F.3 Rückblick
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
F.3 Rückblick auf das Jahr 2022 und aktueller Stand 2023
Rückblick auf das Jahr 2022
Hinweis: Der SAP-Logik folgend, haben Erträge ein negatives, Aufwendungen ein positives Vorzeichen. Daher sind auch Defizite mit Pluszeichen und Überschüsse mit
einem Minuszeichen versehen.
Der Jahresabschluss der Stadt Nürnberg für das Haushaltsjahr 2022 wurde gemäß Art. 102 GO im Anschluss
an die Aufstellung dem Stadtrat in der Sitzung am
19.07.2023 zur Kenntnis vorgelegt.
Zusammengefasst lässt sich das Jahresergebnis 2022
wie folgt beschreiben:
Das Jahr 2022 hat mit einem unerwartet hohen Überschuss in Höhe von 142,8 Mio. € abgeschlossen Ursprünglich wurde das Jahr 2022 mit einem geringen Jahresfehlbetrag in Höhe von 9,3 Mio. € geplant.
In 2022 sind die ordentlichen Erträge gegenüber dem
Vorjahr um 3,1 % oder 69,7 Mio. € gestiegen. Die ordentlichen Aufwendungen weisen einen Rückgang von
Ergebnisrechnung im Rückblick Ist Plan Ist Δ Ist
(in T€) 2022 2022 2021 2022 zu 2021
1 Steuern und ähnliche Abgaben -1.116.248 -1.062.490 -1.104.331 -11.917
2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen -593.526 -561.186 -606.753 13.227
3 + Sonstige Transfererträge -8.951 -6.879 -7.767 -1.185
4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte -92.648 -87.390 -72.147 -20.500
5 + Auflösung von Sonderposten -53.285 -57.691 -53.973 688
6 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -42.240 -42.865 -36.136 -6.104
7 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen -303.917 -275.334 -313.984 10.067
8 + Sonstige ordentliche Erträge -132.659 -53.446 -79.495 -53.164
9 + Aktivierte Eigenleistungen -6.571 -5.815 -6.936 366
10 +/- Bestandsveränderungen -1.257 0 -101 -1.156
S1 = Ordentliche Erträge (= Zeilen 1 bis 10) -2.351.302 -2.153.096 -2.281.624 -69.678
11 - Personalaufwendungen 625.286 632.210 590.766 34.519
12 - Versorgungsaufwendungen 89.348 103.260 94.435 -5.088
13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 295.597 286.138 272.907 22.690
14 - Planmäßige Abschreibungen 124.019 107.499 208.499 -84.479
15 - Transferaufwendungen 891.416 882.326 890.695 721
16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 157.508 131.270 232.178 -74.669
S2 = Ordentliche Aufwendungen (= Zeilen 11 bis 16) 2.183.174 2.142.703 2.289.480 -106.306
S3 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit
(=Saldo S1 und S2) -168.128 -10.393 7.857 -175.985
17 + Finanzerträge -3.434 -9.164 -24.518 21.084
18 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 23.499 28.811 28.500 -5.001
S4 = Finanzergebnis (= Saldo Zeilen 17 und 18) 20.064 19.647 3.982 16.083
S5 = Ordentliches Ergebnis (= S3 und S4) -148.064 9.254 11.838 -159.902
19 + Außerordentliche Erträge -6.705 -209 -38.576 31.871
20 - Außerordentliche Aufwendungen 12.017 227 8.723 3.294
S6 = Außerordentliches Ergebnis
(=Saldo Zeilen 19 und 20) 5.312 18 -29.853 35.165
S7 = Jahresergebnis (= S5 und S6) -142.752 9.272 -18.014 -124.737
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106,6 Mio. € (- 4,6 %) auf. Es ergibt sich dadurch ein
rechnerischer Aufwandsdeckungsgrad (ordentliche Erträge/ordentliche Aufwendungen) in Höhe von 107,7 %.
Da diese Kennzahl über 100 % liegt, konnten die ordentlichen Aufwendungen vollständig durch ordentliche
Erträge gedeckt werden. Im Vorjahr lag diese Kennzahl
bei 99,7 %, bereinigt um die außerplanmäßigen Abschreibungen von Gebäuden der kameralen Vermögensrechnung bei 104,1 %.
