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Haushalt 2018 · Band 1 · Seiten 392–403 · Seiten 392–403 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

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Erläuterung der Pauschale: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel Geschäftsbereich 2. Bürgermeister (inkl. Infrastrukturvermögen) 22 FW: Ersatzbeschaffung von Spezialfahrzeugen (Pauschale) - Zusätzliche zweckgebundene Einzahlungen erhöhen die Auszahlungsansätze. - 1) Aus der Pauschale wird die Ersatzbeschaffung von Einsatz-, Geräte- und Rettungswägen finanziert. 2) Erhöhung aufgrund gestiegenen Bedarfs. 3) Kostenannahme 4) Vom Land: Zuweisungen (Mittel zur Förderung des Feuerlöschwesens). Bei zusätzlichen zweckgebundenen Einzahlungen erhöhen sich die Auszahlungsansätze. 23 Ausbau städtisches Netz - Fernsprech- und Fernmeldeanlagen (Pauschale) - Zusätzliche Einnahmen erhöhen die Auszahlungsansätze. - 1) Aus der Pauschale wird der Ausbau und Unterhalt des gesamten städtischen Schwachstromkabelnetzes (zur Telekommunikation und Datenübertragung) sowie der (drahtgebundenen) Leitungswege für Fernsprech- und Fernmeldeanlagen finanziert. Die Stadt baut ihr Kommunikationsnetz modern und leistungsfähig aus, um Dienste als Netzbetreiber den städtischen Dienststellen, wie von OrgA gefordert, anbieten zu können. Desweiteren werden bisher angemie￾tete Leitungen durch eigene Verbindungen abgelöst werden, um den laufenden Betrieb kostengünstiger zu gestalten. Teilweise Kostendeckung durch Erträge aus Vermietung und Verpachtung (Vereinnahmung im Ergebnis￾haushalt), zusätzliche Erträge erhöhen die Auszahlungsansätze. 2) keine 3) Kostenannahme 4) keine 388 Erläuterung der Pauschale: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 24 Ausbau LWL-Netz für Dritte - Finanzierung außerhalb des Finanzrahmens (Erlöse im konsumtiven Bereich); zusätzliche Einnahmen erhöhen die Auszahlungsansätze. – - Ansatzhöhe vorbehaltlich der weiterhin guten Ertragslage bei der Vermarktung. - 1) Pauschale zur Vorfinanzierung im Dritt-Interesse liegender städtischer Investitionen im Kabelnetz, wobei die Nutzer die Kosten in Form entsprechender Nutzungsentgelte zu tragen haben. Dies bedeutet, dass die vorfi￾nanzierten Aufwendungen einschließlich der Finanzierungskosten über projektbezogene Jahres￾Rückzahlungsraten in den Ergebnishaushalt zurückfließen. Bei neu abgeschlossenen Verträgen ist die Amor￾tisationszeit der Maßnahme kürzer als die Vertragslaufzeit. 2) keine 3) Kostenannahme 4) Im Ergebnishaushalt gegenfinanziert 25 Erweiterung der Brandmeldeanlagen - Finanzierung außerhalb des Finanzrahmens (Erlöse im konsumtiven Bereich). - 1) Aus der Pauschale wird der Neuanschluss von ca. 30 neuen Brandmeldern pro Jahr, die Netzumstellung der Brandmeldeempfangsanlagen von Schleifen- auf Linientechnik sowie die Brandmeldeempfangsanlage auf der neuen Feuerwache 1 finanziert. 2) Fortschreibung entsprechend des notwendigen Bedarfs. 3) Kostenannahme 4) Zum Teil im Ergebnishaushalt gegenfinanziert 389 Erläuterung der Pauschale: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 26 Tiergarten Um- und Ausbau (Pauschale) - Finanzierung aus dem allgemeinen Finanzrahmen (StR-Beschluss v. 22.11.1991). - 1) Die Mittel dienen für kleinere Baumaßnahmen (Verbesserungsmaßnahmen bei verschiedenen Gehegen und Gebäuden – insbesondere im Hinblick auf die Betriebserlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz) mit im Einzelfall unter 250.000 € Gesamtkosten. 