Wirtschaftsplan 2018
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
2 / Wirtschafts- und Finanzplan 2018
NürnbergStift
Inhaltsverzeichnis
Vorwort ...................................................................................................................... 3
1. Geschäft, Rahmenbedingungen und allgemeine Grundlagen .......................... 4
1.1. Rechtliche Grundlagen .................................................................................. 4
1.2. Betriebliche Grundlagen ................................................................................ 5
2. Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan ......................................................... 5
2.1. Grundlagen und Herausforderungen ........................................................... 5
2.2. Erfolgsplan...................................................................................................... 8
2.2.1. Auslastung ................................................................................................. 10
2.2.2. Erläuterungen zum Erfolgsplan ............................................................... 11
2.3. Vermögensplan ............................................................................................ 22
2.4. Finanzplan..................................................................................................... 24
2.5. Verpflichtungsermächtigungen .................................................................. 30
2.6. Stellenplan .................................................................................................... 30
2.7. Darlehensverbindlichkeiten ......................................................................... 32
Wichtige Begriffe und Abkürzungen ..................................................................... 34
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Wirtschafts- und Finanzplan 2018 3
NürnbergStift
Vorwort
Gemäß § 11 Abs. 1 der Betriebssatzung i.V. mit § 2 Abs. 1 WkPV und den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung legt das NürnbergStift den Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan für das Geschäftsjahr 2018 vor.
Der Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan 2018 berücksichtigt die Ausführungen entsprechend
den §§ 2, 3, 4 und 6 WkPV vom 3. März 1998 (GVBl. S. 132, BayRS 861-3-I), zuletzt geändert durch
§ 5 der Verordnung vom 5. Oktober 2007 (GVBl. S. 707).
Nach Begutachtung durch den Werkausschuss (NüSt) ist der Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan vom Stadtrat festzustellen (§ 7 Abs. 1 Nr. 5 der Betriebssatzung).
Für die Wirtschaftsplanung 2018 wurden Änderungen aus dem BilRUG (BilanzrichtlinieUmsetzungsgesetz) wie u.a. den Ausweis von Umsatzerlösen, die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie die Änderung aus dem Pflegestärkungsgesetz II hinsichtlich der Umstellung
auf Pflegegrade vorgenommen.
Mit der Beschlussfassung zum Gesamtkonzept „NürnbergStift 2020“ in der Werkausschusssitzung am
26.01.2012 hat NüSt die Weichenstellungen für die Zukunft erhalten. Die tiefgreifende Umstrukturierung der Gesamtorganisation vollzieht sich in einem Stufenplan, der sich aus 3 Phasen zusammensetzt:
1. Herstellung der besseren Steuerbarkeit der Gesamtorganisation
2. Stärkung der operativen Handlungsfähigkeit
3. Verbesserung der Stellung am Markt
Die Ansätze im Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan berücksichtigen den geplanten Fortschritt
bei der Umsetzung dieses Konzeptes. Das Ziel ist, durch eine deutliche Investition in infrastrukturelle
Bau- und Personalressourcen in den Folgejahren die Defizite nachhaltig zurückzuführen.
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NürnbergStift
1. Geschäft, Rahmenbedingungen und allgemeine Grundlagen
1.1. Rechtliche Grundlagen
Die im NürnbergStift zusammengefassten ambulanten, teil- und vollstationären Einrichtungen einschließlich der Nebenbetriebe sind öffentliche Einrichtungen der Stadt Nürnberg. Das NürnbergStift ist
als Eigenbetrieb organisiert und wird als Sondervermögen verwaltet (§ 1 WkPV).
Gemäß § 3 der Betriebssatzung verfolgt das NürnbergStift ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zuständige Organe für das NürnbergStift sind der Oberbürgermeister, der Stadtrat, der Werkausschuss und die Werkleitung (§ 4 der Betriebssatzung). Die Werkleitung setzt sich zusammen aus dem
Referent für Jugend, Familie und Soziales als 1. Werkleiter und dem 2. Werkleiter mit der gleichzeitigen Funktion als Dienststellenleiter.
