Bereich 2. BM
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
Geschäftsbereich 2. Bürgermeister (inkl. Infrastrukturvermögen)
00026 und 00577
Neubau der Feuerwache 1 / Grunderwerb
- Es werden Veräußerungserlöse aus dem Teilverkauf des bisherigen FW 1-Grundstückes i. H. v. 1.500 T€ erwartet - eingeplant in 2019 -
1) Mit Beschluss des Stadtrates vom 23.11.2006 wurde die Verwaltung beauftragt, zeitnah eine Ersatzlösung für
die baufällige Feuerwache 1 zu finden. Die für den neuen Standort an der Maximilianstraße erforderlichen
Grundstücke wurden von mehreren Eigentümern erworben.
2) Erhöhung der Gesamtkosten gemäß Baukostenindizierung; Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen (Mittel zur Förderung des Feuerlöschwesens). - Es werden außerdem im Jahr 2019
Veräußerungserlöse aus dem Teilverkauf des bisherigen FW 1-Grundstückes i. H. v. 1.500 T€ erwartet. Etwaige Veräußerungsgewinne werden im Ergebnishaushalt verbucht.
00040
Umgestaltung Hauptmarkt
- Die Maßnahme wurde aus dem Ansatz für das Bund-Länder Städtebauförderungsprogramm "Aktive Stadt- und
Ortsteilzentren" (Nördliche Altstadt, Altstadt am Wasser) ausgegliedert. -
- Aufteilung in zwei voneinander getrennte Maßnahmen Umgestaltung Obstmarkt (Nr. 654) und Hauptmarkt. Die
bisherigen Planungskosten werden dem Hauptmarkt zugeordnet. -
- Mehreinzahlungen berechtigen zu Mehrauszahlungen -
- Vorbehaltlich BIC-Verfahren -
1) Der Hauptmarkt ist in einem unbefriedigenden baulichen Zustand und soll, zeitlich nach der Sanierung des
Obstmarktes, im Rahmen der Städtebauförderung ebenfalls neu betrachtet und ggf. umgestaltet werden. Mit
der Neubebauung des Augustinerhofareals sollen die Ortsstraßen Tuchgasse, Winklerstraße und Hauptmarkt
Westseite Fußgängerzone werden. Mit der Neugestaltung dieses zentralen Altstadtbereiches entstehen ein
attraktives Zentrum und eine neue Fußgängerachse Obstmarkt/Hauptmarkt/Tuchgasse/Pegnitzufer/Trödelmarkt, die die nördliche Altstadt mit der südlichen Altstadt verbindet und strukturell stärkt.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenannahme
4) Städtebauförderung; Bezuschussung auch von Planungsmitteln.
303
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
00041
Bamberger Straße zwischen Schnepfenreuther Hauptstraße und Wilhelm-Högner-Straße (Fürth)
- Für Baumaßnahmen auf Fürther Stadtgebiet wird voller Ersatz von der Stadt Fürth geleistet. -
1) Ausbau der Bamberger Straße zwischen Schnepfenreuther Hauptstraße und Mühlweg, im Anschluss bis zur
Wilhelm-Högner-Straße in Fürth. Das Vorhaben dient der Entlastung des Ortskerns von Schnepfenreuth,
aber auch der Ortsteile Schniegling und Kriegsopfersiedlung vom motorisierten Straßenverkehr. Mit der Stadt
Fürth wird eine Vereinbarung über das Teilstück auf Fürther Stadtgebiet abgeschlossen.
2) Verschiebung des Maßnahmenbeginns.
3) Kostenannahme
4) Vom Land: Zuweisungen nach GVFG; Reduzierung des Fördersatzes auf 40% durch die Staatsregierung.
Kostenerstattung durch die Stadt Fürth für die Baumaßnahme auf Fürther Stadtgebiet.
00047
Gestaltung Nelson-Mandela-Platz
- Bis 2015 finanziert: Realisierungswettbewerb und Planungskosten; die Kosten für Beleuchtung und Entwässerung sind im Gesamtansatz enthalten. -
1) Zur Aufwertung des südlichen Bahnhofsumfeldes wurde ein städtebaulicher Realisierungswettbewerb zur
Umgestaltung des Nelson-Mandela-Platzes durchgeführt. Die Entwurfsplanung umfasst die Umgestaltung der
Platzfläche, den Bau eines Fahrradparkhauses und die Einbindung von Kunst mit vorgeschaltetem international offenem Wettbewerb sowie die notwendigen Änderungen an der Verkehrsführung.
2) keine
3) Kostenberechnung
4) Städtebauförderung, KAG, evtl. auch GVFG.
