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Haushalt 2018 · Band 1 · Seiten 307–325 · Seiten 307–325 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

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Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel Geschäftsbereich 2. Bürgermeister (inkl. Infrastrukturvermögen) 00026 und 00577 Neubau der Feuerwache 1 / Grunderwerb - Es werden Veräußerungserlöse aus dem Teilverkauf des bisherigen FW 1-Grundstückes i. H. v. 1.500 T€ er￾wartet - eingeplant in 2019 - 1) Mit Beschluss des Stadtrates vom 23.11.2006 wurde die Verwaltung beauftragt, zeitnah eine Ersatzlösung für die baufällige Feuerwache 1 zu finden. Die für den neuen Standort an der Maximilianstraße erforderlichen Grundstücke wurden von mehreren Eigentümern erworben. 2) Erhöhung der Gesamtkosten gemäß Baukostenindizierung; Anpassung an den voraussichtlichen Mittelab￾fluss. 3) Kostenberechnung 4) Vom Land: Zuweisungen (Mittel zur Förderung des Feuerlöschwesens). - Es werden außerdem im Jahr 2019 Veräußerungserlöse aus dem Teilverkauf des bisherigen FW 1-Grundstückes i. H. v. 1.500 T€ erwartet. Et￾waige Veräußerungsgewinne werden im Ergebnishaushalt verbucht. 00040 Umgestaltung Hauptmarkt - Die Maßnahme wurde aus dem Ansatz für das Bund-Länder Städtebauförderungsprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" (Nördliche Altstadt, Altstadt am Wasser) ausgegliedert. - - Aufteilung in zwei voneinander getrennte Maßnahmen Umgestaltung Obstmarkt (Nr. 654) und Hauptmarkt. Die bisherigen Planungskosten werden dem Hauptmarkt zugeordnet. - - Mehreinzahlungen berechtigen zu Mehrauszahlungen - - Vorbehaltlich BIC-Verfahren - 1) Der Hauptmarkt ist in einem unbefriedigenden baulichen Zustand und soll, zeitlich nach der Sanierung des Obstmarktes, im Rahmen der Städtebauförderung ebenfalls neu betrachtet und ggf. umgestaltet werden. Mit der Neubebauung des Augustinerhofareals sollen die Ortsstraßen Tuchgasse, Winklerstraße und Hauptmarkt Westseite Fußgängerzone werden. Mit der Neugestaltung dieses zentralen Altstadtbereiches entstehen ein attraktives Zentrum und eine neue Fußgängerachse Obstmarkt/Hauptmarkt/Tuchgasse/Pegnitzufer/Trödel￾markt, die die nördliche Altstadt mit der südlichen Altstadt verbindet und strukturell stärkt. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. 3) Kostenannahme 4) Städtebauförderung; Bezuschussung auch von Planungsmitteln. 303 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 00041 Bamberger Straße zwischen Schnepfenreuther Hauptstraße und Wilhelm-Högner-Straße (Fürth) - Für Baumaßnahmen auf Fürther Stadtgebiet wird voller Ersatz von der Stadt Fürth geleistet. - 1) Ausbau der Bamberger Straße zwischen Schnepfenreuther Hauptstraße und Mühlweg, im Anschluss bis zur Wilhelm-Högner-Straße in Fürth. Das Vorhaben dient der Entlastung des Ortskerns von Schnepfenreuth, aber auch der Ortsteile Schniegling und Kriegsopfersiedlung vom motorisierten Straßenverkehr. Mit der Stadt Fürth wird eine Vereinbarung über das Teilstück auf Fürther Stadtgebiet abgeschlossen. 2) Verschiebung des Maßnahmenbeginns. 3) Kostenannahme 4) Vom Land: Zuweisungen nach GVFG; Reduzierung des Fördersatzes auf 40% durch die Staatsregierung. Kostenerstattung durch die Stadt Fürth für die Baumaßnahme auf Fürther Stadtgebiet. 00047 Gestaltung Nelson-Mandela-Platz - Bis 2015 finanziert: Realisierungswettbewerb und Planungskosten; die Kosten für Beleuchtung und Entwässe￾rung sind im Gesamtansatz enthalten. - 1) Zur Aufwertung des südlichen Bahnhofsumfeldes wurde ein städtebaulicher Realisierungswettbewerb zur Umgestaltung des Nelson-Mandela-Platzes durchgeführt. Die Entwurfsplanung umfasst die Umgestaltung der Platzfläche, den Bau eines Fahrradparkhauses und die Einbindung von Kunst mit vorgeschaltetem internati￾onal offenem Wettbewerb sowie die notwendigen Änderungen an der Verkehrsführung. 