Aufgabe des NürnbergStift ist es, die bestmögliche und bedarfsgerechte Versorgung der älteren Bevölkerung durch ambulante, teilstationäre und vollstationäre Hilfen nach dem auf Landesebene seit
01.08.2008 geltenden Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG), dem seit 01.10.2009 auf Bundesebene geltenden Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG), dem SGB V, dem SGB XI sowie
den Pflegestärkungsgesetzen I bis III sicherzustellen.
Der Betrieb der Einrichtungen ist privatrechtlich geregelt. Mit den Vertretern der Krankenkassen wird
die Vergütung nach § 111 SGB V für die Geriatrische Rehabilitationseinrichtung vereinbart. Für die
Pflegebereiche werden die Entgelte mit den Vertretern der Pflegekassen und dem überörtlichen Sozialhilfeträger nach § 85 SGB XI verhandelt. Für den Rüstigenbereich sind die Pensionssätze mit dem
überörtlichen Sozialhilfeträger entsprechend §§75 ff SGB XII zu vereinbaren. Die Entgelte für die
Wohnheime werden durch NüSt festgesetzt. Die Vergütung der ambulanten Pflegeleistungen und der
hauswirtschaftlichen Versorgung erfolgt gemäß § 89 SGB XI nach dem Vertrag, der auf Landesebene
zwischen den Vertretern der Leistungserbringer und den Vertretern der Pflegekassen, der sonstigen
Sozialversicherungsträger und den Sozialhilfeträgern abgeschlossen wurde.
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1.2. Betriebliche Grundlagen
Im Eigenbetrieb NürnbergStift sind folgende Einrichtungen zusammengefasst:
o Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See (AHS)
o August-Meier-Heim (AHR)
o Senioren-Wohnanlage St. Johannis (AHJ)
o Senioren-Wohnanlage Platnersberg (AHP)
o Senioren-Wohnanlage Heilig-Geist-Spital (HSP)
o Ambulante Dienste (AMBD)
o Geriatrische Rehabilitation (REHA)
o Praxis für Ergotherapie (ERGO)
Facility-Aufgaben und Unterstützungsleistungen für die Pflege werden durch die NürnbergStift Service
GmbH (NüStSG) erbracht. Der Betrieb der NüSt eigenen Küche im August-Meier-Heim wird durch die
NüStSG sichergestellt. In diesem Zusammenhang werden NüSt-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter
(insbesondere aus dem Küchen- und Betriebsdienstbereich) über einen Gestellungsvertrag der
NüStSG überlassen. Wäschereileistungen werden vollständig von einer Fremdfirma erbracht.
2. Wirtschafts-, Vermögens- und Finanzplan
2.1. Grundlagen und Herausforderungen
Ausgangslage
Im Jahr 2017 wurden weitere wesentliche Erfolge im Reorganisationsprozess des NürnbergStift erzielt. Die Einführung des neuen Pflegestärkungsgesetzes II zum 1.1.2017 verlief problemlos. Dies gilt
sowohl für die Umstellung auf einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff als auch für die Änderung von
Pflegestufen auf Pflegegrade. Das Auslastungsniveau in den stationären Pflegebereichen konnte
leicht gesteigert werden. Die Einführung einer neuen Pflegesoftware wird bis Ende des Jahres genauso abgeschlossen sein, wie die Veränderung in der Pflegedokumentation, die durch die Entbürokratisierung zu deutlichen Effizienzgewinnen führt. Wesentliche Weichenstellungen für einen Neubau des
August-Meier-Heimes wurden durch den Werkausschuss NüSt dadurch getroffen, dass nunmehr das
Beschaffungsverfahren im Rahmen eines ÖPP-Projektes erfolgen kann. Gleichzeitig ist es durch die
Etablierung eines Wohnbereiches für Kurzzeitpflege mit 26 Plätzen und dem Wohnprojekt SUSA (Sicher und selbstbestimmt altern) für geistig behinderte Menschen gelungen, neue Akzente auf dem
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Nürnberger Pflegemarkt zu setzen. Zudem wurden die Aktivitäten intensiviert, die internen Organisationsprozesse weiter zu optimieren. Zentraler Fokus lag dabei auf den Zulieferprozessen der ServiceGmbH in den Bereichen der Küche und der Reinigung.
