Übergreifender Bereich
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
Geschäftsbereichs- und referatsübergreifende Maßnahmen:
00007
Kapitalerhöhung NürnbergMesse
- Die Stadt Nürnberg bindet sich über einen Zeitraum von 10 Jahren, beginnend ab dem Haushaltsjahr 2018, pro
Jahr 10 Mio. € für die NürnbergMesse als Kapitalerhöhung auszureichen. -
1) Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 25.01.2017 einer paritätischen Eigenkapitalerhöhung durch die beiden
Hauptgesellschafter (Stadt Nürnberg und Freistaat Bayern) bei der NürnbergMesse in Höhe von 100 Mio. €
zugestimmt. Über einen Zeitraum von 10 Jahren (2018-2027) werden pro Jahr 10 Mio. € zur Finanzierung
des Unternehmenswachstums und künftigen Immobilieninvestitionen ausgereicht.
2) Neuaufnahme
3) nicht relevant
4) keine
00116
Tilgung ausgereiche Darlehen
1) Die Stadt Nürnberg reicht städtische Darlehen an Wohnungsbaugesellschaften und an Privatpersonen aus,
wie beispielsweise städtische Wohnungsbaudarlehen (öffentliches Baudarlehen) sowie in der Vergangenheit
Arbeitgeberdarlehen bzw. Wohnungsfürsorgemittel an städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den
Bau (Neubau, Ausbau und Erweiterung bzw. Erwerb von eigengenutzten Eigenheimen/einer eigengenutzten
Eigentumswohnung), Darlehen zur Verbesserung der Wohnverhältnisse (für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen der Anwesen) und Darlehen aus Sonderprogrammen.
Die Tilgungsleistungen der Darlehensnehmer und Darlehensnehmerinnen stellen Einzahlungen dar.
2) Fortschreibung der zu erwartenden Einzahlungen
3) nicht relevant
4) Tilgungsleistungen der Darlehensnehmer/Darlehensnehmerinnen
361
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
00123 bis 00146, 00149, 00732
Diverse nichtrechtsfähige Stiftungen
Allgemeine Begründung für alle nichtrechtsfähigen Stiftungen:
1) Die nichtrechtsfähigen Stiftungen werden als Treuhandvermögen der Stadt Nürnberg verwaltet.
Hierzu wird unter anderem, im Rahmen der Verwaltung des Grundstockvermögens, das Vermögen wirt-
schaftlich und nachhaltig angelegt. Aus diesem Grund werden fällige Wertpapiere in neue Finanzanlagen
reinvestiert. Daneben wird, um den Erhalt des Grundstockvermögens zu gewährleisten, eine Kapitalerhaltungsrücklage gebildet, welche ebenfalls in Wertpapieren angelegt wird.
2) Fortschreibung
3) nicht relevant
4) Einzahlungen aus fälligen Wertpapiergeschäften
00147
Zuweisungen für Investitionen
1) Die Stadt Nürnberg erhält vom Freistaat Bayern eine Investitionspauschale nach Art. 12 FAG. Die Investitionspauschale ist für die Finanzierung von kommunalen Investitions-, Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen bestimmt und errechnet sich anhand der Finanzmasse (Einwohnerzahl sowie Umlagekraft).
2) Erhöhung aufgrund geänderter Finanzmassen
3) nicht relevant
4) Einzahlungen nach Art. 12 FAG
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