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Haushalt 2018 · Band 1 · Seiten 411–412 · Seiten 411–412 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

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Erläuterung der Pauschale: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel Geschäftsbereich Referat V: 62 Zuschüsse für den Bau und die Generalsanierung von Kindertagesstätten freigemeinnütziger Träger (Pauschale) - Höhere zweckgebundene Zuweisungen verringern die städtischen Mittel. - 1) Aufgrund des Art. 27 BayKiBiG ist die Stadt verpflichtet, Investitionskostenzuschüsse für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, für Generalsanierungen und für Ersatzneubauten anerkannter Kindertagesstätten zu leisten. Diese belaufen sich auf 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten (vgl. Beschluss des JHA vom 21.03.2013 unter 4. Art und Umfang und Höhe der Zuwendung). Von dem Baukostenzuschuss i. H. v. 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten leistet die Regierung von Mittelfranken und die Stadt Nürnberg einen Zuwendungsanteil. Der Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege ergibt sich aus § 24 Abs. 1 SGB VIII. 2) Reduzierung der Gesamtkosten und der Zuschusserwartung. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelab￾fluss. 3) Kostenschätzung 4) Zuwendungen nach FAG 407 Erläuterung der Pauschale: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 77 Generalsanierung von Außenanlagen der Kindertageseinrichtungen 1) Die Pauschale wird benötigt, um die in die Jahre gekommenen Außenanlagen von Kindertageseinrichtungen wieder bespielbar zu machen. Für die Pflegearbeiten reichen die vorhandenen Mittel nur bedingt aus. Zwi￾schenzeitlich ist nach Angaben von SÖR in den unten nachfolgend genannten Einrichtungen überall dringend eine Generalsanierung der Außenflächen notwendig: - Kindergarten Frankenstr. 37 - Kindergarten Heisterstr. 22 - Kinderhort Zweibrückener Str. 30 - Kindergarten Olgastr. 15 - Kita Urbanstr. 14 - Kita Reutersbrunnenstr. 40 - Kindergarten Gugelstr. 20 Weitere Maßnahmen würden zu gegebener Zeit aus der Pauschale finanziert. Die obige Maßnahme wurde vormals als Einzelmaßnahme (00631) geführt. 2) Erhöhung der Gesamtkosten und der Zuschusserwartung. Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. 3) Kostenannahme 4) Zuwendungen nach FAG 408

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