Unter Finanzgesichtspunkten wurde das Ziel, den Verlust des NürnbergStifts auf weit unter 1 Mio.
EUR zu halten, erreicht. Im Jahr 2016 wurde erstmals seit 10 Jahren wieder ein positives Betriebsergebnis erreicht. Auch im Jahr 2017 zeichnet sich ab, dass die Planziele eingehalten werden. Positive
Gesamtergebnisse werden sich aber nur dann erzielen lassen, wenn die bereits eingeleiteten baulichen Maßnahmen abgeschlossen sind und mit modernen Gebäuden ein effizientes Wirtschaften ermöglicht wird.
Herausforderungen für 2018
1. Wesentliche im Masterplan 2020 formulierte Reorganisationsmaßnahmen sind abgeschlossen. Dem Stufenplan folgend gilt es nunmehr, im Schwerpunkt die subsidiäre und innovative
Rolle des NürnbergStift am Pflegemarkt weiter zu schärfen. Dies bedeutet:
a. die Versorgungskette am Standort Sebastianspital durch das Angebot einer Tagesund Nachtpflege zu komplettieren.
b. ein neues Konzept zur suchtsensiblen Pflege zu pilotieren und umzusetzen.
c. die Angebote für sehbehinderte Menschen zu erweitern.
d. als Konsortialführer ein Pflegepraxiszentrum Nürnberg zu etablieren, das sich mit allen relevanten ethischen, sozialen, psychologischen, medizinischen, rechtlichen und
finanziellen Dimensionen der Mensch-Technik-Interaktion in der Pflege beschäftigt.
2. Nach wie vor befindet sich der Pflegemarkt als Konsequenz des Pflegestärkungsgesetzes II in
einem Umstrukturierungsprozess, dessen Auswirkungen noch nicht deutlich abschätzbar sind,
weil sich das Nachfrageverhalten nach ambulanten und stationären Pflegeleistungen nur sukzessive ändert. Die Auslastung in den stationären Pflegebereichen gilt es zu halten und durch
das Angebot von Tagespflegeplätzen zusätzliche Einnahmen zu generieren.
3. Weitere Grundsatzentscheidungen für den Standort St. Johannis sind zu treffen.
4. Eingeleitete Verbesserungsprozesse in der Service GmbH und im Ambulanten Dienst sind
abzuschließen.
5. Zugleich gilt es, die Aufbauorganisation des NürnbergStift einer Prüfung zu unterziehen, um
mögliche Effizienzpotentiale in den Abrechnungsprozessen mit den Kostenträgern zu heben.
Die Berechnungen für den Erfolgsplan 2018 weisen einen Fehlbetrag in Höhe von 745 TEUR aus,
welcher auf neue Rechnung vorzutragen ist. Zur Absicherung von Unwägbarkeiten wird der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben auf 5,534 Mio. EUR festgesetzt.
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Zentrale Prämissen für 2018
Die Planung für 2018 enthält folgende wesentliche Parameter
1. Auslastungs- und Erlössituationen wurden in einem Bottom-up Verfahren mit den Einrichtungsleitungen ermittelt. Der gesamte Auslastungsgrad der NüSt Einrichtungen
wird mit 91,7% geplant. Er ergibt sich aus den in den Versorgungsverträgen vereinbarten Pflegeplätze, der Umstellung auf Pflegegrade und deren Mix sowie den übrigen angebotenen Plätzen/Wohnungen.
2. Der Entwicklung der Personalkosten wird eine Jahresanpassung in 2018 von 2%
zugrundegelegt, da es neue Tarifverhandlungen geben wird. Der aktuell laufende Tarifvertrag endet zum 28.02.2018. Des Weiteren sind die Auswirkungen der neuen Entgeltordnung zum TVöD überprüft und in die Planung eingeflossen.
3. In der Erlösplanung für den stationären Bereich wird zum 01.07.2018 im Ansatz mit
einer Fortschreibung der Vergütungssätze in Höhe von 2% gerechnet. Erstmals seit
2006 wird im Bereich Wohnen mit einer Erhöhung um 5% gerechnet.