2) keine 3) Kostenannahme 4) keine 36, 37, 74 Erschließungsstraßen allgemein (Pauschalansatz), ca. 10 - 15 km/Jahr mit Grunderwerb Erschließungsstraßen – Vorausleistungen (Pauschalansatz) - Aufteilung der Pauschale in Erschließungsstraßen/allgemein (Pauschal-Nr. 36) und Erschließungsstra￾ßen/Vorausleistungen (Pauschal-Nr. 74); die beiden Pauschalen sind gegenseitig deckungsfähig. - 1) Ausbau von jährlich rund 10 - 15 km Erschließungsstraßen einschließlich der Straßenentwässerungsanlagen in bestehenden und neuen Wohnsiedlungen, sowie Grunderwerb für Erschließungsstraßen. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss 3) Kostenannahme 4) Erschließungsbeiträge 39 Straßenherstellungs- und Ausbaumaßnahmen nach KAG-Satzung (Pauschale) 1) Ausbau von Straßen, für die nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) und nach der vom Stadtrat be￾schlossenen Satzung Herstellungs- und Ausbaubeiträge zu erheben sind. Komplementärfinanzierung erfolgt aus den verschiedenen anderen Einzel- und Pauschalstraßenbauansätzen. 2) keine 3) Kostenannahme 4) Beiträge nach Art. 5 KAG in Höhe von 30 – 80 %. 390 Erläuterung der Pauschale: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 40 Programm zur Steigerung der Attraktivität des ÖPNV (Pauschalansatz) - Finanzierung der städt. Mittel aus Stellplatzgeldern (StB v. 25.09.1996) - 1) Der Ansatz enthält die Mittel der Stadt, die für selbständige bauliche und verkehrstechnische Maßnahmen benötigt werden, um die Attraktivität des ÖPNV zu erhöhen (durch Fahrzeitverkürzungen, Anpassung von Haltestellen, Lichtsignalanlagen, Steuerungs-Software). 2) keine 3) Kostenannahme 4) Die Finanzierung des gesamten städtischen Anteils erfolgt aus Stellplatzgeldern gemäß Beschluss des Stadt￾rats zur Haushaltskonsolidierung vom 25.09.96. Im Einzelfall auch Zuweisungen nach GVFG und FAG, diese erhöhen die Auszahlungsansätze. 41 Bau von Lärmschutzmaßnahmen (Pauschale) 1) Für den Bau von Lärmschutzwänden und -wällen, die nach wie vor von den Bürgern gefordert werden. Da die verfügbaren Jahresansätze für eine Gesamtmaßnahme nicht ausreichen, können die gewünschten Vorhaben nur jeweils abschnittsweise über mehrere Jahre realisiert werden. 2) keine 3) Kostenannahme 4) keine 391 Erläuterung der Pauschale: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 42, 43 Bau von öffentlichen Radwegen (Pauschalansatz) mit Grunderwerb - Mehreinzahlungen erhöhen die Auszahlungsbefugnis entsprechend; die Maßnahmen 42 und 43 sind gegen￾seitig deckungsfähig. - - Die Priorisierung der einzelnen Baumaßnahmen wird, nach Vorpriorisierung durch die Verwaltung, durch den AfV vorgenommen. - 1) Errichtung eines Radwegenetzes auf öffentlichen Straßen entsprechend der Radwegeplanung (310 km). Fortschreibung der Pauschale, um dem zunehmenden Umweltbewusstseins der Bürger und den Aktivitäten anderer Kommunen innerhalb der Region Rechnung zu tragen. Die Priorisierung der einzelnen Baumaßnah￾men wird - nach Vorpriorisierung durch die Verwaltung - durch den AfV vorgenommen. Einzelmaßnahmen mit Gesamtkosten von mehr als 500 T€ werden ausgegliedert. 