C.7.1 Wirtschaftsplan 2025
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Wirtschafts- und Finanzplan der Versorgungsrücklage 2025 - 2028
1. Einführung
Um die Versorgungszahlungen angesichts der demographischen Veränderungen und des Anstiegs der Zahl der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sicherzustellen,
bildete die Stadt Nürnberg seit 1999 gemäß Art. 13 Abs. 1 in Verbindung mit
Art. 13 Abs. 4 BayVersRücklG eine zweckgebundene Sonderrücklage als Sondervermögen.
Diese Sonderrücklage soll dazu beitragen, die zu leistenden Versorgungsauszahlungen an
aktuelle und zukünftige Versorgungsempfänger und -empfängerinnen zu sichern. Zuführungen in das Sondervermögen wurden durch die Stadt bis einschließlich 2017 geleistet
(Art 17 Abs. 1 BayVersRücklG).
Die Stadt Nürnberg verwaltet, da sie kein Mitglied im Bayerischen Versorgungsverband ist,
ihre Versorgungsrücklage selbst und muss gemäß Art. 19 Satz 1 BayVersRücklG einen Wirtschaftsplan beziehungsweise gemäß Art. 18 Abs. 2 BayVersRücklG einen Entnahmeplan erstellen.
Das Sondervermögen „Versorgungsrücklage“ wurde im „Bayerischen Pensionsfonds“ bei der
Depotbank BNP Paribas angelegt. Fondinhaber sind der Bayerische Versorgungsverband, die
Landeshauptstadt München sowie die Städte Augsburg, Fürth, Nürnberg, Regensburg und
Würzburg.
Das Sondervermögen „Versorgungsrücklage“ der Stadt Nürnberg hatte zum Stichtag
30.09.2024 einen Depotwert in Höhe von 50.099.695,92 EUR, was 2.141.928 Anteilen entspricht. Ursprünglich war geplant, bereits ab dem Jahr 2021 mit der Auflösung zu beginnen.
Aufgrund betriebswirtschaftlicher Überlegungen (hohe Liquidität, Vermeidung von Negativzinsen etc.) wurde jedoch davon abgesehen. Ab dem Haushaltsjahr 2025 soll nun mit der zweckentsprechenden Auflösung gemäß Art. 18 BayVersRücklG des Sondervermögens begonnen
werden.
2. Ergebnishaushalt
Durch den aktuellen Kurswert des „Bayerischen Pensionsfonds“ in Höhe von 23,39 EUR
(Stand zum 30.09.2024) ergibt sich im Vergleich zu den Anschaffungskosten der Fondsanteile
ein buchhalterischer Gewinn aus der Veräußerung von Finanzanlagen. Die Anschaffungskosten des Sondervermögens „Versorgungsrücklage“ betrugen insgesamt 34.957.630,26 EUR
beziehungsweise 16,32 EUR pro Fondsanteil, was nach dem Stand vom 30.09.2024 einen
Gesamtgewinn in Höhe von 14,715 Mio. EUR für die Stadt beziehungsweise 0,43 Mio. EUR
für die weiteren Einzahler (alle Eigenbetriebe, Kommunalunternehmen Klinikum und Stiftung
Staatstheater) bedeuten würde (Gewinn pro Anteil 7,07 EUR). Dieser Gewinn wird mit dem
Verkauf der Fondsanteile realisiert und führt zu einem Überschuss im Ergebnishaushalt (allerdings verteilt auf den vorgeschriebenen Entnahmezeitraum, siehe Punkt 3). Dieser Überschuss wird jeweils in den Ergebnishaushalten der Einzahler zur Versorgungsrücklage verbucht. Bei der Stadt Nürnberg wird im mittelfristigen Planungszeitraum bis 2028 ein jährlicher
Gewinn zwischen ca. 0,46 Mio. EUR und 0,68 Mio. EUR erwartet (siehe laufende Nr. 8 im Ergebnishaushalt).
3. Finanzhaushalt
Die Einzahlungen aus der Veräußerung der Versorgungsrücklage (siehe laufende Nr. 1 im
Finanzhaushalt) sind gemäß Art. 18 BayVersRücklG zur Entlastung von den Versorgungszahlungen für Beamte/innen der Einzahler zu verwenden (siehe laufende Nr. 2 im Finanzhaushalt). Die Entnahmen aus der Versorgungsrücklage müssen über einen Mindestzeitraum von
15 Jahren erfolgen.
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Der Versorgungsrücklage werden somit ab 2025 jährlich über den Mindestentnahmezeitraum
(das heißt bis einschließlich 2039) Gelder entnommen und an die Einzahler (Stadt Nürnberg,
alle Eigenbetriebe, Kommunalunternehmen Klinikum und Stiftung Staatstheater) entsprechend dem Verhältnis der eingezahlten Beträge aufgeteilt.
