverantwortli￾chen verantwortet. H.2.1 Produktbudgets Zur besseren Informationsgewinnung (Transparenz) und zur Trennung unterschiedlicher steuerungsrelevanter Bestandteile werden die Budgetmittel eines Produktes in die folgenden Teilbudgets unterteilt: 102 Die Teilbudgets K1 bis K5 umfassen den konsumtiven Bereich, das heißt alle Aufwendungen und Erträge des Ergebnishaushalts (= Plan) beziehungsweise der Ergeb￾nisrechnung (= Ist). Die Teilbudgets I1 und I2 bilden die Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionen ab, die Bestandteil des Finanzhaushaltes beziehungsweise der Finanzrechnung sind. Eine detaillierte Auflistung der Zuordnung der einzelnen Sachkonten zu den jeweiligen Teilbudgets ist im Band 1 in der Anlage K2 im Anhang abgedruckt. Im Band 2 werden in den Produktdatenblättern die Fi￾nanzdaten analog der Teilbudgetlogik abgebildet. Die Ermächtigung durch den Stadtrat erfolgt jeweils getrennt nach den einzelnen Teilbudgets. Die innerhalb und zwi￾schen Produkten möglichen Deckungsfähigkeiten wer￾den im Gliederungspunkt H.4 ausführlich erläutert. In den folgenden Ausführungen werden die Ermächti￾gungen und die Inhalte der einzelnen Teilbudgets im De￾tail beschrieben. Teilbudget K1 - Sachmittel Beim Teilbudget K1 wird der Saldo aus den Erträgen und Aufwendungen ergebnisorientiert ermächtigt. Das Teilbudget K1 umfasst alle konsumtiven Sachauf￾wendungen und -erträge, die im unmittelbaren Zusam￾menhang mit der Produkterstellung stehen und nicht K2, K3 und K5 zugeordnet werden. Zudem werden die ehe￾mals zu den Personalaufwendungen gezählten Aufwen￾dungen für Aus-/Fortbildung und die Aufwendungen für Dozenten und Honorarkräfte dem Sachmittelbudget zu￾geordnet. Zentral verwaltete, querbewirtschaftete Sach￾konten sind Bestandteil des Teilbudgets K1 in den be￾troffenen Produkten. Die Steuerung des Teilbudgets K1 liegt voll im Verant￾wortungsbereich der Produktverantwortlichen. Teilbudget K2 - Personal (nur Aktive) Beim Teilbudget K2 wird der Saldo aus den Erträgen und Aufwendungen ergebnisorientiert ermächtigt. Das Teilbudget K2 berücksichtigt die Personalaufwen￾dungen und -zuwendungen für aktive Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Stellenplan geführt werden. Das sind alle auf Arbeitgeberseite anfallenden Geld- und Sachleistungen an Beamte, tariflich Beschäftigte und sonstige Beschäftigte, die nicht Versorgungsempfänger sind. Das Personalbudget beinhaltet neben den Personalauf￾wendungen ebenso die Erträge für Erstattungen und Zu￾wendungen (zum Beispiel Lehrpersonalzuschüsse und die Kind bezogene Förderung nach BayKiBiG), die mehrheitlich für Personal geleistet werden. Die Personalaufwendungen werden im Rahmen der Haushaltsplanung und Budgetaufstellung auf der Basis von Durchschnittskosten (= Bewertungskomponente) und dem Stellenplan (= Mengenkomponente) ermittelt. Dabei werden die aus Durchschnittskosten und dem ent￾sprechenden Stellenwert und dem VK-Anteil aller Plan￾stellen berechneten Werte um einen Standardvakanzan￾teil von aktuell 5 % gekürzt. Dieser Betrag wird zentral veranschlagt (Allgemeine Finanzwirtschaft; L612100999). Die Konsequenz aus dieser Vorgehens￾weise ist, dass die Produkte zu Beginn des Jahres erst einmal mit einer Unterdeckung starten. Mit jeder Stellen￾freihaltung wird diese Unterdeckung sukzessive ausge￾glichen. Ab dem Zeitpunkt, ab dem die Unterdeckung vollständig ausgeglichen ist, stehen mit jeder weiteren Stelle freie Mittel zur Verfügung, die dann im Rahmen der Deckungsregeln verwendet werden können. Falls bei einer Dienststelle im gesamten Jahr keine ausrei￾chenden budgetverbessernden Sachverhalte anfallen, würde das K2-Budget negativ abschließen. Damit der Dienststelle/Organisationseinheit in diesem Falle keine Nachteile entstehen, wird im Rahmen der Controllingge￾spräche eine Kompensation für den negativen Vortrag ermittelt und die systembedingte Unterdeckung ausge￾glichen werden. 