Beschluss des Stadtrates
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001 03.2013
TOP: 5.3
Stadtrat
Sitzungsdatum 23.11.2017
öffentlich
Betreff:
Mittelfristiger Investitionsplan 2018 - 2021
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
angenommen / beschlossen, mit 58 : 8 Stimmen
abgelehnt, mit Stimmen
angenommen mit großer Mehrheit
abgelehnt mit großer Mehrheit
Beschlusstext:
1. Der Stadtrat beschließt den Mittelfristigen Investitionsplan 2018 - 2021 unter Berücksichtigung der
sich aus den Haushaltsberatungen ergebenden Änderungen. Der Haushaltsplan 2018 (Ergebnis- und
Finanzplan) ist entsprechend anzupassen.
2. Das Finanzreferat wird ermächtigt, die Änderungen bei den Verpflichtungsermächtigungen
vorzunehmen, die durch die Beschlussfassung gemäß vorstehender Ziffer 1 in § 3 der
Haushaltssatzung (Gesamtbetrag der zu genehmigenden Verpflichtungsermächtigungen) und im
Haushaltsplan 2018 erforderlich sind.
3. Die im Mittelfristigen Investitionsplan 2018 - 2021 enthaltenen Vorhaben sind planerisch so
vorzubereiten, dass sie termingerecht begonnen werden können.
4. Der Stadtkämmerer wird ermächtigt, durch geeignete Maßnahmen im Vollzug des Finanzplanes
eine durch Überhänge im MIP verursachte zusätzliche Nettokreditaufnahme zu vermeiden.
II. Ref. I/II/Stk
III. Abdruck an:
Ref. I/II / OrgA SÖR
Ref. I/II / Stk
Ref. VI
Vorsitzende(r): Referent(in): Schriftführer(in):
gez. Dr. Maly gez. Riedel gez. Meßthaler
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