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Wirtschaftsplan 2018

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2 / Wirtschafts- und Finanzplan 2018 NürnbergStift Inhaltsverzeichnis Vorwort ...................................................................................................................... 3 1. Geschäft, Rahmenbedingungen und allgemeine Grundlagen .......................... 4 1.1. Rechtliche Grundlagen .................................................................................. 4 1.2. Betriebliche Grundlagen ................................................................................ 5 2. Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan ......................................................... 5 2.1. Grundlagen und Herausforderungen ........................................................... 5 2.2. Erfolgsplan...................................................................................................... 8 2.2.1. Auslastung ................................................................................................. 10 2.2.2. Erläuterungen zum Erfolgsplan ............................................................... 11 2.3. Vermögensplan ............................................................................................ 22 2.4. Finanzplan..................................................................................................... 24 2.5. Verpflichtungsermächtigungen .................................................................. 30 2.6. Stellenplan .................................................................................................... 30 2.7. Darlehensverbindlichkeiten ......................................................................... 32 Wichtige Begriffe und Abkürzungen ..................................................................... 34 70 Wirtschafts- und Finanzplan 2018 3 NürnbergStift Vorwort Gemäß § 11 Abs. 1 der Betriebssatzung i.V. mit § 2 Abs. 1 WkPV und den Vorschriften der Eigenbe￾triebsverordnung legt das NürnbergStift den Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan für das Ge￾schäftsjahr 2018 vor. Der Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan 2018 berücksichtigt die Ausführungen entsprechend den §§ 2, 3, 4 und 6 WkPV vom 3. März 1998 (GVBl. S. 132, BayRS 861-3-I), zuletzt geändert durch § 5 der Verordnung vom 5. Oktober 2007 (GVBl. S. 707). Nach Begutachtung durch den Werkausschuss (NüSt) ist der Wirtschafts-, Vermögens- und Finanz￾plan vom Stadtrat festzustellen (§ 7 Abs. 1 Nr. 5 der Betriebssatzung). Für die Wirtschaftsplanung 2018 wurden Änderungen aus dem BilRUG (Bilanzrichtlinie￾Umsetzungsgesetz) wie u.a. den Ausweis von Umsatzerlösen, die Gliederung der Gewinn- und Ver￾lustrechnung (GuV) sowie die Änderung aus dem Pflegestärkungsgesetz II hinsichtlich der Umstellung auf Pflegegrade vorgenommen. Mit der Beschlussfassung zum Gesamtkonzept „NürnbergStift 2020“ in der Werkausschusssitzung am 26.01.2012 hat NüSt die Weichenstellungen für die Zukunft erhalten. Die tiefgreifende Umstrukturie￾rung der Gesamtorganisation vollzieht sich in einem Stufenplan, der sich aus 3 Phasen zusammen￾setzt: 1. Herstellung der besseren Steuerbarkeit der Gesamtorganisation 2. Stärkung der operativen Handlungsfähigkeit 3. Verbesserung der Stellung am Markt Die Ansätze im Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan berücksichtigen den geplanten Fortschritt bei der Umsetzung dieses Konzeptes. Das Ziel ist, durch eine deutliche Investition in infrastrukturelle Bau- und Personalressourcen in den Folgejahren die Defizite nachhaltig zurückzuführen. 