304
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
00053
Einleitung von Straßenabwässern (BayWG)
1) Das auf den Straßen anfallende Oberflächenwasser wird derzeit ohne Behandlung direkt in Gewässer bzw.
das Grundwasser eingeleitet. Die Einleitung bedarf einer Genehmigung nach dem geltenden Wasserrecht
(WHG i.V.m. BayWG). Die Untersuchungen im Rahmen des Wasserrechtsverfahrens für 141 Einleitungsstellen haben ergeben, dass 20 Einleitungsstellen dringend umgebaut und mit Regenwasserbehandlungsanlagen und Regenrückhaltebecken nachgerüstet und die weiteren Einleitungsstellen fortlaufend saniert werden
müssen. Die Erfüllung dieser Aufgaben ist eine gesetzliche Verpflichtung.
2) Bei den noch zu sanierenden Einleitestellen ergeben sich Kostensteigerungen, welche aus den Auflagen des
UwA resultieren. Zudem erforderte die geologische Situation bei B29 vor Ort (anstehender Fels, drückendes
Grundwasser) eine Umplanung dahingehend, dass nun eine Bohrpfahlwand als Verbauelement eingeplant
werden muss. Der Gesamtansatz ist zu erhöhen, da die im Ansatz noch verfügbaren Mittel den Bedarf für die
Einleitestellen B29 und A585 nicht decken.
3) Kostenschätzung
4) keine
00054, 00055
Osttunneldurchstich, einschl. Platzgestaltung / Grunderwerb Osttunneldurchstich
- Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 4,57 Mio. €, davon sind 1.143 T€ von der Stadt zu
tragen (davon 561 T€ Zuschuss).
1) Der östliche Fußgängertunnel im Hauptbahnhof soll nach Süden geöffnet und ein Anschluss an den NelsonMandela-Platz hergestellt werden. Außerdem Grunderwerb und Bau eines Verbindungsweges zwischen Osttunnel und Allersberger Straße.
2) Die Bahn hat mit fortschreitender Planung auch die Kosten fortgeschrieben.
3) Kostenannahme
4) Zuwendungen zum Ausbau von Nahverkehrsanlagen, Kostenanteil DB, Städtebauförderung.
305
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
00057
Kreuzungsfreier Ausbau des Frankenschnellwegs
1) Die derzeitige Situation ist verbunden mit regelmäßigen Staus, Sicherheitsgefährdung und hoher Lärm- und
Abgasbelastung der umliegenden Stadtteile.
Ziel der Maßnahme ist ein kreuzungsfreier Ausbau im Bereich zwischen Wolgemutstraße und Landgrabenstraße/Rohrbrücke N-ERGIE, eine deutliche Verbesserung des Lärmschutzes durch Einhausung auf einer
Strecke von 1,5 km Länge sowie eine städtebauliche Aufwertung.
2) Zeitliche Verzögerung des tatsächlichen Baubeginns wegen Klageverfahren, dadurch Verschiebung der
Ansätze; Fortschreibung mit Preissteigerungsindex, Personalkosten bis 2028 sowie inkl. Kosten für freiwillige
UVP, Baugrunduntersuchung und Öffentlichkeitsarbeit – auch entsprechende Anpassung der Ansätze für
Einzahlungen. Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund einer verpflichtenden Beteiligung an einer Altlastsanierung.
3) Kostenannahme
4) Zuweisungen des Landes nach GVFG und FAG. Erwartet wird eine Zuschussquote von 85 % der förderfähigen Kosten.
00059
Bayernstraße
- Kosten gemäß Ausschussvorlage vom 16.07.15, dazu Teuerungszuschlag. -
1) Die Bayernstraße zwischen Münchener Straße und Itzhak-Rabin-Straße ist dringend sanierungsbedürftig.
Der gesamte Straßenaufbau ist für die heutigen Verkehrsbelastungen nicht mehr ausreichend und muss
komplett erneuert werden. Die Maßnahme kommt einem Neubau gleich. Gleichzeitig werden durch Planungsänderungen Verbesserungen für alle Verkehrsteilnehmer erreicht.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss; daneben Kostenerhöhung durch Teuerungszuschlag
sowie entsprechend höher angesetzte Einzahlungen.
3) Kostenberechnung
4) Vom Land: Zuweisungen nach GVFG.