4. Für die Verwaltungskostenerstattung wird mit dem aktuellen IST-Wert geplant.
5. Die Ansätze für Instandhaltungsaufwendungen werden auf dem bisherigen Niveau belassen und tragen damit der sich stetig verschlechternden Bausubstanz der Liegenschaften des NüSt Rechnung.
6. Durch die weitere Reorganisation des ambulanten Dienstes wird mit einer Erlössteigerung gerechnet.
7. Im Materialaufwand ist für den Teil der Lebensmittel entsprechend der Auslastungsplanung der Ansatz entsprechend der Ergebnisse der Aktivitäten in der NürnbergStift
Service GmbH eingeflossen. Unter Berücksichtigung der Abrechnungen für Wasser,
Energie und Brennstoffe des Jahres 2016, der Auslastungsentwicklung sowie möglicher Witterungsverläufe ergeben sich die Ansätze in dieser Kostenposition für 2018.
Im Bereich des Wirtschafts-, Verwaltungs-, Betreuungs- und medizinischtherapeutischen Bedarfes sind zum Vorjahr durch Überprüfung der Inhalte Anpassungen und Reduzierungen sowie Preisanpassungen in Höhe von 1,7% vorgenommen
worden.
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8. Die Ansätze für weitere Sachaufwendungen berücksichtigen wiederkehrende Aufwendungen (u.a. Abgabenbescheide, technische Prüfkosten, Gebühren, Mitgliedschaften). Darin eingeschlossen sind auch Fortbildungsaufwendungen, die in 2018 mit rd.
90 TEUR veranschlagt sind.
2.2. Erfolgsplan
Im Überblick ergeben sich im Planansatz für 2018 folgende Erträge und Aufwendungen:
Entsprechend § 3 Abs. 1 Satz 2 WkPV ist der Erfolgsplan mindestens wie die Gewinn- und Verlustrechnung zu gliedern.
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2.2.1. Auslastung
Folgendes Wohn- und Platzangebot bildet die Grundlage für den Wirtschaftsplan 2018:
In der Wirtschaftsplanung 2018 ist eine Gesamtauslastung von 91,7% hinterlegt. Das bedeutet, dass
von den 914 angebotenen Plätzen rd. 838 Plätze belegt werden sollen.
Die Auslastung sowie die Verteilung auf Pflegegrade basieren auf den Zielen der Einrichtungsleitungen für 2018.
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2.2.2. Erläuterungen zum Erfolgsplan
„Erträge aus ambulanter, teilstationärer und vollstationärer Pflege sowie Kurzzeitpflege (GuVNr. 1)“
Pflegeheimbereich
Der Planung der Erträge aus vollstationären Pflegeleistungen für das Jahr 2018 liegen die Auslastungszahlen und Pflegegradverteilungen, die im Gliederungspunkt 2.2.1 dargestellt sind, zugrunde.
Die zum 01.07.2017 abgeschlossenen Vergütungsvereinbarungen sowie eine Einschätzung der Entwicklung neuer Vergütungssätze zum 01.07.2018 in Höhe von rd. 2% bilden die Bewertungsbasis.
Ambulante Leistungen
NüSt setzt 2018 die Neustrukturierung des ambulanten Dienstes fort und rechnet mit weiteren Ergebnisverbesserungen bei den Umsatzaussichten.
Altenheimbereich
Der Planung der Erträge aus dem Altenheimbereich für das Jahr 2018 wurden die im Gliederungspunkt 2.2.1 dargestellten Auslastungszahlen zugrunde gelegt. Auch hier gelten die aktuell gültigen
Sätze aus den abgeschlossenen Vergütungsvereinbarungen sowie eine ab 01.07.2018 unterstellte
Steigerung um ca. 2%.