71 4 / Wirtschafts- und Finanzplan 2018 NürnbergStift 1. Geschäft, Rahmenbedingungen und allgemeine Grundlagen 1.1. Rechtliche Grundlagen Die im NürnbergStift zusammengefassten ambulanten, teil- und vollstationären Einrichtungen ein￾schließlich der Nebenbetriebe sind öffentliche Einrichtungen der Stadt Nürnberg. Das NürnbergStift ist als Eigenbetrieb organisiert und wird als Sondervermögen verwaltet (§ 1 WkPV). Gemäß § 3 der Betriebssatzung verfolgt das NürnbergStift ausschließlich und unmittelbar gemeinnüt￾zige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zuständige Organe für das NürnbergStift sind der Oberbürgermeister, der Stadtrat, der Werkaus￾schuss und die Werkleitung (§ 4 der Betriebssatzung). Die Werkleitung setzt sich zusammen aus dem Referent für Jugend, Familie und Soziales als 1. Werkleiter und dem 2. Werkleiter mit der gleichzeiti￾gen Funktion als Dienststellenleiter. Aufgabe des NürnbergStift ist es, die bestmögliche und bedarfsgerechte Versorgung der älteren Be￾völkerung durch ambulante, teilstationäre und vollstationäre Hilfen nach dem auf Landesebene seit 01.08.2008 geltenden Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG), dem seit 01.10.2009 auf Bun￾desebene geltenden Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG), dem SGB V, dem SGB XI sowie den Pflegestärkungsgesetzen I bis III sicherzustellen. Der Betrieb der Einrichtungen ist privatrechtlich geregelt. Mit den Vertretern der Krankenkassen wird die Vergütung nach § 111 SGB V für die Geriatrische Rehabilitationseinrichtung vereinbart. Für die Pflegebereiche werden die Entgelte mit den Vertretern der Pflegekassen und dem überörtlichen Sozi￾alhilfeträger nach § 85 SGB XI verhandelt. Für den Rüstigenbereich sind die Pensionssätze mit dem überörtlichen Sozialhilfeträger entsprechend §§75 ff SGB XII zu vereinbaren. Die Entgelte für die Wohnheime werden durch NüSt festgesetzt. Die Vergütung der ambulanten Pflegeleistungen und der hauswirtschaftlichen Versorgung erfolgt gemäß § 89 SGB XI nach dem Vertrag, der auf Landesebene zwischen den Vertretern der Leistungserbringer und den Vertretern der Pflegekassen, der sonstigen Sozialversicherungsträger und den Sozialhilfeträgern abgeschlossen wurde. 72 Wirtschafts- und Finanzplan 2018 5 NürnbergStift 1.2. Betriebliche Grundlagen Im Eigenbetrieb NürnbergStift sind folgende Einrichtungen zusammengefasst: o Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See (AHS) o August-Meier-Heim (AHR) o Senioren-Wohnanlage St. Johannis (AHJ) o Senioren-Wohnanlage Platnersberg (AHP) o Senioren-Wohnanlage Heilig-Geist-Spital (HSP) o Ambulante Dienste (AMBD) o Geriatrische Rehabilitation (REHA) o Praxis für Ergotherapie (ERGO) Facility-Aufgaben und Unterstützungsleistungen für die Pflege werden durch die NürnbergStift Service GmbH (NüStSG) erbracht. Der Betrieb der NüSt eigenen Küche im August-Meier-Heim wird durch die NüStSG sichergestellt. In diesem Zusammenhang werden NüSt-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter (insbesondere aus dem Küchen- und Betriebsdienstbereich) über einen Gestellungsvertrag der NüStSG überlassen. Wäschereileistungen werden vollständig von einer Fremdfirma erbracht. 2. Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan 2.1. Grundlagen und Herausforderungen Ausgangslage Im Jahr 2017 wurden weitere wesentliche Erfolge im Reorganisationsprozess des NürnbergStift er￾zielt. Die Einführung des neuen Pflegestärkungsgesetzes II zum 1.1.2017 verlief problemlos. Dies gilt sowohl für die Umstellung auf einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff als auch für die Änderung von Pflegestufen auf Pflegegrade. Das Auslastungsniveau in den stationären Pflegebereichen konnte leicht gesteigert werden. Die Einführung einer neuen Pflegesoftware wird bis Ende des Jahres genau￾so abgeschlossen sein, wie die Veränderung in der Pflegedokumentation, die durch die Entbürokrati￾sierung zu deutlichen Effizienzgewinnen führt. Wesentliche Weichenstellungen für einen Neubau des August-Meier-Heimes wurden durch den Werkausschuss NüSt dadurch getroffen, dass nunmehr das Beschaffungsverfahren im Rahmen eines ÖPP-Projektes erfolgen kann. Gleichzeitig ist es durch die Etablierung eines Wohnbereiches für Kurzzeitpflege mit 26 Plätzen und dem Wohnprojekt SUSA (Si￾cher und selbstbestimmt altern) für geistig behinderte Menschen gelungen, neue Akzente auf dem 73 6 / Wirtschafts- und Finanzplan 2018 NürnbergStift Nürnberger Pflegemarkt zu setzen. Zudem wurden die Aktivitäten intensiviert, die internen Organisati￾onsprozesse weiter zu optimieren. Zentraler Fokus lag dabei auf den Zulieferprozessen der Service￾GmbH in den Bereichen der Küche und der Reinigung. Unter Finanzgesichtspunkten wurde das Ziel, den Verlust des NürnbergStifts auf weit unter 1 Mio. EUR zu halten, erreicht. Im Jahr 2016 wurde erstmals seit 10 Jahren wieder ein positives Betriebser￾gebnis erreicht. Auch im Jahr 2017 zeichnet sich ab, dass die Planziele eingehalten werden. Positive Gesamtergebnisse werden sich aber nur dann erzielen lassen, wenn die bereits eingeleiteten bauli￾chen Maßnahmen abgeschlossen sind und mit modernen Gebäuden ein effizientes Wirtschaften er￾möglicht wird. Herausforderungen für 2018 1. Wesentliche im Masterplan 2020 formulierte Reorganisationsmaßnahmen sind abgeschlos￾sen. Dem Stufenplan folgend gilt es nunmehr, im Schwerpunkt die subsidiäre und innovative Rolle des NürnbergStift am Pflegemarkt weiter zu schärfen. Dies bedeutet: a. die Versorgungskette am Standort Sebastianspital durch das Angebot einer Tages￾und Nachtpflege zu komplettieren. b. ein neues Konzept zur suchtsensiblen Pflege zu pilotieren und umzusetzen. c. die Angebote für sehbehinderte Menschen zu erweitern. d. als Konsortialführer ein Pflegepraxiszentrum Nürnberg zu etablieren, das sich mit al￾len relevanten ethischen, sozialen, psychologischen, medizinischen, rechtlichen und finanziellen Dimensionen der Mensch-Technik-Interaktion in der Pflege beschäftigt. 2. Nach wie vor befindet sich der Pflegemarkt als Konsequenz des Pflegestärkungsgesetzes II in einem Umstrukturierungsprozess, dessen Auswirkungen noch nicht deutlich abschätzbar sind, weil sich das Nachfrageverhalten nach ambulanten und stationären Pflegeleistungen nur suk￾zessive ändert. Die Auslastung in den stationären Pflegebereichen gilt es zu halten und durch das Angebot von Tagespflegeplätzen zusätzliche Einnahmen zu generieren. 3. Weitere Grundsatzentscheidungen für den Standort St. Johannis sind zu treffen. 4. Eingeleitete Verbesserungsprozesse in der Service GmbH und im Ambulanten Dienst sind abzuschließen. 5. Zugleich gilt es, die Aufbauorganisation des NürnbergStift einer Prüfung zu unterziehen, um mögliche Effizienzpotentiale in den Abrechnungsprozessen mit den Kostenträgern zu heben. Die Berechnungen für den Erfolgsplan 2018 weisen einen Fehlbetrag in Höhe von 745 TEUR aus, welcher auf neue Rechnung vorzutragen ist. Zur Absicherung von Unwägbarkeiten wird der Höchstbe￾trag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben auf 5,534 Mio. EUR festgesetzt. 74 Wirtschafts- und Finanzplan 2018 7 NürnbergStift Zentrale Prämissen für 2018 Die Planung für 2018 enthält folgende wesentliche Parameter 1. Auslastungs- und Erlössituationen wurden in einem Bottom-up Verfahren mit den Ein￾richtungsleitungen ermittelt. Der gesamte Auslastungsgrad der NüSt Einrichtungen wird mit 91,7% geplant. Er ergibt sich aus den in den Versorgungsverträgen verein￾barten Pflegeplätze, der Umstellung auf Pflegegrade und deren Mix sowie den übri￾gen angebotenen Plätzen/Wohnungen. 