306
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
00061
Eibacher Hauptstraße
- Kosten vorbehaltlich des zu durchlaufenden BIC-Prozesses. -
1) Die Eibacher Hauptstraße befindet sich im Bereich zwischen Hinterhofstraße und dem Königshofer Weg in
einem schlechten Zustand und soll saniert werden. Die Maßnahme hat das BIC-Verfahren zu durchlaufen.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenannahme
4) Vom Land: Zuweisungen nach GVFG
00071
Projekt Deutsche Einheit: Anpassung Brücke Höfener Straße (1 BW)
- Finanzierung ohne Ablöse von DB AG, da diese im Ergebnishaushalt eingeht.-
1) Im Zusammenhang mit dem Ausbau der S-Bahn-Strecke Nürnberg-Fürth-Forchheim plant die DB die Erneuerung der Eisenbahnbrücke über die Höfener Straße. Dabei soll der in Höhe und Breite beschränkte Brückenquerschnitt den Verkehrserfordernissen angepasst werden. Im Anschluss an den Brückenumbau erfolgt der
Ausbau der Höfener Straße zwischen Chlodwigstraße und Fürther Straße.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenschätzung
4) Die von der DB zu leistenden Ablösebeträge kommen konsumtiv dem Stadthaushalt zugute, werden im MIP
jedoch nicht der Maßnahme zugerechnet.
307
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
00072
Projekt Deutsche Einheit: Anpassung S-Bahn Rothenburger Straße
- Mittelabfluss in Abhängigkeit von der DB AG. -
1) Ausbau der Rothenburger Straße zwischen Plärrer und Frankenschnellweg einschl. Umbau der Bahnbrücke
über die Rothenburger Straße (1 BW, 0,8 km).
Im Rahmen der Erneuerung der Bahnstrecke und der Errichtung der S-Bahn-Haltestelle „Rothenburger Straße“ ist die Aufweitung der Brücke über die Rothenburger Straße erforderlich. Die Maßnahme dient der Anbindung des nördlich der Bahn gelegenen Einzugsgebietes an die S-Bahn und der Einrichtung des Gegenverkehrs in der Rothenburger Straße zur Entlastung der Verkehrssituation in der Hessestraße.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenschätzung
4) Vom Land: Zuweisungen nach GVFG.
00073
Wöhrder See
1) Im Rahmen des Gemeinschaftsprojekts des Wasserwirtschaftsamts Nürnberg und der Stadt Nürnberg werden
die Grünanlagen um den Unteren Wöhrder See umgebaut.
2) keine
3) Kostenschätzung
4) Mittel aus dem Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau West“
308
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
00160
Sanierung Brücke Hallertor
- Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit der Beschleunigung der Straßenbahnlinie 4. –
1) Die ursprüngliche Hallertorbrücke von 1697 wurde nach und nach verbreitert. Dabei liegt die alte Steinbogenbrücke schräg innerhalb der beiden ersten Erweiterungsbauten von 1936. Seit der Erweiterung von
1963 besteht die Brückenanlage aus vier baulich getrennt voneinander hergestellten Überbauten (Teilbauwerke). Die komplexe Generalsanierung wird zeitlich mit der Maßnahme „Beschleunigung der Straßenbahnlinie 4 (Maßnahmen-Nr. 152) abgestimmt. Mit der Maßnahme werden auch die Unterführung zum Kontumazgarten und die Umgestaltung des Kontumazgartens umgesetzt.
2) Überarbeitete Kalkulation und Anpassung an den Mittelabfluss.
3) Kostenanschlag
4) Zuwendungen Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm sowie vom Land gem. GVFG.
00283
Ersatzneubau der Brücke Klenzestraße (BW 1.361)
1) Die im Jahr 1937 von der damaligen Reichsbahn errichtete Brücke an der Klenzestraße über die Zufahrtsgleise zum Rangierbahnhof weist eine Reihe von Schäden auf, u. a. Risse in tragenden Betonbauteilen. Die Brücke können nur noch Fahrzeuge mit einem Gewicht bis zu 2,8 Tonnen überqueren. Das Bauwerk steht unter
Denkmalschutz. Eine Sanierung ist wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll, deswegen wird ein Neubau angestrebt.
2) keine
3) Kostenschätzung
4) keine
00291
BW 1.118 San. Konrad-Adenauer-Brücke
1) Bei der Brücke wurden erhebliche Schäden und Mängel festgestellt, die die Standsicherheit, die Dauerhaftigkeit und die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Das Bauwerk ist daher komplett zu sanieren. Im Zuge der
Sanierung sind außerdem verschiedene Umbauten (insbes. der Auflagerbänke) erforderlich.
2) Neuaufnahme
3) Kostenberechnung
4) keine
309
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
00292
BW 1.210 San. Brücke Hügelstr. über den Main-Donau-Kanal
1) Die im Jahr 1970 erbaute Brücke im Zuge der Hügelstraße überspannt den Main-Donau-Kanal. Die Spannbetonbrücke weist zahlreiche Schäden auf, die überwiegend durch eindringendes salzhaltiges Wasser verursacht werden. Das Bauwerk muss u.a. neu abgedichtet werden; Übergangskonstruktion, Kappen und Geländer sind zu erneuern. Am Überbau muss schadhafter Beton instand-gesetzt werden. Die Maßnahme wird,
abhängig von der benachbarten Brücke Hügelstr. über die Südwesttangente wegen möglicher Synergien bei
den Verkehrsführungsphasen ausgeführt. Darüber hinaus wird eine gemeinsame Abarbeitung der Maßnahmen das Gewerbegebiet Westpark in der Summe geringer beeinträchtigen. Mit der Maßnahme soll zudem
eine dritte Fahrspur realisiert werden, die verkehrstechnische Verbesserungen für den Südwestpark mit sich
bringt.