103 Teilbudget K3 -Sozialtransferleistungen und Zuwendungen Beim Teilbudget K3 wird grundsätzlich der Saldo aus den Erträgen und Aufwendungen ergebnisorientiert er￾mächtigt. Eine Einzelermächtigung erfolgt für die Zuwen￾dungen (Zuschüsse und Zuweisungen), die im Band 1, Gliederungspunkt I.2.2 in der Liste der Zuschüsse und Zuweisungen dargestellt sind. Das Teilbudget K3 weist alle Aufwendungen und Erträge für Sozialtransferleistungen und Zuwendungen (= Zu￾weisungen und Zuschüsse) aus. Das Teilbudget K3 wird demzufolge nur bei einem kleinen Teil der Dienststel￾len/Organisationseinheiten (vor allem im Kultur- und So￾zialbereich) von Bedeutung sein. Bestimmte Transferaufwendungen wie Gewerbesteu￾erumlagen, Bezirksumlagen und Verlustausgleiche wur￾den dem Budget K5 zugeordnet. Teilbudget K4 - Interne Leistungsbeziehungen Beim Teilbudget K4 wird der Saldo aus den Erträgen und Aufwendungen ergebnisorientiert ermächtigt. Im Teilbudget K4 werden sowohl die Erträge als auch die Aufwendungen aus Verwaltungskostenerstattungen (VKE) und internen Leistungsverrechnungen (ILV) dar￾gestellt. Die Steuerung der Leistungen, die über die ILV und VKE verrechnet werden, erfolgt vorerst primär bei den leis￾tungserbringenden Einheiten. Budgetabweichungen ha￾ben erst einmal keine haushaltsrechtlichen Konsequen￾zen und verbleiben als Plan-Ist-Abweichungen auf dem Produkt. Bei den leistungsempfangenden Einheiten wer￾den die ILV und VKE Gegenstand des Berichtswesens und der Controllinggespräche um Abweichungen aufzu￾zeigen und zu untersuchen. Mittelfristig wird angestrebt, das Teilbudget K4 in die Steuerung durch die Leistungs￾empfänger mit einzubeziehen. Teilbudget K5 - Sonstiges Beim Teilbudget K5 werden die Sachkonten einzeln er￾mächtigt (siehe auch Band 1, Gliederungspunkt I.2.3). Im Teilbudget K5 sind alle sonstigen Sachkonten, die keinem anderen Teilbudget zugerechnet werden kön￾nen, beziehungsweise direkt dem Gesamthaushalt (All￾gemeine Finanzwirtschaft) zugeordnet werden sollen, enthalten. Es handelt sich hierbei unter anderem um fol￾gende Posten: • Personalaufwendungen für ehemalige, nicht mehr aktive Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. • Gewerbesteuerumlage, Bezirksumlage und Verlustausgleiche. • Konsumtive Bestandteile von Investitionsmaß￾nahmen, zum Beispiel Gebäudeunterhalt und Betriebsmittel. • Abschreibungen und Erträge aus der Auflösung der Sonderposten. Eine Steuerungswirkung über die Produkte ist mit die￾sem Teilbudget nicht direkt verbunden. Das Teilbudget dient insbesondere zur Information und dem vollständi￾gen Ausweis aller sonstigen Produktaufwendungen und -erträge. Aufgrund der zum Teil starken Plan-Ist￾Schwankungen werden die Über- und Unterschreitun￾gen lediglich zentral überwacht und in den jeweiligen Controllinggesprächen mit den Produktverantwortlichen abgestimmt. Teilbudget I1 - Investitionen für bewegliches Vermögen (inklusive GWGs) Beim Teilbudget I1 wird die Summe der Einzahlungen und Auszahlungen ermächtigt. Das Teilbudget I1 umfasst derzeit nur die Auszahlungen für bewegliches Vermögen. Teilbudget I2 - Investitionen für MIP-Maßnahmen Die Ermächtigung der Investitionsmaßnahmen erfolgt grundsätzlich über das Investitionsprogramm, den Mit￾telfristigen Investitionsplan (MIP), im Haushalt (siehe Band 1, Gliederungspunkt J.3.2). Das Teilbudget I2 umfasst alle Einzahlungen und Aus￾zahlungen für im MIP einzeln veranschlagte Maßnah￾men. Die konsumtiven Bestandteile von Investitionsmaßnah￾men werden im Teilbudget K5 abgebildet. 104

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