2. Der Entwicklung der Personalkosten wird eine Jahresanpassung in 2018 von 2% zugrundegelegt, da es neue Tarifverhandlungen geben wird. Der aktuell laufende Ta￾rifvertrag endet zum 28.02.2018. Des Weiteren sind die Auswirkungen der neuen Ent￾geltordnung zum TVöD überprüft und in die Planung eingeflossen. 3. In der Erlösplanung für den stationären Bereich wird zum 01.07.2018 im Ansatz mit einer Fortschreibung der Vergütungssätze in Höhe von 2% gerechnet. Erstmals seit 2006 wird im Bereich Wohnen mit einer Erhöhung um 5% gerechnet. 4. Für die Verwaltungskostenerstattung wird mit dem aktuellen IST-Wert geplant. 5. Die Ansätze für Instandhaltungsaufwendungen werden auf dem bisherigen Niveau be￾lassen und tragen damit der sich stetig verschlechternden Bausubstanz der Liegen￾schaften des NüSt Rechnung. 6. Durch die weitere Reorganisation des ambulanten Dienstes wird mit einer Erlössteige￾rung gerechnet. 7. Im Materialaufwand ist für den Teil der Lebensmittel entsprechend der Auslastungs￾planung der Ansatz entsprechend der Ergebnisse der Aktivitäten in der NürnbergStift Service GmbH eingeflossen. Unter Berücksichtigung der Abrechnungen für Wasser, Energie und Brennstoffe des Jahres 2016, der Auslastungsentwicklung sowie mögli￾cher Witterungsverläufe ergeben sich die Ansätze in dieser Kostenposition für 2018. Im Bereich des Wirtschafts-, Verwaltungs-, Betreuungs- und medizinisch￾therapeutischen Bedarfes sind zum Vorjahr durch Überprüfung der Inhalte Anpassun￾gen und Reduzierungen sowie Preisanpassungen in Höhe von 1,7% vorgenommen worden. 75 8 / Wirtschafts- und Finanzplan 2018 NürnbergStift 8. Die Ansätze für weitere Sachaufwendungen berücksichtigen wiederkehrende Aufwen￾dungen (u.a. Abgabenbescheide, technische Prüfkosten, Gebühren, Mitgliedschaf￾ten). Darin eingeschlossen sind auch Fortbildungsaufwendungen, die in 2018 mit rd. 90 TEUR veranschlagt sind. 2.2. Erfolgsplan Im Überblick ergeben sich im Planansatz für 2018 folgende Erträge und Aufwendungen: Entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 2 WkPV ist der Erfolgsplan mindestens wie die Gewinn- und Verlust￾rechnung zu gliedern. 76 Wirtschafts- und Finanzplan 2018 9 NürnbergStift 77 10 / Wirtschafts- und Finanzplan 2018 NürnbergStift 2.2.1. Auslastung Folgendes Wohn- und Platzangebot bildet die Grundlage für den Wirtschaftsplan 2018: In der Wirtschaftsplanung 2018 ist eine Gesamtauslastung von 91,7% hinterlegt. Das bedeutet, dass von den 914 angebotenen Plätzen rd. 838 Plätze belegt werden sollen. Die Auslastung sowie die Verteilung auf Pflegegrade basieren auf den Zielen der Einrichtungsleitun￾gen für 2018. 78 Wirtschafts- und Finanzplan 2018 11 NürnbergStift 2.2.2. Erläuterungen zum Erfolgsplan „Erträge aus ambulanter, teilstationärer und vollstationärer Pflege sowie Kurzzeitpflege (GuV￾Nr. 1)“ Pflegeheimbereich Der Planung der Erträge aus vollstationären Pflegeleistungen für das Jahr 2018 liegen die Auslas￾tungszahlen und Pflegegradverteilungen, die im Gliederungspunkt 2.2.1 dargestellt sind, zugrunde. Die zum 01.07.2017 abgeschlossenen Vergütungsvereinbarungen sowie eine Einschätzung der Ent￾wicklung neuer Vergütungssätze zum 01.07.2018 in Höhe von rd. 2% bilden die Bewertungsbasis. Ambulante Leistungen NüSt setzt 2018 die Neustrukturierung des ambulanten Dienstes fort und rechnet mit weiteren Ergeb￾nisverbesserungen bei den Umsatzaussichten. Altenheimbereich Der Planung der Erträge aus dem Altenheimbereich für das Jahr 2018 wurden die im Gliederungs￾punkt 2.2.1 dargestellten Auslastungszahlen zugrunde gelegt. Auch hier gelten die aktuell gültigen Sätze aus den abgeschlossenen Vergütungsvereinbarungen sowie eine ab 01.07.2018 unterstellte Steigerung um ca. 2%. 