Ermächtigungen der Vertreter der Stadt Nürnberg
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001 03.2013
TOP: 6.5.9
Stadtrat
Sitzungsdatum 23.11.2017
öffentlich
Betreff:
Ermächtigung der Vertreter der Stadt in den Organen der Unternehmen, an denen die Stadt Nürnberg
beteiligt oder für die sie Anstaltsträger ist
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
angenommen / beschlossen, mit : Stimmen
abgelehnt, mit Stimmen
angenommen mit großer Mehrheit
abgelehnt mit großer Mehrheit
Beschlusstext:
1. Der Stadtrat ermächtigt die Vertreter der Stadt, in den Organen der Städtischen Werke Nürnberg
GmbH (StWN), der noris inklusion gemeinnützige GmbH, der Innovations- und Gründerzentrum
Nürnberg-Fürth-Erlangen GmbH (IGZ), der Noris-Arbeit gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft der
Stadt Nürnberg mbH (NOA), der NOA.kommunal GmbH, der Projektentwicklungsgesellschaft St.
Leonhard-Nord mbH, der NürnbergStift Service GmbH, der Klee-Center GmbH
Existenzgründerzentrum, der wbg Immohold Verwaltungs-GmbH, der Stadion Nürnberg BetriebsGmbH und im selbständigen Kommunalunternehmen Klinikum zustimmende Erklärungen zur
Aufnahme von Fremddarlehen für Betriebsmittel und im Investitionsplan enthaltene Investitionen bis
zur Höhe der in den Wirtschaftsplänen dieser Gesellschaften für 2018 vorgesehenen Beträge
abzugeben. Das gleiche gilt für Kreditverpflichtungen, deren kassenmäßige Verwirklichung in spätere
Jahre fällt, sofern diese Kreditbeträge die Ansätze in den mittelfristigen Finanzplänen dieser
Unternehmen nicht übersteigen.
2. Soweit die Stadt Nürnberg an Unternehmen mit 50 % und weniger beteiligt ist, werden die Vertreter
der Stadt in den Organen der Unternehmen grundsätzlich ermächtigt, zustimmende Erklärungen zur
Aufnahme von Fremddarlehen für Betriebsmittel und im Investitionsplan enthaltene Investitionen
abzugeben. Bei Fremddarlehen im Einzelfall von mehr als 5 Mio. EUR ist bei den unter dieser Ziffer
angesprochenen Fällen vor Zustimmung durch die Vertreter der Stadt die Genehmigung des
Finanzreferats einzuholen.
3. Außerdem werden die Vertreter der Stadt in den Organen von Unternehmen, an denen die Stadt
beteiligt ist, ermächtigt, die zur Feststellung der Jahresabschlüsse 2017 üblichen Erklärungen -
einschließlich der Entlastung des Aufsichtsrates, der Entlastung der Geschäftsführung und der
Bestimmung der Abschlussprüfer für das nächste Wirtschaftsjahr sowie zur Genehmigung der
Wirtschaftspläne 2018 abzugeben. Die Wirtschaftspläne der Mehrheitsbeteiligungen werden dem
Stadtrat zur Kenntnisnahme vorgelegt.
4. Die Vertreter der Stadt Nürnberg in den Gesellschafterversammlungen der noris inklusion
gemeinnützige GmbH und der Städtischen Werke Nürnberg GmbH (StWN) werden ermächtigt, die
B. Ermächtigungen der Vertreter der
Stadt Nürnberg
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Übernahme des festgestellten Jahresverlustes der Gesellschaften durch die Stadt Nürnberg im
Rahmen der haushaltsrechtlichen Ermächtigung zu erklären.
II. Ref. I/II
III. Abdruck an:
Ref. I/II / OrgA Rpr
Ref. I/II / Stk
KaSt
Vorsitzende(r): Referent(in): Schriftführer(in):
gez. Dr. Maly gez. Riedel gez. Meßthaler
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