2) keine 3) Kostenannahme 4) keine 44 Radwege „aus 1 mach 3“: Bau und Sanierung (Pauschale) - Analog zum Programm für Spielplätze "aus 1 mach 3"; falls keine Spenden eingehen, darf der städtische Anteil zum Bau von Radwegen eingesetzt werden. - 1) Spendenmittel für Radwege werden aus städtischen Mitteln verdreifacht, d. h. 1/3 Spenden, 2/3 städtische Mittel. 2) keine 3) Kostenannahme 4) Spenden 392 Erläuterung der Pauschale: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 45, 46 Straßenum- und -ausbau (Pauschalansatz) mit Grunderwerb - Gegenseitig deckungsfähig mit Pauschal-Nr. 48: Verkehrsberuhigung von Wohngebieten. - 1) Programmschwerpunkte sind im Rahmen der jeweiligen Finanzvorgaben insbesondere Um- und Ausbau￾maßnahmen für Behinderte, Sofortmaßnahmen zur Sicherung von Radfahrwegen, kleinere Straßenbaumaß￾nahmen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse sowie der Anteil beim Ausbau von Erschließungsstra￾ßen. Der Stadtrat hat 2017 die Erhöhung der Pauschale um jährlich 400 T€ zur Komplementärfinanzierung von Radwegmaßnahmen beschlossen. 2) keine 3) Kostenannahme 4) keine 47 Lichtsignalanlagen (LSA): Ersatz bestehender Anlagen und Neubau (Pauschale) - Eingehende Zuschüsse erhöhen die Auszahlungsansätze. - - Die Priorisierung der einzelnen Baumaßnahmen wird, nach Vorpriorisierung durch die Verwaltung, durch den AfV vorgenommen. - 1) Im Stadtgebiet sind ca. 500 Lichtsignalanlagen vorhanden mit einem Neuwert von ca. 25 – 30 Mio. €. Bei einer durchschnittlichen Lebensdauer von 20 Jahren sind jährlich erhebliche Mittel für den Ersatz alter Anla￾gen erforderlich. Durch die bis 2015 erforderliche Auflassung des alten Verkehrsrechners (VSR) müssen die￾jenigen ältesten LSA, die technisch nicht ohne Erneuerung des Steuergerätes umgehängt werden können, erneuert und an den neuen VSR angeschlossen werden. Seit 2007 wird sowohl bei Neu- als auch Sanie￾rungsanlagen flächendeckend die energiesparende LED-Technik eingesetzt. Die Priorisierung der einzelnen Baumaßnahmen wird – nach Vorpriorisierung durch die Verwaltung – durch den AfV vorgenommen. 2) keine 3) Kostenschätzung 4) Keine. Außerplanmäßig eingehende Zuschüsse erhöhen die Auszahlungsansätze. 393 Erläuterung der Pauschale: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 48 Verkehrsberuhigung von Wohngebieten (Pauschale) - Gegenseitig deckungsfähig mit Pauschal-Nr. 45, Straßenum- und –ausbau. - 1) Pauschalansatz für Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in Wohngebieten ohne Zusammenhang mit sonstigen Straßenbaumaßnahmen, flankierende bauliche Maßnahmen zur Unterstützung der Zonenregelung Tempo 30. 2) keine 3) Kostenannahme 4) keine 49 Erschließungsausgleichmaßnahmenvorfinanzierung (Pauschale) 1) Ausgleichsmaßnahmen im Zuge der Erschließung aufgrund von Bebauungsplänen. 2) keine 3) Kostenannahme 4) Kostenerstattungsbeträge von Grundstückseigentümern; zeitliche Verzögerung. 