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← Haushaltsplan 2018 – Band 1

Bereich Ref. I/II

Haushalt 2018 · Band 1 · Seiten 336–340 · Seiten 336–340 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

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Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel Geschäftsbereich Referat I/ II: 00002 Einführung eines Dokumentenmanagementsystems - Der konsumtive Ansatz enthält Personalkosten und ILV. - 1) Die bisherige elektronische Dokumentenverwaltung soll zu einer elektronischen Vorgangsbearbeitung und Aktenführung weiterentwickelt werden und stufenweise bei der Stadt Nürnberg eingeführt werden. Aufgrund mittlerweile vorliegender Erkenntnisse und Erfahrungen wurde die Planung aktualisiert. Daher wur￾de auch die konkrete Kostenplanung dem Projektverlauf angepasst. In Bezug auf den Projektfortschritt, d.h. gemessen an der Anzahl der in Betrieb genommenen DMS-Nutzer, haben sich die Kosten im vorgesehenen Rahmen gehalten. Die Berichterstattung zum weiteren Vorgehen fand am 14.03.2017 im Personal- und Or￾ganisationsausschuss statt. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. 3) Kostenschätzung 4) keine 332 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 00004 Erneuerung der städtischen Telekommunikationsinfrastruktur 1) Die bisher eingesetzte klassische Technik der zentralen städtischen TK-Infrastruktur ist altersbedingt zu ersetzen. Aufgrund der technischen Entwicklungen werden für Anlagen in dieser Größenordnung nur noch Anlagen auf Basis der VoIP-Technik bereitgestellt. Im Zuge dieser stadtweiten Umrüstung werden die Netzwerkschränke mit aktiven Komponenten (Power-over￾Ethernet-Switche (PoE-Switche), Unterbrechungsfreie Stromversorgungen (USVs)) ausgestattet, welche zu￾sätzlich Wärme in die Netzwerkschränke bzw. Netzwerkräume abgeben. Neben dem klassischen Rechnernetz und VoIP werden in den Netzwerkräumen auch die Komponenten für WLAN, Gebäudeleittechnik, Gebäudeautomation und Alarmierungs-Notrufsysteme betrieben. Als Anlagenbetreiber ist die Stadt dafür verantwortlich, dass ein Notruf vom Arbeitsplatz jederzeit möglich sein muss. Hierbei handelt es sich in erster Linie um den Schutz von Leib und Leben in Notsituationen (§ 25 der BGV A.1). In der BGR A1 heißt es zusätzlich: „Meldemöglichkeiten müssen auch außerhalb der betriebs￾üblichen Arbeitszeiten erhalten bleiben“ Somit ist ein störungsfreier Betrieb der Netzwerkkomponenten trotz erhöhter Wärmeabgabe sicherzustellen. Dies wird durch Herabsetzen der Raumtemperatur in den Netzwerkräumen mittels kältetechnischer Anlagen erreicht. Neben der Lebensdauer der aktiven Komponenten ist vor allem die Lebensdauer der in den USVs eingebau￾ten Batterien stark abhängig von den Temperaturverhältnissen im Netzwerkschrank. Die Lebensdauer der in den USVs eingesetzten Akkus beträgt laut Herstellerangabe fünf Jahre bei 20°C Be￾triebstemperatur. Um diese Anforderung (20°C) zu erreichen, müssten nahezu alle 219 Netzwerkschrank-Standorte (B￾Standorte) mit einer Klimatisierung ausgestattet bzw. nachgerüstet werden. Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung hat ergeben, dass durch den Einsatz höherwertigerer Akkus (Lebens￾dauer zehn bis zwölf Jahre bei 20°C Betriebstemperatur) die maximale Raumtemperatur in den Netzwerk￾räumen auf 30°C festgelegt werden kann. Die Lebensdauer dieser höherwertigen Akkus beträgt dann fünf Jahre bei 30°C Betriebstemperatur. Deshalb werden im Lifecycle der USVs bei Wartungsarbeiten die vorhandenen Akkus in höherwertige Akkus ge￾tauscht. Aus diesem Grund reduziert sich die Anzahl der dringend zu klimatisierenden Netzwerkräume von 219 auf ca. 25. Insgesamt werden damit Finanzmittel für die Verbesserung der Klimatisierung von 25 Netzwerkräumen und die Beschaffung höherwertigerer Akkus benötigt. Der Mittelbedarf für die Klimatisierung wurde in Zusammen￾arbeit mit dem Hochbauamt ermittelt. 2) Erhöhung der Gesamtkosten, aufgrund der Verbesserung der Klimatisierung und der Beschaffung höherwer￾tiger Akkus und Austauschgeräte. 