HaushaltssperreBeta

← Haushaltsplan 2018 – Band 1

Bereich Ref. III

Haushalt 2018 · Band 1 · Seiten 408–409 · Seiten 408–409 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

Erläuterung der Pauschale: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel Geschäftsbereich Referat III: 08 Landschaftsschutzmaßnahmen mit Biotopverbund (Pauschale) 1) Grunderwerbsmittel für Maßnahmen insbesondere in Landschaftsschutzgebieten. 2) keine 3) Kostenannahme bzw. Kostenanschlag 4) keine 21 Pauschale für investive Baumaßnahmen Frh 1) Aus diesem Ansatz werden investive Einzelvorhaben im Kostendeckerbereich „Friedhofsverwaltung“ unter 500 T€ mit eigener Anordnungsbefugnis finanziert. Seit dem Jahr 2015 erfolgt die Anmeldung bedarfsge￾recht. Für 2018 sind folgende Einzelvorhaben geplant: Sanierung der WC-Anlage am Westfriedhof, Nordwestring 67, 90419 Nürnberg; das Gebäude ist ein Teil der Anbauten an der denkmalgeschützten Friedhofswand am Nordwestring 67 in Nürnberg Der geplante Umbau umfasst einen teilweisen Rückbau des Gebäudes, Wiederherstellender Außenbauteile, Herstellen des Innenausbaus und der Grundleitungen. Friedhof Reichelsdorf – Erweiterung; Erweiterung von Baumbestattungen sowie der naturnahe Ausbau des Eichenwaldgrabens auf dem Friedhof. 2) Auflösung des Pauschalansatzes, da künftig eine bedarfsgerechte Anmeldung erfolgt. 3) nicht relevant 4) keine 404 Erläuterung der Pauschale: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 73 Ertüchtigung und Herstellung von Ökokontoflächen (Pauschale) 1) Das Ökokonto ist ein Instrument zur Vorsorge bei der Eingriffsregelung der Bauleitplanung, das Gemeinden auf freiwilliger Basis einsetzen können. Aus dem Pauschalansatz wird die gesetzlich vorgeschriebene Ertüch￾tigung und Herstellung bevorrateter Flächen zur ökologischen Aufwertung und zum Ausgleich von Natur und Landschaft finanziert, damit „Ökokontopunkte“ für städtische Vorhaben und Bauleitplanverfahren im bisheri￾gen Umfang bereitgestellt werden können. 2) keine 3) Kostenannahme 4) keine 405

Download ↓