394 Erläuterung der Pauschale: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 50 Generalinstandsetzung von Brücken, Stegen und Stützmauern (Pauschalansatz) - Aufteilung auf Einzelmaßnahmen zur Behebung von Sicherheitsgefahren erfolgt nach Beschluss des Ältesten￾rates im Zuge des BIC-Verfahrens. - 1) Instandsetzungspauschale für bestehende Verkehrsanlagen. Etwa 293 Brücken (davon 131 zwischen 1960 und 1980 errichtet), 149 Stützmauern einschließlich Treppen-anlagen, 7,5 km Lärmschutzwände sowie 23 Schilderbrücken müssen unterhalten werden. Die ältesten Brücken stammen bereits aus dem 15. Jahrhun￾dert. Um die Stadt künftig vor größeren Schäden, insbesondere weitere höhere finanzielle Belastungen zu bewah￾ren, müssen vorbeugend an verschiedenen Bauwerken dringend die anstehenden Instandsetzungsarbeiten ausgeführt werden. 2) keine 3) Kostenannahme / vorläufiger Kostenrahmen 4) keine 52 Straßenbeleuchtung, 15 - 20 Anlagen Mitverlegung, ca. vier eigene (Pauschale) 1) Die Maßnahme umfasst die Mitverlegung von Kabeln und Rohren im Zuge von Telekom-, und N-ERGIE￾Maßnahmen sowie die Errichtung bzw. Sanierung von jährlich drei bis vier eigenen Beleuchtungsanlagen. 2) Erhöhung in 2018 um 50 T€ für die Errichtung einer Beleuchtung am Platz der Deutschen Einheit. 3) Kostenschätzung 4) keine 395 Erläuterung der Pauschale: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 53 Schaffung von Stellplätzen (Pauschale) 1) Die Maßnahme umfasst die Erstellung von Parkhäusern, Park-and-Ride-Plätzen sowie sonstigen öffentlichen Stellplätzen. Gemäß Stadtratsbeschluss sollen die Stellplätze im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vorrangig in Form von P+R-Plätzen außerhalb der Ringstraße geschaffen werden. Die Finanzierung erfolgt voll aus den Kostenbeiträgen gem. Vollzugsanweisung der Stadt Nürnberg zu Art. 62 ff. BayBO über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen. 2) keine 3) Kostenannahme 4) Stellplatzgelder 54 Spielplätze „aus 1 mach 3“: Bau und Generalsanierung (Pauschale) 1) Durch die Maßnahme „aus 1 mach 3“ können neue, dringend benötigte und ergänzende Spielangebote ge￾schaffen werden. Die Spendenmittel für Spielplätze werden aus städtischen Mitteln verdreifacht, d. h. 1/3 Spenden, 2/3 städtische Mittel. Die Aktion wird von der Bevölkerung sehr gut aufgenommen. Falls keine zweckgebundenen Spenden eingehen, darf der städtische Anteil zum Bau und zur Generalsanie￾rung von Spielplätzen verwendet werden. 2) keine 3) Kostenannahme 4) Spenden 56, 57 Grünanlagen (Pauschale): Bau und Generalsanierung / Grunderwerb 1) Die Pauschale dient dem Ausbau neuer Grünanlagen sowie der Generalinstandsetzung bereits bestehender Anlagen. Auch beim Grunderwerb sind in den nächsten Jahren erhebliche Aufwendungen erforderlich sowohl für die Schaffung neuer Grünflächen als auch für die Sicherung bestehender Anlagen. 2) keine 3) Kostenschätzung 4) keine 396 Erläuterung der Pauschale: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 58 Spielhöfe (Pauschale): Bau und Generalsanierung - Gegenseitig deckungsfähig mit Pauschal-Nr. 59, Spielplätze (Pauschale): Bau und Generalsanierung - 1) Der Stadtrat hat 1989 den Rahmenplan Jugendhilfe, Teil „Spielen in der Stadt“, beschlossen. Teil des Be￾schlusses war der Auftrag an die Verwaltung, Schulhöfe zu Spielhöfen umzugestalten. Spielhöfe bieten viel￾fach die einzige Möglichkeit, das Spielflächendefizit in innerstädtischen Bereichen zu reduzieren. Die bisher realisierten Projekte wurden von den Kindern und Jugendlichen sehr gut angenommen. Die Zahl der interes￾sierten Schulen steigt ständig, neben Neuerstellungen werden Mittel für Erweiterungen und inzwischen auch Generalsanierungen von Spielhöfen notwendig. 