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← Haushaltsplan 2018 – Band 1

Übergreifender Bereich

Haushalt 2018 · Band 1 · Seiten 365–366 · Seiten 365–366 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

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Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel Geschäftsbereichs- und referatsübergreifende Maßnahmen: 00007 Kapitalerhöhung NürnbergMesse - Die Stadt Nürnberg bindet sich über einen Zeitraum von 10 Jahren, beginnend ab dem Haushaltsjahr 2018, pro Jahr 10 Mio. € für die NürnbergMesse als Kapitalerhöhung auszureichen. - 1) Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 25.01.2017 einer paritätischen Eigenkapitalerhöhung durch die beiden Hauptgesellschafter (Stadt Nürnberg und Freistaat Bayern) bei der NürnbergMesse in Höhe von 100 Mio. € zugestimmt. Über einen Zeitraum von 10 Jahren (2018-2027) werden pro Jahr 10 Mio. € zur Finanzierung des Unternehmenswachstums und künftigen Immobilieninvestitionen ausgereicht. 2) Neuaufnahme 3) nicht relevant 4) keine 00116 Tilgung ausgereiche Darlehen 1) Die Stadt Nürnberg reicht städtische Darlehen an Wohnungsbaugesellschaften und an Privatpersonen aus, wie beispielsweise städtische Wohnungsbaudarlehen (öffentliches Baudarlehen) sowie in der Vergangenheit Arbeitgeberdarlehen bzw. Wohnungsfürsorgemittel an städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Bau (Neubau, Ausbau und Erweiterung bzw. Erwerb von eigengenutzten Eigenheimen/einer eigengenutzten Eigentumswohnung), Darlehen zur Verbesserung der Wohnverhältnisse (für Modernisierungs- und Instand￾setzungsmaßnahmen der Anwesen) und Darlehen aus Sonderprogrammen. Die Tilgungsleistungen der Darlehensnehmer und Darlehensnehmerinnen stellen Einzahlungen dar. 2) Fortschreibung der zu erwartenden Einzahlungen 3) nicht relevant 4) Tilgungsleistungen der Darlehensnehmer/Darlehensnehmerinnen 361 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 00123 bis 00146, 00149, 00732 Diverse nichtrechtsfähige Stiftungen Allgemeine Begründung für alle nichtrechtsfähigen Stiftungen: 1) Die nichtrechtsfähigen Stiftungen werden als Treuhandvermögen der Stadt Nürnberg verwaltet. Hierzu wird unter anderem, im Rahmen der Verwaltung des Grundstockvermögens, das Vermögen wirt- schaftlich und nachhaltig angelegt. Aus diesem Grund werden fällige Wertpapiere in neue Finanzanlagen reinvestiert. Daneben wird, um den Erhalt des Grundstockvermögens zu gewährleisten, eine Kapitaler￾haltungsrücklage gebildet, welche ebenfalls in Wertpapieren angelegt wird. 2) Fortschreibung 3) nicht relevant 4) Einzahlungen aus fälligen Wertpapiergeschäften 00147 Zuweisungen für Investitionen 1) Die Stadt Nürnberg erhält vom Freistaat Bayern eine Investitionspauschale nach Art. 12 FAG. Die Investiti￾onspauschale ist für die Finanzierung von kommunalen Investitions-, Instandsetzungs- und Modernisierungs￾maßnahmen bestimmt und errechnet sich anhand der Finanzmasse (Einwohnerzahl sowie Umlagekraft). 2) Erhöhung aufgrund geänderter Finanzmassen 3) nicht relevant 4) Einzahlungen nach Art. 12 FAG 362

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