2) keine 3) Kostenberechnung 4) Städtebauförderung, KAG, evtl. auch GVFG. 304 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 00053 Einleitung von Straßenabwässern (BayWG) 1) Das auf den Straßen anfallende Oberflächenwasser wird derzeit ohne Behandlung direkt in Gewässer bzw. das Grundwasser eingeleitet. Die Einleitung bedarf einer Genehmigung nach dem geltenden Wasserrecht (WHG i.V.m. BayWG). Die Untersuchungen im Rahmen des Wasserrechtsverfahrens für 141 Einleitungsstel￾len haben ergeben, dass 20 Einleitungsstellen dringend umgebaut und mit Regenwasserbehandlungsanla￾gen und Regenrückhaltebecken nachgerüstet und die weiteren Einleitungsstellen fortlaufend saniert werden müssen. Die Erfüllung dieser Aufgaben ist eine gesetzliche Verpflichtung. 2) Bei den noch zu sanierenden Einleitestellen ergeben sich Kostensteigerungen, welche aus den Auflagen des UwA resultieren. Zudem erforderte die geologische Situation bei B29 vor Ort (anstehender Fels, drückendes Grundwasser) eine Umplanung dahingehend, dass nun eine Bohrpfahlwand als Verbauelement eingeplant werden muss. Der Gesamtansatz ist zu erhöhen, da die im Ansatz noch verfügbaren Mittel den Bedarf für die Einleitestellen B29 und A585 nicht decken. 3) Kostenschätzung 4) keine 00054, 00055 Osttunneldurchstich, einschl. Platzgestaltung / Grunderwerb Osttunneldurchstich - Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich auf 4,57 Mio. €, davon sind 1.143 T€ von der Stadt zu tragen (davon 561 T€ Zuschuss). 1) Der östliche Fußgängertunnel im Hauptbahnhof soll nach Süden geöffnet und ein Anschluss an den Nelson￾Mandela-Platz hergestellt werden. Außerdem Grunderwerb und Bau eines Verbindungsweges zwischen Ost￾tunnel und Allersberger Straße. 2) Die Bahn hat mit fortschreitender Planung auch die Kosten fortgeschrieben. 3) Kostenannahme 4) Zuwendungen zum Ausbau von Nahverkehrsanlagen, Kostenanteil DB, Städtebauförderung. 305 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 00057 Kreuzungsfreier Ausbau des Frankenschnellwegs 1) Die derzeitige Situation ist verbunden mit regelmäßigen Staus, Sicherheitsgefährdung und hoher Lärm- und Abgasbelastung der umliegenden Stadtteile. Ziel der Maßnahme ist ein kreuzungsfreier Ausbau im Bereich zwischen Wolgemutstraße und Landgraben￾straße/Rohrbrücke N-ERGIE, eine deutliche Verbesserung des Lärmschutzes durch Einhausung auf einer Strecke von 1,5 km Länge sowie eine städtebauliche Aufwertung. 2) Zeitliche Verzögerung des tatsächlichen Baubeginns wegen Klageverfahren, dadurch Verschiebung der Ansätze; Fortschreibung mit Preissteigerungsindex, Personalkosten bis 2028 sowie inkl. Kosten für freiwillige UVP, Baugrunduntersuchung und Öffentlichkeitsarbeit – auch entsprechende Anpassung der Ansätze für Einzahlungen. Erhöhung der Gesamtkosten aufgrund einer verpflichtenden Beteiligung an einer Altlastsanie￾rung. 3) Kostenannahme 4) Zuweisungen des Landes nach GVFG und FAG. Erwartet wird eine Zuschussquote von 85 % der förderfähi￾gen Kosten. 00059 Bayernstraße - Kosten gemäß Ausschussvorlage vom 16.07.15, dazu Teuerungszuschlag. - 1) Die Bayernstraße zwischen Münchener Straße und Itzhak-Rabin-Straße ist dringend sanierungsbedürftig. Der gesamte Straßenaufbau ist für die heutigen Verkehrsbelastungen nicht mehr ausreichend und muss komplett erneuert werden. Die Maßnahme kommt einem Neubau gleich. Gleichzeitig werden durch Pla￾nungsänderungen Verbesserungen für alle Verkehrsteilnehmer erreicht. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss; daneben Kostenerhöhung durch Teuerungszuschlag sowie entsprechend höher angesetzte Einzahlungen. 3) Kostenberechnung 4) Vom Land: Zuweisungen nach GVFG. 306 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 00061 Eibacher Hauptstraße - Kosten vorbehaltlich des zu durchlaufenden BIC-Prozesses. - 1) Die Eibacher Hauptstraße befindet sich im Bereich zwischen Hinterhofstraße und dem Königshofer Weg in einem schlechten Zustand und soll saniert werden. Die Maßnahme hat das BIC-Verfahren zu durchlaufen. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. 3) Kostenannahme 4) Vom Land: Zuweisungen nach GVFG 00071 Projekt Deutsche Einheit: Anpassung Brücke Höfener Straße (1 BW) - Finanzierung ohne Ablöse von DB AG, da diese im Ergebnishaushalt eingeht.