Übergreifender Bereich
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Erläuterung der Pauschale:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
Geschäftsbereichs- und referatsübergreifende Maßnahmen:
03
Baupauschale (allgemeiner Hochbau)
1) Pauschale für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten im Hochbaubereich sowie Baumaßnahmen (im Einzelfall
jeweils unter 500 T€) zur Substanzerhaltung. Maßnahmen, die keine Investitionen darstellen werden im Ergebnishaushalt veranschlagt.
2) Fortschreibung des aktuellen Bedarfs
3) Kostenschätzung
4) keine
04
Pauschale für bewegliches, immaterielles Vermögen und geringwertige Wirtschaftsgüter
Künftig existiert nur noch ein Investitionsauftrag. Die Unterscheidung erfolgt über die Kostenarten.
1) Pauschale zur Beschaffung von beweglichen und immateriellen Vermögen sowie geringwertige Wirtschaftsgüter. Die Aufteilung erfolgt entsprechend den Vorgaben der kaufmännischen Buchführung.
- Bewegliches Vermögen: Anlagegüter mit einem Netto-Anschaffungswert von über 1.000 €. Individuelle
Nutzungsdauer je nach Anlagenklasse.
- Geringwertige Wirtschaftsgüter: Wirtschaftsgüter mit einem Netto-Anschaffungswert von 150 € bis 1.000 €.
Es wird eine pauschale Nutzungsdauer von 5 Jahren unterstellt. Vorzeitige Abgänge einzelner Gegenstände
werden dabei nicht berücksichtigt.
2) Dauerhafte Erhöhung der ursprünglichen Pauschale 04 um 10%. Zusammenführung mit den Pauschalen
71 „Weißgeräte“ und 78 „Weißgeräte Schulen“. Einmalige Erhöhung im Jahr 2018 für die Anschaffung von
Projektoren beim Planetarium (BCN).
3) nicht relevant
4) keine
417
Erläuterung der Pauschale:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
05
Pauschale für bewegliches Vermögen immaterielles Vermögen und geringwertige Wirtschaftsgüter
(externe Kostendecker)
Künftig existiert nur noch ein Investitionsauftrag. Die Unterscheidung erfolgt über die Kostenarten.
1) Pauschale zur Beschaffung von beweglichem Vermögen, immateriellem Vermögen und geringwertige Wirtschaftsgüter für die beiden noch im MIP verbliebenen Kostendecker (Friedhofsverwaltung sowie Marktamt
und Landwirtschaftsbehörde).
2) keine
3) nicht relevant
4) keine
06
Pauschale für Investitionszuschüsse
1) Investitionszuschüsse für die Förderung nicht-städtischer Baudenkmäler.
2) keine
3) nicht relevant
4) keine
07
Planungskosten für nicht-finanzierte MIP-Maßnahmen
Mittel für Mehrkosten, die bei konkreten MIP-Einzelmaßnahmen anfallen können, werden zunächst zentral bei
dieser Pauschale veranschlagt.
2018: 2.774 T€ für WBG KOMMUNAL, 8.320 T€ für das HOCHBAUAMT, 1.370 T€ für SÖR.
1) Mittel, um Planungen (bis einschließlich Planungsphase 5) für bislang im MIP nicht finanzierte Maßnahmen
und künftige Hochbau-Baupauschalemaßnahmen durchführen zu können. Außerdem werden Mittel für Mehrkosten, die bei konkreten MIP-Einzelmaßnahmen anfallen können, zunächst hier veranschlagt.
2) Fortschreibung des aktuellen Bedarfs.
3) nicht relevant
4) keine
418
Erläuterung der Pauschale:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
81
Kommunalinvestitionsprogramm (KIP)
1) Der Bund hat ein Sondervermögen "Kommunalinvestitionsförderungsfonds" in Höhe von 3,5 Milliarden €
(Anteil Bayern 289,24 Millionen €) zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände in den Jahren 2015 bis 2018 eingerichtet. Grundlage der Förderung sind das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz und die dazu von Bund und Ländern geschlossene Verwaltungsvereinbarung.
Die Stadt Nürnberg hat sich mit folgenden Maßnahmen beworben, die mit Schreiben vom 11.05.2016 in das
Förderprogramm aufgenommen wurden:
- Verbesserungen (Barrierefreiheit) am Bahnhofsplatz (Bahnhofsvorplatz);
- Barrierefreier Ausbau von bis zu 60 Bushaltesteigen;
- Amtsgebäude BA/O Fischbacher Hauptstraße,
- Bau eines Plattformliftes und einer Behindertentoilette;
- Äußere Laufer Gasse 19-27, barrierefreie Erschließung von EP und LA;
- Bismarckschule, barrierefreier Zugang und zwei Aufzugsanlagen;
- Rathausplatz 2, Barrierefreier Umbau des Aufzuges an der Ehrenhalle;
- Marientorgraben 11, Hochbauamt, Einbau einer Behindertentoilette im EG, barrierefreie Erschließung
der Besprechungs-, Veranstaltungs- und Archivräume im UG;
- Bauhof 9, Baureferat, Einbau eines Plattformliftes und eines behindertengerechten WCs im EG;
- Lorenzer Str. 30, Verwaltungsgebäude, barrierefreie Erschließung des Dachgeschosses im Zuge der Erneuerung der Aufzugsanlage (ebenfalls barrierefrei) und Umbau eines Sanitärraumes zur Behindertentoilette;
- Marientorgraben 11, energetische Sanierung der Flachdächer über dem 5. und 6. Obergeschoss;
- Lorenzer Str. 32, Kunsthalle Dachsanierung
2) Fortschreibung des aktuellen Bedarfs
3) nicht relevant
4) Zuwendungen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - KInvFG
86
Kommunalinvestitionsprogramm Schule – KIP-S (P)
1) Der Bund beabsichtigt ein Kommunalinvestitionsprogramm zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen in Bayern aufzulegen. Bisher liegt der Stadt Nürnberg nur ein Richtlinienentwurf vor.
Die Höhe des Programms ist momentan auch noch nicht bekannt, es ist aber davon auszugehen, dass die
Höhe des Programms und die Förderung ähnlich der bei dem Kommunalinvestitionsprogramm (Pauschale
81) ist.
2) Neuanmeldung
3) Kostenschätzung
4) Zuwendungen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - KInvFG
419
420