G.2 Stellenplan (inklusive Eigenbetriebe)
Unterabschnitte
Maschinell extrahierter Text der Seiten vor dem ersten Unterabschnitt. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
G.1 Vorbemerkungen
Im Stellenplan werden alle vom Stadtrat für die Erledigung der kommunalen Aufgaben genehmigten Stellen
der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe aufgeführt.
Der Stellenplan ist der quantitative (Umfang der zur
Verfügung stehenden Personalkapazität) und qualitative (Stellenwert) Rahmen für die Personalwirtschaft. Er
bildet damit auch die Grundlage für Einstellungen,
Beförderungen und Höhergruppierungen.
Im Stellenplan der Stadt Nürnberg sind die Tarifbeschäftigten des Klinikums Nürnberg und des Staatstheaters Nürnberg nicht enthalten. Die Stellen für die
dort tätigen Beamtinnen und Beamten werden dagegen
weiterhin im Stellenplan der Stadt Nürnberg ausgewiesen, da weder das Kommunalunternehmen Klinikum
noch das Staatstheater als Stiftung des öffentlichen
Rechts die Dienstherrenfähigkeit besitzen.
Neben dem Stellenplan für Beamte und Arbeitnehmer/innen sind verschiedene Übersichten (nach Teilhaushalten, nach Dienststellen, nach Produkten sowie
für Nachwuchskräfte, Praktikanten, Stellenobergrenzen
etc.) beigefügt. Der aus dem Stellenplan entwickelte
Stellenverteilungsplan, der die einzelnen zur Erledigung
der Aufgaben der Stadt bewilligten Stellen enthält, wird
dem Stadtrat gesondert übermittelt.
Die kommunalen Arbeitgeber und Gewerkschaften
haben sich in der Tarifrunde für den öffentlichen Dienst
2016 auf eine neue Entgeltordnung verständigt. Die
neue Entgeltordnung trat zum 1. Januar 2017 in Kraft
und reformiert die Eingruppierungsregelungen für alle
tarifbeschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter außerhalb des Sozial- und Erziehungsdienstes.
Durch die neue Entgeltordnung wird die Differenzierung
zwischen Angestellten und Arbeitern zugunsten einheitlicher Regelungen für Beschäftigte auch im Stellenplan
aufgegeben. Darüber hinaus werden verschiedene
Tätigkeitsmerkmale neuen Entgeltgruppen zugeordnet
sowie alle Stellen in die Systematik der Entgeltgruppen
übergeleitet.
Der Stellenplan wird seit dem Haushalt 2014 auf der
Basis des Vollkraftanteils der Stellen (VK) geführt. !
?
70