2) Neuaufnahme
3) Kostenberechnung
4) keine
00513
Niederschlagswasserableitung Gerasmühle
1) An der westlichen Hangkante der Rednitz schließt sich zwischen Gerasmühle und Mühlhof eine Hochebene
an. Bei Starkregenereignissen fließt das Wasser unkontrolliert über die Kante der Hochebene zur Rednitz
und droht, besiedelte Bereiche zu überschwemmen. Ziel ist es, die untenliegenden besiedelten Bereiche und
Straßenflächen von Überschwemmung freizuhalten. Dafür muss das Regenwasser bereits oberhalb der Bereiche in Auffanggräben oder über Einlaufbauwerke gefasst werden und über offene Gräben und Verrohrungen schadlos an den besiedelten Bereichen vorbei der Rednitz zugeführt werden.
2) Neuaufnahme
3) Kostenberechnung
4) keine
310
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
00579
Straßenbahn bis Wegfeld: Infrastrukturzuschuss
Zusätzliche Erläuterung für Infrastrukturzuschuss: - Neuberechnung der VAG. -
1) Im Rahmen der Planungen für eine Stadtbahnverbindung Nürnberg - Erlangen hat sich ein deutlicher Nutzen
einer Teilstrecke von Thon bis "Am Wegfeld" gezeigt. Mit Verlegung der bisherigen Straßenbahnendhaltestelle Thon zum Wegfeld entsteht ein verbessertes Nahverkehrskonzept für Thon, das Knoblauchsland und Erlangen entlang der Achse B4 mit minimierten Umsteigevorgängen.
Dabei wird die zwischen den Richtungsfahrbahnen der Erlanger Straße verlaufenden Gleistrasse zur heutigen Endhaltestelle Thon bis südlich der Johann-Sperl-Straße um ca. 2,5 km verlängert. Der neue Verlauf der
Straßenbahntrasse führt in Mittellage vom Anschluss an die bestehenden Gleise über die Kreuzung Erlanger
Straße / Kilianstraße / Forchheimer Straße bis über die Kreuzung Erlanger Straße / Bamberger Straße / Marienbergstraße. Ca. 200 m nördlich der Kreuzung schwenkt die Trasse von der Mittellage in die östliche Seitenlage und verläuft parallel zur Erlanger Straße bis Johann-Sperl-Straße. Dort entsteht die neue Endhaltestelle "Am Wegfeld". Die Option auf einen Weiterbau nach Erlangen ist gegeben.
Die Maßnahme wird von der VAG ausgeführt und finanziert. Die Stadt beteiligt sich mit einem Kostenanteil,
der nach dem Vertrag Stadt Nürnberg / VAG ermittelt wird. Zusätzlich wird ein Infrastrukturzuschuss an die
VAG ausgezahlt.
2) keine
3) Kostenschätzung
4) keine
00608
Vorbeug. Hochwasserschutz Langw./Altenfu
1) Für das Gewässersystem Langwassergraben im Bereich Altenfurt wurde ein Hochwasserschutzkonzept
erarbeitet. Während der Planungen hat sich gezeigt, dass verschiedene bestehende Gewässerverrohrungen
nicht ausreichend dimensioniert sind, und im Hochwasserfall der Abfluss behindert wird. Außerdem wurden
kritische Punkte identifiziert, die zeitnah behoben werden müssen. Das Schutzkonzept sieht zudem die
Schaffung von Rückhalteraum im Oberlauf vor.
2) Neuaufnahme
3) Kostenberechnung
4) keine
311
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
00617
"Umzug" des Verkehrsrechners
1) Der städtische Verkehrsrechner ist seit den 1960-er Jahren im Mittelbau auf dem Areal des PP-Mfr. am Jakobsplatz untergebracht. In dem derzeitigen Verkehrsrechner-Technikraum sind neben den Verkehrsrechnern, an denen ca. 440 Lichtsignalanlagen angeschlossen sind, auch diverse Technikkomponenten untergebracht.
