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← Haushaltsplan 2018 – Band 1

Vorbemerkungen

Haushalt 2018 · Band 1 · Seiten 157–158 · Seiten 157–158 im PDF ansehen · Original bei der Stadt ↗

Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.

I.2 Einzelermächtigungen I.2.1 Vorbemerkungen Ein Budget stellt grundsätzlich den finanziellen Ermäch￾tigungsrahmen für die bewirtschaftende Stelle dar, in welchem sie die zur Zielerreichung notwendigen Maß￾nahmen eigenverantwortlich einleitet, steuert und überwacht. Das Produkt bildet eine Bewirtschaftungseinheit (Budget). Das einem Produkt zugewiesenes Budget ist in Teilbudgets aufgeteilt (siehe Kapitel „H Budgetie￾rung“). Die einzelnen Produkt-Teilbudgets (siehe Band 2) werden vom Stadtrat über den Haushalt ermächtigt. Die Ermächtigung erfolgt jeweils getrennt nach den einzelnen Teilbudgets: Entweder werden das Ergebnis (= Saldo) des Teilbudgets (zum Beispiel bei K1) oder nur einzelne Sachkonten (zum Beispiel bei K5) oder eine Kombination aus beidem (zum Beispiel bei K3) über den Haushaltsplan ermächtigt. Werden jeweils nur einzelne Sachkonten (eventuell mit einer Kostenstelle) ermächtigt, so spricht man von Einzelermächtigungen. Der finanzielle Rahmen wird somit auf das einzelne Sachkonto beschränkt. Einzeln ermächtigt werden: a) Zuwendungen (= Zuschüsse und Zuweisungen) der Stadt Nürnberg b) Einzelne Sachkonten in den Teilbudgets K5 Sachkonto Kostenstelle Sachkonto 153 I.2.2 Zuschüsse und Zuweisungen der Stadt Nürnberg Auf den folgenden Seiten findet sich eine Übersicht aller geplanten Zuwendungen (= Zuschüsse und Zuweisun￾gen) der Stadt Nürnberg. Sie sind Finanzhilfen zur Erfül￾lung der Aufgaben des Empfängers. Zuweisungen sind Übertragungen innerhalb des öffentlichen Bereichs (Bei￾spiel: Krankenhausumlage an den Freistaat Bayern, ge￾plant bei Geschäftsbereich „Allgemeine Finanzwirtschaft im Produkt 411000 „Krankenhauswesen). Zuschüsse sind Übertragungen vom öffentlichen Bereich an den un￾ternehmerischen und übrigen Bereich (Beispiel: Frauen￾förderpreis, geplant bei Geschäftsbereich „Oberbürger￾meister“ im Produkt 111281 „Frauenbeauftragte“). Die Stadt Nürnberg unterscheidet die folgenden Arten von Zuschüssen und Zuweisungen:  Art 1: Leistungen aufgrund rechtlicher/gesetzli￾cher Verpflichtungen,  Art 2: Verlustausgleichszahlungen, insbeson￾dere an (Quasi-) städtische Einrichtungen,  Art 3: Durchlaufende Mittel (Spenden, Stiftun￾gen, ...),  Art 4: Interne Verrechnungen für "kostenlos" genutzte städtische Einrichtungen und  Art 5: Sonstige beziehungsweise freiwillige Leistungen. 154

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