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C.7.1 Wirtschaftsplan 2025

Haushalt 2025 · Band 3 · Seiten 262–264 · Seiten 262–264 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

Wirtschafts- und Finanzplan der Versorgungsrücklage 2025 - 2028 1. Einführung Um die Versorgungszahlungen angesichts der demographischen Veränderungen und des An￾stiegs der Zahl der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sicherzustellen, bildete die Stadt Nürnberg seit 1999 gemäß Art. 13 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 13 Abs. 4 BayVersRücklG eine zweckgebundene Sonderrücklage als Sondervermögen. Diese Sonderrücklage soll dazu beitragen, die zu leistenden Versorgungsauszahlungen an aktuelle und zukünftige Versorgungsempfänger und -empfängerinnen zu sichern. Zuführun￾gen in das Sondervermögen wurden durch die Stadt bis einschließlich 2017 geleistet (Art 17 Abs. 1 BayVersRücklG). Die Stadt Nürnberg verwaltet, da sie kein Mitglied im Bayerischen Versorgungsverband ist, ihre Versorgungsrücklage selbst und muss gemäß Art. 19 Satz 1 BayVersRücklG einen Wirt￾schaftsplan beziehungsweise gemäß Art. 18 Abs. 2 BayVersRücklG einen Entnahmeplan er￾stellen. Das Sondervermögen „Versorgungsrücklage“ wurde im „Bayerischen Pensionsfonds“ bei der Depotbank BNP Paribas angelegt. Fondinhaber sind der Bayerische Versorgungsverband, die Landeshauptstadt München sowie die Städte Augsburg, Fürth, Nürnberg, Regensburg und Würzburg. Das Sondervermögen „Versorgungsrücklage“ der Stadt Nürnberg hatte zum Stichtag 30.09.2024 einen Depotwert in Höhe von 50.099.695,92 EUR, was 2.141.928 Anteilen ent￾spricht. Ursprünglich war geplant, bereits ab dem Jahr 2021 mit der Auflösung zu beginnen. Aufgrund betriebswirtschaftlicher Überlegungen (hohe Liquidität, Vermeidung von Negativzin￾sen etc.) wurde jedoch davon abgesehen. Ab dem Haushaltsjahr 2025 soll nun mit der zweck￾entsprechenden Auflösung gemäß Art. 18 BayVersRücklG des Sondervermögens begonnen werden. 2. Ergebnishaushalt Durch den aktuellen Kurswert des „Bayerischen Pensionsfonds“ in Höhe von 23,39 EUR (Stand zum 30.09.2024) ergibt sich im Vergleich zu den Anschaffungskosten der Fondsanteile ein buchhalterischer Gewinn aus der Veräußerung von Finanzanlagen. Die Anschaffungskos￾ten des Sondervermögens „Versorgungsrücklage“ betrugen insgesamt 34.957.630,26 EUR beziehungsweise 16,32 EUR pro Fondsanteil, was nach dem Stand vom 30.09.2024 einen Gesamtgewinn in Höhe von 14,715 Mio. EUR für die Stadt beziehungsweise 0,43 Mio. EUR für die weiteren Einzahler (alle Eigenbetriebe, Kommunalunternehmen Klinikum und Stiftung Staatstheater) bedeuten würde (Gewinn pro Anteil 7,07 EUR). Dieser Gewinn wird mit dem Verkauf der Fondsanteile realisiert und führt zu einem Überschuss im Ergebnishaushalt (aller￾dings verteilt auf den vorgeschriebenen Entnahmezeitraum, siehe Punkt 3). Dieser Über￾schuss wird jeweils in den Ergebnishaushalten der Einzahler zur Versorgungsrücklage ver￾bucht. Bei der Stadt Nürnberg wird im mittelfristigen Planungszeitraum bis 2028 ein jährlicher Gewinn zwischen ca. 0,46 Mio. EUR und 0,68 Mio. EUR erwartet (siehe laufende Nr. 8 im Er￾gebnishaushalt). 3. Finanzhaushalt Die Einzahlungen aus der Veräußerung der Versorgungsrücklage (siehe laufende Nr. 1 im Finanzhaushalt) sind gemäß Art. 18 BayVersRücklG zur Entlastung von den Versorgungszah￾lungen für Beamte/innen der Einzahler zu verwenden (siehe laufende Nr. 2 im Finanzhaus￾halt). Die Entnahmen aus der Versorgungsrücklage müssen über einen Mindestzeitraum von 15 Jahren erfolgen. 