Vorbemerkungen
Maschinell extrahierter Text. Tabellen verlieren dabei ihre Form, verbindlich ist das Original.
G.1 Vorbemerkungen
Im Stellenplan werden alle vom Stadtrat für die Erledigung der kommunalen Aufgaben genehmigten Stellen
der Stadtverwaltung und der Eigenbetriebe aufgeführt.
Der Stellenplan ist der quantitative (Umfang der zur
Verfügung stehenden Personalkapazität) und qualitative (Stellenwert) Rahmen für die Personalwirtschaft. Er
bildet damit auch die Grundlage für Einstellungen,
Beförderungen und Höhergruppierungen.
Im Stellenplan der Stadt Nürnberg sind die Tarifbeschäftigten des Klinikums Nürnberg und des Staatstheaters Nürnberg nicht enthalten. Die Stellen für die dort
tätigen Beamten werden dagegen weiterhin im Stellenplan der Stadt Nürnberg ausgewiesen, da weder das
Kommunalunternehmen Klinikum noch das Staatstheater als Stiftung des öffentlichen Rechts die Dienstherrenfähigkeit besitzen.
Neben dem Stellenplan für Beamte, Angestellte und
Arbeiter sind verschiedene Übersichten (nach Teilhaushalten, nach Dienststellen, nach Produkten sowie
für Nachwuchskräfte, Praktikanten, Stellenobergrenzen
etc.) beigefügt. Der aus dem Stellenplan entwickelte
Stellenverteilungsplan, der die einzelnen zur Erledigung
der Aufgaben der Stadt bewilligten Stellen enthält, wird
dem Stadtrat gesondert übermittelt.
Die kommunalen Arbeitgeber und Gewerkschaften
haben sich in der Tarifrunde für den öffentlichen Dienst
2016 auf eine neue Entgeltordnung verständigt. Die
neue Entgeltordnung trat zum 1. Januar 2017 in Kraft
und reformiert die Eingruppierungsregelungen für alle
tarifbeschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter außerhalb des Sozial- und Erziehungsdienstes.
Durch die neue Entgeltordnung wird die Differenzierung
zwischen Angestellten und Arbeitern zugunsten einheitlicher Regelungen für Beschäftigte auch im Stellenplan
aufgegeben. Darüber hinaus werden verschiedene
Tätigkeitsmerkmale neuen Entgeltgruppen zugeordnet
sowie alle Stellen in die Systematik der Entgeltgruppen
übergeleitet.
Die Umsetzung der neuen Entgeltordnung im Stellenplan ist überwiegend zum Haushalt 2017 (01.01.2017)
erfolgt. Bei 1.047 Stellen (975,45 Vollkraftstellen) konnte die Überleitung zum Haushalt 2017 nur vorläufig
erfolgen, da diese Stellen anhand veränderter Tätigkeitsmerkmale neu bewertet werden mussten. Diese
zunächst vorläufig übergeleiteten Stellen wurden bzw.
werden in mehreren Tranchen dem POA zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt. Im Stellenplan Angestellte (G 2.2.) weicht die Zahl der am 30.06.2017 besetzten Stellen aus diesem Grund zum Teil deutlich von
der Zahl der Stellen am 01.01.2017 ab.
Der Stellenplan wird seit dem Haushalt 2014 auf der
Basis des Vollkraftanteils der Stellen (VK) geführt.
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