Aufgrund eines statischen Gutachtens ist das Gebäude, das im Zuge der Polizeiverstaatlichung vom Freistaat übernommen wurde, zu räumen. Da der Fußboden des Verkehrsrechner-Technikraums bereits in der
Vergangenheit einmal saniert wurde, ist dieser nach den derzeitigen Erkenntnissen stand- bzw. tragsicher,
allerdings müsste ggf. die Decke dieses Raums abgestützt werden. Je nach Ergebnis der Untersuchungen
müssen Verkehrsrechner und -technik innerhalb des Gebäudes bzw. in neue Räumlichkeiten verbracht werden.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenschätzung
4) keine
00628
Stadtumlandbahn - Planung
1) Zur Optimierung des Straßenbahnnetzes im Norden Nürnbergs erfolgt die Verlängerung der Straßenbahn
von Thon bis zur Haltestelle Am Wegfeld. Mittel- bis langfristig ist die Verlängerung der Straßenbahn darüber
hinaus als Stadtbahn bis Erlangen und im Endausbau nach Herzogenaurach vorgesehen. Durch die Stadtumlandbahn (StUB) soll die Erreichbarkeit im Ballungsraum erheblich verbessert werden.
Die Maßnahme wurde bei der Bayerischen Staatsregierung für eine Sonderförderung in höchstmöglicher
Höhe angemeldet. Die Gesamtkosten werden auf bis zu 600 Mio. € geschätzt. Auf der Grundlage des
Intraplan-Gutachtens wurden die Planungskosten auf die Städte und den Landkreis aufgeteilt, die nun eingestellten Mittel stellen den Anteil der Stadt Nürnberg dar.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss sowie Kostenerhöhung wegen höherer Verbandsumlage.
3) Kostenannahme
4) keine
312
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
00629
Ringbuslinien
1) Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Straßenbahn von Thon nach „Am Wegfeld“ und durch die Verbesserung der Reisezeiten im Busnetz bietet sich auch ein enormes Optimierungspotential für das Busliniennetz
insgesamt. Auf Basis der verkehrspolitischen Zielsetzung der Stadt Nürnberg wurde unter Berücksichtigung
aller der Verwaltung und der VAG vorgebrachten Vorschläge und Anliegen ein Ringbuslinienkonzept entwickelt.
Um das attraktive und wirtschaftliche Angebot realisieren zu können, sind umfangreiche bauliche und signaltechnische Maßnahmen in verschiedenen Prioritäten abzuarbeiten. Für 2016 wurden die Gelder für „Priorität
1“ eingestellt, unter der alle Maßnahmen zur technischen Ermöglichung der Fahrwege zusammengefasst
wurden.
In der zweiten Realisierungsstufe sind von 2018 bis 2020 dringende Maßnahmen erforderlich, die eine ausreichende betriebliche Stabilität herstellen.
2) keine
3) Kostenannahme
4) keine
00645
BW 1.211 San. Brücke Hügelstr. über Südwesttangente
1) Bei der mehrfeldrigen Stahlbetonplattenbrücke mit Hohlkörpern wurden bei Brückenprüfungen erhebliche
Schäden und Mängel festgestellt, die die Dauerhaftigkeit und die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Die
Bausubstanz ist aufgrund von Chloridbelastung stark in Mitleidenschaft gezogen. Das Bauwerk ist daher
komplett zu sanieren (Betonsanierung, Kappenerneuerung, Abdichtung, Entwässerung, Geländer). Die Maßnahme steht im räumlichen Zusammenhang mit der genehmigten Sanierung des BW 1.210 Brücke Hügelstraße über den Main-Donau-Kanal. Eine gemeinsame Abarbeitung lässt Synergien erwarten. Darüber hinaus wird eine gemeinsame Abarbeitung das Gewerbegebiet Westpark in der Summe geringer beeinträchtigen.
2) Neuaufnahme
3) Kostenberechnung
4) keine
313
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
00654
Umgestaltung Obstmarkt
- Die Maßnahme wurde aus dem Ansatz für das Bund-Länder Städtebauförderungsprogramm "Aktive Stadt- und
Ortsteilzentren" (Nördliche Altstadt, Altstadt am Wasser) ausgegliedert. -
- Aufteilung in zwei voneinander getrennte Maßnahmen Umgestaltung Obstmarkt und Hauptmarkt (Nr. 40). Die
bisherigen Planungskosten werden dem Hauptmarkt zugeordnet. -
- Mehreinzahlungen berechtigen zu Mehrauszahlungen. –
- Vorbehaltlich BIC-Verfahren. -
1) Der Obstmarkt ist in einem unbefriedigenden baulichen Zustand, er weist gravierende Schäden auf und ist
bereits vielfach provisorisch ausgebessert. Dies betrifft den Stadtboden und seine Begehbarkeit, die Beleuchtung, die Möblierung, die Einbindung der Frauenkirche in den Kontext und die Verbesserung der Infrastruktur
für die Marktnutzungen. Siehe auch die Erläuterungen zur Maßnahme 40 (Umgestaltung Hauptmarkt).