259 Der Versorgungsrücklage werden somit ab 2025 jährlich über den Mindestentnahmezeitraum (das heißt bis einschließlich 2039) Gelder entnommen und an die Einzahler (Stadt Nürnberg, alle Eigenbetriebe, Kommunalunternehmen Klinikum und Stiftung Staatstheater) entspre￾chend dem Verhältnis der eingezahlten Beträge aufgeteilt. Die Höhe der jährlichen Entnahmen orientiert sich dabei an der Personal- und Altersstruktur der Beamtinnen und Beamten der Stadt Nürnberg. Anhand dieser demografischen Daten wur￾den die voraussichtlichen Pensionärs-Neueintritte pro Jahr (bis 2039) ins Verhältnis zu den voraussichtlichen Pensionärs-Neueintritten der Jahre 2025 bis 2039 (insgesamt) gestellt. Die ermittelten Verhältniswerte pro Jahr wurden dann auf die vorhandenen Anteile am „Bayeri￾schen Versorgungsfonds“ (insgesamt 2.141.928 Stück) angewendet. Damit ergibt sich folgender Entnahmeplan bis 2039: Haushaltsjahr Verkauf Anteile (Stück) 2025 67.999 2026 77.997 2027 97.997 2028 85.997 2029 85.997 2030 111.996 2031 149.995 2032 159.995 2033 193.993 2034 177.994 2035 201.993 2036 197.993 2037 187.994 2038 169.994 2039 173.994 insgesamt 2.141.928 Die Versorgungsrücklage wird sich im Mittelfristzeitraum bis 2028 nach derzeitigem Kurswert der Fondsanteile auf circa 42,4 Mio. EUR verringern. Ab 2030 steigt die Anzahl der zu verkau￾fenden Anteile sprunghaft an, weil aufgrund der Altersstruktur der Beamtinnen und Beamten der Stadt eine „Welle“ an Pensionierungen erwartet wird (Stichwort „Babyboomer“). Die im Entnahmeplan dargestellten Verkaufserlöse sind allerdings wegen den Unsicherheiten am Ka￾pitalmarkt und den üblichen Kursschwankungen nur Richtgrößen. Der Entnahmeplan ist daher jährlich fortzuschreiben und an die zwischenzeitlichen Entwicklungen anzupassen. Die Entnahmen aus der Versorgungsrücklage sollen grundsätzlich jeweils hälftig zu Beginn des II. und IV. Quartals des jeweiligen Jahres erfolgen, um den Schwankungen des Kapital￾marktes zu begegnen. Auch eine Verschiebung oder Aussetzung der Entnahmezeitpunkte im jeweiligen Jahr ist möglich. Beim „Bayerischen Pensionsfonds“ handelt es sich im Übrigen um einen thesaurierenden Fonds. Die erwirtschafteten Erträge des Fonds werden daher nicht ausgeschüttet, sondern für eine Erhöhung des Fondsvermögens verwendet (thesauriert). Außerdem werden alle Entgelte direkt aus dem Fondsvermögen beglichen. Die Rendite kommt in der Wertsteigerung des Fondsvermögens zum Ausdruck. 260 insgesamt 2024 2025 2026 2027 2028 2029 ff. EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1 bis 7 ……. - - - - - - - 8 + Sonstige ordentliche Erträge -14.715.000 - -465.000 -535.000 -675.000 -590.000 -12.450.000 9 bis 10 …… - - - - - - - S1 = Ordentliche Erträge (= Zeilen 1 bis 10) -14.715.000 - -465.000 -535.000 -675.000 -590.000 -12.450.000 11 bis 16 …… - - - - - - - S2 = Ordentliche Aufwendungen (= Zeilen 11 bis 16) - - - - - - - S3 = Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit (=Saldo S1,S2) -14.715.000 - -465.000 -535.000 -675.000 -590.000 -12.450.000 17 bis 18 …… - - - - - - - S4 = Finanzergebnis (= Saldo Zeilen 17 und 18) - - - - - - - S5 = Ordentliches Ergebnis (= S3 und S4) -14.715.000 - -465.000 -535.000 -675.000 -590.000 -12.450.000 19 bis 20 …… - - - - - - - S6 = Außerordentliches Ergebnis (=Saldo Zeilen 19 und 20) - - - - - - - S7 = Jahresergebnis (= S5 und S6) -14.715.000 - -465.000 -535.000 -675.000 -590.000 -12.450.000 insgesamt 2024 2025 2026 2027 2028 2029 ff. EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1. Mittelherkunft - - - - - - - Einzahlungen aus Veräußerung von Finanzvermögen -50.100.000 - -1.590.000 -1.825.000 -2.290.000 -2.010.000 -42.385.000 davon für: a) Stadt Nürnberg -48.685.000 - -1.545.000 -1.775.000 -2.225.000 -1.955.000 -41.185.000 b) Eigenbetriebe, Kommunalunternehmen Klinikum und Stiftung Staatstheater -1.415.000 - -45.000 -50.000 -65.000 -55.000 -1.200.000 - - - - - - - 2 Mittelverwendung - - - - - - - Auszahlungen für Versorgung Beamte/innen 50.100.000 - 1.590.000 1.825.000 2.290.000 2.010.000 42.385.000 davon für: a) Stadt Nürnberg 48.685.000 - 1.545.000 1.775.000 2.225.000 1.955.000 41.185.000 b) Eigenbetriebe, Kommunalunternehmen Klinikum und Stiftung Staatstheater 1.420.000 - 45.000 55.000 65.000 55.000 1.200.000 Ergebnis- und Finanzhaushalt des Sondervermögens "Versorgungsrücklage" im Finanzplanungszeitraum 2025 bis 2028 Ergebnishaushalt Finanzhaushalt 261

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