B Ermächtigungen
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Stadt Nürnberg Beschlussbuchauszug
Sitzung des Stadtrates (Etat) am 21.11.2024
Die Behandlung des Tagesordnungspunktes war öffentlich.
Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen, Beschlussfähigkeit war gegeben.
6.4. Wirtschaftspläne 2025 und Ermächtigung der Vertreter der Stadt in den Organen der
Unternehmen, an denen die Stadt beteiligt oder für die sie Anstaltsträger ist, zur
Aufnahme von Fremddarlehen bis zur Höhe der in den Wirtschaftsplänen für 2025
veranschlagten Beträge.
Beschluss:
1. Der Stadtrat ermächtigt die Vertreter der Stadt, in den Organen der Städtischen
Werke Nürnberg GmbH (StWN), der noris inklusion gemeinnützige GmbH, der NorisArbeit gemeinnützige Beschäftigungsgesellschaft der Stadt Nürnberg mbH (NOA),
der NOA.kommunal GmbH, der Projektentwicklungsgesellschaft (PEG) der Stadt
Nürnberg mbH, der NürnbergStift Service GmbH, der Klee-Center GmbH
Existenzgründerzentrum, der wbg lmmohold Verwaltungs-GmbH, der Stadion
Nürnberg Betriebs-GmbH, der Landesgartenschau Nürnberg 2030 GmbH und im
selbstständigen Kommunalunternehmen Klinikum Nürnberg zustimmende
Erklärungen zur Aufnahme von Fremddarlehen für Betriebsmittel und im
Investitionsplan enthaltene Investitionen, bis zur Höhe der in den Wirtschaftsplänen
dieser Gesellschaften für 2025 vorgesehenen Beträge abzugeben. Das Gleiche gilt
für Kreditverpflichtungen, deren kassenmäßige Verwirklichung in spätere Jahre fällt,
sofern diese Kreditbeträge die Ansätze in den mittelfristigen Finanzplänen dieser
Unternehmen nicht übersteigen.
2.· Soweit die Stadt Nürnberg an Unternehmen mit 50 % und weniger beteiligt ist,
werden die Vertreter der Stadt in den Organen der Unternehmen grundsätzlich
ermächtigt, zustimmende Er.klärungen zur Aufnahme von Fremddarlehen für
Betriebsmittel und im Investitionsplan enthaltene Investitionen abzugeben. Bei
Fremddarlehen im Einzelfall von mehr als 5 Mio. EUR ist bei den unter dieser Ziffer
angesprochenen Fällen vor Zustimmung durch die Vertreter der Stadt die
Genehmigung des Finanzreferats einzuholen.
3. Außerdem werden die Vertreter der Stadt in den Organen von Unternehmen, an
denen die Stadt beteiligt ist, ermächtigt, die zur Feststellung der Jahresabschlüsse
2024 üblichen Erklärungen - einschließlich der Entlastung des A\Jfsichtsrates, der
Entlastung der Geschäftsführung und der Bestimmung der Abschlussprüfer für das
nächste Wirtschaftsjahr sowie zur Genehmigung der Wirtschaftspläne 2025
abzugeben. Die Wirtschaftspläne der Mehrheitsbeteiligungen werden dem Stadtrat
zur Kenntnisnahme vorgelegt.
4. Die Vertreter der Stadt Nürnberg in den Gesellschafterversammlungen der noris
inklusion gemeinnützige GmbH, der Noris-Arbeit gemeinnützige
Beschäftigungsgesellschaft der Stadt Nürnberg mbH (NOA) und der Städtischen
Werke Nürnberg GmbH (StWN) werden ermächtigt, die Übernahme des festgestellten
J_ahresverlustes der Gesellschaften durch die Stadt Nürnberg im Rahmen der
haushaltsrechtlichen Ermächtigung zu erklären.
Einstimmig beschlossen
Die Richtigkeit der Beschlussabschrift aus der Niederschrift wird hiermit bestätigt.
�� Manna agl
Schriftfü rerin
B. Ermächtigungen der Vertreter der Stadt Nürnberg
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