- 1) Im Zusammenhang mit dem Ausbau der S-Bahn-Strecke Nürnberg-Fürth-Forchheim plant die DB die Erneue￾rung der Eisenbahnbrücke über die Höfener Straße. Dabei soll der in Höhe und Breite beschränkte Brücken￾querschnitt den Verkehrserfordernissen angepasst werden. Im Anschluss an den Brückenumbau erfolgt der Ausbau der Höfener Straße zwischen Chlodwigstraße und Fürther Straße. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. 3) Kostenschätzung 4) Die von der DB zu leistenden Ablösebeträge kommen konsumtiv dem Stadthaushalt zugute, werden im MIP jedoch nicht der Maßnahme zugerechnet. 307 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 00072 Projekt Deutsche Einheit: Anpassung S-Bahn Rothenburger Straße - Mittelabfluss in Abhängigkeit von der DB AG. - 1) Ausbau der Rothenburger Straße zwischen Plärrer und Frankenschnellweg einschl. Umbau der Bahnbrücke über die Rothenburger Straße (1 BW, 0,8 km). Im Rahmen der Erneuerung der Bahnstrecke und der Errichtung der S-Bahn-Haltestelle „Rothenburger Stra￾ße“ ist die Aufweitung der Brücke über die Rothenburger Straße erforderlich. Die Maßnahme dient der An￾bindung des nördlich der Bahn gelegenen Einzugsgebietes an die S-Bahn und der Einrichtung des Gegen￾verkehrs in der Rothenburger Straße zur Entlastung der Verkehrssituation in der Hessestraße. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. 3) Kostenschätzung 4) Vom Land: Zuweisungen nach GVFG. 00073 Wöhrder See 1) Im Rahmen des Gemeinschaftsprojekts des Wasserwirtschaftsamts Nürnberg und der Stadt Nürnberg werden die Grünanlagen um den Unteren Wöhrder See umgebaut. 2) keine 3) Kostenschätzung 4) Mittel aus dem Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau West“ 308 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 00160 Sanierung Brücke Hallertor - Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit der Beschleunigung der Straßenbahnlinie 4. – 1) Die ursprüngliche Hallertorbrücke von 1697 wurde nach und nach verbreitert. Dabei liegt die alte Stein￾bogenbrücke schräg innerhalb der beiden ersten Erweiterungsbauten von 1936. Seit der Erweiterung von 1963 besteht die Brückenanlage aus vier baulich getrennt voneinander hergestellten Überbauten (Teilbau￾werke). Die komplexe Generalsanierung wird zeitlich mit der Maßnahme „Beschleunigung der Straßenbahnli￾nie 4 (Maßnahmen-Nr. 152) abgestimmt. Mit der Maßnahme werden auch die Unterführung zum Kontumaz￾garten und die Umgestaltung des Kontumazgartens umgesetzt. 2) Überarbeitete Kalkulation und Anpassung an den Mittelabfluss. 3) Kostenanschlag 4) Zuwendungen Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm sowie vom Land gem. GVFG. 00283 Ersatzneubau der Brücke Klenzestraße (BW 1.361) 1) Die im Jahr 1937 von der damaligen Reichsbahn errichtete Brücke an der Klenzestraße über die Zufahrtsglei￾se zum Rangierbahnhof weist eine Reihe von Schäden auf, u. a. Risse in tragenden Betonbauteilen. Die Brü￾cke können nur noch Fahrzeuge mit einem Gewicht bis zu 2,8 Tonnen überqueren. Das Bauwerk steht unter Denkmalschutz. Eine Sanierung ist wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll, deswegen wird ein Neubau angestrebt. 2) keine 3) Kostenschätzung 4) keine 00291 BW 1.118 San. Konrad-Adenauer-Brücke 1) Bei der Brücke wurden erhebliche Schäden und Mängel festgestellt, die die Standsicherheit, die Dauerhaftig￾keit und die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Das Bauwerk ist daher komplett zu sanieren. Im Zuge der Sanierung sind außerdem verschiedene Umbauten (insbes. der Auflagerbänke) erforderlich. 