Bereich Ref. I/II
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
Geschäftsbereich Referat I/ II:
00002
Einführung eines Dokumentenmanagementsystems
- Der konsumtive Ansatz enthält Personalkosten und ILV. -
1) Die bisherige elektronische Dokumentenverwaltung soll zu einer elektronischen Vorgangsbearbeitung und
Aktenführung weiterentwickelt werden und stufenweise bei der Stadt Nürnberg eingeführt werden.
Aufgrund mittlerweile vorliegender Erkenntnisse und Erfahrungen wurde die Planung aktualisiert. Daher wurde auch die konkrete Kostenplanung dem Projektverlauf angepasst. In Bezug auf den Projektfortschritt, d.h.
gemessen an der Anzahl der in Betrieb genommenen DMS-Nutzer, haben sich die Kosten im vorgesehenen
Rahmen gehalten. Die Berichterstattung zum weiteren Vorgehen fand am 14.03.2017 im Personal- und Organisationsausschuss statt.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenschätzung
4) keine
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Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
00004
Erneuerung der städtischen Telekommunikationsinfrastruktur
1) Die bisher eingesetzte klassische Technik der zentralen städtischen TK-Infrastruktur ist altersbedingt zu
ersetzen. Aufgrund der technischen Entwicklungen werden für Anlagen in dieser Größenordnung nur noch
Anlagen auf Basis der VoIP-Technik bereitgestellt.
Im Zuge dieser stadtweiten Umrüstung werden die Netzwerkschränke mit aktiven Komponenten (Power-overEthernet-Switche (PoE-Switche), Unterbrechungsfreie Stromversorgungen (USVs)) ausgestattet, welche zusätzlich Wärme in die Netzwerkschränke bzw. Netzwerkräume abgeben.
Neben dem klassischen Rechnernetz und VoIP werden in den Netzwerkräumen auch die Komponenten für
WLAN, Gebäudeleittechnik, Gebäudeautomation und Alarmierungs-Notrufsysteme betrieben.
Als Anlagenbetreiber ist die Stadt dafür verantwortlich, dass ein Notruf vom Arbeitsplatz jederzeit möglich
sein muss. Hierbei handelt es sich in erster Linie um den Schutz von Leib und Leben in Notsituationen (§ 25
der BGV A.1). In der BGR A1 heißt es zusätzlich: „Meldemöglichkeiten müssen auch außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeiten erhalten bleiben“
Somit ist ein störungsfreier Betrieb der Netzwerkkomponenten trotz erhöhter Wärmeabgabe sicherzustellen.
Dies wird durch Herabsetzen der Raumtemperatur in den Netzwerkräumen mittels kältetechnischer Anlagen
erreicht.
Neben der Lebensdauer der aktiven Komponenten ist vor allem die Lebensdauer der in den USVs eingebauten Batterien stark abhängig von den Temperaturverhältnissen im Netzwerkschrank.
Die Lebensdauer der in den USVs eingesetzten Akkus beträgt laut Herstellerangabe fünf Jahre bei 20°C Betriebstemperatur.
Um diese Anforderung (20°C) zu erreichen, müssten nahezu alle 219 Netzwerkschrank-Standorte (BStandorte) mit einer Klimatisierung ausgestattet bzw. nachgerüstet werden.
Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung hat ergeben, dass durch den Einsatz höherwertigerer Akkus (Lebensdauer zehn bis zwölf Jahre bei 20°C Betriebstemperatur) die maximale Raumtemperatur in den Netzwerkräumen auf 30°C festgelegt werden kann.
Die Lebensdauer dieser höherwertigen Akkus beträgt dann fünf Jahre bei 30°C Betriebstemperatur. Deshalb
werden im Lifecycle der USVs bei Wartungsarbeiten die vorhandenen Akkus in höherwertige Akkus getauscht.
Aus diesem Grund reduziert sich die Anzahl der dringend zu klimatisierenden Netzwerkräume von 219 auf
ca. 25.
Insgesamt werden damit Finanzmittel für die Verbesserung der Klimatisierung von 25 Netzwerkräumen und
die Beschaffung höherwertigerer Akkus benötigt. Der Mittelbedarf für die Klimatisierung wurde in Zusammenarbeit mit dem Hochbauamt ermittelt.
2) Erhöhung der Gesamtkosten, aufgrund der Verbesserung der Klimatisierung und der Beschaffung höherwertiger Akkus und Austauschgeräte.
