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G.2 Stellenplan (inklusive Eigenbetriebe)

Haushalt 2024 · Band 1 · Seiten 74–84 · Seiten 74–84 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Unterabschnitte

  1. G.2.1 Beamte S. 75–79
  2. G.2.2 Arbeitnehmer/innen S. 80–84

Maschinell extrahierter Text der Seiten vor dem ersten Unterabschnitt. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

G.1 Vorbemerkungen Im Stellenplan werden alle vom Stadtrat für die Erledi￾gung der kommunalen Aufgaben genehmigten Stellen der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe aufgeführt. Der Stellenplan ist der quantitative (Umfang der zur Verfügung stehenden Personalkapazität) und qualitati￾ve (Stellenwert) Rahmen für die Personalwirtschaft. Er bildet damit auch die Grundlage für Einstellungen, Beförderungen und Höhergruppierungen. Im Stellenplan der Stadt Nürnberg sind die Tarifbe￾schäftigten des Klinikums Nürnberg und des Staats￾theaters Nürnberg nicht enthalten. Die Stellen für die dort tätigen Beamtinnen und Beamten werden dagegen weiterhin im Stellenplan der Stadt Nürnberg ausgewie￾sen, da weder das Kommunalunternehmen Klinikum noch das Staatstheater als Stiftung des öffentlichen Rechts die Dienstherrenfähigkeit besitzen. Neben dem Stellenplan für Beamte und Arbeitneh￾mer/innen sind verschiedene Übersichten (nach Teil￾haushalten, nach Dienststellen, nach Produkten sowie für Nachwuchskräfte, Praktikanten, Stellenobergrenzen etc.) beigefügt. Der aus dem Stellenplan entwickelte Stellenverteilungsplan, der die einzelnen zur Erledigung der Aufgaben der Stadt bewilligten Stellen enthält, wird dem Stadtrat gesondert übermittelt. Die kommunalen Arbeitgeber und Gewerkschaften haben sich in der Tarifrunde für den öffentlichen Dienst 2016 auf eine neue Entgeltordnung verständigt. Die neue Entgeltordnung trat zum 1. Januar 2017 in Kraft und reformiert die Eingruppierungsregelungen für alle tarifbeschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter au￾ßerhalb des Sozial- und Erziehungsdienstes. Durch die neue Entgeltordnung wird die Differenzierung zwischen Angestellten und Arbeitern zugunsten einheit￾licher Regelungen für Beschäftigte auch im Stellenplan aufgegeben. Darüber hinaus werden verschiedene Tätigkeitsmerkmale neuen Entgeltgruppen zugeordnet sowie alle Stellen in die Systematik der Entgeltgruppen übergeleitet. Der Stellenplan wird seit dem Haushalt 2014 auf der Basis des Vollkraftanteils der Stellen (VK) geführt. ! ? 70

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