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Wohnheimbereich
Im Wohnheimbereich wurden die Entgelte letztmalig zum 01.09.2006 angemessen erhöht. Da auch
diese Einrichtungen mit zinsvergünstigen Krediten finanziert wurden, gelten die Regelungen des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes. In der Senioren-Wohnanlage Heilig-Geist-Spital ist die Umstellung auf „echte“ Mietverhältnisse vollzogen. Mit der erstmaligen Abrechnung der Betriebskosten
(Kalenderjahr 2016 in 2017) ist beabsichtigt, die bisherigen Nebenkostenpauschalen durch eine Betriebskostenabrechnung entsprechend der Betriebskostenverordnung abzulösen.
Es wurde für 2018 mit einer Anhebung der Entgelte um 5% gerechnet.
Geriatrische Rehabilitation
Der Planung der Erträge für das Jahr 2018 wurden die im Gliederungspunkt 2.2.1 dargestellten Auslastungszahlen zugrunde gelegt. Die seit 01.07.2017 gültigen neuen Vergütungsvereinbarungen bilden die Bewertungsgrundlage bis 30.06.2017. Ab 01.07.2018 wurde eine Steigerung um 2% in die
Planung einbezogen.
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„Erträge aus Unterkunft und Verpflegung (GuV-Nr. 2)“
„Erträge aus Zusatzleistungen und Transportleistungen (GuV-Nr. 3)“
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„Erträge aus gesonderter Berechnung von Investitionskosten gegenüber Pflegebedürftigen
(GuV-Nr. 4)“
„Umsatzerlöse einer Pflegeeinrichtung nach §277 HGB soweit nicht in den Ertragsposten Nr. 1
bis 4 enthalten (GuV-Nr. 4a)“
Unter dem Posten „Erstattungen von Mitarbeiter/innen für Unterkunft und Verpflegung“ werden alle
Mietleistungen für vom Personal genutzten Wohnraum gezeigt.
Als Umsatz sind die Erträge aus der Praxis Ergotherapie und die Verrechnungen für die Leistungen
Telefon- und Fernsehbenutzung sowie die Erstattung von Gebühren für Anträge an den Sozialdienst
des MDK für weitergehende Leistungen nach einer Rehabilitation in der Geriatrischen Rehabilitation
auszuweisen.
Die Erträge aus „Vermietung und Verpachtung“ beinhalten überwiegend die Überlassung von Räumen
(inkl. Nebenkosten) in der Veilhofstraße sowie der Regensburger Str., einschließlich von Einrichtungsund Ausstattungsgegenständen an die NüStSG sowie an weitere Andere für sonstige Verwaltungszwecke.
Für die Inanspruchnahme von „Gestellungskräften“ und „Verwaltungsleistungen“ (z.B. Leitung und
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Verwaltung, Personal- und Rechnungswesen, IT) werden von der NüStSG die Kosten dem NüSt erstattet. Ausscheidende Gestellungskräfte von NüSt werden grundsätzlich durch Anstellungsverhältnisse bei der NüStSG ersetzt.
Unter „sonstiges“ ist u.a. ein Kostenausgleich der Stadt Nürnberg für in Vorjahren begründete Versorgungsansprüche enthalten.
„Zuweisungen und Zuschüsse zu Betriebskosten (GuV-Nr. 5)“
„Sonstige betriebliche Erträge (GuV-Nr. 6)“
Aus den Änderungen zum BilRUG ergeben sich die Positionen zu den sonstigen betrieblichen
Erträgen.
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„Personalaufwand (GuV-Nr. 7)“
Der Berechnung der Personalaufwendungen (Pflege naher Bereiche) liegen die im Gliederungspunkt
2.2.1 dargestellten Auslastungszahlen und die Verteilung der Pflegegrade zugrunde. In der Praxis
passt NüSt bei Änderungen in der Auslastung und den Pflegegraden) den Personaleinsatz in der
Pflege entsprechend zeitnah an. Es liegen 381,17 VK dem Planansatz 2018 zugrunde. Der aktuell
gültige Tarifvertrag wurde für den Zeitraum 01.03.2016 bis 28.02.2018 abgeschlossen. Für die Entwicklung der Personalkosten ab 01.03.2018 wurde eine Steigerung von 2% angenommen.
