I.2.1 Vorbemerkungen
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
I.2 Einzelermächtigungen
I.2.1 Vorbemerkungen
Ein Budget stellt grundsätzlich den finanziellen Ermächtigungsrahmen für die bewirtschaftende Stelle dar, in
welchem sie die zur Zielerreichung notwendigen Maßnahmen eigenverantwortlich einleitet, steuert und
überwacht.
Das Produkt bildet eine Bewirtschaftungseinheit
(Budget). Das einem Produkt zugewiesenes Budget ist
in Teilbudgets aufgeteilt (siehe Kapitel „H Budgetierung“). Die einzelnen Produkt-Teilbudgets (siehe Band
2) werden vom Stadtrat über den Haushalt ermächtigt.
Die Ermächtigung erfolgt jeweils getrennt nach den
einzelnen Teilbudgets: Entweder werden das Ergebnis
(= Saldo) des Teilbudgets (zum Beispiel bei K1) oder
nur einzelne Sachkonten (zum Beispiel bei K5) oder
eine Kombination aus beidem (zum Beispiel bei K3)
über den Haushaltsplan ermächtigt.
Werden jeweils nur einzelne Sachkonten (eventuell mit
einer Kostenstelle) ermächtigt, so spricht man von
Einzelermächtigungen. Der finanzielle Rahmen wird
somit auf das einzelne Sachkonto beschränkt.
Einzeln ermächtigt werden (beispielhafte Darstellung):
a) Zuwendungen (= Zuschüsse und Zuweisungen) der Stadt Nürnberg
b) Einzelne Sachkonten in den Teilbudgets K5
Sachkonto
Kostenstelle
Sachkonto
153