Die folgende Tabelle gibt einen kurzen Überblick zu den
wesentlichen Einflussfaktoren auf das Jahresergebnis
2022:
Aus der Tabelle wird deutlich, dass die starke Abweichung des Ergebnisses vom Plan durch stark volatile
und nicht planbare Positionen verursacht wurde, das
heißt im Wesentlichen durch höhere Steuererträge, Auflösung von Rückstellungen, Nachzahlungen für Vorjahre
(zum Beispiel für Testzentren und die integrierte Leitstelle) und geringere Personal- und Versorgungsaufwendungen.
Die höchsten Planabweichungen ergaben sich damit bei
der Gewerbesteuer (42,2 Mio. € über Plan), dem Einkommensteueranteil (8,6 Mio. € über Plan) sowie bei
den Zuweisungen und Zuschüssen (32,3 Mio. € über
Plan). Bei letzterer Position bestehen die Abweichungen
vor allem bei den Zuweisungen vom Land aus der
Grunderwerbsteuer (4,6 Mio. €), für den Einkommensteuerersatz (4,6 Mio. €) und für konsumtive MIP-Maßnahmen (8,6 Mio. €). Die Kostenerstattungen lagen
32,6 Mio. € über Plan, insbesondere mit 21,3 Mio. € bei
den Erstattungen vom Land für Transferleistungen, das
heißt im AsylbLG (korrespondierend allerdings mit den
Aufwendungen) sowie bei den Erstattungen von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen für die Testzentren
an das Gesundheitsamt. Die Personalaufwendungen lagen 6,9 Mio. € unter dem Plan, insbesondere bei den
Bezügen (11,2 Mio. €) wegen nicht besetzter Stellen sowie bei den Versorgungsaufwendungen 13,9 Mio. €, hier
aus geringeren Rückstellungszuführungen. Aus den Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen resultieren
64,4 Mio. €. Der Planwert überschritten wurde bei den
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
(9,5 Mio. €), den Transferaufwendungen (9,1 Mio. € -
KdU kommunale. Gemeinschaftsunterkünfte/Ukraine)
(in Mio. €) Ist Plan Ist Δ Ist
2022 2022 2021 2022 zu 2021
Gewerbesteuer -557 -515 -552 -5
Gewerbesteuerumlage 41 39 41 0
Einkommensteueranteil -349 -340 -332 -17
Zuweisungen gesamt -594 -561 -607 13
davon:
Zuweisungen Grunderwerbsteuer -45 -40 -43 -2
Familienleistungsausgleich -28 -24 -23 -5
Zuweisungen für konsumtive MIP-Maßnahmen -12 -1 -9 -3
Kostenerstattungen -304 -275 -314 10
davon:
Erstattung so. öffentl. Sonderrechnung: Nachzahlung
Erstattung Testzentren Gh
-9 -3 -3 -6
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte -93 -87 -72 -21
Bezüge und Vergütungen 473 484 454 19
Pensions-/Beihilferückstellungen (Saldo Zuführung/Auflösung) 145 158 137 7
Lfd. Leistungen für Unterkunft/Heizung (KdU) (§ 22 I SGB II) 107 110 107 0
Auflösung von Sonstigen Rückstellungen -51 0 -1 -50
Zuführung zu Sonstigen Rückstellungen 18 0 99 -82
Abschreibungen 124 108 209 -85
Verzinsung Gewerbesteuer nach § 233 a AO 0 -5 -22 22
Außerordentliche (periodenfremde) Erträge : -7 0 -39 32
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und den Abschreibungen (16,5 Mio. €, davon 10 Mio. €
bei Finanzanlagen (Messe)). Aufgrund der mangelnden
Planbarkeit bestimmter Sachverhalte, insbesondere
beim Abgang von Anlagevermögen und der Bildung von
Rückstellungen, ergaben sich hohe Ist-Planabweichungen bei den sonstigen ordentlichen Erträgen und Aufwendungen. Auch die außerordentlichen Erträge
(6,7 Mio. €) und Aufwendungen (12,0 Mio. €) lassen sich
naturgemäß kaum planen.
Nach einem Rückgang bei den Erträgen aus der Gewerbesteuer in 2020 setzt sich seit 2021 der positive Trend
der letzten Jahre fort. In 2021 stiegen sie um
131,2 Mio. €, 2022 nochmals um 5,0 Mio. €. Dasselbe
gilt für die Erträge aus dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, die seit 2010 kontinuierlich angestiegen
waren und nach einem Rückgang von 2020 zu 2019
(- 16,0 Mio. €) wieder anstiegen (+ 23,9 Mio. € von 2021
zu 2020 und + 17,1 Mio. € von 2021 zu 2022).