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenannahme
4) Städtebauförderung; Bezuschussung auch von Planungsmitteln.
00655
Ansbacher Straße (Radwegeausbau) mit Schlosskreuzung Stein
- Vorbehaltlich Kostenprüfung BIC. -
1) In der Ansbacher Straße endet der Radstreifen stadtauswärts kurz vor der Schnelldorfer Straße und beginnt
stadteinwärts in Höhe der Petersauracher Straße. Die Verbindung zum vorhandenen Radweg in der Nürnberger Straße im Stadtgebiet Stein fehlt. Die vorhandene Radwegenetzlücke in der Ansbacher Straße soll
daher geschlossen werden. Der Lückenschluss hat wegen mangelnder Alternativrouten hohe Bedeutung.
Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung im Planungsbereich mit ca. 25.000 Kfz/16h sind eigene Radverkehrsanlagen erforderlich. Die Planung wurde im AfV am 08.12.2011 beschlossen.
Der Ansatz wird erweitert um den von der Stadt Nürnberg zu tragenden Kostenanteil an der Maßnahme des
Staatlichen Bauamts im Bereich der Kreuzung am Schloss Stein (AfV vom 21.01.2016). Beide Maßnahmen
sollen zusammen 2017 baulich umgesetzt werden.
2) keine
3) Kostenschätzung
4) Vom Bund: Zuschüsse nach der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen
und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative vom 15.09.2014“; vom Land
gem. GVFG.
314
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
00691
BW 1.207 San. Brücke Rothenburger Str. über Main-Donau-Kanal
1) Das im Jahr 1971 errichtete Bauwerk überspannt den Main-Donau-Kanal im Zuge der Rothenburger Straße,
die einer der wichtigsten Ausfallstraßen in Richtung Westen ist. Die Spannbetonbrücke weist zahlreiche
Schäden auf, die überwiegend durch eindringendes salzhaltiges Wasser verursacht werden. Das Bauwerk
muss u.a. neu abgedichtet werden, Übergangskonstruktion, Kappen und Geländer werden erneuert. Die vorhandenen Einstiegsschächte müssen zurückgebaut und verschlossen werden, um das Eindringen von
chloridhaltigem Wasser zukünftig zu vermeiden.
2) Neuaufnahme
3) Kostenberechnung
4) keine
00701
St 2241, Ostendstraße, 2. Bauabschnitt zwischen Cherusker- und Lindnerstr.
- Gesamtkosten ohne Ablösung an DB AG. -
1) Das Bauvorhaben umfasst den Neubau der Brückenbauwerke über die Bahnanlagen der DB AG im Bereich
der Dagmar- und Marthastraße sowie den Ausbau der Ostendstraße (St 2241) auf dem bisher noch nicht
ausgebauten Teilstück zwischen Cherusker- und Lindnerstraße. Weiterhin soll der Kreuzungsbereich mit der
Dr.-G.-Heinemann-/ Cheruskerstr. (B 4R) baulich so umgestaltet werden, dass die Leistungsfähigkeit des
Knotenpunktes wesentlich verbessert wird. Im Zusammenhang mit den Straßen- und Brückenbauarbeiten
findet auch die dringend erforderliche Erneuerung der Straßenbahngleise durch die VAG statt.
In einem 1. BA wurde die Teutonen- bis Cheruskerstraße ausgebaut. Die dafür verwendeten Mittel waren bei
Maßnahme 00063 veranschlagt.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenschätzung
4) Vom Land: Zuweisungen nach GVFG; Reduzierung des Fördersatzes auf 40% durch die Staatsregierung
(betrifft 2. BA).
315
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
00709
Erneuerung spannungsrissgefährdete Brücken Hafenbereich
1) Die Brücken Hafenstraße über die Südwesttangente, Hafenstraße über den Main-Donau-Kanal sowie Frankenschnellweg über Südwesttangente und Main-Donau-Kanal sind spannungsrisskorrosionsgefährdete
Spannbetonbrücken ohne Ankündigungsverhalten. Aufgrund ihres hohen Gefährdungspotentials müssen sie
schnellstmöglich ersetzt werden.
2) Im Ansatz ist die Ausgliederung der Knotenpunkte Marthweg/Wiener Str. (Maßnahme 837) und Königshof/Saarbrückener Str. (Maßnahme 838) als eigenständige Einzelmaßnahmen berücksichtigt. Der Verbleibende Ansatz wurde nach der Ausgliederung der genannten Maßnahmen erhöht, da nun auch die Personalvollkosten, die an SÖR zu leisten sind, beinhaltet. sind.
3) Kostenannahme
4) keine
00714
Masterplan Freiraum
1) Mit dem Bevölkerungszuwachs und der damit verbundenen verstärkten Wohnbaulandausweisung steigt der
Bedarf an ausreichend bemessenen qualifizierten öffentlichen Grün- und Freiflächen in der Stadt Nürnberg.