3) Kostenschätzung 4) keine 333 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 00006 Finanzwesensoftware: Weiterentwicklung - Ohne SAP-Migration; wird zu einem späteren Zeitpunkt angemeldet. - 1) Nach Erledigung des Projektes „Weiterentwicklung Haushaltswirtschaft“ (Produkthaushalt) stehen für SKN weitere wichtige Projekte zum Erhalt der Funktionstüchtigkeit, dem Anschluss an Modernisierungen der stad￾teigenen IT und zur Prozessoptimierung sowie zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Vorschriften an 2) keine 3) Kostenansatz 4) keine 00761 Einführung der elektronischen Personalakte 1) Durch die zunehmende Digitalisierung der täglichen Arbeit in der Stadtverwaltung ergibt sich zwangsläufig die Frage der Veraktung elektronischer Dokumente. Derzeit erfolgt dies durch Zuführung eines Ausdrucks in die Papierakte. Durch den benötigten Platzbedarf, den Personalaufwand zum Einsortieren der Dokumente und die laufende „Betreuung“ der Akten sowie den teilweise hohen Suchaufwand innerhalb einer Akte für einen bestimmten Sachverhalt ist dies eine kostenintensive Form der Aktenführung. Zudem erfolgt regelmäßig ein gleichzeitiger Zugriff durch mehrere Sachbearbeiter/innen. Im Fall der Aktenanforderung durch Externe (z. B. Gerichte, andere Dienstherrn) befindet sich die Akte außer Haus, ohne in diesem Zeitraum auf die Daten zugreifen zu können. Die Entscheidung zur Umstellung auf eine elektronische Personalakte folgt der grundsätzlichen Entscheidung des Stadtrates, die Stadtverwaltung papierloser zu gestalten. Dadurch wird auch die Basis für eine elektronische Sachbearbeitung geschaffen. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss; Verschiebung um 1 Jahr 3) Kostenannahme 4) keine 334 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 00762 Umbau Ehrenhalle inkl. Catering-Raum 1) Es handelt sich um eine Baumaßnahme im Gebäude Rathausplatz 2 als Folge der Implementierung eines Rathausinformationssystem im Rahmen der künftigen „Historischen Bildungsachse Burg – Fembohaus – Rathaus. Begleitend zur Planung und Gestaltung dieser stadtgeschichtlichen Dauerausstellung in der Eh￾renhalle werden in einem ersten Bauabschnitt die Ehrenhalle und angrenzende Bereiche in ihrer Substanz und Infrastruktur (Klima, Beleuchtung, Barrierefreiheit, Pfortenneugestaltung, Brandschutz, Sicherheit) zeit￾gemäß ertüchtigt. Dabei muss auch der bisherige Cateringbereich aufgrund der neuen Raumnutzung (Lüftungszentrale und künftige Haltestation des Personenaufzuges) in andere Räumlichkeiten des Gebäudes verlegt werden. Diese sind entsprechend zu ertüchtigen. 2) keine 3) Kostenberechnung 4) keine 00791 Einführung eRechnung 1) Nach dem Gesetz über die elektronische Verwaltung in Bayern (BayEGovG) müssen die Stadt Nürnberg und Ihre Eigenbetriebe bis spätestens zum 27.11.2019 den Empfang und die Verarbeitung elektronischer Rech￾nungen ermöglichen. Zur Umsetzung dieser gesetzlichen Regelung hat Ref. II in Kooperation mit OrgA für den Zeitraum 2017 bis 2019 das Projekt „Einführung einer elektronischen Rechnungsbearbeitung - eRech￾nung“ aufgesetzt. Die über die MIP-Maßnahme bereitgestellten Mittel werden zur Finanzierung von externen Beraterkosten, der Beschaffung und Implementierung einer Rechnungseingangssoftware und der Anbindung an das ERP-System von SAP und das Dokumentenmanagementsystem (DMS) der Firma Fabasoft benötigt. 2) keine 3) Kostenschätzung 4) keine 335 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 00816 Migration auf Windows 10 1) Für das stadtweit auf Desktop-PCs und Notebooks Einsatz befindliche Betriebssystem Windows 7 Professio￾nal stellt der Hersteller Microsoft die Pflege (Fehlerbereinigungen, Sicherheitsupdates) zum 14.01.2020 ein. Aus Gründen der IT-Sicherheit ist die Einführung einer aktuellen, vom Hersteller gepflegten Version des Be￾triebssystems zwingend erforderlich. Künftig ab 2018 ausgelieferte PCs werden nicht mehr vollständig von Windows 7 unterstützt. Der Einsatz eines Open Source Betriebssystems (Linux) ist wegen der Inkompatibili￾tät mit diversen Fachverfahren (u.a. auch SAP, DMS,…) nicht möglich. Derzeit sind die städtischen Geräte mit Windows 7 Professional ausgestattet. Die Beschaffung des Betriebs￾systems erfolgte in der Regel zusammen mit der Hardware als sogenannte OEM Version. Die Nachfolgever￾sion Windows 10 Professional wurde vom Hersteller funktional „abgespeckt“ und ist für den Einsatz bei der Stadt aus datenschutzrechtlichen Gründen und Aspekten der IT-Sicherheit nicht einsetzbar. Daher muss zu￾sätzlich zu der OEM-Version Windows 10 Professional die Version Windows 10 Enterprise als Upgrade be￾schafft werden. Für die stadtweite Umstellung auf die aktuelle Windows Betriebssystemversion wird aufgrund der Erfahrungen mit der Umstellung von Windows XP auf Windows 7 Professional ein Umstellungszeitraum von ca. zwei Jahren geschätzt. 2) Neuaufnahme 3) Kostenannahme 4) keine 336

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