2) Neuaufnahme 3) Kostenberechnung 4) keine 309 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 00292 BW 1.210 San. Brücke Hügelstr. über den Main-Donau-Kanal 1) Die im Jahr 1970 erbaute Brücke im Zuge der Hügelstraße überspannt den Main-Donau-Kanal. Die Spannbe￾tonbrücke weist zahlreiche Schäden auf, die überwiegend durch eindringendes salzhaltiges Wasser verur￾sacht werden. Das Bauwerk muss u.a. neu abgedichtet werden; Übergangskonstruktion, Kappen und Gelän￾der sind zu erneuern. Am Überbau muss schadhafter Beton instand-gesetzt werden. Die Maßnahme wird, abhängig von der benachbarten Brücke Hügelstr. über die Südwesttangente wegen möglicher Synergien bei den Verkehrsführungsphasen ausgeführt. Darüber hinaus wird eine gemeinsame Abarbeitung der Maßnah￾men das Gewerbegebiet Westpark in der Summe geringer beeinträchtigen. Mit der Maßnahme soll zudem eine dritte Fahrspur realisiert werden, die verkehrstechnische Verbesserungen für den Südwestpark mit sich bringt. 2) Neuaufnahme 3) Kostenberechnung 4) keine 00513 Niederschlagswasserableitung Gerasmühle 1) An der westlichen Hangkante der Rednitz schließt sich zwischen Gerasmühle und Mühlhof eine Hochebene an. Bei Starkregenereignissen fließt das Wasser unkontrolliert über die Kante der Hochebene zur Rednitz und droht, besiedelte Bereiche zu überschwemmen. Ziel ist es, die untenliegenden besiedelten Bereiche und Straßenflächen von Überschwemmung freizuhalten. Dafür muss das Regenwasser bereits oberhalb der Be￾reiche in Auffanggräben oder über Einlaufbauwerke gefasst werden und über offene Gräben und Verrohrun￾gen schadlos an den besiedelten Bereichen vorbei der Rednitz zugeführt werden. 2) Neuaufnahme 3) Kostenberechnung 4) keine 310 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 00579 Straßenbahn bis Wegfeld: Infrastrukturzuschuss Zusätzliche Erläuterung für Infrastrukturzuschuss: - Neuberechnung der VAG. - 1) Im Rahmen der Planungen für eine Stadtbahnverbindung Nürnberg - Erlangen hat sich ein deutlicher Nutzen einer Teilstrecke von Thon bis "Am Wegfeld" gezeigt. Mit Verlegung der bisherigen Straßenbahnendhaltestel￾le Thon zum Wegfeld entsteht ein verbessertes Nahverkehrskonzept für Thon, das Knoblauchsland und Er￾langen entlang der Achse B4 mit minimierten Umsteigevorgängen. Dabei wird die zwischen den Richtungsfahrbahnen der Erlanger Straße verlaufenden Gleistrasse zur heuti￾gen Endhaltestelle Thon bis südlich der Johann-Sperl-Straße um ca. 2,5 km verlängert. Der neue Verlauf der Straßenbahntrasse führt in Mittellage vom Anschluss an die bestehenden Gleise über die Kreuzung Erlanger Straße / Kilianstraße / Forchheimer Straße bis über die Kreuzung Erlanger Straße / Bamberger Straße / Ma￾rienbergstraße. Ca. 200 m nördlich der Kreuzung schwenkt die Trasse von der Mittellage in die östliche Sei￾tenlage und verläuft parallel zur Erlanger Straße bis Johann-Sperl-Straße. Dort entsteht die neue Endhalte￾stelle "Am Wegfeld". Die Option auf einen Weiterbau nach Erlangen ist gegeben. Die Maßnahme wird von der VAG ausgeführt und finanziert. Die Stadt beteiligt sich mit einem Kostenanteil, der nach dem Vertrag Stadt Nürnberg / VAG ermittelt wird. Zusätzlich wird ein Infrastrukturzuschuss an die VAG ausgezahlt. 2) keine 3) Kostenschätzung 4) keine 00608 Vorbeug. Hochwasserschutz Langw./Altenfu 1) Für das Gewässersystem Langwassergraben im Bereich Altenfurt wurde ein Hochwasserschutzkonzept erarbeitet. Während der Planungen hat sich gezeigt, dass verschiedene bestehende Gewässerverrohrungen nicht ausreichend dimensioniert sind, und im Hochwasserfall der Abfluss behindert wird. Außerdem wurden kritische Punkte identifiziert, die zeitnah behoben werden müssen. Das Schutzkonzept sieht zudem die Schaffung von Rückhalteraum im Oberlauf vor. 2) Neuaufnahme 3) Kostenberechnung 4) keine 311 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 00617 "Umzug" des Verkehrsrechners 1) Der städtische Verkehrsrechner ist seit den 1960-er Jahren im Mittelbau auf dem Areal des PP-Mfr. am Ja￾kobsplatz untergebracht. In dem derzeitigen Verkehrsrechner-Technikraum sind neben den Verkehrsrech￾nern, an denen ca. 440 Lichtsignalanlagen angeschlossen sind, auch diverse Technikkomponenten unterge￾bracht. Aufgrund eines statischen Gutachtens ist das Gebäude, das im Zuge der Polizeiverstaatlichung vom Frei￾staat übernommen wurde, zu räumen. Da der Fußboden des Verkehrsrechner-Technikraums bereits in der Vergangenheit einmal saniert wurde, ist dieser nach den derzeitigen Erkenntnissen stand- bzw. tragsicher, allerdings müsste ggf. die Decke dieses Raums abgestützt werden. Je nach Ergebnis der Untersuchungen müssen Verkehrsrechner und -technik innerhalb des Gebäudes bzw. in neue Räumlichkeiten verbracht wer￾den. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. 3) Kostenschätzung 4) keine 00628 Stadtumlandbahn - Planung 1) Zur Optimierung des Straßenbahnnetzes im Norden Nürnbergs erfolgt die Verlängerung der Straßenbahn von Thon bis zur Haltestelle Am Wegfeld. Mittel- bis langfristig ist die Verlängerung der Straßenbahn darüber hinaus als Stadtbahn bis Erlangen und im Endausbau nach Herzogenaurach vorgesehen. Durch die Stadt￾umlandbahn (StUB) soll die Erreichbarkeit im Ballungsraum erheblich verbessert werden. Die Maßnahme wurde bei der Bayerischen Staatsregierung für eine Sonderförderung in höchstmöglicher Höhe angemeldet. Die Gesamtkosten werden auf bis zu 600 Mio. € geschätzt. Auf der Grundlage des Intraplan-Gutachtens wurden die Planungskosten auf die Städte und den Landkreis aufgeteilt, die nun einge￾stellten Mittel stellen den Anteil der Stadt Nürnberg dar. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss sowie Kostenerhöhung wegen höherer Verbandsumlage. 3) Kostenannahme 4) keine 312 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 00629 Ringbuslinien 1) Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Straßenbahn von Thon nach „Am Wegfeld“ und durch die Verbesse￾rung der Reisezeiten im Busnetz bietet sich auch ein enormes Optimierungspotential für das Busliniennetz insgesamt. Auf Basis der verkehrspolitischen Zielsetzung der Stadt Nürnberg wurde unter Berücksichtigung aller der Verwaltung und der VAG vorgebrachten Vorschläge und Anliegen ein Ringbuslinienkonzept entwi￾ckelt. Um das attraktive und wirtschaftliche Angebot realisieren zu können, sind umfangreiche bauliche und signal￾technische Maßnahmen in verschiedenen Prioritäten abzuarbeiten. Für 2016 wurden die Gelder für „Priorität 1“ eingestellt, unter der alle Maßnahmen zur technischen Ermöglichung der Fahrwege zusammengefasst wurden. In der zweiten Realisierungsstufe sind von 2018 bis 2020 dringende Maßnahmen erforderlich, die eine aus￾reichende betriebliche Stabilität herstellen. 2) keine 3) Kostenannahme 4) keine 00645 BW 1.211 San. Brücke Hügelstr. über Südwesttangente 1) Bei der mehrfeldrigen Stahlbetonplattenbrücke mit Hohlkörpern wurden bei Brückenprüfungen erhebliche Schäden und Mängel festgestellt, die die Dauerhaftigkeit und die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Die Bausubstanz ist aufgrund von Chloridbelastung stark in Mitleidenschaft gezogen. Das Bauwerk ist daher komplett zu sanieren (Betonsanierung, Kappenerneuerung, Abdichtung, Entwässerung, Geländer). Die Maß￾nahme steht im räumlichen Zusammenhang mit der genehmigten Sanierung des BW 1.210 Brücke Hügel￾straße über den Main-Donau-Kanal. Eine gemeinsame Abarbeitung lässt Synergien erwarten. Darüber hin￾aus wird eine gemeinsame Abarbeitung das Gewerbegebiet Westpark in der Summe geringer beeinträchti￾gen. 2) Neuaufnahme 3) Kostenberechnung 4) keine 313 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 00654 Umgestaltung Obstmarkt - Die Maßnahme wurde aus dem Ansatz für das Bund-Länder Städtebauförderungsprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" (Nördliche Altstadt, Altstadt am Wasser) ausgegliedert. - - Aufteilung in zwei voneinander getrennte Maßnahmen Umgestaltung Obstmarkt und Hauptmarkt (Nr. 40). Die bisherigen Planungskosten werden dem Hauptmarkt zugeordnet. - - Mehreinzahlungen berechtigen zu Mehrauszahlungen. – - Vorbehaltlich BIC-Verfahren. - 1) Der Obstmarkt ist in einem unbefriedigenden baulichen Zustand, er weist gravierende Schäden auf und ist bereits vielfach provisorisch ausgebessert. Dies betrifft den Stadtboden und seine Begehbarkeit, die Beleuch￾tung, die Möblierung, die Einbindung der Frauenkirche in den Kontext und die Verbesserung der Infrastruktur für die Marktnutzungen. Siehe auch die Erläuterungen zur Maßnahme 40 (Umgestaltung Hauptmarkt). 