Es ist eine ästhetisch ansprechende und zukunftsorientierte Ausstattung von qualifizierten Grün- und Freiräumen notwendig. Mit dem neuen Ansatz sollen vorrangig neue Grünanlagen und grüne Stadtplätze geschaffen, vorhandene Freiräume und Freiraumverbindungen zu einem Verbund entwickelt sowie das Wasser
in den Erholungsraum integriert werden. Mit der Realisierung eines solchen Netzes wird gleichzeitig die
Biodiversität gefördert und das Biotopverbundsystem weiter ausgebaut.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenschätzung
4) keine
316
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
00754
Generalsanierung Obere (südliche) Karlsbrücke
1) Risse unter der Sandsteinbrüstung stellen eine Sicherheitsgefahr dar – der Gehweg musste teilweise gesperrt und die Überfahrt auf maximal 7,5 Tonnen beschränkt werden. Die Sanierung soll die ursprüngliche
Tragfähigkeit wieder herstellen.
2) keine
3) Kostenschätzung
4) keine
00757
Mängelbeseitigung Sanierung Lagune
1) Aufgrund unterschiedlicher Mängel im Bereich der Lagune (undichter Beckenkopf und Rohrdurchdringungen)
sind diverse Sanierungsmaßnahmen notwendig.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. Außerdem wurden 1,888 Mio. € für den Neubau eines
Havariebeckens investiv veranschlagt.
3) Kostenrahmen
4) Gegen die Mängelverursacher werden Schadenersatzansprüche geltend gemacht.
00760
Errichtung eines flächendeckenden Sirenenwarnsystem
1) Im Rahmen des alle fünf Jahre durchzuführenden Feuerwehrberichts wurde FW am 12.12.2012 vom Stadtrat
beauftragt, ein Konzept zur Warnung der Bevölkerung durch Sirenen zu erstellen.
Aus dem Ansatz werden die Erneuerung des bestehenden Sirenenwarnsystems und die flächendeckende
Erweiterung finanziert, so dass Bürger/innen rechtzeitig vor Gefahren, die von Störfällen, Großschäden oder
Katastrophen ausgehen, gewarnt werden können. Gleichzeitig dient das Sirenenwarnsystem zur Alarmierung
der örtlichen freiwilligen Feuerwehren.
2) keine
3) Kostenberechnung
4) keine
317
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
00784
Proesler Straße
1) Die Erschließungsmaßnahme „Proesler Straße“ muss bis zum Jahr 2021abgerechnet sein. Es ist daher notwendig, die Maßnahme – vorbehaltlich der Kostenprüfung durch BIC – in den MIP 2017/2020 aufzunehmen.
Bevor die gesicherte Erschließung hergestellt werden kann, muss die im B-Plan festgesetzte Lärmschutzwand (nicht beitragsfähig nach BauGB) gebaut werden, da diese sonst nicht mehr zugänglich ist.
2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss.
3) Kostenschätzung
4) Erschließungsbeiträge
00785
Lehrberger Straße
1) Die Erschließung der Lehrberger Straße muss noch vollständig abgeschlossen werden. Die Maßnahme wird
vorbehaltlich der Kostenprüfung durch BIC in den MIP 2017/2020 aufgenommen.
2) Nach neuen Erkenntnissen kann die Maßnahme aus dem Erschließungspaket 2021 entnommen werden. Die
bauliche Umsetzung erfolgt erst ab 2021.
3) Kostenschätzung
4) KAG-Beiträge
00818
Grünfläche a. d. Heimerichstr.
1) In dem seit 20.08.2014 rechtskräftigen B-Plan 4576, Heimerichstraße ist eine öffentliche Grünfläche festgesetzt, diese ist bereits vorhanden und zeigt deutliche Spuren intensiver Nutzungen. Aufgrund von Änderungen in den östlich an die Grünfläche angrenzenden Bebauungen wird diese Grünfläche zukünftig erweitert
(kosten- und lastenfreier Übergang dieser Flächen an die Stadt Nürnberg). Im Zuge der Erweiterung der
Grünanlage sollen auch die bestehende öffentliche Grünanlage inkl. Spiel- und Bolzplatz grundsaniert werden. Im Zuge der Sanierung kann auch eine Umgestaltung des Bolzplatzes mit entsprechendem Belag sowie
Einbau eines lärmmindernden Ballfangzaunes erfolgen. Damit trägt die erweiterte Grünanlage zur Aufwertung des neu entstehenden Standortes bei.
2) Neuaufnahme
3) Kostenberechnung
4) keine
318
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
00820
Niederschlagswasserableitung Koppenhofer Str.