79 12 / Wirtschafts- und Finanzplan 2018 NürnbergStift Wohnheimbereich Im Wohnheimbereich wurden die Entgelte letztmalig zum 01.09.2006 angemessen erhöht. Da auch diese Einrichtungen mit zinsvergünstigen Krediten finanziert wurden, gelten die Regelungen des Bay￾erischen Wohnraumförderungsgesetzes. In der Senioren-Wohnanlage Heilig-Geist-Spital ist die Um￾stellung auf „echte“ Mietverhältnisse vollzogen. Mit der erstmaligen Abrechnung der Betriebskosten (Kalenderjahr 2016 in 2017) ist beabsichtigt, die bisherigen Nebenkostenpauschalen durch eine Be￾triebskostenabrechnung entsprechend der Betriebskostenverordnung abzulösen. Es wurde für 2018 mit einer Anhebung der Entgelte um 5% gerechnet. Geriatrische Rehabilitation Der Planung der Erträge für das Jahr 2018 wurden die im Gliederungspunkt 2.2.1 dargestellten Aus￾lastungszahlen zugrunde gelegt. Die seit 01.07.2017 gültigen neuen Vergütungsvereinbarungen bil￾den die Bewertungsgrundlage bis 30.06.2017. Ab 01.07.2018 wurde eine Steigerung um 2% in die Planung einbezogen. 80 Wirtschafts- und Finanzplan 2018 13 NürnbergStift 81 14 / Wirtschafts- und Finanzplan 2018 NürnbergStift „Erträge aus Unterkunft und Verpflegung (GuV-Nr. 2)“ „Erträge aus Zusatzleistungen und Transportleistungen (GuV-Nr. 3)“ 82 Wirtschafts- und Finanzplan 2018 15 NürnbergStift „Erträge aus gesonderter Berechnung von Investitionskosten gegenüber Pflegebedürftigen (GuV-Nr. 4)“ „Umsatzerlöse einer Pflegeeinrichtung nach §277 HGB soweit nicht in den Ertragsposten Nr. 1 bis 4 enthalten (GuV-Nr. 4a)“ Unter dem Posten „Erstattungen von Mitarbeiter/innen für Unterkunft und Verpflegung“ werden alle Mietleistungen für vom Personal genutzten Wohnraum gezeigt. Als Umsatz sind die Erträge aus der Praxis Ergotherapie und die Verrechnungen für die Leistungen Telefon- und Fernsehbenutzung sowie die Erstattung von Gebühren für Anträge an den Sozialdienst des MDK für weitergehende Leistungen nach einer Rehabilitation in der Geriatrischen Rehabilitation auszuweisen. Die Erträge aus „Vermietung und Verpachtung“ beinhalten überwiegend die Überlassung von Räumen (inkl. Nebenkosten) in der Veilhofstraße sowie der Regensburger Str., einschließlich von Einrichtungs￾und Ausstattungsgegenständen an die NüStSG sowie an weitere Andere für sonstige Verwaltungs￾zwecke. Für die Inanspruchnahme von „Gestellungskräften“ und „Verwaltungsleistungen“ (z.B. Leitung und 83 16 / Wirtschafts- und Finanzplan 2018 NürnbergStift Verwaltung, Personal- und Rechnungswesen, IT) werden von der NüStSG die Kosten dem NüSt er￾stattet. Ausscheidende Gestellungskräfte von NüSt werden grundsätzlich durch Anstellungsverhältnis￾se bei der NüStSG ersetzt. Unter „sonstiges“ ist u.a. ein Kostenausgleich der Stadt Nürnberg für in Vorjahren begründete Versor￾gungsansprüche enthalten. „Zuweisungen und Zuschüsse zu Betriebskosten (GuV-Nr. 5)“ „Sonstige betriebliche Erträge (GuV-Nr. 6)“ Aus den Änderungen zum BilRUG ergeben sich die Positionen zu den sonstigen betrieblichen Erträgen. 