3) Kostenschätzung
4) keine
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Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
00006
Finanzwesensoftware: Weiterentwicklung
- Ohne SAP-Migration; wird zu einem späteren Zeitpunkt angemeldet. -
1) Nach Erledigung des Projektes „Weiterentwicklung Haushaltswirtschaft“ (Produkthaushalt) stehen für SKN
weitere wichtige Projekte zum Erhalt der Funktionstüchtigkeit, dem Anschluss an Modernisierungen der stadteigenen IT und zur Prozessoptimierung sowie zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Vorschriften an
2) keine
3) Kostenansatz
4) keine
00761
Einführung der elektronischen Personalakte
1) Durch die zunehmende Digitalisierung der täglichen Arbeit in der Stadtverwaltung ergibt sich zwangsläufig
die Frage der Veraktung elektronischer Dokumente. Derzeit erfolgt dies durch Zuführung eines Ausdrucks in
die Papierakte. Durch den benötigten Platzbedarf, den Personalaufwand zum Einsortieren der Dokumente
und die laufende „Betreuung“ der Akten sowie den teilweise hohen Suchaufwand innerhalb einer Akte für
einen bestimmten Sachverhalt ist dies eine kostenintensive Form der Aktenführung. Zudem erfolgt
regelmäßig ein gleichzeitiger Zugriff durch mehrere Sachbearbeiter/innen. Im Fall der Aktenanforderung
durch Externe (z. B. Gerichte, andere Dienstherrn) befindet sich die Akte außer Haus, ohne in diesem
Zeitraum auf die Daten zugreifen zu können.
Die Entscheidung zur Umstellung auf eine elektronische Personalakte folgt der grundsätzlichen Entscheidung
des Stadtrates, die Stadtverwaltung papierloser zu gestalten. Dadurch wird auch die Basis für eine
elektronische Sachbearbeitung geschaffen.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss; Verschiebung um 1 Jahr
3) Kostenannahme
4) keine
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Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
00762
Umbau Ehrenhalle inkl. Catering-Raum
1) Es handelt sich um eine Baumaßnahme im Gebäude Rathausplatz 2 als Folge der Implementierung eines
Rathausinformationssystem im Rahmen der künftigen „Historischen Bildungsachse Burg – Fembohaus –
Rathaus. Begleitend zur Planung und Gestaltung dieser stadtgeschichtlichen Dauerausstellung in der Ehrenhalle werden in einem ersten Bauabschnitt die Ehrenhalle und angrenzende Bereiche in ihrer Substanz
und Infrastruktur (Klima, Beleuchtung, Barrierefreiheit, Pfortenneugestaltung, Brandschutz, Sicherheit) zeitgemäß ertüchtigt.
Dabei muss auch der bisherige Cateringbereich aufgrund der neuen Raumnutzung (Lüftungszentrale und
künftige Haltestation des Personenaufzuges) in andere Räumlichkeiten des Gebäudes verlegt werden. Diese
sind entsprechend zu ertüchtigen.
2) keine
3) Kostenberechnung
4) keine
00791
Einführung eRechnung
1) Nach dem Gesetz über die elektronische Verwaltung in Bayern (BayEGovG) müssen die Stadt Nürnberg und
Ihre Eigenbetriebe bis spätestens zum 27.11.2019 den Empfang und die Verarbeitung elektronischer Rechnungen ermöglichen. Zur Umsetzung dieser gesetzlichen Regelung hat Ref. II in Kooperation mit OrgA für
den Zeitraum 2017 bis 2019 das Projekt „Einführung einer elektronischen Rechnungsbearbeitung - eRechnung“ aufgesetzt. Die über die MIP-Maßnahme bereitgestellten Mittel werden zur Finanzierung von externen
Beraterkosten, der Beschaffung und Implementierung einer Rechnungseingangssoftware und der Anbindung
an das ERP-System von SAP und das Dokumentenmanagementsystem (DMS) der Firma Fabasoft benötigt.
2) keine
3) Kostenschätzung
4) keine
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Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
00816
Migration auf Windows 10
1) Für das stadtweit auf Desktop-PCs und Notebooks Einsatz befindliche Betriebssystem Windows 7 Professional stellt der Hersteller Microsoft die Pflege (Fehlerbereinigungen, Sicherheitsupdates) zum 14.01.2020 ein.
Aus Gründen der IT-Sicherheit ist die Einführung einer aktuellen, vom Hersteller gepflegten Version des Betriebssystems zwingend erforderlich. Künftig ab 2018 ausgelieferte PCs werden nicht mehr vollständig von
Windows 7 unterstützt. Der Einsatz eines Open Source Betriebssystems (Linux) ist wegen der Inkompatibilität mit diversen Fachverfahren (u.a. auch SAP, DMS,…) nicht möglich.
Derzeit sind die städtischen Geräte mit Windows 7 Professional ausgestattet. Die Beschaffung des Betriebssystems erfolgte in der Regel zusammen mit der Hardware als sogenannte OEM Version. Die Nachfolgeversion Windows 10 Professional wurde vom Hersteller funktional „abgespeckt“ und ist für den Einsatz bei der
Stadt aus datenschutzrechtlichen Gründen und Aspekten der IT-Sicherheit nicht einsetzbar. Daher muss zusätzlich zu der OEM-Version Windows 10 Professional die Version Windows 10 Enterprise als Upgrade beschafft werden. Für die stadtweite Umstellung auf die aktuelle Windows Betriebssystemversion wird aufgrund
der Erfahrungen mit der Umstellung von Windows XP auf Windows 7 Professional ein Umstellungszeitraum
von ca. zwei Jahren geschätzt.
2) Neuaufnahme
3) Kostenannahme
4) keine
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