Vorbemerkungen
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
I.2 Einzelermächtigungen
I.2.1 Vorbemerkungen
Ein Budget stellt grundsätzlich den finanziellen Ermächtigungsrahmen für die bewirtschaftende Stelle dar, in
welchem sie die zur Zielerreichung notwendigen Maßnahmen eigenverantwortlich einleitet, steuert und
überwacht.
Das Produkt bildet eine Bewirtschaftungseinheit
(Budget). Das einem Produkt zugewiesenes Budget ist
in Teilbudgets aufgeteilt (siehe Kapitel „H Budgetierung“). Die einzelnen Produkt-Teilbudgets (siehe Band
2) werden vom Stadtrat über den Haushalt ermächtigt.
Die Ermächtigung erfolgt jeweils getrennt nach den
einzelnen Teilbudgets: Entweder werden das Ergebnis
(= Saldo) des Teilbudgets (zum Beispiel bei K1) oder
nur einzelne Sachkonten (zum Beispiel bei K5) oder
eine Kombination aus beidem (zum Beispiel bei K3)
über den Haushaltsplan ermächtigt.
Werden jeweils nur einzelne Sachkonten (eventuell mit
einer Kostenstelle) ermächtigt, so spricht man von
Einzelermächtigungen. Der finanzielle Rahmen wird
somit auf das einzelne Sachkonto beschränkt.
Einzeln ermächtigt werden:
a) Zuwendungen (= Zuschüsse und Zuweisungen) der Stadt Nürnberg
b) Einzelne Sachkonten in den Teilbudgets K5
Sachkonto
Kostenstelle
Sachkonto
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I.2.2 Zuschüsse und Zuweisungen der Stadt Nürnberg
Auf den folgenden Seiten findet sich eine Übersicht aller
geplanten Zuwendungen (= Zuschüsse und Zuweisungen) der Stadt Nürnberg. Sie sind Finanzhilfen zur Erfüllung der Aufgaben des Empfängers. Zuweisungen sind
Übertragungen innerhalb des öffentlichen Bereichs (Beispiel: Krankenhausumlage an den Freistaat Bayern, geplant bei Geschäftsbereich „Allgemeine Finanzwirtschaft
im Produkt 411000 „Krankenhauswesen). Zuschüsse
sind Übertragungen vom öffentlichen Bereich an den unternehmerischen und übrigen Bereich (Beispiel: Frauenförderpreis, geplant bei Geschäftsbereich „Oberbürgermeister“ im Produkt 111281 „Frauenbeauftragte“).
Die Stadt Nürnberg unterscheidet die folgenden Arten
von Zuschüssen und Zuweisungen:
Art 1: Leistungen aufgrund rechtlicher/gesetzlicher Verpflichtungen,
Art 2: Verlustausgleichszahlungen, insbesondere an (Quasi-) städtische Einrichtungen,
Art 3: Durchlaufende Mittel (Spenden, Stiftungen, ...),
Art 4: Interne Verrechnungen für "kostenlos"
genutzte städtische Einrichtungen und
Art 5: Sonstige beziehungsweise freiwillige
Leistungen.
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