84 Wirtschafts- und Finanzplan 2018 17 NürnbergStift „Personalaufwand (GuV-Nr. 7)“ Der Berechnung der Personalaufwendungen (Pflege naher Bereiche) liegen die im Gliederungspunkt 2.2.1 dargestellten Auslastungszahlen und die Verteilung der Pflegegrade zugrunde. In der Praxis passt NüSt bei Änderungen in der Auslastung und den Pflegegraden) den Personaleinsatz in der Pflege entsprechend zeitnah an. Es liegen 381,17 VK dem Planansatz 2018 zugrunde. Der aktuell gültige Tarifvertrag wurde für den Zeitraum 01.03.2016 bis 28.02.2018 abgeschlossen. Für die Ent￾wicklung der Personalkosten ab 01.03.2018 wurde eine Steigerung von 2% angenommen. Bestandteil der Personalaufwendungen sind auch die Aufwendungen für die Mitarbeiter/innen, die im Rahmen eines „Gestellungsvertrages“ an die NüStSG überlassen werden. Den Aufwendungen für aktive Kräfte stehen in gleicher Höhe die Kostenerstattungen der NüStSG an das NüSt gegenüber. „Materialaufwand (GuV-Nr. 8)“ 85 18 / Wirtschafts- und Finanzplan 2018 NürnbergStift „a) Lebensmittel“ Die gesamte Speisenproduktion (inkl. Einkauf) wird von der NüStSG erbracht und in deren Wirt￾schaftsplan veranschlagt. Getränke und Sondernahrung (z.B. Nahrungsergänzungsmittel) werden von den NüSt - Einrichtungen beschafft und als Lebensmittelaufwand ausgewiesen. „b) Wasser, Energie, Brennstoffe“ In diesem Bereich wurde unter Beachtung der Verbrauchsmengen des Jahres 2016 eine Fortschrei￾bung des Ansatzes vorgenommen. „c) Wirtschafts-/Verwaltungs-/Betreuungs-/Medizinisch-therapeutischer Bedarf“ Für die darin verankerten Kostenpositionen wurden die Einzelansätze überprüft und für 2018 entspre￾chend fortgeschrieben. 86 Wirtschafts- und Finanzplan 2018 19 NürnbergStift 87 20 / Wirtschafts- und Finanzplan 2018 NürnbergStift „Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen (GuV-Nr. 9)“ Die Verwaltungskostenerstattung (VKE) an den Träger (a) beinhaltet städtische Overheadkosten (z.B. Stadtrat, Rathäuser, Referate) und die zentralen Leistungen der Querschnittsdienststellen (z.B. OrgA, PA, Rpr), die unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme pauschaliert umgelegt werden. Durch die stadtweite Neustrukturierung der Verwaltungskostenerstattung hat sich für NüSt eine Redu￾zierung ergeben. Die Posten „Abrechnung IuK“ und „Sonstige Erstattungen an Träger“ (b) umfassen für von OrgA/IT erbrachte Leistungen sowie die Heizungsgrundkosten von H. „Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung (GuV-Nr. 16)“ Die Wartungsaufwendungen beinhalten Aufwendungen für abgeschlossene Wartungsverträge techni￾scher Anlagen und Pflegeverträge für Software. Auf Grund des schlechten Zustandes der Gebäude und Anlagen sowie unter Berücksichtigung der Gesamtertragslage bleiben die Planansätze für In￾standhaltung und Instandsetzung auf IST-Niveau 2016. 88 Wirtschafts- und Finanzplan 2018 21 NürnbergStift „Sonstige ordentliche Aufwendungen (GuV-Nr. 17)“ Auch in dieser Position greifen Änderungen des BilRUG, die u.a. durch die Aufhebung des Ausweises eines außerordentlichen Ergebnisses begründet sind. Die betreffenden Aufwandspositionen sind den sonstigen ordentlichen Aufwendungen zu zuordnen. „Jahresfehlbetrag (GuV-Nr. 20)“ Der Erfolgsplan 2018 geht von einem Fehlbetrag in Höhe von 745 TEUR aus, der auf neue Rechnung vorgetragen werden soll. „Kassenkredit“ Nach § 7 Abs. 2 WkPV soll der festgesetzte Höchstbetrag eines Kassenkredites für die Kassenfüh￾rung einer Einrichtung ein Sechstel der im Erfolgsplan vorgesehenen Erträge bei den Nummern 1 bis 8 (bei NüSt GuV Nr. 1 bis 6), 23 bis 25 (bei NüSt GuV Nr. 18) der Gewinn- und Verlustrechnung nicht 89 22 / Wirtschafts- und Finanzplan 2018 NürnbergStift übersteigen. Für das Jahr 2018 errechnet sich ein Betrag in Höhe von 5.534.485 EUR (1/6 von 33.206.911 EUR). Zur Absicherung der rechtzeitigen Leistung von Ausgaben und für Unwägbarkeiten soll der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 5,534 Mio. EUR festgesetzt werden. 