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. 3) Kostenannahme 4) Städtebauförderung; Bezuschussung auch von Planungsmitteln. 00655 Ansbacher Straße (Radwegeausbau) mit Schlosskreuzung Stein - Vorbehaltlich Kostenprüfung BIC. - 1) In der Ansbacher Straße endet der Radstreifen stadtauswärts kurz vor der Schnelldorfer Straße und beginnt stadteinwärts in Höhe der Petersauracher Straße. Die Verbindung zum vorhandenen Radweg in der Nürn￾berger Straße im Stadtgebiet Stein fehlt. Die vorhandene Radwegenetzlücke in der Ansbacher Straße soll daher geschlossen werden. Der Lückenschluss hat wegen mangelnder Alternativrouten hohe Bedeutung. Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung im Planungsbereich mit ca. 25.000 Kfz/16h sind eigene Radver￾kehrsanlagen erforderlich. Die Planung wurde im AfV am 08.12.2011 beschlossen. Der Ansatz wird erweitert um den von der Stadt Nürnberg zu tragenden Kostenanteil an der Maßnahme des Staatlichen Bauamts im Bereich der Kreuzung am Schloss Stein (AfV vom 21.01.2016). Beide Maßnahmen sollen zusammen 2017 baulich umgesetzt werden. 2) keine 3) Kostenschätzung 4) Vom Bund: Zuschüsse nach der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative vom 15.09.2014“; vom Land gem. GVFG. 314 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 00691 BW 1.207 San. Brücke Rothenburger Str. über Main-Donau-Kanal 1) Das im Jahr 1971 errichtete Bauwerk überspannt den Main-Donau-Kanal im Zuge der Rothenburger Straße, die einer der wichtigsten Ausfallstraßen in Richtung Westen ist. Die Spannbetonbrücke weist zahlreiche Schäden auf, die überwiegend durch eindringendes salzhaltiges Wasser verursacht werden. Das Bauwerk muss u.a. neu abgedichtet werden, Übergangskonstruktion, Kappen und Geländer werden erneuert. Die vor￾handenen Einstiegsschächte müssen zurückgebaut und verschlossen werden, um das Eindringen von chloridhaltigem Wasser zukünftig zu vermeiden. 2) Neuaufnahme 3) Kostenberechnung 4) keine 00701 St 2241, Ostendstraße, 2. Bauabschnitt zwischen Cherusker- und Lindnerstr. - Gesamtkosten ohne Ablösung an DB AG. - 1) Das Bauvorhaben umfasst den Neubau der Brückenbauwerke über die Bahnanlagen der DB AG im Bereich der Dagmar- und Marthastraße sowie den Ausbau der Ostendstraße (St 2241) auf dem bisher noch nicht ausgebauten Teilstück zwischen Cherusker- und Lindnerstraße. Weiterhin soll der Kreuzungsbereich mit der Dr.-G.-Heinemann-/ Cheruskerstr. (B 4R) baulich so umgestaltet werden, dass die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes wesentlich verbessert wird. Im Zusammenhang mit den Straßen- und Brückenbauarbeiten findet auch die dringend erforderliche Erneuerung der Straßenbahngleise durch die VAG statt. In einem 1. BA wurde die Teutonen- bis Cheruskerstraße ausgebaut. Die dafür verwendeten Mittel waren bei Maßnahme 00063 veranschlagt. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. 3) Kostenschätzung 4) Vom Land: Zuweisungen nach GVFG; Reduzierung des Fördersatzes auf 40% durch die Staatsregierung (betrifft 2. BA). 315 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 00709 Erneuerung spannungsrissgefährdete Brücken Hafenbereich 1) Die Brücken Hafenstraße über die Südwesttangente, Hafenstraße über den Main-Donau-Kanal sowie Fran￾kenschnellweg über Südwesttangente und Main-Donau-Kanal sind spannungsrisskorrosionsgefährdete Spannbetonbrücken ohne Ankündigungsverhalten. Aufgrund ihres hohen Gefährdungspotentials müssen sie schnellstmöglich ersetzt werden. 