2) keine 3) Kostenannahme 4) keine 59 Spielplätze (Pauschale): Bau und Generalsanierung - Gegenseitig deckungsfähig mit Pauschal-Nr. 58, Spielhöfe (Pauschale): Bau und Generalsanierung - - Seit dem Haushaltsjahr 2009 sind jährlich 100.000 € zweckgebunden für die Verbesserung von Ballspielange￾boten. - - 2014 und 2015: Veranschlagung der Gelder für die Laut!-Initiative konsumtiv. Konzernsystematisch bedingt sind Maßnahmen für die Laut!-Initiative nunmehr im Wirtschaftsplan SÖR zu veranschlagen. - 1) Erweiterung und Verbesserung bestehender sowie Ausbau neuer Spielplätze gemäß Spielplatzkonzept. 2) keine 3) Kostenannahme 4) keine 397 Erläuterung der Pauschale: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 60 Kleingartenanlagen (Pauschale) 1) Die Zweckbindung für die Generalsanierung von Wasserleitungen und des Wegenetzes in Kleingartenanla￾gen entfällt. 2) keine 3) Kostenannahme 4) keine 74 Erschließungsstraßen – Vorausleistungen (Pauschalansatz) Siehe Erläuterung bei Pauschale 36, die Pauschalen sind gegenseitig deckungsfähig. 76 Sanierung von Freisportanlagen an Schulen (Pauschale) 1) Bei den Freisportanlagen (Rundlaufbahnen, Kurzbahnen, Rasenspielfelder etc.) der Stadt Nürnberg (u. a. an der Bertolt-Brecht-Schule, am Sigena-Gymnasium, am Schulzentrum Südwest, am Neuen und am Me￾lanchthon-Gymnasium sowie Rasenspielfelder an der Adalbert-Stifter-Schule) besteht ein erheblicher Sanie￾rungsbedarf. 2) keine 3) Kostenannahme 4) keine 398 Erläuterung der Pauschale: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 82 Barrierefreie ÖPNV-Haltestellen(Pauschale) 1) Die Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes und der daraus resultierenden Forderung nach einer „vollständigen Barrierefreiheit“ im öffentlichen Personennahverkehr bis zum Jahr 2022 erfordert einen Umbau der Bushaltestelleninfrastruktur. Nachdem ein vollständiger Umbau der Bushaltestelleninfrastruktur bis 2022 aus finanziellen und auch perso￾nellen Gründen nicht möglich ist, wurde unter ein Busvorrangnetz von 160 Bus-steigen definiert, das gemäß der erforderlichen Dringlichkeit zuerst umzusetzen ist. Eine Anzahl von 40 Bussteigen, die die allerhöchste Priorität besitzen, wird im Rahmen des Kommunalen Investitionsprogrammes (KIP) umgesetzt. Entsprechend der Beschlusslage wird die Verwaltung das definierte Busvorrangnetz im weiteren Planungsprozess kontinu￾ierlich fortschreiben. 2) keine 3) Kostenannahme 4) keine 85 Sanierung Stadtgrabenstützmauer (Pauschale) 1) Die Stadtgrabenstützmauer ist auf ihrer Länge von mehreren Kilometern in weiten Bereichen unzureichend standsicher. Deshalb wurde ein planerisches Gesamtkonzept zur Standsicherheitsertüchtigung erstellt. Die erforderlichen Maßnahmen laufen über den MIP-Zeitraum hinweg und sollen kontinuierlich abschnittsweise abgearbeitet werden. Es sind im Mittel pro Jahr etwa 2 Abschnitte / Teilmaßnahmen vorgesehen. 2) Neue Pauschale 3) Kostenannahme 4) keine 399

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