2.3. Vermögensplan Im Vermögensplan sind einerseits alle voraussehbaren Ausgaben des Geschäftsjahres 2018, die sich aus Änderungen des Anlagevermögens, den Tilgungsleistungen sowie der Höhe des im Geschäftsjahr zu deckenden Verlustes ergeben, und andererseits die vorhandenen und zu beschaffenden De￾ckungsmittel und die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthalten (§ 4 Abs. 1 WkPV). Der Vermögensplan weist für das Jahr 2018 einen Finanzbedarf von rd. 4,23 Mio. EUR aus. Dieser Finanzbedarf resultiert aus: Ausgaben für aktivierungspflichtiges Anlagevermögen: 3,05 Mio. EUR, Ausgaben für Tilgungsleistungen: 0,43 Mio. EUR, Verlustdeckung: 0,75 Mio. EUR. . Der geplante Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2018 soll auf neue Rechnung vorgetragen wer￾den und wird im Posten „Deckung der Verluste“ unter „Verlustvortrag“ ausgewiesen. In der nachfolgenden Tabelle sind die für das Jahr 2018 geplanten Ausgaben den zugehörigen De￾ckungsmitteln gegenübergestellt: 90 Wirtschafts- und Finanzplan 2018 23 NürnbergStift 91 24 / Wirtschafts- und Finanzplan 2018 NürnbergStift Ausgaben für aktivierungspflichtiges Anlagevermögen (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 WkPV) Im Jahr 2018 sind Investitionen in Höhe von 3,05 Mio. EUR vorgesehen. Entsprechend Beschluss des Werkausschusses vom 27.07.2017 ist die Verwaltung beauftragt, den Neubau des August-Meier-Heimes als ÖPP-Projekt umzusetzen und weiter vorzubereiten. Im Investi￾tionsplan sind die derzeit angenommenen Herstellkosten eingegangen. Für 2018 und 2019 sind Pro￾jekt begleitende Aufwendungen eingestellt. Mit der Inbetriebnahme, voraussichtlich 2020, sind die Herstellkosten des eigentlichen Neubaus fällig. Für das Vorhaben Zentralküche sind die Verhandlungen zur Anmietung eines entsprechenden Ge￾bäudes nicht beendet. Aus diesem Grund wird das Vorhaben komplett und unverändert im Investiti￾onsplan dargestellt und für 2018 leitet sich ein Investitionsvolumen von 1,5 Mio. EUR ab, wobei diese Aufwendungen am Jahresende als Anlagen im Bau stehen bleiben. Für die Wiederbeschaffung von verschiedensten Anlagegütern, einschließlich des Abschlusses des Projektes „Elektronische Pflegedokumentation“ werden 0,55 Mio. EUR für das Planjahr 2018 veran￾schlagt. Ausgaben für Tilgungsleistungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 WkPV) Die planmäßigen Tilgungsleistungen sind im Detail im Gliederungspunkt 2.7 dargestellt. Die Planzah￾len enthalten den derzeitigen Darlehensbestand. Neuaufnahmen von Darlehen sind im Jahr 2018 mit 2 Mio. EUR vorgesehen. Mit der Tilgung dieser Kredite soll erst im Folgejahr begonnen werden. Die Tilgungsleistungen für die Verpflichtungen aus Altkrediten sollen vollständig über refinanzierte Ab￾schreibungen aus dem Planjahr 2018 finanziert werden. Deckung der Verluste (§ 4 Abs. 1 Nr. 3WkPV) Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag soll auf neue Rechnung vorgetragen werden. 2.4. Finanzplan Gemäß § 6 WkPV enthält der fünfjährige Finanzplan - das erste Planungsjahr ist das laufende Ge￾schäftsjahr (2017) - eine nach Jahren gegliederte Übersicht über die Entwicklung der Ausgaben und Deckungsmittel des Vermögensplanes und eine Übersicht über die Entwicklung der Jahresergebnis￾se. Den Ausgaben nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 WkPV (alle vorhersehbaren Ausgaben, die sich aus Ände￾rungen des Anlagevermögens ergeben) liegt ein Investitionsprogramm zugrunde. Die geplanten Aus￾gabepositionen stehen unter dem Vorbehalt des Planungs- und Baufortschrittes der einzelnen Maß￾92 Wirtschafts- und Finanzplan 2018 25 NürnbergStift des Werkausschusse nahmen in Verbindung mit notwendigen Kreditmittelbereitstellungen sowie durch die Beschlusslage s. plans (§ 6 Nr. 1 WkPV): Es folgt die Übersicht über die Entwicklung der Ausgaben und der Deckungsmittel des Vermögens￾93 26 / Wirtschafts- und Finanzplan 2018 NürnbergStift 