Bestandteil der Personalaufwendungen sind auch die Aufwendungen für die Mitarbeiter/innen, die im
Rahmen eines „Gestellungsvertrages“ an die NüStSG überlassen werden. Den Aufwendungen für
aktive Kräfte stehen in gleicher Höhe die Kostenerstattungen der NüStSG an das NüSt gegenüber.
„Materialaufwand (GuV-Nr. 8)“
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„a) Lebensmittel“
Die gesamte Speisenproduktion (inkl. Einkauf) wird von der NüStSG erbracht und in deren Wirtschaftsplan veranschlagt. Getränke und Sondernahrung (z.B. Nahrungsergänzungsmittel) werden von
den NüSt - Einrichtungen beschafft und als Lebensmittelaufwand ausgewiesen.
„b) Wasser, Energie, Brennstoffe“
In diesem Bereich wurde unter Beachtung der Verbrauchsmengen des Jahres 2016 eine Fortschreibung des Ansatzes vorgenommen.
„c) Wirtschafts-/Verwaltungs-/Betreuungs-/Medizinisch-therapeutischer Bedarf“
Für die darin verankerten Kostenpositionen wurden die Einzelansätze überprüft und für 2018 entsprechend fortgeschrieben.
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„Aufwendungen für zentrale Dienstleistungen (GuV-Nr. 9)“
Die Verwaltungskostenerstattung (VKE) an den Träger (a) beinhaltet städtische Overheadkosten (z.B.
Stadtrat, Rathäuser, Referate) und die zentralen Leistungen der Querschnittsdienststellen (z.B. OrgA,
PA, Rpr), die unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme pauschaliert umgelegt werden.
Durch die stadtweite Neustrukturierung der Verwaltungskostenerstattung hat sich für NüSt eine Reduzierung ergeben. Die Posten „Abrechnung IuK“ und „Sonstige Erstattungen an Träger“ (b) umfassen
für von OrgA/IT erbrachte Leistungen sowie die Heizungsgrundkosten von H.
„Aufwendungen für Instandhaltung und Instandsetzung (GuV-Nr. 16)“
Die Wartungsaufwendungen beinhalten Aufwendungen für abgeschlossene Wartungsverträge technischer Anlagen und Pflegeverträge für Software. Auf Grund des schlechten Zustandes der Gebäude
und Anlagen sowie unter Berücksichtigung der Gesamtertragslage bleiben die Planansätze für Instandhaltung und Instandsetzung auf IST-Niveau 2016.
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„Sonstige ordentliche Aufwendungen (GuV-Nr. 17)“
Auch in dieser Position greifen Änderungen des BilRUG, die u.a. durch die Aufhebung des Ausweises
eines außerordentlichen Ergebnisses begründet sind. Die betreffenden Aufwandspositionen sind den
sonstigen ordentlichen Aufwendungen zu zuordnen.
„Jahresfehlbetrag (GuV-Nr. 20)“
Der Erfolgsplan 2018 geht von einem Fehlbetrag in Höhe von 745 TEUR aus, der auf neue Rechnung
vorgetragen werden soll.
„Kassenkredit“
Nach § 7 Abs. 2 WkPV soll der festgesetzte Höchstbetrag eines Kassenkredites für die Kassenführung einer Einrichtung ein Sechstel der im Erfolgsplan vorgesehenen Erträge bei den Nummern 1 bis
8 (bei NüSt GuV Nr. 1 bis 6), 23 bis 25 (bei NüSt GuV Nr. 18) der Gewinn- und Verlustrechnung nicht
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übersteigen. Für das Jahr 2018 errechnet sich ein Betrag in Höhe von 5.534.485 EUR (1/6 von
33.206.911 EUR). Zur Absicherung der rechtzeitigen Leistung von Ausgaben und für Unwägbarkeiten
soll der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 5,534 Mio. EUR festgesetzt werden.
2.3. Vermögensplan
Im Vermögensplan sind einerseits alle voraussehbaren Ausgaben des Geschäftsjahres 2018, die sich
aus Änderungen des Anlagevermögens, den Tilgungsleistungen sowie der Höhe des im Geschäftsjahr
zu deckenden Verlustes ergeben, und andererseits die vorhandenen und zu beschaffenden Deckungsmittel und die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthalten (§ 4 Abs. 1 WkPV).