2) Im Ansatz ist die Ausgliederung der Knotenpunkte Marthweg/Wiener Str. (Maßnahme 837) und Königs￾hof/Saarbrückener Str. (Maßnahme 838) als eigenständige Einzelmaßnahmen berücksichtigt. Der Verblei￾bende Ansatz wurde nach der Ausgliederung der genannten Maßnahmen erhöht, da nun auch die Personal￾vollkosten, die an SÖR zu leisten sind, beinhaltet. sind. 3) Kostenannahme 4) keine 00714 Masterplan Freiraum 1) Mit dem Bevölkerungszuwachs und der damit verbundenen verstärkten Wohnbaulandausweisung steigt der Bedarf an ausreichend bemessenen qualifizierten öffentlichen Grün- und Freiflächen in der Stadt Nürnberg. Es ist eine ästhetisch ansprechende und zukunftsorientierte Ausstattung von qualifizierten Grün- und Frei￾räumen notwendig. Mit dem neuen Ansatz sollen vorrangig neue Grünanlagen und grüne Stadtplätze ge￾schaffen, vorhandene Freiräume und Freiraumverbindungen zu einem Verbund entwickelt sowie das Wasser in den Erholungsraum integriert werden. Mit der Realisierung eines solchen Netzes wird gleichzeitig die Biodiversität gefördert und das Biotopverbundsystem weiter ausgebaut. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. 3) Kostenschätzung 4) keine 316 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 00754 Generalsanierung Obere (südliche) Karlsbrücke 1) Risse unter der Sandsteinbrüstung stellen eine Sicherheitsgefahr dar – der Gehweg musste teilweise ge￾sperrt und die Überfahrt auf maximal 7,5 Tonnen beschränkt werden. Die Sanierung soll die ursprüngliche Tragfähigkeit wieder herstellen. 2) keine 3) Kostenschätzung 4) keine 00757 Mängelbeseitigung Sanierung Lagune 1) Aufgrund unterschiedlicher Mängel im Bereich der Lagune (undichter Beckenkopf und Rohrdurchdringungen) sind diverse Sanierungsmaßnahmen notwendig. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. Außerdem wurden 1,888 Mio. € für den Neubau eines Havariebeckens investiv veranschlagt. 3) Kostenrahmen 4) Gegen die Mängelverursacher werden Schadenersatzansprüche geltend gemacht. 00760 Errichtung eines flächendeckenden Sirenenwarnsystem 1) Im Rahmen des alle fünf Jahre durchzuführenden Feuerwehrberichts wurde FW am 12.12.2012 vom Stadtrat beauftragt, ein Konzept zur Warnung der Bevölkerung durch Sirenen zu erstellen. Aus dem Ansatz werden die Erneuerung des bestehenden Sirenenwarnsystems und die flächendeckende Erweiterung finanziert, so dass Bürger/innen rechtzeitig vor Gefahren, die von Störfällen, Großschäden oder Katastrophen ausgehen, gewarnt werden können. Gleichzeitig dient das Sirenenwarnsystem zur Alarmierung der örtlichen freiwilligen Feuerwehren. 2) keine 3) Kostenberechnung 4) keine 317 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 00784 Proesler Straße 1) Die Erschließungsmaßnahme „Proesler Straße“ muss bis zum Jahr 2021abgerechnet sein. Es ist daher not￾wendig, die Maßnahme – vorbehaltlich der Kostenprüfung durch BIC – in den MIP 2017/2020 aufzunehmen. Bevor die gesicherte Erschließung hergestellt werden kann, muss die im B-Plan festgesetzte Lärmschutz￾wand (nicht beitragsfähig nach BauGB) gebaut werden, da diese sonst nicht mehr zugänglich ist. 2) Anpassung an den voraussichtlichen Mittelabfluss. 3) Kostenschätzung 4) Erschließungsbeiträge 00785 Lehrberger Straße 1) Die Erschließung der Lehrberger Straße muss noch vollständig abgeschlossen werden. Die Maßnahme wird vorbehaltlich der Kostenprüfung durch BIC in den MIP 2017/2020 aufgenommen. 2) Nach neuen Erkenntnissen kann die Maßnahme aus dem Erschließungspaket 2021 entnommen werden. Die bauliche Umsetzung erfolgt erst ab 2021. 3) Kostenschätzung 4) KAG-Beiträge 00818 Grünfläche a. d. Heimerichstr. 1) In dem seit 20.08.2014 rechtskräftigen B-Plan 4576, Heimerichstraße ist eine öffentliche Grünfläche festge￾setzt, diese ist bereits vorhanden und zeigt deutliche Spuren intensiver Nutzungen. Aufgrund von Änderun￾gen in den östlich an die Grünfläche angrenzenden Bebauungen wird diese Grünfläche zukünftig erweitert (kosten- und lastenfreier Übergang dieser Flächen an die Stadt Nürnberg). Im Zuge der Erweiterung der Grünanlage sollen auch die bestehende öffentliche Grünanlage inkl. Spiel- und Bolzplatz grundsaniert wer￾den. Im Zuge der Sanierung kann auch eine Umgestaltung des Bolzplatzes mit entsprechendem Belag sowie Einbau eines lärmmindernden Ballfangzaunes erfolgen. Damit trägt die erweiterte Grünanlage zur Aufwer￾tung des neu entstehenden Standortes bei. 2) Neuaufnahme 3) Kostenberechnung 4) keine 318 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 00820 