94 Wirtschafts- und Finanzplan 2018 27 NürnbergStift Übersicht über die Entwicklung der Jahresfehlbeträge entsprechend § 6 Nr. 2 WkPV (vor Baubeginn): Nach § 3 Abs. 3 WkPV soll der Erfolgsplan ausgeglichen sein. Aufgrund der Belegungssituation in Verbindung mit dem Zustand der Gebäude, der anstehenden Baumaßnahmen sowie der Ertrags- und Kostensituation ist davon auszugehen, dass für das Jahr 2018 kein ausgeglichenes Jahresergebnis erzielbar ist. Diese Situation ist auch in den Folgejahren derzeit nicht abwendbar. Es wird angestrebt, über kontinuierliche Vergütungsverhandlungen, mit dem Investitionsfortschritt (Erhöhung der Belegungsrate) und der Umsetzung des Restrukturierungsprogramms wieder zu einem ausgeglichenen Ergebnis zu kommen. Auf den folgenden Seiten wird das Investitionsprogramm (Ausgaben nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 WkPV) zum Finanzplan 2018 fortgeschrieben. 95 28 / Wirtschafts- und Finanzplan 2018 NürnbergStift 96 Wirtschafts- und Finanzplan 2018 29 NürnbergStift 97 30 / Wirtschafts- und Finanzplan 2018 NürnbergStift 2.5. Verpflichtungsermächtigungen Für die Zentralküche wird gegenwärtig die Anmietung des Gebäudes verfolgt. Deshalb ist eine weiter￾gehende Verpflichtungsermächtigung im Wirtschaftsplan 2018 nicht vorgesehen. Für den Neubau des August-Meier-Heimes ist die Realisierung über ein ÖPP-Projekt vorgesehen, somit soll für die Projektbegleitung eine Verpflichtungsermächtigung für 2019 in Höhe von 1 Mio. EUR vorgesehen werden. 2.6. Stellenplan Der am 01.10.2005 in Kraft getretene Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) verzichtet zu￾gunsten eines einheitlichen Beschäftigungsbegriffes auf die bisher übliche Unterscheidung zwischen Angestellten und Arbeitern. Mit Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung zum 01.01.2017 wird nun auch die Bezeichnung „Tarifliche Beschäftigte“ umgesetzt. Die Darstellung erfolgt nun in einer Tabelle und verknüpft die bisherigen Tarifgruppen mit den neuen. Beamte Die Stelle des ersten Werkleiters wird bei Ref. V ausgewiesen. 98 Wirtschafts- und Finanzplan 2018 31 NürnbergStift Tariflich Beschäftigte 99 32 / Wirtschafts- und Finanzplan 2018 NürnbergStift 2.7. Darlehensverbindlichkeiten Zum 31.12.2018 wird mit Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von 11.848 TEUR gerechnet. Diese entfallen auf Altbestände in Höhe von 8.848 TEUR und 2.000 TEUR auf Neuaufnahmen. Eine Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Darlehensverbindlichkeiten (ohne Kassenkredi￾te) gibt nachfolgende Aufstellung: 100 Wirtschafts- und Finanzplan 2018 33 NürnbergStift 101 NürnbergStift Wichtige Begriffe und Abkürzungen AHJ Senioren-Wohnanlage St. Johannis AHP Senioren-Wohnanlage Platnersberg AHR August-Meier-Heim AHS Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See AMBD Ambulante Dienste AVPflegeVG Verordnung zur Ausführung des SGB XI Soziale Pflegeversicherung BGr. Besoldungsgruppen EGr. Entgeltgruppen EUR Euro GJ Geschäftsjahr GuV Gewinn- und Verlustrechnung HSP Senioren-Wohnanlage Heilig-Geist-Spital KGr. Kontengruppe KUGr. Kontenuntergruppe Mio. EUR Millionen Euro NüSt NürnbergStift NüStSG NürnbergStift Service GmbH PflegeVG Pflege-Versicherungsgesetz PfleWoqG Pflege- und Wohnqualitätsgesetz PSG I, II, III Pflegestärkungsgesetze rd. rund REHA Geriatrische Rehabilitation SGB V Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Krankenversicherung SGB XI Sozialgesetzbuch – Soziale Pflegeversicherung TEUR Tausend Euro TVöD Tarifvertrag öffentlicher Dienst VGr. Vergütungsgruppe WkPV Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen Pflegeeinrichtungen 102

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