Der Vermögensplan weist für das Jahr 2018 einen Finanzbedarf von rd. 4,23 Mio. EUR aus. Dieser
Finanzbedarf resultiert aus:
Ausgaben für aktivierungspflichtiges Anlagevermögen: 3,05 Mio. EUR,
Ausgaben für Tilgungsleistungen: 0,43 Mio. EUR,
Verlustdeckung: 0,75 Mio. EUR. .
Der geplante Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2018 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden und wird im Posten „Deckung der Verluste“ unter „Verlustvortrag“ ausgewiesen.
In der nachfolgenden Tabelle sind die für das Jahr 2018 geplanten Ausgaben den zugehörigen Deckungsmitteln gegenübergestellt:
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Ausgaben für aktivierungspflichtiges Anlagevermögen (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 WkPV)
Im Jahr 2018 sind Investitionen in Höhe von 3,05 Mio. EUR vorgesehen.
Entsprechend Beschluss des Werkausschusses vom 27.07.2017 ist die Verwaltung beauftragt, den
Neubau des August-Meier-Heimes als ÖPP-Projekt umzusetzen und weiter vorzubereiten. Im Investitionsplan sind die derzeit angenommenen Herstellkosten eingegangen. Für 2018 und 2019 sind Projekt begleitende Aufwendungen eingestellt. Mit der Inbetriebnahme, voraussichtlich 2020, sind die
Herstellkosten des eigentlichen Neubaus fällig.
Für das Vorhaben Zentralküche sind die Verhandlungen zur Anmietung eines entsprechenden Gebäudes nicht beendet. Aus diesem Grund wird das Vorhaben komplett und unverändert im Investitionsplan dargestellt und für 2018 leitet sich ein Investitionsvolumen von 1,5 Mio. EUR ab, wobei diese
Aufwendungen am Jahresende als Anlagen im Bau stehen bleiben.
Für die Wiederbeschaffung von verschiedensten Anlagegütern, einschließlich des Abschlusses des
Projektes „Elektronische Pflegedokumentation“ werden 0,55 Mio. EUR für das Planjahr 2018 veranschlagt.
Ausgaben für Tilgungsleistungen (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 WkPV)
Die planmäßigen Tilgungsleistungen sind im Detail im Gliederungspunkt 2.7 dargestellt. Die Planzahlen enthalten den derzeitigen Darlehensbestand. Neuaufnahmen von Darlehen sind im Jahr 2018 mit
2 Mio. EUR vorgesehen. Mit der Tilgung dieser Kredite soll erst im Folgejahr begonnen werden. Die
Tilgungsleistungen für die Verpflichtungen aus Altkrediten sollen vollständig über refinanzierte Abschreibungen aus dem Planjahr 2018 finanziert werden.
Deckung der Verluste (§ 4 Abs. 1 Nr. 3WkPV)
Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
2.4. Finanzplan
Gemäß § 6 WkPV enthält der fünfjährige Finanzplan - das erste Planungsjahr ist das laufende Geschäftsjahr (2017) - eine nach Jahren gegliederte Übersicht über die Entwicklung der Ausgaben und
Deckungsmittel des Vermögensplanes und eine Übersicht über die Entwicklung der Jahresergebnisse. Den Ausgaben nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 WkPV (alle vorhersehbaren Ausgaben, die sich aus Änderungen des Anlagevermögens ergeben) liegt ein Investitionsprogramm zugrunde. Die geplanten Ausgabepositionen stehen unter dem Vorbehalt des Planungs- und Baufortschrittes der einzelnen Maß92
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des Werkausschusse
nahmen in Verbindung mit notwendigen Kreditmittelbereitstellungen sowie durch die Beschlusslage
s.
plans (§ 6 Nr. 1 WkPV):
Es folgt die Übersicht über die Entwicklung der Ausgaben und der Deckungsmittel des Vermögens93
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Übersicht über die Entwicklung der Jahresfehlbeträge entsprechend § 6 Nr. 2 WkPV (vor Baubeginn):
Nach § 3 Abs. 3 WkPV soll der Erfolgsplan ausgeglichen sein. Aufgrund der Belegungssituation in
Verbindung mit dem Zustand der Gebäude, der anstehenden Baumaßnahmen sowie der Ertrags- und
Kostensituation ist davon auszugehen, dass für das Jahr 2018 kein ausgeglichenes Jahresergebnis
erzielbar ist. Diese Situation ist auch in den Folgejahren derzeit nicht abwendbar.