1) An der westlichen Hangkante der Rednitz schließt sich zwischen Gerasmühle und Mühlhof eine Hochebene
an. Bei Starkregenereignissen fließt das Wasser unkontrolliert über die Kante der Hochebene zur Rednitz
und droht, besiedelte Bereiche zu überschwemmen. Ziel ist es, die untenliegenden besiedelten Bereiche und
Straßenflächen von Überschwemmung freizuhalten. Dafür muss das Regenwasser bereits oberhalb der Bereiche in Auffanggräben oder über Einlaufbauwerke gefasst werden und über offene Gräben und Verrohrungen schadlos an den besiedelten Bereichen vorbei der Rednitz zugeführt werden.
2) Neuaufnahme
3) Kostenberechnung
4) keine
00821
Rothenburger Str. (Tiefes Feld) - Grunderwerb
1) Zum Neubau der Rothenburger Straße zwischen der Virnsberger Straße und der Sigmundstraße (Tiefes
Feld) ist es erforderlich, den dafür benötigten Grunderwerb im Rahmen des Grunderwerbs für den Bau der UBahn und dem Umlegungsverfahren zu tätigen, da die Grundstücksverhandlungen zumeist mit den gleichen
Eigentümern erfolgen.
2) Neuaufnahme
3) Kostenschätzung
4) keine
319
Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
00823
Beschleunigung Linie 4, 3. Bauabschnitt
1) Der Verkehrsausschuss beschloss am 15.01.2009, dass die Straßenbahnlinie 4 zwischen Plärrer und Thon
an 12 Lichtsignalanlagen (LSA) beschleunigt werden soll. Am 04.07.2013 wurde ein Konzept und Finanzierungsvorschlag beschlossen. Die Maßnahme wurde in 3 Bauabschnitte aufgeteilt. In Bauabschnitt 1 und 2
wurden von 2014 bis 2016 acht LSA umgebaut und mit ÖPNV-Beschleunigung ausgestattet.
Für den 3. Bauabschnitt verbleiben 4 LSA. Sie verfügen bereits über eine ÖPNV-Beschleunigung, müssen
aber aufgrund ihres Alters gemäß dem aktuellen Stand der Technik angepasst und erneuert werden. Die Beschleunigungsmaßnahme wird verknüpft mit Verbesserungen und Anpassungen an den aktuellen Stand der
Technik und der Gesetzeslage für Fußgänger- und Radwegeführung, Anpassungen der Signalisierung der
Gleisüberwege sowie der Blindenausstattung.
2) Neuaufnahme
3) Kostenberechnung
4) Zuwendungen nach dem BayGVFG
00824
Verkehrsleitsystem Messe/Stadion/Arena
1) Bei dem im Jahr 2004 in Betrieb genommenen Verkehrsleitsystem müssen die Rechner- und Netzwerkhardware, die Kameras und die Schilderanzeigen ab dem Jahr 2018 erneuert werden.
2) Neuaufnahme
3) Kostenschätzung
4) Beteiligung der NürnbergMesse
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Erläuterung der Maßnahme:
1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes
der Maßnahme und des Mengengerüstes
2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel
00836
Umbaumaßnahmen Regensburger Straße
1) Aufgrund eines Neubaus von IKEA müssen im Umfeld eine straßenbauliche Erschließung und verkehrliche
Ertüchtigungen vorgenommen werden. Es wurde ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen.
2) Neuaufnahme
3) Kostenschätzung
4) Beteiligung des Investors
00837
Knotenpunkt Marthweg / Wiener Straße
1) Um den Verkehrsfluss an der Einmündung Marthweg/Wiener Straße zu optimieren, wird eine Rechtsabbiegerspur vom Marthweg in die Wiener Str. und eine zusätzliche Linksabbiegerspur von der Wiener Str. in den
Marthweg gebaut. Ziel ist es, die direkte Route für den Verkehr aus dem südl. Hafengebiet zur AS Königshof
und umgekehrt zu verbessern.
2) Neuaufnahme
3) Kostenberechnung
4) Förderung nach GVFG
00838
Knotenpunkt Königshof / Saarbrückener Straße
1) Die Autobahndirektion Nordbayern plant die Verbreiterung der A 73 zwischen dem Autobahnkreuz Nbg. Süd
und der Anschlussstelle Nbg. Hafen-Ost. Im Zuge der Ausbauplanungen sind Änderungen an der AS Königshof vorgesehen. Die Umgestaltung dieser AS ist aus verkehrlichen Gründen bereits heute dringend erforderlich. Die Missstände sollen mit einer Verlängerung des Staubereichs und Signalisierung sowie durch
Umplanung der Einmündung der Rampe von Südosten zur Saarbrückener Str. behoben werden.
2) Neuaufnahme
3) Kostenberechnung
4) Förderung nach GVFG
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