Die Höhe der jährlichen Entnahmen orientiert sich dabei an der Personal- und Altersstruktur
der Beamtinnen und Beamten der Stadt Nürnberg. Anhand dieser demografischen Daten wurden die voraussichtlichen Pensionärs-Neueintritte pro Jahr (bis 2039) ins Verhältnis zu den
voraussichtlichen Pensionärs-Neueintritten der Jahre 2025 bis 2039 (insgesamt) gestellt. Die
ermittelten Verhältniswerte pro Jahr wurden dann auf die vorhandenen Anteile am „Bayerischen Versorgungsfonds“ (insgesamt 2.141.928 Stück) angewendet.
Damit ergibt sich folgender Entnahmeplan bis 2039:
Haushaltsjahr Verkauf Anteile (Stück)
2025 67.999
2026 77.997
2027 97.997
2028 85.997
2029 85.997
2030 111.996
2031 149.995
2032 159.995
2033 193.993
2034 177.994
2035 201.993
2036 197.993
2037 187.994
2038 169.994
2039 173.994
insgesamt 2.141.928
Die Versorgungsrücklage wird sich im Mittelfristzeitraum bis 2028 nach derzeitigem Kurswert
der Fondsanteile auf circa 42,4 Mio. EUR verringern. Ab 2030 steigt die Anzahl der zu verkaufenden Anteile sprunghaft an, weil aufgrund der Altersstruktur der Beamtinnen und Beamten
der Stadt eine „Welle“ an Pensionierungen erwartet wird (Stichwort „Babyboomer“). Die im
Entnahmeplan dargestellten Verkaufserlöse sind allerdings wegen den Unsicherheiten am Kapitalmarkt und den üblichen Kursschwankungen nur Richtgrößen. Der Entnahmeplan ist daher
jährlich fortzuschreiben und an die zwischenzeitlichen Entwicklungen anzupassen.
Die Entnahmen aus der Versorgungsrücklage sollen grundsätzlich jeweils hälftig zu Beginn
des II. und IV. Quartals des jeweiligen Jahres erfolgen, um den Schwankungen des Kapitalmarktes zu begegnen. Auch eine Verschiebung oder Aussetzung der Entnahmezeitpunkte im
jeweiligen Jahr ist möglich.
Beim „Bayerischen Pensionsfonds“ handelt es sich im Übrigen um einen thesaurierenden
Fonds. Die erwirtschafteten Erträge des Fonds werden daher nicht ausgeschüttet, sondern für
eine Erhöhung des Fondsvermögens verwendet (thesauriert). Außerdem werden alle Entgelte
direkt aus dem Fondsvermögen beglichen. Die Rendite kommt in der Wertsteigerung des
Fondsvermögens zum Ausdruck.
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insgesamt 2024 2025 2026 2027 2028 2029 ff.
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 bis 7 ……. - - - - - - -
8 + Sonstige ordentliche Erträge -14.715.000 - -465.000 -535.000 -675.000 -590.000 -12.450.000
9 bis 10 …… - - - - - - -
S1 = Ordentliche Erträge (= Zeilen 1 bis 10) -14.715.000 - -465.000 -535.000 -675.000 -590.000 -12.450.000
11 bis 16 …… - - - - - - -
S2 = Ordentliche Aufwendungen (= Zeilen 11 bis 16) - - - - - - -
S3 = Ergebnis der lfd. Verwaltungstätigkeit (=Saldo S1,S2) -14.715.000 - -465.000 -535.000 -675.000 -590.000 -12.450.000
17 bis 18 …… - - - - - - -
S4 = Finanzergebnis (= Saldo Zeilen 17 und 18) - - - - - - -
S5 = Ordentliches Ergebnis (= S3 und S4) -14.715.000 - -465.000 -535.000 -675.000 -590.000 -12.450.000
19 bis 20 …… - - - - - - -
S6 = Außerordentliches Ergebnis (=Saldo Zeilen 19 und 20) - - - - - - -
S7 = Jahresergebnis (= S5 und S6) -14.715.000 - -465.000 -535.000 -675.000 -590.000 -12.450.000
insgesamt 2024 2025 2026 2027 2028 2029 ff.
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1. Mittelherkunft - - - - - - -
Einzahlungen aus Veräußerung von Finanzvermögen -50.100.000 - -1.590.000 -1.825.000 -2.290.000 -2.010.000 -42.385.000
davon für:
a) Stadt Nürnberg -48.685.000 - -1.545.000 -1.775.000 -2.225.000 -1.955.000 -41.185.000
b) Eigenbetriebe, Kommunalunternehmen Klinikum
und Stiftung Staatstheater -1.415.000 - -45.000 -50.000 -65.000 -55.000 -1.200.000
- - - - - - -
2 Mittelverwendung - - - - - - -
Auszahlungen für Versorgung Beamte/innen 50.100.000 - 1.590.000 1.825.000 2.290.000 2.010.000 42.385.000
davon für:
a) Stadt Nürnberg 48.685.000 - 1.545.000 1.775.000 2.225.000 1.955.000 41.185.000
b) Eigenbetriebe, Kommunalunternehmen Klinikum
und Stiftung Staatstheater 1.420.000 - 45.000 55.000 65.000 55.000 1.200.000
Ergebnis- und Finanzhaushalt des Sondervermögens "Versorgungsrücklage" im Finanzplanungszeitraum 2025 bis 2028
Ergebnishaushalt
Finanzhaushalt
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