Die Erträge aus Schlüsselzuweisungen können starken
Schwankungen unterliegen, stiegen aber in den letzten
Jahren im Trend kontinuierlich an. In 2022 erfolgte im
Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg von 11,6 Mio. €.
Die Bezirksumlage stieg in 2022 weiter auf 218,3 Mio. €.
Hier geht der Trend seit Jahren spürbar nach oben.
Aktueller Stand 2023
Über den aktuellen Stand des Haushaltsjahres wurde im
Jahr 2023 im Ältestenrat und Finanzausschuss in der
Sitzung am 19.07.2023 berichtet. Dabei wurde folgendes Fazit gezogen:
„Nach dem jetzigen Kenntnisstand können zur Vermögens- Finanz- und Ertragslage die folgenden Aussagen
getroffen werden:
Die Vermögens- und Finanzlage kann derzeit nach den
vorliegenden Zahlen als geordnet bezeichnet werden.
Die Finanzsituation kann aktuell als uneingeschränkt gesichert angesehen werden. Die Stadt Nürnberg verfügt
über eine hinreichend hohe Ergebnisrücklage sowie Liquiditätsbestände und unausgeschöpfte Kreditermächtigungen.
Zur Entwicklung der Ertragslage lassen sich zum jetzigen Zeitpunkt für das gesamte Jahr 2023 noch keine
aussagefähigen und belastungsfähigen Prognosen treffen. Aufgrund wesentlicher noch ausstehender Veränderungen bis zum Jahresende kann zum jetzigen Zeitpunkt
noch keine Abschätzung abgegeben werden, wie das
Jahresergebnis letztendlich ausfallen wird.
Für den Berichtszeitraum kann jedoch festgestellt werden, dass:
• sich die Gewerbesteuer wider Erwarten auf einem
sehr hohen Niveau bewegt und aktuell für eine
stabile Ertragslage sorgt,
• auch unter Berücksichtigung der festgestellten Abgrenzungsbuchungen die Ertragslage sich zufriedenstellend darstellt,
• die Stadt Nürnberg die Auswirkungen der CoronaPandemie relativ unbeschadet überstanden hat und
• eingeleitete Konsolidierungsmaßnahmen greifen.
Die unerwartet guten Zahlen dürfen jedoch nicht darüber
hinwegtäuschen, dass die Haushaltslage der Stadt
Nürnberg weiterhin auf mittelfristige Sicht hin sehr angespannt bleiben wird. Insofern kann an dieser Stelle leider
keine Entwarnung gegeben werden. Die Fortschreibung
des städtischen Haushalts ist mit erheblichen Risiken
behaftet, wie nachfolgende aktuelle Entwicklungen aufzeigen:
• Insbesondere das Thema des sehr hohen Investitionsvolumens und der damit zusammenhängenden
Verschuldungssituation der Stadt Nürnberg wird die
Herausforderung der anstehenden Jahre sein.
• Inwieweit die Gewerbesteuer auf dem hohen Niveau bleiben wird, hängt von unterschiedlichsten
Faktoren ab, die größtenteils nicht von der Stadt beeinflusst werden können.
• Mit der Tarifrunde 2023 kam ein sehr hoher Tarifabschluss zustande, der die Kommunalen Arbeitgeber
an die Grenze des Machbaren bringt. Aus diesem
Grunde werden ab dem Jahr 2024 die Personalkosten den städtischen Haushalt überproportional belasten. Nach einer überschlägigen Berechnung wird
es bei den Beschäftigten im Jahr 2024 gegenüber
dem bisherigen Planansatz (Personalkostensteigerung in Höhe von 21 Mio. €) zu einer Mehrbelastung
in Höhe von 18 Mio. € kommen. Geht man davon
aus, dass der Tarifabschluss für die Beschäftigten
auf die Beamten übertragen wird, erhöht sich die
Mehrbelastung in 2024 auf rund 33 Mio. €.
• Aktuell vorliegenden Forcastberechnungen zufolge
zeichnet sich ab, dass einige städtische Töchter
(unter anderem Städtische Werke Nürnberg (StWN)
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und Klinikum Nürnberg) einen massiven Kapitalbedarf haben werden.
Diese Risiken vor Augen ist es deshalb unerlässlich,
dass der eingeschlagene Weg der Konsolidierung weiter
vorangegangen werden muss. Damit die Stadt Nürnberg
weiterhin handlungsfähig bleibt, hat das Erreichen eines
genehmigungsfähigen Haushalts oberste Priorität.“
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