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Übergreifender Bereich

Haushalt 2018 · Band 1 · Seiten 421–424 · Seiten 421–424 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

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Erläuterung der Pauschale: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel Geschäftsbereichs- und referatsübergreifende Maßnahmen: 03 Baupauschale (allgemeiner Hochbau) 1) Pauschale für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten im Hochbaubereich sowie Baumaßnahmen (im Einzelfall jeweils unter 500 T€) zur Substanzerhaltung. Maßnahmen, die keine Investitionen darstellen werden im Er￾gebnishaushalt veranschlagt. 2) Fortschreibung des aktuellen Bedarfs 3) Kostenschätzung 4) keine 04 Pauschale für bewegliches, immaterielles Vermögen und geringwertige Wirtschaftsgüter Künftig existiert nur noch ein Investitionsauftrag. Die Unterscheidung erfolgt über die Kostenarten. 1) Pauschale zur Beschaffung von beweglichen und immateriellen Vermögen sowie geringwertige Wirtschafts￾güter. Die Aufteilung erfolgt entsprechend den Vorgaben der kaufmännischen Buchführung. - Bewegliches Vermögen: Anlagegüter mit einem Netto-Anschaffungswert von über 1.000 €. Individuelle Nutzungsdauer je nach Anlagenklasse. - Geringwertige Wirtschaftsgüter: Wirtschaftsgüter mit einem Netto-Anschaffungswert von 150 € bis 1.000 €. Es wird eine pauschale Nutzungsdauer von 5 Jahren unterstellt. Vorzeitige Abgänge einzelner Gegenstände werden dabei nicht berücksichtigt. 2) Dauerhafte Erhöhung der ursprünglichen Pauschale 04 um 10%. Zusammenführung mit den Pauschalen 71 „Weißgeräte“ und 78 „Weißgeräte Schulen“. Einmalige Erhöhung im Jahr 2018 für die Anschaffung von Projektoren beim Planetarium (BCN). 3) nicht relevant 4) keine 417 Erläuterung der Pauschale: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 05 Pauschale für bewegliches Vermögen immaterielles Vermögen und geringwertige Wirtschaftsgüter (externe Kostendecker) Künftig existiert nur noch ein Investitionsauftrag. Die Unterscheidung erfolgt über die Kostenarten. 1) Pauschale zur Beschaffung von beweglichem Vermögen, immateriellem Vermögen und geringwertige Wirt￾schaftsgüter für die beiden noch im MIP verbliebenen Kostendecker (Friedhofsverwaltung sowie Marktamt und Landwirtschaftsbehörde). 2) keine 3) nicht relevant 4) keine 06 Pauschale für Investitionszuschüsse 1) Investitionszuschüsse für die Förderung nicht-städtischer Baudenkmäler. 2) keine 3) nicht relevant 4) keine 07 Planungskosten für nicht-finanzierte MIP-Maßnahmen Mittel für Mehrkosten, die bei konkreten MIP-Einzelmaßnahmen anfallen können, werden zunächst zentral bei dieser Pauschale veranschlagt. 2018: 2.774 T€ für WBG KOMMUNAL, 8.320 T€ für das HOCHBAUAMT, 1.370 T€ für SÖR. 1) Mittel, um Planungen (bis einschließlich Planungsphase 5) für bislang im MIP nicht finanzierte Maßnahmen und künftige Hochbau-Baupauschalemaßnahmen durchführen zu können. Außerdem werden Mittel für Mehr￾kosten, die bei konkreten MIP-Einzelmaßnahmen anfallen können, zunächst hier veranschlagt. 2) Fortschreibung des aktuellen Bedarfs. 3) nicht relevant 4) keine 418 Erläuterung der Pauschale: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 81 Kommunalinvestitionsprogramm (KIP) 1) Der Bund hat ein Sondervermögen "Kommunalinvestitionsförderungsfonds" in Höhe von 3,5 Milliarden € (Anteil Bayern 289,24 Millionen €) zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Gemeinden und Ge￾meindeverbände in den Jahren 2015 bis 2018 eingerichtet. Grundlage der Förderung sind das Kommunalin￾vestitionsförderungsgesetz und die dazu von Bund und Ländern geschlossene Verwaltungsvereinbarung. Die Stadt Nürnberg hat sich mit folgenden Maßnahmen beworben, die mit Schreiben vom 11.05.2016 in das Förderprogramm aufgenommen wurden: - Verbesserungen (Barrierefreiheit) am Bahnhofsplatz (Bahnhofsvorplatz); - Barrierefreier Ausbau von bis zu 60 Bushaltesteigen; - Amtsgebäude BA/O Fischbacher Hauptstraße, - Bau eines Plattformliftes und einer Behindertentoilette; - Äußere Laufer Gasse 19-27, barrierefreie Erschließung von EP und LA; - Bismarckschule, barrierefreier Zugang und zwei Aufzugsanlagen; - Rathausplatz 2, Barrierefreier Umbau des Aufzuges an der Ehrenhalle; - Marientorgraben 11, Hochbauamt, Einbau einer Behindertentoilette im EG, barrierefreie Erschließung der Besprechungs-, Veranstaltungs- und Archivräume im UG; - Bauhof 9, Baureferat, Einbau eines Plattformliftes und eines behindertengerechten WCs im EG; - Lorenzer Str. 30, Verwaltungsgebäude, barrierefreie Erschließung des Dachgeschosses im Zuge der Er￾neuerung der Aufzugsanlage (ebenfalls barrierefrei) und Umbau eines Sanitärraumes zur Behinderten￾toilette; - Marientorgraben 11, energetische Sanierung der Flachdächer über dem 5. und 6. Obergeschoss; - Lorenzer Str. 32, Kunsthalle Dachsanierung 2) Fortschreibung des aktuellen Bedarfs 3) nicht relevant 4) Zuwendungen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - KInvFG 86 Kommunalinvestitionsprogramm Schule – KIP-S (P) 1) Der Bund beabsichtigt ein Kommunalinvestitionsprogramm zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanz￾schwacher Kommunen in Bayern aufzulegen. Bisher liegt der Stadt Nürnberg nur ein Richtlinienentwurf vor. Die Höhe des Programms ist momentan auch noch nicht bekannt, es ist aber davon auszugehen, dass die Höhe des Programms und die Förderung ähnlich der bei dem Kommunalinvestitionsprogramm (Pauschale 81) ist. 2) Neuanmeldung 3) Kostenschätzung 4) Zuwendungen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - KInvFG 419 420

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