Es wird angestrebt, über kontinuierliche Vergütungsverhandlungen, mit dem Investitionsfortschritt
(Erhöhung der Belegungsrate) und der Umsetzung des Restrukturierungsprogramms wieder zu einem
ausgeglichenen Ergebnis zu kommen.
Auf den folgenden Seiten wird das Investitionsprogramm (Ausgaben nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 WkPV)
zum Finanzplan 2018 fortgeschrieben.
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2.5. Verpflichtungsermächtigungen
Für die Zentralküche wird gegenwärtig die Anmietung des Gebäudes verfolgt. Deshalb ist eine weitergehende Verpflichtungsermächtigung im Wirtschaftsplan 2018 nicht vorgesehen.
Für den Neubau des August-Meier-Heimes ist die Realisierung über ein ÖPP-Projekt vorgesehen,
somit soll für die Projektbegleitung eine Verpflichtungsermächtigung für 2019 in Höhe von 1 Mio. EUR
vorgesehen werden.
2.6. Stellenplan
Der am 01.10.2005 in Kraft getretene Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) verzichtet zugunsten eines einheitlichen Beschäftigungsbegriffes auf die bisher übliche Unterscheidung zwischen
Angestellten und Arbeitern. Mit Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung zum 01.01.2017 wird nun auch
die Bezeichnung „Tarifliche Beschäftigte“ umgesetzt. Die Darstellung erfolgt nun in einer Tabelle und
verknüpft die bisherigen Tarifgruppen mit den neuen.
Beamte
Die Stelle des ersten Werkleiters wird bei Ref. V ausgewiesen.
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Tariflich Beschäftigte
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32 / Wirtschafts- und Finanzplan 2018
NürnbergStift
2.7. Darlehensverbindlichkeiten
Zum 31.12.2018 wird mit Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von 11.848 TEUR gerechnet. Diese
entfallen auf Altbestände in Höhe von 8.848 TEUR und 2.000 TEUR auf Neuaufnahmen.
Eine Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Darlehensverbindlichkeiten (ohne Kassenkredite) gibt nachfolgende Aufstellung:
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NürnbergStift
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NürnbergStift
Wichtige Begriffe und Abkürzungen
AHJ Senioren-Wohnanlage St. Johannis
AHP Senioren-Wohnanlage Platnersberg
AHR August-Meier-Heim
AHS Pflegezentrum Sebastianspital am Wöhrder See
AMBD Ambulante Dienste
AVPflegeVG Verordnung zur Ausführung des SGB XI Soziale Pflegeversicherung
BGr. Besoldungsgruppen
EGr. Entgeltgruppen
EUR Euro
GJ Geschäftsjahr
GuV Gewinn- und Verlustrechnung
HSP Senioren-Wohnanlage Heilig-Geist-Spital
KGr. Kontengruppe
KUGr. Kontenuntergruppe
Mio. EUR Millionen Euro
NüSt NürnbergStift
NüStSG NürnbergStift Service GmbH
PflegeVG Pflege-Versicherungsgesetz
PfleWoqG Pflege- und Wohnqualitätsgesetz
PSG I, II, III Pflegestärkungsgesetze
rd. rund
REHA Geriatrische Rehabilitation
SGB V Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Krankenversicherung
SGB XI Sozialgesetzbuch – Soziale Pflegeversicherung
TEUR Tausend Euro
TVöD Tarifvertrag öffentlicher Dienst
VGr. Vergütungsgruppe
WkPV Verordnung über die Wirtschaftsführung der kommunalen
Pflegeeinrichtungen
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