H.6.1 Externe Kostendecker
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
einzusetzen. Falls dies nicht notwendig sein sollte, ist in
begründeten Fällen eine weitere Budgetübertragung unter Vorlage eines Verwendungsvorschlags in das Folgejahr bis zu 100 % möglich. Bei einer angespannten
Haushaltslage kann es eventuell erforderlich sein, dass
diese Mittel auch zur Deckung auf der Gesamthaushaltsebene herangezogen werden müssen.
c) Das Budget wurde überzogen:
Unabhängig von der Zielerreichung stellt das Überziehen der Haushaltsmittel einen Haushaltsverstoß dar. Die
Zielverfehlung kann entsprechend sanktioniert werden.
Verluste sollen über die hierarchischen Deckungsfähigkeiten ausgeglichen werden.
Einen automatisierten negativen Budgetübertrag in das
Folgejahr soll es grundsätzlich nicht mehr geben. Die Erfahrungen aus der Vergangenheit haben gezeigt, dass
ein nach starren Kriterien vorgenommener negativer
Übertrag seine Wirkung verlieren kann. Stattdessen soll
das negative Budgetergebnis einer näheren Analyse unterzogen werden. Der/die Produktverantwortliche hat die
Ursachen für die Fehlentwicklung darzulegen. Über entsprechende Instrumente und Verfahren wird einzelfallbezogen entschieden, wie mit dem negativen Budgetergebnis in den Folgejahren umgegangen wird.
Ein Defizitausgleich über mehrere Jahre hinweg kann
vereinbart werden.
H.6 Vom einheitlichen Budgetmodell abweichende Sonderfälle
Die in den vorgenannten Kapiteln vorgestellten Budgetregelungen gelten grundsätzlich für alle Produkte. Jedoch gibt es Produkte, auf die diese Regelungen aufgrund anderer Anforderungen nicht angewendet werden
können. Beispielsweise erfolgt bei einem Kostendecker
die Steuerung nicht über die einzelnen Teilbudgets, sondern über das Gesamtergebnis (K1 bis K5). Somit müssen für diese Fälle andere Regelungen (zum Beispiel zur
Ermächtigung oder zum Budgetübertrag) definiert werden.
H.6.1 Externe Kostendecker
Externe Kostendecker dürfen grundsätzlich kein geplantes Defizit aufweisen und erwirtschaften ihre Aufwendungen durch die Verrechnung von Leistungen an Dritte.
Maßgeblich für die Steuerung ist die Erreichung eines
ausgeglichenen Ist-Ergebnisses.
Externe Kostendecker werden analog zu den anderen
Produkten geplant und durchlaufen den regelhaften Planungsprozess. Für den Haushaltsvollzug und das Controlling gibt es allerdings Sonderregeln:
• Die Ermächtigung des Gesamtsaldos erfolgt über
K1-K5 hinweg. Alle Aufwendungen und Erträge der
externen Kostendecker ergeben so ein ermächtigtes Globalbudget und K1 bis K5 sind gegenseitig
voll deckungsfähig.
• Für die Ermächtigung der Teilbudgets für Investitionen (I1 und I2) werden die Standardregeln angewendet.
• Der Budgetübertrag orientiert sich am Ergebnis der
Gebührenkalkulation.
• Besondere Steuerung im Controllingprozess, da
spezielle Anforderungen aus der Gebührenkalkulation bestehen. Zum Beispiel muss die Steuerung der
Personalkosten (K2) auf der Grundlage der „echten“
Ist-Kosten und nicht mit den aus Durchschnittswerten berechneten Kosten stattfinden.
Die Überschüsse bei Produkten von kostenrechnenden
Einrichtungen dürfen nicht zur Deckung von Aufwendungen anderer Produkte bzw. Einrichtungen verwandt werden und werden deshalb von der hierarchischen Deckungsfähigkeit ausgeschlossen. Betroffen von dem
Ausschluss aus der hierarchischen Deckungsfähigkeit
sind die folgenden Produkte externer Kostendecker:
• Friedhofsverwaltung (Frh):
Produkte 553000, 553010, 553020.
• Nürnberger Märkte (ehemals Marktamt und Landwirtschaftsbehörde (ML)):
Produkt 573010.
• Stadtkämmerei/Stiftungsverwaltung (Stk/3):
Produkt 111340.
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