Niederschlagswasserableitung Koppenhofer Str. 1) An der westlichen Hangkante der Rednitz schließt sich zwischen Gerasmühle und Mühlhof eine Hochebene an. Bei Starkregenereignissen fließt das Wasser unkontrolliert über die Kante der Hochebene zur Rednitz und droht, besiedelte Bereiche zu überschwemmen. Ziel ist es, die untenliegenden besiedelten Bereiche und Straßenflächen von Überschwemmung freizuhalten. Dafür muss das Regenwasser bereits oberhalb der Be￾reiche in Auffanggräben oder über Einlaufbauwerke gefasst werden und über offene Gräben und Verrohrun￾gen schadlos an den besiedelten Bereichen vorbei der Rednitz zugeführt werden. 2) Neuaufnahme 3) Kostenberechnung 4) keine 00821 Rothenburger Str. (Tiefes Feld) - Grunderwerb 1) Zum Neubau der Rothenburger Straße zwischen der Virnsberger Straße und der Sigmundstraße (Tiefes Feld) ist es erforderlich, den dafür benötigten Grunderwerb im Rahmen des Grunderwerbs für den Bau der U￾Bahn und dem Umlegungsverfahren zu tätigen, da die Grundstücksverhandlungen zumeist mit den gleichen Eigentümern erfolgen. 2) Neuaufnahme 3) Kostenschätzung 4) keine 319 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 00823 Beschleunigung Linie 4, 3. Bauabschnitt 1) Der Verkehrsausschuss beschloss am 15.01.2009, dass die Straßenbahnlinie 4 zwischen Plärrer und Thon an 12 Lichtsignalanlagen (LSA) beschleunigt werden soll. Am 04.07.2013 wurde ein Konzept und Finanzie￾rungsvorschlag beschlossen. Die Maßnahme wurde in 3 Bauabschnitte aufgeteilt. In Bauabschnitt 1 und 2 wurden von 2014 bis 2016 acht LSA umgebaut und mit ÖPNV-Beschleunigung ausgestattet. Für den 3. Bauabschnitt verbleiben 4 LSA. Sie verfügen bereits über eine ÖPNV-Beschleunigung, müssen aber aufgrund ihres Alters gemäß dem aktuellen Stand der Technik angepasst und erneuert werden. Die Be￾schleunigungsmaßnahme wird verknüpft mit Verbesserungen und Anpassungen an den aktuellen Stand der Technik und der Gesetzeslage für Fußgänger- und Radwegeführung, Anpassungen der Signalisierung der Gleisüberwege sowie der Blindenausstattung. 2) Neuaufnahme 3) Kostenberechnung 4) Zuwendungen nach dem BayGVFG 00824 Verkehrsleitsystem Messe/Stadion/Arena 1) Bei dem im Jahr 2004 in Betrieb genommenen Verkehrsleitsystem müssen die Rechner- und Netzwerkhard￾ware, die Kameras und die Schilderanzeigen ab dem Jahr 2018 erneuert werden. 2) Neuaufnahme 3) Kostenschätzung 4) Beteiligung der NürnbergMesse 320 Erläuterung der Maßnahme: 1) Beschreibung und Begründung 3) Verbindlichkeit des Kostenansatzes der Maßnahme und des Mengengerüstes 2) Änderung gegenüber Vorjahres-MIP 4) Art der zweckgebundenen Drittmittel 00836 Umbaumaßnahmen Regensburger Straße 1) Aufgrund eines Neubaus von IKEA müssen im Umfeld eine straßenbauliche Erschließung und verkehrliche Ertüchtigungen vorgenommen werden. Es wurde ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen. 2) Neuaufnahme 3) Kostenschätzung 4) Beteiligung des Investors 00837 Knotenpunkt Marthweg / Wiener Straße 1) Um den Verkehrsfluss an der Einmündung Marthweg/Wiener Straße zu optimieren, wird eine Rechtsabbie￾gerspur vom Marthweg in die Wiener Str. und eine zusätzliche Linksabbiegerspur von der Wiener Str. in den Marthweg gebaut. Ziel ist es, die direkte Route für den Verkehr aus dem südl. Hafengebiet zur AS Königshof und umgekehrt zu verbessern. 2) Neuaufnahme 3) Kostenberechnung 4) Förderung nach GVFG 00838 Knotenpunkt Königshof / Saarbrückener Straße 1) Die Autobahndirektion Nordbayern plant die Verbreiterung der A 73 zwischen dem Autobahnkreuz Nbg. Süd und der Anschlussstelle Nbg. Hafen-Ost. Im Zuge der Ausbauplanungen sind Änderungen an der AS Kö￾nigshof vorgesehen. Die Umgestaltung dieser AS ist aus verkehrlichen Gründen bereits heute dringend er￾forderlich. Die Missstände sollen mit einer Verlängerung des Staubereichs und Signalisierung sowie durch Umplanung der Einmündung der Rampe von Südosten zur Saarbrückener Str. behoben werden. 2) Neuaufnahme 3) Kostenberechnung 4) Förderung nach GVFG 321

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